Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines portugiesischen Kollegen José Ribeiro e Castro über die legislative Entschließung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des im März 2000 in Cotonou unterzeichneten Abkommens zwischen den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Union im Rahmen der fünfjährigen Revision gestimmt.
Die neue Verfahrensweise für den politischen Dialog, die Stärkung der Parlamente, der Verweis auf den Internationalen Strafgerichtshof, die regionale Zusammenarbeit, der Verweis auf die Millennium-Entwicklungsziele und schließlich die Zusammenarbeit im Kampf gegen Massenvernichtungswaffen verleihen dieser Revision mehr Glanz, als man erwarten durfte. Des Weiteren hat dieser Beschluss auch infolge des Kompromisses des AKP-EU-Ministerrates vom Juni 2006 in Bezug auf eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 26 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2008-2013 positive Auswirkungen auf den Stellenwert der Europäischen Union unter den AKP-Partnerländern.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den wesentlichen Teil des sehr guten Berichts meines deutschen Kollegen Georg Jarzembowski gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung zur Änderung der Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft von 1991 sowie der Richtlinie über die Eisenbahninfrastrukturen von 2001 (3. Eisenbahnpaket) befasst. Es ist unabdingbar geworden, in Fortführung der im Güterverkehr zu Recht getroffenen Maßnahmen mehr Wettbewerb im Personenverkehr einzuführen. Dies ist die notwendige Voraussetzung für einen verbesserten Service zu angemessenen Preisen.
Allerdings habe ich mich, ebenso wie meine politische Gruppe, die UMP (die französische Volksbewegungsunion) gegen ein zu hohes Tempo bei der Liberalisierung des Binnenverkehrs der Mitgliedstaaten ausgesprochen, um es den etablierten Betreibern zu ermöglichen, sich auf den Wettbewerb vorzubereiten. Ich hoffe, dass das Parlament in der Vermittlung einen akzeptablen Kompromiss findet, um diesen Sektor rasch aus der verwalteten Wirtschaft in die soziale Marktwirtschaft zu überführen. Die Weiterentwicklung der Personenverkehrs zu angemessenen Preisen gehört ebenso wie der Güterverkehr zu den wesentlichen Voraussetzungen für das reibungslose Funktionieren, die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit unseres europäischen Binnenmarktes, der sowohl Quelle des Wohlstands als auch eine soziale Notwendigkeit für die Bürger ist.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für den Bericht Jarzembowski über die Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft stimmen. In meiner Heimatregion ist das Eisenbahnnetz unerlässlich für die Kommunikation mit London und dem Rest des Landes, insbesondere in Devon und Cornwall, wo die Straßen eng und verstopft sind, es viele Engpässe gibt und die Flughäfen klein sind und selten angeflogen werden. Doch aufgrund der Küstenerosion und des Anstiegs des Meeresspiegels besteht die Gefahr, dass die Verbindung nach Dawlish, Devon, unterbrochen und der Ort möglicherweise von der Außenwelt abgeschnitten wird.
Ich danke Vizepräsident Barrot für sein Engagement, nach Möglichkeiten der Unterstützung durch die Kommission zu suchen, was, wenn es funktioniert, auf sehr praktische Weise demonstrieren würde, welche Grundsätze hier verankert sind.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Die Bestimmungen des Vertrages zum Verkehr betreffen den internationalen Verkehr, die Bedingungen, unter denen nicht gebietsansässige Transportunternehmen Verkehrsdienste betreiben dürfen, und schließlich die Beförderungsleistungen innerhalb des Binnenmarktes. Warum also sollte sich die Europäische Union mit dem lokalen, regionalen oder auch mit dem innerstaatlichen Verkehr innerhalb eines Landes befassen, wenn die Organisation dieser Strecken den Handelsaustausch im Binnenmarkt gar nicht berührt? Der Bericht Jarzembowski geht mit seinem Versuch einer allumfassenden Liberalisierung zu weit.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Die von Brüssel vertretene ultraliberale Ideologie findet in diesem Bericht zum dritten Eisenbahnpaket einmal mehr ihren Ausdruck.
Es handelt sich hierbei darum, die Liberalisierung des internationalen Personenverkehrs bis 2010 und des innerstaatlichen Personenverkehrs bis 2017 voranzutreiben.
Auch wenn der Zweck die Mittel heiligen kann, so sind die geringen Mittel und Gegenmaßnahmen zu beklagen, die in diesem Dokument vorgesehen sind, um zu verhindern, dass die gegenwärtig durch ihren öffentlichen Status geschützten Unternehmen und Angestellten des Eisenbahnsektors dem ungezügelten Wettbewerb des globalen Schienenverkehrsmarktes ausgesetzt werden.
Die Kommission, der Rat und das Parlament scheinen keine Lehren aus der Privatisierung des britischen Eisenbahnsektors im Jahr 1993 gezogen zu haben, die eine Vervielfachung der Zugunfälle, Verspätungen, den Verfall der Infrastrukturen, die Erhöhung der Fahrtkosten und die Entlassung von Zugpersonal in Größenordnungen von 50 % der Gesamtbeschäftigtenzahl zur Folge hatte. Die Lage ist so, dass in Großbritannien heute viele Menschen für die erneute Verstaatlichung des Eisenbahnsektors eintreten.
Ein solches Europa darf es nicht geben. Europa darf sich nicht auf Kosten von Sicherheit, Beschäftigung und beruflicher Qualifikation entwickeln. Wir lehnen diese antinationale Philosophie ab, die inländische Arbeitsplätze vernichtet und die Auslandspräferenz systematisch begünstigt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind sehr enttäuscht, dass die Mehrheit im Parlament gegen unseren Vorschlag gestimmt hat, eine Richtlinie abzulehnen, die einzig und allein auf die Liberalisierung und Privatisierung der Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr zwischen den einzelnen Ländern der EU abzielt.
Auch wenn einige der bedenklichsten Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten nicht die zur Annahme nötige Mehrheit erreicht haben, beispielsweise der Vorschlag, bereits jetzt das Jahr 2017 als Zeitpunkt für die Liberalisierung der Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr auf nationaler Ebene festzuschreiben, hat die Mehrheit des Parlaments mit den Stimmen der Portugiesischen Sozialistischen Partei, Sozialdemokratischen Partei und Volkspartei wieder einmal dem Prozess der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs auf Ebene der EU ihre Zustimmung gegeben, der bereits sein drittes Gesetzespaket erhält.
Dieser Liberalisierungsprozess reiht sich ein in die neoliberalen Leitlinien der so genannten Lissabonner Strategie und hat letztendlich zum Ziel, diese und andere öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren. Es ist schlimm, dass die portugiesische Regierung in einer Erklärung vom 24. Juli 2006 „ihre Unterstützung für die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs“ bekräftigt hat.
