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Verfahren : 2004/0151(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0337/2006

Aussprachen :

PV 24/10/2006 - 6
CRE 24/10/2006 - 6

Abstimmungen :

PV 24/10/2006 - 8.11
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0432

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 24. Oktober 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Protokoll
  

Bericht: Berger (A6-0329/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI). – (FR) Herr Präsident, meine Bezugnahme auf die Geschäftsordnung gründet sich auf Artikel 6 Absatz 7 und Artikel 7 der Geschäftsordnung betreffend die Immunität. Da keine Aussprache stattgefunden hat, wird es keine mündlichen Erklärungen zur Abstimmung geben. Was die Angelegenheit betrifft, wegen der unser Kollege Borghezio belangt wird, einfach nur, weil er nach einem Urteil das Wort „Schande“ auf den Bürgersteig geschrieben hat, das im übrigen beseitigt werden konnte, möchte ich nach dieser grotesken Entscheidung nur sagen: Schande über den Berichterstatter, Schande über den Ausschuss, Schande über dieses Parlament von Tartuffes und Heuchlern, die bei der Verteidigung der Immunitäten eine Rechtsprechung mit variabler Geometrie anwenden.

 
  
  

Bericht: Chichester (A6-0348/2006)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze den Bericht von Herrn Chichester. Meines Erachtens dient das Galileo-Satellitennavigationssystem zwei Zielen. Erstens wird es die EU in die Lage versetzen, im Verbund mit ihren Partnern unabhängig von den USA ein globales Satellitennavigationssystem zu entwickeln und einzusetzen, das für eine autonome Kapazität in diesem Bereich sorgen wird. Zweitens steht es symbolisch für das Engagement der EU, in internationalen Angelegenheiten eine zunehmend globale Rolle zu spielen. Unabhängig von den technischen und materiellen Vorteilen, die sich ergeben werden, ist diese politische Dimension allein schon unschätzbar.

 
  
  

Bericht: Pittella (A6-0350/2006)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich möchte die Gelegenheit nutzen, die Position der Juniliste vom 27. September dieses Jahres zu wiederholen.

Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da er den Vorschlag über den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 3 ablehnt. Die Juniliste ist im Gegensatz zur Mehrheit des Haushaltsausschusses der Ansicht, dass der Ministerrat durchaus in der Lage ist, während des Haushaltsverfahrens die Ausgaben zwischen den einzelnen EU-Institutionen umzuverteilen, wenn es dies für notwendig erachtet.

 
  
  

Bericht: Pittella (A6-0340/2006)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Berichtigungshaushaltsplan besteht aus drei verschiedenen Elementen aus völlig unterschiedlichen Bereichen. Ich habe gegen das gesamte vorgelegte Paket gestimmt.

Was die finanzielle Unterstützung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 259 Millionen Euro betrifft, kann man sich folgende Frage stellen: Gibt es noch eine Gesamtlösung für eine friedliche und stabile Entwicklung auf Zypern, wenn die EU sich einbringt und Zypern erhebliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellt?

Im Hinblick auf die Mittel für das Europäische Jahr der Chancengleichheit ist die Juniliste bereits aktenkundig für ihre Skepsis gegenüber dem gesamten Projekt.

Die Haushaltsberichtigungen im Zuge der Modernisierung der Rechnungsführung sind eher eine technische Frage, auch wenn ich dem Europäischen Entwicklungsfonds generell skeptisch gegenüberstehe.

 
  
  

Bericht: Morgantini (A6-0310/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht. Er befürwortet den EU-Vorschlag für eine Strategische Partnerschaft mit Südafrika, die umfassend ist und die in Richtung einer wirklichen politischen Zusammenarbeit mit der bedeutendsten politischen Macht und stärksten Volkswirtschaft im Afrika südlich der Sahara, die 50 % des BIP der Region erwirtschaftet, geht.

Im Bericht werden die deutlichen Fortschritte, die in Südafrika nach der Apartheid bei der Festigung einer funktionierenden parlamentarischen Demokratie erzielt wurden, wie auch die wirtschaftlichen Schritte gelobt, die als Entwicklungsland mit mittlerem Einkommen und als führende Kraft der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft vollzogen wurden, aber das Hauptaugenmerk liegt auf der Notwendigkeit, die erheblichen sozialen Herausforderungen zu bewältigen, mit denen das Land immer noch zu kämpfen hat. Zu diesen Herausforderungen gehören insbesondere die hohe Zahl der HIV/AIDS-Fälle (derzeit sind 18,8 % der Bevölkerung infiziert) und Arbeitslosenquoten von über 40 %.

Ich unterstütze voll und ganz die Forderung im Bericht, HIV/AIDS als Priorität für die wirtschaftliche Entwicklung in Angriff zu nehmen, sowie die Betonung darauf, dass die Strategische Partnerschaft einen einheitlichen Rahmen bieten sollte, innerhalb dessen die bestehenden Kooperationsinstrumente der EU im Interesse der südafrikanischen Bevölkerung und Wirtschaft leistungsfähiger werden können.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich.(FR) Die Europäische Union ist der größte Handelspartner Südafrikas und der wichtigste Geber von Entwicklungshilfe für dieses Land.

Die südafrikanische Wirtschaft macht 50 % des BIP des subsaharischen Afrikas aus. Dieses Land ist ein Entwicklungsmotor für Afrika und eine politische Macht, die sich für den Frieden in den Konfliktregionen Afrikas einsetzt.

Deshalb erachte ich es als unerlässlich, dass heute, zwölf Jahre nach dem Ende der Apartheid, das Europäische Parlament die Herstellung einer strategischen Partnerschaft mit Südafrika unterstützt.

