Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über
– die mündliche Anfrage an den Rat über das neue PNR-Abkommen und über SWIFT von Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0131/2006 – B6-0001/2007) und
– die mündliche Anfrage an die Kommission über das neue PNR-Abkommen und über SWIFT von Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0132/2006 – B6-0002/2007).
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Abgeordnete! Natürlich ist es eine ganz andere Sache, von den zentralen Herausforderungen wie Energie oder Klimaschutz nun auf ein ebenfalls sehr wichtiges Thema zu sprechen zu kommen, welches Sie im Europäischen Parlament, aber auch die Europäische Union insgesamt bereits in der Vergangenheit beschäftigt hat — und das nicht nur einmal, sondern wiederholte Male: das Thema der Weitergabe von Flugpassagierdaten.
Wie wir alle wissen, haben die Vereinigten Staaten nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 Rechtsvorschriften erlassen, nach denen die Fluggesellschaften, die Flüge in die bzw. aus den USA durchführen, den US-Behörden elektronischen Zugriff auf Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme — die so genannten Passenger Name Records — gewähren müssen. Bei Nichtbefolgung drohen die USA den Fluggesellschaften mit dem Entzug der Landerechte.
Ich möchte noch einmal kurz die Rahmenbedingungen in Erinnerung rufen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2006 den Ratsbeschluss über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden sowie die Kommissionsentscheidung über die Angemessenheit des Datenschutzes auf Klage des Europäischen Parlaments für nichtig erklärt.
Im Kern hat der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung mit der fehlenden Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluss eines solchen Abkommens begründet, da es nicht in den Bereich der ersten Säule fällt. Zur materiellen Frage, ob das Datenschutzniveau ausreichend ist, hat er nicht Stellung genommen.
Wie Sie wissen, gestalteten sich die Verhandlungen mit den USA über ein Nachfolgeabkommen sehr schwierig, sie konnten jedoch schließlich mit einem bis zum 31. Juli dieses Jahres befristeten Interimsabkommen abgeschlossen werden, das sich nunmehr auf die dritte Säule stützt. Es basiert auf der Datenschutzverpflichtungserklärung der USA, die bereits dem früheren Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten zugrunde lag.
Die Kommission hat dem Rat Anfang Januar 2007 eine Empfehlung vorgelegt, die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen über Fluggastdatensätze mit den USA zu genehmigen, das das derzeitige Interimsabkommen ersetzen soll. Das EU-Verhandlungsmandat für die Ratspräsidentschaft mit Unterstützung durch die Kommission ist heute im AStV behandelt worden. Voraussichtlich wird der Rat im Februar 2007 einen entsprechenden Beschluss fassen und Verhandlungsrichtlinien festlegen.
Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen über ein neues Passenger Name Record-Abkommen extrem schwierig werden, denn die Vereinigten Staaten zeigen kein Interesse an einer Intensivierung des Datenschutzes. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie von der Fortgeltung ihrer Datenschutzverpflichtung abrücken. Im Interesse der Europäischen Union ist der Abschluss eines Abkommens aber essenziell für das zu gewährleistende Datenschutzniveau. Ohne Abkommen würde für die Fluggesellschaften großer Druck entstehen, die Passagierdaten dennoch weiterhin zu übermitteln, um nicht den Entzug der Landerechte in den USA zu riskieren.
Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich mit Unterstützung der Kommission für eine rechtssichere und datenschutzgerechte Regelung einsetzen, die den Belangen der Passagiere und Fluggesellschaften umfassend Rechnung trägt und ein hohes Maß an Sicherheit beibehält. Dabei finden auch — und das möchte ich unterstreichen — die Standpunkte des Europäischen Parlaments in den entsprechenden Entschließungen vom September letzten Jahres zum Datenschutz, zur Terrorismusbekämpfung, ja auch zum Menschenrechtsschutz entsprechend Eingang.
Ich komme in Verbindung mit diesem Thema auch gleich zur Antwort auf die mündlichen Anfragen der Abgeordneten Berès und Cavada zum Thema SWIFT. Der Rat dankt den Abgeordneten für ihr Interesse an diesem SWIFT-Dossier. Er hatte bereits verschiedentlich Gelegenheit, Anfragen von Abgeordneten hierzu zu beantworten. Bezüglich der in diesem Zusammenhang gegebenen Antworten darf ich auf meine Stellungnahme verweisen.
Im Dezember 2006 hat der Rat den Abgeordneten mitgeteilt, dass die von ihnen angesprochenen Fragen einer sorgfältigen Prüfung bedürften, die im Rat aber noch andauert. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde mich bemühen, im Folgenden für den Rat die verschiedenen Fragen der Abgeordneten zu beantworten, wobei sämtliche Aspekte, auf die ich hier eingehen kann, nach wie vor Gegenstand der Prüfung im Rat sind.
Die finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten hat in einer Rede im Juli 2006 als damalige Ratsvorsitzende vor dem Plenum erklärt, dass der Rat gegenwärtig nicht in der Lage sei, Presseberichte über einen Informationsaustausch zwischen SWIFT und den amerikanischen Behörden zu bestätigen. Die Ministerin erinnerte daran, dass es Sache der nationalen Behörden ist, festzustellen, was tatsächlich passiert ist. Des Weiteren erklärte sie, dass die Europäische Union jetzt und auch in Zukunft bereit sei zu handeln, wenn sich denn herausstellen sollte, dass Vorfälle Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene notwendig machen.
Wie bereits erwähnt, prüfen der Rat und die Kommission derzeit noch alle Aspekte und Fragen, die bei diesem Dossier von Belang sind, wobei sie auch die Ergebnisse der Datenschutzgruppe berücksichtigen. Der Vorsitz denkt darüber nach, wie die diesbezügliche Arbeit im Rat organisiert werden soll, wobei er die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen berücksichtigen wird. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass zu diesem Zweck bislang keine neue Gruppe eingesetzt wurde.
Da die Prüfung noch andauert, ist der Rat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, ob die Angelegenheiten Folgen in Bezug auf die Verordnung Nr. 1781 vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers haben wird. Dem Rat ist nicht bekannt, dass die Kommission erwägt, einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung zu unterbreiten. Wir werden das sicherlich mit der Erklärung der Kommission erfahren.
Nach dem Vertrag ist es Aufgabe der Kommission, die Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den EU-Mitgliedstaaten zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen nach dem EG-Recht verstoßen hat.
Auch das Automated Targeting System ist angesprochen worden. Dieses System der USA betrifft den Fracht- und Personenverkehr, sowohl im Inland als auch von den und in die Vereinigten Staaten. Ob von SWIFT erhobene Daten in dieses System eingespeist werden, zählt zu den Fragen, die derzeit noch geprüft werden.
Mit ihrer Erklärung, dass bereits ein internationaler Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung steht, bezog sich die Datenschutzgruppe auf die Arbeitsgruppe Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und deren Empfehlungen. Aus Sicht des Rates wird in diesem Rahmen gute Arbeit geleistet, doch richten sich die Empfehlungen dieser Gruppe an Banken und Finanzinstitute.
In diesem Zusammenhang darf ich für den Rat hervorheben, dass SWIFT nicht als Finanzinstitut im Sinne dieser Arbeitsgruppe betrachtet werden kann. Deshalb ist der Rahmen der FATF nicht direkt anwendbar. Er kann aber hinsichtlich spezifischer Aspekte Berücksichtigung finden. Soweit die Erklärung des Rates für die Präsidentschaft.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs einige Worte zum PNR-Abkommen sagen. Wie Sie alle wissen, läuft das im Oktober mit den Vereinigten Staaten geschlossene Interimsabkommen Ende Juli dieses Jahres, also in wenigen Monaten, aus. Deshalb ist es notwendig, einen wirklich soliden und stabilen Rechtsrahmen auszuhandeln, der den Austausch von Flugpassagierdaten mit den Vereinigten Staaten unter uneingeschränkter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Privatsphäre ermöglicht.
Wie der Ratspräsident soeben sagte, hat die Kommission dem Rat eine Empfehlung vorgelegt, den Vorsitz, der von der Kommission unterstützt würde, zu ermächtigen, Verhandlungen auf der Grundlage verschiedener Verhandlungsrichtlinien aufzunehmen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Empfehlung sehr bald geprüft werden wird. Persönlich hoffe ich sehr, dass wir bis Mitte Februar ein Verhandlungsmandat erhalten werden, damit wir diesen sehr schwierigen Prozess einleiten können.
Die Kommission empfiehlt dem Rat, die vollständige Achtung der Grundrechte anzustreben, insbesondere des Rechts auf die Privatsphäre. Ich habe zu verschiedenen Anlässen gesagt, dass für mich das Recht auf die Privatsphäre nicht verhandelbar ist. Dieses Recht muss voll und ganz gewahrt werden. Auch die Rechtssicherheit ist für die Fluggesellschaften ein wichtiger Punkt. Ihr muss – so wie das bereits von Anfang an der Fall ist – Rechnung getragen werden. Wie ich vor diesem Hohen Haus bereits mehrfach unterstrichen habe, setzt sich die Kommission auch weiterhin dafür ein, dass einerseits die Privatsphäre und andererseits auch die Rechtssicherheit ausdrücklich gewährleistet ist, da es sich hier um Grundprinzipien dieses Dossiers handelt, ohne dabei zu vergessen, wie wichtig die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden grenzüberschreitenden Verbrechen ist. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen über Fluggastdatensätze mit den Vereinigten Staaten haben für die Kommission – und für mich persönlich –höchste Priorität, und den Worten des Ratspräsidenten entnehme ich, dass die Ratspräsidentschaft diese Ansicht teilt. Ich begrüße die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Ratspräsidentschaft von ganzem Herzen, denn sie ist entscheidend, wenn wir Erfolg haben und mit einer Stimme sprechen wollen. Ich für meinen Teil werde das Hohe Haus natürlich wie immer über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten. Sie wissen ja, dass ich dies wie bisher als politische Verpflichtung begreife, auch wenn sich nach der Annahme dieses Dokuments dessen Gültigkeit – zum Beispiel, was die darin enthaltenen Verhandlungsempfehlungen betrifft, – auf die EU beschränken wird.
Die Verhandlungen stellen für Europa eine wahre Herausforderung dar. Hier ist Phantasie gefragt; hier sind große gemeinsame Anstrengungen aller EU-Institutionen und der Vereinigten Staaten gefragt, um eine wirklich tragfähige, solide Lösung herbeizuführen.
Mich würde es freuen, wenn beispielsweise dieses Hohe Haus und der Kongress der Vereinigten Staaten – im Anschluss an die politische Phase dieses sehr schwierigen Prozesses – vielleicht zum ersten Mal eine gemeinsame politische Verpflichtung eingehen würden, die besonders nützlich für die laufenden Verhandlungen wäre. Es liegt jedoch bei Ihnen, dies zu entscheiden.
(IT) Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf das SWIFT-Thema zu sprechen kommen, das ebenfalls vom Ratsvorsitz erörtert wurde. Sie werden sich daran erinnern, dass ich vor wenigen Wochen, kurz vor den Weihnachtsferien, den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres darüber informierte, dass der Fall SWIFT im Rahmen einer europäischen Perspektive behandelt werden müsse, und ich teilte Ihnen damals mit, dass wir Sondierungsgespräche mit den US-Behörden aufnehmen würden, um sowohl das allgemeine Datenschutzproblem als auch die spezifischen Fragen zu erörtern, die durch die Verwendung von SWIFT-Daten durch das US-Schatzamt aufgeworfen wurden.
Sie wissen wahrscheinlich, dass diese informellen, aber wichtigen Gespräche bereits begonnen haben. Ich bin dafür, eine europäische Lösung zu finden, um dieses Problem anzugehen, eine europäische Lösung, die meiner Ansicht nach klare Regeln und präzise Garantien einschließen müsste, die das US-Schatzamt zusichern und in seine Dokumente aufnehmen sollte. Anders gesagt, die zwei Punkte, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen, sind wie üblich der rechtliche Schutz der personenbezogenen Daten, die weitergegeben werden, und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, und ich muss sagen, auch Rechtssicherheit für die Banken, wobei SWIFT, wie der Ratsvorsitz zu Recht hervorgehoben hat, keine Bank ist.
Es ist völlig klar, dass, wenn ich über Garantien seitens der US-Behörden spreche, ich deutlich machen will, unter welchen Umständen, für welche Zwecke und wem diese Daten bekannt sein bzw. von wem sie verwendet werden dürfen. Ich möchte von vornherein klarstellen, dass der Zweck strikt auf Terrorismusermittlungen und somit auf die Verhütung der Terrorismusfinanzierung beschränkt sein muss, um die, wenn auch indirekte, Gefahr eines Missbrauchs solcher Daten, beispielsweise zu Zwecken der Wirtschaftsspionage, zu vermeiden.
