Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Experten sind sich einig, dass sich der Trend zur Landflucht in den kommenden Jahren noch verstärken wird. Damit ist auch das massive Bauernsterben verbunden. Auch unsere fehlgeleitete Förderpolitik, von der regelmäßig nur die Großen profitieren, und die jahrelange Vernachlässigung des ländlichen Raums haben diese besorgniserregende Tendenz begünstigt.
Wir müssen also dafür sorgen, dass Klein- und Bergbauern überleben können, gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land geschaffen werden, und wir müssen den Ausbau der Infrastruktur und Vernetzung einzelner Regionen vorantreiben. Daher habe ich in diesem Fall für den Bericht Daul gestimmt.
Αthanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Vorschlag der Kommission zur Entwicklung des Anbaus von Energiepflanzen und Biomasse produzierenden Pflanzen zielt darauf ab, die aussichtslose Lage, die die neue GAP vom ersten Jahr ihrer Anwendung für die Arbeitnehmer in der agrarproduktverarbeitenden Industrie sowie für kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe heraufbeschworen hat und die sich mit ihrer Vollendung noch verschärfen wird, abzumildern.
Doch die im Vorschlag enthaltenen Anreize und die Bedingungen für ihre Auszahlung kommen großen landwirtschaftlichen Betrieben in den nördlichen Ländern der EU zugute, die wegen ihres Bodens und ihrer Größe sowie ihrer klimatischen Bedingungen einen vergleichsweisen Vorteil genießen. Länder mit trockenen Sommern und kleineren Betrieben hingegen haben nichts von diesen Anreizen, weil diese horizontaler Art sind und diese Unterschiede außer Acht gelassen werden.
In unserem Land beispielsweise gibt es keine Flächen, die in das Stilllegungsprogramm aufgenommen wurden, um dort Energiepflanzen anzubauen. Folglich haben wir nichts von dieser Maßnahme, während die Flächenbeihilfe von 4,50 Euro pro Ar unbedeutend ist und folglich keinen nennenswerten Anreiz darstellt.
Deshalb lehnen wir die vorgeschlagene Verordnung ab, obwohl wir den Vorschlag der Kommission bezüglich Energiepflanzen für die neuen Mitgliedstaaten für sinnvoll halten, weil er einen Schritt in Richtung Gleichbehandlung darstellt, auch wenn er keine gleiche Behandlung gewährt.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht meiner werten Kollegin Descamps über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung Kanadas zur Schaffung eines Kooperationsrahmens im Bereich von Hochschulbildung, Berufsbildung und Jugend gestimmt. Dieser Bericht liegt voll auf der Linie einer langen Tradition der Zusammenarbeit, und es ist logisch, dass wir privilegierte Beziehungen zwischen den jungen Menschen in der Europäischen Union und in Kanada, die Kinder Europas sind, herstellen müssen.
Marie-Hélène Descamps (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Diese Abkommen dienen dem Ziel, unsere Zusammenarbeit im Bereich von Hochschulbildung und Berufsbildung mit Kanada einerseits und mit den USA andererseits zu verstärken.
So verlängern die beiden Abkommen die zuvor mit der Europäischen Union im Jahr 1995 bzw. 2000 abgeschlossenen Kooperationsprogramme.
Das mit Kanada ausgehandelte Kooperationsabkommen soll den Geltungsbereich des vorangegangenen Abkommens verstärken und ausweiten, indem es einen neuen Rahmen für die Zusammenarbeit im Bereich Jugend bietet.
Das neue Abkommen mit den Vereinigten Staaten, das teilweise das vorangegangene Programm verlängert, führt innovative Programme für den Erwerb transatlantischer Diplome ein. Es soll den Austausch von Studenten und Lehrkräften fördern, das Schuman-Fulbright-Programm stärken und eine engere institutionelle Zusammenarbeit im Hochschulwesen fördern.
Diese beiden Abkommen haben sich in der Vergangenheit als nützlich erwiesen. Ihre Umsetzung sollte künftig die Öffnung und Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulsysteme verbessern und zugleich das gegenseitige Verständnis und die Annäherung zwischen unseren Völkern fördern.
Ich freue mich, dass unser Parlament sich für ihren Abschluss ausgesprochen hat und damit die Stärkung der Beziehungen zwischen unseren beiden Kontinenten ermöglicht.
Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Der Bürger wird immer mobiler. Arbeiten, studieren oder den Lebensabend in einem anderen EU-Staat zu verbringen, ist keine Ausnahmeerscheinung mehr. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Reihe von komplexen Fragen und Problemstellungen im Hinblick auf die soziale Sicherheit, die wir noch nicht gelöst haben. Zwar hat sich seit den Anfängen der diesbezüglichen Gemeinschaftsregelungen vor mehr als dreißig Jahren einiges getan, in der Praxis besteht jedoch noch immer Handlungsbedarf, dem meines Erachtens der Bericht Matsouka nicht gerecht wird. Daher habe ich mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten.
Αthanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Nachdem der Aquakultursektor eine rasante Entwicklung im Bereich der heimischen Arten von Fischen und Schalentieren durchlaufen hat, sind die Unternehmen des Sektors nunmehr an der Kultivierung nicht einheimischer Arten interessiert.
Im Vorschlag für eine Verordnung werden bestimmte Sicherheitsvorkehrungen in Betracht gezogen, denn es besteht eindeutig die Gefahr einer massiven Beeinträchtigung der natürlichen biologischen Vielfalt eines Gebietes, sobald nicht einheimische Arten eingeführt und freigesetzt wurden.
Doch ein vollständiger Schutz ist nicht möglich, zumal die benötigten Angaben – wie im Falle der GVO – von den Beteiligten angefordert wurden.
Historisch gesehen hatte die Einführung von Arten wie Karpfen, Forelle usw. natürlich keine negativen Auswirkungen auf die Gebiete, in denen sie freigesetzt wurden. Trotzdem gibt es keine Garantie dafür, dass sich dies wiederholt, ganz gleich, welche Anstrengungen unternommen und Sicherheitsventile eingebaut werden.
Andererseits lässt sich durch den Fang und/oder die Züchtung derartiger Organismen in Ländern, in denen sie natürliche Populationen sind, also keine Gefahr für die natürlichen Ökosysteme darstellen, ein Gegengewicht zur Erleichterung ihrer Einfuhr und dem daraus resultierenden potenziellen wirtschaftlichen Nutzen schaffen. Das würde diesen Ländern ermöglichen, sich – auch zum Wohle ihrer Völker – direkt disproportional zu etwaigen wirtschaftlichen Ergebnissen in den Mitgliedstaaten der EU zu entwickeln. Anders gesagt, die Geschäftsinteressen würden obsiegen, aber [nicht] auf Kosten der Menschen in den Ursprungsländern der nicht einheimischen Arten.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Meiner Ansicht nach sollten die Finanzbeihilfen der EU für die Fischereibranche möglichst bald abgeschafft werden, und die für die Überfischung verantwortlichen Mitgliedstaaten sollten die Ausgleichszahlungen für die von den EU-Fischereiabkommen betroffenen Entwicklungsländer übernehmen. Diese sollten nicht aus dem EU-Haushalt bestritten werden.
Ich habe dennoch für den Bericht gestimmt, da er die Möglichkeit verringert, dass nationale Sonderinteressen die Entwicklungshilfe beeinflussen.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ist das erste wirklich globale Instrument zur Korruptionsverhütung und -bekämpfung.
Beabsichtigt ist damit die Entwicklung einer globalen Strategie und eines globalen Rahmens mit einer Reihe wichtiger Mindestvorschriften, die auf alle Unterzeichnerländer Anwendung finden. Mit diesen Vorschriften soll ein Beitrag zur Verhütung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung der Korruption sowie zum Einfrieren, zur Beschlagnahme und zur Einziehung von Erträgen aus dieser Art von Straftaten geleistet werden.