Der Bericht betont die Bedeutung des Kampfes gegen AIDS. Er nennt zugleich Maßnahmen für die wirtschaftliche Wiederbelebung sowie zur Bekämpfung der sozialen Ungleichheit und verweist auf Anreize für ausländische Investoren sowie die Handelsintegration und -förderung. Er appelliert an Südafrika, seinen Einfluss geltend zu machen, um eine friedliche Lösung der politischen Krise in Simbabwe zu befördern.

Eine neue wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche oder politische Krise hätte beträchtliche Auswirkungen auf das ganze südliche Afrika sowie für die Insel Réunion, die zahlreiche wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zu Südafrika unterhält. Dieses für Europa wichtige Abkommen ist für Réunion noch weitaus wichtiger, denn wir können von der Stabilität unseres südafrikanischen Nachbarn und Partners nur gewinnen.

 
  
  

Bericht: Isler Béguin (A6-0288/2006)

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Bezug auf den Bericht von Frau Isler Béguin über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt möchte ich meine tiefe Sorge wegen der Umwelt zum Ausdruck bringen, in der die Rentner in Italien leben. Zwar habe ich für den Bericht gestimmt, doch hätte ich das noch viel lieber getan, wenn diese Verordnung nicht nur die Umwelt, sondern auch die italienischen Pensionäre schützen würde.

Ich ergreife diese Gelegenheit, um gegen die Mitte-Links-Regierung von Ministerpräsident Prodi zu protestieren, die einen Änderungsantrag zu Artikel 85 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes eingebracht hat, mit dem sie die Rentenbezüge von 500 000 Italienern, die in der Schweiz gearbeitet haben, um gut drei Viertel des Betrages kürzt, der ihnen gemäß der Rechtsprechung des Kassationshofs zusteht. Eine Umwelt, in der den Rentnern ihr Anspruch auf eine gerechte Altersversorgung streitig gemacht wird, ist nicht gesund.

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. (EN) LIFE hat sich als wertvolle EU-Umweltpolitik seit 1992 erwiesen. Jetzt haben wir die Gelegenheit, dass LIFE+ sogar noch wertvoller wird, insbesondere für die kleineren und die neueren Mitgliedstaaten, die einen gerechteren Anteil an den Finanzmitteln von 2 Milliarden Euro im Zeitraum 2007-2013 erhalten könnten. Ich unterstütze voll und ganz den Vorschlag des Rates, die Verwendung von 80-85 % der Finanzmittel den nationalen Agenturen zu übertragen, und deshalb habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

Für Irland zum Beispiel sind im Programm insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen. Diese Mittel könnten dann durch Kofinanzierungsinstrumente auf 50 Millionen Euro verdoppelt werden. Umweltvorhaben in Irland, die Mittel aus dem Siebenjahresprogramm erhalten könnten, umfassen Abfallvermeidungs-, Abfallverringerungs- und Recyclinginitiativen, die Entwicklung innovativer Technologien mit positiven Umweltauswirkungen, lokale und regionale Kampagnen zur Förderung des Umweltbewusstseins sowie die Einrichtung spezieller Schutzgebiete.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Gemeinsame Standpunkt des Rates, dem dieser Bericht gilt, unterscheidet sich wesentlich vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission von 2004. Hervorheben möchte ich die Aufnahme des Teilbereichs „Natur und biologische Vielfalt“, dessen Ziele die Weiterentwicklung und praktische Durchführung des Natura-2000-Netzes, auch in Bezug auf die Lebensräume und Arten in Küsten- und Meeresgebieten, umfassen, und vor allem die Eindämmung des Verlustes der biologischen Vielfalt in der Gemeinschaft bis 2010. Die Aufnahme dieses Teilbereichs in das Programm LIFE+ entspricht dem Standpunkt, den das Parlament in der ersten Lesung im Juli 2005 vertreten hat, und das begrüßen wir.

Obwohl wir für das Programm und seine Zielsetzungen gestimmt haben, können wir nicht umhin, unsere Enttäuschung darüber zu äußern, dass die für das Programm LIFE+ vorgesehenen Haushaltsmittel für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013 aufgrund der enttäuschenden Einigung zum Haushaltsrahmen für den Zeitraum 2007-2013 völlig unzureichend sind. Sie bleiben hinter der Schätzung zurück, die die Kommission selbst vorgenommen hat und bei der – das sollten wir nicht vergessen – der Bedarf des Natura-2000-Netzes mit 6,1 Milliarden Euro jährlich angesetzt wird, also 3 Milliarden Euro im Rahmen einer Kofinanzierung. Sie sind auch geringer als der Betrag, den die Kommission 2004 vorgeschlagen hat. Die Garantie einer Kofinanzierung des Natura-2000-Netzes über die Strukturfonds wird eine Deckung des gesamten Bedarfs nicht möglich machen.

 
  
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  Vasco Graça Moura (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Programm LIFE+ und seine Vorgänger sind das wichtigste Finanzierungsinstrument für die Umweltprojekte der EU.

Der Rat hat falsch und unsensibel gehandelt, als er das zugewiesene Budget erheblich kürzte. Das Parlament hat den ursprünglich entsprechend der Finanziellen Vorausschau abgestimmten Betrag zur Finanzierung des Natura-2000-Netzes, das der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt dient, wieder aufgenommen.

Es wurde eine Änderung aufgenommen, um sicherzustellen, dass die für die Umwelt vorgesehenen Gemeinschaftsmittel nicht für andere Zwecke in Verbindung mit dem Programm LIFE+ verwendet werden, wie etwa Ausgaben für Humanressourcen, denn die Mitgliedstaaten sollen statt des üblichen Managements durch abgestelltes Personal ein Projektmanagementteam haben.

Wir haben ferner einen Kompromissänderungsantrag, wonach Schritte unternommen werden, um sicherzustellen, dass die Finanzierung laufender Projekte weitergeht, falls in der zweiten Lesung keine Einigung zustande kommt.

