Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
- den Bericht von Janelly Fourtou im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft (Modernisierter Zollkodex) (KOM(2005)0608 – C6-0419/2005 -2005/0246 (COD)) (A6-0429/2006) und
- den Bericht von Janelly Fourtou im Namen des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft (Zoll 2013) (KOM(2006)0201 – C6-0158/2006 – 2006/0075(COD)) (A6-0428/2006).
László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst einmal danke ich dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, den anderen beteiligten Ausschüssen sowie insbesondere Frau Fourtou als Berichterstatterin für die Berichte, die heute Abend beraten werden sollen.
Die Modernisierung des europäischen Zollumfelds ist ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Lissabon-Strategie. Sie ist unabdingbar, wenn die Europäische Union für Unternehmen attraktiv und die externe Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaftsunternehmen erhalten bleiben sollen. In diesem Zusammenhang müssen wir unbedingt den Binnenmarkt ausbauen, indem wir die EU zu einem vollständig integrierten Zollgebiet machen.
Diese Reform ist außerdem unumgänglich, wenn wir die Herausforderungen der Globalisierung meistern und die Rolle des Zolls stärken wollen, die darin besteht, unsere Bürger und Unternehmen vor Sicherheitsrisiken wie Fälschungen, Gefahrengütern oder den Machenschaften des internationalen Terrorismus zu schützen.
Mit dem modernisierten Gemeinschaftszollkodex verfügen wir über den Rechtsrahmen für die Entwicklung eines einfachen und papierlosen Arbeitsumfelds für Zoll und Handel auf der Basis einer optimalen Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien.
Der gegenwärtige Zollkodex der Gemeinschaft wurde 1992 angenommen. Seitdem gab es nur begrenzte Änderungen. Dies bedeutet, dass der Kodex nicht mit den radikalen Änderungen des Arbeitsumfelds für Zoll und Handel Schritt gehalten hat, insbesondere mit der raschen und nicht umkehrbaren Einführung des elektronischen Datenaustauschs. Der Zollkodex muss an das elektronische Umfeld angepasst werden. Darüber hinaus vertreten sowohl die Zollbehörden als auch die Handelsakteure gemeinhin die Auffassung, dass die aktuellen Verfahren und Prozesse unnötig kompliziert sind. Zudem tragen sie nicht dem sich verschiebenden Schwerpunkt der Zollarbeit von der Erhebung sinkender Zollgebühren hin zur Anwendung tarifunabhängiger Maßnahmen Rechnung. Dazu gehören vor allem Sicherheitsmaßnahmen, der Kampf gegen Fälschungen, Geldwäsche und Drogenhandel sowie die Durchführung von Hygiene-, Gesundheits- und Verbraucherschutzmaßnahmen.
Mit Ihrer Unterstützung wird der heute vorliegende Vorschlag für einen modernisierten Zollkodex zusammen mit den beim Rat vorliegenden Vorschlägen und e-Zoll den Zoll in die Lage versetzen, besser, schneller und kostengünstiger zu arbeiten.
Lassen Sie mich noch einmal und etwas konkreter auf Frau Fourtou und den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz mit deren gründlicher und überaus nützlicher Einschätzung des Kommissionsvorschlags für einen modernisierten Zollkodex zurückkommen. Ich weiß, dass die Empfehlungen der Berichterstatterin im Ausschuss für Binnenmarkt einhellige Zustimmung finden. Ihre Bemühungen werden durch Fortschritte im Rat ergänzt. Es freut mich berichten zu können, dass der Rat „Wettbewerb“ am 4. Dezember großes Interesse an den Hauptelementen der Reform gezeigt hat. Die Minister haben sich nachdrücklich für die Kommissionsvorschläge zum Prinzip des „einzigen Schalters“, zur zentralen Zollabwicklung und zu den Zollagenten ausgesprochen und die Kommission aufgefordert, weiter daran zu arbeiten, dass diese Ziele in einer für alle Mitgliedstaaten annehmbaren Art und Weise umgesetzt werden.
Ich danke dem Parlament für seinen konstruktiven Beitrag zur Aussprache zu diesen drei Fragen, doch ich muss Ihnen auch mitteilen, dass sich zumindest bei einer davon der Standpunkt der Kommission nicht geändert hat. So ist die Kommission der festen Überzeugung, dass die Zulassung gewerblicher Zollagenten nicht in den Anwendungsbereich des Zollkodex fallen kann. Dieser Beruf hat in einem offenen, wettbewerbsgeprägten Markt, über Selbstregulierung und die Anerkennung durch den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten eine Zukunft.
Der Vorschlag zu e-Zoll ist nicht Teil der heutigen Aussprache, aber ich möchte dennoch die Gelegenheit nutzen, dem Berichterstatter, Herrn Heaton-Harris, und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz für ihre uneingeschränkte Unterstützung dieses ausgesprochen wichtigen Kommissionsvorschlags danken. Es ist in der Tat ein großer Schritt, vorzuschlagen, dass sich alle Mitgliedstaaten und die Kommission verpflichten, bis zu einem festgelegten Zeitpunkt gemeinsame elektronische Zollsysteme zu entwickeln. Ich möchte betonen, dass die deutliche Unterstützung des Parlaments mehr als willkommen ist, um die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, dass sie trotz ihrer Haushaltszwänge ihre IT-Systeme im Zollbereich auf Gemeinschaftsebene weiterentwickeln müssen. Ich bin überzeugt, dass der Rat diesem Schritt zustimmen wird und der Vorschlag in Kürze angenommen werden kann.
