– Vor der Abstimmung über die legislative Entschließung:
Claude Moraes (PSE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Gemäß unserer Geschäftsordnung sollte ein Legislativvorschlag, nachdem er abgelehnt wurde, an den Ausschuss zurückverwiesen werden. Ziel einer solchen Rücküberweisung ist es, eine akzeptable Lösung für das Parlament zu finden. Leider wird in diesem konkreten Fall eine Rücküberweisung wahrscheinlich sinnlos sein, da der Rat seinen Standpunkt nicht wird ändern können. Zugleich hegt der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres keinerlei Absichten, den Entscheidungsfindungsprozess im Rat zu stoppen, wozu der Ausschuss eigentlich laut den Vertragsbestimmungen berechtigt wäre.
Vielmehr wollen wir dem unsere politische Botschaft übermitteln, dass Europol gestärkt und im EU-Vertrag auf eine ähnliche solide Rechtsgrundlage wie Eurojust gestellt werden sollte. Da diese Botschaft in den legislativen Entschließungen klipp und klar zum Ausdruck kommt, möchte ich vorschlagen, dass Sie diese direkt zur Abstimmung stellen und dabei auf meine befürwortende Empfehlung hinweisen.