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Plenardebatten
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Donnerstag, 1. Februar 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Aussprache)
 4. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Aussprache)
 5. Feierliche Sitzung — Bulgarien
 6. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 7. Abstimmungsstunde
  7.1. UN/ECE-Regelung: Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck (Abstimmung)
  7.2. UN/ECE-Regelung: Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (Abstimmung)
  7.3. Abkommen EG/Korea über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Abstimmung)
  7.4. Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)
  7.5. Berichtigungshaushaltplan 1/2007 (Abstimmung)
  7.6. Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien (Abstimmung)
  7.7. Fischereiabkommen EG/Gabun (Abstimmung)
  7.8. Moratorium für die Todesstrafe (Abstimmung)
  7.9. Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten (Abstimmung)
  7.10. Verjährungsfristen bei Personenschäden und tödlichen Unfällen in grenzüberschreitenden Streitsachen (Abstimmung)
  7.11. Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung (Abstimmung)
  7.12. Die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (Abstimmung)
  7.13. Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Abstimmung)
 8. Stimmerklärungen
 9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 10. Einem Mitglied übertragene Aufgabe: siehe Protokoll
 11. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 12. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 14. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 15. Unterbrechung der Sitzungsperiode


  

VORSITZ: DIANA WALLIS
Vizepräsidentin

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als erster Punkt folgt der Bericht von Klaus-Heiner Lehne im Namen des Rechtsausschusses mit Empfehlungen an die Kommission zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft (2006/2013(INI)) (A6-0434/2006).

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE), Berichterstatter. – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist mir eine besondere Ehre, Frau Präsidentin, dass dieses Thema ausgerechnet heute behandelt wird, wo Sie erstmals Gelegenheit haben, in diesem Hause eine Sitzung zu leiten.

Im Aktionsplan Gesellschaftsrecht war ursprünglich bereits vorgesehen zu prüfen, welche weiteren gesellschaftsrechtlichen Formen innerhalb der Europäischen Union für die Gesetzgebung in Betracht kommen. In den Untersuchungen sind diese Fragen damals im Wesentlichen offen gehalten worden. Die Kommission hat ja den Aktionsplan Gesellschaftsrecht vor einigen Jahren zur Diskussion gestellt und ihn insgesamt überarbeitet. Das Parlament hat sich an dieser Debatte intensiv beteiligt, und vor diesem Hintergrund haben wir auch im Europäischen Parlament beschlossen, einen Initiativbericht zur Europäischen Privatgesellschaft auf Kiel zu legen und hier zu diskutieren.

Das ist der Hintergrund dieses heutigen Tagesordnungspunkts. Wir haben uns ja sorgfältig mit dieser Frage befasst und hierzu eine Anhörung im Europäischen Parlament veranstaltet. Diese Anhörung hat ganz eindrucksvoll belegt, dass ein echter Bedarf nach einer solchen Europäischen Privatgesellschaft, einer solchen Gesetzesinitiative von Seiten der Kommission besteht. Insbesondere Unternehmen des industriellen Mittelstandes, die exportorientiert in der Europäischen Union tätig sind und die im Augenblick gezwungen sind, Niederlassungen und Unternehmensgründungen in anderen Mitgliedstaaten nach dem dortigen Gesellschaftsrecht vorzunehmen, würden es außerordentlich begrüßen, wenn es eine einheitliche europäische Rechtsform gäbe, mit der sie ihre Tochtergesellschaften in der ganzen Europäischen Union organisieren könnten. Im Augenblick haben sie einen großen Beratungsbedarf, das ist zugegebenermaßen gut für Anwälte, aber das kostet auch viel Geld, weil immer wieder im Einzelnen geprüft werden muss, welche Rechte und Pflichten ihre Direktoren, die Mitglieder in Aufsichtsgremien eigentlich haben und wie sie sich verhalten müssen, damit sie nicht in eine Situation kommen, in der sie in Konflikt mit dem Gesetz geraten können.

Ich denke, dass dies dadurch vermieden werden kann, dass wir hier eine einheitliche europäische Rechtsform anbieten, die eine Reihe von zentralen Fragen, insbesondere Befugnisse der Direktoren, aber auch Haftungsfragen einheitlich auf europäischer Ebene regelt und ein Angebot an die Unternehmen darstellt. Deshalb ist auch überhaupt keine Rede von zusätzlicher Bürokratie. Die Unternehmen können ja selbst entscheiden, ob sie diese Rechtsform haben wollen oder nicht. Das ist einfach nur ein Angebot an die Unternehmen. Hier existiert also eine echte Gesetzeslücke, nachdem wir für große Gesellschaften bereits die Europäische Aktiengesellschaft geschaffen haben.

Lassen Sie mich am Rande auch noch bemerken: Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Beispiel im Fall Inspire Art ist ja auch dadurch zu erklären, dass es in der Vergangenheit zu geringe Fortschritte in der Entwicklung des europäischen Gesellschaftsrechtes gegeben hat. Hier könnten wir einen Beitrag dazu leisten, eine vorbildliche Struktur in der Europäischen Union anzubieten und zu schaffen.

Ich glaube, dass es dem Rechtsausschuss, der diesen Bericht mit großer Mehrheit oder sogar einstimmig angenommen hat, gelungen ist, auch einen geeigneten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Ansätzen bei der Struktur solcher Gesellschaften in Kontinentaleuropa und in dem vom britischen Rechtsgedanken geprägten Rechtsraum zu finden. Das betrifft insbesondere die Frage des Eigenkapitals, wo wir einen guten Kompromiss gefunden haben, indem wir gesagt haben: Es soll grundsätzlich Eigenkapital geben, aber es gibt keine Einzahlungsverpflichtung. Das kann auch Eintragungserleichterungen bedeuten, ich glaube, dass dies ein Schritt in die richtige Richtung ist und auch zeigt, wie die Kommission einen Vorschlag machen kann und wie auch im Rat die Möglichkeit besteht, zwischen den unterschiedlichen Rechtstraditionen einen vernünftigen Kompromiss zu finden.

Wir als Rechtsausschuss — und ich denke nach der heutigen Abstimmung auch wir als Europäisches Parlament — erwarten von der Kommission, dass sie entsprechend den Bestimmungen des Vertrages, unserer Geschäftsordnung, aber auch der Interinstitutionellen Vereinbarung nunmehr aktiv wird und konkrete Schritte unternimmt, um diesem Haus und auch dem Rat in absehbarer Zeit einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einen Aspekt ansprechen, der auch bei den Änderungsanträgen eine Rolle spielt, nämlich die Debatte über die Mitbestimmung. Ich will hier ganz deutlich machen — und das war bei den Beratungen unumstritten —: Niemand will vorhandene Arbeitnehmerrechte in irgendeiner Art und Weise einschränken. So wie sie auf der nationalen Ebene garantiert sind, sollen sie auch im Rahmen der Verwirklichung dieses Gesetzgebungsvorhabens garantiert und erhalten bleiben. Es hat eine Reihe von Änderungsanträgen zu diesem Punkt gegeben. Ich halte sie alle nicht für entscheidend, weil sie alle in der Intention das gleiche Ziel verfolgen: Arbeitnehmerrechte sollen geschützt werden.

Eine allerletzte Anmerkung, dann habe ich meine fünf Minuten voll: Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass auch die deutsche Ratspräsidentschaft dieses Thema der Europäischen Privatgesellschaft zu einer ihrer Prioritäten erklärt hat. Daher gehe ich davon aus, dass auch der Rat dieses Anliegen in gleicher Weise unterstützt, wie es — so hoffe ich — gleich eine überwältigende Mehrheit hier im Hause tun wird.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Mein Dank gilt zunächst dem Rechtsausschuss und vor allem dem Berichterstatter, Herrn Lehne, für die ausgezeichnete Arbeit bei der Erstellung des Berichts zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft, über den Sie heute abstimmen werden. Die in diesem Bericht formulierten Vorschläge und Empfehlungen werden bereits gründlich von meinen Diensten geprüft.

Wir müssen die Ausübung grenzüberschreitender Wirtschaftstätigkeiten für kleine und mittlere Unternehmen einfacher und kostengünstiger gestalten. Es muss unbedingt etwas unternommen werden, damit kleine und mittlere Firmen in den vollen Genuss der Vorteile des Binnenmarkts kommen können.

Das Wachstum kleiner Unternehmen ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Eine Möglichkeit, die Entwicklung kleiner Unternehmen zu fördern, besteht darin, den aktuellen Rechtsrahmen zu vereinfachen und unnötige Verwaltungslasten abzubauen. Diese Lasten sind besonders für KMU beschwerlich, die nicht über große Rechtsabteilungen verfügen. Ich habe daher beschlossen, im kommenden Frühjahr eine Mitteilung zur Vereinfachung des Unternehmensrechts in der Gemeinschaft vorzulegen. Diese fügt sich in das allgemeine Programm der Kommission zur Vereinfachung des Gemeinschaftsrechts ein, das bis 2012 eine Senkung der Verwaltungslasten um 25 % vorsieht.

