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Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 6. September 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

13. Fragestunde (Anfragen an den Rat)
PV
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Fragestunde (B6-0325/2006).

Wir behandeln die folgenden Anfragen an den Rat.

Anfrage Nr. 1 von Claude Moraes (H-0595/06)

Betrifft: Richtlinien

Welche Pläne hat der finnische Ratsvorsitz, um bei der Überprüfung der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern (KOM(2002)0149 endg.(1)) und der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG(2)) Fortschritte zu erreichen? Bemüht sich der Rat während seiner sechsmonatigen Amtszeit um weitere Fortschritte bei diesen Themen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke dem Fragesteller für sein Interesse an den Fortschritten bei der Überprüfung der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung sowie der Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern. Nach den beträchtlichen Anstrengungen des österreichischen Vorsitzes vor uns, ist es eines der vorrangigen Ziele der finnischen Ratspräsidentschaft, zu einer Einigung über die Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu gelangen. Was diese Richtlinie angeht, ist es wichtig, dass wir möglichst schnell zu einer einvernehmlichen Lösung gelangen, die der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Urteilen zu den Rechtssachen SIMAP und Jaeger entspricht. Der Ratsvorsitz ist in diesem Sinne auch bestrebt, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass der Rat in der nach wie vor ungelösten ‚opt-out’-Frage schnellstmöglich eine Kompromisslösung findet.

Die Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern ist eine weitere schwierige und politisch sensible Angelegenheit. Bekanntlich haben Unterschiede in den Arbeitsmarktstrukturen und -praktiken zu abweichenden Ansichten unter Mitgliedstaaten geführt. Die Schwierigkeit besteht darin, eine Ausgewogenheit zu finden, um einerseits Leiharbeitnehmern einen ausreichenden Schutz zu bieten und andererseits zuzulassen, dass sich die Märkte, auf denen Unternehmen Leiharbeit vermitteln, entwickeln und wachsen können. Die Mitgliedstaaten haben erst vor kurzem ihr Festhalten an den Lissabon-Zielen bekräftigt, darin eingeschlossen das Wachstum der Beschäftigung und des Angebots an besseren Arbeitsplätzen, was in ihren nationalen Reformprogrammen deutlich wird. Der Rat ist davon überzeugt, dass diese Ziele erreicht und gleichzeitig die unterschiedlichen Methoden und Traditionen der nationalen Arbeitsmärkte respektiert werden können.

Im Rat wurde diese Frage zuletzt im Juni 2003 erörtert. Seitdem haben die verschiedenen Ratsvorsitze auf den unterschiedlichen Ebenen jeweils sondiert, ob sich die Haltungen geändert haben. Bis heute sind die Meinungen zweigeteilt, weswegen es bislang nicht aussichtsreich erschien, die Angelegenheit auf die Agenden künftiger Ratstagungen zu setzen. Der finnische Vorsitz wird die Angelegenheit prüfen und erwartet auch gewisse Zuarbeiten seitens der Kommission, die in ihrer Mitteilung zur Überprüfung von Vorschlägen, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befinden, erklärt hat, dass sie sich das Recht vorbehält, den Vorschlag in Abhängigkeit vom Verlauf der weiteren Diskussionen zu künftigen Vorschlägen erneut aufzugreifen.

Der Vorsitz versteht sehr gut, dass es dem Europäischen Parlament wichtig ist, Fortschritte auf diesem Gebiet zu erzielen. Wir werden diese grundsätzliche Auffassung berücksichtigen, wenn wir in erster Lesung über die Dienstleistungsrichtlinie abstimmen. Vorausgesetzt, die Kommission leistet hier im Verlaufe des finnischen Ratsvorsitzes ihren entscheidenden Beitrag, dann sind wir zur konstruktiven Zusammenarbeit bereit, um zu einer für alle Mitgliedstaaten annehmbaren Lösung zu gelangen.

 
  
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  Claude Moraes (PSE). – (EN) Danke, Frau Ratspräsidentin, für diese sehr umfassende Antwort und für Ihre Ehrlichkeit, insbesondere zur Frage der Leiharbeitnehmer.

Sie werden von unserer Unzufriedenheit in diesem Hohen Hause wissen, vor allem im Hinblick auf die Arbeitszeitrichtlinie, und Sie sagen zu Recht, dass dies unter früheren Ratsvorsitzen diskutiert worden ist. Aber ich möchte Ihnen eine ganz offene Frage stellen: Was ist anders beim finnischen Ratsvorsitz, und können Sie die Mitglieder des Rates zusammenbringen und eine Übereinkunft im Interesse der arbeitenden Menschen aushandeln? Können Sie heute die Zusage abgeben, dass man alles Erdenkliche unternehmen wird, um die Arbeitszeitrichtlinie voranzubringen und die Richtlinie über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern auf die Tagesordnung zu setzen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Zusicherung kann ich geben, dass sich der Vorsitz mit besonderem Nachdruck aktiv für eine Lösung in der Frage der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung einsetzen wird. Als Ansporn dient uns auch die Tatsache, dass beispielsweise die Interpretation der Arbeitszeit von Ärzten in den Mitgliedstaaten beträchtliche Probleme hervorruft, und auch aus diesem Grunde ist es wichtig, eine Lösung für diese Richtlinie zu finden. Es ist allerdings noch viel zu früh, um vorhersagen zu können, ob wir es denn schaffen, das Ergebnis zu bekommen, das wir anstreben.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Herr Moraes führt in seiner Zusatzfrage die Interessen der arbeitenden Menschen an. Hat der Rat Kenntnis von Untersuchungen zu großen europäischen Ländern, die in den letzten Tagen in der „Financial Times“ veröffentlicht wurden und die zeigen, dass die Mehrheit der arbeitenden Menschen in all diesen Ländern, ausgenommen vielleicht in Spanien, mehr Flexibilität in ihren Arbeitszeiten wollen, nicht weniger? Wird der Rat dies berücksichtigen, wenn er versucht, eine Übereinkunft auszuhandeln?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir genau diesen Artikel der Financial Times vorliegen haben, aber wir sind selbstverständlich auf vielfältige Art und Weise über die allgemeine Entwicklung informiert, und wie ich bereits in meiner ersten Antwort und soeben noch einmal gesagt habe, ist es auch angesichts der Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wichtig, hier zu Lösungen zu kommen, sowohl in der Frage der Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung als auch im Hinblick auf die Leiharbeiter.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Glauben Sie, dass es möglich ist, diese Frage mit den Sozialpartnern im Rahmen des sozialen Dialogs zu klären, weil sie in Wahrheit hauptverantwortlich sind, auch was die Arbeitszeiten betrifft? Glauben Sie ferner, dass aus dieser Sicht eine Lösung möglich wäre, indem diese Angelegenheit an die Sozialpartner – Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter – delegiert wird?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Das ist natürlich eine Frage, über die man trefflich streiten und die man auch in trilateralen Gesprächen diskutieren könnte, aber im Moment sind wir in der Tat intensiv auf der Suche nach einer Lösung, die speziell von den Regierungen der Mitgliedstaaten akzeptiert wird.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 2 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0598/06)

Betrifft: Umsetzung der Ziele des Europäischen Paktes für die Jugend

Wie wird der finnische Ratsvorsitz die von den Regierungen der Mitgliedstaaten anlässlich der Annahme des Europäischen Paktes für die Jugend eingegangenen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für junge Menschen unterstützen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich betonen, wie wichtig es ist, dass der Europäische Pakt für die Jugend so breit angelegt ist. Die Bedürfnisse Jugendlicher müssen in allen relevanten Politikbereichen berücksichtigt werden. In dem Bestreben, den Beschäftigungsgrad von Jugendlichen zu verbessern, kann es beispielsweise wichtig sein, bestimmte Maßnahmen zum Abbau von Hindernissen bei der Bildung und der Mobilität zu ergreifen.

Die Frage der Frau Abgeordneten zielt insbesondere darauf, was der finnische Vorsitz zu unternehmen gedenkt, um die Verpflichtungen der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von Jugendlichen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten selbst sind für die Planung und Umsetzung ihrer Beschäftigungspolitiken, einschließlich derer für Jugendliche, zuständig. Die Mitgliedstaaten sind auch für die meisten anderen Politikbereiche zuständig, die damit im Zusammenhang stehen, wie die Bildungspolitik.

