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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. September 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

11. Auslegung der Geschäftsordnung
Protokoll
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  Der Präsident. Bevor wir zum nächsten Punkt der Tagesordnung übergehen, habe ich eine Mitteilung an das Haus. Sie werden sich erinnern, dass wir gelegentlich Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von Artikel 166 unserer Geschäftsordnung hatten und einige Mitglieder der Ansicht waren, das Präsidium würde diesen Artikel nicht richtig anwenden, da es nicht das Wort für Fragen zur Geschäftsordnung erteilte, die nicht das zum jeweiligen Zeitpunkt diskutierte Thema betrafen.

In der Tat legt Artikel 166 nicht eindeutig fest, ob die Worterteilung zur Geschäftsordnung das diskutierte Thema oder die Tagesordnung des entsprechenden Tages betreffen muss oder sich auf ein beliebiges anderes Thema beziehen kann. Nach Ansicht des Präsidenten sollte jedoch der gesunde Menschenverstand vorschreiben, dass das Wort nur zu einem diskutierten Gegenstand erteilt werden darf und nicht zu einem beliebigen anderen Thema.

Um jedoch Klarheit in das verschiedentlich im Parlament vorgebrachte Argument zu bringen, hatte ich die Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen erbeten, der in seiner Antwort folgende Interpretation des Artikels 166 vorschlägt: „Die Wortmeldungen zur Geschäftsordnung müssen den Tagesordnungspunkt betreffen, der in diesem Moment diskutiert wird. Der Präsident kann das Wort zu einer anderen Angelegenheit zu einem passenden Zeitpunkt, zum Beispiel nach der Aussprache über einen Punkt der Tagesordnung oder vor dem Schließen der Sitzung, erteilen.“

Es ist somit klar, dass der Artikel 166 ab jetzt so interpretiert wird, wie es der gesunde Menschenverstand vorschreibt, und dass er nur für Bemerkungen zur Anwendung der Geschäftsordnung in Bezug auf den zu diesem Zeitpunkt diskutierten Punkt der Tagesordnung geltend gemacht werden kann. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Interpretation des Ausschusses für konstitutionelle Fragen als gebilligt gilt, wenn sie nicht vor der Annahme des Protokolls dieser Sitzung angefochten wird.

 
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