Der Präsident. Ich erkläre die am Donnerstag, dem 18. Januar 2007, unterbrochene Sitzungsperiode für wieder aufgenommen.
2. Feierliche Sitzung — Rumänien
Der Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie sehr herzlich zur feierlichen Sitzung mit dem Präsidenten Rumäniens begrüßen.
Sehr geehrter Herr Präsident Băsescu, ich darf Sie im Europäischen Parlament sehr herzlich willkommen heißen!
Din toată inima vă urez, domnule Preşedinte, bine aţi venit în Parlamentul European!
(Aplauze)
Es ist eine Ehre, Herr Präsident Băsescu, Sie – nicht zum ersten Mal, aber zum ersten Mal als Präsident eines neuen Mitgliedstaats unserer Europäischen Union – im Europäischen Parlament willkommen zu heißen. Im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die dieses Haus vertritt, möchte ich noch einmal meine Freude über den Beitritt Ihres Landes sowie den Bulgariens in unsere europäische Familie zum Ausdruck bringen.
Ich möchte auch erneut auf die historische Bedeutung der am 1. Januar dieses Jahres durchgeführten Erweiterung der Europäischen Union hinweisen: Mehr als 60 Jahre hat es gedauert, um Ihr Land wieder an das freie Europa heranzuführen und unseren Kontinent wieder zu vereinen.
Mit den Beitritten Rumäniens und Bulgariens zur Europäischen Union ist die Wiedervereinigung unseres Kontinents weit vorangeschritten. Diese beiden Beitritte werden die politische und kulturelle Dimension der europäischen Integration stärken und zur gegenseitigen Bereicherung Ihres Landes und der Union beitragen.
In Erinnerung kommen mir die Worte der „Hora Unirii“, gesungen anlässlich der Vereinigung der zwei Fürstentümer Moldau und Walachei im Jahre 1859: „Wo nur einer steht, da fehlt die Kraft, wo mehrere sind, da wächst die Kraft“. Dieses rumänische Lied schildert sehr gut das Ziel und die Vision der Europäischen Union: Das Potenzial, die Kraft, die wir in Europa zur Verbesserung der Zukunft unseres Kontinents und des Wohlstands unserer Bürgerinnen und Bürger zusammenfügen können.
In diesem Sinne verkörpert die Mitgliedschaft Rumäniens die Idee der europäischen Einigung, der Zusammenarbeit und Solidarität zum Vorteil aller Teilnehmer einer Einigung der Kräfte im Geiste der Demokratie, des Friedens, der Gleichberechtigung und der Toleranz.
Ich möchte noch ganz besonders Rumänien und dem rumänischen Volk zu den besonderen Fortschritten und den damit verbundenen Anstrengungen, die Ihr Land im Hinblick auf den Beitritt erzielen konnte, gratulieren. Viele Reformen wurden in relativ kurzer Zeit umgesetzt. Diese Fortschritte und Erfolge müssen an dieser Stelle ebenfalls gebührend gewürdigt werden. Aber Sie gestatten mir, Herr Präsident, hinzuzufügen, dass diese Reformen auch entschlossen fortgesetzt werden müssen.
Das Europäische Parlament ist stolz darauf und froh darüber, 35 neue rumänische Mitglieder sowie auch einen rumänischen Kommissar in diesem Hause zu haben. Täglich können wir neuen Kolleginnen und Kollegen aus Ihrem Land in der Kommission und im Rat begegnen. Wir freuen uns auch schon alle, die im Mai bei der ersten Europawahl Ihres Landes zu wählenden Kolleginnen und Kollegen begrüßen zu dürfen.
Wir alle müssen voneinander lernen. Daran arbeiten wir im Europäischen Parlament. Gemeinsam mit Rumänien und Bulgarien werden wir unser Engagement für eine geeinte Union weiterführen.
Bun venit României şi poporului român în Uniunea Europeană!
(Aplauze)
Dl. Traian Băsescu, Preşedintele României. Stimate domnule Preşedinte,
Onoraţi membri al Parlamentului European,
Excelenţele Voastre,
Doamnelor şi Domnilor,
Este o onoare pentru mine să fiu primul preşedinte al României care, după aderarea noastră la Uniunea Europeană se adresează acestui distins for parlamentar şi, prin dumneavoastră, tuturor cetăţenilor europeni. Privilegiul este cu atât mai mare cu cât este cunoscută activitatea remarcabilă a Parlamentului în slujba construcţiei europene.
Prin poziţia sa de promotor ferm şi implicat al procesului de extindere, forul parlamentar a transmis României încă de la început un mesaj de susţinere şi de parteneriat. Numeroşi membri ai Parlamentului ne-au devenit, de-a lungul timpului, cei mai apropiaţi prieteni şi pentru aceasta le mulţumesc.
Doresc să transmit şi pe această cale felicitările mele domnului Hans-Gert Pöttering, pentru alegerea sa în funcţia de Preşedinte al Parlamentului European şi să-i doresc mult succes în activitatea viitoare. De asemenea, felicit pe toţi cei dintre dvs. care aţi fost desemnaţi în structura de conducere a Parlamentului European şi vă doresc mult succes în îndeplinirea misiunii dumneavoastră.
În acelaşi timp, îi mulţumesc domnului Josep Borrell şi îl felicit pentru impresionanta sa activitate în calitate de preşedinte al Parlamentului European. Perioada mandatului domnului Borrell a coincis cu momentele importante ale parcursului nostru european şi pentru aceasta îi suntem recunoscători.
Urez, de asemenea, succes euro-parlamentarilor români care se află la început de drum. Datoria ce le revine în calitate de reprezentanţi ai cetăţenilor europeni este una pe cât de onorantă pe atât de dificilă. Sunt pe deplin încrezător în capacitatea parlamentarilor români de a răspunde aşa cum se cuvine aşteptărilor cetăţenilor europeni, din care fac parte acum şi cetăţenii României.
Doamnelor si domnilor,
Din momentul în care s-au putut exprima liber, după decembrie 1989, românii s-au pronunţat fără echivoc pentru revenirea în familia europeană. Mesajul principal al aderării noastre a fost : „Am revenit în Europa!“
Românii au văzut în Uniunea Europeană un model de cooperare care a reuşit să faciliteze împlinirea potenţialului fiecărui cetăţean european.
Aderarea României la Uniunea Europeană coincide cu apropierea unui moment aniversar de referinţă pentru construcţia comunitară. Este vorba de marcarea, la 25 martie, a unei jumătăţi de secol de acţiune solidară în jurul unor idealuri comune : pace, libertate, toleranţă, pluralism, respect faţă de lege, unitate în diversitate, prosperitate economică, coeziune socială. Toate aceste valori definesc Uniunea Europeană şi i-au dat permanent forţa de a merge mai departe.
Într-o lume în plină globalizare, Uniunea trebuie să fie mai puternică, mai eficientă, iar resursele de care va avea nevoie pentru aceasta trebuie să vină tocmai din solidaritate, din forţa politică, economică şi socială a noastră, a statelor care o compunem. Cu fiecare nou stat, Uniunea devine mai puternică, mai dinamică, mai bogată. Din această perspectivă, o Uniune de 27 de state membre nu poate fi decât un câştig atât pentru noii veniţi, cât şi pentru Uniune în ansamblu.
Distinşi membri ai Parlamentului European,
Chiar dacă am devenit un stat membru al Uniunii Europene, înţelegem din experienţa proprie a procesului de pregătire internă că aderarea nu este sinonimă cu integrarea propriu-zisă. Aş putea spune chiar că adevărata provocare acum începe. Ni s-a deschis o nouă perspectivă, depinde de noi să o valorificăm şi să o transformăm într-un succes atât pentru România, cât şi pentru proiectul european.
Vă asigur, că după 1 ianuarie 2007 nu am căzut în capcana relaxării si suntem conştienţi că procesul real al integrării noastre abia acum începe. Este un efort pe termen lung, ce trebuie făcut la noi acasă, nu numai de către instituţiile statului, dar şi de fiecare român în parte.
Integrarea noastră trebuie să vină, în primul rând, din capacitatea de a genera creştere economică, din instituţii eficiente, o justiţie credibilă, independentă şi capabilă să facă dreptate oamenilor, funcţionari necorupţi, infrastructură la standarde europene, un mediu curat. Pe scurt, un standard de viaţă pentru cetăţenii români compatibil cu cel al cetăţenilor europeni.
În mod egal, integrarea României trebuie să vină şi din capacitatea noastră de a fi solidari cu interesul general al Uniunii. De asemenea, integrarea României înseamnă capacitatea noastră de a armoniza interesul naţional cu interesul general al Uniunii, dar şi din capacitatea de ne-a aduce aportul real la competitivitatea, securitatea şi coeziunea internă a Uniunii Europene.
Dacă ne raportăm la punctul de plecare, începutul anilor `90, rezultatele sunt importante. În România de astăzi judecătorii sunt independenţi, iar miniştrii sunt responsabili pentru actele lor în exerciţiul funcţiei. Situaţia copiilor instituţionalizaţi sau a celor cu deficienţe s-a ameliorat considerabil.
S-a făcut un efort important în integrarea romilor, problemă care încă nu este rezolvată la parametri satisfăcători. România are astăzi cele mai dure legislaţii pentru declaraţiile de avere şi de interese pentru cei aflaţi în funcţii publice; în România s-a eliminat practica reeşalonării datoriilor companiilor, s-a introdus transparenţa în acordarea fondurilor publice şi s-au întărit sancţiunile penale pentru evaziune fiscală.
Cu toate acestea, România mai are mult pentru a recupera decalajul care o desparte de statele membre avansate, chiar şi faţă de actuala medie europeană. Venitul mediu pe economie este de numai 328 de euro. Infrastructura de transport este mult rămasă în urmă. Dezvoltarea rurală şi eliminarea agriculturii de subzistenţă constituie încă o mare provocare. Procentul populaţiei ocupate în agricultură este încă foarte ridicat.
Clasa de mijloc este insuficient de puternică pentru a deveni un motor puternic al societăţii. Şi lista nu se sfârşeşte aici.
Întrebarea dumneavoastră firească ar putea să fie: Ce garanţii există că România va continua reformele începute şi că va elimina aceste deficienţe? Garanţia constă în însuşi sprijinul populaţiei României şi voinţa politică a liderilor. Nu uitaţi că niciun alt obiectiv politic, altul decât aderarea la Uniunea Europeană, nu a reuşit să unească cu aceeaşi forţă în jurul lui întreaga societate românească şi să coalizeze întreg spectrul politic, ridicându-se deasupra oricăror interese de partid sau a intereselor individuale. Contez pe aceeaşi mobilizare şi pentru procesul integrării propriu-zise. Personal, în limitele prerogativelor mele constituţionale, vă asigur că acest obiectiv se va realiza. Avem această datorie politică şi morală în primul rând faţă de cetăţenii României.
Vom continua acest efort cu românii şi pentru români. Vom găsi mai mult timp şi mai multă răbdare pentru a dezbate la noi acasă implicaţiile directe ale acestui efort asupra vieţii cotidiene a cetăţenilor noştri. Îi vom familiariza mai bine cu instituţiile şi temele europene. Le vom vorbi despre avantaje dar, în acelaşi timp, va trebui să le explicăm şi situaţii care par greu de explicat. De exemplu, de ce românii nu pot avea acces pe piaţa muncii din unele state membre, chiar dacă cei mai mulţi dintre ei sunt muncitori cinstiţi.
Şi pentru că mă adresez de la cea mai înaltă tribună a democraţiei europene, aş dori să vă mărturisesc o preocupare personală pe această temă: Uniunea a reuşit să depăşească, în mod formal si instituţional, vechile diviziuni est-vest. Este o realizare istorică, o realizare a acestui secol. La nivelul cetăţenilor din unele state membre însă, persistă un deficit de cunoaştere şi ezitări în acceptarea est-europenilor ca parteneri deplini şi membri ai aceleiaşi familii. Nu doresc să generalizez, dar fenomenul există şi are efecte asupra Uniunii în ansamblu.
Noi, oamenii politici, aleşi direct de cetăţeni, avem datoria să promovăm, împreună, căi de a îmbunătăţi cunoaşterea reciprocă între cetăţenii noştri. Rezultatul va spori coeziunea internă a Uniunii, va diminua tendinţele ultra-naţionaliste sau extremiste şi va consolida Uniunea noastră de 27 de state membre. Să învăţăm din experienţa politicienilor din acele state membre care au plătit un preţ politic important pentru că nu au acordat locul cuvenit comunicării cu cetăţenii lor şi că au lăsat loc pentru îndoieli şi neînţelegeri faţă de unele evoluţii europene. Şi aici avem nevoie de sprijinul dvs. Avem nevoie de voinţa dvs. de a înţelege că naţiunile noastre, ale est-europenilor, au motive de mândrie, au oameni de excepţie, au adesea o istorie europeană bogată, au plusuri pe care le oferă Uniunii în ansamblul ei.
Doamnelor şi domnilor,
Avem convingerea că asigurarea coeziunii interne a Uniunii Europene reprezintă o premisă esenţială inclusiv pentru dotarea Uniunii cu capacitatea de a juca un rol extern corespunzător potenţialului său. Astfel, vom putea răspunde sfidărilor actuale la adresa securităţii în sens larg, fie că este vorba de securitatea energetică, migraţie ilegală, sau focarele de conflicte şi instabilitate din zonele învecinate.
România va contribui la afirmarea tot mai puternică a Uniunii Europene ca actor global. Mai ales acolo unde poate aduce o reală valoare adăugată. Şi aici, am în vedere: relaţiile cu Balcanii de Vest şi vecinătatea estică a Uniunii Europene.
În Balcanii de Vest, anul 2007 va reprezenta într-un fel „anul adevărului”. Este anul în care comunitatea internaţională va trebui să demonstreze că poate propune o soluţie viabilă pentru provincia Kosovo. Sunteţi desigur la curent cu rezervele pe care le avem faţă de impunerea din afară a unei soluţii. Cred că problemele sensibile din Balcani – Kosovo, perspectivele Bosniei şi Herţegovinei, ale Republicii Muntenegru, angajarea Serbiei pe orbita europeană, dar şi combaterea criminalităţii sau a puseurilor extremiste – îşi vor găsi rezolvarea numai într-o abordare unitară, la nivel regional.
Dificultăţile din aria Balcanilor de Vest pretind o soluţie integrată, inclusiv asigurarea unei perspective europene clare.
Perspectiva europeană oferită Republicii Moldova trebuie să fie similară cu cea pentru Balcanii de Vest. România intenţionează să explice, să susţină şi să găsească sprijin în interiorul Uniunii Europene pentru ca Republica Moldova să revină în Europa, acolo de unde a plecat în 1940 fără voinţa ei. Şi populaţia României şi populaţia Republicii Moldova au aceeaşi istorie, vorbesc aceeaşi limbă, au aceeaşi cultură, aceleaşi tradiţii şi aceleaşi aspiraţii europene. Cu siguranţă, este o obligaţie morală şi politică a României şi a românilor să lupte pentru ca familiile noastre de la est de Prut să revină acasă, în Europa.
O altă zonă care concentrează tot mai mult atenţia noastră este bazinul Mării Negre, ţinând cont că acesta nu este doar o zonă de mare perspectivă, dar şi una cu multiple riscuri şi provocări. Cred că suntem cu toţii convinşi că zona extinsă a Mării Negre oferă multe dintre răspunsurile posibile la marile întrebări legate de securitatea energetică europeană şi globală.
Vrem să dotăm regiunea cu instrumente şi mecanisme pentru controlul traficului ilicit de orice natură, pentru combaterea terorismului şi a proliferării armelor de distrugere în masă. Ne dorim ca 2007 să aducă progrese reale în soluţionarea diverselor conflicte îngheţate din regiune şi suntem deschişi la dialog cu orice partener care poate contribui la aceasta.
Vom susţine implicarea Uniunii Europene în procesele de soluţionare a conflictelor îngheţate, inclusiv sub umbrela Politicii Europene de Securitate şi Apărare. Sperăm ca, împreună cu statele vecine, să transformăm această regiune într-un model de coexistenţă paşnică.
România îşi propune să fie şi în continuare un contributor activ la consolidarea securităţii internaţionale. Vom rămâne angajaţi în proiectele promovate de Uniune în cadrul Politicii Europene de Securitate şi Apărare. În acelaşi timp, ne pronunţăm pentru un parteneriat transatlantic solid şi pentru consolidarea cooperării NATO şi Uniunea Europeană. Nu putem concepe Europa si America de Nord decât ca entităţi puternice care au obiective şi valori comune.
Stimaţi membri ai Parlamentului European,
Aşa cum am mai spus, am înţeles că integrarea deplină în Uniunea Europeană nu înseamnă numai avantaje pentru noi şi că implică, deopotrivă, responsabilităţi şi solidaritate. Şi pentru că sunt întrebat adesea care este valoarea adăugată pe care România o aduce Uniunii Europene, permiteţi-mi să mă refer la câteva aspecte: pentru o Uniune preocupată de creşterea economică şi a competitivităţii ei globale, oferim, între noile state membre, a doua piaţă ca mărime după Polonia şi importante oportunităţi pentru investiţii. România a intrat în al şaptelea an consecutiv de creştere economică, cu o rată de 8,4% pentru 2006, superioară cu mult mediei de creştere economică a Uniunii. Acest lucru ne dă încrederea că ne aflăm pe drumul cel bun, chiar dacă unele reforme mai trebuie continuate şi consolidate. Investiţiile străine directe în 2006 în România s-au cifrat la 8,5 miliarde euro, iar în cei 17 ani de reforme transformările dramatice care au avut loc au permis ca românii care au îmbrăţişat schimbarea să se apropie de standardele pentru intrarea în Uniunea Europeană. Un alt argument este că românii sunt un popor creştin, de origine latină, cu o puternică cultură europeană, un popor care a ştiut să-şi păstreze tradiţiile şi obiceiurile.
Suntem un stat cu importante conexiuni atât în sud-estul Europei, cât şi la est de graniţa externă a Uniunii. Marea Neagră se învecinează direct cu Uniunea Europeană. Este un câştig geostrategic, dar şi o garanţie suplimentară, pe care o dă România, pentru securizarea spaţiului european. Încă de la intrarea în NATO, România a devenit un furnizor de securitate şi nu un consumator de securitate.
Venim cu o tradiţie politică şi socială importantă de toleranţă şi diversitate, de protecţie a minorităţilor naţionale, de respectare şi de participare a acestora la viaţa politică, socială şi culturală a ţării. Această experienţă ne-a pregătit pentru cultura dialogului şi a parteneriatului, care sunt eminamente parte a solidarităţii în cadrul Uniunii cu 27 de membri.
Nu în ultimul rând, România aduce un suflu nou, revigorant, de susţinere a obiectivelor politice ale agendei europene într-o perioadă în care starea de spirit este relativ sceptică. În prezent, 67% dintre români declară că au încredere în Uniunea Europeană.
În plus, prin faptul că procesul de aderare a fost mai lung şi poate mai dificil, noi reprezentăm exemplul clar că se poate reuşi, în pofida oricăror dificultăţi. Că orice naţiune interesată să promoveze reforme va reuşi dacă persistă şi este consecventă idealurilor sale.
Cultura României este una europeană prin definiţie, prin natură şi prin esenţă, iar valorile europene s-au regăsit mereu în cultura românilor. Ca o recunoaştere a acestui fapt, oraşul Sibiu, alături de Luxemburg Marea Regiune, este acum Capitală Europeană culturală pentru anul 2007. Îmi face plăcere să vă invit să vizitaţi Sibiul şi vă aşteptăm pentru a celebra împreună acest an talentul, imaginaţia, diversitatea noastră şi capacitatea românilor de a trăi împreună cu minorităţile.
Doamnelor şi domnilor,
Ne-am impus ca în anul 2007 să conturăm profilul României de membru al Uniunii Europene, membru responsabil şi eficient, pe deplin cuplat la marile teme de dezbatere ale agendei europene. Din această perspectivă, permiteţi-mi să vă împărtăşesc doar câteva gânduri legate de viziunea noastră privind construcţia europeană din care acum facem parte.
În plan intern european, ne vom alătura efortului de consolidare a uniunii politice, cu instituţii puternice şi eficace, capabile de a promova, în continuare, procesul de integrare europeană.
În opinia noastră, într-o astfel de configuraţie instituţională, Comisia Europeană garantează apărarea interesului comun şi asigură respectarea regulilor convenite împreună.
Parlamentul European acţionează ca principal promotor, la nivel european, al intereselor cetăţeanului, precum şi ca un stimulent pentru consacrarea unei identităţi europene.
Dorim, totodată, o Uniune dotată cu mecanisme democratice sensibile la evoluţiile în plan intern şi internaţional, care să ofere răspunsuri aşteptate cetăţenilor europeni. Am în vedere: asigurarea spaţiului de libertate şi securitate, securitatea energetică, combaterea imigraţiei ilegale.
Un rol important în diminuarea deficitului de imagine al Uniunii Europene în ochii propriilor ei cetăţeni îl au parlamentele naţionale, cel puţin aşa vedem noi rolul Parlamentului României. Contribuţia acestora ar putea să fie axată pe consolidarea dimensiunii de comunicare şi explicare a iniţiativelor şi activităţilor Uniunii Europene. Este firesc ca cetăţenii să fie asociaţi, printr-o informare sistematică, axată în primul rând pe răspunsul la preocupările pe care le au. Din această perspectivă, parlamentele naţionale pot fi un actor important în asocierea cât mai strânsă a cetăţenilor noştri la rezolvarea provocărilor cu care se confruntă Europa, iar cooperarea între Parlamentul European şi parlamentele naţionale este o necesitate, întrucât aceste instituţii asigură, împreună, nucleul legitimităţii şi reprezentativităţii Uniunii Europene.
Stimaţi membri ai Parlamentului European,
Pentru că aderarea noastră a coincis cu preluarea mandatului Preşedinţiei germane, daţi-mi voie ca în încheiere să mă refer doar la trei dintre priorităţile anunţate: Tratatul Constituţional, securitatea rutelor energetice şi politica de vecinătate.
În ceea ce priveşte Tratatul Constituţional, doresc să asigur preşedinţia germană că va avea în România un susţinător al demersului său de revigorare a Tratatului şi de avansare a unei soluţii consensuale. (Aplauze) Avem nevoie de un tratat solid, capabil să consolideze legitimitatea acţiunii politice la nivel comunitar. Credem că deblocarea crizei constituţionale este esenţială pentru a da Europei capacitatea de a decide şi acţiona după definitivarea unui val de extindere fără precedent.
Avansarea Europei presupune ameliorarea legitimităţii democratice, a eficienţei şi transparenţei instituţionale a Uniunii. Doar în acest mod vom putea răspunde aspiraţiilor cetăţenilor noştri.
Am fost printre primii susţinători ai acordării unei atenţii mai mari dosarului energetic, înţelegând aici, alături de relaţiile cu statele producătoare, şi diversificarea, liberalizarea, conlucrarea între actorii politici şi actorii economici, investiţiile în cercetare şi dezvoltare. Soluţia la nivel european continuăm să o vedem printr-o politică energetică comună a Uniunii Europene, menită să sprijine eficienţa energetică, diversificarea resurselor şi a rutelor de transport şi liberalizarea sectorului pe tot lanţul, de la furnizor la utilizator. Ştim că un astfel de proiect nu va fi uşor de implementat. Dificultatea nu îl face, însă, mai puţin necesar.
După cum ştiţi, din punctul nostru de vedere, există o regiune cheie în politica energetică a Uniunii Europene: Marea Neagră. Cred că suntem cu toţii convinşi că zona extinsă a Mării Negre oferă multe dintre răspunsurile posibile la marile întrebări legate de securitatea energetică europeană şi globală.
În Politica Europeană de Vecinătate avem deja un vehicul important pentru propagarea valorilor şi standardelor în zonele răsăritene, de aceea trebuie să acţionăm pentru a-i da mai multă consistenţă. Salutăm şi sprijinim intenţia actualei preşedinţii de a porni pe această cale.
Doamnelor şi domnilor,
Aderarea României la Uniunea Europeană marchează nu doar un nou început, ci un nou stadiu istoric, definit prin depăşirea tarelor trecutului şi orientarea către viitor. România este conştientă că, de acum înainte, acţiunile ei practice şi obiectivele strategice vor beneficia de un instrumentar mai puternic şi mai nuanţat. Suntem hotărâţi să utilizăm acest instrumentar extins cu o deplină responsabilitate. Vom rămâne fideli principiilor şi valorilor fundamentale, ne vom asuma cu luciditate noul profil de stat membru al Uniunii Europene şi vom încerca să fructificăm interesul naţional în cel mai bun spirit de solidaritate comunitară.
Vă mulţumesc.
(Aplauze)
Der Präsident. Herr Präsident Băsescu! Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf in Ihrer aller Namen dem Herrn Präsidenten Băsescu sehr herzlich danken. Er hat zu Beginn seiner Rede etwas sehr Schönes gesagt: Wir können in Rumänien wieder frei sprechen. Und frei sprechen zu können, ist die Grundlage dafür, frei handeln zu können.
Sie haben sich zu Reformen in Rumänien bekannt — das ist eine gute Grundlage für eine gute Zukunft dieses Landes! Sie haben sich zu Reformen in der Europäischen Union und zu Solidarität in der Europäischen Union bekannt —, das ist die beste Voraussetzung für unseren gemeinsamen Fortschritt, die Gemeinsamkeit der Europäerinnen und Europäer!
Ich wünsche Ihrem Land Rumänien — einem Land mit großer Geschichte — eine gute Zukunft und Ihnen persönlich alles Gute! Arbeiten wir zusammen an einer starken, demokratischen und transparenten Europäischen Union! Herzlichen Dank, Herr Präsident Băsescu!
(Beifall)
3. Erklärung des Präsidenten
Der Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frei sprechen zu können, ist keine Selbstverständlichkeit. Sicherlich haben auch Sie am Nachmittag des 19. Januar von dem schrecklichen Mord an dem armenischstämmigen türkischen Journalisten Hrant Dink gehört. Dieser hat in den vergangenen Jahren mehrfach mit Forderungen nach der historisch-politischen Aufarbeitung der armenisch-osmanischen Vergangenheit auf sich aufmerksam gemacht. Er wurde von Nationalisten vielfach angefeindet und von der türkischen Justiz mehrfach wegen seiner Äußerungen angeklagt.
Ich möchte für das Europäische Parlament unserem Entsetzen über dieses Verbrechen Ausdruck verleihen. Wir begrüßen und erkennen an, dass die türkische Regierung in ihrer Gesamtheit dies ebenfalls getan hat und ihre Entschlossenheit auch schon zur Ergreifung des geständigen Täters geführt hat.
Die Motive des nur 17-jährigen mutmaßlichen Mörders sind offenbar von nationalistischen Überzeugungen und von der völligen Missachtung der Meinung anderer geprägt.
An der Beisetzung von Hrant Dink haben nach Medienberichten mehrere Tausend Menschen teilgenommen — unter anderem auch, in meiner Vertretung, Herr Joost Lagendijk als Vorsitzender der Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei, sowie die Vorsitzende unseres Unterausschusses für Menschenrechte, Frau Hélène Flautre.
Die überwältigende Anteilnahme der türkischen Bevölkerung und der Medien lassen hoffen, dass dieses traurige Ereignis Anlass für die türkische Regierung sein wird, alsbald weitere Reformen im Strafrecht einzuleiten, um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Ich darf Sie bitten, — ebenso wie wir es bei der Ermordung der großen russischen Journalistin, Anna Politkowskaja, getan haben —, sich zu Ehren von Hrant Dink zu einem stillen Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben.
(Das Parlament erhebt sich zu einer Schweigeminute.)
4. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
5. Zusammensetzung des Parlaments: siehe Protokoll
6. Antrag auf Schutz der parlamentarischen Immunität: siehe Protokoll
7. Benennungen in die Ausschüsse (Vorschlag der Konferenz der Präsidenten): siehe Protokoll
8. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
9. Übermittlung von Abkommenstexten durch den Rat: siehe Protokoll
10. Weiterbehandlung der Entschließungen des Parlaments: siehe Protokoll
11. Mündliche Anfragen und schriftliche Erklärungen (Vorlage): siehe Protokoll
Der Präsident. Ich freue mich, den Vorsitzenden des Ausschusses für Außenbeziehungen des mexikanischen Senats zu begrüßen, der auf der Besuchertribüne Platz genommen hat.
Seien Sie willkommen, Herr Senator. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erfolgreichen Aufenthalt bei uns.
15. Moratorium für die Todesstrafe (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission über das Moratorium für die Todesstrafe.
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe heute mit Ihnen über einen der elementarsten Bestandteile der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zu sprechen. Die Aktualität dieses Themas zeigt sich auch in mehreren Entschließungsanträgen der verschiedenen Fraktionen des Europäischen Parlaments, die eingebracht worden sind.
Auf der Grundlage der 1998 vom Ministerrat der Europäischen Union angenommenen Leitlinien für eine Unionspolitik gegenüber Drittstaaten betreffend die Todesstrafe engagiert sich die Europäische Union weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen. Auch die Festlegung von Moratoria ist seit Jahren fester Bestandteil des Kampfes gegen die Todesstrafe, allerdings nicht als Hauptziel, sondern als Zwischenschritt zu einer endgültigen Abschaffung.
Auch unter deutscher Ratspräsidentschaft wird die Europäische Union ihre Politik zum Schutze der Menschenrechte fortführen und in diesem Sinne weiter entschieden sowohl für Moratoria als auch für die endgültige Abschaffung der Todesstrafe eintreten.
Dies bedeutet zum einen, die Grundsatzdebatte weiterhin entschieden zu führen — in bilateralen Kontakten ebenso wie in multilateralen Foren, insbesondere in den Vereinten Nationen. Dazu gehört auch, weiterhin aktiv auf die Länder zuzugehen, die sich an einem Wendepunkt befinden, d. h., in denen sich entweder eine positive oder negative Entwicklung mit Blick auf die Todesstrafe abzeichnet, und entsprechend auf diese einzuwirken, und dies bedeutet sehr konkret, in zahlreichen dringenden Einzelfällen zu demarchieren.
Ich weiß, dass auch das Europäische Parlament sich stets für diese Politik eingesetzt hat, und ich bin froh, sagen zu können, dass wir gemeinsam schon viel erreicht haben. Wenn heute in rund zwei Dritteln aller Staaten der Erde die Todesstrafe gesetzlich oder faktisch abgeschafft ist, so ist das auch das Ergebnis der konsequenten Bemühungen aller aktiven Kämpfer gegen die Todesstrafe. Dazu — das will ich gerne betonen — gehört auch das aktive Engagement im Rahmen des Europarats. Mittlerweile haben 33 Staaten das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifiziert, mit dem im Verantwortungsbereich des Europäischen Rates auch die Zulässigkeit der Todesstrafe in Kriegszeiten beseitigt wird.
Aber — das möchte ich auch erwähnen — es gibt immer noch zu viele Staaten, 66 an der Zahl, die weiterhin die Todesstrafe vollstrecken, und leider auch einige rückläufige Tendenzen bei der Einhaltung von Moratoria. Wichtig ist daher, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen und gezielt — insbesondere auch in internationalen Foren — für die Abschaffung der Todesstrafe zu werben.
In diesem Sinne hat die Europäische Union seit 1999 jährlich eine Resolution in die 2005 aufgelöste Menschenrechtskommission eingebracht. Über die Jahre konnte eine stabile Mehrheit zu Gunsten dieser Resolution gesichert werden. Nach Auflösung dieses Gremiums müssen wir nach neuen Wegen suchen, die Debatte über die Abschaffung der Todesstrafe voranzubringen. Hierbei gibt es allerdings keine einfachen Antworten. Wir müssen unser Handeln vielmehr sehr gut überlegen, denn es gilt in erster Linie, einen Rückschritt gegenüber dem bereits Erreichten zu vermeiden.
Zu dieser Linie gibt es bislang in der Europäischen Union ein klares Einvernehmen. Wegen des unverändert hohen Risikos des Scheiterns hat die Europäische Union daher bisher davon abgesehen, eine Resolution in die Generalversammlung der Vereinten Nationen einzubringen.
Stattdessen wurde am 19. Dezember letzten Jahres auf Initiative der Europäischen Union erstmalig eine einseitige Erklärung gegen die Todesstrafe in der Generalversammlung der Vereinten Nationen vorgetragen, die — das ist wichtig — von 85 Staaten aller geographischen Gruppierungen unterstützt wurde. Dieses Ergebnis ist zwar einerseits ermutigend, bestätigt aber auch, dass die Erfolgschancen einer EU-Resolution in der Generalversammlung der Vereinten Nationen noch nicht als gesichert angesehen werden können.
Wie geht es aber nun weiter? Für alle Partner in der Europäischen Union ist klar, dass wir unser Anliegen, den Kampf gegen die Todesstrafe, weiter aktiv voranbringen wollen, auch auf der Ebene der Vereinten Nationen. Gleichzeitig möchte ich aber auch deutlich machen, dass das Umfeld weiterhin sehr schwierig ist, und dass deshalb ein Erfolg beim Kampf gegen die Todesstrafe nur durch ein gut durchdachtes und stufenweises Handeln der Europäischen Union erreicht werden kann.
Maxime sollte weiterhin sein, den Misserfolg einer neuen EU-Initiative so weit wie möglich auszuschließen, denn ein Misserfolg der Europäischen Union wäre ein Erfolg der Befürworter der Todesstrafe und somit ein Rückschritt im Kampf gegen diese unmenschliche Strafe. Dies wollen und dürfen wir nicht zulassen! Ich glaube, wir bekommen auch Unterstützung. Auch einige Hauptakteure unter den nichtstaatlichen Organisationen, z. B. Amnesty International, raten daher von übereilten Schritten ab und geben zu bedenken, dass es sich für die Europäische Union als kontraproduktiv erweisen könnte, in der Generalversammlung der Vereinten Nationen erneut auf eine Debatte über dieses Thema zu drängen.
Beim Allgemeinen Rat am 22. Januar bestand daher Einvernehmen, zunächst einen gut durchdachten Ansatz zu entwickeln, der uns schrittweise eine stärkere Thematisierung unseres Anliegens in den Vereinten Nationen ermöglicht. Entsprechend wurden die Botschafter in New York und Genf beauftragt, umgehend alle Möglichkeiten für ein Voranbringen der Diskussion auf Ebene der Vereinten Nationen zu prüfen.
Daneben gilt es auch, aktuelle Einschätzungen der relevanten nichtstaatlichen Organisationen zu weiteren Schritten bei der Bekämpfung der Todesstrafe auf Ebene der Vereinten Nationen in Erfahrung zu bringen.
Auf dieser Grundlage wird der EU-Ratsvorsitz dann im Februar den EU-Partnern Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten. Ich denke, das ist ein erster wichtiger Schritt, und ich hoffe, dass wir auch Unterstützung für dieses Vorgehen finden werden!
(Beifall)
Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Auch ich begrüße diese Gelegenheit, einen Meinungsaustausch zum Thema Todesstrafe und zu den Mitteln zu führen, mit denen die weltweite Abschaffung dieser abscheulichen Praktiken unterstützt werden kann.
Wie Sie wissen, stellt die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der externen Menschenrechtspolitik der Europäischen Union dar, und ich habe mich persönlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zutragen, dass die EU, wie wir soeben gehört haben, bei diesen weltweiten Bemühungen weiterhin eine Führungsrolle spielt. Da wir uns alle einig sind, was das letztendliche Ziel unseres Handelns in diesem Bereich angeht, nämlich die weltweite Abschaffung, möchte ich einige Anmerkungen zu diesem Abschaffungsprozess und den Mitteln machen, mit denen wir unser gemeinsames Ziel verwirklichen können.
Erstens dürfen wir nicht vergessen, dass die Abschaffung der Todesstrafe in Europa ein langsamer, oft umständlicher und langwieriger Prozess war, bei dem sich die meisten unserer Mitgliedstaaten von einer Kombination aus politischer Führungsstärke und einem gut entwickelten Menschenrechtsschutz, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Institutionen haben leiten lassen. Mit einigen nennenswerten Ausnahmen, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika und Japan, gleicht die Weltkarte der Länder, die die Todesstrafe abschaffen, sehr der des demokratischen Pluralismus. Visionäre Führung und politischer Mut stellen die Voraussetzungen für die Abschaffung der Todesstrafe dar. Diese Bemühungen müssen häufig durch eine dynamische und offene landesweite Diskussion unterstützt werden, um zu gewährleisten, dass die endgültige politische Entscheidung für die Abschaffung der Todesstrafe in einem Land auch von Dauer ist.
Auf den Philippinen und zum Teil auch in Kirgisistan war die kürzlich erfolgte Abschaffung der Todesstrafe wirklich genau darauf zurückzuführen, dass die politische Führung bemerkenswerten Mut zeigte und eine eingehende landesweite Diskussion stattfand, an der sich die Zivilgesellschaft – wie bereits gesagt wurde – und die Institutionen umfangreich beteiligten. Auch in den Vereinigten Staaten gibt es beispielsweise in den Bundesstaaten New Jersey und Maryland gewisse viel versprechende Entwicklungen.
Andererseits lässt sich nicht ausschließen, dass ein Land die Todesstrafe wieder einführt, was bedauerlicherweise in Bahrain der Fall war und was wir in Peru befürchten müssen. Und in vielen anderen Ländern sind unsere Appelle zur Abschaffung der Todesstrafe bisher auf taube Ohren gestoßen.
Die Hinrichtung Saddam Husseins und seiner Handlanger hat die Diskussion über die Todesstrafe nun neu entfacht. Die furchtbaren Videos seines würdelosen Endes machen selbst einige Befürworter der Todesstrafe betroffen. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass jedes Jahr tausende Menschen hingerichtet werden, die größtenteils sicher bessere Menschen als Saddam und oft sogar unschuldig sind. Ihr Tod sollte uns noch mehr entrüsten!
Während die weltweite Abschaffung der Todesstrafe offenbar, um Robert Badinter zu zitieren, einen „Sieg der Menschheit über sich selbst“ darstellt, müssen wir realistisch bleiben, wenn es um den Einfluss externer Akteure, wie der Europäischen Union, in diesem Prozess geht, da sich dieser in erster Linie in dem betreffenden Land selbst abspielt.
Das soll nicht heißen, dass die Europäische Union sich heraushalten will. Im Gegenteil, sie stand und steht auch künftig an der Spitze der internationalen Bemühungen, vor allem der Vereinten Nationen, wie bereits gesagt wurde, um die Todesstrafe abzuschaffen. Im Dezember trug die EU bei der UNO-Generalversammlung eine Erklärung gegen die Todesstrafe vor, die von sage und schreibe 85 Staaten unterstützt wurde. Entsprechend unseren Leitlinien zur Todesstrafe hat die Europäische Union in zahlreichen Einzelfällen, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, demarchiert, darunter in den Vereinigten Staaten von Amerika, Iran und Indonesien, und wird dies auch in Zukunft fortsetzen. Darüber hinaus ist die EU die wichtigste Finanzquelle für von der Zivilgesellschaft durchgeführte Projekte zur Abschaffung der Todesstrafe, und derartige Projekte haben wir in den letzten zehn Jahren weltweit mit über 15 Millionen Euro unterstützt.
Das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft spielen seit jeher eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Bemühungen der Europäischen Union um die Abschaffung der Todesstrafe zu unterstützen und die Diskussion über die Mittel zur Stärkung unserer Politik anzuregen. Es ist von größter Bedeutung, diesen Stimmen genau zuzuhören, wenn mögliche Initiativen in verschiedenen internationalen Foren diskutiert werden, wie es der Rat zurzeit tut.
Ganz deutlich wurde dies erst kürzlich durch den Vorschlag für ein universelles Moratorium für die Todesstrafe, den Italien bei der UNO-Generalversammlung unterbreitete. Ohne das Endergebnis dieses Denkprozesses vorwegzunehmen, möchte ich drei Bemerkungen von Befürwortern der Abschaffung der Todesstrafe zu diesem Moratorium vorbringen, die meines Erachtens für die heutige Diskussion von Bedeutung sind.
Obwohl die führenden NRO ein wesentliches Element der EU-Strategie für die weltweite Abschaffung bilden, haben sie betont, dass ein Moratorium kein Allheilmittel ist. Ihrer Meinung nach ist es seinem Wesen nach zerbrechlich und umkehrbar und es muss ihm eine gesetzliche Abschaffung der Todesstrafe folgen. Sie verweisen auf das Beispiel Kirgisistans, in dem das regelmäßig verlängerte Moratorium für Hinrichtungen es nicht verhindern konnte, dass immer mehr Häftlinge in der Todeszelle sitzen. Meines Erachtens brauchen wir Moratorien, die nicht nachgeben.
Zweitens heben manche NRO hervor, dass das Moratorium nur ein Instrument von vielen zur Abschaffung der Todesstrafe ist. Ich stimme zu, dass in diesem Zusammenhang die Befürwortung des Zweiten Fakultativprotokolls zur Abschaffung der Todesstrafe, die Unterstützung der Rechtsberatung für zum Tode Verurteilte und andere Bemühungen in die Reihe unserer Instrumente aufgenommen werden müssen. Wir dürfen daher nicht zulassen, dass bei der aktuellen Diskussion über das Moratorium die Tatsache in den Hintergrund gedrängt wird, dass es sich bei der Abschaffung der Todesstrafe um einen sehr facettenreichen Prozess handelt.
Wenn wir das Thema schließlich in der UNO-Generalversammlung erneut zur Sprache bringen, müssen wir vorsichtig sein, was das mögliche Ergebnis angeht. Am allerwichtigsten ist es, ein positives Ergebnis zu sichern. Wir müssen uns allerdings der Gefahr eines unklaren oder sogar kontraproduktiven Ergebnisses bewusst sein – worauf der Ratsvorsitz bereits angespielt hat –, da die Meinungen zu diesem Thema weltweit auseinander gehen. Wenn wir hier scheitern, könnte das negative Auswirkungen mit sich bringen, die nur schwer zu beheben sein werden. Aus diesem Grund müssen wir die Situation und die möglichen Szenarien genauestens prüfen, bevor wir etwas unternehmen.
Abschließend möchte ich betonen, wie wichtig es ist, bei der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe ein gemeinsames EU-Konzept beizubehalten. Die Kommission wird keine Mühen scheuen, mit dem Ratsvorsitz und dem Parlament auf dieses Ziel hinzuarbeiten.
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Frau Kommissarin Ferrero-Waldner hat mit ihren Worten meines Erachtens das von uns angestrebte europäische Modell deutlich gemacht, das wir uns wünschen: ein Europa der Werte.
Wenn ich ein kurze Darstellung geben sollte, worin in all den Jahren der europäische Traum bestand, würde ich hier in dieser Sitzung ohne zu zögern erklären, Frau Präsidentin, dass die Idee Europas ein ständiger Aufruf zum Frieden, zur Verständigung, zur Eintracht und Solidarität ist und dass zusätzlich zu einer legitimen Vision von Europa, wie dem Europa der finanziellen Vorausschau, dem Europa des Fasslichen, dem Europa der Nettobilanz und des Nettozahlers, eine höhere Vision von Europa existiert, wie ich meine, das Europa der Werte.
In eben diesem Kontext und in Übereinstimmung mit der Vision einer europäischen Wertegemeinschaft strebt diese Initiative nach einem weltweiten Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe.
Es muss universellen Charakter tragen, denn die Grundrechte und insbesondere das Recht auf Leben dürfen nicht nur für eine Region, ein Land oder einen Kontinent propagiert werden, sie müssen universeller, globaler Natur sein.
Deshalb ist es zu begrüßen, dass 2005 und 2006 eine ganze Reihe von Ländern, wie Liberia, Mexiko, die Philippinen und Moldau, formell beschlossen haben, die Todesstrafe abzuschaffen. Wir müssen, meine ich, weiterhin unermüdlich dafür eintreten, dass sich die 70 Länder, die die Todesstrafe noch anwenden, den 128 Ländern anschließen, in denen sie nicht mehr vollstreckt wird.
Frau Präsidentin! Wenn die Europäische Union diese führende moralische und ethische Rolle, die sie bis jetzt gespielt hat, beibehalten soll, ist es meiner Auffassung nach wichtig, dafür zu kämpfen, dass sich Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf Leben in diesem und den kommenden Jahren in allen Regionen der Welt durchsetzen.
Pasqualina Napoletano, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit der Entschließung, über die wir morgen abstimmen werden, und mit der Aussprache von heute Abend reiht sich das Europäische Parlament in die internationale Bewegung ein, die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Annahme einer Resolution für ein weltweites Moratorium fordert, die ein erster Schritt zur generellen Streichung der Todesstrafe aus den Gesetzbüchern aller Länder ist.
Wie hervorgehoben wurde, wünschen wir uns, dass sich der Ministerrat aktiv für dieses Ziel einsetzt; der Ratsvorsitz ist sehr engagiert, und wir hoffen, dass diese Frage eine der Prioritäten seiner Amtszeit bleibt. Ähnliches Engagement haben der Europarat und die Europäische Kommission gezeigt.
Ihren Worten nach zu urteilen scheint mir Frau Ferrero-Waldner nicht besonders überzeugt davon zu sein, dass der erste Schritt über ein Moratorium führen muss. Ich möchte allerdings diesen Punkt betonen und möchte Frau Ferrero-Waldner fragen: „Würde uns denn der Verzicht auf diese Etappe eines Moratoriums der Abschaffung näher bringen?“ Ich glaube nicht: Daher könnte es ein erster Schritt sein, nicht zuletzt weil die Europäische Union auf internationaler Ebene die umfangreichen Beziehungen einbringen könnte, die sie im Rahmen der Nachbarschaftspolitik, der Assoziierungsabkommen und der strategischen Partnerschaft unterhält, und meines Erachtens könnten sich auch die politischen Parteien Europas in den internationalen Gremien dafür einsetzen, dass ihre Organisationen Druck auf die beteiligten Länder ausüben.
Ich denke, das Ziel muss in der Abschaffung der Todesstrafe in den Rechtsordnungen aller Staaten bestehen, was unter anderem dazu beitragen würde, dass die Vereinten Nationen den Ruf als eine Organisation genießen, die Hüterin allgemein anerkannter Rechte ist.
Marco Pannella, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit meinen Ausführungen an eine Erklärung und an eine Mitteilung halten, die heute Morgen von der deutschen Ratspräsidentschaft veröffentlicht wurden. In dieser Mitteilung heißt es wörtlich: „Die deutsche Ratspräsidentschaft fordert die betreffenden Regierungen auf, mit sofortiger Wirkung ein Moratorium für die Todesstrafe zu erlassen“. Soweit das Zitat aus der Mitteilung der deutschen Ratspräsidentschaft. Dies ist genau unsere Position.
Ich hoffe, richtig zu liegen, wenn ich sage, dass auch Herr Barroso eine Erklärung zur uneingeschränkten Unterstützung der Initiative Italiens abgegeben hat, deren Ziel es ist, in der laufenden Generalversammlung der Vereinten Nationen einen Vorschlag für ein Moratorium auszuarbeiten. Dieser Vorschlag wird sicher von Erfolg gekrönt sein: Schon 1999 gab es eine absolute Mehrheit für einen Resolutionsentwurf, der jedoch nicht eingereicht wurde.
Angesichts der Begeisterung, der wir gerade jetzt weltweit im Hinblick auf unsere Initiative begegnen – eine Initiative des Europäischen Parlaments, der Vorsitzenden unserer Fraktionen, die bereits in Straßburg von Herrn Watson und anderen EP-Mitgliedern sehr konkret angekündigt wurde –, verstehe ich allerdings nicht – oder ich verstehe vielmehr nur allzu gut –, wie man zögern kann, zu einem Zeitpunkt, da Frankreich durch den unglaublichen Schritt einer Verfassungsänderung die Abschaffung der Todesstrafe vorantreibt, da Ruanda dasselbe tut und erst gestern Kirgisistan ebenso verfahren ist. Überall – von Syrien, von Libanon – werden Erklärungen abgegeben, in denen unsere Haltung unterstützt wird. Ich denke, dass künftig das Europäische Parlament ebenso wie vor ihm schon der Europarat die Führung dieser Bewegung übernehmen wird.
Zum Schluss meines Redebeitrags, Frau Präsidentin, möchte ich hervorheben, dass es vor 60 Jahren eine Rom-Berlin-Achse gab. Ich war damals zehn Jahre alt und kann mich noch gut daran erinnern. Der Zufall will es, dass heute, dank des Zusammentreffens der deutschen Ratspräsidentschaft, der italienischen Initiative und der aktuellen französischen Maßnahmen eine neue Situation entsteht: Meines Erachtens ist es von historischer Tragweite, dass Berlin und Rom nun in gewisser Weise eine klare Position vertreten, ohne Heuchelei und ohne Angst vor dem Sieg, denn hier gibt es zu viele Menschen, die Angst vor dem Sieg und nicht vor der Niederlage haben.
Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Letzte Woche haben wir in der Aussprache über den Fall Benghazi zum Ausdruck gebracht, dass wir die Todesstrafe unabhängig von den konkreten Gegebenheiten uneingeschränkt ablehnen. Heute geht es darum, diesen in Artikel 2 der Charta der Grundrechte festgeschriebenen Grundsatz zu bekräftigen.
Die Europäische Union hat sich stets für die Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt und ist sogar so weit gegangen, sie zu einer Bedingung für den EU-Beitritt und zu einem wesentlichen Grundsatz ihrer Außenpolitik zu machen. 1998 wurden darüber hinaus entsprechende Leitlinien angenommen, und im Rahmen der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte werden regelmäßig zivilgesellschaftliche Projekte finanziert. Diese Bemühungen zahlen sich aus. In den USA ist die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen, und Länder wie Mexiko, Liberia, die Philippinen oder Moldau haben die Todesstrafe abgeschafft.
Allerdings besteht auch ein umgekehrter Trend. Einige Staaten in den USA haben die Todesstrafe über Mordverbrechen hinaus auf weitere Delikte ausgedehnt. In Singapur werden Personen für den Besitz von 15 Gramm Heroin nach wie vor automatisch zum Tode verurteilt, und China ist immer noch der Staat, in dem weltweit die meisten Menschen hingerichtet werden. Hinzu kommen Staaten wie der Irak oder Afghanistan, in denen die Todesstrafe wieder eingeführt wurde. Auch in Peru wäre es im Rahmen der Terrorismusbekämpfung fast so weit gekommen. Letztlich kam es glücklicherweise nicht dazu.
In einem solchen Klima muss die EU im Vorfeld des dritten Weltkongresses [gegen die Todesstrafe] ihre Wachsamkeit erhöhen. Das internationale Engagement für ein weltweites Moratorium gegen die Todesstrafe muss im Zusammenhang mit einer Politik zur Abschaffung der Todesstrafe gesehen werden. Daher muss die Ratifizierung des zweiten Protokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, mit dem die Abschaffung der Todesstrafe angestrebt wird, für die EU Vorrang haben. Notwendig ist es auch, dass Frankreich, Lettland und Polen, die dieses Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dies möglichst bald nachholen.
Luisa Morgantini, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden. Niemand darf in einen Staat abgeschoben oder ausgewiesen oder an einen Staat ausgeliefert werden, in dem für sie oder ihn das ernsthafte Risiko der Todesstrafe, der Folter oder einer anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung besteht.“ So steht es in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und das ist es, was mich – bzw., wie ich glaube, uns – stolz darauf sein lässt, der Europäischen Union anzugehören. Es ist die Verteidigung der Menschenwürde, es ist die Einsicht, dass niemand über das Leben eines anderen Menschen bestimmen kann und dass es keine Rache, sondern nur Gerechtigkeit geben darf. Das muss für alle Gerichte gelten, einschließlich der Militärtribunale.
Zu viele Länder halten immer noch an der Todesstrafe fest, darunter so große wie China, doch auch die größte militärische und demokratische Macht – die Vereinigten Staaten –, die es immer noch nicht vermochte, ihre Wildwest-Kultur hinter sich zu lassen.
Ich hoffe, dass der Weltkongress gegen die Todesstrafe in Paris, an dem wir als Parlament teilnehmen werden, ein weiterer Schritt sein kann, um ausgehend von dem Moratorium in der ganzen Welt die Todesstrafe abzuschaffen und die Armut auszurotten. Ich hoffe außerdem, dass die Menschen, die durch die Straßen von Paris ziehen werden, eine Warnung für all jene sein werden, die, auch in Europa, daran denken, die Todesstrafe wiedereinzuführen. Auf jeden Fall ist es dieser Protest auf der Straße, der die Vereinten Nationen zur uneingeschränkten Annahme der Resolution bewegen kann.
Koenraad Dillen, im Namen der ITS-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Länder, die die Todesstrafe noch anwenden, verdienen es nicht, zur zivilisierten Welt gezählt zu werden, seien es nun islamische Länder, in denen Ehebrecherinnen gesteinigt werden, Bushs Amerika, Indien, die größte Demokratie der Welt, oder das kommunistische China. Ohne Zögern schließe ich mich daher dem Plädoyer für ein weltweites Moratorium an. Ein Justizirrtum, das Leben eines Unschuldigen, reicht aus, um die Todesstrafe als barbarisch zu bezeichnen. Lassen Sie mich jedoch zwei Bemerkungen hinzufügen.
Achtung vor dem Leben darf einen Rechtsstaat nicht davon abhalten, gegen Schwerverbrecher wirksame und nicht herabsetzbare Strafen von 30 Jahren zu verhängen oder sie lebenslang wegzusperren. Diese Bedingung muss und kann den Konsens der Bevölkerung gegen die Todesstrafe untermauern. Ein solcher Konsens kommt nur zustande, wenn unsere Bürger, die sich zunehmend mit den brutalsten Formen der Kriminalität konfrontiert sehen, der weltweiten Abschaffung der Todesstrafe zustimmen.
Zweitens sollten einige Gegner der Todesstrafe eine gewisse Konsequenz an den Tag legen. Beispielsweise stimmte die Präsidentschaftskandidatin Frankreichs kürzlich während eines Freundschaftsbesuchs in dem Einparteienstaat China Lobgesänge auf die Effizienz der chinesischen Justiz an. Diese Effizienz besteht darin, dass den Familien der Tausenden von Menschen, die jedes Jahr zum Tode verurteilt werden, die Rechnung für die Kugeln präsentiert wird, mit denen das Opfer zu Tode kommt. An sie verschwendete Ségolène Royal jedoch keinen Gedanken, bringen sie doch keine Verträge ein, denn die wirtschaftlichen Interessen von Großunternehmen in China müssen verteidigt werden, und dann verstummen einige europäische Gegner der Todesstrafe ganz plötzlich. Wenn Europa seine Glaubwürdigkeit behalten will, dann muss es Länder wie China unter Druck setzen, wie hoch der politische oder wirtschaftliche Preis auch sein mag.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche im Namen der neuen Sozialistischen Partei Italiens. Die Hinrichtung von Saddam Hussein hat die Debatte über die Todesstrafe wieder in den Vordergrund gerückt, eine Debatte, die absolut angebracht ist, die jedoch nicht für taktische Zwecke missbraucht und vor allem nicht nur ab und zu geführt werden darf. Dies ist zuallererst ein Kampf für Zivilisation und Fortschritt.
Hier geht es nämlich nicht nur um eine wesentliche Garantie für den Einzelnen, um die Forderung nach einer weiteren Stärkung der Unverletzlichkeit der Person, sondern um ein historisches und allgemeines Erfordernis, einen globalen Meilenstein und Brennpunkt für die Zivilisation des 21. Jahrhunderts.
Es wurde gesagt, und ich pflichte dem bei, dass – nach der Abschaffung der Sklaverei in vergangenen Jahrhunderten und dem Verbot der Folter – das Recht, aufgrund einer Strafmaßnahme nicht getötet zu werden, ein weiterer gemeinsamer Nenner sein muss, ein neues und unabdingbares Ziel der Menschheit, das uns alle zu einer Gemeinschaft zusammenschweißt. Heute sendet dieses Parlament die erste klare Botschaft in dieser Richtung aus.
Simon Coveney (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte die heute ausgesprochenen energischen Forderungen dieses Hohen Hauses – und die Kampagne außerhalb des Parlaments – für die bedingungslose Einführung eines weltweiten Moratoriums für Hinrichtungen in Form einer Resolution der UNO-Generalversammlung unterstützen.
Seit vielen Jahren ist die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der Hauptziele der Außen- und Menschenrechtspolitik der EU. Wir konnten schon einen gewissen Erfolg verzeichnen, vor allem im Rahmen der Nachbarschaftsstrategie. Die heutige Initiative stellt einen ehrgeizigen Versuch dar, die Diskussion über die Todesstrafe auch auf der Ebene der UNO fortzuführen und die bereits erwähnten 66 Länder zu beeinflussen, in denen es die Todesstrafe noch immer gibt. Es muss darauf hingewiesen werden, dass das Hinarbeiten auf ein Moratorium für die Todesstrafe letztendlich immer an eine gesetzliche Abschaffung geknüpft sein muss, worauf meine Vorredner auch bereits hingewiesen haben.
Der pragmatische erste Schritt besteht in einer Forderung nach einem Moratorium, aber wir müssen auch immer nach Möglichkeiten suchen, die Abschaffung zu unterstützen, wo dies machbar ist. Wenn ich das, was wir hier in der EU tun können, politisch betrachte, möchte ich den Rat dringend bitten, die Leitlinien zur Todesstrafe aus dem Jahr 1998 zu überprüfen und zu aktualisieren, damit die seitdem entwickelten neuen Aspekte und Strategien berücksichtigt werden können. Der 3. Weltkongress gegen die Todesstrafe, der in Kürze in Paris stattfindet, könnte dafür eine gute Gelegenheit bieten.
Die aktive EU-Politik zur Todesstrafe hat bisher einige positive Ergebnisse gezeitigt. So ist es beispielsweise anzuerkennen und zu begrüßen, dass es den einflussreichen EU-Vertretungen in Peru vor Kurzem gelang, dass die aktuellen Vorschläge, die Todesstrafe einzuführen – entgegen der peruanischen Verfassung und der Amerikanischen Menschenrechtskonvention – abgelehnt wurden. Der Standpunkt der EU hat den peruanischen Kongress in seiner Ablehnung des Gesetzesentwurfs beeinflusst. Die EU hat also gezeigt, dass sie die nationale Politik in Bezug auf die Todesstrafe wesentlich beeinflussen kann, und wir sollten nicht davor zurückschrecken, diesen Einfluss auch zu nutzen.
Elena Valenciano Martínez-Orozco (PSE). – (ES) Frau Präsidentin! Gestern wurde Robert Wilson im Alter von 24 Jahren durch ein Geschworenengericht in New York zum Tode verurteilt. Es ist seit 50 Jahren die erste Todesstrafe in diesem Bundesstaat.
Dies ist ein weiteres tragisches Beispiel dafür, wie die Werte, für die wir uns alle jetzt hier einsetzen, in der heutigen Zeit gefährdet sind, obwohl in solchen Ländern wie Liberia, Mexiko, den Philippinen und Moldau ganz erhebliche Fortschritte erreicht wurden.
Doch es gilt weiterzukämpfen, damit sich auch andere Staaten wie China, mit etwa 2 000 amtlichen Hinrichtungen jährlich – nach inoffiziellen Angaben sind es 8 000 –, dem globalen Moratorium anschließen und ihre Vollstreckungen aussetzen.
Wir müssen die iranische Zivilgesellschaft unterstützen, die sich gegen die Todesstrafe auflehnt. Der Iran hat eine der höchsten Hinrichtungszahlen: 2006 waren es 177. Darüber hinaus wurde das Moratorium für Steinigungen nicht eingehalten. Derzeit sind sechs Frauen zum Tode durch Steinigung verurteilt.
Vor allem appellieren wir an die USA, ein Land, dessen Entscheidungen sehr große Auswirkungen auf die globale Politik hat, die italienische Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe zu unterstützen, das – mit Unterstützung dieses Parlaments, wie ich hoffe – in der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wird.
Wie andere Redner heute hier erklärten, stellt das Moratorium einen ersten unverzichtbaren Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe dar. Dies ist wahrscheinlich eine der größten Herausforderungen, vor denen die Menschheit am Beginn dieses Jahrhunderts steht.
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Weltweit sitzen 20 000 Menschen in der Todeszelle und warten darauf, von ihrer eigenen Regierung umgebracht zu werden. Bedauerlicherweise befinden sich mehr als 3 000 von ihnen in den Vereinigten Staaten. Ich habe die USA nicht herausgegriffen, weil sie das schlimmste Land sind – das ist China, in dem 80 % der Hinrichtungen stattfinden –, sondern weil wir bei den Amerikanern noch Hoffnung haben. Es käme einem Hauptgewinn gleich, wenn in den Vereinigten Staaten ein Sinneswandel einträte, wofür erste Anzeichen bereits vorliegen. Seit 1999 ist die Zahl der Hinrichtungen in den amerikanischen Bundesstaaten drastisch gesunken: Damals wurden 277 Menschen hingerichtet, im Jahr 2005 waren es noch 128. Zwölf Bundesstaaten haben die Todesstrafe mittlerweile abgeschafft; nicht dazu gehört Texas, das ein wenig beeindruckendes Drittel der 1 100 Hinrichtungen, die in den USA in den letzten 30 Jahren stattfanden, für sich verbucht.
Meines Erachtens müssen die Kommission und der Ratsvorsitz mehr Initiative ergreifen und weniger zögerlich sein, was ein Moratorium und die weltweite Abschaffung der Todesstrafe durch eine Resolution der UNO-Generalversammlung angeht. Wie in einigen anderen Bereichen der Menschenrechtspolitik – zum Beispiel den außerordentlichen Überstellungen und dem Missbrauch der Terrorismusbekämpfung – ist die EU bei der Umsetzung ihrer Grundsätze nicht immer so effektiv, wie es das Parlament gern hätte.
Kyriacos Triantaphyllides (GUE/NGL). – (EL) Frau Präsidentin! Zum Zeitpunkt unserer Aussprache haben alle Mitgliedstaaten der Union das sechste Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe ratifiziert. Wir hegen zudem die Hoffnung, dass sie in allen Ländern der Welt per Gesetz und in der Praxis – sei es zu Friedens- oder zu Kriegszeiten – abgeschafft werden wird, wodurch, wie dies heute bereits der Rat und die Kommission betont haben, die Achtung der Menschenrechte und die menschliche Würde gestärkt werden.
Gestatten Sie mir aber, Sie zu fragen, ob Sie sich um die Menschenrechte und die Würde des Diktators Saddam Hussein und seiner Mithäftlinge gekümmert haben, die den Voyeuren auf der ganzen Welt zum Fraß vorgeworfen wurden. Ist das die Rolle der Europäischen Union als globaler Stabilitätsfaktor?
Was sagen Sie zu den Äußerungen der britischen Außenministerin, Frau Becket, die offen erklärt hat, dass Hussein schlichtweg das bekommen habe, was er verdient hat, und dass damit Gerechtigkeit geübt worden sei?
Was sollen die europäischen Bürger glauben, wenn sie einerseits die verurteilenden Erklärungen des Rates lesen und andererseits die spöttischen Bemerkungen der Minister hören, die diese darüber machen? Wir sollten uns schon am Riemen reißen, denn sonst machen wir uns am Ende selbst zum Narren.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Ich muss sagen, dass die Arroganz dieser EU keine Grenzen kennt. Nicht zufrieden damit, den Mitgliedstaaten zu diktieren, dass sie das allerletzte Abschreckungsmittel – die Todesstrafe – nicht anwenden dürfen, will sie jetzt dem Rest der Welt Vorschriften machen.
So schrecklich das Schicksal der bulgarischen Krankenschwestern in Libyen ist und obwohl dieses Hohe Haus energisch gegen ihre Lage protestieren sollte, rechtfertigt dies nicht, dass wir ein weltweites Verbot der Todesstrafe fordern. Unrechtmäßige Inhaftierungen sind nicht hinnehmbar, aber sie veranlassen vernünftig denkende Menschen nicht dazu, Inhaftierungen generell abzulehnen. Nein, was ich meine, ist, dass ein souveräner Staat, wenn es ein gerechtes, transparentes Justizsystem gibt, in dem die Menschenrechte eingehalten werden und verlässliche Berufungsverfahren möglich sind, durchaus berechtigt ist, bei Kapitalverbrechen die Todesstrafe anzuwenden, wenn das der demokratisch geäußerte Wunsch seiner Bevölkerung ist. Sie, nicht wir, haben das Recht zu entscheiden, was für sie richtig ist.
Carlo Casini (PPE-DE). – (IT) Frau Präsidentin! Ich ergreife gern das Wort, nicht zuletzt, weil ich aus der Toskana komme, wo zum ersten Mal in der Geschichte, nämlich am 30. November 1786, die Todesstrafe abgeschafft wurde. Ich bin immer noch tief bewegt, wenn ich daran denke, wie ich 1987 gemeinsam mit Amnesty International und mit der italienischen „Bewegung für das Leben“ die Umwandlung der Todesstrafe gegen Paula Cooper, eine sechzehnjährige Farbige, in den USA erwirken konnte. Sie hat mich später besucht, um sich bei mir zu bedanken.
Ich weise ebenso gern darauf hin, dass ich als italienischer Abgeordneter die legale Abschaffung der Todesstrafe aus dem für Kriegszeiten geltenden Militärstrafgesetzbuch vorgeschlagen und erreicht habe, weshalb ich viel über dieses Thema nachgedacht habe. Ich betrachte die Menschheitsgeschichte optimistisch, denn trotz allem ist sie ein mühsames Ringen um das Gute, ein Kampf, der angespornt wird durch einen immer offenkundigeren und entscheidenden Wert: die Würde eines jeden menschlichen Wesens. Diese Würde ist so groß, dass sie nicht abgestuft werden kann und demzufolge alle, unabhängig von ihren Lebensbedingungen, in den gleichen Status versetzt. Würde ist außerdem unzerstörbar: Nicht einmal die Hände eines Straftäters vermögen die Spuren der Würde im Gesicht desjenigen, der das Verbrechen begangen hat, auszulöschen.
