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Verfahren : 2006/0117(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0411/2006

Eingereichte Texte :

A6-0411/2006

Aussprachen :

PV 11/12/2006 - 19
CRE 11/12/2006 - 19

Abstimmungen :

PV 12/12/2006 - 14.16
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0546

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 11. Dezember 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

19. Verkehr mit Mischfuttermitteln (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf im Namen des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung über den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Berichtigung der Richtlinie 2002/2/EG zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG über den Verkehr mit Mischfuttermitteln (KOM(2006)0340 – C6-0209/2006- 2006/0117(COD)) (A6-0411/2006).

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung für seine Bemühungen um diesen Text danken und zugleich dem Berichterstatter, Herrn Graefe zu Baringsdorf, der heute leider nicht hier sein kann, besonderen Dank sagen.

Die Diskussionen innerhalb der Kommission veranschaulichen das große Interesse, das die Frage der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln ausgelöst hat. Der Vorschlag der Kommission ist die logische Folge des Urteils, das der Europäische Gerichtshof im Dezember letzten Jahres erlassen hat. Der Vorschlag zielt darauf ab, unsere Rechtsvorschriften, und zwar konkret die Richtlinie 2002/2/EG, so anzupassen, dass sie dem Urteil des Gerichtshofes entsprechen. Ich bin mir voll und ganz der Notwendigkeit bewusst, eine politische Debatte über mögliche Verbesserungen an dem gegenwärtigen System der Kennzeichnung von Mischfuttermitteln zu führen.

Ich bin froh, dass das Europäische Parlament weitestgehend Verständnis dafür zeigt, dass der vorliegende Vorschlag keinen geeigneten Rahmen für diese Debatte bietet. Die Modernisierung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften zu Futtermitteln sind Gegenstand des derzeit laufenden Vereinfachungsprogramms der Kommission für 2007. Die Kommission verfolgt dieses Ziel im Rahmen des Folgenbewertungsverfahrens, bei dem interessante neue Ideen zur Kennzeichnung von Mischfuttermitteln berücksichtigt werden, die im Parlament während der letzten Wochen diskutiert wurden.

Wie ich kürzlich dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung mitteilte, wird die Folgenbewertung den Weg für den Legislativvorschlag zur Modernisierung der Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Futtermitteln ebnen, der voraussichtlich im zweiten Halbjahr des kommenden Jahres fertig gestellt sein wird. Das wird uns Gelegenheit geben, die beste Methode zur Modernisierung aller Bestimmungen eingehend zu prüfen, die in den Rechtsvorschriften über die Kennzeichnung von Futtermitteln enthalten sind.

 
  
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  Albert Jan Maat, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Berichterstatter und nicht zuletzt seinen Mitarbeitern für ihr Engagement in diesem Bericht danken. Der Bericht ist, wie sich gezeigt hat, zwar interessant, aber trotzdem auch kontrovers, und der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hat jedenfalls eine Korrektur an dem Kommissionsvorschlag vorgenommen. Das bedeutet, Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) der Richtlinie von 2002 musste gemäß dem Vorschlag, der aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs veröffentlicht wurde, gestrichen werden.

Während des Gedankenaustauschs wurde bald deutlich, dass die Meinungen über die Kennzeichnung von Mischfutter stark voneinander abweichen. Es geht nicht um die genaue Bezeichnung, sondern darum, ob wir tatsächlich eine Debatte über die Artikel hinsichtlich der offenen Deklaration in der betreffenden Rechtsvorschrift führen wollen. Meiner Ansicht nach sollten wir uns mit dieser offenen Deklaration auseinander setzen, da die derzeitige Regelung auf diesem Gebiet nicht durchführbar und nach wie vor nicht transparent ist, denn schließlich gibt es noch Etiketten, auf denen 110 % der Inhaltsstoffe angegeben werden.

