Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir unterstützen den vorliegenden Kompromiss, da er gegenüber der bisherigen Chemikaliengesetzgebung eine Verbesserung darstellt.
Ferner sind wir der Ansicht, dass ein Vermittlungsverfahren riskant gewesen wäre und unserer Meinung nach höchstwahrscheinlich zu einer Schwächung von REACH geführt hätte.
Lena Ek (ALDE), schriftlich. – (SV) Ich habe mich bei der heutigen Abstimmung zur zweiten Lesung von REACH der Stimme enthalten, denn ich kann mich nicht hinter die vom Rat erzwungene Verwässerung des Standpunktes des Parlaments stellen, der vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit im Oktober angenommen wurde.
Meine Kritik an dieser Vereinbarung bezieht sich vor allem auf folgende drei Punkte:
- Das Substitutionsprinzip gilt nicht für alle chemischen Stoffe. Vielmehr werden auch zukünftig viele Chemikalien von der Forderung nach Substitution ausgenommen, darunter auch Krebs erregende Stoffe, wenn diese „angemessen beherrscht“ sind.
- Das Recht auf Information wird dadurch geschwächt, dass dieses weniger Chemikalien umfasst und für höhere Konzentrationen gilt, als es der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments für wünschenswert erachtet hatte.
- Der Grundsatz der Verantwortlichkeit ist nicht in den eigentlichen Gesetzestext aufgenommen, sondern in das Vorwort verschoben worden. Das ist sehr ernst, vor allem für die vielen Chemikalien, bei denen keine oder nur geringe Informationsanforderungen bestehen.
Meine Stimmenthaltung ist keine Niederlage, sondern Ausdruck meiner Unzufriedenheit mit dem Standpunkt des Rates. Ich möchte jedoch keine Kritik an dem Berichterstatter, Herrn Sacconi, üben, sondern ihm im Gegenteil zu einer großartigen Arbeit an einem komplizierten Thema gratulieren, die sich lange hingezogen hat.
Mit der heutigen Abstimmung wird der Weg gebahnt, dass REACH Mitte 2007 in Kraft treten kann. Nun beginnt auch meine Arbeit – und die vieler anderer – an der weiteren Verbesserung dieser Gesetzgebung.
Anne Ferreira (PSE), schriftlich. – (FR) Mit der heutigen Abstimmung verfügt die EU über einen Text, dessen Geltungsbereich bei weitem nicht ausreicht, die erwünschten Ziele zu verwirklichen. Das Vorhaben war ehrgeizig: man wollte eine Rechtsvorschrift annehmen, um chemische Stoffe zu registrieren und zu bewerten, mit der Auflage, gefährliche Stoffe durch weniger schädliche zu ersetzen, sofern solche bestehen.
Dieses Vorhaben hat sich dem Druck einiger Lobbygruppen der chemischen Industrie nicht entziehen können, die innerhalb des Europäischen Parlaments großen Rückhalt hat. Man zog es vor, den Umwelt- und Gesundheitsschutz wirtschaftlichen Zwängen unterzuordnen, um eine weniger verbindliche Rechtsvorschrift zu erreichen, insbesondere hinsichtlich der Substitution. Ich bedauere auch den Ausschluss von Stoffen mit endokriner Wirkung aus dem Substitutionsverfahren und die Tatsache, dass der Stoffsicherheitsbericht nicht für Stoffe mit einem Gewicht zwischen einer und zehn Tonnen vorgeschrieben ist.
Die erreichte Einigung ist ungenügend, aber sie abzulehnen, würde bedeuten, das Risiko einer Eröffnung des Vermittlungsverfahrens einzugehen und schließlich zu einem völlig bedeutungslosen Text zu gelangen.
Diese Rechtsvorschrift besteht, so unzulänglich sie sicherlich auch ist. Dies allein ist es wert, dass wir uns stärker dafür einsetzen, indem wir die finanziellen und personellen Mittel fordern, um diese Bestimmungen umzusetzen, sie voranzubringen und die Substitution allmählich sicherzustellen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben uns bei der Abstimmung zu dem Kompromiss, der durch eine Absprache zwischen den beiden größten Fraktion im Parlament – der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten und der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament – zustande gekommen ist, der Stimme enthalten, weil er unserer Meinung nach nicht den legitimen Rechten und Anliegen der Verbraucher und von kleinen und mittleren Unternehmen in Bezug auf den Schutz der Arbeitnehmer und der Umwelt gerecht wird.
Wir sind der Auffassung, dass er nicht das erforderliche Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer, dem Schutz der Umwelt und der industriellen Entwicklung herstellt.
Vielmehr sind die Rechte der Verbraucher infolge der Beschränkungen beim Recht auf Information nicht ausreichend gesichert; auch das Recht der Arbeitnehmer auf eine gute Gesundheit ist nicht gesichert, da keine Informationen über die potenziell schädlichen Wirkungen der Stoffe, mit denen sie umgehen, zur Verfügung gestellt werden. Zudem werden im Bericht Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen nicht gebührend in Betracht gezogen, ja nicht einmal große Unternehmen, die bereits den Wunsch geäußert haben, gefährliche Chemikalien zu ersetzen, da die Kosten für die Registrierung von Stoffen unweigerlich steigen werden, ohne dass angemessene Unterstützung gewährt wird.
Dessen ungeachtet begrüßen wir, dass die Beweislast auf die Industrie verlagert wurde. Mit diesem jetzt erreichten Ziel werden die REACH-Zielsetzungen untermauert. Wir bedauern allerdings, dass einige Änderungsanträge unserer Fraktion nicht übernommen wurden, so auch die Möglichkeit für Mitgliedstaaten, auf eigenen Wunsch strengere Maßnahmen einzuführen.
Jean-Claude Fruteau (PSE), schriftlich. – (FR) Der heute zur Abstimmung gestellte Text setzt sieben langen Jahren der Arbeit und der hitzigen Debatten ein Ende. Dabei standen auf der einen Seite die Unterstützer der chemischen Industrie, die in exzessiver Weise Argumente der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung bemüht haben, um einen Status quo zu erhalten, der ihre eigenen finanziellen Interessen wahrt, und auf der anderen Seite europäische Beamte, die darauf bedacht waren, verantwortungsvolle Bestimmungen zu erreichen, um die Europäer vor den Risiken gefährlicher Stoffe zu schützen, wie sie in Gütern des täglichen Bedarfs vorkommen.
Natürlich erfüllt das Ergebnis wie so oft nicht in jeder Hinsicht unsere Forderungen. Der Beweis dafür ist die Anzahl der Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen – lediglich 30 000 von den 100 000 gewünschten. Aber es wurden beträchtliche Fortschritte erzielt, wenn wir insbesondere die Tatsache betrachten, dass nur 3 000 Stoffe heute untersucht werden und es nunmehr bei der chemischen Industrie liegt, die Beweislast hinsichtlich der Giftigkeit von Stoffen zu erbringen, d. h. nachzuweisen, dass sie für den Menschen nicht schädlich sind.
Letztlich wird dank dem Kampfgeist des Berichterstatters der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Guido Sacconi, die Europäische Union die verbindlichsten Rechtsvorschriften bei diesem Thema haben. Aus diesem Grund habe ich die Annahme dieses Textes in zweiter Lesung ausdrücklich unterstützt.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe den Kompromiss von Herrn Sacconi zu REACH unterstützt, weil er ein großer Fortschritt für die Verbraucher, die Arbeitnehmer des Sektors und auch für die Industrie ist, die durch ihre Anpassung bei sichereren chemischen Stoffen weltweit eine Führungsrolle übernimmt.
REACH bleibt zwar ein wenig zu bürokratisch und berücksichtigt nicht immer die Interessen mittlerer und vor allem kleiner Unternehmen, die Europas Stärke ausmachen. Wir müssen sicherstellen, dass weder die Kommission noch die Agentur einem Vorsorgeprinzip nachgeben, das verhindert, dass Risiken eingegangen und Beschlüsse gefasst werden, und dass REACH – das ja doch ein Prozess ist, der sich über elf Jahre erstreckt – umsichtig umgesetzt wird, was bedeutet, dass im Wesentlichen nutzlose Studien und umständliche Verfahren beschränkt werden müssen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste setzt sich für eine EU-Zusammenarbeit ein, die sich auf wirklich grenzüberschreitende Fragen beschränkt. Dazu gehören sowohl der Binnenmarkt als auch verschiedene Umweltthemen. Wir sind überzeugt davon, dass eine starke Chemikalienrichtlinie der schwedischen und europäischen Industrie einen langfristigen Wettbewerbsvorteil bieten würde.
Aus diesem Grunde stehen wir dem verwässerten Kompromiss kritisch gegenüber, der von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament sowie der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa vorgelegt wurde. In diesem Kompromiss wurde das Substitutionsprinzip praktisch gestrichen. Ebenso wenig enthält er einen rechtlich verbindlichen Grundsatz der Verantwortlichkeit, mit dem klargestellt würde, dass die Beweislast bei den Unternehmen und nicht bei den Behörden der Mitgliedstaaten liegen soll. Der Forderung, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten sollen, eine weiterreichende Chemikaliengesetzgebung anzunehmen, wurde ebenfalls keine Rechnung getragen. Dieser Kompromiss mag ein Sieg für die veralteten Teile der chemischen Industrie sein, ist aber eine Niederlage für moderne und progressive Unternehmen, für die öffentliche Gesundheit und für unsere gemeinsame Umwelt.
Ausgehend von den oben dargelegten Standpunkten haben wir gegen diesen Mehrheitskompromiss gestimmt. Wir unterstützen hingegen die umweltfreundlichere Alternative, d. h. das Kompromisspaket der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz.
Mathieu Grosch (PPE-DE), schriftlich. – (FR) REACH ist ein äußerst wichtiger Schritt für die Chemiepolitik der EU. Die Umkehr des Grundsatzes der Sorgfaltspflicht, die von den staatlichen Behörden an die Industrie und die Hersteller übergeht, ist eine unglaubliche Revolution für den ganzen Sektor. Auch der enorme Gewinn an Wissen, der sich aus dem Prozess der Registrierung, Bewertung und Genehmigung ergibt, sollte nicht unterschätzt werden. Dieser Gewinn an Kenntnissen wird Folgen für die gesamte Industrie und für unsere Möglichkeiten des Schutzes von Mensch und Natur haben.
Sehr zu bedauern ist nur, dass das Substitutionsprinzip für „besonders besorgniserregende Stoffe“ weniger verbindlich sein wird, als man es hätte wünschen können. Hoffen wir, dass dieses Prinzip von den beiden europäischen Mitgesetzgebern in der nahen Zukunft wieder aufgenommen und gebilligt wird und wir nicht 20 Jahre darauf warten müssen, wie es bei dieser Richtlinie der Fall war.
Wegen diesem Nachteil die gesamte REACH-Rechtsvorschrift abzulehnen, hätte bedeutet, das Kind mit dem Bade auszuschütten, und kurz- oder mittelfristig sicherlich nicht zu einer besseren Rechtsvorschrift geführt.
Ich rufe die künftige Agentur dazu auf, in ihrer Haltung gegenüber bestimmten gut bekannten Stoffen – wie Kalk beispielsweise –, deren Verwendung prinzipiell kein Problem darstellt, pragmatisch zu bleiben.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Diese Einigung über REACH wird es uns ermöglichen, Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Unsere europäische Industrie muss mehr Verantwortung übernehmen und dabei auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig bleiben.
Der angenommene Text enthält einige wichtige Verbesserungen: die Verringerung des Verwaltungsaufwands, weniger nutzlose Tests, besseren Schutz der vertraulichen Informationen der Unternehmen und die Einführung eines verbindlichen Substitutionsplans.
Diese Verordnung ermöglicht klarere Rechtsvorschriften: Im Chemiesektor bestehen derzeit etwa 40 europäische Richtlinien. Die Verordnung wird die Europäische Agentur für chemische Stoffe in die Lage versetzen, in den nächsten 11 Jahren mehr als 30 000 Chemikalien zu registrieren.
Ich bedauere jedoch, dass für das Problem der Einfuhren aus Drittländern keine dauerhafte Lösung gefunden wurde. Die europäischen Importeure chemischer Stoffe müssen sie zwar nach einem REACH unterliegenden Verfahren registrieren. Das Problem besteht jedoch in der Einfuhr von Fertigerzeugnissen, deren Inhaltsstoffe lediglich gemeldet werden.
Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Es ist sehr wichtig, dass die Europäische Union über ein harmonisiertes System für die Registrierung, Genehmigung und Kontrolle chemischer Stoffe verfügt. Ein Mitgliedstaat allein kann kein wirksames System einrichten. Das System muss es ermöglichen, einerseits die Gefahren für unsere Gesundheit und unsere Umwelt zu verringern und andererseits Innovation und Unterstützung wirtschaftlicher Tätigkeiten zu fördern, die nicht umweltgefährdend sind.
Der heute angenommene Kompromiss wird der Herausforderung einer ehrgeizigen Rechtsvorschrift gerecht, deren Hauptziel darin besteht, ein wirksames System für den Schutz des Einzelnen zu schaffen, ohne die Entwicklung der Wirtschaft zu behindern.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN). Ich habe die Initiative meiner Fraktion und anderer Abgeordneter unterstützt. Mit diesem Kompromiss hätten die besten Elemente des REACH-Vorschlags erhalten und vielen Bedenken der Wirtschaft Rechnung getragen werden können.
Die jetzt vorliegende neue Verordnung ist voller Schlupflöcher und Ausnahmeregelungen und ich befürchte, dass sie die Verwendung toxischer Chemikalien in der verarbeitenden Industrie weiter zulässt, selbst wenn bereits sicherere Alternativen zur Verfügung stehen.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich bin nicht begeistert, und ich hätte eine andere Fassung dieses Textes bevorzugt, der weiterhin ein regelrechtes bürokratisches Monster ist, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.
Während die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und die Linken mich heftig kritisieren und so weit gehen, zu behaupten, ich verteidige die chemische Industrie auf Kosten der öffentlichen Gesundheit, beschuldigen uns die Chemieindustrie und namentlich die kleinen und mittleren Unternehmen in diesem Sektor, ihnen Rechtsvorschriften aufzuerlegen, die teuer und schwer zu verwalten sind, was eine Verlagerung der Standorte großer Unternehmen in Länder außerhalb Europas nach sich ziehen könnte und was vor allem das Überleben der KMU bedrohen würde.
Einige chemische Stoffe, wie die etwa 130 Stoffe, die bei der Herstellung von Reifen eingesetzt werden, könnten in Europa nicht mehr verwendet werden, mit dem Ergebnis, dass sie bei aus Drittländern eingeführten Fertigerzeugnissen verarbeitet werden und sich damit allen Kontrollen entziehen.
Ein allzu perfektes REACH ist daher ebenso gefährlich wie ein extremes REACH, denn es könnte zum Wegfall tausender Arbeitsplätze in Europa führen, ohne dabei zur Verbesserung der öffentlichen Gesundheit beizutragen.
Ein Vorteil von REACH besteht darin, dass diese Verordnung 40 bestehende Richtlinien zusammenfasst; dies ist eine Verbesserung im Sinne einer Förderung des Binnenmarktes.
Jules Maaten (ALDE), schriftlich. (NL) REACH gehört zu den am heftigsten diskutierten und von Lobbyisten am stärksten beeinflussten Dossiers in der Geschichte der EU. Sowohl die Industrie als auch die Umweltorganisationen haben sich bereits kritisch zu dem Ergebnis geäußert. Dennoch halte ich den Kompromiss zwischen dem Rat und dem Parlament für tragfähig und ausgewogen. Bei dem erzielten Einvernehmen wurde ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und Umweltschutz gewahrt.
Schädliche Stoffe müssen nach Möglichkeit verboten werden, und ich bin entschieden dafür, dass die Wirtschaft Mittel dafür bereitstellt, solange sich daraus keine zu große Belastung – insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen – ergibt. In der Richtlinie wird entsprechende Vorsorge getragen, indem der Ersatz gefährlicher Stoffe durch Alternativen gefördert wird und die KMU bei der Anpassung an die Neuregelungen unterstützt werden. Mit der Verringerung von Tierversuchen und der Verbesserung der Verbraucherinformation stellt die Richtlinie einen Schritt in die richtige Richtung dar.
Sobald sich die Wogen erst einmal geglättet haben, werden meiner Überzeugung nach viele Gegner allmählich ihre Unterstützung für die Richtlinie zu erkennen geben.
Thomas Mann (PPE-DE), schriftlich. Die KMU und ihre Beschäftigten können nicht mit allen Ergebnissen des REACH-Kompromisses zufrieden sein. Weder wurde der Vorschlag des EP zu Testerleichterungen bei geringen Mengen aufgegriffen, noch das Konzept zur verbesserten Definition der Expositions- und Verwendungskategorien. Damit bürdet die EU den Unternehmen erhebliche Kosten auf und mindert ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Trotz dieser erheblichen Schwächen habe ich dem Kompromiss zugestimmt, da er auch die Handschrift des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten trägt, in dem ich Verfasser der Stellungnahme war. Meine Gründe: Die neue Richtlinie ersetzt 40 Einzelregelungen und schafft damit europaweit Rechtssicherheit. Die Kenntnisse über 30 000 Stoffe werden erheblich verbessert, Sicherheitsrisiken für Verbraucher und Chemie-Arbeitnehmer werden minimiert. Auf die Einführung des Sicherheitsberichts für Stoffe unter zehn Tonnen Jahresproduktion wurde verzichtet. Dadurch wird speziell bei den KMU großer Dokumentations- und Kostenaufwand vermieden. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen ist stark verbessert worden. Bei besonders gefährlichen Stoffen ist die Zulassung unbefristet möglich; Lieferengpässe können vermieden werden. Auch die Verlängerung der Registrierungsfrist für die erste Stufe auf dreieinhalb Jahre ist eine spürbare Erleichterung für die chemische Industrie.
Ob die Umsetzung der Richtlinie, die bereits 2007 in Kraft tritt, ein Erfolg wird, hängt davon ab, dass die zentrale Chemikalienagentur, die nationalen Behörden und die Unternehmen gut zusammenarbeiten.
