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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 14. Dezember 2006 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie — Grünbuch – Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe – Unterstützungsinstrument im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung(Aussprache)
 4. Nachruf
 5. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll
 6. Abstimmungsstunde
  6.1. vom Rat geändert – Haushaltsjahr 2007 (Abstimmung)
  6.2. Haushaltsverfahren 2007: zweite Lesung (Abstimmung)
  6.3. Verfahren zur vorherigen Prüfung und Beratung künftiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verkehrs (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)
  6.4. Abbau von Grenzkontrollen im Straßen- und Binnenschiffsverkehr (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)
  6.5. Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an Eurostat (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)
  6.6. Vorlage von Fangstatistiken betreffend den Fischfang im Nordostatlantik (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)
  6.7. Gemeinschaftskriterien für Maßnahmen zur Tilgung und Überwachung bestimmter Tierseuchen (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)
  6.8. Luftverkehrsdienste: Abkommen EG-Paraguay (Abstimmung)
  6.9. Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme (IMS): Abkommen EG/Australien, Kanada, Norwegen, Schweiz, Korea, Japan und USA (Abstimmung)
  6.10. GMO für Zucker (befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie infolge der Erweiterung) (Abstimmung)
  6.11. Drogenprävention und -aufklärung (2007-2013) (Abstimmung)
  6.12. Spezifisches Programm „Ziviljustiz“ (2007-2013) (Abstimmung)
  6.13. Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds (2008-2013) (Abstimmung)
  6.14. Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe (Abstimmung)
  6.15. Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (2007-2013) (Abstimmung)
  6.16. Spezifisches Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ (2007-2013) (Abstimmung)
  6.17. Mitgliederzahl der Ausschüsse (Abstimmung)
  6.18. Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Abstimmung)
  6.19. Führerschein (Neufassung) (Abstimmung)
  6.20. Änderung von Artikel 81 GO: Durchführungsbestimmungen (Abstimmung)
  6.21. Änderung der Geschäftsordnung (Ausschüsse, Quästoren) (Abstimmung)
  6.22. Einrichtung des Außengrenzenfonds (2007-2013) (Abstimmung)
  6.23. Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds (2008-2013) (Abstimmung)
  6.24. Kinderarzneimittel (Abstimmung)
  6.25. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Abstimmung)
  6.26. Spezifisches Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ (2007-2013) (Abstimmung)
  6.27. Spezifisches Programm „Strafjustiz“ (2007-2013) (Abstimmung)
  6.28. Spezifisches Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (2007-2013) (Abstimmung)
  6.29. Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001) (Abstimmung)
  6.30. Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (Änderung des Beschlusses 2001/886/JI) (Abstimmung)
  6.31. Unterstützungsinstrument im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung (Abstimmung)
  6.32. Visa für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten (Abstimmung)
  6.33. Sacharow-Preis (Abstimmung)
  6.34. Datenschutz im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen (Abstimmung)
  6.35. Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch (Abstimmung)
  6.36. Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe (Abstimmung)
 7. Stimmerklärungen
 8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 9. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 10. Haager Wertpapierübereinkommen (Aussprache)
 11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)
  11.1. Lage auf den Fidschi-Inseln
  11.2. Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti
  11.3. Myanmar (Birma)
 12. Abstimmungsstunde
  12.1. Lage auf den Fidschi-Inseln (Abstimmung)
  12.2. Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti (Abstimmung)
  12.3. Myanmar (Birma) (Abstimmung)
  12.4. Haager Wertpapierübereinkommen (Abstimmung)
 13. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 14. Prüfung von Mandaten: siehe Protokoll
 15. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 16. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 18. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: SYLVIA-YVONNE KAUFMANN
Vizepräsidentin

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie — Grünbuch – Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe – Unterstützungsinstrument im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung(Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Eluned Morgan im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über die europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch

(2006/2113(INI)) (A6-0426/2006),

- den Bericht von Werner Langen im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über die Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe

(2006/2082(INI)) (A6-0347/2006) und

- den Bericht von Esko Seppänen im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie über den Entwurf für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Unterstützungsinstruments im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung

(09037/2006 – C6-0153/2006 – 2006/0802(CNS)) (A6-0397/2006).

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Die Abgeordneten haben beschlossen, eine Aussprache über die drei Berichte von Frau Morgan, Herrn Langen und Herrn Seppänen zu führen. Das ist eine ausgezeichnete Gelegenheit zu einer Diskussion über Themen, die von entscheidender Bedeutung für die Energiepolitik unmittelbar vor Beginn des neuen Jahres sind, über Themen, die im ablaufenden Jahr für sehr viel Unruhe gesorgt haben.

Lassen Sie mich eingangs auf den Bericht über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie eingehen. Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Morgan, zu ihrer beeindruckenden Arbeit zum Grünbuch über Energie gratulieren. Danken und gratulieren möchte ich auch den Verfassern, Herrn Zieleniec, Herrn Wijkman, Herrn Markov, Herrn Ehler, Frau Tzampazi, Herrn Takkula und Herrn Vlasák, für ihre Arbeiten.

Dieses Dokument ist ein wichtiger Beitrag zur Arbeit der Kommission an der strategischen Überprüfung der Energiepolitik. Ihre in den letzten Monaten geleistete Arbeit ist in die weiter gehenden Überlegungen der Kommission über die Zukunft der Energiepolitik in Europa eingeflossen.

Auch ich bin der Meinung, dass die Europäische Union eine integrierte, kohärente und konsistente europäische Energiepolitik braucht, mit der die Wettbewerbsfähigkeit Europas erhalten bleibt, unsere umweltpolitischen Ziele gesichert werden und unsere Versorgungssicherheit gewährleistet ist.

Ich stimme auch in der Frage nach der Art der Herausforderung im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu. Der Klimawandel bildet den stärksten Antrieb für eine neue Energiepolitik. Die Energie ist für über 90 % der Kohlendioxidemissionen in der Europäischen Union verantwortlich; wir können also dem Klimawandel nicht ohne die richtigen energiepolitischen Maßnahmen begegnen. Ich bin wie Sie der Meinung, dass die Europäische Union eine Vision haben und Entschlossenheit an den Tag legen muss, um in der Welt bei der Beschleunigung des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft die Führung zu übernehmen. Im Mittelpunkt müssen dabei ehrgeizige, aber glaubhafte Ziele für weitere Verringerungen der Treibhausgase über 2012 hinaus stehen. Ohne einen funktionierenden Binnenmarkt wird das System des Emissionshandels – Eckstein unserer Bemühungen, dem Klimawandel auf dem Wege des Wettbewerbs zu begegnen – nicht richtig wirken, und wir werden auch nicht unsere Ziele bei der Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheit erreichen. Daher muss die Kommission auf die Mitgliedstaaten weiterhin Druck ausüben, damit diese die Gesetzgebung voll umsetzen.

In dieser Woche haben wir ein weiteres Paket mit Verstoßnahmen gegen sechzehn Mitgliedstaaten verabschiedet. Zurzeit führen wir Verstoßverfahren gegen neunzehn Mitgliedstaaten, und ich denke, das zeugt von unserer Entschlossenheit, den Binnenmarkt wirklich zu vollenden.

Darüber hinaus beabsichtigt die Kommission jetzt im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Berichts über den Binnenmarkt und dem Abschlussbericht über die Untersuchung des Energiesektors, Maßnahmen zur Inangriffnahme der verbleibenden Themen unter den folgenden Überschriften einzuleiten: Sicherung des Zugangs zu gut entwickelten Netzen ohne Diskriminierung, namentlich durch Prüfung der Frage der Entbündelung; bessere Regulierung des Netzzugangs auf nationaler und auf EU-Ebene, was eine bessere Kooperation der Regulierer auf EU-Ebene einschließt; Verringerung des Spielraums für unlauteren Wettbewerb durch erhöhte Transparenz und verbesserten Zugang zu Speicheranlagen; Schaffung eines eindeutigen Rahmens für Investitionen; und stärkere Konzentration auf die Verpflichtung zum Dienst an der Öffentlichkeit.

Der Binnenmarkt kann sein Ziel jedoch nur auf der Basis von Entscheidungen der europäischen Bürgerinnen und Bürger erreichen. Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger ist hinsichtlich unserer Energieeffizienzagenda von besonderer Bedeutung. Dies ist ein Bereich, wo jeder seinen Beitrag zu einer nachhaltigeren und sichereren Welt leisten kann, und wir begrüßen Ihre Unterstützung für den Aktionsplan zur Energieeffizienz. Die Unionsbürger können auch Einfluss auf die Rolle erneuerbarer Energien in unserem Energiemix ausüben, doch können wir von den Menschen nicht erwarten, dass sie die notwendige Umstellung vornehmen, wenn es keinen richtigen Plan der Politik und zu den Investitionen gibt. Deshalb bin auch ich für einen stabilen und langfristigen Rahmen für erneuerbare Energien.

Klimawandel, Globalisierung und längerfristige Ziele erfordern verstärkte Anstrengungen an der Technologiefront. Wir alle wollen, dass Europa auf dem Gebiet der Forschung führend in der Welt ist, was bedeutet, dass die gegenwärtigen Forschungsbudgets besser eingesetzt werden müssen, dass man sie als Katalysator für eine verstärkte Finanzierung der industriellen Forschung in der Europäischen Union nutzen muss

Auch die Bedeutung der externen Dimension kommt in dem Bericht gut zum Ausdruck. In diesem Jahr hat unsere externe Politik einige sehr wichtige Schritte vollzogen: die Bildung der Energiegemeinschaft und neue Abkommen mit mehreren Erzeuger- und Transitländern, darunter mit Kasachstan, Aserbaidschan und der Ukraine.

Ich möchte jetzt auf Herrn Langens Bericht über die Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe eingehen. Zunächst danke ich Herrn Langen für seinen wertvollen Beitrag und seine große Hilfe, die er uns in der Kommission in der Frage der erneuerbaren Energie, einschließlich der Bioenergie, erwiesen hat

Erstens wird die EU in kollektivem Handeln den rechtlichen Rahmen für erneuerbare Energie stärken müssen, indem sie sich für die Schaffung eines stabilen ordnungspolitischen Rahmens auf der Grundlage anspruchsvoller Ziele einsetzt. Längerfristig werden ehrgeizigere, bis 2020 reichende Zielsetzungen verbindliche Zusagen seitens der Mitgliedstaaten erfordern, um eine gleichmäßige Verteilung der Lasten und die Herausbildung eines Binnenmarkts auf dem Gebiet erneuerbarer Energien zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten wir ein gewisses Maß an Flexibilität einräumen, um die Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, sich ausgehend von ihren besonderen Stärken und Schwächen auf bestimmte Bereiche zu konzentrieren.

Zweitens wird dieser Rahmen legislative Maßnahmen umfassen müssen, die auf die konkreten Hindernisse zugeschnitten sind, auf die die erneuerbaren Energien in einzelnen Sektoren stoßen. Beispielsweise ist der Netzzugang eine entscheidende Frage für die erneuerbare Energie in der Stromversorgung. Möglicherweise muss die derzeitige Versorgung auf diesem Gebiet verstärkt werden. Was das Heizen betrifft, sind zum Beispiel Maßnahmen zur Überwindung unnötiger Planungshemmnisse für Sonnenkollektoren und zur Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen für die Fernheizung erforderlich.

Im Verkehrswesen muss man beachten, dass die Zusatzkosten für Biokraftstoffe höher sind als die von erneuerbaren Energien in anderen Sektoren, aber wir brauchen Biokraftstoffe im Energiemix, denn sie sind nicht nur ein Mittel zur Bekämpfung des Klimawandels, sondern sie dienen auch der Versorgungssicherheit.

Was den Bericht im Detail angeht, gibt es drei grundsätzliche Dinge, auf die ich eingehen möchte. Zunächst begrüße ich es, dass Nachdruck auf die Zertifizierung von Biokraftstoffen gelegt wird, um, einerlei ob sie in Europa oder im Ausland hergestellt werden, Nachhaltigkeitsstandards zu sichern. Ich verstehe die Logik hinter dem vorgeschlagenen Verbot der Verwendung von Palmöl. Wie jedoch die Arbeit des Runden Tisches über nachhaltiges Palmöl gezeigt hat, kann es in der Frage der Umweltfolgen der Palmölproduktion eine enorme Bandbreite geben, und das sollte berücksichtigt werden.

Zweitens teile ich die Ansicht, dass Biokraftstoffe der zweiten Generation von entscheidender Bedeutung sind. Sie sind günstiger, was den Treibhausgasausstoß betrifft, und erhöhen die Versorgungssicherheit, indem die Palette von Ausgangsmaterialien, die für die Gewinnung von Biokraftstoffen herangezogen werden können, erweitert wird. Lassen Sie uns jedoch keinen Scheingegensatz zwischen Biokraftstoffen der ersten und der zweiten Generation konstruieren. Auch Biokraftstoffe der ersten Generation erhöhen die Versorgungssicherheit, indem sie die Abhängigkeit vom Erdöl verringern und auch im Vergleich mit herkömmlichen Kraftstoffen zu Einsparungen im Treibhausgasausstoß führen. Außerdem bilden Biokraftstoffe der ersten Generation eine Brücke zur zweiten Generation. In dem Maße, wie Biokraftstoffe der zweiten Generation auf den Markt kommen, werden sie die Versorgungs- und Vertriebsnetze und –anlagen der ersten Generation übernehmen.

Abschließend möchte ich die Meinung unterstützen, dass mehr zur Information der Gesellschaft im Allgemeinen und der Landwirte im Besonderen über die Verwendung von Biomasse und Biokraftstoffen getan werden muss. Vor allem die Landwirte sollten wir dazu anregen, sich in der neuen Welt der Produktion von ökologischen Nahrungsmitteln und Energie liefernden Pflanzen zu versuchen.

Nun zu Herrn Seppänens Bericht über eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Unterstützungsinstruments im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung. Ich möchte Herrn Seppänen für die Bemühungen als Berichterstatter und auch dem gesamten Parlament Dank und Anerkennung dafür zollen, dass dieser Bericht rechtzeitig vorgelegt wurde, damit wir vor Ablauf dieses Jahres ein neues Instrument in den Händen haben können.

Die Verbesserung der nuklearen Sicherheit machte einen wesentlichen Teil unserer Arbeit in den mittel- und osteuropäischen Ländern sowie in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, namentlich in der Ukraine und Russland, aus. Aber auch in anderen Ländern, beispielsweise in Armenien und Kasachstan, haben wir uns bemüht. Dieses Thema bleibt für uns auch in den kommenden Jahren wichtig, da die meisten unserer Nachbarn und Schwellenländer wesentlich auf Kernenergie bauen, um ihren Energiebedarf zu decken.

Aus Zeitgründen kann ich nicht auf jeden Änderungsantrag eingehen. Ich möchte jedoch auf einige wichtige Überlegungen hinweisen, die zur Ablehnung einiger Änderungsanträge geführt haben. Die Änderungsanträge, denen wir zustimmen, lasse ich hier unberücksichtigt.

In Änderungsantrag 3 schlägt der Berichterstatter vor, einen Hinweis auf die Gefahr der Weiterverbreitung von Kernwaffen anzufügen. Nach Ansicht der Kommission ist das nicht das Ziel dieses Instruments, denn das wird durch das Stabilitätsinstrument abgedeckt.

In Änderungsantrag 7 heißt es, dass ‚der Unterstützung kerntechnischer Anlagen und Tätigkeiten, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten haben, Vorrang einzuräumen’ sei. Ich habe Verständnis für die Besorgnis, die zu diesem Vorschlag geführt hat. Ich möchte hervorheben, dass die Gemeinschaft in erster Linie die Verbesserung der nuklearen Sicherheitsanlagen in Grenznähe unterstützt. Wiederholen möchte ich jedoch, dass das neue Instrument ein globales Ziel hat; ein Nuklearunfall an einem Ort ist ein Nuklearunfall an jedem Ort, da die unmittelbaren oder mittelbaren Folgen in der ganzen Welt spürbar sein werden.

Abschließend zu den Änderungsanträgen 27 und 28, die den Anwendungsbereich des Instruments nur auf kerntechnische Anlagen beschränken, die in Drittländern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens (des Instruments) in Betrieb sind oder waren. Es ist zwar klar, dass wir bei der Konstruktion und dem Bau neuer Anlagen in Drittländern keine Hilfe leisten, doch sollte die Möglichkeit offen bleiben, bei allen bestehenden Anlagen Hilfe zu leisten. Ansonsten würden wir auf ein wirksames Instrument der Einflussnahme auf die nukleare Sicherheit im Ausland verzichten.

Abschließend möchte ich dem Parlament und allen am Grünbuch (Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe sowie Instrument im Bereich der nuklearen Sicherheit) beteiligten Ausschüssen noch einmal meine Anerkennung für ihre Arbeit zollen. Ich freue mich auf die weitere gemeinsame Arbeit für Europas Zukunft auf dem Gebiet der Energie.

(Beifall)

 
  
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  Eluned Morgan (PSE), Berichterstatterin. (EN) Frau Präsidentin! Zu Beginn dieses Jahres ging ein kalter Schauer durch die Wohnungen vieler Westeuropäer, als die russische Firma Gazprom die Lieferungen an die Ukraine stoppte. Die Auswirkungen waren überall in der Europäischen Union zu spüren. Ebenfalls ein kalter Schauer lief vielen Politikern über den Rücken, als sie sich bewusst machten, dass wahrscheinlich 80 % unseres Erdgases von außerhalb der EU kommen werden, wenn wir an unserem derzeitigen Weg festhalten. Es bestehen echte Probleme auf dem Gebiet der Versorgungssicherheit, die sehr rasch in Angriff genommen werden müssen.

Zu all dem wird man sich immer mehr des Klimawandels bewusst. Er ergreift unseren Planeten schneller und dramatischer, als wir bisher dachten. Wenn wir der Flut von Problemen, mit denen die Menschen auf die Umwelt einwirken, Herr werden wollen, müssen wir darin, wie wir Energie verwenden und produzieren, wirklich radikale Veränderungen einleiten.

Ich möchte gern, dass der Bericht, über den wir heute abstimmen, eine angemessene Antwort auf diese Herausforderungen ist. Die Kommission hat ihren Standpunkt zum Ausmaß des Problems dargelegt. Wir hoffen, auf einige der ausstehenden harten Entscheidungen konstruktiv geantwortet zu haben.

Dies ist zweifellos eine Gelegenheit für die EU, sich vor den Unionsbürgern zu beweisen. Es ist einer der größten Beiträge, die das Parlament zu dieser Debatte geleistet hat, indem es die Bürger und Verbraucher wieder in den Mittelpunkt der Energiedebatte rückte. Wenn wir diese Herausforderungen annehmen wollen, muss der Verbraucher einbezogen werden, und wir müssen uns eingestehen, dass Energiearmut für Millionen unserer Bürgerinnen und Bürger ein echtes Problem darstellt. Energieeffizienz ist gewiss der kostengünstigste Weg, wie wir einigen Herausforderungen auf dem Gebiet der Energie begegnen können, und die Kommission hat einen sehr umfassenden Aktionsplan zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz vorgelegt. Es ist zwingend notwendig, dass wir uns bemühen, die Europäische Union bis zum Jahr 2020 zur energieeffizientesten Wirtschaftsregion der Welt zu machen.

Dies ist ein großartiges Beispiel für eine Situation, in der wir bereits ganze Bände von Rechtsvorschriften haben und die Mitgliedstaaten die Gesetze, die sie unterzeichnet haben, einfach ignorieren. Wir müssen eine Phase erreichen, in der wir unseren Energieverbrauch um 20 % reduzieren. Dies zu verwirklichen ist absolut entscheidend, und ich möchte Sie, Herr Kommissar, fragen, welche weiteren Schritte wir unternehmen können. Sie haben vorgeschlagen, weitere Verstoßverfahren einzuleiten – doch können wir mehr tun, als die Mitgliedstaaten, die die von ihnen abgezeichneten Gesetze nicht einhalten, zu benennen und bloßzustellen?

Zu lange bestand das Interesse von Mitgliedstaaten eher darin, das Beste für ihre einheimischen Energiegiganten herauszuholen, als den Verbrauchern zu helfen und ihnen nützlich zu sein. Warum haben im Vereinigten Königreich im vergangenen Jahr 19 % der Öffentlichkeit die Energiegesellschaften gewechselt, während es in Frankreich nicht einmal 2 % waren. Liegt das daran, dass in Frankreich und in Deutschland alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Energielieferanten glücklich sind? Das bezweifle ich. Ich nehme an, das liegt daran, dass viele Unternehmen nur äußerst schwer Zugang zu diesen Märkten finden, weil einige Unternehmen seit langem ein ganz handfestes Interesse haben, andere fern zu halten. Deshalb müssen wir ganz ernsthaft etwas unternehmen, um die Energienetze zu öffnen und zu entbündeln. Wenn Sie mit dem Eurostar im Vereinigten Königreich ankommen, sehen Sie als erstes ein großes Reklameschild, das verkündet, dass die Électricité de France Millionen von Londonern Energie liefert. Ich träume von dem Tag, an dem ich in Paris aus dem Zug steigen und auf einem Reklameschild lesen kann: ‚Centrica – noch immer nicht in der Hand der Russen – gibt Millionen von Parisern Energie.’ Aber ich fürchte, das ist noch lange hin.

Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit müssen Hand in Hand gehen. Wir müssen Mechanismen wie den Emissionshandel nutzen, um die Wirtschaft voranzutreiben. Der Energiemix ist zwar Sache der Mitgliedstaaten, doch seien wir uns dessen bewusst und gestehen es uns ein, dass der Energiemix in einem Land Auswirkungen auf andere Länder hat, und deshalb brauchen wir Zielvorgaben, die CO2-Emissionen bis 2020 um 30 % zu reduzieren. Wir bestehen auf verbindliche sektorale Ziele von 25 % im Bereich der erneuerbaren Energien. Das ist nichts Geringeres als eine Revolution der Art und Weise, in der viele Mitgliedstaaten ihre Energie erzeugen. Wir geben erbärmliche Summen für Forschung und Entwicklung aus und müssen in unseren Außenbeziehungen auf eine wahrhaft gemeinschaftliche europäische Energiepolitik hinwirken.

Ich möchte den anderen Parteien, insbesondere Herrn Reul, Frau Ek, Herrn Turmes und Herrn Seppänen, für ihre Beiträge und für ihre Unterstützung in dieser Debatte danken. Ich hoffe, Herr Kommissar, Sie werden einige unserer Ideen aufgreifen, und wir sehen mit Interessen Ihren Gedanken zur Überprüfung der strategischen Energie im neuen Jahr entgegen.

 
  
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  Werner Langen (PPE-DE), Berichterstatter. – Frau Präsidentin! Ich bin dankbar, dass es möglich war, den Aktionsplan Biomasse und Biotreibstoffe gemeinsam mit dem Grünbuch zu diskutieren. Denn die Ziele des Grünbuchs – Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit – werden zwar nicht in vollem Umfang, zumindest aber durch alle Maßnahmen zur Förderung der Biomasse und der Biotreibstoffe erfüllt. Das ist wichtig, denn bereits heute werden 50% aller erneuerbaren Energien – rund 4% des Gesamtenergiebedarfs in Europa – durch Biomasse erzeugt. Ich bin dem Kommissar dankbar. Das Jahr 2006 war das Jahr der Konzepte, ich hoffe das Jahr 2007 wird das Jahr der politischen Umsetzung. Wir sehen mit Freude Ihren Vorschlägen entgegen, die Sie am 10. Januar präsentieren wollen, um diese Aktionsprogramme und Grünbücher auch wirklich in die Tat umzusetzen. Denn wir sind uns sicher, dass wir keine Maßnahme auslassen dürfen, die dazu beiträgt, die Versorgungssicherheit der Europäischen Union zu verbessern.

Nun ist die Biomasse heute ein schlafender Riese. Es gibt ein gewaltiges Potenzial – nur 1,6 Millionen Hektar von potenziellen 97,4 Millionen Hektar werden heute in der Europäischen Union für die energetische Verwendung genutzt. Wir erzeugen 90% der Biomasse selbst und importieren 10%. Aber wir sehen, dass große Erzeugerländer wie Brasilien und neuerdings – seit zwei Jahren – auch die USA eine gezielte Strategie zur Erzeugung von Biotreibstoffen aus eigenem Anbau betreiben. Ich halte es für phänomenal, dass es in den USA gelungen ist, innerhalb von nur zwei Jahren praktisch von 0 auf 19 Millionen Tonnen Biotreibstoffe zu kommen. Das sollte auch für uns im Rahmen unserer Möglichkeiten, auch im Rahmen der alternativen Nutzung ein Anreiz sein. Niemand will die Erzeugung hochwertiger Lebensmittel dadurch erschweren, dass wir voll auf Energie setzen, etwa durch Übersubventionierung. Wir müssen beides in Balance halten. Aber es gibt Chancen. Deshalb hat der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, der federführend war, meinen Berichtsentwurf weitestgehend übernommen. Es ist selten, dass am Ende ein einstimmiges Votum zustande kommt. Wir haben deshalb die Bedenken einzelner Fraktionen möglichst weitgehend in diesen Bericht aufgenommen. Er ist dennoch nicht überlang, er hat 81 Ziffern. Er zeigt, dass wir hier im Europäischen Parlament weitestgehend einig sind, was die weitere Nutzung der Biomasse angeht.

Der Aktionsplan der Kommission beschreibt die Fördermaßnahmen, die Schwerpunkte korrekt. Wir haben an dem Aktionsplan nichts auszusetzen. Aber wir haben eine Reihe von Gesichtspunkten in unsere Stellungnahme eingebracht, von der ich annehme, dass sie heute Mittag mit großer Mehrheit verabschiedet wird, und bei der wir Sie, Herr Kommissar, und Ihre Mitarbeiter bitten, dass Sie diese Punkte des Parlaments in Ihre Umsetzungsstrategie aufnehmen.

Dabei ist es in Bezug auf beide Blöcke wichtig, dass wir alles nutzen, was die Biomasse an Möglichkeiten erlaubt – da ist noch viel Ungenutztes, vom Holz bis zu schnell wachsenden Pflanzen –, dass wir auf der zweiten Ebene auch dafür sorgen, dass moderne Technologien zum Einsatz kommen – etwa Biotreibstoffe der zweiten Generation – und dass wir auf der anderen Seite darauf hinwirken, dass alle Maßnahmen unternommen werden, erstens den Einsatz von Biotreibstoffen technologieneutral zu gestalten und zweitens das vorhandene Entwicklungspotenzial zu nutzen.

In einem Gespräch vor zwei Wochen hat mir ein namhafter Vertreter der europäischen Automobilindustrie gesagt: Unabhängig vom Beimischungszwang und den Zielen von 5,75% bis 2012 –, wenn wir den Startschuss haben, wenn die Rahmenbedingungen passen, die technischen Normen angepasst sind, wenn wir Handlungsfreiheit bekommen, dann stehen wir bereit, mit Milliardeninvestitionen gemeinsam mit der Industrie einzusteigen und nicht nur ein Ziel von 5,75% anzustreben. Die europäische Automobilindustrie hält es für denkbar, innerhalb von 10 Jahren auf 15% zu kommen, wenn die Investitionssicherheit gegeben ist. Das ist unser Ansatz, alles zu unternehmen.

Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die daran mitgearbeitet haben. Ich möchte mich bei den anderen Ausschüssen bedanken. Es gab 187 Änderungsanträge und 122 Änderungsanträge in den Stellungnahmen, es war bei allen Kollegen eine gute Debatte. Jetzt haben wir noch ein paar getrennte Abstimmungen, es fehlt noch etwas Bereinigung des Berichts in der Abstimmung. Aber insgesamt können wir zufrieden sein, herzlichen Dank! Ich hoffe, dass die Kommission vom Parlament eine Handlungsanweisung für ihr weiteres Vorgehen erhält!

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FI) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Ich habe im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie den Bericht zur Schaffung eines Instruments zur Unterstützung von Drittländern im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung ausgearbeitet. Mit dieser Verordnung wird ein ergänzendes Instrument zur Unterstützung von Maßnahmen geschaffen, die bereits zu anderen Zwecken gefördert werden, und sie ist notwendig wegen der geeigneten Rechtsgrundlage.

Fördermittel für die Verbesserung der nuklearen Sicherheit und der Sicherung in Drittländern können nicht ohne die mit dieser Verordnung geschaffene Rechtsgrundlage, nämlich Artikel 203 des EURATOM-Vertrags, bewilligt werden. Danach kann die EU beispielsweise ihre Tätigkeit zur Förderung der nuklearen Sicherheit und Sicherung in den alten TACIS-Ländern, selbst nachdem das TACIS-Programm ausgelaufen ist, fortsetzen.

Herr Kommissar, der Ausschuss, nicht nur der Berichterstatter, sondern der Ausschuss ist der Meinung, dass die EU keine Fördermittel für den Bau neuer Atomkraftwerke bewilligen sollte, sondern nur für die Verbesserung der Sicherheit und die Sicherung bestehender und funktionstüchtiger Kraftwerke sowie anderer Kernkraftanlagen. Die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz hat den Änderungsantrag 27 zu dem vom Ausschuss zu dieser Frage angenommenen Text eingebracht. Die Absicht ist gut, aber der Wortlaut macht die Angelegenheit kein bisschen klarer; er ruft stattdessen ein Interpretationsproblem hervor. Wenn gesagt wird, dass die förderfähigen Kernkraftanlagen am Tag des Inkrafttretens der Verordnung in Betrieb sein müssen, dann bleibt unklar, ob vorhandene und in Betrieb befindliche Anlagen, die aber genau an diesem Tag gewartet werden oder aus anderen Gründen abgeschaltet sind, in den Genuss der Förderung kommen können. Es erscheint nicht richtig, dass solche Betriebe von der Förderung ausgeschlossen sein sollen, daher kann ich für meinen Teil dieser Änderung nicht zustimmen. Nach meinem Verständnis kommen die Ziele des Parlaments in dieser Frage in anderen Artikeln klar zum Ausdruck. Diese Fördermittel sollten weder bloß zur Verbesserung der Sicherheit und der Sicherung vorhandener Anlagen eingesetzt werden, noch sollten sie für den Bau neuer Anlagen verwendet werden.

Wir sollten bedenken, dass die Verantwortung für die Atomsicherheit immer bei dem Betrieb selbst liegt und dass die EU-Förderung zur Verbesserung der Sicherheit und der Sicherung von Kernkraftanlagen nur eine ergänzende Förderung ist. Sie hilft, die speziellen Fähigkeiten der EU, ihrer Mitgliedstaaten oder der Internationalen Atomenergieagentur an Kernkraftanlagen in Drittländern weiterzugeben, aber es gibt keine wirtschaftlichen Vorbedingungen für ihren Einsatz in den für eine Förderung in Frage kommenden Ländern.

Abschließend möchte ich noch einen mündlichen Änderungsantrag zu dem Bericht einbringen und die in dem Änderungsantrag 25 des Ausschusses und in dem mehrjährigen Finanzrahmen veranschlagte Summe auf 524 Millionen Euro korrigieren.

Ich danke allen für die hervorragende Zusammenarbeit.

 
  
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  Anders Wijkman (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. (EN) Frau Präsidentin! Bei einer Minute Redezeit kann ich nur auf zwei Dinge eingehen.

Erstens, Biokraftstoffe sind wirklich sehr wichtig, aber man muss sie auf effizienteste Weise produzieren. Die Erzeugung von Biokraftstoffen in tropischen Ländern ist weitaus effizienter als in Europa. Anstatt umfassenden Nutzen daraus zu ziehen, sind wir offenbar willens, solche Einfuhren mit einer Gebühr zu belegen. Wenn wir Erdöl und Erdgas aus Saudi-Arabien ohne Gebühren importieren können, warum muss es eine Gebühr für Biokraftstoffe geben? Abgesehen vom Effizienzargument, nehmen wir den Ländern mit geringem Einkommen auch die so sehr benötigten Einnahmen.

Zweitens, in China und Indien nehmen die Emissionen sehr rasch zu. Deshalb hat der Entwicklungsausschuss in seiner Stellungnahme vorgeschlagen, dass unsere Union eine proaktive Strategie der Zusammenarbeit mit diesen Ländern im Technologiebereich entwickelt und Finanzhilfe anbietet, um einen Teil der zusätzlichen Kosten für die möglichst effizientesten Technologien abzudecken.

In Änderungsantrag 5 wird vorgeschlagen, ‚finanziell’ durch ‚technisch’ zu ersetzen. Wir müssen noch ehrgeiziger sein, sonst brechen in Zukunft die Emissionen aus diesen Ländern über uns herein. Daher rufe ich die Kolleginnen und Kollegen auf, gegen Änderungsantrag 5 zu stimmen.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. (FR) Frau Präsidentin! Lassen Sie mich zunächst Worte des Dankes an meinen Kollegen Werner Langen für seine Zuhörbereitschaft, für seine Klugheit und auch Kühnheit, die er in seinem Bericht unter Beweis stellt, richten.

Nachdem der Ausschuss für internationalen Handel festgestellt hat, welch beträchtlichen Rückstand die Europäische Union im Verbrauch, aber auch in der Herstellung von Biokraftstoffen aufweist, schlägt er natürlich vor, die Einfuhren zu steigern, aber auch der europäischen Industrieproduktion mehr Aufmerksamkeit zu widmen, um sowohl die Energieunabhängigkeit der Union zu erhöhen als auch Absatzmöglichkeiten für Agrarerzeugnisse wie beispielsweise von Zuckerpflanzen zu schaffen.

Die Kosten für die Herstellung von Äthanol liegen bei 25 Euro pro Hektoliter in Brasilien, bei 35 Euro in den USA und bei 45 Euro in der Europäischen Union. Daher sind wir der Auffassung, dass für einen bestimmten Zeitraum eine akzeptable Penetrationsrate für Bioethanoleinfuhren in die EU festgelegt werden sollte, die mit der schrittweisen Entwicklung einer Gemeinschaftsproduktion im Einklang mit der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung vereinbar ist.

 
  
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  Jacky Henin (GUE/NGL), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für internationalen Handel. (FR) Frau Präsidentin! Nach meiner Erfahrung hat die Liberalisierung des Energiesektors stets Preiserhöhungen und eine Verschlechterung der Servicequalität nach sich gezogen. Die Liberalisierung und die Trennung von Energieerzeugern und -versorgern haben in der Union zu mangelnden Investitionen in die Erzeugeranlagen und die Übertragungsnetze geführt. Diese Politik ist verantwortlich für den großen Stromausfall im November 2006; sie wird in den kommenden Jahren unausweichlich zu enormen Schwierigkeiten führen.

Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, die Investitionen in die Forschung in allen Bereichen, einschließlich der Kerntechnologie, zu erhöhen, um der Herausforderung der Posterdölära gerecht zu werden und die Treibhausgase zu bekämpfen. Es ist weiterhin dringend geboten, die Verpflichtung zur Trennung zwischen Energieerzeugern und -übertragungsnetzen zu beenden und alle Maßnahmen zur Liberalisierung des Energiesektors einzustellen.

Deshalb trete ich für die Schaffung einer europäischen Energieagentur ein, die die Koordinierung der Energiepolitiken der Mitgliedstaaten und ihrer Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung gewährleistet. Diese Einrichtung würde einer wirtschaftlichen Interessengruppe im Unionsmaßstab vorstehen, die sämtliche Stromerzeugungs- und -versorgungsunternehmen umfassen und für den Zugang aller zu Energie zu erschwinglichen Kosten sorgen würde. Energie ist keine gewöhnliche Ware, sondern ein gemeinsames Gut der Menschheit.

 
  
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  Janusz Lewandowski (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Haushaltsausschusses. – (PL) Frau Präsidentin! So wie bei anderen neuen Verordnungen war es auch bei der Verordnung des Rates zur Schaffung eines Unterstützungsinstruments im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung Aufgabe des Haushaltsausschusses, dafür zu sorgen, dass ihre Festlegungen mit den Bestimmungen der neuen Interinstitutionellen Vereinbarung, die im Mai dieses Jahres in Kraft getreten ist, im Einklang stehen. Das ist der entscheidende Punkt meiner Stellungnahme, die für mich durch den Umstand erleichtert wurde, dass der Berichterstatter, Herr Seppänen, Mitglied des Haushaltsausschusses ist.

 
  
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  Jan Christian Ehler (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – Frau Präsidentin! Die Kommentierung des ECON ist naturgemäß strukturierender Art. Wir haben sieben Punkte vorzubringen.

Erstens, wir wollen einen energiepolitischen Ansatz, der bezahlbare Energiepreise sichert. Zweitens, wir unterstützen einen integrierten energiepolitischen Ansatz, der gleichermaßen die Ziele Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbssicherheit und Umweltverträglichkeit berücksichtigt. Drittens, die Abhängigkeit von Energieimporten erlaubt keine ideologischen Scheuklappen. Wir wollen einen diskriminierungsfreien Energiemix. Viertens, wir sehen in der Verwirklichung des Binnenmarktes einen zentralen Punkt, um die Versorgungssicherheit und bezahlbare Energiepreise zu sichern. Fünftens, Investitionen in Netze und Kapazitäten sowie Investitionen in dem Bereich CO2 bzw. CO2-armer Energien, müssen erleichtert und beschleunigt werden. Sechstens, wir unterstützen die Kommission dabei, bei ihrem konsequenten Vorgehen gegen Wettbewerbsverstöße einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Siebtens, wir wollen unsere Energiepolitik nicht mit unnötiger Bürokratie belasten. Neue europäische Agenturen und Behörden sind gegenwärtig genauso wie neue Binnenmarktvorschriften nicht nötig. Das bestehende Instrumentarium ist effizienter zu nutzen, und bestehendes europäisches Recht muss vollständig in nationales Recht umgesetzt werden.

 
  
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  Evangelia Tzampazi (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – (EL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Rationalisierung der Energienutzung, wie beispielsweise die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen in den gemeinschaftlichen Energiemix, stellt für die Union eine universelle Aufgabe dar. Die Union muss daher alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um der Forderung nach einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik gerecht zu werden. Dieser Forderung wird durch den Bericht von Frau Morgan Ausdruck verliehen, der ich gratulieren möchte.

Wir müssen begreifen, dass die Union 20 % ihres derzeitigen Energieverbrauchs einsparen könnte. Hier bietet sich also eine Energiequelle innerhalb der Union, die genutzt werden kann. Eine solche Einsparung könnte durch die strenge Umsetzung des bestehenden gemeinschaftlichen Rechtsrahmens erreicht werden. Wir verfügen heute über die notwendigen Instrumente, nämlich die Strukturfonds. Daher ist es erforderlich, im Rahmen des nächsten Programmplanungszeitraums von 2007 bis 2013 eine umweltfreundliche Politik in den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung einzubeziehen.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. (FR) Frau Präsidentin! Ich spreche in meiner Eigenschaft als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Umweltfragen zum Bericht von Herrn Seppänen. Unser Ausschuss ist im Großen und Ganzen mit dem vom Ausschuss für Industrie erarbeiteten Bericht zufrieden.

Ich werde die mir zur Verfügung stehende Minute Redezeit nutzen, um die folgenden Punkte hervorzuheben: Erstens die Unterstützung, die die Gemeinschaft für die Erarbeitung eines Verhaltenskodex für ein internationales Warnsystem in Bezug auf nukleare Unfälle unter der Federführung der IAEO gewähren soll; zweitens den wesentlichen Charakter des Verursacherprinzips, um die Drittländer und die Betreiber zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu zwingen; drittens die Finanzierung der Sanierung ehemaliger Nuklearstandorte unter der ausdrücklichen Bedingung, dass ein hoher Sicherheitsgrad zu den geringsten Kosten innerhalb eines vertretbaren Zeitraums erreicht wird.

Hingegen ist zu bedauern, dass unsere Änderungsanträge zum Wechsel der Rechtsgrundlage, zur Berücksichtigung der unabhängigen Audits des Europäischen Rechnungshofes oder auch zur Sparsamkeit bei Konsultationen – um nur diese zu nennen – nicht angenommen worden sind.

Ich persönlich bin auch erfreut darüber, dass der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie meinen Antrag zur Änderung der Erwägung 13 angenommen hat, in dem darauf verwiesen wird, dass die Mitgliedstaaten über ihre energiepolitischen Optionen souverän zu entscheiden haben. Was für Österreich gut ist, muss nicht unbedingt auch für Finnland oder Belgien angebracht sein.

 
  
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  Liam Aylward (UEN), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – (EN) Frau Präsidentin! Ich begrüße die beiden Mitteilungen der Kommission über den Aktionsplan für Biomasse und über die EU-Strategie für Biokraftstoffe. Es besteht eindeutig die dringende Notwendigkeit einer erhöhten Nachfrage nach Bioenergie, um den Klimawandel und den Treibhausgasausstoß zu bekämpfen, die Abhängigkeit vom Erdöl zu verringern sowie die Technologie und die wirtschaftliche Entwicklung in der Europäischen Union voranzutreiben.

Die Frage ist, wie wir das bewerkstelligen. Ich denke, die steigende Nachfrage auf dem Gebiet der Bioenergie ist dadurch zu erreichen, dass man Forschung, Entwicklung und Demonstration von Bioenergie und Biokraftstoffen – insbesondere was die zweite Generation und die effizientesten Erzeugnisse betrifft – als Priorität behandelt, indem man die Schaffung transparenter und offener Märkte und die Beseitigung von Marktbarrieren fördert, sowie durch Informationskampagnen, in die Erzeuger, Lieferanten und Verbraucher einbezogen sind.

Was den künftig verstärkten Einsatz von Bioenergie anbelangt, so darf die Fähigkeit Europas oder von Drittländern, bestimmte Prioritäten im Umweltbereich zu erreichen, auf keinen Fall gefährdet werden. Dazu gehört, dass der Verlust an biologischer Vielfalt gestoppt, der Schutz der Wälder gewährleistet, die Degradation des Bodens verhindert und ein guter ökologischer Zustands seines Wasserkörpers erreicht werden.

Ich begrüße es, dass der Antrag des Umweltausschusses, die Kommission möge ein obligatorisches, umfassendes Zertifizierungssystem einführen, in den Bericht Langen aufgenommen wurde. Entscheidend ist die Koordinierung innerhalb der Abteilungen der Kommission und den Ministerien der Mitgliedstaaten mit Blick auf einen integrierten Ansatz. Ich möchte die Kommission auffordern, den Fortschritt zu überwachen und eine zusammenhängende Politik zu formulieren, die alle am Prozess der Erzeugung und der Lieferung von Biomasse und Biokraftstoffen Beteiligten einbezieht. Darüber hinaus ist es ganz entscheidend, den Mitgliedstaaten das notwendige Ermessen und die nötige Flexibilität zuzugestehen, sodass sie ihre eigenen Ziele und politischen Maßnahmen im Rahmen der breit angelegten gemeinschaftlichen Zielsetzungen selbst beschließen können.

Die Erzeugung von Bioenergie sollte stets guter landwirtschaftlicher Praxis entsprechen und die heimische Nahrungsmittelerzeugung in der Europäischen Union und in Drittländern nicht signifikant beeinträchtigen, und Anreize sollten nicht als indirekte Beihilfen vorgesehen, sondern auf das beschränkt sein, was höchste Effizienz sowie einen Nutzen für Umwelt und Klima bringt.

Verstärkte Bioenergieerzeugung würde der Landwirtschaft allerdings einen sehr positiven Auftrieb verleihen, und ich denke, Investitionen in kleine Biokraftstoffprojekte innerhalb des primären landwirtschaftlichen Sektors würden sich als äußerst nützlich erweisen. Ich begrüße den Vorschlag der Kommission, das öffentliche Beschaffungswesen zum Erwerb sauberer und effizienter Fahrzeuge und auch zur Verwendung von Mischungen mit einem hohen Anteil an Biokraftstoffen zu ermuntern.

Ich rufe die Mitgliedstaaten auf, die Ausarbeitung von nationalen Aktionsplänen auf dem Gebiet der Bioenergie zu fördern und begrüße den Schritt meiner Regierung zur Förderung der Bioenergieerzeugung und zur Schaffung von Anreizen im Verkehrssektor, wie letzte Woche in der Haushaltsdiskussion in meinem Land deutlich wurde.

 
  
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  Marta Vincenzi (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr hat einstimmig eine Stellungnahme zum Langen-Bericht angenommen, in der die Notwendigkeit von Entscheidungen zur mittel- bis langfristigen Stabilisierung der Investitionen hervorgehoben wird, um das Vertrauen von Investoren wie auch von Herstellern und Verbrauchern zu gewinnen. Ich würde mir wünschen, dass dieser Standpunkt voll berücksichtigt wird.

Darüber hinaus ist eine klarere Definition von Biokraftstoffen der zweiten Generation vonnöten, und zwar im Zusammenhang mit den Auswirkungen auf die Umwelt, die ihre Herstellung und Nutzung haben können. Von aus Abfall gewonnener Biomasse zu reden ist nicht dasselbe wie von forstwirtschaftlichen oder aus anderer Quelle stammenden Nebenprodukten zu reden.

Außerdem muss Klarheit in Bezug auf die vielen bisherigen Richtlinien geschaffen werden, die die Förderpolitik für Biokraftstoffe flankiert haben, denn es gibt einige Ungereimtheiten, die beseitigt werden müssen; insbesondere sollte die geltende Richtlinie über die Qualität von Kraftstoffen zur Beimischung in Benzin und Diesel überprüft werden.

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – (FI) Frau Präsidentin! Es ist wahr, dass die vom Verkehr ausgehenden Emissionen gegenwärtig eine der am schnellsten wachsenden Emissionsarten in unserer Gesellschaft sind, und diese lassen uns zwangsläufig darüber nachdenken, wie wir die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung tatsächlich umsetzen und umweltfreundliche Lösungen im Verkehr finden können, um den Anforderungen der Umwelt an den Verkehr zu Lande, zur See und in der Luft besser gerecht werden zu können.

Ein enormes Problem besteht gegenwärtig darin, dass wir bislang nicht genügend in umweltfreundliche Formen des Verkehrs investiert bzw. nicht ausreichend Finanzmittel dafür bereitgestellt haben. Gute Beispiele dafür sind Biodiesel oder auch Hybridautos, für die eine Förderung erwartet wurde, die sie aber nicht bekommen haben, und die infolgedessen ein sehr marginales Phänomen geblieben sind.

Die Steuerpolitik ist ebenfalls eine Möglichkeit, uns hin zu einer nachhaltigen Entwicklung zu lenken, aber die Mitgliedstaaten sind bisher nicht bereit gewesen, diesen Weg mitzugehen. Es bedarf jetzt einer Unterstützung dafür: Steuernachlässe und klare politische Ausrichtungen, die darauf abzielen, dass die Umwelt und die nachhaltige Entwicklung für uns einen echten Schwerpunkt darstellen und nicht nur Gegenstand von Festreden sind.

 
  
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  Oldřich Vlasák (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für regionale Entwicklung. – (CS) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst ein Wort des Lobes an Frau Morgan für ihre Arbeit, auch für den ausgehandelten Kompromiss, der die Auffassungen der verschiedenen im Ausschuss vertretenen Fraktionen sowie auch die auf diesem Gebiet gewonnenen Erfahrungen wiedergibt.

Als Verfasser der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung bin ich der festen Überzeugung, dass wir, wenn es um die Gestaltung der europäischen Energiepolitik geht, vor allem auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips arbeiten müssen, denn konkrete Entscheidungen über den Energiemix und über Präferenzen im Bereich der erneuerbaren Energien oder der Kernenergie müssen stets auf der Ebene der Mitgliedstaaten getroffen werden, sodass die geografischen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen einer bestimmten Region berücksichtigt werden können. Wir sollten auch daran denken, dass die billigste Energie die ist, die wir erst gar nicht erzeugen müssen. Der von uns zu verfolgende Weg ist daher das Einsparen von Energie. Hier besteht ein großes Potenzial vor allem in den Städten, die mehr als 70 % der Energie verbrauchen, und deshalb muss die Kommission einen echten Dialog insbesondere mit den Städten einleiten, aber auch mit autonomen Gebietskörperschaften und ihren Verbänden.

 
  
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  Willem Schuth (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für ländliche Entwicklung. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich dem Kollegen Langen zu seinem ausgewogenen Bericht gratulieren. Als Verfasser der Stellungnahme des Landwirtschaftsausschusses zu diesem Bericht freue ich mich, einige Punkte kurz hervorheben zu können.

Der Bioenergie wird im Energiemix der Zukunft eine zentrale Bedeutung zukommen. In vielen Bereichen kann und wird sie für die Energieversorgungssicherheit und die Verringerung unserer Abhängigkeit von ausländischen Importen, im Hinblick auf den Klimaschutz und für die Beschäftigung und Wirtschaft in den ländlichen Gebieten Europas einen wichtigen Beitrag leisten.

Der Landwirtschaftsausschuss misst der Einführung eines EU-Zertifizierungssystems eine besondere Bedeutung bei. Es gilt zum einen für hiesige Erzeuger, zusätzliche administrative Lasten zu vermeiden, indem an bestehende Regelungen, beispielsweise die Cross Compliance angeknüpft wird. Gleichzeitig sollten auch aus Drittstaaten importierte Biokraftstoffe nach streng ökologischen Kriterien zertifiziert werden, um eine positive Umweltbilanz sicherzustellen.

Bei der Förderung von Biokraftstoffen dürfen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht vorrangig für die Forschung im Bereich der Biokraftstoffe der zweiten Generation veranschlagt werden. Auch bei den Kraftstoffen der ersten Generation besteht weiterhin ein erheblicher Forschungsbedarf.

 
  
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  Herbert Reul, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zu Beginn dieser Diskussion die Situation vom Januar 2006 gehabt, die Kollegin Morgan hat darauf hingewiesen. Es ist deutlich geworden, dass die Abhängigkeit von Energie in Europa ungeheuer groß ist. Im Jahr 2000 betrug die Energieabhängigkeit Europas 50%, im Jahr 2030 wird sie rund 70% betragen. Das heißt, der Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit gewinnt eine neue, dramatische Bedeutung. Es bedeutet auch, dass man in der Frage der Außenpolitik neue Schwerpunkte setzen muss, und in der Frage von Sicherung und Nutzung eigener Energieressourcen neue Konsequenzen ziehen muss. Schließlich heißt es auch, dass man in der Frage der Justierung dieser drei Zielsetzungen – Versorgungssicherheit, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit – neu nachdenken muss.

Ich glaube, es geht nicht darum, nur neue Ideen und Konzepte vorzutragen, sondern – wie Kollege Langen schon gesagt hat – sich zu bemühen, dass sich die Wirklichkeit Stück für Stück verändert. Wir müssen mehr Wert auf die Frage von Umsetzung und Veränderung legen. Was nützen alle Vorschläge, wenn sich in der Wirklichkeit nur begrenzt etwas ändert? Daher bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Bericht etwas realistischere Betrachtungsweisen eingebracht haben. Wir können nicht Verlässlichkeit von Investoren verlangen, wir können auch nicht verlangen, dass Unternehmen mehr investieren, wenn wir in der Politik nicht auch Verlässlichkeit und Langfristigkeit anbieten. Ständig neue Vorschläge und ständig neue Institutionen bringen uns nicht weiter. Das heißt zum Beispiel auch, dass wir uns bei dem eigentumsrechtlichen unbundling erst einmal umschauen müssen. Setzen wir erst einmal Stufe 1 um, ehe wir Stufe 2 zünden, denn ich habe meine Zweifel, ob die Enteignung oder Verstaatlichung von Netzen die richtige Lösung ist.

Nicht eine einzige Lösung wird die Antwort auf das Problem sein, sondern Vielfalt. Energieeffizienz ja, erneuerbare Energien ja, aber man muss auch erkennen, dass dies nur begrenzte Lösungsmöglichkeiten für unser Problem sind. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer ja zur CO2-Verringerung sagt, der muss auch ja dazu sagen, dass wir mehr in Kernkraft investieren. Wir wollen in diesem Bereich auf keiner Seite Denkverbote, sondern Offenheit, Vielfalt, Unterschiedlichkeit, Flexibilität und Realismus.

 
  
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  Edit Herczog, im Namen der PSE-Fraktion. – (HU) Als Ko-Berichterstatterin möchte auch ich Herrn Seppänens Bericht über die Erhöhung der Sicherheit von in Drittländern betriebenen Kernreaktoren begrüßen. Europa hat seit jeher in der Welt eine führende Rolle auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit gespielt, und dieses Programm wird uns in diesem Bereich auch in den kommenden sieben Jahren eine Hilfe sein.

Die Sicherheit der Nuklearenergie ist weitgehend von menschlichen Faktoren abhängig. Planung, Bau, Betrieb, Wartung, Überwachung, Transport und Stilllegung von Kernreaktoren liegen unstreitig in der Verantwortung des Menschen, was die erforderliche Personalausstattung sowie entsprechende Expertise und Ausrüstung verlangt. Dieses sich an die Republiken der ehemaligen Sowjetunion, die unmittelbaren östlichen Nachbarn der Europäischen Union richtende Programm ist daher aus der Sicht unserer eigenen Energieversorgung und Energiesicherheit von besonderer Wichtigkeit. Gleichzeitig wird es den europäischen – darunter auch den ungarischen – Unternehmen, Wissenschaftlern und Universitäten, die über die erforderliche nukleare Sicherheit, bedeutende Traditionen und einschlägige Erfahrungen verfügen, helfen, Zugang zu viel versprechenden Außenmärkten zu erlangen.

Ich rufe den mit Entscheidungen über das Programm beauftragten Ausschuss sowie die für die Ausführung zuständige Europäische Kommission auf, ihren Aufgaben so effektiv wie möglich nachzukommen. Bitte gestatten Sie mir, dass ich bei dieser Gelegenheit auch den anderen beiden Berichterstattern gratuliere und insbesondere auf das Argument im Bericht von Eluned Morgan eingehe, dass es nämlich hinlänglich klar ist, dass es bei der Energie nicht in erster Linie um die Industriezweige des Energiesektors geht, sondern um die Menschen, die betroffen sind, also die Verbraucher. Der entscheidende Punkt in der europäischen Strategie auf dem Gebiet der Energie ist sicherzustellen, dass sich die Bewohner Europas angemessener Lebensbedingungen erfreuen, und die Versorgung mit sicherer, erschwinglicher Energie zu gewährleisten, was unerlässlich ist, wenn wir wettbewerbsfähig bleiben wollen.

Ich möchte insbesondere den Verfassern des Berichts dazu gratulieren, dass sie erfolgreich den Mehrwert des Binnenmarkts, die globalen Herausforderungen und die Subsidiarität der Mitgliedstaaten erfolgreich in Einklang gebracht haben. Meine Glückwünsche gehen heute an die Berichterstatter, und ich hoffe, Herr Kommissar, dass Sie Gelegenheit haben werden, all dies im nächsten Jahr zu verwirklichen.

 
  
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  Lena Ek, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte der Berichterstatterin sowie meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre Mitarbeit danken.

Eine blühende, wettbewerbsfähige und dauerhafte Zukunft für Europa setzt eine wesentliche Veränderung in der Energiepolitik voraus. Heute haben wir Probleme sowohl mit der Erzeugung, mit der Verteilung, mit den Rechten der Verbraucher als auch mit der globalen Erwärmung, mit der globalen Stabilität und Sicherheit. Diese Herausforderung und die dringliche Ausarbeitung einer neuen europäischen Energiepolitik stellt eine Chance für die Bürgerinnen und Bürger Europas, für die europäische Industrie und für die Umwelt dar. Daher erwarte ich von der Kommission im nächsten Jahr eine anspruchsvolle Energieagenda.

Ich unterstreiche die Bedeutung der heutigen Botschaft des Parlaments. Daher ersuche ich meine Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis der Abstimmung im Ausschuss für Energie, Forschung und Energie zu unterstützen. In diesem Ausschuss gelang es uns, eine beschleunigte Marktlösung, nämlich einen schnelleren Marktzugang für neue Akteure, mehr Transparenz und die Rechte der Verbraucher auf Information, mit einem klaren politischen Signal im Hinblick auf langfristige internationale, verbindliche Zielsetzungen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie und der CO2-Reduzierung zu verbinden.

Außerdem möchte ich die Bedeutung der Einbeziehung von Verteiler- und Verbraucheraspekten in die gegenwärtige Konzentration der Erzeugung hervorheben und betonen, dass die derzeitigen Technologien wie Kraft-Wärme-Kopplung, die Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung und die Fernheizung in viel stärkerem Umfang eingesetzt werden müssen, sodass wir weniger Energie verbrauchen und diese Energie effizienter nutzen.

Die Energiepolitik sollte nicht isoliert betrachtet werden. Man muss unbedingt das RP7 und auch die Reform der GAP in Verbindung mit den Bedürfnissen einer zunehmend einheimischen europäischen Energieerzeugung sehen.

Das Parlament wird die gegenwärtigen Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten unterstützen und an der Seite der Kommission stehen, die von ihrer Weiterentwicklung fest überzeugt ist. Wir sind jedoch nicht für neue Agenturen, die die Union sowohl finanziell als auch im Hinblick auf die Bürokratie belasten.

Ich möchte meine nachdrückliche Unterstützung für Kommissarin Kroes zum Ausdruck bringen, deren Ehrgeiz darin besteht sicherzustellen, dass das Wettbewerbsrecht nicht verletzt wird, sodass ein Missbrauch der Marktstellung vermieden wird. Erfahrungen sind wie Sterne: Man sieht sie erst bei Sonnenuntergang. Die EU hat die Chance, den Energiemarkt stark zu verbessern, Umweltprobleme zu lösen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Nutzen wir diese Chance!

 
  
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  Claude Turmes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (EN) Ich möchte zunächst Frau Morgan und Frau Ek für eine politische Linie danken, die Umwelt und Wettbewerb in Einklang bringt. Das ist der Weg nach vorn.

Frau Präsidentin! Europa steht vor einer Weichenstellung. Es gibt eine Energie- und Verkehrspolitik für eine Handvoll Konzerne. Das bedeutet freie Fahrt für Benzin fressende, tonnenschwere Fahrzeuge, klimaschädigende Kohlekraftwerke, Risikotechnologie, Atomkraft, unlauterer Wettbewerb und die Fortführung jener Abzockerei, die es heute auf dem Markt gibt. Das ist die Politik, die die Kommission – d. h. Kommissar Verheugen mit der tatkräftigen Unterstützung von Herrn Barroso – gegen Kommissare mit entsprechendem Fachwissen wie Herrn Piebalgs, Frau Kroes oder Herrn Dimas durchsetzen will.

Es gibt aber auch eine Energie- und Verkehrspolitik für die Bürgerinnen und Bürger Europas und für Tausende von Mittelständlern und Handwerkern. Diese Politik bestünde darin, massive Investitionen zur Modernisierung der europäischen Gebäude zu tätigen, Tausende Arbeitsplätze zu schaffen, die Energieabhängigkeit Europas – auch bei Gas – zu reduzieren, verbesserte Standards für Massenkonsumgüter wie PKW, Kühlschränke, Flat Screens und Häuser zu erzielen.

Sehr wichtig ist es außerdem, die bestehende Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energieträger weiterzuführen, die so erfolgreich ist, dass sie E.ON und EDF ein Dorn im Auge ist. Herr Kommissar, Sie haben uns für Januar eine neue Richtlinie zu Heizung und Kühlung versprochen. Diese Richtlinie muss kommen, dann werden die Bürger entsprechend handeln. Außerdem brauchen wir mehr Wettbewerb. Wir haben nur diesen einen Planeten. Wir sollten ihn nicht den kurzfristigen Gewinninteressen einiger Konzerne und ihren Helfershelfern in der Politik überlassen.

 
  
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  Roberto Musacchio, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe an der Klimakonferenz in Nairobi teilgenommen, die zu einigen wichtigen Erklärungen und Verpflichtungen geführt hat.

Vor allem ist es nunmehr eine beschlossene Sache, dass Kyoto auch nach 2012 weiterleben wird. Außerdem wurden Aktionswege eröffnet, die weit über den Emissionsquotenhandel hinausgehen und stattdessen den Weg zu aktiven, positiven Maßnahmen weisen.

Es wird zwei Fonds geben, einen für technologische Anpassung und einen anderen für erneuerbare und saubere Energiequellen. Endlich wurden die Fragen des Technologietransfers und auch der Bekämpfung der Entwaldung erörtert. Kofi Annan hat Recht, wenn er sagt, dass derartige Ansätze eine stärkere politische Führung erfordern, und es ist an Europa, diesen politischen Willen zum Ausdruck zu bringen, auch durch die Vorlage ernsthafter, entsprechend dokumentierter Pläne zur Verringerung der Emissionen durch einzelne Staaten, in Übereinstimmung mit den Kyoto-Zielen und auf der Grundlage erheblicher Fortschritte bei der Energieeinsparung und den erneuerbaren Energiequellen.

Das Europäische Parlament könnte über seinen Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit in dieser Richtung als Impulsgeber und Initiator wirken, auch durch die Zusammenarbeit mit den nationalen Parlamenten. Es muss eine positive Richtung eingeschlagen werden, die einer aktiven politischen Unterstützung sowie auf Zusammenarbeit und Innovation abzielender politischer Schritte bedarf anstatt der rein kommerziellen Logik der Privatisierung und Liberalisierung, die allzu oft spekulativen Interessen und nicht dem Gemeinwohl dienen.

Zuletzt noch eine Bemerkung zur Kernenergie: Die Sicherheit wird am besten gewährleistet, wenn keine Kernenergie genutzt wird, sondern wenn von ihr abgerückt und auf sie verzichtet wird, weil sie keine Vorteile für unsere Zukunft bringt.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Morgan für diesen Bericht danken. Das Grünbuch liefert eine hervorragende Grundlage für die Erarbeitung einer in sich geschlossenen Energiestrategie für Europa und im weiteren Sinne für die ganze Welt. Dieses Problem ist von grundlegender Bedeutung, umfasst es doch nicht nur die Lieferung von Brennstoffen, ob fest, flüssig oder gasförmig, oder die Stromerzeugung, ohne die die ganze Welt zum Stillstand käme, oder einfach nur Heizungen und Klimaanlagen, sondern auch den Schutz der Umwelt und die Abwendung schädlicher Klimaänderungen.

Die Energie hat eindeutig eine politische Dimension, das haben die weithin bekannten Fälle von Unterbrechung der Gasversorgung klar vor Augen geführt. In Anbetracht der wenigen Zeit, die zur Verfügung steht, möchte ich nur kurz einige Probleme anreißen. Der Handel mit Treibhausgasemissionen ist ein weltweites Problem, das globale Lösungen erfordert. Die Europäische Union muss in dieser Frage die Initiative ergreifen. Jeder Fehler könnte der ganzen Erdatmosphäre nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen.

Neuerungen in der Energiepolitik schließen die Suche nach neuen erneuerbaren und sauberen Energiequellen ebenso ein wie eine durchgreifende Rationalisierung des Energieverbrauchs. Meiner Ansicht verschwenden wir rund 25 Prozent aller Energie, weil Ausrüstungen ineffizient und die Energieübertragung oder organisatorische Lösungen schlecht durchdacht sind. Von dem Programm „Intelligente Energie“ des Siebten Rahmenprogramms erhoffe ich mir, dass es uns bei der Auseinandersetzung mit diesem Problem ein Stück voranbringt.

Der Verkehr auf Straße und Schiene, in der Luft und auf dem Wasser braucht eine neue Art von Logistik, bei der die Sorge um die Zukunft eine größere Rolle spielt als finanzielle Tagesinteressen oder Bequemlichkeitserwägungen. Wie viele Menschen sind wohl heute ohne Beifahrer im Auto zur Arbeit gefahren?

Energiesicherheit macht den Aufbau von Ausweichnetzen erforderlich. Andernfalls werden wir einen Dominoeffekt erleben. Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit, nämlich erst vom November, haben gezeigt, wie empfindlich die derzeitigen Systeme sind. Die Europäische Union muss sich an die Grundsätze der Solidarität halten und den Energieversorgern gegenüber mit einer Stimme sprechen.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Es ist allseits bekannt, dass jemand, der als einziges Werkzeug einen Hammer hat, mit der Zeit jedes Problem als Nagel sieht. Der Grund dafür ist offensichtlich: Einen Hammer kann man nur dann vernünftig verwenden, wenn man mit ihm Nägel einschlägt; also muss man sich alle Probleme als Nägel vorstellen. Die meisten Probleme, auf die wir im Leben stoßen, sind jedoch keine Nägel, daher liegt man mit dieser Einstellung zumeist falsch. Ein Hammer taugt nicht zur Herstellung von Venezianischen Vasen oder zur Überzeugung politischer Gegner.

Die Mehrheit in diesem Hause hat jedoch nur einen Hammer, nämlich die Europäische Union. Die meisten von Ihnen wollen glauben, oder vielmehr, wollen andere glaube machen, dass die jeweils auftretenden Probleme mithilfe der EU gelöst werden sollten oder müssen. Solche Probleme gibt es aber nur selten. Das wären beispielsweise die Sicherheit kerntechnischer Anlagen, der Strahlenschutz und mit dem Kernmaterial der EU und deren Nahbereich verbundene Probleme. Herr Seppänen ist auf der richtigen Spur und sollte unsere Unterstützung erhalten, während Frau Morgan völlig falsch liegt. Sie droht, die Energiepolitik so sehr zu bürokratisieren, dass bereits kurzfristig eine Million Leute zu ihrer Durchführung benötigt werden. Die Anpassung an steigende Energiepreise erfolgt am besten auf nationaler Ebene.

Kreativität blüht am ehesten im Wettbewerb zwischen Ländern und Unternehmen um das Finden effektiver Lösungen für Energiefragen und nicht durch die Bürokratisierung des Lebens von einer halben Milliarde Menschen in völlig unterschiedlichen Wirtschaften.

 
  
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  Lydia Schenardi (NI). – (FR) Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte bei dieser gemeinsamen Aussprache über die Energiepolitik zwei Anmerkungen machen.

Erstens: Die Europäische Union hat keinerlei Kompetenz im Energiebereich, so dass in den einzelnen Berichten hervorgehoben wird, dass energiepolitische Entscheidungen allein in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen. Zudem hat Frau Morgan eine ausdrückliche Bezugnahme auf maximale Subsidiarität hinzugefügt. Doch alles in diesen Berichten läuft diesen Behauptungen zuwider, denn sie sind voller Vorschriften und Anweisungen.

Zweitens: Das Brüsseler Europa hat bereits bewiesen, wozu es fähig ist, indem es sich das Recht anmaßte, eine Energiepolitik zu betreiben und den Elektrizitäts- sowie den Gasmarkt zu liberalisieren. Mit welchen Ergebnissen? Steigende Preise für die Verbraucher, Infragestellung des tariflichen Ausgleichs und somit des öffentlichen Versorgungsauftrags, Unterbrechungen in der Versorgung, Beunruhigungen hinsichtlich des Unterhalts, der Erweiterung und der Modernisierung der Netze usw.

Gegenwärtig ist eine zunehmende Konzentration des Sektors festzustellen, so dass der viel gerühmte Wettbewerb, mit dem Sie uns ständig in den Ohren liegen, kurz davor steht, zu einer Monopolisierung des Marktes durch eine Handvoll multinationale Unternehmen zu verkommen. Der einzige Unterschied: Diese Monopole befinden sich in den Händen von privaten, vielleicht noch nicht einmal europäischen Kapitaleignern und nicht von öffentlichen Unternehmen. Wir sind für Energiesicherheit, für Energieeffizienz, doch steht es allein den souveränen Staaten zu, diese strategischen Angelegenheiten zu regeln.

 
  
  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
  
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  Paul Rübig (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den österreichischen Medien gelesen, dass es im Kernkraftwerk Temelin bald den hundertsten Störfall geben wird. Die Kommission kann Informationen nur aufgrund des guten Willens der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erhalten. Trotzdem bedanke ich mich ganz herzlich bei Kommissar Piebalgs dafür, dass er zugesagt hat, in einem offiziellen Schreiben rückzufragen, welcher Gefährdungsgrad beim Kraftwerk Temelin tatsächlich vorliegt.

Ich begrüße auch den Änderungsantrag 5 zum Bericht Seppänen, der sich mit der Internationalen Atomenergieorganisation im Bereich Sicherungsmaßnahmen und Sicherheit von Kernkraftanlagen auseinandersetzt. Die Gemeinschaft sollte in Zukunft einen Verhaltenskodex für ein internationales Warnsystem in Bezug auf nukleare Unfälle unter Federführung der internationalen Atomenergiebehörde ausarbeiten. Das ist ein hervorragender Vorschlag im Seppänen-Bericht. Wir brauchen einen Peer Review durch Experten, die nicht nur in den Mitgliedstaaten, sondern auf europäischer Ebene prüfungsberechtigt sind, so dass ein Kernkraftwerk im Falle von Gefährdungen notfalls auch durch Gerichtsbeschluss vom Netz genommen werden kann. Das sind wir der Sicherheit und Gesundheit der Bürger und der Bevölkerung Europas schuldig. Hier ist der Rat gefordert, die Sperrhaltung, die er bisher eingenommen hat, aufzugeben und im Interesse der Sicherheit einer derartigen Peer-Review-Gruppe zuzustimmen. Wir wissen, dass gerade im Bereich der Dekommissionierung und Endlagerung sehr unterschiedliche Sicherheitsvorschriften vorhanden sind. Dies führt zu einem groben Kostenunterschied, und es werden jene profitieren, die die geringsten Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen haben und die sich nicht um Dekommissionierung und Endlagerung kümmern. Das geht nicht an!

