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Verfahren : 2007/2502(RSP)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

RC-B6-0032/2007

Aussprachen :

PV 31/01/2007 - 14
PV 31/01/2007 - 15
CRE 31/01/2007 - 14
CRE 31/01/2007 - 15

Abstimmungen :

PV 01/02/2007 - 7.8
CRE 01/02/2007 - 7.8

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0018

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 31. Januar 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

15. Moratorium für die Todesstrafe (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission über das Moratorium für die Todesstrafe.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute mit Ihnen über einen der elementarsten Bestandteile der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zu sprechen. Die Aktualität dieses Themas zeigt sich auch in mehreren Entschließungsanträgen der verschiedenen Fraktionen des Europäischen Parlaments, die eingebracht worden sind.

Auf der Grundlage der 1998 vom Ministerrat der Europäischen Union angenommenen Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe engagiert sich die Europäische Union weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen. Auch die Festlegung von Moratoria ist seit Jahren fester Bestandteil des Kampfes gegen die Todesstrafe, allerdings nicht als Hauptziel, sondern als Zwischenschritt zu einer endgültigen Abschaffung.

Auch unter deutscher Ratspräsidentschaft wird die Europäische Union ihre Politik zum Schutze der Menschenrechte fortführen und in diesem Sinne weiter entschieden sowohl für Moratoria als auch für die endgültige Abschaffung der Todesstrafe eintreten.

Dies bedeutet zum einen, die Grundsatzdebatte weiterhin entschieden zu führen — in bilateralen Kontakten ebenso wie in multilateralen Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen. Dazu gehört auch, weiterhin aktiv auf die Länder zuzugehen, die sich an einem Wendepunkt befinden, d. h., in denen sich entweder eine positive oder negative Entwicklung mit Blick auf die Todesstrafe abzeichnet, und entsprechend auf diese einzuwirken, und dies bedeutet sehr konkret, in zahlreichen dringenden Einzelfällen zu demarchieren.

Ich weiß, dass auch das Europäische Parlament sich stets für diese Politik eingesetzt hat, und ich bin froh, sagen zu können, dass wir gemeinsam schon viel erreicht haben. Wenn heute in rund zwei Dritteln aller Staaten der Erde die Todesstrafe gesetzlich oder faktisch abgeschafft ist, so ist das auch das Ergebnis der konsequenten Bemühungen aller aktiven Kämpfer gegen die Todesstrafe. Dazu — das will ich gerne betonen — gehört auch das aktive Engagement im Rahmen des Europarats. Mittlerweile haben 33 Staaten das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, mit dem im Verantwortungsbereich des Europäischen Rates auch die Zulässigkeit der Todesstrafe in Kriegszeiten beseitigt wird.

Aber — das möchte ich auch erwähnen — es gibt immer noch zu viele Staaten, 66 an der Zahl, die weiterhin die Todesstrafe vollstrecken, und leider auch einige rückläufige Tendenzen bei der Einhaltung von Moratoria. Wichtig ist daher, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen und gezielt — insbesondere auch in internationalen Foren — für die Abschaffung der Todesstrafe zu werben.

In diesem Sinne hat die Europäische Union seit 1999 jährlich eine Resolution in die 2005 aufgelöste Menschenrechtskommission eingebracht. Über die Jahre konnte eine stabile Mehrheit zu Gunsten dieser Resolution gesichert werden. Nach Auflösung dieses Gremiums müssen wir nach neuen Wegen suchen, die Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe voranzubringen. Hierbei gibt es allerdings keine einfachen Antworten. Wir müssen unser Handeln vielmehr sehr gut überlegen, denn es gilt in erster Linie, einen Rückschritt gegenüber dem bereits Erreichten zu vermeiden.

Zu dieser Linie gibt es bislang in der Europäischen Union ein klares Einvernehmen. Wegen des unverändert hohen Risikos des Scheiterns hat die Europäische Union daher bisher davon abgesehen, eine Resolution in die Generalversammlung der Vereinten Nationen einzubringen.

Stattdessen wurde am 19. Dezember letzten Jahres auf Initiative der Europäischen Union erstmalig eine einseitige Erklärung gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgetragen, die — das ist wichtig — von 85 Staaten aller geographischen Gruppierungen unterstützt wurde. Dieses Ergebnis ist zwar einerseits ermutigend, bestätigt aber auch, dass die Erfolgschancen einer EU-Resolution in der Generalversammlung der Vereinten Nationen noch nicht als gesichert angesehen werden können.

Wie geht es aber nun weiter? Für alle Partner in der Europäischen Union ist klar, dass wir unser Anliegen, den Kampf gegen die Todesstrafe, weiter aktiv voranbringen wollen, auch auf der Ebene der Vereinten Nationen. Gleichzeitig möchte ich aber auch deutlich machen, dass das Umfeld weiterhin sehr schwierig ist, und dass deshalb ein Erfolg beim Kampf gegen die Todesstrafe nur durch ein gut durchdachtes und stufenweises Handeln der Europäischen Union erreicht werden kann.

Maxime sollte weiterhin sein, den Misserfolg einer neuen EU-Initiative so weit wie möglich auszuschließen, denn ein Misserfolg der Europäischen Union wäre ein Erfolg der Befürworter der Todesstrafe und somit ein Rückschritt im Kampf gegen diese unmenschliche Strafe. Dies wollen und dürfen wir nicht zulassen! Ich glaube, wir bekommen auch Unterstützung. Auch einige Hauptakteure unter den nichtstaatlichen Organisationen, z. B. Amnesty International, raten daher von übereilten Schritten ab und geben zu bedenken, dass es sich für die Europäische Union als kontraproduktiv erweisen könnte, in der Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut auf eine Debatte über dieses Thema zu drängen.

Beim Allgemeinen Rat am 22. Januar bestand daher Einvernehmen, zunächst einen gut durchdachten Ansatz zu entwickeln, der uns schrittweise eine stärkere Thematisierung unseres Anliegens in den Vereinten Nationen ermöglicht. Entsprechend wurden die Botschafter in New York und Genf beauftragt, umgehend alle Möglichkeiten für ein Voranbringen der Diskussion auf Ebene der Vereinten Nationen zu prüfen.

Daneben gilt es auch, aktuelle Einschätzungen der relevanten nichtstaatlichen Organisationen zu weiteren Schritten bei der Bekämpfung der Todesstrafe auf Ebene der Vereinten Nationen in Erfahrung zu bringen.

Auf dieser Grundlage wird der EU-Ratsvorsitz dann im Februar den EU-Partnern Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Ich denke, das ist ein erster wichtiger Schritt, und ich hoffe, dass wir auch Unterstützung für dieses Vorgehen finden werden!