Wir werden weiterhin aktiv für die Erhaltung öffentlicher Eisenbahnverkehrsdienste, eines Schlüsselsektors für die sozioökonomische Entwicklung Portugals, und für die Rechte der Arbeitnehmer und der Menschen eintreten.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Nach der Verabschiedung des zweiten Eisenbahnpaketes zum Güterverkehr schlägt die Kommission nichts Geringeres als die totale Liberalisierung sämtlicher internationaler Personenverkehrsdienste bis 2017 und der nationalen Verkehrsdienste bis 2017 vor.
Diese ultraliberale Beschleunigung erfolgt zu einer Zeit, da sich die Frage stellt, ob die Liberalisierung des französischen Eisenbahngüterverkehrs überhaupt tragfähig ist. Die SNCF hat im Dezember 2006 festgestellt, dass das per Schiene realisierte Güterverkehrsvolumen trotz der auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen, von denen eine Verringerung der Straßentransporte erwartet wurde, dramatisch abgenommen hat.
Welche Auswirkungen wird das dritte Paket haben? Wir steuern geradewegs auf einen vorhersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Fehlschlag zu, vor dem die europäischen Verantwortlichen gewarnt sein müssten, wenn sie sich nur an die katastrophalen Folgen der Liberalisierung der britischen Eisenbahn im Jahr 1993 erinnern würden. Wir dürfen nicht die gleichen Fehler begehen, indem wir unter Missachtung der inländischen Arbeitsplätze einer antinationalen Ideologie den Vorzug geben, und müssen das einheitliche französische Eisenbahnsystem beibehalten.
Die Liberalisierung der Eisenbahn bringt das Risiko mangelnder Sicherheit mit sich. Wir werden zu viele private Betreiber auf demselben Schienennetz haben. Die Sicherheit muss stets den Vorrang vor der reinen Kapitalrendite erhalten. Der Schienenverkehr muss angesichts seiner Bedeutung eine öffentliche Dienstleistung bleiben, die natürlich tragfähig, vor allem aber sicher sein muss.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Absetzung dieses Berichts gestimmt, denn es ist dringend geboten, die Liberalisierung und Deregulierung der öffentlichen Dienstleistungen, vor allem im Personenverkehr, zu stoppen. Darüber hinaus muss die EU die negativen Folgen ihrer Politik und die wachsende Ablehnung der Bürger bedenken, wenn sie es ablehnt, eine öffentliche Bilanz der Lage zu ziehen.
Solange in einer Rahmenrichtlinie für öffentliche Dienstleistungen noch keine Garantien für die Gleichstellung der Regionen und eine zweckdienliche Raumordnung, für Tarifpolitiken zur Gewährleistung der unverzichtbaren Ausgleichsleistungen sowie die künftigen Investitionen für die Modernisierung und die Qualität der Infrastrukturen festgeschrieben sind, kann auch nicht die geringste weitere Öffnung für den Wettbewerb zugelassen werden.
Alles deutet darauf hin, dass die Sicherheit in Europa reduziert und die Schienenverkehrsdienste vor allem dort, wo eine geringe Rentabilität gegeben ist, abnehmen werden, was somit auch den Zielen zur Bekämpfung des Treibhauseffektes zuwiderläuft und die Ungleichheiten noch verstärkt.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Es wäre falsch, wollte Europa seinen Mitgliedstaaten vorschreiben, wie sie ihre nationalen Eisenbahnnetze zu organisieren haben. Es ist zwar erfreulich, dass in Deutschland der Wettbewerb auf der Schiene zu besseren Verkehrsdiensten, niedrigeren Preisen und hervorragenden Sicherheitsstandards geführt hat, aber das muss nicht unbedingt für das Schienennetz in Belgien funktionieren.
In vielen Ländern besteht Anlass zur Unzufriedenheit über die Erbringung der Eisenbahnverkehrsdienste. Deshalb würde ich eine Untersuchung der Vor- und Nachteile des Wettbewerbs auf der Schiene begrüßen. Gute und schlechte Erfahrungen mit Bahnprivatisierungen müssen nebeneinander gestellt werden, um herauszufinden, welche Formen der Liberalisierung funktionieren und welche nicht.
Niemand verlangt heute eine solche Liberalisierung: nicht die Gewerkschaften, nicht die Verbraucherorganisationen, nicht einmal der Verband der europäischen Eisenbahnunternehmen. Ich hätte es vorgezogen, wenn dieser Bericht, wie ursprünglich geplant, zusammen mit dem Bericht von Herrn Meijer behandelt worden wäre, um geeignete Verfahren vereinbaren zu können, die es den Mitgliedstaaten und Regionen ermöglichen, Teile des Netzes im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverträge an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben. Dies hätte bedeutet, dass einem Dienstleister eine Konzession für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden könnte, aber mit dem Zusatz eines klar definierten Katalogs von Anforderungen in Bezug auf die optimale Erbringung von Dienstleistungen, die Sicherheit und den Umweltschutz.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich entschieden, für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates zu stimmen, der im Bericht Jarzembowski befürwortet wird, denn der Gemeinsame Standpunkt bestätigt den Zeitplan für die internationale Liberalisierung des Personenverkehrs bis 2010.
Ich bin entschieden gegen diese Liberalisierung, die entgegen den Behauptungen der glühenden Verfechter des ungezügelten freien Marktes nicht zu einem besseren Service bei geringeren Kosten führen wird. Sie wird vielmehr die öffentlichen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten gefährden, denn die übergroße Mehrheit der nun zu Kunden gewordenen Nutzer wird mit Fahrpreiserhöhungen und mit einer Minderung der Dienstleistungsqualität rechnen müssen. Die ländlichen Gebiete werden einmal mehr die großen Verlierer dieses Prozesses sein.
Darüber hinaus wird die Liberalisierung die Eisenbahnunternehmen der kleinen Mitgliedstaaten gefährden und verhängnisvolle Auswirkungen auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Eisenbahner der gesamten Europäischen Union haben.
Um die öffentlichen Dienstleistungen, die Nutzer und die Beschäftigten des Eisenbahnsektors zu schützen, habe ich daher für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes und gegen die Änderungsanträge zugunsten dieser Liberalisierung gestimmt.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit muss geachtet werden, und es muss die Möglichkeit bestehen, Fahrgäste über nationale Grenzen hinweg zu befördern. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch selbst über die Privatisierung ihres nationalen Eisenbahnverkehrs entscheiden können. Privatisierte Eisenbahnlinien, die nicht in die Eisenbahninfrastruktur des jeweiligen Landes integriert sind, funktionieren oft unzureichend und führen zu höheren Kosten für die Steuerzahler (wie beispielsweise in Großbritannien).
Aus diesem Grund unterstütze ich den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, der weniger weitreichend ist, und bin gegen die Änderungsanträge des Parlaments.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den sehr konstruktiven Bericht meines Kollegen Gilles Savary gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung für den Erlass der Richtlinie über die Zertifizierung von Triebwagenführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Europäischen Gemeinschaft führen, befasst.
