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Verfahren : 2006/0125(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0410/2006

Aussprachen :

PV 13/12/2006 - 23
CRE 13/12/2006 - 23

Abstimmungen :

PV 14/12/2006 - 6.29

Angenommene Texte :

P6_TA(2006)0597

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 13. Dezember 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.

23. Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Fernand Le Rachinel im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2978/94 des Rates (KOM(2006)0111 – C6-0104/2006 – 2006/0046(COD)) (A6-0417/2006).

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, Ihnen heute die Änderung der Verordnung für Doppelhüllen-Öltanker vorzustellen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die Verordnung mit der politischen Erklärung, die der Ratsvorsitz der Europäischen Union im Namen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation im Dezember 2003 abgegeben hat, in Einklang zu bringen. Diese Erklärung war äußerst klar. Sie hatte zum Ziel, allen Vertragspartnern des MARPOL-Abkommens anzuzeigen, dass kein Mitgliedstaat der Europäischen Union erlauben würde, dass Tanker, die seine Flagge führen, eine der im Abkommen vorgesehenen Ausnahmen in Anspruch nehmen, nämlich die Benutzung von Einhüllen-Tankschiffen für den Öltransport.

In Bezug auf das Transportverbot von Schwerölen auf Einhüllen-Tankschiffen gilt die derzeitige Verordnung nur für Tanker, die auf Gewässern unter der Gerichtsbarkeit der Gemeinschaft fahren. Dies bedeutet, dass ein Mitgliedstaat theoretisch und entgegen der öffentlichen Verpflichtung von 2003 den Transport von Schwerölen in Einhüllen-Tankschiffen unter seiner Flagge – das heißt einer der europäischen Flaggen – erlauben kann, solange diese Tanker außerhalb der Gemeinschaftsgewässer operieren.

Diese Situation, meine Damen und Herren, ist inakzeptabel. Es ist leicht, sich die Konsequenzen in einem Drittland im Falle einer Ölpest, die von einem unter der Gemeinschaftsflagge fahrenden Tanker hervorgerufen wurde, vorzustellen, und das zu einer Zeit, da sich Europa selbst gegen solche Möglichkeiten schützt. Ich möchte hinzufügen, dass fast alle Mitgliedstaaten bereits die Internationale Seeschifffahrtsorganisation formell informiert haben, dass sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen werden.

Unsere politischen Verpflichtungen gegenüber unseren Partnern im Interesse der Sicherheit auf See müssen konkretisiert und rechtlich garantiert werden. Das ist das Ziel dieses Vorschlags. Ich möchte Herrn Le Rachinel und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für die Unterstützung des Vorschlags danken.

 
  
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  Fernand Le Rachinel (NI), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich besonders dem Sekretariat des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr für seine ausgezeichnete Arbeit bei der Vorbereitung und Beratung der interessierten Seiten im Rahmen dieses bedeutenden Dossiers danken.

Wir befassen uns hier vor allem mit dem Schutz der Umwelt vor der Verschmutzung der Meere. Gegenstand des Berichts, den ich Ihnen heute vorlege, ist die beschleunigte Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe.

Vor allem geht es darum, den seit 2002 bestehenden Ausnahmen ein Ende zu setzen. Die Kommission hatte in der Tat nach dem Untergang der „Prestige“ im Jahre 2002 entschieden, den Rückzug von Einhüllen-Öltankschiffen gemäß der Verordnung vom Dezember 2002 zu beschleunigen. Ferner ging es um das Verbot mit sofortiger Wirkung des Transports von Schwerölen auf Einhüllentankern, die in Häfen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union ein- oder auslaufen. Gegenwärtig sieht die internationale Meeresgesetzgebung vor, dass ein Tanker unter der Flagge eines Mitgliedstaates von Befreiungen von diesem Verbot profitieren kann, wenn er – das versteht sich von selbst – außerhalb der europäischen Häfen fährt.