(Beifall)

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Auch ich begrüße diese Gelegenheit, einen Meinungsaustausch zum Thema Todesstrafe und zu den Mitteln zu führen, mit denen die weltweite Abschaffung dieser abscheulichen Praktiken unterstützt werden kann.

Wie Sie wissen, stellt die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der externen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union dar, und ich habe mich persönlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass die EU, wie wir soeben gehört haben, bei diesen weltweiten Bemühungen weiterhin eine Führungsrolle spielt. Da wir uns alle einig sind, was das letztendliche Ziel unseres Handelns in diesem Bereich angeht, nämlich die weltweite Abschaffung, möchte ich einige Anmerkungen zu diesem Abschaffungsprozess und den Mitteln machen, mit denen wir unser gemeinsames Ziel verwirklichen können.

Erstens dürfen wir nicht vergessen, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Europa ein langsamer, oft umständlicher und langwieriger Prozess war, bei dem sich die meisten unserer Mitgliedstaaten von einer Kombination aus politischer Führungsstärke und einem gut entwickelten Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Institutionen haben leiten lassen. Mit einigen nennenswerten Ausnahmen, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan, gleicht die Weltkarte der Länder, die die Todesstrafe abschaffen, sehr der des demokratischen Pluralismus. Visionäre Führung und politischer Mut stellen die Voraussetzungen für die Abschaffung der Todesstrafe dar. Diese Bemühungen müssen häufig durch eine dynamische und offene landesweite Diskussion unterstützt werden, um zu gewährleisten, dass die endgültige politische Entscheidung für die Abschaffung der Todesstrafe in einem Land auch von Dauer ist.

Auf den Philippinen und zum Teil auch in Kirgisistan war die kürzlich erfolgte Abschaffung der Todesstrafe wirklich genau darauf zurückzuführen, dass die politische Führung bemerkenswerten Mut zeigte und eine eingehende landesweite Diskussion stattfand, an der sich die Zivilgesellschaft – wie bereits gesagt wurde – und die Institutionen umfangreich beteiligten. Auch in den Vereinigten Staaten gibt es beispielsweise in den Bundesstaaten New Jersey und Maryland gewisse viel versprechende Entwicklungen.

Andererseits lässt sich nicht ausschließen, dass ein Land die Todesstrafe wieder einführt, was bedauerlicherweise in Bahrain der Fall war und was wir in Peru befürchten müssen. Und in vielen anderen Ländern sind unsere Appelle zur Abschaffung der Todesstrafe bisher auf taube Ohren gestoßen.

Die Hinrichtung Saddam Husseins und seiner Handlanger hat die Diskussion über die Todesstrafe nun neu entfacht. Die furchtbaren Videos seines würdelosen Endes machen selbst einige Befürworter der Todesstrafe betroffen. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass jedes Jahr tausende Menschen hingerichtet werden, die größtenteils sicher bessere Menschen als Saddam und oft sogar unschuldig sind. Ihr Tod sollte uns noch mehr entrüsten!

Während die weltweite Abschaffung der Todesstrafe offenbar, um Robert Badinter zu zitieren, einen „Sieg der Menschheit über sich selbst“ darstellt, müssen wir realistisch bleiben, wenn es um den Einfluss externer Akteure, wie der Europäischen Union, in diesem Prozess geht, da sich dieser in erster Linie in dem betreffenden Land selbst abspielt.

Das soll nicht heißen, dass die Europäische Union sich heraushalten will. Im Gegenteil, sie stand und steht auch künftig an der Spitze der internationalen Bemühungen, vor allem der Vereinten Nationen, wie bereits gesagt wurde, um die Todesstrafe abzuschaffen. Im Dezember trug die EU bei der UNO-Generalversammlung eine Erklärung gegen die Todesstrafe vor, die von sage und schreibe 85 Staaten unterstützt wurde. Entsprechend unseren Leitlinien zur Todesstrafe hat die Europäische Union in zahlreichen Einzelfällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, demarchiert, darunter in den Vereinigten Staaten von Amerika, Iran und Indonesien, und wird dies auch in Zukunft fortsetzen. Darüber hinaus ist die EU die wichtigste Finanzquelle für von der Zivilgesellschaft durchgeführte Projekte zur Abschaffung der Todesstrafe, und derartige Projekte haben wir in den letzten zehn Jahren weltweit mit über 15 Millionen Euro unterstützt.

Das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft spielen seit jeher eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Bemühungen der Europäischen Union um die Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen und die Diskussion über die Mittel zur Stärkung unserer Politik anzuregen. Es ist von größter Bedeutung, diesen Stimmen genau zuzuhören, wenn mögliche Initiativen in verschiedenen internationalen Foren diskutiert werden, wie es der Rat zurzeit tut.

Ganz deutlich wurde dies erst kürzlich durch den Vorschlag für ein universelles Moratorium für die Todesstrafe, den Italien bei der UNO-Generalversammlung unterbreitete. Ohne das Endergebnis dieses Denkprozesses vorwegzunehmen, möchte ich drei Bemerkungen von Befürwortern der Abschaffung der Todesstrafe zu diesem Moratorium vorbringen, die meines Erachtens für die heutige Diskussion von Bedeutung sind.

Obwohl die führenden NRO ein wesentliches Element der EU-Strategie für die weltweite Abschaffung bilden, haben sie betont, dass ein Moratorium kein Allheilmittel ist. Ihrer Meinung nach ist es seinem Wesen nach zerbrechlich und umkehrbar und es muss ihm eine gesetzliche Abschaffung der Todesstrafe folgen. Sie verweisen auf das Beispiel Kirgisistans, in dem das regelmäßig verlängerte Moratorium für Hinrichtungen es nicht verhindern konnte, dass immer mehr Häftlinge in der Todeszelle sitzen. Meines Erachtens brauchen wir Moratorien, die nicht nachgeben.

Zweitens heben manche NRO hervor, dass das Moratorium nur ein Instrument von vielen zur Abschaffung der Todesstrafe ist. Ich stimme zu, dass in diesem Zusammenhang die Befürwortung des Zweiten Fakultativprotokolls zur Abschaffung der Todesstrafe, die Unterstützung der Rechtsberatung für zum Tode Verurteilte und andere Bemühungen in die Reihe unserer Instrumente aufgenommen werden müssen. Wir dürfen daher nicht zulassen, dass bei der aktuellen Diskussion über das Moratorium die Tatsache in den Hintergrund gedrängt wird, dass es sich bei der Abschaffung der Todesstrafe um einen sehr facettenreichen Prozess handelt.

