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Verfahren : 2006/0014(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0305/2006

Aussprachen :

PV 29/11/2006 - 18
CRE 29/11/2006 - 18

Abstimmungen :

PV 30/11/2006 - 8.14
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0517

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 30. November 2006 - Brüssel Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht Freitas (A6-0395/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das gegenwärtige Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde legt die Fangmöglichkeiten für die Fischereiflotten der Gemeinschaft von 2006 bis 2011 fest. Es ist ein wichtiges Abkommen für die Thunfischfangindustrie und gewährt Fanglizenzen für die sieben portugiesischen Oberflächen-Langleinenfischer.

Deshalb haben wir für diesen Bericht gestimmt.

Doch wie andere Fischereiabkommen mit Drittländern wirft auch dieses Abkommen wichtige Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Hochseefangflotten und die tatsächlich in ihrem Bereich gewährten Fangmöglichkeiten auf, denn der handelspolitische Charakter dieser Abkommen ändert sich ständig, und die Partnerschafts- und Entwicklungsdimension ist verstärkt worden.

Die Kosten des Abkommens sind sofort gestiegen, und das bei, nicht zuletzt aufgrund der geringeren Zahl gewährter Fanglizenzen, weniger Fangmöglichkeiten. Andererseits haben sich die Kosten für die Reeder bei Schwadenfängern und Langleinenfischern von 25 Euro auf 35 Euro pro Tonne gefangenem Thunfisch erhöht. Durch diese Bedingungen verschlimmern sich die Schwierigkeiten, mit denen die Reeder bei der Nutzung dieser Lizenzen für die Versorgung der Industrie auf nationaler Ebene und bei wachsendem Defizit in der Zahlungsbilanz bei Fischereierzeugnissen zu kämpfen haben.

 
  
  

- Bericht Friedrich (A6-0391/2006)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Ich habe heute für den Bericht Friedrich gestimmt, da er viele positive Punkte enthält, wie beispielsweise die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten. Demnach soll alle sechs Monate überprüft werden, welche Fortschritte gemacht wurden, um sicherzustellen, dass bei der mehrsprachigen Arbeitsweise des Europäischen Parlaments sämtliche Amts- und Arbeitssprachen zum Einsatz kommen.

Dennoch nehme ich mit Bedauern die Verzögerungen und Beschränkungen zur Kenntnis, die in der kommenden Zeit noch für die Verwendung der irischen Sprache gelten werden. Diese Enttäuschung hat nichts mit der Arbeit von Herrn Friedrich zu tun, sondern ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die irische Regierung und die EU-Organe nicht die notwendigen Vorbereitungen getroffen haben.

Ich werde weiterhin darauf drängen, dass die Beschränkungen für den Einsatz der irischen Sprache aufgehoben werden.

 
  
  

- Bericht Gál (A6-0306/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Im Bericht von Frau Gál wird die Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vorgeschlagen. Meine Befürchtung ist, dass die Grundrechte der Europäer unterrepräsentiert sein werden, vor allem in den angeblich höheren Instanzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die internationalen Strafgerichte sowie insbesondere auf den für das ehemalige Jugoslawien eingesetzten Gerichtshof eingehen.

Während ich zu Ihnen spreche, befindet sich ein wichtiger serbischer Politiker, Vojislav Seselj – Vorsitzender einer der wichtigsten Parteien in Serbien, der Serbischen Radikalen Partei –, der sich diesem Gericht freiwillig stellte, bereits seit vier Jahren in Haft. Er erhält nicht zu allen Anklagedokumenten Zugang in seiner Muttersprache. Er ist Professor für Recht und weigert sich, von einem Pflichtverteidiger vertreten zu werden. Darüber hinaus wird ihm das Recht verwehrt, seine Verteidigung selbst zu übernehmen. Dies stellt meines Erachtens eine schwere Verletzung der Grundrechte dar, und ich wollte die Aufmerksamkeit unseres Hohen Hauses auf diesen besonders schweren Fall lenken.

 
  
  

- Bericht Kósáné Kovács (A6-0282/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Wie ich soeben gesagt habe, ist zu befürchten, dass diese Gerichte, die zu Unrecht als perfekte Garantie der Menschenrechte in Europa dargestellt werden, ganz im Gegenteil zur Verletzung dieser Rechte beitragen. Durch die Kompetenzüberschreitungen dieser Gerichte werden die bestehenden Konflikte zwischen den Nationen zusätzlich und übermäßig geschürt, und ihre nötige Versöhnung wird auf diese Weise hinausgezögert. Dies trifft insbesondere auf den Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu, und deshalb werden wir den Fall von Herrn Seselj immer wieder zur Sprache bringen, sobald die Menschenrechte in diesem Hohen Haus thematisiert werden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es wird zunehmend deutlich, dass das wahre Motiv für die Schaffung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte darin besteht, den Interventionismus der EU in Drittländern voranzutreiben.

Das ist der Grund für den gerade angenommenen Vorschlag, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu einem der Tätigkeitsfelder der neuen Agentur zu machen. Das wird den Weg dafür ebnen, Menschenrechte als Werkzeug zu benutzen, um Druck auszuüben und in die inneren Angelegenheiten anderer Länder hineinzureden und um finanzielle Ressourcen entsprechend der Kriterien und Interessen der EU zu verwenden.

Was für die EU zählt, deren Vorgehen bei den Menschenrechten durch Doppelmoral gekennzeichnet ist, sind „Verbündete“ und „Feinde“. Oder, anders gesagt, die herrschende Lage diktiert ihr das Interesse an Dominanz und Ausbeutung und an imperialistischen Ambitionen, wofür Palästina ein offenkundiges Beispiel ist.

Aus diesem Grund haben wir diese Vorschläge im Zuge unserer Kampagne für die fundamentalen Anliegen der Freiheit, der Grundrechte und -garantien der Bürger, des sozialen Fortschritts, des Friedens und der Solidarität zwischen den Völkern abgelehnt.

 
  
  

- Berichte Gál (A6-0306/2006) und Kósáné Kovács (A6-0282/2006)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Die Sinn Féin unterstützt die Harmonisierung der europäischen Menschenrechtsstandards nach oben hin und befürwortet demzufolge auch die Errichtung einer Agentur für Grundrechte. Daher sprechen wir uns für die Berichte Gal und Kósáné Kovács aus.

Wir haben jedoch Bedenken, dass es möglicherweise zu Doppelarbeiten kommen wird, da der Europarat in diesem Bereich bereits fest etabliert ist. Auch mit der Machtverschiebung vom Europarat auf die Europäische Union fühlen wir uns nicht ganz wohl. Da die Agentur auf der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufbauen soll, sollte sich ihre Arbeit ebenfalls auf Erscheinungen von Rassismus erstrecken.

Eine EU-Agentur für Grundrechte sollte in systematischer Weise gegen Diskriminierungen vorgehen und nicht – so wie im Europarat – auf Einzelfallprüfungen setzen.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich und meine britischen konservativen Kolleginnen und Kollegen unterstützen nachdrücklich den Schutz und den Ausbau der Menschenrechte. Wenn wir jedoch von den Erfahrungen der Vorgängereinrichtung, der EUMC, ausgehen, dann wird diese Agentur nicht viel zur Verwirklichung dieser hehren Ziele beitragen. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Einrichtung immer wieder zu einem willfährigen Instrument der politischen Manipulation wurde. Ganz objektiv gesehen ist diese Agentur aus der Charta der Grundrechte heraus entstanden, die keinerlei Rechtsstatus besitzt, solange nicht die vorgeschlagene Europäische Verfassung in Kraft tritt, die wir jedoch grundsätzlich total ablehnen.

Auch sprechen wir uns gegen die Schaffung dieser neuen Agentur aus, weil wir gegen die Errichtung neuer Agenturen sind, sofern ihre Notwendigkeit nicht hinlänglich bewiesen wurde. Die EU-Steuerzahler können zu Recht von den Abgeordneten erwarten, dass sie sich über die Kosten, die mit der Schaffung neuer EU-Agenturen entstehen, ganz genau im Klaren sind. Wir sind nicht davon überzeugt, dass diesem wichtigen Punkt ausreichend Beachtung geschenkt wurde.

 
  
  

- Bericht van Orden (A6-0420/2006)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE).(FI) Herr Präsident! Ich gebe diese Erklärung zur Abstimmung nicht nur in meinem eigenen Namen, sondern auch für meine Kollegin Piia-Noora Kauppi, ab. Ich muss sagen, dass ich zwei Dinge im Hinblick auf die Abstimmung über den Bericht von Herrn Van Orden bedauere.

Ich muss mich erstens darüber beklagen, dass Frau Harms uns alle mitten in der Abstimmung falsch über die von uns eingebrachten Änderungsanträge informiert hat. Hat sie denn kein Ehrgefühl? Das war nicht in Ordnung.

Zweitens muss ich betonen, dass Sie keine Gelegenheit gegeben haben, diese falschen Informationen zu korrigieren, obwohl man Sie dazu aufgefordert hat. Da das Ergebnis der Abstimmung sehr knapp war, komme ich nicht umhin zu glauben, dass es andersherum ausgegangen wäre, wenn da nicht die falschen Informationen gewesen wären.