Außerdem wird dem geistigen Eigentum der Futtermittelindustrie, die durch die derzeitige Gesetzgebung gezwungen ist, ihre Rezepturen öffentlich zu machen, nicht hinreichend Rechnung getragen. Das ist nicht nur der Industrie als vielmehr auch dem Landwirt abträglich, denn das bedeutet, unsere Wettbewerber außerhalb der Europäischen Union wissen über unser Tun genau Bescheid. Zudem entmutigt die derzeitige Rechtvorschrift Innovation in der Futtermittelindustrie, und das kommt auch den Landwirten nicht zugute. Leider stellte sich heraus, dass nur die Streichung von Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) zur Diskussion stand und den juristischen Diensten der Kommission, des Rates und des Parlaments zufolge die anderen Artikel in der Rechtsvorschrift somit nicht geändert werden konnten.

Ich darf sagen, dass die Koordinatoren aller Parteien diese Ansicht teilten. Deshalb ist die Europäische Volkspartei für eine baldige Revision der gesamten Futtermittelgesetzgebung, nicht zuletzt zur Gewährleistung vollständiger Transparenz.

Wenn ich die Änderungsanträge betrachte, muss ich sagen, dass die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa zum Erstaunen der Europäischen Volkspartei einen Änderungsantrag zu einem weiteren Artikel eingebracht hat, obgleich ihr eigener Koordinator diesen Änderungsantrag für unzulässig erklärt hat. Wir in der PPE-DE-Fraktion sind für eine zügige Revision, und wir begrüßen die diesbezügliche Zusage des Rates, im ersten Halbjahr 2007 eine vollständige Überarbeitung vorzunehmen. Ich gehe davon aus, der Kommissar wird entsprechend diesem Kommissionsvorschlag an den Rat handeln.

 
  
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  Heinz Kindermann, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Meine Fraktion unterstützt den Berichterstatter in seiner Forderung nach Klarheit und Transparenz beim Verkehr mit Mischfuttermitteln. Wir erkennen auch an, dass er große Anstrengungen unternommen hat, um eine Kompromisslösung herbeizuführen. Die Diskussionen im Agrarausschuss zeigten, dass es speziell zur offenen Deklaration von Mischfutter sehr unterschiedliche Meinungen gab. Unterschiedliche Auffassungen gab es nicht nur über das Für und Wider einzelner Änderungsanträge, sondern vor allem über die juristische Zulässigkeit von Änderungsanträgen. Dies lag nicht unbedingt nur an der Strittigkeit des Themas, sondern hatte vor allem etwas mit dem ungewöhnlich komplizierten rechtlichen Vorlauf des Verfahrens zu tun.

An dieser Stelle möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass wir über einen Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Berichtigung einer Richtlinie aus dem Jahre 2002 zur Änderung der Richtlinie aus dem Jahr 1979 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln aufgrund eines Urteils des EuGH vom 6. Dezember 2005 sprechen. Hier kam das Mitentscheidungsverfahren zur Anwendung, obwohl der Landwirtschaftsausschuss in der Regel nur Anhörungsrecht besitzt. Nach langem Hin und Her hat man in Vorabgesprächen mit dem Rat eine Linie gefunden, die meine Sozialdemokratische Fraktion mittragen kann.

Die Europäische Kommission hat uns zugesichert, im kommenden Jahr eine Revision der gesamten Futtermitteldeklaration vorzulegen. Ich hoffe, dass dies dann wirklich Klarheit und Transparenz für die Landwirte, die Verbraucher, die Industrie und nicht zuletzt uns Politiker bringen wird.

 
  
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  Jan Mulder, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Der Berichterstatter mag zwar nicht zugegen sein, trotzdem möchte ich ihm herzlich danken, denn meinem Eindruck nach hat er, obgleich er seit Jahren Mitglied des Parlaments ist, nichts von dem Enthusiasmus aus früheren Tagen eingebüßt. Wenn wir zurückblicken, hat die Europäische Union einige beispiellose Futtermittelskandale erlebt, die nicht ohne tief gehende Auswirkungen auf die Politik geblieben sind. Wir können deshalb im Futtermittelsektor selbstverständlich nicht vorsichtig genug sein und haben allen Grund, gründliche Kontrollen vorzusehen.

