Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Edit Bauer im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres über die Bekämpfung des Menschenhandels: ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen Aktionsplan (2006/2078(INI) (A6-0368/2006).
Edit Bauer (PPE-DE), Berichterstatterin. – (SK) Der Menschenhandel gilt heute als die fraglos größte Schande der modernen Zeit und als eklatanteste Form der Menschenrechtsverletzung. Es handelt sich zudem um einen außergewöhnlich gefährlichen Typ von krimineller Aktivität, und der Menschenhandel stellt nach dem Waffen- und Drogenhandel die drittgrößte Einkommensquelle dar, mit einem Umsatz in Milliardenhöhe.
Einer gerade heute erst veröffentlichten Erklärung des Vatikans zufolge sei der Menschenhandel schlimmer als Sklavenhandel. Nach Schätzungen von Fachleuten werden jedes Jahr ungefähr hunderttausend Menschen in der Europäischen Union Opfer von Menschenhandel. Die jüngsten Erkenntnisse von UNICEF zeigen, dass zwei Drittel der Mitgliedstaaten zu den Ursprungs- und Empfängerländern gehören. Die Auffassung, dies alles gelte für uns nicht, ist daher ein Irrtum. Ebenso unrichtig ist die Vorstellung, dieses Problem betreffe nur ein paar Tausend Prostituierte, deren Schicksale oft sehr tragisch sind. Es gibt jedoch neue Entwicklungen. Sie schließen die wachsende Zahl von Menschenhandelsopfern im Zusammenhang mit Zwangsarbeit, Dienstleistungen, Zwangsbetteln bei Kindern und Kleinkriminalität sowie den Menschenhandel zum Zwecke von illegalen Adoptionen oder Zwangsehen ein. Einem Bericht des Europarats zufolge gibt es auch Belege für den Handel mit menschlichen Organen in europäischen Ländern.
Auch wenn die Opfer in der überwiegenden Zahl der Fälle Frauen sind, gibt es alarmierende Hinweise darauf, dass Kinder 40-50 % der Opfer darstellen. Mit diesem Bericht soll ein Überblick über das Problem des Menschenhandels insgesamt geboten werden. Er handelt nicht von Menschenschmugglern oder Prostitution an sich, sondern es geht um den Handel mit Menschen, bei dem eine frühzeitige Identifizierung der Opfer von größter Bedeutung ist. Fehlt diese, so können die Opfer selbst schließlich wegen Einwanderungsvergehen oder wegen Beteiligung an illegalen Aktivitäten angeklagt werden, und sie können aus dem Land ausgewiesen werden, bevor sie die Chance hatten, bei der Enttarnung gut organisierter krimineller Netze zu helfen, wobei sie mit hoher Wahrscheinlichkeit denselben Netzwerken erneut zum Opfer fallen.
Vor diesem Hintergrund muss die Bedeutung des Programms der Europäischen Union sowie der versuchten bzw. der geprüften Ansätze, Standards und Verfahren zur Bekämpfung des Menschenhandels, die allgemein als großer Fortschritt in diesem Bereich betrachtet werden, betont werden.
Ich möchte jedoch auf vier Problembereiche in dem Bericht hinweisen.
Erstens ist die Situation in den Mitgliedstaaten, obwohl es sich um ausgesprochen schwere Verbrechen handelt, hinsichtlich der relevanten Gesetze und deren Durchsetzung bei weitem nicht zufrieden stellend. Fünf Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität oder sein Zusatzprotokoll, bekannt als Palermo-Protokoll, zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, bisher nicht ratifiziert. Zehn Mitgliedstaaten haben das Fakultativprotokoll der Vereinten Nationen zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie bisher nicht ratifiziert.
Bis heute wurde die Konvention des Europarates über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels nur von einem Land ratifiziert, und sieben Mitgliedstaaten haben sie nicht unterzeichnet. Verpflichtungen werden nicht eingehalten. In einem Mitgliedstaat wird Menschenhandel nur mit einer Geldstrafe belegt; in einem anderen Land ist es nicht möglich, den Handel mit Kindern, die dann gezwungen werden zu betteln, strafrechtlich zu verfolgen, da Betteln an sich nicht als Verbrechen gilt; in anderen Ländern dürfen juristische Personen für das Begehen dieser Straftaten nicht belangt werden. Die Durchsetzung ist auch problematisch in Fällen, in denen den Mitgliedstaaten alle Mittel zur Verfügung stehen, beispielsweise durch Arbeitsgesetze und das Vorhandensein von Arbeitsaufsichtsbehörden, denen zum Trotz Menschenhandel immer noch vorkommt.
Zweitens sind unsere Versäumnisse im Bereich der Prävention nicht weniger schwer wiegend. Ich verweise hier auf eine schockierende Feststellung in einem vor kurzem veröffentlichten UNICEF-Bericht, dem zufolge 30 % der Geburten weltweit nicht registriert werden. Diese Kinder, zusammen mit den Straßenkindern, können leicht Kriminellen zum Opfer fallen.
Drittens ist Opferschutz mehr als nur eine humanitäre Aufgabe. Es gibt überzeugende Aussagen von Europol, dass wir ohne Opferschutz nicht darauf zählen können, in der Lage zu sein, das gut organisierte Netzwerk von Kriminellen und Mittelsmännern tatsächlich aufzudecken. Und dennoch wird, anstatt die Opfer zu schützen, häufig der einfachere Weg der Kriminalisierung gewählt.
Viertens ist es offensichtlich, dass eine wirksame Bekämpfung des Menschenhandels eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Europol, Eurojust, Frontex, UNICEF und anderen internationalen Organisationen, NRO inbegriffen, erfordert. Eine einheitliche Methode zur Identifizierung von Opfern und eine einheitliche Definition des zugrunde liegenden Verbrechens wären eine große Hilfe auf dem Weg hin zu einem besseren Verständnis neuer Entwicklungen und des gesamten Ausmaßes des Problems. Denn heute können wir nur mit Schätzungen arbeiten, die von Fachleuten als völlig unzuverlässig bewertet werden, und heute werden die Verbrecher den mit dem Gesetzesvollzug betrauten Organen weiterhin eine Länge voraus sein.
Abschließend möchte ich meinen Kolleginnen und Kollegen danken, die dazu beigetragen haben, den Bericht zu verbessern. Ich möchte auch meine Zustimmung zu einer Bemerkung ausdrücken, die Helga Konrad, ehemalige OSZE-Sonderbeauftragte für die Bekämpfung des Menschenhandels, vor einiger Zeit gemacht hatte. Das Problem des Menschenhandels befindet sich an einem Scheideweg; wir wissen eine Menge darüber, aber es bestehen Zweifel, ob wir auch Maßnahmen ergreifen wollen. Viele von uns sind der Ansicht, dass die Zeit für entschlossenes Handeln bei der Bekämpfung dieser besonders schweren, gefährlichen und abscheulichen Form des Verbrechens gekommen ist.
