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Verfahren : 2003/0168(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0481/2006

Eingereichte Texte :

A6-0481/2006

Aussprachen :

PV 18/01/2007 - 4
CRE 18/01/2007 - 4

Abstimmungen :

PV 18/01/2007 - 9.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0006

Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 18. Januar 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

4. Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbares Recht (Rom II) (Aussprache)
Protokoll
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Empfehlung des Rechtsausschusses für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („ROM II“) (9751/7/2006 – C6-0317/2006 – 2003/0168(COD)) (Berichterstatterin: Diana Wallis) (A6-0481/2006).

 
  
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  Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Mit Rom II beschäftigen wir uns alle bereits seit sehr langer Zeit, und während wir vielleicht gehofft haben, jetzt am Ende angelangt zu sein, befinden wir uns wahrscheinlich nur an einer weiteren Zwischenstation.

Zunächst möchte ich sagen, dass wir es zu schätzen wissen, dass in den Gemeinsamen Standpunkt einige unserer Ideen aus der ersten Lesung aufgenommen wurden. Herr Kommissar, ich möchte auch die Bedeutung, die wir dieser Verordnung beimessen, betonen, die den Grundriss oder Fahrplan liefern wird, der Klarheit und Sicherheit schaffen wird, was die Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche in ganz Europa angeht. Wir brauchen dies, und wir in diesem Hohen Haus wollen es schaffen, aber wir müssen es richtig anpacken. Wir müssen die Erwartungen derer, die wir vertreten, erfüllen und ihren Bedürfnissen nachkommen. Hier geht es nicht nur um irgendeine theoretische wissenschaftliche Übung; wir treffen politische Entscheidungen, wie Ausgewogenheit zwischen den Rechten und Erwartungen der Parteien vor Zivilgerichten geschaffen werden kann.

Ich finde es bedauerlich, dass wir bisher keine Einigung erzielen konnten, und bin noch immer der Ansicht, dass es mit größerem Engagement und mehr Unterstützung möglich gewesen wäre. Vielleicht liegt es daran, dass die beiden anderen Organe nicht daran gewöhnt sind, dass es im Parlament in diesem besonderen Bereich die Mitentscheidung gibt – es tut mir Leid, aber Sie werden sich daran gewöhnen müssen!

Darüber hinaus möchte ich all meinen Kollegen der verschiedenen Fraktionen im Rechtsausschuss danken, die mir auf diesem langen Weg beiseite gestanden und eine gemeinsame Auffassung unterstützt haben, die sich in unserer Abstimmung deutlich widerspiegeln wird – vorausgesetzt, die Anwesenheit ist heute hier zahlreich genug.

Nun möchte ich die Punkte näher ausführen, bei denen wir noch geteilter Meinung sind. Wir haben es immer ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eine allgemeine Regel mit so wenigen Ausnahmen wie möglich bevorzugen. Wenn es Ausnahmen geben muss, müssen sie klar definiert sein. Daher haben wir den Standpunkt zur Produkthaftung akzeptiert. Es gibt allerdings noch immer Probleme in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb und die Umwelt.

Was den unlauteren Wettbewerb betrifft, liegt uns auch ein Vorschlag von Kommissarin Kroes vor. Bei diesen beiden Vorschlägen muss zusammengearbeitet werden, was momentan nicht der Fall ist. Wir haben versucht, eine akzeptablere Formulierung vorzulegen, die meines Erachtens bei der heutigen Abstimmung bedauerlicherweise wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird, weswegen ich meine Kolleginnen und Kollegen dringend bitte, die Streichung zu unterstützen, damit wir bei der Schlichtung darauf zurückkommen und unsere Arbeit richtig machen können.

Dasselbe trifft auf die Umwelt zu. Ich weiß und respektiere es uneingeschränkt, dass viele von uns gerne eine gesonderte Regelung hätten, aber es sollte keine Regelung nur einer Schlagzeile wegen sein. Vielmehr sollte sie ganz klar beinhalten, bei welchen Sachverhalten sie Anwendung findet. Da uns bereits mehrere mögliche Formulierungen vorliegen, wäre die allgemeine Regel meines Erachtens wieder am sichersten. Damit könnten wir heute auch die gesonderte Regelung streichen und uns bei der Schlichtung erneut mit der Definition befassen.

