Die Präsidentin. Ich erkläre die Sitzung für eröffnet.
Ich freue mich sehr über die Wahl. Dies ist das erste Mal, dass ich als Präsidentin dieses Parlaments fungiere. Ich betrachte es als absolut wichtig und höchst symbolisch, dass ich diese Sitzung mit einer Aussprache über die Gleichstellung der Geschlechter eröffnen kann. Fest steht, dass unser Parlament doch recht große Fortschritte gemacht hat, und hoffentlich ist das auch weiterhin der Fall.
2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
3. Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (Aussprache)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Anna Záborská im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (2005/2149(INI)) (A6-0478/2006).
Anna Záborská (PPE-DE), Berichterstatterin. – (SK) In den letzten Jahren haben die Fragen der Würde der Frau und ihrer Aufgaben eine neue Dimension erfahren. Das wird besonders deutlich im Rahmen der durch die Strategie von Lissabon geprägten horizontalen Politikbereiche der Europäischen Union, beispielsweise solcher, die sich mit der demografischen Herausforderung und dem Ausgleich von Arbeit und Leben, und auch solcher, die sich mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen befassen.
Die Anerkennung der Unterschiede zwischen Männern und Frauen einerseits und die Förderung des „Sichergänzens“ andererseits können in erheblichem Maße zur Stärkung der Demokratie und des Parlamentarismus zum Wohl der Unionsbürger beitragen. Freiheit bedeutet mehr als nur Freiheit der Konkurrenz, wie die Bundeskanzlerin, meine Lieblingspolitikerin, gestern ausführte. Frauen haben einen besonderen Wert in einem umfassenden und unverwechselbaren Kontext, der seine Inspiration vornehmlich durch den Schutz der Menschenrechte erhält. Einerseits ist dies auf den Wert der Frau als Mensch mit einem Recht auf die unumstößliche Achtung ihrer grundsätzlichen Würde zurückzuführen. Andererseits ist das ihrer Weiblichkeit zuzuschreiben, unabhängig vom kulturellen Kontext oder ihren geistigen, mentalen oder physischen Merkmalen wie Alter, Gesundheit, Bildung, Beruf oder Familienstand.
Der Bericht über das Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse des Europäischen Parlaments ist das Ergebnis der Zusammenarbeit im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter in der ersten Hälfte der gegenwärtigen Amtsperiode. Der Bericht wurde im Ausschuss einstimmig angenommen, wofür ich außerordentlich dankbar bin. Solche gemeinsamen Triumphe oder die Vorzüge eines solchen gezielten Herangehens genießen wir nicht häufig in den Parlamentsausschüssen. Zurzeit ist der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter das wichtigste Instrument zur Unterstützung der Bemühungen, die in anderen Ausschüssen noch unternommen werden müssen, um eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen.
Mein Ausschuss hat das erste methodische Modell vorgelegt, das zur Beurteilung des Standes in allen parlamentarischen Ausschüssen angewendet werden kann. Das Modell wird in der Begründung beschrieben. Die Angaben aus Fragebögen, die von den Ausschüssen ausgefüllt wurden, die auf unsere Umfrage geantwortet haben, wurden vom Sekretariat des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sorgsam verarbeitet. Hätten alle Ausschüsse geantwortet, wäre die Auswertung weitaus umfangreicher geworden. Alle Ausschüsse sollten unsere Empfehlungen berücksichtigen. Nach den Aussprachen im Ausschuss für die Rechte der Frau wurden zahlreiche Änderungsanträge angenommen, die den Inhalt des Berichts stützen. Ich möchte jedoch auf drei Änderungsanträge verweisen, die sich auf die Ziffern 8, 21 und 22 beziehen. Meiner Meinung nach würden diese Änderungen die Zuständigkeiten des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter untergraben und sind nicht völlig mit der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vereinbar.
Besonders schätze ich die Tatsache, dass die Ausarbeitung des Berichts Stoff für eine pluralistische Parlamentsdebatte geliefert hat, was die Bedeutung des damit verbundenen Problems unterstreicht. Ich möchte allen meinen Kollegen Abgeordneten, Frauen wie Männern, danken, die an dieser Aufgabe aktiv mitgewirkt und mir bei der Erstellung des Berichts geholfen haben.
Lívia Járóka, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Frau Präsidentin! Der Bericht der Vorsitzenden, Frau Záborská, drängt uns zur noch besseren Erfüllung der grundlegendsten Aufgabe in Europa, zur Erreichung unseres gemeinsamen Ziels, hier innerhalb des Europäischen Parlaments Gleichheit zwischen Männern und Frauen hinsichtlich der Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Aufgaben in den bestehenden Parlamentsausschüssen zu schaffen. Die Frage und die Art der Fragestellung sind durchaus nicht klar und eindeutig, auch nicht innerhalb der Mauern dieses Parlaments, wie vorangegangene Planungszyklen und namentlich auch der letzte zeigen; vielleicht ist das so, weil das Problem noch nicht gelöst ist, wenngleich der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter große Anstrengungen unternommen hat, die Situation zu beurteilen und eine Veränderung herbeizuführen.
Die Einbindung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter in das tägliche Leben der Gesellschaft, diesen Grundsatz allen Menschen nahe zu bringen, der Kampf gegen etablierte Stereotype, die immer ersprießlichere Nutzung der Fähigkeiten und des Wissens der Frauen und unsere echte Chancengleichheit, das alles sind in Europa nach wie vor recht ferne Ziele. Diese Situation wird von der Berichterstatterin im Europäischen Parlament äußerst scharf kritisiert.
Nach meiner Erfahrung ist die hier im Parlament vorhandene Skepsis in Bezug auf die Frage der Gleichstellung der Geschlechter in vielen Fällen die Folge dessen, dass die meisten Leute die Chancengleichheit irrigerweise immer noch als einen Kampf ansehen, in dem die eine Gruppe – in diesem Fall die Männer – Macht und Privilegien an die andere Gruppe – in diesem Fall die Frauen – abtritt.
Das Europäische Parlament ist eine Institution, die ein Beispiel gibt, und sie kann diesen Status nur dann beibehalten und festigen, wenn wir jene Grundsätze und Richtlinien, die wir auf europäischer Ebene durchzusetzen bemüht sind und die wir als Normen für die Mitgliedstaaten festlegen, in unserer täglichen parlamentarischen Arbeit und auch in unseren Fachausschüssen uneingeschränkt vertreten.
Wir möchten in möglichst vielen Ausschussfunktionen Frauen sehen. Die europäischen politischen Parteien müssen sich dafür einsetzen, die Teilhabe der Frauen am öffentlichen Leben zu fördern, mehr Frauen zur Wahl vorzuschlagen, und hier im Parlament sollten sie eine fairere und gleichberechtigte Vertretung fördern und durchsetzen. Das Europäische Parlament muss beispielgebend sein. In jedem Politikbereich, von der Planung bis zur Bewertung, und in allen praktischen Fragen, die dem Parlament vorgelegt werden, müssen wir die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen im Zentrum unserer Aufmerksamkeit behalten. Der Kampf um Posten in den Ausschüssen und das Jahr der Chancengleichheit für alle bilden dafür meiner Ansicht nach gerade jetzt einen ausgezeichneten Rahmen.
Britta Thomsen, im Namen der PSE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Entschuldigen Sie meine Verspätung, aber ich musste woanders sprechen. Ich möchte zunächst der Berichterstatterin für diesen hochwichtigen Bericht danken und sagen, wie sehr es Not tut, diese Frage ernst zu nehmen. Wir waren hier im Parlament gerade Zeugen der Wahl von 14 stellvertretenden Vorsitzenden, von denen nur drei Frauen sind. Wir sind dabei, die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden aller parlamentarischen Ausschüsse zu wählen, und ich denke, wir sollten eine Politik zum Gender Mainstreaming haben, wenn es um unsere eigenen Ernennungen in politische Funktionen geht. Vielen Dank für die Arbeit an dem Bericht. Ich hoffe, man wird weiter daran arbeiten.
Siiri Oviir, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ET) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Ihnen Glück und Erfolg in Ihrer neuen, wichtigen Funktion wünschen. Dieses Jahr ist ein Jahr der Chancengleichheit in der Europäischen Union und somit ein Jahr für uns alle, Männer wie Frauen.
Heute diskutieren wir das Gender Mainstreaming im Rahmen der Arbeit unserer eigenen Ausschüsse. Und ich will darauf aufmerksam machen, dass dies das erste Dokument in der politischen Arbeit der Parlamentsausschüsse ist, das sich der konkreten Bewertung des Gender Mainstreaming widmet.
An dieser Stelle möchte ich Frau Anna Záborská für ihre sachkundige Arbeit danken.
In wenigen Monaten begehen wir den 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Vertrags von Rom. Nach Artikel 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist die Gleichstellung von Mann und Frau ein Grundprinzip des Gemeinschaftsrechts – ich betone, dass dieses Grundprinzip, und somit seine Durchsetzung, die unumstrittene Aufgabe der Gemeinschaft ist.
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten wurde von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet. Ich frage Sie: Warum setzen wir sie nicht um? Warum haben wir keinen funktionierenden Überwachungsmechanismus und wirksame Maßnahmen, um das, worüber bereits entschieden worden ist, auszuführen und zu garantieren?
Diese Entscheidungen wurden vor einem halben Jahrhundert getroffen. Und immer noch verabschiedet das Parlament jedes Jahr neue Dokumente zum selben Thema, in denen es etwas betont, sich verpflichtet und fordert. In dem zur Diskussion vorliegenden Dokument müssen wir dagegen eingestehen, dass die Frauen heute, im Jahr 2007, in unserer parlamentarischen Verwaltung, in den politischen Entscheidungsgremien, unterrepräsentiert sind.
Abschließend möchte ich uns alle, die in die höchste Ebene der europäischen Politik gewählt wurden, auffordern, der Vergeudung der an sich schon geringen Humanressourcen und -potenziale entschlossen ein Ende zu setzen. In unseren Aktionen wollen wir die Frauen als den Männern ebenbürtig akzeptieren, ob nun bei politischen Entscheidungen oder am Zahltag.
Gleiche Rechte müssen zum Gesetz werden, nicht nur auf dem Papier, sondern auch im täglichen Leben. Das wird auch der Schlüssel zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie von Lissabon sein.
Die Präsidentin. Sie haben mir gratuliert, und ich beglückwünsche die wenigen Männer, die in diesem Haus an der Aussprache über die Gleichstellung der Geschlechter teilnehmen, denn ich bin der Meinung, dass ihre Anwesenheit unbedingt erforderlich ist, wenn es darum geht, die noch bestehende Diskriminierung zu überwinden.
Roberta Angelilli, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zu Ihrem ersten Tag als Präsidentin wünsche Ihnen von Herzen alles Gute.
Es bleibt allerdings im Hinblick auf die Rechte der Frauen noch viel zu tun. Wir haben große parlamentarische Arbeit geleistet, und genau aus diesem Grund ist uns bewusst, dass es immer wichtiger wird, dafür zu sorgen, dass geschlechterspezifische Aspekte wirklich in die tagtägliche Arbeit der Ausschüsse effektiv Eingang finden. Wenn wir uns die Situation genauer ansehen, so gibt es viele Probleme zu lösen, was auch die Zahlen belegen: Für Frauen ist es noch immer außerordentlich schwer, in das politische und institutionelle Leben einzutreten und sich einzubringen, ganz zu schweigen von den zahllosen ungelösten Problemen, die sie wirklich haben, um Beruf und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen. Und genau das ist auch der Grund, weshalb wir uns, wenn wir die Ungleichheit abschaffen wollen, offen in alle Aktionen und Politiken der Union einmischen müssen.
Darüber hinaus hat die Berichterstatterin, der ich für ihre ausgezeichnete Arbeit danke, gut daran getan, hervorzuheben, dass noch immer kein geeignetes Klima herrscht, das Frauen zur Teilnahme am politischen Leben ermutigt. Hier ein Beispiel: In Italien gibt es kein Gesetz über so genannte rosa Quoten, aber ich persönlich bin auch nicht überzeugt, dass Quoten unbedingt das beste System sind. Allerdings konnten die Parteien, die in Italien von sich aus beschlossen haben, mehr Frauen auf ihre Kandidatenlisten zu setzen – wie auch die Partei, der ich angehöre – eine Zunahme der Zahl der Politikerinnen, die im Parlament vertreten sind, verzeichnen. Und das ist eine positive Entwicklung – es ist ein Beispiel nachahmenswerter Praxis, das auf Gemeinschaftsebene exportiert, ja sogar durchgesetzt werden sollte. Abschließend möchte ich noch sagen: Ich erwarte von allen Gemeinschaftsinstitutionen und insbesondere vom deutschen Ratsvorsitz, dass die Frauen wieder ins Rampenlicht gerückt werden und ein echter europäischer Familienpakt auf den Weg gebracht wird.
Satu Hassi, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FI) Frau Präsidentin! Auch ich möchte der Berichterstatterin, Frau Záborská, für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Außerdem möchte ich die Präsidentin zu Ihrer Wahl beglückwünschen.
Es ist eine hervorragende Sache, dass das Europäische Parlament den Ausschüssen verbindlich vorgeschrieben hat, Gender Mainstreaming umzusetzen. Dies ist ein Prozess, der sicher eine lange Zeit in Anspruch nehmen wird, und es ist wichtig, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter dieses Vorhaben anführt. Ich weiß, dass es im Parlament auch Kollegen gibt, die Zweifel an all dem haben, und ich glaube, dass es in den meisten Fällen gerade diese Leute sind, die Nachhilfe in Fragen der Gleichstellung nötig hätten.
Als mir im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit die Zuständigkeit für dieses Thema übertragen wurde, habe ich den Ausschuss für die Rechte der Frau gebeten, diejenigen Aufgaben konkret zu benennen, die im Bereich des Gender Mainstreamings erfüllt werden müssen, und der Ausschuss hat einen Fragebogen vorgelegt, der aufschlussreich und auch sehr nützlich war. Anhand dieses Fragebogens habe ich einen vorläufigen Vorschlag für den Umweltausschuss ausgearbeitet. Es gibt noch keine Beschlüsse dazu, aber in meinem Ausschuss werde ich beispielsweise vorschlagen, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau jährliche Statistiken über die Geschlechterverteilung unter den Koordinatoren und Berichterstattern sowie im Sekretariat erstellen sollte. Ich werde außerdem vorschlagen, ein Pilotprojekt aufzulegen, um insbesondere das Gender Mainstreaming zu etablieren und Bereiche ausfindig zu machen, in denen eine besonders enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Rechte der Frau angestrebt werden sollte. Meiner Ansicht nach könnte der Ausschuss für die Rechte der Frau für die Plenarsitzungen konkretere Entschließungsanträge zu der Frage, was die Ausschüsse konkret tun sollten, ausarbeiten als die hier vorliegenden. Diese Angelegenheit sollte so effektiv wie möglich vorangetrieben werden, damit das Plenum sowohl verbindliche Entscheidungen als auch Empfehlungen dazu verabschieden kann, was im Ausschuss geleistet werden sollte.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass auch die Fraktionen der Frage der Geschlechtergerechtigkeit Beachtung schenken sollten. Immerhin entscheiden ja in der Hauptsache die Fraktionen, wie die Gleichstellung der Geschlechter umgesetzt wird, wenn sie ihre Vorsitzenden wählen und in den Verhandlungen zwischen den Fraktionen die Posten der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden in den Ausschüssen besetzen.
Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Vielen Dank Frau Präsidentin! ich möchte Ihnen meine herzlichsten Glückwünsche zu Ihrer neuen Aufgabe als Vizepräsidentin aussprechen! Ich bin wirklich sehr erfreut!
Im vorliegenden Bericht wird völlig zu Recht festgestellt, dass weiterhin Ungleichgewichte zwischen Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens bestehen. Die Analyse der Frage, inwieweit die Ausschüsse bisher den Beschluss des Parlaments umgesetzt haben, den Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in unsere gesamte Arbeit einzubeziehen, zeigt wenig überraschend, dass noch sehr viel zu tun bleibt, ehe wir sagen können, dass die Gleichstellungsperspektive tatsächlich in unsere Arbeit integriert ist. Das ist nichts Neues. Viele von uns erleben im Großen und Ganzen täglich in unserer Arbeit eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen sowie ungleiche Bedingungen für uns. Das ist keine Besonderheit für das Europäische Parlament. Wir müssen feststellen, dass die wirtschaftliche und politische Macht in der Praxis immer noch das Spielfeld des einen Geschlechts, d. h. der Männer, ist, sei es nun in der parlamentarischen Arbeit oder in der Gesellschaft im Allgemeinen. Obwohl wir so viel von der Bedeutung der Gleichstellung der Geschlechter reden, ist es offensichtlich leichter, darüber zu sprechen, als sie in der Praxis umzusetzen.
Wir brauchen verschiedene Instrumente, um das Thema Gleichstellung anzupacken und diese auch zu erreichen. Dazu gehören u. a. Bildung und Wissen. Wenn wir die Dinge verändern wollen, müssen wir die Machtstrukturen deutlich machen. Darum sehe ich der Arbeit des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen mit Spannung entgegen. Dieses Institut kann uns u. a. Instrumente wie die Wissensverbreitung und nach Geschlecht aufgeschlüsselte Statistiken liefern. Ein weiteres wichtiges Werkzeug in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter ist die Schulung. Es ist wichtig, die Beamten ihre Weiterbildung im Bereich der Integration der Gleichstellungsperspektive fortführen zu lassen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch, dass auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Gleichstellungsfragen geschult werden. Es ist nicht zutreffend, dass wir als gewählte Politiker automatisch genügend Wissen über die Gleichstellung der Geschlechter und die Integration der Gleichstellungsperspektive haben. Dagegen können wir jedoch etwas tun. Wir können für den Vorschlag im Bericht stimmen, ein Gleichstellungstraining für alle Mitglieder des Parlaments vor der nächsten Wahlperiode zu organisieren. Ich appelliere an Sie, für diesen Bericht zu stimmen! Vielen Dank.
Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Meine Vorrednerin hat gerade davon gesprochen, dass bedauerlicherweise offenbar viele Arbeitsplätze im Bereich Politik an die Stärkeren vergeben werden – nämlich die Männer. Sie hat offenbar nie Frau Thatcher kennengelernt!
Warum können diese Berichte nicht in einer verständlichen Sprache verfasst werden? Der Begriff „Gender Mainstreaming“ taugt unentwegt im gesamten Bericht auf – was bedeutet er? Geht es um politische Korrektheit? In Ziffer 16, die sich mit der Besetzung freier Stellen bei den EU-Organen befasst, heißt es, dass Gender Mainstreaming „zu berücksichtigen ist“. Bedeutet das, dass es spezielle Jobs für Männer und für Frauen geben soll?
In Ziffer 1 wird die „Gleichstellung von Frauen und Männern in einem praktischen Ansatz“ gefordert, „der Frauen und Männer nicht einander gegenüberstellt“. Bedeutet das, Frauen und Männer können sich nicht um dieselbe Stelle bewerben, wenn diese sie einander gegenüberstellt?