Die Kommission hat dieses Abkommen für die Teile des Übereinkommens ausgehandelt, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen, und hat die Verhandlungen im September 2005 im Auftrag der Gemeinschaft abgeschlossen.
Ich unterstütze deshalb den Abschluss dieses Abkommens. Ich bedauere jedoch, dass drei Mitgliedstaaten – Schweden, Slowenien und Estland – dieses Übereinkommen noch nicht unterzeichnet haben.
Ich hoffe, dass der Prozess der Ratifizierung nicht nur von der Gemeinschaft, sondern auch von den Mitgliedstaaten, die das Übereinkommen bislang noch nicht ratifiziert haben, schnellstmöglich abgeschlossen wird. Ich möchte hervorheben, dass sein schnellstmögliches Inkrafttreten von entscheidender Bedeutung ist, um wirksamer bei der Verhütung und Bekämpfung dieser Art von Kriminalität vorgehen zu können.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Es ist nicht hinnehmbar, dass die EU jetzt versucht, alle ihre Mitgliedstaaten in einem internationalen Übereinkommen an einen Dritten zu binden. Die gesamte Idee des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption basiert auf Freiwilligkeit und Achtung des Rechts auf nationale Selbstbestimmung. Der Berichterstatter, Herr Catania, führt in seinem Bericht 26 verschiedene Artikel als Unterstützung für seinen Vorschlag an, von denen jedoch keiner der EU die Befugnis oder Kompetenz gibt, rechtlich verbindliche Verträge mit Dritten einzugehen. Die EU sollte sich stattdessen auf die weit verbreitete Korruption in ihren eigenen Institutionen konzentrieren. Die interne Korruption innerhalb der Europäischen Union ist ein wachsendes Problem, welches das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die gesamte europäische Idee zu erschüttern droht.
Die Juniliste ist der Ansicht, dass die EU ihre Befugnisse überschreitet und stimmt daher gegen den Vorschlag in seiner Gesamtheit.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Es liegt auf der Hand, dass ich für den vorliegenden Bericht gestimmt habe. Der weltweite Kampf gegen die Korruption ist ein unerlässliches Ziel des guten Regierens aller Mitglieder der internationalen Gemeinschaft und andererseits ein grundlegender Faktor für Frieden und Entwicklung.
Neben ethischen und wirtschaftlichen Aspekten gibt es einen herausragenden Punkt, der den weltweiten Kampf gegen die Korruption zu einem Schlüsselfaktor in den internationalen Beziehungen macht. Länder mit korrupten Regierungen lassen sich nämlich von Regeln, Kriterien und Interessen leiten, die mit denen der nachhaltigen Entwicklung, der Zusammenarbeit und des Friedens nicht vereinbar sind. Sie zu bekämpfen, heißt eine der Ursachen für Konflikte und Armut zu bekämpfen.
Es reicht daher nicht aus, wenn wir Übereinkommen dieser Art lediglich unterzeichnen. Erforderlich ist vielmehr, dass dieser Kampf Bestandteil unserer Kriterien für das Handeln auf internationaler Praxis wird, und das nicht zuletzt auf dem Gebiet der Zusammenarbeit, auf dem die EU eine so wichtige Rolle spielt. Darum habe ich dafür gestimmt.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. – (PT) Ziel des Vorschlags der Kommission, auf dem dieser Bericht basiert, ist es, die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 in Einklang mit der Vereinbarung des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 zu bringen, was die Kappung der Zuweisungen aus dem Kohäsionsfonds anbelangt und um Portugal für einen Betrag von 320 Millionen Euro von der Anwendung der Kofinanzierungsvorschrift auszunehmen.
Laut den Bedingungen dieser Vereinbarung gilt für den Portugal zuzuweisenden Betrag von 320 Millionen Euro das „Erfordernis der einzelstaatlichen Kofinanzierung aufgrund der besonderen Schwierigkeiten der portugiesischen Landwirtschaft“ nicht.
Die Bestimmung eines „nationalen Anteils“ im Rahmen einer globalen Mittelausstattung, die mit dem neuen Instrument für die ländliche Entwicklung (ELER) vorgesehen ist, und die Verdoppelung des ursprünglichen vorgeschlagenen Betrages, der angehoben wurde, weil Portugal aufgrund der Schwierigkeiten seiner Landwirtschaft ausgenommen wurde, gehörten für Portugal zu den positivsten Aspekten der neuen politischen Vereinbarung, die während der britischen Ratspräsidentschaft im Zuge der langwierigen und schwierigen Verhandlungen zum Finanzrahmen für den kommenden Zeitraum 2007-2013 erreicht wurde.
Deshalb habe ich für den Bericht Mulder gestimmt, der die Annahme des hier vorliegenden Kommissionsvorschlags befürwortet.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Nach Ansicht der Juniliste sollte die Gemeinsame Agrarpolitik (oder die Entwicklung des ländlichen Raums, wie sie ab 2007 genannt wird) abgewickelt werden.
In dieser Woche (der Woche ab dem 23. Oktober 2006) hat der Europäische Rechnungshof zum dreizehnten Mal in Folge festgestellt, dass er nicht garantieren kann, dass mehr als ein kleiner Teil des 105 Milliarden Euro umfassenden EU-Haushalts korrekt oder für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurde. Die innerhalb der Agrarpolitik gezahlten Beihilfen sind einer der am schwersten zu kontrollierenden Problembereiche, wobei es auf bestimmten Gebieten, beispielsweise den Beihilfen für die Olivenölproduktion, erhebliche Probleme mit der Kontrolle gibt.
Das kann so nicht weitergehen. Der Geldhahn der EU muss zugedreht werden. Aus diesem Grunde haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.
Neil Parish (PPE-DE), schriftlich. (EN) Der vorliegende Bericht billigt den Vorschlag der Kommission, gemäß der Vereinbarung des Europäischen Rates von Dezember 2005 über die Finanzierung der ländlichen Entwicklung im Zeitraum 2007-2013 zwei Veränderungen am Mechanismus zur Finanzierung der ländlichen Entwicklung vorzunehmen. Die Europaabgeordneten der konservativen Partei verurteilten die Vereinbarung von Dezember 2005 und können die daraus resultierenden Vorschläge daher nicht befürworten.
Die britische Regierung verschenkte die goldene Möglichkeit, eine gerechtere Verteilung der Mittel für die ländliche Entwicklung durchzusetzen, und ermöglichte bestimmten Mitgliedstaaten, sich bereits zu diesem frühen Zeitpunkt beträchtliche Teile der bereits gesenkten Beträge zu sichern. Am Ende blieben für das Vereinigte Königreich lediglich 3,5 % der für die EU-15 zur Verfügung stehenden Mittel. Der fragliche Vorschlag gestattet Portugal, sich der Verpflichtung zur Kofinanzierung der Beträge, die sich das Land auf der Ratstagung im Dezember gesichert hat, zu entledigen. Nach Ansicht der Konservativen schafft dies einen gefährlichen Präzedenzfall.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Abgesehen von allgemeinen Erwägungen wegen der Notwendigkeit, die Agrarpolitik und die für Landwirte gewährten Mittel mit den Zielen der ländlichen Entwicklung besser in Einklang zu bringen, habe ich auch deshalb für diesen Bericht gestimmt, weil die Ausnahmesituation Portugals anerkannt wird und dementsprechend das Erfordernis der einzelstaatlichen Kofinanzierung gestrichen wurde.
Wie aus meiner an die Kommission gerichteten Anfrage klar hervorgeht, wurden in letzter Zeit die portugiesischen Landwirte, die portugiesische Landwirtschaft und die Möglichkeiten für eine Entwicklung des ländlichen Raums durch die Handlungsunfähigkeit bzw. die fehlende Handlungsbereitschaft der portugiesischen Regierung eindeutig behindert, sodass hohe Finanzierungsbeträge ungenutzt blieben. Aus diesem Grund ist dieser Sonderfall vollkommen gerechtfertigt.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Lienemann (A6-0373/2006) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt gestimmt, weil mit dieser Meeresstrategie-Richtlinie die Vorschläge des 6. Umweltaktionsprogramms zur Förderung der nachhaltigen Nutzung der Meere und der Meeresökosysteme richtig umgesetzt werden.
