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Verfahren : 2006/2137(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0272/2006

Eingereichte Texte :

A6-0272/2006

Aussprachen :

PV 11/10/2006 - 20
CRE 11/10/2006 - 20

Abstimmungen :

PV 12/10/2006 - 7.26
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0418

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 11. Oktober 2006 - Brüssel Ausgabe im ABl.

20. Follow-up zum Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jan Christian Ehler im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über das Follow-up zum Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen (2006/2137(INI)) (A6-0272/2006).

 
  
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  Jan Christian Ehler (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Kommission hat im September letzten Jahres mit der Vorlage eines Berichtes über die freiberuflichen Dienstleistungen unter der Überschrift „Raum für weite Reformen“ eigentlich den Bericht erweitert, den sie bereits 2004 zum Thema Wettbewerb bei den freiberuflichen Dienstleistungen erstellt hat. Das Parlament hat sich entsprechend den Berichten 2001 und 2003 dazu geäußert. Im März dieses Jahres haben sich der Rechtsausschuss und das Parlament noch einmal zum speziellen Sektor der Rechtsberufe positioniert.

Was allen Diskussionen in der Öffentlichkeit, unter Ökonomen ebenso wie zwischen Parlament und Kommission gemeinsam ist, ist ein großes Phänomen: Alle Beteiligten sind außerordentlich meinungsstark und zahlenschwach. Die Zahlen, die den — meist sektorspezifischen oder nationalen — Untersuchungen zugrunde liegen, stammen in der Breite aus den frühen 90er Jahren; die jüngste Untersuchung stammt von Anfang 2001. Allen ist aber gemeinsam, dass sie entweder nur sektorspezifisch oder national begrenzt sind oder dass sie eben auf einer empirischen Grundlage beruhen, die im Grunde genommen so weit zurückliegt, dass sie sich nur schwer für eine Verallgemeinerung eignet.

Nüchtern betrachtet, ist die ökonomische Bedeutung der Dienstleistungen nicht zu überschätzen. 8% des europäischen Bruttosozialprodukts machen die Dienstleistungen für Unternehmen aus, davon kann man mindestens ein Drittel den freiberuflichen Dienstleistungen zurechnen. Insofern ist natürlich vollkommen zu Recht — und ich glaube, das Parlament begrüßt dies auch im Kontext der Lissabon-Agenda — die Frage zu stellen, welchen Beitrag dieser Bereich zu Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten kann. Es schien uns nämlich wichtig, die Lissabon-Agenda nicht immer nur in Sonntagsreden zu begrüßen, sondern sich auch im konkreten Fall auf die Frage einzulassen: Welchen Beitrag kann Liberalisierung zum Wachstum leisten?

Die Kommission hat verdienstvollerweise eine Diskussion systematisiert, die bisher sehr — ich möchte schon sagen „wild“ gelaufen ist. Im Grunde genommen hat die Kommission folgende ökonomische Überlegung angestellt: Sie betrachtet zunächst sechs Berufsgruppen: die Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, Apotheker und Wirtschaftsprüfer. Sie definiert fünf Wettbewerbsbeschränkungen, die da heißen Festpreise, Preisempfehlungen, Regelungen für Wettbewerb, Regelungen für Werbung und das ganze Feld der Zugangsvoraussetzungen, Unternehmensformen oder Zusammenschlussmöglichkeiten. Dem hat sie vier große Verbrauchergruppen gegenübergestellt — die öffentlichen Haushalte, die großen Unternehmen, die kleinen und mittleren Unternehmen sowie die privaten Verbraucher — und hat dann zugestanden, dass es hier aufgrund von Assymetrien gewisse Sonderregelungen gibt: im Bereich der Markttransparenz, was externe Effekte betrifft oder in der Frage, inwieweit hier ein öffentliches Gut erbracht wird.

