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Verfahren : 2006/0173(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0422/2006

Eingereichte Texte :

A6-0422/2006

Aussprachen :

PV 11/12/2006 - 18
CRE 11/12/2006 - 18

Abstimmungen :

PV 13/12/2006 - 8.12
CRE 13/12/2006 - 8.12
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0563

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 11. Dezember 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

18. Bananensektor (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jean-Claude Fruteau im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 404/93, (EG) Nr. 1782/2003 und (EG) Nr. 247/2006 in Bezug auf den Bananensektor (KOM(2006)0489 – C6-0339/2006 – 2006/0173(CNS)) (A6-0422/2006).

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich den Abgeordneten für ihre Bemühungen danken, die Gespräche zu diesem Vorschlag über Bananen zu beschleunigen. Mein besonderer Dank gilt Herrn Fruteau, der innerhalb einer sehr begrenzten Zeit einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt hat.

Ich bin überzeugt, dass wir alle daran interessiert sind, den Vorschlag zum Bananensektor bis Ende des Jahres anzunehmen, um den Erzeugern klare Rahmenbedingungen für ihre künftige Arbeit zu bieten, und natürlich auch, um Haushaltsstabilität zu gewährleisten. Gleichzeitig geht es jedoch darum, den Bananenanbauregionen zu zeigen, dass sie auf die reale Solidarität der Europäischen Union zählen können.

Bananen sind für unsere Regionen in äußerster Randlage von größter wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Sie sichern das Einkommen von mehr als 15 000 Betrieben und die Arbeitsplätze von etwa 24 000 Landwirten. Diese Regionen sind mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Im Vertrag wird ihnen in Artikel 299 ein Sonderstatus eingeräumt. Sie sind in jeder Hinsicht Teil der Europäischen Union und haben damit das uneingeschränkte Recht, die Vorzüge der Gemeinschaftspolitik zu nutzen. In der Reform des Bananensektors kommt unser Wille zum Ausdruck, die Solidarität innerhalb der Union zu bekräftigen. Ich bin sehr erfreut, dass das Europäische Parlament der Kommission zustimmt, dass die gegenwärtigen Beihilfen für Bananenerzeuger reformiert und mit unserer Gemeinsamen Agrarpolitik in Einklang gebracht werden müssen.

Ein entscheidender Gesichtspunkt ist, dass sich die gegenwärtigen Haushaltsausgaben im Bananensektor nicht voraussagen lassen. Es freut mich, dass das Parlament dem wesentlichen Anliegen dieses Vorschlags zustimmt, nämlich der Wahl der POSEI-Programme, die zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Zunächst einmal stehen sie im Einklang mit der GAP-Reform; sie stellen ein ausgesprochen flexibles Instrument für die Mitgliedstaaten und die betroffenen Regionen dar; sie ermöglichen den Mitgliedstaaten die Gewährung zusätzlicher Finanzhilfen und nicht zuletzt gewährleisten sie eine finanzielle Vorhersehbarkeit.

Ein weiterer wichtiger Punkt, in dem Sie dem Vorschlag der Kommission zustimmen, betrifft die Mittelausstattung, die auf dem Durchschnittsbetrag der Beihilfen beruhen würde, die während des Zeitraums 2000-2002 gewährt wurden, und es wurde eine kleine Absicherung vorgesehen, um den Schwankungen auf dem Bananenmarkt Rechnung zu tragen. Die jüngsten Änderungen der Einfuhrregelungen wurden dabei ebenso berücksichtigt wie ein mögliches Abkommen mit Bananenerzeugern in Drittländern.

Sie haben gefordert, dass die Kommission 2009 einen Sonderbericht zu POSEI vorlegt, sollten sich die Bedingungen des Lebensunterhalts vor allem der Bananenerzeuger infolge einer Änderung der externen Regelung erheblich verschlechtern. Allerdings ist in unserem Vorschlag bereit die Vorlage eines Berichts über die allgemeine POSEI-Regelung im Jahr 2009 im Visier bzw. vorgesehen, in dem auch der Bananensektor Berücksichtigung findet. Wir dürfen nicht vergessen, dass in einigen Erzeugerregionen im Bananensektor mehr als 50 % des Agrareinkommens erwirtschaftet werden.