In Erwägung A heißt es, dass sich einige Ausschüsse niemals für das Gender Mainstreaming interessieren. Ja, um Himmels willen, was machen wir denn da? Aber, Moment, hier sind ein paar Fakten und Zahlen, die dazu passen. In Erwägung F geht es um die „ständige Zunahme des Anteils der weiblichen Mitglieder des Parlaments, der sich von 17,5 % im Jahr 1979 auf 30,33 % im Jahr 2004 erhöht hat.“ In Erwägung G wird wiederum festgestellt, dass in der EU-Verwaltung „Frauen in Führungspositionen in Organen, die politische Entscheidungen zu treffen haben, unterrepräsentiert sind.“ Wir bewegen uns ganz klar auf eine umgekehrte Diskriminierung zu. Jede Form von Diskriminierung ist nicht nur durch und durch schlecht, sondern läuft zweifellos allem, wofür die EU steht, zuwider.
Im Bericht geht es danach unvermeidlich um Quoten, aber es wird auch die Würde der Frauen gefordert. In Großbritannien haben andere Parteien Kandidatenlisten, auf denen ausschließlich Frauen stehen. Was für eine Würde ist das denn? Unsere Partei macht so etwas nicht. Was passiert in einer Situation wie dieser hier, wenn sich nicht genug Frauen bewerben, damit die Quote erfüllt ist? Bleibt die Stelle dann frei?
Ich vermute, dass jetzt einige von Ihnen denken, hier ist ein wahnsinniger Chauvinist am Werk – das ist überhaupt nicht der Fall. Ich bin Lehrer, habe 39 Jahre lang unterrichtet, und zwar glücklich und umgeben von vielen Frauen. Ich habe für Frauen gearbeitet und war sehr glücklich – es gab keinerlei Probleme. Ich habe sie alle respektiert. Ich bin lediglich davon überzeugt, dass Frauen nicht an Qualifikationen gehindert werden und sich völlig gleichberechtigt auf Stellen bewerben sollten. Alles andere, wie dieser Bericht, ist erniedrigend, und jede Frau, die etwas auf sich hält, sollte sich durch diesen Bericht angegriffen fühlen. Ich bitte die Mitglieder, ihn abzulehnen.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Im Jahr 1993 bekannte sich die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Wien zu dem Grundsatz, dass die Menschenrechte die Rechte der Frau einschließen und dass der Schutz dieser Rechte ein vorrangiges Ziel sei.
Die Pekinger Aktionsplattform erkannte später die Gleichstellung der Geschlechter als wesentliches Ziel an und nannte zwölf entscheidende Bereiche, die Anlass zur Sorge geben. Lassen Sie mich nur einige davon nennen: Frauen und Armut, Bildung, Frauen und Gesundheit, Gewalt gegen Frauen, bewaffnete Konflikte, Frauen und die Massenmedien, die Mitwirkung von Frauen an Entscheidungsprozessen und ihre Einbeziehung in politische und soziale Strukturen.
Trotz der Vielzahl von Institutionen, die sich um die Durchsetzung dieser Instrumente bemühen, unter ihnen die Vereinten Nationen, der Europarat, die OSZE und die Europäische Union, kann man folgern, dass die Gleichstellung der Geschlechter heute lediglich de jure, nicht de facto besteht.
Oft sind wir bemüht, den geringen prozentualen Anteil von Frauen in verschiedenen Organisationen zu entschuldigen. Was wir dabei jedoch nicht bedenken ist, dass dieser prozentuale Anteil in erster Linie nur ihre Einbindung auf niedriger oder niedrigster Ebene einer Institution wiedergibt. Je höher wir auf der Leitungsebene steigen, umso weniger Frauen treffen wir dort an. Ich denke, auch in diesem Fall trifft der bewährte Grundsatz zu: Wenn wir etwas verändern wollen, sollten wir bei uns selbst anfangen. Vielleicht ist deshalb der Bericht meiner Parlamentskollegin Záborská so wichtig.
Im Europäischen Parlament können wir auch feststellen, dass sich die Vertretung der Frauen im Vergleich zur Vergangenheit prozentual verbessert hat. Wir sollten jedoch erkennen, dass Frauen typischerweise die unteren Positionen bekleiden, sei es im Europäischen Parlament oder in den Sekretariaten. Ferner wage ich zu sagen, dass wir den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter in den Sekretariaten voll durchgesetzt haben, da die Frauen dort die Mehrheit darstellen. Aber ist es so, dass im Europäischen Parlament immer noch die alten Vorurteile herrschen, denen zufolge Frauen gute Ehepartner, Mütter, Maitressen, Sekretärinnen, Köchinnen oder gar Reinemachefrauen sind, aber keine Führungskräfte? Es ist bedauerlich, dass der bisher einzige Redebeitrag eines männlichen Mitglieds dieses Hohen Hauses von der Art war, wie wir es aus der Vergangenheit kennen.
Edit Bauer (PPE-DE). – (SK) Frau Präsidentin! Auch ich möchte Ihnen zu Ihrer Wahl in dieses Amt gratulieren. Die Tatsache, dass Sie genau diese Aussprache leiten, könnte durchaus ein Zeichen sein.
Ich möchte der Berichterstatterin gegenüber meine Bewunderung dafür zum Ausdruck bringen, mit welcher Klarheit sie im Bericht beschreibt, wie die Chancengleichheit in diesem Parlament verwirklicht wird. Sie behauptet nicht, es sei nichts mehr zu tun in diesem Parlament, was die Förderung der Chancengleichheit angeht. Im Gegenteil, sie sagt klar und deutlich, dass sich das Gender Mainstreaming in den vom Parlament verabschiedeten Entschließungen und auch in den von der Europäischen Gemeinschaft angenommenen Richtlinien gut ausformuliert wiederfindet und dass es in den Arbeitsgruppen und Ausschüssen auch institutionalisiert worden ist. In der Substanz jedoch blieb das Interesse auf Ausschüsse beschränkt, die sich verpflichteten, ihre Sekretariate auf dem Gebiet des Gender Mainstreaming weiterzubilden. Mir scheint, dass auch einige meiner Kollegen Abgeordneten solch einer Weiterbildung bedürfen.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf die Tatsache lenken, dass wir in diesem Parlament oft dazu neigen, die noch zu bewältigenden Implikationen des Problems zu unterschätzen. Das Problem des Alterns der Bevölkerung in Europa wird sich unmöglich lösen lassen, wenn wir nicht unser Vorgehen im Bereich des Gender Mainstreaming revidieren. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Sanierung und Modernisierung der Rentensysteme allein nicht genügt. Erstens führt das philosophische Konzept der politischen Eliten zu einer indirekten Diskriminierung infolge der Anwendung des so genannten Bürgerprinzips, das eindeutig eine Diskriminierung und einen Mangel an Chancengleichheit zur Folge hat. Zweitens gibt es absolut keine praktischen Initiativen, die auf einen Ausgleich der beruflichen Anforderungen und der Anforderungen des Familienlebens gerichtet sind, was dramatische Unterschiede in den Chancen erzeugt, die sich Männern und Frauen infolge weiterhin bestehender und schwer zu überwindender Stereotype bieten.
Angesichts der ernsten Herausforderungen, vor denen Europa aufgrund demografischer Veränderungen steht, bin ich fest davon überzeugt, dass das Europäische Parlament in den Fragen des Gender Mainstreaming viel enger mit den nationalen Parlamenten zusammenarbeiten sollte. Meiner Meinung nach bietet das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle dafür einen geeigneten Rahmen.
Lissy Gröner (PSE). – Frau Präsidentin! Auch ich freue mich, dass Sie heute den Vorsitz führen. Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bisher die Debatte ohne Kommission und Rat geführt, und das war auch richtig so. Es handelt sich um die Umsetzung des Gender mainstreaming in den Ausschüssen und konkret um den ersten Zwischenbericht im Anschluss an den 2003 verabschiedeten Bericht Gröner.
In diesem Bericht wird sehr gut aufgezeigt, wie wir Gender mainstreaming im Parlament umsetzen sollten. Es war richtig, uns damit zu beschäftigen, aber ich habe nun ein bisschen die Befürchtung, dass wir eine Chance vertan haben, weil alle über Gott und die Welt reden und nicht über das, was wir in unserem Parlament tun können.
Was ist mit dem damaligen Punkt 1, nämlich dem Aktionsplan für eine Politik des gender mainstreaming, also der Gleichstellung überall in jeder Bewertung, Analyse und Neuentwicklung von Konzepten für die Gleichstellung von Männern und Frauen im Parlament? Da gibt es noch sehr große Defizite, der konkrete Aktionsplan fehlt.
Zu Punkt 2: Prioritäten, Hochrangige Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen. Diese Arbeitsgruppe hat sehr gut gearbeitet, und das Vorgehen war richtig, weil in allen Ausschüssen Berichte erstellt wurden. Auch die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten in den Ausschüssen haben – wie wir vom Umweltausschuss gehört haben – teilweise sehr gut gearbeitet, doch manchmal wurden diese Arbeiten der Lächerlichkeit preisgegeben.
Was ist mit unser Forderung: Frauen in die Entscheidungsgremien des Parlaments? Wir haben keine konkreten Schritte unternommen, wie das geschehen soll. Diese Forderung ist von den Fraktionen und von den nationalen Delegationen unterschiedlich ernst genommen worden, aber es gibt keine gute Strategie.
Wie sieht die Analyse des Haushaltsverfahrens aus? Auch in diesem Bereich haben wir keine konkreten Schritte unternommen. Eigentlich müsste die Politik des Gender Budgeting konkretisiert werden. Welche Fortschritte wurden bei einer weiteren Forderung aus dem Jahr 2003, der wirksamen Presse- und Informationsstrategie, gemacht? Auch hier gibt es noch große Defizite.
Wenn wir jetzt eine gute Analyse und eine gute Bewertung vornehmen, erhoffe ich mir sehr, dass wir von dem in der Zwischenzeit beschlossenen Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen für die Bewertung in den Ausschüssen eine Hilfestellung bekommen.
Wie es jedoch in den Fraktionen, in den Delegationen und bei den Inhalten der Politik aussieht, dazu sagt der Bericht leider viel zu wenig aus. Deswegen wünsche ich mir, dass wir ambitionierter vorgehen, dass wir es schaffen, bis 2009 – wenn die Wahlen anstehen – wirklich Vereinbarungen zu treffen, die Gender mainstreaming und Frauen in Führungspositionen möglich machen.
Ich bedanke mich für die geleistete Arbeit. Aber wir müssen uns noch sehr anstrengen, um dem Ziel, das wir uns im Bericht aus dem Jahr 2003 gesteckt haben, nahe zu kommen!
Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Die Gleichstellung der Geschlechter in der EU ist einer der wichtigsten demokratischen Werte, denn sie ermöglicht die Freiheit der Selbstverwirklichung und die zwischenmenschlichen Beziehungen auf der Basis der vollständigen Gleichheit. Dieser Wert ist bislang jedoch nicht voll verwirklicht: Frauen werden bei Einstellungen diskriminiert, und sie erhalten einen erheblich geringeren Lohn für die gleiche Arbeit als Männer. Die Probleme der Gleichstellung der Geschlechter und des Gender Mainstreaming sind weit verbreitet und aktuell, sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch auf der Ebene der Europäischen Union. Ich gratuliere dem
dafür, dass er diese Studie initiiert und einen Bericht über das Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse des Europäischen Parlaments angefertigt hat. Die Ausschüsse wurden auf der Grundlage eines ausgefüllten Fragebogens bewertet, der die Sicht und die Aktivitäten jedes Ausschusses bei der Ausarbeitung einer Strategie zur Geschlechtergleichheit, bei der Durchsetzung des Gender Mainstreamings und bei der Durchführung von Konsultationen beider Geschlechter sowie in der Zusammenarbeit widerspiegelte. Im Entwicklungsausschuss, in dem ich für Fragen der Integration der Geschlechter zuständig bin, gab es keine besonderen Diskussionen. Der Ausschuss arbeitet mit den NRO und den Entwicklungsländern eher auf dem Gebiet von Fragen der Geschlechterexpertise und der Konsultation.
Ich gehe davon aus, dass die Frage der Integration der Geschlechter im Ausschuss zumeist wegen des im Europäischen Parlament angewendeten d’Hondt-Systems auf Schwierigkeiten stößt. Bei der Anwendung dieses Systems haben die Frauen der kleineren Parteien, selbst wenn 30 % der Parlamentarier Frauen sind, in Wirklichkeit eine sehr geringe Chance, einen Bericht oder eine Stellungnahme auszuarbeiten. Das nimmt den Frauen auch die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und ihre Auffassungen zu Fragen darzulegen, die für ihre Länder, die Europäische Union und die Welt wichtig sind. Selbst wenn das System an sich kleinen Parteien die Möglichkeit einräumen soll, legislative Dokumente vorzulegen, lässt sich das in Wirklichkeit nur schwer in die Praxis umsetzen. Bei der Überwachung der Durchsetzung des Gender Mainstreaming sollte diese Frage in einem umfassenderen Kontext beleuchtet werden – im Kontext der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, die verbesserungsbedürftig ist.
Jan Tadeusz Masiel (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Die Natur hat es so gewollt, dass es zwei Arten von menschlichen Wesen gibt – nämlich Männer und Frauen –, die aber beide von gleichem Wert und gleicher Bedeutung sind. Ob es uns nun gefällt oder nicht: Jede Kultur, die hauptsächlich durch Religion geprägt ist – sei es die islamische, die jüdische oder christliche Kultur –, besitzt ein ganz eigenes Verständnis von den Beziehungen zwischen Mann und Frau, die sich im Laufe der Zeit stetig weiterentwickeln und verbessern. Die Tatsache, dass es im Europäischen Parlament einen Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter gibt und dem Hohen Haus heute dieser Bericht vorliegt, markiert einen Höhepunkt in diesem Entwicklungsprozess.
Wir dürfen jedoch nicht zulassen, dass aus dieser Entwicklung eine Revolution wird. Wir sollten nicht den Versuch unternehmen, gewaltsam eine künstliche Beziehung zwischen Mann und Frau durchzusetzen. Es ist zweifellos wichtig, Männern und Frauen die gleichen Entwicklungschancen einzuräumen, aber es ist nicht angezeigt, irgendwelche künstlichen Quoten festzulegen. Damit meine ich beispielsweise Quoten für die Teilnahme am öffentlichen Leben. Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, wie sie im Bericht erwähnt werden, sind meiner Ansicht nach hilfreich, doch die Einführung von Quoten würde dazu führen, dass bessere Kandidaten gegenüber schlechteren diskriminiert werden, und könnte sich in der Zukunft für die Frauen nachteilig auswirken.
Es gibt nichts Schöneres als die Vielfalt der Natur und der Kultur, die uns umgibt, und es gibt keine größere Quelle der Inspiration für den Menschen als eben diese Vielfalt. Meiner Überzeugung nach sind die Unterschiede zwischen Männern und Frauen der Quell des Lebens.
Sylvia-Yvonne Kaufmann (GUE/NGL). – Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wahl! Ich möchte diesen Bericht ausdrücklich unterstützen, wobei er aus meiner Sicht keine Verstöße gegen die Geschäftsordnung des Hauses enthält. Ich möchte mich ausdrücklich bei der Berichterstatterin, Kollegin Záborská, für die sehr gute Zusammenarbeit in den letzten zweieinhalb Jahren bedanken. Ich war im vergangenen Präsidium für Gleichstellungsfragen zuständig, und in der hochrangigen Arbeitsgruppe des Präsidiums haben wir gemeinsam mit den Kolleginnen Roth-Behrendt, Lulling und Gröner sowie mit den Kollegen Friedrich und Daul das gender mainstreaming in der Arbeit unserer Ausschüsse vorangebracht. Bei Ihnen allen möchte ich mich heute bedanken. Danken möchte ich selbstverständlich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, insbesondere der für Chancengleichheit zuständigen Abteilung der Generaldirektion Personal.
Ich bin überzeugt, das neu gewählte Präsidium wird die Arbeit der hochrangigen Arbeitsgruppe nahtlos und mit demselben Engagement fortsetzen. Dafür hat es eine gute Arbeitsgrundlage, denn das alte Präsidium hat vor kurzem einstimmig meinen Bericht über die Entwicklung bei der Chancengleichheit von 2002-2006 angenommen. Darin sind bis 2009 ehrgeizige Ziele formuliert. Der Anteil von Frauen in Führungspositionen hier im Haus, insbesondere auf der mittleren und höchsten Managementebene, soll deutlich erhöht werden. Wir werden weitere Schritte zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einleiten. Auch werden wir uns künftig stärker um die Verwendung geschlechtsneutraler Sprache bei den Arbeiten in diesem Haus kümmern.
Die Frage des gender budgeting wurde durch das Präsidium auf den Weg gebracht. Für 2008 steht es als gemeinsame Aufgabe hier in diesem Haus an. Ich hoffe, dass wir entsprechende Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für alle Kolleginnen und Kollegen einleiten können.
Sylwester Chruszcz (NI). – (PL) Frau Präsidentin! Auch ich möchte Ihnen zur Übernahme dieser wichtigen Funktion gratulieren.
Die Gleichberechtigung der Frauen kann niemals durch Rechtsvorschriften allein gewährleistet werden. Selbstverständlich darf die Diskriminierung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts unter keinen Umständen geduldet werden. Das gilt für die Arbeit in den Ausschüssen ebenso wie für andere Bereiche. Linke und liberale Gruppierungen tendieren dazu, sich auf übertriebene Weise bis ins kleinste Detail mit solchen Fragen zu befassen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Achtung gegenüber Frauen nicht durch Rechtsvorschriften erreicht werden kann. Sie ist einzig und allein das Ergebnis der Erziehung in der Familie.
Ich gehöre der Liga Polnischer Familien an, und wir sind uns des Problems der Diskriminierung von Frauen natürlich bewusst. Wir schlagen auf nationaler Ebene eine Reihe von gesetzlichen Regelungen vor, von denen Frauen und Mütter profitieren sollen. Wir unterstützen und fördern die Rolle der Frau in der Politik und in der Gesellschaft. Den Frauen kommt auch in diesem Hohen Haus eine bedeutende Rolle zu. Ebenso unterstützen wir die Bemühungen, alle Fälle von Verletzungen der Würde und der Freiheit von Frauen zu bekämpfen.
Die Aussprache über die Gleichstellung der Geschlechter ist wichtig, darf jedoch nicht zu einem ideologischen Konflikt führen, in dem Männer und Frauen einander bekämpfen anstatt zusammenzuarbeiten, was die Herausbildung einer neuen Art von Dogma zur Folge hat. Mitunter stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es bei all dem wirklich um die Gleichstellung der Geschlechter, um gleiche Rechte und die Menschenwürde oder vielmehr um die Entwicklung einer neuen Ideologie geht und ob wir genau das hier in diesem Hohen Haus tun. Nach meiner Auffassung wie auch der der Liga Polnischer Familien brauchen wir spezielle Rechtsvorschriften, die aber nicht nur die Gleichbehandlung von Männern und Frauen gewährleisten, sondern Letztere auch schützen sollten.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Frau Präsidentin! Ich möchte Sie zu Ihrer Wahl in dieses Amt und auch dazu beglückwünschen, dass die erste Aussprache, die Sie leiten, zufällig eine über Frauen ist. Meine Damen und Herren, ich gratuliere der Berichterstatterin, Frau Záborská, zu ihrem sehr ausgewogenen Bericht, und gleichzeitig möchte ich ihr für ihre ausgezeichnete Arbeit als Vorsitzende des
danken.