Herr Kommissar Piebalgs, ich danke für Ihre Unterstützung, und hoffe, dass die Kommission in dieser Sache mit allem Druck tätig werden wird.

 
  
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  Reino Paasilinna (PSE).(FI) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir befürworten die Berichte und ich gratuliere den Berichterstattern dazu. Zwei Dinge möchte ich ansprechen. Wir haben nicht nur ein Problem mit den Importen von Energie und den damit verbundenen Unsicherheiten, sondern auch mit unseren eigenen Aktivitäten hier innerhalb der Union. Unsere Reservekapazität liegt bei 4,8 %, und sie wird von Jahr zu Jahr geringer, früher waren das einmal 15-20 %. Wir sind also durch unsere eigenen Aktivitäten in Krisen geraten. Jetzt müssen wir in neue Kapazitäten investieren, Netze müssen neu geschaffen und ausgebaut werden, und wir müssen jetzt tatsächlich Regierungen um Hilfe bitten. Selbstverständlich müssen wir auch stärker als bislang auf das Problem des Energieverbrauchs eingehen.

Zweitens ist die Energie nicht nur zu einer politischen, sondern auch zu einer sozialen Angelegenheit geworden. Je ärmer der Verbraucher, desto schwieriger ist die Lage für ihn, wenn die Energiepreise hoch sind, und dieser Verbraucher sollte im Zentrum der Energiepolitik stehen, genau wie es in dem Bericht von Frau Morgan heißt.

Ich möchte die Kommission auch fragen, was sie zu unternehmen beabsichtigt, um die soziale Energiesicherheit zu verbessern.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis (ALDE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir alle wissen, dass Energie die zentrale Lebensader der Europäischen Union ist. Leider sind wir uns dessen nur manchmal, an Sonntagen bewusst. Ich glaube, dass sich die EU insgesamt sehr naiv mit dem Thema Energie auseinandersetzt. Energiepolitik ist nach wie vor Stückwerk, die Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Strategien.

Der Frühjahrsgipfel zur Energie ist gescheitert, das ist klar geworden. Der EU-Russland-Gipfel, der für uns wichtig war und auch eine Energiekomponente enthielt, ist an polnischem Rindfleisch gescheitert. Es gibt ideologische Auseinandersetzungen über die Atompolitik, das sind Dinge, die uns aufhalten. Es gibt wichtige Regionen in der Welt, die für uns zentrale Lieferanten sein könnten, wie z. B. Zentralasien, die wir bisher noch unbeeindruckt betrachtet haben. China – das wurde schon mehrfach in der Debatte erwähnt – baut sehr viele strategische Allianzen in der Welt auf, die genau dieses Thema betreffen. Andererseits haben wir eine sehr hohe Abhängigkeit von Öl und Gas, wir haben keine ausreichenden Interkonnektoren für einen echten europäischen Energiemarkt, das haben wir vor kurzem bei dem Blackout dieses Jahr gesehen. Insgesamt halte ich das für eine sehr schlechte Bilanz.

Daher begrüßen wir es sehr, dass Sie, Herr Kommissar, mehre Aktionspläne auf den Weg bringen, dass der deutsche Ratsvorsitz das Thema Energie zu seinem Schwerpunkt machen wird und dass z. B. Länder wie Finnland sehr unideologisch und trotzdem sehr erfolgreich an das Thema Energiepolitik herangehen, indem sie sehr stark in Biomasse und gleichzeitig auch in Atomkraft investieren, weil sie die Zeichen der Zeit offenbar erkannt haben.

Insbesondere begrüße ich auch, dass Sie, Herr Kommissar, mit dem Biomasseaktionsplan einen wahrscheinlich wesentlichen Beitrag zur Energiediversifizierung, zur Reduzierung der Abhängigkeit von anderen Weltregionen und zur Lissabonisierung unserer gesamten EU-Agenda leisten. Ich denke da insbesondere an den Agrarplan. Die Pläne liegen auf dem Tisch. Jetzt sind aber die Mitgliedstaaten gefordert, sich an diese Pläne zu halten.

 
  
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  Rebecca Harms (Verts/ALE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben sehr unterschiedliche Berichte auf dem Tisch, was die Energiestrategien angeht. Der Bericht Morgan und der Bericht Langen beschäftigen sich meiner Meinung nach tatsächlich mit einer positiven Zukunft und einem Paradigmenwechsel der bisherigen Energiewirtschaft, während der Bericht Seppänen eigentlich dem Aufräumen von Altlasten gewidmet ist. Ich möchte mich, da ich völlig einverstanden mit der Kollegin Morgan bin, jetzt auf den Bericht Seppänen konzentrieren und sagen, dass für mich überhaupt nicht akzeptabel ist, was mit diesem Bericht suggeriert werden soll.

Nukleare Sicherheit ist und bleibt eher Fiktion als Realität. Wenn man das letzte Jahr betrachtet und die größten Ereignisse, die uns haben aufhorchen lassen, Revue passieren lässt, muss man sagen, dass man sich dieser Erkenntnis endlich in der Europäischen Union allgemein bewusst werden müsste. Wir haben eine hilflose Auseinandersetzung mit dem Iran geführt, der androht, die Atombombe herzustellen. Wir sind durch den Atomtest in Nordkorea aufgerüttelt worden und können nur feststellen, dass der Nichtweiterverbreitungspakt gescheitert ist.

Wir haben in der Europäischen Union das Atomkraftwerk Forsmark in Schweden. Schweden ist eine Nation, die sagt, sie hätte die sichersten Atomkraftwerke. Die schwedische Aufsicht konfrontiert uns damit, dass wir nur 18 Minuten vom Durchgehen dieses Reaktors entfernt waren. Dieser Störfall ist auf europäischer Ebene noch nicht einmal diskutiert, geschweige denn bearbeitet worden. Wir haben mit dem Aufräumen der Folgen des Reaktorunfalls von Tschernobyl eine große Verantwortung übernommen, aber was finden wir vor? Inkompetenz, Korruption im Rahmen des Shelter Implementation Plan, und keiner weiß so richtig, wie es dort weitergehen soll. Ferner haben wir eine Polonium-Affäre. Da werden große Mengen Polonium – ein hoch radioaktiver Stoff aus den russischen Atomstädten – entwendet, kreuz und quer durch Europa transportiert, und keiner weiß, wie das möglich ist. Erzählen Sie mir also nichts von nuklearer Sicherheit, sondern reden wir besser über die nukleare Unsicherheit!

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL). – Herr Präsident! Die verschiedenen Berichte im Energiebereich sind eigentlich ganz typisch für dieses Europäische Parlament. Es steht viel drin und es steht auch viel Richtiges drin. Im Kern sind diese Berichte aber problematisch.

Es ist immer wieder von Energiemix die Rede. Das bedeutet, dass weiterhin natürlich auch auf Atomenergie gesetzt wird, und Atomenergie ist und bleibt falsch und gefährlich. Wann ziehen die verschiedenen Verantwortlichen endlich Konsequenzen aus Tschernobyl und den jüngsten Fast-Unfällen in Schweden? Die einzig richtige Antwort heißt: sofortiger Atomausstieg! Die EU versagt bei der Förderung von Forschung, bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Es ist skandalös, wenn für den Rüstungsforschungswettlauf im Weltraum mit 1,6 Milliarden Euro doppelt so viel Geld ausgegeben wird wie für ein Umsteuern im Energiebereich. Der deutsche Außenminister redet immer wieder von „Energieaußenpolitik“. Hier zeigt sich, dass die EU weltpolitische Ambitionen hat, und dies auch auf Kosten anderer. Wir brauchen stattdessen einen sofortigen Atomausstieg, die massive Förderung von erneuerbaren Energien, Energieforschung statt Rüstungsforschung und Kooperation im Bereich der Energieaußenpolitik.

 
  
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  John Whittaker (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! In diesem Bericht finden sich über hundert Abschnitte zur Energiesicherheit, und in fast allen wird die Kommission aufgefordert, etwas zu tun: das System zum Handel mit Kohlenstoff zu etablieren, Investitionen auf dem europäischen Energiemarkt zu fördern, zur Energieeffizienz anzureizen und immer mehr und mehr zu tun. Die Kommission wird viel zu tun haben. Ich möchte zwei Annahmen im Zusammenhang mit diesem ehrgeizigen Programm in Frage stellen.

Erstens wird davon ausgegangen, dass die Kommission irgendwie dazu in der Lage ist, alle diese Probleme zu bewältigen, als hätte sie einen Zauberstab. Zweitens wird angenommen, man könne die EU-Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit überreden. Sie werden kooperieren, solange das in ihrem Interesse liegt, beispielsweise wenn es um den Verkauf von überschüssiger Energie – mit Gewinn – an Nachbarländer geht. Aber wenn die nationale Energiesicherheit auf dem Spiel steht, reicht alle Macht der Kommission nicht aus, und die Länder werden nur an sich denken. Man nehme als Vergleich nur die ‚Kooperation’ im Fischereiwesen, die mehrere bekannte Arten dem Aussterben nahe gebracht hat.

Meine größte Sorge ist jedoch, dass bei vielem, was wir fordern, beispielsweise dass wir unmögliche Zielsetzungen für Kohlendioxid und erneuerbare Energien zu erreichen versuchen, die wirtschaftlichen Kosten kaum beachtet werden. Ich fürchte, die Umsetzung vieler in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen wird den gleichen wirtschaftlichen Schaden anrichten wie die gestern von diesem Plenum so triumphal angenommene REACH-Richtlinie.

 
  
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  James Hugh Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! Ohne transparenten Wettbewerb kann es keinen offenen Energiemarkt und keine praktikable Politik der gemeinsamen Nutzung von Energie geben. Das wird im Grünbuch der Kommission auch zugegeben.

Auf der irischen Insel jedoch, die im weiteren Sinne zu den britischen Inseln und zum europäischen Projekt gehört, werden die Möglichkeiten für einen freien und fairen Markt aufgrund der staatlichen Marktbeherrschung in der Republik Irland durch das ESB zunichte gemacht. Sein Quasi-Monopol über Erzeugung und Versorgung muss durchbrochen werden, denn damit werden andere vom Markt fern gehalten, und der Wettbewerb wird unterdrückt. Ich muss sagen die Regierung in Dublin geht äußerst zögernd bei der Brechung dieses Monopols vor. Ich fordere heute die Kommission auf, mit größerem Nachdruck die Verwirklichung dieser notwendigen Veränderung zu verlangen.

Monopol ist gleichbedeutend mit subventionierter Ineffizienz und höheren Preisen, und so wäre das im Fall der Verbraucher in meinem Wahlkreis in Nordirland, wenn wir als Minderheit einem Energiemarkt angehörten, der von einem nicht reformierten ESB beherrscht wird. Das darf nicht sein!

 
  
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  Elmar Brok (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten. – Herr Präsident, Herr Kommissar! Lassen Sie mich bitte einige wenige Sätze aus der Sicht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten sagen. Die Europäische Union ist nicht mehr eine Insel der Glückseligkeit. Russland setzt Energie als politische Waffe ein, die Situation im Mittleren Osten und in der Golfregion ist unsicher und keiner von uns weiß, wie die politische Situation und damit auch die Sicherheit der Energieversorgung in zwei, drei Jahren aussehen wird.

Wenn man sieht, wie sich das energiehungrige China in Darfour Rechte im Energiebereich holt, einen Afrika-Gipfel veranstaltet, in Nigeria einsteigt, mit dem Iran einen Deal im Energiebereich über hundert Milliarden Dollar abschließt, dann müssen wir große Angst haben um eine Energieversorgung zu erträglichen Preisen, wie sie entscheidend für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung unseres Kontinents, für Arbeitsplätze und vieles mehr ist. Aus diesem Grunde müssen wir gerade in diesen Bereichen besondere Anstrengungen unternehmen, um hier vorwärts zu kommen – durch eine Diversifizierung unserer Versorgung aus allen Teilen der Welt, ebenso wie durch eine interne Vernetzung der Energienetzwerke innerhalb der Europäischen Union, damit nicht einzelne Länder von Drittmächten bestraft werden können. Dies gibt ein höheres Maß an Sicherheit. Es zeigt aber auch, wie notwendig der Verfassungsvertrag ist, um eine Energiekompetenz zu schaffen, damit wir das, worüber wir hier reden, auch wirklich durchführen können.

 
  
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  Alejo Vidal-Quadras (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich werde mit dem Bericht von Herrn Seppänen beginnen. Der Berichterstatter hat erneut seine große Erfahrung auf diesem Gebiet und seine Konsensfähigkeit unter Beweis gestellt, indem er im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie eine große Mehrheit erreicht hat. Meines Erachtens ist das Ergebnis hervorragend, und wir müssen Abweichungen davon durch die Annahme von Änderungsanträgen, die im Widerspruch zum Geist des Vorschlags stehen, verhindern.

Zum Bericht Morgan möchte ich eine merkwürdige Tatsache hervorheben, nämlich dass der Beitrag der Kernenergie völlig ignoriert worden ist. Ich glaube, dass einige Mitglieder das Thema lieber nicht behandeln würden, in der Hoffnung, eine kontroverse Debatte zu vermeiden, aber wir müssen mutig sein und ein für alle Mal, objektiv und ohne Vorbehalte, den erheblichen Beitrag dieser Energiequelle für die Versorgungssicherheit und für den Kampf gegen den Klimawandel anerkennen.

Ich möchte, dass Sie genau zuhören, Frau Harms, was der Mitbegründer von Greenpeace, Patrick Moore, sagte, und ich zitiere: „Die Wind- und die Solarenergie haben ihren Platz, aber da sie intermittierend und unberechenbar sind, können sie einfach nicht die großen Grundlastkraftwerke ersetzen, die mit Kohle, Kernenergie und Wasserkraft betrieben werden. Das Erdgas, ein fossiler Brennstoff, ist schon jetzt zu teuer und sein Preis ist zu instabil, um die Errichtung großer Grundlastkraftwerke zu riskieren. Angesichts der Tatsache, dass die hydroelektrischen Ressourcen so ziemlich die Grenze ihrer Kapazität erreicht haben, ist die Kernenergie die einzig mögliche Alternative zur Kohle.“ Das scheint mir ein unwiderlegbares Argument zu sein.

Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass der Iran mit seinem Atomanreicherungsprogramm eine sehr ernsthafte Bedrohung für die weltweite Stabilität und Sicherheit darstellt, aber die richtige Schlussfolgerung daraus steht im Widerspruch zu dem, was Sie vorschlagen, Frau Harms. Die Folgerung ist, das wir unsere Energieunabhängigkeit vergrößern müssen. Mit anderen Worten, genau das Gegenteil von dem, wofür Sie eintreten. Wir müssen aufhören, die Kilowatt politisch zu betrachten. Wir sprechen nicht von rechten Kilowatt oder linken Kilowatt. Es geht um Energiequellen, die eine Emission von Treibhausgasen verursachen, und Energiequellen, die das nicht tun. Die erneuerbaren Energien und die Kernenergie müssen als sich gegenseitig ergänzend und nicht als unvereinbar angesehen werden.

 
  
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  Mechtild Rothe (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich den drei Berichterstattern für die gute Arbeit danken. Aber die beiden Kollegen werden mir vergeben, dass ich mich insbesondere mit dem Bericht der Kollegin Morgan beschäftigen werde. Es ist ein exzellenter Bericht, der die produktive Zusammenarbeit zwischen der Berichterstatterin und den Schattenberichterstattern zeigt. Ich gehe davon aus, dass wir heute im Parlament ein sehr klares Signal an die Kommission geben werden. Ein Signal, das die Kommission im Interesse der Fortsetzung der bisher wirklich guten Zusammenarbeit im Bereich der Energiepolitik nicht ignorieren sollte, wenn sie ihr Energiepaket im Januar vorlegt. So fordert der Bericht zum Beispiel ein verbindliches 25%-Ziel für erneuerbare Energien bis 2020.

Die Kommission ist offenbar gegenüber einem verbindlichen übergreifenden Ziel durchaus aufgeschlossen. Das ist gut so. Aber das reicht nicht. Im Bericht Morgan werden ebenfalls verbindliche Sektorziele gefordert. Wir haben Elektrizitäts- und Biotreibstoffziele. Diese Ziele müssen wir aber über 2010 hinaus festsetzen.

Wir haben bisher keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wir haben 2001 mit der Elektrizitätsrichtlinie, die klare Ziele beinhaltete, gesehen, dass wir einen neuen Durchbruch in den Mitgliedstaaten erreicht haben. Das darf zum einen nicht gefährdet werden. Zum anderen aber haben Sie, Herr Kommissar Piebalgs, im Februar dieses Jahres hier im Haus erklärt, dass Sie noch in diesem Jahr eine Richtlinie für Heizung und Kühlung vorlegen werden. Wir geben Ihnen gerne bis Januar Zeit. Das ist überhaupt nicht der Punkt. Aber wir, das Parlament und die Wirtschaft in diesem Bereich, die wirklich auf Ihr Wort gesetzt hat, erwarten – und das wird sowohl im Bericht Langen als auch im Bericht Morgan gesagt –, dass hier eine Richtlinie vorgelegt wird. Ich bitte die Kommission, ihrer Verantwortung nachzukommen und entsprechend tätig zu werden!

 
  
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  Anne Laperrouze (ALDE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr gehrte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zu den einzelnen Themen, die uns heute Vormittag beschäftigen.

Mit dem Bericht über ein Unterstützungsinstrument im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung stellt sich die Europäische Union die Aufgabe, die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Nuklearbereich durch den Vorschlag eines Instruments zur Kooperation mit Drittländern weltweit zu verbessern. Die Europäische Union hat keine Kompetenz, den Bau neuer Kernkraftwerke zu verhindern oder die Schließung von bestehenden Anlagen zu fordern, denn diese Entscheidungen unterliegen der Souveränität der Staaten, doch es steht ihr gut an, eine Kultur der nuklearen Sicherheit zu fördern. Daher bedauere ich die beiden Änderungsanträge der Grünen, die über das Minimum hinausgehen. Nur durch ein Tätigwerden im Vorfeld, vor der Inbetriebnahme der Anlage, können die im Hinblick auf die Sicherheit zu ergreifenden Maßnahmen vorgesehen werden.

Heute Vormittag legt das Parlament ebenfalls einen ehrgeizigen Bericht über die Biomasse und die Biokraftstoffe vor, die wichtige Faktoren für die Energieunabhängigkeit der Union sowie im Kampf gegen den Klimawandel sind. Allerdings muss die Gesamtenergieeffizienz der Biomasse richtig ermittelt werden.

Des Weiteren hätte ich mir eine deutlichere Aussage des Parlaments zum Grünbuch der Europäischen Kommission gewünscht, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Anstrengungen zur Senkung des Energieverbrauchs in Gebäuden und im Verkehrswesen. Ein weiteres Beispiel: Wir haben wiederum die Debatte über die Kernkraft ausgespart. Wir müssen anerkennen, dass die Kernkraft zum Energiemix gehört, dass sie zur Bekämpfung des Klimawandels beiträgt und dass wir zudem ein weltweit anerkanntes Know-how auf diesem Gebiet besitzen.

Ich verweise ebenfalls auf die Notwendigkeit, den Zusammenschluss der Netzbetreiber zur Schaffung eines europäischen Kodexes fördern, um die Sicherheit der Energieübertragungsnetze zu gewährleisten.

Da die privaten Haushalte jetzt mit der Öffnung des Energiemarktes konfrontiert werden, ist es weiterhin an der Zeit, sich mit der Rolle der Regulierungsbehörden zu befassen und die Binnenmarktrichtlinien weiter zu entwickeln, um die Preise kontrollieren zu können. Die Energie entspricht einem Grundbedürfnis, daher ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die europäischen Bürger, insbesondere die am wenigsten Bemittelten, Zugang zu diesem Universaldienst haben.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Das Grünbuch wird im Rahmen der volksfeindlichen Lissabon-Strategie propagiert und verschafft dem EU-Kapital noch mehr Profite.

Die Europäische Union und die Regierungen der Mitgliedstaaten, und zwar auch diejenigen, die sich nationalen Protektionismus auf die Fahnen geschrieben haben, privatisieren diesen strategischen Sektor, indem sie die Bedürfnisse des Volkes auf dem Altar des privaten Profits, des Profits der großen Unternehmensgruppen und multinationalen Konzerne opfern.

Die Liberalisierung bringt den Unternehmen neue Profite und lässt die Preise zu Lasten der Verbraucher steigen. Ein Beispiel dafür ist die Privatisierung der CdF in Frankreich. Im ersten Quartal seit der Privatisierung sind die Preise für die Verbraucher um 15 % gestiegen. Das Gleiche ist in Griechenland und anderen Ländern passiert. Der Umweltschutz, von dem Sie reden, ist reine Heuchelei. In Wahrheit versuchen Sie, die Tatsache zu verschleiern, dass die Liberalisierung beschleunigt wird.

Unsere Politik der Energieversorgungssicherheit muss ausgerichtet sein auf einen gemeinsamen Ansatz zur Deckung des Volksbedarfs, die Verringerung der Energieabhängigkeit, die Gewährleistung der kommunalen Energiesicherheit, den Umweltschutz und vor allem auf den Schutz der Energie als einem gesellschaftlichen und nicht kommerziellen Gut. Und genau hier liegt unser strategischer Unterschied, hier gehen unsere Meinungen auseinander: Im Grünbuch werden solche notwendigen Ziele nicht gefördert. Im Gegenteil, es wendet sich gegen die Interessen der Verbraucher und mithin der Arbeitnehmer.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen der neuen Sozialistischen Partei Italiens. Nicht nur, dass ich das Grünbuch der Kommission und den Bericht von Frau Morgan über eine nachhaltige europäische Energiepolitik unterstütze, sondern ich hoffe vielmehr auch darauf, dass diese Strategie bereits ab 2007 zu einer Priorität unserer Union wird.

Wie ich nämlich bereits gestern in diesem Hohen Haus wie auch bei anderen Gelegenheiten bekräftigt habe, sind die Fähigkeit der EU zur Umsetzung einer − nicht nur nachhaltigen, sondern auch eigenständigen − Energiestrategie und somit ihre Unabhängigkeit von den oftmals hinter den Kulissen dieses Sektors wirkenden Machtspielen und Wirtschaftsinteressen ein entscheidender Faktor für die Bewältigung vieler globaler Herausforderungen, die uns in naher Zukunft erwarten, nicht nur im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch in Bezug auf das politische und strategische Gewicht, dass die Europäische Union erlangen will und kann.

Mehr als strategische Vereinbarungen mit gegenwärtigen und potenziellen Partnern zu schließen kommt es stattdessen darauf an, die Forschungsbemühungen zu intensivieren und es den Mitgliedstaaten − entsprechend ihren Gegebenheiten und ihrem Potenzial − zu ermöglichen, die ihnen zur Verfügung stehenden nachhaltigen Energiequellen nach Kräften zu entwickeln.

 
  
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  Jerzy Buzek (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich feststellen, dass wir meiner Ansicht nach alle drei Berichte unterstützen sollten, und ich darf allen drei Berichterstattern für ihre Bemühungen danken. Ganz besonders möchte ich Herrn Piebalgs zu seiner Arbeit beglückwünschen. Nach zweieinhalb Jahren dieser Wahlperiode reden wir jetzt völlig anders über Energie als in der Vergangenheit.

Erstens ist heute klar, dass unsere Probleme in Europa auf unsere in Gefahr geratene Öl- und Gasversorgung zurückgehen. Deshalb verdienen die Initiativen des Kommissars, der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates für einen intensiven Dialog mit den Partnern, von denen unser Öl und Gas geliefert wird, unsere Unterstützung. Wir brauchen eine gemeinsame Außenpolitik in Sachen Energielieferungen. Über welche Versorgungswege die Energie geliefert wird, spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle, nicht nur die Lieferanten selbst. Tatsächlich sind sie von größter Wichtigkeit.

Zweitens werden wir auf unsere eigenen, europäischen Energiequellen bauen müssen, wenn wir der Krise in der Öl- und Gasversorgung entgegenwirken wollen. Nach zweieinhalb Jahren erkennt die Europäische Union unmissverständlich an, dass Energieeinsparungen und erneuerbare Energiequellen Priorität haben müssen. Das geht aus allen Dokumenten hervor, auch aus jenen, in denen es um die Forschung und die Entwicklung neuer Technologien geht. Biokraftstoffe sind dabei sehr wichtig, obwohl hier noch einige Rechtsetzungsarbeiten erforderlich sind.

Drittens setzt die Europäische Union das EURATOM-Programm fort, das älteste Gemeinschaftsprogramm, das Europa mit der Nutzung der Atomenergie eine verhältnismäßig sichere und zuverlässige Energiequelle gebracht hat. Dieses Programm muss weitergeführt werden. Die erneuerbare Energie allein wird nicht ausreichen, obwohl ich meine Kollegen unterstütze, wenn sie die Notwendigkeit erneuerbarer Energien hervorheben.

Viertens hat sich Europa nach Jahren der Vernachlässigung endlich wieder darauf besonnen, dass fast alle Länder ihre eigenen Energiereserven in Form von Kohle besitzen. Eine Rückkehr zu den Kohleverbrauchsmethoden des 19. und des 20. Jahrhunderts kann es jedoch nicht geben. Was wir brauchen, sind völlig neue Technologien.

Ich möchte dem Kommissar und all meinen Kolleginnen und Kollegen dafür danken, dass sie sich entschlossen haben, im Rahmen der Europäischen Union auf diese Ziele hinzuarbeiten.

 
  
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  Joan Calabuig Rull (PSE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte zunächst die Berichterstatter beglückwünschen und darauf hinweisen, dass das Energieproblem, das heute im Mittelpunkt unserer Sorge steht, auch in den kommenden Jahren und wahrscheinlich in noch weitaus größerem Umfang ein Problem darstellen wird.

Wie die Berichterstatter dargelegt haben, bin auch ich der Ansicht, dass die im Grünbuch der Kommission enthaltenen Vorschläge zeitgemäß und notwendig sind und dass die Arbeit von Kommissar Piebalgs unser Lob verdient.

Andererseits möchte ich einfach sagen, dass natürlich die Verbraucher in den Mittelpunkt der Energiepolitik gestellt werden müssen, denn wir sprechen über eine öffentliche Dienstleistung, die für jedermann zugänglich sein muss und nicht nur für jene, die für den Markt interessant sind. In den letzten Jahren haben wir die Schaffung des europäischen Marktes priorisiert, aber wir haben gesehen, dass dies nicht ausreicht. Viele Länder sind sehr zurückhaltend bei der Anwendung der Rechtsvorschriften. Gerade in dieser Woche hat die Kommission begründete Stellungnahmen an sechzehn Mitgliedstaaten geschickt.

Meines Erachtens müssen wir uns fragen, warum der Markt nicht vorankommt und warum kein ausreichendes Vertrauen vorhanden ist, und ich denke, dass die Antwort in der Notwendigkeit einer gemeinsamen Energiepolitik liegt und nicht nur im externen Politikbereich. Wir brauchen Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, weil es andernfalls sehr schwierig sein wird, unsere Ziele zu erreichen und den vor uns stehenden Herausforderungen gerecht zu werden.

 
  
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  Romana Jordan Cizelj (PPE-DE).(SL) Wir führen zwar eine Aussprache, aber es geht hierbei um einige sehr wichtige Themen. Ich möchte vor allem über den Vorschlag für eine gemeinsame europäische Energiepolitik sprechen.

Endlich kommt den Aussprachen über Energie eine hohe Priorität zu. Natürlich verdienen sie es, dass man ihnen solche Bedeutung beimisst, denn das Wohlergehen der Menschheit ist unmittelbar von der Qualität, der Nachhaltigkeit und den Kosten der Energie sowie vom Einfluss der Energie auf die Umwelt abhängig. Vor Europa stehen Probleme in diesem Bereich, und wir werden sie nur dann lösen können, wenn wir zu einem gemeinsamen Zweck handeln. Aus diesem Grund unterstütze ich den Gedanken einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik. Bleibt jedoch die Frage: Wie können wir sie verwirklichen?

In dem Vorschlag für den Energiebinnenmarkt fällt mir vor allem das Fehlen des Gedankens der schrittweisen Harmonisierung und Standardisierung von Verwaltungskörperschaften und der Vereinheitlichung ihrer Zuständigkeiten auf. Der europäische Binnenmarkt verlangt machtvolle nationale Regulierer, aber wir brauchen auch einen europäischen Regulierer, der sich mit grenzüberschreitenden Problemen befasst. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Festlegung eines geeigneten Zeitplans.

Auch möchte ich, dass man in den Energiedebatten dem Verkehrssektor mehr Aufmerksamkeit schenkt. Die Förderung des öffentlichen Transports ist eine Maßnahme, die sich jetzt erfolgreich umsetzen lässt. Darüber hinaus sind die Rationalisierung von Verfahren bezüglich der Einfuhr von Biokraftstoffen und ihre Vereinheitlichung unter den Mitgliedstaaten eine Maßnahme, die wir relativ kurzfristig verwirklichen könnten.

Die schwierige Energiesituation und Umweltprobleme zwingen uns, die vergleichsweisen Vorteile und Nachteile einzelner Energieträger sowie ihren Einfluss auf die anderen Sektoren, beispielsweise die Holzindustrie und die Landwirtschaft, abzuschätzen. Dabei müssen wir auch eine realistische Bewertung der Kernenergie vornehmen, die einen wichtigen Energieträger in der Gesellschaft darstellt, sofern er in Verbindung mit sicherer Technologie und im Rahmen einer entsprechenden Sicherheitskultur verwendet wird.

Verwechseln wir nicht die friedliche Nutzung von Kernenergie mit deren Missbrauch. Konzentrieren wir uns auf eine institutionelle Entwicklung, mit der Missbrauch vermieden werden kann. Es wäre zum Beispiel unklug, sich von der Kernenergie, der Chemieindustrie und der medizinischen Forschung nur wegen potenziellen Missbrauchs zu trennen. Eben aus diesem Grund sieht Europa Finanzmittel in gewisser Höhe für die Erhöhung der Sicherheit von Kernkraftwerden in Drittländern vor.

Abschließend sei gesagt, dass wir im Energiebereich bereits sehr viele gut ausgewählte Zielsetzungen haben. Es ist an der Zeit, einige von ihnen zu internationalisieren. Und es ist auch an der Zeit, dass wir selber allmählich an der Erreichung unserer strategischen Zielsetzungen arbeiten und die bereits beschlossenen rechtlichen Voraussetzungen schaffen.

 
  
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  Matthias Groote (PSE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Schattenberichterstatter für die Stellungnahme des Umweltausschusses zur Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe möchte ich zu diesem Bericht zwei Punkte anmerken: Erstens ist von großer Bedeutung, dass in allen Phasen bei der Erzeugung von Biokraftstoffen der Nachhaltigkeit Vorrang gegeben wird. Darüber hinaus müssen wir aber auch Standards für den Anbau und die Verarbeitung definieren, wobei die Bilanz der Treibhausgase während des gesamten Produktionszyklus das Hauptkriterium sein muss.

Als zweiten Punkt möchte ich die Energieeffizienz bei der Biomasse nennen. Hier muss das Hauptkriterium sein, wie viel Kilowattstunden pro Hektar im Jahr geerntet werden können, ohne die Nachhaltigkeit zu vernachlässigen. Durch die gesteigerte Nachfrage nach fossilen Energieträgern und dem damit verbundenen rasanten Anstieg der Preise ist es wichtig, dass der prozentuale Anteil der erneuerbaren Energien schnell ansteigt, um den Preisanstieg der fossilen Energieträger in Zukunft abzudämpfen.

 
  
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  Nicole Fontaine (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der schwer wiegende Stromausfall, der am 4. November 2006 in Deutschland seinen Anfang nahm, hat gezeigt – falls dies noch notwendig war –, dass die Energiesicherheit sehr wohl eine europäische Angelegenheit ist und dass Lösungen auf europäischer Ebene gefunden werden müssen. Man wendet sich zunehmend an Europa in dem Bestreben, ein Gleichgewicht zwischen dem Angebot und der Nachfrage von Energie zu finden, die immer stärker von wechselnden Lieferanten sowie von den sich aus der geografisch äußerst ungleichmäßigen Verteilung der Ressourcen ergebenden Spannungen gekennzeichnet sind.

Daher war die Kommission gut beraten, uns dieses Grünbuch vorzulegen, über das wir heute auf der Grundlage des Berichts unserer Kollegin Morgan beraten. Ich beglückwünsche sie zu der geleisteten Arbeit und möchte meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass zu einem so bedeutenden und sensiblen Problem ein umfassender Konsens im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie gefunden worden ist und dass insbesondere die wesentliche Aussage, dass die drei Ziele Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und ökologische Nachhaltigkeit von höchster Bedeutung sind, in den Vordergrund gerückt wurde. Gleiches gilt für die Notwendigkeit einer Diversifizierung des Energiemixes auf der Grundlage der drei Säulen, d. h. der fossilen Energien, der Kernenergie und der erneuerbaren Energien. Des Weiteren wird weitgehend anerkannt, dass der Verzicht auf eine dieser Säulen beim gegenwärtigen Stand der Forschung problematisch wäre und die Erreichung der vorgenannten Ziele gefährden würde.

Ich möchte die Sachdienlichkeit dieser Aussprache hervorheben, die uns zu mehr Kühnheit ermutigt. Zum ersten Mal bietet sich uns die Gelegenheit, die Herausforderung des Wachstums und die des Umweltschutzes gleichzeitig anzugehen, und zwar in einem Kontext, der durch die von den Treibhausgasemissionen hervorgerufenen Schäden immer beunruhigender ist. Wie Herr Turmes vorhin sagte, haben wir nur diesen einen Planeten. Daher unterstütze ich insbesondere den Änderungsantrag, der ausgehend von den ernsthaften Warnungen zum Umweltzustand ein Gesamtziel für den prozentualen Anteil an kohlenstofffreien Energiequellen vorschlägt.

Herr Präsident, lassen Sie mich abschließend lediglich hinzufügen, dass nach der durch das Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden hervorgerufenen Krise der europäische Einigungsprozess den Bürgern seine Effizienz vor Augen führen muss. Die Energiepolitik gibt uns dazu Gelegenheit. Es bleibt zu hoffen, dass der politische Wille der Größe der Aufgabe entspricht.

 
  
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  Dorette Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Morgan zu ihrem Mut und zu ihrer Entschlossenheit beglückwünschen. Meiner Ansicht nach sollten unumwunden drei Feststellungen getroffen werden. Erstens gebührt dem Klimaproblem oberste Priorität.

Zweitens müssen wir heute zu dem Schluss gelangen, dass die Liberalisierung für die Verbraucher keineswegs von so großem Vorteil war, dass die Einhaltung europäischer Rechtsvorschriften zu wünschen übrig lässt und dass die Richtlinie über den Emissionshandel in ein oder zwei Bereichen geändert werden muss. Bevor von einer gemeinsamen Energiepolitik überhaupt die Rede sein kann, bedarf es wesentlicher Verbesserungen bei der Einhaltung und Umsetzung. Dies ist eine Aufgabe nicht nur für die Kommission, sondern auch für uns. Wir müssen bei der Kommission ständig hinterfragen, ob die EU-Vorschriften auch wirklich eingehalten werden.

Drittens sind in den kommenden Jahren bedeutende Investitionen in kostengünstige, nachhaltige Energieträger und in innovative Forschung notwendig. Es gilt, mit Beihilfen für umweltschädigende Energieträger Schluss zu machen und unsere Mittel möglichst auf nachhaltige Energiequellen auszurichten. In ökologisch bedenkliche Energieträger, insbesondere Kohle und Atomkraft, werden noch immer Milliarden investiert, und dem muss wirklich ein Riegel vorgeschoben werden.

Auch ich möchte Herrn Langen meine Anerkennung für seinen Bericht über Biokraftstoffe aussprechen. Europa muss sich für obligatorische Benzin- und Dieselbeimischungen entscheiden. Durch gezielte Maßnahmen muss gewährleistet werden, dass Biokraftstoffe nicht zur Abholzung von Regenwäldern und zu einem Verlust an biologischer Vielfalt führen oder in Konkurrenz zur Lebensmittelproduktion treten.

 
  
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  Andres Tarand (PSE).(ET) Der Bericht von Eluned Morgan über das Thema „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie“ – Grünbuch hat im Laufe der Aussprache im Parlament verschiedene Änderungen erfahren und sich von einem schwachen Entwurf zu einem gewichtigen Bericht entwickelt, in dem die meisten Energiefragen der Europäischen Union behandelt werden. Ich möchte der Berichterstatterin aufrichtig für ihre schwierige Arbeit danken.

Ich habe jedoch auch eine kritische Anmerkung. Ziffer 66, in der der Hoffnung Ausdruck verliehen wird, dass Russland den Energiechartavertrag unterzeichnet, ist angesichts der Erklärung von Herrn Jastrzembski vom Dienstag inzwischen wohl nicht mehr aktuell. An der Küste der fernen Insel Sachalin ist Shell im Rückzug begriffen, und auf der entgegengesetzten Seite im Ostseeraum ist die Harmonisierung der die Erdgasleitung betreffenden Punkte in eine entscheidende Phase getreten.

An dieser Stelle möchte ich die Standpunkte hervorheben, über die in Schweden diskutiert wird und die die nationale Souveränität unterstreichen. Ich möchte darauf hinweisen, dass eine gemeinsame Energiepolitik notwendig ist, worauf in dem Bericht nicht hingewiesen wird, was aber im Vergleich zu allen anderen Erwägungen von größter Wichtigkeit ist. Obwohl dieser Punkt in der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten an erster Stelle steht, wird er im Bericht nicht genügend hervorgehoben.

 
  
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  Teresa Riera Madurell (PSE).(ES) Herr Präsident! Zunächst spreche ich Frau Morgan und den anderen Berichterstattern meinen Glückwunsch aus.

Ich möchte betonen, dass es notwendig ist, die Forschung und Entwicklung im Bereich der neuen, saubereren Energietechnologien, die unseren Bedarf decken, sowie die entsprechenden Investitionen in FuE zu unterstützen.

Es stimmt, dass im Siebten Rahmenprogramm Investitionen in Höhe von 2,35 Milliarden Euro vorgesehen sind und zudem das Siebte Euratom-Rahmenprogramm die Forschung in den Bereichen Fusionsenergie, Kernspaltung und Strahlenschutz finanziert und das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ebenfalls Mittel für die Finanzierung von Innovationen im Energiesektor bereitstellt.

Doch trotz allem sind unsere Investitionen in FuE auf diesem Gebiet immer noch bedeutend geringer als die von Japan und den USA, und der größte Teil davon wird für die Erforschung konventioneller Energieträger eingesetzt. Dies zeigt ein eindeutiges Ungleichgewicht zwischen den Investitionen in FuE und den Verpflichtungen, die aus einer nachhaltigen und ehrgeizigen Energiepolitik, wie der heute von uns diskutierten, hervorgehen.

Meine Damen und Herren, diese Fehlfunktion muss dringend korrigiert werden, damit wir eine echte FuE-Strategie im Bereich der Energie gewährleisten können.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Nach solch einer umfassenden und besonders fruchtbaren Aussprache ist es sehr schwierig und eine Herausforderung, auf die aufgeworfenen Fragen zu antworten, denn jeder dieser drei Berichte verdiente eigentlich eine gesonderte Debatte. Ich werde versuchen, eher die Gemeinsamkeiten als das Kontroverse herauszuarbeiten.

Zunächst ist es sehr wichtig, dass das Parlament klar und deutlich feststellt: Hier ist eine Aufgabe, die sofortiges Handeln verlangt. Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sollten jetzt ergriffen werden – uns bleibt keine Zeit mehr. Auch die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft sind dringliche Fragen. Wir alle wollen erschwingliche Preise für unsere Industrie und unsere Bürgerinnen und Bürger. Auch sollten wir sicherstellen, dass Energie auf nachhaltige Weise erzeugt und genutzt wird.

Ich denke, wir sind uns darin einig, was dazu zu tun ist. Wir sollten langfristige Perspektiven für Investitionen schaffen; wir sollten die volle Entfaltung der Marktkräfte ermöglichen; wir sollten für die Diversifizierung von Energieträgern und Lieferanten sorgen. Wir wissen, dass wir uns mit Nachdruck auf die Energieeffizienz konzentrieren sollten. Wir wissen, es besteht Konsens in der Frage der Konzentration auf erneuerbare Energien, einschließlich Heizung und Kühlung. Wir wissen, wir sollten unser Augenmerk auf Forschung und Entwicklung richten. Auch müssen wir erkennen, dass es nicht ausreicht, wenn wir für uns allein etwas unternehmen, obwohl es gut für uns sein könnte. Für diese Aufgabe müssen wir den Größen- und Diversifikationsvorteil der EU-Wirtschaft nutzen. Klar ist allerdings auch, dass wir dazu eine gemeinsame Vision und moderne, auf gemeinsamer Aussprache beruhende Gesetzesvorschriften brauchen, die nicht nur dieser Vision, sondern auch den Grundsätzen einer besseren Gesetzgebung gerecht werden. Wir brauchen einen generellen Konsens in Europa. Wir müssen mit einer Stimme sprechen und gemeinsam handeln.

Aus diesen Gründen glaube ich wirklich, dass mit der Annahme des Pakets durch die Kommission am 10. Januar 2007, wie Herr Langen sagte, das Tor zu echtem Handeln und echten Legislativvorschlägen aufgestoßen wird – zu guten Vorschlägen nicht nur auf rechtlichem Gebiet, sondern auch in anderen Bereichen.

Ich möchte Frau Morgan, Herrn Langen und Herrn Seppänen für ihre ausgezeichneten Berichte und dem gesamten Parlament für diese Aussprache danken.

Leider muss ich mit etwas Traurigem schließen: Gestern Abend erhielt ich die sehr traurige Nachricht, dass meine Vorgängerin, Frau Loyola de Palacio, verstorben ist. Ich möchte ihr eine letzte Ehre erweisen. Wir werden sie wirklich vermissen, denn ihr Engagement galt nicht nur ihrem Aufgabenbereich, der Energie, sondern auch Europa. Sie hatte sehr entschiedene und klare Vorstellungen, die nicht immer von allen geteilt wurden. Wir brauchen solch einen lebendigen Geist, wie sie ihn hatte. Ich bin davon überzeugt, dass man sie am besten ehrt, wenn wir uns der äußerst anspruchsvollen Aufgabe widmen, eine europäische Energiepolitik zu schaffen, ohne uns durch gesetzliche Hürden entmutigen zu lassen. So werden wir ihrer am besten gedenken.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 11.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 10.50 Uhr unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
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  Bogdan Golik (PSE). – (PL) Ich möchte Herrn Langens Bericht über die Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe unterstützen.

In einer Zeit, da die Abhängigkeit von Kraftstoff- und Energielieferungen aus Drittländern wächst und zunehmend strengere Normen für Umweltemissionen gelten, zählen die erneuerbaren Energiequellen zu den wichtigsten Aspekten bei der Sicherstellung einer zuverlässigen Energieversorgung. Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energiequellen kann die EU ihre Abhängigkeit von mineralischen Rohstoffen und Ölimporten verringern und die Treibhausgasemissionen senken und außerdem über die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Nutzung brachliegender Agrarflächen die wirtschaftliche Neubelebung des ländlichen Raums fördern.

Leider behindern in vielen Mitgliedstaaten rechtliche Hindernisse wie etwa fehlende Unterstützungskampagnen, das Fehlen einer langfristigen Steuerpolitik, die steuerliche Anreize für die Biokomponenten von Kraftstoffen vorsehen würde, und mangelnde Möglichkeiten zur Nutzung zusätzlicher Finanzmittel für Investitionen in die Herstellung von Biodiesel und Bioethanol die Entwicklung des Biokraftstoffmarktes.

Daher sollten wir über eine Vereinfachung der Verfahren zur Förderung des Anbaus von Pflanzen nachdenken, die als Komponenten von Biokraftstoffen genutzt werden können. Weitere Fortschritte bei den Unterstützungsmechanismen – einschließlich eines Systems von Vergünstigungen bei den Verbrauchsteuern und Konzessionen, das von den tatsächlichen Kosten der Erzeugung von Biokraftstoffkomponenten und Biokraftstoffen ausgeht – sind ein wichtiger Faktor bei der Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Entwicklung des Marktes für Biokraftstoffe.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE). – (HU) Wir nähern uns mit raschen Schritten dem ersten Jahrestag des Gaspreiskriegs zwischen Russland und der Ukraine, der – abgesehen von geringfügigen Verteilungsproblemen, hervorgerufen durch einen Engpass bei den russischen Erdgasreserven – Europa seine Energieabhängigkeit und seine Anfälligkeit in der Versorgungssicherheit im Energiebereich bewusst machte. In den elf Monaten seit diesen Geschehnissen haben die Institutionen der Europäischen Union mit der von ihr erwarteten Schnelligkeit reagiert. In drei Punkten möchte ich die Faktoren aufführen, die den Parlamentsdebatten über das von der Kommission im März herausgegebene Grünbuch zufolge von entscheidender Bedeutung sind, wenn wir künftig eine ähnliche Situation vermeiden wollen.

1. Wir brauchen eine gemeinsame europäische Energiepolitik, sodass wir auf internationaler Ebene mit unseren Zulieferern, darunter mit Russland, das seine Stellung im Energiebereich offen als Mittel der Politik einsetzt, mit einer Stimme sprechen können.

2. Damit eine gemeinsame Energiepolitik auf stabilen Fundamenten ruht, müssen wir auch den dazu gehörigen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen schaffen. Die Ausweitung des Vertrags zur Errichtung einer Energiegemeinschaft auf das südöstliche Europa muss als ein von der Nachbarschaftspolitik der EU zu verfolgendes Modell dienen.

3. Abschließend möchte ich hervorheben, dass Europa sowohl eine neue Infrastruktur als auch einen neuen Rechtsrahmen schaffen muss. Wenn wir die Diversifizierung als Garant einer sicheren Energieversorgung herbeiführen wollen, müssen wir neue Gasleitungen, Gasspeicheranlagen, LNG-Terminals sowie auch Zweigleitungen bauen. Der Bau der Gasleitung Nabucco würde eine Diversifizierung sowohl der Versorgungsquellen als auch der Transitrouten gewährleisten. Alternative Energieträger müssen künftig im Energiemix einen wichtigeren Bestandteil bilden, und auch die Rolle der Kernenergie muss neu bewertet werden.

Die Energieabhängigkeit der europäischen Verbraucher nimmt ständig zu. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Versorgungssicherheit und damit die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

 
  
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  Ján Hudacký (PPE-DE). – (SK) Ich möchte gern auf die Notwendigkeit einer verstärkten Liberalisierung des Energiemarkts eingehen. Wir müssen einräumen, dass die Mitgliedstaaten formell die einschlägigen Richtlinien zur Entbündelung der Energieerzeugung, -übertragung und –verteilung eingehalten und diese Richtlinien ordnungsgemäß umgesetzt haben. Dennoch konnte man auf ihren Energiemärkten keine wesentlichen Änderungen erkennen. Es gibt noch immer kein Wettbewerbsumfeld, und die derzeitigen Verantwortlichen behalten ihre Monopolstellung in Bezug auf die entbündelten Operationen in der Energiekette bei. Der Eintritt neuer Unternehmen in den Energiesektor wurde oft mit protektionistischen Bemühungen und übermäßiger staatlicher Regulierung verhindert, was einen negativen Einfluss auf die Energiepreise und auf die Kosten für Forschung und Entwicklung hatte. Ich rufe die Kommission auf, den Druck auf die Mitgliedstaaten beizubehalten, damit diese energischere Maßnahmen ergreifen, um das Wettbewerbsumfeld zu verbessern, administrative Barrieren zu beseitigen und somit die Öffnung der Energiemärkte zu erleichtern.

Ich möchte auf einen weiteren wichtigen Aspekt hinweisen, nämlich auf das übermäßige staatliche Eingreifen in die Tätigkeit der Regulierungsbehörden, insbesondere auf dem Gebiet der Preisregelung, wodurch die Liberalisierung des Energiesektors behindert wird. Die Regierungen mehrerer Mitgliedstaaten gefährden die Unabhängigkeit ihrer Regulierungsbehörden, indem sie einschlägige Gesetze ändern, um sie in die Lage zu versetzen, ministerielle Beamte mit dem offenkundigen Ziel zu ernennen, Druck auf die Preisregulierung auszuüben. Die Kommission muss daher die Harmonisierung des Rechtsrahmens beschleunigen, unter anderem auch die mögliche Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde, wodurch die unsinnige Einmischung in den unabhängigen Status nationaler Regulierungsbehörden effektiv ausgeschlossen würde.

 
  
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  David Martin (PSE). – (EN) Ich möchte meiner Kollegin Eluned Morgan zu einem ausgezeichneten Bericht gratulieren, der den Weg zu einer ‚grünen’ Energiepolitik für Europa weist. Vor allem unterstütze ich ihre Forderung nach einer radikalen Reform des Emissionshandels zur Schaffung einer Wirtschaft mit einem geringen Kohlenstoffausstoß, deren erklärtes Ziel in einer Reduzierung der Kohlenstoffemissionen in der EU von 30 % bis 2020 und von 60-80 % bis 2050 besteht. Mit Recht fordert sie eine verstärkte F&E auf dem Gebiet sauberer Energietechnologien sowie einen Durchbruch in der Energieeffizienz. Ich hoffe, dass den führenden Vertretern der EU, wenn sie im kommenden März zur Diskussion über die Energiepolitik zusammentreffen, ein Exemplar dieses Berichts vorliegt und sie seine Empfehlungen ernst nehmen.

 
  
  

VORSITZ: JOSEP BORRELL FONTELLES
Präsident

 

4. Nachruf
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Gestern Abend erhielten wir eine traurige Nachricht. Zum Ende des Tages erfuhren wir, dass Loyola de Palacio, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Ministerin in der spanischen Regierung, Listenführerin der Volkspartei bei den Wahlen von 1999, verstorben ist.

Während der letzten Monate ihres Lebens trotzte sie ihrer Krankheit mit einem Mut, der uns allen als Beispiel dienen sollte.

Loyola de Palacio, als Vizepräsidentin der Kommission für die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament zuständig und zuvor selbst Mitglied dieses Parlaments, war eine Frau, die freimütig ihren Standpunkt vertrat, eine zielstrebige und starke Verhandlungsführerin, die immer ihren Wertvorstellungen und den Werten Europas treu geblieben ist.

Loyola war eine unermüdliche Arbeiterin, die mit den Menschen in ihrem Umkreis einen aufrichtigen und offenen Umgang pflegte und die man wegen ihrer Entschlossenheit und ihrer direkten Sprache im Büro und auf den Gängen dieses Hauses zu schätzen wusste. Ich kann das sagen, weil ich viel Kontakt mit ihr hatte. Ich war Minister in der spanischen Regierung und sie war Oppositionsführerin. Wir stritten hart, aber unsere Argumente waren immer inhaltsvoll und wir hatten ein gutes menschliches Verhältnis.

Ihr Tod ist eine traurige Nachricht für alle von uns, die sie kannten. Ich möchte Ihnen sagen, dass meine Gefühle heute weit über die institutionellen und politischen hinausgehen. Bitte glauben Sie mir, wenn ich sage, dass sie auch persönlicher Art sind. Ich denke, wir alle, die sie kannten, beklagen ihren Tod. Überdies bin ich sicher, dass die Kommission meinen Worten noch etwas hinzufügen möchte.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Im Namen von José Manuel Barroso, dem Präsidenten unserer Kommission, sowie im Namen der Kommission und von Frau Grybauskaitė, die ebenfalls hier ist, möchte ich Ihnen für das ehrende Gedenken danken, das Sie Frau Loyola de Palacio erwiesen haben, und mich der Trauer des Parlaments anschließen.

Wie vielen Europäern geht mir die Nachricht von dem plötzlichen Tod von Frau Loyola de Palacio sehr zu Herzen. Alle, die sie kannten, haben ihre Energie und ihren Mut bis zum Schluss bewundert.

Als Frau mit Prinzipien und überzeugte Europäerin hat Frau Loyola de Palacio die Europäische Kommission mitgeprägt, deren Vizepräsidentin sie von 1999 bis 2004 war. Ihr Wirken war insbesondere darauf gerichtet, das Europa des Verkehrs und das Europa der Energie voranzubringen. Als Verantwortliche für die Beziehungen mit dem Europäischen Parlament hat sie es vermocht, eine vertrauensvolle und fruchtbare Zusammenarbeit mit diesem und mit allen MdEP zum Vorteil der Union herzustellen.

Bis zuletzt war sie rastlos im Dienste Europas tätig. So hat sie an meiner Seite weiterhin als Koordinatorin für die Realisierung der transeuropäischen Verkehrsnetze und deren Ausdehnung auf die Nachbarstaaten der Union gearbeitet.

Wie viele von Ihnen verliere ich in Frau Loyola de Palacio eine Freundin, von der ich stets zweckdienliche Ratschläge und rückhaltlose Unterstützung erhalten habe. Ich danke dem Parlament, dass es sich dieser Ehrung anschließt.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Zeiten eines schmerzlichen Verlusts rücken unsere Probleme und Meinungsverschiedenheiten in das richtige Licht. Zum Gedenken an unsere Kollegin bitte ich Sie um eine Schweigeminute.

(Beifall)

(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)

 

5. Unterzeichnung von Rechtsakten, die im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurden: siehe Protokoll

6. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmung.

 

6.1. vom Rat geändert – Haushaltsjahr 2007 (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  James Elles (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Wie alljährlich gibt es bei diesem umfangreichen Vorhaben wieder einige technische Berichtigungen, die hier vorgenommen werden müssen. Ich werde mich kurz fassen und denke, auch die Abstimmung wird, wie ich es gewohnt bin, rasch vonstatten gehen.

Erstens zu Änderung 328 in Linie 22 02 02 ‚Unterstützung für potenzielle Kandidatenländer beim Übergang und Institutionenaufbau’. Diese ist akzeptiert mit +2 Millionen Euro Verpflichtungen und Zahlungen. Die zwei Millionen werden aus Linie 19 05 01 ‚Zusammenarbeit mit Drittländern’ genommen. Damit ist Änderungsantrag 314 zu Linie 19 05 01 zurückgezogen.

Zweitens kommen 5 Millionen Euro an Verpflichtungen und Zahlungen zu Haushaltslinie 16 02 02 ‚Multimedia-Aktionen’ hinzu.

Drittens kommen 400 000 Euro an Verpflichtungen und Zahlungen zu Haushaltslinie 15 04 47 ‚Europäisches Jahr des interkulturellen Dialogs’ hinzu.

Bezüglich der freigegebenen Reservebeträge: Änderung 302 zu Haushaltslinie 16 03 02 – ‚Aktionen vor Ort’ – die Reserve wird aufgelöst. Änderungsantrag 251 über ‚Europäische Schulen’ – Linie 26 01 50 23; und schließlich Änderung 330 zu Linie 28 01 01 – ‚Ausgaben für Personal im aktiven Dienst des Politikbereichs ‚Audit’.

Was das EPSO angeht – Änderungsantrag 255 –, dieser wird ersetzt durch einen Antrag zur Kürzung der Reservebeträge auf 25 % der Zuweisungen zu den entsprechenden Haushaltslinien.

Um schließlich ein Problem zur Heranführungsbeihilfe zu berücksichtigen, das sich bei der Lesung im Rat ergab und das wir nicht rasch genug aufgreifen konnten, fordern wir die Kommission am Ende von Ziffer 25 der Entschließung auf, ‚im Laufe des Jahres 2007 eine Mittelübertragung vorzuschlagen oder einen Berichtigungshaushaltsplan vorzulegen, wenn die im Haushaltsplan 2007 vorgesehenen Beträge sich als nicht ausreichend erweisen’. Das betrifft die Haushaltslinie 05 05 01 01.

Ich empfehle, dass wir über diese speziellen Elemente abstimmen, die ich als technische Anpassungen vorgebracht habe.

 
  
  

(Das Parlament erhebt keine Einwände gegen die vom Berichterstatter vorgeschlagenen technischen Änderungen.)

 
  
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  Ulla-Maj Wideroos, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben den Haushalt 2007 in zweiter Lesung eingebracht. Es ist der erste Haushalt für die erweiterte EU mit ihren 27 Mitgliedstaaten. Gleichzeitig ist es der erste Haushalt im Rahmen der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013.

Ich kann mit Freude feststellen, dass der Konsens, der in den Verhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat am 21. November 2006 sowie abschließend bei der Trilogsitzung am 28. November erzielt worden ist, jetzt Eingang in den Haushalt 2007 gefunden hat. Ich stelle fest, dass es kleinere Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Interpretation der Klassifizierung der Ausgaben im Haushalt gibt, und ich möchte Sie daran erinnern, dass sich der Rat in dieser Hinsicht seine Rechte vorbehält. Der Rat kann der Obergrenze für die Ausgabensteigerung, wie sie im Ergebnis der zweiten Lesung des Parlaments vorgeschlagen wird, zustimmen.

Ich möchte jetzt dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Lewandowski, und den Berichterstattern, Herrn Elles und Herrn Grech, für den guten Geist der Zusammenarbeit danken, der das gesamte Haushaltsverfahren durchzogen hat.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass das Haushaltsverfahren 2007 in Übereinstimmung mit dem Vertrag und der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 abgewickelt wurde und dass gemäß Artikel 13 der Vereinbarung zwischen dem Rat und dem Parlament die ausdrückliche Übereinkunft über den maximalen Erhöhungssatz der nicht obligatorischen Ausgaben entsprechend der zweiten Lesung im Parlament dargelegt wurde. Das Haushaltsverfahren kann daher als erfolgreich abgeschlossen betrachtet werden. Der Haushalt ist endgültig gebilligt.

(Der Präsident des Parlaments bittet die Ratsvorsitzende, Ulla-Maj Wideroos, die Vertreterin der Kommission, Dalia Grybauskaite, den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Janusz Lewandowski, und die Berichterstatter, Herrn Elles und Herrn Grech, nach vorn. Der Präsident des Parlaments unterzeichnet sodann gemeinsam mit der Ratspräsidentin den Haushaltsplan.)

(Beifall)

 

6.2. Haushaltsverfahren 2007: zweite Lesung (Abstimmung)
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 

6.3. Verfahren zur vorherigen Prüfung und Beratung künftiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Verkehrs (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)

6.4. Abbau von Grenzkontrollen im Straßen- und Binnenschiffsverkehr (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)

6.5. Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an Eurostat (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)

6.6. Vorlage von Fangstatistiken betreffend den Fischfang im Nordostatlantik (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)

6.7. Gemeinschaftskriterien für Maßnahmen zur Tilgung und Überwachung bestimmter Tierseuchen (kodifizierte Fassung) (Abstimmung)

6.8. Luftverkehrsdienste: Abkommen EG-Paraguay (Abstimmung)

6.9. Forschung und Entwicklung im Bereich der intelligenten Fertigungssysteme (IMS): Abkommen EG/Australien, Kanada, Norwegen, Schweiz, Korea, Japan und USA (Abstimmung)

6.10. GMO für Zucker (befristete Umstrukturierungsregelung für die Zuckerindustrie infolge der Erweiterung) (Abstimmung)

6.11. Drogenprävention und -aufklärung (2007-2013) (Abstimmung)

6.12. Spezifisches Programm „Ziviljustiz“ (2007-2013) (Abstimmung)

6.13. Einrichtung des Europäischen Flüchtlingsfonds (2008-2013) (Abstimmung)

6.14. Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe (Abstimmung)

6.15. Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen (2007-2013) (Abstimmung)

6.16. Spezifisches Programm „Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten“ (2007-2013) (Abstimmung)
  

− Vor der Abstimmung:

 
  
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  Romano Maria La Russa (UEN), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen. Ich bedauere zutiefst den Beschluss, über die drei Rahmenprogramme für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum 2007-2013 im Schnellverfahren abstimmen zu lassen. Obwohl ich Verständnis für die dringende Notwendigkeit habe, die Berichte noch vor Jahresende anzunehmen, damit die Verfahren für die Mittelzuweisungen am 1. Januar 2007 beginnen können, bin ich der Auffassung, dass derart wichtige Programme zumindest eine Aussprache im Plenum verdient hätten.

Da mir zuvor nicht die Gelegenheit dazu geboten wurde, möchte ich nun die Möglichkeit nutzen, um all jenen, die über anderthalb Jahre mit mir zusammengearbeitet haben, zu danken: Ebenso wie meinem Team möchte ich meinen Kollegen für ihre Arbeit sowie den Bediensteten der Fraktionen und des Sekretariats für ihre Bemühungen meinen Dank aussprechen.

 

6.17. Mitgliederzahl der Ausschüsse (Abstimmung)

6.18. Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen (Abstimmung)

6.19. Führerschein (Neufassung) (Abstimmung)

6.20. Änderung von Artikel 81 GO: Durchführungsbestimmungen (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Richard Corbett (PSE). – (EN) Herr Präsident! Mit dieser Abstimmung werden unsere Verfahren dahingehend angepasst, dass die neuen Befugnisse des Europäischen Parlaments beim Komitologieverfahren voll zum Tragen kommen. Die Voraussetzungen für diese neuen Befugnisse wurden in diesem Jahr durch die von Herrn Daul und mir ausgehandelte interinstitutionelle Vereinbarung geschaffen. Danach kann das Parlament, wenn es der Kommission im Rahmen der im Komitologieverfahren angenommenen Rechtsvorschriften Durchführungsbefugnisse überträgt, daraufhin erlassene Durchführungsbefugnisse quasi-legislativer Art ablehnen. Dies ist die wichtigste Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments seit den Verträgen von Nizza und die wahrscheinlich einzige nennenswerte Erweiterung in dieser Wahlperiode. Durch diese neue Bestimmung können wir unsere neuen Befugnisse nutzen.

 

6.21. Änderung der Geschäftsordnung (Ausschüsse, Quästoren) (Abstimmung)

6.22. Einrichtung des Außengrenzenfonds (2007-2013) (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE), Berichterstatterin. (PL) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament mitteilen, dass uns während der Dreiergespräche über den Außengrenzenfonds von Kommission und Rat versichert wurde, dass von Mitteln aus diesem Fonds keine Waffen gekauft werden dürfen. Es wird also nicht möglich sein, den Fonds für Waffenkäufe zu nutzen.

Daher appelliere ich an das Hohe Haus, dem Kompromissänderungsantrag zuzustimmen, der im Text als gemeinsamer Vorschlag von LIBE und Kommission erwähnt wird.

 

6.23. Einrichtung des Europäischen Rückkehrfonds (2008-2013) (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE), Berichterstatterin. (PL) Herr Präsident! Ich darf Sie auf einen noch immer offenen kontroversen Punkt hinweisen, nämlich die in diesem Parlament von Anfang an erhobene Forderung, die Einrichtung eines Rückkehrfonds davon abhängig zu machen, dass bis Ende nächsten Jahres eine Rückkehr-Richtlinie angenommen wird.

Für das Parlament ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Rückkehrfonds mit einer Rückkehr-Richtlinie einhergeht, dabei konnte es sich jedoch nicht durchsetzen. Daher möchte ich den Rat darauf hinweisen, dass das Parlament gegebenenfalls von seinen Haushaltsbefugnissen Gebrauch machen könnte und im Haushaltsplan 2008 die Zahlungen an den Rückkehrfonds aussetzt, wenn keine Rückkehr-Richtlinie angenommen werden sollte. Deshalb ist diese Angelegenheit so wichtig.

Ich appelliere an das Hohe Haus, für den Rückkehrfonds zu stimmen, weil der Rat uns bereits sein Veto beim Integrationsfonds angedroht hat. Daher ersuche ich Sie nachdrücklich, in dieser Angelegenheit gemeinsam zu stimmen.

 
  
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  Ulla-Maj Wideroos, amtierende Ratspräsidentin. – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rat wird seine Anstrengungen in Richtung auf eine baldige Einigung über den Richtlinienvorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zu allgemeinen Standards und Verfahren in den Mitgliedstaaten für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger fortsetzen und dabei im engen Kontakt mit dem Europäischen Parlament bleiben.

Der Rat möchte unterstreichen, dass eine Einigung über diesen Vorschlag einer der Schwerpunkte ist, die der Rat und die Kommission in dem Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union festgelegt haben. Der Rat wird alles in seiner Macht Stehende tun, um dieses Ziel zu erreichen, und er erinnert alle an die Rolle des Europäischen Parlaments bei der Einigung über diesen Vorschlag.

 
  
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  Andris Piebalgs, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission wird auch weiterhin den Rat in allen entsprechenden Gremien dazu anhalten, den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückkehr illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger weiter voranzubringen sowie die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über diesen Vorschlag zu intensivieren, damit es bis Ende 2007 zu einer Einigung kommt.

Die Kommission verweist darauf, dass eine Einigung über diesen Vorschlag zu den Prioritäten im Aktionsplan des Rates und der Kommission zur Umsetzung des Haager Programms zur Stärkung der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der Europäischen Union zählt.

Die Europäische Kommission steht Gesprächen zur Verbesserung des Vorschlags aufgeschlossen gegenüber. Damit wird die Kommission jedoch weiterhin den Doppelcharakter der Richtlinie im Auge behalten: als wirksames Instrument der Politik zur Rückkehr illegal aufhältiger Personen sowie gleichzeitig als wirksames Schutzinstrument für die beteiligten Staatsangehörigen von Drittländern. Außerdem wird die Kommission die Einbindung der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Rückkehrpolitik, insbesondere dieser Richtlinie, als Schwerpunkt für die strategischen Leitlinien, für die Intervention des Rückkehrfonds im Zeitraum 2008-13 vorschlagen.

 

6.24. Kinderarzneimittel (Abstimmung)

6.25. Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Block 1:

 
  
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  Hans-Peter Mayer (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eine Zwei-Minuten-Rede angemeldet, aber ich brauche nicht so lange. Immerhin möchte ich zur Einführung des europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen einige Punkte ausdrücklich betonen. Zunächst ist wichtig, dass das Gesetz im Falle von Zweifeln in der deutschen Sprachversion auszulegen ist, da dies die durchgängige Arbeitssprache des Europäischen Parlaments war und auch Rat und Kommission sich in den vielen Trilogen ausschließlich hieran orientierten. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten alle Chancen dieses Verfahrens nutzen und sich daher der Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmittel bedienen. Die Mitgliedstaaten sollen Kommunikationsmittel wie Telefon, E-mail und Videokonferenzen zulassen und fördern.

Eine weitere wichtige Vereinfachung ist, dass die Übersetzung des Formblatts D von einer Person auszuführen ist, die zur Anfertigung von Übersetzungen in einem der Mitgliedstaaten befugt ist. Dies schließt teure Beglaubigungen und die Notwendigkeit einer Beurkundung, etwa durch einen Notar, ausdrücklich aus. Ich möchte betonen, dass bei allen Entscheidungen seitens des Gerichts innerhalb des Verfahrens für geringfügige Forderungen nie vergessen werden darf, dass es sich um ein kostengünstiges, schnelles, einfaches und bürgerfreundliches Verfahren handelt. Alles, was dem entgegensteht, widerspricht also dem Ziel dieser Verordnung.

Ich bitte daher alle Kolleginnen und Kollegen um Zustimmung für dieses europaweit identische neue und bürgerfreundliche zivilrechtliche Verfahren.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

6.26. Spezifisches Programm „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ (2007-2013) (Abstimmung)

6.27. Spezifisches Programm „Strafjustiz“ (2007-2013) (Abstimmung)

6.28. Spezifisches Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (2007-2013) (Abstimmung)

6.29. Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001) (Abstimmung)

6.30. Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) (Änderung des Beschlusses 2001/886/JI) (Abstimmung)

6.31. Unterstützungsinstrument im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 25:

 
  
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  Esko Seppänen (GUE/NGL), Berichterstatter. – (FI) Herr Präsident! Als diese Angelegenheit erörtert wurde, war die in dem Änderungsantrag vorgeschlagene Summe bereits überholt, und die korrekte Summe beträgt entsprechend der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau 524 Millionen Euro. Ich schlage daher vor, dies in dem Änderungsantrag zu korrigieren.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

6.32. Visa für das Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten (Abstimmung)

6.33. Sacharow-Preis (Abstimmung)
  

− Nach der Abstimmung:

 
  
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  Edward McMillan-Scott (PPE-DE). (EN) Herr Präsident! Ich habe diese Information zu spät erhalten, um sie der Entschließung beifügen zu können. Herr Gao Zhisheng, ein angesehener Menschenrechtsanwalt, der im August verhaftet wurde, ist in dieser Woche klammheimlich verurteilt und ins Gefängnis gesteckt worden. Ich bin mir sicher, dass das Hohe Haus seinem Bedauern über diese Nachricht gern Ausdruck verliehen hätte, die ein weiterer Beleg für das unverändert harte Vorgehen gegen Menschenrechtsaktivisten in China ist.