Ein erheblicher Teil der europäischen Bürger lebt in Küstengebieten und ist zur Bestreitung des Lebensunterhalts auf das Meer angewiesen, für andere dagegen ist es ein Ort der Freizeit. Mit der Entwicklung von einzelstaatlichen Meeresstrategien – mit dem Ziel, einen guten Umweltstatus zu erreichen und die empfindlichsten Meeresökosysteme und die biologische Vielfalt zu schützen und zu erhalten – wird es möglich sein, Aktivitäten in der Meeresumwelt auf einem Niveau zu halten, das nachhaltig ist und das weder die Nutzung durch die künftigen Generationen noch die Fähigkeit der Meeresökosysteme, auf natürliche und vom Menschen verursachte Veränderungen zu reagieren, gefährdet.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Initiative zur Schaffung eines Aktionsrahmens im Bereich der Meeresumweltpolitik mit ausreichenden finanziellen Ressourcen. Angesichts deren strategischer Bedeutung müssen die Mitgliedstaaten Bewertungsstrategien und Umweltziele für ihre Meeresumwelt festlegen und dabei mit den anderen Mitgliedstaaten oder mit Drittstaaten zusammenarbeiten, handelt es sich doch hier um einen Bereich, in dem die Maßnahmen eines Landes einen Stimulierungseffekt in anderen Ländern haben können.
Eine Schlüsselfrage zieht sich durch diesen gesamten Prozess, nämlich wer die Seegebiete besitzt und bewirtschaftet, für die diese Richtlinie gilt. Sowohl die vorgeschlagene Richtlinie als auch die heute angenommenen Änderungsanträge im Bericht Lienemann beginnen mit der Definition des Begriffs „europäische Meeresgewässer“, in der nicht klargestellt ist, was unsere ausschließliche Wirtschaftszone ist und welche Rolle jeder Mitgliedstaat in diesem Zusammenhang spielt.
Was die Schaffung supranationaler Gremien anbelangt, so findet sich kein Hinweis darauf, ob diese Entscheidung nur einstimmig auf der Basis des Grundsatzes gleichberechtigter souveräner Staaten getroffen oder ob sie im Gegenteil von einer Mehrheit erzwungen werden kann, wie in der so genannten Europäischen Verfassung vorgeschlagen wird. Wegen der mangelnden Klarheit bei diesen Punkten haben wir uns in der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Zweck der „Meeresumwelt-Richtlinie“ ist es, ein hohes Schutzniveau für die Meere und Ozeane Europas zu schaffen, unser Wissen über dieses Naturerbe zu erweitern, bei dem es noch viel zu entdecken gibt, und eine Bewirtschaftungsstrategie mit einem integrierten Ansatz festzulegen, wobei die qualitativen und quantitativen Ziele darauf gerichtet sind, die Belastungen für die Meeresressourcen und ihre Ökosysteme zu verringern.
Hervorheben möchte ich den Verweis darauf, dass die EU Maßnahmen mitfinanzieren muss, die zur Durchsetzung der Richtlinie durchzuführen sind, und dass diese ab 2007 in den Haushalt aufgenommen werden müssen. Diese Maßnahme ist für Portugal sehr wichtig, denn es ist ein Land mit einer riesigen ausschließlichen Wirtschaftszone, der größten in der EU, die deshalb hohe Kosten verursacht.
Die Verlegung der Frist für das Erreichen der anvisierten Ziele von 2021 auf 2017 zu billigen, wie die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten vorgeschlagen hatte, ist ein Zeichen für die ambitionierte Haltung des Parlaments gegenüber diesem Thema und seines großen Engagements für das Bemühen um einen „guten Umweltstatus“ für die Meeresumwelt.
Die übrigen vorgesehenen Maßnahmen, in denen es um die Gewährleistung der Nachhaltigkeit von Wirtschaftsaktivitäten in Verbindung mit den Meeren und Ozeanen, den Schutz der biologischen Vielfalt und die Verhinderung von Verschmutzung, auch auf Vorschlag der PPE-DE, geht, sind ebenfalls von großer Bedeutung, und mit ihnen wird der Vorschlag der Kommission wesentlich verbessert …
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich begrüße es, wenn der Bericht Lienemann über die Meeresstrategie-Richtlinie, die eine wesentliche Richtlinie in Kontinuität zur Wasserrahmenrichtlinie darstellt, in erster Lesung angenommen wird. Jedoch möchte ich meine Skepsis hinsichtlich der Machbarkeit des verabschiedeten Zeitplans zum Ausdruck bringen. Man weiß noch zu wenig über die Meeresumwelt, um in kurzer Zeit eine effiziente Bewertung der Umweltsituation der europäischen Meere vornehmen zu können. Wie wir derzeit bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erkennen, ist die Vorbereitungsphase/Zustandsbeschreibung stets schwierig und dauert länger als vorgesehen. Darüber hinaus ist die Meeresumwelt nicht von raschen Veränderungen gekennzeichnet. Ich halte daher den von der Kommission vorgeschlagenen Zeitplan für hinreichend ambitioniert.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir begrüßen die Initiative für eine Meeresumwelt-Strategie als Teil der Zusammenarbeit und Koordinierung, die zwischen unterschiedlichen Ländern notwendig sind, während gleichzeitig sichergestellt ist, dass jedes Land die uneingeschränkte Hoheit über sein Territorium und seine Ressourcen behält und dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt werden.
Die Erhaltung der Fischereiressourcen ist vor allem durch die Meeresverschmutzung und den hohen Umfang der Seefahrt gefährdet, die beide den Fischfang beeinträchtigen. Der Fischfang selbst ist nur einer von vielen Faktoren und sicher nicht der einflussreichste.
Die Fischbestände und ihre Erholung sind eine unverzichtbare Komponente, um die Zukunft der Fischereiwirtschaft zu sichern; ohne Fisch gibt es keinen Fischfang. Deshalb sind die Fischer die wichtigste Interessengruppe, wenn es um den Schutz und die Erholung der Meeresumwelt geht. Vor diesem Hintergrund müssen Bestandserholungsmaßnahmen – mit angemessener Finanzierung – einen dringend notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Ausgleich für den Sektor und dessen Arbeitnehmer beinhalten.
Die zentrale Frage ist die Achtung vor der Hoheit der Mitgliedstaaten, vor allem über ihre ausschließlichen Wirtschaftszonen, und ihrer Fähigkeit, unabhängige Maßnahmen zum Schutz ihrer Fischereiressourcen umzusetzen.
Zudem müssen zwar die Meeresstrategie und die GFP eng miteinander verknüpft sein, aber Letztere darf ihre Strukturen den Fischereistrukturen nicht aufzwingen.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die Meeresumwelt muss geschützt und erhalten werden. Das Ziel, einen guten Umweltzustand zu erreichen, ist zu begrüßen. Mit der Befürwortung von Änderungsantrag 91 stellen wir jedoch klar, dass die Förderung von Gas und Öl in der Meeresumwelt unter Einhaltung internationaler Vorschriften fortgesetzt werden kann. Die Öl- und Gasindustrie leistet einen wichtigen Beitrag zur schottischen Wirtschaft, der anerkannt werden sollte.
Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Quecksilber ist eine hochgiftige und gefährliche Substanz. Die völlige Eliminierung ihrer Verwendung vor allem für Einsatzbereiche im Haushalt, für die es angemessene Alternativen gibt, ist ein äußerst vernünftiger Vorschlag, der von allen 25 im Rat vertretenen Regierungen befürwortet wird.