Ferner ist klar, dass eine weitere Beschränkung erforderlich scheint, d. h. dass die Verwendung dieser Daten nur im Zusammenhang mit der Suche nach bestimmten terrorismusverdächtigen Personen erfolgen darf. Mit anderen Worten, es sollte keine allgemeine Datenweitergabe ohne Verdachtsmomente erfolgen, die weitere Ermittlungen zu deren Erhärtung rechtfertigen.
Sie wissen Bescheid über das Schreiben, das ich im November an alle Mitgliedstaaten gerichtet habe, um Informationen über die Bedingungen einzuholen, unter denen ihre Banken personenbezogene Daten durch SWIFT verwenden. Bisher haben lediglich sieben Mitgliedstaaten auf meine Bitte um Klarstellung geantwortet. Das ist bedauerlich, und ich werde selbstverständlich in einigen Fällen eine Begründung verlangen: In dem ganz konkreten Fall Italiens wurde beispielsweise um Terminaufschub für die Antwort gebeten. In anderen Fällen wurde einfach überhaupt nicht reagiert.
Aus den sieben bisher bei mir eingegangenen Antworten – wobei noch keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden können, da zu wenige Mitgliedstaaten geantwortet haben – geht hervor, dass die Banken in der Regel personenbezogene Daten zu dem einzigen Zweck der Erledigung von Zahlungsaufträgen verwenden und dass sie in den vorliegenden Fällen nicht darüber informiert waren, dass personenbezogene Daten von SWIFT an das US-Schatzamt weitergegeben werden. Deshalb lautete ihre allgemeine Antwort schlichtweg, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass jemand, nämlich SWIFT, die von ihnen erhaltenen Daten anschließend weiterleitete. Vielmehr wurde deutlich – aber das wissen Sie ja bereits –, dass die Zentralbanken vielfach just durch das US-Schatzamt über die Datenweitergabe von SWIFT Europa an SWIFT USA und von dieser an das US-Schatzamt unterrichtet wurden.
Wie Ihnen bekannt ist, führen die nationalen Datenschutzbehörden derzeit Maßnahmen und weitere Untersuchungen durch, um Licht in die Angelegenheit zu bringen und herauszufinden, ob es über den nunmehr bekannten belgischen Fall hinaus noch andere spezifische Fälle gibt, in denen nationale Datenschutzbehörden eine Akte eröffnen und somit ein Verfahren einleiten können. Selbstverständlich werde ich, sobald mir diesbezügliche Informationen vorliegen, diese an Sie weitergeben, wie ich das auch früher getan habe.
Eine spezifische Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, SWIFT-Daten in das so genannte Automated Targeting System einzuspeisen. Aufgrund der mir gegebenen technischen Erläuterungen dürfte es unmöglich oder höchst unwahrscheinlich sein, dass das genannte System für die Verarbeitung von SWIFT-Daten genutzt wurde, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es zum US-Ministerium für innere Sicherheit gehört, das für den Grenzschutz und somit für Passagierbewegungen in den USA zuständig ist. Es war nicht verwunderlich, dass das Europäische Parlament nach der Anwendung dieses Systems auf die PNR-Daten fragte. Die SWIFT-Daten gehören zu einer ganz anderen Kategorie, weil sie in den Verantwortungsbereich einer ganz anderen Verwaltungsbehörde, nämlich des Schatzamts, fallen.
In der eingereichten Anfrage wird außerdem hinterfragt, ob der Kommission andere Fälle bekannt seien, in denen US-Behörden bei privaten Unternehmen um derartige Daten ersucht hätten. Mir liegen keine Informationen darüber vor, sodass ich diese Frage nicht beantworten kann. Trotzdem steht außer Zweifel, dass, obwohl die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ein unverzichtbares Instrument der Terrorismusprävention ist, bei dieser Bekämpfung ein Grundrecht wie der Schutz personenbezogener Finanzdaten der Kunden nicht untergraben oder beschnitten werden darf. Wie Sie wissen, besteht einer der von den belgischen Behörden und von der Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten aufgedeckten Verstöße gerade darin, dass die Kunden vorab nicht darüber informiert wurden, was sich mit den Aussagen der Banken deckt, die ebenfalls nicht über diese Transfers unterrichtet waren.
Kurz und gut, Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, dass es zwei Gründe gibt, weshalb wir auf ein europäisches Instrument hinarbeiten müssen. Erstens dürfen wir unsere euro-atlantische Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung nicht zurückfahren oder zunichte machen: das wäre ein schwerer Fehler, den die Europäische Union meiner Ansicht nach vermeiden muss. Zweitens müssen wir auch unsere amerikanischen Freunde daran erinnern, dass die gewissenhafte Achtung der Grundrechte und des Schutzes personenbezogener Daten im Interesse aller liegt. Wenn es uns mithilfe eines europäischen Instruments gelingt, dasselbe zu tun, was wir in Bezug auf die PNR-Daten zu tun versuchen – obwohl es wirklich große Unterschiede zwischen beiden Bereichen gibt, ist der Grundsatz doch derselbe –, und eine europäische Lösung zu finden, die eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den USA verhindert, kann nach meinem Dafürhalten die Verhandlungsmacht der Europäischen Union gestärkt und zugleich demonstriert werden, dass unser Bestreben dahingeht, die euro-atlantischen Beziehungen zu verbessern und nicht etwa zu schwächen.
Pervenche Berès (PSE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Aus den Erfahrungen klug geworden, die wir in der Angelegenheit der Fluggastdatensätze (PNR) gemacht haben, sollten wir in der SWIFT-Frage zügiger vorgehen. Herr Gloser, gestatten Sie mir einfach, Sie in einem Punkt zu korrigieren: Ich glaube, es ist das erste Mal, dass wir hier im Plenum eine spezielle Aussprache zu SWIFT führen, was zweifellos dem üblichen Gang der Dinge entspricht, aber ich hoffe, dass diese Aussprache uns ermöglichen wird, voranzukommen.
SWIFT ist kein Unternehmen, das nur in Europa bzw. nur zwischen Europa und den USA tätig ist, sondern es ist überall aktiv. Allerdings hat sich der Charakter der Beziehungen zwischen SWIFT und den amerikanischen Behörden nach dem 11. September deutlich verändert, und wir erleben heute, welche Folgen dies für den Bereich des Datenschutzes in der Europäischen Union, aber auch für das Gleichgewicht hat, das zwischen Datenschutz, Terrorismusbekämpfung, Sicherheit der Zahlungssysteme und Wirtschaftsspionage bestehen muss.
Die Kommission hat eingeräumt, dass es ein Problem gibt, und damit begonnen, Vorschläge zu unterbreiten. Die Zentralbank erkennt in dem Schreiben an Jean-Marie Cavada und an mich ebenfalls an, dass neue Schritte unternommen werden müssen, wobei sie allerdings in ihren Vorschlägen nicht sehr weit geht, und sie bestätigt das, was sie uns bereits bei der Anhörung gesagt hatte, an der teilzunehmen es leider weder der Rat noch die Kommission für zweckmäßig hielten. Die Zentralbank hatte uns seinerzeit auf ihre geringe Verantwortung in dieser Angelegenheit aufmerksam gemacht, und in ihrem Schreiben wird diese Ansicht zum Teil bestätigt.
Bei der Lektüre der im April 2004 zwischen SWIFT und dem US-Finanzministerium geschlossenen Vereinbarung wird deutlich, dass sehr wohl bekannt war, dass Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Art der Informationsübermittlung an das US-Finanzministerium durch SWIFT bestehen. So wie ein Zugführer nicht für das verantwortlich gemacht werden kann, was er transportiert, so wie die Post nicht für die Postsendungen in die Verantwortung genommen werden kann, die sie befördert, kann die Gesellschaft SWIFT nicht umfassend für die Daten verantwortlich gemacht werden, die sie übermittelt.
Von wesentlicher Bedeutung nach der vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Oktober letzten Jahres organisierten Anhörung ist vor allem der Bericht der „Artikel 29“-Arbeitsgruppe vom 22. November letzten Jahres, in dem unsere Sorgen eindeutig Bestätigung fanden, dass nämlich offensichtlich in der SWIFT-Affäre den amerikanischen Behörden Daten vorenthalten wurden, bei denen dies nicht der Fall hätte sein dürfen, und dass die Richtlinie aus dem Jahr 1995 unter diesen Bedingungen nicht beachtet wurde.
Wir danken dem Kommissar für seine Initiative, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, unverzüglich ihre Einstellung zur Nichteinhaltung der Richtlinie aus dem Jahr 1995 zu korrigieren, aber das Ergebnis ist bislang noch recht schwach, wie er selbst zugab. Die EZB hat ihrerseits dahingehend die Lehre gezogen, dass sie die Zustimmung der Kunden einholen muss. In diesem Bereich gilt es nach wie vor, äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Im Zusammenhang mit dieser Frage müssen wir auf zwei Aspekte näher eingehen. Der Erste betrifft den Charakter der transatlantischen Beziehungen und die Art und Weise, wie diese Daten auf amerikanischer Seite mit einem gewissen Sinn für freien und unverfälschten Wettbewerb und auf der europäischen Seite mit einem gewissen Maß an Naivität – wir verfügen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung über einschlägige Erfahrungen – genutzt werden.
Wer mag wohl davon ausgehen, dass diese Daten ausschließlich zum Zweck der Terrorismusbekämpfung verwendet werden? Wir hoffen es zwar sehr, haben aber keinerlei Beweise dafür. Und, Herr Kommissar und Herr Ratspräsident, wenn es eine Botschaft gibt, die das Parlament Ihnen meiner Ansicht nach übermitteln will, wenn Sie mit den Amerikanern in diesem Bereich Verhandlungen aufnehmen werden, so jene, dass es nicht Gegenstand dieser Verhandlungen sein kann, die derzeitige Lage im Zusammenhang mit der Übermittlung der bei SWIFT erfassten Daten für gültig zu erklären. Hier muss dafür gesorgt werden, dass das Niveau des Datenschutzes und die Auffassung vom Datenschutz selbst, die wir hier in der Europäischen Union haben, respektiert und akzeptiert werden. Alles das lässt mich vermuten, dass die Aufgabe in diesem Bereich schwierig sein wird, aber Sie können stets mit der Unterstützung unseres Parlaments rechnen.
Noch einen Augenblick, Herr Präsident, in dem ich auf einen letzten Aspekt verweisen möchte, nämlich die Frage, welchen Status SWIFT hat. SWIFT ist eine Gesellschaft belgischen Rechts, weshalb man uns stets an den belgischen Staat verweist. Und aufgrund der Tatsache, dass SWIFT eine Gesellschaft belgischen Rechts ist, befinden wir uns in einem rechtlichen Vakuum. Es ist offenkundig, dass SWIFT eine Aufgabe wahrnimmt, die eigentlich von einer Organisation innerhalb der europäischen Strukturen ausgeübt werden und von einem europäischen Aufsichtsgremium überwacht werden müsste. Meines Erachtens müssen Sie, Herr Kommissar und Herr Ratspräsident, auch in diesem Bereich auf der Grundlage aktueller Fakten vorgehen. Unser Parlament, ich wiederhole es noch einmal, ist bereit, darüber zu sprechen, aber den derzeitigen Stand der Debatte können wir so nicht hinnehmen.
Jean-Marie Cavada (ALDE), Verfasser. – (FR) Herr Präsident! Im Französischen gibt es einen Ausdruck, mit dem die unglaubliche Verwirrung beschrieben werden soll, die in einer Institution herrscht, wenn sie mit einer unerwarteten Situation konfrontiert wird. Man sagt, sie verhalte sich „comme une poule qui a trouvé un révolver“ [wie ein Huhn, das einen Revolver gefunden hat].
Ehrlich gesagt, Herr Gloser, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, das Mindeste, was man sagen kann, ist, dass Ihr Standpunkt in dieser Angelegenheit überaus enttäuschend ist. Daher fühle ich mich berechtigt, Sie an Ihren Auftrag zu erinnern, die europäische Souveränität zu verteidigen, wovon ich bislang kaum Anzeichen sehe. Wir sind also, das haben Sie sicher verstanden, enttäuscht und vor allem beunruhigt.
Ich möchte zunächst auf die Fluggastdaten (PNR) eingehen. In einigen Monaten wird das Interimsabkommen über Fluggastdatensätze (PNR) auslaufen, das ist uns bekannt, Sie haben es erwähnt und auch Herr Frattini hat darauf verwiesen. Wir haben keine aussagekräftigen Informationen darüber, wie Letzteres funktioniert. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass, auch wenn das frühere Abkommen vom Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, es doch immerhin auf einer Einschätzung der Zulänglichkeit des Datenschutzes in den USA beruhte. In dem derzeitigen Abkommen ist dies hingegen nicht der Fall, obwohl diese Einschätzung im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 108 des Europarates gefordert wird, das für die Mitgliedstaaten und damit direkt oder auf jeden Fall indirekt auch für die europäischen Institutionen verbindlich ist. Dieses auf einer zweifelhaften Grundlage beruhende Übereinkommen wurde bis zum heutigen Tag noch nicht korrekt umgesetzt, denn das Datenübermittlungssystem, das ab 2004 eingeführt werden sollte, das so genannte Push-System, ist trotz der Ankündigungen, die vor allem im September letzten Jahres gemacht wurden, immer noch nicht funktionsfähig.