Ich komme nun zu zwei für dieses Parlament sehr wichtigen Themen. Das erste ist die Verleumdung. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu gut wissen, um was für ein schwieriges Thema es sich hierbei handelt. Es ist uns aber gelungen, bei der ersten Lesung eine überwältigende Mehrheit in diesem Hohen Haus zu erzielen, und das wird sich heute hier wahrscheinlich wiederholen. Dass die Kommission beschlossen hat, dieses Thema auszunehmen, bevor wir uns noch einmal mit ihm befassen konnten, war, gelinde gesagt, eine Enttäuschung. Dass sie dies auf der Grundlage einer eindeutigen Zwei-Jahres-Überprüfungsklausel tat, die nun aufgegeben wurde, ist inakzeptabel. Wir wissen, dass die Probleme im Bereich Medien und Kommunikation zunehmen und uns weiterhin verfolgen werden. Jetzt können wir uns vielleicht nicht damit befassen, aber wir werden uns bald erneut mit Brüssel I beschäftigen, und es ist unbedingt erforderlich, dass die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht im Gleichschritt gehen. Würden wir uns also die Möglichkeit nehmen, uns erneut damit zu befassen? Der Ausschluss ist vielleicht wirklich die einzige Lösung, aber dieses Hohe Haus möchte versuchen, noch etwas mehr zu tun, um dieses Problem zu lösen.

Nun zu der Frage, die meine Kollegen äußerst hartnäckig unterstützt haben (wofür ich sehr dankbar bin): Schäden bei Verkehrsunfällen. Herr Kommissar, wir haben die Unterstützung der Versicherungsträger, der Rechtsanwälte, der Opfer sowie derjenigen, die wir vertreten, aber aus irgendeinem Grund können wir diese Anliegen weder der Kommission noch dem Rat vermitteln.

Sogar in der letzten Woche trat ein sehr hoher Beamter eines Justizministeriums an mich heran, der dachte, wir versuchten, deutsches Recht anzuwenden, um bei einem Verkehrsunfall, der sich im Vereinigten Königreich ereignet hatte – wo wir natürlich auf der „falschen“ Straßenseite fahren –, festzustellen, wer haftbar gemacht werden kann. Glauben Sie wirklich, dass wir so dumm sind? Ich wünschte, die Menschen wären so entgegenkommend und würden lesen und verstehen, was wir vorschlagen: nämlich lediglich den vereinbarten Grundsatz der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – bei dem die Opfer wieder in den Stand vor dem Unfall versetzt werden. Dabei sollte man nicht so ängstlich sein. Es wäre wirklich unlogisch, wenn ein Richter im Land des Opfers den Fall kraft der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinien und Brüssel I bearbeiten könnte und dann in Bezug auf die Schäden ein ausländisches, fremdes Gesetz anwenden müsste. Das wäre wirklich unlogisch – und in genau der Situation befinden wir uns zurzeit. Bitte beschäftigen Sie sich mit dem, was wir sagen, und verstehen Sie, dass diese Angelegenheit angesichts der noch größeren Mobilität unserer Bürger auf Europas Straßen Aufmerksamkeit erfordert, und zwar lieber früher als später, und dass eine allgemeine Vier-Jahres-Überprüfungsklausel einfach nicht ausreichen wird.

Meine letzte Hoffnung besteht darin, dass durch unsere Diskussionen das Thema des internationalen Privatrechts aus den staubigen Schränken der Justizministerien und Fachausschüsse geholt und ins Licht der öffentlichen, politischen, transparenten Diskussion gerückt wird. Alles, was wir fordern, ist also, dass Sie es noch ein wenig länger mit uns aushalten, damit die Institutionen Europas diese Angelegenheit gemeinsam zu einem richtigen Abschluss bringen können.