(Beifall)

 

6.34. Datenschutz im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit in Strafsachen (Abstimmung)

6.35. Europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch (Abstimmung)
  

Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 10:

 
  
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  Claude Turmes (Verts/ALE). (EN) Herr Präsident! In diesem Änderungsantrag wurde eine Wendung aus dem Originaltext gestrichen, die meiner Meinung nach sehr wichtig ist und von den Sozialdemokraten und Liberalen unterstützt wird. Sie lautet wie folgt: „die Rechtsvorschriften in Bezug auf die Wettbewerbspolitik verstärken“. Wir sollten das hinzufügen. Es ergibt dann mehr Sinn, für den ganzen Absatz zu stimmen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)

 

6.36. Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe (Abstimmung)
  

− Vor der Abstimmung über Ziffer 76:

 
  
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  Mechtild Rothe (PSE). – Herr Präsident! Wir möchten hier gerne eine kurze Ergänzung, und zwar in der Mitte des Absatzes, „als ein Teil des Energiepakets in 2007“.

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 
  
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

7. Stimmerklärungen
  

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union – Haushaltsjahr 2007 – in der vom Rat geänderten Fassung

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Wir möchten noch einmal unsere prinzipielle Sicht auf den EU-Haushalt zum Ausdruck bringen.

Nach Ansicht der Juniliste sollte der Haushalt der Union auf 1,00 Prozent des durchschnittlichen BNE der Mitgliedstaaten begrenzt werden. Darum haben wir gegen sämtliche vom Europäischen Parlament vorgeschlagene Erhöhungen gestimmt. Gleichzeitig begrüßt die Juniliste die wenigen Einsparungen, die entweder vom Haushaltsausschuss oder von einzelnen Abgeordneten als Änderungsanträge eingebracht wurden.

Es gibt mehrere unselige Haushaltslinien, aber besonders bedauert die Juniliste die umfassenden Beihilfen für die gemeinsame Agrarpolitik, den Kohäsionsfonds, die Fischereiindustrie sowie die Haushaltslinien, die Unterstützungen für verschiedene Arten von Informationskampagnen beinhalten.

Die Juniliste meint weiterhin, dass das ständige Pendeln des Europäischen Parlaments zwischen Straßburg und Brüssel aufhören muss und der Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie der Ausschuss der Regionen abgeschafft werden müssen.

Am 23. Oktober stellte der Europäische Rechnungshof zum dreizehnten Mal hintereinander fest, dass er nur für einen kleinen Teil des EU-Haushalts die richtige oder zweckgerechte Verwendung der Mittel garantieren kann. Wie ist dieser Wahnsinn nur möglich, dass Jahr für Jahr finanzielle Mittel veranschlagt werden, von denen nur für einen kleinen Teil garantiert werden kann, dass er für den ausgewiesenen Zweck verwendet wird?

 
  
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  Jens Holm, Kartika Tamara Liotard, Erik Meijer and Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Wir können diesem Haushalt aus mehreren Gründen nicht zustimmen. Zunächst aus Protest, denn der Rechnungshof hat vor einigen Monaten dem EU-Haushalt abermals seine Zustimmung verweigert. Da die EU Betrug und Ineffizienz nicht wirksam bekämpfen kann, sollte sie ihren Haushalt nicht aufstocken. Zweitens vertreten wir die Auffassung, dass mit diesem Haushalt die falschen politischen Ziele verfolgt werden; so wird zum Beispiel zu großes Gewicht auf industrielle Landwirtschaft sowie Außenpolitik und Militärprojekte gelegt, während die Umwelt und soziale Projekte zu kurz kommen. Und schließlich werden einige politische Maßnahmen, die schlichte Verschwendung sind, in diesem Haushalt nicht angemessen korrigiert, wie zum Beispiel die Massensubventionierung der Zerstörung von Weinanbauflächen und die Weiterführung der Subventionen für den Tabakanbau.

 
  
  

Bericht Elles / Grech (A6-0451/2006)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Herr Präsident! Ich habe für den Haushalt der Europäischen Union für das Jahr 2007 gestimmt. James Elles, der Haushaltsberichterstatter des Europäischen Parlaments, ein Vertreter des Vereinigten Königreichs, hat zweifellos seine eigene Sicht auf die Bildung des Haushalts der Europäischen Union und die Zuweisung von Haushaltsmitteln. Ich denke, das liegt im Wesentlichen daran, dass er sich um einen innovativen Ansatz für den Haushalt 2007 und um Anwendung des Kosten-Nutzen-Prinzips bemüht hat. Ich freue mich über den erzielten Kompromiss hinsichtlich der Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union, der Anwendung des Flexibilitätsinstruments, der Verteidigung der Außengrenzen der Europäischen Union und der Finanzierung von Programmen des lebenslangen Lernens. Ich bin froh darüber, dass wir in das erste Jahr der neuen Finanziellen Vorausschau mit einem bestätigten Haushalt für die Europäische Union gehen.

 
  
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  Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament – Herr Rasmussen, Frau Thomsen, Frau Schaldemose, Herr Jørgensen und Herr Christensen – haben gegen den von Herrn Tomczak und Herrn Bonde von der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie eingereichten Änderungsantrag 1 gestimmt.

Nach Auffassung unserer Delegation ist der Änderungsantrag nicht mit den derzeitigen Verordnungen kompatibel, weshalb wir uns gezwungen fühlten, gegen ihn zu stimmen.

Dennoch möchte die Delegation betonen, dass sie für eine schrittweise allgemeine Kürzung der Agrarhilfe ohne die Möglichkeit differenzierter Behandlung verschiedener Mitgliedstaaten eintritt.

Die dänischen Mitglieder der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament – Herr Rasmussen, Frau Thomsen, Frau Schaldemose, Herr Jørgensen und Herr Christensen – haben gegen den von Herrn Tomczak und Herrn Bonde von der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie eingereichten Änderungsantrag 2 gestimmt.

Nach Auffassung unserer Delegation ist der Änderungsantrag nicht mit den derzeitigen Verordnungen kompatibel, weshalb wir uns gezwungen fühlten, gegen ihn zu stimmen.

Nichtsdestotrotz besteht nach Ansicht der dänischen Mitglieder der PSE-Fraktion die Notwendigkeit einer Reform der Reisekostenregelungen. Die Reisekosten sollten künftig entsprechend den tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden. An dieser Stelle möchte die Delegation auf ihre Arbeit an dem neuen Statut für die Arbeit des Europäischen Parlaments verweisen, das 2009 in Kraft treten wird. In diesem Zusammenhang gibt die Delegation ihrer Genugtuung darüber Ausdruck, dass mit dem neuen Statut neue Regelungen gelten werden, denen zufolge Reisekosten ab 2009 in der Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten erstattet werden.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit Blick auf den Haushaltsentwurf 2007 könnte man sagen, die Geschichte wiederholt sich, doch nach dem, was geschehen ist, gibt dieser Haushalt, was seine Bedeutung angeht, dieses Mal Anlass zu noch größerer Sorge.

Nach der ‚Kritik’ des Parlaments an der von Kommission und Rat vorgeschlagenen Haushaltsobergrenze hat es soeben einen Haushalt gebilligt, in dem sich die Zahlungsermächtigungen auf 0,99 % des BIP der Gemeinschaft belaufen; das ist weniger als die erst vor einem Jahr in der Finanziellen Vorausschau für 2007 vereinbarten 1,06 % – eine Kürzung um etwa 8 Milliarden Euro.

In Anbetracht dessen, dass 2007 das erste Jahr mit 27 EU-Mitgliedstaaten ist – ein Jahr, das die Messlatte für künftige Haushalte vorgeben wird –, hat das Parlament einen Haushalt angenommen, dessen Mittel erheblich geringer ausfallen, als für einen wirksamen wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt benötigt werden, einen Haushalt, dessen Prioritäten bei weitem keine angemessene Reaktion auf dieses Problem darstellen. Ja, das Gegenteil ist der Fall. Die Kürzung der so genannten finanziellen Entschädigung für Portugal ist der Beweis.

Es handelt sich um einen Haushalt, der – um nur einige Beispiele zu nennen – auf die Unterstützung der Umsetzung der in der Strategie von Lissabon enthaltenen neoliberalen Maßnahmen, wie die Liberalisierung des Arbeitsmarkts und des Binnenmarkts sowie auf die Finanzierung des Großkapitals gerichtet ist, der abzielt auf die Förderung der Abwrackung vieler Fischereifahrzeuge, auf die schrittweise Vernichtung der bäuerlichen Familienbetriebe und auf die Förderung der Militarisierung der Europäischen Union und des Interventionismus seitens der EU.

Daher unsere Ablehnung.

 
  
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  Anne E. Jensen and Karin Riis-Jørgensen (ALDE), schriftlich. (DA) Die Europaabgeordneten der Dänischen Liberalen Partei haben gegen die von Herrn Tomczak und Herrn Bonde von der Fraktion Unabhängigkeit und Demokratie eingereichten Änderungsanträge 1 und 2 gestimmt.

Die Dänische Liberale Partei ist für die Reform der Agrarhilfe, hält das jedoch nicht für den richtigen Weg zu Erreichung solch einer Reform, ist auch nicht der Ansicht, dass der Jahreshaushalt die Gelegenheit ist, den Wunsch nach Vorschlägen in dieser Richtung zu äußern. Herr Bondes Vorschlag dürfte als schlecht durchdacht angesehen werden.

Die Dänische Liberale Partei ist auch für die Reform der Reisevergütung in dem Sinne, dass vernünftige und notwendige Reisekosten erstattet werden. Das wurde jedoch bereits im Rahmen des neuen Abgeordnetenstatuts beschlossen, das ab 2009 in Kraft tritt. Herr Bondes Vorschlag widerspricht dem zurzeit gültigen Statut und dürfte daher als schlecht durchdacht bezeichnet werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu einem Paket, das im Hohen Hause eine große Mehrheit gefunden hat. In meinen 22 Jahren als Abgeordneter war dies die kürzeste Haushaltsabstimmung, die ich je erlebt habe. Ich bedauere, dass das Parlament einer Reihe von Kürzungen zugestimmt hat, um im Rahmen der Budgetgrenzen zu bleiben. Insbesondere betrachte ich die Mittelkürzung für „Aid for Trade“ als äußerst fatal. Dies ist eine äußerst wichtige Haushaltslinie, die den Entwicklungsländern hilft, Anschluss an den Welthandel zu halten.

 
  
  

Bericht Daul (A6-0412/2006)

 
  
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  Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. (DA) Es ist zutiefst ungerecht, dass neue Mitgliedstaaten dadurch diskriminiert werden, dass ihnen nicht dieselbe Beihilfe gewährt wird wie den alten Mitgliedstaaten. Trotzdem habe ich für Übergangslösungen gestimmt, denn wenn diese nicht angenommen werden, könnte es dazu führen, dass Bulgarien und Rumänien nichts bekommen.

Im Allgemeinen bin ich gegen die Agrarhilfe, die meiner Ansicht nach auslaufen sollte. Stattdessen wäre ich eher für eine Kürzung der Beihilfen an die alten Mitgliedstaaten, sodass die gleichen Bedingungen für alle gelten. Solch eine Kürzung würde von oben anfangen, mit 40 000 Euro als Obergrenze pro Rechtseinheit, wie ich in meinem Änderungsantrag zum Haushalt vorgeschlagen habe.

 
  
  

Bericht Segelström (A6-0452/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Diese Berichte enthalten zahlreiche populistische Vorschläge, die eines der grundlegendsten Prinzipien eines Rechtsstaats, das Selbstbestimmungsrecht in Bezug auf das Strafrecht, angreifen. So werden u. a. ein „echter europäischer Richter“ und „echtes europäisches Strafrecht“ gefordert. Das Ziel dieser Vorschläge ist überdeutlich. Es soll ein EU-Superstaat geschaffen werden, und die Vorschläge stellen einen entscheidenden Schritt in diese Richtung dar. Das ist völlig inakzeptabel.

Die Juniliste verteidigt die Souveränität der Nationalstaaten in Rechtsfragen. Die EU-Zusammenarbeit muss auf die Schaffung eines funktionierenden Binnenmarktes sowie auf grenzüberschreitende Umweltfragen beschränkt werden. Auf keinen Fall darf die Europäische Union ein harmonisiertes Rechtssystem besitzen.

Somit haben wir bei der heutigen Abstimmung gegen diese Berichte gestimmt.

 
  
  

Bericht Kudrycka (A6-0437/2006)

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich. – (FR) Ich finde, der Bericht von Herrn Langen für eine Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe beschreibt sämtliche Vor- und Nachteile der Nutzung von erneuerbaren Energien sehr treffend.

Ich möchte allerdings auf einige Änderungsanträge verweisen, die im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingebracht, aber nicht angenommen wurden.

Zunächst müssen, auch wenn die erneuerbaren Energien zur Verringerung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union beitragen können, zeitgleich umfassendere Überlegungen über unseren Energieverbrauch und somit über unsere Lebens- und Produktionsweisen angestellt werden, um sinnvoller, vor allem aber weniger zu verbrauchen.

Weiterhin darf kein intensiver und rücksichtslos auf höchste Erträge gerichteter Anbau der Träger von erneuerbaren Energien erfolgen, der unheilvolle ökologische, wirtschaftliche und soziale Folgen hätte und nicht mit der europäischen Strategie für nachhaltige Entwicklung im Einklang stünde.

Die Hauptfunktion der Landwirtschaft muss weiterhin in der Erzeugung von Nahrungsmitteln bestehen. Die Waldressourcen müssen auf vernünftige Weise genutzt werden. Bei der Erzeugung von Biomasse muss die Kraft-Wärme-Koppelung die Regel sein.

Des Weiteren müssen örtliche Versorgungs-, Verteilungs- und Vertriebswege für land- und forstwirtschaftliche Rohstoffe auf der Ebene der örtlichen Märkte organisiert und verbessert werden, um zu lange Transportwege zu vermeiden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Ausmaß illegaler Einwanderung in die EU darf uns nicht blind machen gegenüber der wichtigen Flüchtlingsfrage, insbesondere der Frage der politischen Flüchtlinge. Das Recht auf Asyl stellt in jeder Gesellschaft, deren Anliegen der Schutz von Demokratie, Menschenwürde und Menschenrechten ist, in erster Linie einen Grundwert dar. Es ist auch Ausdruck des Geistes der Solidarität in der jeweiligen Gemeinschaft. Weil wir Vorbild beim Schutz der Menschenwürde sein sollten und weil, wenn es um Werte geht, bloße Worte nicht reichen, müssen diejenigen, die der Verfolgung, der Folter, dem Krieg und den Menschenrechtsverletzungen entrinnen, wissen, dass sie hier in Europa entsprechend willkommen sind, wenn es uns möglich ist, sie zu empfangen, und damit wir für die Aufgabe gerüstet sind, ist dieser Fonds notwendig und höchst wünschenswert.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich freue mich sehr, die Einrichtung dieses Flüchtlingsfonds unterstützen zu können. Allzu oft wird das Thema Flüchtlinge ignoriert und findet sich am Ende der Prioritätenliste der Mitgliedstaaten wieder, daher ist es nur richtig, dass im Falle eines Versagens der Mitgliedstaaten die Union einschreiten und sicherstellen kann, dass unsere Standards gewahrt bleiben. Dieser Bericht bringt uns einem einheitlichen System näher, und deshalb stimme ich gern dafür.

 
  
  

Bericht Le Rachinel (A6-0417/2006)

 
  
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  Richard Corbett (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze die Maßnahmen für die Ausstattung mit Doppelhüllen, die zur Verringerung der Meersverschmutzung durch Öltanker beitragen sollten, was besonders für die Küste vor Yorkshire und die Humber-Mündung von großer Bedeutung ist.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Abordnung der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament hat bei der Abstimmung im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr am 22. November 2006 sowie in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 14. Dezember 2006 für den Vorschlag zur Änderung von Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 417/2002 gestimmt, um zu gewährleisten, dass Schweröle ausschließlich in Doppelhüllen-Öltankschiffen befördert werden.

Die Kommunistische Partei Griechenlands kämpft seit langem gemeinsam mit den Seeleuten und den Arbeitnehmern generell gegen die volksfeindliche Politik der EU und der Regierungen der Mitgliedstaaten sowie gegen die Reeder und das Kapital. Sie setzt sich dafür ein, dass strenge Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheitsvorschriften für Tankschiffe sowie für alle Schiffskategorien generell zu stärken und auf diese Weise sowohl das Leben der Seeleute als auch die Umwelt zu schützen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Sicherheit auf See ist von äußerster Wichtigkeit für die EU, um Unfälle wie den der Prestige sowie die sozioökonomischen und Umweltfolgen solcher Unfälle und weitere Tragödien, die der Nachhaltigkeit unserer Meeresgewässer und unserer Territorien schaden, zu verhindern.

Die im Bericht Le Rachinel vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein unerlässlicher Schritt zur Sicherung eindeutiger, konsequenter und stabiler Bestimmungen der Gemeinschaft.

Der Sektor Öltanker beispielsweise verlangt einen äußerst stabilen und klaren Gesetzes- und Rechtsrahmen, ohne den die Effektivität und die Transparenz der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen im Seeverkehr nicht gewährleistet und aufrecht erhalten werden können. Wenngleich die Mitgliedstaaten das Verbot von Einhüllen-Öltankschiffen, die beim Einlaufen in Gemeinschaftshäfen Schwerölerzeugnisse transportieren, in der Praxis bereits befolgen und anwenden, wird dieser Änderungsvorschlag zur Verordnung als dringend erforderliche Klarstellung und Bekräftigung des Textes dienen.

Nach gründlicher Analyse der sozioökonomischen Folgen dieser Maßnahme ist es klar, dass es eine vernünftige Maßnahme ist und dass wir auch weiterhin die Gemeinschaftsmaßnahme in Einklang mit dem Ziel der Sicherung maximaler Sicherheit unserer Seefahrzeuge, unserer Häfen und unserer Territorien bringen müssen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Dieses Maßnahmenpaket zu Doppelhüllentankschiffen ist schon seit langem in Vorbereitung, daher bin ich sehr froh, es heute unterstützen zu können. Wir haben in Schottland erlebt, welche Folgen die Havarie des Öltankers „Braer“ für die Shetland-Inseln hatte, und wir müssen alles in unserer Macht Stehende tun, um die Sicherheit unserer europäischen Meeresumgebung und unserer Küsten zu gewährleisten. Die EU muss diesen international operierenden Betreibern hohe Standards auferlegen, und der Bericht bringt uns in diese Richtung.

 
  
  

Bericht Kudrycka (A6-0419/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) So wie dieser Fonds angelegt ist, wird er dazu dienen, die beschleunigte Vergemeinschaftung der europäischen Gesellschaften zu finanzieren. Es handelt sich um eine Art unsinnige „Stadtpolitik“ auf der Ebene der Mitgliedstaaten.

In meinem Land kennen wir bereits die Auswirkungen dieser auf die absolute Achtung der kulturellen Besonderheiten der eingewanderten Bevölkerungsgruppen gerichteten Politik. Es werden beträchtliche, nicht rückzahlbare Summen in Maßnahmen gepumpt, die für Menschen bestimmt sind, die nicht den Willen haben, sich zu integrieren, aber soziale, wirtschaftliche und politische Rechte einfordern, die Inländern vorbehalten sein sollten. Die Folgen sind Bildung von Ghettos, interethnische Auseinandersetzungen, antifranzösischer Aufruhr, Verwüstung von öffentlichen Einrichtungen, zuweilen mit Toten, der rasante Anstieg des Islamismus.

Doch da die jedem Staat zugewiesenen Mittel von der Zahl der von ihm aufgenommenen Migranten abhängen, hat dieser Fonds letztlich vielleicht doch noch einen Nutzen: uns nämlich endlich in die Lage zu versetzen, die wahren Zahlen über die Immigration zu erfahren. Denn die ständig frisierten offiziellen Zahlen schwanken zwischen 17 und 40 Millionen Drittstaatsangehörigen, die auf dem Unionsgebiet leben.

Indem den europäischen Völkern somit das Ausmaß des Problems bewusst wird, werden sie vielleicht aufwachen, ehe es zu spät ist!

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Eine der wichtigsten Fragen bei der Einwanderungspolitik ist die der Integration. Die Fähigkeit zur Integration von Einwanderern und die Fähigkeit von Einwanderern, sich zu integrieren, ist der Hauptfaktor – oder zumindest einer der Hauptfaktoren – bei der Überwindung potenzieller Konflikte und Spannungen zwischen unterschiedlichen Gemeinschaften, was ein hochaktuelles Problem darstellt.

Wie ich bei verschiedenen Gelegenheiten sagte, sollte man, wenn es um Einwanderung geht, zuallererst feststellen, dass das Gastland durch die Aufnahme von Männern und Frauen, die auf der Suche nach einem besseren Leben schreckliche Qualen erleiden mussten, viel gewinnt. Es sind Menschen, die unsere Gemeinschaften bereichern. Diese Tatsache anzuerkennen, heißt jedoch nicht, die andere Seite der Medaille, nämlich die mit der Integration verbundenen Schwierigkeiten, übersehen zu dürfen. In dieser Frage kann dieser Fonds eine äußerst wichtige Rolle durch die Finanzierung von Programmen zur Erleichterung und Förderung der Integration spielen. Alles wird natürlich davon abhängen, wie man seine Verwendung politisch untersetzt. Das jedoch ist vor allem eine Sache, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt.

 
  
  

Bericht La Russa (A6-0390/2006)

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Bericht des Ausschusses über das Programm zur Finanzierung der Prävention, Abwehrbereitschaft und Folgenbewältigung im Zusammenhang mit Terrorakten geht sogar noch weiter als der Beschlussvorschlag der Kommission, indem er zu den Zielen des Programms den Schutz kritischer Infrastrukturen und der „Kontinuität des staatlichen Handelns“ hinzufügt. Das heißt, in dem Bericht wird das Programm dem überarbeiteten EU-Aktionsprogramm zum Terrorismus untergeordnet, dessen Ziel darin besteht, in den Mitgliedstaaten der EU „gewalttätige Radikalisierung“ zu verhindern und kritische Infrastrukturen zu schützen. Auf der Grundlage dieses Programms fallen ideologische Auffassungen, Standpunkte und Ansichten, die das „Allerheiligste“ der kapitalistischen Barbarei, der Ausbeutung und ihrer politischen Systeme in Frage stellen, unter den Begriff „Terrorismus“, während Errungenschaften und traditionelle Aktivitäten der massiven Volksbewegung, wie die symbolische Besetzung von Gebäuden bzw. Straßen, die nach Auffassung des Staates möglicherweise „kritische Infrastrukturen“ bzw. das reibungslose Funktionieren der öffentlichen Dienstleisten gefährden, potenziell auch als „Terrorakte“ bezeichnet werden können.

Die Programme und Maßnahmen des europäischen Kapitals und seiner politischen Sprachrohre, die sich gegen die Rechte und Freiheiten der Völker und die Aktivitäten der Volksbewegungen richten, sind Ausdruck ihrer Angst. Sie sind nicht so allmächtig, wie sie behaupten. Unbesiegbar sind allein die Völker, wenn sie sich entschließen, zum Gegenangriff überzugehen und ihre Rechte einzufordern.

 
  
  

Bericht Gröner (A6-0455/2006)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Prinzipien der Nichtdiskriminierung und der Gleichheit der Geschlechter sind demokratische Eckpfeiler der Europäischen Union. Es ist daher natürlich, dass die Europäische Union die Errichtung institutioneller Mechanismen wie das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen anstreben sollte, um die Gleichstellung der Geschlechter wirksamer zu fördern. Darum habe ich auch in der zweiten Lesung für diesen Bericht gestimmt.

Wir begrüßen die Entscheidung der Kommission, in einem neuen Mitgliedstaat ein Institut für Gleichstellungsfragen einzurichten, da vor allem die neuen Mitgliedstaaten in der Frage der Gleichheit der Geschlechter hinter den alten fünfzehn Staaten zurückfallen. Ich bin hocherfreut über den Ratsbeschluss vom Dezember, das Institut in Litauen anzusiedeln, muss aber gestehen, etwas enttäuscht zu sein, dass es die Slowakei, ein Land, das in der Statistik zur Gleichstellung der Geschlechter recht weit unten rangiert, nicht geschafft hat, den Rat für sich einzunehmen, trotz des Vorteils der zentralen geografischen Lage. Ich bin überzeugt, dass meine Kolleginnen Záborská, Bauer, Belohorská und ich selbst durch unser Intervenieren und die aktive Werbung für die Slowakei im Europäischen Parlament wesentlich zu den Bemühungen beigetragen haben, das Institut in Bratislava einzurichten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das haben Frauenorganisationen seit langem gefordert; das Parlament hat diese Forderung unterstützt, aber es zu erreichen war ein harter Prozess. Endlich hat das Parlament, einem Vorschlag der Kommission zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen folgend, am 14. März 2006 seinen Standpunkt mit 50 Änderungen zu dem am 8. März 2006 veröffentlichten Vorschlag der Kommission angenommen. In der Zwischenzeit hat der Rat am 21. September 2006 seinen Gemeinsamen Standpunkt mit 35 vom Parlament vorgelegten Änderungsanträgen verabschiedet.

Angesichts der Notwendigkeit, das Institut im Jahr 2007 in Gang zu bringen, wurden Änderungen mit Blick auf eine rasche Einigung in zweiter Lesung ausgehandelt. Das war der Kompromiss, zu dem wir unsere Einwilligung gaben und der 13 Änderungen zur Gemeinsamen Stellungnahme umfasst.

Unter anderem sieht diese Vereinbarung die Abschaffung des in der Gemeinsamen Stellungnahme vorgeschlagenen Büros und die Wiedereinführung des Expertenforums vor, eines Forums, das aus Sachverständigen für Gleichstellungsfragen besteht, und das ist etwas, was sowohl die Kommission als auch das Parlament wollen.

Der Rat hat seine Position überdacht und der Ersetzung des Büros durch ein Expertenforum, das aus einem Vertreter jedes Mitgliedstaats, zwei vom Parlament benannten Mitgliedern und drei Vertretern der Sozialpartner besteht, zugestimmt.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich möchte Frau Gröner und Frau Sartori zu ihrem zur rechten Zeit kommenden Bericht über die Empfehlung für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, dem ich meine volle Unterstützung gebe, beglückwünschen. Insbesondere begrüße ich den Gedanken der Ersetzung des Büros durch ein Expertenforum als Bestandteil der Struktur des Instituts.

Die allen Institutionen gemeinsame Zielsetzung, so rasch wie möglich, also 2007, das Institut arbeitsfähig zu machen, hieß, dass alle zur Erreichung dieses Ziels zusammenarbeiteten. Die Schnelligkeit und die Art und Weise, in der dieser gesamte Prozess ablief, sind lobenswert.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht zur Errichtung eines Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen gestimmt. Nach der Machbarkeitsstudie der Kommission hätte ein solches Institut eine klare Aufgabe. Die vorgeschlagene Agentur wäre klein und würde über etwa 10 Mitarbeiter verfügen. Allgemeines Ziel des Institutes wird es sein, die Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere die Kommission, und die Behörden der Mitgliedstaaten beim Kampf gegen die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, bei der Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und bei der Sensibilisierung der EU-Bürger für Gleichstellungsfragen zu unterstützen.

 
  
  

Bericht Grosch (A6-0414/2006)

 
  
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  James Hugh Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe heute gegen den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zum vorgeschlagenen Paket für ein europäisches Führerscheinsystem gestimmt. Nationale verkehrspolitische Themen gehen nur die einzelnen Staaten etwas an, also sollte jeder Mitgliedstaat seine eigenen Vorschriften und Kriterien zu Führerscheinen festlegen dürfen. Dieser bürokratielastige und mit Regeln überfrachtete Vorschlag erscheint mir denkbar ungeeignet, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Daher betrachte ich ihn als einen weiteren unnötigen und ungerechtfertigten Rechtsakt.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Verkehrssicherheit ist eine äußerst wichtige grenzüberschreitende Frage. Die EU-Richtlinie über den Führerschein könnte somit einen konkreten Mehrwert bedeuten. Wie üblich versuchen jedoch die Kommission und das Europäische Parlament in ihrem Regulierungseifer die Vorschriften der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet im Detail zu steuern.

Unserer Ansicht nach sollten das Subsidiaritäts- und das Herkunftslandprinzip voll und ganz angewandt werden. Das geschieht im vorliegenden Bericht aber nicht, was z. B. die detaillierten Vorschläge zu Führerscheinbestimmungen für Motorräder und Mopeds beweisen. Wir glauben an das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung und haben daher vollstes Vertrauen, dass die Mitgliedstaaten in der Lage sind, kluge und wohl überlegte Beschlüsse zu fassen. Eine Harmonisierung der Führerscheinbestimmungen kann ohne einen detaillierten Vorschlag für eine Richtlinie wie der vorliegenden Richtlinie über den Führerschein erfolgen. Wir haben somit für Änderungsantrag 6 gestimmt, der eine Ablehnung des gemeinsamen Standpunkts empfiehlt, mit der Begründung, dass dieser zu regulativ ist, ohne die Verkehrssicherheit zu verbessern.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für die Annahme des Europäischen Führerscheins, da diese Neuordnung für mich einen großen Fortschritt darstellt. Mit der neuen Führerscheinrichtlinie kommt es zu mehr Sicherheit und weniger Kriminalität im Umgang mit dem Führerschein, da die Möglichkeit des so genannten Führerscheintourismus deutlich sinkt. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang der Aufbau einer Datenbank für Verkehrssünder, denen in ihren Heimatländern die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Somit kann klar verhindert werden, dass Alkoholsünder sich ihren Führerschein einfach im Ausland neu machen lassen.

Als zu lang empfinde ich jedoch die Frist von 26 Jahren, nach der spätestens alle heute gültigen Führerscheine aus dem Verkehr gezogen werden müssen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für den Bericht Grosch gestimmt, der auf die Erneuerung der Führerscheinrichtlinie abzielt, um alle Vorschriften über Führerscheine in einem Dokument zu vereinen und sie somit für die Bürger transparenter und zugänglicher zu machen. Wenn diese Vorschläge in Recht umgesetzt werden, dann sollten sie dem Führerscheintourismus ein Ende bereiten, bei dem Personen, denen in einem Mitgliedstaat der Führerschein entzogen wurde, in einem anderen Mitgliedstaat einen neuen erwerben können. Mir ist bewusst, dass vielen Motorradfahrern das Mindestalter von 24 Jahren für den Zugang zu leistungsstärkeren Maschinen nicht passt. Ich hoffe, es wird ein Kompromiss gefunden, der ihnen beim Nachweis ausreichender Erfahrung einen Zugang ermöglicht, denn damit wird die Sicherheit auch weiterhin großgeschrieben.

 
  
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  Seán Ó Neachtain (UEN), schriftlich. (EN) Ich begrüße diese Richtlinie, die an die Stelle von mehr als 110 unterschiedlichen Führerscheinmodellen treten wird, die gegenwärtig in der EU kursieren. Ich denke, dass diese neue, EU-weit einzig gültige Lizenz im Kreditkartenformat auch die Bekämpfung des Führerscheintourismus spürbar erleichtern wird. Unter dem Strich bedeutet das Ganze, dass Mitgliedstaaten wie Irland einem Antragsteller die Ausstellung eines EU-Führerscheins verweigern können, wenn dessen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat an Auflagen geknüpft, zeitweise oder dauerhaft entzogen wurde.

Außerdem unterstütze ich den im Bericht angestrebten Aspekt zur Straßenverkehrssicherheit, mit dem eine theoretische Prüfung für Mopeds ab 2013 vorgeschrieben werden soll. Ferner wird mit dem Grundsatz des „stufenweisen Zugangs“ gewährleistet, dass Fahrer erst auf kleineren Motorrädern Erfahrungen sammeln müssen, ehe sie auf größere Maschinen umsteigen können.

Ich habe stets darauf verwiesen, dass bei bestimmten Fragen der Austausch bewährter Methoden und die Festlegung von EU-weiten Normen oft zu positiven Ergebnissen führen können. In dieser Hinsicht glaube ich, dass die Festlegung solcher Normen zu den Grundqualifikationen und Weiterbildungsprogrammen für Fahrprüfer eine positive Entwicklung darstellt.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Im Jahr 2032 werden unsere Enkel alle die gleichen Führerscheine haben: Ein einheitlicher Führerschein für alle Europäer in Form einer Kreditkarte, die driving licence made in USA: Dies ist eine Garantie für höhere Sicherheit und ein konkretes Signal der europäischen Identifikation. Bedauerlich finde ich, dass wir noch 26 Jahre warten müssen, bis die Harmonisierung erreicht ist. Doch wie dem auch sei, die ersten Führerscheine werden ab 2012 ausgegeben.

Es war höchste Zeit. Gegenwärtig bestehen 110 verschiedene Führerscheine in der Europäischen Union! Damit wird Unübersichtlichkeit geschaffen, die für weniger ehrliche Leute günstig ist und den Straßenverkehr gefährlicher macht als notwendig. Mit der Harmonisierung der einzelstaatlichen Vorschriften wird der „Führerscheintourismus“ bekämpft, d. h. die Möglichkeit für Europäer, denen der Führerschein in ihrem Heimatland aufgrund eines ernsthaften Vergehens entzogen wurde, sich in einem anderen Unionsland einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.

Auch die Vorschriften für die Ausbildung der Prüfer werden harmonisiert. Damit wird die Qualität der Ausbildung in der gesamten Union gesichert.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich befürworte diesen Bericht, wenn auch mit einigen Vorbehalten. So bin ich nicht der Ansicht, dass Führerscheinnachweise auf europäischer Ebene behandelt werden müssen, wenn eine angemessene Anerkennung der Standards durch andere EU-Mitglieder sichergestellt ist. Ich zweifle zwar die Bedenken der antieuropäischen Rechten an, wonach dieses Paket ein Hintertürchen für die Einführung von Personalausweisen öffnet, doch kann ich mich dem Gedanken nicht ganz verschließen, dass dieses Paket ein Bedürfnis erfüllt, das in der Praxis gar nicht besteht.

 
  
  

Bericht Corbett (A6-0415/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Mein Kollege Richard Corbett ist zweifellos der führende Fachmann unseres Parlaments in Verfassungsfragen. Ich begrüße diesen neuesten Bericht, der die Geschäftsordnung mit der neuen Komitologieregelung in Einklang bringt. Man kann dies zwar als technische Frage sehen, es ist jedoch faktisch eine sehr politische Angelegenheit, da die Art und Weise, wie wir unsere Rechtsvorschriften annehmen, unmittelbare Folgen für unsere Möglichkeiten zur Einflussnahme auf das EU-Recht hat. Richard hat stets einen höchstmöglichen Einfluss des Parlaments angestrebt.

 
  
  

Bericht Leinen (A6-0464/2006)

 
  
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  Richard Corbett (PSE). (EN) Herr Präsident! Ihnen wird nicht entgangen sein, dass dieser Bericht, diese Änderung unserer Geschäftsordnung, mit einer Mehrheit von lediglich sieben Stimmen angenommen wurde. Das war sehr knapp. Ich denke, daran lässt sich die Meinung vieler Abgeordneter ablesen, dass dies eine Änderung darstellt, die für unsere Geschäftsordnung nicht zwingend notwendig war und vor allem nur eine zeitweilige Wirkung hat – es gibt eine Verfallsklausel und sie läuft zum Ende dieser Legislaturperiode aus –, um die derzeit besonders schwierige Situation zu überbrücken. Ich denke, die Lektion aus dieser knappen Abstimmung lautet, dass jegliche Versuche am Ende dieser Wahlperiode zur Verlängerung der Möglichkeit, einen vierten Vizepräsidenten für jeden Ausschuss und einen sechsten Quästoren zu ernennen, zum Scheitern verurteilt wären, und ich würde davon abraten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen den Bericht Leinen zur Änderung der Geschäftsordnung gestimmt, der die Erhöhung der Anzahl der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden von drei auf vier sowie der Anzahl der Quästoren von fünf auf sechs vorschlägt. Ich halte es ehrlich gesagt für absurd, vier Vizeposten pro Ausschuss zu besetzen. Es gibt keinen wirklichen Bedarf für einen vierten Vize, und diese Erhöhung dient rein politischen Zwecken, um sicherzustellen, dass die Fraktionsvorsitzenden genügend Pöstchen zur Hand haben, um ihre wichtigsten Leute bei Laune zu halten. Die Erhöhung der Anzahl der Quästoren mag ein wenig mehr gerechtfertigt sein, doch halte ich eine gerade Anzahl für gefährlich.

 
  
  

Bericht Kudrycka (A6-0427/2006)

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Entscheidung zur Einrichtung des Außengrenzenfonds der Union kommt zur rechten Zeit. Zwar fallen die Grenzen jedes Mitgliedstaats ausschließlich unter die Zuständigkeit im Rahmen der nationalen Souveränität, doch bilden diese Grenzen gleichzeitig auch die Außengrenzen der EU. Es besteht demzufolge eine Dualität, die man anerkennen und mit der man entsprechend umgehen muss. In einer Zeit verstärkter Bedrohung – sei es die Terrorgefahr, sei es die illegale Einwanderung oder sei es Wirtschaftskriminalität – ist es von überragender Wichtigkeit, unsere Grenzen zu festigen, wenngleich das nicht, lassen Sie mich das deutlich sagen, dazu führen darf, dass um Europa herum hohe Mauern errichtet werden oder ein festungsartiger Kontinent entsteht. Es geht darum, einen Teil der Last gemeinsam zu tragen, deren Kosten sich teilweise daraus ergeben, dass wir der EU angehören. Wir tun damit das Richtige, und wir hoffen – das ist ganz wichtig –, dass es effizient funktioniert.

 
  
  

Bericht Kudrycka (A6-0425/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Als ich den Titel des Berichts las, glaubte ich, die Europäische Union wolle die Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen, illegale Einwanderer, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, in ihre Herkunftsländer zurückzuführen, bzw. ihnen eine Unterstützung zu gewähren, wenn ihre Gesetzgebung Rückkehrhilfen für rückkehrwillige legale Einwanderer vorsieht.

Wir sind der Auffassung, dass die EU keine Kompetenzen im Bereich der Einwanderung hat und auch nicht haben sollte. Ein solcher Vorschlag hätte sich allerdings mit den Folgen rechtfertigen lassen, die die von einigen Ländern wie Spanien und Frankreich durchgeführten verhängnisvollen Regularisierungsmaßnahmen, die eine wahrhafte Sogwirkung in Bezug auf die illegale Einwanderung entfalten, für alle europäischen Länder mit sich bringen.

Es geht jedoch nicht nur um die Finanzierung der Rückführung von sich illegal aufhaltenden Ausländern, sondern auch um Barbeihilfen und andere Beihilfen für die Wiedereingliederung, die Beschäftigung und was weiß ich noch zur – ich zitiere – „persönlichen Weiterentwicklung“ der rückgeführten Illegalen!

Also um eine Art Prämie für die Illegalität und einen Anreiz, es noch einmal zu versuchen!

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Der Europäische Rückkehrfonds ist noch ein weiterer Schritt zur Förderung der Anti-Einwanderungspolitik der EU. Er ist Bestandteil eines generellen Finanzierungsprogramms mit dem Titel „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“, das lediglich darauf abzielt, Mittel für den Ausbau der „Festung Europa“ zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Kontrollen und die „schnellen Eingreiftruppen“ an den Außengrenzen der EU verstärkt werden, was im Grunde auf die Abschaffung von Asyl und Flüchtlingsschutz sowie die verschärfte Unterdrückung der Wirtschaftsmigration hinausläuft.

Der Europäische Rückkehrfonds soll die Mechanismen der Zwangsrepatriierung „illegaler“ Einwanderer in ihren Herkunftsländern stärken. Es handelt sich also eigentlich um einen Fonds zur Unterstützung von Massenabschiebungen von Wirtschaftsmigranten und -flüchtlingen. Ferner geht es geht, den heuchlerischen Charakter der Verlautbarungen der EU über die soziale Integration von Migranten zu verschleiern.

Die Migrationspolitik der EU bewegt sich, was die Steigerung der Profite des europäischen Kapitals betrifft, ausschließlich in dem von der Lissabon-Strategie vorgegebenen Rahmen. Unter den Prämissen dieser Politik wird der reaktionäre institutionelle Rahmen der Mitgliedstaaten und der EU errichtet, mit dem für Millionen von Einwanderern in der gesamten EU ein illegaler bzw. quasi illegaler Status aufrechterhalten wird. So werden sie der allerhärtesten Ausbeutung durch das Kapital ausgeliefert, die gekennzeichnet ist durch miserable Bezahlung, unsichere Arbeitsplätze, den Mangel an elementaren Beschäftigungsrechten und den versperrten Zugang zu grundlegenden sozialen und politischen Rechten.

 
  
  

Bericht Grossetête (A6-0396/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem das neue Komitologieverfahren umgesetzt wird. Auch wenn dies ein technischer Bericht ist, möchte ich seinen Inhalt nachdrücklich unterstützen, denn damit wird sichergestellt, dass Arzneimittel und andere Erzeugnisse für Kinder auf deren Bedürfnisse zugeschnitten sind und nicht nur Varianten (also niedrigere Dosen) von Arzneimitteln für Erwachsene darstellen.

 
  
  

Bericht Mayer (A6-0387/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich begrüße diesen Bericht von Herzen, mit dem ein europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen eingeführt werden soll. Er zielt auf die Vereinfachung und Beschleunigung von Gerichtsverfahren um einen geringen Streitwert (bis zu 2000 EUR) sowie auf die Senkung der Kosten für die Kläger ab. Die Tatsache, dass es für Gläubiger in einigen Ländern einfacher ist, ihre Forderungen durchzusetzen, führt zu einer Verzerrung des Binnenmarktes, weshalb ich den Versuch begrüße, in dieser Hinsicht gleiche Bedingungen zu schaffen.

 
  
  

Bericht La Russa (A6-0389/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Die Ziele dieses Berichts zur Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung haben meine volle Unterstützung. Das konkrete Programm „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung” für den Zeitraum 2007–2013 ist ein willkommener Versuch, zu einem hohen Maß an Sicherheit für unsere Bürger beizutragen, indem organisierten oder sonstigen Verbrechen vorgebeugt wird oder diese bekämpft werden, insbesondere Terrorismus, Menschenhandel sowie Verbrechen gegen Kinder, Drogenhandel, Waffenhandel, Korruption und Betrug. Alle diese Aktivitäten haben ganz eindeutig eine grenzüberschreitende Komponente, weswegen die Koordinierung auf EU-Ebene einen echten Zusatznutzen für die einzelstaatlichen Bemühungen im Bereich der Strafverfolgung bringen kann.

 
  
  

Bericht Coelho (A6-0413/2006)

 
  
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  Carl Lang (NI), schriftlich. – (FR) Es wird vorgeschlagen, das Schengener Informationssystem „SIS“ weiterzuentwickeln, das zwar als Erfolg bezeichnet wird, aber nicht mit mehr als 18 Mitgliedstaaten funktionieren kann. „SIS II“ soll also nach dem Willen der Europabefürworter zu einem technisch hochmodernen System werden, das auch den neuen Mitgliedstaaten die Anwendung des gesamten Schengener Besitzstandes und damit den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen zu ihren Nachbarstaaten ermöglicht.

Dieses Instrument war ursprünglich unter dem generell attraktiven Gesichtspunkt der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, insbesondere der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, entwickelt worden, doch heute ist nach den Gefahren sowohl föderalistischer wie auch totalitärer Fehlentwicklungen zu fragen, die ein solches Instrument in sich birgt. Dieser potenzielle europäische Big Brother besitzt nämlich die größte Personendatenbank mit über 15 Millionen Einträgen, die Informationen wie Name und Vorname, besondere Kennzeichen, bis hin zu verlorenem, gestohlenem oder veruntreutem Geld enthält.

Abgesehen davon, dass eine solche Konzentration von Daten eine Bedrohung der Privatsphäre sowie der Meinungsfreiheit darstellen kann, ist zu befürchten, dass das SIS II die Grenzen seiner Hauptaufgabe – der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit – überschreitet und eines Tages zum selbsternannten Spitzel für das europa- und globalisierungsfreundliche System wird.

 
  
  

Bericht Seppänen (A6-0397/2006)

 
  
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  Árpád Duka-Zólyomi (PPE-DE). – (SK) Ich sehe das Ergebnis der Abstimmung über die Verordnung zur nuklearen Sicherheit mit Genugtuung. Die Kernenergie ist eine wichtige Komponente bei der Sicherung einer stabilen und sauberen Versorgung der Welt mit Elektroenergie.

Nach den Unfällen mit den Nuklearanlagen in Three Mile Island und Tschernobyl hat die Gemeinschaft ihre Aufmerksamkeit auf die Länder Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion gerichtet. Die ihnen gewährte Unterstützung hat wesentlich zur Erhöhung der Sicherheit der Nuklearanlagen in diesen Ländern beigetragen. Auch die Slowakische Republik hat umfassende Hilfe zur Erhöhung der Sicherheit der Kernkraftanlagen von Jaslovské Bohunice und Mochovce erhalten, die nunmehr das gleiche Sicherheitsniveau aufweisen wie ähnliche Nuklearanlagen in westeuropäischen Ländern.

Wünschenswert wäre auch, wenn die Gemeinschaft Hilfen für Nuklearanlagen bereitstellen würde, die gebaut, betrieben und stillgelegt werden sowie auch zur höheren Sicherheit und Sicherung beim Umgang mit radioaktivem Müll und verbrauchten Brennstoffen. Der Entwurf der Verordnung befindet sich im Einklang mit den Interessen der Europäischen Union sowie mit den Zielen und der Mission von Euratom. Durch die Erhöhung der Sicherheit von Nuklearanlagen jenseits der EU-Grenzen wird er sowohl zum Schutz der Gesundheit von Unionsbürgern als auch wesentlich zur Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen beitragen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für den Bericht gestimmt, in dem es um Unterstützung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit zwischen der Gemeinschaft und Drittländern geht, vor allem Staaten in Osteuropa und Mittelasien. Er zielt auf die Schaffung eines Unterstützungsinstruments im Bereich der nuklearen Sicherheit und Sicherung ab. Das Unglück von Tschernobyl im Jahre 1986 hat die globale Bedeutung der Nuklearsicherheit unterstrichen. Um die für die Beseitigung der Gefahren für Leben und Gesundheit in der EU notwendigen Sicherheitsbedingungen zu schaffen, sollte die EU in der Lage sein, die Nuklearsicherheit in Drittländern zu unterstützen. Dieser Bericht trifft die richtige Balance, indem der EU ermöglicht wird, die Nutzung sichererer Technologien und Methoden zu fördern und Drittländer jedoch nicht von ihrer Pflicht zu entbinden, dafür zu sorgen, dass Atomkraftwerke auf ihrem Territorium sicher und umweltgerecht betrieben werden.

 
  
  

Bericht Varvitsiotis (A6-0431/2006)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind, unterstützt, aber wir müssen Ausnahmeregelungen treffen für Personen, die keine Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz aber in einem Mitgliedstaat haben und einen ausländischen Pass, einen Pass für Nichtstaatsangehörige oder ein anderes von diesem Mitgliedstaat ausgestelltes Reisedokument besitzen.

 
  
  

Entschließungsanträge B6-0665/2006 und B6-0666/2006

 
  
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  Gerard Batten, Graham Booth, Derek Roland Clark, Nigel Farage, John Whittaker und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Obwohl wir überzeugte Demokraten sind und Verstöße gegen die Menschenrechte verurteilen, erkennen wir die moralische oder politische Autorität der Europäischen Union zur Abgabe von Erklärungen in diesem Bereich nicht an.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich.– (EL) Die Kommunistische Partei Griechenlands kann die Vergabeverfahren für den so genannten Sacharow-Preis, der angeblich für geistige Freiheit verliehen wird, in der Praxis aber den politischen und ideologischen Interessen der EU dient, weder anerkennen noch aktiv unterstützen. Das Europäische Parlament verbindet „geistige Freiheit“ vornehmlich mit den Anhängern und Dienern des Imperialismus. Deshalb verleiht sie diesen Preis hauptsächlich an „Persönlichkeiten“ oder „Organisationen“, die die imperialistische Barbarei unterstützen. Die kubanischen Konterrevolutionäre erhielten einen solchen Preis, und im Jahre 2006 bekam ihn der von den USA, der NATO und der EU auserwählte Weißrusse Milinkewitsch. Letzterer konnte, ausgestattet mit einem Paket von mehreren Millionen Euro vonseiten der EU, bei den letzten Wahlen „erstaunliche“ 6 % erringen.

Wir halten die Entschließung, die eine provokative Einmischung in die inneren Angelegenheiten Kubas darstellt, für unannehmbar. Denn mit dem Beschluss, eine Delegation des Parlaments nach Kuba zu entsenden, wird die Souveränität der Regierung des Landes untergraben, die Rückhalt in der Bevölkerung hat und heldenhaft gegen das Embargo und die umstürzlerischen Aktivitäten des Imperialismus kämpft.

Wir bringen unsere Solidarität mit Kuba zum Ausdruck, das trotz der wütenden Attacken der Imperialisten, die es in die Knie zwingen wollen, den Sozialismus aufbaut und verteidigt.

Die Fraktionen im Europäischen Parlament, einschließlich der Mehrheit der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, tragen eine enorme politische Verantwortung, da sie nach Rechtfertigungsgründen für den offenen bzw. verdeckten Krieg suchen, der gegen die kubanische Revolution geführt wird. Die Verteidigung dieser Revolution ist nicht nur die Pflicht der Kommunisten, sondern die eines jeden fortschrittlichen Menschen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Sacharow-Preisträger sind Männer und Frauen, die ihr Leben, stets unter großen persönlichen Opfern, der Sache der Meinungsfreiheit, der Demokratie, der Freiheit und der Menschenrechte gewidmet haben.

Es überrascht daher nicht, dass einige dieser Männer und Frauen von den Unterdrückungsregimes ihrer Länder an der Entgegennahme des Preises gehindert werden. Nicht überraschend bedeutet jedoch nicht, vor dem Problem die Augen zu verschließen. Ich begrüße daher die Entscheidung des Parlaments, den Druck auf diese Regime weiter auszuüben, indem es beschließt, einen Mechanismus zur Überwachung von Fällen zu schaffen, in denen die Preisträger an der Entgegennahme ihrer verdienten Auszeichnung oder am erneuten Besuch des Europäischen Parlaments gehindert wurden wie im Fall von Oswaldo Payá, von Aung San Suu Kyi, die in Myanmar noch immer unter Hausarrest steht, oder der Frauen in Weiß, den Preisträgern 2005, die das Regime von Fidel Castro in Kuba daran hinderte, den Preis in Empfang zu nehmen.

Indem sie die Preisträger davon abhalten, den Preis entgegenzunehmen, beweisen diese Regime, dass die Auszeichnung verdient war. Es ist daher notwendig, den Kampf für die wichtigsten Grundfreiheiten sowohl in Myanmar als auch in Kuba weiterzuführen…

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
  

Bericht Roure (A6-0456/2006)

 
  
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  Sarah Ludford, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Ich muss leider eingestehen, dass die ALDE-Fraktion über Änderungsantrag 1 der PPE-DE-Fraktion zum Bericht Roure falsch abgestimmt hat. Wir hätten gegen diesen Änderungsantrag stimmen müssen und es war ein reines Versehen auf der Abstimmungsliste. Ich erkenne an, dass der Änderungsantrag technisch durchgekommen ist und wir nichts dagegen machen können, aber ich möchte klarstellen, dass die Abstimmung im politischen Sinne den Willen des Hohen Hauses nicht wiedergibt, der im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am Montag geäußert wurde, als ein ähnlicher Antrag ausdrücklich abgelehnt wurde.

Hier kann man nichts tun; wir als ALDE-Fraktion bleiben bei unserem Standpunkt, dass wir der Verordnung über das Visa-Informationssystem (VIS) erst dann zustimmen werden, wenn ein adäquater Rahmenbeschluss zum Datenschutz vorliegt, und wir sind sehr an allem interessiert, was Frau Roure als Berichterstatterin unternimmt, um diese Entscheidung zum Datenschutz zu fördern. Sie hat unsere uneingeschränkte Unterstützung, und die Tatsache, dass wir sie zu dieser Gelegenheit nicht demonstriert haben, liegt in einem technischen Fehler – ich könnte auch einen krasseren Ausdruck verwenden – begründet, an dem leider mehrere von uns möglicherweise einen Anteil haben.

Wir werden versuchen sicherzustellen, dass uns ein solcher Fehler nie wieder unterläuft, denn unser Abstimmungsverhalten entspricht nicht unserer wirklichen Haltung zu Änderungsantrag 1.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wir müssen den Schutz von Personendaten garantieren und verhindern, dass sie unangemessen verwendet werden. Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Identität und seine Privatsphäre.

Die verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Justiz und der Polizei bei der Bekämpfung des transnationalen Verbrechens hat zum Transfer von immer mehr Personendaten geführt.

Wir sind dafür eingetreten zu gewährleisten, dass bei diesem Austausch von Informationen die Grundrechte sowie die Achtung der Privatsphäre und der Schutz von Personendaten gewahrt bleiben und dass dabei das gegenseitige Vertrauen zwischen den zuständigen Polizei- und Justizbehörden gestärkt wird.

Wir wollen einen Rahmenbeschluss, der im Einklang mit den Festlegungen für die erste Säule steht. Es ergibt keinen Sinn, wenn die Union ein hohes Niveau des Schutzes von Personendaten im Rahmen der ersten Säule hat und im Hinblick auf die dritte Säule völlig andere Gesetze macht.

Wichtig sind die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus und die gleichzeitige Berücksichtigung der speziellen Charakteristika der polizeilichen und der justiziellen Arbeit.

Das Problem wurde von Ratsvorsitz zu Ratsvorsitz verschleppt, und der Rat hat leider wenig Neigung gezeigt, einen Beschluss zu fassen.

Der Rat muss begreifen, dass dieser Rahmenbeschluss Bezug zu mehreren gegenwärtig auf dem Tisch des Parlaments liegenden Vorschlägen hat, wie zum Visainformationssystem, aber dass diese Vorschläge als Geisel für die Annahme des Rahmenbeschlusses genommen werden können.

 
  
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  Camiel Eurlings (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die PPE-DE-Fraktion ist sehr darum bemüht, dass der Rat nicht nur einen Rahmenbeschluss zum Datenschutz annimmt, der den Standpunkt des Europäischen Parlaments berücksichtigt, sondern dass dies auch recht bald geschieht, so wie es bei der Annahme von SIS II sowie des EU-PNR-Abkommens der Fall war. Wir sind der festen Überzeugung, dass ein starker Rahmenbeschluss für die Annahme des VIS-Pakets sehr förderlich sein wird. Während wir jedoch die baldige Annahme eines Rahmenbeschlusses sehr begrüßen würden, stimmen wir der Ansicht des Berichterstatters zu, dass die Annahme des Beschlusses nicht als unerlässliche Bedingung für künftige Aktivitäten ausgelegt werden darf. Die PPE-DE-Fraktion wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um sich als verantwortlicher und loyaler Partner im Rechtsetzungsprozess zu erweisen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In dem Vorschlag für eine Empfehlung kommt zum Ausdruck, dass das Parlament generell nicht bereit ist, grundlegende Menschenrechte selbst in minimaler Weise zu schützen.

Zuvor haben die politischen Kräfte des Kapitals bereits für das Schengen-Übereinkommen und seine aktualisierte Version – das Informationssystem SIS II – gestimmt und das Visa-Informationssystem (VIS) akzeptiert, das die Erhebung, Verarbeitung und den Austausch personenbezogener Daten selbst zu politischen, ideologischen, philosophischen, religiösen und anderen Ansichten eines jeden EU-Bürgers legalisiert. Auch ist die Einspeisung biometrischer Daten und Daten im Zusammenhang mit der DNA zulässig. Und nun tun die politischen Kräfte des Kapitals so, als wären sie darüber beunruhigt, dass der Rat einen Beschluss anstrebt, der nicht das „hohe Niveau des Schutzes“ personenbezogener Daten gewährleistet. Dabei haben sie doch selbst der Möglichkeit zugestimmt, personenbezogene Daten an Polizeibehörden und Geheimdienste in Drittländern zu übermitteln, wie beispielsweise im Rahmen des Abkommens zwischen der EU und den USA zur Übermittlung personenbezogener Daten europäischer Fluggäste an die Vereinigten Staaten (PNR). Auch erklärten sie sich mit der Möglichkeit einverstanden, personenbezogene Daten sogar an Privatleute weiterzugeben. Und nun kommen sie daher und fordern den Rat auf, den Schutz personenbezogener Daten zu garantieren, wobei allerdings die Besonderheiten der Arbeit der Polizei- und Justizbehörden zu berücksichtigen seien.

Die heuchlerischen Empfehlungen des Europäischen Parlaments können nicht verbergen, dass es die Politik zur Legalisierung der Überwachung und datenmäßigen Erfassung der europäischen Bürger voll unterstützt.

 
  
  

Bericht Morgan (A6-0426/2006)

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich. – (FR) Ich möchte Frau Morgan zu der Initiative zur Erarbeitung eines Berichts über das von der Kommission über eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie vorgelegte Grünbuch beglückwünschen.

Wir müssen in der Tat heute eine Antwort auf wesentliche Fragen für die Zukunft Europas finden: Wie soll eine sichere Energieversorgung zu berechenbaren und akzeptablen Preisen insbesondere für die am wenigsten bemittelten Bürger gesichert werden? Wie kann unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und den wenigen Erzeugerländern im Weltmaßstab verringert werden?

Ich musste mich bei der Endabstimmung trotzdem der Stimme enthalten, denn ich denke, dass der Vorschlag der völligen Trennung des Eigentums an den Energienetzen es nicht ermöglichen wird, zweckmäßige Antworten auf diese Fragen zu finden, insbesondere nicht auf die nach der Sicherheit der Investitionen und der Versorgung.

Als stellvertretende Vorsitzende der Delegation EU-Zentralasien bin ich besorgt über die Forderung nach Erhöhung der Energiekäufe bei Erzeugern in Zentralasien wie Kasachstan, Turkmenistan und Usbekistan.

Denn diese Länder sind Gebiete der Nichtachtung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, und ich denke wie Präsident Borrell, dass man Erdöl, Erdgas oder Strom nicht gegen die Menschenrechte einhandeln darf.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser angenommene Bericht befindet sich leider absolut auf der Linie des Vorschlags der Kommission und spricht aus, was sie unter der „europäischen Energiestrategie“ versteht, nämlich Liberalisierung, Kontrolle über Lieferquellen und Bedrohung der Volkssouveränität.

Wenn man davon ausgeht, dass der „Markt“ das Problem der Energieversorgung und des Energieverbrauchs lösen wird, dann will der Bericht die immer offenkundigere Tatsache verschleiern, dass der „Markt“ im Interesse derjenigen funktioniert hat, die fantastische Profite erzielten, und nicht im Interesse der Verbraucher, die es mit immer höheren Energierechnungen und immer häufigeren Stromsperren zu tun haben. Der Markt wird als „Lösung“ für das Fehlen einer echten Politik hingestellt, die zum Ziel hat, der Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und dem übermäßigen Energieverbrauch zu begegnen.

Wir finden es auch nicht hinnehmbar, dass die Lösung von Problemen der Umweltverschmutzung ein System des Emissionshandels ist, da das nicht zur Reduzierung der ‚Treibhausgase’ beiträgt. Alles das treibt die Gewinne derer in die Höhe, die in der Lage sind, sie einzustreichen, wodurch sich die Ungleichheit im Bereich der Entwicklung verschärft.

Außerdem stellt der Weg einer gemeinsamen externen Energiepolitik eine neuerliche Bedrohung der Souveränität der am meisten abhängigen Mitgliedstaaten dar…

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Vasco Graça Moura (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Grünbuch ‚Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie’ ist die Grundlage des Anfang 2007 vorzulegenden europäischen Aktionsplans zur Energieeffizienz, eines hochwichtigen Dokuments, das eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels, der Umweltverschmutzung und des Missbrauchs natürlicher Ressourcen sowie bei der Sicherung der Energielieferungen spielen wird.

Dieser Bericht stellt glasklare Ziele auf: Bis 2020 sollen 20 % und bis 2040 sollen 50 %der in der EU erzeugten Energie aus erneuerbaren Energiequellen kommen; bis 2020 soll eine 30-prozentige, bis 2050 eine mindestens 60-prozentige Reduzierung der Kohlenstoffemissionen in Europa erreicht werden. Er hebt auch das im Grünbuch zur Energieeffizienz verankerte Ziel hervor, den Verbrauch in Europa bis zum Jahr 2020 um 20 % zu senken.

Bezüglich der erneuerbaren Energie schlägt der Bericht vor, hauptsächlich in Meeresressourcen – Wellen- und Gezeitenkraftwerke und das enorme Potenzial von Offshore-Windkraftanlagen – und in Sonnenenergie zu investieren. Er fordert die Kommission auf, eine unparteiische Analyse der potenziellen Vor- und Nachteile der Kernkraft und der Kernkraftanlagen vorzunehmen…

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, der unter dem Vorwand der nachhaltigen Entwicklung und der Energiesicherheit eine neue Etappe der Liberalisierung und des Wettbewerbs in einem Sektor vorschlägt, in dem im Gegenteil die öffentlichen Dienstleistungen ausgebaut werden müssten.

In dem Bericht wird die Notwendigkeit bekräftigt, die Trennung zwischen den für die Vermarktung der Energie zuständigen Akteuren und den Besitzern und Betreibern der Netze zu verstärken, wobei zudem die völlige Entflechtung des Eigentums an diesen beiden Sektoren durchgesetzt werden soll. Im Klartext wird damit das Bestehen von öffentlichen Unternehmen, die mit der Gesamtheit der öffentlichen Versorgungsaufträge betraut sind, in Frage gestellt.

Ich kann keine solche Politik der Privatisierung und des totalen Wettbewerbs befürworten, die zu einer Erhöhung der Energiepreise führt, die keine Verringerung des Verbrauchs und keine nachhaltige Entwicklung gewährleistet und die Ungleichheiten zwischen den Regionen und den Bürgern erhöht.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für den Bericht Morgan über die europäische Energiestrategie gestimmt. Ich bin davon überzeugt, dass er den richtigen Weg zu einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung in Europa weist und dass dies ein Bericht ist, den die Regierungschefs aufmerksam zur Kenntnis nehmen sollten, wenn sie im März zusammenkommen, um über die Zukunft der Energiepolitik der EU zu beratschlagen. Ich bin lediglich darüber enttäuscht, dass das Parlament nicht stärker darauf pochte, die Eigentumsverhältnisse im Energiesektor zu „entflechten“, um Interessenskonflikte zu vermeiden und um für mehr Chancengleichheit im Energiewettbewerb zu sorgen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) In diesem Bericht gibt es verschiedene Punkte, mit denen wir nicht einverstanden sind, insbesondere im Zusammenhang mit der Kernenergie und der Liberalisierung. Dennoch haben wir uns dazu entschieden, für den Bericht zu stimmen, da er sehr viele positive Elemente enthält und besonderes Gewicht auf die erneuerbaren Energiequellen legt, die sauber, kostengünstig und sicher sind. Zudem teilen wir die Ansicht, dass das Thema Energiearmut größeren Raum einnehmen sollte.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich die Verbraucher im Zentrum der Energiepolitik sehen möchte und ein wirksames Konzept für den Umgang mit schädlichen Emissionen wie CO2 befürworte.

Die Wirksamkeit eines vernünftigen Kohlenstoffsteuer-Handelssystems hängt von der Internationalisierung des Marktes ab. Außerdem sind verbindliche Ziele zur Senkung der CO2-Emissionen, wie sie in diesem Bericht für den Zeitraum von 2020 bis 2050 formuliert sind, der einzig vernünftige Weg in die Zukunft.

Nichtsdestotrotz muss die EU unbedingt die Methodik und die Ziele des Emissionshandelssystems überarbeiten, um sowohl durch ihr Engagement für eine sauberere Umwelt als auch durch die Aufrechterhaltung einer europäischen Energiepolitik weiterhin einen Spitzenplatz in der Welt einzunehmen. Wenn nicht sofort gehandelt wird, kann dies schlimme Folgen sowohl für unsere Umwelt als auch für unsere Energiesicherheit nach sich ziehen.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich möchte unserer Berichterstatterin, Frau Morgan, von ganzem Herzen zu diesem Bericht gratulieren und ihr dafür danken, dass sie so viele Änderungen berücksichtigt hat, die speziell schottische Belange betreffen. Die Energiemärkte der Union sind zunehmend miteinander verknüpft und voneinander abhängig, und es ist richtig, einen europäischen Rahmen zu schaffen, damit unsere Verbraucher von unserem Gemeinsamen Markt profitieren. Aus schottischer Sicht ist diese Energiedebatte besonders wichtig, da wir über riesige Energiequellen und ein noch größeres Energiepotenzial verfügen. Dieses Potenzial wird gegenwärtig nicht ausgeschöpft, was an der Kurzsichtigkeit der britischen Regierung liegt, und dieser Bericht wird uns von EU-Seite aus helfen, von ihr Rechenschaft zu fordern.

 
  
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  Catherine Trautmann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich beglückwünsche meine Kollegin Eluned Morgan zu ihrem Initiativbericht über die europäische Strategie für sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie.

Dieser Bericht beinhaltet beträchtliche Fortschritte auf sozialer Ebene, insbesondere in Bezug auf den erleichterten Zugang zu Energie für die am wenigsten Bemittelten, sowie auf ökologischer Ebene.

Trotzdem habe ich mich bei der Schlussabstimmung enthalten, denn ich finde die völlige Eigentumstrennung im Gassektor bedauerlich. Aufgrund der Besonderheiten dieses strategischen Sektors denke ich, dass eine flexiblere Trennung die Sicherung des Versorgung und der Investitionen erleichtert hätte.

 
  
  

Bericht Langen (A6-0347/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Trotz seiner Unzulänglichkeiten und selbst einiger Punkte, die wir ablehnen, finden sich in diesem Bericht mehrere positive Aspekte, unter anderen im Bereich des Schutzes alternativer und erneuerbarer Energieträger. Wir möchten jedoch betonen, dass Biokraftstoffe die großen Probleme der Energieabhängigkeit nicht lösen können, da sie lediglich von lokalem technischem Interesse sind und eine eingeschränkte Wirkung haben. Ganz wichtig ist, dass die Erzeugung von Biomasse und Biokraftstoffen nicht die Hauptfunktion der Landwirtschaft, nämlich die Nahrungsmittelproduktion, ersetzen dürfen.

Ich möchte auch die verheerenden Auswirkungen der Produktion verschiedener Ölsaaten in Entwicklungsländern hervorheben, beispielsweise die Vernichtung ausgedehnter Waldgebiete, und Ölsaaten sind die Rohstoffe bei der Erzeugung von Biokraftstoffen in Europa.

Wir sind daher nicht mit der übertriebenen Betonung der Förderung von Energiekulturen zur Produktion von Biokraftstoffen einverstanden, da solche Kulturen knappe Produktionsfaktoren wie Wasser und Boden sowie verschiedene Düngemittel verbrauchen.

Unserer Ansicht nach wäre es am besten, wenn die Gemeinschaft die Erzeugung von Biomasse und Biokraftstoffen auf der Grundlage verschiedener organischer Abfallquellen, wie forstwirtschaftliche Rückstände, feste und kommunale Abfälle, Speiseöle und Abfälle aus der Abwasserbehandlung, unterstützen würde.

 
  
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  Bruno Gollnisch (NI), schriftlich. – (FR) Welche Hoffnungen auch immer man mit der Biomasse und den Biokraftstoffen verknüpft, so können diese doch nur eine Teillösung der Probleme der Energieabhängigkeit unserer Länder sowie der Suche nach sauberen und erneuerbaren Energien darstellen.

Erstens weil die gesamte land- und forstwirtschaftliche Fläche Europas und sogar der ganzen Welt nicht ausreichen würde, um unsere Bedürfnisse zu decken, und weil es nicht angehen kann, eine Abhängigkeit durch eine andere zu ersetzen. Zweitens weil die Gesamtkohlenstoffbilanz nicht unbedingt so positiv ausfällt, wie man uns das glauben machen will.