Meine Anerkennung gilt dem Parlament und insbesondere Frau Fourtou für ihre Bemühungen, in einer einzigen Lesung eine Einigung zum Vorschlag für das Programm ZOLL 2013 zu erzielen. Damit wird zweifellos die Kontinuität der Programmaktivitäten ab dem 1. Januar 2008 gewährleistet. Die rasche Annahme dieses Vorschlags zeigt, dass in allen Institutionen Einigkeit über die dringende Notwendigkeit herrscht, ein wirksames Funktionieren des Binnenmarktes im Zollbereich zu garantieren. In der Tat vollziehen sich radikale Änderungen im Zollumfeld. Das Programm ZOLL 2013 wird ein wichtiges Instrument für die wirksame Zusammenarbeit und Koordination zwischen allen Zollbehörden darstellen. Es wird die Einführung neuer transeuropäischer EDV-gestützter Systeme begünstigen, zum Ausbau der Netzwerke zwischen Zollbeamten beitragen und gemeinsame Fortbildungsprogramme fördern und auf den Weg bringen.
Sobald die beiden zur Aussprache stehenden Zollvorschläge und der e-Zoll-Vorschlag vom Parlament und vom Rat angenommen worden sind, werden sie die Zollbehörden der EU in die Lage versetzen, die wichtigsten Herausforderungen zu bewältigen. Sie werden den internationalen Handel erleichtern, vereinfachte Kontrollen begünstigen und den Binnenmarkt sowie die Gesundheit und Sicherheit unserer Bürger durch effektivere Kontrollen wirksamer schützen.
Janelly Fourtou (ALDE), Berichtererstatterin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! „Modernisierter Zollkodex“, „Papierloser Zoll“, „Programm ZOLL 2013“, diese drei Berichte, die im Verlauf dieser Sitzung behandelt werden, zeigen die wachsende Bedeutung des Zolls und welche Rolle er mit Blick auf das Streben der Europäischen Union nach Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz spielt.
Die drei Berichte sind eng miteinander verknüpft, doch im Sinne einer besseren Verständlichkeit möchte ich zunächst den Modernisierten Zollkodex vorstellen und werde mich anschließend zum Programm ZOLL 2013 äußern
Wie Sie gesagt haben, Herr Kovacs, stammt der Zollkodex aus dem Jahr 1992. Seine Modernisierung war berechtigt, um ihn an die Entwicklung der dem Zoll übertragenen Aufgaben und an die radikalen Änderungen im Umfeld des internationalen Handels anzupassen. Die Aufgabe besteht darin, die Zollverfahren zu straffen, indem auf Ebene der Europäischen Union die Grundlage für zugängliche und interoperable Zollsysteme geschaffen wird. Deshalb wird dieser Vorschlag von einem Vorschlag für eine Entscheidung zu E-Zoll begleitet, zu dem mein Kollege, Herr Heaton-Harris, den Bericht verfasst hat.
Der neue Kodex umfasst 200 Artikel, und wir haben uns auf die wesentlichen oder zumindest auf die strittigsten Punkte konzentriert, wozu der Zollvertreter, der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, die zentrale Zollabwicklung und die Komitologie gehören.
Artikel 11 bezieht sich auf den Zollvertreter. Bisher konnte die nationale Gesetzgebung das Recht auf Vertretung für eine Berufsgruppe vorbehalten. Mit dem Binnenmarkt und dem elektronischen Umfeld hat dieses Monopol jedoch seine Berechtigung verloren. Darüber hinaus können bestimmte Unternehmen über einen internen Dienst verfügen, der sich mit den Zollformalitäten befasst. Das Recht der Zollvertretung ist daher für alle zu öffnen. Allerdings hat die Inanspruchnahme der Zollagenten in vielen Ländern Tradition und ist für kleine Unternehmen sehr nützlich. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz will zwar die Monopolstellung nicht schützen, hat aber einen Änderungsantrag angenommen, der vorsieht, neben den Kriterien für den Status des Zollvertreters die praktischen Normen bezüglich der Fachkenntnisse oder beruflichen Befähigungen zu berücksichtigen, um Mitgliedstaaten zufriedenzustellen, die mit der Abschaffung dieses Monopols Schwierigkeiten haben.
Wir haben noch nicht die ideale Lösung gefunden, und diese Frage wird sicherlich erneut in zweiter Lesung behandelt, denn einige Delegationen innerhalb des Rates bringen nach wie vor ihre Einwände zum Ausdruck und gehen sogar so weit, einen geregelten Zugang zu diesem Beruf zu fordern.
Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte wurde mit der Verordnung Nr. 648 vom 13. April 2005, der so genannten Sicherheitsverordnung, in den Zollkodex eingeführt. Dieser Status ist noch nicht rechtskräftig, weil die entsprechenden Anwendungsbestimmungen gerade erst von der Kommission verabschiedet wurden. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat eine Erläuterung hinzugefügt, mit der eine eindeutige Unterscheidung zwischen dem „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – Zollvereinfachungen“ und dem „zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten – Sicherheitserleichterungen“ vorgenommen wird.
Die zentrale Zollabwicklung stellt eine Erleichterung dar, die von den Mitgliedstaaten grundsätzlich begrüßt wurde, doch sind sie sich nicht sicher, wie die Zollgebühren erhoben werden sollen. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz hat einen ausgesprochen radikalen Standpunkt eingenommen und fordert, dass die elektronische Zollabwicklung gebührenfrei sein soll und die Zollstellen rund um die Uhr geöffnet haben. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs zwischen den nationalen Zollbehörden sollte diese Regel für alle gelten. Es muss jedoch darüber gewacht werden, dass eine Harmonisierung der Kontrollmaßnahmen erfolgt.
Schließlich wird in den Bestimmungen des Vorschlags immer wieder auf die Komitologie verwiesen. Dieses Verfahren ist notwendig, denn man muss auf Experten zurückgreifen können, um die Anwendungsbestimmungen des Kodex festzulegen. Gemäß der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung vom Juli 2006 unterliegen einige Bestimmungen des Kodex dem neuen Komitologieverfahren mit Kontrolle. Wir haben daher, nachdem wir eine Stellungnahme beim Juristischen Dienst des Europäischen Parlaments angefordert haben, im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Änderungsanträge angenommen, mit denen das Komitologieverfahren an die jeweiligen entsprechenden Artikel angeglichen werden soll. Der Ausschuss für internationalen Handel hat Änderungsanträge zum Mitentscheidungsverfahren für einige Bestimmungen gebilligt, die normalerweise in seine Zuständigkeit im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit fallen. Wir waren jedoch der Auffassung, dass sein Standpunkt dem des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zuwiderlief und mussten diese Änderungsanträge daher ablehnen.