Dennoch hat die PPE-DE-Fraktion, angestachelt von den britischen Konservativen, für zusätzliche Ausnahmen für genau jene Produkte gestimmt, die dann wahrscheinlich in den Haushalten, wo sie am gefährlichsten sind, anzutreffen sind. Das passt nicht zu dem, was David Cameron in Großbritannien sagt oder was auf der Webseite der Konservativen Partei über ihr Engagement für die Einstellung der Verwendung gefährlicher chemischer Substanzen zu lesen ist.
Ich hoffe, dass sich die britischen Konservativen, nachdem sie nun wochenlange Kampagnen gegen die so genannten „Diktate“ aus Brüssel geführt haben, zumindest in ihrer Wortwahl etwas zurückhalten. Sie werden heute festgestellt haben, dass die europäische Rechtsetzung das Ergebnis einer demokratischen Abstimmung im Parlament ist und nicht von „Diktaten“ der Europäischen Kommission.
Auch wenn sie kein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, was sie heute getan haben, hoffe ich doch, dass sie sich bei ihren Kampagnen in diesen Fragen zumindest genau überlegen, was sie sagen.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Dieser Vorschlag geht zurück auf die im Januar 2005 angenommene Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber und hat zum Ziel, die Verwendung von quecksilberhaltigen Produkten durch ein Verbot des Inverkehrbringens von quecksilberhaltigen Geräten zu verringern.
Sobald dieser Bericht angenommen ist, wird das Inverkehrbringen sämtlicher Messinstrumente verboten und der ursprüngliche Vorschlag der Kommission wird in der Weise geändert, dass die neue Regelung möglichst schnell in Kraft treten kann.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Produkte, die bereits auf dem Markt sind, Geräte, die als Antiquitäten und Sammlerstücke gelten, sowie Barometer, für deren Fertigung eine ordnungsgemäße Lizenz vorliegen muss und deren Verwendung möglicherweise eingestellt werden wird.
Die Verwendung traditioneller Barometer ist in Europa sehr gering, ebenso die Gesamtmenge an Quecksilber, das auf sie entfällt. Sie und über 50 Jahre alte Messinstrumente von diesem Vorschlag auszunehmen ist eine wichtige Maßnahme, weil damit bestehende kleine Hersteller geschützt werden und weil das Quecksilber in der Regel regeneriert und wiederverwendet wird. Hätte man sie einbezogen – und damit den letzten Nagel in den Sarg der Branche der traditionellen Barometerhersteller geschlagen –, hätte das zu Verunreinigungen und unvorhergesehenen Quecksilberströmen führen können...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Sornosa Martínez (A6-0287/2006) über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens gewisser quecksilberhaltiger Messinstrumente gestimmt. Angesichts des hochgiftigen Charakters dieses Stoffes für Menschen, Ökosysteme und Natur sind Beschränkungen für das Inverkehrbringen dieser Produkte geboten. Damit soll verhindert werden, dass erhebliche Mengen von Quecksilber in die Abfallentsorgung gelangen, und es soll ein Beitrag zu einem hohen Schutzniveau für die Umwelt und die menschliche Gesundheit geleistet werden.
Quecksilberhaltige Geräte müssen ersetzt werden, wenn sicherere Alternativen auf dem Markt sind. Wo noch keine alternativen Lösungen zur Verfügung stehen und in seltenen Fällen der Pflege von traditionellen Barometern, Museumsbeständen und des industriellen Kulturerbes können jedoch Ausnahmen zugelassen werden.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht zur Beschränkung der Verwendung von Quecksilber – einer hochgiftigen Substanz – gestimmt. Ich bin erstaunt darüber, dass die britischen konservativen Europaabgeordneten gegen ein Verbot gestimmt haben, läuft dies doch dem expliziten Engagement von David Cameron, ihrem Parteivorsitzenden, für das Verbot gefährlicher Chemikalien zuwider. Es ist sehr bedauerlich, feststellen zu müssen, wie leichtfertig die Tories mit der Gesundheit und der Sicherheit künftiger Generationen umgehen. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sie zu Hause das eine sagen und im Ausland etwas ganz anderes.
Linda McAvan (PSE), schriftlich. (EN) In einem letzte Woche in Großbritannien in der medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ erschienenen Bericht wird auf die Gefahren hingewiesen, die von toxischen Chemikalien für die Gesundheit ungeborener und kleiner Kinder ausgehen. Quecksilber ist extrem giftig, bioakkumulativ und ökologisch persistent. Eine sichere Expositionsschwelle gibt es nicht, und doch gelangt Quecksilber aus entsorgten quecksilberhaltigen Haushaltsprodukten in unseren Abfallstrom. Deshalb sind die Europaabgeordneten der Labour Partei so wie die 25 Regierungen der EU-Staaten und die Kommission der Ansicht, dass der Einsatz von Quecksilber außer im Falle von wesentlichen Verwendungen schrittweise eingestellt werden sollte. Wir lehnen eine permanente Ausnahmeregelung für Quecksilberbarometer ab, da Alternativen zur Verfügung stehen, aber wir befürworten eine längere, zweijährige Übergangszeit für Quecksilberbarometer, damit sich die Industrie auf die neue Regelung einstellen kann.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Im Januar 2005 hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit meinen Bericht über den europäischen Aktionsplan 2004-2010 für Umwelt und Gesundheit gebilligt. Zu den darin enthaltenen Empfehlungen gehörte das schrittweise Verbot bestimmter chemischer Substanzen, die wie etwa Quecksilber in Zahnfüllungen und in nicht elektronischen Mess- uns Kontrollgeräten für die menschliche Gesundheit sehr beunruhigend sind. Es ist dringend geboten, sie durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
So sind die 33 Tonnen Quecksilber, die jährlich in der Europäischen Union verwendet werden, wie andere Schwermetalle die Ursache für neurologische Krankheiten, von denen besonders Kinder betroffen sind.
In unseren Gesellschaften, wo die Chemie allgegenwärtig ist, muss künftig die öffentliche Gesundheit oberstes Gebot sein! Deshalb bedauere ich, dass es 327 meiner Kolleginnen und Kollegen entgegen der Meinung unserer Berichterstatterin, Frau Sornosa, für richtig hielten, die Verbote für die Vermarktung von quecksilberhaltigen Gegenständen (Thermometer, Barometer) für die breite Öffentlichkeit zu beschränken.
Morgen müssen wir jedoch weiter gehen und von den 25 Mitgliedstaaten ambitionierte Maßnahmen verlangen, damit Quecksilber in all seinen Formen aus so sensiblen öffentlichen Einrichtungen wie Geburtskliniken, Krippen, Krankenhäusern und Schulen verschwindet.
Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Die Abstimmung macht deutlich, dass die Reformierung der Gemeinsamen Agrarpolitik nach wie vor auf Schritt und Tritt auf den entschlossenen Widerstand all jener stößt, die Sonderprivilegien zu verlieren haben.
Trotz dieses Widerstandes konnte die schrittweise Reform bereits eine relative Senkung der GAP-Ausgaben sowie die Abkehr von der Preisstützung zugunsten der Förderung ökologischer Verbesserungen, der Einkommensstützung und der ländlichen Entwicklung bewirken. Ausfuhrerstattungen sollen ebenfalls schrittweise eingestellt werden. Dabei darf es aber nicht bleiben. Es sind weitere Schritte vonnöten, zu denen es trotz des Widerstandes bei der heutigen Abstimmung kommen wird.
Hynek Fajmon (PPE-DE). – (CS) Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten der tschechischen Bürgerlich-Demokratischen Partei konnten heute den Bericht Goepel über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates mit Bestimmungen zur fakultativen Modulation der Direktzahlungen nicht unterstützen. In dem Bericht wird der Vorschlag der Kommission abgelehnt, der auf einer Einigung mit dem Rat beruht. Laut diesem Vorschlag soll die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) flexibler gestaltet werden, indem sie besser an die tatsächlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten angepasst wird.