Dieser Bericht ist für Portugal sehr wichtig, denn ein großer Teil seines Festlands und seiner Überseegebiete gehört zum Natura-2000-Netz, dessen Finanzierung in diesem Bericht niedergelegt ist.

Deshalb unterstützen die portugiesischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten den Bericht Isler Béguin.

 
  
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  Caroline Jackson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich glaube zwar, dass mit der LIFE-Finanzierung gute Arbeit geleistet wurde, aber das Problem ist, dass die Nachfrage das Angebot übersteigt und dass es schwierig ist, die Vorgänge zu überwachen, weil es um eher kleine Beträge für eine große Zahl von Projekten geht, und diese Fragen kommen in dem vorliegenden Bericht nicht zur Sprache.

Im Jahre 2003 hat der Rechnungshof das LIFE-Programm geprüft und festgestellt, dass die Buchführung der Empfänger weder transparent noch detailliert genug war. Man hat außerdem festgestellt, dass LIFE-Geld in erheblichem Umfang für den Erwerb von Grundstücken verwendet wurde, wo für die weitere Nutzung dieser Grundstücke für Naturschutzzwecke über den Durchführungszeitraum der Maßnahmen hinaus keine ausreichenden Garantien vorhanden waren. Der Rechnungshof stellte die Frage, ob die Kommission ein geeignetes Verwaltungssystem eingerichtet hat.

Die Antwort lautet, dass so, wie der Fonds derzeit organisiert ist, die Kommission dies nicht tun kann. Deshalb ist es vollkommen akzeptabel und sinnvoll, dass die Verwaltungsrolle auf die Mitgliedstaaten übertragen wird. Das bedeutet nicht, dass Umweltprogramme unter dem Abzug von LIFE-Geld leiden werden, sondern dass das Geld besser ausgegeben und transparenter überwacht werden könnte.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für die Änderungen am Gemeinsamen Standpunkt zu LIFE+ gestimmt. Besonders bedenklich finde ich die Forderung nach einem Einsatz von 55 % der Mittel für die Natur und die biologische Vielfalt. So wichtig diese Bereiche auch sind, eine solche Anforderung würde die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten einschränken, Mittel für Projekte einzusetzen, in denen es um ihre eigenen Umweltschwerpunkte wie etwa den Klimawandel geht.

 
  
  

Bericht: Hieronymi (A6-0337/2006)

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich möchte an dieser Stelle die ablehnende Haltung der Juniliste aus der ersten Lesung im September 2005 wiederholen.

Wir sollten uns alle folgende Frage stellen: Soll die EU diese Art von politischen Fragen behandeln oder fallen sie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten? Nach Auffassung der Juniliste ist dies eindeutig eine Frage für die Mitgliedstaaten.

Wenn die Mitgliedstaaten zusätzliche Mittel für die Förderung der nationalen Filmindustrie aufwenden wollen, ist das natürlich ihr gutes Recht. Andererseits sollte die EU keine gesonderten Programme für die Förderung der europäischen Filmindustrie betreiben. Sollten mehrere EU-Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit in diesem Politikbereich für notwendig erachten, können sie das ohne Einmischung durch die EU tun.

Zwischenstaatliche Vereinbarungen oder eine Zusammenarbeit zwischen den Filmgesellschaften müssen nicht im Rahmen der EU erfolgen.

Die EU braucht keine weiteren umfassenden und teuren Projekte. Sie sollte sich stattdessen auf eine zielgerichtete Zusammenarbeit zu wichtigen und wirklich grenzüberschreitenden Themen konzentrieren.

 
  
  

Bericht: Graça Moura (A6-0343/2006)

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Ich habe aus folgenden Gründen gegen den Bericht Graça Moura gestimmt: Der dem Kulturprogramm 2007-2013 zugrunde liegende Ansatz, dass Kulturnetzwerke nur einer Startförderung bedürfen und sich dann selbst finanzieren, widerspricht deren nichtkommerziellen Charakter und dem von der EU gesetzten Ziel der Nachhaltigkeit von Förderungen.

Im vorliegenden Kulturprogramm ist zudem die Förderung des interkulturellen Dialogs abstrakt formuliert, so dass alles oder nichts unter diesen Zielpunkt fallen kann. Von Transparenz kann demnach keine Rede sein, weshalb ich gegen diesen Bericht gestimmt habe.

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Herrn Romagnoli für seine technische Unterstützung, die es mir ermöglicht, diese Stimmerklärung zu dem Bericht von Herrn Graça Moura über das Programm „Kultur“ abzugeben.

Ich habe dafür votiert, weil ich an die Zukunft dieser Europäischen Union glaube, doch möchte ich betonen, dass von Kultur keine Rede sein kann, wenn in Italien die aus Sozialisten und Kommunisten bestehende Regierung von Herrn Prodi gemäß Artikel 85 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes beschließt, die Ruhegehälter von 500 000 italienischen Rentnern, die in der Schweiz gearbeitet haben, zu kürzen, und sich somit über das Urteil des Kassationshofes hinwegsetzt, demzufolge diese Rentner Anspruch auf eine viermal höhere Rente haben. Das ist nicht fair, und ich hoffe, dass „Kultur“ auch bedeutet, die Rechte der Rentner zu wahren.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Kulturfragen sind natürlich von großer Bedeutung. Nach Auffassung der Juniliste sollte die Kulturpolitik jedoch prinzipiell Sache der Mitgliedstaaten sein. Was das europäische Kulturerbe betrifft, kann es allerdings gerechtfertigt sein, bestimmte Fragen auf Gemeinschaftsebene zu behandeln. Die Mittelausstattung für das Programm „Kultur“ ist unserer Meinung nach jedoch viel zu großzügig, wenn man bedenkt, dass diese Tätigkeit im Wesentlichen in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen sollte.

Ich habe darum gegen die Änderungsanträge zu diesem Bericht gestimmt.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte Herrn Graça Moura zu der Position beglückwünschen, die er in der zweiten Lesung zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Kultur“ (2007-2013) vertreten hat.