Dies waren also in aller Kürze die wichtigsten Punkte des Berichts. Wie ich bereits sagte, ist er eng mit dem Bericht zum Programm ZOLL 2013 verknüpft. Der Zwischenbericht über Zoll 2007 hat bestätigt, dass dieses Programm dem Bedarf der Verwaltungen entspricht und dass diesem Programm eine Schlüsselrolle zufällt, da es die Teilnehmerländer dabei unterstützt, voneinander zu lernen. Im Rahmen der Beurteilung wurde die Empfehlung formuliert, die Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung und der Informationsverbreitung zu intensivieren. Das Programm verfügt für einen Zeitraum von sechs Jahren über eine Mittelausstattung in Höhe von 322,8 Millionen Euro und hat zum Ziel, die Zollverwaltungen der Teilnehmerländer bei der Förderung legitimer Geschäftstätigkeiten zu unterstützen, die Zollverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen und die Sicherheit und den Schutz der Bürger und die finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Die im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommenen Änderungsanträge gehen mit den Bemühungen des Rates konform, und ich möchte insbesondere der finnischen Ratspräsidentschaft dafür danken, dass sie im Interesse der legitimen Haushaltsforderungen des Europäischen Parlaments wiederholt mit den Mitgliedstaaten verhandelt und unseren Standpunkt verteidigt hat. Wir sollten daher, so hoffe ich, in der Lage sein, diese Angelegenheit in erster Lesung zum Abschluss zu bringen.
Die Berichte zum Zoll sind ausgesprochen technisch und kompliziert. Aus diesem Grund gilt mein herzlicher Dank meinen verschiedenen Gesprächspartnern in der Generaldirektion Steuern und Zollunion, die auf alle meine Fragen immer eine Antwort hatten und mir ermöglicht haben, die zu behandelnden Themen besser zu bewältigen. Ich möchte ebenfalls meinen Kolleginnen und Kollegen hier im Parlament und der Vorsitzenden unseres Ausschusses für ihre Hilfe und Unterstützung danken. Zu einer Zeit, da der Handel zunimmt, das organisierte Verbrechen und die Produktnachahmung unsere Sicherheit und unseren Markt gefährden, benötigen der Zoll und die Wirtschaftsakteure unsere volle Unterstützung.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich Ihnen, Herr Kommissar, meine Anerkennung für die bedeutende Arbeit aussprechen, die Ihre Dienste und Sie selbst im Interesse der Modernisierung der Zollgesetzgebung geleistet haben, die eine Voraussetzung für das reibungslose Funktionieren unseres Binnenmarktes darstellt. Lobende Worte gebühren auch meiner Kollegin Janelly Fourtou, die einige ausgesprochen nützliche Verbesserungsvorschläge unterbreitet hat.
Im Zusammenhang mit dem internationalen Handel möchte ich drei Anmerkungen zur Frage der Zuständigkeiten der einzelnen Ausschüsse, zur Komitologie und schließlich zur parlamentarischen Dimension des internationalen Handels machen. Ich vertrete die Meinung, Herr Präsident, dass das Kompetenzgerangel zwischen dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und dem Ausschuss für internationalen Handel ein Ende haben muss oder dass die Rivalitäten zumindest nicht die Annahme europäischer Rechtsvorschriften verzögern dürfen, die unser Binnenmarkt so dringend benötigt. Es hat keinen Sinn, den Zusammenhang zwischen internationalem Handel und dem gemeinschaftlichen Zollsystem zu leugnen. Ich bedauere sehr, dass zu einer Zeit, da die Entwicklung in Europa genau verfolgt wird, gegen Artikel 47 unserer Geschäftsordnung zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen verstoßen wurde, denn die im Ausschuss für internationalen Handel einstimmig angenommenen Änderungsanträge wurden zu Unrecht missachtet und werden daher leider nicht im Plenum zur Abstimmung vorgelegt.
Hingegen ist es erfreulich festzustellen, dass unsere Änderungsanträge den Missbrauch der Komitologieverfahren durch die Europäische Kommission deutlich gemacht haben. Ich hoffe, dass sie sich letztendlich genötigt sehen wird, das neue Komitologieverfahren mit Kontrolle anzuwenden, das aus der Interinstitutionellen Vereinbarung vom Juli 2006 hervorgegangen ist. In diesem Zusammenhang muss die Verwendung von Artikel 194 Buchstabe c unbedingt klargestellt werden, und die Europäische Kommission wird uns gegenüber versichern müssen, dass sie nicht beabsichtigt, den Gemeinschaftlichen Zollkodex auf der Grundlage eines internationalen Handelsabkommens zu ändern, das sie gemäß Artikel 133 des Vertrags über die Europäische Union abgeschlossen hat.
Meine Damen und Herren! Zu einer Zeit, da das Scheitern der Doha-Agenda den Regeln des internationalen Handels schadet, müssen wir unsere Erzeuger und unsere Verbraucher mit Hilfe von Grenzkontrollen vor Sicherheitsproblemen schützen. In diesem Zusammenhang war die parlamentarische Dimension des internationalen Handels niemals so wichtig wie heute, insbesondere was das Funktionieren des gemeinschaftlichen Zollsystems betrifft.
Andreas Schwab, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal herzlichen Dank an alle Kollegen, die an diesem schwierigen Dossier mitgearbeitet haben, vor allen Dingen an die Kollegin Fourtou, die sich mit großem Erfolg durch dieses komplexe Regelwerk gekämpft hat.
Der Berichterstatter unserer Fraktion, Christopher Heaton-Harris, kann heute leider nicht anwesend sein, deshalb darf ich als zuständiger Koordinator dieses Dossiers heute für meine Fraktion und auch für ihn sprechen.