Ich möchte hier im Geiste der Zusammenarbeit öffentlich einige Fragen stellen. Erstens frage ich mich, ob die Kommission nicht mehr Druck hätte ausüben sollen, um die Einführung des Push-Systems durch die unter ihrer Aufsicht stehenden Fluggesellschaften und Servicezentren für elektronische Flugbuchungen durchzusetzen. Zweitens frage ich mich, ob man nicht im Hinblick auf die Nutzung der persönlichen Daten von Fluggästen zu Sicherheitszwecken von den Betroffenen wirksame Informationen hätte einholen sollen, so wie beispielsweise Informationskampagnen über die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen oder -annulierungen durchgeführt wurden.
Wir erwarten im Hinblick auf diese Angelegenheit Erläuterungen der Kommission und vor allem der US-Behörden zu einigen Punkten, von denen ich zwei erwähnen möchte. Zunächst können wir nicht nachvollziehen, dass es zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens erforderlich ist, sämtliche in den Fluggastdaten (PNR) enthaltenen 34 Daten zu nutzen, und nicht nur die 19 Daten, die Parlament und Datenschutzbehörden als für diesen Zweck ausreichend befunden hatten.
Zweitens, wie lässt sich vermitteln, dass europäische Bürger und Fluggäste ohne ihr Wissen jahrelang als gefährlich eingestuft werden können, ohne dass von uns im Gegenzug irgendetwas verlangt wurde?
Nun komme ich zum SWIFT-System. Diese zweite Angelegenheit ist noch heikler und betrifft den Zugang amerikanischer Behörden zu Daten über Finanztransfers. Meine Kollegen haben soeben einige Punkte angesprochen. Ich werde mich daher darauf beschränken, die Ansicht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wiederzugeben. Hier geht es um den Schutz der Grundrechte unserer Bürger und die Glaubwürdigkeit unserer Partnerschaft mit den USA. Es ist wirklich unverständlich, warum vor der Aufnahme von Verhandlungen mit einem Partner, auch wenn zu ihm ein freundschaftliches Verhältnis besteht, keine Abmachungen über Gegenseitigkeit getroffen wurden. Wird etwa eines Tages auch mit einem anderen Partner östlich von unseren Grenzen, das heißt mit Russland, ebenso verfahren? Ich möchte deshalb zum Ausdruck bringen, dass ich die Souveränität Europas nicht respektiert sehe.
Aus diesem Grund habe ich im Einvernehmen mit den Fraktionen die Initiative ergriffen und eine Einladung an die zuständigen Ausschüsse des amerikanischen Kongresses ausgesprochen, auf deren Antwort ich noch warte.
(Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen.)
Ich verstehe sehr wohl, dass der Zeitplan eines Parlaments außerordentlich wichtig ist, und da ich meinen Kolleginnen und Kollegen vertraue, dass sie alle weiteren wichtigen Punkte noch zur Sprache bringen werden, möchte ich es hiermit bewenden lassen. Im Übrigen habe ich das Wesentliche von dem gesagt, was meiner Ansicht nach gesagt werden sollte. Ehrlich gesagt hatte ich geglaubt, über fünf Minuten zu verfügen.
Der Präsident. Es tut mir wirklich leid, Herr Cavada, aber bei der Organisation unserer parlamentarischen Arbeit ist es entscheidend, die Redezeiten generell einzuhalten, um fortfahren zu können, insbesondere bei den Minitagungen, die dementsprechend kurz sind.
Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten arbeitet an der konsequenten Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und all jener Akte, die für die Werte der europäischen Zivilisation stehen und die Freiheit und Integrität eines jeden Individuums schützen. Wir lehnen jegliches rechtswidriges Verhalten ab, das den Einzelnen in seinen Freiheiten und seinem Wirken beschneidet.
Nichtsdestotrotz erkennen wir an, dass der Schutz von Frieden und Sicherheit auch bestimmte Einschränkungen mit sich bringt. Daher sind wir der Überzeugung, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre einer Person auf ein Minimum reduziert werden und sich auf eine Rechtsgrundlage stützen muss. Gemäß den uns vorliegenden Dokumenten besteht von unserer Seite der wohlbegründete Verdacht, der Zugang zu Daten im SWIFT-System könne einen illegalen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Gestatten Sie mir daher, Ihnen folgende Fragen zu stellen:
Erstens bitte ich um eine ausführliche Antwort auf die Frage, auf welche Daten aus dem SWIFT-System die amerikanischen Behörden Zugriff haben und zur Nutzung welcher Daten sie auf dieser Grundlage berechtigt sind?
Zweitens: Steht den amerikanischen Behörden der Zugang zu allen Transaktionen frei, die über die SWIFT-Filialen in den USA abgewickelt werden? Können die Amerikaner über diese oder andere SWIFT-Filialen auch Einblick in Bankgeschäfte erhalten, die außerhalb der USA getätigt werden?
Drittens würde ich die Kommission, den Rat und den für den Datenschutz zuständigen europäischen Bürgerbeauftragten gern befragen, ob ein Zugriff auf die im SWIFT-System gespeicherten Daten eine Verletzung der Datenschutzvorschriften und damit auch einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt?
Viertens wurden bei der Anhörung im Oktober keine überzeugenden oder eindeutigen Aussagen zu den Befugnissen der Institutionen bezüglich des SWIFT-Systems gemacht. Ich würde daher gern erfahren, in wessen Zuständigkeitsbereich das Thema SWIFT im Wesentlichen fällt und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht?
Und fünftens interessiert mich, auf welchen Prinzipien unsere Verhandlungsposition gegenüber den USA in dieser Frage beruht, und ob wir in diesem Zusammenhang auch erfahren werden, wofür die amerikanischen Behörden die ermittelten Daten einsetzen und welche Gefahren mit Datenlecks und –missbrauch verbunden sind?
Herr Coelho wird die Frage der Fluggastdatensätze (PNR) ansprechen. Vielen Dank.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Die Polemik um die Übermittlung personenbezogener und Bankdaten durch die Gesellschaft SWIFT an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden sowie um das Urteil über das Übereinkommen zwischen der EU und den USA über Fluggastdaten (PNR) haben das dringende Bedürfnis deutlich gemacht, im Rahmen der transatlantischen Beziehungen einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Übermittlung und den Schutz personenbezogener Daten festzulegen.
Europa hat Verständnis für das erhöhte Sicherheitsbedürfnis der USA, und wir möchten unsere Zusammenarbeit mit unseren amerikanischen Partnern zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus verstärken. Daher ist es äußerst wichtig, im Rahmen des transatlantischen Dialogs auch die Frage des Schutzes der Grundrechte und der Privatsphäre anzusprechen. Wir sind für den Abschluss eines neuen Abkommens über Fluggastdatensätze, das jedoch die Grundrechte wahren und Garantien für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger bieten muss. Daher wünschen wir, dass uns die Kommission Einzelheiten über das Verhandlungsmandat mitteilt, das für dieses neue Abkommen vorgeschlagen wurde. Das Europäische Parlament muss umfassend in diesen Prozess eingebunden werden.
Können Sie uns darüber hinaus weitere Informationen über die Tätigkeit der hochrangigen Arbeitsgruppe zur Datenübermittlung und zum Datenschutz bereitstellen? Außerdem möchten wir über die wichtigsten Vorschläge unterrichtet werden, die von unseren amerikanischen Partnern vorgelegt worden sind.
Was SWIFT anbelangt, so sind die belgischen Datenschutzbehörden und die „Artikel 29“-Arbeitsgruppe der Ansicht, dass diese Datenübertragung gegen die belgischen und europäischen Vorschriften im Bereich der personenbezogenen Daten verstößt. Bislang wurde noch keine konkrete Lösung in Erwägung gezogen, um diesen Verstößen ein Ende zu setzen. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass dringend eine europäische Lösung gefunden werden muss, mit der die Grundrechte gewahrt werden und zu deren Umsetzung die Unternehmen in der Lage sind. Die europäischen Institutionen müssen dafür sorgen, dass das von SWIFT bereitgestellte Zahlungssystem in der Europäischen Union mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften über den Datenschutz in Einklang steht.
Daher fragen wir den Rat und die Kommission, welche Maßnahmen getroffen wurden, um dieses Problem zu beheben. Besteht die Absicht, ein dem Abkommen über Fluggastdatensätze (PNR) ähnliches internationales Abkommen auszuhandeln? Sie teilen uns mit, dass die Kommission einen Dialog mit dem US-Finanzministerium geführt hat, um eine Lösung zu finden. Können Sie uns sagen, welche Lösungen geprüft wurden? Außerdem hatten Sie uns, Herr Frattini, bei unserer letzten Aussprache über das gleiche Thema angekündigt, dass den Mitgliedstaaten ein Fragebogen übersandt werden sollte, um umfassend Klarheit über diese Informationsübermittlung zu schaffen. Haben Sie tatsächlich alle erforderlichen Antworten erhalten, und welche Folgemaßnahmen erwägen Sie nach diesem Fragebogen?
Außerdem hat das Parlament im Jahr 2006 im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens seinen Bericht Alvaro über die Verordnung angenommen, in der festgelegt wird, welche personenbezogen Daten bei Geldtransfers zu welchen Bedingungen zu übermitteln sind. Die Übermittlung von Bankdaten in ein Drittland, die in keinem speziellen Zusammenhang zu diesem Land stehen, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung und kann als Verstoß gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes gelten.
Aus dem gleichen Grund leuchtet wohl ein, da die Übermittlung der SWIFT-Daten nicht nur die Daten über die Transaktionen zwischen Europa und den USA, sondern auch die über Transaktionen innerhalb der Europäischen Union betrifft, dass es sich um ein Thema im Rahmen der ersten Säule handelt. Ein Abkommen im Sinne der Artikel 24 und 38 EU-Vertrag wäre keine geeignete Lösung. Wir können kein Abkommen annehmen, mit dem die derzeitigen Verstöße von Fall zu Fall legalisiert werden. SWIFT ist keineswegs rechtlich dazu verpflichtet, eine Webseite mit Parallelaufzeichnungen in den USA zu verwenden. Ließe sich nicht in einem anderen Land eine Lösung finden, um diese Webseite auf einer Seite mit europäischen Daten einzurichten, wie es im Übrigen die „Artikel 29“-Arbeitsgruppe angeregt hat?
Schließlich sind SWIFT, Fluggastdaten (PNR), aber auch das Überwachungsprogramm ATS und wer weiß, morgen vielleicht auch Telefondaten Ausdruck der Zunahme des Informationsaustauschs und des dringenden Bedürfnisses, gemeinsame Rahmenbedingungen für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger festzulegen. Meinen sie nicht, dass die Europäische Union in diesen Fragen einen gemeinsamen Ansatz verfolgen und mit ihren US-amerikanischen Partnern allgemeine Grundsätze für die Übermittlung und den Schutz der Daten festlegen sollte?
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich bin immer sehr gerührt, wenn ich höre, wie sehr dem Rat und der Kommission die Einbeziehung des Parlaments am Herzen liegt, denn tatsächlich sind die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Politik zur Bekämpfung des Terrorismus zutiefst undemokratisch, weil das Europäische Parlament dabei vollständig ausgeschlossen wird und die nationalen Parlamente nur sehr vereinzelt herangezogen werden.
Deshalb möchte ich Ihnen eine Lösung vorschlagen, und zwar, vor diesem Hohen Haus nicht nur feierliche Gelübde abzulegen, sondern das Parlament auf freiwilliger Basis zum Mandat für Verhandlungen über das PNR-Abkommen und SWIFT zu konsultieren, denn das würde einem solchen Mandat nicht nur demokratische Legitimität verleihen, sondern tatsächlich auch Ihre Verhandlungsposition stärken, denn offen gesagt bin ich – trotz meiner Wertschätzung für die Beamten, die die eigentlichen Verhandlungen führen – der Meinung, dass derart wichtige Angelegenheiten eines politischen Mandats bedürfen.
Zweitens stimme ich den Anmerkungen von Frau Roure voll und ganz zu, dass wir weltweit gültige Datenschutznormen brauchen. Diejenigen, die glauben, wir seien anti-amerikanisch eingestellt, irren sich. Ich habe gesehen, wie wichtig den Amerikanern ihre – sehr guten – Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre sind, und wie kritisch sie sind, wenn die öffentlichen Behörden diese Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre nicht einhalten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir uns ihre kritische Einstellung zum Vorbild nehmen sollten.