Niemand kann einem Menschen das Leben und die Würde nehmen, auch nicht einzelne Staaten. Dies ist der eigentliche Grund, weshalb die Todesstrafe abgeschafft werden muss. Alle anderen praktischen Gründe, die mir nur allzu bekannt sind, können auf Einwände treffen, dieser jedoch nicht. Europa, das seine Identität nicht nur auf den Wettbewerb und den Markt, sondern auch auf die Würde und die Menschenrechte gründen will, darf nicht schweigen.
Ich will jetzt nicht von Widersprüchen reden. Es wird die Zeit kommen, da die Menschenwürde und das damit verbundene Recht auf Leben ihre Überzeugungskraft auch auf andere Bereiche des menschlichen Lebens ausdehnen werden, wo sie heute leider noch überschattet werden, auch in unserer Union: in den Bereichen, die am ehesten für Armut und menschliche Entfremdung stehen, nämlich die Geburt und das Sterben.
Ignasi Guardans Cambó (ALDE). – (ES) Frau Präsidentin! Die Ablehnung der Todesstrafe ist weder eine Frage der moralischen Überlegenheit noch des kollektiven Hochmuts Europas, ebenso wenig geht es darum, jemandem Lehren zu erteilen. Sie steht im Einklang mit dem elementaren Glauben an die Würde des Menschen, einer langjährigen Erfahrung, was die völlige Sinnlosigkeit der Todesstrafe und die Gefahr des ernsten und auch eindeutig belegten Risikos ihrer Vollstreckung an Unschuldigen betrifft, und sei es nur ein einziger konkreter Fall (und leider hat es viele gegeben).
Europa muss sich auf das Machbare konzentrieren, ohne das Endziel aus den Augen zu verlieren. Möglich ist, energisch ein weltweites Moratorium zu fordern, angefangen bei unseren engsten Partnern, ohne das Endziel zu vergessen – das möchte ich nochmals betonen –, die allgemeine Abschaffung der Todesstrafe.
Wir müssen gegen die Todesstrafe protestieren, aber dieser Protest muss auch die Todesstrafe für Saddam Hussein sowie für den Mann einbeziehen, der in den USA nach einem Prozess praktisch ohne Verteidigung und für ein Verbrechen, das er als Minderjähriger begangen hat, verurteilt wurde.
Diese Todesurteile, Frau Kommissarin, gilt es ebenso energisch zu verurteilen wie das gegen Saddam Hussein; wir dürfen nicht mit zweierlei Maß messen, denn wenn wir für die Bekämpfung der Todesstrafe eintreten, verdienen vor allem diese mehr oder weniger namenlosen Gefangenen, die praktisch kein Recht auf Verteidigung hatten, unsere Unterstützung, mehr noch als ein Verbrecher wie Saddam Hussein.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Seit Jahrzehnten wird unter politischem, religiösem und rechtlichem Aspekt über die Anwendung der Todesstrafe debattiert, und diese Diskussion wird sich fortsetzen. Der berühmte Schriftsteller Albert Camus hat sich seinerzeit dagegen ausgesprochen, und Robert Badinter, ehemals französischer Justizminister, führte auf europäischer Ebene über Jahre einen juristischen Kampf. Gewöhnlich werden in solch hitzigen Debatten gewichtige ethische Argumente vorgebracht, und es ist die Rede vom unveräußerlichen Recht auf Leben. Es werden außerdem erschreckende Statistiken mit der Zahl der Urteile angeführt, die in Ländern wie China oder Indien vollstreckt werden. Auf der Anklagebank findet sich auch die größte Demokratie der Welt – die Vereinigten Staaten. Die Gegner und die Befürworter der Todesstrafe unter den Katholiken schaffen es, aus denselben Quellen, nämlich den Evangelien, dem Katechismus und den päpstlichen Enzykliken, einander völlig entgegengesetzte Argumente zu liefern. Es ist sehr schwierig, der Familie und den Angehörigen von Menschen – oftmals Kindern –, die grausam ermordet wurden, zu vermitteln, dass die Straftäter nicht mit der Todesstrafe bestraft werden sollten. In solchen Momenten, in denen die Emotionen die Oberhand gewinnen, wünschen sich die Betroffenen etwas ganz anderes.
Ich komme aus einem Land, das unter der eisernen Herrschaft von Hitlers totalitärem Naziregime und später unter dem Sowjetkommunismus zu leiden hatte. Die Anwendung der Todesstrafe ist ein wesentliches Merkmal einer jeden Diktatur. Wenn ich auf die Ereignisse in meinem Heimatland Polen in jener Zeit zurückblicke, dann sehe ich ganze Legionen der besten Söhne und Töchter Polens, die aufgrund von Urteilen kommunistischer Scheingerichte ermordet wurden. Nach Abwägung der Argumente für und gegen die Todesstrafe meine ich, dass sie abgeschafft werden muss, um dem Wahnsinn der Fanatiker, die sich nicht scheuen, das Rechtssystem zur Beseitigung ihrer Gegner zu nutzen, Einhalt zu gebieten. Alles, was die Mitbürger dieser ermordeten Helden tun können, wenn sie nach Jahren die Freiheit wiedererlangt haben, ist, ihnen zu Ehren ein Denkmal zu errichten.
Das ist es, was ich aus der Geschichte der Generation meiner Eltern und Großeltern und auch aus meiner eigenen Geschichte gelernt habe. Nur eines der 1 500 Todesurteile, die während der Stalinzeit in Polen vollstreckt wurden, betraf einen gewöhnlichen Verbrecher. Wenn der Preis dafür, dass Diktatoren unterschiedlichster Couleur Einhalt geboten wird, darin besteht, dass Straftäter, die die Höchststrafe verdienen, anstatt hingerichtet zu werden den Rest ihres Lebens im Gefängnis verbringen müssen – ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung –, dann sollten wir diesen Preis meiner Ansicht nach zahlen, wie schmerzhaft das auch immer sein mag.
Justas Vincas Paleckis (PSE). – (LT) „Die Todesstrafe ist die scheußlichste Art des Tötens, denn sie wird mit der Billigung der Gemeinschaft verübt.“ Diese Worte George Bernard Shaws, die vor fast einhundert Jahren ausgesprochen wurden, werden von immer mehr Menschen und einer Mehrheit von Ländern unterstützt. Leider wird das natürliche Menschenrecht auf Leben von 68 Ländern nach wie vor ignoriert. Die Todesstrafe wird nicht nur in Asien, sondern auch in den Vereinigten Staaten oft angewendet. Die Hinrichtung Saddam Husseins ist meiner Ansicht nach zu einer Vorführung von Machtlosigkeit geworden. Wir stehen jetzt vor einer außerordentlichen Chance, Hand in Hand mit der italienischen Regierung die Abschaffung der Todesstrafe in jedem Land der Welt anzustreben. Die Ablehnung der Todesstrafe ist einer der Werte, der die EU-Länder vereint. Deshalb hat die Stimme der Union Gewicht. Ich hoffe, die Generalversammlung der Vereinten Nationen unterstützt das vorgeschlagene Moratorium für die Todesstrafe, und das endgültige Ziel sollte deren Abschaffung sein. Gleichzeitig sind auf jeden Fall die Erklärungen einiger offizieller Vertreter der neuen EU-Länder über die Möglichkeit einer Legitimierung der Todesstrafe zu verurteilen. Die öffentliche Meinung in der Welt muss in die europäische Richtung gelenkt werden.
Genowefa Grabowska (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! In Artikel 1 des Zusatzprotokolls Nr. 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten heißt es: „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“ Dieses Protokoll stammt aus dem Jahr 1983 und spiegelt das Denken und Handeln der Mitgliedstaaten der Union wie auch der meisten Mitglieder des Europarates wider. Darin bestehen im Wesentlichen die europäischen Normen für den Schutz der Menschenrechte. Die Frage, ob die Abschaffung der Todesstrafe nur für Europa Bedeutung besitzt, ist eine rein rhetorische. Die Antwort ist ein klares Nein. Jeder hat nur ein Leben, und dieses Leben verdient es, geschützt zu werden. Wir müssen deshalb ein Moratorium der Vereinten Nationen für die Todesstrafe unterstützen. Wir wissen, dass die Todesstrafe ihre Wurzeln in einer Kultur der Rache und Vergeltung hat, aus der sich die Menschheit befreien muss. Es ist ganz einfach, die Todesstrafe aus den Strafgesetzbüchern zu streichen. Dazu braucht es nur den Willen des Gesetzgebers. Viel schwieriger ist es, uns selbst emotional davon zu lösen, die Todesstrafe als unmoralisch zu begreifen und sie für immer aus dem menschlichen Bewusstsein zu verbannen. Wenn uns das jedoch nicht gelingt, werden wir uns weiter fragen müssen, ob der Mensch im 21. Jahrhundert seine Mitmenschen weiter im Namen des Gesetzes töten darf.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Die Europäische Union setzt sich seit 1998 konsequent für das Verbot der Todesstrafe ein. Im Oktober 2003 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung, in der es die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten aufforderte, alles daran zu setzen, damit die UN-Vollversammlung ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe annimmt. Die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten müssen darauf hinwirken, dass sich die gegenwärtige UN-Vollversammlung erneut mit dem Thema Todesstrafe befasst. Die Mitgliedstaaten müssen im Namen der Europäischen Union auf die Vorlage eines Entschließungsentwurfs für ein allgemeines Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe mit Blick auf ihre Abschaffung hinarbeiten. Sie sollten sich der größtmöglichen Unterstützung der UN-Mitgliedstaaten für diese Entschließung versichern. Die europäischen Institutionen und die EU-Mitgliedstaaten müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, damit in der Abstimmung auf der gegenwärtigen UN-Vollversammlung schnellstmöglich ein positives Ergebnis erzielt wird.
Panagiotis Beglitis (PSE). – (EL) Frau Präsidentin! Die Tatsache, dass bei der heutigen Aussprache zwischen den politischen Parteien weitgehende Übereinstimmung herrscht, unterstreicht, dass das Europäische Parlament als Garant der europäischen demokratischen Zivilisation und des Schutzes der Menschenrechte, der Menschenwürde und des Rechts auf Leben fungieren kann.
Es hat sich gezeigt, dass die Todesstrafe nicht nur keineswegs dazu beiträgt, Verbrechen zu verhindern, sondern auch Hass und Gewalt schürt. Die zivilisierte Welt darf der Unmenschlichkeit einer kriminellen Handlung nicht die Unmenschlichkeit der Todesstrafe entgegensetzen.
Wir begrüßen die Initiative der italienischen Regierung Prodi sowie die Unterstützung, die sie durch den Präsidenten der Sozialistischen Internationale, Georgos Papandreou, bekommt. Auf jeden Fall sollten alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union das UN-Fakultativprotokoll, das 13. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, ratifizieren. Meiner Ansicht nach sollten die Mitgliedstaaten jedoch auch eine Bestimmung zur Abschaffung der Todesstrafe in ihre nationale Verfassungsordnung aufnehmen.
Schließlich möchte ich sagen, dass wir nicht die Tatsache übersehen dürfen, dass es in der heutigen europäischen Gesellschaft eine große Anzahl von Bürgern gibt, die die Todesstrafe nach wie vor befürworten, und deshalb müssen wir auch in dieser Richtung gemeinsam mit der Europäischen Kommission aktiv werden, mit Programmen, die mithilfe der demokratischen Konsultation Überzeugungsarbeit in der europäischen Gesellschaft leisten.
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Frau Kommissarin! Diese Debatte hat gezeigt, wie groß die Übereinstimmung im Hinblick auf eines der elementarsten Ziele der Menschenrechtspolitik in der Europäischen Union ist. In der Debatte wurde häufig die italienische Initiative erwähnt. Hier darf kein Missverständnis entstehen! Es geht nicht um das Ob dieser Initiative oder um ihr Ziel, es geht um das Wie, das Wo und natürlich auch das Wann, also um das Procedere und nicht um den Inhalt.
Frau Kommissarin, Sie haben das vorhin ja sehr deutlich gemacht: In der Generalversammlung am 19. Dezember letzten Jahres haben sich 85 Staaten der verlesenen einseitigen Erklärung angeschlossen. Das ist ermutigend! Aber auf der anderen Seite müssen wir auch feststellen und berücksichtigen, ob wir unser Ziel überhaupt erreichen können, denn bisher unterstützen lediglich 21 der 47 Mitglieder des neuen Menschenrechtsrates in Genf diese Erklärung. Ganz konkret: Wir haben noch keine Mehrheit!
Ähnlich sieht es im dritten Ausschuss der Vereinten Nationen aus. Wie ich vorhin bereits in meiner Erklärung gesagt habe, es geht jetzt darum, verschiedene Initiativen zu ergreifen. Auch der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen hat eine Strategie entwickelt, um das Ziel zu erreichen, das Sie in all Ihren Redebeiträgen genannt haben. Wir wissen heute noch nicht, wann wir das umsetzen können. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir Sie in Ihren Bemühungen unterstützen werden, da sind wir, die Kommission und die Präsidentschaft, uns auch einig –, weil es auch unser Bemühen ist, die Todesstrafe endgültig abzuschaffen!
Benita Ferrero-Waldner, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich stimme dem zu, was der Ratspräsident soeben gesagt hat. Meines Erachtens gibt es eine große Übereinstimmung in diesem Hohen Haus und zwischen allen Institutionen der EU in Bezug auf den Inhalt der heutigen Aussprache und in welche Richtung wir uns bewegen wollen, aber manchmal müssen wir überlegen, wie der nächste taktische Schritt aussehen soll.
Ich möchte klarstellen, dass die Kommission selbstverständlich dafür ist, als wichtigen Zwischenschritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium einzuführen. Natürlich unterstützen wir die italienische Initiative und den Entschließungsantrag des Parlaments, aber wir müssen – und darum geht es hier – uns mit der Taktik befassen. Wie können wir gewährleisten, dass die geplante Initiative der UNO-Generalversammlung von Erfolg gekrönt sein wird? Wir müssen für eine äußerst gute Vorbereitung sorgen. Wir müssen uns an alle UNO-Mitglieder wenden und brauchen einen geeigneten Zeitpunkt, um die Initiative für ein solches weltweites Moratorium zu starten.
Darüber hinaus sind wir nicht nur auf UNO-, sondern auch auf bilateraler Ebene sehr aktiv; wir versuchen, gleichermaßen in China oder Peru tätig zu werden. So habe ich mich beispielsweise schriftlich an den peruanischen Präsidenten gewandt, um unserer tiefen Besorgnis Ausdruck zu verleihen, und hoffentlich gibt es noch die Chance, die Absichten zu blockieren.
Ich möchte auch dem Parlament danken, weil es ebenfalls Möglichkeiten hat. Es hat sie in der Vergangenheit genutzt und kann sie vielleicht sogar noch mehr nutzen, wenn es sich mit den verschiedenen Delegationen trifft. Wie ich bereits sagte, handelt es sich hier sehr häufig um eine nationale Angelegenheit, und je mehr dieses Hohe Haus mit Parlamenten sprechen kann, desto besser können wir darauf Einfluss nehmen.
Die Präsidentin. – Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung sechs Entschließungsanträge(1) eingereicht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 23.30 Uhr statt.
Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgen die Erklärungen des Rates und der Kommission zum Klimawandel.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Ihnen zu Ihrer Wahl in das Amt der Vizepräsidentin gratulieren; ich bin mir sicher, dass Sie allen Forderungen und Erwartungen der Abgeordneten, die Sie mit ihrer Wahl unterstützt haben, gerecht werden.
(EN) Herr Präsident! Nie zuvor hat der Klimawandel einen so bedeutenden Platz auf unserer politischen Agenda eingenommen. Was die Wissenschaft vermitteln will, ist ganz klar: Der Klimawandel findet statt. Die Bürger erwarten von der Europäischen Union, dass sie hier die Führung übernimmt. Der Bericht Stern und die Mitteilung der Kommission zu der Zeit nach 2012 machen es in wirtschaftlicher Hinsicht erforderlich, etwas zu unternehmen. Die Risiken des Klimawandels überwiegen die Kosten für die hier erforderlichen Maßnahmen bei weitem. Nach mehreren Naturereignissen, vor allem dem warmen Winter in diesem Jahr, wird die Gefahr des Klimawandels öffentlich sehr rege diskutiert. Die Europäische Union muss diesen politischen Schwung nutzen, um etwas zu unternehmen. Es ist jetzt an der Zeit zu entscheiden, wie Europa und die Welt dazu gebracht werden können, sich auf eine energiesicherere und kohlenstoffarme Zukunft zuzubewegen.
Die Dringlichkeit und das Ausmaß der Herausforderung des Klimawandels verlangen von Europa, seine Treibhausgasemissionen weiter zu senken und seine Partner weltweit davon zu überzeugen, es ihm gleichzutun. Die Europäische Union verfolgt das Ziel, die globale Erwärmung auf eine Erhöhung von 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Das von der Kommission am 10. Januar vorgelegte Maßnahmenpaket zum Klimawandel und zur Energieversorgung stellt einen Entwurf für eine Strategie der Europäischen Union zur Verwirklichung dieses Ziels dar. Es umreißt die wesentlichen Aspekte eines globalen Klimawandelabkommens für die Zeit nach 2012 und zeigt deutlich, wie hoch das gesteckte Ziel sein muss. Damit wird die Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen für die Zeit nach 2012 angeregt. Die Stärke dieses voll integrierten Pakets besteht darin, dass gezeigt wird, dass eine weitere Senkung der Treibhausgasemissionen der Europäischen Union mit der Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit unserer Energieversorgung Hand in Hand geht. Die Glaubwürdigkeit des Pakets wird dadurch weiter unterstrichen, dass konkrete strategische Vorschläge miteinander kombiniert werden, die im Jahr 2007 oder später anzunehmen sind.
Unsere Ziele, die sehr wichtig sind, wurden genehmigt. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass wir vor rund einem Jahr nicht einmal über Ziele gesprochen, ja nicht einmal an einseitige Verpflichtungen gedacht haben. Vor rund 15 Monaten hat der Europäische Rat von „sondieren“ gesprochen, als er der Kommission folgende Aufgabe erteilte: Sie sollte gemeinsam mit anderen Industrieländern Reduzierungspfade in der Größenordnung von 15–30 % der Emissionen untersuchen. Jetzt haben wir ein Ziel, über das es zu verhandeln gilt, und wir bitten den Europäischen Rat, uns zu beauftragen, mit anderen Industrieländern ein Ziel in der Größenordnung von 30 % auszuhandeln. Darüber hinaus haben wir die einseitige Verpflichtung, ungeachtet der Vereinbarung und bis eine solche Vereinbarung geschlossen wird, die Emissionen um 20 % zu senken, wodurch wir die anderen Ziele erreichen können, die wir uns in Bezug auf Energieeffizienz, Kohlendioxidemissionen und Energiesicherheit gesteckt haben.
Zur Verwirklichung dieser Ziele sind auch andere konkrete Maßnahmen erforderlich. Was die Entscheidungen angeht, die wir in Bezug auf die nationalen Zuteilungspläne treffen, möchte ich darauf hinweisen, dass das Emissionshandelssystem – das wichtigste Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels – bereits zusammengebrochen wäre, wenn wir die vorgeschlagenen nationalen Zuteilungspläne akzeptiert hätten.
Es gibt auch Emissionssenkungen in speziellen Sektoren: Die Luftfahrt wurde in das Emissionshandelssystem der Europäischen Union einbezogen und wird ihren Beitrag zur Senkung der Emissionen leisten; auch Autos sollten zur Reduzierung der Emissionen, die immer mehr zunehmen, beitragen; wie Sie wissen, steigen die Kohlendioxidemissionen aus dem Verkehrssektor der Europäischen Union immens, weswegen auch dort Senkungen herbeizuführen sind. Die Automobilindustrie sollte die fahrzeugtechnischen Verbesserungen einführen, die zur Verwirklichung des Ziels notwendig sind, das der Europäische Rat im Juni festgelegt hat: 120 g pro Kilometer bis zum Jahr 2012.
(Beifall)
Es ist mir eine große Freude, Ihnen heute sagen zu können, dass wir die Richtlinie über die Kraftstoffqualität verabschiedet haben. Denn genau so können wir die Anforderungen an die Kraftstoffe ausbauen, damit sie sauberer werden, weniger Kohlendioxid freisetzen und umweltverträglicher sowie besser für die Gesundheit und die Bekämpfung des Klimawandels sind. Bis 2020 werden wir 500 Millionen Tonnen Kohlendioxid weniger verbrauchen. Somit war die heutige Entscheidung äußerst wichtig, und sie ist auch unabhängig von dem Kraftfahrzeugvorschlag, der, wie der Präsident heute ankündigte, in der nächsten Woche auf der Tagesordnung steht.
Es ist eine Reihe weiterer Maßnahmen erforderlich, denn ansonsten wäre alles nichts weiter als leeres Gerede. Wenn wir erklären, dass wir die Emissionen bis 2020 oder 2050 senken werden und dann zu den konkreten Maßnahmen kommen, die dafür notwendig sind, und alle sagen, „dafür sind wir nicht zuständig; wir sind ein Sonderfall, die anderen sollten reduzieren“, werden wir diese Ziele nie erreichen. Um den Klimawandel zu bekämpfen, müssen wir entschlossen vorgehen. Dafür brauchen wir nicht nur die Kommission, nicht nur den Rat – ich danke Ihnen sehr für Ihre bisherige Unterstützung –, sondern auch die nationalen Behörden, nicht nur die Minister, die Regierungen, sondern sämtliche Behörden, die für die Bearbeitung von mit dem Klimawandel zusammenhängenden Fällen zuständig sind.
Die Kommission schlägt vor, dass die Industrieländer – einschließlich der Europäischen Union – die Emissionen im Vergleich zum Niveau von 1990 bis zum Jahr 2020 um durchschnittlich 30 % senken. Darüber hinaus hat die Kommission einige Möglichkeiten vorgeschlagen, die Entwicklungsländer mit dem Ziel einzubeziehen, den Anstieg ihrer Emissionen zu begrenzen und sie nach 2020 dann zu reduzieren. Die neuen Ziele für die Industrieländer und die Instrumente zur Einbeziehung der Entwicklungsländer sollten Teil eines neuen Abkommens sein, das nach dem Ende des ersten Verpflichtungszeitraums des Kyoto-Protokolls im Jahr 2013 zum Tragen kommt.
Es wird nicht leicht sein, ein solches Abkommen zu schließen, und erfordert von der Europäischen Union Führungsstärke. Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Europäische Union diese Führungsstärke durch eine klare, unabhängige Verpflichtung unter Beweis stellt, die Treibhausgasemissionen, wie ich bereits sagte, gegenüber dem Niveau von 1990 bis 2020 um mindestens 20 % zu senken. Mit dieser unabhängigen Verpflichtung können wir den Stillstand bei den internationalen Klimaverhandlungen überwinden. Sie unterstreicht unsere große Entschlossenheit, ein internationales Abkommen herbeizuführen, mit dem die Industrieländer eine 30 %ige Senkung bewirken können und wird unseren Partnern eine eindeutige Botschaft übermitteln. Es ist machbar, es ist bezahlbar und es lohnt sich, hier ehrgeizig vorzugehen. Jetzt ist es an der Zeit, den Worten Taten folgen zu lassen. Zudem ist eine unabhängige, einseitige Verpflichtung unerlässlich, um unsere Ziele in Bezug auf die Wettbewerbspolitik, die Energieeffizienz und die Energiesicherheit zu erfüllen. Sie gewährleistet die Kontinuität des Kohlenstoffmarkts und bietet Anreize, auch nach 2012 in kohlenstoffarme Technologien zu investieren.
Unter Führung der Europäischen Union geht es bei den Diskussionen im Rahmen der Vereinten Nationen nun immer häufiger um Themen, die für ein Abkommen über die Maßnahmen nach 2012 von Bedeutung sind. Die Klimakonferenz von Nairobi im November hat zwar nicht für bedeutende schlagzeilenträchtige Entscheidungen gesorgt, stellte jedoch einen Schritt nach vorn dar, was die Vorbereitung eines künftigen Abkommens anbelangt. So wurde beispielsweise eine Einigung der Parteien des Kyoto-Protokolls auf ein 2008 oder 2009 abzuschließendes umfassendes Arbeitsprogramm über die weiteren Verpflichtungen der Industrieländer nach 2012 erzielt. Nach langer Zeit einigte man sich darauf, das Kyoto-Protokoll im Jahr 2008 umfassend zu überprüfen und wichtige Entscheidungen zu Mechanismen für eine umweltverträgliche Entwicklung und Anpassung zu treffen. Dadurch werden die Entwicklungsländer bei ihrer Anpassung an den Klimawandel unterstützt und in Afrika und anderen ärmeren Regionen verstärkt Projekte mit saubereren Technologien gefördert.
Es bestehen immer noch riesige Unterschiede zwischen dem, was gesagt wird, und der Verpflichtung zu handeln. Wenn wir in den nächsten zwei bis drei Jahren eine Einigung herbeiführen wollen, muss die internationale Gemeinschaft viel mehr politischen Willen zeigen. Die Verhandlungen und Verpflichtungen der Industrieländer sowie die übrigen Beiträge der Entwicklungsländer brauchen einen Anstoß. Genau das wird mit dem vorgeschlagenen Ziel von 30 % und der unabhängigen Verpflichtung zu 20 % beabsichtigt.
Ich erwarte von der Frühjahrstagung, dass sie deutlich signalisiert, dass beim Klimawandel entschieden vorgegangen werden muss und dass eine entscheidende Verbindung zwischen der Energiepolitik und dem Klimawandel – die Klimapolitik – besteht. Des Weiteren erwarte ich vom Europäischen Rat, dass er die Ziele, die ich Ihnen soeben dargestellt habe, unterstützt.
Ich hoffe, dass das von der Kommission vorgeschlagene Konzept vom Europäischen Parlament in ähnlicher Weise unterstützt wird. Wir brauchen diese Unterstützung, um die hinter diesen Bemühungen stehende politische Dynamik zu stärken, damit wir das 2°C-Ziel erreichen können, und die Europäische Union muss das, was sie predigt, in die Tat umsetzen, um andere Länder ebenfalls davon zu überzeugen – unter anderem die Vereinigten Staaten, die bei den Emissionen weltweit Spitzenreiter sind und das Argument liefern, hinter dem sich schnell entwickelnde Länder wie China, Indien und andere Schwellenländer in Südostasien und Südamerika verstecken und sagen können: „Wenn die Vereinigten Staaten, die am meisten Emissionen verursachen, ihre Einstellung nicht ändern – warum sollten wir es dann tun?“ Wir werden also zeigen, dass wir das, was wir predigen, auch in die Tat umsetzen, und diese Länder überzeugen, sich einem weltweiten Abkommen anzuschließen, weil der Klimawandel eine globale Gefahr ist, die eine globale Antwort erfordert.
(Beifall)
Sigmar Gabriel, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, lieber Kommissar Dimas, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, dass Sie der neuen Präsidentschaft, Gelegenheit geben, zum Thema Klimaschutz ein paar Bemerkungen zu machen.
Zu Beginn möchte ich sagen, dass wir im Rat bei der Vorbereitung der letzten Klimaschutzkonferenz in Bezug auf die wesentlichen Fragen, Strategien und Antworten auf die globale Herausforderung des Klimawandels gemeinsame Positionen zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat entwickelt haben. Ich glaube, dass wir nur dann die Möglichkeit haben, in den kommenden Jahren Erfolge in den zur Zeit schwierigen Verhandlungen zu erzielen, wenn die Europäische Union weiterhin mit einer Stimme spricht und ihre Führungsrolle im Rahmen der internationalen Klimaschutzverhandlungen beibehalten will. Dass gerade die Europäische Union diese Führungsrolle akzeptiert hat, hat wohl den Erfolg der letzten Jahre ausgemacht. Kommissar Dimas hat eben zu Recht darauf hingewiesen, dass die Europäische Union neben der allgemeinen Formulierung wichtiger klimaschutzpolitischer Ziele in der Tat vor der Frage steht, wie weit sie bereit ist, diese Ziele in konkrete eigene Initiativen und politische Praxis in der Europäischen Union und in den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Wir stehen vor zwei wirklich großen Menschheitsherausforderungen. Die erste große Menschheitsherausforderung ist die Frage: Wie versorgen wir die Welt — eine wachsende Weltbevölkerung — mit ausreichend Energie? Wir leben heute mit 6,5 Milliarden Menschen auf unserem Planeten, und es werden irgendwann mehr als 9 Milliarden Menschen sein. Heute leben 1,4 Milliarden Menschen in industrialisierten Regionen, in einigen Jahren und Jahrzehnten werden 4 Milliarden Menschen in Industrienationen auf diesem Planeten leben.
Wenn wir in den nächsten fünfzig Jahren in der gleichen Weise Energie und Rohstoffe verbrauchen wollen, wie wir dies in den letzten fünfzig Jahren getan haben, dann müssten wir zwei Planeten haben, um die Menschen ausreichend mit Energie und Rohstoffen zu versorgen. Die erste Frage, die wir also beantworten müssen, gerade wenn wir in den internationalen Verhandlungen zum Klimaschutz vorankommen wollen, ist: Wie schaffen wir eine gesicherte Energieversorgung nicht nur für uns, sondern auch für die Entwicklungs- und Schwellenländer, die wirtschaftliches Wachstum anstreben, um die Lebensbedingungen ihrer Bevölkerung zu verbessern.
Wenn die Europäer und andere Industrienationen es nicht schaffen, diesen Ländern technologische Antworten auf die Frage anzubieten, wie sie wirtschaftliches Wachstum, soziale Sicherheit und Wohlstand für ihre Bevölkerung erreichen können, ohne dabei gleichzeitig das Klima zu zerstören, dann werden uns diese Staaten auf dem Weg zum Klimaschutz nicht folgen!
Deswegen ist es die erste Herausforderung, z. B. die Frage zu beantworten, die uns von den Entwicklungsländern in den internationalen Klimaschutzverhandlungen immer zuerst gestellt wird, nämlich: Wie versorgen wir die rund 2 Milliarden Menschen, die heute keinen Zugang zum Elektrizitätsnetz haben, die in bitterster Armut leben, und die zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen Energie brauchen? Wie schaffen wir Energieversorgung für diesen Teil der Bevölkerung auf der Welt – für immerhin 2 Milliarden Menschen –, ohne dabei gleichzeitig das Klima zu zerstören?
Die Herausforderung für Technologieregionen wie Europa lautet: Was sind die Technologien der Zukunft, die wirtschaftliches Wachstum ermöglichen und es von der Klimazerstörung und von immer mehr CO2-Emissionen entkoppeln? Hochtechnologieregionen wie Europa müssen diese Antwort liefern.
Die zweite, damit verbundene Herausforderung für die Menschheit ist die Begrenzung des Klimawandels, der Erderwärmung. Wir werden in dieser Woche die neuesten Daten des Intergovernmental Panel on Climate Change bekommen. In Paris tagen derzeit die Wissenschaftler und tauschen Daten aus. Wir werden erfahren – so viel steht bereits fest –, dass sich alle bedrohlichen Szenarien in Bezug auf die Erderwärmung eher bestätigen bzw. verschlimmern als verbessern werden. Dies bedeutet, dass wir es nicht schaffen werden, die Erderwärmung unter 2 Grad zu halten, wenn es uns nicht gelingt, deutlicher als bisher zur Reduktion des Ausstoßes von CO2 und anderen Treibhausgasen beizutragen.
Wir merken bereits, welche Folgen das hat. In meinem Heimatland, in Deutschland, wird der letzte Gletscher im Jahre 2020 verloren sein. Wir haben vor einigen Monaten einen neuen Seenot-Rettungskreuzer zur Rettung Schiffbrüchiger auf der Nordsee in Dienst gestellt. Er hat fast 50 Meter Länge. Noch vor zehn, zwanzig Jahren reichten 20 bis 30 Meter Länge aus. Das sind die ersten Anzeichen für den Klimawandel in einem Land, das davon relativ wenig betroffen ist.
Wir wissen, dass in Deutschland mehr Hochwasser, aber auch mehr Trockenheit zu verzeichnen sein wird. Aber wir sind ein relatives reiches und sicheres Land. Schon schwieriger sieht es aus, wenn wir mit unseren Kollegen aus Spanien und Portugal sprechen. Dort haben die Länder Angst vor der Entstehung echter Wüsten, vor einer Dürre, die über eine periodische Trockenheit hinausgeht. Und noch dramatischer wird das Ganze, wenn wir bei der heute schon existierenden Erderwärmung nach Afrika schauen.
Es gibt auf dem afrikanischen Kontinent heute bereits mehr Flüchtlinge infolge des Klimawandels als aufgrund von Krieg und Bürgerkrieg. Was wir an Flüchtlingsbewegungen an der nordafrikanischen Küste vor Europa erleben, ist ein leiser Windhauch dessen, was uns droht, wenn es uns nicht gelingt, die Erderwärmung aufzuhalten und die Zerstörung der Lebensbedingungen auf einem Kontinent wie Afrika zu stoppen.
Das hat übrigens auch viel mit Gerechtigkeit zu tun. Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass der Kontinent Afrika, der keine Verantwortung am aktuellen Klimawandel trägt, am meisten unter den Folgen des Klimawandels zu leiden hat. Das ist eine Entwicklung, die wir bereits heute erleben.
Man stelle sich vor, wir kommen zu einer Weltbevölkerung, bei der 4 Milliarden Menschen in Industriegesellschaften leben – übrigens zwei Drittel davon in Asien –, und die Erderwärmung beginnt, die Gletscher des Himalaya zu erfassen. 40 % der Süßwasserreserven Asiens kommen aus den Gletschern des Himalaya. Man stelle sich vor, welche Bedrohungsszenarien in der Welt existieren, wenn diese Süßwasserreserven in Asien schwinden. Wir werden nicht nur Bedrohung durch Krieg um Öl, sondern im Zweifel auch Krieg und Bürgerkrieg um Wasserreservoirs haben.
Wir sprechen also über eine wirkliche Gefahr für die Menschheit! Es muss uns aber erst gelingen, diese Debatten über Herausforderungen für die Menschheit aus dem Kreis der Experten heraus in die Kreise der Führer und Führerinnen der Menschheit zu tragen. Es wird in Zukunft nicht ausreichen, einmal im Jahr 189 Umweltminister der Vereinten Nationen und 5 000 Wissenschaftler in einer internationalen Klimaschutzkonferenz zusammenzubringen, sondern wir werden die Staats- und Regierungschefs, die Generalversammlung der Vereinten Nationen und auch den Sicherheitsrat mit diesen Themen befassen müssen.
Ich bin auch Abgeordneter des Deutschen Bundestages, also eines Parlaments. Es muss uns gelingen, diese Themen auch in den Mittelpunkt der parlamentarischen Diskussionen zu stellen. Um es offen zu sagen, im Deutschen Bundestag ist die Anzahl der Abgeordneten, die bei Debatten über Klimaschutz anwesend sind, eher geringer als höher als im Europäischen Parlament.
Wir sollten uns auch darum kümmern, dass das, was wir ständig in der Öffentlichkeit sagen und was wir jeden Tag lesen, nämlich dass es sich um eine der größten Herausforderungen der Menschheit handelt, auch dazu führt, dass wir es in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns und unserer Alltagsarbeit stellen.
Ich bin der Überzeugung, dass die Kommission mit ihren Vorschlägen für Energie und Klimaschutz diese Aufgabe nicht nur erkannt hat, sondern damit auch eine historische Chance erhält. Zum ersten Mal in der Debatte über Energie und Klimaschutz hat die Kommission einen Vorschlag gemacht, der eine historische Chance beinhaltet. Sie bringt die Themen Energiesicherheit und Klimaschutz zusammen. Wir diskutieren nicht mehr in getrennten Sphären über die Fragen: „Wie gewährleisten wir den Zugang zu Energie?“ einerseits und „Wie sichern wir das Klima?“ andererseits, sondern wir haben ein Paket von Vorschlägen und von politischen Instrumenten auf dem Tisch liegen, das beide Fragen zusammenbringt.
Zum ersten Mal haben wir die Chance, energiepolitische Fragen und Klimaschutzfragen gemeinsam in einem stimmigen Konzept auf europäischer Ebene zu entscheiden. Ich weiß, dass es in den kommenden Wochen und Monaten in den Ausschüssen, den Arbeitsgruppen und den Verhandlungen von Beamten viele Diskussionen geben wird. Das alles kennen Sie weit besser als ich, weil Sie über mehr Erfahrung mit der europäischen Entscheidungsfindung verfügen als ich.
Mein Freund Martin Schulz – es reicht schon, hierher zu kommen, um einmal die Chance zu haben, vor ihm reden zu dürfen, normalerweise ist die Rollenverteilung zwischen uns umgekehrt – weiß, dass immer die Gefahr besteht – jedenfalls hat er mir das im Vorgespräch erzählt –, dass die politische Dynamik, ich würde sagen, die historische Chance, im Rahmen solcher Detailberatungen verloren zu gehen droht. Ich glaube, im Kern kommt es in den kommenden Wochen und Monaten darauf an, neben allen notwendigen Detaildiskussionen diese historische Chance, Energie- und Klimaschutzpolitik in Europa zusammenzubringen, und sie zu einer Vorreiterpolitik für die internationale Diskussion zu machen, nicht zu verpassen. Ich glaube, dass das die eigentliche Aufgabe der Politikerinnen und Politiker in der Kommission, im Parlament und im Europäischen Rat ist.
Natürlich werden wir in einer Reihe von Details auch nationale Interessenskonflikte austragen. Wir erleben das gerade am Beispiel der Automobilindustrie. Aber im Kern muss es darum gehen, diese historische Chance zu ergreifen, und ich will ein paar Beispiele aus der Sicht des Rates nennen, um zu verdeutlichen, worauf es beim Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs insbesondere ankommen wird.
Erstens, wir brauchen ambitionierte Klimaschutzziele für die internationalen Verhandlungen. Es ist absolut richtig, dass die Kommission sich das Ziel für die internationalen Verhandlungen setzt, 30 % Reduktion der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2020 durchzusetzen. Das misst sich nicht an der Frage, was wir uns untereinander zutrauen oder was ökonomisch erreichbar ist, sondern es misst sich ausschließlich an der Frage: Welche Reduktionen müssen wir bis zum Jahr 2020 erreichen, um die Erderwärmung unter 2 Grad zu halten? Ich glaube, dass das etwas ist, was wir stärker in die politische Alltagsdebatte einbeziehen müssen, denn oftmals steht man in der Klimaschutzdebatte vor einer großen Schwierigkeit.
Wenn wir früher in den 70er und 80er Jahren in meinem Heimatland Probleme mit Abfall und Deponien hatten, dann haben wir gesehen, dass giftige Stoffe aus der Deponie herausliefen. Man hat es gerochen und man konnte es täglich sehen. Deswegen haben sich die Politiker im Alltag zusammengetan und gesagt: Wir müssen die Deponien sanieren und wir dürfen nicht so viele Abfälle aufbringen.
Die Atmosphäre ist eine Deponie, die niemand sieht, die man nicht jeden Tag riecht, und Gott sei Dank gibt es nicht jeden Tag Katastrophen! Die Gefahr, dass uns diese unsichtbare Deponie nicht jeden Tag zum Handeln auffordert, ist relativ groß, und wenn Sie Ihrer Bevölkerung, Ihren Wählerinnen und Wählern sagen, dass wir den Temperaturanstieg auf unserem Planeten auf 2 Grad beschränken wollen, dann werden Sie viele Menschen ungläubig anschauen und sagen: Aber 2 Grad, das ist doch nicht besonders viel und im Zweifel ganz angenehm, wenn es im Norden Europas nicht ganz so kalt wird. Das heißt, es ist schwierig zu vermitteln, dass schon 2 – 3 Grad der Unterschied zwischen unseren heutigen Temperaturen und der Eiszeit vor mehreren Tausend Jahren sind.
Wenn Sie ihnen dann noch sagen: Das Ganze müssen wir bis zum Jahr 2100 schaffen, denn dann gibt es viele Menschen auf der Erde und in unseren Parlamenten und Parteien, werden sie hören: Na ja, das ist eine so lange Perspektive, darum sollen sich mal unsere Nachfolger kümmern.
Worum es geht, ist klarzumachen, dass der Klimawandel bereits heute stattfindet, und dass es dabei im Kern um unsere Kinder und Enkelkinder geht. Alle, die heute aktiv Politik machen und in meinem Alter sind, werden sicher bis zum Ende ihres Lebens auf dieser Erde leben können. Aber schon meine 18jährige Tochter wird es bitter büßen müssen, wenn es uns nicht gelingt, die nächsten 10 bis 15 Jahre zu nutzen, um einen wirklichen Wandel bei der Erwärmung der Erde herbeizuführen bzw. die Erderwärmung zu stoppen. Der Klimaschutz hat einen langen Bremsweg. Er dauert 30 Jahre. Was wir heute richtig machen, werden wir in 30 Jahren ernten. Aber was wir heute falsch machen, das werden unsere Kinder und Enkel in 30 Jahren büßen müssen.
Deswegen ist es wichtig, dass wir das 2-Grad-Ziel auf dem Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs fest verankern, und daraus ergibt sich das internationale Klimaschutzziel von minus 30 % bis zum Jahr 2020.
Die Kommission hat gesagt: Wenn es nicht zu einem multilateralen Übereinkommen bzw. nicht zum einem Anschlussabkommen zu Kyoto mit den Vereinigten Staaten, China und Indien kommt, dann soll das unilaterale Ziel der Europäischen Union mindestens 20 % betragen. Es gibt Vertreter der Politik, die das als Rückschritt im Klimaschutz erachtet haben. Für meine Begriffe geht es um etwas ganz anderes. Die Botschaft lautet: Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass es uns nicht gelingt, zu einem internationalen Klimaschutzabkommen über die Europäische Union hinaus zu kommen, selbst dann darf in der Europäischen Union niemand glauben, der Klimaschutz käme zum Ende, sondern selbst in diesem, von uns nicht erwarteten und nicht gewünschten Fall des Scheiterns internationaler Klimaschutzverhandlungen wird es darum gehen, dass wir mehr Klimaschutz in der Europäischen Union verankern und nicht bei 8 % stehen bleiben, sondern mindestens 20 % erreichen.
Wir wollen den Luftverkehr einbeziehen, und wir brauchen natürlich die Umsetzung der Selbstverpflichtungserklärung der europäischen Automobilindustrie. Wenn eine Selbstverpflichtung mit dem Ziel 120 Gramm CO2 pro km im Durchschnitt der europäischen Automobilindustrie nicht erreicht wird, dann wird der politische Streit nicht um die Frage gehen, ob man eine Rechtsetzung auf europäischer Ebene braucht oder nicht, sondern nach allem, was ich in den letzten Tagen gehört habe, sind wir uns einig, also die Kommission und meine Regierung, aber auch die überwiegende Mehrheit des Rates und des Parlaments: Wir brauchen eine europäische Gesetzgebung, die diesen Beitrag der europäischen Automobilindustrie zum Klimaschutz sichert. Dieser Beitrag soll 120 Gramm pro km sein.
Worüber wir werden verhandeln müssen, ist die Frage: Erreichen wir das allein durch Fahrzeugtechnik oder wollen wir beispielsweise eine anteilige Anrechung von Biokraftstoffen für dieses Ziel einbeziehen? Ich glaube, dass das eine Debatte ist, die wir getrost im Parlament, in der Kommission und im Rat führen können, aber wir sollten keinen Zweifel daran lassen, dass am Ende dieses 120-Gramm-Ziel für die gesamte europäische Automobilindustrie steht.
Zweitens: Wir werden dafür sorgen müssen, dass sich alle auf dieses Ziel zubewegen, also die großen Fahrzeuge genauso wie die mittleren und die kleineren Fahrzeuge. Wir brauchen auch einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Ich werbe auch im Namen des Rates sehr dafür, dass wir am gemeinsamen Ziel von 20 % erneuerbarer Energien am Primärenergiebedarf der Europäischen Union festhalten und beweisen, dass wir dadurch die Technologieführerschaft erreichen können. Hinter diesen ambitionierten Klimaschutzzielen stecken auch gigantische Wachstumsperspektiven für die Europäische Union, für Beschäftigung und für Ausbildung.
Die Frage ist doch: Was soll Europa sein, wenn China die Werkbank, Indien der Dienstleister, Russland die Zapfsäule und Brasilien der Farmer der Welt wird? Was wird dann Europa? Ich glaube, Europa, das sind die Ingenieure und die Techniker der Welt, die die technologischen Herausforderungen annehmen und Lösungen dafür bieten, wie wir sowohl die Energiefrage als auch den Klimawandel in den Griff bekommen. Auf diese technologischen Antworten warten viele in den internationalen Klimaschutzverhandlungen ebenso wie in der internationalen Energiepolitik. Europa ist die Region der Innovation und hat alle Voraussetzungen dafür, diese Antworten zu liefern. Ich glaube, dass das, was die Kommission in den Bereichen Effizienz, Klimaschutzziele und Energieaktionsplan vorgelegt hat, alle Voraussetzungen dafür bietet, diese Herausforderung anzunehmen.
(Beifall)
Peter Liese, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Ratspräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Zugang zu Energie und beim Schutz des Klimas handelt es sich um die zwei Herausforderungen für die Menschheit im 21. Jahrhundert. Das sage nicht ich, das hat die Präsidentin des Europäischen Rates, Angela Merkel, vor zwei Wochen in unserem Parlament gesagt, und daher ist es nur konsequent, dass Kommission und Ratspräsidentschaft den Kampf gegen den Klimawandel in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen.
Genau so wichtig ist allerdings, dass den Worten Taten folgen. Der Stern-Bericht hat deutlich gemacht, dass die wirtschaftlichen Schäden eines ungebremsten Klimawandels ökonomisch nur mit den Schäden des Zweiten Weltkriegs vergleichbar sind. In meinem Wahlkreis haben wir ganz konkret ein Beispiel, über das die Menschen reden. Wir haben den Sturm Kyrill erlebt und Tausende von Menschen sind stark geschädigt worden. Mein Wahlkreis befand sich im Zentrum dieses Sturms. Man kann nun nicht jeden einzelnen Sturm dem Klimawandel zuschreiben, aber die Forscher sagen mit großer Sicherheit, dass die Häufung von extremen Wetterereignissen nicht mehr zu übersehen ist.
Deswegen müssen wir das Ziel verfolgen, bis zum Jahr 2020 30 % Emissionen einzusparen. Wir sollten alles daran setzen. Ich glaube — wie viele andere Kollegen auch —, dass die Diskussion um die 20 % zumindest verwirrend war. Es wurde der Anschein erweckt, als meine man das mit den 20 % doch nicht so ernst. Wir sollten es aber ernst nehmen.
Auch haben wir nun die Chance, all dies international durchzusetzen, denn zum Beispiel in den USA haben wir nach Katrina eine ganz neue Qualität der Debatte. Nach den Entwicklungen der letzten Monate ist die Chance, mit den USA etwas gemeinsam zu machen, viel größer als in der Vergangenheit. Realistischerweise sollte deshalb niemand davon ausgehen, dass wir scheitern, sondern wir sollten alles tun, damit wir auch tatsächlich ein internationales Abkommen bekommen.
Es ist gut, dass das Europäische Parlament eine Antwort auf die Erklärung der Kommission vorbereitet, aber es ist auch gut, dass wir nicht morgen schon darüber abstimmen. Denn wir haben eine Entschließung aus dem Umweltausschuss, in der viel Vernünftiges drinsteht; dennoch müssen wir noch daran feilen, damit wir in Straßburg — auch in Abstimmung mit den anderen Ausschüssen — eine sehr klare Antwort geben können.
Ich bin zum Beispiel der Meinung, dass die Kernenergie in der Entschließung des Ausschusses für Umwelt sehr unsachlich und schlecht behandelt wird. Dies ist nicht angemessen und wir müssen einiges verbessern. Wir müssen aber auch ein klares Signal für mehr Klimaschutz senden. Das erwarten nach einer Umfrage 98 % der Menschen von der europäischen Politik und wir sollten diese Menschen nicht enttäuschen!
Guido Sacconi, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Liese hat soeben darauf hingewiesen, dass wir gestern im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit einen sehr wichtigen und äußerst detaillierten Entschließungsantrag angenommen haben. Da Herr Gabriel auf diese Details eingegangen ist, will ich sie hier nicht erwähnen. Wir werden versuchen, diesen Entschließungsantrag auf der Straßburg-Tagung mit Blick auf den Frühjahrsgipfel des Europäischen Rates noch zu verbessern.
Ich möchte die wenigen mir zur Verfügung stehenden Sekunden nutzen, um einen meines Erachtens wirklich richtigen Ausgangspunkt der Rede von Herrn Gabriel aufzugreifen: nämlich, dass wir vor einem historischen Wendepunkt stehen. Ich denke, in diesem und im nächsten Jahr, 2007 und 2008, wird es möglich sein, definitiv zu sagen, ob uns, politisch gesprochen, bei diesem wichtigen, internationale Aufmerksamkeit verlangenden Thema eine schnellere Gangart und ein qualitativer Sprung gelingen werden. Die Situation schlägt um, nicht nur wegen der neuen Daten, die uns die Wissenschaftler in Paris vorlegen, das Panel, usw., sondern auch in der politischen und in der internationalen Debatte: beispielsweise entwickelt sich jenseits des Atlantiks ein anderes Bewusstsein bzw. kann sich entwickeln.
Deshalb meine ich, auch wenn wir unseren Part übernehmen und entsprechende Vorschriften erlassen – Emissionshandel, Einbeziehung der Luftfahrt, Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen und all die anderen Dinge, die in Vorbereitung sind – müssen wir einen gewaltigen Qualitätssprung in der Politik vollziehen und ein starkes Bündnis zwischen den europäischen Institutionen schaffen, damit sie möglichst wirksam bei den internationalen Verhandlungen auftreten können.
Auch wir als Parlament müssten vielleicht unsere Arbeit noch besser machen – vor allem natürlich als Gesetzgeber –, doch können wir die Verhandlungen von Kommission und Rat unterstützen, indem wir vielleicht eine größere internationale Allianz der Parlamente schmieden, um den Kampf gegen den Klimawandel zu einer wirklichen Priorität zu machen, wie es von den Bürgern gefordert wird.
Graham Watson, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Meine Fraktion begrüßt es, dass die Kommission sich in der letzten Zeit sehr mit der Energiepolitik und dem Klimawandel beschäftigt, ihren Biomasse-Vorschlag vom Dezember 2005, ihre Vorschläge zum „Standby“-Modus elektronischer Geräte vom September 2006, ihre Energiepolitik dieses Monats sowie die heutige Ankündigung einer Richtlinie über die Kraftstoffqualität. Unserer Meinung nach stellen all diese Vorschläge eine ehrgeizige, jedoch durchaus durchführbare Politik dar. Dies ist unerlässlich, wenn die Union und ihre Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgern gerecht werden wollen, wenn wir in den Genuss einer sicheren Energieversorgung kommen und andere Länder davon überzeugen wollen, es uns gleichzutun.
Wenn wir die Warnungen der kalifornischen Wissenschaftler in den späten 1970er Jahren ernst genommen hätten, hätten wir den Klimawandel wahrscheinlich verhindern können. Nun können wir lediglich hoffen, ihn aufzuhalten. Aus diesem Grund bedauern die Liberalen und Demokraten die Plädoyers der deutschen Autohersteller in der „Bild-Zeitung“ und die Versuche einiger Kommissionsmitglieder, die Emissionsziele herunterzuschrauben.
(Beifall)
Wenn die Japaner Hybridfahrzeuge herstellen können, wenn die Franzosen und Italiener Autos produzieren können, die viel effizienter sind, warum können andere Länder das nicht auch?
Ich zitiere Konrad Adenauer in diesem Hohen Haus nicht sehr oft – das überlasse ich lieber meinen Kollegen auf der rechten Seite –, aber er hatte Recht, als er sagte, dass Gott „der Klugheit Grenzen gesetzt hat und der Dummheit nicht“.
(Heiterkeit und Beifall)
Wir werden erst Erfolg haben, wenn unsere Bürger erkennen, dass es ein Problem gibt, und ihre Gewohnheiten ändern. Brauchen wir wirklich elektrische Rasierer oder elektrische Lockenstäbe? Brauchen wir wirklich Autos, die in weniger als sechs Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigen können, wenn unsere Erde dadurch in weniger als sechs Jahrzehnten zerstört wird? Die Autohersteller geben damit an, dass ihre Fahrzeuge 240 km/h schaffen. Das mag ja sein, aber damit emittieren sie bei jedem Kilometer 360 g CO2. Wenn wir dem Einhalt gebieten, gehen keine Arbeitsplätze verloren. Eine Studie der belgischen Regierung aus dem letzten Jahr hat gezeigt, dass die Senkung der CO2-Emissionen sich nicht auf die Arbeitsplätze auswirkt, da es neue Hochtechnologie-Sektoren gibt, die neue Arbeitsplätze schaffen.
Nicht nur bei den Klimafragen müssen wir umdenken: Wir müssen eine rasch wachsende Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln versorgen und den Lebensstandard soweit erhöhen, dass sich die Bevölkerungszahlen stabilisieren. Dies kann auf vielerlei Art und Weise erreicht werden – zum Beispiel durch den Anbau von Soja, das denselben Nährwert hat wie Rindfleisch und wofür weniger als 1 % der Investitionen erforderlich ist.
Demokratien können nicht mehr von Krisenmanagern regiert werden, die schwer wiegende Probleme erst angehen, wenn die Krise da ist. Wenn die Existenzgrundlage und die Nachhaltigkeit des Lebens auf dem Spiel stehen, muss unsere Politik von Entschlossenheit und Initiative geprägt sein, so wie es der Ratspräsident vorhin sagte. Es ist nicht leicht, die Gewohnheiten der Menschen zu ändern. In den Kommissionsvorschlägen wird nicht stark genug auf die Reduzierung des Energieverbrauchs eingegangen, aber genau das ist lebensnotwendig.
H. G. Wells sagte einmal: „Die menschliche Geschichte wird zusehends zum Wettlauf zwischen Bildung und Katastrophe.“ Wenn die Kommission dieses Programm übernimmt, wenn sie an die Mitgliedstaaten eher appelliert als sich ihnen fügt, dann besteht Hoffnung, dass die Union doch noch größere Unterstützung von unseren Bürgern erhält.
(Beifall)
Seán Ó Neachtain, thar ceann Ghrúpa UEN. – A Uachtaráin, tá dualgas ar an Aontas Eorpach a bheith ina gceannródaithe agus dul i ngleic leis na fadhbanna a chothaíonn athrú aeráide. I measc na gcéimeanna a chaithfear a chur i bhfeidhm, tá siad seo a leanas: Úsáid Fuinnimh Inmharthana Inathnuaite a mhéadú san Eoraip; Laghdú 20% ar a laghad a dhéanamh ar sceitheadh CO2 san Eoraip; Barántas a thabhairt go mbeidh muide san Eoraip i bhfad níos éifeachtaí ó thaobh ídiú fuinnimh de. Tá muid ag cur an iomarca fuinnimh amú inár dtithe agus inár gcomhlachtaí ó lá go lá.
Caithfidh an tAontas Eorpach chuile fhóram idirnáisiúnta a úsáid chun a chinntiú go dtabharfaidh tíortha uile an domhain mhóir tacaíocht dár n-iarrachtaí. Caithfear ceannasaíocht a ghlacadh ar an bhfadhb seo láithreach. Tá seacht mBallstát is fiche san Aontas Eorpach anois, rud a thugann ról lárnach, tábhachtach dúinn inár gcath in aghaidh athrú aeráide. Tá deireadh le briathra, caithfear gníomhú. Agus mar fhocal scoir, tá ról againne uile san fhadhb seo a réiteach. Caithfidh muid athruithe nósmhaireachta a chur i bhfeidhm sa bhaile agus inár dtithe féin agus mar a deireann muid sa nGaeilge: 'Ní hé lá na gaoithe lá na scolb'. Tá brón orm faoin mbriseadh isteach sin a tharla níos túisce.
Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, Herr Minister, meine Damen und Herren! Nicht alle von Ihnen haben die eindrucksvolle Rede der Ratspräsidentschaft zum Klimawandel gehört. Aber Sie haben so wie ich schon viele solcher Reden gehört, und weil mein ehemaliger Landtagskollege Sigmar Gabriel ein Freund der deutlichen Worte ist, sei hier nur Folgendes gesagt: Wenn Worte den Klimawandel stoppen könnten, dann hätten wir wahrscheinlich schon kein Problem mehr! Aber, Sigmar Gabriel, Herr Kommissar, nicht an den Worten sollen wir diese Situation messen, sondern einzig und allein an den Taten!
Das, was die Kommission im Zusammenhang mit dem Energiepaket vorgelegt hat, ist nicht nur wegen des 20 %-Ziels und des Jonglierens mit 20 % zunächst auf unilateraler Ebene und dann vielleicht später 30 % auf internationaler Ebene problematisch. Es ist auch problematisch, weil die Instrumente, die in diesem Energiepaket verankert werden sollen, allesamt zu schwach sind. Ich bezweifle, dass diese Instrumente überhaupt in der Lage sind, 20 % CO2-Reduktion zu erreichen.
In diesem Paket ist vieles falsch und wenig richtig, Sigmar Gabriel! Es ist zum Beispiel zu wenig Energieeffizienz und -einsparung in diesem Paket, es sind zu wenig erneuerbare Energien darin. Es sind viel zu viel Kohle und fossile Energien darin, und es wird mit einem atomaren Optimismus gearbeitet, der einfach überhaupt nicht mehr vertretbar ist, besonders dann nicht, wenn man sich diese ökonomische Katastrophe ansieht, die Areva gerade in Finnland einfährt. Bei den Nachrichten aus Finnland muss sich jeder Atomkraftgegner freuen, dass sich die Atomindustrie durch derart falsche Investitionen selbst ruiniert.
Zu diesem „Richtig“ oder „Falsch“ kommt meiner Meinung nach in den letzten Tagen etwas hinzu, das die falschen Instrumente krönt. Dafür ist die deutsche Ratspräsidentschaft verantwortlich. Der richtige Versuch von Umweltkommissar Dimas, verbindliche CO2-Reduktionsziele für die Automobilindustrie zu verankern, und zwar auf dem Niveau, das freiwillig von der Industrie angekündigt worden war, dieser richtige Ansatz wird von Deutschland torpediert, und zwar nicht mit dem Bewusstsein, hier geht es um Klimaschutz, nicht mit dem Bewusstsein, wie machen wir die Automobilindustrie zukunftsfähig, sondern allein unter dem Aspekt, wie schützen wir das kleine Segment der großen Luxuskarossen, die in Deutschland produziert werden. Da geht es also plötzlich nicht mehr um Klimaschutz, sondern nur noch um Porsche!
(Die Präsidentin entzieht der Rednerin das Wort.)
Francis Wurtz, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Ich bin froh darüber, dass wir diese Aussprache zu einem Zeitpunkt führen, da in Paris die Konferenz des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen stattfindet, deren Schlussfolgerungen wir alle erwartungsvoll entgegensehen. In diesem Zusammenhang würde ich vorschlagen, Frau Präsidentin, Doktor Pachauri, den Vorsitzenden dieses Ausschusses, in dem die weltweit bedeutendsten Wissenschaftler aus diesem Bereich vereint sind, zu einer öffentlichen Anhörung in das Europäische Parlament einzuladen. Ich habe ihn gestern kurz in Paris getroffen, und ich bin überzeugt, dass seine Erläuterungen und seine Empfehlungen uns in dem uns bevorstehenden Kampf von großem Nutzen sein könnten, wenn wir dazu beitragen wollen, uns dieser zivilisatorischen Herausforderung zu stellen.
Welches ist nun der Stand der Dinge? Ich persönlich bin der Ansicht, dass wir unseren Mitbürgern eine Botschaft übermitteln sollten, die wohlerwogen und motivierend zugleich ist, das heißt, eine Botschaft, die eine schlechte und zwei gute Nachrichten zugleich enthält. Die schlechte Nachricht besteht in der Feststellung der derzeitigen Lage. Die Situation hat sich in den letzten sechs Jahren weltweit noch verschlechtert, und in der Europäischen Union ist es um die Erfüllung unserer in Kyoto eingegangenen und ohnehin schon unzureichenden Verpflichtungen schlecht bestellt. Wenn wir so weitermachen, dann fügen wir unserem Planeten – nicht nur den künftigen Generationen, sondern auch schon der heranwachsenden Generation unzumutbaren Schaden zu. Soweit zu der schlechten Nachricht, die es sehr ernst zu nehmen gilt.
Nun zur ersten, zur guten Nachricht: dieser Tendenz kann entgegengewirkt werden.
(Er wendet sich an die Abgeordneten, die sich unterhalten und ihm nicht zuhören.)
Meine Damen und Herren, wenn Sie an der Klimafrage nur vor Journalisten Interesse zeigen, kann ich Sie nur bedauern,…
(Beifall)
… denn ich habe Sie soeben, als der Rat und die Kommission darüber sprachen, gezählt: Es waren kaum mehr als fünfzig Abgeordnete im Saal. Sie sollen nicht nur zum Abstimmen kommen, ohne die Hintergründe zu kennen, sondern an der Aussprache teilnehmen, oder zumindest diejenigen zu respektieren, die das Wort haben!
(Beifall)
Nach der Darlegung der schlechten Nachricht nun die erste gute Nachricht, die wir unseren Mitbürgern kundtun können: dieser Tendenz kann entgegengewirkt werden, aber das käme zugegebenermaßen einer echten Revolution gleich. Die Zielvorgaben hinsichtlich der Reduzierung der Treibhausgasemissionen sind bekannt: Senkung bis zum Jahr 2050 um 50 % weltweit und um 75 % in unseren Ländern. Dies geschieht nicht nur über eine substanzielle Erhöhung sauberer Energien, sondern auch über eine neue Einstellung zur Energieeffizienz, was eine starke Entwicklung der Eisenbahn und der Hochgeschwindigkeitsseewege und, wie bereits gesagt wurde, die Einführung ehrgeiziger Abgasnormen im Automobilbau erfordert, trotz des Drucks, den Frau Merkel ausübt, weiterhin den serienmäßigen Bau von Energiesparhäusern, die Unterweisung im Gebrauch kraftstoffsparenderer Technologien, einen weitaus stärker auf die Zusammenarbeit als auf den Wettbewerb orientierten internationalen Handel, massive langfristige Investitionen, die Einbeziehung des Begriffs des Allgemeinwohls, was alles praktisch ernste Belastungen für die Globalisierung im liberalen Sinne mit sich bringt.
Schließlich die zweite gute Nachricht: diese Aufgaben finden in zunehmendem Maße Eingang in das Bewusstsein der Öffentlichkeit, auch in den USA und in den Schwellenländern. Dies ist der wichtigste Garant für den Erfolg der historischen Zielsetzung. Aber Achtung, ich bezweifle, dass die Völker auf die vor uns stehenden Probleme eine Antwort im Sinne von Malthus akzeptieren. Die Überwindung der Sorge um die wirtschaftliche Produktivität bedeutet nicht, die soziale Entwicklung zu bremsen. Die Bekämpfung des Klimawandels wird nicht als reibungsloser Prozess vonstatten gehen.
(Beifall von links und aus der Mitte)
Die Präsidentin. – Herr Wurtz! Ich habe Ihren Vorschlag zur Kenntnis genommen, mit den Sachverständigen, die dieses Thema diese Woche in Paris diskutieren, in unserem Parlament einen Meinungsaustausch durchzuführen.
Die Aussprache wird wegen der Abstimmungsstunde unterbrochen und nach der Abstimmung fortgesetzt.
VORSITZ: HANS-GERT POETTERING Präsident
Martin Schulz (PSE). – Herr Präsident! Ich weiß jetzt nicht, zu welchem Artikel der Geschäftsordnung ich mich melden kann. Sie werden schon einen finden, der das begründet! Ich würde Sie als neu gewählten Präsidenten dieses Hauses bitten, die Reform-Kommission, die sich mit der Reform der Arbeit dieses Parlaments befassen soll, um Folgendes zu bitten: Wir brauchen ein Verfahren, das den Rednern einen höheren Grad an Fairness zusichert, als es zurzeit der Fall ist.
Wenn es keine Unterbrechung zwischen der Debatte und den Abstimmungsstunden gibt, dann sind die letzten Redner auf der Rednerliste in der Situation, in der eben mein Kollege Francis Wurtz war. Es ist völlig unmöglich, gegen einen Saal anzureden, in den Hunderte Abgeordnete strömen, die alle irgendetwas Wichtiges zu besprechen haben, aber keiner hört zu. Das ist einfach inakzeptabel. Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, dass zwischen dem Ende der Diskussion und der Abstimmung eine Lücke ist. Dann vermeiden wir unwürdige Situationen, wie jene, die wir gerade hier erlebt haben, dass nämlich der Vorsitzende einer Fraktion des Parlaments sich das Wort erkämpfen muss, weil die lieben Kolleginnen und Kollegen nicht zuhören. Das ist einfach nicht akzeptabel!
(Beifall)
Der Präsident. Herr Kollege Schulz! Ich weiß zwar nicht, auf welchen Artikel der Geschäftsordnung Sie sich berufen, aber wo Sie Recht haben, haben Sie Recht, und es wird sicher einen entsprechenden Artikel geben. Ich bin in der Sache völlig Ihrer Meinung: Wir brauchen eine kurze Pause zwischen den Reden und den Abstimmungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist dafür plädiert worden, dass wir zur vorgesehenen Zeit mit den Abstimmungen beginnen, nämlich um 17.30 Uhr. Wenn sich jetzt aber weitere Kollegen zu Wort melden, dann werden wir immer weiter von der Abstimmungszeit abweichen, deshalb bitte ich Sie, jetzt abzustimmen, das geht sehr schnell. Anschließend kommt Minister Gabriel zu Wort, er hat noch ein paar Minuten Zeit.