Das ist doch ein lächerlicher Standpunkt, den das Parlament da einnimmt, und dem können wir keinesfalls beipflichten. Die GAP führt momentan zur Diskriminierung aller neuen Mitgliedstaaten, einschließlich der Tschechischen Republik. Der Hinweis des Berichterstatters auf das Diskriminierungsverbot ist somit eine Verhöhnung aller Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten. Denn diese werden in der Tat diskriminiert. In diesem Jahr erhielten sie 35 % der Mittelzuweisungen in Form von Direktzahlungen, während der Anteil bei den Landwirten aus den alten Mitgliedstaaten bei 100 % lag. Dies erklärt auch unser Abstimmungsverhalten.
Michl Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident! Entschuldigen Sie, wenn das vorhin von mir nicht so wahrgenommen worden ist.
Ich wollte erklären, dass ich mit der Vorgehensweise und der Position des Berichterstatters, Lutz Goepel, durchaus einverstanden bin und nicht ganz verstehe, wieso die Kommission so beharrlich auf ihrer Position besteht. Ich hoffe, dass wir in den nächsten zwei Monaten, die uns durch die neue Zeitverfügbarkeit gegeben worden sind, Möglichkeiten und Lösungen finden, um eine Renationalisierung der Landwirtschaftspolitik bei gleichzeitiger Vergemeinschaftung des Finanzbedarfs zu verhindern. Ich werde versuchen, in diesem Sinne zu arbeiten.
Ich glaube, dass Verhandlungsspielraum gegeben sein sollte, und hoffe, dass die Europäische Kommission diesbezüglich eine vernünftigere Position einnimmt.
Thijs Berman (PSE), schriftlich. (NL) Die niederländischen Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sind selbstverständlich für mehr Modulation, für die Übertragung von Mitteln von der ersten auf die zweite Säule des Agrarhaushalts. Modulation stellt aus sozialdemokratischer Sicht eine erhebliche Verbesserung gegenüber den heutigen ungerechten Einkommensbeihilfen dar. Die größten Landwirte erhalten schließlich unverhältnismäßig mehr als die anderen. Zudem sind Einkommensbeihilfen insofern ineffizient, als sie die Kaufkraft der Landwirte nur unzureichend erhöhen.
Die Entwicklung des ländlichen Raums bietet allen Menschen, die auf dem Land leben, mehr Chancen. Jung und Alt brauchen geeignete Einrichtungen, eine starke Infrastruktur und eine vielfältige Wirtschaft. Die Entwicklung des ländlichen Raums liegt auch im Interesse der großen Mehrheit der Landwirte.
Obgleich die freiwillige Modulation wegen der möglichen Verzerrung der Wettbewerbsverhältnisse zwischen den europäischen Landwirten weniger wünschenswert als die obligatorische Modulation ist, kann die niederländische Partei der Arbeit dennoch damit konform gehen, weil sie einen Schritt in die richtige Richtung darstellt. Der Rat hat jedoch eine Entscheidung getroffen, ohne zunächst den elementarsten demokratischen Weg zu beschreiten. Das Europäische Parlament wurde zu diesem tiefen Eingriff in den Haushalt nicht angehört.
Wegen dieses demokratischen Defizits können wir den Vorschlag für eine Verordnung leider nicht befürworten, weshalb wir uns der Stimme enthalten haben.
Luis Manuel Capoulas Santos, Fausto Correia, Edite Estrela, Emanuel Jardim Fernandes, Elisa Ferreira, Ana Maria Gomes, Jamila Madeira, Manuel António dos Santos und Sérgio Sousa Pinto (PSE), schriftlich. – (PT) Wir haben gegen den Standpunkt des Berichterstatters und damit für den Legislativvorschlag der Kommission gestimmt, weil die „Modulation“ – das heißt, die Möglichkeit, bis zu 20 % der Mittelzuweisungen für Landwirte, die jährlich mehr als 5000 Euro erhalten, aus der ersten in die zweite Säule der GAP zu übertragen – ein wichtiges Instrument ist, um die Verteilung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gerechter zu gestalten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass in Portugal lediglich 5 % der Landwirte mehr als 5000 Euro im Jahr erhalten. Wir verstehen nicht, warum die gegenwärtige Lage besser sein soll als der Alternativvorschlag einer „freiwilligen Modulation“.
Wir, die Unterzeichner dieser Stimmerklärung, befürworten als ideale Lösung die „obligatorische Modulation“, die unserer Meinung nach auf kurze bis mittlere Sicht unvermeidbar ist. Ihre Ablehnung durch das Parlament ist uns angesichts der unterbreiteten Alternative unverständlich.
Im Falle Portugals würde es mit der vorgeschlagenen Anwendungsweise möglich sein, die Direktzahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums um rund 50 Millionen Euro im Jahr zu erhöhen, was vielen Landwirten zugute käme, die derzeit von jeglicher Förderung ausgeschlossen sind.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Kernaussage dieses Berichts lautet, dass der Kommissionsvorschlag kein Vorschlag für eine echte Modulation ist. Mit einem solchen Vorschlag würden die Direktzahlungen an diejenigen steigen, die am wenigsten oder gar nichts erhalten, und zwar zu Lasten derer, die einen hohen Betrag erhalten. Damit würde für mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung von Direktzahlungen auf Erzeuger, Länder und Betriebe gesorgt werden, und kleine und mittlere Landwirte und Familienbetriebe würden unterstützt.
Unserer Meinung nach sollte die Kommission einen ganz neuen Vorschlag auf den Tisch bringen, um eine echte Modulation zu schaffen, die mehr Gerechtigkeit gewährleisten und finanzielle Mittel freisetzen würde, und zwar mit der Einführung einer Höchstgrenze für die Direktzahlungen je Betrieb (Kappung) und eines prozentualen Anstiegs der Direktzahlungen für Landwirte, die am wenigsten aus der GAP erhalten, beispielsweise etwa mit einer 15-20%igen Anhebung für Landwirte, die weniger als 5000 Euro an Direktzahlungen erhalten, und – zusätzlich zu dieser Zahl – die Berücksichtigung verschiedener Umstände.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass man bestehende Ungleichheiten noch verschärft. Deshalb fordern wir die Kommission dringend auf, den Vorschlag neu abzufassen, um sicherzustellen, dass eine Entscheidung in dieser Frage nicht letztlich zur Renationalisierung der GAP führt. Darum haben wir in der Hoffnung, den Weg für einen neuen Vorschlag freizumachen, gegen den Bericht gestimmt.
Jean-Claude Fruteau (PSE), schriftlich. – (FR) Zu einem Zeitpunkt, da die Union einen Aufschwung nationalistischer Haltungen erlebt, kennzeichnet der Vorschlag der Kommission zur Einführung einer fakultativen Modulation der Direktzahlungen im Rahmen der GAP eine neue Etappe des Zerfalls der gemeinschaftlichen Solidarität.
Angesichts dieser Gefahr musste das Parlament reagieren und seine Stimme erheben, um das Festhalten der Repräsentanten der europäischen Völker an der Verteidigung des „gemeinsamen“ Charakters der öffentlichen Politiken der Union deutlich zu machen, deren deutlichstes Symbol und größte Errungenschaft die Gemeinsame Agrarpolitik ist.
Unter diesem Blickwinkel habe ich für den Bericht Goepel gestimmt, der heute im Plenum vorgetragen wurde, und vor allem für die ausdrückliche Aufforderung, den Vorschlag der Europäischen Kommission schlichtweg abzulehnen.
Diese Position, die den Standpunkt der Mehrheit der heute anwesenden Abgeordneten zum Ausdruck bringt, widerspiegelt den klaren und eindeutigen Willen des Europäischen Parlaments, seine Vision von dem künftigen Europa nicht aufzugeben und die GAP nicht zu einer Anpassungsvariablen zu machen, die dazu bestimmt ist, die sträflichen Mängel eines europäischen Haushaltsplans auszugleichen, der von fehlenden Ambitionen der EU-Mitgliedstaaten geprägt ist.