Mich interessiert, ob der Kommission und dem Rat andere Kategorien von Daten bekannt sind, zu denen US-amerikanische Behörden Zugang haben, nicht nur Flugpassagier- und SWIFT-Daten, sondern auch – um einige Beispiele zu nennen –Telekommunikationsunterlagen, Versicherungs- oder Sozialversicherungsdaten, und sollten die US-amerikanischen Behörden keinen Zugang haben, dann interessiert mich, ob andere Länder Zugang haben. Wenn Ihnen hier nichts bekannt ist, dann sollten Sie vielleicht mit entsprechenden Nachforschungen beginnen.
Was die Flugpassagierdaten, SWIFT und das ATS betrifft, so werde ich all die Erwartungen, die wir an das PNR-Verhandlungsmandat haben, hier nicht wiederholen. Darüber ist bereits alles gesagt worden. Doch ich möchte wissen, warum Kommission und Rat sich nicht die Mühe gemacht haben, auf einer zweiten gemeinsamen Evaluierung der Umsetzung des PNR-Abkommens zu bestehen, bevor sie sich auf ein neues Verhandlungsmandat geeinigt haben. Würde es denn nicht mehr Sinn machen, zuerst einzuschätzen, wie dieses Interimsabkommen funktioniert und wie effektiv es ist, bevor wir damit beginnen, über das nächste Abkommen zu reden?
Mich interessiert außerdem, wie der aktuelle Stand beim Übergang von der „Push-“ zur „Pull-“Strategie ist, der erst für Dezember 2005 und dann für Dezember 2006 vorgesehen war. Jetzt haben wir Januar 2007. Wo stehen wir in dieser Angelegenheit?
Ich möchte außerdem wissen, wie der Stand der Dinge im Bereich der an Passagiere weitergegebenen Informationen ist. Auch ich bin in letzter Zeit gereist und es ist mir nicht gelungen, Informationen zu diesem Thema zu bekommen.
Des Weiteren möchte ich wissen, auf welcher Basis die Europäische Kommission eigentlich ein SWIFT-Abkommen aushandeln will.
Und was das ATS betrifft, so bekommen Sie ein Schreiben vom Heimatschutzministerium, in dem steht: „Keine Sorge, nach unserer Auslegung erfüllen wir die Anforderungen des PNR-Abkommens“. Ich bin keine Juristin, aber ich finde eine solche Formulierung recht komisch. Sie beruhigt mich nicht, und ich hätte gern weitere Zusicherungen in Bezug auf die Profilerstellung und die Datengewinnung. Tut sich hier was? Mich interessieren die Widersprüche bei den Speicherzeiträumen und der Zweckbindung. Welche anderen Daten werden hier eingespeist, und welche Ausnahmen gibt es beim Gesetz über den Schutz der Privatsphäre?
Mario Borghezio, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese ausführliche politische und juristische Debatte berührt die Grundfrage der europäischen Souveränität, wie der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu Recht hervorgehoben hat. Mithin gibt es einen Faktor, der bisher nicht erwähnt wurde, obwohl er nicht ausgeblendet werden darf, und zwar die Erklärungen der höchsten US-Behörden; meines Wissens wurden sie zwar nicht in Abrede gestellt, sind jedoch unbedingt erwähnenswert.
Dem SWIFT-System, das wir gerade im Zusammenhang mit dem europäischen Recht analysieren, ist es sicher als Verdienst anzurechnen, dass es einige schreckliche terroristische Initiativen vereitelt hat; es hat die Entdeckung der Londoner Bombenattentäter vom Juli 2005 bzw. deren Identifizierung ermöglicht; und es hat zumindest zur Festnahme einiger Schlüsselfiguren wie des Terroristen Hambali geführt, der offenbar der Kopf der Bombenanschläge in Bali im Oktober 2002 war. Sicherlich muss auch gesagt werden, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die öffentliche Bekanntgabe dieses Verfahrens viele Terroristen dazu veranlasst hat, auf die Nutzung dieser Instrumente zu verzichten.
Andererseits lässt sich nicht leugnen, dass die SWIFT-Gesellschaft angesichts eines Vertrages, der sowohl europäisches als auch US-amerikanisches Recht berührt, sich darauf beschränkte, mit dem US-Schatzamt über die Datenschutzmechanismen zu verhandeln, ohne weitere Garantien zu erhalten.
Das ist ein Problem, das angepackt werden muss, ebenso wie die Frage nach der Rolle und der Verantwortung der Europäischen Zentralbank. Die IZB war von Anfang an über das Problem informiert, und sie spielte eine tragende Rolle bei diesem Instrument, auf dessen Transparenz ich nicht näher eingehen möchte. Vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten verschanzte sich die EZB in Gestalt ihres Präsidenten, Herrn Trichet, hinter den Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den zehn Banken und behauptete ferner, gar nicht imstande gewesen zu sein, SWIFT seinen Segen zu erteilen, weil dies nicht in ihrer Macht gestanden habe.
Demzufolge fragen wir uns, welche Kompetenzen denn die EZB besitzt, wenn sie in einem derartigen Fall keine Befugnisse hat. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, und ich denke, wir sollten die EZB und ihre Transparenz gründlich überprüfen.
Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau in 't Veld mag körperlich nicht fit sein, verbal ist sie jedoch nach wie vor in exzellenter Form. Aus diesem Grund möchte ich dort weitermachen, wo sie aufgehört hat.
Noch immer beschleicht mich das Gefühl, als liefen wir den Tatsachen stark hinterher. Als zutage trat, dass die Vereinigten Staaten Kreditkartendaten und andere personenbezogene Daten unserer Fluggäste sammeln, war es ein Skandal, und wir Parlamentarier waren für eine Regelung, und die Regierungen wollten meist nichts, außer dass dann, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde, dies still und heimlich geschehen sollte. Letztendlich wurden sie zu einer Art von Handeln gezwungen. Bei SWIFT erlebten wir, wie sich die Ereignisse der Vergangenheit wiederholten: die Regierung startete eine wenig tiefschürfende Untersuchung, die hoffentlich in irgendeine Maßnahme gipfeln wird, und es stellt sich tatsächlich die Frage: sind wir nun vollkommen überzeugt, dass es das ist? Die Kommission ist recht deutlich, wenn sie sagt, dass sie, obgleich sie auf keinen Fall von den Entwicklungen auf dem Laufenden ist, diese auch nicht ausschließt. Vom Rat hätte ich darauf gern eine Antwort. Halten Sie es für denkbar, und was werden Sie nun unternehmen, um ganz sicher zu sein? Wir erklären stets und ständig, wir seien Partner der Vereinigten Staaten, was auch stimmt, denn das sind wir, und wir haben noch eine Menge zu tun. Das bedeutet jedoch auch, dass wir das Recht haben zu erfahren, was unsere Freunde treiben. Vom Rat möchte ich daher wissen, wie er gedenkt, dieses Problem anzugehen, um genau zu wissen, welche Daten von unseren Bürgern auf allen möglichen Gebieten gesammelt werden.
Dem Rat zufolge ist der Abschluss eines neuen Abkommens kaum möglich, da die USA von diesem Datenschutz nicht eben begeistert seien. Allerdings hat die Erpressung, die wir willens sind hinzunehmen, ihre Grenzen. Es geht nicht an zu sagen, wir müssten um jeden Preis ein Abkommen erzielen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt der Preis, den wir zahlen müssen, zu hoch ist. Es könnte durchaus recht komisch sein, irgendwann, wenn wir einmal am tiefsten gesunken sind, eine Grenze zu ziehen. Das bringt die Landerechte vielleicht in Gefahr, aber zugleich mobilisiert es eine ganze Menge Widerstand, auch in den Vereinigten Staaten, denn, obgleich die US-Administration dies sehr gern durchpeitschen möchte, trifft es zu, dass es unter den Parlamentariern reichlich Unterstützung für unsere Position gibt.
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS Vizepräsident
Sylvia-Yvonne Kaufmann, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Ratsvertreter, Herr Vizepräsident der Kommission! Ich muss sagen, dass ich erstaunt darüber bin, dass Sie in Ihren Ausführungen in Bezug auf die PNR-Verhandlungen kein Wort zum ATS verloren haben.
Ich persönlich frage mich, wie es eigentlich sein kann, dass ein System wie das Automatic Targeting System (ATS), welches ursprünglich für Fracht konzipiert und eingesetzt wurde, über Jahre hinweg unter Einbeziehung von PNR-Daten auf Passagiere angewandt werden konnte, und zwar ohne dass dies bekannt war.
Während wir Abkommen mit den USA aushandeln, um den Grundrechtschutz unserer Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten zu können, operiert gleichzeitig ein solches System völlig im Verborgenen! Von US-amerikanischer Seite wird nun versichert, das ATS sei mit dem jetzigen und auch dem vorherigen PNR-Abkommen vereinbar. Allerdings will ich sehr deutlich sagen, dass mir Versicherungen dieser Art nicht reichen. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Datenspeicherung im ATS über 40 Jahre mit dem PNR-Abkommen vereinbar sein soll.
Hinzu kommt, dass das ATS offenbar für beliebige Zwecke verwendet werden kann. Wie kann das denn im Einklang stehen mit den Verpflichtungen des PNR-Abkommens, wonach die Verwendung von PNR-Daten nur zum Zwecke der Terrorbekämpfung und der Bekämpfung sonstiger schwerer Verbrechen erlaubt ist?
Auf all die Fragen haben wir bislang keine überzeugenden Antworten erhalten, genauso wenig wie auf die Frage, warum denn das ATS überhaupt geheim gehalten worden ist. Wie konnten die USA ihrem Vertragspartner während der Verhandlungen zu dem PNR-Abkommen eine derart wesentliche Information verschweigen? Eine berechtigte Frage dürfte daher wohl sein, wie sichergestellt werden kann, dass es nicht weitere Systeme à la ATS gibt, von denen wir einfach nichts wissen.
Im Hinblick auf das neue PNR-Abkommen möchte ich ausdrücklich unterstützen, was Kollege Cavada sagte: Es muss darum gehen, dass die Zahl der zu übermittelnden Fluggastdaten deutlich reduziert wird. Es muss sichergestellt werden, dass es keine unbeschränkte Datenweitergabe durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde an jede beliebige Behörde gibt, die in den Kampf gegen den Terrorismus involviert ist.
Außerdem müssen wir als Europäische Union darauf bestehen, dass unseren europäischen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt werden wie den Bürgern in den USA.
Philip Claeys, im Namen der ITS-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich möchte mich gegen die Schwarz-Weiß-Malerei wehren, die diese Aussprache allzu oft prägt. Manchmal hat es auch den Anschein, als seien die Vereinigten Staaten ein Feind anstatt eines Verbündeten im Kampf gegen den Terrorismus. Man mag dies zwar leugnen, aber fast jede Maßnahme, die ergriffen wird, gerät in diesem Haus unter Beschuss.
Selbstverständlich trifft es zu, dass der Fall SWIFT einige gerechtfertigte Fragen aufwirft, die von den Mitgliedern mehrerer Fraktionen bereits gestellt wurden. Wo liegt beispielsweise die Grenze zwischen dem Aufspüren von Terroristen und der Achtung von Grundrechten? Diese Frage wurde übrigens auch im US-Kongress gestellt.
Letzten Endes steht der Kampf gegen den Terror größtenteils mit der Risikoanalyse, also mit der Wahrscheinlichkeitsberechnung, im Zusammenhang. Die Verarbeitung von Geschäftsdaten zusätzlich zu rein personenbezogenen Daten kann dabei einen nützlichen Beitrag leisten. Gleichwohl müssen wir Garantien gegen Missbrauch bieten. Beispielsweise muss dieses Parlament unter anderem das Funktionieren des Systems sowie die Algorithmen überwachen, die angewendet werden und die zudem streng vertraulich sein müssen. Sanktionen für den Fall des Missbrauchs sind vorzusehen. Die gewonnenen Informationen dürfen lediglich zum Zwecke der Terrorbekämpfung verwendet werden. Und es muss eine Anlaufstelle geben, an die sich die Öffentlichkeit mit ihren Beschwerden wenden kann.
Selbstverständlich bedarf es dazu noch umfangreicher Beratungen mit den Vereinigten Staaten. Ein klarer Rechtsrahmen ist vonnöten, bei dessen Schaffung sämtliche Partner offen für neue Ideen und neue Verfahren sein müssen.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Zunächst einmal möchte ich darauf verweisen, dass ich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht als unseren Gegner, sondern als Freund und Partner in gemeinsamen Kämpfen betrachte. Von unseren gemeinsamen Kämpfen müssen wir den Kampf gegen den Terrorismus besonders hervorheben, aber wir müssen auch anmerken, dass die amerikanische Regierung in diesem Kampf gelegentlich zu weit gegangen ist, und zwar sowohl intern als auch international. Ich bin Vorsitzender eines Ausschusses des Europäischen Parlaments, der bestimmte Erscheinungen maßlosen Verhaltens der USA auf internationaler Ebene untersucht.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass es im US-Kongress jetzt eine neue Mehrheit gibt, so dass die amerikanische Regierung von einigen ihrer kontroversesten innenpolitischen Pläne ablassen musste, und ich hoffe, dass sich dies auch nach außen hin auswirken wird. Meiner Ansicht nach bedeutet das eine Rückbesinnung Amerikas auf seine eigentliche Tradition, nämlich die bürgerlichen Freiheiten zu fördern, und das ist doch eine gute Sache.