17. Abstimmungsstunde
17.1. Benennungen in die Ausschüsse (Abstimmung): siehe Protokoll
VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI Vizepräsident
18. Klimawandel (Fortsetzung der Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Fortsetzung der Aussprache über den Klimawandel.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. - (NL) Herr Präsident! Ich versuche es noch einmal. Zunächst möchte ich Kommissar Dimas und den Ratspräsidenten, Herrn Gabriel, herzlich zu ihren Vorschlägen und eindrucksvollen Reden beglückwünschen. Insbesondere dank Al Gores Kampagne und Sir Nicholas Sterns Bericht ist der Klimawandel in den vergangenen Monaten derart in den Mittelpunkt des Interesses gerückt. Das bedeutet, jetzt ist die rechte Zeit für substanzielle Schritte nach vorn. Europa muss in der Klimadebatte und bei den zu ergreifenden Maßnahmen tatsächlich die Führung übernehmen. Jetzt kommt es darauf an, dass die jüngsten Vorschläge der Kommission nicht nur vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, sondern auch von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten aufgegriffen werden. Die Klimaproblematik gestaltet sich derart komplex, dass sie auch in den nächsten Jahrzehnten auf der Agenda stehen muss.
Da sich der Klimawandel und damit die Erderwärmung nicht einfach verlangsamen lassen, werden nur rigorose Schritte hinreichenden Effekt zeitigen. Ein Umstieg auf kohlenstofffreie und kohlenstoffarme Brennstoffe ist hierzu vonnöten. Konkret bedeutet das, wir müssen uns von fossilen Brennstoffen verabschieden. Das Europäische Parlament hat bereits erklärt, dass Europa bis 2020 eine CO2-Reduktion um 30 % erzielt haben sollte. Die Kommission hat jedoch eine Senkung um 20 % vorgeschlagen, um Spielraum für Verhandlungen mit dem Ziel eines weltweiten Abkommens zu lassen, das dann eine Verringerung der Emissionen in Europa um 30 % umfassen würde. Von Kommissar Dimas möchte ich wissen, weshalb diese Taktik seiner Meinung nach Erfolg verspricht.
Herr Präsident, ich bitte Sie um ein wenig mehr Zeit, denn ich war nicht imstande, in meinem normalen Tempo zu sprechen.
Luca Romagnoli, im Namen der ITS-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In diesem Hohen Haus und gewiss auch in der Öffentlichkeit besteht der nahezu einhellige Wunsch, den Klimawandel zu bekämpfen. Gestatten Sie mir jedoch eine Bemerkung, die hilfreich ist, um die geistige Ehrlichkeit hervorzuheben, die wir jenen Bürgern schulden, die nicht so vertraut mit dieser Materie sind: Wenn wir nämlich von der Bekämpfung des Klimawandels sprechen, müssen wir deutlich machen, dass wir uns dabei lediglich auf den Einfluss beziehen, den der Mensch und seine Tätigkeiten auf die Umwelt haben, ein Einfluss, der, wie wissenschaftlich bewiesen wurde, wesentlich geringer ist als der geophysikalischer und astronomischer Faktoren.
Sicher ist es zweckmäßig, eine im höchsten Maße umweltfreundliche Energiepolitik zu haben, die außerdem die für unsere Entwicklung unverzichtbare Energieversorgung gewährleistet: davon sind wir hier in Europa, mit all unserer politischen Unabhängigkeit von außereuropäischen Ländern, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch weit entfernt. Selbstverständlich stimme ich den Emissionsverringerungszielen wie auch den Bemühungen um Entwicklung erneuerbarer Energieträger zu. All das ist gewiss richtig, und der Gedanke, den Menschen Anreize für den Gebrauch schadstoffärmerer Fahrzeuge zu bieten, scheint vernünftig. Doch wird das nicht so enden wie in Italien, wo durch das Haushaltsgesetz 2007 diejenigen begünstigt werden, die in der Lage sind, ein Neufahrzeug zu erwerben, während gerade die weniger Wohlhabenden, die sich einen Wagenwechsel nicht leisten können, zu eingeschränkter Mobilität und höheren Kosten verdammt werden?
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich, obwohl ich nicht an Sinophobie leide – bitte glauben Sie mir, wenn ich das sage –, einmal mehr die Frage stellen: Haben denn all unsere einseitigen Bemühungen um Nachhaltigkeit einen Sinn, wenn China und die asiatischen Tigerwirtschaften innerhalb eines Jahres dieselbe Menge an klimaverändernden Gasen in die Atmosphäre einleiten wie sie von den Unionsländern in zehn Jahren produziert wird?
Sigmar Gabriel, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, um auf einen Angriff der Kollegin Harms auf die deutsche Ratspräsidentschaft klar zu reagieren. Es ging um die Frage: Wie steht die deutsche Ratspräsidentschaft zu der Debatte über die Beteiligung der Automobilindustrie am Klimaschutz?
Erstens, Frau Kollegin Harms, kann die Ratspräsidentschaft zu dieser Frage noch gar keine Auffassung haben, weil weder ein Vorschlag der Kommission vorliegt, noch bislang eine Beratung im Rat stattgefunden hat. Falls Sie die Position der deutschen Bundesregierung meinen sollten, Frau Kollegin Harms, dann nehmen Sie bitte Folgendes zur Kenntnis: Erstens ist Ihre Aussage, die Bundesregierung sei gegen einen legislativen Vorschlag und gegen eine europaweite Gesetzgebung mit dem 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer, definitiv falsch. Die übereinstimmende Auffassung der deutschen Bundesregierung ist, dass bei einem Versagen der Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie selbstverständlich eine europäische Gesetzgebung mit dem Ziel 120 Gramm CO2-Ausstoss pro Kilometer erforderlich ist.
Zweitens, die Bundesregierung ist allerdings der Überzeugung, dass ....
(Zwischenrufe)
wenn sich die Automobilindustrie in Europa dieses Ziel für 2012 selbst gesetzt hat, dann sollte man sie beim Wort nehmen. Auch dagegen gibt es keine Positionierung der deutschen Bundesregierung.
Zweitens, die Bundesregierung ist allerdings der Überzeugung, dass man dieses Ziel 120 Gramm gemeinsam durch zwei Dinge erreichen muss: erstens, durch Fahrzeugtechnik und zweitens, durch eine teilweise Anrechnung von Biokraftstoffen.
(Zwischenrufe)
Wieso das nicht funktionieren soll, weiß ich nicht. Das müssten wir dann debattieren, aber der Punkt ist: Wollen wir zulassen – und da bitte ich Sie herzlich um eine gemeinsame ruhige Beratung – dass durch den Ausbau der ersten Generation von Biokraftstoffen weiterhin eine Nahrungsmittelkonkurrenz geschaffen wird, die inzwischen in Mexiko dazu geführt hat, dass das Maisbrot, die Nahrung der Ärmsten der Armen um 60 % teurer geworden ist, oder wollen wir in die zweite Generation von Biokraftstoffen, in synthetische Kraftstoffe, investieren? Ja oder nein?
Wenn wir das wollen, dann müssen wir dafür ein marktwirtschaftliches Interesse wecken. Natürlich hat die Automobilindustrie und auch die Mineralölindustrie dann ein Interesse daran, synthetische Kraftstoffe zu entwickeln, die diese Nahrungsmittelkonkurrenz nicht zulassen, wenn wir ihnen die Möglichkeit geben, einen Teil dieses 120-Gramm-Ziels über die Anrechnung von Biokraftstoffen zu erreichen. Darüber müssen wir inhaltlich streiten. Tun Sie aber bitte nicht so, Frau Kollegin Harms, als hätte die Bundesregierung etwas gegen einen legislativen Vorschlag mit dem Ziel 120 Gramm.
Drittens sind wir uns hoffentlich einig, dass wir dieses Ziel im Durchschnitt bei allen Fahrzeugen erreichen müssen, indem sowohl in der Oberklasse als auch bei Mittelklassewagen und kleineren Fahrzeugen der Verbrauch und der CO2-Ausstoß gesenkt werden. Wenn es darum geht, die Selbstverpflichtung der europäischen Automobilindustrie per Gesetz durchzusetzen, dann aber auch so, wie sie gemeint war, nämlich in allen Fahrzeugklassen, so dass im Durchschnitt 120 Gramm CO2 pro Kilometer erreicht werden.
Die vierte Bemerkung, Frau Kollegin Harms: Ich glaube, dass man zwei Dinge nicht machen darf. Vielleicht sind wir uns wenigstens darin einig. Das ist auch die Position der Bundesregierung. Es ist falsch, die Automobilindustrie in den Emissionshandel Europas hineinzuholen, weil das zur Folge hätte, dass der Emissionshandel noch komplexer würde, und er ist jetzt schon überkomplex. Deswegen macht es Sinn, dies außerhalb des Emissionshandels zu regeln.
Außerdem können wir uns vielleicht auch darauf einigen, dass wir eine technologische Zukunftsaufgabe, nämlich die Reduzierung des CO2-Ausstoßes, nicht dadurch privatisieren dürfen, dass wir sagen, dies sei letztlich abhängig vom individuellen Fahrverhalten. Es geht um eine technologische Herausforderung, und der wollen wir durch eine Veränderung der Fahrzeugtechnik und durch eine teilweise Anrechnung der Entwicklung synthetischer Biokraftstoffe und ihrer Beimischung technologisch begegnen.
Wenn Ihre Frage die Position der Bundesregierung betraf, dann hoffe ich, dass ich Ihnen jetzt ausreichend Antwort gegeben habe. Wenn Ihre Frage oben an die Ratspräsidentschaft gerichtet war — und so habe ich es verstanden — dann wäre ich dankbar, wenn Sie so fair wären, der Ratspräsidentschaft die Chance zu lassen, wenigstens eine Orientierungsdebatte im Umweltrat zu führen. Dies ist allerdings erst möglich, wenn die Kommission eine Mitteilung dazu vorgelegt hat.
Und wenn Ihr Vorschlag so zu verstehen war, dass Sie um eine solche Mitteilung bitten, damit wir eine Orientierungsdebatte führen können, wäre dies der — allerdings einzige — Teil Ihrer Rede, bei dem ich Ihnen zustimmen würde!
(Beifall)
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe Herrn Minister Gabriel sehr aufmerksam zugehört, denn die irischen Zeitungen titeln heute: „Deutschland gegen EU-Grenzwerte bei Kfz-Emissionen“. Weiter heißt es dann dort, dass „Bundeskanzlerin Angela Merkel geschworen hat, die Pläne zur Einführung genereller Grenzwerte bei CO2-Emissionen aus Kraftfahrzeugen „mit aller Kraft“ zu bekämpfen …“. Wegen meiner zwei Minuten muss ich hier aufhören.
Sie haben ein großes PR-Problem, Herr Minister, wenn das, was Sie sagen, richtig ist, und nicht das, was die deutsche Ratspräsidentin sagt. Bitte bringen Sie deshalb Ordnung in den momentan herrschenden Wirrwarr, zumal die Ansprache von Bundeskanzlerin Merkel zum Beginn der deutschen Präsidentschaft doch ausgezeichnet und sehr ermutigend in diesem konkreten Punkt war, und sie hat zugesichert, dass dieses Thema auf der Tagesordnung des Gipfels im März eine hohe Priorität haben wird.
Wir brauchen ein stärkeres politisches Engagement für diese Debatte. Das eigentliche Problem ist doch – und das sage ich durch den Vorsitz unserem Kommissar wie auch dem Herrn Minister –, dass wir das unseren Beamten und unseren Diplomaten überlassen haben. Ja, Nairobi war ein „Schritt nach vorn“ in der Vorarbeit. Das haben Sie gesagt. Aber es war ein winziger Schritt, ein verschlungener Schritt und kaum eine Verbesserung dessen, was in Montreal vereinbart worden war.
Es ist doch sinnlos, wenn sich Tausende von uns aus Hunderten Ländern einmal im Jahr treffen, Kohlenstoff verbrauchen und zu allen möglichen Orten fliegen, um dort zu sitzen und hauptsächlich darüber zu streiten, was auf der Tagesordnung stehen soll, dann nach bis zu zwei Wochen wieder abreisen, nur um dann zwölf Monate später wieder da zu sein und mit der Diskussion zur Tagesordnung genau da weiter zu machen, wo wir zwölf Monate zuvor aufgehört haben! Wenn das, was wir sagen, stimmt und alle Berichte von Wirtschaftsexperten, NRO, Umweltschützern und angesehenen Wissenschaftlern stimmen – und sie stimmen, 99 % der Fachwelt sind sich einig, dass sie stimmen –, dann brauchen wir ein politisches Engagement auf höchster Ebene für die Lösung des Problems. Und zwar auf Gipfelebene: nicht nur auf Gipfeltreffen, sondern auch bei COP- und MOP-Tagungen in Nairobi und wo wir sonst zusammenkommen. Wir müssen das nach oben tragen auf die Ministerpräsidenten- und Staatschefebene, und zwar das gesamte Jahr hindurch, nicht nur bei der Jahrestagung des Übereinkommens der Vereinten Nationen zu Fragen der Klimaänderung oder der Kyoto-MOP-Tagung.
Wir brauchen politisches Engagement auf höchster Ebene. Übernehmen Sie die Führung, bitte.
Dorette Corbey (PSE). – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Gabriel! Ich hoffe doch, wir können über den Vorschlag zur Verringerung der CO2-Emissionen von Autos auf 120 mg und zudem über noch größere Emissionssenkungen bei den Kraftstoffen der zweiten Generation Einvernehmen erzielen. Maßnahmen sind dringend vonnöten, denn nicht eben wenige Menschen erfüllt der Klimawandel mit großer Sorge. Morgen werden die Vereinten Nationen verlautbaren lassen, dass sich die Erde noch schneller erwärmt, als wir uns früher vorgestellt hatten. Europa muss bei der Lösung des Problems eine Vorreiterrolle übernehmen. Deshalb lautet das oberste Gebot, dass wir tatsächlich an diesen 30 % festhalten und nicht nachgeben und 20 % akzeptieren, wenn sich die übrige Welt nicht beteiligt. Es ist überaus enttäuschend, dass wir uns auf diese Weise von anderen Ländern abhängig machen, obgleich ich die Gründe nachvollziehen kann: erstens, wir tragen eine moralische Verantwortung gegenüber der übrigen Welt. Da wir den Klimawandel verursacht haben, müssen wir ihn auch lösen. Zweitens, dem Bericht Stern zufolge kommt es uns erheblich billiger, wenn wir eine konsequente Klimapolitik verfolgen, als später die Kosten der Anpassung an die Erderwärmung zu zahlen. Die Klimapolitik bietet eine Fülle von Möglichkeiten für Innovation und Beschäftigung.
Chris Davies (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Der Ratsvorsitz hat in diesem Punkt einen sehr guten Start hingelegt. Ich bezweifle keinesfalls das Engagement des Herrn Ministers und war sehr erfreut über die entschiedenen Worte der Bundeskanzlerin letzte Woche. Aber den Worten müssen natürlich Taten folgen, und Deutschland hat ein Problem. Es hat in erster Linie das Problem des nationalen Zuteilungsplans. Ich sehe ein, dass es ein Problem mit einer unterschiedlichen Auslegung zwischen dem Ratsvorsitz und der Kommission gibt, aber so oder so ist es ja nicht hilfreich, wenn Sie im Rampenlicht sitzen und keinen genehmigten nationalen Zuteilungsplan haben. Also, Herr Minister, klären Sie das doch bitte.
Dann haben wir natürlich heute das Problem der deutschen Autoindustrie und die Schönrednerei in den verschiedenen Zeitungen. Ich komme gerade von einer Anhörung zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen, wo ich den Vorsitz führe und wohin ich dann auch zurückgehen werde. Viele der anwesenden Fachleute vertreten den klaren Standpunkt, dass 120 Gramm je Kilometer innerhalb der Fünfjahresfrist, über die wir sprechen, mit Kosten in Höhe von 1000 Euro problemlos zu erreichen ist: Das ist die Schätzung vieler dieser Sachverständigen dafür. Das sind auch 1000 Euro, die sich für die Autobesitzer wegen des geringeren Kraftstoffverbrauchs und der Ersparnis an der Zapfsäule dann schnell bezahlt machen.
Ich frage Sie, wie oft haben wir in dieser Debatte von der Industrie gehört „Das geht doch nicht, das ist das Ende der Industrie, wenn Sie das tun, Europäische Union; das wird eine unvorstellbare Summe kosten, Europäisches Parlament“? So oft führen wir die Vorschrift ein und irgendwie lösen sich die Probleme in Luft auf, die Industrie wird damit fertig und wir werden wettbewerbsfähiger und unsere Position wird überall in der Welt stärker. Ich vermute, das Gleiche geschieht auch jetzt wieder. Die Industrie übertreibt, das macht sie immer.
Wir sprechen über den Umgang mit diesem Problem der Klimaänderung. Wenn wir uns den realen Preis eines Autos anschauen, der in den letzten zwanzig oder dreißig Jahren deutlich gesunken ist, und wenn wir nun sagen, dass eine Reduzierung der Emissionen um 25 % zusätzliche 1000 Euro kosten wird, und der reale Preis eines Autos wäre dann immer noch niedriger als vor dreißig Jahren, können wir diesen Preis dann nicht verkraften? Wie können wir unseren Kindern in die Augen schauen und sagen, dass wir nicht bereit sind, nur ein wenig mehr zu zahlen, um eine so große Wirkung zu erzielen?
(Beifall)
Claude Turmes (Verts/ALE). – Herr Präsident! Ich denke, wir sollten diese Autodebatte fortsetzen, weil sie genau die Kluft zwischen den Worten und den Taten aufzeigt. Herr Gabriel, Ihr Vorschlag, die Beimischung von Biotreibstoffen und die Verpflichtung zur Effizienz der Autos miteinander zu kombinieren, ist eine Verblendung. Denn auch wenn ich ein Auto verkaufe, das mit Biotreibstoffen laufen kann, kann ich doch nicht sicher sein, dass der Kunde hinterher auch wirklich damit fährt. Das heißt, bei diesem System, das Sie vorschlagen, ist völlig unklar, wie der Ausstoß gemessen werden soll. Das schafft Riesenprobleme.
Sie reden von 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer, doch eigentlich wollen Sie das Gleiche wie die deutschen Automobilhersteller, also 130 oder 140 Gramm. Das wäre nicht nur ein fataler Schritt für Europa, das wäre ein fataler Schritt für die ganze Welt. Denn wir müssen spätestens im Jahr 2020 zwischen 60 und 100 Gramm erreichen. Die 120 Gramm können also nur ein Zwischenschritt sein. Ich danke Ihnen auch für Ihre Klarstellungen. Ich hoffe, dass Frau Merkel und Herr Glos der gleichen Ansicht sind, denn das ging aus der Presse der letzten Tage nicht klar hervor. Ich bin zwar kein Deutscher, aber für mich war Deutschland stets einer der großen Vorreiter, weil die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland dem Umweltschutz und auch dem Klimaschutz erste Priorität einräumen. Es ist furchtbar beschämend für einen deutschen Vorsitz, der sich vorgenommen hat, im Klimaschutz Großes zu leisten, wenn er bei der ersten Frage umfällt, bei der auch nur der geringste Druck auf die Wirtschaft ausgeübt werden müsste!
Dimitrios Papadimoulis (GUE/NGL). – (EL) Herr Präsident! Die Wissenschaftler läuten bereits seit Jahren die Alarmglocke. Wir reden hier nicht über eine zukünftige Gefahr, sondern über eine gegenwärtige Bedrohung. Darum reichen ehrgeizige Erklärungen nicht aus. Konkrete Maßnahmen sind erforderlich, die zu greifbaren und messbaren Ergebnissen führen. Das Auto ist dafür ein typisches Beispiel. Sobald allgemeine Äußerungen sich in die Richtung konkreter Maßnahmen bewegen, steht die Lobby auf dem Plan. Meiner Ansicht nach wiegt und zählt unser aller Leben sowie das Leben unserer Kinder mehr als die Automobilindustrie.
Wir begrüßen spezifische Maßnahmen wie die Senkung der Kohlendioxidemissionen und die Förderung erneuerbarer Energiequellen, sauberer Kraftstoffe sowie neuer, saubererer Technologien. Das Europäische Parlament fordert die Kommission und den Rat auf, ambitioniertere Ziele zu setzen und sie vor allem auch umzusetzen. Wir müssen unsere Lebens- und Verbrauchergewohnheiten erheblich umstellen. Die Europäische Union muss bei der Errichtung einer großen globalen Allianz an vorderster Front stehen. Das Kyoto-Protokoll, dessen Annahme einige nach wie vor ablehnen, reicht nicht mehr aus.
Derek Roland Clark (IND/DEM). – (EN) Herr Präsident! Dieses Thema ist umgeben von Halbwahrheiten und irreführenden Erklärungen, die Zweifel an der Richtigkeit der Frage wecken und zu mehr Fragen als Antworten führen. Warum ist denn zum Beispiel, jedenfalls außerhalb dieses Hauses, ständig von Kohlenstoffemissionen die Rede? Kohlenstoff ist ein schwarzer Feststoff; es ist Ruß oder Graphit oder Diamanten. Man sollte doch von Kohlendioxid sprechen, das im Übrigen kein Schadstoff ist, sondern ein natürlicher Bestandteil der Atmosphäre. Warum hat mir der Direktor einer britischen Umweltbehörde denn gesagt, sie könnten die globale Erwärmung nicht mit der Klimaänderung in Verbindung bringen? Wenn die globale Erwärmung auf CO2 und den Treibhauseffekt zurückzuführen ist und nicht auf eine Schwankung in der Sonnenaktivität, warum konnte dann eben dieser Direktor mir nicht sagen, ob der Treibhauseffekt im Verhältnis zur zusätzlichen Menge CO2 zunimmt oder bei der selben Menge CO2 – einem Exponential – oder einem sinkenden Zuwachs stark ansteigt, was zu einem bestimmten Zeitpunkt eine abfallende Kurve und einen statischen Effekt bedeutet.
Warum zeigt der Stern-Report eine „Hockeyschlägerkurve“ für die globale Erwärmung – einen kontinuierlichen Anstieg seit über 2000 Jahren –, wenn es im 14. und 15. Jahrhundert eigentlich wärmer war als jetzt? Warum sagen „Friends of the Earth“, dass bei der Verbrennung von Abfall zur Stromgewinnung mehr CO2 anfällt als bei herkömmlichen Gaskraftwerken, wenn tatsächlich ein großer Teil der Abfälle Biokraftstoffe sind und deshalb kohlenstoffneutral? Sie lassen außer Acht, dass bei Deponieabfällen Methan entsteht, das ein 12fach potenteres Treibhausgas ist als CO2.
Warum schließlich fährt der Präsident der Kommission denn ein Auto, das 1,6mal mehr CO2 pro Kilometer produziert als so ein durchschnittliches Auto, wie ich es fahre?
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Herr Präsident! Eine Reihe von Fachleuten hat behauptet, dass abgesehen von auf kurzfristigen Warnungen basierenden Spekulationen keine unumstößlichen Beweise dafür vorliegen, dass Treibhausgase aus dem industriellen Wachstum die Ursache für den Klimawandel sind. Eine Klimaänderung dauert Millionen von Jahren, und natürlich wird sich das Klima weiter ändern. Deshalb teile ich nicht die Ansicht, dass Menschen mit ihrer täglichen Routine die Entwicklung der Erde ändern können. Diese Auffassung ist meines Erachtens in arroganter Weise anthropozentrisch.
Sich um den Planeten zu sorgen, hat wenig mit dem Emissionshandel, der Einführung strengerer Normen, dem Erlass neuer Rechtsvorschriften oder dem massiven Investieren in die Verringerung von Emissionen aus vorhandenen Energiequellen zu tun. Weitaus klüger wäre es, in die Entwicklung neuer Energiequellen und die Atomenergie zu investieren. Ich bin der festen Überzeugung, dass uns die heutige engstirnige, antinukleare Sichtweise bei der globalen Erwärmung unter dem Deckmantel der Bekämpfung von Treibhausgasen in eine Sackgasse führen wird, in der sowohl unsere Einkommen als auch Freiheiten beschnitten werden. Ein solches Vorgehen hat gewiss nichts damit zu tun, sich im Interesse unserer Kinder um unseren Planeten zu sorgen.
Françoise Grossetête (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Wir haben es mit einer vierfachen Herausforderung zu tun: zunächst im Hinblick auf den Klimawandel an sich und den politischen Willen, dagegen vorzugehen; dann auf die internationale Beteiligung an der Bekämpfung des Klimawandels; weiterhin auf die für die Veränderung der Produktions- und Energienutzungsverfahren erforderlichen Innovationen und schließlich auf die Anpassung der Länder an die unvermeidlichen Auswirkungen des Klimawandels.
Ich bin fast versucht zu fragen: worauf wartet Europa noch, um tatsächlich eine – ernsthafte und sachliche – Aussprache über die Nuklearenergie einzuleiten? Ich fordere Sie auf, diese Aussprache nicht aufzuschieben. Die Alternative der erneuerbaren Energien ist sicherlich eine verführerisch klingende Lösung, aber uns bleibt nichts anderes übrig, als die Dinge realistisch zu sehen.
Nehmen wir zwei Beispiele: die Windenergie und die Biokraftstoffe. Erstere stellt einen Anteil von 0,05 % am weltweiten Energieverbrauch. Mit welchem Tempo müsste man die Windenergie entwickeln, um in einem Zeitraum von dreißig Jahren einen jährlich um 2 % zunehmenden Gesamtverbrauch abzudecken? Dies ist für uns einfach unerreichbar. Was die Biokraftstoffe anbelangt, so ist dies eine interessante und medienträchtige Art und Weise, ein agrarpolitisches Problem zu behandeln, allerdings sind die mit Biokraftstoffen gebotenen Möglichkeiten aufgrund der verfügbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen begrenzt.
Herr Dimas, Sie werden Ihren Amtskollegen, Herrn Verheugen, überzeugen müssen, dass er unsere Ambitionen nicht bremsen soll. Es gibt Kämpfe, Herr Gabriel, die es in einigen Industriezweigen, die angesichts dieser globalen Bedrohung Rückzugsgefechte führen, zu unterstützen gilt. Ich bin überzeugt, dass die deutschen Automobilhersteller in der Lage sein werden, die wirklich richtigen Antworten zu geben. Sie werden es tun müssen.
Und was sagen wir schließlich den Drittländern? Sollen wir China sagen, dass es kein Recht hat, seine Wirtschaft zu entwickeln? Ganz zu schweigen von der Heuchelei eines Europas, das sich mit dem Handel mit Emissionsberechtigungen zufrieden gibt.
Abschließend sei gesagt, dass diejenigen, die die Katastrophenstimmung schüren, lediglich die Öffentlichkeit verunsichern werden. Nötig sind Aufklärung und Information, aber es nützt nichts, Angst zu schüren, denn das wäre nicht konstruktiv. Daher müssen wir versuchen, praktikable Lösungen vorzuschlagen. Dazu sind die Anstrengungen aller notwendig, und für uns hat allein die Zeit Vorrang.
Riitta Myller (PSE). – (FI) Herr Präsident! Für viele Menschen ist der Klimawandel erst jetzt Realität geworden, da man ausgerechnet hat, was er uns kosten wird. Nach einer Schätzung könnten sich die Kosten der Untätigkeit auf immerhin 20 % des weltweiten BIP belaufen. Wenn wir allerdings jetzt Maßnahmen ergreifen und den Klimawandel bei zwei Grad halten, dann werden die Kosten nur einen Bruchteil davon betragen. Dazu kommt, dass Investitionen in die Niedrigemissionswirtschaft einen globalen Markt für energieeffiziente Technologien schaffen werden, für den ein Wachstum auf bis zu 27 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 vorausgesagt wird.
Damit Europa an dieser technologischen Entwicklung teilhaben kann, braucht die Union einen funktionierenden Binnenmarkt für erneuerbare Formen von Niedrigemissionsenergie. Wir müssen bedenken, dass die Atomenergie nicht die Antwort auf dieses Problem sein kann, insbesondere dann, wenn wir wollen, dass Europa energiewirtschaftlich autark wird.
Henrik Lax (ALDE). – (SV) Herr Präsident! Ich möchte nicht wiederholen, was bereits gesagt wurde, sondern nur einen Punkt ansprechen. Das Europäische Parlament muss einen direkten Dialog mit dem neu gewählten amerikanischen Kongress beginnen. Es liegt in unserer Verantwortung, zu reagieren, anstatt die Debatte in den USA nur in den Medien zu verfolgen.
Das politische Gleichgewicht im Kongress hat sich verändert, und nun kann die Tür für die Zusammenarbeit offen stehen, die wir erreichen müssen, wenn es zu Veränderungen kommen soll. Der Kongress hat jetzt sogar einen Sonderausschuss zum Klimawandel ins Leben gerufen. Wenn die EU und die USA gemeinsam agieren, sind wir stark. Nur zusammen können wir auf Länder wie China und Indien Einfluss nehmen, damit auch diese in den weltweiten Emissionshandel einbezogen werden. Sie dürfen nicht zunächst ihre und unsere Umwelt verschmutzen, nur weil sie Entwicklungsländer sind, um erst dann nach dem Erreichen eines hohen Lebensstandards Verantwortung für die globale Umwelt zu übernehmen.
Ich schlage vor, dass der Vorsitzende des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sofort Kontakt mit dem entsprechenden Ausschuss des amerikanischen Kongresses aufnimmt. Bereits in diesem Frühjahr sollte dann eine gemeinsame Sitzung der zuständigen Ausschüsse stattfinden. Ziel dieses Dialogs muss es sein, dass die USA und die übrigen Länder, die sich gegenwärtig nicht am Emissionshandel beteiligen, in ihn eingebunden werden.
Als Vertreter der Völker Europas dürfen wir uns nicht scheuen, den Stier bei den Hörnern zu packen. Denn genau dafür wurden wir gewählt.
Caroline Lucas (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident! Am heutigen Nachmittag sind viele Reden geschwungen worden, besonders seitens des Rates, aber es fehlt das Gefühl für die Dringlichkeit und ein Engagement für zielbewusstes Handeln. Es steht fest, dass die EU viel mehr tun und eine wirkliche Führungsrolle übernehmen muss.
Doch in meiner einen Minute möchte ich Sie, Kommissar Dimas, bitten, etwas ganz Konkretes zu tun. Es ist viel darüber diskutiert worden, was gegenwärtig nicht stimmt, aber nicht genug darüber, was wir tun müssen – nämlich einige Antworten geben.
Ich will das Thema der persönlichen Kohlenstoffberechtigungen ansprechen. Das ist ein System, das in vielen Mitgliedstaaten auf zunehmendes Interesse stößt und bei dem jeder Person auf gleichberechtigter Pro-Kopf-Basis Emissionsrechte zugeteilt und dann abgegeben werden, beispielsweise wenn sie fossile Brennstoffe oder Strom zum persönlichen Gebrauch kaufen, und natürlich gehen diese Emissionsrechte mit der Zeit zurück.
Das ist eine Ergänzung des Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, aber in vielerlei Hinsicht gerechter als eine wesentlich höhere Besteuerung. Es hat den Vorteil einer allgemeinen und abnehmenden Obergrenze, und vor allem werden die Menschen persönlich beteiligt. Es beeinflusst individuelle Entscheidungen, die sie treffen, denn einer der stärksten negativen Anreize für persönliches Handeln ist das Gefühl, dass der Nachbar nicht tut, was man selber tut. Deshalb würde ich Ihre Referate bitten zu prüfen, was sie tun können, um die Aufnahme solcher Regelungen überall in der Europäischen Union zu fördern.
Umberto Guidoni (GUE/NGL). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die mehr als 40 Todesopfer, die der Sturm Kyrill gefordert hat, sind ein böses Omen dessen, was uns in naher Zukunft erwartet. Die globale Erwärmung und der damit verbundene Klimawandel sind keine Erfindung der Umweltschutzbewegungen: Während des 20. Jahrhunderts ist die Durchschnittstemperatur um mehr als 0,5°C gestiegen, wobei die Ursache hierfür in den durch menschliche Aktivitäten verursachten Treibhausgasemissionen zu suchen ist. Die Europäische Union ist für etwa 14 % dieser Emissionen verantwortlich, was dem höchsten Pro-Kopf-Anteil weltweit entspricht. Deshalb muss beim Kampf gegen den Klimawandel, der die Unterstützung aller Länder braucht, niemand anderer als die fortschrittlichsten Staaten vorangehen.
Die EU muss demzufolge weiterhin im Sinne des Kyoto-Protokolls aktiv sein, was uns dazu gebracht hat, auf technologische Innovation zu bauen. In den letzten Jahren gab es jedoch einige Rückschritte, insbesondere im Energiebereich, und die jüngsten Vorschläge der Kommission haben die Erwartungen nicht erfüllt. Auch wenn Sie selbst, Herr Dimas, eine Emissionssenkung um 30 % im Vergleich zu den Werten von 1990 gefordert haben, wurde ein Kompromiss auf niedrigerem Niveau, nämlich 20 %, geschlossen, und es fehlt an einer Strategie für den Verkehrssektor, für erneuerbare Energieträger und Technologien für grünen Wasserstoff. Ganz zu schweigen von der Doppelzüngigkeit in Bezug auf die Kernenergie....
(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)
Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Die Industrie wird bestimmt merken, dass drastische Maßnahmen ergriffen werden. Die Emissionsrechte werden jährlich reduziert werden müssen, und mit der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten muss es ein Ende haben. Da außerdem immer mehr Sektoren in das obligatorische System des Emissionshandels fallen müssen, ist es begrüßenswert, dass die Kommission die Luftfahrtindustrie einbeziehen möchte. Sowohl die Hersteller als auch die Verbraucher müssen ihrer Verantwortung für das Klima gerecht werden. Dann also wir alle.
Abschließend möchte ich anmerken, dass wir das Klimaproblem nicht einseitig angehen sollten. Maßnahmen dürfen also nicht zu anderen Umweltschäden führen. Die Herstellung und Verbrennung von Biokraftstoffen müssen umweltfreundlich sein, und eben das war das Problem bei Palmöl. Derartige Umweltfehler müssen wir künftig vermeiden.
Hans-Peter Martin (NI). – Herr Kommissar, Herr Minister Gabriel! Auch ich habe nur eine Minute, um Ihren Kopf zu erreichen. Wenn man Ihnen zugehört hat, kann man nur sagen: Gut gebrüllt, Löwe! Wir wissen, Präsident Bush ist an der Regierung, und so wie Sie gebrüllt haben, Herr Minister, hat auch schon einer Ihrer Vorgänger gebrüllt, nämlich Klaus Töpfer, im Jahre 1992, als wir fast dieselbe Situation hatten. Es scheint fast, als hätten wir ein historisches Zeitfenster im Umbruch vom Mauerfall zur Globalisierung. Damals ist aber nichts passiert, es ist also ein Negativbeispiel.
Ich möchte Sie aber ausdrücklich ermutigen, an diesem Thema dranzubleiben, die Widerstände, denen Sie seitens der deutschen Automobilindustrie begegnen, möglichst elegant zu umschiffen und sich wirklich auf die Sache zu konzentrieren. Dabei gilt es natürlich auch wahrzunehmen, dass es ohne Verzicht nicht gehen wird. Wenn es Ihnen gelingt, den Verzicht in den reichen Staaten sexy zu machen, dann könnte es Ihnen politisch so ergehen, wie dem Nachfolger eben dieses Umweltministers, den ich genannt habe — und das wäre für Sie und dann möglicherweise auch für die Welt kein Schaden!
Gunnar Hökmark (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wir haben zwei Aufgaben zu erfüllen: Eine besteht in der Senkung der CO2-Emissionen, und die andere ist sicherzustellen, dass wir mit den Veränderungen umgehen können, die nach der Klimaänderung kommen. Beides verlangt, dass wir über die Mittel für Investitionen verfügen, dass wir Chancen für Wachstum haben und Chancen, uns der Umwelt anzunehmen. Grenzwerte und Zielsetzungen sind dafür wichtig, aber ebenso kommt es darauf an, Maßnahmen zu treffen, die vereinbar mit Wirtschaftswachstum sind, und Mittel für Investitionen, damit wir das absichern können, was wir tun müssen.
Bisweilen können wir die praktischeren und realistischeren Maßnahmen ins Auge fassen. Ich will nur zwei nennen: Lange Lastwagen-Kombinationen gehören zu den wesentlicheren Methoden, den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr zu verringern. Herr Kommissar, Herr Ratspräsident: Sie können hier etwas als praktische Maßnahme tun, die ein wesentliches Ergebnis bringen wird.
Die zweite Aufgabe betrifft die Energiepolitik. Das Auslaufen der Nutzung von Kernenergie in der Art und Weise und mit dem Tempo, wie es im heutigen Europa geplant ist, wird ganz sicher zu erhöhten CO2-Emissionen führen. Wenn es uns gelingt, mehr erneuerbare Energiequellen einzuführen, dann wird das Auslaufen der Kernkraftnutzung die Vorteile mindern, und vielleicht kommen wir bei den CO2-Emissionserhöhungen in den Minusbereich.
Aus meiner Sicht sollte der deutsche Ratsvorsitz bei einer neuen Politik vorangehen. Sie sollten das nicht tun, um das Problem des Treibhauseffekts zu lösen, wie manche sagen, sondern damit nicht alles noch schlimmer wird. Wir müssen zumindest den gleichen Anteil an Energie aus Kernkraft beibehalten, den wir derzeit haben, um den CO2-Ausstoß nicht zu erhöhen.
Wir brauchen Hochtechnologie, nicht einen niedrigen Technologieanteil, wir brauchen mehr Handel, nicht weniger; wir brauchen mehr Investitionen, nicht weniger, und wir brauchen mehr Wachstum, nicht weniger. Die Herausforderung liegt darin, diese Dinge miteinander zu verbinden, und ich erwarte Ihre Erwiderung zu meinen beiden feststehenden Aufgaben, auch wenn das für Sie vielleicht politisch unbequem ist.
Edite Estrela (PSE). – (PT) In seinen Ausführungen in Nairobi hatte Kofi Annan darauf hingewiesen, dass die Klimaänderung keine Science-Fiction ist, sondern ein globales Problem, das eine globale Antwort seitens der Regierungen und der Bürger erfordert. Die Regierungen müssen umgehend wirksame Maßnahmen ergreifen, aber auch die Bürger müssen ihre Lebensgewohnheiten und ihren Lebensstil ändern. Beispielsweise sind der Verzicht auf das Auto und das Laufen gut für die Gesundheit und schützen die Umwelt.
Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine Priorität des deutschen und des portugiesischen Ratsvorsitzes. Ich hoffe, dass sie gemeinsam diesem Kampf einen bedeutenden Impuls verleihen können, und dass die EU auf der nächsten UNO-Konferenz, die während des portugiesischen Ratsvorsitzes in Bali stattfinden wird, die Gelegenheit ergreifen wird, um die Verhandlungen zu einem völlig neuen Ansatz in der Klimafrage zu führen. Herr Gabriel, ich gratuliere Ihnen zu Ihrer herausragenden Rede.
Anne Laperrouze (ALDE). – (FR) Herr Präsident! Werden die fossilen Brennstoffe um 2030-2050 erschöpft sein? Wird dann das ITER-Projekt sein Versprechen im Hinblick auf die Kernfusion eingelöst haben? Werden die Energieressourcen angesichts des enormen Wachstums Chinas und Indiens ausreichen? Wird sich das Wachstum auf unser Klima auswirken? Wir verfügen nicht zwangsläufig über alle Antworten auf diese Fragen, aber wir haben die Gewissheit, dass es, da Energie ein grundlegendes Bedürfnis ist und die Tendenz der Klimaerwärmung gestoppt werden muss, im Rahmen einer europäischen und einer globalen Strategie zu handeln gilt.
Ich stimme den anspruchsvollen Zielsetzungen zu, die darin bestehen, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % zu verringern, denn die Europäische Union muss ein deutliches Signal setzen, um Verhalten und Einstellungen zu ändern und innovative Lösungen mit globalen Auswirkungen zu finden.
Ich stimme auch den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zu, die allerdings mit politischen Handlungen einhergehen müssen. So müssen die Mitgliedstaaten stärker dazu veranlasst werden, Maßnahmen zu ergreifen, die beispielsweise für den Einsatz von Biokraftstoffen und erneuerbaren Energien Anreize bilden, oder steuerliche Maßnahmen zur Durchsetzung von Energieeinsparungen und zur Förderung der Energieeffizienz von Gebäuden.
Darüber hinaus sollte – ohne damit Katastrophenstimmung verbreiten zu wollen –, eine von den Medien unterstützte europäische Informationskampagne in die Wege geleitet werden, um den europäischen Bürgern einfache Verhaltensweisen vorzuführen, damit jeder seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann. Die von uns gewünschte Zukunft wird sich über grundlegende technologische Entwicklungen sowie Handlungsweisen verwirklichen, mit deren Umsetzung wir alle sofort beginnen können.
Satu Hassi (Verts/ALE). – (FI) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Übermorgen wird die UNO einen wissenschaftlichen Bericht veröffentlichen, der besagt, dass sich die Erde sehr wahrscheinlich in diesem Jahrhundert um drei Grad erwärmen wird. Wenn das passiert, bedeutet das, dass die Eisschicht über Grönland zwangsläufig schmelzen und der Meeresspiegel um mindestens sieben Meter ansteigen wird. Es bedeutet, dass die Karte Europas neu gezeichnet wird. Das muss verhindert werden.
Wir müssen dringend praktische Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass sich die Erde um mehr als zwei Grad erwärmt, was das Ziel der EU ist. Dazu müssen wir jedoch von reiner Rhetorik zu praktischen Taten übergehen. Vor diesem Hintergrund ist es jedoch äußerst enttäuschend, mit ansehen zu müssen, dass die Europäische Kommission heute ein weiteres Mal die Frage der verbindlichen Grenzwerte für Kohlendioxidemissionen aufgeschoben hat.
Wir müssen verstehen, dass der allerwichtigste Faktor der ist, Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und der Treibstoffeffizienz zu ergreifen. Das gilt auch für den Verkehrssektor. Wir können dies nicht umgehen, indem wir eine verbesserte Energieeffizienz durch Biokraftstoffe ersetzen. Wenn wir das versuchen, bedeutet das nur, dass sich die Umweltschützer gegen Biokraftstoffe wenden werden.
(Beifall)
Pilar Ayuso (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Minister, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Kommission und dem Rat danken, dass sie zu uns gekommen sind, um dieses Thema und die künftige Strategie zu diskutieren.
Wir sind alle für das Prinzip der Senkung der Schadstoffemissionen, das den Vorschlägen der Kommission und der Mitgliedstaaten zugrunde liegt. Wir stimmen der Diagnose zu, doch haben wir gewisse unterschiedliche Ansichten zu den anzuwendenden Mitteln und der Verantwortung jedes Einzelnen. Ich freue mich, hier etwas gehört zu haben, das ich für unerlässlich halte, die Notwendigkeit eines internationalen Abkommens über die Reduzierung der Emissionen, in das alle einbezogen werden. Solange wir dies nicht haben, wird es schwierig sein, eine Lösung zu finden, wenn die Ziele nur einseitig festgelegt werden. Unter anderem, weil die Europäische Union allein die weltweiten Emissionen nicht reduzieren und auch keine Ziele für die Beibehaltung der Temperaturen im globalen Maßstab setzen kann.
Ich glaube aufrichtig, dass unsere Hauptaufgabe darin bestehen muss, ein globales Abkommen zu erreichen, natürlich mit Maßnahmen von unserer Seite und auch unserer Industrie. Wie Sie, Herr Kommissar, würde ich persönlich ein flexibleres Ziel vorziehen, zu dem sich jeder verpflichtet, eine Reduzierung um 30 %, doch wir wissen nicht, wer das unterschreiben wird.
Darüber hinaus ist eine Reihe von Prinzipien zu berücksichtigen. Erstens müssen die Länder, die historisch größere Umweltverschmutzungen verursacht haben, ihre Emissionen stärker senken, und für die Wirtschaften der Schwellenländer sollten zumutbare Emissionsgrenzen festgelegt werden. Zweitens werden alle Sektoren ihre Verantwortung entsprechend ihren Emissionen übernehmen müssen, denn es ergibt keinen Sinn, über Elektrizität, nicht aber über den Verkehr zu sprechen. Drittens müssen wir auch den Nutzen der Landwirtschaft und Wälder bei der Vermeidung von CO2-Emissionen berücksichtigen, denn sie sind natürliche Umweltregulatoren.
Abschließend möchte ich auf die Bedeutung der Förderung erneuerbarer Energien und sauberer Transportträger hinweisen und erklären, dass es dringend geboten ist, ein für allemal das Thema Kernenergie ernsthaft zu diskutieren.
Eluned Morgan (PSE). – (EN) Herr Präsident! Ich danke dem Herrn Kommissar und dem Herrn Minister für ihr persönliches Engagement in dieser so wichtigen Frage, und erinnere das Hohe Haus daran, dass sie die Guten sind! Es gibt viele in der Kommission und im Rat, die bestimmt gegen sie vorgehen werden und den erreichten Stand zurückdrängen wollen. Die Vorschläge, die die Kommission auf den Tisch gelegt hat, sind tatsächlich ehrgeizig. Aber sie sind nicht ehrgeizig genug, und sie tragen der Wissenschaft nicht in vollem Umfang Rechnung. Die Wissenschaft besagt, dass wir, wenn wir das durchziehen, was die Minister ja schon beschlossen haben – also nicht über zwei Grad hinauszugehen –, einen 30%-igen Rückgang bei den Kohlenstoffemissionen erreichen müssen. Folgt man Stern, dann muss man jetzt die Mühe auf sich nehmen, um später zu sparen.
Wir wollen die weltweite Führungsposition. Ein Rückgang von 20 % ist keine weltweite Führungsposition. Die Minister müssen konsequent sein. Wenn sie dies wollen, dann müssen sie auch konsequent sein. Es ist eine Enttäuschung, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf verbindliche Ziele in Höhe von 20 % bei erneuerbaren Energiequellen festlegen. Es ist eine Enttäuschung, dass die Kommission gegenüber der deutschen Automobillobby klein beigegeben hat, aber es ist erfreulich zu hören, dass die Minister sagen, dass wir eigentlich der Automobillobby gegenüber nicht nachgeben werden, wie es einige Kommissionsmitglieder getan haben – nicht Herr Dimas.
Herr Minister, bitte bringen Sie Ihren nationalen Zuteilungsplan in Ordnung. Das ist entscheidend. Es ist an der Zeit, dass der Rat nicht nur große Reden schwingt, sondern den Worten auch Taten folgen lässt.
(Beifall)
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Ich stimme zu, dass der Klimawandel katastrophale Folgen für die Welt – und damit für Europa – haben kann. Wenn wir unser derzeitiges Verhalten in den nächsten zehn Jahren nicht radikal ändern, wenn wir unsere derzeitige Lebensweise nicht verändern, dann können gewaltige wirtschaftliche und ökologische Schäden die Folge sein.
Genau deshalb ist es im Interesse jedes einzelnen Mitgliedstaats, und auch dessen moralische Pflicht, sich für die vom deutschen Ratsvorsitz angekündigte Klimapolitik einzusetzen, nämlich die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 30 % zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix auf 20 % zu steigern sowie den Anteil biologischer Kraftstoffe am verbrauchten Kraftstoff auf 10 % anzuheben. In Bezug auf Maßnahmen fordere ich die Kommission auf, die Arbeitsprogramme der Mitgliedstaaten, die derzeit geprüft werden, an diesen Zielsetzungen zu messen. Sofern die Kommission feststellt, dass in einem bestimmten Mitgliedstaat unzureichende EU-Mittel für das Erreichen dieser Ziele vorgesehen sind, sollte sie ihre Befugnisse nutzen und das Arbeitsprogramm des betreffenden Landes in dieser Form ablehnen.
Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass ein paar Mitgliedstaaten die Energieeffizienz und die gemeinsamen europäischen Bemühungen im Bereich der Energieeinsparungen nur mit Worten unterstützen. Ungarn und Polen wollen in diesem Bereich nur gut 1 % des EU-Haushalts investieren, während Litauen zum Beispiel bereit ist, 5,4 % einzusetzen. Schon jetzt ist klar, dass die Ungarn und die Polen so noch nicht einmal ihre derzeitigen EU-Verpflichtungen erfüllen können.
Wenn wir verantwortungsbewusst denken und handeln, dann kann in den nächsten sechs Monaten die dritte industrielle Revolution beginnen. Das Ziel dieser industriellen Revolution ist es, den Klimawandel aufzuhalten, und ihr Ergebnis wird die Schaffung einer kohlenstoffarmen und letztendlich kohlenstofffreien Wirtschaft sein.
Andres Tarand (PSE). – (ET) In den letzten Tagen haben wir aus Davos viele interessante Informationen über das Ausmaß des Klimawandels und dessen mögliche katastrophale Folgen erhalten. Ich habe vor zwölf Jahren an dieser Veranstaltung teilgenommen, und ich muss zugeben, dass der Klimawandel seinerzeit nicht erwähnt wurde. Doch Worte allein sind nicht genug.
Durch das Schmelzen der Eisdecke in Grönland, des arktischen Eises und des sibirischen Permafrosts hat sich die Eismenge auf der Erde spürbar verringert, was zu einem gefährlichen Anstieg des Meeresspiegels weltweit führen wird. Offenbar hat dies dazu beigetragen, dass wir die Gefahren, mit denen wir konfrontiert sind, besser verstehen. Es ist klar, dass der Kyoto-Vertrag selbst als politischer Mechanismus unzureichend ist – wir müssen schneller handeln. Dies wurde auch in Davos festgestellt.
Wir müssen in Europa verbindliche und ehrgeizige Ziele setzen, um den Ausstoß von Treibhausgasen zu senken. China und Indien mit ihren sich entwickelnden Volkswirtschaften sind Schlüsselländer und müssen in dem neuen politischen Mechanismus eine wichtige Rolle spielen. Damit sie unserem Beispiel folgen, müssen wir zuerst zeigen, dass Europa dieses Thema ernst nimmt und sich selbst nicht nur auf eine Reduzierung um 20 % beschränkt.
Ján Hudacký (PPE-DE). – (SK) Wenn es um ein so ernstes Thema wie den Klimawandel geht, müssen wir im Europäischen Parlament eine bessere Kommunikation und ein einheitlicheres Verfahren zur Ermittlung geeigneter strategischer Lösungen unterstützen. Meiner Meinung nach hätten bei der Initiative des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorherige Konsultationen mit dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie stattfinden können, vor allem zum Energiepaket der Europäischen Kommission. Der Entschließungsentwurf des Umweltausschusses enthält neue verbindliche Ziele, die viel ehrgeiziger sind, doch wir sind uns keineswegs sicher, ob oder wie wir die Ziele in den bestehenden Vorschlägen der Europäischen Kommission erfüllen.
Wir alle wissen, dass es höchste Zeit ist, zu handeln, denn hinsichtlich des Klimawandels ist die Lage wirklich ernst. Ich werde jetzt nicht die Bereiche des Energiesektors aufzählen, in denen beim CO2-Ausstoß erhebliche Verbesserungen erreicht werden können. Doch mit den erwarteten Wachstumsraten werden sich auch neue Ideen zum Problem des steigenden Energiebedarfs ergeben. Ohne Zweifel sollte die Entwicklung neuer energieerzeugender Anlagen auf kohlenstofffreien Technologien basieren. Mit erneuerbaren Quellen, für die wir so oft eingetreten sind, und auch ganz zu Recht, wird man kaum in der Lage sein, den stetig wachsenden Bedarf zu decken. Deshalb ist es schwer zu verstehen, warum die Kernenergie, die so gut wie keine CO2-Emissionen verursacht, nach wie vor nur wenig Rückhalt findet und in den Strategien der Europäischen Kommission und der Europäischen Union allgemein nur vage erwähnt wird und diesbezügliche Entscheidungen dem Ermessen der Mitgliedstaaten anheim gestellt werden.
Gyula Hegyi (PSE). – (EN) Herr Präsident! In meiner Redezeit von einer Minute möchte ich auf drei Punkte basierend auf meinen Änderungsanträgen eingehen, die gestern vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen wurden.
Der Verkehr ist eine der Hauptursachen für die Klimaveränderung; im Straßenverkehr wird fünfmal so viel Energie verbraucht wie für die Beförderung der gleichen Anzahl Personen mit dem Zug. Das Gleiche gilt für private Autos auf der einen Seite und Straßenbahnen und U-Bahnen auf der anderen. Deshalb sollte der öffentliche Verkehr für uns eine Priorität sein. In einer Marktwirtschaft, in einer kapitalistischen Gesellschaft, ließen sich viele dieser guten Ziele mithilfe wirtschafts- und finanzpolitischer Instrumente erreichen. Die Energieeffizienz kann nur im Verbund mit einem sehr ausgewogenen Umweltsteuersystem gesteigert werden.
Auf längere Sicht sollte Europa über ein harmonisiertes ökologisches Steuersystem verfügen, denn ohne ein solches System fehlen unserer gemeinsamen Umweltpolitik die geeigneten Instrumente.
Unsere EU-Industriestaaten haben ihre energie- und rohstoffverbrauchenden Aktivitäten in weniger entwickelte Länder exportiert und damit auch Treibhausgasemissionen und Umweltschäden. Solche Praktiken müssen wir in Zukunft verhindern.
Herbert Reul (PPE-DE). – Herr Ratspräsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eben hat eine Kollegin erklärt, dass man politische Probleme wie den Klimaschutz nicht zu lange erörtern darf, wenn es dann keine Lösung dafür gibt. Umgekehrt gilt allerdings auch: Man muss in der Politik aufpassen, dass man Probleme nicht zum zentralen Problem schlechthin hochstilisiert und zum Weltuntergangsproblem macht und dann am Ende keine Lösung anbietet, die wirklich eine positive Veränderung bedeutet.
Ich sehe auch mit gewisser Sorge, dass manche Debatte in diesen Tagen nicht sachbezogen geführt wird, wenn von Stürmen gesprochen wird, die ihre Gründe in der Klimaentwicklung haben. Jeder, der kluge Meteorologen liest, weiß, dass das nicht so ist. Bestimmte Fragen werden einfach nicht gestellt oder nicht beantwortet, etwa: Warum hat es trotz der weltweiten CO2-Zunahme in den letzten 120 Jahren an den meisten Standorten nur eine Erhöhung der Temperatur um 0,3 Grad gegeben? Warum gab es ausgerechnet zwischen den Jahren 1930 und 1960 die größte Zunahme von Stürmen der höchsten Kategorie und in den letzten vier Jahrzehnten eine geringere Zunahme? Warum kennen wir keine Erklärung für den Umstand, dass, selbst wenn alle Industrienationen den Ausstoß von Treibstoffgasen um 30 % reduzieren würden, wir bis 2100 lediglich eine Verzögerung der Erwärmung um sechs Jahre erreichen würden.
Ich stelle nicht in Frage, dass wir uns dringend um dieses Problem kümmern müssen, ich frage mich nur, ob wir uns auch gründlich genug damit befassen, ob wir nicht manchmal überhastet handeln und ob wir die richtigen Fragen stellen. Wir diskutieren über Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit; doch wägen wir die Punkte nicht gegeneinander ab, sondern stellen sie nebeneinander, je nachdem wie die Alternativen sind.
Warum wird nicht ernsthaft nachgedacht über die Alternative, 70 % der CO2-freien Stromproduktion aus Kernenergie zu beziehen? Wenn das Thema Klimaschutz so bedeutsam ist, dann müssen doch alle Möglichkeiten schonungslos und ohne Ideologie gegeneinander abgewogen werden. Dazu gehört auch die Frage der Kernenergie in der Zukunft. Wenn man diese Debatte führt, dann muss man sie auf breiter Basis führen, dann muss man sie offen führen und sich auch die notwendige Zeit dafür nehmen.
Matthias Groote (PSE). – Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, sehr geehrter Herr Minister! Das Thema Klimawandel wird uns sicherlich noch lange beschäftigen und die Spanne zwischen Aktion und Wirkung, also der tatsächlichen Umkehr des Klimawandels, ist sehr groß.
Darum ist es umso wichtiger, dass wir Europa, seine Politik und die dazugehörige Gesetzgebung auf diese Tatsache einstellen und konkrete Maßnahmen auf den Weg bringen. Dazu gehören — neben der Fortsetzung des Kyoto-Protokolls nach 2012 — natürlich auch Strategien zur Minderung der CO2-Emissionen in den einzelnen Bereichen, wie z. B. den Personenkraftwagen. Bei diesem Thema dürfen nicht nur Bedenken geäußert werden; es müssen auch die Chancen diskutiert werden. So werden die Minderung des CO2-Ausstoßes bei den Personenkraftwagen und die damit verbundenen Kraftstoffeinsparungen einen positiven Effekt auf die Energiesicherheit haben, wenn man bedenkt, dass allein 26,5 % des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union auf den Straßenverkehr entfallen.
Bei den genannten speziellen Maßnahmen muss das Rad nicht neu erfunden werden: Andere Staaten, wie z. B. Japan, haben ebenfalls CO2-Minderungsprogramme für Pkws auf den Weg gebracht. Hier werden die Fahrzeuge in einem Toprunner-Programm in neun verschiedene Gewichtsklassen aufgeteilt und verbindliche Reduktionsziele festgeschrieben.
In der Klimapolitik erhält das Sprichwort „Zeit ist Geld“ eine neue Bedeutung, wie uns der kürzlich von Herrn Stern vorgelegte Bericht vor Augen geführt hat.
Anders Wijkman (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Zuerst einmal stimme ich Frau Doyle zu, dass das Problem, vor dem wir stehen, kein ökologisches ist. Es berührt alle Bereiche der Gesellschaft, und wir müssen hier systematisch und auf breiter Linie vorgehen.
Herrn Reul möchte ich sagen, dass wir meines Erachtens begreifen müssen, dass wir parallel zur Klimaveränderung auch von einer Erschöpfung der Fischbestände, einer gewaltigen und rasanten Entwaldung und von Wasserknappheit in vielen Teilen der Welt betroffen sind. Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass die Lebensweisen, die wir in einer Welt mit 8 bis 9 Milliarden Bewohnern entwickelt haben, über das hinausgehen, was die Erde verkraften kann, und deshalb müssen wir systematisch vorgehen, um wieder auf einen normalen, nachhaltigen Weg zurückzufinden.
Aber in erster Linie habe ich um das Wort gebeten, weil mich ein Punkt im Energie- und Klimapaket der Kommission sehr enttäuscht. Herr Kommissar, in diesem Paket sprechen Sie von einer Energiepartnerschaft mit Afrika. Das ist gut. Aber warum nicht das Gleiche für China und Indien? Ich weiß, da bestehen Technologieabkommen, aber es ist nur sehr wenig Geld vorhanden, um ihnen Substanz zu verleihen. Die Emissionen dieser Länder werden uns in den kommen fünf bis zehn Jahren aufgrund expandierender Energiesysteme vollkommen erdrücken, wenn wir ihnen jetzt nicht helfen, das Richtige zu tun.
Manche Leute sagen: „Soll China doch bezahlen“. Aber damit setzen wir uns über unsere historische Verantwortung für alle Emissionen in der Vergangenheit hinweg, und wir lassen außerdem außer Acht, dass die Chinesen qualifizierte Leute brauchen; sie brauchen die Technologie, um das umzusetzen; sie müssen in umweltschonende Technologie investieren.
Meine Frage an Sie und an den Herrn Minister lautet daher: „Warum denken Sie nicht im großen Maßstab?“ Warum schließen Sie nicht eine Partnerschaft mit China und Indien ab und statten sie mit finanziellen Mitteln aus, damit wir hier wirklich gemeinsam zielstrebig vorgehen können? Andernfalls wird das, was wir momentan hier tun, in den kommenden Jahren wohl nur von geringer Wirkung sein. Wir brauchen diesen zweifachen Ansatz, und meiner Meinung nach ist auffällig, dass das in Ihrem Energiepaket fehlt.
(Beifall)
Proinsias De Rossa (PSE). – (EN) Herr Präsident! Dies ist eine einmalige Gelegenheit, den Europessimismus zu überwinden, indem wir den Bürgern zeigen, welchen zusätzlichen Nutzen es bringt, wenn unsere souveränen Staaten sich gemeinsam dafür stark machen, das globale Problem der Klimaveränderung in Angriff zu nehmen, das ihnen allen große Sorgen bereitet. Doch Entscheidungen müssen transparent und demokratisch getroffen werden, so dass wir sehen können, wer Druck ausübt, damit Entscheidungen aufgeschoben werden. Später wird es für Entscheidungen zu dieser Frage zu spät sein.
Wir müssen unsere Ressourcen bündeln, gemeinsame Vorschriften und Regelungen beschließen und auch die notwendigen Sanktionen, um deren Umsetzung zu gewährleisten. Konsequente politische Entscheidungen müssen zur Besteuerung, zu erneuerbaren Energiequellen, Kraftstoffeffizienz und umweltschonenderen Technologien getroffen werden, die unsere Industrien und unseren Verbrauch revolutionieren werden. Warum eigentlich keine Eckdaten für die nationalen Infrastrukturprogramme, die ja in vielen Fällen von der Europäischen Union finanziert werden? Ich möchte auch davor warnen, auf falsche Propheten zu hören, wie die Kernkraftindustrie, die behauptet, die Lösung für dieses Problem zu sein.
Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich allen, die heute das Wort ergriffen haben, für ihre außerordentlich positiven Äußerungen danken, die zeigen, dass sich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments voll und ganz des Problems der Klimaänderung bewusst sind, und dies spiegelt natürlich zugleich die öffentliche Meinung wider, die sich ebenfalls des Problems vollauf bewusst ist.
Ich möchte dem deutschen Ratsvorsitz, insbesondere Minister Sigmar Gabriel, für die Zusammenarbeit, für die Art und Weise, in der er sich mit diesem Thema in seiner Rede auseinander gesetzt hat, sowie für seinen Einsatz für Umweltfragen danken, und ich bin zuversichtlich, dass der deutsche Ratsvorsitz Erfolg haben, dass er die Erwartungen der europäischen Bürger erfüllen und den heute hier an diesem Abend geäußerten Ansichten Rechnung tragen wird. Der Klimawandel stellt eine globale Herausforderung dar und die führende Rolle der Europäischen Union ist bei seiner Bekämpfung von entscheidender Bedeutung.
Die heutige Aussprache hat uns die Gelegenheit gegeben, die Bedeutung der anstehenden Beschlüsse zu unterstreichen, die in dieser Woche sowie in den kommenden Wochen in der Europäischen Union gefasst werden sollen; diese Beschlüsse sind notwendig, damit die internationalen Verhandlungen beginnen und wir auf globaler Ebene eine Einigung vorantreiben können.
Wir müssen die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union angesichts der führenden Rolle, die sie auf internationaler Ebene bei der Bekämpfung des Klimawandels spielt, gewährleisten und an unsere Partner in der entwickelten Welt sowie in den Entwicklungsländern die stärkst mögliche Botschaft aussenden.
Darüber hinaus müssen wir die Bedeutung der Beschlüsse betonen, die in den nächsten Jahren im Hinblick auf das internationale System zur Bekämpfung des Klimawandels gefasst werden müssen – ich werde auf dieses Thema vielleicht später noch einmal zurückkommen –, um sicherzustellen, dass nach der ersten Phase der Verpflichtungen gemäß dem Kyoto-Protokoll, das im Jahre 2012 ausläuft, weltweit noch größere Anstrengungen unternommen werden.
Die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Argumente, die bei der Bekämpfung des Klimawandels für ein ehrgeiziges, globales Handeln plädieren, sind eindeutig und unstrittig. Um umfassendere und grundlegendere Verpflichtungen zu erreichen, sind noch stärkere politische Anstrengungen erforderlich. Genau dieses Ziel verfolgt die Kommission mit dem Maßnahmenpaket zu Klima und Energie.
Die nächsten Jahre werden für die Schaffung eines globalen Rahmens, dessen Ziel darin besteht, einen unumkehrbaren und möglicherweise katastrophalen Klimawandel zu verhindern, von entscheidender Bedeutung sein. An diesem Dialog müssen wir uns alle aktiv beteiligen – und ich habe die Bereitschaft dafür, die heute Abend hier zum Ausdruck gebracht wurde, mit großer Genugtuung registriert. Es ist außerordentlich wichtig, dass Sie die umfassende Verpflichtung der Europäischen Union, sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene entschlossen zu handeln, unterstützen.
(EN) Ich möchte auf einige Bemerkungen antworten, die heute Abend geäußert wurden.
Erstens, zu den Zielen muss ich wiederholen, dass wir vor 15 Monaten nicht über Ziele gesprochen haben. Das Wort Ziel ist nicht gefallen. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hat der Rat für Industrieländer die Prüfung von Reduzierungspfaden in der Größenordnung von 15 bis 30 % erwähnt. Niemand ist auf die Idee einer einseitigen Verpflichtung der Europäischen Union gekommen. Jemand hat gesagt, dass vielleicht ein gewisser Wirrwarr herrscht. Ich muss klarstellen, dass wir ein Ziel haben, das 30 % lautet, und das ist das Mandat, um das wir als Kommission den Europäischen Rat für Verhandlungen mit anderen Industrieländern bitten. Doch unabhängig von dieser Übereinkunft und bis eine solche Übereinkunft erreicht ist, haben wir eine einseitige Zusage für eine 20%-ige Reduzierung der Emissionen in der Europäischen Union. Um die Größenordnung dieser Zusage zu verdeutlichen, möchte ich darauf hinweisen, dass dies mehr als das Doppelte unserer Gesamtverpflichtung ist. Es wurde gesagt, dass nicht genügend Ehrgeiz herrsche und dass wir bei der Festlegung dieses Ziels keine Führungsrolle übernommen hätten. Kein anderes Land in der Welt ist so ehrgeizig, nicht einmal Kalifornien. Gouverneur Schwarzenegger hat viel Lob erhalten. Man hat mich gefragt, warum wir denn nicht ein vergleichbares Ziel wie das von Gouverneur Schwarzenegger haben: 25 % bis 2021, aber ausgehend von 2006. Wenn Sie also nachrechnen, dann entspricht seine Zielsetzung nicht einmal der Hälfte unserer 20%-igen Reduzierung.
