Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zu den Durchführungsmaßnahmen der 2. Stufe im Rahmen der Transparenz- und Prospektrichtlinien.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte auf zwei von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen eingehen, über die das Parlament morgen abstimmen wird. Es geht um die Verschiebung der Entscheidung über die Gleichwertigkeit von Rechnungslegungsstandards in Drittstaaten – diese Entscheidung wollen wir bis Juli 2008 treffen – und um die allgemeinen Durchführungsmaßnahmen für die Transparenzrichtlinie.
Zunächst möchte ich den Berichterstattern für ihre effektive und hilfreiche Arbeit zu diesen wichtigen und schwierigen Sachverhalten danken. Sie haben gemeinsam mit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung ausgesprochen konstruktiv mit der Kommission und allen Beteiligten zusammengearbeitet. Mit der gründlichen Arbeit des Parlaments konnten die Rechtstexte deutlich verbessert werden. Außerdem möchte ich dem Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden für seine herausragenden Bemühungen danken. Mit den Maßnahmenentwürfen verfügen wir nun über eine ausgewogene und wirksame Lösung.
Erstens zur Gleichwertigkeit: Mit der Verschiebung unserer Entscheidung über die Gleichwertigkeit können wir nicht nur sicherstellen, dass die Gemeinschaftsmärkte während der Konvergenzbemühungen geöffnet bleiben, wir werden uns gleichzeitig auch aktiv mit den USA und anderen Drittstaaten um die Abschaffung der Anforderungen an den Abgleich für Gemeinschaftsemittenten im Ausland bemühen. Dies ist und bleibt unser Hauptziel.
In den beiden zusätzlichen Jahren werden wir die Möglichkeit haben, die Entscheidung über die Gleichwertigkeit mit dem Zeit- und Arbeitsplan der US-Wertpapieraufsichtsbehörde zur Beseitigung von Überleitungsvorschriften zwischen IFRS und US GAAP abzugleichen. Die US-Behörden bemühen sich nach besten Kräften um die Anerkennung der Gleichwertigkeit der IFRS und der US GAAP. Mit dem neuen Zeitrahmen für die Gleichwertigkeitsentscheidungen werden wir parallel aufeinander abgestimmte gemeinsame Zielvorgaben erarbeiten können.
In diesem Zusammenhang ist unbedingt darauf hinzuweisen, dass im Vorfeld nichts festgelegt wird. Wir werden bis Mitte 2008 im Lichte der Fortschritte im Bereich der Übereinstimmung über die Gleichwertigkeit befinden, und es ist ganz sicher noch nicht ausgemachte Sache, dass ein bestimmter GAAP den „Test bestehen“ wird. Es war uns immer wichtig, uns alle Möglichkeiten offen zu halten. Ich weiß, dass das Parlament dieses Ziel teilt. Wir werden uns bis Januar 2008 sowohl auf eine Definition der Gleichwertigkeit als auch auf einen Gleichwertigkeitsmechanismus geeinigt haben. Diese Einigung wird auf dem Wege des Komitologieverfahrens und mit voller Beteiligung des Parlaments erfolgen.
Ausnahmen für Emittenten gewerbsmäßig gehandelter Wertpapiere von der Verpflichtung, den Unterschied zwischen den GAAP und IFRS von Drittstaaten in Textform darzulegen, bieten nach wie vor Anlass zu Besorgnis. Wir wissen, dass das Parlament Zweifel an dieser Änderung hat. Doch sie zielt ausschließlich darauf ab, die Unklarheiten in der bestehenden Prospektrichtlinie auszuräumen. Bedauerlichweise wurden wir über diese Unklarheiten erst vor wenigen Wochen unterrichtet, doch wir sind überzeugt, dass diese Änderung notwendig ist, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Zweitens zu den Transparenzmaßnahmen: Die Transparenzrichtlinie stellt einen wichtigen Schritt in Richtung integrierter europäischer Finanzmärkte dar, denen die Investoren und die Bürger Vertrauen schenken können. Dafür müssen wir unseren Transparenzverpflichtungen mit der Annahme der Durchführungsmaßnahmen der Kommission gerecht werden, mit denen Sie sich heute befassen.