Ich bin in jeder Hinsicht für Initiativen, mit denen ein flexibler Rechtsrahmen für europäische Firmen und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen wird. Das Statut der Europäischen Privatgesellschaft könnte für sie eine sinnvolle Wahlmöglichkeit sein. Der Gedanke fand die Zustimmung der Industrie in der jüngsten öffentlichen Konsultation zu den künftigen Prioritäten des Aktionsplans zum Gesellschaftsrecht und zur Corporate Governance. Viele Befragte betonten, dass mit dieser Möglichkeit Unternehmen eine größere Auswahl verfügen und dass die Anpassungskosten für Betriebe gesenkt würden, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sein möchten. Allerdings haben einige Teilnehmer auch die Nützlichkeit einer solchen Maßnahme hinterfragt, und wie Ihnen bekannt ist, muss die Kommission gemäß den Grundsätzen der besseren Rechtsetzung eine Folgenabschätzung durchführen, bevor eine Initiative vorgeschlagen wird. In Anbetracht dessen prüfen meine Dienste derzeit die Kosten und Nutzen eines solchen Statuts sowie Alternativmaßnahmen zur Lösung der betreffenden Probleme. Ich würde mich nur dann für ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft aussprechen, wenn aus der Folgenabschätzung eindeutig hervorgeht, dass dies das am besten geeignete Instrument ist, um die Probleme, vor denen KMU heute stehen, in Angriff zu nehmen und dass die Form der Europäischen Privatgesellschaft ihnen helfen würde, ihre Aktivitäten und grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeiten besser zu entwickeln.

Bisherige Erfahrungen mit dem Statut der Europäischen Gesellschaft haben gezeigt, dass die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform ein sehr langer und komplizierter Prozess sein kann. Am Ende könnten dabei Rechtsinstrumente stehen, die nicht immer einfach zu nutzen sind. Wenn ein Statut der Europäischen Privatgesellschaft wirksam sein soll, dann müssen wir schnell zu einer Einigung gelangen. Das endgültige Ergebnis muss für die KMU leicht anzuwenden sein, damit sie wirklich einen zusätzlichen Nutzen daraus ziehen können.

Ich stelle fest, dass sich Ihr Bericht und die dazugehörige Entschließung auf Artikel 192 EG-Vertrag stützen, in dem die Kommission zur Vorlage eines Legislativvorschlags aufgefordert wird. Gemäß dem Rahmenübereinkommen hat sich die Kommission verpflichtet, Forderungen nach Artikel 192 EG-Vertrag nachzukommen. An diese Verpflichtungen werde ich mich auch weiterhin halten. Wir werden die im Bericht formulierten praktischen Vorschläge ausführlich prüfen. Meine Dienste sollen sich die erforderliche Zeit nehmen, um alle Möglichkeiten gründlich abzuwägen und zu einer möglichst ausgewogenen Lösung für KMU zu kommen. Nach Abschluss der Folgenabschätzung werde ich Sie über die Ergebnisse und die politischen Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen, in Kenntnis setzen.

 
  
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  Andreas Schwab, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Auch von meiner Seite als ehemaligem Kollegen im Binnenmarktausschuss alles Gute für Ihre Amtsführung! Wenn alle Präsidenten den Saal so ruhig halten würden, wie Sie heute morgen, dann wären unsere Beratungen in der Tat sehr viel konstruktiver, deswegen kann ich Sie nur bitten, so weiterzumachen!

Herr Kommissar, kleine und mittlere Unternehmen sind die Antriebskraft des europäischen Binnenmarkts. Das wird zwar immer wieder bekräftigt, aber die Realisierung dieses Ziels schreitet oft zu langsam voran. Die Schaffung eines europäischen Rechtsrahmens, der insbesondere auf die Interessen des Mittelstands abzielt, ist deswegen auch aus meiner Sicht ein äußerst wichtiges Anliegen, auch für den Binnenmarktausschuss.

Der Initiativbericht des Kollegen Klaus-Heiner Lehne ist deshalb nachdrücklich zu unterstützen, weil er ein wichtiges Signal an die Kommission – und ich möchte hinzufügen, auch an die Ratspräsidentschaft – sendet, und ich möchte ihm für seine hervorragende Arbeit an diesem Dossier danken.

Viele kleine und mittlere Unternehmen – Herr Kommissar, Sie haben sich bei Ihrem Besuch in meinem Wahlkreis Offenburg selbst davon überzeugen können – sind heute bereits – Gott sei Dank – grenzüberschreitend tätig. In vielen Fällen wird dieses Engagement und Wachstum allerdings durch bürokratische Hemmnisse und den Mangel an Erfahrung in Bezug auf die lokalen Rechtsverhältnisse behindert. Dies bedeutet bisher gerade für kleine und mittlere Unternehmen aus den neuen Mitgliedstaaten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil.

Neben der Beibehaltung der nationalen Rechtsformen in Zukunft eine europäische Rechtsform anzubieten, dient damit nicht nur der weiteren Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes, sondern ermöglicht mittelständischen Unternehmen auch die erleichterte Gründung von Tochtergesellschaften im europäischen Ausland und damit den Aufbau einer über die eigenen Grenzen hinausgehenden Tätigkeit.

Wesentlich ist dabei, dass so die Beratungs- und Verwaltungskosten bei Gründung und Führung einer Gesellschaft erheblich reduziert werden können und bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht mehr das Recht verschiedener Mitgliedstaaten anzuwenden ist.

Eine Umfrage des IHK in Deutschland – ich kann mich hier nur auf deutsche Betriebe beschränken – hat ergeben, dass ein starker Wunsch der Unternehmen nach einer mittelstandsfreundlichen europäischen Rechtsform besteht. Die kleine Schwester der Europa-AG soll schlank, praktikabel und vor allem europäisch sein, so die Auffassung der befragten Unternehmen.

Herr Kommissar, das Europäische Parlament spricht sich deshalb in seinem Bericht dafür aus, dass die Kommission noch im Laufe dieses Jahres einen Legislativvorschlag auf Grundlage von Artikel 308 vorlegt. Ihr Eintreten für die Folgenabschätzung freut uns natürlich, aber wir haben bei anderen Richtlinien im Bereich des Binnenmarkts und Verbraucherschutzes auch gesehen, dass, wenn der politische Wille da ist, die Folgenabschätzung entweder zügig durchgeführt oder auf bestimmte Einzelfragen beschränkt werden kann. Deswegen möchte ich Sie bitten, die Folgenabschätzung zügig vorantreiben, um möglichst rasch zu einer Rechtsetzungsvorlage zu kommen. Ich bitte auch den deutschen Ratsvorsitz, dieses Dossier ehestmöglich und mit Nachdruck zu verfolgen.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin! Ich glaube, dies ist das erste Mal, dass ich Gelegenheit habe, das Wort zu ergreifen, während Sie den Vorsitz der Sitzung führen, und ich möchte Sie zu Ihrer Ernennung beglückwünschen. Ich bin sicher, dass Sie Ihr Amt mit der Unabhängigkeit ausführen werden, die für Sie charakteristisch ist.

Zum Zweiten möchte ich Herrn Lehne für seinen Bericht danken. Er hat meines Erachtens eine gute Arbeit geleistet, aber ich möchte auf ein paar Probleme hinweisen, die wir haben.

Erstens glaube ich nicht, dass die derzeitige Vorgehensweise des Rechtsausschusses, Berichte zu einem Thema der Gesetzgebungsinitiative mit einem Anhang zu präsentieren, der nicht ausreichend diskutiert worden ist, eine angemessene Gesetzgebungsmethode darstellt.

Wir sprechen über eine Anfangsphase legislativer Vorschläge. Was wir momentan tun, ist, die Kommission zu ersuchen, die Möglichkeit zur Vorlage eines Berichts zu prüfen, und meiner Meinung nach sollten wir uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf den ersten Teil der Entschließung beschränken.

Ich glaube nicht, dass der Anhang zum Entschließungsantrag ausreichend debattiert worden ist. Wir können daher nicht davon ausgehen, dass diese Schlussfolgerungen des Anhangs wirklich den Willen des Rechtsausschusses widerspiegeln.

Zweitens, meines Erachtens hat Herr McCreevy völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass wir keine Gesetze um der Gesetze willen erlassen dürfen – unser Scheitern in Bezug auf die europäische Aktiengesellschaft sollte für uns hier Anlass zur Besorgnis sein – und deshalb ist die Impaktstudie eindeutig erforderlich.

Darüber hinaus ist klar, dass wir in diesem Haus die Notwendigkeit sehen, ein Statut zu errichten, das es den kleinen Unternehmen erlaubt, tätig zu werden, und dass wir daran arbeiten sollten, dieses Statut zu schaffen.