Ich teile die Ansicht, dass ein Unterschied zwischen den Regeln für Triebwagenführer und denen für das sonstige Zugpersonal gemacht werden muss. Zudem muss der Prozess der europäischen Zertifizierung von Triebwagenführern rasch eingeführt werden, damit diese Zertifizierung zeitgleich mit dem Aufschwung des Frachtverkehrs wirksam wird, der durch den Wettbewerb im Gefolge der wirtschaftlichen Liberalisierung dieses Sektors stimuliert werden wird. Diese Überlegungen sind eine Gewähr für Qualität und damit für Sicherheit. Ich hoffe, dass der Europäische Rat so klug sein wird, dies in Betracht zu ziehen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich erkenne an, dass es wichtig ist, die Zertifizierung der Berufsgruppen für diesen Sektor – vor allem für die Zugführer – festzulegen, aber dieser Aspekt ist Teil des Prozesses der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs, der von den EU-Organen, vom Rat (den nationalen Regierungen), von der Kommission und von der Mehrheit des Europäischen Parlaments unterstützt wird, Letzteres mit dem größten Eifer und Enthusiasmus.
Obwohl einige positive Vorschläge zu den Rechten der Arbeitnehmer und einige technische Aspekte enthalten sind, darf man deshalb nicht vergessen, dass diese Maßnahmen Teil der anhaltenden Welle von Privatisierungen sind und nicht der Verbesserung des Dienstes.
Darüber hinaus stellt sich jedoch eine Reihe von Fragen. Erstens „importieren“ die großen transnationalen Gesellschaften Menschen für die Arbeit in einem bestimmten Land, und im Namen des „freien Zugangs“ und der „Wettbewerbsfähigkeit“ bringen sie diese Menschen in einen direkten Wettbewerb mit den einheimischen Arbeitnehmern; außerdem erlegen sie Verträge auf, die für die Arbeitnehmer von Nachteil sind und Sozialdumping Vorschub leisten. Zweitens sind die von diesen Arbeitnehmern erworbenen Rechte gefährdet. Drittens bestimmen die Kommission und die Agentur über das zu befolgende Modell und die von den Mitgliedstaaten zu erfüllenden Anforderungen und nicht andersherum, also die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Passagiere brauchen umfassende Rechte, aber in diesem Fall erhalten wir eine zu detaillierte Regulierung auf Gemeinschaftsebene. Der Vorschlag liegt auf einem Niveau, das weit unter dem geltenden schwedischen Entschädigungsrecht liegt. Der Versuch des Parlaments, neben den grenzüberschreitenden Transporten, bei denen es eine vernünftige Begründung für ein Eingreifen der EU gibt, auch rein lokale oder nationale Transporte einzubeziehen, ist eine unnötige Überregulierung. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Vorschriften eine Verschlechterung der Entschädigungsbedingungen in Schweden bedeuten und es somit für die Passagiere schwerer machen, bei Zugverspätungen ein Taxi oder den Bus zu nehmen.
Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe Änderungsantrag 65 unterstützt, weil im Gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht ausreichend zum Ausdruck kommt, dass die Bahnhöfe und Schienenfahrzeuge nach und nach angepasst werden müssen, damit auch Behinderten und Personen eingeschränkter Mobilität Zugang gewährt wird. In Anbetracht der Lebensdauer der bestehenden Infrastruktur und Schienenfahrzeuge ist es absolut unerlässlich, diese nach und nach zu verbessern. Darüber hinaus gibt es viele potenzielle Fahrgäste, die den Eisenbahnverkehr nutzen könnten, wenn er für sie zugänglich wäre.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht sollte im Zusammenhang mit den Zielen der EU-Politik für den Eisenbahnsektor analysiert werden, zu der die Kommission in den letzten Jahren bereits drei Gesetzespakete vorgelegt hat. Der Zweck dieses Berichts besteht einzig und allein darin, den technischen und ordnungspolitischen Rahmen für die stufenweise Durchführung der völligen Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs zu vervollständigen, was im Grunde bedeutet, diesen Sektor großen privaten Beteiligungen zu überlassen, und zwar auf Kosten einer Auflösung der nationalen strategischen öffentlichen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang sollte man die vorgeschlagene Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sehen. Der Bericht zielt unter anderem darauf ab, den Anwendungsbereich der Richtlinie auszuweiten, um Inlandsreisende ebenso wie grenzüberschreitend Reisende einzubeziehen, die an Fahrgäste weiterzugebenden Informationen und die bei Verspätungen, Unfällen oder Todesfällen an sie zu leistenden Entschädigungen festzulegen und sicherzustellen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität die Eisenbahn nutzen können.
Kurzum, die derzeitige Festlegung der Rechte der Fahrgäste erfolgt im Zuge eines Prozesses, der das Grundrecht der Fahrgäste auf einen hochwertigen öffentlichen Verkehr gefährdet.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil der Schienenpersonenverkehr in der gesamten EU immer mehr zunimmt. Während großenteils mithilfe des TEN-Prozesses eine definitiv nachhaltigere Verkehrsstruktur geschaffen wird, müssen den Schienenverkehrsbetreibern darüber hinaus einfache Regelungen und Pflichten vorgeschrieben werden. Vor allem die Rechte der Fahrgäste „verschwinden“ oft, wenn diskutiert wird, wie der Eisenbahnbetrieb vorteilhafter gestaltet werden kann. Zudem steht den Fahrgästen aufgrund des Problems der monopolistischen Kontrolle bestimmter Strecken wie des Ärmelkanaltunnels lediglich ein Betreiber zur Verfügung. In Anbetracht dessen, dass die Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr mehr Rechte bekommen, beunruhigt es mich, dass die aktuellen Praktiken bestimmter Unternehmen/Betreiber noch immer einen größeren Einsatz der Regulierungsbehörden erfordern, damit konsequent und gerecht vorgegangen wird.
Evangelia Tzampazi (PSE), schriftlich. (EN) Was die Empfehlung für die zweite Lesung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Bericht Sterckx) betrifft, erkläre ich, dass die Mitglieder der griechischen PSE-Delegation (Arnaoutakis Stavros, Beglitis Panagiotis, Matsouka Maria, Lambrinidis Stavros und Tzampazi Evangelia) sich bei der Abstimmung über die Änderungsanträge 59 und 69 der Stimme enthalten haben. In diesen Änderungsanträgen heißt es: „Alle Züge, einschließlich grenzüberschreitende und Hochgeschwindigkeitszüge, sollen den Fahrgästen in einem dafür vorgesehenen Mehrzweckraum die Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern und Sportgeräten, gegebenenfalls gegen Bezahlung, ermöglichen.“
Wir sind zwar mit der Umsetzung dieses Punktes hinsichtlich der übrigen Hilfsmittel einverstanden – aber was die Rollstühle betrifft, sollte bedacht werden, dass sie für Menschen mit Behinderung nicht nur ein Hilfsmittel, sondern Teil des Körpers sind. Daher sollte für ihre Beförderung kein zusätzliches Entgelt entrichtet werden müssen.