Selbstverständlich wird dieser Bericht früher vorgelegt, sollte sich die Situation in den Regionen in äußerster Randlage verschlechtern. Was Kreta, Zypern und die Algarve anbelangt, so sollten wir bedenken, dass die Bananenerzeugung weniger als 400 Hektar und etwa 300 Betriebe insgesamt umfasst. Damit lässt sich nur schwer eine Ausnahme vom allgemeinen Grundsatz rechtfertigen, dass Landwirte ihre Kulturen entsprechend der Marktlage und dem größtmöglichen Nutzen aus ihrer Erzeugung auswählen können.

Ich sehe der Aussprache mit Ihnen am heutigen Abend erwartungsvoll entgegen. Noch einmal vielen Dank für Ihr rasches Vorgehen in dieser Angelegenheit.

 
  
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  Jean-Claude Fruteau (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Die Europäische Union ist gegenwärtig damit befasst, den innergemeinschaftlichen Teil der GMO im Bananensektor zu reformieren, um die Beihilferegelung der Gemeinschaft für die Bananenerzeuger an die neuen Gegebenheiten des internationalen Handels und an die Grundsätze der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik anzupassen.

Diese Änderung, die Gegenstand des Berichts ist, der heute dem Haus unterbreitet wird, nachdem er mit großer Mehrheit vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments angenommen wurde, geht zweifellos in die richtige Richtung. So wird für die Bananenerzeuger in den Regionen in äußerster Randlage, die mehr als 98 % der Gemeinschaftsproduktion auf sich vereinen, eine jährliche Mittelübertragung in Höhe von etwa 280 Millionen Euro auf die POSEI-Programme vorgesehen, was zu mehr Flexibilität und damit zu einem verbesserten Einsatz der Gemeinschaftsmittel führen wird. In diesem Zusammenhang, Frau Kommissarin, möchte ich Ihnen für die Neubewertung der für diese Reform aufgewendeten Mittel danken, durch die es möglich sein sollte, den Fortbestand des Sektors besser zu sichern, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage, wo Bananen eine erhebliche wirtschaftliche und soziale Rolle spielen und es keine Alternativen zur Bananenerzeugung gibt.

Ich muss Sie jedoch daran erinnern, dass die vorgeschlagenen Summen auf der Grundlage der gegenwärtigen Zolltarife berechnet wurden. Die Unsicherheit im Zusammenhang mit den internationalen Handelsgesprächen lässt allerdings vermuten, dass diese Tarife weiter sinken werden. Wenn sich der Bananensektor heute mit einem Zolltarif von 176 Euro/t in einer äußerst schwierigen Lage befindet, die das soziale und wirtschaftliche Gleichgewicht zahlreicher Erzeugerregionen gefährdet, so ist vorhersehbar, dass ein erneuter Abbau des Zollschutzes das Ende der Bananenerzeugung in der Gemeinschaft bedeutet, wenn der von der Kommission vorgelegte Vorschlag überhaupt nicht angepasst wird.

Mit einer Öffnung der Märkte können zwar die Produktionsstrukturen wiederbelebt werden, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Grundsätze der Regulierung und der Gerechtigkeit miteinander in Einklang gebracht werden, d. h. dass die einzelnen Erzeuger die gemeinsamen Regeln einhalten müssen, mit deren Hilfe gleiche wirtschaftliche Ausgangsbedingungen geschaffen werden. Es ist jedoch eine Tatsache, dass diese gleichen Voraussetzungen angesichts der Kluft zwischen den sozialen und ökologischen Standards der europäischen Staaten und denen der Staaten Mittel- oder Lateinamerikas im Welthandel heute nicht existieren. Dieses Problem, dessen Lösung nach wie vor eine der Prioritäten der Europäischen Union sein muss, macht deutlich, dass die Beihilfen zugunsten der Bananenerzeuger der Gemeinschaft notwendig sind, um Störungen im internationalen Handelssystem auszugleichen. Diese internen Regelungsmaßnahmen müssen mit den externen Regelungsinstrumenten im Einklang stehen, wenn sie erfolgreich sein sollen. Vor diesem Hintergrund besteht der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung auf einer Stärkung der in den Reformvorschlägen genannten Bewertungsmaßnahmen, damit die Kommission konkrete Schritte unternehmen kann, falls sich die Außenzollsituation verschlechtern sollte, beispielsweise indem sie die den Erzeugern gewährten Beihilfen erhöht.