 
  
  

VORSITZ: Gérard ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Zunächst danke ich Frau Wallis für ihre Arbeit. Wie Sie wissen, diskutieren wir diesen Vorschlag seit dreieinhalb Jahren, und ich glaube, dass nach den Verbesserungen, die im Rahmen der beiden Lesungen vom Parlament und vom Rat eingebracht wurden, dieses Projekt nunmehr einen gewissen Reifegrad erreicht hat, wenn ich so sagen darf. Es ist festzustellen, dass einerseits diese für die Rechtssicherheit so bedeutende Verordnung von Wirtschaftskreisen und Juristen mit Ungeduld erwartet wird und dass es sich andererseits um einen Text handelt, der für die Schaffung des europäischen Rechtsraums und für das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von kapitaler Bedeutung ist. Deshalb stellt Ihre Abstimmung eine entscheidende Etappe für die Zukunft dieses Dossiers dar.

Für mich bestünde die beste Lösung darin, ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden; sollte dieses Verfahren jedoch unumgänglich sein, dann wäre es für die Kommission von wesentlicher Bedeutung, dass nach Ihrer Abstimmung alle Voraussetzungen geschaffen werden, um zur Verabschiedung eines zufrieden stellenden Textes zu gelangen. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass mit Unterstützung des Parlaments ein positives Ergebnis erzielt werden kann.

Ebenso wie Sie, Frau Berichterstatterin, bedauere ich, dass im Gemeinsamen Standpunkt des Rates keine Sonderregeln zur Verleumdung enthalten sind. Wir haben der Streichung dieser Regel nur ungern zugestimmt. Warum? Weil es nicht möglich ist, sich auf einen Kompromiss zu einem Text zu einigen. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass im April 2006 über zehn verschiedene Optionen auf dem Tisch des Rates lagen, von denen keine weder heute, noch vermutlich in Zukunft eine Aussicht auf Annahme hat.

Sie wissen ebenfalls, dass die Überprüfungsklausel keine Aussicht auf Annahme hat. Ich bin überzeugt davon, dass man die Büchse der Pandora nicht öffnen darf, indem man eine Bestimmung zulässt, die auch nicht den geringsten Konsens zwischen den Organen finden wird, wie bereits von mehreren Mitgliedern des Rechtsausschusses unterstrichen wurde. Ein weiteres wichtiges Element besteht darin, dass es nur eine sehr begrenzte Anzahl von internationalen Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet gibt. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass sich selbst Pressevereinigungen in einer vor wenigen Tagen bei mir eingegangenen Mitteilung mit diesem Ausschluss abgefunden haben.

Sie haben noch andere wichtige Punkte angesprochen, so die Streichung weiterer Sonderregeln zum Wettbewerb und zum Umweltschutz. Offen gestanden ist es schwierig für mich, der Streichung von Sonderregeln in diesen Bereichen zuzustimmen. Sonderregeln sind nicht immer geeignet, alle besonderen Situationen zu regeln, im Bereich Wettbewerb ist die Sonderregel allerdings von grundlegender Bedeutung für mich, weil sie die allgemeine Regel zur Lokalisierung des Marktes klarer fasst. Deshalb freue ich mich, dass der Berichterstatter einer großen Fraktion die Beibehaltung einer solchen Sonderregel nunmehr befürwortet und diesen Formulierungsvorschlag unterstützt. Was den Umweltschutz anbelangt, so zielt die Sonderregel darauf ab, Umweltdumping zu verhindern, und vor dem gegenwärtigen politischen Hintergrund gewährleistet die Kommission ein überaus hohes Umweltschutzniveau. Rom II kann meiner Ansicht nach dazu beitragen.

Was den Rat anbelangt, so besitzt bekanntlich die Mehrzahl der Mitgliedstaaten mit kodifiziertem internationalen Privatrecht Sonderregeln in beiden Bereichen, und der Rat befürwortet nicht nur die Beibehaltung dieser beiden Sonderregeln, sondern hat den Erwägungen der Kommission sogar noch weitere hinzugefügt. Wir vertreten die gleiche Ansicht: Die Sonderregeln verstärken die Rechtssicherheit.