Es ist, dem stimme ich zu, zwingend notwendig, dass Frauen in den politischen Entscheidungsgremien des Europäischen Parlaments vertreten sind. Ich begrüße auch die Bemühungen, das Gender Mainstreaming in die praktische Arbeit aller Ausschüsse des Europäischen Parlaments einzubeziehen. Man muss das Interesse der Ausschüsse an dieser Frage fördern und sicherstellen, dass sie dem Gender Mainstreaming die gebührende Aufmerksamkeit widmen.
Das Gender Mainstreaming ist keine Strategie, die von heute auf morgen zu verwirklichen ist; es ist wie ein Faden, der in den gesamten politischen Prozess eingewoben werden muss, um in alle Gemeinschaftspolitiken auf allen Ebenen den Aspekt der Geschlechtergleichheit einzubinden.
Die Forderung nach der Gleichstellung der Geschlechter sollte sich praktisch so äußern, dass Männer und Frauen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Eine stärkere Betonung dessen, wie wichtig es ist, dass sich Männer für das Gender Mainstreaming engagieren, erhöht die Bedeutung von Fragen, die früher als ausschließliche Domäne der Frauen angesehen wurden. Die Fraktionen im Europäischen Parlament könnten in diesem Prozess eine besonders wichtige Rolle spielen, indem sie die Teilhabe der Frauen am öffentlichen Leben fördern, beispielsweise indem sie ermutigt werden, bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu den nationalen Parlamenten zu kandidieren.
Ich bin der festen Überzeugung, dass das Europäische Parlament im Jahr 2007, dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle, durch seine eigenen Organisationsstrukturen ein Beispiel dafür geben sollte, wie die Gleichstellung der Geschlechter auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung, der Toleranz, der Gleichberechtigung und Solidarität ein fester Bestandteil der hier verfolgten politischen Routine zum Wohl der Gesellschaft ist. Ich vertraue darauf, dass sich die Mitgliedstaaten diesem Appell anschließen und ihn mit der Verwirklichung von Maßnahmen des Gender Mainstreaming beantworten.
Zita Gurmai (PSE). – (HU) Es ist doch natürlich, dass Zeugung, Kindererziehung, Betreuung von Kranken und Alten, der Zusammenhalt in der Familie wie auch das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und soziale Dienstleistungen ohne die Teilnahme von Frauen undenkbar sind, oder? Das trifft auf fast alle Lebensbereiche zu. Wie können wir also Entscheidungen in einer beliebigen Frage treffen oder ein Gesetz oder eine Verordnung verabschieden, ohne die ihnen eigenen Ansichten zu berücksichtigen?
Es ist ein wichtiges Ziel, dass die Politik der Gleichstellung der Geschlechter langfristig in alle Politikbereiche einbezogen wird und auf allen Ebenen gegenwärtig ist. Frau Záborskás Bericht ist der erste, der sich mit einem umfassenden Herangehen an die Frage der Chancengleichheit befasst – vielen Dank dafür.
Wenngleich die Ausschüsse in ihrer Arbeit dem Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter größere Aufmerksamkeit widmen, hat bis heute kein einziges Gremium die Forderung der Chancengleichheit in den Grundsätzen ihrer Tätigkeit verankert. Es fehlt die strategische Basis: Mehr Frauen, aber ohne bedeutendere Funktionen? In unseren Parlamentsausschüssen müssen wir die Notwendigkeit, den Forderungen nach Chancengleichheit für Männer und Frauen gerecht zu werden, ernster nehmen, und dazu müssen wir eine entsprechende Weiterbildung und Information sichern. Dabei dürfen Männer und Frauen nicht gegeneinander ausgespielt werden; stattdessen müssen wir uns bemühen sicherzustellen, dass sich jeder dessen bewusst ist: Wenn Frauen ihre Ansichten zum Ausdruck bringen, dann liegt das auch im Interesse der Männer.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich bin sehr stolz darauf, dass wir nun zum ersten Mal eine Vizepräsidentin haben, und möchte Ihnen gratulieren, da jetzt mehrere Frauen im wichtigsten Gremium des Europäischen Parlaments sitzen.
Ich begrüße diesen Bericht über Gender Mainstreaming in den Ausschüssen. Ist er einzigartig? Ja, er ist der einzige seiner Art. Ich möchte vor allem der Berichterstatterin für ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
Es ist äußerst wichtig, dass das Europäische Parlament seine einflussreiche Stellung innerhalb der Gemeinschaft nutzt, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und voranzubringen, indem es seine eigenen Arbeitsmethoden gründlich überprüft. Die Nichtdiskriminierung wird durch mehrere europäische Verträge geschützt, insbesondere die Charta der Grundrechte. Nichtsdestotrotz müssen wir die Rechtsinstrumente weiterentwickeln, um alle Menschen – Männer und Frauen – vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu schützen.
Aus Finnland kommend – einem Land, das sich seit sehr langer Zeit für die Chancengleichheit von Männern und Frauen einsetzt –, war ich mit den Ergebnissen des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sehr zufrieden. Er zeigte, dass die Mehrzahl der Ausschüsse dem Gender Mainstreaming zumindest eine gewisse Bedeutung beimisst.
Ich möchte allerdings betonen, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben. Ich befürworte die Ideen von Frau Járóka, dass zum Beispiel alle Ausschüsse weibliche Mitglieder haben sollten.
Obwohl die Anzahl der Frauen im Europäischen Parlament weiter steigt, besteht noch immer Ungleichheit, wenn es um die wirklich wichtigen Positionen in den politischen Einrichtungen geht, beispielsweise einen Ausschussvorsitz usw. Daher bitte ich jeden einzelnen Ausschuss eindringlich, das Gender Mainstreaming bei seiner Arbeit praktisch umzusetzen, da dies die einzige Möglichkeit ist, Frauen uneingeschränkt an der Entscheidungsfindung in der EU zu beteiligen.
Abschließend möchte ich hervorheben, dass wir nach Geschlecht aufgeschlüsselte konkrete Daten brauchen, da nur so wirklich beurteilt werden kann, wie wir in Bezug auf das Gender Mainstreaming vorgehen und was noch unternommen werden muss. Solche geschlechtsspezifischen Statistiken sind für unsere künftige Arbeit unerlässlich.
Teresa Riera Madurell (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Sie zu Ihrer Wahl beglückwünschen, ebenso wie Frau Záborská zur Arbeit an ihrem Bericht, in dem leider einmal mehr festgestellt wird, dass auch in den öffentlichen Einrichtungen nach wie vor Ungleichheiten im Hinblick auf Männer und Frauen in Führungspositionen bestehen.
Wenn es unser Ziel ist, die volle Gleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen, müssen wir mit unserem eigenen politischen Engagement in den europäischen Institutionen und insbesondere im Europäischen Parlament ein Beispiel geben. Ein integrierter Ansatz in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter in unserer Arbeit und mehr Frauen in verantwortlichen Positionen sind daher zwei Fragen, die von allen Instanzen in unserem Parlament sehr ernst genommen werden sollten.
Dieser Bericht hat das Verdienst, ein Dokument unserer Institution zu sein, das einen weiteren Schritt in diese Richtung unternimmt, aber andere müssen folgen, in denen eindeutige Zielsetzungen, die Methoden ihrer Realisierung, die für ihre Umsetzung Verantwortlichen und die Durchführung periodischer Überprüfungen festgelegt werden, die uns die Möglichkeit geben, einerseits alle Erfolge zu registrieren und andererseits die Gründe zu ermitteln, aus denen sie nicht erreicht wurden.
Nur durch eine von allen in dieser Institution getragene kontinuierliche und rigorose Arbeit werden wir in der Lage sein, eine wirkliche Gleichstellung zwischen Männern und Frauen herbeizuführen.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Frau Präsidentin! Ich gratuliere Ihnen und allen Ihren männlichen und weiblichen Kollegen zu Ihrem neuen Amt.
Entsprechend dem in Artikel 2 des Vertrags festgeschriebenen Gleichstellungsgrundsatz des Gemeinschaftsrechts und der in Artikel 3 Absatz 2 genannten Zielsetzung, Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen auf der Grundlage eines integrierten Gleichstellungsansatzes zu beseitigen, ist das Europäische Parlament in seiner Entschließung eine politische Verpflichtung eingegangen, für das Erreichen dieses Ziels einen institutionellen Rahmen zu schaffen.
Diese Dynamik wurde seit 2005 vom Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie durch die Tätigkeit der Hochrangigen Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen angestoßen. Unter der hervorragenden Leitung der Vorsitzenden, Frau Záborská, und mit der substanziellen Unterstützung der für Gleichstellungsfragen zuständigen Vertreter aller 21 parlamentarischen Ausschüsse und ihrer Sekretariate ist nun im Jahr der Chancengleichheit für alle das erste Dokument des EP, das seine politische Verpflichtung zur Selbstkritik bei der Umsetzung eines integrierten Konzeptes beinhaltet, zur Abstimmung vorgelegt worden.
Die Erkenntnisse wurden mithilfe einer für das Europäische Parlament gänzlich neuen Methode, einer schöpferischen Methode gewonnen, die entwickelt wurde, um die derzeitige Lage einzuschätzen. Positiv ist, dass sich mehrere Ausschüsse, auch wenn sie ihre Prioritäten aufgestellt haben, ohne darin eine unserem Anliegen verpflichtete Strategie aufzunehmen, für die Einbeziehung von Gleichstellungsfragen aussprechen.
Der Bericht weist den Weg, wie das Mainstreaming entsprechend dem Plan erreicht werden soll, mit dessen Ausarbeitung bis zum Ende dieser Sitzungsperiode wir heute den Ausschuss für die Rechte der Frau durch unsere Abstimmung beauftragen wollen. Natürlich müssen wir alle, sowohl die Angestellten als auch die Abgeordneten, zuvor noch einmal die Schulbank drücken, damit wir in der Lage sind, geeignete Bewertungsmechanismen zu entwickeln, die den Besonderheiten eines jeden parlamentarischen Ausschusses Rechnung tragen und sicherstellen, dass die Politiken sich gegenseitig ergänzen und miteinander im Einklang stehen und dass die Verantwortlichkeiten und Interessen der Abgeordneten miteinander verknüpft werden.
Die Einrichtung einer zweimal pro Wahlperiode stattfindenden Kontrolle der Umsetzung des integrierten Konzepts wird Gelegenheit für eine qualitative und quantitative Bewertung geben. Dies ist eine justizielle Frage, und ich begrüße es, dass der für die Justiz zuständige Kommissar heute hier bei uns ist. Wir sollten nicht die fehlende Förderung von Frauen bei der Besetzung von Entscheidungspositionen kritisieren, sondern die Tatsache, dass Frauen, die für eine solche Position in Frage kommen, daran gehindert werden, mit ihren männlichen Mitbewerbern zu konkurrieren. Wir fordern, Herr Kommissar, die Wiederherstellung von Rechten und die Errichtung einer Leistungsgesellschaft, in der Männer und Frauen gleichgestellt sind.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Das Europäische Parlament repräsentiert die europäische Gesellschaft mit ihren 492 Millionen Bürgern und 27 Ländern. Allerdings spiegelt dieses Hohe Haus die soziale Struktur der Gesellschaft, die es vertritt, nicht exakt wider, denn nur 30 % der Abgeordneten sind Frauen. Das ist viel zu wenig. Nur 13 % der polnischen Abgeordneten sind Frauen, und unter den Parlamentsmitgliedern aus Malta und Zypern ist keine einzige Frau.
Ebenso unbefriedigend sieht es im Hinblick auf Führungspositionen in der Verwaltung in den Gremien des Europäischen Parlaments aus, die politische Entscheidungen zu treffen haben. Obwohl die meisten Ausschüsse der Frage der Gleichstellung von Männern und Frauen positiv gegenüberstehen, findet dies bei der Festsetzung ihrer politischen Prioritäten in der Praxis keinen Niederschlag. Vor diesem Hintergrund muss unterstrichen werden, welch große Bedeutung der Bildung einer Hochrangigen Arbeitsgruppe für Gleichstellungsfragen zukommt. Diese Gruppe soll auch außerhalb des Europäischen Parlaments tätig werden und die Mitgliedstaaten zu einer wirksamen Umsetzung der Gleichstellungspolitik ermutigen.
Den politischen Parteien und den Fraktionen kommt eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, den Frauen eine uneingeschränkte Teilhabe am politischen Leben zu ermöglichen. Einige Fraktionen und Parteien haben bereits mit Erfolg ein Quotensystem auf ihren Kandidatenlisten für alle kollektiven Organe eingeführt. Die übrigen sollten ihrem Beispiel folgen und damit sicherstellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter künftig in der ganzen Union auch wirklich Realität wird und nicht nur Wunschdenken bleibt.
Abschließend möchte ich Frau Záborská zu diesem ausgezeichneten Dokument gratulieren. Auch Ihnen, Frau Präsidentin, meinen Glückwunsch zu dieser wichtigen Position. Als Frau freue ich mich sehr, Sie in diesem Amt zu sehen.
Ljudmila Novak (PPE-DE). – (SL) Eine Gesellschaft, in der beide Geschlechter gleichgestellt sind, entwickelt sich erfolgreicher als eine Gesellschaft, die von Angehörigen eines Geschlechts kontrolliert wird. Aufgrund der natürlichen Veranlagung lassen sich jedoch bestimmte Berufe besser und leichter von Männern, andere besser und leichter von Frauen ausüben.
Wir wissen indes seit langem, dass sich Männer und Frauen bei leitenden Tätigkeiten oder bei der Ausübung politischer Pflichten als ebenbürtig erweisen können. Warum ist es dann also notwendig, einen Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter anzunehmen, wenn wir in der Europäischen Union leben, der demokratischsten Gesellschaft der Welt, die sich die höchsten Normen der Demokratie gesetzt hat?
In meiner eigenen Erfahrung hat sich bestätigt, dass diese Arbeit mehr als notwendig ist, selbst in der Europäischen Union. In verschiedenen Dokumenten auferlegen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern neue Pflichten, aber wenn es um die Vergabe prestigeträchtiger politischer Funktionen in unserem Parlament geht, entbrennt ein unbarmherziger Kampf.
Die Gleichstellung der Geschlechter und die Gleichberechtigung kleiner und großer Staaten lassen sich leicht mit der d’Hondt-Methode erreichen. Ich bin froh, Mitglied der PPE-DE-Fraktion zu sein, aber ich bin nicht froh über die Verteilung von Sitzen. Wenn eine Frau den Mut aufbringt, für ein führendes Amt zu kandidieren, muss sie ihre Kandidatur zurückziehen, wenn ein anderer weiblicher Kandidat sich um dieselbe Position bewirbt, sodass wenigstens eine Frau unter den Massen Männern gewählt werden kann.
Wir sollten keine weiblichen Kandidaten vorschlagen, nur weil sie Frauen sind, sondern weil wir unter uns viele fähige Frauen haben, die bereits in der Praxis ihre Verdienste haben und diese bei vielen Gelegenheiten unter Beweis gestellt haben. Ich will nicht die ganze Schuld den Männern zuschieben. Auch wir Frauen müssen ehrgeiziger werden und nicht nur die Ausführenden der uns übertragenen Aufgaben sein. Bevor wir unseren Bürgerinnen und Bürgern rechtliche Pflichten auferlegen und ihnen Empfehlungen geben, sollten wir prüfen, wie wir selbst sie erfüllen.
Inger Segelström (PSE). – (SV) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sowie der Kollegin Záborská für eine ausgezeichnete Initiative und einen hervorragenden Bericht danken. Nach dieser Aussprache muss ich allerdings leider feststellen, dass die Männer, die sich daran beteiligt haben, vorsintflutliche Standpunkte geäußert haben, was wirklich ausgesprochen traurig ist.
Vieles wurde in dieser Aussprache bereits angesprochen, und ich möchte die mir zur Verfügung stehende Zeit für einige Grundsatzfragen verwenden. Das Parlament wird nur dann integrierte Ausschüsse erhalten, bei denen die Hälfte der Ausschussvorsitzenden oder Berichterstatter weiblich sind, wenn die Frauen die Hälfte der Abgeordneten im Europäischen Parlament stellen. Ich spreche hier aus eigener Erfahrung. In Schweden konnten wir erst nach 1994, als die Hälfte unserer Politiker und Abgeordneten im Parlament Frauen waren, umfassende Reformen durchführen. Viele Frauen in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments haben Probleme, ihre parlamentarischen Aufgaben mit dem Familienleben zu vereinbaren. Solange das Parlament Eltern keine Möglichkeit bietet, mit einer Elternversicherung zuhause zu bleiben, Arbeitgeberleistungen zu beziehen und eine Vertretung für ihre Arbeit zu erhalten, haben wir ein Gleichstellungsproblem. Eine der Stärken des Berichts ist, dass er diese Frage sowohl auf Beamtenebene als auch für uns als Abgeordnete erörtert und Maßnahmen vorschlägt. Im nächsten Bericht würde ich mir jedoch mehr Ziele und Maßnahmen für die Angestellten wünschen. Außerdem hätte ich gern eine Diskussion darüber, wie und wann wir Frauen die Hälfte der Abgeordneten stellen.
Die Präsidentin. Ich danke allen für ihre Glückwünsche. Ich sehe es als äußerst symbolisch an, dass die erste Aussprache, bei der ich den Vorsitz geführt habe, den Bericht über die Chancengleichheit betraf.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 12.00 Uhr statt.
4. Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbares Recht (Rom II) (Aussprache)
Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über die Empfehlung des Rechtsausschusses für die zweite Lesung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf die Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („ROM II“) (9751/7/2006 – C6-0317/2006 – 2003/0168(COD)) (Berichterstatterin: Diana Wallis) (A6-0481/2006).
Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Mit Rom II beschäftigen wir uns alle bereits seit sehr langer Zeit, und während wir vielleicht gehofft haben, jetzt am Ende angelangt zu sein, befinden wir uns wahrscheinlich nur an einer weiteren Zwischenstation.
Zunächst möchte ich sagen, dass wir es zu schätzen wissen, dass in den Gemeinsamen Standpunkt einige unserer Ideen aus der ersten Lesung aufgenommen wurden. Herr Kommissar, ich möchte auch die Bedeutung, die wir dieser Verordnung beimessen, betonen, die den Grundriss oder Fahrplan liefern wird, der Klarheit und Sicherheit schaffen wird, was die Grundlage zivilrechtlicher Ansprüche in ganz Europa angeht. Wir brauchen dies, und wir in diesem Hohen Haus wollen es schaffen, aber wir müssen es richtig anpacken. Wir müssen die Erwartungen derer, die wir vertreten, erfüllen und ihren Bedürfnissen nachkommen. Hier geht es nicht nur um irgendeine theoretische wissenschaftliche Übung; wir treffen politische Entscheidungen, wie Ausgewogenheit zwischen den Rechten und Erwartungen der Parteien vor Zivilgerichten geschaffen werden kann.
