Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Andreas Schwab im Namen des Petitionsausschusses über den Jahresbericht 2005 über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten (2006/2117(INI)) (A6-0309/2006).
Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich für die Möglichkeit bedanken, zum Parlament sprechen und Ihnen den Jahresbericht für 2005 vorlegen zu dürfen, das Jahr, in dem das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten ein wichtiges Ereignis feiern konnte: zehn Jahre erfolgreiche Zusammenarbeit.
Der Jahresbericht belegt unsere Fortschritte bei der Behandlung von Beschwerden, der Förderung guter Verwaltungstätigkeit und der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der Arbeit des Bürgerbeauftragten unter den Bürgern. Insgesamt gingen 3920 Beschwerden ein, was eine Zunahme um 5 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet.
Ich möchte feststellen, dass ein Anstieg der Beschwerden nicht unbedingt auf eine Verschlechterung der Verwaltungspraxis der Gemeinschaftsinstitutionen zurückzuführen ist, sondern auch Ausdruck dessen sein kann, dass die Bürgerinnen und Bürger europäische Angelegenheiten bewusster wahrnehmen und zunehmend mehr darüber Bescheid wissen, welche Rechte sie haben und wie sie diese ausüben können.
Dieses verstärkte allgemeine Bewusstsein war auch in der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Aussprache über die Zukunft der Europäischen Union und die Verfassung spürbar. Um dieses allgemeine Bewusstsein zu fördern, habe ich mich intensiv bemüht, die Bürger über ihre Rechte in Kenntnis zu setzen und alle über die positiven Ergebnisse zu informieren, die bei der Wahrung dieser Rechte erzielt wurden. Insgesamt haben ich und meine Mitarbeiter neben den Treffen mit Bürgerbeauftragten, Beamten und anderen Gesprächspartnern in den Mitgliedstaaten über 170 öffentliche Vorträge gehalten, Präsentationen durchgeführt und Presseinterviews gegeben.
Ein besonders Merkmal dieser Öffentlichkeitsarbeit im Jahre 2005 war eine Reihe von Veranstaltungen anlässlich des 10. Jahrestags der Einrichtung des Büros des Bürgerbeauftragten, die auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet waren, das heißt auf die Zivilgesellschaft, akademische Kreise, die Presse und die Institutionen selbst, darunter ein Empfang zu Ehren des Europäischen Parlaments am 27. September, auf dem Präsident Borrell Fontelles die Ansprache hielt.
Im Verlauf des Jahres 2005 konnte ich über 75 % der Menschen helfen, die eine Beschwerde an mich gerichtet hatten. Diese Unterstützung erfolgte in Form der Einleitung einer Untersuchung, der Weiterleitung des Falls an die zuständige Instanz oder einer Beratung, an wen man sich wenden kann, um eine schnelle und wirksame Lösung des Problems zu erreichen. Ich konnte 312 Anfragen in diesem Jahr abschließen. In 36 % der Fälle ergab die Untersuchung keine Missstände in der Verwaltungstätigkeit. Ein solches Ergebnis ist für den Beschwerdeführer nicht immer negativ, da er zumindest in den Genuss einer umfassenden Erklärung seitens der betroffenen Einrichtung kommt. Auch wenn kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliegt, kann ich möglicherweise die Einrichtung darauf hinweisen, die Qualität ihrer Verwaltungstätigkeit in Zukunft zu verbessern. Wenn das der Fall ist, mache ich eine entsprechende weitere Bemerkung am Schluss meiner Entscheidung.
Stelle ich Missstände in der Verwaltungstätigkeit fest, versuche ich, möglichst ein so positives Ergebnis zu erreichen, dass sowohl der Beschwerdeführer als auch die Einrichtung zufrieden sind. In 30 % der Fälle hat meine Untersuchung dazu geführt, dass die betreffende Einrichtung den Fall zur Zufriedenheit des Beschwerdeführers geklärt hat oder dass eine einvernehmliche Lösung erzielt wurde. Ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich, schließe ich den Fall mit einer kritischen Bemerkung ab bzw. verfasse einen Empfehlungsentwurf.
Bei einem 2005 angenommenen Empfehlungsentwurf handelte es sich um einen Fall, in dem die Kommission einem Beschwerdeführer, dessen Projekt äußerst kurzfristig storniert worden war, eine freiwillige Entschädigung zugestand. Die Kommission erklärte sich mit der Zahlung von 56 000 Euro, der höchsten vom Bürgerbeauftragten jemals erreichten Summe, einverstanden.
Wenn eine Einrichtung der Gemeinschaft auf einen Empfehlungsentwurf nicht zufrieden stellend antwortet, ist ein Sonderbericht an das Parlament das letzte dem Bürgerbeauftragten zur Verfügung stehende Mittel. 2005 wurden drei Sonderberichte erstellt: über die anhaltende Praxis des Rates, seine Tagungen hinter verschlossenen Türen abzuhalten, wenn er in gesetzgebender Funktion zusammentritt; über die Zuständigkeit der Kommission für Kinder ihrer Bediensteten mit besonderen Unterrichtsbedürfnissen; sowie über die Art der von OLAF an den Bürgerbeauftragten während einer vorhergehenden Untersuchung übermittelten Informationen.
Ich bedanke mich beim Parlament für seine Unterstützung in Form seiner Entschließungen vom 4. und 6. April 2006 auf der Grundlage der Berichte Hammerstein Mintz bzw. de Rossa zu den ersten beiden Sonderberichten.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Prioritäten sagen, die ich mir für die Zukunft gesetzt habe. Wie bereits gesagt, besteht meine erste Priorität in der Förderung eines bürgernahen Ansatzes in allen Aktivitäten der EU-Institutionen und -organe. Um das zu erreichen, nehme ich jede Gelegenheit wahr, mich an Gemeinschaftseinrichtungen zu wenden, nachahmenswerte Praktiken zu unterstützen und einvernehmliche Lösungen zu fördern. Damit der Bürgerbeauftragte erfolgreich für die Bürger arbeiten kann, ist die aktive Zusammenarbeit der Institutionen und Organe unabdingbar. Der Jahresbericht enthält viele Beispiele von Einrichtungen, die sofort handelten, um Fälle zu lösen, auf die sie aufmerksam gemacht wurden, und positiv auf meine Vorschläge und Empfehlungen reagierten.
Bei meinen Besuchen in den Institutionen und Organen habe ich immer wieder betont, wie wichtig es ist, auf Beschwerden schnell und konstruktiv zu reagieren. Unser oberstes Ziel muss es sein, den bestmöglichen Dienst am Bürger zu gewährleisten.
Die Kommission hat bereits konstruktive Schritte unternommen, um ihren Dienst am Bürger zu verbessern, indem sie ihr System des Umgangs mit Untersuchungen des Bürgerbeauftragten, die auf Beschwerden zurückzuführen sind, überarbeitet hat. In ihrer Mitteilung vom November 2005 legte die Kommission das ab sofort geltende neue Verfahren dar. Das dem neuen Verfahren zugrunde liegende Konzept stammt von Kommissarin Wallström und besteht darin, den einzelnen Kommissionsmitgliedern mehr Verantwortung für Fälle zu übertragen, dabei jedoch die wertvolle Rolle des Generalsekretariats vollständig zu wahren. Ich möchte ihr insbesondere dafür danken, dass sie dieses Konzept zum Laufen gebracht hat und sich auch weiterhin für seine angemessene Umsetzung engagiert.
Das neue Verfahren gestattet den einzelnen Kommissionsmitgliedern, zu einem frühen Zeitpunkt, wenn noch alles offen ist, Verantwortung für eine Beschwerde zu übernehmen. Das Tempo des neuen Verfahrens war bereits in einem Fall erfolgreich, in dem meiner Ansicht nach die Antwort der Kommission auf eine Vertragsverletzungsbeschwerde eines Bürgers unzureichend war. Ich hatte ein Treffen mit Kommissar McCreevy und erfuhr von ihm, dass die Kommission Schritte eingeleitet hatte, um diese Angelegenheit zu klären. Ich denke, dass die erfolgreiche Klärung dieses Falls zeigt, welch wertvolle Rolle der Bürgerbeauftragte bei der Förderung guter Verwaltungspraktiken im Vertragsverletzungsverfahren spielt und wie ausgezeichnet das Konzept funktioniert, dass einzelne Kommissionsmitglieder für Beschwerden größere Verantwortung übernehmen. Ich möchte der Kommission dafür in Gegenwart von Vizepräsidentin Wallström meinen Dank aussprechen.
Ich habe mich ferner nochmals mit dem Statut des Bürgerbeauftragten beschäftigt und Präsident Borrell Fontelles im Juli gut durchdachte Vorschläge für eine Überprüfung vorgelegt. Sie sind die Antwort auf frühere Entschließungen dieses Parlaments zum Jahresbericht des Bürgerbeauftragten. Insgesamt bietet das Statut auch weiterhin gute Rahmenbedingungen für die Untersuchungen des Bürgerbeauftragten sowie für eine effektive Zusammenarbeit mit den Institutionen, um die gute Verwaltungstätigkeit zu fördern und Missstände in der Verwaltung zu bekämpfen.