Ich erkläre meine Unterstützung insbesondere für die Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts hinsichtlich der finanziellen Förderung für die nach Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe d) des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Kultur“ (2007-2013) vorgeschlagenen Maßnahmen.

 
  
  

Bericht: Papadimoulis (A6-0286/2006)

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht von Herrn Papadimoulis unterscheidet sich leicht von den vorhergehenden, weil es in ihm um die Einführung eines Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz geht.

Ich habe dafür gestimmt, obwohl ich es vorgezogen hätte, wenn dieser Bericht nicht nur für den Katastrophenschutz, sondern auch für den Schutz der Rentner sorgen würde. Ich denke dabei an die italienischen Rentner, die vor dem italienischen Ministerpräsidenten, Herrn Prodi, und seiner aus Sozialisten und Kommunisten gebildeten Mehrheit geschützt werden müssen. Sie haben nämlich im Einklang mit Artikel 85 Absatz 6 des Haushaltsgesetzes beschlossen, 500 000 italienischen Rentnern, die in der Schweiz beschäftigt waren, rund drei Viertel ihrer Renten zu streichen. Dieser Beschluss verstößt gegen die Urteile des Kassationshofs, durch die der italienischen Regierung auferlegt wird, diesen Rentnern die ihnen zustehende Altersversorgung zu zahlen.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der Katastrophenschutzmechanismus wurde vor fünf Jahren eingerichtet, um die Mobilisierung und Koordinierung der Katastrophenschutzressourcen in Notfällen innerhalb und außerhalb der EU zu erleichtern. Im Jahre 2005 haben mehr als zehn Länder diesen Notfallreaktionsmechanismus ausgelöst.

Zweck dieses Vorschlags ist es, den Mechanismus anhand der seit 2001 gesammelten Erfahrungen zu stärken, eine Rechtsgrundlage für künftige Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes zu schaffen und das Reaktions- und Bereitschaftssystem für Notfälle auszubauen.

In diesem Bericht wird die gesundheitspolitische Dimension in den Katastrophenschutz einbezogen. Außerdem wird die Bedeutung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und eines wirksameren europäischen Überwachungssystems betont. Behandelt wird ferner die Frage der einer wirksamen Bodennutzung und -bewirtschaftung zur Verhütung von Katastrophen und die Nutzung militärischer Mittel zur Verhütung und Bewältigung von Katastrophenfällen.

Dieser Mechanismus ist unerlässlich für Europa insgesamt, besonders aber für Portugal, ein Land, das Jahr für Jahr von Dürren und Bränden heimgesucht wird, die unter den geplanten Mechanismus fallen.

Deshalb unterstützen die portugiesischen sozialdemokratischen Europaabgeordneten den Bericht Papadimoulis.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz einiger Vorbehalte begrüßen wir im Großen und Ganzen den heute angenommenen Bericht, dessen Anliegen eine geschlossenere und wirksamere Gestaltung der Noteinsatzmaßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten ist.

Wir wissen, dass das oberste Ziel des Katastrophenschutzes darin besteht, kollektive Risiken und daraus entstehende schwere Unfälle und Katastrophen zu verhüten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, diese kollektiven Risiken so gering wie möglich zu halten und die Folgen bei einem eventuell eintretenden Krisenfall auszugleichen, Menschen und anderen Lebewesen zu helfen, die Kulturgüter und die Umwelt von hohem öffentlichen Interesse zu schützen und den betroffenen Menschen bei der Rückkehr in ein normales Leben Hilfestellung zu geben.

Dementsprechend begrüßen wir die Möglichkeit von Investitionen in Studien, Ausbildung, Prävention und Überwachung sowie in die Förderung eines Erfahrungsaustauschs, um aus bisherigen Erfahrungen – guten und schlechten – zu lernen und etwaige Mängel zu beheben.

Außerdem unterstützen wir die Schaffung eines zielgerichteten zweckmäßigen Notfallkommunikationsnetzes, die Durchführung von umfassenden Informationskampagnen und die Annahme von Initiativen zur Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit und vor allem der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft.

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Bericht gestimmt.

Vorbeugung ist ein grundlegendes Element für die Reduzierung von Risiken, aber sie kann nicht alle Katastrophen vermeiden. Daher darf die Europäische Union in Notsituationen nicht mehr improvisieren.

„Der übliche Fehler des Menschen besteht darin, bei schönem Wetter den Sturm nicht vorauszusehen“, sagte Machiavelli. Die Europäische Union muss zeigen, dass er Unrecht hat.

Vor der Aufstellung eines Aktionsplans muss eine Bestandsaufnahme der vorhandenen materiellen und personellen Mittel vorgenommen werden. Aus diesen Ergebnissen geht die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten hervor, die erforderlich ist, um die Katastrophe zu bewältigen, aber auch um für eine bessere Wahrnehmbarkeit der europäischen Aktion vor Ort zu sorgen.

Ebenso wichtig ist es, unverzüglich mit den Vorarbeiten zur Ausstattung von Gebieten zu beginnen, deren Gefährdung, vor allem durch Brände und Überschwemmungen, bekannt ist.

Der Schutz des Einzelnen und die Solidarität zwischen den Staaten sind Grundprinzipien der Europäischen Union. Deshalb habe ich kein Verständnis für die Widerstände des Rates gegen die Verstärkung dieser Katastrophenschutzmaßnahmen, ganz zu schweigen von der Schaffung einer Spezialeinheit der Gemeinschaft.

Ja, die Hauptverantwortung im Bereich des Katastrophenschutzes liegt bei den Mitgliedstaaten, doch darüber will sich hier auch niemand hinwegsetzen.