Das Parlament hat der Kommission dankenswerterweise mehrere Verbesserungsvorschläge zu diesem Text unterbreitet. Die Kommission kann den meisten von ihnen inhaltlich zustimmen, sofern keine technischen Gründe dagegen sprechen. Das Parlament hat vor allem die Notifizierung durch Wertpapierhändler hinterfragt, die eine der Ausnahmen der Richtlinie geltend machen wollen. Die Kommission schlägt eine Lösung vor, mit der der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten für die Wertpapierhändler möglichst gering gehalten werden. Deswegen spricht sich die Kommission dafür aus, dass die Wertpapierhändler diese Notifizierung lediglich ihrer zuständigen einzelstaatlichen Behörde und nicht 25 möglichen Behörden vorlegen müssen. Meines Erachtens fügt sich diese Lösung hervorragend in den von der Kommission unterstützten Vereinfachungsprozess ein.
John Purvis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zu Zeiten der Globalisierung klagen wir häufig darüber, wie zögerlich Europa internationale Standards setzt. Allerdings sind die „International Financial Reporting Standards“ (IFRS) vor allem ein europäisches Projekt, das ein auf Grundsätzen basierendes Rechnungslegungssystem umfasst. Dieser europäische Rechnungslegungsstandard wird von zahlreichen Ländern der Welt übernommen. Wir müssen Drittstaaten unbedingt genügend Zeit für die Anpassung einräumen, doch die Frist bis zum 1. Januar 2009 ist dafür sicherlich lang genug.
Bisher mussten sich unsere europäischen Unternehmen nach den in den USA geltenden allgemeinen Rechnungslegungsgrundsätzen richten, während wir in Europa die „Generally Accepted Accounting Principles“ (GAAP) der USA akzeptiert haben. Mit den IFRS gibt es keinen Grund, warum dieser Unterschied beibehalten werden sollte. Es freut mich, dass die US-amerikanischen Behörden bereit sind, die Frist für die Zustimmung zur Gleichwertigkeit einzuhalten. Darüber hinaus scheinen sie immer mehr von den Vorteilen einer auf Grundsätzen basierenden Rechnungslegung überzeugt zu sein.
Nichtsdestotrotz ist es nicht einfach, Gemeinsamkeiten zwischen einem streng regelbasierten System und einem flexibleren, auf Grundsätzen basierenden System zu finden. Wir sind uns auf beiden Seiten des Atlantiks einig, dass wir eher mit Gleichwertigkeit und nicht mit strenger Übereinstimmung ein geeignetes Ergebnis erzielen können. Wir fordern die Kommission daher dazu auf, an der Frist für die Definition von Gleichwertigkeit im Januar 2008 festzuhalten, damit die endgültige Frist am 1. Januar 2009 nicht mehr umgangen werden kann.
Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Drittstaatsunternehmen, die in der Europäischen Union Bericht erstatten, dies entweder im Rahmen des IFRS oder eines anerkannten gleichwertigen Rechnungslegungssystems tun. Dieses Abkommen beruht auf Gegenseitigkeit.
In Übereinstimmung mit den IFRS werden europäische Abschlüsse in den USA und anderen teilnehmenden Drittstaaten ohne Änderungen akzeptiert. Auf diese Weise können europäische Unternehmen Kosten einsparen und in den Wettbewerb um Kapital auf einem globalisierten Markt einsteigen.
Meine Fraktion wird darüber wachen, dass die Kommission den Vorschlägen in unserem gemeinsamen Entschließungsantrag die nötige Aufmerksamkeit schenkt und diese wichtigen Verhandlungen bis 2009 zu einem erfolgreichen Abschluss bringen kann.