Cristiana Muscardini (UEN), schriftlich. – (IT) Es ist mir eine Freude, den Erfolg des Trilogs hervorheben zu können. Trotz seiner fürchterlichen Bezeichnung ist es ihm gelungen, eine achtbare Lösung für das Problem der Registrierung chemischer Stoffe zu finden, sowohl unter dem Gesichtspunkt des Gesundheitsschutzes der Verbraucher als auch in Bezug auf den Schutz der Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen. Ich hoffe, dass der vorige Woche errungene Kompromiss von unserem Plenum gebilligt und somit eine drei Jahre währende Arbeit abgeschlossen wird, um die 40 bestehenden Einzelregelungen in einer einzigen Verordnung zusammenzufassen. Ich danke meinen Kolleginnen und Kollegen, dass sie einige der von meiner Fraktion eingereichten Änderungsanträge zum Schutz der kleinen und mittleren Unternehmen und des Wohlbefindens der Tiere angenommen haben. Die komplexe Verordnung sieht unter anderem Stoffsicherheitsprüfungen für etwa 30 000 seit 1981 in Verkehr gebrachten Stoffen vor, die in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Diese Aussicht ist eine weitere Garantie für den Schutz der menschlichen Gesundheit.
Trotz der erheblichen Anzahl neuer Bestimmungen sind noch viele Anwendungsfragen zu regeln, um dafür Sorge zu tragen, dass REACH in bestimmten Bereichen wie beispielsweise dem der Kosmetikerzeugnisse ordnungsgemäß umgesetzt werden kann. Es gab sehr viele Diskussionspunkte, davon zeugen die vielen Hundert Änderungsanträge, die geprüft worden sind, doch das Endergebnis ist meines Erachtens sehr ausgewogen. Auch deshalb habe ich für den endgültigen Kompromiss gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Es hat fünf Jahre gedauert, aber die EU scheint nun endlich bereit zu sein, ein Gesetz zu diesem wichtigen Thema zu verabschieden. Da schon so viel Zeit verstrichen ist, müssen wir unbedingt für einen Kompromiss stimmen, auch wenn wir ihn vielleicht nicht in allen Punkten unterstützen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil hier jetzt ein schwieriges, aber entscheidendes Gleichgewicht zwischen dem Schutz der verschiedenen Verbraucherinteressen, dem Schutz der Bedürfnisse der europäischen Industrie (die nicht nur tausenden Europäern Arbeit gibt, sondern auch eine maßgebliche Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft spielt) und dem Schutz der Unwelt erreicht wurde. Andernfalls müssen wir im Zweifelsfall den Verbraucherinteressen folgen, denn für sie ist es wichtig, dass eine wettbewerbsfähige Industrie erhalten bleibt und zugleich die Umwelt geschützt wird. Deshalb haben wir für diesen Bericht gestimmt.
Ich habe aber noch eine andere Anmerkung, nämlich dass fünf Jahre eine zu lange Zeit ist. Manchmal vergeuden wir Zeit mit Fragen, die nicht das gleiche Gewicht und den gleichen Stellenwert haben wie diese hier, und manchmal bleibt uns am Ende keine Zeit, uns für das zu engagieren, was für unsere Wirtschaft wirklich wichtig ist. Das sollten wir meines Erachtens bedenken, wenn wir über die Probleme der EU diskutieren.
Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Kompromiss gestimmt, der am 30. November mit dem Rat zu REACH erreicht wurde, und bin dabei den drei großen Fraktionen (Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament und Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa) gefolgt. Ich habe dies getan, damit es für unsere Mitbürger schnell eine Rechtsvorschrift gibt – ihr Inkrafttreten ist für den 1. April 2007 vorgesehen –, um die Verwendung chemischer Stoffe in unseren Gütern des täglichen Lebens kontrollieren zu können.
Der Kompromiss ist zugegebenermaßen weniger ehrgeizig als derjenige, auf den ich hoffte, als ich in erster Lesung für eine obligatorische Substitution der „äußerst besorgniserregenden“ chemischen Stoffe eintrat, wenn Alternativen bestehen. Dennoch stellt der Kompromiss als Ergebnis von drei Jahren der Vorbereitung und schwieriger Verhandlungen ein schwaches, aber notwendiges Gleichgewicht zwischen dem erforderlichen Gesundheits- und Umweltschutz und der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dar.
Ich hoffe jedoch, dass der von REACH gebotene Rahmen es ermöglichen wird, dass der Substitutionsprozess trotzdem wirklich anerkannt wird, auch wenn in der Praxis zahlreiche giftige Stoffe durch das Netz fallen werden. Die Überwachung und Kontrolle der Umsetzung dieser Verordnung wird dazu beitragen, eine strengere Fassung von REACH durchzusetzen.
Lydia Schenardi (NI), schriftlich. – (FR) Wir haben in erster Lesung gegen die REACH-Verordnung über chemische Stoffe gestimmt, da wir glaubten, mit den angenommenen Änderungsanträgen könnte das Gleichgewicht zwischen den drei Zielen der Verordnung nicht erhalten werden: Gesundheits- und Umweltschutz, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie die Substitution gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche oder harmlose Alternativen.
Der uns heute vorgelegte Kompromiss ist nicht sehr viel ausgewogener. Er enthält zwar einige bemerkenswerte Fortschritte, wie dies viele Redner in der Aussprache hervorgehoben haben: vereinfachte Registrierungen; ein stärker praktischer Ansatz; und einige, allerdings ungenügende Fortschritte für KMU beispielsweise. Dennoch weist er Lücken und Unklarheiten auf, nicht zuletzt bei den Auflagen hinsichtlich der Einfuhren und den potenziellen Nachteilen, die sich daraus für die europäischen Hersteller ergeben, sowie bei der Anwendung des Substitutionsprinzips allein auf gefährliche Stoffe, die zwar bereits ein Fortschritt ist, wodurch aber nicht sichergestellt ist, dass dieses Prinzip auch in Fällen gilt, in denen technisch und wirtschaftlich umsetzbare Alternativen bestehen.
Eine Unausgewogenheit durch eine andere zu ersetzen, ist keine Lösung des Problems. Keines der drei ursprünglichen Ziele der Richtlinie wird wirklich erreicht werden, ebenso wenig im Übrigen wie das Ziel, die Rechtsvorschriften zu vereinfachen oder mit anderen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in Einklang zu bringen.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich freue mich, dass heute ein verbesserter Vorschlag zur Regelung der wichtigen Fragen angenommen worden ist, die im Bericht über REACH behandelt wurden. Änderungen gibt es insbesondere bei den Tierversuchen, über die viele meiner Wähler sehr besorgt sind, durch die Einführung der Validierung von alternativen Methoden. Eine nach drei Jahren vorgesehene Überprüfung gibt der Europäischen Kommission ferner die Möglichkeit, festzustellen, ob Legislativvorschläge für diesen Bereich sinnvoll sein könnten, um die Notwendigkeit von Tierversuchen weiter zu verringern.
Der überarbeitete Text, für den ich heute gestimmt habe, spiegelt zudem die Einschätzung tausender Einzelpersonen und Interessensgruppen präziser wider, die sich mit den kumulativen Auswirkungen toxischer Chemikalien in hunderten von Haushaltsprodukten befassen.
Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Herr Präsident! Nach der enormen und äußerst langwierigen Arbeit verdient dieses Paket das Schulterklopfen und die Selbstbeweihräucherung nicht, die wir heute miterleben. Das von meiner Fraktion vorgelegte Alternativpaket wäre praxistauglich gewesen und hätte eine neue Regelung geschaffen, die die Verbraucher geschützt und gleichzeitig den Bedürfnissen von Unternehmen und Wirtschaft Rechnung getragen hätte, die wir natürlich bei unseren Plänen berücksichtigen müssen. Der Inhalt des heutigen Pakets wird nicht halten, was die Verpackung verspricht und es ist beschämend, dass die Abgeordneten der Labourfraktion und der Konservativen im Europäischen Parlament sich uns nicht angeschlossen haben, um eine bessere Lösung zu erreichen.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Über den jetzt durchs Parlament geboxten REACH-Vorschlag kann ich unmöglich hellauf begeistert sein. Kommission, Rat und Parlament fielen der Verblendung durch wirtschaftlichen Profit anheim und gaben untrügliche Zeichen der Gleichgültigkeit zu erkennen. Die Union hatte erstmals seit vielen Jahren die Möglichkeit zur Einführung von Rechtsvorschriften, deren Nützlichkeit allen Bürgern eingeleuchtet hätte: streng, komplex, aber zugleich konkret und stets primär auf die Gesundheit aller Unionsbürger bedacht.
Mit der halbherzigen Regelung schädlicher Chemikalien sind weder die Industrie noch die Öffentlichkeit zufrieden. Gerade deswegen wird sie von manchen als ein „vernünftiger Kompromiss“ angesehen, was sie nicht ist und was gleichbedeutend mit der Behauptung wäre, die Halbierung der Dicke der Berliner Mauer wäre eine gute Lösung gewesen. Mit der öffentlichen Gesundheit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Hier gibt es keinen Mittelweg. Selbst etwas gesünder bedeutet immer noch krank.
In Flandern haben sich die Dinge mittlerweile derart zugespitzt, dass es keinen Fleck mehr gibt, der frei von schädlichen Stoffen ist. Oft wissen wir, dass sie ungesund sind, aber nicht genau weshalb. Eine perfekte REACH-Richtlinie hätte dieses Problem gelöst und beispielsweise Flandern mittelfristig saniert. Mit dem Vorschlag, über den jetzt abgestimmt wurde, wird dies nicht der Fall sein. Um die Hälfte gesünder ist nämlich keine Option.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist für den Schutz der Volksgesundheit von größter Bedeutung. Besonders wichtig ist diese Verordnung für die Gesundheit von Säuglingen, die noch gestillt werden. Die Muttermilch als beste Quelle wichtiger Nährstoffe für einen Säugling ist heute durch gefährliche chemische Stoffe belastet, die in der Umwelt auftreten und in den Körper der Mutter gelangen. REACH sorgt dafür, dass solche schädlichen Chemikalien durch sicherere Alternativen ersetzt werden, wo dies möglich ist. Mit dieser Verordnung werden die Hersteller verpflichtet, für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt Sorge zu tragen. Darüber hinaus fördert REACH nicht nur mehr Transparenz beim Einsatz von Tierversuchen, sondern auch die Anwendung alternativer Methoden anstelle von Tierversuchen. Der heute erreichte Kompromiss ist das Beste, was wir erwarten konnten.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Zunächst einmal möchte ich betonen, welch ausgezeichnete Arbeit der Berichterstatter, Herr Sacconi, geleistet hat.
Ich habe mich entschlossen, für den Änderungsantrag als Kompromiss zwischen Rat und Parlament zu stimmen, vor allem, weil diese Änderung es ermöglichen wird, bestimmte gefährliche Stoffe besser zu kontrollieren, während gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie verbessert wird.
Dieser Kompromiss ist zwar nicht ideal, doch ich glaube, die Lage wäre noch komplizierter, wenn er nicht angenommen worden wäre. Der Kompromiss sieht vor, dass die gefährlichsten Stoffe ersetzt werden müssen, wenn Alternativen bestehen. Er sieht ferner die Anerkennung einer „Sorgfaltspflicht“ durch die Hersteller und die Förderung anderer Testmethoden als Tierversuche vor.
Diese Fassung des Textes geht sicherlich nicht so weit wie der Text, der in erster Lesung vorgelegt wurde, aber wäre er abgelehnt worden, hätten wir das Vermittlungsverfahren durchlaufen müssen, was zu anderen, weniger vorteilhaften Schlussfolgerungen geführt hätte.
Deshalb hielt ich es für klüger, für diese Fassung des Textes zu stimmen, die zugegebenermaßen Mängel hat, aber trotzdem Fortschritte und umfangreichere Kontrollen chemischer Stoffe ermöglicht, mit denen wir im täglichen Leben zu tun haben.
Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Dieser Fonds ist ein neues Instrument: Zum ersten Mal wird die EU nicht nur Unternehmen und lokalen Gebietskörperschaften zu Hilfe kommen, sondern direkt den Arbeitnehmern, die ihre Arbeitsplätze wegen Standortverlagerungen verloren haben. Dies gilt umso mehr, als das Europäische Parlament den Nutzen dieses Fonds auf „kleine Arbeitsmärkte“ ausweiten wollte, wenn Entlassungen schwer wiegende Auswirkungen auf die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft haben. Diese Möglichkeit bietet Erfolg versprechende Aussichten für die gefährdetsten Teile meiner Region, was ich begrüße.
Ebenso begrüße ich das unentwegte Engagement der Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, die sich nachdrücklich und zielstrebig für die Einführung dieses Instruments eingesetzt und viele Änderungsanträge mit dem Ziel eingereicht haben, die Umsetzung zu verstärken und den Betrag sowie die Anzahl der Begünstigten zu erhöhen.
Dies ist ein erster Schritt hin zu einem sozialeren und stärker geeinten Europa. Die EU kann jedoch nicht nur die „Wunden“ der Globalisierung heilen. Die Europäer erwarten heute von Europa, dass es dazu beiträgt, ihre Arbeitsplätze und ihren Lebensstandard zu sichern, ebenso wie es nun seit fast 50 Jahren Frieden und Stabilität gewährleisten konnte.
Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Für den Schutz der Menschen und der Umwelt vor potenziell gefährlichen Chemikalien bedeutet die Annahme dieser Rechtsvorschrift einen großen Schritt nach vorn. Einige Abgeordnete machen geltend, dass sie hätte besser sein müssen, und es gibt in der Tat Argumente für die Behauptung, dass ein Kompromiss wie dieser nicht perfekt ist. Aber ein gemeinschaftliches Regelwerk für diese bedeutende Thematik ist besser als ein Flickwerk perfekter (aber unterschiedlicher) Bestimmungen in einigen Ländern, halbherzige Maßnahmen in anderen Ländern und gar keine Regelungen wieder anderswo, was den vermeintlichen gemeinsamen Markt mit gemeinsamen Regelungen betrifft. Dadurch hätten wir weniger Schutz zu höheren Kosten.
Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Bei dieser neuen Verordnung geht es um die Schaffung eines Systems für die Registrierung, Bewertung und Zulassung der chemischen Stoffe, mit denen wir jeden Tag in Kontakt kommen.
Dieser neue Vorschlag schließt entscheidende Lücken in unserem derzeitigen Wissen über Chemikalien, die auf dem Markt erhältlich sind, und gleichzeitig sollen die europäische Industrie gefördert und ein größerer Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt geboten werden.
Tierversuche sind unvermeidbar, aber es werden Maßnahmen vorgeschlagen, um eine möglichst geringe Zunahme zu gewährleisten, zum Beispiel das Prinzip „eine Substanz, eine Registrierung“ (One Substance One Registration – OSOR), mit dem sichergestellt wird, dass unnötige Versuche vermieden werden.
Der auf hergestellten/eingeführten Mengen basierende Ansatz wird die administrative und finanzielle Belastung für KMU senken. Mit der Vorlage eines Substitutionsplans erhalten die Unternehmen genügend Zeit, sich auf die Umstellung einzustellen und vorzubereiten, wenn sie die gefährlichsten chemischen Stoffe aufgeben. Geistiges Eigentum ist nun ausreichend geschützt.
Durch die Einhaltung des Substitutionsprinzips, wenn auch über die Vorlage eines Plans, können wir garantieren, dass wir in nicht allzu ferner Zukunft in einer Welt, oder wenigstens in einem Europa, mit weniger gefährlichen Chemikalien leben.
Die portugiesischen sozialdemokratischen EP-Abgeordneten unterstützen deshalb den Bericht Sacconi...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Paul Marie Coûteaux, Patrick Louis und Philippe de Villiers (IND/DEM), schriftlich. – (FR) Die Mitglieder des Mouvement pour la France im Europäischen Parlament haben es abgelehnt, den Kompromiss zu unterstützen, der in zweiter Lesung zum Entwurf einer Richtlinie über gefährliche Stoffe, der so genannten REACH-Richtlinie, zur Abstimmung gestellt wurde.
Nach der Prüfung der Richtlinie durch die einzelnen europäischen Institutionen ist von ihren ursprünglichen guten Absichten wenig übrig geblieben.
Daher ist der heute Vormittag angenommene Kompromisstext in Bezug auf den Umwelt- und Verbraucherschutz sehr ungenügend.
Ferner werden die neuen Auflagen für europäische Unternehmen nicht durch ähnliche Auflagen für eingeführte Erzeugnisse oder Fertigerzeugnisse kompensiert; dies führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs, die die europäische Industrie gefährdet.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. – (PT) Ich habe für den Bericht Sacconi über die Änderung der Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe (REACH) in zweiter Lesung gestimmt, weil der vom Rat verabschiedete Gemeinsame Standpunkt meiner Meinung nach eine gute Einigung darstellt, die den Bürgern der Europäischen Union zugute kommen wird.
Ich halte dies für einen gut ausgewogenen Legislativvorschlag, in dem versucht wird, das richtige Verhältnis zwischen der Sicherung der legitimen Interessen der Industrie, und speziell der KMU, und der Notwendigkeit, die Umwelt und die Volksgesundheit zu schützen, herzustellen.
Mit der REACH-Vereinbarung wird ab Juni 2007 gewährleistet, dass Stoffe, die aus Sicht der Umwelt und der Volksgesundheit äußerst problematisch sind, wann immer möglich durch alternative sichere Stoffe oder Technologien ersetzt werden.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für die Kompromissänderungsanträge zu diesem Bericht gestimmt und alle anderen Änderungsanträge abgelehnt. Damit wollte ich verhindern, dass ein Vermittlungsverfahren zur REACH-Richtlinie durchgeführt werden muss, weil ich keineswegs sicher bin, dass diese Richtlinie am Ende dieses Verfahrens in Kraft treten kann. Viele Elemente der vorgelegten Änderungsanträge verdienten Anerkennung, aber sie wären eine Gefahr für die Richtlinie als Ganzes gewesen. Wie so oft in der Politik wäre das Beste der Feind des Guten gewesen.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Die grundsätzliche Überlegung, in bestimmten Fällen sicherzustellen, dass sehr besorgniserregende Stoffe durch weniger gefährliche Stoffe oder Technologien ersetzt werden, sofern wirtschaftlich geeignete und technisch machbare Alternativen gegeben sind, ist positiv. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei aber den etwaigen Auswirkungen dieser Verordnung auf kleine und mittelständische Unternehmen sowie in diesem Zusammenhang auf Arbeitsplätze zu widmen. Da aber ein Kompromiss gefunden werden konnte, der diese Gefahren abwendet, konnte diesem Bericht zugestimmt werden.
