Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Mit dieser Abstimmung werden unsere Verfahren dahingehend angepasst, dass die neuen Befugnisse des Europäischen Parlaments beim Komitologieverfahren voll zum Tragen kommen. Die Voraussetzungen für diese neuen Befugnisse wurden in diesem Jahr durch die von Herrn Daul und mir ausgehandelte interinstitutionelle Vereinbarung geschaffen. Danach kann das Parlament, wenn es der Kommission im Rahmen der im Komitologieverfahren angenommenen Rechtsvorschriften Durchführungsbefugnisse überträgt, daraufhin erlassene Durchführungsbefugnisse quasi-legislativer Art ablehnen. Dies ist die wichtigste Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments seit den Verträgen von Nizza und die wahrscheinlich einzige nennenswerte Erweiterung in dieser Wahlperiode. Durch diese neue Bestimmung können wir unsere neuen Befugnisse nutzen.