VORSITZ: MIROSLAV OUZKÝ Vizepräsident
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich der Berichterstatterin zu diesem ausgesprochen wichtigen Bericht gratulieren. Die Europäische Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels stellt nicht nur für dieses Parlament, sondern auch für die Europäische Kommission und für mich selbst eine Priorität dar.
Wir benötigen zusätzliche und wirksamere Maßnahmen im Kampf gegen den Menschenhandel. Obgleich auf nationaler und internationaler Ebene zahlreiche Initiativen zu verzeichnen sind, werden die Ergebnisse nicht dem enormen Umfang dieser Straftat gerecht. Der bekanntlich im vergangenen Dezember verabschiedete Europäische Aktionsplan bildet den Rahmen für praktische Maßnahmen zur Beseitigung aller Formen des Menschenhandels.
Ich möchte einige Schwerpunkte hervorheben, die meiner Ansicht nach gesetzt werden müssen. Erstens müssen sich die Mitgliedstaaten dringend um eine beschleunigte Anwendung der Richtlinie 2004/81/EG des Rates über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, bemühen. Sie geht vor allem auf Hilfsleistungen und Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung, die Bedenkzeit und die Erteilung von Aufenthaltstiteln für die Opfer des Menschenhandels ein und berücksichtigt zudem die Konvention des Europarates aus dem Jahr 2005.
In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Bedenkzeit sowie Unterstützung allen Opfern gewährt wird, ungeachtet ihrer Bereitschaft oder Fähigkeit, mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten, und dass die Opfer nach Erteilung des Aufenthaltstitels Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu beruflicher und allgemeiner Bildung haben.
Doch wie ist der aktuelle Stand? Leider ausgesprochen enttäuschend. Bisher wurde die europäische Richtlinie von lediglich zwei Mitgliedstaaten umgesetzt, und nur sechs weitere Notifizierungen von Umsetzungsinitiativen wurden von der Europäischen Kommission geprüft. Von 12 Mitgliedstaaten sind bisher keinerlei Meldungen eingegangen. Bekannterweise ist die Umsetzungsfrist am 6. August 2006 abgelaufen, und ich habe daher beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten einzuleiten, die diese ausgesprochen wichtige EU-Richtlinie bisher noch nicht umgesetzt haben.
Mit Blick auf die Unterstützung und die soziale Wiedereingliederung muss zudem darauf hingewiesen werden, dass es einer engen und kontinuierlichen Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Behörden – wozu auch die Strafverfolgungsbehörden gehören – und den NRO bedarf. Eine enge und ständige Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft ist meines Erachtens für den Schutz und die Wiedereingliederung der Opfer von entscheidender Bedeutung.
Was die Ermittlungen anbelangt, sollte die internationale polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Sondereinheiten der Mitgliedstaaten im Anschluss an die von Europol ergriffenen Initiativen ausgedehnt werden. Ich setze mich nachdrücklich für eine bessere und engere Zusammenarbeit zwischen allen nationalen Spezialeinheiten ein, die mit der Bekämpfung des Menschenhandels betraut sind. In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen jedoch eine Überlegung nicht vorenthalten. Ich stelle mit Enttäuschung fest, dass im Bereich der Strafverfolgung die Anklagen gegen Straftäter, die Opfer des Menschenhandels beispielsweise sexuell ausbeuten, häufig ausgesprochen zurückhaltend ausfallen und sich lediglich auf die Ausbeutung der Prostitution beziehen, obgleich die tatsachliche Anschuldigung doch lauten sollte, dass die Opfer wie Sklaven behandelt wurden. Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft, über die Anklagepunkte zu befinden, doch ich hoffe inständig, dass die Richter von nun an eine härtere Gangart wählen werden als in der Vergangenheit. So sieht die Wirklichkeit aus.
Auch die Kommission hat Prioritäten. Ich habe beschlossen, eine Sachverständigengruppe für Menschenhandel einzusetzen. Diese Sachverständigengruppe wird sich insbesondere mit den Indikatoren und Kriterien der unterschiedlichen Formen des illegalen Handels zum Zweck der wirtschaftlichen Ausbeutung auseinandersetzen. In diesem Rahmen werde ich zu Beginn des Jahres 2007 Rechtsvorschriften mit Sanktionen für Arbeitgeber vorschlagen, die illegale Arbeitskräfte ausbeuten, deren Arbeitsbedingungen in einigen Fällen an Sklaverei grenzen.
Zum Thema des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung werden wir in Kürze einen Fragebogen vorlegen, mit dessen Hilfe wir u. a. herausfinden wollen, wie sich die neuen Rechtsvorschriften auswirken, mit denen die Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen in dem Wissen, dass es sich bei der betroffenen Person um ein Opfer von Menschenhandel handelt, unter Strafe gestellt werden. Ich werde mich daher an mein Versprechen halten, das ich Ihnen zu diesem Fragebogen gegeben habe.
Darüber hinaus muss etwas gegen die eigentlichen Ursachen des Menschenhandels wie Armut, Unterbeschäftigung, geschlechtsspezifische Gewalt und Diskriminierung unternommen werden. Meine Dienststelle wird in Kürze ein interinstitutionelles Seminar zu diesem Thema veranstalten, um sich vor allem mit den Hauptproblemen zu befassen.
Ein letzter wichtiger Punkt ist die Sensibilisierung. Die Kommission befürwortet die Einrichtung eines Tags gegen den Menschenhandel, der möglicherweise am 11. Juni begangen werden könnte. Mit dieser Initiative soll das Bewusstsein für die Probleme des Menschenhandels und die Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Phänomens geschärft werden. Sie wird die Unterstützung der öffentlichen Einrichtungen und der Zivilgesellschaft benötigen und die Qualität sowie die Ergebnisse aller laufenden Aktionen prüfen.
Simon Coveney (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – (EN) Herr Präsident! Eingangs möchte ich dem Kommissar zu seiner ausgesprochen konstruktiven Rede und zu allen seinen Bemühungen in diesem Bereich gratulieren. Es ist sein erklärtes Anliegen, tatsächlich etwas gegen den Menschenhandel zu unternehmen, und das verdient unsere Anerkennung.
Außerdem möchte ich Frau Bauer zu ihrem Bericht gratulieren. Die Ausarbeitung war mit Schwierigkeiten verbunden, da die unterschiedlichen Stellungnahmen vieler verschiedener Ausschüsse in die Endfassung einfließen mussten. Ich war für die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten zuständig, in der wir uns vor allem mit den außenpolitischen Aspekten dieses Problems befasst haben. Zahlreiche Passagen und Empfehlungen wurden aus meiner Stellungnahme in den Text des Berichts übernommen, und in diesem Zusammenhang danke ich Frau Bauer für ihre Kooperation.