Philip Claeys (NI). – (NL) Herr Präsident! Was ich in dem Bericht als wichtig ansah, war, dass darin über alle Möglichkeiten und Alternativen nachgedacht wurde, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken.
Das Leiden von Tieren – und insbesondere von Säugetieren – bei Tierversuchen beunruhigt viele europäische Bürger. Derartige Tests sind daher nach Möglichkeit unbedingt zu vermeiden.
Dem Europäischen Zentrum zur Validierung alternativer Methoden kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Diese mit mehr Mitteln auszustattende Institution muss eine Vielzahl validierter Alternativen entwickeln, um Tierversuchen langfristig ein Ende zu bereiten. Ebenso plädieren wir für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Anzahl der Tiere und die Art der in Forschungslabors durchgeführten Versuche.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Es ist natürlich schwierig, über eine Abstimmung und einen Text begeistert zu sein, der überaus kompliziert ist und von uns eigentlich erst beurteilt werden kann, nachdem wir genügend Zeit hatten, ihn in aller Ruhe noch einmal durchzulesen; jedenfalls habe ich den Eindruck, dass es uns gelungen ist, ein Gleichgewicht zwischen der Berücksichtigung des Strebens unserer chemischen Industrie nach Wettbewerbsfähigkeit einerseits und der so notwendigen Sorge um und Rücksichtnahme auf unsere Volksgesundheit andererseits zu finden. Mit Befriedigung stellen wir auf jeden Fall fest, dass sich unsere chemische Industrie in den letzten Jahren ganz offensichtlich ihrer Verantwortung klar bewusst geworden ist und dass sie die Beweislast auf sich genommen und den Grundsatz der Sorgfaltspflicht akzeptiert hat.
Gestatten Sie mir noch eine letzte Bemerkung: Im Falle von Stoffen, für die es keine Alternative gibt, deren Verwendung vollkommen kontrollierbar ist und bei denen die Ersatzpflicht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, hielte ich es für überaus bedauerlich, wenn unsere Industrie wegen unserer übermäßigen Regulierungs- und Reglementierungssucht ihren Standort in Konkurrenzregionen verlagern müsste.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Nach den Debatten über diesen umfangreichen und anspruchsvollen Rechtsakt, an dem drei Jahre gearbeitet wurde, war so mancher in diesem Hohen Hause uneins mit sich in der Frage, wie mit REACH zu verfahren ist. Sollten wir das Kompromisspaket, den gemeinsamen Standpunkt, befürworten oder den Vorschlag ablehnen?
Einerseits halten Umweltschützer das Kompromisspaket für zu schwach; andererseits stellt es für die chemische Industrie, insbesondere für KMU, eine Bedrohung dar, werden doch damit Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze gefährdet. Ich habe mich gründlich mit allen Argumenten der Beteiligten auseinander gesetzt und habe dann für das Kompromisspaket gestimmt, das die unverwechselbare Handschrift des Europäischen Parlaments trägt, denn ich bin davon überzeugt, dass wir Regeln brauchen, um unser Wissen über etwa dreißigtausend chemische Stoffe in den Produkten zu erweitern, mit denen wir es im Alltag ständig zu tun haben.
Wir müssen in einer einzigen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe Ersatz für vierzig veraltete Normen schaffen. Wir brauchen einen starken Impuls für die europäische Forschung, um den stufenweise und natürlich erfolgenden Verzicht auf schädliche Stoffe in den Fällen zu gewährleisten, in denen die Verordnung keinen Ersatz vorsieht. Nach meiner Überzeugung stellt dieser Rechtsakt einen richtigen Schritt auf dem Weg zur Verbesserung der Lebensqualität der Bürger Europas dar.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Auch ich möchte betonen, dass es sich hier um einen Kompromiss handelt, der sicher verbesserungsfähig gewesen wäre, insbesondere im Bereich der Substitution. Hier haben wir leider nur unklare Regelungen gefunden. Insbesondere die Umsetzung wird jedoch zeigen, ob diese Regelungen in der Praxis brauchbar sind oder nicht. Die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission, aber auch die einzurichtende Chemieagentur sind gefordert, hier für die Wirtschaft etwas Praktikables zu schaffen. Wir vom Europäischen Parlament werden sicher darauf achten müssen, dass das ordentlich gemacht wird.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Ich habe für den Entwurf der Verordnung über gefährliche Substanzen, auch REACH genannt, gestimmt. Allerdings habe ich einige Zweifel, ob der nach langen und schwierigen Verhandlungen erzielte Kompromiss sowohl zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt als auch zu Wettbewerb und Innovation in der chemischen Industrie der Europäischen Union beitragen wird.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir gefährliche Chemikalien schrittweise vom Markt nehmen und durch weniger gefährliche Substanzen ersetzen müssen. Uns muss aber klar sein, dass neue, restriktive Anforderungen negative Auswirkungen auf die europäische Industrie haben werden, insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen. Auf sie entfällt der Löwenanteil der Kosten für die Anpassung an die Gesetzgebung. Deshalb müssen wir darüber nachdenken, wie wir sie unterstützen können. Die neuen Verordnungen sollten auch für Importe aus Drittstaaten gelten, und so muss auch auf Ebene der WTO diskutiert werden.
Christoph Konrad (PPE-DE). – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! REACH ist ein Beispiel dafür, wie man es eigentlich nicht machen sollte.
REACH ist kein Beispiel für bessere Rechtsetzung in der EU. Aus diesem Grund habe ich dem neuen Chemierecht nicht zugestimmt. Vieles wird jetzt vom Management der neuen Chemieagentur abhängen, aber es droht auf jeden Fall bürokratisch zu werden. Über 5 000 Seiten Vorschriften benachteiligen insbesondere den Mittelstand in Europa. Der in der EU gebetsmühlenhaft wiederholten Forderung nach besserer, also einfacherer Gesetzgebung entspricht REACH nicht. Die Verbraucherschutzwirkung von REACH ist fraglich und die zusätzliche Belastung der europäischen Wirtschaft ist sicher. Das ist ein Kernproblem und wir sind gut beraten, derartige Gesetzgebungswerke in Zukunft zu vermeiden.
Kurt Joachim Lauk (PPE-DE). – Herr Präsident! Das Grundanliegen von REACH, der Schutz des Menschen, der Schutz am Arbeitsplatz und der Schutz der Umwelt ist positiv. Diese Art der Ausgestaltung des Schutzes von Mensch und Umwelt ist jedoch insgesamt für Europa negativ. Sie führt zu einem massiven Aufbau von Bürokratie, sie bedeutet eine Überregulierung auf mehreren tausend Seiten und führt zu einer langfristigen Verlagerung von Arbeitsplätzen und damit zum Abbau von Beschäftigung. Ich denke, dass wir in Europa hierfür nicht stimmen sollten. Abbau von Beschäftigung und Aufbau von Bürokratie – dies ist ein Europa, das wir nicht wollen.
Da der vorliegende Kompromiss 191 besser war als die Alternative, die auf dem Tisch lag, war die Entscheidung insgesamt schwierig. Vor diesem Hintergrund habe ich weder diesem schlechten Kompromiss zugestimmt noch das Thema insgesamt abgelehnt. Ich habe mich deshalb der Stimme enthalten.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der interkulturelle Dialog, der eng mit dem Streben verbunden ist, eine Europäische Union zu schaffen, die die Nationen miteinander verbindet, ist heute eine wichtige Dimension zahlreicher Politiken und Instrumente der Gemeinschaft. Daher begrüße ich die Annahme in zweiter Lesung der Entscheidung zum Europäischen Jahr 2008 des interkulturellen Dialogs.
Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten in erster Lesung hoffe ich, dass dieses Europäische Jahr es allen Europäern, vor allem jungen Menschen, ermöglichen wird, sich der Notwendigkeit des interkulturellen Dialogs in ihrem täglichen Leben bewusst zu werden. In diesem Rahmen müssen bewährte Praktiken in diesem Bereich hervorgehoben werden, mit dem besonderen Ziel der Integration von Migranten. Dabei sollten die Maßnahmen fortgesetzt werden, die 2007 während des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle ergriffen wurden. Aus diesem Grund sollte die Förderung des interkulturellen Dialogs innerhalb der Europäischen Union weit über 2008 fortgeführt werden, wie es in dem angenommenen Text gefordert wird.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Nach Ansicht der Juniliste ist die ganze Idee eines Europäischen Jahres zu diesem oder jenem Anlass unnötig und sollte nicht von den europäischen Steuerzahlern finanziert werden.
10 Millionen Euro für ein Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs auszugeben ist verwerflich, zumal dessen Nutzen kaum bzw. vielleicht gar nicht zu erkennen ist.
Gemäß unserem früheren Standpunkt, den wir bereits bei unserer Ablehnung des Berichts in der ersten Lesung zum Ausdruck gebracht haben, stimmen wir gegen die Änderungsanträge zum Bericht.
Katalin Lévai (PSE), schriftlich. – (HU) Ich möchte den vom Parlament vorgeschlagenen Änderungsantrag beleuchten, in dem die kulturellen und die bildungspolitischen Ziele der erneuerten Lissabon-Strategie betont werden, aber auch die Notwendigkeit, Informationen über Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit in der Europäischen Union zu verbreiten.
Diesbezüglich möchte ich an ein Phänomen erinnern, dass die dringende Notwendigkeit eines interkulturellen Dialogs ins Blickfeld rückt, nämlich die Lage von Migranten, insbesondere der Migrantinnen.
Eurostat zufolge nimmt der Anteil der Frauen unter den Migranten stetig zu. Frauen stellen derzeit nahezu 54 % aller Migranten. Verschärft wird das Problem auch wegen der recht hohen Arbeitslosigkeit, der sie ausgesetzt sind.
Ihre Abhängigkeit wird dadurch weiter erhöht, dass eine erhebliche Zahl von Migranten am Rand der Gesellschaft lebt und ihr Zugang zum öffentlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben sehr begrenzt ist. In Migrantenpopulationen sind Migrantinnen Opfer einer doppelten Diskriminierung sowohl aufgrund des Geschlechts als auch aufgrund der ethnischen Herkunft. Auch die Hauptprobleme, mit denen Migranten konfrontiert sind, d. h. Arbeitslosigkeit, Ausschluss von Bildung und eine Situation der rechtlichen Ungewissheit, belasten am meisten Frauen und Kinder. Es ist tragisch, dass jährlich rund 5 000 Migrantinnen Opfer von psychischer oder physischer Gewalt, von Zwangsheirat, Genitalverstümmelungen und im Namen der Ehre begangenen Verbrechen werden.
Meines Erachtens ist es von besonderer Bedeutung, dass die Europäische Kommission 2007 zum „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ und das Jahr 2008 zum „Jahr des interkulturellen Dialogs“ erklärt hat. Ich hoffe, dass diese Programme Gelegenheit bieten werden, all diese Probleme anzugehen und so weit wie möglich Lösungen für sie zu finden. Aus diesem Grunde habe ich gemeinsam mit dem Minister für Soziales und Beschäftigung anlässlich des „Jahres der Chancengleichheit für alle“ 2007 in Ungarn eine Reihe von Programmen angekündigt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Die geringere Budgetinanspruchnahme bei den Struktur- und dem Kohäsionsfonds ist einer der Gründe für die Vorlage dieses Berichtigungshaushaltsplans für 2006.
Wegen Nichtinanspruchnahme wird vorgeschlagen, 2,5 Milliarden Euro an Zahlungsermächtigungen in folgenden Haushaltsrubriken zu streichen: 1,5 Milliarden Euro beim Europäischen Fonds für regionale Entwicklung; 500 Millionen Euro beim Europäischen Sozialfonds; und 500 Millionen Euro beim Kohäsionsfonds.
Unabhängig von den Gründen für den Vorschlag der Kommission, für diese Kürzung Mittel zu streichen, die für die Kohäsionspolitik vorgesehen sind, haben wir festgestellt, dass dies übliche Praxis ist.
Deshalb ist es notwendig, die Gründe für den Rückgang bei der Budgetinanspruchnahme genau zu prüfen und nicht zuzulassen, dass diese notwendige Prüfung – zum Beispiel der Folgen der nominellen Kriterien im Stabilitätspakt für öffentliche Investitionen in den Mitgliedstaaten und der geringeren Beiträge von Mitgliedstaaten zum Gemeinschaftshaushalt – als Vorwand genutzt wird, um den Geldbetrag zu kürzen, der jedes Jahr im Gemeinschaftshaushalt für die Struktur- und den Kohäsionsfonds bereitgestellt wird.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort erteilt haben, damit ich die Gründe für mein Votum bei dem Bericht von Frau Hieronymi über die Fernsehtätigkeit darlegen kann, den ich als sehr bedeutsam und gelungen betrachte.
Durch meine Zustimmung zu dem Bericht habe ich meine persönliche Hoffnung und die aller Rentner in Italien und Europa zum Ausdruck gebracht, dass in Zukunft bei der TV-Programmplanung besonderes Augenmerk auf die Würde älterer Menschen und deren Teilnahme am kulturellen Leben gerichtet wird.
Es ist sehr schön, junge Leute in den Fernsehprogrammen zu sehen, es ist auch angenehm für ältere Menschen, so viele attraktive Frauen und Männer zu sehen, doch ist es nach meinem Dafürhalten wichtig, dass auch die Qualitäten älterer Menschen durch das Fernsehen vermittelt werden.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir haben gegen den Bericht über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit gestimmt. In einem zunehmend grenzenlosen Europa sind Gemeinschaftsvorschriften zu Fernsehsendungen und anderen audiovisuellen Medien notwendig. Unserer Ansicht nach muss eine solche Richtlinie jedoch einen hohen Verbraucherschutz garantieren, insbesondere was an Kinder gerichtete Werbung sowie Werbung für alkoholische Getränke betrifft.
Darüber hinaus sollte es für den Empfängerstaat möglich sein, auf den Programminhalt der speziell an dieses Land gerichteten Sendungen Einfluss zu nehmen. Das Abstimmungsergebnis bedeutet eine zu große Liberalisierung der Vorschriften für Werbung. Darüber hinaus besteht nun die Gefahr, dass das schwedische Verbot von an Kinder gerichteter Werbung sowie von Alkoholwerbung untergraben wird, was völlig inakzeptabel ist.
Christopher Beazley (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die Abgeordneten der britischen Konservativen in der PPE-DE-Fraktion unterstützen den Bericht von Frau Hieronymi (A6-0399/2006) vor allem deshalb, weil darin eine freiwillige Mit- und Selbstregulierung sowie die 30-Minuten-Regelung für Werbeunterbrechungen unterstützt werden.
Zu anderen wichtigen Aspekten, wie dem Herkunftslandprinzip, der Produktplatzierung und der Verwendung kurzer Auszüge, wurden von der Berichterstatterin gegenüber dem ursprünglichen Text der Kommission grundlegende Änderungen vorgenommen.
Wir möchten Ruth Hieronymi zu ihrer engagierten Arbeit in den zahlreichen öffentlichen Anhörungen mit den zuständigen Akteuren von Regierungs- und Wirtschaftsseite aus dem Vereinigten Königreich ebenso gratulieren wie zu ihrem ausgewogenen, zweckmäßigen und tragfähigen Bericht, in dem viele von Kollegen vorgeschlagene Verbesserungen berücksichtigt worden sind.
Dorette Corbey (PSE), schriftlich. (NL) Im Gegensatz zu den übrigen niederländischen Mitgliedern der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament befürworte ich die Änderungsanträge 170, 156 und 177, die auf eine Einschränkung der an Kinder gerichteten Werbung für ungesunde Nahrungsmittel abzielen, und für diesen Standpunkt habe ich folgende Argumente anzuführen:
1. In der EU ist jedes vierte Kind zu dick, und zwar infolge falscher Ernährung und eines gleichzeitigen Mangels an ausreichender Bewegung. Übergewichtige Kinder haben schlechte Startbedingungen im Hinblick sowohl auf ihre gesellschaftliche als auch ihre körperliche Entwicklung. Studien haben ergeben, dass Werbung das Konsum- und Kaufverhalten in erheblichem Maße beeinflusst.
2. Die Einschränkung von Werbung für ungesunde Nahrungsmittel stößt auf breite Zustimmung in der Öffentlichkeit. Das Ernährungszentrum, die Herzstiftung und der Verbraucherverband sind allesamt für ein Verbot der Fernsehwerbung für ungesunde Nahrungsmittel, die sich an junge Kinder wendet; Meinungsumfragen (Ernährungszentrum) und Erhebungen (in der Ausgabe der Zeitung Algemeen Dagblad vom Samstag, 2. Dezember) zufolge befürwortet fast die Hälfte aller Eltern eine Einschränkung oder ein Verbot aggressiver Werbung.
3. Selbstverständlich stellt sich die Frage, ob angesichts dieses Sachverhalts ein gesetzliches Verbot oder eine Selbstregulierung erforderlich ist. Persönlich würde ich der Selbstregulierung den Vorzug geben, sollten sich Verhaltenskodizes als ineffizient erweisen. Eine weitere strittige Frage ist, ob eine Einschränkung oder ein Verbot auf nationaler oder europäischer Ebene auferlegt werden sollte. Ich wäre jedenfalls dafür, dass die Regelung auf nationaler Ebene erfolgen kann. Mit dieser Fernsehrichtlinie dürfen wir nicht in die Situation geraten, dass die Mitgliedstaaten in diesen Fragen kein Mitspracherecht mehr haben.