In Bezug auf Verkehrsunfälle unterstütze ich die Bemühungen des Parlaments, die Lage von Verkehrsunfallopfern zu verbessern. Dies ist im Übrigen eines der Ziele seines Vorschlags. Heute schlägt der Rechtsausschuss eine neue Regel vor, nach welcher der Richter dafür zu sorgen hat, dass der gesamte Schaden ersetzt wird. Dieser Gedanke ist sehr interessant, allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hierbei um eine Harmonisierung des materiellen Zivilrechts der Mitgliedstaaten und nicht mehr um internationales Privatrecht handelt. Rom II ist meiner Meinung nach nicht der geeignete Rahmen für eine derartige Harmonisierung, doch kann ich Ihnen bestätigen, dass ich mich um eine Lösung des vom Rechtsausschuss und vom Parlament angesprochenen Problems in einem anderen Kontext substanzieller Harmonisierung einsetzen werde. In Bezug auf die Frage, ob die allgemeine Regel zu befriedigenden Lösungen in diesem Bereich führen kann oder ob eine neue Sonderregel erforderlich ist, stehe ich einer ausführlichen Untersuchung dieses Problems weiterhin aufgeschlossen gegenüber, so wie es übrigens im Änderungsantrag 26 zum Anwendungsbericht vorgesehen ist.

Ich möchte in aller Kürze noch auf die Frage der Anwendung ausländischen Rechts eingehen. Dies ist Gegenstand der Änderungsanträge 12 und 21 und ein wesentlicher Bestandteil des Haager Programms. Lassen Sie mich jedoch noch einmal sagen, dass Rom II für solche Regeln, die für den gesamten zivil- und handelsrechtlichen Bereich gelten sollten, nicht der geeignete Rahmen ist. Ich kann Ihnen generell zusagen, dass ich die Maßnahmen, die die Anwendung ausländischen Rechts erleichtern, ausführlich prüfen lassen werde. Gleiches gilt für die Richtlinie zum Herkunftslandprinzip. Die Dienstleistungsrichtlinie sieht bereits die Anwendung der Instrumente Rom II und Rom I vor, und daher scheint mir die im Änderungsantrag 24 vorgeschlagene Bestimmung unnötig, und zwar nicht weil eine Klärung dieses Grundsatzes nicht nötig wäre, sondern weil es bereits eine Garantie gibt.

 
  
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  Rainer Wieland, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Mein Dank geht auch an Frau Kollegin Wallis, die wesentliche Dinge bereits angesprochen hat.

Wir haben diese Woche viel über das Europa der Bürger gehört. Wenn man die Überschrift dieses Dossiers liest, ist man geneigt anzunehmen, dass viele Bürger dabei wieder abschalten und sagen, außervertragliches Schuldrecht sei schwierig. Aber es ist der europäische Klassiker. Es ist das, worüber die Mehrzahl der europäischen Autofahrer schon einmal nachgedacht hat: Ich komme aus dem Land A, bin im Land B unterwegs und treffe bei einem Unfall auf einen Fahrer aus dem Land C, der vielleicht noch einen Beifahrer aus einem Land D dabei hat. Das ist der Regelfall, und wir sind dabei, mit diesem Dossier weiter am Europa der Bürger zu arbeiten. Die Notwendigkeit, solche Dinge zu regeln, entwickelt sich mit noch größerer Dringlichkeit, je mehr die Mobilität zunimmt und die Bedeutung von Grenzen abnimmt. Hier kann noch manches verbessert werden. Es geht also um das Europa der Bürger.

Es wurden heute schon andere Rechtsfelder angesprochen, die sicherlich weniger häufig vorkommen als die Verkehrsunfälle, nämlich deliktische Haftung, unlauterer Wettbewerb sowie die komplizierten Bereiche der Umwelt.

Meine Fraktion wird dafür eintreten, dass wir für diese dritte Lesung, für dieses Vermittlungsverfahren die Spielräume des Parlaments so offen wie möglich halten. Wir glauben, dass es noch viel Raum gibt, die Vorschriften sachgerechter zu formulieren. Ich will auch ausdrücklich bekräftigen, was Frau Wallis bereits gesagt hat: Es ist neue Realität, dass das Parlament hier mitzuentscheiden hat. Es wird auch neue Realität sein, dass wir, wenn das Ergebnis der dritten Lesung feststeht, sehr genau auf die Dinge achten, die hier im Hause in der zweiten Lesung vielleicht keine rechtliche, aber eine politische Mehrheit hatten, und prüfen, ob diesen Anliegen des Parlaments vielleicht doch noch Rechnung getragen werden kann. Wir dürfen gespannt sein, was bei der dritten Lesung herauskommt. Wir werden dafür eintreten, dass die Spielräume für ein Europa der Bürger offen bleiben.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Wir behandeln einen ziemlich komplizierten Text, der Gegenstand einer Reihe von Änderungsanträgen im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments war und zu dem der Ausschuss unsere Position in Bezug auf den Standpunkt des Rates erarbeitet.