Der europäische Zollkodex ist ein äußerst wichtiges Vorhaben, das noch bestehende Hürden im europäischen Binnenmarkt abbauen wird und besonders im Hinblick auf die Produktpiraterie und das geistige Eigentum weltweit Bedeutung hat. So wird u. a. die zentrale Zollabwicklung am Sitz des Unternehmens ermöglicht, was gerade für den Binnenmarktausschuss ein wichtiges Anliegen ist. Ich denke, dass dieser Bericht, der uns zum modernisierten Zollkodex vorliegt, dazu beiträgt, bestehende Zollverfahren zu vereinfachen, und dass wir damit auch zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen beitragen.
Ein kritischer Punkt – und ich möchte mich auf wenige Punkte konzentrieren – war von Anfang an Artikel 14 zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten. Frau Fourtou hat dazu gesprochen. Ich denke, dass wir als Binnenmarktausschuss dazu einen guten Kompromiss gefunden haben, der diesen Personen mehr Freiheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit gibt. Die EVP-Fraktion wird deshalb ihren Änderungsantrag Nr. 57 zurückziehen und den Kompromiss im Binnenmarktausschuss unterstützen.
Wir machen mit diesem Kompromiss deutlich, dass wir mehr Freiheit für unsere Unternehmen wollen, und wir sollten auch nach außen hin kommunizieren, dass es sich beim modernisierten Zollkodex um Regelungen handelt, die wir für unsere Unternehmen und zu ihren Gunsten erarbeitet haben. Der europäische Zollkodex wird keine Barriere für mehr Wettbewerbsfähigkeit sein.
Lassen Sie mich zuletzt noch den Änderungsantrag zu Artikel 125 hervorheben und befürworten, den Christopher Heaton-Harris im Namen unserer Fraktion eingebracht hat. Der Artikel ermöglicht es den Mitgliedstaaten, weitere, über den Zollkodex hinausgehende Vereinfachungen im Rahmen von bilateralen oder multinationalen Abkommen einzuführen. Bereits im alten Zollkodex ist diese Möglichkeit der engeren Zusammenarbeit gegeben. Sie wird also bereits in der Praxis genutzt.
Es wäre schädigend für unsere Unternehmen, wenn wir die Regelung nun aufheben würden, und ich glaube, dass wir da auch einen guten Übertrag zum Kollegen Audy haben.
Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich habe den Eindruck, dass die Kontroversen zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu dieser Frage minimal geblieben sind, insbesondere was die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten betrifft, die ihren Änderungsantrag 57 zurückgezogen hat. Nach meiner Auffassung haben Frau Fourtou und die Dienste der Kommission in der Generaldirektion Steuern und Zollunion ausgezeichnete Arbeit geleistet und eine eindeutige Erklärung zu einem scheinbar komplizierten Thema gegeben. Doch wir haben noch einige Änderungsanträge, und der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz besteht darauf, sie zu unterbreiten.
Ich glaube, die erste Gruppe von Änderungsanträgen bringt keine Schwierigkeiten mit sich, da es nur darum geht, die Vorschläge zur Komitologie an die neue Komitologievereinbarung zwischen dem Parlament und den anderen Institutionen anzupassen. Was die übrigen Änderungsanträge angeht, so sind noch einige Fragen offen, wie das Thema der Zollvertreter. Ein bedeutender Teil der Mitglieder dieses Hauses teilt zumindest die Ansicht, dass der Verkehr mit den Zollbehörden eine gewisse Professionalität erfordert und nicht durch eine abstrakte Freiheit zur Zollvertretung ersetzt werden kann. Es gibt sehr viele Überlegungen personeller Art, einschließlich Sicherheitserwägungen, die diesem Beruf einen seriösen Charakter verleihen, der erhalten werden muss und nicht aufgrund einer realitätsfernen Liberalisierungstheorie abgeschafft werden darf.
Für begrüßenswert halte ich auch die Änderungsanträge des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, in denen es um die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und auch – was insbesondere für die Verbraucher und Bürger wichtig ist – um die gebührenfreie elektronische Zollabwicklung sowie um das Angebot dieser Leistung im 24-Stunden-Dienst geht. Meiner Ansicht nach wäre es gut, die Zollverfahren zu vereinfachen, die in der Regel sehr kompliziert sind und den Binnenmarkt behindern.
Wie die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament insgesamt bin auch ich somit für die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz eingereichten Änderungsanträge. Ich glaube, dass Herr Audy völlig zu Recht auf das Thema der Komitologie zu sprechen kam. Doch meine Meinung lautet, dass entsprechend den Berichten, die wir von den juristischen Diensten erhalten haben, die einzig mögliche Lösung in dem Paket besteht, das vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz angenommen wurde. Und ich vertrete die Auffassung, dass das Problem nicht in einer Auseinandersetzung zwischen den Ausschüssen liegt, sondern eher darin, dass wir alle die derzeitige Realität in Betracht ziehen und uns dieser Situation anpassen müssen. Daher bestehen meines Erachtens keinerlei Probleme zwischen den beiden Ausschüssen.
Mit einem Wort, Herr Präsident, wir stimmen mit dem Bericht von Frau Fourtou überein. Wir könnten sicherlich sehr schnell eine Einigung zwischen den drei Organen erreichen, um die beiden Berichte anzunehmen. Und wir hoffen, dass dieses Parlament die Änderungsanträge des Ausschusses für Wirtschaft und Währung ohne große Schwierigkeiten annehmen wird.
Henrik Lax, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, der Kollegin Fourtou, recht herzlich für ihre hervorragende Arbeit danken. Es gibt im Allgemeinen keine Regel ohne Ausnahme, was eine gute Sache ist. Unsere europäische Union besteht nicht nur aus Mitgliedstaaten, die voll und ganz den gemeinschaftlichen Zollvorschriften unterliegen. Die EU besteht auch aus Territorien, die aus historischen und anderen Gründen in unterschiedlicher Weise gezwungen waren, sich außerhalb der gemeinschaftlichen Harmonisierung der indirekten Steuern zu stellen. Solche Territorien sind beispielsweise die zu Finnland gehörenden Åland-Inseln, die britischen Kanalinseln, die Kanarischen Inseln, Agios Oros in Griechenland sowie die französischen überseeischen Departements.