Da die Fernsehrichtlinie in erster Lesung vorgelegt wird, stellt sie noch keinen endgültigen Rechtsakt dar. Deshalb ist es in dieser Phase ratsamer, die Änderungsanträge zu unterstützen, die in die richtige Richtung weisen und den Niederlanden auch die besten Möglichkeiten bieten, das Recht auf Einschränkung von Werbung zu bewahren. Damit würde eine politische Botschaft in dem Sinne vermittelt, dass die Gesundheit von Kindern wichtiger ist als die kommerziellen Interessen der Nahrungsmittelindustrie.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Das Ziel besteht angeblich darin, die bestehende Richtlinie unter dem Vorwand der Weiterentwicklung des Fernsehens zu ändern, aber tatsächlich soll sie dafür sorgen, dass die Gewinne der privaten Fernsehgesellschaften gesichert sind. Eine Reihe von Untersuchungen hat gezeigt, dass die Menschen weniger Werbung sehen, weil sie den Sender wechseln können, und deshalb laufen jetzt die Werbeunterbrechungen auf den einzelnen Sendern zunehmend zur gleichen Zeit. Die Gewinne aus der Werbung sind nicht mehr so hoch, wie sie einmal waren, weil die Sender den Käufern von Werbezeit nicht Zuschauer garantieren können, und im Fernsehen wird alles in Zuschauerzahlen gemessen.
Deshalb hat man die Werbung sozusagen neu erfunden, damit weiterhin Gewinne erzielt werden können, zum Beispiel über die Produktplatzierung, Split Screen, Sponsoring, virtuelle Werbung und interaktive Werbung. Das Gleiche geschieht mit dem Umfang der Sendezeit, in der Werbung gezeigt werden darf. Es gab auch einige Vorschläge zur Werbung für sehr kalorienreiche Speisen und Getränke während der Ausstrahlung von Kinderprogrammen.
Da die Positionen übernommen wurden, die für die Menschen am nachteiligsten sind, und da die am stärksten gefährdeten Schichten der Gesellschaft nicht geschützt werden, haben wir nicht für diesen Bericht gestimmt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste lehnt den Kommissionsvorschlag ab. Der Rat hat diese Angelegenheit im November, d. h. vor der ersten Lesung im Europäischen Parlament jetzt im Dezember, behandelt. Es gab eine Einigung zu einem Kompromiss, der jedoch von sieben Ländern, darunter Schweden, nicht unterstützt wurde.
Schweden – und die Juniliste – stellen das so genannte Herkunftslandprinzip in Frage, nach dem Fernsehgesellschaften den geltenden Vorschriften des Landes unterliegen, von dem aus sie senden, unabhängig davon, wo das Programm dann gesehen wird. Dies führt zu Problemen, wenn beispielsweise die schwedischen Sender TV 3 und Kanal 5 von Großbritannien aus senden, wo für sie britisches Recht gilt und nicht das schwedische. Schweden hat im Rat dafür gekämpft, dass der Empfangsmitgliedstaat Maßnahmen gegen Fernsehgesellschaften ergreifen kann, die von einem anderen Mitgliedstaat aus senden, um bewusst nationale Vorschriften zu umgehen.
Der Ausschuss für Kultur und Bildung hat einen Änderungsantrag eingebracht, in dem es um die Fälle geht, in denen sich ein Mediendiensteanbieter in dem Mitgliedstaat, dessen Rechtshoheit er unterliegt, niedergelassen hat, „um die strengeren Bestimmungen in den durch diese Richtlinie koordinierten Bereichen zu umgehen“. Wir hätten jedoch gern eine weitere Diskussion dieses Themas gesehen, um eine stärkere Formulierung durchzusetzen.
Schweden und die Juniliste sind beide der Ansicht, dass an Kinder gerichtete Werbung sowie Alkoholwerbung vollständig verboten werden sollte.
Wir haben versucht, so weit wie möglich für eine Verbesserung der Richtlinie entsprechend der oben angeführten Leitlinien zu stimmen.
Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. – (EN) Ich habe in der Schlussabstimmung über die Fernsehtätigkeit gegen diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass er zu einer regelrechten Überschwemmung von Sendungen mit Werbung führen wird.
Ich bedauere, dass das Parlament den Vorstoß für ein Werbeverbot für ungesunde Nahrungsmittel in Kindersendungen abgelehnt hat.
Das Ergebnis der heutigen Abstimmung wird ohne jeden Zweifel eine Verschlechterung der Qualität von Fernsehsendungen in der EU bewirken.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die durch die Kompromissänderungsanträge des Berichterstatters geändert Fassung der Richtlinie zu den audiovisuellen Dienstleistungen gestimmt, weil die Richtlinie durch sie umsetzbar und sinnvoll wird.
Das in dieser Richtlinie verankerte Herkunftslandprinzip ist von größter Bedeutung. Es ermöglicht Fernsehsendern, ihren Sitz in einem Mitgliedstaat zu haben und ihre Programme aus diesem Staat in alle Mitgliedstaaten der EU zu senden.
Ferner halte ich den Kompromiss über die Produktplatzierung für tragfähig, da unabhängigen europäischen Produzenten ein Einkommen garantiert wird, während gleichzeitig die Verbraucher vor einer Überschwemmung mit Produkten geschützt und Kindersendungen ausgenommen werden.
Was die Werbepausen betrifft, so habe ich für einen Zeitraum von 30 Minuten gestimmt, weil dies angesichts der durchschnittlichen Länge der Fernsehprogramme in Europa realistisch ist. Dieser Zeitraum garantiert Privatsendern ein angemessenes Einkommen, mit dem sie die Programmproduktion weiterhin finanzieren können. Ich unterstütze aus den gleichen Gründen die Genehmigung einzeln gesendeter Werbespots. Eine striktere Beschränkung der Werbung, wie sie von der Linken in diesem Hohen Haus vorgeschlagen wurde, hätte nachteilige Auswirkungen auf europäische Fernsehproduktionen und würde zu starken Einnahmeverlusten privater Sender führen, die auf etwa 200 Millionen Euro jährlich geschätzt werden.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht und für die Änderungsanträge gestimmt, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen zu treffen und die Sendezeiten für Alkoholwerbung sowie die Werbung für ungesunde Nahrungsmittel zu beschränken. Darüber hinaus habe ich einen Änderungsantrag unterstützt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, gegen Fernsehveranstalter vorzugehen, die sich ganz bewusst in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen, um die nationalen Rechtsvorschriften zu umgehen.
Mairead McGuinness (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich habe gegen Änderungsantrag 226 über einen Verhaltenskodex für die an Kinder gerichtete Werbung für Nahrungsmittel gestimmt, weil ich glaube, dass die Formulierung dieses Änderungsantrags nicht nachdrücklich genug ist, um die Mitgliedstaaten dazu zu bewegen, etwas gegen das drängende Problem des zunehmenden Übergewichts bei Kindern zu unternehmen.
Mit meiner Unterstützung des Änderungsantrags 170 möchte ich darauf aufmerksam machen, dass das auf Kinder ausgerichtete Marketing für ungesunde Nahrungsmittel überwacht werden muss.
Was den Änderungsantrag 169 zum Thema Alkohol anbelangt, unterstütze ich die Forderungen nach einem Verbot für Alkoholwerbung vor 21.00 Uhr, obwohl wir in Irland bereits einen strengen freiwilligen Verhaltenskodex haben. Ein Jahr nach seiner Einführung soll im März 2007 die Wirkung dieses Kodexes überprüft werden und auf dieser Grundlage werden wir uns ein Bild über die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit solcher Regelungen machen können.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Das Parlament hat der Versuchung widerstanden, alles zu regulieren, seinen Willen überall durchzusetzen und alles zu kontrollieren, und dadurch ist es ihm gelungen, einen positiven Beitrag zu diesem Vorschlag für eine Richtlinie zu leisten. Natürlich sind bei diesem Bemühen um Ausgewogenheit und Kompromiss einige wichtige Aspekte unter den Tisch gefallen oder nicht so gut geregelt worden. Im Falle der nicht-linearen Dienste sind wir wohl weiter gegangen, als beim derzeitigen Wissens- und Erfahrungsstand auf diesem Gebiet nötig war. Zudem sind die erreichten Lösungen trotz des wohl bekannten Verlangens einiger Abgeordneter dieses Parlaments nach einer übermäßigen Regulierung ausgewogen. Bei den Hörfunksendungen gewinnt der Verbraucher immer mehr an Einfluss. Das ist etwas Gutes, dem man mehr Beachtung schenken sollte. Als Regel sollte gelten, dass den Verbrauchern die Sachlage klar dargelegt werden muss und dass diese dann die Möglichkeit haben müssen, entsprechend zu handeln.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass die Interessen der Verbraucher und der Industrie im Großen und Ganzen angemessen berücksichtigt sind, und damit war meine Ja-Stimme voll und ganz gerechtfertigt.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht von Frau Hieronymi zur Überarbeitung der europäischen Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ in Bezug auf die Einführung hervorragender technischer Innovationen gestimmt.
Ich begrüße, dass in der Richtlinie die Höchstgrenze für Produktionsquoten europäischer Werke und der Schutz Minderjähriger angesichts mancher Übertreibungen beibehalten wird. Die Förderung der kulturellen Vielfalt und der europäischen Werte der Toleranz bedeutet auch, der Aufstachelung zum Hass Einhalt zu gebieten, unabhängig von den Wegen der Verbreitung, d. h. Satellitenfernsehen oder Internet. Deshalb habe ich die Änderungsanträge unterstützt, in denen empfohlen wird, die „Filterung“ auf „nichtlineare“ Dienste auszuweiten: Das ist die beste Möglichkeit, künftig zu verhindern, dass Programme, die den Terrorismus rechtfertigen, von europäischem Boden aus ausgestrahlt werden!
Ferner begrüße ich das entschieden moderne Abstimmungsergebnis des Europäischen Parlaments heute, mit dem der entscheidende Beitrag der Werbung zur Schaffung hochwertiger unabhängiger Werke und eines Unterhaltungsfernsehens anerkannt wird, das die Erwartungen der Europäer erfüllt. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass kommerzielle Fernsehsender ein Beispiel geben: Mit mehr als 30 % der Programme, die bei unabhängigen Produzenten in Auftrag gegeben werden, erfüllen sie nicht nur bei weitem die in der Richtlinie festgelegte Quote von 10 %, sondern vor allem wenden sie mehr als das Doppelte als ihre Konkurrenten im öffentlichen Sektor auf.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ein Schwerpunkt dieser Richtlinie ist die Fernsehwerbung für Alkohol und Tabakwaren. Doch bei der heutigen Abstimmung wurde die Produktplatzierung dieser Produkte unterschiedlich behandelt. Ich habe mich dafür ausgesprochen, die Tabakwerbung ganz von den Fernsehschirmen zu verbannen und die Alkoholwerbung einzuschränken. Während das Verbot der Tabakwerbung von einer Mehrheit unterstützt wurde, kam bei der Abstimmung über ein Werbeverbot für Alkohol jedoch nicht die erforderliche Anzahl der Stimmen zusammen. Aus meiner Sicht ist dieses Abstimmungsergebnis enttäuschend, wenn man bedenkt, wie viel Elend der Alkohol über viele Familien in ganz Europa bringt und welche Krankheiten er verursacht. Wir müssen vor allen Dingen verhindern, dass Jugendliche über die Werbung zum Trinken verführt werden.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Im audiovisuellen Sektor sind gewaltige Veränderungen im Gange, und in diesem Sinne ist die Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ begrüßenswert. Die Unterscheidung zwischen linearen (traditionelles TV, Internet, Mobilfunk) und nicht-linearen – d. h. auf Abruf – Diensten zwingt uns zur Festlegung von Grundregeln zum Schutz Jugendlicher vor Anstiftung zum Rassenhass und zur Verhinderung von Schleichwerbung. Der angenommene Text beinhaltet sowohl gute als auch schlechte Elemente. Zu den guten gehört eine Regelung für die Übertragung kurzer Abschnitte von Fußballspielen oder sonstigen Ereignissen. Der Vorschlag zur Einführung eines Mindestzeitraums, während dessen Programme nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen (45 Minuten), ist ebenfalls vertretbar.
Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz bedauert, dass der Vorschlag einer Beschränkung der Werbeunterbrechungen auf maximal drei pro Stunde nicht bis zur Ziellinie durchgekommen ist und dass die Produktplatzierung in einen Schleier der Unklarheit gehüllt bleibt. Die Entscheidung darüber wird den Mitgliedstaaten überlassen. Die Trennlinie zwischen „Produktplatzierung“ und „Produktionshilfe“ ist ausgesprochen dünn, was zwangsläufig zu Ungewissheit und Streitigkeiten führen wird. Die Grünen bedauern außerdem, dass der Vorschlag zur Einschränkung der Werbung für ungesunde Nahrungsmittel bei Kinderprogrammen erheblich abgeschwächt worden ist. Leider wurde des Weiteren der Verweis auf den Pluralismus und die Vermeidung der Medienkonzentration lediglich in die Erwägungen und nicht in die Artikeln aufgenommen.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Die Gesundheit von Kindern in Europa muss eines unserer wichtigsten Anliegen sein. Durch die an Kinder gerichtete Werbung für Nahrungsmittel mit hohem Zucker-, Salz- oder Fettgehalt werden die Anstrengungen untergraben, die zur Bekämpfung des Übergewichts bei Kindern, von dem jedes fünfte Kind in der Europäischen Union betroffen ist, unternommen werden. Diese Art der Werbung erschwert es den Eltern zunehmend, die Kinder zu gesundem Essen anzuhalten: Eine Beschränkung dieser Werbung ist deshalb sehr wichtig, um dieses Problem in den Griff zu bekommen.
Außerdem wurde (im November) von den europäischen Ministern und (letzte Woche) vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments die Forderung der Weltgesundheitsorganisation nach Einführung strenger gesetzlicher Regelungen für diesen Bereich unterstützt. Wir als Gesetzgeber müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Gesundheit von Kindern zu schützen und die Werbung für diese Art von ungesunden Produkten für Kinder zu verbieten.
Außerdem unterstütze ich den Änderungsantrag, mit dem erreicht werden sollte, dass die Alkoholwerbung auf die Zeit nach 21.00 Uhr beschränkt wird.
Ich bin sehr enttäuscht darüber, dass das heutige Abstimmungsergebnis im Hinblick auf den Gesundheitsschutz von Kindern nicht weit genug geht.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Hieronymi gestimmt, weil er viele Fortschritte im Bereich des Fernsehens enthält.
Ich begrüße unter anderem die Annahme des Änderungsantrags 227, mit dem die Produktplatzierung in Nachrichtensendungen, politischen Magazinen, Kindersendungen, Dokumentarfilmen und Ratgebersendungen untersagt und unter strengen Bedingungen in Kinofilmen, Fernsehfilmen, Fernsehserien und Sportübertragungen gestattet wird.
Ich habe jedoch zwei wichtige Kritikpunkte gegen diesen Bericht vorzubringen. Ich bedauere die Tatsache, dass das Parlament mit einer Mehrheit von einer Stimme dafür gestimmt hat, Fernsehfilme, Kinofilme, Kindersendungen und Nachrichtenprogramme alle 30 statt alle 45 Minuten durch Werbepausen zu unterbrechen, wie dies im Ausschuss für Kultur und Bildung befürwortet wurde.
Ferner bedauere ich die Abstimmung zu Änderungsantrag 221 betreffend Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, genauere oder striktere Regelungen zu treffen. Dieser Änderungsantrag ist eine Gefahr für die kulturelle Vielfalt, eines Prinzips, das das Europäische Parlament schützen muss.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Die Globalisierung, um die es hier geht, findet statt, ob wir das wollen oder nicht. Und diese Globalisierung geht auch einher mit Marktöffnung, mit internationalem Wettbewerb, mit wirtschaftlicher Dynamik, mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze, leider aber auch mit dem Verlust von Arbeitsplätzen in weniger wettbewerbsfähigen Sektoren.
Damit aber die Globalisierung als Chance genutzt und die negativ betroffenen Arbeitnehmer unterstützt werden, ist die Einrichtung dieses „Europäischen Fonds für die Anpassung“ als sehr positiv zu bewerten. Die ÖVP-Delegation hat im Wissen um die Struktur und die Größe österreichischer Unternehmen aber gefordert, eine Änderung insofern vorzunehmen, als der Fonds bereits bei 500 und nicht erst bei 1 000 Entlassungen greifen soll und entsprechende Mittel ausgeschüttet werden.
Alle anderen Maßnahmen, von den Mikrokrediten bis hin zu den Schulungen, werden als positiv bewertet, und insgesamt wird der Bericht unterstützt.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen, dass Sie mir zum zweiten Mal das Wort erteilen, um mich zu diesem bedeutsamen Bericht von Frau Bachelot zu äußern, mit dem völlig zu Recht versucht wird, uns Bürger Europas vor den Problemen der Globalisierung zu schützen.
Ich habe für den Bericht gestimmt, wobei ich in diesem Falle darauf hoffe, dass im Hinblick auf die Globalisierung nicht nur Maßnahmen in Form von wirtschaftlicher, finanzieller Hilfe, sondern auch in Gestalt kultureller Hilfe ergriffen werden. D. h. meiner Meinung nach kommt es darauf an, uns bewusst zu machen, dass Globalisierung auch eine einzige Welt bedeutet, und deshalb sage ich zu den älteren Menschen, dass sie nicht nur begreifen müssen, in einem Nationalstaat zu leben, sondern auch in der Welt, und dass in dieser Welt alle älteren Menschen, aber auch alle jungen, ihre Bedürfnisse haben.
Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Der durch die Globalisierung bedingte sich verschärfende Wettbewerb unter den Unternehmen und die wachsenden Möglichkeiten für die Verbraucher, neue, billigere und bessere Produkte zu erhalten, stellen neue Anforderungen an Flexibilität, Innovation und Anpassungsfähigkeit.