Aus diesem Grund haben wir uns bei der Abstimmung über die Änderungsanträge 59 und 69 der Stimme enthalten und unterstützen somit das Recht von Menschen mit Behinderungen, ohne zusätzliche Kosten reisen zu dürfen.
Gilles Savary (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich freue mich, dass das Europäische Parlament die außerordentliche Klugheit besessen hat, die Liberalisierung des Eisenbahnsystems und der einzelstaatlichen Eisenbahnsysteme abzulehnen.
Ich persönlich befürworte nachdrücklich die Öffnung der Netze und bin ein großer Verfechter eines europaweiten Eisenbahnnetzes ohne Grenzen, was tatsächlich das Ende der einzelstaatlichen Monopole bedeuten würde. Allerdings bin ich der Ansicht, dass die Art und Weise der Liberalisierung, die uns von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird und die sich auf Grabenkämpfe um Fristen und Daten beschränkt, nicht zu akzeptieren ist und unausweichlich dazu führen wird, dass in der Eisenbahnwirtschaft einige wenige Großunternehmen vorherrschen werden, was mit dem Verschwinden zahlreicher nationaler Gesellschaften, mit einem erbitterten Kampf um die rentabelsten Marktsegmente, d. h. die Hochgeschwindigkeitsstrecken, und vermutlich mit enormen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der auf die Stadt- und Landesplanung bezüglichen Haushaltslinien einhergehen wird.
Zur Eisenbahnversorgung gehören auch Regional- und Fernverkehrszüge, die häufig defizitär sind und heute über die großen internationalen Strecken finanziert werden. Daher bin ich äußerst beunruhigt, dass dieser Aspekt nicht wirklich berücksichtigt worden ist. Wie sollen die sehr nützlichen kleinen Eisenbahnstrecken finanziert werden, wenn die Finanzierung und die Margen der Eisenbahngesellschaften durch die Öffnung für den internationalen Wettbewerb reduziert werden? Dies ist eine Frage, der wir uns stellen müssen. Wir haben Zeit bis 2010, und ich persönlich wünsche mir, dass die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen und der Haushaltslinien für Stadt- und Landesplanung demnächst auf der Tagesordnung unseres Parlaments stehen.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Während weiter gekürzt wird und im Ergebnis sowohl bei den regionalen Schienenverkehrsdiensten als auch den internationalen Eisenbahnverbindungen weiter abgebaut wird, kommen jetzt aus dem gesamten politischen Spektrum Forderungen, dass mehr Fahrgäste und mehr Fracht auf der Schiene befördert werden sollen, indem man sich der gleichen Methoden bedient wie im Straßengüterverkehr und bei den Billigfliegern. Durch eine Trennung von Fahrwegbetrieb und Eisenbahnverkehrsdienst hofft man, dass Privatunternehmen die Preise senken und durch ihre kundenfreundliche Perspektive mehr Kunden anziehen. Ich glaube nicht, dass dieses Konzept zu dem gewünschten Ergebnis führen wird. Alles wird sich darauf richten, Kosten zu senken, indem Strecken stillgelegt, Leistungen abgebaut, Preise erhöht und die zahlreichen unrentablen Kunden ferngehalten werden.
Die Berichte Savary und Sterckx bieten keinen ausreichenden Ausgleich zu den Liberalisierungsplänen von Herrn Jarzembowski. Der Bericht Savary ist insofern äußerst wichtig, als darin festgestellt wird, dass die technischen Probleme bei grenzüberschreitenden Zügen, wie sie seit der Elektrifizierung bestehen, reduziert werden sollten. Im Bericht Sterckx wird die Gelegenheit versäumt, die Eisenbahnunternehmen zu zwingen, grenzüberschreitende Dienste zugänglicher zu gestalten und fortzuführen. In seiner jetzigen Fassung bedeutet der Bericht lediglich für Personen mit Behinderungen einen Gewinn.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den konstruktiven Bericht meiner Kollegin Diana Wallis aus dem Vereinigten Königreich gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht befasst.
Während das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht in der Regel das Recht des Landes ist, in dem der Schaden eingetreten ist, wird es dieser Bericht, wenn er denn umgesetzt wird, ermöglichen, beispielsweise im Falle von Personenschäden durch einen Verkehrsunfall das Recht des Landes des Unfallopfers anzuwenden. Angesichts der Komplexität der Situationen wird es dadurch möglich, die Personen in die Lage zu versetzen, in der sie vor dem Unfall befanden. Für die Regulierung von Schäden infolge von Verleumdungen durch die Medien muss noch ein Kompromiss gefunden werden, da das Parlament anstrebt, dass das Recht des Landes angewandt wird, auf das das veröffentlichte oder gesendete Material vorrangig gerichtet ist, oder, wenn dies nicht ohne Weiteres festzustellen ist, des Landes, in dem die verlegerische Kontrolle ausgeübt wird. Die Ausarbeitung des Kompromisses wird nicht einfach sein.
Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Der Bericht Wallis, A6-481/06, enthält Vorschläge bezüglich der Rechtswahl bei außervertraglichen Schuldverhältnissen, die aus den Verletzungen von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten entstanden sind. Diese sehen vor, dass das Recht des Staates gilt, in dem der Schaden eingetreten ist. Wir stimmen gegen diese Vorschläge, da sie die schwedische Gesetzgebung zur Freiheit der Meinungsäußerung und zur Pressefreiheit einschränken würden. So könnte beispielsweise eine schwedische Zeitung in anderen Ländern aufgrund von Gesetzen zensiert werden, die nicht im Herausgabeland der Zeitung gelten.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Diese als Rom II bezeichnete Verordnung hat das Verdienst, die Bearbeitung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten erleichtern zu wollen, indem die Anwendung der allgemeinen Regel, nach der das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht das Recht des Staates ist, in dem der Schaden eingetreten ist, auf zahlreiche Situationen ausgedehnt wird.
Wir befürworten zwar die Harmonisierung von Regeln zum Kollisionsrecht, denn nur diese kann eine Verstärkung der Rechtssicherheit gewährleisten. Allerdings müssen diese Regeln auch klar und präzise gefasst sein, was jedoch bei weitem nicht immer der Fall ist.
Bei der spezifischen Frage von Verkehrsunfällen, aber auch bei der Frage von Verleumdungen oder der Verletzung der Privatsphäre durch ein audiovisuelles oder gedrucktes Medium sind die vorgeschlagenen Regeln auf den Schutz des Geschädigten gerichtet und ermöglichen ihm insbesondere eine einfachere Entschädigung.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung müssen zwar gewährleistet werden, doch dürfen die Regeln die Rechte der betroffenen Personen nicht unnötig beeinträchtigen.