Die von mir vorgeschlagenen Änderungen sind deshalb geringfügig, was ihre Anzahl und ihren Umfang betrifft. Mein wichtigstes Ziel besteht darin sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger volles Vertrauen in die Befugnisse des Bürgerbeauftragten setzen können, bei der Anhörung von Zeugen oder der Prüfung von Unterlagen die Wahrheit herauszufinden.
Ich möchte auch mit dem Parlament zusammenarbeiten, um dafür zu sorgen, dass Beschwerden der Bürger über Verletzungen der in der Charta verankerten Grundrechte dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden können, wenn eine wichtige Angelegenheit von grundsätzlicher Bedeutung auf keinem anderen Weg beigelegt werden kann. Das Parlament verfügt bereits über umfassende Rechte, um als Institution Verfahren vor dem Gericht einzuleiten. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, wenn der Bürgerbeauftragte befugt wäre, in solchen Fällen hart durchzugreifen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte, zu dem ich ein gutes Arbeitsverhältnis entwickelt habe, besitzt bereits eine solche Vollmacht.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit Herrn Guardans Cambó und Frau Matsouka, wenn sie zu diesem Vorschlag einen Bericht und eine Stellungnahme des Ausschusses für konstitutionelle Fragen bzw. des Petitionsausschusses erstellen werden.
Mein dritter Schwerpunkt besteht in der Vertiefung der engen Zusammenarbeit mit den Bürgerbeauftragten in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten. Dadurch soll die gute Verwaltungspraxis in der gesamten Union gefördert werden, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte, die ihnen laut den europäischen Rechtsvorschriften zustehen, voll wahrnehmen können. Zu meiner großen Freude nimmt der Petitionsausschuss als Vollmitglied am Verbindungsnetz teil und war auch auf dem Treffen der nationalen Bürgerbeauftragten vertreten, das in Den Haag im September 2005 stattfand. In der kommenden Woche wird ein ähnliches Treffen der regionalen Bürgerbeauftragten in der Europäischen Union, mit denen ich abgesprochen habe, dass wir alle zwei Jahre zusammenkommen, in London abgehalten.
Ich möchte den Mitgliedern des Petitionsausschusses und vor allem dem diesjährigen Berichterstatter, Herrn Schwab, für ihre Unterstützung und die im Bericht des Parlaments unterbreiteten konstruktiven Vorschläge danken.
Ich habe heute bereits viele der Dinge erwähnt, zu denen der Bericht dem Bürgerbeauftragten hervorragende Ratschläge gibt. Ich setze mich dafür ein, dass das Parlament und die Bürger über die von mir und dem Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten bereitgestellten Dienstleistungen noch besser informiert werden. Ich habe bereits darum ersucht, immer dann vor dem Petitionsausschuss auftreten zu können, wenn ich diesem Hohen Haus einen Sonderbericht vorlege.
Im nächsten Jahr möchte ich einen interaktiven Wegweiser auf unsere Website stellen, um Beschwerdeführern bei der Suche nach dem zuständigen Bürgerbeauftragten zu helfen – sei es auf europäischer, einzelstaatlicher oder regionaler Ebene. Meiner Meinung nach wird das eine große Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger sein und dazu beitragen, die im Bericht Schwab geäußerten Bedenken über die große Zahl von Beschwerden, die nicht in die Kompetenz des Bürgerbeauftragten fallen, aus dem Weg zu räumen.
Im vergangenen Jahr haben wir die Stellung des Büros des Europäischen Bürgerbeauftragten erfolgreich gefestigt und uns entschlossen daran gemacht, die Fähigkeit der Einrichtung zu verbessern, effektiv Beschwerden und Anfragen von Bürgern der erweiterten Europäischen Union zu behandeln. Dabei konnten wir jederzeit auf die Unterstützung von zwei der ältesten Beamten des Parlaments, die in Kürze in den Ruhestand treten werden bzw. gerade getreten sind – Herrn Priestley und Herrn Garzón Clariana – zählen. Ihre klugen Ratschläge und ihre Hilfestellungen für den Bürgerbeauftragten waren von unschätzbarem Wert und werden uns noch lange in Erinnerung bleiben.
Nach meinem Dafürhalten sind die in den letzten zehn Jahren aufgebauten Beziehungen des guten Willens, des Vertrauens und des Verständnisses zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und den EU-Institutionen eine wertvolle Quelle für die Verbesserung der Qualität der öffentlichen Verwaltung in Europa zum Wohle der Bürger. Für mich als Person und als Institution ist es ungeheuer beruhigend zu wissen, dass das Europäische Parlament und sein Petitionsausschuss in dieser Hinsicht wichtige Partner für den Europäischen Bürgerbeauftragten sind. Ich habe vor, aus dieser Partnerschaft das Beste zu machen, indem ich zur Verbesserung einer Dienstleistungskultur zum Wohle der europäischen Bürger beitrage. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall)
Andreas Schwab (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, Herr Bürgerbeauftragter, Frau Kommissarin Wallström, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass Sie alle so früh aufgestanden sind und heute bei der Debatte über den Bericht zum Jahresbericht 2005 des Bürgerbeauftragten anwesend sind.
Ich möchte Ihnen, Herr Diamandouros, zunächst einmal sehr herzlich für Ihren konstruktiven Beitrag danken, den Sie mit Ihrem Jahresbericht geleistet haben. Ich durfte für den Petitionsausschuss den Bericht des Parlaments zu Ihrem Jahresbericht erstellen und möchte auf diesem Weg allen Kolleginnen und Kollegen danken, die durch Änderungsanträge und persönliche Kommentare konstruktiv am Entstehen dieses Berichts mitgewirkt haben, besonders auch unserem Koordinator Robert Atkins und meinem Vorgänger aus dem Vorjahr, Manolis Mavrommatis.
Ich freue mich, dass Sie gleich zu Beginn darauf eingegangen sind, dass der Status des Bürgerbeauftragten angesichts der zunehmenden Aufgaben, die von den Bürgerinnen und Bürgern auf Sie zukommen, in der Tat etwas klarer präzisiert werden sollte, und ich bin Ihnen äußerst dankbar, dass Sie dies heute nochmals präzisiert haben. Wir sollten versuchen, die Aufgaben der verschiedenen europäischen Institutionen möglichst scharf voneinander abzugrenzen. Insofern können uns die Beratungen über Ihren Brief an Präsident Borrell hier zu einem guten Ziel führen.
Der Bürgerbeauftragte ist eine wichtige europäische Institution. Er ist in besonderer Weise wichtig für die europäische Entwicklung und im Speziellen für die europäischen Bürger. Er steht für eine bürgernahe und transparente Europäische Union. An ihn können sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger wenden, um Missstände bei der Tätigkeit der Organe und Institutionen zu beklagen. Dies ist eine sehr persönliche Beziehung zu Europa, die nicht überall in gleicher Weise möglich ist. Deswegen kommt dem Bürgerbeauftragten eine besondere Position zu.
Wir sollten uns diesen Gedanken – nämlich europäische Politik stärker an der Praxis, an den Interessen der Bürgerinnen und Bürger, zu orientieren – auch in Zukunft noch mehr zu Eigen machen! Wir müssen die Bürger stärker in den Mittelpunkt unserer Politik stellen und ihnen damit zeigen, dass sie mit ihren Belangen – ob groß oder klein, ob wichtig oder unwichtig – ernst genommen werden. Dies schaffen wir zum einen durch eine bessere Vermittlung europäischer Politik und zum anderen durch mehr Transparenz, womit bereits zwei wichtige Punkte meines Berichts zu Ihrem Jahresbericht angesprochen sind.
Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten, der dem Petitionsausschuss zugeleitet wurde, informiert über dessen Aktivitäten im vergangenen Jahr. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen für Ihre hervorragende Arbeit danken! Seit dem 1. April 2003 haben Sie dieses Amt inne, und Sie machen Ihre Arbeit sehr erfolgreich.
Ich denke, dass der Bericht, den wir als Parlament erstellt haben, sehr ausgewogen ist, und ich habe mich darum bemüht, die Änderungsanträge der Kolleginnen und Kollegen zu prüfen und, soweit es aus meiner Sicht möglich war, einzubinden. Ich glaube, dass das wichtigste Anliegen, dass der Bericht für die Bürgerinnen und Bürger verständlich ist, erreicht werden konnte. Allerdings war ich nach der Abstimmung im Ausschuss davon ausgegangen, dass nicht mehr alle Änderungsanträge wiedereingereicht werden. Deswegen werde ich meiner Fraktion empfehlen, diese Anträge abzulehnen. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis! Wir haben uns lange darum bemüht, Kompromisse in dieser Frage zu finden.
Die wichtigsten Punkte Ihres Berichts haben Sie, Herr Bürgerbeauftragter, selbst vorgestellt. Im Jahr 2005 gab es eine Reihe von Beschwerden, die höchste Anzahl der Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten überhaupt. Dies spricht zunächst einmal dafür, dass sich immer mehr Bürger aktiv mit der EU auseinandersetzen, auch mit deren Arbeitsweise.