Indem wir danach streben, besser, effizienter und schneller zu werden, können wir den neuen Anforderungen und Möglichkeiten der Globalisierung entsprechen. Die bereits erfolgte Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung hat einen gegenteiligen Effekt. Sie bremst die Erneuerung und verzögert die Anpassung, ohne die Möglichkeiten der Globalisierung zu nutzen.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. – (PT) Ganz ohne Zweifel wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) ein nützliches Finanzinstrument sein, mit dem man europaweit auf die Arbeitsplatzverluste reagieren kann, die durch die Öffnung der Märkte und einen erhöhten internationalen Wettbewerbsdruck verursacht wurden. Entlassungen sind eine der hauptsächlichen nachteiligen Folgen, die das Phänomen der (wirtschaftlichen) Globalisierung – neben den anerkannten Vorteilen – mit sich bringt.
Doch ich bin bitter enttäuscht, dass der EGF – entsprechend den Bestimmungen im Vorschlag der Kommission – deshalb eingerichtet wird, damit die Gemeinschaft die Schaffung neuer Stellen unterstützen kann, aber ausschließlich für die Arbeitnehmer, die aufgrund erheblicher struktureller Veränderungen im Welthandel arbeitslos geworden sind. Diese Auffassung zeigt, dass man das Phänomen der Globalisierung nicht richtig erfasst. Man lässt außer Acht, dass abgesehen von der Liberalisierung des Welthandels auch die freie Kapitalbewegung und die Deregulierung des Marktes, die ebenfalls zu den Triebkräften der Globalisierung gehören, zum Verlust von Arbeitsplätzen führen können, die der Globalisierung angelastet werden. Vor diesem Hintergrund habe ich mehrere Änderungsanträge eingereicht, die im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung stehen, für die Frau Madeira verantwortlich zeichnet.
Im hier vorliegenden Bericht wird zwar der Anwendungsbereich des EGF beibehalten, aber es werden auch etliche Abänderungen zum Kommissionsvorschlag eingeführt, die diesen deutlich verbessern, ergänzen und klarstellen. Deshalb habe ich dafür gestimmt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir sind sehr enttäuscht über die Ablehnung unserer Vorschläge, mit denen wir die Förderkriterien verbessern und vor allem ermöglichen wollten, dass Hilfen im Falle einer Verlagerung in Länder außerhalb der EU gewährt werden können. Dies könnte bei Arbeitnehmern, die nach einer Verlagerung oder Umstrukturierung innerhalb der EU arbeitslos geworden sind, als Ungerechtigkeit aufgefasst werden.
Die Ablehnung unserer Vorschläge hat noch deutlicher gemacht, dass die EU mit der Einrichtung dieses Fonds bei den Arbeitnehmern den Eindruck erwecken will, dass sie sich für eine Bewältigung der nachteiligen Folgen der Globalisierung einsetzt, während er in Wahrheit eine symbolische Maßnahme ist, die keine Lösungen bietet. Sein Budget ist begrenzt und seine Interventionskriterien sind streng.
Die Kommission schätzt, dass 35 000 bis 50 000 Arbeitnehmer Fondsmittel erhalten könnten, aber allein 2005 lag die Zahl der Entlassungen infolge von Umstrukturierungen bei über 570 000, in den meisten Fällen aufgrund von Verlagerungen innerhalb der EU, und sie waren damit nicht förderfähig.
Deshalb haben wir uns bei der Schlussabstimmung der Stimme enthalten.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Ich zögere, mit welchem Wort ich den Bericht von Frau Bachelot-Narquin zum Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung beschreiben soll.
Demagogisch? Ja, denn hinter einem attraktiven Titel, der den Eindruck erweckt, Brüssel wolle den wirtschaftlichen und sozialen Opfern einer ungezügelten Globalisierung zu Hilfe kommen, verbirgt sich eine nüchterne Realität: die Kriterien und Bestimmungen für die Gewährung dieses Fonds geben Anlass zur Befürchtung, er werde weder den Arbeitnehmern noch den Arbeitsmarktbereichen zugute kommen, die ihn brauchen. Sie können sogar Unternehmen dazu ermuntern, Umgehungsstrategien einzusetzen oder nach Mitnahmeeffekten zu suchen.
Redundant? Zweifellos, ebenso wie der Europäische Sozialfonds.
Zynisch? Mit Sicherheit, denn die Kommission gibt vor, die Folgen ihrer eigenen internationalistischen Wirtschafts- und Handelspolitik abzumildern. Es wäre kostengünstiger, wenn sie diese Politik zu Gunsten der europäischen Unternehmen und Arbeitnehmer in Frage stellen würde.
Dieser Bericht ist jedoch nicht für alle nutzlos, und auf jeden Fall ist er sehr nützlich für die Brüssler Propaganda. Artikel 9 der Verordnung, der durch den Änderungsantrag 38 von Frau Bachelot noch verstärkt wird, sieht vor, dass die Mitgliedstaaten deutlich darauf hinweisen müssen, dass die Kommission zahlt. Als ob dieses Geld nicht aus den Haushalten der Mitgliedstaaten käme, das heißt, aus den Taschen der Europäer selbst!
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir stehen den der Einrichtung eines Globalisierungsfonds zugrunde liegenden Gedanken sehr kritisch gegenüber. Zunächst einmal geht der Vorschlag davon aus, dass die Globalisierung als solche ein Problem darstellt. Wir sind jedoch im Gegenteil der Meinung, dass die Globalisierung eine Möglichkeit bedeutet, nicht zuletzt für arme Entwicklungsländer, unter der Voraussetzung, dass wichtige Wirtschaftsakteure wie die EU und die USA ihre jeweiligen protektionistischen handelspolitischen Positionen in der WTO reformieren.
Die Mitgliedstaaten der EU sind in der Lage, nationale Maßnahmen zu ergreifen, um die Sektoren zu unterstützen, die ihrer Ansicht nach Finanzhilfen benötigen. Ein spezieller EU-Fonds bürgt für Willkür, Ineffizienz, Bürokratie und ungerechtfertigte Ausgaben. Wie soll die Kommission in relevanter Weise beurteilen, ob ein bestimmter Sektor negativ von der Globalisierung betroffen ist? Ausgehend von unseren dargestellten Standpunkten haben wir gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Ambroise Guellec (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Mit einem Höchstbetrag von 500 Millionen Euro jährlich soll dieser Europäische Fonds den Schock der Globalisierung für Arbeitnehmer abmildern, die von Umstrukturierungen betroffen sind.
Dies ist keine neue Form der Beihilfe für Unternehmen, sondern eine zusätzliche Unterstützung, die dabei helfen soll, neue Arbeitsplätze für Arbeitnehmer zu finden, die aufgrund der Veränderungen im Welthandel entlassen wurden.
Er kommt unter drei Bedingungen zum Einsatz: Es gab mindestens 1 000 Entlassungen, diese hatten schwer wiegende Folgen für die Beschäftigung und die lokale Wirtschaft, und sie stehen in Verbindung mit einer Störung des Welthandels. Der Fonds kann also nur in Fällen eingesetzt werden, in denen „weit reichende strukturelle Veränderungen im Welthandelsgefüge zu einer schwer wiegenden Störung des Wirtschaftsgeschehens führen“, wie ein massiver Anstieg der Importe, ein allmählicher Rückgang des Marktanteils der EU in einem Sektor oder eine Standortverlagerung in Drittländer.
Ich begrüße die Annahme des Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, der es ermöglichen wird, auf die Sorgen der Europäer angesichts der negativen Folgen der Globalisierung zu reagieren, und der zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union beitragen wird.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Im Unterschied zum Berichterstatter glaube ich nicht, dass die Globalisierung eine Chance für Frankreich und Europa ist. Die finanziellen Vorteile der multinationalen Unternehmen sind eine Sache, die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile in Bezug auf die Beschäftigung und den Schutz der europäischen Industrie eine andere.
Die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, getarnt als der Wunsch, Standortverlagerungen zu kompensieren, ist lediglich ein weiteres bürokratisches und demagogisches Instrument. Hätten die Europa-Befürworter tüchtiger und sich selbst gegenüber konsequenter sein wollen, hätten sie stattdessen über die Verbesserung und Verstärkung des Europäischen Sozialfonds nachgedacht.
Ich für meinen Teil glaube, dass nur die Anwendung des Präferenzprinzips und des nationalen und gemeinschaftlichen Schutzes unsere Arbeitsplätze retten kann, indem gerechte Regeln für den Welthandel aufgestellt werden.
Dieser Anpassungsfonds ist ferner nicht zuletzt abzulehnen, weil er darauf abzielt, die Arbeit der Staaten zu unterminieren, mit dem Hintergedanken, Bemühungen um die Förderung der Solidarität sollten nur auf europäischer Ebene stattfinden, und nicht länger auf nationaler oder regionaler Ebene.
Wirtschaftliche Schmerzmittel dieser Art werden das soziale Leiden unserer Bevölkerung nicht mildern. Der Tag wird kommen, an dem sie Erklärungen fordern.
Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich gehöre zu denen, die glauben, dass dieser Fonds für die Anpassung an die Globalisierung völlig überflüssig, wenn nicht gar kontraproduktiv ist. Er ist der Prototyp einer schlechten „guten Idee“, aber sobald eine solche Idee lanciert ist, kann sie kaum noch gestoppt werden.
Wir haben Strukturfonds, wir haben den Europäischen Sozialfonds und andere Fonds, die funktionieren und bestens dafür ausgerüstet sind, auf die Herausforderungen und die Folgen der Umstrukturierung zu reagieren, die mit einer Standortverlagerung verbunden ist, die wiederum selbst mit der Globalisierung in Verbindung stehen mag.
Es ist völlig absurd, dass in einigen Änderungsvorschlägen vorgeschlagen wird, diesem Fonds Ziele zuzuweisen, die nicht zu einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas durch Strukturreformen beitragen und die im Rahmen dieses Fonds nicht zu erreichen sind.
Ich weiß, dass jede Ablehnung dieses Fonds als mangelnde Sensibilität für die nachteiligen Folgen der globalisierungsbedingten Standortverlagerungen ausgelegt werden kann. Diese Interpretation ist nicht gerechtfertigt, sind wir uns doch der Ängste der Europäer vor der Globalisierung durchaus bewusst. Wir wollen mit konstruktiven Strukturreformen Abhilfe schaffen und nicht mit einem Fonds, der eine wunderbare Ausrede für Unternehmen liefert und ihnen ein reines Gewissen gibt. Der Fonds veranlasst sie vielmehr implizit, ihren Standort zu verlagern, weil sie sich nicht länger um die negativen Auswirkungen auf die Beschäftigungslage in der EU kümmern müssen.
Thomas Mann (PPE-DE), schriftlich. Soeben habe ich gegen den Globalisierungsfonds gestimmt. Sein Ansatz, Arbeitnehmern, die durch internationale Unternehmensverlagerungen ihre Jobs verloren haben, durch Weiterbildung und Eingliederungsmaßnahmen zu helfen, ist richtig. Doch die Umsetzung lässt zu wünschen übrig.
Der Fonds ist ordnungspolitisch verfehlt, da er nicht bei den Ursachen der Entlassungen ansetzt, sondern bei den Symptomen. Die Genehmigungsverfahren sind zu kompliziert. Die Bürokratie ist umfangreich und verursacht erhebliche Kosten.
Vor allem ist er KMU-untauglich. So wurde die Absenkung der Schwelle von 1 000 Entlassungen auf 500 abgelehnt. Außerdem dürfen unterhalb von 1 000 Entlassungen nur 15 % statt der angestrebten 20 % der Mittel vergeben werden. Wenn ein Mitgliedstaat 1 000 Entlassungen in seinen KMU meldet, die in einem Zeitraum von 9 Monaten stattfanden, kann der Fonds in Anspruch genommen werden. Der Beschäftigungsausschuss hatte 12 Monate gefordert.
Angesichts der Mittel von maximal 500 Millionen Euro pro Jahr dürften die Betroffenen bitter enttäuscht werden, da die Kassen schnell leer sind. Wenn die EU große Hoffnungen weckt, aber Versprechungen nicht hält, wird dieses zu Frust bei den Bürgerinnen und Bürgern führen. Diese Haltung wird von meinen Kolleginnen und Kollegen in der CDU/CSU-Gruppe im EP geteilt.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Obgleich wir Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Arbeitnehmern, die durch eine Standortverlagerung von Unternehmen arbeitslos geworden sind, ausdrücklich unterstützen, sind wir der Auffassung, dass der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung dieser Aufgabe nicht gerecht wird.
Die vorhandenen Finanzmittel sind völlig unzureichend und erreichen nicht einmal 10 % der aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen entlassenen Arbeitnehmer. KMU in kleineren Mitgliedstaaten, die Umstrukturierungen und Entlassungen mit erheblichen Auswirkungen auf die nationale, regionale und lokale Wirtschaft vornehmen, profitieren nur in sehr geringem Umfang vom EGF.
Wir begrüßen die Tatsache, dass dieser Fonds für einen Teil der arbeitslos gewordenen Arbeitnehmer größerer Unternehmen zugänglich sein wird und fordern die betroffenen Unternehmen auf, ernsthafte Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern zu führen und diesen Fonds nicht zu benutzen, um sich ihrer sozialen Verpflichtungen zu entziehen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung ist ein Wohltätigkeitsfonds, der Pauschalsummen auszahlt, um die Arbeitnehmer zu verwirren und zu täuschen.
Sein Ziel besteht angeblich darin, entlassenen Arbeitnehmern in Regionen, die von Unternehmensverlagerungen betroffen sind, das heißt in denen das Kapital danach strebt, seine Profite durch die Abwanderung in Länder zu maximieren, in denen die Arbeitskosten geringer sind, zu helfen und ihnen solidarische Unterstützung zu gewähren.
Die Kriterien, die in der Verordnung zur Durchführung des Fonds festgelegt wurden, sind so enggefasst, dass nur eine sehr kleine Zahl von Arbeitnehmern darauf Anspruch haben wird, da Zahlungen nur in Regionen geleistet werden, in denen es aufgrund einer Unternehmensverlagerung mindestens 1000 Entlassungen in einem Unternehmen bzw. mindestens 1000 Entlassungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten (oder 12 Monaten, wie im Bericht des Ausschusses vorgeschlagen) gegeben hat, was 1 % der regionalen Bevölkerung entspricht.
Ein Antrag auf Zahlung kann nur durch die Regierung des Mitgliedstaates, nicht aber durch die Arbeitnehmer oder ihre Gewerkschaften gestellt werden, und sie wird ausschließlich durch die Regierung vorgenommen. Somit sind die Arbeitnehmer der Gnade der jeweiligen Regierung ausgeliefert, die dies je nach Belieben sowie als Mittel benutzen kann, um Druck und Zwang auf die Arbeitnehmer auszuüben, bzw. als Mittel, um das Bewusstsein der Arbeitnehmer zu lenken und ihre Empörung zu beschwichtigen.
Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Europa wird den Opfern der Standortverlagerungen von Unternehmen helfen. Ab dem 1. Januar können Arbeitnehmern, die Opfer internationaler Umstrukturierungen geworden sind, mit einem Fonds für die Anpassung an die Globalisierung jährlich bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese Arbeitnehmer können auf die Union zählen, wenn es darum geht, ihre Umschulung zu erleichtern oder doch wenigstens weniger schwierig zu gestalten. Es werden auf den einzelnen zugeschnittene Weiterbildungsmaßnahmen, Mikrokredite, Mobilitätsbeihilfen angeboten, das heißt, hier geht es eindeutig um die Rettung von Arbeitnehmern, nicht von Unternehmen.
Eine Frage stellen wir uns natürlich alle: Werden die Arbeitnehmer von VW Forest auf diese europäische Solidarität zählen können?
Die Kriterien für den Zugang zum Fonds sind strikt: Die Entlassungen müssen mindestens 1 000 Personen betreffen, einschließlich der Zulieferer, und schwerwiegende Folgen für die lokale Wirtschaft haben. Aber vor allem müssen die belgischen Behörden nachweisen können, dass die Umstrukturierung das Ergebnis „struktureller Veränderungen im Welthandelsgefüge“ sind, und das steht noch nicht fest! Die Union steht hier einem klaren Fall von sozialem Wettbewerb innerhalb ihres Territoriums gegenüber, und die Kommission muss bei der Prüfung der Kriterien Flexibilität zeigen.
Es geht hier um das Image Europas und um unsere Auffassung von Solidarität auf der Ebene der Union!
Tokia Saïfi (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Kompromiss zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) gestimmt. Die Globalisierung ist eine Realität, die Nutzen bringen kann, wenn sie fair und gerecht ist.
Hat die Globalisierung jedoch nachteilige Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, so ist die Europäische Union verpflichtet, in dem Bemühen um Solidarität die Folgen von Veränderungen im Welthandelsgefüge abzumildern. Dieser Fonds, der mit 500 Millionen Euro ausgestattet ist, wird nicht dazu dienen, die Umstrukturierung von Unternehmen zu finanzieren, sondern Arbeitnehmer, die entlassen worden sind, vor allem bei ihren Bemühungen um eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
Der EGF ist ein wichtiges Instrument, weil er dabei hilft, zu zeigen, dass die Europäische Union die sozialen Folgen der Globalisierung umfassend berücksichtigt und dass sie nicht das Interesse am Schicksal der Arbeitnehmer verliert. Die Idee zu einem solchen Fonds entstand 2005 angesichts der Auswirkungen der Liberalisierung und des Wettbewerbs im Textil- und Bekleidungssektor, insbesondere auf dessen Beschäftigte. 2007, d. h. nur zwei Jahre später, nimmt dieser Fonds die Arbeit auf und entspricht konkret den Erwartungen der entlassenen Arbeitnehmer. Ja, Europa kann seinen Bürgern nahe sein, dies stellt es heute unter Beweis!
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. – (SV) Meiner Ansicht nach sind die Auswirkungen der Globalisierung auf die Entwicklung der Welt positiv und haben uns gut gedient. Wir haben heute über einen Bericht über die Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung abgestimmt. Der Bericht enthält eine Reihe kritischer Formulierungen zu eben diesen Auswirkungen. Die veränderten Muster im Welthandel haben bei weitem nicht die negativen Effekte gehabt, wie uns der Bericht glauben machen will.