Sie beinhaltet die Forderung nach Beibehaltung eines Systems von Erzeugerbeihilfen auf der Grundlage des Gleichheitsprinzips, das allein geeignet ist, das Überleben einer lebens- und wettbewerbsfähigen sowie solidarischen europäischen Landwirtschaft für die Zukunft zu sichern.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir stimmen gegen diesen Bericht, enthalten uns aber der Stimme in Bezug auf den Vorschlag der Kommission zu diesem Thema.
Die Begründung dieses Berichts enthält zahlreiche Ansichten, wie beispielsweise die Kritik im Sinne einer Aufgabe oder Renationalisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik, was die Juniliste für positiv hält, und die Auffassung, dies würde die Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments verletzen, die jedoch von der Juniliste nicht geteilt wird.
Darüber hinaus wird in der Begründung behauptet, dass der für 2008/2009 vorgesehene Health-Check oder auch die Halbzeitüberprüfung, wie wir es zu nennen pflegen, der Finanziellen Vorausschau nur die Grundlage für die Finanzierungsperiode nach 2013 bilden soll. Diese Ansicht wird von der Juniliste absolut nicht geteilt. Unseres Erachtens muss die Halbzeitüberprüfung bereits in der laufenden Haushaltsperiode 2007-2013 zu Kürzungen im Agrarhaushalt bzw. im Haushalt für die ländliche Entwicklung führen.
Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Der Europäische Rat hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit vorgeschlagen, eine freiwillige Modulation von 20 Prozent der landwirtschaftlichen Direktzahlungen von der ersten in die zweite Säule vorzunehmen, was anschließend in den Vorschlag der Kommission übernommen wurde und zweifellos zu einer Kürzung der Agrarbeihilfen führen wird. Rat, Parlament und Kommission hatten sich im Rahmen der Finanziellen Vorausschau geeinigt, die EU-Ausgaben u. a. für die GAP erst ab 2013 wieder zu prüfen. Unsere Bauern brauchen Planungssicherheit, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Deshalb müssen wir jetzt sicherstellen, dass es keine Änderung der Gelder, die für den Agrarhaushalt bis 2013 festgelegt wurden, gibt, und dass diese auch für die landwirtschaftliche Tätigkeit ausgegeben werden. Es kann nicht sein, dass bäuerliche Familien in einem Mitgliedstaat eine bessere finanzielle Unterstützung durch Ausgleichszahlungen erhalten als in einem anderen Mitgliedstaat. Ziel der europäischen Agrarpolitik ist, den Bauern in Europa in einem gemeinsamen Markt vergleichbare wirtschaftliche Bedingungen zu geben. Da dem Vorschlag der Kommission keine Folgenabschätzung vorausgeht, welche eine mögliche Ungleichbehandlung ermitteln könnte, kann er vom Europäischen Parlament unmöglich unterstützt werden.
Ich habe mit Nein gestimmt, um den Forderungen der Bauern Nachdruck zu verleihen.
Αthanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In ihrem Vorschlag zur Kürzung der Direktzahlungen um 20 % bereitet die Kommission einen neuen Angriff auf kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe vor. Die Übertragung von 20 % der Ressourcen aus der ersten Säule, also Direktzahlungen, in die zweite Säule, die im Wesentlichen Unternehmen und großen Betrieben dient, bedeutet eine Senkung der Einkommensstützung für kleine und mittlere Betriebe.
Dadurch werden die Schließung kleiner Betriebe und die Konzentration der Agrarproduktion in immer weniger Händen beschleunigt. In vielen Fällen werden die landwirtschaftliche Erzeugung und die Beschäftigung zurückgehen, ohne dass durch die Entwicklung von Aktivitäten der zweiten Säule ein Ausgleich geschaffen wird.
Was den Vorschlag einer Freiwilligkeit dieser Übertragung angeht, so wird dies einerseits eine zweigleisige Agrarwirtschaft zur Folge haben, und andererseits dürfte die freiwillige Übertragung schon sehr bald obligatorisch werden. So ist der Modus operandi bisher gewesen.
Die Landwirte in Griechenland bekommen die negativen Auswirkungen der neuen GAP zu spüren. Die Tabakproduktion ist um 70 % zurückgegangen und die Zuckerrübenproduktion um 40 %. Die Vollendung der GAP wird die gleichen nachteiligen Folgen für andere wichtige Kulturen in meinem Heimatland haben. Der heutige Vorschlag wird die zahlreichen großen Probleme der Landwirte nur noch verschärfen, und deshalb lehnen wir ihn ab.
Poul Nyrup Rasmussen, Ole Christensen, Dan Jørgensen, Britta Thomsen und Christel Schaldemose (PSE), schriftlich. – (DA) Die dänischen Sozialdemokraten befürworten den Vorschlag der Kommission, wonach die Mitgliedstaaten in der Agrarpolitik die freiwillige Modulation anwenden könnten. Daher haben wir gegen den Bericht des Parlaments gestimmt, in dem der Vorschlag der Kommission abgelehnt wird.
Es muss hervorgehoben werden, dass die dänischen Sozialdemokraten eine umfassende, obligatorische Modulation bevorzugen würden. Da aber insofern keine Einigung erzielt werden konnte, halten wir die freiwillige Modulation für eine praktikable Alternative. Dennoch sei darauf verwiesen, dass die obligatorische Modulation, die auf die langfristige Abschaffung der Direktbeihilfen hinausläuft, auch weiterhin das Ziel bleiben muss.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die GAP erfordert kontinuierliche Reformen. Es ist enttäuschend, dass der Vorschlag der Kommission, eine freiwillige Modulation einzuführen, abgelehnt wurde. Die Einführung einer freiwilligen Modulation im Bereich der GAP hätte für einen nachhaltigen Ansatz in der ländlichen Entwicklung gesorgt. Ich hoffe, dass all jene Abgeordneten, die ein direktes Interesse an der Agrarwirtschaft haben, dieses Interesse erklärt und sich nicht an der Abstimmung über diese Maßnahme beteiligt haben.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Delegation der Konservativen hat gegen den Modulationsvorschlag von Lutz Goepel gestimmt, um der Kommission die Möglichkeit zu geben, eine bessere Lösung vorzuschlagen. Wir lehnen die von Premierminister Blair letzte Weihnachten auf dem Europäischen Rat zusammengeschusterte Regelung, mit der die einheitliche Betriebsprämie für englische Landwirte gesenkt wird, um ländliche Entwicklungsprogramme zu finanzieren, entschieden ab.
Meine Landwirte im Bereich Witham und Maldon – in der Umgebung von Coggeshall, Terling, der Teys-Dörfer und der Tolleshunts – wollen so wie die Landwirte in anderen Teilen von England von der Gemeinsamen Agrarpolitik fair behandelt werden. Die freiwillige Modulation in Höhe von 20 %, durch die Teile der einheitlichen Betriebsprämie zur Finanzierung anderer Zwecke gekürzt werden, bedeutet, dass unsere Landwirte im Vergleich selbst zu den Landwirten in Wales, Schottland und Ulster, von den französischen Landwirten ganz zu schweigen, 20 % weniger verdienen werden. Die Landwirte in meinem Wahlkreis haben kein Vertrauen in die britische Regierung und befürchten, dass weder das zuständige Ministerium DEFRA noch die für Zahlungen zuständigen Rural Payments Agency in der Lage sein werden, die entsprechenden Mittel pünktlich, korrekt oder überhaupt an die zahlreichen Landwirte auszuzahlen. Jetzt besteht außerdem die Gefahr, dass die Europäische Kommission gegen das Vereinigte Königreich wegen Unfähigkeit eine Geldstrafe verhängt, für die letztlich die Landwirte aufkommen müssen. Unsere Landwirte brauchen eine faire Lösung, aber dank einer unfähigen Regierung ziehen sie den Kürzeren.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie in diesem heute angenommenen Bericht bestätigt wird, besteht das Ziel dieses Kommissionsvorschlags in der Gründung einer öffentlich-privaten Partnerschaft zur Schaffung eines europäischen Flugverkehrmanagements. Eine solche Partnerschaft würde einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen, da sie die erste europäische öffentlich-private Partnerschaft mit Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft wäre.
