Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Elizabeth Lynne im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI)).
Elizabeth Lynne (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass mir Gelegenheit gegeben wurde, als parlamentarische Berichterstatterin für den Aktionsplan zugunsten von behinderten Menschen zu fungieren. Ich habe eng mit Behindertenorganisationen, der Kommission und meinen Kolleginnen und Kollegen vom Europäischen Parlament zusammengearbeitet, und ich möchte den Schattenberichterstattern recht herzlich für ihre Mitwirkung danken. Mein Dank gilt auch dem Sekretariat und ganz besonders dem Europäischen Behindertenforum. Zudem habe ich weitere 100 Behindertenorganisationen in ganz Europa um Ratschlag ersucht. Ich hoffe aufrichtig, aus dem Bericht ist ersichtlich, dass er nicht von mir allein, sondern vom gesamten Ausschuss angefertigt wurde.
Ich habe die Mitteilung der Kommission unterstützt, jedoch die Ansicht vertreten, dass in einigen Bereichen noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Vor allem was den Bereich Beschäftigung betrifft, kommt es zunächst einmal darauf an, die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Beschäftigungsrichtlinie aus dem Jahr 2000, vollständig umzusetzen. Mir ist bekannt, dass die Kommission die Umsetzung aufmerksam überwacht.
Allerdings müssen einige Grauzonen, wie die Begriffe „angemessene Vorkehrungen“ oder „angemessene Anpassungen“, noch ausgeleuchtet werden. Wichtig ist auch, dass die Gewerkschaften die Bürger darüber aufklären, welche Rechte ihnen gemäß den Antidiskriminierungsgesetzen zustehen. Doch ganz gleich, was wir alles im Bereich Beschäftigung auf die Beine stellen: All dies nützt den behinderten Menschen nur wenig, wenn sie keinen Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln haben. Deshalb lautet eine meiner Forderungen, dass weitere Rechtsvorschriften für den Busverkehr erlassen werden müssen, so wie dies ja auch schon für den Flugverkehr geschehen ist. Ich weiß, dass die Kommission diesen Bereich ebenfalls gerade prüft.
Bei der Integration spielen auch Bildung und Ausbildung eine wesentliche Rolle. Ich habe stets die Ansicht vertreten, dass sich die Mitgliedstaaten darum bemühen sollten, behinderte Kinder möglichst in Regelschulen einzuschulen. Zugleich gilt aber auch zu bedenken, dass sich einige Kinder in solch einem Umfeld nicht frei entfalten werden, vor allem wenn es keine richtige Betreuung gibt. Die Bedürfnisse der Kinder müssen an erster Stelle stehen.
Auch müssen wir uns um den Zugang zur Informationstechnologie kümmern, das heißt um zugängliche Websites. Derzeit sind 80 % der öffentlichen Websites nicht frei zugänglich, und wir sollten dafür sorgen, dass alle Dokumente, insbesondere die der Kommission und der EU, in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt werden.
Des Weiteren sollten wir dafür Sorge tragen, dass behinderte Kinder und Erwachsene Zugang zu Sporteinrichtungen haben. Ein ganz entscheidender Faktor ist aber die Entinstitutionalisierung, was allerdings ein ausreichendes Angebot an Qualitätsdienstleistungen in Gemeinschaftseinrichtungen voraussetzt. Auch dürfen Menschen mit psychischen Problemen nicht länger stigmatisiert werden.
Wenn wir von Behinderungen sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir damit alle Arten von Behinderungen meinen: Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit bzw. des Hör- und Sehvermögens sowie Menschen mit psychischen Problemen, Lernschwierigkeiten, chronischen Krankheiten oder sonstigen verborgenen Behinderungen. Deshalb habe ich in meinem Bericht gefordert, dass der Begriff „Behinderung“ klar definiert werden sollte. Ich begrüße zwar die Entscheidung des Gerichtshofs vom 11. Juli, doch muss hier noch mehr getan werden.
Ein weiterer Meilenstein war die Einigung, die im Laufe dieses Jahres zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zustande kam. Auch hierfür war ich als Berichterstatterin des Parlaments tätig. Allerdings müssen wir nun auf eine rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens drängen.
Ferner sollten wir uns weiterhin dafür stark machen, dass gemäß Artikel 13 eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung vorgelegt wird, um somit die Diskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verbieten. Ich entschuldige mich nicht dafür, dass ich darauf immer und immer wieder hinweise, und ich habe diese Forderung auch nochmals in meinen Bericht einfließen lassen.