Meine Einstellung zur Globalisierung und dem immer größeren Austausch von Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital ist positiv. Ich halte eine Welt mit offenen Grenzen, in der die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten von Demokratie und Menschenrechten geprägt sind, für erstrebenswert. Die Globalisierung schuf und schafft große Möglichkeiten für die Befreiung der Menschen von Unterdrückung und Elend und die Mehrung des Wohlstands. Gleichzeitig verbessert sie die Bedingungen für die Demokratie. Darum habe ich heute gegen den Bericht gestimmt.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Da solche Phänomene wie Massenentlassungen wegen Stilllegungen, tief greifende Umstrukturierungen in Sektoren, die von der Globalisierung betroffen sind, sowie Freisetzungen ganzer Belegschaften in weniger großem Umfang aufgrund struktureller Veränderungen im Welthandelsgefüge allesamt spürbare Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt haben, ist die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung begrüßenswert. Im Unterschied zu anderen Strukturfonds bietet der Globalisierungsfonds den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf akute sozioökonomische Notsituationen umgehend und direkt zu reagieren, so dass die betroffenen Arbeitnehmer nach der Entlassung wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Zu begrüßen ist ferner, dass von den Mitgliedstaaten 50 % kofinanziert werden und dass die Unterstützung aus diesem Fonds die Maßnahmen der Mitgliedstaaten lediglich ergänzt und nicht ersetzt.
Erfreut bin ich außerdem darüber, dass der Rat und die Kommission die Idee von Mikrokrediten als aktive Arbeitsmarktmaßnahme befürworten. Positiv ist des Weiteren, dass ältere Arbeitnehmer nicht für weniger Lohn länger arbeiten müssen, sondern vielmehr durch finanzielle Anreize angespornt werden, auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben.
Die Tatsache schließlich, dass der Fonds so aufgebaut ist, dass die Beiträge nicht von „anderen Akteuren“ vereinnahmt werden können, sondern den Arbeitnehmern unmittelbar zugute kommen, kann anderen Strukturfonds nur als Beispiel dienen.
Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) Die Globalisierung hat negative Folgen für die am stärksten gefährdeten und am schlechtesten qualifizierten Arbeitnehmer in bestimmten Sektoren. Standortverlagerungen führen zu einem Klima der sozialen Unsicherheit, das für den sozialen Fortschritt schädlich ist. Die Unternehmen profitieren von einer neuen Art der Freiheit, die Grenzen missachtet, sie hinterlassen Heerscharen häufig schlecht ausgebildeter Arbeitnehmer ohne Arbeit, Menschen, die größte Schwierigkeiten haben werden, wieder eine Stelle zu finden. In Frankreich sind in den letzten 12 Monaten 11 000 Arbeitsplätze verlagert worden. Die Angst vor Standortverlagerungen breitet sich von Region zu Region aus, nahezu 1 000 Arbeitplätze fallen dabei monatlich weg, eine Zahl, die wirklich hoch genug ist, um soziale Unruhen zu nähren.
Ich habe für den Bericht von Frau Bachelot gestimmt, weil er eine erste Antwort auf die berechtigten Sorgen der europäischen Arbeitnehmer bietet. Die Einrichtung eines Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) sieht eine jährliche Summe von 500 Millionen Euro als Hilfe für Arbeitnehmer vor, die Opfer internationaler Umstrukturierungen wurden, mit dem Ziel, sie wieder auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen. Die durch den EGF gewährte Beihilfe soll somit Solidarität und Unterstützung für Arbeitnehmer bieten, die aufgrund von Veränderungen im Welthandelsgefüge entlassen wurden, auch wenn dieser Fonds sich wahrscheinlich als unzureichend erweisen wird.
Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Der Ansatz, der bei diesem Rechtsetzungsinstrument gewählt wurde, nämlich emissionsorientierte Luftschutzpolitik ist richtig. Trotzdem hätte meiner Ansicht nach insbesondere bei den Grenzwerten zu den Stickoxiden etwas Ambitionierteres gefordert werden können. Wir wissen, dass diese Schadstoffe insbesondere in engen Alpentälern zu großen Problemen führen.
Dennoch begrüße ich den Vorschlag; ich habe ihn auch angenommen, weil insbesondere bei den Feinstaubpartikeln nunmehr ein anzahlbasierter Ansatz gewählt wurde. Die Kommission ist jetzt aufgefordert, dies ordentlich umzusetzen. Erfreulich sind auch die Reparaturinformationen, die an alle unabhängigen Werkstätten verteilt werden sollen.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen, dass Sie mir zum dritten Mal das Wort erteilt haben, und zwar zu dem Bericht von Herrn Groote über den Schutz der europäischen Bürger vor schädlichen Emissionen von Kraftfahrzeugen.
Ich habe für dieses Dokument gestimmt, in der Hoffnung, dass es in naher Zukunft auch eine Richtlinie gegen die Beeinträchtigung durch die Regierungen geben wird, denn leider verursachen auch die Regierungen mitunter Beeinträchtigungen, die der menschlichen Gesundheit und der Umwelt schaden.
Ich beziehe mich dabei insbesondere, aber nicht nur, auf die Gesetze, die die Luft verpesten und es für die älteren Menschen und die Rentner schwer, wenn nicht gar unmöglich machen zu atmen, weil sie nicht von einer unzureichenden Rente leben können.
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir hätten gern einen engeren Zeitplan für die Einführung von Euro 5 sowie niedrigere Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen bei Euro 6 gesehen.
Allerdings haben wir für den Kompromiss mit dem Ministerrat gestimmt, da wir ihn für gut halten und der Meinung sind, dass ein längerer Prozess nicht zu besseren Vorschriften, sondern lediglich zu einer Verzögerung des Zeitplans für die Einführung führen würde.
Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Verkehr ist in hohem Maße für die Umweltverschmutzung verantwortlich und hat schwerwiegende Auswirkungen auf den Klimawandel. Die neue so genannte Euro-5-Norm wird sich vor allem auf die Feinstaub- und Stickoxid (NOx)- Emissionen von Fahrzeugen mit Dieselmotoren konzentrieren.
Diese weitere Verschärfung der Bestimmungen über die zulässigen Höchstgrenzen für Emissionen von Feinstaub und Stickoxid (NOx) stellt im Hinblick auf die Gesundheit der Bevölkerung einen bedeutenden Fortschritt dar.
Die Annahme dieses Berichts wird das Handelspotenzial der Europäischen Union im Bereich der Konstruktion und des Baus umweltfreundlicher Fahrzeuge stärken.
Die künftige Euro-6-Norm wird – insbesondere für Stickoxid – niedrigere Grenzwerte beinhalten und zugleich einen Anreiz für technologische Forschungen in der Automobilindustrie schaffen.
Der angenommene Text schlägt für diese beiden Normen einen Durchführungszeitplan vor, der zwar anspruchsvoll, aber für die Automobilindustrie erreichbar ist.
Abgesehen davon bin ich der Ansicht, dass es gilt, weiterhin aufmerksam über die Erneuerung des Kraftfahrzeugparks zu wachen und dabei die neuesten Euro-Normen umzusetzen, in der Hoffnung, bei der Luftqualität signifikante Ergebnisse zu erzielen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe dieses Kompromisspaket unterstützt, das dafür sorgen wird, dass sich die Automobilindustrie zum Bau von umweltfreundlicheren und saubereren Fahrzeugen gezwungen sieht, die zur Verringerung der Luftverschmutzung beitragen werden. Dieses Paket von Änderungsanträgen wird langfristig gewährleisten, dass die produzierten Kraftfahrzeuge die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht überschreiten dürfen. Es wird die Automobilindustrie ermutigen, in Technologien für umweltfreundlichere Kraftfahrzeuge zu investieren und zum Schutz unserer Umwelt beizutragen.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Der Vorschlag, über den wir heute abgestimmt haben, sieht eine Überprüfung der derzeit geltenden Grenzwerte für die Emissionen von Kraftfahrzeugen und die Einbeziehung von mit Biokraftstoffen angetriebenen Fahrzeugen vor.
Dank neuer Technologien und wissenschaftlicher Entdeckungen können wir ein höheres Umweltschutzniveau anstreben und in diese neuen Bereiche des Automobilmarktes investieren.
In der heutigen Zeit dürfen wir die ökologischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, nicht außer Acht lassen, und wir können auch nicht übersehen, dass im Bereich der umweltfreundlichen Kraftstoffe ein neuer Markt entsteht. Deshalb ist die Bereitstellung von Information für den Verbraucher über weniger umweltschädliche Fahrzeuge, über Fahrzeugreparaturen und über neue Angebote der Hersteller auf dem Markt eine wichtige Maßnahme für die Sicherheit und für Investitionen in die Gesellschaft der Zukunft.
Das Funktionieren des Binnenmarktes, die Förderung einer ökologisch nachhaltigen Entwicklung und die Lebensbedingungen der Bürger sind erneut in Gefahr.
Marian Harkin (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte kurz erläutern, warum ich Änderungsantrag 1 zum Bericht Higgins abgelehnt habe, der auf die Änderung der Rechtsgrundlage von Artikel 308 auf Artikel 159 des EG-Vertrags abzielt.
Ich kann verstehen, dass viele Mitglieder des Parlaments diesen Antrag unterstützen, denn er bewirkt eine Ausweitung der Befugnisse des Parlaments, da mit dem Fonds wirtschaftliche und soziale Ziele verfolgt werden. Dagegen ist nichts einzuwenden, das ist das gute Recht des Parlaments. Doch ich befürchte, dass dies unbeabsichtigte Konsequenzen haben könnte, denn ich halte die Zustimmung des Rates für unwahrscheinlich und glaube, dass deshalb eine Verzögerung eintreten wird. Sollte es tatsächlich zu einer solchen Verzögerung kommen, hätte dies zur Folge, dass die Finanzmittel für bereits laufende Projekte nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können.
Ich denke, dass dies angesichts der besonders schwierigen politischen Phase, in der sich Nordirland derzeit befindet, sehr ernste Konsequenzen hätte. Wir stehen kurz vor einem Abschluss und was wir am allerwenigsten gebrauchen können, sind negative Signale von der EU. Zudem ist dies in gewisser Hinsicht ein wertloser Sieg für das Parlament, da das Programm 2010 ausläuft und es deshalb das letzte Mal ist, dass das Parlament aufgefordert ist, seine Zustimmung zur Finanzierung des Programms zu erteilen.
Außerdem ist mir bei der Abstimmung über den Änderungsantrag 169 zum Bericht von Frau Hieronymi ein Fehler unterlaufen. Ich habe einfach den falschen Knopf gedrückt. Ich wollte mit Ja stimmen.
Der Präsident. Es kommt ins Protokoll, dass Sie an dieser Stelle eine andere Meinung äußern wollten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Obwohl die Republik Irland und das Vereinigte Königreich zu den reichsten Ländern der Welt gehören, gibt es gute Gründe, den Internationalen Fonds für Irland zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten, die Finanzbeiträge zu diesem Fonds leisten wollen, können dies durch Beschlüsse ihrer jeweiligen nationalen Parlamente tun. Ein solcher Prozess ist nicht nur demokratischer, sondern bedeutet auch, dass die Finanzmittel der Mitgliedstaaten keinen unnötigen Umweg über den EU-Haushalt zu gehen brauchen. Wir haben daher gegen den vorliegenden Bericht gestimmt.
Jean-Claude Martinez (NI). – (FR) Herr Präsident! Bananen sind ein Thema, das seit den 90er-Jahren Stoff für eine echte Seifenoper bietet. Die Bananen, die wir in Europa verzehren, kommen aus drei Regionen: europäische Bananen in einer Größenordnung von rund 850 000 Tonnen mit Ursprung in den Französischen Antillen, den Kanarischen Inseln und den Azoren; Bananen aus den AKP-Ländern und schließlich die so genannten Dollar-Bananen, die für Chiquita und Dole in Lateinamerika angebaut werden.
Vor zehn Jahren betrugen die Zölle auf die 2,5 Millionen Tonnen amerikanische Bananen annähernd 850 Euro je Tonne; derzeit werden 176 Euro fällig. Mit anderen Worten: Europa verschenkt zwei Milliarden Euro an die US-amerikanischen multinationalen Konzerne. Darüber hinaus werden diese Bananen in Ekuador von zehnjährigen Kindern produziert, die dafür zwei Dollar täglich erhalten, die Pestizide einatmen, an Asthma erkranken, Gleichgewichtsstörungen haben und an zerebraler Ataxie leiden. Andernorts bestehen ähnliche Arbeitsbedingungen für diejenigen, die in der Rosenproduktion in Gewächshäusern arbeiten.
Angesichts solcher Bedingungen kann eine Kiste mit 18 Kilo Bananen in Deutschland für drei Dollar verkauft werden. So etwas nennt man Sklaverei. Allerdings bedient sich auch unser Parlament einer Form der Sklaverei, wenn es Sitzungshilfskräfte beschäftigt. Mein Gott, auf einen Sklaven mehr oder weniger kommt es nun auch nicht mehr an!
Jan Andersson, Anna Hedh, Ewa Hedkvist Petersen, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. – (SV) Wir haben gegen Änderungsantrag 10 gestimmt. Wir schwedischen Sozialdemokraten im Europäischen Parlament interpretieren diesen Änderungsantrag als Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die das wollen, einen Teil der Produktionsbeihilfen für Bananen beizubehalten. Da wir uns konsequent für eine Entkoppelung der Agrarbeihilfen einsetzen, ist dies für uns inakzeptabel. Produktionsbeihilfen machen es Bananenproduzenten aus Ländern außerhalb der EU unmöglich, einen Wettbewerb zu fairen Bedingungen zu führen.
Wir stehen dem Vorschlag auch in seiner Gesamtheit kritisch gegenüber, da er zu höheren Ausgaben führen wird. Eine Reform der Marktorganisation für Bananen würde unserer Meinung nach zu Haushaltseinsparungen führen.
Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. – (PT) Ich begrüße den Vorschlag der Kommission in der durch diesen Bericht geänderten Fassung von ganzem Herzen. Seine Ziele lauten, gestützt durch die übernommenen Abänderungen, wie folgt:
- Erhaltung der gemeinschaftlichen Bananenerzeugung, der wichtigsten landwirtschaftlichen Tätigkeit in bestimmten Erzeugerregionen, das heißt in den Regionen in äußerster Randlage und in Regionen, wo sie eine zentrale sozioökonomische Rolle spielt;
- Sicherung der Einkommen der Bananenerzeuger und Verhinderung einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Bananensektors;
- Übertragung der Kontrolle über die Beihilfegewährung auf die Bananen erzeugenden Mitgliedstaaten, damit dies so wirksam wie möglich erfolgen kann, indem den besonderen Prioritäten dieser Regionen Rechnung getragen wird.
Deshalb habe ich für diesen Bericht gestimmt.
Allerdings bin ich dagegen, dass es weiterhin für Erzeuger obligatorisch sein soll, einer anerkannten Erzeugerorganisation anzugehören, um Beihilfen zu erhalten – entsprechend den Wünschen der europäischen Bananenerzeuger (Mitglieder des Verbandes der europäischen Bananenerzeuger – European Association of Banana Producers), der Behörden der Regionen in äußerster Randlage und der Bananen erzeugenden Mitgliedstaaten –, da dies meines Erachtens im Widerspruch zum letzten Ziel steht. Daher habe ich einen Änderungsantrag eingereicht, demzufolge es den Mitgliedstaaten überlassen bleiben soll zu entscheiden, ob dies eine obligatorische Voraussetzung sein soll, wie die Kommission vorgeschlagen hat.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir haben gegen diesen Bericht gestimmt, da er ganz auf die Sonderinteressen der Bananenbauern der EU ausgerichtet ist.
Wir distanzieren uns eindeutig vom Änderungsantrag 10 des Berichts, der die Stützung für Baumwolle, Olivenöl, Rohtabak, Hopfen und Bananen gesondert behandeln will.
Wenn einzelne Mitgliedstaaten aus regionalpolitischen Gründen den Bananenanbau auf ihrem Territorium fördern wollen, ist das ihre Sache, vorausgesetzt natürlich, dass sie die internationalen Handelsabkommen und die Gemeinschaftsvorschriften beachten. In einem solchen Fall wäre es aber Sache des einzelnen Mitgliedstaates, diese Unterstützung ohne Einmischung seitens der Europäischen Unionen zu finanzieren
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir sind gegen eine Entkoppelung der Produktionsbeihilfen, das Hauptanliegen des Vorschlags der Kommission für die Reform des Bananensektors. Die Kommission will die Ausgleichszahlungen für Erzeuger abschaffen und die Liberalisierung des Sektors im Rahmen der Welthandelsorganisation vorantreiben.
Auch wenn die derzeit geltenden Regelungen unzulänglich sind, würden wir es doch vorziehen, wenn sie bestehen blieben oder eine Reform durchgeführt würde, bei der es wirklich um Lösungen für die Probleme geht, mit denen die Bananenerzeuger zu kämpfen haben, und zwar vor allem in den Regionen in äußerster Randlage und in den strukturschwächsten Regionen der EU.
Wir begrüßen die Annahme der Änderungsanträge, die wir eingereicht haben und die darauf abstellen, erstens das System der jährlichen Vorschusszahlungen für den gesamten Zeitraum beizubehalten und zweitens einen Bewertungsbericht über die Auswirkungen der Verordnung auf die Einkommen der Erzeuger vorzulegen.
Wir sind sehr enttäuscht über die Ablehnung von Änderungsanträgen, die wir eingereicht haben und in denen wir vorgeschlagen haben, dass erstens eine Übergangszeit von einem Jahr für das Inkrafttreten der Verordnung eingeräumt wird, und dass zweitens der Bezugszeitraum für die Beihilfeberechnung von 2005 auf 2004 zurückverlegt wird.
Unserer Meinung nach verbessert der Bericht den Kommissionsvorschlag in einigen wesentlichen Punkten, indem eine teilweise Entkoppelung der Beihilfen und die Beibehaltung der Beihilfen für Erzeugerorganisationen empfohlen werden.