Wenn wir das Thema schließlich in der UNO-Generalversammlung erneut zur Sprache bringen, müssen wir vorsichtig sein, was das mögliche Ergebnis angeht. Am allerwichtigsten ist es, ein positives Ergebnis zu sichern. Wir müssen uns allerdings der Gefahr eines unklaren oder sogar kontraproduktiven Ergebnisses bewusst sein – worauf der Ratsvorsitz bereits angespielt hat –, da die Meinungen zu diesem Thema weltweit auseinander gehen. Wenn wir hier scheitern, könnte das negative Auswirkungen mit sich bringen, die nur schwer zu beheben sein werden. Aus diesem Grund müssen wir die Situation und die möglichen Szenarien genauestens prüfen, bevor wir etwas unternehmen.

Abschließend möchte ich betonen, wie wichtig es ist, bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ein gemeinsames EU-Konzept beizubehalten. Die Kommission wird keine Mühen scheuen, mit dem Ratsvorsitz und dem Parlament auf dieses Ziel hinzuarbeiten.

 
  
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  José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Frau Kommissarin Ferrero-Waldner hat mit ihren Worten meines Erachtens das von uns angestrebte europäische Modell deutlich gemacht, das wir uns wünschen: ein Europa der Werte.

Wenn ich ein kurze Darstellung geben sollte, worin in all den Jahren der europäische Traum bestand, würde ich hier in dieser Sitzung ohne zu zögern erklären, Frau Präsidentin, dass die Idee Europas ein ständiger Aufruf zum Frieden, zur Verständigung, zur Eintracht und Solidarität ist und dass zusätzlich zu einer legitimen Vision von Europa, wie dem Europa der finanziellen Vorausschau, dem Europa des Fasslichen, dem Europa der Nettobilanz und des Nettozahlers, eine höhere Vision von Europa existiert, wie ich meine, das Europa der Werte.

In eben diesem Kontext und in Übereinstimmung mit der Vision einer europäischen Wertegemeinschaft strebt diese Initiative nach einem weltweiten Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe.

Es muss universellen Charakter tragen, denn die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Leben dürfen nicht nur für eine Region, ein Land oder einen Kontinent propagiert werden, sie müssen universeller, globaler Natur sein.

Deshalb ist es zu begrüßen, dass 2005 und 2006 eine ganze Reihe von Ländern, wie Liberia, Mexiko, die Philippinen und Moldau, formell beschlossen haben, die Todesstrafe abzuschaffen. Wir müssen, meine ich, weiterhin unermüdlich dafür eintreten, dass sich die 70 Länder, die die Todesstrafe noch anwenden, den 128 Ländern anschließen, in denen sie nicht mehr vollstreckt wird.

Frau Präsidentin! Wenn die Europäische Union diese führende moralische und ethische Rolle, die sie bis jetzt gespielt hat, beibehalten soll, ist es meiner Auffassung nach wichtig, dafür zu kämpfen, dass sich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf Leben in diesem und den kommenden Jahren in allen Regionen der Welt durchsetzen.

 
  
  

VORSITZ: RODI KRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  Pasqualina Napoletano, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Entschließung, über die wir morgen abstimmen werden, und mit der Aussprache von heute Abend reiht sich das Europäische Parlament in die internationale Bewegung ein, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Annahme einer Resolution für ein weltweites Moratorium fordert, die ein erster Schritt zur generellen Streichung der Todesstrafe aus den Gesetzbüchern aller Länder ist.

Wie hervorgehoben wurde, wünschen wir uns, dass sich der Ministerrat aktiv für dieses Ziel einsetzt; der Ratsvorsitz ist sehr engagiert, und wir hoffen, dass diese Frage eine der Prioritäten seiner Amtszeit bleibt. Ähnliches Engagement haben der Europarat und die Europäische Kommission gezeigt.

Ihren Worten nach zu urteilen scheint mir Frau Ferrero-Waldner nicht besonders überzeugt davon zu sein, dass der erste Schritt über ein Moratorium führen muss. Ich möchte allerdings diesen Punkt betonen und möchte Frau Ferrero-Waldner fragen: „Würde uns denn der Verzicht auf diese Etappe eines Moratoriums der Abschaffung näher bringen?“ Ich glaube nicht: Daher könnte es ein erster Schritt sein, nicht zuletzt weil die Europäische Union auf internationaler Ebene die umfangreichen Beziehungen einbringen könnte, die sie im Rahmen der Nachbarschaftspolitik, der Assoziierungsabkommen und der strategischen Partnerschaft unterhält, und meines Erachtens könnten sich auch die politischen Parteien Europas in den internationalen Gremien dafür einsetzen, dass ihre Organisationen Druck auf die beteiligten Länder ausüben.

Ich denke, das Ziel muss in der Abschaffung der Todesstrafe in den Rechtsordnungen aller Staaten bestehen, was unter anderem dazu beitragen würde, dass die Vereinten Nationen den Ruf als eine Organisation genießen, die Hüterin allgemein anerkannter Rechte ist.

 
  
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  Marco Pannella, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit meinen Ausführungen an eine Erklärung und an eine Mitteilung halten, die heute Morgen von der deutschen Ratspräsidentschaft veröffentlicht wurden. In dieser Mitteilung heißt es wörtlich: „Die deutsche Ratspräsidentschaft fordert die betreffenden Regierungen auf, mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen“. Soweit das Zitat aus der Mitteilung der deutschen Ratspräsidentschaft. Dies ist genau unsere Position.

Ich hoffe, richtig zu liegen, wenn ich sage, dass auch Herr Barroso eine Erklärung zur uneingeschränkten Unterstützung der Initiative Italiens abgegeben hat, deren Ziel es ist, in der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Vorschlag für ein Moratorium auszuarbeiten. Dieser Vorschlag wird sicher von Erfolg gekrönt sein: Schon 1999 gab es eine absolute Mehrheit für einen Resolutionsentwurf, der jedoch nicht eingereicht wurde.

Angesichts der Begeisterung, der wir gerade jetzt weltweit im Hinblick auf unsere Initiative begegnen – eine Initiative des Europäischen Parlaments, der Vorsitzenden unserer Fraktionen, die bereits in Straßburg von Herrn Watson und anderen EP-Mitgliedern sehr konkret angekündigt wurde –, verstehe ich allerdings nicht – oder ich verstehe vielmehr nur allzu gut –, wie man zögern kann, zu einem Zeitpunkt, da Frankreich durch den unglaublichen Schritt einer Verfassungsänderung die Abschaffung der Todesstrafe vorantreibt, da Ruanda dasselbe tut und erst gestern Kirgisistan ebenso verfahren ist. Überall – von Syrien, von Libanon – werden Erklärungen abgegeben, in denen unsere Haltung unterstützt wird. Ich denke, dass künftig das Europäische Parlament ebenso wie vor ihm schon der Europarat die Führung dieser Bewegung übernehmen wird.