Ich finde es bedauerlich, dass wir bisher keine Einigung erzielen konnten, und bin noch immer der Ansicht, dass es mit größerem Engagement und mehr Unterstützung möglich gewesen wäre. Vielleicht liegt es daran, dass die beiden anderen Organe nicht daran gewöhnt sind, dass es im Parlament in diesem besonderen Bereich die Mitentscheidung gibt – es tut mir Leid, aber Sie werden sich daran gewöhnen müssen!
Darüber hinaus möchte ich all meinen Kollegen der verschiedenen Fraktionen im Rechtsausschuss danken, die mir auf diesem langen Weg beiseite gestanden und eine gemeinsame Auffassung unterstützt haben, die sich in unserer Abstimmung deutlich widerspiegeln wird – vorausgesetzt, die Anwesenheit ist heute hier zahlreich genug.
Nun möchte ich die Punkte näher ausführen, bei denen wir noch geteilter Meinung sind. Wir haben es immer ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass wir eine allgemeine Regel mit so wenigen Ausnahmen wie möglich bevorzugen. Wenn es Ausnahmen geben muss, müssen sie klar definiert sein. Daher haben wir den Standpunkt zur Produkthaftung akzeptiert. Es gibt allerdings noch immer Probleme in Bezug auf den unlauteren Wettbewerb und die Umwelt.
Was den unlauteren Wettbewerb betrifft, liegt uns auch ein Vorschlag von Kommissarin Kroes vor. Bei diesen beiden Vorschlägen muss zusammengearbeitet werden, was momentan nicht der Fall ist. Wir haben versucht, eine akzeptablere Formulierung vorzulegen, die meines Erachtens bei der heutigen Abstimmung bedauerlicherweise wahrscheinlich keinen Erfolg haben wird, weswegen ich meine Kolleginnen und Kollegen dringend bitte, die Streichung zu unterstützen, damit wir bei der Schlichtung darauf zurückkommen und unsere Arbeit richtig machen können.
Dasselbe trifft auf die Umwelt zu. Ich weiß und respektiere es uneingeschränkt, dass viele von uns gerne eine gesonderte Regelung hätten, aber es sollte keine Regelung nur einer Schlagzeile wegen sein. Vielmehr sollte sie ganz klar beinhalten, bei welchen Sachverhalten sie Anwendung findet. Da uns bereits mehrere mögliche Formulierungen vorliegen, wäre die allgemeine Regel meines Erachtens wieder am sichersten. Damit könnten wir heute auch die gesonderte Regelung streichen und uns bei der Schlichtung erneut mit der Definition befassen.
Ich komme nun zu zwei für dieses Parlament sehr wichtigen Themen. Das erste ist die Verleumdung. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu gut wissen, um was für ein schwieriges Thema es sich hierbei handelt. Es ist uns aber gelungen, bei der ersten Lesung eine überwältigende Mehrheit in diesem Hohen Haus zu erzielen, und das wird sich heute hier wahrscheinlich wiederholen. Dass die Kommission beschlossen hat, dieses Thema auszunehmen, bevor wir uns noch einmal mit ihm befassen konnten, war, gelinde gesagt, eine Enttäuschung. Dass sie dies auf der Grundlage einer eindeutigen Zwei-Jahres-Überprüfungsklausel tat, die nun aufgegeben wurde, ist inakzeptabel. Wir wissen, dass die Probleme im Bereich Medien und Kommunikation zunehmen und uns weiterhin verfolgen werden. Jetzt können wir uns vielleicht nicht damit befassen, aber wir werden uns bald erneut mit Brüssel I beschäftigen, und es ist unbedingt erforderlich, dass die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht im Gleichschritt gehen. Würden wir uns also die Möglichkeit nehmen, uns erneut damit zu befassen? Der Ausschluss ist vielleicht wirklich die einzige Lösung, aber dieses Hohe Haus möchte versuchen, noch etwas mehr zu tun, um dieses Problem zu lösen.
Nun zu der Frage, die meine Kollegen äußerst hartnäckig unterstützt haben (wofür ich sehr dankbar bin): Schäden bei Verkehrsunfällen. Herr Kommissar, wir haben die Unterstützung der Versicherungsträger, der Rechtsanwälte, der Opfer sowie derjenigen, die wir vertreten, aber aus irgendeinem Grund können wir diese Anliegen weder der Kommission noch dem Rat vermitteln.
Sogar in der letzten Woche trat ein sehr hoher Beamter eines Justizministeriums an mich heran, der dachte, wir versuchten, deutsches Recht anzuwenden, um bei einem Verkehrsunfall, der sich im Vereinigten Königreich ereignet hatte – wo wir natürlich auf der „falschen“ Straßenseite fahren –, festzustellen, wer haftbar gemacht werden kann. Glauben Sie wirklich, dass wir so dumm sind? Ich wünschte, die Menschen wären so entgegenkommend und würden lesen und verstehen, was wir vorschlagen: nämlich lediglich den vereinbarten Grundsatz der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand – bei dem die Opfer wieder in den Stand vor dem Unfall versetzt werden. Dabei sollte man nicht so ängstlich sein. Es wäre wirklich unlogisch, wenn ein Richter im Land des Opfers den Fall kraft der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinien und Brüssel I bearbeiten könnte und dann in Bezug auf die Schäden ein ausländisches, fremdes Gesetz anwenden müsste. Das wäre wirklich unlogisch – und in genau der Situation befinden wir uns zurzeit. Bitte beschäftigen Sie sich mit dem, was wir sagen, und verstehen Sie, dass diese Angelegenheit angesichts der noch größeren Mobilität unserer Bürger auf Europas Straßen Aufmerksamkeit erfordert, und zwar lieber früher als später, und dass eine allgemeine Vier-Jahres-Überprüfungsklausel einfach nicht ausreichen wird.
Meine letzte Hoffnung besteht darin, dass durch unsere Diskussionen das Thema des internationalen Privatrechts aus den staubigen Schränken der Justizministerien und Fachausschüsse geholt und ins Licht der öffentlichen, politischen, transparenten Diskussion gerückt wird. Alles, was wir fordern, ist also, dass Sie es noch ein wenig länger mit uns aushalten, damit die Institutionen Europas diese Angelegenheit gemeinsam zu einem richtigen Abschluss bringen können.
VORSITZ: Gérard ONESTA Vizepräsident
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Zunächst danke ich Frau Wallis für ihre Arbeit. Wie Sie wissen, diskutieren wir diesen Vorschlag seit dreieinhalb Jahren, und ich glaube, dass nach den Verbesserungen, die im Rahmen der beiden Lesungen vom Parlament und vom Rat eingebracht wurden, dieses Projekt nunmehr einen gewissen Reifegrad erreicht hat, wenn ich so sagen darf. Es ist festzustellen, dass einerseits diese für die Rechtssicherheit so bedeutende Verordnung von Wirtschaftskreisen und Juristen mit Ungeduld erwartet wird und dass es sich andererseits um einen Text handelt, der für die Schaffung des europäischen Rechtsraums und für das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von kapitaler Bedeutung ist. Deshalb stellt Ihre Abstimmung eine entscheidende Etappe für die Zukunft dieses Dossiers dar.
Für mich bestünde die beste Lösung darin, ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden; sollte dieses Verfahren jedoch unumgänglich sein, dann wäre es für die Kommission von wesentlicher Bedeutung, dass nach Ihrer Abstimmung alle Voraussetzungen geschaffen werden, um zur Verabschiedung eines zufrieden stellenden Textes zu gelangen. Ich bin weiterhin zuversichtlich, dass mit Unterstützung des Parlaments ein positives Ergebnis erzielt werden kann.
Ebenso wie Sie, Frau Berichterstatterin, bedauere ich, dass im Gemeinsamen Standpunkt des Rates keine Sonderregeln zur Verleumdung enthalten sind. Wir haben der Streichung dieser Regel nur ungern zugestimmt. Warum? Weil es nicht möglich ist, sich auf einen Kompromiss zu einem Text zu einigen. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass im April 2006 über zehn verschiedene Optionen auf dem Tisch des Rates lagen, von denen keine weder heute, noch vermutlich in Zukunft eine Aussicht auf Annahme hat.
Sie wissen ebenfalls, dass die Überprüfungsklausel keine Aussicht auf Annahme hat. Ich bin überzeugt davon, dass man die Büchse der Pandora nicht öffnen darf, indem man eine Bestimmung zulässt, die auch nicht den geringsten Konsens zwischen den Organen finden wird, wie bereits von mehreren Mitgliedern des Rechtsausschusses unterstrichen wurde. Ein weiteres wichtiges Element besteht darin, dass es nur eine sehr begrenzte Anzahl von internationalen Rechtsstreitigkeiten auf diesem Gebiet gibt. Vielleicht ist Ihnen bekannt, dass sich selbst Pressevereinigungen in einer vor wenigen Tagen bei mir eingegangenen Mitteilung mit diesem Ausschluss abgefunden haben.
Sie haben noch andere wichtige Punkte angesprochen, so die Streichung weiterer Sonderregeln zum Wettbewerb und zum Umweltschutz. Offen gestanden ist es schwierig für mich, der Streichung von Sonderregeln in diesen Bereichen zuzustimmen. Sonderregeln sind nicht immer geeignet, alle besonderen Situationen zu regeln, im Bereich Wettbewerb ist die Sonderregel allerdings von grundlegender Bedeutung für mich, weil sie die allgemeine Regel zur Lokalisierung des Marktes klarer fasst. Deshalb freue ich mich, dass der Berichterstatter einer großen Fraktion die Beibehaltung einer solchen Sonderregel nunmehr befürwortet und diesen Formulierungsvorschlag unterstützt. Was den Umweltschutz anbelangt, so zielt die Sonderregel darauf ab, Umweltdumping zu verhindern, und vor dem gegenwärtigen politischen Hintergrund gewährleistet die Kommission ein überaus hohes Umweltschutzniveau. Rom II kann meiner Ansicht nach dazu beitragen.
Was den Rat anbelangt, so besitzt bekanntlich die Mehrzahl der Mitgliedstaaten mit kodifiziertem internationalen Privatrecht Sonderregeln in beiden Bereichen, und der Rat befürwortet nicht nur die Beibehaltung dieser beiden Sonderregeln, sondern hat den Erwägungen der Kommission sogar noch weitere hinzugefügt. Wir vertreten die gleiche Ansicht: Die Sonderregeln verstärken die Rechtssicherheit.
In Bezug auf Verkehrsunfälle unterstütze ich die Bemühungen des Parlaments, die Lage von Verkehrsunfallopfern zu verbessern. Dies ist im Übrigen eines der Ziele seines Vorschlags. Heute schlägt der Rechtsausschuss eine neue Regel vor, nach welcher der Richter dafür zu sorgen hat, dass der gesamte Schaden ersetzt wird. Dieser Gedanke ist sehr interessant, allerdings bin ich der Meinung, dass es sich hierbei um eine Harmonisierung des materiellen Zivilrechts der Mitgliedstaaten und nicht mehr um internationales Privatrecht handelt. Rom II ist meiner Meinung nach nicht der geeignete Rahmen für eine derartige Harmonisierung, doch kann ich Ihnen bestätigen, dass ich mich um eine Lösung des vom Rechtsausschuss und vom Parlament angesprochenen Problems in einem anderen Kontext substanzieller Harmonisierung einsetzen werde. In Bezug auf die Frage, ob die allgemeine Regel zu befriedigenden Lösungen in diesem Bereich führen kann oder ob eine neue Sonderregel erforderlich ist, stehe ich einer ausführlichen Untersuchung dieses Problems weiterhin aufgeschlossen gegenüber, so wie es übrigens im Änderungsantrag 26 zum Anwendungsbericht vorgesehen ist.
Ich möchte in aller Kürze noch auf die Frage der Anwendung ausländischen Rechts eingehen. Dies ist Gegenstand der Änderungsanträge 12 und 21 und ein wesentlicher Bestandteil des Haager Programms. Lassen Sie mich jedoch noch einmal sagen, dass Rom II für solche Regeln, die für den gesamten zivil- und handelsrechtlichen Bereich gelten sollten, nicht der geeignete Rahmen ist. Ich kann Ihnen generell zusagen, dass ich die Maßnahmen, die die Anwendung ausländischen Rechts erleichtern, ausführlich prüfen lassen werde. Gleiches gilt für die Richtlinie zum Herkunftslandprinzip. Die Dienstleistungsrichtlinie sieht bereits die Anwendung der Instrumente Rom II und Rom I vor, und daher scheint mir die im Änderungsantrag 24 vorgeschlagene Bestimmung unnötig, und zwar nicht weil eine Klärung dieses Grundsatzes nicht nötig wäre, sondern weil es bereits eine Garantie gibt.
Rainer Wieland, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Mein Dank geht auch an Frau Kollegin Wallis, die wesentliche Dinge bereits angesprochen hat.
Wir haben diese Woche viel über das Europa der Bürger gehört. Wenn man die Überschrift dieses Dossiers liest, ist man geneigt anzunehmen, dass viele Bürger dabei wieder abschalten und sagen, außervertragliches Schuldrecht sei schwierig. Aber es ist der europäische Klassiker. Es ist das, worüber die Mehrzahl der europäischen Autofahrer schon einmal nachgedacht hat: Ich komme aus dem Land A, bin im Land B unterwegs und treffe bei einem Unfall auf einen Fahrer aus dem Land C, der vielleicht noch einen Beifahrer aus einem Land D dabei hat. Das ist der Regelfall, und wir sind dabei, mit diesem Dossier weiter am Europa der Bürger zu arbeiten. Die Notwendigkeit, solche Dinge zu regeln, entwickelt sich mit noch größerer Dringlichkeit, je mehr die Mobilität zunimmt und die Bedeutung von Grenzen abnimmt. Hier kann noch manches verbessert werden. Es geht also um das Europa der Bürger.
Es wurden heute schon andere Rechtsfelder angesprochen, die sicherlich weniger häufig vorkommen als die Verkehrsunfälle, nämlich deliktische Haftung, unlauterer Wettbewerb sowie die komplizierten Bereiche der Umwelt.
Meine Fraktion wird dafür eintreten, dass wir für diese dritte Lesung, für dieses Vermittlungsverfahren die Spielräume des Parlaments so offen wie möglich halten. Wir glauben, dass es noch viel Raum gibt, die Vorschriften sachgerechter zu formulieren. Ich will auch ausdrücklich bekräftigen, was Frau Wallis bereits gesagt hat: Es ist neue Realität, dass das Parlament hier mitzuentscheiden hat. Es wird auch neue Realität sein, dass wir, wenn das Ergebnis der dritten Lesung feststeht, sehr genau auf die Dinge achten, die hier im Hause in der zweiten Lesung vielleicht keine rechtliche, aber eine politische Mehrheit hatten, und prüfen, ob diesen Anliegen des Parlaments vielleicht doch noch Rechnung getragen werden kann. Wir dürfen gespannt sein, was bei der dritten Lesung herauskommt. Wir werden dafür eintreten, dass die Spielräume für ein Europa der Bürger offen bleiben.
Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Wir behandeln einen ziemlich komplizierten Text, der Gegenstand einer Reihe von Änderungsanträgen im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments war und zu dem der Ausschuss unsere Position in Bezug auf den Standpunkt des Rates erarbeitet.
Die Berichterstatterin hat meines Erachtens eine gute Arbeit geleistet, aber die Positionen im Rechtsausschuss wurden von einer Gruppe angenommen, die zwar eine Mehrheit im Ausschuss aber nicht im Plenum hat, weshalb die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament ihr Nichteinverständnis mit verschiedenen Änderungsanträgen zum Ausdruck bringt, die vom Rechtsausschuss angenommen wurden.
Ich meine vor allem die Streichung des Verweises auf „besondere Bestimmungen“, zum Beispiel jene in Bezug auf das Fernsehen ohne Grenzen, den elektronischen Geschäftsverkehr und andere Dinge. Ich denke da auch an das Problem der Umweltschäden. Umweltschäden sind derzeit eine so bedeutsame Angelegenheit, dass wir unmöglich eine gesetzliche Regelung haben können, die diesen besonderen Aspekt nicht berücksichtigt.
Es gibt einen weiteren Aspekt: den unlauteren Wettbewerb. Er verdient ebenfalls eine detaillierte Regelung. Eine Erklärung allgemeiner Art ist nicht ausreichend, da er viele Aspekte des Binnenmarkts betrifft.
Kurz gesagt, wir stimmen mit den meisten Änderungsanträgen der Berichterstatterin überein, sind aber mit verschiedenen, im Rechtsausschuss angenommenen Änderungsanträgen nicht einverstanden, die eine, ich würde sagen, situationsbedingte Mehrheit widerspiegeln, die es wahrscheinlich in diesem Parlament nicht geben wird. Jedenfalls habe ich den Eindruck, dass wir dieses Thema in Abhängigkeit vom Ergebnis der hier durchgeführten Abstimmung ausführlich in der Vermittlung prüfen müssen.
Angesichts der Tatsache, dass verschiedene Fraktionen unterschiedliche Änderungsanträge zu mehreren im Rechtsausschuss angenommenen Abänderungen eingebracht haben, lässt sich, solange uns nicht die Ergebnisse der morgigen Abstimmung vorliegen, schwer voraussagen, wie der endgültige Text des Parlaments aussehen wird.
Toomas Savi, im Namen der ALDE-Fraktion. – (ET) Herr Präsident, Frau Wallis, Herr Kommissar!
Während der Gesetzentwurf in Arbeit war, planten meine Mitstreiter und ich die Einreichung eines Änderungsantrags zum Bericht Rom II. Leider war ihm kein Erfolg beschieden. Aus diesem Grund möchte ich Ihnen jetzt den Inhalt des Antrags vorstellen.
Gemäß der allgemeinen Vorschrift der Verordnung ist im Fall außervertraglicher Schuldverhältnisse das Gesetz des Landes, in dem der Schaden entsteht, anzuwenden. Artikel 9 enthält jedoch eine Ausnahmeregelung und erfordert die automatische Anwendung der Gesetze des Landes, in dem der Arbeitskampf stattfindet. Ich würde die Streichung des Artikels 9 aus dem Gesetzentwurf empfehlen.
Die Ausnahmeregelung in Artikel 9 berücksichtigt nicht alle Parteien des Beschäftigungsverhältnisses gleichermaßen und kann kleine und mittlere Unternehmen, die Dienstleistungen im Ausland anbieten, in eine sehr ungünstige Situation bringen.
Wegen möglicher Arbeitskämpfe können Unternehmen nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen und sind gezwungen, ihre Angestellten wieder abzugeben, den entstandenen Schaden zu begleichen und eine Vertragsstrafe zu zahlen, sodass die erwarteten Einnahmen ausbleiben. Somit entsteht der durch den Arbeitskampf erwachsene Schaden in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, und nicht in dem Land, in dem der Arbeitskampf stattfindet.