Die große Frage lautet, ob wir dies lösen, wenn wir auf dem Etikett genaue Prozentanteile und Mengen angeben. Dieses Verfahren ist wahrscheinlich deshalb nicht zielführend, weil sich der Inhalt tagtäglich ändert, und ich kenne nur wenige Landwirte, die jedes Etikett genau studieren, bevor sie entscheiden, welches Futtermittel sie kaufen. Einem durchschnittlichen Landwirt, einem durchschnittlichen Viehzüchter, kommt es auf den Energiegehalt des Futters, den Eiweißgehalt und den Ruf des Unternehmens an. Welche Rolle spielen bei all dem die öffentlichen Stellen? Sollten die Behörden stets und ständig einen gewissen Einblick in das Tun und Lassen eines bestimmten Herstellers haben, und wie lässt sich das kontrollieren?

Nach meinem Dafürhalten ist es daher wichtig, dass jeder Hersteller von Futtermitteln in Europa die Informationen jederzeit bereithält, um sie allen Interessierten vorlegen zu können. Das soll nicht heißen, dass alle Betriebsgeheimnisse plötzlich bekannt werden müssen. Ganz im Gegenteil, ich hege Zweifel, ob wir diese Forderung stellen können. Es gibt bestimmte Erfahrungen, die für bestimmte Fabriken von Vorteil sind, und diese können bewahrt werden. Gleichwohl sollte die Kommission meiner Meinung nach sagen können, dass sie als öffentliche Stelle oder nationale Behörde stets in der Lage sein muss, die Zusammensetzung von Futtermitteln und die möglichen Auswirkungen dieser Futtermittel auf die öffentliche Gesundheit zu überprüfen.

Einer der interessanten Aspekte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs bestand darin, dass die uns bekannten Kriterien der Richtlinie in keinem Verhältnis zu dem Kernziel der Richtlinie, einer besseren Volksgesundheit, standen. Deshalb interessiert mich die folgende Frage brennend: die amtierende Kommission hat sich zwar weniger Gesetzgebung ganz oben auf ihre Fahne geschrieben, aber wie lässt sich dies mit den früheren Anforderungen der Kommission – und vielleicht sogar den heutigen, wenn ich den Vorschlag richtig deute – mit diesen genauen Prozentanteilen vereinbaren? Das passt meines Erachtens nicht zusammen. Weniger Gesetzgebung und zugleich eine präzise Angabe der Prozentanteile? Erhebliche Bedenken weckt bei mir auch die Tatsache, dass in sieben der Mitgliedstaaten die nationalen Justizbehörden die Richtlinie bereits für unzulässig erklärt haben. Daher möchte ich fast meinen, dass die gesamte Richtlinie in ihrer derzeitigen Form ein juristisches Ungeheuer ist. Mithin begrüße ich die Anregung der Kommission, so schnell wie möglich einen neuen Vorschlag vorzulegen.

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch bei unserem Berichterstatter bedanken, denn Herr Graefe zu Baringdorf hat wirklich versucht, mit allen Mitgliedern des Landwirtschaftsausschusses einen Konsens zu finden.

Ich unterstütze zwei wesentliche Änderungsanträge, denn ich bin der Meinung, dass allzu detaillierte und zu gut gemeinte Ausführungen oft zu mehr Verwirrung als zu mehr Klarheit führen. Ich unterstütze voll und ganz, dass in Notfällen die zuständigen Behörden die genaue Angabe der in dem betreffenden Futtermittel enthaltenen Einzelfuttermittel erfahren müssen, und diese Angaben offen gelegt werden müssen. Man kann natürlich darüber diskutieren, was Notfälle sind. Ich denke, hier wird letztendlich der gesunde Menschenverstand entscheiden.