Die Berichterstatterin hat meines Erachtens eine gute Arbeit geleistet, aber die Positionen im Rechtsausschuss wurden von einer Gruppe angenommen, die zwar eine Mehrheit im Ausschuss aber nicht im Plenum hat, weshalb die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ihr Nichteinverständnis mit verschiedenen Änderungsanträgen zum Ausdruck bringt, die vom Rechtsausschuss angenommen wurden.

Ich meine vor allem die Streichung des Verweises auf „besondere Bestimmungen“, zum Beispiel jene in Bezug auf das Fernsehen ohne Grenzen, den elektronischen Geschäftsverkehr und andere Dinge. Ich denke da auch an das Problem der Umweltschäden. Umweltschäden sind derzeit eine so bedeutsame Angelegenheit, dass wir unmöglich eine gesetzliche Regelung haben können, die diesen besonderen Aspekt nicht berücksichtigt.

Es gibt einen weiteren Aspekt: den unlauteren Wettbewerb. Er verdient ebenfalls eine detaillierte Regelung. Eine Erklärung allgemeiner Art ist nicht ausreichend, da er viele Aspekte des Binnenmarkts betrifft.

Kurz gesagt, wir stimmen mit den meisten Änderungsanträgen der Berichterstatterin überein, sind aber mit verschiedenen, im Rechtsausschuss angenommenen Änderungsanträgen nicht einverstanden, die eine, ich würde sagen, situationsbedingte Mehrheit widerspiegeln, die es wahrscheinlich in diesem Parlament nicht geben wird. Jedenfalls habe ich den Eindruck, dass wir dieses Thema in Abhängigkeit vom Ergebnis der hier durchgeführten Abstimmung ausführlich in der Vermittlung prüfen müssen.

Angesichts der Tatsache, dass verschiedene Fraktionen unterschiedliche Änderungsanträge zu mehreren im Rechtsausschuss angenommenen Abänderungen eingebracht haben, lässt sich, solange uns nicht die Ergebnisse der morgigen Abstimmung vorliegen, schwer voraussagen, wie der endgültige Text des Parlaments aussehen wird.

 
  
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  Toomas Savi, im Namen der ALDE-Fraktion. (ET) Herr Präsident, Frau Wallis, Herr Kommissar!

Während der Gesetzentwurf in Arbeit war, planten meine Mitstreiter und ich die Einreichung eines Änderungsantrags zum Bericht Rom II. Leider war ihm kein Erfolg beschieden. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen jetzt den Inhalt des Antrags vorstellen.

Gemäß der allgemeinen Vorschrift der Verordnung ist im Fall außervertraglicher Schuldverhältnisse das Gesetz des Landes, in dem der Schaden entsteht, anzuwenden. Artikel 9 enthält jedoch eine Ausnahmeregelung und erfordert die automatische Anwendung der Gesetze des Landes, in dem der Arbeitskampf stattfindet. Ich würde die Streichung des Artikels 9 aus dem Gesetzentwurf empfehlen.

Die Ausnahmeregelung in Artikel 9 berücksichtigt nicht alle Parteien des Beschäftigungsverhältnisses gleichermaßen und kann kleine und mittlere Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland anbieten, in eine sehr ungünstige Situation bringen.

Wegen möglicher Arbeitskämpfe können Unternehmen nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und sind gezwungen, ihre Angestellten wieder abzugeben, den entstandenen Schaden zu begleichen und eine Vertragsstrafe zu zahlen, sodass die erwarteten Einnahmen ausbleiben. Somit entsteht der durch den Arbeitskampf erwachsene Schaden in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, und nicht in dem Land, in dem der Arbeitskampf stattfindet.

Meiner Ansicht nach hätte vor Aufnahme des Artikels 9 eine Analyse der Auswirkungen seiner Aufnahme in die Gemeinschaftsgesetzgebung vorgenommen werden müssen.