Herr Frattini hat uns daran erinnert, dass die Sicherheitserfordernisse nicht zu einer Aushöhlung der Werte der Grundfreiheiten und insbesondere des Datenschutzes führen dürfen, und Herr Cavada sagte zu Recht, dass die Anzahl der hinterfragten Daten übertrieben groß ist. Möchte das Parlament wissen, um welche Daten es dabei geht? Wer hat Zugang zu diesen Daten? Wie können wir sicherstellen, dass die Ziele begrenzt sind und die Daten nicht für andere Zwecke genutzt werden? An wen dürfen sie weitergegeben werden? Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Des Weiteren die Frage des hier bereits angesprochenen Push-Verfahrens, und ferner welche Rechte haben Betroffene, um bei missbräuchlicher Verwendung ihrer personengebundenen Daten Rechtsmittel einzulegen?
Einige meiner Vorredner haben gesagt, dass dann, wenn wir im Rahmen der Gegenseitigkeit den amerikanischen Bürgern in Europa dasselbe Schutzniveau für personengebundene Daten wie den europäischen Bürgern zuerkennen, es nur legitim ist, wenn wir dasselbe einfordern, nämlich dass die europäischen Bürger in den USA dasselbe Datenschutzniveau wie die amerikanischen Bürger genießen sollten.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Die Diskussion um das PNR-Abkommen, SWIFT und die geheimen CIA-Entführungen und –flüge macht leider deutlich, dass die Auffassungen Amerikas und Europas weit auseinander gehen. Die US-Regierung ist der Ansicht, dass der Kampf gegen den Terrorismus jegliches Mittel heiligt. Europa ist nicht dieser Ansicht. Die Wahlen, die kürzlich in den Vereinigten Staaten stattgefunden haben, geben der Europäischen Union jetzt jedoch die Möglichkeit, aus einer veränderten Position der Stärke heraus ein neues PNR-Abkommen auszuhandeln, bei dem es im amerikanischen Volk und im Kongress selbst sehr viel mehr Verbündete geben wird. Hoffen wir, dass dies auch geschehen wird.
Wenn die Europäische Union das Ziel erreichen will, ein Abkommen abzuschließen, das die Grundrechte schützt, dann ist es unter anderem erforderlich:
Erstens, darauf zu bestehen, dass die Vereinigten Staaten sich ausdrücklich verpflichten, im Gegensatz zu der derzeit gültigen Praxis eines unverbindlichen und unzulänglichen Protokolls, die personenbezogenen Daten umfassend und effektiv zu schützen.
Zweitens, die Anzahl der Daten zu begrenzen, die gegenwärtig an die Vereinigten Staaten weitergegeben werden und von denen viele nur wenig mit dem legitimen Ziel der Ermittlung mutmaßlicher Terroristen zu tun haben.
Drittens, die Verwendung von Daten zu Zwecken, die nicht im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehen, zu untersagen.
Viertens, konkret die US-Behörden zu benennen und ihre Zahl einzugrenzen, die das Recht auf Datenzugang haben.
Fünftens, endlich den Vereinigten Staaten das Recht auf direkten Zugang zu den Archiven der Fluggesellschaften zu entziehen. Damit müssen wir Schluss machen.
Sechstens und letztens, dafür zu sorgen, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Möglichkeit haben, die strikte Einhaltung der Verpflichtungen der Vereinigten Staaten kontinuierlich, direkt und effektiv zu kontrollieren, und sie sofort jedwede Ermittlung unterbinden können, die gegen die erklärte Zielsetzung verstößt. Wir wurden bereits von einem privaten Unternehmen, von SWIFT, unterrichtet, dass es dies bei seinen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten gefordert und auch erreicht hat. Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass siebenundzwanzig europäische Ministerpräsidenten nicht in der Lage sind, dies ebenfalls auszuhandeln und zu erreichen. Wenn sie das nicht tun, dann wird es nicht daran liegen, dass sie nicht können, sondern dass sie nicht wollen, und dafür werden wir sie zu Recht kritisieren.
Wolf Klinz (ALDE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der EU hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert. Daher war es ein Schock für uns, aus den — noch dazu amerikanischen — Medien zu erfahren, dass Swift trotz des in allen europäischen Mitgliedstaaten verbrieften Datenschutzes bereit war, dem Druck der USA nachzugeben und Daten europäischer Bürger an Washington weiterzuleiten. Dies geschah ohne Kenntnis, geschweige denn Zustimmung des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente oder der Betroffenen!
Bis heute haben wir keinen Einblick in das Memorandum of Understanding zwischen Swift und den USA, das der Datenweitergabe zugrunde liegt. Wir können nur hoffen, dass die Daten tatsächlich nur für Zwecke der Terrorismusbekämpfung und nicht etwa der Wirtschaftsspionage genutzt worden sind! Bestätigung dafür haben wir bis heute nicht. Wir alle haben Verständnis für die Notwendigkeit entschlossener Terrorismusbekämpfung, die wir unterstützen. Die Grundrechte der Einzelnen müssen jedoch gewahrt bleiben. Der Kampf gegen den Terror darf nicht zu Lasten von elementaren Bürger- und Datenschutzrechten geführt werden!
Das ist ein besonderes Anliegen auch unserer liberalen Fraktion. Deshalb haben wir einen Antrag auf eine Anhörung in dieser Frage gestellt. Es hat uns nicht überrascht, dass die auch eingeladene amerikanische Seite ohne Angabe von Gründen der Anhörung ferngeblieben ist.
Wir begrüßen die zügige und ausführliche Untersuchung von belgischer Seite, die zu der klaren Aussage gekommen ist, dass es sich um einen Rechtsverstoß — oder wie Kommissar Frattini gesagt hat — Straftatbestand gehandelt hat. Übrigens haben die Verantwortlichen bei Swift das von Anfang an entweder gewusst oder zumindest vermutet und befürchtet, wie sie uns indirekt mitgeteilt haben.
Das Versagen der Corporate Governance bei Swift ist für mich nach wie vor unbegreiflich! Die Aufsichtsorgane waren informiert, haben aber nichts unternommen, um die Bürger aufzuklären oder die Angelegenheit an die Regierungen weiterzuleiten. Beim besten Willen, so kann und darf man mit mündigen Bürgern nicht umgehen! Das Vertrauen der Bürger in die Rechtsgemeinschaft der EU ist schwer beschädigt, der Swift-Vorfall erhöht die Euro-Skepsis in der Bevölkerung, und es wird schwer sein, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.
Ich ersuche den Rat und die Kommission, die sorgfältige Prüfung, von der Herr Gloser gesprochen hat, so schnell wie möglich abzuschließen und konkrete Vorschläge vorzulegen, wie legitime Rechte europäischer Bürger auch gegenüber den USA durchgesetzt werden können. Zeigen Sie den Bürgern, dass Sie vor den USA nicht kuschen, sondern die Europäische Union als Wertegemeinschaft ernst nehmen und mutig auch gegenüber großen Partnern verteidigen, eben gerade weil sie Freunde und nicht Feinde sind!
Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Das Europäische Parlament hat recht daran getan, sich konsequent in die Überwachung der routinemäßigen Übermittlung personenbezogener Daten der Unionsbürger an die Vereinigten Staaten einzuschalten. Die Kontrolle durch das Europäische Parlament kann akzeptiert werden, eine Ablehnung der Übermittlung solcher Daten hingegen nicht. Die Übermittlung der Daten scheint durch die Terrorgefahr gerechtfertigt, die hauptsächlich von islamischen Extremisten ausgeht. Allerdings darf eine solche Bedrohung nicht zum willkommenen Vorwand genommen werden, um die Rechte der Bürger unkontrolliert und willkürlich zu beschneiden. Wir dürfen nicht selbst zu Extremisten werden. Wir dürfen uns nicht im Namen der Bürgerrechte von der vordersten Front des Kampfes gegen den Terrorismus zurückziehen. Andererseits müssen wir diejenigen kontrollieren, die im Interesse dieses Kampfes uns kontrollieren wollen. Ich denke dabei an die Überwachung unserer Flüge, unserer finanziellen Verhältnisse und unserer Privatsphäre. Wenn der gerechtfertigte Kampf gegen den globalen Terrorismus nicht zu einer Diktatur und zum Kampf gegen die Bürgerrechte werden soll, muss er vom Europäischen Parlament streng überwacht werden.
Cem Özdemir (Verts/ALE). – Herr Präsident! Wir brauchen eine gründliche Evaluierung im Vorfeld einer Vereinbarung. Dabei geht es vor allem zentral um die Frage der Wirksamkeit der jetzigen , aber auch der vorherigen Vereinbarung. Diese Frage muss beantwortet werden, bevor wir hier weitermachen können.
Eine künftige Vereinbarung muss auf dem Push-System beruhen. Pull ist nicht länger akzeptabel, da das Push-System bekanntermaßen schon in der vorherigen Vereinbarung eingeführt werden sollte. Eine Weiterführung von Passagierdaten braucht eine dringende Zweckbindung als Einschränkung, anders können wir uns eine solche Regelung nicht vorstellen.
Auch muss die künftige Vereinbarung unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls auch der nationalen Parlamente vollständig demokratisch legitimiert werden.
Wir brauchen ebenfalls eine jährliche Evaluierung, sie muss Bestandteil einer jeden Vereinbarung sein, und diese Evalierungsberichte müssen öffentlich zugänglich sein. Es ist eindeutig, dass der Schutz der Regeln für persönliche Daten innerhalb der Dritten Säule dringend notwendig ist, ebenso wie globale Standards, die alle Kategorien persönlicher Daten umfassen.
Alexander Radwan (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erinnere mich sehr gut an die Aussagen von Kanzlerin Merkel in Straßburg, in denen sie zu Recht von europäischen Werten gesprochen hat, und auch davon, dass wir den Menschen beibringen und klarmachen müssen, wofür Europa gut ist.
Herr Staatsminister Gloser, dies wäre so ein Fall, in dem wir den Menschen erklären sollten, dass die Europäische Union ihnen hilft, ihre Rechte zu wahren. Hier geht es nicht um die Frage der Terrorismusbekämpfung. Das ist Konsens in diesem Haus und braucht nicht diskutiert zu werden. Aber wo stehen wir denn in der Diskussion? Zuerst haben wir mit den Fluggastdaten angefangen, jetzt steht das Kürzel Swift dahinter. Angesichts der derzeitigen Geschwindigkeit der Ratsdiskussion steht zu befürchten, dass wir in den nächsten Jahren dort möglicherweise weitere Kürzel haben, aber immer noch nicht weiter gekommen sind.
Inzwischen haben wir die Situation, dass ein europäisches Unternehmen auf Druck der USA ein „Memorandum of Understanding“ mit den Amerikanern unterschreibt, und die Europäer keine Einsicht haben. Und Swift hat noch nicht einmal eine Niederlassung in den USA, sondern nur eine Datenbank. Das reicht aus, dass sich amerikanische Regulierer Swift in Belgien vorknöpfen können. Das ist wie ein roter Faden, es gibt immer mehr amerikanische Regulierung europäischer Sachverhalte, die sich die USA zu eigen machen, ohne dass wir Europäer es schaffen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen und zu kontrollieren.
Darum ist es mein dringender Appell an die Kommission, hier aktiv zu werden, und an den Rat, über das Prüfen hinaus eines klar zu machen – denn Deutschland führt ja nicht nur den Vorsitz im Europäischen Rat, sondern auch in der G7: Wie können wir gemeinsam auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte und unter Wahrung des Datenschutzes und der Menschenwürde gegen den Terrorismus vorgehen?
Michael Cashman (PSE). – (EN) Herr Präsident! Natürlich sieht die Realität bei den Verhandlungen über das PNR-Abkommen so aus, dass die Amerikaner beim Thema Einreisebedingungen in die USA bzw. Bedingungen für die Nutzung des US-amerikanischen Luftraums Grenzen setzen. So sieht die Realität aus. Sie können diese Grenzen ganz nach Belieben setzen. Und unsere Bürger wollen reisen und unsere Unternehmen wollen dort arbeiten. So sieht die Realität aus.
Bei SWIFT sieht die Realität so aus, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt – und wenn ich richtig informiert bin, dann nicht um das einzige Unternehmen –, das in eine Rechtskollision geriet, weil es sowohl in den USA als auch in der EU in gleichem Maße tätig war und hier wie da Daten speicherte. Es gab verbindliche Anordnungen, denen es nach geltendem Recht in den Vereinigten Staaten von Amerika Folge zu leisten hatte, und hier kam es zum Konflikt. Meines Erachtens ist es SWIFT gelungen, ein ausgezeichnetes Memorandum of Understanding auszuarbeiten und auszuhandeln.