Peter Skinner, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Kommissar begrüßen und ihm für seine Anmerkungen zum Bericht danken. Meines Erachtens konnte diese Angelegenheit aufgrund der engen Arbeitsbeziehungen, die sich zwischen dem Parlament, seinen zahlreichen Arbeitsgruppen und der Kommission entwickelt haben, so zielstrebig zum Abschluss gebracht werden. Natürlich stehen uns riskante Zeiten bevor: Uns bleiben zwei Jahre, um eine sinnvolle Lösung herbeizuführen, die Bedeutung der Gleichwertigkeit zu ermessen und Übereinstimmung mit Ländern in aller Welt zu erzielen. Der Kommissar hat also völlig zu Recht nicht nur die USA, sondern auch andere Drittstaaten darauf aufmerksam gemacht. Doch die USA sind natürlich das große Projekt, um das es hier geht. Wir haben einen beschwerlichen Weg vor uns, und es bereitet uns zweifellos Sorgen, dass die Milliarden Dollar und Euro, die auf transatlantischer Ebene zwischen unseren beiden Kapitalmärkten kursieren, in Gefahr geraten könnten, wenn wir nicht zu einer sinnvollen Lösung gelangen.
Ich bin mir ausgesprochen sicher, dass wir uns auf dem richtigen Weg befinden, und meines Erachtens konnte dank der Vorschläge des Parlaments unsere Methode gestärkt werden, weil auch unser Herangehen an dieses besondere Unterfangen hinterfragt wurde.
Wenn ich mir den Hauptteil dieser Richtlinie und die Änderungsanträge der damit befassten Aufsichtsgremien und anderer in diesem Hause ansehe – und ich bin den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, die sich an dieser Arbeit beteiligt haben –, dann denke ich nicht, dass wir die Unternehmen übermäßig belasten. Dies ist und war immer ein entscheidender Punkt. Sie können nicht unentwegt von Liberalismus sprechen und dann die Unternehmen überlasten. Hier geht es um eine entscheidende Frage des grenzüberschreitenden Kapitelmarktes, und wir benötigen mehr Kohärenz und Kommunikation zwischen den unterschiedlichen Akteuren auf diesem Markt.
Darüber hinaus müssen wir sicherstellen, dass Investoren geschützt werden und ihnen die richtigen Informationen auf angemessene Weise und rechtzeitig zugehen. Mit diesen Fragen müssen sich nun natürlich die Mitgliedstaaten befassen. Ich denke, der Kommissar wird mir zustimmen, dass wir uns beim Austausch mit den Investoren der modernsten Methoden bedienen sollten.
Mir bleibt nicht viel Zeit, ich kann also nicht auf alle Bereich dieser speziellen Richtlinie eingehen. Ich möchte jedoch besonders den Kommissar erneut auf einen Erwägungsgrund in der ursprünglichen Richtlinie hinweisen. Er betrifft freiwillige Initiativen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, Bericht über ihre Zahlungen an Regierungen in der ganzen Welt im Bereich der mineralgewinnenden Industrie zu erstatten. Der Kommissar wird sich möglicherweise daran erinnern – und ganz sicher seine Abteilungen –, dass diese Initiative der Korruptionsbekämpfung dienen sollte. Sie sollte nicht nur für weit entfernte Länder in Afrika, sondern auch innerhalb unserer eigenen Grenzen zum Einsatz kommen. Unternehmen sollten freiwillig Angaben über ihre Zahlungen an Regierungen machen, damit wir und auch die Investoren wussten, welche Gelder zwischen Regierungen und Unternehmen geflossen sind. Sie zielte auf die mineralgewinnende Industrie ab, weil in diesem Bereich offenkundig große Geldmengen ins Ausland geschafft und den Ländern genommen wurden, in denen sie hätten investiert werden sollen.
Meine letzte Frage an den Kommissar lautet, was er und seine Dienststellen zu unternehmen gedenken, um diese Initiative zu unterstützen. Ich denke, dieses Haus würde sich freuen, wenn Sie das einige Jahre zurückliegende Versprechen Ihres Vorgängers wiederholen würden.
Wolf Klinz, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kollegen! Meine Ausführungen beziehen sich auf die Durchführungsbestimmungen zur Transparenzrichtlinie. Als so genannte Level-2-Maßnahmen sind sie nur bedingt vom Europäischen Parlament beeinflussbar. Deswegen ist es umso wichtiger, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ohne Gegenstimme einen Berichtsentwurf angenommen hat, auf dessen Grundlage das Plenum nun eine eigene Entschließung verabschieden wird!
