16. Einrichtung, Betrieb und Nutzung des SIS II (Verordnung) – Einrichtung, Betrieb und Nutzung des SIS II (Beschluss) – Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen zum SIS II (Aussprache)
Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
– den Bericht von Carlos Coelho im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (KOM(2005)0236 – C6-0174/2005 – 2005/0106(COD)) (A6-0355/2006),
– den Bericht von Carlos Coelho im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (KOM(2005)0230 – C6-0301/2005 – 2005/0103(CNS)) (A6-0353/2006) und
– den Bericht von Carlos Coelho im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang von für die Ausstellung von Kfz-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) (KOM(2005)0237 – C6-0175/2005 – 2005/0104(COD)) (A6-0354/2006).
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Coelho, für seine ausgezeichnete Arbeit zum Rechtspaket für das Schengen-Informationssystem der zweiten Generation gratulieren. Außerdem möchte bei dieser Gelegenheit auf die wichtigen Bemühungen der finnischen Ratspräsidentschaft hinweisen, die Gespräche zu diesem Legislativpaket zum Abschluss zu bringen.
Parlament, Rat und Kommission haben sich allesamt sehr konstruktiv für die Kompromissfindung in dieser schwierigen und komplexen Angelegenheit eingesetzt. Der Rat „Justiz und Inneres“ hat in diesem Monat schon bestätigt, dass der SIS-Mechanismus weiterhin zu einer der absoluten Prioritäten gehört, und die Kommission räumt dieser Frage weiterhin einen ausgesprochen hohen Stellenwert ein.
SIS II wird ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung eines effektiven Informationsaustauschs zwischen den einschlägigen Behörden sein. SIS II wird dazu beitragen, einen hohen Sicherheitsstandard aufrechtzuerhalten, denn es wird im Vergleich zum gegenwärtigen SIS über zusätzliche Funktionen verfügen, die den operativen Erfordernissen der Polizei und anderer Behörden besser gerecht werden.
Weitere Fortschritte von SIS II werden entscheidend dazu beitragen, die Freizügigkeit, wirksame Grenzkontrollen und den laufenden Kampf gegen Schwerstkriminalität und Terrorismus zu unterstützen. Gleichzeitig wurden bessere Sicherheitsvorkehrungen vorgesehen, darunter genaue Datenschutzregeln, die ebenfalls für mehr Transparenz und Rechenschaftspflicht sorgen sollten.
Ich hoffe inständig, dass Rat und Parlament einem Kompromiss in erster Lesung zustimmen werden, denn der Rechtsrahmen stellt einen Hauptbestandteil – ja sogar eine Voraussetzung – dafür dar, dass die Kommission die Entwicklung von SIS II zum Abschluss bringt und die operationelle Phase einleiten kann. Jede weitere Verzögerung bei der Einführung der Rechtsgrundlage würde sich nachteilig auf den geänderten Zeitplan von SIS II und damit auf die Abschaffung der Binnengrenzen in der Europäischen Union auswirken.
Ich kann daher dem Vorschlag des Berichterstatters zustimmen und habe weiterhin die Hoffnung, dass in erster Lesung ein Kompromiss erzielt werden kann, um den Umsetzungsprozess zu beschleunigen.
Carlos Coelho (PPE-DE), Berichterstatter. – (PT) Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission, meine Damen und Herren! Vor uns liegen drei Dokumente: zwei Verordnungen und ein Beschluss. Ich möchte fünf Bemerkungen machen, wobei die erste Bemerkung institutioneller Natur ist, denn sie bezieht sich auf die Absurdität des legislativen Verfahrens.
Wir haben es mit drei verschiedenen Rechtsdokumenten zu tun, die zwei unterschiedlichen Verfahren unterliegen, dem Verfahren der Mitentscheidung bei den Verordnungen und Anhörungsverfahren beim Beschluss. Die drei Dokumente betreffen ein und dieselbe Realität. Es gibt keine drei Schengener Informationssysteme. Es gibt ein einziges System, für das wir mit verschiedenen Rechtssystemen Gesetze erlassen. Das ist eine völlig absurde Situation, die so nicht weitergehen darf. Wäre die Europäische Verfassung angenommen worden, würden wir uns nicht in dieser absurden Lage befinden.
Wir hatten es mit einem komplizierten legislativen Verfahren zu tun, das alle gezwungen hat, eine immense Kooperationsbereitschaft zu zeigen. Den Schattenberichterstattern und allen Mitgliedern des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres möchte ich öffentlich danken. Mein besonderer Dank geht an Herrn Lax, Frau Mastenbroek und Frau Kaufmann für ihre unschätzbare Unterstützung und für ihr Engagement unter dem enormen Druck während der Arbeit und mit dem Ziel vor Augen, eine Einigung in erster Lesung zu erreichen.
Die zweite Bemerkung, die ich mache möchte, bezieht sich darauf, dass dies meines Erachtens ein gutes Ergebnis für Europa ist. Es ist ein gutes Ergebnis, denn wir haben mehr Sicherheit, einen besseren Datenschutz und das System ist gestrafft worden. Mit den biometrischen Merkmalen ist eine bessere Identifizierung der Personen möglich, so dass die Verbindung zwischen der Person und dem Personaldokument zuverlässiger hergestellt werden kann, was die Sicherheitsstandards anhebt. Außerdem kann intelligenter mit Personenausschreibungen umgegangen werden, was wir als die Verknüpfung von Ausschreibungen bezeichnen. Einem Polizeibeamten ist es dadurch möglich, eine weniger große Straftat von einer Tat zu unterscheiden, die in Verbindung zu einem kriminellen Netzwerk oder einer Serie von Straftaten steht, auf die mit ausgeklügelteren Schritten reagiert werden muss. Wir verwalten die Informationen also nicht nur intelligenter, sondern unterstützen die Strafverfolgungsbehörden auch dabei, effektiver für Sicherheit zu sorgen. Mit den drei Dokumenten, über die wir gleich abstimmen werden, leisten wir einen Beitrag zu einer effizienteren Kontrolle an den Außengrenzen und zu mehr Sicherheit beim Reisen innerhalb der Gemeinschaft.
Drittens ist dies meiner Meinung nach ein gutes Ergebnis für die neuen Mitgliedstaaten. Diese haben den legitimen Wunsch, ihren Bürgern das Gefühl zu vermitteln, dass sie vollberechtigte Bürger sind mit demselben Recht auf Freizügigkeit wie die übrigen Gemeinschaftsbürger. Deshalb dürfen wir das legislative Verfahren nicht aufhalten. Es ist wichtig, dass wir in erster Lesung zu einer Einigung gelangen, und wenn wir das geschafft haben, sind wir in der Lage, bis Ende 2006 eine Rechtsgrundlage zu beschließen, wozu wir uns verpflichtet haben.
Viertens, Herr Präsident, ist dies meiner Meinung nach ein gutes Ergebnis für das Parlament, denn von dem, wofür wir uns eingesetzt haben, konnten wir den größten Teil durchsetzen, und davon möchte ich nur Folgendes besonders hervorheben: die Verwaltung des Zentralsystems durch die Gemeinschaft unter der demokratischen Kontrolle des Europäischen Parlaments und der rechtlichen Kontrolle des Gerichtshofs (es ist vorgesehen, innerhalb von fünf Jahren eine Gemeinschaftsagentur bei Mitentscheidung des Parlaments zu errichten); die Tatsache, dass es eine größere Harmonisierung der Ausschreibungen zu Personen im Schengener Informationssystem, so dass die Einreise in den Schengen-Raum verwehrt werden kann (die Kommission ist aufgefordert, innerhalb von drei Jahren Initiativen vorzulegen, damit ein höheres Harmonisierungsniveau erreicht wird); die Tatsache, dass wir im zentralen SIS-System die Europäischen Haftbefehle speichern; die Tatsache, dass wir die biometrischen Daten als Abfragebereich erst nach Ausarbeitung eines dem Parlament vorzulegenden Berichts, zu dem das Parlament sich äußern wird, nutzen können; die Tatsache, dass wir ganz klar die Datenschutzregeln und die Rechte des Einzelnen in Bezug auf das System gestärkt haben; die Stärkung des Kontrollsystems sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene, und die Pflicht, Berichte zu erstellen, um die Transparenz der Funktionsweise des Systems zu erhöhen.