Dabei sind wir mit bestimmten Schwierigkeiten konfrontiert, zum Beispiel dem Problem der Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Wir haben Diskussionen über den Erwägungsgrund H geführt. In meiner Fraktion gab es gewisse Vorbehalte gegen die Form, in der Herr Lehne ihn formuliert hat.

Ich denke, dass die von Herrn Lehne vorgeschlagene endgültige Formel zufrieden stellend ist, und ich hoffe, dass wir sie in meiner Fraktion billigen können.

Kurz gesagt, der Vorschlag von Herrn Lehne ist meiner Ansicht nach gut. Wir verlangen nicht, dass die Kommission ihn akzeptiert, aber wir ersuchen sie, diese Möglichkeit zu prüfen.

Ich hoffe, dass Herr McCreevy alles in seinen Kräften Stehende tun wird, damit der Wille des Europäischen Parlaments in dieser Frage durchgesetzt wird.

 
  
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  Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Zunächst möchte auch ich Ihnen zu Ihrer Wahl und zu der ersten von Ihnen geführten Aussprache gratulieren.

Zudem muss ich mich auch gleich beim Berichterstatter entschuldigen, denn bei der Anhörung zu diesem Thema war ich zwar zugegen, aber an der Aussprache im Ausschuss konnte ich nicht teilnehmen, und ich weiß, es ist etwas irritierend, wenn jemand dann plötzlich im Plenum auftaucht.

Grundsätzlich begrüße ich den Gedanken, der diesem Vorschlag zugrunde liegt, aber ich habe einige Einwände, mit denen sich die Kommission im Verlauf ihrer weiteren Arbeit zu diesem Thema hoffentlich näher befassen wird. Herr Lehne, in Ihrer Begründung zum Bericht haben Sie darauf hingewiesen, dass sich das Statut auf die Bedürfnisse der KMU konzentrieren muss. Dies hat auch der Kommissar soeben gesagt, und ich stimme zu. Das betrifft jedoch nahezu alle Unternehmen mit Ausnahme multinationaler Konzerne. Wenn wir allen Empfehlungen im Anhang folgen wollen, dann liegt für mich auf der Hand, dass vor allem die mittleren und weniger die kleinen Unternehmen diese Möglichkeit wählen und von ihr profitieren werden. Neugründungen würden sicher nicht dazugehören. Dafür sorgen die vorgeschlagenen Eigenkapitalanforderungen. Ich will nicht, dass man sagt „Sie stellen sich hier als Britin hin und wollen keine Kapitalanforderungen“. Mir ist klar, dass das Kapital nicht unbedingt eingezahlt werden muss, und ich begrüße Bestrebungen, in dieser Frage einen Kompromiss zu erzielen, aber es wird dennoch Folgen haben, vor allem für kleine Unternehmen.

Kleinere Unternehmen, ob sie gerade neu gegründet wurden oder sich auf Expansionskurs befinden, haben auch ohne diese zusätzlichen finanziellen Anforderungen schon mit genügend Kosten und Schwierigkeiten zu kämpfen, um Banken mit doppelten und dreifachen Garantien zu versorgen. Und täuschen Sie sich nicht: Wenn Aktionäre potenziell 10 000 Euro verlieren könnten, auch wenn diese nicht zu Beginn eingezahlt wurden, dann stellt das schon zusätzliche finanzielle Anforderung dar.

Das mag zwar nicht von Bedeutung sein, weil es freiwillig ist, und wenn einem das Statut nicht gefällt, muss man es auch nicht nutzen, aber ich würde vorziehen, wenn etwas vorgeschlagen wird, das dann allen Unternehmen zusagt, von allen genutzt werden kann und für alle zugänglich ist.

Auch wenn ich gesagt habe, dass in einigen Kreisen kaum Veranlassung bestehen wird, sich hierfür zu entscheiden, dann bedeutet das nicht, dass kleine Unternehmen keiner grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit nachgehen oder das nicht anstreben würden. Viele Kleinunternehmen sind in bedeutendem Umfang grenzüberschreitend tätig, was ihnen gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auch eindeutig erlaubt ist. Doch angesichts der Wahlfreiheit ist das vielleicht auch kein Problem. Oder doch? Es soll nicht so weit kommen, dass das neue Statut diskriminierend wirkt, wenn Verbraucher sich Gedanken machen, dass man, wenn man nicht groß genug ist, um sich als Europäische Privatgesellschaft sehen zu wollen, auch nicht groß genug ist, um in Europa unternehmerisch tätig zu sein. Dies würde völlig dem Konzept des Binnenmarkts und der gleichzeitigen Bedeutung der Förderung und Entwicklung von Kleinunternehmen in diesem Markt widersprechen. In einem Binnenmarkt darf Größe keine Rolle spielen.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Ich teile voll und ganz die Auffassung, dass das Statut der europäischen Privatgesellschaft auf gemeinschaftsrechtlichen Regelungen basieren und auf Verweise auf nationales Recht verzichten sollte. Das Ziel besteht darin, kleinen und mittleren Unternehmen als der Triebkraft in allen europäischen Volkswirtschaften eine neue Rechtsform anzubieten, die es ihnen erleichtert, auch grenzüberschreitend tätig zu werden.

Dabei geht es auch um gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des Binnenmarkts und folglich auch des Wirtschaftswachstums. Durch die Schaffung einer einheitlichen europäischen Rechtsform sinken die Beratungskosten, da bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten nicht mehr das Recht verschiedener Mitgliedstaaten Anwendung findet, sondern das einheitliche Statut. Damit diese Unternehmensform im Wettbewerb auf dem Markt bestehen kann, muss sie flexibel sein und sich den Markterfordernissen anpassen können. Das ließe sich dadurch erreichen, dass einem solchen Unternehmen verschiedene Umwandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

In diesem Zusammenhang erhebt sich beispielsweise die Frage nach einer Harmonisierung der Rechtsvorschriften in Bezug auf die grenzüberschreitende Sitzverlegung. Damit jedoch ein solches Unternehmen auf dem Markt reibungslos funktionieren kann, muss es in erster Linie für die Sicherung des Geschäftsverkehrs und den Schutz seiner Gläubiger Sorge tragen. Über diese Fragen wird weiter zu sprechen sein.

 
  
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  Godfrey Bloom, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich finde dies unglaublich faszinierend! Jedes Mal, wenn ich hierherkomme, muss ich lächeln. Es ist wirklich unglaublich, was man hier über das Führen von Kleinunternehmen weiß. Wenn ich mir die Lebensläufe der Mitglieder dieses Parlaments ansehe, dann stelle ich fest, dass keiner jemals in seinem Leben wirklich Verantwortung für ein kleines Unternehmen getragen hat. Es ist schon erstaunlich, wie viel wir alle über diese Sachen wissen!

Im Jahr 1992 habe ich ein kleines Unternehmen gegründet. Ich habe nachgedacht und mir dann ein paar altmodische gebrauchte Möbel gekauft. Ich habe an meinem Stift gekaut und gedacht: „Meine Güte, was habe ich getan? Ich habe einen großen Konzern verlassen, wie soll es jetzt weitergehen?“. Diese Firma verfügt nun über Zweigstellen in Hongkong, Jersey, auf den Kanalinseln und in Südafrika sowie in London und in meinem Wahlbezirk York.

Ich glaube wirklich nicht, dass ich das noch einmal tun könnte. Es gibt so viele Verordnungen, es ist unglaublich. Wenn Sie wirklich Kleinunternehmen in der Europäischen Union und insbesondere im Vereinigten Königreich fördern wollen, dann schlage ich vor, dass die Leute hier und die Kommission sich zum Kuckuck noch einmal aus den Angelegenheiten aller anderen heraushalten und aufhören uns sagen zu wollen, wie wir unsere Unternehmen führen sollen! Lassen Sie uns einfach in Ruhe, denn wenn Sie das nicht tun, werden immer mehr Unternehmen nach Dubai, auf die Bermudas und auf die Kanalinseln gehen; ich selbst bin schon dabei, die Hälfte meines Unternehmens auf die Kanalinseln zu verlegen.

Ich würde Ihnen und der Kommission raten, Ihre unwissenden Nasen nicht mehr in die Angelegenheiten von Kleinunternehmen zu stecken!

 
  
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  Ashley Mote, im Namen der ITS-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Dieser Bericht stellt einen Widerspruch in sich dar. Der Staat kann doch die Angelegenheiten der Unternehmen nicht bis ins kleinste Detail regeln. Seit wann hat die Europäische Union irgend etwas auf den Weg gebracht, das den Handel verbessert, Kosten gering hält, Bürokratie abbaut, neuen Wohlstand hervorbringt, neue Arbeitsplätze schafft, den Betrieb erleichtert? Wann denn? Den meisten Regierungen bleibt nur die Hoffnung, Wirtschaftwachstum zu fördern, indem sie den Stapel an Hindernissen aus dem Weg räumen und ein unternehmensfreundliches Umfeld schaffen. Aufgabe der Regierung sollte es sein, dafür zu sorgen, dass Menschen mit ihrer Initiative Erfolg haben. Danach sollte sie in den Hintergrund treten.