Wie Herr Barrot soeben angeführt hat, hatte der italienische Vorsitz im Namen der fünfzehn Mitgliedstaaten auf einer Tagung der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation erklärt, dass diese ihren Tankern nicht erlauben werden, eine Ausnahme von Regel 13 H in Anspruch zu nehmen. Der Kommission zufolge war es daher angebracht, die Verordnung von 2002 zu ändern und die letzte Ausnahme von der Regel 13 H zu streichen und demzufolge den Transport von Schwerölen auf Einhüllentankern unter der Flagge eines Mitgliedstaates zu verbieten, egal, welcher Gerichtsbarkeit die Häfen, die Reedereien oder die maritime Zone, in denen diese Tanker operieren, auch unterstehen.

Nur ein Mitgliedstaat – Griechenland – hatte diese politische Position des italienischen Ratsvorsitzes in der Annahme, diese Erklärung sei für ihn nicht verbindlich, zurückgewiesen. Es wollte offensichtlich weiterhin seine Einhüllentankern gestatten, außerhalb europäischer Häfen zu operieren, selbstverständlich mit Schwerölen an Bord.

Letztendlich wurde dieser Einwand während der Arbeit des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr nicht erneuert. Jetzt haben die 25 Mitgliedstaaten der Europäischen Union vereinbart, dass es keinem Schweröle transportierenden Tanker mehr erlaubt sein wird, unter der Flagge eines Mitgliedstaates zu fahren, wenn es ein Einhüllen-Öltankschiff ist. In Wirklichkeit ist das nur eine Bestätigung dessen, was bereits von der großen Mehrheit der Mitgliedstaaten respektiert und angewandt wird. Die absolute Forderung der Einhaltung des Ziels der maximalen Sicherheit auf See war in diesem Dossier erneut maßgebend, ebenso wie die geforderte Reduktion der Risiken der Umweltverschmutzung durch Kohlenwasserstoff.

Die Risiken der Umweltverschmutzung sind zahlreich und können unterschiedlicher Natur sein. Vor kaum fünf Tagen trieben Giftfässer in meiner Region zwischen dem Cotentin und dem Atlantik umher. Am vergangenen Freitag wurden diese Fässer abends von einem Sturm vom Deck eines Schweizer Containerschiffs, das sich auf dem Weg von Antwerpen nach Portugal befand, hinweggefegt. Sicher stellt die neue Gesetzgebung für die Doppelhülle einen bemerkenswerten Fortschritt bei der Prävention der Meeresverschmutzung dar, aber man muss weiterhin Standards aufstellen, die den Tankern und Handelsschiffen ein Maximum an Schutz ermöglichen. Meeresautobahnen sind ein Weg, den Stau zu verhindern, aber man darf unter keinen Umständen die Sicherheit der Schiffe vernachlässigen. Es geht dabei um die Zukunft unseres gesamten Planeten.

Herr Präsident, Herr Kommissar, ich möchte unterstreichen, dass ich einen technischen Änderungsantrag, der ebenso von der Europäischen Kommission unterstützt wird, einbringe, durch den die Notwendigkeit einer Änderung einer Reihe von Verweisen vermieden wird. Der Änderungsantrag ist sprachlicher Natur und betrifft nur die englische Fassung. Er verändert nicht die Substanz des Textes, und die finnische Präsidentschaft hat uns bestätigt, dass das dem Rat keinerlei Probleme machen würde.

 
  
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  Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die PPE-DE-Fraktion bedankt sich bei dem Berichterstatter, dass er seinen Bericht zügig, schnell, klar und präzise erstellt hat, und wir können ihm folgen. Ich hoffe auch, dass der Rat, wie versprochen, unseren Änderungsantrag annimmt, so dass wir dieses Dossier in erster Lesung zu Ende bringen.