Ich selbst habe an früherer Stelle in diesem Haus erklärt, dass es uns nicht darum geht, diesen Vertrag zu widerrufen, sondern ihn im Lichte der neuesten Informationen so zu ändern, dass wir flexibel sind, was den Zeitpunkt der Abschaltung angeht. Die Abschaltung wird nur teilweise kompensiert werden können, und dies wird durch Braunkohlekraftwerke erfolgen, die schmutzigste aller möglichen Energiequellen. Auf diese Weise würden Beihilfen, wie sie in dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz angestrebt werden, eingesetzt werden, um von einer saubereren Technologie auf eine schmutzigere umzustellen. Ein weiteres Mal tragen Maßnahmen der Grünen dazu bei, den Klimawandel zu beschleunigen, anstatt ihn in den Griff zu bekommen.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Obgleich ich mich grundsätzlich für den Beitritt Bulgariens zur Union ausspreche, habe ich mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten. Die EU hat gegenwärtig große Schwierigkeiten, im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften Entscheidungen zu treffen und Einigungen zu erzielen; unter dieser Voraussetzung ist es verfrüht, neue Mitglieder an den Verhandlungstisch zu bringen. Unsere gemeinsamen Institutionen müssen Reformen durchführen, und wir müssen nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten suchen, bevor wir wirklich in der Lage sein werden, die Integration neuer Mitgliedstaaten in die EU in Angriff zu nehmen. Im aktuellen Stadium ist eine Unterbrechung des Erweiterungsprozesses erforderlich. Wenn jedoch der Beitritt Bulgariens am 1. Januar bestätigt wird, dann hoffe ich, dass vor allem für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewisse Schutzklauseln zur Anwendung kommen können.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde nicht für diesen Bericht stimmen. Ich bin zwar durchaus dafür, dass Bulgarien der EU beitreten kann. Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist weder Bulgarien für den EU-Beitritt, noch ist die EU für die Aufnahme Bulgariens bereit – das ist jedenfalls meine Ansicht. Und die bulgarischen Behörden machen das Ganze durch ihre Einstellung zu den Rechten von Minderheiten und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch schlimmer.

Ich weiß, dass jetzt nicht mehr viel auszurichten ist. Allerdings fürchte ich, dass mir die Zukunft in dieser Frage Recht geben wird. Dies sollte aber nicht als Stimme gegen die Freizügigkeit der EU-Bürger gewertet werden. Wenn die Bulgaren am 1. Januar beitreten, sollten sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Vorfeld des Beitritts von Bulgarien, der am 1. Januar 2007 erfolgen soll, hat die Mehrheit des Parlaments einen Bericht angenommen, in dem zum x-ten Mal die Pflichten aufgelistet werden, die Bulgarien erfüllen muss. Man kritisiert, gratuliert, fordert und hat die Dreistigkeit zu verlangen, dass Bulgarien tut, was andere Mitgliedstaaten nicht tun.

Erneut singt die Mehrheit die Hymne des Neoliberalismus. Sie kehrt zum Altgewohnten zurück, indem sie den Akzent auf Privatisierung, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge – wodurch die Entwicklung des privaten Sektors vorangetrieben wird – sowie auf ein flexibleres Arbeitsrecht legt.

Außenpolitisch beglückwünscht sie Bulgarien einmal mehr zu dessen Aktivitäten als NATO-Mitglied und zu dessen Vereinbarung mit den USA zur Nutzung von Militäreinrichtungen „als ein deutliches Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis“. Um es anders zu sagen, hier zeigen sich die EU und ihre Erweiterung unverhüllt.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Voriges Jahr bildeten wir uns noch ein, der EU-Beitritt Bulgariens werde keineswegs problematisch sein, im Gegensatz zum Beitritt Rumäniens, durch den erhebliche Probleme entstehen bzw. fortbestehen würden, sodass sich seine Verschiebung auf 2008 als notwendig erweisen werde. Dieses Parlament hat sich im Falle Rumäniens das Recht auf Mitentscheidung über eine Verschiebung ausbedungen, während es im Falle Bulgariens davon Abstand nahm. Mittlerweile erscheinen die Probleme in Bulgarien nicht weniger beachtlich. Aus heutiger Perspektive hätte dieses Haus letztes Jahr auch in Bezug auf Bulgarien das Recht auf Verschiebung geltend machen sollen.

Obwohl es zunächst keineswegs selbstverständlich war, dass die Neuankömmlinge am 1. Januar 2007 aufgenommen werden könnten, hat sich der Widerstand in den letzten Monaten erstaunlich rasch gelegt. Der Wunsch nach Vollendung der nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ersehnten Erweiterung gewinnt die Oberhand über praktische Bedenken. Eine Mehrheit in diesem Hause hat heute entschieden, dass Bulgarien in 32 Tagen der EU beitreten kann. Obgleich niemand begeistert ist, herrscht nunmehr die Meinung vor, die Verschiebung um ein weiteres Jahr bringe keine Lösung Von denen, die dafür sind, wird unserer Ansicht nach unterschätzt, wie negativ diese Erweiterung in Mitgliedstaaten, denen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen, empfunden wird und welch nachteilige Auswirkungen dies auf die Zulassung weiterer Neumitglieder haben kann.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht van Orden gestimmt. Ich bin froh, dass das Parlament den Versuchen widerstanden hat, die Verpflichtung Bulgariens zu lockern, die Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Kosloduj abzuschalten. Das ist schließlich ein fester Bestandteil des Beitrittsvertrags.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne den Bericht über Bulgarien ab. Es hat nichts damit zu tun, dass ich dieses Land nicht zur europäischen Staatengemeinschaft gehörend sehe oder dass mir die neuen Kolleginnen und Kollegen nicht herzlich willkommen wären.

Es geht darum, dass im Bericht aus meiner Sicht erhebliche Mängel sind, wie die Frage der Kernenergie in Bulgarien oder die zu schwachen Aufforderungen an die Kommission, die Schutzklauseln auch sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auch rechtzeitig anzuwenden.

 
  
  

- Bericht Moscovici (A6-0421/2006)

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich nur kurz zu Wort, um zu erklären, dass ich für den Moscovici-Bericht gestimmt habe, da ich glaube, dass Rumänien vollwertiges Mitglied der Europäischen Union werden sollte, weil es Riesenschritte in die richtige Richtung gemacht hat.

Ich hoffe, dass in Rumänien in der Minderheitenfrage dieselbe Offenheit und dieselbe Bereitschaft bestehen wie beispielsweise in Italien, wo anerkannt wurde, dass Minderheiten eine Bereicherung sind und dass sie, wenn man ihnen Kenntnisse vermittelt, Möglichkeiten eröffnet und sie nach ihrer eigenen Kultur und unter eigener Verwaltung leben lässt, faktisch einen Mehrwert für die Mehrheit schaffen. In diesem Sinne vertraue ich auf den guten Willen der rumänischen Regierung und der Minderheiten, die in Rumänien recht zahlreich sind.

 
  
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  Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE).(SK) Obwohl es am Stand der rumänischen Vorbereitung noch etliches zu bemängeln gibt, habe ich für den angenommenen Bericht gestimmt, da er sowohl kritisch als auch kompromisslos ist. Ich möchte unterstreichen, dass wir über die am häufigsten kritisierten Bereiche nicht die Bereiche der Menschen- und Minderheitenrechte vergessen dürfen. Deshalb begrüße ich die Bestimmungen, die – wenn auch in sehr allgemeiner Form – auf die Notwendigkeit der Subsidiarität und zumindest der kulturellen Eigenständigkeit der ungarischen Minderheit verweisen und die Finanzierung vollständiger muttersprachlicher Bildungsprogramme für deren Bürger fordern. Meines Erachtens werden die Kopenhagener Kriterien mit ihren Vorschriften bezüglich der Rechte ethnischer Minderheiten nicht konsequent umgesetzt, wie der Skandal an der Babeş-Bolyai-Universität in Cluj beweist. Berichten zufolge wurden am Montag drei Lehrkräfte entlassen, nur weil sie eine mehrsprachige Ausschilderung des Universitätsgeländes gefordert hatten. Damit sendet Rumänien vor allem auch deshalb ein sehr schlechtes Signal aus, weil das Land innerhalb der Kommission für die Mehrsprachigkeit in der EU zuständig sein wird. Nach dem rumänischen Beitritt werden die Probleme des Landes eine zusätzliche Belastung für die externe und interne Sicherheit der EU darstellen. Der von der Kommission vorgeschlagene Monitoring-Prozess und die systematische Evaluierung sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schutzklauseln stellen eine sehr vernünftige Entscheidung dar.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Obwohl ich mich grundsätzlich für einen Beitritt Rumäniens zur Union ausspreche, habe ich mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten. Meines Erachtens beraubt sich Europa damit in der aktuellen Situation, in der die Reform der Institutionen noch aussteht, seiner Möglichkeiten, die Erweiterung wirksam fortzusetzen. Es bedarf noch einer Reform der Gemeinschaftsfinanzen, und es müssen neue Finanzierungsmöglichkeiten ausgemacht werden, bevor Länder aufgenommen werden, die in ihrer gegenwärtigen Situation im Haushalt nicht zu den Nettozahlern, sondern zu den Schuldnern gehören werden. Der Erweiterungsprozess muss in dieser Phase ausgesetzt werden. Wenn jedoch der Beitritt Rumäniens am 1. Januar bestätigt wird, dann hoffe ich, dass vor allem für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewisse Schutzklauseln zur Anwendung kommen können.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Das geht zu weit und zu schnell! Ich werde nicht für diesen Bericht stimmen. Ich bin zwar durchaus dafür, dass Rumänien der EU beitreten kann. Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist weder Rumänien für den EU-Beitritt, noch ist die EU für die Aufnahme Rumäniens bereit – das ist jedenfalls meine Ansicht. Das Ganze wird auch noch teilweise durch die Haltung Rumäniens zum Thema internationale Adoptionen verschlimmert.