Das Vereinigte Königreich hat ein gewaltiges, dauerhaftes und wachsendes Defizit bei der EU. Ist irgendjemand hier ernsthaft der Auffassung, dass die Europäische Union diese Situation ändert oder verbessert, wenn sie die Kontrolle über das Gesellschaftsrecht für KMU übernimmt? Halten Sie das wirklich für möglich, besonders da diese Vorschläge auf den deutschen und französischen Vorstellungen eines sozialen Marktes basieren?

Ich pflichte dem bei, was Herr Bloom gerade gesagt hat. Wie viele von Ihnen hier haben jemals ein neues Unternehmen auf eigenes Risiko gegründet? Arbeitsplätze geschaffen? Es selbst finanziert und, sagen wir, zwanzig Jahre lang erfolgreich geführt? Wie viele von Ihnen haben das getan? Wie viele Leute in diesem Ausschuss haben das getan? Wer von Ihnen weiß, was erforderlich ist, um im Vereinigten Königreich ein Unternehmen zu gründen? Nun, ich werde es Ihnen sagen: Weniger als hundert Pfund, zehn Minuten am Telefon, und man kann überall Geschäfte machen. Vergleichen Sie dies einmal mit diesen Vorschlägen. Wir haben seit Jahrhunderten ein Gesellschaftsrecht im Vereinigten Königreich, vielen Dank. Und es funktioniert hervorragend. Außerdem haben wir KMU, die weltweit Handel treiben, und es geht ihnen hervorragend. Die meisten ihrer Albträume sind auf bisherige irrige Versuche der EU zurückzuführen, ihnen beim Handel auf dem Kontinent zu „helfen“. Ein Großteil dieser „Hilfe“ steht ihren Aktivitäten lediglich im Wege, und der Gedanke an noch mehr „Hilfe“ wird Entsetzen auslösen.

Im Laufe der Jahre hat dieses Haus Meisterleistungen mit unvorhergesehenen Folgen vollbracht. Da ist die Arbeitszeitrichtlinie, die einen mit mir befreundeten Unternehmer endgültig davon überzeugt hat, dass die EU klinisch verrückt ist. Da ist das Streben nach gleichen Wettbewerbsbedingungen, das genaue Gegenteil zur Schaffung von Wohlstand und Beschäftigung, wo es doch genau darauf ankommt, Unterschiede zu finden. Und jetzt gibt es die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, was den Berechtigten gewaltige Vorteile und allen anderen zusätzliche Kosten und Bürokratie bringt. Sogar die sozialistische britische Regierung hat begriffen, dass dieser Vorschlag kostspielig und gefährlicher Unsinn ist und in den Papierkorb gehört.

 
  
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  Małgorzata Handzlik (PPE-DE). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte dem Berichterstatter für seinen überaus fundierten und umfassenden Bericht danken. Er sendet meines Erachtens ein wichtiges Signal an die kleinen und mittleren Unternehmen aus, nämlich dass es für sie bald sehr viel leichter sein wird, auf dem gemeinsamen europäischen Markt zu agieren und sich zu entwickeln. Eine weitere Botschaft an die KMU besteht darin, dass die europäischen Gesetzgeber sich der Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für den gemeinsamen Markt bewusst sind und ihre Lage verbessern wollen.

Das Hauptziel unserer auf den gemeinsamen Markt gerichteten Maßnahmen muss darin bestehen, optimale Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die europäischen Unternehmen nicht durch unnötige Bürokratie oder technische und Handelshemmnisse daran gehindert werden, ihren Sitz von einem Land in ein anderes zu verlagern oder Filialen in den einzelnen Unionsländern zu errichten. Das sollte ebenso einfach sein, als würden sie ihren Standort von einer Region ihres Landes in eine andere verlegen. Alle Unternehmen sollten in der gesamten Union nach den gleichen Grundsätzen operieren können. Nur dann können wir wirklich von einem gemeinsamen europäischen Markt sprechen, von dem alle profitieren.

Der Bericht Lehne ist ein weiterer Schritt hin zu rechtlichen Regelungen, mit denen die Leistungsfähigkeit des KMU-Sektors auf dem gemeinsamen Markt erhöht werden soll. Dies wird mit Sicherheit wesentlich dazu beitragen, die wirtschaftlichen Aktivitäten der europäischen Gesellschaften zu stärken und damit unser aller Leben zu verbessern sowie eines der Ziele der Lissabon-Agenda zu erreichen. Als ehemalige Geschäftsfrau, die 15 Jahre lang ein eigenes Unternehmen mit etwa 100 Beschäftigten geführt hat, kenne ich die Probleme der Unternehmer sehr gut. Ich bin davon überzeugt, dass der Vorschlag für ein Statut der europäischen Privatgesellschaft eine ausgezeichnete und dringend notwendige Lösung für Unternehmen mit grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit darstellt.

Wir müssen jedoch umsichtig vorgehen und aus den Fehlern bei der Entwicklung des Statuts der europäischen Aktiengesellschaft lernen. Aufgrund der zahlreichen Verweise auf nationales Recht werden diese Gesellschaften ihrer Rolle als europäische Gesellschaften nicht in vollem Umfang gerecht. Deshalb muss sich das Statut der europäischen Privatgesellschaft weitestgehend auf Gemeinschaftsrecht stützen, wobei es möglichst wenig Verweise auf nationales Recht enthalten sollte. Text und Rechtsvorschriften würden damit einheitlicher, und es gäbe zudem Rechtssicherheit, was für die Unternehmer ganz entscheidend ist. Wir müssen das Statut so einheitlich wie möglich ausgestalten und dafür Sorge tragen, dass Verweise auf die einzelnen Rechtssysteme auf ein Minimum beschränkt bleiben, möglichst oft jedoch auf das Gemeinschaftsrecht verwiesen wird.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE). – (PL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Lehne, für seine Arbeit zu einem Thema danken, das für die Zukunft der europäischen Integration und die Entwicklung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Rahmen des Binnenmarktes von solch großer Bedeutung ist. Wir haben auf dem Binnenmarkt bereits die europäische Aktiengesellschaft, die das Segment der großen Kapitalgesellschaften abdeckt. Deshalb brauchen wir dringend eine Rechtsform, die auch den kleinen und mittleren Unternehmen die grenzüberschreitende Tätigkeit erleichtert.

Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass die KMU die Haupttriebkraft der europäischen Wirtschaft bilden und die meisten Beschäftigungsmöglichkeiten für die Unionsbürger bieten. Deshalb müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten dieser Unternehmen weiter gestärkt werden. Die neuen rechtlichen Lösungen, die wir unseren Unternehmern vorschlagen, bedürfen jedoch einer eingehenden Prüfung. Wir sollten aus den Erfahrungen bei der Einführung der Rechtsform der europäischen Aktiengesellschaft auf dem gemeinsamen Markt lernen. Die Arbeiten an diesem Statut waren langwierig und mündeten schließlich in einen Kompromiss, der nicht völlig zufriedenstellend ist. Wir müssen deshalb aus unseren Fehlern lernen, wie Frau Handzlik vorhin feststellte.

Das Statut der europäischen Privatgesellschaft sollte eine weitestgehend einheitliche europäische Rechtsform darstellen. Es muss zu einer Vereinfachung der Prinzipien der Gründung und Organisation solcher Unternehmen führen. Wichtig ist ein Gleichgewicht zwischen dem Gläubigerschutz, einer flexiblen Unternehmensstruktur und der Sicherung des Geschäftsverkehrs. Damit diese Unternehmen flexibel bleiben, muss ihnen die Umwandlung erleichtert werden, wozu beispielsweise die Verschmelzung und die Sitzverlegung gehören. Die Initiative des Europäischen Parlaments mit Empfehlungen an die Kommission zum Statut der europäischen Privatgesellschaft ist daher völlig gerechtfertigt.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Es gibt mehrere Gründe, weshalb das Statut der europäischen Privatgesellschaft für die Beschleunigung des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union so überaus wichtig ist.

Erstens: Gemessen am BIP-Wachstum ist die Wirtschaftswachstumsrate der Vereinigten Staaten gegenüber der Europäischen Union seit Jahren mehr als doppelt so hoch. In den Ländern Südostasiens liegt sie um ein Mehrfaches über der der Union. Zweitens: Auf dem gemeinsamen Markt für den freien Kapital-, Waren- und Dienstleistungsverkehr bestehen nach wie vor zahlreiche interne Hindernisse. Drittens: Der Entwurf eines Statuts für die europäische Privatgesellschaft richtet sich an die kleinen und mittleren Unternehmen, die die Grundlage der Volkswirtschaften aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union bilden. Viertens: Die europäische Privatgesellschaft wäre ein überaus nützliches Instrument zur Umsetzung der Lissabon-Strategie, in deren Rahmen großes Augenmerk auf die Beseitigung der Hindernisse für die Entwicklung des europäischen Unternehmertums gelegt wird.