Meiner Ansicht nach hätte vor Aufnahme des Artikels 9 eine Analyse der Auswirkungen seiner Aufnahme in die Gemeinschaftsgesetzgebung vorgenommen werden müssen.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Hinter dem abstrakten Titel „Rom II“ verbergen sich Fragen, die die Bürgerinnen und Bürger sehr direkt und sehr massiv betreffen. Deswegen war die Auseinandersetzung im Ausschuss zu den unterschiedlichen Themen auch sehr intensiv. Ich greife drei davon heraus.
Die erste ist die Frage des Umweltschutzes, wenn es um grenzüberschreitende Schäden geht. Im Umweltschutz zeigt sich generell die fatale Tendenz, dass man Probleme des Nachbarn, auch wenn man sie selber verursacht hat, oft durch rücksichtsloses Handeln zu ignorieren sucht. Wir müssen leider feststellen, dass es immer wieder geschieht, dass man sich darum nicht kümmert und dass gerade emittierende Anlagen sehr nahe an Grenzen gebaut werden. Wir haben versucht, eine Regel zu finden, dass Opfer dieser Umweltprobleme maximalen Schutz genießen und Umweltdumping, wie auch der Herr Kommissar erwähnt hat, nicht stattfinden kann.
Leider haben sich die Europäische Volkspartei und die Liberalen entschlossen, dem nicht zuzustimmen und damit einem Rückschritt den Weg geebnet, den ich für fatal halte. Ich hoffe hier auf Rat und Kommission, dass wir auf einen besseren Weg kommen.
In der Frage des Schutzes vor Verleumdung in der Presse ist es uns gelungen, einen Kompromiss zu finden, der – wie ich finde – die Pressefreiheit schützt und unterstützt. Diesen Grundwert der Europäischen Union müssen wir achten und in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Ihn zu schützen gelingt am besten, wenn man in dem betreffenden Land, in dem die Zeitung oder das Medium angesiedelt ist, auch die Rechtsfolgen zur Diskussion stellen kann.
Die Frage der Verkehrsunfälle –das halte ich für besonders wichtig – ist etwas, was jeden Menschen potenziell berührt. Wir haben hier einen Kompromiss gefunden, und ich hoffe, dass er in der Verhandlung mit den anderen Gremien zum Durchbruch kommt.
Die Bürgerinnen und Bürger können erwarten, dass wir auf ihre Alltagsbedürfnisse Rücksicht nehmen und die Interessen der Opfer in den Mittelpunkt stellen. Das erwarten die Menschen in Europa von uns!
Barbara Kudrycka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin danken, die große Anstrengungen unternommen hat, damit die Änderungsanträge des Parlaments nach der ersten Lesung in diesem schwierigen und technischen Bericht ihren bestmöglichen Niederschlag finden. Das ist vor allem in Bezug auf den Artikel über die Verleumdung überaus wichtig, dem das besondere Interesse des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres gilt.
Ich habe Verständnis für die politischen Probleme, die es außerordentlich schwierig machen, zu dem Artikel über die Verleumdung im Rat Einigung zu erzielen. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass das Parlament in der ersten Lesung zu diesem Punkt einen sehr deutlichen Standpunkt vertreten hat. Die in der ersten Lesung vorgeschlagene Lösung war meiner Ansicht nach der gelungenste Versuch, hinsichtlich der Interessen der Geschädigten und der Verleger zu einem Kompromiss zu gelangen. In dem geänderten Vorschlag der Kommission und in dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates wird der Gedanke, in diese Verordnung Bestimmungen über das im Verleumdungsfalle anzuwendende Recht aufzunehmen, abgelehnt. Wie jedoch der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres in seiner Stellungnahme aus erster Lesung feststellt, sollte dieser Punkt seiner Auffassung nach nicht ausgeklammert werden. Der Standpunkt, den das Parlament in der ersten Lesung angenommen hat, ist vernünftig und steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.
Noch einige kurze Bemerkungen zu den übrigen Punkten: Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass den Regeln des Kollisionsrechts oftmals eine eigene Logik innewohnt, und ihre Verknüpfung mit den Rechtsvorschriften für den gemeinsamen Markt kann wegen fehlender Kohärenz zu Problemen führen. Klammert man jedoch die den unlauteren Wettbewerb und den Umweltschutz betreffenden Punkte aus, was dazu führt, dass für diese Bereiche besondere Bestimmungen gelten, so wird das europäische Privatrecht dadurch tatsächlich unnötig verkompliziert, und die allgemeinen Bemühungen um eine Deregulierung und Vereinfachung unserer Gesetzgebung werden untergraben.
Abschließend möchte ich feststellen, dass unsere Gemeinschaft nun die Chance hat, das Fundament für ein gemeinsames Zivilrecht zu legen. Die Arbeit an den Verordnungen zu Rom I und Rom III dauert an. Im Falle von Rom II wird sie hoffentlich bald abgeschlossen sein. Die Arbeiten an den gemeinsamen Bezugsrahmen gehen ebenfalls voran. Ich hoffe, all das wird dazu beitragen, dass der Binnenmarkt in unserem großen Projekt Europa reibungslos funktioniert.
Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin, Frau Wallis, beglückwünschen und ihr herzlich für ihre Arbeit an diesem für die Zukunft der europäischen Integration so wichtigen Thema danken. Dies ist ein bedeutender Schritt hin zur Errichtung eines gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für Europa.
Wenn wir den uns heute vorliegenden Entwurf einer Verordnung erörtern, muss unser besonderes Augenmerk der notwendigen Kohärenz zwischen den bereits bestehenden Bestimmungen und den nachfolgenden Verordnungen gelten. Wir müssen sicherstellen, dass letztere nicht zu weiteren Belastungen führen und dadurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts behindern. Vielmehr sollten sie seine Entwicklung fördern. Herr Medina Ortega hat bereits einige spezifische Punkte angesprochen, die beispielsweise den Umweltschutz und den Wettbewerb betreffen.
Ich möchte feststellen, wie wichtig es ist, dass sowohl die Parteien als auch das Gericht die Fragen des anzuwendenden Rechts sachgerecht erörtern und so Rechtssicherheit gewährleisten. In bestimmten Fällen ist eine Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften erforderlich. Dazu zählen Fragen im Zusammenhang mit der Verleumdung, der Verletzung des Rechts auf Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte sowie die Schadensberechnung bei Personenschäden.
Wir sollten den Standpunkt des Parlaments aus erster Lesung unterstützen, wonach die Verordnung auch Sachverhalte abdecken soll, in denen von einer offensichtlich engeren Verbindung mit dem Staat ausgegangen werden kann, in dem der Hauptsitz des Verlags oder des Sendeunternehmens liegt, die beispielsweise Informationen verbreiten, die eine Verunglimpfung der Persönlichkeit darstellen. Das kann durch eine einheitliche Vorschrift erreicht werden, die für alle Veröffentlichungen einschließlich derjenigen im Internet gilt.
Unterstützung verdient auch der Standpunkt, wonach zur Schadensberechnung bei Unfällen mit Personenschäden das nationale Recht des Opfers anzuwenden ist. Damit würde der freie Personenverkehr im Binnenmarkt an Attraktivität gewinnen. Hierdurch wird auch vermieden, dass die Sozialversicherungs- und Unterstützungssysteme des Landes, in dem ein Unfallopfer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, in unfairer Weise belastet werden.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Wallis für ihre sachdienliche Arbeit an diesem Dossier und ihre hervorragende Zusammenarbeit als Koordinatorin der ALDE-Fraktion im Rechtsausschuss danken.
Mit der Rom II-Verordnung schafft die EU einen kohärenten Rechtsrahmen für das Verhältnis zwischen Rechtsvorschriften des internationalen Privatrechts und anderen Gemeinschaftsinstrumenten. Mit dieser Verordnung sollte das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes und insbesondere des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs eher gefördert als behindert werden. Es hat mich sehr betrübt zu hören, dass die Verhandlungen mit dem Rat bisher erfolglos verliefen, aber ich bin mir da völlig sicher, dass Frau Wallis auch in Zukunft die Punkte unseres Ausschusses und des Parlaments zur Sprache bringen wird.
Ich möchte vor allem zwei Punkte ansprechen. Erstens sollte die Verletzung von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten einschließlich der Verleumdung vollständig aus dem Geltungsbereich von Rom II ausgenommen werden. In Ermangelung von Bestimmungen zum Schutz der Verlagsunabhängigkeit wäre die Ausnahme die einzig machbare Lösung, mit der die Pressefreiheit nicht untergraben würde. Bedauerlicherweise hat der Rat diesen Änderungsantrag bei der ersten Lesung nicht unterstützt.
Mein zweiter Punkt betrifft eine wichtige grundsätzliche Frage – wie mein vorheriger Punkt auch – vor allem in Bezug auf Artikel 9 des Vorschlags zu Arbeitskampfmaßnahmen und anwendbarem Recht, der für die europäische Schifffahrt spezielle Probleme mit sich bringt. Die schwedische Regierung hat diesen Artikel im Frühjahr 2006 vorgeschlagen und sich dabei auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-18/02 bezogen. Dabei ging es um Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit und der Rechtswahl, wenn ein Schiff, das die Flagge eines Mitgliedstaats führt, in einem anderen Mitgliedstaat boykottiert wird.
Schiffe laufen üblicherweise Häfen in verschiedenen Ländern an. Wenn für Arbeitskampfmaßnahmen, die sich gegen bestimmte Praktiken auf Schiffen richten, die Gesetze der verschiedenen während einer Reise angesteuerten Häfen gelten würden, wären ständig andere Bestimmungen anzuwenden, d. h. dass unterschiedliche Bestimmungen die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der gegen ein Schiff gerichteten Arbeitskampfmaßnahmen bilden würden. Das wäre unpraktisch und würde zu großer Unsicherheit führen. Es ist generell so, dass für alle internen Beziehungen auf einem Schiff das Recht des Flaggenstaats gilt. Daher dürfen wir diese Befugnisse nicht den Gewerkschaften übertragen, die diese Bestimmungen mit Sicherheit zur Erpressung unserer Seeleute nutzen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Seefahrt behindern würden.
Antolín Sánchez Presedo (PSE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Die Verletzungen der Wettbewerbsbestimmungen der Gemeinschaft haben tatsächliche oder potenzielle Auswirkungen in mehreren Mitgliedstaaten. Die mögliche Anwendung des Kriteriums durch die Justizbehörden, so viele Regelungen zu verwenden, wie es betroffene Länder gibt, kann die Schadenersatzklagen komplizieren, den Rechtsweg erschweren und den Wettbewerb schwächen.
Als Berichterstatter für den Bericht über die private Rechtsdurchsetzung bin ich der Ansicht, dass diese ihre eigene Behandlung verdient, und ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Kommission das Recht vorbehalten hat, nach Abschluss der laufenden Konsultation Vorschläge zu unterbreiten.
Der von mir gemeinsam mit Frau Berger eingebrachte Änderungsantrag, mit dem die Berichterstatterin einverstanden ist – und ich danke ihr dafür –, lenkt die Aufmerksamkeit auf diese Situation und schlägt vor, dem Kläger, der die Klage am Wohnsitz des Beklagten einreicht, die Möglichkeit einzuräumen, die für seinen Anspruch anzuwendende lex fori zu wählen. Das Vermittlungsverfahren wird uns die Möglichkeit geben, das Thema zu vertiefen und über seine angemessene Behandlung zu entscheiden.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet im Anschluss, um 12.00 Uhr, statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
John Attard-Montalto (PSE). – (EN) In Anbetracht der immer größeren grenzüberschreitenden Freizügigkeit und des freien Waren- und Informationsverkehrs ist es mittlerweile unerlässlich, das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht gemeinsam festzulegen. Es scheint allerdings einen Unterschied zwischen dem Vorschlag der Kommission und der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Binnenmarkt zu geben.
Das, worum es bei dieser Rechtsvorschrift geht, ist, ob sie im Einklang mit den bestehenden nationalen Gesetzen existieren oder diese ersetzen kann. Nach Ansicht des Ausschusses werden die nationalen Gesetze und die Vorschläge Erstere nicht behindern, sondern sie stärken.
Es muss klar unterschieden werden, und sobald es eine Einigung auf größere Einheitlichkeit gibt, sollte diese Rechtsvorschrift allumfassend sein. Zudem ist es wichtig, auszuschließen, dass das anzuwendende Recht mehrdeutig ausgelegt werden kann.
Offensichtlich besteht eine Lücke zwischen dem Übereinkommen von Rom aus dem Jahr 1980 und der später in Brüssel verabschiedeten Verordnung, und während das sich aus außervertraglichen Schuldverhältnissen ergebende anzuwendende Recht angemessen angegangen wurde, müssen die diesbezüglichen Streitigkeiten noch aus dem Weg geräumt werden.
Die zweite wichtige Unterscheidung betrifft den Inhalt. Anscheinend gibt es unterschiedliche Ansätze, welche außervertraglichen Schuldverhältnisse in diese Rechtsvorschrift aufgenommen werden sollten. Themen wie die Umwelt müssen weiterhin den Mitgliedstaaten überlassen werden, wohingegen der ursprüngliche Vorschlag mehr Bereiche umfasste.
5. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
(Die Sitzung wurde um 11.35 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr mit der Abstimmungsstunde wieder aufgenommen.)
VORSITZ: HANS-GERT POETTERING Präsident
6. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
7. Untersuchungsausschuss zum Zusammenbruch der „Equitable Life Assurance Society“ (Verlängerung des Mandats): siehe Protokoll
8. Mitteilung des Präsidenten: siehe Protokoll
9. Abstimmungsstunde
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.
(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)
9.1. Zusammensetzung der Ausschüsse (Abstimmung)
9.2. Änderung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou (Abstimmung)
9.3. Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft (Abstimmung)
Georg Jarzembowski (PPE-DE), Berichterstatter. – Der dritte Teil ist eine eigenständige Frage. Deshalb muss darüber getrennt abgestimmt werden. Er hat mit dem zweiten Teil nichts zu tun.
Eva Lichtenberger (Verts/ALE). – Sie haben einen Antrag übersprungen, die Nummer 40.
Georg Jarzembowski (PPE-DE), Berichterstatter. – Weil der erste Teil von Änderungsantrag 16 angenommen wurde, ist Änderungsantrag 40 hinfällig.
9.4. Zertifizierung von Triebfahrzeugführern (Abstimmung)
9.5. Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Abstimmung)
– vor der Abstimmung über Änderungsantrag 22
Georg Jarzembowski (PPE-DE). – Herr Präsident! In den letzten Stunden haben noch Besprechungen zu zwei Punkten stattgefunden, und zwar zu Änderungsantrag 22 und zu Änderungsantrag 47. Meine Fraktion wird daher ihr Verhalten ändern. Ich würde gerne den Berichterstatter fragen, ob er uns zu den Änderungsanträgen 22 und 47 zusätzliche Informationen geben kann.
Dirk Sterckx (ALDE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident! Durch die ursprüngliche Fassung von Änderungsantrag 22 ergaben sich für einige Eisenbahnunternehmen in mehreren EU-Mitgliedstaaten Probleme, weil sie mit sehr kurzen Kündigungsfristen bei Verträgen arbeiten. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, ohne dass es dazu grundlegender Änderungen bedarf, haben wir den Änderungsantrag in drei Abschnitte unterteilt, den Text weitgehend beibehalten, aber nach der zweiten getrennten Abstimmung das englische Wort „existing“ und nach der dritten getrennten Abstimmung den letzten Satz gestrichen, so dass der wesentliche Inhalt erhalten geblieben ist, die praktischen Probleme aber ausgeräumt werden konnten.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
– vor der Abstimmung über Änderungsantrag 47
Dirk Sterckx (ALDE), Berichterstatter. – (NL) Herr Jarzembowski hatte ebenfalls gefragt, weshalb wir eine getrennte Abstimmung über Änderungsantrag 47 beantragt haben, in dessen zweitem Teil es um eine Begleitperson geht, und es waren die zahlreichen Einwände gegen diese Regelung, die mich veranlasst haben, eine getrennte Abstimmung zu beantragen. Ich würde auch gerne wissen – daher die getrennte Abstimmung –, wie viele Mitglieder diesen Vorschlag unterstützen und wie viele nicht, denn in einigen Mitgliedstaaten hat man damit große Probleme. Das ist der Grund für meinen Antrag auf getrennte Abstimmung.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
9.6. Auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbares Recht (Rom II) (Abstimmung)
9.7. Todesstrafe für medizinisches Personal in Libyen (Abstimmung)
– vor der Abstimmung
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte der größeren Klarheit wegen ein paar geringfügige Änderungen vorschlagen. Ich schlage vor, in Ziffer 2 Zeile 4 „Abschaffung der Todesstrafe in ihren Mitgliedstaaten und in Drittstaaten“ in „Abschaffung der Todesstrafe in Drittstaaten“ zu ändern und in Ziffer 8 Zeile 3 vor „Kindern“ das Wort „betroffenen“ einzufügen.
(Die mündlichen Änderungsanträge werden berücksichtigt.)
– vor der Abstimmung über Ziffer 6 und 12
Hélène Flautre (Verts/ALE). – (FR) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bestimmte Bezeichnungen der libyschen Behörden müssten berichtigt werden. Wir waren etwas zu europäisch in unserer Wortwahl. „Präsident Gaddafi“ müsste demnach durch „Oberst Gaddafi“ ersetzt werden.
Gleichzeitig mache ich Sie darauf aufmerksam, dass in Ziffer 12 „Volksversammlung“ durch „Allgemeiner Volkskongress“ ersetzt werden müsste, denn dies ist die korrekte Bezeichnung. Des Weiteren ist „Regierung“ durch „Allgemeines Volkskomitee“ zu ersetzen. Wenn libysche Behörden angesprochen werden, sollte man schon genau sein.
(Die mündlichen Änderungsanträge werden berücksichtigt.)
- nach der Abstimmung
Der Präsident. – Ich fordere alle Verantwortlichen in Libyen ausdrücklich noch einmal auf der Basis dieser Entschließung auf, das Leben dieser Menschen zu retten und ihnen die Freiheit zu geben.
(Beifall)
9.8. Siebenter und achter Jahresbericht über Waffenausfuhren (Abstimmung)
9.9. Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit – Halbzeitbewertung (Abstimmung)
- nach der Abstimmung
Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Vielleicht haben wir Sie nicht rechtzeitig informiert, es handelt sich um den letzten Bericht der Kollegin Hedkvist Petersen, und zwar zu einem Thema, das sie immer sehr interessiert hat, nämlich die Verkehrssicherheit. Wir wollen diese Gelegenheit nutzen und der Kollegin Hedkvist Petersen für die Arbeit danken, die sie in den letzten Jahren in diesem Haus geleistet hat.
(Beifall)
Der Präsident. Frau Kollegin Hedkvist Petersen! Bei diesem starken Beifall ist der Präsident ermächtigt, Ihnen ganz besonders herzlich für Ihre Arbeit zu danken und Ihnen in jeder Hinsicht alles Gute zu wünschen. Sehr herzlichen Glückwunsch für diesen großartigen Bericht und Ihnen persönlich alles Gute!