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Jens Holm und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Wir begrüßen den Vorschlag der Kommission zur Verbesserung des 2001 geschaffenen Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz. Europa und die übrige Welt werden von allen Arten von Katastrophen und Krisen heimgesucht, was eine umfassende Koordinierung als Antwort auf derartige Ereignisse wünschenswert macht. Leider mussten wir feststellen, dass sowohl im Kommissionsvorschlag als auch im Bericht Papadimoulis deutliche Verweise darauf zu finden sind, dass militärische Mittel für den zivilen Katastrophenschutz verfügbar sein müssen. Wir distanzieren uns ausdrücklich von jeder Art von Initiative für eine militärische Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union. Aus diesem Grund haben wir uns bei der heutigen Schlussabstimmung über den Bericht Papadimoulis der Stimme enthalten und außerdem gegen den Vorschlag der Kommission gestimmt.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. (EL) Die Entwicklung starker und geeigneter Mechanismen zur Verhinderung bzw. Bewältigung von Naturkatastrophen ist für den Schutz, die Unterstützung und Hilfe der Opfer von Naturkatastrophen sowie für den Umgang mit Umweltkatastrophen unerlässlich.

In Griechenland hat sich während den jüngsten Überschwemmungen in mehreren Gebieten einmal mehr gezeigt, wie unzulänglich solche Mechanismen sind. Vor allem bei der Strategie zur Vermeidung von Katastrophen und für den anschließenden Wiederaufbau (Überschwemmungsschutz, Befestigungen gegen Erdbeben) und bei der Opferhilfe weisen die Maßnahmen der griechischen Regierung kriminelle Mängel auf.

Ein grenzübergreifendes Verfahren für den Katastrophenschutz kann zur Bewältigung von Naturkatastrophen beitragen. Es kann und darf jedoch nicht die Erweiterung und den Ausbau unabhängiger Verfahren in den Mitgliedstaaten ersetzen.

Ebenso dürfen Verfahren für den Katastrophenschutz nicht dazu herhalten, von der Verantwortung für die vorsätzliche Verursachung von Naturkatastrophen abzulenken. Mit der Schaffung von Mechanismen zur Bewältigung vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführter Katastrophen (wie sie vorgeschlagen wurden) würde man unverantwortlichem Handeln von Unternehmen noch mehr Raum geben, mit katastrophalen Folgen für die Umwelt und die Volksgesundheit.

Vor allem aber kann die Schaffung von Mechanismen zur Bewältigung „terroristischer Anschläge“ nicht hingenommen werden. Die Praxis der letzten Jahre bestätigt, dass der Kampf gegen „Terrorismus“ dazu gedacht ist, die Volksbewegung, die Klassen- und Gewerkschaftsbewegung zu dämpfen und zu lenken. Die „Verhütung von Terrorismus“ anhand der Überwachungsmechanismen, die gestärkt werden sollen, führt zu noch größeren Einschränkungen der demokratischen Grundrechte.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich es angesichts der Kosten von „Katastrophen“ für Mitgliedstaaten in Bezug auf Menschenleben, wirtschaftliche Verluste und Verletzungen für sinnvoll halte, die Ressourcen zu bündeln und auf diese Weise Größenvorteile in Bereichen wie Logistik und Transport nutzen zu können.

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. – (IT) Es ist bekannt, dass in Europa der Katastrophenschutz im Falle von Naturkatastrophen in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt. Bedauerlicherweise sind in einigen dieser Länder besorgniserregende Versäumnisse und eine Gleichgültigkeit festzustellen, die auf die fehlende Koordinierung zurückzuführen sind.

Aus eben diesem Grund schlage ich seit Jahren vor, eine Europäische Katastrophenschutzagentur einzurichten, deren Aufgabe es sein sollte, die unterschiedlichen einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einander anzugleichen, und die nicht nur für die Risikoverhütung und -erkennung, sondern auch für das Katastrophenmanagement zuständig sein sollte.

Seltsamerweise werden weder in dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle noch in dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz all jene Maßnahmen vollständig und gebührend berücksichtigt, die auf die Ursachenforschung und -ermittlung von Katastrophen, die Risikoerkennung und die Ermittlung der diesen Risiken ausgesetzten, am stärksten gefährdeten Gebiete, mit anderen Worten, auf die Risikofrüherkennung gerichtet sind, obwohl dies doch entscheidende Maßnahmen sind, um Naturkatastrophen wirksam zu bewältigen.

Diese Agentur, die nach dem Vorbild der US-amerikanischen Federal Emergency Management Agency geschaffen werden könnte, sollte nicht nur den durch Naturkatastrophen verursachten Schaden beheben, sondern vor allem auch Präventivmaßnahmen zur Ursachenbeseitigung oder –verringerung bei Katastrophen finanzieren.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich bin gegen den Vorschlag der Kommission, die militärischen Mittel der Mitgliedstaaten zu nutzen. Ein Koordinierungszentrum, das dabei hilft, Feuerlöschhubschrauber dort einzusetzen, wo sie jeweils am dringendsten gebraucht werden, ist jedoch eine kluge und kosteneffiziente Idee. Darüber hinaus herrscht bei großen Katastrophen ein Mangel an hoch entwickeltem vorbeugendem Brandschutz. Daher wäre es außerordentlich positiv, wenn wir einander schnell helfen könnten. Das ist genau die Art von Zusammenarbeit, mit der sich die EU beschäftigen sollte. Ich stimme für den Bericht.

 
  
  

- Entschließungsantrag: B6-0529/2006

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kann es denn Transparenz in Europa geben, wenn in einem der 25 Mitgliedstaaten, nämlich in Italien, 500 000 Rentnern, die in der Schweiz beschäftigt waren und nach Italien zurückgekehrt sind, Renten in Höhe von 25 Prozent des Betrags gezahlt werden, der italienischen Arbeitnehmern, die in Italien arbeiten, zugestanden wird?