Der Fortbestand der Bananenerzeugung in der Europäischen Union ist ebenfalls davon abhängig, ob sie in der Lage sein wird, ihre Produktionskosten bei gleichzeitiger Achtung der sozialen Vorschriften und des Lebensstandards der Landwirte zu optimieren. Seit der Schaffung der GMO haben sich die Erzeugerorganisationen erfolgreich darum bemüht, das Angebot von Gemeinschaftsbananen auf dem Markt zu steigern, und dazu beigetragen, die Kosten des Bananenanbaus in der Gemeinschaft deutlich zu senken. Es wäre nun wirtschaftlich gesehen unklug, diese Entwicklung zu stören. Daher erscheint es uns dringend erforderlich, auf Gemeinschaftsebene an einem entsprechenden Regelungsrahmen für die Erzeugerorganisationen festzuhalten, um unsere bisherigen Bemühungen um die Stärkung unserer Produktionsstrukturen fortzusetzen. Wie vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung gefordert, sollte dieser Wille in der Verpflichtung zum Ausdruck kommen, sich einer Erzeugerorganisation anzuschließen, um die Beihilfen im Rahmen des POSEI-Pakets zu erhalten, es sei denn, die Umstände erlauben dies nicht.

Schließlich, und dies ist meine letzte Anmerkung, stellt sich die Frage nach der Verwaltung der Beihilfen. Die Beihilferegelung für die Bananenerzeugung im Rahmen der geltenden GMO für Bananen sieht zweimonatliche Vorschusszahlungen vor, die für die Tätigkeit des Sektors in den Regionen in äußerster Randlage wie in den übrigen Erzeugerländern der Union unerlässlich sind. Allerdings geht die Übertragung der Mittel auf die POSEI-Programme nicht mit einer Beibehaltung dieser Vorschussregelung einher, womit das Überleben der Erzeuger gefährdet wird, die auf Darlehen aus dem Privatsektor zurückgreifen müssen, und dies zu einer Zeit, da der Handel von Schwankungen geprägt ist, die die Banken nicht zur Vergabe langfristiger Darlehen ermutigen. Vor diesem Hintergrund der wirtschaftlichen Instabilität ist es Aufgabe der europäischen Staaten, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit solche internationalen handelspolitischen Entscheidungen nicht den Interessen dieser innerhalb der Union besonders gefährdeten Erzeuger zuwiderlaufen.

 
  
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  Salvador Garriga Polledo (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses.(ES) Herr Präsident! Der Haushaltsausschuss hat seine Stellungnahme zu diesem Bericht über die Änderung der Verordnung des Rates einstimmig angenommen. Außerdem ist er mit den Kernpunkten dieses Reformvorschlags durchweg einverstanden.

Unsere einzigen Beanstandungen – und die Kommissarin hat sie schon selbst erläutert – beziehen sich darauf, dass uns für die Analyse des Vorschlags nur sehr wenig Zeit bleibt, da wir uns für das Dringlichkeitsverfahren entscheiden mussten.

Auf jeden Fall besteht aus Sicht des Haushaltsausschusses der einzige wichtige Punkt darin, den vorgeschlagenen allgemeinen Finanzierungsmechanismus zu akzeptieren und gleichzeitig zu gewährleisten, dass sich der Vorschlag völlig mit dem Bericht des Rechnungshofs über die Haushaltsführung im Bereich der gemeinsamen Marktordnung für Bananen deckt.