Wir begrüßen diese Systematisierung, sie ist notwendig für den Verlauf der Diskussionen, sie macht es logisch, dass sich das Parlament zu diesem Zeitpunkt zu dieser Diskussion positioniert. Wir haben von unserer Seite versucht, einerseits eine gewisse Unterstützung zu geben, andererseits aber auch einen Beitrag zur Ausdifferenzierung dieser Diskussion zu leisten. Zunächst bleibt festzuhalten, dass große Übereinstimmung über das Thema Subsidiarität besteht. Der Europäischen Gemeinschaft wird die schwere Aufgabe zufallen, über die Koordinierung der Mitgliedstaaten auf dieses Thema zuzugehen. Zum anderen haben wir gefordert — und ich glaube das ist sehr wichtig, auch als Konsequenz der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie —, dass die Liberalisierungsziele klar benannt und auch empirisch belegt werden. Was erhofft man sich an Wachstum aus welchen Liberalisierungen? Welche Beschäftigungseffekte erhofft man sich? Dies muss wirklich auch zahlenmäßig dargelegt werden, sonst wird die Akzeptanz in den Mitgliedstaaten nicht groß genug sein. Wir haben festgehalten, dass wir eine Gleichberechtigung der Selbstverwaltung im Vergleich zur staatlichen Regulierung sehen. Wir haben gesagt, wir glauben, dass wir die Systematik differenzieren müssen. Öffentliche Haushalte sind beispielsweise aus unserer Sicht zu differenzieren, weil es ein Unterschied ist, ob eine kleine Kommune ausschreibt oder ob ein Nationalstaat eine Ausschreibung freiberuflicher Dienstleistungen vornimmt. Wir haben gesagt, dass wir zwar die geografischen und traditionellen Gegebenheiten anerkennen, dass wir sie aber als Sonderregelungen sehen, die nicht nach sich ziehen dürfen, dass in diesen Bereichen nicht stetig hinterfragt werden darf, welche Liberalisierungs- und Wachstumsmöglichkeiten dort bestehen. Wir haben ganz deutlich gesagt, dass wir Sonderregelungen bei den Zusammenschlüssen und Werbungen für bedenklich halten. Wir haben gesagt, dass wir bestimmte Wettbewerbsbeschränkungen deutlich nach Verbrauchergruppen differenzieren wollen. Und wir haben zuletzt gesagt, dass wir gerade im Bereich der Freiwilligkeit den freiwilligen Verhaltenskodex bei den freiberuflichen Dienstleistungen außerordentlich begrüßen.

Kern und Aussage ist, wir wollen der Kommission zurückgeben, dass wir diese Überlegungen begrüßen. Wir wollen aber auch deutlich sagen, dass wir eine Systematisierung, eine weitere Ausdifferenzierung in diesen Bereichen brauchen. Nur dann werden wir die nötige Akzeptanz in den Nationalstaaten erreichen.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Dr. Ehler und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung für diesen Bericht danken. Die Kommission freut sich, dass Sie die Bemühungen unterstützen, die in diesem Sektor unternommen werden müssen. Wir begrüßen ihre treffende Einschätzung der Bedeutung freiberuflicher Dienstleistungen für die EU-Wirtschaft. Die entsprechenden Reformen der Mitgliedstaaten müssen zu einem wichtigen Bestandteil der Umsetzung der Lissabon-Agenda sowie der besseren Rechtsetzung werden.

Die Kommission unterstützt ausdrücklich Ihre Forderung nach einer allgemeinen konstruktiven Zusammenarbeit. Außerdem stimmen wir mit Ihnen überein, dass wir unbedingt aus der Erfahrung der Mitgliedstaaten lernen müssen, die bereits Reformen eingeleitet haben. Unseres Erachtens bestehen Sie zu Recht darauf, dass Mitgliedstaaten Einschränkungen für bestimmte Werbung und Unternehmensstrukturen aufheben, einen fairen und gleichberechtigten Zugang zu den Berufsgruppen gewährleisten sowie geografische und demografische Zugangsregeln abschaffen.

Mit Recht fordern Sie mehr wirtschaftliche Fakten, doch wir dürfen wir nicht vergessen, dass es hier nicht um eine Harmonisierung der berufsständischen Regelungen geht. Es steht den Mitgliedstaaten frei, in Abhängigkeit von den nationalen Bedürfnissen und Gegebenheiten Bestimmungen festzulegen. Unsere Erfahrung zeigt, dass wir den größten Mehrwert erzielen, wenn wir historische und internationale Vergleiche anstellen. Aus diesem Grund haben wir eine weitere externe komparative Forschungsarbeit in Auftrag gegeben, die sich mit dem Markt für Immobiliendienstleistungen – dem Verkauf und Kauf von Immobilien – beschäftigen soll. In dieser Studie werden die Auswirkungen berufsständischer Regelungen auf die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher, auf Preise, Qualität und weitere wichtige Indikatoren und soweit möglich auch auf den Arbeitsmarkt und das Wachstum untersucht.

Die einzelstaatlichen Behörden können bei der Bewertung der Auswirkungen der bereits ergriffenen Reformen ebenfalls eine wichtige Rolle spielen. Gemeinsam mit wichtigen Akteuren wie den Berufsverbänden befinden sie sich zudem in einer hervorragenden Position, um den gegenwärtigen Stand der berufsständischen Regelungen in ihren Heimatländern zu beurteilen, mögliche Modernisierungsbereiche zu ermitteln und die Folgen geplanter Reformen für Wachstum und Beschäftigung abzuschätzen.