 
  
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  Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem abstrakten Titel „Rom II“ verbergen sich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger sehr direkt und sehr massiv betreffen. Deswegen war die Auseinandersetzung im Ausschuss zu den unterschiedlichen Themen auch sehr intensiv. Ich greife drei davon heraus.

Die erste ist die Frage des Umweltschutzes, wenn es um grenzüberschreitende Schäden geht. Im Umweltschutz zeigt sich generell die fatale Tendenz, dass man Probleme des Nachbarn, auch wenn man sie selber verursacht hat, oft durch rücksichtsloses Handeln zu ignorieren sucht. Wir müssen leider feststellen, dass es immer wieder geschieht, dass man sich darum nicht kümmert und dass gerade emittierende Anlagen sehr nahe an Grenzen gebaut werden. Wir haben versucht, eine Regel zu finden, dass Opfer dieser Umweltprobleme maximalen Schutz genießen und Umweltdumping, wie auch der Herr Kommissar erwähnt hat, nicht stattfinden kann.

Leider haben sich die Europäische Volkspartei und die Liberalen entschlossen, dem nicht zuzustimmen und damit einem Rückschritt den Weg geebnet, den ich für fatal halte. Ich hoffe hier auf Rat und Kommission, dass wir auf einen besseren Weg kommen.

In der Frage des Schutzes vor Verleumdung in der Presse ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu finden, der – wie ich finde – die Pressefreiheit schützt und unterstützt. Diesen Grundwert der Europäischen Union müssen wir achten und in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Ihn zu schützen gelingt am besten, wenn man in dem betreffenden Land, in dem die Zeitung oder das Medium angesiedelt ist, auch die Rechtsfolgen zur Diskussion stellen kann.

Die Frage der Verkehrsunfälle –das halte ich für besonders wichtig – ist etwas, was jeden Menschen potenziell berührt. Wir haben hier einen Kompromiss gefunden, und ich hoffe, dass er in der Verhandlung mit den anderen Gremien zum Durchbruch kommt.

Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass wir auf ihre Alltagsbedürfnisse Rücksicht nehmen und die Interessen der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Das erwarten die Menschen in Europa von uns!

 
  
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  Barbara Kudrycka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin danken, die große Anstrengungen unternommen hat, damit die Änderungsanträge des Parlaments nach der ersten Lesung in diesem schwierigen und technischen Bericht ihren bestmöglichen Niederschlag finden. Das ist vor allem in Bezug auf den Artikel über die Verleumdung überaus wichtig, dem das besondere Interesse des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gilt.

Ich habe Verständnis für die politischen Probleme, die es außerordentlich schwierig machen, zu dem Artikel über die Verleumdung im Rat Einigung zu erzielen. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass das Parlament in der ersten Lesung zu diesem Punkt einen sehr deutlichen Standpunkt vertreten hat. Die in der ersten Lesung vorgeschlagene Lösung war meiner Ansicht nach der gelungenste Versuch, hinsichtlich der Interessen der Geschädigten und der Verleger zu einem Kompromiss zu gelangen. In dem geänderten Vorschlag der Kommission und in dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates wird der Gedanke, in diese Verordnung Bestimmungen über das im Verleumdungsfalle anzuwendende Recht aufzunehmen, abgelehnt. Wie jedoch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in seiner Stellungnahme aus erster Lesung feststellt, sollte dieser Punkt seiner Auffassung nach nicht ausgeklammert werden. Der Standpunkt, den das Parlament in der ersten Lesung angenommen hat, ist vernünftig und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Noch einige kurze Bemerkungen zu den übrigen Punkten: Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass den Regeln des Kollisionsrechts oftmals eine eigene Logik innewohnt, und ihre Verknüpfung mit den Rechtsvorschriften für den gemeinsamen Markt kann wegen fehlender Kohärenz zu Problemen führen. Klammert man jedoch die den unlauteren Wettbewerb und den Umweltschutz betreffenden Punkte aus, was dazu führt, dass für diese Bereiche besondere Bestimmungen gelten, so wird das europäische Privatrecht dadurch tatsächlich unnötig verkompliziert, und die allgemeinen Bemühungen um eine Deregulierung und Vereinfachung unserer Gesetzgebung werden untergraben.