Deshalb möchte ich also klar sagen, dass wir ehrgeizig sind, wir haben eine Führungsrolle in der Welt zu spielen, wir müssen unseren Worten Taten folgen lassen und unser Ziel ist wirklich ehrgeizig. Also, um das zu erreichen, was uns die Wissenschaft sagt, das heißt den durchschnittlichen Temperaturanstieg auf dem Planeten auf 2 Grad zu beschränken, brauchen wir eine 50%-ige Reduzierung von allen Ländern weltweit bis 2050. Das gilt für die Industrieländer wie für die Entwicklungsländer – eine 60-80%-ige Reduzierung in den Industrieländern und eine 30%-ige Senkung in den Entwicklungsländern bis 2020. Jemand sprach von Flexibilität: Diese Ziele von 20 % und 30 % sind flexibel. Sie gelten nicht für alle Länder in der Europäischen Union, sondern werden entsprechend der Lastenteilungsvereinbarung, die wir vor einigen Jahren zum Erreichen unseres Gesamtziels hatten, angepasst. Es sollte eine vergleichbare Regelung sein.
Nairobi wurde erwähnt. Natürlich war Montreal anders als Nairobi. In Montreal hatten wir mit dem Aktionsplan von Montreal einen wichtigen Erfolg. Diesem Plan zufolge hatten wir in Nairobi bestimmte Prioritäten, die auch erreicht wurden. Frau Doyle hatte Recht, als sie sagte, dass sie nicht ehrgeizig waren, aber es war ein Schritt – ob ein größerer oder kleinerer, es war auf jeden Fall ein Schritt –, und die Europäische Union hat alle Prioritäten erreicht, die sie gesetzt hatte, vor allem mit den Bemühungen, den am wenigsten entwickelten Ländern dabei zu helfen, einige der Investitionen mit den üblichen Ausschluss- und flexiblen Mechanismen zu erhalten.
Herr Wijkman sagte, wir seien nicht ehrgeizig, weil wir keine Partnerschaft mit China haben bzw. eine Partnerschaft haben, die wir nicht finanzieren. In Wirklichkeit haben wir eine Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und China und eine Initiative der Europäischen Union und Indiens, und beide haben spezielle Zielsetzungen, die aus Mitteln der Europäischen Union und Mitteln verschiedener Mitgliedstaaten der Europäischen Union finanziert werden. Natürlich sind sie sehr wichtig, denn – wie Sie sagten – werden die Emissionen Chinas, Indiens und der anderen sich rasch entwickelnden Länder ab 2020 höher sein als die aller OECD-Länder. Deshalb ist es unbedingt notwendig, sie mit ins Boot zu holen, damit wir gemeinsam etwas gegen die Klimaänderung tun können, allerdings nach dem bekannten, aber differenzierten Prinzip der Konvention der Vereinten Nationen.
Ich habe gesagt, wie wichtig die Beteiligung Chinas und Indiens und der anderen sich rasch entwickelnden Länder ist. Wichtiger ist jedoch, dass sich die Industrieländer beteiligen. Unser erstes Ziel sollte sein, Industrieländer wie die Vereinigten Staaten an Bord zu holen, deren Ausstoß 25 % der weltweiten Emissionen ausmacht und die Kyoto nicht ratifiziert haben. Die öffentliche Meinung in den Vereinigten Staaten ändert sich zurzeit, und die Signale, die wir dort erhalten, sind ermutigend. Doch es muss noch mehr getan werden. Insbesondere müssen wir unser Emissionshandelssystem verstärken, denn ein solches marktorientiertes Instrument könnte der beste Weg sein, die Vereinigten Staaten mit ins Boot zu holen. Einige Staaten in den USA haben bereits ein Emissionshandelssystem. Im Nordosten gibt es ein Emissionshandelssystem in Verbindung mit Stromerzeugung. Kalifornien und einige andere Staaten im Westen werden es einführen, und wir werden mit ihnen kooperieren, damit sie ein ähnliches System erhalten und die Systeme miteinander verbunden werden können. Damit kann also der weltweite Emissionshandel von der Basis aus entstehen. Zu diesem Zweck brauchen wir ein starkes Emissionshandelssystem in der Europäischen Union, denn sonst können wir nicht mit ihnen argumentieren. Darum brauchen wir nationale Zuteilungspläne, die wirklich Marktknappheit schaffen. Wenn ich alle von Mitgliedstaaten vorgelegten Zuteilungspläne akzeptiert hätte, wäre das Emissionshandelssystem zusammengebrochen.
Sie, die Mitglieder des Europäischen Parlaments, mit denen wir viele Beratungen über das Emissionshandelssystem geführt haben, sollten mithelfen, jene Mitgliedstaaten zu überzeugen, die Vorbehalte wegen der nationalen Zuteilungspläne hegen. Ich werde meine Arbeit tun und die nationalen Zuteilungspläne danach bewerten, was notwendig ist, um etwas gegen die Klimaänderung zu unternehmen.
Es ist sehr wichtig zu bestimmen, wie die Grundelemente einer künftigen Regelung aussehen sollen. Wir müssen Ziele festlegen, die Mittel, mit denen wir diese Ziele erreichen wollen, und wer an der Verwirklichung dieser Ziele beteiligt sein wird. Ich habe über die Mitwirkenden gesprochen – sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer. Jetzt muss ich etwas zu den Zielen sagen: 2 Grad ist das Ziel. Diese Verpflichtung der Europäischen Union muss unbedingt eingehalten werden. Die Mittel sind: erstens, die Nutzung des Marktes – wir brauchen ein weltweites Emissionshandelssystem; zweitens, wir brauchen Forschung, Technologie, Entwicklung von Technologie und Einsatz von Technologie, wie Minister Gabriel bereits sagte. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es für die Wirtschaftspartner finanziell interessant ist, neue Technologien einzusetzen. Außerdem müssen wir Technologie in Entwicklungsländer transferieren, und dafür brauchen wir Finanzen, denn ohne Finanzen wird es nicht möglich sein.
Wir haben den flexiblen Kyoto-Mechanismus – die CDM, die gemeinsame Durchführung –, aber wir brauchen auch noch andere Mittel. Ich bin Herrn Minister Gabriel dankbar, denn als ich die Annahme des Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien durch die Europäische Union bekannt gab, trat er sofort mit einem erheblichen Beitrag von Deutschland auf den Plan. Italien folgte, und ich hoffe, andere Länder werden das auch tun, denn dieses Geld ist notwendig für den Transfer von Technologie in Entwicklungsländer, damit diese energieeffizient sein und etwas gegen die Klimaänderung tun können.
Ich habe heute viel über Biokraftstoffe und Biokraftstoffe der zweiten Generation gehört. Ich habe gesagt, dass die Kommission heute einen sehr wichtigen Rechtsakt angenommen hat. Doch alle haben nur Augen für die Autos und nicht für diesen Rechtsakt. Aber er ist sehr wichtig! Ich würde sagen, dass wir mit dieser Richtlinie mehr Kohlendioxid einsparen werden als mit der anderen, was nicht heißen soll, dass Autos nicht wichtig wären – sie sind sehr wichtig, vor allem für die Zukunft. Eine neue Fahrzeugflotte in der Europäischen Union ist sehr wichtig für den Kampf gegen die Klimaänderung.
Die heutige Annahme der Richtlinie zur Kraftstoffqualität durch die Kommission bedeutet einen Anreiz für nachhaltige Kraftstoffe für den Verkehr, Biokraftstoffe und insbesondere für Biokraftstoffe der zweiten Generation, die umweltfreundlich sind.
Was Autos betrifft, steht mein Vorschlag nach wie vor. Mein Vorschlag liegt auf dem Tisch, wie vor 14 Tagen. Ich freue mich sehr, dass der Präsident heute gesagt hat, dass wir ihn nächste Woche im Kollegium beraten werden. Wir brauchen umweltfreundliche, wettbewerbsfähige und erschwingliche Autos, die zum Kampf gegen die Klimaänderung beitragen. Wir müssen die Verbraucher, die Arbeitnehmer, die Öffentlichkeit im Allgemeinen schützen und natürlich gegen den Klimawandel vorgehen, unseren Planeten schützen und unsere Länder schützen.
Abschließend ein Wort zu Davos: Das war sehr interessant, denn es standen zwar sehr wichtige Diskussionsthemen an – Irak, der Nahe Osten und Doha –, aber eine Umfrage ergab, dass eine Mehrheit von 57 % der befragten Teilnehmer als oberstes Problem, dem die Welt gegenwärtig gegenübersteht, den Klimawandel nannte, das heißt, die Politiker, die die öffentliche Meinung wiedergeben, haben jetzt auch entsprechende Reaktionen von führenden Wirtschaftsakteuren. Diese führenden Wirtschaftsakteure haben sich den Politikern und der öffentlichen Meinung angeschlossen und ihre Entschlossenheit bekundet, die Klimaänderung zu bekämpfen. Deshalb bitte ich um Ihre Hilfe mit der Annahme der Entschließung, was für die Weiterverfolgung unserer Vorschläge sehr hilfreich wäre.
Sigmar Gabriel, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will versuchen, auf nur wenige Punkte einzugehen. Viele Kollegen haben gesagt: Wir reden seit vielen Jahren über das Thema Klimaschutz, aber es passiert eigentlich nichts. Ich würde darum bitten, dass wir das, was die Kommission in den letzten Wochen vorgelegt hat, nicht gering schätzen und nicht kleiner machen, als es ist.
Dass die Kommission zum ersten Mal eine gemeinsame Strategie für die Sicherung der Energieversorgung und den Klimaschutz entwickelt hat, halte ich für eine historische Chance. Ich weise darauf hin, dass wir in der Vergangenheit in der Regel beides getrennt diskutiert haben. Wir haben eine gemeinsame Strategie!
Und was — Frau Harms und andere — waren die wichtigsten Vorschläge, die Sie vorhin kritisiert haben? Das erste Paket beschäftigte sich mit der Frage der Energieeffizienz. Nicht nur, dass die Europäische Union in der Lage ist, bei einer Steigerung der Energieeffizienz bis zum Jahre 2020
100 Milliarden Euro einzusparen, die wir dringend für die Verbraucher, für Investitionen in Forschung, Entwicklung sowie für viele andere Themen brauchen, die auf unserer Tagesordnung stehen. Die Steigerung der Energieeffizienz um 20 % bedeutet die Vermeidung von 780 Millionen Tonnen CO2. Das ist das Doppelte dessen, was wir bislang unter dem Dach des Kyoto-Protokolls in Europa einsparen wollten.
Energieeffizienz eignet sich häufig nicht so sehr für große ideologische und politische Diskussionen wie etwa die über die Kernenergie. Energieeffizienz — das sind oft viele kleine Themen, die man kontrollieren, begleiten und immer wieder anschieben muss. Sie bietet jedoch die größten Chancen, sowohl für die sichere Energieversorgung als auch für den Klimaschutz.
Ich halte diesbezügliche Vorschläge der Kommission für ein exzellentes Paket. Ich würde mich freuen, wenn wir uns neben all den großen Überschriften mindestens genauso viele Gedanken über die Frage machen würden, wie wir die vielen Einzelprogramme, die in diesem Paket enthalten sind, auch tatsächlich in der Gemeinschaftspolitik ebenso wie in der Politik der Mitgliedstaaten in die Tat umsetzen können.
Zweitens, natürlich gehören 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer in der Automobilindustrie zum Thema größere Energieeffizienz. Aber zu Ihrer Frage vorhin, wie man sicherstellen soll, dass dabei die anteilige Anrechnung von Biokraftstoffen auch wirklich in der Realität erfolgt: Wir treten gemeinsam dafür ein, dass wir in der Mineralölindustrie in Europa vom jetzigen Anteil von 5,75 % Biokraftstoffen, die beigemischt werden sollen, auf einen wesentlich höheren Anteil übergehen. Die Kommission schlägt 10 % vor, manche Mitgliedstaaten können sich vorstellen, sogar darüber hinaus zu gehen. Ich denke, 12,5 %, 15 % sind nicht unerreichbar, und das ist wirksam sicherzustellen, damit in der Europäischen Union kein Mineralöl auf den Markt und an die Tankstellen gelangt, das nicht einen bestimmten Anteil von Biokraftstoffen enthält.
Ich halte das für absolut notwendig, um uns erstens auch in diesem Bereich unabhängiger von Öl- und Gasimporten zu machen, zweitens dafür zu sorgen, dass wir unabhängiger von internationalen Preissteigerungen werden, und drittens, den wichtigsten Beitrag zur dauerhaften Senkung des CO2-Ausstoßes durch Kraftstoffverbrauch zu leisten.
Der zweite große Bereich ist ja eben der der erneuerbarer Energien. Tun wir doch bitte nicht so, als sei es schon selbstverständlich in der Europäischen Union, dass alle Mitgliedstaaten ein gemeinsames Ziel — wie die Kommission es vorschlägt — von 20 % erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch in Europa akzeptieren würden! Bis dahin ist es noch ein weiter Weg! Ich würde das Europäische Parlament bitten, uns und auch die Kommission darin zu unterstützen, dieses Ziel beim Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs mehrheitsfähig zu machen. Ich halte es für eines der wichtigsten Ziele, das wir erreichen müssen.
Leider ist die Kollegin Grossetête, die mich um eine Antwort zum Thema Kernenergie gebeten hat, nicht mehr im Saal — vielleicht richten Sie ihr die Antwort aus: Wenn Kernenergie in Europa 15 % des Endenergieverbrauchs ausmacht, dann macht es nicht viel Sinn, sich nur auf diese 15 % zu konzentrieren. Wenn wir das täten, blieben 85 % unbearbeitet.
Übrigens, wer sich unabhängiger von Öl- und Gasimporten machen will, wer etwas tun will, damit die Kraftfahrzeuge weniger CO2 emittieren, der wird wohl kaum Kernenergie als Alternative anbieten können, es sei denn, wir einigen uns darauf, dass wir in Europa nur noch Elektrofahrzeuge fahren. Ich vermute, das wird nicht allzu bald der Fall sein. Deswegen ist die Konzentration auf erneuerbare Energien, wie das die Kommission vorschlägt, der absolut richtige Weg. Natürlich werden wir das herunterbrechen müssen auf ein burden sharing, wodurch jedes Land in Europa einen gewissen Anteil übernehmen muss und so die 20 % am Primärenergieverbrauch im Jahre 2020 erreicht werden können.
Lassen Sie mich zum Abschluss zwei Themen nennen, bei denen wir weit davon entfernt sind, wirklich einen Durchbruch zu erzielen. Viele von Ihnen haben gesagt, wir müssen dafür sorgen, dass wir Schwellenländer wie China, Indien, Brasilien — die großen Emittenten der Zukunft — ins Boot der — zumindest freiwilligen, besser aber verpflichtenden Verpflichtungen —holen, was den Abbau von CO2 betrifft. Das ist richtig! Aber ohne technologische Lösungen, die wir diesen Ländern für ihr Wachstum anbieten können, werden sie nicht ins Boot kommen!
Es ist völlig egal, ob sich die Europäische Union für 30, 20, 40 oder 10 % entscheidet — die einzige Chance, diese Länder ins Boot zu bekommen, besteht darin, ihnen Angebote für den Einsatz von Technologien zu ihrer Energieversorgung zu machen, die ihr Wachstum gewährleisten und gleichzeitig nicht das Klima in der Weise schädigen, wie dies früher in den Industriestaaten geschehen ist. Davon sind wir weit entfernt! Trotz der guten Initiative des Global Energy Efficiency and Renewable Energy Fund, trotz der Bereitschaft, über CDM-Projekte unter dem Dach des Kyoto-Protokolls einen Technologietransfer vorzunehmen, reicht das Angebot bei Weitem nicht aus.
Ich rate daher, ab und zu an entsprechenden internationalen Verhandlungen teilzunehmen, um zu sehen, wie sehr sich das Verständnis der Europäischen Union und jenes der Entwicklungsländer in weiten Teilen unterscheiden.
Wenn wir über Klimaschutz reden, legen unsere Partner in den Entwicklungsländern das in der Regel so aus, dass da die alten Kolonialherren kommen, die sie in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindern wollen. Wenn wir nach Brasilien fahren, und über die Frage reden, wie wir die Regenwälder schützen — auch, um nicht so viel CO2 in die Atmosphäre zu emittieren — oder jedenfalls die natürliche Aufnahmefähigkeit von CO2 in den Wäldern zu erhalten — dann bekommen wir als Antwort von offizieller Seite: Ihr habt Euch immer noch nicht daran gewöhnt, dass das unsere Regenwälder sind; wir entscheiden darüber, und nicht die alten Kolonialstaaten Europas, die uns hier wieder Vorschriften machen wollen. So weit sind wir in Wahrheit noch von einem gemeinsamen Verständnis über Klimaschutz entfernt, und eine Annäherung wird hier sehr schwierig!
Einige Kollegen haben gesagt, wir müssen Verzicht üben. Vermutlich meinten sie damit den Verzicht der europäischen Bevölkerung auf Wohlstand und anderes. Ich glaube, dass das nicht der Fall ist. Und dennoch: Wir müssen uns in den Industriestaaten bereit erklären, einen Teil dessen, was wir in den letzten paar hundert Jahren an Vorteilen gegenüber unseren früheren Kolonien hatten, einen Teil dessen, was wir auf der Basis der Armut der früheren Kolonialstaaten an Reichtum angehäuft haben, zurückzugeben an diese Staaten, und zwar um ihnen Antworten zu geben, wie sie ihre wirtschaftliche und soziale Entwicklung vorantreiben können, ohne das Klima zu zerstören.
Das ist der Verzicht, über den wir reden. Das ist kein Wohlstandsverzicht für uns, sondern der Verzicht darauf, alles, was wir in Europa und in anderen Industriestaaten an Reichtum erarbeitet haben, nur für uns in Anspruch nehmen zu wollen.
Wir werden einen Teil dieses Reichtums zur Verfügung stellen müssen, um Technologieentwicklungen und -transfers ebenso wie auch die notwendigen Anpassungen an den bereits stattfindenden Klimawandel zu finanzieren. Das ist die zweite Forderung der Entwicklungsländer an die Industriestaaten. Bevor sie bereit sind, mit uns über eine Begrenzung ihrer CO2-Emissionen im Rahmen ihres Wachstums zu reden, wollen sie sehen, dass wir bereit sind, die bereits durch den Klimawandel entstandenen Schäden in diesen Staaten zu reparieren und ihnen zu helfen, sich an den Klimawandel anzupassen.
Wir verfügen jetzt über einen Fonds, der bis zum Jahre 2012 300 Millionen Euro – vielleicht auch ein bisschen mehr – umfassen soll, um weltweit Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren. Wer in diesem Saal glaubt eigentlich, dass 300 Millionen Euro für weltweite Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel wirklich ausreichen? In meinem Land entspricht dieser Betrag etwa der Größenordnung des Haushalts von zwei mittelgroßen Städten. Er reicht bei Weitem nicht aus!
Das sind die beiden Fragen, die uns gestellt werden. Sie fragen uns nicht: Seid ihr bereit, in Europa um 20 %, 30 % oder 40 % zu reduzieren? Sie fragen uns: Was tut ihr, um Realtechnologietransfers in unsere Länder zu ermöglichen und damit Wachstum und Klimaschutz gleichzeitig zu erreichen? Und zweitens: Was tut ihr, um die Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel, den ihr zu verantworten habt, in unseren Ländern zu finanzieren? Das sind die Antworten, die wir geben müssen, wenn wir China, Brasilien, Indien — die großen Emittenten der Zukunft — ins Boot holen wollen.
Ähnlich wie Kommissar Dimas bin ich der Überzeugung, dass Amerika sich an einem Übereinkommen beteiligen wird, wenn das funktioniert. Ob es dann Kyoto oder anders heißt, werden wir sehen. Aber die Vereinigten Staaten werden sich an einem funktionierenden Markt, einem funktionierenden Emissionshandelssystem, einem funktionierenden Klimaschutz beteiligen. So lange wir auf diese Fragen keine Antworten liefern, haben es die Vereinigten Staaten einfach — unter welcher Regierung auch immer —, sich nicht mit bindenden Verpflichtungen daran zu beteiligen.
Eine zweite Bemerkung zu dem Kollegen aus Österreich, der gesagt hat: „Gut gebrüllt, Löwe!“ oder zu Kollegin Harms, die gesagt hat: „Der Worte sind genug gewechselt, lasst mich endlich Taten sehen“. Ich glaube, der Worte sind noch längst nicht genug gewechselt, und wenn Sie einen Beweis dafür brauchen, dann schauen Sie hier in den Saal oder bei mir zu Hause in den Deutschen Bundestag.
Wenn wir der Überzeugung sind, dass der Klimaschutz tatsächlich eine Menschheitsherausforderung ist, warum gelingt es uns dann in den nationalen Parlamenten nicht, dass Kolleginnen und Kollegen, die sich in den Parlamentsdebatten für Gesundheitsreform, Arbeitsmarkt, Außenpolitik und Friedenspolitik einsetzen, sich auch für den Klimaschutz engagieren?
Warum gelingt es uns nicht, die Kolleginnen und Kollegen, die vorhin zur Abstimmung hier im Saal waren, hier zu behalten, um sich an der Debatte zu beteiligen, sich zu ärgern über das, was die Kommission oder der Rat sagt, eigene Vorschläge zu machen, zuzustimmen oder abzulehnen, Kritik zu üben oder Diskussionsbeiträge einzubringen?
Wir haben die politische Öffentlichkeit noch längst nicht in dem Maße erreicht, wie wir es tun müssten, sonst gäbe es in den einzelnen Mitgliedstaaten zu den unterschiedlichen Positionen auch einheitliche Auffassungen. Lassen Sie uns ein bisschen vorsichtig sein mit der Bemerkung darüber, es sei genug geredet worden! Ich glaube, wir haben noch ein gutes Stück des Weges vor uns, bis diejenigen überzeugt sind, die wir am Ende brauchen, um auch für schwierige Entscheidungen Mehrheiten zu gewinnen. Es reicht nicht, wenn die Experten der Umweltpolitik überzeugt sind; es gibt da noch einige mehr, auch in unseren Mitgliedstaaten. Ich bin relativ zurückhaltend damit, anderen Leuten zu erklären, was sie alles tun müssen. Wir haben in meinem Heimatland genug damit zu tun, ich vermute, damit bin ich nicht der Einzige.
VORSITZ: LUIGI COCILOVO Vizepräsident
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet während der Februar-Tagung statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Richard Corbett (PSE). – (EN) Die Klimaveränderung ist eine der größten Herausforderungen, mit denen die Menschheit konfrontiert ist, und isolierte und vereinzelte Reaktionen von einzelnen Ländern wären vollkommen unzureichend.
Die Europäische Union ist eine Ebene, auf der Maßnahmen höchst wirksam sein können, sowohl bei der Einführung strenger gemeinsamer Vorschriften für unseren Gemeinsamen Markt als auch dann, wenn es darum geht, Einfluss zur Sicherung von Maßnahmen auf globaler Ebene geltend zu machen. Ohne die EU gäbe es kein Kyoto-Abkommen, aber jetzt müssen wir mit umso mehr Nachdruck vorangehen, um eine Nachfolgevereinbarung auf die Beine zu stellen. Außerdem müssen wir uns darum kümmern, unser System mit dem Handel von Emissionsrechten zu verstärken und es auf andere Teile der Welt auszudehnen.
Im Grunde muss das Vorgehen der EU im Umweltbereich so wirkungsvoll und sichtbar sein, dass unsere Bürger anfangen, die Buchstaben EU mit den englischen Worten „Environmental Union“, also Umwelt-Union gleichzusetzen!
Christine De Veyrac (PPE-DE). – (FR) Mit der Tatsache, dass wir zeitgleich mit dem Treffen internationaler Experten in Paris, wo der Klimawandel und seine Folgen erörtert werden, zusammenkommen, um über eben dieses Thema zu sprechen, setzen wir ein wichtiges Zeichen.
Die Klimaerwärmung ist keine Fantasterei, die der Einbildung einiger auf Publizität bedachter Wissenschaftler und Politiker entsprungen ist, sondern eine Realität, mit der wir uns von nun an arrangieren müssen.
Zu unserer Rolle als Gesetzgeber gehört es, Regeln festzulegen, um die Folgen des Klimawandels zu begrenzen. Dies kommt unter anderem in dem Vorschlag der Kommission zum Ausdruck, den Luftverkehr in das Emissionshandelssystem der EU einzubeziehen. Derartige Rechtsvorschriften sind erforderlich, damit wir die Möglichkeit haben, die Folgen des dramatischen Anstiegs des Luftverkehrs zu beherrschen.
Allerdings müssen wir Obacht geben, auf welche Art und Weise wir einen solchen Regelungsmechanismus einführen wollen, denn es geht ja nicht darum, den europäischen Luftverkehrsunternehmen Schaden zuzufügen oder den Luftverkehr zu behindern, sondern darum, dessen Auswirkungen auf den Klimawandel zu begrenzen.
Damit sich unsere Bemühungen tatsächlich auf die CO2-Emissionen auswirken können, sähe ich es gern, dass die Europäische Union auch Rechtsvorschriften zu den übrigen Verkehrsträgern, vor allem im Bereich der Automobilindustrie, erlässt.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Bekanntermaßen hat die Europäische Kommission jüngst ein Paket von Maßnahmen im Energiebereich und Zielvorgaben für den Ausstoß von Treibhausgasemissionen und die Nutzung erneuerbarer Energien vorgeschlagen und damit ihre Absicht bekräftigt, gegen den Klimawandel vorzugehen und die Energiesicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu verbessern.
Nun hat die Kommission vor dem Hohen Haus diese Ziele und die genannten Vorgaben noch einmal bestätigt und dabei insbesondere auf die Notwendigkeit eines internationalen Rahmenabkommens für die Zeit nach 2012 und auf das Ziel einer um 30 % verminderten Freisetzung von Emissionen durch die entwickelten Länder hingewiesen. Dementsprechend muss sich die EU unverzüglich dazu verpflichten, ihre Treibhausgasemissionen durch konkrete Maßnahmen um 30 % zu verringern und praktische Maßnahmen im Energiebereich zu ergreifen.
Allerdings besteht weiterhin – und das überrascht niemanden – die Möglichkeit des Emissionshandels, was sich insbesondere für die wirtschaftlich eher schwachen Länder, denen es an Finanzmitteln mangelt, um diese Emissionsrechte zu kaufen, als Nachteil erweist.
Auch wenn es einige begrüßungswerte Vorschläge für die Emissionsverringerung und die Nutzung erneuerbarer Energien gibt, so besteht doch auch ein anderes Bündel von Vorschlägen, die aufgrund der Forderungen, die an die einzelnen Länder gestellt werden, und der Gegenwehr, namentlich durch die USA, schwerlich umzusetzen sind. Vor allem aber darf dies nicht als Gelegenheit gesehen werden, die Liberalisierung und die Konzentration im Energiebereich weiter voranzutreiben und damit die Herrschaft der mächtigsten Länder.
Roger Helmer (NI). – (EN) Wir reden hier so, als ob die Debatte vorbei und die Gefahr einer katastrophalen globalen Erwärmung real wäre. Doch viele Klimaforscher vertreten eine andere Ansicht. Sie glauben, dass die derzeitigen Veränderungen innerhalb der historisch normalen Schwankungsbreite liegen und dass Voraussagen einer künftigen Erwärmung übertrieben und Panikmache sind.
Dessen ungeachtet verlangt die Energiesicherheit unabhängig davon, welche Auffassung zur Klimaänderung wir vertreten, dass wir unsere Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Wir dürfen bei der Energie nicht länger von Russland, dem Nahen Osten, Nigeria und Venezuela abhängig sein.
Während wir erneuerbare Energieträger entwickeln und die Energieeinsparung verbessern müssen, kann nur eine einzige kohlenstofffreie Technologie die Grundlast konstant und zuverlässig abdecken, die wir brauchen, um das Wirtschaftswachstum voranzutreiben, und diese Technologie ist nuklear.
Es ist bittere Ironie, dass viele der Klima-Panikmacher, die drastische Reduzierungen beim Kohlenstoffausstoß fordern, auch gegen die Nuklearenergie sind.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Wie der deutsche Ratsvorsitz zu Recht hervorgehoben hat, dürfen wir die Festlegung einer vernünftigen Energie- und Umweltpolitik nicht länger aufschieben, wenn wir für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für die Union eine gesunde und nachhaltige Entwicklung gewährleisten wollen. Deshalb stimme ich mit meinen Kollegen dahingehend überein, dass wir diesem Thema in den kommenden Monaten absolute Priorität bei unserer Arbeit einräumen müssen.
Es mutet merkwürdig an, doch gerade zum 50. Jahrestag des Europa-Projekts und zu einem Zeitpunkt der politischen Stagnation, die auf das Scheitern der Verfassung, die Probleme im Zusammenhang mit den Erweiterungen und mit der Abkehr eines Teils der europäischen Bevölkerung zurückzuführen ist, bietet sich uns die Chance, gerüstet mit wesentlich geeigneteren wirtschaftlichen, technologischen und politischen Mitteln, dem Prozess durch konkrete Vorschläge neue Impulse zu verleihen, indem wir die dem europäischen Einigungsprozess zugrunde liegende Idee wiederaufleben lassen und den heutigen Erfordernisse anpassen: die Idee, unsere Kräfte und Bestrebungen zusammenzuführen, um eine hinlänglich unabhängige und nachhaltige Energieversorgung zu erreichen. Davon werden wie auch schon vor 50 Jahren die Wirtschaftsentwicklung sowie die Gesundheit unserer Bürger und unserer Umwelt abhängen. Dank der Rolle, die die Europäische Union heute auf internationaler Ebene spielt, kann sie außerdem die politische Stabilität in der Welt beeinflussen und jenen jungen Wirtschaftssystemen als Vorbild dienen, die zwar wirtschaftlich florieren, sich jedoch der damit verbundenen Konsequenzen noch nicht bewusst sind.
19. Neues PNR-Abkommen – SWIFT (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über
– die mündliche Anfrage an den Rat über das neue PNR-Abkommen und über SWIFT von Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0131/2006 – B6-0001/2007) und
– die mündliche Anfrage an die Kommission über das neue PNR-Abkommen und über SWIFT von Pervenche Berès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und Jean-Marie Cavada im Namen des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (O-0132/2006 – B6-0002/2007).
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kommissar, liebe Abgeordnete! Natürlich ist es eine ganz andere Sache, von den zentralen Herausforderungen wie Energie oder Klimaschutz nun auf ein ebenfalls sehr wichtiges Thema zu sprechen zu kommen, welches Sie im Europäischen Parlament, aber auch die Europäische Union insgesamt bereits in der Vergangenheit beschäftigt hat — und das nicht nur einmal, sondern wiederholte Male: das Thema der Weitergabe von Flugpassagierdaten.
Wie wir alle wissen, haben die Vereinigten Staaten nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 Rechtsvorschriften erlassen, nach denen die Fluggesellschaften, die Flüge in die bzw. aus den USA durchführen, den US-Behörden elektronischen Zugriff auf Daten ihrer automatischen Reservierungs- und Abfertigungssysteme — die so genannten Passenger Name Records — gewähren müssen. Bei Nichtbefolgung drohen die USA den Fluggesellschaften mit dem Entzug der Landerechte.
Ich möchte noch einmal kurz die Rahmenbedingungen in Erinnerung rufen. Der Europäische Gerichtshof hatte im Mai 2006 den Ratsbeschluss über das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten an die US-Behörden sowie die Kommissionsentscheidung über die Angemessenheit des Datenschutzes auf Klage des Europäischen Parlaments für nichtig erklärt.
Im Kern hat der Europäische Gerichtshof seine Entscheidung mit der fehlenden Kompetenz der Europäischen Gemeinschaft zum Abschluss eines solchen Abkommens begründet, da es nicht in den Bereich der ersten Säule fällt. Zur materiellen Frage, ob das Datenschutzniveau ausreichend ist, hat er nicht Stellung genommen.
Wie Sie wissen, gestalteten sich die Verhandlungen mit den USA über ein Nachfolgeabkommen sehr schwierig, sie konnten jedoch schließlich mit einem bis zum 31. Juli dieses Jahres befristeten Interimsabkommen abgeschlossen werden, das sich nunmehr auf die dritte Säule stützt. Es basiert auf der Datenschutzverpflichtungserklärung der USA, die bereits dem früheren Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten zugrunde lag.
Die Kommission hat dem Rat Anfang Januar 2007 eine Empfehlung vorgelegt, die Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen über Fluggastdatensätze mit den USA zu genehmigen, das das derzeitige Interimsabkommen ersetzen soll. Das EU-Verhandlungsmandat für die Ratspräsidentschaft mit Unterstützung durch die Kommission ist heute im AStV behandelt worden. Voraussichtlich wird der Rat im Februar 2007 einen entsprechenden Beschluss fassen und Verhandlungsrichtlinien festlegen.
Es ist zu erwarten, dass die Verhandlungen über ein neues Passenger Name Record-Abkommen extrem schwierig werden, denn die Vereinigten Staaten zeigen kein Interesse an einer Intensivierung des Datenschutzes. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sie von der Fortgeltung ihrer Datenschutzverpflichtung abrücken. Im Interesse der Europäischen Union ist der Abschluss eines Abkommens aber essenziell für das zu gewährleistende Datenschutzniveau. Ohne Abkommen würde für die Fluggesellschaften großer Druck entstehen, die Passagierdaten dennoch weiterhin zu übermitteln, um nicht den Entzug der Landerechte in den USA zu riskieren.
Die deutsche Ratspräsidentschaft wird sich mit Unterstützung der Kommission für eine rechtssichere und datenschutzgerechte Regelung einsetzen, die den Belangen der Passagiere und Fluggesellschaften umfassend Rechnung trägt und ein hohes Maß an Sicherheit beibehält. Dabei finden auch — und das möchte ich unterstreichen — die Standpunkte des Europäischen Parlaments in den entsprechenden Entschließungen vom September letzten Jahres zum Datenschutz, zur Terrorismusbekämpfung, ja auch zum Menschenrechtsschutz entsprechend Eingang.
Ich komme in Verbindung mit diesem Thema auch gleich zur Antwort auf die mündlichen Anfragen der Abgeordneten Berès und Cavada zum Thema SWIFT. Der Rat dankt den Abgeordneten für ihr Interesse an diesem SWIFT-Dossier. Er hatte bereits verschiedentlich Gelegenheit, Anfragen von Abgeordneten hierzu zu beantworten. Bezüglich der in diesem Zusammenhang gegebenen Antworten darf ich auf meine Stellungnahme verweisen.
Im Dezember 2006 hat der Rat den Abgeordneten mitgeteilt, dass die von ihnen angesprochenen Fragen einer sorgfältigen Prüfung bedürften, die im Rat aber noch andauert. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich werde mich bemühen, im Folgenden für den Rat die verschiedenen Fragen der Abgeordneten zu beantworten, wobei sämtliche Aspekte, auf die ich hier eingehen kann, nach wie vor Gegenstand der Prüfung im Rat sind.
Die finnische Ministerin für europäische Angelegenheiten hat in einer Rede im Juli 2006 als damalige Ratsvorsitzende vor dem Plenum erklärt, dass der Rat gegenwärtig nicht in der Lage sei, Presseberichte über einen Informationsaustausch zwischen SWIFT und den amerikanischen Behörden zu bestätigen. Die Ministerin erinnerte daran, dass es Sache der nationalen Behörden ist, festzustellen, was tatsächlich passiert ist. Des Weiteren erklärte sie, dass die Europäische Union jetzt und auch in Zukunft bereit sei zu handeln, wenn sich denn herausstellen sollte, dass Vorfälle Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene notwendig machen.
Wie bereits erwähnt, prüfen der Rat und die Kommission derzeit noch alle Aspekte und Fragen, die bei diesem Dossier von Belang sind, wobei sie auch die Ergebnisse der Datenschutzgruppe berücksichtigen. Der Vorsitz denkt darüber nach, wie die diesbezügliche Arbeit im Rat organisiert werden soll, wobei er die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen berücksichtigen wird. Ich kann Ihnen allerdings mitteilen, dass zu diesem Zweck bislang keine neue Gruppe eingesetzt wurde.
Da die Prüfung noch andauert, ist der Rat zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, ob die Angelegenheiten Folgen in Bezug auf die Verordnung Nr. 1781 vom 15. November 2006 über die Übermittlung von Angaben zum Auftraggeber bei Geldtransfers haben wird. Dem Rat ist nicht bekannt, dass die Kommission erwägt, einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung zu unterbreiten. Wir werden das sicherlich mit der Erklärung der Kommission erfahren.
Nach dem Vertrag ist es Aufgabe der Kommission, die Durchführung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den EU-Mitgliedstaaten zu überwachen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen nach dem EG-Recht verstoßen hat.
Auch das Automated Targeting System ist angesprochen worden. Dieses System der USA betrifft den Fracht- und Personenverkehr, sowohl im Inland als auch von den und in die Vereinigten Staaten. Ob von SWIFT erhobene Daten in dieses System eingespeist werden, zählt zu den Fragen, die derzeit noch geprüft werden.
Mit ihrer Erklärung, dass bereits ein internationaler Rahmen für die Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung steht, bezog sich die Datenschutzgruppe auf die Arbeitsgruppe Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und deren Empfehlungen. Aus Sicht des Rates wird in diesem Rahmen gute Arbeit geleistet, doch richten sich die Empfehlungen dieser Gruppe an Banken und Finanzinstitute.
In diesem Zusammenhang darf ich für den Rat hervorheben, dass SWIFT nicht als Finanzinstitut im Sinne dieser Arbeitsgruppe betrachtet werden kann. Deshalb ist der Rahmen der FATF nicht direkt anwendbar. Er kann aber hinsichtlich spezifischer Aspekte Berücksichtigung finden. Soweit die Erklärung des Rates für die Präsidentschaft.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte eingangs einige Worte zum PNR-Abkommen sagen. Wie Sie alle wissen, läuft das im Oktober mit den Vereinigten Staaten geschlossene Interimsabkommen Ende Juli dieses Jahres, also in wenigen Monaten, aus. Deshalb ist es notwendig, einen wirklich soliden und stabilen Rechtsrahmen auszuhandeln, der den Austausch von Flugpassagierdaten mit den Vereinigten Staaten unter uneingeschränkter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Privatsphäre ermöglicht.
Wie der Ratspräsident soeben sagte, hat die Kommission dem Rat eine Empfehlung vorgelegt, den Vorsitz, der von der Kommission unterstützt würde, zu ermächtigen, Verhandlungen auf der Grundlage verschiedener Verhandlungsrichtlinien aufzunehmen. Ich bin zuversichtlich, dass diese Empfehlung sehr bald geprüft werden wird. Persönlich hoffe ich sehr, dass wir bis Mitte Februar ein Verhandlungsmandat erhalten werden, damit wir diesen sehr schwierigen Prozess einleiten können.
Die Kommission empfiehlt dem Rat, die vollständige Achtung der Grundrechte anzustreben, insbesondere des Rechts auf die Privatsphäre. Ich habe zu verschiedenen Anlässen gesagt, dass für mich das Recht auf die Privatsphäre nicht verhandelbar ist. Dieses Recht muss voll und ganz gewahrt werden. Auch die Rechtssicherheit ist für die Fluggesellschaften ein wichtiger Punkt. Ihr muss – so wie das bereits von Anfang an der Fall ist – Rechnung getragen werden. Wie ich vor diesem Hohen Haus bereits mehrfach unterstrichen habe, setzt sich die Kommission auch weiterhin dafür ein, dass einerseits die Privatsphäre und andererseits auch die Rechtssicherheit ausdrücklich gewährleistet ist, da es sich hier um Grundprinzipien dieses Dossiers handelt, ohne dabei zu vergessen, wie wichtig die Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus und der damit zusammenhängenden grenzüberschreitenden Verbrechen ist. Die Verhandlungen über ein neues Abkommen über Fluggastdatensätze mit den Vereinigten Staaten haben für die Kommission – und für mich persönlich –höchste Priorität, und den Worten des Ratspräsidenten entnehme ich, dass die Ratspräsidentschaft diese Ansicht teilt. Ich begrüße die enge Zusammenarbeit zwischen der Kommission und der Ratspräsidentschaft von ganzem Herzen, denn sie ist entscheidend, wenn wir Erfolg haben und mit einer Stimme sprechen wollen. Ich für meinen Teil werde das Hohe Haus natürlich wie immer über den Fortgang der Angelegenheit auf dem Laufenden halten. Sie wissen ja, dass ich dies wie bisher als politische Verpflichtung begreife, auch wenn sich nach der Annahme dieses Dokuments dessen Gültigkeit – zum Beispiel, was die darin enthaltenen Verhandlungsempfehlungen betrifft, – auf die EU beschränken wird.
Die Verhandlungen stellen für Europa eine wahre Herausforderung dar. Hier ist Phantasie gefragt; hier sind große gemeinsame Anstrengungen aller EU-Institutionen und der Vereinigten Staaten gefragt, um eine wirklich tragfähige, solide Lösung herbeizuführen.
Mich würde es freuen, wenn beispielsweise dieses Hohe Haus und der Kongress der Vereinigten Staaten – im Anschluss an die politische Phase dieses sehr schwierigen Prozesses – vielleicht zum ersten Mal eine gemeinsame politische Verpflichtung eingehen würden, die besonders nützlich für die laufenden Verhandlungen wäre. Es liegt jedoch bei Ihnen, dies zu entscheiden.
(IT) Meine Damen und Herren, ich möchte nun auf das SWIFT-Thema zu sprechen kommen, das ebenfalls vom Ratsvorsitz erörtert wurde. Sie werden sich daran erinnern, dass ich vor wenigen Wochen, kurz vor den Weihnachtsferien, den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres darüber informierte, dass der Fall SWIFT im Rahmen einer europäischen Perspektive behandelt werden müsse, und ich teilte Ihnen damals mit, dass wir Sondierungsgespräche mit den US-Behörden aufnehmen würden, um sowohl das allgemeine Datenschutzproblem als auch die spezifischen Fragen zu erörtern, die durch die Verwendung von SWIFT-Daten durch das US-Schatzamt aufgeworfen wurden.
Sie wissen wahrscheinlich, dass diese informellen, aber wichtigen Gespräche bereits begonnen haben. Ich bin dafür, eine europäische Lösung zu finden, um dieses Problem anzugehen, eine europäische Lösung, die meiner Ansicht nach klare Regeln und präzise Garantien einschließen müsste, die das US-Schatzamt zusichern und in seine Dokumente aufnehmen sollte. Anders gesagt, die zwei Punkte, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen, sind wie üblich der rechtliche Schutz der personenbezogenen Daten, die weitergegeben werden, und die Rechtssicherheit für alle Beteiligten, und ich muss sagen, auch Rechtssicherheit für die Banken, wobei SWIFT, wie der Ratsvorsitz zu Recht hervorgehoben hat, keine Bank ist.
Es ist völlig klar, dass, wenn ich über Garantien seitens der US-Behörden spreche, ich deutlich machen will, unter welchen Umständen, für welche Zwecke und wem diese Daten bekannt sein bzw. von wem sie verwendet werden dürfen. Ich möchte von vornherein klarstellen, dass der Zweck strikt auf Terrorismusermittlungen und somit auf die Verhütung der Terrorismusfinanzierung beschränkt sein muss, um die, wenn auch indirekte, Gefahr eines Missbrauchs solcher Daten, beispielsweise zu Zwecken der Wirtschaftsspionage, zu vermeiden.
Ferner ist klar, dass eine weitere Beschränkung erforderlich scheint, d. h. dass die Verwendung dieser Daten nur im Zusammenhang mit der Suche nach bestimmten terrorismusverdächtigen Personen erfolgen darf. Mit anderen Worten, es sollte keine allgemeine Datenweitergabe ohne Verdachtsmomente erfolgen, die weitere Ermittlungen zu deren Erhärtung rechtfertigen.
Sie wissen Bescheid über das Schreiben, das ich im November an alle Mitgliedstaaten gerichtet habe, um Informationen über die Bedingungen einzuholen, unter denen ihre Banken personenbezogene Daten durch SWIFT verwenden. Bisher haben lediglich sieben Mitgliedstaaten auf meine Bitte um Klarstellung geantwortet. Das ist bedauerlich, und ich werde selbstverständlich in einigen Fällen eine Begründung verlangen: In dem ganz konkreten Fall Italiens wurde beispielsweise um Terminaufschub für die Antwort gebeten. In anderen Fällen wurde einfach überhaupt nicht reagiert.
Aus den sieben bisher bei mir eingegangenen Antworten – wobei noch keine allgemeinen Schlüsse gezogen werden können, da zu wenige Mitgliedstaaten geantwortet haben – geht hervor, dass die Banken in der Regel personenbezogene Daten zu dem einzigen Zweck der Erledigung von Zahlungsaufträgen verwenden und dass sie in den vorliegenden Fällen nicht darüber informiert waren, dass personenbezogene Daten von SWIFT an das US-Schatzamt weitergegeben werden. Deshalb lautete ihre allgemeine Antwort schlichtweg, keine Kenntnis davon gehabt zu haben, dass jemand, nämlich SWIFT, die von ihnen erhaltenen Daten anschließend weiterleitete. Vielmehr wurde deutlich – aber das wissen Sie ja bereits –, dass die Zentralbanken vielfach just durch das US-Schatzamt über die Datenweitergabe von SWIFT Europa an SWIFT USA und von dieser an das US-Schatzamt unterrichtet wurden.
Wie Ihnen bekannt ist, führen die nationalen Datenschutzbehörden derzeit Maßnahmen und weitere Untersuchungen durch, um Licht in die Angelegenheit zu bringen und herauszufinden, ob es über den nunmehr bekannten belgischen Fall hinaus noch andere spezifische Fälle gibt, in denen nationale Datenschutzbehörden eine Akte eröffnen und somit ein Verfahren einleiten können. Selbstverständlich werde ich, sobald mir diesbezügliche Informationen vorliegen, diese an Sie weitergeben, wie ich das auch früher getan habe.
Eine spezifische Frage bezieht sich auf die Möglichkeit, SWIFT-Daten in das so genannte Automated Targeting System einzuspeisen. Aufgrund der mir gegebenen technischen Erläuterungen dürfte es unmöglich oder höchst unwahrscheinlich sein, dass das genannte System für die Verarbeitung von SWIFT-Daten genutzt wurde, und zwar aus dem einfachen Grund, weil es zum US-Ministerium für innere Sicherheit gehört, das für den Grenzschutz und somit für Passagierbewegungen in den USA zuständig ist. Es war nicht verwunderlich, dass das Europäische Parlament nach der Anwendung dieses Systems auf die PNR-Daten fragte. Die SWIFT-Daten gehören zu einer ganz anderen Kategorie, weil sie in den Verantwortungsbereich einer ganz anderen Verwaltungsbehörde, nämlich des Schatzamts, fallen.
In der eingereichten Anfrage wird außerdem hinterfragt, ob der Kommission andere Fälle bekannt seien, in denen US-Behörden bei privaten Unternehmen um derartige Daten ersucht hätten. Mir liegen keine Informationen darüber vor, sodass ich diese Frage nicht beantworten kann. Trotzdem steht außer Zweifel, dass, obwohl die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung ein unverzichtbares Instrument der Terrorismusprävention ist, bei dieser Bekämpfung ein Grundrecht wie der Schutz personenbezogener Finanzdaten der Kunden nicht untergraben oder beschnitten werden darf. Wie Sie wissen, besteht einer der von den belgischen Behörden und von der Gruppe der Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten aufgedeckten Verstöße gerade darin, dass die Kunden vorab nicht darüber informiert wurden, was sich mit den Aussagen der Banken deckt, die ebenfalls nicht über diese Transfers unterrichtet waren.
Kurz und gut, Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich glaube, dass es zwei Gründe gibt, weshalb wir auf ein europäisches Instrument hinarbeiten müssen. Erstens dürfen wir unsere euro-atlantische Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung nicht zurückfahren oder zunichte machen: das wäre ein schwerer Fehler, den die Europäische Union meiner Ansicht nach vermeiden muss. Zweitens müssen wir auch unsere amerikanischen Freunde daran erinnern, dass die gewissenhafte Achtung der Grundrechte und des Schutzes personenbezogener Daten im Interesse aller liegt. Wenn es uns mithilfe eines europäischen Instruments gelingt, dasselbe zu tun, was wir in Bezug auf die PNR-Daten zu tun versuchen – obwohl es wirklich große Unterschiede zwischen beiden Bereichen gibt, ist der Grundsatz doch derselbe –, und eine europäische Lösung zu finden, die eine unterschiedliche Behandlung der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den USA verhindert, kann nach meinem Dafürhalten die Verhandlungsmacht der Europäischen Union gestärkt und zugleich demonstriert werden, dass unser Bestreben dahingeht, die euro-atlantischen Beziehungen zu verbessern und nicht etwa zu schwächen.
Pervenche Berès (PSE), Verfasserin. – (FR) Herr Präsident! Aus den Erfahrungen klug geworden, die wir in der Angelegenheit der Fluggastdatensätze (PNR) gemacht haben, sollten wir in der SWIFT-Frage zügiger vorgehen. Herr Gloser, gestatten Sie mir einfach, Sie in einem Punkt zu korrigieren: Ich glaube, es ist das erste Mal, dass wir hier im Plenum eine spezielle Aussprache zu SWIFT führen, was zweifellos dem üblichen Gang der Dinge entspricht, aber ich hoffe, dass diese Aussprache uns ermöglichen wird, voranzukommen.
SWIFT ist kein Unternehmen, das nur in Europa bzw. nur zwischen Europa und den USA tätig ist, sondern es ist überall aktiv. Allerdings hat sich der Charakter der Beziehungen zwischen SWIFT und den amerikanischen Behörden nach dem 11. September deutlich verändert, und wir erleben heute, welche Folgen dies für den Bereich des Datenschutzes in der Europäischen Union, aber auch für das Gleichgewicht hat, das zwischen Datenschutz, Terrorismusbekämpfung, Sicherheit der Zahlungssysteme und Wirtschaftsspionage bestehen muss.
Die Kommission hat eingeräumt, dass es ein Problem gibt, und damit begonnen, Vorschläge zu unterbreiten. Die Zentralbank erkennt in dem Schreiben an Jean-Marie Cavada und an mich ebenfalls an, dass neue Schritte unternommen werden müssen, wobei sie allerdings in ihren Vorschlägen nicht sehr weit geht, und sie bestätigt das, was sie uns bereits bei der Anhörung gesagt hatte, an der teilzunehmen es leider weder der Rat noch die Kommission für zweckmäßig hielten. Die Zentralbank hatte uns seinerzeit auf ihre geringe Verantwortung in dieser Angelegenheit aufmerksam gemacht, und in ihrem Schreiben wird diese Ansicht zum Teil bestätigt.
Bei der Lektüre der im April 2004 zwischen SWIFT und dem US-Finanzministerium geschlossenen Vereinbarung wird deutlich, dass sehr wohl bekannt war, dass Datenschutzprobleme im Zusammenhang mit der Art der Informationsübermittlung an das US-Finanzministerium durch SWIFT bestehen. So wie ein Zugführer nicht für das verantwortlich gemacht werden kann, was er transportiert, so wie die Post nicht für die Postsendungen in die Verantwortung genommen werden kann, die sie befördert, kann die Gesellschaft SWIFT nicht umfassend für die Daten verantwortlich gemacht werden, die sie übermittelt.
Von wesentlicher Bedeutung nach der vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Oktober letzten Jahres organisierten Anhörung ist vor allem der Bericht der „Artikel 29“-Arbeitsgruppe vom 22. November letzten Jahres, in dem unsere Sorgen eindeutig Bestätigung fanden, dass nämlich offensichtlich in der SWIFT-Affäre den amerikanischen Behörden Daten vorenthalten wurden, bei denen dies nicht der Fall hätte sein dürfen, und dass die Richtlinie aus dem Jahr 1995 unter diesen Bedingungen nicht beachtet wurde.
Wir danken dem Kommissar für seine Initiative, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, unverzüglich ihre Einstellung zur Nichteinhaltung der Richtlinie aus dem Jahr 1995 zu korrigieren, aber das Ergebnis ist bislang noch recht schwach, wie er selbst zugab. Die EZB hat ihrerseits dahingehend die Lehre gezogen, dass sie die Zustimmung der Kunden einholen muss. In diesem Bereich gilt es nach wie vor, äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Im Zusammenhang mit dieser Frage müssen wir auf zwei Aspekte näher eingehen. Der Erste betrifft den Charakter der transatlantischen Beziehungen und die Art und Weise, wie diese Daten auf amerikanischer Seite mit einem gewissen Sinn für freien und unverfälschten Wettbewerb und auf der europäischen Seite mit einem gewissen Maß an Naivität – wir verfügen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung über einschlägige Erfahrungen – genutzt werden.
Wer mag wohl davon ausgehen, dass diese Daten ausschließlich zum Zweck der Terrorismusbekämpfung verwendet werden? Wir hoffen es zwar sehr, haben aber keinerlei Beweise dafür. Und, Herr Kommissar und Herr Ratspräsident, wenn es eine Botschaft gibt, die das Parlament Ihnen meiner Ansicht nach übermitteln will, wenn Sie mit den Amerikanern in diesem Bereich Verhandlungen aufnehmen werden, so jene, dass es nicht Gegenstand dieser Verhandlungen sein kann, die derzeitige Lage im Zusammenhang mit der Übermittlung der bei SWIFT erfassten Daten für gültig zu erklären. Hier muss dafür gesorgt werden, dass das Niveau des Datenschutzes und die Auffassung vom Datenschutz selbst, die wir hier in der Europäischen Union haben, respektiert und akzeptiert werden. Alles das lässt mich vermuten, dass die Aufgabe in diesem Bereich schwierig sein wird, aber Sie können stets mit der Unterstützung unseres Parlaments rechnen.
Noch einen Augenblick, Herr Präsident, in dem ich auf einen letzten Aspekt verweisen möchte, nämlich die Frage, welchen Status SWIFT hat. SWIFT ist eine Gesellschaft belgischen Rechts, weshalb man uns stets an den belgischen Staat verweist. Und aufgrund der Tatsache, dass SWIFT eine Gesellschaft belgischen Rechts ist, befinden wir uns in einem rechtlichen Vakuum. Es ist offenkundig, dass SWIFT eine Aufgabe wahrnimmt, die eigentlich von einer Organisation innerhalb der europäischen Strukturen ausgeübt werden und von einem europäischen Aufsichtsgremium überwacht werden müsste. Meines Erachtens müssen Sie, Herr Kommissar und Herr Ratspräsident, auch in diesem Bereich auf der Grundlage aktueller Fakten vorgehen. Unser Parlament, ich wiederhole es noch einmal, ist bereit, darüber zu sprechen, aber den derzeitigen Stand der Debatte können wir so nicht hinnehmen.
Jean-Marie Cavada (ALDE), Verfasser. – (FR) Herr Präsident! Im Französischen gibt es einen Ausdruck, mit dem die unglaubliche Verwirrung beschrieben werden soll, die in einer Institution herrscht, wenn sie mit einer unerwarteten Situation konfrontiert wird. Man sagt, sie verhalte sich „comme une poule qui a trouvé un révolver“ [wie ein Huhn, das einen Revolver gefunden hat].
Ehrlich gesagt, Herr Gloser, ohne Ihnen zu nahe treten zu wollen, das Mindeste, was man sagen kann, ist, dass Ihr Standpunkt in dieser Angelegenheit überaus enttäuschend ist. Daher fühle ich mich berechtigt, Sie an Ihren Auftrag zu erinnern, die europäische Souveränität zu verteidigen, wovon ich bislang kaum Anzeichen sehe. Wir sind also, das haben Sie sicher verstanden, enttäuscht und vor allem beunruhigt.
Ich möchte zunächst auf die Fluggastdaten (PNR) eingehen. In einigen Monaten wird das Interimsabkommen über Fluggastdatensätze (PNR) auslaufen, das ist uns bekannt, Sie haben es erwähnt und auch Herr Frattini hat darauf verwiesen. Wir haben keine aussagekräftigen Informationen darüber, wie Letzteres funktioniert. Im Übrigen möchte ich darauf verweisen, dass, auch wenn das frühere Abkommen vom Gerichtshof für ungültig erklärt wurde, es doch immerhin auf einer Einschätzung der Zulänglichkeit des Datenschutzes in den USA beruhte. In dem derzeitigen Abkommen ist dies hingegen nicht der Fall, obwohl diese Einschätzung im Zusatzprotokoll zum Übereinkommen 108 des Europarates gefordert wird, das für die Mitgliedstaaten und damit direkt oder auf jeden Fall indirekt auch für die europäischen Institutionen verbindlich ist. Dieses auf einer zweifelhaften Grundlage beruhende Übereinkommen wurde bis zum heutigen Tag noch nicht korrekt umgesetzt, denn das Datenübermittlungssystem, das ab 2004 eingeführt werden sollte, das so genannte Push-System, ist trotz der Ankündigungen, die vor allem im September letzten Jahres gemacht wurden, immer noch nicht funktionsfähig.
Ich möchte hier im Geiste der Zusammenarbeit öffentlich einige Fragen stellen. Erstens frage ich mich, ob die Kommission nicht mehr Druck hätte ausüben sollen, um die Einführung des Push-Systems durch die unter ihrer Aufsicht stehenden Fluggesellschaften und Servicezentren für elektronische Flugbuchungen durchzusetzen. Zweitens frage ich mich, ob man nicht im Hinblick auf die Nutzung der persönlichen Daten von Fluggästen zu Sicherheitszwecken von den Betroffenen wirksame Informationen hätte einholen sollen, so wie beispielsweise Informationskampagnen über die Rechte der Fluggäste bei Flugverspätungen oder -annulierungen durchgeführt wurden.
Wir erwarten im Hinblick auf diese Angelegenheit Erläuterungen der Kommission und vor allem der US-Behörden zu einigen Punkten, von denen ich zwei erwähnen möchte. Zunächst können wir nicht nachvollziehen, dass es zur Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens erforderlich ist, sämtliche in den Fluggastdaten (PNR) enthaltenen 34 Daten zu nutzen, und nicht nur die 19 Daten, die Parlament und Datenschutzbehörden als für diesen Zweck ausreichend befunden hatten.
Zweitens, wie lässt sich vermitteln, dass europäische Bürger und Fluggäste ohne ihr Wissen jahrelang als gefährlich eingestuft werden können, ohne dass von uns im Gegenzug irgendetwas verlangt wurde?
Nun komme ich zum SWIFT-System. Diese zweite Angelegenheit ist noch heikler und betrifft den Zugang amerikanischer Behörden zu Daten über Finanztransfers. Meine Kollegen haben soeben einige Punkte angesprochen. Ich werde mich daher darauf beschränken, die Ansicht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wiederzugeben. Hier geht es um den Schutz der Grundrechte unserer Bürger und die Glaubwürdigkeit unserer Partnerschaft mit den USA. Es ist wirklich unverständlich, warum vor der Aufnahme von Verhandlungen mit einem Partner, auch wenn zu ihm ein freundschaftliches Verhältnis besteht, keine Abmachungen über Gegenseitigkeit getroffen wurden. Wird etwa eines Tages auch mit einem anderen Partner östlich von unseren Grenzen, das heißt mit Russland, ebenso verfahren? Ich möchte deshalb zum Ausdruck bringen, dass ich die Souveränität Europas nicht respektiert sehe.
Aus diesem Grund habe ich im Einvernehmen mit den Fraktionen die Initiative ergriffen und eine Einladung an die zuständigen Ausschüsse des amerikanischen Kongresses ausgesprochen, auf deren Antwort ich noch warte.
(Der Präsident bittet den Redner, zum Schluss zu kommen.)
Ich verstehe sehr wohl, dass der Zeitplan eines Parlaments außerordentlich wichtig ist, und da ich meinen Kolleginnen und Kollegen vertraue, dass sie alle weiteren wichtigen Punkte noch zur Sprache bringen werden, möchte ich es hiermit bewenden lassen. Im Übrigen habe ich das Wesentliche von dem gesagt, was meiner Ansicht nach gesagt werden sollte. Ehrlich gesagt hatte ich geglaubt, über fünf Minuten zu verfügen.
Der Präsident. Es tut mir wirklich leid, Herr Cavada, aber bei der Organisation unserer parlamentarischen Arbeit ist es entscheidend, die Redezeiten generell einzuhalten, um fortfahren zu können, insbesondere bei den Minitagungen, die dementsprechend kurz sind.
Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (SL) Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der Europäischen Demokraten arbeitet an der konsequenten Einhaltung des gemeinschaftlichen Besitzstandes und all jener Akte, die für die Werte der europäischen Zivilisation stehen und die Freiheit und Integrität eines jeden Individuums schützen. Wir lehnen jegliches rechtswidriges Verhalten ab, das den Einzelnen in seinen Freiheiten und seinem Wirken beschneidet.
Nichtsdestotrotz erkennen wir an, dass der Schutz von Frieden und Sicherheit auch bestimmte Einschränkungen mit sich bringt. Daher sind wir der Überzeugung, dass jeder Eingriff in die Privatsphäre einer Person auf ein Minimum reduziert werden und sich auf eine Rechtsgrundlage stützen muss. Gemäß den uns vorliegenden Dokumenten besteht von unserer Seite der wohlbegründete Verdacht, der Zugang zu Daten im SWIFT-System könne einen illegalen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Gestatten Sie mir daher, Ihnen folgende Fragen zu stellen:
Erstens bitte ich um eine ausführliche Antwort auf die Frage, auf welche Daten aus dem SWIFT-System die amerikanischen Behörden Zugriff haben und zur Nutzung welcher Daten sie auf dieser Grundlage berechtigt sind?
Zweitens: Steht den amerikanischen Behörden der Zugang zu allen Transaktionen frei, die über die SWIFT-Filialen in den USA abgewickelt werden? Können die Amerikaner über diese oder andere SWIFT-Filialen auch Einblick in Bankgeschäfte erhalten, die außerhalb der USA getätigt werden?
Drittens würde ich die Kommission, den Rat und den für den Datenschutz zuständigen europäischen Bürgerbeauftragten gern befragen, ob ein Zugriff auf die im SWIFT-System gespeicherten Daten eine Verletzung der Datenschutzvorschriften und damit auch einen rechtswidrigen Eingriff in die Privatsphäre darstellt?
Viertens wurden bei der Anhörung im Oktober keine überzeugenden oder eindeutigen Aussagen zu den Befugnissen der Institutionen bezüglich des SWIFT-Systems gemacht. Ich würde daher gern erfahren, in wessen Zuständigkeitsbereich das Thema SWIFT im Wesentlichen fällt und auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht?
Und fünftens interessiert mich, auf welchen Prinzipien unsere Verhandlungsposition gegenüber den USA in dieser Frage beruht, und ob wir in diesem Zusammenhang auch erfahren werden, wofür die amerikanischen Behörden die ermittelten Daten einsetzen und welche Gefahren mit Datenlecks und –missbrauch verbunden sind?
Herr Coelho wird die Frage der Fluggastdatensätze (PNR) ansprechen. Vielen Dank.
Martine Roure, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident! Die Polemik um die Übermittlung personenbezogener und Bankdaten durch die Gesellschaft SWIFT an die amerikanischen Strafverfolgungsbehörden sowie um das Urteil über das Übereinkommen zwischen der EU und den USA über Fluggastdaten (PNR) haben das dringende Bedürfnis deutlich gemacht, im Rahmen der transatlantischen Beziehungen einen allgemeinen Rechtsrahmen für die Übermittlung und den Schutz personenbezogener Daten festzulegen.
Europa hat Verständnis für das erhöhte Sicherheitsbedürfnis der USA, und wir möchten unsere Zusammenarbeit mit unseren amerikanischen Partnern zur wirksamen Bekämpfung des Terrorismus verstärken. Daher ist es äußerst wichtig, im Rahmen des transatlantischen Dialogs auch die Frage des Schutzes der Grundrechte und der Privatsphäre anzusprechen. Wir sind für den Abschluss eines neuen Abkommens über Fluggastdatensätze, das jedoch die Grundrechte wahren und Garantien für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger bieten muss. Daher wünschen wir, dass uns die Kommission Einzelheiten über das Verhandlungsmandat mitteilt, das für dieses neue Abkommen vorgeschlagen wurde. Das Europäische Parlament muss umfassend in diesen Prozess eingebunden werden.
Können Sie uns darüber hinaus weitere Informationen über die Tätigkeit der hochrangigen Arbeitsgruppe zur Datenübermittlung und zum Datenschutz bereitstellen? Außerdem möchten wir über die wichtigsten Vorschläge unterrichtet werden, die von unseren amerikanischen Partnern vorgelegt worden sind.
Was SWIFT anbelangt, so sind die belgischen Datenschutzbehörden und die „Artikel 29“-Arbeitsgruppe der Ansicht, dass diese Datenübertragung gegen die belgischen und europäischen Vorschriften im Bereich der personenbezogenen Daten verstößt. Bislang wurde noch keine konkrete Lösung in Erwägung gezogen, um diesen Verstößen ein Ende zu setzen. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass dringend eine europäische Lösung gefunden werden muss, mit der die Grundrechte gewahrt werden und zu deren Umsetzung die Unternehmen in der Lage sind. Die europäischen Institutionen müssen dafür sorgen, dass das von SWIFT bereitgestellte Zahlungssystem in der Europäischen Union mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften über den Datenschutz in Einklang steht.