Ich weiß, dass jetzt nicht mehr viel auszurichten ist. Allerdings fürchte ich, dass mir die Zukunft in dieser Frage Recht geben wird. Dies sollte aber nicht als Stimme gegen die Freizügigkeit der EU-Bürger gewertet werden. Wenn die Rumänen am 1. Januar beitreten, sollten sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Bei der gestrigen Aussprache über die Erweiterung hat unsere Fraktion nicht nochmals das Wort ergriffen, da das Ergebnis von vornherein feststeht. Eine Mehrheit in diesem Hause hat heute entschieden, dass Rumänien in 32 Tagen der EU beitreten kann. Die Verschiebung, aufgrund derer Rumänien nicht zusammen mit zehn weiteren Staaten am 1. Mai 2004 EU-Mitglied werden durfte, ist für die Erfüllung der ursprünglichen Erwartungen durch dieses Land offensichtlich nicht ausreichend. Obgleich niemand begeistert ist, herrscht nunmehr die Meinung vor, die Verschiebung um ein weiteres Jahr bringe keine Lösung.

Von denen, die dafür sind, wird unserer Ansicht nach unterschätzt, wie negativ diese Erweiterung in Mitgliedstaaten, denen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen, empfunden wird und welche nachteilige Auswirkungen dies auf die Zulassung weiterer Neumitglieder haben kann. Die öffentliche Meinung bringt diese Erweiterung zunehmend mit Niedriglöhnen und der problematischen Aufnahme von Wanderarbeitnehmern oder mit Kriminalität, Korruption, Umweltverschmutzung, Diskriminierung der Roma, faschistoiden Bewegungen, Rechtsunsicherheit, bettelnden Straßenkindern und finanziellen Skandalen in Verbindung. Dies wird dann als Argument gegen die Kandidaturen Kroatiens und Mazedoniens genutzt, wobei unerheblich ist, dass diese Länder wahrscheinlich weniger Probleme aufwerfen werden als Rumänien und Bulgarien. Am 15. Dezember 2004 haben wir für den Grundsatz einer künftigen Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens gestimmt, aber heute gelangen wir zu dem Schluss, dass ein Beitritt im Jahr 2007 nicht zu rechtfertigen ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht zum Beitritt Rumäniens gestimmt. Meines Erachtens müssen die rumänischen Behörden ihre Anstrengungen verstärken, mehr Ordnung in das System internationaler Adoptionen von rumänischen Kindern zu bringen. Diese Angelegenheit sollte jedoch nicht zu Verzögerungen im Beitrittsprozess führen.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen sind zwar dafür, dass in der gesamten EU kulturelle und sprachliche Rechte für ethnische Minderheiten, einschließlich der ungarischen Minderheiten, gewährleistet werden. Doch fürchten wir, dass mit der Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und der Selbstverwaltung auf die ungarische Minderheit in Rumänien ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die Mitgliedstaaten zur Abkehr von ihren einzigartigen verfassungsrechtlichen Regelungen zwingen könnte. Der Grundsatz der Subsidiarität, der in Artikel 3 b des EU-Vertrags verankert ist, stellt nach wir vor die wichtigste Rechtsgrundlage dar, um Befugnisse, soweit dies möglich ist, von der EU auf die Mitgliedstaaten zu übertragen. Jeder Staat hat nach wie vor das souveräne Recht zu bestimmen, inwieweit Befugnisse wie solche zur Selbstverwaltung auf ethnischer, religiöser, sprachlicher oder territorialer Grundlage intern abgegeben werden sollen.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da insbesondere bei Rumänien nicht davon ausgegangen werden kann, dass es die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Das Korruptionsproblem muss als besonders ernst angesehen werden, da es die Rechtssicherheit und letztendlich auch das demokratische System zu unterminieren droht.

Es wäre daher sinnvoll gewesen, den Beitritt dieses Landes zumindest auf 2008 zu verschieben, um sicherzustellen, dass die Reformen weitergeführt werden und ein annehmbares Niveau erreichen. Mit dem Beitritt sinkt nicht nur die Motivation dieser Länder, Reformen durchzuführen, sondern es verringern sich auch die Möglichkeiten der EU, Druck auszuüben.

 
  
  

- Berichte van Orden (A6-0420/2006) und Moscovici (A6-0421/2006)

 
  
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  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Mit meiner Wortmeldung möchte ich meine Befriedigung über den Erfolg der Berichte zu Rumänien und Bulgarien zum Ausdruck bringen und insbesondere über den Bericht von Herrn Moscovici. Ich muss sagen, dass ich, obwohl ich mich über den Bericht und über die Fortschritte Rumäniens in Bezug auf das Beitrittsprotokoll freue, doch ebenso wie viele andere Mitglieder dieses Parlaments zutiefst unzufrieden bin wegen der Frage des Moratoriums für internationale Adoptionen, von dem etwa 1 200 Kinder betroffen sind.

Rumänien hatte versprochen, diese Fälle zu überprüfen, was es jedoch keineswegs getan hat. Die Lage sieht so aus, dass sich diese Kinder, die ihre Familien kennen gelernt haben, erneut in Waisenhäusern befinden: Ein derartiger Starrsinn ist unakzeptabel, weil, wie bereits mehrfach in diesem Hohen Haus betont wurde, wir eine Lösung für diese Kinder finden müssen, bei der allerdings ihr Grundrecht, eine Familie zu haben, keinesfalls verletzt werden darf. Sie haben Bindungen zu diesen Familien entwickelt und sollten zu ihnen zurückkehren.

Wir fordern mehr Sensibilität von der rumänischen Regierung, auch wenn die Änderungsanträge von Frau Gibault und anderen nicht vom Parlament gebilligt wurden, und wir fordern diese Sensibilität in Form einer Geste des guten Willens gegenüber diesen Kindern, nicht zuletzt so kurz vor Weihnachten.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Die ÖVP-Delegation hat beim Bericht van Orden für den Änderungsantrag 2 gestimmt und damit auch eine Mehrheit für diesen Änderungsantrag gesichert. Damit wurde klargestellt und sichergestellt, dass Artikel 30 des Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union eingehalten wird, das heißt, dass der Vertrag erfüllt wird und damit – das ist die Konsequenz – die Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Kosloduj 2006 geschlossen werden müssen. Weil die Schließung von Kosloduj damit sichergestellt worden ist, hat die Delegation der Österreichischen Volkspartei auch für den gesamten Bericht und damit für den Beitritt von Bulgarien gestimmt.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE), schriftlich. Ich bin der festen Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien ein Teil Europas sind und als solcher Vollmitglieder der EU werden sollen. Ich halte den Zeitpunkt zum kommenden Jahreswechsel allerdings für verfrüht, da beide Länder in vielen Bereichen noch Defizite bei der Anwendung und Umsetzung europäischer Vorgaben haben.

Angesichts der mehrfach konstatierten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien, insbesondere bezüglich der Korruptionsbekämpfung und einer funktionierenden rechtsstaatlichen Justiz, halte ich es für untragbar, dass die vorgesehenen Schutzklauseln für die Bereiche Wirtschaft, Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres nicht automatisch zum 1. Januar 2007 angewandt werden.

Aus diesen Gründen konnte ich den Berichten in der heutigen Abstimmung nicht zustimmen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste hat mehrfach darauf verwiesen, dass die Erweiterung der EU von großer Bedeutung ist, aber nur dann erfolgen darf, wenn die Kandidatenländer reif dafür sind, dass heißt, alle Beitrittskriterien erfüllen. Leider haben wir in letzter Zeit eine bedauerliche Entwicklung erlebt, dass nämlich Verhandlungen eingeleitet wurden, ohne dass die Kandidatenländer auch nur annähernd die Bedingungen für einen Beitritt erfüllt haben.

Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben riesige Probleme, vor allem in Bezug auf Rechtssicherheit und Korruption. Ihre Aufnahme als Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt verstößt somit gegen die Prinzipien der EU. Diese Länder hätten vor dem Angebot eines EU-Beitritts erst wesentlich größere Fortschritte machen müssen, in einem Prozess, für den möglicherweise eine ganze Reihe von Jahren nötig gewesen wäre.

Die Juniliste ist jedoch der Ansicht, dass für ein Land, das nun einmal EU-Mitglied geworden ist, die gleichen Regeln gelten müssen, wie für alle anderen Mitgliedstaaten und deren Bürger. Die EU braucht einen gemeinsamen Arbeitsmarkt mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Gemäß den Beitrittsverträgen haben die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch das Recht, für eine begrenzte Zeit Übergangsregeln auf diesem Gebiet einzuführen, was respektiert werden muss. Unseres Erachtens sollte jedoch Schweden dieses Recht nicht wahrnehmen.