Es bringt überhaupt nichts, lediglich Lippenbekenntnisse zu den Rechten von behinderten Menschen abzugeben. Wir müssen weiterhin für alle EU-Bürger – ob nun mit oder ohne Behinderungen – kämpfen, damit ihnen allen eine gleiche Behandlung zuteil wird.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Parlament und vor allem Frau Lynne als seiner Berichterstatterin dafür danken, dass dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt wurde. Ich freue mich festzustellen, dass das Parlament und die Kommission zum Thema Behinderungen sehr ähnliche Ansichten vertreten. Ich möchte dem Parlament insbesondere für seine Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen danken.
Dabei geht es nicht ausschließlich darum, Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf Menschenwürde, Gleichbehandlung, eigenständige Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Behinderte Menschen müssen die Chance haben, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und in der Gesellschaft und der Wirtschaft mitzuwirken. Der Aktionsplan der Kommission zugunsten behinderter Menschen bietet einen strategischen Rahmen für die Festsetzung der aktuellen Schwerpunktaufgaben. Wie im Bericht von Frau Lynne betont wird, wirken sich die Politiken und Aktivitäten der Gemeinschaft auf ganz unterschiedliche Weise auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aus. Deshalb empfahl der Rat den Mitgliedstaaten im Jahre 2003, den Aktionsplan bei der Erarbeitung ihrer Politiken umfassend zu berücksichtigen.
Ende 2005 nahm ich an einer Tagung zur Chancengleichheit für Behinderte teil, mit der die im Bericht erwähnte zweite Phase des Aktionsplans der EU für Behinderte 2006-2007 eingeleitet wurde.
Werfen wir zunächst einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge. Die der Kommission vorliegenden Zahlen sprechen eine eigene Sprache. Nach eigener Einschätzung haben 44,6 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter – also jeder sechste EU-Bürger – ein lang andauerndes Gesundheitsproblem oder eine Behinderung. Lediglich 40 % der Menschen mit Behinderungen sind erwerbstätig, dem stehen 64,2 % der nicht behinderten Menschen gegenüber. Selbst bei Menschen mit einer relativ geringen Behinderung beträgt die Erwerbsquote unter 50 %. Man hat festgestellt, dass 43,7 % der Behinderten arbeiten könnten, wenn man sie angemessen unterstützen würde. Das Programm der Kommission für 2006-2007 soll daran etwas ändern. Deshalb müssen in der Praxis Ressourcen geschaffen werden, die Behinderte in die Lage versetzen, ihre Rechte auszuüben, dieselben Wahlmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen wie nicht behinderte Menschen, über ihr eigenes Leben zu entscheiden, am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, sich privat und beruflich allseitig zu entwickeln und so wie alle anderen Bürger ihren Pflichten nachzukommen.
Vor diesem Hintergrund werden für den Zeitraum 2006-2007 vier Prioritäten gesetzt. Auf seiner Frühjahrstagung 2006 räumte der Rat auch der Erhöhung der Erwerbstätigen- und Erwerbsquoten behinderter Menschen Priorität ein. Im Mittelpunkt des europäischen Aktionsplans für das kommende Jahr muss der Zugang zu hochwertigen und bezahlbaren Leistungen für Behinderte stehen. Damit behinderte Menschen ihre Bürgerrechte wahrnehmen und eigenständig leben können, muss unbedingt für einen behindertengerechten Zugang zu materiellen Werten und Leistungen gesorgt werden. Die Union muss in der Lage sein, die Entwicklung von Faktoren, die sich auf die Situation behinderter Menschen auswirken, besser zu analysieren und zu ermitteln. Dieser Aktionsplan hat bereits zu positiven Ergebnissen geführt. Inzwischen wurde der erste europäische Rechtsakt verabschiedet, in dem es speziell um die Rechte Behinderter geht. Dieser Rechtsakt über die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Luftverkehrs wurde von der Berichterstatterin erwähnt. Die neuen Strukturfondsregelungen garantieren das Recht von Behinderten auf Zugang zu gemeinschaftlich finanzierten Projekten und sehen vor, dass das Prinzip des Zugangs auf allen Stufen von Aktivitäten im Rahmen der Strukturfonds durchzusetzen ist.
Die Annahme des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein Ereignis von historischer Tragweite dar. Die Europäische Gemeinschaft hat sich erstmals in der Geschichte als Ganzes einem Übereinkommen angeschlossen. Mit diesem Übereinkommen haben die Grundsätze der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen – nämlich Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und aktive auf die soziale Integration gerichtete Maßnahmen – eine solide Grundlage erhalten.