Unser Ausschuss schlägt nur eine Änderung allgemeiner Art vor, die wir für alle Programme empfehlen, die nicht unter das Mitentscheidungsverfahren fallen. In dieser Änderung fordern wir die Einhaltung des allgemeinen Finanzrahmens, den wir für den Zeitraum 2007-2013 angenommen haben.

Da wir jedoch zugleich die Rolle des Parlaments stärken wollen und man sich nun einmal für das Konsultationsverfahren entschieden hat, möchten wir, dass die Beihilfen für die Bananenproduzenten der Kontrolle dieses Parlaments im Zuge des jährlichen Haushaltsverfahrens unterstellt werden.

Insgesamt jedoch ist dies ein guter Vorschlag, der hauptsächlich all jenen europäischen Regionen in Randlage hilft, die im Wettbewerb mit Produkten aus Drittländern vor großen Schwierigkeiten stehen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (PT) Herr Präsident! Der Vorschlag der Kommission zur Reformierung der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen reiht sich ein in die Liberalisierung des Agrarsektors in der EU und im Rahmen der Welthandelsorganisation.

Der Vorschlag der Kommission läuft darauf hinaus, die Beihilfen von der Produktion zu entkoppeln, die Betriebsprämienregelung durchzusetzen und die Ausgleichsbeihilferegelung abzuschaffen, die zur Stabilisierung der Preise und, wenn auch in beschränktem Maße, zur Sicherung des Einkommens der Erzeuger beigetragen hat. Mit der POSEI-Option sollen die derzeitigen Beihilfen für die Bananenerzeuger in den Regionen in äußerster Randlage wie Madeira, Azoren, Martinique, Guadeloupe und Kanarische Inseln in die POSEI-Programme einbezogen werden.

Der Vorschlag der Kommission zielt auch darauf ab, GMO-bezogene Haushaltsausgaben einzusparen und zu stabilisieren. Wenn also das Ziel darin besteht, den Bananenerzeugern ein Einkommen und einen angemessenen Lebensstandard zu sichern, ist kaum erkennbar, wo eigentlich die Vorteile der Vorschläge der Kommission gegenüber der derzeitigen GMO liegen. Ganz im Gegenteil! Hervorheben möchte ich als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung die sozioökonomische Bedeutung des Bananensektors in den Regionen in äußerster Randlage und den Beitrag, den er zum Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts leistet, da er Einkommen und Arbeitsplätze schafft, Wirtschaftstätigkeiten im vor- und nachgelagerten Bereich schafft und zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts und des ausgewogenen Landschaftsbilds beiträgt und damit die Entwicklung des Fremdenverkehrs fördert.

Die von meinem Ausschuss vorgelegten Änderungsanträge, von denen einige Eingang in den vorliegenden Bericht gefunden haben, zielen im Wesentlichen darauf ab, einige negative Aspekte des Kommissionsvorschlags zu entschärfen. Sie sind darauf gerichtet, den Schutz der Erzeuger zu gewährleisten, die Anwendung der Regelungen über Vorschusszahlungen sicherzustellen und die Unterstützung der Erzeugerorganisationen vor allem zur Förderung der Vermarktung fortzusetzen. Ferner schlagen wir obligatorische Zwischenbewertungen der neuen Maßnahmen vor, um das Einkommens- und das Beschäftigungsniveau zu erhalten und eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Sektors zu verhindern. Darüber hinaus schlagen wir vor, dass die Entkopplung der Beihilfen nur teilweise vorgenommen wird.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Im Namen meiner Fraktion möchte ich Herrn Fruteau zu seiner ausgezeichneten Arbeit an diesem Bericht beglückwünschen und seine Bemühungen um die Erzielung eines Konsenses würdigen. Auch der Kommissarin sei für ihren Reformvorschlag gedankt, der sowohl in der Branche als auch in diesem Parlament allgemeine Akzeptanz gefunden hat.