Da Bulgarien und Rumänien unserer Meinung nach nicht reif dafür sind, bereits 2007 der EU beizutreten, haben wir gegen die beiden Berichte gestimmt.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE-DE), schriftlich. Die Erweiterungspolitik der EU war und ist ein wichtiges Instrument für die Stabilisierung Zentral- und Mitteleuropas sowie des Balkans. Durch den Anreiz einer Mitgliedschaft konnten und können diese Länder überzeugt werden, demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Grundprinzipien in ihrem Staat fest zu verankern und zu praktizieren.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Reformdruck auf die Kandidaten seitens der EU nicht durch verfrühte Versprechungen und das Festhalten an Daten für einen Beitritt genommen wird. Es bleibt meine Meinung, dass der Beitritt Rumäniens und Bulgariens verfrüht stattfindet. So schafft man Präzedenzfälle, da die Erfüllung der Grundvoraussetzungen für einen Beitritt, die bereits vor jeder Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nicht nur auf dem Papier erfüllt sein sollten, in beiden Fällen nicht gewährleistet scheint.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Druck aller Institutionen auf Bulgarien und Rumänien wirklich bestehen bleibt und die noch notwendigen Reformen und deren Umsetzung genauestens verfolgt werden.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der Labour Party im Europäischen Parlament unterstützen diese Entschließung und möchten sich den Glückwünschen und Willkommensgrüßen anschließen, die an Bulgarien und Rumänien kurz vor ihrem Beitritt am 1. Januar 2007 gerichtet wurden. Gleichzeitig möchten wir aber auch betonen, dass sich die Beitrittskandidaten unbedingt an ihre Verpflichtungen aus dem Beitrittsvertrag halten müssen. Dazu gehört auch die Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Kosloduj vor Ende 2006. Außerdem möchte die Labour Party im Europäischen Parlament hervorheben, dass die EU auf klaren Menschenrechtsprinzipien beruht. Deshalb ist unabdingbar, dass alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer die Minderheitenrechte und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkennen.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), schriftlich. (NL) Ich habe gegen den Beitritt Rumäniens und Bulgariens gestimmt, da die Kriterien bezüglich der Korruptionsbekämpfung und der Rechtsstaatlichkeit noch nicht erfüllt sind.

Die Frage war, ob der Beitritt eines oder beider Länder um ein Jahr verschoben werden kann. Die Gelegenheit zu einer Verschiebung ist wieder nicht ergriffen worden, obwohl dem Bericht der Kommission zufolge objektiv aller Anlass dazu besteht. Aus diesem Grunde werde ich heute erneut gegen die Berichte Moscovici und Van Orden stimmen.

Die Wähler fordern immer wieder die strikte Einhaltung der Kriterien, was auch immer wieder zugesagt wird, aber nie geschieht. Deshalb werde ich persönlich – obschon ich dafür bin, dass Rumänien und Bulgarien zu gegebener Zeit in die EU aufgenommen werden – heute dagegen stimmen.

 
  
  

- Bericht Buzek (A6-0392/2006)

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich finde es sehr enttäuschend, dass es dem Parlament heute nicht gelungen ist, nochmals ein ganz klares Signal zu setzen, dass Europa eine Wertegemeinschaft ist und dass es nicht angehen kann, dass menschliches Leben – Embryonen – gezüchtet, verwertet und entsorgt wird. Ich hoffe aber, dass die Erklärung der Kommission eine gewisse Tragfähigkeit hat.

Ich finde es wirklich beschämend, wenn bereits heute die Erklärung der Kommission angezweifelt wird oder ihr eine Interpretationsrichtung gegeben wird, bei der sich eigentlich die Frage stellt: Wenn das stimmt, was Herr Busquin meint, warum hat die Kommission dann überhaupt eine Erklärung abgegeben? Die Kommission hat eine Erklärung abgegeben, und darauf haben ja auch viele Mitgliedstaaten bestanden, um ganz klar auszuschließen, dass Mitgliedstaaten direkt oder indirekt, wie beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, eine Forschung mitfinanzieren müssten, die in Deutschland ganz klar unter Strafe gestellt wird. Nichts anderes war das Ziel genau dieser Erklärung. Ich hoffe, auch die nächste Ratssitzung wird dies nochmals ganz klar betonen. Denn es geht nicht an, dass Europa zum Schleusenöffner für die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens wird.

Von daher glaube ich, dass heute kein schwarzer Tag war, sondern dass wir noch einmal ganz klar feststellen: Die Erklärung der Kommission kann nur dahingehend verstanden werden, dass nicht nur die Verwendung, sondern auch die Gewinnung von Embryonen – insbesondere die Zerstörung, die mit der Gewinnung dieser Embryonen einhergeht – nicht mit europäischen Finanzmitteln unterstützt wird.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. – (EN) Ich befürworte die Annahme des Berichts Buzek, weil damit die zum Gemeinsamen Standpunkt erzielte Kompromissvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission gebilligt würde, sodass das Siebte Rahmenprogramm endlich auf den Weg gebracht und umgesetzt werden könnte. Dennoch bin ich enttäuscht, dass die Mittelzuweisungen für Forschung und technologische Entwicklung gekürzt wurden.

Für besonders begrüßenswert halte ich die erzielte Kompromissvereinbarung zu der heiklen Frage der adulten und embryonalen Stammzellenforschung. Daher werde ich gegen solche Änderungsanträge wie den Änderungsantrag 49 von Kathy Sinnot und anderen Abgeordneten stimmen, mit denen die embryonale Stammzellenforschung gefährdet wird.

Ferner befürworte ich vor allem die Hinweise in diesem Kompromiss zum Gemeinsamen Standpunkt, in denen die Meeresforschung und -technologie als eine bereichsübergreifende wissenschaftliche Priorität bezeichnet werden. Hoffentlich werden diese Anmerkungen dazu beitragen, dass das „Marine Institute“, das seinen Sitz in Oranmore im County Galway hat, auch künftig eine weltweit erstklassige Plattform für den Ausbau der Meeresforschung in Irland darstellt. Und hoffen wir, dass Irland dadurch auf internationaler Ebene eine bedeutendere Rolle erlangt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Eine der Fragen zum Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013), die sich unweigerlich stellt, ist die nach seiner Finanzierung, oder in diesem Falle seiner mageren Finanzierung als Folge der unbefriedigenden Vereinbarung zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013. Dies ist ein Hinweis auf die mangelnde Übereinstimmung zwischen dem, was lauthals als Schlüsselziele der EU verkündet wird, und den zur Erfüllung dieser Ziele bereitgestellten Ressourcen. Das ist ein immer wiederkehrendes Problem sowohl in der EU als auch in Portugal.

Doch die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament, die gerade Thema der Aussprache waren und zur Schlussabstimmung stehen, haben auch einige positive Ergebnisse hervorgebracht. Hervorheben möchte ich die Anhebung der Mittel für KMU und die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz.

Leider wurden jedoch einige von unserer Fraktion eingereichte Vorschläge nicht angenommen, beispielsweise zur freien bzw. quelloffenen Software.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht und werde mich in der Abstimmung dafür aussprechen. Die Zukunft Europas liegt im Hochtechnologiesektor, wo wir im internationalen Wettbewerb gut mithalten können, da wir Weltmarktführer sind. Ich hätte mir zwar noch mehr Finanzmittel und mehr marktorientierte Programme gewünscht, aber zumindest befindet sich die Union nun auf dem richtigen Weg.

Ich unterstütze – mit einigen Vorbehalten – die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen und befürworte, dass Gelder aus dem 7. Rahmenprogramm für diesen Forschungszweig bereitgestellt werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die EU hat das Thema der Ozeane als eine der neuen strategischen Prioritäten auf ihre politische Tagesordnung gesetzt. Die Erhaltung des Meeres und von damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten zur See ist keine Marotte, sondern eine unerlässliche Voraussetzung für den Wohlstand in einem zunehmend globalisierten Europa.

Europa muss künftig in die Entwicklung neuer Technologien in Verbindung mit dem Meer investieren und Vorreiter in neuen Bereichen sein. Der Fischereisektor muss im nächsten Gemeinschaftsrahmen eine maßgebende Rolle spielen und eine Forschungspriorität sein, und zwar aufgrund seiner derzeitigen Schwäche und weil die Erhaltung der Ozeane eine strategische Priorität der EU ist.

Der erreichte Kompromiss zur Einbeziehung der Fischerei als eines der Hauptthemen des Siebten Rahmenprogramms stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erhaltung der Meeresökosysteme und für den Schutz des Fischereisektors der Gemeinschaft dar.

Angesichts seiner generellen Bedeutung für die Forschung in Europa und da der fischereibezogenen Forschung eine gebührende Vorrangstellung eingeräumt wurde, habe ich für dieses Dokument gestimmt.