Abschließend möchte ich feststellen, dass unsere Gemeinschaft nun die Chance hat, das Fundament für ein gemeinsames Zivilrecht zu legen. Die Arbeit an den Verordnungen zu Rom I und Rom III dauert an. Im Falle von Rom II wird sie hoffentlich bald abgeschlossen sein. Die Arbeiten an den gemeinsamen Bezugsrahmen gehen ebenfalls voran. Ich hoffe, all das wird dazu beitragen, dass der Binnenmarkt in unserem großen Projekt Europa reibungslos funktioniert.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau Wallis, beglückwünschen und ihr herzlich für ihre Arbeit an diesem für die Zukunft der europäischen Integration so wichtigen Thema danken. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zur Errichtung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für Europa.

Wenn wir den uns heute vorliegenden Entwurf einer Verordnung erörtern, muss unser besonderes Augenmerk der notwendigen Kohärenz zwischen den bereits bestehenden Bestimmungen und den nachfolgenden Verordnungen gelten. Wir müssen sicherstellen, dass letztere nicht zu weiteren Belastungen führen und dadurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Vielmehr sollten sie seine Entwicklung fördern. Herr Medina Ortega hat bereits einige spezifische Punkte angesprochen, die beispielsweise den Umweltschutz und den Wettbewerb betreffen.

Ich möchte feststellen, wie wichtig es ist, dass sowohl die Parteien als auch das Gericht die Fragen des anzuwendenden Rechts sachgerecht erörtern und so Rechtssicherheit gewährleisten. In bestimmten Fällen ist eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften erforderlich. Dazu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Verleumdung, der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte sowie die Schadensberechnung bei Personenschäden.

Wir sollten den Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung unterstützen, wonach die Verordnung auch Sachverhalte abdecken soll, in denen von einer offensichtlich engeren Verbindung mit dem Staat ausgegangen werden kann, in dem der Hauptsitz des Verlags oder des Sendeunternehmens liegt, die beispielsweise Informationen verbreiten, die eine Verunglimpfung der Persönlichkeit darstellen. Das kann durch eine einheitliche Vorschrift erreicht werden, die für alle Veröffentlichungen einschließlich derjenigen im Internet gilt.

Unterstützung verdient auch der Standpunkt, wonach zur Schadensberechnung bei Unfällen mit Personenschäden das nationale Recht des Opfers anzuwenden ist. Damit würde der freie Personenverkehr im Binnenmarkt an Attraktivität gewinnen. Hierdurch wird auch vermieden, dass die Sozialversicherungs- und Unterstützungssysteme des Landes, in dem ein Unfallopfer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in unfairer Weise belastet werden.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Wallis für ihre sachdienliche Arbeit an diesem Dossier und ihre hervorragende Zusammenarbeit als Koordinatorin der ALDE-Fraktion im Rechtsausschuss danken.

Mit der Rom II-Verordnung schafft die EU einen kohärenten Rechtsrahmen für das Verhältnis zwischen Rechtsvorschriften des internationalen Privatrechts und anderen Gemeinschaftsinstrumenten. Mit dieser Verordnung sollte das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und insbesondere des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs eher gefördert als behindert werden. Es hat mich sehr betrübt zu hören, dass die Verhandlungen mit dem Rat bisher erfolglos verliefen, aber ich bin mir da völlig sicher, dass Frau Wallis auch in Zukunft die Punkte unseres Ausschusses und des Parlaments zur Sprache bringen wird.

Ich möchte vor allem zwei Punkte ansprechen. Erstens sollte die Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten einschließlich der Verleumdung vollständig aus dem Geltungsbereich von Rom II ausgenommen werden. In Ermangelung von Bestimmungen zum Schutz der Verlagsunabhängigkeit wäre die Ausnahme die einzig machbare Lösung, mit der die Pressefreiheit nicht untergraben würde. Bedauerlicherweise hat der Rat diesen Änderungsantrag bei der ersten Lesung nicht unterstützt.