Zum Schluss meines Redebeitrags, Frau Präsidentin, möchte ich hervorheben, dass es vor 60 Jahren eine Rom-Berlin-Achse gab. Ich war damals zehn Jahre alt und kann mich noch gut daran erinnern. Der Zufall will es, dass heute, dank des Zusammentreffens der deutschen Ratspräsidentschaft, der italienischen Initiative und der aktuellen französischen Maßnahmen eine neue Situation entsteht: Meines Erachtens ist es von historischer Tragweite, dass Berlin und Rom nun in gewisser Weise eine klare Position vertreten, ohne Heuchelei und ohne Angst vor dem Sieg, denn hier gibt es zu viele Menschen, die Angst vor dem Sieg und nicht vor der Niederlage haben.

 
  
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  Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Letzte Woche haben wir in der Aussprache über den Fall Benghazi zum Ausdruck gebracht, dass wir die Todesstrafe unabhängig von den konkreten Gegebenheiten uneingeschränkt ablehnen. Heute geht es darum, diesen in Artikel 2 der Charta der Grundrechte festgeschriebenen Grundsatz zu bekräftigen.

Die Europäische Union hat sich stets für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt und ist sogar so weit gegangen, sie zu einer Bedingung für den EU-Beitritt und zu einem wesentlichen Grundsatz ihrer Außenpolitik zu machen. 1998 wurden darüber hinaus entsprechende Leitlinien angenommen, und im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte werden regelmäßig zivilgesellschaftliche Projekte finanziert. Diese Bemühungen zahlen sich aus. In den USA ist die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen, und Länder wie Mexiko, Liberia, die Philippinen oder Moldau haben die Todesstrafe abgeschafft.

Allerdings besteht auch ein umgekehrter Trend. Einige Staaten in den USA haben die Todesstrafe über Mordverbrechen hinaus auf weitere Delikte ausgedehnt. In Singapur werden Personen für den Besitz von 15 Gramm Heroin nach wie vor automatisch zum Tode verurteilt, und China ist immer noch der Staat, in dem weltweit die meisten Menschen hingerichtet werden. Hinzu kommen Staaten wie der Irak oder Afghanistan, in denen die Todesstrafe wieder eingeführt wurde. Auch in Peru wäre es im Rahmen der Terrorismusbekämpfung fast so weit gekommen. Letztlich kam es glücklicherweise nicht dazu.

In einem solchen Klima muss die EU im Vorfeld des dritten Weltkongresses [gegen die Todesstrafe] ihre Wachsamkeit erhöhen. Das internationale Engagement für ein weltweites Moratorium gegen die Todesstrafe muss im Zusammenhang mit einer Politik zur Abschaffung der Todesstrafe gesehen werden. Daher muss die Ratifizierung des zweiten Protokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, mit dem die Abschaffung der Todesstrafe angestrebt wird, für die EU Vorrang haben. Notwendig ist es auch, dass Frankreich, Lettland und Polen, die dieses Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dies möglichst bald nachholen.

 
  
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  Luisa Morgantini, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.“ So steht es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und das ist es, was mich – bzw., wie ich glaube, uns – stolz darauf sein lässt, der Europäischen Union anzugehören. Es ist die Verteidigung der Menschenwürde, es ist die Einsicht, dass niemand über das Leben eines anderen Menschen bestimmen kann und dass es keine Rache, sondern nur Gerechtigkeit geben darf. Das muss für alle Gerichte gelten, einschließlich der Militärtribunale.

Zu viele Länder halten immer noch an der Todesstrafe fest, darunter so große wie China, doch auch die größte militärische und demokratische Macht – die Vereinigten Staaten –, die es immer noch nicht vermochte, ihre Wildwest-Kultur hinter sich zu lassen.

Ich hoffe, dass der Weltkongress gegen die Todesstrafe in Paris, an dem wir als Parlament teilnehmen werden, ein weiterer Schritt sein kann, um ausgehend von dem Moratorium in der ganzen Welt die Todesstrafe abzuschaffen und die Armut auszurotten. Ich hoffe außerdem, dass die Menschen, die durch die Straßen von Paris ziehen werden, eine Warnung für all jene sein werden, die, auch in Europa, daran denken, die Todesstrafe wiedereinzuführen. Auf jeden Fall ist es dieser Protest auf der Straße, der die Vereinten Nationen zur uneingeschränkten Annahme der Resolution bewegen kann.

 
  
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  Koenraad Dillen, im Namen der ITS-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Länder, die die Todesstrafe noch anwenden, verdienen es nicht, zur zivilisierten Welt gezählt zu werden, seien es nun islamische Länder, in denen Ehebrecherinnen gesteinigt werden, Bushs Amerika, Indien, die größte Demokratie der Welt, oder das kommunistische China. Ohne Zögern schließe ich mich daher dem Plädoyer für ein weltweites Moratorium an. Ein Justizirrtum, das Leben eines Unschuldigen, reicht aus, um die Todesstrafe als barbarisch zu bezeichnen. Lassen Sie mich jedoch zwei Bemerkungen hinzufügen.

Achtung vor dem Leben darf einen Rechtsstaat nicht davon abhalten, gegen Schwerverbrecher wirksame und nicht herabsetzbare Strafen von 30 Jahren zu verhängen oder sie lebenslang wegzusperren. Diese Bedingung muss und kann den Konsens der Bevölkerung gegen die Todesstrafe untermauern. Ein solcher Konsens kommt nur zustande, wenn unsere Bürger, die sich zunehmend mit den brutalsten Formen der Kriminalität konfrontiert sehen, der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe zustimmen.

Zweitens sollten einige Gegner der Todesstrafe eine gewisse Konsequenz an den Tag legen. Beispielsweise stimmte die Präsidentschaftskandidatin Frankreichs kürzlich während eines Freundschaftsbesuchs in dem Einparteienstaat China Lobgesänge auf die Effizienz der chinesischen Justiz an. Diese Effizienz besteht darin, dass den Familien der Tausenden von Menschen, die jedes Jahr zum Tode verurteilt werden, die Rechnung für die Kugeln präsentiert wird, mit denen das Opfer zu Tode kommt. An sie verschwendete Ségolène Royal jedoch keinen Gedanken, bringen sie doch keine Verträge ein, denn die wirtschaftlichen Interessen von Großunternehmen in China müssen verteidigt werden, und dann verstummen einige europäische Gegner der Todesstrafe ganz plötzlich. Wenn Europa seine Glaubwürdigkeit behalten will, dann muss es Länder wie China unter Druck setzen, wie hoch der politische oder wirtschaftliche Preis auch sein mag.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche im Namen der neuen Sozialistischen Partei Italiens. Die Hinrichtung von Saddam Hussein hat die Debatte über die Todesstrafe wieder in den Vordergrund gerückt, eine Debatte, die absolut angebracht ist, die jedoch nicht für taktische Zwecke missbraucht und vor allem nicht nur ab und zu geführt werden darf. Dies ist zuallererst ein Kampf für Zivilisation und Fortschritt.

