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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 30. November 2006 - Brüssel Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Wirkstoffe in Arzneimitteln (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll
 4. Aids
 5. Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007
 6. Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums
 7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 8. Abstimmungsstunde
  8.1. Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (Abstimmung)
  8.2. Technische Vorschriften für Binnenschiffe (Abstimmung)
  8.3. Fischereiabkommen EG/Kap Verde (Abstimmung)
  8.4. Garantieleistung der Gemeinschaft für die Europäische Investitionsbank (Abstimmung)
  8.5. Geschäftsordnung: Übergangsbestimmung zum Sprachenregime (Abstimmung)
  8.6. Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Abstimmung)
  8.7. Agentur für Grundrechte: Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des EU-Vertrags (Abstimmung)
  8.8. Beitritt Bulgariens (Abstimmung)
  8.9. Beitritt Rumäniens (Abstimmung)
  8.10. Siebtes EG-Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (Abstimmung)
  8.11. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Beteilungsregeln und Verbreitung der Forschungsergebnisse (Abstimmung)
  8.12. Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (Abstimmung)
  8.13. Europäisches System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) (Abstimmung)
  8.14. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Beteiligungsregeln und Verbreitung der Forschungsergebnisse (Abstimmung)
  8.15. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Menschen“ (Abstimmung)
  8.16. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Ideen“ (Abstimmung)
  8.17. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Kapazitäten“ (Abstimmung)
  8.18. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“ (Abstimmung)
  8.19. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführendes spezifisches Programm (Abstimmung)
  8.20. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführendes spezifisches Programm (Abstimmung)
  8.21. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Spezifisches Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms (Abstimmung)
  8.22. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Abstimmung)
  8.23. Aids (Abstimmung)
  8.24. Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (Abstimmung)
  8.25. Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums (Abstimmung)
 9. Stimmerklärungen
 10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 11. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 12. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 13. Unterbrechung der Sitzungsperiode


  

VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Wirkstoffe in Arzneimitteln (schriftliche Erklärung): siehe Protokoll

4. Aids
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zu AIDS.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den zurückliegenden Jahren konnten generell beträchtliche Fortschritte im Kampf gegen die HIV/AIDS-Epidemie erzielt werden, zu denen auch ein besserer Zugang zu einer wirksamen Behandlung und zu Präventivprogrammen zählt. Trotzdem steigt die Zahl derjenigen, die sich mit HIV infizieren oder an AIDS sterben, weiter an. Ende 2006 wird es fast 40 Millionen HIV-Infizierte geben; das sind 2,6 Millionen mehr als Ende 2004. Schätzungen zufolge stieg die Zahl der Neuinfektionen bei Erwachsenen und Kindern 2006 um 4,3 Millionen Fälle; das sind 400 000 mehr als vor zwei Jahren.

Am weitesten verbreitet ist die Seuche in Afrika südlich der Sahara. Über 63 % aller HIV-infizierten Erwachsenen leben in afrikanischen Ländern südlich der Sahara und 33 % in Südafrika. Der größte Anstieg in den letzten zwei Jahren war in Ostasien, Osteuropa und Zentralasien zu verzeichnen, wo die Zahl der HIV-Infizierten um 21 % stieg. Die kontinuierliche Zunahme neu diagnostizierter Infektionen in den meisten Mitgliedstaaten der EU deutet in Verbindung mit den Ergebnissen von Eurobarometer-Umfragen aus dem Jahr 2005 darauf hin, dass das Bewusstsein der Öffentlichkeit hinsichtlich der HIV/AIDS-Epidemie in der EU und ihren Nachbarländern dringend geschärft werden muss und dass Präventivprogramme in diesem Bereich ausgebaut werden müssen. Im Mittelpunkt der von der Kommission 2005 erarbeiteten Strategie stehen vorrangig der Ausbau der Prävention, Behandlung und Pflege in bestimmten Regionen.

Trotz dieser erschreckenden Zahlen war in einigen Ländern Afrikas und der Karibik sowie in einigen Regionen Südasiens ein Rückgang der AIDS-Fälle zu verzeichnen. Eine Umkehrung der Tendenz ist also möglich. Weltweit sind mehr Frauen HIV-infiziert als je zuvor. Im Jahr 2006 erreichte die Zahl der infizierten Frauen 17,7 Millionen. Das sind eine Million Fälle mehr als in den letzten zwei Jahren. In Afrika südlich der Sahara gestaltet sich die Lage noch schlimmer. Dort sind 60 % der Infizierten im Alter von 15 Jahren und darüber Frauen. Neben biologischen Faktoren und der Tatsache, dass sich Frauen und Mädchen leichter mit HIV infizieren, spielen auch soziale und wirtschaftliche Faktoren, die ihre Ursache in der geschlechterspezifischen Benachteiligung und der Vernachlässigung der Rechte der Frau haben, eine Rolle. Die Gleichberechtigung der Frau stellt nach wie vor eine soziale Schlüsselaufgabe dar und ist eine wesentliche Voraussetzung für eine ausgewogene Entwicklung und bessere HIV-Prävention. Um Frauen und Mädchen weltweit einen besseren Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu ermöglichen, muss das Gesundheitswesen in den Entwicklungsländern ausgebaut werden, damit es im Rahmen eines Gesamtpakets Leistungen wie freiwillige Beratung, medizinische Untersuchungen, Gesundheitsfürsorge und Unterstützung anbieten kann.

Der Zugang zu Medikamenten und Gesundheitsfürsorge hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert, wobei das Ausgangsniveau in den meisten Ländern sehr niedrig war. Dank eines besseren Angebots an antiretroviralen Therapien konnten in fast vier Jahren etwa 2 Millionen Menschenleben gerettet werden, und selbst in afrikanischen Ländern südlich der Sahara wurden etwa 8 000 Menschen entsprechend behandelt. Doch trotz dieser zu begrüßenden Fortschritte ist die Lage nach wie vor besorgniserregend, und die internationale Gemeinschaft muss ihr mehr Aufmerksamkeit widmen.

Über intensive Hilfsmaßnahmen wird die Kommission Partnerländer in Afrika und anderswo bei der Bekämpfung der Epidemie mittels Integration von Prävention, Behandlung und Pflege unterstützen. HIV/AIDS kann nicht isoliert betrachtet werden, da die Seuche ein Schlaglicht auf all die schwerwiegenden Probleme wirft, unter denen Entwicklungsländer leiden, wie beschränkter Zugang zu elementaren sozialen Leistungen, die geschlechterspezifische Benachteiligung, die ungleiche Verteilung der Ressourcen, uneffektive öffentliche Verwaltung sowie ökonomische und technische Rückständigkeit. Es besteht eine enge Verbindung zwischen HIV/AIDS und den Infektionskrankheiten Tuberkulose und Malaria, bei denen Armut eine Rolle spielt. HIV/AIDS-Infektionen können nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn die Partnerländer diesen Kampf im Rahmen ihrer Bemühungen um die Reduzierung der Armut führen.

Eine integrierte HIV-Strategie bildet den wichtigsten Bestandteil des 2004 angenommenen europäischen Politikrahmens und des im darauf folgenden Jahr beschlossenen Aktionsprogramms zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose. Das europäische Aktionsprogramm ist von der Kommission sowohl auf der Ebene der Staaten als auch weltweit durchzuführen und zu koordinieren. Dabei sind die Partnerländer am besten in der Lage zu entscheiden, wie die Ressourcen am effektivsten wirksam, gerecht und transparent auf die verschiedenen Initiativen verteilt werden können.

Im Laufe der Jahre hat die Kommission ihre Ressourcen für die Bekämpfung von HIV/AIDS in allen Entwicklungsländern kontinuierlich erhöht, und zwar vor allem in Afrika, wo sie Partnerländer im Rahmen von Haushaltszuschüssen hilft, die der HIV-Epidemie zugrunde liegenden strukturellen Faktoren wie Gesundheitsreformen und die Krise im Bereich der medizinischen Fachkräfte in Angriff zu nehmen. So hat die Kommission u. a. eine beträchtliche Summe – 522 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren – aus dem Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria für dieses Anliegen in den Entwicklungsländern investiert. Mit der Ernennung eines Mitglieds der Europäischen Kommission zum Vizepräsidenten des Fonds durch dessen Rat wurde die Rolle der Kommission im Globalen Fonds 2006 umfassend bestätigt.

Die Kommission steht seit vielen Jahren an der Spitze der Bemühungen, bis 2010 eine Verbesserung des Zugangs zu antiretroviralen Medikamenten in Entwicklungsländern und die Bereitstellung umfassender Behandlungsmöglichkeiten und Präventivmaßnahmen für all jene zu erzielen, die darauf angewiesen sind. Sie hat ferner maßgeblichen Anteil an der Senkung der Kosten pharmazeutischer Produkte, die in einigen Fällen bis zu 98 % beträgt. Erreicht wurde dies durch die Einführung eines Mechanismus zur Preisstaffelung, dank dessen Entwicklungsländer niedrigere Preise für patentgeschützte Arzneimittel zahlen können, während Hersteller vor dem Reimport dieser Produkte auf den offenen Markt geschützt werden, wo Profite erzielt werden können.

Ebenfalls im Rahmen der WTO hilft die Kommission den ärmsten Ländern, deren Produktionskapazitäten begrenzt sind, ihr Recht auf Einfuhr billiger Generika, die unter Zwangslizenz produziert werden, durchzusetzen. Die Kommission hat ferner ihre Investitionen in die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und anderen Präventivsubstanzen wie Mikrobiziden erhöht, um die derzeitige Palette von Präventivmechanismen in diesem Bereich zu erweitern. Sie wird ihre Anstrengungen fortsetzen, um das Ziel der Gewährleistung des allgemeinen Zugangs zu Prävention und Behandlung bis 2010 zu erreichen.

Wie von einigen meiner Vorredner erwähnt, hat sich die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verpflichtet, den Kampf gegen die HIV/AIDS-Pandemie mittels einer Reihe von Maßnahmen zu führen, die auf die Prävention, Behandlung, Unterstützung und Pflege ausgerichtet sind. Wir sind uns vollkommen darüber im Klaren, dass es nicht möglich ist, das ultimative Ziel – eine Generation ohne AIDS – ohne entschlossenes politisches Engagement, eine bewusste Führung sowie eine Aufstockung der Ressourcen auf globaler, nationaler und lokaler Ebene zu erreichen.

Wir stehen vor einer riesigen Aufgabe. Es gilt, weitere Fortschritte im Kampf gegen HIV/AIDS zu erzielen und für einen allgemeinen Zugang zu Prävention und Behandlung bis 2010 zu sorgen. Wir brauchen dringend eine ausgewogenere Strategie zur Verbesserung der Prävention und Behandlung und zur Gewährleistung des Zugangs zu einer bezahlbaren Behandlung, und zwar insbesondere im Hinblick auf patentierte Medikamente der zweiten Stufe. Deshalb müssen wir den politischen Willen dafür in Europa mobilisieren. Wir müssen eng mit der Pharmaindustrie zusammenarbeiten und uns dabei auf die Entwicklung neuer Methoden der Prävention, vor allem Mikrobizide, konzentrieren, mit denen sich die Prävention bei Frauen verbessern lässt und mit denen sich bezahlbarere Preise gewährleisten lassen. Die Pharmaindustrie muss zur Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und anderen Substanzen zur Bekämpfung von HIV/AIDS angehalten werden. Letzten Endes müssen wir dafür sorgen, dass die Partnerländer langfristig auf Finanzmittel zählen können, die sie in ihrem Kampf gegen die HIV-AIDS-Pandemie unterstützen.

Die Kommission wird ihre Arbeit mit Unterstützung der Finanzinstrumente auf nationaler und globaler Ebene, einschließlich des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, auf breiterer Ebene fortsetzen. Dabei sind wir jedoch auf die tatkräftige Unterstützung und Zusammenarbeit seitens aller EU-Institutionen einschließlich des Parlaments angewiesen, denn sie sind für die jährlichen Mittelzuweisungen zuständig. Wir haben die Möglichkeit, im Kampf gegen HIV/AIDS bessere Resultate zu erzielen, aber dazu bedarf es des entsprechenden politischen Willens. Die Kommission ist der festen Überzeugung, dass das ultimative Ziel, nämlich eine Generation ohne AIDS und der allgemeine Zugang zu Behandlung und Pflege, erreichbar ist. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem Parlament an der Erreichung dieser Ziele zu arbeiten.

(Beifall)

 
  
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  John Bowis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Heute, am Vorabend des jährlichen Welt-Aids-Tages, gedenken wir der Opfer, erinnern uns an Freunde und beschließen, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Wir blicken auf 25 Jahre Aids zurück. Wir gedenken der 25 Millionen Mitbürger, die an Aids gestorben sind, und unsere Gedanken weilen bei den 40 Millionen Menschen, die heute mit dieser Krankheit leben müssen. Viele dieser Menschen wohnen in Europa und etliche in unseren östlichen Nachbarländern, wie Russland, Kaliningrad und Zentralasien. Doch allein zwei Drittel der Infizierten leben in den südlich der Sahara gelegenen Ländern Afrikas.

Wir im Norden haben unsere Unterstützung zugesagt. Wir haben dafür Gelder vorgesehen, die dann aber meistens wieder von unseren Haushaltsplänen verschwunden sind. Die Wissenschaft macht große Fortschritte, aber wir haben unsere Zusagen noch nicht erfüllt. Nur 5 % der HIV-positiven Kinder erhalten medizinische Hilfe. Weniger als 10 % der 15 Millionen Aids-Waisen werden finanziell unterstützt. Jedes Jahr gibt es eine Entschließung. Eine Entschließung besteht aus zwei Teilen: aus Worten und guten Absichten bzw. der Entschlossenheit, diese Ziele zu verwirklichen.

Wir müssen in Forschung und klinische Tests für die Entwicklung von Aids-Impfstoffen investieren. Finanzielle Unterstützung ist auch notwendig für den Ausbau des Dienstleistungssektors, die Aufklärung über Arzneimittel und Therapien, die Erbringung von Hilfsleistungen für Mütter und Kinder, die Durchführung von Präventionskampagnen, die Ausbildung von Gesundheits- und Pflegepersonal sowie die Arbeit der NRO-Hilfsteams. Wir müssen sämtliche Register ziehen, um – wie der Kommissar erklärte – das UN-Ziel des allgemeinen Zugangs zu Dienstleistungen sowie zum Gesundheits- und Pflegewesen bis 2010 zu verwirklichen. Das Jahr 2010 ist nicht mehr weit weg, aber wir sind noch weit entfernt.

(Beifall)

 
  
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  Glenys Kinnock, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Was die Bereitstellung von Finanzmitteln für die HIV/Aids-Prävention betrifft, liegen wir weit hinter unseren Zielsetzungen zurück. Es fehlen etwa 12 Milliarden US-Dollar. Der öffentliche und der private Sektor müssen – wie der Kommissar erklärte – unbedingt mehr Gelder bereitstellen, um diese Lücke zu schließen.

Es gibt kein Allheilmittel für die Bekämpfung von HIV. Dennoch muss stärker in Aufklärungskampagnen sowie die Entwicklung von Impfstoffen und Mikrobiziden investiert werden, die auch vom Kommissar erwähnt wurden. Die Entwicklung eines vaginalen Mikrobizids muss zu unseren kurzfristigen Prioritäten gehören. Prognosen zufolge könnte die Entwicklung innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen sein, sodass dann die ersten Produkte verfügbar wären. Dies ist die einzige Möglichkeit für Frauen, wirkliche Kontrolle über ihre eigene sexuelle Gesundheit auszuüben. Denn für diese Methode ist nicht die Einwilligung des Partners erforderlich.

Außerdem werden und können wir bei der Bekämpfung von Aids in den Entwicklungsländern nur langfristige Erfolge erzielen, wenn auch die neuen Versionen der Generika verfügbar sind. Diese werden zunehmend benötigt, da bereits immer mehr Patienten gegen die herkömmlichen HIV/Aids-Medikamente resistent sind. Daher müssen wir viel entschiedener gegen die Pharmakonzerne vorgehen, die immer noch die Hand über ihre Patente halten und somit den Preis für Arzneimittel dermaßen in die Höhe treiben, dass diese Produkte für viele Entwicklungsländer unerschwinglich sind. Das gilt umso mehr, wenn man bedenkt – wie mein Kollege, Herr Bowis, erwähnte –, in welchem Zustand sich die Gesundheitssysteme in diesen Ländern befinden.

 
  
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  Georgs Andrejevs, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LV) Herr Präsident, Herr Špidla! Ich freue mich, dass die Kommission den ersten Abschnitt ihrer Mitteilung der Notwendigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft an allen Aspekten der Bekämpfung dieser Epidemie gewidmet hat. Das entspricht den Forderungen der Erklärungen von Dublin und Vilnius. Informationen sowie entsprechende Leistungen, die von problemlos zugänglichen und von Nichtregierungsorganisationen geleiteten Zentren zur Unterstützung der von HIV betroffenen Risikogruppen in der Gesellschaft angeboten werden, können die Verbreitung von AIDS in einem Land beträchtlich eindämmen. Als Berichterstatter beunruhigt mich die Tatsache, dass der Fortbestand derartiger Zentren in einigen neuen Mitgliedstaaten derzeit direkt bedroht ist, weil es an finanziellen Ressourcen fehlt. Es hat sich herausgestellt, dass diese Zentren vor dem Beitritt zur Europäischen Union multilaterale finanzielle Unterstützung aus verschiedenen Fonds und von verschiedenen Organisationen – einschließlich einiger von außerhalb der EU – erhielten, die ihre Hilfsmission jetzt, nach dem Beitritt dieser Länder zur Europäischen Union, als beendet betrachten. Trotz der in der Erklärung von Vilnius von den Gesundheitsministern abgegebenen Verpflichtung, nationale Finanzierungsinstrumente sowie EU-Fonds einschließlich der Strukturfonds zur Bekämpfung von AIDS einzusetzen, ist davon in einigen Mitgliedstaaten nichts zu spüren. Im Hinblick auf die Strukturfonds verweisen führende Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft darauf, dass es unmöglich ist, Kofinanzierungsmittel zu erhalten. Meines Erachtens bedarf dieses Problem der dringenden Klärung durch sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Kommission. Vielen Dank.

 
  
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  Marie-Hélène Aubert, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass sich die Krankheit trotz der zwar geringen Fortschritte, die bisher im Bereich des Zugangs zu einer Behandlung erzielt werden konnten, bedauerlicherweise nicht im Rückzug befindet. Ganz im Gegenteil, in unseren Heimatländern breitet sie sich sogar weiter aus. Wir sind daher froh über den Konsens, der sich in diesem Hohen Haus bezüglich der Notwendigkeit abzeichnet, das TRIPS-Abkommen über den Zugang zu Arzneimitteln gründlich zu überarbeiten, da die Vorkehrungen, die im Rahmen der Doha-Runde getroffen wurden, bisher leider keinen tatsächlichen Zugang zu preisgünstigen Arzneimitteln ermöglichen.

Angesichts dessen geht es bei der AIDS-Problematik nicht nur um die Finanzierung und den Zugang zu Arzneimitteln. Man könnte sogar sagen, dass durch die Betonung des Zugangs zu Arzneimitteln die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Förderung der Prävention in den Hintergrund gerückt ist, sodass diese mittlerweile in unseren Heimatländern und in der ganzen Welt an Bedeutung verliert. Es ist daher dringend erforderlich, die Präventions- und Informationskampagnen in den Medien unter Zuhilfenahme von Fachleuten und im sozialen und medizinischen Bereich fortzusetzen, um das Bewusstsein der Menschen zu schärfen.

Zweitens – Sie haben darauf bereits hingewiesen, und es gehört sicherlich zu den schwierigsten Unterfangen – müssen wir uns, wenn wir wirklich etwas erreichen wollen, auch um eine Änderung der kulturellen Praktiken im Bereich der Sexualität bemühen und insbesondere Frauen schützen und sie in die Lage versetzen, sich selbst zu schützen. Im Unterschied zum Beginn der Epidemie machen Frauen mittlerweile die Hälfte der Patienten aus. Sie sind zudem auf eine besonders brutale Weise davon betroffen, denn sie sind unter anderem in Kriegszeiten und in Krisengebieten nicht nur Gewalttaten und anderen Praktiken, sondern auch Vergewaltigung, Prostitution, Frauenhandel und Sexsklaverei ausgesetzt. Alle diese Geißeln tragen zu einer Verbreitung der Epidemie bei. Demzufolge stellt die Förderung der Rechte von Frauen und der Gleichbehandlung durch die Europäische Union ebenfalls eine sehr wirksame Möglichkeit dar, um gegen die Krankheit vorzugehen und sich auf die Mutter-Kind-Übertragung zu konzentrieren, eine Form der Übertragung, die bisher nur wenig Beachtung findet.

In einigen Ländern gibt es innovative Lösungen – zum Beispiel in Malawi, wo die Menschen durch dezentrale Maßnahmen besser erreicht werden und den Patienten, deren Zustand sich stabilisiert hat, eine aktivere Rolle zugeschrieben wird. Dort können ausgesprochen positive Ergebnisse erzielt werden. Dies gilt sogar für ausgesprochen arme Länder. Wir müssen also in allen diesen Bereichen weitaus weiter reichende Maßnahmen ergreifen.

 
  
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  Vittorio Agnoletto, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Rede des Herrn Kommissars klingt ehrlich gesagt hochtrabend: Sie enthält eine Fülle großartiger Aussagen, denen jedoch nicht eine gleichermaßen positive Rolle der Europäischen Kommission entspricht. Wie die aktuellsten Daten von UNAIDS belegen, steigt die Zahl der HIV-Infektionen weiter an, und in einigen Ländern ist sogar ein erneuter Ausbruch dieser Viruserkrankung festzustellen. Dessen ungeachtet sind die patentierten Arzneimittel weiterhin unerschwinglich, und die TRIPS-Übereinkommen schaffen eine unüberwindliche Barriere für den Zugang zu Medikamenten, wodurch etwa 3 Millionen Menschen jährlich zum Tode verurteilt werden.

Nutznießer dieser Situation sind die multinationalen Pharmakonzerne, deren Gewinne im Jahr 2005 um 24 % gestiegen sind; diese Multis werden durch die US-Regierung geschützt, denn sie hat nie aufgehört, ihr politisches und handelspolitisches Gewicht zu nutzen, um die Verhandlungen über Arzneimittelpatente zu beeinflussen. Auf multilateraler Ebene zielt die Agenda der Bush-Regierung darauf ab, die Anwendbarkeit der in den TRIPS-Übereinkommen vorgesehenen Schutzklauseln zu vereiteln, die es den Unterzeichnerstaaten im Falle einer Gesundheitskrise gestatten würden, die geistigen Eigentumsrechte zu umgehen und Zugriff auf lebensrettende Arzneimittel zu erhalten.

Doch auch wenn die USA zu Recht beschuldigt werden können, eines der wichtigsten Menschenrechte, nämlich das Recht auf Gesundheitsversorgung, mit Füßen zu treten, kann sich Europa gewiss nicht als schuldlos betrachten. Die Schwerfälligkeit, die die Kommission und die Mitgliedstaaten an den Tag legten, um sich mit einer Gemeinschaftsverordnung auszustatten, mit der die Doha-Erklärung wirklich umgesetzt werden kann, muss bedingungslos verurteilt werden. Sie sprachen davon, Herr Kommissar, dass einige Tausend Afrikaner behandelt werden, doch in Afrika sind 30 Millionen Menschen HIV-positiv, von denen 6,5 Millionen einer Behandlung bedürfen. Morgen begehen wir den Weltaidstag: Die globale Bürgergesellschaft fordert die Politiker ein für allemal auf, zu ihrer Verantwortung zu stehen, die nicht nur die Frage des Arzneimittelzugangs betrifft, sondern auch die für Präventions- und Forschungsprogramme bestimmten finanziellen Mittel. Die Schaffung eines internationalen Generikamarktes, gestützt durch ein neues System der sich an den realen Bedürfnissen der Menschen orientierenden medizinischen Forschung, bleibt das Kernproblem.

Deshalb ist es für uns als Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke von grundlegender Bedeutung, Kommission und Rat mit der vom Parlament anzunehmenden Entschließung zu verpflichten: 1) das Fehlschlagen des Beschlusses vom 30. August 2003 anzuerkennen; 2) in der WTO die Änderung des TRIPS-Übereinkommens sowie neue Verfahren für die Genehmigung von Zwangslizenzen vorzuschlagen, mit denen sofort auf durch die HIV-Epidemie hervorgerufene medizinische Notsituationen reagiert werden kann; 3) den Globalen Fonds für die Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose wie vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung vom 2. Dezember 2004 gefordert und von Kommission und Rat ignoriert mit 1 Milliarde zu unterstützen; 4) mehr Mittel für die Erforschung von Medikamenten gegen spezifische Krankheiten im Süden der Welt bereitzustellen und den seit jeher von der öffentlichen Forschungsförderung profitierenden Privatsektor zu verpflichten, einen angemessenen Teil seiner Forschungstätigkeit für diese vernachlässigten Seuchen zu verwenden. Zu viel Zeit und Kraft wurden für falsche Versprechungen aufgewandt; nun ist es Zeit zu handeln!

 
  
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  Luca Romagnoli (NI). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele schöne Worte und Erklärungen von der Kommission gehört, aber auch reichlich Demagogie von verschiedenen Mitgliedern des Parlaments. Wir haben es hier mit Aktionen zu tun, die zwar nicht in dem Kommissionspapier beschrieben werden, aber dennoch erforderlich sind.