Ich hoffe, dass diese neuen Bestimmungen von jetzt an und ein für alle Mal den Streitigkeiten in der Welthandelsorganisation ein Ende setzen werden. Trotz des neuen Drucks seitens einiger lateinamerikanischer Länder möchte ich deshalb darum ersuchen, den Zollsatz von 176 Euro pro Tonne als Mindestgrenze zu verteidigen und beizubehalten. Dieser Zollsatz ist gemäß der Vereinbarung von Hongkong am 1. Januar in Kraft getreten und soll dem europäischen Bananensektor ein bisschen mehr Stabilität verleihen.

Frau Kommissarin, die Regionen in äußerster Randlage zählen zu den Haupterzeugern von Bananen in der Europäischen Union und sind in hohem Maße von diesem Produkt abhängig. Deshalb muss jede Änderung an der Marktordnung dieses Sektors eingehend geprüft werden, insbesondere was die Bestimmungen für Drittstaaten betrifft. Aus diesem Grund bin ich etwas erstaunt über die derzeit im Ministerrat geführte Debatte zum vorgeschlagenen Bezugszeitraum, der zu einem Haushalt von 280 Millionen Euro pro Jahr geführt hat. Ich muss darauf bestehen, dass der Bezugszeitraum der gleiche ist wie bei den anderen GMO-Reformen. Es wäre daher unverständlich, wenn es eine Ausnahme zur bislang bestehenden Regelung oder ein Feilschen über die Haushaltsmittel gäbe, wo doch 98 % dieser Gelder ganz zu Recht für die Regionen in äußerster Randlage vorgesehen sind.

Lassen Sie mich auch auf eine andere Forderung eingehen, die im Bericht enthalten ist und die ich für wichtig halte: die Fortführung des Systems der Erzeugerorganisationen, um somit die Konzentration des Gemeinschaftsangebots aufrechtzuerhalten. Denn dies war schließlich einer der größten Erfolge der GMO für Bananen. Durch die Abschaffung dieser Organisationen, Frau Kommissarin, würden sich die Nachteile nur noch vergrößern, die die Gemeinschaftserzeuger gegenüber den Einfuhren aus Drittländern haben.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Die Kommission hat große Anstrengungen unternommen, um die Gemeinschaftsregelung für Bananen an die sich verändernden Bedingungen anzupassen. Wir müssen die Kommission – wie ich meine – zu diesen Schritten beglückwünschen, da sie den Bananenerzeugern der EU im Grunde genommen ermöglichen werden, unter sehr schwierigen Umständen zu überleben.

Wie der Berichterstatter Herr Fruteau erklärt hat, besteht jedoch noch immer Anlass zur Sorge, da eventuelle Änderungen an den Bestimmungen für Drittstaaten, die sich in der gemeinsamen Marktordnung für Bananen wieder finden, noch nicht vom Tisch sind.

Die Kommissarin hat gewisse Garantien erwähnt, wonach die Kommission dieses Thema weiter verfolgen wird. Doch als Mitglied dieses Parlaments fühle ich mich verpflichtet, auf unsere Bedenken hinzuweisen, die sich in einigen im Bericht Fruteau enthaltenen Änderungsanträgen niederschlagen. Ich hoffe, dass diese Änderungsanträge morgen vom Parlament angenommen werden.

Mit einem Wort, Herr Präsident, meiner Ansicht nach wird das Parlament in der Lage sein, diesen Bericht und wahrscheinlich einige der wichtigsten Änderungsanträge morgen anzunehmen. Die Hauptsache ist jedoch – und das möchte ich wiederholen –, dass wir uns darauf verlassen können, dass die Kommission den Bananensektor auch in Zukunft schützen wird.