Herr Präsident! Fünftens und letztens möchte ich einige Worte an den Rat richten und der Kommission danken. Mein Dank gilt der Kommission und ganz besonders dem Vizepräsidenten Frattini, der während des gesamten Prozesses eng mit dem Parlament zusammengearbeitet und –lassen Sie mich das besonders hervorheben – dazu beigetragen hat, dass Kommission und Parlament über weite Strecken Gemeinsamkeiten feststellen konnten. Ich möchte den beiden Ratsvorsitzen – Österreich und Finnland – für die gewaltige Arbeit, die sie hierbei geleistet haben, danken. Ganz besonders bedanken möchte ich mich beim Innenminister Finnlands und derzeitigen Präsidenten des Rates Justiz und Inneres, Kari Rajamäki, und seinem gesamten Team. Mein besonderer Dank gilt dem Vorsitzenden der Schengen-Arbeitsgruppe. Alle Beteiligten haben sehr intensiv gearbeitet und waren meiner Meinung nach sowohl in Bezug auf die legislativen Lösungen, die wir gefunden haben, als auch im Hinblick auf die institutionellen Verpflichtungen, die wir übernommen haben, erfolgreich. Beispielsweise hat die Präsidentschaft sich verpflichtet, alles zu unternehmen, damit der Rahmenbeschluss über den Datenschutz noch vor Ende des Jahres im dritten Pfeiler angenommen wird.
Herr Präsident! Gleichwohl möchte ich sagen, dass der Rat nicht immer richtig gehandelt hat. So hat er die Zusagen, die er während des informellen, im Mai in Straßburg auf höchster Ebene abgehaltenen Trilogs gegeben hat, nicht eingehalten und damit dem österreichischen Vorsitz eine große Niederlage bereitet. Ich hoffe, der Rat tut nicht dasselbe mit dem Kompromiss, der in Brüssel im Trilog am 26. September erzielt wurde. Ich sage das, weil der Rat, obwohl es im Trilog am 26. September gelungen war, eine hervorragende Vereinbarung zu erzielen, 48 Stunden, also zwei Tage vor der Abstimmung über den Kompromisstext im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, auf der Grundlage der Initiative eines einzigen Mitgliedstaates den Versuch unternahm, das Schengener Informationssystem für die Geheimdienste der Mitgliedstaaten zu öffnen. Dazu muss gesagt werden, dass dieser Vorschlag im Grunde genommen keinen Sinn ergibt. Wir können nicht einerseits die Anforderungen an den Schutz personengebundener Daten hochschrauben, was wir im Kompromisstext getan haben, und andererseits den Zugang für Strukturen der Mitgliedstaaten öffnen, die von ihrer Art her weder in ihrer Gesamtheit noch in Teilen den für den Datenschutz zuständigen Behörden unterstehen: das ist ein Paradoxon, das keinen Sinn ergibt. Auch aus Verfahrensgründen ist es nicht sinnvoll, wenn zwei Tage, bevor das Parlament über den Text abstimmt, zu dem im Trilog mit dem Vorsitz und Herrn Frattini ein Kompromiss erzielt wurde, versucht wird, Änderungen am Text anzubringen. Etwas, was in Verhandlungen in einem Kompromiss festgelegt wurde, kann man nicht innerhalb von 48 Stunden ändern.
In der Beziehung zwischen den europäischen Organen müssen Loyalität und Vertrauen herrschen. Der Präsident des Europäischen Parlaments steht zu seinem Wort. Wir sind bereit, über den Text abzustimmen, auf den wir uns nach monatelangen und schwierigen Verhandlungen geeinigt haben. Ich hoffe, dass der Rat seinerseits die von ihm eingegangenen Verpflichtungen einhält und dass das neue SIS der zweiten Generation sobald als möglich wirksam und effektiv zum Einsatz kommt und so zur Sicherheit beiträgt.
(Beifall)
Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Die Verhandlungen zu allen drei Dokumenten waren langwierig und beschwerlich, doch wir haben nunmehr innerhalb des Europäischen Parlaments und dann auch in unseren Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat einen Kompromiss erzielt. Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die uns bei einem so anspruchsvollen Vorhaben wie der Erweiterung des Schengen-Raums zukommt. Deshalb haben wir im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres die Rechtsgrundlagen nahezu einstimmig, das heißt mit großer Mehrheit, angenommen. Ich bin überzeugt, dass dies auch geschehen wird, wenn wir im Plenum darüber abstimmen. Jedes weitere Zaudern bei der Verabschiedung der Rechtsgrundlagen wird die Einführung des SIS II beeinträchtigen. Aus diesem Grunde sollte das Europäische Parlament die Grundlagen dringend annehmen, da sie eindeutig einen Grundstein für die technische Errichtung des SIS II darstellen. Wie jedoch der Rat handeln wird und wie die nächste Stufe der Harmonisierung abläuft, ist eine andere Frage.
Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass sich die Erweiterung des Schengen-Raums aus technischen Gründen verzögern wird. Diese Schwierigkeiten sind wahrscheinlich größerer Art. Die neuen Mitgliedstaaten, darunter Slowenien, die alles daran gesetzt haben, die Schengen-Kriterien einzuhalten, haben bestätigt, dass all diese Kriterien nunmehr erfüllt sind. Die Verzögerungen sind also auf keinerlei Mängel in der Vorbereitung unsererseits zurückzuführen. Damit verbunden ist das außerordentlich ernste Problem der Kosten, die uns durch die Verzögerungen beim Beitritt zum Schengen-Raum entstehen.
Ich unterstütze daher die alternativen Lösungen, wonach nur denjenigen Mitgliedstaaten der Zugang zum SIS I gewährt werden soll, die ihre Vorbereitungen abgeschlossen haben, also allen, die innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Frist sämtliche Kriterien für eine Aufnahme in das Schengener Informationssystem erfüllt haben. Ich hoffe, dass das Parlament die genannten Rechtsgrundlagen verabschieden wird, und möchte mich bei Herrn Coelho und Kommissar Frattini für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bedanken.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Zuallererst möchte ich mich natürlich bei Herrn Coelho und den Schattenberichterstattern der Fraktionen für ihre intensive Arbeit bedanken.
Die Einführung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) soll es uns ermöglichen, zum Abbau der innergemeinschaftlichen Grenzen zu den zehn neuen Mitgliedstaaten beizutragen. Die Erweiterung des Schengen-Raums ist für dieses Parlament eine Priorität. Wir verstehen die Schwierigkeiten, die unsere Kollegen in den osteuropäischen Ländern dabei haben, ihren Mitbürgern zu erklären, weshalb sie sich innerhalb Europas nicht frei bewegen können. Daher war es unser Wunsch, in erster Lesung eine Einigung zu erzielen, damit die Freizügigkeit aller EU-Bürger nicht behindert wird.
Das Schengener Informationssystem muss einen hohen Sicherheitsstandard bieten, um die Grenzen abzubauen, aber jede zentralisierte Datenbank muss die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Zwecks wahren, um zu gewährleisten, dass das Privatleben aller Bürger geschützt wird. Wir begrüßen daher, dass dieser Text einen direkten und spezifischen Verweis auf den künftigen Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Rahmen der dritten Säule enthält, wofür ich Herrn Coelho besonders dankbar bin. Ich hoffe, dass der Rat uns sehr bald die Ergebnisse seiner ersten Lesung dieses Textes übermitteln kann, wie er es bei unserer letzten Plenartagung angekündigt hat.
Das SIS ist ein Kontrollmechanismus, der an den Außengrenzen zum Einsatz kommt und an die Stelle der ehemaligen ortsfesten Anlagen getreten ist, die im Rahmen der Förderung der Freizügigkeit abgeschafft wurden. Wir haben uns dafür ausgesprochen, die Behörden, die direkten Zugang zu den Daten haben, genauestens festzulegen. Die Liste der Behörden, denen der Zugang gewährt wird, soll daher im Amtsblatt veröffentlicht werden. Auf diese Weise soll zur Vermeidung von Datenmissbrauch beigetragen werden, indem ermöglicht wird festzustellen, von wem, wann und weshalb Daten des Systems eingesehen wurden. Darüber hinaus ist es unsere Priorität, den Bürgern Zugang zu ihren eigenen Daten zu gewähren und ihnen die Möglichkeit zu geben, Einspruch einzulegen und die Daten zu berichtigen.
Wir haben in einem Geist der Kompromissbereitschaft zusammengearbeitet, um uns so schnell wie möglich auf einen gemeinsamen Text zu einigen. Ich verstehe, dass die neuen Mitgliedstaaten besorgt sind, nachdem die Kommission angekündigt hat, dass es bei der Einführung des Systems Verzögerungen gegeben hat. Es handelt sich jedoch um technische Probleme innerhalb des Systems, für die das Europäische Parlament nicht verantwortlich gemacht werden kann. Abschließend möchte ich an die Mitgliedstaaten appellieren, nicht in letzter Minute einen Antrag einzureichen, der den von sämtlichen Organen gebilligten Kompromiss gefährden könnte, und die Annahme dieses für die Freizügigkeit notwendigen Textes nicht noch mehr zu verzögern.