Tatsache ist, dass wir einen entschlossenen Kampf gegen die Ausbreitung der Drogensucht führen müssen, was Nulltoleranz, Hilfe und Umerziehung für diejenigen bedeutet, die in jeder Hinsicht krank sind und dementsprechend behandelt werden sollten. Wir sollten die sexuelle Promiskuität nicht anpreisen, die heutzutage von den Medien und Meinungsmachern als nachahmenswertes Modell betrachtet und dargestellt wird. Wir brauchen eine Politik, die die Menschen erzieht, aber auch von riskanten Verhaltensweisen abschreckt, und eine Politik der bewussten Elternschaft für die Betroffenen. Außerdem muss ernsthaft gegen die Prostitution vorgegangen werden, wovon wir in unserem Europa weit entfernt sind, und zweifellos muss auch mehr für die Überwachung, die Tests und selbstverständlich für die Heilung und die Prävention von Infektionskrankheiten getan werden, wie in dem Dokument dargelegt wird.

Wir sind jedoch nicht auf dem richtigen Weg, Herr Präsident, wenn ich immer noch Kollegen höre und Beiträge lese, die die „Freiheit“ predigen, eine Freiheit, die für die Gesellschaft Tatenlosigkeit und für die Zivilisation in diesem Falle Rückschritt bedeutet.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Wie bei Malaria und anderen Krankheiten stellt uns die derzeitige Situation bei AIDS vor zahlreiche Herausforderungen in den Bereichen Aufklärung, Vorbeugung, Forschung, Betreuung und Behandlung.

Erstens: Vor allem in den armen Ländern ist die wirksame Aufklärung über die sexuelle Gesundheit wichtig. Es geht um die aus den sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen resultierende Promiskuität, wie ich sie beispielsweise auf den Zuckerrohrplantagen in der Dominikanischen Republik erlebt habe. Die wirtschaftlichen Bedingungen müssen verbessert, die gesellschaftlichen Werte und Regeln geändert werden. Damit würden die entsprechenden Voraussetzungen für einen positiven Wandel im Sexualverhalten geschaffen, und dem moralisch umstrittenen Umgang mit menschlichen Föten würde ein Ende gesetzt.

Zweitens: Forschung muss es geben, auch wenn sie kostspielig sein mag und oft ein finanzielles Risiko darstellt. Wir brauchen Impfstoffe und Behandlungsmethoden gegen Viren. Deshalb müssen internationale Forschungsgruppen unterstützt werden.

Drittens: Die Gesellschaft muss für diejenigen sorgen, die mit dem Virus infiziert sind, vor allem für die AIDS-Waisen, die durch das Sexualverhalten anderer in diese bedauerliche Lage gekommen sind.

Viertens: Nur ein verschwindend geringer Prozentsatz der 40 Millionen HIV-Infizierten hat zurzeit Zugang zu Medikamenten und medizinischer Versorgung. Hier eröffnen sich für uns die größten Möglichkeiten, aktiv zu werden. Wenn es geeignete Konzepte gibt, können weitaus mehr Infizierte mit Medikamenten versorgt werden.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE).(NL) Herr Präsident! Der Globale Fonds ist bereits der größte Fonds im weltweiten Kampf gegen die in Frage stehenden Krankheiten, und ich bin stolz darauf, dass der Anteil der EU an den Fondsbeiträgen bei 65 % liegt. Kommissionspräsident Barroso hat sich für den Globalen Fonds eingesetzt und sich dafür engagiert, was außerordentlich lobenswert ist. Europa trägt für die übrige Welt eine Verantwortung, der mit diesem Fonds konkrete Gestalt verliehen wird.

Gestatten Sie mir jedoch, Sie von einem großen Skandal in Kenntnis zu setzen. Herr Barroso könnte sich nächstes Jahr möglicherweise außer Stande sehen, gegenüber dem Globalen Fonds Wort zu halten. Die für den Globalen Fonds im Jahr 2007 bestimmten Mittel aus dem Europäischen Entwicklungsfonds wurden offensichtlich bereits für andere Zwecke verwendet. Die Kommission möchte dieses Loch durch Mittel aus dem allgemeinen Entwicklungshaushalt stopfen, was bedeutet, dass dem Etat für Bildung, Gleichstellung der Geschlechter, Armutsbekämpfung, Kampf gegen den Hunger und Bekämpfung von Kinderarbeit Ressourcen entzogen werden.

Dies wird man mitnichten gegenüber all den Menschen rechtfertigen können, Herr Präsident, die auf unsere Hilfe vertrauen und sich auf unsere Zusagen verlassen. Wie kann die Kommission von uns verlangen, dass wir uns zwischen der Bekämpfung tödlicher Krankheiten und all den anderen Dingen, für die wir eintreten, für die wir im Haushalt Vorsorge getroffen haben, einerseits und den Beiträgen zur Verwirklichung der Millenniumsziele andererseits entscheiden sollen?

Wenn es um Leben und Tod geht, darf es sich nicht um eine Frage von Alternativen handeln. Wenn in den nächsten Jahren 1 Milliarde für Infrastrukturen und 3 Milliarden für verantwortungsvolle Staatsführung aus dem Europäischen Entwicklungsfonds bereitgestellt werden können, wird man wohl 100 Millionen jährlich für den Weltgesundheitsfonds zusammenkratzen können.

Kommissionspräsident Barroso muss diese 100 Millionen freigeben, aber nicht auf Kosten von Bildung, Bekämpfung der Kinderarbeit oder Frauenfürsorge, sondern aus dem Europäischen Entwicklungsfonds. Unter Umständen muss für Infrastrukturen und die anderen Posten eine etwas geringere Dotierung vorgesehen werden. Werden die Prioritäten richtig gesetzt, befindet man sich damit auf dem rechten Weg; andernfalls hat man eine vernünftige Vorausplanung versäumt und damit eine Menge Schaden angerichtet. Ich appelliere an die Kommission, die Sache noch einmal gründlich zu überdenken.

 
  
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  Fiona Hall (ALDE).(EN) Die Tatsache, dass nunmehr eine antiretrovirale Therapie zur Verfügung steht, macht nicht nur den Aids-Kranken selbst Hoffnung, sondern verändert auch die Einstellung der breiten Bevölkerung zu dieser Krankheit. Wenn die Menschen wissen, dass eine wirksame Behandlung möglich ist, sind sie auch viel eher dazu zu bewegen, sich einem HIV-Test zu unterziehen. Denn je mehr Menschen wissen, ob sie sich mit HIV infiziert haben oder nicht, desto leichter können wir auch die Ausbreitung der Krankheit in den Griff bekommen.

Daher ist es besonders beunruhigend, dass der Preis für neue und bessere Aids-Medikamente der zweiten Generation nach wie vor unerhört hoch ist. Erfreulich ist jedoch die Nachricht, dass der Preis für einige herkömmliche Aids-Medikamente der ersten Generation drastisch gesenkt wurde. Allerdings belegen Zahlen aus Südafrika und Malawi, dass in den nächsten drei bis fünf Jahren jeweils einer von sechs Patienten auf neuere Arzneimittelkombinationen umsteigen muss.

Was kann die Kommission tun, um die Pharmaunternehmen davon zu überzeugen, ihre neueren Medikamente in den Entwicklungsländern anzumelden und diese zu erschwinglichen Preisen anzubieten? Wenn ihr das nicht gelingt, werden wir bald wieder da stehen, wo wir angefangen haben. Die noch wirksamen Arzneimittel werden unerschwinglich sein, und die Geberländer, so auch die EU, werden die Hilfsgelder der Pharmaindustrie förmlich in den Rachen schmeißen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Wir sind noch weit davon entfernt, den Kampf gegen HIV/AIDS zu gewinnen; alles was wir jedoch brauchen, ist politischer Wille.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die übergroße Mehrheit der Neuinfektionen tritt in den Entwicklungsländern auf, was bedeutet, dass HIV einer der Hauptfaktoren dafür ist, dass die Entwicklung in tausenden Dörfern und Gemeinschaften langsamer vorankommt.

Wir sprechen daher von einer globalen Notsituation, sowohl aus gesundheitlicher als auch aus sozialer und wirtschaftlicher Sicht. Wir kennen das Problem und wissen, wie es verhindert und behandelt werden kann. Dafür benötigen wir jedoch Mittel, Verantwortlichkeit seitens der Politik und der Wirtschaftssektoren sowie soziale und kulturelle Verantwortung.

Unter anderem müssen wir den universellen Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten gewährleisten, was noch nicht möglich ist angesichts der Gier einiger Wirtschaftssektoren, insbesondere der Pharmaindustrie, die in dieser Hinsicht keine Skrupel hat und somit eindeutig die Mitverantwortung für den weltweiten Massenmord trägt.

Auch bestimmte Argumente ultrakonservativer Sektoren gegen die sexuelle und reproduktive Gesundheit tragen zu dieser Situation bei. Sich beispielsweise in dieser Zeit und angesichts der uns vorliegenden Informationen gegen eine angemessene Sexualerziehung für alle, insbesondere für die jungen Menschen, zu stellen, ist, wie man auch sehen mag, ein Angriff auf das Leben und die Würde und ganz einfach unmoralisch.

Deshalb müssen wir auch in diesem Jahr wieder Taten und Engagement und vor allem die Einhaltung der Zusagen fordern.

 
  
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  Zita Gurmai (PSE). – (HU) Herr Präsident! Wir alle wissen, wie wichtig der Kampf gegen AIDS ist, und sollten uns daher auch unserer entsprechenden Verantwortung bewusst sein. Dem schreibe ich auch die Tatsache zu, dass auf meine letzte Woche vorgelegte Stellungnahme so viele Änderungsanträge eingegangen sind.

Letztes Jahr betrug die offizielle Zahl der AIDS-Infizierten fast 40 Millionen Menschen, und die Krankheit ist inzwischen in jeden Winkel der Welt vorgedrungen. Für diese Ausbreitung gibt es verschiedene Ursachen. An erster Stelle steht der Informationsmangel. Andere wichtige Faktoren sind der Drogenkonsum und die Tatsache, dass die Gesundheitssysteme einiger Länder nicht entsprechend vorbereitet sind. In meinem Heimatland wurden vor 20 Jahren entsprechende Tests eingeführt, und diesem Umstand haben wir es zu verdanken, dass die Lage nicht schlecht ist. Dennoch gibt es Probleme. Das Virus wird zu 90 % durch sexuelle Kontakte übertragen und zu 10 % durch Drogenkonsum.

Zwei weitere Erfahrungswerte besagen, dass nicht behandelte sexuell übertragene Infektionen das AIDS-Risiko exponentiell erhöhen. Für HIV- sowie AIDS-Infizierte ist es wesentlich schwieriger, wenn nicht gar unmöglich, eine Krankenversicherung abzuschließen. Die Bedeutung der Prävention kann gar nicht genug betont werden, und dazu gehört auch die Information. Besonders wichtig ist das für sozial besonders schwache Gruppen sowie für Sekundarschüler. Wir müssen etwas unternehmen. Wir müssen auch Ländern außerhalb der Union helfen, und zwar vor allem in Nachbarregionen. Die Zahl der diagnostizierten Fälle nimmt in einigen Nachbarländern immer weiter zu. Eine entsprechende Zusammenarbeit ist in unser aller Interesse. Wie der Kommissar schon sagte, brauchen wir einen integrierten Ansatz. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dabei müssen wir alle partnerschaftlich zusammenarbeiten.

 
  
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  Pierre Schapira (PSE).(FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Entschließungsantrag ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich möchte hinzufügen, dass der Kampf gegen AIDS auch in den Bereich der Regierungsführung fällt und daher auf lokaler Ebene behandelt werden muss.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass im Jahr 2007, also gegenwärtig, 50 % der Weltbevölkerung in Städten lebt. In zahlreichen afrikanischen Städten müssen die lokalen Behörden in die Prävention und die Behandlung eingebunden werden, um den lokalen Bedarf zu decken und die oftmals starken sozialen Tabus zu überwinden. Wir müssen direkt mit den Städten zusammenarbeiten, um sie bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsdienste zu unterstützen und ihnen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

Ich hätte mir gewünscht, dass unser Entschließungsantrag weitere konkrete Lösungsmöglichkeiten enthält, die vor Ort umgesetzt werden können. Wir hätten die Kommission bitten können, den Zugang zu Kombinationspräparaten zu erleichtern, die in einer Kapsel drei verschiedene Wirkstoffe enthalten, wodurch die Behandlung von Patienten, die in Gebieten mit einer geringen Krankenhaus-, Arzt- und Labordichte leben, deutlich erleichtert worden wäre. Meine Damen und Herren, wir müssen den Einsatz derartiger Behandlungsmethoden fördern, denn wir haben eine dringende Aufgabe: die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für eine Aussprache danken, die dieses ernste weltweite Problem aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchtet hat. Ich denke, ich kann feststellen, dass dabei keine ablehnenden Ansichten zum Ausdruck gebracht wurden, die die Strategie dieses Dokuments im Hinblick auf die in der Erklärung enthaltenen Vorstellungen oder die Definition der Aktionsbereiche und der von uns zu erreichenden Ziele unterminieren würden.

Ich möchte grundsätzlich betonen, dass die HIV/AIDS-Pandemie nur mit einer koordinierten ganzheitlichen Strategie bekämpft werden kann, wie sie derzeit im Kampf gegen die Armut zum Einsatz kommt. Mit anderen Worten: Es geht um Präventivmechanismen, die kulturelle Normen, Bildung, Vernunft, Vorsorgeuntersuchungen und die Pflege erkrankter Personen einschließlich deren Behandlung umfassen. Meines Erachtens kann man wohl mit einiger Sicherheit feststellen, dass die bisher erreichten Ergebnisse keinen Erfolg darstellen. Aber sie lassen sich auch nicht als leere Worte abtun, denn die erzielten Fortschritte sind nicht unbeträchtlich. Was den Fonds angeht, so wurden dafür umfangreiche Mittel bereitgestellt. Ferner stellt die EU Mittel in erheblicher Höhe zur Finanzierung von Vorhaben in allen Ländern bereit und kann auf einige Erfolge verweisen. Es wurde das TRIPS-Übereinkommen erwähnt. Von diesem Jahr an können Medikamente preiswerter hergestellt werden. Ich sagte ja bereits, dass die Preise bisweilen um 98 % gesunken sind. Das stellt auf jeden Fall einen bemerkenswerten Fortschritt dar, aber von Erfolg kann keine Rede sein. Es steht außer Zweifel, dass wir unsere Anstrengungen verdoppeln müssen.

Ich komme jetzt zu zwei speziellen Fragen, auf die meines Erachtens besonders eingegangen werden muss. Es wurde erwähnt, dass es in den neuen Mitgliedstaaten – wenn ich das recht verstanden habe – keine geeigneten Zentren für die Überwachung dieser Epidemie gibt. Diese Feststellung entspricht nicht den Tatsachen; derartige Zentren existieren überall. Wenn wir allerdings ihre Qualität vergleichen, so stellen wir möglicherweise fest, dass es schon Unterschiede gibt. Laut EG-Vertrag haben wir kaum Möglichkeiten für eine direkte Kontrolle, aber dass es derartige Zentren nicht gibt, das entbehrt jeder Grundlage.

Ein weiteres Problem, das erwähnt wurde, betrifft die Finanzierung des Fonds zur Bekämpfung von AIDS. Die Kommission hat mit einer Umschichtung der Ressourcen auf die Tatsache reagiert, dass die Mitgliedstaaten 2007 keinen Beitrag leisten. Man mag darüber diskutieren, ob es keine besseren Möglichkeiten für die Durchführung dieser Umschichtung gab und ob vielleicht auch andere Ansätze denkbar wären, aber ich meine, dass der Gedanke der Umschichtung grundsätzlich richtig war, denn AIDS ist ein Problem von enormem Ausmaß.

Trotzdem glaube ich, dass Mitgliedstaaten, falls sie sich zu einem bestimmten Beitrag verpflichtet haben, der im Verhältnis zu ihrem BIP keine signifikante Summe darstellt, ihrer Verpflichtung auch nachkommen sollten. Der Gesamtbetrag ist sehr signifikant, aber im Verhältnis zum BIP handelt es sich um einen Betrag, der im Rahmen der nationalen Haushalte bereitgestellt werden kann. Es ist an uns, uns gemeinsam für die Umkehrung dieser nicht hinnehmbaren Situation einzusetzen. Alles andere wäre nicht zu rechtfertigen und unentschuldbar. Ich möchte nachdrücklich auf die Bedeutung der Gleichberechtigung verweisen, die zweifellos wesentlich zur Überwindung dieser Erscheinung und zur Verbesserung der Situation beitragen wird.

Meine Damen und Herren, es ist ein merkwürdiger Zug des menschlichen Charakters, dass wir einige Dinge in den Hintergrund drängen und andere hervorheben. Denken Sie beispielsweise an die Vogelgrippe und die Beachtung, die sie erhielt. Ich möchte diese Tragödie nicht herunterspielen, aber HIV/AIDS stellt ganz offensichtlich ein weitaus größeres Problem dar, und trotzdem schenken wir ihm nicht dasselbe Maß an Beachtung.

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen für diese Aussprache danken, die uns meines Erachtens in die Lage versetzt, auf diesem Weg weiter voranzukommen. Uns muss allerdings klar sein, dass wir es mit einem globalen Problem zu tun haben, und egal wie konsequent wir uns um Lösungen für dieses Problem bemühen, unsere Möglichkeiten, Fortschritte zu erzielen, sind begrenzt. Doch wie die Debatte eindeutig gezeigt hat, müssen wir alles in unseren Kräften Stehende tun, um diese Möglichkeiten zu nutzen.

 
  
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  Der Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden sechs Entschließungsanträge eingereicht.(1)

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 11.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


5. Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Elizabeth Lynne im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (2006/2105(INI)).

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich freue mich, dass mir Gelegenheit gegeben wurde, als parlamentarische Berichterstatterin für den Aktionsplan zugunsten von behinderten Menschen zu fungieren. Ich habe eng mit Behindertenorganisationen, der Kommission und meinen Kolleginnen und Kollegen vom Europäischen Parlament zusammengearbeitet, und ich möchte den Schattenberichterstattern recht herzlich für ihre Mitwirkung danken. Mein Dank gilt auch dem Sekretariat und ganz besonders dem Europäischen Behindertenforum. Zudem habe ich weitere 100 Behindertenorganisationen in ganz Europa um Ratschlag ersucht. Ich hoffe aufrichtig, aus dem Bericht ist ersichtlich, dass er nicht von mir allein, sondern vom gesamten Ausschuss angefertigt wurde.

Ich habe die Mitteilung der Kommission unterstützt, jedoch die Ansicht vertreten, dass in einigen Bereichen noch weiterer Handlungsbedarf besteht. Vor allem was den Bereich Beschäftigung betrifft, kommt es zunächst einmal darauf an, die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Beschäftigungsrichtlinie aus dem Jahr 2000, vollständig umzusetzen. Mir ist bekannt, dass die Kommission die Umsetzung aufmerksam überwacht.

Allerdings müssen einige Grauzonen, wie die Begriffe „angemessene Vorkehrungen“ oder „angemessene Anpassungen“, noch ausgeleuchtet werden. Wichtig ist auch, dass die Gewerkschaften die Bürger darüber aufklären, welche Rechte ihnen gemäß den Antidiskriminierungsgesetzen zustehen. Doch ganz gleich, was wir alles im Bereich Beschäftigung auf die Beine stellen: All dies nützt den behinderten Menschen nur wenig, wenn sie keinen Zugang zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln haben. Deshalb lautet eine meiner Forderungen, dass weitere Rechtsvorschriften für den Busverkehr erlassen werden müssen, so wie dies ja auch schon für den Flugverkehr geschehen ist. Ich weiß, dass die Kommission diesen Bereich ebenfalls gerade prüft.

Bei der Integration spielen auch Bildung und Ausbildung eine wesentliche Rolle. Ich habe stets die Ansicht vertreten, dass sich die Mitgliedstaaten darum bemühen sollten, behinderte Kinder möglichst in Regelschulen einzuschulen. Zugleich gilt aber auch zu bedenken, dass sich einige Kinder in solch einem Umfeld nicht frei entfalten werden, vor allem wenn es keine richtige Betreuung gibt. Die Bedürfnisse der Kinder müssen an erster Stelle stehen.

Auch müssen wir uns um den Zugang zur Informationstechnologie kümmern, das heißt um zugängliche Websites. Derzeit sind 80 % der öffentlichen Websites nicht frei zugänglich, und wir sollten dafür sorgen, dass alle Dokumente, insbesondere die der Kommission und der EU, in zugänglichen Formaten zur Verfügung gestellt werden.

Des Weiteren sollten wir dafür Sorge tragen, dass behinderte Kinder und Erwachsene Zugang zu Sporteinrichtungen haben. Ein ganz entscheidender Faktor ist aber die Entinstitutionalisierung, was allerdings ein ausreichendes Angebot an Qualitätsdienstleistungen in Gemeinschaftseinrichtungen voraussetzt. Auch dürfen Menschen mit psychischen Problemen nicht länger stigmatisiert werden.

Wenn wir von Behinderungen sprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir damit alle Arten von Behinderungen meinen: Menschen mit Einschränkungen der Beweglichkeit bzw. des Hör- und Sehvermögens sowie Menschen mit psychischen Problemen, Lernschwierigkeiten, chronischen Krankheiten oder sonstigen verborgenen Behinderungen. Deshalb habe ich in meinem Bericht gefordert, dass der Begriff „Behinderung“ klar definiert werden sollte. Ich begrüße zwar die Entscheidung des Gerichtshofs vom 11. Juli, doch muss hier noch mehr getan werden.

Ein weiterer Meilenstein war die Einigung, die im Laufe dieses Jahres zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zustande kam. Auch hierfür war ich als Berichterstatterin des Parlaments tätig. Allerdings müssen wir nun auf eine rasche Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens drängen.

Ferner sollten wir uns weiterhin dafür stark machen, dass gemäß Artikel 13 eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung vorgelegt wird, um somit die Diskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen zu verbieten. Ich entschuldige mich nicht dafür, dass ich darauf immer und immer wieder hinweise, und ich habe diese Forderung auch nochmals in meinen Bericht einfließen lassen.

Es bringt überhaupt nichts, lediglich Lippenbekenntnisse zu den Rechten von behinderten Menschen abzugeben. Wir müssen weiterhin für alle EU-Bürger – ob nun mit oder ohne Behinderungen – kämpfen, damit ihnen allen eine gleiche Behandlung zuteil wird.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Parlament und vor allem Frau Lynne als seiner Berichterstatterin dafür danken, dass dieses wichtige Thema auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung gesetzt wurde. Ich freue mich festzustellen, dass das Parlament und die Kommission zum Thema Behinderungen sehr ähnliche Ansichten vertreten. Ich möchte dem Parlament insbesondere für seine Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der europäischen Strategie für Menschen mit Behinderungen danken.

Dabei geht es nicht ausschließlich darum, Menschen mit Behinderungen in die Lage zu versetzen, ihr Recht auf Menschenwürde, Gleichbehandlung, eigenständige Lebensführung und Teilhabe an der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Behinderte Menschen müssen die Chance haben, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und in der Gesellschaft und der Wirtschaft mitzuwirken. Der Aktionsplan der Kommission zugunsten behinderter Menschen bietet einen strategischen Rahmen für die Festsetzung der aktuellen Schwerpunktaufgaben. Wie im Bericht von Frau Lynne betont wird, wirken sich die Politiken und Aktivitäten der Gemeinschaft auf ganz unterschiedliche Weise auf die Situation von Menschen mit Behinderungen aus. Deshalb empfahl der Rat den Mitgliedstaaten im Jahre 2003, den Aktionsplan bei der Erarbeitung ihrer Politiken umfassend zu berücksichtigen.

Ende 2005 nahm ich an einer Tagung zur Chancengleichheit für Behinderte teil, mit der die im Bericht erwähnte zweite Phase des Aktionsplans der EU für Behinderte 2006-2007 eingeleitet wurde.

Werfen wir zunächst einen Blick auf den aktuellen Stand der Dinge. Die der Kommission vorliegenden Zahlen sprechen eine eigene Sprache. Nach eigener Einschätzung haben 44,6 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter – also jeder sechste EU-Bürger – ein lang andauerndes Gesundheitsproblem oder eine Behinderung. Lediglich 40 % der Menschen mit Behinderungen sind erwerbstätig, dem stehen 64,2 % der nicht behinderten Menschen gegenüber. Selbst bei Menschen mit einer relativ geringen Behinderung beträgt die Erwerbsquote unter 50 %. Man hat festgestellt, dass 43,7 % der Behinderten arbeiten könnten, wenn man sie angemessen unterstützen würde. Das Programm der Kommission für 2006-2007 soll daran etwas ändern. Deshalb müssen in der Praxis Ressourcen geschaffen werden, die Behinderte in die Lage versetzen, ihre Rechte auszuüben, dieselben Wahlmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen wie nicht behinderte Menschen, über ihr eigenes Leben zu entscheiden, am wirtschaftlichen Leben teilzunehmen, sich privat und beruflich allseitig zu entwickeln und so wie alle anderen Bürger ihren Pflichten nachzukommen.

Vor diesem Hintergrund werden für den Zeitraum 2006-2007 vier Prioritäten gesetzt. Auf seiner Frühjahrstagung 2006 räumte der Rat auch der Erhöhung der Erwerbstätigen- und Erwerbsquoten behinderter Menschen Priorität ein. Im Mittelpunkt des europäischen Aktionsplans für das kommende Jahr muss der Zugang zu hochwertigen und bezahlbaren Leistungen für Behinderte stehen. Damit behinderte Menschen ihre Bürgerrechte wahrnehmen und eigenständig leben können, muss unbedingt für einen behindertengerechten Zugang zu materiellen Werten und Leistungen gesorgt werden. Die Union muss in der Lage sein, die Entwicklung von Faktoren, die sich auf die Situation behinderter Menschen auswirken, besser zu analysieren und zu ermitteln. Dieser Aktionsplan hat bereits zu positiven Ergebnissen geführt. Inzwischen wurde der erste europäische Rechtsakt verabschiedet, in dem es speziell um die Rechte Behinderter geht. Dieser Rechtsakt über die Rechte und Pflichten von Menschen mit Behinderungen im Bereich des Luftverkehrs wurde von der Berichterstatterin erwähnt. Die neuen Strukturfondsregelungen garantieren das Recht von Behinderten auf Zugang zu gemeinschaftlich finanzierten Projekten und sehen vor, dass das Prinzip des Zugangs auf allen Stufen von Aktivitäten im Rahmen der Strukturfonds durchzusetzen ist.