Natürlich muss man die von diesen Energiequellen gebotenen Möglichkeiten nutzen, allerdings nicht zulasten der Nahrungsmittelerzeugung, nicht zulasten der Existenz der Wälder, der Artenvielfalt, der sonstigen Nutzungsarten dieser Erzeugnisse oder auch der Fortschritte, die von den Forschungen zu neuen Wasserstoffmotoren zu erwarten sind. Und es muss langsam Schluss gemacht werden mit absurden Vorschriften, die in meinem Land, in Frankreich, ermöglichen, dass eine Gemeinde oder ein Landwirt zu hohen Geldstrafen verurteilt werden kann, weil sie Biokraftstoffe unter Verstoß gegen völlig widersinnige Steuervorschriften in öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Traktor verwendet haben.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Herr Präsident! Ich möchte unserer Berichterstatterin dazu gratulieren, dass es ihr gelungen ist, ein so vielschichtiges Thema zu bewältigen. Biomasse und Biokraftstoffe bergen ein riesiges globales Potenzial, doch muss das Wachstum dieses Sektors jederzeit behutsam gesteuert werden. Ich bin sicherlich nicht der Einzige, der Briefe aus seinem Wahlkreis erhält, in denen die Absender die Befürchtung äußern, dass als unvorhergesehene Folge dieser Politik die tropischen Regenwälder abgeholzt werden könnten, weil man Platz für Monokulturen von Pflanzen schaffen will, die für die Erzeugung von Biokraftstoffen geeignet sind. Ich bin der Meinung, dass dieser Bericht in seiner geänderten Fassung diesen Bedenken gebührend Rechnung trägt, und ich freue mich, dass ich ihn heute unterstützen kann.

 

8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird von 13.00 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: JANUSZ ONYSZKIEWICZ
Vizepräsident

 

9. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

10. Haager Wertpapierübereinkommen (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Tagesordnungspunkt folgt die Aussprache über die mündliche Anfrage (O-0120/2006) von Pervenche Berès, Wolf Klinz, Enrique Barón Crespo, Monica Frassoni, Magda Kósáné Kovács, Louis Grech, Adeline Hazan, Alain Lipietz, Antolín Sánchez Presedo, Benoît Hamon, Rosa Miguélez Ramos, Bernard Poignant, Donata Gottardi, Catherine Trautmann, Giovanni Pittella, Henri Weber, Inés Ayala Sender, Jean Louis Cottigny, Jean-Luc Bennahmias, Marc Tarabella, Jean-Paul Gauzès, Kader Arif, Marie-Arlette Carlotti, Martine Roure, Nicola Zingaretti, Yannick Vaugrenard, Harlem Désir, Gilles Savary, Guy Bono, Janelly Fourtou, Rosa Díez González, Michel Rocard, Marie-Line Reynaud, Bernadette Vergnaud, Béatrice Patrie, Catherine Guy-Quint, Pierre Moscovici, Jean-Claude Fruteau und Csaba Sándor Tabajdi an die Kommission zu den Auswirkungen der Unterzeichnung des Haager Wertpapierübereinkommens (B6-0447/2006).

 
  
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  Pervenche Berès (PSE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Wir befassen uns heute Nachmittag mit der Frage der Unterzeichnung des Haager Übereinkommen über die auf bestimmte Rechte an Intermediär-verwahrten Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung durch die Europäische Union.

Unser Parlament hat den Beitritt der Union zum Haager Übereinkommen unter der Bedingung akzeptiert, dass es eine demokratische Kontrolle über jede der sektoralen Ratifizierungen ausüben kann. Das Übereinkommen, um das es hier geht, beunruhigt uns aus mehreren Gründen, insbesondere weil es zur Revision einer Reihe von Richtlinien führen muss, die wir in dem betroffenen Bereich erlassen haben. Damit meine ich die Richtlinien über Finanzsicherheiten, über die Wirksamkeit von Abrechnungen sowie über die Liquidation von Kreditinstituten. Wir könnten diese Richtlinien ohne große Schwierigkeiten überarbeiten, wenn nicht drei grundlegende Klippen zu befürchten wären.

Erstens, die Ratifizierung dieses Übereinkommens über die auf bestimmte Rechte anzuwendende Rechtsordnung schafft einen solchen Spielraum für die Wahl der anzuwendenden Rechtsordnung durch die Parteien, dass stark zu befürchten ist, dass das gesamte System, das wir auf der Ebene der Europäischen Union zur Bekämpfung der Geldwäsche umfassend und sorgfältig errichtet haben, schlicht und einfach umgangen werden kann.

Zweitens scheinen uns die FATF-Empfehlungen über die Notwendigkeit, die Eigentümer der Wertpapiere identifizieren zu können, völlig unvereinbar mit diesem Haager Übereinkommen, da dies, wie nochmals gesagt sei, den Parteien einen zu großen Spielraum für die Wahl der anzuwendenden Rechtsordnung lässt.

Drittens befürchten wir, dass das Inkrafttreten eines solchen Übereinkommens dazu führt, dass die Vorschriften, die die Union gegen den Marktmissbrauch erlassen hat, umgangen werden. Ich wiederhole, ohne eindeutige Identifizierung befürchten wir, dass es möglich wird, bestimmte europaweit eingeführte Verpflichtungen zu umgehen. Unter diesem Gesichtspunkt verweise ich hier – einmal ist keinmal – auf die Stellungnahme der Europäischen Zentralbank, um mich für die Rücknahme dieses Vorschlags auszusprechen. Wie Sie wissen, hat die Europäische Zentralbank in ihrer Stellnahme schwer wiegende Vorbehalte geltend gemacht; so hat sie insbesondere auf die systembedingten Risiken und die Gefahr einer exponentiellen Zunahme von Rechtsstreitigkeiten verwiesen, die eine eindeutige Abwägung zur Bestimmung des Ranges der Sicherheiten beeinträchtigen könnten.

Herr Kommissar, Ihre Kommission hat die „bessere Rechtsetzung“ gewissermaßen zum Leitmotiv ihres Handelns erhoben: Hier haben Sie ein Schulbeispiel vorliegen, bei dem Sie diesen Grundsatz in die Tat umsetzen können. Aus diesem Grund fordern wir von der Kommission die Rücknahme ihres Vorschlags zur Ratifizierung des Haager Übereinkommens über die auf bestimmte Rechte an Wertpapieren anzuwendende Rechtsordnung.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, Frau Berès, meine Damen und Herren! Der Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2003 zur Unterzeichnung des Haager Wertpapierübereinkommens befindet sich in einer Sackgasse. Die USA und die Schweiz haben das Übereinkommen im Juli 2006 unterzeichnet, während Europa unschlüssig und der Rat uneinig ist.

Die Einführung der Kontostandortformel im Jahr 1998 in die Richtlinie über die Wirksamkeit von Abrechnungen und etwas später in die Richtlinie über die Liquidierung von Kreditinstitutionen sowie die Richtlinie über Finanzsicherheiten hat dazu beigetragen, Rechtssicherheit in Bezug auf die auf indirekt gehaltene Wertpapiere anzuwendende Rechtsordnung zu schaffen.

Es trifft zwar ebenfalls zu, dass nichts auf das Vorhandensein von praktischen Problemen auf dem Binnenmarkt hinweist, doch ist die Reichweite dieser Bestimmungen im Wesentlichen auf die Fälle begrenzt, in denen Wertpapiere als Sicherheiten im Banksektor verwendet werden. Wollte man den Standort eines Wertpapierkontos in der dematerialisierten und virtuellen Welt von heute bestimmen, so müsste eine neue Regelung erarbeitet werden, beispielsweise mithilfe einer standardisierten Nummerierung der Bankkonten.

Ziel der Verhandlungen über das Haager Wertpapier-Übereinkommen war es, eine einheitliche und gemeinsame Regelung auf internationaler Ebene zu schaffen. Das Übereinkommen lässt den Parteien in der Tat die Wahl der Rechtsordnung, die auf die Eigentumsrechte an den Papieren anwendbar ist. Da seinerzeit alle Mitgliedstaaten diesen Kompromiss akzeptiert hatten, schlug die Kommission im Jahr 2003 die Unterzeichnung des Übereinkommens vor. Seitdem haben mehrere Mitgliedstaaten neue Fragen bezüglich dieses Vorhabens aufgeworfen. Die Antwort wurde in Form einer von den Dienststellen der Kommission erstellten und dem Rat am 3. Juli 2006 übermittelten rechtlichen Beurteilung des Übereinkommens gegeben.

In dieser Beurteilung haben die Dienststellen der Kommission die Auffassung vertreten, dass die Unterzeichnung des Übereinkommens gegenwärtig die einfachste Lösung sei, um zu einer einheitlichen Regelung auf internationaler Ebene zu gelangen. In der Beurteilung sind ebenfalls Alternativen zu einer Unterzeichnung des Übereinkommens vorgeschlagen worden, insbesondere die Ausweitung der Kontostandortformel auf alle Verwendungen von Wertpapieren und nicht nur auf ihre Verwendung als Sicherheiten.

Um allerdings auf dieser Grundlage eine Lösung auf internationaler Ebene herbeizuführen, müssten neue Verhandlungen mit den Drittländern aufgenommen werden. Wir sind gegenwärtig nach Auffassung meines für den Binnenmarkt zuständigen Kollegen nicht der Meinung, dass eine Abschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Folgen des Übereinkommens, wie sie in der mündlichen Anfrage erwähnt wird, uns helfen würde, eine Lösung zu finden. So haben die Mitgliedstaaten, die über das Übereinkommen 2002 verhandelt haben und heute darüber beraten, es weder seinerzeit noch seitdem für notwendig gehalten, über eine solche Folgenabschätzung zu verfügen.

Gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung und in dem Bestreben einer wirksameren Gesetzgebung würde die Kommission jede zusätzliche äußere Analyse der rechtlichen bzw. wirtschaftlichen Auswirkungen, die es uns ermöglichen würde, die Dinge voranzubringen, willkommen heißen.

Wie bereits gesagt, ist die Angelegenheit im Rat blockiert, doch die Kommission bleibt offen für alle Vorschläge. Dies wolle ich im Namen von Charlie McCreevy sowie der Kommission auf diese Anfrage antworten, wobei ich selbstverständlich alle Vorschläge und Anregungen, die das Parlament in dieser Frage gegebenenfalls macht, aufmerksam prüfen werde.

 
  
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  Jean-Paul Gauzès, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Haager Wertpapier-Übereinkommen hat – wie bereits gesagt – insbesondere zum Ziel, die Rechtsordnung zu bestimmen, die auf die Eigentumsrechte anwendbar ist, die sich aus der Eintragung der von einem Finanzmittler verwahrten Wertpapiere ergeben. Über diesen Text herrscht keineswegs Einigkeit in der Europäischen Union, was die von Frau Berès gestellten zweckdienlichen Fragen rechtfertigt.

Erstens lässt das Haager Übereinkommen dem Anleger und seinem Finanzmittler völlig freie Wahl bei der Festlegung der Rechtsordnung, die für sie im Streitfall gelten soll. Dies steht im Gegensatz zu dem in den meisten Ländern Europas geltenden Recht, nach dem der Kontostandort der ausschlaggebende Faktor für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsordnung ist. Anders gesagt würde die Wahl der Rechtsordnung künftig eine reine Vereinbarungssache, was natürlich eine Quelle von Rechtsunsicherheit in diesem Bereich wäre.

Zweitens – hüten wir uns vor naivem Optimismus – ist angesichts der Vielzahl der in diesem Bereich tätigen US-amerikanischen Kreditinstitute zu befürchten, dass die Wahl der amerikanischen Rechtsordnung künftig zur vertraglichen Regel wird, was unvermeidlich zu einer Reihe von negativen Konsequenzen führen wird. Und zwar zum einen auf der Ebene der geschäftlichen Aktivitäten: Hier besteht das große Risiko, dass die Beherrschung des US-amerikanischen Rechts, die bei den US-Instituten offensichtlich gegeben ist, sich zu deren Gunsten auswirkt und ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den europäischen Instituten verschafft. Zum anderen ergeben sich Nachteile beim Anlegerschutz, denn in den meisten europäischen Rechtssystemen hat der ein Wertpapier besitzende Anleger Rechte gegenüber dessen Emittenten, während er nach US-amerikanischem Recht nur Rechte gegenüber dem Finanzmittler besitzt. Daraus ergeben sich legitime Befürchtungen für den Fall, dass dieser in Konkurs geht.

Des Weiteren sind die Bestimmungen des Übereinkommens dergestalt, dass sie – wie Frau Berès bereits darlegte – die Vorschriften gegen die Geldwäsche aushebeln, denn diese beruhen auf dem Grundsatz der territorialen Zuordnung. Verdachtsanzeigen müssen bei der zuständigen einzelstaatlichen Behörde gemacht werden, d. h. bei denen des Landes, in dem der Finanzmittler niedergelassen ist. Es besteht also ein potenzieller Konflikt zwischen der auf das Wertpapier anwendbaren Rechtsordnung, die das Bankgeheimnis zugunsten des Kontoeigentümers vorsehen kann, und der Verpflichtung, Verdachtsmomente gegenüber dem Finanzmittler anzuzeigen. Die Europäische Zentralbank hat Bedenken geäußert, insbesondere zu dem Risiko der Unvereinbarkeit zwischen den aufsichtsrechtlichen und den die Stabilität des Finanzsystems sichernden Vorschriften und den Vorschriften der von den Parteien gewählten Rechtsordnung. Zudem scheint es schwierig, die in den meisten europäischen Ländern geltenden Grundsätze, nach denen eine unmittelbare Beziehung zwischen dem Anleger und dem Wertpapieremittenten besteht, mit den Grundsätzen des angelsächsischen Rechts zu vereinbaren, nach denen nur eine mittelbare Beziehung zwischen dem Emittenten und dem Anleger besteht.

Sie haben festgestellt, Herr Kommissar, dass der Prozess des Beitritts zum Haager Übereinkommen über indirekt gehaltene Wertpapiere sich in einer Sackgasse befindet: Wir wünschen nachdrücklich, dass er dort verbleibt!

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Haager Konferenz arbeitet seit 1893 daran, das Internationale Privatrecht weltweit durch die Ausarbeitung von Konventionen schrittweise zu vereinheitlichen.

Am 5. Oktober nahm der Europäische Rat nach Anhörung der Stellungnahme des Parlaments den Beschluss über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Konferenz an.

Die derzeitige Initiative betrifft das Übereinkommen über die Rechtsordnung, die auf bestimmte Rechte in Bezug auf intermediär verwahrte Wertpapiere anwendbar ist, und wurde in drei Sitzungen der Diplomatischen Konferenz im Dezember 2002 ausgehandelt.

Dies ist ein offenes Übereinkommen und daher legte die Kommission, obwohl die Europäische Gemeinschaft nicht Mitglied der Konferenz war, in der es ausgearbeitet wurde, am 15. Dezember 2003 einen Vorschlag für einen Beschluss zu seiner Unterzeichnung vor.

Das erste Ziel dieser Initiative besteht darin, die Notwendigkeit der Wahrung der Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments auf diesem Gebiet zu betonen und eine demokratischere Kontrolle der Arbeit im Zusammenhang mit der Konferenz zu gewährleisten.

Die Zuständigkeiten der Europäischen Union, in der das Europäische Parlament die Rolle eines Mitgesetzgebers wahrnimmt, im Hinblick auf die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitenden Rückwirkungen werden durch den Geltungsbereich des Übereinkommens insoweit betroffen, als es notwendig ist, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen.

Außerdem kann es nach Ansicht der Europäischen Zentralbank Auswirkungen auf die Definition und Umsetzung der Währungspolitik, das Funktionieren der Verrechnungs- und Zahlungssysteme und die Effektivität der Bestimmungen des Besitzstands der Gemeinschaft haben.

Die vorgeschlagene Unterzeichnung des Übereinkommens verursacht erhebliche Sorgen und schwer wiegende Bedenken innerhalb der Europäischen Union, die sowohl die Form als auch den Inhalt betreffen. Das im Artikel 4 enthaltene entscheidende Element des Übereinkommens, in dem es heißt, dass das auf diesem Gebiet anwendbare Recht jenes des von den Vertragspartnern ausdrücklich vereinbarten Staates ist, wirft viele Fragen und sehr große Risiken auf, die noch gelöst werden müssen.

Die ungeheure Tragweite seiner möglichen legislativen Folgen macht es erforderlich, die Gemeinschaftsstandards für eine bessere Rechtsetzung in Form eines Konsultationsprozesses und einer öffentlichen Aussprache anzuwenden, wie es in den USA bei weniger umfangreichen Gesetzesänderungen als den im Übereinkommen vorgesehenen der Fall war.

Das Übereinkommen bringt mehr Komplexität und größere Unsicherheit mit sich, indem es die Möglichkeit der Anwendung zahlreicher Rechtsordnungen auf ein und dasselbe System zur Erfassung, Abwicklung und Abrechnung eröffnet. Das kann wegen der fehlenden Harmonisierung der grundlegenden Aspekte ungünstige Folgen haben und das System gefährden.

Die vorgeschlagene Lösung, die weit davon entfernt ist, zu dem Vereinheitlichungsziel der Konferenz beizutragen, verstärkt seine Inkohärenz und ist nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, das das Konzept des Ortes festschreibt, an dem sich das Wertpapierportfolio befindet. Dieses Konzept hatte einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit und Effektivität innerhalb der Gemeinschaft geleistet.

Nach dem Übereinkommen wird die Verhandlungsstärke das anwendbare Recht bestimmen. Dies öffnet den Weg für eine Rechtsverlagerung zum Nachteil der Anleger und der Finanzinstitute. Seine Inkraftsetzung kann einen unkontrollierten Prozess der weltweiten und regionalen Konsolidierung von Abwicklung und Abrechnung fördern, wodurch die Gefahr einer Konzentration außerhalb der Europäischen Union mit schädlichen Auswirkungen im Bereich einer vernünftigen Kontrolle, der Prävention der Terrorismusfinanzierung und der Bekämpfung der Geldwäsche zunimmt.

Die gewählte Formel kann Rückwirkungen auf die politischen Rechte der Anleger, die Transparenz und die bewährte Unternehmensführung haben.

Sie wirft viele Zweifel auf, und deshalb sollte der Vorschlag, Herr Kommissar, einer gründlicheren Wirkungsanalyse unterzogen oder aufgegeben und zurückgezogen werden.

 
  
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  John Purvis (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich bin erst vor kurzem auf dieses Thema aufmerksam geworden, bin aber deshalb nicht weniger verwundert darüber, dass diejenigen, die diese mündliche Anfrage gestellt haben, anscheinend so kategorisch an einer Rechtsordnung für Wertpapiere festhalten wollen, die im Wesentlichen veraltetet ist. Sie funktioniert zwar hinreichend im europäischen Kontext, aber es geht uns ja jetzt darum, uns voll und ganz an einem globalen Markt zu beteiligen, und das Haager Übereinkommen soll unter modernen – globalen – Bedingungen eine Rechtssicherheit bieten – in einer Zeit, in der Wertpapiere meistens indirekt von überwiegend elektronisch gestützten Intermediären verwahrt werden. In dem Übereinkommen wird ein Rechtssystem festgelegt, demzufolge die Rechtsordnung gilt, auf die sich die jeweiligen Marktteilnehmer speziell geeinigt haben, und nicht eine durch den Kontostandort vorgegebene Rechtsordnung, und unter diesen modernen elektronischen Bedingungen und in einem System, in dem gut mehrere Intermediäre operieren können, scheint dies eine vernünftige Lösung zu sein.

Nach Auffassung der Kommission ist es daher die beste Lösung, das Übereinkommen zu unterzeichnen. Die Kommission ist zu dieser Auffassung gelangt, nachdem sie vom Rat gebeten wurde, die rechtlichen Folgen zu prüfen, was sie nun getan hat. Die Haager Konferenz für internationales Privatrecht arbeitet seit 1893 an der Harmonisierung des internationalen Privatrechts, und am 5. Juli dieses Jahres haben die USA und die Schweiz – nicht nur die USA, sondern auch die Schweiz – das Übereinkommen als erste Länder unterzeichnet. Die Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, dies ebenfalls zu tun. Viele der anderen 64 Mitgliedstaaten der Konferenz bereiten sich auf eine Unterzeichnung vor. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union scheinen hingegen nicht dazu bereit zu sein, sich der Realität zu stellen; dabei haben wir in Europa ein genauso großes – wenn nicht sogar größeres – Interesse an Rechtssicherheit in diesem Bereich, wenn wir uneingeschränkt an den globalen Finanzmärkten der heutigen Zeit teilnehmen wollen. Eine solche Sicherheit wird auf jeden Fall von entscheidender Bedeutung für den Aufbau eines wirksamen und leistungsfähigen Clearing- und Abrechnungssystems sein.

Also bitte, verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu ermuntern, dieses Übereinkommen zu unterzeichnen. Europa sollte bei der Modernisierung und Harmonisierung des rechtlichen Kontextes von Wertpapieren eine Vorreiterrolle spielen. Die Kommission ist bereit, die notwendigen Änderungen am Gemeinschaftsrecht vorzunehmen, deshalb sollten wir auf jeden Fall darauf hinwirken – ja, sogar darauf bestehen –, dass sich unsere Mitgliedstaaten einigen und dieses wichtige Übereinkommen unterzeichnen und später ratifizieren.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle hier wissen, wie wichtig die Effizienz der Märkte für die Weltwirtschaft ist. Der Begriff Markt beinhaltet Liquiditäten und die Fähigkeit der Finanzinstrumente zu schnellem Umlauf unter optimalen Sicherheitsbedingungen. Der Rechtsrahmen für diesen Umlauf ist ein wesentlicher Parameter der Sicherheit. Aufgrund der Globalisierung umfasst die Kette der Akteure eine immer größere Anzahl von Staaten, was die legitime Frage nach der Bestimmung des anwendbaren Rechts aufwirft. Das Haager Übereinkommen vom 13. Dezember 2002 sollte auf diese Frage antworten. Doch wenn dieses Übereinkommen ratifiziert würde, wäre nicht nur dieses Problem bei Weitem nicht gelöst, sondern es würden auch die systembedingten Risiken zunehmen und die europäischen Marktteilnehmer geschwächt.

Angesichts der – angenommenen – Unmöglichkeit, einen objektiven Standort für ein Wertpapierkonto zu bestimmen und der sich daraus ergebenden Unmöglichkeit der Bestimmung des anzuwendenden Rechts gibt das Übereinkommen der Wahlfreiheit der Partner bei der Festlegung des anzuwendenden Vertragsrechts Vorrang. Dieser rechtliche Grundsatz steht im Widerspruch zum Gemeinschaftsprinzip PRIMA zur Bestimmung des Standortes des Wertpapierkontos, der in drei Richtlinien angenommen wurde: in der Richtlinie über die Wirksamkeit der Abrechnungen (1998), in der über Finanzsicherheiten (2002) und der über die Kreditinstitute (2001).

Zuerst sollten wir uns einmal mit dem Verfahren befassen. Es ist nicht normal, dass das Parlament nicht zu den in Den Haag geführten Verhandlungen und besonders zur Aufgabe des Grundsatzes des Kontostandortes konsultiert wurde. Über die im Rahmen der Haager Konferenz über das internationale Privatrecht durchgeführten Verhandlungen muss eine demokratische Kontrolle ausgeübt werden.

Inhaltlich gesehen würde die Annahme dieses Übereinkommens ein bedeutendes Risiko für Europa, für die Anleger wie die Emittenten bedeuten. Sie hätte negative Auswirkungen auf den Kampf gegen die Geldwäsche, denn sie würde die mögliche Umgehung der Verpflichtung zur Verdachtsanzeige sowie der Mechanismen zur Bekämpfung der Geldwäsche erleichtern. Sie hätte Auswirkungen auf die Clearing- und Abrechnungssysteme, auf die aufsichtsrechtlichen Risiken und das Finanzrecht, insbesondere auf das Ziel der Erarbeitung eines europäischen Finanzrechts. Hinzuzufügen ist, dass die freie Wahl des anwendbaren Rechts in den meisten Fällen auf die Wahl des Rechts mit dem größten Einfluss in diesem Sektor, d. h. des US-amerikanischen Rechts, hinauslaufen würde, was die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen beeinträchtigen würde.

Ich möchte vier Dinge hervorheben: Erstens, die Bestimmung des Standortes eines Wertpapierkontos ist möglich und funktioniert sehr gut in Europa; zweitens müssen die Rechte des Europäischen Parlaments eingehalten werden; drittens müssen unbedingt das allgemeine europäische Interesse, insbesondere die Rechte der europäischen Anleger und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Akteure auf den Finanzmärkten verteidigt werden; und viertens kommt es darauf an, einen Rechtsrahmen zu befördern, der die Bekämpfung der Geldwäsche ermöglicht. Daher sollte die Kommission ihren Vorschlag zur Ratifizierung des 36. Haager Übereinkommens zurückziehen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich habe mir die einzelnen Kommentare aufmerksam angehört, und ich bin mir sicher, dass Charlie McCreevy, der für den Binnenmarkt zuständige Kommissar, sie sorgfältig nachlesen wird. Ich erinnere daran, dass die Kommission vorgeschlagen hat, das Haager Übereinkommen zu unterzeichnen, weil sie der Meinung war, dass dies eine gute Lösung sei und das Übereinkommen auf nichts anderes abziele, als das anwendbare Recht klarzustellen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Anleger bereits heute ein Konto in den USA eröffnen können und dass in diesem Fall ebenfalls das US-amerikanische Recht gilt.

Diesbezüglich ändert sich durch das Übereinkommen nur wenig, denn die Freiheit zur Wahl des Kontostandortes besteht bereits jetzt, auch wenn das Übereinkommen für einige von Ihnen einen Fortschritt in dieser Frage bedeutet. Trotzdem möchte ich, Herr Präsident, nachdem ich die verschiedenen Redner gehört habe, feststellen, dass die Kommission nicht gedenkt, sich gegenüber diesen Anmerkungen taub zu stellen.

Diese Aussprache zeigt, dass das Übereinkommen noch große Bedenken hervorruft. Daher bleibt die Kommission für jede Anregung zu diesem technisch komplizierten Thema offen, das heute im Rat auf Eis liegt, obwohl alle Mitgliedstaaten ursprünglich den Inhalt des Haager Übereinkommens von 2002 gebilligt hatten.

So viel wollte ich noch hinzufügen. Selbstverständlich wird die Kommission gern mit dem Rat und dem Parlament zusammenarbeiten, um eine Lösung zu finden, die die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens ermöglicht, wobei wir uns allerdings der Risiken bewusst sind, die dies mit sich bringt. Falls notwendig, können Sie auf uns zählen, um die negativen Auswirkungen der gewählten Lösung abzumildern.

 
  
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  Pervenche Berès (PSE).(FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte nur sicher gehen, dass, wenn Sie Kommissar McCreevy über diese Aussprache berichten, Sie nicht vergessen, ihm zu sagen, dass die eben geführte Aussprache sich an ihn richtet, doch dass er auch darüber berichten und darlegen muss, was hier heute Nachmittag stattgefunden hat, wenn diese Frage im Rat erneut angesprochen wird. Der Rat muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass die Art und Weise, wie mit dieser Frage verfahren wird, dem Parlament sehr am Herzen liegt.

 
  
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  Der Präsident. – Ich teile Ihnen mit, dass ich gemäß Artikel 108 Absatz 5 der Geschäftsordnung den Entwurf eines Entschließungsantrags(1) erhalten habe.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit.

 

11.1. Lage auf den Fidschi-Inseln
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Lage auf den Fidschi-Inseln(1).

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE), Verfasser. (LT) Die Lage in Fidschi ist nach einem weiteren Staatsstreich sehr angespannt. Meiner Meinung nach sollte das Europäische Parlament entschlossen reagieren. Vier Revolutionen in zwanzig Jahren – das ist wirklich zu viel, und es verspricht nichts Gutes für die Menschen oder das Land. Es schreckt Investitionen aus dem Ausland ab, reduziert drastisch den Touristenstrom und beendet die Finanzhilfe.

Die Europäische Union hat umfangreiche Geldmittel bereitgestellt, um den Bildungsstand und das politische Bewusstsein aller ethnischen Gruppen zu heben, aber leider war das nicht genug. Bislang hat die Revolution keine Menschenopfer gefordert. Die rechtmäßige Regierung begrüßt Aktionen des friedlichen Widerstands. Unterstützt wird ihre Haltung von einflussreichen Kirchenvertretern und dem Großen Rat der Stammeshäuptlinge. Die Lage wird von der Armee kontrolliert, und es wurde eine Zensur eingeführt. Die Verhaftungen und Verhöre von Vertretern der Opposition deuten darauf hin, dass sich die Lage noch weiter zuspitzen kann.

Die EU und unsere Verbündeten in dieser Region sollten ein klares Signal setzen, dass die Anwendung von Gewalt nicht geduldet wird und Blutvergießen vermieden werden muss.

Ich rufe meine Kolleginnen und Kollegen auf, die Anwendung von Gewalt in Fidschi zu verurteilen, die unrechtmäßigen Machthaber nicht anzuerkennen und die Aufforderung der Opposition an die Bevölkerung des Landes, sich der Revolution mit friedlichen Demonstrationen zu widersetzen, zu unterstützen. Wichtig ist, dass man in Fidschi möglichst umgehend demokratische Wahlen organisiert, die auf dem Grundsatz der Gleichheit der Menschen ungeachtet ihrer ethnischen Herkunft beruhenden internationalen Normen entsprechen, und man sich wieder bemüht, Prinzipien der rechtmäßigen Macht und der Demokratie zu achten.

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Einmal mehr sind wir mit einem Staatsstreich auf den Fidschi-Inseln konfrontiert. Fidschi war in den letzten zehn Jahren Schauplatz von nunmehr vier Staatsstreichen, wobei der jüngste Putsch von Armeechef Bainimarama mit dem schier unglaublichen Argument begründet wurde, er hätte ihn deshalb inszeniert, weil die demokratisch gewählte Regierung von Fidschi die Anführer des vorangegangenen Putsches begnadigen wollte. Die Logik dieser Aussage entzieht sich dem gesunden Menschenverstand, doch es darf nicht zugelassen werden, dass Differenzen innerhalb der politischen Führungsschicht des pazifischen Inselstaats die ohnehin instabile Demokratie gefährden.

Die Europäische Union hat gemeinsam mit Australien und Neuseeland eine beachtliche Menge Geld ausgegeben und Ressourcen mobilisiert, damit im Mai 2006 in Fidschi faire und freie Wahlen stattfinden konnten. Die Regierung des Premierministers gelangte mit einer deutlichen Stimmenmehrheit ins Amt. Fidschi hat eine einzigartige Verfassung, die eine Machtteilung zwischen den Volksgruppen der Inder und der Ureinwohner der Fidschi-Inseln vorschreibt. All das setzt der Armeechef nun aufs Spiel, wenn er das Gesetz in seine eigenen Hände nimmt. Kein Armeechef ist befugt, sich über das Recht hinwegzusetzen und so den Kurs der Demokratie zu untergraben.

Deshalb bitte ich das Parlament und Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, in aller Deutlichkeit zu bekunden, dass wir jegliche nichthumanitäre Hilfe einstellen werden. Wir werden die europäischen Bürger, die in einem Land wie Fidschi Urlaub machen wollen, darum bitten, dies solange nicht zu tun, bis die Demokratie wiederhergestellt ist. Wir müssen den Bewohnern Fidschis gegenüber klar zum Ausdruck bringen, dass wir uns in den Kernfragen Freiheit, Demokratie und Gerechtigkeit vollständig mit ihnen solidarisieren.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), Verfasser. – Herr Präsident! Der Militärputsch auf den Fidschi-Inseln hat ein Land in die Weltöffentlichkeit gebracht, das eine tragische Entwicklung nimmt. Auch aufgrund der EU-Politik im Zuckerbereich hat sich die wirtschaftliche Situation auf den Fidschis verschärft.

Inzwischen, so heißt es im Deutschland-Radio, sind Überweisungen aus dem Irak für die Wirtschaft der Fidschi-Inseln nicht mehr wegzudenken. Sie sichern die Existenz ganzer Familien und Dorfgemeinschaften, und inzwischen kommt mehr Geld aus dem Irak auf die Fidschis, als die einheimische Zuckerindustrie erwirtschaftet. Wie kommt es dazu? Im Irak sind sehr viele Söldner von den Fidschi-Inseln tätig, die dort ihr Geld verdienen und dann zurückkommen als Menschen, die teilweise schwer traumatisiert sind. Eine Rolle spielt das Militär, das sich in gewisser Weise verselbständigt.

Es ist immer die Rede davon, dass auf den Fidschis ein ethnischer Konflikt am Laufen sei. Oberflächlich betrachtet ist es vielleicht ein ethnischer Konflikt, aber im Grunde genommen geht es um eine Machtfrage. Welche Häuptlingstümer haben das Sagen? Und dieser Kampf zwischen verschiedenen Clans geht gerade vor sich. Dieser Putsch ist im Grunde genommen nur ein Hinweis darauf, dass die Verhältnisse nicht stabil sind. Das hat auch damit zu tun, dass es sich um einen nachkolonialen Konflikt handelt. Wir erinnern uns: Die britische Kolonialverwaltung hat seit 1879 Inder vom Subkontinent als Arbeitskräfte – vor allem für die Baumwollindustrie und die Zuckerrohrpflanzung – auf die Fidschis gebracht. Somit ist dies einer der dominanten Konflikte zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen.

Wenn wir jetzt von Seiten der EU sagen, dieser Militärputsch sei zu verurteilen – was ich unterstreiche –, müssen wir gleichzeitig auch einräumen, dass die EU nicht unwesentlich zu den Ursachen dieses Konfliktes auf den Fidschi-Inseln beigetragen hat. Das sollte ebenfalls bedacht werden.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser.(ES) Herr Präsident! Ich bin ebenfalls der Ansicht, dass wir diesen Putsch verurteilen müssen, den vierten innerhalb von zwanzig Jahren in einem Land, einer ehemaligen britischen Kolonie, das sogar zu den reichsten und am stärksten entwickelten Ländern im Südpazifik mit dem ausgedehntesten Tourismus gehört.

Kommodore Frank Bainamarama, der Kommandant der Streitkräfte der Fidschi-Inseln, enthob den gewählten Premierminister seines Amtes und übernahm auf eindeutig illegale Weise die Macht. Er sagte, er würde vorübergehend die Befugnisse von Präsident Ratu Josefa Iloilo und Premierminister Laisenia Qarase übernehmen, um sie später wieder einzusetzen, ohne aber einen Termin für die Wahlen zu nennen.

Die Lage ist wirklich kompliziert, unsicher und Besorgnis erregend. Auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen brachte dies vor kurzem in klaren Worten zum Ausdruck: Er verurteilte den Militärputsch. Ich glaube, genau das müssen wir in diesem Haus tun. Wir dürfen nicht nur den Putsch verurteilen, sondern wir müssen auch ausdrücklich die Freilassung der Gefangenen und Geiseln anmahnen und die Wiederherstellung von Recht und Gesetz fordern, durch das es möglich war, normale und akzeptable Wahlen in einem demokratischen Umfeld durchzuführen.

Doch darüber hinaus gilt es auch, der Verantwortung der Europäischen Union nachzukommen. Hier steht uns ein sehr starkes Instrument zur Verfügung: das Abkommen von Cotonou. Wir haben die Möglichkeit, diesen Rahmen zu nutzen – indem wir die nicht humanitäre Hilfe für Fidschi aussetzen –, um Druck auszuüben und einen politischen Wandel in der Region zu erreichen, wobei wir bedenken müssen, dass dies nicht auf Kosten der humanitären Hilfe und einiger bereits laufender Bildungsprojekte gehen darf.

Ich möchte ebenfalls den von Herrn Pflüger eingereichten Änderungsantrag unterstützen, der fordert, dass diese Maßnahmen auch dazu beitragen müssen, dass die indigene Bevölkerung der Fidschi-Inseln nicht gezwungen ist zu fliehen und dass jeder Dialog in der Region alle derzeit im Land lebenden Gemeinschaften einschließt.

 
  
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  Adam Jerzy Bielan (UEN), Verfasser. (PL) Herr Präsident! Die internationale Gemeinschaft muss den Militärputsch auf den Fidschi-Inseln entschieden verurteilen. Wir dürfen zu der Machtübernahme durch das Militär und den Sturz der demokratisch gewählten Regierung nicht schweigen. Die Europäische Union muss eine Antwort auf die Frage finden, was zu tun ist, damit in diesem Land wieder Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Einzug halten. Das ist der vierte Militärputsch auf den Fidschi-Inseln innerhalb der letzten 20 Jahre. Die Machtübernahme durch die Armee, die die Regierung und die Verwaltung kontrolliert, sowie die Aussetzung einiger Artikel der Verfassung werden die Entwicklung des Landes hemmen. Das ist ein Angriff auf die normalen Bürger und untergräbt das Ansehen der Fidschi-Inseln als eines der höchstentwickelten Länder dieser Region und als Urlaubsort für Tausende von Menschen aus der ganzen Welt.

Ich appelliere an die Kommission und den Rat, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, damit die gegenwärtige politische Krise überwunden und die Demokratie in Fidschi wiederhergestellt wird. Der Sturz der demokratisch gewählten Regierung durch die Streitkräfte muss entschieden verurteilt werden, und es muss alles getan werden, um den dauerhaften Grundsätzen der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in diesem Land wieder Geltung zu verschaffen. Meiner Ansicht nach sollte außerdem in Erwägung gezogen werden, die für den Militärputsch auf den Fidschi-Inseln verantwortlichen Armeeangehörigen mit einem Reiseverbot für die Länder der Europäischen Union zu belegen, und es sollten sämtliche nicht humanitären Hilfemaßnahmen eingestellt werden. Die internationale Gemeinschaft muss ein klares Signal senden, dass die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Westen nur dann wiederhergestellt werden, wenn die rechtmäßige, demokratisch gewählte Regierung auf den Fidschi-Inseln wieder an der Macht ist.

 
  
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  István Szent-Iványi (ALDE), Verfasser. – (HU) Im vergangenen Mai fanden in Fidschi Parlamentswahlen statt. Die Europäische Union entsandte zu diesen Wahlen eine Beobachtermission.

Mir fiel die große Ehre zu, diese Wahlbeobachtermission zu leiten. Im vollen Bewusstsein meiner Verantwortung kann ich Ihnen versichern, dass die Wahlen frei und fair in Übereinstimmung mit internationalen Normen verliefen und den Willen der fidschianischen Wählerschaft getreulich widerspiegelten.

Der einzige Faktor, der bereits damals einen Schatten auf die Wahlaktivitäten warf, waren die nicht verfassungskonformen oder verfassungsfeindlichen Erklärungen von Kommodore Bainimarama. Bereits damals drohte er mit einem Staatsstreich, und in einem persönlichen Gespräch lenkte ich seine Aufmerksamkeit ganz konsequent auf die Tatsache, dass er damit die Glaubwürdigkeit der Demokratie zu untergraben trachtete.

Im September, als ich wieder in Fidschi weilte, schien sich die Lage stabilisiert zu haben. Die beiden größten Parteien hatten gemäß der Verfassung oder im Einklang mit der Verfassung eine Koalition unter der Führung von Premierminister Qarase gebildet, und es hatte allgemein den Anschein, die Stimmung habe sich beruhigt und die Spannungen haben abgenommen. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Armee am 5. Dezember die Macht an die Militärs übergab und die demokratische Regierung stürzte; sie behindert die Pressefreiheit, hat Menschen aus dem Land vertrieben und Demonstranten verhaftet. Das Land erlebt zurzeit, wie sich ein sichtlich machtvoller, jedoch friedlicher, gewaltfreier Protest entwickelt, der immer weitere Kreise erfasst. Leider distanziert sich die Führung der zweitgrößten Oppositionspartei, der Arbeitspartei, nicht eindeutig vom Staatsstreich.

Wir müssen konsequent fordern, dass die Armee unverzüglich und bedingungslos die Macht an die demokratisch gewählte Regierung zurückgibt, und wir müssen die verfügbaren Instrumente, nämlich Sanktionen, nutzen, um deutlich zu machen, dass das, was gegenwärtig in Fidschi geschieht, für uns völlig unannehmbar ist.

 
  
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  Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Mein Heimatland Bayern unterhält seit Jahrzehnten enge Beziehungen zu Fidschi. Die Hanns-Seidel-Stiftung unterstützt dort seit Jahrzehnten Demokratieprojekte, und ein früheres Mitglied unseres Hauses, der leider schon verstorbene Staatsminister a. D. Fritz Pirkl, hat sich wie kaum ein anderer für die Demokratie auf Fidschi eingesetzt.

Deshalb ist es wirklich erschütternd zu sehen, dass nur ein halbes Jahr nach den demokratischen Wahlen im Mai schon wieder ein solch brutaler Militärputsch stattfindet, den wir nicht energisch genug verurteilen können. Über eines müssen wir uns trotzdem im Klaren sein: Auf der Seite der dortigen Demokraten steht die erdrückende Mehrheit des im Mai gewählten Parlaments sowie alle wichtigen demokratischen Kräfte, mit den betrüblichen Ausnahmen, die der Kollege Szent-Iványi genannt hat. Doch auch die kirchlichen Gemeinschaften, die verschiedenen Religionen, der große Häuptlingsrat – also die Vertreter der traditionellen Strukturen – stehen ganz klar auf der Seite des demokratisch gewählten Premierministers.

Wir als Europäische Union müssen unsere ganze Autorität einsetzen, um Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auf den Fidschi-Inseln wiederherzustellen. Deshalb darf es keinerlei Milde gegenüber diesen Tyrannen und Diktatoren geben. Daher müssen Mittel – bis auf die humanitäre Hilfe – eingefroren werde. Aber wir müssen dort auch unseren ganzen politischen Druck einsetzen, um unverzüglich Demokratie und Freiheit auf dieser schönen Inselgruppe wiederherzustellen.

 
  
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  Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Heute verurteilt das Europäische Parlament den Putsch der Militärjunta auf den Fidschi-Inseln vom 5. Dezember. Der Putsch war ein Verstoß gegen die Verfassung und die Rechtsstaatlichkeit und richtete sich gegen das auf den Fidschi-Inseln entstehende demokratische System. Der Ablauf der jüngsten, im Mai dieses Jahres abgehaltenen Wahlen wurde von EU-Beobachtern als korrekt eingeschätzt.

Der Staatsstreich untergräbt die fidschianische Wirtschaft und insbesondere den Fremdenverkehrssektor. Wir müssen jetzt sofort handeln und die nichthumanitäre Hilfe für Fidschi gemäß Artikel 96 des Partnerschaftsabkommens von Cotonou aussetzen sowie gegen die Mitglieder der Junta, ihre Familien und ihre Mitarbeiter ein Reiseverbot für die EU verhängen. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, um die demokratischen Kräfte und die Zivilgesellschaft bei der Bewältigung dieses Militärputsches und der Wiederherstellung der Demokratie zu unterstützen.

 
  
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  Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Im Zusammenhang mit dem Staatsstreich auf den Fidschi-Inseln sollten wir drei Punkte beachten. Erstens: Wir müssen den Putsch verurteilen, wie wir das in unserer Erklärung auch tun. Zweitens gilt es festzustellen, ob die gestürzte demokratische Regierung die Minderheit der Ureinwohner, die den Putsch unterstützt haben, gerecht behandelt hat. Die Tatsache, dass es sich um eine demokratisch gewählte Regierung handelt, bedeutet nicht, dass sie ehrlich, aufrichtig und gerecht ist.

Drittens sollten wir überlegen, ob wir nicht die Initiative des polnischen Ministerpräsidenten unterstützen, der die Ansicht vertritt, dass die Europäische Union eigene Streitkräfte braucht, die im Namen der Opfer von Ungerechtigkeit und auch bei Staatsstreichen wie in Fidschi gegebenenfalls eingreifen könnten.

Wir sollten deshalb die Ursachen dieses Putsches ergründen, ehe wir uns ein endgültiges Urteil bilden. Zunächst aber werden wir den Putsch in unserer Entschließung zu Recht verurteilen und die Wiederherstellung der Demokratie fordern.

 
  
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  Michael Gahler (PPE-DE). – Herr Präsident! Als ich letztes Jahr mit der Kollegin Carlotti und zwei Kollegen der AKP-EU-Versammlung auf Fidschi war, titelte am Tag unserer Abreise zufällig die größte Tageszeitung: „Army: No more coups“ (also: keine Putsche mehr). Knapp zwei Jahre später ist das leider wieder einmal von der Realität überholt worden; zum vierten Mal in 20 Jahren. Dieses Land hat aus der Kolonialzeit eine hoch sensible Zusammensetzung der Bevölkerung geerbt: nur eine knappe Mehrheit der Fidschi-Urbevölkerung gegenüber einer sehr starken Minderheit von Indern, die aber wirtschaftlich dominieren.

Es muss von unserer Seite ganz klar gemacht werden, dass ein Interessenausgleich zwischen diesen Gruppen nur durch einen umfassenden interethnischen Dialog und nicht durch das Militär bewirkt werden kann. Deswegen müssen wir durch den Stopp der Finanzhilfen, die nicht den Menschen zugute kommen, sondern nur der Regierung die Arbeit erleichtern würden, durch Reiseverbote für die Putschisten und durch die Unterstützung von Gegenmaßnahmen seitens der Staaten des Pazifischen Forums den Militärs deutlich machen, dass sie umgehend in die Kasernen zurückkehren müssen.

Ich glaube nicht, dass im konkreten Fall – Kollege Pflüger hat das angesprochen – die Zuckermarktordnung diesen Putsch bewirkt hat. Ich meine, dass unabhängig von der Reform der Zuckermarktordnung die Eigentumsverhältnisse in diesem Land sehr problematisch sind, weil diejenigen, die die Zuckerwirtschaft betreiben, also die Inder, das Land von der Urbevölkerung nur geliehen haben und es dann immer wieder zu Problemen kommt, wenn es um die Verlängerung der Pachten geht. Ich glaube, dass die EU-Politik durch die Zuckermarktordnung nicht zu diesem Putsch beigetragen hat. Das wollte ich hier noch verdeutlichen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Kommission teilt den Standpunkt des Parlaments. Die Machtübernahme durch die Militärs auf den Fidschi-Inseln ist in der Tat eine sehr besorgniserregende Angelegenheit für uns alle. Kommissar Michel hat diese gewaltsame Machtübernahme nachdrücklich verurteilt; sie wurde am 11. Dezember 2006 ebenfalls von der finnischen Präsidentschaft und von der Europäischen Union verurteilt. Die AKP-Partner der Fidschi-Inseln im Pazifikraum sowie Australien, Neuseeland und die USA haben diese Machtübernahme gleichfalls verurteilt.

Diese Verurteilungen sind mehr als bloße Worte. Sie führen zu einer folgenschweren internationalen Isolierung der Fidschi-Inseln, deren Mitgliedschaft im Commonwealth bereits ausgesetzt ist und die nicht länger den Vorsitz des Pacific Islands Forum wahrnehmen können.

Die Machtübernahme durch die Militärs ist ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 9 des Cotonou-Abkommens und gegen seine wesentlichen Elemente bezüglich der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaatsprinzips. Dies zieht Konsultationen nach Artikel 96 des Coutonou-Abkommens nach sich, die gegebenenfalls zu geeigneten Maßnahmen zur Behebung der Situation führen können, darunter als letztes Mittel die Aussetzung der Entwicklungszusammenarbeit.

Die Europäische Union möchte den Dialog mit den rechtmäßigen Behörden der Fidschi-Inseln fortführen, um einen Konsens zu finden und die Rückkehr der Inselgruppe zu einer verfassungsgemäßen demokratischen Regierungsform zu fördern.

Die Kommission bereitet gegenwärtig einen Vorschlag zur Eröffnung von Konsultationen nach Artikel 96 vor. Die Machtübernahme durch die Militärs ist für die Wirtschaft der Fidschi-Inseln schädlich. Der wichtigste Wirtschaftssektor der Inselgruppe ist der Tourismus, der jetzt aufgrund der Instabilität und der Sicherheitslage zurückgehen wird. Der Zinssatz ist erhöht worden, die Wachstumsraten werden leiden, und das Investitionsklima wird sich verschlechtern.

Die auf den Fidschi-Inseln eingetretene Lage ist so schwer wiegend, dass die Fortsetzung unserer Kooperation nunmehr in Gefahr ist: Viel wird davon abhängen, wie die Militärs sich in den nächsten Tagen und Wochen verhalten, und insbesondere davon, wie rasch sie die Rückkehr zu Demokratie und Rechtstaatlichkeit ermöglichen werden.

Herr Präsident, ich möchte den Abgeordneten danken, die ihre Meinungen dargelegt haben, die – wie ich meine – weitgehend übereinstimmen und die Einmütigkeit aller in der Europäischen Gemeinschaft demonstrieren.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.00 Uhr statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


11.2. Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti(1).

 
  
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  José Javier Pomés Ruiz (PPE-DE), Verfasser.(ES) Herr Präsident! Warum sprechen wir über die Vereinten Nationen? Weil die Europäische Union der wichtigste Geldgeber ist, um die Arbeitsfähigkeit dieser großartigen Erfindung aufrechtzuerhalten.

Bei mir hier ist Nirj Deva, ein glühender Verfechter der Rolle, die die Vereinten Nationen in der Welt spielen müssen.

Einhunderttausend Personen sind derzeit für die Vereinten Nationen tätig, um den Frieden in der Welt zu erhalten, und praktisch jeder Einzelne von ihnen macht seine Arbeit sehr gut, doch es gab Anschuldigungen und Beschwerden über sexuellen Missbrauch, Kinderprostitution und Pädophilie in der Republik Kongo, im Kosovo und jetzt in Liberia und Haiti, dem Land, aus dem ich gerade zurückgekehrt bin.

Seit 1994 sind unter den einhunderttausend Personen, die als Friedenstruppen im Einsatz waren, mehr als dreihundert Fälle sexueller Übergriffe gegen Kinder und Bedürftige ermittelt worden. Im Ergebnis der 319 untersuchten Fälle wurden 79 Soldaten für schuldig befunden. Wenn wir den Frieden erhalten wollen und wenn es notwendig ist, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen Kräfte entsenden, müssen wir alles in unseren Möglichkeiten Stehende tun, um zu gewährleisten, dass sie den Frieden erhalten und sich nicht in einem im Wesentlichen mit Geldern der Europäer bezahlten Sextourismus ergehen.

Diese Entschließung soll daher eine Wertschätzung der Rolle der Vereinten Nationen sein, sie soll aber auch der Notwendigkeit Rechnung tragen, dass die für die Friedenstruppen und die Soldaten verantwortlichen Mitgliedstaaten ein ziviles Verhalten zeigen und die Menschenrechte achten.

Deshalb gilt es, jegliche weiteren Vergewaltigungen von Frauen und Kindern zu verhindern, der Pädophilie Einhalt zu gebieten und nicht mehr zuzulassen, dass europäisches Geld über die Vereinten Nationen verwendet wird, um Sexualstraftaten zu begehen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), Verfasserin. – (PT) Es hat nachweislich Beschwerden gegeben, dass Kinder von UNO-Friedenstruppen in Haiti und Liberia vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen wurden. Das liegt auf einer Linie mit ähnlichen Skandalen, darunter Pädophilie durch UN-Personal in der Demokratischen Republik Kongo und Menschenhandel im Kosovo.

Das sind schockierende Akte, die wir verurteilen, und wir möchten gern, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit so etwas nie wieder geschieht. Wir wenden uns gegen diese Akte sexuellen Missbrauchs und der Ausbeutung sowie gegen andere Formen kriminellen Verhaltens von UNO-Angehörigen, mit denen Menschenrechte verletzt werden und die der humanitären und friedenserhaltenden Mission der UNO zuwiderlaufen und einen Verrat an dieser Mission darstellen. Wie in der Entschließung, die wir unterschreiben, hervorgehoben wird, wissen wir, dass Maßnahmen in Form von Ermittlungen und Disziplinarverfahren eingeleitet wurden. Wie jedoch jüngste Fälle zeigen, müssen auch diejenigen Länder, aus denen die Soldaten stammen, Maßnahmen ergreifen, die verhindern, dass sich so etwas wiederholt, und gewährleisten, dass die beispielhafte Arbeit der meisten anderen nicht in den Schmutz gezogen wird.

Auch fordern wir die UNO auf, in den Gebieten, wo ihre Truppen operieren, Schritte zum Schutz wehrloser Menschen wie Frauen, Kinder und Flüchtlinge zu unternehmen. Wir fordern ferner die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, auch Initiativen zu unterstützen, die auf die Wahrung der Rechte von Frauen in Konflikt- oder Postkonfliktzonen gerichtet sind, sowie wirtschaftliche und soziale Maßnahmen zu ergreifen, damit diese Frauen weniger der sexuellen Ausbeutung ausgesetzt sind.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Im vergangenen Jahrhundert boten aggressive Supermächte wie Hitlerdeutschland oder die Sowjetunion Anlass zu größter Besorgnis. Leider sind diese Probleme mit der Jahrhundertwende nicht verschwunden. Auch im 21. Jahrhundert erleben wir Gewalt und unmenschliche, erniedrigende Behandlung anderer Menschen. Besonders bedauerlich ist, wenn Organisationen, die Völkern, die unterdrückt wurden und denen Ungerechtigkeit widerfahren ist, eigentlich helfen sollen, im Rahmen friedenserhaltender Maßnahmen Personal entsenden, das, anstatt zu helfen, nur noch mehr Leid und Erniedrigung bringt.

Das geschieht zurzeit in Liberia und Haiti. Anstatt Sicherheit und Frieden aufrechtzuerhalten und die individuellen Rechte zu achten, sind die Friedenstruppen in verabscheuenswürdige Fälle von sexuellem Missbrauch von Frauen und jungen Mädchen verwickelt. Es gab sogar Fälle, wo Kinder vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen wurden. Jede Art von sexuellem Missbrauch sowie alle anderen Verbrechen, die durch UN-Personal unter Verletzung der Menschenrechte sowie in krassem Widerspruch zu und unter Verrat des friedenserhaltenden und humanitären Auftrags begangen wurden, müssen entschieden verurteilt werden.

Die Menschen dort haben schon genug Leid erfahren. Sie haben voller Hoffnung auf Rettung gewartet. Was aber haben sie stattdessen bekommen? Es ist immer wieder das Gleiche, nur dass diesmal diejenigen die Täter waren, von denen sie Hilfe erwarteten.

 
  
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  Miguel Angel Martínez Martínez (PSE), Verfasser. – (ES) Herr Präsident! Der UNO die größtmögliche Unterstützung zu leisten, ist eine strategische Priorität der Außenpolitik der Europäischen Union. Unser Parlament hat dies wiederholt erklärt und besonders die Aktionen im Bereich der Konfliktprävention und von Friedensmissionen gewürdigt. Dieser Rückhalt wurde einmal mehr von der Delegation des Parlaments zum Ausdruck gebracht, die vor einigen Wochen in New York weilte und Gespräche mit dem Generalsekretär und den Verantwortlichen für friedenserhaltende Operationen führte.

Was wir sagten, steht in Übereinstimmung mit der Entscheidung dieses Hohen Hauses, Kofi Annan den Sacharow-Preis für die Arbeit zu verleihen, die er insbesondere auf dem Gebiet geleistet hat, um das es hier geht. Die Entschließung, die wir annehmen werden, muss deshalb im Kontext der Solidarität der Europäischen Union mit der schwierigen Arbeit der UNO in diesem Bereich gesehen werden.

Es ist bedauerlich und äußerst unglücklich für die Organisation, dass sich einige Personen, die im Namen der Vereinten Nationen auftreten, kriminell verhalten haben, indem sie bewiesenermaßen sexuelle Übergriffe auf Frauen und Kinder in Ländern verübten, in denen sie Missionen zu erfüllen hatten. Dieses Verhalten befleckt das Ansehen der Vereinten Nationen, die zudem großem Druck seitens bestimmter Kräfte in der Welt ausgesetzt sind, die im Rahmen ihrer einseitigen Sichtweise der internationalen Beziehungen die gegenteilige Auffassung von uns vertreten und lieber eine starke Beschneidung der Rolle der Vereinten Nationen hätten.

Wenn wir somit dieses Verhalten verurteilen, räumen wir gleichzeitig ein, dass es sich um Ausnahmefälle handelt, und bringen unsere Genugtuung über die Tatsache zum Ausdruck, dass sie von der UNO selbst aufgedeckt wurden. Wir müssen von den Vereinten Nationen auch größtmögliche Sorgfalt bei der Auswahl und Ausbildung der Teilnehmer an diesen Missionen, entweder als Mitarbeiter der UNO oder als Mitwirkende der Mitgliedstaaten oder assoziierter NRO, fordern.

Für die UNO und für jene von uns, die sich mit ihr identifizieren, ist es wichtig, alle Zweifel über unseren Standpunkt zu den verurteilten Haltungen zu beseitigen, und wir alle haben die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Schuldigen nicht straffrei ausgehen.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE).(ES) Herr Präsident! Es kann schon nicht hingenommen werden, dass Frauen und Kinder ausgebeutet oder missbraucht und ihre Wehrlosigkeit und Verletzlichkeit ausgenutzt wird, wie wir es täglich in Afghanistan oder – wie schon gesagt wurde – in den jüngsten Fällen im Sudan oder der Republik Kongo erleben, doch es ist völlig unverzeihlich, dass gerade die Schuldigen an diesem Missbrauch auch die Verantwortung für den Schutz der betroffenen Frauen und Kinder tragen.

Besonders schwer wiegt und verschlimmert die Sache noch, wenn es sich um Personal der Vereinten Nationen handelt, deren erklärte Rolle, wie hervorgehoben wurde, im Schutz des Lebens und der Würde dieser Menschen sowie des Friedens als Konzept besteht.

Die ständigen Fälle sexueller Gewalt durch Mitarbeiter der Vereinten Nationen, insbesondere Soldaten, Zivilpersonen und Polizeikräfte, wie sie in Haiti oder in Liberia geschehen sind, dürfen unter keinen Umständen ignoriert werden oder ungestraft bleiben. Die Täter müssen entsprechend verurteilt und bestraft werden.

In diesem Zusammenhang stimmt es in hohem Maße besorgt, dass die Personen, die wegen sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch aus der Organisation ausgeschlossen wurden, in ihren Ländern selten strafrechtlich verfolgt werden. Die Regierungen jener Länder stehen hier in der Verantwortung, und unter keinen Umständen darf eine Straflosigkeit derartiger Vorfälle zugelassen werden. Deshalb müssen wir für ein internationales Abkommen arbeiten, das verbindlich ist und Strafen vorsieht, eventuell vorkommende Praktiken dieser Art konsequent aufdeckt und Maßnahmen dazu ergreift.

Jegliche Flexibilität in dieser Hinsicht wäre völlig unannehmbar. Ich halte es erstens für unerlässlich, dass hier das grundlegende und klassische Prinzip der Nulltoleranz entsprechend zur Anwendung kommt, wie der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, wiederholt erklärte. Zweitens muss dieses Thema auch aus der Sicht der Verletzlichkeit der Frauen in Nachkriegskonflikten behandelt werden.

Deshalb ist es wichtig, dass die Hilfsprogramme in erster Linie dazu beitragen, die Frauen zu befähigen, sich in diesen Situationen selbst verteidigen zu können und weniger verletzlich als jetzt zu sein.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Michael Gahler, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Die UNO ist eine Organisation, die beim Thema Friedenssicherung weltweit eine hohe Glaubwürdigkeit genießt. Es ist äußerst wichtig, dass dieses Ansehen erhalten bleibt. Wenn wir nun schockierende Berichte über Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch erhalten, muss man wohl leider auch eine hohe Dunkelziffer vermuten, auch angesichts der Tatsache, dass es Berichte über eine Kultur des Schweigens innerhalb der UN-Missionen selbst gibt. Ich bin davon überzeugt, dass nur eine Null-Toleranz-Strategie erfolgreich sein kann. Das heißt: Die Kommandeure vor Ort müssen Betroffene sofort nach Hause schicken können, wobei sich der Entsendestaat dazu verpflichten muss, dass sie zu Hause strafrechtlich und disziplinarrechtlich verfolgt werden. Für die einzelnen Soldaten, von denen viele aus Entwicklungsländern kommen, ist ein solcher Einsatz auch finanziell interessant. Wenn sich herumspricht, dass Exempel tatsächlich statuiert werden, Leute nach Hause müssen und folglich das Geld nicht mehr bezahlt wird, ist das wohl die effektivste Möglichkeit, um solche Vorfälle künftig zu reduzieren. Aber es muss auch klar sein, dass Vorgesetzte, die das dulden, in Zukunft für solche Einsätze nicht mehr zur Verfügung stehen können.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Die Hinweise auf den sexuellen Missbrauch von Kindern in Haiti und Liberia durch UN-Personal ist nur der jüngste in einer Reihe ähnlicher Skandale. Diese Menschenrechtsverletzungen stehen in krassem Widerspruch zum friedenserhaltenden, humanitären Auftrag der Vereinten Nationen.

UN-Truppen tragen in vielen Teilen der Welt dazu bei, Übergänge von Diktaturen zu Demokratien und Transformationsprozesse zu meistern. Immer wieder aber haben einzelne Blauhelmsoldaten gravierende Vergehen begangen und schädigen den Ruf der Friedenseinsätze. Nachdem Schulung und Disziplinierung der Truppen letztendlich auch Verantwortung der Mitgliedstaaten ist, fordern wir die Länder, die UN-Kontingente stellen, auf, gegen die beschuldigten Personen Disziplinarverfahren einzuleiten. Wir fordern die Vereinten Nationen auf, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem eine Kultur des Schweigens keine Chance hat. Denn diese steht im Widerspruch zur Null-Toleranz-Politik der Vereinten Nationen.

Es darf nicht sein, dass sexueller Missbrauch aus Angst vor Vergeltungsmaßnahmen nicht angezeigt wird. Es wurde heute auch schon auf die Wichtigkeit der Stärkung der Rolle der Frau hingewiesen. In diesem Zusammenhang möchte ich an den Rat, an die Kommission aber auch an die Vereinten Nationen appellieren, dass die im Jahr 2000 vom UN-Sicherheitsrat angenommene Resolution 1325 in die Praxis umgesetzt wird.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Inzwischen gibt es eine Fülle von Beweisen dafür, dass verschiedene Angehörige der Friedenstruppen der Vereinten Nationen in den vergangenen Jahren an abscheulichen Verbrechen gegen die wehrlose Zivilbevölkerung beteiligt waren, die sie eigentlich schützen sollten. Darunter sind so widerliche Verbrechen wie Vergewaltigung und sexuelle Ausbeutung von Kindern.

Wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, dann fallen drei äußerst beunruhigende und irritierende Gesichtspunkte auf. Erstens ist es so gut wie sicher, dass die Straftaten, die angezeigt werden und in denen ermittelt wird, nur die Spitze des Eisbergs sind. Manche sagen, auf jeden Fall, in dem ermittelt wird, kämen zehn Fälle, die nie ans Licht gelangten. Zweitens wird in den meisten Fällen eine Vertuschungsaktion eingeleitet, und zwar nicht nur von den Tätern selbst, sondern auch von ihren Vorgesetzten – wobei aus der Kriegskameradschaft von Soldaten eine Kumpanei wird, bei der die Täter gedeckt werden.

Auf alle Fälle ist die Durchführung einer ordnungsgemäßen Untersuchung unter diesen Umständen nicht nur schwierig, sondern in den meisten Fällen sogar unmöglich. Von Relevanz ist hier die Tatsache, dass die beteiligten UN-Soldaten der Gerichtsbarkeit der Länder unterliegen, aus denen sie stammen. Ein solcher Rechtsweg ist mit verfahrensrechtlichen und juristischen Problemen gepflastert und ermöglicht den UN-Soldaten faktisch Straffreiheit.

Drittens kommen die Schuldigen in den meisten der Fälle, in denen ermittelt wird und die sich als begründet erweisen, mit einer geringen Strafe davon. Normalerweise werden Kinderschänder in den meisten Ländern zu lebenslänglicher Haft verurteilt, doch ein UN-Soldat, der sich an Kindern vergeht, wird aller Voraussicht nach lediglich verwarnt oder einfach von zukünftigen UN-Einsätzen ausgeschlossen.

Diese schändlichen, abscheulichen und widerlichen Verbrechen durch UN-Personal dürfen nicht unbestraft bleiben, und genauso wenig darf die Tatsache unter den Teppich gekehrt werden, dass die Spitze der UN-Hierarchie letztendlich die politische Verantwortung dafür trägt. Der scheidende UN-Generalsekretär, Kofi Annan, schuldet uns in dieser Hinsicht eine Erklärung.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Die in der heutigen Aussprache behandelten Fälle von Menschenrechtsverletzungen sind besonders schockierend und abstoßend, geht es doch um Menschenhandel und sexuellen Missbrauch von Kindern in Liberia, Haiti, Kongo und anderen Ländern durch Personal humanitärer Missionen, das den Opfern von Hunger und bewaffneten Konflikten eigentlich helfen, für sie sorgen und ihre Sicherheit, ihren Schutz und die Versorgung mit Lebensmitteln gewährleisten soll.

Ausbeutung, sexueller Missbrauch, Zwangsprostitution und der Handel mit hungernden Kindern zeigen, auf welch entwürdigendes moralisches Niveau Menschen sinken können, die sich von ihren Trieben leiten lassen und moralische Grundsätze ignorieren. Selbst wenn nur wenige Einzelne sich dieses abscheulichen und schockierenden Verhaltens schuldig gemacht haben, fällt der Verdacht auch auf die anderen Tausenden engagierter Mitarbeiter der Missionen, und das lässt die Menschen die Hoffnung verlieren.

Deshalb dürfen wir nicht schweigen und müssen fordern, dass die Schuldigen bestraft werden und das Personal für humanitäre Missionen sorgfältig ausgewählt und überprüft wird.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Ich möchte drei Punkte hervorheben. Erstens: Der Schock und das Entsetzen, die die Berichte über die Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti ausgelöst haben, machen deutlich, dass diese Fälle innerhalb der UNO vollständig aufgeklärt und diejenigen, die sich dieser Verbrechen schuldig gemacht haben, vor Gericht gestellt und bestraft werden müssen.

Der zweite Punkt bezieht sich auf das, was Miguel Angel Martínez bereits über die Rolle der heutigen UN-Friedensmissionen sowie über die Bedeutung gesagt hat, die die Europäische Union diesen Missionen beimisst.

Der dritte Punkt betrifft die spezielle Ausbildung der UN-Friedenstruppen in punkto Menschenrechte, die auch die Beziehungen zwischen den Geschlechtern einschließen sollte. Ferner möchte ich unterstreichen, dass Frauen zu einem entsprechenden Prozentsatz an UN-Friedensmissionen teilnehmen sollten. Dies alles könnte dazu beitragen, dass sich derartige Verbrechen künftig nicht wiederholen.

 
  
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  Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Können wir nach Osttimor, Somalia, dem Kosovo und dem Kongo das, was gerade in Haiti und Liberia geschieht, wirklich als Ausnahme bezeichnen? Wo auch immer UN-Truppen im Einsatz sind, scheint die Zivilbevölkerung, die eigentlich unter dem Schutz der UN-Truppen steht, Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden.

Kofi Annan ist seit vielen Jahren Generalsekretär der UN und damit ihrer Friedenstruppen, und in seine Amtszeit fällt der Missbrauch durch UN-Personal, für das er die Verantwortung trägt. Er ist nicht eingeschritten. Stattdessen lässt er es zu, dass diese Dinge vertuscht werden, wie ein interner Bericht der Vereinten Nationen über sexuellen Missbrauch in Osttimor zeigt. Obwohl sexueller Missbrauch dort bereits seit der Ankunft der UN im Jahr 1999 ein Problem darstellt, wurde nicht ein einziger Mitarbeiter oder Soldat der UN vor Gericht gestellt, nicht einmal in den Fällen, bei denen Kinder aus Osttimor betroffen waren. Den Papst und den Vatikan macht man für Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester verantwortlich; warum also wendet man nicht dasselbe Prinzip auf Kofi Annan und die UN an?

Herr Annan wird bald in großen Ehren und mit einer großzügigen Rente aus seinem Amt scheiden. Ich hoffe, sein Nachfolger wird das Thema des sexuellen Missbrauchs ernst nehmen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich teilt die Kommission die Empörung und die Besorgnis des Parlaments über das inakzeptable und unerträgliche Verhalten von an friedenserhaltenden Operationen beteiligten Soldaten.

Zwar fällt diese Frage genau genommen nicht in die Zuständigkeit der Kommission. Doch unzweifelhaft können die sexuelle Ausbeutung und der sexuelle Missbrauch, den sich einige Blauhelme zuschulden kommen lassen haben, nur unsere höchste Besorgnis hervorrufen. Diese Zwischenfälle haben nicht nur das Vertrauen der traumatisierten und verarmten örtlichen Bevölkerung untergraben, sondern stellen auch einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht dar, die allen Beteiligten an friedenserhaltenden Maßnahmen obliegt.