Erschreckend – und darauf haben Sie hingewiesen – ist aber immer noch die hohe Anzahl an Beschwerden, die nicht in Ihren Kompetenzbereich fallen, das sind ungefähr 70 %. Dies liegt sehr oft daran, dass die Bürger nicht genau wissen, an wen sie sich wirklich wenden müssen. Deswegen begrüße ich ausdrücklich Ihre Aussage, dass Sie mit einem Online-Formular auf Ihrer Hompage einen Wegweiser zur richtigen Institution einrichten wollen, das würde jedenfalls all denen nützen, die sich über den Computer an Sie wenden wollen.
Wir brauchen also noch mehr Klarheit in der Abgrenzung der Kompetenzen und der Zuständigkeit der Organe, damit die Bürgerinnen und Bürger verstehen, wer in der Europäischen Union wofür zuständig ist. Sie können dazu beitragen, mehr Transparenz in das Dickicht der Institutionen und Zuständigkeiten zu bringen. Dies ist zunächst natürlich eigentlich eine Aufgabe des Europäischen Parlaments, der Abgeordneten in den Wahlkreisen in der jeweiligen Region, aber Sie können dazu beitragen.
Wir begrüßen auch ausdrücklich das europäische Netzwerk der Bürgerbeauftragten und Petitionseinrichtungen, die ja in den verschiedenen Mitgliedstaaten völlig unterschiedlich ausgestaltet sind. Ihre Informationsveranstaltungen haben wir deswegen besonders hervorgehoben.
Im Hinblick auf den Inhalt der verschiedenen Beschwerden liegt an erster Stelle ein Mangel an Transparenz. Im Bericht werden daher die Forderungen des Bürgerbeauftragten in seinem Sonderbericht zur Öffnung der Ratssitzungen – und zwar aller Ratssitzungen, sofern dieser als Gesetzgeber zusammenkommt. Hier haben Sie der Demokratie und der Transparenz in Europa einen guten Dienst erwiesen.
Zum anderen brauchen wir aber auch mehr Transparenz, um das demokratische Funktionieren der Europäischen Union gewährleisten zu können. Deshalb fordern wir in unserem Bericht – und das richtet sich vielleicht eher an Sie, Frau Wallström –, dass wir das Internetportal als Zugang zu allen Institutionen
anders gestalten, als dies heute der Fall ist, dass wir einen klaren Wegweiser zu den verschiedenen Europäischen Institutionen auf der ersten Seite platzieren und nicht einen Informationskatalog über alle Tätigkeitsbereiche der Europäischen Union.
Ich möchte zum Schluss noch einen Gedanken ansprechen. Sie haben Ihren Jahresbericht für das vergangene Jahr im Januar vorgelegt. Wir beraten heute – im November des Folgejahres – darüber. Wir sollten uns als Petitionsausschuss darum bemühen, diese Berichte zeitnah zu ihrer Veröffentlichung zu diskutieren!
Margot Wallström, Vizepräsidentin der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Schwab, für seine Arbeit zum Bericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über dessen Tätigkeit im Jahre 2005 danken. Dies ist ein wichtiger Bericht des Parlaments über die allgemeinen Grundsätze, den aktuellen Stand und die künftige Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragen und anderen Organen der EU.
Ferner möchte ich den Bürgerbeauftragten, Herrn Diamandouros, zu seinem Jahresbericht beglückwünschen. Immer wieder freue ich mich, wenn Herr Diamandouros seine Entschlossenheit bekräftigt, für die Einhaltung höchster Verwaltungsstandards in den europäischen Institutionen und Organen sorgen zu wollen, denn dafür engagiert sich auch die Kommission.
Ich schließe mich Herrn Schwab voll und ganz an, wenn er den Bürgerbeauftragten in seiner Rolle als externen Kontrollmechanismus für gute Verwaltungstätigkeit bestärkt. Durch seine Tätigkeit trägt der Bürgerbeauftragte dazu bei, die gute Verwaltungstätigkeit zu befördern. Ich bin überzeugt, dass den Gemeinschaftsinstitutionen und -organen die Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten hilft, in ihrer tagtäglichen Arbeit einen bürgerfreundlichen Ansatz zu entwickeln. Das bedeutet, mehr Transparenz im Entscheidungsfindungsprozess der EU durchzusetzen und beste Praktiken zu entwickeln, um den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und ihre Rechte zu schützen. Hier geht es um die Schließung der Kluft zwischen EU-Institutionen und den Bürgern.
Ich möchte auf drei konkrete Punkte in dem Bericht eingehen. Erstens bin ich der Ansicht, dass sich die Zusammenarbeit zwischen dem Bürgerbeauftragten und der Kommission in den letzten Jahren sehr gut entwickelt hat. Wie in dem Bericht unterstrichen wird, findet ein neues internes Verfahren innerhalb der Kommission Anwendung, wonach jedes Kommissionsmitglied befugt ist, Mitteilungen anzunehmen und dem Bürgerbeauftragen zu übermitteln. Ich freue mich, dass sowohl der Bürgerbeauftragte als auch Herr Schwab diese Neuerung in ihren Berichten begrüßen. Darüber hinaus hat die Kommission ihre internen Regeln angepasst, um die Bearbeitung ihrer Antworten an den Bürgerbeauftragten zu beschleunigen. Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit mit dem Bürgerbeauftragten noch weiter ausbauen.
Der Berichterstatter schlägt vor, für die Bearbeitung der Petitionen ein ähnliches Zuständigkeitsverfahren einzuführen. Zwar wird die Kommission auch weiterhin eng mit dem Petitionsausschuss zusammenarbeiten, doch ist das keine Möglichkeit, die die Kommission im Auge hat. Der Petitionsausschuss und der Europäische Bürgerbeauftrage haben klar definierte Aufgaben und haben für die Bürger einen bestimmten Wert.
Zweitens wird im Bericht die europäische Website erwähnt. Sie ist eine der am häufigsten aufgesuchten Websites in der Welt, und es ist recht kompliziert geworden, sich zurechtzufinden. Deshalb ist die Kommission bereits dabei, ihren Teil des Europa-Portals zu modernisieren. Das vorrangige Ziel besteht darin, die europäische Website zu einem nutzerfreundlicheren, besser strukturierten und einheitlichen Internet-Portal umzugestalten. Es wird auf den entsprechenden Ebenen mehrsprachig sein, und die Präsentation wird stärker auf die Bürger zugeschnitten und auf Kommunikation ausgerichtet sein.
Drittens schließlich obliegt die Entscheidung, das Statut des Bürgerbeauftragten zu überarbeiten, dem Europäischen Parlament und bedarf der Zustimmung des Rates. Die Kommission wird jedoch konsultiert und verfolgt genauestens, wie mit dem Vorschlag weiter verfahren wird, auch in den betreffenden Ausschüssen. Die Kommission prüft gegenwärtig den Vorschlag im Detail und steht mit dem Büro des Bürgerbeauftragten in Verbindung, um einige Aspekte des Vorschlags zu klären.
Ich komme zum Schluss. Wenn ich ihn recht verstanden habe, beabsichtigt der Bürgerbeauftragte, im kommenden Jahr einige Zugpferde in seinen Jahresbericht aufzunehmen. Dies sind, soweit ich es verstehe, Fälle, in denen Beschwerden von EU-Institutionen und -organen in musterhafter Weise behandelt wurden, ungeachtet dessen, ob Missstände in der Verwaltung vorlagen oder nicht. Meiner Meinung nach ist das eine ausgezeichnete Initiative, und ich freue mich schon heute auf den Bericht im kommenden Jahr.
Manolis Mavrommatis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Frau Wallström, Herr Diamandouros, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Andreas Schwab, zu den außerordentlichen Anstrengungen gratulieren, die er in seinem Bericht unternommen hat, um zu veranschaulichen, dass die Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Jahre hinweg dank der Arbeit, die der Europäische Bürgerbeauftragte geleistet hat, für die europäischen Bürger außerordentlich große Bedeutung gewonnen hat.
Zugleich möchte ich Herrn Diamandouros Dank dafür sagen, dass die neuen Fakten, die er bei der Darlegung seines Standpunktes aufzeigt, Bezugspunkte für das Vertrauen bilden, das die Bürger in die Institutionen setzen.
Ich war der Berichterstatter zu dem Jahresbericht über die Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten im Jahre 2004 und möchte darauf hinweisen, dass, verglichen mit diesem Jahr, in dem die Beschwerden gegenüber dem Vorjahr um 53 % zugenommen hatten, der Bürgerbeauftragte 2005 insgesamt 3 920 Beschwerden erhalten hat, was einem Anstieg von 5 % entspricht. Das bedeutet nicht, dass es mehr Fälle von Verwaltungsmissständen vonseiten der Organe der Europäischen Union gab, sondern dass die Bürger besser über ihre Rechte informiert sind. Ein bedeutender Faktor für die Effektivität der Institution des Bürgerbeauftragten ist seine Zusammenarbeit mit den Organen der Europäischen Union. Ich möchte dabei zum Beispiel auf die regelmäßigen informativen Gespräche und Treffen zwischen Herrn Diamandouros und dem Petitionsausschuss sowie dessen Vorsitz verweisen. Der Jahresbericht des Bürgerbeauftragten veranschaulicht unter anderem die Bemühungen des Bürgerbeauftragten und der Kommission, das Netzwerk der nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten durch die Entwicklung eines Informationsaustausches über bewährte Praktiken auszubauen und weiter zu stärken.