Gyula Hegyi (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (EN) Da unser Vorsitzender, Herr Sifunakis, heute verhindert ist, werde ich mich zu diesem Thema äußern. Wir und jedes Mitglied der Arbeitsgruppe der PSE im Ausschuss für Kultur und Bildung teilen die Ansicht, dass dieser Angelegenheit große Bedeutung zukommt.
Das Jahr 2007 wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit sein, in dessen Verlauf wir auch dem Thema Behinderung in den Bildungs- und Kulturprogrammen Aufmerksamkeit schenken müssen. Mithilfe der neuen digitalen Technologien, insbesondere im Medienbereich, kann behinderten Menschen heute mehr Chancengleichheit geboten werden. Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass diese Instrumente zugunsten behinderter Menschen eingesetzt werden. Die Europäische Union führt zwischen den Jahren 2007 und 2013 bedeutende mehrjährige Kulturprogramme durch. Unsere Gruppe spricht sich dafür aus, die Teilhabe behinderter Menschen an diesen Programmen zu stärken.
Vor einigen Wochen begrüßte ich hier eine Besuchergruppe, zu der auch einige behinderte Menschen gehörten. Wir – die Mitglieder des Europäischen Parlaments – können auch stärkeres persönliches Engagement zeigen. Unsere Möglichkeiten sind vielleicht bescheiden, aber wir können beispielsweise mehr behinderte Besucher ins Parlament einladen.
Iles Braghetto, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Europäische Aktionsplan 2006-2007 für Menschen mit Behinderungen legt eine Strategie fest, die auf dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen für jeden europäischen Bürger beruht. Es handelt sich dabei um eine Kultur, die nicht mehr mit der Vorstellung von einer passiven Betreuung verbunden ist, sondern mit dem Ziel der Integration, der aktiven Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben sowie der Anerkennung des Schutzes ihrer Rechte. In den Mittelpunkt rückt somit das Thema Lebensqualität, sodass die Menschen mit Behinderungen ihre Erwartungen erfüllen können und dabei ihre Menschenwürde gewahrt wird. Aus diesem Grund heben wir auch die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Gesundheitszustand und Lebensumfeld hervor.
Wir unterstützen die Formulierung der drei folgenden Ziele: Vollendung der Implementierung der Richtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; stärkere Berücksichtigung des Themas Behinderung in den einschlägigen Gemeinschaftspolitiken; Verbesserung der Zugänglichkeit für alle. In unseren Änderungsanträgen haben wir die Notwendigkeit eines im Wesentlichen einheitlichen Vorgehens aller Mitgliedstaaten im Verkehrsbereich und bei der Mobilität, bei der Sicherstellung einer angemessenen Unterstützung in der Schul- und Berufsausbildung und in der Familie sowie bei der Förderung der Zeichensprache herausgestellt.
Von grundlegender Bedeutung ist es außerdem, die Notwendigkeit der Festlegung und Gewährleistung hoher europäischer Qualitätsstandards für Sozialdienste zu betonen, denn die Qualität und Erfüllung des Lebens der Menschen wird in Zukunft von den Dienstleistungen abhängen, die sie erhalten. Deshalb hoffen wir, dass immer mehr konkrete, praktische Maßnahmen auf die Grundsatzerklärungen folgen werden. Abschließend danke ich der Berichterstatterin, Frau Lynne, für ihre Arbeit.
Evangelia Tzampazi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Der Bericht meiner Kollegin und Freundin Elizabeth Lynne, der ich zu ihrer kohärenten und integrierten Arbeit gratulieren möchte, legt die Grundprinzipien fest, denen die Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten beim Thema Behinderung folgen muss.
Hervorheben möchte ich dabei insbesondere, dass es notwendig ist, die Zugänglichkeit der bebauten Umwelt für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Wir müssen die Hindernisse beseitigen, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Indem wir ihnen den natürlichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen verwehren, grenzen wir nicht nur einen erheblichen Teil der Bevölkerung aus, sondern richten wir zugleich einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden an, da wir sie vom Arbeitsmarkt und vom Wirtschaftsleben generell ausschließen und sie in ein von Beihilfen abhängiges Leben drängen, das nur von Nachteil sein kann.
Außerdem dürfen wir, obwohl die allgemeine Bildung meiner Ansicht nach ein Grundrecht der Menschen mit Behinderungen darstellt und sie einen entscheidenden Beitrag zu ihrer ungehinderten Eingliederung in die Gesellschaft sowie zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung leistet, nicht übersehen, dass es erforderlich ist, spezielle Bildungsstrukturen dort zu fördern, wo sie nötig sind.
