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Verfahren : 2006/2083(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0372/2006

Aussprachen :

PV 14/11/2006 - 19
CRE 14/11/2006 - 19

Abstimmungen :

PV 15/11/2006 - 4.1
CRE 15/11/2006 - 4.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0488

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 15. November 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

8. Stimmerklärungen
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgen die Stimmerklärungen.

 
  
  

– Bericht Joan i Marí (A6-0372/2006)

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident! Das Hauptmotto der Europäischen Union lautet „Einheit in der Vielfalt“. Von Anfang an waren wir bestrebt, einen gemeinsamen Raum zu errichten, und zwar nicht nur einen Wirtschaftsraum, sondern vor allem einen Raum der Lebenschancen und der Freiheit. Dies tun wir zwischen Völkern und Nationen, die vieles gemeinsam haben; ich meine nicht nur die strategischen, politischen und sozialen Interessen, die uns einen, sondern auch unsere Werte, Gepflogenheiten und Lebensansichten.

Wir haben einen gemeinsamen kulturellen Hintergrund, der auf der griechischen Philosophie, dem römischen Recht, dem Christentum, der Reformation, der Aufklärung, der Renaissance und auch der Globalisierung beruht. Doch gleichzeitig steht außer Frage, dass es noch immer kulturelle Unterschiede, eigene Identitäten und insbesondere verschiedene Muttersprachen gibt. Diese Vielfalt könnte zwar ausschließlich als Hindernis angesehen werden, ist aber in Wirklichkeit eine Quelle großen Reichtums und hoher Dynamik.

Deshalb habe ich den Vorschlag mit meiner Stimme unterstützt, auch wenn er letztendlich nicht angenommen wurde. Laut diesem Vorschlag sollte der Vertrag über die Europäische Union abgeändert werden, um ein Gemeinschaftsrecht für die Achtung und den Schutz der Sprachen zu schaffen, insbesondere der Minderheitensprachen, sowie die Errichtung einer europäischen Agentur für Sprachenvielfalt und Sprachenlernen zu ermöglichen.

Ich habe auch dafür gestimmt, dass alle europäischen Bürgerinnen und Bürger neben ihrer Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen erlernen sollten, denn dies ist meiner Ansicht nach der beste Weg zu gegenseitigem Verständnis, friedlichem Nebeneinander und starkem Zusammenhalt.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). – Herr Präsident! Was das Thema Mehrsprachigkeit betrifft, so bin ich froh, dass dieser Bericht des Kollegen Bernat Joan i Marí verabschiedet worden ist. Ich habe auch dafür gestimmt, wenn auch mit einigen Vorbehalten, die ich hatte und noch habe. Ich glaube, dass die Europäische Kommission wie auch wir bei der Abstimmung im Europäischen Parlament – was die Mehrheit anbelangt – bei einer Reihe von Abänderungsanträgen nicht genügend Mut gezeigt haben. Im Sinne der Verständigung innerhalb der Europäischen Union muss zum Thema Mehrsprachigkeit mehr geleistet werden, als Voraussetzung für Toleranz und Akzeptanz.

Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, dass die Kommission die Frage der Schaffung einer Agentur studieren und dem Parlament darüber berichten soll, sowie die Feststellung, dass die Kommission hier säumig ist, ist eine Tatsache. Diese Säumigkeit muss aus der Welt geschafft werden.

Hier im Parlament sollte zuerst berichtet, dann entsprechend argumentiert und entschieden werden.

 
  
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  Tomáš Zatloukal (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Verabschiedung der neuen Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit ist eine gute Nachricht. Für die Umsetzung dieser Politik werden die einzelnen Mitgliedstaaten zuständig sein. Einige Mitgliedstaaten nehmen derzeit Veränderungen an ihrem Bildungssystem vor. Einen wesentlichen Teil dieser Veränderungen macht der Unterricht von Fremdsprachen sowohl als Kommunikationsmittel als auch in Anerkennung kultureller Vielfalt aus.

Wenn wir die einzelnen Systeme aktuellen Sprachwissens bei der Bildungsplanung bestmöglich nutzen wollen, müssen wir den Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz ohne Wenn und Aber befürworten. Die Motivation für das Unterrichten von Fremdsprachen wird auch durch die Transparenz von Sprachprüfungen und -zertifikaten erhöht, was denen zugute kommt, die sie in ihrem späteren Berufsweg vorweisen können.

Der Bericht stellt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Vermittlung von Fremdsprachen dar und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit von Arbeitnehmern wie auch die Kommunikation zwischen den Bürgern und den europäischen Einrichtungen. Auch aus diesem Grund habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Andreas Mölzer (NI). – Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Bei aller Euphorie für die Mehrsprachigkeit dürfen wir aber nicht vergessen, was uns ständig schlechter ausfallende Pisa-Studien an Defiziten aufdecken.

Die Begrenzung des Ausländeranteils in Schulklassen auf 30 % sollte zur Erleichterung der Integration, Aufrechterhaltung der Qualitätsnormen und Verringerung kultureller Konfliktpotenziale aber eine Selbstverständlichkeit werden. Eine ausreichende Beherrschung der heimischen Sprache vor Beginn des Regelunterrichts und gegebenenfalls vermehrte Sprachförderung etwa in Form eines weiteren Kindergarten- oder Vorschuljahres sollte meines Erachtens demnach zur EU-Norm werden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Ich möchte meine Vorbehalte zu denen meines Kollegen Mölzer hinzufügen. In diesem Bericht stehen wunderbare Dinge. Er tut insbesondere kund, dass der Englischunterricht nicht von der Europäischen Union subventioniert werden braucht.

Er enthält einen außerordentlich ehrgeizigen Standpunkt, wonach alle Minderheitssprachen – etwa 60 an der Zahl – offizielle Sprachen werden sollen, allerdings ein wenig zu Lasten der 21 EU-Amtssprachen, von denen einige im gewissen Sinne bereits außerordentlich bedroht sind: So sind das Lettische, das Litauische, das Estnische, das Ungarische und das Slowenische keine internationalen Kommunikationssprachen. Und selbst die Lage des Italienischen, des Deutschen und des Französischen bietet Anlass zur Beunruhigung.

Es ist recht paradox, dass der Bericht Einsparungen mit der Begründung vorschlägt, dass diese Amtssprachen der Europäischen Union nicht mehr unbedingt in allen Delegationen als Arbeitssprachen angesehen werden, und zwar, um Mittel für die regionalen Sprachen freizusetzen. Gestern haben wir das recht bedauerliche Beispiel des Regierungschefs eines vor kurzem zur vollständigen Unabhängigkeit gelangten Staates erlebt, der, anstatt sich in seiner Muttersprache zu äußern, glaubte, Englisch sprechen zu müssen, wobei er Student in Straßburg war! Ich finde, dass das ein ziemlich schlechtes Vorzeichen für die Entwicklung der Mehrsprachigkeit in der Europäischen Union ist!

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Joan i Mari über eine neue Rahmenstrategie zur Mehrsprachigkeit gestimmt, obgleich ich einige Vorbehalte in Bezug auf einige angenommene Vorschläge und Abänderungen hege.

Meiner Meinung nach sollte die europäische Strategie zur Mehrsprachigkeit den Unterricht und die Förderung von „europäischen Weltsprachen“ umfassen, ein Begriff, der auf Portugiesisch zutrifft, der weltweit am dritthäufigsten gesprochenen EU-Sprache (hinter Englisch und Spanisch und vor Deutsch, Französisch und Italienisch). Aufgrund ihrer Einzigartigkeit und der Tatsache, dass sie von rund 200 Millionen Menschen in acht Ländern auf fünf Kontinenten gesprochen wird, müsste die portugiesische Sprache eine der EU-Amtssprachen sein. Das wird im Bericht nicht gebührend anerkannt.

Portugiesisch ist das dauerhafteste Verbindungsglied zwischen den Kontinenten, da es ein Kommunikationsmittel ist, das Rohmaterial, mit dem große Dichter und Schriftsteller gearbeitet haben, und mit einem Ansehen, das auf achthundert Jahre Geschichte zurückgeht.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde diesen Bericht mit gewissen Vorbehalten unterstützen. Ich bin der Meinung, dass es nicht unbedingt von Vorteil für das reibungslose Funktionieren der Organe ist, wenn wir dem Cocktail der EU-Amtssprachen unaufhörlich weitere Sprachen hinzufügen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments müssen die Möglichkeit erhalten, in ihrer eigenen Sprache zu sprechen und andere Beiträge in ihrer eigenen Sprache zu hören; diese Auffassung teile ich, aber das trifft nicht zwangsläufig für Bedienstete der Kommission oder des Rates zu.