Die Kommission unterstützt daher voll und ganz die von der UNO im Rahmen ihrer Politik der Nulltoleranz gegen solche Akte der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs ergriffenen Maßnahmen. Die Kommission schließt sich selbstverständlich dem Europäischen Parlament an, um die UN zu ermutigen, umgehend äußerst konsequent in dieser Frage vorzugehen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet sogleich im Anschluss an die Aussprachen von heute Nachmittag statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


11.3. Myanmar (Birma)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Birma(1).

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Der 10. Dezember war der Internationale Tag der Menschenrechte. In vielen Staaten war dies kein Feiertag, sondern ein Trauertag. So auch in Burma, wo brutale Übergriffe, Tötungen und Zwangsarbeit an der Tagesordnung sind. Hunderttausende wurden vertrieben oder flohen vor Ausschreitungen. Erstmals seit 18 Jahren gab es Veränderungen in der Regierung mit einem Personalaustausch bei den Streitkräften. Der Junta-Chef, General Than Shwe, aber blieb, ebenso sein Stellvertreter Maung Aye. Die EU stellte fest, dass nach wie vor Menschenrechte massiv verletzt werden. Erst kürzlich wurden Burmesen gezwungen, Polizeistationen und Gebäude für das Militär gegen ihren Willen zu bauen. Arbeiter mussten als menschliche Spürhunde durch vermintes Gebiet laufen. Diese perfide Zwangsarbeit darf nicht hingenommen werden. Eine negative Zuspitzung erfuhr auch das Internationale Rote Kreuz. Ihm wurde die Weiterarbeit verboten. Es musste sich aus den Regionalbüros zurückziehen und die Bevölkerung ohne medizinische Versorgung zurücklassen.

Grundsätzlich muss Hilfe von außen für das burmesische Volk geleistet werden, aber diese Hilfe muss die Menschen direkt erreichen, und darf nicht in die Hände des Regimes fallen. In Burma sind 30% der Kinder unterernährt, gleichzeitig ist das Land der zweitgrößte Produzent von Opium. Tausende sind politische Gefangene und die Sacharow-Preisträgerin Aung San Suu Kyi stand zehn der letzten 16 Jahre unter Hausarrest. Große ethnische Gruppen werden drangsaliert und jede Opposition im Keim erstickt.

Wir fordern China und weitere Staaten auf, endlich die Hilfe für die Militärjunta einzustellen und sich an internationalen Maßnahmen zu beteiligen, die positive Veränderungen in Burma bewirken sollen. Aktionen der ASEAN-Staaten gegen die Herrschenden sind ein wichtiger und notwendiger Schritt. Burma braucht eine Road Map zur Demokratie, um Menschenrechte zu institutionalisieren und um eine Konvention zu verabschieden, die Schritte für die Einführung der Demokratie einleitet. Die EU, Herr Kommissar, muss sehr viel aktiver werden und vielleicht sogar Sanktionen verhängen, damit die Gewalt ein Ende hat.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. (NL) Herr Präsident! Länder, in denen die Regierenden ihre Macht nicht den Wählern, sondern einem Unterdrückungsapparat verdanken, können für ausländische Investoren äußerst attraktiv sein, da sie von den niedrigen Löhnen, den schlechten Arbeitsverhältnissen und einer Bevölkerung profitieren, die keine Möglichkeit hat, dagegen zu protestieren. Außerdem ist dort kein Platz für unabhängige Bewegungen, die die Natur und die Umwelt vor kurzsichtigen unternehmerischen Entscheidungen zur raschen Profitmaximierung schützen wollen. Wenn das Hauptziel darin besteht, die Kosten der Unternehmen niedrig zu halten und auf dem internationalen Markt Vorteile daraus zu ziehen, sind die Unternehmen in Birma seit vielen Jahren an der richtigen Adresse, und dank derartiger internationaler Unterstützung konnte sich das Militärregime in seinen Anfangsjahren über die Proteste im Inland hinwegsetzen.

Seitdem sich eine Reihe großer Konzerne unter dem Druck der Proteste in den Stammländern zurückgezogen hat, ist nicht viel geschehen. Das Regime nimmt den niedrigen Lebensstandard und die Kritik von außen als unvermeidlich hin, ohne etwas zu ändern. Wahlergebnisse werden weiterhin ignoriert, die Führerin der Opposition steht noch immer unter Hausarrest, und Minderheitengruppen werden wie eh und je unterdrückt und vertrieben.

Internationale Hilfsorganisationen werden sabotiert. Das Regime vermag nicht einmal eine politische Anhängerschaft für sich zu gewinnen und dient mittlerweile keinem anderen Zweck als dem Selbsterhalt. Ohne die Isolierung Birmas durch die Nachbarstaaten, ohne die Einstellung der Waffenlieferungen und ohne nachdrückliche Forderung der Europäischen Union nach strikter Befolgung der Wirtschaftssanktionen wird sich dieses Regime unnötig lange halten können. Da im Entschließungsantrag die Maßnahmen befürwortet werden, die meine Fraktion schon seit Jahren fordert, geben wir ihm gern unsere Zustimmung.

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), Verfasser. – (FR) Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor reichlich einem Jahr sprach ich hier zu Birma. Auch seinerzeit kamen Begriffe wie Unterdrückung, an der Macht befindliche Militärjunta, Missachtung der Menschenrechte bereits mehrfach in meinen Ausführungen vor.

Diese Situation hat sich leider nicht verändert. Birma unternimmt noch immer keinerlei Anstrengungen, damit die Macht demokratischer ausgeübt wird. Mehrere Büros des Roten Kreuzes sind vom Staatsrat für Frieden und Entwicklung (SPDC) geschlossen worden, so dass die humanitäre Tätigkeit dieser Organisation unmöglich geworden ist. Die Machthaber verhindern die ordnungsgemäße Tätigkeit der NRO, was viele von ihnen zum Verlassen des Landes veranlasst.

Die von Indien geleistete Militärhilfe stößt ebenfalls auf unser völliges Unverständnis, denn dieses Land bezeichnet sich doch selbst als die größte Demokratie der Welt. Dies ist ein völlig widersinniges Verhalten, das wir verurteilen. Indien kann nicht übersehen, dass diese Militärhilfe zur Unterdrückung von ethnischen Gruppen und politischen Opponenten verwendet wird.

Meiner Auffassung nach muss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen konsequente Maßnahmen gegen Birma ergreifen, indem er dieses unrechtmäßige Regime verurteilt und es zur Wiederherstellung der Demokratie auffordert.

Weiterhin möchte ich mein Vertrauen in den positiven Einfluss zum Ausdruck bringen, den die anderen ASEAN-Länder ausüben können, denn in ihrem Bestreben nach stärkerer Integration spielen sie meiner Meinung nach eine nicht zu unterschätzende Rolle im Bereich der Menschenrechte.

Ich wünsche, dass China und Indien künftig eine ähnliche Rolle spielen, damit das burmesische Regime sich hin zur Demokratie entwickelt.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! In den vergangenen Jahren stand Birma regelmäßig auf der Menschenrechtsagenda der EU. Und das auch aus gutem Grund, da die birmanische Regierung nach wie vor schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Verfolgung von politischen Gegnern und Zwangsumsiedlungen gegen ihr Volk verübt.

Ein krasses Beispiel für die anachronistische und unbelehrbare Haltung des völlig irrationalen birmanischen Militärregimes ist die Tatsache, dass die Vorsitzende der Nationalen Liga für Demokratie (LND), die Nobel- und Sacharowpreisträgerin Aung San Suu Kyi, seit zehn Jahren unter Hausarrest steht, ungeachtet der überwältigenden internationalen Protestwelle. Obwohl die birmanische Bevölkerung stark an Unterernährung und Krankheiten leidet, hält es die Regierung von Birma für angeraten, Mitarbeiter des Roten Kreuzes im ganzen Land zu verfolgen.

Bei der Frage, wie wir einer so totalitären Regierung unsere Entschlossenheit verdeutlichen können, die Menschenrechte der birmanischen Bevölkerung zu schützen, sind wir der Meinung, dass gezielte Sanktionen, die sich auf die wirtschaftlichen Einkünfte der Junta konzentrieren, verhängt werden müssen. Außerdem rufen wir jene Länder, die Birma weiterhin mit Waffen versorgen, dazu auf, damit Schluss zu machen. Des Weiteren erwarten wir vom UN-Sicherheitsrat, dass er eine verbindliche, strenge Resolution zu Birma verabschiedet. Wir hoffen, dass sich die verblendeten Militärmachthaber von Birma letztendlich doch noch zu Vernunft und Demokratie durchringen und die Macht an eine demokratisch gewählte Regierung übergeben.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), Verfasser. (EN) Herr Präsident! Denjenigen von uns, die sich aktiv an den Menschenrechtsdebatten beteiligen, wird dieses Thema auf deprimierende Art und Weise bekannt vorkommen. Die Lage in Birma wird nicht besser, sondern schlechter, wie schon einige Kolleginnen und Kollegen angemerkt haben, und ich schließe mich allem bisher Gesagten an.

Unserer Ansicht nach könnte dieser Entschließungsantrag besser sein. Dennoch möchte ich eine Stelle hervorheben, und zwar die Ziffer, in der eingeräumt wird, dass die gegenwärtigen Sanktionen gegen das Regime ihr Ziel verfehlen und gelegentlich überhaupt nicht befolgt werden. Der Rat muss sicherstellen, dass alle unsere Mitgliedstaaten die Sanktionen anwenden, auf die wir uns geeinigt haben, und er sollte die Mitgliedstaaten, die sich nicht daran halten, ruhig beim Namen nennen. Wir müssen Druck auf unsere internationalen Partner ausüben, um die birmanische Regierung unter Druck setzen zu können.

In Ziffer 9 heißt es, wir wollen den Geltungsbereich der Sanktionen ausdehnen, dabei müssen wir sie jedoch immer gezielt gegen einzelne Personen des Regimes einsetzen und es vermeiden, dem birmanischen Volk zu schaden, denn die Linderung des Leids des Volkes muss unser Hauptanliegen sein – und nicht unsere Abneigung gegenüber den Demokratievorstellungen des Regimes. In dieser Hinsicht könnte dieser Entschließungsantrag wirklich besser sein.

Wir wollten eine ausdrückliche Anerkennung des Themenpapiers, das die International Crisis Group am 8. Dezember veröffentlicht hat und in dem es eingangs sinngemäß heißt, die internationale Gemeinschaft müsse angesichts der wachsenden Anzeichen einer sich anbahnenden humanitären Krise in Myanmar mehr tun, als nur über das höchst repressive politische System des Landes zu debattieren.

Gefangen in der großen Geopolitik sind auch die NRO, die vor Ort aktiv sind und versuchen, dem Volk dieses leidgeprüften Landes das Leben etwas zu erleichtern. Wir müssen bei all unseren Schritten daran denken, dass wir die Unabhängigkeit der NRO, ihre Bemühungen und ihre Möglichkeiten, den Menschen zu helfen, nicht untergraben dürfen. Die jüngste Schließung von fünf Rot-Kreuz-Stationen, einer Organisation, die stolz auf ihre Unparteilichkeit und Integrität ist, war ein verzweifelter Schritt der birmanischen Regierung, aber er entsprang dem Verdacht, die NRO seien der westlichen Politik zu nahe. Wir müssen bei allen unseren Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass wir den Handlungsspielraum der NRO nicht einengen.

Deshalb möchte meine Fraktion – obwohl sie diese Entschließung begrüßt und unterstützt – auch betonen, dass es ganz besonders darauf ankommt, die Menschen, die vor Ort den von dieser schwierigen Lage am schlimmsten Betroffenen helfen wollen, durch unsere Maßnahmen nicht in ihrer Handlungsfreiheit einzuschränken.

 
  
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  Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Eine brutale, totalitäre Militärdiktatur, korrupte Herrscher, Opiumhandel, Vertreibungen – im Moment haben wir über eine halbe Million Binnenvertriebene –, die Unterdrückung der vielen Völker, nicht zuletzt der Karen. Dies alles kennzeichnet seit mehr als 40 Jahren die triste Situation in Burma. Es gibt aber zwei neue Entwicklungen, die unsere Aufmerksamkeit wecken müssen.

Erstens hat sich die ASEAN endlich entschlossen, einen härteren Kurs zu fahren, und dabei können wir sie nur ermutigen und unterstützen. Endlich nehmen die ASEAN-Staaten ihre Pflicht wahr und beginnen, Druck auf Burma auszuüben. Zweitens ist es bedauerlich, dass Indien sich immer tiefer in eine üble Kumpanei mit diesen Militärherrschern verstricken lässt. Wir appellieren an die größte Demokratie der Welt, nämlich an Indien, ihre demokratische Verantwortung ernst zu nehmen und gemeinsam mit ASEAN und der Europäischen Union Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Burma zu unterstützen und sich nicht zum Kumpanen eines der übelsten Regime der Welt zu machen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Anderthalb Jahre sind seit der letzten Entschließung des Europäischen Parlaments zur Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Myanmar vergangen. Leider hat sich seitdem nichts geändert. Das Militärregime, das das Land seit vierzig Jahren regiert, ignoriert ganz offen die Empfehlungen der internationalen Gemeinschaft. Oppositionelle Politiker werden verhaftet und gefoltert. Zwangsarbeit und der Einsatz von Kindersoldaten gehören zum Alltag.

Der vollständige Zusammenbruch des Bildungs- und Gesundheitssystems gibt Anlass zur Sorge. Die Sterblichkeitsraten bei Malaria, Tuberkulose und AIDS schnellen nach oben, während das Regime die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen verbietet und den Sitz des Internationalen Roten Kreuzes geschlossen hat.

Zu verurteilen sind auch die Gewaltakte gegen ethnische Minderheiten und deren Zwangsumsiedlung, wovon allein in diesem Jahr über 80 000 Menschen betroffen waren. Ohne unsere finanzielle Unterstützung sind die in Myanmar tätigen Organisationen, die sich für die Demokratie und die Menschenrechte einsetzen, zum Scheitern verurteilt. Im Moment scheinen wirtschaftliche Sanktionen – untermauert durch eine Resolution des UN-Sicherheitsrates – der einzige Weg zu sein, um das Regime in Myanmar zu Veränderungen in Richtung Demokratie zu zwingen.

 
  
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  Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kommission ist ebenso wie die anderen europäischen Institutionen und wie Ihr Parlament über die Lage in Birma äußerst besorgt. Vor genau 15 Jahren verlieh das Europäische Parlament den Sacharow-Preis an Aung San Suu Kyi. Wir bedauern, dass seitdem der politische Prozess in diesem Land völlig gelähmt ist. Sicherlich sind die burmesischen Behörden wie in anderen Entwicklungsländern mit großen Herausforderungen konfrontiert, wie der Sicherung der nationalen Einheit und der politischen Stabilität, der Beschleunigung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes, doch verhindert dies nicht die Errichtung einer legitimen zivilen Regierung.

Die gegenwärtige Regierung hat mehrfach erklärt, dass die militärische Macht auf der Grundlage der Road Map für Birma durch ein legitimes, gewähltes Regime ersetzt wird. Doch bis heute befinden wir uns immer noch im Stadium der Versprechen. Für uns alle als internationale Beobachter und Geber ist es unvorstellbar, dass der Übergang zu einem legitimen und demokratisch gewählten System ohne Dialog erfolgt. An einem solchen Dialog müssen die Regierung und die politischen Akteure beteiligt sein. Er muss auch die sehr zahlreichen ethnischen Minderheiten Birmas mit einschließen und zur Einstellung der Kämpfe in den von diesen Minderheiten bewohnten Gebieten führen.

Ebenso ist ein politischer Übergang unvorstellbar, solange die politischen Gegner des gegenwärtigen Regimes eingekerkert oder ihrer Freiheit beraubt sind, wie dies immer noch auf Aung San Suu Kyi und über 1000 Oppositionelle zutrifft. Die Vorstellung eines demokratischen und wohlhabenden Birmas setzt ebenfalls die Achtung der Menschenrechte voraus. Daran fehlt es gegenwärtig in schmerzlicher Weise. Trotz des Bestehens einer Zivilgesellschaft ist die Ausübung der Grundrechte bei weitem nicht gewährleistet, denn es kommt immer wieder zu Einschüchterungen, willkürlichen Verhaftungen, Einkerkerungen von Zivilpersonen wegen Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte und Einschränkungen der individuellen Freiheiten. Die Mitglieder von politischen Parteien unterliegen einer ständigen Überwachung durch die Sicherheitsdienste. Ein Teil der Bevölkerung wird durch von der Armee angeordnete Zwangsarbeit ausgebeutet. Es versteht sich von selbst, dass die gegen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz verhängten Einschränkungen nicht hinnehmbar sind, wie Sie zu Recht festgestellt haben: Es gibt kaum Hinweise darauf, dass sich die Regierung bemüht, diese Situation zu verbessern.

Welchen Standpunkt bezieht die Europäische Union angesichts all dieser Fakten, meine Damen und Herren? Die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die Charta der Internationalen Arbeitsorganisation sind unsere Maßstäbe. Der gemeinsame europäische Standpunkt sieht restriktive Maßnahmen im Hinblick auf Visa und Investitionen vor. Im Handelsbereich kommt Birma nicht mehr in den Genuss der sich aus dem Allgemeinen Präferenzsystem ergebenden Handelspräferenzregelung. Da jedoch die Bevölkerung Birmas schon aufgrund der Art des burmesischen Regimes anfällig für Armut und Krankheiten ist, hat die Kommission beschlossen, ihre Hilfe ab 2007 insbesondere in den Bereichen Gesundheitsfürsorge und Bildung beträchtlich aufzustocken. Der unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen stehende und von der Kommission kofinanzierte Globale Fonds zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria soll es ermöglichen, diese drei Krankheiten wirkungsvoller zu bekämpfen.

Angesichts der besonderen Lage in diesem Land erfordert jedes Programm Wachsamkeit und Einsatzbereitschaft. Die von der Gemeinschaft finanzierten Programme mit einem Gesamtvolumen von rund 24 Millionen Euro werden von UN-Agenturen und internationalen NRO umgesetzt. Die Kommission hat ebenfalls ein dezentralisiertes Kooperationsprogramm eingeleitet, mit dem die Zivilgesellschaft unterstützt werden soll. Zudem ist die Kommission der bei weitem größte Geber für die in Thailand lebenden burmesischen Flüchtlinge.

Im Rahmen des kritischen Dialogs mit der Regierung wird die Kommission den burmesischen Behörden immer wieder ihre Verantwortung vor Augen führen. Der Übergangsprozess in Birma muss unter Achtung der Menschenrechte erfolgen. Der bewundernswerte Kampf von Aung San Suu Kyi, der Trägerin des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments, führt uns das jeden Tag vor Augen.

Herr Präsident, gestatten Sie mir die persönliche Anmerkung, dass ich diese Debatten über die Menschenrechte, speziell die Aussprache über Birma, besonders geschätzt habe. Ich möchte dem Parlament nachdrücklich versichern, dass die Kommission äußerste Wachsamkeit und höchste Entschlossenheit an den Tag legen und alles in ihrer Kraft Stehende tun wird, damit die gegenwärtig in diesem Land herrschende Lage beendet wird.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprachen statt, d. h. in wenigen Augenblicken.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


12. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

12.1. Lage auf den Fidschi-Inseln (Abstimmung)

12.2. Verwicklung von UN-Truppen in Fälle von sexuellem Missbrauch in Liberia und Haiti (Abstimmung)

12.3. Myanmar (Birma) (Abstimmung)

12.4. Haager Wertpapierübereinkommen (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

13. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

14. Prüfung von Mandaten: siehe Protokoll

15. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

16. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

17. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

18. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

19. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.35 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 12 von Panagiotis Beglitis (H-0984/06)
 Betrifft: Anwendung der Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats
 

In letzter Zeit wurden einige besonders schwerwiegende Verstöße gegen die Resolution 1701 des UN-Sicherheitsrats seitens der israelischen Luftwaffe im Libanon gemeldet, die operationelle Probleme für die internationale Friedenstruppe verursacht haben.

Ein typisches Beispiel hierfür ist der Zwischenfall bei der deutschen Marine im Rahmen ihres UNIFIL-Einsatzes.

Wie beurteilt der Rat bisher die Umsetzung der Resolution 1701 durch Israel, Syrien und die Hisbollah? Wie wird sie die an der internationalen Friedenstruppe im Libanon beteiligten Einheiten der Mitgliedstaaten schützen? Prüft er die Möglichkeit, eine entsprechende Initiative zu ergreifen, damit die Verstöße gegen Resolution 1701 vor dem UN-Sicherheitsrat angesprochen werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember-Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Herr Abgeordnete bezieht sich auf mehrere Zwischenfälle der letzten Zeit, bei denen sich israelische Militärflugzeuge im libanesischen Luftraum aufhielten.

Der Rat hat stets die Auffassung vertreten, dass jeder die Souveränität Libanons auf seinem Land, in seinen Gewässern und in seinem Luftraum achten sollte.

Aufgrund der Zwischenfälle mit der französischen und deutschen Marine, auf die der Herr Abgeordnete anspielt, forderte der Rat Israel in seinen Schlussfolgerungen vom 13. November 2006 nachdrücklich dazu auf, den Verletzungen des libanesischen Luftraums ein Ende zu setzen. Darüber hinaus stellten die Interimstruppe der Vereinten Nationen im Libanon (UNIFIL) und zwei EU-Länder diesbezüglich einen offiziellen Kontakt zu den israelischen Behörden her. Seitdem wurde nicht mehr von „Schein-Angriffen“ auf UNIFIL-Friedenstruppen durch israelische Düsenjäger berichtet.

Der Rat erwartet von Israel die Einhaltung der Vereinbarung über die Einstellung der Feindseligkeiten.

Der Rat unterstützt die vollständige Umsetzung der Resolution 1701 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf ganzer Linie. Er hat stets alle Länder in der Region zur Einhaltung der Resolution aufgefordert, insbesondere was die Nichtweiterverbreitung betrifft. Die EU ist in der UNIFIL-Mission sehr präsent, was sich in dem Ausmaß widerspiegelt, in dem die Mitgliedstaaten an der Operation beteiligt sind. Im Südlibanon wurden zur Unterstützung der Streitkräfte bereits mehr als 8000 Soldaten aus EU-Ländern stationiert.

Der Rat ist der Ansicht, dass die UNIFIL-Friedenstruppen am besten sicherstellen können, dass die Resolution 1701 des UNO-Sicherheitsrates eingehalten wird.

 

Anfrage Nr. 13 von Alain Hutchinson (H-0985/06)
 Betrifft: Achtung der Menschenrechte in Kolumbien
 

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen spielt eine grundlegende Rolle bei der Achtung der Menschenrechte in Kolumbien. Die von ihm veröffentlichten Berichte zeigen die ständige und wiederkehrende Verletzung der Menschenrechte in Kolumbien auf und sind eine wichtige Quelle für Informationen, deren Weitergabe es ermöglicht, Einzelpersonen zu schützen. Die Regierung von Präsident Uribe möchte dem Hochkommissariat die überwachende Funktion entziehen und seine Aufgabe auf eine einfache technische Unterstützung reduzieren. Der Druck der internationalen Organisationen hat jedoch bewirkt, dass das UNO-Hochkommissariat ein weiteres Jahr lang seine derzeitigen Funktionen ausüben kann.

Ist der Rat der Auffassung, dass die Lage der Menschenrechte in Kolumbien nach wie vor besorgniserregend ist, und wenn ja, auf welche Weise beabsichtigt er, zu gewährleisten, dass das Hochkommissariat für Menschenrechte auch in Zukunft seiner Aufgabe uneingeschränkt nachkommen kann?

Kann der Rat sich außerdem verpflichten, zu veranlassen, dass der Menschenrechtsrat Kolumbien in die Gruppe derjenigen Länder aufnimmt, die unter besonderer Beobachtung stehen, damit die Berichte des UNO-Hochkommissariats im Rahmen dieses Rates erörtert werden können und ggf. daraufhin an die kolumbianische Regierung Empfehlungen gerichtet werden können und Druck auf sie ausgeübt werden kann?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember-Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

In letzter Zeit hat die EU die kolumbianischen Behörden bei den verschiedensten Gelegenheiten nachdrücklich darauf hingewiesen, dass sie die Arbeit des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte für wichtig hält, da es den Schutz der Menschenrechte und die Förderung des humanitären Völkerrechts in Kolumbien wesentlich beeinflusst hat. Die EU hat auch hervorgehoben, dass sie ein langfristigeres Abkommen unterstützen würde, das den Fortbestand und die Berechenbarkeit der Arbeit des Hochkommissariats gewährleisten könnte. Der Rat geht davon aus, in einen regelmäßigen Dialog mit dem Hochkommissariat für Menschenrechte zu treten, was die Rolle des kolumbianischen Büros angeht.

Trotz der Bemühungen der kolumbianischen Behörden und einer allgemeinen Besserung der Situation ist die Lage der Menschenrechte nach wie vor beunruhigend, vor allem da das humanitäre Abkommen mit den Revolutionären Streitkräften Kolumbiens über die Freilassung der Gefangenen abgeschwächt wurde. Der Rat sorgt sich über den zusammenbruchartigen Zustand, der durch den erneuten Ausbruch von Gewalt entstanden ist, und bittet alle Seiten eindringlich, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um eine Lösung herbeizuführen.

Die EU bemüht sich noch immer, dafür Sorge zu tragen, dass die einschlägigen UN-Organe, einschließlich des Menschenrechtsrats, und andere wichtige internationale Organisationen wie die Internationale Arbeitsorganisation die Menschenrechtslage in Kolumbien weiterhin im Auge behalten.

 

Anfrage Nr. 14 von Robert Evans (H-0987/06)
 Betrifft: EUFOR
 

Wie beurteilt der Rat die Rolle der EUFOR während der jüngsten Präsidentschaftswahlen in der Demokratischen Republik Kongo? Welche Lehren wurden daraus gezogen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Mit der auf der Grundlage der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen durchgeführten Operation „EUFOR R.D. Kongo“ wurden die Schritte der MONUC zum friedlichen Abschluss der Wahlen in der Demokratischen Republik Kongo zur richtigen Zeit und tatkräftig unterstützt.

Die Operation „EUFOR RD Kongo“ wurde in enger und funktionierender Zusammenarbeit mit der MONUC und den Behörden der Demokratischen Republik Kongo durchgeführt. sie hat insbesondere im Raum Kinshasa dazu beigetragen, dass während der Wahl Unruhen verhindert sowie Frieden und Ordnung erhalten wurden. Das geschah insbesondere als die EUFOR-Truppen schnell und entschieden in die Ereignisse während des Zwischenfalls im August eingriffen.

Die Operation „EUFOR RD Kongo“ war in allen zu ihrem Einsatzbereich gehörenden Gebieten und speziell in Kinshasa während der gesamten Zeit des Einsatz präsent. Jetzt konnte die Operation erfolgreich abgeschlossen werden und wurde der Rückzug der Truppen entsprechend dem Zeitplan gemäß der Resolution 1671 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen eingeleitet.

 

Anfrage Nr. 15 von Zdzisław Kazimierz Chmielewski (H-0989/06)
 Betrifft: Fangquoten für Ostseedorsch für 2007
 

Im Rat wurde am 24.10.2006 vereinbart, die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Ostseedorsch 2007 um etwa10% zu reduzieren. Bei den östlichen Dorschbeständen führt dies zu einer niedrigeren Gesamtfangmenge, als aus dem auf mehrere Jahre ausgelegten Fangplan für die Dorschfischerei hervorgeht. Der Verfasser macht darauf aufmerksam, dass in diesem Plan eine Gesamtfangmenge von rund 62 000 Tonnen festgelegt wurde. Auch wenn man berücksichtigt, dass dieser optimistische Plan auf den sehr guten Dorschbeständen aus dem Jahr 2003 beruht, gibt es sachliche Gründe für den Antrag, die Gesamtfangmenge des Jahres 2006 beizubehalten (49 200 Tonnen). Wurde bei der Vereinbarung im Rat über die Reduzierung der Gesamtfangmenge die Meinung von Wissenschaftlern, die sich mit der Ostsee beschäftigen, ausreichend berücksichtigt?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember-Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat möchte darauf hinweisen, dass es sich bei dem im Oktober 2006 erzielten politischen Konsens um einen Kompromiss handelte, bei dem zum einen berücksichtigt wurde, wie schlecht es um die Dorschbestände bestellt ist, und zum anderen, wie alle Beteiligten, d. h. die Mitgliedstaaten, Industrie, NRO und Forscher, darüber denken.

Mit der Reduzierung der Fangmenge um 10 % wird die Politik der Gemeinschaft anerkannt, der zufolge die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) jedes Jahr um +/- 15 % variieren kann, wodurch gewährleistet wird, dass die Industrie weiterhin überleben kann.

Gemäß einer Bedingung in der Vereinbarung muss der Rat bis zum 30. Juni 2007 einen auf mehrere Jahre ausgelegten Fangplan für die Dorschbestände in der Ostsee vorlegen. Tut er dies nicht, werden die zulässigen Gesamtfangmengen und Quoten für die Dorschbestände am 1. Juli 2007 automatisch weiter reduziert. Alle Fänge, die die neuen, an diesem Tag bekannt gegebenen Quoten überschreiten, werden von den Quoten für 2008 abgezogen.

 

Anfrage Nr. 16 von Hélène Goudin (H-0992/06)
 Betrifft: Dorschfischerei in der Nordsee und östlich von Bornholm
 

Verschiedene bekannte Organisationen, darunter der Schwedische Naturschutzverband (SNF) und der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) haben beanstandet, dass die Fischereiquoten der EU zu hoch sind. Am 3. November 2006 veröffentlichte eine Forschergruppe in der Zeitschrift Science ihre Erkenntnisse, wonach die Bestände an Speisefisch in 40 Jahren erschöpft sein werden. Die Kommission und der Rat scheinen jedoch diese alarmierenden Warnungen nicht ernst zu nehmen. Die Fischereiminister der EU beschlossen Ende Oktober im Rat, dass die Dorschfangmenge in der Nordsee und östlich von Bornholm im Jahr 2007 nur um 10 % gekürzt werden soll. Dieser Beschluss steht in krassem Widerspruch zu den Empfehlungen, die verschiedene Forscher sowie auch Organisationen wie der ICES und der SNF abgegeben haben.

Wie begründet der Rat die Aufrechterhaltung der hohen Quoten für die Dorschfischerei in der Nordsee und östlich von Bornholm? Teilt der Rat nicht die Auffassung, dass es mit den Speisefischbeständen auf mittlerer Sicht zu Ende gehen wird? Beabsichtigt der Rat, wirklich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sich diesem offenkundigen Problem zu stellen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember-Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

In dieser Sache möchte der Rat daran erinnern, dass der im Oktober 2006 erzielte politische Konsens nur für die Dorschbestände in der Ost- und nicht in der Nordsee gilt. Darüber hinaus stellte dieser Konsens einen Kompromiss dar, bei dem die Besorgnis erregende Lage dieser speziellen Fischbestände berücksichtigt wurde. Aus diesem Grund enthält die erzielte Lösung eine Bedingung, der zufolge der Rat bis zum 30. Juni 2007 einen auf mehrere Jahre ausgelegten Fangplan für die Dorschbestände in der Ostsee vorlegen muss. Tut er dies nicht, werden die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Quoten für die Dorschbestände am 1. Juli 2007 automatisch weiter reduziert. Die TAC und Quoten für den Ostseedorsch würden gegenüber diesem Jahr um 15 % reduziert werden. Alle Fänge, die die am 1. Juli 2007 bekannt gegebenen Quoten überschreiten, werden von den Quoten für 2008 abgezogen. Ferner wurde in der Vereinbarung des Rates eine Reduzierung der Anzahl der Tage gefordert, an denen der Dorschfang in der Ostsee explizit erlaubt ist. Für das Jahr 2007 ist der Dorschfang in rund fünf Monate im östlichen und vier Monaten im westlichen Teil der Ostsee generell verboten. In beiden Gebieten gilt das Verbot etwa einen Monat länger als in diesem Jahr.

Der Rat geht davon aus, dass auf seiner Tagung vom 19.-21. Dezember 2006 eine Einigung bezüglich eines Vorschlags für TAC und Quoten in anderen Gewässern – wie beispielsweise der Nordsee – erzielt wird.

Was die anderen Fragen der Frau Abgeordneten betrifft, möchte der Rat auf die Antwort verweisen, die er auf die vorherige mündliche Anfrage (H-0915/06) der Frau Abgeordneten gab und die nach wie vor uneingeschränkt Gültigkeit besitzt.

 

Anfrage Nr. 17 von Jens Holm (H-0995/06)
 Betrifft: Vorübergehende Stornierung des EU-Freihandelsabkommens mit Israel
 

Das israelische Militär tötet weiterhin wahllos palästinensische Zivilisten. Am Mittwochmorgen, dem 8. November, starben 19 unschuldige Personen bei einem israelischen Granatenangriff in Beit Hanoun. Mindestens 40 Personen wurden verletzt. Seit Beginn der israelischen Offensive „Operation Herbstwolke“ vor gut einer Woche wurden 80 Palästinenser getötet.

Die EU ist der wichtigste Handelspartner Israels. Israel hat im Moment ein sehr vorteilhaftes Handelsabkommen mit der EU. Das Handelsabkommen schließt jedoch auch Bedingungen ein, u.a. dass die Menschenrechte zu respektieren sind.

Der schwedische Außenminister hat die jüngsten israelischen Übergriffe kritisiert und festgetellt, dass durch die Aktivitäten des Landes das Völkerrecht verletzt wird. Eine vorübergehende Aufhebung des EU-Freihandelsabkommens mit Israel könne ein gewichtiges Zeichen und eine konkrete Maßnahme sein, Israel zur Beendigung der Angriffe zu bewegen.

Das hat es schon früher gegeben. Am 3. Oktober 2005 beschloss der Rat, das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit mit Usbekistan wegen der Verletzung der Menschenrechte im Land teilweise einzufrieren.

Teilt der Rat die Auffassung des schwedischen Außenministers, dass der israelische Angriff auf das palästinensische Volk eine Verletzung des Völkerrechts ist, und ist der Rat bereit, den Worten Taten folgen zu lassen und das EU-Freihandelsabkommen mit Israel vorübergehend aufzuheben?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember-Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Herr Abgeordnete bezieht sich auf den israelischen Militäreinsatz in der Stadt Beit Hanoun im Gazastreifen vom 8. November 2006.

Der Ratsvorsitz und der Hohe Vertreter haben in ihren Erklärungen vom 8. November eindeutig und kategorisch Stellung zu diesen Militäraktionen bezogen.

Obwohl die EU das Recht Israels anerkennt, seine Bürger vor Terroranschlägen und aus dem Gazastreifen auf sein Territorium abgefeuerten Raketen zu schützen, hat sie stets darauf bestanden, dass Israel verpflichtet ist, dieses Recht in Einklang mit dem Völkerrecht auszuüben.

Was die positiven Ereignisse der letzten Zeit angeht, war die EU hocherfreut über den Waffenstillstand, der am 26. November in Gaza in Kraft trat. Es ist wichtig, dass er vertieft und auf das Westjordanland ausgedehnt wird. Wir müssen beide Seiten bestärken, damit sie nun andere Maßnahmen ergreifen – wie die Freilassung von Gefangenen –, um das Vertrauen zu erhöhen.

Der Rat vertritt noch immer die Ansicht, dass der politische Prozess im Friedensfahrplan die einzige Möglichkeit ist, eine auf einer Einigung beider Seiten basierende Zwei-Staaten-Lösung auszuhandeln. Somit entstünde ein lebensfähiger und unabhängiger Staat Palästina, der in Frieden mit Israel lebt und von anerkannten und sicheren Grenzen umgeben ist. Die von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Aussetzung des Assoziationsabkommens EU-Israel würde in keiner Weise dazu beitragen, diesem Ziel näher zu kommen.

 

Anfrage Nr. 18 von Paul Rübig (H-0997/06)
 Betrifft: Brennstab-Probleme im tschechischen Atomkraftwerk Temelin
 

Die Zeitung Oberösterreichische Nachrichten vom 2. November 2006 berichtet, dass „im tschechischen Atomkraftwerk Temelin die Probleme in der aktiven Zone, durch übermäßig stark verformte Brennstäbe, immer größer werden. Die Probleme haben bereits ein Ausmaß erreicht, unter dem der sichere Betrieb nicht mehr garantiert werden kann. Zwei Brennelemente sollen bereits irreparabel beschädigt sein und deren Kompensation ist bisher noch ungeklärt, da der Austausch gegen andere Brennelemente umfangreiche Neuberechnungen voraussetzt“.

Welche Schritte wird der Rat in dieser Angelegenheit unternehmen? Welche Maßnahmen trifft der Rat, damit Atomkraftwerke mit schweren technischen Fehlern sofort vom Netz genommen werden? Hat der Rat bereits einen Maßnahmenplan ausgearbeitet, der schnelles und effizientes Handeln in solchen Situationen ermöglicht?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat äußert sich nicht zu in Massenmedien veröffentlichten Nachrichten und dem Rat ist die Sachlage, auf die das geschätzte Mitglied hinweist, nicht bekannt.

Wie dem geschätzten Mitglied bekannt ist, unterstreicht die Europäische Union konsequent die Bedeutung strenger Forderungen an die Atomkraftsicherheit und eines hohen Niveaus des Umweltschutzes. Der Rat stellt erneut fest, dass er die Atomkraftsicherheit als sehr wichtig betrachtet und dass er die Gewährleistung eines hohen Niveaus der Atomkraftsicherheit überall in der Europäischen Union umfassend unterstützt. Dem geschätzten Mitglied ist gegebenenfalls noch bewusst, dass der Rat in den neuen Mitgliedstaaten vor deren Beitritt zur Europäischen Union eine gründliche Untersuchung der Atomkraftsicherheit durchgeführt und besondere Empfehlungen bezüglich des Atomkraftwerks Temelin verabschiedet hat.

Jeder Betreiber eines Atomkraftwerks muss die Vorschriften der Gemeinschaft und der Behörden der Mitgliedstaaten betreffend Sicherheit und Sicherheitsmaßnahmen einhalten. Die nationalen Behörden für Atomkraft- und Strahlensicherheit sind für die erforderlichen Kontrollen verantwortlich. In der Richtlinie 96/92/Euratom sind die grundlegenden Normen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten und der Bevölkerung vor von ionisierenden Strahlen ausgehenden Gefahren festgelegt, und sie enthält grundlegende Verpflichtungen zum Strahlenschutz, die einzuhalten sind.

Gemäß Artikel 35 und 36 des EAG-Vertrags wird die Kommission über den aktuellen Stand der Radioaktivität, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, unterrichtet. Es unterliegt auch der Zuständigkeit der Kommission zu gewährleisten, das Sekundärrecht wie die Richtlinie 96/92/Euratom korrekt umgesetzt wird.

Gemäß Artikel 38 EAG-Vertrag hat die Kommission das Recht, die Mitgliedstaaten zu beauftragen, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um eine Überschreitung der Grundnormen zu verhüten.

 

Anfrage Nr. 19 von Dimitrios Papadimoulis (H-1000/06)
 Betrifft: Mögliche Sanktionen gegen die Türkei
 

Die Kommission hat – im Rahmen einer außergewöhnlichen Maßnahme – in ihrem Fortschrittsbericht betreffend die Türkei keine Vorschläge über mögliche Sanktionen im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch die Türkei festgeschrieben, was aber ein grundlegendes Element für die Entscheidung darstellt, die der Europäische Rat im Dezember treffen wird. Diese Unterlassung hat in gewissen Mitgliedstaaten Beunruhigung ausgelöst, die Bedenken betreffend die unkoordinierten und überraschenden Manöver der Türkei kurz vor dem Gipfel im Dezember hegen. Im Übrigen hat das Europäische Parlament in seiner Entschließung betreffend den Fortschritt der Türkei auf dem Weg zum Beitritt (2006/2118(INI)) unterstrichen, dass es entgegen vorangegangener Verhandlungen im Falle der Türkei notwendig ist, dass die Zivilgesellschaft in Europa in allen Phasen der Verhandlungen und des Fortschritts der Türkei eingebunden werden sollte.

Da nun die Tagung des Europäischen Parlaments in großer Zeitnähe zum Beginn der Tagung des Europäischen Rates liegt, wird die Präsidentschaft gefragt, ob sie zu gewissen Entscheidungen gelangt ist und wenn ja, zu welchen, vor allem betreffend die Möglichkeit der Ergreifung von Sanktionen gegen die Türkei im Falle der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Wie der Herr Abgeordnete ausführt, ist die Türkei vertraglich verpflichtet zu gewährleisten, dass das Zusatzprotokoll uneingeschränkt und ohne Diskriminierungen angewandt wird und dass alle Hindernisse für den freien Warenverkehr, einschließlich Beschränkungen im Bereich der Transportmittel, beseitigt werden. Diese Pflicht wird im Verhandlungsrahmen unmissverständlich dargelegt und ist Bestandteil der Beitrittspartnerschaft. In der Erklärung vom 21. September 2005 heißt es, dass die Union 2006 beurteilen wird, ob eine uneingeschränkte Anwendung erfolgt ist. Wie die Erklärung ferner besagt, hängt die Aufnahme von Verhandlungen über die einschlägigen Kapitel davon ab, dass die Türkei ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber allen Mitgliedstaaten nachkommt. Sollte sie ihre Verpflichtungen nicht in vollem Umfang erfüllen, würde dies den Fortschritt der Verhandlungen insgesamt beeinträchtigen. Außerdem kam der Rat überein, dafür zu sorgen, dass die bei all diesen Fragen erzielten Fortschritte 2006 überprüft werden. Dies wurde in diesem Jahr auf der Junitagung des Europäischen Rates bestätigt.

Am 11. Dezember nahm der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ eine Untersuchung und gründliche Bewertung der Lage vor. Er beschloss, dass die EU erst dann Verhandlungen zu den nachfolgend aufgeführten Kapiteln aufnehmen wird, wenn die Kommission überprüft hat, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus dem Zusatzprotokoll nachgekommen ist:

– Freier Warenverkehr

– Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr

– Finanzdienstleistungen

– Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

– Fischerei

– Verkehrspolitik

– Zollunion

– Außenbeziehungen.

Ferner beschloss der Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, erst dann über den vorläufigen Abschluss von Kapiteln zu beschließen, wenn die Kommission überprüft hat, dass die Türkei ihren Verpflichtungen aus dem Zusatzprotokoll nachgekommen ist.

Die Verhandlungen zu den anderen Kapiteln werden im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen aufgenommen.

Die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember liegen dem Herrn Abgeordneten vor und können von ihm einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Der Abgeordnete hat auch Zugriff auf alle sonstigen Dokumente, die für den Beitrittsprozess der Türkei von Bedeutung sind. Es handelt sich dabei um den Allgemeinen Verhandlungsrahmen, die Beitrittspartnerschaft, die Erklärung vom 21. September 2005, die vorherigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates und das jüngste Dokument der Kommission zur Erweiterungsstrategie von 2006 sowie ihren Forschrittsbericht zur Türkei von 2006. Dadurch ist das Europäische Parlament sehr gut über den allgemeinen Stand des Verhandlungsprozesses mit der Türkei im Bilde. Der Rat ist sich darin einig, dass das Europäische Parlament und die europäische Öffentlichkeit über die künftigen Aussichten für diesen Prozess auf dem Laufenden gehalten werden müssen.

 

Anfrage Nr. 20 von Maria Carlshamre (H-1002/06)
 Betrifft: Die Rechte des indigenen Volks der Samen
 

Die Samen sind das einzige indigene Volk der EU. Sie leben in einem Gebiet, das sich über Finnland, Schweden, Norwegen und Russland erstreckt. Es gibt mehrere samische Sprachen, die als Muttersprache nur noch von wenigen hundert Menschen gesprochen werden und laut UNESCO gefährdet oder stark gefährdet sind. Jahrhundertelang wurden die Samen von den Staaten in ihrer Region diskriminiert – ihr Glauben und ihre Sprache wurden für illegal erklärt und sie wurden ihrer Landbesitzrechte beraubt. In der berüchtigten Rassenbiologie des 20. Jahrhunderts wurden sie als „kleinköpfig“ beschrieben. Diese tragische Geschichte ist den meisten Menschen, die heute in Schweden und Finnland leben, nicht bekannt – und es gibt fast keine Informationen bzw. keine Aufklärung über die Geschichte und die heutige Situation der Volksgruppe der Samen. In Schweden stellte sich beispielsweise bei einer kürzlich durchgeführten Untersuchung von 30 Schulbüchern für den Geschichtsunterricht heraus, dass nur in einem einzigen Buch ein richtiges Bild von dieser Minderheit gezeichnet wurde.

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die Überlieferung der samischen Sprache und Kultur an die nächste Generation zu gewährleisten, bevor es zu spät ist?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Die Samen sind das einzige indigene Volk der Europäischen Union. Sie leben in einem Gebiet, das sich über vier Länder erstreckt. Als Finnland und Schweden der Europäischen Union beitraten, anerkannten die Mitgliedstaaten die Verpflichtungen und Zusagen Schwedens und Finnlands gegenüber den Samen im Rahmen des innerstaatlichen und internationalen Rechts, wie es im Protokoll Nr. 3 zur Beitrittsakte heißt. Insbesondere verpflichteten sich diese Länder, die Lebensgrundlagen, Sprache, Kultur und Lebensweise der Samen zu erhalten und zu entwickeln. Dies geschah in Anbetracht der Abhängigkeit der traditionellen Kultur und Lebensweise der Samen von primären Wirtschaftstätigkeiten wie Rentierhaltung in den traditionellen Siedlungsgebieten der Samen. In dem Protokoll wurde vereinbart, dass ungeachtet der Bestimmungen des EG-Vertrags den Samen ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung innerhalb der traditionellen Samen-Gebiete gewährt werden können. Ferner wurde festgelegt, dass das Protokoll erweitert werden kann, um einer weiteren Entfaltung ausschließlicher Rechte der Samen in Verbindung mit ihren traditionellen Lebensgrundlagen Rechnung zu tragen. Ausschließliche Rechte in Bezug auf die Rentierhaltung können auf nationaler Ebene beschlossen werden, doch Beschlüsse über sonstige ausschließliche Rechte in Bezug auf die Lebensgrundlagen der Samen müssen vom Rat gemäß dem im Protokoll dargelegten Verfahren getroffen werden. In Schweden wurden den Samen auf der Grundlage des Protokolls ausschließliche Rechte zur Rentierhaltung gewährt, in Finnland dagegen nicht.

Laut Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union achtet die Union die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen. Außerdem besagt die Charta, dass alle Personen vor dem Gesetz gleich sind, und enthält den Grundsatz der Nichtdiskriminierung, der auch in Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft verankert ist.

Allerdings hat der Rat die in der Anfrage angesprochene Problematik nicht erörtert und in der Union bestehen derzeit keine Vorhaben im Hinblick auf diese Fragen bzw. auf die Rechte gemäß Protokoll Nr. 3.

 

Anfrage Nr. 21 von Gay Mitchell (H-1004/06)
 Betrifft: Methamphetamine
 

Gedenkt der Rat, einen Arbeitsplan vorzulegen, um der wachsenden Sorge wegen des Gebrauchs von Methamphetaminen in Europa zu begegnen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Die Reduzierung der Herstellung und des Angebots an synthetischen Drogen wie z. B. Methamphetaminen ist eines der Ziele des EU-Drogenaktionsplans (2005-2008)(1). Die Mitgliedstaaten und Europol haben sich verpflichtet, Maßnahmen und Vorhaben zur Gewinnung von Erkenntnissen zwecks Prävention und Bekämpfung der Herstellung von synthetischen Drogen und des Handels damit zu entwickeln (Ziel 20.1). Es erfolgt eine systematische Überwachung der Umsetzung des Drogenaktionsplans, und im Dezember 2006 soll der erste Bewertungsbericht vorgelegt werden.

Ferner wird dem Herrn Abgeordneten der Jahresbericht 2006 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) empfohlen, in dem es heißt, dass der Methamphetaminkonsum weltweit zunimmt. Aus vielen Teilen der Welt wird über erhebliche Probleme im Zusammenhang mit dem Methamphetaminkonsum berichtet, unter anderem aus den USA, Südostasien und dem Pazifischen Raum. Obwohl diese Problematik weltweit an Bedeutung gewinnt, beschränkt sich der Methamphetaminkonsum in Europa auf einige wenige Länder, wo er allerdings schon seit längerem zu beobachten ist. Andererseits melden immer mehr Länder Sicherstellungen von Amphetamin, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, dass selbst in Europa die Gefahr bestehen könnte, dass der Konsum dieser Droge immer mehr überhand nimmt.

In Anbetracht dessen wird der Rat die Situation auch weiterhin in seinen zuständigen Gremien und in internationalen Foren intensiv überwachen.

 
 

(1) ABl. C 168 vom 8.7.2005, S. 1–18.

 

Anfrage Nr. 22 von Bogusław Sonik (H-1010/06)
 Betrifft: Verordnung über Spirituosen in Verbindung mit dem im Rat erzielten politischen Kompromiss
 

Kann der Rat in Verbindung mit den laufenden Diskussionen über den Entwurf eines Vorschlags für eine Verordnung über Spirituosen und insbesondere angesichts der in der Ratstagung vom 24. Oktober erzielten Kompromisses mitteilen, wie sich die Einführung einer neuen Verkaufsbezeichnung „aus [Ausgangsstoff] hergestellter Wodka“ rechtfertigen lässt?

Nach den vorliegenden Statistiken der Industrie werden mindestens 97 % des gesamten in der EU konsumierten Wodkas aus Getreide, Kartoffeln und Melasse hergestellt, und nur ein Bruchteil von 1 % aus anderen Ausgangsstoffen. Die Ausgangsstoffe der übrigen 3 % sind nicht bekannt. Kann der Rat daher mitteilen, wie sich die Einführung der genannten neuen Verkaufsbezeichnung rechtfertigen lässt?

Kann der Rat insbesondere statistische Angaben über den Umfang der Spirituosen in der EU vorlegen, die aus anderen Ausgangsstoffen als Getreide, Kartoffeln oder Zuckerrüben destilliert werden und von den Produzenten bzw. Importeuren derzeit als „Wodka“ etikettiert werden, und kann er Beispiele von Namen (Handelsbezeichnungen) solcher in der EU verkaufter Erzeugnisse sowie Informationen darüber vorlegen, wie lange solche Erzeugnisse in der EU schon verkauft werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat bestätigt, dass er auf seiner Tagung vom 24. und 25. Oktober 2006 einen Gemeinsamen Standpunkt angenommen hat, der sich auf einen Entwurf der Kommission für einen Vorschlag des Ratsvorsitzes für eine Verordnung stützt. Der Vorschlag basiert gemäß dem Mitentscheidungsverfahren auf vor der ersten Erörterung geführte Gespräche. Im Rat und im Europäischen Parlament gibt es in dieser Frage noch keine einheitliche politische Meinung.

Der Ratsvorsitz ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten weitgehend den gemeinsamen Standpunkt vertreten, der auf umfassende Gespräche über den Entwurf der Kommission im Rat aufbaut. Wie dem geschätzten Mitglied bekannt ist, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Einige Punkte der Verordnung, wie die Regelungen zur Definition von „Wodka“, werden zur Zeit noch von den Delegationen im Rat geprüft. Es wäre somit für den Rat noch verfrüht mitzuteilen, auf welcher Grundlage Rat und Parlament eine Einigung erzielen könnten.

 

Anfrage Nr. 23 von Brian Crowley (H-1012/06)
 Betrifft: Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit
 

Kann der Rat eine Erklärung dazu abgeben, welche Maßnahmen er im Jahr 2006 zur Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit in Europa getroffen hat?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Allgemein bittet der Rat das geschätzte Mitglied, sich mit der Antwort des Rates auf die Anfrage H-0073/06 vertraut zu machen.

Mittels zahlreicher Maßnahmen kann die Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit in Europa direkt oder indirekt gefördert werden und dies wird auch getan(1).

Da es für ein europäisches Organ, wie es der Rat ist, schwierig ist, alle Maßnahmen vorzustellen, sollen in diesem Zusammenhang einige 2006 umgesetzte Maßnahmen des Rates aufgeführt werden, die speziell die Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit berühren.

Es ist angebracht zu unterstreichen, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie selbst für die Planung und Umsetzung ihrer auf die Verringerung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit abzielenden Maßnahmen zuständig sind. Der Ausschuss für Beschäftigungsfragen hat 2006 die vergleichende Bewertung der beschäftigungspolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten als allgemeine Praxis fortgesetzt und dem Rat über die Ergebnisse Bericht erstattet. Allgemein kann festgestellt werden, dass die Frage der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit zu den Schwerpunkten der Tätigkeit der Mitgliedstaaten gehörten. Den Mitgliedstaaten waren die zu behandelnden Punkte bekannt und in den diesjährigen einzelstaatlichen Reformprogrammen wurden gemäß dem Pakt für die Jugend weitere Maßnahmen vorgeschlagen, so dass zu erwarten ist, dass sich die Situation für die Jugend verbessert.

Es ist natürlich bekannt, dass der Rat und das Parlament als legislative Organe über zahlreiche Finanzierungsprogramme für 2007-2013 verhandelt und auch beschlossen haben, deren Ziel es ist das Verständnis für die die Situation der Arbeitslosen zu verbessern und deren Zielgruppen namentlich die Jugendlichen und Arbeitslosen sind. Hier wäre das Programm PROGRESS zu nennen, mit dem unter anderem die Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie, das neue Jugendaktionsprogramm (Jugend in Aktion), die Finanzierungsmaßnahmen des Europäischen Strukturfonds zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Schulabbruch sowie der künftige Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung unterstützt werden.

Der österreichische und der finnische Ratsvorsitz haben 2006 den Ausschuss für Beschäftigungsfragen gebeten, direkt mit der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit verbundene Fragen zu behandeln. Während des österreichischen Ratsvorsitzes hat sich der Ausschuss für Beschäftigungsfragen mit dem „Flexicurity“-Ansatz, also der Verbindung von Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit, beschäftigt und während des finnischen Ratsvorsitzes hat der Ausschuss für Beschäftigungsfragen eine Stellungnahme zur Erhöhung der Produktivität und zur Schaffung neuer und besserer Arbeitsplätze auch für Menschen, die sich in einer schlechten situation für den Arbeitsmarkt befinden, ausgearbeitet. Beide Stellungnahmen wurden dem Rat übermittelt, der sie gebilligt hat. Die Stellungnahmen sind als Anregung für die künftige Mitteilung der Kommission über Flexibilität und Arbeitsplatzsicherheit gedacht.

 
 

(1) Beispielsweise können Maßnahmen im Bereich der Innovationspolitik, der Wachstumspolitik, der Steuerpolitik und der Politik zur Förderung der Chancengleichheit angeführt werden.

 

Anfrage Nr. 24 von Liam Aylward (H-1014/06)
 Betrifft: Energieabkommen zwischen Russland und der EU
 

Welche Fortschritte wurden vonseiten des Rates während des finnischen EU-Ratsvorsitzes im Hinblick auf die Sicherstellung der zukünftigen Versorgung der Europäischen Union mit Energie aus Russland erzielt?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt sein dürfte, bemüht sich der Rat seit einiger Zeit in enger Zusammenarbeit mit der Kommission sehr aktiv um die Entwicklung einer gemeinschaftlichen Energieaußenpolitik, die unter anderem auch die Gewährleistung der Energieversorgungsicherheit in der Gemeinschaft zum Ziel hat. Der Rat möchte hervorheben, dass diese Strategie, sobald sie in ihrer endgültigen Form vorliegt, die Beziehungen zwischen der EU und Russland auf dem Gebiet der Energie bestimmen wird.

Während des finnischen Ratsvorsitzes wurde ein wesentlich besseres Verständnis für die Auffassungen der jeweils anderen Seite erzielt. Bei dem informellen Arbeitsessen in Lahti am 20. Oktober wurden Energiefragen in einem offenen Meinungsaustausch mit Präsident Putin erörtert. Diese inoffiziellen Gespräche trugen erheblich dazu bei, den Weg für den EU-Russland-Gipfel zu ebnen, der am 24. November in Helsinki stattfand. Thema des Gipfeltreffens war die Zusammenarbeit EU–Russland auf verschiedenen Gebieten und insbesondere im Energiebereich.

Die Gemeinschaft bemüht sich derzeit um die Aufnahme eines ehrgeizigen Energiekapitels in das neue umfassende Abkommen zwischen der EU und Russland, das sich an das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen anschließen soll. Das Verhandlungsmandat für ein neues Abkommen wurde während des finnischen Ratsvorsitzes diskutiert und es bleibt zu hoffen, dass es zu einer baldigen Einigung kommt, damit möglichst rasch Verhandlungen mit Russland aufgenommen werden können.

Im Rahmen des Energiedialogs EU-Russland trat der Ständige Partnerschaftsrat zu Energiefragen am 8. Dezember zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Er begrüßte die Berichte der vier themenbezogenen Arbeitsgruppen zu Investitionen, Infrastruktur, Handel und Energieeffizienz sowie deren Empfehlungen für die weitere Arbeit.

 

Anfrage Nr. 25 von Seán Ó Neachtain (H-1016/06)
 Betrifft: Zukunft der INTERREG-Programme in Europa
 

Wird der Rat die Fortführung der grenzübergreifenden INTERREG-Programme in Europa im Finanzzeitraum 2007-2013 unterstützen? Falls ja, wieviel Geld soll für diesen Zeitraum für die Entwicklung grenzübergreifender Programme zwischen der Republik Irland und Nordirland zugewiesen werden?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat kann die gewünschten Auskünfte über die Finanzierung nicht erteilen, weil er nicht für die Verwaltung der Strukturfondsprogramme zuständig ist. Diesbezügliche Fragen sind an die Kommission zu richten.

Allerdings wurden in der Verordnung des Rates (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds 7750 Millionen Euro für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ zugewiesen, in dessen Rahmen die jetzige Gemeinschaftsinitiative INTERREG in der nächsten Förderperiode fortgeführt wird. Von diesem Betrag sind 5576 Mio. EUR für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bestimmt.

 

Anfrage Nr. 26 von Eoin Ryan (H-1018/06)
 Betrifft: Wahlen im Kongo
 

Kann der Rat eine umfassende Erklärung zu den Wahlen abgeben, die kürzlich im Kongo stattfanden?

 
  
 

Diese Antwort des Ratsvorsitzes, die für den Rat und seine Mitglieder keinerlei verbindlichen Charakter hat, wurde in dem Teil der Fragestunde, der während der Plenartagung des Parlaments vom Dezember 2006 in Straßburg den Anfragen an den Rat vorbehalten war, mündlich nicht erteilt.

Auf seiner Tagung am 13. November 2006 brachte der Rat seine Genugtuung darüber zum Ausdruck, dass in der Demokratischen Republik Kongo die zweite Runde der Präsidentschaftswahlen und die Provinzwahlen am 29. Oktober 2006 insgesamt friedlich und geordnet verlaufen sind. Joseph Kabila, der gewählte Präsident, wurde am 6. December 2006 in sein Amt eingeführt.

Der Rat würdigte die Bemühungen der Unabhängigen Wahlkommission zur Sicherstellung eines weiterhin glaubwürdigen und transparenten Wahlprozesses

Er lenkte die Aufmerksamkeit auf die Rolle all derjenigen, die die Wahlen unterstützt hatten, d. h. die Rolle der internationalen Gemeinschaft, , insbesondere die Rolle der Vereinten Nationen, einschließlich der MONUC, und der afrikanischen Länder mit ihrem bilateralen Engagement sowie der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika (SADC) und der Afrikanischen Union.

Der Rat erinnerte an die Unterstützung, die die DRK bei der Schaffung der Voraussetzungen für die Abhaltung von Wahlen und bei deren Vorbereitung seitens der EU erhalten hatte, und wies in diesem Zusammenhang auch auf den positiven Beitrag der EUFOR hin, die die MONUC unterstützt hat. Er bekräftigte, dass die EU bereit sei, die DRK und ihre neuen, demokratisch gewählten Führer in ihren künftigen Bemühungen um die Entwicklung ihres Landes zum Wohle des kongolesischen Volkes zu unterstützen.

Der Rat unterstrich die Bedeutung dieser Wahlen für die Region, da sie zur Förderung von Stabilität und Entwicklung in der gesamten Region der Großen Seen und Zentralafrika beitragen werden.

Dieses Thema wird auch während des Arbeitsessens der Außenminister anlässlich der Tagung des Europäischen Rates am 14. und 15. Dezember 2006 erörtert werden.

 

Anfrage Nr. 27 von Derek Roland Clark (H-1026/06)
 Betrifft: Mündliche Anfrage (O-0115/2006 - B6-0442/2006) - Europäische Initiative im Bereich des Zivilschutzes
 

Ich habe die folgenden Fragen während der Aussprache über die genannte mündliche Anfrage am Mittwoch, den 15. November, gestellt, von der Vertreterin des Rates, Frau Lehtomäki, jedoch keine Antwort erhalten. Ich werde sie daher erneut stellen:

Was meinen Sie mit „europäischen Konsulaten”? Sollen diese in die nationalen Systeme aufgenommen und ihnen übergeordnet werden?

Welche Aufgaben soll eine europäische Zivilschutztruppe wahrnehmen? Handelt es sich dabei um eine bewaffnete Einheit? Wenn ja, wo ist sie stationiert und unter wessen Kommando? Könnte sie ohne Antrag oder Genehmigung nationaler Regierungen eingesetzt werden?

Der Vorschlag für eine europäische Verfassung – die von zwei Mitgliedstaaten abgelehnt wurde und somit inzwischen gestorben ist – enthielt auch eine „europäische Politik zur Verhütung von Naturkatastrophen und zum Schutz vor solchen Katastrophen“:

Ist dies ein Versuch, Teile der toten Verfassung in neue Rechtsvorschriften zu fassen?

 
  
 

Diese Antwort des Ratsvorsitzes, die für den Rat und seine Mitglieder keinerlei verbindlichen Charakter hat, wurde in dem Teil der Fragestunde, der während der Plenartagung des Parlaments vom Dezember 2006 in Straßburg den Anfragen an den Rat vorbehalten war, mündlich nicht erteilt.

Die von dem Herrn Abgeordneten aufgeworfenen Fragen betreffen die Plenardebatte im Europäischen Parlament am 15. November 2006 nach Beantwortung der mündlichen Anfrage O-0115/06 – B6-442/06 durch die finnische Europa-Ministerin Paula Lehtomäki.

Der Vorschlag zur Errichtung einer europäischen Zivilschutztruppe stammt aus dem im Mai 2006 von Michel Barnier vorgelegten Bericht „Für eine europäische Katastrophenschutztruppe: europe aid“(1). Der Europäische Rat vom Juni 2006(2) zeigte sich über diesen Bericht befriedigt und begrüßte ihn als einen wichtigen Beitrag zur Debatte. Der Vorschlag zur Errichtung einer europäischen Zivilschutztruppe als solcher wird nicht von den verschiedenen Gremien des Rates geprüft.

Der Europäische Rat vom Juni 2006 bat den Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter und die Kommission, Vorschläge zum konsularischen Schutz einschließlich der Einrichtung gegenseitiger konsularischer Amtshilfestellen in vorab festgelegten Regionen vorzulegen. Gleichwohl ist der konsularische Schutz eine Angelegenheit der Mitgliedstaaten und gewähren die EU-Organe nur administrative oder logistische Hilfe auf Aufforderung des betroffenen Mitgliedstaats oder des Vorsitzes.

Die Arbeit des Rates zur Verbesserung der Abwehrbereitschaft und Reaktion der Europäischen Union auf Krisen und Katastrophen ist in einem Bericht an den Europäischen Rat von Dezember 2006 beschrieben(3).

Gegenwärtig prüft der Rat zwei Legislativvorschläge der Kommission: den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Krisenreaktions- und Vorbereitungsinstruments für Katastrophenfälle (umbenannt in „Finanzinstrument für den Katastrophenschutz“) und den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz (Neufassung).

 
 

(1) 9558/06.
(2) 10633/06.
(3) 16429/06.

 

Anfrage Nr. 28 von Jörg Leichtfried (H-1029/06)
 Betrifft: Migrationsproblematik in Europa
 

Bekanntermaßen funktioniert Migrationspolitik nur auf europäischer Ebene. Warum weigert sich der Rat, allgemeine Regeln für eine funktionierende europäische Migrationspolitik aufzustellen, und lässt diese Problematik weiterhin in den Händen der einzelnen Mitgliedsländer und verhindert somit bewusst eine Lösung dieses Problems?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Im EG-Vertrag ist in Artikel 63 Absatz 3 Buchstaben a und b und Absatz 4 der Tätigkeitsbereich und die Zuständigkeit für die gemeinschaftliche Einwanderungspolitik geregelt.

Es muss daran erinnert werden, dass die entsprechenden Bestimmungen des EG-Vertrags durch Annahme einer Reihe wichtiger Instrumente sowohl bezüglich der Einwanderung von Bürgern aus Drittländern als auch bezüglich der Rückkehr unrechtmäßig im Land aufhältiger Bürger aus Drittländern umgesetzt wurden. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass der Rat gemäß den sich aus dem Programm von Tampere von 1999 und dem Haager Programm von 2004 ergebenden Aufgabenstellungen gehandelt hat, da in diesen die Strategie für die Bereiche Justiz und Inneres und auch bezüglich der Migrationsbewegungen geregelt sind.

 

Anfrage Nr. 29 von Georgios Toussas (H-1033/06)
 Betrifft: Verletzung der Gewerkschaftsrechte durch die Regierung Südkoreas
 

Berichten des Weltgewerkschaftsbundes (SFM) zufolge hat die südkoreanische Regierung den gewerkschaftlichen Arbeiterorganisationen den Kampf angesagt. Es wurden Beschuldigungen gegen Führer des Koreanischen Gewerkschaftsbunds für das Baugewerbe (KFICTU) ausgesprochen, während durch selten brutale Repressalien die Schließung der Büros des Koreanischen Beamtenbundes (KGEU) erzwungen wurde, unter dem Vorwand, es handele sich um eine „illegale Organisation“. Diese Praktiken stellen eine krasse Verletzung der Gewerkschaftsrechte und -freiheiten dar und verstoßen gegen internationale Verpflichtungen der Regierung zum Schutz der Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte, was wiederholt auch in verschiedenen Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) angeprangert wurde.

Verurteilt der Rat dieses Vorgehen der südkoreanischen Regierung als einen krassen Verstoß gegen die demokratischen und gewerkschaftlichen Rechte und Freiheiten von Arbeitnehmern?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Im Rat wurden die Ereignisse, auf die in der Anfrage verwiesen wurde, nicht erörtert. Deshalb kann sich der Rat dazu nicht äußern.

Im EU-Menschenrechtsbericht 2006 kommt klar zum Ausdruck, dass die EU wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte als ebenso wichtig ansieht wie bürgerliche und politische Rechte. Der EU räumt auch der Achtung der wesentlichen Übereinkommen der IAO über die Grundrechte der Arbeitnehmer einen hohen Stellenwert ein. Alle diese Rechte bauen auf die Grundwerte des Menschen auf, und die tatsächliche Umsetzung eines jeden dieser Rechte ist Voraussetzung dafür, dass auch die anderen Rechte umfassend umgesetzt werden können.

Die EU verfolgt die Lage in Südkorea und betont, dass das Recht auf Bildung von Vereinigungen am Arbeitsplatz zu den Menschenrechten gehört und Teil des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Prozesses ist.

 

Anfrage Nr. 30 von Athanasios Pafilis (H-1038/06)
 Betrifft: Ermordung von Gewerkschaftern in Kolumbien
 

In letzter Zeit wurden in Kolumbien Mordanschläge auf eine Reihe von führenden Gewerkschaftsmitgliedern und Vertretern der Opposition verübt. Unter den ermordeten Personen befinden sich u.a. der Universitätsdozent Edgar Fajardo Marulanda, die Gewerkschafter Alejandro Uribe und José Amaya Ruiz; ferner wurde versucht, den Funktionär der Kommunistischen Partei Kolumbiens und des Alternativen Demokratischen Pols, Raúl Rojas Gonzáles, zu ermorden. Diese Akte sind offenkundig gegen die Gewerkschaftsbewegung gerichtet und dienen dazu, das Klima der Terrorisierung der Arbeiterklasse und des Volkes noch weiter aufzuheizen.

Verurteilt der Rat diese kriminellen Akte, die mit stillschweigender Billigung der kolumbianischen Regierung erfolgen? Welche ist die Haltung des Rates zur eskalierenden Offensive der kolumbianischen Regierung gegen die gewerkschaftlichen und zivilen Rechte des Volkes, die auch die Rahmenbedingungen für den Mord an den Gewerkschaftern schafft?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat ist über die zahlreichen Morde an Gewerkschaftsführern und -mitgliedern in Kolumbien während der letzten zehn Jahre informiert. Er hat wiederholt die Morde verurteilt und die kolumbianische Regierung aufgefordert, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen vorzunehmen.

Die Europäische Union hat im Komitee für technische Zusammenarbeit des Verwaltungsrates der IAO eine Erklärung abgegeben, in der sie die Regierung und die Sozialpartner in Kolumbien aufgefordert hat, den Dreiparteienvertrag über Vereinigungsfreiheit und Demokratie in Kolumbien sowie das kürzlich von der Dreiparteien-Arbeitsgruppe abgeschlossene Übereinkommen, in dem die Aufgaben der ständigen Vertretung der IAO geregelt sind, vollständig umzusetzen. Die EU hat ferner die IAO und ihre Mitglieder aufgefordert, diese Maßnahmen zu unterstützen.

Der Rat verfolgt weiter genauestens die Menschenrechtsfragen in Kolumbien, auch im Hinblick auf die in den wesentlichen Übereinkommen der IAO geregelten Rechte der Arbeitnehmer.