Wir können entweder in die Politik gehen, um mit dem Finger auf Andere zu zeigen, uns zu beklagen und zu jammern, oder um zu versuchen, ein Problem zu lösen. Ich bin hier, um Probleme zu lösen. Deshalb glaube ich, Herr Kommissar Frattini, dass Sie völlig Recht haben. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der EU, für die EU-Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind und die sowohl außerhalb als auch in der EU Büros betreiben und in denen sie ihre Daten speichern. Wir brauchen ein gemeinsames politisches Engagement des Kongresses und dieses Hohen Hauses, um im Sinne der Bekämpfung des Terrorismus, die uns alle angeht, die transatlantische Kluft zu überbrücken, und vor allem müssen wir unbedingt unsere Grundrechte und -freiheiten schützen.
Deshalb begrüße ich die Zusammenkunft der Abgeordneten dieses Hohen Hauses mit den gewählten Repräsentanten der USA, damit wir zu einer Einigung gelangen können.
Das wird jedoch nur durch entschiedene Maßnahmen auf Ratsebene – und nicht nur auf Kommissionsebene – gelingen. Ich begrüße den ausgezeichneten Vorschlag meines Vorredners, dieses Thema beim G7-Gipfel anzusprechen.
Lassen Sie uns das Problem lösen, statt uns darüber zu beklagen.
Adina-Ioana Vălean (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar und dem amtierenden Ratspräsidenten dafür danken, dass sie bei dieser so wichtigen Aussprache anwesend sind. Es wurde gesagt, bei unserem Kampf gegen den Terrorismus sei nach wie vor eine gute Zusammenarbeit mit den USA entscheidend. Ich möchte das nicht abstreiten. Ich glaube sogar, dass die transatlantischen Beziehungen gestärkt werden müssen, denn der Terrorismus ist ein globales Phänomen. Wir müssen unsere Kräfte vereinen, um ihn effektiv zu bekämpfen, indem wir Informationen austauschen und unsere Strafverfolgungsbehörden mit den notwendigen Mitteln ausstatten. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, an einem sicheren Ort zu leben. Doch der Fall SWIFT zeigt uns wieder einmal die Kluft, die entsteht, wenn wir den Informationsaustausch nicht durch strenge Sicherheitsmaßnahmen regeln. Es gilt, die richtige Balance aus Freiheit und Sicherheit zu finden, und in diesem Fall hat wieder einmal die Sicherheit die Oberhand gewonnen. Man kann den Terrorismus nicht bekämpfen, indem man genau die Rechte aufgibt, die der Terrorismus zu zerstören sucht. Unsere hohen Standards dürfen unter dem Druck jedweder Drittländer, und seien es unsere engsten Partner, nicht gesenkt werden.
Noch wichtiger ist es sogar, dass viele der neuen Mitgliedstaaten eine lange Geschichte der Diktatur und der allumfassenden Überwachung ihrer Bevölkerung hinter sich haben. Leider hat man in einigen dieser Länder das Gefühl, dass die unzulässigen Praktiken der Vergangenheit fortbestehen. Deshalb muss Europa auch weiterhin die Grundrechte verteidigen, und das schließt das Recht auf Privatsphäre ein. Einerseits brauchen wir einen Datenschutz-Rahmenbeschluss für die Tätigkeiten der dritten Säule, um hohe Standards bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Wir haben darauf viel zu lange gewartet. Andererseits müssen wir auch wachsam bleiben und gewährleisten, dass die bestehenden Instrumente in unseren eigenen Ländern richtig umgesetzt werden. Wir müssen diejenigen verfolgen, die unser Grundrecht auf Privatsphäre verletzen. Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass wir unsere hohen Standards in Europa aufrechterhalten wollen.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie einige Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, geht es bei dieser Aussprache nicht um die Form der transatlantischen Beziehungen. Alle Anwesenden dürften wissen, dass die Vereinigten Staaten unser engster Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus sind. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass es für uns leichter ist, standzuhalten und unsere Werte und unsere Gesetze wirklich zu verteidigen, wenn wir Partner sind.
Ich kann nur wiederholen, was meine Kollegen von der PPE – und insbesondere Herr Radwan – gesagt haben: Um die Einhaltung des europäischen Rechtsrahmens wirklich gewährleisten zu können, benötigen wir von der Kommission und dem Rat eine vollständige Auskunft über die Informationen, die an die US-amerikanischen Behörden weitergegeben werden und dazu, wie diese Informationen durch die US-amerikanischen Behörden geschützt werden. Wir müssen mit Verhandlungen beginnen und ein Abkommen über den Informationsaustausch zustande bringen, das auf einer verlässlichen Grundlage steht und die EU-Gesetze anerkennt. Geschieht das nicht, dann müssen wir unverzüglich damit aufhören, jegliche Art von Informationen an die US-amerikanischen Behörden weiterzugeben.
Selbst nach der Antwort der EZB bin ich etwas ratlos, welche Rolle und Verantwortung der EZB in diesem Fall zukommt. Die EZB selbst ist an die Datenschutz-Vorschriften der EU gebunden, doch bei diesem Informationsaustausch scheint sie keinerlei Verantwortung für ihren Anteil daran zu übernehmen.
Meines Wissens wollen die USA auch unbedingt Informationen über Auslandsüberweisungen haben, die mit der Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten, doch diese Angaben stehen auch mit anderen Finanzierungsformen im Zusammenhang. So könnten vor allem unsere europäischen Unternehmen bedroht sein, wenn wir nicht geschlossen handeln und standhalten. Die weitergegebenen Informationen sollten stets im Einklang mit unserer Gesetzgebung stehen und unsere Bürgerinnen und Bürger und europäischen Unternehmen schützen.
Die Inlandsüberweisungen enthalten solche sensiblen Informationen, dass dies wirklich ein Thema ist, dass die Kommission und der Rat, dieses Hohe Haus und der US-amerikanische Kongress ernst nehmen sollten.
Ulrich Stockmann (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Staatsminister Gloser! Bei den neuen Verhandlungen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten sollte die Ratspräsidentschaft aus meiner Sicht folgende Verhandlungsrichtlinien beachten.
Erstens, das Erreichen eines angemessenen Sicherheitsniveaus unterliegt der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, und das scheint bei den gegenwärtigen Verträgen nicht gegeben zu sein. Das hängt damit zusammen, dass — zweitens — die Einhaltung von in Europa üblichen Datenschutzstandards umzusetzen ist, und dazu gehört aus meiner Sicht, dass man den Status quo verändert, und zwar vor allen Dingen durch eine mengenmäßige Reduzierung der verhaltensspezifischen Daten. Zur Umstellung auf das Push-System: Meines Wissens hat Austrian Airlines das von Anfang an praktiziert und ist damit auch durchgekommen. Dazu gehören ein genau abgesteckter Verwendungsrahmen für die Daten, eine Begrenzung der Speicherdauer und nicht zuletzt die Klagemöglichkeit im Fall von Datenmissbrauch.
Herr Staatsminister, Sie haben zu Recht gesagt, dass wir schnellstmöglich Rechtssicherheit für die europäischen Fluggesellschaften brauchen. Dem kann ich als Verkehrspolitiker nur zustimmen. Wenn es freilich darum geht, bei der Datenübermittlung wirklich die Terrorbekämpfung voranzubringen, dann hat dies eine internationale Dimension, und wir bräuchten auch internationale Vereinbarungen mit international verbindlichen Datenschutzregeln. Vor diesem Horizont sollten wir verhandeln.
Die Aufrechterhaltung unseres Freiheitsrechts auf Mobilität, das nur in einer offenen Gesellschaft realisierbar ist, in der sich Bürger frei bewegen können, ohne unter Generalverdacht zu geraten, muss uns immer vor Augen stehen. Für uns als Parlamentarier ist es nicht hinnehmbar, wenn es zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kommt und unterschiedliche Datenschutzniveaus für US-Bürger und Nichtamerikaner gelten. Ich vertraue auf die Entschlossenheit der deutschen Ratspräsidentschaft bei der Verhandlung! Ich weiß, das wird nicht einfach sein.
Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident, Herr Staatsminister, Herr Kommissar! Ich glaube, es sollte Ihnen zu denken geben, dass Sie fraktionsübergreifend das gleiche Lied gehört haben. Und dieses Lied sagt, dass wir selbstverständlich eine transatlantische Partnerschaft brauchen und dass wir Verbündete im Kampf gegen den Terror sind. Aber sogar die Melodie war die gleiche, dass nämlich in diesen Fragen Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Transparenz notwendig sind.
Fangen wir bei der Glaubwürdigkeit an. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass der Kommissar in seinem letzten Beitrag hier die Datenschutzvorgaben des Abkommens ganz besonders gelobt hat. Ich glaube nicht, dass dies mit den Ansprüchen, die wir aus datenschutzrechtlicher Sicht haben, vereinbar ist. Informations- und Auskunftspflichten, ein Korrekturanspruch der Betroffenen liegen im Bereich der Fluggastdatenübertragung nicht vor. Und wo bleibt die Glaubwürdigkeit, wenn Sie die Gespräche, die Sie mit den Vereinigten Staaten führen, „Verhandlungen“ nennen? Sie stehen mit dem Rücken zur Wand, die Pistole auf der Brust. Die Vereinigten Staaten drohen an, dass Maschinen nicht mehr landen dürfen, und die Europäische Union hat in keiner Institution das Rückgrat zu sagen, so lassen wir nicht mit uns umgehen, bei allem freundschaftlichem Verständnis.
Die Glaubwürdigkeit leidet darunter, dass wir immer wieder hören, dass das Parlament beteiligt werden soll. Wenn Sie das ernst meinen, dann nehmen Sie uns mit an den Tisch. Tun Sie das, um zu beweisen, dass Sie es Ernst meinen.
Die Transparenz: Wer von den europäischen Bürgern weiß, dass, wenn er in ein Flugzeug steigt, 34 Datensätze inklusive Nahrung, Sitzplatz etc. übertragen werden? Keiner von ihnen. Ich habe eben noch in einer Sendung mit Bürgern diskutiert. Niemand weiß, dass dies der Fall ist, wenn man ein Flugzeug betritt.
Wir sind bei Ihnen, aber dann nehmen Sie uns auch mit, anstatt uns mit Platzhaltern abzuspeisen!
Frieda Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache über SWIFT fügt sich ganz eindeutig ein in die breitere Diskussion über den Drahtseilakt zwischen dem Kampf gegen den Terrorismus einerseits und dem Schutz der grundlegenden Menschenrechte und der Privatsphäre andererseits. Zwischen den europäischen und den amerikanischen Positionen verläuft allerdings nicht nur eine klare Trennungslinie, wir können uns anscheinend noch nicht einmal auf eine gemeinsame Definition des Terrorismus verständigen. Der Kommissar hat hier dargelegt, wie er in Zukunft ein europäisches Instrument entwickeln möchte, das diese Anforderungen erfüllt, selbstverständlich lässt sich das jedoch nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Wir sehen uns tatsächlich mit der Vergangenheit und der Gegenwart konfrontiert, und dazu habe ich etliche Fragen. Im Rahmen des SWIFT-Dossiers werden bis heute Daten übermittelt, als sei alles rechtens. Die Schlussfolgerungen der Berichte sowohl des belgischen Ausschusses für den Schutz der Privatsphäre als auch des europäischen Ausschusses sind deutlich und gleichlautend: die belgischen und europäischen Datenschutzvorschriften wurden eindeutig missachtet. Angesichts der Tatsache, dass die belgischen Gerichte nunmehr entschieden haben, SWIFT nicht gerichtlich zu belangen und der belgische Staat keinen Sinn darin sieht, diese illegalen Praktiken fortzusetzen, möchte ich wissen, wie Europas Antwort darauf lautet. Wird die Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien einleiten? Wenn ja, wann wird darüber beschlossen? Wenn nein, was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre hic et nunc in allen Mitgliedstaaten und also auch in Belgien eingehalten werden?
Nicht zuletzt wurde auf dem Rat vom 15. Dezember der Fall SWIFT auch von dem belgischen Ministerpräsidenten zur Sprache gebracht, der für ein europäisches Vorgehen plädierte. Obgleich ich von der Präsidentschaft vernommen habe, dass die Untersuchung noch im Gange ist, möchte ich eine ganz einfache Frage stellen: sind der Rat und mithin alle Mitgliedstaaten dem Gedanken zugetan, dieses Problem mit Hilfe eines europäischen Instruments zu lösen?