Am heutigen Abend wollte ich mich hauptsächlich zu Fragen der auswärtigen Beziehungen äußern. Im Bericht wird betont, dass die Mitgliedstaaten unbedingt internationale Konventionen ratifizieren müssen, mit denen eine positive Verpflichtung für die Staaten verbunden ist, gegen die Probleme des Menschenhandels vorzugehen. Die irische Regierung hat beispielsweise nicht das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und das Zusatzprotokoll zur Verhinderung, Bekämpfung und Strafverfolgung des Menschenhandels ratifiziert. Dieses Übereinkommen und das Protokoll zum Kampf gegen den Menschenhandel wurden weltweit von 121 Staaten, darunter den meisten europäischen Ländern, ratifiziert, allerdings steht die Ratifizierung durch 7 EU-Mitgliedstaaten noch aus. Das ist völlig inakzeptabel.
Im Bericht werden die EU-Mitgliedstaaten zudem dringend darum ersucht, die Richtlinie des Rates über Aufenthaltstitel umzusetzen, um Opfern des Menschenhandels die Möglichkeit eines zeitlich befristeten Aufenthalts einzuräumen. Dies ist unbedingt erforderlich, damit Opfer des Menschenhandels nicht vorrangig als illegale Einwanderer, sondern als Missbrauchsopfer betrachtet werden. Durch die Zusicherung einer verständnisvollen und gerechten Behandlung werden die Opfer auch dazu ermutigt, sich an die Polizei zu wenden.
Eine der Hauptforderungen des Berichts lautet, dass der Rat und die Kommission das Thema Menschenhandel regelmäßig in politischen Dialogen mit Drittländern zur Sprache bringen sollten. Um ihre Besorgnisse über den Menschenhandel zu bekunden, sollten sie sich gegebenenfalls auf die Menschenrechtsklausel in den EU-Abkommen beziehen. Es gibt in vielen Regionen der Welt eindeutige Hinweise darauf, dass sich auf Druck der Regierungen, internationaler Organisationen und NRO die Einstellung zum Menschenhandel geändert hat. Es ist Aufgabe der EU, mit allen verfügbaren Mitteln auf die Dimensionen hinzuweisen, die diese anhaltende skandalöse und an moderne Sklaverei grenzende Erscheinung angenommen hat.
Europa muss mit gutem Beispiel vorangehen, wenn wir wollen, dass uns andere Teile der Welt auf unserem Weg folgen. Ich bin nicht davon überzeugt – und dies wurde durch die Anmerkungen des Kommissars bestätigt –, dass sich die Regierungen der Mitgliedstaaten dieses Themas mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit annehmen. Dies muss sich ändern, und dieser Bericht ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Jean Lambert (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte der Berichterstatterin für ihre hervorragende Arbeit an diesem Bericht danken. Wie bereits gesagt wurde, habe ich die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten formuliert, in der wir uns auf diejenigen Menschen konzentriert haben, mit denen ein Handel zu wirtschaftlichen Zwecken betrieben wurde. An diesem Bericht gefällt mir ganz besonders, dass er aufzeigt, wie vielschichtig die Gründe für den Menschenhandel sind.
Mein Ausschuss begrüßt insbesondere, dass der integrierte Aktionsplan auf der Achtung der Menschenrechte beruht, und erkennt an, dass dies, wie der Kommissar gesagt hat, eine besondere Berücksichtigung der Zwangsarbeit oder Zwangsdienstleistungen, der Sklaverei und sklavereiähnlichen Auswirkungen des Menschenhandels erfordert. Es hat gerade jüngst wieder Beispiele für diese sklavereiähnlichen Auswirkungen in Form von Arbeitskräften gegeben, die sich nicht aussuchen können, wann, wo oder wie sie arbeiten. Sie haben keinerlei Rechte und dürfen ihren Wohnort nicht frei wählen. Bisweilen werden sie geschlagen, erhalten keine medizinische Versorgung, kein Wasser bei großer Hitze, und in einigen Fällen, wie zum Beispiel im britischen Morecombe Bay, werden sie dem Tod überlassen.
Bei der Ursachenforschung hat sich der Ausschuss auch mit der Nachfrage befasst und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Nachfrage nach billigen, gefügigen Arbeitskräften ohne Papiere in der Europäischen Union zum illegalen Menschenhandel beiträgt. Er ist der Auffassung, dass solche Arbeitskräfte vielleicht die Kosten drücken, dies jedoch zu Lasten der Menschenwürde geht und die arbeitsrechtlichen Standards, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, gerechte Löhne und, da keine Steuern und Sozialbeiträge gezahlt werden, die Einnahmen des Staates und der Gebietskörperschaften untergräbt.
Wir begrüßen den Hinweis im Bericht, dass wir uns beispielsweise näher mit den zweifelhaften Arbeitsvermittlungen befassen sollten, die für Unionsbürger wie für Drittstaatsangehörige tätig sind und zur Bemäntelung dieser sklavereiähnlichen Verhältnisse dienen. Wir sind der Meinung, dass das bestehende Arbeitsrecht umgesetzt werden und ein Informationsaustausch zwischen der Gewerbeaufsicht und der Polizei stattfinden sollte, um den Menschenhandel zu stoppen oder zu unterbinden. Außerdem halten wir eine einschlägige Schulung der Mitarbeiter der Gewerbeaufsicht für unumgänglich.
Wir erkennen an, dass eine gute Unternehmenspraxis für gesetzestreues Verhalten in allen Bereichen von großer Bedeutung ist, und wir wissen auch, wie wichtig die Arbeit von Netzwerken, Gewerkschaften und angesehenen Unternehmen ist, wenn es darum geht, den Menschenhandel zu verhindern und die Opfer zu betreuen.
Ich persönlich begrüße ganz besonders die vom Kommissar angekündigte Maßnahme zu den für einen begrenzten Zeitraum ausgestellten Aufenthaltstiteln. Das Vorgehen meines Heimatlandes zum Beispiel, das die Opfer, wie Herr Coveney gesagt hat, vorrangig als illegale Einwanderer und nicht als Opfer betrachtet, bedauere ich zutiefst. Von der Polizei erfahren wir, dass Abgeschobene häufig in einen Teufelskreis und wieder und wieder in die Hände von Menschenhändlern geraten, obwohl sie doch als Schutzbedürftige und mögliche Informationsquellen gesehen werden könnten.
Die Anmerkungen des Kommissars und den Bericht begrüße ich ausdrücklich und freue mich darauf, dass diesen Worten nun durchschlagende Maßnahmen folgen werden.
Maria Carlshamre (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – (EN) Dieser Bericht ist, wie in Artikel 47 vorgesehen, das Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. Ich bin daher zum Teil für diesen Bericht und insbesondere für die Abschnitte zum Frauen- und Mädchenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zuständig.
Siebzehn Jahre: So alt ist das typische Opfer des Menschenhandels in Europa. Die jungen Mädchen enden in einem Bordell oder bei einem so genannten Begleitservice in Deutschland, Österreich oder in den Niederlanden.