Zweitens geht es darum, im Rahmen des Vereinfachungsprogramms bis Mitte 2007 die Vorschläge für eine Neuordnung des Futtermittelrechts vorzunehmen. Ich glaube, wir alle haben aus den Fehlern der Geschichte gelernt. Die BSE-Krise Ende der 90er Jahre war hoffentlich eine einmalige Extremsituation, die nie mehr wiederkehrt. Besonders bei der Produktion von Lebensmitteln ist Transparenz absolut notwendig, Herr Kommissar. In dieselbe Richtung geht auch das Vereinfachungsprogramm des Lebens- und Futtermittelrechts. Nachvollziehbarkeit und das Vertrauen in ein Produkt sind heute mehr denn je unschlagbare Vorteile im internationalen Wettbewerb um die Verbraucher. Aber wir müssen den internationalen Wettbewerb auch in Europa zulassen.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte dem Berichterstatter – dem dies sicher übermittelt wird – meinen Dank für seine Bemühungen aussprechen. Allerdings bedauere ich, dass die Kommission den Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Berichtigung der Richtlinie aus dem Jahr 2002 über den Verkehr mit Mischfuttermitteln nicht akzeptiert hat. Die Verpflichtung, den Behörden die Zusammensetzung von Mischfuttermitteln in Krisenfällen zur Verfügung zu stellen, stellt natürlich einen Fortschritt dar, reicht jedoch nicht aus, und das Problem sollte daher erneut in Angriff genommen werden, wenn die Kommission die Rechtsvorschrift im Jahr 2007 überprüft.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Landwirte, die diese Futtermittel verwenden, über die Herkunft ihrer pflanzlichen oder mineralischen Bestandteile in Kenntnis gesetzt werden. Verschiedene mineralische oder pflanzliche Proteine weisen unterschiedliche Eigenschaften auf, und aufgrund fehlender Herkunftsangaben wurden beispielsweise ausgelassene tierische Fette in Futtermitteln gefunden, die zu der berüchtigten BSE-Krise geführt haben.

Darüber hinaus können Informationen über die Zusammensetzung der Mischfuttermittel nicht unter dem Vorwand zurückgehalten werden, das geistige Eigentum mit Blick auf die Rezepturen schützen zu wollen. Landwirte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit die Futtermittel für ihr Vieh aus eigenen Erzeugnissen herstellen, müssen in der Lage sein, dieses Futter durch die Zugabe einer Futtermischung ausgewogener zu gestalten. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass dem Landwirt die Zusammensetzung des Mischfuttermittels, das er erwirbt, bekannt ist, damit er diese Ausgewogenheit gewährleisten kann. Er muss das Heft in der Hand behalten, und das Monopol der Hersteller darf ihn nicht daran hindern, seiner Verantwortung gerecht zu werden, vor allem da ihn im Falle einer Krise die Schuld für die falsche Verwendung von Futtermitteln trifft, deren genaue Zusammensetzung ihm nicht bekannt war.

Zusammenfassend möchte ich anmerken, dass die Agrarindustrie und die Futterhersteller trotz der Änderungen, die dieser Bericht am Kommissionsvorschlag vornimmt, gegenüber den Landwirten nach wie vor zu Unrecht begünstigt werden.

 
  
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  Elisabeth Jeggle (PPE-DE). – Herr Kommissar! Aufgrund eines Urteils des EuGH diskutieren wir heute über das Inverkehrbringen von Mischfuttermitteln oder die Mischfutterdeklaration als eine Korrektur der Richtlinie 2002/2. Diese Richtlinie zielt nicht auf den Gesundheitsschutz ab; insofern wäre das Urteil des EuGH zu akzeptieren. Allerdings hatten wir im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine breite Diskussion und in Folge deren Anträge, in welchen Vorschriften für die Nennung der Futtermittelbestandteile nach Gewicht und für die Angabe in Prozenten gefordert wurden.