Dieser Bericht sieht Garantien für die Anwendung von Standardregeln im Kollisionsrecht vor, und wir werden für ihn stimmen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Der heute vom Europäischen Parlament angenommene Rom II-Bericht enthält zwei Formulierungen, die gegen das schwedische Gesetz über Pressefreiheit verstoßen. Leider konnte man nicht gegen die Änderungsanträge stimmen, die die betreffenden Formulierungen enthielten, da sie Teil eines größeren Abstimmungsblocks waren. Ich habe für den Bericht gestimmt, möchte aber meine Vorbehalte gegen Änderungsanträge 9 und 19, Ziffer 7a, zu Protokoll geben.
Todesstrafe für medizinisches Personal in Libyen: B6-0024/2007
Димитър Стоянов (ITS). – Аз гласувах „за“ това предложение, но пред себе си имам един текст, който е изпълнен с тежък изказ. В него няма нищо, което реално да се казва. Тази резолюция трябваше да бъде приета преди осъждането на българските медицински сестри на смърт, а не сега постфактум. И защо, когато бяха осъдени, висшите представители на Съюза се правеха, че са паднали от небето и че за осем години те не са разбрали, че има такова нещо. Или може би им беше по-лесно да си затварят очите, защото европейските държави въртят една много хубава търговия с Либия.
Искам да Ви кажа, уважаеми колеги, че ние сме изправени съвсем очевидно пред един тежък диктаторски режим. И с такъв режим единственият начин, по който може да се справяш, е с решителност, твърдост и непоколебимост. Затова аз настоявам, всички европейски държави да прекратят незабавно търговските си отношения с Либия, което ще бъде оказване на истински натиск върху тази тоталитарна държава.
В заключение, бих искал да кажа, че ако това не стане, това ще означава, че в Европа се е открил нов вид програма – „петрол срещу човешки животи“.
Jim Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, um diejenigen zu unterstützen, die Opfer dieses Unrechts der unmenschlichen libyschen Behörden sind. Ich distanziere mich jedoch von der im Entschließungsantrag enthaltenen Forderung, die Todesstrafe generell zu verbieten. Meines Erachtens kann die Todesstrafe dort angemessen und notwendig sein, wo es durchweg verlässliche und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren gibt, in deren Rahmen auf eine Vielzahl an Berufungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Das ist in Libyen natürlich nicht der Fall.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung der Fraktionen gestimmt, die das Urteil des libyschen Strafgerichtshofes verurteilen, mit dem fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt der vorsätzlichen Infizierung von annähernd fünfhundert Kindern mit dem Aids-Virus für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Diese Entschließung bietet die Gelegenheit, erneut meine radikale Ablehnung der Todesstrafe zum Ausdruck zu bringen, deren Abschaffung zu einer verstärkten Achtung der Menschenwürde und zur Durchsetzung der Menschenrechte beiträgt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese Entschließung gestimmt, weil wir gegen die Todesstrafe und demzufolge gegen die Entscheidung des libyschen Gerichts, fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt zum Tod durch Erschießen zu verurteilen, und gegen die Bestätigung dieser Urteile am 19. Dezember 2006 sind.
Außerdem möchten wir unsere große Sorge über den Rechtsfall, auf dessen Grundlage die Angeklagten verurteilt wurden, und die Behandlung, die diesen während der Haft widerfahren ist, äußern.
Wir bekräftigen unsere Ablehnung der Todesstrafe und möchten darauf hinweisen, dass die Abschaffung der Todesstrafe der Menschenwürde dienen und die schrittweise Entwicklung der Menschenrechte fördern würde. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Todesstrafe weltweit.
Wir schließen uns auch der Forderung an die zuständigen libyschen Behörden an, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Todesurteile zu überprüfen und aufzuheben und den Weg freizumachen, damit der Fall rasch auf humanitäre Weise gelöst werden kann.
Joseph Muscat (PSE), schriftlich. (MT) Meine Zustimmung zu dieser Entschließung spiegelt im Wesentlichen meine ablehnende Haltung zur Todesstrafe wider, wie immer die Umstände auch sein mögen.
Ich meine, man darf die langjährigen Bemühungen vieler Länder, auch Maltas, Libyen näher an die internationale Gemeinschaft heranzuführen, nicht einfach zunichte machen. Dieser Fall zeigt, dass mehr und nicht weniger Dialog zwischen den beiden Seiten nötig ist.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Gerichtsverfahren, das zum Todesurteil für fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt führte, beweist, dass es einige Länder gibt, die keine Skrupel haben, ausländische Staatsbürger als Geiseln zu nehmen.
Wie man es auch betrachtet, geht aus den Beweisen eindeutig hervor, dass die in diesem Verfahren zum Tode Verurteilten die Straftaten, derer sie beschuldigt werden, nicht begangen haben. Die Prozesse gingen dennoch weiter. Das lässt sich nur damit erklären, dass diese ausländischen Staatsbürger für innenpolitische – oder vielleicht außenpolitische – Zwecke benutzt werden.
Solche Vorfälle sind nicht überraschend in einem Land, das weit davon entfernt ist, eine Demokratie oder zumindest ein Staat mit einem Mindestmaß an Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu sein. Schlimmer noch, seit dem 1. Januar sind fünf der Verurteilten Bürger der Europäischen Union, was bedeutet, das wir unser Engagement zur Förderung von Gerechtigkeit und Achtung der allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze diesem Fall widmen müssen.
Libyen ist heute dasselbe Land, das es immer war, auch wenn es aus praktisch-politischen Gründen sein Auftreten ändern musste, und es muss begreifen, dass wir nicht hinnehmen, dass diese Menschen als Geiseln für die libysche Politik benutzt werden.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die libysche Todesstrafe gegen die bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt ist entsetzlich und macht die Tragödie ihrer bereits acht Jahre währenden unrechtmäßigen Haft noch schlimmer. Wir gehören zu denjenigen, die sich an vorderster Front für ihre Freilassung einsetzen.
Bedauerlicherweise – und gegen meinen Rat – haben die Grünen und die Kommunisten darauf bestanden, eine Ziffer in den Entschließungsantrag aufzunehmen, bei der es um die umfassendere Frage der grundsätzlichen Ablehnung der Todesstrafe geht. Obwohl viele von uns gegen diese Ziffer gestimmt haben, bleibt sie Bestandteil eines Textes, den wir ansonsten deutlich befürwortet haben. Viele Konservative – mich selbst eingeschlossen – lehnen die Todesstrafe nicht grundsätzlich ab. Im Gegenteil, wir würden es begrüßen, wenn sie unter sehr speziellen und streng kontrollierten Umständen wieder eingeführt werden würde. Daher möchten wir ganz klar zum Ausdruck bringen, dass unsere Unterstützung dieses hervorragenden Entschließungsantrags in keiner Weise unser Einverständnis mit Ziffer 2 bedeutet.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich möchte meinem Kollegen Romeva i Rueda zu diesem Jahresbericht gratulieren. Vor mehr als zehn Jahren war ich im damaligen Unterausschuss Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für den ersten Bericht zu diesem Thema verantwortlich.