9.10. Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse (Abstimmung)
- vor der Abstimmung über Ziffer 6
Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Die Berichterstatterin hat mich gebeten, unseren Antrag auf getrennte Abstimmung über Ziffer 6 zurückzuziehen und stattdessen einen mündlichen Änderungsantrag zu stellen, „geschlechterbezogene Perspektiven“ durch „Gleichbehandlung von Männern und Frauen“ zu ersetzen. Dieser Bitte von Frau Záborská komme ich gern nach.
(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)
Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.
VORSITZ: LUIGI COCILOVO Vizepräsident
10. Stimmerklärungen
Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Stimmerklärungen.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines portugiesischen Kollegen José Ribeiro e Castro über die legislative Entschließung zu dem Entwurf eines Beschlusses des Europäischen Rates zur Änderung des im März 2000 in Cotonou unterzeichneten Abkommens zwischen den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) und der Europäischen Union im Rahmen der fünfjährigen Revision gestimmt.
Die neue Verfahrensweise für den politischen Dialog, die Stärkung der Parlamente, der Verweis auf den Internationalen Strafgerichtshof, die regionale Zusammenarbeit, der Verweis auf die Millennium-Entwicklungsziele und schließlich die Zusammenarbeit im Kampf gegen Massenvernichtungswaffen verleihen dieser Revision mehr Glanz, als man erwarten durfte. Des Weiteren hat dieser Beschluss auch infolge des Kompromisses des AKP-EU-Ministerrates vom Juni 2006 in Bezug auf eine Finanzierungsvereinbarung in Höhe von 26 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2008-2013 positive Auswirkungen auf den Stellenwert der Europäischen Union unter den AKP-Partnerländern.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den wesentlichen Teil des sehr guten Berichts meines deutschen Kollegen Georg Jarzembowski gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung zur Änderung der Richtlinie zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft von 1991 sowie der Richtlinie über die Eisenbahninfrastrukturen von 2001 (3. Eisenbahnpaket) befasst. Es ist unabdingbar geworden, in Fortführung der im Güterverkehr zu Recht getroffenen Maßnahmen mehr Wettbewerb im Personenverkehr einzuführen. Dies ist die notwendige Voraussetzung für einen verbesserten Service zu angemessenen Preisen.
Allerdings habe ich mich, ebenso wie meine politische Gruppe, die UMP (die französische Volksbewegungsunion) gegen ein zu hohes Tempo bei der Liberalisierung des Binnenverkehrs der Mitgliedstaaten ausgesprochen, um es den etablierten Betreibern zu ermöglichen, sich auf den Wettbewerb vorzubereiten. Ich hoffe, dass das Parlament in der Vermittlung einen akzeptablen Kompromiss findet, um diesen Sektor rasch aus der verwalteten Wirtschaft in die soziale Marktwirtschaft zu überführen. Die Weiterentwicklung der Personenverkehrs zu angemessenen Preisen gehört ebenso wie der Güterverkehr zu den wesentlichen Voraussetzungen für das reibungslose Funktionieren, die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit unseres europäischen Binnenmarktes, der sowohl Quelle des Wohlstands als auch eine soziale Notwendigkeit für die Bürger ist.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für den Bericht Jarzembowski über die Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft stimmen. In meiner Heimatregion ist das Eisenbahnnetz unerlässlich für die Kommunikation mit London und dem Rest des Landes, insbesondere in Devon und Cornwall, wo die Straßen eng und verstopft sind, es viele Engpässe gibt und die Flughäfen klein sind und selten angeflogen werden. Doch aufgrund der Küstenerosion und des Anstiegs des Meeresspiegels besteht die Gefahr, dass die Verbindung nach Dawlish, Devon, unterbrochen und der Ort möglicherweise von der Außenwelt abgeschnitten wird.
Ich danke Vizepräsident Barrot für sein Engagement, nach Möglichkeiten der Unterstützung durch die Kommission zu suchen, was, wenn es funktioniert, auf sehr praktische Weise demonstrieren würde, welche Grundsätze hier verankert sind.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Die Bestimmungen des Vertrages zum Verkehr betreffen den internationalen Verkehr, die Bedingungen, unter denen nicht gebietsansässige Transportunternehmen Verkehrsdienste betreiben dürfen, und schließlich die Beförderungsleistungen innerhalb des Binnenmarktes. Warum also sollte sich die Europäische Union mit dem lokalen, regionalen oder auch mit dem innerstaatlichen Verkehr innerhalb eines Landes befassen, wenn die Organisation dieser Strecken den Handelsaustausch im Binnenmarkt gar nicht berührt? Der Bericht Jarzembowski geht mit seinem Versuch einer allumfassenden Liberalisierung zu weit.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Die von Brüssel vertretene ultraliberale Ideologie findet in diesem Bericht zum dritten Eisenbahnpaket einmal mehr ihren Ausdruck.
Es handelt sich hierbei darum, die Liberalisierung des internationalen Personenverkehrs bis 2010 und des innerstaatlichen Personenverkehrs bis 2017 voranzutreiben.
Auch wenn der Zweck die Mittel heiligen kann, so sind die geringen Mittel und Gegenmaßnahmen zu beklagen, die in diesem Dokument vorgesehen sind, um zu verhindern, dass die gegenwärtig durch ihren öffentlichen Status geschützten Unternehmen und Angestellten des Eisenbahnsektors dem ungezügelten Wettbewerb des globalen Schienenverkehrsmarktes ausgesetzt werden.
Die Kommission, der Rat und das Parlament scheinen keine Lehren aus der Privatisierung des britischen Eisenbahnsektors im Jahr 1993 gezogen zu haben, die eine Vervielfachung der Zugunfälle, Verspätungen, den Verfall der Infrastrukturen, die Erhöhung der Fahrtkosten und die Entlassung von Zugpersonal in Größenordnungen von 50 % der Gesamtbeschäftigtenzahl zur Folge hatte. Die Lage ist so, dass in Großbritannien heute viele Menschen für die erneute Verstaatlichung des Eisenbahnsektors eintreten.
Ein solches Europa darf es nicht geben. Europa darf sich nicht auf Kosten von Sicherheit, Beschäftigung und beruflicher Qualifikation entwickeln. Wir lehnen diese antinationale Philosophie ab, die inländische Arbeitsplätze vernichtet und die Auslandspräferenz systematisch begünstigt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind sehr enttäuscht, dass die Mehrheit im Parlament gegen unseren Vorschlag gestimmt hat, eine Richtlinie abzulehnen, die einzig und allein auf die Liberalisierung und Privatisierung der Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr zwischen den einzelnen Ländern der EU abzielt.
Auch wenn einige der bedenklichsten Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der europäischen Demokraten nicht die zur Annahme nötige Mehrheit erreicht haben, beispielsweise der Vorschlag, bereits jetzt das Jahr 2017 als Zeitpunkt für die Liberalisierung der Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr auf nationaler Ebene festzuschreiben, hat die Mehrheit des Parlaments mit den Stimmen der Portugiesischen Sozialistischen Partei, Sozialdemokratischen Partei und Volkspartei wieder einmal dem Prozess der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs auf Ebene der EU ihre Zustimmung gegeben, der bereits sein drittes Gesetzespaket erhält.
Dieser Liberalisierungsprozess reiht sich ein in die neoliberalen Leitlinien der so genannten Lissabonner Strategie und hat letztendlich zum Ziel, diese und andere öffentliche Dienstleistungen zu privatisieren. Es ist schlimm, dass die portugiesische Regierung in einer Erklärung vom 24. Juli 2006 „ihre Unterstützung für die Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs“ bekräftigt hat.
Wir werden weiterhin aktiv für die Erhaltung öffentlicher Eisenbahnverkehrsdienste, eines Schlüsselsektors für die sozioökonomische Entwicklung Portugals, und für die Rechte der Arbeitnehmer und der Menschen eintreten.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Nach der Verabschiedung des zweiten Eisenbahnpaketes zum Güterverkehr schlägt die Kommission nichts Geringeres als die totale Liberalisierung sämtlicher internationaler Personenverkehrsdienste bis 2017 und der nationalen Verkehrsdienste bis 2017 vor.
Diese ultraliberale Beschleunigung erfolgt zu einer Zeit, da sich die Frage stellt, ob die Liberalisierung des französischen Eisenbahngüterverkehrs überhaupt tragfähig ist. Die SNCF hat im Dezember 2006 festgestellt, dass das per Schiene realisierte Güterverkehrsvolumen trotz der auf europäischer Ebene ergriffenen Maßnahmen, von denen eine Verringerung der Straßentransporte erwartet wurde, dramatisch abgenommen hat.
Welche Auswirkungen wird das dritte Paket haben? Wir steuern geradewegs auf einen vorhersehbaren wirtschaftlichen und sozialen Fehlschlag zu, vor dem die europäischen Verantwortlichen gewarnt sein müssten, wenn sie sich nur an die katastrophalen Folgen der Liberalisierung der britischen Eisenbahn im Jahr 1993 erinnern würden. Wir dürfen nicht die gleichen Fehler begehen, indem wir unter Missachtung der inländischen Arbeitsplätze einer antinationalen Ideologie den Vorzug geben, und müssen das einheitliche französische Eisenbahnsystem beibehalten.
Die Liberalisierung der Eisenbahn bringt das Risiko mangelnder Sicherheit mit sich. Wir werden zu viele private Betreiber auf demselben Schienennetz haben. Die Sicherheit muss stets den Vorrang vor der reinen Kapitalrendite erhalten. Der Schienenverkehr muss angesichts seiner Bedeutung eine öffentliche Dienstleistung bleiben, die natürlich tragfähig, vor allem aber sicher sein muss.
Marie-Noëlle Lienemann (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Absetzung dieses Berichts gestimmt, denn es ist dringend geboten, die Liberalisierung und Deregulierung der öffentlichen Dienstleistungen, vor allem im Personenverkehr, zu stoppen. Darüber hinaus muss die EU die negativen Folgen ihrer Politik und die wachsende Ablehnung der Bürger bedenken, wenn sie es ablehnt, eine öffentliche Bilanz der Lage zu ziehen.
Solange in einer Rahmenrichtlinie für öffentliche Dienstleistungen noch keine Garantien für die Gleichstellung der Regionen und eine zweckdienliche Raumordnung, für Tarifpolitiken zur Gewährleistung der unverzichtbaren Ausgleichsleistungen sowie die künftigen Investitionen für die Modernisierung und die Qualität der Infrastrukturen festgeschrieben sind, kann auch nicht die geringste weitere Öffnung für den Wettbewerb zugelassen werden.
Alles deutet darauf hin, dass die Sicherheit in Europa reduziert und die Schienenverkehrsdienste vor allem dort, wo eine geringe Rentabilität gegeben ist, abnehmen werden, was somit auch den Zielen zur Bekämpfung des Treibhauseffektes zuwiderläuft und die Ungleichheiten noch verstärkt.
Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Es wäre falsch, wollte Europa seinen Mitgliedstaaten vorschreiben, wie sie ihre nationalen Eisenbahnnetze zu organisieren haben. Es ist zwar erfreulich, dass in Deutschland der Wettbewerb auf der Schiene zu besseren Verkehrsdiensten, niedrigeren Preisen und hervorragenden Sicherheitsstandards geführt hat, aber das muss nicht unbedingt für das Schienennetz in Belgien funktionieren.
In vielen Ländern besteht Anlass zur Unzufriedenheit über die Erbringung der Eisenbahnverkehrsdienste. Deshalb würde ich eine Untersuchung der Vor- und Nachteile des Wettbewerbs auf der Schiene begrüßen. Gute und schlechte Erfahrungen mit Bahnprivatisierungen müssen nebeneinander gestellt werden, um herauszufinden, welche Formen der Liberalisierung funktionieren und welche nicht.
Niemand verlangt heute eine solche Liberalisierung: nicht die Gewerkschaften, nicht die Verbraucherorganisationen, nicht einmal der Verband der europäischen Eisenbahnunternehmen. Ich hätte es vorgezogen, wenn dieser Bericht, wie ursprünglich geplant, zusammen mit dem Bericht von Herrn Meijer behandelt worden wäre, um geeignete Verfahren vereinbaren zu können, die es den Mitgliedstaaten und Regionen ermöglichen, Teile des Netzes im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsverträge an ein bestimmtes Unternehmen zu vergeben. Dies hätte bedeutet, dass einem Dienstleister eine Konzession für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden könnte, aber mit dem Zusatz eines klar definierten Katalogs von Anforderungen in Bezug auf die optimale Erbringung von Dienstleistungen, die Sicherheit und den Umweltschutz.
Marc Tarabella (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich entschieden, für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes des Rates zu stimmen, der im Bericht Jarzembowski befürwortet wird, denn der Gemeinsame Standpunkt bestätigt den Zeitplan für die internationale Liberalisierung des Personenverkehrs bis 2010.
Ich bin entschieden gegen diese Liberalisierung, die entgegen den Behauptungen der glühenden Verfechter des ungezügelten freien Marktes nicht zu einem besseren Service bei geringeren Kosten führen wird. Sie wird vielmehr die öffentlichen Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten gefährden, denn die übergroße Mehrheit der nun zu Kunden gewordenen Nutzer wird mit Fahrpreiserhöhungen und mit einer Minderung der Dienstleistungsqualität rechnen müssen. Die ländlichen Gebiete werden einmal mehr die großen Verlierer dieses Prozesses sein.
Darüber hinaus wird die Liberalisierung die Eisenbahnunternehmen der kleinen Mitgliedstaaten gefährden und verhängnisvolle Auswirkungen auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Eisenbahner der gesamten Europäischen Union haben.
Um die öffentlichen Dienstleistungen, die Nutzer und die Beschäftigten des Eisenbahnsektors zu schützen, habe ich daher für die Ablehnung des Gemeinsamen Standpunktes und gegen die Änderungsanträge zugunsten dieser Liberalisierung gestimmt.
Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Der Grundsatz der Gegenseitigkeit muss geachtet werden, und es muss die Möglichkeit bestehen, Fahrgäste über nationale Grenzen hinweg zu befördern. Die Mitgliedstaaten sollten jedoch selbst über die Privatisierung ihres nationalen Eisenbahnverkehrs entscheiden können. Privatisierte Eisenbahnlinien, die nicht in die Eisenbahninfrastruktur des jeweiligen Landes integriert sind, funktionieren oft unzureichend und führen zu höheren Kosten für die Steuerzahler (wie beispielsweise in Großbritannien).
Aus diesem Grund unterstütze ich den Gemeinsamen Standpunkt des Rates, der weniger weitreichend ist, und bin gegen die Änderungsanträge des Parlaments.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den sehr konstruktiven Bericht meines Kollegen Gilles Savary gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung für den Erlass der Richtlinie über die Zertifizierung von Triebwagenführern, die Lokomotiven und Züge im Eisenbahnsystem in der Europäischen Gemeinschaft führen, befasst.
Ich teile die Ansicht, dass ein Unterschied zwischen den Regeln für Triebwagenführer und denen für das sonstige Zugpersonal gemacht werden muss. Zudem muss der Prozess der europäischen Zertifizierung von Triebwagenführern rasch eingeführt werden, damit diese Zertifizierung zeitgleich mit dem Aufschwung des Frachtverkehrs wirksam wird, der durch den Wettbewerb im Gefolge der wirtschaftlichen Liberalisierung dieses Sektors stimuliert werden wird. Diese Überlegungen sind eine Gewähr für Qualität und damit für Sicherheit. Ich hoffe, dass der Europäische Rat so klug sein wird, dies in Betracht zu ziehen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich erkenne an, dass es wichtig ist, die Zertifizierung der Berufsgruppen für diesen Sektor – vor allem für die Zugführer – festzulegen, aber dieser Aspekt ist Teil des Prozesses der Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs, der von den EU-Organen, vom Rat (den nationalen Regierungen), von der Kommission und von der Mehrheit des Europäischen Parlaments unterstützt wird, Letzteres mit dem größten Eifer und Enthusiasmus.
Obwohl einige positive Vorschläge zu den Rechten der Arbeitnehmer und einige technische Aspekte enthalten sind, darf man deshalb nicht vergessen, dass diese Maßnahmen Teil der anhaltenden Welle von Privatisierungen sind und nicht der Verbesserung des Dienstes.
Darüber hinaus stellt sich jedoch eine Reihe von Fragen. Erstens „importieren“ die großen transnationalen Gesellschaften Menschen für die Arbeit in einem bestimmten Land, und im Namen des „freien Zugangs“ und der „Wettbewerbsfähigkeit“ bringen sie diese Menschen in einen direkten Wettbewerb mit den einheimischen Arbeitnehmern; außerdem erlegen sie Verträge auf, die für die Arbeitnehmer von Nachteil sind und Sozialdumping Vorschub leisten. Zweitens sind die von diesen Arbeitnehmern erworbenen Rechte gefährdet. Drittens bestimmen die Kommission und die Agentur über das zu befolgende Modell und die von den Mitgliedstaaten zu erfüllenden Anforderungen und nicht andersherum, also die Einhaltung nationaler Rechtsvorschriften und Bestimmungen, die von den anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Passagiere brauchen umfassende Rechte, aber in diesem Fall erhalten wir eine zu detaillierte Regulierung auf Gemeinschaftsebene. Der Vorschlag liegt auf einem Niveau, das weit unter dem geltenden schwedischen Entschädigungsrecht liegt. Der Versuch des Parlaments, neben den grenzüberschreitenden Transporten, bei denen es eine vernünftige Begründung für ein Eingreifen der EU gibt, auch rein lokale oder nationale Transporte einzubeziehen, ist eine unnötige Überregulierung. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass diese Vorschriften eine Verschlechterung der Entschädigungsbedingungen in Schweden bedeuten und es somit für die Passagiere schwerer machen, bei Zugverspätungen ein Taxi oder den Bus zu nehmen.
Proinsias De Rossa (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe Änderungsantrag 65 unterstützt, weil im Gemeinsamen Standpunkt des Rates nicht ausreichend zum Ausdruck kommt, dass die Bahnhöfe und Schienenfahrzeuge nach und nach angepasst werden müssen, damit auch Behinderten und Personen eingeschränkter Mobilität Zugang gewährt wird. In Anbetracht der Lebensdauer der bestehenden Infrastruktur und Schienenfahrzeuge ist es absolut unerlässlich, diese nach und nach zu verbessern. Darüber hinaus gibt es viele potenzielle Fahrgäste, die den Eisenbahnverkehr nutzen könnten, wenn er für sie zugänglich wäre.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht sollte im Zusammenhang mit den Zielen der EU-Politik für den Eisenbahnsektor analysiert werden, zu der die Kommission in den letzten Jahren bereits drei Gesetzespakete vorgelegt hat. Der Zweck dieses Berichts besteht einzig und allein darin, den technischen und ordnungspolitischen Rahmen für die stufenweise Durchführung der völligen Liberalisierung des Eisenbahnverkehrs zu vervollständigen, was im Grunde bedeutet, diesen Sektor großen privaten Beteiligungen zu überlassen, und zwar auf Kosten einer Auflösung der nationalen strategischen öffentlichen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang sollte man die vorgeschlagene Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr sehen. Der Bericht zielt unter anderem darauf ab, den Anwendungsbereich der Richtlinie auszuweiten, um Inlandsreisende ebenso wie grenzüberschreitend Reisende einzubeziehen, die an Fahrgäste weiterzugebenden Informationen und die bei Verspätungen, Unfällen oder Todesfällen an sie zu leistenden Entschädigungen festzulegen und sicherzustellen, dass Personen mit eingeschränkter Mobilität die Eisenbahn nutzen können.