Henrik Lax, in Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) In kurzer Zeit haben wir Schattenberichterstatter zusammen mit dem Berichterstatter alle für die Ausdehnung des Schengen-Gebietes auf die neuen Mitgliedstaaten notwendigen Legislativvorschläge bestätigt. Einen besonderen Dank möchte ich an den Berichterstatter, Herrn Coelho, und die Schattenberichterstatter für einen hervorragenden Konsens und die guten Ergebnisse unserer Arbeit richten.
Das Haar in der Suppe ist der Zeitplan. Obwohl wir unser Äußerstes getan haben, um die Binnengrenzen so schnell wie möglich abzuschaffen, verzögert sich die Erweiterung des Schengen-Gebiets. Um wie viel, ist noch nicht klar. Wir Mitglieder der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa sind nicht der Ansicht, dass wir ausreichende Antworten von Rat und Kommission auf die Frage nach den Gründen für diese Verzögerung erhalten haben, die zudem noch lange andauern kann. Jeder Bürger, der auf den Tag wartet, an dem er an den Binnengrenzen nicht mehr kontrolliert wird, hat das Recht zu erfahren, wo das Problem liegt. Wir schlagen daher der Kommission vor, mit sofortiger Wirkung eine unabhängige Untersuchung der Ursachen für die Verzögerung durchführen zu lassen.
Das Schengen-Gebiet ist eines der erfolgreichsten Projekte der EU. Die Abschaffung der Binnengrenzen ist eine sehr konkrete Maßnahme zur Schaffung einer gemeinsamen europäischen Identität. Man könnte sagen, dies ist eine der fundamentalsten Aufgaben der EU.
Bei den Vorbereitungen für SIS II war die Aufnahme biometrischer Identifikatoren, das heißt von Fingerabdrücken in Datenbanken, die vielleicht umstrittenste Frage. Die Lösung, die biometrischen Identifikatoren in zwei Stufen einzuführen, ist gut. In der ersten Stufe soll es lediglich gestattet sein, die Identität einer Person mit Hilfe von Fingerabdrücken zu bestätigen. In der zweiten Phase könnte auch das Suchen mit Hilfe von biometrischen Identifikatoren durchgeführt werden.
Meiner Überzeugung nach sollte die Biometrie nur mit erheblicher Vorsicht und großem Einfühlungsvermögen eingesetzt werden. Im SIS II-System ist ihre Verwendung jedoch relativ unumstritten, da diese Datenbank größtenteils Informationen über von den Behörden gesuchte Personen enthält.
Wesentlich umstrittener ist hingegen die Verwendung von Fingerabdrücken im zukünftigen gemeinsamen Schengen-Visum, das auch die neuen Mitgliedstaaten ausstellen werden. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Touristen, Verwandte und Geschäftsleute, die noch nie Probleme mit den Behörden hatten.
Für das Visumsystem ist die Verwendung biometrischer Identifikatoren sowohl technisch als auch administrativ wesentlich schwerwiegender als für SIS II. Dafür würden jährlich die Fingerabdrücke von 20 Millionen Menschen abgenommen werden. Aus diesem Grunde wäre es wahrscheinlich wichtig für die Regierungen, bereits jetzt darüber nachzudenken, die Fingerabdrücke zumindest zu Beginn aus dem System auszuklammern. Anderenfalls ist die Gefahr groß, dass sich die Erweiterung des Schengen-Gebiets in wichtigen Bereichen verzögert, und das wollen wir doch wirklich nicht.
Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Vielen Dank, Herr Coelho, für Ihre Arbeit zur Verbesserung des Vorschlags. Es ist wichtig, dass wir den Datenschutz verstärken, was das Europäische Parlament ja auch versucht. Die Menschen müssen erfahren, welche Informationen über sie registriert werden, und zwar aus guten Gründen.
Meiner Ansicht nach waren Schengen und das Schengener Informationssystem von Anfang an mit Problemen behaftet. Wir haben einfache Grenzkontrollen durch die Möglichkeit für die Behörden ersetzt, die Menschen ständig zu überwachen, wenn sie sich in ihren Ländern befinden. Vorgeschlagen wird nun eine Erhöhung der Anzahl der Behörden, die Zugang zu diesen Daten erhalten. Da dies auch eine umfassendere Verwendung dieser Daten bedeutet, müssen wir noch vorsichtiger damit sein, welche Informationen wir registrieren lassen. Aus diesem Grunde halte ich die Aufnahme biometrischer Identifikatoren für unangebracht.
Als diese Frage in den USA diskutiert wurde, ließ man den Obersten Gerichtshof des Landes die vorhandenen Möglichkeiten untersuchen. Auf uns bezogen bedeutet dessen Entscheidung, dass die große Gefahr besteht, dass entweder zu vielen Personen die Einreise in die Union verwehrt würde, die ein Recht darauf haben, oder – falls die Sicherheitsanforderungen gesenkt würden – unerwünschte Personen einreisen könnten. Es gibt viele Personen – beispielsweise körperlich hart arbeitende Menschen mit undeutlichen Fingerabdrücken –, die nicht eindeutig mit Hilfe von Fingerabdrücken identifiziert werden können. Somit besteht die Gefahr, dass Unschuldige abgewiesen werden und Schuldige durch die Maschen schlüpfen.
Biometrische Daten sind außerdem sehr teuer. Eine umfassendere Verwendung solcher Daten ist inakzeptabel, wenn jetzt die Möglichkeit geschaffen wird, gezielt danach zu suchen. Ebenso wenig kann akzeptiert werden, dass diese Frage im Ausschussverfahren entschieden wird. Biometrische Daten stellen eine Verletzung der Privatsphäre dar, vor allem, da auch Unschuldige betroffen sein können. Diesen Weg sollten wir nicht weitergehen.
Einige Regierungen wollen jetzt in letzter Sekunde die Möglichkeit einführen, dass die Sicherheitspolizei Zugang zu diesen Daten erhält. Damit kippt das gesamte Prinzip des Datenschutzes, der Grundsatz, dass die Bürger das Recht haben, zu erfahren, was über sie registriert wird, und damit der gesamte Grundsatz der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit. Der Rat sollte nach meiner Auffassung diese Diskussion von der Tagesordnung streichen. Die Sicherheitspolizei darf keinen Zugang zu diesen Informationen erhalten.
Sylvia-Yvonne Kaufmann, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident! Das SIS II ist notwendig, vor allem, damit die Bürgerinnen und Bürger der neuen Mitgliedstaaten ihr Recht auf Freizügigkeit in der Union uneingeschränkt wahrnehmen können. Dennoch wird meine Fraktion gegen die Gesetzesvorlagen stimmen. Wir haben uns vor allem aus zwei Gründen so entschieden.
Zum Ersten geht es um den Datenschutz. Beim SIS II geht es eben nicht nur um den freien Personenverkehr, sondern auch und vor allem um die polizeilich-justizielle Zusammenarbeit und um ein Fahndungssystem. Die derzeitigen Datenschutzbestimmungen im Rahmen der dritten Säule sind jedoch bekanntermaßen ungenügend. Um hier Bürgerrechte und Sicherheitserfordernisse in Einklang zu bringen, brauchen wir endlich den Rahmenbeschluss über den Schutz personenbezogener Daten.
Das Parlament hat ihn kürzlich einstimmig unterstützt. Aber was macht der Rat? Dort hängt der Rahmenbeschluss fest. Wie zu hören ist, gibt es im Rat noch immer gehörige Vorbehalte. Im Klartext bedeutet dies: Wir wissen zurzeit weder, wann dieser Rahmenbeschluss in Kraft tritt, noch, inwieweit der Rat dessen Inhalt ändert. Mit Blick auf die Bürgerrechte muss aber ein angemessener Datenschutz gewährleistet sein, und zwar bevor eine derart umfangreiche Datenbank geschaffen wird.
Zum Zweiten ist die Aufnahme biometrischer Daten problematisch, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Erstens liegt keine Folgenabschätzung zur Frage der Verwendung biometrischer Daten in einem solch großen System vor. Zweitens werden die Voraussetzungen zur Aufnahme dieser Daten nicht ausreichend geregelt. Zudem ist es für meine Fraktion nicht akzeptabel, dass die Frage, wann biometrische Daten als primäres Suchkriterium verwendet werden dürfen, nicht durch Mitentscheidung des Parlaments entschieden werden soll.
Abschließend möchte ich mich bei meinem Berichterstatter, unserem Kollegen Coelho, für die gute Zusammenarbeit bedanken. Gerade in diesem Zusammenhang aber möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich wirklich kein Verständnis dafür habe, wie der Rat, insbesondere auf Druck der Regierung meines Landes, in den letzten Tagen mit dem Parlament umgegangen ist. Es kann nicht sein, dass nach Abschluss des Trilogs einfach neue Forderungen gestellt werden und dem Parlament die Pistole auf die Brust gesetzt wird.