Gleichzeitig möchte ich die Bedeutung der psychischen Gesundheitsprobleme und der dadurch verursachten Behinderungen hervorheben und die Notwendigkeit unterstreichen, die psychische Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.
Zudem möchte ich darauf verweisen und hinzufügen, dass die Festlegung einer gemeinsamen Definition der Behinderung auf europäischer Ebene einen beträchtlichen Beitrag zur Anerkennung der Probleme leisten wird, die behinderten Menschen eigen sind, was zugleich der Umsetzung politischer Maßnahmen auf europäischer Ebene dient, die den nationalen Sozialpolitiken in einem Bereich, der nach wie vor – zum großen Teil – in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, einen größeren Mehrweit verleihen werden.
Abschließend möchte ich im Namen meines Kollegen, Herrn Sifunakis, der die Stellungnahme verfasst hat, zwei Punkte ansprechen: Erstens muss es Aufgabe der Kommission sein, die Teilhabe behinderter Menschen an den neuen mehrjährigen Programmen der nächsten Haushaltsperiode zu erhöhen, und zweitens ist es erforderlich, bei Sportanlagen entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.
VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN Vizepräsidentin
Arūnas Degutis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Ich möchte die Berichterstatter bzw. Berichterstatterinnen beglückwünschen. Sie haben eines der vordringlichsten sozialen Probleme der Gegenwart – die umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft – untersucht und entsprechende Empfehlungen vorgelegt. Ich befürworte die zahlreichen Empfehlungen der Kollegen, die den Bericht erarbeitet haben, zeigen sie doch, dass dieser Bereich noch immer etliche Probleme aufweist. Ich möchte Sie auf einige davon aufmerksam machen. Die modernen Informationstechnologien, das Internet und das digitale Fernsehen eröffnen völlig neue Möglichkeiten, um die Informationen auf die Erfordernisse und Fähigkeiten jedes einzelnen Nutzers abzustimmen. Dazu zählen die breitere Nutzung von Untertiteln und Gebärdensprache im Fernsehen, speziell auf die Bedürfnisse von Behinderten abgestimmte Arbeitsstationen sowie geeignete Internetschnittstellen insbesondere für öffentliche Webseiten. Wir müssen darauf hinwirken und dafür Sorge tragen, dass all diese Möglichkeiten in die Praxis umgesetzt werden. Bei der Konstruktion neuer Gebäude müssen auch die Bedürfnisse behinderter Menschen entsprechend berücksichtigt werden. Künftig werden verbesserte Verkehrssysteme die Mobilität dieser Bürger erhöhen. Es ist unerlässlich, dass diese besonderen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden, vor allem dann, wenn es um die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds und den Strukturfonds geht.
Parallel dazu sollten das nationale Recht verbessert und sämtliche diskriminierenden Bestimmungen entfernt werden, die sich nicht im Einklang mit Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam befinden. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das auf das Thema Behinderungen angewendete medizinische Modell durch ein soziales Modell zu ersetzen. Besonders wichtig ist, dass bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit alle Maßnahmen von gemeinsamen Bemühungen um eine Beseitigung von Stereotypen und Vorurteilen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen begleitet werden. Nur die im Bericht erwähnten koordinierten und allumfassenden Anstrengungen werden rascher zu besseren Ergebnissen führen.
Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Die großherzigen Versprechungen der Kommission und der Mitgliedstaaten zum Schutz der Rechte Behinderter dürfen auf keinen Fall nur Theorie bleiben. Wirksameres Handeln ist gefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften müssen wirklich eingehalten werden, und Menschenrechte für alle müssen garantiert werden. Wir beglückwünschen die Berichterstatterin Frau Lynne zu ihrer Arbeit und möchten die Bedeutung der Empfehlungen in ihrem Bericht unterstreichen, zu denen wir mit einigen Vorschlägen beigetragen haben.
Hervorheben möchten wir die wirksame Umsetzung des gesetzlichen Rahmens für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, den gleichen Zugang für alle zum öffentlichen Verkehr und zu den neuen Technologien sowie die Beseitigung baulicher Hindernisse. Wir fordern noch einmal die Ausarbeitung einer gesonderten Richtlinie zum Thema Behinderung auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags sowie die Ratifizierung und Unterzeichnung des UNO-Übereinkommens in diesem Bereich.
Außerdem möchte ich die Mitgliedstaaten auffordern, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und deren Bildung sowie auch – wo immer möglich – der Einbeziehung von Lernenden mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem unter Berücksichtigung der besonderen Unterstützung, die notwendig ist, um deren speziellen Bildungsbedingungen zu entsprechen, mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Nicht zuletzt fordere ich eine besondere Unterstützung von Schwerbehinderten und deren Familien.
Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich Frau Lynne für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Wir befassen uns heute mit einem Problem, an dem unsere Menschlichkeit gemessen wird. Jede Diskriminierung gegenüber Behinderten ist ein Angriff auf die Menschenrechte und die Menschenwürde.
Der Gedanke, dass Behinderte in den vollen Genuss ihrer Rechte als Bürger kommen, darf sich nicht in wohlklingenden Worten erschöpfen. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren auf diesem Gebiet viel erreicht wurde. Dennoch fühlen sich Menschen mit Behinderungen noch allzu oft als Bürger zweiter Klasse.
Die Integration von Menschen mit Behinderungen in die übrige Gesellschaft stellt für die Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Hindernisse jeglicher Art müssen beseitigt werden. Damit meine ich nicht nur das bauliche Umfeld und Verkehrseinrichtungen, sondern z. B. auch den Zugang zu Beschäftigung, medizinischer Versorgung, Sozialdienstleistungen, zu Bildung, Kultur und Sport. Behinderung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders wichtiges Thema. Es gibt körperliche, geistige, erworbene oder angeborene Behinderungen. Ich möchte aber auch auf die Lage derjenigen aufmerksam machen, deren Leistungsfähigkeit mit fortschreitendem Alter nachlässt.
Ich bin zuversichtlich, dass die entsprechenden Maßnahmen dieses Hohen Hauses zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen werden. Das ist keine Barmherzigkeit, sondern unsere Pflicht.
Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Der Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union gleicht eigentlich mehr einer Wunschliste für die Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen als einer tatsächlichen Bestandsaufnahme und Analyse ihrer gegenwärtigen Situation. Neben den offenkundigen Problemen im Zusammenhang mit dem baulichen Umfeld und dem Bereich Verkehr muss dringend etwas getan werden, um Unternehmer finanziell zu unterstützen und die Verluste auszugleichen, die ihnen durch die Beschäftigung behinderter Personen entstehen, die weniger produktiv sind.
Die ständige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen wie auch der sie betreuenden Personen im Bildungsprozess ist eine enorme Chance, aber auch ein Problem für Familien mit behinderten Angehörigen. Wenn Eltern die Möglichkeit erhalten, die erforderliche Zeit zu Hause zu bleiben, und sie finanziell unterstützt werden, damit sie ein menschenwürdiges Leben führen können, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Hier sollte sich die Europäische Union verpflichten, die notwendigen Mittel bereitzustellen.
In allen Leitlinien, die auf eine Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind, sollte eine Rangfolge der entsprechenden Maßnahmen festgelegt werden, damit unsere Hilfe und unsere Anstrengungen nicht zu politischen Lippenbekenntnissen werden. Außerdem müssen die Behinderten die Gewissheit haben, dass die Mitgliedstaaten der Union sie unterstützen, indem Straftaten gegen Behinderte strenger bestraft werden.
Ana Mato Adrover (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar Špidla, meine Damen und Herren! Heute ist ein wichtiger Tag für dieses Hohe Haus, und deshalb möchte ich Frau Lynne zu ihrem Bericht beglückwünschen, denn wir haben einen weiteren Schritt zur Errichtung eines Europas der Chancen getan.
In breiter Übereinstimmung werden wir heute neue Maßnahmen annehmen, die einen Fortschritt für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen, egal welcher Art, bedeuten.
Ich halte diesen neuen Europäischen Aktionsplan 2006-2007 für eine große Herausforderung bei der Beseitigung jeglicher Diskriminierung; darüber hinaus trägt er den Bedürfnissen von Personen mit Behinderungen in ganz Europa Rechnung.
Ich möchte mehrere Fragen hervorheben. Erstens versucht er, einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu schaffen. Das betrifft nicht nur die Ausbildung und den Zugang, sondern auch die Förderung und das lebenslange Lernen.
Zweitens verbessert er fraglos die Bedingungen und Rechte behinderter Passagiere bei der Benutzung von Verkehrsmitteln in der Luft, auf dem Land und zu Wasser. Ich muss Sie jedoch warnend darauf hinweisen – wie ich es im Bericht getan habe –, dass keine neue und bisher nicht vorhandene Barriere errichtet werden darf: die wirtschaftliche. Behinderte zu verpflichten, in Begleitung zu reisen, ist positiv, um die Qualität ihrer Reise zu verbessern, sie würde es jedoch nicht sein, wenn die Behinderten den Fahrschein der Begleitperson bezahlen müssen, denn das würde bedeuten, dass sie zwei Fahrscheine zu bezahlen haben und wir anderen nur einen.