Herr Vizepräsident, Sie haben völlig recht: Wir müssen die immer noch bestehende Ausnahmebestimmung hinsichtlich der Nichteinsetzung von Doppelhüllentankern aufheben. Ich finde den letzten Satz ganz klassisch, den wir als Änderungsantrag vom Berichterstatter übernehmen, der schlichtweg sagt, dass Öltankschiffe, die Schweröle befördern, ungeachtet ihrer Flagge – also auch über die Mitgliedstaaten hinaus – nur dann in Häfen und Vorhäfenregionen einlaufen sollen oder in der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaates unterliegenden Gebieten ankern dürfen, wenn es sich um Doppelhüllentanker handelt. Das ist wichtig, wir haben in der Ostsee schon sehr schwierige Situationen gehabt, und ich hoffe, dass das, was wir 2003 gesagt haben – nämlich dass Schwereöle nur in Doppelhüllentankern befördert werden dürfen – jetzt endlich durchgesetzt wird.

Wenn wir den Kommissionsvorschlag mit der Änderung tatsächlich schnell in erster Lesung abschließen, dann sollten wir den Rat daran erinnern, dass wir nächstes Jahr im Erika-3-Paket sieben Einzelvorschläge zu behandeln haben. Ich hoffe, dass der Rat ebenso schnell mit uns daran arbeiten wird, um die Flaggenstaatenkontrollen, die Hafenstaatskontrolle und die Haftung zu verbessern. Ich bin gespannt, ob der Rat im nächsten Jahr den gleichen Mut aufbringt wie die Kommission und das Parlament, um aktiv gegen die Umweltverschmutzung im Meer vorzugehen.

 
  
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  Willi Piecyk, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Wenn man sich über die Folgen und Auswirkungen von schlechten und alten Einhüllentankern informieren will, dann muss man an die bretonische oder galizische Küste fahren und dort mit den Küstenbewohnern sprechen. Die Namen Erika und Prestige sind dort in schrecklicher Erinnerung.

Die Erika-Pakete der Kommission waren eine vernünftige Antwort auf diese Katastrophen. Dazu gehört auch die Verordnung 417/2002 mit der schnelleren Einführung der Doppelhüllentanker und dem Verbot der Transporte von Schweröl von und nach europäischen Häfen mit Einhüllentankern. Der Vorschlag der Kommission, dass jetzt unter europäischer Flagge fahrende Tankschiffe, die Schweröl transportieren, nur noch Doppelhüllentanker sein dürfen, ist konsequent und bedeutet ein Stück mehr Schiffs- und Meeressicherheit. Herr Kommissar, Sie sehen, das Parlament kann Vorschläge von Ihnen auch ohne weiteres akzeptieren und loben. Die Kommission soll jetzt kurz vor Weihnachten für derart gute und nicht zu beanstandende Vorschläge auch einmal ein Lob bekommen!

Wenn der Internationale Verband unabhängiger Tankereigner, Intertanko, über den Vorschlag der Kommission nicht freudig erregt ist, muss das Europäische Parlament nicht traurig sein. Der Berichterstatter, Kollege Le Rachinel, dem ich an dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion ein herzliches Dankeschön ausspreche, war gut beraten, nicht Intertanko, sondern der Meeressicherheit den Vorrang zu geben. Daher erwarte ich, dass wir morgen im Parlament insgesamt eine gute Abstimmung haben werden und dadurch für unsere Meere ein Stück mehr Sicherheit schaffen.

 
  
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  Danutė Budreikaitė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Nach mehreren Katastrophen mit Einhüllen-Öltankschiffen vor den Küsten Frankreichs und Spaniens sind Fachleute zu dem Schluss gekommen, dass Einhüllen Schiffe nicht ausreichend schützen, ungeeignete Testmethoden für Schiffe verwendet werden, und es darüber hinaus von wesentlicher Bedeutung ist, die Problematik der „Billigflaggen“ – der Flaggen derjenigen Länder, die EU-Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen – effizienter anzugehen.

Im Jahr 2002 verabschiedete die EU eine Verordnung zur Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe. In dieser Verordnung war ein Zeitplan für die schrittweise Außerdienststellung von Einhüllen-Öltankschiffen enthalten. Spätestens bis 2015 sollten sie durch die weitaus sichereren Doppelhüllen-Öltankschiffe ersetzt sein.