Wir haben nun die anormale Situation, dass Gälisch für die Abgeordneten aus Schottland und Spanisch für diejenigen aus Gibraltar, nicht aber Walisisch für diejenigen aus Wales zur Verfügung stehen. Wenn wir aber schon neue Sprachen aufnehmen, möchte ich darum bitten, dabei auch die Sprache Kornisch zu berücksichtigen, die in einem Teil meines Wahlkreises gesprochen wird. Dabei handelt es sich um eine Minderheitensprache, aber die Zahl der Menschen, von denen diese Sprache potenziell gesprochen wird, ist mindestens ebenso groß wie die derjenigen, die Maltesisch, eine der Amtssprachen der Gemeinschaft, sprechen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Mehrsprachigkeit ist wichtig für die Mobilität innerhalb der Europäischen Union, weshalb wir für den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt haben.

Wir haben allerdings gegen bestimmte vorgeschlagene Formulierungen gestimmt, unter anderem die über eine Sprachengesetzgebung der EU, die Schaffung einer Agentur für Sprachenvielfalt und/oder Vielsprachigkeit sowie die Einrichtung eine interinstitutionellen Arbeitsgruppe, die sich für die Änderung des EG-Vertrags einsetzt, um eine Rechtsgrundlage für den Begriff „Achtung der Sprachenvielfalt“ zu schaffen.

Wie immer kommt auch hier die Tendenz des Europäischen Parlaments zum Vorschein, alles und jedes behandeln zu müssen. Wir möchten unterstreichen, dass ausschließlich die Mitgliedstaaten für die Organisation des Unterrichts und die umfassende Achtung des Inhalts der Bildungssysteme zuständig sind. Folglich liegt es in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger eine vernünftige Sprachausbildung erhalten.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich möchte Herrn Joan i Mari zu seinem wichtigen und zeitgemäßen Bericht über eine neue Rahmenstrategie zur Mehrsprachigkeit beglückwünschen, dem ich meine uneingeschränkte Zustimmung gebe. Ich begrüße die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa.

Die Existenz mehrerer Sprachen in Europa ist ein dem Prozess der europäischen Integration eigenes Merkmal und eine Schlüsselkomponente der europäischen Kultur. Das Erlernen mehrerer Sprachen, das als Ziel „Muttersprache +2“ aus der Lissabon-Strategie bekannt ist, sollte unterstützt werden, um die Kommunikation zwischen Menschen unterschiedlicher Länder zu erleichtern und die Akzeptanz der Unterschiede zwischen ihnen zu fördern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Minderheitensprachen ausdrücklich. Die Förderung der Mehrsprachigkeit sollte jedoch nicht dazu führen, dass eine übertriebene (und unnötige) Übersetzung in Regionalsprachen erfolgt.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den uns vorliegenden Bericht gestimmt, weil die Mehrsprachigkeit ein Thema ist, das mir am Herzen liegt, und weil ich der Meinung bin, dass die EU laut und deutlich bekunden sollte, dass sie die sprachliche Vielfalt auf ihrem Hoheitsgebiet fördert.

Zum Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz, der im Bericht angeführt wird, bleibe ich bei den Argumenten, die ich in meiner schriftlichen Erklärung zu diesem Punkt vorgetragen habe.

Die Annahme eines Indikators für Sprachenkompetenz ist notwendig, um dem Mangel an nachprüfbaren Daten zu den Sprachfähigkeiten der EU-Bürger abzuhelfen. Allerdings darf dieser Indikator nicht auf die fünf am häufigsten gesprochenen Sprachen in der EU beschränkt sein. Neben anderen Faktoren müssen wir auch die Bekanntheit anderer europäischer Sprachen in der Welt berücksichtigen. Das ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt in dieser Frage, den die EU in ihre Politik der Offenheit gegenüber und der Zusammenarbeit mit der übrigen Welt einbinden muss.

Aus diesem Grund bedeutet meine Zustimmung zu Änderungsantrag 4 auch, dass ich die Forderung an die Kommission bekräftige, einen konkreten Zeitplan für die Erweiterung des Indikators auf alle EU-Amtssprachen aufzustellen, wie ich in meiner schriftlichen Erklärung angeregt habe.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) In der neuen Rahmenstrategie zur Mehrsprachigkeit begrüße ich, dass das Parlament meinen Beitrag zur Anerkennung der strategischen Bedeutung und globalen Relevanz europäischer Weltsprachen übernommen hat.

Weltweit ist Englisch für 350 Millionen Menschen die Muttersprache; für 280 Millionen Menschen ist es Spanisch; 230 Millionen Menschen sprechen Portugiesisch als Muttersprache und für 125 Millionen ist es Französisch. Diese Zahlen und die geographische Verteilung der Sprecher dieser Sprachen belegen die Bedeutung europäischer Sprachen mit weltweiter Verbreitung. Dank dieser Sprachen sind wir besser in der Lage, direkte Beziehungen und Kontakte mit anderen Teilen der Welt ohne Mittler zu erhalten und auszubauen.

Ich komme nun zu einem anderen Punkt der Thematik: Mir ist bekannt, dass die Gegner der europäischen Förderung der Mehrsprachigkeit als einen der Gründe, um sie zu streichen oder sie durch eine Arbeitssprache oder einige wenige Arbeitssprachen zu ersetzen, die Kosten ins Feld führen.

Man kann nicht bestreiten, dass dies Geld kostet. Doch man muss bedenken, dass trotz der finanziellen Einwände, die da geäußert werden, von den Kosten, die für den Aufbau eines modernen Europa anfallen, diese hier einer sehr guten Sache dienen: der Förderung unserer Tradition. Mehrsprachigkeit kostet mit Sicherheit weniger als Krieg und ist eine starke kulturelle Aktivität.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Die Mehrsprachigkeit ist ein wichtiger Grundgedanke. Wir sollten uns die Einzigartigkeit des Europäischen Parlaments bewusst machen, in dem eine Simultanübersetzung in derzeit 21 Sprachen und schon bald in 23 Sprachen, erfolgt. Wenn wir aber das Ziel erreichen wollen, dass alle EU-Bürger neben ihrer Muttersprache mindestens zwei Fremdsprachen beherrschen sollten, brauchen wir Unterstützung auf der Ebene der Mitgliedstaaten.

In Schottland ist die Zahl derjenigen gesunken, die in der Schule und an der Universität Fremdsprachen lernen wollen. Wir müssen diesen Trend umkehren. Ich freue mich, dass in Schottland alle Zehnjährigen eine Fremdsprache in der Schule lernen. Ihre Anstrengungen sollten gefördert und unterstützt werden. Die Unterstützung der schottischen Regierung für den Gälisch-Unterricht in den mittleren Bildungsebenen verdient ebenfalls Anerkennung.

 
  
  

– Allgemeines Präferenzsystem der Europäischen Union (B6-0578/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Das Anliegen, bei einigen Ländern die Bewilligung des Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS), das heißt, des privilegierten Zugangs für ihre Ausfuhren zum europäischen Markt, mit der Bedingung zu verknüpfen, dass sie die Mindestvorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten, ist eine gute Sache.

Wie es aber bei dieser Art von Entschließung die Regel ist, befürchte ich, dass wir damit im Stadium der frommen Wünsche stecken bleiben. Ich glaube nicht, dass das Brüsseler Europa trotz der Klauseln zur Achtung der Menschenrechte und der „sozialen Grundrechte“, mit denen es seine internationalen Handelsabkommen bestückt, jemals irgendeine Verletzung dieser Rechte bestrafen und seine Klauseln geltend machen würde. Es akzeptiert den Handel mit China und unterstützte Chinas Beitritt zur WTO, trotz allem, was uns über die Arbeitsbedingungen in diesem kommunistischen Land, über das Bestehen der Laogais und Zwangsarbeit, über politische Unterdrückung, fehlende Freiheiten und selbst die systematische Verletzung des Eigentumsrechts durch die dort in großem Ausmaß praktizierte Nachahmung und Produktpiraterie bekannt ist.

Es geht hier um ein Problem der Glaubwürdigkeit, über die Europa in diesem Punkt in keiner Weise verfügt.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Jedes Jahr werden in Kolumbien mehr Gewerkschaftsaktivisten ermordet als in der übrigen Welt zusammen. Im Jahre 2005 wurden 70 Gewerkschafter umgebracht, 260 mit Todesdrohungen drangsaliert und 56 willkürlich festgehalten, während sieben nur knapp einem Sprengstoffanschlag oder bewaffneten Überfall entgingen. Sechs weitere Mitglieder wurden entführt, und drei Personen sind verschwunden.