Dies gilt umso mehr, wenn man um den Inhalt des von Berlin ausgehenden Erpressungsversuchs weiß. Die Polizei ja, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, aus meiner Sicht haben Geheimdienste im SIS II nichts zu suchen. Sie führen ein Eigenleben – das haben wir schon allzu oft erfahren –, und vor diesem Hintergrund sollten wir jetzt die Türen zum SIS II nicht noch weiter aufmachen.
Roberts Zīle, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Herr Präsident! Ich würde mich ja gern darüber freuen, dass das Europäische Parlament dieses Paket aus drei Dokumenten in der Oktober-Tagung berät und dass wir wahrscheinlich eine hinreichend schnelle Entscheidung treffen, was auch bedeutet, dass es sich um eine Mitentscheidung handelt. Obgleich ich eine hohe Meinung vom Hauptstandpunkt des Berichterstatters habe, der auf der angestammten Haltung des Europäischen Parlaments beruht, und obgleich wirklich wichtige Fragen erörtert wurden, zusammen mit Fragen, die meiner Ansicht nach gar keine Rolle spielen, wie zum Beispiel der Standort der gemeinschaftlichen Agentur, haben wir es doch in Wirklichkeit versäumt, mit der Öffentlichkeit zu kommunizieren, und wir haben die bereits aufgewendete Zeit aus den Augen verloren. Für die Öffentlichkeit in den neuen Mitgliedstaaten ist es schwer zu begreifen, warum die technischen, finanziellen und Humanressourcen für die Binnengrenzen der neuen Mitgliedstaaten zwei Jahre später als geplant zur Anwendung kommen und warum die Rechte aus dem Übereinkommen von Schengen erst frühestens 2009 auf die Bürger der neuen Mitgliedstaaten erweitert werden. In den Augen der Bürger der neuen Mitgliedstaaten stellt der Schengen-Raum ein weitaus größeres Symbol der Einheit der Europäischen Union dar als die Verfassung der EU.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Die Europäische Union arbeitet derzeit intensiv daran, die Kontrolle der Außengrenzen zu verstärken, was zwar wichtig ist, aber es gibt da auch noch die Binnengrenzen, und Zwischenfälle, bei denen Verdächtige die Grenzen überschreiten, werfen Fragen zur Kontrolle dieser Binnengrenzen auf. Ich halte Schengen für ein romantisches Konzept. In der Europäischen Union profitieren nicht nur unschuldige Bürger vom freien Personenverkehr, auch der 27-jährige Hussein Osman, einer der Verdächtigen der Londoner Anschläge, konnte ungestört nach Rom reisen, und das kann nicht der Sinn von Schengen sein.
Häufigere und zielgerichtetere Kontrollen sind daher vonnöten, nicht nur an Landesgrenzen, sondern auch auf Fährschiffen, auf Flughäfen und an Eisenbahnknotenpunkten. Ein wirksames Informationssystem wie SIS II kann dort nützlich sein. Ein Zurück in die Zeit vor Schengen ist keine Option. Die Freizügigkeit und ein gutes Funktionieren der Europäischen Union gehen nun einmal Hand in Hand, und Letzteres hängt vom Ersteren ab.
Marek Aleksander Czarnecki (NI). – (PL) Herr Präsident! Das Schengener Informationssystem ist ein überaus komplexes computergestütztes Datenübertragungssystem. In seiner jetzigen Form kann dieses System maximal nur von 18 teilnehmenden Ländern genutzt werden. Es war nicht für die Aufnahme der neuen Mitgliedstaaten der Union nach der Erweiterung konzipiert. So war es unter anderem auch deshalb notwendig, ein neues Informationssystem der zweiten Generation, nämlich SIS II, zu entwickeln. Die neuen Mitgliedstaaten wollen sich diesem System zum frühestmöglichen Zeitpunkt anschließen. Das war ursprünglich für Oktober 2007 vorgesehen, aber wie die Europäische Kommission vor drei Wochen bestätigte, wird es eine Verzögerung von einem Jahr geben. Wie Kommissar Frattini feststellte, wird das neue Informationssystem SIS II im günstigsten Fall im Juni 2008 fertig sein. Das ist aber nicht die ganze Wahrheit, denn dieser Termin bezieht sich nur auf die alten Mitgliedstaaten. Die neuen Mitglieder wie Polen kommen später hinzu, was nach Meinung unserer Experten erst Mitte 2009 der Fall sein dürfte. Eine solch große Verzögerung können wir nicht hinnehmen. Wir wissen, dass weiter an dem System gearbeitet werden muss, aber Mitte 2009 ist für uns nicht akzeptabel. Wir wollen, dass sich unsere polnischen Bürger bei Reisen als vollberechtigte europäische Bürger fühlen können.
Barbara Kudrycka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Coelho und allen Fraktionen für ihre ernsthafte und wohldurchdachte Arbeit am SIS II-Paket danken. Ich stimme jedoch dem Berichterstatter zu, dass es nicht hinnehmbar ist, wenn der Rat an dem in den Dreiergesprächen bereits erzielten Kompromiss Änderungen vornimmt. Deshalb sollten wir das Gesetzespaket jetzt unbedingt in erster Lesung verabschieden. Das SIS II-Paket bedeutet mehr Sicherheit, einen besseren Schutz der personenbezogenen Daten und strengere Grenzkontrollen. Es trägt auch zur Erhöhung der Freiheit und Sicherheit aller Bürger bei, die in der Europäischen Union leben und reisen, also nicht nur der Bürger der neuen Mitgliedstaaten. Ebenso wichtig wie die Annahme der neuen Rechtsvorschriften ist natürlich ihre Umsetzung in die Praxis. Deshalb freuen wir uns auf die Aussprache über die Umsetzung von SIS II, bei der Kommissar Frattini anwesend sein wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass dieses Hohe Haus bis jetzt noch nicht über das Ausmaß der Verzögerung beim Aufbau der Zentrale des SIS II und die Gründe hierfür informiert wurde. Wir sehen daher den Schlussfolgerungen des von Herrn Kallas angekündigten Prüfberichts zur Arbeit der Europäischen Kommission an der Entwicklung von SIS II mit Ungeduld entgegen. Dieser Bericht und der bevorstehende Gipfel des Europäischen Rates, der den Zeitplan für die Abschaffung der Grenzkontrollen mit den neuen Mitgliedstaaten beschließen wird, sind eine gute Gelegenheit für eine Aussprache über ein Thema, das für den Normalbürger von solch großer Bedeutung ist. Mit der Entwicklung von SIS II werden die Verpflichtungen erfüllt, die im Vertrag von Amsterdam, im Beitrittsvertrag und im Haager Programm auf höchster politischer Ebene eingegangen wurden. Dass diese Verpflichtungen fristgemäß erfüllt werden, ist für die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union ganz entscheidend. Die Union wird daran gemessen werden, ob ihr das gelingt und ob sie den konkreten Nutzen und die Vorteile, die sie ihren Bürgern versprochen hat, auch erzielen kann.
Edith Mastenbroek (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die Gelegenheit nutzen und Herrn Coelho für seine ausgezeichnete Arbeit zu diesem Sachverhalt danken. Schließlich ist es ihm und seinem Verhandlungsgeschick zu verdanken, dass die Entscheidungsfindung zu diesem wichtigen und umfangreichen Legislativpaket rechtzeitig abgeschlossen werden konnte. Herr Coelho stand im Verlauf dieses Prozesses vor einigen schwierigen Entscheidungen. Es zeugt zwar von Effektivität, wenn Rechtsvorschriften in Rekordgeschwindigkeit formuliert werden, doch es ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Effektivität auf Kosten der Transparenz erreicht wird.
Meiner Fraktion bereitet der fehlende Datenschutz im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem der zweiten Generation Sorgen. Der Rat hat letztendlich Einverständnis über den vorgeschlagenen Datenschutz-Rahmenbeschluss für die Tätigkeiten der dritten Säule erzielt. Dies ist das Mindeste, was wir für den Schutz der Rechte unserer Bürger tun können, und wir sind noch nicht – noch lange nicht – an diesem Ziel angelangt. Zunächst hat der Rat die Überweisung abgelehnt, weil noch keine Entscheidung vorlag. Dies stimmt, aber warum? Versucht nicht der Rat, diese Frage hinauszuzögern? Und ist nicht der Rat bestrebt, den Beschluss beinahe so weit zu verwässern, dass es kaum noch etwas zu schützen gibt?