Es ist wahr, dass die Schweiz noch kein Mitglied der Europäischen Union ist, doch gehört sie dem Europäischen Wirtschaftsraum an. Es wäre gut, wenn sich ein Mitgliedstaat der Europäischen Union gegenüber seinen Bürgern, die im Ausland gearbeitet haben und denselben Anspruch auf eine Rente haben wie in Italien wohnende Bürger, korrekt verhielte.

 
  
  

Bericht: Kratsa-Tsagaropoulou (A6-0307/2006)

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe – und das sage ich auch im Namen der ÖVP-Delegation – aus mehreren Gründen gegen diesen Bericht gestimmt. Der eine Grund ist, dass in diesem Bericht gefordert wird, dass illegal in die Europäische Union eingewanderten Personen gleiche oder sogar größere Rechte zugesprochen werden als legal eingewanderten Personen, wie z. B. das Recht auf Wohnung, auf Familienzulagen, auf Gesundheitsversorgung und auf Zugang zu den Bildungseinrichtungen. Und in diesem Bericht werden auch neue Asylgründe eingefordert, z. B. wenn jemand eine Zwangsehe oder eine so genannte arrangierte Ehe eingeht. Mit diesen Forderungen werden nicht Probleme gelöst, sondern weitere Probleme geschaffen, und Maßnahmen wie diese erzeugen in Wahrheit eine Sogwirkung und noch mehr illegale Einwanderung.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Ich habe ebenfalls gegen den Bericht Kratsa-Tsagaropoulou gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen: Wenn es sich um ausschließlich legal zugewanderte Frauen handelt, muss man ihnen zweifellos helfen, sich in unserem Normen- und Wertesystem zurechtzufinden, sich zu integrieren und diese Integration in die Familie zu tragen. Schließlich kann es vor allem in der zweiten und dritten Generation von Zuwanderern zu Konflikten kommen, was – wie wir am Beispiel Frankreich lernen müssen – in Gewaltakte münden kann oder sogar muss. Den aus kulturellen und religiösen Motiven entstehenden Problemen wie Zwangsverheiratung, Ehrenmorden und Genitalverstümmelungen ist aber auf jeden Fall ein Riegel vorzuschieben. Jeglicher Familienzusammenführung von Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen entgegen dem in Europa üblichen Verbot der Doppelehe muss ein sofortiges Ende bereitet werden. Nachdem das nicht entsprechend berücksichtigt wurde, habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich habe gegen den Bericht Kratsa-Tsagaropoulou gestimmt, weil ich der Auffassung bin, dass hier eine Vermischung zwischen legaler und illegaler Einwanderung erfolgt und man die entsprechenden Positionen nicht genügend trennt und damit letztendlich zur illegalen Einwanderung geradezu auffordert. Ich finde das politisch verfehlt. Das ist ein falsches Signal. Wir müssten die legale Einwanderung besser organisieren und regeln sowie die illegale Einwanderung auf jeden Fall bekämpfen. Schließlich bin ich der Auffassung, dass wir in den Entwicklungsländern die Probleme vor Ort lösen und uns hier weit stärker direkt engagieren sollten, als wir es bisher getan haben, um Schwierigkeiten menschlicher, wirtschaftlicher, sozialer und religiöser Art auszuräumen.

 
  
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  Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich wünsche Ihnen eine angenehme Mittagspause, denn ich glaube, das ist für heute die Letzte Abstimmungserklärung. Ich habe für den Bericht Kratsa-Tsagaropoulou über die Rolle und Stellung der Migrantinnen in der Europäischen Union gestimmt.

Auch in diesem Falle hätte ich es vorgezogen, wenn der Bericht eine Aussage zur Lage der etwa 260 000 italienischen Frauen getroffen hätte, die aus Arbeitsgründen und um den Lebensunterhalt ihrer Familie zu bestreiten in die Schweiz ausgewandert sind und nach ihrer Rückkehr nach Italien eine Rente in Höhe von 25 % des Betrages bezogen haben, den sie erhalten hätten, wenn sie zu den gleichen Bedingungen in Italien gearbeitet hätten, und das, obwohl zwischen Italien und der Schweiz ein Gegenseitigkeitsabkommen besteht.

Ich meine, es ist nicht richtig, sich gegenüber Frauen im Allgemeinen und betagten Rentnerinnen im Besonderen so zu verhalten. Lang leben die Rentner und Rentnerinnen!

 
  
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  David Casa (PPE-DE), schriftlich. (EN) Auch wenn wir alle zustimmen, dass die Notlage der irregulären Einwanderer großen Einsatz von uns verlangt, und dass diese bedauernswerten Menschen mit all der Würde behandelt werden sollten, die einem menschlichen Wesen zukommt, dürfen wir aber nicht vergessen, dass der Zustrom dieser irregulären Einwanderer in unsere Länder den Behörden große Kopfschmerzen bereitet, insbesondere in den Mittelmeerländern. Deshalb wäre es meiner Meinung nach klüger, die Dublin-II-Verordnung zu ändern, bevor wir uns zu etwas verpflichten, das sich als eine Nummer zu groß erweisen könnte.

Wir sind dazu verpflichtet, nicht nur in Anbetracht des Zustands, in dem sich unsere Haftanstalten befinden, und des Drucks, denn sie in unseren Ländern erzeugen, sondern auch aus Respekt für die Einwanderer selbst. Wir sollten ihnen keine falschen Hoffnungen machen. Ich glaube, wir sollten unsere Angelegenheiten in Ordnung bringen, bevor wir etwas anbieten, das wir, da bin ich sicher, im Moment nicht gewährleisten können. Ich fordere alle Beteiligten zum x-ten Male auf, den Stier bei den Hörnern zu packen und sich wirklich um eine Änderung von Dublin II zu bemühen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die schwedischen Konservativen haben heute für den Bericht über die Immigration von Frauen gestimmt.