Daher fragen wir den Rat und die Kommission, welche Maßnahmen getroffen wurden, um dieses Problem zu beheben. Besteht die Absicht, ein dem Abkommen über Fluggastdatensätze (PNR) ähnliches internationales Abkommen auszuhandeln? Sie teilen uns mit, dass die Kommission einen Dialog mit dem US-Finanzministerium geführt hat, um eine Lösung zu finden. Können Sie uns sagen, welche Lösungen geprüft wurden? Außerdem hatten Sie uns, Herr Frattini, bei unserer letzten Aussprache über das gleiche Thema angekündigt, dass den Mitgliedstaaten ein Fragebogen übersandt werden sollte, um umfassend Klarheit über diese Informationsübermittlung zu schaffen. Haben Sie tatsächlich alle erforderlichen Antworten erhalten, und welche Folgemaßnahmen erwägen Sie nach diesem Fragebogen?
Außerdem hat das Parlament im Jahr 2006 im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens seinen Bericht Alvaro über die Verordnung angenommen, in der festgelegt wird, welche personenbezogen Daten bei Geldtransfers zu welchen Bedingungen zu übermitteln sind. Die Übermittlung von Bankdaten in ein Drittland, die in keinem speziellen Zusammenhang zu diesem Land stehen, fällt nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung und kann als Verstoß gegen die Grundprinzipien des Datenschutzes gelten.
Aus dem gleichen Grund leuchtet wohl ein, da die Übermittlung der SWIFT-Daten nicht nur die Daten über die Transaktionen zwischen Europa und den USA, sondern auch die über Transaktionen innerhalb der Europäischen Union betrifft, dass es sich um ein Thema im Rahmen der ersten Säule handelt. Ein Abkommen im Sinne der Artikel 24 und 38 EU-Vertrag wäre keine geeignete Lösung. Wir können kein Abkommen annehmen, mit dem die derzeitigen Verstöße von Fall zu Fall legalisiert werden. SWIFT ist keineswegs rechtlich dazu verpflichtet, eine Webseite mit Parallelaufzeichnungen in den USA zu verwenden. Ließe sich nicht in einem anderen Land eine Lösung finden, um diese Webseite auf einer Seite mit europäischen Daten einzurichten, wie es im Übrigen die „Artikel 29“-Arbeitsgruppe angeregt hat?
Schließlich sind SWIFT, Fluggastdaten (PNR), aber auch das Überwachungsprogramm ATS und wer weiß, morgen vielleicht auch Telefondaten Ausdruck der Zunahme des Informationsaustauschs und des dringenden Bedürfnisses, gemeinsame Rahmenbedingungen für den Schutz der Privatsphäre der europäischen Bürger festzulegen. Meinen sie nicht, dass die Europäische Union in diesen Fragen einen gemeinsamen Ansatz verfolgen und mit ihren US-amerikanischen Partnern allgemeine Grundsätze für die Übermittlung und den Schutz der Daten festlegen sollte?
Sophia in 't Veld, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich bin immer sehr gerührt, wenn ich höre, wie sehr dem Rat und der Kommission die Einbeziehung des Parlaments am Herzen liegt, denn tatsächlich sind die Entscheidungsprozesse im Rahmen der Politik zur Bekämpfung des Terrorismus zutiefst undemokratisch, weil das Europäische Parlament dabei vollständig ausgeschlossen wird und die nationalen Parlamente nur sehr vereinzelt herangezogen werden.
Deshalb möchte ich Ihnen eine Lösung vorschlagen, und zwar, vor diesem Hohen Haus nicht nur feierliche Gelübde abzulegen, sondern das Parlament auf freiwilliger Basis zum Mandat für Verhandlungen über das PNR-Abkommen und SWIFT zu konsultieren, denn das würde einem solchen Mandat nicht nur demokratische Legitimität verleihen, sondern tatsächlich auch Ihre Verhandlungsposition stärken, denn offen gesagt bin ich – trotz meiner Wertschätzung für die Beamten, die die eigentlichen Verhandlungen führen – der Meinung, dass derart wichtige Angelegenheiten eines politischen Mandats bedürfen.
Zweitens stimme ich den Anmerkungen von Frau Roure voll und ganz zu, dass wir weltweit gültige Datenschutznormen brauchen. Diejenigen, die glauben, wir seien anti-amerikanisch eingestellt, irren sich. Ich habe gesehen, wie wichtig den Amerikanern ihre – sehr guten – Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre sind, und wie kritisch sie sind, wenn die öffentlichen Behörden diese Rechtsvorschriften über den Schutz der Privatsphäre nicht einhalten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir uns ihre kritische Einstellung zum Vorbild nehmen sollten.
Mich interessiert, ob der Kommission und dem Rat andere Kategorien von Daten bekannt sind, zu denen US-amerikanische Behörden Zugang haben, nicht nur Flugpassagier- und SWIFT-Daten, sondern auch – um einige Beispiele zu nennen –Telekommunikationsunterlagen, Versicherungs- oder Sozialversicherungsdaten, und sollten die US-amerikanischen Behörden keinen Zugang haben, dann interessiert mich, ob andere Länder Zugang haben. Wenn Ihnen hier nichts bekannt ist, dann sollten Sie vielleicht mit entsprechenden Nachforschungen beginnen.
Was die Flugpassagierdaten, SWIFT und das ATS betrifft, so werde ich all die Erwartungen, die wir an das PNR-Verhandlungsmandat haben, hier nicht wiederholen. Darüber ist bereits alles gesagt worden. Doch ich möchte wissen, warum Kommission und Rat sich nicht die Mühe gemacht haben, auf einer zweiten gemeinsamen Evaluierung der Umsetzung des PNR-Abkommens zu bestehen, bevor sie sich auf ein neues Verhandlungsmandat geeinigt haben. Würde es denn nicht mehr Sinn machen, zuerst einzuschätzen, wie dieses Interimsabkommen funktioniert und wie effektiv es ist, bevor wir damit beginnen, über das nächste Abkommen zu reden?
Mich interessiert außerdem, wie der aktuelle Stand beim Übergang von der „Push-“ zur „Pull-“Strategie ist, der erst für Dezember 2005 und dann für Dezember 2006 vorgesehen war. Jetzt haben wir Januar 2007. Wo stehen wir in dieser Angelegenheit?
Ich möchte außerdem wissen, wie der Stand der Dinge im Bereich der an Passagiere weitergegebenen Informationen ist. Auch ich bin in letzter Zeit gereist und es ist mir nicht gelungen, Informationen zu diesem Thema zu bekommen.
Des Weiteren möchte ich wissen, auf welcher Basis die Europäische Kommission eigentlich ein SWIFT-Abkommen aushandeln will.
Und was das ATS betrifft, so bekommen Sie ein Schreiben vom Heimatschutzministerium, in dem steht: „Keine Sorge, nach unserer Auslegung erfüllen wir die Anforderungen des PNR-Abkommens“. Ich bin keine Juristin, aber ich finde eine solche Formulierung recht komisch. Sie beruhigt mich nicht, und ich hätte gern weitere Zusicherungen in Bezug auf die Profilerstellung und die Datengewinnung. Tut sich hier was? Mich interessieren die Widersprüche bei den Speicherzeiträumen und der Zweckbindung. Welche anderen Daten werden hier eingespeist, und welche Ausnahmen gibt es beim Gesetz über den Schutz der Privatsphäre?
Mario Borghezio, im Namen der UEN-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Diese ausführliche politische und juristische Debatte berührt die Grundfrage der europäischen Souveränität, wie der Vorsitzende des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zu Recht hervorgehoben hat. Mithin gibt es einen Faktor, der bisher nicht erwähnt wurde, obwohl er nicht ausgeblendet werden darf, und zwar die Erklärungen der höchsten US-Behörden; meines Wissens wurden sie zwar nicht in Abrede gestellt, sind jedoch unbedingt erwähnenswert.
Dem SWIFT-System, das wir gerade im Zusammenhang mit dem europäischen Recht analysieren, ist es sicher als Verdienst anzurechnen, dass es einige schreckliche terroristische Initiativen vereitelt hat; es hat die Entdeckung der Londoner Bombenattentäter vom Juli 2005 bzw. deren Identifizierung ermöglicht; und es hat zumindest zur Festnahme einiger Schlüsselfiguren wie des Terroristen Hambali geführt, der offenbar der Kopf der Bombenanschläge in Bali im Oktober 2002 war. Sicherlich muss auch gesagt werden, dass aller Wahrscheinlichkeit nach die öffentliche Bekanntgabe dieses Verfahrens viele Terroristen dazu veranlasst hat, auf die Nutzung dieser Instrumente zu verzichten.
Andererseits lässt sich nicht leugnen, dass die SWIFT-Gesellschaft angesichts eines Vertrages, der sowohl europäisches als auch US-amerikanisches Recht berührt, sich darauf beschränkte, mit dem US-Schatzamt über die Datenschutzmechanismen zu verhandeln, ohne weitere Garantien zu erhalten.
Das ist ein Problem, das angepackt werden muss, ebenso wie die Frage nach der Rolle und der Verantwortung der Europäischen Zentralbank. Die IZB war von Anfang an über das Problem informiert, und sie spielte eine tragende Rolle bei diesem Instrument, auf dessen Transparenz ich nicht näher eingehen möchte. Vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten verschanzte sich die EZB in Gestalt ihres Präsidenten, Herrn Trichet, hinter den Vertraulichkeitsvereinbarungen zwischen den zehn Banken und behauptete ferner, gar nicht imstande gewesen zu sein, SWIFT seinen Segen zu erteilen, weil dies nicht in ihrer Macht gestanden habe.
Demzufolge fragen wir uns, welche Kompetenzen denn die EZB besitzt, wenn sie in einem derartigen Fall keine Befugnisse hat. Das ist ein sehr wichtiger Gesichtspunkt, und ich denke, wir sollten die EZB und ihre Transparenz gründlich überprüfen.
Kathalijne Maria Buitenweg, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Frau in 't Veld mag körperlich nicht fit sein, verbal ist sie jedoch nach wie vor in exzellenter Form. Aus diesem Grund möchte ich dort weitermachen, wo sie aufgehört hat.
Noch immer beschleicht mich das Gefühl, als liefen wir den Tatsachen stark hinterher. Als zutage trat, dass die Vereinigten Staaten Kreditkartendaten und andere personenbezogene Daten unserer Fluggäste sammeln, war es ein Skandal, und wir Parlamentarier waren für eine Regelung, und die Regierungen wollten meist nichts, außer dass dann, wenn gegen Vorschriften verstoßen wurde, dies still und heimlich geschehen sollte. Letztendlich wurden sie zu einer Art von Handeln gezwungen. Bei SWIFT erlebten wir, wie sich die Ereignisse der Vergangenheit wiederholten: die Regierung startete eine wenig tiefschürfende Untersuchung, die hoffentlich in irgendeine Maßnahme gipfeln wird, und es stellt sich tatsächlich die Frage: sind wir nun vollkommen überzeugt, dass es das ist? Die Kommission ist recht deutlich, wenn sie sagt, dass sie, obgleich sie auf keinen Fall von den Entwicklungen auf dem Laufenden ist, diese auch nicht ausschließt. Vom Rat hätte ich darauf gern eine Antwort. Halten Sie es für denkbar, und was werden Sie nun unternehmen, um ganz sicher zu sein? Wir erklären stets und ständig, wir seien Partner der Vereinigten Staaten, was auch stimmt, denn das sind wir, und wir haben noch eine Menge zu tun. Das bedeutet jedoch auch, dass wir das Recht haben zu erfahren, was unsere Freunde treiben. Vom Rat möchte ich daher wissen, wie er gedenkt, dieses Problem anzugehen, um genau zu wissen, welche Daten von unseren Bürgern auf allen möglichen Gebieten gesammelt werden.
Dem Rat zufolge ist der Abschluss eines neuen Abkommens kaum möglich, da die USA von diesem Datenschutz nicht eben begeistert seien. Allerdings hat die Erpressung, die wir willens sind hinzunehmen, ihre Grenzen. Es geht nicht an zu sagen, wir müssten um jeden Preis ein Abkommen erzielen, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt der Preis, den wir zahlen müssen, zu hoch ist. Es könnte durchaus recht komisch sein, irgendwann, wenn wir einmal am tiefsten gesunken sind, eine Grenze zu ziehen. Das bringt die Landerechte vielleicht in Gefahr, aber zugleich mobilisiert es eine ganze Menge Widerstand, auch in den Vereinigten Staaten, denn, obgleich die US-Administration dies sehr gern durchpeitschen möchte, trifft es zu, dass es unter den Parlamentariern reichlich Unterstützung für unsere Position gibt.
VORSITZ: ALEJO VIDAL-QUADRAS Vizepräsident
Sylvia-Yvonne Kaufmann, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Ratsvertreter, Herr Vizepräsident der Kommission! Ich muss sagen, dass ich erstaunt darüber bin, dass Sie in Ihren Ausführungen in Bezug auf die PNR-Verhandlungen kein Wort zum ATS verloren haben.
Ich persönlich frage mich, wie es eigentlich sein kann, dass ein System wie das Automatic Targeting System (ATS), welches ursprünglich für Fracht konzipiert und eingesetzt wurde, über Jahre hinweg unter Einbeziehung von PNR-Daten auf Passagiere angewandt werden konnte, und zwar ohne dass dies bekannt war.
Während wir Abkommen mit den USA aushandeln, um den Grundrechtschutz unserer Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten zu können, operiert gleichzeitig ein solches System völlig im Verborgenen! Von US-amerikanischer Seite wird nun versichert, das ATS sei mit dem jetzigen und auch dem vorherigen PNR-Abkommen vereinbar. Allerdings will ich sehr deutlich sagen, dass mir Versicherungen dieser Art nicht reichen. Für mich ist nicht ersichtlich, wie die Datenspeicherung im ATS über 40 Jahre mit dem PNR-Abkommen vereinbar sein soll.
Hinzu kommt, dass das ATS offenbar für beliebige Zwecke verwendet werden kann. Wie kann das denn im Einklang stehen mit den Verpflichtungen des PNR-Abkommens, wonach die Verwendung von PNR-Daten nur zum Zwecke der Terrorbekämpfung und der Bekämpfung sonstiger schwerer Verbrechen erlaubt ist?
Auf all die Fragen haben wir bislang keine überzeugenden Antworten erhalten, genauso wenig wie auf die Frage, warum denn das ATS überhaupt geheim gehalten worden ist. Wie konnten die USA ihrem Vertragspartner während der Verhandlungen zu dem PNR-Abkommen eine derart wesentliche Information verschweigen? Eine berechtigte Frage dürfte daher wohl sein, wie sichergestellt werden kann, dass es nicht weitere Systeme à la ATS gibt, von denen wir einfach nichts wissen.
Im Hinblick auf das neue PNR-Abkommen möchte ich ausdrücklich unterstützen, was Kollege Cavada sagte: Es muss darum gehen, dass die Zahl der zu übermittelnden Fluggastdaten deutlich reduziert wird. Es muss sichergestellt werden, dass es keine unbeschränkte Datenweitergabe durch die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde an jede beliebige Behörde gibt, die in den Kampf gegen den Terrorismus involviert ist.
Außerdem müssen wir als Europäische Union darauf bestehen, dass unseren europäischen Bürgerinnen und Bürgern die gleichen Rechtsschutzmöglichkeiten eingeräumt werden wie den Bürgern in den USA.
Philip Claeys, im Namen der ITS-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ich möchte mich gegen die Schwarz-Weiß-Malerei wehren, die diese Aussprache allzu oft prägt. Manchmal hat es auch den Anschein, als seien die Vereinigten Staaten ein Feind anstatt eines Verbündeten im Kampf gegen den Terrorismus. Man mag dies zwar leugnen, aber fast jede Maßnahme, die ergriffen wird, gerät in diesem Haus unter Beschuss.
Selbstverständlich trifft es zu, dass der Fall SWIFT einige gerechtfertigte Fragen aufwirft, die von den Mitgliedern mehrerer Fraktionen bereits gestellt wurden. Wo liegt beispielsweise die Grenze zwischen dem Aufspüren von Terroristen und der Achtung von Grundrechten? Diese Frage wurde übrigens auch im US-Kongress gestellt.
Letzten Endes steht der Kampf gegen den Terror größtenteils mit der Risikoanalyse, also mit der Wahrscheinlichkeitsberechnung, im Zusammenhang. Die Verarbeitung von Geschäftsdaten zusätzlich zu rein personenbezogenen Daten kann dabei einen nützlichen Beitrag leisten. Gleichwohl müssen wir Garantien gegen Missbrauch bieten. Beispielsweise muss dieses Parlament unter anderem das Funktionieren des Systems sowie die Algorithmen überwachen, die angewendet werden und die zudem streng vertraulich sein müssen. Sanktionen für den Fall des Missbrauchs sind vorzusehen. Die gewonnenen Informationen dürfen lediglich zum Zwecke der Terrorbekämpfung verwendet werden. Und es muss eine Anlaufstelle geben, an die sich die Öffentlichkeit mit ihren Beschwerden wenden kann.
Selbstverständlich bedarf es dazu noch umfangreicher Beratungen mit den Vereinigten Staaten. Ein klarer Rechtsrahmen ist vonnöten, bei dessen Schaffung sämtliche Partner offen für neue Ideen und neue Verfahren sein müssen.
Carlos Coelho (PPE-DE). – (PT) Zunächst einmal möchte ich darauf verweisen, dass ich die Vereinigten Staaten von Amerika nicht als unseren Gegner, sondern als Freund und Partner in gemeinsamen Kämpfen betrachte. Von unseren gemeinsamen Kämpfen müssen wir den Kampf gegen den Terrorismus besonders hervorheben, aber wir müssen auch anmerken, dass die amerikanische Regierung in diesem Kampf gelegentlich zu weit gegangen ist, und zwar sowohl intern als auch international. Ich bin Vorsitzender eines Ausschusses des Europäischen Parlaments, der bestimmte Erscheinungen maßlosen Verhaltens der USA auf internationaler Ebene untersucht.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass es im US-Kongress jetzt eine neue Mehrheit gibt, so dass die amerikanische Regierung von einigen ihrer kontroversesten innenpolitischen Pläne ablassen musste, und ich hoffe, dass sich dies auch nach außen hin auswirken wird. Meiner Ansicht nach bedeutet das eine Rückbesinnung Amerikas auf seine eigentliche Tradition, nämlich die bürgerlichen Freiheiten zu fördern, und das ist doch eine gute Sache.
Herr Frattini hat uns daran erinnert, dass die Sicherheitserfordernisse nicht zu einer Aushöhlung der Werte der Grundfreiheiten und insbesondere des Datenschutzes führen dürfen, und Herr Cavada sagte zu Recht, dass die Anzahl der hinterfragten Daten übertrieben groß ist. Möchte das Parlament wissen, um welche Daten es dabei geht? Wer hat Zugang zu diesen Daten? Wie können wir sicherstellen, dass die Ziele begrenzt sind und die Daten nicht für andere Zwecke genutzt werden? An wen dürfen sie weitergegeben werden? Wie lange dürfen sie gespeichert werden? Des Weiteren die Frage des hier bereits angesprochenen Push-Verfahrens, und ferner welche Rechte haben Betroffene, um bei missbräuchlicher Verwendung ihrer personengebundenen Daten Rechtsmittel einzulegen?
Einige meiner Vorredner haben gesagt, dass dann, wenn wir im Rahmen der Gegenseitigkeit den amerikanischen Bürgern in Europa dasselbe Schutzniveau für personengebundene Daten wie den europäischen Bürgern zuerkennen, es nur legitim ist, wenn wir dasselbe einfordern, nämlich dass die europäischen Bürger in den USA dasselbe Datenschutzniveau wie die amerikanischen Bürger genießen sollten.
Stavros Lambrinidis (PSE). – (EL) Herr Präsident! Die Diskussion um das PNR-Abkommen, SWIFT und die geheimen CIA-Entführungen und –flüge macht leider deutlich, dass die Auffassungen Amerikas und Europas weit auseinander gehen. Die US-Regierung ist der Ansicht, dass der Kampf gegen den Terrorismus jegliches Mittel heiligt. Europa ist nicht dieser Ansicht. Die Wahlen, die kürzlich in den Vereinigten Staaten stattgefunden haben, geben der Europäischen Union jetzt jedoch die Möglichkeit, aus einer veränderten Position der Stärke heraus ein neues PNR-Abkommen auszuhandeln, bei dem es im amerikanischen Volk und im Kongress selbst sehr viel mehr Verbündete geben wird. Hoffen wir, dass dies auch geschehen wird.
Wenn die Europäische Union das Ziel erreichen will, ein Abkommen abzuschließen, das die Grundrechte schützt, dann ist es unter anderem erforderlich:
Erstens, darauf zu bestehen, dass die Vereinigten Staaten sich ausdrücklich verpflichten, im Gegensatz zu der derzeit gültigen Praxis eines unverbindlichen und unzulänglichen Protokolls, die personenbezogenen Daten umfassend und effektiv zu schützen.
Zweitens, die Anzahl der Daten zu begrenzen, die gegenwärtig an die Vereinigten Staaten weitergegeben werden und von denen viele nur wenig mit dem legitimen Ziel der Ermittlung mutmaßlicher Terroristen zu tun haben.
Drittens, die Verwendung von Daten zu Zwecken, die nicht im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung stehen, zu untersagen.
Viertens, konkret die US-Behörden zu benennen und ihre Zahl einzugrenzen, die das Recht auf Datenzugang haben.
Fünftens, endlich den Vereinigten Staaten das Recht auf direkten Zugang zu den Archiven der Fluggesellschaften zu entziehen. Damit müssen wir Schluss machen.
Sechstens und letztens, dafür zu sorgen, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament die Möglichkeit haben, die strikte Einhaltung der Verpflichtungen der Vereinigten Staaten kontinuierlich, direkt und effektiv zu kontrollieren, und sie sofort jedwede Ermittlung unterbinden können, die gegen die erklärte Zielsetzung verstößt. Wir wurden bereits von einem privaten Unternehmen, von SWIFT, unterrichtet, dass es dies bei seinen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten gefordert und auch erreicht hat. Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass siebenundzwanzig europäische Ministerpräsidenten nicht in der Lage sind, dies ebenfalls auszuhandeln und zu erreichen. Wenn sie das nicht tun, dann wird es nicht daran liegen, dass sie nicht können, sondern dass sie nicht wollen, und dafür werden wir sie zu Recht kritisieren.
Wolf Klinz (ALDE). – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der EU hat der Datenschutz einen hohen Stellenwert. Daher war es ein Schock für uns, aus den — noch dazu amerikanischen — Medien zu erfahren, dass Swift trotz des in allen europäischen Mitgliedstaaten verbrieften Datenschutzes bereit war, dem Druck der USA nachzugeben und Daten europäischer Bürger an Washington weiterzuleiten. Dies geschah ohne Kenntnis, geschweige denn Zustimmung des Europäischen Parlaments, der nationalen Parlamente oder der Betroffenen!
Bis heute haben wir keinen Einblick in das Memorandum of Understanding zwischen Swift und den USA, das der Datenweitergabe zugrunde liegt. Wir können nur hoffen, dass die Daten tatsächlich nur für Zwecke der Terrorismusbekämpfung und nicht etwa der Wirtschaftsspionage genutzt worden sind! Bestätigung dafür haben wir bis heute nicht. Wir alle haben Verständnis für die Notwendigkeit entschlossener Terrorismusbekämpfung, die wir unterstützen. Die Grundrechte der Einzelnen müssen jedoch gewahrt bleiben. Der Kampf gegen den Terror darf nicht zu Lasten von elementaren Bürger- und Datenschutzrechten geführt werden!
Das ist ein besonderes Anliegen auch unserer liberalen Fraktion. Deshalb haben wir einen Antrag auf eine Anhörung in dieser Frage gestellt. Es hat uns nicht überrascht, dass die auch eingeladene amerikanische Seite ohne Angabe von Gründen der Anhörung ferngeblieben ist.
Wir begrüßen die zügige und ausführliche Untersuchung von belgischer Seite, die zu der klaren Aussage gekommen ist, dass es sich um einen Rechtsverstoß — oder wie Kommissar Frattini gesagt hat — Straftatbestand gehandelt hat. Übrigens haben die Verantwortlichen bei Swift das von Anfang an entweder gewusst oder zumindest vermutet und befürchtet, wie sie uns indirekt mitgeteilt haben.
Das Versagen der Corporate Governance bei Swift ist für mich nach wie vor unbegreiflich! Die Aufsichtsorgane waren informiert, haben aber nichts unternommen, um die Bürger aufzuklären oder die Angelegenheit an die Regierungen weiterzuleiten. Beim besten Willen, so kann und darf man mit mündigen Bürgern nicht umgehen! Das Vertrauen der Bürger in die Rechtsgemeinschaft der EU ist schwer beschädigt, der Swift-Vorfall erhöht die Euro-Skepsis in der Bevölkerung, und es wird schwer sein, das verlorene Vertrauen zurückzugewinnen.
Ich ersuche den Rat und die Kommission, die sorgfältige Prüfung, von der Herr Gloser gesprochen hat, so schnell wie möglich abzuschließen und konkrete Vorschläge vorzulegen, wie legitime Rechte europäischer Bürger auch gegenüber den USA durchgesetzt werden können. Zeigen Sie den Bürgern, dass Sie vor den USA nicht kuschen, sondern die Europäische Union als Wertegemeinschaft ernst nehmen und mutig auch gegenüber großen Partnern verteidigen, eben gerade weil sie Freunde und nicht Feinde sind!
Ryszard Czarnecki (UEN). – (PL) Herr Präsident! Das Europäische Parlament hat recht daran getan, sich konsequent in die Überwachung der routinemäßigen Übermittlung personenbezogener Daten der Unionsbürger an die Vereinigten Staaten einzuschalten. Die Kontrolle durch das Europäische Parlament kann akzeptiert werden, eine Ablehnung der Übermittlung solcher Daten hingegen nicht. Die Übermittlung der Daten scheint durch die Terrorgefahr gerechtfertigt, die hauptsächlich von islamischen Extremisten ausgeht. Allerdings darf eine solche Bedrohung nicht zum willkommenen Vorwand genommen werden, um die Rechte der Bürger unkontrolliert und willkürlich zu beschneiden. Wir dürfen nicht selbst zu Extremisten werden. Wir dürfen uns nicht im Namen der Bürgerrechte von der vordersten Front des Kampfes gegen den Terrorismus zurückziehen. Andererseits müssen wir diejenigen kontrollieren, die im Interesse dieses Kampfes uns kontrollieren wollen. Ich denke dabei an die Überwachung unserer Flüge, unserer finanziellen Verhältnisse und unserer Privatsphäre. Wenn der gerechtfertigte Kampf gegen den globalen Terrorismus nicht zu einer Diktatur und zum Kampf gegen die Bürgerrechte werden soll, muss er vom Europäischen Parlament streng überwacht werden.
Cem Özdemir (Verts/ALE). – Herr Präsident! Wir brauchen eine gründliche Evaluierung im Vorfeld einer Vereinbarung. Dabei geht es vor allem zentral um die Frage der Wirksamkeit der jetzigen , aber auch der vorherigen Vereinbarung. Diese Frage muss beantwortet werden, bevor wir hier weitermachen können.
Eine künftige Vereinbarung muss auf dem Push-System beruhen. Pull ist nicht länger akzeptabel, da das Push-System bekanntermaßen schon in der vorherigen Vereinbarung eingeführt werden sollte. Eine Weiterführung von Passagierdaten braucht eine dringende Zweckbindung als Einschränkung, anders können wir uns eine solche Regelung nicht vorstellen.
Auch muss die künftige Vereinbarung unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und gegebenenfalls auch der nationalen Parlamente vollständig demokratisch legitimiert werden.
Wir brauchen ebenfalls eine jährliche Evaluierung, sie muss Bestandteil einer jeden Vereinbarung sein, und diese Evalierungsberichte müssen öffentlich zugänglich sein. Es ist eindeutig, dass der Schutz der Regeln für persönliche Daten innerhalb der Dritten Säule dringend notwendig ist, ebenso wie globale Standards, die alle Kategorien persönlicher Daten umfassen.
Alexander Radwan (PPE-DE). – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich erinnere mich sehr gut an die Aussagen von Kanzlerin Merkel in Straßburg, in denen sie zu Recht von europäischen Werten gesprochen hat, und auch davon, dass wir den Menschen beibringen und klarmachen müssen, wofür Europa gut ist.
Herr Staatsminister Gloser, dies wäre so ein Fall, in dem wir den Menschen erklären sollten, dass die Europäische Union ihnen hilft, ihre Rechte zu wahren. Hier geht es nicht um die Frage der Terrorismusbekämpfung. Das ist Konsens in diesem Haus und braucht nicht diskutiert zu werden. Aber wo stehen wir denn in der Diskussion? Zuerst haben wir mit den Fluggastdaten angefangen, jetzt steht das Kürzel Swift dahinter. Angesichts der derzeitigen Geschwindigkeit der Ratsdiskussion steht zu befürchten, dass wir in den nächsten Jahren dort möglicherweise weitere Kürzel haben, aber immer noch nicht weiter gekommen sind.
Inzwischen haben wir die Situation, dass ein europäisches Unternehmen auf Druck der USA ein „Memorandum of Understanding“ mit den Amerikanern unterschreibt, und die Europäer keine Einsicht haben. Und Swift hat noch nicht einmal eine Niederlassung in den USA, sondern nur eine Datenbank. Das reicht aus, dass sich amerikanische Regulierer Swift in Belgien vorknöpfen können. Das ist wie ein roter Faden, es gibt immer mehr amerikanische Regulierung europäischer Sachverhalte, die sich die USA zu eigen machen, ohne dass wir Europäer es schaffen, entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen und zu kontrollieren.
Darum ist es mein dringender Appell an die Kommission, hier aktiv zu werden, und an den Rat, über das Prüfen hinaus eines klar zu machen – denn Deutschland führt ja nicht nur den Vorsitz im Europäischen Rat, sondern auch in der G7: Wie können wir gemeinsam auf der Grundlage unserer gemeinsamen Werte und unter Wahrung des Datenschutzes und der Menschenwürde gegen den Terrorismus vorgehen?
Michael Cashman (PSE). – (EN) Herr Präsident! Natürlich sieht die Realität bei den Verhandlungen über das PNR-Abkommen so aus, dass die Amerikaner beim Thema Einreisebedingungen in die USA bzw. Bedingungen für die Nutzung des US-amerikanischen Luftraums Grenzen setzen. So sieht die Realität aus. Sie können diese Grenzen ganz nach Belieben setzen. Und unsere Bürger wollen reisen und unsere Unternehmen wollen dort arbeiten. So sieht die Realität aus.
Bei SWIFT sieht die Realität so aus, dass es sich hier um ein Unternehmen handelt – und wenn ich richtig informiert bin, dann nicht um das einzige Unternehmen –, das in eine Rechtskollision geriet, weil es sowohl in den USA als auch in der EU in gleichem Maße tätig war und hier wie da Daten speicherte. Es gab verbindliche Anordnungen, denen es nach geltendem Recht in den Vereinigten Staaten von Amerika Folge zu leisten hatte, und hier kam es zum Konflikt. Meines Erachtens ist es SWIFT gelungen, ein ausgezeichnetes Memorandum of Understanding auszuarbeiten und auszuhandeln.
Wir können entweder in die Politik gehen, um mit dem Finger auf Andere zu zeigen, uns zu beklagen und zu jammern, oder um zu versuchen, ein Problem zu lösen. Ich bin hier, um Probleme zu lösen. Deshalb glaube ich, Herr Kommissar Frattini, dass Sie völlig Recht haben. Wir brauchen Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger der EU, für die EU-Unternehmen, die außerhalb der EU tätig sind und die sowohl außerhalb als auch in der EU Büros betreiben und in denen sie ihre Daten speichern. Wir brauchen ein gemeinsames politisches Engagement des Kongresses und dieses Hohen Hauses, um im Sinne der Bekämpfung des Terrorismus, die uns alle angeht, die transatlantische Kluft zu überbrücken, und vor allem müssen wir unbedingt unsere Grundrechte und -freiheiten schützen.
Deshalb begrüße ich die Zusammenkunft der Abgeordneten dieses Hohen Hauses mit den gewählten Repräsentanten der USA, damit wir zu einer Einigung gelangen können.
Das wird jedoch nur durch entschiedene Maßnahmen auf Ratsebene – und nicht nur auf Kommissionsebene – gelingen. Ich begrüße den ausgezeichneten Vorschlag meines Vorredners, dieses Thema beim G7-Gipfel anzusprechen.
Lassen Sie uns das Problem lösen, statt uns darüber zu beklagen.
Adina-Ioana Vălean (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Kommissar und dem amtierenden Ratspräsidenten dafür danken, dass sie bei dieser so wichtigen Aussprache anwesend sind. Es wurde gesagt, bei unserem Kampf gegen den Terrorismus sei nach wie vor eine gute Zusammenarbeit mit den USA entscheidend. Ich möchte das nicht abstreiten. Ich glaube sogar, dass die transatlantischen Beziehungen gestärkt werden müssen, denn der Terrorismus ist ein globales Phänomen. Wir müssen unsere Kräfte vereinen, um ihn effektiv zu bekämpfen, indem wir Informationen austauschen und unsere Strafverfolgungsbehörden mit den notwendigen Mitteln ausstatten. Unsere Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, an einem sicheren Ort zu leben. Doch der Fall SWIFT zeigt uns wieder einmal die Kluft, die entsteht, wenn wir den Informationsaustausch nicht durch strenge Sicherheitsmaßnahmen regeln. Es gilt, die richtige Balance aus Freiheit und Sicherheit zu finden, und in diesem Fall hat wieder einmal die Sicherheit die Oberhand gewonnen. Man kann den Terrorismus nicht bekämpfen, indem man genau die Rechte aufgibt, die der Terrorismus zu zerstören sucht. Unsere hohen Standards dürfen unter dem Druck jedweder Drittländer, und seien es unsere engsten Partner, nicht gesenkt werden.
Noch wichtiger ist es sogar, dass viele der neuen Mitgliedstaaten eine lange Geschichte der Diktatur und der allumfassenden Überwachung ihrer Bevölkerung hinter sich haben. Leider hat man in einigen dieser Länder das Gefühl, dass die unzulässigen Praktiken der Vergangenheit fortbestehen. Deshalb muss Europa auch weiterhin die Grundrechte verteidigen, und das schließt das Recht auf Privatsphäre ein. Einerseits brauchen wir einen Datenschutz-Rahmenbeschluss für die Tätigkeiten der dritten Säule, um hohe Standards bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu gewährleisten. Wir haben darauf viel zu lange gewartet. Andererseits müssen wir auch wachsam bleiben und gewährleisten, dass die bestehenden Instrumente in unseren eigenen Ländern richtig umgesetzt werden. Wir müssen diejenigen verfolgen, die unser Grundrecht auf Privatsphäre verletzen. Wir müssen unseren Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass wir unsere hohen Standards in Europa aufrechterhalten wollen.
Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Wie einige Kolleginnen und Kollegen schon gesagt haben, geht es bei dieser Aussprache nicht um die Form der transatlantischen Beziehungen. Alle Anwesenden dürften wissen, dass die Vereinigten Staaten unser engster Verbündeter im Kampf gegen den Terrorismus sind. Doch das ändert nichts an der Tatsache, dass es für uns leichter ist, standzuhalten und unsere Werte und unsere Gesetze wirklich zu verteidigen, wenn wir Partner sind.
Ich kann nur wiederholen, was meine Kollegen von der PPE – und insbesondere Herr Radwan – gesagt haben: Um die Einhaltung des europäischen Rechtsrahmens wirklich gewährleisten zu können, benötigen wir von der Kommission und dem Rat eine vollständige Auskunft über die Informationen, die an die US-amerikanischen Behörden weitergegeben werden und dazu, wie diese Informationen durch die US-amerikanischen Behörden geschützt werden. Wir müssen mit Verhandlungen beginnen und ein Abkommen über den Informationsaustausch zustande bringen, das auf einer verlässlichen Grundlage steht und die EU-Gesetze anerkennt. Geschieht das nicht, dann müssen wir unverzüglich damit aufhören, jegliche Art von Informationen an die US-amerikanischen Behörden weiterzugeben.
Selbst nach der Antwort der EZB bin ich etwas ratlos, welche Rolle und Verantwortung der EZB in diesem Fall zukommt. Die EZB selbst ist an die Datenschutz-Vorschriften der EU gebunden, doch bei diesem Informationsaustausch scheint sie keinerlei Verantwortung für ihren Anteil daran zu übernehmen.
Meines Wissens wollen die USA auch unbedingt Informationen über Auslandsüberweisungen haben, die mit der Terrorismusfinanzierung zusammenhängen könnten, doch diese Angaben stehen auch mit anderen Finanzierungsformen im Zusammenhang. So könnten vor allem unsere europäischen Unternehmen bedroht sein, wenn wir nicht geschlossen handeln und standhalten. Die weitergegebenen Informationen sollten stets im Einklang mit unserer Gesetzgebung stehen und unsere Bürgerinnen und Bürger und europäischen Unternehmen schützen.
Die Inlandsüberweisungen enthalten solche sensiblen Informationen, dass dies wirklich ein Thema ist, dass die Kommission und der Rat, dieses Hohe Haus und der US-amerikanische Kongress ernst nehmen sollten.
Ulrich Stockmann (PSE). – Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Staatsminister Gloser! Bei den neuen Verhandlungen mit den USA über die Weitergabe von Fluggastdaten sollte die Ratspräsidentschaft aus meiner Sicht folgende Verhandlungsrichtlinien beachten.
Erstens, das Erreichen eines angemessenen Sicherheitsniveaus unterliegt der Beachtung der Verhältnismäßigkeit, und das scheint bei den gegenwärtigen Verträgen nicht gegeben zu sein. Das hängt damit zusammen, dass — zweitens — die Einhaltung von in Europa üblichen Datenschutzstandards umzusetzen ist, und dazu gehört aus meiner Sicht, dass man den Status quo verändert, und zwar vor allen Dingen durch eine mengenmäßige Reduzierung der verhaltensspezifischen Daten. Zur Umstellung auf das Push-System: Meines Wissens hat Austrian Airlines das von Anfang an praktiziert und ist damit auch durchgekommen. Dazu gehören ein genau abgesteckter Verwendungsrahmen für die Daten, eine Begrenzung der Speicherdauer und nicht zuletzt die Klagemöglichkeit im Fall von Datenmissbrauch.
Herr Staatsminister, Sie haben zu Recht gesagt, dass wir schnellstmöglich Rechtssicherheit für die europäischen Fluggesellschaften brauchen. Dem kann ich als Verkehrspolitiker nur zustimmen. Wenn es freilich darum geht, bei der Datenübermittlung wirklich die Terrorbekämpfung voranzubringen, dann hat dies eine internationale Dimension, und wir bräuchten auch internationale Vereinbarungen mit international verbindlichen Datenschutzregeln. Vor diesem Horizont sollten wir verhandeln.
Die Aufrechterhaltung unseres Freiheitsrechts auf Mobilität, das nur in einer offenen Gesellschaft realisierbar ist, in der sich Bürger frei bewegen können, ohne unter Generalverdacht zu geraten, muss uns immer vor Augen stehen. Für uns als Parlamentarier ist es nicht hinnehmbar, wenn es zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kommt und unterschiedliche Datenschutzniveaus für US-Bürger und Nichtamerikaner gelten. Ich vertraue auf die Entschlossenheit der deutschen Ratspräsidentschaft bei der Verhandlung! Ich weiß, das wird nicht einfach sein.
Alexander Alvaro (ALDE). – Herr Präsident, Herr Staatsminister, Herr Kommissar! Ich glaube, es sollte Ihnen zu denken geben, dass Sie fraktionsübergreifend das gleiche Lied gehört haben. Und dieses Lied sagt, dass wir selbstverständlich eine transatlantische Partnerschaft brauchen und dass wir Verbündete im Kampf gegen den Terror sind. Aber sogar die Melodie war die gleiche, dass nämlich in diesen Fragen Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Transparenz notwendig sind.
Fangen wir bei der Glaubwürdigkeit an. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, dass der Kommissar in seinem letzten Beitrag hier die Datenschutzvorgaben des Abkommens ganz besonders gelobt hat. Ich glaube nicht, dass dies mit den Ansprüchen, die wir aus datenschutzrechtlicher Sicht haben, vereinbar ist. Informations- und Auskunftspflichten, ein Korrekturanspruch der Betroffenen liegen im Bereich der Fluggastdatenübertragung nicht vor. Und wo bleibt die Glaubwürdigkeit, wenn Sie die Gespräche, die Sie mit den Vereinigten Staaten führen, „Verhandlungen“ nennen? Sie stehen mit dem Rücken zur Wand, die Pistole auf der Brust. Die Vereinigten Staaten drohen an, dass Maschinen nicht mehr landen dürfen, und die Europäische Union hat in keiner Institution das Rückgrat zu sagen, so lassen wir nicht mit uns umgehen, bei allem freundschaftlichem Verständnis.
Die Glaubwürdigkeit leidet darunter, dass wir immer wieder hören, dass das Parlament beteiligt werden soll. Wenn Sie das ernst meinen, dann nehmen Sie uns mit an den Tisch. Tun Sie das, um zu beweisen, dass Sie es Ernst meinen.
Die Transparenz: Wer von den europäischen Bürgern weiß, dass, wenn er in ein Flugzeug steigt, 34 Datensätze inklusive Nahrung, Sitzplatz etc. übertragen werden? Keiner von ihnen. Ich habe eben noch in einer Sendung mit Bürgern diskutiert. Niemand weiß, dass dies der Fall ist, wenn man ein Flugzeug betritt.
Wir sind bei Ihnen, aber dann nehmen Sie uns auch mit, anstatt uns mit Platzhaltern abzuspeisen!
Frieda Brepoels (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache über SWIFT fügt sich ganz eindeutig ein in die breitere Diskussion über den Drahtseilakt zwischen dem Kampf gegen den Terrorismus einerseits und dem Schutz der grundlegenden Menschenrechte und der Privatsphäre andererseits. Zwischen den europäischen und den amerikanischen Positionen verläuft allerdings nicht nur eine klare Trennungslinie, wir können uns anscheinend noch nicht einmal auf eine gemeinsame Definition des Terrorismus verständigen. Der Kommissar hat hier dargelegt, wie er in Zukunft ein europäisches Instrument entwickeln möchte, das diese Anforderungen erfüllt, selbstverständlich lässt sich das jedoch nicht von heute auf morgen bewerkstelligen. Wir sehen uns tatsächlich mit der Vergangenheit und der Gegenwart konfrontiert, und dazu habe ich etliche Fragen. Im Rahmen des SWIFT-Dossiers werden bis heute Daten übermittelt, als sei alles rechtens. Die Schlussfolgerungen der Berichte sowohl des belgischen Ausschusses für den Schutz der Privatsphäre als auch des europäischen Ausschusses sind deutlich und gleichlautend: die belgischen und europäischen Datenschutzvorschriften wurden eindeutig missachtet. Angesichts der Tatsache, dass die belgischen Gerichte nunmehr entschieden haben, SWIFT nicht gerichtlich zu belangen und der belgische Staat keinen Sinn darin sieht, diese illegalen Praktiken fortzusetzen, möchte ich wissen, wie Europas Antwort darauf lautet. Wird die Kommission jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien einleiten? Wenn ja, wann wird darüber beschlossen? Wenn nein, was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre hic et nunc in allen Mitgliedstaaten und also auch in Belgien eingehalten werden?
Nicht zuletzt wurde auf dem Rat vom 15. Dezember der Fall SWIFT auch von dem belgischen Ministerpräsidenten zur Sprache gebracht, der für ein europäisches Vorgehen plädierte. Obgleich ich von der Präsidentschaft vernommen habe, dass die Untersuchung noch im Gange ist, möchte ich eine ganz einfache Frage stellen: sind der Rat und mithin alle Mitgliedstaaten dem Gedanken zugetan, dieses Problem mit Hilfe eines europäischen Instruments zu lösen?
Sarah Ludford (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich zweifle nicht am persönlichen guten Glauben und Engagement von Kommissar Frattini, was den Datenschutz anbelangt. Doch ich glaube, dass sowohl die Kommission als auch der Rat beim Thema des Missbrauchs privater Daten durch SWIFT eine ebenso schwache Haltung an den Tag legen wie in den letzten vier Jahren bei den Fluggastdatensätzen. Es handelt sich hier um europäische Daten, die europäische Bürgerinnen und Bürger betreffen und die in Europa unter dem Schutz der europäischen Rechtsvorschriften über den Datenschutz für gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Doch trotz der hartnäckigen und beharrlichen Forderungen der Abgeordneten hat es die EU – in den nicht besonders starken Händen von Rat und Kommission – zugelassen, dass ein beträchtlicher Teil der US-amerikanischen Rechtsprechung auch außerhalb des Territoriums der USA Anwendung findet. In jedem globalen Rahmen, in dem riesige Mengen an kommerziellen Daten für Sicherheitszwecke ausgetauscht werden, muss die EU ihr eigenes Recht und ihre eigenen Prinzipien mit Nachdruck wahren.
Herr Kommissar, Sie sagten, es sei „unwahrscheinlich“, dass SWIFT-Daten im Automated Targeting System verwendet wurden, in einem System, mit dem für jeden Menschen auf der Grundlage von Annahmen – und zweifellos Stereotypen – ein Risikoprofil erstellt wird, das auf dem Verhalten und den Charaktereigenschaften der betreffenden Person beruht. Doch warum wissen Sie nicht definitiv – ja oder nein –, ob im ATS die SWIFT-Daten verwendet worden sind? Im Zusammenhang mit den Fluggastdatensätzen akzeptieren Sie die Versicherung des Department of Homeland Security, die Verwendung der PNR-Daten für die Erstellung der Profile erfülle die Vorschriften des PNR-Abkommens. Doch sind Sie mit der DHS-Bewertung einverstanden? Ja oder nein? Der Mangel an eindeutigen Antworten untergräbt das Vertrauen, und ich glaube, dass Sie uns diese eindeutigen Antworten in Bezug auf die rechtliche Bewertung durch die Kommission schuldig sind.
Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Kommissar Frattini, Sie haben nicht um den heißen Brei herumgeredet, als Sie Ihren Verhandlungseinsatz kundgetan haben. Volle Achtung der Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre, damit kommen hier keine Missverständnisse auf, und wir werden Sie an dieses Versprechen erinnern. Dann hat es kaum Sinn, dass 780 Mitglieder des Europäischen Parlaments auf dem Stuhl der Verhandlungsführer Platz nehmen. Das funktioniert nicht. Allerdings bedeutet das, der Rat muss in seinen Verhandlungen ambitioniert sein, anstatt – wie es jetzt von ihm zu hören ist – hauptsächlich die Gefahren, auf die er unterwegs stoßen könnte, abzuwägen. Gleichwohl gehen wir davon aus, dass Ihr Verhandlungseinsatz ähnlich stark wie der Kommissar Frattinis ist, denn auch Sie werden wir daran erinnern.
Hier geht es jetzt um SWIFT, und SWIFT ist keine Bank, was jedoch nicht bedeutet, dies sei ein Freibrief, um die Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre nicht ernst zu nehmen und nicht einzuhalten. Die Untersuchung, die Sie, Kommissar Frattini, auf den Weg gebracht haben, ist begrüßenswert, Sie müssen jedoch auch zügig rechtliche Maßnahmen einleiten, um das Vakuum zu füllen, denn der Datenaustausch bei SWIFT sollte auch mit den EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre im Einklang stehen.
Im Kampf gegen den Terror muss in diesem Rahmen auch die Überprüfung von Finanztransaktionen möglich sein, denn das kann zu terroristischen Organisationen hinführen. Mir fällt auf, dass zahlreiche Bürger großes Verständnis für die schwierigen Dilemmas zeigen, mit denen wir in diesem Zusammenhang konfrontiert sind. Wir können das nicht von heute auf morgen lösen. Ich bin beispielsweise recht erstaunt, dass nicht mehr Wirbel um die Vorschriften für Flüssigkeiten in Flugzeugen veranstaltet worden ist. Allerdings sollten wir dies nicht als Entschuldigung heranziehen. Harte Verhandlungen sind vonnöten. Auch Herrn Radwans Anregung, dies in einem breiteren G7-Kontext anzugehen, unterstütze ich gern.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Ratspräsident, Herr Kommissionspräsident! Es steht außer Streit zwischen allen von uns, die wir hier sitzen, dass es in Zukunft eine verstärkte Terrorprävention geben muss. Dabei stellt sich jedoch immer die Frage der Mittel wie auch der Strategien. Zweifelsfrei gehören Datenaustausch und internationale Kooperation ebenso dazu wie auf der anderen Seite der notwendige Datenschutz und die Rechtssicherheit. Ich unterstütze — wie wir alle hier — die transatlantische Kooperation in diesem Zusammenhang.
Wir müssen aber darauf Wert legen, dass die Balance zwischen Sicherheit und Terrorbekämpfung auf der einen Seite und dem Datenschutz auf der anderen Seite eingehalten wird. Und wenn es jetzt um die Aushandlung eines neuen Abkommens geht, dann muss dieses Abkommen bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen.
Zum einen geht es dabei um den Schutz der persönlichen Daten, der nicht hinter das Niveau zurückfallen darf, das bereits im Zwischenabkommen erreicht worden ist. Zum anderen muss Rechtssicherheit für die Fluglinien geschaffen werden, damit das eingehalten wird, was versprochen wurde, nämlich die Umstellung auf ein Push-System, das uns die Kontrolle darüber ermöglicht, welche Daten zu welchem Zeitpunkt an wen geliefert werden. Natürlich muss es auch eine Zweckbindung geben, damit die Daten lediglich zum Zweck der Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus eingesetzt werden können und dürfen und es auch in Zukunft eine Informationspflicht für Reisende gibt.
Ein letzter Punkt, der mir allerdings wichtig erscheint: Bei der Aushandlung des neuen Abkommens sollte auch ein Mehrwert erarbeitet werden. Die Behörden in den Vereinigten Staaten sollten verpflichtet sein, sobald ein Terrorverdacht besteht, die entsprechenden Justiz- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten ebenso wie die entsprechenden Institutionen der Europäischen Union, also Europol oder Eurojust, zu informieren. Wenn all dies gewährleistet ist, verfügen wir über ein weiteres Instrument auf dem Weg zu mehr Sicherheit für die Bürger der Europäischen Union!
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich mich sehr herzlich bedanken für die vielen Anmerkungen, Impulse und natürlich auch — ob es einem gefällt oder nicht — die kritischen Anmerkungen. Sie dienen ja in einer Aussprache dazu, zu erfahren, ob man auf dem richtigen Weg ist oder nicht bzw. ob man etwas verhindern kann, weil es in der Vergangenheit vielleicht falsch war.
Rechtsschutz, Rechtssicherheit, aber auch die Frage, wie wir bestimmten Formen des internationalen Terrorismus begegnen, werden zwar übereinstimmend als wichtige Punkte erachtet, wir dürfen sie jedoch keinesfalls gegeneinander ausspielen. In den beiden Bereichen PNR und SWIFT stehen wir allerdings vor unterschiedlichen Situationen.
Ich habe in der Erklärung der Präsidentschaft noch einmal ausdrücklich das Zusammenspiel, die Zusammenarbeit mit der Kommission deutlich hervorgehoben; auf dieser Grundlage wollen wir gemeinsam zu einer rechtssicheren Regelung gelangen. Das impliziert viele Dinge, die Sie heute auch angesprochen haben. Die Fragen, wie weit gehen diese Informationen, welchen Zugang hat man, welche Kontrollen muss der andere durchführen? Ähnliche Fragen stellen sich auch beim Thema SWIFT, wobei ich gerne die Anregung des Kollegen Radwan noch einmal aufgreife. Egal, ob das jetzt in die Agenden von G7, G8 oder in den Bereich Europäische Union-USA fällt, ist es wichtig, diese Frage anzusprechen.
Es wäre sicherlich nicht effektiv, sich immer nur von einem Aspekt zum nächsten zu bewegen, denn das Thema ist im Wesentlichen identisch: Es geht um Datenschutz, es geht um Rechtssicherheit, es geht weiterhin auch um die Frage der Ausgestaltung der transatlantischen Partnerschaft, wobei wir der Auffassung sind, dass Partnerschaft keine Einbahnstraße ist. Sie ist kein Gegeneinander, sondern ein Miteinander.
Wir brauchen diese Informationen, und in einer Beziehung zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten sollte es möglich sein, bei anstehenden Treffen dergleichen auch sehr deutlich anzusprechen, vor allem auch, um der Gefahr zu begegnen, die Sie vereinzelt beschrieben haben. Ich habe keine Belege dafür, aber es ist durchaus richtig, dies offen anzusprechen. Wann sind wir mit dem nächsten Fall konfrontiert, in dem möglicherweise in ungesicherter Weise Zugriff auf Daten genommen wird? Diesen Punkt nehmen wir gerne auf. Ich sage das auch ganz bewusst, ohne jetzt in technische Einzelheiten zu gehen, gerade bei SWIFT. Wo sind die Daten? Sind sie denn hier, und hätten wir die Möglichkeit, alles zu regulieren, zu beschränken, indem die Daten eben nicht übermittelt werden? Oder sind die Daten möglicherweise schon in Amerika vorhanden, wo der Zugriff aufgrund des dort herrschenden Datenschutzes eben sehr leicht ist? Das heißt aber, dass wir hier zunächst überhaupt keinen Einfluss haben.
Die Frage ist aber, welchen Einfluss hat die Europäische Union auf Daten, die überspielt werden und woanders sozusagen abrufbereit sind. Gerade bei SWIFT ist dies sicherlich ein kompliziertes Verfahren. Aber das sollte Anlass bieten, grundsätzlich darüber zu diskutieren und auch zu verhandeln, wie wichtig es ist, dass wir in der Europäischen Union für Werte stehen und auch dafür eintreten, und dass dieses Gleichgewicht unbedingt beibehalten werden muss. Das heißt nicht, dass wir uns im Kampf gegen den internationalen Terrorismus immer einig sind. Nur muss all dies ausgewogen erfolgen.
Kommissar Frattini hat das ja sehr deutlich gemacht, indem die Sicherheit für Personen, aber auch den Rechtsschutz sowie ein sehr hohes Datenschutzniveau, wie wir es in dieser Europäischen Union ja haben, an erster Stelle nannte. Ich kann Ihnen nur versichern, dass diese vielen Facetten, die Sie angesprochen haben, auch in die anstehenden Verhandlungen einbezogen werden, sowohl was PNR betrifft, aber natürlich auch, was das Thema SWIFT angeht.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie üblich werde ich diesem Hohen Haus in aller Ehrlichkeit antworten und dabei auch jene Punkte behandeln, bei denen ich Ihre Ansichten nicht teile.
Erstens habe ich, wie der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres wohl weiß – und sein Vorsitzender, Herr Cavada, ist anwesend –, niemals und unter keinen Umständen irgendwelche Informationen, darunter auch vertrauliche Informationen, verweigert oder geheim gehalten, die ich dem Ausschuss und demzufolge dem Parlament hätte geben können. Ich beabsichtige, auch in Zukunft so zu verfahren, wie ich bereits in meiner Einführungsrede ausgeführt habe. Deshalb teile ich keineswegs die Auffassung – die eigentlich ein Vorurteil ist –, der zufolge für die europäischen Organe und insbesondere für das Parlament die Gefahr bestünde, von diesem politischen Prozess ausgeschlossen zu werden.
Sie wissen sehr gut, dass ich Ihre politische Mitwirkung befürworte, selbst wenn die Verträge das nicht gestatten. Ich habe es tausendmal gesagt und will es noch einmal wiederholen: Wir werden einen Weg finden, und deshalb begrüße ich die Idee von Herrn Cavada, wirklich eine Übereinkunft mit dem amerikanischen Kongress zu treffen, um die politischen Etappen dieser Verhandlungen zu überwachen. Selbstverständlich hat diese Debatte, anders als von manchen behauptet wurde, auch die euro-atlantischen Beziehungen beeinflusst. Ich bin überzeugt, dass, wenn Europa eine tragende Rolle auf der internationalen politischen Bühne übernehmen will, es globale Ausgewogenheit erzielen muss zwischen dem Recht – das ich persönlich eher als Pflicht betrachte –, Terroristen zu verfolgen und gegen sie zu ermitteln, und der Pflicht, Grundrechte wie etwa die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu schützen.
Deshalb versteht es sich von selbst, dass wir, wie soeben der amtierende Ratsvorsitzende erklärte, ein umfassendes Gleichgewicht gemeinsam mit den Vereinigten Staaten anstreben, eben weil wir davon überzeugt sind, dass die Beziehungen USA-Europa von zentraler Bedeutung sind, nicht nur mit Blick auf die geschichtliche Vergangenheit Europas, sondern vor allem im Hinblick auf seine gegenwärtige und zukünftige Entwicklung.
Wie vielen von Ihnen wohlbewusst ist, habe ich bei mehreren Gelegenheiten ausführlich Rede und Antwort gestanden, vor allem natürlich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, doch spreche ich auch vor dem Parlament, wenn ich darum gebeten werde, und in den Ausschüssen, die mich einladen. Im Zusammenhang mit dem Push-System kündigte ich zum Beispiel im Dezember an, dass ein System für Fluggastdatensätze noch vor Monatsende erprobt werde, und so geschah es auch. Der Versuch wurde mit dem Customs and Border Protection System der US-Administration und mit Amadeus gestartet. Es gibt einen technischen Aspekt bezüglich der Ad-hoc-Datenanforderung, doch handelt es sich dabei um ein technisches Problem, während mit der Erprobung des Push-Systems wirklich begonnen wurde, so wie wir es versprochen hatten.
Was die Anzahl der Datensätze anbelangt, so habe ich mit Interesse vernommen, was viele von Ihnen zu den 34 Datensätzen, die gegenwärtig Gegenstand des PNR-Abkommens sind, ausgeführt haben. Ich kann Ihnen ganz offen sagen, dass ich für meinen Teil bei den Verhandlungen eine Reduzierung der fraglichen Datensätze fordern werde, aber nicht, weil ich mich der Auffassung anschließen würde, die Amerikaner verlangten zu viele Daten. Wären alle 34 Datensätze hilfreich für die Terroristenverfolgung, würde ich mich nicht davor scheuen, Ihnen zu sagen, dass 34 Datensätze erforderlich sind. Wirklich nützlich sind jedoch wahrscheinlich eben jene 19 genannten Datensätze: das heißt also, eine wesentlich geringere Anzahl.
Doch glauben Sie mir, wirklich entscheidend für die zu verarbeitenden Daten ist nicht die Anzahl der Datensätze, sondern vielmehr die Zweckmäßigkeit der Daten, und das ist einer der Grundsätze, auf die ich mich bei den Verhandlungen stützen werde. Ich beabsichtige allerdings nicht, den Gedanken zu unterstützen, mit einer Reduzierung der Datensätze von 34 auf 15 würden wir auf jeden Fall eine gute Arbeit geleistet haben: Vielmehr hätten wir eine wirklich schlechte Arbeit geleistet, wenn einige der ausgeschlossenen Datensätze einen Terroranschlag hätten verhindern können. Eines steht für mich völlig außer Zweifel: Ich bin der festen Überzeugung, dass das Hauptziel darin bestehen muss, ein effizientes System zu schaffen. Wer hat Zugriff auf die Daten? Aus welchen Gründen? Auf wie viele Daten und wie lange? Das sind die Punkte eines Abkommens, zu dem wir umgehend Verhandlungen aufnehmen werden, wobei das Parlament, wie ich bereits sagte, darüber informiert wird.
Meine Damen und Herren! Viele unter Ihnen sind der Auffassung, die Information der Reisenden sei das Kriterium, welches in dem PNR-System fehle. Es ist durchaus denkbar, dass bis Ende Juni kein Abkommen zustande kommt, wenn sich die beiden Seiten nicht einigen können. In meiner reinen Fantasievorstellung sehe ich eine ganz einfache Lösung: Jedem Ticket in die Vereinigten Staaten wird beim Kauf ein vom Reisenden zu unterschreibendes Merkblatt beigefügt, das ihn darüber informiert, dass seine Daten auf bestimmte Art und Weise verarbeitet werden. Wenn das geschehen sollte – und ich hoffe wirklich, dass es nie dazu kommen möge –, hätten wir zwar die Information der Passagiere gewährleistet, doch ohne ein Abkommen auf europäischer Ebene werden die Rechte der Fluggäste auf den persönlichen Bereich ihres Luftbeförderungsvertrags beschränkt. Das ist eine Eventualität, die wir mit allen Mitteln verhindern müssen, weshalb wir uns um den Abschluss eines neuen Abkommens bemühen müssen. Die Alternative wäre ganz simpel: Die Passagiere müssten lediglich aufgefordert werden, einige Restriktionen als Teil ihres Luftbeförderungsvertrags in Kauf zu nehmen, und ich glaube, die meisten derjenigen, die mit redlichen Absichten in die USA reisen wollen, würden das unterschreiben. Wir würden jedoch eine Rolle für Europa aufgeben, die wir bereits wahrgenommen haben und auch weiterhin wahrnehmen müssen. Deshalb brauchen wir neue Verhandlungen, auch um die Anzahl der Datensätze zu verringern, wobei jedoch die Verringerung der Datenmenge die Bekämpfung des Terrorismus nicht beeinträchtigen darf.
Im Zusammenhang mit dem ATS-System habe ich dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten darüber berichtet, dass ich von amerikanischer Seite die schriftliche Zusicherung erhalten habe, das PNR-Abkommen werde gewahrt. In einem in diesem Hohen Haus gehaltenen Redebeitrag wurde mir vorgeworfen, ich hätte diese Zusicherung nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüft. Meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte ich die Macht, von Brüssel aus das Vorgehen der USA zu überprüfen, würde ich über Befugnisse verfügen, die keine Behörde, weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene, besitzt oder jemals besitzen wird. Alles ist möglich, mit Ausnahme der von mir in dem genannten Redebeitrag geforderten Überprüfung des Wahrheitsgehalts jenes Schreibens. Wenn man mir in aller Form antwortet, man halte sich an die Regeln, habe ich bis zur Erbringung eines Gegenbeweises davon auszugehen, dass das die Wahrheit ist. So ist es unter Verbündeten üblich, zumindest solange Sie keinen Gegenbeweis erbringen – den ich offen gesagt nicht habe, das sage ich Ihnen ganz ehrlich –, denn ansonsten würden wir ständig Untersuchungen über jedes auch noch so kleine Detail der Schreiben einleiten, die wir von den USA erhalten.
Frau Roure fragte mich, ob wir unsere Informationen über das Verhandlungsmandat an das Parlament weitergeben könnten. Wie Sie wissen, werden solche Informationen als Verschlusssachen eingestuft; trotzdem werden wir, wie ich vorhin bereits sagte, ungeachtet ihres geheimen Charakters einen Weg finden, um das Parlament zu unterrichten, anders gesagt, einen Weg, um Ihnen politische Informationen zu geben, ohne gegen eine in den Verträgen verankerte Regel, der zufolge als Verschlusssachen („EU-nur für den Dienstgebrauch) einzustufende Informationen nicht veröffentlicht werden dürfen, zu verstoßen. Dies ist die politische Lösung, die ich Ihnen vorschlage: Wird der Vertrag dahingehend geändert, dass ein Verfahren festgelegt wird, welches die Übermittlung von als geheim eingestuften Akten an das Parlament erlaubt, werde ich eine solche Regel ohne Zögern anwenden. Erst muss jedoch das Hindernis überwunden werden, das eine Information des Parlaments über Verschlusssachen unmöglich macht.
Viele haben ein Rahmenabkommen gefordert, Herr Präsident, was mir als der richtige Weg erscheint. Ein Rahmenabkommen über die Datenübermittlung ist genau das Thema, zu dem wir gemeinsam mit dem Vorsitz die Arbeit aufgenommen haben: Wir haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit einigen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Fragen befasst – also getrennt von dem Fall SWIFT und von den PNR, zu denen die Arbeiten parallel laufen. Wir halten den Zeitpunkt für gekommen, mit den USA ein euro-atlantisches politisches Abkommen – ein Rahmenabkommen – über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schließen, und wir beabsichtigen auf dieses Abkommen hinzuarbeiten, um festzulegen, welche Datenarten übermittelt werden können, zu welchen Zwecken und für welchen Zeitraum.
Meine Damen und Herren, es gibt jedoch noch einen weiteren Punkt, der nicht in dieser Debatte angesprochen wurde, obwohl er behandelt werden muss: Wie können wir die Vertraulichkeit der technischen Informationen schützen, die Bestandteil dieses Abkommens sind? Wenn sie Ermittlungsverfahren betreffen, würde ihre Offenlegung ein Geschenk an die Verbrecher sein. Solche Informationen müssen unter Verschluss gehalten werden. Mithin entsteht ein anderes Problem, denn selbstverständlich würden wir Terrorismusverdächtigen ein wirksames Mittel in die Hand geben, wenn wir Details ihrer Überwachung preisgeben. Lässt sich eine Lösung finden? Ich bin fest davon überzeugt, dass sie gefunden werden kann, wenn auf beiden Seiten der politische Wille dazu vorhanden ist.
Ich möchte mit einer letzten Überlegung zum Schluss kommen: All dies ist keine Rechtfertigung für einzelne Verstöße gegen europäisches Recht oder für Gesetzeslücken im Fall SWIFT. Sie werden sich daran erinnern, dass ich, als noch niemand von einem europäischen Abkommen sprach, vor dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres auf die Notwendigkeit eines solchen Abkommens hinwies, denn es ist viel besser, eine Gesetzeslücke mir einer europäischen Rechtsvorschrift zu schließen als es jedem einzelnen Mitgliedstaat zu überlassen, nach Gutdünken Gesetze zu verabschieden. Der SWIFT-Fall ist ein typisches Beispiel: von 27 Mitgliedstaaten haben mir lediglich sieben geantwortet. Das ist ein Zeichen dafür, dass dieses Problem auf europäischer Ebene angepackt werden muss.