Die Kommission hat sich voller Stolz damit gebrüstet, dass sie die APS-Vorteile an Rechtsstandards koppeln würde. Dabei hat selbst die ILO erklärt, dass in Kolumbien grundlegende Normen des internationalen Arbeitsrechts nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Dies sollte eigentlich eine der Voraussetzungen sein, um in den Genuss des APS + zu kommen. Die Ratifizierung eines ILO-Übereinkommens ist nicht gleichbedeutend mit seiner Durchsetzung. Das kann Ihnen jeder Gewerkschafter in Kolumbien ohne weiteres bestätigen.

Daher begrüße ich diesen Entschließungsantrag und die Erklärung von Kommissar Mandelson während der Aussprache. Außerdem möchte ich die Kommission aufrufen, den APS +-Status von Kolumbien noch einmal zu überprüfen. Ansonsten wird sich der Eindruck verfestigen, dass ein Land, in dem Gewerkschafter umgebracht werden, dafür auch noch belohnt wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diese Abstimmung. In viel zu vielen Ländern, die in den Genuss des APS-Systems kommen, sind Verletzungen der Arbeitnehmerrechte an der Tagesordnung. Die Kommission muss mithilfe regelmäßiger und transparenter Bewertungen dafür sorgen, dass die einschlägigen ILO-Übereinkommen wirklich umgesetzt werden.

 
  
  

– Bericht Gebhardt (A6-0375/2006)

 
  
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  Oldřich Vlasák (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte erläutern, weshalb ich für die vorgeschlagene Empfehlung für eine Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt gestimmt habe. Zunächst möchte ich feststellen, dass es nach meiner Überzeugung eine gute Sache ist, dass die europäischen Organe nach drei Jahren langwieriger Verhandlungen zu einer Entscheidung zugunsten einer Liberalisierung des freien Dienstleistungsverkehrs gekommen sind. Das wird zur Entstehung von mehr als einer halben Million neuer Arbeitsplätze führen und das Wirtschaftswachstum in unseren Ländern fördern.

Obwohl die Richtlinie in ihrer endgültigen Form meiner ursprünglichen Vorstellung von der Liberalisierung von Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt nicht ganz entspricht, wird sie dennoch allen Beteiligten einen zusätzlichen Nutzen bringen, und deshalb habe ich für sie gestimmt. Sie wird Händlern sowie kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu den Märkten der anderen Mitgliedstaaten erleichtern. Der im Rat erzielte Kompromiss ist allerdings sehr zerbrechlich, und es hat keinen Zweck, ihn aufs Spiel zu setzen. Deshalb habe ich für bestimmte, sensible Themen betreffende Änderungsanträge nicht gestimmt, wie etwa die Einhaltung des Arbeits- oder Strafrechts, die Definition von sozialen Dienstleistungen und Überwachungspflichten. Diese Fragen werden sicherlich noch Gegenstand künftiger Debatten sein.

 
  
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  Péter Olajos (PPE-DE).(HU) Als Abgeordneter eines der neuen Mitgliedstaaten habe ich mich für die Rechte unserer Unternehmen und Arbeitnehmer stark gemacht und mehrmals sowohl mündlich als auch schriftlich Anfragen an die Kommission gerichtet, bei denen es um den Schutz und die Achtung der Arbeitnehmerrechte ging.

Dabei sind wir oft auf rechtliche, politische und wirtschaftliche Probleme gestoßen. Uns wurde häufig vorgeworfen, dass wir Sozialdumping betreiben, die Standards in Bezug auf die Sicherheit am Arbeitsplatz herunterschrauben und ähnlich absurde Dinge tun. Die meisten Probleme – so auch die Affären „SoKo Bunda“ und „SoKo Pannonia“ um ungarische Arbeitnehmer in Deutschland – wurden mittlerweile gelöst: Die Maßnahmen der deutschen Behörden wurden gerichtlich gestoppt und es laufen sogar Schadenersatzklagen.

Die heutige Annahme der Dienstleistungsrichtlinie ist ein riesiger Schritt in Richtung Klärung der verschiedenen Ungewissheiten. Sie ist ein Kompromiss, was bedeutet, dass niemand wirklich voll und ganz zufrieden ist, aber sie ist ein guter Kompromiss, der unsere Sache voranbringen wird, nämlich die Verwirklichung der Grundfreiheiten unserer Union, der Dienstleistungsfreiheit.

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe für den Bericht von Frau Gebhardt gestimmt, vor allem weil ich aus einer Grenzregion komme, in der wir diese Schwierigkeiten Tag für Tag erleben. Deshalb glaube ich, dass es sich um positive Maßnahmen handelt, die speziell den Grenzgebieten zugute kommen.

Etwas bedauerlich finde ich die Polemiken, die jahrelang über den uns heute beschäftigenden Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinie geführt worden sind, der schlussendlich eine sehr breite Zustimmung auch in diesem Parlament gefunden hat, eine Zustimmung, die er meines Erachtens verdient. Ich hoffe, dass in Zukunft die proaktiven und positiven Vorschläge über die Polemiken obsiegen.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Freiheit, Dienstleistungen zu erbringen, gehört zu den vier Freiheiten der Europäischen Union, die vom EWG-Vertrag garantiert werden. Der Vertrag untersagt die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Angehörigen eines Mitgliedstaates in einem anderen Mitgliedstaat und die Errichtung von Hindernissen für den freien Dienstleistungsverkehr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben vor zwei Jahren mit der Arbeit an diesem Dokument begonnen, das die Freiheit ermöglicht, die seit 50 Jahren unser Grundrecht ist. Aus dem Vorschlag für eine Richtlinie wurden die Anwendung des Herkunftslandprinzips (eine Voraussetzung für den freien Dienstleistungsverkehr), Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Gesundheitsfürsorge, soziale und sonstige Dienstleistungen ausgeklammert.

Litauen war das einzige Land, das sich im Rat bei der Abstimmung über die Richtlinie der Stimme enthalten hat. Ich denke, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis wir erkennen, dass die Umsetzung der Richtlinie unseren Erwartungen nicht entspricht. Daher stimme ich – wie bereits bei der ersten Lesung – gegen diese Richtlinie.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE).(FR) Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn im Vergleich zu dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Ausgangstext zahlreiche Fortschritte erzielt wurden, unterscheidet sich die heute zur Abstimmung vorgelegte Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt von jener, die dem Europäischen Parlament in erster Lesung vorlag. Ich habe also für die Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts gestimmt.

Die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fallen immer noch in den Geltungsbereich der Richtlinie, ebenso wie ein Teil der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Die Wirkung des Ausschlusses der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse ist ebenfalls viel stärker eingeschränkt. Die von der Europäischen Grundrechtecharta garantierten Grundrechte werden nur noch in einem Erwägungsgrund angeführt. Schließlich bleibt der Text hinsichtlich des Ausschlusses des Arbeitsrechts sehr undurchsichtig.

Auch wenn die von der Europäischen Kommission vorgelegte schriftliche Erklärung teilweise die erforderlichen Antworten auf diese Fragen gibt, die ich für wesentlich halte, so hat sie hingegen keine Rechtswirkung, und im Falle eines Rechtsstreites vor Gericht könnte sie vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden. Etwas anderes wäre es gewesen, wäre diese Erklärung vom Rat als dem Mitgesetzgeber mit dem Parlament ausgegangen.

 
  
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  Richard Corbett (PSE).(EN) Herr Präsident! Der ausgehandelte Kompromiss, der fraktionsübergreifend mit großer Mehrheit angenommen wurde, stellt dem Parlament ein glänzendes Zeugnis aus. Wir haben die Vorschläge der Kommission geprüft und überarbeitet, damit sie in all unseren Ländern auch praktikabel und politisch annehmbar sind. Und so haben wir eine Lösung erzielt, die für den Wirtschaftsstandort Europa zweifelsohne von großem Vorteil sein wird.

Besonders erfreut bin ich über die Abänderung, die noch in letzter Minute an dieser Kompromisslösung vorgenommen wurde und die Frage des Komitologieverfahrens betrifft. Erst vor wenigen Monaten hatten wir mit dem Rat eine Vereinbarung geschlossen, wonach dem Parlament bei den Durchführungsbestimmungen, die auf diese Richtlinie folgen werden, größere Kontrollrechte eingeräumt werden sollen.