All dies ist Grund genug, die Konzipierung eines Statuts der europäischen Privatgesellschaft zu unterstützen. Wir dürfen jedoch nicht die Fehler wiederholen, die bei dem Statut der europäischen Aktiengesellschaft gemacht wurden. Der Markt hat die europäische Aktiengesellschaft als Unternehmensform trotz des langwierigen und schwierigen Entstehungsprozesses ihres Statuts nicht angenommen. Wir müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass das Statut der europäischen Privatgesellschaft möglichst wenig Verweise auf das nationale Recht der einzelnen Mitgliedstaaten enthält, somit relativ flexibel bleibt und sowohl den Eigentümern als auch den Auftragnehmern Sicherheit bietet.

 
  
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  Achille Occhetto (PSE). – (IT) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Legislativvorschlag zum Statut der Europäischen Privatgesellschaft ist sehr wichtig. Er ist wirklich entscheidend, um nicht nur die Handelshemmnisse zu beseitigen, sondern auch die gemeinschaftsweiten Produktionsfaktoren weiter zu entwickeln. Zu diesem Zweck ist es zweifelsfrei erforderlich, einheitliche Rechtssubjekte zu schaffen, um die gegenwärtige Rechtsunsicherheit zu überwinden.

Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass neben dem Bestreben, die Märkte transparent zu gestalten und die Anleger zu schützen, die Reform des Gesellschaftsrechts auch unmittelbaren Einfluss auf das zukünftige europäische Sozialmodell haben wird. Wenn es also ein legitimes Ziel ist, den Unternehmen uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen, damit sie die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können, so müssen dabei gleichzeitig auch unseren Arbeitnehmern dieselben grenzübergreifenden Rechte eingeräumt werden.

Aus diesem Beweggrund habe ich einige Änderungsanträge eingereicht, die teilweise angenommen wurden und sich auf den Schutz der zum Zeitpunkt der Umwandlung der Gesellschaft in eine Europäische Privatgesellschaft bestehenden Arbeitnehmermitbestimmungs-, Unterrichtungs- und Anhörungsrechte beziehen. Wir reden hier über eine wichtige Korrektur, die eine sorgfältigere Beachtung der Aspekte betreffend die Stärkung des sozialen Europas bewirkt, zu dessen Grundelementen die Mitbestimmung der Arbeitnehmer gehören muss.

Deshalb unterstützen wir diesen wichtigen Vorschlag, und wir danken Herrn Lehne für seine Arbeit. Der Kommission möchten wir mit auf den Weg geben, dass, wenn es ein legitimes Ziel ist, den Unternehmen uneingeschränkte Mobilität zu ermöglichen, damit sie die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können, dies geschehen muss, ohne dass die Markterfordernisse die Erfordernisse der sozialen Gerechtigkeit beeinträchtigen.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Damen und Herren Abgeordneten ganz herzlich für ihre Anmerkungen zu diesem wichtigen Thema danken. Das Wachstum der kleinen und mittleren Unternehmen ist von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft. Deshalb ist es notwendig, die Entwicklung dieser kleinen Unternehmen zu erleichtern. Die Prüfung der Rechtsform von Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten.

Ich werde den Bericht von Herrn Lehne berücksichtigen. Gemäß Artikel 192 des Vertrages dürfen wir uns dabei nicht allzu viel Zeit lassen. Doch auch wenn es nicht in diesem Artikel festgelegt wäre, werde ich mich so schnell wie möglich damit befassen. Diese Zusage gebe ich Ihnen.

 
  
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  Die Präsidentin. Herr Kommissar, ich danke Ihnen für Ihre Teilnahme an dieser Aussprache.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 11.30 statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 GO)

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE).(FR) Die Schaffung des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft wird sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Wirtschaft unterstützt, und ich möchte dem Berichterstatter für seinen hervorragenden Bericht und seine pragmatischen Vorschläge danken.

Ich befürworte die Schaffung dieses Statuts aus mindestens zwei Gründen. Erstens, weil durch die Annahme dieses Statuts eines der Mobilitätshemmnisse für KMU beseitigt wird. Viel zu häufig zögern Firmengründer, Geschäfte zu tätigen, weil sie keinen richtigen Überblick über das rechtliche Umfeld haben, insbesondere wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niederlassen.

Zweitens könnten wir mit Hilfe dieses Statuts die rechtliche Transparenz steigern und auf diese Weise zu mehr Vertrauen zwischen den einzelnen Wirtschaftsakteuren beitragen. Es ist eine Tatsache, dass Vertrauen für Handelsbeziehungen unerlässlich ist und das Fundament einer florierenden Wirtschaft bildet.

Ich bin daher für den Bericht von Herrn Lehne mit Ausnahme der Empfehlung 7. Die Berücksichtigung krimineller Verhaltensweisen im Statut der Privatgesellschaft würde die Änderung des Titels VI EU-Vertrag voraussetzen und die Abstimmung zwischen dem Statut und unseren nationalen Rechtsvorschriften unnötig erschweren.

Ich vertrete daher die Auffassung, dass diese Bestimmung den Zielen des Statuts der Europäischen Privatgesellschaft zuwiderläuft, nämlich die Rechtsetzung zu verbessern und den europäischen Unternehmern das Leben zu erleichtern.

 

4. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Aussprache)
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  Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die mündliche Anfrage an die Kommission über die Neuaushandlung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA) von Daniel Varela Suanzes-Carpegna im Namen des Ausschusses für internationalen Handel (O-0128/2006 – B6-0450/2006).

 
  
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  Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE-DE), Verfasser. – (ES) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Wir stellen diese mündliche Anfrage über die Neuaushandlung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, das im März endet, da der jetzige Zeitpunkt entscheidend ist. Darüber hinaus war es angesichts der Bedeutung dieses Übereinkommens und seiner Gültigkeitsfrist von wiederum zehn oder zwölf Jahren notwendig, das Thema hier im Parlament mit der Kommission zu besprechen.

Die Märkte des öffentlichen Beschaffungswesens gewinnen weltweit an Bedeutung, zum einen durch ihr Volumen, das bis zu 25 % des Welt-BIP beträgt, und zum anderen, weil sie für die Europäische Union einen vergleichsweisen Vorteil darstellen, da wir derzeit in diesem Bereich wettbewerbsfähig sein können, verglichen mit der Wettbewerbssituation, der wir durch andere Länder und in anderen Bereichen, wie der Landwirtschaft und der Industrie, ausgesetzt sind. Wenn wir uns auf die Globalisierung einstellen wollen, ist es deshalb wichtig, dass die Europäische Union die Bereiche entwickelt, in denen sie international wettbewerbsfähig sein kann, und dadurch faire und günstige Bedingungen für die europäischen Unternehmen schafft.

In den meisten Ländern sind diese Märkte nationalen Unternehmen vorbehalten, was eines der nichttariflichen Haupthemmnisse für den internationalen Handel darstellt. Bei dieser Neuaushandlung gibt es zwei Aspekte, die ich besonders hervorheben möchte. Erstens, die geografische Ausdehnung dieses Übereinkommens durch den Beitritt wichtiger Akteure wie China und die Entwicklungsländer, und zweitens, die Notwendigkeit der Gewährleistung von fairen, ausgewogenen und gegenseitig geltenden Bedingungen für die Unternehmen der verschiedenen Länder.

Was den ersten Punkt angeht, so hat dieses Übereinkommen umso mehr Gültigkeit, je größer das geografische Gebiet ist, das von diesem Übereinkommen erfasst wird. Deshalb möchte das Parlament wissen, ob es neue Länder gibt, die auf kurze Sicht an der Unterzeichnung des Übereinkommens interessiert sind, und vor allem, ob wir von China substanzielle Zusagen im Hinblick auf die Öffnung seiner öffentlichen Märkte erwarten können. Wir sollten nicht vergessen, dass sich China verpflichtet hat, seinen Markt des öffentlichen Beschaffungswesens – der noch weitgehend geschlossen ist oder mit Anforderungen verbunden ist, die für europäische Unternehmen unannehmbar sind – zu öffnen und nach seinem Beitritt zur Welthandelsorganisation 2008 die Verhandlungen über den Beitritt zum Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen aufzunehmen.

Zweitens, was die fairen und gegenseitig geltenden Bedingungen angeht, müssen wir daran erinnern, dass die öffentlichen Märkte der Europäischen Union für den internationalen Wettbewerb schon weit offen stehen. Das bringt für die öffentlich-rechtlichen vertragsgebenden Körperschaften erhebliche Vorteile mit sich, denn ihre Öffnung gibt ihnen größere Auswahlmöglichkeiten und gestattet ihnen somit, Waren und Dienstleistungen von höherer Qualität zu niedrigeren Preisen zu finden. Doch vergessen wir nicht, dass es den europäischen Unternehmen schaden kann, wenn ausländische Wettbewerber begünstigt werden.