Ich bedanke mich ausdrücklich beim Berichterstatter. Ich unterstütze aber hier auch die Anträge der PPE-DE-Fraktion und insbesondere die Forderung, wie wir sie in meinem angenommenen Änderungsantrag formuliert haben, dass jetzt keine weitergehenden Änderungen am bestehenden Rechtsakt vorgenommen werden sollten, damit schnell gehandelt wird. Die Kommission soll, wie angekündigt, bis Mitte 2007 Vorschläge für eine umfassende Neuordnung des Futtermittelrechts vorlegen. Das ist dann die Zeit, um über Vorschläge zu diskutieren, die sowohl den Fragen der Verbraucher als auch den Interessen der Landwirte an einer genauen und detaillierten Information über die Inhaltsstoffe der Futtermittel als auch dem Interesse der Industrie an ausreichendem Schutz der Betriebsgeheimnisse Rechnung tragen. Es könnte auch die Zeit sein, um wieder über eventuelle künftige Möglichkeiten des Einsatzes von hochwertigen tierischen Eiweißen oder Eiweißkomponenten nachzudenken, der ja nach BSE verboten wurde und im Moment auch nicht akzeptiert wird. Wir alle wissen: Nur eine hochwertige und optimale Zusammensetzung der Futtermittel garantiert ein Wohlbefinden der Tiere, beste Leistungen und eine hochwertige Qualität der Nahrungsmittel.

 
  
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  Thijs Berman (PSE). – (NL) Herr Präsident! Seit der BSE-Krise und den Dioxinskandalen benötigen die Landwirte und Verbraucher mehr denn je zuverlässige Informationen über die Herkunft und die Inhaltsstoffe von Futtermitteln. Klare Regeln hierzu fehlen. Um einem Ausbruch von Tierseuchen wirksam vorzubeugen, bedarf es maximaler Transparenz, und dieses Interesse muss schwerer wiegen als das der Industrie, die die Inhaltsstoffe von Futtermitteln nicht preisgeben will. Da ein Kompromiss zum Greifen nahe ist, fordere ich die Kommission nachdrücklich auf, 2007 einen neuen Vorschlag zu präsentieren.

Die Angabe sämtlicher Inhaltsstoffe muss obligatorisch sein, die Prozentanteile jedoch sind nur für die Stoffe unbedingt erforderlich, die den Namen des Produkts bestimmen. Die genauen Prozentanteile brauchen nicht immer angegeben zu werden. Die Vorschriften für Futtermittel sollten wirklich nicht strenger sein als jene für Lebensmittel, aber die Informationen müssen zugunsten der Anwender, der Landwirte und der Verbraucher auf dem Produkt selbst stehen und dürfen nicht verschwiegen werden, bis etwas schief läuft, denn dann ist es zu spät.

Der Kommissionsvorschlag sollte für Klarheit in dem Bereich der Inhaltsstoffe sorgen. Ein transparenter Markt ist vonnöten, die Landwirte und Verbraucher haben ebenso Anspruch darauf wie die Futtermittelindustrie. Bedauerlicherweise haben sich die Konservativen und die Liberalen in diesem Hause in ihren Änderungsanträgen zu stark von der Industrie leiten lassen. Die EU wird sich schnell für Vorschriften im Interesse der Verbraucher und Landwirte entscheiden müssen. Keine unnötigen Verzögerungen, jeder Landwirt will über den genauen Inhalt seines Viehfutters Bescheid wissen. Zur Verhinderung einer neuerlichen Krise bedarf es größtmöglicher Transparenz, die wir 2007 erreichen müssen.

 
  
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  Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke den Damen und Herren Abgeordneten für diese interessante Aussprache. Ich werde nun auf Griechisch fortfahren.

(EL) Herr Präsident! Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir heute aufgerufen sind, über einen Vorschlag für eine Entscheidung zu beschließen bzw. eine Einigung zu erzielen, mit dem die Richtlinie auf der Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofs geändert werden soll. Meines Erachtens besteht breites Einvernehmen darüber, dass dies ungeachtet der Ansichten, die ein jeder von uns hat, nicht der geeignete Moment ist, um über die vollständige Überarbeitung der Rechtsvorschriften zu diskutieren. Wie ich Ihnen vorhin versichert habe, wird dies im nächsten Jahr erfolgen, hoffentlich noch vor Ende des kommenden Jahres.