Der anfängliche Standpunkt des Rates, dass diese neue Vereinbarung nicht auf diese Richtlinie Anwendung finden würde, war schlichtweg nicht hinnehmbar. Ein Teil der Vereinbarung bestand schließlich darin, dass sie für sämtliche neue Rechtsakte gelten würde, bei denen die Kommission im Nachhinein gesetzesähnliche Durchführungsbestimmungen erlassen darf. Das wurde jetzt erfreulicherweise als Bestandteil der Vereinbarung anerkannt, sodass sämtliche Durchführungsbestimmungen mit gesetzesähnlichem Charakter, die auf diese Richtlinie folgen werden, nur dann in Kraft treten können, wenn das Parlament seine Zustimmung gibt.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich habe für die Annahme des Entwurfs der Dienstleistungsrichtlinie in der geänderten Fassung gestimmt. Ich war also – anders ausgedrückt – dagegen, ihn abzulehnen. Im Grunde genommen bin ich ein Optimist, und deshalb glaube ich daran, dass er dazu beitragen wird, Bürokratie abzubauen, das Wirtschaftswachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen.

Wir sollten jedoch ehrlicherweise zugeben, dass die vor drei Jahren von der Europäischen Kommission vorgestellte ursprüngliche Fassung der Richtlinie viel besser war und wirksamer hätte dazu beitragen können, die Ziele der Lissabon-Strategie zu erreichen.

Was wir jetzt haben, ist eine stark verwässerte Richtlinie, die kaum als großer Erfolg bezeichnet werden kann. Anscheinend fürchten sich einige der alten Mitgliedstaaten vor dem freien Dienstleistungsverkehr und dem Wettbewerb mit den neuen Mitgliedsländern, und sie begründen dies mit der Furcht vor Sozialdumping. Eine solche Haltung ist schwer zu verstehen, denn meines Erachtens wollen wir doch alle, dass Europa wettbewerbsfähiger und dynamischer wird.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Mit dem abgestimmten Vorschlag zur Dienstleistungsrichtlinie ist uns – davon bin ich überzeugt – ein guter Kompromiss gelungen zwischen der Freiheit der Dienstleistungen auf der einen Seite und der Notwendigkeit von Beschränkungen im Interesse von Arbeitnehmern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen auf der anderen Seite. Daher habe ich diesem Bericht auch zugestimmt.

Es liegt nunmehr an den Mitgliedstaaten, die Einhaltung der Bestimmungen zu kontrollieren. Erst dann wird diese Dienstleistungsrichtlinie ein voller Erfolg werden. Mein Appell an den jetzt nicht anwesenden Rat, an die Ratspräsidentschaft, besteht darin, auf die Mitgliedstaaten entsprechend einzuwirken, damit die geeigneten Kontrollmechanismen zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie dann auch vorbereitet werden.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Mit der Annahme der Dienstleistungsrichtlinie durch das Europäische Parlament wird die Festlegung allgemeiner Bestimmungen ermöglicht. Diese wiederum sollen die Wahrnehmung der Niederlassungsfreiheit durch Dienstleistungserbringer und den freien Dienstleistungsverkehr erleichtern, werden dessen hohes qualitatives Niveau sicherstellen und zugleich das Risiko des Sozialdumpings beseitigen, das in dem nunmehr abgeschafften ursprünglichen Konzept des Herkunftslandes enthalten war.

Ihr Geltungsbereich wurde wesentlich eingeschränkt, indem vor allem die Gesundheitsdienstleistungen, die nicht marktbestimmten Dienstleistungen und einige marktbestimmte, öffentliche Dienstleistungen ausgeschlossen wurden. Der Anteil der Dienstleistungstätigkeiten beläuft sich auf 70 % des BIP der Europäischen Union und bietet ein beträchtliches Wachstums- und Beschäftigungspotenzial. Rückblickend möchte ich darauf verweisen, wie sehr der Präsident der Französischen Republik, Jacques Chirac, dazu angehalten wurde, den seinerzeit von der Kommission Prodi vorgelegten ursprünglichen Text aufzuhalten.

Diese Angelegenheit macht den zunehmenden Einfluss des Europäischen Parlaments deutlich, für das dies ein großer politischer Sieg ist, der symbolisch für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft steht, wie es im Entwurf des Verfassungsvertrags für Europa dargestellt ist. Nun gilt es, den Blick auf die Mitgliedstaaten zu richten, denen es obliegt, diesen Text fair, ausgewogen und ehrlich in ihr nationales Recht umzusetzen.

 
  
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  Graham Booth (IND/DEM), schriftlich. (EN) Als EP-Abgeordneter der UKIP habe ich für einen Großteil der Änderungsanträge der GUE/NGL-Fraktion und der Verts/ALE-Fraktion gestimmt. Denn diese Fraktionen weisen, soweit sie sich der Gefahren des Supranationalismus bewusst sind, zumindest auf die nachteiligen Folgen hin, die eine fehlende demokratische, nationale Kontrolle über den Dienstleistungssektor für den Durchschnittsbürger und insbesondere für die Minderbemittelten mit sich bringen kann. Insofern versuchen sie, mit diesen Änderungsanträgen Schadensbegrenzung zu betreiben.

 
  
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  Gerard Batten, Derek Roland Clark, Nigel Farage, Jeffrey Titford und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. – (EN) Wir haben für einen Großteil der Änderungsanträge der GUE/NGL-Fraktion und der Verts/ALE-Fraktion gestimmt. Denn diese Fraktionen weisen, soweit sie sich der Gefahren des Supranationalismus bewusst sind, zumindest auf die nachteiligen Folgen hin, die eine fehlende demokratische, nationale Kontrolle über den Dienstleistungssektor für den Durchschnittsbürger und insbesondere für die Minderbemittelten mit sich bringen kann. Insofern versuchen sie, mit diesen Änderungsanträgen Schadensbegrenzung zu betreiben.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Antrag auf Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt gestimmt. In zweiter Lesung erfolgte die Abstimmung über einen Text, der hinter dem der ersten Abstimmung zurückbleibt. Er enthält nach wie vor zu viele Unsicherheiten im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes des Herkunftslandes. Der Text klärt keineswegs die im Hinblick auf den Schutz der öffentlichen Dienstleistungen und der Verbraucher bestehen bleibenden Missverständlichkeiten.

Angesichts des Umstands, dass das Arbeitsrecht in die nationale Zuständigkeit fällt, wiegt noch schwerer, dass der Rat die Einhaltung des Arbeitsrechts den EG-Entscheidungen unterstellt, denn damit wird die Einhaltung des Arbeitsrechts Gegenstand von Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft.

Damit gibt die Europäische Union ihre ursprüngliche Absicht auf, einen solidarischen europäischen Raum zu schaffen. Mit der Angleichung der Sozial- und Umweltstandards sowie der Vorschriften des Verbraucherschutzes nach unten wird das europäische Sozialmodell aufs Spiel gesetzt.

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich.(FR) Die französischen Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion haben es heute, am Mittwoch, dem 15. November, abgelehnt, dem Bericht über die Dienstleistungen im Binnenmarkt, mit anderen Worten, der Dienstleistungsrichtlinie, zuzustimmen.

Denn auch wenn die PSE-Fraktion und die sozialdemokratische Berichterstatterin, Evelyne Gebhardt, in erster Lesung enorme Fortschritte erzielt haben – vor allem mit der Ablehnung des Grundsatzes des Herkunftslandes –, erhielt das Parlament seitens der Kommission keine Garantie für einen Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die öffentlichen Dienstleistungen.

Da in der zweiten Lesung des Textes keine Schlussabstimmung über den Gesamttext vorgesehen war, unterstützten wir den Änderungsantrag über die Ablehnung des Textes, der von mehreren Fraktionen (Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz) eingereicht worden war. Darüber hinaus legten wir mehrere Änderungsanträge vor, mit denen vor allem die Freiheit der Mitgliedstaaten sichergestellt werden sollte zu definieren, was sie unter Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse verstehen.

Wie Bernard Poignant im Namen der französischen Sozialisten erläuterte, „muss die Definition, Formulierung, Organisation und Finanzierung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, ob wirtschaftlicher oder nichtwirtschaftlicher Natur, eine Aufgabe für die Mitgliedstaaten und ihre regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Behörden bleiben“.

 
  
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  Anne Ferreira (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Antrag auf Ablehnung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates über die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt. Diese ist unbefriedigend, denn sie schafft mehr Verwirrung und Rechtsunsicherheit und schwächt den vom Europäischen Parlament in der ersten Lesung geänderten Vorschlag, gegen den ich gestimmt hatte, weiter.

Das trifft vor allem auf das Arbeitsrecht und die sozialen und öffentlichen Dienstleistungen zu, die aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen wurden. Vor allem aber versetzt nun der Text des Rates die Kommission in die Lage, im Hinblick auf die Anwendung der Richtlinie Orientierungshilfen zu geben.