Die Handelspolitik der Union ist auf eine stärkere Öffnung der internationalen Märkte in allen ihren Aspekten gerichtet. Die Lösung besteht deshalb nicht in einer Abschottung der öffentlichen Märkte gegen ausländische Firmen. Aus diesem Grund haben wir das legitime Recht zu fordern, dass unsere Unternehmen ähnliche Bedingungen für den Zugang zu den öffentlichen Märkten unserer wichtigsten Handelspartner erhalten, deren Unternehmen schon jetzt Zugang zu unseren öffentlichen Märkten haben. Das ist zurzeit jedoch nicht der Fall, da die Zusagen unserer Handelspartner im Vergleich zu denen der Europäischen Union sehr begrenzt sind.

Kommissar Mandelson sprach in seiner Mitteilung über ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalisierten Wirtschaft ebenfalls dieses Ungleichgewicht an. Er regt darin die Einführung konkreter Beschränkungen für den Zugang zu einigen Bereichen der öffentlichen Märkte der Union an, um unsere Handelspartner zu bewegen, im Gegenzug ihre Märkte zu öffnen.

Aus allen genannten Gründen betrachte ich diese mündliche Anfrage im Namen des Ausschusses für internationalen Handel an die Europäische Kommission, in der sie aufgefordert wird, ihre Strategie für diese Neuaushandlung des Übereinkommens zu erläutern, als zeitgemäß – und somit mehr als zweckdienlich. Ich möchte wiederholen, dass der jetzige Zeitpunkt entscheidend ist, da wir in den kommenden Wochen zu einer Einigung gelangen müssen.

Wie will die Kommission die Interessen der europäischen Unternehmen auf den Märkten der Sektoren verteidigen, in denen wir äußerst wettbewerbsfähig sind, wie Transport, Energie und öffentliche Bauten, im Rahmen der Zielsetzung einer größeren handelspolitischen Offenheit und nicht umgekehrt? Wie werden wir in diesem Zusammenhang mit der Situation der europäischen KMU umgehen, die gegenüber den großen Unternehmen schon im Nachteil sind, wenn man ihre Lage mit der von KMU in anderen Ländern vergleicht, deren Regierungen ihnen einen Teil ihres öffentlichen Beschaffungswesens reservieren, wie in den USA?

Angesichts fehlender Gegenseitigkeitsregeln, der Benachteiligung europäischer KMU und deren Bedeutung für die Hauptziele der Lissabon-Strategie möchten wir die Kommission auffordern, in den Verhandlungen von den anderen Seiten zu verlangen, ihre Ausnahmebestimmungen aufzuheben oder, wenn dies nicht möglich ist, die Anwendung einer gleichartigen Ausnahmeregelung zugunsten europäischer KMU zu akzeptieren. Auf jeden Fall brauchen wir eine solche Gegenseitigkeitsregel, da sich die europäischen Unternehmen derzeit im Nachteil befinden.

Deshalb bitte ich die Kommission, uns zu sagen, wie die Verhandlungen vorangehen, insbesondere bei den Themen, die ich genannt habe und die im Text unserer Anfrage genannt werden. Außerdem bitte ich die Kommission, die Bedenken des Europäischen Parlaments zur Kenntnis zu nehmen und sie bei ihren Verhandlungen in Genf zu berücksichtigen.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Die Frage der Neuaushandlung des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, das GPA, ist für Europa wichtig, denn es soll künftige Geschäftsmöglichkeiten für unsere Unternehmen außerhalb der Gemeinschaft eröffnen. Nach vielen Jahren langer und schwieriger Verhandlungen haben die GPA-Parteien im letzten Dezember eine vorläufige Einigung zu einem neu überarbeiteten Text erzielt. Angesichts der derzeitigen Lage bei der Doha-Runde sehe ich dies als wichtigen Erfolg an. Er zeigt, dass der politische Wille, Einvernehmen in schwierigen Fragen zu erzielen, nach wie vor besteht.

Der neue Text sorgt für mehr Klarheit und Transparenz sowie für bessere Garantien für die Gleichbehandlung bei der Auftragsvergabe. Er beinhaltet erstmals Bestimmungen zur Durchführung einer elektronischen Vergabe.

Die Europäische Gemeinschaft hat bei den Verhandlungen eine wichtige Rolle gespielt. Das bestehende Übereinkommen ist unausgewogen, sowohl bei den Verfahrensgarantien als auch beim Geltungsbereich. Unser Hauptziel bestand darin, die Lücken zu schließen und Unklarheiten auszuräumen.

Wir wollten bessere Rechtsgarantien für unsere Lieferanten erwirken, vergleichbar denen, die mit unserer innergemeinschaftlichen Regelung geboten werden. Gleichzeitig war es unser Anliegen, das neue Übereinkommen mittels neuer spezifischer Maßnahmen attraktiver für Entwicklungsländer zu gestalten. Die endgültige Einigung über den neuen Text hängt von einem zufrieden stellenden Ausgang der laufenden Verhandlungen über den Marktzugang ab. Auch hier müssen wir eine Neuausrichtung im Sinne der Gemeinschaft herbeiführen. Deshalb muss der Geltungsbereich, den unsere Partner derzeit bieten, auf den Stand erweitert werden, den die Gemeinschaft bietet, und er sollte einheitlicher sein.

Wir alle wollen einen verbesserten Zugang unserer Unternehmen zu den Beschaffungsmärkten im Ausland. Der Rat hat in seinen jüngsten Schlussfolgerungen zur Kommissionsmitteilung „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ hervorgehoben, dass es insbesondere im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens weiterer Verbesserungen des Zugangs zu den Märkten unserer künftigen wichtigsten Handelspartner bedarf.

Die Gemeinschaft hat ausführliche Forderungen und Angebote vorgelegt, sodass den übrigen GPA-Partnern die nötigen Anreize geboten werden, um umfangreiche zusätzliche Ausschreibungen durchzuführen. Sollten uns die übrigen GPA-Parteien keine grundlegenden Verbesserungen in Aussicht stellen, werden wir die erforderlichen Maßnahmen in Erwägung ziehen, um die Gemeinschaftsverpflichtungen im neuen GPA entsprechend anzupassen.

Für den Fall, dass sich der Zugang der EU zu den Beschaffungsmärkten in Drittstaaten nicht verbessert, ziehen Kommissar Mandelson und ich ein Marktöffnungsinstrument zur Förderung dieses Zugangs in Betracht.

Natürlich verdient die Sache unserer KMU besondere Aufmerksamkeit. Hier ist der neue Text speziell von Nutzen, mit der Einführung von Vorschriften zur elektronischen Vergabe und – bei einem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen – mit dem Senken der Schwellen in einigen Mitgliedstaaten. Ich möchte Sie jedoch daran erinnern, dass es in dem Übereinkommen um eher große Beschaffungsaufträge geht, die hauptsächlich von großen Konzernen übernommen werden. KMU spielen sicher eine wichtige Rolle, aber überwiegend als Subunternehmer. Darum haben wir unsere GPA-Partner, bei denen derzeit spezielle Ausnahmeregelungen für ihre nationalen KMU gelten, diese aufzuheben.

Mit der Aussicht auf eine Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs des Übereinkommens haben acht WTO-Mitglieder die Beitrittsverhandlungen aufgenommen. Unter ihnen ist Jordanien am weitesten fortgeschritten. China hat angezeigt, dass es bis zum kommenden Dezember Beitrittsverhandlungen einleiten will, und seit meinem China-Besuch im vergangenen Jahr bereiten wir diesen wichtigen Beitritt bereits vor. Wie bereits erwähnt, hat sich die Gemeinschaft für bessere Bestimmungen zur differenzierten Sonderbehandlung für Entwicklungsländer eingesetzt. Wir haben meines Erachtens ein gutes Ergebnis mit maßgeschneiderten neuen Regeln erzielt, die deren besonderen Bedürfnissen voll und ganz gerecht werden.

Ich bin zuversichtlich, dass dieses neue Übereinkommen, wenn wir erfolgreich sind, einen Meilenstein für den Welthandel darstellen und unseren Unternehmen neue Chancen eröffnen wird.

 
  
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  Jean-Pierre Audy, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Eingangs möchte ich meinem geschätzten Kollegen, Herrn Varela Suanzes-Carpegna, gratulieren und ihm meinen Dank dafür aussprechen, dass er im Namen des Ausschusses für internationalen Handel diese mündliche Anfrage zu den derzeit laufenden Verhandlungen in der Welthandelsorganisation über die Zugangsregeln zum öffentlichen Beschaffungswesen vorgelegt hat. Herr Kommissar, wir müssen Ausnahmeregeln für kleine und mittlere Unternehmen durchsetzen.