Durch sein geschlossenes Auftreten ist es dem Ausschuss schon im Vorfeld der morgigen Abstimmung gelungen, einige zentrale Forderungen bei der Kommission durchzusetzen. Erstens: Market-Maker dürfen nicht gezwungen werden, ihre Finanzinstrumente, die sie für Market-Making-Aktivitäten halten, in einem gesonderten Konto anzulegen. Allerdings kann die Aufsichtsbehörde ein gesondertes Konto verlangen, wenn der Market-Maker nicht in der Lage ist, die entsprechenden Finanzinstrumente jederzeit auf Anfrage zu identifizieren.
Zweitens: Für einen fairen Wettbewerb ist notwendig, dass für Mutterunternehmen von Verwaltungsgesellschaften und Wertpapierfirmen aus Drittländern die gleichen Bedingungen gelten wie für Mutterunternehmen aus der Europäischen Union.
Schließlich ist zwischen börslichen und außerbörslichen Transaktionen zu unterscheiden. Während im ersten Fall das Eigentum bei Vertragsabschluss übergeht und somit eine unmittelbare Notifizierung erfolgen kann und auch muss, können bei außerbörslichen Transaktionen Vertragsabschluss und Eigentumsübertragung auseinander fallen. Es wäre falsch, hier eine Notifizierungspflicht schon bei Vertragsabschluss zu fordern. Eine Meldung zu diesem Zeitpunkt könnte im Gegenteil marktverzerrende Wirkung entfalten.
Trotz dieses Verhandlungserfolges des Europäischen Parlaments gibt es noch Punkte, bei denen die Kommission dem Parlament bisher nicht gefolgt ist, und Kommissar McCreevy hat ja darauf hingewiesen. Zum Beispiel im Hinblick auf folgende Fragen: Erstens: Bei welcher Behörde muss ein Market-Maker eine Ausnahmegenehmigung von der Notifizierungspflicht beantragen, wenn er einen gewissen Schwellenwert erreicht? Zweitens: Was ist der Mindestinhalt eines nichtkonsolidierten Halbjahresabschlusses, der nicht nach IFRS erstellt wurde? Und drittens: Wie kann ein einheitliches Vorgehen der Wirtschaftsprüfer bei Durchsicht des Halbjahresberichts gewährleistet werden?
Ich appelliere an die Kollegen, morgen mit Ja zu stimmen, um unsere Chance zu wahren, dass Kommission und Mitgliedstaaten die Forderungen des Parlaments auch bei diesen noch offenen Punkten aufmerksam prüfen und eventuell berücksichtigen.
Thomas Mann, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Wie im Ausschuss für Wirtschaft und Währung so vertrete ich auch heute meinen Kollegen Professor Lauk, den Schattenberichterstatter der EVP-ED-Fraktion. Wir alle wünschen ihm gute Genesung nach seiner Schulteroperation.
In seinem Namen möchte ich dem Berichterstatter Peter Skinner von der Sozialdemokratischen Fraktion für die konstruktive Zusammenarbeit ebenso danken wie dem Schattenberichterstatter der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, meinem Mitbürger aus Hessen, Wolf Klinz. Der Kompromiss der drei war die Grundlage dafür, dass wir den Entschließungsantrag im Ausschuss einstimmig annehmen konnten.
Auch die EU-Kommission war effizient. Herr Kommissar McCreevy, Sie haben die wesentlichen Punkte in ihren Entwurf der Durchführungsrichtlinie übernommen und nach Konsultationen weitere Modifikationen eingearbeitet. Mit dieser Lösung gibt es mehr Transparenz bei Informationen über Wertpapiere, die auf dem geregelten Markt zugelassen werden.
Für die EVP-ED-Fraktion waren drei Punkte besonders wichtig: Erstens: Die Anforderungen an die Halbjahresaudits sollten nicht zu bürokratisch gestaltet werden. Ergebnis: Das vergleichende Zahlenmaterial muss nicht unmittelbar nach Inkrafttreten der Richtlinie vorgelegt werden. Ein sinnvollerer Übergangszeitraum wurde beschlossen. Zweitens: Zum Thema Stimmrecht sollten Tochtergesellschaften sowohl integriert als auch unabhängig geführt werden. Auch das wurde erreicht. Drittens: Bei Veröffentlichungen, die notwendigerweise rasch erfolgen müssen, sollte nicht im Detail vorgeschrieben werden, in welchem Medium sie zu erscheinen haben. Erneut gab es eine Einigung.