Ein Thema war damals die Tatsache, dass kein einheitlicher europäischer Waffenmarkt geschaffen werden konnte, woraufhin eine Situation entstand, in der die voneinander getrennten nationalen Märkte exportieren mussten. Das bedeutete, dass die europäischen Waffen in sehr zweifelhafte Hände gelangten, und wie wir alle vor sehr kurzer Zeit miterleben mussten, befinden sich unsere eigenen Waffen nun im Irak in Feindeshand.
Ein anderes Thema war damals die fehlende Rechtsgrundlage für unseren Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, und zwar zum Teil deshalb, weil bestimmte Mitgliedstaaten nicht wollten, dass ihre Waffenverkäufer auf den weltweiten Waffenmärkten behindert würden.
Herrn Romeva i Ruedas Bericht zeigt, dass wir heute immer noch dieselben Probleme haben. Je länger wir die Lösung dieses Problems hinauszögern, desto mehr Elend bringt der freie Waffenmarkt mit sich und desto mehr kostet es uns, was Effizienz, Flüchtlinge und Asylbewerber angeht, die vor den unnatürlichen Katastrophen fliehen, für die letzten Endes wir verantwortlich sind.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Initiativbericht über den siebenten und achten Jahresbericht des Rates zum Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren wurde soeben mit einer breiten Mehrheit verabschiedet. Ich beglückwünsche den Berichterstatter zur Qualität seiner Arbeit und zu dem zu diesem Text erzielten Konsens.
Dieser Bericht verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, den Verhaltenskodex als Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, um dessen Rechtswirkungen auf die Kontrolle von Waffenausfuhren zu verstärken und die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu harmonisieren.
Gleichzeitig fordert er die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Verabschiedung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel unter der Schirmherrschaft der Organisation der Vereinten Nationen zu unterstützen, was ich für sachdienlich halte.
Zudem enthält er einige notwendige Präzisierungen zum Inhalt und zur Tragweite des Verhaltenskodexes und schlägt zu Recht vor, dass die Einhaltung der Menschenrechte als allgemeines Kriterium für den Export von Waffen herangezogen wird.
Die Europäische Union muss heute mehr denn je ihr Möglichstes tun, um als verantwortungsvoller globaler Akteur in Erscheinung zu treten, der wegen seiner Bemühungen im Kampf gegen die Verbreitung von Waffen als Quelle für Konflikte und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen geschätzt wird.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich begrüße insbesondere den Wunsch des Parlaments, dass die EU sich für einen Internationalen Vertrag über den Waffenhandel einsetzen soll. Wir geben zu, dass Ausgaben für Waffen von der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele abweichen. Kein Unternehmen in irgendeinem Land sollte von dem Elend und den Menschenrechtsverletzungen profitieren, die beispielsweise in Darfur stattfinden. Länder, die die Sprache der Diplomatie sprechen, sollten nicht vom Schüren von Konflikten profitieren. Wie es im Bericht heißt, müssen wir bessere Möglichkeiten finden, um sicherzustellen, dass die Endnutzung unserer Lizenzsysteme angestrebt wird und die Waffen nicht an Regimes oder Oppositionsbewegungen umgeleitet werden, die die Bevölkerung unmenschlich behandeln.
Ich begrüße auch den Bezug auf Ausfuhrkreditbürgschaften, wünsche mir jedoch, dass der Bericht noch weiter gegangen wäre. Die Mitgliedstaaten sollten keine Waffenverkäufe tätigen. Dies stellt zumindest eine Wettbewerbsverzerrung dar und kann zu Korruption führen. Schlimmstenfalls erhöht es die Schuldenrückzahlungen, wie es kürzlich in Tansania der Fall war, und erschwert es armen Ländern, in Gesundheit, Bildung und wirklich nachhaltige Entwicklung zu investieren.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Überwachung von Waffenausfuhren sollte durch jeden einzelnen Mitgliedstaat mittels nationaler Gesetzgebung sowie durch Zusammenarbeit im Rahmen der UNO erfolgen. Ich wende mich entschieden gegen Pläne zur möglichen Schaffung einer Agentur für Waffenexportkontrolle. Im Bericht geht es um die Festlegung eines rechtlich verbindlichen Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren im Rahmen der EU. Es wird vorgeschlagen, ein neues EU-Organ zur Kontrolle der Ausfuhren der Mitgliedstaaten einzurichten. Unabhängig von der prinzipiellen Sichtweise auf diese Sache kann man sich die Frage stellen, ob dies überhaupt zu der angestrebten restriktiveren Politik führen würde. Gleichzeitig strebt die Europäische Verteidigungsagentur eine weitere Koordinierung und Liberalisierung der Exportpolitik der Mitgliedstaaten an. Meiner Ansicht nach ist die UNO angesichts ihrer Erfahrungen, Kenntnisse und globalen Reichweite am besten geeignet, die weltweite Abrüstungsarbeit voranzutreiben und dafür Sorge zu tragen, dass der bestmögliche Verhaltenskodex eingehalten wird.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Verteidigungsindustrie ist nicht definitionsgemäß das schmutzigste oder korrupteste Unternehmen, aber ihre tagtäglichen Aktivitäten hätten dieses Potenzial.
Aus diesem Grund muss meiner Meinung nach das Verhalten öffentlicher und privater Akteure einer sorgfältigen Kontrolle unterworfen sein, damit der Druck (gesetzlicher oder anderer Art) eine gewisse Wirkung zeigen kann.
Ich plädiere seit langem dafür, diesem Verhaltenskodex einen verbindlichen Charakter zu verleihen.
Ich komme nun zu China. Alle Jahre wieder führen wir diese Aussprache. China bietet keinerlei Garantien – ganz im Gegenteil sogar –, dass es sich bei der Verwendung von Rüstungsmaterial an unsere Forderungen halten wird. Dieses Argument an sich würde schon genügen. Zudem sollten wir versuchen, diesen zunehmend wichtigen Akteur auf der Weltbühne als Partner für eine friedlichere Welt mit weniger Gewalt zu gewinnen. Das gelingt nicht, wenn wir im Namen der Wirtschaft immer wieder nachgeben. In manchen Fällen kann das der richtige Weg sein, aber nicht in diesem.