Die Annahme des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen stellt ein Ereignis von historischer Tragweite dar. Die Europäische Gemeinschaft hat sich erstmals in der Geschichte als Ganzes einem Übereinkommen angeschlossen. Mit diesem Übereinkommen haben die Grundsätze der EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen – nämlich Nichtdiskriminierung, Chancengleichheit und aktive auf die soziale Integration gerichtete Maßnahmen – eine solide Grundlage erhalten.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (EN) Da unser Vorsitzender, Herr Sifunakis, heute verhindert ist, werde ich mich zu diesem Thema äußern. Wir und jedes Mitglied der Arbeitsgruppe der PSE im Ausschuss für Kultur und Bildung teilen die Ansicht, dass dieser Angelegenheit große Bedeutung zukommt.

Das Jahr 2007 wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit sein, in dessen Verlauf wir auch dem Thema Behinderung in den Bildungs- und Kulturprogrammen Aufmerksamkeit schenken müssen. Mithilfe der neuen digitalen Technologien, insbesondere im Medienbereich, kann behinderten Menschen heute mehr Chancengleichheit geboten werden. Wir müssen jetzt alles daran setzen, dass diese Instrumente zugunsten behinderter Menschen eingesetzt werden. Die Europäische Union führt zwischen den Jahren 2007 und 2013 bedeutende mehrjährige Kulturprogramme durch. Unsere Gruppe spricht sich dafür aus, die Teilhabe behinderter Menschen an diesen Programmen zu stärken.

Vor einigen Wochen begrüßte ich hier eine Besuchergruppe, zu der auch einige behinderte Menschen gehörten. Wir – die Mitglieder des Europäischen Parlaments – können auch stärkeres persönliches Engagement zeigen. Unsere Möglichkeiten sind vielleicht bescheiden, aber wir können beispielsweise mehr behinderte Besucher ins Parlament einladen.

 
  
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  Iles Braghetto, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Europäische Aktionsplan 2006-2007 für Menschen mit Behinderungen legt eine Strategie fest, die auf dem Grundsatz des gleichen Zugangs zu Gütern und Dienstleistungen für jeden europäischen Bürger beruht. Es handelt sich dabei um eine Kultur, die nicht mehr mit der Vorstellung von einer passiven Betreuung verbunden ist, sondern mit dem Ziel der Integration, der aktiven Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben sowie der Anerkennung des Schutzes ihrer Rechte. In den Mittelpunkt rückt somit das Thema Lebensqualität, sodass die Menschen mit Behinderungen ihre Erwartungen erfüllen können und dabei ihre Menschenwürde gewahrt wird. Aus diesem Grund heben wir auch die Bedeutung des Zusammenhangs zwischen Gesundheitszustand und Lebensumfeld hervor.

Wir unterstützen die Formulierung der drei folgenden Ziele: Vollendung der Implementierung der Richtlinie für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf; stärkere Berücksichtigung des Themas Behinderung in den einschlägigen Gemeinschaftspolitiken; Verbesserung der Zugänglichkeit für alle. In unseren Änderungsanträgen haben wir die Notwendigkeit eines im Wesentlichen einheitlichen Vorgehens aller Mitgliedstaaten im Verkehrsbereich und bei der Mobilität, bei der Sicherstellung einer angemessenen Unterstützung in der Schul- und Berufsausbildung und in der Familie sowie bei der Förderung der Zeichensprache herausgestellt.

Von grundlegender Bedeutung ist es außerdem, die Notwendigkeit der Festlegung und Gewährleistung hoher europäischer Qualitätsstandards für Sozialdienste zu betonen, denn die Qualität und Erfüllung des Lebens der Menschen wird in Zukunft von den Dienstleistungen abhängen, die sie erhalten. Deshalb hoffen wir, dass immer mehr konkrete, praktische Maßnahmen auf die Grundsatzerklärungen folgen werden. Abschließend danke ich der Berichterstatterin, Frau Lynne, für ihre Arbeit.

 
  
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  Evangelia Tzampazi, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Der Bericht meiner Kollegin und Freundin Elizabeth Lynne, der ich zu ihrer kohärenten und integrierten Arbeit gratulieren möchte, legt die Grundprinzipien fest, denen die Politik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten beim Thema Behinderung folgen muss.

Hervorheben möchte ich dabei insbesondere, dass es notwendig ist, die Zugänglichkeit der bebauten Umwelt für Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Wir müssen die Hindernisse beseitigen, die Menschen mit Behinderungen davon abhalten, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzuhaben. Indem wir ihnen den natürlichen Zugang zu Waren und Dienstleistungen verwehren, grenzen wir nicht nur einen erheblichen Teil der Bevölkerung aus, sondern richten wir zugleich einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden an, da wir sie vom Arbeitsmarkt und vom Wirtschaftsleben generell ausschließen und sie in ein von Beihilfen abhängiges Leben drängen, das nur von Nachteil sein kann.

Außerdem dürfen wir, obwohl die allgemeine Bildung meiner Ansicht nach ein Grundrecht der Menschen mit Behinderungen darstellt und sie einen entscheidenden Beitrag zu ihrer ungehinderten Eingliederung in die Gesellschaft sowie zur Bekämpfung von Stigmatisierung und Diskriminierung leistet, nicht übersehen, dass es erforderlich ist, spezielle Bildungsstrukturen dort zu fördern, wo sie nötig sind.

Gleichzeitig möchte ich die Bedeutung der psychischen Gesundheitsprobleme und der dadurch verursachten Behinderungen hervorheben und die Notwendigkeit unterstreichen, die psychische Gesundheit der Bevölkerung zu fördern.

Zudem möchte ich darauf verweisen und hinzufügen, dass die Festlegung einer gemeinsamen Definition der Behinderung auf europäischer Ebene einen beträchtlichen Beitrag zur Anerkennung der Probleme leisten wird, die behinderten Menschen eigen sind, was zugleich der Umsetzung politischer Maßnahmen auf europäischer Ebene dient, die den nationalen Sozialpolitiken in einem Bereich, der nach wie vor – zum großen Teil – in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, einen größeren Mehrweit verleihen werden.

Abschließend möchte ich im Namen meines Kollegen, Herrn Sifunakis, der die Stellungnahme verfasst hat, zwei Punkte ansprechen: Erstens muss es Aufgabe der Kommission sein, die Teilhabe behinderter Menschen an den neuen mehrjährigen Programmen der nächsten Haushaltsperiode zu erhöhen, und zweitens ist es erforderlich, bei Sportanlagen entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.

 
  
  

VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN
Vizepräsidentin

 
  
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  Arūnas Degutis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Ich möchte die Berichterstatter bzw. Berichterstatterinnen beglückwünschen. Sie haben eines der vordringlichsten sozialen Probleme der Gegenwart – die umfassende Integration von Menschen mit Behinderungen in unsere Gesellschaft – untersucht und entsprechende Empfehlungen vorgelegt. Ich befürworte die zahlreichen Empfehlungen der Kollegen, die den Bericht erarbeitet haben, zeigen sie doch, dass dieser Bereich noch immer etliche Probleme aufweist. Ich möchte Sie auf einige davon aufmerksam machen. Die modernen Informationstechnologien, das Internet und das digitale Fernsehen eröffnen völlig neue Möglichkeiten, um die Informationen auf die Erfordernisse und Fähigkeiten jedes einzelnen Nutzers abzustimmen. Dazu zählen die breitere Nutzung von Untertiteln und Gebärdensprache im Fernsehen, speziell auf die Bedürfnisse von Behinderten abgestimmte Arbeitsstationen sowie geeignete Internetschnittstellen insbesondere für öffentliche Webseiten. Wir müssen darauf hinwirken und dafür Sorge tragen, dass all diese Möglichkeiten in die Praxis umgesetzt werden. Bei der Konstruktion neuer Gebäude müssen auch die Bedürfnisse behinderter Menschen entsprechend berücksichtigt werden. Künftig werden verbesserte Verkehrssysteme die Mobilität dieser Bürger erhöhen. Es ist unerlässlich, dass diese besonderen Bedürfnisse stets berücksichtigt werden, vor allem dann, wenn es um die Verwendung von Mitteln aus dem Europäischen Regionalentwicklungsfonds und den Strukturfonds geht.

Parallel dazu sollten das nationale Recht verbessert und sämtliche diskriminierenden Bestimmungen entfernt werden, die sich nicht im Einklang mit Artikel 13 des Vertrags von Amsterdam befinden. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um das auf das Thema Behinderungen angewendete medizinische Modell durch ein soziales Modell zu ersetzen. Besonders wichtig ist, dass bei der Sensibilisierung der Öffentlichkeit alle Maßnahmen von gemeinsamen Bemühungen um eine Beseitigung von Stereotypen und Vorurteilen im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen begleitet werden. Nur die im Bericht erwähnten koordinierten und allumfassenden Anstrengungen werden rascher zu besseren Ergebnissen führen.

 
  
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  Ilda Figueiredo, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Die großherzigen Versprechungen der Kommission und der Mitgliedstaaten zum Schutz der Rechte Behinderter dürfen auf keinen Fall nur Theorie bleiben. Wirksameres Handeln ist gefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften müssen wirklich eingehalten werden, und Menschenrechte für alle müssen garantiert werden. Wir beglückwünschen die Berichterstatterin Frau Lynne zu ihrer Arbeit und möchten die Bedeutung der Empfehlungen in ihrem Bericht unterstreichen, zu denen wir mit einigen Vorschlägen beigetragen haben.

Hervorheben möchten wir die wirksame Umsetzung des gesetzlichen Rahmens für die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, den gleichen Zugang für alle zum öffentlichen Verkehr und zu den neuen Technologien sowie die Beseitigung baulicher Hindernisse. Wir fordern noch einmal die Ausarbeitung einer gesonderten Richtlinie zum Thema Behinderung auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrags sowie die Ratifizierung und Unterzeichnung des UNO-Übereinkommens in diesem Bereich.

Außerdem möchte ich die Mitgliedstaaten auffordern, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und deren Bildung sowie auch – wo immer möglich – der Einbeziehung von Lernenden mit Behinderungen in das allgemeine Bildungssystem unter Berücksichtigung der besonderen Unterstützung, die notwendig ist, um deren speziellen Bildungsbedingungen zu entsprechen, mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Nicht zuletzt fordere ich eine besondere Unterstützung von Schwerbehinderten und deren Familien.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich Frau Lynne für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Wir befassen uns heute mit einem Problem, an dem unsere Menschlichkeit gemessen wird. Jede Diskriminierung gegenüber Behinderten ist ein Angriff auf die Menschenrechte und die Menschenwürde.

Der Gedanke, dass Behinderte in den vollen Genuss ihrer Rechte als Bürger kommen, darf sich nicht in wohlklingenden Worten erschöpfen. Tatsache ist, dass in den letzten Jahren auf diesem Gebiet viel erreicht wurde. Dennoch fühlen sich Menschen mit Behinderungen noch allzu oft als Bürger zweiter Klasse.

Die Integration von Menschen mit Behinderungen in die übrige Gesellschaft stellt für die Mitgliedstaaten eine große Herausforderung dar. Hindernisse jeglicher Art müssen beseitigt werden. Damit meine ich nicht nur das bauliche Umfeld und Verkehrseinrichtungen, sondern z. B. auch den Zugang zu Beschäftigung, medizinischer Versorgung, Sozialdienstleistungen, zu Bildung, Kultur und Sport. Behinderung von Kindern und Jugendlichen ist ein besonders wichtiges Thema. Es gibt körperliche, geistige, erworbene oder angeborene Behinderungen. Ich möchte aber auch auf die Lage derjenigen aufmerksam machen, deren Leistungsfähigkeit mit fortschreitendem Alter nachlässt.

Ich bin zuversichtlich, dass die entsprechenden Maßnahmen dieses Hohen Hauses zu einer Verbesserung der Lebensbedingungen beitragen werden. Das ist keine Barmherzigkeit, sondern unsere Pflicht.

 
  
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  Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Der Bericht über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union gleicht eigentlich mehr einer Wunschliste für die Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen als einer tatsächlichen Bestandsaufnahme und Analyse ihrer gegenwärtigen Situation. Neben den offenkundigen Problemen im Zusammenhang mit dem baulichen Umfeld und dem Bereich Verkehr muss dringend etwas getan werden, um Unternehmer finanziell zu unterstützen und die Verluste auszugleichen, die ihnen durch die Beschäftigung behinderter Personen entstehen, die weniger produktiv sind.

Die ständige Unterstützung der Menschen mit Behinderungen wie auch der sie betreuenden Personen im Bildungsprozess ist eine enorme Chance, aber auch ein Problem für Familien mit behinderten Angehörigen. Wenn Eltern die Möglichkeit erhalten, die erforderliche Zeit zu Hause zu bleiben, und sie finanziell unterstützt werden, damit sie ein menschenwürdiges Leben führen können, so ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Hier sollte sich die Europäische Union verpflichten, die notwendigen Mittel bereitzustellen.

In allen Leitlinien, die auf eine Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen ausgerichtet sind, sollte eine Rangfolge der entsprechenden Maßnahmen festgelegt werden, damit unsere Hilfe und unsere Anstrengungen nicht zu politischen Lippenbekenntnissen werden. Außerdem müssen die Behinderten die Gewissheit haben, dass die Mitgliedstaaten der Union sie unterstützen, indem Straftaten gegen Behinderte strenger bestraft werden.

 
  
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  Ana Mato Adrover (PPE-DE).(ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar Špidla, meine Damen und Herren! Heute ist ein wichtiger Tag für dieses Hohe Haus, und deshalb möchte ich Frau Lynne zu ihrem Bericht beglückwünschen, denn wir haben einen weiteren Schritt zur Errichtung eines Europas der Chancen getan.

In breiter Übereinstimmung werden wir heute neue Maßnahmen annehmen, die einen Fortschritt für die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen, egal welcher Art, bedeuten.

Ich halte diesen neuen Europäischen Aktionsplan 2006-2007 für eine große Herausforderung bei der Beseitigung jeglicher Diskriminierung; darüber hinaus trägt er den Bedürfnissen von Personen mit Behinderungen in ganz Europa Rechnung.

Ich möchte mehrere Fragen hervorheben. Erstens versucht er, einen allgemeinen Rahmen für die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz zu schaffen. Das betrifft nicht nur die Ausbildung und den Zugang, sondern auch die Förderung und das lebenslange Lernen.

Zweitens verbessert er fraglos die Bedingungen und Rechte behinderter Passagiere bei der Benutzung von Verkehrsmitteln in der Luft, auf dem Land und zu Wasser. Ich muss Sie jedoch warnend darauf hinweisen – wie ich es im Bericht getan habe –, dass keine neue und bisher nicht vorhandene Barriere errichtet werden darf: die wirtschaftliche. Behinderte zu verpflichten, in Begleitung zu reisen, ist positiv, um die Qualität ihrer Reise zu verbessern, sie würde es jedoch nicht sein, wenn die Behinderten den Fahrschein der Begleitperson bezahlen müssen, denn das würde bedeuten, dass sie zwei Fahrscheine zu bezahlen haben und wir anderen nur einen.

Drittens, die Verbesserung des Zugangs zu neuen Technologien. Es besteht kein Zweifel, dass neue Technologien viele Schranken für Behinderte beseitigen könnten, wenn wir für sie einen universellen Zugang erreichen und wenn die technologischen Fortschritte die Menschen schon mit Beginn ihrer Entwicklungsphase berücksichtigen.

Viertens brauchen wir integrierte und koordinierte Antworten auf die Behinderung von Kindern und Personen, die schon unter anderen Formen der Diskriminierung leiden, wie Frauen und ältere Menschen.

Und schließlich die Vermeidung von Unfällen am Arbeitsplatz. Wir haben uns für eine umfassende Vereinbarung über Arbeitsunfälle eingesetzt, die diesem Haus bereits vorgelegt, aber von der Kommission noch nicht aufgegriffen wurde – ich möchte Sie daran erinnern, Herr Špidla – und in der den Gefahren, denen diese Personen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss.

Weiterhin möchte ich die außerordentlich wichtige Rolle der Behindertenverbände hervorheben.

Zweifellos ist dies eine ganz anspruchsvolle Aufgabe und ein weiterer Schritt zur Erreichung des Europas der Chancen, das wir uns alle wünschen.

 
  
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  Richard Howitt (PSE).(EN) Ich schließe mich der Berichterstatterin an und möchte nochmals wiederholen, dass das Parlament eine umfassende Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Menschen gemäß Artikel 13 unterstützt. Das hat uns schließlich die portugiesische Präsidentschaft im Jahr 2000 versprochen und wurde uns auch im Jahr 2003 vom damals für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zuständigen Kommissionsmitglied zugesichert. Wenn jetzt keine Maßnahmen ergriffen werden, wird die Kommission in vier Jahren immer noch von einer Hierarchie der Diskriminierung sprechen, was keiner von uns hinnehmen kann.

Zweitens begrüße ich den im Aktionsplan enthaltenen Schwerpunkt, wonach über das Recht auf Arbeit hinausgegangen und Vorgaben für Sozialdienstleistungen aufgestellt werden sollen. Ich rufe die Kommission auf, sich hier mit wahrem Engagement an die Arbeit zu machen und zielstrebig darauf hinzuwirken, dass behinderte Menschen ein eigenständiges Leben führen können und ein Recht auf persönliche Betreuung haben. Auch muss unbedingt gewährleistet werden, dass sich behinderte Menschen sowie behinderte Kinder und ihre Eltern für die regulären Systeme entscheiden können. Dabei geht es nicht nur um Beschäftigung, sondern auch um Bildungs- oder Wohnmöglichkeiten.

Drittens können wir auf internationaler Ebene im Bereich der Außenhilfe weitaus mehr tun. Wir behaupten, dass wir beim Thema Behinderung einen an den Menschenrechten ausgerichteten Ansatz verfolgen. Dann sollten wir aber auch im Rahmen unserer Menschenrechtsprogramme weltweit wesentlich aktiver werden. Was die Menschenrechte von Behinderten betrifft, haben wir bei der Bewertung der Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union nicht genügend getan. Hier können wir Besseres leisten. Wir sollten nicht nur rasch zur Ratifizierung und Unterzeichnung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen übergehen, sondern auch mit Regierungen von Drittstaaten zusammenarbeiten, damit sie unserem Beispiel folgen.

Abschließend möchte ich noch zum Änderungsantrag 5 der PPE-DE-Fraktion kommen. Ich bin empört, dass die Konservativen den Teil meines Textes streichen wollen, in dem die Kommission aufgefordert wird, die Teilhabe von behinderten Menschen an ihren Programmen zu überwachen. Wir sollten nicht nur von Teilhabe reden, sondern diese auch Wirklichkeit werden lassen. Die PPE-DE-Fraktion sollte diesen Änderungsantrag zurückziehen.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Die Europäische Union ist eine Wertegemeinschaft. Ein Indikator für den Erfolg unserer Gemeinschaft ist der Umgang mit den Problemen der schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft.

Als Berichterstatter für das Grünbuch der Kommission zum demografischen Wandel wurde ich im vergangenen Jahr eingeladen, auf einer Sonderkonferenz in Graz, die während der österreichischen Präsidentschaft zum Thema Behinderung stattfand, eine Rede zu halten. Auf dem Transparent auf der Bühne hinter mir stand der einfache deutsche Spruch „Leben wie andere auch“. Ins Englische lässt sich das Wort „leben“ nicht nur mit „to live“ also „zu leben“ übersetzen, sondern auch mit „to have a life“ also „ein Leben zu haben“. Unsere Gemeinschaft sollte sich darum bemühen, allen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu helfen, nicht nur zu leben, sondern auch ein Leben zu haben so wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft auch.

Die britischen Konservativen sind nicht davon überzeugt, dass wir zur Verwirklichung dieses Ziels mehr Gemeinschaftsvorschriften brauchen. Vielmehr vertreten wir die Auffassung, dass hier die gesamte Gesellschaft gefragt ist. Wir brauchen nicht nur einen Fürsorgestaat, sondern eine Fürsorgegesellschaft, in der die Bürger ihre Verantwortung für die Unterstützung aller Mitglieder der Gesellschaft anerkennen.

Der Staat kann nicht alles tun, aber er kann bei der Umsetzung individueller Entscheidungen behilflich sein, in dem er behinderte Menschen bei der Verwirklichung ihrer Wünsche unterstützt und ihnen Hindernisse aus dem Weg räumt – Hindernisse beim Zugang zu Bildung, Beschäftigung oder ganz einfach, um von A nach B zu kommen. Der Staat kann auch eine Kultur der Unabhängigkeit statt einer Kultur der Abhängigkeit fördern. Denn bei der Unterstützung von behinderten Menschen geht es nicht nur um Fürsorge, sondern vielmehr darum, ihnen bei der Verwirklichung ihrer Lebensvorstellungen und ihres Wunsches, genauso zu leben wie andere Menschen auch, zu helfen.

Wir begrüßen diesen durchdachten Initiativbericht zu diesem wichtigen Thema. Wir werden ihn natürlich unterstützen, und wir möchten der Berichterstatterin gratulieren.

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE).(EN) (Frau Lynne spricht am Anfang ohne Mikrofon.) … insbesondere was die Äußerung des Kommissars eben betrifft, dass beim Thema Rechte von Menschen mit Behinderungen große Übereinstimmung zwischen dem Parlament und der Kommission besteht.

Herr Kommissar, sie sprachen vom Zugang zu Dienstleistungen. Natürlich kann es nur einen freien Zugang zu Dienstleistungen geben, wenn wir eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung haben. Ich freue mich, dass Herr Howitt und viele andere Abgeordnete ebenfalls auf diesen Punkt zu sprechen kamen. Ich möchte, Herr Kommissar, dass sie uns heute eine verbindliche Frist nennen, in der sie diese Richtlinie vorlegen werden. Ich begrüße Ihre Bemerkungen zu den Strukturfonds. Es ist ungeheuer wichtig, dass in die Strukturfonds ein Behindertenkriterium eingebaut ist. Ich bin sehr froh, dass dies jetzt geschehen ist.

Einer der Abgeordneten hier sprach auch vom Zugang zu den regulären Systemen. Auch das ist ein ganz bedeutendes Ziel.

Frau Tzampazi, vielen Dank für all Ihre Unterstützung und Arbeit. Wir haben in diesem Bereich sehr eng zusammengearbeitet. Es ist richtig, dass an das Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderungen erinnert wurde und dieses als Grundlage für unsere weitere Arbeit dient.

Leider hatte ich nicht genügend Zeit, um über das Thema Bildung und Ausbildung zu reden. Es gibt so viele Punkte, auf die ich noch eingehen könnte, doch das A und O ist im Grunde genommen, dass eine eigene Richtlinie zum Thema Behinderung eingeführt wird.

 
  
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  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen für die Aussprache danken, die ich mit Interesse verfolgt habe. Meines Erachtens entspricht Frau Lynnes Schlussfolgerung der Realität, und ich habe mich über die Feststellung des Ausschusses gefreut, derzufolge Parlament und Kommission sehr ähnliche Ansichten vertreten.

In der Aussprache wurden die wichtigsten Grundsätze – die der Nichtdiskriminierung und der aktiven Integration – angesprochen, und einige Punkte wurden präzisiert oder aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln erörtert. Da von mehreren Rednern Änderungen des europäischen Rechtsrahmens angesprochen wurden, möchte ich klarstellen, dass dieses Jahr eine Durchführbarkeitsstudie zur Verbesserung des Rechtsrahmens der EU in Bezug auf Menschen mit Behinderungen abgeschlossen werden wird.

Verehrte Abgeordnete, vielleicht sollte an dieser Stelle erwähnt werden, dass wir 2007 das Jahr der Chancengleichheit für alle begehen werden, das meines Erachtens eine gute Gelegenheit zur Mobilisierung der Gemeinschaft darstellt.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE). – (IT) Ich bekunde meine volle Unterstützung für den Lynne-Bericht, denn es ist darin gelungen, ein breites Spektrum der die vielschichtige Welt der Behinderungen betreffenden Probleme anzugehen, und es wurden darin Maßnahmen und Instrumente vorgeschlagen, die hinreichend geeignet sind, den entsprechenden Bedürfnissen in Bezug auf das Leben der Menschen, ihre Beziehungen und ihren Platz in der Gesellschaft gerecht zu werden.

Ich möchte ferner in diesem Hohen Haus den Wunsch zum Ausdruck bringen, dass den Grundsatzerklärungen, die meine Zustimmung finden, immer mehr konkrete, praktische Maßnahmen der Kommission folgen mögen und dass „die Menschen mit Behinderungen“ (oder, falls man den Begriff bevorzugt, „Menschen mit anderen Fähigkeiten“) ihre Lebensziele unter Wahrung ihrer Menschenwürde verwirklichen können. Dank der Arbeit der Berichterstatterin in unserem Parlamentsausschuss fasst der Text, den wir im Begriff sind anzunehmen, unter anderem die sich aus den unterschiedlichen nationalen Situationen ergebenden sozialen Erfordernisse sinnvoll zusammen.

Diesbezüglich möchte ich hervorheben, dass ich es für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft als ratsam erachte, einen im Wesentlichen einheitlichen Ansatz anzuwenden, um zu vermeiden, dass es in diesem Bereich zu ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen der europäischen Bürger kommt, nur weil sie aus verschiedenen Teilen Europas stammen.