Dennoch kann der Vorsitz auch in diesem Bereich eine wichtige Rolle spielen, um Dinge voranzutreiben, insbesondere bei der Gestaltung der Arbeit im Ministerrat. Die Tagung des Europäischen Rates, die während der finnischen Ratspräsidentschaft im Dezember stattfindet, wird sich mit mehreren Fragen befassen, die direkt mit der Beschäftigung von Jugendlichen zu tun haben. Dem Rat wird ein Bericht des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgelegt werden, in dem die nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten, einschließlich ihrer Beschäftigungspolitiken, analysiert werden. Eine Untersuchung des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten aus dem Vorjahr zeigte, dass sich alle Mitgliedstaaten bei der Frage der Jugendarbeitslosigkeit auf den Europäischen Pakt für die Jugend berufen und jede Menge Maßnahmen aufgeführt hatten, die ergriffen worden waren, um Jugendlichen geeignete Wege zur Beschäftigung zu ebnen. Ausgesprochen große Fortschritte waren bei der Verbindung zu einem anderen Schwerpunktbereich, den Investitionen in Humankapital, zu verzeichnen gewesen. Diese waren z. B. durch eine Verbesserung des Übergangs von der Schule ins Erwerbsleben erreicht worden.

Finnland erwartet, dass sich die Beschäftigungspolitiken der Mitgliedstaaten in diesem Jahr auch stärker mit Ressourcen zur Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche sowie Möglichkeiten ihrer Verbesserung befassen. Die Beschäftigung von Jugendlichen wird mit Sicherheit auch ein Schwerpunktthema sein, wenn sich der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ am 1. Dezember mit den Fragen der Bevölkerungsentwicklung und der Steigerung der Produktivität durch neue und bessere Arbeitsplätze befassen wird.

Im Verlaufe des finnischen Vorsitzes wird sich der Rat mit zwei Dingen befassen, die direkt mit der Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche zu tun haben. Das ist erstens die Verbesserung der Bedingungen für das lebenslange Lernen, das alle betrifft, auch Jugendliche. Zweitens möchte der finnische Vorsitz konkrete Maßnahmen anregen, um die Möglichkeiten des Zugangs zu Informationsdiensten für Jugendliche zu verbessern und so allen Jugendlichen hochwertige Informationen zu wichtigen Angelegenheiten wie der Beschäftigung anbieten zu können. Besondere Aufmerksamkeit muss benachteiligten Jugendlichen gewidmet werden.

Der Europäische Rat hat die Mitgliedstaaten auf seiner Tagung im März aufgefordert, Jugendliche und Jugendorganisationen an der Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend zu beteiligen. Der finnische Vorsitz hat vorgeschlagen, während seiner Ratspräsidentschaft auf Ebene des Rates einen analytischen Dialog mit und unter allen in diesem Bereich Tätigen, einschließlich der Kinder- und Jugendorganisationen, in Gang zu bringen.

Zusammenfassend kann ich erklären, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche im Verlaufe des finnischen Vorsitzes im Rat in unterschiedlichen Zusammenhängen auf der Tagesordnung stehen wird. Finnland ruft alle Mitgliedstaaten auf, ihre Aufmerksamkeit auch künftig auf den Europäischen Pakt für die Jugend sowie auf die unterschiedlichen Möglichkeiten, Arbeitsplätze für Jugendliche zu schaffen, zu richten.

 
  
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  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Vielen Dank für diese umfassende Antwort und die Perspektiven, die sich dadurch eröffnen. Der dritte Teil des Europäischen Paktes für die Jugend sieht Maßnahmen zur Gewährleistung der Vereinbarkeit des Familien- und Berufslebens junger Menschen vor, um ihnen die Möglichkeit zu geben, in Europa neue Familien zu gründen.

In einer Zeit, in der der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit von Erfolg gekrönt ist, glauben Sie da nicht, dass hier ein Teufelskreis heraufbeschworen wird? Dass junge Menschen nicht so leicht neue Familien gründen können und dass sich infolgedessen das demografische Problem verschlimmern wird?

Gedenkt der finnische Ratsvorsitz, uns am Ende seiner Amtszeit die positiven Ergebnisse seiner Aktivitäten im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu präsentieren?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Eines der Elemente dieses Pakts für die Jugend ist natürlich das Bestreben, die Bildung der Jugendlichen, ihre Beteiligung in der Gesellschaft und den Übergang ins Berufsleben zu verbessern. Aus diesem Grunde ist es auch sehr wichtig – und wir werden in diesem Herbst auch vorschlagen, eine diesbezügliche Entscheidung zu unterstützen –, dass solche berufsübergreifenden Fähigkeiten gefördert werden, um auch den Übergang der Jugendlichen von der Schule ins Berufsleben zu erleichtern, weil dies eine der Schwellen ist. Selbstverständlich ist die Frage der Vereinbarkeit von Beruf und Familie noch ein ganz eigenes Problem, aber alle diese Dinge hängen auf ihre ganz eigene Art und Weise mit der Strategie zur Wettbewerbsfähigkeit, d. h. mit der Lissabon-Strategie, zusammen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 3 von Manuel Medina Ortega (H-0600/06)

Betrifft: Illegale Einwanderung: Maßnahmen des Europäischen Rates vom Juni

Welche konkreten Maßnahmen hat der Rat auf der Grundlage der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 15. und. 16. Juni gefassten Beschlüsse bereits ergriffen oder beabsichtigt er zu ergreifen, um die illegale Einwanderung von Drittstaatsangehörigen zu begrenzen und deren etwaige Rückkehr in die Herkunftsländer zu fördern?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frage der Rücknahme und Rücksendung von illegalen Einwanderern ist einer der zentralen Punkte der Einwanderungspolitik der Union, insbesondere im Rahmen eines ganzheitlichen Herangehens an die Fragen der Einwanderung. Ich möchte den Fragesteller auf die konkreten Maßnahmen und Initiativen verweisen, die der Rat in diesem Jahr in seiner gemeinsamen Antwort auf die mündlichen Anfragen H-0440, H-0455, H-0473 und H-0478/2006 angeführt hat.

Was den Zeitraum nach der Tagung des Europäischen Rates vom Juni dieses Jahres angeht, möchte ich den Fragesteller auf die EU-Afrika-Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung verweisen, die auf Einladung Marokkos und mit aktiver Beteiligung Spaniens und Frankreichs am 10. und 11. Juni in Rabat stattgefunden hat. Auf dieser Konferenz wurde ein Aktionsplan verabschiedet, dessen dritter Abschnitt sich speziell mit der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und Fragen der Rückführung illegaler Einwanderer befasst. Alle an der Konferenz teilnehmenden Staaten haben sich ausdrücklich verpflichtet, den Aktionsplan unverzüglich umzusetzen.

Der Rat hat am 17. Juli Beschlüsse zur Einwanderung gefasst, in denen erneut erklärt wird, dass die illegale Einwanderung nur auf Ebene der Union wirksam bekämpft werden kann. In den Schlussfolgerungen wurde auch auf die Bedeutung anderer Einwanderungswege hingewiesen, insbesondere in den östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Union, sowie auch auf die laufenden Vorbereitungen zur nächsten EU-Afrika-Ministerkonferenz zu Migration und Entwicklung, zu deren Ausrichtung sich Libyen bereit erklärt hat.

Die Kommission hat am 19. Juli eine Mitteilung zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen veröffentlicht. Darin geht es auch um Fragen im Zusammenhang mit der Rückführung und Rücknahme. Die Mitteilung wurde am 24. Juli dem Rat übergeben, der sich zu einem späteren Zeitpunkt damit befassen wird.

Im Moment erörtert der Rat einen Richtlinienvorschlag zu gemeinsamen Normen und Verfahren, die in den Mitgliedstaaten für die Rückführung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der Union aufhalten, gelten sollen. Die Gespräche zur Rücknahme gemäß den im Rat vereinbarten Richtlinien und Kompetenzen dauern an. Die Kommission und die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben auf der Tagung des Rates vom 24. Juli ebenfalls über die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes berichtet.

 
  
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  Manuel Medina Ortega (PSE).(ES) Frau Ratsvorsitzende! Vielen Dank für Ihre Antwort, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die illegale Einwanderung auf die Kanarischen Inseln trotz aller dieser Vereinbarungen immer noch anwächst.

Im Moment landen täglich fast tausend Einwanderer an den Küsten der Kanarischen Inseln. Die Aufnahmelager sind übervoll, und es gibt keine Möglichkeit, die Einwanderer in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, und die Zusagen von 16 Ländern sind nicht eingehalten worden, ausgenommen die Ihres Landes, da Finnland zusammen mit Italien und Portugal einen Flottenverband entsandt hat.