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich zweifle nicht am persönlichen guten Glauben und Engagement von Kommissar Frattini, was den Datenschutz anbelangt. Doch ich glaube, dass sowohl die Kommission als auch der Rat beim Thema des Missbrauchs privater Daten durch SWIFT eine ebenso schwache Haltung an den Tag legen wie in den letzten vier Jahren bei den Fluggastdatensätzen. Es handelt sich hier um europäische Daten, die europäische Bürgerinnen und Bürger betreffen und die in Europa unter dem Schutz der europäischen Rechtsvorschriften über den Datenschutz für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Doch trotz der hartnäckigen und beharrlichen Forderungen der Abgeordneten hat es die EU – in den nicht besonders starken Händen von Rat und Kommission – zugelassen, dass ein beträchtlicher Teil der US-amerikanischen Rechtsprechung auch außerhalb des Territoriums der USA Anwendung findet. In jedem globalen Rahmen, in dem riesige Mengen an kommerziellen Daten für Sicherheitszwecke ausgetauscht werden, muss die EU ihr eigenes Recht und ihre eigenen Prinzipien mit Nachdruck wahren.
Herr Kommissar, Sie sagten, es sei „unwahrscheinlich“, dass SWIFT-Daten im Automated Targeting System verwendet wurden, in einem System, mit dem für jeden Menschen auf der Grundlage von Annahmen – und zweifellos Stereotypen – ein Risikoprofil erstellt wird, das auf dem Verhalten und den Charaktereigenschaften der betreffenden Person beruht. Doch warum wissen Sie nicht definitiv – ja oder nein –, ob im ATS die SWIFT-Daten verwendet worden sind? Im Zusammenhang mit den Fluggastdatensätzen akzeptieren Sie die Versicherung des Department of Homeland Security, die Verwendung der PNR-Daten für die Erstellung der Profile erfülle die Vorschriften des PNR-Abkommens. Doch sind Sie mit der DHS-Bewertung einverstanden? Ja oder nein? Der Mangel an eindeutigen Antworten untergräbt das Vertrauen, und ich glaube, dass Sie uns diese eindeutigen Antworten in Bezug auf die rechtliche Bewertung durch die Kommission schuldig sind.
Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Kommissar Frattini, Sie haben nicht um den heißen Brei herumgeredet, als Sie Ihren Verhandlungseinsatz kundgetan haben. Volle Achtung der Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre, damit kommen hier keine Missverständnisse auf, und wir werden Sie an dieses Versprechen erinnern. Dann hat es kaum Sinn, dass 780 Mitglieder des Europäischen Parlaments auf dem Stuhl der Verhandlungsführer Platz nehmen. Das funktioniert nicht. Allerdings bedeutet das, der Rat muss in seinen Verhandlungen ambitioniert sein, anstatt – wie es jetzt von ihm zu hören ist – hauptsächlich die Gefahren, auf die er unterwegs stoßen könnte, abzuwägen. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass Ihr Verhandlungseinsatz ähnlich stark wie der Kommissar Frattinis ist, denn auch Sie werden wir daran erinnern.
Hier geht es jetzt um SWIFT, und SWIFT ist keine Bank, was jedoch nicht bedeutet, dies sei ein Freibrief, um die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre nicht ernst zu nehmen und nicht einzuhalten. Die Untersuchung, die Sie, Kommissar Frattini, auf den Weg gebracht haben, ist begrüßenswert, Sie müssen jedoch auch zügig rechtliche Maßnahmen einleiten, um das Vakuum zu füllen, denn der Datenaustausch bei SWIFT sollte auch mit den EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen.
Im Kampf gegen den Terror muss in diesem Rahmen auch die Überprüfung von Finanztransaktionen möglich sein, denn das kann zu terroristischen Organisationen hinführen. Mir fällt auf, dass zahlreiche Bürger großes Verständnis für die schwierigen Dilemmas zeigen, mit denen wir in diesem Zusammenhang konfrontiert sind. Wir können das nicht von heute auf morgen lösen. Ich bin beispielsweise recht erstaunt, dass nicht mehr Wirbel um die Vorschriften für Flüssigkeiten in Flugzeugen veranstaltet worden ist. Allerdings sollten wir dies nicht als Entschuldigung heranziehen. Harte Verhandlungen sind vonnöten. Auch Herrn Radwans Anregung, dies in einem breiteren G7-Kontext anzugehen, unterstütze ich gern.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident! Es steht außer Streit zwischen allen von uns, die wir hier sitzen, dass es in Zukunft eine verstärkte Terrorprävention geben muss. Dabei stellt sich jedoch immer die Frage der Mittel wie auch der Strategien. Zweifelsfrei gehören Datenaustausch und internationale Kooperation ebenso dazu wie auf der anderen Seite der notwendige Datenschutz und die Rechtssicherheit. Ich unterstütze — wie wir alle hier — die transatlantische Kooperation in diesem Zusammenhang.
Wir müssen aber darauf Wert legen, dass die Balance zwischen Sicherheit und Terrorbekämpfung auf der einen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite eingehalten wird. Und wenn es jetzt um die Aushandlung eines neuen Abkommens geht, dann muss dieses Abkommen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.
Zum einen geht es dabei um den Schutz der persönlichen Daten, der nicht hinter das Niveau zurückfallen darf, das bereits im Zwischenabkommen erreicht worden ist. Zum anderen muss Rechtssicherheit für die Fluglinien geschaffen werden, damit das eingehalten wird, was versprochen wurde, nämlich die Umstellung auf ein Push-System, das uns die Kontrolle darüber ermöglicht, welche Daten zu welchem Zeitpunkt an wen geliefert werden. Natürlich muss es auch eine Zweckbindung geben, damit die Daten lediglich zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden können und dürfen und es auch in Zukunft eine Informationspflicht für Reisende gibt.
Ein letzter Punkt, der mir allerdings wichtig erscheint: Bei der Aushandlung des neuen Abkommens sollte auch ein Mehrwert erarbeitet werden. Die Behörden in den Vereinigten Staaten sollten verpflichtet sein, sobald ein Terrorverdacht besteht, die entsprechenden Justiz- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ebenso wie die entsprechenden Institutionen der Europäischen Union, also Europol oder Eurojust, zu informieren. Wenn all dies gewährleistet ist, verfügen wir über ein weiteres Instrument auf dem Weg zu mehr Sicherheit für die Bürger der Europäischen Union!
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich sehr herzlich bedanken für die vielen Anmerkungen, Impulse und natürlich auch — ob es einem gefällt oder nicht — die kritischen Anmerkungen. Sie dienen ja in einer Aussprache dazu, zu erfahren, ob man auf dem richtigen Weg ist oder nicht bzw. ob man etwas verhindern kann, weil es in der Vergangenheit vielleicht falsch war.
Rechtsschutz, Rechtssicherheit, aber auch die Frage, wie wir bestimmten Formen des internationalen Terrorismus begegnen, werden zwar übereinstimmend als wichtige Punkte erachtet, wir dürfen sie jedoch keinesfalls gegeneinander ausspielen. In den beiden Bereichen PNR und SWIFT stehen wir allerdings vor unterschiedlichen Situationen.
Ich habe in der Erklärung der Präsidentschaft noch einmal ausdrücklich das Zusammenspiel, die Zusammenarbeit mit der Kommission deutlich hervorgehoben; auf dieser Grundlage wollen wir gemeinsam zu einer rechtssicheren Regelung gelangen. Das impliziert viele Dinge, die Sie heute auch angesprochen haben. Die Fragen, wie weit gehen diese Informationen, welchen Zugang hat man, welche Kontrollen muss der andere durchführen? Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Thema SWIFT, wobei ich gerne die Anregung des Kollegen Radwan noch einmal aufgreife. Egal, ob das jetzt in die Agenden von G7, G8 oder in den Bereich Europäische Union-USA fällt, ist es wichtig, diese Frage anzusprechen.
Es wäre sicherlich nicht effektiv, sich immer nur von einem Aspekt zum nächsten zu bewegen, denn das Thema ist im Wesentlichen identisch: Es geht um Datenschutz, es geht um Rechtssicherheit, es geht weiterhin auch um die Frage der Ausgestaltung der transatlantischen Partnerschaft, wobei wir der Auffassung sind, dass Partnerschaft keine Einbahnstraße ist. Sie ist kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander.
Wir brauchen diese Informationen, und in einer Beziehung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sollte es möglich sein, bei anstehenden Treffen dergleichen auch sehr deutlich anzusprechen, vor allem auch, um der Gefahr zu begegnen, die Sie vereinzelt beschrieben haben. Ich habe keine Belege dafür, aber es ist durchaus richtig, dies offen anzusprechen. Wann sind wir mit dem nächsten Fall konfrontiert, in dem möglicherweise in ungesicherter Weise Zugriff auf Daten genommen wird? Diesen Punkt nehmen wir gerne auf. Ich sage das auch ganz bewusst, ohne jetzt in technische Einzelheiten zu gehen, gerade bei SWIFT. Wo sind die Daten? Sind sie denn hier, und hätten wir die Möglichkeit, alles zu regulieren, zu beschränken, indem die Daten eben nicht übermittelt werden? Oder sind die Daten möglicherweise schon in Amerika vorhanden, wo der Zugriff aufgrund des dort herrschenden Datenschutzes eben sehr leicht ist? Das heißt aber, dass wir hier zunächst überhaupt keinen Einfluss haben.
Die Frage ist aber, welchen Einfluss hat die Europäische Union auf Daten, die überspielt werden und woanders sozusagen abrufbereit sind. Gerade bei SWIFT ist dies sicherlich ein kompliziertes Verfahren. Aber das sollte Anlass bieten, grundsätzlich darüber zu diskutieren und auch zu verhandeln, wie wichtig es ist, dass wir in der Europäischen Union für Werte stehen und auch dafür eintreten, und dass dieses Gleichgewicht unbedingt beibehalten werden muss. Das heißt nicht, dass wir uns im Kampf gegen den internationalen Terrorismus immer einig sind. Nur muss all dies ausgewogen erfolgen.
Kommissar Frattini hat das ja sehr deutlich gemacht, indem die Sicherheit für Personen, aber auch den Rechtsschutz sowie ein sehr hohes Datenschutzniveau, wie wir es in dieser Europäischen Union ja haben, an erster Stelle nannte. Ich kann Ihnen nur versichern, dass diese vielen Facetten, die Sie angesprochen haben, auch in die anstehenden Verhandlungen einbezogen werden, sowohl was PNR betrifft, aber natürlich auch, was das Thema SWIFT angeht.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie üblich werde ich diesem Hohen Haus in aller Ehrlichkeit antworten und dabei auch jene Punkte behandeln, bei denen ich Ihre Ansichten nicht teile.
Erstens habe ich, wie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wohl weiß – und sein Vorsitzender, Herr Cavada, ist anwesend –, niemals und unter keinen Umständen irgendwelche Informationen, darunter auch vertrauliche Informationen, verweigert oder geheim gehalten, die ich dem Ausschuss und demzufolge dem Parlament hätte geben können. Ich beabsichtige, auch in Zukunft so zu verfahren, wie ich bereits in meiner Einführungsrede ausgeführt habe. Deshalb teile ich keineswegs die Auffassung – die eigentlich ein Vorurteil ist –, der zufolge für die europäischen Organe und insbesondere für das Parlament die Gefahr bestünde, von diesem politischen Prozess ausgeschlossen zu werden.
Sie wissen sehr gut, dass ich Ihre politische Mitwirkung befürworte, selbst wenn die Verträge das nicht gestatten. Ich habe es tausendmal gesagt und will es noch einmal wiederholen: Wir werden einen Weg finden, und deshalb begrüße ich die Idee von Herrn Cavada, wirklich eine Übereinkunft mit dem amerikanischen Kongress zu treffen, um die politischen Etappen dieser Verhandlungen zu überwachen. Selbstverständlich hat diese Debatte, anders als von manchen behauptet wurde, auch die euro-atlantischen Beziehungen beeinflusst. Ich bin überzeugt, dass, wenn Europa eine tragende Rolle auf der internationalen politischen Bühne übernehmen will, es globale Ausgewogenheit erzielen muss zwischen dem Recht – das ich persönlich eher als Pflicht betrachte –, Terroristen zu verfolgen und gegen sie zu ermitteln, und der Pflicht, Grundrechte wie etwa die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen.
Deshalb versteht es sich von selbst, dass wir, wie soeben der amtierende Ratsvorsitzende erklärte, ein umfassendes Gleichgewicht gemeinsam mit den Vereinigten Staaten anstreben, eben weil wir davon überzeugt sind, dass die Beziehungen USA-Europa von zentraler Bedeutung sind, nicht nur mit Blick auf die geschichtliche Vergangenheit Europas, sondern vor allem im Hinblick auf seine gegenwärtige und zukünftige Entwicklung.