Angesichts dieser produktiven Veränderungen stimmt meine Fraktion dem Bericht Skinner zu. Gemeinsam mit Kurt Lauk hoffe ich auf eine breite Zustimmung morgen im Europäischen Parlament!
Harald Ettl (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Es gibt eine wachsende Anzahl global tätiger Unternehmen, die vergleichbare und weltweit anerkannte Konzernabschlüsse für den Zugang zu internationalen Kapitalmärkten benötigen. Dies hat in der Rechnungslegung auf internationaler Ebene einen Wandel ausgelöst, und die rasant fortschreitende Globalisierung macht eine grenzüberschreitende Harmonisierung der Rechnungslegung zwingend erforderlich. Ein wichtiger Meilenstein zur Schaffung eines integrierten Finanzbinnenmarktes und zur Harmonisierung der Rechnungslegung in Europa wurde auch durch die Verabschiedung der IAS-Verordnung erreicht.
Ein entwickelter Kapitalmarkt verbessert die Wettbewerbsposition der Volkswirtschaften. Studien haben bewiesen, dass Mitgliedstaaten mit einer hohen Aktienkapitalisierung und hohen Börsenumsätzen relativ zum Bruttoinlandsprodukt auch höhere Wachstums- und Beschäftigungsraten haben. In diesem Kontext ist auch die Angleichung der IFRS- und der US-GAAP-Rechnungslegungsvorschriften sowie von Drittstaaten-GAAP ausdrücklich zu befürworten. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung einheitlicher und international anerkannter Rechnungslegungsstandards und damit zur Integration der Kapitalmärkte.
Das Ziel sollte nicht sein, schlicht und einfach bestehende Unterschiede in den Rechnungslegungssystemen der Vereinigten Staaten, Kanadas oder Japans abzuschaffen. Vorrangiges Ziel der Konvergenz muss die Schaffung qualitativ hochwertiger Rechnungslegungsstandards sein. Nur diese werden dauerhaft sein und auf absolute Akzeptanz stoßen. Eine baldige Anerkennung von IFRS-Abschlüssen durch die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde SEC ist für die europäischen Unternehmen von zentraler Bedeutung.
Das Ungleichgewicht bei der Anerkennung von Rechnungslegungsstandards sollte bis spätestens Januar 2009 beseitigt werden. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gestärkt werden.
Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Das zur Diskussion stehende Dokument ist technisch präzise und klar – wir sprechen hier über Rechnungslegungsstandards. Wie wir jedoch in unserem Entschließungsentwurf betont haben, ist diese Frage wirtschaftlich und politisch sehr bedeutsam und komplex, da sie im Grunde die Rolle der Europäischen Union auf dem globalen Finanzmarkt betrifft.
Internationale Rechnungslegungsstandards auf der Basis von Grundsätzen bilden einen festen Bestandteil unseres europäischen Finanzmodells, das auch von Entwicklungsländern übernommen werden wird. Daher muss die Europäische Kommission etwas unternehmen, um die Anwendung dieser Standards in den Entwicklungsländern zu unterstützen; sie muss ihre Qualität und ihren europäischen Charakter fördern und auf diese Weise für den europäischen Finanzmarkt ein Image entwickeln und die verschiedensten Lösungen anbieten (nicht nur in technischem Sinne).
Wir sollten nicht vergessen, dass auch die Vereinigten Staaten über ein perfekt funktionierendes System von Rechnungslegungsstandards verfügen. Ob es uns nun gefällt oder nicht – derzeit stehen internationale und amerikanische Rechnungslegungsstandards auf dem Markt der Europäischen Union miteinander im Wettbewerb, das heißt, wir, die Gesetzgeber, stehen im Wettbewerb.