Der Begriff des Herkunftslandes wurde zwar aus dem von der Kommission geänderten Text entfernt, aber nicht durch den Begriff Bestimmungsland oder Aufnahmeland ersetzt. Das halte ich für einen großen Nachteil, umso mehr, da der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die möglicherweise daraus entstehenden Konflikte zu lösen haben wird.

Somit wurde also am heutigen 15. November eine Dienstleistungsrichtlinie mit liberaler Ausrichtung angenommen.

Eine drei Jahre währende Aussprache konnte diesen Ausgang mit gefährlichen Konsequenzen für das politische und soziale Europa nicht verhindern. Dies ist ein böser Schlag gegen das europäische Aufbauwerk, den es überhaupt nicht brauchen kann.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die gerade erfolgte Annahme dieser Richtlinie ist eine äußerst beängstigende Entwicklung. Wir sind zutiefst enttäuscht über die Ablehnung des Vorschlags, den unsere Fraktion eingereicht hat und den wir unterzeichnet haben, den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zurückzuweisen.

Was heute geschehen ist, kam einer Kapitulation vonseiten der beiden größten Fraktionen im Parlament gleich, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, wenn man sich ihrer Standpunkte in der ersten Lesung im vergangenen Februar erinnert. Sie haben nichts unternommen, um die Vereinbarung voranzubringen, die sie nach den Protesten und Demonstrationen in Straßburg verfasst und für die sie gestimmt haben. Sie sind jetzt wieder zu einigen der schädlichsten Aspekte der ursprünglichen, berüchtigten Bolkestein-Richtlinie zurückgekehrt.

Was sie im Auge haben, ist die Liberalisierung der Dienstleistungen, auch im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, und damit beugen sie sich dem Druck der großen Wirtschafts- und Finanzgruppen, die diesen „Schritt“ als ganz neue Chance zur Ausbeutung der Arbeitnehmer und für die wirtschaftliche Vorherrschaft ansehen. Damit wird nicht nur das souveräne Recht der Staaten untergraben, die öffentlichen Dienstleistungen zu definieren, zu schützen und zu finanzieren, sondern sie werden auch ihrer Fähigkeit beraubt, die Finanzierungsregeln festzulegen und die Dienstleistungen insgesamt zu schützen. Auf diese Weise wird die Macht von supranationalen Gremien wie der Kommission gestärkt.

Unserer Meinung nach sollte jedes Land weiterhin das souveräne Recht haben, Entscheidungen über die von ihm gewünschten öffentlichen Dienstleistungen, über seine öffentlichen Vermögensgegenstände, seine Form der Finanzierung und Organisation und über seine Rechte von Arbeitnehmern und Endverbrauchern zu treffen.

 
  
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  Jean-Claude Fruteau (PSE), schriftlich.(FR) Trotz der konsequenten Fortschritte im Vergleich zu dem ursprünglichen Entwurf der Europäischen Kommission bietet der heute in zweiter Lesung vorgeschlagene Text über die Dienstleistungen in der EU keine ausreichenden Garantien, um jedes Risiko des Zerfalls des europäischen Sozialmodells auszuräumen.

Bestimmte sensible Sozialdienstleistungen, wie der soziale Wohnungsbau, Dienstleistungen zur Unterstützung der Familie oder Dienstleistungen der medizinischen Grundversorgung, die ursprünglich in der ersten Lesung aus dem Geltungsbereich der künftigen Richtlinie ausgeschlossen wurden, wurden somit von den Mitgliedstaaten wieder aufgenommen.

Außerdem wurde das Rechtsvakuum, das vor allem die Abschaffung des Grundsatzes des Herkunftslandes begleitet, nicht beseitigt, sodass es dem Urteilsspruch der Richter des Gerichtshofs – und nicht dem Gesetzgeber –zufallen wird, die künftigen Grundzüge der europäischen Sozialpolitik mittels Rechtsprechung festzulegen, wozu diese Lage sicher Vorschub leistet.

In diesem Zusammenhang ist klar, dass die schriftliche Erklärung der Kommission, die dazu dienen soll, einen Teil der Lücken im Text – wie den Ausschluss des Arbeitsrechts – zu klären, keine wirkliche Rechtswirkung besitzt, was ihren Einfluss und ihren Nutzen besonders unsicher macht.

Aus allen diesen Gründen habe ich für die Ablehnung des Vorschlags für die Dienstleistungsrichtlinie und auch gegen die Annahme des abschließenden Berichts gestimmt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich.(FR) Wenn die neue Fassung der Bolkestein-Richtlinie nicht ohnehin schon schwer wiegende Mängel aufgewiesen hätte, vor allem den, sich nicht grundsätzlich von der vorangegangenen zu unterscheiden, so hätte uns schon ein einziger Grund zu ihrer Ablehnung bewogen, nämlich der verdächtige Konsens der beiden großen Fraktionen PSE und PPE, der noch dazu geschlossen wurde, um den im Rat erarbeiteten Kompromiss anzunehmen.

Eine echte Revolution wäre es unter anderem gewesen, würde die vorrangige Anwendung des nationalen Rechts des jeweiligen Mitgliedstaates, vor allem seines nationalen Arbeitsrechts, seiner Sozial-, Straf- und Steuerrechte auf dem eigenen Hoheitsgebiet ausdrücklich betont – das heißt, im Gegensatz zum Herkunftslandprinzip würde der Grundsatz des Empfängerstaates gelten. Das würde Dienstleistungserbringer eines Mitgliedstaates nicht daran hindern, in einem anderen Land Dienstleistungen anzubieten. Es hätte lediglich einen fairen Verlauf des Wettbewerbs mit den nationalen Akteuren erlaubt. Eine Revolution wäre es gewesen, wenn akzeptiert worden wäre, dass die Staaten für die Aufnahme bestimmter Aktivitäten Bedingungen stellen können, beispielsweise in Abhängigkeit von der Lage auf dem Arbeitsmarkt oder im Zusammenhang mit der Raumplanung. Aber sie verfügen nicht über diese Möglichkeit.

Nach dem Wettbewerb mit der übrigen Welt und dem Wettbewerb zwischen Unternehmen führt Europa nun den Wettbewerb zwischen europäischen Arbeitnehmern, Selbständigen oder abhängig Beschäftigten, und damit den Wettbewerb zwischen sozialen Systemen ein. Das wird gegen die Wand gehen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste begrüßt die Dienstleistungsrichtlinie und ist der Ansicht, dass Dienstleistungsunternehmen, unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen, in keinem Mitgliedstaat diskriminiert werden dürfen.

Die Kernfrage in der Debatte um die Dienstleistungsrichtlinie war, ob diese sich auf das Herkunftslandprinzip stützen sollte, oder ob die Gesetzgebung des Aufnahmelandes voll und ganz gelten soll. Das Herkunftslandprinzip betrifft wichtige, aber streng begrenzte Bereiche, wie Bauwesen, Installationsarbeiten und Beratungsdienstleistungen. Wir begrüßen einen Wettbewerb auf diesen Gebieten, meinen aber, dass dies zu fairen Bedingungen für alle Parteien erfolgen muss. Unseres Erachtens müssen auf schwedischem Territorium schwedische Vorschriften gelten. Darum ist es erfreulich, dass der Rat in seinem Gemeinsamen Standpunkt das Herkunftslandprinzip ablehnt.

Die Position des Rates ist vor allem ein Sieg für die von der Juniliste vertretenen Ansichten. Der Wettbewerb im Dienstleistungssektor wird sich verschärfen. Gleichzeitig wird die nationale Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten geachtet, indem das Herkunftslandprinzip nicht die Grundlage der Richtlinie bildet. Es ist positiv, dass die nationalen Dienstleistungsmonopole dadurch nicht beeinträchtigt werden und dass das nationale Arbeitsrecht, die Tarifverträge, gewerkschaftlichen Rechte und die Bestimmungen über soziale Sicherheit nicht berührt werden.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE-DE), schriftlich. Der gemeinsame Standpunkt des Rates berücksichtigt weitgehend die fundamentalen Abänderungen des Parlaments in erster Lesung. Die Bereiche, die ausgeschlossen sind, sind deutlich erklärt und betreffen vor allem die Gesundheitsdienste, audiovisuelle Dienste usw.

Das Prinzip des Herkunftslandes ist gestrichen, und die Arbeitsgesetzgebung und Sozialabkommen in den jeweiligen Ländern werden respektiert.

Aber auch der Markzugang für unsere Unternehmen wurde durch den Abbau vieler willkürlicher Schikanen erleichtert.