Aus all diesen Gründen kann ich Ihnen daher versichern, dass ich erstens glaube, dass ein politisches Abkommen unerlässlich ist und dass die Legitimation eines solchen Abkommens ohne Beteiligung des Parlaments geringer wäre, und dass zweitens ein derartiges politisches Abkommen auf eine konstruktive Lösung der Probleme abzielen muss, ohne mit dem Finger auf die USA zu zeigen, als wären sie das Problem: Das Problem, meine Damen und Herren, sind die Terroristen, und nicht die Vereinigten Staaten von Amerika.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet während der nächsten Tagung statt.
Da es Zeit ist, die Sitzung wieder aufzunehmen, wird es keine Unterbrechung geben.
Ich möchte den Dolmetschern für ihr Zuvorkommen und ihre Professionalität danken; dieses Parlament wäre ohne sie nicht arbeitsfähig.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
Pedro Guerreiro (GUE/NGL). – (PT) Monatelang ist die völlig inakzeptable Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR) durch die Fluggesellschaften und von personengebundenen Daten durch das SWIFT-System (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) an die Sicherheits- und Informationsdienste der USA angeprangert worden, doch bei der Beantwortung der Fragen, die hier im Parlament gestellt wurden, haben der deutsche Ratsvorsitz und die Kommission nichts geäußert, was zu einer umfassenden Klärung dieser Sachverhalte führen und die eindeutige Verletzung der Rechte, Freiheiten und Garantien der Bürger beenden würde.
In den Antworten wird nicht ein einziges Wort über die praktischen Maßnahmen verloren, die ergriffen werden müssten, um dieser unannehmbaren und illegalen Verfahrensweise ein Ende zu bereiten, und auch nicht darüber, dass von der US-Regierung eine umfassende Aufklärung verlangt wird.
Dieses Verhalten verdeutlicht letztendlich die unterwürfige und passive Haltung des Rates gegenüber den Erpressungen und Auflagen der USA.
Verweisen muss ich auch auf die Versuche jener, deren einziges Ziel darin besteht, von dieser Situation zu profitieren und hierzu in den Bereichen Justiz und Inneres im Rat weiterhin auf die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit setzen. Deshalb müssen alle Maßnahmen unumwunden abgelehnt werden, die unter dem Vorwand der so genannten Terrorismusbekämpfung auf eine Aushöhlung der Grundrechte der Bürger zielen.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL). – (EL) Sowohl die Kommission als auch der Rat haben in ihren Erklärungen bekräftigt, dass sie auch in Zukunft den Forderungen der Vereinigten Staaten nachkommen werden, indem sie Akten über sämtliche EU-Bürger anlegen und ihre personenbezogenen Daten an die amerikanischen Geheimdienste weitergeben.
Die Vertreter des deutschen Ratsvorsitzes und der Kommission haben nicht nur akzeptiert, dass sich das neue Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Übermittlung personenbezogener Daten von Fluggästen, die in die USA fliegen, in keiner Weise von dem derzeitigen Abkommen unterscheidet, sondern sie haben auch in zynischer Weise erklärt, dass sie bereit sind, den SWIFT-Skandal durch die Festlegung so genannter Grundsätze für die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers europäischer Bürger an die Vereinigten Staaten zu legalisieren, damit diese Vorgehensweise von nun an rechtskonform ist.
Wie sie ganz klar sagten, werden sie nicht die Todsünde begehen, die Beziehungen zwischen der EU und den USA zu zerrütten. Was den Schutz der Grundrechte, der personenbezogenen Daten und der Privatsphäre betrifft, so werden sie sich bemühen, unsere „amerikanischen Freunde“ zu überzeugen, sie zu respektieren, wie es diese offenkundig im Irak und in Afghanistan tun.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass die EU und die Vereinigten Staaten die gleichen politischen Zielsetzungen verfolgen und dass diese gleichermaßen reaktionär und antidemokratisch sowie gleichermaßen gefährlich für die demokratischen Rechte und die bürgerlichen Freiheiten sind, zumal sie den „Kampf gegen den Terrorismus“ zum Vorwand nehmen, die Grundrechte zu beschränken.
VORSITZ: ADAM BIELAN Vizepräsident
20. Ausführungen von einer Minute (Artikel 144 GO)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgen die Ausführungen von einer Minute zu wichtigen politischen Fragen.
Zsolt László Becsey (PPE-DE). – (HU) In meiner Heimatregion, den südlichen Komitaten der Großen Ungarischen Tiefebene, gab es einen großen Aufschrei, als die Polizei enorme Mengen kommunaler Abfälle – bislang 5 000 Tonnen – entdeckte, die wahrscheinlich deutscher Herkunft sind. Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Deutschen dauern an. Tatsache ist jedoch, dass eine derartige Menge Müll – und wer weiß, wie viel noch – in Deutschland irgendwo fehlen muss. Dies kann den akribisch arbeitenden deutschen Behörden nicht entgangen sein. Solche Vorkommnisse, die nach EU-Vorschriften verboten sind, häufen sich im Ergebnis des freien Warenverkehrs, und sie untergraben ernsthaft den Wert, der in meiner Heimatprovinz der EU-Mitgliedschaft beigemessen wird.
Außerdem haben einige deutsche und österreichische Firmen in Ungarn bereits zahlreiche Skandale ausgelöst, indem über große Ketten Lebensmittel auf den Markt gebracht wurden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten war. Auf diese Weise haben sie das auf Sparsamkeit ausgerichtete Kaufverhalten jener Menschen in den neuen Mitgliedsstaaten ausgenutzt, die mit enormen existenziellen Nöten kämpfen.
Hier besteht Handlungsbedarf, und zwar nicht nur auf Seiten der deutschen und österreichischen Behörden, sondern auch seitens der Europäischen Kommission, die in Mitgliedstaaten, in denen die Euroeinführung noch bevorsteht, ein energischeres Eingreifen des Staates, zugunsten des Verbraucherschutzes aber auch mehr Mitarbeiter fordern sollte.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Wir nehmen in diesen Tagen Abschied von Ryszard Kapuściński, einem der größten Schriftsteller unserer Zeit. In seinen Berichten aus allen Teilen der Welt wie überhaupt in all seinen Werken hat Ryszard Kapuściński ein getreues Abbild der Welt in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und zu Beginn dieses Jahrhunderts vermittelt. Seine Bücher legen Zeugnis ab vom Ende des Kolonialismus in den späten sechziger Jahren, vom Untergang der Diktaturen in den achtziger Jahren sowie von den Vorteilen und Nachteilen der Globalisierung in der heutigen Zeit.
Ryszard Kapuściński war ein herausragender Reporter und Denker, ein Journalist, der sich für die Armen und Unterdrückten einsetzte. Er war ein freigeistiger Intellektueller, unabhängig von jedwedem Machtsystem. Er setzte sich konsequent für Freiheit und Demokratie ein – in Lateinamerika, Afrika, Äthiopien, dem Iran und in Polen. Mit seiner Anwesenheit auf der Danziger Werft während des Generalstreiks 1980 demonstrierte er seine Solidarität mit dem Kampf der polnischen Arbeiter für Gewerkschaftsrechte und Demokratie. Der Tod von Ryszard Kapuściński bedeutet für die polnische und die europäische Kultur einen großen Verlust.
Marco Pannella (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Soeben hat uns erneut die Nachricht erreicht, dass Frauen, Kinder, Männer auf Arbeitsuche und Zivilisten in Bagdad ermordet wurden. Von wem? Von einer Bande extrem gut organisierter Verbrecher, über die nichts bekannt ist.
Von einem Teil der Weltöffentlichkeit werden sie als Aufständische bezeichnet, doch es handelt sich um Verbrecher, die sogar von den Behörden geschützt werden. Paul Bremer, oberster Zivilverwalter im Irak, hatte gesagt, zuerst käme das Moratorium für die Todesstrafe und dann die Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs. Doch Irak hat bis heute den Internationalen Strafgerichtshof nicht anerkannt, und es gibt keine Möglichkeit, diese Mörderbanden gerichtlich zu verfolgen.
Ich wünsche mir nicht, dass der heutige Irak ein Staat ist, der eine solche Situation aufrechterhält anstatt sie zu bekämpfen.
Věra Flasarová (GUE/NGL). – (CS) Die US-amerikanische Militärpropaganda spricht von weltweitem Terrorismus, der Achse des Bösen und der Notwendigkeit, für Sicherheit zu sorgen. In der Vergangenheit sagte man: „Willst Du Frieden, bereite Dich auf den Krieg vor“. Vielleicht sollte dieser Satz heute lauten: „Wenn Du Dich auf den Krieg vorbereitest, denk an die Sicherung des Friedens“. Ich fürchte, die tschechische Öffentlichkeit wurde mit der Behauptung hinters Licht geführt, die amerikanische Radarstation auf tschechischem Boden schütze die Welt vor nicht definierten Gefahren. Meiner Auffassung nach sind die Militärbasen der Vereinigten Staaten, einschließlich derer in der Tschechischen Republik und anderswo in Europa, nicht der Sicherheitslage zuträglich, sondern sie bedrohen vielmehr die Sicherheit der Tschechischen Republik und anderer europäischer Staaten, verstärken die Spannungen, erhöhen den Bedarf an Waffen und führen zu einer erheblichen Verschlechterung der Beziehungen zu Russland, sowohl im politischen Bereich als auch im Hinblick auf die Energiesituation. Die derzeitige tschechische Regierung nimmt dieses Risiko entweder nicht wahr oder es fehlt ihr der Mut, sich gegenüber den USA zu behaupten. Die tschechische Öffentlichkeit ist sich dieser Gefahr jedoch durchaus bewusst, wie sicher auch ein Großteil der EU-Bürger, die ebenso wenig das Bedürfnis verspüren, in die kriegerischen Pläne der USA verwickelt zu werden.
Димитър Стоянов (ITS). – Искам да запозная Парламента с най-новото развитие по случая с българските медици в Либия. Вчера срещу българските медицински сестри е било повдигнато ново обвинение за клевета срещу техните мъчители. Тоест, казано по друг начин, сега циничният либийски режим обвинява българските сестри за това, че те са били изнасилвани и тормозени в продължение на дни и седмици.
В същото време синът на либийския диктатор Кадафи, Сейф ал Ислам, необезпокояван обикаля из територията на Европейския съюз. В същото време страни като Германия, Франция и Италия търгуват за милиарди с този диктаторски режим. Време е да сложим край на двойните стандарти! Време е да бъдат наложени истински икономически санкции срещу Либия! Време е диктаторът Кадафи да бъде бойкотиран! Време е да няма програма, аз съм против, и не трябва да има програма „Петрол срещу човешки живот”. И този Парламент трябва да защити това!
Jim Allister (NI). – (EN) Herr Präsident! In Nordirland kann man gerade gut beobachten, wie kampferprobte Befürworter des Terrorismus vorgeben, sich für den Rechtsstaat zu engagieren, gegen den sie so lange gekämpft haben. Doch nur ein Narr würde den verbalen Zusicherungen derjenigen Glauben schenken, die bisher selbst vor Mord nicht zurückschreckten, ohne diese Zusicherungen über einen bestimmten Zeitraum unerbittlich auf die Probe zu stellen und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Sinn Féin hat sich unter bestimmten Bedingungen bereiterklärt, die Polizei zu unterstützen, jedoch nur, wenn sie als Gegenleistung ein Regierungsamt erhält. Eine solche Erpressung ist inakzeptabel. Wirkliches Eintreten für Recht und Ordnung ist bedingungslos. Hinzu kommt, dass es unmöglich ist, eine Partei aus tadellosen Demokraten zu sein, die in die Regierung will, und gleichzeitig immer noch untrennbar mit einer illegalen Organisation verbunden zu sein, die sich damit brüstet, in der Tradition des Continuity Army Council zu stehen. Sinn Féin befindet sich also erst am Anfang eines langen Wegs des Übergangs vom terroristischen Parteianhängsel hin zu einer Partei, die die Voraussetzungen für ein Regierungsamt mitbringt. Ich hoffe, dass dies ein echter und kein virtueller Weg wird.
Мартин Димитров (PPE-DE). – Уважаеми господин Председател, дами и господа, искам да обърна внимание на този Парламент и на всички Европейски институции за очертаващата се енергийна криза на Балканите.
В Албания има много сериозен режим на тока, Македония едва покрива своите енергийни нужди. България вече не е износител на ток за Балканите. След затварянето на 3-ти и 4-ти блок на АЕЦ „Козлодуй” България едва покрива вътрешното си потребление.
Необходим е нов подход на европейските институции към Балканите, нова стратегия. 3-ти и 4-ти блок, които бяха затворени в началото на тази година и спрени от действие, са напълно безопасни и това се показа от множество международни изследвания. Необходим е гъвкав подход. В противен случай, тези проблеми само ще се задълбочат и само меката зима до сега скрива техния истински мащаб.
Този Парламент само с няколко гласа не подкрепи гъвкавия подход по отношение на АЕЦ „Козлодуй”, но тези възможности още не са изчерпани и ние всички заедно трябва да ги използваме, ако не искаме проблемите на Балканите да стават все по-сериозни. Прогнозите показват, че през 2007 г. и 2008 г. ще има още по-голям недостиг на ток. Така че е важно Европейската комисия и другите европейски институции да вземат отношение.
Elizabeth Lynne (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte das Thema der Minenräumung ansprechen. Ich habe sehr große Bedenken, was die Fortsetzung der Finanzierung dieser so wichtigen Sache durch die Europäische Union betrifft. Zwar enthält das Mainstreaming des für Antipersonenminen vorgesehenen Haushalts einige positive Aspekte, doch wenn der nationale Anweisungsbefugte des jeweiligen Landes die Finanzierung der humanitären Abrüstung – und dazu gehört auch die Räumung von Streumunition und Landminen – nicht mit in das Strategiepapier seines Landes aufnimmt, dann besteht die Gefahr, dass nach Dezember dieses Jahres die von der EU bereitgestellten Mittel für diese lebensrettenden Maßnahmen eingestellt werden. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf verschiedene Entwicklungsprogramme in bestimmten Ländern.
Ich ersuche Sie, Herr Präsident, auf die Kommission dahingehend Druck auszuüben, dass sie sich ausführlich mit den möglichen Folgen beschäftigt, zu denen auch der Tod von Menschen durch nicht geräumte Landminen und Streumunition zählt.
Bairbre de Brún (GUE/NGL). – (EN) Herr Präsident! Vorige Woche wurde der Bericht des Schlichters bei der nordirischen Polizei veröffentlicht; ein Bericht, der das geheime Einverständnis zwischen den dortigen Polizeikräften und einem paramilitärischen Mörderkommando der Unionists bestätigte. Dieser Bericht ist jedoch erst der Anfang. Wenn man sich das Dienstalter der laut Bericht daran beteiligten Polizisten ansieht, dann wird klar, dass geheimes Einverständnis eine politische und administrative Praxis war, die es auf allen Ebenen dieser Polizeieinheit – der RUC – und in der britischen Regierung gab. Die große Frage ist nun, was mit diesem Bericht passieren wird und welche Maßnahmen ergriffen werden. Trotzdem hat Sinn Féin die historische Entscheidung getroffen, den neuen Polizeidienst zu unterstützen. Es bietet sich jetzt eine außerordentliche Chance, den Friedensprozess in Irland weiter voranzutreiben. Ich fordere Ian Paisleys DUP, und insbesondere ihren Europaabgeordneten Jim Allister, dazu auf, mit Sinn Féin zusammenzuarbeiten und mit mir zusammenzuarbeiten, um den erzielten Fortschritt im Friedensprozess in Irland zu festigen.
Jana Bobošíková (NI). – (CS) Herr Präsident! Zum Rücktritt des Vorsitzenden des Ausschusses für konstitutionelle Fragen stehe ich folgendermaßen: Herr Leinen hat in dieser Woche den Präsidenten der Tschechischen Republik, Václav Klaus, im Zusammenhang mit seinen Ansichten zur Europäischen Verfassung beschuldigt, dass seine Politik den Interessen seines eigenen Landes und seiner Bürger entgegenstünde. Ich möchte Herrn Leinen versichern, dass er sich täuscht. Die Ablehnung der Europäischen Verfassung in ihrer heutigen Form ist ganz eindeutig im Interesse der Tschechischen Republik, und Präsident Klaus hält sich lediglich an die Zusage, die er mit Blick auf die Verfassung gegeben hat. Zusätzlich zu seinen einseitigen Lobeshymnen auf die Vorzüge des Dokuments sollte Herr Leinen auch darauf hinweisen, dass die Europäische Verfassung Deutschland beispielsweise unzulässige und unbegrenzte Vorteile einräumt, also einem Land, das er als gewählter Abgeordneter vertritt. Wenn Herr Leinen einige Aspekte der Europäischen Verfassung unter den Tisch fallen lässt und potenzielle Folgen für manche Länder verschleiert, wird er derjenige sein, dessen Handlungen im Widerspruch zu den Interessen der Bürger der Europäischen Union stehen, und er, und nicht der tschechische Präsident, wird es sein, der den Prozess der europäischen Integration bremst.
József Szájer (PPE-DE). – (HU) Ungarn, eine der alten Demokratien Europas und erst seit einigen Jahren Mitglied der Europäischen Union, erlebt, wie die Polizei mit kaum verdeckter Mithilfe der Regierung seit mehreren Monaten das Versammlungsrecht der Bürger massiv beschneidet. Wir Ungarn sind stolz auf das ungarische Parlamentsgebäude und haben den großen Platz davor nach dem größten Helden im Ungarischen Unabhängigkeitskrieg, Lajos Kossuth, benannt. Dieser Platz hat in den letzten 100 Jahren der ungarischen Geschichte eine entscheidende Rolle gespielt. Vor drei Monaten sperrte der Polizeichef der Stadt Budapest eben jenen Platz unberechtigterweise ab, um die Bürger am Demonstrieren zu hindern, womit er gegen das Versammlungsrecht verstieß. Die ungarische Verfassung so wie auch jedes internationale Übereinkommen über bürgerliche Freiheiten untersagt die ungerechtfertigte Einschränkung eines Grundrechts wie des Versammlungsrechts. Dennoch ist es im Herzen Europas, auf dem Kossuth-Platz, dem wichtigsten Platz Budapests, seit drei Monaten verboten, politische Ansichten zu äußern. Das ist völlig inakzeptabel. Es geht hier nicht nur um eine ungarische Angelegenheit, sondern auch um einen schweren Angriff auf die von uns allen geteilten demokratischen Werte Europas. Herr Präsident, gestatten Sie mir abschließend meiner Freude darüber Ausdruck zu verleihen, dass gerade Sie, Herr Bielan, mir das Wort erteilt haben.
Yannick Vaugrenard (PSE). – (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Zunahme des Rechtsextremismus in Europa ist äußerst besorgniserregend, und die Gründung einer entsprechenden Fraktion in diesem Parlament wirft, etwas mehr als sechzig Jahre nach der Befreiung der Konzentrationslager, einen dunklen Schatten auf unsere Geschichte. Die Schaffung der Gemeinschaft basierte auf dem Eingeständnis, dass in der Vergangenheit Fehler begangen wurden, die sich nicht wiederholen sollten. Doch einige Abgeordnete hier im Parlament scheinen dies heute vergessen zu haben, und schlimmer noch, in einigen Fällen leugnen sie es und setzen uns damit der Gefahr aus, diese Ereignisse noch einmal zu durchleben.
Dies kann nicht hingenommen werden, und der politische Sicherheitsgürtel, der die Demokratie vor einer Ansteckung schützen soll, reicht – so unverzichtbar er auch sein mag – nicht aus. Die Grundursache dieses Problems ist politischer und philosophischer, aber auch wirtschaftlicher und sozialer Natur. Mangelndes Wohlbefinden führt zu Unzufriedenheit, was auch Angst und Misstrauen gegenüber den Anderen und ihren Unterschieden hervorrufen kann.
Verpflichten wir uns also zu mehr Solidarität, mehr Aufmerksamkeit für die Menschen, die in unserer heutigen Gesellschaft ausgegrenzt und vergessen sind, damit diejenigen, die aus dem Unglück und Elend anderer Gewinn ziehen, unsere hart erkämpfte europäische Demokratie nicht beflecken können.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL). – (PT) Gerade sind weitere 500 Beschäftigte der Betriebsstätte des multinationalen Konzerns Yasaki Saltano in Ovar entlassen worden, von denen nur einige Dutzend in anderen Betriebsteilen desselben Konzerns übernommen wurden. Von dieser Entlassung sind insbesondere junge Frauen in einem Gebiet betroffen, in dem es keine Beschäftigungsalternativen gibt. Zudem erfolgte die Entlassung, nachdem der multinationale Konzern zugesichert hatte, neue Produktionsprojekte zu starten, ohne dass jedoch etwas geschah.
An das multinationale Unternehmen Yasaki Saltano sind jedoch, wie die Kommission soeben bestätigt hat, für die beiden Betriebe in Portugal über 2 Millionen Euro an Gemeinschaftsmitteln geflossen. Deshalb muss verhindert werden, dass multinationale Konzerne, die anschließend die Beschäftigten entlassen und ihre Produktion verlagern, weiterhin Beihilfen erhalten. Es darf nicht zugelassen werden, dass sich dieser Skandal fortsetzt.
Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Das Europäische Parlament diskutiert über den Abschluss von Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation zur Anerkennung und Erleichterung der Ausgabe von kurzfristigen Aufenthaltsgenehmigungen.
Was die Abkommen zur Anerkennung betrifft, so haben wir dahingehend Vorbehalte, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Vereinbarung gibt und dass in dem Abkommen Asylbewerber nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Was das Abkommen über Visaerleichterungen betrifft, so haben wir sogar noch größere Vorbehalte, die berücksichtigt werden sollten.
Herr Präsident! Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass diese Bedenken sehr wichtig sind. Obwohl der EG-Vertrag lediglich festlegt, dass das Parlament in Fällen dieser Art zu konsultieren ist, sollte es den Rat und die Kommission auch weiterhin dazu auffordern, ihrer Informationspflicht nachzukommen, so dass europäische Entscheidungen auf einer demokratischen Grundlage getroffen werden können.
Danutė Budreikaitė (ALDE). – (LT) Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, hat die gesamte Europäische Union mit seinen ganz persönlichen Vorstellungen von der Verwaltungsreform überrascht, die in der EU umgesetzt werden soll. Seiner Ansicht nach sollten kleine Länder keine Kommissionsmitglieder benennen, da diese im Rahmen der Aktivitäten der Gemeinschaft lediglich für unbedeutende Arbeitsbereiche zuständig wären. Sie könnten ihre Vertreter besser in die Büros von Kommissionsmitgliedern aus großen Mitgliedstaaten entsenden, um der Rolle der kleineren Mitgliedstaaten innerhalb der Europäischen Kommission gerecht zu werden. Die großen Länder würden die bedeutenden Ressorts besetzen und ordentliche Entscheidungen treffen. Welche Arbeitsbereiche sind nun aber unbedeutend? Vielleicht könnten Kommissionsmitglieder großer Länder darin mitwirken, um ihnen so mehr Gewicht zu verleihen? Warum geht Deutschland nicht mit gutem Beispiel voran und übernimmt zum Beispiel im Bereich der Mehrsprachigkeit die Führung? Zeichnet Kompetenz ausschließlich Kommissionsmitglieder aus großen Ländern aus?
Eines der wichtigsten Prinzipien der EU ist der Grundsatz der Nichtdiskriminierung. Was hier jedoch vorgeschlagen wird, ist eine Diskriminierung bestimmter EU-Mitgliedstaaten aufgrund ihrer Größe. Sind solche Kommissionsmitglieder überhaupt fähig, positive Vorschläge für die EU-Reform einzubringen? Ihre mangelnde Konsensfähigkeit beweist, dass ein Großteil von ihnen für die Arbeit in einem internationalen EU-Gremium ungeeignet ist.
Milan Gaľa (PPE-DE). – (SK) Die Europäische Kommission hat die in der Slowakei für den Zeitraum von 2008 bis 2012 geltenden Quoten für CO2-Emissionen um 10,3 Millionen Tonnen pro Jahr gesenkt. Das bedeutet, dass die auf 183 Quellen verteilten Mengen, einschließlich der Reserven für neue Quellen, 30,9 Millionen Tonnen Kohlendioxid nicht übersteigen dürfen. Für die Slowakei ist dies nicht hinnehmbar.
Dank unserer Vorgängerregierung unter Mikuláš Dzurinda konnte die slowakische Wirtschaft einen rekordverdächtigen Anstieg des BIP verzeichnen. Im März 2006 entsprach der Industrieproduktionsindex 15,3 % anstelle der prognostizierten 7,4 %. Geringere Emissionsquoten würden zu diskriminierenden Wachstumshemmnissen führen. Im betreffenden Zeitraum wird die Slowakei in Folge der Stilllegung von Einheiten des Kernkraftwerkes Jaslovské Bohunice gemäß dem Beitrittsvertrag mit einem grundlegenden Strukturwandel in der Stromerzeugung konfrontiert sein. Es ist nicht hinzunehmen, dass die Kommission den von der Slowakei unterbreiteten Vorschlag zur Erhöhung der CO2-Emissionsquoten um mindestens 4,5 Millionen Tonnen abgelehnt hat. Die Slowakei emittiert deutlich weniger Kohlendioxid als im Kyoto-Protokoll vorgesehen.
Marco Cappato (ALDE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Albanien wird am 18. Februar 2007 Kommunalwahlen durchführen, nachdem diese wegen der Gefahr der Wahlmanipulation bei der Wähleridentifizierung bereits verschoben worden waren. In Wirklichkeit deuten die Hinweise, die uns von unseren Kollegen von der nicht gewalttätigen Radikalen Partei und der MJAFT-Bewegung aus Albanien übermittelt werden, darauf hin, dass diese Gefahren immer noch bestehen und dass praktisch mit Gewissheit von einer Verletzung der Standards des Europarats und der OSZE auszugehen ist.
Ich hoffe, dieses Hohe Haus ist imstande, seinen Standpunkt zu diesem Thema zu äußern, und das Präsidium des Parlaments kann zumindest formal seine Besorgnis zum Ausdruck bringen. Als Europäische Union müssten wir sicherlich noch mehr unternehmen, um nicht nur eine offizielle Beobachtung des Wahlablaufs zu gewährleisten, sondern eine richtige, strikte Überwachung der gesamten Wahlvorbereitungsphase und später dann der Durchführung der Wahlen selbst. Wir dürfen uns nicht länger auf die förmliche Wahlbeobachtung beschränken: Es geht dabei auch um die Zukunft unseres Europas.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass die Strategie der Europäischen Union, die darauf ausgerichtet ist, die in Lissabon festgelegten Ziele bis zum Jahre 2010 zu erreichen, es erforderlich macht, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, die Wirtschaft zu stärken und natürlich das Problem der Arbeitslosigkeit, insbesondere von jungen Menschen, zu lösen.
Das wird nicht gelingen, wenn nicht auch in den Bildungssystemen Veränderungen vorgenommen werden und wenn nicht das System, insbesondere im Bereich der höheren Bildung, modernisiert wird. Zahlreiche Staaten bemühen sich um seine Umgestaltung, und hierbei handelt es sich um eine wirklich nationale Politik. Diese Veränderungen lösen bei den jungen Menschen entweder erhebliche Beunruhigung aus oder lassen sie, im Gegensatz dazu, gleichgültig. Beides ist für Europa Besorgnis erregend.
Natürlich gibt es da noch das Problem der Verfassung und der damit zusammenhängenden Informierung. Vielleicht aber wäre es angebracht, die Einwohner Europas – insbesondere die jungen Menschen – vor Abschluss des Verfassungsvertrags effektiver über die bevorstehenden Veränderungen zu informieren, und das ist sowohl die Aufgabe der Europäischen Kommission als auch unsere Aufgabe.
Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Die im nördlichen Teil Zyperns lebenden türkischen Zyprer versuchen nun allmählich, sich aus dem Würgegriff der türkischen Besatzerarmee zu befreien. Etwa 85 000 türkische Zyprer leben seit der türkischen Invasion im Jahr 1974 unter türkischer Herrschaft, die mit Nachdruck durch die Anwesenheit von 40 000 türkischen Soldaten erzwungen wird.
Seit dem Beitritt Zyperns zur EU im Jahr 2004 fühlen sich die türkischen Zyprer langsam sicher genug, um ihrem Wunsch nach Unabhängigkeit von den türkischen Besatzern offen Ausdruck zu verleihen. In diesem Zusammenhang haben hunderte Studenten türkisch-zypriotischer Abstammung vor kurzem im besetzten Nikosia gegen die türkische Besatzerarmee demonstriert. Einige Tage später wagte es der prominente türkisch-zypriotische Politiker Mustafa Akinci, die Besatzung Zyperns durch die türkische Armee scharf zu kritisieren.
Das Aufbegehren der türkischen Zyprer gegen die türkische Besatzerarmee im nördlichen Teil Zyperns hat begonnen. Es nimmt langsam zu und verdient unsere vollständige Unterstützung, wenn wir irgendwann ein vereintes und unabhängiges Zypern erleben wollen, in dem die Grundsätze von Gerechtigkeit und Demokratie vollständig gewahrt werden.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) In diesem Monat sind seit der Veröffentlichung der Charta 77, einer Petition, in der die kommunistische Diktatur in der ehemaligen Tschechoslowakei angeprangert wird, 30 Jahre vergangen. Sie war Ausdruck des Widerstands gegen die Arroganz der Machthaber und die Brutalität des Staatssicherheitsapparates, der die Religionsfreiheit missachtete, alle Kritiker des Systems inhaftierte und jungen Menschen aufgrund ihrer persönlichen Ansichten oder gar der ihrer Eltern das Studium verwehrte.
Die Charta 77, mit der die Namen bekannter Persönlichkeiten wie Václav Havel verbunden waren, hat auch 30 Jahre nach ihrem Erscheinen nichts von ihrer Bedeutung und Relevanz eingebüßt. Sie inspirierte die weißrussische Opposition zu ihrer Initiative für eine Charta 97, die Zehntausende Weißrussen unterzeichnet haben, um ihren Protest gegen das Lukaschenko-Regime zum Ausdruck zu bringen. Dieser Taktik versuchen sich auch nordkoreanische, kubanische und burmesische Regimekritiker zu bedienen. Gestatten Sie mir aus diesem Anlass im Europäischen Parlament einige Worte im Namen jener Menschen zu sagen, die totalitäre kommunistische Regime miterlebt haben. Wir danken den Unterzeichnern der Charta 77 für ihren Mut, der die Angst besiegte, sodass wir heute alle in der Europäischen Union als freie Bürger leben und arbeiten können.
Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Jede Ratspräsidentschaft versucht, Spuren zu hinterlassen. Europa ist dabei, seine Form zu finden, und richtet den Blick in die Zukunft. Das ist richtig und gut, aber es wäre ein Fehler, diese Zukunft von Neuem aufbauen zu wollen, indem man einen neuen Menschentyp schafft. Dieser Versuch der UdSSR endete mit einem Fiasko. Europa muss sich seiner Geschichte stellen, zu der sowohl seine Sternstunden als auch seine dunkelsten Zeiten gehören. Es muss aus der geschichtlichen Wahrheit die Werte herausfiltern, die sich als beständig erwiesen und entscheidend zur Überwindung von Krisen beigetragen haben. Dazu gehören in jedem Falle die christlichen Werte im weitesten Sinne des Wortes, stellen sie doch für die Menschen einen wichtigen Bezugspunkt dar. Ich hoffe, die jetzige Ratspräsidentschaft wird dafür Sorge tragen, dass den christlichen Werten in der parlamentarischen Arbeit höchste Priorität eingeräumt wird, um eine uneingeschränkte und gesunde Demokratie zu gewährleisten. Eine Demokratie, die nicht auf nachhaltigen Werten basiert, ist schwach und wird ihrer Aufgabe nicht gerecht.
Avril Doyle (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! In dem gestern von der Kommission veröffentlichten Grünbuch zum Thema Passivrauchen wird bestätigt, dass umfassende Rauchverbote der beste Weg sind, um diese ernsthafte Gesundheitsgefahr in Angriff zu nehmen. Ich bin da derselben Meinung.
Tabakrauch steht im Zusammenhang mit weltweit fast fünf Millionen Toten, und doch schaffen es die Regierungen immer noch nicht, die bekannte und bewährte Politik zur Eindämmung des Tabakkonsums umzusetzen. Die Tabakunternehmen haben die Anstrengungen zum Schutz der Gesundheit gründlich vereitelt. Gerade jetzt spielt British American Tobacco auf seiner Website die gravierenden Risiken des Passivrauchens herunter, indem es sagt, wenn es überhaupt ein Risiko gebe, dann sei dies viel zu klein, um es messen zu können. Durch Passivrauchen sterben jährlich 79 000 Menschen in der EU; Statistiken belegen, dass an jedem Arbeitstag im Gaststättengewerbe ein Mensch an den Folgen des Passivrauchens stirbt – ist das zu wenig, um es messen zu können? Ich glaube nicht!
Außerdem wurde in einer kürzlich von der Harvard School of Public Health durchgeführten Studie festgestellt, dass die Tabakunternehmen im Zeitraum von 1995 bis 2005 den Nikotinanteil in ihren Zigaretten um 11 % erhöht haben. Im Rahmen dieser Studie fand man heraus, dass Zigaretten umgestaltet worden waren, um die Zahl der Züge pro Einheit und somit die Menge des vom Raucher aufgenommenen Nikotins zu erhöhen. Diese erschreckenden Beweise kommen jedoch nicht überraschend. Die Tabakunternehmen haben über die Jahre konsequent gelogen, was die von ihren Produkten ausgehende Gefahr betrifft.
Die einzige Lösung ist hier ein striktes Verbot, denn mit halbherzigen Maßnahmen könnte man diejenigen nicht schützen, die diesen gravierenden Risiken am stärksten ausgesetzt sind, und dieses Parlament hat die Pflicht, die Gesundheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu fördern und zu schützen.
Romana Jordan Cizelj (PPE-DE). – (SL) Am Mittwoch, den 17. Januar, fand im Europäischen Parlament eine Pressekonferenz statt, auf der die Premierminister von Deutschland, Portugal und Slowenien eine Plattform für die drei EU-Ratspräsidentschaften der kommenden 18 Monate vorstellten. Angesichts der großen, nicht zuletzt symbolischen Bedeutung des Ereignisses wohnten der Konferenz nicht nur die drei Regierungsoberhäupter bei, sondern auch die Präsidenten des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission.
In Anbetracht des Stellenwerts dieser Veranstaltung habe ich mit Entsetzen vernommen, dass die Pressekonferenz in einem ganz und gar ungeeigneten Raum stattfand, der im Grunde viel zu klein war, um allen interessierten Zuhörern Platz zu bieten. Auch die Arbeitsbedingungen für die Journalisten waren unzumutbar.
Diese Situation sollte uns zu zwei Fragen veranlassen. Erstens: Wünschen wir eine qualitative und transparente Berichterstattung über unsere Arbeit? Und zweitens: Möchten wir breitere Anerkennung für unsere Arbeit von Seiten der EU-Bürger? Wenn wir diese beiden Ziele anstreben, fordere ich die Verantwortlichen auf, sicherzustellen, dass künftige Pressekonferenzen in geeigneteren und vor allem großzügigeren Räumlichkeiten veranstaltet werden, sodass jeder Interessierte Zutritt erhalten kann. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Presse einen entscheidenden Einfluss darauf hat, welches Bild von der Europäischen Union in der Öffentlichkeit vermittelt wird.
Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Unser Parlament hat nun die Hälfte seiner Amtsperiode hinter sich. Es ist an der Zeit, Bilanz zu ziehen und die Ziele und Programme für die Zukunft festzulegen. Der 50. Jahrestag der Römischen Verträge ist eine gute Gelegenheit, nicht nur einige Jahre, sondern Jahrzehnte zurückzublicken. Wenn auch die ursprünglichen Ziele der Europäischen Gemeinschaft mit wirtschaftlichen Problemen im Zusammenhang standen, wurde unser großes Projekt Europa doch durch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschaftsunion, die Lebenserfahrung und Klugheit der politisch Verantwortlichen in Europa erweitert und um solche ehrgeizigen Ziele wie Menschenrechte, Demokratie, Freiheit, Solidarität und gegenseitige Unterstützung ergänzt.
Die Herausforderungen, denen wir heute gegenüberstehen, liegen im Bereich der Sicherheit im weitesten Sinne des Wortes. Die wichtigsten sind die Energieversorgungssicherheit und die Bekämpfung des schädlichen Klimawandels. Diese Probleme lassen sich vermutlich durch die Einführung neuer Technologien und durch Innovation lösen. Wir dürfen jedoch nicht die soziale Sicherheit, die Ernährungssicherheit und den Kampf gegen den Terrorismus außer Acht lassen. Es ist wichtig, dass die Institutionen der Union und die Union selbst reibungslos funktionieren, wenn wir alle diese Aufgaben lösen wollen.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
21. Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Frédérique Ries im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über „Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten“ (2006/2231(INI)) (A6-0450/2006).
Frédérique Ries (ALDE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident, ich möchte zunächst meinen Kollegen Schattenberichterstattern danken, die anwesend sind: Herr Bushill-Matthews, Frau McAvan, Frau Evans, Frau Sinnott und Frau Belohorská. Ich muss sagen, dass meine Zusammenarbeit mit ihnen seit meiner Ernennung zur Berichterstatterin vor neun Monaten sehr eng und gewinnbringend gewesen ist.
Ich nenne in diesem Bericht einige sehr bemerkenswerte Zahlen: 38 % der Frauen, 27 % der Männer und fast 5 Millionen Kinder in der EU sind als fettleibig einzustufen, und es gibt jährlich zwischen 300 000 und 400 000 neue Fälle bei den kleinsten Kindern. Die Situation ist zugleich einfach und erschreckend. Im Jahr 2000 hat die WHO Fettleibigkeit als größtes Gesundheitsproblem in den Ländern der westlichen Welt bezeichnet. Dies erstaunt kaum, wenn durchschnittlich 6 % der nationalen Gesundheitsausgaben für Krankheiten aufgewendet werden, die durch Übergewicht verursacht werden: Typ-II-Diabetes, Erkrankungen der Atemwege, Herzerkrankungen und andere Beschwerden. Doch abgesehen von diesen Zahlen ist besonders besorgniserregend, dass sich diese Krankheit heute weiter ausbreitet.
An dieser Stelle ist eine erste Feststellung zu machen, der alle zustimmen werden: Wir haben nicht rechtzeitig gehandelt, und wenn ich sage „wir“, meine ich die Regierungen, die Gesundheitsämter und Bildungsbehörden und auch uns, als Eltern.
Meine zweite Feststellung ist ebenso nahe liegend: Es ist nicht einfach, die Fettleibigkeit und alle ihre gesundheitlichen Folgen wirksam zu bekämpfen. Dies erfordert ein umfassendes, ganzheitliches Vorgehen, das so verschiedene Faktoren wie Vererbung, Lebensweise und Erziehung zu einer ausgewogenen und abwechslungsreichen Ernährung berücksichtigt, und dies möglichst ab der frühesten Kindheit. Hierbei spielen der familiäre und berufliche Hintergrund eine entscheidende Rolle. Wir dürfen nicht darüber hinwegsehen, dass unsichere Arbeitsverhältnisse und Armut Faktoren sind, die Fettleibigkeit zuweilen auslösen und auf jeden Fall weiter zunehmen lassen.
Drittens möchte ich feststellen, dass wir nicht bei Null anfangen. Es gibt derzeit etwa sechzig Initiativen zur Vorbeugung von Fettleibigkeit und zur Förderung körperlicher Betätigung, die auf europäischer Ebene Beachtung finden oder verdienen, wie beispielsweise Fleurbaix und Laventie sowie Food Dudes, um nur zwei von ihnen zu nennen.
Wie bereits wiederholt gesagt wurde, muss Europa zu diesem Kampf nicht nur mit Worten, sondern auch mit umfangreichen Taten beitragen. Wenn Europa einen echten Mehrwert erbringen will, muss es Ernährung und körperliche Bewegung bereichsübergreifend in die Teile der Gemeinschaftspolitik integrieren, für die glücklicherweise die umfangreichsten Haushaltsmittel der Europäischen Union zur Verfügung stehen: die gemeinsame Agrarpolitik, das siebte Forschungsrahmenprogramm und die Strukturfonds. Ich begrüße auch, dass im Rahmen der Reform der GMO für Obst und Gemüse, die in der letzten Woche von Kommissarin Fischer Boel eingeleitet wurde, eine der sieben Prioritäten – der sieben Hauptziele – darin besteht, den Verzehr dieser Lebensmittel mit hohem Nährstoffgehalt zu fördern.
Ich möchte in diesem Hohen Haus, wie auch im Bericht, erneut darauf hinweisen, dass ich einer Politik der Anreize, Preissenkungen, Steuersenkungen und anderen Vergünstigungen den Vorzug vor einer Besteuerung kalorienhaltiger Erzeugnisse nach dem Beispiel der „fat tax“ gebe, die letztendlich vor allem die ärmsten Haushalte in Europa treffen würde.
Ich begrüße alle Kompromisse, die wir bei unserer Arbeit zu wichtigen Fragen in diesem Bericht erzielen konnten. Ich will nicht alle, aber doch ein oder zwei davon nennen. Den Kompromiss zu Ziffer 4, in der empfohlen wird, dass alle Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der WHO Fettleibigkeit offiziell als chronische Krankheit anerkennen: dies ist eine weit reichende Forderung, die von den Patientenverbänden unterstützt wird, und die wir übernehmen müssen. Dies ist zweifellos auch der sicherste Weg, zu verhindern, dass bestimmte Menschen in unserer Gesellschaft stigmatisiert werden, und sicherzustellen, dass die Gesundheitssysteme eine angemessene Behandlung gewährleisten. Dann den Kompromiss zu den Ziffern 16 und 17, in denen die Bedeutung der Schulen hervorgehoben wird, Kindern eine gesunde Lebensführung nahe zu bringen – sei es nun in den Schulkantinen oder auf den Sportplätzen. Und schließlich den Kompromiss zu Ziffer 30 über die dringende Notwendigkeit, unsere Vorschläge zu übernehmen und eine vereinfachte und harmonisierte Form der Kennzeichnung von Lebensmitteln mit hohem Gehalt an Salz, Zucker und bestimmten Fetten vorzusehen.
Ich möchte zudem betonen, dass ich die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament und die Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz in ihrer Kritik an kalorienreichen Erzeugnissen unterstütze. Ja, wir müssen mit dieser etwas anstrengenden politischen Korrektheit, die zu Untätigkeit führt, aufhören. Wer kann heute noch glauben und behaupten, dass es aus ernährungstechnischer Sicht keine guten und schlechten Lebensmittel gibt? Die Tatsache, dass es schlechte Lebensmittel gibt, zeigt, dass die Europäische Union auch die Senkung des Verbrauchs an gesättigten Fettsäuren in Angriff nehmen muss – dies ist Thema von Ziffer 28 –, die für schlechte Cholesterinwerte und damit für eine ganze Reihe von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verantwortlich sind.
Im Übrigen bedauere ich, dass sich unsere Debatten meines Erachtens zu sehr darauf konzentrieren, Fernsehwerbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Zucker-, Salz- und Fettgehalt in Kinderprogrammen zu untersagen. Meines Erachtens wurde diese Frage größtenteils durch unsere Abstimmung über die Änderung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ im Dezember 2006 geklärt – also vor kurzer Zeit. Dies kommt in unserem Kompromissänderungsantrag 5 sehr deutlich zum Ausdruck. Mir persönlich würde es schwer fallen, einer Mutter die Logik einer Politik zu erklären, die Fernsehwerbung beispielsweise für Schokoladenriegel untersagt, aber andererseits die gleiche Werbung im Internet oder im Kino gestattet; dies sind die Überlegungen, die hinter Ziffer 24 stehen.
Herr Präsident, ich bin davon überzeugt, dass wir alle hier in diesem Hohen Haus den gleichen Wunsch haben. Zunächst einmal geht es darum, dieser Epidemie Einhalt zu gebieten, in dem innerhalb von vier oder fünf Jahren erkennbare Fortschritte erreicht werden, vor allem in Hinblick auf die Kinder. Außerdem müssen wir versuchen, diesen Trend bis spätestens 2015 durch eine ehrgeizige Politik auf allen Zuständigkeitsebenen, einschließlich der europäischen Ebene, umzukehren. Deshalb setzen wir große Hoffnung in Sie, Kommissar Kyprianou, und in das künftige Weißbuch, das Sie uns im Frühjahr vorlegen werden.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Bericht des Parlaments zu unserem Grünbuch sehr begrüßen und natürlich Frau Ries zu ihrer exzellenten Arbeit beglückwünschen. Ich kann mich ohne große Umschweife mit ihrem Ansatz im Bericht einverstanden erklären, insbesondere mit der Bekräftigung der Forderung, die öffentliche Gesundheit in das Zentrum der Erwägungen in ganz Europa zu rücken.
Wir alle sind aufgerufen, dies umzusetzen. Hier geht es um eine große Herausforderung, weil eine Veränderung der Lebensweise erforderlich ist, und das ist nicht immer einfach. Wir werden uns langfristig und dauerhaft damit befassen müssen, und wir müssen beharrlich und hartnäckig sein. Dieses komplexe Problem bedarf komplexer Lösungen. Die Kommission hat sich aus diesen gegenseitigen Schuldzuweisungen herausgehalten, da tatsächlich uns alle die Schuld trifft. Wir haben das Problem herannahen sehen, es aber lieber ignoriert; wir waren stets der Meinung, dies sei eher ein Problem für Nordamerika, und ignorierten die Tatsache, dass es immer mehr zu einem europäischen Problem wurde. Daher tragen wir alle die Verantwortung und müssen uns also alle an seiner Lösung beteiligen.
Diesem Thema messen wir eine hohe Priorität bei, und ich kann hier einmal mehr bestätigen, dass Fettleibigkeit unschwer zu einem der größten Gesundheitsrisiken in der Europäischen Union im 21. Jahrhundert werden kann. Es ist notwendig, die Probleme und die Gesundheitsbelange und -schäden zu analysieren, die Fettleibigkeit mit sich bringt. Noch beunruhigender ist die Zunahme der Fettleibigkeit im Kindesalter. Die Zahlen sind wirklich beunruhigend: 40 Millionen Kinder sind heute davon betroffen, und jedes Jahr kommen weitere 400 000 hinzu. Das macht uns wirklich Sorgen.
Die Kommission wird im kommenden Monat ein Weißbuch verabschieden. Bei der Konzipierung und Erarbeitung dieses Papiers – ich möchte es eine Strategie nennen – werden wir die im Bericht enthaltenen Ideen und Meinungen auf jeden Fall berücksichtigen.
Für uns wird dieser Ansatz eine Mischung aus selbstregulierenden, freiwilligen und – warum nicht? – auch Regulierungsmaßnahmen darstellen. In Bezug auf Regulierung brauche ich nur auf die gesundheitsbezogenen Angaben oder die Studie zur Etikettierung von Lebensmitteln zu verweisen, die schon bald veröffentlicht wird, wahrscheinlich noch in diesem Jahr. Natürlich haben wir – wie Sie wissen – die Plattform mit konkreten Verpflichtungen der Interessenvertreter. Diese Verpflichtungen müssen nachprüfbar, kontrollierbar und objektiv unabhängig sein. Wir werden bald den zweiten Monitoring-Bericht zur Plattform veröffentlichen.
Der Bericht berührt viele Fragen und Themen, mit denen wir konform gehen, beispielsweise eine andere Lebensmittelzusammensetzung, Anreizprogramme für Selbstregulierung und die äußerst brisante Frage der Lebensmittelwerbung für Kinder. Die Wahrheit ist, dass wir uns bisher sehr stark auf den Lebensmittelkonsum und die Ernährung konzentriert haben. Jetzt wollen wir stärker auf die körperlichen Aktivitäten eingehen, was ebenfalls ein ernstes Problem für europäische Bürger darstellt. Auch die Mitgliedstaaten tragen hier eine große Verantwortung, und ich möchte auf die Erwähnung des Sportunterrichts im Bericht verweisen. Das ist ein sehr wichtiger Faktor. Es ist mir sehr unangenehm, feststellen zu müssen, dass die Kinder und Jugendlichen an den Schulen der Europäischen Union sich nicht ausreichend körperlich betätigen. Die große Herausforderung besteht nicht nur darin, sie wieder zu mehr sportlicher Bewegung zu ermuntern, sondern dass sie auch Spaß daran haben. Das ist sehr wichtig. Ich möchte ganz kurz einen Vater zitieren, der mir gegenüber beklagte, dass sein Sohn von der Schule nach Hause kommt und Basketball am Computer spielt, statt draußen auf dem Schulhof das reale Spiel zu spielen. So sieht die Wirklichkeit aus. Ihre Bemerkung zu Videospielen ist sehr wichtig, doch müssen wir auch einen wissenschaftlich fundierteren, fortschrittlicheren, moderneren Weg einschlagen, damit körperliche Betätigung wieder Spaß macht, damit die Schüler und Teenager Spaß am Sport haben. Sport sollte nicht nur für Athleten und Wettkämpfer da sein, sondern für alle.
Wir sind bereits auf die Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse eingegangen. Wir erwägen, den Verzehr von Obst und Gemüse zu fördern. Dieser Aspekt ist äußerst bedeutend, aber wir werden uns auch weiterhin mit dem Aspekt der Bezahlbarkeit befassen, da heutzutage gesunde Lebensmittel leider viel teurer sind als das, was wir als „Junkfood“ kennen.
An dieser Stelle möchte ich schließen und der Berichterstatterin nochmals für ihre ausgezeichnete Arbeit danken. Ich versichere Ihnen, dass wir die Ansichten des Parlaments bei der Erarbeitung unserer Strategie in den kommenden Monaten sehr genau prüfen werden.
Anna Hedh (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – (SV) Herr Präsident! Ich freue mich wirklich sehr, dass wir uns jetzt diesem großen Problem widmen, das so viele Menschen betrifft, nicht nur in Europa, sondern auch in großen Teilen der übrigen Welt. Ich habe die Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verfasst und hätte mir bei der Erarbeitung dieses Berichts eine deutlichere Gleichstellungsperspektive gewünscht. Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass das Parlament die Kommission auffordert, die Geschlechterdimension in Fragen des Übergewichts und der Fettleibigkeit, der Ernährung und der körperlichen Bewegung noch stärker zu berücksichtigen, insbesondere in Bezug auf die Datenerfassung und den Austausch bewährter Verfahren. Wir müssen ferner eine gemeinschaftsweite Kommunikationsstrategie ausarbeiten und dürfen dabei nicht die Unterschiede zwischen Frauen und Männern vergessen. Die Fettleibigkeit von Frauen sollte genauer untersucht werden, insbesondere angesichts der herrschenden Diskriminierung im Gesundheitswesen.
Philip Bushill-Matthews, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Weltgesundheitsorganisation hat die Fettleibigkeit als größte Gesundheitsgefahr für den Westen bezeichnet, nachdem sie in den vergangenen 30 Jahren so drastisch zugenommen hat. In vielen EU-Ländern ist mehr als die Hälfte der Erwachsenen übergewichtig, wobei fast jeder dritte Erwachsene als fettleibig gilt. Ferner sind bereits drei Millionen Kinder in Europa als fettleibig anzusehen, und weitere 14 Millionen gelten als übergewichtig. Es wird sogar von Kindern berichtet, die Krankheiten entwickeln, die normalerweise erst im fortgeschrittenen Lebensalter auftreten, nämlich Diabetes vom Typ II.
Das ist ein riesiges Problem, es verschlimmert sich und betrifft uns alle. In meinem Land hat unsere Nationale Rechnungsprüfungsbehörde die wirtschaftlichen Folgen der Fettleibigkeit auf jährlich etwa eine halbe Milliarde Pfund an Gesundheitsausgaben beziffert, hinzu kommen weitere zwei Milliarden Pfund an Zusatzkosten für die Volkswirtschaft. Als Steuerzahler müssen wir alle für das Problem aufkommen, so dass wir auch alle daran interessiert sind, dass eine Lösung gefunden wird. Es muss ganz klar etwas unternommen werden, aber die Frage ist, wer entscheidet?
Dieser ernste Bericht von Frau Ries macht deutlich, dass nicht die EU die Entscheidungen treffen kann. Von EU-Seite kann Unterstützung kommen, indem u. a. bewährte Vorgehensweisen ausgetauscht und neue Ideen gefördert werden, da der Gesundheitsschutz erklärtermaßen in den Zuständigkeitsbereich der EU fällt. Die ärztliche Versorgung obliegt den Mitgliedstaaten. Allerdings sind nicht nur die Regierungen der Mitgliedstaaten oder die Hersteller von Lebensmitteln und Getränken verantwortlich, sondern auch die Eltern und Kinder selbst. Wir wollen weder einen Babysitter-Staat noch ein Babysitter-Europa, das uns nur das tun lässt, was es als gut für uns erachtet. Wir wollen den Menschen helfen, für sich selbst zu entscheiden, weshalb wir auch die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ erwähnt haben, die die Mitgliedstaaten und die Kommission aufruft, Verhaltenskodizes im Hinblick auf Werbung für Kinder zu entwickeln, statt Zwangskontrollen zu schaffen. Um Zweifel auszuräumen, beziehe ich mich auf die Revisionen zur Richtlinie, die das Parlament im vergangenen Dezember angenommen hat.
Abschließend sollten wir bedenken, dass die Kalorienaufnahme nur die Hälfte des Problems ausmacht. Es freut mich, dass der Kommissar in seinen einleitenden Bemerkungen auf die andere Hälfte eingegangen ist, nämlich den Energieverbrauch, dass also Menschen jeden Alters sich körperlich stärker betätigen sollten. Ebenso freut mich seine Bemerkung, dass die Regierungen und andere Stellen den Wettkampfsport fördern und aufhören sollten, weiterhin Schulsportplätze zu veräußern.
Jeder ist gefragt, das Problem anzugehen. Es ist an der Zeit, dass sich ihm jeder stellt. Ich beglückwünsche die Kommission zu ihrem Papier und insbesondere die Berichterstatterin für die Sorgfalt und Gedankentiefe, die sie diesem Bericht angedeihen ließ.
Linda McAvan, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Ries danken – zum einen für den guten Bericht und zum anderen für die kooperative Zusammenarbeit. Ich möchte auch allen Schattenberichterstattern danken. Wir haben alle zusammengearbeitet, und ich denke, dass Sie, Herr Kommissar, sehen werden, dass wir generell zu der Einsicht gelangt sind, dass etwas geschehen muss. Wir sind der Kommission sehr dankbar, dass sie dieses Thema an die erste Stelle ihrer Arbeitsagenda gesetzt hat.
Wie Herr Bushill-Matthews sagte, kann die EU sich nicht um alles kümmern. Die Verantwortung liegt zwar auf einzelstaatlicher Ebene, aber es gibt drei Bereiche, in denen die EU etwas ändern könnte. Der erste wurde bereits erwähnt: die Etikettierung von Lebensmitteln. Wir von der PSE-Fraktion treten dafür ein, dass die acht wichtigsten Nährstoffe auf der Rückseite jeder Verpackung angegeben werden. Wir wollen keine Etikettierung, bei der die Industrie selbst entscheidet, auf welche Nährstoffe sie die Verbraucher aufmerksam machen will. Viele Einzelhandelsunternehmen und Lebensmittelunternehmen tun dies bereits, und sie wollen ebenfalls gleiche Spielregeln für alle. Viele von ihnen befürworten Pflichtetikettierungen auf der Verpackungsrückseite, und ich denke, das sollten Sie, Herr Kommissar, bei der Revision Ihrer Vorschriften berücksichtigen.
Wir brauchen Hinweise auf der Verpackungsfrontseite und eindeutige Systeme, und zwar schon bald. Was die Werbung betrifft, so darf es in Bezug auf Werbung für Kinder keine Lippenbekenntnisse geben. Wir müssen wirklich etwas unternehmen. Im Vereinigten Königreich passiert tatsächlich etwas. Unser Gesetzgeber ist dabei, an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Fett-, Zucker- oder Salzgehalt zu verbieten, und ich denke, so etwas sollte es in ganz Europa geben.
Ein wichtiger Bereich schließlich, in dem Sie, Herr Kommissar, sich engagieren könnten, ist die Neuzusammensetzung von Lebensmitteln. Diese Woche ist im Vereinigten Königreich die Woche des Salzes. Viele Lebensmittelhersteller haben den Salzgehalt ihrer Produkte im Vereinigten Königreich erfolgreich reduziert. Wir wollen in dieser Hinsicht mehr Taten sehen, desgleichen im Zusammenhang mit Transfettsäuren. Frau Ries ist darauf eingegangen. Transfettsäuren sind gefährlich. Sie haben keinerlei Nährwert. In New York sind sie verboten, Dänemark hat schon etwas in dieser Richtung angestoßen. Wir wollen, dass Sie die gegen Dänemark gerichteten Maßnahmen stoppen und auf EU-Ebene etwas gegen die Transfettsäuren tun. Worin liegt der Sinn, Nahrungsmitteln Stoffe zuzusetzen, die wertlos sind?
Ich begrüße die schriftliche Erklärung, die Herr Higgins, Herr Jørgensen, Herr Bowis und ich diese Woche eingereicht haben, in der die EU zu Maßnahmen im Zusammenhang mit Transfettsäuren aufgefordert wird. Ich hoffe, sie findet Ihre Beachtung, Herr Kommissar.
Mojca Drčar Murko, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SL) Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle sind uns im Grunde einig: Wenn wir wollen, dass die Menschen ihre ungesunden Ernährungs- und Lebensgewohnheiten ändern, dann müssen wir sie auch davon überzeugen, dass dies sinnvoll ist. Sie müssen sozusagen umerzogen werden. Entscheidend ist in dieser Hinsicht die Art und Weise, wie solche Informationen übermittelt werden.
Bei der Suche nach geeigneten Mitteln und Wegen, um eine derartige Botschaft zu kommunizieren, können wir auf Erfahrungen zurückgreifen, die wir im Rahmen anderer Sensibilisierungskampagnen gesammelt haben. So hat die Allgemeinheit zwar lange Zeit Aufrufe zu individuellem Engagement im Kampf gegen den Klimawandel ignoriert. Dennoch hat sich etwas getan. Die Informationssendungen im Fernsehen sind bereits auf fruchtbaren Boden gefallen. Aber bevor die Botschaft verstanden wird, werden wir wohl noch lange geduldig darüber informieren müssen.
Wenn es um die Notwendigkeit geht, junge Menschen zu bewegen, ihre ungesunden Essgewohnheiten aufzugeben, sollten wir die Rolle der Eltern nicht unterschätzen, die ebenfalls der Umerziehung bedürfen. Denn erst wenn sie davon überzeugt sind, dass gesundes Essen ihren Kindern gut tut, können sie selbst einen größeren Beitrag leisten.
Aus meinem Wahlkreis wurde mir berichtet, dass einige Eltern, ermutigt durch unsere Aktivitäten im Europäischen Parlament, von einer Schule die Erlaubnis erhalten haben, die äußeren Umstände zu verändern, die sich auf die Essgewohnheiten der Schüler auswirken. So haben sie beispielsweise Verkaufsautomaten mit ungesunden Lebensmitteln aus der unmittelbaren Umgebung der Schule entfernt, sie halten die Schüler nun dazu an, zum Mittag Früchte der Saison zu essen und – ob man es glauben will oder nicht – die Kinder gehen täglich zu Fuß zur Schule.
Andrzej Tomasz Zapałowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Der Bericht Ries befasst sich mit Übergewicht und Adipositas, die vor allem bei jungen Menschen ein großes Problem darstellen und deshalb für die Zukunft der europäischen Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Wir müssen unser Augenmerk daher ganz speziell auf die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen wie auch auf das Umfeld richten, in dem die Kinder die meiste Zeit verbringen, nämlich die Schule und das Elternhaus.
In vielen europäischen Ländern ist die Qualität des Essens, das in den Speiseräumen der Bildungseinrichtungen angeboten wird, unzureichend. Der leichte Zugang zu Süßigkeiten und stark gesüßten Getränken macht eine gesunde Ernährung schwierig. Hinzu kommt, dass die Kinder zu Hause häufig Junkfood zu sich nehmen. Ein Grund dafür ist, dass gesunde Lebensmittel aus biologischem Anbau teuer sind. Das gilt auch für Obst. Deshalb müssen mehr Mittel für die Kofinanzierung der biologischen Landwirtschaft in den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere des Weichobstsektors, bereitgestellt werden. Dann würden die Preise für Obst und Gemüse sinken. Darauf hat der Herr Kommissar bereits hingewiesen.
Ergebnisse lassen sich nur mit einer eindeutig auf die Förderung der Gesundheit ausgerichteten Politik erzielen, die mit konkreten Maßnahmen einhergehen muss. Wenn wir hierzu nur Erklärungen abgeben, entsteht der falsche Eindruck, dass wir uns irgendwie durchmogeln wollen. Wenn die zur Förderung der biologischen Landwirtschaft erforderlichen Mechanismen nicht rasch in Gang gesetzt werden, um eine umfassende Versorgung mit solchen Lebensmitteln zu gewährleisten, werden die Länder der Europäischen Union ihre Ausgaben für den Gesundheitsschutz schon sehr bald erhöhen müssen. Hier besteht Handlungsbedarf in den zuständigen Ausschüssen einschließlich des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, denn die Weichobstproduktion erhält nicht die nötige Unterstützung und Hilfe aus dem Unionshaushalt.
Hiltrud Breyer, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Herr Präsident, liebe Kommission, liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Berichterstatterin! Herr Kommissar, beim Schutz der Passivraucher sind Sie sehr ambitioniert. Leider wird diese echte Dringlichkeit im Bereich des Übergewichts bislang nicht so deutlich.
Ich hätte mir mehr verbindliche Vorschläge in diesem Grünbuch gewünscht, so dass klar geworden wäre, dass wir in eine Phase der Rechtsetzung eintreten, anstatt an die Selbstverpflichtung der Industrie zu appellieren. Wir wissen aus so vielen anderen Bereichen, dass das eigentlich nur Hinhaltemanöver sind.
Nach Zahlen der WHO sind weltweit 1,5 Milliarden Menschen zu dick, während 800 Millionen auf der Welt an Hunger leiden. Dies macht deutlich, dass es sich zwar einerseits um ein globales Problem handelt, andererseits aber auch um ein besonderes Problem innerhalb der Europäischen Union, wo jedes vierte Kind von Fettleibigkeit betroffen ist. Wir haben jedes Jahr 300 000 neue Fälle. Da ist es doch wirklich allerhöchste Zeit, tätig zu werden.
Bei allen guten Vorsätzen und Ideen, die dieser Bericht enthält und die wir natürlich sehr begrüßen, hätten wir uns mehr Verbindlichkeit gewünscht! Wir hätten uns gewünscht, dass die Kommission auch den Mut gehabt hätte, ein Verbot von Transfettsäuren in industriell gefertigten Nahrungsmitteln vorzuschlagen. Wir wissen, dass Transfettsäuren schädigend sind. Ich freue mich, dass einige Mitgliedstaaten inzwischen auch den Mut zu einem Verbot haben. Aber ich hätte mir diesen Mut auch von Seiten der Kommission gewünscht, ein solches Verbot für die Europäische Union vorzuschlagen. Ich hoffe, dass wir das noch nachholen können! Ein weiterer wichtiger Aspekt wäre auch das Verbot, Spielzeug als Lockmittel für Junkfood für Kinder, etwas in Fastfood-Restaurants, zu benutzen. Ich denke, dass wir noch einmal deutlich machen müssen — und damit bin ich beim Schluss, — dass wir wirklich auch verstärkt bei der Werbung ansetzen müssen, um dafür zu sorgen, dass Übergewicht und drohende Diabetes bei Kindern und Jugendlichen nicht überhand nimmt.
Bairbre de Brún, thar ceann Ghrúpa GUE/NGL. – A Uachtaráin, mar iar-Aire Sláinte cuirim fáilte roimh an Tuarascáil seo. Aontaím léi go bhfuil gá daoine agus comhlachtaí a spreagadh chun an rud ceart a dhéanamh, ach creidim go láidir go bhfuil gá le cosc a úsáid fosta. Tá ilthosca ann ar cúis le mortabháil iad agus baineann freagairt ar bith le roghanna i réimsí éagsúla beartais. Cé go bhfuil oideachas agus rogha tomhaltóirí tábhachtach, caithfidh muid cinntiú go nglacann údaráis phoiblí, déantúsóirí bia, fógróirí agus na meáin lena gcuid freagrachtaí. Cuirim fáilte go háirithe roimh an leasú a iarrann ar dhéantúsóirí bia agus ar an tionscal margaíochta stop a chur le daoine cáiliúla, scannáin agus carachtair chartúin a bhfuil tóir ag páistí orthu a úsáid le bianna a bhfuil ardleibhéal saille, siúcra agus salainn iontu a chothú i measc páistí. Ba chóir do dhéantúsóirí lipéadú soiléir agus buan a thabhairt isteach ar bhealach nach mbeidh gá do thomhaltóirí a bheith ina saineolaithe cothaithe chun na roghanna cearta acu a dhéanamh.
Hélène Goudin, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Wir diskutieren hier einen Bericht über ein Problem, das sowohl die EU-Mitgliedstaten als auch die reichen Länder der Erde insgesamt betrifft, wenn auch in unterschiedlicher Weise. Es besteht kein Zweifel daran, dass Übergewicht und Adipositas ernste Probleme sind, die schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für die gesamte Gesellschaft.