 
  
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  Witold Tomczak, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die Reform des Bananenmarkts betrifft einige Regionen der Europäischen Union in äußerster Randlage. Dass es diese Reform geben wird, stand im Prinzip schon fest, was man von der Reform des Obst- und Gemüsemarkts keineswegs sagen kann. Letztere schließt mehrere Dutzend Obst- und Gemüsesorten ein und ist für die Union insgesamt von weitaus größerer Bedeutung, wird aber immer wieder aufgeschoben. In den Regionen der Bananenproduktion geht es um ca. 300 000 Arbeitsplätze, während allein in Polen etwa zwei Millionen Arbeitsplätze von der Obst- und Gemüseproduktion abhängen. Um die wichtigsten Probleme des Obst- und Gemüsemarktes zu lösen, sind jährlich knapp 80 Millionen Euro erforderlich. Für den Unionshaushalt wäre das indes keine Belastung, weil in diesem Sektor bis zu 300 Millionen Euro jährlich nicht ausgeschöpft werden. Die Reform des Bananenmarktes würde 280 Millionen Euro im Jahr kosten. Das ist ein weitaus höherer Betrag, mit dem aber weniger Probleme gelöst werden.

Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass Polen und neun andere Länder am 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten sind und damit das Recht auf Gleichbehandlung mit den anderen Mitgliedstaaten haben. Die Tatsache, dass sie nicht auf malerischen Inseln liegen, ist keine Entschuldigung dafür, dass das nicht geschieht. Angesichts der Situation, die ich hier beschrieben habe, ist es einfach peinlich und beschämend, von einer Gemeinsamen Agrarpolitik zu sprechen, aber nicht ich bin es, der sich schämen muss.

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Ich unterstütze den Vorschlag der Kommission, der durch den Bericht von Herrn Fruteau, dem ich zu der Qualität seiner Arbeit bei der Abänderung des Vorschlags der Kommission beglückwünsche. Ich begrüße die Ziele, die im Bericht dargelegt werden und wie folgt lauten: Beibehaltung der Bananenproduktion der Gemeinschaft wegen ihres wichtigen Beitrags zur Beschäftigung, zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zum Schutz der Umwelt in den Erzeugerregionen, insbesondere in den Regionen in äußerster Randlage.

Das zweite Ziel ist der Schutz des Einkommens der Bananenerzeuger, und es soll verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Lage des Bananensektors verschlechtert. Drittens sollen die Bananen erzeugenden Mitgliedstaaten in die Lage versetzt werden, unter Berücksichtigung der spezifischen Prioritäten dieser Regionen die Kontrolle über die Vergabe der Beihilfen auszuüben. In dem Bericht wird die Vorlage eines spezifischen Berichts bis 2009 für den Fall angeregt, dass es Änderungen im Hinblick auf die Einkommen der Erzeuger vor allem durch Änderungen bei den Zöllen geben sollte.

Frau Kommissarin, meiner Meinung nach ist es nicht hinnehmbar, dass die Mitgliedschaft in einer der Erzeugerorganisationen zur Pflicht erklärt wird, damit die Erzeuger in den Genuss von Beihilfen kommen können. Angebrachter ist es meiner Ansicht nach, dass es den Mitgliedstaaten obliegen sollte, über das Erfordernis einer solchen Pflicht zu entscheiden. Ich schlage daher vor, dies in Erwägung zu ziehen. Der Rat sollte eine entsprechende Entscheidung treffen.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Der vorliegende Vorschlag zur Reform der Beihilferegelung für die Bananenerzeuger ist ein ausgezeichnetes Beispiel dafür, wie Artikel 299 Absatz 2, der mit den Regionen in äußersten Randlage aufgrund ihrer besonderen Merkmale einen besonderen Umgang vorsieht, im Agrarsektor umgesetzt wird.

In den Regionen in äußerster Randlage ist die Bananenerzeugung zweifelsfrei von wirtschaftlicher, sozialer und speziell ökologischer Bedeutung. Deshalb darf diese Produktion nicht eingestellt werden, und genau das ist ja der Zweck dieser Reform. Deshalb gratuliere ich der Kommission, die den richtigen Weg vorgezeichnet hat: Verwaltung der Beihilfen über die POSEI-Programme, größere Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Verteilung der Mittel und das Ende der Abtrennung der Erzeuger vom Markt, wobei die entsprechenden Warnungen der Erzeuger endlich Gehör finden müssen.