Hier geht es nämlich nicht nur um eine wesentliche Garantie für den Einzelnen, um die Forderung nach einer weiteren Stärkung der Unverletzlichkeit der Person, sondern um ein historisches und allgemeines Erfordernis, einen globalen Meilenstein und Brennpunkt für die Zivilisation des 21. Jahrhunderts.

Es wurde gesagt, und ich pflichte dem bei, dass – nach der Abschaffung der Sklaverei in vergangenen Jahrhunderten und dem Verbot der Folter – das Recht, aufgrund einer Strafmaßnahme nicht getötet zu werden, ein weiterer gemeinsamer Nenner sein muss, ein neues und unabdingbares Ziel der Menschheit, das uns alle zu einer Gemeinschaft zusammenschweißt. Heute sendet dieses Parlament die erste klare Botschaft in dieser Richtung aus.

 
  
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  Simon Coveney (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte die heute ausgesprochenen energischen Forderungen dieses Hohen Hauses – und die Kampagne außerhalb des Parlaments – für die bedingungslose Einführung eines weltweiten Moratoriums für Hinrichtungen in Form einer Resolution der UNO-Generalversammlung unterstützen.

Seit vielen Jahren ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der Hauptziele der Außen- und Menschenrechtspolitik der EU. Wir konnten schon einen gewissen Erfolg verzeichnen, vor allem im Rahmen der Nachbarschaftsstrategie. Die heutige Initiative stellt einen ehrgeizigen Versuch dar, die Diskussion über die Todesstrafe auch auf der Ebene der UNO fortzuführen und die bereits erwähnten 66 Länder zu beeinflussen, in denen es die Todesstrafe noch immer gibt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Hinarbeiten auf ein Moratorium für die Todesstrafe letztendlich immer an eine gesetzliche Abschaffung geknüpft sein muss, worauf meine Vorredner auch bereits hingewiesen haben.

Der pragmatische erste Schritt besteht in einer Forderung nach einem Moratorium, aber wir müssen auch immer nach Möglichkeiten suchen, die Abschaffung zu unterstützen, wo dies machbar ist. Wenn ich das, was wir hier in der EU tun können, politisch betrachte, möchte ich den Rat dringend bitten, die Leitlinien zur Todesstrafe aus dem Jahr 1998 zu überprüfen und zu aktualisieren, damit die seitdem entwickelten neuen Aspekte und Strategien berücksichtigt werden können. Der 3. Weltkongress gegen die Todesstrafe, der in Kürze in Paris stattfindet, könnte dafür eine gute Gelegenheit bieten.

Die aktive EU-Politik zur Todesstrafe hat bisher einige positive Ergebnisse gezeitigt. So ist es beispielsweise anzuerkennen und zu begrüßen, dass es den einflussreichen EU-Vertretungen in Peru vor Kurzem gelang, dass die aktuellen Vorschläge, die Todesstrafe einzuführen – entgegen der peruanischen Verfassung und der Amerikanischen Menschenrechtskonvention – abgelehnt wurden. Der Standpunkt der EU hat den peruanischen Kongress in seiner Ablehnung des Gesetzesentwurfs beeinflusst. Die EU hat also gezeigt, dass sie die nationale Politik in Bezug auf die Todesstrafe wesentlich beeinflussen kann, und wir sollten nicht davor zurückschrecken, diesen Einfluss auch zu nutzen.

 
  
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  Elena Valenciano Martínez-Orozco (PSE).(ES) Frau Präsidentin! Gestern wurde Robert Wilson im Alter von 24 Jahren durch ein Geschworenengericht in New York zum Tode verurteilt. Es ist seit 50 Jahren die erste Todesstrafe in diesem Bundesstaat.

Dies ist ein weiteres tragisches Beispiel dafür, wie die Werte, für die wir uns alle jetzt hier einsetzen, in der heutigen Zeit gefährdet sind, obwohl in solchen Ländern wie Liberia, Mexiko, den Philippinen und Moldau ganz erhebliche Fortschritte erreicht wurden.

Doch es gilt weiterzukämpfen, damit sich auch andere Staaten wie China, mit etwa 2 000 amtlichen Hinrichtungen jährlich – nach inoffiziellen Angaben sind es 8 000 –, dem globalen Moratorium anschließen und ihre Vollstreckungen aussetzen.

Wir müssen die iranische Zivilgesellschaft unterstützen, die sich gegen die Todesstrafe auflehnt. Der Iran hat eine der höchsten Hinrichtungszahlen: 2006 waren es 177. Darüber hinaus wurde das Moratorium für Steinigungen nicht eingehalten. Derzeit sind sechs Frauen zum Tode durch Steinigung verurteilt.

Vor allem appellieren wir an die USA, ein Land, dessen Entscheidungen sehr große Auswirkungen auf die globale Politik hat, die italienische Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe zu unterstützen, das – mit Unterstützung dieses Parlaments, wie ich hoffe – in der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wird.

Wie andere Redner heute hier erklärten, stellt das Moratorium einen ersten unverzichtbaren Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe dar. Dies ist wahrscheinlich eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit am Beginn dieses Jahrhunderts steht.

 
  
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  Sarah Ludford (ALDE).(EN) Frau Präsidentin! Weltweit sitzen 20 000 Menschen in der Todeszelle und warten darauf, von ihrer eigenen Regierung umgebracht zu werden. Bedauerlicherweise befinden sich mehr als 3 000 von ihnen in den Vereinigten Staaten. Ich habe die USA nicht herausgegriffen, weil sie das schlimmste Land sind – das ist China, in dem 80 % der Hinrichtungen stattfinden –, sondern weil wir bei den Amerikanern noch Hoffnung haben. Es käme einem Hauptgewinn gleich, wenn in den Vereinigten Staaten ein Sinneswandel einträte, wofür erste Anzeichen bereits vorliegen. Seit 1999 ist die Zahl der Hinrichtungen in den amerikanischen Bundesstaaten drastisch gesunken: Damals wurden 277 Menschen hingerichtet, im Jahr 2005 waren es noch 128. Zwölf Bundesstaaten haben die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft; nicht dazu gehört Texas, das ein wenig beeindruckendes Drittel der 1 100 Hinrichtungen, die in den USA in den letzten 30 Jahren stattfanden, für sich verbucht.