Ich muss an dieser Stelle dringend auf das Angebot der deutschen Regierung hinweisen, dem Datenschutz für die Tätigkeiten der dritten Säule während des deutschen Ratsvorsitzes Priorität einzuräumen, vorausgesetzt wir einigen uns hier und jetzt auf einige grundlegende Veränderungen. Dies hinterlässt natürlich einen bitteren Nachgeschmack, nachdem die britische Regierung ihr Handeln zugesagt hatte, wenn das Parlament zur Datenerfassung eine Einigung erzielt, und dann nichts geschah; nachdem sowohl die österreichische als auch die finnische Ratspräsidentschaft nicht allzu bestrebt schienen, in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen, den Vorschlag nun aber dennoch entkräften. Ja, die deutsche Regierung muss daraus eine ihrer Prioritäten machen, aber ohne Gegenleistungen. Sie muss es tun, denn die Bürger verdienen es, und zwar jetzt. Angesichts des mangelnden Datenschutzes ist es umso beunruhigender, dass das Parlament aufgefordert wird, auf seine Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Biometrie zu verzichten. Dies geschieht erneut im Sinne der Effizienz, doch auf Kosten der Transparenz und damit der Demokratie.
Warum schlage ich also, trotz all der Kritik, eine Zustimmung vor? Dafür gibt es viele Gründe. Ich möchte nur einige davon nennen. Die europäischen Bürger scheinen sich keine allzu großen Gedanken über Mitentscheidungen oder Rahmenbeschlüsse zu machen; was ihnen jedoch Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass immer mehr Autos gestohlen und in osteuropäische Mitgliedstaaten transportiert werden. Sie wünschen sich von uns, dass wir die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um gegen diese zunehmende Form der Kriminalität vorzugehen. In einem Raum ohne Binnengrenzen benötigen wir zudem einen gemeinsamen Ansatz im Bereich der illegalen Einwanderung. Ganz gleich wie viele Schwierigkeiten einige von uns mit diesem Thema haben, wir brauchen ein gemeinsames Instrument, um mit der Präsenz illegaler Einwanderer umzugehen. Zudem wird dem Europäischen Haftbefehl durch das Schengener Informationssystem mehr Bedeutung und Gewicht verliehen, und die Rolle von Europol und Eurojust wird durch die wachsende Zusammenarbeitet unserer Polizei- und Sicherheitskräfte gestärkt.
Marco Cappato (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Berichterstatter beglückwünschen.
Ich denke, das große Geheimnis liegt in der enormen technischen Verzögerung bei der Vorbereitung von SIS. Man könnte wirklich einen politischen Grund dahinter vermuten, dass SIS als ein zur Gewährleistung der Freizügigkeit bestimmtes Instrument mehr und mehr Gefahr läuft, den Sicherheitserfordernissen untergeordnet zu werden, die selbstverständlich legitime Erfordernisse sind. Ich glaube jedoch, dass wir über das Ziel hinausschießen, wenn wir – wie es die Bundesregierung scheinbar zu tun beabsichtigt – diese Datenbanken auch für Geheimdienste zugänglich machen wollen.
Dies sowie die immer häufigere Verwendung biometrischer Daten sind wahrscheinlich das – sagen wir so – technisch zwangsläufige Ergebnis einer durch Abschottung gekennzeichneten Freizügigkeits- und Einwanderungspolitik. Deshalb glaube ich, dass der Grund für diese technischen Verzögerungen nur ein eminent politischer sein kann.
Giusto Catania (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass sich hinter einem edlen Ziel – nämlich der Freizügigkeit der Unionsbürger und der Abschaffung der Binnengrenzen – ein inakzeptables Mittel verbirgt. Das Schengener Informationssystem der zweiten Generation führt neue Formen der gesellschaftlichen Überwachung ein, und die uneingeschränkte Verwendung biometrischer Daten wird den Schutz personenbezogener Daten in Wirklichkeit untergraben.
Wir sind besorgt, weil diese Daten in jüngster Zeit missbraucht wurden, indem eine regelrechte Überwachung vorgenommen wurde. Wie wir schon mehrfach betont haben, halten wir es für unannehmbar, dass diese Daten in die Hände der Geheimdienste gelangen. Wir sind besorgt, weil eine Verwaltungsfunktion im Begriff steht, in ein polizeiliches Kontrollinstrument umgewandelt zu werden.
Obwohl wir die lobenswerte Arbeit von Herrn Coelho zu schätzen wissen, wird unsere Fraktion dagegen stimmen, weil wir der Auffassung sind, dass wir, anstatt über die Freizügigkeit der EU-Bürger zu reden, über Möglichkeiten ihrer totalen Kontrolle beraten.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Die Verzögerung bei der Erweiterung des Schengen-Raums hat für die neuen Mitgliedstaaten politische wie finanzielle Folgen. Zu den politischen Auswirkungen zählt, dass die Kluft zwischen denen, die in der Union gleich, und jenen, die gleicher sind, weiter wächst, während sie doch geschlossen werden sollte. Die finanziellen Folgen sind beträchtlich, denn es werden die neuen Mitgliedstaaten sein, die die Hauptkosten der Verzögerung zu tragen haben. Ich hoffe jedoch sehr stark, dass diese Kosten zum größten Teil aus dem Haushalt der Europäischen Union bestritten werden, wie von den acht Ländern auf dem Salzburger Forum vorgeschlagen wurde. Ich hoffe ferner, die Kommission wird sich den neuen Mitgliedstaaten gegenüber künftig fair verhalten. Sie wusste seit langem um das Ausmaß der Verzögerung, hat sich aber entschlossen, dies nicht publik zu machen. Noch schlimmer ist, dass der Anschluss an SIS II für die alten Mitgliedstaaten für Juni 2008 geplant ist, während die neuen Mitgliedstaaten dies erst in ferner Zukunft tun können, möglicherweise erst Ende 2009. Eine derartige Diskriminierung der neuen Mitgliedstaaten ist einfach nicht hinnehmbar.
Georgios Karatzaferis (IND/DEM). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die Frage ist, wie effektiv das Übereinkommen von Schengen bislang war. Hat es die islamischen Fundamentalisten in Madrid aufgehalten? Hat es die islamischen Fanatiker in ganz Europa aufgehalten? Hat es sie in London aufgehalten? Weshalb sollten wir es also umsetzen, wenn wir Europa damit nicht schützen können?
Sagen Sie mir, gibt es eine Küstenwache in der Ägäis? Hier haben Sie nicht festgelegt, wo die Grenzen Europas verlaufen. Zweitausend Menschen versuchen tagtäglich in Griechenland zu landen und weitere zweitausend versuchen, in Spanien an Land zu gehen. Demzufolge helfen wir ihnen. Sobald sie in Griechenland gelandet sind, können sie nach Italien, Österreich, Deutschland oder Frankreich gelangen. Wir helfen ihnen, indem wir die Binnengrenzen beseitigen. Was gewinnen wir dadurch? Und jetzt wollen wir noch eine zweite Generation. Was bieten wir unseren Bürgern? Spitzel, die ihre Telefone abhören, Kameras, die sie beobachten, das Schengen-System, das ihre persönlichen Daten aufzeichnet. Wir schaffen somit ein Demokratiedefizit, ohne einen entsprechenden Nutzen zu haben.
Selbstverständlich werde ich gegen diesen Kahlschlag der Demokratie stimmen.
Koenraad Dillen (NI). – (NL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese Aussprache dreht sich um die Frage, wie das künftige modifizierte Schengener Informationssystem eingedenk der beiden größten Herausforderungen, vor denen Europa heute steht, der massiven illegalen Einwanderung – deren Folgen wir täglich sehen – und der Gefahr des islamischen Terrorismus, in einer gemeinsamen europäischen Strategie genutzt werden kann. Das ist die zentrale Frage in der gesamten Debatte.
Ein Informationssystem, an dem sich alle Länder beteiligen und dessen Funktionen gegenüber seinem Vorgänger erweitert sind, könnte sich beim Aufspüren und Ausweisen illegaler Einwanderer und auch im Kampf gegen den Terrorismus als vorteilhaft erweisen. Gleichwohl wurde einem solchen Informationssystem bereits im vergangenen Jahr ein schwerer Schlag versetzt, als der Europäische Gerichtshof festlegte, ein Land könne niemandem den Zugang nur deshalb verwehren, weil die Person in dem System als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung erfasst ist. Schließlich bestimmte der Gerichtshof, ein Land müsse selbst entscheiden können, ob die betreffende Person eine Bedrohung darstellt.