 
  
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  Donata Gottardi, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die freien Berufe sind einer der Schlüsselbereiche bei der Erbringung von Dienstleistungen. In den meisten europäischen Ländern, wenngleich auch nicht in allen, geht die Grundreglementierung auf die Kodifizierung im zivilen Vertragsrecht zurück. Selbstverständlich trifft das vor allem auf die Länder des Civil-Law-Rechtskreises zu. Im Laufe der Zeit wurden die freien Berufe zur Elite der Bürgergesellschaft, oft aber auch zu einem konservativen und abgeschotteten Bereich, so dass sie ihre hervorragende Qualität einzubüßen drohten, ohne jedoch ihre Privilegien zu verlieren. Auf diese Weise wurde in einigen Ländern und einigen Bereichen eine geschlossene Kaste gebildet, die häufig nicht auf der Grundlage der Leistungen zugänglich ist, sondern in zunehmendem Maße und allzu oft lediglich auf der Erbfolge basiert.

Das Europäische Parlament ist aufgerufen, sich mit dem Thema Dienstleistungen im Binnenmarkt zu befassen, und muss morgen sein Votum zu dem Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen abgeben. In diesem Jahr schafft es damit erstmals die Grundlagen, um eine Balance zwischen der Öffnung für den Wettbewerb und somit der Liberalisierung des Zugangs, unter besonderer Berücksichtigung der ihre Ausbildung abschließenden Jugendlichen, einerseits und der Gewährleistung der Dienstleistungsqualität, nicht zuletzt zum Schutz der europäischen Bürgerinnen und Bürger, andererseits zu finden. Außerdem legt es den Grundstein für die Festlegung eines rechtlichen Bezugsrahmens, wobei die zu beseitigenden Mängel, die einzuhaltenden Grundsätze und die anzuwendenden Verfahren für Referenzprüfungen herausgearbeitet werden; einen Rechtsrahmen, in dem es unter vollständiger Wahrung des soeben hervorgehobenen Subsidiaritätsprinzips den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, die Entscheidungen zu treffen. Der Text ist das Ergebnis der konstruktiven Arbeit der verschiedenen Fraktionen. Ich möchte dem Berichterstatter für seine konkrete Bereitschaft danken, die meisten Änderungsanträge, von denen viele von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament eingebracht wurden, zu erörtern und zu übernehmen.

Das Parlament ist im Begriff, einen klaren Standpunkt zum Dienstleistungssektor anzunehmen: Ihm ist sehr daran gelegen, die Regelungsbarrieren und -hindernisse schrittweise abzubauen, nicht, weil es eine gleichgültige, skeptische Haltung vertreten würde, die keinen Bürokratismus tolerieren kann und das bestehende System demontieren will, sondern vielmehr, um den positiven Wettbewerb und die Öffnung für Transparenz und Innovation fördern zu können, die Grundvoraussetzung für nachhaltiges Wirtschaftswachstum und für den Schutz der Verbraucher sind. Regulierung und Selbstregulierung im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen müssen mit der Lissabon-Strategie im Einklang stehen, vor allem mit dem Schutz des Allgemeininteresses, und dürfen nicht zu Diskriminierung führen, insbesondere auf Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der Volks-, Staats- oder Geschlechtszugehörigkeit.

Die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge gehen in diese Richtung und beinhalten: die Förderung von Verhaltenskodizes, wobei den einschlägigen Akteuren eine entscheidende Rolle beigemessen wird, die sie nicht zuletzt durch die Berufsorganisationen wahrnehmen sollten; die Beseitigung von Werbebeschränkungen, der große Bedeutung beigemessen wird, weil die Werbung als echter Informationsdienst für die Verbraucher, vor allem im Hinblick auf die Art und den Preis der Dienstleistungen, verstanden wird; die Unterstützung bei der Entwicklung berufs- und sektorübergreifender Dienstleistungen, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in einer immer komplexeren Welt zu fördern; die gezielte Schaffung von Bedingungen für einen reibungslosen Übergang von der akademischen Ausbildung in den Beruf.

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung für den Änderungsantrag, den wir dem Parlament vorgelegt haben und in dem die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das System der festen Entgelte bzw. Mindestentgelte sowie das Verbot, auf der Grundlage der erzielten Ergebnisse ein Entgelt auszuhandeln, abzuschaffen, da sie die Qualität der Dienstleistung und den Wettbewerb beeinträchtigen. Ich denke, dass noch ein weiter Weg vor uns liegt und dass die Mitgliedstaaten in ihrem Rahmen die Wahrung der Traditionen bestmöglich mit der innovativen Fortentwicklung der freiberuflichen Dienstleistungen verbinden müssen, die ein Schlüsselfaktor für den Ausbau des Produktionssystems und der sozialen Marktwirtschaft sind, durch die sich Europa in einer globalisierten Welt auszeichnet.