 
  
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  Zita Gurmai (PSE).(HU) Menschen mit Behinderungen in Europa haben heute mit besonderen Schwierigkeiten zu kämpfen und werden auf unterschiedlichen Ebenen diskriminiert. Von einer elementaren ungehinderten Mobilität kann fast nirgendwo die Rede sein, von der sozialen Integration ganz zu schweigen. Eines muss klar herausgestellt werden: Eigenständige Lebensführung bedeutet nicht, dass man einfach nur ein Mitglied der Gesellschaft ist, sondern dass man in gleichem Maße an der Gesellschaft teilhat wie alle anderen Menschen. Jeder Politiker und Entscheidungsträger sollte dieser Problematik entsprechende Aufmerksamkeit schenken.

Menschen mit Behinderungen machen 10 % der europäischen Bevölkerung aus. Daher ist ihre Integration und Funktionsfähigkeit nicht nur eine soziale Frage, sondern liegt im Interesse der gesamten Gesellschaft, denn die Schaffung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen und ihre Einbeziehung in die lebenslange und die berufliche Bildung trägt nicht nur zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen bei, sondern auch zur wirtschaftlichen Entwicklung Europas.

Es ist auch problematisch, einen Ansatz für diese Frage zu finden, und zwar nicht nur, weil für diesen Bereich keine ausreichenden statistischen Angaben vorliegen. Menschen mit Behinderungen bilden eine alles andere als homogene Gruppe, und deshalb bedarf es zur Lösung der zahlreichen Aufgaben in diesem Bereich eines integrierten, geschlechterspezifischen Ansatzes. Diese Überlegung gilt es auf jeder Ebene der politischen Entscheidungsfindung in Betracht zu ziehen. Hinzu kommt, dass so wie in anderen Bereichen auch Frauen mit Behinderungen häufig stärker benachteiligt werden als behinderte Männer, und Frauen sind häufiger von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen. Das muss bei einer Vielzahl von Programmen und Maßnahmen berücksichtigt werden.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM).(SV) Nach Ansicht der Juniliste ist es völlig inakzeptabel, dass Behinderte mit Vorurteilen, unnötigen Hilfestellungen und Einschränkungen konfrontiert sind. Derartige Erfahrungen stimmen nicht mit unserer Auffassung von der EU als Werteunion überein.

Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 stellt somit einen Fortschritt dar und macht etwas deutlich, was vor allem angesichts des Gemeinsamen Binnenmarktes eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte: dass nämlich Menschen mit Behinderungen bei Flugreisen die gleichen Rechte wie andere Bürger haben sollten.

Schweden nimmt im Hinblick auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Vorreiterrolle ein. Weitreichende Gemeinschaftsvorschriften mit detaillierten Aussagen dazu, wie Menschen mit Behinderungen zu behandeln sind, hätten die erfolgreichen Reformen der 70er und 80er Jahre in Schweden infrage stellen können. Lassen Sie uns also rechtliche Details vermeiden und stattdessen klar und deutlich feststellen, dass Gesellschaft, Wirtschaft und jeder einzelne von uns Menschen mit Behinderungen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger behandeln sollten.

Lassen Sie uns abschließend etwas Selbstkritik üben. Die EU-Institutionen legen Berichte über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vor, können aber gleichzeitig nicht dafür sorgen, dass alle EU-Gebäude völlig behindertengerecht gestaltet werden. Ebenso wenig liegen die Websites und Dokumente der Europäischen Union in einem für Behinderte, vor allem Sehgeschädigte, geeigneten Format vor. Wann gedenken die Quästoren des Europäischen Parlaments und die betreffenden EU-Behörden in diesen dringenden und nahe liegenden Fragen zu agieren?

 

6. Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Frau Pilar del Castillo Vera im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie: Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums (2006/2138(INI)) (A6-0384/2006).

 
  
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  Pilar del Castillo Vera (PPE-DE), Berichterstatterin.(ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir diskutieren hier einen Bericht, über den heute Vormittag abgestimmt wird und der zusammen mit einer Reihe von Berichten der Kommission ein grundsätzliches und klar definiertes Ziel behandelt: die Festlegung eines Maßnahmenpakets zur Entwicklung einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft in Europa, die letztendlich das grundlegende Instrument für die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum und damit von Wohlstand für alle Europäer ist.

Bei diesem Bericht, ebenso wie bei anderen Expertenberichten, beispielsweise dem Bericht Aho, der außerordentlich vollständig und präzise ist und die gleichen Themen behandelt, oder anderen früheren Berichten der Kommission, haben wir eine sehr gute Diagnose – würde ich sagen – dessen, wo wir stehen, warum wir in dieser Situation sind und was notwendig ist. Wahrscheinlich gibt es keinen anderen Bereich, in dem wir so genaue Kenntnisse besitzen wie in diesem, wodurch sich uns die Möglichkeit bietet, das Wachstum in Europa zu fördern.

Wir haben eine Diagnose, und wir haben auch die Lösungen. Wir alle wissen, dass wir zur Förderung einer Wissensgesellschaft der Innovation einen Impuls verleihen müssen. Wir alle wissen, dass es gilt, die Aus- und Weiterbildung zu fördern, damit sich die Menschen an den Beschäftigungswandel anpassen, umschulen und eine neue Arbeit finden können.Wir alle wissen, dass Innovation notwendig ist, damit das soziale Sicherheitssystem nicht seine Fähigkeit verliert, den Bedürfnissen der Bürger in Bezug auf Gesundheit, Bildung usw. Rechnung zu tragen. Wir alle wissen auch, dass die Unternehmen günstige Rahmenbedingungen benötigen, die ihnen helfen, sie ermutigen, die Innovation zu entwickeln, und sie vor Auseinandersetzungen mit bürokratischen Problemen, mit Schwierigkeiten in einer ganzen Reihe von Aktionsfeldern bewahren.

Es geht jetzt nicht darum, jeden einzelnen Aspekt des Berichts aufzuzählen, denn sie sind dort nachzulesen, und Sie alle kennen sie. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mit größtmöglichem Nachdruck zu erklären, dass wir ein für alle Mal aufhören müssen zu reden, Berichten und Analysen wunderschöne Titel zu geben, während in der Tätigkeit der einzelnen Staaten noch eine gewisse Stagnation zu beobachten ist. Der Schritt, der im Zusammenhang mit den 25 nationalen Reformprogrammen gemacht wurde, ist wichtig, aber meiner Ansicht nach sollten wir großes Gewicht auf eine sehr gründliche Bewertung der mit diesen nationalen Programmen erreichten Fortschritte legen.

Die Zeit vergeht, und wir fallen immer weiter zurück. Als die Agenda von Lissabon erarbeitet wurde, gab es Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung der Dinge. Auf der Hälfte des Wegs der Umsetzung der Lissabon-Agenda war es um den europäischen Durchschnitt – die Situation ist natürlich von Land zu Land unterschiedlich – schlechter bestellt als zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Agenda. Vielleicht stellen wir 2010 fest, dass wir noch immer keine Fortschritte erzielt haben und dass wir daher den Anschluss immer mehr verlieren. Ich glaube aufrichtig, dass ein externer Prüfer, wenn wir ihn beauftragen würden, verblüfft wäre, wie gut unsere Diagnose ist und welche guten Abhilfen und Lösungen wir haben, aber dass dennoch die Aktionen zur ihrer Anwendung völlig fehlen.

Wie das Leben selbst, entstehen auch Gesellschaften durch die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Generationen. Eine Generation trägt den Stab; es ist wie ein Stafettenlauf, doch es sind unsere Grundlagen, die weitergegeben werden. Viele Europäer wachsen derzeit heran oder werden geboren. Andere, wie wir, gehen in nicht allzu ferner Zukunft in den Ruhestand. Wir alle brauchen eine Gesellschaft, in der Europa weiterhin diese Wettbewerbsfähigkeit, diese Kraft zur Übernahme der Führerschaft und dieses Zukunftsbewusstsein wie in der Vergangenheit hat, denn die Europäer waren gewöhnlich mit Herz und Seele entschlossen, ein besseres Erbe für die Zukunft ihrer Länder und, in unserem Fall, für die Zukunft aller Länder der europäischen Gesellschaft zu hinterlassen.

Darin besteht somit unsere Verantwortung, und wir müssen mit Herz und Seele dabei sein.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Kommission begrüßt die Gelegenheit zu dieser Aussprache über europäische Wachstums- und Beschäftigungspolitik, und sie begrüßt ganz ausdrücklich den vorliegenden Bericht. Ich möchte der Berichterstatterin, Frau del Castillo Vera, sehr herzlich für diese gründliche und objektive Betrachtung danken.

Wir führen diese Debatte wenige Tage vor der Entscheidung der Kommission über den Fortschrittsbericht der Wachstums- und Beschäftigungspolitik für das Jahr 2006. Ich teile die Analyse der Frau Abgeordneten, dass wir in der Tat in Europa sehr genau wissen, wo unsere Probleme liegen. Wir wissen auch sehr genau, was zu tun ist. Wir haben die richtigen Antworten auf die Probleme, aber – Frau Abgeordnete, Sie haben vollkommen Recht – es gibt ein Problem mit der Verwirklichung der für richtig erkannten Maßnahmen, insbesondere auf der nationalen Ebene. Es ist auch leicht zu erklären, warum.

Die langfristigen Reformnotwendigkeiten, die wir für die europäische Wachstums- und Beschäftigungspolitik identifiziert haben, stoßen sich immer wieder an kurzfristigen Interessen der nationalen Politik. Irgendwo sind immer Wahlen und irgendwo stockt die Maschinerie. Trotzdem kann ich Ihnen heute sagen, dass der Fortschrittsbericht, den wir in 14 Tagen verabschieden werden, zwei außerordentlich positive Signale aussenden wird.

Das erste Signal ist, dass wir zum ersten Mal tatsächlich einen funktionierenden Mechanismus in Europa haben, um die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten und der Union miteinander zu koordinieren. Das war ja das große Problem der Lissabon-Strategie, die Sie erwähnt haben, deren Ziele zwar sehr ambitioniert waren, deren Umsetzungsmechanismus aber praktisch überhaupt nicht existiert hat.

Die zweite positive Antwort ist, dass sich die Prioritäten der Mitgliedstaaten deutlich verändert haben. Wir werden in unseren Berichten, die sich ja mit jedem einzelnen Land und mit jedem einzelnen Sektor befassen, zeigen können, dass jetzt überall in Europa die Themen auf der Tagesordnung stehen, um die es in unserer Strategie geht: Bildung und Ausbildung, Forschung und Entwicklung, Innovation, bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, Förderung der Beschäftigungsfähigkeit von solchen Gruppen der Bevölkerung, denen der Zugang zum Arbeitsmarkt versperrt ist. Das alles sehen wir in allen Mitgliedstaaten als Spitzenthemen auf der politischen Agenda, und deshalb freue ich mich, dass der Bericht, der heute hier diskutiert wird, genau zu diesen Themen sehr klare Aussagen macht. Ich möchte ganz ausdrücklich unterstreichen, wie sehr ich es begrüße, dass dieser Bericht die Politik der Kommission in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen und in Bezug auf Innovation so deutlich unterstützt.

Ich möchte sehr deutlich sagen, dass die Zukunft unseres Wachstums und unserer Arbeitsplätze davon abhängt, ob es uns gelingen wird, das Innovationspotenzial der kleinen und mittleren Unternehmen so zu stärken, dass sie mehr und noch mehr zu Wachstum und Beschäftigung in Europa beitragen können. Die Arbeitsplätze, die wir zusätzlich brauchen, werden in diesem Sektor entstehen, und deshalb ist es wichtig, dass alle unsere Politiken daraufhin überprüft werden, ob sie den kleinen und mittleren Unternehmen in Europa den notwendigen Spielraum gewähren oder nicht.

Wir werden ja dann schon sehr bald auf der Grundlage des Fortschrittsberichts der Kommission über den Stand der Wachstums- und Beschäftigungspolitik diskutieren können. Ich bin ziemlich sicher, Frau Abgeordnete, dass Sie dann meine Meinung teilen werden: Wir haben in Europa keinen Stillstand, sondern eine deutliche Bewegung in die richtige Richtung.

 
  
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  Patrizia Toia (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union braucht definitiv einen neuen Impuls, um die Kluft, den Abstand zu anderen starken, dynamischen, wettbewerbsfähigen Wirtschaftssystemen der Welt überbrücken zu können: Dabei denke ich nicht nur an die traditionellen, sondern auch an die neuen Systeme, die auf der internationalen Bühne in Erscheinung getreten sind. Europa riskiert demzufolge viel, wenn es nicht imstande ist, mitzuhalten und zu modernisieren, indem es sich selbst den Impuls gibt und einen Gang zulegt, wie es von ihm, nicht zuletzt durch diese Aussprache, gefordert wird. Es riskiert, jene Wettbewerbsfähigkeit einzubüßen, die es stets zwischen Wirtschafts-, Produktions- und Industriewachstum zu demonstrieren vermochte, und zugleich den sozialen Zusammenhalt sowie seine Fähigkeit, die Beschäftigung und ein integrativeres Wachstum zu fördern.

Diese Tempobeschleunigung setzt meines Erachtens zwei Dinge voraus: Erstens müssen wir bei den neuen Faktoren für das Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum ansetzen: den Humanressourcen und ihrer Ausbildung, der Verbesserung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Menschen, und der technologischen Innovation, verstanden auch als Fähigkeit, die Forschungsergebnisse und die heutigen Erkenntnisse in die Produktionsprozesse einfließen zu lassen. Es gibt jedoch noch ein zweites Element, das ich abschließend erwähnen möchte und das entscheidend für die Bewältigung dieser Herausforderung sein wird: Europa muss geschlossener handeln! Europa muss sich die strategische Fähigkeit aneignen, die in einem gemeinsamen Zukunftsentwurf besteht. 25 nationale Pläne schwächen unsere gemeinsame Wachstumsfähigkeit: Wir brauchen eine einzige, eine eindeutigere Zielvorstellung. Kurz gesagt, wir brauchen eine stärkere Harmonisierung der Maßnahmen in den Bereichen Steuer-, Beschäftigungs- und Industriepolitik.

 
  
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  Gyula Hegyi (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – (EN) Herr Präsident! Früher erlernten junge Menschen ihren Beruf in den Werkstätten erfahrener Meister. Vor dem Zweiten Weltkrieg und dem Eisernen Vorhang gingen in Ungarn viele jungen Menschen für einige Jahre nach Westeuropa, um ihre Berufsausbildung durch die Arbeit in den Werkstätten ausländischer Meister zu vervollständigen. So erlernten sie sowohl ihren Beruf als auch ein oder zwei Fremdsprachen.

Wir sollten das Rad nicht neu erfinden, sondern uns einfach auf die alten Traditionen besinnen. Natürlich haben sich die Zeiten geändert und dem Staat kommt heute eine wichtige Rolle bei der Berufsausbildung zu. Doch wie die einzelnen Meister oder Zünfte früher sollten auch heute kleine und mittlere Unternehmen ihren Beitrag leisten, um Auszubildenden praktische Erfahrungen zu bieten. Unsere Vorhaben im Bereich der Berufsausbildung sind recht bescheiden. Wir müssen mehr Finanzmittel für Programme bereitstellen, die Auslandserfahrungen und möglichst den Austausch von Auszubildenden fördern.

Die Berufsausbildung sollte auch Fremdsprachenkurse mit einschließen, wozu auch die Vermittlung von Fachterminologie gehören sollte. Es ist ja schön und gut, den Hamlet-Monolog auswendig zu lernen, doch Tischler und Informatiker sollten ihr Fachvokabular auch in verschiedenen Fremdsprachen beherrschen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte der Berichterstatterin herzlich gratulieren und ihr für ihre Arbeit zu einem Thema danken, das für die Zukunft der europäischen Wirtschaft von solch großer Bedeutung ist. Bedauerlicherweise muss festgestellt werden, dass die wirtschaftlichen Ergebnisse der Europäischen Gemeinschaft vielfach enttäuschen, vor allem, wenn man die Möglichkeiten in Betracht zieht, die der europäische Binnenmarkt bietet. Besonderes Augenmerk muss auf die Schwierigkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen gelegt werden. Die KMU gehören schließlich mit zu den wichtigsten Triebkräften der europäischen Wirtschaft.

Bessere Rechtsetzung und Vereinfachung sind entscheidend für eine Stärkung des Zusammenhalts und klare Gemeinschaftsvorschriften und würden dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand, der schwer auf den KMU lastet, zu verringern. Künftige Legislativvorschläge müssen auf einem breiten gemeinsamen Ansatz basieren, dem eine eingehende Überprüfung der geltenden Rechtsvorschriften und eine gründliche Folgenabschätzung zugrunde liegen sollten. Mit den KMU und den sie vertretenden Organisationen muss regelmäßig Kontakt gehalten werden, damit sie in die Umsetzung und weitere Entwicklung der Gemeinschaftsprogramme einbezogen werden können.

 
  
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  Dominique Vlasto, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich unserer Berichterstatterin, Frau del Castillo Vera danken und ihr zu ihrem hervorragenden Bericht gratulieren, vor allem deshalb, weil er zum Zweck einer besseren Überwachung der Lissabon-Strategie in eindeutige Themenbereiche unterteilt ist. Außerdem sollte uns meines Erachtens ein Aspekt besonders zum Handeln bewegen, und zwar die Änderung des Gemeinschaftspatents.

Seit viel zu langer Zeit sagen wir schon – und Frau del Castillo Vera hat soeben auch darauf hingewiesen –, dass die Innovation dringend von einer europaweiten Harmonisierung begleitet werden muss. Jetzt müssen wir uns Gehör verschaffen. Es geht um eine bessere Rechtsetzung, und das ist ein weites Feld. Es überrascht jedoch auch, dass sich Europa im Bereich der Innovation so stark im Rückstand befindet. Wenn man allerdings bedenkt, dass ein Patent in Europa durchschnittlich 46 700 Euro gegenüber 10 250 Euro in den USA kostet, dann lässt sich diese Entwicklung leider nachvollziehen. Derart hohe Kosten sind der beste Weg, um die Innovationsfreude kleiner und mittlerer Unternehmen in Europa zu bremsen. Sie sind einfach unerschwinglich. Es ist daher dringend an die Vernunft des Rates zu appellieren, und unsere Unternehmen sind aus dieser misslichen Lage zu befreien.

Ich möchte an dieser Stelle einen weiteren wichtigen Punkt hervorheben, der in diesem Bericht hätte erwähnt werden müssen, nämlich das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses Übereinkommen, das derzeit von der Welthandelsorganisation überarbeitet wird, ermöglicht seinen 36 Unterzeichnern, zu denen auch unsere 25 Mitgliedstaaten gehören, Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten ihrer Partner. Allerdings halten sich einige dieser Partner nicht an die Regeln. Man muss sich nur das Verhalten der USA und Kanadas anschauen. Sie schließen mittels nationaler Bestimmungen den Teil des öffentlichen Beschaffungswesens vom Anwendungsbereich des Übereinkommens aus, den sie ihren KMU vorbehalten, und können gleichzeitig an Ausschreibungen auf den öffentlichen Beschaffungsmärkten der 25 Mitgliedstaaten teilhaben.

Ich halte es für inakzeptabel, dass die Fortschritte im Bereich der transatlantischen Beziehungen ausschließlich in eine Richtung gehen. Es ist daher unsere Aufgabe, uns um die Annahme eines europäischen Small Business Act nach dem Vorbild des seit 1953 in den USA geltenden zu bemühen. Man könnte sagen, dass wir uns 50 Jahre im Rückstand befinden. Sie werden mir zustimmen, dass damit nun genug ist. Wir müssen bessere Rechtsvorschriften vorlegen.

 
  
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  Norbert Glante, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die kleinen und mittleren Unternehmen sind das Rückgrat der Wirtschaft in Europa, das stellen wir immer wieder fest. Sie haben den Hauptanteil an Beschäftigten in Europa, aber sie haben nach wie vor Probleme.

Ich will darauf hinweisen, dass wir im Juli 1994 die erste Mitteilung der Kommission dazu bekommen haben, in der viele Probleme angesprochen wurden. Es gab im Dezember des gleichen Jahres Empfehlungen, 1998 gab es die zweite Mitteilung, und 2000 haben Sachverständige festgestellt, dass nicht einmal die Hälfte der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Heute müssen wir konstatieren, dass immer noch nur 55 % der Maßnahmen umgesetzt sind. Es ist notwendig, dass nun in den Mitgliedstaaten den Worten auch Taten folgen.

Einen wichtigen Bereich will ich noch anschneiden, nämlich den Unternehmensübergang. Ihm wird in der Gesamtproblematik zu wenig Beachtung geschenkt, sowohl von den in den Mitgliedstaaten im Rahmen des Steuerrechts dafür zuständigen Behörden als auch von den Unternehmern selbst, die selbst rechtzeitig darauf hinarbeiten müssen, dass ihr Unternehmen an einen neuen Besitzer übergeht.

Auf allen Seiten ist etwas zu tun. Wir als Parlament haben gehandelt, auch im Siebten Forschungsrahmenprogramm für die kleinen und mittleren Unternehmen. Der Worte sind genug gewechselt, nun lasst uns endlich Taten sehen!

 
  
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  Ona Juknevičienė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Ich möchte eingangs der Berichterstatterin zur Erarbeitung ihres Beitrags gratulieren. Im Wesentlichen stimme ich ihr zu. Dies ist ein weiteres Dokument, von denen wir schon sehr viele haben, mit dem das Unternehmertum in Europa angekurbelt werden soll, angefangen bei der Ausweitung der Klein- und Mittelbetriebe. Die Gemeinschaft verfolgt in dieser Frage eine konsequente und ich würde sagen – faire Politik. Das Problem besteht darin, dass sie im realen Leben oftmals umgangen wird. Gesetze werden ignoriert, und es werden bürokratische Hindernisse errichtet. Ich möchte auf zwei Probleme verweisen, von deren Lösung meines Erachtens der Erfolg der Klein- und Mittelbetriebe abhängt. Das erste Problem betrifft die Verfahren zur Anmeldung von Unternehmen. Die Kommission hat versprochen, dass bis Ende 2007 in der gesamten Gemeinschaft das so genannte One-Window-Prinzip, bei dem nur eine einzige Behörde angelaufen werden muss, eingeführt werden würde. Auf dem Gipfel im März kamen die Mitgliedstaaten zudem überein, die Anmeldeverfahren für neue Unternehmen zu vereinfachen. Man vereinbarte, dass sie maximal eine Woche dauern sollten. In der Realität ist es jedoch so, dass die Anmeldung in einigen Ländern der Gemeinschaft zwischen einer und mehreren Wochen dauert. Auch die Kosten weisen erhebliche Unterschiede auf. In einigen Ländern ist die Anmeldung kostenlos, während sie in anderen Hunderte von Euro kosten kann.

Das zweite Problem betrifft die Kontrolle der Unternehmenstätigkeit durch verschiedene staatliche Institutionen. In Litauen sind derzeit 152 Kontrollbehörden tätig. Unternehmer sehen darin eines der größten Probleme und eine der wichtigsten Korruptionsquellen. Kürzlich haben sich 300 Mitarbeiter der Kommission verpflichtet, bis 2009 mindestens eine Woche in einem Klein- oder Mittelbetrieb zu arbeiten. Auf diese Weise werden sie versuchen, die Probleme zu verstehen. Das ist ein begrüßenswerter und konkreter Schritt. Vielleicht könnten in anderen Teilen Europas ähnliche Initiativen durchgeführt werden, aber würde die Gemeinschaft sie billigen? Ich bin der festen Überzeugung, dass wir bürokratische Hindernisse für die Entwicklung des Mittelstands beseitigen müssen. Dann können wir sagen, dass wir ein Europa der unternehmerischen Initiative schaffen und das Wachstum fördern.

 
  
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  Guntars Krasts, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Vielen Dank. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Innovationsleistungen sowie die Fähigkeit, diese zu nutzen und das unternehmerische Umfeld vor allem für den Mittelstand neu zu beleben, dazu beitragen werden, dass sich Europa als Wettbewerber auf dem globalen Markt etablieren kann. Europa muss einen vorausschauenden und führenden Standpunkt zur globalen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Regulierung beziehen. Wenn uns beispielsweise im Bereich Innovation der Anschluss an die USA gelingen soll, in dem wir einer Einschätzung der Europäischen Kommission zufolge einen Rückstand von 50 Jahren aufweisen, müssen wir dringendst das Verhältnis zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie zwischen Wirtschaft und der Regulierungsrolle des Staates verändern. Gleiches gilt für die Modelle zur Finanzierung der Wissenschaft. Beschränkungen und nicht mangelndes Unternehmertum sind der Grund dafür, weshalb die Mehrzahl der Bürger Europas lieber Arbeitnehmer als Arbeitgeber ist. Wir begrüßen die Tatsache, dass der Bericht die Rolle des gemeinsamen Marktes für die Förderung unternehmerischer Aktivitäten hervorhebt. Die Bereiche, in denen der gemeinsame Markt nicht ordnungsgemäß funktioniert, sind die Dienstleistungen und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Eine Aufgabe, bei der bezüglich der Förderung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer Aufholbedarf besteht, ist die Erreichung der Vergleichbarkeit von Universitätsabschlüssen und Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten, die seit der Erweiterung von 2004 besondere Bedeutung erlangt hat, welche mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien weiter zunehmen wird. Ich hoffe, der Bericht wird die Europaabgeordneten zu einem Umdenken anregen und ihnen helfen, die Fehler zu verstehen, die sich eingeschlichen haben, und zwar nicht zuletzt, was die unlängst angenommene Dienstleistungsrichtlinie und die Ablehnung der Einführung des europäischen Patents betrifft. Vielen Dank.