Zu guter Letzt bedauere ich, dass im Bericht eigentlich ganz unterschiedlich gelagerte Probleme in einen Topf geworfen werden, indem man China, Kolumbien, Äthiopien, Eritrea, Indonesien, Nepal und Israel über einen Kamm schert.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Obwohl ein Großteil des Berichts Romeva inhaltlich unstrittig ist, wird auf einem rechtsverbindlichen Verhaltenskodex für europäische Waffenausfuhren bestanden und unvermeidlich versucht, die Befugnisse der EU zu erweitern. Wir sollten uns stattdessen dafür einsetzen, dass ein internationaler Vertrag zustande kommt, der hauptsächlich auf die Länder ausgerichtet ist, die Terroristen und Aufrührer immer noch unterstützen und der Aufmerksamkeit derjenigen, die den westlichen Demokratien stets so kritisch gegenüberstehen, anscheinend entgehen. Daher haben wir uns bei diesem Entschließungsantrag der Stimme enthalten.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. Die Konservativen sind der Auffassung, dass es sich bei der Straßenverkehrssicherheit um ein sehr wichtiges Thema handelt, können diesen Bericht jedoch nicht unterstützen, weil in ihm EU-weite Maßnahmen gefordert werden, die statt durch Zusammenarbeit zwischen den Regierungen bei einer begrenzten Anzahl grenzüberschreitender Angelegenheiten durch Harmonisierungsprozesse erfolgen sollen. Hier spielen geografische Gesichtspunkte, Tradition und Kultur ebenfalls eine Rolle, und da das Vereinigte Königreich zu den in dieser Hinsicht sichersten Ländern Europas gehört, erachten wir es nicht für notwendig, dass viele dieser Maßnahmen eine EU-weite Dimension erhalten müssen.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diesen Bericht und gegen eine Reihe von Änderungsanträgen gestimmt, da das Europäische Parlament gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt, indem es in ganz Europa die gleichen polizeilichen Bestimmungen durchsetzen will, deren Effektivität bei weitem nicht nachgewiesen ist.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Der Bericht meiner Kollegin hebt die Fortschritte hervor, die im Bereich Straßenverkehrssicherheit und im Kampf gegen Verkehrsunfälle erzielt worden sind. So hat sich die Zahl der Verkehrstoten auf den europäischen Straßen zwischen 2001 und 2005 um 17,5 % verringert. Darüber kann man sich nur freuen, doch dies ist zweifellos noch nicht genug ist, denn in der Europäischen Union werden jedes Jahr noch 40 000 Todesfälle registriert.
Die zahlreichen Vorschläge, die hier in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit unterbreitet werden, sind erstaunlicherweise nicht ausschließlich auf Strafmaßnahmen gerichtet, wie dies in Frankreich der Fall ist, sondern betreffen insbesondere die Ausbildung der Fahrer, die Qualität des Fahrzeugbestandes und den Zustand der Straßeninfrastrukturen. Wir schließen uns diesen Vorschlägen an.
Zwar verringert sich in Frankreich jährlich die Zahl der Verkehrstoten, parallel dazu wächst jedoch die Wut derjenigen, denen der Führerschein entzogen wurde. Abgesehen von der „Angst vor der Polizei“ haben die automatischen Strafen selbst wegen einer so geringen Geschwindigkeitsüberschreitung wie 1 km/h rasant zugenommen.
Von 36 Millionen Fahrzeugführern sind 3,5 Millionen mit Punkteabzug bestraft worden, und es wurde annähernd 70 000 Mal der Führerschein entzogen. Auch wenn es gilt, das absolute Ziel der Straßenverkehrssicherheit zu erreichen, muss doch die „Jagd auf die Autofahrer“ ein Ende finden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das im Jahr 2003 beschlossene Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit setzt das Ziel, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren, was weniger als 25 000 Todesopfer pro Jahr bedeutet. Obwohl diese Zahl im Zeitraum 2001-2005 zurückgegangen ist, zeichnet sich ab, dass die Zielsetzung nicht erreicht wird.
Der Kampf gegen Unfälle im Straßenverkehr muss an mehreren Fronten stattfinden: Bildung der Kraftfahrer, Straßenverhältnisse, Zustand der Fahrzeugflotte und Abschreckungsmaßnahmen, alles im Rahmen einer globalen Strategie für den Verkehrssektor.
Dazu müssen zielgerichtete Maßnahmen getroffen werden, die auf Folgendes abzielen: die staatsbürgerliche Bildung in Schulen und Fahrschulen, die Anwendung neuer Lehrmethoden, die Förderung des staatsbürgerlichen Bewusstseins der Bürger; die Überwachung sowohl der Fahrzeugführer als auch des Zustands ihrer Fahrzeuge, was durch Prävention und Bildung geschehen sollte, statt einfach durch Geldstrafen die Einnahmen aufzustocken; die Qualität der Fahrbahnen und geeignete und verständliche Verkehrszeichen sowie die Inangriffnahme des Problems des Autoverkehrs, der dramatisch zum Nachteil des öffentlichen Verkehrs angestiegen ist. Deshalb ist es wichtig, diese Problematik in eine echte Strategie für den Verkehrssektor einzubinden, die die Benutzung des öffentlichen Verkehrs richtig fördert.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich stimme gegen diesen Bericht, da er meines Erachtens von einer falschen Auffassung darüber ausgeht, auf welchem politischen Niveau die Zuständigkeit für die Straßenverkehrssicherheit liegen sollte. Nach Ansicht der Juniliste tragen in erster Linie die Mitgliedstaaten die politische Verantwortung für die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Die Straßenverkehrssicherheit kann dadurch erhöht werden, dass die Mitgliedstaaten die Strategien übernehmen, die sich in anderen EU-Ländern als erfolgreich erwiesen haben. Die Ansichten des Europäischen Parlaments mögen durchaus lobenswert sein, bringen in diesem Zusammenhang jedoch kaum etwas Substanzielles ein.
Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen, die das Subsidiaritäts- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht ausreichend berücksichtigen. Das betrifft u. a. den Vorschlag, dass Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren im Rahmen eines speziellen EU-Aktionsplans kontinuierlich eine Verkehrserziehung erhalten sollen, dass die Kommission in den Mitgliedstaaten Informationskampagnen gegen Müdigkeit am Steuer ins Leben rufen soll und dass die Kommission darüber hinaus die Folgen der Müdigkeit am Steuer für den Verkehr untersuchen soll.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine nationale Angelegenheit, und da sie auf den unterschiedlichsten Faktoren beruhen, sollten sie daher auch auf einzelstaatlicher Basis entschieden werden. Wie gerne ich auch – aus umwelt- und sicherheitspolitischen Gründen – Regelungen sehen würde, die verhindern, dass die Deutschen ihre Autobahnen behalten, so wäre es doch kontraproduktiv, ihnen das von außen aufzuzwingen. Stattdessen würde es die politischen Kräfte in Deutschland schwächen, die für die gleiche Sache kämpfen.
Eine Höchstgrenze für Blutalkohol von 0,5 Promille ist zu hoch und daher inakzeptabel.