Weiterhin haben Stellungnahmen der Kommission Klarheit gebracht. Somit ist das gesamte Verhandlungsresultat für das Parlament, aber auch für die Wirtschafts- und Sozialpolitik als Erfolg zu betrachten. Jeder Kompromiss hat natürlich Schwächen, und gewisse Ratsabänderungen sind nicht ganz klar. Es wäre jedoch falsch, das insgesamt sehr positive Resultat durch eine erneute Diskussion im Rat gänzlich in Frage zu stellen.

 
  
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  Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich.(FR) Soeben wurde die Dienstleistungsrichtlinie mit klarer Mehrheit angenommen. Das gereicht dem Europäischen Parlament zur Ehre. Dies ist ein Sieg für die Europäische Union. Weshalb? Die Dienstleistungen machen über die Hälfte der europäischen Wirtschaft aus und bieten das wichtigste Beschäftigungspotenzial. Der freie Dienstleistungsverkehr gehört zu den Gründungsprinzipien der Union, und die Schaffung eines echten Binnenmarktes für Dienstleistungen ist für das Wirtschaftswachstum in Europa und damit für die Schaffung von Arbeitsplätzen unabdingbar.

Der Text, über den heute in Straßburg abgestimmt wurde, erlegt uns in diesem Sinne Verpflichtungen auf, leistet aber zugleich die erforderlichen Garantien zum Schutz der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Kontinuität unseres sozialen Besitzstandes sowie unseres Arbeitsrechts. Durch den Ausschluss des Herkunftslandsprinzips untersagt er den sozialen Wettbewerb und bildet ein wirksames Hindernis für Sozialdumping. Er beseitigt die ungerechtfertigten protektionistischen Barrieren und ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung ihrer nationalen Vorschriften, sofern dies durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt ist. Der Geltungsbereich des Textes wurde auch durch den Ausschluss so sensibler Bereiche wie der audiovisuellen Medien, des Gesundheitswesens, eines Teils der sozialen Dienstleistungen, des Glücksspielsektors oder der Notariate eingeschränkt. Dies ist ein guter Kompromiss, der Europa im Sinne der Interessen seiner Bevölkerung voranbringen wird.

 
  
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  Benoît Hamon (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diese Richtlinie gestimmt, denn meiner Ansicht nach ist sie trotz der in der parlamentarischen Aussprache und unter dem Druck der Gewerkschafts- und Bürgerbewegungen erzielten Verbesserungen nach wie vor zutiefst liberal.

Im Gegenzug zu der enormen Deregulierung des europäischen Dienstleistungssektors, die vor allem für die Unternehmen von Vorteil ist, wird keine echte Harmonisierung im Sinne der Verbraucher und der Arbeitnehmer in Aussicht gestellt.

Während die Kommission es ablehnt, die Rahmenrichtlinie über Dienstleistungen von allgemeinem Interesse weiter voranzubringen, trägt die Dienstleistungsrichtlinie zur Schwächung öffentlicher Dienstleistungen bei, wobei einige unter ihnen im gleichen Maße von ihren Auswirkungen betroffen sein werden wie einfache marktbestimmte Dienstleistungen.

Schließlich machen die „unzulässigen und zu prüfenden Anforderungen“ nach Artikel 14 und 15 jede öffentliche Regelung im Dienstleistungssektor unmöglich oder zumindest außerordentlich schwierig. Viele bislang als Gewähr für die Achtung des öffentlichen Interesses angesehene Regelungen wie Höchstpreise für die grundlegenden Dienste, eine Mindestanzahl von Angestellten, um die Qualität einiger sensibler Dienstleistungen zu gewährleisten, Gebietsplanung beispielsweise bei der Eröffnung von Verbrauchermärkten, werden nun gleichermaßen als nicht hinnehmbare Hindernisse für die Niederlassungsfreiheit sowie die unternehmerische Freiheit bewertet.

 
  
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  Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Meines Erachtens ist die geschlossene Liste mit den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu eng gefasst, sodass viele Dienstleister zwischen Baum und Borke sitzen. Gehören sie nun dazu oder nicht? Für diese Bereiche, die zur Bekämpfung der Armut und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts von größter Bedeutung und für Frauen ganz besonders wichtig sind, steht keine Rahmenrichtlinie zur Verfügung. Dabei handelt es sich doch um europäische Schlüsselbereiche. Die Erklärung der Kommission von heute Vormittag hat für die künftige Kommission, die beim Inkrafttreten der Richtlinie im Amt sein wird, keinerlei verbindliche Wirkung. Auch vor dem Gerichtshof hat diese Erklärung keine rechtliche Bedeutung, sodass dieser nun Entscheidungen treffen muss, vor denen sich das Parlament gedrückt hat. Aus der heutigen Abstimmung ist ersichtlich, dass die Abgeordneten es mehrheitlich vorziehen, zu den Arbeitnehmerrechten und dem Schutz der öffentlichen Dienstleistungen nicht eindeutig Stellung zu beziehen. Wie werden sie den kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften erklären, dass sie deren Mitbestimmungsrechte bei der Erbringung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und der Wahrung des Gemeinwohls geschwächt haben? Das Parlament hat zwar gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag positive Veränderungen durchgesetzt, aber wir hätten da noch mehr erreichen können.

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich.(FR) Obwohl an der ersten Fassung der Bolkestein-Richtlinie einige Verbesserungen vorgenommen und einige Sektoren aus dem Anwendungsbereich – oder eher Belästigungsbereich – herausgenommen wurden, ist dieser Text auch in seiner neuen Fassung nach wie vor von Grund auf unannehmbar. Nach wie vor sind Tür und Tor offen für Sozialdumping und unlauteren Wettbewerb zwischen den Arbeitnehmern.

Tatsächlich löst sie keines der mit der ursprünglichen Richtlinie entstandenen Probleme. Sie schließt die öffentlichen Dienstleistungen nicht aus und sichert nicht das Recht der Mitgliedstaaten, selbst über die Definition, Organisation und Finanzierung dieser Dienstleistungen zu bestimmen. Sie negiert die legitimen wirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Anforderungen, die die Mitgliedstaaten an die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit stellen können, und billigt ihnen lediglich die Möglichkeit zu, „Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ geltend zu machen – ein verschwommener Begriff, der dann vom Gerichtshof in Luxemburg möglichst restriktiv ausgelegt wird. Er verknüpft die Einhaltung des Arbeitsrechts des Staates, in dem die Dienstleistung erbracht wird, mit der Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und vor allem mit dem in den Verträgen festgeschriebenen Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit, was darauf hinausläuft, dass die Anwendung dieses nationalen Rechts vereitelt wird.

Mehrere Millionen Europäer haben das ultraliberale Europa abgelehnt, das die Menschen und die Bevölkerungen missachtet und die Marktgesetze, die Finanzinteressen und den hochheiligen Wettbewerb privilegiert. Ihnen sollten Sie Gehör schenken, bevor es zu spät ist!

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Antrag auf Ablehnung dieser Richtlinie gestimmt, die im Vergleich zur Abstimmung in erster Lesung einen Rückschritt darstellt, denn sie lässt die Anwendung des Herkunftslandprinzips offen und schließt den „freien“ Wettbewerb der öffentlichen Dienstleistungen – der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse – keineswegs aus, die dadurch höchst unsicher werden.

Die Europäische Kommission erläutert, dass der Text nicht eindeutig festlegt, welches Recht gelten soll, und dass folglich zumeist das dem Herkunftslandprinzip ähnliche internationale Privatrecht gelten wird. Für die Mitgliedstaaten wird damit der Handlungsspielraum auf sozialem Gebiet außerordentlich begrenzt. Trotz formaler Fortschritte wird mit diesem Text die liberale Wirklichkeit allmählich die Oberhand gewinnen und unser Sozialmodell gefährden.

 
  
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  Patrick Louis und Philippe de Villiers (IND/DEM), schriftlich.(FR) In dem Bestreben, beim Referendum über die europäische Verfassung die Zustimmung der Franzosen zu erwirken, machten ihnen die Befürworter, insbesondere in der UMP, drei Versprechungen: die Rücknahme der Bolkestein-Richtlinie, die Senkung der Mehrwertsteuer im Gaststättengewerbe und die Aufgabe des Beitrittsvorhabens der Türkei. Letztlich aber werden die Franzosen die Türkei, Bolkestein und eine unveränderte Mehrwertsteuer bekommen.

Der Kompromiss, für den wir heute stimmen, ist eine deutlich abgeschwächte Version der Originalfassung, die als doppelten Boden die Vollmacht für die Kommission und den Gerichtshof enthält, den ursprünglichen Text wiederherzustellen. Wie kann Herr Toubon sagen, dass er mit der Annahme dieses Kompromisses das „Schlimmste abwenden“ will?