Abschließend möchte ich bemerken, dass die Kommission die Entwicklung des Sektors sehr genau beobachten muss. Vielleicht müssen irgendwann die Vermarktungsbedingungen geändert werden, die sich negativ auf die Einkommen der Erzeuger auswirken. Wenn eine solche Situation eintritt, ist es an der Kommission, durch entsprechende Maßnahmen angemessen darauf zu reagieren.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Bananen entspricht der Philosophie der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003. Sie steht auch im Einklang mit den Verpflichtungen, die die Union in den WTO-Verhandlungen übernommen hat. Dennoch wäre in Bezug auf die Reform der Bananenproduktion in den Regionen der Union in äußerster Randlage eine Folgenabschätzung angebracht.

Es bestehen gewisse Gemeinsamkeiten zwischen der Reform des Bananenmarktes und der bevorstehenden Reform des Weichobstmarktes. Der regionale Markt des Bananensektors ist von ebenso großer Bedeutung wie der Weichobstmarkt. Auch die Gefahr für die Stabilität der ländlichen Gebiete und die Existenz der Erzeuger und ihrer Familien ist ähnlich hoch. Beide Produkte sind sehr arbeitsintensiv.

Außerdem muss festgestellt werden, dass der Weichobstmarkt stärker als der Bananenmarkt durch illegale Maßnahmen von Drittländern gefährdet ist. Für das Weichobst gibt es nur temporäre Antidumpingmaßnahmen, während für den Bananenmarkt ein wirksames einheitliches Zollsystem besteht.

Mit einigen der für den Bananenmarkt vorgeschlagenen Unterstützungsmechanismen ließen sich die Probleme des Weichobstmarktes lösen. Die Europäische Kommission sollte daher ihre Anwendung auf diesem Markt in Erwägung ziehen. Das gilt vor allem für das System der Flächenprämien für die Erzeuger von für die Verarbeitung bestimmtem Weichobst.

Hoffen wir, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sich positiv auf die Lage der Bananenerzeuger auswirken. Allerdings warten wir noch immer auf Informationen über die tatsächlichen Kosten dieser Reform.

 
  
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  Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte ein paar Anmerkungen zu den Fragen machen, die hier heute Abend angesprochen wurden.

Wie ich bereits in meinen einführenden Worten erläutert habe, wird bis spätestens 2009 ein Bericht zur Umsetzung der POSEI-Programme vorgelegt, der die Bewertung der Situation in den Bananenerzeugerregionen ermöglicht. Bei erheblichen Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen, die sich auf die Lebensunterhaltsbedingungen in den Regionen in äußerster Randlage auswirken, wird die Kommission den Bericht bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorlegen.

Eine Frage wurde zur Situation der Erzeugerorganisationen gestellt. Ich möchte ganz klar betonen, dass die Erzeugerorganisationen nicht abgeschafft wurden. Es besteht einfach keine Notwendigkeit mehr für eine gemeinsame Definition von Erzeugerorganisationen auf Gemeinschaftsebene. Die große Mehrheit der gemeinschaftlichen Erzeuger gehört ja bereits Erzeugerorganisationen an. Daher ist es sinnvoller, den Mitgliedstaaten die Entscheidung zu überlassen, ob sie Vorschriften für Erzeugerorganisationen einführen wollen, mit deren Hilfe sie den regionalen Bedarf zielgerichteter decken und Unterstützung im Rahmen der POSEI-Programme gewähren können. Dies ist möglich. Die regionalen Behörden können selbst Entscheidungen treffen. Diese Flexibilität innerhalb des Systems wäre die beste Möglichkeit, um in den Regionen in äußerster Randlage tragfähige und einheitliche politische Entscheidungen sicherzustellen.

Einige Abgeordnete haben sich nach den Vorschusszahlungen erkundigt. Wir dürfen nicht vergessen, dass mit dem neuen System einige grundlegende Vorteile für die Bananenerzeuger verbunden sind. Erstens werden sie nach Annahme der POSEI-Programme genau wissen, mit welchen Mitteln sie innerhalb des gesamten Zeitraums 2007-2013 rechnen können. Damit verbessert sich ihre Position, wenn sie bei der Bank ein Darlehen beantragen wollen. Sie würden ebenfalls genau wissen, welche Hilfszahlungen bereits am 1. Dezember geleistet werden. Im Rahmen des gegenwärtigen Systems können sie lediglich 20 bis 40 % der Zahlungen fest einplanen. Ich habe den klaren Eindruck gewonnen, dass die Mitgliedstaaten diese Änderungen befürworten.