Danach ist festgelegt, dass nach dem Jahrestag der Ablieferung kein Einhüllen-Öltankschiff die Flagge eines EU-Mitgliedstaates führen darf. In dieser Verordnung ist auch vorgesehen, dass nach diesem Datum kein Öltankschiff, ungeachtet seiner Flagge, in die Häfen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union einlaufen darf, außer wenn es sich um ein Doppelhüllen-Öltankschiff handelt.

Im Oktober 2003 trat eine Verordnung in Kraft, die die Verordnung von 2002 teilweise ersetzte und die den Transport von Schwerölen in Einhüllen-Öltankschiffen von oder nach der Gerichtsbarkeit eines EU-Mitgliedstaates unterliegenden Häfen verbietet.

In der vorgeschlagenen Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates von 2006 werden weitere Änderungen empfohlen. Es wird empfohlen, die Anforderungen an den Transport von Schwerölen durch Schiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahren, zu erhöhen und die Anwendungsbereiche auszuweiten, und damit den Transport von Schwerölprodukten durch alle unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaates fahrenden Einhüllen-Öltankschiffe, ungeachtet der Gerichtsbarkeit der Häfen, der Seeterminals oder der Meereszone, in der sie ihren Handel betreiben, zu untersagen. Es wird empfohlen, ein Totalverbot auf EU-Ebene zu verhängen und Drittländer selbst entscheiden zu lassen, ob sie das Einlaufen von Einhüllen-Tankschiffen in ihre Häfen zulassen oder nicht.

Ich möchte die Problematik der „Billigflaggen“ herausstellen, mit anderen Worten die Möglichkeit, Schiffe in Ländern registrieren zu lassen, in denen dies billig ist und in denen keine technischen Sicherheitsstandards und Umweltschutzstandards durchgesetzt werden. Im Falle einer Ölpest lässt sich nur sehr schwer ermitteln, wer der Eigner des Schiffes und wer der Verschmutzer ist. Ein Beispiel hierfür könnte die Verseuchung mit Giften in Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) sein. Ich meine, die Frage einer solchen Registrierung sollte separat im Parlament erörtert werden.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Qualifikation von Schiffsbesatzungen. Auf in EU-Ländern registrierten Schiffen sind ein Drittel der Mannschaft Bürger von Drittländern, und der Meinung von Fachleuten zufolge ereignen sich die meisten Unfälle an Bord wegen mangelnder Qualifikation der Mannschaft.

Mein Land, Litauen, importiert Schweröl über ein Terminal in der Ostsee; deshalb sind wir sehr besorgt um die Sicherheit der Schiffe wie auch der Umwelt.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Vor 10 Jahren war es noch unrealistisch, an strenge Maßnahmen zur Außerdienststellung von Einhüllen-Öltankschiffen zu denken. Die Probleme wurden unterschätzt, und die Aufmerksamkeit konzentrierte sich vor allem auf die Kosten für ihre Umrüstung. Es bedurfte erst der Katastrophen mit Öltankern sowie der massiven Zerstörung der Meeres- und Küstenumwelt, um zu der Einsicht zu gelangen, dass Europa nicht Nachzügler sein darf, sondern Schrittmacher sein muss. Einhüllen-Öltankschiffe für den Transport von Schwerölen sind gefährlich und müssen so schnell wie möglich ausgemustert werden. Erst nach einem amerikanischen Verbot und der Gefahr, dass alle alten Tankschiffe aus den USA nach Europa ausweichen würden, entstand hier eine Mehrheit für eine solche Ausmusterungspolitik.

Leider ist die Verordnung von 2002 offensichtlich noch nicht präzise genug. Einhüllen-Öltankschiffe, die unter europäischer Flagge fahren, insbesondere 20 alte griechische Tanker, können immer noch in anderen Teilen der Welt Katastrophen auslösen. Dieses Schlupfloch muss unbedingt geschlossen werden. Europa möchte keine Einhüllen-Öltankschiffe anderer in seinen Häfen zulassen, aber wir sollten auch keine Einhüllen-Öltankschiffe in die Häfen anderer Länder schicken. Das vorhandene Einhüllen-Öltankschiffe noch bis 2015 Schweröle transportieren dürfen, könnte zu erheblichen Problemen führen. Dieses Problem wird zwar nicht gelöst, aber es ist richtig, jetzt das andere Problem anzugehen.