Sowohl für die Europäische Union als auch für ihre Territorien ist es von großer Bedeutung, dass der Handel zwischen ihnen so reibungslos wie möglich funktioniert. Da diese Territorien sich im Hinblick auf den Handel mit der Europäischen Union sehr stark voneinander unterscheiden, sollte die Möglichkeit bestehen, spezielle Ausnahmeregelungen für sie einzuführen. Das wäre positiv für die EU und unser Bestreben, die Ziele der Lissabon-Agenda zu erreichen.
Sonderregelungen für diese Gebiete würden den Handel innerhalb der Gemeinschaft nicht beeinträchtigen, und natürlich würden wir alle von einem reibungslosen Handel profitieren und davon, dass keine unnötigen bürokratischen Hindernisse aufgebaut werden. Ich freue mich daher, dass der Ausschuss in seinem Bericht diesem Erfordernis Beachtung geschenkt und eine pragmatische Haltung eingenommen hat. Nun hoffe ich, dass der Rat und die Kommission dem Parlament auch in diesen Punkten auf halbem Wege entgegen kommen. In bestimmten Fällen müssen auch bilaterale Lösungen möglich sein. Wichtig ist, dass die EU den besonderen Bedürfnissen der Bevölkerung Rechnung trägt und nicht an Standardlösungen festhält, die sicherlich für Viele zweckmäßig sind, aber nicht für alle. Es freut mich, dass auch die Reform des Zollkodex dazu beitragen kann, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Union zu stärken, das ja in letzter Zeit ernsthaft ins Wanken geraten ist.
Adam Jerzy Bielan, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Mit der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaft liegt uns eine vollständig modernisierte Fassung des seit 1992 geltenden Zollkodex vor. Diese Modernisierung war angesichts der dramatischen Veränderungen im internationalen Handel notwendig. So zielt die Verordnung auf eine Vereinfachung der Zollvorschriften und –verfahren ab. Sie soll den Unternehmen und Zollverwaltungen helfen, die Kosten der Zollformalitäten zu senken und die Anforderungen an den Handel in puncto Sicherheit und Schutz, Aufdeckung von Fälscheraktivitäten und Geldwäsche wie auch Gesundheits- und Umweltschutz zu erfüllen.
Der neue Zollkodex der Gemeinschaft geht über die Vereinfachung bestimmter Verfahren hinaus. In einigen Punkten wurden die Zollvorschriften grundlegend geändert. Dieses Dokument ist untrennbar mit dem Bericht über die Einführung der elektronischen Datenverarbeitung bei Zollverfahren verbunden. Der Beschluss des Parlaments und des Rates über ein elektronisches Umfeld für die Zollbehörden und den Handel ermöglicht die Entwicklung und Anwendung sicherer, interoperabler und zugänglicher elektronischer Zollsysteme, die den Fluss entlang der Lieferkette und auch die Zollverfahren vereinfachen und verbessern dürften.
Der dritte Vorschlag zur Einführung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Gemeinschaft – „Zoll 2013“ – zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden und ihren Beamten zu verstärken. Mittels transeuropäischer EDV-Netze soll die Abwicklung der Zollformalitäten im Binnenmarkt erleichtert werden. Zudem kann die Besteuerung von Waren und Dienstleistungen gemäß der nationalen und gemeinschaftlichen Steuergesetzgebung im Binnenmarkt beibehalten werden. Dieses Programm ist für den harmonischen Betrieb des Binnenmarkts und die Verwaltung der Außengrenzen der Europäischen Union von zentraler Bedeutung und trägt damit zur Umsetzung der Zielsetzungen der Kommission und der Strategie von Lissabon für den Zeitraum 2005 bis 2009 bei.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Herr Präsident! Kodifizierung ist ein Zeichen für Intelligenz: man vollzieht den Übergang von Vorschriften, denen man unterliegt, zu Vorschriften, die man sich ausgedacht hat. Ich bin daher sehr erfreut über die Berichte zur Zollkodifizierung, die unsere Kollegen und Freunde, Frau Fourtou und Herr Audy, erstellt haben, vor allem, da 1919 in Deutschland, 1934/35 in Frankreich und 1938 in Mexiko die Kodifizierungsbestrebungen erlahmten. In diesem Fall – wir sollten da nicht blauäugig sein – werden natürlich die Zollvorschriften allein unter dem Druck der USA kodifiziert, die aufgrund der Anschläge vom 11. September ein Zollsystem wollen, das nicht länger vom Haushalt, sondern von Sicherheitsbelangen bestimmt wird: daher rührt die zusätzliche Kontrolle durch zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, durch Zollvertreter usw.
Doch über diese kleine Kodifizierung hinaus müssen wir uns auch über eine Zollkodifizierung Gedanken machen, die den Herausforderungen der Globalisierung juristisch gerecht wird. Angesichts der Tatsache, dass das Seerecht in den 1970er Jahren in Montego Bay und das internationale Handelsrecht in den 1990er Jahren in Marrakesch kodifiziert wurden, muss im 21. Jahrhundert die Kodifizierung des Zolls auf der einzigen Ebene erfolgen, die dem internationalen Handel gerecht wird, nämlich weltweit.
Das Gremium für die Ausarbeitung dieses Modells besteht schon: die Weltzollorganisation in Partnerschaft mit der Welthandelsorganisation in Genf. Und auch die Leitbilder für diesen Modellkodex gibt es bereits: das Übereinkommen von Tokio und das Brüsseler Übereinkommen zum Zollwert und zu den Ursprungsregeln. Fehlt nur noch der Zweck dieses Modells für einen Zollkodex, nämlich eine Revolution im Bereich der Zolltechnologie, damit wir das gegenwärtige veraltete System hinter uns lassen und über variable, erstattungsfähige, subventionierbare und verhandelbare Zollgebühren verfügen können.