Drittens, die Verbesserung des Zugangs zu neuen Technologien. Es besteht kein Zweifel, dass neue Technologien viele Schranken für Behinderte beseitigen könnten, wenn wir für sie einen universellen Zugang erreichen und wenn die technologischen Fortschritte die Menschen schon mit Beginn ihrer Entwicklungsphase berücksichtigen.
Viertens brauchen wir integrierte und koordinierte Antworten auf die Behinderung von Kindern und Personen, die schon unter anderen Formen der Diskriminierung leiden, wie Frauen und ältere Menschen.
Und schließlich die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Wir haben uns für eine umfassende Vereinbarung über Arbeitsunfälle eingesetzt, die diesem Haus bereits vorgelegt, aber von der Kommission noch nicht aufgegriffen wurde – ich möchte Sie daran erinnern, Herr Špidla – und in der den Gefahren, denen diese Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.
Weiterhin möchte ich die außerordentlich wichtige Rolle der Behindertenverbände hervorheben.
Zweifellos ist dies eine ganz anspruchsvolle Aufgabe und ein weiterer Schritt zur Erreichung des Europas der Chancen, das wir uns alle wünschen.
Richard Howitt (PSE). – (EN) Ich schließe mich der Berichterstatterin an und möchte nochmals wiederholen, dass das Parlament eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Menschen gemäß Artikel 13 unterstützt. Das hat uns schließlich die portugiesische Präsidentschaft im Jahr 2000 versprochen und wurde uns auch im Jahr 2003 vom damals für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständigen Kommissionsmitglied zugesichert. Wenn jetzt keine Maßnahmen ergriffen werden, wird die Kommission in vier Jahren immer noch von einer Hierarchie der Diskriminierung sprechen, was keiner von uns hinnehmen kann.
Zweitens begrüße ich den im Aktionsplan enthaltenen Schwerpunkt, wonach über das Recht auf Arbeit hinausgegangen und Vorgaben für Sozialdienstleistungen aufgestellt werden sollen. Ich rufe die Kommission auf, sich hier mit wahrem Engagement an die Arbeit zu machen und zielstrebig darauf hinzuwirken, dass behinderte Menschen ein eigenständiges Leben führen können und ein Recht auf persönliche Betreuung haben. Auch muss unbedingt gewährleistet werden, dass sich behinderte Menschen sowie behinderte Kinder und ihre Eltern für die regulären Systeme entscheiden können. Dabei geht es nicht nur um Beschäftigung, sondern auch um Bildungs- oder Wohnmöglichkeiten.
Drittens können wir auf internationaler Ebene im Bereich der Außenhilfe weitaus mehr tun. Wir behaupten, dass wir beim Thema Behinderung einen an den Menschenrechten ausgerichteten Ansatz verfolgen. Dann sollten wir aber auch im Rahmen unserer Menschenrechtsprogramme weltweit wesentlich aktiver werden. Was die Menschenrechte von Behinderten betrifft, haben wir bei der Bewertung der Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union nicht genügend getan. Hier können wir Besseres leisten. Wir sollten nicht nur rasch zur Ratifizierung und Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übergehen, sondern auch mit Regierungen von Drittstaaten zusammenarbeiten, damit sie unserem Beispiel folgen.
Abschließend möchte ich noch zum Änderungsantrag 5 der PPE-DE-Fraktion kommen. Ich bin empört, dass die Konservativen den Teil meines Textes streichen wollen, in dem die Kommission aufgefordert wird, die Teilhabe von behinderten Menschen an ihren Programmen zu überwachen. Wir sollten nicht nur von Teilhabe reden, sondern diese auch Wirklichkeit werden lassen. Die PPE-DE-Fraktion sollte diesen Änderungsantrag zurückziehen.
Philip Bushill-Matthews (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Ein Indikator für den Erfolg unserer Gemeinschaft ist der Umgang mit den Problemen der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.
Als Berichterstatter für das Grünbuch der Kommission zum demografischen Wandel wurde ich im vergangenen Jahr eingeladen, auf einer Sonderkonferenz in Graz, die während der österreichischen Präsidentschaft zum Thema Behinderung stattfand, eine Rede zu halten. Auf dem Transparent auf der Bühne hinter mir stand der einfache deutsche Spruch „Leben wie andere auch“. Ins Englische lässt sich das Wort „leben“ nicht nur mit „to live“ also „zu leben“ übersetzen, sondern auch mit „to have a life“ also „ein Leben zu haben“. Unsere Gemeinschaft sollte sich darum bemühen, allen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu helfen, nicht nur zu leben, sondern auch ein Leben zu haben so wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft auch.