Siebzehn Jahre: So lange hat dieses Parlament debattiert und Dokumente zum Menschenhandel vorgelegt. Es wird gesagt, dass wir hier im Parlament so weitermachen sollten wie bisher. Doch ich denke, wir sollten Schluss mit dem Wunschdenken und den Worthülsen und den Entschließungen machen und uns dieser Thematik endlich auf praktische Weise annehmen.
Zunächst müssen wir den Feind ausmachen. Das organisierte Verbrechen. Während unserer Aussprachen haben sie ihre Geschäfte von Waffen und Drogen auf den profitableren Kauf und Verkauf von Menschen für das Sexgewerbe verlagert. Dabei geht es um Waren und ihre Vermarktung. Regelmäßig werden Märkte veranstaltet, auf denen nackte junge Mädchen an den Höchstbietenden verkauft werden. Diese Mädchen sind 17 Jahre alt. Mit 20 sind sie wertlos und werden nicht mehr gebraucht. Ich bin einigen von ihnen begegnet und habe mir beklemmende Schilderungen von 14 Vergewaltigungen an einem Tag anhören müssen. Wollen wir dem ein Ende setzen, oder wollen wir lieber weiter darüber reden? Mit dieser Industrie des organisierten Verbrechens wird die Nachfrage normaler Männer befriedigt, die meinen, sie hätten das Recht, den Körper eines jungen Mädchens möglichst günstig zu kaufen.
Einige sagen, dass bereits der Frauen- und Mädchenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung eine Straftat darstellt, während es bei der Prostitution eher um ein Geschäft geht, in das Erwachsene eingewilligt haben. Allerdings stammen mehr als 90 % der Mädchen im Sexgewerbe in Deutschland, Österreich und in den Niederlanden, wo Prostitution legal ist, aus dem Ausland. Woher wollen Sie wissen, dass diese Mädchen aus freien Stücken handeln? Woher wollen Sie wissen, dass sie nicht nur deshalb lächeln, weil ihre Familien in der Heimat bedroht werden, wenn sie sich nicht fügen? Wenn Sie dies als normalen Beruf betrachten, warum wollen Sie dann eigentlich nicht, dass Ihre eigene Tochter ihn ausübt? Oder Ihre Frau? Die Nachfrage der Männer nach käuflicher Liebe ist eine wichtige Triebkraft des Menschenhandels.
Wenn Sie mir zustimmen, dass wirklich etwas gegen den Menschenhandel unternommen werden muss, dann stimmen Sie wie auch ich morgen gegen die Änderungsanträge 23, 24 und 25.
Herr Kommissar Frattini, ich bin Ihnen für Ihre Arbeit ausgesprochen dankbar, doch wir warten immer noch auf die Untersuchung darüber, wie sich die Rechtsvorschriften zur Prostitution in Europa auf die Zahl der Opfer des Menschenhandels auswirken. Diese Ergebnisse benötigen wir, wenn wir das erfolgreichste Konzept ermitteln wollen.
Carlos Coelho, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PT) Menschenhandel ist eine moderne Form der Sklaverei. Er ist keine neue Erscheinung. Er ist in den letzten Jahren angewachsen und hat alarmierende Größenordnungen erreicht. Die Internationale Arbeitsorganisation beispielsweise schätzt, dass weltweit rund 2,5 Millionen Menschen Zwangsarbeiter sind.
Diese Form des Handels bringt bereits nach Drogen und Waffen die dritthöchsten Gewinne ein. Sie tritt auf in Gestalt sexueller Ausbeutung, wie andere Redner bereits erklärt haben, aber auch als missbräuchliche Arbeitsbedingungen, Sklaverei im Haushalt, illegale Adoptionen, Zwangsbetteln und Organhandel.
Deshalb ist der Kampf gegen Menschenhandel eine der obersten Prioritäten sowohl auf gemeinschaftlicher als auch auf internationaler Ebene. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten möchte Frau Bauer zu ihrem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Wir stimmen zu, dass wir eine kohärente europäische Politik brauchen, wenn wir den Kampf gegen Menschenhandel wirksam führen wollen, eine Politik, die alle Aspekte abdeckt, auch Fragen in Bezug auf die Herkunfts-, Transit- und Zielländer, Personen, die anwerben und ausbeuten, und andere Mittelsmänner, Kunden und Nutznießer. Opfer und Zeugen müssen geschützt werden, und es müssen Präventionsstrategien auf den Weg gebracht werden.
Menschenhandel ist inakzeptabel, und er darf nicht durch gesetzliche Schlupflöcher erleichtert werden. Die Gesetze müssen eindeutig und weit reichend sein, und sie müssen von allen Mitgliedstaaten angewendet und richtig durchgesetzt werden. Es muss eine rechtliche Plattform geben, die als Grundlage für den Ausbau der internationalen Zusammenarbeit fungiert, und ich bin empört, dass es so lange dauert, die verschiedenen internationalen Instrumente, wie etwa UNO-Übereinkommen, zu ratifizieren und umzusetzen. Ich fordere die Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, auf, so bald wie möglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Zusammenhang begrüße ich Herrn Frattinis Äußerungen heute im Parlament, dass gegen die Mitgliedstaaten, die die umgesetzten Gemeinschaftsrichtlinien verspätet anwenden, Sanktionen verhängt werden sollten.
Inger Segelström, im Namen der PSE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident, Kommissar Frattini, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst der Kollegin Bauer für einen soliden Bericht und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für eine konstruktive Gemeinschaftsarbeit und die verstärkte Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter danken. Mein Dank gilt auch Kommissar Frattini.
In den zweieinhalb Jahren, in denen ich nun dem Europäischen Parlament angehöre, ist die Frage des Menschenhandels ganz oben auf die politische Tagesordnung gekommen, nicht nur hier bei uns, sondern auch in den Mitgliedstaaten und bei den europäischen Bürgerinnen und Bürgern. Das ist ein guter Anfang. Ich bin sehr zufrieden, dass wir den Menschenhandel einhellig verurteilen, wie wir es während der Fußballweltmeisterschaft getan haben. Ferner begrüße ich die Tatsache, dass wir nun auch andere Aspekte des Menschenhandels einbeziehen und uns darüber einig sind, dass wir dabei über einen modernen Sklavenhandel sprechen, dessen Opfer zu mindestens 80 Prozent Frauen und Kinder sind.