Eine tiefer liegende und grundlegendere Frage ist, ob die einzelnen Mitgliedstaaten selbst die Schengen-Logik und den Geist des Schengener Systems verinnerlicht haben. Dementsprechend stellt die Legalisierung von Illegalen, von Menschen, die das Schengen-Gebiet unrechtmäßig betreten haben, eine offenkundige Verletzung des Schengener Übereinkommens dar. Kurzum, das Informationssystem ist in einen breiteren Rahmen zu setzen. Es ist nur dann von Nutzen, wenn die Mitgliedstaaten die Außengrenzen wirksam überwachen, eine aktive und konsequente Ermittlungs- und Ausweisungspolitik verfolgen und knallhart gegen Menschenhändler vorgehen, die an kaum überwachten Außengrenzen ein Vermögen verdienen.
Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Die Integration der Europäischen Union hat mit der Abstimmung im Europäischen Parlament über die Rechtsvorschriften zur Schaffung der Rechtsgrundlage für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Parlament hat gezeigt, es wird alles in seiner Macht Stehende tun und sicherstellen, dass die im Laufe der Erweiterung gegebenen Zusagen erfüllt werden und dass die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener System so bald als möglich beitreten können. Dank gebührt dem Berichterstatter, der alles nur Erdenkliche getan hat, um dies zu erreichen.
Gerade um weitere Verzögerungen zu verhindern, müssen das Parlament und der Rat unbedingt in erster Lesung ein Übereinkommen erzielen. Daher mutet es sonderbar an, dass, während wir hier im Parlament die schnellstmögliche Schaffung der Rechtsgrundlage anstreben und bereit sind, Kompromisse einzugehen, die Regierungsvertreter im Rat über Passagen abstimmen, die eine Lösung zwangsläufig hinausschieben. Was den Weg zur Aufhebung der Binnengrenzen im Rahmen von Schengen betrifft, lautet die Schlüsselfrage, wann die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener Informationssystem beitreten können; der Kommission zufolge verursacht dies erhebliche Verzögerungen. Eingewendet wird, die Fertigstellung von SIS II habe länger als geplant gedauert. Allerdings kann man nicht umhin zu vermuten, dass die Verzögerung politische Gründe hat, obgleich sich die Kommission auf technische Schwierigkeiten beruft. Ich möchte jedoch die Frage aufwerfen, ob dies die Beibehaltung dieser eindeutig diskriminierenden Situation rechtfertigen kann. Ist es nicht unverantwortlich, den neuen Mitgliedstaaten ein derartiges Sicherheitsdefizit aufzubürden?
Für Ungarn wie für die übrigen neuen Mitgliedstaaten zählte die volle Schengen-Mitgliedschaft zu den größten Herausforderungen seit dem Beitritt. Für die Öffentlichkeit lässt sich unter anderem daran die Glaubwürdigkeit der Erweiterung ablesen, und deshalb müssen wir für jede Lösung offen sein, die einen Beitritt zu diesem System zum geplanten Termin ermöglicht. Der Kommission, dem Rat und dem Parlament obliegt hier eine große Verantwortung.
Magda Kósáné Kovács (PSE). – (HU) Wir haben eine überaus wichtige Phase eines langen Prozesses erreicht. Unser Dank gebührt allen, die an diesem Prozess beteiligt waren, und insbesondere dem Berichterstatter.
Dennoch befinden wir uns derzeit in einer nicht vollkommen glücklichen Lage, da sich in der Union offensichtlich eine Mitgliedschaft mehrerer Ebenen herausbildet, und das halten wir für nicht akzeptabel. Es ist nicht sicher, dass die neuen Mitgliedstaaten dem Schengener System im Oktober 2007 beitreten können, obgleich die Aufhebung der Binnengrenzen zu den wesentlichen Errungenschaften der Europäischen Union zählt, insbesondere für die Bürger jener Mitgliedstaaten, die in den Tagen der Diktatur nicht oder nur unter ungemein großen Einschränkungen in die „alten” Mitgliedstaaten reisen konnten. Die Öffnung der Grenzen im Rahmen von Schengen stärkt einerseits aufseiten der neuen EU-Bürger das Gefühl der Zugehörigkeit zu ein und derselben Gemeinschaft und andererseits das Vertrauen der alten Mitgliedstaaten in die neuen. Aus diesem Grund ist die Frage, welchem System und wann wir beitreten können, ganz und gar nicht unbedeutend.
Die von der Kommission offiziell eingestandene Verzögerung bestürzt uns. Wir wissen, dass die Sicherheit des neuen Systems angemessener Garantien bedarf, und doch ist die Öffnung der Grenzen für die neuen Mitgliedstaaten auch eine moralische Frage. Andere teilen unsere Auffassung, wie wir in dem portugiesischen Vorschlag sehen können. Als Abgeordnete des Europäischen Parlaments aus einem neuen Mitgliedstaat habe ich gemischte Gefühle. Ich freue mich zwar über die zwischen den Mitgliedstaaten herrschende Solidarität, bedauere jedoch, dass im Augenblick unser Beitritt zu SIS I noch nicht sicher ist. Sicher ist allerdings, dass alles, was vor uns liegt, ein Ausbrechen aus dem festgelegten Haushaltsrahmen nach sich ziehen wird.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Das Schengener Informationssystem der zweiten Generation ist eine aufgerüstete Version der Datenbank, die dazu dient, die Daten der Bürger der Europäischen Union und der Bürger von Drittländern im Namen der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung in der Europäischen Union zu speichern.
Wenn wir über das Schengener Informationssystem der zweiten Generation reden, dann müssen wir genau sein. Wir reden hier nicht nur über eine technische Hilfe, die dazu beiträgt, dass die Union besser funktioniert, sondern wir reden über eine Institution von strategischer Bedeutung, durch die den repressiven Kräften eine in politischer Hinsicht gestärkte Rolle bei der Terrorismusbekämpfung und der Migrationssteuerung eingeräumt wird, ohne dass dem Datenschutz irgendwelche Bedeutung beigemessen und der Weitergabe von Daten an Drittländer vorgebeugt wird.
Tatsächlich ist genau das Gegenteil der Fall, denn die Union hat der Möglichkeit zugestimmt, unsere persönlichen Daten mithilfe von Europol und Eurojust an die Geheimdienste von Drittländern, wie die USA, zu übermitteln. Sind wir also demnach alle potenzielle Terroristen, oder führt die neue Ordnung möglicherweise gleichzeitig eine neue Rechtsordnung ein, in der uns unsere Freiheiten erst nach der Überprüfung durch die Geheimdienste gewährt werden? Und das soll uns nicht beunruhigen.
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (LT) Ich möchte zunächst Herrn Coelho danken, der heute hier geäußert hat, dass das SIS-II-System für die neuen EU-Mitgliedstaaten sehr nützlich ist, die den Beitritt zum Schengen-Raum für den Herbst 2007 geplant hatten.
Ich möchte darauf verweisen, dass mein Heimatland Litauen äußerst ernsthaft an die Vorbereitungen für die Schengen-Mitgliedschaft herangegangen ist, wie beim jüngsten Besuch von Sachverständigen der Europäischen Kommission zur Kontrolle der Bereitschaft für den Beitritt zum Schengen-Raum bestätigt wurde. Der freie Personenverkehr, der durch die Erweiterung des Schengen-Raums gesichert würde, ist schließlich eine der wichtigsten Freiheiten, auf denen sich die Europäische Union gründet.
Leider wurde uns vor kurzem mitgeteilt, dass sich die Schengen-Erweiterung aus technischen Gründen verzögert, weil die Vorbereitungsarbeiten für das Schengener Informationssystem der zweiten Generation, SIS II, nicht rechtzeitig abgeschlossen sein werden.
Ich stimme den Gedanken des Berichterstatters uneingeschränkt zu und möchte feststellen, dass wir die Kommission nachdrücklich auffordern sollten, dem Parlament ausführliche und transparente Informationen und Erkenntnisse von Untersuchungen vorzulegen, in denen dargelegt wird, wie die Implementierung des SIS-II-Hauptprojekts erfolgt, einschließlich der Gründe für die Verzögerung.
Außerdem sollten wir die Kommission und den Rat auffordern, entsprechende Schritte zu unternehmen, damit der ursprünglich vorgesehene Termin für den Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten zum Schengen-Raum eingehalten werden kann.
Sollte das nicht möglich sein, müssen wir die Kommission dazu anhalten, eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der Verzögerung vorzulegen und dabei anzugeben, welche Mittel erforderlich sind, um die finanziellen und organisatorischen Kosten der Entwicklung und Implementierung des SIS II zu decken, und welche Haftung für diese Kosten besteht.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Mit Schengen II erfinden wir das Rad ungeachtet seiner möglichen Folgen keineswegs neu. Wir haben in Europa bereits den Schengener Raum der Freizügigkeit und der Sicherheit. Wir mussten gegenüber den neuen Mitgliedstaaten unsere Solidarität bekunden, wir mussten Solidarität zeigen, die wir auf die vorstehend genannte Weise leisten, weil das System nach Aussage der Kommission erst in ein paar Jahren einsatzbereit sein wird.