 
  
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  Godfrey Bloom, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte nur kurz unsere wunderbaren Dolmetscher auf die Probe stellen. Die Phrase „Ein Europa der unternehmerischen Initiative“ ist doch ein Oxymoron oder nicht? Schließlich besteht doch ihr Sinn und Trachten – um mich des hier üblichen Jargons zu bedienen – einzig und allein darin, den kleinen Unternehmen Steine in den Weg zu legen. Eine Fülle von Vorschriften und Bestimmungen werden in der Regel von Mitarbeitern verfasst, die überhaupt keine unternehmerische Erfahrung haben. Ich bin erst gestern die Liste mit den mehr als 700 Abgeordneten des Europäischen Parlaments durchgegangen und habe lediglich fünf Personen gefunden, die über eigene unternehmerische Erfahrungen verfügen.

Die Mitglieder der Kommission machen auf der Microsoft-Jacht Urlaub, der britische Premierminister unterhält enge Beziehungen zu Lord Browne von BP und so weiter und so fort. Aber das hat rein gar nichts mit Unternehmensführung zu tun.

Der Wirtschaftssektor in Westeuropa besteht aus Abermillionen von kleinen Unternehmerinnen und Unternehmern, die in stiller Verzweiflung leben und versuchen, einigermaßen über die Runden zu kommen. In Großbritannien erwirtschaften kleine Unternehmen mehr als 52 % des nationalen Bruttoinlandsproduktes.

Sie schreiben uns das Alter unserer Mitarbeiter vor. Sie schreiben uns die Hautfarbe unserer Mitarbeiter vor. Sie schreiben uns die Urlaubstage vor. Sie schreiben uns die Höhe der Renten vor. Das nimmt gar kein Ende. Wenn wir hier wirklich für Ordnung sorgen und wirklich das Unternehmertum fördern wollen, dann würde ich vorschlagen, dass wir nur Kommissionsmitglieder und Abgeordnete des Europäischen Parlaments haben, die in ihrem Leben überhaupt schon einmal einen Tag ehrliche Arbeit geleistet haben. Die gibt es nämlich gar nicht!

(Beifall von der Besuchertribüne)

 
  
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  Die Präsidentin. Ich kann ja verstehen, dass manche Reden hier im Plenum bei den Besucherinnen und Besuchern auf Zustimmung oder Ablehnung stoßen, aber ich möchte Sie recht herzlich darum bitten, sich jeglicher Meinungsäußerung von der Tribüne aus zu enthalten.

 
  
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  Ashley Mote (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich frage mich, wie viele hier im Plenum eine Idee für ein neues Unternehmen hatten, das Startkapital dafür selbst auf eigenes Risiko besorgt haben und das Unternehmen dann die nächsten 20 Jahre erfolgreich geführt und Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen haben. Ich sehe keine einzige Hand hochgehen. Dennoch spricht die Kommission hier von Unternehmenszulassungen und gleichen Bedingungen für alle Marktteilnehmer, was ja wohl in krassestem Widerspruch zum Wort „Unternehmer“ steht, den man sich denken kann. Denn schließlich geht es doch beim Unternehmertum gerade darum, eine Geschäftsidee zu verwirklichen, auf die noch niemand vorher gekommen ist.

Da sitzt der Kommissar und redet von der Kriminalisierung aller britischen Exporteure, die nach 2009 noch imperiale Maßeinheiten verwenden. Dies wird zur Folge haben, dass die Hersteller von Reifen, Fahrrädern, Bekleidung, medizinischen Geräten, Molkereierzeugnissen, tiefgefrorenen Lebensmitteln, Spezialpapier, Haushaltsgeräten, Handwerkzeugen, Rechnerkomponenten sowie Komponenten für die Öl- und Gasindustrie alle teuer dafür bezahlen werden – jeder einzelne von ihnen. Einer dieser Unternehmer aus meinem Wahlkreis wird sich zur Schließung seines Unternehmens gezwungen sehen, da er dann nicht mehr in der Lage sein wird, seine Komponenten an die Öl- und Gasindustrie in den USA zu verkaufen. Schließlich werden die Amerikaner ihren Bohrer nicht Tausende Meter nach oben ziehen, nur um die Maßeinheiten zu überprüfen – auf gar keinen Fall! Entweder er behält sein Unternehmen und wird kriminell, oder er gibt sein Unternehmen auf.

Vor vielen Jahren stand ich einmal im Büro eines der größten Industriebosse der USA. Hinter ihm hing ein Schild, auf dem stand: „Wenn Sie nicht Teil der Lösung sind, dann sind Sie Teil des Problems. Also gehen Sie mir aus dem Weg!“ Diese Botschaft möchte ich auch dem Parlament ans Herz legen.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Es gibt viele Gründe, weshalb die Europäische Union im Wettstreit mit anderen Ländern – nicht nur hochindustrialisierten Ländern, sondern auch Entwicklungsländern – den Kürzeren zieht. Ich kann hier nicht auf alle Faktoren eingehen, die wesentlichen sind jedoch die unzureichende Unterstützung der KMU und zu wenig Investitionen in Wissenschaft und Bildung.

Ich möchte mich heute aber mit einem anderen Aspekt befassen, nämlich den gewaltigen Unterschieden in der Entwicklung innerhalb der Europäischen Union auf nationaler wie auf regionaler Ebene. Wenn wir einen echten europäischen wissenschaftlichen und technologischen Raum schaffen wollen, müssen wir zunächst die Kluft zwischen den reicheren und den ärmeren Mitgliedstaaten schließen. Dazu bedarf es zweifellos zusätzlicher Mittel, und damit meine ich nicht nur die Strukturfonds und Hilfen für die Landwirtschaft, sondern auch Mittel für Forschung und Entwicklung, Wissenschaft und Bildung.

Bedauerlicherweise konnten sich die reicheren Länder fast alle für solche Zwecke vorgesehenen Mittel mit dem Argument sichern, sie seien in diesen Bereichen effektiver. Es dürfte daher kaum überraschen, dass die Unterschiede zwischen den reichen und den armen Teilen der Union größer statt kleiner werden und die Wachstumsrate in der Europäischen Union wesentlich niedriger ist als in den Vereinigten Staaten oder in den asiatischen Ländern.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zwei Dinge möchte ich gerne noch sagen.

Erstens: Bei allem Verständnis für Kritik an den Zuständen – und die Kommission ist ja auch nicht zurückhaltend, wenn es darum geht, kritikwürdige Zustände zu kritisieren – sollten wir eines nicht übersehen: Die wirtschaftlichen Daten für Europa zeigen nach oben. Das Wachstum in diesem Jahr liegt weit über den Erwartungen, wir haben einen wirklich spürbaren Rückgang der Arbeitslosigkeit, wir haben eine Verbesserung der Produktivität in den europäischen Unternehmen, und wir spüren sehr deutlich, dass sich die Prioritäten der Mitgliedstaaten in Richtung auf Verbesserung der Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit verändern.

Zweitens: In der Tat gibt es, verglichen etwa mit den Vereinigten Staaten von Amerika, in Europa weniger Menschen, die bereit sind, selbst ein Unternehmen zu gründen oder zu leiten bzw., wie ein Abgeordneter eben gesagt hat, das Risiko auf sich zu nehmen – auch mit dem eigenen Geld – Arbeitsplätze für andere zu schaffen. Das hat sehr interessante Ursachen. Es gibt hierfür kulturelle Hintergründe. Das ist auch der Grund, warum die Kommission sehr energisch vorgeschlagen hat, Unternehmertum und Bildungswesen miteinander zu verbinden. Es muss bereits im Schulwesen und an den Universitäten die Möglichkeit gegeben werden, zu unternehmerischer Initiative hingeführt zu werden. In den Ländern, in denen das geschieht, sehen wir bemerkenswerte Erfolge. Dort, wo es nicht geschieht, gibt es einfach zu wenig Unternehmen. Und ein Unternehmen, das nicht existiert – so einfach ist das –, kann auch keine Arbeitsplätze schaffen.

Im Augenblick machen wir eine ganz interessante Erfahrung, nämlich dass learning by doing immer noch das Beste ist. Ich habe das hier in der Debatte bereits erwähnte Projekt Enterprise Experience gestartet mit dem Ziel, alle hohen Beamten meiner eigenen Dienststellen für mindestens eine Woche in einem kleinen bzw. mittleren Unternehmen arbeiten zu lassen. Die ersten 50 sind jetzt zurückgekehrt, und das Ergebnis ist faszinierend. Jeder, aber auch wirklich jeder, bringt wichtige und ernsthaft zu diskutierende Verbesserungsvorschläge mit, wie wir die Arbeit der kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern können. Aber auch die andere Seite, die Unternehmen, die unsere Beamten aufgenommen haben, damit diese dort arbeiten können, sagen, sie haben viel davon gelernt und viel besser begriffen, was auf europäischer Ebene möglich ist und was nicht.

Ich möchte wirklich dazu ermutigen, dass auch die Mitgliedstaaten solche Initiativen ergreifen. Die Entwicklung in den Unternehmen verläuft so schnell, dass es unbedingt notwendig ist, dass diejenigen, die die Rahmenbedingungen für die Unternehmen schaffen, wirklich durch eigene Anschauung genau wissen, was dort tatsächlich passiert und was die Auswirkungen ihrer Handlungen sind.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 11.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE).(FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht von Frau del Castillo Vera zur Frage der unternehmerischen Initiative und des Wachstums gestimmt. Mit diesem Bericht wird ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der in der geänderten Lissabon-Strategie festgelegten Ziele geleistet, die den Schwerpunkt auf Wachstum und Beschäftigung bei gleichzeitiger Wahrung des Gleichgewichts zwischen den drei Säulen des Prozesses Wirtschaft, Soziales und Umwelt legt.

Wenn sich die EU dieser umfangreichen Aufgabe, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, annehmen will, dann darf sie die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nicht außer Acht lassen, deren Anteil an der Gesamtbeschäftigung, das dürfen wir nicht vergessen, mit 75 Millionen Arbeitnehmern bei 70 % liegt. Die EU hat den Binnenmarkt unter Berücksichtigung von Verbraucherfragen und Wettbewerbsaspekten errichtet und muss sich von nun an den Belangen der Hersteller widmen, uns gleichzeitig vor den Gefahren der Globalisierung schützen und gewährleisten, dass sich die Kreativität in Europa voll entfalten kann. Abschließend finde ich es bedauerlich, dass keine kritischen Worte zur verheerenden Währungspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) formuliert wurden, die nicht ausreichend in den Dienst des Wirtschaftswachstums gestellt wird.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 10.50 Uhr bis zur Abstimmungsstunde um 11.00 Uhr unterbrochen.)

 
  
  

VORSITZ: EDWARD McMILLAN-SCOTT
Vizepräsident

 

7. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
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  Jacky Henin (GUE/NGL).(FR) Herr Präsident! Ich möchte eine Anmerkung zur Geschäftsordnung machen. Einige Abgeordnete einschließlich meiner selbst machen sich Sorgen. Offensichtlich wurden in diesem Hohen Haus zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen. Können Sie uns darüber aufklären, oder geht es lediglich darum, Mitarbeiter einzuschüchtern, die gewerkschaftliche Maßnahmen ergreifen wollen?

 
  
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  Der Präsident. – Mir sind keine besonderen Gründe für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen bekannt. Aber wir werden der Sache nachgehen und das Plenum darüber informieren. Vielen Dank für diese Anmerkung, Herr Henin.

 

8. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

An mich sind mehrere Abgeordnete herangetreten, die unaufschiebbare Termine wahrnehmen müssen und daher nicht die ganze Abstimmungsstunde über bleiben können. Deshalb haben sie beantragt, dass die Abstimmungen über den Bericht van Orden zu Bulgarien und den Bericht Moscovici zu Rumänien vorgezogen werden. Ich schlage daher vor, dass die Berichte zu Bulgarien und Rumänien unmittelbar nach den vereinfachten Verfahren zur Abstimmung gestellt werden. Gibt es Einwände gegen diese Änderung in der Abstimmungsreihenfolge?

(Ergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! An und für sich gibt es natürlich keinen Grund, Berichte vorzuziehen, nur weil einige Mitglieder nicht hier sein können. Aber angesichts der Bedeutung von Bulgarien und Rumänien und dieses Beitritts können wir ausnahmsweise zustimmen.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen die Änderung in der Abstimmungsreihenfolge.)

 

8.1. Harmonisierung der technischen Vorschriften und der Verwaltungsverfahren in der Zivilluftfahrt (Abstimmung)

8.2. Technische Vorschriften für Binnenschiffe (Abstimmung)

8.3. Fischereiabkommen EG/Kap Verde (Abstimmung)

8.4. Garantieleistung der Gemeinschaft für die Europäische Investitionsbank (Abstimmung)

8.5. Geschäftsordnung: Übergangsbestimmung zum Sprachenregime (Abstimmung)

8.6. Errichtung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Kinga Gál (PPE-DE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Am 12. Oktober, als das Parlament zum letzten Mal über den Bericht in Bezug auf die Verordnung zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte abstimmte, ersuchten wir gemäß Artikel 53 Absatz 2 um Rücküberweisung an den Ausschuss. Seitdem haben der Rat und die Kommission beschlossen, diesem Rechtsdokument eine politische Erklärung hinzuzufügen, was vom Parlament in verschiedenen Dreiergesprächen gebilligt wurde. Daher möchte ich das Parlament auffordern, in der Schlussabstimmung für diese Punkte zu stimmen und das Verfahren nicht weiter zu blockieren.

 

8.7. Agentur für Grundrechte: Tätigkeiten in den Bereichen nach Titel VI des EU-Vertrags (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Magda Kósáné Kovács (PSE), Berichterstatterin. – (HU) Herr Präsident! In meinem Bericht wird die Ausweitung der Zuständigkeit der Agentur für Grundrechte auf die dritte Säule gefordert. Ich bitte meine Kollegen, diese Empfehlung auch weiterhin zu unterstützen und für den ursprünglichen Vorschlag des Parlaments zu stimmen. Ich habe meinerseits zur Kenntnis genommen, dass dieser Vorschlag in etwas eingeschränkter Form in der politischen Erklärung enthalten ist.

 

8.8. Beitritt Bulgariens (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 2:

 
  
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  Rebecca Harms (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Was den Änderungsantrag 2 meiner Fraktion betrifft, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass wir uns mit der Annahme des Berichts van Orden von der Rechtsgrundlage des Beitrittsprotokolls entfernen würden.

Wir haben in dem Beitrittsprotokoll festgelegt, dass das Atomkraftwerk Kosloduj abgeschaltet wird. Es gibt keine Korrekturen dieser Auffassung in Bezug auf die Sicherheit durch den Rat oder durch Euratom, so wie das von der PPE-Fraktion behauptet wird. Ich fordere deshalb die Kolleginnen und Kollegen auf, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, damit wir nicht gegen das Beitrittsprotokoll verstoßen.

 
  
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  Der Präsident. Danke, Frau Harms. Wir haben diesen Punkt zur Kenntnis genommen. Aber ich möchte die Aussprache jetzt nicht neu eröffnen.

- Nach der Abstimmung über Änderungsantrag 2:

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Ich habe versucht, vor der letzten Abstimmung das Wort zu ergreifen. Sie erteilten jedoch jemand Anderem das Wort, der gegen den Standpunkt des Berichterstatters in dieser Frage war. Es wurde vollkommen zu Unrecht behauptet, dass der Text teilweise dem Beitrittsvertrag widersprechen würde. Wir haben lediglich um mehr Flexibilität in diesem Bereich ersucht. Angesichts dessen bitte ich darum, dass wir sehr wohl über Änderungsantrag neun abstimmen.

 
  
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  Der Präsident. – Ich weiß, dass das Abstimmungsergebnis sehr knapp ausfiel, Herr van Orden. Aber ich denke nicht, dass sich die Äußerung von Frau Harms auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat. Meines Erachtens war an der Reaktion des Hauses erkennbar, dass jeder wusste, was für eine Anmerkung sie machen würde. Daher schlage ich nicht vor, die Abstimmung zu wiederholen. Das wäre falsch. Es tut mir Leid, und ich entschuldige mich dafür, dass ich Ihr Handzeichen nicht gesehen habe. Andererseits glaube ich nicht, dass wir etwas an der Abstimmung ändern können.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Wir bitten nicht darum, die Abstimmung zu wiederholen, sondern möchten lediglich, dass über den Text in seiner vorliegenden Fassung abgestimmt wird. Ich fürchte, dass sich die Wortmeldung in der Tat auf die Abstimmung über diesen Änderungsantrag ausgewirkt hat. Der Unterschied betrug schließlich nur drei oder vier Stimmen. Ich glaube wirklich, dass wir dem Haus Gelegenheit geben sollten, über die anderen vorliegenden Änderungsanträge abzustimmen.

 
  
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  Der Präsident. – Ich verstehe, worum es Ihnen geht, Herr van Orden, aber wir können leider die Abstimmung nicht wiederholen. Dies war eine namentliche Abstimmung mit einem knappen, aber eindeutigen Ergebnis. Auch wenn der Vorsitzende bei Abstimmungen per Handzeichen etwas Spielraum hat, muss ich Ihnen leider sagen, dass wir die Abstimmung in diesem Fall nicht wiederholen können.

(Beifall)

 

8.9. Beitritt Rumäniens (Abstimmung)

8.10. Siebtes EG-Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – (EN) Ich möchte das Plenum lediglich darauf hinweisen, dass es sich beim Paket von Kompromissänderungsanträgen, das im ersten Abstimmungsblock auftaucht, und beim Änderungsantrag 15 um einen hart erkämpften Kompromiss mit dem Rat und der Kommission handelt. Ich fordere meine Kolleginnen und Kollegen eindringlich auf, für das Paket und gegen jegliche andere Änderungsanträge zu stimmen, unabhängig von ihrem Inhalt oder ihren Vorzügen. Denn wir haben nun eine Einigung, mit der das Rahmenprogramm fortgeführt und im Januar umgesetzt werden kann. Durch die Annahme jeglicher anderer Änderungsanträge könnte das gesamte Kompromisspaket gefährdet werden, weil dann das ganze Verfahren wieder aufgerollt werden müsste, was eine äußerst schlechte Nachricht für die Forschungsgemeinschaft wäre.

(Beifall)

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte zwei Änderungsanträge eingereicht: Nummer 47 und 48. Was jedoch den zweiten, Nummer 48, anbelangt, so wurde der Gemeinsame Standpunkt im Sinne dieses Änderungsantrags korrigiert. Ich bin deshalb zufrieden, da es keinen Sinn macht, über einen Änderungsantrag abzustimmen, der bereits übernommen wurde.

Der zweite Teil des anderen Änderungsantrags wurde für unzulässig erklärt, d. h. jener Teil, in dem das heutige Datum, 30. November, als Endtermin für die Vernichtung von Embryonen festgesetzt wird, aus denen Stammzellen gewonnen werden. Ich bin mit der Unzulässigkeitserklärung nicht einverstanden, kann jedoch leider nichts dagegen tun. Was von dem Artikel bleibt ist, dass „Entnahme“, wie es in dem Gemeinsamen Standpunkt heißt, durch das Wort „Verwendung“ ersetzt wurde, wie es das Parlament ja bereits in erster Lesung vorgeschlagen hatte.

Das ist eine Frage von zweitrangiger Bedeutung, obwohl, da laut Bekunden des Herrn Kommissars von gestern Abend die Kommission während der gesamten Programmlaufzeit den Begriff „Verwendung“ anstelle von „Entnahme“ akzeptieren würde – was praktisch bedeutet, dass sie keine mit der Vernichtung von Embryonen verbundenen Forschungen finanzieren wird – ich glaube, dass es dieser Vorschlag verdient hätte, angenommen zu werden. Deshalb würde ich diesbezüglich sagen, dass wir nicht auf der Abstimmung bestehen sollten, sofern die Kollegen, die den Änderungsantrag unterzeichnet haben, damit einverstanden sind.

 
  
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  Vittorio Prodi (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf die Ausführungen meines Kollegen Casini und auf den von mir und anderen Mitgliedern eingereichten Änderungsantrag 49. Gestern Abend hat Herr Potočnik umfassende Zusicherungen im Zusammenhang mit der Erklärung der Kommission gemacht, mit denen ich persönlich schon zufrieden bin, weshalb es meines Erachtens nicht notwendig ist, auf diesem Änderungsantrag zu beharren. Das ist selbstverständlich meine Meinung zu dieser Frage, doch wenn sich andere davon betroffen fühlen, können sie selbstverständlich darauf bestehen.

 
  
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  Philippe Busquin (PSE).(FR) Herr Präsident! Meines Erachtens müssen wir auf den Vorschlag von Herrn Chichester zurückkommen. Wir müssen über das Gesamtpaket abstimmen, und einige Abgeordnete haben die Antwort der Kommission nicht richtig interpretiert. Die Kommission hat sich deutlich ausgedrückt. Sie sagte, dass sie die Vereinbarung umsetzen würde – eine Erklärung im Anhang, mit der sichergestellt werden soll, dass Forschungsarbeiten zu menschlichen embryonalen Stammzellen strengen ethischen Regeln folgen. Daher geht es nicht darum, die Debatte neu zu eröffnen. Es ist immer wieder dasselbe, und ich denke, wir sollten dem Vorschlag von Herrn Chichester folgen.

(Beifall)

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Nach der Wortmeldung von Herrn Busquin haben wir in der Tat ein Problem. Die Kommission hat gestern eine klare Stellungnahme abgegeben, auf die Herr Casini und Herr Prodi Bezug genommen haben. Das wird jetzt von Herrn Busquin in Zweifel gezogen. Herr Prodi und Herr Casini haben angedeutet, dass sie ihre Änderungsanträge zurückziehen. Bevor diese Abstimmung stattfindet, brauchen wir sehr wohl noch einmal eine Bestätigung. Von daher würde ich bitten, dass wir Herrn Potočnik noch einmal das Wort erteilen und dass er seine Erklärung von gestern hier noch einmal vorträgt.

(Protest)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben hier unterschiedliche Aussagen, und wir müssen doch in der Lage sein, eine Abstimmung vorzunehmen, bei der allen klar ist, worauf wir uns beziehen.

 
  
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  Der Präsident. – Danke, Frau Beyer. Die Sachlage ist einfach. Herr Casini hat seine Änderungsanträge zurückgezogen und eine politische Erklärung abgegeben. Auch Herr Prodi und Herr Busquin haben ihren Standpunkt deutlich gemacht. Es ist offensichtlich, dass das Plenum mit den Blockabstimmungen weitermachen will, und genau das werden wir jetzt auch tun.

 

8.11. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Beteilungsregeln und Verbreitung der Forschungsergebnisse (Abstimmung)

8.12. Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände (Abstimmung)

8.13. Europäisches System Integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS) (Abstimmung)

8.14. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Beteiligungsregeln und Verbreitung der Forschungsergebnisse (Abstimmung)

8.15. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Menschen“ (Abstimmung)

8.16. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Ideen“ (Abstimmung)

8.17. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Kapazitäten“ (Abstimmung)

8.18. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“ (Abstimmung)

8.19. Siebtes EG-Forschungsrahmenprogramm (2007-2013): Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführendes spezifisches Programm (Abstimmung)

8.20. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Von der Gemeinsamen Forschungsstelle durch direkte Maßnahmen durchzuführendes spezifisches Programm (Abstimmung)

8.21. Siebtes Euratom-Rahmenprogramm (2007-2011): Spezifisches Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Edit Herczog (PSE).(EN) Herr Präsident! Ich bin die Schattenberichterstatterin für die PSE-Fraktion. Bei der Abstimmung gestern haben wir uns von bestimmten Informationen zu den Änderungsanträgen 22 und 23 leiten lassen. Uns war bekannt, dass die verschiedenen Fusionsforschungsassoziationen unterschiedliche Ansichten vertraten. Daher möchte ich meiner Fraktion mitteilen, dass wir ein Schreiben von der Fusionsforschungsassoziation erhalten haben, aus dem hervorgeht, dass sie sich einhellig für unser Abstimmungsergebnis im Ausschuss ausspricht. Ich möchte deshalb meine Kolleginnen und Kollegen bitten, ihre Stimmabgabe zu Artikel 2 Absatz 2 noch einmal zu überdenken und gegen diese Änderungsanträge zu stimmen.

 

8.22. Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Abstimmung)

8.23. Aids (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Ziffer 19:

 
  
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  John Bowis (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wie das manchmal so ist, gehen in den Verhandlungen oder zwischen den Verhandlungen und dem Druck einige Worte verloren. Daher möchte ich mit Unterstützung aller Beteiligten vorschlagen, dass nach Ziffer 19 folgende neue Ziffer eingefügt wird: „fordert verstärkte Investitionen in die Entwicklung und Bereitstellung von Kinderarzneimitteln;“.

 
  
  

- Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.

 

8.24. Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Elizabeth Lynne (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Hier sollte die englische Fassung der Ziffer 40 ausschlaggebend sein. Anscheinend gab es im Französischen und Spanischen Probleme mit der Übersetzung der Phrase „moving away from the institutionalisation of people with disabilities“. Im Englischen bedeutet „moving away“ nicht „aufgeben“, sondern „sich allmählich abkehren“.

In Ziffer 47 sollte „zur Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung (CARDS)“ durch „zum strukturpolitischen Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt (Ispa)“ ersetzt werden.

 

8.25. Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums (Abstimmung)
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

9. Stimmerklärungen
  

- Bericht Freitas (A6-0395/2006)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das gegenwärtige Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kap Verde legt die Fangmöglichkeiten für die Fischereiflotten der Gemeinschaft von 2006 bis 2011 fest. Es ist ein wichtiges Abkommen für die Thunfischfangindustrie und gewährt Fanglizenzen für die sieben portugiesischen Oberflächen-Langleinenfischer.