Ich bin der Meinung, dass das Europäische Parlament für diesen Wettbewerb gerüstet ist, doch für die Unternehmen ist es zu teuer, mehr als einen Standard einzuhalten. Und die Märkte der Entwicklungsländer sind verwirrt, da sie nicht wissen, welche Standards nun umgesetzt werden sollen. Folglich sollte die Europäische Kommission nach Wegen suchen, um die Standards zu harmonisieren oder eine entsprechende Harmonisierung auf der Ebene geeigneter Gremien anzuregen.
Es sei daran erinnert, dass wir hier nicht nur eine technische Frage erörtern, sondern vielmehr die Entwicklung des globalen Finanzmarktes, und für eine Harmonisierung der Standards bedarf es zweierlei: zum einen klarer Leitlinien für die Durchführung der Harmonisierung und zum anderen einer klaren Aussage, was Harmonisierung wirklich bedeutet.
Einige von uns meinen, dass informelle Verhandlungen effektiver sind, da hier niemand seinen Standpunkt im Voraus darlegen muss. Unterschiedliche Methoden und Taktiken bei Verhandlungen sind zwar möglich, aber das Europäische Parlament wäre wohl, so meine ich, nicht dafür, dass Entscheidungen zur Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards die wichtigsten IFRS-Grundsätze, deren hohe Qualität und deren Ruf verletzen. Es kommt für das Europäische Parlament nicht in Frage, Entscheidungen zu treffen, ohne das Parlament und die Akteure auf den Finanzmärkten zu konsultieren.
Alexander Radwan (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte die Möglichkeit nutzen, um bei diesen beiden Berichten auf zwei Schwerpunkte aufmerksam zu machen. Erstens: Formal findet nach meinen Kenntnissen das neue Komitologieverfahren noch keine Anwendung auf diesen Bereich, aber ich gehe davon aus, dass die Kommission das Votum des Parlaments entsprechend berücksichtigen wird, weil es für die künftigen neuen Änderungen Anwendung finden wird.
Das Zweite ist die Frage, wie wir zukünftig mit den IFRS-Standards umgehen. Das ist ein Bereich, der künftig immer mehr Bedeutung bekommt. Ich kann für unsere Fraktion sagen, dass wir grundsätzlich IFRS-Standards als eine internationale Regel gerade für europäische Unternehmen begrüßen. Allerdings ist das an Bedingungen gebunden. Das Ziel der Konvergenz muss auch unter dem Gesichtspunkt erreicht werden, dass sich die europäische Sichtweise, die europäischen Prioritäten, künftig bei diesen Diskussionen durchsetzen werden. Darum bin ich auch irritiert, wenn ich aus dem Bereich des Board of Trustees Signale höre, dass man in manchen Punkten die Diskussion, ob und wann eine Konvergenz erreichbar ist, durchaus kritisch sieht.
Die Hauptfrage aber ist: Wie werden wir zukünftig weitere Standards entwickeln? Bekanntlich haben wir inzwischen eine Diskussion um so genannte Mittelstands-IFRS. Die Prozesse laufen sehr stark. Die Diskussionen werden in den entsprechenden Gremien geführt. Dies ist alles von einem politischen Prozess losgelöst. Ich möchte die Kommission deshalb nicht nur ermutigen, ich möchte sie auffordern, diesen Prozess unter dem Gesichtspunkt der politischen demokratischen Kontrolle sehr streng zu begleiten und immer das Parlament mit einzubeziehen.
Ich bin der Berichterstatter des Parlaments für diese Thematik, und ich habe auch Erfahrung mit Basel. Sie können davon ausgehen, dass dieser Prozess nicht so laufen wird, dass man sich auf internationaler Ebene einigt und das Parlament dies dann nur noch annehmen kann. Daher ist ein enger Dialog zwischen Kommission und Parlament notwendig. Die Kommission wird nicht nur ermutigt, sondern aufgefordert, europäische Interessen aktiv einzubringen und sich nicht vom Board — wie wir es schon bei anderen Themen hatten — vor vollendete Tatsachen stellen zu lassen.