 

Anfrage Nr. 31 von Edith Mastenbroek (H-1041/06)
 Betrifft: KOM(2006)0168 endgültig: Strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums und die Richtlinie 2004/48/EG
 

Derzeit liegt ein neuer Vorschlag zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (KOM(2006)0168 endgültig) zur Prüfung vor. Der Vorschlag sieht die Verhängung strafrechtlicher Maßnahmen beim Verstoß gegen die Rechte des geistigen Eigentums vor. Verschiedene Beteiligte äußern derzeit Zweifel an der Verhältnismäßigkeit des Vorschlags und der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und diskutieren hierüber, da es bereits die Richtlinie 2004/48/EG(1) gibt, die jedoch noch nicht von allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

Kann der Rat dem Parlament mitteilen, welche Mitgliedstaaten die Richtlinie 2004/48/EG noch nicht vollständig umgesetzt haben und warum sie dies bisher versäumt haben?

Die Richtlinie 2004/48/EG sieht bereits Verfahren, Rechtsbehelfe und zivil- und verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vor. Da die Richtlinie 2004/48/EG jedoch noch nicht vollständig umgesetzt ist, konnte ihre Wirksamkeit noch nicht in vollem Umfang bewertet werden. Teilt der Rat angesichts dieser Sachlage die möglichen Bedenken, was den Zeitpunkt der Vorlage des Vorschlags KOM(2006)0168 endgültig betrifft? Es erscheint folgerichtig, keine neuen Rechtsvorschriften vorzuschlagen, solange der bestehende Gesetzesrahmen noch nicht vollständig umgesetzt ist.

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat prüft derzeit den geänderten Vorschlag für die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, auf die sich die Frau Abgeordnete bezieht. Es handelt sich um eine Richtlinie zur Verhängung strafrechtlicher Maßnahmen, um die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sicherzustellen.

Auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ im Oktober 2006 brachten verschiedene Mitgliedstaaten die Hoffnung zum Ausdruck, dass die Notwendigkeit von strafrechtlichen Verfahren zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums auf der Ebene der EU unter dem Blickwinkel des Subsidiaritätsprinzips weiter geprüft wird. Viele Mitgliedstaaten betonten auch die Wichtigkeit einer Beurteilung der Richtlinie 2004/48/EG und des Urteils des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-440/05, das Leitlinien für die Zuständigkeit der Gemeinschaft bei der Annahme strafrechtlicher Sanktionen liefert. Daher wurde die Aussprache über den Richtlinienvorschlag während des finnischen Vorsitzes nicht weitergeführt.

Mit Blick auf die Umsetzung und Beurteilung der Richtlinie 2004/48/EG sollte sich die Frau Abgeordnete daran erinnern, dass das weitere Tätigwerden in diesem Bereich in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt und der Rat daher außerstande ist, diese Frage zu beantworten.

 
 

(1) ABl. L 157 vom 30.4.2004, S. 45.

 

Anfrage Nr. 32 von Diamanto Manolakou (H-1042/06)
 Betrifft: Fortgesetzter Antikommunismus in der Tschechischen Republik
 

Der tschechische Senat hat beschlossen, einen Sonderausschuss einzusetzen, der die Legalität der Kommunistischen Partei von Böhmen und Mähren untersuchen soll. Dieser nicht hinnehmbare Beschluss gegen eine Partei, die bei den Wahlen im Juni 12,81% der Stimmen errungen hat, im nationalen Parlament vertreten ist und im Europäischen Parlament sechs Abgeordnete zählt, reiht sich ein in die lange Liste antikommunistischer Angriffe, zu denen es in den letzten Monaten in der Tschechischen Republik gekommen ist. Zu nennen sind hier u. a. der jüngste Beschluss der Regierung, den Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik (KSM) zu verbieten, und die gewaltsamen verbalen und körperlichen Angriffe gegen Kommunisten mit dem Überfall auf den stellvertretenden Vorsitzenden der Kommunistischen Partei von Böhmen und Mähren, Jiri Dolejs, als besonders hervorstechendem Beispiel.

Verurteilt der Rat die Versuche, die Kommunistische Partei von Böhmen und Mähren für illegal zu erklären, und den Beschluss, den Kommunistischen Jugendverband der Tschechischen Republik zu verbieten, wobei es sich hierbei um demokratische politische Organisationen handelt, die in der tschechischen Bevölkerung ein starkes Echo finden? Ist er der Auffassung, dass diese Handlungen einen klaren Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und die freie Verbreitung von Gedankengut sowie gegen das Recht der Bürger, sich zu politischen Parteien und Organisationen zusammenzuschließen, darstellen?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Der Rat hat diese Angelegenheit nicht besprochen, da sie nicht in seine Zuständigkeit fällt.

Gleichwohl ist die Förderung der Menschenrechte ein vorrangiges Ziel der Europäischen Union. Das Engagement der EU-Mitgliedstaaten für die Grundrechte ist auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Die Mitgliedstaaten der EU sind auch Mitglieder des Europarates und unterliegen somit den Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben.

Die zu errichtende Europäische Agentur für Grundrechte wird die Möglichkeiten der EU zur Überwachung und Bereitstellung von Informationen stärken und so die Grundrechte fördern.

 

Anfrage Nr. 33 von Piia-Noora Kauppi (H-1045/06)
 Betrifft: Jugendforschung
 

Am 13. November 2006 führte der Rat eine Aussprache über den Beitrag der Jugendforschung zum besseren Verständnis und zum Wissen Jugendlicher durch. Welches waren die konkreten Ergebnisse dieser Aussprache?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Sofern und soweit man einer solchen Aussprache konkrete Ergebnisse nachsagen kann, konnte der Rat „Bildung, Jugend und Kultur” vom 13. November 2006 die Aufmerksamkeit für viele Gebiete erhöhen, von denen angenommen wird, dass hier die Jugendforschung zum besseren Verständnis und zum Wissen Jugendlicher beitragen kann.

Während der Aussprache zeigte sich allgemeines Einvernehmen zum einen darüber, dass die Entwicklung der Jugendpolitik davon abhängen wird, ob es gelingt, zuverlässige qualitative und quantitative Daten durch unabhängige Forschung zu gewinnen, und zum anderen darüber, dass sich diese Forschung auf für politische Entscheidungen im Jugendbereich wichtige Gebiete konzentrieren sollte. Die Mitgliedstaaten sollten ihre Bemühungen um die Errichtung einer Wissensbasis für jugendrelevante Fragen fortsetzen und sich zugleich auf die im Europäischen Jugendpakt genannten Prioritäten konzentrieren. Zur effektiven Umsetzung des Europäischen Jugendpakts und der sonstigen jugendpolitischen Prioritäten müsse ein sich an den Fakten orientierender Ansatz gewählt werden.

Wir waren auch im Großen und Ganzen der Ansicht, dass der effektivste Weg zur Entwicklung und Umsetzung einer koordinierten horizontalen Jugendpolitik ein besser organisierter Dialog zwischen den Akteuren im Jugendsektor ist. Forschung zur Bedeutung der Jugendpolitik sollte in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden, mit jungen Menschen, mit aktiven Akteuren des Jugendsektors und mit Jugendorganisationen erfolgen, wobei dafür gesorgt werden muss, dass die Forschungsthemen mit dem täglichen Leben junger Menschen eng verbunden sind. Hierzu bedarf es Anstrengungen zur Entwicklung von Politik, Forschung, Jugendarbeit und von nationalen Jugend-Netzwerken.

Verschiedene Delegationen betonten die wichtige Rolle des European Knowledge Centre für Jugendpolitik. Die Qualität und die Lebensfähigkeit dieses Instruments hängt jedoch von der Arbeit der nationalen Kontaktstellen ab, die es mit Informationen versorgen und aktualisieren. Diese sollten daher in jeglicher Hinsicht unterstützt werden.

 

Anfrage Nr. 34 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-1049/06)
 Betrifft: Bewertung des finnischen Vorsitzes im Bereich der Verkehrspolitik
 

An oberster Stelle der verkehrspolitischen Prioritäten des finnischen Vorsitzes standen die Anwendung und Nutzung der Logistiksysteme, insbesondere die Förderung von Logistikdiensten und Infrastrukturinvestitionen in den weniger entwickelten Regionen der Europäischen Union durch gemeinschaftsrechtliche Initiativen. Hat der Rat eine Bewertung der konkreten Initiativen und Maßnahmen der Kommission zur Unterstützung und Umsetzung dieser Politik vorgenommen?

Der finnische Vorsitz hat auch versprochen, offene Fragen in Bereichen wie den EU-Außenbeziehungen im Luftverkehr, dem dritten Legislativmaßnahmenpaket für die Seeverkehrssicherheit, der Küstenschifffahrt, dem dritten Eisenbahnpaket und den öffentlichen Schienenverkehrsleistungen anzugehen. Wie sind die diesbezüglichen Ergebnisse zu bewerten?

Zu welchen Ergebnissen haben die Bemühungen des finnischen Vorsitzes um die Implementierung des europäischen Satellitenpositionierungssystems GALILEO geführt?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Die Wiederaufnahme der Verhandlungen im Rat zur Entwicklung der Logistik des Güterverkehrs war tatsächlich eines der Ziele des finnischen Ratsvorsitzes. Die Schlussfolgerungen des Rates zur Mitteilung der Kommission „Güterverkehrslogistik in Europa – der Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität“ wurden am 12. Dezember 2006 auf der Tagung des Rates angenommen.

Bezüglich der EU-Außenbeziehungen im Luftverkehr hat der Rat am 4. Dezember 2006 einen Beschluss über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der EG und Marokko verabschiedet. Ferner konnten während des finnischen Ratsvorsitzes drei horizontale Übereinkommen mit den Malediven, Paraguay und Uruguay abgeschlossen werden. Der finnische Ratsvorsitz hat die mit den Vereinigten Staaten über das Luftverkehrsabkommen („Open Sky“) geführten Verhandlungen genauestens verfolgt und sich umfassend mit dieser Frage beschäftigt. In den Verhandlungen zwischen der EU und Russland wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 in Helsinki eine Einigung über die Zahlungen für den Überflug über Sibirien erreicht. Außerdem hat der Rat am 12. Dezember 2006 dem Mandat für die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über Fragen des Luftverkehrs zugestimmt.

Der Rat hat am 11. Dezember 2006 einen Gemeinsamen Standpunkt zur Richtlinie über die Hafenstaatkontrolle formuliert, die zu den Vorschlägen im Rahmen des dritten Maßnahmenpakets zur Seeverkehrssicherheit gehört. Der finnische Ratsvorsitz bereitet eine Überprüfung des Standes des Vorschlags für eine Verordnung zur Haftung von Beförderern von Reisenden auf See und im Binnenschiffsverkehr bei Unfällen vor. In der Überprüfung, die dem Rat am 11. Dezember vorgelegt wurde, werden die Ergebnisse der in den zuständigen Gremien des Rates hierzu geführten Gespräche dargelegt. Der Ratsvorsitz hat ferner die Behandlung des Vorschlags einer Richtlinie über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten eingeleitet.

Im September 2006 hat der Rat dem Europäischen Parlament seine Gemeinsamen Standpunkte zu den im dritten Eisenbahnpaket enthaltenen Legislativvorschlägen übermittelt hat. Der Rat erwartet jetzt die Position zum Vorschlag aus der zweiten Lesung des Europäischen Parlaments. Bezüglich der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste beabsichtigt der Rat einen Gemeinsamen Standpunkt über die Pflichten öffentlicher Dienste unmittelbar nach Abschluss der juristischen und sprachlichen Überprüfung der politischen Einigung zu verabschieden, wonach sie dem Parlament zur zweiten Lesung übermittelt wird.

Der finnische Ratsvorsitz hat eng mit der Kommission und den Mitgliedstaaten zusammengearbeitet, um das vielschichtige Programm Galileo voranzubringen. Derzeit werden die Gespräche über die Verhandlungen zum Konzessionsvertrag geführt. Beachtliche Fortschritte wurden auch in den Gesprächen über die Haushaltsplan- und Finanzierungsmechanismen erreicht, die die Gemeinschaft als einen Teil der öffentlich-privaten Partnerschaften vorsieht. Der finnische Ratsvorsitz hat im November in Helsinki ein Arbeitsseminar über Finanzierungsfragen für Verkehrs- und Haushaltssachverständige organisiert. Auf internationaler Ebene wurden Zusammenarbeitsabkommen mit Südkorea und Marokko unterzeichnet. Zum Bereich der Regulierung kann darauf verwiesen werden, dass der Rat am 12. Dezember 2006 die Verordnungen zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 876/2002 des Rates zur Gründung des gemeinsamen Unternehmens Galileo und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1321/2004 des Rates über die Verwaltungsorgane der europäischen Satellitennavigationsprogramme gebilligt hat.

Der finnische Ratsvorsitz ist auch in Hinsicht auf einen Beschluss über den Sitz des Galileo-Aufsichtsbehörde beachtlich vorangekommen. Die Mitgliedstaaten haben jetzt eine klare Übersicht über die Kandidaten und verfügen alle über vergleichbare Informationen bezüglich der Kandidaturen.

 

Anfrage Nr. 35 von Paulo Casaca (H-1051/06)
 Betrifft: Massenhinrichtungen von Arabern durch das iranische Regime
 

Das Europäische Parlament hat dem Rat seine jüngste Entschließung zum Iran vom 16. November übermittelt (P6_TA(2006)0503). In dieser Entschließung werden die iranischen Staatsorgane aufgefordert, die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung von elf Männern in der Provinz Khusestan unverzüglich zu stoppen.

Liegen dem Rat Informationen darüber vor, ob die iranischen Staatsorgane dieser Forderung nachgekommen sind? Kann der Rat das Wohlergehen und die Sicherheit der Araber Abdullah Suleymani, Abdulreza Sanawati Zergani, Qasem Salamat, Mohammad Jaab Pour, Abdulamir Farjallah Jaab, Alireza Asakreh, Majed Alboghubaish, Khalaf Derhab Khudayrawi, Malek Banitamim, Sa'id Saki und Abdullah Al-Mansouri garantieren?

Liegen dem Ratsvorsitz Informationen über positive Entwicklungen bei der Einhaltung der Rechte von Minderheiten im Iran, insbesondere arabischer Minderheiten, vor?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Dem Rat sind die alarmierenden Nachrichten bekannt, dass mehrere Männer, die zur arabischen Minderheit in Iran gehören, offenbar in unmittelbarer Gefahr sind, hingerichtet zu werden.

Die Europäische Union hat die Frage bei der iranischen Regierung und beim Chef der Judikative zur Sprache gebracht.

Die EU verurteilt die Anwendung der Todesstrafe und setzt sich für ihr Verbot unter allen Umständen ein. Im Falle Irans hat der Rat ihre Anwendung und insbesondere die Zunahme der Zahl der Hinrichtungen verurteilt. Die EU spricht diese Frage und andere dringliche Menschenrechtsfragen immer wieder mit Iran selbst und in internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen an. Die EU unterstützte die Entschließung der UN-Generalversammlung zur Menschenrechtslage in Iran, die am 21. November 2006 vom dritten Ausschuss angenommen wurde. Sie appelierte an Iran, öffentliche und andere Hinrichtungen, deren Durchführung den international anerkannten Schutzvorschriften zuwiderläuft, im Gesetz und in der Praxis abzuschaffen. Ferner hat der Rat an die iranischen Behörden appelliert, allen Gefangenen die Möglichkeit der Rechtshilfe zuzusichern.

Bezüglich der arabischen Minderheit hat der Rat die Frage der Diskriminierung der in Iran lebenden Minderheiten, einschließlich der ethnischen Minderheiten, mit Iran selbst sowie über die UN angesprochen. In der UNO-Resolution, auf die ich Bezug genommen habe, wird Iran aufgefordert, im Gesetz und in der Praxis jegliche Diskriminierung von Minderheiten wie z. B. der Araber abzuschaffen, damit gewährleistet ist, dass sie dieselben Bildungschancen wie alle Iraner haben und dass diese Fragen offen und in voller Zusammenarbeit mit diesen Minderheiten behandelt werden.

Der Rat beobachtet ständig die Menschenrechtslage in Iran und bedauert, dass diese sich, auch bezüglich der Minderheiten, verschlechtert hat. Der Rat hat bei zahlreichen Gelegenheiten an Iran appelliert, seinen Menschenrechtsverpflichtungen nachzukommen.

Der Rat war davon ausgegangen, dass im Dezember zwischen der EU und Iran eine Gesprächsrunde zum Thema Menschenrechte stattfinden würde. Obschon dies gegenseitig vereinbart worden war, hat Iran letztendlich beschlossen, nicht in den Dialog einzutreten. Der EU liegt noch immer sehr an der Aufnahme der Gespräche, und sie spricht bei den iranischen Behörden ständig dringende Menschenrechtsfälle an, darunter auch den Fall, um den es hier geht. In ihren Beziehungen mit Iran widmet die EU der Menschenrechtsproblematik nach wie vor größte Aufmerksamkeit.

 

Anfrage Nr. 36 von Laima Liucija Andrikienė (H-1052/06)
 Betrifft: Bewertung des Ergebnisses der 22. Runde des Menschenrechtsdialogs EU-China
 

Wie bewertet der Rat das Ergebnis der 22. Runde des Menschenrechtsdialogs EU-China, die am 19. Oktober 2006 in Beijing stattfand?

 
  
 

Diese Antwort des Vorsitzes, die als solche weder den Rat noch seine Mitglieder bindet, wurde während der Fragestunde für die Anfragen an den Rat auf der Dezember–Tagung 2006 des Europäischen Parlaments in Straßburg nicht mündlich abgegeben.

Die 22. Runde des Menschenrechtsdialogs EU–China fand am 19. Oktober in Peking statt. Die besondere Aufmerksamkeit der Zusammenkunft galt dem Kampf gegen Rassismus, der Redefreiheit und der Reform des chinesischen Strafjustizsystems. Die Antworten auf einige Schlüsselprobleme in China waren zum Teil unbefriedigend, besonders was die Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) und die Reform des Systems der „Umerziehung durch Arbeit“ anbelangt. Trotz wiederholter Aufforderungen liegt noch immer kein Zeitplan für die Ratifizierung des ICCPR vor. Die EU hat darauf gedrängt, dass China weiterhin mit dem UN-Sonderbeauftragten für Folter kooperiert und seine Empfehlungen umsetzt. Es gab eine lange Diskussion über seinen Besuch und seinen Bericht.

Der Rat ist noch immer zutiefst besorgt über die fortgesetzte Beschränkung der Redefreiheit in China, die sich bis auf die Nutzung des Internets erstreckt, und hat dies auch gegenüber China geäußert. Die EU brachte ferner ihre Besorgnis über die große Zahl inhaftierter Menschenrechtler, Anwälte und Journalisten zum Ausdruck und forderte China dringend auf, Menschen, die friedlich ihr Recht auf Redefreiheit wahrnehmen, nicht zu verfolgen oder zu bestrafen.

Während der Aussprachen berichtete China eingehender über einige Fortschritte, die es in letzter Zeit im Bereich der Rechtsreform erzielt hat. Im Rahmen des zweiten Fünfjahresreformplans des chinesischen Obersten Gerichtshofes habe es Ergebnisse in verschiedenen Bereichen gegeben. Dazu gehörten die Reform des Systems der gerichtlichen Schlichtungsausschüsse und des Beweisrechts, die Versuche, das Gefängnissystem zu reformieren und die Praxis individueller Ermittlungen auszuweiten, Verbesserungen am System der Rechtsberatung und Rechtshilfe, öffentliche Anhörungen in Fällen, in denen ein Gericht zweiter Instanz über die Todesstrafe befinden soll, Audio- oder Videomittschnitte von Verhören zur Unterbindung von Folter, Vermeidung übermäßig langer Haftzeiten durch ein besseres Überwachungs- und Berichtssystem, Schutz der Rechte der Landwirte und Verbesserungen an der Gesetzgebung über das Recht auf Arbeit sowie Schutz der Rechte besonders schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen einschließlich der Rehabilitations- und Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen bzw. mit beschränkter Arbeitsfähigkeit.

Bei den Gesprächen sprach die EU verschiedene Themen in Bezug auf UNO-Mechanismen an, darunter die Möglichkeit, den Status des Amts des UNO-Hochkommissars für Menschenrechte in China zu verbessern. China zufolge sollte der UNO-Menschenrechtsrat sich in diesem Jahr in erster Linie darum bemühen, seine neuen Strukturen zu entwickeln, statt Entschließungen über einzelne Länder zu verabschieden.

Weitere Diskussionsthemen waren der letzte Zwischenfall an der Grenze zwischen China und Nepal, als chinesische Soldaten das Feuer auf eine Gruppe von Tibetern eröffneten, die die Grenze überschreiten wollten. Die EU verlangte eine Untersuchung dieses Falls und forderte China auf, gründlich zu ermitteln.

Zur Unterstützung des Dialogs wurde abermals ein Rechtsseminar zwischen europäischen und chinesischen Wissenschaftlern veranstaltet. Die Arbeitsgruppen des Seminars befassten sich mit Fragen des Arbeitsrechts und des Informationszugangs. Ihre Empfehlungen wurden im offiziellen Dialog erörtert.

Die nächste Menschenrechtsrunde soll unter deutschem Vorsitz im Frühjahr 2007 stattfinden.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 43 von Diamanto Manolakou (H-1043/06)
 Betrifft: Reaktionen der Fischer
 

Die Anwendung der Verordnung (EG) Nr.1281/2005(1) der Kommission vom 3. August 2005 über die Verwaltung von Fanglizenzen und die darin aufzuführenden Mindestangaben ruft bei den kleinen und mittleren Fischereiunternehmen in Griechenland Ärger und Empörung hervor. Die Anforderungen für die Verlängerung der Lizenzen – wie etwa die Erklärung der Fischer über das hauptsächlich verwendete Fanggerät – sind völlig realitätsfremd; welches Fanggerät eingesetzt wird, ist saisonabhängig, und es wird nicht zwischen hauptsächlich und weniger stark genutzten Fanggeräten unterschieden. Auf lange Sicht soll durch die neue Verordnung die Verwendung nur eines Fanggeräts eingeschränkt werden. Dies beschneidet die Fangmöglichkeiten der kleinen und mittleren Fischereiunternehmen erheblich, wodurch ihnen Einkommensverluste entstehen, während die großen Fischereiunternehmen ungehindert die griechischen Bestände befischen können.

Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, um die in der Verordnung (EG) Nr. 1281/2005 vorgesehene Auflage zu ändern und dafür zu sorgen, dass die Verlängerung der Fischereilizenzen nicht an eine Erklärung über das hauptsächlich verwendete Fanggerät geknüpft wird?

 
  
 

In ihrer Antwort auf die Anfrage der Frau Abgeordneten zur Verordnung Nr. 1281/2005(2) der Kommission über die Verwaltung von Fanglizenzen und die darin aufzuführenden Mindestangaben würde die Kommission gern ihren Standpunkt erläutern.

In den Angaben, die in der Lizenz enthalten sein müssen, haben die Mitgliedstaaten das Hauptfanggerät und, falls vorhanden, das Nebenfanggerät, aufzuführen. Es ist aber sowohl vom Titel der Verordnung als auch vom Titel des Artikels 5 und vom Anhang dieser Verordnung her klar, dass diese Angaben die vom Gemeinschaftsrecht geforderten Mindestangaben darstellen. Daraus lässt sich schließen, dass die Mitgliedstaaten, deren Fischer mehr als zwei Fanggeräte verwenden dürfen, wie es bei Griechenland der Fall ist, die zusätzlich verwendeten Fanggeräte in der Lizenz aufführen dürfen. Es gibt keine Beschränkung der Zahl der aufzuführenden zusätzlichen Fanggeräte.

Die Verordnung legt fest, dass ein Fanggerät als das Hauptfanggerät zu bestimmen ist, wobei aber keine Kriterien vorgeschrieben werden, aufgrund derer dies von den Mitgliedstaaten zu geschehen hat. Es steht diesen somit frei, das Fanggerät als Hauptfanggerät zu definieren, das sie als das wichtigste für den auf der Basis anderer Kriterien zu betreibenden Fischereiaufwand betrachten. Werden alle von einem bestimmten Boot zu verwendenden Fanggeräte als gleich wichtig angesehen, kann eines von ihnen als Hauptfanggerät gemeldet werden. Jedenfalls ergeben sich aus der Festlegung eines Fanggeräts als Hauptfanggerät laut dem Gemeinschaftsrecht keinerlei fischereiwirtschaftlichen Folgen.

 
 

(1)ABl. L 203 vom 4.8.2005, S. 3.
(2)ABl. L 203 vom 4.8.2005, S. 3.

 

Anfrage Nr. 44 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-1050/06)
 Betrifft: Schutz des Mittelmeerraums und Grünbuch über die Meerespolitik
 

In ihrem Grünbuch(1) „Die künftige Meerespolitik der EU: eine europäische Vision für Ozeane und Meere“1 hebt die Kommission hervor, dass sich das Ziel der Erhaltung einer gesunden Meeresumwelt nur realisieren lässt, wenn die schwersten Bedrohungen wie insbesondere durch Umweltbelastungen aus dem Festland (80%) und Einleitungen von Schiffen unter Kontrolle gebracht werden. Aus den jüngsten Daten eines Berichts des Forschungsprogramms zur Verschmutzung des Mittelmeers (MEDPOL) geht klar hervor, dass die Verschmutzungen vom Festland aus unter anderem durch Erdölraffinerien, Industrieabfälle und Düngemittel den Verschmutzungsgrad des Mittelmeers ständig erhöhen, da dort jedes Jahr Millionen Tonnen giftiger Abfälle (aus 9.400 Fabriken, Raffinerien, usw.) eingeleitet werden.

Auf der dritten Europa-Mittelmeer-Konferenz der Umweltminister, die am 20. November 2006 in Kairo stattfand, wurde die Notwendigkeit des Schutzes der Meeres- und Küstenumwelt des Mittelmeerraums, aber auch das Erfordernis einer umfassenden Koordinierung im Mittelmeerraum hervorgehoben. Beabsichtigt die Kommission in Anbetracht dessen im Rahmen der Konsultationen zu dem Grünbuch über die Meerespolitik Initiativen zu ergreifen, um die Partnerländer zu informieren und koordinierte Anstrengungen in den Partnerländern zur Verhütung der Meeresverschmutzung im Mittelmeerraum zu unternehmen? Wie beurteilt sie im Übrigen die bisherige Politik und deren Ergebnisse? Teilt sie die Auffassung, dass das bestehende, die 25 Mitgliedstaaten umfassende Europäische Schadstoffemissionsregister (EPER), das in das Europäische Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister einbezogen werden soll, in diesem Zusammenhang ausgedehnt werden soll, um auch die Mittelmeerpartnerländer einzuschließen? Sieht sie eine institutionelle Koordinierung der sich auf die Seeschifffahrt auswirkenden Politik und der Meerespolitik (Umwelt, Verkehr, Fischerei, Industrie, Energie) auch auf der Ebene der Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit vor?

 
  
 

Mit dem Grünbuch über die Meerespolitik der EU wird angestrebt, die Wirtschaftstätigkeit europäischer Akteure, die mit den Meeren verbunden ist bzw. sich auf diese auswirkt, und die Politik in diesem Bereich zu überprüfen, und zwar in der Absicht, bessere Möglichkeiten zu finden, um die Europäer in die Lage zu versetzen größeren – und auch nachhaltigen – Nutzen aus den Meeren zu ziehen. Wir meinen, dass Europa die Meere und Ozeane ganzheitlich und übergreifend sehen muss, um dadurch schließlich Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit der Lissabon-Agenda auf nachhaltige Weise anzuregen, und zwar so, dass dabei der Schutz der Meeresumwelt gewährleistet wird.

Die Meerespolitik ist wichtig, wenn wir entschlossen handeln und die Ressourcenbasis, auf die alle maritimen wirtschaftlichen Tätigkeiten aufbauen, bewahren wollen. Das heißt, wir müssen dafür sorgen, dass der Ausbau der Möglichkeiten der Meeresnutzung und die maritimen Tätigkeiten die Meeresumwelt nicht zugrunde richten. In diesem Zusammenhang ist auch erwähnenswert, dass die Kommission vor kurzem eine thematische Strategie für die Meeresumwelt einschließlich eines Vorschlags für den Erlass einer Rechtsvorschrift vorgelegt hat. Diese Strategie ist einer der Grundpfeiler, auf denen jegliche Meerespolitik der Union beruhen muss, und dieser Grundsatz wird im Grünbuch verdeutlicht. Ferner wird erwartet, dass das unlängst angenommene dritte Maßnahmenpaket für die Sicherheit im Seeverkehr einen äußerst wichtigen Beitrag zur Seeverkehrssicherheit leistet und die Meeresumwelt vor Verschmutzung durch Schiffe schützt.

Die europäische Meeresumweltpolitik braucht einen allgemeinen Handlungsrahmen, und zugleich müssen die Gegebenheiten der geografischen Lage Europas bei der Durchsetzung dieser Politik berücksichtigt werden. In der thematischen Strategie für die Meeresumwelt wird eine an den Ökosystemen ausgerichtete Regionalplanung vorgeschlagen. Die Mitgliedstaaten werden bestärkt, im Rahmen regionaler Meeresabkommen zusammenzuarbeiten, was im Mittelmeerraum der im Übereinkommen von Barcelona verankerte Rahmen ist. Zudem wird im Grünbuch betont, dass die Mitgliedstaaten gegebenenfalls von bestehenden regionalen Organisationen, deren Arbeiten sich auf maritime Tätigkeiten auswirken, z. B. dem Barcelona-Prozess für das Mittelmeer, Gebrauch machen sollten. Außerdem wird darauf verwiesen, dass die Mitgliedstaaten mit Drittländern zusammenarbeiten müssen, um Strategien auf regionaler Ebene gemeinsam zu entwickeln und umzusetzen.

Dies ist für den Mittelmeerraum von besonderer Bedeutung. So hat der Mittelmeer-Aktionsplan zur Ausarbeitung der thematischen Meeresstrategie beigetragen, und als Bestätigung für die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit wird nunmehr für das erste Halbjahr 2007 ein Europa-Mittelmeer-Workshop über das Grünbuch geplant, dessen Ziel darin besteht, die Probleme herauszuarbeiten und den Dialog zwischen den mit maritimen Tätigkeiten beschäftigten Akteuren konzentriert anzuregen.

Es gibt viele Politiken und Maßnahmen, die sich auf den Schutz der Meeresumwelt beziehen. Angesichts der Vielschichtigkeit der Meeresumwelt selbst und der auf sie einwirkenden menschlichen Tätigkeiten ist zum einen ein Wandel hin zu ganzheitlichen und integrierten Politiken erforderlich. Zum anderen gibt es, wenn die Ursachen von Bedenken einmal ermittelt und bewertet sind, keinen Grund zur Verzögerung der Festlegung und Umsetzung entsprechender Politiken und Maßnahmen zu ihrer Abstellung in konkreten Bereichen.

Der sowohl in der Meeresstrategie als auch im Grünbuch gewählte ganzheitliche Ansatz zielt also auf die Beseitigung der derzeit herrschenden Zersplitterung unter den vielen meerespolitischen Bereichen ab, die das Verständnis der potenziellen Auswirkungen eines Maßnahmepakets auf andere Maßnahmen erschwert. So bedeutet z. B. die Tatsache, dass fast 80 % der Meeresverschmutzung das Ergebnis menschlicher Tätigkeit auf dem Festland ist, nicht nur, dass Meeresprobleme nicht isoliert voneinander, sondern auch nicht länger isoliert vom Geschehen an Land oder in der Atmosphäre betrachtet werden können.

Im Anhang(2) zur Mitteilung der Kommission „Bestimmung einer Umweltstrategie für den Mittelmeerraum“(3) heißt es in Bezug auf das Mittelmeer, dass, während die Initiative „Horizon 2020“ Projekte zur Verringerung der Verschmutzung in den drei Schwerpunktbereichen(4) verfolgt, die für bis zu 80 % der Verschmutzung im Mittelmeer verantwortlich sind, „andere Arten der Verschmutzung, wie z. B. die von Schiffen ausgehende, ebenfalls so bald als möglich angepackt werden müssen.“

Zur Straffung der Anstrengungen auf einzelstaatlicher Ebene wäre eine harmonisierte gemeinsame Datenbank der wichtigsten Verschmutzungsquellen für weitere Bewertungen, Folgenabschätzungen und für die Entscheidungsfindung im Mittelmeerraum von Bedeutung. Ein großer Teil der Verschmutzungseinträge in das Mittelmeer wird bereits im Rahmen des Europäischen Schadstoffemissionsregisters (EPER) und seit 2007 im Rahmen des Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (des Europäischen PRTR) gemeldet, womit das PRTR-Protokoll der UNECE(5) umgesetzt wird. Außer den Mitgliedstaaten der EU werden künftig Kroatien und Albanien ihre Meldungen gemäß dem PRTR-Protokoll der UNECE abgeben. Andere Partnerländer sind nicht durch Vorschriften der EU bzw. UNECE gebunden und somit auch nicht verpflichtet, die Verschmutzung gemäß den Bestimmungen des Europäischen PRTR-Protokolls bzw. des UNECE-PRTR-Protokolls zu melden. Angesichts der Vorteile einer harmonisierten gemeinsamen Datenbank sollten sie jedoch darin bestärkt werden, dies auf freiwilliger Grundlage zu tun.

Die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Mittelmeerländern wird im Grünbuch über die Meerespolitik der EU gebührend berücksichtigt. Die bereits bestehende Zusammenarbeit muss aber ebenfalls betont werden.

In dieser Hinsicht sei auf die Zusammenarbeit mit REMPEC(6) – einem für die Umsetzung des auf maritime Fragen bezogenen Teils des Übereinkommens von Barcelona zuständigen Gremium der UNEP(7)/IMO(8) – und auf das Vorhaben SAFEMED(9) – ein auf drei Jahre angelegtes Mehrländer-Hilfevorhaben im Rahmen des seit Januar 2006 bestehenden Programms MEDA – aufmerksam gemacht. SAFEMED soll die Lücke überbrücken, die zwischen der Umsetzung der internationalen IMO-Regeln für die Sicherheit auf See und die Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe von den nicht der EU angehörenden Mittelmeerländern und der Umsetzung dieser Regeln durch die Mitgliedstaaten der EU aufgrund des wichtigen Verordnungs- und Richtlinienwerks der EU klafft.

Der Europa-Mittelmeer-Prozess bietet auch die Möglichkeit, Zusammenarbeit auf regionaler Ebene zu betreiben. Ein solches Zusammenwirken wird bereits zwischen Umweltministerien praktiziert, und es finden jetzt auch Jahrestreffen der Leiter der Wasserbehörden des Europa-Mittelmeerraums statt. Auch wenn im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit kein spezieller Mechanismus für die Schifffahrt vorgesehen ist, so ist die Einbeziehung von Umweltbelangen in andere Bereiche eines der Grundanliegen des Europa-Mittelmeer-Prozesses. In ihren Schlussfolgerungen auf der Tagung in Tampere vom 27. und 28. November 2006 unterstreichen die Außenminister „die Bedeutung der Einbeziehung von Umweltbelangen in andere maßgebliche Bereiche, um zur Entwicklung der nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Verbrauchs in der ganzen Region beizutragen“.

Es sollte auch erwähnt werden, dass die im Rahmen des Programms SMAP III (d. h. des 3. Regionalen Umweltprogramms für das Mittelmeer) durchgeführten Maßnahmen als Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg gebracht wurden, um den Mittelmeerpartnerländern zu helfen, ihre Bemühungen zur Integration von Umwelterwägungen in ihre einzelstaatlichen Politiken und Strategien in einem breiten Spektrum von Bereichen zu verbessern. Die integrierte Bewirtschaftung von Küstengebieten wird auch durch eine Reihe konkreter Demonstrationsvorhaben gefördert. Beide Arten von Maßnahmen sollen dazu beitragen, das alles Übrige überragende Problem des Schutzes des Mittelmeers anzugehen.

Institutionelle Koordinierungsmechanismen der EU bestehen für die Entwicklung aller Politiken und nicht nur der Politiken, die Bezug zur Schifffahrt haben. Sie werden auch künftig zur Anwendung kommen. Angesichts dieser Sachlage und unter Berücksichtigung der starken maritimen Interessen einiger Mittelmeerpartner liegt die Zusammenarbeit mit diesen Partnern in Form eines koordinierten Dialogs über Meeresfragen im Interesse der EU, vor allem im Zusammenhang mit der Entwicklung eines integrierten Ansatzes für Meeresfragen in der Europäischen Union.

 
 

(1)KOM(2006)0275 endg.
(2) SEK (2006)1082 vom 5. September 2006.
(3) KOM (2006) 475 endg.
(4) Kommunales Abwasser, kommunale Abfälle und Industrieemissionen.
(5) UNECE: Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa.
(6) REMPEC: Regionales Interventionszentrum für Umweltkatastrophen im Mittelmeer.
(7) UNEP: Umweltprogramm der Vereinten Nationen.
(8) IMO: Internationale Seeschifffahrtsorganisation.
(9) SAFEMED: ein Vorhaben für die Europa-Mittelmeer-Zusammenarbeit zu Fragen der Sicherheit auf See und der Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe.

 

Anfrage Nr. 45 von Laima Liucija Andrikienė (H-1053/06)
 Betrifft: Auswirkungen der Fangquoten auf die litauische Fischereiindustrie
 

Die Fangquoten für Litauen sind so niedrig, dass höchstens 25 der den Fischereiunternehmen gehörenden Schiffe einen Gewinn abwerfen dürften, alle übrigen müssen verschrottet werden, weil sie keinen Gewinn bringen. Letztes Jahr wurden in Litauen 20 Schiffe abgewrackt, dieses Jahr mindestens 11 Schiffe. Deshalb besteht die litauische Fangflotte derzeit aus nur 34 Schiffen und die Verschrottung von Schiffen wird offensichtlich im nächsten Jahr weitergehen. Obgleich die EU mehr als 1 Million Litas für jedes abgewrackte Schiff zahlt, wird die litauische Fangflotte infolge der geringen Fangquoten ausgelöscht werden. Sieht die Kommission eine Möglichkeit, die Fangquoten für Litauen zu erhöhen, um seine Fischereiindustrie zu retten und eine lange Tradition des Fischfangs in der Ostsee zu erhalten?

 
  
 

Das Hauptanliegen der Gemeinsamen Fischereipolitik besteht darin, ein Gleichgewicht zwischen der Fischereitätigkeit und den vorhandenen natürlichen Ressourcen herzustellen und auf diese Weise die Fischbestände bestmöglich nachhaltig zu bewirtschaften.

Die Kommission ist dafür verantwortlich, die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) auf Gemeinschaftsebene vorzuschlagen. Die Grundlage dafür schaffen wissenschaftliche Gutachten über den Zustand der Bestände und die entsprechenden Fangoptionen, die als nachhaltig vorhersehbar sind. Die zulässigen Gesamtfangmengen werden dann im Rat vereinbart, wobei die nationalen Quoten den Mitgliedstaaten auf der Grundlage des von allen Mitgliedstaaten vereinbarten Prinzips der „relativen Stabilität“ zugewiesen werden.

Eine Erhöhung der litauischen Fangquote ist daher nur dann möglich, wenn der Zustand der Fischbestände eine allgemeine Erhöhung der Gemeinschafts-TAC erlaubt. Für die Ostsee erhöhte der Rat auf seiner Tagung im Oktober die Gesamtfangoptionen für 2007. Wo die zulässigen Gesamtfangmengen verringert worden sind, haben sich die Mitgliedstaaten geeinigt, dies wegen der Notwendigkeit der Wiederauffüllung der betreffenden Bestände zu tun, um zu gewährleisten, dass das Befischen von Beständen, wie z. B. der Ostsee-Dorschbestände, langfristig weiter erfolgen kann.

 

Anfrage Nr. 48 von Philip Bushill-Matthews (H-0994/06)
 Betrifft: Nächste Schritte in Bezug auf die Arbeitszeitrichtlinie
 

Die Kommission wird ersucht, nach dem Scheitern der letzten Verhandlungen über die Arbeitszeitrichtlinie (93/104/EG(1)) und insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass in 23 von 25 Ländern der nationale Gesundheitsdienst nun „außerhalb der Legalität“ funktioniert, ihre Pläne für die Zukunft erläutern? Ist sie sich dessen bewusst, dass die meisten Länder eine flexiblere Lösung anstreben und dass der Schwerpunkt der Richtlinie, wenn sie denn als echter Rechtsakt für den Bereich Gesundheit und Sicherheit gelten soll, eher auf der Sicherstellung der Ruhezeit als auf der Festlegung der Höchstarbeitszeit liegen sollte?

 
  
 

Die Kommission prüft zurzeit, wie unter Berücksichtigung des Ergebnisses der jüngsten Tagung des Rates am 7. November am besten mit der Arbeitszeitgestaltung weiter verfahren werden soll.

Die Kommission wird die Meinungen berücksichtigen, die Parlament und Rat – die ja in dieser Frage Mitgesetzgeber sind – zum Ausdruck gebracht haben, um die Chancen für eine Vereinbarung auf der Basis des aktuellen Vorschlags zu beurteilen.

Sollte ein solches Abkommen offensichtlich nicht mehr möglich sein kann, wird die Kommission nicht zögern, die entsprechenden Schlussfolgerungen zu ziehen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften zu gewährleisten.

Dem Herrn Abgeordneten ist bekannt, dass die zurzeit geltende Arbeitszeitrichtlinie bereits Bestimmungen zur Gewährleistung der Ruhezeit je Tag, Woche und Jahr enthält. In der Richtlinie werden jedoch auch Obergrenzen für die Arbeitszeit festgelegt. Das Parlament selbst hatte auf seiner Plenartagung im Bericht über diesen Legislativvorschlag(2) darauf bestanden, strengere Obergrenzen für die Arbeitszeit festzulegen, indem die Nichtanwendungsklausel, die die wichtigste Bestimmung darstellt, die ein Abweichen von der bereits durch die Richtlinie festgelegten Obergrenze (48 Stunden pro Woche im Durchschnitt des Bezugszeitraums) ermöglicht, so rasch wie möglich abgeschafft werden sollte.

 
 

(1) ABl. L 307 vom 13.12.1993, S. 18.
(2)  Bericht des Europäischen Parlaments über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung, A6-0105/2005.

 

Anfrage Nr. 49 von Dimitrios Papadimoulis (H-1001/06)
 Betrifft: Entscheidung der Vollversammlung des Rechnungshofs (Griechenland)
 

Der griechische Rechnungshof hat am 8.11.2006 beschlossen, dass die Zivilgerichte nicht befugt sind, den Charakter eines Arbeitsverhältnisses zu bestimmen, und dass er folglich keine Urteilssprüche anerkennt, in denen Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsverträge in unbefristete Verträge umwandeln wollen, Recht erhalten haben. Mit dieser Entscheidung werden Urteile von Gerichten höherer Instanz zugunsten von Arbeitnehmern aufgehoben und Revisionsklagen griechischer Arbeitnehmer betreffend die Umsetzung der Richtlinie 1999/70/EG(1) vor griechischen Gerichten völlig nutzlos gemacht.

Der Europäische Gerichtshof betonte in seinem Urteil in der Rechtssache C-212/04 folgendes: Der Gerichtshof ist ferner der Ansicht, dass die Rahmenvereinbarung der Anwendung einer nationalen Regelung entgegensteht, die nur im öffentlichen Sektor die Umwandlung aufeinander folgender befristeter Arbeitsverträge, die "tatsächlich einen ständigen und dauernden Bedarf des Arbeitgebers decken sollten" und als missbräuchlich anzusehen sind, in einen unbefristeten Vertrag uneingeschränkt verbietet. Ist die Kommission auf Grund dieses Urteils der Auffassung, dass der Beschluss des Rechnungshofes, der im Wesentlichen die Rechtschutzmöglichkeiten von Arbeitnehmern beschneidet, mit den Grundsätzen der Europäischen Union vereinbar ist?

Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um diesen Entschluss aufzuheben, der gegen Buchstaben und Geist der Richtlinie 1999/70/EG verstößt?

 
  
 

Richtlinie 1999/70/EG über befristete Arbeitsverträge(2) verlangt von den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um den Missbrauch durch aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern. Doch von den Mitgliedstaaten wird nicht verlangt, befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln, solange es andere wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch gibt.

Daraus folgt, dass die Weigerung des griechischen Rechnungshofes, Gerichtsurteile zur Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzusetzen, an sich noch nicht darauf schließen lässt, dass die Richtlinie nicht angewendet wird. Wenn die Gerichte in Griechenland allerdings entschieden haben, dass die einzige wirksame Abhilfe, die in einem konkreten Fall zur Verfügung steht, die Umwandlung des befristeten Arbeitsvertrags ist, würde die Ablehnung der Vollstreckung einer solchen Entscheidung einen Sachverhalt aufwerfen, der die Anwendung von Richtlinie 1999/70/EG betrifft, weil dieser Fall durch die Richtlinie erfasst wird.

Die Kommission prüft zurzeit die jüngsten Entwicklungen in dieser Angelegenheit, und es ist möglich, dass sie zu diesem Zweck die griechischen Behörden um weitere Auskünfte ersuchen muss. Nach dieser Prüfung wird es der Kommission möglich sein, sich ein fundiertes Urteil über das System zu bilden, das in Griechenland eingerichtet wurde, um die Anwendung und Durchsetzung der einzelstaatlichen Vorschriften zur Umsetzung von Richtlinie 1999/70/EG zu gewährleisten.

 
 

(1) ABl. L 175 vom 10.7.1999, S. 43.
(2) Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, ABl. L 175 vom 10.7.1999.

 

Anfrage Nr. 50 von Proinsias De Rossa (H-1020/06)
 Betrifft: Mobbing am Arbeitsplatz
 

In der Antwort auf die Mündliche Anfrage O-0076/03 vom 14. Januar 2004 wies die Kommission die Behauptung meines Kollegen Stephen Hughes zurück, dass die Kommission nichts tue, um Arbeitnehmer vor Mobbing am Arbeitsplatz zu schützen, und sagte, sie habe die Angelegenheit auf die Tagesordnung für 2004 gesetzt.

Wird sich die Kommission nun zu den neuesten Forschungen der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen äußern, denen zufolge 5% der Arbeitnehmer in der EU Gewalt am Arbeitsplatz erfahren haben – während 10% der Arbeitnehmer in den Niederlanden, 9% der Arbeitnehmer in Frankreich und im Vereinigten Königreich und 8% der Arbeitnehmer in Irland über solche Missstände berichten? Kann die Kommission jetzt mitteilen, wann und wie sie gedenkt, diese Angelegenheit voranzutreiben und den Arbeitnehmern wirklichen Schutz vor Übergriffen zu bieten?

 
  
 

Die Kommission misst dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor jeder Art von Gewalt einschließlich Mobbing größte Bedeutung bei.

In ihrer Mitteilung „Anpassung an den Wandel von Arbeitswelt und Gesellschaft: eine neue Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2002-2006“(1) hat die Kommission angekündigt, dass sie „Angemessenheit und Umfang eines Gemeinschaftsinstruments betreffend Mobbing und Gewalt am Arbeitsplatz prüfen“ wird.

Am 23. Dezember 2004 nahm die Kommission das Dokument zur ersten Phase der Konsultation der Sozialpartner über Gewalt am Arbeitsplatz gemäß Artikel 138 Absatz 2 des Vertrags an. Ziel dieser Konsultation war, die Stellungnahme der Sozialpartner zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer vor jeder Art von Gewalt am Arbeitsplatz einschließlich Mobbing einzuholen.

In Reaktion auf diese Konsultation haben die Sozialpartner gegenüber der Kommission ihre Absicht bekundet, einen Prozess im Hinblick auf die Aushandlung einer freiwilligen Vereinbarung auf europäischer Ebene in diesem Bereich einzuleiten. Dieser Verhandlungsprozess wurde im Februar 2006 begonnen und soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein.

Die Kommission wird alle sich bei diesem Verhandlungsprozess zwischen den Sozialpartnern ergebenden Aspekte und gegebenenfalls die Ergebnisse der eventuellen Einführung einer Vereinbarung auf europäischer Ebene analysieren, bevor sie darüber entscheidet, ob weitere Initiativen in diesem Bereich notwendig sind.

Dessen ungeachtet möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten darauf hinweisen, dass die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit(2) bereits sämtliche mit der Arbeit verbundene Risiken einschließlich der Risiken psychosozialer Natur wie Mobbing abdeckt.

 
 

(1) KOM (2002) 118 endg.
(2) ABl. L 183 vom 29.6.89.

 

Anfrage Nr. 51 von Nils Lundgren (H-1031/06)
 Betrifft: Arbeitszeitrichtlinie
 

Berichten in schwedischen Medien zufolge könnte sich die gemeinschaftliche Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EG(1)) für behinderte Leistungssportler nachteilig auswirken. Nach dieser Richtlinie hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 11 Ruhe- und Erholungsstunden pro Tag und mindestens 36 zusammenhängende Stunden Freizeit pro Woche. Um diesen Forderungen zu entsprechen, benötigt ein Körperbehinderter im Zusammenhang mit dem Training im Laufe einer Woche drei Helfer. Dies beinhaltet beträchtliche zusätzliche Kosten, zumal wenn das Training im Ausland erfolgt. Der schwedische Arbeitsminister Sven Otto Littorin hat erklärt, dass er eine Lösung anstrebt, bei der behinderten Personen durch die Arbeitszeitrichtlinie keine nachteiligen Folgen entstehen. Die schwedische Gewerkschaft Kommunal ist pessimistisch und erklärt, dass die Richtlinie auf jeden Fall nachteilige Folgen für behinderte Leistungssportler haben wird.

Haben die schwedischen Medien Recht mit ihrer Ansicht, dass man die Arbeitszeitrichtlinie so strikt ausgelegen wird, dass sie für behinderte Leistungssportler die besagten Konsequenzen haben kann?

 
  
 

Ohne nähere Angaben als die von dem Herrn Abgeordneten gelieferten Fakten zu haben, ist es unmöglich, sich zu den genauen Anforderungen der Arbeitszeitrichtlinie in Bezug auf die persönlichen Assistenten zu äußern, die behinderten Leistungssportlern bei ihren Trainingsaufenthalten im Ausland Hilfe leisten sollen.

Allgemein gesagt werden in der Arbeitszeitrichtlinie(2) Mindestvorschriften für den Gesundheitsschutz und die Sicherheit von Arbeitnehmern festgelegt, speziell für den Schutz vor Gesundheitsrisiken, die sich aus einer übermäßig langen Arbeitszeit ergeben können. Zu diesen Vorschriften gehören u. a. eine Mindestruhezeit von elf zusammenhängenden Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum und eine kontinuierliche Mindestruhezeit von 24 Stunden pro 7-Tages-Zeitraum.

Die Richtlinie lässt in einer Reihe von Situationen Ausnahmen von diesen Vorschriften zu. So gibt es drei Ausnahmeregelungen, die für die von dem Herrn Abgeordneten geschilderte Situation von Bedeutung sein könnten: durch Tarifverträge begründete Ausnahmen, Fälle, in denen der Arbeitnehmer von seinem Wohnsitz bzw. seinem gewöhnlichen Arbeitsplatz entfernt arbeitet oder bei Tätigkeiten, bei denen die Kontinuität des Dienstes gewährleistet sein muss. Für diese Ausnahmen gilt die in der Richtlinie verankerte allgemeine Forderung, dass ausreichend lange Ausgleichsruhezeiten gewährleistet werden müssen, um Übermüdung und die damit verbundene Gefahr zu vermeiden, Arbeitskollegen oder sonstige Personen Verletzungen beizubringen bzw. sich selbst zu verletzen oder kurzfristig bzw. langfristig die Gesundheit des betreffenden Arbeitnehmers zu schädigen.

Der Gerichtshof hat die Richtlinie, vor allem in der Rechtssache C-151/02 gegen Norbert Jaeger, in der Weise ausgelegt, dass zwei weitere Bedingungen gegeben sein müssen, die in der von dem Abgeordneten geschilderten Situation relevant sein könnte. Erstens dürfen die Zeiten, die an einem von dem Arbeitgeber angewiesenen Ort in Bereitschaft verbracht werden, bei der Berechung von Ruhezeiten nicht berücksichtigt werden, selbst wenn der Arbeitnehmer während der gesamten Bereitschaftsdienstzeit nicht aktiv tätig wird. Zweitens müssen Ausgleichsruhezeiten im Falle von Abweichungen gemäß dem Spruch des Gerichtshofs im „unmittelbaren Anschluss“ an die Arbeitszeit, die sie kompensieren sollen, gewährt werden.

Die Richtlinie nimmt auch Bezug auf Fälle, in denen es objektiv unmöglich ist, Ausgleichsruhezeiten zu gewähren, so dass diese durch alternative Schutzmaßnahmen ersetzt werden könnten. Je nach Sachlage könnte diese Bestimmung in der von dem Abgeordneten geschilderten Situation flexible Vereinbarungen möglich machen.

Um die rechtlichen Bedingungen der Richtlinie in Situationen wie der von dem Fragesteller zur Sprache gebrachten zu klären, legte die Kommission im Jahr 2004(3) einen Legislativvorschlag zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie vor. Laut dem Vorschlag der Kommission(4) würde nur aktiver Bereitschaftsdienst als effektive Arbeitszeit angesehen, und Ausgleichsruhepausen müssten nicht unmittelbar nach der Arbeitszeit erfolgen, sondern würden innerhalb einer angemessenen Frist gewährt werden, die in der einzelstaatlichen Gesetzgebung, tarifvertraglich oder in einer Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern festzulegen ist. Die Kommission bedauert, dass der Rat bislang nicht in der Lage ist, über diesen Legislativvorschlag Einigung zu erzielen.

 
 

(1) ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9.
(2) Richtlinie 2003/88/EG, ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9.
(3) KOM (2004) 607.
(4) Geändert (als KOM (2005) 246) im Anschluss an den Bericht des Parlaments.

 

Anfrage Nr. 52 von Georgios Toussas (H-1034/06)
 Betrifft: Arbeitszeitgestaltung
 

Die Initiative der finnischen Präsidentschaft zur Änderung der Richtlinie 2003/88/EG(1) betreffend die Arbeitszeitgestaltung enthält auch den Ausdruck der täglichen arbeitsfreien Zeiten, die nicht als Arbeitszeiten gelten, obwohl der Arbeitnehmer verpflichtet ist, am Arbeitsplatz zu verbleiben und dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen. Mit dieser Initiative wird die Opt-Out Klausel beibehalten, die Berechnung der Arbeitzeit auf Zwölfmonatsbasis geregelt und höhere Obergrenzen für die täglichen oder wöchentlichen Arbeitszeiten abgeschafft. Dies stellt einen schweren Schlag gegen die Tarifverträge sowie gegen die sozialen Rechte der Arbeitnehmer dar. 23 der 25 Mitgliedstaaten verstoßen bereits gegen diese arbeitnehmerfeindliche Richtlinie 2003/88/EG, ebenso wie gewisse einschlägige Urteile des Europäischen Gerichtshofs und anderer Gerichtshöfe, in denen die inaktiven Zeiten als Arbeitszeit gewertet werden - wie Kommissar Špidla einräumte, wobei er als charakteristische Beispiele Fachärzte in Griechenland aufführte sowie Arbeitnehmer in Kaufhäusern von Großkonzernen. Ebenfalls ein Schlag gegen die Rechte der Arbeitnehmer.

Wird die Kommission diese flexiblen Arbeitszeitregelungen und das Opt-Out abschaffen, um eine Standard-Tagesarbeitszeit für Arbeitnehmer auf 7-Stunden-Basis, während 5 Tagen die Woche (35-Stunden-Basis) zu gewährleisten, und zwar unter Berücksichtigung der Massenkundgebungen der Arbeitnehmer?

 
  
 

Die Kommission teilt nicht die von dem Herr Abgeordneten gegebene Auslegung des Kompromisses des finnischen Ratsvorsitzes. Nach Meinung der Kommission stellt der Vorschlag des finnischen Ratsvorsitzes insofern eine solide Grundlage für einen Kompromiss dar, als in ihm der Ausnahmecharakter der Möglichkeit, die Bestimmungen über die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht anzuwenden („Opt-out“) anerkennt wird und strenge Bedingungen für die Anwendung dieser Möglichkeit festgelegt werden.

Bezüglich der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit in der Arbeitszeitrichtlinie wurden im Kompromiss die vorhandenen Obergrenzen (einschließlich der täglichen Mindestruhezeit von 11 zusammenhängenden Stunden und einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von höchstens 48 Stunden einschließlich der Überstunden) stets beibehalten. Eine Befürwortung, dass diese im Rahmen des Vorschlags des Ratsvorsitzes geändert werden sollten, hat es niemals gegeben.

Zum „Opt-out“ stellte die Kommission bereits 2003 in ihrem Bericht(2) fest, dass sich eine lange Arbeitsdauer negativ auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auswirkt und kam dabei zu dem Schluss, dass das „Opt-out“ den Schutz der Arbeitnehmer „in Frage stellen kann“. Sie erklärte auch, dass es in der Praxis Schwierigkeiten gebe sicherzustellen, dass echte Garantien für Arbeitnehmer vorgesehen werden, die eine Opt-out-Vereinbarung unterschrieben haben. Der geänderte Vorschlag der Kommission enthält außerdem das Angebot, dass das „Opt-out“ nach einem Zeitraum von drei Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, es sei denn, der Mitgliedstaat kann aus ganz bestimmten Gründen die Zustimmung der Kommission für eine Verlängerung der Geltungsdauer erwirken. Dennoch hat es sich in den langwierigen Verhandlungen im Rat bisher nicht als möglich erwiesen, eine Vereinbarung zugunsten des eindeutigen Auslaufens der Opt-out-Klausel zu gewährleisten.

Die Kommission hat nicht vor, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, die die durchschnittliche Arbeitszeit auf maximal 35 Wochenstunden verringern. Solche Maßnahmen können natürlich im Wege von Tarifverträgen oder durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften ergriffen werden.

 
 

(1)ABl. L 299 vom 18.11.2003, S. 9.
(2) KOM (2003) 843.

 

Anfrage Nr. 53 von Alejandro Cercas (H-1035/06)
 Betrifft: Arbeitszeitrichtlinie
 

Am 7. November scheiterte der Rat der Arbeits- und Sozialminister bei seinem Versuch, eine Einigung über die Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG(1) zu erzielen. Dieser Rat hat wieder einmal vergessen, dass das Europäische Parlament ein entscheidender Befürworter dafür ist, die Opt-out-Möglichkeit schrittweise abzuschaffen, denn Gesundheit und Sicherheit stehen über jeder anderen Frage und Europa kann nicht aufgebaut werden, wenn man einen unlauteren Wettbewerb zwischen den Ländern zulässt.

Warum vertritt die Europäische Kommission nicht eindeutig die Haltung, die Opt-out-Bestimmung schrittweise auslaufen zu lassen, und unterstützt nicht diejenigen Mitgliedstaaten, die sich am entschiedendsten für den Grundsatz einsetzen, dass die Sozialvorschriften auf alle Mitgliedstaaten ohne Ausnahme angewendet werden müssen? Warum übernimmt die Kommission bei der Suche nach Lösungen für die Bereitschaftszeit keine Führungsrolle, und warum wird nicht unter Wahrung des gemeinschaftlichen Besitzstandes mittels eines sozialen Dialogs europaweit oder auf nationaler Ebene nach Lösungen gesucht?

 
  
 

Die Kommission ist sich des Standpunkts des Parlaments zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie(2) voll und ganz bewusst, was auch durch ihre Bemühungen belegt wird, eine ausgewogene Lösung zu erzielen, die geeignet ist, sowohl vom Rat als auch vom Parlament angenommen zu werden.

Zum „Opt-out“ stellte die Kommission bereits 2003 in ihrem Bericht(3) fest, dass sich eine lange Arbeitsdauer negativ auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auswirkt und kam dabei zu dem Schluss, dass das „Opt-out“ den Schutz der Arbeitnehmer „in Frage stellen kann“. Sie erklärte auch, dass es in der Praxis Schwierigkeiten gebe sicherzustellen, dass echte Garantien für Arbeitnehmer vorgesehen werden, die eine Opt-out-Vereinbarung unterschrieben haben.

Im geänderten Kommissionsvorschlag vom 31. Mai 2005(4) JWE wurden einige Garantien für Arbeitnehmer mit Opt-out-Vereinbarung vorgeschlagen, die darauf abzielen, diese negativen Auswirkungen zu verringern bzw. zu verhindern. Es wurde auch vorgeschlagen, dass die Opt-out-Klausel nach einem Zeitraum von drei Jahren nicht mehr zur Verfügung steht, es sei denn, der Mitgliedstaat kann aus ganz bestimmten Gründen die Zustimmung der Kommission für eine Verlängerung ihrer Geltungsdauer erwirken. Dennoch hat es sich in den sich schon sehr lang hinziehenden Verhandlungen mit dem Rat bisher nicht als möglich erwiesen, eine Vereinbarung zugunsten des eindeutigen Auslaufens der Opt-out-Klausel zu gewährleisten.

In Bezug auf die Bereitschaftszeit erinnert die Kommission daran, dass die europäischen Sozialpartner zu der jetzt erfolgenden Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie zweimal konsultiert wurden, aber nicht ihren Wunsch zur Lösung dieser Probleme zu verstehen gaben, indem sie selbst ein Abkommen geschlossen hätten. Der geänderte Vorschlag der Kommission würde trotz allem Tarifverträgen bzw. Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern auf einzelstaatlicher Ebene bezüglich der Behandlung der Bereitschaftszeit eine umfassende Rolle zukommen lassen.

 
 

(1) ABl. L 307 vom 13.12.1993, S. 18
(2)Richtlinie 2003/88/EG, ABl. L 299 vom 18.11.2003.
(3) KOM (2003) 843.
(4)KOM (2005) 246.

 

Anfrage Nr. 56 von Sajjad Karim (H-0967/06)
 Betrifft: Strategie zur Eindämmung der Alkoholschäden
 

Die Europäer haben den größten pro-Kopf-Alkoholverbrauch weltweit, und der Alkohol belastet die europäische Wirtschaft mit 125 Milliarden Euro jährlich. Die negativen Auswirkungen der alkoholbedingten Schäden tragen erheblich zu Gesundheitsproblemen und zu Unterschieden in der Lebenserwartung bei. Die Auswirkungen auf Familien und soziale Netzwerke lassen sich nur schwer als Kosten beziffern, doch die Zahlen der Kinder, die von Alkoholproblemen ihrer Eltern und von häuslicher Gewalt betroffen sind, sprechen für sich.

Teilt die Kommission die Auffassung, dass Artikel 152 Absatz 1, in dem es heißt „Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“, die Verpflichtung beinhaltet, zu gewährleisten, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Alkoholschäden getroffen werden und dadurch ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird? Was hat die Kommission in diesem Bereich bisher getan oder was beabsichtigt sie künftig zu tun? Ist die Kommission bereit, eine EU-weite Strategie zur Eindämmung der Alkoholschäden zu veröffentlichen?

 
  
 

Alkoholbedingte Schäden sind ein europaweites Kernanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. In der Tat würde die Verringerung des schädlichen Alkoholgebrauchs in der ganzen EU zur Erreichung des auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon gestellten Ziels „Mehr gesunde Lebensjahre für alle“ beitragen.

Obwohl die meisten Mitgliedstaaten diesbezüglich Maßnahmen ergriffen haben, ist das Niveau noch immer unannehmbar hoch. Schätzungen zufolge ist der schädliche Alkoholkonsum für fast 200 000 Todesfälle jährlich verantwortlich – 25 % der Todesfälle bei jungen Menschen im Alter von 15 bis 29 Jahren sind auf Alkohol zurückzuführen.

Artikel 152 verleiht der Gemeinschaft eindeutig die Zuständigkeit und Verantwortung für die Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden. Gemäß Artikel 152 hat die Gemeinschaft die Pflicht, zur Erreichung der Ziele für die Gesundheit der Bevölkerung beizutragen, außerdem soll die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten ergänzen und auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet sein. Von diesem Grundsatz lässt sich das Gesundheitswesen in der EU bei der Überwindung des Alkoholproblems leiten.

Die Kommission hat am 24. Oktober 2006 eine Mitteilung über eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden angenommen.

In der Mitteilung wird die Frage der Verringerung alkoholbedingter Schäden umfassend untersucht, wobei zugleich Klarheit über die Rolle verschiedener Akteure und die Grenzen ihrer Zuständigkeit geschaffen wird. Der Hauptbeitrag der Kommission wird darin bestehen, die einzelstaatlichen Strategien zu ergänzen, die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen Mitgliedstaaten zu fördern und die unionsweite Verbreitung bewährter Verfahren zu unterstützen.

Die Mitteilung enthält fünf Schwerpunktbereiche: Schutz von Kindern und Jugendlichen, Bekämpfung von Alkohol am Steuer, Vorbeugung der Schädigung bei Erwachsenen und am Arbeitsplatz, Information und Aufbau der Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse.

Zur Durchführung der Strategie beabsichtigt die Kommission, bis Juni 2007 ein Forum für Alkohol und Gesundheit einzurichten, mit dem die Umsetzung der Strategie unterstützt, beobachtet und Beiträge dazu geleistet werden sollen. Ihm würden sowohl Mitgliedstaaten als auch Interessengruppen angehören, die sich an dessen Arbeit beteiligen. Ferner wird die Kommission eine Gruppe von Akteuren für die Zusammenarbeit bei verantwortungsvollen Werbe- und Verkaufstätigkeiten einrichten.

Die Kommission sieht der Erörterung der Mitteilung mit dem Parlament und seinen Standpunkt dazu mit großer Erwartung entgegen. Auf seiner Tagung am 30. November nahm der Rat (EPSCO)(1) Schlussfolgerungen an, die diese Mitteilung sehr unterstützen.

Die Bekämpfung alkoholbedingter Schäden ist ein zentraler Schwerpunkt im Bereich der öffentlichen Gesundheit, dem sich Staat und Gesellschaft in breiter Front widmen müssen. Die Kommission ist bereit, ihren Teil zu dieser wichtigen Arbeit beizutragen.

 
 

(1) Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 

Anfrage Nr. 57 von Panagiotis Beglitis (H-0980/06)
 Betrifft: Weltweite Vogelgrippe-Pandemie
 

Am 23. Oktober 2006 hat die Weltgesundheitsorganisation einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung der weltweiten Vogelgrippe-Pandemie veröffentlicht. Ziel dieses Plans ist es, die Menge an verfügbarem Impfstoff zu erhöhen, um auf die große Nachfrage im Falle einer Pandemie wirksamer reagieren zu können. Die WHO weist zwar darauf hin, dass es weiterhin keine Hinweise darauf gibt, dass eine unmittelbare Gefahr des Ausbruchs einer Grippe-Pandemie besteht, warnt aber davor, dass es im Ernstfall zu schwerwiegenden Engpässen – Milliarden von Impfungen könnten fehlen – kommen würde.

Kann die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass der oben genannte Aktionsplan nach 3 bis 5 Jahren erste Ergebnisse zeitigen und Kosten in Höhe von bis zu 10 Milliarden Dollar nach sich ziehen wird, mitteilen, welche Maßnahmen sie als Reaktion auf die Veröffentlichung des Aktionsplans treffen wird? Welche Art der Zusammenarbeit plant sie mit den europäischen Pharma-Unternehmen, um einer möglichen Pandemie zu begegnen? Was haben die Mitgliedstaaten getan, um ihre Bürger im Notfall zu schützen?

 
  
 

Der unlängst veröffentlichte Aktionsplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO), auf den sich der Herr Abgeordnete bezieht, weist drei Hauptmechanismen zur Verbesserung der Impfstoffversorgung aus:

Ausarbeitung einer Verfahrensweise zur Erhöhung der Nachfrage nach saisonalen Impfstoffen,

Erhöhung der Produktionskapazität für Grippeimpfstoffe,

Förderung von Forschung und Entwicklung für Grippeimpfstoffe.

Im April 2005 veröffentlichte die Kommission ein Positionspapier mit dem Titel „Towards sufficiency of pandemic influenza vaccines in the EU“(1), in dem eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen dem öffentlichen Sektor und der Impfstoffindustrie konzipiert wird. Einer der darin vorgeschlagenen Beiträge des öffentlichen Sektors ist eine feste Zusage aller Mitgliedstaaten, die Versorgung mit Grippeimpfstoffen entsprechend der Resolution 56.19 der Weltgesundheitsversammlung zu verbessern. In der Resolution wird empfohlen, bis 2010 eine Grippeimpfungsversorgung von 75 % aller gefährdeten Menschen zu sichern.

In einer 2005 angenommenen Entschließung forderte auch das Parlament die Mitgliedstaaten dringend auf, die Impfungsversorgung gemäß der Resolution der Weltgesundheitsversammlung zu erhöhen.

Die Kommission informiert den Herrn Abgeordneten mit Genugtuung darüber, dass viele Mitgliedstaaten in der Zwischenzeit ihre Versorgungsrate mit saisonalen Grippeimpfstoffen erhöht haben und sie noch weiter erhöhen werden.