 
  
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  Peter Liese (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Wir begrüßen die Annahme des 7. Rahmenprogramms. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich in dem Kompromiss, der zur EU-finanzierten Forschung an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen erzielt wurde, nicht der Standpunkt der PPE-DE-Fraktion widerspiegelt, so wie er vor der ersten Lesung im Juni festgelegt wurde. In einer Abstimmung, die nach zahlreichen Diskussionen stattfand, sprach sich eine große Mehrheit der Fraktion für den Änderungsantrag 319 von Frau Niebler und anderen Abgeordneten aus, die sich für die Festlegung einer Frist stark machten. Wir halten es für bedauerlich, dass das Europäische Parlament diesen Änderungsantrag nicht gebilligt hat, vor allem weil nur 19 weitere Stimmen für die notwendige Mehrheit fehlten. Die PPE-DE-Fraktion sieht ein, dass der Änderungsantrag 319 laut Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nicht noch einmal für die zweite Lesung eingereicht werden darf. Das ändert aber nichts am Standpunkt der PPE-DE-Fraktion zu dieser Frage.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich freue mich, dass es dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie gelungen ist, mit dem Rat und der Kommission einen Kompromiss zu erzielen, sodass das Rahmenprogramm nun vor Jahresende verabschiedet werden kann. Ich hoffe, dass das 7. Rahmenprogramm nutzerfreundlicher als das 6. Rahmenprogramm sein wird. Durch meine Kontakte zu Nutzern und potenziellen Nutzern von EU-Forschungsmitteln habe ich erfahren, dass viele – wenn nicht sogar die Mehrheit – die bürokratischen Anforderungen, die an die Mittelverwendung geknüpft werden, für abschreckend, mühselig und oft unverhältnismäßig im Vergleich zur Höhe der bewilligten Zuschüsse halten.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Wir begrüßen die Annahme des 7. Rahmenprogramms. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich in dem Kompromiss, der zur EU-finanzierten Forschung an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen erzielt wurde, nicht der Standpunkt der PPE-DE-Fraktion widerspiegelt, so wie er vor der ersten Lesung im Juni festgelegt wurde. In einer Abstimmung, die nach zahlreichen Diskussionen stattfand, sprach sich eine große Mehrheit der Fraktion für den Änderungsantrag 319 von Frau Niebler und anderen Abgeordneten aus, die sich für die Festlegung einer Frist stark machten. Wir halten es für bedauerlich, dass das Europäische Parlament diesen Änderungsantrag nicht gebilligt hat, vor allem weil nur 19 weitere Stimmen für die notwendige Mehrheit fehlten. Die PPE-DE-Fraktion sieht ein, dass der Änderungsantrag 319 laut der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nicht noch einmal für die zweite Lesung eingereicht werden darf. Das ändert aber nichts am Standpunkt der PPE-DE-Fraktion zu dieser Frage.

Wir befürworten die Erklärung der Kommission zum Artikel 6 und fordern die Kommission und den Regelungsausschuss auf, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nahezu 50 % aller Abgeordneten des Europäischen Parlaments für einen restriktiveren Ansatz in diesem heiklen Bereich stimmten. Daher ersuchen wir die Kommission und den Regelungsausschuss, bei der Umsetzung des 7. Rahmenprogramms und der Durchführung des in der Kommissionserklärung vorgeschriebenen Verfahrens mit Bedacht vorzugehen.

 
  
  

- Bericht Busquin (A6-0304/2006)

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe heute für den Bericht von Herrn Busquin über die Festlegung von Regeln für die Beteiligung an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung gestimmt. Dieser Bericht ist Teil der Gemeinschaftsstrategie zur Forschungsförderung und ergänzt das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung für den Zeitraum 2007-2013, dem ich ebenfalls meine Stimme gegeben habe.

Durch die Änderungen, die mit diesem Bericht an den Regeln für die Beteiligung vorgenommen werden, wird es möglich sein, die Anwendung und Umsetzung des künftigen Rahmenprogramms zu verbessern, vor allem was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbelangt, wodurch ihre Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen begünstigt wird.

Die KMU bilden einen besonderen Schwerpunkt dieses Berichts, und es werden mehr Flexibilität sowie Vorschriften und Kontrollen gefordert, die den besonderen Eigenschaften dieser Unternehmen gerecht werden. Ich bin erfreut, dass die Gemeinschaftsfinanzierung zugunsten von KMU aufgestockt werden soll und dass im Bericht sinnvollere Fristen für die Zahlungen genannt werden.

 
  
  

- Bericht Hasse Ferreira (A6-0289/2006)

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte auf die Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände eingehen. Zunächst muss ich sagen, dass ich ihr meine Stimme gegeben habe, denn insgesamt gab es eine wirkliche Verbesserung der Sicherheits- und Umweltaspekte sowie der Fragen im Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit und auch der Interessen europäischer Unternehmen.

Ich glaube jedoch, dass wir eine gute Gelegenheit verpasst haben, um eine klare Unterscheidung zwischen Feuerwerkskörpern zu treffen, die bei öffentlichen Feiern oder Darbietungen, in Theatern, im Kino usw. Verwendung finden, und Schlagkolben, die im Spielzeug, den Airbags in Fahrzeugen und sogar in Sicherheitsgurten eingesetzt werden. In dieser Hinsicht ist unser Text meiner Meinung nach etwas verwirrend. Ich hoffe, dass dies später nachgebessert werden kann. Vorerst habe ich zugestimmt, auch wenn ich den Text für nicht ganz zufrieden stellend halte.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Wir brauchen klare Regeln für den Markt für pyrotechnische Erzeugnisse, und deshalb habe ich den Bericht von Joel Hasse Ferreira befürwortet. Dank des Beitrags des Europäischen Parlaments haben professionelle Nutzer nunmehr Zugang zu vereinfachten Verfahren und Produktbezeichnungen wie beispielsweise im Falle von Airbags und Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen, bei denen pyrotechnische Technologien zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme wird zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie beitragen. Eine einzige EU-Richtlinie wird jetzt 25 parallele nationale Zulassungsverfahren ersetzen und damit den derzeitigen komplexen Rechtsrahmen, dem es an Transparenz mangelt und der den Unternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand aufbürdet, beseitigen. Ich bin überzeugt davon, dass wir einen vernünftigen Schritt in Richtung freier Verkehr pyrotechnischer Erzeugnisse unter besonderer Beachtung der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit getan haben.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Markt für Feuerwerkskörper ist durch Probleme in folgenden Bereichen gekennzeichnet: Qualität der importierten Erzeugnisse, sicherer Umgang mit diesen Erzeugnissen, sichere Lagerung und die entsprechenden Herstellungsbedingungen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt und befürworte die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Feuerwerkskörpern und des Umgangs mit diesen Erzeugnissen. Viel zu viele Menschen (insbesondere junge Menschen) erleiden infolge von fehlerhaften Feuerwerkskörpern oder des unsachgemäßem Umgangs mit diesen Erzeugnissen Verbrennungen und Narben.

 
  
  

- Bericht Andersson (A6-0324/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters nicht, dass die Schaffung eines Europäischen Systems Integrierter Sozialschutzstatistiken von großer Bedeutung sein soll. Die Mitgliedstaaten sind durchaus in der Lage, bei wichtigen Aufgaben dieser Art ohne die Einmischung von EU-Institutionen zusammenzuarbeiten.

 
  
  

- Bericht Laperrouze (A6-0305/2006)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. (DA) Aus Protest gegen den Euratom-Vertrag stimme ich gegen sämtliche Berichte zur Überarbeitung der Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung im Nuklearbereich.

Stattdessen sollte der 50. Jahrestag des Euratom-Vertrags für eine Überprüfung genutzt werden, mit der sichergestellt wird, dass nur jene Länder, die dies wünschen, gemäß Artikel 43 des Vertrags von Nizza an einer verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen. Damit kann gewährleistet werden, dass Mitgliedstaaten wie Dänemark, die weder über Kernkraft verfügen noch entsprechende Absichten verfolgen, nicht mehr gezwungen werden, sich an deren Finanzierung zu beteiligen.

Nach Ansicht der Juni-Bewegung ist es deshalb ein Fehler, in Kernkraft oder Fusionsenergie zu investieren, weil es weltweit ein riesiges Potenzial für Solarenergie und Windkraft gibt, die, selbst wenn wir sie nur zu 10 % nutzen, dreißigmal mehr Energie zur Verfügung stellen, als die ganze Welt 2010 verbrauchen wird. Die Energiepolitik sollte sich folglich ausschließlich auf die Erarbeitung eines Plans zur Erschließung dieses Potenzials konzentrieren und dazu die bereits vorhandenen Technologien einschließlich Windkraftanlagen, Solarzellen und Wellenkraft – und schließlich Wasserstoff – für den Transport und die Lagerung von Energie weiterentwickeln und ausbauen.

 
  
  

- Bericht Riera Madurell (A6-0379/2006)

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE), schriftlich. (NL) Zur Abstimmung gestellt werden nicht nur das Forschungsrahmenprogramm, sondern auch die spezifischen Programme, und obwohl der Kompromiss zwischen Parlament und Rat in Bezug auf das Rahmenprogramm zur Abstimmung ansteht, wird auch über die spezifischen Programme en bloc abgestimmt. Ausnahmen bilden die spezifischen Programme „Ideen“, „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“, wo ungeachtet einer zusätzlichen Änderung bei der Stammzellenforschung die Stellungnahme, die das Parlament 2006 annahm und zu welcher der folgende Kompromiss erzielt wurde, unangetastet bleibt:

„Bestimmte Forschungsbereiche, wie die auf das reproduktive Klonen von Menschen gerichteten Tätigkeiten oder Änderungen des menschlichen genetischen Materials, kommen für eine Gemeinschaftsfinanzierung nicht in Betracht. Darüber hinaus hat die Kommission bestätigt, sie wolle an der gegenwärtigen Praxis festhalten und werde dem Regelungsausschuss keine Vorschläge unterbreiten, die Forschungstätigkeiten beinhalten, bei denen menschliche Embryos vernichtet werden, auch nicht, wenn es dabei um Stammzellengewinnung geht. Während diese Forschungsphase von der Finanzierung ausgeschlossen wird, hat sich die Gemeinschaft zur Finanzierung der anschließenden Forschungsphasen, bei denen es um menschliche Embryo-Stammzellen geht, verpflichtet“.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Demokraten) und europäischer Demokraten hat daher für diese Änderungen in den spezifischen Programmen „Ideen“ und „Kapazitäten“ gestimmt. In Bezug auf „Zusammenarbeit“ hat der Schattenberichterstatter jedoch eine freie Abstimmung empfohlen, wozu wir ebenfalls gerne bereit sind.