Mit Schengen II müssen wir jedoch zugleich sicherstellen, dass die Grundrechte besser geschützt werden als unter Schengen I. Dank der Änderungsanträge des Europäischen Parlaments enthält Schengen II eine größere Anzahl detaillierter Vorschriften für den Datenschutz, ist darin vorgesehen, dass die Überwachung des Systems und die Verantwortung für das Funktionieren des Systems der Gemeinschaft obliegen, dass auch das Parlament Kontrollen durchführt und die Rechtskompetenz beim Europäischen Gerichtshof liegt, ist ferner der Zugriff auf diese Daten durch Drittländer untersagt und werden eine aktive Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie eine stärkere Transparenz gewährleistet.
Zugleich aber weigern sich leider die Minister weiterhin strikt, das Alarmsystem zu harmonisieren. Was bedeutet die Formulierung, dass konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Betroffene eine schwere Straftat begangen hat? Wir reden hier von der Möglichkeit, dass übereifrige Polizisten sich willkürlicher Maßnahmen bedienen können. Glücklicherweise wird die Kommission sich bemühen, das System in drei Jahren anzugleichen, aber daran müssen Sie arbeiten, Kommissar Frattini.
Schließlich gibt es unter der dritten Säule keinen Datenschutz. Der Rat hat dem Parlament zwar versprochen, das zu regeln, aber nichts unternommen. Machen wir uns nicht selbst etwas vor? Wir verabschieden hier eine Maßnahme, die, was die Polizei und andere Behörden betrifft, den Austausch privater Daten beinhaltet, und dennoch lehnt der Rat es ab, diese Datenschutzmaßnahme auf den Weg zu bringen, und drängt uns stattdessen, den vorliegenden Vorschlag anzunehmen.
Ich danke Ihnen, Herr Präsident, doch Sie können versichert sein, dass, sofern dieser Rahmenbeschluss nicht unverzüglich gefasst wird, sich das Parlament laut und deutlich zu Wort melden wird.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) In den letzten Tagen sind die Zweifel am ursprünglich vorgesehenen Termin für den Beitritt zum Schengen-Raum, Oktober 2007, in den Mittelpunkt der Berichterstattung in den Massenmedien der neuen Mitgliedstaaten gerückt.
Die Einhaltung des Termins ist von der Einführung des Schengener Informationssystems der neuen Generation, SIS II, abhängig. In dieser Hinsicht halte ich die drei Berichte von Herrn Coelho für sehr wichtig. Ein großes Lob für seine Arbeit, einschließlich der Änderungsanträge, die den Kommissionsvorschlag transparenter machen und dafür sorgen sollen, dass der Rat den Konsens in erster Lesung annimmt.
Obwohl sich diese drei Berichte weitgehend auf technische Fragen und nicht auf den viel diskutierten Beitrittstermin zum Schengen-Raum beziehen, werden mit ihrer raschen Verabschiedung und Umsetzung die Voraussetzungen bestimmt, unter denen der Termin 2007 vielleicht doch noch zu halten ist.
Eine Verzögerung bei der Einführung des Schengener Systems würde auf jeden Fall die Kosten für dessen Fertigstellung erhöhen. Allein in der Slowakei sind bisher etwa 6 Millionen Euro angefallen. Aus diesem Grunde halten wir jede Verzögerung für nicht hinnehmbar.
Im Haager Programm vom 5. November 2004 forderte der Europäische Rat den Rat, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um die Kontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union so bald wie möglich aufzuheben. Seitdem sind fast zwei Jahre vergangen, und die Bürger der Mitgliedstaaten können nicht begreifen, dass die Europäische Kommission sich erst jetzt mit den technischen und rechtlichen Problemen einer Implementierung des SIS II befasst.
Abschließend möchte ich dazu aufrufen, einen Konsens zu erzielen und diese Rechtsvorschriften in erster Lesung im Parlament anzunehmen, damit sichergestellt wird, dass die Europäische Union in den Augen ihrer Bürger aufgrund einer uneffektiven Bürokratie nicht an Glaubwürdigkeit verliert.
Inger Segelström (PSE). – (SV) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte Herrn Coelho und den anderen Kolleginnen und Kollegen für ihre gute Arbeit danken.
Diejenigen von uns, deren Länder sich am SIS beteiligen konnten, haben erlebt, wie das Register der polizeilich gesuchten Personen sofortige Auswirkungen auf unsere Anstrengungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität hatte, die sich zwischen den EU-Ländern bewegt. Wir sehen einem weiterentwickelten SIS II-System, an dem sich alle 25, und bald 27, Länder beteiligen können, mit hohen Erwartungen entgegen.
In den für die Bürgerinnen und Bürger zugänglichen Berichten hat diese Zusammenarbeit uns ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem wir sowohl bereits verurteilte Personen an der Rückkehr hindern, als auch gegen Drogen vorgehen können. Wir haben auch ein Hilfsmittel für den Kampf gegen Menschenschmuggler erhalten, die nicht nur Kinder zum Zweck der Prostitution einschmuggeln, sondern auch zur Ausnutzung als Arbeitskraft. Mit dem Ausbau und der Inbetriebnahme von SIS II können wir den Europäerinnen und Europäern auch effektive Beweise unserer Zusammenarbeit liefern. Das bedeutet jedoch auch, dass wir uns weiter im Kampf gegen die Kriminalität und für den Schutz der Privatsphäre engagieren müssen.
Wir brauchen einen Dialog, wenn wir den Erwartungen gerecht werden wollen, die in der allgemeinen Debatte zu Frieden, Sicherheit und Gerechtigkeit als Grundlage unseres gesamten Handelns an uns gestellt werden. Aber kann das nicht schneller erfolgen?
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Herr Präsident! Die Bürger der alten Europäischen Union kommen seit 1985 in den Genuss des freien Personenverkehrs im Rahmen des Schengensystems. Nach der Erweiterung jedoch erwies sich das System als untauglich, die Bürger der neuen Mitgliedstaaten aufzunehmen. Wenn diese eine Grenze passieren wollen, werden sie noch immer kontrolliert und müssen an den Grenzübergängen stundenlang geduldig Schlange stehen. Es ist nun wirklich an der Zeit, dieser Trennung in alte und neue EU ein Ende zu setzen. Während für die Bürger der alten und „besseren“ Europäischen Union der freie Personenverkehr, wie er in den Verträgen festgeschrieben ist, schon Realität ist, steht für die Bürger der neuen und „schlechteren“ Länder die Zeit seit 1985 still. Es erscheint doch paradox, dass die Bürger Polens und anderer Länder die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union noch immer nicht in vollem Umfang nutzen können, obwohl die Agentur FRONTEX, die mit dem Schutz der EU-Außengrenzen betraut ist, in Warschau – in einem neuen Mitgliedstaat also – angesiedelt ist. Ich appelliere deshalb an dieses Hohe Haus, die drei Berichte, über die heute gesprochen wurde, in erster Lesung anzunehmen. Wir müssen diese sichtbare Grenze beseitigen, die als große Mauer wahrgenommen wird, die noch immer die alte Europäische Union von der neuen trennt. Es ist unsere Pflicht, sie niederzureißen. Abschließend möchte ich allen Abgeordneten danken, die sich heute mit den neuen Mitgliedstaaten solidarisch erklärt haben.
Katrin Saks (PSE). – (ET) Als Vertreterin eines neuen Mitgliedstaates bin ich sehr froh, dass das Schengener Informationssystem der zweiten Generation nunmehr bald fertig gestellt sein wird. Das Problem besteht jedoch darin, dass sich die Fertigstellung des Informationssystems verzögert hat. Während der Rat noch im Juni bestätigt hat, dass alles unter Kontrolle sei und sich der Termin nicht ändern werde, war die Lage zwei Monate später anders.
Heute ist offenbar allen klar, dass sich die Schengen-Erweiterung verzögert, doch niemand weiß genau, wie lange. Meines Erachtens wäre es für alle Beteiligten besser, wenn die Betroffenen eine ehrliche Antwort erhielten, wann der Beitritt nun erfolgt.
Die neuen Mitgliedstaaten haben große Anstrengungen unternommen und müssen dies auch weiterhin tun. Auch in Estland haben wir noch Probleme. Unsere Hausaufgaben könnten wir aber viel effektiver erledigen, wenn wir mehr Gewissheit darüber hätten, wie es weitergeht. Der freie Personenverkehr ist nicht das einzige Problem. Aufgrund der ungewissen Lage entsteht auch gegenseitiges Misstrauen. Wie gedenkt die Kommission in der gegenwärtigen Situation vorzugehen, und welche Fristen sind vorgesehen? Das sind besonders wichtige Fragen, die heute gestellt werden müssen.