Die britischen Konservativen sind nicht davon überzeugt, dass wir zur Verwirklichung dieses Ziels mehr Gemeinschaftsvorschriften brauchen. Vielmehr vertreten wir die Auffassung, dass hier die gesamte Gesellschaft gefragt ist. Wir brauchen nicht nur einen Fürsorgestaat, sondern eine Fürsorgegesellschaft, in der die Bürger ihre Verantwortung für die Unterstützung aller Mitglieder der Gesellschaft anerkennen.
Der Staat kann nicht alles tun, aber er kann bei der Umsetzung individueller Entscheidungen behilflich sein, in dem er behinderte Menschen bei der Verwirklichung ihrer Wünsche unterstützt und ihnen Hindernisse aus dem Weg räumt – Hindernisse beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung oder ganz einfach, um von A nach B zu kommen. Der Staat kann auch eine Kultur der Unabhängigkeit statt einer Kultur der Abhängigkeit fördern. Denn bei der Unterstützung von behinderten Menschen geht es nicht nur um Fürsorge, sondern vielmehr darum, ihnen bei der Verwirklichung ihrer Lebensvorstellungen und ihres Wunsches, genauso zu leben wie andere Menschen auch, zu helfen.
Wir begrüßen diesen durchdachten Initiativbericht zu diesem wichtigen Thema. Wir werden ihn natürlich unterstützen, und wir möchten der Berichterstatterin gratulieren.
Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) (Frau Lynne spricht am Anfang ohne Mikrofon.) … insbesondere was die Äußerung des Kommissars eben betrifft, dass beim Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen große Übereinstimmung zwischen dem Parlament und der Kommission besteht.
Herr Kommissar, sie sprachen vom Zugang zu Dienstleistungen. Natürlich kann es nur einen freien Zugang zu Dienstleistungen geben, wenn wir eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung haben. Ich freue mich, dass Herr Howitt und viele andere Abgeordnete ebenfalls auf diesen Punkt zu sprechen kamen. Ich möchte, Herr Kommissar, dass sie uns heute eine verbindliche Frist nennen, in der sie diese Richtlinie vorlegen werden. Ich begrüße Ihre Bemerkungen zu den Strukturfonds. Es ist ungeheuer wichtig, dass in die Strukturfonds ein Behindertenkriterium eingebaut ist. Ich bin sehr froh, dass dies jetzt geschehen ist.
Einer der Abgeordneten hier sprach auch vom Zugang zu den regulären Systemen. Auch das ist ein ganz bedeutendes Ziel.
Frau Tzampazi, vielen Dank für all Ihre Unterstützung und Arbeit. Wir haben in diesem Bereich sehr eng zusammengearbeitet. Es ist richtig, dass an das Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderungen erinnert wurde und dieses als Grundlage für unsere weitere Arbeit dient.
Leider hatte ich nicht genügend Zeit, um über das Thema Bildung und Ausbildung zu reden. Es gibt so viele Punkte, auf die ich noch eingehen könnte, doch das A und O ist im Grunde genommen, dass eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung eingeführt wird.
Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die Aussprache danken, die ich mit Interesse verfolgt habe. Meines Erachtens entspricht Frau Lynnes Schlussfolgerung der Realität, und ich habe mich über die Feststellung des Ausschusses gefreut, derzufolge Parlament und Kommission sehr ähnliche Ansichten vertreten.
In der Aussprache wurden die wichtigsten Grundsätze – die der Nichtdiskriminierung und der aktiven Integration – angesprochen, und einige Punkte wurden präzisiert oder aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln erörtert. Da von mehreren Rednern Änderungen des europäischen Rechtsrahmens angesprochen wurden, möchte ich klarstellen, dass dieses Jahr eine Durchführbarkeitsstudie zur Verbesserung des Rechtsrahmens der EU in Bezug auf Menschen mit Behinderungen abgeschlossen werden wird.
Verehrte Abgeordnete, vielleicht sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass wir 2007 das Jahr der Chancengleichheit für alle begehen werden, das meines Erachtens eine gute Gelegenheit zur Mobilisierung der Gemeinschaft darstellt.
Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet heute statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Carlo Casini (PPE-DE). – (IT) Ich bekunde meine volle Unterstützung für den Lynne-Bericht, denn es ist darin gelungen, ein breites Spektrum der die vielschichtige Welt der Behinderungen betreffenden Probleme anzugehen, und es wurden darin Maßnahmen und Instrumente vorgeschlagen, die hinreichend geeignet sind, den entsprechenden Bedürfnissen in Bezug auf das Leben der Menschen, ihre Beziehungen und ihren Platz in der Gesellschaft gerecht zu werden.