Den Vorschlag schließlich, das System der Beihilfeentkoppelung für alle „nicht reformierten“ Sektoren anzuwenden, lehnen wir ab.
Michael Cashman (PSE), schriftlich. – (EN) Die Delegation der britischen Sozialdemokraten (EPLP) begrüßt die Annahme des Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramms der Kommission 2007. Es ist ein umfassendes und ehrgeiziges Arbeitsprogramm. Wir bedauern zwar, dass bestimmte Themen ausgeklammert wurden, aber insgesamt unterstützen wir das Programm der Kommission. Insbesondere beim Thema Sicherheit der Bürger, Justiz und Migration schließt sich die EPLP der allgemeinen Position an, die vom Europäischen Parlament und den anderen Organen im Hinblick auf die Entwicklung der Politik in diesem wichtigen Bereich vertreten wird. Was die Verbesserung der Effizienz der Entscheidungsfindungsprozesse auf diesem Gebiet anbelangt, möchten wir jedoch unterstreichen, dass dies eine Sache ist, die nur von den Mitgliedstaaten im Rat geregelt werden kann.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wir haben gegen diesen Entschließungsantrag zu dem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission 2007 gestimmt, weil darin noch mehr der gleichen neoliberalen Maßnahmen vorgeschlagen werden, deren verheerende Folgen wir gut kennen, wie etwa die Zunahme der Armut und der sozialen Ungleichheiten. Was wir dagegen wirklich brauchen, ist eine klare Abkehr von solchen Maßnahmen und ein grundlegender Wandel, wie in vielen Punkten im Entschließungsantrag unserer Fraktion vorgeschlagen wird.
Von den Vorschlägen, die wir eingereicht haben und die leider abgelehnt wurden, möchten wir folgende herausstellen: Wir fordern eine unverzügliche Aussetzung des laufenden Prozesses der Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen sowie eine bindende Verpflichtung zu einer Reduzierung der Arbeitszeit ohne Lohnkürzungen, um neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Außerdem bedauern wir, dass im Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm der Kommission die Lage im Nahen Osten außer Acht gelassen wird, und wir halten es für unannehmbar, dass keine finanzielle Zusammenarbeit zwischen der EU und der Palästinensischen Autonomiebehörde vorgesehen wurde.
Ferner kritisieren wir, dass die Kommission keine Initiativen für eine bessere Sozialpolitik vorgesehen hat und dass sie die Liberalisierung einer Reihe von Sektoren, darunter im Dienstleistungssektor und auf dem Energiemarkt, vorantreiben will.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Meine Kollegen von den britischen Konservativen und ich unterstützen die Forderung des Kommissionspräsidenten, dass wir uns wieder stärker darauf konzentrieren müssen, auf der Grundlage der überarbeiteten Agenda von Lissabon wirksame Wirtschaftsreformen durchzuführen. Das Ziel dieser Reformen muss unserer Auffassung nach darin bestehen, das Wachstum anzukurbeln und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa zu stärken, damit mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können.
Die Vollendung des Binnenmarkts ist ebenfalls ein Punkt, dem wir zustimmen können, und die wirksame Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Durch Liberalisierung und Maßnahmen zur Förderung des freien Handels wird die Wirtschaft in Europa wettbewerbsfähiger und dynamischer werden. Ferner begrüßen wir es, dass die Kommission die Deregulierung und die konsequente Anwendung von Folgenabschätzungen stärker in den Vordergrund rücken will, denn dies ist etwas, was die britischen Konservativen schon seit langem fordern. Wir unterstützen darüber hinaus alle sinnvollen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt und zur Bekämpfung der weltweiten Armut. Die verstärkten Anstrengungen, die zur Bekämpfung von Betrug und Misswirtschaft unternommen werden sollen, finden ebenfalls unsere Zustimmung.
Nicht zustimmen können wir allerdings den Forderungen in diesem Entschließungsantrag nach Einführung der EU-Verfassung, den Forderungen nach einer gemeinsamen Einwanderungs-, Asyl- und Visumspolitik der EU oder der Behauptung, dass die EU nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, um zukünftigen Herausforderungen begegnen zu können.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Das vorgelegte Gesetzgebungsprogramm der Kommission für 2007 zeigt überdeutlich, wie durch den Mangel an politischer Führungsstärke in vielen Mitgliedstaaten die Lage für die EU komplizierter wird. Es trifft zu, dass die Kommission der Motor der Gemeinschaftsorgane ist, aber es trifft auch zu, dass viel Energie verloren geht, wenn die Mitgliedstaaten in innenpolitischen Problemen verfangen sind.
Dessen ungeachtet muss man anerkennen, dass die Kommission dadurch, dass sie Wirtschaftsthemen in den Vordergrund stellt – genauer gesagt, das Thema Technologie und vor allem das Thema Energie – und institutionellen Fragen kein übermäßiges Gewicht beimisst, zeigt, dass sie verstanden hat, wo ihre Prioritäten liegen sollten. Mit dem kontinuierlichen Engagement für eine bessere Rechtsetzung offenbart sie zudem, dass ihr bewusst ist, dass das ordnungspolitische Umfeld vereinfacht werden muss. Wir hoffen, dass 2007 ein Jahr sein wird, in dem das politische Durcheinander in Europa entwirrt wird, damit sich nicht die Auffassung festsetzt, wir hätten weder ein Mobilisierungsprojekt für Europa noch den politischen Antrieb zur Durchführung eines solchen Projekts.
José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Angesichts seiner handels- und wirtschaftspolitischen Bedeutung und in Anbetracht der eindeutigen historischen und kulturellen Bindungen zu den Ländern, die die EU bilden, verdient Russland unser besonderes Augenmerk.
Der Niedergang der sowjetischen Diktatur hat echte Hoffnungen geweckt, dass das Land den Weg zu Demokratie und Freiheit einschlagen würde. Leider sind die kürzlichen tragischen Todesfälle Anna Politkowskaja und Alexander Litwinenko klare Anzeichen dafür, dass Russland von akzeptablen Normen noch immer weit entfernt ist, wenn es um die grundlegendsten Freiheiten geht.
Außer den bewaffneten Interventionen in seinem geopolitischen Einflussbereich muss ich auch die Handels- und Energiemechanismen kritisieren, die Russland als Mittel benutzt, um auf seine Nachbarn Druck auszuüben, was frei verfügbaren Sanktionen gleichkommt.
Meiner Meinung nach muss die EU weiterhin eine enge Zusammenarbeit mit Russland entwickeln, sowohl auf der internationalen Bühne als auch auf der Nachbarschaftsebene, aber diese Partnerschaft muss von uns stets aufmerksam und kritisch begleitet werden.
Zur Wahrung ihres Gleichgewichts und ihrer Sicherheit braucht die EU zweifellos ein erfolgreiches, freies und demokratisches Russland. Ich hoffe, die russischen Menschen sind in der Lage, einen sicheren Kurs in diese Richtung zu markieren.
Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Seit unserer Aussprache, die leider im Rahmen eines Miniplenums stattgefunden hat, hat sich die Lage in Russland weiter dramatisch verschärft. Ich kann nur an Präsident Putin appellieren, auf das Leben der Gefangenen – der so genannten Yukos-Manager und aller anderen politischen Gefangenen – zu achten, damit nicht auch sie auf mysteriöse Weise getötet werden. Auch sollten rechtsstaatliche Kriterien, wie sie in Russland zumindest auf dem Papier gelten, dringend eingehalten werden. Die Weltöffentlichkeit wird Präsident Putin dabei sehr genau kontrollieren.
Ich danke dem Kollegen Horáček, dass er in dieser ausgezeichneten Entschließung den wichtigen Passus betreffend die Yukos-Manager hinzugefügt hat, mit dem darauf gedrängt wird, dass sie endlich freigelassen oder zumindest entsprechend dem russischen Recht behandelt und heimatnah untergebracht werden.
Ich möchte diese Stimmerklärung zu einer persönlichen Erklärung nutzen. Ich weiß nicht, ob ich noch einmal die Ehre haben werde, unter Ihrem Vorsitz zu sprechen, deshalb möchte ich Ihnen für die hervorragende Art und Weise danken, in der Sie das Amt eines Vizepräsidenten hier ausgeübt haben.
Der Präsident. Dankeschön, Herr Posselt, für die freundliche Apostrophierung.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) In Bezug auf den heute von der Mehrheit des Parlaments angenommenen Entschließungsantrag muss darauf hingewiesen werden, dass er bewusst keinen Verweis enthält auf Fragen wie das Vorrücken der NATO nach Osteuropa und die strategische Einrichtung neuer Militärstützpunkte, die Russland umgeben und bedrohen und so der Militarisierung der internationalen Beziehungen und dem Wettrüsten einen neuen Schub geben.
Des Weiteren findet sich in dem Entschließungsantrag kein Verweis auf die Schritte, die von Kräften, die mit der NATO in Verbindung stehen, mit dem Ziel unternommen werden, den Kaukasus zu destabilisieren, wobei Georgien als Stützpunkt für tschetschenische Rebellen benutzt wird.
Es wird auch nichts darüber gesagt, dass tausende von Menschen russischer Abstammung in den baltischen Staaten, die EU-Mitgliedstaaten sind, diskriminiert werden und ihnen dort staatsbürgerliche Rechte verweigert werden.
Hinzu kommt, dass man zwischen Zuckerbrot und Peitsche schwankt. Mit anderen Worten, dieser Entschließungsantrag ist geprägt durch Interventionismus und politischen Druck auf Russland – und andere Länder in Osteuropa und im Kaukasus, nicht zuletzt auf Belarus –, während gleichzeitig die Kräfte des Großkapitals in der EU versuchen, uneingeschränkten Zugang zu den reichhaltigen Energiereserven Russlands zu gewinnen.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für den Entschließungsantrag, da ich den gemeinsam erarbeiteten Text als sehr ausgewogen empfinde und er meinen beiden größten Sorgen, den strukturellen Defiziten der Europäischen Union in der Energiepolitik und der Qualität der europäischen Beziehungen zu Russland, Rechnung trägt.
Wir dürfen unsere derzeitige Abhängigkeit von ausländischen verstaatlichten Energiekonzernen nicht verneinen, genauso wenig wie wir die europäischen Werte nicht hinter wirtschaftliche Interessen stellen dürfen. Die wirtschaftlichen und politischen Interessen dürfen nicht verschmelzen und auch die Bedenken über Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen der Pressefreiheit dürfen nicht in der Hoffnung verschwiegen werden, dann erfolgreichere Energiegespräche zu führen. Es gilt nun eine gemeinsame europäische Energiepolitik zu priorisieren, damit die europäischen Kernwerte unserer Gemeinschaft, somit auch die Hochhaltung der Menschenrechte, nicht durch wirtschaftliche Abhängigkeiten untergraben werden.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die Tatsache, dass die Verhandlungen über ein neues Rahmenabkommen zwischen der EU und Russland nicht begonnen werden konnten, ist zutiefst beunruhigend. Es gibt viele Themen, unter anderem die jüngste Ermordung eines ehemaligen russischen Spions, die eine Antwort erfordern. Ich hoffe, dass der kommende EU-Ratsvorsitz den Beziehungen zu Russland ebenfalls Priorität einräumt.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe für diesen Bericht gestimmt, – das wird Sie nicht verwundern –, weil er mit einer sehr realistischen Sichtweise und mit klaren Zielvorgaben an die Weiterentwicklung des europäischen Projekts herangeht.
Jetzt geht es darum, dass die Integration vorangetrieben wird, damit tatsächlich alle Chancen genutzt werden und die Europäische Union stabil bleibt. Hierzu brauchen wir neue Regeln für die Arbeit, das Zusammenspiel der Institutionen und für die Finanzierung. Wir hoffen, dass dieses Regelwerk bis 2008 fertig sein wird.
Bei der Vielzahl von Staaten, die in die Europäische Union wollen, brauchen wir neue Strategien. Die Zielsetzung, Vollmitglied zu werden, kann nicht die alleinige Zielsetzung sein. Es ist notwendig, hier alternative Perspektiven der Kooperation mit den Ländern der Nachbarschaft zu entwickeln. Darüber sollten die Regierungschefs auch im Zusammenhang mit der Türkei nachdenken, insbesondere im Sinne einer privilegierten Partnerschaft. Ein Vollbeitritt der Türkei ist unrealistisch, weil es nicht 71 einstimmige Abstimmungen auf Unionsebene geben kann, ebenso wenig wie alle nationalen Referenden oder auch die Abstimmung im Europäischen Parlament positiv ausgehen können. Daher ist es umso wichtiger, jetzt schon mit Verhandlungen zu beginnen, die in Richtung der Weiterentwicklung des positiven Klimas gehen und letztendlich wahrscheinlich in eine privilegierte Partnerschaft mit diesem wichtigen Partner der Europäischen Union münden werden.
Frank Vanhecke (NI). – (NL) Herr Präsident! Mein geschätzter Kollege, Herr Claeys, hat bei der Aussprache heute Vormittag darauf hingewiesen, wie die Verhandlungen mit der Türkei, einem problematischen Kandidatenland, ablaufen. Deutlich geworden ist nun, dass die Europäische Union der unverschämten – von meinem Kollegen etwas sarkastisch, aber durchaus treffend als basarmäßiges Feilschen bezeichneten – Verhandlungstaktik der Türkei nicht gewachsen ist. Die Art und Weise, wie die europäischen Verhandlungsführer alle selbst gestellten Ultimaten jedesmal aufs Neue verstreichen und die Türkei ungeschoren davonkommen lassen, ist skandalös und vermittelt der Türkei eine völlig falsche Botschaft, wird doch der Eindruck erweckt, die Europäische Union sei im Hinblick auf ihren Beitritt zu allem bereit, was indes in völligem Widerspruch zu dem Willen der Mehrheit der Unionsbürger steht. Zum Schluss gelangen wir womöglich noch zu dem Ergebnis, die Europäische Union sei genauso undemokratisch wie der Staat – die Türkei –, der ihr beitreten möchte.
Carlo Fatuzzo (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich habe für die Erweiterung der Europäischen Union gestimmt, wie sie von Herrn Brok vorgeschlagen wurde, weil ich sowohl persönlich als auch als Verantwortlicher der Rentnerpartei in Italien glaube, dass die Erweiterung Europas die ganze Welt umfassen muss.
Europa muss auf die ganze Welt erweitert werden, weil Europa den Frieden zwischen seinen Mitgliedstaaten erhält. Je mehr Ländern es gelingt, Mitglied Europas zu werden, desto mehr Frieden werden wir haben, nicht nur in Europa, sondern in der ganzen Welt. Deshalb, Herr Präsident: „Europäische Union weltweit!“.
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Nein, die Annahme einer Verfassung und die Errichtung eines zentralistischen europäischen Superstaates sind keineswegs unabdingbare Voraussetzungen für die Erweiterung der Europäischen Union. Deshalb werden wir natürlich gegen den Bericht von Herrn Stubb stimmen, der versucht, eine Verfassung durch die Hintertür wieder hereinzuholen, die von zwei europäischen Völkern durch die Vordertür hinausbefördert wurde.
Abgesehen von diesen so genannten institutionellen Aspekten, die eher ideologischen Charakter haben, müssen wir uns auch die Frage stellen, ob es nicht an der Zeit ist, eine Pause einzulegen. Die Europäische Union ist in ganz kurzer Zeit von 15 auf 27 Mitglieder angewachsen, und bald werden es 28 sein. Abgesehen von den vorbereiteten Wortmeldungen ist niemand in diesem Hohen Hause derzeit in der Lage zu sagen, welche Vor- und Nachteile diese beispiellose Erweiterung für die EU und die einzelnen Mitgliedstaaten mit sich bringt.
Eine Erweiterung um der Erweiterung willen hat überhaupt keinen Sinn, außer dem, den wir ablehnen, nämlich die Einverleibung der Nationalstaaten durch den Brüsseler Leviathan und letztlich deren Zerfall.
Wir wären mit keinem dieser Probleme konfrontiert, wenn wir ein wirkliches Europa souveräner Nationen errichten würden, die in selbst gewählten Bereichen und zu ihrem gegenseitigen Vorteil zusammenarbeiten.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste ist einer Erweiterung der EU gegenüber prinzipiell positiv eingestellt. Es ist jedoch absolut notwendig, dass die Staaten, die der EU beitreten wollen, die an sie gestellten Forderungen vor dem Beitritt erfüllen. Die Länder, die zurzeit für einen eventuellen zukünftigen Beitritt ins Auge gefasst werden, haben noch einen langen Weg zu gehen. Es wäre weder im Interesse der jetzigen Mitgliedstaaten noch der Beitrittsländer, wenn man bereits jetzt ein Datum für den EU-Beitritt festlegen würde. Dieser Prozess sollte langsam reifen.
Im Bericht heißt es u. a., dass der Vertrag von Nizza keine adäquate Grundlage für künftige Erweiterungen vorsieht. Zwischen den Zeilen gelesen wird damit eine neue Verfassung befürwortet, obwohl die Bevölkerung Frankreichs und der Niederlande diese in Referenden abgelehnt hat.
Der Berichterstatter spricht auch von der „Integrationsfähigkeit“ der EU und meint, diese dürfe nicht mit der öffentlichen Wahrnehmung der Auswirkungen künftiger Erweiterungen verwechselt werden. Hier ist eine gewisse Verachtung für demokratische Grundprinzipien zu spüren. Wenn eine Mehrheit der Europäer der Meinung ist, die EU solle nicht mehr erweitert werden, dann sollten die Volksvertreter darauf hören. Dies ist ein weiteres deutliches Beispiel für die in diesem Parlament herrschende Geringschätzung der Bürgerinnen und Bürger.
Da in Aussicht stehende mögliche Erweiterungen als Argument für eine zukünftige Verfassung genutzt werden, haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Der Bericht enthält einige Ausführungen zur EU-Erweiterung, die ich nachdrücklich ablehne. So wird zum Beispiel die frei erfundene „Notwendigkeit“ betont, den so genannten „Verfassungsprozess“ als (falsche) Voraussetzung für künftige Erweiterungen abzuschließen.