Wir müssen uns jedoch die Frage stellen, ob dies wirklich ein Problem ist, das auf Gemeinschaftsebene behandelt werden sollte. Ich persönlich finde das nicht. Warum sollte die EU sich mit der Frage beschäftigen, wo sich in den Mitgliedstaaten Schulen befinden sollten? Glaubt dieses Hohe Haus, die Menschen wissen nicht, dass Obst und Gemüse gut für sie sind oder dass körperliche Bewegung gut für die Gesundheit ist? In Punkt 46 des Berichts wird die Besorgnis wegen des rückgängigen Verzehrs von Obst und Gemüse in Europa aufgrund der hohen Preise für diese Erzeugnisse zum Ausdruck gebracht. Das allein sollte schon zum Nachdenken anregen – angesichts der enormen Subventionen, die die EU-Landwirte über die Gemeinsame Agrarpolitik erhalten. Ist der nächste Schritt die Forderung nach einer Erhöhung der Agrarbeihilfen? Fettleibigkeit und die damit verbundenen Krankheiten sind Fragen, die jeder einzelne Mitgliedstaat ausgehend von den jeweils dort herrschenden Bedingungen lösen muss. Wir sollten uns stattdessen auf Probleme konzentrieren, die für dieses Forum geeignet sind.
Jean-Claude Martinez, in Namen der ITS-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! In Europa gibt es etwa 100 Millionen dicke Menschen, im Gegensatz zu Darfur, wo es nur magere gibt. Natürlich gibt es in der Welt 800 Millionen Kinder, die vom Hungertod bedroht sind, während wir bei uns 14 Millionen fettleibige Kinder haben und ihre Zahl steigt.
Was kann nun unternommen werden, und zwar nicht, damit sie nicht mehr wie die Figuren auf den Gemälden Fernando Boteros aussehen, sondern um 7 % unserer jährlichen Gesundheitsausgaben einzusparen?
Zunächst einmal gibt es die Möglichkeit von Diäten. Abgesehen von der Biafra-Diät, die zu gefährlich ist, gibt es die Kreta-Diät, doch die erfordert Olivenöl, Obst, Gemüse und weißes Fleisch, und bedauerlicherweise zerstört die überarbeitete Gemeinsame Agrarpolitik unsere Olivenbäume und nimmt unseren Gemüsegärtnern, Obstbauern und Geflügelzüchtern die Arbeitsplätze weg.
Es gibt auch finanzielle Regelungen, die sehr effizient sind. In der Tat nimmt die Fettleibigkeit mit der Höhe des Einkommens ab. Am Ende der Leiter sind die Reichen alle dünn. Die Armen müssen also reicher sein, wenn sie dünner werden sollen. Doch um dies zu erreichen, müssten wir den Sparpakt von Maastricht überdenken, der ausgegrenzte und damit fette Menschen hervorbringt.
Meine einzige Hoffnung ist, dass die Klimaerwärmung voranschreitet. Dann hätten die europäischen Kinder viel Bewegung, wenn sie auf ihren kleinen Kamelen in die Schulen reiten, die von Sanddünen umgeben sind. Ich hoffe auch, dass keines dieser Kinder mit den eingefallenen Augen und geschwollenen Bäuchen den Bericht von Frau Ries liest, denn es gibt zwei Gründe dafür, sich zu übergeben, entweder, indem man zuviel isst oder aber einen derart skandalösen Bericht wie diesen liest!
Renate Sommer (PPE-DE). – Herr Präsident! Zunächst einmal möchte ich der Berichterstatterin danken: Frau Ries, ich fand Ihren Bericht von Anfang an recht ausgewogen und im Prinzip tragbar.
Ich denke, ich kann das beurteilen, denn ich habe mich mehr als drei Jahre lang mit der Problematik der zunehmenden Dickleibigkeit der Europäer, insbesondere der Kinder befasst, nämlich im Zusammenhang mit den berühmt-berüchtigten ernährungs- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel – Herr Kommissar, Sie erinnern sich!
Besonders wichtig ist mir, das Problem unter einem ganzheitlichen Ansatz zu betrachten. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Es ist eben nicht das einzelne Lebensmittel oder die verführende Werbung hierfür, die die Menschen immer dicker und damit immer anfälliger für Krankheiten werden lässt. Wir wissen, dass der heutige Lebensstil das eigentliche Problem ist: Wir bewegen uns zu wenig!
Aber kann der Gesetzgeber dieses Problem lösen? Werbeverbote halte ich generell nach wie vor für bedenklich. Denn diese suggerieren, dass ein Produkt schlecht ist und die Schuld an der Misere trägt. In den Augen unserer Bürgerinnen und Bürger ist dies Staatsdirigismus, und so etwas erzeugt beim Einzelnen nur Europaverdrossenheit und Verweigerung.
Was aber ist mit der Eigenverantwortung der Bürger? Sind sie plötzlich unmündig? Was ist mit der Verantwortung der Eltern für ihre Kinder? Die gilt es doch einzufordern! Aber natürlich müssen wir die Europäer durch bessere Bildung, durch verständliche Kennzeichnung der Lebensmittel, durch Aufklärung über einen gesunden Lebensstil auch in die Lage versetzen, diese Eigenverantwortung wahrnehmen zu können. Eltern wollen doch eine gute und gesunde Zukunft für ihre Kinder!
Dabei dürfen wir aber den europäischen Grundsatz der Subsidiarität nicht vergessen. Wir können und dürfen nur der Ideenvermittler zwischen den Mitgliedstaaten sein. Es liegt nicht in unserer Kompetenz, z. B. in den schulischen Bereich einzugreifen. Das ist national oder wie in Deutschland regional geregelt. Grundsätzlich gilt: Gesetzlicher Zwang ist der falsche Weg. Druck erzeugt Gegendruck. Wir müssen die Menschen überzeugen und mitnehmen in unserer Politik. Nur so werden wir erfolgreich sein!
Anne Ferreira (PSE). – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich unserer Kollegin meine Anerkennung für ihre Arbeit zollen. Ich unterstütze ganz besonders ihre Vorschläge zu Prävention und Erziehung sowie natürlich auch zum Sportunterricht. In diesen Vorschlägen wird auch die wichtige Rolle von Schulkantinen hervorgehoben, die Kindern und Jugendlichen eine ausgewogene Ernährung mit gesunden Produkten anbieten müssen.
Wann immer diese Maßnahmen in unseren Ländern umgesetzt wurden, haben sie zu befriedigenden Ergebnissen geführt, und mehrere Studien zeigen, dass mit solchen Programmen, die der Fettleibigkeit vorbeugen und eine gesunde Ernährung fördern sollen, die Zahl der Fettleibigen unter übergewichtigen jungen Menschen – die im Übrigen insgesamt kontinuierlich zunimmt – stabilisiert werden konnte. Die Zahlen wurden soeben genannt. Deshalb bin ich der Ansicht, dass wir die Kommission dringend auffordern müssen, diese Programme auf weitaus breiterer Ebene durchzuführen.
Vor diesem Hintergrund muss meines Erachtens unbedingt hervorgehoben werden, dass wir uns angesichts dieses immer weiter zunehmenden Gesundheitsproblems auch den zugrunde liegenden Ursachen widmen müssen. Der Zusammenhang zwischen Fettleibigkeit und sozialem Umfeld wurde mehrfach nachgewiesen, Hauptgrund für diesen Zusammenhang sind die Lebensmittelkosten. In einer französischen Tageszeitung erschien heute ein Artikel mit dem Titel „Die Reichen sind schlank“.
Wenn Fettleibigkeit hauptsächlich mit dem übermäßigen Konsum von Zucker und Fett zusammenhängt, und Obst und Gemüse in entsprechend niedrigeren Mengen verzehrt werden, so ist dies sicherlich auf die Kosten letzterer zurückzuführen. Überdies ist hier nicht absehbar, wie sich die Lage in Zukunft verbessern könnte, da allgemein bekannt ist, dass die überarbeitete Gemeinsame Agrarpolitik dazu führen wird, dass Zucker und auch Fett zu Preisen auf den Markt gebracht werden, die ein Viertel unter den jetzigen liegen; diese Entwicklung würde zu ihrer stärkeren Verwendung in Erzeugnissen der Nahrungsmittelindustrie führen. Die Preise für Obst und Gemüse würden dagegen weiter steigen und somit für die ärmsten Bevölkerungsteile unerschwinglich bleiben.
Daher wäre es hilfreich, wenn sich die Lebensmittelpolitik und die Gesundheitspolitik der Europäischen Union ergänzen würden, indem Nahrungsmittel für alle erschwinglich sind und zu günstigen Preisen angeboten werden. Auch die Auswirkungen der Sozial- und Wirtschaftspolitik sollten nicht vernachlässigt werden, da die Wahl der Lebensmittel in der Regel von der Kaufkraft der Haushalte bestimmt wird. Bis unsere politischen Strategien überarbeitet sind, sollten wir jedoch umgehend dafür Sorge tragen, dass durch unser Nahrungsmittelhilfeprogramm diejenigen Obst und Gemüse erhalten, die es benötigen.
Jan Tadeusz Masiel (UEN). – (PL) Herr Präsident! Noch vor Kurzem galten Übergewicht und Fettleibigkeit hauptsächlich als Problem der Vereinigten Staaten. Nun scheint diese neue Krankheit, von der die Industriegesellschaften betroffen sind, auch in der Europäischen Union angekommen zu sein. Wie die Berichterstatterin feststellte, tritt sie vor allem bei Kindern auf.
Ich stimme den Analysen und Feststellungen in dem Bericht zu. Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass wer sich gesund ernähren soll, auch Zugang zu gesunden Lebensmitteln haben muss. Leider sind gesunde Lebensmittel in der Union immer schwerer zu finden. Bedauerlicherweise werden wir schon jahrelang von den Agrar- und Lebensmittelkonzernen als Geisel genommen und gezwungen, das zu verbrauchen, was sie liefern. Diese Konzerne zwingen den Landwirten eine bestimmte Form der landwirtschaftlichen Produktion auf, die dazu führt, dass immer mehr preiswertere Lebensmittel von immer schlechterer Qualität produziert werden. Die Bauern werden ermutigt und indirekt gezwungen, die Landwirtschaft zu intensivieren, was nicht nur der Umwelt, sondern auch unserer Gesundheit schadet.
Wir sprechen heute unter anderem über Fettleibigkeit und Übergewicht. Inzwischen warnen Wissenschaftler – was noch alarmierender ist –, dass die durchschnittliche Lebenserwartung in Europa nicht weiter steigen, sondern rapide sinken wird. Wir alle – und das ist weitaus bedenklicher – subventionieren die Landwirte, und letzten Endes haben weder wir noch sie in ausreichendem Maße etwas davon. Ein Weg, die hier angesprochenen Probleme zu lösen, wäre die Rückkehr zur traditionellen biologischen Landwirtschaft, in der es dann auch keine GVO gäbe.
Urszula Krupa (IND/DEM). – (PL) Herr Präsident! Wenn wir Übergewicht und durch Fettleibigkeit verursachte chronische Krankheiten vermeiden wollen, müssen wir in erster Linie für eine Verbesserung der geistigen Gesundheit der Gesellschaft sorgen. Psychologische Probleme führen zu übermäßigem Essen und auch zu Anfälligkeit gegenüber anderen Süchten, die aus mangelndem Selbstwertgefühl und Frustration herrühren, die einer stressigen Lebensweise sowie der Jagd nach finanziellem Erfolg und der Verbesserung des eigenen materiellen Standards geschuldet sind.
Ein weiterer wesentlicher Grund für die stark verbreitete Fettleibigkeit ist die unnatürliche und ungesunde, auf künstlichem Wege hergestellte Nahrung voller Konservierungsstoffe, die heute überall rund um die Uhr erhältlich ist. Dadurch wird die normale physiologische Abfolge von Hunger und Sättigung unterbrochen. Fehlende körperliche Betätigung im Zusammenhang mit den zunehmend mechanisierten Abläufen im täglichen Leben trägt ebenfalls zu der vorgenannten Erscheinung bei. Die Sensibilisierung für diese und andere Faktoren sollte aber mit gesetzlichen Regelungen einhergehen, die in die Zuständigkeit der Mitglieder des Parlaments und anderer Entscheidungsträger fallen. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Angaben zur Zusammensetzung und zum Kaloriengehalt von Lebensmitteln in Bezug auf kranke Menschen, die essen, um ihre Ängste oder Depressionen zu überwinden, nicht das geeignete Mittel sind.
Pilar Ayuso (PPE-DE). – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin, Frau Ries, sowie den Schattenberichterstattern zu ihrer Arbeit gratulieren.
Die Initiative der Kommission, ein Grünbuch zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung zur Verhinderung von Fettleibigkeit auszuarbeiten, ist von allen am Prozess Beteiligten äußerst wohlwollend aufgenommen worden. Das ist Ausdruck der Vielschichtigkeit des Problems und der Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die gesamte Gesellschaft erreicht wird. Alles das ist im Bericht von Frau Ries sehr wirksam dargelegt.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich die europäische Nahrungsmittelindustrie an zahlreichen Initiativen beteiligt und konkrete Verpflichtungen in verschiedenen Bereichen eingegangen ist, um die gesunde Ernährung und Lebensweise im Rahmen der europäischen Plattform für Ernährung, körperliche Bewegung und Gesundheit, die von der Europäischen Kommission 2005 ins Leben gerufen wurde, zu fördern.
Es werden wachsende Anstrengungen unternommen, um den Verbrauchern ein immer breiteres und vielfältigeres Produktsortiment anzubieten, das ihren Bedürfnissen Rechnung trägt. Deshalb müssen wir auch weiterhin die Innovationsbemühungen der Industrie unterstützen, die letztendlich den Verbrauchern zugute kommen. Dieses Engagement der verantwortlichen europäischen Industrie steht im direkten Zusammenhang mit der Förderung einer gesunden Ernährung und Lebensweise und kommt in einigen Beispielen von Selbstregulierung und Vermarktung zum Ausdruck. Konkret in Spanien hat die Industrie dazu eine Vereinbarung mit dem Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz unterzeichnet, und sie funktioniert sehr gut. Sie beinhaltet die Förderung der Erziehung der Verbraucher im Bereich der gesunden Ernährung und vor allem der körperlichen Bewegung. Das sind sehr wichtige Instrumente zur Bekämpfung der Fettleibigkeit.
Doch ich möchte darauf hinweisen, dass es keine guten oder schlechten Nahrungsmittel an sich gibt. Alles kann und muss gegessen werden. Es gibt eine gesunde und eine weniger gesunde Ernährung. Alles hängt von der Vielfalt ab. Wir müssen klar machen, dass es gilt, weniger Auto zu fahren, weniger Fernbedienungen, Videospiele usw. zu nutzen, und wir dürfen nicht denken, dass sich alles mit Verboten und Vorschriften lösen lässt.
Auf einen weiteren Punkt möchte ich noch verweisen. Wir dürfen Übergewichtige nicht verteufeln, denn wenn wir zu sehr insistieren, werden wir ein anderes Problem haben, das der Magersucht, die vielleicht viel schlimmer ist, besonders bei Jugendlichen.
Zdzisław Zbigniew Podkański (UEN). – (PL) Herr Präsident! Jeder weiß, dass gesunde Ernährung und körperliche Betätigung das beste Mittel gegen Fettleibigkeit, Übergewicht und chronische Krankheiten sind. Es ist auch allgemein bekannt, dass über die Hälfte der Unionsbürger mit Fettleibigkeit und Übergewicht zu kämpfen haben. Die Mitglieder dieses Hohen Hauses sind sich dieser Tatsachen ebenso bewusst.
Damit erhebt sich eine grundsätzliche Frage. Wie kommt es, dass so viele aufgeklärte Menschen, die von ihren Mitbürgern in öffentliche Ämter gewählt werden, die Entwicklung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln unterstützen? Weshalb geben sie dem Druck der Lobbyisten und anderer Interessengruppen nach, die Produkte fördern und auf den Markt bringen, die für den Menschen und die Umwelt gefährlich sind? Wie kann es sein, dass diese aufgeklärten Menschen die Globalisierung der Landwirtschaft tolerieren und – was noch schlimmer ist – überhaupt erst die Voraussetzungen dafür schaffen, sodass bäuerliche Familienbetriebe, die gesunde Nahrungsmittel produzieren, durch die Förderung von landwirtschaftlichen Großbetrieben, die den Boden und die Umwelt schädigen, verdrängt werden? Weshalb handeln so viele kluge Menschen entgegen den Interessen so vieler anderer?
Françoise Grossetête (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Ich möchte zunächst meine Kollegin, Frau Ries, beglückwünschen, die bemerkenswerte Arbeit zu einem besonders wichtigen Thema geleistet hat, denn, wie bereits gesagt wurde, gelten heute mehr als 27 % der Männer und 38 % der Frauen in Europa als übergewichtig oder fettleibig. Diese Menschen leiden psychisch unter den Blicken der anderen und sind oft der Gefahr ernsthafter Gesundheitsprobleme ausgesetzt.
Wie ebenfalls bereits gesagt wurde, sind mehr als 3 Millionen Kinder von Fettleibigkeit betroffen, das bedeutet, jedes vierte Kind in Europa. Diese Statistiken sollten uns dazu veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, vor allem mit Blick auf die alarmierenden Wachstumsraten mit mehr als 400 000 neuen Fällen jährlich. Die Kindheit ist ein Lebensabschnitt, in dem ein Mensch einen Großteil seiner Essgewohnheiten entwickelt. Daher ist es Zeit, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten – die in diesem Bereich zuständig sind – dazu ermutigt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine gesunde Ernährung und regelmäßige körperliche Bewegung von Kindheit an zu fördern.
Wie im Bericht empfohlen, müssen die Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch die Information der Verbraucher, insbesondere der jungen Verbraucher, ergänzt werden. Damit meine ich die Durchführung von Kampagnen – nicht nur in den Medien, sondern auch in Schulen und vor allem in Schulkantinen –, um die Verbraucher über die mit Fettleibigkeit zusammenhängenden Probleme zu informieren und ein Bewusstsein für diese Frage zu wecken.
Im Bericht wird auch die entscheidende Rolle von Angehörigen der Gesundheitsberufe bei der Feststellung von Risiken chronischer Erkrankungen in Verbindung mit Fettleibigkeit hervorgehoben, zum Beispiel Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die für übergewichtige Menschen besonders ernste Folgen haben. Dank ihrer besonderen Beziehung zum Patienten können die Angehörigen der Gesundheitsberufe darüber hinaus dabei helfen, die Menschen über die für sie bestehenden Risiken zu informieren und zu beraten, und auf diese Weise eine wichtige Aufgabe übernehmen.
Eines der zentralen Probleme in diesem Zusammenhang besteht, wie meine Vorredner bereits gesagt haben, darin, dass nicht genügend Obst und Gemüse gegessen werden. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, Obst und Gemüse zu verzehren; doch, wie es im Bericht heißt, können manche dies nicht tun, weil diese Erzeugnisse zu teuer sind. Wir sollten daher praktische Lösungen vorschlagen, um diese nicht hinnehmbare Diskriminierung im Gesundheitsbereich zu verhindern. Es ist höchst wichtig, dass die Europäische Union die praktischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheit und Ernährung so eng wie möglich begleitet, und dies vor allem in Hinblick darauf, der Zunahme der Fettleibigkeit in Europa, vor allem bei Kindern, Einhalt zu gebieten.
Leopold Józef Rutowicz (UEN). – (PL) Herr Präsident! Das Problem, das im Bericht Ries behandelt wird, betrifft nicht nur Europa. Etliche Länder versuchen seit vielen Jahren, die Herausforderungen im Zusammenhang mit gesunder Ernährung, körperlicher Betätigung sowie der Vermeidung von Fettleibigkeit, Übergewicht und chronischen Krankheiten zu bewältigen. Bestimmte Unternehmen verdienen gut an Wundermitteln gegen die Fettleibigkeit, die aber mehr schaden als nützen. In Büchern über die verschiedensten Diäten liest man, dass Essen die beste Medizin sei, während die Zahl der „Dicken“ in unserer Gesellschaft zunimmt.
Mir scheint, die Verbraucher sind nicht allzu gut über die Ernährung und ihre Folgen informiert. Aufklärung, die Propagierung einer gesunden Ernährung in den Massenmedien sowie Angaben zu den einzelnen Inhaltsstoffen auf der Verpackung dürften für die Bürger hilfreich sein. All diese Maßnahmen sollten meines Erachtens durch die Untersuchung derjenigen ergänzt werden, die für Fettleibigkeit anfällig sind, um festzustellen, welche Stoffe sich im Körper ablagern und welche der Körper braucht.
Markos Kyprianou, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte allen Abgeordneten für die äußerst interessante Aussprache danken. Ich freue mich, dass wir ähnlich denken.
Zunächst möchte ich sagen, dass wir uns natürlich alle darüber einig sind, dass letztlich immer der Einzelne entscheidet. Nicht wir sind es, die die Nahrung auf den Tisch des Verbrauchers stellen, und wir können niemanden dazu zwingen, etwas zu essen oder nicht zu essen. Doch gleichzeitig tragen wir die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die Verbraucher eine bewusste Entscheidung treffen können, es muss also aufgeklärt werden, das stimmt, aber es bedeutet auch zu gewährleisten, dass die Informationen, die sie erhalten, akkurat, wahrheitsgemäß und korrekt sind sowie auf wissenschaftlichen Fakten basieren, was die gesundheitsbezogenen Angaben betrifft. Ich habe den Aufruf zu Lebensmitteletikettierungen vernommen. Daran werden wir arbeiten.
Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher ausreichende, verständliche Informationen erhalten, so dass sie ihre Wahl treffen können. Das betrifft sowohl die Bürger als auch die Eltern, die für ihre Kinder wählen müssen, und sie müssen auch ab und zu „Nein“ sagen. Das ist ebenfalls sehr wichtig, da wir keine Lebensmittel verbieten wollen. Das möchte ich klarstellen. Wir wollen keine Lebensmittel vom Speisezettel der Verbraucher streichen. Ich kann mir kein Kind vorstellen, das aufwächst, ohne je ein Eis oder einen Schokoriegel gegessen zu haben, doch sollten es nicht zehn Stück täglich sein, und das ist eine Frage der Mäßigung. Dies ist für uns alle eine Herausforderung. Auch verstehe ich, dass Werbung für Kinder ein wichtiges Thema ist. Ich halte den Kompromiss, den wir bei der Aussprache zur Richtlinie zu Fernsehen ohne Grenzen erzielt haben, für sehr klug, doch arbeiten wir auch, wie Sie wissen, an einer Selbstregulierung auf Seiten der Industrie, um sicherzustellen, dass sie in dieser Hinsicht Verantwortung übernimmt.
Wir haben immer betont, dass es praktischer wäre und viel schneller ginge, wenn wir größtenteils auf Selbstregulierung zurückgreifen könnten, aber wir in der Kommission haben immer darauf verwiesen, dass wir ohne Umschweife darauf zurückkommen und verbindlichere Maßnahmen ergreifen werden, falls das nicht funktionieren sollte.
Auch wenn Frau Breyer nicht anwesend ist, was ich bedauere, möchte ich sagen, dass diese Kommission zu vielen Themen sehr engagiert und mutig auftritt – ich denke da an Tabak und Alkohol sowie die Beschäftigung mit dieser Thematik. Sie werden sich entsinnen, dass es vor zwei Jahren, als ich diese Fragen im Namen der Kommission erstmals ansprach, Reaktionen von vielen Seiten gab. Aber jetzt haben wir diese Aussprache. Wir erörtern jetzt ein Grünbuch. Es enthält eine Strategie, die unsere nächsten Aktionen beschreibt.
Die Neuzusammensetzung von Lebensmitteln ist ein sehr wichtiges Anliegen für uns. Wir studieren das Problem der Transfettsäuren und arbeiten daran. Ich kann Ihnen versichern, dass mir diese Problematik bekannt ist. Sie ist eine Herausforderung. Wir müssen sicherstellen, dass diese Stoffe bei ihrer Entfernung nicht durch schlimmere ersetzt werden. Daran müssen wir mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) eng zusammenarbeiten.
Immer im Auge behalten müssen wir die soziale Dimension, aber auch die Frage der Ungleichheit, wenn es um aus Fettleibigkeit resultierende Gesundheitsschäden geht, da hiervon leider Familien mit niedrigen Einkommen am stärksten betroffen sind. Das ist eine Tatsache. Daher haben wir eine besondere Verantwortung, in dieser Hinsicht aktiv zu werden.
Abschließend möchte ich Ihnen allen nochmals für eine äußerst interessante Aussprache danken. Ich freue mich darauf, mit Ihnen unsere Strategie zu erörtern, sobald sie erschienen ist, und zu besprechen, wie wir praktische Ergebnisse erzielen können und sie zum Nutzen der europäischen Verbraucher einsetzen können.
Zum Schluss möchte ich der Berichterstatterin nochmals für ihre ausgezeichnete Arbeit danken.
Frédérique Ries (ALDE), Berichterstatterin. – (FR) Herr Präsident! Ich gehe normalerweise nicht auf die Ausführungen der Rechtsradikalen ein. Doch ich möchte zum Redebeitrag von Herrn Martinez nur etwas sagen, das, glaube ich, im Tartuffe von Molière steht: wenn man in einem bestimmten Moment nicht antwortet, dann bedeutet dies Zustimmung. Ich fühle mich verpflichtet, in diesem Hohen Haus im Namen des Kommissars zu antworten, denn Herr Martinez hat schließlich die Wörter „sich übergeben“ und „skandalös“ im Zusammenhang mit dem Grünbuch und dem Bericht verwendet.
Ich bin seit sieben Jahren in diesem Parlament, und solche Worte habe ich hier bisher noch nie gehört. Ich glaube nicht, dass dieser Bericht besonders umstritten oder polemisch ist. Ich denke, er findet, nach den Redebeiträgen zu urteilen, recht viel Zustimmung. Daher weise ich die vorgebrachten Anschuldigungen oder, genauer gesagt, Beleidigungen kategorisch zurück. Herr Martinez betrachtet diese Geißel ganz offensichtlich durch ein Nord-Süd-Prisma. Das ist seine eigene Sichtweise. Wir betonen von Anfang an – und Frau Breyer, die nicht mehr im Plenum ist, hat dies hervorgehoben –, dass es zwar 1,5 Milliarden fettleibige Menschen gibt, aber auch 800 Millionen, die vor Hunger sterben. Um ein ebenso anekdotenhaftes Beispiel wie Herr Martinez zu nennen, möchte ich darauf hinweisen, dass es auch in Mikronesien, auf den Samoainseln, fettleibige Menschen gibt.
Abschließend möchte ich hinzufügen, dass in Hinblick auf humanitäre Hilfe und Solidaritätsbekundungen weder ich noch irgendjemand sonst sich von einer Person wie Herrn Martinez belehren lassen muss, der einen ganz besonderen Platz auf dem politischen Schachbrett einnimmt.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Ian Hudghton (Verts/ALE). – (EN) Die Berichterstatterin hat versucht, einen Mittelweg zwischen den weit auseinandergehenden Standpunkten im Ausschuss zu finden, was zweifellos kein leichtes Unterfangen ist, doch denke ich immer noch, dass dieser Bericht verbessert werden könnte und sollte.
Ich werde die von meiner Fraktion eingereichten Änderungsanträge unterstützen, die auf die Verbesserung der Zusammensetzung von industriell gefertigten Lebensmitteln abzielen, auf weniger Werbung für zucker-, fett- oder salzreiches Fastfood, insbesondere durch Fernsehwerbung und die Verbesserung der Standards in Schulen aufrufen, um das Wissen um Lebensmittel und Kochen zu verbessern, sowie zur Reduzierung der Vermarktung von „Junkfood“ in Schulen.
Ferner unterstütze ich den Aufruf zu einem Verbot der Transfettsäuren in der industriellen Nahrungsmittelproduktion, so wie es kürzlich in New York vereinbart wurde. In der EU könnten stärkere Anreize geschaffen werden, um den Nährwert von Lebensmittelprodukten durch die Förderung der Herstellung von qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklungspolitik zu erhöhen.
Magda Kósáné Kovács (PSE). – (HU) Der Bericht über die Förderung einer gesunden Lebensweise weist auf ein Problem hin, das etwa ein Drittel der europäischen Bevölkerung betrifft.
Strategien zur Kontrolle und Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten sollten die gesamte Lebensspanne eines Menschen umfassen – vom Mutterleib bis ins hohe Alter.
Ältere Personen und solche mit eingeschränkter Mobilität sind weit mehr als andere Bevölkerungsgruppen von Übergewicht aufgrund mangelnder Bewegung betroffen, was zu Krankheiten führen kann. Im Ergebnis häufen sich bei älteren Menschen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Ein gutes Beispiel dafür ist die weltweite Verbreitung von Diabetes, mit deren Behandlung weitere Komplikationen verbunden sind. Notgedrungen wird die Mobilität älterer Patienten häufig im Zuge einer Therapie eingeschränkt, sodass sie nicht nur mit ihren Beschwerden zu kämpfen haben, sondern auch mit einer zusätzlichen Einschränkung ihrer Lebensumstände.
Uns ist bewusst, dass Europa vor dem Hintergrund der Überalterung der Gesellschaft das Hauptaugenmerk auf die Vorbeugung verlegen muss. Allerdings müssen wir älteren Menschen das Recht und die Chance auf ein Leben in menschlicher Würde garantieren. Damit ist im Übrigen auch untrennbar das Recht auf ein gesundes Leben verbunden.
Ich möchte drauf hinweisen, dass die Mitgliedstaaten über verschiedene Möglichkeiten der Vorbeugung verfügen. Für ein gesundes Leben zahlen wir in jedem Land einen anderen Preis. Zum Zeitpunkt der Umsetzung von Präventivmaßnahmen sollten wir im Zuge der Identifikation benachteiligter Gruppen insbesondere auf ältere und behinderte Menschen eingehen und Präventions-/Rehabilitationsprogramme so weit wie möglich den lokalen Bedürfnissen anpassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Mitgliedsstaaten ihre Kräfte bündeln und bewährte Erfahrungen teilen.
Gábor Harangozó (PSE). – (EN) Angesichts der in jüngster Zeit rasanten Zunahme der Zahl fettleibiger und übergewichtiger Menschen in der Europäischen Union möchte ich sowohl das Grünbuch der Kommission als auch den Bericht von Frau Ries auf das Wärmste begrüßen. Die Wachstumsrate in Bezug auf fettleibige Menschen hat in der Tat bereits ein dramatisches Ausmaß in der Union erreicht. Daher sollte das Thema ernsthaft angegangen werden, indem ein EU-Aktionsplan zur Förderung gesunder Lebensweisen erstellt wird. Wir haben nicht nur gegen schlechte Verbrauchergewohnheiten und fehlende körperliche Aktivitäten zu kämpfen, sondern es müssen auch die wirtschaftlichen Folgen entsprechend betrachtet werden.
Es ist klar erwiesen, dass viele Todesfälle und Krankheiten vermieden werden könnten, wenn man sich angemessen ernähren und täglich Sport treiben würde. Es könnten nicht nur Leben gerettet werden, sondern die Finanzlast des Staatshaushalts könnte gemindert werden, da die sozioökonomischen Auswirkungen von Erkrankungen im Zusammenhang mit Übergewichtsproblemen etwa 4 bis 7 % der Gesamtausgaben der Mitgliedstaaten für das Gesundheitswesen ausmachen. Die volkswirtschaftlichen Folgen von Fettleibigkeit sind noch nicht umfassend analysiert. Adipositas ist eine echte Krankheit, eine wirkliche Herausforderung für die Union, für die Gesundheit ihrer Bürger und auch für die Verbrauchergewohnheiten.
Jules Maaten (ALDE). – (NL) Ich bin erfreut, dieses Grünbuch auf unserer parlamentarischen Agenda zu sehen. Fettleibigkeit ist ein wachsendes Problem. Immer mehr fettleibige Menschen haben ein weitaus größeres Risiko für Herz- und Gefäßkrankheiten. Meiner Überzeugung nach müssen wir auf den Gebieten wie Verbraucherinformation (Nährwertkennzeichnung), auf denen Europa tatsächlich von zusätzlichem Wert sein kann, wirklich handeln. Die Mitgliedstaaten selbst tragen letzten Endes den Löwenanteil der Verantwortung und müssen ihr Äußerstes tun, um ihre Bevölkerung zu einer gesünderen Ernährung und vor allem zu mehr körperlicher Bewegung anzuhalten, denn das ist der Kern des Problems.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Ich möchte Frau Ries für ihre Arbeit an diesem Bericht danken. Es wurden viele wichtige Dinge angesprochen, von der Wahl der richtigen Ernährung bis hin zu einem aktiveren Lebensstil, so dass ich lediglich auf einige weniger vordringliche, doch ebenso wichtige Faktoren der Fettleibigkeit eingehen möchte.
Geschmacksverstärker (Glutamate), die mittlerweile in vielen Snacks und verarbeiteten Lebensmitteln zu finden sind, werden immer stärker mit Fettleibigkeit in Zusammenhang gebracht, insbesondere wenn sie Kinder in einem frühen Entwicklungsalter zu sich nehmen. Ähnlich wird Aspartam, ein künstlicher Süßstoff, der in vielen süßen Lebensmittelerzeugnissen enthalten ist, mit Appetitstörungen in Zusammenhang gebracht. Paradoxerweise verursacht Aspartam in zahlreichen mit „Diät“ oder „light“ gekennzeichneten Lebensmitteln bei vielen, die diese essen, einen gesteigerten Appetit darauf. Bei beiden handelt es sich um synthetische Chemikalien, die die Geschmacksknospen anregen. Diese Geschmacksverstärker können auch die Geschmacksknospen betäuben, was naturbelassene Lebensmittel unattraktiver werden lässt.
In einer umfangreichen Studie im Vereinigten Königreich wurde auch Schlafmangel bei Kindern und Jugendlichen als Hauptursache für Fettleibigkeit benannt, da diese den Hormonstatus und den Stoffwechsel beeinflusst. Als Nebenursache führt mangelnder Schlaf dazu, dass Kinder naschen und keine Lust auf körperliche Betätigung haben.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Im Zusammenhang mit dem Bericht von Frédérique Ries haben wir bereits ausführlich über Fettleibigkeit als vierthäufigste Todesursache in der Europäischen Union gesprochen. Indirekt müsste sie eigentlich sogar an erster Stelle stehen. Als chronische Krankheit stellt Adipositas nicht nur für den Betroffenen eine ernstzunehmende seelische und finanzielle Belastung dar, sondern auch für seine Familie und die gesamte Gesellschaft. Bedauerlicherweise steigt die Zahl der Betroffenen stetig.
Unter den Risikogruppen sollten wir Kindern besondere Aufmerksamkeit schenken, da sich die Zahl der von Fettleibigkeit betroffenen Kinder jährlich um mehr als 400 000 erhöht. Fraglos können Vorbeugemaßnahmen getroffen werden. Aber was verstehen wir eigentlich unter Vorbeugung?
• Bereitstellung von Informationen und adäquater Aufklärung über gesundes Essen für die Gesellschaft und insbesondere Kinder
• regelmäßige körperliche Betätigung
• Kontrolle der an bestimmte Verbrauchergruppen gerichteten Werbung und
• Verbraucherschutz.
Selten denken wir an den Verbraucherschutz, obwohl es sich hierbei um ein grundlegendes Instrument der Vorbeugung handelt. Wir müssen sicherstellen, dass aus den Nährwertangaben klar hervorgeht, wie viel Prozent des täglichen Nährstoffbedarfs beim Verzehr des betreffenden Lebensmittels aufgenommen werden.
Bei Lebensmitteln mit geringem Nährwert und einem hohen Gehalt an Kohlehydraten – wie Schokolade, gesüßten Getränken usw. – sollte (ähnlich wie bei Tabakerzeugnissen) deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden, dass ein übermäßiger Genuss zu Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen kann.
22. Verjährungsfristen bei Personenschäden und tödlichen Unfällen in grenzüberschreitenden Streitsachen (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Diana Wallis im Namen des Rechtsausschusses mit Empfehlungen an die Kommission zu Verjährungsfristen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten augrund von Verletzungen und tödlichen Unfällen (2006/2014(INI)) (A6-0405/2006).
Diana Wallis (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! In meiner Einführung zu dieser Aussprache möchte ich Sie alle auffordern, sich einmal in die Lage der Menschen zu versetzen, die wir hier vertreten. Das könnte jemand sein, der gerade Urlaub in einem anderen EU-Land macht; oder ein junger Mensch, der sich zum Studium ins Ausland begeben hat; oder jemand, der eine Dienstreise in eine andere europäische Hauptstadt unternimmt; oder ein EU-Bürger, der auf einer ausländischen Baustelle arbeitet. All das sind ganz einfache Alltagssituationen, die aber leider die Gefahr für Schicksalsschläge, für Unfälle mit Personenschaden oder sogar Todesfolge in einem anderen Land bergen.
Gestatten Sie mir, zur Veranschaulichung einige Zahlen zu nennen: Im Jahre 2004 gab es allein in Deutschland – nur einem unserer 27 Mitgliedstaaten – 50 000 Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden, in die ein ausländischer Staatsbürger aus einem anderen EU-Land verwickelt war. Von einer britischen Anwaltskanzlei erhielten wir im vergangenen Jahr die Meldung, dass sie allein 6 000 grenzüberschreitende Streitsachen eröffnet habe, bei denen es um Unfälle mit Personenschaden innerhalb Europas geht. Sie könnten jetzt natürlich sagen: Lasst die Anwälte doch die Fälle abarbeiten! Aber die Anwälte sind mit einem Problem an uns herangetreten. Alle Klagen unterliegen einer Frist, innerhalb derer sie eingeleitet werden müssen, nämlich der so genannten Verjährungsfrist. Alle guten Anwälte informieren sich über ihre nationalen Regelungen, um diese Fristen im Auge zu behalten und genau zu befolgen. Denn ansonsten bedeutet dies das Aus für die jeweilige Klage. Es ist einer der schlimmsten Albträume eines jeden jungen Anwalts, das Ende einer Verjährungsfrist verpasst zu haben. Natürlich kennen sie alle ihre eigenen Verjährungsfristen, aber kann man von ihnen erwarten, dass sie die komplizierten Regelungen der 27 nationalen Rechtsordnungen kennen? Und die sind durchaus kompliziert, denn manchmal treten ja schon definitorische Unterschiede zwischen den Begriffen „zivilrechtliche Klage“ und „strafrechtliche Klage“ auf. Noch schwerer wiegt jedoch, dass sich bei den Fristen selbst gewaltige Unterschiede auftun, da sie innerhalb der EU von einem Jahr bis zu 30 Jahren reichen können.
Es ist schlimm genug, ein Unfallopfer in einem anderen Mitgliedstaat zu sein. Aber dann auch noch zum zweiten Mal zum Opfer gemacht zu werden, weil rechtliche Probleme bei den Verjährungsfristen auftreten und somit keine Klageerhebung mehr möglich ist – das setzt dem Ganzen wirklich noch die Krone auf. Dies ist ein alltägliches, praktisches Problem, das sich mit der Förderung der Freizügigkeit zunehmend verschärft. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit den wenigen Zahlen, die mir zur Verfügung stehen, einen Eindruck von der Problematik vermitteln konnte. Wenn man alle EU-Mitgliedstaaten einbezieht, müssten diese Zahlen in Wirklichkeit um ein Vielfaches multipliziert werden.
Wie ich eben gesagt habe, sind sowohl Anwälte, Versicherer als auch Opfer mit diesem Problem an uns herangetreten und haben uns aufgefordert, dass wir uns an Sie, Herr Kommissar, wenden und um mögliche Lösungen ersuchen. Wir wissen, dass es sich hierbei um eine heikle Frage handelt. Sie betrifft das einzelstaatliche Verfahrensrecht, so dass sich jegliche Maßnahmen seitens der EU strikt auf die grenzüberschreitenden Fälle beschränken sollten.
Man könnte für solche Fälle beispielsweise eine einheitliche Verjährungsfrist von – sagen wir einmal – vier Jahren in Betracht ziehen. Oder wir könnten klare Kollisionsnormen aufstellen. Doch ganz gleich, wie die Lösung letztendlich aussieht: Sowohl die Anwälte als auch die Kläger brauchen Rechtssicherheit, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Klagen, in denen es um hohe Beträge geht und die für den Einzelnen ausgesprochen wichtig sind, im Keim erstickt werden, nur weil Unterschiede im Verfahrensrecht bestehen. Wenn hier etwas schief läuft, kann der Einzelne und seine ganze Familie ins Unglück gestürzt werden.
Dies ist ein praktisches Problem, das von der Freizügigkeit unserer Bürger und all den anderen Vorteilen des Binnenmarktes herrührt. Wir sollten nun bereit sein, mit einer gemeinschaftlichen Regelung auf dem Gebiet des Zivilrechts zu reagieren, die nicht – wie ich vorhin erwähnte – dem Ganzen noch die Krone aufsetzt.
Ich hoffe, Herr Kommissar, dass Sie sich imstande sehen werden, diese Initiative zu unterstützen. In den Wochen vor dieser Aussprache sind etliche Bürger und andere Interessengruppe an uns Abgeordnete herangetreten und haben insofern viel positive Lobbyarbeit geleistet.
Franco Frattini, Vizepräsident der Kommission. (EN) Meiner Meinung nach ist dieser Bericht ein sehr interessanter Versuch, sich mit einem äußerst schwierigen Thema auseinanderzusetzen. Man kann Frau Wallis nur zu ihren Bemühungen gratulieren, eine einheitliche europäische Lösung für die Unterschiede in den Verjährungsfristen zu finden, die – wie Sie gerade sagte – bei Schadensersatzklagen wegen Personenschäden oder tödlichen Unfällen zur Anwendung kommen. Das betrifft insbesondere Bürger, die unglücklicherweise Opfer eines Straßenverkehrsunfalls in einem Land wurden, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben. Dies könnte aber auch bei anderen Fragen wie Klagen gegen Ärzte und Produkthaftungsklagen relevant sein.
Bei den Verjährungsfristen handelt es sich um eine höchst komplizierte Materie, wie die Berichterstatterin selbst einräumte. Dieses Thema steht in engem Zusammenhang mit der Präskription, die jedoch nicht Gegenstand dieses Berichts ist. Bei allen weiteren Arbeiten zu diesem Thema müsste man sich auch noch mit der Präskription beschäftigen, da in den meisten europäischen Rechtsordnungen die Fristenproblematik nicht durch Verjährungsfristen, sondern mithilfe des Konzepts der Präskription gelöst wird. In der britischen Rechtsordnung kommen beide Methoden zur Anwendung.
Ich bin bereit und offen, diese Frage in Zukunft zu untersuchen, wobei jedoch die unterschiedlichen Rechtskonzepte der Verjährung und der Präskription zu berücksichtigen sind. Außerdem muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass laut der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage die Vereinheitlichung des einzelstaatlichen Verfahrensrechts ausgeschlossen ist, was aber in diesem Bericht an vielen Stellen durchscheint.
Ich muss Ihnen gegenüber ehrlich sein und möchte Sie darauf hinweisen, dass wir uns auch an die festgelegten Prioritäten in unserem laufenden Arbeitsprogramm zu halten haben. Diese müssen ebenfalls erst einmal abgearbeitet werden, was wiederum von den Mitarbeiterkapazitäten bei der Europäischen Kommission abhängt.
Abgesehen davon meine ich, dass dieses brandneue Thema, das von der Berichterstatterin aufgeworfen wurde, noch Gegenstand weiterer Diskussionen sein sollte.
VORSITZ: MARIO MAURO Vizepräsident
Piia-Noora Kauppi, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Die Berichterstatterin hat bei diesem Bericht ausgezeichnete Arbeit geleistet. Diese Initiative enthält viele begrüßenswerte Punkte. Sie bietet – wie unsere Berichterstatterin meinte – eine praktische Lösung für ein praktisches Problem. Zum einen betrifft sie einen der unvollendeten Bereiche des Binnenmarktes, nämlich die Frage, inwieweit die Rechte der Bürger mit auf die Reise gehen, wenn sie ihre vier Freiheiten innerhalb der Union ausüben. Das Europäische Parlament muss auf jegliche Unregelmäßigkeiten hinweisen und seine vertraglich festgelegten Rechte in Anspruch nehmen, um die Kommission zur Ergreifung von Maßnahmen zu bewegen. Zweitens geht es hier um den Bereich Justiz und Inneres. Die Bürger brauchen größtmögliche Gewissheit über ihre Rechte und Pflichten, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wenn man sich in ein anderes Land begibt, dann ist diese Gewissheit für den jeweiligen Bürger natürlich geringer als im eigenen Land, aber wir als EU-Gesetzgeber haben die Pflicht, uns mit solchen Problembereichen zu beschäftigen. Die bloße Tatsache, dass die unterschiedlichen einzelstaatlichen Gesetze keine schnelle Einheitslösung zulassen, darf nicht als Vorwand dienen, um gar nichts zu unternehmen.
Das Europäische Parlament trägt seinen Teil dazu bei, indem es heute diese Debatte eröffnet. Die Kommission sollte mit einem Vorschlag folgen, und die Mitgliedstaaten sollten ihrer souveränen Verantwortung gerecht werden und die notwendigen Änderungen vornehmen. Dabei sollten sie erforderlichenfalls auf die Passerelle-Klausel des Vertrags von Nizza zurückgreifen.
Wir müssen jedoch vorsichtig sein, wie wir an dieses Thema herangehen. Während meine Fraktion den Bericht von Frau Wallis nachdrücklich unterstützt, können wir ihre Änderungsanträge dazu nicht befürworten. Unserer Ansicht nach ist es zu früh, um in dem Bericht nach zu stark vereinheitlichten und genauen Definitionen für Begriffe wie den Zeitpunkt der Kenntnis, die Unterbrechung des Fristlaufs und die besonderen Rechte von Minderjährigen zu verlangen. Unseres Erachtens wäre dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht vollständig mit dem Grundsatz der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Wir sollten zunächst einmal die Untersuchung der Kommission abwarten, was überhaupt für grenzüberschreitende Probleme im Bereich der Verjährungsfristen bei Personenschäden auftreten, und uns dann erst an die Erarbeitung konkreter Definitionen machen. Denn wenn aus der Untersuchung beispielsweise hervorgehen sollte, dass zwischen den einzelstaatlichen Regelungen gar nicht so große Unterschiede bestehen, dann wäre vielleicht – wie im Bericht vorgeschlagen wird – das Herkunftslandprinzip die beste Lösung. Ich persönlich würde diesen Ansatz bevorzugen.
Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Ich werde Spanisch sprechen, dies ist der erste Redebeitrag in Spanisch, aber ich glaube, der Kommissar versteht meine Sprache sehr gut.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die spanische Version des Berichts lautet: „recomendaciones destinadas a la Comisión sobre la prescripción en conflictos transfronterizos“, das heißt, es wird nicht von „estatuto de limitaciones“ gesprochen, denn soweit ich das angelsächsische Recht kenne, wird der Ausdruck „statute of limitations“, zumindest in die spanische Sprache, als „prescripción“ übersetzt.
Bekanntlich sind die Italiener sehr scharfsinnige und genaue Juristen, und wahrscheinlich sollte dieses Thema eingehender diskutiert werden, auch wenn ich zustimme, dass die beiden Institutionen unterschiedlichen Ursprungs sind.
Auf jeden Fall bin ich der Ansicht, dass der Bericht von Frau Wallis den Wunsch des Europäischen Parlaments verdeutlicht, die Kommission in eine bestimmte Richtung zu lenken. Weder wir noch der Bericht fordern die Kommission auf, zügig einen legislativen Vorschlag zu unterbreiten, doch ich glaube, dass einige Etappen – wie jene, auf die Ziffer 1 Bezug nimmt, wo festgestellt wird, dass eine Untersuchung dessen, was geschieht, notwendig ist – in Angriff genommen werden sollten.
Wie Frau Wallis sagte, überschreiten derzeit tausende oder hunderttausende Personen die nationalen Grenzen, und meiner Meinung nach hatte Herr Frattini Recht, als es um eine andere Frage ging, dass wir uns nämlich nicht nur auf grenzüberschreitende Unfälle oder Vorfälle konzentrieren sollten, sondern auf alle jene Fälle, bei denen infolge einer Reihe von Umständen – wie einer medizinischen Behandlung oder eines Aufenthalts – eine Person in einem Land zu Schaden kommt und das Problem der Verjährung in einem anderen Land auftritt.
Ich meine, dass wir die Möglichkeiten so weit wie möglich fassen sollten und dass dies – vielleicht hat Frau Kauppi Recht – wahrscheinlich noch nicht der Zeitpunkt ist, um ins Detail zu gehen, doch die Kommission sollte zumindest wissen: Wir als gewählte Vertreter der Völker der Europäischen Union vertreten den Standpunkt, dass sie gewisse Initiativen in dieser Frage beschließen sollte.
Wie die Berichterstatterin vorschlägt, müssten solche Initiativen damit beginnen, dass man sich eine genaue Kenntnis der Lage verschafft, damit wir ein wahrheitsgetreues Bild dieser Situation und der Möglichkeiten erhalten, die sich uns für die Erarbeitung von Rechtsvorschriften in diesem Bereich bieten.
Der Präsident. Es wäre vielleicht sinnvoll, auf die durch die verschiedenen Sprachversionen entstehenden Probleme hinzuweisen, wenn das Parlament die Abstimmung vornimmt.
Marek Aleksander Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Wallis für ihre Initiative zur Harmonisierung der Vorschriften über den Fristbeginn und die Verjährungsfristen bei Vermögensansprüchen und Ansprüchen aufgrund von Personenschäden in grenzüberschreitenden Streitigkeiten danken.
Der Straßenverkehr hat in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen, was u. a. den einzelnen Erweiterungen der Europäischen Union, aber auch der Tatsache geschuldet ist, dass die Menschen über einen größeren Wohlstand verfügen und frei reisen können. Bedauerlicherweise wurden dadurch aber auch mehr Menschen in Verkehrsunfälle verwickelt. Zurzeit bewegen sich die Verjährungsfristen im Rahmen des nationalen Zivilrechts zwischen einem sehr kurzen Zeitraum von einem Jahr und einem sehr langen Zeitraum von 30 Jahren. Das trägt nicht zum Schutz der Geschädigten bei, die sich der Unterschiede bei den Verjährungsfristen in den einzelnen Ländern oft nicht bewusst sind und Schadenersatzansprüche bei ausländischen Gerichten erst nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist geltend machen. Das Gericht lehnt dann ihren Antrag ab, und die Betroffenen, die gesundheitliche Schäden oder Schäden an ihrem Eigentum davongetragen haben, können ihre Rechte nicht mehr geltend machen.
Eine Harmonisierung würde die Einführung verlässlicher und transparenter Grundsätze erleichtern, sodass sowohl die Geschädigten als auch deren gesetzliche Vertreter Ansprüche geltend machen könnten. Als Rechtsanwalt weiß ich sehr gut, in welche Lage Letztere geraten können. Deshalb hat diese Initiative meine volle Unterstützung.
Tadeusz Zwiefka (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Wallis ganz herzlich für ihre Arbeit danken. Vor allem erinnere ich mich noch gut an die von ihr initiierten Sondertreffen im Rechtsausschuss, in denen wir uns mit der vor uns liegenden Aufgabe vertraut machen konnten, die für alle Bürger der Europäischen Union von solch großer Bedeutung ist.
Ich stimme nicht mit dem Herrn Kommissar überein, dem zufolge die Verzögerung bei dieser Gesetzesinitiative und ihre Verschiebung einfach damit zu erklären sind, dass ein formaler Eingriff in die nationalen Rechtssysteme nicht möglich ist. Wann immer ich in diesem Hohen Haus das Wort ergreife und sich die Gelegenheit dazu bietet, weise ich nachdrücklich darauf hin, dass jedes Parlament und jede Institution mit Rechtsetzungsbefugnissen grundsätzlich dazu verpflichtet ist, einfache Gesetze zu erlassen, die leicht verständlich sind und den Interessen der Bürger dienen. Wir haben – anders ausgedrückt – die Pflicht, Gesetze zu verabschieden, die den Bürgern das Leben erleichtern.
Es gibt zurzeit 27 verschiedene Rechtssysteme, in denen die Frage der Verjährungsfristen für vermögensrechtliche Ansprüche bei verschiedenen Arten von Unfällen geregelt ist. Das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und auch der Rat sind deshalb gefordert, hier Abhilfe zu schaffen und neue Vorschriften zu verabschieden, die das Leben erleichtern. Dem Anspruchsteller oder der Familie des Getöteten ist nur schwer begreiflich zu machen, dass der Fall formell längst abgeschlossen ist und wir nur noch unser Mitgefühl zum Ausdruck bringen können, weil alle Ansprüche, die nach Ablauf der Verjährungsfrist geltend gemacht wurden, abgewiesen werden müssen.
Ich appelliere deshalb an die Europäische Kommission, alle ihr zu Gebote stehenden Mittel und ihre Gesetzgebungskompetenz zu nutzen, um dieses Problem auf rechtlichem Wege zu lösen. Ich bin fest davon überzeugt, dass die einzelnen Mitgliedstaaten begreifen, dass diese Frage, von der Hunderttausende, ja vielleicht sogar Millionen von europäischen Bürgern betroffen sind, rasch und wirksam gelöst werden muss. Wenn wir wollen, dass die Bürger der Europäischen Union Aktivitäten entfalten, die ein Reisen zwischen den Ländern erforderlich machen, dann müssen wir Lösungen finden, die ihnen das erleichtern.
Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Wallis für ihre Arbeit an diesem Entschließungsentwurf des Europäischen Parlaments danken.
Es stimmt, dass zurzeit innerhalb der Europäischen Union hinsichtlich der Fristen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten aufgrund von Verletzungen und tödlichen Unfällen beträchtliche Unterschiede bestehen. Wie die Berichterstatterin richtig feststellt, ist dies ein komplexes Problem, das die Verjährungsfristen, den Fristbeginn, die Verjährung, den Zeitpunkt der Kenntnis, die Möglichkeit der Unterbrechung und Hemmung des Fristlaufs sowie die Beweisführung und die Erhebung der Einrede der Verjährung umfasst. Die großen Unterschiede können zu unerwünschten Folgen für die Unfallopfer führen und es ihnen erschweren, ihre Rechte vor Gericht geltend zu machen. Vorrang müssen hier die Rechtssicherheit für alle Bürger der Europäischen Union sowie alle Maßnahmen haben, die es ihnen erleichtern, die in den Verträgen verankerten Freiheiten zu nutzen. Ich fordere die Kommission deshalb nachdrücklich auf, dem Europäischen Parlament den Entwurf eines Legislativvorschlags vorzulegen, der die nützlichen Empfehlungen berücksichtigen sollte, die diesem Entschließungsentwurf als Anlage beigefügt sind.
Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Wallis für ihren ausgezeichneten und dringend benötigten Bericht danken, der die Bedürfnisse der Opfer von Unfällen unterschiedlichster Art thematisiert. Frau Wallis betont zu Recht, dass die Union ihren Bürgern offen steht, die ohne Einschränkung reisen und sich niederlassen können. Leider steigt damit auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen. Unfallopfer leiden oftmals in zweifacher Hinsicht – zum einen infolge des Unfalls und zum anderen deshalb, weil sie sich nicht mit der Gesetzgebung des Landes auskennen, in dem sich der Unfall ereignet hat. Verjährungsfristen werden deshalb oft überschritten, und die Betroffenen haben dann keine Chance mehr, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Deshalb sollten wir diesen Vorschlag unterstützen, sodass EU-weit eine Mindestverjährungsfrist in grenzüberschreitenden Streitigkeiten aufgrund von Unfällen eingeführt werden kann. Mit diesem Vorschlag werden die Interessen der Opfer geschützt und ihre Chancen verbessert, ihre Rechte geltend zu machen. Daher verdient er unsere volle Unterstützung. Ich hoffe, die Kommission wird diesem Bericht rasch konkrete Vorschläge zum Schutz der Interessen derjenigen folgen lassen, denen das Schicksal übel mitgespielt hat.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärung (Artikel 142)
John Attard-Montalto (PSE). – (EN) Mit dieser Empfehlung sollen nicht die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ersetzt werden, sondern all den Fällen Rechnung getragen werden, bei denen an dem Prozess Parteien, die ihren Aufenthalt oder Wohnsitz in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, beteiligt sind, oder bei denen eine Partei, die ihren Aufenthalt oder Wohnsitz in einem Staat außerhalb der Gemeinschaft hat, beteiligt ist, oder bei denen eine Wahlmöglichkeit zwischen den Rechtsordnungen unterschiedlicher Länder besteht.
Es kristallisiert sich immer stärker die Notwendigkeit heraus, Grundsätze zu Verjährungsfristen in klarer und angemessener Form für Schadensersatzsprüche aufzustellen.
Es wurde vorgeschlagen, dass die allgemeine Verjährungsfrist vier Jahre betragen sollte, es sei denn, das Recht, nach dem sich der Anspruch richtet, sieht eine längere Frist vor. Diese allgemeine Regelung könnte jedoch Probleme aufwerfen, wenn in den einzelstaatlichen Vorschriften eine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. In diesem Falle würde es bei Schadensersatzklagen zu Diskriminierungen kommen, da je nachdem, ob die Staatsbürger oder Personen ihren Aufenthalt oder Wohnsitz im gleichen Mitgliedstaat oder in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, unterschiedliche Regelungen zur Anwendung kommen würden.
Das Gleiche gilt für das Unterbrechen und Aussetzen der Verjährungsfrist sowie Berechnungsmethoden für den Beginn der Verjährungsfrist.
Angesichts dessen wäre es besser, klare Regelungen für grenzüberschreitende Streitigkeiten zu schaffen, die zugleich von den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften abweichen. Vielleicht könnte man das Dilemma langsam lösen, indem die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften mithilfe der vorgeschlagenen Regelung harmonisiert werden.
23. Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Věra Flasarová im Namen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter über die Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung (2006/2135(INI)) (A6-0416/2006).
Věra Flasarová (GUE/NGL), Berichterstatterin. – (CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, verehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich die Gelegenheit hatte, einen Bericht über die Diskriminierung junger Frauen und Mädchen beim Zugang zu Bildung zu verfassen, und ich möchte allen im Ausschuss für ihre hilfreiche Mitarbeit danken.
Bildung ist seit jeher von gewaltigem Wert für eine Gesellschaft. In der Vergangenheit sahen die Menschen den Zugang zu Bildung genauso wie den Zugang zu Reichtum: Er war selektiv. Wer ohne Reichtum oder Privilegien war, hatte es schwer, wenn es um den Erwerb von Bildung ging. Noch schlechter waren die Bedingungen für Ausländer, Zuwanderer, Andersdenkende und Menschen anderer Rassen. Auch Frauen wurde durch Vorurteile und das scharf abgegrenzte soziale Umfeld, in dem sich die meisten nur bewegen durften, der Zugang zu Bildung und insbesondere zu höherer Bildung eingeschränkt.
Archaische Stereotypen, die seit Jahrtausenden bestehen, weichen den Anforderungen der Zivilisation nicht so ohne Weiteres. Sie leben in den Gedanken und Verhaltensweisen der Menschen weiter, auch wenn es niemand offen zugibt. Ich möchte ja in niemandes Bewusstsein stöbern, aber vereinzelte Bruchstücke aus dem Mittelalter, wenn ich es einmal so vereinfacht formulieren darf, sind doch immer noch in uns vorhanden. Wenn dem nicht so wäre, wenn unsere Kultur von tief verwurzelten Grundsätzen der Gleichbehandlung geprägt wäre, dann würden wir uns jetzt nicht mit diesem Problem befassen müssen.
Mein Bericht basiert auf dem Grundgedanken, dass Bildung ein lebenslanger Prozess ist. Doch Sie stimmen mir sicher zu, dass die beste Zeit für den Erwerb von Qualifikationen und für die persönliche und berufliche Entwicklung die Jugend ist. Dieser Prozess sollte frei von jeglicher Diskriminierung sein, deren schlimmste Form wirtschaftliche Beschränkungen sind, die vor allem die schwächsten Schichten der Gesellschaft betreffen. Wenn wir es schon nicht schaffen, wirtschaftliche Hemmnisse zu beseitigen, die Jungen und Mädchen gleichermaßen betreffen, dann sollten wir zumindest deren Folgen so weit wie möglich abmildern, und ebenso die anderen Formen von Diskriminierung, die in diesem Bericht angesprochen werden.
Daten aus verschiedenen EU-Ländern zeigen, dass Faktoren der geschlechtsspezifischen Benachteiligung zumindest am Beginn des Bildungsprozesses kaum vorhanden sind. Der Schulbesuch ist obligatorisch, und die Faktoren, die die Entwicklung von Kindern beeinträchtigen, betreffen beide Geschlechter gleichermaßen. Ich beziehe mich da insbesondere auf diagnostizierte Erkrankungen, Vernachlässigung durch die Eltern und Fehldiagnosen, die dazu führen, dass Kinder aus den normalen Bildungssystemen ausgeschlossen werden. Dies sind hoch signifikante Faktoren. Die Diskriminierung von jungen Frauen und Mädchen in der Bildung findet dennoch nur am Rande Erwähnung. Wir wissen, dass Mädchen und junge Frauen ebenso begabt und motiviert sind, einen höheren Bildungsweg einzuschlagen, wie ihre männlichen Altersgenossen. Das zahlenmäßige Verhältnis von männlichen und weiblichen Studenten ist im Großen und Ganzen ausgewogen. In einigen Bereichen der Hochschulbildung sind die jungen Frauen sogar in der Mehrheit, was ein Ausdruck für die sozialen Stereotype ist, dass einige Berufe als typisch männlich und andere als typisch weiblich gelten. Wir hören ja oft von Systemen, die anderen Formen der Diskriminierung Vorschub leisten, beispielsweise niedrige Löhne in so genannten Frauenberufen. Man kann argumentieren, dass geschlechtsspezifische Hindernisse für Mädchen und junge Frauen aus dem Dilemma erwachsen, ob man eine Familie gründen und Kinder aufziehen oder weiter lernen und eine berufliche Laufbahn anstreben soll. Während junge Männer nach Beendigung ihres Studiums weitere Qualifikationen erwerben können – was sogar von ihnen erwartet wird –, müssen junge Frauen mit diesem Dilemma fertig werden.
Heute besteht bei beiden Geschlechtern die Tendenz, erst später sesshaft zu werden und eine Familie zu gründen. Der Grund dafür sind nicht nur Veränderungen in der Lebensführung, sondern auch die Schwierigkeit, Familie und Karriere unter einen Hut zu bringen, vor allem, wenn man sich um kleine Kinder kümmern muss. Die Arbeitswelt ist extrem wettbewerbsorientiert und verlangt unermüdlichen Einsatz. Dort fallen dann Frauen statistisch gesehen hinter die Männer zurück. Im Verhältnis zu den Männern geht die Zahl der Frauen, die es in die oberen Ränge der Hochschulbildung und wissenschaftlicher Institutionen schaffen, zurück. Noch viel kleiner ist die Zahl der Frauen in Führungspositionen. Hier zeigt sich die geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Zugang zu Bildung. In gewissem Umfang betrifft die Diskriminierung auch Frauen, die bereits ein hohes Bildungsniveau und eine hohe gesellschaftliche Stellung erreicht haben. Sie können nicht gewinnen, auch wenn sie alle Hindernisse gemeistert haben, denn die Gesellschaft verbindet beruflichen Erfolg nach wie vor automatisch mit Männern und sieht Frauen, die sich in dieser schmalen verbotenen Zone bewegen, als Eindringlinge an.
Trotz aller Probleme, die erfolgreiche Frauen am Arbeitsplatz und zu Hause mit der Familie bewältigen müssen, sehe ich die Situation optimistisch. Meiner Meinung nach wird das Problem mit der Zeit von selbst verschwinden. Allerdings ist es nach wie vor so, dass die Diskriminierung von Frauen beim Zugang zu Bildung und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter bestehen werden, wenn wir keine wirksamen Möglichkeiten finden, vor allem jungen Frauen zu helfen, Bildung und Karriere einerseits mit Mutterschaft und Familie andererseits zu verbinden.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst einmal Frau Flasarová und dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter zu diesem ausgezeichneten Bericht gratulieren. Er bietet einen umfassenden und ausgewogenen Überblick über die Probleme von jungen Frauen und Mädchen in der Bildung und später in ihrem Berufsleben.
Während die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung zu den zentralen Grundsätzen der Europäischen Union gehört, sind wir bei der Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung noch einen Schritt weitergegangen. Alle Dienststellen der Kommission müssen bei der Erarbeitung von Vorschlägen geschlechtsspezifischen Unterschieden Rechnung tragen.
Im Bildungssektor hat – wie auch aus Ihrem Bericht hervorgeht – eine positive Entwicklung stattgefunden. In der Europäischen Union gibt es im Hinblick auf junge Mädchen keine Diskriminierung beim Zugang zur Bildung, wobei Mädchen oftmals sogar bessere Noten erzielen als Jungs. Dennoch treten in einigen Bevölkerungsschichten ernsthafte Schwierigkeiten auf. In dem Bericht werden einige Problemgruppen genannt, bei denen geschlechtsspezifische Unterschiede in Verbindung mit anderen Faktoren dazu führen können, dass Frauen und Mädchen nicht in den vollständigen Genuss einer guten Bildung kommen.
Unser vorrangiges Ziel besteht darin, den Bedürfnissen dieser Gruppen gerecht zu werden und effektive Lösungen zu finden. Mit unserer Arbeit möchten wir Effizienz und Gerechtigkeit in den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung erreichen. Denn die geschlechtsspezifische Diskriminierung ist Teil eines größeren sozialen und kulturellen Problems und erfordert weit reichende Maßnahmen.
Im Jahre 2007 werden wir zwei bedeutende Mitteilungen vorlegen. In der ersten Mitteilung wird es um das Thema Vorschulbildung gehen. Mit Programmen, die schon ab einem frühen Kindesalter beginnen, können nicht nur kurzfristige Ergebnisse erzielt werden, sondern auch Fähigkeiten zum lebenslangen Lernen entwickelt und Werte vermittelt werden, die frei von Diskriminierung sind.