Die Beteiligung des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments an diesem Netzwerk ist wichtig und wird die praktische Zusammenarbeit zwischen den europäischen Institutionen und den nationalen und regionalen Bürgerbeauftragten erleichtern sowie eine Intensivierung der regelmäßigen Kontakte zu den Petitionsausschüssen der nationalen Parlamente und den Bürgerbeauftragten der Mitgliedstaaten ermöglichen.
Wenn wir die Berichte des Bürgerbeauftragten für 2004 und 2005 vergleichen, dann sehen wir, dass das Ergebnis positiv war, und somit können wir uns auf die Punkte konzentrieren, an denen der Petitionsausschuss besonders interessiert ist. Außerdem können wir auf diese Weise erkennen, welch bedeutende Rolle er spielt und welche Fortschritte innerhalb eines Jahres erzielt worden sind.
Proinsias De Rossa, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Auch ich möchte Herrn Schwab sowie meinen Kollegen in den anderen Fraktionen für die ungeheure Arbeit danken, die sie in diesen Bericht gesteckt haben.
Der Bericht des Bürgerbeauftragten, vor allem die Zusammenfassung, ist meines Erachtens ein hervorragendes Beispiel dafür, wie wir den Bürgern unsere Arbeit nahe bringen können. Er ist klar, straff und prägnant. Nach meinem Dafürhalten ist Transparenz der Schlüssel zu Demokratie in der EU und ihr wichtigster Baustein.
Ich begrüße, dass die Rolle des Europäischen Bürgerbeauftragten stärker wahrgenommen wird, was sich auch darin zeigt, dass sich immer mehr Bürger mit ihren Beschwerden an ihn wenden. Mich macht es ganz und gar nicht besorgt, dass viele dieser Beschwerden nicht unmittelbar in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Darin kommt zum Ausdruck, dass es ihm gelungen ist, die Bürger auf seine Institution aufmerksam zu machen. Vielleicht ist es auch ein Beweis dafür, dass andere Institutionen nur unzureichend zu erkennen geben, welche Funktion sie haben und wie man Zugang zu ihnen erhalten kann.
Meiner Meinung nach sollten wir nicht davon ausgehen, dass sich die Bürger ihren Weg durch das Labyrinth der EU-Institutionen bahnen. Sie haben in ihrem Leben Wichtigeres zu tun. Wenn sie eine Beschwerde vorbringen wollen, dann wenden sie sich eben an die ihnen bekannte nächstliegende Einrichtung. Ich denke, dass das Beschwerderecht der Bürger eine gute Sache ist.
Wenn der Bürgerbeauftragte die Fälle, für die er nicht unmittelbar zuständig ist, an die entsprechende Einrichtung weiterleitet, dann ist das ein hervorragender Umgang mit solchen Beschwerden. Meiner Ansicht nach sollten andere Institutionen diesem Beispiel folgen.
Noch ein letzter Punkt: Zehn Jahre nach Verabschiedung des Statuts des Bürgerbeauftragten macht sich eine Überarbeitung durchaus erforderlich. Ich begrüße die Initiative des Bürgerbeauftragten in diesem Zusammenhang und freue mich auf eine Aussprache darüber im Parlament in nächster Zukunft.
(Beifall)
Diana Wallis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte ebenfalls dem Bürgerbeauftragten sowohl für seinen Bericht als auch für seine interessante Präsentation heute danken. Ferner gilt mein Dank Herrn Schwab für seinen äußerst kompetenten Bericht und die Analyse des Berichts des Bürgerbeauftragten. Es bleibt nur wenig zu sagen, außer dass alles in dem Sinne gut zu gehen scheint, dass unsere Bürger besser über die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten Bescheid wissen. Wenn die Zahl der Beschwerden aufgrund des gewachsenen Bewusstseins für das, was möglich ist, sowie aufgrund eines europäischen Bewusstseins zunimmt, dann hilft uns das, eine größere Bürgernähe zu erreichen. Das sollte uns allen am Herzen liegen. Berichte dieser Art tragen dazu bei, uns ein Bild davon zu geben, wie die Dinge gerade stehen und was wir in Zukunft besser machen können, und aus diesem Bericht können wir viele Lehren ziehen.
Ich möchte mich in meinen Ausführungen auf ein Thema konzentrieren, das bereits von anderen Rednern angesprochen wurde: Wenn wir bürgernah sein wollen, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die Bürger ganz einfach eine Beschwerde einreichen können, möglicherweise über eine zentrale Anlaufstelle. Lediglich eine gute Website zu haben, ist vielleicht nicht die Lösung.
Gegenwärtig befassen sich viele mit Beschwerden, Problemen und anderen Fragen. Es gibt da die sehr guten Dienste des Bürgerbeauftragten, den Petitionsausschuss des Parlaments, die Kommission selbst, die Beschwerden entgegennimmt, und uns, die Abgeordneten des Parlaments, die Beschwerdesachen der Wähler erhalten. Und dann wären da noch SOLVIT und EUROJUST. Ich fürchte, dass einige EU-Bürger, die sich an eines dieser Gremien wenden und dann an ein weiteres Organ verwiesen werden, auf der Strecke bleiben und aufgeben. Wir müssen über Möglichkeiten nachdenken, wie wir diese verschiedenen Wege bündeln können, damit unsere Bürger sehen, dass ihre Angelegenheiten unverzüglich behandelt werden und sie an die richtige Adresse verwiesen werden. Darüber sollten wir uns für die Zukunft Gedanken machen.
Nochmals vielen Dank für Ihren Bericht.
David Hammerstein Mintz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte dem Europäischen Bürgerbeauftragten und auch Herrn Schwab für seinen sorgfältigen, vollständigen und positiven Bericht danken.
Lassen Sie mich zunächst meine Zustimmung zu dem Vorschlag von Frau Wallis und der Idee der Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zum Ausdruck bringen. Diese zentrale Anlaufstelle könnte SOLVIT, den Europäischen Bürgerbeauftragten und den Petitionsausschuss zusammenbringen und wäre für die Weiterleitung der Bürgerbeschwerden an die entsprechende Institution zuständig. Wir können nicht erwarten, dass die Öffentlichkeit in der Lage ist, sich in einem so komplizierten Labyrinth wie der Europäischen Union zurechtzufinden.
Was den im Allgemeinen sehr positiven Bericht angeht, so bedauere ich nur die in ihm enthaltene Erwägung über den dritten Sonderbericht des Bürgerbeauftragten, der sich eigentlich um OLAF drehen sollte, aber von der Konferenz der Präsidenten blockiert wurde. Einige Sätze aus dem Bericht Schwab scheinen die Versuche der Konferenz der Präsidenten dieses Hauses zu legitimieren, den Bürgerbeauftragten bei der Überwachung der europäischen Einrichtungen, einschließlich OLAF, zu behindern.
Wir sollten dem Bürgerbeauftragten insbesondere für seine Maßnahmen in verschiedenen Bereichen danken, beispielsweise im Umweltbereich, der den Bürgern große Sorge bereitet. Ich möchte speziell den Fall des Industriehafens Granadilla auf den Kanarischen Inseln erwähnen, bei dem der Bürgerbeauftragte mit einigem Erfolg versucht hat, eine rigorosere Anwendung der Habitat-Richtlinie durchzusetzen.
Es ist auch wichtig, den Sonderbericht zum Öffentlichkeitsgrad von Tagungen des Rates, die dieser in seiner Eigenschaft als Gesetzgeber abhält, hervorzuheben, an dem ich persönlich mitwirken konnte. Wir sehen, dass es in diesem Bereich langsame, allmähliche, aber reale Fortschritte gibt.
Abschließend möchte ich klarstellen, dass die Rolle des Petitionsausschusses des Parlaments in keiner Weise im Widerspruch zur Rolle des Bürgerbeauftragten steht, sondern dass sich ihre Rollen vielmehr gegenseitig ergänzen. Der Bürgerbeauftragte kontrolliert die europäischen Institutionen in ihrer täglichen Arbeit, während der Petitionsausschuss die Rolle eines direkten Vermittlers zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und dem Corpus iuris der Gemeinschaft ausübt. Zwischen beiden Einrichtungen sollte jedoch eine regere tägliche Zusammenarbeit mit mehr Informationen und mehr Kontakten stattfinden.
Ich danke Ihnen für Ihren Bericht, Herr Schwab, und ich danke Ihnen, Herr Diamandouros, für Ihre sehr intensive, weit reichende und wichtige Arbeit.