Ein weiterer Punkt betrifft die Verhandlungen mit der Türkei, der mit Nachdruck abzulehnen ist und hervorgehoben werden muss. Man „bedauert zutiefst“, dass die Anstrengungen des finnischen Vorsitzes, „einerseits einen Ausweg aus der derzeitigen Sackgasse betreffend die Umsetzung des Zusatzprotokolls zu finden und andererseits die Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft weiter zu verringern, nicht erfolgreich waren“. Mit anderen Worten, der Bericht zielt auf Folgendes ab:
- die Tatsache zu beschönigen, dass die Isolierung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft ausschließlich auf die widerrechtliche militärische Besatzung von 37 % des Hoheitsgebiets der Republik Zypern durch die Türkei zurückzuführen ist;
- die Umsetzung des Zusatzprotokolls mit der Anerkennung der realen (widerrechtlichen) militärischen Besatzung durch die Türkei und der selbst ernannten „Türkischen Republik Nordzypern“ zu verknüpfen; gerade das wollen die türkischen Behörden, und sie finden dabei in mehreren Ländern – auch in EU-Mitgliedstaaten – Rückhalt; und
- die Zypernfrage im Zusammenhang mit den Widersprüchen in Bezug auf den Beitritt der Türkei zu manipulieren, indem UNO-Resolutionen zu Zypern unterlaufen werden.
Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Die derzeitige Erweiterungsstrategie, die darin besteht, rund 40 Staaten zu einem Ganzen zusammenzufassen, wird dem Brüsseler Europa das Schicksal jenes Froschs von Jean de la Fontaine bescheren, der, als er sich bis zur Größe eines Ochsen aufblasen wollte, platzte. Und das aus zwei Gründen.
Der erste Grund ist, dass Europa nach der Aufnahme der Türkei keinen Grund mehr haben wird, weiteren asiatischen oder afrikanischen Staaten den Beitritt zu verweigern, denn dann werden für Europa keine geografischen Grenzen mehr gelten.
Der zweite Grund hängt mit dem ideologischen Charakter des europäischen Projekts von Brüssel zusammen, das die Zerstörung der Identität und Souveränität der europäischen Nationen und die Errichtung eines zentralisierten Superstaates auf deren Trümmern bezweckt, wobei die Verwaltung eines solchen Staates noch weit schwerfälliger als die nationalen Behörden sein wird.
Anstatt unsere Völker in diesem supranationalen Gebilde aufgehen zu lassen, das wie schon zuvor die Sowjetunion und Jugoslawien zum Niedergang verurteilt ist, sollten wir ein großes Europa freier und souveräner Nationen errichten, die durch die humanistischen und christlichen Werte vereint sind, die unsere Zivilisation erst groß gemacht haben.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Wollen wir den Erfordernissen, die sich aus dem außerordentlichen Beitrittsprozess 2005 und allen künftigen Erweiterungsrunden ergeben, gebührende Beachtung schenken, dann muss der Begriff „anpassen“ Teil des Wortschatzes der Gemeinschaft werden.
Nach anderthalb Jahren müssen wir nun eingestehen, dass unsere Gesellschaften, unsere Wirtschaft, unsere Organe und unsere Einstellungen die Erweiterung noch nicht vollständig aufgenommen haben. Das ist verständlich, wenn man bedenkt, dass wir nicht unbegrenzt flexibel sind. Der 1. Mai 2005 ist zu bedeutend, als dass sich sein anfänglicher Einfluss in nur 18 Monaten einfach verflüchtigt haben könnte. Davon abgesehen dürfen wir nicht schwierig mit unmöglich und gewiss nicht mit unvermeidbar verwechseln. Wir können mehr tun und besser sein, damit sich alles einspielt. Desgleichen müssen wir uns entsprechend dem Ansatz, dass die EU sowohl für die Neuankömmlinge als auch für die angestammten Mitglieder vorteilhaft ist, auf die nächste Phase vorbereiten. So sollte man das auslegen. Das ist aus meiner Sicht eine der wichtigsten Fragen.
Im Ergebnis dessen ist anzuerkennen, dass die institutionellen Rahmenbedingungen den realen Bedingungen in der EU entsprechen müssen, auch wenn man nicht zu dem Schluss kommen kann, dass dies die Hauptschwierigkeit für uns in den kommenden Jahren sein wird. Die Aufnahme erfolgt nicht in erster Linie institutionell, sondern auf sozialer, politischer und wirtschaftlicher Ebene.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen haben die EU-Erweiterung stets unterstützt und befürworten sie auch heute noch, da sie einen größeren Binnenmarkt und ein lockereres und flexibleres Europa der Nationalstaaten schafft. Dennoch ist es für uns nicht tragbar, dass für das weitere Voranschreiten dieses Prozesses eine vollständige EG-Verfassung erforderlich ist, die es mit sich bringt, dass weitere Befugnisse der Mitgliedstaaten an die EU übertragen werden. Daher haben wir uns bei diesem Bericht der Stimme enthalten.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Ich halte an meiner Überzeugung fest, dass die Erweiterung einen der wenigen positiven Aspekte der EU darstellt, wenn denn die Freizügigkeit kontrolliert werden kann – die EU-Erweiterung bedeutet, dass es weniger Chancen auf die Schaffung eines fest integrierten europäischen Superstaats gibt; darüber hinaus fördert sie Stabilität und Wohlstand in ganz Europa. Wie wir wissen, tragen der Erweiterungsprozess und die Aussichten auf eine künftige Erweiterung in der Tat wesentlich zum Wandel bei. Die Föderalisten reagieren darauf, indem sie versuchen, die EU noch mehr als politisches Projekt zu packen, indem sie der Verfassung neues Leben einzuhauchen und die künftige Erweiterung zu verlangsamen versuchen. Dies spiegelt sich im Bericht Brok wider, der darüber hinaus die Zypern-Problematik sehr einseitig und wenig hilfreich angeht. Ich habe mich enthalten, um einerseits meine Unterstützung der Erweiterung und andererseits meine starke und konsequente Ablehnung der föderalistischen Agenda, der Verfassung und der Vorurteile gegenüber Nordzypern zu signalisieren.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich begrüße es, dass das Europäische Parlament ab sofort die Integrationsfähigkeit in den Mittelpunkt der Erweiterungsdiskussion stellt. Sie ist eine Bedingung für den Erfolg des Erweiterungsprozesses und für die Vertiefung des europäischen Integrationsprozesses.
Bevor über eine neue Erweiterung nachgedacht wird, muss die Integration vollzogen werden. Das heißt, die Institutionen müssen hinreichend funktionstüchtig gemacht werden, um Entscheidungen effizient und demokratisch zu treffen, und es muss auch die finanzielle Umstellung vorgenommen werden. Die bisherige Erweiterung ist ein Teilerfolg, und mit dem Vorantreiben des Integrationsprozesses werden wir alle Chancen im Interesse der Stabilität der Europäischen Union nutzen.
Ich möchte meine letzte Wortmeldung heute auch dazu nutzen, um dem Herrn Präsidenten, den ich besonders schätze, ganz herzlich für seine ausgezeichnete Vorsitzführung zu danken, die er mit dem ihm eigenen Charme untermauert hat. Ich wünsche ihm alles Gute für eine erfolgreiche Zukunft hier in diesem Hause.
Richard Corbett (PSE), schriftlich. – (EN) Die PSE-Fraktion hat diesen Bericht unterstützt und gratuliert dem Berichterstatter zu dem breiten Konsens, der erreicht worden ist.
Die Abgeordneten der britischen Labour-Partei im Europäischen Parlament und andere haben sich aber bei der Abstimmung über diesen Bericht und einige seiner Absätze der Stimme enthalten, weil die vorgeschlagenen Maßnahmen, die wir größtenteils befürworten, nicht alle Voraussetzungen für eine Erweiterung sind. Wäre in dem Bericht nicht darauf bestanden worden, dass jede einzelne dieser Reformen eine unumstößliche Voraussetzung ist, die vor einer künftigen Erweiterung erfüllt sein muss, hätte er sicher eine weit größere Zustimmung erhalten.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Dieser Vorschlag, der zur zweiten Lesung vorliegt, unterscheidet sich von den derzeit geltenden Vorschriften in drei wesentlichen Punkten.
Zum einen wird eine jährliche anstelle der monatlichen Übermittlung von Daten vorgeschlagen. Neueren Untersuchungen zufolge haben sich die monatlichen Daten, die bis zu sechs Monate nach dem Berichtsmonat übermittelt werden, als wenig nützlich für die tägliche Marktverwaltung erwiesen, während jährliche Daten für die mittel- und langfristige Analyse des Marktes verwendet werden könnten und dazu beitragen würden, die Belastung der einzelstaatlichen Behörden mit der Übermittlung der Daten zu verringern.
Laut Vorschlag soll die Datenübermittlung anhand der Flagge (oder Staatsangehörigkeit) der Fischereifahrzeuge, die anlanden, erfolgen. Im Gegensatz zur derzeitig geforderten Übermittlung anhand der großen Gruppen „EU-Fahrzeuge“, „EFTA-Fahrzeuge“ und „sonstige Fahrzeuge“ sind so genauere Analysen der Daten möglich, ohne die Belastung der einzelstaatlichen Behörden, die diese Daten bereits erheben, wesentlich zu erhöhen.
Schließlich sieht dieser Vorschlag für eine Verordnung noch eine flexiblere Vorgehensweise beim Einsatz von Stichprobenverfahren zur Schätzung der Anlandungen insgesamt vor. Die einzelstaatlichen Behörden können eine geeignete Stichprobentechnik für die Datenerhebung verwenden, vorausgesetzt, sie begründen deren Einsatz und analysieren die Qualität der erhobenen Daten in einem Methodenbericht...
(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)
Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Im Bericht von Herrn Brok über die Erweiterungsstrategie ist viel von „Integrationsfähigkeit“ die Rede, die ausschließlich unter dem Blickwinkel der Befriedigung der Interessen und Machtgelüste Brüssels angestrebt wird.
Laut Bericht sollte diese „Fähigkeit“, ich zitiere, nicht „mit der öffentlichen Wahrnehmung der Auswirkungen künftiger Erweiterungen verwechselt werden“. Hier haben Sie Unrecht. Zunächst, weil vor allem die Bürger der Mitgliedstaaten von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Erweiterungen am stärksten betroffen sind und daher angehört werden müssen. Und dann, weil sie es sind, die am Ende über die Beitritte entscheiden. In Frankreich beispielsweise ist nach dem Beitritt Kroatiens für jeden weiteren Beitritt ein Referendum obligatorisch. Dies ist das „Geschenk“, das ein gescheiterter Herr Chirac uns in dem allerdings vergeblichen Versuch gemacht hat, die Ablehnung der europäischen Verfassung zu verhindern.
Ich bedaure auch, dass zu keiner Zeit die Frage nach den geografischen Grenzen Europas und einer Definition ihrer gemeinsamen Identität gestellt wurde. Denn dann könnten wir klar sagen, dass die Türkei ein großes, aus geografischer, kultureller, historischer und demografischer Sicht im Wesentlichen aber asiatisches Land ist. Dann könnte auch der demütigenden Farce, zu der die Beitrittverhandlungen für dieses Land geworden sind, endlich ein Ende gesetzt werden.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Die Juniliste teilt die Ansicht des Berichterstatters nicht, dass eine föderalere EU geschaffen werden muss, um den Erweiterungsprozess fortzuführen.
Wir meinen im Gegenteil, dass es von größter Bedeutung ist, Beschlüsse, die für die gesamte Union gelten sollen, gut im Ministerrat zu verankern. Darum widersetzen wir uns einer Erhöhung der Anzahl von Bereichen, in denen Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden können.
Ferner halten wir es für außerordentlich wichtig, dass alle Mitgliedstaaten in der Kommission vertreten sind, um deren Arbeit Glaubwürdigkeit in sämtlichen Mitgliedstaaten zu verleihen.
Wir können auch nicht erkennen, wie die Schaffung des Postens eines Außenministers dem Erweiterungsprozess nützen sollte.
Aus diesen Gründen haben die Abgeordneten der Juniliste gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Es ist inzwischen zur Regel geworden, dass die Mehrheit im Parlament einen Bericht annimmt, der davon ausgeht, dass eine EU-Erweiterung unter der Voraussetzung verfolgt werden sollte, dass Föderalismus gewährleistet und sogar vertieft wird, das heißt, unter der Bedingung, dass die Dominanz der Großmächte im EU-Entscheidungsprozess gewährleistet werden kann, womit man den Interessen von deren großen Wirtschafts- und Finanzgruppen entgegenkäme.
Der Bericht beginnt mit dem populistischen Anspruch, dass die Organe reformiert werden müssten, um die „Effizienz“ und „Funktionsweise“ der EU-Organe zu gewährleisten. Nach einer langen Auflistung von Reformen folgt, wie vorhersehbar, das eigentliche Ziel, nämlich die Förderung der unangemessenerweise so genannten Europäischen Verfassung.
Indem der Inhalt des bereits abgelehnten Vertragsentwurfs betont wird, zeigt dieser Bericht die wahren Absichten – die Wiederaufnahme des so genannten Verfassungsprozesses.
Deshalb haben wir die übliche Palette von Maßnahmen, die darauf abstellen, die Macht in supranationalen Gremien zu zentralisieren, die von den Großmächten beherrscht werden: eine neue Gewichtung der Stimmen und das Ende der Rotation der Ratspräsidentschaften, die Ausweitung der qualifizierten „Mehrheit“, den „Minister für auswärtige Angelegenheiten“, die Beendigung des Prinzips „ein Kommissar pro Land“ in der Kommission sowie das Ende der Einstimmigkeit bei der Änderung der Verträge.
Das ist inakzeptabel.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Meine Kollegen von der britischen konservativen Partei und ich haben die Erweiterung der Europäischen Union stets unterstützt und befürworten sie auch heute noch. Mit der in diesem Bericht enthaltenen Voraussetzung, dass die Erweiterung erst erfolgreich fortgesetzt werden kann, wenn die Europäische Verfassung in Kraft tritt, sind wir jedoch ganz und gar nicht einverstanden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht über die institutionellen Aspekte der Fähigkeit der Europäischen Union zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten bestätigt die permanente Neigung der politischen Sprachrohre des europäischen Kapitals im Europäischen Parlament, die reaktionäre Europäische Verfassung, die von den europäischen Völkern verurteilt wurde, wieder zum Leben zu erwecken.
Aufgrund ihres ständigen Strebens, neue Länder in die EU aufzunehmen, propagieren sie die reaktionärsten Aspekte der Europäischen Verfassung (wie die vollständige Abschaffung der Einstimmigkeit, die Stärkung der Rolle des Präsidenten der Kommission, die Schaffung des Amtes eines Außenministers der EU, die Vereinfachung von Verfassungsänderungen) als angeblich notwendige Reformen für das effiziente Funktionieren der Union, was bedeutet, dass das Monopolkapital ungehindert kapitalistische Umstrukturierungen und ihre volksfeindliche, imperialistische Politik auf Kosten der Völker Europas und der ganzen Welt vorantreiben kann.
Mit provokativer Missachtung des erklärten Willens der Völker, die Europäische Verfassung abzulehnen, fordern sie, die Kampagne zur Gehirnwäsche der Völker zu intensivieren, damit sie schließlich gezwungen werden können, ihr zuzustimmen; sie haben es sich sogar zum Ziel gesetzt, die Verfassung bis Ende 2008 auf den Weg zu bringen.
Der Druck, der Zwang und das gewaltige Demagogieprojekt sind angesichts der Tatsache, dass die Völker in zunehmendem Maße das reaktionäre Konstrukt selbst in Frage stellen, Ausdruck der tiefen Besorgnis der politischen Kräfte, die Europa entlang einer „Einbahnstraße“ treiben wollen. Deshalb haben wir gegen den Bericht gestimmt.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Man kann keine Gäste empfangen, wenn man kein Haus hat, um sie aufzunehmen. Wenn das mit „Aufnahmefähigkeit“ gemeint ist, dann stimme ich dem ohne Einschränkung zu, wie ich bei vielen Gelegenheiten erklärt habe. Bei jeder Erweiterung muss die Union auch fähig sein, diejenigen aufzunehmen, die eintreten, und sie muss sich den daraus resultierenden Veränderungen entsprechend anpassen. Deshalb habe ich für den Bericht gestimmt. Schlimmer noch als die Erwartungen derjenigen zu enttäuschen, die sich um einen Beitritt zur Gemeinschaft bemühen, wäre es, die Erwartungen der Beitrittsländer und der Länder zu enttäuschen, die der Gemeinschaft bereits angehören. Wir müssen vor jeder neuen Erweiterungsrunde unsere Fähigkeit zur Aufnahme neuer Mitgliedstaaten prüfen. Erwarten Sie aber nicht von uns, dass wir mithelfen, dieses Konzept zu kippen und in etwas zu verwandeln, was es nicht ist: nur ein anderes Wort für die Verhinderung des Eintritts.
Abschließend möchte ich in diesem Zusammenhang bekräftigen, was ich bereits an anderer Stelle erklärt habe: Die Fähigkeit der EU zur Erweiterung wird natürlich ihre Grenzen haben, aber es wäre gut, wenn die Fähigkeit der Union, gleichbleibende Resultate zu erzielen, nicht begrenzt wäre, und das beginnt bei unseren Nachbarn im Mittelmeerraum. Wir sind natürlich nicht in der Lage, sie aufzunehmen, aber wir sollten der Aufgabe gewachsen sein, sie im Rahmen einer neuen, weiter gefassten Definition des Begriffs in unseren Raum „zu integrieren“.
Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Obwohl dieser Bericht viele unterstützenswerte Aspekte beinhaltet, gilt sein Hauptaugenmerk nicht den Dingen, die für die Erweiterung erforderlich sind, sondern denen, die der EU aufgrund der Nichtratifizierung des Verfassungsvertrags fehlen. Auch wenn ich nicht gegen den Verfassungsvertrag bin, denke ich nicht, dass er eine Voraussetzung für künftige Erweiterungen sein sollte. Daher werde ich mich enthalten.