 
  
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  Alfonso Andria, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Über die Zweckmäßigkeit einer Reform der freien Berufe in Europa wird seit eh und je diskutiert. Hierzu bestehen gegensätzliche Auffassungen. Einige, darunter auch der ehemalige Wettbewerbskommissar Mario Monti, haben sich stets für eine von ihnen als notwendig bezeichnete Liberalisierung ausgesprochen, und zwar in einem allgemeinen Rahmen von auf die Wiederbelebung der europäischen Wirtschaft abzielenden Reformen. Andere wiederum vertreten die Auffassung, das gegenwärtige System gewährleiste für die Bürger ein bestimmtes Qualitätsniveau der Dienstleistungen und müsse daher beibehalten werden.

Ich persönlich erkenne die Bedeutung der freiberuflichen Dienstleistungen als Wachstumsmotor der europäischen Wirtschaft an und stimme mit dem Berichterstatter dahingehend überein, dass ein Reformprozess in diesem Sektor eingeleitet werden muss, der auf die Liberalisierung der freiberuflichen Dienstleistungen ausgerichtet ist. Überregulierung, starre Entgelte, wenige Berufsorganisationen, und noch weniger berufsübergreifende Organisationen, sowie Werbebeschränkungen sind Hemmnisse für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in Europa und stehen der Gewährleistung eines hohen Qualitätsniveaus der Dienstleistungen oft im Wege.

All das muss auch unter dem Gesichtspunkt einer stärkeren Beachtung des Schutzes der Bürger betrachtet werden. Jener Bürger, die wir als Mitglieder des Europäischen Parlaments zu vertreten haben und die die freiberuflichen Dienstleistungen in Anspruch nehmen. In vielen Regionen wird das Interesse der Nutzer oft den angestammten Positionen geopfert. Oligopolsituationen, die zuweilen sogar treffender als Monopolsituationen bezeichnet werden müssten, führen zu höheren Preisen für freiberufliche Dienstleistungen und verursachen Mehrkosten, die ausnahmslos an die Verbraucher weitergegeben werden. Außerdem stimme ich mit dem Berichterstatter insofern überein, dass auf Sonderregelungen im Bereich der Werbung verzichtet werden sollte, um den Freiberuflichen die Möglichkeit zu geben, den Nutzern die angebotenen Dienstleistungen und deren Preise durch Werbung zur Kenntnis zu bringen. Andererseits bin ich selbstverständlich der Auffassung, dass Regelungsbemühungen erforderlich sind, um die Verbote von irreführender Werbung zu verschärfen und Instrumente für den konkreten Schutz der Verbraucher/Nutzer zu schaffen.

Unter dem Gesichtspunkt, dass die Notwendigkeit einer größeren Wettbewerbsfähigkeit der freiberuflichen Dienstleistungen im Wege ihrer Liberalisierung mit dem Verbraucherschutz in Einklang gebracht werden muss, unterstütze ich schlussendlich den interessanten Vorschlag des Berichterstatters zur Annahme von Verhaltens- und Selbstregulierungskodizes. Ich möchte deshalb Herrn Ehler zu seiner ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen.

 
  
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  Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Ein unbeschränkter Wettbewerb bei den freien Berufen ist keine Selbstverständlichkeit. Das zeigen sowohl der Bericht Ehlert als auch unsere praktischen Erfahrungen. In den Niederlanden wurden beispielsweise Festpreise für notarielle Dienstleistungen abgeschafft, während zahlreiche andere Vorschriften unangetastet geblieben sind. Solche Vorschriften sind zur Gewährleistung der Qualität notwendig. So wurde ich kürzlich mit der Frage eines Heilpädagogen befasst, der sich freiberuflich niederlassen wollte, ohne das übliche Zulassungsverfahren beim Gesundheitsministerium zu durchlaufen. Die Regierung stellt im Hinblick auf die Zulassung und Vergütung zu Recht zusätzliche Ausbildungsanforderungen, was für Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit natürlich sehr wichtig ist.