Das Thema, das wir heute erörtern, ist für Wachstum und Beschäftigung in Europa von entscheidender Bedeutung. Die WTO-Regeln zum Handel mit Waren und Dienstleistungen erstrecken sich nicht auf Käufe, die ein Staat für den Eigenbedarf tätigt, und damit nicht auf das öffentliche Beschaffungswesen. Aus diesem Grund haben einige Staaten, die nicht an die Übereinkommen von Marrakesch vom April 1994 gebunden sind, auf freiwilliger Basis einen besonderen Anhang mit einer Übereinkunft über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet. Mit Ausnahme der Europäischen Union haben alle großen Staaten, die an dieser Übereinkunft teilnehmen – Kanada, Korea, die USA und Japan –, Aufträge aus ihren Ausschreibungen ausgeschlossen, die für ihre KMU reserviert sind. Diese Ungleichbehandlung ist inakzeptabel. Bei den ausgeschlossenen Aufträgen handelt es sich gerade um diejenigen, die für unsere kleinen und mittleren Unternehmen von Interesse sind. Gleichzeitig verfügen die KMU dieser Länder über uneingeschränkten Zugang zu allen unseren öffentlichen Auftragsmärkten.

Damit sind unsere KMU im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens unterrepräsentiert, und die diesbezüglichen Gründe müssen wir ausführlich erörtern. Dieses Ungleichgewicht muss mit Hilfe von Ausnahmeregelungen für das öffentliche Auftragswesen zugunsten europäischer KMU beseitigt werden. Derartige Verzerrungen können wir nicht akzeptieren.

Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Neben diesen Verhandlungen geht es auch um den Willen der Europäischen Union, für unsere kleinen und mittleren Unternehmen ein günstiges Umfeld zu schaffen und Wachstum und Beschäftigung durch den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten deutlich zu beleben. Außerdem geht es darum, dass innerhalb der Europäischen Union Rechtssicherheit zwischen dem internationalen Rechtssystem, dem europäischen Recht und nationalen Rechtsvorschriften hergestellt werden muss. Dies ist keine Frage von Protektionismus, ganz im Gegenteil, denn durch eine größere Zahl von Unternehmen erhöht sich das Angebot für die Auftraggeber.

Herr Kommissar! Die Welt von heute ist in drei Zonen unterteilt: Asien, mit Ausnahme von Japan, das arme Länder aber ein starkes Wachstum hat; die Vereinigten Staaten, ein reiches Land mit großem Wachstum; und Europa mit reichen Ländern und geringem Wachstum. Wir müssen endlich umdenken. Als wir mit der Annahme der Dienstleistungsrichtlinie neue Vorschriften für den Binnenmarkt eingeführt haben, dienten die Wettbewerbsregeln als Grundlage, und die Europäische Union handelte ausgesprochen verbraucherorientiert. Heute müssen wir uns an unseren Herstellern orientieren. Die derzeit innerhalb der WTO andauernde Neuaushandlung des multilateralen Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen bietet unserer Meinung nach eine hervorragende Gelegenheit, um in diesem Bereich tätig zu werden und die Stellung der KMU beim Zugang zum öffentlichen Auftragswesen zu überdenken.

Herr Kommissar, wir müssen den Binnenmarkt mit einem europäischen Small Business Act versehen, der den Regeln der sozialen Marktwirtschaft folgt. Ich freue mich, dass die Debatte darüber eröffnet ist.

 
  
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  Erika Mann, im Namen der PSE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Es ist eine Freude, Sie im Vorsitz zu sehen.

Das Interessante und Faszinierende an dieser Debatte liegt darin, dass es hier um ein plurilaterales Übereinkommen mit einem ganz spezifischen Charakter geht. Natürlich ist es Teil des multilateralen Rahmens, doch aufgrund seines plurilateralen Charakters bietet es den Mitgliedstaaten, die diesem Übereinkommen beigetreten sind, wesentlich mehr Flexibilität.

Könnte uns der Kommissar angesichts dessen, und da wir den 10. Jahrestag des Übereinkommens begehen, ein wenig darüber erzählen, wie es in der Vergangenheit funktioniert hat, ob er damit zufrieden ist und es für ein sinnvolles Vorhaben hält, über das es neu zu verhandeln lohnt? Es fällt nicht in seinen Geschäftsbereich, aber ist es seiner Meinung auch sinnvoll, das „Telecoms Agreement“ neu auszuhandeln, das in diesem Jahr ebenfalls zehn Jahre besteht?

Was das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen anbelangt, auf das Herr Audy eingegangen ist, machen wir uns große Sorgen mit Blick auf die KMU, denn wir wissen aus Erfahrung, dass sie auf jeden Fall viel größere Schwierigkeiten beim Zugang zu internationalen Märkten haben. Was will die Kommission neben ihren bisherigen Maßnahmen dagegen unternehmen?

China ist ein sehr wichtiger Faktor. Wir begrüßen China als Partner auf dem internationalen Parkett, doch das setzt einige Unternehmen unter großen Druck. Welche Schutzmaßnahmen sieht der Kommissar also vor, um die Interessen der europäischen Unternehmen und Arbeitnehmer zu sichern, wenn China dem plurilateralen Übereinkommen beigetreten ist? Inwiefern ist diese Aufgabe Teil des globalen Europa? Inwiefern ist sie mit dem neuen Ansatz der Kommission verknüpft, verschiedenen bilateralen Abkommen zuzustimmen, und was wird zu dieser Verbindung gehören?

Wie will der Kommissar auch bei Dienstleistungen von allgemeinem Interesse gewährleisten, dass europäische Interessen gewahrt werden? Kann uns der Kommissar mehr darüber sagen? Darauf ist er nicht eingegangen.

Kann der Kommissar schließlich dafür Sorge tragen, dass das Parlament regelmäßig informiert wird? Kann er zusagen, dass der Ausschuss für internationalen Handel, der heute Morgen gerade erst seinen neuen Vorsitzenden gewählt hat, ebenfalls auf dem Laufenden gehalten wird?

 
  
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  Ryszard Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Frau Präsidentin! Dieses Hohe Haus befasst sich heute völlig zu Recht mit der Frage einer stärkeren Liberalisierung der Beschaffungsmärkte, und es ist aus meiner Sicht bedauerlich, dass die Debatte über die Liberalisierung der Dienstleistungen auf unserem Kontinent nicht mit der gleichen Entschlossenheit geführt wurde. Es geht dabei im Wesentlichen um die gleichen Fragen. Es ist richtig, eine Ausweitung des Geltungsbereichs des GPA in Erwägung zu ziehen. Leider haben wir vor einigen Monaten die Gelegenheit zu einer wesentlichen Vertiefung unseres Dienstleistungsmarkts nicht genutzt.

In beiden Fällen geht es um mehr als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsweise der größeren europäischen Unternehmen. Hier wird besondere Betonung auf die Förderung der Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen gelegt. Ich unterstütze Vertragsverhandlungen, die uns eine Teilnahme am chinesischen Beschaffungsmarkt ermöglichen. Wir müssen aber auch die realen Möglichkeiten der Teilnahme der anderen Seite am europäischen Markt in Betracht ziehen, wovon Frau Mann soeben sprach. Für unsere chinesischen Partner sind das zwei Seiten einer Medaille, und ich denke, wir sollten hier auch die spezifischen Herausforderungen für den europäischen Markt berücksichtigen.

 
  
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  Caroline Lucas, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin, Gratulation! Es ist sehr gut, Sie im Vorsitz zu sehen.

Herr Kommissar, auch ich möchte zu Beginn darüber sprechen, wie wir kleine und mittlere Unternehmen am besten unterstützen können. Ich bin sehr erfreut, dass dies offensichtlich ein Anliegen aller Fraktionen in diesem Haus ist. Ich denke, das ist uns allen gemeinsam.

Zunächst möchte ich um die Erläuterung einiger Bemerkungen der französischen Handelsministerin Christine Lagarde bitten, die sie erst letzte Woche im Ausschuss für internationalen Handel geäußert hat. Sie sprach sehr leidenschaftlich und meines Erachtens auch zu Recht darüber, wie wichtig es ist, die kleinen und mittleren Unternehmen in Europa zu schützen. Doch Sie, Herr Kommissar, scheinen eine völlig andere Ansicht dazu zu vertreten, welche Rolle die KMU spielen und wie sie am besten zu unterstützen sind.

Es ist unbedingt notwendig, für innovative kleine und mittlere Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu gewährleisten. Sie stehen für 75 Millionen Arbeitsplätze in der Union und 50 % des BNE der Gemeinschaft, und sie bilden einen wichtigen Bestandteil der erfolgreichen lokalen und regionalen Wirtschaftsstrukturen in der gesamten EU.