 
  
  

- Bericht Guidoni (A6-0333/2006)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir hätten gegen die Änderungsanträge 11, 20 und 21 gestimmt, wenn darüber nicht en bloc abgestimmt worden wäre. Da aber im Bericht Guidoni großes Gewicht auf den Schutz und die Sicherheit gelegt wird, haben wir für den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde gegen diesen Bericht stimmen, vor allem weil ich der Ansicht bin, dass der ITER ein Beispiel für ein Großforschungsprojekt ist, das Unmengen an Geldern verschlingen wird. Diese Mittel sollten lieber in andere FuE-Projekte gesteckt werden, die wesentlich mehr für die Wettbewerbsfähigkeit und Energieautonomie der EU tun würden als diese riesige Geldvernichtungsmaschine. Seit mehr als einem halben Jahrhundert verspricht man uns, dass die Fusionswissenschaft „morgen“ Ergebnisse liefern wird, aber dieser Tag ist nie gekommen.

 
  
  

- Entschließungsantrag – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (B6-0625/2006)

 
  
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  Lydia Schenardi (NI).(FR) Herr Präsident! Nachdem der unkontrollierten Einwanderung durch die Aufhebung der EU-Grenzkontrollen im Rahmen der Schengener Abkommen Tür und Tor geöffnet und ganze Abschnitte der Asylgesetzgebung durch den Vertrag von Amsterdam vergemeinschaftlicht wurden, werden wir nun aufgefordert, noch weiter zu gehen und der Union Zuständigkeiten zu übertragen, indem wir die Einstimmigkeit im Rat in Fragen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit aufgeben.

Unsere Eurokraten lernen offensichtlich nie dazu. Obgleich wir durch den Einfall von Zehntausenden illegaler Einwanderer an den Küsten Spaniens und Italiens, die sich die fehlenden Grenzkontrollen zunutze gemacht haben, um europäisches Hoheitsgebiet zu erreichen, hätten gewarnt sein müssen, und obwohl wir die bittere Erfahrung machen mussten, dass Europa derartigen Situationen hilflos gegenübersteht, müssen wir nun mit anhören, wie Herr Cavada die Worte von Herrn Sarkozy aufgreift und uns vorschlägt, die Entscheidungsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Bereich der Steuerung der Migrationsströme weiter einzuschränken, indem mit Hilfe der Übergangsklausel die Einstimmigkeitsentscheidung im Rat abgeschafft wird.

Nicht ein nach föderalen Grundsätzen ausgerichtetes Europa wird in der Lage sein, die grenzüberschreitende Kriminalität zu senken, sondern die europäischen Nationen müssen im Gegenteil dem Schweizer Beispiel folgen, ihre Zukunft wieder selbst in die Hand nehmen und sich wirksam gegen die Invasion der Einwanderer schützen.

 
  
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  Michael Cashman (PSE), schriftlich. (EN) Die Delegation der britischen Sozialdemokraten (EPLP) hat für den Bericht Cavada und die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags) gestimmt. Denn wir befürworten sämtliche Maßnahmen, mit denen die Transparenz und Effizienz der EU-Einrichtungen und ihre Fähigkeit, im Bereich Justiz und Inneres greifbare Ergebnisse für unsere Bürger zu erzielen, verbessert werden können. Ferner schließen wir uns der Forderung des Europäischen Parlaments an, dass unbedingt eine weit reichende Debatte über mögliche Wege zur Verbesserung unserer Effizienz in diesem Bereich eingeleitet werden muss. Dies betrifft sowohl verfahrensrechtliche Aspekte als auch die praktische Zusammenarbeit. Dennoch achten und respektieren wir den Grundsatz, dass sich die Mitgliedstaaten im Rat darüber einig werden müssen, wie diese Agenda am besten verwirklicht werden kann. Es ist zwingend erforderlich, dass alle verfahrensrechtlichen Entscheidungen, die Bereiche der nationalen Souveränität betreffen würden, einer umfassenden und ernsthaften Prüfung unterzogen werden, bevor wir zu irgendwelchen Beschlüssen gelangen. An dieser Debatte sollten die einzelstaatlichen Parlamente und das Europäische Parlament sowie die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten und die Kommission beteiligt werden.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir bedauern, dass die Verfassung nicht in Kraft treten konnte und es deshalb auf dem bedeutsamen und weitreichenden Gebiet Justiz und Inneres kein Mitentscheidungsverfahren gibt.

Allerdings hegen wir erhebliche Zweifel an einer Lösung der aktuellen Situation durch die Übergangsklauseln und haben uns daher bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (B6-0625/06) der Stimme enthalten.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Alljährlich steht das Parlament vor der Aufgabe, die Fortschritte der EU bei der Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bewerten.

Ich bin sehr für den Gedanken, dass das europäische Aufbauwerk nicht auf Wirtschaftsräume beschränkt sein sollte und dass – zusätzlich zum Europa des Handels, des Kapitals und der Dienstleistungen – ein Europa der Bürger errichtet werden muss.

Es ist festzustellen, dass eine Reihe von Schritten unternommen und deutliche Fortschritte erzielt worden sind. Doch wir müssen auch bekennen, dass das Tempo und die Reichweite der Maßnahmen besser den allgemein anerkannten Erfordernissen in diesem Bereich entsprechen müssen.

Einer der Gründe, warum keine wesentlicheren Fortschritte zu verzeichnen sind, ist institutionell bedingt; es ist schwieriger, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn viele Entscheidungen im Rahmen des dritten Pfeilers verbleiben und unter Einhaltung der Einstimmigkeitsregel gefasst werden müssen.

Ferner möchte ich auf die aus meiner Sicht wichtigste neue Entwicklung in diesem Jahr hinweisen, nämlich die Rechtsgrundlage für die zweite Generation des Schengener Informationssystems. Ich halte es für wünschenswert, dass das SIS II so bald als möglich einsatzbereit ist und dass die Kommission das Parlament über alle etwaigen Verzögerungen und die Gründe dafür unterrichtet.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Auch wenn in der vorliegenden Entschließung die inakzeptable, die Grundrechte und –garantien der Bürger untergrabende Übermittlung personenbezogener Daten von der EU an die USA verurteilt wird, ist diese Entschließung doch ein Beleg für die Föderalismusbesessenheit der Mehrheit im Parlament.

Das ist der Grund für zahllose Vorschläge, den Bereich Justiz und Inneres von der souveränen Kontrolle der Mitgliedstaaten und ihrer Organe auf eine supranationale EU-Ebene zu übertragen. Beispiele dafür sind die Vorschläge, „die Bestimmungen über die polizeiliche (einschließlich EUROPOL) und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (einschließlich EUROJUST) in den Gemeinschaftsrahmen (zu) übertragen“ und „für eine Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung mit dem Parlament und der qualifizierten Mehrheit im Rat“ auf die Einwanderung zu sorgen.

Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt. Ein weiterer Grund, gegen ihn zu stimmen, war, dass die Mehrheit des Parlaments abgelehnt hat, Vorschläge unserer Fraktion mit folgenden Anliegen in die Entschließung aufzunehmen: erstens die Verurteilung der geschlossenen Lager für Einwanderer; zweitens die Forderung nach Achtung des Rechts auf Asyl und nach Einhaltung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; sowie drittens die Forderung, Finanzmittel zur Verbesserung der Asylsysteme, zur Eingliederung von Einwanderern und zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen für die Einwanderung zu verwenden statt eine Politik der Festnahme und Rückführung zu fördern.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Wenn es tatsächlich einen Bereich gibt, in dem die Maßnahmen des Parlaments und der Europäischen Kommission verfehlt waren, dann bei der Errichtung ihres so wertvollen und begehrten „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.

Bei der Annahme des Vertrags von Amsterdam wurde uns ein europäischer Raum versprochen, in dem alle Freiheiten vertreten und gewährleistet sein und wir vor allen Unsicherheiten geschützt würden. Wie wir vorhergesagt haben, ist genau das Gegenteil eingetreten.

Die Zahlen der Einwanderer, vor allem illegaler Einwanderer, und die Unsicherheit waren niemals so groß und die Mafia und Kriminelle niemals so stark wie nach der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen durch das Übereinkommen von Schengen und der Vergemeinschaftung der Asyl- und Visumspolitik.

Heute schlägt Herr Cavada in seinem Entschließungsantrag vor, die Befugnisse im Bereich der Einwanderungspolitik durch die Abschaffung der Einstimmigkeitsregel im Rat auf die Europäische Union zu übertragen.

Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass die illegale Einwanderung und die damit verbundenen menschlichen Tragödien nicht durch eine Übertragung nationaler Vorrechte an die Europäische Union aus der Welt zu schaffen sind. Die Hauptursache dieser Probleme lässt sich auf die Aufhebung der Grenzkontrollen in den Mitgliedstaaten zurückführen. Wir sollten diese Kontrollen wieder einführen: Dann, und nur dann werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, wirksam gegen den Massenzustrom illegaler Einwanderer und die große Zahl grenzüberschreitender Verbrechen vorzugehen.