Edith Mastenbroek (PSE). – (EN) Herr Präsident! Nach Monaten schwerer Verhandlungen reichen zwei Minuten einfach nicht aus, um dem Parlament meine Ansichten zu vermitteln. Wenn Sie einverstanden sind, werde ich meine Wortmeldung jetzt zum Abschluss bringen.
Es ist nun Aufgabe der Europäischen Kommission und der zuständigen Organisationen in den Mitgliedstaaten, dass dieses neue System zum größtmöglichen Vorteil unserer Bürger zum Einsatz kommt. Ich möchte die Abgeordneten des Europäischen Parlaments jedoch auffordern, noch einmal in sich zu gehen und sich zu fragen, warum wir so häufig auf der Mitentscheidung bestehen, wenn wir sie doch wieder aufgeben, sobald wir sie wirklich einsetzen könnten, und warum unsere Ansichten in Fragen des Datenschutzes so sprunghaft sind. Wir werden den Bürgern den Mehrwert des Europäischen Parlaments nicht allein dadurch vermitteln können, dass wir für ihre Rechte kämpfen. Wir können diesen Beweis nur erbringen, wenn wir sie zum Wohle der Gesellschaft einsetzen.
Konrad Szymański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Schengen ist eines der Vorhaben der EU, an dem die Bürger der Mitgliedstaaten die Vorteile ermessen können, die eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union hat. Das Reisen und die Grenzkontrollen werden erleichtert, und die Kriminalität kann wirksamer bekämpft werden. Das Parlament steht zu seinem Wort und seinem Zeitplan, doch die Kommission ist in dieser Hinsicht ausgesprochen säumig. Es steht noch immer nicht fest, wann die neuen Mitgliedstaaten dem erweiterten System beitreten können. Der Vorschlag zu SIS I Plus ist in Wirklichkeit ein Rückschritt, da für die Länder der alten und der neuen Europäischen Union ein unterschiedlicher Zeitrahmen vorgesehen ist.
Polen hat – wie andere mitteleuropäische Länder auch – schon im Jahr 2003 kostspielige und in Bezug auf seine östlichen Nachbarn politisch schwierige Anforderungen umgesetzt. Ich würde gern wissen, wie Kommissar Frattini der Öffentlichkeit in Polen, Tschechien und Ungarn erklären will, dass sich der Beitritt unserer Länder zum Schengener Raum vermutlich bis zum Jahr 2009 verzögert.
Ferner würde mich interessieren, ob wir jemals die konkreten Ursachen für diese Verzögerung erfahren werden. Es ist durchaus denkbar, dass in Straßburg zu viele zentrale EU-Institutionen angesiedelt sind und es deshalb nicht vorangeht. Möglicherweise aber liegt die Ursache hiefür nicht in technischen Problemen bei der Einführung von SIS II, sondern in dem mangelnden politischen Willen bestimmter Mitgliedstaaten, den Vertrag in nationale Politik umzusetzen. Solange ich keine Antwort auf diese Fragen bekomme, kann ich mich solch quälender Verdächtigungen nicht enthalten.
VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT Vizepräsident
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Meiner Meinung nach sind die Redner mehrheitlich auf die Hauptprobleme im Zusammenhang mit dem Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) eingegangen und nur ein kleiner Teil von ihnen hat die Rechtsgrundlage angesprochen. Ich werde daher über die Rechtsgrundlage und die Hauptprobleme in Verbindung mit der Funktionalität des Systems sprechen. Zunächst möchte ich jedoch dem Berichterstatter, Herrn Coelho, noch einmal dafür danken, dass er nicht nur mit dem Rat, sondern auch mit der Europäischen Kommission eng zusammengearbeitet hat, um bei der Rechtsgrundlage – zu der ich gleich noch ein paar Worte sagen werde – einen Kompromiss zu erzielen.
Einige von Ihnen haben sich zur Verzögerung bei der Umsetzung des Systems der zweiten Generation geäußert. Wie immer werde ich ehrlich zu Ihnen sein: Ich denke, dass das Spiel, das darin besteht, unaufhörlich einen Sündenbock zu suchen, statt das Problem zu lösen, uns nicht weiterhilft. Warum? Weil die Mitgliedstaaten und insbesondere diejenigen, die von den Rednern vertreten werden, die hier das Wort ergriffen haben, nur allzu gut die Gründe für diese Verzögerung kennen. Die Mitgliedstaaten haben bereits mehrfach die geänderten Fristen für die Umsetzung geprüft, die dem Rat bei seiner Tagung im Dezember zur Annahme vorgelegt werden. Ein Abgeordneter hat von 2009 gesprochen. Ich kann nicht garantieren, dass der Rat im Dezember die endgültige Zustimmung erteilen wird, aber der Vorschlag der Kommission sieht nicht 2009, sondern Juni 2008 als Zeitpunkt für die Inbetriebnahme eines Systems der zweiten Generation vor. Die Verzögerungen – ich sage es noch einmal – sind durch rein technische Probleme im Zusammenhang mit dem Betrieb der Standorte entstanden. So gab es beispielsweise beim zentralen Standort hier in Straßburg Verzögerungen. Diese hängen jedoch auch mit Auftragsvergabeverfahren in mehreren Mitgliedstaaten, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, zusammen.
Außerdem haben fast alle Mitgliedstaaten – oder zumindest eine große Mehrheit – mehr Zeit beantragt, um die technischen Verbindungen zwischen ihren nationalen Systemen und dem zentralen Standort zu testen. Es waren die Mitgliedstaaten, die eine weitere Verlängerung der Frist um drei Monate beantragt haben, und nicht der Rat oder die Europäische Kommission. Der Rat und die Kommission haben sich verpflichtet, die Verspätung zu begrenzen und sogar aufzuholen. Ich kann Ihnen sagen, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die parallel zur Kommission und zu den Mitgliedstaaten arbeitet und die Umsetzung des geänderten Plans überwacht, den ich vorgeschlagen habe, den die Mitgliedstaaten geprüft haben und den sie im Dezember annehmen werden.
Wir sind dabei, Übergangslösungen zu prüfen. So ist der Vorschlag Portugals, der SIS Plus genannt wurde, lediglich eine Übergangslösung, um die Frist zu verringern, und kann unter keinen Umständen eine Alternative zum SIS-II-System darstellen. Ich könnte auch – und das sage ich hier in diesem Parlament – die finanziellen Auswirkungen der Verzögerung für die neuen Mitgliedstaaten berücksichtigen. Ich sage dies und ich bestätige es, aber unter einer Bedingung: dass die Antrag stellenden Mitgliedstaaten nicht selbst zurückliegen, beispielsweise was die Auftragsvergabeverfahren betrifft. Ich kann Ihnen ganz offen sagen, dass bis jetzt nur Slowenien technisch in der Lage ist, den ursprünglichen Termin von Oktober 2007 einzuhalten.
Ich möchte jetzt kurz noch auf die Rechtsgrundlage eingehen. Zum Vorschlag, der dem Parlament vorgelegt wurde, kann ich sagen, wie Herr Coelho selbst ganz richtig anmerkte, dass es sich hierbei um ein gutes Ergebnis für die Europäische Union handelt. Die Wirksamkeit der Kontrollen durch die Polizeibehörden wird verbessert werden, was zu mehr Sicherheit an den Außengrenzen und zu einem angemessenen Schutz personenbezogener Daten führt. Ich hoffe wirklich, wie auch einige unter Ihnen, dass der Rat schließlich auf die politischen Zusagen des österreichischen und des finnischen Vorsitzes reagieren wird. Ich meine damit die Einigung zum Vorschlag für einen Rahmenbeschluss über den Datenschutz im Rahmen der dritten Säule mit dem Ziel, ein übergreifendes System zu schaffen, das die Sicherheit und den Schutz der Grundrechte umfasst.
Das Parlament, der Rat und die Kommission haben gezeigt, dass sie fähig sind zusammenzuarbeiten, um einen ausgewogenen Kompromiss zu erzielen. Die neuen Mitgliedstaaten fordern zu Recht die Aufhebung der Kontrollen an ihren Außengrenzen. Die Tatsache, dass wir ziemlich schnell handeln, um allen EU-Bürgern einen echten Raum der Freizügigkeit zu garantieren, stellt eines der sichtbarsten Ergebnisse der Erweiterung der Europäischen Union dar. Schließlich wird sich jede Verzögerung im Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage auf dieses für Europa wichtige politische Ergebnis auswirken, das im Beitrittsvertrag als vorrangiges Ziel genannt wurde.
Der Präsident. Die gemeinsame Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.30 Uhr statt.