Willy Meyer Pleite, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Bürgerbeauftragten, Herrn Diamandouros, und unserem Berichterstatter, Herrn Schwab, meinen Dank aussprechen, denn beide haben sich bemüht, unsere Vorgehensweise zu verbessern, in der wir auf die administrativen und sonstigen Beschwerden der europäischen Bürgerinnen und Bürger reagieren.
Nach meinem Dafürhalten ist die Zeit gekommen, um konkrete Initiativen für solche Verbesserungen zu ergreifen. Einige interessante wurden schon genannt, wie das Online-Formular und die bessere Abgrenzung der Kompetenzen der verschiedenen Gremien, aber meiner Meinung nach müssten wir etwas ehrgeiziger sein. Wir sollten einen Kodex über gute Verwaltungspraxis anstreben, der für alle europäischen Institutionen gilt, und auch die zentrale Anlaufstelle, die Herr Hammerstein angesprochen hat, kann wichtig sein.
In den Berichten wird festgestellt, dass sich 24 % der Beschwerden auf eine mangelnde Transparenz beziehen. Meiner Ansicht nach müssen wir Anstrengungen unternehmen, um in Europa eine öffentliche Debatte zu der Frage zu eröffnen, wie eng eigentlich die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürger zu den Institutionen sind. Auch sollten wir dafür sorgen, dass diese Institutionen vollkommen transparent arbeiten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein anderes Problem eingehen, das die Mitglieder des Petitionsausschusses lösen müssen. Wir erhalten viele Klagen von Bürgern über große Bauvorhaben, große Infrastrukturen, die in der Europäischen Union ohne die vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung realisiert werden. Manchmal kommt die Europäische Kommission mit der Erarbeitung eines Berichts zu spät, da der Schaden, der von einigen wirklich monumentalen Vorhaben verursacht wird, bereits irreversibel ist.
Ich glaube, die Europäische Kommission muss viel schneller reagieren, um zu verhindern, dass sich solche Schäden verheerend auf die Umwelt auswirkt. Daher bin ich der Auffassung, dass wir alle unseren Beitrag leisten sollten, um Mechanismen für die zügige Bewertung derartiger Vorhaben zu schaffen und somit solche Schäden abzuwenden.
Meines Erachtens ist das Europäische Netzwerk von Bürgerbeauftragten wichtig, denn es kann der Schlüssel für viele Lösungen sein, mit denen Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger Europas vermieden und, wenn notwendig, unser Vorgehen bei ihrer Beantwortung verbessert werden können.
Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich habe heute gewissermaßen zwei Hüte auf. Wie Sie sagten, spreche ich im Namen der Fraktion der Union für das Europa der Nationen und auch in meiner Funktion als Vorsitzender des Petitionsausschusses, was mich besonders dazu qualifiziert, über dieses Thema zu reden. Ich möchte natürlich Herrn Schwab für seinen Bericht danken, den er sehr gut ausgearbeitet hatte und der dann in unserem Ausschuss angenommen wurde, und daher stimme ich allem von Herrn Schwab Gesagten uneingeschränkt zu. Mein besonderer Dank gilt Herrn Diamandouros. Er macht seine Arbeit außerordentlich gut, und das findet volle Anerkennung, denn er wurde – wenn ich Sie daran erinnern darf – mit einer Mehrheit von über neunzig Prozent der abgegebenen Stimmen in sein Amt wiedergewählt.
Vor allem schätze ich Herrn Diamandouros’ Kontakt zur europäischen Öffentlichkeit neben seiner hauptsächlichen Tätigkeit als Bürgerbeauftragter. Er hat an über 170 Veranstaltungen teilgenommen. Ich selbst habe eine dieser Veranstaltungen in Polen besucht, bei der mehr als 150 Bürger anwesend waren, die sehen und hören wollten, was er zu sagen hatte und welche Botschaft der Europäische Bürgerbeauftragte für sie bereithielt. Dies ist einer der Erfolge von Herrn Diamandouros’ ganz praktischem Herangehen.
Wie alle meine Vorredner möchte ich sagen, dass das aktive Engagement des Europäischen Bürgerbeauftragten eng verbunden ist mit einer größeren Kenntnis um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, dass es diese Kenntnis fördert und widerspiegelt und dass sich die Unionsbürger dieser Rechte eben aufgrund der Aktivitäten des Europäischen Bürgerbeauftragten stärker bewusst sind. Der Petitionsausschuss, dem ich vorstehe, arbeitet eng mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten zusammen. Wir haben ähnliche Zuständigkeiten, doch sind sie nicht identisch. Man muss sich also über die Unterschiede zwischen den Zuständigkeiten des Bürgerbeauftragten und denen des Petitionsausschusses im Klaren sein.
Mit Erlaubnis des Präsidenten werde ich meinen Redebeitrag um einige Sekunden ausdehnen und Ihre Aufmerksamkeit auf einen weiteren Aspekt lenken. Der Petitionsausschuss ist ein Gremium des Europäischen Parlaments. Es ist daher sehr bedauerlich, dass das Europäische Parlament und seine Gremien unseren Ausschuss, wenn sie mit dem Bürgerbeauftragten zu tun haben, zuweilen übergehen. So ein Fall trat am 15. März 2006 auf, als das Europäische Parlament über die Köpfe des von mir geleiteten Ausschusses hinweg eine neue Vereinbarung mit dem Bürgerbeauftragten unterzeichnete und unser Ausschuss an diesem Verfahren nicht beteiligt war.
Witold Tomczak, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der Bericht 2005 über den Bürgerbeauftragten zeigt, dass immer mehr Bürgerinnen und Bürger mit den Organen der Europäischen Union unzufrieden sind.
Es besteht ein eklatanter Mangel an Transparenz hinsichtlich ihrer Aktivitäten und mangelnde wirksame Kontrolle darüber, wie wir unser Geld ausgeben. Besonders nachteilig wirkt sich die Verletzung des Rechts der Bürger auf Information aus. Ein krasses Beispiel dafür war die Werbekampagne für die so genannte Verfassung für Europa.
Im März vergangenen Jahres richtete ich an den Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde zur Verwendung von acht Millionen Euro zur Werbung für die Europäische Verfassung. Diese Mittel standen nur Befürwortern der Verfassung zur Verfügung. Das wurde durch einen Sprecher der Europäischen Kommission am 16. Februar 2005 bestätigt. Als Antwort auf Fragen seitens der Medien, ob Gelder der Europäischen Union auch für eine von Gegnern der Europäischen Verfassung organisierte Kampagne verwendet werden könnten, sagte er, und ich zitiere: „Die Kommission behandelt die Europäische Verfassung wie ihr Baby und ist an ihrer Ratifizierung interessiert, und das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union wird keine von Verfassungsgegnern geschriebenen Flugblätter drucken“.
Diese freimütigen Erklärungen des Sprechers von Kommissarin Wallström beweisen unverhohlen, dass Gegner der Verfassung keine Gelegenheit hatten und noch immer nicht haben, ihre Ansichten darzulegen. Vor dem Referendum in Spanien gab die Europäische Kommission beispielsweise eine Million Euro für den Druck von fünf Millionen Flugblättern und Aufklebern zugunsten der Verfassung aus, die auf öffentlichen Plätzen verteilt wurden. Es bestand die eindeutige Absicht zu vermeiden, dass Informationen über die negativen Aspekte der Europäischen Verfassung verbreitet würden. Es handelte sich somit um eine eklatante Verletzung des Grundrechts der Unionsbürger auf gleichberechtigten Zugang zu Informationen
Nachdem der Europäische Bürgerbeauftragte meine Beschwerde ein Jahr lang geprüft hatte, entschied er, dass die Europäische Kommission nicht gegen das Recht der Bürger auf gleichberechtigten Zugang zur Information verstoßen habe. Wer denn aber sonst?
Wenn die europäischen Institutionen ihre Glaubwürdigkeit schwinden und zerbröckeln sehen, greifen sie immer häufiger zu Lügenpropaganda und zur Finanzierung und Durchsetzung einer einzigen, „wahren“ Sicht auf die europäische Einheit. Ich schätze die Bemühungen des Bürgerbeauftragten im Kampf um Erzielung von Transparenz hinsichtlich der Tätigkeit der europäischen Institutionen, aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Essen mit Vertretern der Gremien, gegen die der Bürgerbeauftragte ermittelt, sind nicht geeignet, die Glaubwürdigkeit und die Autorität seines Amtes zu erhöhen. Dieses Amt sollte von einem echten Bürgerbeauftragten bekleidet werden, der unsere Rechte verteidigt, einem Bürgerbeauftragten, der sich für die Wahrheit einsetzt und die Bürgerinnen und Bürger vor den Übeln der Maschinerie der Europäischen Union in Schutz nimmt. Eine solche Tätigkeit verlangt allerdings Mut und Unabhängigkeit.
Robert Atkins (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Meinen Glückwunsch für Herrn Schwab. Er hat einen wunderbaren Bericht erstellt, und ich freue mich, daran mitgewirkt zu haben.