Deshalb haben wir für diesen Bericht gestimmt.

Doch wie andere Fischereiabkommen mit Drittländern wirft auch dieses Abkommen wichtige Fragen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Hochseefangflotten und die tatsächlich in ihrem Bereich gewährten Fangmöglichkeiten auf, denn der handelspolitische Charakter dieser Abkommen ändert sich ständig, und die Partnerschafts- und Entwicklungsdimension ist verstärkt worden.

Die Kosten des Abkommens sind sofort gestiegen, und das bei, nicht zuletzt aufgrund der geringeren Zahl gewährter Fanglizenzen, weniger Fangmöglichkeiten. Andererseits haben sich die Kosten für die Reeder bei Schwadenfängern und Langleinenfischern von 25 Euro auf 35 Euro pro Tonne gefangenem Thunfisch erhöht. Durch diese Bedingungen verschlimmern sich die Schwierigkeiten, mit denen die Reeder bei der Nutzung dieser Lizenzen für die Versorgung der Industrie auf nationaler Ebene und bei wachsendem Defizit in der Zahlungsbilanz bei Fischereierzeugnissen zu kämpfen haben.

 
  
  

- Bericht Friedrich (A6-0391/2006)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Ich habe heute für den Bericht Friedrich gestimmt, da er viele positive Punkte enthält, wie beispielsweise die Überwachungs- und Berichterstattungspflichten. Demnach soll alle sechs Monate überprüft werden, welche Fortschritte gemacht wurden, um sicherzustellen, dass bei der mehrsprachigen Arbeitsweise des Europäischen Parlaments sämtliche Amts- und Arbeitssprachen zum Einsatz kommen.

Dennoch nehme ich mit Bedauern die Verzögerungen und Beschränkungen zur Kenntnis, die in der kommenden Zeit noch für die Verwendung der irischen Sprache gelten werden. Diese Enttäuschung hat nichts mit der Arbeit von Herrn Friedrich zu tun, sondern ist vielmehr darauf zurückzuführen, dass die irische Regierung und die EU-Organe nicht die notwendigen Vorbereitungen getroffen haben.

Ich werde weiterhin darauf drängen, dass die Beschränkungen für den Einsatz der irischen Sprache aufgehoben werden.

 
  
  

- Bericht Gál (A6-0306/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Im Bericht von Frau Gál wird die Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte vorgeschlagen. Meine Befürchtung ist, dass die Grundrechte der Europäer unterrepräsentiert sein werden, vor allem in den angeblich höheren Instanzen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die internationalen Strafgerichte sowie insbesondere auf den für das ehemalige Jugoslawien eingesetzten Gerichtshof eingehen.

Während ich zu Ihnen spreche, befindet sich ein wichtiger serbischer Politiker, Vojislav Seselj – Vorsitzender einer der wichtigsten Parteien in Serbien, der Serbischen Radikalen Partei –, der sich diesem Gericht freiwillig stellte, bereits seit vier Jahren in Haft. Er erhält nicht zu allen Anklagedokumenten Zugang in seiner Muttersprache. Er ist Professor für Recht und weigert sich, von einem Pflichtverteidiger vertreten zu werden. Darüber hinaus wird ihm das Recht verwehrt, seine Verteidigung selbst zu übernehmen. Dies stellt meines Erachtens eine schwere Verletzung der Grundrechte dar, und ich wollte die Aufmerksamkeit unseres Hohen Hauses auf diesen besonders schweren Fall lenken.

 
  
  

- Bericht Kósáné Kovács (A6-0282/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI).(FR) Herr Präsident! Wie ich soeben gesagt habe, ist zu befürchten, dass diese Gerichte, die zu Unrecht als perfekte Garantie der Menschenrechte in Europa dargestellt werden, ganz im Gegenteil zur Verletzung dieser Rechte beitragen. Durch die Kompetenzüberschreitungen dieser Gerichte werden die bestehenden Konflikte zwischen den Nationen zusätzlich und übermäßig geschürt, und ihre nötige Versöhnung wird auf diese Weise hinausgezögert. Dies trifft insbesondere auf den Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zu, und deshalb werden wir den Fall von Herrn Seselj immer wieder zur Sprache bringen, sobald die Menschenrechte in diesem Hohen Haus thematisiert werden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Es wird zunehmend deutlich, dass das wahre Motiv für die Schaffung der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte darin besteht, den Interventionismus der EU in Drittländern voranzutreiben.

Das ist der Grund für den gerade angenommenen Vorschlag, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu einem der Tätigkeitsfelder der neuen Agentur zu machen. Das wird den Weg dafür ebnen, Menschenrechte als Werkzeug zu benutzen, um Druck auszuüben und in die inneren Angelegenheiten anderer Länder hineinzureden und um finanzielle Ressourcen entsprechend der Kriterien und Interessen der EU zu verwenden.

Was für die EU zählt, deren Vorgehen bei den Menschenrechten durch Doppelmoral gekennzeichnet ist, sind „Verbündete“ und „Feinde“. Oder, anders gesagt, die herrschende Lage diktiert ihr das Interesse an Dominanz und Ausbeutung und an imperialistischen Ambitionen, wofür Palästina ein offenkundiges Beispiel ist.

Aus diesem Grund haben wir diese Vorschläge im Zuge unserer Kampagne für die fundamentalen Anliegen der Freiheit, der Grundrechte und -garantien der Bürger, des sozialen Fortschritts, des Friedens und der Solidarität zwischen den Völkern abgelehnt.

 
  
  

- Berichte Gál (A6-0306/2006) und Kósáné Kovács (A6-0282/2006)

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Die Sinn Féin unterstützt die Harmonisierung der europäischen Menschenrechtsstandards nach oben hin und befürwortet demzufolge auch die Errichtung einer Agentur für Grundrechte. Daher sprechen wir uns für die Berichte Gal und Kósáné Kovács aus.

Wir haben jedoch Bedenken, dass es möglicherweise zu Doppelarbeiten kommen wird, da der Europarat in diesem Bereich bereits fest etabliert ist. Auch mit der Machtverschiebung vom Europarat auf die Europäische Union fühlen wir uns nicht ganz wohl. Da die Agentur auf der bestehenden Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufbauen soll, sollte sich ihre Arbeit ebenfalls auf Erscheinungen von Rassismus erstrecken.

Eine EU-Agentur für Grundrechte sollte in systematischer Weise gegen Diskriminierungen vorgehen und nicht – so wie im Europarat – auf Einzelfallprüfungen setzen.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich und meine britischen konservativen Kolleginnen und Kollegen unterstützen nachdrücklich den Schutz und den Ausbau der Menschenrechte. Wenn wir jedoch von den Erfahrungen der Vorgängereinrichtung, der EUMC, ausgehen, dann wird diese Agentur nicht viel zur Verwirklichung dieser hehren Ziele beitragen. Denn in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Einrichtung immer wieder zu einem willfährigen Instrument der politischen Manipulation wurde. Ganz objektiv gesehen ist diese Agentur aus der Charta der Grundrechte heraus entstanden, die keinerlei Rechtsstatus besitzt, solange nicht die vorgeschlagene Europäische Verfassung in Kraft tritt, die wir jedoch grundsätzlich total ablehnen.

Auch sprechen wir uns gegen die Schaffung dieser neuen Agentur aus, weil wir gegen die Errichtung neuer Agenturen sind, sofern ihre Notwendigkeit nicht hinlänglich bewiesen wurde. Die EU-Steuerzahler können zu Recht von den Abgeordneten erwarten, dass sie sich über die Kosten, die mit der Schaffung neuer EU-Agenturen entstehen, ganz genau im Klaren sind. Wir sind nicht davon überzeugt, dass diesem wichtigen Punkt ausreichend Beachtung geschenkt wurde.

 
  
  

- Bericht van Orden (A6-0420/2006)

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE).(FI) Herr Präsident! Ich gebe diese Erklärung zur Abstimmung nicht nur in meinem eigenen Namen, sondern auch für meine Kollegin Piia-Noora Kauppi, ab. Ich muss sagen, dass ich zwei Dinge im Hinblick auf die Abstimmung über den Bericht von Herrn Van Orden bedauere.

Ich muss mich erstens darüber beklagen, dass Frau Harms uns alle mitten in der Abstimmung falsch über die von uns eingebrachten Änderungsanträge informiert hat. Hat sie denn kein Ehrgefühl? Das war nicht in Ordnung.

Zweitens muss ich betonen, dass Sie keine Gelegenheit gegeben haben, diese falschen Informationen zu korrigieren, obwohl man Sie dazu aufgefordert hat. Da das Ergebnis der Abstimmung sehr knapp war, komme ich nicht umhin zu glauben, dass es andersherum ausgegangen wäre, wenn da nicht die falschen Informationen gewesen wären.

Ich selbst habe an früherer Stelle in diesem Haus erklärt, dass es uns nicht darum geht, diesen Vertrag zu widerrufen, sondern ihn im Lichte der neuesten Informationen so zu ändern, dass wir flexibel sind, was den Zeitpunkt der Abschaltung angeht. Die Abschaltung wird nur teilweise kompensiert werden können, und dies wird durch Braunkohlekraftwerke erfolgen, die schmutzigste aller möglichen Energiequellen. Auf diese Weise würden Beihilfen, wie sie in dem Änderungsantrag der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz angestrebt werden, eingesetzt werden, um von einer saubereren Technologie auf eine schmutzigere umzustellen. Ein weiteres Mal tragen Maßnahmen der Grünen dazu bei, den Klimawandel zu beschleunigen, anstatt ihn in den Griff zu bekommen.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Obgleich ich mich grundsätzlich für den Beitritt Bulgariens zur Union ausspreche, habe ich mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten. Die EU hat gegenwärtig große Schwierigkeiten, im Rahmen ihrer geltenden Rechtsvorschriften Entscheidungen zu treffen und Einigungen zu erzielen; unter dieser Voraussetzung ist es verfrüht, neue Mitglieder an den Verhandlungstisch zu bringen. Unsere gemeinsamen Institutionen müssen Reformen durchführen, und wir müssen nach neuen Finanzierungsmöglichkeiten suchen, bevor wir wirklich in der Lage sein werden, die Integration neuer Mitgliedstaaten in die EU in Angriff zu nehmen. Im aktuellen Stadium ist eine Unterbrechung des Erweiterungsprozesses erforderlich. Wenn jedoch der Beitritt Bulgariens am 1. Januar bestätigt wird, dann hoffe ich, dass vor allem für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewisse Schutzklauseln zur Anwendung kommen können.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde nicht für diesen Bericht stimmen. Ich bin zwar durchaus dafür, dass Bulgarien der EU beitreten kann. Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist weder Bulgarien für den EU-Beitritt, noch ist die EU für die Aufnahme Bulgariens bereit – das ist jedenfalls meine Ansicht. Und die bulgarischen Behörden machen das Ganze durch ihre Einstellung zu den Rechten von Minderheiten und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nur noch schlimmer.

Ich weiß, dass jetzt nicht mehr viel auszurichten ist. Allerdings fürchte ich, dass mir die Zukunft in dieser Frage Recht geben wird. Dies sollte aber nicht als Stimme gegen die Freizügigkeit der EU-Bürger gewertet werden. Wenn die Bulgaren am 1. Januar beitreten, sollten sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Vorfeld des Beitritts von Bulgarien, der am 1. Januar 2007 erfolgen soll, hat die Mehrheit des Parlaments einen Bericht angenommen, in dem zum x-ten Mal die Pflichten aufgelistet werden, die Bulgarien erfüllen muss. Man kritisiert, gratuliert, fordert und hat die Dreistigkeit zu verlangen, dass Bulgarien tut, was andere Mitgliedstaaten nicht tun.

Erneut singt die Mehrheit die Hymne des Neoliberalismus. Sie kehrt zum Altgewohnten zurück, indem sie den Akzent auf Privatisierung, Ausschreibungen und öffentliche Aufträge – wodurch die Entwicklung des privaten Sektors vorangetrieben wird – sowie auf ein flexibleres Arbeitsrecht legt.

Außenpolitisch beglückwünscht sie Bulgarien einmal mehr zu dessen Aktivitäten als NATO-Mitglied und zu dessen Vereinbarung mit den USA zur Nutzung von Militäreinrichtungen „als ein deutliches Bekenntnis zum transatlantischen Bündnis“. Um es anders zu sagen, hier zeigen sich die EU und ihre Erweiterung unverhüllt.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Voriges Jahr bildeten wir uns noch ein, der EU-Beitritt Bulgariens werde keineswegs problematisch sein, im Gegensatz zum Beitritt Rumäniens, durch den erhebliche Probleme entstehen bzw. fortbestehen würden, sodass sich seine Verschiebung auf 2008 als notwendig erweisen werde. Dieses Parlament hat sich im Falle Rumäniens das Recht auf Mitentscheidung über eine Verschiebung ausbedungen, während es im Falle Bulgariens davon Abstand nahm. Mittlerweile erscheinen die Probleme in Bulgarien nicht weniger beachtlich. Aus heutiger Perspektive hätte dieses Haus letztes Jahr auch in Bezug auf Bulgarien das Recht auf Verschiebung geltend machen sollen.

Obwohl es zunächst keineswegs selbstverständlich war, dass die Neuankömmlinge am 1. Januar 2007 aufgenommen werden könnten, hat sich der Widerstand in den letzten Monaten erstaunlich rasch gelegt. Der Wunsch nach Vollendung der nach dem Fall des Eisernen Vorhangs ersehnten Erweiterung gewinnt die Oberhand über praktische Bedenken. Eine Mehrheit in diesem Hause hat heute entschieden, dass Bulgarien in 32 Tagen der EU beitreten kann. Obgleich niemand begeistert ist, herrscht nunmehr die Meinung vor, die Verschiebung um ein weiteres Jahr bringe keine Lösung Von denen, die dafür sind, wird unserer Ansicht nach unterschätzt, wie negativ diese Erweiterung in Mitgliedstaaten, denen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen, empfunden wird und welch nachteilige Auswirkungen dies auf die Zulassung weiterer Neumitglieder haben kann.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für den Bericht van Orden gestimmt. Ich bin froh, dass das Parlament den Versuchen widerstanden hat, die Verpflichtung Bulgariens zu lockern, die Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Kosloduj abzuschalten. Das ist schließlich ein fester Bestandteil des Beitrittsvertrags.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne den Bericht über Bulgarien ab. Es hat nichts damit zu tun, dass ich dieses Land nicht zur europäischen Staatengemeinschaft gehörend sehe oder dass mir die neuen Kolleginnen und Kollegen nicht herzlich willkommen wären.

Es geht darum, dass im Bericht aus meiner Sicht erhebliche Mängel sind, wie die Frage der Kernenergie in Bulgarien oder die zu schwachen Aufforderungen an die Kommission, die Schutzklauseln auch sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls auch rechtzeitig anzuwenden.

 
  
  

- Bericht Moscovici (A6-0421/2006)

 
  
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  Michl Ebner (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich melde mich nur kurz zu Wort, um zu erklären, dass ich für den Moscovici-Bericht gestimmt habe, da ich glaube, dass Rumänien vollwertiges Mitglied der Europäischen Union werden sollte, weil es Riesenschritte in die richtige Richtung gemacht hat.

Ich hoffe, dass in Rumänien in der Minderheitenfrage dieselbe Offenheit und dieselbe Bereitschaft bestehen wie beispielsweise in Italien, wo anerkannt wurde, dass Minderheiten eine Bereicherung sind und dass sie, wenn man ihnen Kenntnisse vermittelt, Möglichkeiten eröffnet und sie nach ihrer eigenen Kultur und unter eigener Verwaltung leben lässt, faktisch einen Mehrwert für die Mehrheit schaffen. In diesem Sinne vertraue ich auf den guten Willen der rumänischen Regierung und der Minderheiten, die in Rumänien recht zahlreich sind.

 
  
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  Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE).(SK) Obwohl es am Stand der rumänischen Vorbereitung noch etliches zu bemängeln gibt, habe ich für den angenommenen Bericht gestimmt, da er sowohl kritisch als auch kompromisslos ist. Ich möchte unterstreichen, dass wir über die am häufigsten kritisierten Bereiche nicht die Bereiche der Menschen- und Minderheitenrechte vergessen dürfen. Deshalb begrüße ich die Bestimmungen, die – wenn auch in sehr allgemeiner Form – auf die Notwendigkeit der Subsidiarität und zumindest der kulturellen Eigenständigkeit der ungarischen Minderheit verweisen und die Finanzierung vollständiger muttersprachlicher Bildungsprogramme für deren Bürger fordern. Meines Erachtens werden die Kopenhagener Kriterien mit ihren Vorschriften bezüglich der Rechte ethnischer Minderheiten nicht konsequent umgesetzt, wie der Skandal an der Babeş-Bolyai-Universität in Cluj beweist. Berichten zufolge wurden am Montag drei Lehrkräfte entlassen, nur weil sie eine mehrsprachige Ausschilderung des Universitätsgeländes gefordert hatten. Damit sendet Rumänien vor allem auch deshalb ein sehr schlechtes Signal aus, weil das Land innerhalb der Kommission für die Mehrsprachigkeit in der EU zuständig sein wird. Nach dem rumänischen Beitritt werden die Probleme des Landes eine zusätzliche Belastung für die externe und interne Sicherheit der EU darstellen. Der von der Kommission vorgeschlagene Monitoring-Prozess und die systematische Evaluierung sowie die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Schutzklauseln stellen eine sehr vernünftige Entscheidung dar.

 
  
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  Christine De Veyrac (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Obwohl ich mich grundsätzlich für einen Beitritt Rumäniens zur Union ausspreche, habe ich mich bei diesem Bericht der Stimme enthalten. Meines Erachtens beraubt sich Europa damit in der aktuellen Situation, in der die Reform der Institutionen noch aussteht, seiner Möglichkeiten, die Erweiterung wirksam fortzusetzen. Es bedarf noch einer Reform der Gemeinschaftsfinanzen, und es müssen neue Finanzierungsmöglichkeiten ausgemacht werden, bevor Länder aufgenommen werden, die in ihrer gegenwärtigen Situation im Haushalt nicht zu den Nettozahlern, sondern zu den Schuldnern gehören werden. Der Erweiterungsprozess muss in dieser Phase ausgesetzt werden. Wenn jedoch der Beitritt Rumäniens am 1. Januar bestätigt wird, dann hoffe ich, dass vor allem für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gewisse Schutzklauseln zur Anwendung kommen können.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Das geht zu weit und zu schnell! Ich werde nicht für diesen Bericht stimmen. Ich bin zwar durchaus dafür, dass Rumänien der EU beitreten kann. Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist weder Rumänien für den EU-Beitritt, noch ist die EU für die Aufnahme Rumäniens bereit – das ist jedenfalls meine Ansicht. Das Ganze wird auch noch teilweise durch die Haltung Rumäniens zum Thema internationale Adoptionen verschlimmert.

Ich weiß, dass jetzt nicht mehr viel auszurichten ist. Allerdings fürchte ich, dass mir die Zukunft in dieser Frage Recht geben wird. Dies sollte aber nicht als Stimme gegen die Freizügigkeit der EU-Bürger gewertet werden. Wenn die Rumänen am 1. Januar beitreten, sollten sie die gleichen Rechte haben wie alle anderen auch.

 
  
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  Kartika Tamara Liotard und Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Bei der gestrigen Aussprache über die Erweiterung hat unsere Fraktion nicht nochmals das Wort ergriffen, da das Ergebnis von vornherein feststeht. Eine Mehrheit in diesem Hause hat heute entschieden, dass Rumänien in 32 Tagen der EU beitreten kann. Die Verschiebung, aufgrund derer Rumänien nicht zusammen mit zehn weiteren Staaten am 1. Mai 2004 EU-Mitglied werden durfte, ist für die Erfüllung der ursprünglichen Erwartungen durch dieses Land offensichtlich nicht ausreichend. Obgleich niemand begeistert ist, herrscht nunmehr die Meinung vor, die Verschiebung um ein weiteres Jahr bringe keine Lösung.

Von denen, die dafür sind, wird unserer Ansicht nach unterschätzt, wie negativ diese Erweiterung in Mitgliedstaaten, denen dadurch Unannehmlichkeiten entstehen, empfunden wird und welche nachteilige Auswirkungen dies auf die Zulassung weiterer Neumitglieder haben kann. Die öffentliche Meinung bringt diese Erweiterung zunehmend mit Niedriglöhnen und der problematischen Aufnahme von Wanderarbeitnehmern oder mit Kriminalität, Korruption, Umweltverschmutzung, Diskriminierung der Roma, faschistoiden Bewegungen, Rechtsunsicherheit, bettelnden Straßenkindern und finanziellen Skandalen in Verbindung. Dies wird dann als Argument gegen die Kandidaturen Kroatiens und Mazedoniens genutzt, wobei unerheblich ist, dass diese Länder wahrscheinlich weniger Probleme aufwerfen werden als Rumänien und Bulgarien. Am 15. Dezember 2004 haben wir für den Grundsatz einer künftigen Mitgliedschaft Rumäniens und Bulgariens gestimmt, aber heute gelangen wir zu dem Schluss, dass ein Beitritt im Jahr 2007 nicht zu rechtfertigen ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht zum Beitritt Rumäniens gestimmt. Meines Erachtens müssen die rumänischen Behörden ihre Anstrengungen verstärken, mehr Ordnung in das System internationaler Adoptionen von rumänischen Kindern zu bringen. Diese Angelegenheit sollte jedoch nicht zu Verzögerungen im Beitrittsprozess führen.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen sind zwar dafür, dass in der gesamten EU kulturelle und sprachliche Rechte für ethnische Minderheiten, einschließlich der ungarischen Minderheiten, gewährleistet werden. Doch fürchten wir, dass mit der Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität und der Selbstverwaltung auf die ungarische Minderheit in Rumänien ein Präzedenzfall geschaffen wird, der die Mitgliedstaaten zur Abkehr von ihren einzigartigen verfassungsrechtlichen Regelungen zwingen könnte. Der Grundsatz der Subsidiarität, der in Artikel 3 b des EU-Vertrags verankert ist, stellt nach wir vor die wichtigste Rechtsgrundlage dar, um Befugnisse, soweit dies möglich ist, von der EU auf die Mitgliedstaaten zu übertragen. Jeder Staat hat nach wie vor das souveräne Recht zu bestimmen, inwieweit Befugnisse wie solche zur Selbstverwaltung auf ethnischer, religiöser, sprachlicher oder territorialer Grundlage intern abgegeben werden sollen.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da insbesondere bei Rumänien nicht davon ausgegangen werden kann, dass es die Kopenhagener Kriterien erfüllt. Das Korruptionsproblem muss als besonders ernst angesehen werden, da es die Rechtssicherheit und letztendlich auch das demokratische System zu unterminieren droht.

Es wäre daher sinnvoll gewesen, den Beitritt dieses Landes zumindest auf 2008 zu verschieben, um sicherzustellen, dass die Reformen weitergeführt werden und ein annehmbares Niveau erreichen. Mit dem Beitritt sinkt nicht nur die Motivation dieser Länder, Reformen durchzuführen, sondern es verringern sich auch die Möglichkeiten der EU, Druck auszuüben.

 
  
  

- Berichte van Orden (A6-0420/2006) und Moscovici (A6-0421/2006)

 
  
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  Luciana Sbarbati (ALDE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Mit meiner Wortmeldung möchte ich meine Befriedigung über den Erfolg der Berichte zu Rumänien und Bulgarien zum Ausdruck bringen und insbesondere über den Bericht von Herrn Moscovici. Ich muss sagen, dass ich, obwohl ich mich über den Bericht und über die Fortschritte Rumäniens in Bezug auf das Beitrittsprotokoll freue, doch ebenso wie viele andere Mitglieder dieses Parlaments zutiefst unzufrieden bin wegen der Frage des Moratoriums für internationale Adoptionen, von dem etwa 1 200 Kinder betroffen sind.

Rumänien hatte versprochen, diese Fälle zu überprüfen, was es jedoch keineswegs getan hat. Die Lage sieht so aus, dass sich diese Kinder, die ihre Familien kennen gelernt haben, erneut in Waisenhäusern befinden: Ein derartiger Starrsinn ist unakzeptabel, weil, wie bereits mehrfach in diesem Hohen Haus betont wurde, wir eine Lösung für diese Kinder finden müssen, bei der allerdings ihr Grundrecht, eine Familie zu haben, keinesfalls verletzt werden darf. Sie haben Bindungen zu diesen Familien entwickelt und sollten zu ihnen zurückkehren.

Wir fordern mehr Sensibilität von der rumänischen Regierung, auch wenn die Änderungsanträge von Frau Gibault und anderen nicht vom Parlament gebilligt wurden, und wir fordern diese Sensibilität in Form einer Geste des guten Willens gegenüber diesen Kindern, nicht zuletzt so kurz vor Weihnachten.

 
  
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  Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Die ÖVP-Delegation hat beim Bericht van Orden für den Änderungsantrag 2 gestimmt und damit auch eine Mehrheit für diesen Änderungsantrag gesichert. Damit wurde klargestellt und sichergestellt, dass Artikel 30 des Protokolls über die Bedingungen und Einzelheiten der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien in die Europäische Union eingehalten wird, das heißt, dass der Vertrag erfüllt wird und damit – das ist die Konsequenz – die Reaktoren 3 und 4 des Kernkraftwerks Kosloduj 2006 geschlossen werden müssen. Weil die Schließung von Kosloduj damit sichergestellt worden ist, hat die Delegation der Österreichischen Volkspartei auch für den gesamten Bericht und damit für den Beitritt von Bulgarien gestimmt.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE), schriftlich. Ich bin der festen Überzeugung, dass Bulgarien und Rumänien ein Teil Europas sind und als solcher Vollmitglieder der EU werden sollen. Ich halte den Zeitpunkt zum kommenden Jahreswechsel allerdings für verfrüht, da beide Länder in vielen Bereichen noch Defizite bei der Anwendung und Umsetzung europäischer Vorgaben haben.

