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Verfahren : 2006/0156(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0477/2006

Eingereichte Texte :

A6-0477/2006

Aussprachen :

PV 31/01/2007 - 25
CRE 31/01/2007 - 25

Abstimmungen :

PV 01/02/2007 - 7.7
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0017

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 31. Januar 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

25. Fischereiabkommen EG/Gabun (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Stavros Arnaoutakis im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik (KOM(2006)0454 – C6-0303/2006 – 2006/0156(CNS)) (A6-0477/2006).

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Gemeinschaft und die Gabunische Republik haben ein partnerschaftliches Fischereiabkommen ausgehandelt und am 28. Oktober 2005 paraphiert. Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Entsprechend einem Beschluss des Rates kommt außerdem seit Dezember 2005 vorübergehend ein neues Protokoll zur Anwendung. Ab dem Datum seines Inkrafttretens ersetzt das vorliegende Abkommen das im Dezember 1998 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik über die Fischerei vor der Küste Gabuns, und hebt es auf.

Die finanzielle Gegenleistung wird auf jährlich 860 000 Euro festgesetzt. 60 % der finanziellen Gegenleistung sind jährlich für die Stützung und Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen in Gabun im Hinblick auf die Ausübung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei vorgesehen.

Dieses neue Protokoll bietet Fischereimöglichkeiten für 24 Thunfischwadenfänger und 16 Oberflächen-Langleinenfischer, wobei die jährliche Referenzmenge 11 000 Tonnen beträgt.

Das Abkommen ist Teil eines bedeutenden Pakets von Thunfischabkommen der EG, die für das Gebiet des Atlantischen Ozeans vor der westafrikanischen Küste gelten.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Gemeinschaft und Gabun mit diesem Abkommen über einen angemessenen rechtlichen und politischen Rahmen für die Überwachung und Kontrolle der EU-Flotte in den gabunischen Fanggebieten verfügen werden. Außerdem wird der Gemeinschaft damit ermöglicht, die Entwicklung des Sektors in diesem Land zum gegenseitigen Nutzen beider Parteien zu unterstützen.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis (PSE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Die Europäische Union und die Gabunische Republik haben am 28. Oktober 2005 ein mehrjähriges Fischereiabkommen ausgehandelt und unterzeichnet, durch das die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik im Fischereisektor geregelt werden. Das partnerschaftliche Abkommen, dem ein Protokoll beigefügt wird, ist für einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschlossen worden, während die technischen und finanziellen Bestimmungen zu Fischereiaktivitäten bereits am 3. Dezember 2005 in Kraft traten.

Das Hauptziel des partnerschaftlichen Abkommens, das über den eng gefassten kommerziellen Rahmen des vorherigen bilateralen Abkommens hinausgeht, besteht darin, eine nachhaltige Fischereipolitik zu entwickeln, die durch eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen, die Förderung der Küstenbevölkerung und die Gründung kleiner einheimischer Gefrier- und Verarbeitungsindustrien sowie durch eine universelle wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit gekennzeichnet ist. Eine wichtige innovative Maßnahme stellt die Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unkontrollierten Fischerei dar.

Wie das für die Fischerei zuständige Kommissionsmitglied, Herr Borg, betont hat, leitet dieses neue Abkommen ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik ein, da diese ihre Anstrengungen, die Zukunft der Fischerei in ihren Gewässern auf eine solide Grundlage zu stellen, verstärken wird. Wir sollten hervorheben, dass Abkommen wie diese von besonderer Bedeutung sind, weil sie die wirtschaftliche Entwicklung und die Zusammenarbeit mit Drittländern fördern.

Dieses Fischereiabkommen mit Gabun stellt ein weiteres Entwicklungsinstrument dar, das von der Europäischen Union dazu genutzt wird, ihre Solidarität und ihre Bereitschaft zu demonstrieren, auch in Zukunft mit Drittländern zusammenzuarbeiten, die sich in der Entwicklung befinden. Ich halte es deshalb für notwendig, dass das Europäische Parlament, als die Institution, die direkt von den Bürgern gewählt worden ist, rechtzeitig informiert wird und nicht ein Jahr später aufgefordert wird, die Beschlüsse einfach nur noch abzusegnen.

 
  
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  Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(ES) Herr Präsident! Ich möchte nochmals dagegen protestieren, dass die Fischerei immer, und auch heute wieder, klammheimlich zu nächtlicher Stunde behandelt wird.

Mein Dank gilt Herrn Arnaoutakis für seinen großartigen Bericht. Da es schon spät ist, werde ich mich kurz fassen und auf drei Aspekte im Zusammenhang mit Gabun und den Fischereiabkommen im Allgemeinen eingehen, die ich für wichtig halte.

Zunächst muss ich neuerlich feststellen, dass die Kommission dem Europäischen Parlament dieses Thema verspätet unterbreitet hat und die Europäische Union die erste Rate der Zahlungen an Gabun mit mindestens sechs Monaten Verzug leisten wird. Dies ist inakzeptabel, die Europäische Union darf solche Verschleppungen nicht zulassen, zumal wenn es um Drittländer geht, deren Wirtschaften so schwach sind. Meiner Ansicht nach sind wir mit Kommissar Borg zu einer Einigung gelangt, und künftig werden, wie ich hoffe, solche Verzögerungen nicht mehr auftreten.

Weiterhin möchte ich die finanziellen Aspekte der Fischereiabkommen im Allgemeinen hervorheben, unter denen dieser Fall ein sehr verwerfliches Beispiel ist. Es gibt hier viele Personen – und ich bedaure, dass die größten Kritiker der Fischereiabkommen gerade nicht anwesend sind –, die sich beklagen, dass der Fischereisektor die Finanzierung dieser Abkommen nicht unterstützt und kaum zu ihr beiträgt. Tatsächlich wird der Fischereisektor in diesem Fall, dem Gabun-Abkommen, fast 20 % mehr als die Europäische Union aus dem Gemeinschaftshaushalt zahlen. Das sollte jene Stimmen zum Schweigen bringen, die behaupten, der Fischereisektor würde sich nicht an der Finanzierung der Abkommen beteiligen.

Schließlich, Herr Präsident, möchte ich im Zusammenhang mit den Abkommen eine Forderung an die Kommission stellen, die wir im Fischereiausschuss wiederholt ausgesprochen haben: Zur Gewährleistung einer stärkeren Transparenz sollten Mitglieder dieses Parlaments die Möglichkeit erhalten, als Beobachter an den gemischten Ausschüssen teilzunehmen, die die Umsetzung der Fischereiabkommen kontrollieren. In den regionalen Fischereiorganisationen ist es uns schon gelungen, und es wäre gut, wenn wir künftig auch in den gemischten Ausschüssen anwesend sein könnten. Wir haben dieses Anliegen kürzlich dem Ratsvorsitz unterbreitet, und ich hoffe, dass Kommissar Figel' es der Europäischen Kommission übermitteln wird, damit wir innerhalb der drei Institutionen eine stärkere Beteiligung von Abgeordneten dieses Parlaments erreichen können. Ich bin der Meinung, und wäre es auch nur wegen dieser nächtlichen Stunde, zu der wir arbeiten müssen, dass wir es verdienen, als Beobachter in diesen Ausschüssen präsent zu sein.

 
  
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  Der Präsident. Frau Fraga Estévez, ich teile Ihre Einschätzung und werde Ihre Bedenken wegen der unterschiedlichen Behandlung der Themen bei der Aussprache an das Präsidium weiterleiten. Vielleicht wäre ein Rotationsprinzip gerechter.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt

 
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