Was mich beunruhigt, ist, dass nur in sehr geringem Maße untersucht wird, was mit diesen Frauen und Kindern geschieht, wenn sie tatsächlich die EU erreicht haben. Es hilft niemandem, wenn wir uns nur über den grenzüberschreitenden Handel aufregen und nicht sehen oder nicht darüber sprechen wollen, was im Weiteren in der EU geschieht. Die Käufer sexueller Dienstleistungen kaufen Frauen und Kinder ohne Unterschied auf einem ebenfalls willkürlichen EU-Markt. Immer wenn ich Frauen getroffen habe, die Opfer von Menschenhändlern geworden sind, haben diese berichtet, dass sie für die Prostitution gekauft und tagein, tagaus das ganze Jahr lang an Kunden in ganz vielen EU-Ländern verkauft worden sind. Das war möglich, weil wir uns hier in der EU immer noch nicht getrauen, über die Frauen und Kinder zu reden, die jetzt und hier bei uns sind. Es ist an der Zeit, unsere Einstellungen zu ändern. Der nächste Schritt wäre, unser Wissen zu erweitern. Dass 50 Prozent der in die Prostitution verkauften Personen Kinder sind, ist ein Skandal! Wir sollten uns jeden Tag schämen, dass wir nicht mehr unternehmen, denn wir in der EU haben eine Verantwortung für die Rechte der Kinder.
Ich kann mit Stolz berichten, dass wir von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament uns über unser weiteres Vorgehen geeinigt haben. Wir wollen Ziele setzen, Studien durchführen und uns besser informieren. Dann können wir uns vielleicht darüber einigen, was kurz- und längerfristig zu tun ist. Wenn die Kolleginnen und Kollegen von den anderen Fraktionen wissen wollen, was wir tun, kann ich Ihnen sagen, dass wir eine Debatte über verschiedene Möglichkeiten vorbereiten, dem Menschenhandel in den Mitgliedstaaten ein Ende zu setzen, vielleicht durch die Legalisierung der Prostitution oder durch ein Gesetz zum Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen wie in Schweden. Warum fürchtet sich die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten vor Hochschulstudien? Das möchte ich gerne wissen.
Heute Abend lediglich gegen den Menschenhandel zu sein, würde einfach nur bedeuten, dass wir vom Europäischen Parlament über diese Frage beunruhigt sind und wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken und keine Verantwortung dafür übernehmen, was mit all den Frauen und Kindern geschieht, die hier und jetzt ausgebeutet werden. Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, dass wir in der EU einfach nur reden, anstatt konkrete Ziele aufzustellen. Aus diesem Grunde streben die PSE-Fraktion und ich an, dass die EU sich das Ziel stellt, die Anzahl der vom Menschenhandel betroffenen Personen innerhalb von 10 Jahren zu halbieren.
Darüber hinaus unterstützt die PSE-Fraktion die Änderungsanträge 1 – 22 sowie die Erwägung P. In der Abstimmung über Erwägung O werden wir uns der Stimme enthalten, da wir keine Stellung für oder gegen eine einzelne Untersuchung nehmen. Im Hinblick auf Änderungsantrag 25 werden wir unterschiedlich abstimmen. Ich werde ausgehend von meinen politischen Erfahrungen und der Sicht Schwedens auf den Sexhandel und die Prostitution für Ziffer 1 Absatz (al) und gegen Änderungsantrag 25 stimmen. Die wichtigsten Fragen sind jetzt die Verfolgung des Ziels einer Halbierung der Zahl der vom Menschenhandel Betroffenen und die Durchführung der in der EU für 2007 geplanten Untersuchung. Ich möchte allen Bürgerinnen und Bürgern für diese Diskussion danken. Mein Dank gilt ferner allen, die an dieser Aussprache hier im Plenum teilgenommen haben, sowie dem Präsidenten und Kommissar Frattini.
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Herr Präsident! Ich habe mir vorgenommen, etwas anderes zu sagen, als ich mir aufgeschrieben hatte, denn vieles von dem, was ich sagen wollte, wurde bereits gesagt. Dies ist eine gute Aussprache, in der es mir darauf ankommt zu unterstreichen, dass man das anstehende Problem einerseits durch die Ratifizierung von Übereinkommen, andererseits durch die Arbeit an den großen sozialen Ungleichheiten lösen muss. Lassen Sie mich daher feststellen, dass es nicht ausreicht, sich für die Ratifizierung von Übereinkommen einzusetzen. Sie müssen auch eingehalten werden. Ich kann zu Recht sagen, dass allein in einem Land wie Dänemark nur viel zu wenig Mittel für die Bekämpfung des Sexhandels bereitgestellt werden. Es gibt nicht genügend Untersuchungen, und den Frauen, die Opfer des Handels werden, bleiben höchstens dreißig Tage bis zu ihrer Abschiebung. Sie haben auch nicht genügend Zeit, sich die erforderliche Hilfe zu holen oder überhaupt etwas in ihrer Angelegenheit zu unternehmen. Wir müssen uns also fragen, ob das nicht daran liegt, dass wir uns in Wirklichkeit mit der Möglichkeit des Frauen- und Kinderhandels abfinden. In dieser Frage pflichte ich persönlich den Schweden bei, dass, wenn es einen Markt gibt, es erwiesenermaßen nur allzu leicht ist, einerseits eine Akzeptanz für die Ausübung dieser Tätigkeit zu erzeugen, und es andererseits natürlich den Verbrechern leichter zu machen. Mit ihren Opfern haben sie ganz leichten Zugang zu einem bereits etablierten Markt, und solange hier nicht etwas geschieht, werden wir meiner Meinung nach wirklich nicht imstande sein, diesen Handel zu bekämpfen
Wir müssen diese Aussprache führen, weil es unglaublich wichtig ist, dass wir in dieser Frage etwas bewegen. Wie gesagt, persönlich würde ich gern den schwedischen Vorschlag unterstützen, aber ich bin auch anderem gegenüber völlig offen, solange wir klarstellen, dass es nicht einfach nur um Ratifizierungen geht, sondern um die Änderung von Haltungen, und dass auch Mittel bereitgestellt werden müssen, um echte Hilfe zu leisten, denn bis das alles geschieht, haben wir dafür, wie meine schwedische Kollegin vor mir sagte, kaum mehr als Worte übrig. Ich kann Ihnen versichern, dass selbst die besten Ziele den Menschen, mit denen Handel getrieben wird, nicht helfen, wenn dahinter nicht die richtigen Kräfte, der politische Wille und entsprechende Bemühungen stehen. Ich hoffe also, dass das etwas ist, worauf wir uns einigen können.
Bairbre de Brún, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (Die Rednerin sprach Irisch.)
Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Edit Bauer, für die umfangreiche Arbeit an den zahlreichen Vorschlägen danken, die in den Empfehlungen für einen integrierten Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels enthalten sind. Angesichts der Tatsache, dass dieses Problem weiter zunimmt, benötigen wir einen integrierten Ansatz, der zudem der Prävention und dem entscheidenden Faktor einer Reduzierung der Nachfrage den nötigen Stellenwert einräumt.