Die Einwände von Intertanko, des Internationalen Verbandes unabhängiger Tankereigner, und Griechenlands müssen dem Schutz unserer Meeres-, Küsten- und Hafenumwelt untergeordnet werden. Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke befürwortet diesen Vorschlag auch in zweiter Lesung.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen entschlossenen Versuch danken, Voraussetzungen zur Verhütung von Unfällen auf See zu schaffen, die katastrophale Auswirkungen auf die Meeresumwelt haben. Das ist die moralische und politische Pflicht sowohl der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten als auch der internationalen Organisationen.

Für mein Land, für Griechenland – zwei Mitglieder haben darauf Bezug genommen – stellt der Umweltschutz ein besonders wichtiges Ziel dar, denn es ist ein Land, das über Küsten, Inseln und eine große Fremdenverkehrsindustrie verfügt und das danach strebt, im östlichen Mittelmeerraum ein Transitzentrum zu werden, was zu einer Zunahme des Schiffsverkehrs und zur Erhöhung der Gefahr führt, dass die Umwelt verschmutzt wird und Unfälle geschehen. Diese Strategie kommt sowohl in der Politik der griechischen Regierung als auch in den umfangreichen Investitionen griechischer Reeder in moderne Schiffe zum Ausdruck. Gleichzeitig sind wir aufgrund unserer großen Handelsflotte auch ein Land, das mit enormen Problemen bei der Anpassung an eine neue Verordnung konfrontiert ist, die sich von internationalen Übereinkommen unterscheidet und unweigerlich zu rasanten Veränderungen mit wirtschaftlichen Folgen führen wird. Drohende Geschäftsunfähigkeit und gefährdete Arbeitsplätze sind Umstände, denen kein anderes Land in so hohem Maße ausgesetzt ist wie Griechenland. Deshalb wir hoffen wir, dass die Verordnung, was den Zeitplan betrifft, die laufenden geschäftlichen Aktivitäten und die vertraglichen Verpflichtungen der Tanker berücksichtigt. Im Übrigen wissen wir alle, dass isolierte Maßnahmen nicht ausreichen. Den Schiffsregistern kommt ebenfalls eine große Verantwortung zu. Die Ausbildung der Mannschaft, die Absprache und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten und die Verfügbarkeit von Zufluchtshäfen spielen eine beträchtliche Rolle. Wir sollten uns auf der Grundlage der generellen Ziele der Europäischen Union darum bemühen, den Umweltschutz und die Wettbewerbsfähigkeit unserer europäischen Flotte und unserer Wirtschaft möglichst gut miteinander zu verbinden.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal Herrn Le Rachinel und dem Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr für ihre ausgezeichnete Arbeit danken, wodurch die Annahme des Vorschlags in erster Lesung ermöglicht werden dürfte. Ich danke auch allen Mitgliedern des Europäischen Parlaments, die das Wort ergriffen haben, um zu betonen, in welchem Maße diese Verpflichtung integraler Bestandteil unserer Bemühungen im Interesse der Sicherheit auf See war.

Der Änderungsantrag, den Sie, Herr Le Rachinel, eingebracht haben und der vom Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr einstimmig angenommen wurde, ist nicht minder bedeutsam, weil er technischer Art ist, denn er trägt dazu bei, den Text noch klarer zu gestalten. Ich kann ihn daher akzeptieren.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich danke dem Parlament dafür, dass es sich erneut an dieser Politik der Sicherheit auf See beteiligt, die – wie ein Redner hervorgehoben hat – um so notwendiger ist, da die Entwicklung der Meeresautobahnen und des Seeverkehrs immer größere Wachsamkeit auf dem Gebiet der Sicherheit erfordert.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.00 Uhr statt.

 
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