Wir wollen nicht in Frage stellen, dass Flugverkehrsmanagementsysteme laufend aktualisiert und optimiert werden müssen, um sie zuverlässiger, genauer und vor allem sicherer zu machen, bedenkt man ihre Bedeutung für die Sicherheit all derer, die im Luftraum arbeiten und den Luftraum nutzen. Doch unserer Meinung nach ist diesem Anliegen nicht am besten gedient, wenn man es den Interessen und Forderungen des privaten Sektors aussetzt. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall.
Wir sind sehr enttäuscht über die Ablehnung des Änderungsentwurfs, den wir im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (dem zuständigen Ausschuss für die Abgabe einer Stellungnahme) unterzeichnet haben und der darauf abstellte, die Interessen der Arbeitnehmergremien im Flugverkehrsmanagementsektor bei Entscheidungen der Geschäftsführung des gemeinsamen Unternehmens zu schützen. Deshalb konnten wir diesen Bericht nicht unterstützen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für ein gemeinsames Unternehmen für das europäische Flugverkehrsmanagementsystem der neuen Generation.
Besonders in meiner Funktion als Berichterstatter über die Kompetenzerweiterungen der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) unterstütze ich voll und ganz das erklärte Ziel der Gemeinschaft, eine leistungsfähige Flugsicherungsinfrastruktur zu gewährleisten, die eine sichere, energieeffiziente und umweltschonende Entwicklung des Luftverkehrs ermöglicht und dabei die technologischen Fortschritte von Programmen wie GALILEO nutzt.
Betrachtet man die aktuellen Vorhersagen, so wird sich das Luftverkehrsaufkommen in Europa bis 2025 verdoppeln. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Kommunikation zwischen Piloten und Fluglotsen, welche momentan noch über Funk läuft, auf den neuesten technischen Standard zu bringen.
Damit der Erfolg von SESAR nachhaltig gesichert ist, spreche ich mich für eine öffentlich-private Partnerschaft unter Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft aus.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe nicht für den Bericht meines geschätzten Kollegen José Manuel Garcia-Margallo y Marfil zum Euroraum 2006 gestimmt, sondern mich der Stimme enthalten, denn wenngleich dort sehr interessante Elemente ausgeführt werden, bedauere ich, dass er nicht die Frage der Entwicklung des Euro von einer technischen Währung zu einem politischen Instrument im Dienste von Wachstum und Beschäftigung stellt. Die Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) scheint im Widerspruch zur Wirklichkeit zu stehen: Normalerweise müsste der Wechselkurs stark sein, wenn das Wirtschaftswachstum stark ist, und fallen, wenn das Wachstum schwach ist. In Europa vollzieht sich aber seit Beginn der 1990er-Jahre das Gegenteil. Während die Mitgliedstaaten sich reformieren, führt das Streben nach einer Null-Inflation durch eine unzweckmäßige Währungspolitik Europa zu mittelmäßigen Ergebnissen beim Wirtschaftswachstum. Wenn das so weitergeht, während der Rohstoff- und Energiepreis weltweit nach oben schnellt, werden wir eine Null-Inflation und ein Null-Wachstum haben und die Industrie wird letztlich in die Dollarzone abwandern. Alles verläuft so, als ob die EZB die Wirtschaftspolitik ignoriert, während ihr amerikanisches Pendant nichts anderes im Kopf hat.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Schaffung des Euro war bekanntlich eine politische Entscheidung, bei der die speziellen Bedürfnisse der Mitglieder des Euroraums keine Rolle spielten. Diese Auffassung wird bestätigt durch die Unterschiede (im Vergleich zu 2005) zwischen den Mitgliedern bei Wirtschaftswachstum, Arbeitslosenquoten und Inflation.
Wir haben stets erklärt, dass bei einer einheitlichen Geldpolitik angesichts der Haushaltsbeschränkungen, die sich aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt ergeben, die Arbeitnehmer die Probleme mit der Einführung des Euro ausbaden müssen, um die Interessen der Wirtschafts- und Finanzvereinigungen zu schützen. Der uns vorliegende Bericht macht dies sehr deutlich: „[Die] Arbeitsmärkte [sollten] flexibler gemacht und die Aspekte der Rechtsvorschriften über Dauerarbeitsverhältnisse, die ein Hindernis für die Anpassung des Arbeitsmarktes darstellen könnten, beseitigt werden.“ Das bedeutet mit anderen Worten eine Förderung der Liberalisierung von Entlassungen und Zeitverträgen. Ferner wird gefordert, dass „Löhne rascher auf ein sich änderndes wirtschaftliches Umfeld reagieren“, das heißt, Löhne sollen in Abhängigkeit von der Konjunkturlage gekürzt werden. Die Absichten sind völlig eindeutig.
Der Berichterstatter ist damit nicht zufrieden und spricht sich außerdem noch für die Liberalisierung in den Bereichen Dienstleistungen und Energie, die strikte Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Einhaltung der Lissabon-Agenda aus: exakt die Vorlage für den europäischen neoliberalen Konsens.
Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Obwohl Schweden sich in einer Volksbefragung gegen den Beitritt zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) entschieden hat, haben wir gegen den Bericht gestimmt und möchten wir die Gelegenheit nutzen, dies zu begründen.
Der Bericht liefert ein deutliches Bild darüber, wie die WWU mit der Schaffung eines EU-Staates einhergeht. Gemäß dem Bericht soll die makroökonomische Politik der Staaten des Euroraums koordiniert werden und der Euroraum in internationalen Finanzinstitutionen und -foren mit einer Stimme sprechen. Ferner wird eine bessere Koordinierung der Steuer- und vor allem der Haushaltspolitik sowie eine Koordinierung der nationalen Haushaltsprognosen befürwortet. Das Ziel der Einführung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in Europa soll auch durch den Mechanismus einer verstärkten Zusammenarbeit erreicht werden, wenn die Mitgliedstaaten zu keiner einstimmigen Einigung gelangen können.
Wir können nur feststellen, dass die Vertreter der „Nein“-Kampagne im Zusammenhang mit der WWU-Abstimmung in Schweden 2003 völlig zu Recht damit argumentierten, dass die WWU ein großer Schritt auf dem Weg zu den Vereinigten Staaten Europas sei.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Politik der Konservativen Partei in Bezug auf den Euro ist klar und eindeutig: Wir setzen uns konsequent für die Erhaltung des Pfunds ein.
Wir möchten uns der Gemeinschaftswährung nicht anschließen, aber ebenso wenig sind wir an einem Scheitern des Projekts interessiert, weil eine starke europäische Wirtschaft mit einer stabilen Währung im Interesse des Vereinigten Königreichs liegt, da sie für günstige Handelsbedingungen für die britische Wirtschaft und Industrie sorgt.
In Übereinstimmung mit unserem seit langem vertretenen Standpunkt im Hinblick auf den Euro und den Euroraum haben sich meine britischen Kollegen von der Konservativen Partei und ich bei der Abstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Als Ozeanograph gebe ich diesem Bericht über die Strategie für die Meeresumwelt gern meine Unterstützung. Viel zu lange hat die EU die ländliche Politik auf die Agrarpolitik beschränkt. Jetzt hat sie endlich eine positive Wende vollzogen und erkennt an, dass die Agrarwirtschaft nur einen kleinen, wenngleich wichtigen Teil der ländlichen Wirtschaft ausmacht. Bei der Meerespolitik stehen wir vor genau dem gleichen Problem. Lange Zeit ging es dabei nur um die Fischereipolitik. Doch dank des Kommissionspapiers zur Meerespolitik, zu dem derzeit Konsultationen stattfinden – ich habe neulich an einer von der South West Regional Development Agency in Weymouth organisierten Konferenz zu dieser Thematik teilgenommen – sowie dank dieses Berichts und des Berichts Lienemann, über den wir vorhin abgestimmt haben, hat es den Anschein, als würden wir die eindimensionale Meerespolitik endlich hinter uns lassen und uns einer Politik zuwenden, die in unseren Meeren, Ozeanen und Küsten Ressourcen sieht, die für die Ernährung und die Umwelt, den Verkehr und den Fremdenverkehr von entscheidender Bedeutung sind.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) In diesem Kommentar über die Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt schneidet der Berichterstatter zahlreiche interessante und wichtige Fragen an. Unter anderem stellt er fest, dass die Gemeinsame Fischereipolitik die Forderung nach einer nachhaltigen Entwicklung erfüllen muss, wobei es für die Mitgliedstaaten eine Möglichkeit geben soll, akut und kurzfristig Maßnahmen zu beschließen.