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident! Die Debatte über die Annahme der Prospektrichtlinie und der Transparenzrichtlinie betreffend den von Herrn McCreevy mit den US-amerikanischen Behörden ausgehandelten Fahrplan versetzt uns in die Lage, uns einen Überblick über die Umsetzung der IFRS zu verschaffen. Bei diesem Thema ist größte Vorsicht geboten. Einer der meines Erachtens wichtigsten Beiträge dieses Parlamentes besteht darin, während der Verhandlungen über die Übereinstimmung dafür Sorge getragen zu haben, dass es sich um eine tatsächliche Übereinstimmung handelt und nicht einfach um eine Frist, die abläuft, um dann schließlich festzustellen, dass dort, wo es Unterschiede gab, nunmehr Übereinstimmung besteht.
Wie Sie nur zu gut wissen, Herr Kommissar, ist bei dieser Angelegenheit alles eine Frage der Verhandlungen. Sie haben erreicht, dass sich die Amerikaner zu einem Abgleich am Ende des Zeitraums verpflichten, und wenn dieser Zeitraum abgelaufen ist, werden Sie mit leeren Händen dastehen, wenn dieses Parlament nicht inzwischen dazu beigetragen hat, die Angelegenheit zu konsolidieren, so dass wir letztendlich zu einer akzeptablen Anerkennung der Übereinstimmung gelangen.
Ich bedauere sehr, dass wir nicht vor dieser Plenarsitzung mit unseren Kollegen des amerikanischen Kongresses die Videokonferenz organisieren konnten, die ich vorgeschlagen hatte, die meine Kollegen Koordinatoren akzeptiert hatten und die es uns ermöglicht hätte, mit den amerikanischen politischen Stellen die notwendige Debatte darüber zu führen, inwieweit sie diesen Fahrplan, den Sie, Herr Kommissar, sich zu Eigen gemacht haben, einzuhalten imstande sind.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen danken, die sich an der Arbeit zu diesen schwierigen Sachverhalten beteiligt haben. Ich freue mich, dass nach dem komplizierten MiFID-Verfahren, zu dem ich vor den Frühjahrsferien Bericht erstattet habe, bei der Festlegung der Durchführungsmaßnahmen für die Transparenz- und die Prospektrichtlinie eine ausgesprochen positive Grundhaltung herrschte.
Es ist unverzichtbar, dass das Europäische Parlament Vertrauen in das Komitologieverfahren haben kann, ganz besonders jetzt nach der Entscheidung vom Juli. Wir delegieren einen Großteil unserer Entscheidungsbefugnisse an die Kommission, und wir wollen sicherstellen, dass im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens verabschiedete Rechtsvorschriften über eine größtmögliche technische Qualität und demokratische Legitimation verfügen.
Damit das Parlament jedoch auf die „Sunset-Klauseln“ verzichten kann – wie es die Kommission wünscht – benötigen wir zusätzliche Garantien für ein verbessertes Komitologiebeschluss-Verfahren, und das Parlament muss vollen Einfluss auf Maßnahmen der zweiten Ebene haben.
Ich möchte zu Protokoll geben, dass die Umsetzung der MiFID ein äußert wichtiger Prozess ist und sicherlich mehr Vorteile für den Finanzdienstleistungssektor bringen wird, als einige glauben mögen. Sie ist zudem ein hervorragendes Beispiel für den Einfluss, den das Parlament ausüben kann. Industrie und Marktteilnehmer erwarten von uns, dass wir unsere Befugnisse besser nutzen, und die Bürger haben die Veränderungen respektiert, die das Parlament in diesem Bericht vorgesehen hat. Dasselbe wird meines Erachtens mit der Transparenz- und der Prospektrichtlinie geschehen.
Das Europäische Parlament muss seine Befugnisse in diesen Bereichen unbedingt stärken. Auf diese Weise können wir die Gemeinschaft besser voranbringen. Bisweilen führt der Rat unnötige Zusatzbestimmungen ein. Er hat Vorschläge vorgelegt, die den Binnenmarkt gefährden, und ich denke, die Soldaten der Gemeinschaft – die Kommission und das Europäische Parlament – sollten bei diesen Fragen im Gleichschritt gehen, denn dies würde für den Binnenmarkt von Vorteil sein.
Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich werde kurz auf zwei Themen eingehen.