Angesichts der mehrfach konstatierten Rückstände beider Länder bei der Erfüllung der Beitrittskriterien, insbesondere bezüglich der Korruptionsbekämpfung und einer funktionierenden rechtsstaatlichen Justiz, halte ich es für untragbar, dass die vorgesehenen Schutzklauseln für die Bereiche Wirtschaft, Binnenmarkt sowie Justiz und Inneres nicht automatisch zum 1. Januar 2007 angewandt werden.

Aus diesen Gründen konnte ich den Berichten in der heutigen Abstimmung nicht zustimmen.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste hat mehrfach darauf verwiesen, dass die Erweiterung der EU von großer Bedeutung ist, aber nur dann erfolgen darf, wenn die Kandidatenländer reif dafür sind, dass heißt, alle Beitrittskriterien erfüllen. Leider haben wir in letzter Zeit eine bedauerliche Entwicklung erlebt, dass nämlich Verhandlungen eingeleitet wurden, ohne dass die Kandidatenländer auch nur annähernd die Bedingungen für einen Beitritt erfüllt haben.

Sowohl Bulgarien als auch Rumänien haben riesige Probleme, vor allem in Bezug auf Rechtssicherheit und Korruption. Ihre Aufnahme als Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt verstößt somit gegen die Prinzipien der EU. Diese Länder hätten vor dem Angebot eines EU-Beitritts erst wesentlich größere Fortschritte machen müssen, in einem Prozess, für den möglicherweise eine ganze Reihe von Jahren nötig gewesen wäre.

Die Juniliste ist jedoch der Ansicht, dass für ein Land, das nun einmal EU-Mitglied geworden ist, die gleichen Regeln gelten müssen, wie für alle anderen Mitgliedstaaten und deren Bürger. Die EU braucht einen gemeinsamen Arbeitsmarkt mit Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Gemäß den Beitrittsverträgen haben die einzelnen Mitgliedstaaten jedoch das Recht, für eine begrenzte Zeit Übergangsregeln auf diesem Gebiet einzuführen, was respektiert werden muss. Unseres Erachtens sollte jedoch Schweden dieses Recht nicht wahrnehmen.

Da Bulgarien und Rumänien unserer Meinung nach nicht reif dafür sind, bereits 2007 der EU beizutreten, haben wir gegen die beiden Berichte gestimmt.

 
  
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  Mathieu Grosch (PPE-DE), schriftlich. Die Erweiterungspolitik der EU war und ist ein wichtiges Instrument für die Stabilisierung Zentral- und Mitteleuropas sowie des Balkans. Durch den Anreiz einer Mitgliedschaft konnten und können diese Länder überzeugt werden, demokratische, rechtsstaatliche und marktwirtschaftliche Grundprinzipien in ihrem Staat fest zu verankern und zu praktizieren.

Es ist von größter Wichtigkeit, dass der Reformdruck auf die Kandidaten seitens der EU nicht durch verfrühte Versprechungen und das Festhalten an Daten für einen Beitritt genommen wird. Es bleibt meine Meinung, dass der Beitritt Rumäniens und Bulgariens verfrüht stattfindet. So schafft man Präzedenzfälle, da die Erfüllung der Grundvoraussetzungen für einen Beitritt, die bereits vor jeder Aufnahme von Beitrittsverhandlungen nicht nur auf dem Papier erfüllt sein sollten, in beiden Fällen nicht gewährleistet scheint.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Druck aller Institutionen auf Bulgarien und Rumänien wirklich bestehen bleibt und die noch notwendigen Reformen und deren Umsetzung genauestens verfolgt werden.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der Labour Party im Europäischen Parlament unterstützen diese Entschließung und möchten sich den Glückwünschen und Willkommensgrüßen anschließen, die an Bulgarien und Rumänien kurz vor ihrem Beitritt am 1. Januar 2007 gerichtet wurden. Gleichzeitig möchten wir aber auch betonen, dass sich die Beitrittskandidaten unbedingt an ihre Verpflichtungen aus dem Beitrittsvertrag halten müssen. Dazu gehört auch die Abschaltung der Blöcke 3 und 4 des Kernkraftwerkes Kosloduj vor Ende 2006. Außerdem möchte die Labour Party im Europäischen Parlament hervorheben, dass die EU auf klaren Menschenrechtsprinzipien beruht. Deshalb ist unabdingbar, dass alle Mitgliedstaaten und Beitrittsländer die Minderheitenrechte und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anerkennen.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), schriftlich. (NL) Ich habe gegen den Beitritt Rumäniens und Bulgariens gestimmt, da die Kriterien bezüglich der Korruptionsbekämpfung und der Rechtsstaatlichkeit noch nicht erfüllt sind.

Die Frage war, ob der Beitritt eines oder beider Länder um ein Jahr verschoben werden kann. Die Gelegenheit zu einer Verschiebung ist wieder nicht ergriffen worden, obwohl dem Bericht der Kommission zufolge objektiv aller Anlass dazu besteht. Aus diesem Grunde werde ich heute erneut gegen die Berichte Moscovici und Van Orden stimmen.

Die Wähler fordern immer wieder die strikte Einhaltung der Kriterien, was auch immer wieder zugesagt wird, aber nie geschieht. Deshalb werde ich persönlich – obschon ich dafür bin, dass Rumänien und Bulgarien zu gegebener Zeit in die EU aufgenommen werden – heute dagegen stimmen.

 
  
  

- Bericht Buzek (A6-0392/2006)

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich finde es sehr enttäuschend, dass es dem Parlament heute nicht gelungen ist, nochmals ein ganz klares Signal zu setzen, dass Europa eine Wertegemeinschaft ist und dass es nicht angehen kann, dass menschliches Leben – Embryonen – gezüchtet, verwertet und entsorgt wird. Ich hoffe aber, dass die Erklärung der Kommission eine gewisse Tragfähigkeit hat.

Ich finde es wirklich beschämend, wenn bereits heute die Erklärung der Kommission angezweifelt wird oder ihr eine Interpretationsrichtung gegeben wird, bei der sich eigentlich die Frage stellt: Wenn das stimmt, was Herr Busquin meint, warum hat die Kommission dann überhaupt eine Erklärung abgegeben? Die Kommission hat eine Erklärung abgegeben, und darauf haben ja auch viele Mitgliedstaaten bestanden, um ganz klar auszuschließen, dass Mitgliedstaaten direkt oder indirekt, wie beispielsweise die Bundesrepublik Deutschland, eine Forschung mitfinanzieren müssten, die in Deutschland ganz klar unter Strafe gestellt wird. Nichts anderes war das Ziel genau dieser Erklärung. Ich hoffe, auch die nächste Ratssitzung wird dies nochmals ganz klar betonen. Denn es geht nicht an, dass Europa zum Schleusenöffner für die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens wird.

Von daher glaube ich, dass heute kein schwarzer Tag war, sondern dass wir noch einmal ganz klar feststellen: Die Erklärung der Kommission kann nur dahingehend verstanden werden, dass nicht nur die Verwendung, sondern auch die Gewinnung von Embryonen – insbesondere die Zerstörung, die mit der Gewinnung dieser Embryonen einhergeht – nicht mit europäischen Finanzmitteln unterstützt wird.

 
  
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  Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. – (EN) Ich befürworte die Annahme des Berichts Buzek, weil damit die zum Gemeinsamen Standpunkt erzielte Kompromissvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission gebilligt würde, sodass das Siebte Rahmenprogramm endlich auf den Weg gebracht und umgesetzt werden könnte. Dennoch bin ich enttäuscht, dass die Mittelzuweisungen für Forschung und technologische Entwicklung gekürzt wurden.

Für besonders begrüßenswert halte ich die erzielte Kompromissvereinbarung zu der heiklen Frage der adulten und embryonalen Stammzellenforschung. Daher werde ich gegen solche Änderungsanträge wie den Änderungsantrag 49 von Kathy Sinnot und anderen Abgeordneten stimmen, mit denen die embryonale Stammzellenforschung gefährdet wird.

Ferner befürworte ich vor allem die Hinweise in diesem Kompromiss zum Gemeinsamen Standpunkt, in denen die Meeresforschung und -technologie als eine bereichsübergreifende wissenschaftliche Priorität bezeichnet werden. Hoffentlich werden diese Anmerkungen dazu beitragen, dass das „Marine Institute“, das seinen Sitz in Oranmore im County Galway hat, auch künftig eine weltweit erstklassige Plattform für den Ausbau der Meeresforschung in Irland darstellt. Und hoffen wir, dass Irland dadurch auf internationaler Ebene eine bedeutendere Rolle erlangt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Eine der Fragen zum Siebten Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013), die sich unweigerlich stellt, ist die nach seiner Finanzierung, oder in diesem Falle seiner mageren Finanzierung als Folge der unbefriedigenden Vereinbarung zur Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013. Dies ist ein Hinweis auf die mangelnde Übereinstimmung zwischen dem, was lauthals als Schlüsselziele der EU verkündet wird, und den zur Erfüllung dieser Ziele bereitgestellten Ressourcen. Das ist ein immer wiederkehrendes Problem sowohl in der EU als auch in Portugal.

Doch die Verhandlungen zwischen dem Rat und dem Parlament, die gerade Thema der Aussprache waren und zur Schlussabstimmung stehen, haben auch einige positive Ergebnisse hervorgebracht. Hervorheben möchte ich die Anhebung der Mittel für KMU und die Verhütung von Unfällen am Arbeitsplatz.

Leider wurden jedoch einige von unserer Fraktion eingereichte Vorschläge nicht angenommen, beispielsweise zur freien bzw. quelloffenen Software.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße diesen Bericht und werde mich in der Abstimmung dafür aussprechen. Die Zukunft Europas liegt im Hochtechnologiesektor, wo wir im internationalen Wettbewerb gut mithalten können, da wir Weltmarktführer sind. Ich hätte mir zwar noch mehr Finanzmittel und mehr marktorientierte Programme gewünscht, aber zumindest befindet sich die Union nun auf dem richtigen Weg.

Ich unterstütze – mit einigen Vorbehalten – die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen und befürworte, dass Gelder aus dem 7. Rahmenprogramm für diesen Forschungszweig bereitgestellt werden.

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die EU hat das Thema der Ozeane als eine der neuen strategischen Prioritäten auf ihre politische Tagesordnung gesetzt. Die Erhaltung des Meeres und von damit zusammenhängenden Wirtschaftstätigkeiten zur See ist keine Marotte, sondern eine unerlässliche Voraussetzung für den Wohlstand in einem zunehmend globalisierten Europa.

Europa muss künftig in die Entwicklung neuer Technologien in Verbindung mit dem Meer investieren und Vorreiter in neuen Bereichen sein. Der Fischereisektor muss im nächsten Gemeinschaftsrahmen eine maßgebende Rolle spielen und eine Forschungspriorität sein, und zwar aufgrund seiner derzeitigen Schwäche und weil die Erhaltung der Ozeane eine strategische Priorität der EU ist.

Der erreichte Kompromiss zur Einbeziehung der Fischerei als eines der Hauptthemen des Siebten Rahmenprogramms stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erhaltung der Meeresökosysteme und für den Schutz des Fischereisektors der Gemeinschaft dar.

Angesichts seiner generellen Bedeutung für die Forschung in Europa und da der fischereibezogenen Forschung eine gebührende Vorrangstellung eingeräumt wurde, habe ich für dieses Dokument gestimmt.

 
  
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  Peter Liese (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Wir begrüßen die Annahme des 7. Rahmenprogramms. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich in dem Kompromiss, der zur EU-finanzierten Forschung an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen erzielt wurde, nicht der Standpunkt der PPE-DE-Fraktion widerspiegelt, so wie er vor der ersten Lesung im Juni festgelegt wurde. In einer Abstimmung, die nach zahlreichen Diskussionen stattfand, sprach sich eine große Mehrheit der Fraktion für den Änderungsantrag 319 von Frau Niebler und anderen Abgeordneten aus, die sich für die Festlegung einer Frist stark machten. Wir halten es für bedauerlich, dass das Europäische Parlament diesen Änderungsantrag nicht gebilligt hat, vor allem weil nur 19 weitere Stimmen für die notwendige Mehrheit fehlten. Die PPE-DE-Fraktion sieht ein, dass der Änderungsantrag 319 laut Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nicht noch einmal für die zweite Lesung eingereicht werden darf. Das ändert aber nichts am Standpunkt der PPE-DE-Fraktion zu dieser Frage.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich freue mich, dass es dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie gelungen ist, mit dem Rat und der Kommission einen Kompromiss zu erzielen, sodass das Rahmenprogramm nun vor Jahresende verabschiedet werden kann. Ich hoffe, dass das 7. Rahmenprogramm nutzerfreundlicher als das 6. Rahmenprogramm sein wird. Durch meine Kontakte zu Nutzern und potenziellen Nutzern von EU-Forschungsmitteln habe ich erfahren, dass viele – wenn nicht sogar die Mehrheit – die bürokratischen Anforderungen, die an die Mittelverwendung geknüpft werden, für abschreckend, mühselig und oft unverhältnismäßig im Vergleich zur Höhe der bewilligten Zuschüsse halten.

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Wir begrüßen die Annahme des 7. Rahmenprogramms. Dennoch möchten wir darauf hinweisen, dass sich in dem Kompromiss, der zur EU-finanzierten Forschung an menschlichen Embryonen und humanen embryonalen Stammzellen erzielt wurde, nicht der Standpunkt der PPE-DE-Fraktion widerspiegelt, so wie er vor der ersten Lesung im Juni festgelegt wurde. In einer Abstimmung, die nach zahlreichen Diskussionen stattfand, sprach sich eine große Mehrheit der Fraktion für den Änderungsantrag 319 von Frau Niebler und anderen Abgeordneten aus, die sich für die Festlegung einer Frist stark machten. Wir halten es für bedauerlich, dass das Europäische Parlament diesen Änderungsantrag nicht gebilligt hat, vor allem weil nur 19 weitere Stimmen für die notwendige Mehrheit fehlten. Die PPE-DE-Fraktion sieht ein, dass der Änderungsantrag 319 laut der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments nicht noch einmal für die zweite Lesung eingereicht werden darf. Das ändert aber nichts am Standpunkt der PPE-DE-Fraktion zu dieser Frage.

Wir befürworten die Erklärung der Kommission zum Artikel 6 und fordern die Kommission und den Regelungsausschuss auf, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass nahezu 50 % aller Abgeordneten des Europäischen Parlaments für einen restriktiveren Ansatz in diesem heiklen Bereich stimmten. Daher ersuchen wir die Kommission und den Regelungsausschuss, bei der Umsetzung des 7. Rahmenprogramms und der Durchführung des in der Kommissionserklärung vorgeschriebenen Verfahrens mit Bedacht vorzugehen.

 
  
  

- Bericht Busquin (A6-0304/2006)

 
  
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  Brigitte Douay (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe heute für den Bericht von Herrn Busquin über die Festlegung von Regeln für die Beteiligung an Maßnahmen des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung gestimmt. Dieser Bericht ist Teil der Gemeinschaftsstrategie zur Forschungsförderung und ergänzt das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung für den Zeitraum 2007-2013, dem ich ebenfalls meine Stimme gegeben habe.

Durch die Änderungen, die mit diesem Bericht an den Regeln für die Beteiligung vorgenommen werden, wird es möglich sein, die Anwendung und Umsetzung des künftigen Rahmenprogramms zu verbessern, vor allem was kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbelangt, wodurch ihre Beteiligung an europäischen Forschungsprogrammen begünstigt wird.

Die KMU bilden einen besonderen Schwerpunkt dieses Berichts, und es werden mehr Flexibilität sowie Vorschriften und Kontrollen gefordert, die den besonderen Eigenschaften dieser Unternehmen gerecht werden. Ich bin erfreut, dass die Gemeinschaftsfinanzierung zugunsten von KMU aufgestockt werden soll und dass im Bericht sinnvollere Fristen für die Zahlungen genannt werden.

 
  
  

- Bericht Hasse Ferreira (A6-0289/2006)

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte auf die Richtlinie über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände eingehen. Zunächst muss ich sagen, dass ich ihr meine Stimme gegeben habe, denn insgesamt gab es eine wirkliche Verbesserung der Sicherheits- und Umweltaspekte sowie der Fragen im Zusammenhang mit der menschlichen Gesundheit und auch der Interessen europäischer Unternehmen.

Ich glaube jedoch, dass wir eine gute Gelegenheit verpasst haben, um eine klare Unterscheidung zwischen Feuerwerkskörpern zu treffen, die bei öffentlichen Feiern oder Darbietungen, in Theatern, im Kino usw. Verwendung finden, und Schlagkolben, die im Spielzeug, den Airbags in Fahrzeugen und sogar in Sicherheitsgurten eingesetzt werden. In dieser Hinsicht ist unser Text meiner Meinung nach etwas verwirrend. Ich hoffe, dass dies später nachgebessert werden kann. Vorerst habe ich zugestimmt, auch wenn ich den Text für nicht ganz zufrieden stellend halte.

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Wir brauchen klare Regeln für den Markt für pyrotechnische Erzeugnisse, und deshalb habe ich den Bericht von Joel Hasse Ferreira befürwortet. Dank des Beitrags des Europäischen Parlaments haben professionelle Nutzer nunmehr Zugang zu vereinfachten Verfahren und Produktbezeichnungen wie beispielsweise im Falle von Airbags und Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen, bei denen pyrotechnische Technologien zum Einsatz kommen. Diese Maßnahme wird zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilindustrie beitragen. Eine einzige EU-Richtlinie wird jetzt 25 parallele nationale Zulassungsverfahren ersetzen und damit den derzeitigen komplexen Rechtsrahmen, dem es an Transparenz mangelt und der den Unternehmen einen erheblichen Verwaltungsaufwand aufbürdet, beseitigen. Ich bin überzeugt davon, dass wir einen vernünftigen Schritt in Richtung freier Verkehr pyrotechnischer Erzeugnisse unter besonderer Beachtung der menschlichen Gesundheit und der öffentlichen Sicherheit getan haben.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Der Markt für Feuerwerkskörper ist durch Probleme in folgenden Bereichen gekennzeichnet: Qualität der importierten Erzeugnisse, sicherer Umgang mit diesen Erzeugnissen, sichere Lagerung und die entsprechenden Herstellungsbedingungen. Ich habe für diesen Bericht gestimmt und befürworte die Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Feuerwerkskörpern und des Umgangs mit diesen Erzeugnissen. Viel zu viele Menschen (insbesondere junge Menschen) erleiden infolge von fehlerhaften Feuerwerkskörpern oder des unsachgemäßem Umgangs mit diesen Erzeugnissen Verbrennungen und Narben.

 
  
  

- Bericht Andersson (A6-0324/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir teilen die Auffassung des Berichterstatters nicht, dass die Schaffung eines Europäischen Systems Integrierter Sozialschutzstatistiken von großer Bedeutung sein soll. Die Mitgliedstaaten sind durchaus in der Lage, bei wichtigen Aufgaben dieser Art ohne die Einmischung von EU-Institutionen zusammenzuarbeiten.

 
  
  

- Bericht Laperrouze (A6-0305/2006)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. (DA) Aus Protest gegen den Euratom-Vertrag stimme ich gegen sämtliche Berichte zur Überarbeitung der Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung im Nuklearbereich.

Stattdessen sollte der 50. Jahrestag des Euratom-Vertrags für eine Überprüfung genutzt werden, mit der sichergestellt wird, dass nur jene Länder, die dies wünschen, gemäß Artikel 43 des Vertrags von Nizza an einer verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen. Damit kann gewährleistet werden, dass Mitgliedstaaten wie Dänemark, die weder über Kernkraft verfügen noch entsprechende Absichten verfolgen, nicht mehr gezwungen werden, sich an deren Finanzierung zu beteiligen.

Nach Ansicht der Juni-Bewegung ist es deshalb ein Fehler, in Kernkraft oder Fusionsenergie zu investieren, weil es weltweit ein riesiges Potenzial für Solarenergie und Windkraft gibt, die, selbst wenn wir sie nur zu 10 % nutzen, dreißigmal mehr Energie zur Verfügung stellen, als die ganze Welt 2010 verbrauchen wird. Die Energiepolitik sollte sich folglich ausschließlich auf die Erarbeitung eines Plans zur Erschließung dieses Potenzials konzentrieren und dazu die bereits vorhandenen Technologien einschließlich Windkraftanlagen, Solarzellen und Wellenkraft – und schließlich Wasserstoff – für den Transport und die Lagerung von Energie weiterentwickeln und ausbauen.

 
  
  

- Bericht Riera Madurell (A6-0379/2006)

 
  
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  Lambert van Nistelrooij (PPE-DE), schriftlich. (NL) Zur Abstimmung gestellt werden nicht nur das Forschungsrahmenprogramm, sondern auch die spezifischen Programme, und obwohl der Kompromiss zwischen Parlament und Rat in Bezug auf das Rahmenprogramm zur Abstimmung ansteht, wird auch über die spezifischen Programme en bloc abgestimmt. Ausnahmen bilden die spezifischen Programme „Ideen“, „Zusammenarbeit“ und „Kapazitäten“, wo ungeachtet einer zusätzlichen Änderung bei der Stammzellenforschung die Stellungnahme, die das Parlament 2006 annahm und zu welcher der folgende Kompromiss erzielt wurde, unangetastet bleibt:

„Bestimmte Forschungsbereiche, wie die auf das reproduktive Klonen von Menschen gerichteten Tätigkeiten oder Änderungen des menschlichen genetischen Materials, kommen für eine Gemeinschaftsfinanzierung nicht in Betracht. Darüber hinaus hat die Kommission bestätigt, sie wolle an der gegenwärtigen Praxis festhalten und werde dem Regelungsausschuss keine Vorschläge unterbreiten, die Forschungstätigkeiten beinhalten, bei denen menschliche Embryos vernichtet werden, auch nicht, wenn es dabei um Stammzellengewinnung geht. Während diese Forschungsphase von der Finanzierung ausgeschlossen wird, hat sich die Gemeinschaft zur Finanzierung der anschließenden Forschungsphasen, bei denen es um menschliche Embryo-Stammzellen geht, verpflichtet“.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Demokraten) und europäischer Demokraten hat daher für diese Änderungen in den spezifischen Programmen „Ideen“ und „Kapazitäten“ gestimmt. In Bezug auf „Zusammenarbeit“ hat der Schattenberichterstatter jedoch eine freie Abstimmung empfohlen, wozu wir ebenfalls gerne bereit sind.

 
  
  

- Bericht Guidoni (A6-0333/2006)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir hätten gegen die Änderungsanträge 11, 20 und 21 gestimmt, wenn darüber nicht en bloc abgestimmt worden wäre. Da aber im Bericht Guidoni großes Gewicht auf den Schutz und die Sicherheit gelegt wird, haben wir für den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. – (EN) Ich werde gegen diesen Bericht stimmen, vor allem weil ich der Ansicht bin, dass der ITER ein Beispiel für ein Großforschungsprojekt ist, das Unmengen an Geldern verschlingen wird. Diese Mittel sollten lieber in andere FuE-Projekte gesteckt werden, die wesentlich mehr für die Wettbewerbsfähigkeit und Energieautonomie der EU tun würden als diese riesige Geldvernichtungsmaschine. Seit mehr als einem halben Jahrhundert verspricht man uns, dass die Fusionswissenschaft „morgen“ Ergebnisse liefern wird, aber dieser Tag ist nie gekommen.

 
  
  

- Entschließungsantrag – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (B6-0625/2006)

 
  
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  Lydia Schenardi (NI).(FR) Herr Präsident! Nachdem der unkontrollierten Einwanderung durch die Aufhebung der EU-Grenzkontrollen im Rahmen der Schengener Abkommen Tür und Tor geöffnet und ganze Abschnitte der Asylgesetzgebung durch den Vertrag von Amsterdam vergemeinschaftlicht wurden, werden wir nun aufgefordert, noch weiter zu gehen und der Union Zuständigkeiten zu übertragen, indem wir die Einstimmigkeit im Rat in Fragen der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit aufgeben.

Unsere Eurokraten lernen offensichtlich nie dazu. Obgleich wir durch den Einfall von Zehntausenden illegaler Einwanderer an den Küsten Spaniens und Italiens, die sich die fehlenden Grenzkontrollen zunutze gemacht haben, um europäisches Hoheitsgebiet zu erreichen, hätten gewarnt sein müssen, und obwohl wir die bittere Erfahrung machen mussten, dass Europa derartigen Situationen hilflos gegenübersteht, müssen wir nun mit anhören, wie Herr Cavada die Worte von Herrn Sarkozy aufgreift und uns vorschlägt, die Entscheidungsbefugnisse der Mitgliedstaaten im Bereich der Steuerung der Migrationsströme weiter einzuschränken, indem mit Hilfe der Übergangsklausel die Einstimmigkeitsentscheidung im Rat abgeschafft wird.

Nicht ein nach föderalen Grundsätzen ausgerichtetes Europa wird in der Lage sein, die grenzüberschreitende Kriminalität zu senken, sondern die europäischen Nationen müssen im Gegenteil dem Schweizer Beispiel folgen, ihre Zukunft wieder selbst in die Hand nehmen und sich wirksam gegen die Invasion der Einwanderer schützen.