Meines Erachtens müssen die Kommission und der Ratsvorsitz mehr Initiative ergreifen und weniger zögerlich sein, was ein Moratorium und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe durch eine Resolution der UNO-Generalversammlung angeht. Wie in einigen anderen Bereichen der Menschenrechtspolitik – zum Beispiel den außerordentlichen Überstellungen und dem Missbrauch der Terrorismusbekämpfung – ist die EU bei der Umsetzung ihrer Grundsätze nicht immer so effektiv, wie es das Parlament gern hätte.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin! Zum Zeitpunkt unserer Aussprache haben alle Mitgliedstaaten der Union das sechste Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert. Wir hegen zudem die Hoffnung, dass sie in allen Ländern der Welt per Gesetz und in der Praxis – sei es zu Friedens- oder zu Kriegszeiten – abgeschafft werden wird, wodurch, wie dies heute bereits der Rat und die Kommission betont haben, die Achtung der Menschenrechte und die menschliche Würde gestärkt werden.

Gestatten Sie mir aber, Sie zu fragen, ob Sie sich um die Menschenrechte und die Würde des Diktators Saddam Hussein und seiner Mithäftlinge gekümmert haben, die den Voyeuren auf der ganzen Welt zum Fraß vorgeworfen wurden. Ist das die Rolle der Europäischen Union als globaler Stabilitätsfaktor?

Was sagen Sie zu den Äußerungen der britischen Außenministerin, Frau Becket, die offen erklärt hat, dass Hussein schlichtweg das bekommen habe, was er verdient hat, und dass damit Gerechtigkeit geübt worden sei?

Was sollen die europäischen Bürger glauben, wenn sie einerseits die verurteilenden Erklärungen des Rates lesen und andererseits die spöttischen Bemerkungen der Minister hören, die diese darüber machen? Wir sollten uns schon am Riemen reißen, denn sonst machen wir uns am Ende selbst zum Narren.

 
  
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  Jim Allister (NI).(EN) Frau Präsidentin! Ich muss sagen, dass die Arroganz dieser EU keine Grenzen kennt. Nicht zufrieden damit, den Mitgliedstaaten zu diktieren, dass sie das allerletzte Abschreckungsmittel – die Todesstrafe – nicht anwenden dürfen, will sie jetzt dem Rest der Welt Vorschriften machen.

So schrecklich das Schicksal der bulgarischen Krankenschwestern in Libyen ist und obwohl dieses Hohe Haus energisch gegen ihre Lage protestieren sollte, rechtfertigt dies nicht, dass wir ein weltweites Verbot der Todesstrafe fordern. Unrechtmäßige Inhaftierungen sind nicht hinnehmbar, aber sie veranlassen vernünftig denkende Menschen nicht dazu, Inhaftierungen generell abzulehnen. Nein, was ich meine, ist, dass ein souveräner Staat, wenn es ein gerechtes, transparentes Justizsystem gibt, in dem die Menschenrechte eingehalten werden und verlässliche Berufungsverfahren möglich sind, durchaus berechtigt ist, bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe anzuwenden, wenn das der demokratisch geäußerte Wunsch seiner Bevölkerung ist. Sie, nicht wir, haben das Recht zu entscheiden, was für sie richtig ist.

 
  
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  Carlo Casini (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin! Ich ergreife gern das Wort, nicht zuletzt, weil ich aus der Toskana komme, wo zum ersten Mal in der Geschichte, nämlich am 30. November 1786, die Todesstrafe abgeschafft wurde. Ich bin immer noch tief bewegt, wenn ich daran denke, wie ich 1987 gemeinsam mit Amnesty International und mit der italienischen „Bewegung für das Leben“ die Umwandlung der Todesstrafe gegen Paula Cooper, eine sechzehnjährige Farbige, in den USA erwirken konnte. Sie hat mich später besucht, um sich bei mir zu bedanken.

Ich weise ebenso gern darauf hin, dass ich als italienischer Abgeordneter die legale Abschaffung der Todesstrafe aus dem für Kriegszeiten geltenden Militärstrafgesetzbuch vorgeschlagen und erreicht habe, weshalb ich viel über dieses Thema nachgedacht habe. Ich betrachte die Menschheitsgeschichte optimistisch, denn trotz allem ist sie ein mühsames Ringen um das Gute, ein Kampf, der angespornt wird durch einen immer offenkundigeren und entscheidenden Wert: die Würde eines jeden menschlichen Wesens. Diese Würde ist so groß, dass sie nicht abgestuft werden kann und demzufolge alle, unabhängig von ihren Lebensbedingungen, in den gleichen Status versetzt. Würde ist außerdem unzerstörbar: Nicht einmal die Hände eines Straftäters vermögen die Spuren der Würde im Gesicht desjenigen, der das Verbrechen begangen hat, auszulöschen.

Niemand kann einem Menschen das Leben und die Würde nehmen, auch nicht einzelne Staaten. Dies ist der eigentliche Grund, weshalb die Todesstrafe abgeschafft werden muss. Alle anderen praktischen Gründe, die mir nur allzu bekannt sind, können auf Einwände treffen, dieser jedoch nicht. Europa, das seine Identität nicht nur auf den Wettbewerb und den Markt, sondern auch auf die Würde und die Menschenrechte gründen will, darf nicht schweigen.

Ich will jetzt nicht von Widersprüchen reden. Es wird die Zeit kommen, da die Menschenwürde und das damit verbundene Recht auf Leben ihre Überzeugungskraft auch auf andere Bereiche des menschlichen Lebens ausdehnen werden, wo sie heute leider noch überschattet werden, auch in unserer Union: in den Bereichen, die am ehesten für Armut und menschliche Entfremdung stehen, nämlich die Geburt und das Sterben.

 
  
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  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(ES) Frau Präsidentin! Die Ablehnung der Todesstrafe ist weder eine Frage der moralischen Überlegenheit noch des kollektiven Hochmuts Europas, ebenso wenig geht es darum, jemandem Lehren zu erteilen. Sie steht im Einklang mit dem elementaren Glauben an die Würde des Menschen, einer langjährigen Erfahrung, was die völlige Sinnlosigkeit der Todesstrafe und die Gefahr des ernsten und auch eindeutig belegten Risikos ihrer Vollstreckung an Unschuldigen betrifft, und sei es nur ein einziger konkreter Fall (und leider hat es viele gegeben).