Der Bürgerbeauftragte hat ohne Zweifel erfolgreich gearbeitet, aber ironischerweise hat sein Erfolg noch mehr Interesse geweckt. Das ist wiederum etwas Gutes für den Petitionsausschuss, dem der Bürgerbeauftragte untersteht, und dessen Zusammenarbeit mit Letzterem so wichtig ist.
Ich bin voll und ganz mit Diana Wallis einverstanden, dass die EU-Bürger unbedingt mehr über die Einrichtungen erfahren müssen, wo sie ihre Beschwerden vorbringen und um Abhilfe ersuchen können. Das gilt insbesondere für die Verfahrensmöglichkeiten beim Bürgerbeauftragten und beim Petitionsausschuss.
Ich gratuliere wie alle anderen auch Herrn Diamandouros zu seinen Ergebnissen, vor allem – wenn ich so sagen darf – zu seiner bisherigen und zukünftigen Entschlossenheit, die neuen Mitgliedstaaten über seine Befugnisse aufzuklären und sie zu ermuntern, seine Dienste in Anspruch zu nehmen. Wir beabsichtigen, im Namen des Petitionsausschusses das Gleiche zu tun, und ich möchte sagen, dass die Kombination von einem Kommissionsmitglied aus Schweden, wo der Bürgerbeauftragte seinen Ursprung hat, und einem Bürgerbeauftragten aus Griechenland, wo die Demokratie ihren Ursprung hat, doch recht stark und einflussreich ist.
Mich interessieren vor allem die Sonderberichte des Bürgerbeauftragten. Wie er sicherlich weiß, bin ich der „rapporteur manqué“ für einen solchen Bericht, nämlich den über OLAF. Ich muss ihm, wie auch diesem Hohen Haus, jedoch sagen, dass ich nicht zulassen werde, dass dieses Thema von der Tagesordnung verschwindet. Transparenz und öffentliche Behandlung müssen an erster Stelle stehen, und dieser Bericht muss und wird behandelt werden, sobald der Gerichtsprozess abgeschlossen ist.
Wie der Ausschussvorsitzende sagte, nimmt die Bedeutung des Petitionsausschusses zu, und es muss bald Schluss damit sein, dass er das Stiefkind unter den Ausschüssen ist, das am Ende der Liste der Bedeutungslosigkeit steht. Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss haben etliche, vielfältige Aufgaben, die exponentiell zunehmen. Das müssen das Parlament und die Konferenz der Präsidenten anerkennen, und sie müssen den Rang einnehmen, der ihnen gebührt.
(Beifall)
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Diamandouros zu seinem detaillierten Bericht beglückwünschen, in dem er Vorschläge für eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Beziehungen zwischen den Bürgern und den europäischen Verwaltungsorganen unterbreitet. Mein Glückwunsch geht auch an Kommissarin Wallström, der ich für ihre unermüdliche Arbeit meinen Dank ausspreche, die auf die Förderung der Kommunikation zwischen den Bürgern und den europäischen Institutionen und auf die Umsetzung von zügigen, einfacheren und interaktiven Lösungen abzielt. Ferner gratuliere ich natürlich Herrn Schwab, insbesondere für die Gründlichkeit, mit der er diese Fragen behandelt hat, die zwar wie Routine aussehen, die aber zweifellos einen Fortschritt auf dem Weg zu „Mehr Europa“ darstellen.
Vor allem bin ich über die Fortschritte bei den Vermittlungsverfahren und der Reaktion auf die Forderungen der Bürger erfreut und nehme mit besonderem Wohlwollen und Interesse die vorgeschlagenen, konstruktiven Lösungen zur Kenntnis.
Herrn Diamandouros möchte ich auffordern, ein Schema für die friedliche Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu entwickeln, das als Modell für ganz Europa dient. Ich bin sicher, dass die Demokratie, in deren Genuss die Verwaltungsorgane und auch die Bürger kommen, durch ein besseres und transparenteres Verwaltungsverfahren gestärkt wird.
Weiterhin freue ich mich über den ausdrücklichen Vorschlag, die Internetseiten aller Institutionen in allen Amtssprachen der Union anzubieten.
Angesichts des konstruktiven Ansatzes von Herrn Schwab unterstütze ich sein Anliegen, die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Europäischen Bürgerbeauftragten zu verbessern, ohne dass es zu Hindernissen, Missverständnissen oder Überschneidungen zwischen beiden Einrichtungen kommt: Der Petitionsausschuss und der Bürgerbeauftragte suchen noch jeweils nach ihrem eigenen Weg, und daher ist es positiv, dass der Petitionsausschuss im Europäischen Netz von Bürgerbeauftragten mitwirken soll.
Lassen Sie mich abschließend sagen, dass ich, vielleicht weil ich das Ausmaß der Frage nicht kenne, recht besorgt bin, dass die Zukunft des Bürgerbeauftragten anscheinend in Händen der Gerichte liegt. Hoffentlich bedeutet dies nicht, dass die Verbesserung des Informationsflusses und insbesondere die Anstrengungen für die friedliche Beilegung von Streitigkeiten vorzeitig aufgegeben werden. Die vorgeschlagene gerichtliche Überwachung ist nicht der beste Weg zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Bürgern und den europäischen Verwaltungsbehörden. Insofern möchte ich auf die vorhandenen Beispiele verweisen, die bereits genannt wurden.
Meine feste Überzeugung ist, dass das Vertrauen der europäischen Bürger in ihren Bürgerbeauftragten davon abhängen wird, inwieweit er Fortschritte bei der friedlichen Streitbeilegung machen wird.
Mairead McGuinness (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Mein Dank gilt Herrn Diamandouros für seinen Bericht und Herrn Schwab für den Bericht, über den wir heute sprechen. Ich teile seine Besorgnis, dass es etwas spät ist, um über diese Thematik zu diskutieren. Aber besser spät als nie, oder?
Der Bürgerbeauftragte ist der „Wachhund“ des Systems. Ich würde es vorziehen, wenn er ein Rottweiler wäre, denn das brauchen wir, und weniger eine zahmere Rasse! Meine irischen Kollegen werden sich über die Bezeichnung „Rottweiler“ amüsieren, denn politisch gesehen haben wir einen solchen auch in unserem nationalen Parlament.
Dem Bürgerbeauftragten kommt eine wichtige Rolle zu. Ich teile nicht die Besorgnis all derer, die anführen, 70 % der Beschwerden würden außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liegen. Wie einige Vorredner sagten, widerspiegelt das die Tatsache, dass großer Frust herrscht und die Menschen jemanden brauchen, an den sie sich wenden können. Das muss man unbedingt unterstreichen. Ich bin froh, dass der Bürgerbeauftragte so klug ist und sie nicht wegschickt, sondern ihnen tatsächlich hilft. An diesem Vorgehen sollte er festhalten. Vielleicht sehen das andere nicht so, doch das gehört zu seinen Aufgaben, und wir brauchen eine solche Flexibilität.
Ich beglückwünsche den Bürgerbeauftragten zu dem Versuch, seine Arbeit bekannter zu machen. Es ist die Pflicht von uns allen hier im Parlament, ihn in dieser Hinsicht zu unterstützen, auch wenn ich mein eigenes Büro – und ich nehme an, die anderen Kollegen denken auch so – als eine zentrale Anlaufstelle betrachte. Letzten Endes hoffe ich, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments für Bürger, die Probleme haben, die erste Anlaufstelle sind. Der Vorschlag von Frau Wallis, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, ist gut, doch sollten wir nicht vergessen, dass wir als gewählte Vertreter auch hier sind, um Informationen für die Bürger zu erhalten.
Der Bürgerbeauftragte sollte bedenken, dass wir hier im Parlament oftmals genauso frustriert sind wie die Bürger, wenn es um Informationen von der Kommission geht. Verwalter haben die Pflicht, sich als Diener der Bürger zu betrachten und nicht als Schützer des Systems. Wenn nötig, müssen wir die Menschen schulen und ihre Kultur verändern. Mich würde interessieren, ob der Bürgerbeauftragte einmal das Verhalten derjenigen untersucht hat, die die Ursache der Probleme sind. Mit anderen Worten, ist bei den Beschwerden, mit denen er sich befasst hat, eine unzulängliche Verhaltensweise bei den Verwaltern zu erkennen? Wenn das der Fall ist, sollten wir uns damit beschäftigen.
Ich möchte nochmals allen Beteiligten danken und hoffe, dass das Arbeitsvolumen des Bürgerbeauftragten exponentiell zunimmt, so wie es auch sein sollte.
Thijs Berman (PSE). – (NL) Herr Präsident! In dem Tätigkeitsbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten wird aufgezeigt, dass ein Viertel der Beschwerden von Bürgern stammt, die mangelnde Transparenz bei den Organen der Europäischen Union beanstanden. Wenn diese Beanstandungen auch nicht in allen Fällen berechtigt sind – wie in diesem ausführlichen Bericht ebenfalls erwähnt wird, handelt es sich gleichwohl um einen hohen Anteil, sodass es noch viel Handlungsspielraum für Verbesserungen gibt. Der Berichterstatter weist zu Recht darauf hin, dass gemäß dem Vertrag von Nizza jedes EU-Organ auf größtmögliche Offenheit und Zugänglichkeit bedacht sein muss.