Ein Beschluss auf Gemeinschaftsebene mit der Forderung nach Tagesfahrlicht wäre genau so sinnlos, als würde man Großbritannien zur Einführung des Rechtsverkehrs zwingen. Wenn dadurch 5 000 Leben gerettet würden, sollte es ein Leichtes sein, diese Maßnahme auf nationaler Ebene durchzusetzen. Ich stimme jedoch für einen Appell an die Mitgliedstaten, die gefährlichen Auswirkungen des Fahrens von LKW zu verhindern, da in diesem Fall die Rechte der nationalen Parlamente geachtet werden. Darüber hinaus wird ein Vorteil für die Umwelt erreicht, wenn LKW nicht auf Kosten der Sicherheit mit der Eisenbahn konkurrieren.
Gary Titley (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament begrüßt den Grundsatz dieses Berichts, der darauf abzielt, die Zahl der Straßenverkehrsunfälle in der EU bis 2010 zu halbieren. Der Bericht ist insofern positiv, als er die immer größer werdenden Unterschiede hervorhebt, die zwischen bestimmten Mitgliedstaaten in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit bestehen. Darüber hinaus drängt er auf stärkere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und auf die Weitergabe bewährter Praktiken.
Versuche zur Einführung von Initiativen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, wie die Tagfahrlicht-Initiative und vereinheitlichte Höchstgrenzen für Blutalkohol, werden jedoch wenig dazu beitragen, die Straßenverkehrssicherheit in der EU zu verbessern. Es ist erwiesen, dass Motorradfahrer und Fußgänger durch die Tagfahrlicht-Initiative einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Statt die Höchstgrenzen für Blutalkohol zu ändern, sollten die Mitgliedstaaten sich lieber darauf konzentrieren, die bereits bestehenden Vorschriften umzusetzen und Verkehrssünder wirksam zu bestrafen. Daher haben wir beschlossen, uns bei der Abstimmung über diesen Bericht der Stimme zu enthalten.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass man jetzt davon ausgeht, dass Gender Mainstreaming die Neuorganisation, Stärkung, Entwicklung und Überwachung der politischen Prozesse beinhaltet, sodass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politikfelder, auf allen Ebenen und in allen Phasen von denjenigen einbezogen werden kann, die üblicherweise an der Festlegung solcher Politikmaßnahmen beteiligt sind. Dies sollte geschehen, ohne das Gender Mainstreaming in speziellen Politikmaßnahmen auszuhöhlen, mit denen Situationen abgewendet werden sollen, die durch eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen entstanden sind.
Maßnahmen zur Gleichstellung einerseits und zum Gender Mainstreaming andererseits bilden eine doppelte und sich ergänzende Strategie. Sie müssen Hand in Hand gehen, damit wir das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter erreichen können, wie in der angenommenen Entschließung vorgesehen ist.
In jedem Mitgliedstaat müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit in allen Bereichen wirklich Gleichstellung herrschen kann, nicht nur bei politischen Ämtern. Deshalb begrüßen wir es, dass in dieser Plenarsitzung der Vorschlag aus dem Bericht abgelehnt wurde, für Parteien auf ihren Listen für alle kollektiven Organe ein obligatorisches Quotensystem einzuführen.
Lissy Gröner (PSE), schriftlich. Im vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Fortführung und Bewertung der Gender-Mainstreaming-Politik im Europäischen Parlament vom 26. Februar 2003 (DOK A5-0060/2003), Berichterstatterin: Lissy Gröner.
Der jetzt vorliegende Bericht „Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse“ greift Teilbereiche aus dem 2003 verfassten Bericht auf und bewertet bisherige Anstrengungen und will Zukunftsperspektiven der Umsetzung des Gender-Mainstreaming aufzeigen. Durch das Abstimmverhalten der EVP-ED-Fraktion wurden wesentliche Passagen aus dem im Frauenausschuss einstimmig verabschiedeten Bericht herausgestimmt. Als Beispiel können die Betonung der Rolle der hochrangigen Arbeitsgruppe, Gender Budgeting und Personalpolitik genannt werden. Ich bin der Überzeugung, dass der Bericht Zaborska in wesentlichen Teilen hinter die Entschließung von 2003 zurückfällt. Deswegen stimme ich gegen den Bericht.
Lydia Schenardi (ITS), schriftlich. – (FR) Während insbesondere im Beschäftigungssektor ein integrierter Ansatz für die Gleichstellung von Männern und Frauen eine Notwendigkeit ist, so trifft dies auf dessen autoritäre und obligatorische Umsetzung und Anwendung keinesfalls zu.
Dennoch wird leider genau dies in dem Bericht meiner geschätzten Kollegin Záborská vorgeschlagen, die uns im Namen der Würde und Gleichberechtigung der Frauen auffordert, für ein obligatorisches Quotensystem auf den Kandidatenlisten der politischen Parteien zu stimmen. Meiner Ansicht nach dürfen wir nicht der Versuchung der Ideologie „Frauen um jeden Preis“ erliegen. Dies wäre ein kontraproduktiver Schritt, der letztlich dem Ansehen der Frauen abträglich wäre, denn damit würde ungeachtet der Qualitäten der Frauen die Behauptung bestätigt, dass es ihnen sowohl an Kompetenz als auch an Legitimität fehle.
Es ist in der Tat erforderlich, den Zugang der Frauen zu bestimmten Posten oder Verantwortungsbereichen zu erleichtern, von denen sie bislang ausgeschlossen oder bei denen sie unterrepräsentiert sind, aber wir dürfen nicht in Extreme oder in Übereifer verfallen, um populären Ansichten zu schmeicheln, was der Sache der Frauen nur schaden würde.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Anlässlich der Bilanz dieser beiden Jahre der parlamentarischen Arbeit des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter geht mein Dank an den Präsidenten Borrell als Vorsitzenden der Hochrangigen Gruppe, der unsere Arbeit mit großer Weitsicht und Diplomatie zu unterstützen wusste, sowie an die stellvertretende Vorsitzende Sylvia Yvonne Kaufmann, die der Arbeit dieser Gruppe als einem unverzichtbaren Instrument der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit große Aufmerksamkeit zuteil werden ließ.
Aufgrund der in der Geschäftsordnung unserer Institution festgelegten Befugnisse des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sind die Abgeordneten zuständig für die Kontrolle über sämtliche Fragen der Gleichstellung im Europäischen Parlament, einschließlich der Rechtsbestimmungen zur Politik der Chancengleichheit, des Haushalts, der Informationspolitik in Bezug auf die Frauen und der Umsetzung und Weiterführung der Verwirklichung der Dimension der Chancengleichheit in allen Bereichen, einschließlich der Personalpolitik, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Ich möchte ebenfalls hervorheben, wie sehr ich die Wachsamkeit aller Kollegen schätze, vor allem von Lissy Gröner, die die treibende Kraft für diese Initiative war und die in ihrem Bericht unterstrich, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter das maßgebliche Organ unseres Europäischen Parlaments ist, wenn es um Fragen zu den Rechten der Frau, zur Chancengleichheit und zu einem integrierten Ansatz geht. Ich wünsche mir, dass diese intensive Zusammenarbeit unsere Arbeit auch weiterhin beflügeln wird.