Europa muss sich auf das Machbare konzentrieren, ohne das Endziel aus den Augen zu verlieren. Möglich ist, energisch ein weltweites Moratorium zu fordern, angefangen bei unseren engsten Partnern, ohne das Endziel zu vergessen – das möchte ich nochmals betonen –, die allgemeine Abschaffung der Todesstrafe.

Wir müssen gegen die Todesstrafe protestieren, aber dieser Protest muss auch die Todesstrafe für Saddam Hussein sowie für den Mann einbeziehen, der in den USA nach einem Prozess praktisch ohne Verteidigung und für ein Verbrechen, das er als Minderjähriger begangen hat, verurteilt wurde.

Diese Todesurteile, Frau Kommissarin, gilt es ebenso energisch zu verurteilen wie das gegen Saddam Hussein; wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen, denn wenn wir für die Bekämpfung der Todesstrafe eintreten, verdienen vor allem diese mehr oder weniger namenlosen Gefangenen, die praktisch kein Recht auf Verteidigung hatten, unsere Unterstützung, mehr noch als ein Verbrecher wie Saddam Hussein.

 
  
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  Bogusław Sonik (PPE-DE).(PL) Frau Präsidentin! Seit Jahrzehnten wird unter politischem, religiösem und rechtlichem Aspekt über die Anwendung der Todesstrafe debattiert, und diese Diskussion wird sich fortsetzen. Der berühmte Schriftsteller Albert Camus hat sich seinerzeit dagegen ausgesprochen, und Robert Badinter, ehemals französischer Justizminister, führte auf europäischer Ebene über Jahre einen juristischen Kampf. Gewöhnlich werden in solch hitzigen Debatten gewichtige ethische Argumente vorgebracht, und es ist die Rede vom unveräußerlichen Recht auf Leben. Es werden außerdem erschreckende Statistiken mit der Zahl der Urteile angeführt, die in Ländern wie China oder Indien vollstreckt werden. Auf der Anklagebank findet sich auch die größte Demokratie der Welt – die Vereinigten Staaten. Die Gegner und die Befürworter der Todesstrafe unter den Katholiken schaffen es, aus denselben Quellen, nämlich den Evangelien, dem Katechismus und den päpstlichen Enzykliken, einander völlig entgegengesetzte Argumente zu liefern. Es ist sehr schwierig, der Familie und den Angehörigen von Menschen – oftmals Kindern –, die grausam ermordet wurden, zu vermitteln, dass die Straftäter nicht mit der Todesstrafe bestraft werden sollten. In solchen Momenten, in denen die Emotionen die Oberhand gewinnen, wünschen sich die Betroffenen etwas ganz anderes.

Ich komme aus einem Land, das unter der eisernen Herrschaft von Hitlers totalitärem Naziregime und später unter dem Sowjetkommunismus zu leiden hatte. Die Anwendung der Todesstrafe ist ein wesentliches Merkmal einer jeden Diktatur. Wenn ich auf die Ereignisse in meinem Heimatland Polen in jener Zeit zurückblicke, dann sehe ich ganze Legionen der besten Söhne und Töchter Polens, die aufgrund von Urteilen kommunistischer Scheingerichte ermordet wurden. Nach Abwägung der Argumente für und gegen die Todesstrafe meine ich, dass sie abgeschafft werden muss, um dem Wahnsinn der Fanatiker, die sich nicht scheuen, das Rechtssystem zur Beseitigung ihrer Gegner zu nutzen, Einhalt zu gebieten. Alles, was die Mitbürger dieser ermordeten Helden tun können, wenn sie nach Jahren die Freiheit wiedererlangt haben, ist, ihnen zu Ehren ein Denkmal zu errichten.

Das ist es, was ich aus der Geschichte der Generation meiner Eltern und Großeltern und auch aus meiner eigenen Geschichte gelernt habe. Nur eines der 1 500 Todesurteile, die während der Stalinzeit in Polen vollstreckt wurden, betraf einen gewöhnlichen Verbrecher. Wenn der Preis dafür, dass Diktatoren unterschiedlichster Couleur Einhalt geboten wird, darin besteht, dass Straftäter, die die Höchststrafe verdienen, anstatt hingerichtet zu werden den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen müssen – ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung –, dann sollten wir diesen Preis meiner Ansicht nach zahlen, wie schmerzhaft das auch immer sein mag.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE). (LT) „Die Todesstrafe ist die scheußlichste Art des Tötens, denn sie wird mit der Billigung der Gemeinschaft verübt.“ Diese Worte George Bernard Shaws, die vor fast einhundert Jahren ausgesprochen wurden, werden von immer mehr Menschen und einer Mehrheit von Ländern unterstützt. Leider wird das natürliche Menschenrecht auf Leben von 68 Ländern nach wie vor ignoriert. Die Todesstrafe wird nicht nur in Asien, sondern auch in den Vereinigten Staaten oft angewendet. Die Hinrichtung Saddam Husseins ist meiner Ansicht nach zu einer Vorführung von Machtlosigkeit geworden. Wir stehen jetzt vor einer außerordentlichen Chance, Hand in Hand mit der italienischen Regierung die Abschaffung der Todesstrafe in jedem Land der Welt anzustreben. Die Ablehnung der Todesstrafe ist einer der Werte, der die EU-Länder vereint. Deshalb hat die Stimme der Union Gewicht. Ich hoffe, die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützt das vorgeschlagene Moratorium für die Todesstrafe, und das endgültige Ziel sollte deren Abschaffung sein. Gleichzeitig sind auf jeden Fall die Erklärungen einiger offizieller Vertreter der neuen EU-Länder über die Möglichkeit einer Legitimierung der Todesstrafe zu verurteilen. Die öffentliche Meinung in der Welt muss in die europäische Richtung gelenkt werden.

 
  