Die Beschwerden sind natürlich vorwiegend an die Kommission gerichtet, denn mit ihr haben die Bürger am meisten zu tun, obwohl Verzögerungen eigentlich meistens durch den Ministerrat verursacht werden. In der überholten Kultur paternalistischer Macht und des Top-Down-Ansatzes kann Transparenz ja wohl noch ein Weilchen warten. Vertrauen ist allerdings eine Grundvoraussetzung für die Effektivität einer Politik, und die Welt braucht eine starke EU, die von ihren Bürgern getragen wird, denn auf dem Spiel steht mehr als ein bisschen Verwaltungstätigkeit.
Wäre Europa denn bereit, sich für eine anders geartete Globalisierung, für eine soziale, nachhaltige und gerechte Entwicklung einzusetzen? Nur wenn sich Europa dazu verpflichtet, kann die EU wirklich Vertrauen gewinnen. Ein solches Vertrauen wird man aber nur einem Europa schenken, in dem alle Entscheidungen offen getroffen werden. Wenn wir das Vertrauen der Europäer in ihre eigene Europäische Union dauerhaft fördern wollen, stellen Offenheit und Erreichbarkeit absolute politische Prioritäten dar. Ich appelliere an Europa, die Türen weit aufzureißen.
Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident! Unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung möchte ich eine Anmerkung zu dem machen, was die geschätzte Kollegin McGuinness gesagt hat: Die Rottweiler-Hunde, die sie angesprochen hat, stammen aus der Stadt, in der ich geboren bin. Ich fühle mich also als Rottweiler. Wenn ich Ihnen, Herr Diamandouros auf diese Weise beistehen kann, tue ich das sehr gerne.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Vizepräsidentin der Kommission, Herr Bürgerbeauftragter, Herr Kollege Schwab! Ich möchte mich insbesondere bei Ihnen beiden für die ausgezeichnete Arbeit, die geleistet wurde, bedanken und hoffe, dass Herr Schwab, der aus Rottweil kommt, weiterhin so fest zubeißen kann – auch politisch – wie diese bekannte Hunderasse. Ich wünsche ihm dabei jedenfalls viel Glück!
Auch Ihnen, Herr Bürgerbeauftragter, kommt eine wichtige Rolle zu, insbesondere sind Sie meiner Ansicht nach das Relais zwischen den Bürgern und den europäischen Institutionen. Immer, wenn Bürger im Zusammenhang mit den europäischen Institutionen Sorgen haben, wenden sie sich an Sie. Hier haben Sie dann eben auszugleichen, und Sie versuchen, Lösungen zu finden. Von den 3 920 Eingaben, die letztes Jahr gemacht wurden, konnten immerhin in über 75 % der Fälle den Beschwerdeführern durch die Einleitung von Untersuchungen bzw. auch durch die Weiterleitung an die zuständigen Instanzen eine Lösung angeboten werden. Dass ist wirklich ein extrem hoher Anteil!
Auch der Kommission kommt in diesem Zusammenhang eine extrem wichtige Rolle zu. Sie versucht durch verschiedene Transparenzinitiativen immer wieder ihre Offenheit zu demonstrieren, und ich kann sie dabei nur unterstützen, insbesondere Sie, Frau Vizepräsidentin, dass Sie auf diesem Weg weiter fortfahren. Große Institutionen – wie wir wissen, nicht nur die Europäische Kommission, sondern auch im Wirtschaftsleben – haben eben die Tendenz, sich zu verselbständigen und natürlich auch ein Eigenleben zu entwickeln, das schwer kontrollierbar ist. Deshalb, bitte fahren Sie fort mit Ihrer Transparenzinitiative!
Dem polnischen Kollegen möchte ich sagen: Ich finde es äußerst scheinheilig, wenn er jetzt der Kommission vorwirft, sie gebe Informationen im Zusammenhang mit dem Verfassungsvertrag nur aus positiver Sicht. Die Publikationen, die ich gesehen habe, waren alle relativ objektiv gehalten und sie waren notwendig, um den Bürgern klar zu machen, worum es hier geht.
(Beifall)
Auf der einen Seite mehr Informationen zu fordern, auf der anderen Seite aber zu sagen, bitte, hier nicht weitermachen, ist wirklich scheinheilig! Darum müssen wir auf diesem Weg miteinander fortfahren, um dieses gemeinsame Europa bauen zu können.
(Beifall)
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Der Bericht 2005 vermittelt uns den Schluss, dass der Europäische Bürgerbeauftragte die Ziele gesteigerter Effektivität seiner Institution auf dem Gebiet guter Verwaltungspraxis und der Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte mit Erfolg erreicht.
An dieser Stelle sollten wir Professor Diamandouros, der für diese Institution verantwortlich zeichnet, ein Wort des Dankes sagen. Die öffentliche Natur der Tätigkeit des Bürgerbeauftragten verdient Lob. Dennoch ist zu beklagen, dass 70 % aller eingelegten Beschwerden noch immer außerhalb der Zuständigkeit des Bürgerbeauftragten liegen. Das ist fast immer darauf zurückzuführen, dass sich die Beschwerden in ihrem Wesen nicht gegen die Organe oder Einrichtungen der Europäischen Union richten. Es zeigt, dass vielen Unionsbürgern die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Institutionen und den Entscheidungsprozessen noch unklar ist.
Daher muss man die Rolle des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses des Europäischen Parlaments unbedingt so festlegen und abgrenzen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union klar wird. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 5 %. Darin mag zum Ausdruck kommen, dass die Tätigkeit des Bürgerbeauftragten größere Beachtung findet, oder es ist vielleicht darauf zurückzuführen, dass nicht alle europäischen Mitgliedstaaten diese Art Institution haben, was bedeutet, dass sich viele Menschen, die Probleme mit nationalen, regionalen oder lokalen Verwaltungsbehörden haben, an den Europäischen Bürgerbeauftragten wenden.
Der Bürgerbeauftragte muss sich verstärkt darum bemühen, der Öffentlichkeit zuverlässige Informationen zu vermitteln. Die Bürgerinnen und Bürger müssen leichten Zugang zu Informationen in ihrer eigenen Muttersprache haben. Das wird ihnen das Gefühl verleihen, dass sie Unionsbürger mit Ausweis und Stempel sind, deren Wohlergehen ein Anliegen ist und deren Stimme zählt.
Abschließend möchte ich den Berichterstatter, Herrn Schwab, zu seinem ausgezeichneten Bericht beglückwünschen. Ich denke, er wird seine Funktion als Wachhund, ja als Rottweiler, der Gesetzlichkeit weiterhin ausüben.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Elf Monate, nachdem wir den zehnten Jahrestag des Bestehens der Institution des Europäischen Bürgerbeauftragten begangen haben, wird heute der Jahresbericht über das 10. Jahr angenommen. Ich gratuliere Herrn Diamandouros zu seiner bemerkenswerten Präsentation sowie zu seiner effektiven Ausübung der Rolle des Verteidigers von Transparenz und guter Verwaltung in der Europäischen Union.
Vielleicht werden wir im nächsten Jahr seinen Jahresbericht im Parlament früher und zügiger erörtern und wird der Petitionsausschuss als der zuständige Ausschuss in direktem Kontakt zu dem Bürgerbeauftragten stehen, damit er über das Verfahren zur Unterzeichnung interinstitutioneller Abkommen zwischen ihm und dem Europäischen Parlament informiert werden kann.
Ziffer 6 des Berichts Schwab bringt zu Recht unser Bedauern über die Unterzeichnung eines neuen Abkommens zum Ausdruck, das seit dem 1. April 2006 in Kraft ist, also bevor der Bericht für 2005 angenommen wurde. Der Bürgerbeauftragte legte zudem am 11. Juli einen Vorschlag zur Annahme seines Statuts vor. Ziffer 13 des Berichts Schwab begrüßt dies. Ich möchte jedoch anmerken, dass er in seinen Forderungen sehr sensible Themen berührt, seine Argumente aber äußerst schwach sind. Das Verbot, in Fälle einzugreifen, die noch beim Gericht anhängig sind, ist etwas, das den Verträgen zufolge nicht in Frage gestellt werden kann. Beamte der Gemeinschaft müssen an ein Berufsgeheimnis gebunden sein. Wir verfügen über Institutionen, die für die Überprüfung der Einhaltung von Menschenrechten zuständig sind, aber wir haben als Parlament, das von den Bürgern kontrolliert wird, auch die Aufgabe, Beschwerden aufzunehmen und ihnen nachzugehen. Es gibt eine Fülle von außergerichtlichen Verfahren. Der Bürgerbeauftragte hat zahlreiche Pflichten, und man kann nur hoffen, dass er mit dem Personal in seiner Abteilung, das glücklicherweise kontinuierlich anwächst – von 38 auf 51 und 57 im Jahre 2006 – die Zeit hat, die gestiegene Anzahl von Beschwerden zu bewältigen. Wenn der Bürgerbeauftragte jedoch den Mangel an Transparenz bei der Arbeit des Rates beanstandet, dann fordern wir ihn mit Änderungsantrag 1 – und ich bitte Sie, diesen zu unterstützen – auf, die Transparenz bei Personalausschreibungen von EPSO sowie die Einstellungsmethoden der europäischen Behörden, einschließlich seiner eigenen Abteilung, nicht erst nach konkreten Beschwerden der Bürger, sondern auf eigene Initiative zu überprüfen. Das ist ein Thema, das die Sensibilität vornehmlich der neuen Europäer berührt, die zu Tausenden an Ausschreibungen und Vorstellungsgesprächen teilnehmen und nicht das Recht haben zu erfahren, weshalb sie gescheitert sind.