Mein zweiter Punkt betrifft eine wichtige grundsätzliche Frage – wie mein vorheriger Punkt auch – vor allem in Bezug auf Artikel 9 des Vorschlags zu Arbeitskampfmaßnahmen und anwendbarem Recht, der für die europäische Schifffahrt spezielle Probleme mit sich bringt. Die schwedische Regierung hat diesen Artikel im Frühjahr 2006 vorgeschlagen und sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-18/02 bezogen. Dabei ging es um Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit und der Rechtswahl, wenn ein Schiff, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt, in einem anderen Mitgliedstaat boykottiert wird.

Schiffe laufen üblicherweise Häfen in verschiedenen Ländern an. Wenn für Arbeitskampfmaßnahmen, die sich gegen bestimmte Praktiken auf Schiffen richten, die Gesetze der verschiedenen während einer Reise angesteuerten Häfen gelten würden, wären ständig andere Bestimmungen anzuwenden, d. h. dass unterschiedliche Bestimmungen die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der gegen ein Schiff gerichteten Arbeitskampfmaßnahmen bilden würden. Das wäre unpraktisch und würde zu großer Unsicherheit führen. Es ist generell so, dass für alle internen Beziehungen auf einem Schiff das Recht des Flaggenstaats gilt. Daher dürfen wir diese Befugnisse nicht den Gewerkschaften übertragen, die diese Bestimmungen mit Sicherheit zur Erpressung unserer Seeleute nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Seefahrt behindern würden.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Verletzungen der Wettbewerbsbestimmungen der Gemeinschaft haben tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten. Die mögliche Anwendung des Kriteriums durch die Justizbehörden, so viele Regelungen zu verwenden, wie es betroffene Länder gibt, kann die Schadenersatzklagen komplizieren, den Rechtsweg erschweren und den Wettbewerb schwächen.

Als Berichterstatter für den Bericht über die private Rechtsdurchsetzung bin ich der Ansicht, dass diese ihre eigene Behandlung verdient, und ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Kommission das Recht vorbehalten hat, nach Abschluss der laufenden Konsultation Vorschläge zu unterbreiten.

Der von mir gemeinsam mit Frau Berger eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Berichterstatterin einverstanden ist – und ich danke ihr dafür –, lenkt die Aufmerksamkeit auf diese Situation und schlägt vor, dem Kläger, der die Klage am Wohnsitz des Beklagten einreicht, die Möglichkeit einzuräumen, die für seinen Anspruch anzuwendende lex fori zu wählen. Das Vermittlungsverfahren wird uns die Möglichkeit geben, das Thema zu vertiefen und über seine angemessene Behandlung zu entscheiden.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss, um 12.00 Uhr, statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE).(EN) In Anbetracht der immer größeren grenzüberschreitenden Freizügigkeit und des freien Waren- und Informationsverkehrs ist es mittlerweile unerlässlich, das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht gemeinsam festzulegen. Es scheint allerdings einen Unterschied zwischen dem Vorschlag der Kommission und der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zu geben.

Das, worum es bei dieser Rechtsvorschrift geht, ist, ob sie im Einklang mit den bestehenden nationalen Gesetzen existieren oder diese ersetzen kann. Nach Ansicht des Ausschusses werden die nationalen Gesetze und die Vorschläge Erstere nicht behindern, sondern sie stärken.

Es muss klar unterschieden werden, und sobald es eine Einigung auf größere Einheitlichkeit gibt, sollte diese Rechtsvorschrift allumfassend sein. Zudem ist es wichtig, auszuschließen, dass das anzuwendende Recht mehrdeutig ausgelegt werden kann.

Offensichtlich besteht eine Lücke zwischen dem Übereinkommen von Rom aus dem Jahr 1980 und der später in Brüssel verabschiedeten Verordnung, und während das sich aus außervertraglichen Schuldverhältnissen ergebende anzuwendende Recht angemessen angegangen wurde, müssen die diesbezüglichen Streitigkeiten noch aus dem Weg geräumt werden.

Die zweite wichtige Unterscheidung betrifft den Inhalt. Anscheinend gibt es unterschiedliche Ansätze, welche außervertraglichen Schuldverhältnisse in diese Rechtsvorschrift aufgenommen werden sollten. Themen wie die Umwelt müssen weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen werden, wohingegen der ursprüngliche Vorschlag mehr Bereiche umfasste.

 
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