Doch letztlich sind alle diese Maßnahmen, die sich auf dem Papier sehr gut ausnehmen, eigentlich nicht umgesetzt worden. Wir stehen vor einer echten Einwanderungslawine, die die Zivilbevölkerung in Alarmzustand versetzt und in der gesamten Europäischen Union Beunruhigung auslöst, denn diese Einwanderer kommen nicht, um auf den Kanarischen Inseln zu bleiben, sondern sie wollen in die Europäische Union, und das hat Konsequenzen für ihren Arbeitsmarkt.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, der vom Fragesteller angesprochene Vorfall ist für die Europäische Union und den Rat in jeder Hinsicht sehr wichtig. Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat die Mitgliedstaaten gebeten, ihr Patrouillenboote, Radartechnik und Grenzsicherungsexperten zur Durchführung eigener Operationen auf den Kanarischen Inseln zur Verfügung zu stellen. Es liegt im Interesse des Rates, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu stärken, indem Formen des Zusammenwirkens entwickelt werden, und der Vorsitz beabsichtigt, das integrierte europäische Grenzsicherungssystem an den Außengrenzen der Union weiter zu verbessern.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Ich habe mich nur gefragt, wie die EU nach Ansicht des Rates die wachsende Herausforderung der illegalen Einreise und der notwendigen Rückführungen bewältigen soll, wenn sie doch tatsächlich die Mittelzuweisungen für Frontex, die Grenzagentur, die von der Ministerin mehrere Male genannt wurde, und den Europäischen Rückkehrfonds im Entwurf ihres Haushaltsplans für 2007, und gegenüber dem Angebot der Kommission, gekürzt hat. Ich hoffe, das Parlament kann diese Kürzungen rückgängig machen, aber wie können das denn Prioritäten sein, wenn der Rat die Finanzzusagen nicht umsetzt?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Selbstverständlich ist es wichtig, dass wir auch über ausreichende Ressourcen für die Rückführung illegaler Einwanderer und zur Überwachung dieses Prozesses verfügen, aber ich möchte in diesem Zusammenhang auch die große Bedeutung des ganzheitlichen Ansatzes in der Frage der illegalen Einwanderung hervorheben. Dabei geht es dann auch um die Zusammenarbeit mit jenen Ländern, aus denen diese illegalen Einwanderer kommen, und darum, ob es uns gelingt, auch in den Herkunftsländern die Bedingungen zu verbessern, damit nicht so viele illegale Einwanderer aus der Europäischen Union zurückgeführt werden müssen.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Mich würde interessieren, welche Möglichkeiten Sie sehen, das Modell der best practice im Bereich Rückkehr in die Herkunftsländer zu etablieren. Glauben Sie, dass es möglich wäre, dass die von der Europäischen Kommission eingerichtete Wiener Agentur hier eine Studie erstellt, welche Methoden dazu geführt haben, dass man gerne in die Herkunftsländer zurückgeht?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union kann auch bei einer stärkeren Zusammenarbeit im Bereich der Rückführungsmaßnahmen von Nutzen sein. Wie in allen anderen Fragen ist es natürlich wichtig, untereinander Erfahrungen und bewährte Verfahren auszutauschen.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 4 von Elizabeth Lynne (H-0602/06)

Betrifft: Missbrauch von älteren Menschen

Ungeachtet der Erklärung der Weltgesundheitsorganisation von Toronto und der Erwähnung des Missbrauchs älterer Menschen im Internationalen Aktionsplan der Vereinten Nationen von Madrid über das Altern haben die Mitgliedstaaten zwar Rechtsvorschriften erlassen, die das damit zusammenhängende Thema der häuslichen Gewalt betreffen, in denen aber eine konkrete Bezugnahme auf den Schutz von verletzlichen älteren Menschen fehlt.

Der Bereich der häuslichen Pflege z. B. wird durch den derzeitigen Rechtsrahmen in vielen Mitgliedstaaten nicht ausreichend abgedeckt. Dies ist festzustellen im Vereinigten Königreich, wo das Menschenrechtsgesetz nicht auf Personen anwendbar ist, die privat finanzierte Pflegedienste in Anspruch nehmen.

Wird der Rat die Mitgliedstaaten nachdrücklich auffordern, diese Gesetzeslücken zu schließen und die grundlegenden Menschenrechte ihrer älteren Bürger zu achten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat möchte sich als Erstes bei der Fragestellerin dafür bedanken, dass sie die Aufmerksamkeit auf die Achtung der grundlegenden Menschenrechte älterer Menschen gelenkt hat. Da ja die Union auf den Grundsätzen der Achtung von Freiheit, Demokratie, Menschen- und Grundrechten sowie auf dem Rechtsstaatsprinzip basiert, ist der Rat selbstverständlich besorgt über jede Art von Gesetzeslücken, die dazu führen können, dass die Rechte älterer Menschen nicht respektiert werden.

Die Achtung der grundlegenden Menschenrechte aller Bürgerinnen und Bürger der EU sowie aller in der Europäischen Union lebenden Menschen ist Bestandteil des EU-Vertrags, und in dem von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union im Dezember 2000 verabschiedeten Grundrechtekatalog werden diese aus den gemeinsamen verfassungsrechtlichen Traditionen und den internationalen Verpflichtungen der Mitgliedstaaten abgeleiteten Rechte erneut bekräftigt.

Der Missbrauch von älteren Menschen in der Altenpflege ist nicht nur eine Frage der Menschenrechte, sondern auch eine soziale Frage, bisweilen sogar eine strafrechtliche. Insoweit muss, gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, über gesetzgeberische Schritte auf nationaler Ebene entschieden werden. Der Rat möchte auch betonen, dass er am Prinzip des Diskriminierungsverbots festhält. Er hat bereits in der Vergangenheit Maßnahmen ergriffen und beabsichtigt dies auch künftig zu tun, um derartigen Diskriminierungen und Vorurteilen vorzubeugen, die auf den in Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften aufgeführten sechs Diskriminierungsverboten basieren. Einer dieser Gründe ist das Alter.

Es sei allerdings daran erinnert, dass es Aufgabe der Europäischen Kommission ist, die Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften und deren Befolgung in den Mitgliedstaaten zu überwachen und dem Europäischen Parlament sowie dem Rat Vorschläge für gerechtfertigte legislative Maßnahmen zu unterbreiten. Die Kommission hat dem Rat einen Vorschlag zur Unfallverhütung und zur Erhöhung der Sicherheit zur Zustimmung vorgelegt. Ein Schwerpunktthema ist die Vorbeugung gegen Gewalt zwischen Menschen. Dieser Vorschlag wird auf der Tagesordnung des Rates „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ auf seiner Tagung am 30. November und 1. Dezember stehen.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) Ich freue mich sehr, dass die Ministerin erklärt hat, dass weitere Rechtsvorschriften zu Artikel 13 betreffend das Alter kommen werden. Kann uns die Ministerin zusichern, dass der Missbrauch älterer Menschen von den Mitgliedstaaten in den nationalen Plänen zu Gesundheit und Langzeitpflege berücksichtigt werden wird? Wird die Ministerin den Rat und die Kommission auffordern, alle Resultate zum Missbrauch älterer Menschen in allen Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, so dass wir uns über beispielhafte Praktiken austauschen können?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Wir müssen selbstverständlich bedenken, dass die Entscheidung über die Notwendigkeit eines speziellen Gesetzes zum Schutz älterer Menschen auf einzelstaatlicher Ebene, in den Mitgliedstaaten, getroffen werden muss. Wie ich aber bereits in meiner Antwort gesagt habe, soll die Frage der Sicherheit älterer Menschen bei der Ratstagung zu diesem Thema Ende November angesprochen werden.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – In Österreich wird zur Betreuung pflegebedürftiger älter Menschen seitens der Familien vermehrt auf illegale Pflegekräfte zurückgegriffen, da das staatliche Pflegegeld für legale Fachkräfte nicht ausreicht. Diskutiert wird bei uns deshalb neben einer Erhöhung des Pflegegeldes auch ein Sozialjahr, entsprechende Umschulung von Arbeitslosen sowie Pflegesemester für angehende Medizinstudenten.

Ist auch in anderen Mitgliedstaaten der Anteil der Schwarzarbeit im Pflegebereich gestiegen und welche Lösungsvorschläge werden diskutiert bzw. sollen seitens der EU unterstützt werden?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Natürlich ist es unser Ziel, eine derart ausgerichtete gemeinsame europäische Politik aufzubauen und zu fördern, die es uns erlaubt, zu gemeinsamen Qualitätskriterien für Dienstleistungen zu gelangen, unabhängig davon, wie diese erbracht und finanziert werden. Ich kann nicht abschätzen, wie hoch der Anteil der Beschäftigten in dieser Grauzone ist, aber dieser gesamte umstrittene Bereich hat meiner Ansicht nach mit der Frage des Europäischen Sozialmodells zu tun, zu dem gestern hier im Plenum eine hervorragende Aussprache stattgefunden hat.