Die Achtung der Grundrechte von Migranten muss gewährleistet werden und sollte nicht vom Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gesellschaftsgruppe abhängig sein. Wir unterstützen die gemeinsame Regelung der Migrationspolitik, die eine natürliche Fortsetzung der Schengen-Zusammenarbeit ist. Allerdings widersetzen wir uns einer gemeinsamen Integrationspolitik, da diese Fragen am besten durch die Mitgliedstaaten selbst behandelt werden.

Darüber hinaus lehnen wir eine Registrierung der weiblichen Genitalverstümmelung ab, denn dies stellt eine Verletzung der Privatsphäre dar, die wir nicht gutheißen können.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Bekanntermaßen steigt die Zahl der Migrantinnen in der EU kontinuierlich und beläuft sich gegenwärtig auf etwa 54 % der Gesamtzahl der Migranten. Die Gründe dafür sind verschiedener Art: Wirtschaftsmigration, Familienzusammenführung sowie Zuflucht- und Asylsuche. Frauen stoßen oft auf zahlreiche Schwierigkeiten und Formen von Diskriminierung. Deshalb müssen Systeme der öffentlichen Unterstützung, insbesondere die Strukturen und sozialen Dienste, verstärkt werden.

Vor allem gilt es, internationale Konventionen umzusetzen, besonders die zur Familienzusammenführung. Außerdem müssen die Menschenrechte von Migrantinnen – wozu auch der Zugang zu Bildung für ihre Kinder, das Recht auf Familienleistungen und das Recht auf Gesundheitsversorgung gehören – gewährleistet werden, unabhängig davon, ob ihr Status legal ist oder nicht. In jedem Falle sind wir der Auffassung, dass Migrantinnen, die in einen EU-Mitgliedstaat aus Gründen der Familienzusammenführung einreisen, die Gelegenheit erhalten müssen, so schnell wie möglich einen eigenen Rechtsstatus unabhängig von ihrem Ehemann zu erhalten.

Außerdem sollten unserer Meinung nach Migrantinnen und junge Migranten ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat haben dürfen und jede Unterstützung erhalten, die sie brauchen, vor allem diejenigen, die physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt waren, was auch die Praxis der Zwangsehen oder arrangierten Ehen einschließt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Der Bericht über die Stellung von Migrantinnen ist erschreckend. Die hier beschriebenen Situationen (Fehlen eines eigenen Rechtsstatus, Ausbeutung, Verstümmelungen, Ehrenmorde usw.) sind ein schreckliches Eingeständnis des Scheiterns der Zuwanderungs- und Integrationspolitiken. Er macht deutlich, dass die zugewanderten Bevölkerungsgruppen innerhalb der Europäischen Union ihre Praktiken und ihre Bräuche fortzusetzen gedenken, obwohl einige davon in flagrantem Widerspruch zu unseren Gesetzen und Werten stehen. Nicht erwähnt wurde, dass die Migrantinnen bzw. Frauen mit Migrationshintergrund zuweilen selbst der Bewahrung ihrer Traditionen mehr Wert beimessen als der Achtung der Gesetze und dass sie weit davon entfernt sind, wie die Berichterstatterin naiv glaubt, ein wesentlicher Faktor für die Integration ihrer Kinder zu sein.

Außer Acht gelassen wurde auch, dass die Eheschließung von Bürgen außereuropäischer Herkunft mit Personen aus ihrem Herkunftsland in Frankreich und sicherlich auch in anderen EU-Ländern zum Hauptzuwanderungsgrund geworden ist, der noch vor der Familienzusammenführung rangiert. Solche Eheschließungen sind, wenn es sich um eine Scheinehe handelt, eine Quelle illegaler Zuwanderung. Ist dies nicht der Fall, so liefern sie den Beweis, dass einer der Eheleute trotz seiner Staatsangehörigkeit auf dem Papier nicht integriert ist und es auch so bald nicht sein wird.

Wenn wir diesen Weg fortsetzen, werden wir nur die Ghettoisierung unserer Gesellschaften und die Risiken von Konfrontationen zwischen Bevölkerungsgruppen verstärken.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste hat bereits früher festgestellt, dass die EU eine Werteunion ist. Angesichts dessen unterstütze ich die Formulierungen, die die Notwendigkeit gleicher Rechte für alle gesellschaftlichen Gruppen deutlich machen.

Die Juniliste unterstützt konstruktive Maßnahmen, die auf eine stärkere Integration benachteiligter Gruppen abzielen. Wir meinen jedoch, dass im Wesentlichen die nationalen Parlamente und die regionalen Körperschaften sich mit dieser dringenden Frage beschäftigen sollten. Ich stehe dem allgemeinen Trend kritisch gegenüber, dass die EU-Institutionen größeren Einfluss und mehr Zuständigkeit in immer mehr Bereichen anstreben. Wir müssen deutlich unterscheiden zwischen den Dingen, die durch die EU zu entscheiden sind, und denen, die auf nationaler und lokaler Ebene liegen.

 
  
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  Marine Le Pen (NI), schriftlich.(FR) In diesem Bericht sind alle Maßstäbe verloren gegangen, denn er vereint sämtliche Phantastereien der Linken und der Grünen. Hier nur einige Beispiele von vielen: In Ziffer 7 werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Migrantinnen, die sich in einer rechtswidrigen Situation befinden und deren Kinder regelmäßig eine Schule besuchen, Anspruch auf Familienleistungen zu gewähren. In Ziffer 10 wird dazu aufgefordert, die Verfahren für die Bewilligung von Aufenthaltsgenehmigungen zu vereinfachen. In Ziffer 17 schließlich geht es darum, die Migrantinnen aktiver am sozialen und politischen Leben im Aufnahmeland zu beteiligen.

So wird alles getan, um etwas höchst Problematisches – nämlich die illegale Zuwanderung – wie durch Zauberkraft in etwas Gutes, Moralisches und Humanistisches zu verwandeln – nämlich die legale Zuwanderung.