Ich danke ebenfalls der Kommissarin dafür, dass sie auf den Vorsatz des Bürgerbeauftragten hingewiesen hat, seine Zeit zur Lobpreisung der Kommission zu nutzen.
Nikiforos Diamandouros, Bürgerbeauftragter. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich bei allen Abgeordneten dieses Hohen Hauses für ihre äußerst ermutigenden Worte recht herzlich bedanken. Ich schöpfe neuen Mut aus der Unterstützung, die ich von diesem Gremium erhalte und dessen Zusammenarbeit ich ungeheuer schätze. Gemeinsam mit meinen Mitarbeitern bin ich fest entschlossen voranzugehen, so weiter zu machen und noch mehr zu tun.
Es ist mir nicht möglich, auf alle Bemerkungen einzugehen, jedoch möchte ich mich einigen Aspekten zuwenden.
Erstens bin ich für die Unterstützung, die ich in Bezug auf das Statut erhalten habe, sehr dankbar. Wenn Frau Panayotopoulos-Cassiotou erlaubt, möchte ich in diesem Zusammenhang zwei Punkte klären, und ich werde es in griechischer Sprache tun, da sie Griechisch gesprochen hat.
(EL) Herr Präsident, Frau Panayotopoulos! Ich möchte Ihnen versichern, dass das Europäische Amt für Personalauswahl bereits in die Zuständigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten fällt und dass dies eine Angelegenheit darstellt, die uns besonders am Herzen liegt und die wir sehr, sehr aufmerksam verfolgen.
Was meine Empfehlungen betrifft, so möchte ich Ihnen versichern, dass die Bitte, die ich habe...
(Der Präsident unterbricht den Redner und weist ihn auf ein Problem bei der Simultanübersetzung hin.)
(EN) Entschuldigung, Herr Präsident. Mir war nicht bewusst, dass es ein Problem mit der Übersetzung gab. Ich nahm an, man wolle meine Fähigkeit testen, in meiner Muttersprache zu reden!
Wenn der Herr Präsident gestattet, so möchte ich Frau Panayotopoulos-Cassiotou sowie dem Hohen Haus nur kurz versichern, dass das Europäische Amt für Personalauswahl bereits in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbeauftragten fällt und dass wir uns viel mit Einstellungsfragen befassen.
In Bezug auf das Statut möchte ich absolut klarstellen, dass der Bürgerbeauftragte keinesfalls um das Recht ersucht, Verfahren vor dem Gerichtshof einzuleiten. Das steht uns überhaupt nicht zu. Gerichtshof und Bürgerbeauftragter sind zwei getrennte Einrichtungen. Worum wir ersuchen, ist das Recht, beim Gericht vorstellig zu werden, weil dieses Recht auch dem Europäischen Datenschutzbeauftragten im Falle grober Verletzungen der Grundrechte gewährt wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Ich wiederhole: Wir wollen unter keinen Umständen Zugang zum Gericht in einer Weise, die in der Tat über mein Mandat hinausgehen würde.
Ich freue mich über die Unterstützung für einen einheitlichen Kodex und prüfe bereits gemeinsam mit Kommissarin Wallström, ob das möglich wäre. Sie ist in ihren Ausführungen bereits darauf eingegangen.
Ich möchte Sir Robert Atkins insbesondere für seine Entschlossenheit danken, darauf zu achten, dass alle Sonderberichte, die der Bürgerbeauftragte diesem Parlament vorlegt, schließlich auch behandelt werden. Ich hoffe, dass das auch geschehen wird.
Der Gedanke einer zentralen Anlaufstelle ist ganz wichtig. Ich würde gern mit Frau Wallström und anderen Einrichtungen zusammenarbeiten und vielleicht einen Gedankenaustausch und Überlegungen dazu in Gang setzen, damit wir den Bürgern besser zu Diensten sein können. Ferner möchte ich unterstreichen, dass der Europäische Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss einander ergänzen. Ich bin diesem Ausschuss äußerst dankbar, und wir werden mit ihm weiter zusammenarbeiten, um voranzukommen.
Wenn Sie gestatten, möchte ich abschließend noch einige weitere Bemerkungen machen. Die unzulässigen Beschwerden sind tatsächlich ein ganz wichtiger Aspekt, und wir werden uns bemühen, ihre Zahl zu verringern. Aber wir werden auch weiterhin allen Bürgern helfen, die sich fälschlicherweise an uns wenden, indem wir über das Europäische Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten die Beschwerden weiterleiten und damit diesen Bürgerinnen und Bürgern helfen und so in gewissem Sinne versuchen, das Subsidiaritätsprinzip in außergerichtlichen Mechanismen anzuwenden. Wir arbeiten mit unseren Kollegen auf nationaler und regionaler Ebene zusammen, um den Bürgern besser helfen zu können. Und dazu gehört auch die Weiterleitung von unzulässigen Beschwerden.
Ich bedanke mich vielmals bei Frau McGuinness für Ihre lobenden Worte. Ich betrachte mich als einen externen Kontrollmechanismus für die Verwaltungstätigkeit, und wenn alles andere versagt, ja, dann werde ich auch wie ein Rottweiler vorgehen müssen. Doch lassen wir den irischen Unterton hier einmal weg – ich will mich aus theologischen Andeutungen heraushalten –, meiner Meinung nach ist das allerdings der letzte Schritt. Der erste Schritt, bei dem ich eng mit der Kommission, mit dem Generalsekretär der Kommission und mit Frau Wallström zusammenarbeite, besteht darin, auf die Institutionen zuzugehen, der Kommission die Hand zu reichen und ihnen bewusst zu machen, welche Verpflichtungen sie haben. Wir müssen ihnen tatsächlich helfen zu erkennen, dass eine Veränderung der Kultur außerordentlich wichtig ist, damit die europäischen Institutionen einschließlich der Kommission wirklich verstehen, dass es ihre Aufgabe ist, den Bürgern zu dienen, und nicht umgekehrt.
Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie mir die Zeit für diese Klarstellung gegeben haben. Ich möchte dem Parlament nochmals meinen Dank für seine sehr ermutigende und herzliche Reaktion auf meinen Bericht aussprechen.
(Beifall)
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Art. 142)
András Gyürk (PPE-DE). – (HU) Im Zusammenhang mit dem Bericht von Herrn Diamandouros über seine Tätigkeit 2005, zu dem das Europäische Parlament dieses Jahr bereits eine Entschließung angenommen hat, möchte ich die Aufmerksamkeit auf eine Frage lenken.
Im Jahr 2005 legte der Bürgerbeauftragte dem Parlament einen Sonderbericht vor, denn er hatte eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Hinblick auf Mittel für EU-Bedienstete mit Kindern mit besonderen Bildungsbedürfnissen festgestellt. In seinem Entwurf für eine Empfehlung ersuchte er die Europäische Kommission, die notwendigen Schritte einzuleiten, um sicherzustellen, dass Eltern, deren Kinder wegen ihres Behinderungsgrades vom Besuch der europäischen Schulen ausgeschlossen sind, keinen Beitrag zu den Bildungskosten ihrer Kinder zahlen müssen. In der Entschließung des Parlaments zu der Angelegenheit wird die Kommission aufgefordert, den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.
Die notwendigen Schritte wurden allerdings nicht eingeleitet, denn leider geschah bei der Einschulung in diesem Herbst erneut, dass einem Schüler mit besonderen Bildungsanforderungen die Aufnahme verweigert wurde. Diese Praxis, mit der gegen die Menschenrechte verstoßen wird, hat dazu geführt, dass mehrere Familien getrennt leben und Brüssel, oft sogar die europäischen Institutionen, verlassen müssen.
Wie in der Charta der Grundrechte und im EU-Vertrag verankert ist, bilden das Recht auf Bildung, Gleichbehandlung und das Verbot jeder Form von Diskriminierung die Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts. Unter Bezugnahme auf die Empfehlung des Bürgerbeauftragten und auf die Entschließung des Parlaments in dieser Frage fordere ich die Europäische Kommission auf, im Einklang mit den europäischen Grundsätzen die Bedingungen für gleiche Bildungschancen für Kinder mit besonderen Bildungsbedürfnissen zu schaffen.