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE). – (EN) Gestern hatten wir eine Aussprache über das Programm DAPHNE, insbesondere in Bezug auf Frauen und Kinder. Wir hören viel über den Missbrauch älterer Menschen, und man könnte diese Frage vielleicht mit aufnehmen, weil sie einen ähnlichen Bereich betrifft. Vor zwei Monaten fand ein großes Treffen mit acht europäischen Organisationen älterer Menschen statt. Könnte dieser Aspekt in den Rahmen von DAPHNE aufgenommen werden?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Das laufende Daphne-Programm, das der Fragesteller anspricht und das sich gegen Gewalt richtet, betrifft derzeit insbesondere die Gewalt gegen Frauen, aber es bietet, wie der Fragesteller sagt, sicherlich ebenso Möglichkeiten, zu untersuchen, wie sich die Situation auch im Hinblick auf ältere Menschen auf europäischer Ebene verbessern lässt.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 5 von Roberta Angelilli (H-0607/06)

Betrifft: Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten

Im März 2005 wurde Nicola Calipari, ein Beamter des italienischen Militärgeheimdienstes SISMI, während der Befreiung einer italienischen Geisel an einem US-Kontrollposten in Bagdad erschossen. Trotz der Ersuchen der italienischen Regierung erklärte das US-Justizministerium, dass es außer den im Bericht des Multinationalen Korps-Irak enthaltenen Informationen keine weiteren Informationen erteilen werde.

Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden jedoch von den obersten italienischen Behörden und vor allem von der italienischen Justiz für unzureichend und unvollständig erachtet, und diese hält daher eine größtmögliche Zusammenarbeit mit den US-Behörden für unerlässlich.

Kann der Rat daher mitteilen, ob er im Rahmen seiner Zuständigkeiten im Bereich der GASP beabsichtigt, sich der Sache anzunehmen, damit der Vorfall vollständig aufgeklärt wird?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat hat sich mit dem von der Fragestellerin angesprochenen Vorfall, den er als eine bilaterale Angelegenheit zwischen Italien und den Vereinigten Staaten ansieht, nicht befasst.

 
  
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  Roberta Angelilli (UEN). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Antwort lautet also, dass der Vorsitz keinerlei aktive Schritte in der angesprochenen Frage zu unternehmen gedenkt?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Antwort lautet, dass der Rat diese Angelegenheit weder erörtert noch untersucht hat. Allerdings laufen derzeit einige unterschiedliche Aktivitäten in dem Sinne, dass die Europäische Union und die Vereinigten Staaten ein Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe aushandeln, das auch einen gewissen Zusammenhang mit Fällen wie diesem hat. Derzeit brauchen wir noch mehr interne Verfahren in den Mitgliedstaaten, damit dieses Abkommen in Kraft gesetzt werden kann.

 
  
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  David Martin (PSE). – (EN) Würde der Rat zustimmen, dass dieser spezielle Fall auf ein allgemeineres Problem aufmerksam macht, nämlich dass die Vereinigten Staaten eine Mitarbeit Europas in justiziellen Angelegenheiten erwarten, aber wenn Europa die Vereinigten Staaten um Zusammenarbeit bittet, dann ist dieses Land weit weniger bereit dazu? Wird es im Rat eine Debatte unter den Mitgliedern darüber geben, wie man mehr Druck auf die Vereinigten Staaten ausüben kann, damit diese mit der Europäischen Union in justiziellen Angelegenheiten zusammenarbeiten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Das Abkommen über gegenseitige Rechtshilfe, das ich gerade angesprochen habe, wird, wenn es denn in Kraft getreten ist, dazu beitragen, den Prozess der Rechtshilfe bei vielen juristischen Problemen zu beschleunigen, und es könnte auch eine Schlüsselrolle bei der schnelleren und wirksameren Zusammenarbeit zwischen der Union und den Vereinigten Staaten spielen.

 
  
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  Der Präsident. Da sie dasselbe Thema betreffen, werden die folgenden Anfragen gemeinsam behandelt:

Anfrage Nr. 6 von Bernd Posselt (H-0608/06)

Betrifft: Rechtsstaat in Russland

Wie beurteilt die Ratspräsidentschaft den aktuellen Stand von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Russland, insbesondere was die Medienfreiheit, die Lage der Nichtregierungsorganisationen, die Unabhängigkeit der Justiz und die Haftbedingungen, etwa der ehemaligen Jukos-Manager, Platon Lebedew und Michail Chodorkowskij, betrifft?

Anfrage Nr. 7 von Milan Horáček (H-0614/06)

Betrifft: Lage in Russland

Wie beurteilt die Ratspräsidentschaft die Vereinbarkeit einer strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland mit den europäischen Werten der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die von Russland – wie die Beispiele der Missachtung der Medienfreiheit, die Einschränkung der Zivilgesellschaft durch das NRO-Gesetz, die Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien und die Haftbedingungen von Platon Lebedew und Michail Chodorkowskij zeigen – nicht geachtet werden?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat ist der Überzeugung, dass sich die strategische Partnerschaft mit Russland auf die im Partnerschafts- und Kooperationsabkommen festgeschriebenen gemeinsamen Werte gründen muss, insbesondere jene, zu deren Einhaltung Russland als Mitglied des Europarates und der OSZE verpflichtet ist. Dieselben Werte werden auch in den neuen vertraglichen Regelungen zwischen der EU und Russland erwähnt werden.

Der Rat ist der Auffassung, dass Fortschritte bei der Verbesserung der Stabilität und des Wohlstands in Russland die Errichtung einer funktionierenden Demokratie auf allen Ebenen der Russischen Föderation, die Befolgung des Rechtsstaatsprinzips, eine unabhängige Justiz sowie die bedingungslose Achtung der Menschenrechte einschließlich der Freiheit und Unabhängigkeit der Medien und einer funktionierenden Zivilgesellschaft voraussetzen.

Ebenso wie der Fragesteller ist auch der Rat besorgt über die jüngsten Entwicklungen im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit, die sichtlichen Beschränkungen der Pressefreiheit, die Konzentration von Macht und die neuen Gesetze in Russland, die die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen behindern. Der Rat ist ebenso besorgt über die Situation der Menschenrechte in Russland und insbesondere in Tschetschenien.

Der Rat verfolgt die Entwicklungen sehr genau und bringt diese Probleme und Fragen regelmäßig im politischen Dialog mit Russland vor, insbesondere bei den zwei Mal jährlich stattfindenden Konsultationen zur Lage der Menschenrechte. Der Rat wird auch die Umsetzung des kürzlich geänderten Gesetzes zur Bekämpfung extremistischer Bewegungen verfolgen, insbesondere im Hinblick auf die jetzt weiter gefasste Definition von extremistischen Bewegungen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Wir lesen, dass der deutsche Außenminister im Rat einen Vorschlag einbringen will, durch engere, dauerhafte Vernetzung der EU mit Russland die gemeinsamen Werte herbeizuführen. Ist es nicht absurd, wenn Russland nicht einmal bereit ist, die gegen die eigene Rechtsordnung gerichteten schlechten Haftbedingungen für Herrn Chodorkowski zu ändern bzw. dem eigenen Recht anzupassen, wonach Häftlinge heimatnah untergebracht werden müssen?

Haben Sie mit Russland ganz konkret über die Fälle dieser beiden Yukos-Häftlinge gesprochen?

 
  
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  Milan Horáček (Verts/ALE). – Ich würde dasselbe fragen, weil das eine ganz eklatante Verletzung der eigenen Gesetzlichkeit in Russland darstellt. Aber aus der Antwort — für die ich mich bedanke — entsteht für mich eine Nachfrage, und zwar: Halten Sie dann das Konzept der strategischen Partnerschaft mit Russland angesichts der zunehmenden Verschlechterung der Menschenrechtslage an sich für möglich und zukunftsträchtig? Müssen wir nicht vielmehr neue Modelle der Kooperation entwickeln? Modelle, die neben wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Erwägungen auch die Einhaltung der Menschenrechte tatsächlich gewährleisten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Diese gemeinsamen Werte müssen als solche gar nicht mehr herbeigeführt werden, denn sie existieren bereits. Sie sind in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen enthalten, und Russland hat sich diesen Werten als Mitglied des Europarats und der OSZE verpflichtet. Augenscheinlich gibt es jedoch eine Reihe von Problemen, wenn es darum geht, diese Werte in der Praxis sowie bei der Umsetzung der Gesetzgebung deutlich werden zu lassen.

Diese Unzulänglichkeiten, was die Unabhängigkeit der russischen Gerichte angeht, sind in der Tat Herausforderungen für einen sich entwickelnden Rechtsstaat, die wir sehr sorgfältig im Auge behalten werden. Es ist dennoch sehr wichtig, dass es im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft ein gutes Maß an gegenseitiger Kommunikation gibt. So gibt es z. B. im November die nächsten Konsultationen zu Menschenrechtsfragen. Außerdem bietet der regelmäßige politische Dialog mit Russland die Gelegenheit, auch diese Probleme im Bereich der Menschenrechte anzusprechen und zu erörtern.

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Die wirtschaftliche Lage in Russland ist ja sehr prosperierend, aber im Menschenrechtsbereich gibt es massive Verschlechterungen.