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  Genowefa Grabowska (PSE).(PL) Frau Präsidentin! In Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Dieses Protokoll stammt aus dem Jahr 1983 und spiegelt das Denken und Handeln der Mitgliedstaaten der Union wie auch der meisten Mitglieder des Europarates wider. Darin bestehen im Wesentlichen die europäischen Normen für den Schutz der Menschenrechte. Die Frage, ob die Abschaffung der Todesstrafe nur für Europa Bedeutung besitzt, ist eine rein rhetorische. Die Antwort ist ein klares Nein. Jeder hat nur ein Leben, und dieses Leben verdient es, geschützt zu werden. Wir müssen deshalb ein Moratorium der Vereinten Nationen für die Todesstrafe unterstützen. Wir wissen, dass die Todesstrafe ihre Wurzeln in einer Kultur der Rache und Vergeltung hat, aus der sich die Menschheit befreien muss. Es ist ganz einfach, die Todesstrafe aus den Strafgesetzbüchern zu streichen. Dazu braucht es nur den Willen des Gesetzgebers. Viel schwieriger ist es, uns selbst emotional davon zu lösen, die Todesstrafe als unmoralisch zu begreifen und sie für immer aus dem menschlichen Bewusstsein zu verbannen. Wenn uns das jedoch nicht gelingt, werden wir uns weiter fragen müssen, ob der Mensch im 21. Jahrhundert seine Mitmenschen weiter im Namen des Gesetzes töten darf.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Frau Präsidentin! Die Europäische Union setzt sich seit 1998 konsequent für das Verbot der Todesstrafe ein. Im Oktober 2003 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten aufforderte, alles daran zu setzen, damit die UN-Vollversammlung ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe annimmt. Die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten müssen darauf hinwirken, dass sich die gegenwärtige UN-Vollversammlung erneut mit dem Thema Todesstrafe befasst. Die Mitgliedstaaten müssen im Namen der Europäischen Union auf die Vorlage eines Entschließungsentwurfs für ein allgemeines Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe mit Blick auf ihre Abschaffung hinarbeiten. Sie sollten sich der größtmöglichen Unterstützung der UN-Mitgliedstaaten für diese Entschließung versichern. Die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, damit in der Abstimmung auf der gegenwärtigen UN-Vollversammlung schnellstmöglich ein positives Ergebnis erzielt wird.

 
  
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  Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Frau Präsidentin! Die Tatsache, dass bei der heutigen Aussprache zwischen den politischen Parteien weitgehende Übereinstimmung herrscht, unterstreicht, dass das Europäische Parlament als Garant der europäischen demokratischen Zivilisation und des Schutzes der Menschenrechte, der Menschenwürde und des Rechts auf Leben fungieren kann.

Es hat sich gezeigt, dass die Todesstrafe nicht nur keineswegs dazu beiträgt, Verbrechen zu verhindern, sondern auch Hass und Gewalt schürt. Die zivilisierte Welt darf der Unmenschlichkeit einer kriminellen Handlung nicht die Unmenschlichkeit der Todesstrafe entgegensetzen.

Wir begrüßen die Initiative der italienischen Regierung Prodi sowie die Unterstützung, die sie durch den Präsidenten der Sozialistischen Internationale, Georgos Papandreou, bekommt. Auf jeden Fall sollten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union das UN-Fakultativprotokoll, das 13. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, ratifizieren. Meiner Ansicht nach sollten die Mitgliedstaaten jedoch auch eine Bestimmung zur Abschaffung der Todesstrafe in ihre nationale Verfassungsordnung aufnehmen.

Schließlich möchte ich sagen, dass wir nicht die Tatsache übersehen dürfen, dass es in der heutigen europäischen Gesellschaft eine große Anzahl von Bürgern gibt, die die Todesstrafe nach wie vor befürworten, und deshalb müssen wir auch in dieser Richtung gemeinsam mit der Europäischen Kommission aktiv werden, mit Programmen, die mithilfe der demokratischen Konsultation Überzeugungsarbeit in der europäischen Gesellschaft leisten.

 
  
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  Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Diese Debatte hat gezeigt, wie groß die Übereinstimmung im Hinblick auf eines der elementarsten Ziele der Menschenrechtspolitik in der Europäischen Union ist. In der Debatte wurde häufig die italienische Initiative erwähnt. Hier darf kein Missverständnis entstehen! Es geht nicht um das Ob dieser Initiative oder um ihr Ziel, es geht um das Wie, das Wo und natürlich auch das Wann, also um das Procedere und nicht um den Inhalt.

Frau Kommissarin, Sie haben das vorhin ja sehr deutlich gemacht: In der Generalversammlung am 19. Dezember letzten Jahres haben sich 85 Staaten der verlesenen einseitigen Erklärung angeschlossen. Das ist ermutigend! Aber auf der anderen Seite müssen wir auch feststellen und berücksichtigen, ob wir unser Ziel überhaupt erreichen können, denn bisher unterstützen lediglich 21 der 47 Mitglieder des neuen Menschenrechtsrates in Genf diese Erklärung. Ganz konkret: Wir haben noch keine Mehrheit!

Ähnlich sieht es im dritten Ausschuss der Vereinten Nationen aus. Wie ich vorhin bereits in meiner Erklärung gesagt habe, es geht jetzt darum, verschiedene Initiativen zu ergreifen. Auch der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen hat eine Strategie entwickelt, um das Ziel zu erreichen, das Sie in all Ihren Redebeiträgen genannt haben. Wir wissen heute noch nicht, wann wir das umsetzen können. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir Sie in Ihren Bemühungen unterstützen werden, da sind wir, die Kommission und die Präsidentschaft, uns auch einig –, weil es auch unser Bemühen ist, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen!

 
  
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  Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich stimme dem zu, was der Ratspräsident soeben gesagt hat. Meines Erachtens gibt es eine große Übereinstimmung in diesem Hohen Haus und zwischen allen Institutionen der EU in Bezug auf den Inhalt der heutigen Aussprache und in welche Richtung wir uns bewegen wollen, aber manchmal müssen wir überlegen, wie der nächste taktische Schritt aussehen soll.

Ich möchte klarstellen, dass die Kommission selbstverständlich dafür ist, als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium einzuführen. Natürlich unterstützen wir die italienische Initiative und den Entschließungsantrag des Parlaments, aber wir müssen – und darum geht es hier – uns mit der Taktik befassen. Wie können wir gewährleisten, dass die geplante Initiative der UNO-Generalversammlung von Erfolg gekrönt sein wird? Wir müssen für eine äußerst gute Vorbereitung sorgen. Wir müssen uns an alle UNO-Mitglieder wenden und brauchen einen geeigneten Zeitpunkt, um die Initiative für ein solches weltweites Moratorium zu starten.

Darüber hinaus sind wir nicht nur auf UNO-, sondern auch auf bilateraler Ebene sehr aktiv; wir versuchen, gleichermaßen in China oder Peru tätig zu werden. So habe ich mich beispielsweise schriftlich an den peruanischen Präsidenten gewandt, um unserer tiefen Besorgnis Ausdruck zu verleihen, und hoffentlich gibt es noch die Chance, die Absichten zu blockieren.

Ich möchte auch dem Parlament danken, weil es ebenfalls Möglichkeiten hat. Es hat sie in der Vergangenheit genutzt und kann sie vielleicht sogar noch mehr nutzen, wenn es sich mit den verschiedenen Delegationen trifft. Wie ich bereits sagte, handelt es sich hier sehr häufig um eine nationale Angelegenheit, und je mehr dieses Hohe Haus mit Parlamenten sprechen kann, desto besser können wir darauf Einfluss nehmen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 23.30 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.

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