Zu den negativen Aspekten des Berichts gehört unter anderem die Finanzierung. Der Berichterstatter äußert seine Besorgnis über fehlende finanzielle Mittel für die Durchführung der Strategien und impliziert damit, dass Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt für diesen Zweck bereitgestellt werden sollten, wobei er die Verwendung von Mitteln aus den gemeinschaftlichen Strukturfonds für eine gute Idee hält.
Wir haben die Einschätzung getroffen, dass die positiven Aspekte des Berichts schwerer wiegen als die negativen, und daher bei der heutigen Abstimmung für den Bericht gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Initiativbericht betrifft die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes für Hypothekarkredite und deren Förderung auf grenzübergreifender Ebene. Die Banken und die Kapitalmärkte haben ein großes Interesse an dieser Frage, beliefen sich doch 2004 die ausstehenden Hypothekarkredite auf 4,7 Billionen Euro oder 45 % des BIP der EU. Das ist ein sehr starker Wachstumsmarkt.
Der Bericht folgt der neoliberalen Linie. Er sieht Folgendes vor: mehr Wettbewerb im Sektor, europäische oder grenzübergreifende Hypotheken, einen Sekundärmarkt für Hypothekarkredite und die Möglichkeit, sie an den Kapitalmärkten zu handeln, grenzübergreifende Fusionen und Akquisitionen im Bereich der Finanzdienstleistungen, die Öffnung dieses Marktes für Nichtkreditinstitute, eine Garantie für die freie Erbringung der Dienstleistungen und die Liberalisierung dieser Dienstleistungen, Beschränkungen für die Regulierungsmöglichkeiten durch den Staat, den Vertrieb von Hypothekarkrediten im Internet und einen Zugang ausländischer Organisationen zu Datenbanken von Kreditkunden, einschließlich solcher, die ihren Kredit nicht bedienen.
Man kann unschwer erkennen, welche Risiken mit all diesen Vorschlägen durch Marktschwankungen verbunden sind. Dies würde die Hypothekarvermögenswerte gefährden, also die Ersparnisse vieler Arbeitnehmer und anderer Hauskäufer. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Jules Maaten (ALDE), schriftlich. (NL) Als Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa sind wir selbstverständlich für die Öffnung der Märkte, einschließlich des Hypothekarkreditmarkts. Den Bericht Purvis, der eine Untersuchung verschiedener Maßnahmen zum Wohle des Verbrauchers unter anderem durch stärkeren Wettbewerb zwischen Kreditgebern anregt, betrachte ich daher wohlwollend. Gleichwohl sehe ich mich gezwungen, gegen den Bericht zu stimmen, weil er hinsichtlich der einzelnen Systeme von Steuervorteilen bei Abschluss einer Hypothek, und insbesondere ihrer Harmonisierung, nicht eben deutlich ist. Es handelt sich hier um einen ersten Vorschlag zur Sondierung, in dem vor allem die Forderung nach einer weiteren Analyse hervorsticht. Bis zur Gesetzgebungsphase ist es noch ein weiter Weg.
Toine Manders (ALDE), schriftlich. (NL) Da der Hypothekarkreditmarkt in den Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs fällt, befürworte ich die Schaffung eines Binnenmarkts für Hypothekarkredite. Allerdings lehne ich es ab, an der Harmonisierung des Systems für die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen über ein Brüsseler Hintertürchen mitzuwirken.
Immer wieder betonen Politiker, Europa müsse sich mit den Kernthemen und grenzübergreifenden Fragen befassen. Diese Aussage des Europäischen Parlaments verträgt sich damit jedoch nicht. Die meisten seiner Mitglieder stören sich anscheinend nicht daran, dass die Steuerpolitik nicht zu den Befugnissen der Europäischen Union zählt. Die Delegation der niederländischen Volkspartei für Freiheit und Demokratie im Europäischen Parlament erachtete es daher für erforderlich, gegen Ziffer 45 des Berichts Purvis und schließlich gegen den Bericht als Ganzes zu stimmen. Bedauerlicherweise hat es keine der großen Fraktionen gewagt, eine namentliche Abstimmung über dieses Thema zu beantragen. Die europäischen Bürger können daher nur mutmaßen, wie die einzelnen Parlamentsmitglieder gestimmt haben.
Eoin Ryan (UEN), schriftlich. (EN) Ich begrüße das Grünbuch zu Hypothekarkrediten, das auslotet, wie mehr Wettbewerb auf dem Hypothekenmarkt der EU die Auswahl für die Verbraucher erhöhen und die Kosten senken könnte.
Das Vertrauen der Verbraucher in die Banken ist dabei von übergeordneter Bedeutung. Deshalb hängt die Bereitschaft eines Kreditnehmers, einen ausländischen Kreditgeber in Anspruch zu nehmen, nicht nur vom wettbewerbsfähigen Preis einer Hypothek ab, sondern auch von dem für den ausländischen Kreditgeber geltenden Verbraucherschutz.
Im europäischen Vergleich kann Irland auf einen relativ hoch entwickelten Hypothekarkreditmarkt verweisen, einschließlich eines umfassenden Angebots an Hypothekarprodukten zu einem wettbewerbsfähigen Preis. Bei Ankurbelung des Marktes in anderen Gebieten könnte dieser Markt stärker auf natürliche Weise durch die Einrichtung von Niederlassungen oder Zweigstellen grenzüberschreitend expandieren. Deshalb glaube ich, dass der Gesetzgeber nur im Notfall und zur Behebung eines erwiesenen Marktversagens eingreifen sollte.
Ich unterstütze die Bestrebungen der Kommission zur Einrichtung elektronischer Grundbuchregister, auf die online zugegriffen werden kann. Tatsache ist, dass sich Kreditgeber ohne absolute Gewissheit in Bezug auf Sicherheiten nicht auf fremden Märkten etablieren können. In Anbetracht der Erfahrungen, die viele Bürger beim Kauf ausländischer Immobilien gemacht haben, ist ein Online-Register, aus dem sämtliche Gebühren in Verbindung mit den Eigentumsrechten an einer Immobilie hervorgehen, dringend erforderlich.
Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) 25 einzelstaatliche Rechtsvorschriften für Hypothekarkredite und bald schon 27 stehen einem gemeinsamen europäischen Ansatz entgegen. Dieses von der Kommission vorgeschlagene Grünbuch wird es endlich ermöglichen, entsprechende Studien zu dieser Frage durchzuführen und kluge Entscheidungen zu treffen.
Jede Gemeinschaftsmaßnahme zum europäischen Hypothekarkreditmarkt muss vor allem direkt den Bürgern zugute kommen, denn die Verbraucher stoßen vielfach auf zu viele Hindernisse rechtlicher oder wirtschaftlicher Art.
Mit meinem Votum für den Bericht von Herrn John Purvis habe ich mich dafür entschieden, dass der Hypothekarkreditmarkt für mehr potenzielle Kreditnehmer zugänglich gemacht wird.
Ich hatte mich diesbezüglich innerhalb des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz persönlich dafür eingesetzt, dass dessen Berichterstatter, Herr Medina Ortega, Personen mit unsicherem und schwachem Kreditprofil berücksichtigt, wie Zeitarbeitnehmer oder Personen, die einen ersten Kauf tätigen.