Glaubt der Rat wirklich, dass mit den von ihm eingeleiteten Maßnahmen, — sprich Dialog innerhalb der strategischen Partnerschaft — das Auslangen zu finden ist? Sollte nicht die wirklich massive Verschlechterung dem Rat eine neue Strategie nahe legen, um einen Nachbarstaat der Europäischen Union an seine Verpflichtungen zu erinnern, die er im Rahmen seiner internationalen Beziehungen eingegangen ist?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Europäische Union und Russland sind auf sehr vielfältige Art und Weise eng miteinander verbunden: in den Fragen des Friedens und der Stabilität, durch wirtschaftliche Zusammenarbeit und viele andere Dinge. Aus diesen Gründen ist es wichtig, dass die strategische Partnerschaft eine gute Grundlage und einen Rahmen für diese zwischen uns bestehende gegenseitige Abhängigkeit bildet. Allein schon durch die Kommunikation und den politischen Dialog, die diese begleiten und die derzeit gepflegt werden, können wir Russland an diese Anforderungen im Bereich der Menschenrechte erinnern, und das tun wir auch. Insoweit ist der Rat zumindest in der gegenwärtigen Phase der Auffassung, dass die bestehenden Mechanismen eine gute Grundlage für die Verbesserung der Kommunikation und der Situation der Menschenrechte bilden.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (LT) Herr Präsident, Herr Minister! Während wir uns mit dem Thema der strategischen Partnerschaft zwischen der EU und Russland beschäftigen, möchte ich den Rat darauf aufmerksam machen, dass dieses Parlament in seiner Entschließung dieses Jahr festgehalten hat, dass „die derzeitige Partnerschaft mit Russland mehr pragmatisch denn strategisch ist, da sie in erster Linie gemeinsame wirtschaftliche Interessen widerspiegelt, ohne größere Ergebnisse in Bezug auf Menschenrechte und Rechtsstaat zu erreichen“. Ist der Rat nicht der Ansicht, dass die Position des Europäischen Parlaments genauer in Betracht gezogen werden sollte, insbesondere da das jetzige Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Russland sehr bald auslaufen wird?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Der Rat hört sehr wohl auf die Meinung des Parlaments und er hört auch sehr genau zu. Wir müssen uns mit diesen Dingen jetzt selbstverständlich auseinandersetzen, da wir uns auf die Neufassung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens vorbereiten und das Mandat dafür ausarbeiten. Ich bin jedoch der Überzeugung, dass diese Zusammenarbeit, abgesehen davon, dass sie sehr pragmatisch verläuft, darüber hinaus einen noch viel stärker dynamischen und strategischen Charakter haben könnte, als es derzeit der Fall ist, und dass die Europäische Union und Russland auch parallel und jeweils als Partner des anderen in globalen Foren zusammenarbeiten könnten.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 8 von Marian Harkin (H-0611/06)

Betrifft: Stammzellenforschung

Kann der Rat die Rechtslage erläutern, die sich aus der Abstimmung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni ergibt, wonach embryonale Stammzellenforschung in der EU zulässig ist?

Kann eine in einem Mitgliedstaat ansässige Organisation EU-Fördermittel für embryonale Stammzellenforschung beantragen, auch wenn diese Forschung in dem Mitgliedstaat, in dem sie diese Forschung zu betreiben gedenkt, rechtswidrig ist?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Europäische Parlament hat am 15. Juni 2006 im Mitentscheidungsverfahren in erster Lesung eine Entschließung zur Rahmenvereinbarung über das Siebte Rahmenprogramm angenommen. Der Rat hat seinerseits den politischen Konsens zum Siebten Forschungsrahmenprogramm am 24. Juli 2006 erzielt, und dieser Konsens entspricht dem Ergebnis der Abstimmung im Europäischen Parlament. Ich möchte an dieser Stelle auf das Dokument Nr. 11978/06 verweisen, in dem der politische Konsens in Bezug auf das Siebte Rahmenprogramm dargestellt ist. Die Bedeutung dieses Konsenses liegt darin, dass nunmehr mit der Vorbereitung der zweiten Lesung des Siebten Rahmenprogramms, die für den Herbst vorgesehen ist, begonnen werden kann. Im Ergebnis wird es voraussichtlich möglich sein, das Siebte Rahmenprogramm noch vor Ende dieses Jahres zu verabschieden.

Mit dem Forschungsrahmenprogramm der Gemeinschaft können gemeinschaftliche Beihilfen nur für Forschungsprojekte bewilligt werden, die in den Geltungsbereich dieses Programms fallen und das Auswahlverfahren durchlaufen haben. Selbstverständlich muss die Forschung auch im Einklang mit den Rechtsvorschriften in dem Mitgliedstaat stehen, in dem sie betrieben werden soll.

 
  
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  Marian Harkin (ALDE). – (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Ratspräsidentin, ich weiß sie zu schätzen. Meine Frage bezog sich eigentlich auf die Situation, wenn ein Land nicht über einen geltenden Rechtsrahmen verfügt.

Wenn man sich ansieht, was hier im Parlament in Abstimmungen durchgekommen ist, so haben wir darüber gesprochen, dass Forschung einer strengen Lizenzierung und Kontrolle entsprechend dem Rechtsrahmen des Mitgliedstaates unterworfen sein muss, aber wenn sich nun herausstellt, dass ein Mitgliedstaat keinen geltenden Rechtsrahmen hat? In meinem eigenen Mitgliedstaat, Irland, beispielsweise haben wir kein Gesetz zur Regelung der embryonalen Stammzellenforschung. Was bringt dann diese Entscheidung des Parlaments, und würde der Rat empfehlen, dass alle Mitgliedstaaten einen solchen Rechtsrahmen unverzüglich einführen sollten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Es ist natürlich problematisch, wenn solche Dinge in den nationalen Gesetzen nicht genau geregelt sind, aber laut dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates sind wesentliche Voraussetzungen für die Förderung eine genaue Bewertung eines jeden einzelnen Projektvorschlags unter ethischen Gesichtspunkten und die Beachtung der Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Es ist daher unbedingt festzuhalten, dass der Sinn einer solchen Einzelfalllösung oder -entscheidung nicht darin besteht, gesamteuropäische Bioethikregeln aufzustellen, sondern eine klare Entscheidung in einer Angelegenheit zu treffen, die weit weniger breit angelegt ist, nämlich darüber, welche Stammzellenprojekte aus diesem Gemeinschaftsprogramm gefördert werden können.

 
  
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  John Purvis (PPE-DE). – (EN) Ich bin sehr froh, dass Sie klargestellt haben, dass es eine Frage der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaates ist, ob dort Forschung durchgeführt werden kann. Das ist einzig und allein von der Finanzierung dafür abhängig.

Mich würde interessieren, ob uns die Ratspräsidentin sagen kann, welche Chancen sie in der Möglichkeit der Durchführung von Stammzellenforschung und deren Finanzierung auf europäischer Ebene sieht.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die nationale Gesetzgebung wird sich zweifellos in den kommenden Jahren weiterentwickeln, weil die Stammzellenforschung an sich etwas Neues ist. Allerdings wird es, da sie ja Bestandteil der allgemeinen europäischen Wettbewerbsfähigkeit und Forschungszusammenarbeit ist, notwendig werden zu überprüfen, ob auch für diesen Bereich der Forschung durch eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ein Mehrwert erzielt werden kann.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 9 von Johan Van Hecke (H-0612/06)

Betrifft: Schließung des Gefangenenlagers von Guantánamo

Während des jährlichen Gipfeltreffens der europäischen und amerikanischen Staats- und Regierungschefs in Wien hat der amerikanische Präsident Bush erklärt, dass er das umstrittene Gefangenenlager von Guantánamo schließen will, doch dass er einen Beschluss des amerikanischen Obersten Gerichtshofes betreffend den Ort abwartet, wo die Gefangenen abgeurteilt werden können. Überdies müsse untersucht werden, wie die Länder Häftlinge zurücknehmen können. Einige sollen in den Vereinigten Staaten abgeurteilt werden, wenn in ihrem eigenen Land keine Garantien für eine solchen Prozess bestehen. Nach Angaben von Bush halten sich derzeit noch etwa 400 Gefangene in dem Lager auf.

Ist dem Rat bekannt, wie viele Europäer in Guantánamo gefangen gehalten werden? Besteht nicht die Möglichkeit, dass diese schnell zurückkehren und in Europa abgeurteilt werden können, wo doch die meisten Garantien auf eine korrekte Behandlung bestehen, wie Präsident Bush selbst angedeutet hat?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat ist für den Schutz von EU-Bürgern im Ausland nicht zuständig; dies obliegt den Mitgliedstaaten. Auch hat sich der Rat nicht mit der Frage befasst, wie viele Europäer in Guantanamo Bay festgehalten werden.

 
  
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  Johan Van Hecke (ALDE). – (NL) Herr Präsident! Es ist sicher keine Überraschung, dass ich über die Antwort auf diese Anfrage, die ich bereits Anfang Juli, unmittelbar nach dem Wiener Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, eingereicht hatte, ziemlich enttäuscht bin, da die Anfrage eines der auf diesem Gipfel behandelten Themen betrifft.