Ich möchte ferner in diesem Hohen Haus den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass den Grundsatzerklärungen, die meine Zustimmung finden, immer mehr konkrete, praktische Maßnahmen der Kommission folgen mögen und dass „die Menschen mit Behinderungen“ (oder, falls man den Begriff bevorzugt, „Menschen mit anderen Fähigkeiten“) ihre Lebensziele unter Wahrung ihrer Menschenwürde verwirklichen können. Dank der Arbeit der Berichterstatterin in unserem Parlamentsausschuss fasst der Text, den wir im Begriff sind anzunehmen, unter anderem die sich aus den unterschiedlichen nationalen Situationen ergebenden sozialen Erfordernisse sinnvoll zusammen.
Diesbezüglich möchte ich hervorheben, dass ich es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als ratsam erachte, einen im Wesentlichen einheitlichen Ansatz anzuwenden, um zu vermeiden, dass es in diesem Bereich zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen der europäischen Bürger kommt, nur weil sie aus verschiedenen Teilen Europas stammen.
Zita Gurmai (PSE). – (HU) Menschen mit Behinderungen in Europa haben heute mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen und werden auf unterschiedlichen Ebenen diskriminiert. Von einer elementaren ungehinderten Mobilität kann fast nirgendwo die Rede sein, von der sozialen Integration ganz zu schweigen. Eines muss klar herausgestellt werden: Eigenständige Lebensführung bedeutet nicht, dass man einfach nur ein Mitglied der Gesellschaft ist, sondern dass man in gleichem Maße an der Gesellschaft teilhat wie alle anderen Menschen. Jeder Politiker und Entscheidungsträger sollte dieser Problematik entsprechende Aufmerksamkeit schenken.
Menschen mit Behinderungen machen 10 % der europäischen Bevölkerung aus. Daher ist ihre Integration und Funktionsfähigkeit nicht nur eine soziale Frage, sondern liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft, denn die Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen und ihre Einbeziehung in die lebenslange und die berufliche Bildung trägt nicht nur zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei, sondern auch zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas.
Es ist auch problematisch, einen Ansatz für diese Frage zu finden, und zwar nicht nur, weil für diesen Bereich keine ausreichenden statistischen Angaben vorliegen. Menschen mit Behinderungen bilden eine alles andere als homogene Gruppe, und deshalb bedarf es zur Lösung der zahlreichen Aufgaben in diesem Bereich eines integrierten, geschlechterspezifischen Ansatzes. Diese Überlegung gilt es auf jeder Ebene der politischen Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Hinzu kommt, dass so wie in anderen Bereichen auch Frauen mit Behinderungen häufig stärker benachteiligt werden als behinderte Männer, und Frauen sind häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das muss bei einer Vielzahl von Programmen und Maßnahmen berücksichtigt werden.
Hélène Goudin (IND/DEM). – (SV) Nach Ansicht der Juniliste ist es völlig inakzeptabel, dass Behinderte mit Vorurteilen, unnötigen Hilfestellungen und Einschränkungen konfrontiert sind. Derartige Erfahrungen stimmen nicht mit unserer Auffassung von der EU als Werteunion überein.
Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 stellt somit einen Fortschritt dar und macht etwas deutlich, was vor allem angesichts des Gemeinsamen Binnenmarktes eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: dass nämlich Menschen mit Behinderungen bei Flugreisen die gleichen Rechte wie andere Bürger haben sollten.
Schweden nimmt im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Vorreiterrolle ein. Weitreichende Gemeinschaftsvorschriften mit detaillierten Aussagen dazu, wie Menschen mit Behinderungen zu behandeln sind, hätten die erfolgreichen Reformen der 70er und 80er Jahre in Schweden infrage stellen können. Lassen Sie uns also rechtliche Details vermeiden und stattdessen klar und deutlich feststellen, dass Gesellschaft, Wirtschaft und jeder einzelne von uns Menschen mit Behinderungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger behandeln sollten.
Lassen Sie uns abschließend etwas Selbstkritik üben. Die EU-Institutionen legen Berichte über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, können aber gleichzeitig nicht dafür sorgen, dass alle EU-Gebäude völlig behindertengerecht gestaltet werden. Ebenso wenig liegen die Websites und Dokumente der Europäischen Union in einem für Behinderte, vor allem Sehgeschädigte, geeigneten Format vor. Wann gedenken die Quästoren des Europäischen Parlaments und die betreffenden EU-Behörden in diesen dringenden und nahe liegenden Fragen zu agieren?