Kurzum, die derzeitige Festlegung der Rechte der Fahrgäste erfolgt im Zuge eines Prozesses, der das Grundrecht der Fahrgäste auf einen hochwertigen öffentlichen Verkehr gefährdet.
Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil der Schienenpersonenverkehr in der gesamten EU immer mehr zunimmt. Während großenteils mithilfe des TEN-Prozesses eine definitiv nachhaltigere Verkehrsstruktur geschaffen wird, müssen den Schienenverkehrsbetreibern darüber hinaus einfache Regelungen und Pflichten vorgeschrieben werden. Vor allem die Rechte der Fahrgäste „verschwinden“ oft, wenn diskutiert wird, wie der Eisenbahnbetrieb vorteilhafter gestaltet werden kann. Zudem steht den Fahrgästen aufgrund des Problems der monopolistischen Kontrolle bestimmter Strecken wie des Ärmelkanaltunnels lediglich ein Betreiber zur Verfügung. In Anbetracht dessen, dass die Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr mehr Rechte bekommen, beunruhigt es mich, dass die aktuellen Praktiken bestimmter Unternehmen/Betreiber noch immer einen größeren Einsatz der Regulierungsbehörden erfordern, damit konsequent und gerecht vorgegangen wird.
Evangelia Tzampazi (PSE), schriftlich. (EN) Was die Empfehlung für die zweite Lesung des Gemeinsamen Standpunkts des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (Bericht Sterckx) betrifft, erkläre ich, dass die Mitglieder der griechischen PSE-Delegation (Arnaoutakis Stavros, Beglitis Panagiotis, Matsouka Maria, Lambrinidis Stavros und Tzampazi Evangelia) sich bei der Abstimmung über die Änderungsanträge 59 und 69 der Stimme enthalten haben. In diesen Änderungsanträgen heißt es: „Alle Züge, einschließlich grenzüberschreitende und Hochgeschwindigkeitszüge, sollen den Fahrgästen in einem dafür vorgesehenen Mehrzweckraum die Mitnahme von Kinderwagen, Rollstühlen, Fahrrädern und Sportgeräten, gegebenenfalls gegen Bezahlung, ermöglichen.“
Wir sind zwar mit der Umsetzung dieses Punktes hinsichtlich der übrigen Hilfsmittel einverstanden – aber was die Rollstühle betrifft, sollte bedacht werden, dass sie für Menschen mit Behinderung nicht nur ein Hilfsmittel, sondern Teil des Körpers sind. Daher sollte für ihre Beförderung kein zusätzliches Entgelt entrichtet werden müssen.
Aus diesem Grund haben wir uns bei der Abstimmung über die Änderungsanträge 59 und 69 der Stimme enthalten und unterstützen somit das Recht von Menschen mit Behinderungen, ohne zusätzliche Kosten reisen zu dürfen.
Gilles Savary (PSE). – (FR) Herr Präsident! Ich freue mich, dass das Europäische Parlament die außerordentliche Klugheit besessen hat, die Liberalisierung des Eisenbahnsystems und der einzelstaatlichen Eisenbahnsysteme abzulehnen.
Ich persönlich befürworte nachdrücklich die Öffnung der Netze und bin ein großer Verfechter eines europaweiten Eisenbahnnetzes ohne Grenzen, was tatsächlich das Ende der einzelstaatlichen Monopole bedeuten würde. Allerdings bin ich der Ansicht, dass die Art und Weise der Liberalisierung, die uns von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wird und die sich auf Grabenkämpfe um Fristen und Daten beschränkt, nicht zu akzeptieren ist und unausweichlich dazu führen wird, dass in der Eisenbahnwirtschaft einige wenige Großunternehmen vorherrschen werden, was mit dem Verschwinden zahlreicher nationaler Gesellschaften, mit einem erbitterten Kampf um die rentabelsten Marktsegmente, d. h. die Hochgeschwindigkeitsstrecken, und vermutlich mit enormen Schwierigkeiten bei der Finanzierung der auf die Stadt- und Landesplanung bezüglichen Haushaltslinien einhergehen wird.
Zur Eisenbahnversorgung gehören auch Regional- und Fernverkehrszüge, die häufig defizitär sind und heute über die großen internationalen Strecken finanziert werden. Daher bin ich äußerst beunruhigt, dass dieser Aspekt nicht wirklich berücksichtigt worden ist. Wie sollen die sehr nützlichen kleinen Eisenbahnstrecken finanziert werden, wenn die Finanzierung und die Margen der Eisenbahngesellschaften durch die Öffnung für den internationalen Wettbewerb reduziert werden? Dies ist eine Frage, der wir uns stellen müssen. Wir haben Zeit bis 2010, und ich persönlich wünsche mir, dass die Finanzierung der öffentlichen Dienstleistungen und der Haushaltslinien für Stadt- und Landesplanung demnächst auf der Tagesordnung unseres Parlaments stehen.
Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Während weiter gekürzt wird und im Ergebnis sowohl bei den regionalen Schienenverkehrsdiensten als auch den internationalen Eisenbahnverbindungen weiter abgebaut wird, kommen jetzt aus dem gesamten politischen Spektrum Forderungen, dass mehr Fahrgäste und mehr Fracht auf der Schiene befördert werden sollen, indem man sich der gleichen Methoden bedient wie im Straßengüterverkehr und bei den Billigfliegern. Durch eine Trennung von Fahrwegbetrieb und Eisenbahnverkehrsdienst hofft man, dass Privatunternehmen die Preise senken und durch ihre kundenfreundliche Perspektive mehr Kunden anziehen. Ich glaube nicht, dass dieses Konzept zu dem gewünschten Ergebnis führen wird. Alles wird sich darauf richten, Kosten zu senken, indem Strecken stillgelegt, Leistungen abgebaut, Preise erhöht und die zahlreichen unrentablen Kunden ferngehalten werden.
Die Berichte Savary und Sterckx bieten keinen ausreichenden Ausgleich zu den Liberalisierungsplänen von Herrn Jarzembowski. Der Bericht Savary ist insofern äußerst wichtig, als darin festgestellt wird, dass die technischen Probleme bei grenzüberschreitenden Zügen, wie sie seit der Elektrifizierung bestehen, reduziert werden sollten. Im Bericht Sterckx wird die Gelegenheit versäumt, die Eisenbahnunternehmen zu zwingen, grenzüberschreitende Dienste zugänglicher zu gestalten und fortzuführen. In seiner jetzigen Fassung bedeutet der Bericht lediglich für Personen mit Behinderungen einen Gewinn.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den konstruktiven Bericht meiner Kollegin Diana Wallis aus dem Vereinigten Königreich gestimmt, der sich mit der Empfehlung für die zweite Lesung im Hinblick auf den Erlass der Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht befasst.
Während das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht in der Regel das Recht des Landes ist, in dem der Schaden eingetreten ist, wird es dieser Bericht, wenn er denn umgesetzt wird, ermöglichen, beispielsweise im Falle von Personenschäden durch einen Verkehrsunfall das Recht des Landes des Unfallopfers anzuwenden. Angesichts der Komplexität der Situationen wird es dadurch möglich, die Personen in die Lage zu versetzen, in der sie vor dem Unfall befanden. Für die Regulierung von Schäden infolge von Verleumdungen durch die Medien muss noch ein Kompromiss gefunden werden, da das Parlament anstrebt, dass das Recht des Landes angewandt wird, auf das das veröffentlichte oder gesendete Material vorrangig gerichtet ist, oder, wenn dies nicht ohne Weiteres festzustellen ist, des Landes, in dem die verlegerische Kontrolle ausgeübt wird. Die Ausarbeitung des Kompromisses wird nicht einfach sein.
Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Der Bericht Wallis, A6-481/06, enthält Vorschläge bezüglich der Rechtswahl bei außervertraglichen Schuldverhältnissen, die aus den Verletzungen von Privatsphäre und Persönlichkeitsrechten entstanden sind. Diese sehen vor, dass das Recht des Staates gilt, in dem der Schaden eingetreten ist. Wir stimmen gegen diese Vorschläge, da sie die schwedische Gesetzgebung zur Freiheit der Meinungsäußerung und zur Pressefreiheit einschränken würden. So könnte beispielsweise eine schwedische Zeitung in anderen Ländern aufgrund von Gesetzen zensiert werden, die nicht im Herausgabeland der Zeitung gelten.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Diese als Rom II bezeichnete Verordnung hat das Verdienst, die Bearbeitung grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten erleichtern zu wollen, indem die Anwendung der allgemeinen Regel, nach der das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht das Recht des Staates ist, in dem der Schaden eingetreten ist, auf zahlreiche Situationen ausgedehnt wird.
Wir befürworten zwar die Harmonisierung von Regeln zum Kollisionsrecht, denn nur diese kann eine Verstärkung der Rechtssicherheit gewährleisten. Allerdings müssen diese Regeln auch klar und präzise gefasst sein, was jedoch bei weitem nicht immer der Fall ist.
Bei der spezifischen Frage von Verkehrsunfällen, aber auch bei der Frage von Verleumdungen oder der Verletzung der Privatsphäre durch ein audiovisuelles oder gedrucktes Medium sind die vorgeschlagenen Regeln auf den Schutz des Geschädigten gerichtet und ermöglichen ihm insbesondere eine einfachere Entschädigung.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der Meinungsäußerung müssen zwar gewährleistet werden, doch dürfen die Regeln die Rechte der betroffenen Personen nicht unnötig beeinträchtigen.
Dieser Bericht sieht Garantien für die Anwendung von Standardregeln im Kollisionsrecht vor, und wir werden für ihn stimmen.
Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Der heute vom Europäischen Parlament angenommene Rom II-Bericht enthält zwei Formulierungen, die gegen das schwedische Gesetz über Pressefreiheit verstoßen. Leider konnte man nicht gegen die Änderungsanträge stimmen, die die betreffenden Formulierungen enthielten, da sie Teil eines größeren Abstimmungsblocks waren. Ich habe für den Bericht gestimmt, möchte aber meine Vorbehalte gegen Änderungsanträge 9 und 19, Ziffer 7a, zu Protokoll geben.
Todesstrafe für medizinisches Personal in Libyen: B6-0024/2007
Димитър Стоянов (ITS). – Аз гласувах „за“ това предложение, но пред себе си имам един текст, който е изпълнен с тежък изказ. В него няма нищо, което реално да се казва. Тази резолюция трябваше да бъде приета преди осъждането на българските медицински сестри на смърт, а не сега постфактум. И защо, когато бяха осъдени, висшите представители на Съюза се правеха, че са паднали от небето и че за осем години те не са разбрали, че има такова нещо. Или може би им беше по-лесно да си затварят очите, защото европейските държави въртят една много хубава търговия с Либия.
Искам да Ви кажа, уважаеми колеги, че ние сме изправени съвсем очевидно пред един тежък диктаторски режим. И с такъв режим единственият начин, по който може да се справяш, е с решителност, твърдост и непоколебимост. Затова аз настоявам, всички европейски държави да прекратят незабавно търговските си отношения с Либия, което ще бъде оказване на истински натиск върху тази тоталитарна държава.
В заключение, бих искал да кажа, че ако това не стане, това ще означава, че в Европа се е открил нов вид програма – „петрол срещу човешки животи“.
Jim Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, um diejenigen zu unterstützen, die Opfer dieses Unrechts der unmenschlichen libyschen Behörden sind. Ich distanziere mich jedoch von der im Entschließungsantrag enthaltenen Forderung, die Todesstrafe generell zu verbieten. Meines Erachtens kann die Todesstrafe dort angemessen und notwendig sein, wo es durchweg verlässliche und ordnungsgemäße Gerichtsverfahren gibt, in deren Rahmen auf eine Vielzahl an Berufungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden kann. Das ist in Libyen natürlich nicht der Fall.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für die Entschließung der Fraktionen gestimmt, die das Urteil des libyschen Strafgerichtshofes verurteilen, mit dem fünf bulgarische Krankenschwestern und ein palästinensischer Arzt der vorsätzlichen Infizierung von annähernd fünfhundert Kindern mit dem Aids-Virus für schuldig befunden und zum Tode verurteilt wurden. Diese Entschließung bietet die Gelegenheit, erneut meine radikale Ablehnung der Todesstrafe zum Ausdruck zu bringen, deren Abschaffung zu einer verstärkten Achtung der Menschenwürde und zur Durchsetzung der Menschenrechte beiträgt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese Entschließung gestimmt, weil wir gegen die Todesstrafe und demzufolge gegen die Entscheidung des libyschen Gerichts, fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt zum Tod durch Erschießen zu verurteilen, und gegen die Bestätigung dieser Urteile am 19. Dezember 2006 sind.
Außerdem möchten wir unsere große Sorge über den Rechtsfall, auf dessen Grundlage die Angeklagten verurteilt wurden, und die Behandlung, die diesen während der Haft widerfahren ist, äußern.
Wir bekräftigen unsere Ablehnung der Todesstrafe und möchten darauf hinweisen, dass die Abschaffung der Todesstrafe der Menschenwürde dienen und die schrittweise Entwicklung der Menschenrechte fördern würde. Wir fordern deshalb die Abschaffung der Todesstrafe weltweit.
Wir schließen uns auch der Forderung an die zuständigen libyschen Behörden an, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Todesurteile zu überprüfen und aufzuheben und den Weg freizumachen, damit der Fall rasch auf humanitäre Weise gelöst werden kann.
Joseph Muscat (PSE), schriftlich. (MT) Meine Zustimmung zu dieser Entschließung spiegelt im Wesentlichen meine ablehnende Haltung zur Todesstrafe wider, wie immer die Umstände auch sein mögen.
Ich meine, man darf die langjährigen Bemühungen vieler Länder, auch Maltas, Libyen näher an die internationale Gemeinschaft heranzuführen, nicht einfach zunichte machen. Dieser Fall zeigt, dass mehr und nicht weniger Dialog zwischen den beiden Seiten nötig ist.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Gerichtsverfahren, das zum Todesurteil für fünf bulgarische Krankenschwestern und einen palästinensischen Arzt führte, beweist, dass es einige Länder gibt, die keine Skrupel haben, ausländische Staatsbürger als Geiseln zu nehmen.
Wie man es auch betrachtet, geht aus den Beweisen eindeutig hervor, dass die in diesem Verfahren zum Tode Verurteilten die Straftaten, derer sie beschuldigt werden, nicht begangen haben. Die Prozesse gingen dennoch weiter. Das lässt sich nur damit erklären, dass diese ausländischen Staatsbürger für innenpolitische – oder vielleicht außenpolitische – Zwecke benutzt werden.
Solche Vorfälle sind nicht überraschend in einem Land, das weit davon entfernt ist, eine Demokratie oder zumindest ein Staat mit einem Mindestmaß an Achtung der Rechtsstaatlichkeit zu sein. Schlimmer noch, seit dem 1. Januar sind fünf der Verurteilten Bürger der Europäischen Union, was bedeutet, das wir unser Engagement zur Förderung von Gerechtigkeit und Achtung der allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze diesem Fall widmen müssen.
Libyen ist heute dasselbe Land, das es immer war, auch wenn es aus praktisch-politischen Gründen sein Auftreten ändern musste, und es muss begreifen, dass wir nicht hinnehmen, dass diese Menschen als Geiseln für die libysche Politik benutzt werden.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die libysche Todesstrafe gegen die bulgarischen Krankenschwestern und den palästinensischen Arzt ist entsetzlich und macht die Tragödie ihrer bereits acht Jahre währenden unrechtmäßigen Haft noch schlimmer. Wir gehören zu denjenigen, die sich an vorderster Front für ihre Freilassung einsetzen.
Bedauerlicherweise – und gegen meinen Rat – haben die Grünen und die Kommunisten darauf bestanden, eine Ziffer in den Entschließungsantrag aufzunehmen, bei der es um die umfassendere Frage der grundsätzlichen Ablehnung der Todesstrafe geht. Obwohl viele von uns gegen diese Ziffer gestimmt haben, bleibt sie Bestandteil eines Textes, den wir ansonsten deutlich befürwortet haben. Viele Konservative – mich selbst eingeschlossen – lehnen die Todesstrafe nicht grundsätzlich ab. Im Gegenteil, wir würden es begrüßen, wenn sie unter sehr speziellen und streng kontrollierten Umständen wieder eingeführt werden würde. Daher möchten wir ganz klar zum Ausdruck bringen, dass unsere Unterstützung dieses hervorragenden Entschließungsantrags in keiner Weise unser Einverständnis mit Ziffer 2 bedeutet.
Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich möchte meinem Kollegen Romeva i Rueda zu diesem Jahresbericht gratulieren. Vor mehr als zehn Jahren war ich im damaligen Unterausschuss Sicherheit und Abrüstung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten für den ersten Bericht zu diesem Thema verantwortlich.
Ein Thema war damals die Tatsache, dass kein einheitlicher europäischer Waffenmarkt geschaffen werden konnte, woraufhin eine Situation entstand, in der die voneinander getrennten nationalen Märkte exportieren mussten. Das bedeutete, dass die europäischen Waffen in sehr zweifelhafte Hände gelangten, und wie wir alle vor sehr kurzer Zeit miterleben mussten, befinden sich unsere eigenen Waffen nun im Irak in Feindeshand.
Ein anderes Thema war damals die fehlende Rechtsgrundlage für unseren Verhaltenskodex für Waffenausfuhren, und zwar zum Teil deshalb, weil bestimmte Mitgliedstaaten nicht wollten, dass ihre Waffenverkäufer auf den weltweiten Waffenmärkten behindert würden.
Herrn Romeva i Ruedas Bericht zeigt, dass wir heute immer noch dieselben Probleme haben. Je länger wir die Lösung dieses Problems hinauszögern, desto mehr Elend bringt der freie Waffenmarkt mit sich und desto mehr kostet es uns, was Effizienz, Flüchtlinge und Asylbewerber angeht, die vor den unnatürlichen Katastrophen fliehen, für die letzten Endes wir verantwortlich sind.
Patrick Gaubert (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Initiativbericht über den siebenten und achten Jahresbericht des Rates zum Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren wurde soeben mit einer breiten Mehrheit verabschiedet. Ich beglückwünsche den Berichterstatter zur Qualität seiner Arbeit und zu dem zu diesem Text erzielten Konsens.
Dieser Bericht verweist nachdrücklich auf die Notwendigkeit, den Verhaltenskodex als Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, um dessen Rechtswirkungen auf die Kontrolle von Waffenausfuhren zu verstärken und die einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu harmonisieren.