Besonders interessiert hätte es mich deshalb zu wissen, inwieweit Fortschritte erzielt worden sind und ob der Rat die USA zu raschen Angaben über die Zahl der Unionsbürger, die in der Europäischen Union eventuell vor Gericht gestellt werden, aufzufordern gedenkt und bereit ist, dafür einen konkreten Zeitplan zu verlangen.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, Guantanamo Bay ist selbstverständlich immer noch eine ernsthafte Angelegenheit, aber die Europäische Union begrüßt ausdrücklich die Ankündigung von Präsident Bush, Guantanamo Bay schließen zu wollen, vorausgesetzt, dass eine Lösung zu diesen praktischen Fragen gefunden wird. Hoffen wir, dass Fortschritte in diesem Bereich erzielt werden.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) Am 29. Juni urteilte der Oberste Gerichtshof der USA, dass Militärtribunale illegal sind. Um 19.45 MEZ soll Präsident Bush eine Erklärung abgeben, dass er versuchen wird, das Gesetz zu ändern, damit Häftlinge in Guantánamo Bay – darunter EU-Bürger – vor ein Militärtribunal gestellt werden können. Falls er diese Erklärung abgibt – was er meiner Meinung nach tun wird –, kann der Rat dann als dringliche Angelegenheit mit allem Nachdruck gegen diesen Hohn auf die Gerechtigkeit protestieren?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Europäische Union hat bei vielen Gelegenheiten erklärt, dass Gefangene, die in Kampfhandlungen festgenommen worden sind, gemäß den Bestimmungen der Genfer Konvention und den Regeln des internationalen humanitären Gewohnheitsrechts behandelt werden müssen, und dass dabei die Menschenrechte zu respektieren sind. Überdies waren die Außenminister bei ihrem informellen Treffen in Klosterneuburg im Frühjahr der Auffassung, dass das Gefangenenlager in Guantanamo Bay schnellstmöglich geschlossen werden sollte. Die Union hat also in dieser Angelegenheit klar Stellung bezogen.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Ich glaube nicht, dass ich schon eine derart dürftige Erklärung wie „der Rat ist nicht für den Schutz von EU-Bürgern im Ausland zuständig, das liegt allein bei den Mitgliedstaaten“ gehört habe. Wir werden international aktiv und bemühen uns, die Bürger anderer Mitgliedstaaten zu schützen, zum Beispiel auf dem Balkan, aber wir werden nicht gemeinsam vorgehen, um unsere eigenen Bürger zu schützen.

Ist die Ratspräsidentin nicht auch der Meinung, dass – wenn die EU bereits 2002 erklärt hätte, dass es unannehmbar ist, unsere Bürger ohne Anklage oder Prozess in Guantánamo festzuhalten – diese Bürger inzwischen alle frei sein könnten oder aber vor Gericht gestellt und verurteilt worden wären, wenn das mit ihnen hätte geschehen sollen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Für den Vorsitz, der ja den Rat repräsentiert, ist es wichtig, innerhalb der Grenzen seiner Zuständigkeit zu bleiben. Alle Gespräche, die Mitgliedstaaten bilateral zum Schutz ihrer Bürger geführt haben, sind deren eigene Sache. Es muss auch noch gesagt werden, dass die Europäische Union das Thema Guantanamo Bay bei verschiedenen Gelegenheiten in Gesprächen mit den Vereinigten Staaten aufgeworfen hat, und diese Gespräche werden fortgesetzt.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 10 von Sarah Ludford (H-0617/06)

Betrifft: Rahmenbeschluss über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit

Wird sich die finnische Präsidentschaft verstärkt darum bemühen, im Rat eine Einigung über einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Verbrechen herbeizuführen, die aus Rassenhass oder religiös motiviertem Hass begangen werden, wie er von der Kommission 2001 vorgeschlagen und vom Parlament nachdrücklich befürwortet wird? Wird der Rat die Kommission auch ermutigen, einen Vorschlag zur Bekämpfung von Verbrechen aus Hass gegen Homosexuelle zu unterbreiten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat hat auf ein Ergebnis im Hinblick auf einen Rahmenbeschluss gewartet, da mindestens ein Mitgliedstaat ernsthafte Vorbehalte bezüglich des Wortlauts in der Form gehabt hat, wie er im Jahr 2004 vorlag. Da der Mitgliedstaat, um den es hier geht, in der Frage vor kurzem sein generelles Veto zurückgenommen hat, beabsichtigt der Vorsitz, eng mit Deutschland als seinem Nachfolger im Ratsvorsitz zusammenzuarbeiten, um die Angelegenheit in den entsprechenden Arbeitsgruppen auf die Tagesordnung zu bringen, damit ein Rahmenbeschluss so bald wie möglich gefasst werden kann.

Es gibt auf der Agenda des finnischen Vorsitzes keine derartigen Vorschläge in Bezug auf Verbrechen aus Hass gegen Homosexuelle, wie sie die Fragestellerin angesprochen hat.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Ich bin sehr dankbar für diese gute Nachricht, die sehr zu begrüßen ist. Es tut mir jedoch leid, dass die Ministerin glaubt, es gebe keine Vorschläge zu Verbrechen aus Hass gegen Homosexuelle. Meint sie nicht, dass sich die EU wirklich mit den Herausforderungen von Rassismus und Homophobie in ihrer gefährlichen Form von Gewalt und Hass überall in Europa befassen sollte? Wir hinken bei den Herausforderungen, die wir bewältigen, allmählich um Jahre hinterher, nicht zuletzt wegen der Probleme mit dem dritten Pfeiler beim Veto im Rat, auf die sie hingewiesen hat. Werden Sie auch bei der Überleitungsklausel mit der Überführung des dritten Pfeilers – des zwischenstaatlichen Teils – in Gemeinschaftskompetenz vorankommen, damit wir wirksamer und demokratischer werden können?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Ich stimme mit der Fragestellerin insoweit überein, dass die Europäische Union versuchen sollte, sich den zentralen Herausforderungen zu stellen, aber selbstverständlich müssen wir dabei Schritt für Schritt vorgehen, wir können nicht auf alle Herausforderungen gleichzeitig reagieren. Wir beabsichtigen, eine Nachfolgeveranstaltung zu dem Expertenseminar durchzuführen, das im Juni im Zusammenhang mit dem Rahmenbeschluss stattgefunden hat. Danach können wir dann sicherlich darüber nachdenken, diesen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zur weiteren Befassung an eine Arbeitsgruppe zu überweisen. Was die Überleitungsklausel angeht, die die Fragestellerin in ihrer Zusatzfrage angesprochen hat, möchte ich darauf verweisen, was hier im Parlament bereits an früherer Stelle gesagt worden ist, dass nämlich Finnland während seiner Präsidentschaft aktiv Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschlussfassung prüfen wird, um so zu einem gemeinsamen Vorgehen in den Bereichen Recht und Inneres zu gelangen.

 
  
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  David Martin (PSE). – (EN) Ich freue mich, dass der Einwand des einen Mitgliedstaates gegen die Annahme des Rahmenbeschlusses ausgeräumt ist. Wird der Ratsvorsitz die COREPER-Arbeitsgruppe auffordern, ihre diesbezügliche Arbeit zu beschleunigen, sodass wir ihn so schnell wie möglich annehmen können? Würde der Rat ferner zustimmen, dass die Annahme eines solchen Rahmenbeschlusses ein positives Signal an unsere ethnischen Minderheiten in der Europäischen Union, insbesondere die Muslime, senden würde, die sich zurzeit auf unserem Kontinent einem starken Druck ausgesetzt sehen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Tatsache, dass wir in der Frage des Rahmenbeschlusses vorankommen, bedeutet nicht, dass es damit jetzt keine Probleme mehr gibt: Unterschiedliche Auffassungen über die Redefreiheit, das Legalitätsprinzip und die Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Angelegenheit werfen nach wie vor unbeantwortete Fragen auf. Auf der Grundlage der bislang geführten Diskussionen schlagen wir jetzt vor, einen stärker fokussierten Vorschlag für einen Rahmenbeschluss auszuarbeiten, wobei trotz allem gesagt werden muss, dass es kaum möglich sein wird, diesen fertig zu stellen, bevor unser Nachfolger im Vorsitz das Ruder übernimmt.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 11 von Inger Segelström (H-0618/06)

Betrifft: Menschenrechte der Frauen im Iran

Am Montag, dem 12. Juni, demonstrierten rund 100 iranische Frauenrechtsaktivisten in Teheran. Sie forderten Änderungen der Gesetze, die die Frauen im Lande diskriminieren. Die Polizei ging brutal gegen die Demonstranten vor, von denen 70 verhaftet wurden.