Was die Erhöhung der Produktionskapazität angeht, so hat die Kommission einen Vertrag für ein Vorhaben unterzeichnet, mit dem konkrete Maßnahmen im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft ergriffen werden. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) hat ebenfalls Leitlinien für die Industrie über neue Technologien zur Ankurbelung der Produktionskapazität entwickelt.

Zudem finanziert die Kommission über das Rahmenprogramm Projekte zur Erforschung und Entwicklung neuer Grippeimpfstoffe sowie zur Erhöhung der Produktionskapazität. Im Zuge des Sechsten Rahmenprogramms wurden 16 Millionen Euro für Projekte in den Bereichen Vogelgrippe und Influenzapandemie ausgegeben, die dann durch weitere 28,3 Millionen Euro aufgestockt wurden.

Dank der geplanten öffentlichen Unterstützung der Industrie könnten, wie in der öffentlich-privaten Partnerschaft umrissen wird, bei der Bereitstellung eines Impfstoffs für die breite Öffentlichkeit zwei bis drei Monate Zeit gewonnen werden.

Außerdem hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMEA) ein Verfahren für die Eilzulassung von Pandemieimpfstoffen und eine Gebührenbefreiung für die Einreichung solcher Registrierungsunterlagen durchgesetzt.

Zu den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zum Schutz ihrer Bürger im Falle einer Pandemie ergriffen haben, kann die Kommission mit Befriedigung feststellen, dass alle Mitgliedstaaten der EU in der Zwischenzeit nationale Bereitschafts- und Reaktionspläne mit Blick auf eine Pandemie ausgearbeitet haben. Sorgfältige Bereitschafts- und Reaktionsplanung und Interoperabilität der nationalen Pläne sind für den Schutz der EU-Bürger äußerst wichtig.

Die Kommission arbeitet bei der Bewertung nationaler Bereitschafts- und Reaktionspläne mit Blick auf eine Pandemie durch Länderbesuche eng mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und WHO-Europa zusammen.

Sowohl Rumänien als auch Bulgarien haben einen Bereitschafts- und Reaktionsplan mit Blick auf eine Influenzapandemie aufgestellt. Wie bereits für die meisten Pläne der Mitgliedstaaten der EU-25 geschehen, plant das ECDC Bewertungsbesuche in Rumänien und Bulgarien (zweites Halbjahr 2007), um die Interoperabilität zu gewährleisten und möglicherweise vorhandene Mängel zu ermitteln.

Außerdem legen die Mitgliedstaaten Virostatika-Vorräte an, die eine erste Schutzfront bilden sollen, bevor die Pandemieimpfstoffe zur Verfügung stehen. Die meisten Staaten werden bis zum ersten Quartal 2007 ihre geplante Versorgungsrate mit Virostatika erreichen.

Zum Abschluss sei gesagt, es ist klar, dass die Kommission gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren die im Aktionsplan der WHO dargelegten Empfehlungen aktiv umsetzt. Die Kommission hält den ständigen Dialog mit allen Beteiligten, einschließlich der Pharmaindustrie, aufrecht. Da das Virus für die Influenzapandemie keine nationalen Grenzen kennt, zielen die Initiativen der Kommission darauf ab, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu koordinieren, um ihre Bürger im Falle einer Pandemie optimal zu schützen.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/health/ph_threats/com/Influenza/influenza_key03_en.pdf.

 

Anfrage Nr. 58 von Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (H-0990/06)
 Betrifft: Embargo für Lieferungen polnischer Waren auf den russischen Markt
 

Das Embargo für Lieferungen pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse auf den russischen Markt besteht seit fast einem Jahr, obwohl die polnische Regierung inzwischen alle Auflagen der russischen Seite in Bezug auf die Produktsicherheit erfüllt hat. Die Kommission hat mehrfach versichert, sie werde die Aufhebung der Exportblockade für polnische Lebensmittel auf den russischen Markt unterstützen. Wird die Kommission angesichts des Scheiterns der bisherigen Maßnahmen das Problem der Ausfuhr polnischer Lebensmittel auf den russischen Markt während des Gipfels EU-Russland im November ansprechen?

 
  
 

Die Kommission hat sich von Anfang an aktiv daran beteiligt, Lösungen für dass russische Embargo für Ausfuhren polnischer Fleisch- und Pflanzenerzeugnisse zu finden.

Die Kommission hat die Angelegenheit zu mehreren Gelegenheiten sowohl auf technischer als auch auf politischer Ebene bei der russischen Seite zur Sprache gebracht. Russland behauptet nach wie vor, es gebe noch immer Schwierigkeiten in Polen, und solange diese Probleme nicht geklärt sind, würden die Verbote in Kraft bleiben.

Daher hat die Kommission im Einvernehmen mit Polen Informationsreisen organisiert, um vor Ort zu überprüfen, ob es noch eine Rechtfertigung für die russischen Bedenken gibt.

Beim jüngsten Besuch von Sachverständigen der Kommission im November in Polen wurden Verbesserungen im Vergleich zur Lage im Juli festgestellt, wenngleich auch einige Fragen von den polnischen Behörden noch besser geklärt werden müssen.

Diese Fragen rechtfertigen nicht ein vollständiges Verbot polnischer Ausfuhren, jedoch sollten die polnischen Behörden alles in ihrer Macht Stehende tun und ihre Anstrengungen fortsetzen, um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

Dies dürfte der Kommission dabei helfen, Russland davon zu überzeugen, dass für Russland keine Rechtfertigung mehr besteht, das Verbot aufrechtzuerhalten.

Als der Kommissionspräsident die Frage auf dem Gipfel EU-Russland im November bei Herrn Putin zur Sprache brachte, erklärte er, das Verbot sei unverhältnismäßig, und forderte seine Aufhebung.

Er schlug auch Dreiergespräche zwischen Polen, Russland und der Kommission mit dem Ziel der Lösung des Problems vor.

Die Kommission wird ihre Anstrengungen so lange fortsetzen, bis eine zufrieden stellende Lösung erreicht sein wird.

 

Anfrage Nr. 59 von Hélène Goudin (H-0993/06)
 Betrifft: Verordnung der EU über Lebensmittelhygiene
 

In Schweden haben verschiedene ideelle Vereinigungen und Kirchen ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Verordnung (EG) Nr. 852/2004(1) des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene in der Praxis bedeutet, dass sie das Backen von Brot und Kuchen in inspizierten und zugelassenen Küchen durchführen müssen und dass sie Kontrollen von Lebensmittelinspektoren unterliegen. In einer vorangegangenen Anfrage an die Kommission (P-3868/06) ging es um die Umsetzung der Lebensmittelverordnung durch die schwedischen Behörden. Die entsprechende Antwort der Kommission fällt nicht ganz eindeutig aus. Die Kommission stellt fest, dass Lokale, in denen gelegentlich und in geringem Umfang Lebensmittel vorbereitet, zubereitet oder serviert werden, nicht unter die Forderungen der Lebensmittelverordnung fallen. Die Auslegung der Begriffe „gelegentlich“ und „in geringem Umfang“ ist also maßgebend dafür, ob eine Einrichtung zugelassen ist oder nicht. Die Kommission vertritt dabei die Auffassung, dass die Klärung dieser Begriffe Aufgabe der nationalen Behörden ist. Dabei übt aber doch die Kommission ein Auslegungsvertretungsrecht gegenüber den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten aus. Das staatliche schwedische Lebensmittelamt vertritt die Ansicht, dass eine Einrichtung dann als dauerhaft (und damit als unter die Verordnung über Lebensmittelhygiene fallend) betrachtet werden soll, wenn dieser Vorgang mehr als einige Male pro Jahr durchgeführt wird.

Inwieweit betrachtet die Kommission diese Auslegung als zutreffend? Kann die Kommission eindeutig darlegen, inwieweit eine Kirche oder ideelle Vereinigung, die jede Woche Brot und Kuchen an die Allgemeinheit verkauft, diese Tätigkeit fortsetzen kann, ohne den umfassenden Anforderungen nachkommen zu müssen, die in der Verordnung über Lebensmittelhygiene vorgeschrieben werden?

 
  
 

Die Kommission ist der Meinung, dass ein Vorgang, der mit einer Häufigkeit von mehr als einmal monatlich im Laufe eines Jahres stattfindet, in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene fallen würde; unregelmäßige Vorgänge ohne feste Häufigkeit bzw. mit einer Häufigkeit von drei bzw. vier Mal im Jahr würden allerdings nicht in ihren Anwendungsbereich fallen.

Das hier beschriebene Ereignis ist lokaler Natur, hat keine Auswirkung auf den Handel und fällt in den Bereich der Subsidiarität. Es liegt bei den zuständigen Behörden, die Begriffe „in geringem Umfang“ bzw. „gelegentlich“ auszulegen. Bei den Auslegungen sollten eine Risikoanalyse der zubereiteten Lebensmittel (d. h. Art der hergestellten Lebensmittel, Mengen, Zielgruppe und andere einschlägige Parameter) und der allgemeine Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt werden. Die Kommission kann somit nicht erklären, welchen Standpunkt die zuständigen schwedischen Behörden in diesem speziellen Fall einnehmen sollten.

 
 

(1) ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 1.

 

Anfrage Nr. 60 von Gay Mitchell (H-1005/06)
 Betrifft: Selbstmord
 

Was unternimmt die Kommission, um das gesellschaftliche Problem des Selbstmords zu bekämpfen?

 
  
 

Die Kommission ist über die hohe Zahl von Selbstmorden in der EU und über die Tatsache, dass in einigen Mitgliedstaaten die Selbstmordraten mit zu den höchsten in der Welt gehören, sehr beunruhigt.

In ihrem Grünbuch „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“ aus dem Jahr 2005 legt die Kommission große Betonung auf das Selbstmordproblem. Zurzeit arbeitet die Kommission eine Strategie für die psychische Gesundheit aus. Diese Strategie könnte Maßnahmen zur Bekämpfung von suizidalem Verhalten beinhalten. Die Annahme der Strategie ist für Frühjahr 2007 geplant.

Im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008) beteiligt sich die Kommission an der Finanzierung des Projekts „European Alliance Against Depression“. Dieses Projekt läuft jetzt in seiner zweiten Etappe. Es wird in Regionen von 31 Ländern umgesetzt, unter denen sich auch Mitgliedstaaten der EU und Beitrittsländer befinden. Dem Projektkonzept liegt der Gedanke zugrunde, regionale Netze gegen Depressionen aufzubauen. In einer früheren Pilotphase in einer deutschen Region gelang es mit dem Projekt, die Selbstmordversuchsrate erheblich zu verringern. Weitere Informationen zu diesem Projekt erhalten Sie auf der folgenden Website: www.eaad.net.

Kürzlich verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, in der sie ihre Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der schädlichen Folgen von Alkohol („EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“) darlegt. Die Kommission möchte diese Initiative als einen Beitrag zur Bekämpfung von Selbstmorden verstanden wissen.

Im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) (2002-2006) finanziert die Kommission mehrere Projekte, die unser Verständnis der Pathophysiologie des Suizidverhaltens verbessern sollen, da sie Grundlagen- und klinische Forschungen zu Stimmungsstörungen und Alkoholismus enthalten. Drei integrierte Großprojekte und drei spezielle gezielte Projekte im Bereich Forschung werden mit einem Gesamtbetrag von 32 Millionen Euro finanziert.

Außerdem plant die Kommission innerhalb des Siebten Rahmenprogramms für FTE (2007 – 2013), drei Themen zu erfassen, die potenzielle Bedeutung für das Problem der Selbstmord-/Stimmungsstörungen besitzen, und zwar:

Neurobiologie von Angststörungen,

von Stimmungsstörungen zu Versuchsmodellen und

psychische Störungen in der Kindheit und Jugend.

 

Anfrage Nr. 61 von Justas Vincas Paleckis (H-1009/06)
 Betrifft: Strategie zur Förderung der psychischen Gesundheit
 

Die in einem Grünbuch dargelegte neue Strategie der EU zur Förderung der psychischen Gesundheit ist für alle EU-Mitgliedstaaten von Belang. Für die neuen EU-Mitgliedstaaten und die Kandidatenländer ist Ihre Bedeutung jedoch doppelt oder gar dreimal so groß. In dieser Region sind die Indikatoren für die psychische Gesundheit der Bevölkerung sehr schlecht: Die traditionelle Praxis, nicht in Institute oder Dienstleistungen zu investieren, die die soziale Ausgrenzung verringern, sondern in solche, die die historisch ererbten Traditionen der Stigmatisierung, Diskriminierung und sozialen Ausgrenzung verfestigen, ist noch immer verbreitet. Um diesen Teufelskreis zu durchbrechen, bedarf es eines entschlossenen politischen Handelns und einer Neuausrichtung der Investitionen. Einige Staaten sind hierzu entschlossen: So hat z.B. Litauen eine neue Strategie zur Förderung der nationalen psychischen Gesundheit vorbereitet, und sein Parlament ist derzeit dabei, diese zu verabschieden.

Von der Erklärung dieser neuen Politik bis zur ihrer Umsetzung wird es ein beschwerlicher Weg sein. Wie könnte die Europäische Union, insbesondere die Kommission, grundlegende Veränderungen in der Region unterstützen? Wären nicht noch deutlichere Worte über die Notwendigkeit neuer, qualitativer Investitionen vonnöten, um die mit der psychischen Gesundheit der Bevölkerung verbundenen Herausforderungen zu meistern? Welche der in den neuen EU-Mitgliedstaaten bestehenden Probleme im Zusammenhang mit dem psychischen Gesundheitszustand der Bevölkerung sind nach Ansicht der Kommission am gravierendsten und welche Investitionen würde die Kommission unter Berücksichtigung der zunehmenden Möglichkeiten der wachsenden Volkswirtschaften konkret empfehlen?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete bezieht sich auf das Grünbuch der Kommission „Die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessern – Entwicklung einer Strategie für die Förderung der psychischen Gesundheit in der Europäischen Union“ vom Oktober 2005. Dies war eigentlich ein Konsultationsdokument. Zurzeit ziehen die Dienststellen der Kommission die Schlussfolgerungen aus der erfolgreichen Konsultation. Es wird erwartet, dass im Frühjahr 2007 eine Folgemitteilung über die Strategie im Bereich der psychischen Gesundheit für Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene angenommen werden kann.

In einigen neuen Mitgliedstaaten und Beitrittsländern sind einige besonders dringliche Aufgaben auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit zu lösen. In vielen Bevölkerungsschichten befinden sich die Selbstmordraten und der Alkoholkonsum auf einem relativ hohen Niveau. Die Lebens- und Pflegebedingungen für Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen sind mitunter untragbar.

Die Regierungen müssen diese Probleme als Schwerpunktaufgaben behandeln. Deshalb begrüßt die Kommission die von der Regierung Litauens und anderer Länder unternommenen Bemühungen sehr.

Das Schlüsselelement der Reformen muss eindeutig der Übergang von institutionellen Systemen für die psychische Gesundheit zu gemeindebasierten bzw. kommunalen Systemen sein.

Die Kommission kann keine Lösungen vorschreiben, aber sie kann und wird den Wandel weiterhin durch Bereitstellung von Informationen erleichtern und unterstützen, den Austausch zwischen den Ländern fördern und ihnen durch die der Kommission zur Verfügung stehenden politischen Instrumente Hilfe anbieten. Neue Mitgliedstaaten können beispielsweise aus der Priorität „Gesundheit“ der Strukturfonds Finanzmittel für Investitionen in die psychische Gesundheit beantragen. Sie können sich auch an Projekten im Rahmen gemeinschaftlicher Aktionsprogramme, z. B. des Gemeinschaftsprogramms Öffentliche Gesundheit (2003-2008) beteiligen. Ein gutes Beispiel ist das Projekt „Child and Adolescent Mental Health in enlarged Europe. Development of effective policies and practices“, das von Fachleuten aus einem neuen Mitgliedstaat (Staatliches Zentrum für psychische Gesundheit, Litauen) geleitet wird.

 

Anfrage Nr. 62 von Linda McAvan (H-1011/06)
 Betrifft: Sichere Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe
 

Kann die Kommission mitteilen, wann sie Vorschläge zur Festlegung sicherer Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe, wie in der Richtlinie 2002/46/EG(1) über Nahrungsergänzungsmittel vorgesehen, vorlegen wird?

 
  
 

Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nahrungsergänzungsmittel sieht vor, dass die Kommission über die Komitologie die Höchst- und Mindestmengen für in Nahrungsergänzungsmitteln enthaltene Vitamine und Mineralstoffe festlegt.

Sofern keine harmonisierten Vorschriften vorliegen, werden die Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln weiterhin durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften geregelt. Bei diesen Vorschriften gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten.

Diese Situation hat aufgrund der großen Unterschiede zwangsläufig Probleme im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr innerhalb des europäischen Marktes hervorgerufen, ungleiche Wettbewerbsbedingungen geschaffen und in einigen Fällen die Auswahl solcher Erzeugnisse für den Verbraucher eingeschränkt.

Es wird bereits an der Bewältigung dieser Probleme gearbeitet, und im Einklang mit den Bestimmungen der eingangs erwähnten Richtlinie hat die Kommission schon die Maßnahme eingeleitet, in deren Rahmen die maximal zulässigen Mengen für Vitamine und Mineralstoffe in diesen Erzeugnissen festgelegt werden sollen.

Angesichts dieser komplizierten Lage und der Bedeutung dieser Maßnahme war der erste Schritt in diesem Prozess die Veröffentlichung eines Diskussionspapiers, in dem die Kommission die zu berücksichtigenden Fragen benannt und alle Beteiligten um Zuarbeiten gebeten hat. Die Konsultation wurde am 30. September 2006 abgeschlossen.

Die Kommission wertet zurzeit die bei ihr eingegangenen Antworten aus. Auf der Grundlage dieser Beiträge wird sie beurteilen, wie es mit dieser Maßnahme am besten weitergehen soll.

Der Grundsatz der Unbedenklichkeit, der allen EU-Rechtsvorschriften zugrunde liegt, ist der Leitgedanke bei dieser Maßnahme.

Abschließend möchte die Kommission der Frau Abgeordneten nochmals versichern, dass bei allen künftigen Vorschlägen die Grundsätze der besseren Rechtsetzung Berücksichtigung finden werden und sie sich bemühen wird, unnötige Belastungen bzw. Beschränkungen für Wirtschaftsbeteiligte zu vermeiden.

 
 

(1) ABl. L 183 vom 12.7.2002, S. 51.

 

Anfrage Nr. 63 von Liam Aylward (H-1015/06)
 Betrifft: Strategien der EU im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2007-2013
 

Kann die Kommission eine Erklärung dazu abgeben, wie sie die 56 Millionen Euro jährlich verwenden wird, die für den Zeitraum 2007-2013 zur Förderung von Strategien im Bereich der öffentlichen Gesundheit in Europa vorgesehen sind?

 
  
 

Im Mai 2006 legte die Kommission einen geänderten Vorschlag für das neue Gesundheitsprogramm vor, das von 2007 bis 2013 laufen soll. Dieses Programm hat eine Gesamtmittelausstattung von 365 Millionen Euro.

Mit dem Vorschlag sollte gewährleistet werden, dass das Programm an die Haushaltsvereinbarung über den neuen Finanzrahmen angepasst wird, in dem Gesundheitsbelangen viel weniger Mittel als bislang zugewiesen werden.

Der Vorschlag nimmt auch die Hauptbedenken des Europäischen Parlaments (die es in seiner Stellungnahme vom März 2006 während seiner ersten Lesung, geäußert hat) in das Programm auf.

Der geänderte Vorschlag hat drei Schwerpunkte – Gesundheitssicherheit, Gesundheitsförderung sowie Wissen und Information.

Das erste Ziel des Programms ist die Verbesserung der Gesundheitssicherheit in der EU. Hier plant die Kommission Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor Bedrohungen ihrer Gesundheit. Dazu gehört die Entwicklung von Kapazitäten zur Reaktion auf eine grenzüberschreitende Bedrohung, wie sie etwa von Infektionskrankheiten ausgeht, durch Stärkung von Maßnahmen zur Notfall- und Bereitschaftsplanung im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Außerdem schließt dieses Sicherheitsziel auf die Patientensicherheit, die Risikobewertung und Gemeinschaftsvorschriften zu Blut, Gewebe und Zellen bezogene Maßnahmen ein.

Das zweite Ziel ist die Gesundheitsförderung in der EU. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zu Gesundheitsdeterminanten wie etwa Ernährung und Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum angestoßen sowie soziale und Umweltfaktoren berücksichtigt werden. Dieses Ziel würde auch Maßnahmen zur Beseitigung von Ungleichheiten im Bereich Gesundheit bei besonderer Berücksichtigung der neuen Mitgliedstaaten sowie Maßnahmen zur Förderung des Alterns bei guter Gesundheit beinhalten. Das sind die beiden zentralen Themen, auf die das Parlament besonderen Wert gelegt hat. Die Kommission würde weiter in solchen Bereichen wie Verletzungen und Unfälle sowie zur Verhütung stark verbreiteter Krankheiten tätig werden.

Das dritte Ziel besteht darin, dass gesundheitsbezogene Kenntnisse zusammengetragen und verbreitet werden. Die Kommission schlägt vor, die Entwicklung von Gesundheitsindikatoren sowie von Instrumenten und Möglichkeiten der Unterrichtung der Bürger fortzusetzen. Außerdem wird sie sich auf den Austausch von Wissen in Schlüsselbereichen konzentrieren, so z. B. auf die Gesundheit von Kindern oder auf seltene Krankheiten.

Die Kommission ist der Auffassung, dass das Gesundheitsprogramm auch mit einer geringeren Mittelausstattung im Vergleich zu ihrem ursprünglichen Vorschlag einen wichtigen Beitrag zur Anhebung des Gesundheitsniveaus in der Europäischen Union leisten wird.

 

Anfrage Nr. 64 von Michl Ebner (H-1021/06)
 Betrifft: Gammelfleisch in Europa
 

Das Verbrauchervertrauen in die Produkte der europäischen Landwirtschaft, der Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit stellen eine große Herausforderung europäischer Konsumpolitik dar und müssen weiterhin garantiert werden. Die Europäische Union wurde in letzter Zeit aber oftmals von Rückschlägen in diesem Zusammenhang überrascht. Beispielsweise konnte Fleisch sichergestellt werden, dessen Haltbarkeitsdatum bis zu einem Jahr überschritten war. Durch Umetikettierung und Umverpackung von Fleisch- und Wurstwaren gelangte eine hohe Menge an verdorbenem Fleisch in den Handel.

Wie gedenkt die Kommission, gegen solche Geschäftspraktiken vorzugehen?

Welche Schritte wird die Kommission unternehmen, damit im gesamten EU-Gebiet sichergestellt wird, dass ausschließlich gute Fleisch- und Wurstwaren in den Handel kommen?

 
  
 

Die Kommission ist der Auffassung, dass es durch die regelmäßige und strenge Durchsetzung des EU-Rechts seitens der Mitgliedstaaten möglich sein dürfte, betrügerische Aktivitäten mit Fleisch in Kühl- und Gefrierhäusern zu verhindern. Die risikoabhängigen Prüfsysteme, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, müssen die Behandlung von Fleisch in Kühl- und Gefrierhäusern beinhalten.

In der Etikettierungsrichtlinie der EU wird die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums für die Ebene des Einzelhandels bereits vorgeschrieben. Die Kommission prüft die Einleitung legislativer Änderungen, um von Unternehmern in der Lebensmittelbranche zu fordern, wenigstens das Einfrierdatum auf der Verpackung für Großhandel und Kühllagerung anzugeben. Abgesehen davon, dass die Kommission ein Verbot der Umverpackung in Kühl- und Gefrierhäusern erwägt, will sie auch die Änderung von Datumsangaben auf den einzelnen Stufen der Lebensmittelkette untersagen.

Laut dem Gemeinschaftsrecht liegt die Hauptverantwortung für das Inverkehrbringen sicherer Lebensmittel bei dem Lebensmittelunternehmer. Er ist verpflichtet, die Einhaltung der speziellen Anforderungen an die einzelnen Erzeugnisse zu gewährleisten. In die Lebensmittelkette darf nur für den Verzehr geeignetes Material gelangen. Die Gemeinschaftsvorschriften für tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1774/2002) verlangen, dass für den Verzehr nicht geeignetes Material bzw. nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmtes Material entweder zu beseitigen oder für besondere Zwecke zu verwenden ist. Dieses Material darf jedoch unter keinen Umständen wieder in die Lebensmittelkette gelangen.

 

Anfrage Nr. 65 von Avril Doyle (H-1023/06)
 Betrifft: Handel mit Wildvögeln in der EU
 

Obwohl viele Arten nun in Gefangenschaft gezüchtet werden können, sind die 25 Mitgliedstaaten der EU die Hauptabnehmer für Wildvögel, die ihrem natürlichen Lebensraum entnommen wurden. Zwischen 2000 und 2003 wurden über 2,7 Millionen Vögel im Washingtoner Artenschutzabkommen aufgeführter Arten in die EU eingeführt, was rund 93% der gesamten weltweiten Einfuhren entspricht. Die USA haben die kommerzielle Einfuhr von Wildvögeln bereits verboten. Die EU verbietet zwar die Ausfuhr der eigenen Vögel, ist jedoch paradoxer Weise dafür verantwortlich, dass alljährlich Hunderttausende von Vögeln für die Einfuhr der freien Natur entnommen werden, womit sich ernste Fragen des Tierschutzes stellen, da die Sterblichkeitsraten bei diesen gefangenen Vögeln erschreckend hoch sind. Außerdem wird geschätzt, dass der illegale Handel mit im Washingtoner Artenschutzabkommen aufgeführten Arten ebenso einträglich ist wie der illegale Drogen- und Waffenhandel.

Wird die Kommission das derzeitige befristete Einfuhrverbot für Wildvögel, das im Oktober 2005 vorsorglich gegen die Vogelgrippe eingeführt wurde und das Ende 2006 abläuft, verlängern? Welche Maßnahmen werden derzeit getroffen, um dem illegalen Handel mit Wildvögeln Einhalt zu gebieten?

 
  
 

Am 25. April 2005 bat die Kommission die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) um die Erarbeitung eines wissenschaftlichen Gutachtens über die Gefahren für Tiergesundheit und Tierschutz, die mit der Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verbunden sind. Dieses Gutachten wurde am 27. Oktober 2006 von der EBLS angenommen.

Das Gutachten weist eine Reihe von Möglichkeiten aus, wie sich die Bestimmungen für die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln verbessern lassen, um die Gefahren für die Gesundheit der Tiere in der EU wesentlich zu senken.

Auf der Grundlage des Gutachtens der EBLS beabsichtigt die Kommission, den Gesamtkomplex von Vorschriften für die Einfuhr von in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln abzuändern, einschließlich der in Entscheidung 2000/666/EG verankerten Quarantänebedingungen.

Da dieses wissenschaftliche Gutachten richtungweisend für die künftige Politik der Europäischen Union zu den Tiergesundheits- und Tierschutzaspekten dieser Einfuhren sein wird, ist eine richtige Beurteilung der bei der Kommission eingegangenen wissenschaftlichen Zuarbeit sehr wichtig.

Angesichts der aktuellen weltweiten Tiergesundheitslage aufgrund der Vogelgrippe wurden die in der Entscheidung 2005/760/EG vorgesehenen Beschränkungen für einen Übergangszeitraum verlängert, um es der Kommission zu ermöglichen, diese Beurteilung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zum Abschluss zu bringen und die festzulegenden Maßnahmen vorzubereiten.

Dieses Verbot wurde erstmals im Oktober 2005 als Bestandteil der Schutzmaßnahmen der EU gegen die Einschleppung der aviären Influenza (Vogelgrippe) aus Drittländern angenommen.

Das Ziel besteht jedoch darin zu gewährleisten, dass die neuen Maßnahmen Anfang 2007 angenommen und in Kraft gesetzt werden.

Der Kommissionsvorschlag, das Verbot für alle Einfuhren in Gefangenschaft gehaltener lebender Vögel bis zum 31. März 2007 zu verlängern, wurde den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit am 1. Dezember 2006 vorgelegt, da sie um mehr Zeit gebeten hatten, um das wissenschaftliche Gutachten zu prüfen und die anzunehmenden Maßnahmen zu erörtern.

Die Mitgliedstaaten sprachen sich alle für dieses Vorgehen aus.

Zum illegalen Handel mit Wildvögeln gelten entsprechende Maßnahmen, die Zoll- und Veterinärbehörden arbeiten eng zusammen, um solche illegalen Einfuhren zu verhindern. Die Kommission ist stets offen für eine Erörterung dieser Frage, wenn damit weitere Verbesserungen erzielt werden können.

 

Anfrage Nr. 66 von Ivo Belet (H-1036/06)
 Betrifft: Bekämpfung von Fettleibigkeit
 

An allen Fronten verstärken Europa und die Europäische Kommission den Kampf gegen Fettleibigkeit. Die Kommission veröffentlichte im vergangenen Jahr ein Grünbuch und leitete eine Konsultation der Öffentlichkeit ein. Am 16. November unterzeichneten 48 europäische Länder im Rahmen der WHO-Ministerkonferenz die Charta gegen Fettleibigkeit. Welche Ergebnisse erbrachte die Konsultation der Öffentlichkeit anlässlich des Grünbuchs?

Dem Eurobarometer zufolge sind 85% der Europäer der Ansicht, dass die Regierungen mehr zur Bekämpfung von Fettleibigkeit tun müssen. 9 von 10 Europäern meinen, dass Marketing und Werbung die Kinder bei ihrer Wahl von Essen und Trinken beeinflussen. Welche Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um diese Erwartungen zu erfüllen?

Warum sollte man sich nicht angesichts der Tatsache, dass Kinder viel Zeit vor dem Fernseher verbringen, für ein Verbot von Werbung für ungesunde Ernährung in Kinderprogrammen entscheiden?

Hierzu kursieren Vorschläge im Rahmen der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste. Kann sich die Kommission einem solchen Verbot anschließen?

 
  
 

Die Kommission stimmt dem Herrn Abgeordneten uneingeschränkt zu, dass die zunehmende Verbreitung der Fettleibigkeit in unserer Gesellschaft ein ernstes Problem darstellt. Sehr besorgt ist die Kommission darüber, dass die Verbreitung der Fettleibigkeit besonders unter Kindern zunimmt.

Die Kommission hält es für ganz entscheidend, dass mehr zur Bewältigung dieses Problems getan wird; und aus diesem Grund plant sie, nächstes Jahr ihre Vorschläge in Form eines Weißbuchs über Ernährung und körperliche Betätigung zu veröffentlichen.

Der mit dem Grünbuch „Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung“ eingeleitete Prozess war ein wichtiger Bestandteil bei der Erarbeitung unseres Konzepts.

Von besonderem Interesse waren die Punkte, in denen es Konsens seitens der Befragten gab, so zum Beispiel:

die dringende Notwendigkeit, mehr für den Schutz von Kindern zu tun,

ein europäisches Konzept muss allumfassend sein und ein breites Spektrum von Maßnahmen in einer Reihe von Bereichen einschließen.

Die Auswertung der Antworten, die auf den Webseiten der Kommission eingesehen werden können, ist ebenfalls eine ausgezeichnete Quelle, aus der viele Ideen geschöpft werden können.

Wie wahrscheinlich vorauszusehen war, gab es unter den Befragten zu dem Grünbuch wenig Konsens über die richtige Mischung aus Selbstregulierung und verbindlichen Rechtsvorschriften.

Der Fragesteller spricht die Frage der Lebensmittelwerbung für Kinder im Fernsehen an. Die Kommission glaubt, dass Werbung, neben anderen Elementen in unserem Umfeld, die Ernährung von Kindern beeinflusst.

Nach Auffassung der Kommission sollte die Gesellschaft eine Situation anstreben, in der die auf den Markt gebrachten bzw. durch Werbung angepriesenen Lebensmittel eine ausgewogene und gesunde Ernährung widerspiegeln. Außerdem meint die Kommission, dass die Vermarktungs- und die Werbebranche bei der Entwicklung eines Umfelds, in dem Lebensmittelwerbung verantwortungsbewusst erfolgt, eine wichtige Rolle spielen müssen.

Deshalb sollten Selbstregulierungsmechanismen erprobt werden und eine Bewährungschance erhalten.

Schließlich sollten Rechtsvorschriften nur dann, wenn sich Selbstregulierungskonzepte als erfolglos erweisen, und nach gebührender Erwägung ihrer wirtschaftlichen Folgen in Betracht gezogen werden.

 

Anfrage Nr. 67 von John Bowis (H-1047/06)
 Betrifft: Diabetes
 

Die Ankündigung der Kommission, sie werde eine Empfehlung zu Diabetes vorlegen, ist zu begrüßen. Wann wird die Kommission diese Empfehlung veröffentlichen und wie ist ihre Reaktion auf die bei den Vereinten Nationen eingereichte Resolution zu Diabetes?

 
  
 

Diabetes ist eine schlimme gesundheitliche Geißel in der Europäischen Union, und in den entwickelten Ländern überhaupt. Das verstärkte Auftreten von Typ-II-Diabetes, wie es derzeit beobachtet wird, ist eng damit verbunden, dass sich die Art, in der die Menschen leben, verändert hat – Ernährung und Diät, mangelnde körperliche Aktivität, Rauchen und übermäßiger Alkoholkonsum.

Österreich hat Diabetes während seines Ratsvorsitzes zu einer zentralen Priorität erklärt und eine große Konferenz zur Diabetesverhütung organisiert. Danach, nämlich im Juni des vergangenen Jahres, nahm der Rat eine Schlussfolgerung an, mit der die Diabetesfrage in ein umfassendes Konzept gesundheitsrelevanter Faktoren eingebettet wurde.

Inzwischen diskutiert die Kommission mit Organisationen in diesem Bereich, wie die Arbeit zur Ermittlung bewährter Verfahren bei der Diabetesprophylaxe am besten vorangebracht werden kann. Erst kürzlich hat das für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissionsmitglied einen Vertreter auf eine vom Internationalen Diabetesverband in Warschau organisierte große Konferenz entsandt, durch den sie ihre Unterstützung für die laufenden Arbeiten zur Bekämpfung des Diabetes vom Typ II zum Ausdruck bringen ließ. Allerdings kündigte die Kommission nicht an, eine Empfehlung zur Diabetes zu unterbreiten.

Zudem weiß die Kommission die Initiative Bangladeschs, den 14. November – den jetzigen Weltdiabetestag – als Weltdiabetestag der Vereinten Nationen festzulegen, zu würdigen. In der dazu vorgeschlagenen Resolution werden die Mitgliedstaaten auch darin bestärkt, im Einklang mit der nachhaltigen Entwicklung ihrer Gesundheitssysteme befindliche nationale Strategien für Diabetesprävention, -behandlung und –nachsorge zu erarbeiten, so wie es in den international vereinbarten Entwicklungszielen einschließlich der Millenniums-Entwicklungsziele dargestellt wurde.

Was die wichtigsten diabetesrelevanten Faktoren betrifft, plant die Kommission ihrerseits, im nächsten Jahr ein Weißbuch über Ernährung und körperliche Betätigung zu veröffentlichen. Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten auch auf ihre jüngste Mitteilung über alkoholbedingte Schäden und auf ihre soliden Erfolge und Erfahrungen bei der Verhütung des Rauchens verweisen. Nach Auffassung der Kommission wird dies ein sehr bedeutsamer Beitrag speziell zur Prophylaxe des Diabetes vom Typ II sein.

Unterdessen wird die Kommission weiterhin Unterstützung für Projekte leisten, die im Rahmen von Programmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und von Forschungsprogrammen umgesetzt werden, und sie wird mit den Mitgliedstaaten weiterhin erörtern, wie ihre Bemühungen zur Ausarbeitung ihrer nationalen Diabetesbekämpfungsstrategien am besten unterstützt werden können.

Im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung (FTE) (2007 – 2013) ist geplant, die Diabetesforschung auf die Ätiologien der verschiedenen Diabetestypen sowie auf die dementsprechende Prophylaxe und Behandlung zu konzentrieren. Besonderes Augenmerk wird auf Erkrankungen Jugendlicher und auf Faktoren gelegt, die in der Kindheit wirksam werden.

 

Anfrage Nr. 68 von Marie Panayotopoulos-Cassiotou (H-0957/06)
 Betrifft: Diskriminierende Behandlung europäischer Familien bei der Erbringung von Dienstleistungen
 

Es häufen sich die Beschwerden europäischer Familien über Diskriminierungen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und der Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit innerhalb der EU, wenn sie von Kindern im Alter unter 15 Jahren begleitet werden. Kürzlich wurde es in der griechischen Presse positiv dargestellt, wenn Kinder in öffentlichen Betrieben wie Hotels, Restaurants usw. nicht zugelassen werden.

Welche Maßnahmen gedenkt die Europäische Kommission zu ergreifen, um dieser diskriminierenden Behandlung und der Diskriminierung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien aufgrund des Alters der Kinder ein Ende zu setzen? Ist eine Harmonisierung der Vorschriften für die Erbringung von Dienstleistungen und die Garantie der Freizügigkeit innerhalb der EU geplant, damit die Rechte minderjähriger Europäer und ihrer Familien nicht verletzt werden?

 
 

Anfrage Nr. 69 von Paulo Casaca (H-1037/06)
 Betrifft: Verstoß gegen Artikel 13 des EG-Vertrags
 

Nach einem Bericht auf der ersten Seite der portugiesischen Tageszeitung „Público“ vom 26.11.2006, der auf ausführlichen journalistischen Recherchen beruht, ist es in Portugal weit verbreitet, dass Hotels Kinder bzw. Familien mit Kindern nicht aufnehmen. Portugal ist dabei bei weitem keine Ausnahme in Europa; die Diskriminierung von Kindern findet sich auch in anderen Ländern.

Obwohl der portugiesische Verbraucherschutzverband, dem zahlreiche Beschwerden zugegangen sind, dies als eine unrechtmäßige und verfassungswidrige Diskriminierung ansieht, vertritt die portugiesische Behörde, die die Erfüllung der Rechtsvorschriften durch das Hotelgewerbe überwacht, die „Autoridade de Segurança Alimentar e Económica“, die Ansicht, dass diese Diskriminierung völlig rechtmäßig ist.

Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass dieses Verhalten menschlich und sozial empörend ist, gegen die Europäische Charta der Grundrechte, die in Nizza verabschiedet wurde, verstößt und unverzüglich auf europäischer Ebene Maßnahmen gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags ergriffen werden müssen, der Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Personen aufgrund des Alters vorsieht?

 
  
 

Artikel 18 des EG-Vertrags gibt jedem Unionsbürger das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in diesem Vertrag und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten. Artikel 49 des EG-Vertrags verbietet Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind. Diese Freiheit schließt die Freiheit von Leistungsempfängern wie etwa von Touristen ein, sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben, um eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, ohne durch Beschränkungen daran gehindert zu werden.

Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sieht vor, dass Bürger, die sich aufgrund dieser Richtlinie im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats aufhalten, im Anwendungsbereich des EG-Vertrags die gleiche Behandlung wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedstaats genießen.

Dass bestimmte Privatunternehmen wie etwa Hotels oder Gaststätten im Rahmen ihrer Geschäftspolitik keine Kinder zulassen, kann weder als Hindernis für die Freizügigkeit noch als eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit angesehen werden, die laut EG-Vertrag sowie Richtlinie 2004/38/EG verboten ist.

Richtlinie 2000/78/EG legt auch einen allgemeinen Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf fest. Die Richtlinie verbietet Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung sowie Religion oder Weltanschauung. Diese Richtlinie gilt nur im Bereich Beschäftigung und Berufsausbildung und erfasst nicht den Zugang zu Waren und Dienstleistungen, wie z. B. den Leistungen von Hotels oder Gaststätten.

Die Kommission hat eine Studie über die Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten, mit denen eine Diskriminierung aus Altersgründen (unter anderem) in Bereichen außerhalb des Sektors Beschäftigung verboten wird, in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dürften Ende 2006 vorliegen.

 

Anfrage Nr. 70 von Ioannis Gklavakis (H-0958/06)
 Betrifft: Rückgang der Artenvielfalt in der Meeresumwelt
 

Aus Anlass des ständigen Rückgangs der Artenvielfalt hat die Europäische Kommission ein Aktionsprogramm angekündigt, um diesem Phänomen bis 2010 Einhalt zu gebieten. Indessen sind in dem besagten Programm Ungenauigkeiten bezüglich der Erhaltung der Artenvielfalt in der Meeresumwelt, die weiterhin zurückgeht. Eine wesentliche Rolle beim Rückgang der Artenvielfalt in der Meeresumwelt spielen nach wie vor die illegale Fischerei und die Verschmutzung der Meere vom Land aus und durch den Seeverkehr.

Ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass mit dem derzeitigen institutionellen Rahmen genug getan ist, um den Schutz der Meere vor diesen beiden Bedrohungen zu gewährleisten, oder sollten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden?

Demnächst wird mit dem EU-Beitritt Bulgariens und Rumäniens das Schwarze Meer Teil der europäischen Hoheitsgewässer werden. Genügen die bestehenden Maßnahmen zur Wahrung der Artenvielfalt auch in der Schwarzmeer-Region oder müsse auch hier neue Maßnahmen ergriffen werden?

 
  
 

Die Kommission ist sich der Gefahren, die der Artenvielfalt in der Meeresumwelt der Europäischen Union drohen, voll und ganz bewusst und hat kürzlich eine Reihe von Vorschlägen für deren Abwehr unterbreitet.

Der Fragesteller hat die Mitteilung der Kommission „Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 – und darüber hinaus. Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen“(1) angesprochen, die Anfang dieses Jahres angenommen wurde und mit einem Aktionsplan gekoppelt ist.

Was die Einflüsse der Fischerei anbetrifft, so besteht eine der von der Kommission in der obigen Mitteilung herausgearbeiteten Prioritäten darin, die Vorteile der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik voll zu nutzen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände zu gewährleisten und zu verhindern, dass die Meeresumwelt, von der die Fischereitätigkeit abhängig ist, in ihrer Nachhaltigkeit Schaden nimmt. Angesichts der Tragweite der derzeitigen Einflüsse der Fischerei ist die Eindämmung des Rückgangs der Fischbestände in der Tat eine Grundvoraussetzung, will die Europäische Union ihre Verpflichtung zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis 2010 erfüllen. Von entscheidender Bedeutung ist die Durchsetzung gemeinschaftlicher Maßnahmen für das Fischereimanagement und vor allem die Festlegung besserer Mittel zur Bekämpfung des illegalen, unregulierten und nicht gemeldeten Fischfangs. Da die Artenvielfalt in der Meeresumwelt nur dann gesund sein kann, wenn die kommerziell befischten Fischbestände gesund sind, verliert die weitere Einbeziehung von Umweltbelangen in die Fischereipolitik nichts von ihrer Bedeutung.

Die von der Kommission vorgeschlagene und im Oktober 2005(2) angenommene „Thematische Strategie für den Schutz und die Erhaltung der Meeresumwelt“, zu der das Parlament am 14. November auf der Basis des von Frau Lienemann erarbeiteten Berichts des Umweltausschusses und der vom Herrn Abgeordneten vorbereiteten Stellungnahme des Fischereiausschusses seine erste Lesung abgeschlossen hat, wird einen wesentlichen Beitrag zum wirksameren Schutz der Meeresumwelt Europas leisten. Die Meeresstrategie der Europäischen Union wird als wichtiges umweltpolitisches Integrationsinstrument für alle Tätigkeiten mit Auswirkungen auf die Meeresumwelt – natürlich einschließlich der Fischereiwirtschaft – fungieren.

Wie auch der Fragesteller schon in seiner Anfrage betont hat, ist die Fischerei nicht die einzige Belastung für die Meeresumwelt. Es gibt eine Reihe anderer Belastungen, die die Meeresumwelt und die Artenvielfalt in ihr beeinträchtigen, angefangen von Küstenbewirtschaftung, Landwirtschaft und Seeverkehr bis hin zum Fremdenverkehr und zur Öl- und Gasförderung. Die Verschmutzung sowohl vom Land als auch vom Meer aus trägt zweifellos zur Verschlechterung der Meeresumwelt bei und muss daher angegangen werden.

Die geplante Richtlinie über die Meeresstrategie wird einen vollständigen Schutz der Meeresumwelt vor den schädlichen Folgen der auf sie einwirkenden Belastungen gewährleisten. Mit der geplanten Richtlinie über die Meeresstrategie werden die bestehenden Vorschriften der EG-Wassergesetzgebung ergänzt und so der vollständige Wasserkreislauf von den Binnengewässern bis zu den Meeresgewässern geschlossen.

Bezüglich der konkreten Frage zum Schwarzen Meer teilt die Kommission die Bedenken des Fragestellers in Bezug auf Besorgnis erregende Schädigungstendenzen in der Region.

Diese Tendenzen resultieren vor allem aus der kombinierten Wirkung von Verschmutzung, Überfischung, Küstenzerstörung und der Einführung nicht einheimischer Arten. Viele der Umweltprobleme, wie z. B. die Eutrophierung oder die Verschlechterung des Zustands der biologischen Ressourcen des Meeres, besitzen eine deutliche grenzüberschreitende Dimension und bedürfen konzertierter Aktionen, um mit Erfolg bewältigt zu werden. Die Kommission unterstützt aktiv internationale Aktionen und Bemühungen um die Erhaltung der Meeresumwelt im Schwarzen Meer, und seit 2002 koordiniert die Kommission die Vorbereitung von Investitionsvorhaben mit dem Ziel, die Umweltsituation in der Region im Rahmen der Donau-Schwarzmeerinitiative (DABLAS) zu verbessern.

Natürlich erhalten die Anstrengungen der Kommission zur Verbesserung des Schutzes der Meersumwelt im Schwarzen Meer mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens in den kommenden Monaten eine neue Richtung. Da mit dem Beitritt dieser Länder das Schwarze Meer zu einem an EU-Mitgliedstaaten angrenzenden Meer wird, erstrecken sich die Verpflichtungen der vorgeschlagenen Richtlinie über die Meeresstrategie dann auch auf diese Meeresregion. Das Parlament hat ja ebenfalls vorgeschlagen, das Schwarze Meer in die Meeresregionen aufzunehmen, für die die vorgeschlagene Richtlinie gelten soll. Die Erreichung eines hohen Schutzniveaus für die Meersumwelt im Schwarzen Meer wird eine große Herausforderung werden. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Ländern in der Region alles in ihren Kräften Stehende tun, um dieses Ziel zu erfüllen.

Ein erster, aber wesentlicher Schritt, den wir zurzeit sondieren, ist die Möglichkeit, eine Vertragspartei des „Übereinkommens zum Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung“ zu werden, das momentan eine ausreichende regionale Plattform für Zusammenarbeit zum Schutz der Artenvielfalt in der Meersumwelt in der Region darstellt.

 
 

(1) KOM (2006) 216.
(2) KOM (2005) 504 und KOM (2005) 505.

 

Anfrage Nr. 71 von Manuel Medina Ortega (H-0960/06)
 Betrifft: Gemeinschaftshilfen für die Abfallbehandlung auf Inseln
 

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um kleine Inselgebiete bei der Erfüllung der Auflagen der Union für die Abfallbehandlung, von den Maßnahmen zur Abfallvermeidung bis zur Beseitigung der Abfälle, einschließlich ihrer Verwertung, Rückführung und alternativen Entsorgung zu unterstützen?

 
  
 

Die Verbesserung der Umwelt stellt eine Schlüsselpriorität des Programmplanungszeitraums 2007-2013 der Kohäsionspolitik wie auch des laufenden Programmplanungszeitraums der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds dar.

Darüber hinaus wird die Abfallentsorgung ausdrücklich als eine der Prioritäten im Rahmen des Konvergenzziels genannt. Ein besserer Zugang zu Netzwerken und grenzübergreifenden Abfallentsorgungseinrichtungen ist auch ein vorrangiges Anliegen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (grenzüberschreitende Komponente). Und schließlich wird aus dem Kohäsionsfonds ein erheblicher Beitrag für Abfallentsorgungsprojekte in den beihilfefähigen Mitgliedstaaten geleistet.

Den Gebieten mit geografischen oder natürlichen Benachteiligungen wie den Inseln wird im nächsten Programmplanungszeitraum besondere Beachtung geschenkt. Gemäß Artikel 10 der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) vom 5. Juli 2006(1) kann der EFRE zur Finanzierung von Investitionen beitragen, die auf die Verbesserung der Anbindung, die Förderung und Entwicklung von wirtschaftlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kultur- und Naturerbe, die Förderung einer nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen und die Förderung eines nachhaltigen Fremdenverkehrs abzielen.

Im gleichen Zeitraum werden die Gebiete in äußerster Randlage eine spezielle zusätzliche Mittelzuweisung aus dem EFRE zum Ausgleich der Mehrkosten erhalten, die in diesen Gebieten aufgrund der in Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags genannten Benachteiligungen anfallen. Artikel 11 der EFRE-Verordnung zufolge kann diese Mittelzuweisung bis maximal 50 % ihres Gesamtvolumens zur Kofinanzierung von Investitionsausgaben und im Rahmen der Kohäsionspolitik erstmals zur Kofinanzierung von Betriebskosten im Zusammenhang mit den Mehrkosten öffentlicher und privater Unternehmen sowie für Ausgleichszahlungen in Verbindung mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen verwendet werden. Die Abfallbewirtschaftung ist integraler Bestandteil der durch den oben genannten Artikel 11 abgedeckten förderfähigen Bereiche.

Um die Bemühungen der zuständigen Behörden bei der Planung und Organisation der Entsorgung von Abfällen auf Inseln zu unterstützen, hat die Kommission einen Leitfaden zu dieser Thematik (Codes of practice for waste management on islands) herausgegeben, der auf folgender Internetseite zur Verfügung steht:

http://ec.europa.eu/environment/waste/publications/pdf/manual_waste_mgt_islands.pdf.

 
 

(1) Verordnung (EG) Nr. 1080/2006, ABl. L 210 vom 31.7.2006.

 

Anfrage Nr. 72 von Claude Moraes (H-0962/06)
 Betrifft: "Zahnweiß-Sets" und die Verbraucher der EU
 

Ist der Kommission der wachsende Verbrauchermarkt für „Zahnweiß-Sets“ bekannt, die zahlreiche Chemikalien einschließlich Wasserstoffperoxyd enthalten? Ist der Kommission der steigende Absatz dieser Sets bekannt, sowohl online als auch im Geschäft?

Ist der Kommission bekannt, dass diese Sets angebliche Beschwerden wie z.B. Zahnfleischgeschwüre verursacht haben?

Wird die Kommission angesichts der zunehmenden EU-weiten Online-Verkäufe dieses mögliche Gesundheitsrisiko für die Verbraucher untersuchen?

 
  
 

Zahnweiß-Sets sind im Allgemeinen als kosmetische Mittel im Sinne der Richtlinie 76/768/EWG des Rates einzustufen. Als solche müssen sie den in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Kosmetikrichtlinie fordert derzeit sogar, dass die Wasserstoffperoxidkonzentration höchstens 0,1 % betragen darf. Dieser Wert wurde 1992 auf der Grundlage einer Stellungnahme des für kosmetische Mittel zuständigen wissenschaftlichen Ausschusses festgelegt, nach dessen Einschätzung Konzentrationen in dieser Höhe unbedenklich für die menschliche Gesundheit waren.

Die Möglichkeit, Wasserstoffperoxid in höheren Konzentrationen in Zahnweiß-Sets zu verwenden, ist vom Wissenschaftlichen Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) bewertet worden. Im März 2005 gab der Wissenschaftliche Ausschuss eine Stellungnahme(1) ab, in der es hieß, dass Zahnweißmittel mit einem Wasserstoffperoxidgehalt bis zu 0,1 % unbedenklich sind, während Produkte mit Wasserstoffperoxidkonzentrationen von 0,1-6 % als unbedenklich gelten, wenn sie nach Rücksprache mit dem Zahnarzt und mit dessen Genehmigung verwendet werden. Daraufhin nahm die Kommission Gespräche über die Umsetzung dieser Stellungnahme mit den Mitgliedstaaten und Akteuren auf. Unlängst wurde der Kommission jedoch mitgeteilt, dass es neue Daten gibt, die vom Wissenschaftlichen Ausschuss nicht bewertet wurden. Daher wurde die Annahme des Richtlinienentwurfs, der mit den Mitgliedstaaten erörtert worden war, verschoben.

Um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Verbraucherschutzes ergriffen werden, wird die Kommission den Wissenschaftlichen Ausschuss ersuchen, diese neuen Beweise zu bewerten. Sollte die Kommission nach Prüfung dieser neuen Bewertung zu der Ansicht gelangen, dass die vorgeschlagene Änderung der Kosmetikrichtlinie nachgebessert werden muss, wird ein neuer Vorschlag erarbeitet und den Mitgliedstaaten unterbreitet. Das Parlament wird im Rahmen des Überwachungsrechts davon in Kenntnis gesetzt.

Was die derzeit zulässige Grenze von 0,1 % für den Wasserstoffperoxidgehalt anbelangt, müssen die Mitgliedstaaten alles Erforderliche unternehmen, um zu gewährleisten, dass nur kosmetische Mittel auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen, die den Bestimmungen der Kosmetikrichtlinie entsprechen.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_sccp/docs/sccp_o_022.pdf.

 

Anfrage Nr. 73 von Manolis Mavrommatis (H-0968/06)
 Betrifft: Stipendien für das Studium der chinesischen Sprache
 

Die Volksrepublik China hat offiziell mitgeteilt, dass sie ab 2007 100 Studenten aus der EU Stipendien erteilen wird. China hat insbesondere ein Fünfjahresprogramm verabschiedet, das ab Januar 2007 jährlich 100 Stipendien für Studenten aus der EU vorsieht, die die chinesische Sprache erlernen möchten. Im Rahmen einer Strategie der Annährung und Kooperation zwischen China und der EU in den Bereichen Bildung und Kultur sind die beiden Seiten überein gekommen, dass mit umfassenden Maßnahmen effiziente Mechanismen und Strukturen durchgesetzt werden müssen, die die Schaffung eines offiziellen „Kooperationsabkommens zwischen der Volksrepublik China und der Europäischen Union im Bereich der Bildung“ vorantreiben.

In Anbetracht der Fragen, die im Verlauf der Konferenz der EU mit der Volksrepublik China erörtert wurden, wird die Kommission um Mitteilung ersucht, ob sie finanzielle Unterstützung in Form entsprechender Stipendien für EU-Studenten, die chinesisch lernen möchten, vorzuschlagen gedenkt, um dadurch auch die Zusammenarbeit mit China zu verfestigen? Welche anderen Ziele wurden vereinbart, um die Zusammenarbeit Chinas mit der EU in Fragen betreffend Bildung und Austausch zu stärken?

 
  
 

Zutreffend ist, dass die chinesische Regierung beim Gipfeltreffen EU-China 2006 in Helsinki mitgeteilt hat, dass sie beabsichtigt, ein Stipendienprogramm aufzulegen, um europäischen Studenten ein Studium der chinesischen Sprache zu ermöglichen.

Die Kommission hat keine speziellen Haushaltsmittel für eine vergleichbare Ausbildung für EU-Studenten vorgesehen, wobei diese chinesische Initiative eher als Geste des Dankes für die Stipendien gesehen wird, die an chinesische Studenten vergeben werden, die weiterführende Studiengänge an EU-Hochschulen im Rahmen des Erasmus-Mundus-Programms und des speziellen Erasmus-Mundus-Programms „China-Fenster“ absolvieren, das aus dem Programm für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China finanziert wird.

Demnach können etwa 200 EU-Führungskräfte (im Alter von 25 bis 45 Jahren), die wahrscheinlich aus kleinen und mittleren Unternehmen kommen werden, innerhalb des Fünfjahreszeitraums von 2006 bis 2010 im Rahmen des Austauschprogramms für Führungskräfte (das von der EG mit 17,2 Millionen Euro finanziert wird, wobei auch Mittel aus dem Programm für die Zusammenarbeit zwischen der EU und China zur Verfügung gestellt werden) die chinesische Sprache erlernen und Kenntnisse über die Unternehmenskultur erwerben.

Neben der Sprachausbildung werden im Bereich der Hochschulbildung Austausche mit China organisiert. Dazu werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, und zwar die im Rahmen des oben genannten Erasmus-Mundus-Programms eingerichtete Kontaktgruppe; die seit zwei Jahren stattfindenden politische Gespräche zwischen der Kommission und dem Bildungsministerium, bei denen Themen wie der Bologna-Prozess, das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen und die Qualitätssicherung in der Hochschulbildung angesprochen werden; und die Vernetzung von Hochschuleinrichtungen im Rahmen des Programms „Asia Link“ zur Förderung von Partnerschaften zwischen der EU und Asien (darunter auch China). Im Oktober 2007 wird das Programm „Asia Link“ eine Messe für Hochschulbildung in Peking sponsern; außerdem wird ein Asia-Link-Forum organisiert, das genutzt werden soll, um die oben genannten politischen Gespräche voranzubringen.

 

Anfrage Nr. 74 von Willy Meyer Pleite (H-0969/06)
 Betrifft: Stand der Ermittlungen über die Menschenrechtsverletzung in Atenco (Mexiko)
 

Am 11. August 2006 erhielt ich die Antwort der Kommission auf meine Anfrage E-2988/06 vom 4. Juli 2006 bezüglich der Verletzung der Menschenrechte im Fall des gewaltsamen Vorgehens der Polizeikräfte in Atenco, Mexiko. In ihrer Antwort teilt Kommissionsmitglied Ferrero-Waldner mit, dass die mexikanischen Behörden die Einleitung verwaltungs- und strafrechtlicher Ermittlungen bei den Sicherheitskräften zugesagt haben, die übermäßig gewalttätig vorgegangen sind.

In einem am 4. Juni 2006 veröffentlichten Bericht gelangt die Comisión Civil Internacional de Observación por los Derechos humanos (Internationale zivile Delegation zur Beobachtung der Menschenrechte) nach einem Besuch in Atenco zu dem Schluss, dass die Ereignisse und konkret die Übergriffe der Polizei eindeutig das Völkerrecht im Bereich der Menschenrechte verletzt haben. Aus diesem Grund wende ich mich erneut an die Kommission, damit sie mich über den Stand der Ermittlungen unterrichtet, die durch die mexikanischen Behörden durchgeführt worden sein müssten.

 
  
 

Die traurigen Ereignisse in Atenco, die Verletzungen der Menschenrechte und der Würde, von denen einige Teilnehmer an den Protesten berichtet haben, deuten – wie die mexikanische Regierung übrigens selbst unverzüglich einräumte – darauf hin, dass die Professionalität und die Ausbildung der Polizeikräfte eine Herausforderung ist, die Mexiko erst noch bewältigen muss. Die Einsatzbedingungen in Atenco waren hart. Einige Polizisten wurden als Geiseln genommen, die Situation war durch Bürgerunruhen geprägt. Dennoch ist die entwürdigende Behandlung der Inhaftierten und insbesondere der Frauen durch nichts zu rechtfertigen.

Die mexikanische Regierung hat die Kommission schriftlich über die Zwischenfälle unterrichtet und befindet sich seither im ständigen Dialog mit den mexikanischen Behörden über die Probleme in Atenco und andere Fälle, in denen die Menschenrechte in Mexiko nicht angemessen geschützt wurden. Zudem hat die Kommission Informationen von der Zivilgesellschaft und besorgten Nichtregierungsorganisationen erhalten, die erheblich dazu beigetragen haben, dass sich die Kommission ein umfassenderes Bild von der Lage machen konnte und das Geschehen aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten kann.

Die verwaltungs- und strafrechtlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Juni 2006 wurden vier für die Einsatztruppen vom staatlichen Sicherheitsdienst verantwortliche Polizisten entlassen. Weitere fünf Polizisten wurden vom Dienst suspendiert und gegen 17 des Amtsmissbrauchs beschuldigte Polizisten wurden Haftbefehle erlassen; sie werden sich vor Gericht verantworten müssen. Das war eine erste vernünftige Reaktion der mexikanischen Gesellschaft und des Staates.

Für die laufenden Ermittlungen sind verschiedene mexikanische Institutionen zuständig, darunter der Staat und der Bundesrichter. Der mexikanische Kongress wird ebenfalls über den Fall auf dem Laufenden gehalten. Der Leiter des staatlichen Sicherheitsdienstes wurde vor den mexikanischen Kongress zitiert und von Abgeordneten aller großen Fraktionen befragt.

Im Zusammenhang mit den konkreten Anschuldigungen, dass Gewalt gegen inhaftierte Frauen angewendet würde, und dem Tod zweier Zivilisten haben die mexikanischen Behörden Ermittlungen eingeleitet, die dazu dienen, die Ereignisse aufzuklären und die Verantwortlichen zu ermitteln und ausfindig zu machen.

Die mexikanischen Behörden haben der Kommission auch mitgeteilt, dass 30 Demonstranten weiterhin in Haft sitzen.

Im November 2006 veröffentlichte die mexikanische Menschenrechtskommission einen umfassenden Bericht über die Vorfälle. Dieser Bericht beinhaltet wichtige Empfehlungen, die an die in die Zwischenfälle verwickelten zentralen Behörden gerichtet sind. In dem Bericht wurde die Frage der Professionalisierung der staatlichen Polizeikräfte und der interinstitutionellen Koordinierung zwischen mexikanischen Behörden behandelt, um weitere Vorfälle dieser Art zu verhindern.

Soweit der Kommission bekannt ist, wird bei den Ermittlungen der Rechtsweg eingehalten. Die endgültigen Ergebnisse der richterlichen Untersuchungen werden von den zuständigen Behörden bekannt gegeben, sobald die Vorermittlungen abgeschlossen sind. Die mexikanischen Behörden haben uns mitgeteilt, dass Strafverfahren gegen diejenigen eröffnet werden könnten, die sich des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben. Die Kommission wird den Fortgang der Ermittlungen aufmerksam verfolgen und das Parlament über etwaige Fortschritte unterrichten.

 

Anfrage Nr. 75 von Katerina Batzeli (H-0970/06)
 Betrifft: Verfahren für die Erhebung von Daten über die Arbeitslosigkeit in der EU
 

Gemäß Verordnung EG Nr. 1897/2000(1) der Kommission gilt eine Person dann als arbeitslos, wenn insgesamt drei Kriterien erfüllt sind: die Person ist während der Berichtswoche arbeitslos, ist gegenwärtig für eine Beschäftigung verfügbar und ist aktiv auf Arbeitssuche.

Die nationalen statistischen Ämter führen regelmäßige "Arbeitskräfteerhebungen" durch, bei denen alle Personen in die Kategorie der Beschäftigten fallen, die, und sei es nur für eine Stunde, in der Woche vor Beginn der Erhebung erwerbstätig waren sowie auch alle Personen, die auf Grund von Enttäuschung nicht länger als Arbeitssuchende gemeldet sind, wobei der Gesamtanteil dieser Personen bis zu 2% des Arbeitskräftepotenzials des Landes ausmachen kann.

Hieraus geht hervor, dass diese Methode zu einer künstlichen Reduzierung der Arbeitslosenraten der jeweiligen Länder führten, während die europäischen Statistiken von EUROSTAT, auf denen auch die politischen makroökonomischen Entscheidungen der EU fußen, an Glaubwürdigkeit verlieren.

Hält es die Kommission daher für erforderlich, die Kriterien für die Unterteilung der Arbeitskräfte in Beschäftigte und Arbeitslose neu zu definieren, damit sich die EZB und die Kommission bei ihren Entscheidungen bezüglich der Förderung des Wirtschaftswachstums in der Eurozone auf pragmatische Fakten über die tatsächliche Notwendigkeiten bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit stützen können?

 
  
 

In der Verordnung (EG) Nr. 1897/2000 des Kommission wird eine Unterscheidung zwischen erwerbstätigen, arbeitslosen und nicht aktiven Personen getroffen; sie enthält detaillierte Angaben zur Anwendung in den Fragenbogen zur Arbeitskräfteerhebung. Jede Person in der Stichprobe wird zunächst als erwerbstätig, arbeitslos oder nicht aktiv eingestuft.

Diese Verordnung orientiert sich an den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation, insbesondere bei der Definition von Beschäftigung, wonach alle Personen in die Kategorie der Erwerbstätigen fallen, die in der Berichtswoche eine Stunde beschäftigt waren. Dieser Grundsatz gewährleistet die internationale Vergleichbarkeit von Daten zu Beschäftigung und Arbeitslosigkeit.

Ergänzende Analysen müssen durchgeführt werden, um Grenzfälle zu untersuchen. Zu diesem Zweck veröffentlicht Eurostat Daten(2) über Teilzeitbeschäftigung, Beschäftigungsquoten in Vollzeitäquivalenten und Arbeitszeiten von Voll- und Teilzeitbeschäftigten sowie Daten zur zeitbezogenen Unterbeschäftigung und zu nichterwerbstätigen Personen, die aber arbeiten möchten. Zur letztgenannten Kategorie gehören Menschen, die zwar arbeiten möchten, jedoch nicht nach einer Anstellung suchen, weil sie annehmen, dass keine Arbeit zur Verfügung steht. Ferner werden alle nicht aktiven Personen in diese Kategorie eingeordnet, die arbeiten möchten, jedoch nicht aktiv auf Arbeitsplatzsuche sind oder innerhalb der zwei auf die Erhebung folgenden Wochen nicht für einer Beschäftigung verfügbar sind. Die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung (Durchschnittswerte für 2005), die Anfang 2007 veröffentlicht werden sollen, zeigen, dass 5,2 % der Bevölkerung im Alter von 15-64 Jahren nicht erwerbstätig, aber dennoch bereit sind, eine Beschäftigung aufzunehmen, wobei 0,2 % von ihnen annehmen, dass keine Arbeit zur Verfügung steht.

Die Kommission beabsichtigt nicht, die Kriterien für die Unterteilung der Bevölkerung in Beschäftigte, Arbeitslose und inaktive Personen neu zu definieren, da sie auf internationalen Normen beruhen, die die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten. Um die komplexe, zugrunde liegende Situation umfassend beschreiben zu können, stehen, wie bereits erwähnt, ergänzende Statistiken zur Überwachung der Beschäftigungspolitik zur Verfügung.

 
 

(1)ABl. L 228 vom 8.9.2000, S. 18.
(2) Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen 2005-2008:
http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/docindic_de.htm (Kompendium) und Eurostat-Webseite: http://ec.europa.eu/eurostat (Themen: Bevölkerung und soziale Bedingungen, Arbeitsmarkt, Beschäftigung und Arbeitslosigkeit, LFS/AKE – Arbeitskräfteerhebung – Vierteljährliche Daten).

 

Anfrage Nr. 76 von Johan Van Hecke (H-0971/06)
 Betrifft: Schutzdauer für Ton- und Bildaufnahmen
 

Die Schutzdauer für die Reproduktion von Bild- und Tonaufnahmen in der Europäischen Union gehört zu den kürzesten der Welt, trotz der qualitativ hochwertigen Vielfalt der künstlerischen Werke in Kultur und Musik, die wir auf dem europäischen Kontinent genießen dürfen. Nicht nur die Vereinigten Staaten, sondern auch zahlreiche südamerikanische und sogar afrikanische Länder haben eine längere Schutzdauer in ihren Rechtsvorschriften festgeschrieben.

Trifft es zu, dass die Kommission sich derzeit im Hinblick auf eine Verlängerung dieser Schutzdauer mit einer Revision der diesbezüglichen Richtlinie befasst? Falls ja, kann die Kommission mitteilen, wann diese Revision behandelt wird? Ist die Kommission bereit, diese Revision beschleunigt durchzuführen, um zu vermeiden, dass zahlreiche Aufnahmen von Künstlern, die vor mehr als 50 Jahren gemacht wurden, in absehbarer Zeit ungeschützt auf dem Markt verfügbar sind?

 
  
 

Die Kommission vertritt genau dieselbe Meinung wie der Herr Abgeordnete, was die Notwendigkeit der Erhaltung der Kreativbranche und des Schutzes der Künstler sowie ihre Bedeutung für die Kultur und die kulturelle Vielfalt anbelangt. Aus diesem Grund hat die Kommission mit ihrer Politik stets die Absicht verfolgt, den Urhebern ein hohes Maß an Schutz angedeihen zu lassen, dabei zugleich aber auch dem umfassenderen öffentlichen Interesse Rechnung zu tragen.

Im Zuge der allgemeinen Revision des Urheberrechts befasst sich die Kommission auch mit der Problematik, um die es in der Anfrage geht. Im Einklang mit den Grundsätzen einer besseren Rechtsetzung wird zunächst eine Folgenabschätzung durchgeführt, die dazu dient, die Auswirkungen etwaiger Änderungen, darunter auf die Wettbewerbsfähigkeit und die kulturelle Vielfalt, zu untersuchen. Die Kommission rechnet damit, dass die Ergebnisse der Folgenabschätzung 2007 veröffentlicht werden. Ausgehend von den Ergebnissen werden weitere Maßnahmen ergriffen.