 
  
  

- Entschließungsantrag – Aids (B6-0619/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der weltweite Kampf gegen HIV/Aids ist eine sehr dringende Angelegenheit, die ein umfassendes internationales Engagement erfordert. Wir sind jedoch der Auffassung, dass HIV/Aids-Fragen nicht im Rahmen der EU-Zusammenarbeit behandelt werden sollten. Unserer Auffassung nach muss der Kampf gegen HIV/Aids von den einzelnen Mitgliedstaaten der Union im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO selbst geführt werden.

Die Juniliste strebt eine begrenzte EU-Zusammenarbeit an. Wir sind dagegen, dass die EU Einfluss und Zuständigkeiten in Fragen erhält, mit denen sich bereits andere internationale Organisationen beschäftigen.

Da dieser Entschließungsentwurf jedoch vor allem eine Meinungsäußerung dazu ist, wie Aids bekämpft werden sollte, haben wir für ihn in seiner Gesamtheit gestimmt, ebenso wie für die Änderungsanträge, die sich für eine Reproduktivmedizin aussprechen.

 
  
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  Jules Maaten (ALDE), schriftlich.(NL) Um der Verbreitung von HIV und AIDS erfolgreich entgegenwirken zu können, müssen die Mittel gezielt auf verschiedene gefährdete Gruppen fokussiert werden. Wichtig dabei ist die aktive Mitwirkung der Nichtregierungsorganisationen, damit sie die einzelstaatlichen Behörden überwachen und bei der Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Rechenschaft ziehen können. Außerdem müssen HIV-Infizierte an der für sie festgelegten Politik beteiligt werden und in deren Mittelpunkt stehen. Da der Kampf gegen HIV und AIDS eine der weltweit größten Herausforderungen darstellt, verdient der vorliegende Entschließungsantrag unsere Unterstützung.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Entschließungsantrag weist auf bestehende Probleme hin und schlägt einige praktische Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Situation vor. Die Unfähigkeit, dieser Krankheit vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist nach wie vor ein Parameter, der Armut und Elend der Bevölkerung in kapitalistisch schwächer entwickelten Ländern bewirkt und zu stärkerer Ausbeutung insbesondere des natürlichen Reichtums führt. Zudem trägt die enorme Ausbreitung der Krankheit in den kapitalistisch schwächer entwickelten Ländern wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit auf der ganzen Welt bei, was ernsthafte Auswirkungen auf die globale öffentliche Gesundheit hat. Die Grundlage für die substanzielle Bewältigung des AIDS-Problems liegt in der Lösung dieses politischen und wirtschaftlichen Problems zum Wohle der Völker.

Arzneimittel und die wissenschaftlichen Kenntnisse und Techniken für ihre Produktion sind gesellschaftliche Güter. Wir kämpfen gegen Maßnahmen zum Schutz der Monopole, die die Bevölkerung daran hindern bzw. es ihr erschweren, lebenswichtige Waren zu bekommen.

Es ist die Pflicht eines jeden Staates, die Gesundheit seines Volkes zu schützen. Wir lehnen es ab und verurteilen es, dass öffentliche und ständig präsente Gesundheitsbehörden durch Nichtregierungsorganisationen ersetzt werden sollen; dies gilt ebenso für die Philosophie der freiwilligen Versorgung und der individuellen Verantwortung, die weltweit als Lösung für die Probleme der öffentlichen Gesundheit propagiert werden. Die Staaten, in denen es ein Gesundheitssystem gibt, müssen ihr Augenmerk darauf richten, beständige öffentliche Infrastrukturen und Behörden auf allen Ebenen zu schaffen, die mit ausreichendem Fachpersonal ausgestattet sind und deren Hauptziel die gesundheitliche Erstversorgung ist. Diese können zugleich Zuschüsse aus internationalen Finanzmitteln erhalten, wobei die administrative Verantwortung bei internationalen Gesundheitsorganisationen liegt, und zugleich kann gewährleistet werden, dass weltweit auf wissenschaftlicher und praktischer Ebene zusammengearbeitet und sich gegenseitig geholfen wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Aids gestimmt. HIV/Aids macht nicht vor Grenzen halt und kennt keinerlei Beschränkungen. Es ist erbarmungslos in seiner weltweiten Ausbreitung. Jede Stunde infizieren sich 450 Menschen, somit stecken sich jährlich insgesamt 4 Millionen Menschen an. Im Jahre 2005 lebten 40 Millionen Menschen mit HIV, wobei etwa 95 % der Erkrankten auf die Entwicklungsländer entfielen. Dies stellt eine kaum zu bewältigende Last für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaften dieser Länder dar. HIV/Aids könnte sich als das größte Hindernis für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele herausstellen. Daher vertrete ich die Ansicht, dass das Ziel Nummer 1 für die Forschungsgemeinschaft und die Pharmaindustrie heutzutage in der Entwicklung eines Aids-Impfstoffes bestehen muss. Eine solche Entdeckung würde uns gestatten, von einer Welt ohne Aids zu träumen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Aids befindet sich erneut auf dem Vormarsch. In Belgien wurden mit 1 072 Neuinfektionen im Jahr 2005 und einem Anstieg von 52 % innerhalb von acht Jahren Rekordwerte erreicht.

Die Zahl der Todesfälle ist, zumindest in Belgien, dagegen zurückgegangen. Dennoch gehört Aids mittlerweile zum Alltag. Die Verwendung von Kondomen ist vergleichbar mit einer Diät, an die man sich immer halten muss: Manchmal würde man am liebsten aufgeben. Wir müssen daher die Mittel für die Prävention aufstocken und in stark religiös geprägten Regionen deutlich machen, dass Aufforderungen zur Enthaltsamkeit völlig indiskutabel sind.

Aus diesem Grund habe ich den Entschließungsentwurf zu Aids unterschrieben. Ich wollte die Aufmerksamkeit auf die Kinder lenken, die Aids zum Opfer fallen. Die Krankheit hat 15 Millionen Kinder zu Waisen gemacht, von denen allein 12 Millionen in Afrika leben. Professor Luc Montagnier, der den Erreger entdeckt hat, sagte, dass es zehn Jahre dauern würde, bis man die vollen Folgen der Infektionswelle zu spüren bekäme, und dass die demografischen Auswirkungen immens sein würden, weil durch die Krankheit eine ganze Generation junger Erwachsener ausgelöscht würde.

Am kommenden Freitag findet der Welt-Aids-Tag statt. Wir dürfen uns diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, auf die zunehmende Tragweite der Aids-Problematik hinzuweisen. Gleichzeitig sollte die auf andere Infektionskrankheiten zurückzuführende Sterblichkeitsrate glücklicherweise zurückgehen.

 
  
  

- Bericht Lynne (A6-0351/2006)

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Bei der heutigen Abstimmung habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Berichts über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 befürwortet. Besonders unterstreichen möchte ich die Beschäftigung von Behinderten, die dazu beitragen kann, eine soziale Ausgrenzung zu verhindern. Es ist unbedingt erforderlich, dass auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen zur Verfügung stehen, die deren Fähigkeiten entsprechen. Deshalb gilt es, nicht nur die Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umzusetzen, sondern auch eine Richtlinie speziell zur Behinderungsproblematik sowie eine gemeinsame europäische Definition des Begriffs der Behinderung zu erarbeiten. Ferner müssen schnellstmöglich Informationskampagnen aufgelegt und bei Bürgern und Arbeitgebern Aufklärungsarbeit über die Beschäftigung behinderter Menschen geleistet werden. Unternehmen, die behinderte Menschen beschäftigen, verdienen die Achtung und Wertschätzung der Öffentlichkeit.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die verschiedenen Formen von Diskriminierung und Ungerechtigkeit, mit denen Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen zu kämpfen haben, sind hinlänglich bekannt. Es sind Fortschritte zu verzeichnen, aber es bleibt noch viel umzusetzen. Zu den Hauptprioritäten gehört die Verstärkung staatlicher Politikmaßnahmen, mit denen die effektive Einhaltung der Gleichberechtigung sichergestellt werden soll. Wir brauchen mehr Investitionen in Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und Beschäftigung, mit denen ein freier Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen gewährleistet wird, die soziale Integration gefördert sowie Armut und Ausgrenzung bekämpft werden.

In dem heute angenommenen Bericht wird auf unterschiedliche Bereiche hingewiesen, in denen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten verbessert werden könnten.

Außerdem begrüßen wir die soeben vom Parlament angenommene Forderung nach einer eigenen Richtlinie zum Thema Behinderung und nach Unterzeichnung und Ratifizierung des kürzlich verabschiedeten UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darum haben wir für die angenommene Entschließung gestimmt in der Hoffnung, dass ihr die gebührende Bedeutung beigemessen wird.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die EU vertuscht bewusst die klassenbasierten Ursachen der Probleme, die Menschen mit Behinderungen haben.

Viele von ihnen wären heute nicht behindert, wenn an den Arbeitsplätzen und in den Unternehmen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kämen und wenn es durchweg kostenlose öffentliche Gesundheitssysteme und Rehabilitationseinrichtungen gäbe, die in diese integriert sind und nicht im Zusammenhang mit kommerziellen Aktivitäten stehen.