Allgemein kann ich mit einer gewissen Überzeugung sagen, dass unser Vorschlag zur Mittelausstattung für die Bananenerzeugerländer sehr gut sein wird. Hätten wir einen anderen Bezugszeitraum gewählt, wäre das Ergebnis schlechter als für den Zeitraum 2000-2002 gewesen. Ich bin daher erfreut, dass das Europäische Parlament beschlossen hat, diese Diskussion nicht wieder aufzunehmen.

Es gab einige Anmerkungen zum Obst- und Gemüsesektor. Ich freue mich sehr, heute sagen zu können, dass ich am 24. Januar vor dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine Erläuterung zur neuen Reform im Obst- und Gemüsesektor geben werde. Bei dieser Gelegenheit kann ich einige der hier heute Abend angesprochenen Fragen klären.

Was die verschiedenen Vorschläge anbelangt, so unterstützt die Kommission die Aufnahme von Änderungsantrag 4 zum Beitrag des Bananensektors zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie Änderungsantrag 9, in dem die Bedeutung der unterschiedlichen Qualitätsstandards und die Verbindung zum Tourismus hervorgehoben werden, obgleich wir vielleicht die Formulierung leicht ändern müssen.

Die Kommission ist mit Blick auf die Änderungsanträge, in denen eine Verbindung zwischen dem POSEI-Bericht mit dem Bananensektor und die teilweise Entkoppelung in Regionen, die sich nicht in äußerster Randlage befinden, gefordert wird, der Auffassung, dass dies im Widerspruch zum Gesamtkonzept der Reform und zur Verknüpfung mit der GAP-Reform aus dem Jahr 2003 steht.

Ich möchte Ihnen noch einmal für all Ihre Bemühungen danken, die Gespräche zur Bananenreform zu beschleunigen. Es freut mich sehr, dass das Parlament offensichtlich dem Grundsatz dieser Reform zustimmt, und ich sehe der morgigen Abstimmung im Plenum erwartungsvoll entgegen.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE).(FR) Bananen spielen aufgrund der Bedeutung der europäischen Märkte und der ausgesprochen arbeitskräfteintensiven Tätigkeit, die sie erfordern, in vier der sieben Regionen in äußerster Randlage wirtschaftlich eine entscheidende Rolle.

Unser Parlament muss sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Beihilfen ausreichend sind und mögliche Preisänderungen aufgrund von Gesprächen in der Welthandelsorganisation berücksichtigt werden. Um einen eventuellen Rückgang der Einnahmen der Erzeuger abzufangen, sollte eine automatische Überprüfungsklausel vorgesehen werden, und die derzeitigen Vorschusszahlungen, die für die Tätigkeit des Sektors unverzichtbar sind, sollten wiedereingeführt werden.

Die Bananenerzeuger in den Regionen in äußerster Randlage warten auf ein eindeutiges Signal für den Fortbestand dieses Sektors, um das Vertrauen innerhalb der Branche wiederherzustellen. Der lange Zeit zersplitterte und uneffektive westindische Bananensektor ist heute ein mustergültiges Beispiel für Organisation. Die dortigen Umstrukturierungsbemühungen müssen hervorgehoben werden.

Ich möchte darauf verweisen, dass die Regionen in äußerster Randlage, ganz im Gegensatz zu ihren Konkurrenten in den lateinamerikanischen Staaten, im Bananensektor die in der Union geltenden handelsunabhängigen Kriterien einhalten.

Ohne Bananen, die 15 000 Arbeitsplätze sichern und das wirtschaftliche Rückgrat dieser Regionen darstellen, würde die gesamte Landwirtschaft in Guadeloupe oder Martinique vor dem Aus stehen, weil es keine Alternativen zum Bananenanbau gibt.

 
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