 

Anfrage Nr. 77 von Mairead McGuinness (H-0975/06)
 Betrifft: Bereitstellung von Finanzmitteln für Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Kindestötung durch die Kommission
 

Kann die Kommission entweder bestätigen oder aber dementieren, dass im Rahmen ihres Entwicklungsprogramms – wie von einigen MdEPs im letzten Monat während der Abstimmung über den Haushaltsplan behauptet – im Zusammenhang mit Kapitel 21 des Haushaltsplans „Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Kindestötung“ praktiziert werden?

Kann die Kommission klar angeben, für welche Vorhaben eine Entwicklungsfinanzierung bereitgestellt wird und ob eine der vorstehend genannten Praktiken finanziert wird und – wenn ja – in welchen Ländern?

 
  
 

Die von der Kommission und den Mitgliedstaaten vereinbarte Politik zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu den entsprechenden Rechten, einschließlich der Standpunkte zu Abtreibung und Sterilisation, ist im Aktionsprogramm festgelegt, das 1994 in Kairo bei der Internationalen Bevölkerungs- und Entwicklungskonferenz (ICPD) angenommen wurde.

Zwangsabtreibung, Zwangssterilisation und Kindestötung sowie andere Menschenrechtsverletzungen stehen eindeutig nicht mit dieser vereinbarten Politik im Einklang.

Die Kommission stellt fest, dass der Grundsatz der Wahlfreiheit das Leitmotiv des Aktionsprogramms ist, dessen Zweck darin besteht, einen universellen Zugang zur gesamten Bandbreite sicherer und zuverlässiger Familienplanungsmethoden sowie zu reproduktiven Gesundheitsdiensten zu ermöglichen, die nicht gegen das im betreffenden Land geltende Recht verstoßen. Das Programm stellt darauf ab, Einzelpersonen und Paare bei der Erreichung ihrer reproduktiven Ziele zu unterstützen und ihnen in vollem Umfang die Möglichkeit zu geben, ihr Recht auf Kinder wahrzunehmen.

In dem Programm wird die Abtreibung nicht als Methode der Familienplanung befürwortet. Die Regierungen sind verpflichtet, sich mit den gesundheitlichen Folgen unsicherer Abtreibungen zu befassen, handelt es sich doch dabei um ein Anliegen der öffentlichen Gesundheit, und mithilfe besserer Familienplanungsdienste dafür zu sorgen, dass Abtreibungen weniger als Familienplanungsinstrument genutzt werden. Im Programm heißt es, dass Abtreibungen, sofern sie nach dem Gesetz zulässig sind, sicher sein sollten. Gesundheitliche Probleme, Infektionen usw., die infolge von Abtreibungen auftreten, sollten als Anliegen der öffentlichen Gesundheit betrachtet werden. Im Aktionsprogramm werden sichere Abtreibungen gefordert, doch werden diese weder befürwortet noch verboten. Legale Abtreibungen müssen jedoch sicher sein.

In Abschnitt 94 des Europäischen Entwicklungskonsens (2006/C46/01) heißt es: „Die Millenniums-Entwicklungsziele können nur dann erreicht werden, wenn Fortschritte beim Ziel der universellen sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der entsprechenden Rechte, wie in der ICPD-Agenda von Kairo festgelegt, erzielt werden.“ Die Entwicklungsprogramme der Kommission fördern mit Sicherheit keine Maßnahmen, die im Widerspruch zu diesen Grundsätzen stehen.

Zu den von der Kommission aus den geografischen bzw. thematischen Haushaltslinien finanzierten Projekten ist zu sagen, dass die Kommission jedes Projekt überwacht und bewertet, um eine ordnungsgemäße Umsetzung sicherzustellen. Die Kommission bestätigt, dass keine Mittel an Empfänger ausgereicht werden, wenn es Anhaltspunkte für Praktiken der von der Frau Abgeordneten genannten Art gibt. Bei der Formulierung jeder Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird sorgfältig darauf geachtet, dass sich unsere Grundsätze darin eindeutig widerspiegeln, und eingehende Vorschläge werden gründlich geprüft.

Eine andere Frage ist, inwieweit die Kommission Partnerländer kontrollieren kann, die EG-Unterstützung erhalten. Unser Instrumentarium umfasst den ständigen politischen Dialog mit jedem Empfängerland über eine umfassende Agenda, einschließlich der verantwortungsvollen Staatsführung. Etwaige Fehler würden der Kommission unverzüglich gemeldet werden.

Im Europäischen Entwicklungskonsens heißt es unmissverständlich, dass als Modalität für die Unterstützung von Partnerländern vorzugsweise die Haushaltsunterstützung für spezifische Sektoren zu wählen ist. Menschenrechtsverletzungen werden im Zuge des politischen Dialogs aufgedeckt, den wir mit allen Partnerländern führen (im Falle der AKP-Staaten auf der Grundlage des Cotonou-Abkommens und im Falle anderer Entwicklungsländer im Rahmen bilateraler Kooperationsabkommen).

 

Anfrage Nr. 78 von Antonio López-Istúriz White (H-0978/06)
 Betrifft: Gewährung der Ermäßigungen bei den Luft- und Seeverkehrstarifen auch für auf den Balearen ansässige Drittstaatsangehörige
 

In der Königlichen Verordnung 1316/2001 sind die Vergünstigungen bei den regulären Luft- und Seeverkehrstarifen für die Einwohner der autonomen Regionen der Kanarischen Inseln und der Balearischen Inseln (Nachlass von 43 % des Reisepreises, 2007 von 50 %) geregelt. Diese Maßnahme wurde zum Ausgleich der sich aus der Insellage ergebenden Nachteile ergriffen.

Die Regionalregierung der Balearen versucht nun, auch einen Anspruch der auf den Balearen ansässigen Einwanderer auf einen solchen Preisnachlass einzufordern. Sie stützt sich dabei auf den Grundsatz „gleiche Verpflichtungen, gleiche Rechte“, da die dort ansässigen Einwanderer zur Entrichtung öffentlicher Abgaben verpflichtet sind, jedoch im Gegenzug keinen Anspruch auf die vergünstigten Tarife für die regulären Luft- und Seeverkehrsdienste haben. Zur Verwirklichung einer tatsächlichen Integration müssen die ansässigen Drittstaatsangehörigen in den Genuss derselben Vergünstigungen kommen wie spanische Staatsangehörige oder Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU. So lässt sich in einem Rahmen der Solidarität und Gleichbehandlung eine wirksame und tatsächliche Integration dieser Mitbürger gewährleisten.

Hält es die Kommission für geboten, die EU-Organe mit dieser Problematik zu befassen, da es sich ja um ein Thema der Integrationspolitik mit Blick auf die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit handelt? Könnte die Kommission die spanische Regierung zur Änderung der genannten Verordnung verpflichten oder ihr dazu raten, um gleiche Rechte für alle Gebietsansässigen zu schaffen, gleich ob sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates oder Drittstaatsangehörige sind?

 
  
 

Die Integration von rechtmäßig in den Mitgliedstaaten ansässigen Drittstaatsangehörigen ist ein Schlüsselelement bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, eines der im Vertrag genannten grundlegenden Ziele der Gemeinschaft.

Ausgehend von der Anerkennung dieser Tatsache, enthält die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen konkrete Bestimmungen, denen zufolge langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige in vielen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen wie die Bürger des Mitgliedstaats behandelt werden sollten.

In Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie heißt es, dass langfristig Aufenthaltsberechtigte auf dem Gebiet des Zugangs zu Waren und Dienstleistungen sowie zur Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen für die Öffentlichkeit und zu Verfahren für den Erhalt von Wohnraum wie eigene Staatsangehörige behandelt werden.

Der vom Herrn Abgeordneten angesprochene Punkt (Gewährung der Ermäßigungen bei den Luft- und Seeverkehrstarifen auch für auf den Balearen ansässige Drittstaatsangehörige) fällt offenbar unter diese Bestimmung.

Selbstverständlich begrüßt die Kommission alle Legislativmaßnahmen, die Mitgliedstaten ergreifen, um den in der Richtlinie 2003/109/EG verankerten Grundsatz der Nichtdiskriminierung umzusetzen. Obwohl derzeit nach dem Gemeinschaftsrecht keine Verpflichtung besteht, Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2003/109/EG auch auf Drittstaatsangehörige anzuwenden, die nicht langfristig aufenthaltsberechtigt sind (weil sie beispielsweise weniger als fünf Jahre in einem Mitgliedstaat rechtmäßig ansässig sind), befürwortet die Kommission nachdrücklich jede derartige Ausweitung auf nationaler Ebene als Maßnahme, die voll und ganz mit ihrer horizontalen Politik im Einklang steht, die in der Mitteilung vom September 2005 zu einer „gemeinsamen Integrationsagenda“ festgelegt ist(1).

 
 

(1) KOM (2005) 389.

 

Anfrage Nr. 79 von Georgios Karatzaferis (H-0979/06)
 Betrifft: Programm "INΤERREG III A Griechenland-Türkei"
 

Die Kommission hat meine Anfrage H-0832/06(1) nur unzureichend beantwortet, wodurch falsche Signale an die Türkei gesendet werden. Ich komme daher noch einmal auf das Thema „INΤERREG III A Griechenland–Türkei“ zurück. Kann die Kommission mitteilen, ob sie schriftlich von den griechischen Behörden über die provokativen Argumente in Kenntnis gesetzt wurde, die die Türkei bezüglich der Grenzen der EU in der Ägäis anführt und durch die auch die Umsetzung des oben genannten Programms behindert wird? Betrifft die Anfechtung der Grenzen der EU nicht auch die Kommission?

 
  
 

Wie es bereits in der Antwort auf die mündliche Anfrage H-0832/06(2) des Herrn Abgeordneten hieß, ist sich die Kommission durchaus über die unterschiedlichen Standpunkte der beiden beteiligten Länder zu der im Programm verwendeten Terminologie im Klaren und hofft, dass die derzeit festgefahrene Situation bald überwunden werden kann.

In diesem Zusammenhang prüft die Kommission kürzlich von den griechischen Behörden unterbreitete Vorschläge, in denen Griechenland seinen Willen bekräftigt, an einer Lösung zu arbeiten, die den Menschen auf beiden Seiten der Grenze nutzt.

Die Kommission möchte nochmals betonen, dass die Umsetzungsprobleme nicht die Struktur und den Inhalt des Programms berühren. Der Gesamtrahmen des Programms (Programmplanungsdokument und Ergänzung zur Programmplanung) ist nämlich zufrieden stellend und steht voll mit den Strukturfonds-Verordnungen sowie den Verordnungen über die externe Finanzierung im Einklang. Die Kommission ist sehr daran interessiert, Maßnahmen zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass mit der Umsetzung des Programms begonnen wird, damit echte gemeinsame Kooperationsvorhaben zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung der beteiligten Partner in Griechenland und der Türkei finanziert werden können.

Die Kommission befürwortet nachdrücklich den Ausbau der Zusammenarbeit Griechenland-Türkei, die im Rahmen des künftigen Instruments für Heranführungshilfe im Zeitraum 2007-2013 fortgesetzt werden soll.

 
 

(1) Schriftliche Antwort vom 24.10.2006.
(2) Schriftliche Antwort vom 24.10.2006.

 

Anfrage Nr. 80 von Alain Hutchinson (H-0986/06)
 Betrifft: Achtung der Menschenrechte in Kolumbien
 

Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen spielt eine grundlegende Rolle bei der Achtung der Menschenrechte in Kolumbien. Die von ihm veröffentlichten Berichte zeigen die ständige und wiederkehrende Verletzung der Menschenrechte in Kolumbien auf und sind eine wichtige Quelle für Informationen, deren Weitergabe es ermöglicht, Einzelpersonen zu schützen. Die Regierung von Präsident Uribe möchte dem Hochkommissariat die überwachende Funktion entziehen und seine Aufgabe auf eine einfache technische Unterstützung reduzieren. Der Druck der internationalen Organisationen hat jedoch bewirkt, dass das UNO-Hochkommissariat ein weiteres Jahr lang seine derzeitigen Funktionen ausüben kann.

Ist die Kommission der Auffassung, dass die Lage der Menschenrechte in Kolumbien nach wie vor besorgniserregend ist, und wenn ja, auf welche Weise beabsichtigt sie, zu gewährleisten, dass das Hochkommissariat für Menschenrechte auch in Zukunft seiner Aufgabe uneingeschränkt nachkommen kann?

Kann die Kommission sich außerdem verpflichten, zu veranlassen, dass der Menschenrechtsrat Kolumbien in die Gruppe derjenigen Länder aufnimmt, die unter besonderer Beobachtung stehen, damit die Berichte des UNO-Hochkommissariats im Rahmen dieses Rates erörtert werden können und ggf. daraufhin an die kolumbianische Regierung Empfehlungen gerichtet werden können und Druck auf sie ausgeübt werden kann?

 
  
 

Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten, der seine Besorgnis über die Menschenrechtslage in Kolumbien und über die Verlängerung des Mandats des Hochkommissariats für Menschenrechte in Kolumbien geäußert hat.

Die Kommission ist weiterhin besorgt über die Lage der Menschenrechte in Kolumbien und beteiligt sich an verschiedenen Aktivitäten des Hochkommissariats für Menschenrechte und anderer Verfechter der Menschenrechte wie zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, die darauf abzielen, auf diese Bedenken hinzuweisen und einen Beitrag zur Verteidigung der Menschenrechte zu leisten.

2006 hat die EU aktiv ihre Überzeugung vertreten, dass das Hochkommissariat für Menschenrechte in Kolumbien sein Mandat unverändert wahrnehmen sollte, namentlich in der Erklärung des Vorsitzes vom 26. Juni, in der die uneingeschränkte Unterstützung der EU für die Präsenz des Amtes des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien zum Ausdruck gebracht und darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, dass die Regierung Kolumbiens die Dienste, die das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Kolumbien in den Bereichen Beratung, technische Zusammenarbeit, Überwachung und Bewertung der Menschenrechtslage im Land leisten kann, aktiv unterstützt und nutzt. Wir werden gegenüber unseren kolumbianischen Partnern weiterhin deutlich machen, welche Bedeutung wir dem Amt beimessen.

Die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet zu gewährleisten, dass der neu geschaffene Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen dieselben Befugnisse hat wie seine Vorgängerin, die Menschenrechtskommission, die die Möglichkeit hatte, bestimmte Länder auszuwählen und unter besondere Beobachtung zu stellen.

Der Menschenrechtsrat befindet sich jedoch noch in der Phase der Festlegung seiner internen Abläufe; dies hat den Fortgang der wichtigen Arbeit im Bereich der Menschenrechte, die er leisten soll, beeinträchtigt. Zahlenmäßig gesehen könnte der Einfluss der EU im Hinblick auf das konkret in der Anfrage aufgegriffene Thema begrenzt sein, sind doch nur 8 der insgesamt 47 Mitglieder des Rates EU-Mitgliedstaaten. Dennoch werden die Kommission und die Mitgliedstaaten jede nur erdenkliche Anstrengung unternehmen, um sicherzustellen, dass der Rat die wertvolle Arbeit der Vereinten Nationen zur Förderung der Menschenrechte in bestimmten Ländern einschließlich Kolumbien fortsetzen kann.

 

Anfrage Nr. 81 von Robert Evans (H-0988/06)
 Betrifft: Kurzstreckenflüge
 

Vertritt die Kommission nicht auch die Ansicht, dass es sinnvoller wäre, Passagiere von Kurzstreckenflügen abzuhalten, wenn die Bahn eine realistische Alternative darstellt?

 
  
 

Wie in der Mitteilung „Für ein mobiles Europa“ – Halbzeitbilanz zum Verkehrsweißbuch von 2001(1) ausführlicher dargelegt, ist die Kommission der Meinung, dass die Verlagerung auf umweltfreundlichere Verkehrsträger realisiert werden muss, soweit dies möglich ist, vor allem in überlasteten Korridoren.

In der Praxis kann man beobachten, dass dieser Prozess aufgrund der Marktbedingungen bereits läuft; z. B. verdrängt die Bahn in Frankreich nach dem Ausbau des Schienennetzes für Hochgeschwindigkeitszüge das Flugzeug. Was den Flugverkehr zwischen Frankreich und Belgien betrifft, ist der Marktanteil des Segments Paris-Brüssel auf Null zurückgegangen, nachdem in den letzten Jahren das Angebot bei Fahrten mit Thalys-Hochgeschwindigkeitszügen erweitert wurde.

Im weiteren Sinne erlauben die derzeit geltenden EU-Rechtsvorschriften schon jetzt Einschränkungen aus Gründen des Umweltschutzes. Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Liberalisierung des Luftverkehrs heißt es:

„Im Fall von ernsthafter Überlastung und/oder Umweltproblemen kann der verantwortliche Mitgliedstaat ... die Ausübung von Verkehrsrechten von bestimmten Bedingungen abhängig machen, einschränken oder verweigern, insbesondere wenn andere Verkehrsträger Dienstleistungen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen können.“(2)

Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip obliegt daher den Mitgliedstaaten die Aufgabe, auf Einzelfallbasis zu entscheiden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Zu Kurzstreckenflügen ist zu sagen, dass die nationale/regionale Ebene in der Regel besser geeignet ist, in Abhängigkeit von den auf lokaler Ebene vorhandenen Alternativen zu ermitteln, welche Einschränkungen getroffen werden sollten und können.

Selbstverständlich dürfen die ergriffenen Maßnahmen, wie es auch in der Verordnung 2408/92 heißt, weder den Wettbewerb unangemessen verzerren noch zur Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit führen.

Soweit der Kommission bekannt ist, beinhalten einige von Mitgliedstaaten unterzeichnete bilaterale Abkommen bereits bestimmte Einschränkungen, denen zufolge die Co-Terminalisation (d. h. die Beendigung eines internationalen Flugs durch einen Kurzstreckenflug) in einigen Fällen Beschränkungen unterliegt.

Was die regionale Ebene betrifft, hat die Kommission vor kurzem auch Kenntnis von neuen Maßnahmen der Regierung von Wallonien erhalten, die auf ein Verbot der Co-Terminalisation zwischen Liège und Charleroi bei Flügen von und nach Marokko abzielen.

 
 

(1) KOM(2006) 314 endgültig.
(2) Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2408/92 des Rates vom 23. Juli 1992 über den Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs, ABl. L 240 vom 24.8.1992.

 

Anfrage Nr. 82 von Jens Holm (H-0996/06)
 Betrifft: Bau der Pubugou-Talsperre in China
 

Der rasche wirtschaftliche Wandel in China schafft neue soziale Spannungen im Land. Vor vier Jahren beschloss die chinesische Regierung, den Bau des Pubugou-Staudamms am Fluss Dadu. Durch den Bau dieses Staudamms werden aufgrund des Anstiegs des Wasserniveaus des Flusses etwa 100.000 Menschen zur Umsiedelung gezwungen. Kritiker halten die Versprechen der Regierung, diese Menschen entsprechend zu entschädigen, für unglaubwürdig; gegebenenfalls neu zugewiesene landwirtschaftliche Flächen seien erheblich weniger fruchtbar als das bisherige Ackerland dieser Menschen. Der Unzufriedenheit des Volkes und dem sich bildenden Widerstand wurde mit Schweigen begegnet. Pubugou ist eines der vielen Beispiele für Staudämme, die in China gebaut werden und die die Selbstversorgungsmöglichkeiten für Millionen Chinesen unmöglich machen und sie stattdessen in Unsicherheit und Armut drängen.

Die Kommission hat bereits früher darüber gesprochen, dass in China auf eine sozial und wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung hingewirkt werden muss.

Ist der Kommission bekannt, ob europäische Unternehmen am Bau verschiedener Staudämme in China beteiligt sind, und hat sie der chinesischen Regierung gegenüber konkrete Kritik bezüglich des Baus des Pubugou-Staudamms geäußert?

 
  
 

Die Kommission ist ebenso wie der Herr Abgeordnete der Meinung, dass der rasche wirtschaftliche Wandel in China häufig soziale Spannungen schafft. Zu diesem Punkt hat die Kommission in ihren neuesten Mitteilung zu China ausführliche Überlegungen angestellt.

Darin begrüßt die Kommission das neue chinesische Fünfjahresprogramm, in dem die sozialen Folgen der Entwicklung und die Notwendigkeit eines sozial verantwortlicheren und ausgewogenen Wachstums stärker berücksichtigt werden.

Dennoch muss natürlich noch viel getan werden. Das Drei-Schluchten-Staudammprojekt verdeutlicht die Bandbreite und das Ausmaß der Probleme, die noch bewältigt werden müssen. Die Kommission hat der chinesischen Regierung ihre diesbezüglichen Bedenken vorgetragen, und sogar in China haben sich besorgte Stimmen zu Wort gemeldet. Andere damit verbundene kleine Staudammvorhaben sind genauso wichtig und bereiten uns dieselben Kopfschmerzen.

Die Kommission wird diese Fragen weiterhin mit der chinesischen Regierung erörtern, darüber mit ihr verhandeln, Erfahrungen austauschen und auf Fortschritte dringen.

Die Kommission kann die Frage des Herrn Abgeordneten, ob möglicherweise europäische Unternehmen am Bau von Staudämmen in China beteiligt sind, nicht beantworten, wird ihn aber schriftlich unterrichten, wenn sie dahin gehende Hinweise erhält.

 

Anfrage Nr. 83 von Paul Rübig (H-0998/06)
 Betrifft: Brennstab-Probleme im tschechischen Atomkraftwerk Temelin
 

Die Zeitung Oberösterreichische Nachrichten vom 2. November 2006 berichtet, dass „im tschechischen Atomkraftwerk Temelin die Probleme in der aktiven Zone, durch übermäßig stark verformte Brennstäbe, immer größer werden. Die Probleme haben bereits ein Ausmaß erreicht, unter dem der sichere Betrieb nicht mehr garantiert werden kann. Zwei Brennelemente sollen bereits irreparabel beschädigt sein und deren Kompensation ist bisher noch ungeklärt, da der Austausch gegen andere Brennelemente umfangreiche Neuberechnungen voraussetzt“.

Welche Schritte wird die Kommission in dieser Angelegenheit unternehmen? Welche Maßnahmen trifft die Kommission, damit Atomkraftwerke mit schweren technischen Fehlern sofort vom Netz genommen werden? Hat die Kommission bereits einen Maßnahmenplan ausgearbeitet, der schnelles und effizientes Handeln in solchen Situationen ermöglicht?

 
  
 

Trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-29/99, in dem die Zuständigkeiten der Europäischen Atomgemeinschaft für den Erlass von Rechtsvorschriften im Bereich der Sicherheit von Kernanlagen anerkannt werden, wurde es durch die mangelnde Unterstützung im Rat unmöglich, mit dem so genannten „Nuklearpaket“ fortzufahren.

Die von der Kommission am 8. September 2004(1) vorgelegten jüngsten Vorschläge, in denen die Stellungnahmen des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses berücksichtigt wurden, sind bisher noch nicht vom Rat geprüft worden.

Da es keine verbindlichen Gemeinschaftsvorschriften zur Sicherheit von Kernanlagen gibt, kann die Kommission entsprechende Auskünfte nur auf der Basis des guten Willens der zuständigen Institutionen der Mitgliedstaaten einholen.

Die Kommission wird die Frage der nuklearen Sicherheit im Kernkraftwerk Temelin in einem amtlichen Schreiben beim tschechischen Staatlichen Amt für nukleare Sicherheit (SÚJB) zur Sprache zu bringen, um so die Auskünfte einzuholen.

 
 

(1) Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle (KOM (2004) 526 endg.).

 

Anfrage Nr. 84 von Frank Vanhecke (H-0999/06)
 Betrifft: Bodenreform in Südafrika
 

Ein Diskussionspapier neueren Datums über die Bodenreform in Südafrika, das von Beamten des zuständigen Ministeriums verfasst wurde, deutet auf eine drastische Änderung der künftigen Regierungspolitik hin, was den Kauf von Land angeht. Anstelle des bisherigen Grundsatzes „willing-buyer, willing-seller“ soll künftig ein zeitlich unbefristetes Vorkaufsrecht des Staates gelten. Außerdem soll das Instrument der Enteignung künftig als ein normales Instrument für den Ankauf landwirtschaftlicher Betriebe Anwendung finden. Ein weiteres, von südafrikanischen Beamten und der Weltbank gemeinsam ausgearbeitetes Diskussionsdokument sieht die Einführung einer besonderen Bodensteuer vor, die nur für weiße Farmer gelten soll.

Sind der Kommission diese Dokumente bekannt? Sind diese Dokumente Ausdruck der künftigen offiziellen Politik? Welche Haltung nimmt die Kommission zu diesen Vorschlägen ein? Sind die weißen Farmer vollständig in diese Diskussion einbezogen? Wird die Kommission gegebenenfalls vorschlagen, dass die weißen Farmer daran beteiligt sein sollten?

 
  
 

Das Dokument, von dem der Herr Abgeordnete hier spricht, ist ein internes Diskussionspapier des südafrikanischen Ministeriums für Grund und Boden, das nicht veröffentlicht worden ist. Der Kommission ist seine Existenz bekannt, hat aber keinen Zugang zu dem Dokument gehabt. Anscheinend ist das Büro der Weltbank in Pretoria als Berater daran beteiligt gewesen.

Das Dokument ist kein Bestandteil der staatlichen Politik in Fragen der Bodenreform, zumindest noch nicht. Es muss vor dem Hintergrund der vom Ministerium für Grund und Boden jetzt auf den Weg gebrachten internen Analyse der Ursachen für die zähen Fortschritte bei der Umsetzung der zentralen Regierungsziele für die Bodenreform und ihres Nachdenkens darüber gesehen werden, wie das weitere Vorankommen geplant werden soll.

Es ist für die Kommission schwer, sich über das interne Diskussionspapier eines Regierungsministeriums zu äußern, von dem sie offiziell keinerlei Kenntnis hat. Doch ganz allgemein verfolgt die Kommission die Frage der Bodenreform in Südafrika und natürlich in der südafrikanischen Region wegen ihrer möglichen politischen Folgen sehr genau. Sie hat der südafrikanischen Regierung ihre Bedenken bei mehreren Gelegenheiten zur Kenntnis gebracht, unter anderem auch auf Ministerebene.

Soweit der Kommission bekannt, ist das interne Diskussionspapier interessierten Akteuren, wie z. B? Landwirten und Landeigentümern, offiziell nicht vorgelegt worden.

Im Juli 2005 richtete die südafrikanische Regierung jedoch ihren ersten Nationalen Grundstücksgipfel aus, wobei alle am Bodenreformprozess interessierten Parteien eingeladen wurden, am Gipfel teilzunehmen und ihre Anliegen zu äußern. Auf dem Gipfel wurde betont, dass raschere Fortschritte vonnöten sind, um die politische Instabilität einzudämmen. Die Regierung räumt ein, dass eine radikale Bodenreform in einer Demokratie keine Alternative ist, aber in Zukunft ein Ansatz Anwendung finden könnte, bei dem sich der Staat stärker einschaltet, einschließlich der verstärkten Vornahme von Enteignungen. Bei Enteignungen ist das Recht auf angemessene Entschädigungen in Südafrika in der Verfassung verankert. Bis heute werden Enteignungen nur dann in sehr wenigen Fällen vorgenommen, wenn bei Verhandlungen der tote Punkt nicht überwunden werden kann.

Zur Einbeziehung der Landwirte sollte erwähnt werden, dass die südafrikanische Regierung eine Politik der Konsultierung betroffener Personenkreise verfolgt, wenn sie neue politische Richtlinien erarbeitet bzw. neue Gesetzesvorschriften vorbereitet. In diesem Fall hat das südafrikanische Ministerium für Grund und Boden öffentlich erklärt, dass jede Änderung der Politik den bestehenden Beratungsforen mit allen interessierten Akteuren zur Diskussion vorgelegt wird. Es gibt ein Forum zu Grundstücksfragen, das regelmäßig mit dem Präsidenten Südafrikas zusammenkommt und auf dem gewerbliche Landwirte ebenfalls vertreten sind.

 

Anfrage Nr. 85 von Maria Carlshamre (H-1003/06)
 Betrifft: Die Rechte des indigenen Volks der Samen
 

Die Samen sind das einzige indigene Volk der EU. Sie leben in einem Gebiet, das sich über Finnland, Schweden, Norwegen und Russland erstreckt. Es gibt mehrere samische Sprachen, die als Muttersprache nur noch von wenigen hundert Menschen gesprochen werden und laut UNESCO gefährdet oder stark gefährdet sind. Jahrhundertelang wurden die Samen von den Staaten in ihrer Region diskriminiert – ihr Glauben und ihre Sprache wurden für illegal erklärt und sie wurden ihrer Landbesitzrechte beraubt. In der berüchtigten Rassenbiologie des 20. Jahrhunderts wurden sie als „kleinköpfig“ beschrieben. Diese tragische Geschichte ist den meisten Menschen, die heute in Schweden und Finnland leben, nicht bekannt – und es gibt fast keine Informationen bzw. keine Aufklärung über die Geschichte und die heutige Situation der Volksgruppe der Samen. In Schweden stellte sich beispielsweise bei einer kürzlich durchgeführten Untersuchung von 30 Schulbüchern für den Geschichtsunterricht heraus, dass nur in einem einzigen Buch ein richtiges Bild von dieser Minderheit gezeichnet wurde.

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Überlieferung der samischen Sprache und Kultur an die nächste Generation zu gewährleisten, bevor es zu spät ist?

 
  
 

Der Schutz und die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt sind wesentliche Grundsätze der Europäischen Gemeinschaft, die im EG-Vertrag, konkret in dessen Artikel 151, anerkannt werden.

Sie bilden auch die Grundlage für die Tätigkeit der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO), einschließlich ihrer normativen Arbeit, speziell im Rahmen der erst kürzlich verabschiedeten Konvention zur kulturellen Vielfalt. Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten befinden sich zurzeit im Prozess der Ratifizierung dieses Übereinkommens.

In Ausübung ihrer Verantwortung als Hüterin der Verträge fördert die Kommission gegenseitige Achtung und kulturelle Vielfalt, einschließlich der Achtung vor den Kulturen der indigenen Bevölkerung zwischen den Mitgliedstaaten bzw. in den Mitgliedstaaten. Die Hauptverantwortung für den Schutz und die Erhaltung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten. Die Gemeinschaft ergänzt deren Handeln durch eigene politische Initiativen und Programme.

Maßnahmen und Programme dieser Art finden auf das innerhalb der Hoheitsgebiete Finnlands und Schwedens lebende Volk der Samen Anwendung.

Zudem arbeitet die Kommission gemeinsam mit dem Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union an der Förderung der europäischen Werte in der internationalen Gemeinschaft. Diese außenpolitischen Aspekte der europäischen Politik sind auf die in den Hoheitsgebieten Norwegens und Russlands lebenden Gemeinschaften der Samen anwendbar.

Die Europäische Kommission unterstützt die kulturelle Vielfalt und den interkulturellen Dialog auch durch Gemeinschaftsprogramme:

Seit den 1980er-Jahren stellt die Kommission Finanzmittel für Gremien bereit, die im Bereich regionaler Sprachen bzw. von Minderheitensprachen aktiv sind. Das Europäische Büro für Minderheitensprachen (EBLUL) fördert und verbreitet Informationen über regionale und Minderheitensprachen. Das EBLUL hat nationale Ausschüsse in den Mitgliedstaaten, nämlich in Finnland und Schweden, die beide ausführlich über das Volk der Samen informieren, was auch auf ihren Websites nachlesbar ist: http://www.sweblul.se/

; http://fiblul.eblul.net/index.php?option=com_content&task=section&id=7&Itemid=55&lang=en

Darüber hinaus fördert die Kommission durch ihre Finanzierungsprogramme auch die Sensibilisierung für Sprachen und den Zugang zu Ressourcen für das Erlernen von Sprachen. Das neue Programm für lebenslanges Lernen 2007-2013 enthält die Förderung des Erlernens von Sprachen und der sprachlichen Vielfalt als konkretes Ziel und bietet Finanzierungsmöglichkeiten für multilaterale Projekte und/oder Netze für alle Sprachen, die es in der Europäischen Union gibt. Natürlich müssen dabei die Auswahl- und Teilnahmebedingungen, vor allem die Zahl der Partner, beachtet werden. Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll ab Anfang 2007 veröffentlicht werden.

Außerdem unterstreicht die Kommission in ihrer jüngsten Mitteilung „Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit“(1) die Tatsache, dass der Europäischen Union der Gedanke „In Vielfalt geeint“ zugrunde liegt, was auch die in der EU vorhandenen indigenen Sprachen umfasst. Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, nationale Pläne auszuarbeiten, die die Kohärenz von Aktionen zugunsten der Mehrsprachigkeit des Einzelnen und der Gesellschaft als Ganzes sichern. In den nationalen Strategien sollte der Unterricht von Regional- und Minderheitensprachen berücksichtigt werden.

Die Kommission hat kürzlich die Entscheidung des Rates begrüßt, 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs zu erklären, wobei die endgültige Bestätigung durch das Parlament noch aussteht. Mit diesem Jahr wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, ihre nationalen Initiativen mit dem Ziel der Förderung der kulturellen Vielfalt zu verstärken und dabei auch die indigenen Völker, wie z. B. das auf dem Gebiet der Europäischen Union lebenden Volk der Samen, einzubeziehen.

Die Förderung des Erlernens von Sprachen, einschließlich der Sprachen von Minderheiten, ist für den interkulturellen Dialog wirklich von entscheidender Bedeutung.

Die EU hat einstimmig die unverzügliche Annahme des Entwurfs der Erklärung über die Rechte indigener Völker durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) unterstützt und arbeitet, auch in finanzieller Hinsicht, mit Gremien und Einrichtungen der UN wie dem Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Rechte und Grundfreiheiten der indigenen Bevölkerung zusammen.

Das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs enthält zudem eine externe Dimension, wodurch es möglich wird, dass Drittländer mit seinen politischen Zielen und Initiativen verbunden werden.

 
 

(1) KOM (2005) 596.

 

Anfrage Nr. 86 von Jim Higgins (H-1006/06)
 Betrifft: Bekämpfung des Drogenproblems in der EU
 

Ist die Kommission überzeugt davon, dass der Aktionsplan der EU zur Drogenbekämpfung Wirkung zeigt? Teilt die Kommission die Auffassung, dass eine größere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Überhandnehmens von Drogen in der Gemeinschaft erforderlich ist?

 
  
 

Auch wenn die Drogensituation von Land zu Land unterschiedlich ist, so ist doch unstrittig, dass das Problem von den Mitgliedstaaten nicht im Alleingang bewältigt werden kann. Es muss eine die gesamte EU erfassende kohärente politische Reaktion geben. Mit Blick auf die nötige Bewältigung des Drogenphänomens billigte der Europäische Rat im Jahr 2004 die EU-Drogenstrategie (2005-2012), in der der Rahmen, die Ziele und die Prioritäten für zwei aufeinander folgende Drogenaktionspläne festgelegt sind, die einen Zeitraum von jeweils vier Jahren abdecken und von der Kommission vorzulegen sind.

Der im Juni 2005 gebilligte Drogenaktionsplan 2005-2008(1) enthält etwa 80 Maßnahmen in verschiedenen Bereichen, wie z. B. Nachfragereduzierung, Angebotsreduzierung, Bekämpfung des illegalen Drogenhandels und internationale Maßnahmen. Dieses Konzept vereint offensichtlich verschiedene einander ergänzende Ebenen, und zwar

im Rahmen der Zuständigkeiten der Gemeinschaft (Gesundheitswesen, Kontrolle der Vorläufersubstanzen, Geldwäsche, Entwicklungshilfe für Drittländer),

im Rahmen der engen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten (Außenpolitik, Justiz und Inneres),

im Rahmen der Partnerschaft mit zahlreichen internationalen Organisationen.

Der EU-Aktionsplan zeigt auch die Verteilung der Zuständigkeiten und die Zeitpläne für die Umsetzung auf. Für die meisten der vorgeschlagenen Maßnahmen sind die Mitgliedstaaten verantwortlich, woraus die Notwendigkeit der Zusammenarbeit auf allen Ebenen ersichtlich ist. Für alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden klare und konkrete Bewertungsinstrumente und -indikatoren angegeben, um eine ordnungsgemäße Überwachung und Bewertung zu ermöglichen.

Auf dieser Grundlage führt die Kommission mit Unterstützung der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht und von Europol die fortlaufende und umfassende Evaluierung der im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen durch. In diesem Rahmen legt die Kommission dem Rat und dem Parlament jährliche Fortschrittsberichte über die Umsetzung des Aktionsplans vor. In diesen Berichten sollen nicht nur die erzielten Fortschritte aufgezeigt, sondern auch Vorschläge zur Beseitigung festgestellter Defizite und zur Bewältigung etwaiger neuer Herausforderungen unterbreitet werden. Der erste Fortschrittsbericht seit Annahme des Aktionsplans stellt die erreichten Ergebnisse in den Kontext der anderthalbjährigen Umsetzung und soll bis Ende 2006 von den Dienststellen der Kommission vorgelegt werden.

Auch 2007 wird ein solcher Bericht vorgelegt, allerdings dürfte dann eine gründlichere Analyse möglich sein. 2008 legt die Kommission eine Abschlussbewertung bzw. Folgenabschätzung vor, die nicht nur einen Überblick über die konkreten Resultate des Aktionsplans geben wird, sondern auch über die Drogensituation, wie sie sich in der Europäischen Union dann darstellt. Diese Bewertung soll den politischen Entscheidungsträgern als Basis zur Vorbereitung des nächsten Aktionsplans im Rahmen der EU-Drogenstrategie 2005-2012 dienen.

 
 

(1) ABl. C 168 vom 8.7.2005.

 

Anfrage Nr. 87 von Inese Vaidere (H-1007/06)
 Betrifft: Die Lage der Demokratie, der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit in Russland
 

In Bezug auf die Lage der Demokratie, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit sowie der Meinungsfreiheit ist in Russland eine weitere Verschlechterung zu beobachten. Das Parlament hat bei zahlreichen Gelegenheiten seiner diesbezüglichen Besorgnis Ausdruck gegeben, und der Unterausschuss „Menschenrechte“ wurde häufig über einzelne Fälle von gravierenden Verstößen gegen die Menschenrechte und die Pressefreiheit sowie über einen fast völligen Mangel an Achtung für die Rechtsstaatlichkeit in Russland berichtet.

Das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland wird Ende des Jahres 2007 auslaufen. Das Parlament hat die Europäische Kommission wiederholt aufgefordert, in ihren Verhandlungen über ein neues Abkommen eine prinzipientreue und konsequentere Haltung einzunehmen, damit der Demokratie, den Menschenrechten und der Meinungsfreiheit in einem etwaigen künftigen Abkommen grundsätzliche Bedeutung beigemessen wird und klare Mechanismen zur Überwachung der Durchführung angewandt werden können.

Verfolgt die Kommission konkrete Pläne oder Absichten, um über das neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen und die laufenden Verhandlungen die Lage in Bezug auf die Demokratie, die Menschenrechte und die Meinungsfreiheit in Russland zu beeinflussen?

Welche gezielten Maßnahmen sollen getroffen und was genau soll Russland in dem künftigen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen an neuen Bedingungen vorgeschrieben werden, um sichtbare Fortschritte im Bereich der Demokratie, der Menschenrechte und der Meinungs- und Pressefreiheit in Russland zu erzielen? Wie werden die Mechanismen, die eingeführt werden, um wirksam überwachen zu können, ob Russland seine Verpflichtungen erfüllt, genau beschaffen sein?

 
  
 

Die Kommission misst der Achtung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit als den Grundwerten, die das Fundament für die strategische Partnerschaft EU-Russland bilden, große Bedeutung bei. Das ist gegenwärtig im Rahmen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) der Fall und wird auch künftig im Rahmen des neuen Abkommens EU-Russland, welches an die Stelle des PKA treten soll, so sein. Die Kommission hofft, dass die Verhandlungen mit Russland über das neue Abkommen in Kürze beginnen können.

In Bezug auf Demokratie und Menschenrechte verfolgen wir für das neue Abkommen die folgenden Ziele:

Das neue Abkommen sollte die in allen Abkommen der EU mit Drittländern enthaltene Standardklausel für die Menschenrechte einschließen.

Wir sehen ferner vor, dass die Ziele und Grundsätze des neuen Abkommens starke Bezüge auf Demokratie sowie die Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit aufweisen sollen. Da Russland Mitglied des Europarats ist, wird eine Bekräftigung der im Rahmen des Europarats übernommenen Verpflichtungen ein wichtiger Fortschritt im Vergleich zu den Menschenrechtsklauseln in den PKA sein.

Weiterhin beabsichtigen wir, die seit 2005 geführten regelmäßigen Menschenrechtskonsultationen EU-Russland in dem neuen Abkommen zu institutionalisieren.

Detaillierte Vereinbarungen für das Funktionieren bestimmter Mechanismen können nicht Gegenstand des neuen Abkommens sein, jedoch wird die EU den politischen Dialog zwischen der EU und Russland weiterhin dafür nutzen, Menschenrechtsfragen auf allen Ebenen anzusprechen. Die EU sondiert mit Russland auch die Möglichkeit der Durchführung von Fachseminaren zu einzelnen Menschenrechtsthemen.

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete zudem über die im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte und des Programms Tacis laufenden Projekte informieren, mit denen u. a. Programme für die Menschenrechtserziehung unterstützt werden. Das mit 20 Millionen Euro ausgestattete Programm für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der nördlichen Kaukasusregion ist in dieser Hinsicht ebenfalls wichtig. Die Kommission wird auch künftig prüfen, wie die finanzielle Zusammenarbeit mit Russland zur Förderung des Schutzes der Menschenrechte und der Entwicklung der Demokratie und der Zivilgesellschaft in Russland beitragen kann.

 

Anfrage Nr. 88 von Cristobal Montoro Romero (H-1008/06)
 Betrifft: Strukturelle Faktoren, die das Wachstum in Europa behindern
 

Wie die Kommission richtig dargelegt hat, verzeichnen wir 2006 zwar ein Wachstum, allerdings sind unsere Wachstumsraten im Vergleich zu denen anderer Regionen der Weltwirtschaft und auch im Vergleich zu denjenigen, die anlässlich des Übergangs zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion erwartet wurden, niedriger.

Was versteht die Kommission unter den von ihr als Ursache des niedrigen Wachstumspotenzials, insbesondere der bedeutendsten Volkswirtschaften des Euroraums, genannten strukturellen Faktoren?

 
  
 

In einer Währungsunion spielen gut funktionierende Produkt-, Arbeits- und Kapitalmärkte eine wichtige Rolle bei der Erhöhung des Wachstumspotenzials und beim Abfedern der Folgen wirtschaftlicher Schocks. Besitzen diese Märkte aber strukturelle Merkmale, die sie starr und ineffizient werden lassen, untergräbt dies ihre vorgesehene gute Funktionsfähigkeit und sie können ihre wichtige Aufgabe nicht erfüllen. Zur Verbesserung der Lage sind Strukturreformen nötig, mit denen Merkmale wie mangelnde Flexibilität bzw. Ineffizienz der Kampf angesagt wird.

Es zeigt sich, dass das Wachstumspotenzial des Euroraums und seine Fähigkeit zum Abfedern der Folgen wirtschaftlicher Schocks eher gering sind und das Funktionieren seiner Produkt-, Arbeits- und Kapitalmärkte alles andere als optimal ist. Also sind Strukturreformen erforderlich.

Das Ziel solcher Reformen besteht darin, langfristig tragfähige öffentliche Finanzen zu erreichen, die Arbeitsproduktivität und die totale Faktorproduktivität zu stärken, die Erwerbs- und Beteiligungsquote zu erhöhen und zugleich die Erfordernisse der nachhaltigen Entwicklung zu beachten. Besonderes Augenmerk sollte auf Strukturreformen gelegt werden, die (i) bedeutsame externe Effekte für andere Länder des Euroraums haben und (ii) am meisten zur erforderlichen Flexibilität und zum Anpassungsvermögen im Kontext der Währungsunion beitragen bzw. Marktineffizienzen korrigieren. Zu den diesbezüglich wichtigsten Prioritäten gehören: Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Ankurbelung des Tempos des technischen Fortschritts im Euroraum, Förderung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor und in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen, Vollendung der Integration der europäischen Finanzmärkte und Erreichung einer größeren Anpassungsfähigkeit der Arbeitsmärkte, auf die Konjunkturlage besser reagierende Lohngestaltungsmechanismen und Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit.

Mitte Dezember 2006 wird die Kommission ihren Jährlichen Fortschrittsbericht als Bestandteil der neu ausgerichteten Lissabon-Strategie vorlegen. Dieser wird eine umfassende Bewertung der Strukturreformen innerhalb der Europäischen Union insgesamt sowie im Euroraum liefern. In dem Bericht wird ausführlich dargelegt werden, welche Strukturreformen in den einzelnen Mitgliedstaaten am dringendsten erforderlich sind, zugleich sollen die bei der Umsetzung erzielten Fortschritte eingeschätzt werden.

 

Anfrage Nr. 89 von Seán Ó Neachtain (H-1017/06)
 Betrifft: Sicherheitsvorkehrungen im Luftverkehr
 

Die neue Sicherheitsregelung der EU für den Luftverkehr, die am 6. November dieses Jahres für die EU, Island, Norwegen und die Schweiz eingeführt wurde, ist ein gutes Beispiel für die europäische Führungsrolle im Bereich der inländischen Sicherheitspolitik.

In Zusammenarbeit mit der EU haben die Vereinigten Staaten und Kanada nahezu identische Regelungen für Flüssigkeiten im Handgepäck von Passagieren eingeführt – so dass ähnliche Sicherheitssysteme auf zahlreiche führende Flughäfen der Welt ausgeweitet werden.

Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Beschränkungen auf 100 ml/1 Liter und die „manipulationssicheren“ Plastikbeutelsysteme als globale Norm gemeinsam mit ihren amerikanischen und kanadischen Partnern, mit der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und anderen Interessenten zu fördern?

 
  
 

Seit der Annahme der Verordnung 2320/2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt arbeitet die Kommission mit Ländern wie den Vereinigten Staaten zusammen, um bei der Abwehr terroristischer Bedrohungen weitestgehend harmonisierte Sicherheitsnormen zu haben.

Außerdem beteiligt sich die Kommission auf der internationalen Ebene an der Arbeit der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu weltweiten Mindestnormen für die Sicherheit des Luftverkehrs.

Was die anderen Interessenten betrifft, so konsultiert die Kommission die Vereinigungen der Vertreter von Flughäfen, Fluggesellschaften und andere maßgebliche Akteure stets umfassend, noch bevor Entscheidungen über neue Vorschriften für die Sicherheit des Luftverkehrs getroffen werden.

Zu der neuen Rechtsvorschrift, die am 6. November 2006 in Kraft trat (Verordnung 1546/2006(1) der Kommission zur Festlegung von Vorschriften für Flüssigkeiten) ist festzustellen, dass ihre Ausarbeitung auf der Grundlage der o. g. Mechanismen für die Koordinierung und Zusammenarbeit erfolgte. Das trug dazu bei, dass für Reisen zwischen der EU und Nordamerika im Wesentlichen identische Vorschriften festgelegt werden konnten.

Unmittelbar nach der Annahme der Verordnung 1546/2006 wurde die ICAO von der Kommission über diese Vorschriften informiert, damit diese alle Vertragsstaaten der ICAO davon in Kenntnis setzen konnte.

Die Kommission plant, sich im Interesse der Erhöhung der Qualität der Sicherheit weiter darum zu bemühen, die internationale Zusammenarbeit zur Umsetzung der neuen Vorschriften für Flüssigkeiten zu verstärken und zugleich die Reisebedingungen zu erleichtern.

 
 

(1) ABl. L 288 vom 19.10.2006.

 

Anfrage Nr. 90 von Eoin Ryan (H-1019/06)
 Betrifft: Nigerianische Fluggesellschaften
 

Kann die Kommission eine Erklärung zu der Zahl nigerianischer Fluggesellschaften abgeben, denen Flüge in die Europäische Union wegen Verstößen bei ihren Sicherheitsstandards und wegen ihrer gestiegenen Verwicklung in Flugzeugunfälle untersagt sind? Plant die Kommission darüber hinaus künftig weitere Verbote in Bezug auf nigerianische Fluggesellschaften?

 
  
 

Auf der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, befindet sich bislang keine nigerianische Fluggesellschaft. Die Kommission verfolgt jedoch in enger Zusammenarbeit mit den Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten sehr aufmerksam die Entwicklung des Luftverkehrs in diesem Land, da ihr bekannt ist, dass sich dort seit Oktober 2005 drei schwere Unfälle ereignet haben. Die technischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen.

Die Kommission stellt allerdings mit Zufriedenheit fest, dass die nigerianischen Behörden bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Luftverkehrs ergriffen haben. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich insbesondere um den Entzug der Luftverkehrsbetreiberzeugnisse von einigen örtlichen Gesellschaften, zu denen auch zwei der drei Betreiber gehören, bei denen sich unlängst Unfälle ereignet haben (Sosoliso Airlines und ADC Airlines). Aufgrund dessen haben diese Unternehmen ihre Tätigkeit eingestellt, sodass keine europäischen Verbote verhängt zu werden brauchen.

 

Anfrage Nr. 91 von Marielle De Sarnez (H-1024/06)
 Betrifft: Zuschüsse für Europahäuser
 

Die Europahäuser organisieren Nachbarschaftsmaßnahmen, um das Verständnis zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern zu fördern und ihnen zu helfen, die EU und ihre Daseinsberechtigung besser nachvollziehen zu können. Zu diesem Zweck führen sie überall, wo es ihnen möglich ist, zahlreiche Maßnahmen für die unterschiedlichsten Zielgruppen durch. Die Europahäuser haben sich in mehreren Mitgliedstaaten zu nationalen Verbänden zusammengeschlossen und sind Mitglied der im Jahr 2004 gegründeten nichtstaatlichen Föderation EUNET.

Es scheint, dass die Europahäuser ungeachtet des angenommenen Programms „Bürger/innen für Europa“, aus dem jedes einzelne Europahaus eine strukturelle Beihilfe erhalten sollte, wegen unzureichender Mittelausstattung und deren Reservierung für die Spitze des europäischen Netzes EUNET, keine Betriebszuschüsse seitens der Europäischen Union erhalten können. Kann die Kommission nähere Angaben zu dieser Entscheidung machen und eine Finanzierung des Betriebs ab Januar 2007 zusagen?

 
  
 

Die Kommission teilt die Auffassung der Frau Abgeordneten, dass die Europahäuser (Maisons de l’Europe) eine wichtige und nützliche Rolle dabei spielen, Europa seinen Bürgern näher zu bringen. Deshalb haben die Organe nach Abschluss der Verhandlungen über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ beschlossen, die Europahäuser in die Liste der Einrichtungen aufzunehmen, die in der Rechtsgrundlage für die unmittelbare Vergabe eines Betriebszuschusses in den Jahren 2007, 2008 und 2009 genannt sind, und zwar im Rahmen der Aktion 3 des Programms „Gemeinsam für Europa“.

In Anhang 2 der Rechtsgrundlage wird bezüglich der Empfänger der Strukturfördermittel ausgeführt, dass sie „direkt an ... die auf nationaler und europäischer Ebene zusammengeschlossenen ‚Maisons de l’Europe’ vergeben werden [können]“.

Daher erhält der Verband der Europahäuser in seiner Eigenschaft als Netzwerk gemäß Geist und Buchstaben der Rechtsgrundlage die Strukturfördermittel für seine Tätigkeit. Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete darauf hinweisen, dass der betreffende Verband unter dem Namen „EUNET“ gegründet wurde und nach wie vor unter diesem Namen existiert.

Darüber hinaus können die in den verschiedenen Städten Europas angesiedelten Europahäuser auch Zuschüsse für Vorhaben erhalten, für die sie sich im Rahmen der Aktion 1 „Aktive Bürger/innen für Europa“ bzw. der Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft für Europa“ bewerben können. Ihre jeweiligen Aktivitäten werden zweifellos eine Vielzahl von Prioritäten und Themen abdecken, auf die das Programm Anwendung findet.

 

Anfrage Nr. 92 von Bill Newton Dunn (H-1025/06)
 Betrifft: Studie über Machbarkeit und Hindernisse für die Schaffung einer Bundespolizei der Europäischen Union
 

Nach der ersten Lesung des von der Kommission vorgelegten Haushaltsentwurfs für 2007 durch das Parlament, in deren Verlauf mein Abänderungsentwurf 909 mit einer großen Mehrheit von über 300 Stimmen angenommen wurde, äußerte sich die Kommission gegenüber dem Haushaltsausschuss des Parlaments dahin gehend, dass eine solche Studie ihres Erachtens durch die Tätigkeit von Europol abgedeckt werde.

Die Kommission wird ersucht, Details über eine etwaige Studie von Europol zu Machbarkeit und Hindernissen für die Schaffung einer Bundespolizei der EU mitzuteilen.

 
  
 

Die Kommission möchte zunächst ihre Bemerkung zu dem von dem Herrn Abgeordneten vorgelegten Änderungsantrag 909 klarstellen.

Die Kommission ist nicht dafür, eine Studie über die Machbarkeit der Schaffung einer Bundespolizei der EU anstellen zu lassen, da sie das Europäische Polizeiamt (Europol) bei der Ausübung seines aktuellen Mandats uneingeschränkt unterstützt und sich für die auf den Weg gebrachten Entwicklungen einsetzt, die gewährleisten sollen, dass Europol darauf vorbereitet ist, künftigen Herausforderungen gewachsen zu sein.

Unter dem österreichischen Ratsvorsitz wurde in diesem Jahr eine breite Aussprache über die Zukunft von Europol in Gang gesetzt. In den darauf folgenden Diskussionen wurde hervorgehoben, dass es in der Tat Möglichkeiten für die Verbesserung der Arbeitsweise dieses Gremiums gibt.

Die Kommission schließt sich der Meinung an, dass Europol eine Polizeibehörde sein sollte, die polizeiliche Informationen zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten zusammenträgt und diese weitergibt, nicht aber eine Behörde, die Zwangsmaßnahmen durchsetzen kann. Die Kommission wird so bald wie möglich einen Vorschlag für die Umgestaltung von Europol vorlegen.

 

Anfrage Nr. 93 von Olle Schmidt (H-1027/06)
 Betrifft: Bürgerinitiative
 

Im September übergab meine Vorgängerin, Cecilia Malmström, der Kommission und dem Rat die von der ersten Bürgerinitiative für einen einzigen Sitz des Europäischen Parlaments gesammelten Unterschriften. Bislang hat man nichts über die Einstellung der Kommission in dieser Frage gehört. Ich halte es für problematisch, dass die Kommission, die sich hinter den Verfassungsentwurf gestellt hat und sich sehr um eine Verbesserung der Kommunikation und des Dialogs mit den Bürgern in der EU einsetzt, einen Appell von 1 Million EU-Bürger so völlig ignoriert hat. Will die Kommission etwa selbst bestimmen, was die Bürger für wichtig halten? Ist das Schweigen der Kommission anders als dahingehend zu deuten, dass das Thema ein zu heißes politisches Eisen ist, um es anzufassen?

 
  
 

Am 21. September 2006 erhielt die Kommission eine Petition mit einer Million Unterschriften bezüglich des Sitzes des Europäischen Parlaments, die im Rahmen einer von Cecilia Malmström gestarteten Initiative gesammelt worden waren. Wie der Herr Abgeordnete zu Recht betont, hat die Kommission ein Interesse daran, über eine solche Initiative, die von sehr vielen Bürgern unterzeichnet wurde, angemessen informiert zu werden.

Gleichzeitig unterstreicht die Kommission jedoch, dass der Gegenstand der Petition nicht in ihre Zuständigkeit fällt, worauf sie bereits bei der Übergabe der Unterschriften hingewiesen hat. Gemäß Artikel 289 des EG-Vertrags ist der Sitz der Organe einvernehmlich von den Mitgliedstaaten festzulegen.

Der diesbezügliche Beschluss der Regierungen wurde in das „Protokoll über die Festlegung der Sitze der Organe und bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol im Anhang zu den Verträgen“

aufgenommen.

Änderungen dieses Protokolls sind nur nach dem für die Änderung der Verträge geltenden Verfahren gemäß Artikel 48 des Vertrags über die Europäische Union möglich, der die Einberufung einer Regierungskonferenz sowie die Ratifizierung der Änderungen durch alle Mitgliedstaaten vorschreibt.

 

Anfrage Nr. 94 von Carlos Carnero González (H-1028/06)
 Betrifft: Forderungen der Europäischen Kommission an die Stadtverwaltung und die Autonome Gemeinschaft Madrid hinsichtlich der Bauarbeiten zur Übertunnelung der Umgehungsstraße M-30 und Antwort beider Gebietskörperschaften
 

Die sozialistische Fraktion im Stadtrat von Madrid hat Zugang zu dem Schreiben vom 27. Oktober erhalten, das der Generaldirektor für Umwelt der Europäischen Kommission im Rahmen des wegen der Bauarbeiten zur Übertunnelung der Umgehungsstraße M-30 eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens verschickt hat, das sich auf Informationsunterlagen stützt, die im Jahre 2004 aufgrund einer im Februar 2004 vom Verfasser eingereichten Anfrage (P-0494/04) zusammengestellt wurden. In diesem Schreiben verlangt die Kommission, dass die zuständigen Gebietskörperschaften (Stadtverwaltung und Autonome Gemeinschaft Madrid) bei den ausgeführten, in Ausführung befindlichen und noch auszuführenden Vorhaben die vorschriftsmäßige Umweltverträglichkeitsprüfung vornehmen, bei allen diesen Vorhaben sämtliche notwendigen Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen treffen und innerhalb eines Monats ab Eingang des Schreibens der Kommission einen detaillierten Zeitplan aller genannten Schritte übermitteln. Nach Auffassung des Verfassers dieser Anfrage stellt das Schreiben der Kommission für den Schutz der Rechte der Anwohner eine positive Antwort dar, die die Stadtverwaltung und die Autonome Gemeinschaft Madrid verpflichtet, ihre vorherigen Beschlüsse zu korrigieren, um das Recht einzuhalten. Hat die Kommission den genannten detaillierten Zeitplan fristgemäß und formgerecht erhalten? Welche Maßnahmen und welche Ausführungsfrist sind darin vorgesehen? Werden damit die Forderungen der Kommission zum Schutz des geltenden Rechts erfüllt?

 
  
 

Anknüpfend an die von dem Herrn Abgeordneten früher gestellte schriftliche Anfrage(1) und die darauf folgende genaue Untersuchung der Sachlage in dem Fall versandte die Kommission im April 2006(2) ein Mahnschreiben zum Vorhaben der Ringstraße M-30 in Madrid, da einige Bestimmungen der Richtlinie 97/11/EG(3) des Rates zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten(4) bei diesem Vorhaben nicht eingehalten worden waren.

Das in mehrere kleinere Vorhaben unterteilte Projekt war kurz gesagt keiner globalen Folgenabschätzung unterzogen worden, nur einige der daraus entstandenen Projekte hatten gleichwertige Verfahren durchlaufen, andere wiederum gar keine. Einige der Projekte müssen noch umgesetzt werden, während andere bereits abgeschlossen sind.

Die Antwort der spanischen Behörden vom Juli 2006 ist von der Kommission ausgewertet worden. In der Antwort heißt es, dass die Verletzung der Richtlinie bei diesem Projekt eher auf eine Nichtübereinstimmung der spanischen Rechtsvorschriften mit der UVP-Richtlinie(5) als auf einen Vorsatz der Behörden von Madrid zurückzuführen ist, ihren Verpflichtungen im Rahmen des EG-Rechts nicht nachzukommen. Die spanischen Behörden erklärten, dass sie bereit seien, für die verbleibenden Projekte vollständige Prüfungsverfahren einzuleiten und zusätzliche Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen für die bereits abgeschlossenen Projekte zu ergreifen.

Wie der Herr Abgeordnete in dieser Anfrage erklärt hat, richteten die Dienststellen der Kommission im Oktober ein Schreiben an die spanischen Behörden. Dieses Schreiben folgte der Antwort der spanischen Behörden vom Juli 2006 auf das von der Kommission im April dieses Jahres übermittelte Mahnschreiben. Der Zweck dieses Schreibens bestand darin, detailliert darzulegen, was nach Meinung der Dienststellen der Kommission getan werden musste, um die Fehler, die den spanischen Behörden bezüglich der eingangs erwähnten Richtlinien unterlaufen waren, so weit wie nur möglich zu beheben.

Die Antwort der spanischen Behörden ist noch nicht eingegangen, sie wird aber innerhalb der nächsten Wochen erwartet.

 
 

(1) Schriftliche Anfrage E-0494/04 von Carlos Carnero González, ABl. C 84E vom 3.4.2004.
(2) Vertragsverletzungsverfahren, Pressemitteilung IP/06/445.
(3) ABl. L 73 vom 14.3.1997.
(4) ABl. L 175 vom 5.7.1985.
(5) Dieser Frage der Nichtübereinstimmung war ein separates Vertragsverletzungsverfahren gewidmet, das mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.3.2006 in der Rechtssache C-332/04 abgeschlossen wurde.

 

Anfrage Nr. 95 von Manfred Weber (H-1030/06)
 Betrifft: Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen
 

Die Rhein-Main-Donau-Wasserstraße stellt eine zentrale Verkehrsachse für Europa dar. Die Wasserstraße gilt zudem als ökologischer Verkehrsträger, den es zu stärken gilt. Es existieren noch eine Reihe von Engstellen, die den Logistikern die Nutzung als Verkehrsweg erschwert. Insbesondere im bayerischen Donauabschnitt zwischen Straubing und Vilshofen ist eine verlässliche Befahrung nur eingeschränkt möglich.

Die Regierung von Niederbayern als zuständige Behörde hat das Raumordnungsverfahren abgeschlossen. Wie beurteilt die Kommission die Durchführung des Verfahrens?

Beim Donauausbau zwischen Straubing und Vilshofen kommt es zu einem Eingriff in die Natur. Verbieten die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie einen Eingriff in die Natur? Ist ein Eingriff in die Natur möglich, wenn Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden und der verkehrliche Mehrwert dies rechtfertigt?

Im Raumordnungsverfahren wurden vom Projektträger verschiedene Varianten vorgeschlagen. Es werden die verkehrlichen Ausbauziele nicht bei allen Varianten erreicht. Unter welchen Ausbaubedingungen stellt die Europäische Union TEN-Mittel für die Finanzierung der Planungskosten und/oder der Baukosten zur Verfügung?

 
  
 

Die Binnenschifffahrtsachse Rhein/Maas-Main-Donau ist eine der 30 im Anhang III der Entscheidung Nr. 884/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthaltenen vorrangigen Achsen und Projekte von europäischem Interesse.

Vier Projekte müssen an der Donau verwirklicht werden, und zwar:

Vilshofen-Straubing (soll bis 2013 abgeschlossen werden);

Wien-Bratislava;

Palkovikovo-Mohàcs (Slowakei-Ungarn);

und

Engpässe in Rumänien und Bulgarien.

Laut der obigen Richtlinie müssen die technischen Bestimmungen bei der Modernisierung bzw. beim Bau einer Wasserstraße, die Teil eines Netzes ist, mindestens der Klasse IV entsprechen.

Die Kommission wurde im März 2006 über das in der Verantwortung der Regierung von Niederbayern durchgeführte Raumordnungsverfahren informiert. Die Kommission hat den Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis genommen. Die Entscheidung darüber, welche der beurteilten Varianten realisiert werden sollte, ist Sache der Bundesregierung.

Projekte, für die finanzielle Unterstützung aus Haushaltsmitteln für die Transeuropäischen Netze (TEN) beantragt wird, müssen allen einschlägigen Umweltvorschriften der Gemeinschaft, wie z. B. der Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie, entsprechen. Die Habitat-Richtlinie verbietet Projekte wie Maßnahmen zur Gewässerregulierung nicht generell. Laut Artikel 6 Absatz 3 der Habitat-Richtlinie erfordern Pläne und Projekte, die unter diese Richtlinie sowie unter die Vogelschutzrichtlinie fallende Schutzgebiete erheblich beeinträchtigen könnten, eine Verträglichkeitsprüfung. Fällt das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung negativ aus, kann der Plan bzw. das Projekt ausnahmsweise noch genehmigt werden, wenn die in Artikel 6 Absatz 4 der Habitat-Richtlinie festgelegten Bedingungen erfüllt sind: das öffentliche Interesse überwiegt, eine Alternativlösung ist nicht vorhanden, es werden Ausgleichsmaßnahmen ergriffen, um die Kohärenz des Natura-2000-Netzes sicherzustellen.

Finanzhilfe wird nur gewährt, wenn die Projekte die in der Entscheidung Nr. 884/2004/EG und der Verordnung (EG) Nr. 2236/95 verankerten Ziele und Kriterien erfüllen und zugleich alle einschlägigen Vorschriften der Gemeinschaft, insbesondere zum Umweltschutz und zum öffentlichen Auftragswesen, eingehalten werden.

 

Anfrage Nr. 96 von Yiannakis Matsis (H-1032/06)
 Betrifft: Rückgabe von Famagusta
 

Respektiert, unterstützt und akzeptiert die Europäische Kommission die internationale Rechtsordnung, die auch UNO-Resolutionen - wie Resolution 550 des Sicherheitsrates - und das Übereinkommen des Gipfeltreffens zwischen Staatspräsident Kyprianou und Rauf Denktaş aus dem Jahre 1979 umfasst, aufgrund derer die Rückgabe der Stadt Famagusta, die jetzt Sperrgebiet ist , nicht Bestandteil einer Gesamtlösung der Zypernfrage ist, sondern eine prioritäre und vertrauensbildende Maßnahme im Hinblick auf eine endgültige Lösung des Problems darstellt?

 
  
 

Die Kommission ist bekannt, dass die Frage der Rückgabe des Sperrgebiets Varosha an seine rechtmäßigen Eigentümer seit 1994 Gegenstand der von den Vereinten Nationen vorgeschlagenen vertrauensbildenden Maßnahmen ist.

Erst kürzlich ist dieses Thema Bestandteil der umfassenden Regelung des Zypernproblems im Annan-Plan gewesen.

 

Anfrage Nr. 97 von Athanasios Pafilis (H-1039/06)
 Betrifft: Gefährliche wissenschaftsfeindliche Theorien
 

Der polnische Staatssekretär für Unterricht hat die Evolutionstheorie als literarische Erfindung bezeichnet. Zudem weigert sich der polnische Unterrichtsminister, diesen provokativen wissenschaftsfeindlichen Ansatz zu verurteilen, und bereitet dadurch mittelalterlichem Gedankengut den Weg, das einer Theorie widerspricht, die seit ihrer Begründung durch sämtliche wissenschaftliche Erkenntnisse der letzten 160 Jahre bestätigt wurde; damit propagiert er das Modell, das in zahlreichen schulischen Einrichtungen der Vereinigten Staaten gelehrt wird, die mit Unterstützung der US-Regierung die Evolutionstheorie zugunsten verschiedener frömmlerischer Theorien aus den Lehrplänen verbannt haben.

Verurteilt die Kommission die geplante Streichung der Evolutionstheorie aus den Schulbüchern als reaktionär und rückschrittlich und als Machenschaft zur Verzerrung einer wissenschaftlichen Wahrheit? Beabsichtigt sie, den Primat wissenschaftlich und historisch fundierter Natur- und Gesellschaftstheorien in den Schulen zu verteidigen?

 
  
 

Nach Maßgabe von Artikel 149 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sind für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems die Mitgliedstaaten zuständig. Daher kann die Kommission in Bezug auf den Inhalt von Schulbüchern nicht tätig werden.

 

Anfrage Nr. 98 von Milan Gaľa (H-1044/06)
 Betrifft: Vorgeschlagene Lockerung der Antidumping- und Antisubventionsregeln (handelspolitische Schutzmaßnahmen)
 

Die Kommission plant eine Erhebung über die Antidumping- und Antisubventionsregeln (handelspolitische Schutzmaßnahmen), die vor allem die schädlichen Auswirkungen der zunehmenden Globalisierung auf die herkömmlichen Korrekturmechanismen in der Geschäftswelt verhindern sollen, wobei die Verbraucherinteressen angemessene Berücksichtigung finden.

Die handelspolitischen Schutzmaßnahmen sind sehr wichtig für den Schutz des Freihandels. Allerdings könnten die meisten Vorschläge die Wirkung der EU-Schutzmaßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken von Drittstaaten stark schwächen und die verarbeitende Industrie in der EU lahm legen. Diese Vorschläge würden unter anderem die Ziele, die Anwendung und die Wirkung der handelspolitischen Schutzmaßnahmen der EU unterminieren.

Weshalb befürwortet die Kommission eine Lockerung der bestehenden handelspolitischen Schutzmaßnahmen, obwohl dies den Wettbewerb verzerren und den Grundsätzen des offenen Marktes und des Freihandels widersprechen würde?

 
  
 

Das Grünbuch dient in erster Linie dem Ziel, die Auswirkungen der zunehmenden Globalisierung auf die Anwendung handelspolitischer Schutzmaßnahmen zu prüfen. Die Kommission teilt uneingeschränkt die Meinung des Fragestellers, dass handelspolitische Schutzinstrumente für die Verteidigung offener Märkte von entscheidender