Ich begrüße, dass die EU-Mitgliedstaaten und der Rat im Bericht dazu aufgefordert werden, in dieser Frage einen Ansatz zu verfolgen, der auf Menschenrechten und Gleichberechtigung beruht und die Opfer in den Mittelpunkt stellt. Es ist ganz entscheidend, dass der Menschenhandel als Menschenrechtsproblem und nicht vorrangig als Problem der Grenzkontrolle betrachtet wird. Beim Menschenhandel geht es vor allem um Ausbeutung und nicht um illegale Einwanderung. Es ist nicht hinzunehmen, dass es in einigen Ländern keine Rechtsvorschriften zu den Aufenthaltstiteln für die Opfer des Menschenhandels gibt und in anderen Ländern rechtliche Vorkehrungen getroffen wurden, die an die Zusammenarbeit der Opfer mit der Polizei gebunden sind. Einige Opfer sind einfach nicht in der Lage, nutzbringende Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür sind sie zu traumatisiert.
Auch ich begrüße die Anmerkungen des Kommissars am heutigen Abend. Meines Erachtens zeigt dies, wie lange schon Maßnahmen der Regierungen, darunter auch meiner eigenen, überfällig sind.
Der Bericht beinhaltet wichtige Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zeigt auf, wie groß der Bedarf an Schutzmaßnahmen ist. Diese müssen als zweifellos wichtiger Teil in jeden Aktionsplan und seine Umsetzung einfließen. Ich stimme mit anderen Rednern überein, dass die Ratifizierung von Konventionen oder Aktionspläne eine gute Sache sind, doch was wir wirklich benötigen, sind Taten, wenn wir etwas erreichen wollen.
Wir müssen natürlich die Opfer des Menschenhandels als solche erkennen, damit sie die ihnen zustehenden Dienstleistungen in Anspruch nehmen können. Die Schulung der Personen, die mit Migranten ohne Ausweispapiere in Kontakt treten, ist daher von großer Bedeutung. Im Bericht wird zudem darauf hingewiesen, dass Maßnahmen erforderlich sind, um nicht nur den Schutz der Opfer sexueller, sondern auch den der Opfer wirtschaftlicher Ausbeutung und anderer Formen des Menschenhandels zu gewährleisten.
Die europäischen Regierungen müssen sich daher der Tatsache bewusst werden, dass zur Bekämpfung des Menschenhandels ganz maßgeblich Maßnahmen benötigt werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zum Schutz der Wanderarbeitnehmer zu stärken. Meines Erachtens müssen wir uns nicht nur mit der Konvention des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels, sondern auch mit der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens über den Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien befassen. Auch dies muss ein zentraler Aspekt im Kampf gegen den Menschenhandel sein.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Ich begrüße diesen wichtigen Bericht und möchte auch Frau Edit Bauer meinen Dank für ihre Arbeit aussprechen. Ich bin erfreut, dass einige meiner Änderungsanträge im Unterausschuss Menschenrechte angenommen wurden, und ich vertraue darauf, dass auch sie zur Qualität dieses Berichts beigetragen haben.
Menschenhandel ist eine der ausgeklügeltsten, am besten organisierten und gewinnträchtigsten Formen krimineller Aktivität. Dies ist nicht nur ein Problem für die Entwicklungsländer, sondern auch für die Europäische Union. In meinen Änderungsanträgen habe ich den Akzent darauf gesetzt, dass die meisten Opfer von sexuellem Missbrauch und Menschenhandel Minderjährige sind, die den verletzlichsten Teil der Bevölkerung bilden. Die Einwilligung eines Kindes in die Prostitution beispielsweise darf nicht genauso gesehen werden wie die Einwilligung eines erwachsenen Menschen, der sich der Konsequenzen seines Handelns bewusst ist. Zahlreiche internationale Übereinkommen und Verträge zu diesem Thema wurden unterzeichnet. Viele Staaten haben diese Instrumente jedoch nicht einmal ratifiziert, und die Länder, die sie ratifiziert haben, setzen sie nicht durch, was diese Dokumente bedeutungslos werden lässt.
Obwohl wir uns auf internationalen Konferenzen, an denen verschiedene Staaten teilnehmen, alle einig sind, dass wir diese Dokumente, die wir alle unterschreiben, wirklich umsetzen müssen, enden solche Bemühungen häufig am letzten Tag der Konferenz und der Status quo bleibt unverändert. Der Fokus sollte nicht nur auf der Kunde-Opfer-Beziehung liegen, sondern zusätzlich muss das Augenmerk den Arbeitgebern gelten, insbesondere in Ländern, in denen es keine Visumerfordernisse gibt. Zwischen den drei Elementen, d. h. zwischen Ursprungs-, Transit- und Empfängerländern, muss eine Zusammenarbeit bestehen. Die Arbeit und die Vertrauenswürdigkeit von Arbeitsagenturen muss überwacht werden, einschließlich derer, von denen angenommen wird, dass sie nur Saisonarbeiter einstellen.
Gegen Unternehmen, die unter Ausnutzung von Menschenhandel billige Arbeitskräfte beschäftigen, müssen sehr strenge Sanktionen angewandt werden. Inspektionen in Einrichtungen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten, werden nicht ausreichen. Es wäre wünschenswert, wenn es zusätzlich zu den im Rahmen des Strafrechts ausgesetzten Strafen auch Verwaltungskontrollen gäbe. Die den Nichtregierungsorganisationen, die sich mit politischen Rechten befassen, zur Verfügung stehenden Geldmittel sind ungleich umfangreicher als die Mittel der NRO, die sich mit Menschenhandel oder Frauenrechten auseinander setzen. Traurigerweise scheint dies widerzuspiegeln, wo die Länder ihre Prioritäten gesetzt haben.
Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Herr Präsident! Ich kann Frau Edit Bauer nur dazu beglückwünschen, dass sie diese traurige und sehr ernste Frage so fachkundig und engagiert angegangen ist. Wir können sie dabei in der morgigen Abstimmung nur unterstützen. Dank gebührt auch Herrn Frattini, der sich in gleicher Weise engagiert hat. Denn genau das brauchen wir angesichts der Tatsache, dass der Menschen- und vor allem der Frauen- und Kinderhandel seit den 1990er-Jahren zu einer der besorgniserregendsten Erscheinungen weltweit geworden ist.
Ohne Zweifel hat jeder von unvorstellbaren Zahlen gehört – wir haben sie heute hier vernommen und diskutiert. Besonders traurig stimmt mich die Tatsache, dass 40-50 % aller Opfer Kinder sind. UNICEF-Schätzungen zufolge werden jedes Jahr eine Million Kinder Opfer des internationalen Menschenhandels mit Kindern.
Eine der Ursachen des Problems ist die hoffnungslose Lage in den Herkunftsländern. Aber wir müssen auch zugeben, dass die Hauptantriebskraft, die hinter dem Menschenhandel steht, die Nachfrage darstellt. Menschenhändler wären nicht so erfolgreich, wenn die Nachfrage in den Aufnahmeländern nach Frauen und Kindern, die sich als billige Arbeitskräfte ausbeuten lassen, nicht so groß wäre.
