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Verfahren : 2006/2058(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0249/2006

Eingereichte Texte :

A6-0249/2006

Aussprachen :

PV 05/09/2006 - 18
CRE 05/09/2006 - 18

Abstimmungen :

PV 06/09/2006 - 7.6
CRE 06/09/2006 - 7.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0341

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. September 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

7.6. Die psychische Gesundheit der Bevölkerung in der Europäischen Union (Abstimmung)
Protokoll
  

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 48:

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! In der Europäischen Union gibt es nicht nur Menschen mit schweren psychotischen Störungen, sondern auch Menschen mit einer Reihe von psychologischen Störungen. Daher möchte ich zu Ziffer 48 einen mündlichen Änderungsantrag einbringen, so dass der Text wie folgt lautet: „ist der Auffassung, das die Bezeichnung „Behandlung“ umfassend zu verstehen sein sollte, einschließlich der von ausgebildeten Spezialisten durchgeführten Psychotherapie …“. Dadurch ändert sich nicht zwar viel, doch es wird etwas hinzugefügt, was das Geschehen in unseren Gesellschaften widerspiegelt.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), Berichterstatter. (EN) Das ist annehmbar, Herr Präsident.

 
  
  

(Das Parlament lehnt den mündlichen Änderungsantrag ab.)

– Vor der Abstimmung über die Änderungsanträge 11 und 12:

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte lediglich eine kurze mündliche Änderung zu den Änderungsanträgen 11 und 12 beantragen. In jedem Änderungsantrag sollte vor den Worten „in den neuen Mitgliedstaaten“ das Wort „einige“ eingefügt werden, so dass der Text wie folgt lautet: „in einigen der neuen Mitgliedstaaten“. Wir sollten sachlich korrekt sein, denn in den beiden Änderungsanträgen wird auf etwas Bezug genommen, was nicht alle, sondern nur einige der Mitgliedstaaten betrifft.

 
  
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  John Bowis (PPE-DE), Berichterstatter. (EN) Auch das ist akzeptabel, Herr Präsident.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen den mündlichen Änderungsantrag.)

 
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