Nach meinem Dafürhalten ist es auch, so hoffe ich, in Ihrem Interesse, dass wir bis dahin einen Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2002/2/EG vorlegen werden. Dieser sollte sich konkret mit der Frage befassen, wie diese Richtlinie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde, was uns sowohl bei unserer anschließenden Debatte als auch bei der vollständigen Überarbeitung der Rechtsvorschriften behilflich sein wird.

Natürlich zeigt die heutige Aussprache das große Interesse an der Verbesserung der Gesetzgebung – und es gibt schließlich immer Spielraum für Verbesserungen. Zudem ist sie selbstverständlich auch ein Beleg für die Verpflichtung des Parlaments, vorgeschriebene Verfahren zu überwachen. Ich bin sicher, dass das Parlament unserem Vorschlag folgen wird, indem es in dieser Phase auf der Grundlage des Urteils des Gerichtshofs Korrekturen an der Richtlinie über die Kennzeichnung von Futtermitteln vornimmt.

Was die Änderungsanträge betrifft, so werden wir eine vollständige Liste mit den Standpunkten der Kommission zu jedem einzelnen Änderungsantrag verteilen, und ich hoffe, dass diese Liste in das Protokoll dieser Sitzung aufgenommen wird.(1)

Gestatten Sie mir, einige Punkte anzusprechen: Der Rechtszweck der Richtlinie 2002/2 besteht im Schutz der öffentlichen Gesundheit, der natürlich in hohem Maße mit der Futtermittelsicherheit verknüpft ist. Das ist durch das Urteil des Gerichtshofs bestätigt worden. Deshalb kann die Kommission Änderungsantrag 1, der diesen Grundsatz ernstlich untergraben würde, nicht akzeptieren.

Der neue Artikel, der in Änderungsantrag 4 über die genaue Angabe der Gewichtshundertteile in Notfällen empfohlen wird, beinhaltet etwas, das bereits sehr explizit in der Richtlinie niedergelegt ist. In solchen Fällen werden die genauen Anteile angegeben. Deshalb halten wir es nicht für notwendig, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der diese Bestimmungen erneut festschreibt. Somit kann die Kommission Änderungsantrag 4 nicht akzeptieren.

Ich möchte Ihnen noch einmal versichern, dass dieser Vorschlag Bestandteil des Programms der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung der Gesetzgebung ist. Das heißt, der Kommissionsvorschlag beinhaltet auch diese Rechtsvorschriften zur Kennzeichnung von Futtermitteln. Ich bin überzeugt, dass die Diskussion, die vor dieser Korrekturentscheidung geführt wurde, bei der Ausarbeitung des neuen Vorschlags berücksichtigt wird. Dennoch werden wir natürlich Gelegenheit haben, zu gegebener Zeit noch einmal über unseren künftigen Vorschlag zur Kennzeichnung von Futtermitteln zu diskutieren. Dabei werden wir uns stets darum bemühen – was zugegebenermaßen nicht einfach ist –, neben der Gewährleistung des Verbraucherschutzes sowie besserer Dienstleistungen für die Verbraucher auch die Kosten zu senken, die durch andere Beteiligte entstehen. Das ist unser Ziel, und wir sind überzeugt, dass wir es, wenn wir auf diese Weise zusammenarbeiten, erfolgreich umsetzen werden.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.30 Uhr statt.

 
  
  

Anhang – Standpunkt der Kommission

Bericht Graefe zu Baringdorf (A6-0411/2006)

Ja/Erwägung 1 a: Änderungsantrag 5, Änderungsanträge 11 oder 14

Ja/Erwägung 1 b: Änderungsantrag 2

Ja/Erwägung 2 b: Änderungsanträge 7 oder 13 oder 16

Ja/Erwägung 3 a: Änderungsanträge 9 oder 12 oder 15

Änderungsantrag 3/Erwägung 3 a kann nach Überarbeitung akzeptiert werden.

Die Kommission kann die Änderungsanträge 1, 4, 6, 8 und 10 nicht akzeptieren.

 
  

(1) Siehe Anhang „Standpunkt der Kommission“.

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