Variabel in Abhängigkeit von der Produktionskostendifferenz zwischen den einzelnen Staaten; erstattungsfähig in Form eines Zollaufschubs, der dem Ausfuhrland durch das Einfuhrland angeboten wird; subventionierbar zugunsten der Ausfuhrländer im Süden, die einen zusätzlichen Zollaufschub erhalten würden und schließlich verhandelbar an der Börse wie die protektionistischen Emissionsrechte. Auf diese Weise würden wir endlich den notwendigen internationalen Freihandel mit dem ebenso erforderlichen nationalen Sozialschutz vereinbaren können. Der Verfechter des Freihandels, David Ricardo, und der Verfechter des Protektionismus, Friedrich List, reichen sich die Hand.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Zunächst möchte ich den Berichterstattern, Frau Fourtou und Herrn Heaton-Harris, für ihre Arbeit bei der Erstellung dieser fachlich anspruchsvollen Berichte danken.
Die Zollunion galt von Anfang an als Eckstein der Europäischen Gemeinschaft. Beim Zollkodex handelt es sich um ein praktisches Instrument zur Gewährleistung des reibungslosen grenzüberschreitenden Handels, das daher die neuen Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft berücksichtigen sollte. Die Schaffung und anschließende Umsetzung eines modernisierten Zollkodexes stellt eine logische und entscheidende Voraussetzung für die wirksame Entwicklung des europäischen Marktes dar.
Der Vorschlag spiegelt die Bemühungen wider, ein Zoll- und Handelsumfeld zu schaffen, das auf einer effektiveren Zollabwicklung durch Informationsaustausch, Beseitigung des Verwaltungsaufwands und Erleichterung des Handels auf europäischer und internationaler Ebene beruht. Im Technologiezeitalter bietet ein elektronisches System neue Möglichkeiten für die raschere und effektivere Umsetzung der allgemein anerkannten Standards. Der Vorschlag stellt eine einmalige Chance dar, die Unterschiede zwischen den Zollsystemen der Gemeinschaft zu beseitigen, da er eine bessere Interoperabilität der nationalen Systeme gewährleisten wird – was uns bisher nicht richtig gelungen ist.
Momentan wird sicherheitspolitischen Aspekten immer mehr Priorität eingeräumt, die darum auch einen Schwerpunkt des Berichts bilden. Dieser enthält spezielle Maßnahmen zur Sicherung der Außengrenzen sowie für den Datenschutz. Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass diese Vorschläge bei der Abstimmung angenommen werden. Sollte dies nicht der Fall sein, würden wir paradoxerweise den Freihandel blockieren, dessen Ermöglichung wir eigentlich anstreben.
Francisco Assis (PSE). – (PT) Herr Präsident, ich begrüße Sie besonders herzlich! Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich begrüße selbstverständlich diese Initiative und beglückwünsche die Berichterstatter zu der Qualität ihrer Arbeit. Ich begrüße diese Initiative, die insofern von größter Wichtigkeit ist, als der derzeit gültige Kodex bereits aus dem Jahr 1992 stammt. Die Modernisierung wurde notwendig, damit dieser Kodex die Veränderungen, zu denen es seither gekommen ist, widerspiegelt und mit ihm auf diese Veränderungen reagiert werden kann.
Meiner Ansicht nach gibt es zwei wesentliche Aspekte: Zum einen wird dieser neue Kodex zur Förderung des internationalen Handels beitragen, weil er durch die Vereinfachung der Verfahren zu einer größeren Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen führen kann und damit zur Stärkung des Wirtschaftswachstums beiträgt. Deshalb ist die Öffnung gegenüber neuen Technologien – und auch die Tatsache, dass ihnen ein größerer Wert beigemessen und ihre Nutzung sogar mit Macht durchgesetzt wird – ein äußerst bedeutender Fortschritt, der mit Sicherheit zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft beitragen kann.
Es gibt indes einen zweiten Aspekt, der nicht unerwähnt bleiben darf und mit dem neuen Charakter der Aufgaben zusammenhängt, die dem Zoll nun übertragen wurden. Dieser Aspekt betrifft die Notwendigkeit, die Sicherheit auf den verschiedenen Ebenen zu erhöhen, um die öffentliche Gesundheit zu schützen, die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und Straftaten wie Geldwäsche, Schmuggel und Betrug wirksamer zu bekämpfen. Kurzum, die Verbraucher müssen besser geschützt werden.
Abschließend möchte ich Folgendes hervorheben: Dieser Vorschlag zielt eindeutig auf den besseren Schutz der Interessen der Europäer ab, und zwar sowohl in ihrer Funktion als Produzenten als auch der des Verbrauchers. Daher unterstützen wir natürlich den Vorschlag.
Seán Ó Neachtain (UEN). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin für ihre Arbeit zu diesem Thema danken. Allerdings möchte ich noch auf eine konkrete Frage hinsichtlich der Zollstrategie eingehen. Das größte Problem, vor dem die EU in ihrer Zollpolitik momentan steht, ist die fehlende Bereitschaft der türkischen Regierung, das Protokoll von Ankara umzusetzen. Die Türkei hat der Europäischen Union vor 18 Monaten zugesagt, dies zu tun und damit die türkischen Häfen und Flughäfen für zyprische Schiffe und Flugzeuge zu öffnen. Die Türkei hat diese politische Verpflichtung nicht eingehalten, die ein zentraler Bestandteil der Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der Europäischen Union ist.
In der vergangenen Woche hat die Türkei angeboten, einen Hafen für Schiffe aus Zypern zu öffnen. Dieses Angebot wurde der finnischen Ratspräsidentschaft nicht einmal schriftlich übermittelt, doch es wird auch so nicht der Zusage der türkischen Regierung gerecht, das Protokoll umzusetzen. Es lässt sich nun nicht mehr ausschließen, dass in dieser Woche bis zu acht Kapitel der Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der Europäischen Union ausgesetzt werden, wie die Europäische Kommission empfiehlt.