Wie gedenkt der Rat in bilateralen Kontakten mit dem iranischen Regime das brutale Vorgehen gegen die Frauenrechtsaktivisten und die fortgesetzten Verletzungen der Menschenrechte der Frauen im Iran politisch zu verurteilen und welche konkreten Maßnahmen gedenkt er zu ergreifen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat hat wiederholt seine Besorgnis über das Elend von Frauen im Iran geäußert. In ihrer Resolution zur Menschenrechtslage im Iran vom Dezember vorigen Jahres, die auch von der Union unterstützt wurde, hat die UNO-Generalversammlung ihrer tiefen Besorgnis über die Diskriminierung und andere Menschenrechtsverletzungen, beispielsweise die systematische Diskriminierung von Frauen und Mädchen in der Gesetzgebung und im Alltag, Ausdruck verliehen.

Der Rat prangert die Verschlechterung der Menschenrechtslage im Iran an. Auf seiner Tagung am 20. März 2006 hat er das harte Vorgehen gegen eine friedliche Demonstration anlässlich des Internationalen Frauentages verurteilt. Auf seiner Tagung am 15. Mai äußerte er seine Besorgnis angesichts der wachsenden Zahl von Hinrichtungen, willkürlichen Festnahmen, der Verschärfung von Einschränkungen des Rechts auf freien Zugang zu Informationen sowie der Zunahme von Verletzungen des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Glaubensfreiheit. Der Rat verwies dabei insbesondere auf die Einschüchterung und Schikanierung von Menschenrechtsverteidigern, Anwälten und Minderheitengruppen.

Auf seiner Tagung vom 17. Juli hat sich der Rat insbesondere mit den andauernden Verletzungen des Rechts auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschäftigt, darunter mit der gewaltsamen Auflösung der friedlichen Demonstration vom 12. Juni, bei der ein Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen gefordert worden war.

Der Rat hat also Kenntnis von den Zwischenfällen im Zusammenhang mit den jüngsten Kundgebungen. Die EU wird sich auch weiterhin mit den Fragen der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Frauen, befassen und dies sowohl im direkten Dialog mit dem Iran als auch in internationalen Gremien.

Die Union wird ihre Besorgnis sowohl in vertraulichen Gesprächen als auch öffentlich äußern. Im Laufe der finnischen Ratspräsidentschaft hat die EU bereits drei Erklärungen zur Menschenrechtslage im Iran abgegeben. Anlässlich des Todes des am 24. August im Evin-Gefängnis verstorbenen Studentenaktivisten Akbar Mohammadi erklärte der Vorsitz, dass die EU über die harte Behandlung von Dissidenten, Oppositionsführern, Studentenaktivisten und Menschenrechtsverteidigern in iranischen Gefängnissen zutiefst besorgt ist.

In einer Erklärung von Ende Juli hat der Vorsitz die ernste Besorgnis der Union über die weitere Verschlechterung der Notlage von Verteidigern der Meinungsfreiheit und der Menschenrechte im Iran zum Ausdruck gebracht. In dieser Erklärung wurde der bekannte Menschenrechtsanwalt Abdfolfattah Soltani, der zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden war, ausdrücklich erwähnt. Ebenso erwähnt wurden auch Ali-Akbar Mousavi Khoeini, der während der Demonstration für Frauenrechte am 12. Juni festgenommen worden war, und die Anwälte Farshid Yadollahi und Omid Behrouzi, die ebenfalls zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, außerdem die Festnahmen von Anwälten in Teheran, die sich für die Rechte von Arbeitnehmern eingesetzt hatten.

Am 10. Juli wurde eine Erklärung veröffentlicht, in der der Vorsitz der anhaltenden Besorgnis der Europäischen Union darüber Ausdruck verliehen hat, dass der iranische Gelehrte Ramin Jahanbegloo noch immer festgehalten wird.

Der Rat bemüht sich auch weiterhin, eine gemeinsame Sitzung zwischen der EU und dem Iran im Rahmen des im Dezember 2002 begonnenen Menschenrechtsdialogs anzuberaumen. Bei dieser Sitzung hätten beide Seiten die Möglichkeit, ihre Besorgnis in Bezug auf die Situation der Menschenrechte zu erörtern.

 
  
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  Inger Segelström (PSE). – (SV) Vielen Dank, Herr Lehtomäki, für diese ausführliche Antwort. Auch ich freue mich über die kraftvolle und schnelle Reaktion auf diese Vorfälle, denn meines Erachtens gibt es viele, die ebenso wie ich der Ansicht sind, dass die Entwicklung in die falsche Richtung geht. Dieses Ereignis ist der Beweis dafür. Wenn nicht einmal eine Diskussion über diese Fragen möglich ist, ohne auf diese Weise angegriffen zu werden, ist eine grundlegende Arbeit erforderlich.

Ich möchte darum gerne wissen, ob der Rat die Möglichkeit hat, die Initiative zur Unterstützung der existierenden Frauenorganisationen zu ergreifen. Das Parlament hat kürzlich einen Bericht über die Rolle der Frau bei der Beilegung von Konflikten angenommen, in dem wir über mögliche nächste Schritte auf diesem Gebiet gesprochen haben. Meine Anschlussfrage entspringt also meiner Überzeugung, dass viele Menschen wirklich darüber beunruhigt sind, dass sich die Dinge in die falsche Richtung entwickeln.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Wie ich bereits gesagt habe, ist der Rat sehr besorgt, da sich die Situation in vielen Bereichen zu verschlechtern scheint. Zumindest politisch haben wir Frauenorganisationen auf die Weise unterstützt, dass wir diese Fragen der Menschenrechte und die aktuellen Probleme sowohl in direkten Kontakten als auch in internationalen Gremien angesprochen haben, und wir werden dies auch weiterhin tun. Auch haben wir die iranischen Behörden wiederholt um Aufklärung bezüglich der Verletzungen von Menschenrechten gebeten, die in dem Land aufgetreten sind.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 12 von Robert Evans (H-0622/06)

Betrifft: Weitere Erweiterung der EU

Ist der Rat der Auffassung, dass die Entscheidung einiger Mitgliedstaaten, vor jeglicher weiteren Erweiterung auf einem Referendum zu bestehen, eine Form von Protektionismus darstellt und bewusst darauf abzielt, einige Länder am Beitritt zur EU zu hindern?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Entscheidung über das Ratifizierungsverfahren für jede Art von Verträgen oder Übereinkommen, einschließlich jener, die mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu tun haben, liegt bei jedem Mitgliedstaat selbst. Aus diesem Grund kann der Rat keine Kommentare zum Ratifizierungsverfahren abgeben, und es wäre auch nicht angemessen, dies zu tun.

 
  
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  Robert Evans (PSE). – (EN) Wenn der Rat sagt, Bemerkungen sind in jeder Weise unangebracht, dann ist es wohl schwierig. Ich frage mich allerdings, ob ich etwas aus dem Rat herauslocken kann, vielleicht in allgemeinerer Form. Meint die Ministerin nicht, dass sich vielleicht die Stimmung in Europa nach den negativen Referenden in Frankreich und den Niederlanden geändert hat und dass einige Leute in bestimmten Ländern sich davor fürchten, die Europäische Union zu erweitern, und vielleicht denken, dass die Einberufung eines Referendums jede künftige Erweiterung abblocken könnte?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Zumindest in dem Sinne hat sich die Stimmung nicht geändert, und wir sind sehr froh darüber, dass es in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni, bei dem auch die Frage der Aufnahmefähigkeit der Union angesprochen wurde, klar und deutlich heißt, dass die Aufnahmefähigkeit kein neues Kriterium, das Bewerberländern auferlegt wird, sondern etwas Gesondertes ist, was innerhalb der Europäischen Union mit zu berücksichtigen ist. Der Vorsitz schlägt vor, beim Europäischen Rat im Dezember eine umfassende Debatte zu sämtlichen Aspekten der Erweiterung zu führen, und danach werden wir sicherlich einen besseren Eindruck als heute davon haben, wie die allgemeine Stimmung in den Mitgliedstaaten in dieser Frage ist.

 
  
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  Der Präsident.

Anfrage Nr. 13 von Brian Crowley (H-0631/06)

Betrifft: Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Kann der Rat eine Erklärung darüber abgeben, welche Maßnahmen zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus er in diesem Jahr auf EU-Ebene umgesetzt hat, und mitteilen, ob er beabsichtigt, in unmittelbarer Zukunft neue Initiativen der EU in diesem politischen Tätigkeitsbereich vorzuschlagen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat kann dem Fragesteller mitteilen, dass der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung im Mai 2006 einen umfassenden Bericht zur Tätigkeit der EU im Bereich der Terrorismusbekämpfung vorgelegt hat, der auch den Bereich der auswärtigen Beziehungen umfasst. Der Bericht folgt einer Bitte des Europäischen Rates, alle sechs Monate über den Stand der Umsetzung des im Juni 2004 angenommenen und zuletzt im Februar 2006 geänderten Aktionsplans zur Terrorismusbekämpfung informiert zu werden. Er enthält eine Zusammenfassung der Fortschritte, die seit Dezember 2005 erreicht worden sind.