Es macht keinen Unterschied, dass praktisch die ganze Welt diese sexuelle Ausbeutung oder Versklavung von Kindern verurteilt. Die Polizeikräfte der einzelnen Länder bemühen sich ganz vergeblich um die Aufdeckung von Kinderschänderringen, wenn der Menschenhandel weiterhin größtenteils internationale Ausmaße annimmt. Aus diesem Grund müssen wir die grenzübergreifende Zusammenarbeit ausbauen, um die Opfer zu schützen, die Täter wirksam zu bestrafen und umfangreiche Präventionsmethoden zu erarbeiten.
Der Menschenhandel stellt zurzeit die am schnellsten zunehmende kriminelle Tätigkeit innerhalb der Europäischen Union dar. Die Bekämpfung des Frauen- und Kinderhandels ist aber auch eine moralische Frage, und ich habe keinerlei Zweifel daran, dass es unsere Pflicht ist, uns in diesem Kampf zu engagieren. Es ist traurig, dass das Europäische Parlament sich vor so leeren Bänken mit dieser Frage beschäftigen muss, denn sie geht uns, wie ich meine, irgendwie alle an, weil es hier um unsere Kinder geht.
Francisco Assis (PSE). – (PT) Menschenhandel ist ein abscheuliches Verbrechen, das auf besonders heimtückische Weise das herabwürdigt, was den Charakter eines menschlichen Wesens ausmacht. Leider ist er inzwischen eine der gewinnbringendsten Formen der internationalen organisierten Kriminalität. Er betrifft hunderttausende Menschen überall in der Welt und vor allem die Schwächsten und die Ärmsten, Frauen und Kinder.
Dem Kampf gegen dieses Übel sollte unverzüglich Priorität eingeräumt werden. Damit er erfolgreich sein kann, muss die internationale Zusammenarbeit in den Bereichen der Ermittlung, des Informationsaustauschs, der Ermittlung der Opfer, des Gesetzesvollzugs und der Wiedereingliederung verstärkt werden. Deshalb müssen diejenigen Mitgliedstaaten, die das noch nicht getan haben, den Prozess der Ratifizierung und Umsetzung der vielen bestehenden internationalen Übereinkommen beschleunigen, die entscheidend zur allmählichen Ausmerzung dieses durchweg verabscheuungswürdigen Verbrechens beitragen könnten.
Auch die EU muss sich stärker für die Förderung von Initiativen einsetzen, mit denen die Ursachen dieses überaus schändlichen Handels bekämpft werden sollen, und die schwächsten Länder unterstützen, in denen der größte Teil dieses Handels seinen Ursprung hat.
Da wir dieses Thema hier im Plenum debattieren, müssen wir uns alle bewusst sein, wie enorm schwierig dieser Krieg ist, den wir gemeinsam zu führen haben. Wir müssen uns in unseren Köpfen klar darüber sein, dass wir für den Schutz der Menschenwürde kämpfen. Darum, meine Damen und Herren, ist kein Kampf so dringend notwendig wie dieser.
Leopold Józef Rutowicz (NI). – (PL) Herr Präsident! Der Kampf gegen den Menschenhandel ist eine große Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Um die Menschenwürde zu schützen und den Menschenhandel einzuschränken, haben internationale und nationale Organisationen eine Reihe von Erklärungen, Übereinkommen und Richtlinien unterzeichnet, und sie setzen verschiedene Aktionspläne um. Wie die Berichterstatterin feststellte, mögen diese Aktionspläne den Menschenhandel im weitesten Sinne des Wortes einschränken, aber sie können seine Ursachen nicht beseitigen.
Zu den Ursachen zählen Arbeitslosigkeit, Hunger, weit verbreitete Armut, hohe indirekte Arbeitskosten, Wettbewerb und das Streben nach maximalem Profit. Oftmals werden dadurch Schwarzarbeit, ethnische Konflikte und Auseinandersetzungen begünstigt und die örtlichen Gemeinschaften dazu verleitet, Sklavenarbeit (wie beispielsweise in der italienischen Provinz Foggia) und sexuellen Missbrauch zu tolerieren.
Dieser Bericht könnte als Grundlage für die Entwicklung eines Programms für weitere Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Recht, Politik, Bildung und Aufklärung sowie für institutionelle Maßnahmen dienen. Mit der Umsetzung eines solchen Programms würde der Menschenhandel, der gegen den Grundsatz der Demokratie verstößt und die Menschenwürde verletzt, eingeschränkt.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Bericht von Frau Bauer liefert nicht nur eine tiefgehende Analyse der dramatischen Situation, sondern auch sehr umfassende Vorschläge, wie Strategien zur Bekämpfung des Menschenhandels, einem der grausamsten Zweige des organisierten Verbrechens, erfolgreich umgesetzt werden können. Ich unterstütze diese Vorschläge, die von der Verbesserung des Rechtsrahmens über Maßnahmen zur Senkung der Nachfrage, Maßnahmen zum Schutz der Opfer bis hin zu Vorschlägen für eine verbesserte Koordination der unterschiedlichsten Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene reichen.
Ich schlage aber vor, in einigen wenigen Punkten Korrekturen vorzunehmen, in denen den Mitgliedstaaten detailliert vorgeschrieben wird, welche Maßnahmen sie zum Schutz der Opfer zu ergreifen haben, etwa im Bereich des Zugangs zum Arbeitsmarkt, zu Wohnung, Bildung usw., unabhängig davon, ob die Opfer bereit sind, mit den Behörden zusammenzuarbeiten oder nicht. Hier sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zum Schutz der Opfer finden, Maßnahmen, die jedenfalls nicht dazu führen, den Menschenhändlern mehr Opfer in die Hände zu treiben.
Ich bedanke mich insbesondere auch bei Kommissar Frattini, der sehr konkrete und nachhaltige Maßnahmen gesetzt hat. Ich unterstütze ausdrücklich, dass Sie jetzt jenen Mitgliedstaaten Konsequenzen androhen, die bisher noch nicht bereit waren, die entsprechenden Richtlinien, Verordnungen und auch internationalen Konventionen umzusetzen. Das ist einfach inakzeptabel. Den Vorgaben der UNO und der Europäischen Union müssen endlich Taten in den Mitgliedstaaten folgen.
Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin beglückwünschen, die sich eines überaus wichtigen Themas von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung angenommen hat.
Menschenhandel ist ein weltweites Problem und eine moderne Form der Sklaverei, die gegen die grundlegenden Menschenrechte verstößt. Der Handel mit Frauen und Kindern ist hierbei ein besonders tragischer Aspekt. Ich möchte mich auf die wirtschaftlichen Aspekte dieses Phänomens konzentrieren.
Es sollte hervorgehoben werden, dass Menschenhandel dem Gesetz von Angebot und Nachfrage unterliegt. In einigen Entwicklungsländern gibt es im Gegensatz zu dem sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsniveau in Europa wenig Perspektiven, was die wirtschaftliche und soziale Lage anbelangt. Es herrschen dort hohe Arbeitslosigkeit und wachsende Armut. Diese Faktoren erleichtern es kriminellen Organisationen, mit Menschenhandel Profit zu machen.