Allgemeiner betrachtet könnte es durchaus geschehen, dass die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei mit der Zeit vollständig ausgesetzt werden, wenn das Land das Protokoll von Ankara nicht umsetzt und die türkischen Häfen und Flughäfen nicht für den Verkehr aus Zypern öffnet.
Konstantinos Hatzidakis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Meines Erachtens hat der Vorredner einige zweckdienliche Äußerungen gemacht, die auf alle Fälle genau zum richtigen Zeitpunkt kommen. Ich möchte ihm in allen Punkten beipflichten. Ich werde mich jedoch nicht an dem Punkt aufhalten, wo er geendet hat. Vielmehr möchte ich auf das Hauptthema der heutigen Aussprache eingehen und darauf hinweisen, dass uns die technologische Entwicklung, die Lissabon-Strategie und die Idee des Binnenmarktes zur Modernisierung des Zollkodex zwingen.
Die sensible Position der Zollvertreter und ihr besonderer beruflicher Status machen es erforderlich, bestimmte Kriterien für die ordnungsgemäße Ausübung ihrer Tätigkeiten festzulegen, ohne dass diese Kriterien negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt bzw. die Freizügigkeit von Dienstleistungen haben. Das ist die Aufgabe, die wir lösen müssen. Deshalb haben wir Artikel 11 des neuen Zollkodex geändert, um eine zahlenmäßige Beschränkung in diesem spezifischen Berufszweig zu verhindern und die Anerkennung von Zollvertretern in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu gewährleisten und natürlich den freien Wettbewerb in diesem Sektor sicherzustellen.
Auf der anderen Seite haben mehrere Kollegen, mich eingeschlossen, darauf bestanden, dass das Kriterium der praktischen Normen bzw. der beruflichen Fähigkeiten von Personen, die Zollvertreter werden wollen, genau definiert werden muss. Denn damit werden sowohl der Nutzen dieses Berufes als auch die bemerkenswerten Dienstleistungen anerkannt, die die Zollvertreter für Unternehmen sowie für die Zollbehörden erbringen. Vor allem aber werden dadurch die Sicherheit und der Schutz der öffentlichen Interessen gewährleistet.
Daher bin ich der Ansicht, dass wir mit dem heute vom Europäischen Parlament unterbreiteten Vorschlag ein angemessenes Gleichgewicht schaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich Frau Fourtou für ihre Anstrengungen danken, die sie unternommen hat, um diesen nützlichen Kompromiss im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zu erreichen.
Maria Matsouka (PSE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn wir gemäß den Bestimmungen der Lissabon-Strategie einen gemeinsamen Markt errichten und auf globaler Ebene ein ernstzunehmender Konkurrent werden wollen, dann haben wir sicherlich keine andere Wahl, als diesen Herausforderungen im Handelssektor effektiv gerecht zu werden und uns den rasanten technologischen Entwicklungen anzupassen. Um das zu erreichen, müssen wir nicht nur bürokratische Zollverfahren abschaffen, sondern auch die ihnen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften sorgfältig überarbeiten.
Unser Ziel besteht ja darin, Handelsgeschäfte zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und gleichzeitig die Sicherheit und den Schutz der europäischen Bürger zu gewährleisten. Dieses Ziel ließe sich jedoch ohne den Berufszweig der Zollvertreter, das heißt ohne Fachleute mit anerkannten Kenntnissen, nicht verwirklichen. Deshalb halte ich es für notwendig, eine Akkreditierung geeigneter Personen unter Anwendung allgemein anerkannter Kriterien vorzunehmen.
Meiner Ansicht nach bieten Zollagenten dem Kunden die Garantie, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die Ausführung von Zolltätigkeiten verfügen. Deshalb sollten sie als akkreditierte Zollvertreter angesehen werden. Wir sollten nicht vergessen, dass sie in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten eine eigene Berufsgruppe bilden und eine bedeutende Rolle zum Wohle aller Finanzagenten sowie insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen spielen, deren Aktivitäten für das Wachstum in Europa von entscheidender Bedeutung sind.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass die Modernisierung des Zollkodex keineswegs mit der Deregulierung des Arbeitsmarktes von Fachleuten gleichgesetzt werden darf, die in der Vergangenheit ihre Effektivität unter Beweis gestellt haben.
Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Herr Präsident! Das Zollsystem der Europäischen Union hat im Wesentlichen zwei Aufgaben. Es soll erstens die wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gemeinschaft schützen und zweitens den legalen Handel erleichtern und die Zollverfahren beschleunigen und vereinfachen.
Bedauerlicherweise wurden diese Ziele trotz des Programms Zoll 2007 und der Bereitstellung von knapp 150 Millionen Euro nicht vollständig erreicht. Man denke nur an die negativen Auswirkungen des in großem Maßstab betriebenen Schmuggels von Alkohol und Tabakerzeugnissen und neuerdings auch von Flüssigbrennstoffen auf den Gemeinschaftsmarkt. Nicht genug damit, dass der organisierte Schmuggel dieses Ausmaßes den Binnenmarkt destabilisiert; dem Unionshaushalt gehen außerdem Hunderte Millionen Euro an Zollgebühren verloren.
Das wirkt sich auch auf den Lebensmittelhandel aus. Die Erzeugnisse werden auf dem Markt oftmals zu Preisen angeboten, die weit unter den Produktionskosten liegen, was darauf hindeutet, dass das Zollsystem umgangen wurde. Das geschah vor kurzem auf dem Geflügelmarkt in Polen, und in den letzten beiden Jahren gab es auch Probleme mit Tiefkühlerdbeeren aus China.
Auch die zweite Aufgabe des Zollsystems, nämlich die Erleichterung des Handels, wird nicht erfüllt. Das wird besonders an den Ostgrenzen der Europäischen Union zu Russland, Belarus und der Ukraine deutlich. Langwierige Verfahren, Korruption und kilometerlange Fahrzeugschlangen tragen nicht gerade dazu bei, den Warenexport aus der Europäischen Union zu fördern.