Die Politik der Europäischen Union im Bereich der Terrorismusbekämpfung ist in ihrer Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus festgelegt, die im Dezember des vergangenen Jahres angenommen worden ist. Angesichts der jüngsten Ereignisse in London ist deutlich geworden, dass die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Terrorismus- und den Luftsicherheitsexperten stärker als je zuvor besteht. Die EU-Justiz- und Innenminister werden die entsprechenden Gespräche bei ihrem informellen Treffen am Rande der Ratstagung in Tampere fortsetzen.

 
  
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  Brian Crowley (UEN). – (EN) Vielen Dank für Ihre Antwort, Frau Ratspräsidentin.

Ausgehend von Ihrer abschließenden Bemerkung, vor allem in Bezug auf das, was wir vor einiger Zeit in London erlebt haben, schien es keinerlei Abstimmung mit anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union zu geben. Vielleicht waren sie nicht im gleichen Maße gefährdet wie das Vereinigte Königreich zu jenem Zeitpunkt. Aber bei den Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen herrscht nach wie große Ungewissheit. Ausschlaggebend ist, woher und wohin man reist. Vielleicht besteht jetzt die Notwendigkeit für eine engere Zusammenarbeit und Abstimmung in diesen Bereichen.

Werden die Verkehrsminister in Tampere in die Beratungen darüber einbezogen, wie man die zivile Luftfahrt gegen diese Gefahren schützen kann?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Wir beabsichtigen, diese Art der Zusammenarbeit und Abstimmung schnellstmöglich zu intensivieren. Wir werden die Strategie zur Terrorismusbekämpfung und den dazugehörigen Aktionsplan im Laufe der finnischen Ratspräsidentschaft aktualisieren. Außerdem ist deutlich geworden, dass es, wie ich bereits erwähnt habe, nach wie vor notwendig ist, die Zusammenarbeit zwischen Terrorismus- und Luftsicherheitsexperten zu vertiefen. Das andere Beispiel betrifft die Flüssigsprengstoffe. Die Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten werden bei ihren künftigen Zusammentreffen unter anderem auch dieser Frage besondere Aufmerksamkeit widmen.

 
  
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  James Hugh Allister (NI). – (EN) Zum Thema Bekämpfung des internationalen Terrorismus: Kann uns der Rat sagen, welche Schritte er unternommen hat, um die Rückkehr von drei IRA-Mitgliedern voranzutreiben, die in Kolumbien wegen internationalem Terrorismus verurteilt wurden, später in einem EU-Mitgliedstaat Zuflucht suchten, nämlich in Irland, und dort weiter Asyl genießen? Ist es denn nicht offensichtlich, dass die EU ihre Glaubwürdigkeit untergräbt, wenn es darum geht, Stellung zum internationalen Terrorismus zu beziehen, wenn sie duldet, dass Mitgliedstaaten gesuchte und verurteilte internationale Terroristen beherbergen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Es ist natürlich wichtig, dass die Europäische Union in der Lage ist, stets kohärent zu handeln, auch um ihre Glaubwürdigkeit zu behalten, in erster Linie aber, um effektiv zu bleiben. Möglicherweise werden wir dieser Herausforderung, was die Kohärenz angeht, besser gerecht werden, wenn wir unsere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres sowie bei der effektiveren Beschlussfassung verbessern.

 
  
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  John Purvis (PPE-DE). – (EN) Ich hoffe, die Ministerin bedenkt, dass die derzeitigen Reisebeschränkungen und die Sicherheitsmaßnahmen auf britischen Flughäfen eine erhebliche Störung des normalen Handels- und Wirtschaftslebens darstellen. Ich hoffe, der Ratsvorsitz zieht in Betracht, dass er, wenn er zu einer abgestimmten Position auf europäischer Ebene kommt, sicherstellen muss, dass das Wirtschafts- und Handelsleben weitergehen kann.

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Die Beschränkungen im Luftverkehr und bei Flugreisen, die offensichtlich vor allem das Gepäck betreffen, behindern nicht nur den Handel, sondern auch eine Vielzahl von Fluggästen. Aus diesem Grunde ist es ja so wichtig, dass die Experten aus den Bereichen Terrorismusbekämpfung und Luftsicherheit eng zusammenarbeiten, um das richtige Maß an Sicherheit zu finden, das ausreichend ist, um Bürger vor terroristischen Angriffen zu schützen, zugleich aber so aussieht, dass man auch in Zukunft noch normal reisen kann.

 
  
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  Der Präsident. Da die Fragesteller nicht anwesend sind, sind die Anfragen Nr. 14, 15, 16 und 18 hinfällig.

Die Anfrage Nr. 17 wurde zurückgezogen.

Anfrage Nr. 19 von Esko Seppänen (H-0645/06)

Betrifft: Zum System der Bereitschaftszeiten für Kampftruppen

Die EU bereitet sich darauf vor, mit Kampftruppen zu operieren, dabei stehen die Kampftruppen der verschiedenen Länder jeweils abwechselnd in Bereitschaft. Gibt es zwischen den Mitgliedstaaten eine Vereinbarung über die Verteilung der Kosten für den Fall, dass eine in Bereitschaft stehende Kampftruppe für militärische Zwecke mobilisiert wird? Ist im Rat ferner vereinbart, was in dem Fall geschehen soll, wenn ein Land einer in Bereitschaft stehenden Kampftruppe nicht beabsichtigt, sich an der auf Gemeinschaftsebene beschlossenen Operation zu beteiligen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Entscheidung darüber, Truppen für eine Krisenbewältigungsoperation der EU zur Verfügung zu stellen, liegt in jedem Fall bei den betroffenen Mitgliedstaaten selbst. Die Truppen rekrutieren sich aus Freiwilligen auf der Grundlage von Beschlüssen, die jeweils auf einzelstaatlicher Ebene getroffen wurden.

Die Finanzierung der gemeinsamen Operationskosten der Krisenbewältigungseinsätze der EU erfolgt auf der Grundlage von Artikel 28 Absatz 3 des EU-Vertrags. Dieser Absatz 3 regelt, dass jede operative Ausgabe im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Bestimmungen zulasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaften geht, mit Ausnahme der Ausgaben aufgrund von Maßnahmen mit militärischen und verteidigungspolitischen Bezügen und von Fällen, in denen der Rat einstimmig etwas anderes beschließt. Weiter heißt es in Absatz 3, dass, in Fällen, in denen Ausgaben nicht zulasten des Haushalts der Europäischen Gemeinschaften gehen, diese nach dem Bruttosozialprodukt-Schlüssel aufgeteilt werden, sofern der Rat nicht einstimmig etwas anderes beschließt. Das ist die Regelung des Artikels 28 des EU-Vertrags, und für alle weiteren Kosten sind die Mitgliedstaaten, die Truppen entsenden, auf nationaler Ebene verantwortlich.

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL).(FI) Herr Präsident, Frau Ministerin! Sie haben den zweiten Teil meiner Frage vollständig ignoriert. Was soll in dem Falle geschehen, wenn ein Land einer in Bereitschaft stehenden Kampftruppe nicht beabsichtigt, sich an einer solchen Operation zu beteiligen?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Wie ich bereits gesagt habe, wird die Operation durch eine einstimmige Entscheidung der Europäischen Union eingeleitet; die Entscheidungen über die einzelnen Operationen treffen die Mitgliedstaaten. Die Bereitschaftstruppen werden zur gleichen Zeit aus einer größeren Einheit gebildet. Es bleibt abzuwarten, wie wir in einer Situation, wie sie von dem Fragesteller angesprochen wurde, reagieren werden.

 
  
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  Brian Crowley (UEN). – (EN) Zunächst einmal beglückwünsche ich die Ratspräsidentschaft zu der Arbeit, die sie bei der Organisation der Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten der Friedenstruppe, die in den Libanon geht, geleistet hat. Ausgehend von dem, was Sie zur Arbeitsteilung gesagt haben, Frau Ratspräsidentin, – einige Länder sind offensichtlich besser in der Lage als andere, logistische Unterstützung zu leisten –, würde ich gern wissen, ob es irgendeine Koordinierung dazu gibt, wer die verschiedenen Aspekte der Operationen am besten umsetzen kann, oder ist das nach wie vor eine Frage der bilateralen Beziehungen zwischen Mitgliedstaaten?

 
  
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  Paula Lehtomäki, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident! Sämtliche in Bereitschaft befindlichen Truppen werden so zu Teams zusammengestellt, dass sie gut zusammen funktionieren, somit findet die vom Fragesteller angesprochene Abstimmung bereits mit Beginn der Vorbereitungsphase statt.

 
  
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  Der Präsident. Die Anfragen, die aus Zeitgründen nicht behandelt wurden, werden schriftlich beantwortet (siehe Anlage).

Die Fragestunde ist geschlossen.

(Die Sitzung wird um 19.30 Uhr unterbrochen und um 21.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
  

(1) ABl. C 203 E vom 27.8.2002, S. 1.
(2) ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9.

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