Wir sollten jedoch auch berücksichtigen, dass die Nachfrage nach billigen, nicht registrierten und fügsamen Arbeitskräften in der Europäischen Union zum illegalen Menschenhandel beiträgt, da mit dem Einsatz solcher Arbeitskräfte die Kosten gesenkt werden können. Das geschieht jedoch auf Kosten der Menschenwürde und untergräbt die Beschäftigungs-, Gesundheits- und Sicherheitsstandards sowie die gerechte Entlohnung. Zudem gehen Einnahmen auf lokaler und nationaler Ebene verloren, da keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Von allen Formen des organisierten Verbrechens in der Europäischen Union ist der Menschenhandel der kriminelle Bereich, der am schnellsten wächst. Die Maßnahmen zur Einschränkung des Menschenhandels haben bislang noch keine greifbaren Ergebnisse gebracht.
Die Schwierigkeiten im Kampf gegen dieses Phänomen liegen auf der Hand, doch die Europäische Union muss entschlossen handeln. Deshalb sollten wir den uns vorliegenden Bericht, in dem ein einheitliches Vorgehen vorgeschlagen wird, sowie den Vorschlag für einen Aktionsplan dankbar annehmen.
Ivo Belet (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Die für den Menschenhandel besonders anfälligen Gruppen sind Frauen und Kinder, und die Sportwelt ist daran leider nicht ganz schuldlos. Berufssportklubs gehen mehr und mehr dazu über, immer jüngere Spieler, insbesondere aus Afrika, anzuwerben, weil sie, wenn überhaupt, sehr wenig für sie zu zahlen brauchen. Diesen Spielern wird unterwegs oft einfach der Laufpass gegeben, und sie landen anschließend im Untergrund. Diesem Problem wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
In dem Entwurf unseres Berichts über die Zukunft des Profifußballs in Europa fordern wir, dass sich die Kommission dieses Themas im Zusammenhang mit dem Rahmenbeschluss des Rates über die Bekämpfung des Menschenhandels annimmt. Da in diesem Beschluss, Herr Kommissar, die Ausbeutung von Kindern unmissverständlich als strafbar bezeichnet wird, möchten wir, dass von den Mitgliedstaaten harte Strafen dafür eingeführt werden. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, an die auf dem EU-Gipfel in Den Haag vor zwei Jahren getroffenen Vereinbarungen zu erinnern. Der Europäische Rat hat seinerzeit im Hinblick auf die Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels die Ausarbeitung eines europäischen Plans zur Entwicklung gemeinsamer Standards, bewährter Praktiken und dergleichen empfohlen.
Ich möchte Kommissar Frattini darauf hinweisen, dass dieses Problem umso dringender und akuter wird, als einige Berufsfußballklubs die so genannte Home-grown-Regel, wonach bei einer Mannschaft eine Mindestzahl an lokal ausgebildeten Spielern aufgestellt werden muss, zu umgehen und zu untergraben gedenken, indem sie immer jüngere Spieler nach Westeuropa bzw. Europa allgemein anlocken. Oftmals sind dabei ganze Familien beteiligt, die dann später vielfach sich selbst überlassen bleiben.
Lassen Sie mich noch hinzufügen, dass wir diese von der UEFA bereits eingeführte Home-grown-Regel hundertprozentig unterstützen, da sie der Ausbildung junger Fußballer zugute kommt. Im Übrigen zeigen die ersten Beratungen hier in den Parlamentsausschüssen, dass die Home-grown-Regel breite Zustimmung in diesem Parlament findet. Wir müssen unter allen Umständen die Gefahr ausschließen, dass diese Maßnahme ausgehöhlt wird, und deshalb ersuche ich Sie eindringlich um Unterstützung des Änderungsantrags, den ich zusammen mit der Berichterstatterin in diesem Sinne eingereicht habe. Selbstverständlich richtet sich meine Bitte an die Abgeordneten in diesem Sitzungssaal, aber auch an die Kommission und die Minister.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) Ich möchte der Berichterstatterin für diese äußerst wichtige Arbeit danken.
Europa ist seit langem stolz darauf, dass die Sklaverei hier früher als auf anderen Kontinenten abgeschafft wurde. Leider kehrt sie auf andere Weise zurück, die ebenso abscheulich ist und mit Verachtung, Leid und – welche Ironie – unvorstellbaren Profiten einhergeht.
Was müssen wir zuerst tun? Wir sollten das Vorgehen der EU und aller Nachbarländer besser koordinieren, Lücken im Gesetz schließen, die es Straftätern ermöglichen, sich der Strafverfolgung zu entziehen, vielleicht auch allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments eine Art „Sünderkartei“ aushändigen, in der alle Staaten aufgeführt sind, die die UN-Übereinkommen zum Menschenhandel noch nicht ratifiziert haben, sowie einen Verhaltenskodex für die Beamten von Institutionen und Organen der EU erarbeiten, der auch für einige Abgeordnete recht nützlich sein dürfte.
Wir müssen unseren Bürgern, vor allem in den neuen EU-Mitgliedstaaten, die möglichen Gefahren deutlich vor Augen führen, zum Ziel von Menschenhändlern zu werden. Die Opfer der Straftäter müssen nicht nur den Mut, sondern auch das Recht haben, sich an Regierungsstellen zu wenden, ohne Angst vor einer Abschiebung zu haben.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Ich habe mich als Berichterstatter für den Entwicklungsausschuss mit dem Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte befasst, und zwar zusammen mit den Mitgliedern des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. Unser Ausschuss hat einen Änderungsantrag angenommen, dem zufolge die Bekämpfung des Handels mit Frauen und Kindern, die nahezu die Gesamtheit der Opfer des Menschenhandels ausmachen, in die mit diesem Instrument finanzierbaren Projekte aufgenommen wird, um vor allem den Herkunftsländern des Menschenhandels zu helfen, gegen diese verabscheuungswürdigen Praktiken vorzugehen.
Doch wenige Projekte, auch wenn sie zielorientiert sind, reichen nicht aus, um gegen ein Phänomen anzugehen, das mehr als 1 Million Opfer jährlich, insbesondere Frauen, Mädchen und Kinder, betrifft. Ein Rechtsrahmen zur Regelung der Prostitution, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und vor allem mit den Ländern, aus denen die meisten Opfer kommen, sowie strengste Strafen für Personen, die diesen Handel fördern, sind notwendige Maßnahmen, um zu versuchen, diesem Übel Einhalt zu gebieten. Allerdings müssen wir auch eine durchgreifende Abschreckungs- und Sensibilisierungskampagne für alle Europäer durchführen, die den Menschenhandel, in erster Linie durch den Sextourismus, nähren.
Zum Schluss möchte ich meine Zustimmung zu den Vorschlägen des Ausschusses für Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer bekunden, mit denen ihnen geholfen wird, an die Öffentlichkeit zu gehen, die Menschenhändler anzuzeigen und in der europäischen Gesellschaft rehabilitiert zu werden.