Im Gegensatz dazu wird, ausgehend von den volksfeindlichen Beschlüssen von Maastricht und Lissabon, vorgeschlagen, die Behinderungen weiter von den Gesundheitsdienstleistungen zu entkoppeln.

Einzelne Maßnahmen scheinen positiv zu sein. Sie fördern jedoch hauptsächlich Privatisierungen und die Maximierung der Profite des Kapitals, indem sie methodisch den Widerstand von Behinderten- und Volksbewegungen brechen.

Mit keiner Silbe wird die Verpflichtung der Staaten erwähnt, allen behinderten Kindern spezielle, kostenlose Schulen bereitzustellen und denjenigen, die erwerbsfähig sind, Arbeit mit allen dazugehörigen Rechten anzubieten sowie spezielle Versorgung und besonderen Schutz zu gewährleisten.

Die Beschäftigung behinderter Menschen wird in einem Atemzug mit Leistungskürzungen und nicht mit dem Recht auf Arbeit und Schutz genannt.

Unerwähnt bleiben auch die Rechte, die in den ehemaligen sozialistischen Ländern errungen worden sind und die der Kapitalismus abschafft. Wie viele behinderte Menschen gingen damals zur Schule und wie viele gehen jetzt? Wie viele gingen zu Zeiten des Sozialismus einer Beschäftigung nach und wie viele tun dies jetzt?

Was das Kapital interessiert, das ist die Schaffung einer Elite bei den Behindertenorganisationen, um sie am Gängelband führen zu können.

Die Menschen mit Behinderungen sollten das Gerede von „gleichen Rechten“ und der „Bekämpfung von Diskriminierung“ mit Misstrauen betrachten: Das Ziel besteht darin, die Privatisierung und Kommerzialisierung der Sozialpolitik auszuweiten, was vor allem die Behinderten und die armen Volksschichten trifft.

Sie müssen ihren Kampf gegen die Politik des Kapitals verstärken.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen ausgezeichneten Bericht gestimmt. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihnen – genauso wie Menschen ohne Behinderungen auch – die Möglichkeit eingeräumt wird, individuelle Entscheidungen zu treffen und die Kontrolle über ihr alltägliches Leben selbst auszuüben. Somit liegt auf der Hand, dass unbedingt ein Umfeld geschaffen werden muss, das behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben gestattet. Die Empfehlungen aus diesem Bericht würden uns, sofern sie denn umgesetzt werden, einen großes Stück auf diesem lohnenden Weg voranbringen.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Entwicklung zur Beseitigung vieler Formen von Diskriminierung, mit denen Menschen mit Behinderungen zu kämpfen haben, ist zu begrüßen.

Im Bereich der Beschäftigung zeigen sich die Hauptbeschränkungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen in Gestalt von Vorurteilen bei Arbeitgeberorganisationen, beim Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu gelangen. Die Hauptfolge dieser physischen Hindernisse ist eine höhere Arbeitslosigkeit bei diesen Arbeitnehmern.

Deshalb bin ich für konkrete Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf Mitgliedstaatenebene, mit denen Dienstleistungen zielgerichtet gefördert werden, die die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft, die Bildung, die Berufsausbildung und den Arbeitsmarkt unterstützen.

In Anbetracht dessen unterstütze ich diesen Bericht, weil ich beispielsweise dafür bin, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Internet und insbesondere zu Websites öffentlicher Einrichtungen zu fördern.

Ich finde es empörend, dass die sozialistische Regierung in Portugal den genau entgegengesetzten Weg verfolgt, indem sie eine Kürzung der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und der Steuervorteile für Menschen mit Behinderungen im Staatshaushalt 2007 vorschlägt.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) Für Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf bessere Integration im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt haben, ist der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr und zur Informations- und Kommunikationstechnologie von entscheidender Bedeutung. Die Berichterstatterin empfiehlt zu Recht die Annahme einer europäischen Charta für die „Qualität von Begleitdiensten für Menschen mit Behinderungen“.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Frau Lynne gestimmt, in dem unter anderem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, europäische Vorschriften zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zu allen Verkehrsträgern nach dem Vorbild der für behinderte Flugreisende geltenden Rechtsvorschriften anzunehmen.

Es gilt, die Vorurteile abzubauen. Wir müssen Informationskampagnen auflegen, damit die Arbeitgeber der Einstellung von Menschen mit Behinderungen vorurteilslos gegenüberstehen, insbesondere, was falsche Vorstellungen im Hinblick auf die Kosten einer Beschäftigung und die Fähigkeiten der Bewerber angeht. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Maßnahmen für Behinderte als neue Dienstleistung für Unternehmen gehandhabt werden mit dem Ziel, die Erhaltung der Beschäftigung (als Form der Prävention) oder die berufliche Wiedereingliederung (als Form der Rehabilitation) für Personen zu gewährleisten, bei denen die Gefahr besteht, dass es am Arbeitsplatz zu einer Behinderung kommt.

 
  
  

- Bericht Castillo Vera (A6-0384/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen zwar die Maßnahmen zur Beseitigung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Verwaltung, nicht zuletzt für KMU, – sofern dies nicht die „Vereinfachung“ bestehender Verfahren zum Schutz der Arbeitnehmer bedeutet – und zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, halten aber den Weg, der in diesem Bericht empfohlen wird, für gefährlich.

Die zunehmende Betonung der Verknüpfung von Bildungs-/Lehrsystemen und der Geschäftswelt ist besorgniserregend, denn das führt zu einer Vermarktung der Bildung und zu einer Ablösung der Bildung durch eine personalorientierte Ausbildung für die Bürger. Gleichzeitig wird der „Unternehmergeist“ als Lösung für die Probleme der Arbeitslosigkeit in Europa hingestellt und versucht, das Konzept der „Beschäftigungsfähigkeit“ aufzuwerten, wodurch Bereiche, die in die Zuständigkeit des Staates fallen, wieder der Verantwortung des Einzelnen überlassen bleiben, was im Widerspruch zum Inhalt der so genannten Verfassung für Europa steht. Das betrifft auch die „Unvermeidlichkeit“ einer Anhebung des Ruhestandsalters, was die Rechte von Arbeitnehmern und von jungen Arbeitssuchenden bei einem immer schmaleren Arbeitsmarktangebot untergräbt.

Nicht zuletzt legt man großen Wert auf private-öffentliche Partnerschaften, die in der Regel bedeuten, dass dem privaten Sektor wichtige Bereiche auf dem silbernen Tablett serviert werden, die wegen ihres sozialen Charakters in die öffentliche Hand gehören. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Wozu dient der Bericht von Frau del Castillo Vera? Hinter dem verführerischen Titel „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“ verbirgt sich, wie in diesem Hohen Hause üblich, eine Liste von Binsenweisheiten und Grundsatzfragen. Einige von ihnen sind ausgesprochen zweckmäßig, wenn es zum Beispiel um die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen oder um den Abbau der Bürokratie geht, werden sich jedoch niemals in den Gemeinschaftsvorschriften niederschlagen. Andere wiederum – ein dogmatisches Festhalten am Freihandel, ein übertriebener Wettbewerb, immer mehr Europa etc. – sind genau die Ursachen für die Probleme, die wir vorgeblich lösen wollen.

Letztendlich besteht der interessanteste Teil des Berichts wohl aus den drei Seiten, die ein gutes Drittel des Textes ausmachen und eine womöglich nicht einmal umfassende Liste der im Bericht genannten Dokumente enthalten. All dies bedeutet noch lange nicht, dass wir jetzt aufs Tempo drücken. Sie sind sinnbildlich für den unaufhaltsamen Redefluss, den die europäischen Institutionen bisweilen im Bereich Wachstum und Beschäftigung unter Beweis stellen, um ihren Teil der Verantwortung für die katastrophale soziale und wirtschaftliche Situation in Europa zu kaschieren.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe diesen ausgezeichneten Bericht unterstützt, der einen Weg aufzeigt, wie die EU erfolgreich im Wettbewerb auf dem Weltmarkt bestehen kann. Die EU kann aus dem Bemühen, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, Nutzen ziehen, wenn sie eine Kultur der Innovation und Forschung fördert.

In diesem Sinne muss die EU all ihre Bemühungen darauf konzentrieren, den Unternehmergeist und vor allem KMU zu fördern, weil diese

- eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft spielen, indem sie zu einem stärkeren und anhaltenderen Wachstum beitragen;

- für rund 95 % der entstandenen Arbeitsplätze verantwortlich sind;

- als faktischer Treffpunkt zwischen Hochschulen und Unternehmen dienen können;

- eine unabdingbare Verbindung zwischen der Praxis der Fertigung und der geographischen Dimension gewährleisten und damit ermöglichen, dass das Problem der Verlagerung überwunden und bewältigt wird.

Trotz dieses grundlegenden Beitrags zum Wirtschaftswachstum müssen sich die KMU nach wie vor mit Hindernissen herumplagen.

Lohnnebenkosten sind eines der größten Hindernisse für KMU; oft schaffen sie keine Arbeitsplätze, weil sie nicht in der Lage sind, die damit verbundenen Verwaltungsanforderungen zu erfüllen. KMU leiden nach wie vor unter bürokratischen Hindernissen, auch beim Zugang zu Kapitalmärkten, zu Gemeinschaftsprogrammen und zu Strukturfonds.

 
  
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  Der Präsident. – Damit sind die Erklärungen zur Abstimmung geschlossen.

 
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