Wie vielen von Ihnen wohlbewusst ist, habe ich bei mehreren Gelegenheiten ausführlich Rede und Antwort gestanden, vor allem natürlich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, doch spreche ich auch vor dem Parlament, wenn ich darum gebeten werde, und in den Ausschüssen, die mich einladen. Im Zusammenhang mit dem Push-System kündigte ich zum Beispiel im Dezember an, dass ein System für Fluggastdatensätze noch vor Monatsende erprobt werde, und so geschah es auch. Der Versuch wurde mit dem Customs and Border Protection System der US-Administration und mit Amadeus gestartet. Es gibt einen technischen Aspekt bezüglich der Ad-hoc-Datenanforderung, doch handelt es sich dabei um ein technisches Problem, während mit der Erprobung des Push-Systems wirklich begonnen wurde, so wie wir es versprochen hatten.
Was die Anzahl der Datensätze anbelangt, so habe ich mit Interesse vernommen, was viele von Ihnen zu den 34 Datensätzen, die gegenwärtig Gegenstand des PNR-Abkommens sind, ausgeführt haben. Ich kann Ihnen ganz offen sagen, dass ich für meinen Teil bei den Verhandlungen eine Reduzierung der fraglichen Datensätze fordern werde, aber nicht, weil ich mich der Auffassung anschließen würde, die Amerikaner verlangten zu viele Daten. Wären alle 34 Datensätze hilfreich für die Terroristenverfolgung, würde ich mich nicht davor scheuen, Ihnen zu sagen, dass 34 Datensätze erforderlich sind. Wirklich nützlich sind jedoch wahrscheinlich eben jene 19 genannten Datensätze: das heißt also, eine wesentlich geringere Anzahl.
Doch glauben Sie mir, wirklich entscheidend für die zu verarbeitenden Daten ist nicht die Anzahl der Datensätze, sondern vielmehr die Zweckmäßigkeit der Daten, und das ist einer der Grundsätze, auf die ich mich bei den Verhandlungen stützen werde. Ich beabsichtige allerdings nicht, den Gedanken zu unterstützen, mit einer Reduzierung der Datensätze von 34 auf 15 würden wir auf jeden Fall eine gute Arbeit geleistet haben: Vielmehr hätten wir eine wirklich schlechte Arbeit geleistet, wenn einige der ausgeschlossenen Datensätze einen Terroranschlag hätten verhindern können. Eines steht für mich völlig außer Zweifel: Ich bin der festen Überzeugung, dass das Hauptziel darin bestehen muss, ein effizientes System zu schaffen. Wer hat Zugriff auf die Daten? Aus welchen Gründen? Auf wie viele Daten und wie lange? Das sind die Punkte eines Abkommens, zu dem wir umgehend Verhandlungen aufnehmen werden, wobei das Parlament, wie ich bereits sagte, darüber informiert wird.
Meine Damen und Herren! Viele unter Ihnen sind der Auffassung, die Information der Reisenden sei das Kriterium, welches in dem PNR-System fehle. Es ist durchaus denkbar, dass bis Ende Juni kein Abkommen zustande kommt, wenn sich die beiden Seiten nicht einigen können. In meiner reinen Fantasievorstellung sehe ich eine ganz einfache Lösung: Jedem Ticket in die Vereinigten Staaten wird beim Kauf ein vom Reisenden zu unterschreibendes Merkblatt beigefügt, das ihn darüber informiert, dass seine Daten auf bestimmte Art und Weise verarbeitet werden. Wenn das geschehen sollte – und ich hoffe wirklich, dass es nie dazu kommen möge –, hätten wir zwar die Information der Passagiere gewährleistet, doch ohne ein Abkommen auf europäischer Ebene werden die Rechte der Fluggäste auf den persönlichen Bereich ihres Luftbeförderungsvertrags beschränkt. Das ist eine Eventualität, die wir mit allen Mitteln verhindern müssen, weshalb wir uns um den Abschluss eines neuen Abkommens bemühen müssen. Die Alternative wäre ganz simpel: Die Passagiere müssten lediglich aufgefordert werden, einige Restriktionen als Teil ihres Luftbeförderungsvertrags in Kauf zu nehmen, und ich glaube, die meisten derjenigen, die mit redlichen Absichten in die USA reisen wollen, würden das unterschreiben. Wir würden jedoch eine Rolle für Europa aufgeben, die wir bereits wahrgenommen haben und auch weiterhin wahrnehmen müssen. Deshalb brauchen wir neue Verhandlungen, auch um die Anzahl der Datensätze zu verringern, wobei jedoch die Verringerung der Datenmenge die Bekämpfung des Terrorismus nicht beeinträchtigen darf.
Im Zusammenhang mit dem ATS-System habe ich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten darüber berichtet, dass ich von amerikanischer Seite die schriftliche Zusicherung erhalten habe, das PNR-Abkommen werde gewahrt. In einem in diesem Hohen Haus gehaltenen Redebeitrag wurde mir vorgeworfen, ich hätte diese Zusicherung nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte ich die Macht, von Brüssel aus das Vorgehen der USA zu überprüfen, würde ich über Befugnisse verfügen, die keine Behörde, weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene, besitzt oder jemals besitzen wird. Alles ist möglich, mit Ausnahme der von mir in dem genannten Redebeitrag geforderten Überprüfung des Wahrheitsgehalts jenes Schreibens. Wenn man mir in aller Form antwortet, man halte sich an die Regeln, habe ich bis zur Erbringung eines Gegenbeweises davon auszugehen, dass das die Wahrheit ist. So ist es unter Verbündeten üblich, zumindest solange Sie keinen Gegenbeweis erbringen – den ich offen gesagt nicht habe, das sage ich Ihnen ganz ehrlich –, denn ansonsten würden wir ständig Untersuchungen über jedes auch noch so kleine Detail der Schreiben einleiten, die wir von den USA erhalten.
Frau Roure fragte mich, ob wir unsere Informationen über das Verhandlungsmandat an das Parlament weitergeben könnten. Wie Sie wissen, werden solche Informationen als Verschlusssachen eingestuft; trotzdem werden wir, wie ich vorhin bereits sagte, ungeachtet ihres geheimen Charakters einen Weg finden, um das Parlament zu unterrichten, anders gesagt, einen Weg, um Ihnen politische Informationen zu geben, ohne gegen eine in den Verträgen verankerte Regel, der zufolge als Verschlusssachen („EU-nur für den Dienstgebrauch) einzustufende Informationen nicht veröffentlicht werden dürfen, zu verstoßen. Dies ist die politische Lösung, die ich Ihnen vorschlage: Wird der Vertrag dahingehend geändert, dass ein Verfahren festgelegt wird, welches die Übermittlung von als geheim eingestuften Akten an das Parlament erlaubt, werde ich eine solche Regel ohne Zögern anwenden. Erst muss jedoch das Hindernis überwunden werden, das eine Information des Parlaments über Verschlusssachen unmöglich macht.
Viele haben ein Rahmenabkommen gefordert, Herr Präsident, was mir als der richtige Weg erscheint. Ein Rahmenabkommen über die Datenübermittlung ist genau das Thema, zu dem wir gemeinsam mit dem Vorsitz die Arbeit aufgenommen haben: Wir haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit einigen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Fragen befasst – also getrennt von dem Fall SWIFT und von den PNR, zu denen die Arbeiten parallel laufen. Wir halten den Zeitpunkt für gekommen, mit den USA ein euro-atlantisches politisches Abkommen – ein Rahmenabkommen – über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schließen, und wir beabsichtigen auf dieses Abkommen hinzuarbeiten, um festzulegen, welche Datenarten übermittelt werden können, zu welchen Zwecken und für welchen Zeitraum.
Meine Damen und Herren, es gibt jedoch noch einen weiteren Punkt, der nicht in dieser Debatte angesprochen wurde, obwohl er behandelt werden muss: Wie können wir die Vertraulichkeit der technischen Informationen schützen, die Bestandteil dieses Abkommens sind? Wenn sie Ermittlungsverfahren betreffen, würde ihre Offenlegung ein Geschenk an die Verbrecher sein. Solche Informationen müssen unter Verschluss gehalten werden. Mithin entsteht ein anderes Problem, denn selbstverständlich würden wir Terrorismusverdächtigen ein wirksames Mittel in die Hand geben, wenn wir Details ihrer Überwachung preisgeben. Lässt sich eine Lösung finden? Ich bin fest davon überzeugt, dass sie gefunden werden kann, wenn auf beiden Seiten der politische Wille dazu vorhanden ist.
Ich möchte mit einer letzten Überlegung zum Schluss kommen: All dies ist keine Rechtfertigung für einzelne Verstöße gegen europäisches Recht oder für Gesetzeslücken im Fall SWIFT. Sie werden sich daran erinnern, dass ich, als noch niemand von einem europäischen Abkommen sprach, vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres auf die Notwendigkeit eines solchen Abkommens hinwies, denn es ist viel besser, eine Gesetzeslücke mir einer europäischen Rechtsvorschrift zu schließen als es jedem einzelnen Mitgliedstaat zu überlassen, nach Gutdünken Gesetze zu verabschieden. Der SWIFT-Fall ist ein typisches Beispiel: von 27 Mitgliedstaaten haben mir lediglich sieben geantwortet. Das ist ein Zeichen dafür, dass dieses Problem auf europäischer Ebene angepackt werden muss.
Aus all diesen Gründen kann ich Ihnen daher versichern, dass ich erstens glaube, dass ein politisches Abkommen unerlässlich ist und dass die Legitimation eines solchen Abkommens ohne Beteiligung des Parlaments geringer wäre, und dass zweitens ein derartiges politisches Abkommen auf eine konstruktive Lösung der Probleme abzielen muss, ohne mit dem Finger auf die USA zu zeigen, als wären sie das Problem: Das Problem, meine Damen und Herren, sind die Terroristen, und nicht die Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet während der nächsten Tagung statt.
Da es Zeit ist, die Sitzung wieder aufzunehmen, wird es keine Unterbrechung geben.
Ich möchte den Dolmetschern für ihr Zuvorkommen und ihre Professionalität danken; dieses Parlament wäre ohne sie nicht arbeitsfähig.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL). – (PT) Monatelang ist die völlig inakzeptable Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) durch die Fluggesellschaften und von personengebundenen Daten durch das SWIFT-System (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an die Sicherheits- und Informationsdienste der USA angeprangert worden, doch bei der Beantwortung der Fragen, die hier im Parlament gestellt wurden, haben der deutsche Ratsvorsitz und die Kommission nichts geäußert, was zu einer umfassenden Klärung dieser Sachverhalte führen und die eindeutige Verletzung der Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger beenden würde.
In den Antworten wird nicht ein einziges Wort über die praktischen Maßnahmen verloren, die ergriffen werden müssten, um dieser unannehmbaren und illegalen Verfahrensweise ein Ende zu bereiten, und auch nicht darüber, dass von der US-Regierung eine umfassende Aufklärung verlangt wird.
Dieses Verhalten verdeutlicht letztendlich die unterwürfige und passive Haltung des Rates gegenüber den Erpressungen und Auflagen der USA.
Verweisen muss ich auch auf die Versuche jener, deren einziges Ziel darin besteht, von dieser Situation zu profitieren und hierzu in den Bereichen Justiz und Inneres im Rat weiterhin auf die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit setzen. Deshalb müssen alle Maßnahmen unumwunden abgelehnt werden, die unter dem Vorwand der so genannten Terrorismusbekämpfung auf eine Aushöhlung der Grundrechte der Bürger zielen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL). – (EL) Sowohl die Kommission als auch der Rat haben in ihren Erklärungen bekräftigt, dass sie auch in Zukunft den Forderungen der Vereinigten Staaten nachkommen werden, indem sie Akten über sämtliche EU-Bürger anlegen und ihre personenbezogenen Daten an die amerikanischen Geheimdienste weitergeben.
Die Vertreter des deutschen Ratsvorsitzes und der Kommission haben nicht nur akzeptiert, dass sich das neue Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Übermittlung personenbezogener Daten von Fluggästen, die in die USA fliegen, in keiner Weise von dem derzeitigen Abkommen unterscheidet, sondern sie haben auch in zynischer Weise erklärt, dass sie bereit sind, den SWIFT-Skandal durch die Festlegung so genannter Grundsätze für die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers europäischer Bürger an die Vereinigten Staaten zu legalisieren, damit diese Vorgehensweise von nun an rechtskonform ist.
Wie sie ganz klar sagten, werden sie nicht die Todsünde begehen, die Beziehungen zwischen der EU und den USA zu zerrütten. Was den Schutz der Grundrechte, der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre betrifft, so werden sie sich bemühen, unsere „amerikanischen Freunde“ zu überzeugen, sie zu respektieren, wie es diese offenkundig im Irak und in Afghanistan tun.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass die EU und die Vereinigten Staaten die gleichen politischen Zielsetzungen verfolgen und dass diese gleichermaßen reaktionär und antidemokratisch sowie gleichermaßen gefährlich für die demokratischen Rechte und die bürgerlichen Freiheiten sind, zumal sie den „Kampf gegen den Terrorismus“ zum Vorwand nehmen, die Grundrechte zu beschränken.