 
  
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  Michael Cashman (PSE), schriftlich. (EN) Die Delegation der britischen Sozialdemokraten (EPLP) hat für den Bericht Cavada und die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) (Artikel 2 und 39 des EU-Vertrags) gestimmt. Denn wir befürworten sämtliche Maßnahmen, mit denen die Transparenz und Effizienz der EU-Einrichtungen und ihre Fähigkeit, im Bereich Justiz und Inneres greifbare Ergebnisse für unsere Bürger zu erzielen, verbessert werden können. Ferner schließen wir uns der Forderung des Europäischen Parlaments an, dass unbedingt eine weit reichende Debatte über mögliche Wege zur Verbesserung unserer Effizienz in diesem Bereich eingeleitet werden muss. Dies betrifft sowohl verfahrensrechtliche Aspekte als auch die praktische Zusammenarbeit. Dennoch achten und respektieren wir den Grundsatz, dass sich die Mitgliedstaaten im Rat darüber einig werden müssen, wie diese Agenda am besten verwirklicht werden kann. Es ist zwingend erforderlich, dass alle verfahrensrechtlichen Entscheidungen, die Bereiche der nationalen Souveränität betreffen würden, einer umfassenden und ernsthaften Prüfung unterzogen werden, bevor wir zu irgendwelchen Beschlüssen gelangen. An dieser Debatte sollten die einzelstaatlichen Parlamente und das Europäische Parlament sowie die im Rat vertretenen Mitgliedstaaten und die Kommission beteiligt werden.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir bedauern, dass die Verfassung nicht in Kraft treten konnte und es deshalb auf dem bedeutsamen und weitreichenden Gebiet Justiz und Inneres kein Mitentscheidungsverfahren gibt.

Allerdings hegen wir erhebliche Zweifel an einer Lösung der aktuellen Situation durch die Übergangsklauseln und haben uns daher bei der Schlussabstimmung über den Entschließungsantrag zu den Fortschritten der EU bei der Schaffung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (B6-0625/06) der Stimme enthalten.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Alljährlich steht das Parlament vor der Aufgabe, die Fortschritte der EU bei der Schaffung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu bewerten.

Ich bin sehr für den Gedanken, dass das europäische Aufbauwerk nicht auf Wirtschaftsräume beschränkt sein sollte und dass – zusätzlich zum Europa des Handels, des Kapitals und der Dienstleistungen – ein Europa der Bürger errichtet werden muss.

Es ist festzustellen, dass eine Reihe von Schritten unternommen und deutliche Fortschritte erzielt worden sind. Doch wir müssen auch bekennen, dass das Tempo und die Reichweite der Maßnahmen besser den allgemein anerkannten Erfordernissen in diesem Bereich entsprechen müssen.

Einer der Gründe, warum keine wesentlicheren Fortschritte zu verzeichnen sind, ist institutionell bedingt; es ist schwieriger, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, wenn viele Entscheidungen im Rahmen des dritten Pfeilers verbleiben und unter Einhaltung der Einstimmigkeitsregel gefasst werden müssen.

Ferner möchte ich auf die aus meiner Sicht wichtigste neue Entwicklung in diesem Jahr hinweisen, nämlich die Rechtsgrundlage für die zweite Generation des Schengener Informationssystems. Ich halte es für wünschenswert, dass das SIS II so bald als möglich einsatzbereit ist und dass die Kommission das Parlament über alle etwaigen Verzögerungen und die Gründe dafür unterrichtet.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Auch wenn in der vorliegenden Entschließung die inakzeptable, die Grundrechte und –garantien der Bürger untergrabende Übermittlung personenbezogener Daten von der EU an die USA verurteilt wird, ist diese Entschließung doch ein Beleg für die Föderalismusbesessenheit der Mehrheit im Parlament.

Das ist der Grund für zahllose Vorschläge, den Bereich Justiz und Inneres von der souveränen Kontrolle der Mitgliedstaaten und ihrer Organe auf eine supranationale EU-Ebene zu übertragen. Beispiele dafür sind die Vorschläge, „die Bestimmungen über die polizeiliche (einschließlich EUROPOL) und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (einschließlich EUROJUST) in den Gemeinschaftsrahmen (zu) übertragen“ und „für eine Ausweitung des Verfahrens der Mitentscheidung mit dem Parlament und der qualifizierten Mehrheit im Rat“ auf die Einwanderung zu sorgen.

Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt. Ein weiterer Grund, gegen ihn zu stimmen, war, dass die Mehrheit des Parlaments abgelehnt hat, Vorschläge unserer Fraktion mit folgenden Anliegen in die Entschließung aufzunehmen: erstens die Verurteilung der geschlossenen Lager für Einwanderer; zweitens die Forderung nach Achtung des Rechts auf Asyl und nach Einhaltung der UN-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen; sowie drittens die Forderung, Finanzmittel zur Verbesserung der Asylsysteme, zur Eingliederung von Einwanderern und zur Bekämpfung der eigentlichen Ursachen für die Einwanderung zu verwenden statt eine Politik der Festnahme und Rückführung zu fördern.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), schriftlich. – (FR) Wenn es tatsächlich einen Bereich gibt, in dem die Maßnahmen des Parlaments und der Europäischen Kommission verfehlt waren, dann bei der Errichtung ihres so wertvollen und begehrten „Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.

Bei der Annahme des Vertrags von Amsterdam wurde uns ein europäischer Raum versprochen, in dem alle Freiheiten vertreten und gewährleistet sein und wir vor allen Unsicherheiten geschützt würden. Wie wir vorhergesagt haben, ist genau das Gegenteil eingetreten.

Die Zahlen der Einwanderer, vor allem illegaler Einwanderer, und die Unsicherheit waren niemals so groß und die Mafia und Kriminelle niemals so stark wie nach der Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen durch das Übereinkommen von Schengen und der Vergemeinschaftung der Asyl- und Visumspolitik.

Heute schlägt Herr Cavada in seinem Entschließungsantrag vor, die Befugnisse im Bereich der Einwanderungspolitik durch die Abschaffung der Einstimmigkeitsregel im Rat auf die Europäische Union zu übertragen.

Ich möchte erneut darauf hinweisen, dass die illegale Einwanderung und die damit verbundenen menschlichen Tragödien nicht durch eine Übertragung nationaler Vorrechte an die Europäische Union aus der Welt zu schaffen sind. Die Hauptursache dieser Probleme lässt sich auf die Aufhebung der Grenzkontrollen in den Mitgliedstaaten zurückführen. Wir sollten diese Kontrollen wieder einführen: Dann, und nur dann werden die Mitgliedstaaten in der Lage sein, wirksam gegen den Massenzustrom illegaler Einwanderer und die große Zahl grenzüberschreitender Verbrechen vorzugehen.

 
  
  

- Entschließungsantrag – Aids (B6-0619/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der weltweite Kampf gegen HIV/Aids ist eine sehr dringende Angelegenheit, die ein umfassendes internationales Engagement erfordert. Wir sind jedoch der Auffassung, dass HIV/Aids-Fragen nicht im Rahmen der EU-Zusammenarbeit behandelt werden sollten. Unserer Auffassung nach muss der Kampf gegen HIV/Aids von den einzelnen Mitgliedstaaten der Union im Rahmen der Weltgesundheitsorganisation WHO selbst geführt werden.

Die Juniliste strebt eine begrenzte EU-Zusammenarbeit an. Wir sind dagegen, dass die EU Einfluss und Zuständigkeiten in Fragen erhält, mit denen sich bereits andere internationale Organisationen beschäftigen.

Da dieser Entschließungsentwurf jedoch vor allem eine Meinungsäußerung dazu ist, wie Aids bekämpft werden sollte, haben wir für ihn in seiner Gesamtheit gestimmt, ebenso wie für die Änderungsanträge, die sich für eine Reproduktivmedizin aussprechen.

 
  
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  Jules Maaten (ALDE), schriftlich.(NL) Um der Verbreitung von HIV und AIDS erfolgreich entgegenwirken zu können, müssen die Mittel gezielt auf verschiedene gefährdete Gruppen fokussiert werden. Wichtig dabei ist die aktive Mitwirkung der Nichtregierungsorganisationen, damit sie die einzelstaatlichen Behörden überwachen und bei der Umsetzung internationaler Übereinkommen zur Rechenschaft ziehen können. Außerdem müssen HIV-Infizierte an der für sie festgelegten Politik beteiligt werden und in deren Mittelpunkt stehen. Da der Kampf gegen HIV und AIDS eine der weltweit größten Herausforderungen darstellt, verdient der vorliegende Entschließungsantrag unsere Unterstützung.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Entschließungsantrag weist auf bestehende Probleme hin und schlägt einige praktische Maßnahmen zur Bekämpfung und Bewältigung der Situation vor. Die Unfähigkeit, dieser Krankheit vorzubeugen und sie zu bekämpfen, ist nach wie vor ein Parameter, der Armut und Elend der Bevölkerung in kapitalistisch schwächer entwickelten Ländern bewirkt und zu stärkerer Ausbeutung insbesondere des natürlichen Reichtums führt. Zudem trägt die enorme Ausbreitung der Krankheit in den kapitalistisch schwächer entwickelten Ländern wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit auf der ganzen Welt bei, was ernsthafte Auswirkungen auf die globale öffentliche Gesundheit hat. Die Grundlage für die substanzielle Bewältigung des AIDS-Problems liegt in der Lösung dieses politischen und wirtschaftlichen Problems zum Wohle der Völker.

Arzneimittel und die wissenschaftlichen Kenntnisse und Techniken für ihre Produktion sind gesellschaftliche Güter. Wir kämpfen gegen Maßnahmen zum Schutz der Monopole, die die Bevölkerung daran hindern bzw. es ihr erschweren, lebenswichtige Waren zu bekommen.

Es ist die Pflicht eines jeden Staates, die Gesundheit seines Volkes zu schützen. Wir lehnen es ab und verurteilen es, dass öffentliche und ständig präsente Gesundheitsbehörden durch Nichtregierungsorganisationen ersetzt werden sollen; dies gilt ebenso für die Philosophie der freiwilligen Versorgung und der individuellen Verantwortung, die weltweit als Lösung für die Probleme der öffentlichen Gesundheit propagiert werden. Die Staaten, in denen es ein Gesundheitssystem gibt, müssen ihr Augenmerk darauf richten, beständige öffentliche Infrastrukturen und Behörden auf allen Ebenen zu schaffen, die mit ausreichendem Fachpersonal ausgestattet sind und deren Hauptziel die gesundheitliche Erstversorgung ist. Diese können zugleich Zuschüsse aus internationalen Finanzmitteln erhalten, wobei die administrative Verantwortung bei internationalen Gesundheitsorganisationen liegt, und zugleich kann gewährleistet werden, dass weltweit auf wissenschaftlicher und praktischer Ebene zusammengearbeitet und sich gegenseitig geholfen wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag zur Bekämpfung von Aids gestimmt. HIV/Aids macht nicht vor Grenzen halt und kennt keinerlei Beschränkungen. Es ist erbarmungslos in seiner weltweiten Ausbreitung. Jede Stunde infizieren sich 450 Menschen, somit stecken sich jährlich insgesamt 4 Millionen Menschen an. Im Jahre 2005 lebten 40 Millionen Menschen mit HIV, wobei etwa 95 % der Erkrankten auf die Entwicklungsländer entfielen. Dies stellt eine kaum zu bewältigende Last für das Gesundheitswesen und die Volkswirtschaften dieser Länder dar. HIV/Aids könnte sich als das größte Hindernis für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele herausstellen. Daher vertrete ich die Ansicht, dass das Ziel Nummer 1 für die Forschungsgemeinschaft und die Pharmaindustrie heutzutage in der Entwicklung eines Aids-Impfstoffes bestehen muss. Eine solche Entdeckung würde uns gestatten, von einer Welt ohne Aids zu träumen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Aids befindet sich erneut auf dem Vormarsch. In Belgien wurden mit 1 072 Neuinfektionen im Jahr 2005 und einem Anstieg von 52 % innerhalb von acht Jahren Rekordwerte erreicht.

Die Zahl der Todesfälle ist, zumindest in Belgien, dagegen zurückgegangen. Dennoch gehört Aids mittlerweile zum Alltag. Die Verwendung von Kondomen ist vergleichbar mit einer Diät, an die man sich immer halten muss: Manchmal würde man am liebsten aufgeben. Wir müssen daher die Mittel für die Prävention aufstocken und in stark religiös geprägten Regionen deutlich machen, dass Aufforderungen zur Enthaltsamkeit völlig indiskutabel sind.

Aus diesem Grund habe ich den Entschließungsentwurf zu Aids unterschrieben. Ich wollte die Aufmerksamkeit auf die Kinder lenken, die Aids zum Opfer fallen. Die Krankheit hat 15 Millionen Kinder zu Waisen gemacht, von denen allein 12 Millionen in Afrika leben. Professor Luc Montagnier, der den Erreger entdeckt hat, sagte, dass es zehn Jahre dauern würde, bis man die vollen Folgen der Infektionswelle zu spüren bekäme, und dass die demografischen Auswirkungen immens sein würden, weil durch die Krankheit eine ganze Generation junger Erwachsener ausgelöscht würde.

Am kommenden Freitag findet der Welt-Aids-Tag statt. Wir dürfen uns diese Gelegenheit nicht entgehen lassen, auf die zunehmende Tragweite der Aids-Problematik hinzuweisen. Gleichzeitig sollte die auf andere Infektionskrankheiten zurückzuführende Sterblichkeitsrate glücklicherweise zurückgehen.

 
  
  

- Bericht Lynne (A6-0351/2006)

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Bei der heutigen Abstimmung habe ich die wichtigsten Bestimmungen des Berichts über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der erweiterten Europäischen Union: Europäischer Aktionsplan 2006-2007 befürwortet. Besonders unterstreichen möchte ich die Beschäftigung von Behinderten, die dazu beitragen kann, eine soziale Ausgrenzung zu verhindern. Es ist unbedingt erforderlich, dass auch Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Menschen mit Mehrfachbehinderungen zur Verfügung stehen, die deren Fähigkeiten entsprechen. Deshalb gilt es, nicht nur die Richtlinie des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf umzusetzen, sondern auch eine Richtlinie speziell zur Behinderungsproblematik sowie eine gemeinsame europäische Definition des Begriffs der Behinderung zu erarbeiten. Ferner müssen schnellstmöglich Informationskampagnen aufgelegt und bei Bürgern und Arbeitgebern Aufklärungsarbeit über die Beschäftigung behinderter Menschen geleistet werden. Unternehmen, die behinderte Menschen beschäftigen, verdienen die Achtung und Wertschätzung der Öffentlichkeit.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die verschiedenen Formen von Diskriminierung und Ungerechtigkeit, mit denen Menschen mit Behinderungen und ihre Familienangehörigen zu kämpfen haben, sind hinlänglich bekannt. Es sind Fortschritte zu verzeichnen, aber es bleibt noch viel umzusetzen. Zu den Hauptprioritäten gehört die Verstärkung staatlicher Politikmaßnahmen, mit denen die effektive Einhaltung der Gleichberechtigung sichergestellt werden soll. Wir brauchen mehr Investitionen in Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, soziale Sicherheit und Beschäftigung, mit denen ein freier Zugang zu hochwertigen Dienstleistungen gewährleistet wird, die soziale Integration gefördert sowie Armut und Ausgrenzung bekämpft werden.

In dem heute angenommenen Bericht wird auf unterschiedliche Bereiche hingewiesen, in denen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten verbessert werden könnten.

Außerdem begrüßen wir die soeben vom Parlament angenommene Forderung nach einer eigenen Richtlinie zum Thema Behinderung und nach Unterzeichnung und Ratifizierung des kürzlich verabschiedeten UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Darum haben wir für die angenommene Entschließung gestimmt in der Hoffnung, dass ihr die gebührende Bedeutung beigemessen wird.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die EU vertuscht bewusst die klassenbasierten Ursachen der Probleme, die Menschen mit Behinderungen haben.

Viele von ihnen wären heute nicht behindert, wenn an den Arbeitsplätzen und in den Unternehmen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zur Anwendung kämen und wenn es durchweg kostenlose öffentliche Gesundheitssysteme und Rehabilitationseinrichtungen gäbe, die in diese integriert sind und nicht im Zusammenhang mit kommerziellen Aktivitäten stehen.

Im Gegensatz dazu wird, ausgehend von den volksfeindlichen Beschlüssen von Maastricht und Lissabon, vorgeschlagen, die Behinderungen weiter von den Gesundheitsdienstleistungen zu entkoppeln.

Einzelne Maßnahmen scheinen positiv zu sein. Sie fördern jedoch hauptsächlich Privatisierungen und die Maximierung der Profite des Kapitals, indem sie methodisch den Widerstand von Behinderten- und Volksbewegungen brechen.

Mit keiner Silbe wird die Verpflichtung der Staaten erwähnt, allen behinderten Kindern spezielle, kostenlose Schulen bereitzustellen und denjenigen, die erwerbsfähig sind, Arbeit mit allen dazugehörigen Rechten anzubieten sowie spezielle Versorgung und besonderen Schutz zu gewährleisten.

Die Beschäftigung behinderter Menschen wird in einem Atemzug mit Leistungskürzungen und nicht mit dem Recht auf Arbeit und Schutz genannt.

Unerwähnt bleiben auch die Rechte, die in den ehemaligen sozialistischen Ländern errungen worden sind und die der Kapitalismus abschafft. Wie viele behinderte Menschen gingen damals zur Schule und wie viele gehen jetzt? Wie viele gingen zu Zeiten des Sozialismus einer Beschäftigung nach und wie viele tun dies jetzt?

Was das Kapital interessiert, das ist die Schaffung einer Elite bei den Behindertenorganisationen, um sie am Gängelband führen zu können.

Die Menschen mit Behinderungen sollten das Gerede von „gleichen Rechten“ und der „Bekämpfung von Diskriminierung“ mit Misstrauen betrachten: Das Ziel besteht darin, die Privatisierung und Kommerzialisierung der Sozialpolitik auszuweiten, was vor allem die Behinderten und die armen Volksschichten trifft.

Sie müssen ihren Kampf gegen die Politik des Kapitals verstärken.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen ausgezeichneten Bericht gestimmt. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht darauf, dass ihnen – genauso wie Menschen ohne Behinderungen auch – die Möglichkeit eingeräumt wird, individuelle Entscheidungen zu treffen und die Kontrolle über ihr alltägliches Leben selbst auszuüben. Somit liegt auf der Hand, dass unbedingt ein Umfeld geschaffen werden muss, das behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben gestattet. Die Empfehlungen aus diesem Bericht würden uns, sofern sie denn umgesetzt werden, einen großes Stück auf diesem lohnenden Weg voranbringen.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Entwicklung zur Beseitigung vieler Formen von Diskriminierung, mit denen Menschen mit Behinderungen zu kämpfen haben, ist zu begrüßen.

Im Bereich der Beschäftigung zeigen sich die Hauptbeschränkungen für Arbeitnehmer mit Behinderungen in Gestalt von Vorurteilen bei Arbeitgeberorganisationen, beim Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, um zur Arbeit zu gelangen. Die Hauptfolge dieser physischen Hindernisse ist eine höhere Arbeitslosigkeit bei diesen Arbeitnehmern.

Deshalb bin ich für konkrete Maßnahmen sowohl auf EU- als auch auf Mitgliedstaatenebene, mit denen Dienstleistungen zielgerichtet gefördert werden, die die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft, die Bildung, die Berufsausbildung und den Arbeitsmarkt unterstützen.

In Anbetracht dessen unterstütze ich diesen Bericht, weil ich beispielsweise dafür bin, den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Internet und insbesondere zu Websites öffentlicher Einrichtungen zu fördern.

Ich finde es empörend, dass die sozialistische Regierung in Portugal den genau entgegengesetzten Weg verfolgt, indem sie eine Kürzung der Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit und der Steuervorteile für Menschen mit Behinderungen im Staatshaushalt 2007 vorschlägt.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) Für Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf bessere Integration im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt haben, ist der Zugang zum öffentlichen Nahverkehr und zur Informations- und Kommunikationstechnologie von entscheidender Bedeutung. Die Berichterstatterin empfiehlt zu Recht die Annahme einer europäischen Charta für die „Qualität von Begleitdiensten für Menschen mit Behinderungen“.

Aus diesem Grund habe ich für den Bericht von Frau Lynne gestimmt, in dem unter anderem auf die Notwendigkeit hingewiesen wird, europäische Vorschriften zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf Zugang zu allen Verkehrsträgern nach dem Vorbild der für behinderte Flugreisende geltenden Rechtsvorschriften anzunehmen.

Es gilt, die Vorurteile abzubauen. Wir müssen Informationskampagnen auflegen, damit die Arbeitgeber der Einstellung von Menschen mit Behinderungen vorurteilslos gegenüberstehen, insbesondere, was falsche Vorstellungen im Hinblick auf die Kosten einer Beschäftigung und die Fähigkeiten der Bewerber angeht. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass Maßnahmen für Behinderte als neue Dienstleistung für Unternehmen gehandhabt werden mit dem Ziel, die Erhaltung der Beschäftigung (als Form der Prävention) oder die berufliche Wiedereingliederung (als Form der Rehabilitation) für Personen zu gewährleisten, bei denen die Gefahr besteht, dass es am Arbeitsplatz zu einer Behinderung kommt.

 
  
  

- Bericht Castillo Vera (A6-0384/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen zwar die Maßnahmen zur Beseitigung der Bürokratie und zur Vereinfachung der Verwaltung, nicht zuletzt für KMU, – sofern dies nicht die „Vereinfachung“ bestehender Verfahren zum Schutz der Arbeitnehmer bedeutet – und zur Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln, halten aber den Weg, der in diesem Bericht empfohlen wird, für gefährlich.

Die zunehmende Betonung der Verknüpfung von Bildungs-/Lehrsystemen und der Geschäftswelt ist besorgniserregend, denn das führt zu einer Vermarktung der Bildung und zu einer Ablösung der Bildung durch eine personalorientierte Ausbildung für die Bürger. Gleichzeitig wird der „Unternehmergeist“ als Lösung für die Probleme der Arbeitslosigkeit in Europa hingestellt und versucht, das Konzept der „Beschäftigungsfähigkeit“ aufzuwerten, wodurch Bereiche, die in die Zuständigkeit des Staates fallen, wieder der Verantwortung des Einzelnen überlassen bleiben, was im Widerspruch zum Inhalt der so genannten Verfassung für Europa steht. Das betrifft auch die „Unvermeidlichkeit“ einer Anhebung des Ruhestandsalters, was die Rechte von Arbeitnehmern und von jungen Arbeitssuchenden bei einem immer schmaleren Arbeitsmarktangebot untergräbt.

Nicht zuletzt legt man großen Wert auf private-öffentliche Partnerschaften, die in der Regel bedeuten, dass dem privaten Sektor wichtige Bereiche auf dem silbernen Tablett serviert werden, die wegen ihres sozialen Charakters in die öffentliche Hand gehören. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Wozu dient der Bericht von Frau del Castillo Vera? Hinter dem verführerischen Titel „Jetzt aufs Tempo drücken – Ein Europa der unternehmerischen Initiative und des Wachstums schaffen“ verbirgt sich, wie in diesem Hohen Hause üblich, eine Liste von Binsenweisheiten und Grundsatzfragen. Einige von ihnen sind ausgesprochen zweckmäßig, wenn es zum Beispiel um die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen oder um den Abbau der Bürokratie geht, werden sich jedoch niemals in den Gemeinschaftsvorschriften niederschlagen. Andere wiederum – ein dogmatisches Festhalten am Freihandel, ein übertriebener Wettbewerb, immer mehr Europa etc. – sind genau die Ursachen für die Probleme, die wir vorgeblich lösen wollen.

Letztendlich besteht der interessanteste Teil des Berichts wohl aus den drei Seiten, die ein gutes Drittel des Textes ausmachen und eine womöglich nicht einmal umfassende Liste der im Bericht genannten Dokumente enthalten. All dies bedeutet noch lange nicht, dass wir jetzt aufs Tempo drücken. Sie sind sinnbildlich für den unaufhaltsamen Redefluss, den die europäischen Institutionen bisweilen im Bereich Wachstum und Beschäftigung unter Beweis stellen, um ihren Teil der Verantwortung für die katastrophale soziale und wirtschaftliche Situation in Europa zu kaschieren.

 
  
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  José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe diesen ausgezeichneten Bericht unterstützt, der einen Weg aufzeigt, wie die EU erfolgreich im Wettbewerb auf dem Weltmarkt bestehen kann. Die EU kann aus dem Bemühen, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten, Nutzen ziehen, wenn sie eine Kultur der Innovation und Forschung fördert.

In diesem Sinne muss die EU all ihre Bemühungen darauf konzentrieren, den Unternehmergeist und vor allem KMU zu fördern, weil diese

- eine Schlüsselrolle in der europäischen Wirtschaft spielen, indem sie zu einem stärkeren und anhaltenderen Wachstum beitragen;

- für rund 95 % der entstandenen Arbeitsplätze verantwortlich sind;

- als faktischer Treffpunkt zwischen Hochschulen und Unternehmen dienen können;

- eine unabdingbare Verbindung zwischen der Praxis der Fertigung und der geographischen Dimension gewährleisten und damit ermöglichen, dass das Problem der Verlagerung überwunden und bewältigt wird.

Trotz dieses grundlegenden Beitrags zum Wirtschaftswachstum müssen sich die KMU nach wie vor mit Hindernissen herumplagen.

Lohnnebenkosten sind eines der größten Hindernisse für KMU; oft schaffen sie keine Arbeitsplätze, weil sie nicht in der Lage sind, die damit verbundenen Verwaltungsanforderungen zu erfüllen. KMU leiden nach wie vor unter bürokratischen Hindernissen, auch beim Zugang zu Kapitalmärkten, zu Gemeinschaftsprogrammen und zu Strukturfonds.

 
  
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  Der Präsident. – Damit sind die Erklärungen zur Abstimmung geschlossen.

 

10. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

11. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

12. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

13. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 12.20 Uhr geschlossen.)

 
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