Gleichzeitig fordert er die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, die Verabschiedung eines internationalen Abkommens über den Waffenhandel unter der Schirmherrschaft der Organisation der Vereinten Nationen zu unterstützen, was ich für sachdienlich halte.
Zudem enthält er einige notwendige Präzisierungen zum Inhalt und zur Tragweite des Verhaltenskodexes und schlägt zu Recht vor, dass die Einhaltung der Menschenrechte als allgemeines Kriterium für den Export von Waffen herangezogen wird.
Die Europäische Union muss heute mehr denn je ihr Möglichstes tun, um als verantwortungsvoller globaler Akteur in Erscheinung zu treten, der wegen seiner Bemühungen im Kampf gegen die Verbreitung von Waffen als Quelle für Konflikte und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen geschätzt wird.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Ich begrüße insbesondere den Wunsch des Parlaments, dass die EU sich für einen Internationalen Vertrag über den Waffenhandel einsetzen soll. Wir geben zu, dass Ausgaben für Waffen von der Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele abweichen. Kein Unternehmen in irgendeinem Land sollte von dem Elend und den Menschenrechtsverletzungen profitieren, die beispielsweise in Darfur stattfinden. Länder, die die Sprache der Diplomatie sprechen, sollten nicht vom Schüren von Konflikten profitieren. Wie es im Bericht heißt, müssen wir bessere Möglichkeiten finden, um sicherzustellen, dass die Endnutzung unserer Lizenzsysteme angestrebt wird und die Waffen nicht an Regimes oder Oppositionsbewegungen umgeleitet werden, die die Bevölkerung unmenschlich behandeln.
Ich begrüße auch den Bezug auf Ausfuhrkreditbürgschaften, wünsche mir jedoch, dass der Bericht noch weiter gegangen wäre. Die Mitgliedstaaten sollten keine Waffenverkäufe tätigen. Dies stellt zumindest eine Wettbewerbsverzerrung dar und kann zu Korruption führen. Schlimmstenfalls erhöht es die Schuldenrückzahlungen, wie es kürzlich in Tansania der Fall war, und erschwert es armen Ländern, in Gesundheit, Bildung und wirklich nachhaltige Entwicklung zu investieren.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Überwachung von Waffenausfuhren sollte durch jeden einzelnen Mitgliedstaat mittels nationaler Gesetzgebung sowie durch Zusammenarbeit im Rahmen der UNO erfolgen. Ich wende mich entschieden gegen Pläne zur möglichen Schaffung einer Agentur für Waffenexportkontrolle. Im Bericht geht es um die Festlegung eines rechtlich verbindlichen Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren im Rahmen der EU. Es wird vorgeschlagen, ein neues EU-Organ zur Kontrolle der Ausfuhren der Mitgliedstaaten einzurichten. Unabhängig von der prinzipiellen Sichtweise auf diese Sache kann man sich die Frage stellen, ob dies überhaupt zu der angestrebten restriktiveren Politik führen würde. Gleichzeitig strebt die Europäische Verteidigungsagentur eine weitere Koordinierung und Liberalisierung der Exportpolitik der Mitgliedstaaten an. Meiner Ansicht nach ist die UNO angesichts ihrer Erfahrungen, Kenntnisse und globalen Reichweite am besten geeignet, die weltweite Abrüstungsarbeit voranzutreiben und dafür Sorge zu tragen, dass der bestmögliche Verhaltenskodex eingehalten wird.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Verteidigungsindustrie ist nicht definitionsgemäß das schmutzigste oder korrupteste Unternehmen, aber ihre tagtäglichen Aktivitäten hätten dieses Potenzial.
Aus diesem Grund muss meiner Meinung nach das Verhalten öffentlicher und privater Akteure einer sorgfältigen Kontrolle unterworfen sein, damit der Druck (gesetzlicher oder anderer Art) eine gewisse Wirkung zeigen kann.
Ich plädiere seit langem dafür, diesem Verhaltenskodex einen verbindlichen Charakter zu verleihen.
Ich komme nun zu China. Alle Jahre wieder führen wir diese Aussprache. China bietet keinerlei Garantien – ganz im Gegenteil sogar –, dass es sich bei der Verwendung von Rüstungsmaterial an unsere Forderungen halten wird. Dieses Argument an sich würde schon genügen. Zudem sollten wir versuchen, diesen zunehmend wichtigen Akteur auf der Weltbühne als Partner für eine friedlichere Welt mit weniger Gewalt zu gewinnen. Das gelingt nicht, wenn wir im Namen der Wirtschaft immer wieder nachgeben. In manchen Fällen kann das der richtige Weg sein, aber nicht in diesem.
Zu guter Letzt bedauere ich, dass im Bericht eigentlich ganz unterschiedlich gelagerte Probleme in einen Topf geworfen werden, indem man China, Kolumbien, Äthiopien, Eritrea, Indonesien, Nepal und Israel über einen Kamm schert.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Obwohl ein Großteil des Berichts Romeva inhaltlich unstrittig ist, wird auf einem rechtsverbindlichen Verhaltenskodex für europäische Waffenausfuhren bestanden und unvermeidlich versucht, die Befugnisse der EU zu erweitern. Wir sollten uns stattdessen dafür einsetzen, dass ein internationaler Vertrag zustande kommt, der hauptsächlich auf die Länder ausgerichtet ist, die Terroristen und Aufrührer immer noch unterstützen und der Aufmerksamkeit derjenigen, die den westlichen Demokratien stets so kritisch gegenüberstehen, anscheinend entgehen. Daher haben wir uns bei diesem Entschließungsantrag der Stimme enthalten.
Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. Die Konservativen sind der Auffassung, dass es sich bei der Straßenverkehrssicherheit um ein sehr wichtiges Thema handelt, können diesen Bericht jedoch nicht unterstützen, weil in ihm EU-weite Maßnahmen gefordert werden, die statt durch Zusammenarbeit zwischen den Regierungen bei einer begrenzten Anzahl grenzüberschreitender Angelegenheiten durch Harmonisierungsprozesse erfolgen sollen. Hier spielen geografische Gesichtspunkte, Tradition und Kultur ebenfalls eine Rolle, und da das Vereinigte Königreich zu den in dieser Hinsicht sichersten Ländern Europas gehört, erachten wir es nicht für notwendig, dass viele dieser Maßnahmen eine EU-weite Dimension erhalten müssen.
Robert Goebbels (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe gegen diesen Bericht und gegen eine Reihe von Änderungsanträgen gestimmt, da das Europäische Parlament gegen den Grundsatz der Subsidiarität verstößt, indem es in ganz Europa die gleichen polizeilichen Bestimmungen durchsetzen will, deren Effektivität bei weitem nicht nachgewiesen ist.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Der Bericht meiner Kollegin hebt die Fortschritte hervor, die im Bereich Straßenverkehrssicherheit und im Kampf gegen Verkehrsunfälle erzielt worden sind. So hat sich die Zahl der Verkehrstoten auf den europäischen Straßen zwischen 2001 und 2005 um 17,5 % verringert. Darüber kann man sich nur freuen, doch dies ist zweifellos noch nicht genug ist, denn in der Europäischen Union werden jedes Jahr noch 40 000 Todesfälle registriert.
Die zahlreichen Vorschläge, die hier in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit unterbreitet werden, sind erstaunlicherweise nicht ausschließlich auf Strafmaßnahmen gerichtet, wie dies in Frankreich der Fall ist, sondern betreffen insbesondere die Ausbildung der Fahrer, die Qualität des Fahrzeugbestandes und den Zustand der Straßeninfrastrukturen. Wir schließen uns diesen Vorschlägen an.
Zwar verringert sich in Frankreich jährlich die Zahl der Verkehrstoten, parallel dazu wächst jedoch die Wut derjenigen, denen der Führerschein entzogen wurde. Abgesehen von der „Angst vor der Polizei“ haben die automatischen Strafen selbst wegen einer so geringen Geschwindigkeitsüberschreitung wie 1 km/h rasant zugenommen.
Von 36 Millionen Fahrzeugführern sind 3,5 Millionen mit Punkteabzug bestraft worden, und es wurde annähernd 70 000 Mal der Führerschein entzogen. Auch wenn es gilt, das absolute Ziel der Straßenverkehrssicherheit zu erreichen, muss doch die „Jagd auf die Autofahrer“ ein Ende finden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das im Jahr 2003 beschlossene Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit setzt das Ziel, die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren, was weniger als 25 000 Todesopfer pro Jahr bedeutet. Obwohl diese Zahl im Zeitraum 2001-2005 zurückgegangen ist, zeichnet sich ab, dass die Zielsetzung nicht erreicht wird.
Der Kampf gegen Unfälle im Straßenverkehr muss an mehreren Fronten stattfinden: Bildung der Kraftfahrer, Straßenverhältnisse, Zustand der Fahrzeugflotte und Abschreckungsmaßnahmen, alles im Rahmen einer globalen Strategie für den Verkehrssektor.
Dazu müssen zielgerichtete Maßnahmen getroffen werden, die auf Folgendes abzielen: die staatsbürgerliche Bildung in Schulen und Fahrschulen, die Anwendung neuer Lehrmethoden, die Förderung des staatsbürgerlichen Bewusstseins der Bürger; die Überwachung sowohl der Fahrzeugführer als auch des Zustands ihrer Fahrzeuge, was durch Prävention und Bildung geschehen sollte, statt einfach durch Geldstrafen die Einnahmen aufzustocken; die Qualität der Fahrbahnen und geeignete und verständliche Verkehrszeichen sowie die Inangriffnahme des Problems des Autoverkehrs, der dramatisch zum Nachteil des öffentlichen Verkehrs angestiegen ist. Deshalb ist es wichtig, diese Problematik in eine echte Strategie für den Verkehrssektor einzubinden, die die Benutzung des öffentlichen Verkehrs richtig fördert.
Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Ich stimme gegen diesen Bericht, da er meines Erachtens von einer falschen Auffassung darüber ausgeht, auf welchem politischen Niveau die Zuständigkeit für die Straßenverkehrssicherheit liegen sollte. Nach Ansicht der Juniliste tragen in erster Linie die Mitgliedstaaten die politische Verantwortung für die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit. Die Straßenverkehrssicherheit kann dadurch erhöht werden, dass die Mitgliedstaaten die Strategien übernehmen, die sich in anderen EU-Ländern als erfolgreich erwiesen haben. Die Ansichten des Europäischen Parlaments mögen durchaus lobenswert sein, bringen in diesem Zusammenhang jedoch kaum etwas Substanzielles ein.
Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen, die das Subsidiaritäts- und das Verhältnismäßigkeitsprinzip nicht ausreichend berücksichtigen. Das betrifft u. a. den Vorschlag, dass Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren im Rahmen eines speziellen EU-Aktionsplans kontinuierlich eine Verkehrserziehung erhalten sollen, dass die Kommission in den Mitgliedstaaten Informationskampagnen gegen Müdigkeit am Steuer ins Leben rufen soll und dass die Kommission darüber hinaus die Folgen der Müdigkeit am Steuer für den Verkehr untersuchen soll.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Geschwindigkeitsbeschränkungen sind eine nationale Angelegenheit, und da sie auf den unterschiedlichsten Faktoren beruhen, sollten sie daher auch auf einzelstaatlicher Basis entschieden werden. Wie gerne ich auch – aus umwelt- und sicherheitspolitischen Gründen – Regelungen sehen würde, die verhindern, dass die Deutschen ihre Autobahnen behalten, so wäre es doch kontraproduktiv, ihnen das von außen aufzuzwingen. Stattdessen würde es die politischen Kräfte in Deutschland schwächen, die für die gleiche Sache kämpfen.
Eine Höchstgrenze für Blutalkohol von 0,5 Promille ist zu hoch und daher inakzeptabel.
Ein Beschluss auf Gemeinschaftsebene mit der Forderung nach Tagesfahrlicht wäre genau so sinnlos, als würde man Großbritannien zur Einführung des Rechtsverkehrs zwingen. Wenn dadurch 5 000 Leben gerettet würden, sollte es ein Leichtes sein, diese Maßnahme auf nationaler Ebene durchzusetzen. Ich stimme jedoch für einen Appell an die Mitgliedstaten, die gefährlichen Auswirkungen des Fahrens von LKW zu verhindern, da in diesem Fall die Rechte der nationalen Parlamente geachtet werden. Darüber hinaus wird ein Vorteil für die Umwelt erreicht, wenn LKW nicht auf Kosten der Sicherheit mit der Eisenbahn konkurrieren.
Gary Titley (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament begrüßt den Grundsatz dieses Berichts, der darauf abzielt, die Zahl der Straßenverkehrsunfälle in der EU bis 2010 zu halbieren. Der Bericht ist insofern positiv, als er die immer größer werdenden Unterschiede hervorhebt, die zwischen bestimmten Mitgliedstaaten in Bezug auf die Straßenverkehrssicherheit bestehen. Darüber hinaus drängt er auf stärkere Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und auf die Weitergabe bewährter Praktiken.
Versuche zur Einführung von Initiativen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit, wie die Tagfahrlicht-Initiative und vereinheitlichte Höchstgrenzen für Blutalkohol, werden jedoch wenig dazu beitragen, die Straßenverkehrssicherheit in der EU zu verbessern. Es ist erwiesen, dass Motorradfahrer und Fußgänger durch die Tagfahrlicht-Initiative einem größeren Risiko ausgesetzt sind. Statt die Höchstgrenzen für Blutalkohol zu ändern, sollten die Mitgliedstaaten sich lieber darauf konzentrieren, die bereits bestehenden Vorschriften umzusetzen und Verkehrssünder wirksam zu bestrafen. Daher haben wir beschlossen, uns bei der Abstimmung über diesen Bericht der Stimme zu enthalten.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ich begrüße es, dass man jetzt davon ausgeht, dass Gender Mainstreaming die Neuorganisation, Stärkung, Entwicklung und Überwachung der politischen Prozesse beinhaltet, sodass der Aspekt der Gleichstellung der Geschlechter in alle Politikfelder, auf allen Ebenen und in allen Phasen von denjenigen einbezogen werden kann, die üblicherweise an der Festlegung solcher Politikmaßnahmen beteiligt sind. Dies sollte geschehen, ohne das Gender Mainstreaming in speziellen Politikmaßnahmen auszuhöhlen, mit denen Situationen abgewendet werden sollen, die durch eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen entstanden sind.
Maßnahmen zur Gleichstellung einerseits und zum Gender Mainstreaming andererseits bilden eine doppelte und sich ergänzende Strategie. Sie müssen Hand in Hand gehen, damit wir das Ziel der Gleichstellung der Geschlechter erreichen können, wie in der angenommenen Entschließung vorgesehen ist.
In jedem Mitgliedstaat müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit in allen Bereichen wirklich Gleichstellung herrschen kann, nicht nur bei politischen Ämtern. Deshalb begrüßen wir es, dass in dieser Plenarsitzung der Vorschlag aus dem Bericht abgelehnt wurde, für Parteien auf ihren Listen für alle kollektiven Organe ein obligatorisches Quotensystem einzuführen.
Lissy Gröner (PSE), schriftlich. Im vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Fortführung und Bewertung der Gender-Mainstreaming-Politik im Europäischen Parlament vom 26. Februar 2003 (DOK A5-0060/2003), Berichterstatterin: Lissy Gröner.
Der jetzt vorliegende Bericht „Gender Mainstreaming in der Arbeit der Ausschüsse“ greift Teilbereiche aus dem 2003 verfassten Bericht auf und bewertet bisherige Anstrengungen und will Zukunftsperspektiven der Umsetzung des Gender-Mainstreaming aufzeigen. Durch das Abstimmverhalten der EVP-ED-Fraktion wurden wesentliche Passagen aus dem im Frauenausschuss einstimmig verabschiedeten Bericht herausgestimmt. Als Beispiel können die Betonung der Rolle der hochrangigen Arbeitsgruppe, Gender Budgeting und Personalpolitik genannt werden. Ich bin der Überzeugung, dass der Bericht Zaborska in wesentlichen Teilen hinter die Entschließung von 2003 zurückfällt. Deswegen stimme ich gegen den Bericht.
Lydia Schenardi (ITS), schriftlich. – (FR) Während insbesondere im Beschäftigungssektor ein integrierter Ansatz für die Gleichstellung von Männern und Frauen eine Notwendigkeit ist, so trifft dies auf dessen autoritäre und obligatorische Umsetzung und Anwendung keinesfalls zu.
Dennoch wird leider genau dies in dem Bericht meiner geschätzten Kollegin Záborská vorgeschlagen, die uns im Namen der Würde und Gleichberechtigung der Frauen auffordert, für ein obligatorisches Quotensystem auf den Kandidatenlisten der politischen Parteien zu stimmen. Meiner Ansicht nach dürfen wir nicht der Versuchung der Ideologie „Frauen um jeden Preis“ erliegen. Dies wäre ein kontraproduktiver Schritt, der letztlich dem Ansehen der Frauen abträglich wäre, denn damit würde ungeachtet der Qualitäten der Frauen die Behauptung bestätigt, dass es ihnen sowohl an Kompetenz als auch an Legitimität fehle.
Es ist in der Tat erforderlich, den Zugang der Frauen zu bestimmten Posten oder Verantwortungsbereichen zu erleichtern, von denen sie bislang ausgeschlossen oder bei denen sie unterrepräsentiert sind, aber wir dürfen nicht in Extreme oder in Übereifer verfallen, um populären Ansichten zu schmeicheln, was der Sache der Frauen nur schaden würde.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Anlässlich der Bilanz dieser beiden Jahre der parlamentarischen Arbeit des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter geht mein Dank an den Präsidenten Borrell als Vorsitzenden der Hochrangigen Gruppe, der unsere Arbeit mit großer Weitsicht und Diplomatie zu unterstützen wusste, sowie an die stellvertretende Vorsitzende Sylvia Yvonne Kaufmann, die der Arbeit dieser Gruppe als einem unverzichtbaren Instrument der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit große Aufmerksamkeit zuteil werden ließ.
Aufgrund der in der Geschäftsordnung unserer Institution festgelegten Befugnisse des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter sind die Abgeordneten zuständig für die Kontrolle über sämtliche Fragen der Gleichstellung im Europäischen Parlament, einschließlich der Rechtsbestimmungen zur Politik der Chancengleichheit, des Haushalts, der Informationspolitik in Bezug auf die Frauen und der Umsetzung und Weiterführung der Verwirklichung der Dimension der Chancengleichheit in allen Bereichen, einschließlich der Personalpolitik, in Zusammenarbeit mit der Verwaltung.
Ich möchte ebenfalls hervorheben, wie sehr ich die Wachsamkeit aller Kollegen schätze, vor allem von Lissy Gröner, die die treibende Kraft für diese Initiative war und die in ihrem Bericht unterstrich, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter das maßgebliche Organ unseres Europäischen Parlaments ist, wenn es um Fragen zu den Rechten der Frau, zur Chancengleichheit und zu einem integrierten Ansatz geht. Ich wünsche mir, dass diese intensive Zusammenarbeit unsere Arbeit auch weiterhin beflügeln wird.
11. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
12. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
13. Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität: siehe Protokoll