Kein Wort über die Einführung von Politiken zur Rückführung illegaler Einwanderer in ihr Herkunftsland. Ebenfalls kein Wort über die Möglichkeit einer schlüssigen und effizienten Politik der Entwicklungshilfe in diesen Ländern, damit die zunehmenden Migrationsströme, vor allem aus den afrikanischen Ländern, gestoppt werden können.

In dem Bericht ist nichts anderes zu finden als der von Anfang bis Ende bekundete Wille, immer mehr Zuwanderer aufzunehmen und ihnen immer mehr Rechte zu gewähren.

Berichte wie dieser leisten keinen Beitrag zur Errichtung Europas, sondern sie zerstören Europa vielmehr.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gegen diesen Bericht gestimmt, denn ich betrachte die Ziffern 6 und 7 als inakzeptabel und unzulässig. Nach meiner Auffassung stellt der Zugang zu Familien- und Gesundheitsleistungen für Personen ohne legale Aufenthaltsberechtigung einen Anreiz zur Massenzuwanderung dar, was angesichts der Zuwanderungsprobleme, mit denen wir bereits konfrontiert sind, nicht hinnehmbar ist.

Außerdem würde eine Zunahme der illegalen Zuwanderung die Bedingungen für die Migranten weiter verschlechtern. Die Europäische Union kann keinen Bericht annehmen, der die Tätigkeit von Schleppern weiter fördert und zahlreiche Frauen dazu veranlasst, ihr Leben zu riskieren, um illegal nach Europa zu gelangen, einzig und allein in der Hoffnung, soziale Unterstützungsleistungen zu erhalten.

Lassen Sie mich jedoch unterstreichen, dass ich mich für den Schutz der Rechte der Frau engagiere. Aus meiner Sicht sind die Anstrengungen, die im Rahmen dieses Berichts unternommen werden, um die Grundrechte der Migrantinnen zu sichern, lobenswert, jedoch muss alles vermieden werden, was negative Effekte zeitigen und die Situation dieser Frauen noch schwieriger machen könnte.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI), schriftlich.(FR) Studien, Statistiken, Berichte, Bilanzen – die Europäische Kommission hat sich mit Unterstützung des Parlaments einige Monate lang mit der Analyse der sozialen, beruflichen, politischen, wirtschaftlichen und familiären Situation von Migrantinnen in den Aufnahmeländern befasst. Sehr gut, denn in diesem Bereich liegen heute nur wenige zuverlässige Daten vor, obgleich wir alle wissen, dass Frauen, und ich denke dabei besonders an muslimische Frauen, zahllosen Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Was mich an diesem Bericht jedoch beunruhigt, ist die Tatsache, dass er die Rechte der illegal nach Europa eingewanderten Migrantinnen in den Vordergrund stellt. Wahlrecht, Recht auf Familienleistungen und Wohnung, Bleiberecht – im Bericht wird ein ganzes Paket von Rechten gefordert und aufgeführt, doch seltsamerweise wird mit keinem Wort die Politik der Rückführung von illegalen Einwanderern in ihr Herkunftsland oder eine Politik der Entwicklungshilfe für all diese zumeist afrikanischen Länder, aus denen die Zuwanderer nach Europa kommen, erwähnt.

Europa nimmt wahllos immer mehr Menschen auf. Im Grunde verwandelt Europa das, was es für inakzeptabel hält, nämlich die illegale Zuwanderung, in etwas, was es für humanistisch und moralisch hält, nämlich die legale Zuwanderung zur Erhöhung der Bevölkerungszahl.

 
  
  

Bericht: Casaca (A6-0303/2006)

 
  
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  James Elles (PPE-DE), schriftlich. (EN) Dies ist ein wichtiger Bericht, und vieles daraus sollte umgesetzt werden. Dringendes Handeln ist geboten, um die Einziehungssätze zu verbessern. Meine britischen Kollegen und ich können den Bericht jedoch nicht in seiner Gesamtheit unterstützen, weil wir grundsätzlich nicht akzeptieren, dass die langfristige Lösung für viele Probleme in diesem Bereich in der Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft liegt, eine Vorstellung, die in diesem Bericht wieder aufgegriffen wird (Ziffern 43-45).

Eine solche Staatsanwaltschaft wäre eine unannehmbare Einmischung in die verfassungsmäßige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihre Rechtssysteme. Wenn man die Notwendigkeit dieses Konzepts betont, das zu Recht weithin auf Ablehnung trifft, dann bedeutet das zudem eine gefährliche Ablenkung davon, die wirklichen bestehenden Probleme in Angriff zu nehmen. Deshalb müssen wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Einziehung missbräuchlich verwendeter Gemeinschaftsmittel muss fallweise untersucht werden und verlangt, nicht zuletzt von den Mitgliedstaaten, größere Aufmerksamkeit.

In diesem Zusammenhang möchte ich das Beispiel der Verlagerung von Unternehmen, die jahrelang Gemeinschaftsmittel erhalten haben, sowie Sachverhalte anführen, bei denen die öffentliche Gesundheit in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gefährdet wird. Durch eine Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten und Einrichtungen soll die zügige Einziehung der betreffenden Beträge erleichtert und verbessert und zugleich verhindert werden, dass die beteiligten Unternehmen oder Organisationen weiter Gemeinschaftsmittel erhalten.

Das ist ein triftiger Grund, aber wir sind dagegen, dass man ihn benutzt, um einen weiteren Anstoß in Richtung Föderalismus zu geben; im Bericht wird die Errichtung einer Staatsanwaltschaft und eines Staatsanwalts auf EU-Ebene vorgeschlagen, was ein weiterer Schritt zur Beschneidung der Souveränität der Mitgliedstaaten wäre.

 
  
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  Der Präsident. Damit sind die Stimmerklärungen abgeschlossen.

 
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