Ich hoffe sehr, dass mit den für die Umsetzung des Zoll 2013-Programms bereitgestellten 323 Millionen Euro wesentliche Verbesserungen möglich sein werden.
László Kovács, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zu Beginn möchte ich den Damen und Herren Abgeordneten für ihre wertvollen Beiträge zu dieser Aussprache und für ihre positive Reaktion auf die Kommissionsvorschläge danken.
Die Kommission hat sich ausführlich mit den 58 Änderungsanträgen des Parlaments zum Modernisierten Zollkodex befasst und die Mehrheit – immerhin 32 – für akzeptabel, 9 für grundsätzlich oder teilweise akzeptabel und lediglich 17 für nicht akzeptabel befunden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommission diejenigen Änderungsanträge nicht annehmen kann, die sich auf die von mir zuvor genannten Schwerpunktthemen beziehen, über die das Parlament und der Rat regelmäßig debattieren.
Ich muss erneut betonen, dass die Kommission bei der Zollvertretung – Änderungsanträge 14, 19 und 57 – an ihrem Standpunkt festhält, dass die Zulassung gewerblicher Zollagenten nicht in den Anwendungsbereich des Zollkodex fällt. Die Kommission ist sich der Rolle der Zollagenten im Handelsbereich wohl bewusst. Diese Agenten sollten wie alle anderen Wirtschaftsbeteiligten über das Recht verfügen, ihren Beruf in einem anderen Mitgliedstaat auszuüben, und die in einem Mitgliedstaat erworbenen beruflichen Kompetenzen sollten in einem anderen anerkannt werden. Dies ist ein grundlegendes Merkmal des Binnenmarkts und in einem elektronischen Umfeld unerlässlich.
Die Kommission arbeitet aktiv mit Berufsverbänden wie CLECAT und CONFIAD zusammen, hat ein offenes Ohr für deren Anliegen und ist immer um zufrieden stellende Lösungen bemüht. Die vorgeschlagene Änderung bietet erhebliche Vorteile für die Unternehmen im Allgemeinen, beispielsweise einen größeren Wettbewerb zwischen den Anbietern von Zolldienstleistungen, und eröffnet neue und umfangreichere Geschäftsmöglichkeiten für Zollvertreter über Landesgrenzen hinweg.
Bei der Komitologie fallen die Schlussfolgerungen unserer juristischen Dienste meines Erachtens nicht allzu unterschiedlich aus. Es gibt wohl einige Artikel, wo die Kommission der Meinung ist, dass das Regelungsverfahren und die damit verbundenen Kontrollen nicht zur Anwendung kommen sollten, doch in den meisten Fällen decken sich die Analysen unserer beiden Institutionen.
Ich möchte noch klarstellen, warum die Kommission einige Änderungsanträge nicht akzeptieren kann. Zunächst möchte ich Änderungsantrag 21 nennen, in dem vorgeschlagen wird, in Artikel 22 Absatz 1 die Formulierung „verwaltungs- und strafrechtlich“ zu streichen. Alle Mitgliedstaaten verhängen strafrechtliche Sanktionen in Zollangelegenheiten und bringen Maßnahmen verwaltungsrechtlicher Natur zur Anwendung – auch wenn sie nicht immer als Verwaltungsstrafen bezeichnet werden –, mit denen die Nichteinhaltung von Zollvorschriften geahndet werden soll. Das wäre zum Beispiel der Entzug oder die Aussetzung von Genehmigungen im Falle eines schweren Missbrauchs. Solche Verwaltungsmaßnahmen spielen eine wesentliche Rolle für die einheitliche und ordnungsgemäße Anwendung der Zollvorschriften. Deshalb muss sich Artikel 22 Absatz 1 auch weiterhin auf verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen bei Vergehen beziehen.
Die Kommission kann den Änderungsanträgen 23 und 25 zu den Zollgebühren nicht zustimmen. Es ist das erklärte Ziel der Kommission, die Erhebung von Zollgebühren so weit wie möglich zu begrenzen; insbesondere sollten derartige Gebühren nicht für die Erstellung elektronischer Deklarationen erhoben werden. Anderseits halten wir es für unangemessen, die Erhebung von Gebühren zu vermeiden, wenn die Anwesenheit von Zollbediensteten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten erforderlich ist. Wir vertreten die Auffassung, dass Zollgebühren nur dann erhoben werden dürfen, wenn die Zollbediensteten einen Dienst leisten, der über ihren üblichen Auftrag hinausgeht.
Ich möchte außerdem auf die Änderungsanträge 30, 40 und 41 eingehen, die auf die Gewährung von Vorteilen für Bahnunternehmen abstellen. Die Kommission kann sie nicht akzeptieren, weil das unseren Bemühungen widerspricht, gleiche Ausgangsbedingungen für alle Verkehrsbetreiber, sei es im Straßen- und Flugverkehr oder in der Binnenschifffahrt, zu schaffen. Wahrscheinlich wurden die eigentlichen Vorschläge missverstanden, und ich bin überzeugt, dass bei näherer Erläuterung deutlich wird, worauf sie beruhen und dass sie ausgewogen sind.
Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass wir uns mit diesen Fragen unverzüglich und gründlich befassen werden. Die Kommission ist zuversichtlich, dass angesichts der Offenheit und des Kooperationswillens, von denen die bisherigen Konsultationen im Parlament und im Rat geprägt waren, praktische und sinnvolle Lösungen gefunden werden können, damit der Modernisierte Zollkodex wie geplant im Jahr 2009 in Kraft treten kann.
Ich kann bestätigen, dass die Kommission alle Änderungsanträge des Parlaments zum Vorschlag zum Programm ZOLL 2013 unterstützt. Ich hoffe, dass der Bericht von Frau Fourtou morgen mit einer großen Mehrheit angenommen wird.
Schließen möchte ich mit dem erneuten Hinweis darauf, dass der Rat die deutliche Unterstützung der vorgeschlagenen e-Zoll-Entscheidung durch das Parlament zweifellos anerkennen und die Annahme des Vorschlags beschleunigen wird.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag um 11.30 Uhr statt.