Zulassungsanforderungen stellen bei verschiedenen Berufsgruppen nach wie vor ein Hindernis für die freiberufliche Niederlassung dar, wofür im Wesentlichen gute Gründe bestehen. Bei freiberuflichen Dienstleistungen kann es keine Garantie geben, wenn die freie Niederlassung unbeschränkt möglich ist. Deshalb ist der Änderungsantrag notwendig, den der Berichterstatter eingebracht hat, um in dem Bericht diese feine Unterscheidung zu treffen.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Sicherlich ist es zu begrüßen, wenn teilweise antiquierte Standesregeln im Falle der freien Berufe auf ihre Notwendigkeit überprüft werden. Es geht jedoch meines Erachtens nicht an, dass alle betroffenen Bereiche ungeachtet ihrer Verschiedenheit in gleicher Weise dereguliert werden. Freie Berufe erbringen bekanntlich qualitativ hochwertige Leistungen, die im Interesse der Allgemeinheit liegen. Hier sollten wir uns meines Erachtens keine Experimente leisten. Dass beispielsweise in Argentinien und Frankreich über eine Wiedereinführung gesetzlicher Notartarife nachgedacht wird, zeigt, dass Deregulierungen nicht das Nonplusultra sind. Eine starke Zunahme der Rechtsanwälte bei gleichzeitiger Lockerung der Gebührenordnung hat in Deutschland beispielsweise dazu geführt, dass hoch qualifizierte anwaltliche Beratung nur zu Schwindel erregenden Stundensätzen angeboten wird, während am unteren Ende des Marktes eine Vielzahl von Anwälten zu Dumpingpreisen arbeitet. Es ist paradox, wenn die Kommission einerseits Berufsrechte einschränken will, andererseits aber wiederum die Aufstellung von Verhaltenskodizes fordert und nach der Aufhebung von Regulierungsmaßnahmen neue Qualitätskontrollen einführt.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Vielen Dank für eine anregende Aussprache. Ich möchte auf einige der wichtigsten Themen eingehen, die angesprochen wurden.

Herr Ehler hat – zu Recht – gefordert, dass die Folgen der Veränderungen für Beschäftigung und Wachstum einer gründlicheren wirtschaftlichen Analyse unterzogen werden. Im Zusammenhang mit der Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Reformen habe ich bereits darauf hingewiesen, dass es ohne Pläne zur Harmonisierung berufsständischer Regelungen innerhalb der EU ausgesprochen schwierig sein wird, diese Auswirkungen exakt vorherzusagen.

Wir sprechen uns dafür aus, die Folgen tatsächlicher Veränderungen vor Ort in den Mitgliedstaaten, die bereits Reformen durchgeführt haben, einer vergleichenden Bewertung zu unterziehen. Aus diesem Grund wollen wir auch, dass den nationalen Behörden eine zentrale Rolle zukommt, da sie diese Analysen gut an Ort und Stelle vornehmen können. Allerdings werden wir uns darüber hinaus auch weiterhin Gedanken darüber machen, was wir zusätzlich unternehmen können, um auf Unionsebene Wirtschaftsdaten zur Verfügung stellen zu können.

Für freie Berufe wie den Beruf des Rechtsanwalts bedarf es eindeutiger ethischer Vorschriften und Qualitätsanforderungen. Die Kommission stimmt voll und ganz zu, dass grundlegende ethische Vorschriften entscheidend sind, um eine vorbildliche Verwaltung und Praxis in Berufsgruppen wie der des Rechtsanwalts zu gewährleisten. In dieser Hinsicht sollte ungeachtet des Dienstleistungsempfängers eine Norm gelten: Durch eine Preisfestlegung oder das Verbot von Werbung erreicht man keine hohen ethischen Standards und qualitativ anspruchsvolle Dienstleistungen. Qualität und Einhaltung ethischer Normen können besser mit Hilfe geeigneter Ausbildungsanforderungen und einer wirksamen Kontrolle durch die Staaten und/oder Berufsverbände sowie wirksamer Beschwerdeverfahren für die Kunden sichergestellt und überwacht werden. Die bereits erwähnten Verhaltenskodizes sind ebenfalls ein positiver Schritt.

Die Kommission spricht sich für die Abschaffung von Fest- und Mindestpreisen und für ergebnisabhängige Honorare aus. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass es in den Mitgliedstaaten, die die Fest- und Mindestpreise abgeschafft haben, einen Rückgang der Qualität oder der ethischen Standards bei rechtlichen Dienstleistungen gegeben hat. Obgleich Qualität natürlich ihren Preis hat, ist ein Festpreis nicht zwangsläufig eine Qualitätsgarantie. Durch einen Preiswettbewerb, der die Möglichkeit beinhaltet, feste Mindestpreise zu unterbieten, und durch den Einsatz von Erfolgsprämien wird der Zugang zum Recht eher verbessert.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 11.00 Uhr statt.

 
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