Das Schlimmste wäre demnach das Nichtzustandekommen der Richtlinie, aber das Nichtzustandekommen der Richtlinie entspricht genau dem Versprechen, das den Franzosen im Jahr 2005 von der UMP und ihrem Staatschef gemacht wurde!

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich.(FR) Wenn ich heute für die Dienstleistungsrichtlinie stimme, so tue ich dies ohne jede Begeisterung. Dieser Text wurde zu stark entstellt und manipuliert. Entscheidende Bestimmungen wie jene über die Entsendung von Arbeitnehmern sind nicht mehr enthalten, was ich bedauere.

Uns wurde gesagt, dass so verfahren wurde, um Sozialdumping zu vermeiden. Aber dem ist nicht so. Es heißt, dass mit diesen Vorschriften die in der Europäischen Union geltenden grundlegenden Regeln und Kontrollen für die Unternehmen und die Arbeitnehmer geklärt werden sollten. Außerdem wird lauthals und freudig verkündet, dass das Herkunftslandprinzip, das mit entsprechenden Schutzmaßnahmen einherging, nicht mehr gilt.

Wie aber kann man jedoch gleichzeitig einen großen Fortschritt für den Binnenmarkt erhoffen? Was bieten wir unseren Unternehmen und unseren Bürgern? Zumindest nicht die klaren Regeln, die sie im Binnenmarkt benötigen würden.

Zu viele Lügen und Ängste haben die Aussprache um diese Angelegenheit zu Lasten des Binnenmarktes und der Integration unseres Europas verdüstert.

Mit dieser Richtlinie haben wir eine große Gelegenheit für eine stärkere Integration verpasst. Daraus sollten wir die entsprechenden Lehren für die Zukunft ziehen und nicht noch einmal die gleichen Fehler begehen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Bericht Gebhardt und die so gut wie sichere Annahme der Dienstleistungsrichtlinie. Das Parlament hat entscheidend dazu beigetragen, einen freieren grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU möglich zu machen, ohne dass Sozialleistungen, Gewerkschaftsrechte oder Umweltschutzvorschriften untergraben werden. Das Parlament wird die Umsetzung dieser Richtlinie aufmerksam überwachen müssen, damit die im Plenum gemachten Zusagen des Kommissars auch wirklich eingehalten werden.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Die Dienstleistungsrichtlinie wird auf das Leben von Arbeitnehmern und Verbrauchern einschneidende Auswirkungen haben, weil dadurch die Qualität der Dienstleistungen sinken und die Gefahr des Sozialdumpings steigen wird. Der freie, grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr erhält absoluten Vorrang, während andere Freiheiten wie soziale Rechte und das Recht auf Tarifverhandlungen auf der Strecke bleiben.

Die Richtlinie wird für eine Absenkung des Lohnniveaus sorgen und den Unternehmen zahlreiche Schlupflöcher bieten, um noch weniger als den Mindestlohn zu zahlen. Außerdem werden für Dienstleistungsanbieter Anreize geschaffen, sich in Niedriglohn- und Niedrigsteuerländern niederzulassen. Damit wird beim Arbeitsentgelt und bei den Beschäftigungsbedingungen ein Wettlauf nach unten gefördert.

Gesetzliche Vorschriften spielen bei Dienstleistungen aller Art eine ganz entscheidende Rolle. Und je stärker der Privatsektor daran beteiligt ist, desto mehr steigt auch die Notwendigkeit für solche Vorschriften. Mit dieser Richtlinie wird den Mitgliedstaaten und lokalen Behörden das Recht abgesprochen, den Dienstleistungssektor zu regulieren.

Letztendlich hat das Parlament vor der Kommission und dem Rat kapituliert, indem es seinen Standpunkt aus erster Lesung, der ja auch schon unzureichend war, nicht aufrechterhalten hat.

Leider konnte ich mich diesmal nicht an der Abstimmung beteiligen, da mein Sohn ins Krankenhaus gebracht werden musste.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), schriftlich. (MT) Ich habe aus zwei Gründen für die Richtlinie gestimmt.

Erstens haben wir die Menschen nicht wie Nummern behandelt, die im Dienste des Marktes stehen, sondern haben vielmehr den Rechten der Arbeitnehmer und anderer Personen Vorrang eingeräumt.

Der zweite Grund ist, dass wir alle Beschränkungen des freien Personenverkehrs aus dem Weg geräumt haben, indem wir Arbeitnehmer nicht gegeneinander ausgespielt und damit einen Wettbewerb geschaffen haben, den diejenigen gewinnen, die ihre Dienste zu den schlechtesten Bedingungen anbieten, sondern indem wir gezeigt haben, dass wir die Freizügigkeit nutzen wollen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu erweitern.

Diese Abstimmung sollte ein eindeutiges Zeichen setzen, dass niemand mehr ausländische Arbeitnehmer missbrauchen darf, indem er ihnen schlechtere Bedingungen als einheimischen Arbeitnehmern anbietet. Es darf auch nicht zulässig sein, einheimische Arbeitnehmer unter Druck zu setzen, sodass sie niedrigere Löhne und schlechtere Bedingungen annehmen.

Vor allen Dingen müssen Arbeitnehmer umfassend über die Bedingungen informiert werden, die einheimischen und ausländischen Arbeitnehmern angeboten werden, wobei ihnen auch keine Informationen vorenthalten werden dürfen. Mangel an Informationen führt zu Argwohn und Feindseligkeiten, so wie es beispielsweise in den Malta Drydocks der Fall ist.

Einsparungen bei den Ausgaben dürfen nicht durch Missbrauch der Rechte der Arbeitnehmer, sondern müssen durch Verbesserung der Qualität der Dienstleistungen erzielt werden. Das muss das Ziel der Richtlinie sein.

 
  
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  Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Koalition und die Vereinigung der Europäischen Linken haben gegen den abgeänderten Bolkestein-Vorschlag gestimmt, der vom Europäischen Parlament angenommen wurde, weil dadurch die Stellung der Arbeitnehmer in Bedrängnis gerät und dies ein harter Schlag gegen das soziale Europa ist.

Der Kompromiss, der zwischen der europäischen Rechten und den Sozialdemokraten geschlossen wurde, mildert zwar die neoliberale Philosophie und die erheblichen negativen sozialen Auswirkungen des Vorschlags ab, beseitigt diese jedoch nicht. Mit seinen Vieldeutigkeiten lässt er die Tür offen für weitere negative Interpretationen durch die Kommission und den Gerichtshof. Der neu formulierte Vorschlag der Kommission und des Rates, der heute vom Parlament ohne einen Änderungsantrag angenommen wurde, stärkt all diese gefährlichen Unbestimmtheiten.

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften schützt mit seinem Fallrecht systematisch die Dienstleistungsunternehmen, indem er das Herkunftslandprinzip anwendet. Er entscheidet stets gegen die Bestimmungen des Aufnahmelandes, mit dem Argument, sie würden die Aktivitäten der betreffenden Unternehmen behindern.

Die drohende Umsiedlung von Unternehmen in Länder mit minimaler Sozial- und Umweltgesetzgebung wird durch die Annahme der Richtlinie noch verstärkt.

Die Europäische Linke wird auch nach der Abstimmung über die Richtlinie gemeinsam mit den Gewerkschaften und den Nichtregierungsorganisationen ihren Kampf gegen Sozialdumping auf nationaler sowie auf europäischer Ebene weiterführen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. (FR) Selbstverständlich habe ich für die Dienstleistungsrichtlinie gestimmt. Der Text, der immer wieder geändert, korrigiert und durchgesehen wurde, ist das Ergebnis weit gehender Kompromisse und öffnet den Markt für Dienstleistungen in Europa. Ich habe wie die überwiegende Mehrheit des Europäischen Parlaments, d. h. etwa vier Fünftel seiner Mitglieder, für diesen Text gestimmt.

Die Öffnung des Marktes für Dienstleistungen wird sich positiv auf unsere Volkswirtschaft auswirken, wird zur Bekämpfung von Schwarzarbeit beitragen und einen besseren sozialen Schutz für alle europäischen Arbeitnehmer sicherstellen. Nach OECD-Angaben wird die Richtlinie zweieinhalb Millionen Arbeitsplätze in Europa schaffen und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist – bis der Gegenbeweis angetreten wird – immer noch die beste Sozialpolitik, die es gibt!

Die Verteufelung ist das Argument jener, die über keine Argumente verfügen. Im Übrigen ist es amüsant, festzustellen, dass es im sozialistischen Lager nur ein Häuflein Unbelehrbarer, darunter die frankophonen Belgier, gibt, die diesen Kompromiss noch ablehnen, der von allen, auch von den Gewerkschaften, akzeptiert wird!