Es war richtig, die Entscheidung über die Gleichwertigkeit zu verschieben. Dies ist der wirksamste Weg, um den Einsatz der IFRS zu fördern. Wir verfügen damit über mehr Möglichkeiten, die Abschaffung der Anforderungen an den Abgleich für EU-Emittenten im Ausland durchzusetzen, weil damit sichergestellt wird, dass die Gemeinschaftsmärkte für ausländische Emittenten attraktiv bleiben. Davon werden die Anleger und Emittenten in der Gemeinschaft profitieren.
Mir ist bewusst, dass einige dieser Fragen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und anderen Sorgen bereiten, doch es gibt einen festen Fahrplan. Wenn alle Seiten guten Willen zeigen, werden wir ein befriedigendes Ergebnis erzielen, doch sollte dies nicht der Fall sein, dann ist, wie wir in meiner Heimat sagen, trotzdem nicht alles verloren. Meines Erachtens war die Verlängerung der Frist also aus vielen Gründen die richtige Entscheidung. Erstens haben wir in Europa dadurch Gelegenheit, uns damit zu befassen, wie die IFRS in den einzelnen Mitgliedstaaten eingeführt wurden – und im Verlauf dieses Prozesses werden wir auch wichtige Erfahrungen sammeln können. Unsere Kollegen in den USA haben klare Zusagen bezüglich des Fahrplans und der darin enthaltenen Fristen gemacht, und wenn nichts dazwischen kommt, sollten wir ein zufrieden stellendes Ergebnis erzielen. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist und wir nicht zufrieden sind, dann ist, wie ich bereits gesagt habe, noch nicht alles verloren. Weltweit steigt die Zahl derer, die die in Europa im vergangenen Jahr übernommenen IFRS-Rechnungslegungsstandards nutzen. Wir werden also nur Vorteile davon haben.
Was die wichtige Frage von Herrn Radwan und anderen zur Übereinstimmung und zur Gleichwertigkeit anbelangt, warten wir einfach ab, wo wir uns in einigen Jahren befinden werden.
Im Zusammenhang mit der Transparenzrichtlinie möchte ich auf die Anmerkung von Herrn Skinner eingehen. Er bezieht sich auf eine Bestimmung in einer Erwägung der „Stufe-1“-Richtlinie, und diese Erwägung sieht vor, dass über Zahlungen der mineralgewinnenden Industrie Bericht erstattet wird. Dies ist als solches nicht Gegenstand der heutigen Aussprache, doch ich kann Ihnen versichern, dass die Kommission diese Frage prüfen wird.
Bezüglich der Durchführungsmaßnahmen für die Transparenzrichtlinie möchte ich hinzufügen, dass ich einige der Bedenken mit Blick auf die künftige Entwicklung nachvollziehen kann. Die Kommission verpflichtet sich, in diesem Zusammenhang eine Erklärung abzugeben, die am Tag der Abstimmung über den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen in das Protokoll des Europäischen Wertpapierausschusses aufgenommen wird. Daraus sollte hervorgehen, dass sich die Kommission erneut mit der Frage der Rechnungsprüfung der Halbjahresfinanzberichte befassen will, sobald die derzeit laufenden Arbeiten zu den internationalen Prüfungsrichtlinien weit genug fortgeschritten sind.
Darüber hinaus wird die Kommission innerhalb von zwei Jahren nach der endgültigen Umsetzungsfrist gegebenenfalls eine Änderung der Mindestanforderungen an nicht im Einklang mit den internationalen Rechnungslegungsstandards erstellte verkürzte Abschlüsse als Teil von Halbjahresfinanzberichten in Erwägung ziehen.
Die Kommission will zudem prüfen, wie die vorgeschriebenen Informationen gemäß den Bestimmungen der Transparenzrichtlinie und der künftigen Durchführungsrichtlinie in der Praxis übermittelt werden. Dies könnte zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Durchführungsrichtlinie erfolgen. Auf diese Weise können wir sicherstellen, dass die Instrumente der Transparenzrichtlinie an die Verbesserungen auf dem Markt angepasst werden.
Der Präsident. Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung zwei Entschließungsanträge erhalten habe.(1)
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.