Die zweite Mitteilung in diesem Jahr ist den Themen Bildung und Zuwanderung gewidmet. Die Zuwanderung trägt in Europa maßgeblich zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit bei. Doch aus den Ergebnissen der PISA-Studie geht hervor, dass Zuwandererkinder in der Regel schlechter in der Schule abschneiden als andere Kinder. In einigen Kulturen haben außerdem junge Mädchen mit besonderen Hindernissen zu kämpfen.
In dem neuen Programm für lebenslanges Lernen wird die Chancengleichheit mit in die horizontalen Prioritäten aufgenommen. Der erste Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wurde gerade erst veröffentlicht. In dem Zwischenbericht zur allgemeinen und beruflichen Bildung 2010, der sich auf das gesamte Jahrzehnt erstreckt, werden noch einmal die Benchmarks für die Bereiche Wissenschaft, Mathematik und Technologie sowie die ausgewogene Vertretung der Geschlechter in diesen Berufszweigen geprüft. Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass das erste Ziel erreicht wurde. Allerdings ist das im Grunde genommen auch das einzige Ziel von fünf Benchmarks, bei dem wir in den 27 EU-Mitgliedstaaten ganz gut vorankommen.
Meine Dienststellen und die meines Kollegen, Herrn Potočnik, im Bereich der Forschung arbeiten schon seit längerer Zeit zusammen, um die geschlechtsspezifische Diskriminierung in wissenschaftlichen und technischen Berufszweigen zu bekämpfen. Diese Arbeit kann auch anderen Sektoren zugute kommen, und wir werden darauf aufbauen.
Was das Thema Informationsgesellschaft betrifft, wird die digitale Kluft immer größer. Wie Sie in Ihrem Bericht erwähnen, können Frauen durchaus von den neuen Technologien profitieren. Meine Kollegin, Frau Reding, leitet eine Initiative für digitale Integration, bei der auch Geschlechterfragen berücksichtigt werden. Zudem hat der Europäische Sozialfonds seit jeher eine maßgebliche Rolle bei der Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung gespielt. Mithilfe der Verordnungen für den Zeitraum 2007-2013 können Maßnahmen in all den Bereichen finanziert werden, die in Ihrem Bericht genannt wurden. Somit bieten die Strukturfonds zahlreiche Möglichkeiten, um in den Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung weiter voranzukommen.
Ich möchte Ihnen noch einmal für Ihren Bericht danken.
Edit Bauer, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Eine der entscheidenden Fragen in Verbindung mit Humanressourcen ist die der Bildung. Auf allen Gebieten behindert Diskriminierung die Entwicklung der Gesellschaft, ganz besonders aber im Bereich der Bildung. Ich möchte zwei Aspekte dieser Frage herausstellen.
Der Bericht, den ich vor allem wegen seiner Ausgewogenheit schätze, behandelt die häufigsten Formen von Diskriminierung. Es wird jedoch nicht erwähnt, dass durch Kinderarmut und dem damit verbundenen frühzeitigen Schulabbruch eine Situation entsteht, die lebenslanges Lernen unmöglich macht, weil die Grundlagen fehlen und es deshalb nichts gibt, auf dem man in späteren Phasen aufbauen kann. Es stimmt, dass den Statistiken zufolge der frühe Schulabbruch in den EU-Mitgliedstaaten bei Jungen häufiger vorkommt, aber wir müssen beachten, dass der Hauptgrund dafür Armut ist, die Frauen härter trifft als Männer, und das gilt umso mehr für alleinerziehende Eltern, deren signifikante Mehrheit im Ansteigen begriffen ist. In zersplitterten Familien ist auch das Armutsrisiko höher.
Das andere Problem, das im Bericht hervorgehoben wird, ist die Lage derjenigen, die unter mehrfacher Diskriminierung leiden, nämlich Frauen aus den verschiedenen Minderheitengruppen. Ohne Frage ist die Diskriminierung im Bereich der Bildung bei nationalen und ethnischen Minderheiten, den Roma, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Lernstörungen wie Dyslexie, Dyspraxie oder Dyskalkulie in den meisten Mitgliedstaaten ein alltägliches Problem. Die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union schreiben vor, dass Regierungen Maßnahmen zur Herstellung von Gleichbehandlung ergreifen, doch in mehreren Mitgliedstaaten stehen solche Initiativen einem eng ausgelegten verfassungsmäßigen Verbot der Diskriminierung gegenüber. So haben wir im Falle eines Mitgliedstaates erlebt, dass das Verfassungsgericht den Artikel eines Antidiskriminierungsgesetzes für verfassungswidrig erklärte, der positive Übergangsmaßnahmen im Interesse der Chancengleichheit zugelassen hätte.
Nach meiner Überzeugung ist es ohne solche Übergangsmaßnahmen unmöglich, gleiche Chancen zu schaffen.
Teresa Riera Madurell, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Frau Flasarová zu der guten Arbeit zu solch einem wichtigen Thema wie dem gleichberechtigten Zugang zur Bildung beglückwünschen, die die Voraussetzung dafür ist, dass Männer und Frauen die gleichen Chancen am Arbeitsplatz und in den meisten Bereichen unseres öffentlichen und privaten Lebens haben.
Von allen noch bestehenden Hindernissen, die im Bericht genannt werden, will ich besonders drei herausgreifen.
Erstens, die geschlechtsbedingte digitale Kluft. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und im Rahmen der Lissabon-Strategie muss die Kommission geeignete Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass die Frauen Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien haben und sie unter gleichberechtigten Bedingungen nutzen können, denn wenn Europa eine wissensbasierte Wirtschaft sein soll, müssen die Informations- und Kommunikationstechnologien eine grundlegende Rolle in unserer Beschäftigungs- und Wettbewerbsstrategie spielen, und die Frauen müssen unter den gleichen Bedingungen wie die Männer daran teilhaben. In diesem Zusammenhang sei betont, dass die Frauen in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Technologie in der Minderzahl sind.
Zweitens möchte auch ich, wie meine Vorrednerin, das Thema der vorzeitigen Schulabgänger ansprechen, deren Zahl unter den Mädchen höher ist. Deshalb wird den Mitgliedstaaten empfohlen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Mädchen zu ermutigen, ebenso lange wie die Jungen die Schule zu besuchen und ihre Ausbildung abzuschließen. Weiterhin sind die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, mit denen die Frauen bei ihrer Hochschulausbildung und dem lebenslangen Lernen konfrontiert sind.
Drittens möchte ich, gemäß der im Dezember 2000 im Rat von Nizza verabschiedeten Erklärung über die besonderen Merkmale des Sports, besonders betonen, dass den sozialen, erzieherischen und kulturellen Funktionen des Sports und somit der Notwendigkeit, der Diskriminierung ein Ende zu setzen, der die Frauen auch im Sport ausgesetzt sind, stärkere Beachtung zu schenken ist. Wie wir es schon bei anderen Gelegenheiten getan haben, müssen wir solche Dinge wie die Wimbledon-Preise verurteilen, bei denen die Frauen eindeutig diskriminiert werden.
Eva-Britt Svensson, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Flasarová, recht herzlich für einen äußerst wichtigen Bericht über die Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung danken. In den EU-Mitgliedstaaten gibt es heutzutage keine rechtlichen Beschränkungen mehr, durch die Frauen und Mädchen beim Zugang zur Bildung diskriminiert würden. Aber wie in so vielen anderen gleichstellungsrelevanten Zusammenhängen gelten in der Praxis andere Strukturen als die rein formalen Regeln. Das ist der Grund, warum Mädchen und Frauen trotz ihrer formalen Rechte bei der höheren Bildung oder den weiterführenden akademischen Laufbahnen unterrepräsentiert sind. Es sind also Strukturen und alte, tief verwurzelte geschlechtsstereotype Muster, die den Rahmen für die Bildung von Frauen und Mädchen bestimmen. Deshalb setzt die Berichterstatterin ganz richtig den Schwerpunkt auf die Notwendigkeit einer Strategie, die frühzeitig einsetzen muss und eine Ausbildung von Lehrern und Erziehern in Gleichstellungsfragen fordert. Höheres Bewusstsein, Wissen und Ausbildung ebnen den Weg für eine gerechte Gesellschaft für alle, unabhängig von Geschlecht, Klasse und ethnischer Herkunft.
Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Da mir für das Thema Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung nur eine Minute Redezeit zur Verfügung steht, werde ich diesen Punkt aus polnischer Sicht beleuchten. Ich möchte darauf hinweisen, dass seit dem wirtschaftlichen Wandel in Polen im Zusammenhang mit dem Beitritt des Landes zur Europäischen Union finanzielle Gründe die Hauptursache der Diskriminierung in der Bildung bilden.
Schwindender Zusammenhalt in der Gesellschaft, niedrige Löhne, Rückgang der Industrie, Arbeitslosigkeit und fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten nach Abschluss des Studiums – all dies hat dazu geführt, dass eine bisher nie dagewesene Zahl junger Menschen ihr Heimatland verlassen musste, um im Ausland Arbeit zu suchen. Das ist eine demütigende Erfahrung. Verschärft wird die Lage noch dadurch, dass die Zahl der Plätze an staatlichen Hochschuleinrichtungen sinkt, auch wenn das durch die Plätze an privaten Einrichtungen ausgeglichen wird, die sich aber nicht jeder leisten kann. In Anbetracht dessen sind Bemühungen, etwaige kleinere Fälle von Diskriminierung junger Frauen beim Zugang zur Hochschulbildung aufzudecken, eine oberflächliche Herangehensweise. Damit werden Probleme geschaffen, wo es keine gibt. Die Situation der jungen Frauen in Polen ist in der Tat günstiger als anderswo, weil die Polen als Katholiken, die die Mutter Gottes verehren, Frauen mit besonderem Respekt behandeln.
Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Bildung ist ein Grundrecht, das aus keinem Grund, mag er kultureller, sozialer, materieller oder sonstiger Art sein, untergraben werden darf. Sie verkörpert eine wesentliche Voraussetzung für die künftige Entfaltung und vor allem für die wirtschaftliche und soziale Integration eines Menschen. Die Mitgliedstaaten sind dafür verantwortlich, alle Ungleichheiten zu beseitigen und die notwendigen Bedingungen zu schaffen, damit alle – Männer wie Frauen – Zugang zu Bildung haben und sich ihren Beruf und ihren Werdegang aussuchen können, ohne dabei auf irgendeine Form der Diskriminierung zu stoßen.
Auch wenn der Bericht von Frau Flasarová bedauerlicherweise etwas unklar strukturiert ist, enthält er doch viele Vorschläge, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Bereich der Bildung stärker zu fördern. Ich beglückwünsche die Berichterstatterin und hoffe, dass die Annahme des Berichts während des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle den Vorschlägen des Europäischen Parlaments zur Beseitigung vorherrschender Stereotype mehr Gewicht geben wird.
Auch wenn die Gleichstellung von Männern und Frauen heute ein Grundprinzip unserer Gesellschaften ist, bestehen weiterhin Geschlechterstereotype und Vorurteile gegenüber Frauen, die für Formen der Ausgrenzung und Diskriminierung verantwortlich sind, welche sich wiederum sehr früh auf die Auswahl des Studienfachs sowie die Dauer der Ausbildung von Frauen auswirken. Wenn Geschlechterstereotype unleugbar weiterhin ein Hindernis beim Zugang von Frauen zu Bildung darstellen und ihre Wahl des Studienfachs einschränken, so führt das Weiterbestehen bestimmter Modelle und insbesondere die Tatsache, dass Frauen bei bestimmten Ausbildungen, beispielsweise beim Beruf der Krankenschwester und der Grundschullehrerin, überwiegen, auch zu einem Ungleichgewicht, das Frauen in ihrem Fortschritt behindert.
Die Schule spielt in der Tat eine sehr wichtige Rolle bei der Festlegung und Förderung gleicher Rechte für Mädchen und Jungen, unabhängig von ihrer Herkunft. Nicht nur bei Schülern, sondern auch bei Lehrern muss ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung der Gleichstellung in allen Bereichen geschaffen werden. Die Berichterstatterin geht zu Recht darauf ein, dass die Medien eine wichtige Rolle dabei spielen, die öffentliche Wahrnehmung und Einstellung hinsichtlich der beruflichen Bildung und Entwicklung junger Frauen zu prägen.
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass der Zugang von Frauen zum lebenslangen Lernen ebenfalls einen Schlüsselfaktor für ihren Beitrag zu einer wissensbasierten Gesellschaft darstellt, ebenso wie die Möglichkeit, weniger gängige Qualifikationen anzuerkennen, die in verschiedenen Lebensphasen erworben wurden.
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Doresc să o felicit pe dna Vlasarova pentru raportul realizat. Pentru a deveni cea mai dinamică şi competitivă economie bazată pe cunoaştere, este imperativ ca în Uniunea Europeană educaţia şi accesul la cunoaştere să fie prioritare. În Uniunea Europeană familiile cu venituri mici locuiesc în zone mai sărace, adesea situate departe de locul de muncă sau de instituţii educative, fapt ce adânceşte polarizarea socială şi inegalităţile dintre persoane. Statele membre trebuie să se mobilizeze pentru combaterea abandonului şcolar şi ridicarea nivelului de formare al tinerilor.
Pentru ca tot mai multe femei să aibă o activitate profesională, este necesar accesul la învăţarea continuă şi existenţa serviciilor şi infrastructurilor care să permită concilierea vieţii profesionale cu viaţa de familie, în special pentru familiile mono-parentale.
În România, noul stat membru al Uniunii Europene, 55% din absolvenţii de învăţământ superior sunt femei şi 48% din salariaţi, iar 38% din companii sunt conduse de femei. În privinţa rromilor, în România există clase de copii de origine rromă, care învaţă în limba rromani de la grădiniţă şi până la învăţământul profesional. De asemenea, există condiţii create pentru educaţia copiilor cu nevoi speciale încă de la ciclul preşcolar.
Anul 2007 este anul egalităţii de şanse, iar educaţia reprezintă elementul esenţial pentru viitorul Uniunii Europene. Fondurile structurale ar trebui să sprijine învăţarea continuă şi utilizarea noilor tehnologii pentru a combate excluderea socială. Încă odată felicitări raportorului. Mulţumesc.
Anna Záborská (PPE-DE). – (SK) Wir treffen oft auf die Meinung, dass Mutterschaft und Familie naturbedingt und sogar unüberwindbare Hindernisse seien, die viele Frauen daran hindern, Hochschulabschlüsse und akademische Grade zu erwerben oder sich lebenslang zu bilden. Sind das wirklich Hindernisse? Ja, sie sind es. Aber sie sind Hindernisse aufgrund unserer Lebensweise, und sie können überwunden werden.
Ich bin Ärztin und Mutter. Ich weiß, dass das Studium der Medizin eine lebenslange Aufgabe ist. Außerdem weiß ich, wie viel Zeit und Energie Frauen für ihre Familien und Kinder aufwenden. Aber ich weiß auch, dass Frauen hervorragende Ärztinnen sein können. Ich möchte, dass jede junge Frau sich frei für ein Medizinstudium entscheiden kann, wenn sie es als ihre Pflicht empfindet, andere Menschen zu heilen. Ich möchte, dass sie sich in dem vollen Bewusstsein entscheiden kann, dass sie später eine gute Ärztin und gleichzeitig eine gute Ehefrau und Mutter sein kann. Der Bericht über die Diskriminierung junger Frauen und Mädchen auf dem Gebiet der Bildung befasst sich auch mit diesen Problemen. Darin wird darauf hingewiesen, dass die Werte von Familie und Mutterschaft denen der Bildung nicht entgegenstehen sollten. Die Mutterschaft ist der natürliche Auftrag und Wunsch jeder Frau. Wenn wir es nicht schaffen, die Rollen von Frauen als Mütter und Berufstätige im Alltag in Einklang zu bringen, wird das europäische Versprechen der Chancengleichheit eine leere Phrase bleiben.
Ich möchte meiner Abgeordnetenkollegin Věra Flasarová meine Anerkennung und meinen Dank aussprechen. Meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und ich sind ihr sehr dankbar für ihre Arbeit an diesem Bericht. Wir haben sie im Ausschuss für die Rechte der Frau geschlossen unterstützt, und ich möchte das Plenum auffordern, diesen Bericht ebenfalls zu billigen.
Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE). – (PL) Herr Präsident! Zugang zu Bildung ist ein Grundrecht eines jeden Menschen, doch leider bleibt es hier oftmals nur bei leeren Worten. Beide Geschlechter haben die gleichen Chancen auf höhere Bildung, und es gibt sogar mehr weibliche als männliche Absolventen. Allerdings schlagen weit weniger Frauen als Männer eine höhere akademische Laufbahn ein. So sind nur 43 % der Träger eines Doktortitels und knapp 15 % der Universitätsprofessoren Frauen.
Wegen ihres begrenzten Zugangs zu lebenslangem Lernen und auch wegen ihrer häuslichen Verpflichtungen ist es für Frauen schwerer, ihre Bildung fortzuführen. Die Mitgliedstaaten sollten eine flexible Politik der Erwachsenenbildung umsetzen und vor allem die Lehrpläne den Bedürfnissen von Frauen im Mutterschaftsurlaub anpassen. Ganz entscheidend ist auch, neue Technologien im Bereich Bildung zu nutzen, um den Bedürfnissen der Frauen gerecht zu werden. So könnte zum Beispiel das Internet genutzt werden, um den Fernunterricht zu erleichtern.
Wichtig ist auch, die Politik zur Förderung des gleichberechtigten Zugangs zur Bildung zu bewerten und dieser Bewertung nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Statistiken zugrunde zu legen. Das würde helfen, das Problem der nach wie vor bestehenden Ungleichheiten beim Erwerb von Abschlüssen, insbesondere im Bereich der Hochschul- und der Erwachsenenbildung, zu lösen. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten außerdem vorherrschende Stereotype bekämpfen, die Frauen am Arbeitsplatz diskriminieren. Vor allem sollte Frauen der Zugang zu Entscheidungspositionen im wirtschaftlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereich erleichtert werden. Abschließend möchte ich der Berichterstatterin, Frau Flasarová, für den ausgezeichneten Bericht danken.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Wir könnten es den Massenmedien anlasten, aber geschlechtsspezifische Stereotype legen die Rollen von Männern und Frauen in der Gesellschaft im Vorhinein fest. Nur selten stellen Journalisten erfolgreichen Männern in ihren Interviews die Frage „Wie schaffen Sie es, Ihre Karriere und Ihre Familie unter einen Hut zu bringen?“, und sicher nicht so oft, wie sie es bei erfolgreichen Frauen tun. Es gilt als ganz normal, dass es meistens die Frau ist, die ihre Karriere opfert und der Familie den Vorzug gibt. In einigen Fällen ist die Kinderbetreuung ein Faktor, aufgrund dessen Frauen das Interesse an einer Fortführung ihrer Ausbildung verlieren. Viele Frauen unterbrechen ihr Studium, weil sie Mutter werden, und dann geben sie jeden Gedanken an eine weitere Bildung auf.
Es ist doch überraschend, dass die Frauen zu Beginn von Hochschulprogrammen den Männern zwar mit einem Anteil von 59 % zu 41 % zahlenmäßig überlegen sind, aber nur 43 % ein Diplom erwerben und lediglich 15 % das Niveau einer Professur erreichen. In diesem Zusammenhang begrüße ich den Bericht von Frau Flasarová, der eine ausführliche Analyse des Bildungsstandes, den Frauen erreichen, und ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt bietet. Gleichzeitig werden spezielle Faktoren der Diskriminierung von jungen Frauen und Mädchen im Bereich der Bildung herausgearbeitet. Bildung ist ein Grundrecht und ein maßgebendes Instrument für die soziale Integration. Sie ist ein Weg, der Armut zu entkommen, vor allem für Frauen aus benachteiligten gesellschaftlichen Gruppen.
Deshalb erachte ich es für wichtig, dass die von der Europäischen Union finanzierten Bildungsprogramme durchgeführt und genutzt werden, da sie dazu dienen werden, das Bewusstsein für Probleme der Gleichstellung der Geschlechter und des gleichberechtigten Zugangs zu Bildung auf allen Ebenen zu schärfen. Abschließend möchte ich die Mitgliedstaaten auffordern, den Zugang von Frauen zu Bildung durch flexible Bildungsprogramme zu erleichtern, beispielsweise mithilfe von EDV-gestütztem Fernunterricht, und so für eine bessere Integration von Frauen in die Gesellschaft zu sorgen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Lívia Járóka (PPE-DE). – (EN) Roma-Kinder in ganz Europa haben nur sehr beschränkten Zugang zu gleicher Bildung, wobei viele von ihnen überhaupt keine Schule besuchen. Die Kinder, die zur Schule gehen, werden in der Regel in Sonderschulen oder „Sonderklassen“ für behinderte Kinder gesteckt, in denen ein niedrigeres Unterrichtsniveau herrscht und die nur unzureichend ausgestattet sind. In einigen Ländern besuchen mehr als 60 % der Roma-Kinder eine Sonderschule oder nehmen an Lernhilfeprogrammen teil. Der Grund hierfür sind unzureichenden Unterrichts- und Prüfmethoden.
Kommissar Figel’ hat oft betont, dass Bildung zweifelsohne die beste Strategie für eine erfolgreiche Integration darstellt. Meines Erachtens sollte Europa aber nicht nur eine Grundlage für weitere Diskussionen zu diesem Thema schaffen, sondern diese Debatte auch auf eine europäische Strategie für die Rechte der Roma ausrichten. Das Ziel muss darin bestehen, die Ausgrenzung der Roma zu bekämpfen. Das entsprechende Instrument dafür – die Bildung – steht uns schließlich schon zur Verfügung, nur muss es noch wirksamer eingesetzt werden.
Getrennte Bildungssysteme sind ein Instrument der sozialen Ausgrenzung und kosten die europäischen Steuerzahler eine Menge Geld. Insbesondere angesichts des demografischen Wandels sollten die Roma als eine Bevölkerungsgruppe mit enormem Wirtschaftspotenzial betrachtet werden. Allerdings können die Roma dieses Potenzial nur nutzen, wenn die Regierungen auch die notwendigen Schritte ergreifen, um ihnen den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Zita Gurmai (PSE). – (HU) Die Basis der europäischen Gesellschaft, die sich auf Solidarität gründet, ist der diskriminierungsfreie Zugang zu Rechten, Ressourcen und Dienstleistungen, einschließlich zu verschiedenen Formen von Bildung. Der Zugang aller Schichten der Gesellschaft zu Bildung und Ausbildung sowie die Abschaffung geschlechtsspezifischer Stereotype sind die Voraussetzungen für Wirtschaftswachstum und eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Sie sind außerdem zur Förderung der sozialen Integration notwendig, um zum Erreichen der bevölkerungs- und wettbewerbspolitischen Ziele Europas beizutragen.
Bildung trägt dazu bei, das Potenzial der Menschen auszuschöpfen, sie zu befähigen, sich an die immer neuen Herausforderungen eines wissensbasierten Arbeitsmarktes anzupassen, marktfähig zu bleiben, die Gefahr der Ausgrenzung zu vermeiden und nützliches Wissen zu erwerben, um die sich ständig verändernden Anforderungen des Marktes zu erfüllen. Frauen streben dies ebenfalls an, aber hartnäckige geschlechtsspezifische Stereotype machen eine berufliche Karriere für sie in nahezu allen Bereichen schwieriger, auch in der Bildung.
Der niedrige Stand der Grundausbildung, Arbeitslosigkeit oder ansonsten begrenzte Lebensalternativen aufgrund verschiedener Faktoren können zur Ausgrenzung großer Gruppen von Menschen führen, vor allem bei Frauen. Deshalb spielt der Zugang zu vielfältigen Bildungsformen und –chancen eine maßgebende Rolle im Kampf gegen soziale Ausgrenzung, im Kampf für eine Einbeziehung von Frauen in den Kreis der Erwerbstätigen und im Kampf gegen die Gefahren einer Entfremdung.
Da sich Investitionen in Bildung und Ausbildung erst nach langer Zeit auszahlen, müssen Regierungen sowohl auf lokaler als auch auf nationaler Ebene langfristige Pläne aufstellen und dabei Entscheidungen über ihre Ausgabenprioritäten treffen. Es ist die Sache wert, denn es ist im Dienste Europas, auf Solidarität und Wohlstand zu bauen.
24. Die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Nirj Deva im Namen des Entwicklungsausschusses über die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (2006/2204(INI)) (A6-0325/2006).
Nirj Deva (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Herr Präsident! Es ist wirklich ausgesprochen schmeichelhaft, vor einem fast leeren Plenarsaal eine Rede zu halten!
Die Cookinseln, die Fidschiinseln, Kiribati, die Marshallinseln, die Föderierten Staaten von Mikronesien, Nauru, Niue, Palau, Papua-Neuguinea, Samoa, die Salomonen, Osttimor, Tonga, Tuvalu, Vanuatu – exotische Orte, fantastische Orte, so fern, so weit weg, so romantisch und so weiter und so fort. Doch in Wirklichkeit befinden sich diese Inseln in Not. All diese Länder gehören zu den Pazifikinseln. In der Vergangenheit hatte Europa in der Pazifikregion durch die Kolonialherrschaft großen Einfluss. Das Ende des Zweiten Weltkriegs beschleunigte allerdings das Ende der europäischen Kolonialherrschaft, doch die engen Bande blieben bestehen. Durch die Abkommen von Lomé und Cotonou, die mit den AKP-Staaten geschlossen wurden, ist die Pazifikregion nun enger mit der EU und unserem täglichen Leben verbunden.
Wenngleich die Pazifikinseln eine niedrige Bevölkerungszahl haben, sollten wir doch der Tatsache Rechnung tragen, dass der Pazifische Ozean fast 30 % der Erdoberfläche bedeckt. Ihre Lage bringt der Region durch Fischerei und Tourismus zwar gewaltige Vorteile, hat indessen aber auch negative Auswirkungen, da sich die Länder und Gebiete infolge einer „Tyrannei der Entfernung“ stark isoliert sehen. Doch Fortschritte im Bereich der Telekommunikation, des Luftverkehrs und der Infrastruktur haben dazu beigetragen, ihre wirtschaftlichen Probleme ein bisschen zu lindern.
Auch sollten diese Länder und Gebiete bedenken – und ich bin sehr froh, dass die Kommission hier mit voller Kraft vorangeht –, dass die englischsprachige digitale Wirtschaft enorme Chancen für ihre Weiterentwicklung birgt. So könnten diese Länder nämlich Dienstleistungen im Bereich der Auslagerung von Geschäftsprozessen und Expertenwissen – also dem Business Process Outsourcing und dem Knowledge Process Outsourcing – für US-amerikanische und australische Unternehmen erbringen.
Innerhalb der Region treten enorme wirtschaftliche Unterschiede auf, wobei das jährliche Pro-Kopf-BIP von 500 Euro bis 8000 Euro reicht. Das ist, als würde man Somalia mit Bulgarien vergleichen. Deshalb muss die Strategie für die Region über eine gewisse Flexibilität verfügen, um zu gewährleisten, dass die Entwicklungshilfe auf der Grundlage nationaler und regionaler Prioritäten kanalisiert wird und der größtmögliche Nutzen für die reicheren und ärmeren Inseln erzielt wird.
Für viele der Pazifikinseln sind ihre Agrarerzeugnisse die wichtigsten Ausfuhren auf internationale Märkte, die sie mit Grundnahrungsmitteln wie Zucker, Kopra, Bananen, Kokosnüsse und Palmöl beliefern. Allerdings stehen die Inseln auch großen Herausforderungen, wie der globalen Erwärmung, gegenüber, die für sie ein riesiges Problem darstellen. Außerdem haben wir sie vor eine andere interessante Herausforderung gestellt: die Abkommen über eine wirtschaftliche Partnerschaft – die APE –, mit denen sie zurechtkommen müssen. Vertreter dieser Länder haben mir erzählt, dass ihnen Einnahmen durch ihre intraregionale Zollunion verloren gehen. Was sollen sie tun? Helfen wir ihnen, unterstützen wir sie? Schaffen wir Infrastrukturen, um ihnen aus dieser schwierigen Lage herauszuhelfen? Darüber müssen wir uns Gedanken machen.
Eine der größten Herausforderungen, mit denen die Region konfrontiert ist, besteht in der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände. Thunfisch ist im Pazifik besonders reichlich vorhanden; ein Drittel der gesamten Fangmenge der Welt im Gegenwert von 2 Milliarden Euro stammt aus den Pazifikländern. Schützen wir ihre Fischfänge? Stellen wir sicher, dass die Einnahmen aus den Fischfängen an die Inselbewohner zurückgehen? Ich habe da meine Zweifel. Vielleicht sollte sich die Kommission mit dieser Frage beschäftigen. Ich weiß nicht genau, wo die Einnahmen aus den Fangmengen hinfließen. Jedenfalls sollten die Inseln nicht so arm sein, wie sie sind, wenn sie 2 Milliarden Euro für diese Fischfänge bekommen.
In meinem Bericht wird betont, dass jede Förderung des Tourismus in der Region mit einer verstärkten lokalen Eigenverantwortung für touristische Einrichtungen einhergehen muss. Zudem habe ich hervorgehoben, dass in der Mehrzahl der Fälle nur die reicheren Länder mit einer besser entwickelten Infrastruktur und häufigeren Flugverbindungen eine bedeutende Anzahl von Touristen pro Jahr verzeichnen können. Angesichts dessen muss die Entwicklungshilfe für die ärmeren Länder weiterhin zur Finanzierung der Infrastruktur und zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus verwendet werden. Warum haben wir eigentlich nicht daran gedacht, ein pazifisches Flugdrehkreuz, ein regionales Flugdrehkreuz zu schaffen? Wir könnten ein Flugdrehkreuz wie Dubai errichten. Denn wie sah es denn früher in Dubai aus? Vor 20 Jahren gab es dort nichts weiter als Sand! Heute ist es ein Drehkreuz für den regionalen Luftverkehr. Sheik Maktoum und diese cleveren Araber haben etwas ganz Außergewöhnliches auf die Beine gestellt. Warum machen wir es Ihnen in der Pazifikregion nicht nach, um so die Inselbewohner besser zu unterstützen?
Im meinem Bericht wird empfohlen, dass die stärker entwickelten Inselländer im Pazifik die Verarbeitung vor Ort weiter ausbauen und so mehr Arbeitsplätze schaffen sollten. Außerdem sollten sie die Möglichkeit der Europäischen Investitionsbank prüfen, kleinen und mittleren Unternehmen Soft Loans zur Verfügung zu stellen, um der Region mehr Exporteinnahmen zu verschaffen.
Viele der Inseln sind politisch nicht gefestigt, wie durch die zahlreichen Staatsstreiche in Fidschi deutlich geworden ist. Ich habe es satt, von Staatsstreichen in Fidschi zu hören. Die Fidschianer müssen endlich einsehen, dass sie auch als Gesellschaft, die aus zwei Volksgemeinschaften besteht, eine Zukunft haben werden. Und dabei müssen wir Ihnen helfen. Sie müssen mit den Staatsstreichen aufhören, oder wir hören mit den Beihilfen auf. Das ist zwar eine Drohung, aber wir erwarten hier auch eine Art Gegenleistung.
Unabdingbar ist auch eine gute Regierungsführung in der gesamten Pazifikregion. Und um die Millenniums-Entwicklungsziele verwirklichen zu können, müssen wir auch ein gewisses Maß an Gegenseitigkeit erreichen. In Papua-Neuguinea und den Salomonen beispielsweise gibt es Probleme mit AIDS. Die EU als wichtiger Geldgeber dieser Region hat nun die Gelegenheit zur Ausarbeitung einer Strategie, mit der die Inselländer des Pazifiks unterstützt werden, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und ihre Inselbewohner zur vollen Ausschöpfung ihres Potenzials anzuregen. Unser Bericht ist insofern erst der Anfang.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße den Bericht zu den Beziehungen zwischen der EU und den Pazifikinseln. Vor allem möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Deva, zu seinen Ergebnissen gratulieren.
Als mein Kollege, Kommissar Michel, die Initiative ergriff, die erste EU-Strategie überhaupt für unsere Beziehungen zu den AKP-Staaten im Pazifikraum auszuarbeiten, ließ er sich von dem Gedanken leiten, dass diese Länder immer wichtiger werden und vor schwierigen Herausforderungen stehen. Wir können von engeren Beziehungen zu den Pazifikländern nur profitieren, da die Region von globaler Bedeutung ist und wir erheblich zu ihrer Entwicklung beitragen können. Das kommt auch ganz deutlich im Bericht des Parlaments zum Ausdruck, wobei wichtige Wege nach vorn aufgezeigt werden.
Diese Länder befinden sich meist in abgelegenen Gebieten, sind relativ arm und klein und haben erst vor kurzem ihre Unabhängigkeit erlangt. Viele von ihnen weisen ein starkes Bevölkerungswachstum auf. Sie müssen einen schwierigen Balanceakt zwischen Tradition und dem Druck der modernen Welt meistern. Die Globalisierung bietet ihnen eine große Chance, birgt aber auch Gefahren für ihr kulturelles Erbe.
In zahlreichen Pazifikstaaten muss sich die Demokratie unter schwierigen Bedingungen entwickeln. Zugleich ist eine gute Regierungsführung vonnöten, damit weitere Fortschritte gemacht werden können. Aus diesem Grund sind Ihre Bemühungen um die Demokratien, internationalen Beziehungen und Kontakte der Pazifikstaaten ausgesprochen wichtig.
Sie verfügen über bedeutende natürliche Ressourcen, wie Öl, Gas, Fisch und Tropenhölzer, sowie über eine fantastische biologische Vielfalt. Dem Pazifischen Ozean kommt so große Bedeutung zu, dass er als ein globales öffentliches Gut betrachtet werden muss. Dies eröffnet den Inselländern im Pazifik neue Möglichkeiten auf der internationalen Bühne und bietet ihnen gute Zukunftsaussichten. Allerdings sind viele dieser Inseln, ja sogar ganze Länder, vom Klimawandel bedroht.
Die überseeischen Länder und Gebiete bilden eine Brücke zwischen Europa und dem Pazifik sowie zwischen unseren Kulturen. Wenn die Pazifikländer Probleme haben und wir komparative Vorteile besitzen, dann schlagen wir unsere Hilfe vor. So haben wir das „blau-grüne“ Thema als Eckpunkt identifiziert, auf dem vorrangig die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen der Region beruht. Des Weiteren bemühen wir uns um eine gestärkte politische Beziehung, eine gezieltere Entwicklungszusammenarbeit und eine effizientere Gestaltung der Hilfeleistungen
In unserer Mitteilung stellten wir fest, dass die Pazifikstaaten künftig noch größeren Problemen gegenüberstehen würden, wenn bei einigen wesentlichen Tendenzen kein Umdenken stattfindet. Allein im vergangenen Jahr gab es ernsthafte Sicherheitsprobleme und politische Krisen auf den Salomonen, Osttimor, Tonga und Fidschi. Die Probleme haben ein so schwerwiegendes Ausmaß angenommen, dass viele der AKP-Staaten des pazifischen Raums nicht allein damit fertig werden können. Aus diesem Grund arbeiten wir eng mit unseren australischen und neuseeländischen Freunden zusammen. Denn – wie Herr Deva sagte – nur wenn stabile Verhältnisse vorherrschen, können wir den Tourismus in der Pazifikregion weiter ausbauen.
Das Parlament hat natürlich die Schlussfolgerungen des Rates zur Pazifik-Strategie zur Kenntnis genommen, in denen bekräftigt wird, dass die EU ihre Partnerschaft mit dieser Region ausbauen wird. Einige Mitgliedstaaten verfolgen die Ereignisse in der Pazifikregion recht aufmerksam. Der EU kommt im Pazifik eine bedeutende Rolle zu. Dies geht klipp und klar aus Ihrem Bericht hervor, und wir zählen auf ihre weitere Unterstützung und Solidarität im Hinblick auf diese wirklich außergewöhnlichen Länder.
Rosa Miguélez Ramos, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie diskutieren heute Abend den Bericht von Herrn Deva über die Beziehungen der Europäischen Union zu den Pazifik-Inseln – eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft.
Ich war Verfasserin der Stellungnahme, die vom mitberatenden Fischereiausschuss herausgegeben und angenommen wurde. Ich möchte Herrn Deva zur seiner Arbeit beglückwünschen und freue mich, dass die Vorschläge des Fischereiausschusses zumindest teilweise in den Entschließungstext aufgenommen werden.
Der Pazifik ist einer der reichsten Fanggründe in der Welt, und die europäische Thunfischflotte ist dank der mit den Ländern der Region geschlossenen bilateralen Abkommen seit einiger Zeit in diesen Gewässern tätig.
Nach den wissenschaftlichen Untersuchungen ist der Bestand völlig ausreichend, und die finanzielle Hilfe der Europäischen Union stellt für die Länder der Region eine wichtige Einnahmequelle dar.
Deshalb müssen wir unsere Beziehungen zu diesen Ländern verstärken. Das liegt im beiderseitigen Interesse. Wir können zur Förderung von Maßnahmen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in diesen Gewässern beitragen, und für die Thunfischfänger der EU wäre es sehr gut, wenn wir, wie der Fischereiausschuss in seiner Stellungnahme fordert, weiter an der Errichtung eines Netzes von Thunfischabkommen arbeiten würden, ähnlich dem, das schon für den Indischen Ozean existiert.
Wenn es daher um die Verstärkung der Partnerschaft mit dieser Region der Welt geht, dürfen wir die Fischerei nicht ausklammern.
Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter recht herzlich für seine harte Arbeit danken. Eine Strategie zur Stärkung der Partnerschaft mit den Pazifikinseln hört sich zunächst einmal recht gut an und ist nüchtern genug, um keinen Argwohn zu wecken oder Entrüstung auszulösen. Schließlich soll das Ziel darin bestehen, die Beziehungen, vor allem die Handelsbeziehungen, zum gegenseitigen Nutzen der EU-Bürger und der Bewohner der Pazifikinseln auszubauen.
Das mag ja bei der Mehrheit der Länder im Pazifikraum auch wirklich der Fall sein. Doch auf viele Pazifikländer trifft die versteckte Wahrheit zu, dass eine ganze Reihe von Pazifikinseln überhaupt keine Länder sind. Vielmehr bilden sie Kolonien des 21. Jahrhunderts, und zwei der Kolonialmächte, nämlich Frankreich und Großbritannien, sind zufällig Mitglieder der EU.
Nehmen Sie beispielsweise Neukaledonien. Auf einer Fläche von ungefähr 18 500 km2 leben etwa 250 000 Einwohner, die in den Büchern lediglich als „sui generis-Gemeinschaft“ bezeichnet werden. Neukaledonien ist eigentlich kein Land, sondern ein Überseedepartement von Frankreich. Dies trifft – auch wenn es hier um kleinere Dimensionen geht – auch auf die Pitcairn-Inseln zu, die ein überseeisches Gebiet Großbritanniens sind, das von einem Gouverneur verwaltet wird, den die englische Königin einsetzt.
Also werte Kolleginnen und Kollegen, damit akzeptieren wir nicht nur in moralisch verwerflicher Weise, dass Frankreich und Großbritannien weiterhin Kolonien besitzen, sondern bemühen uns frohen Mutes weiterhin darum, zu diesen Kolonien Beziehungen aufzubauen, als ob hier nichts im Argen liegen würde. Im Übrigen wird in diesem Bericht mit keinem Wort auf die Kolonialisierung und den daraus resultierenden Demokratieverlust eingegangen.
Zum Abschluss möchte ich noch folgende Frage in den Raum stellen. Da einige der Inseln im Grunde genommen den eben erwähnten EU-Mitgliedstaaten angegliedert sind, ist es dann nicht so, dass Frankreich und Großbritannien im Rahmen dieser strategischen Partnerschaft eigentlich Beziehungen zu sich selbst aufbauen? Vielleicht könnte uns der Kommissar darüber aufklären, was wir von dieser interessanten, aber merkwürdigen Aussicht halten sollen.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Deva für diesen überaus wichtigen Bericht über eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Pazifik-Inseln danken. Das Europäische Parlament schließt sich der Ansicht der Kommission an, dass der politische Dialog mit dem Pazifik-Insel-Forum, dessen führende Persönlichkeiten ein neues Abkommen angenommen haben, durch welches das Forum zu einer völkerrechtlich anerkannten zwischenstaatlichen Organisation wird, vertieft werden muss.
Wir möchten zugleich betonen, dass bei jeder Ausweitung des Dialogs auf regionaler Ebene auch die Bedürfnisse der ärmsten Länder der Region angesprochen werden müssen. Die Nutzung der natürlichen Ressourcen muss zur Entstehung von Einkommen für die gesamte Bevölkerung der pazifischen Inselländer beitragen und insbesondere die Linderung der Armut fördern. Das Europäische Parlament möchte die Bedeutung des Fremdenverkehrs in der Region unterstreichen und sieht in der Schönheit der Natur der Pazifik-Inseln einen ihrer größten Vorzüge. Die Förderung des Tourismus in der Region muss mit einer verstärkten Einbindung der Inselbewohner in die Bereitstellung touristischer Dienstleistungen einhergehen, um die Zukunft des Tourismussektors zu gewährleisten und den größtmöglichen Nutzen für die lokale Wirtschaft zu erzielen. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass im Bericht die Notwendigkeit betont wird, die Systeme der allgemeinen und technischen Ausbildung der Staaten der Region im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds zu unterstützen.
Das Europäische Parlament teilt die Auffassung der Kommission, dass sich politische Instabilität und Konflikte verheerend auf die wirtschaftliche Entwicklung der Region auswirken können, insbesondere in Form von Einnahmeverlusten im Tourismus und Zerstörung der wirtschaftlichen Infrastruktur. Wir möchten auf die Lage in Osttimor aufmerksam machen, wo es im Mai und Juni 2006 zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, und hoffen, dass die Kommission die Regierung von Osttimor in enger Zusammenarbeit mit der internationalen Gemeinschaft bei der Inangriffnahme der Probleme, die der Krise zugrunde liegen, einschließlich der Herstellung politischer Stabilität, der Bekämpfung der Armut, der sozialen Entwicklung und der Aussöhnung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen unterstützen wird.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)
Margie Sudre (PPE-DE). – (FR) Das Europäische Parlament wird diese Woche zur ersten offiziellen Strategie seit dreißig Jahren für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Pazifik konsultiert. Mit dieser Strategie sollen der politische Dialog vertieft, die Zusammenarbeit verbessert und die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe erhöht werden, die zu mehr als einem Viertel von der Europäischen Union stammt.
In einigen entscheidenden Sektoren liegt der Schwerpunkt der Strategie auf einer nachhaltigen Entwicklung aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht. Zu diesen Sektoren gehören Tourismus, Verkehr, Bergbau, Landwirtschaft und Fischerei.
Im Fischereiausschuss wurde ein von mir vorgelegter Änderungsantrag angenommen, in dem gefordert wird, dass die Europäische Union regionale Kooperationsprojekte zur Bewertung, Beobachtung und Bewirtschaftung von Fischereiressourcen unterstützt, die mit Drittstaaten in der Region und mit den überseeischen Ländern und Gebieten durchgeführt werden, die mit der Europäischen Union assoziiert sind: Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna sowie Pitcairn.
Ich bin erfreut, dass die Europäische Union bereit ist, sich konstruktiver im Pazifikraum zu engagieren, in dem ein Schwerpunkt auf die wirtschaftliche Entwicklung, politische Stabilität und die verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen in der unmittelbaren Nachbarschaft unserer überseeischen Länder und Gebiete gelegt wird. Hoffen wir, dass die finanziellen Mittel den bekundeten Absichten gerecht werden.
Bogdan Golik (PSE). – (PL) Ich möchte meiner Unterstützung für den Bericht von Herrn Deva über die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln „Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft“ Ausdruck verleihen. Ich hoffe, dieser dringend benötigte Bericht wird eine neue Ära in den Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln einleiten.
Die europäischen Länder engagieren sich seit nunmehr dreißig Jahren im Pazifikraum und sind ein bedeutender Geber für diese Region. Gerade deshalb ist es wichtig, eine langfristige Strategie zu entwickeln, ist dies doch die letzte Region der Welt, für die die Union noch keine umfassende integrierte Strategie besitzt.
Die Annahme des Dokuments, über das wir hier sprechen, bietet eine ausgezeichnete Chance, die Beziehungen zu dieser Region auf wirtschaftlicher wie auf politischer Ebene neu zu gestalten. Die Pazifik-Inseln spielen eine überaus wichtige Rolle bei der Stabilisierung des Klimas und sind zudem reich an natürlichen Ressourcen wie Bodenschätzen und Fisch. Es geht hier um eine Partnerschaft mit einer Region, die im Thunfischfang weltweit führend ist und ein Drittel der gesamten Fangmenge der Welt erbringt.
Meine Unterstützung für diesen Bericht ist auch der Notwendigkeit geschuldet, Demokratie und Stabilität im Pazifikraum zu fördern und zu verhindern, dass extremistische Ideologien dort Fuß fassen. Die Europäische Union hat historische Verbindungen zu diesen Inselländern und sollte sie in ihren Bemühungen, die Millennium-Entwicklungsziele zu erreichen, unterstützen.
Mit der Annahme der Strategie für eine verstärkte Partnerschaft bietet sich uns die Chance, höhere wirtschaftliche und soziale Ziele zu setzen. Die Unterstützung dieser Bemühungen durch die Europäische Union könnte über eine einfache Hilfeleistung für ehemalige Kolonien hinausgehen.
25. Fischereiabkommen EG/Gabun (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Stavros Arnaoutakis im Namen des Fischereiausschusses über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik (KOM(2006)0454 – C6-0303/2006 – 2006/0156(CNS)) (A6-0477/2006).
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Gemeinschaft und die Gabunische Republik haben ein partnerschaftliches Fischereiabkommen ausgehandelt und am 28. Oktober 2005 paraphiert. Das Abkommen gilt für einen Zeitraum von sechs Jahren. Entsprechend einem Beschluss des Rates kommt außerdem seit Dezember 2005 vorübergehend ein neues Protokoll zur Anwendung. Ab dem Datum seines Inkrafttretens ersetzt das vorliegende Abkommen das im Dezember 1998 in Kraft getretene Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik über die Fischerei vor der Küste Gabuns, und hebt es auf.
Die finanzielle Gegenleistung wird auf jährlich 860 000 Euro festgesetzt. 60 % der finanziellen Gegenleistung sind jährlich für die Stützung und Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen in Gabun im Hinblick auf die Ausübung einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Fischerei vorgesehen.
Dieses neue Protokoll bietet Fischereimöglichkeiten für 24 Thunfischwadenfänger und 16 Oberflächen-Langleinenfischer, wobei die jährliche Referenzmenge 11 000 Tonnen beträgt.
Das Abkommen ist Teil eines bedeutenden Pakets von Thunfischabkommen der EG, die für das Gebiet des Atlantischen Ozeans vor der westafrikanischen Küste gelten.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die Gemeinschaft und Gabun mit diesem Abkommen über einen angemessenen rechtlichen und politischen Rahmen für die Überwachung und Kontrolle der EU-Flotte in den gabunischen Fanggebieten verfügen werden. Außerdem wird der Gemeinschaft damit ermöglicht, die Entwicklung des Sektors in diesem Land zum gegenseitigen Nutzen beider Parteien zu unterstützen.
Stavros Arnaoutakis (PSE), Berichterstatter. – (EL) Herr Präsident! Die Europäische Union und die Gabunische Republik haben am 28. Oktober 2005 ein mehrjähriges Fischereiabkommen ausgehandelt und unterzeichnet, durch das die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Gabunischen Republik im Fischereisektor geregelt werden. Das partnerschaftliche Abkommen, dem ein Protokoll beigefügt wird, ist für einen Zeitraum von sechs Jahren abgeschlossen worden, während die technischen und finanziellen Bestimmungen zu Fischereiaktivitäten bereits am 3. Dezember 2005 in Kraft traten.
Das Hauptziel des partnerschaftlichen Abkommens, das über den eng gefassten kommerziellen Rahmen des vorherigen bilateralen Abkommens hinausgeht, besteht darin, eine nachhaltige Fischereipolitik zu entwickeln, die durch eine verantwortungsvolle Nutzung der Fischereiressourcen, die Förderung der Küstenbevölkerung und die Gründung kleiner einheimischer Gefrier- und Verarbeitungsindustrien sowie durch eine universelle wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit gekennzeichnet ist. Eine wichtige innovative Maßnahme stellt die Satellitenüberwachung von Fischereifahrzeugen zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unkontrollierten Fischerei dar.
Wie das für die Fischerei zuständige Kommissionsmitglied, Herr Borg, betont hat, leitet dieses neue Abkommen ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Gabunischen Republik ein, da diese ihre Anstrengungen, die Zukunft der Fischerei in ihren Gewässern auf eine solide Grundlage zu stellen, verstärken wird. Wir sollten hervorheben, dass Abkommen wie diese von besonderer Bedeutung sind, weil sie die wirtschaftliche Entwicklung und die Zusammenarbeit mit Drittländern fördern.
Dieses Fischereiabkommen mit Gabun stellt ein weiteres Entwicklungsinstrument dar, das von der Europäischen Union dazu genutzt wird, ihre Solidarität und ihre Bereitschaft zu demonstrieren, auch in Zukunft mit Drittländern zusammenzuarbeiten, die sich in der Entwicklung befinden. Ich halte es deshalb für notwendig, dass das Europäische Parlament, als die Institution, die direkt von den Bürgern gewählt worden ist, rechtzeitig informiert wird und nicht ein Jahr später aufgefordert wird, die Beschlüsse einfach nur noch abzusegnen.
Carmen Fraga Estévez, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte nochmals dagegen protestieren, dass die Fischerei immer, und auch heute wieder, klammheimlich zu nächtlicher Stunde behandelt wird.
Mein Dank gilt Herrn Arnaoutakis für seinen großartigen Bericht. Da es schon spät ist, werde ich mich kurz fassen und auf drei Aspekte im Zusammenhang mit Gabun und den Fischereiabkommen im Allgemeinen eingehen, die ich für wichtig halte.
Zunächst muss ich neuerlich feststellen, dass die Kommission dem Europäischen Parlament dieses Thema verspätet unterbreitet hat und die Europäische Union die erste Rate der Zahlungen an Gabun mit mindestens sechs Monaten Verzug leisten wird. Dies ist inakzeptabel, die Europäische Union darf solche Verschleppungen nicht zulassen, zumal wenn es um Drittländer geht, deren Wirtschaften so schwach sind. Meiner Ansicht nach sind wir mit Kommissar Borg zu einer Einigung gelangt, und künftig werden, wie ich hoffe, solche Verzögerungen nicht mehr auftreten.
Weiterhin möchte ich die finanziellen Aspekte der Fischereiabkommen im Allgemeinen hervorheben, unter denen dieser Fall ein sehr verwerfliches Beispiel ist. Es gibt hier viele Personen – und ich bedaure, dass die größten Kritiker der Fischereiabkommen gerade nicht anwesend sind –, die sich beklagen, dass der Fischereisektor die Finanzierung dieser Abkommen nicht unterstützt und kaum zu ihr beiträgt. Tatsächlich wird der Fischereisektor in diesem Fall, dem Gabun-Abkommen, fast 20 % mehr als die Europäische Union aus dem Gemeinschaftshaushalt zahlen. Das sollte jene Stimmen zum Schweigen bringen, die behaupten, der Fischereisektor würde sich nicht an der Finanzierung der Abkommen beteiligen.
Schließlich, Herr Präsident, möchte ich im Zusammenhang mit den Abkommen eine Forderung an die Kommission stellen, die wir im Fischereiausschuss wiederholt ausgesprochen haben: Zur Gewährleistung einer stärkeren Transparenz sollten Mitglieder dieses Parlaments die Möglichkeit erhalten, als Beobachter an den gemischten Ausschüssen teilzunehmen, die die Umsetzung der Fischereiabkommen kontrollieren. In den regionalen Fischereiorganisationen ist es uns schon gelungen, und es wäre gut, wenn wir künftig auch in den gemischten Ausschüssen anwesend sein könnten. Wir haben dieses Anliegen kürzlich dem Ratsvorsitz unterbreitet, und ich hoffe, dass Kommissar Figel' es der Europäischen Kommission übermitteln wird, damit wir innerhalb der drei Institutionen eine stärkere Beteiligung von Abgeordneten dieses Parlaments erreichen können. Ich bin der Meinung, und wäre es auch nur wegen dieser nächtlichen Stunde, zu der wir arbeiten müssen, dass wir es verdienen, als Beobachter in diesen Ausschüssen präsent zu sein.
Der Präsident. Frau Fraga Estévez, ich teile Ihre Einschätzung und werde Ihre Bedenken wegen der unterschiedlichen Behandlung der Themen bei der Aussprache an das Präsidium weiterleiten. Vielleicht wäre ein Rotationsprinzip gerechter.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt
26. Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit (Aussprache)
Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Danutė Budreikaitė im Namen des Entwicklungsausschusses über die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit (2006/2246(INI)) (A6-0474/2006).
Danutė Budreikaitė (ALDE), Berichterstatterin. – (LT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke allen, die zu dieser späten Stunde die Zeit gefunden haben, hier im Plenum über die wichtige Frage der Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu sprechen. In den wichtigsten EU-Dokumenten – dem EG-Vertrag und der Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung – ist nachhaltige Entwicklung als Entwicklung definiert, die es erlaubt, den heutigen Bedürfnissen der Gesellschaft zu entsprechen, ohne die Möglichkeit künftiger Generationen zu gefährden, ihre Bedürfnisse zu befriedigen. Nachhaltige Entwicklung ist ein übergeordneter Grundsatz des EU-Rechts, der für alle EU-Politikfelder, eingeschlossen die Politik der Entwicklungszusammenarbeit, maßgebend sein sollte.
Eines der wichtigsten Ziele unserer Gemeinschaft ist es, die Armut in der Welt zu bekämpfen, Entwicklungsländern alte Schulden teilweise zu erlassen, den am wenigsten entwickelten Ländern zu helfen, das Niveau von Entwicklungsländern und letztlich von Industrieländern zu erreichen. Industrieländer wissen um die Kosten für Fortschritt und modernes Leben. Dabei denke ich an die Umweltfolgen menschlicher Aktivität – die Entwicklung verschiedener Bereiche der Wirtschaft, insbesondere der Industrie. Das sind gewaltige Kosten, die die ganze Welt trägt, obwohl nicht alle Länder die Technologie besitzen oder benutzen, die zum Treibhauseffekt, zu CO2 oder zu anderen Verschmutzungen beiträgt. Wir alle zahlen, und wir wollen, dass der Umfang der Verschmutzung reduziert wird. Unsere Aufmerksamkeit gilt nicht nur unseren eigenen Volkwirtschaften, um dort geeignete Lösungen anzuwenden, sondern wir wollen auch, dass Entwicklungsländer saubere erneuerbare Energien und saubere Technologien benutzen. Doch das ist nicht so einfach. Im Bericht werden einige Probleme der nachhaltigen Entwicklung genannt und einige Lösungswege für Entwicklungsländer – und nicht nur für sie, sondern auch für die EU – aufgezeigt. Nachhaltige Entwicklung beinhaltet drei Hauptaspekte: stabiles Wirtschaftswachstum, Umweltschutz sowie soziale Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt.
Das bedeutet, dass Wirtschaftsfragen, Umweltschutzfragen und soziale Fragen in Wechselwirkung zueinander stehen und bereits im Stadium der Konzeption der Politik zusammen betrachtet werden sollten. Wirtschaftsfragen stehen im Zusammenhang mit Management, Menschenrechten, Demokratie, regionaler Integration und anderen Aspekten der Wirtschaft und des Lebens. Es bedarf der finanziellen Unterstützung der EU und anderer Länder, um sie zu lösen, und dazu gehören die Stärkung der institutionellen Kapazität der Entwicklungsländer, der Kampf gegen Korruption, neue Methoden zur Unterstützung von Unternehmen und Märkten für die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung, das Gewinnen ausländischer Direktinvestitionen und so weiter.
Die Umwelt wird durch die widerrechtliche Zerstörung der Wälder geschädigt, was Korruption und der Möglichkeit bewaffneter Konflikte; fehlendem Zugang zu Trinkwasser und Mängeln bei den Hygienebedingungen; Verschmutzung, insbesondere dem Treibhauseffekt; sowie der Verwendung und Erschöpfung natürlicher Ressourcen Vorschub leistet, die auch Vorstufen zu Konfliktsituationen darstellen. Auch im sozialen Bereich spielen Umweltfragen eine wichtige Rolle, etwa der Zugang zu Trinkwasser und Hygienebedingungen, der Zugang zu Bildung und medizinischer Betreuung und der Kampf gegen Armut. Die wichtigsten Aufgaben bestehen für die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung der drei Hauptaspekte der nachhaltigen Entwicklung offensichtlich in der Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und in der Beseitigung der Armut in Verbindung mit der Gewährleistung des Umweltschutzes.
Deshalb muss die EU im Rahmen dieser Politik auch andere große Wirtschaftsakteure, beispielsweise die USA, China und Indien, dazu anhalten, sich an der Verwirklichung einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen. Bei der Belebung des Wirtschaftwachstums kommt es darauf an, eine nachhaltige Entwicklung in allen Sektoren umzusetzen, in saubere Technologien zu investieren, alternative Energietechnologien einzuführen und vor allem unternehmerische Verhaltensnormen anzunehmen. Wenn man über die Umwelt spricht, muss man unbedingt betonen, dass internationale Konzerne, die in Entwicklungsländern tätig sind, die Umwelt respektieren müssen. Man sollte damit beginnen, für europäische Firmen einen Kodex der sozialen Verantwortung von Unternehmen durchzusetzen.
In ihrem Bemühen, gegen die Verschlechterung des Umweltschutzes in Entwicklungsländern vorzugehen, sollte die EU aktiver mit kleinen und mittleren Firmen zusammenarbeiten, um deren Respekt für die Umwelt zu beeinflussen. Der Schutz der biologischen Vielfalt, die Überwachung des ökologischen Zustands der Umwelt und die dafür geeigneten Maßnahmen sind unsere gemeinsame Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Im sozialen Bereich müssen wir versuchen, die festgelegten Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, ein nachhaltiges Konsummuster zu fördern, Krankheiten zu bekämpfen und mehr offizielle Entwicklungshilfe für Gesundheits- und Umweltfragen einzusetzen.
Zusätzlich müssen unbedingt die Zivilgesellschaft, NRO und Frauen in die Suche nach Lösungen für die Probleme der nachhaltigen Entwicklung und in die Stärkung des Sozialdialogs einbezogen werden. Neben diesen drei Bereichen der nachhaltigen Entwicklung möchte ich auch noch die Stärkung der institutionellen Kapazität als ein vorrangiges Thema für alle Sektoren nennen. Bei der Unterstützung von institutionellen, administrativen und gesetzlichen Reformen, des Ausbaus von Infrastruktur und des nationalen Finanzmanagements sollten die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen berücksichtigt werden.
Dies sind langfristige Aktionsprogramme, um in der Politik der Entwicklungszusammenarbeit Nachhaltigkeit zu erreichen. Doch schon jetzt kann die EU etwas tun, um Nachhaltigkeit zu erzielen, das Problem der Agrarexportsubventionen zu lösen und den Import von Erzeugnissen zu fördern, die nachhaltig und unter Einhaltung internationaler Abkommen hergestellt wurden, indem sie eine Einwanderungspolitik betreibt, bei der sie den Braindrain aus Entwicklungsländern stoppt, und indem sie Investitionen in Entwicklungsländer fördert und zuverlässig 0,7 % des BIP für Entwicklungshilfe aufwendet.
Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich werde versuchen, mich an meine Redezeit zu halten, damit wir vor Mitternacht fertig sind!
Natürlich begrüßen wir diesen Bericht, dessen ausdrücklicher Schwerpunkt auf der Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit liegt. Ich freue mich, dass dieser Bericht im Großen und Ganzen mit unserer eigenen Analyse dieser Thematik übereinstimmt. Die Kommission legt größten Wert darauf, die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern. Das alles umfassende Ziel dieser Zusammenarbeit besteht in der Beseitigung der Armut im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung. Insofern verfolgen wir bereits einen Kurs, der den meisten Empfehlungen in diesem Bericht entspricht, und ich möchte der Berichterstatterin, Frau Budreikaitė, meinen Glückwunsch aussprechen. Zur Veranschaulichung seien einige wenige Beispiele angeführt.
Zunächst einmal wenden wir ganz verschiedene Methoden an, um die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern. Da wären beispielsweise die Mitarbeiterschulungen, die Einrichtung eines Helpdesk für Umwelt, die systematische Erarbeitung von Umweltprofilen für die einzelnen Länder und Regionen sowie gegebenenfalls die Durchführung von strategischen Umweltbewertungen und Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Zweitens greifen wir den Entwicklungsländern stärker unter die Arme, damit sie sich an den Klimawandel anpassen können. Außerdem bemühen wir uns darum, unsere Partnerschaft mit den Entwicklungsländern in den Bereichen Anpassung an und Eindämmung von Klimaveränderungen zu verstärken. Auch arbeiten wir gerade an einer neuen Strategie für den Katastrophenschutz, da die unmittelbarste Folge des Klimawandels für die Entwicklungsländer darin besteht, dass extreme Wetterereignisse auftreten.
Drittens fördern wir im Rahmen konkreter Projekte umweltfreundliche und erneuerbare Energien. Eine weitere Initiative, die unter der internationalen Gemeinschaft großen Anklang gefunden hat, ist der globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien.
Viertens arbeiten wir im Rahmen der Initiative „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ unermüdlich daran, die Einfuhr von Holz, das aus illegalem Holzeinschlag stammt, mithilfe freiwilliger Partnerschaftsabkommen zu unterbinden. Vor kurzem wurden Verhandlungen darüber mit Malaysia, Ghana und Indonesien aufgenommen.
Und nicht zuletzt haben wir Mittel eingeplant, die dem Aufbau von Kapazitäten in den Entwicklungsländern dienen, um die illegale Ablagerung von giftigen Abfällen zu verhindern und Lagerbestände an hoch giftigen Pestiziden abzubauen.
Natürlich sind für die Verwirklichung dieser Ziele und der anderen Vorgaben, die ebenfalls in dem Bericht genannt wurden, nach wie vor große Anstrengungen vonnöten. Was das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und die Strategie in den Bereichen Umwelt und natürliche Ressourcen betrifft, fällt dem Europäischen Parlament eine ganz wichtige Rolle zu, und insofern möchte ich Ihnen meinen Dank für Ihr Engagement und Ihre Unterstützung aussprechen.
Horst Posdorf, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann der Berichterstatterin, Frau Budreikaitė, für ihre gelungene Arbeit nur recht herzlich danken. Der Bericht ist sehr ausgewogen und bietet gar keinen Anlass für irgendwelche Streitigkeiten.
Die Kernaussagen, die der Entwicklungsausschuss in diesem Bericht machen wollte, sind enthalten, nämlich erstens die Herausforderungen des Klimawandels, zweitens Schutz der Artenvielfalt, drittens Schuldenerlass für die am wenigsten entwickelten Länder, viertens Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen für eine bessere soziale, ökologische und wirtschaftliche Zusammenarbeit in den Ländern des Südens und fünftens mehr ausländische Direktinvestitionen und eine stärkere Exportdiversifizierung.
Die Kommission wird in diesem Bericht aufgefordert, alle Entwicklungsprogramme der Gemeinschaft auf Transparenz und Rechenschaftspflicht zu stützen, da Korruption in den Entwicklungsländern gerade der Nachhaltigkeit schadet. Das Parlament spricht sich daher für die Einführung unabhängiger Korruptionsbekämpfungsstellen aus und fordert dafür eine ausreichende Bereitstellung von Mitteln, und ich kann nur alle Kollegen bitten, bei der Abstimmung diesem Bericht zuzustimmen.
Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Auch ich schließe mich den Glückwünschen an die Berichterstatterin an. Lange Zeit war die Meinung vorherrschend, dass Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung Luxusgüter seien, die erst ab einem gewissen Niveau der Entwicklung einer Gesellschaft diskutiert und dann auch erreicht werden können.
Nachhaltige Entwicklung ist mittlerweile eines der Millenniums-Entwicklungsziele, denn arme Menschen leiden viel direkter unter den Auswirkungen schlechter Umweltbedingungen. Ihr Leben hängt stark vom Zugang zu natürlichen Ressourcen ab. Wald z. B. ist die Lebensgrundlage für 90 % der in absoluter Armut lebenden Menschen. Die Entwicklungsländer sind auch stärker von den Folgen des Klimawandels betroffen als die Industrienationen, die für diesen hauptverantwortlich sind. In diesem Zusammenhang ist der Vorschlag der Kommission zu begrüßen, den CO2-Ausstoß für Neuwagen ab 2012 europaweit zu senken.
Wir fordern im vorliegenden Bericht zum wiederholten Male die Vereinigten Staaten, aber auch Indien und China auf, das Kyoto-Protokoll zu ratifizieren und gemeinsam mit der Europäischen Union die Verantwortung für eine weltweite nachhaltige Entwicklung zu übernehmen.
Die Schaffung von Infrastruktur kann ein wichtiges Element für die nachhaltige Entwicklung sein, es ist aber wichtig, auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Wir fordern daher die Kommission auf, dass für jedes Projekt, das finanzielle Unterstützung der Union erhält, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und dann auch öffentlich zur Verfügung gestellt wird.
Immer wieder schockieren Berichte über unmenschliche Arbeitsbedingungen in Entwicklungsländern. Die Wirksamkeit des Verhaltenskodex für europäische Unternehmen, die in den Entwicklungsländern tätig sind, ist unbedingt zu verbessern. Ferner ist es notwendig, den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation zum Durchbruch zu verhelfen.
Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Donnerstag um 11.30 Uhr statt.
27. Tagesordnung der nächsten Sitzung: siehe Protokoll