Parlament und Rat haben ihre Aufgabe wahrgenommen und bewiesen, dass jene, die nicht aufgeben, diesen Text zu verteufeln, falsch liegen. Der Text bewahrt in seiner derzeitigen Form die besten Seiten des europäischen Sozialmodells und anerkennt den besonderen Charakter der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Die Mitgesetzgeber haben den Lügen ein Ende gesetzt und dem Wachstum in Europa eine Chance geboten!

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich.(FR) Entsprechend meiner Abstimmung über die Dienstleistungsrichtlinie in erster Lesung habe ich für die Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts gestimmt, denn der Rat hat nicht sämtliche vom Europäischen Parlament vorgeschlagenen Änderungen übernommen. Die Ablehnung ist notwendig, weil der gemeinsame Standpunkt des Rates das Arbeitsrecht und die sozialen Dienste von allgemeinem Interesse nicht eindeutig ausschließt.

Daher habe ich mitunterzeichnet und für drei Änderungsanträge der Delegation der französischen Sozialdemokraten gestimmt, die vorsehen, dass Arbeitsrecht und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse eindeutig und vollständig aus dem Geltungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie ausgeschlossen werden. Denn es geht um den Schutz der Grundrechte der Bürger, die nicht den Regeln des Binnenmarktes unterliegen dürfen.

Die Erklärung der Kommission kann nicht genügen, auch wenn sie im Hinblick auf mehrere Punkte ihre Absicht klärt, denn sie hat keinerlei verbindlichen Charakter.

Ferner habe ich für die Änderungsanträge gestimmt, die den vollständigen Ausschluss der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Geltungsbereich dieser Richtlinie zum Ziel haben.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die EU hat fünfzig Jahre gebraucht, um den im Vertrag von Rom von 1957 verankerten freien Dienstleistungsverkehr zu erreichen. Jetzt wird er bald Wirklichkeit sein.

Mit der Dienstleistungsrichtlinie, die die sich durch den Binnenmarkt bietende Niederlassungsfreiheit und Dienstleistungsfreiheit in den EU-Mitgliedstaaten erleichtern wird, geht die EU einen weiteren Schritt in die richtige Richtung.

Seit seinen Anfängen als Bolkestein-Richtlinie umstritten, ist der endgültige Text eher nicht ganz so offen.

Dennoch wird nach meiner Auffassung in diesem Bericht das richtige Verhältnis zwischen der dringenden Notwendigkeit, den Dienstleistungssektor für den Wettbewerb zu öffnen, und der Bewahrung des europäischen Sozialmodells getroffen.

Ich habe für diese Richtlinie gestimmt, weil ich glaube, dass Portugal viel gewinnen kann, da es den Binnenmarkt entsprechend bestmöglich nutzen wird.

Die Richtlinie anzunehmen war richtig, und zwar schon deshalb, weil eine ganze Reihe verwaltungstechnischer und rechtlicher Hindernisse beseitigt wurden, die von den nationalen, regionalen und lokalen Behörden errichtet worden waren. Portugiesische Unternehmen, und vor allem KMU, werden die Hauptnutznießer sein.

Darüber hinaus wird die Richtlinie zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie beitragen: mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze und größere Wahlfreiheit für die Verbraucher bei Dienstleistungen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. – (NL) Der uns heute zur Abstimmung vorliegende Gemeinsame Standpunkt des Rates zur Dienstleistungsrichtlinie stellt zwar eine Verbesserung des ursprünglichen Kommissionsvorschlags dar, weist aber gleichwohl noch einige Aspekte auf, die inakzeptabel sind.

Das Dokument schafft Rechtsunsicherheit. Beispielsweise bleibt unklar, welche Rechtsvorschriften gelten und inwieweit die Mitgliedstaaten nationale Bestimmungen vorschreiben können. Die Möglichkeit einer Harmonisierung nach oben ist nicht vorgesehen worden. Durch die Revisionsklausel bleibt außerdem die Tür für die Wiedereinführung des Herkunftslandprinzips sowie für die zusätzliche Aufnahme von Dienstleistungen, die gegenwärtig vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen sind, offen. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse fallen in den Geltungsbereich der Richtlinie, und da es keine Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gibt, besteht die Gefahr, dass die vorliegende Richtlinie eine horizontale Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse bilden wird.

Bedauerlich finde ich des Weiteren, dass die ursprünglich informatorische Liste der nicht unter die Richtlinie fallenden sozialen Dienstleistungen in eine einengende Liste umgeändert worden ist. Enttäuschend ist außerdem das Fehlen jeglicher Verweise auf die Charta der Grundrechte. Besonders verärgert bin ich schließlich darüber, dass das Europäische Parlament kapituliert und darauf verzichtet hat, die Errungenschaften aus der ersten Lesung maximal durchzusetzen. Dadurch wird die Zukunft eines demokratischen und sozialen Europas untergraben.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße die heutige Abstimmung zur Dienstleistungsrichtlinie und unterstütze den erzielten Kompromiss.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. (PL) Der einzige Vorteil des derzeitigen Kompromisses zur Dienstleistungsrichtlinie besteht darin, dass sich mit seiner Annahme die Grundlage, auf der der Dienstleistungsmarkt funktioniert, nicht verschlechtern wird. Das ist der einzige Grund, weshalb wir diesen Kompromiss in der heutigen Abstimmung unterstützen können. Den Beweis dafür, ob diese Richtlinie funktioniert, wird letztendlich der Europäische Gerichtshof liefern, der mit Sicherheit häufig angerufen werden wird, um bei Streitigkeiten wegen des widersprüchlichen Inhalts der Richtlinie zu entscheiden.

Einerseits haben wir die erklärte Dienstleistungsfreiheit. Andererseits sind die nicht näher bezeichneten öffentlichen und sozialen Dienstleistungen sowie Zeitarbeitsfirmen von dieser Richtlinie ausgenommen. Die Richtlinie hat keine Auswirkung auf arbeitsrechtliche Regelungen und Tarifverträge und ist nur begrenzt auf entsandte Arbeitnehmer anwendbar.

Mit der Verabschiedung dieser Dienstleistungsrichtlinie werden also die tatsächlichen Hindernisse für die Erbringung von Dienstleistungen in der EU nicht beseitigt. Sie ist ein Kompromiss, der vollständig auf Kosten der neuen Mitgliedstaaten erzielt wurde, die vor allem im Dienstleistungssektor einen Wettbewerbsvorteil auf dem EU-Markt haben. Keiner der sozialen Gründe, die zur Rechtfertigung der vorgenannten Ausnahmen und Beschränkungen angeführt wurden, ist für die erklärten sozialen Ziele ausschlaggebend. Sie sind lediglich ein Beleg für den wirtschaftlichen Chauvinismus der Gewerkschaften und anderer Interessengruppen in den alten Mitgliedstaaten.

Die bisherigen Aussprachen über diesen Entwurf sind das markanteste Beispiel für die europäische Heuchelei in dieser Sitzungsperiode. Das Europäische Parlament – und mit ihm die gesamte Europäische Union – gibt vor, die Grundsätze eines gemeinsamen Marktes im Dienstleistungssektor einzuführen. Damit täuschen wir nicht nur uns selbst, sondern auch unsere Bürger.

 
  
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  Salvatore Tatarella (UEN), schriftlich.(FR) Zunächst möchte ich auf die effiziente Arbeit der Berichterstatterin, Evelyne Gebhardt, verweisen, die bewirkt hat, dass der Text, der angenommen wurde, deutlich besser ist als der ursprüngliche Entwurf von Kommissar Bolkestein.

Aber trotz der bemerkenswerten Arbeit, die sie geleistet hat, habe ich für den Antrag auf Ablehnung dieser Richtlinie sowie für die von mir mitunterzeichneten Änderungsanträge und die von den Grünen und der GUE vorgeschlagenen Änderungsanträge gestimmt, denn der Text der zweiten Lesung bleibt hinter dem der ersten Lesung zurück.

Im Text gibt es nach wie vor zahlreiche unklare Stellen, die der Klärung bedurft hätten, bevor ein so wichtiger und für die Zukunft der Bürger Europas ausschlaggebender Text hätte angenommen werden können.

Außerdem wurden einige Dienstleistungen, wie die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, nicht aus dem Rahmen dieser Richtlinie entfernt, was uns vom Weg abbringen kann.

Die Rolle, die dem Gerichtshof und der Kommission bei der Kontrolle der Mitgliedstaaten und der Auslegung der Richtlinie zugebilligt wird, erscheint mir zu bedeutend. Damit begünstigt der Gesetzgeber das Regiment der Richter über Gebühr.

 
  
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  Der Präsident. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt geschlossen.

 
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