Doch wie es aussieht, gibt die Kommission das Recht auf Förderung ihrer KMU freiwillig auf. Mit Kanada, den USA, Israel, Japan und Südkorea planen bereits fünf Länder gesetzliche Bestimmungen, mit denen KMU einen bevorrechtigten Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, doch die EU hat eigenartigerweise beschlossen, dass sie kein Interesse daran hat, sich für ihre KMU einzusetzen.

Können Sie diese Haltung wirklich rechtfertigen, Herr Kommissar? Es scheint sowohl ungewöhnlich als auch völlig inakzeptabel, dass die EU auf das Recht verzichtet, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, die ihren KMU Chancengleichheit im Wettbewerb mit den großen multinationalen Konzernen gewähren würden. Sicherlich sollten doch auch wir die Neuaushandlung des GPA in Genf dazu nutzen, die WTO-Schranken abzubauen, die Mitgliedstaaten daran hindern, KMU gegebenenfalls einen bevorrechtigten Zugang zu gewähren. Auch wir sollten uns doch darum bemühen, dass das geänderte Übereinkommen Ausnahmeregelungen vorsieht, damit wir Präferenzmaßnahmen einleiten können, denn auf diese Weise stellen wir lediglich die Gleichbehandlung wieder her, um zu verhindern, dass die großen multinationalen Konzerne alle Vorteile auf ihrer Seite haben.

Außerdem bedauere ich sehr, dass wir keine Gelegenheit hatten, in Europa im Vorfeld eine Debatte darüber zu führen, ob es überhaupt angebracht ist zu versuchen, internationale Handelsregeln auf das öffentliche Beschaffungswesen auszudehnen. Viele würden sagen, dass das öffentliche Beschaffungswesen wenig oder nichts mit traditionellen Handels-, Zoll- und Quotenfragen zu tun hat und dass dieser Bereich nicht auf die WTO-Ebene gehört, denn das öffentliche Auftragswesen internationalen Einheitsvorschriften auf globaler Ebene für die Verwendung von Steuergeldern zu unterwerfen, würde meines Erachtens die berechtigten Erwartungen der Bürger zunichte machen, dass sie eine gewisse demokratische Kontrolle darüber haben sollten, wie ihr Geld ausgegeben wird. Steuergelder sind doch etwas ganz anderes als Privat- oder Unternehmenskapital, und die Bürger gehen zu Recht davon aus, dass sie das Recht haben sollten, beispielsweise gegen Ausgaben für Unternehmen zu protestieren, die Geschäfte mit Südafrika gemacht haben, als dort die Apartheid herrschte, oder Unternehmen wegen schlechter Arbeitsbedingungen oder Umweltsünden auszuschließen.

Meines Erachtens fällt uns eine entscheidende Rolle dabei zu, das lokale Beschaffungswesen als grundlegendes Instrument der lokalen Beschäftigungs- und Wirtschaftspolitik zu verteidigen.

 
  
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  Helmuth Markov, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – Frau Präsidentin — herzlichen Glückwunsch zur Wahl —, Herr Kommissar! Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen ist bislang auf die OECD-Staaten begrenzt. Die Staatsausgaben für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge machen etwa 10-25 % des Bruttoinlandsprodukts aus.

China hat in der Zwischenzeit Überlegungen über einen möglichen Beitritt angestellt. Die aktuellen Neuverhandlungen zielen insgesamt auf eine Ausweitung des Geltungsbereichs, und das würde die Bedeutung dieses Vertrags in den internationalen Austauschbeziehungen von Waren und Dienstleistungen natürlich noch enorm steigern.

Im Revisionsprozess sollte die Kommission durchaus auf größere Transparenz und die Bekämpfung von Korruption bei internationalen Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen setzen. Aber angesichts der dringenden Herausforderungen im Umweltbereich muss ökologischer Nachhaltigkeit im öffentlichen Sektor ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Und das heißt nach meinem Verständnis eben auch, dass diesbezüglich Regulierungen notwendig sind. Es muss beispielsweise legal und legitim sein, bei staatlichen Aufträgen umweltfreundliche Güter und Dienstleistungen zu bevorzugen, selbst wenn der Preis minimal höher liegt.

Eine entscheidende Frage ist der Umgang mit Entwicklungsländern. Es ist sicherzustellen, dass das öffentliche Beschaffungswesen ebenso wie die anderen Singapur-Themen absolut unabhängig von den aktuellen Verhandlungen der Doha-Entwicklungsrunde behandelt werden, so wie es die Entwicklungsländer in Cancún auch sehr deutlich artikuliert haben.

Das neu auszuhandelnde Dokument, über das wir hier reden, kann eigentlich nur für Partner vergleichbarer Stärke gelten. In diesem Sinne halte ich den Begriff der Nichtdiskriminierung bzw. der Gegenseitigkeit für problematisch. Mir scheint es hier einmal mehr darauf hinauszulaufen, dass hochindustrialisierte Länder und Entwicklungsländer von der Herangehensweise her gleichgestellt werden, und das kann nicht funktionieren.

Die vorgeschlagenen Bestimmungen für Entwicklungsländer, einschließlich der drei- bzw. — für LDC — fünfjährigen Übergangsperiode, sind völlig unzureichend, um sie davon zu überzeugen, sich dem Vertrag anzuschließen. Ich glaube, dass es dadurch leider dazu kommen wird, dass viele dieser Länder diesem Abkommen fernbleiben, was ich aus prinzipiellen Erwägungen für eine plurilaterale Herangehensweise schade finde.

 
  
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  Graham Booth, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Unsere Debatte über diese mündliche Anfrage bringt vieles von dem auf den Punkt, woran es in der Europäischen Union hapert. Erstens müssen wir uns mit der WTO über einen einzigen Mann befassen, der sage und schreibe 27 Nationen repräsentiert. Er hat kein Mandat der Bevölkerung, und ausgehend von seinen bisherigen Leistungen in der britischen Politik wäre er nicht einmal mit der Veranstaltung eines Dorffests betraut worden. Ich will nicht, dass ein Vertreter der EU bei der WTO für mein Land spricht. Ich will einen Vertreter der Regierung Ihrer Majestät, der mein Land nicht nur kennt, sondern dem auch etwas daran liegt.

Dann ist da die ganze Frage der Ausschreibungen. China wurde in der mündlichen Anfrage als möglicher Auftragnehmer genannt, und seine Wettbewerbsfähigkeit kann durchaus sehr groß sein. Ich verurteile zwar die Unterdrückung individueller Rechte und Freiheiten in China, aber die Chinesen wissen schon, wie man eine erfolgreiche Wirtschaft führt. Die Staatsausgaben betragen lediglich 20 % des BIP, während sie in der Eurozone im Jahr 2005 bei 47,5 % lagen. In China wird die Wirtschaft nur zurückhaltend reguliert. In der Europäischen Union regulieren wir uns zu Tode.

Premierminister Blair hat im Jahr 2005 versprochen, dass die britische Ratspräsidentschaft Bürokratie abbauen werde. Sie tat nichts dergleichen. Um wie viele Tausend Seiten wuchs damals der Berg der Rechtsvorschriften? Mein Land wurde 1973 unter dem Vorwand in die Europäische Union gelockt, dass es sich lediglich um eine Freihandelszone handele. Mehr sollte sie auch nicht sein: kein Parlament, keine Kommission, keine Richtlinien. Stattdessen hat sie sich zu einem bürokratischen Monster entwickelt, das unsere Wirtschaft in den Ruin treibt.

 
  
  

VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ
Vizepräsident

 
  
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  Georgios Papastamkos (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Eine provisorische Einigung über den revidierten Text des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist bereits erzielt worden und nun wird eine endgültige Einigung erwartet.

Ich respektiere die Notwendigkeit, die Verhandlungen im Geheimen durchzuführen, aber sind Sie nicht der Meinung, Herr Kommissar, dass Sie das Europäische Parlament recht spät über die Prioritäten, Forderungen und Angebote der Union bei der Neuverhandlung dieses bedeutenden Übereinkommens informiert haben?

Das grundlegende Verhandlungsprinzip der Union sollten meines Erachtens die Gegenseitigkeit und das Erreichen eines ausgewogenen Ergebnisses zwischen den Handelspartnern sein. Das ausgewogene Ergebnis sollte jedoch nicht darin bestehen, dass die Handelspartner im Namen anderer Partner untereinander lediglich theoretische Verpflichtungen eingehen. Es sollte daran gemessen werden, dass tatsächlich die Möglichkeit besteht, Ausschreibungen, die im Rahmen eines grenzüberschreitenden Wettbewerbs stattfinden, in vollem Umfang auszuschöpfen. Hat die Kommission anhand der bisherigen Umsetzung des Übereinkommens Untersuchungen über den reellen Zugang europäischer Unternehmen zu den Märkten anderer Länder durchgeführt? Die Vereinigten Staaten, Kanada, Südkorea und Japan – die Vertragspartner bei diesem Übereinkommen – haben ihren kleinen und mittleren Unternehmen bereits einen privilegierten Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt gesichert. Die Union hat dies jedoch paradoxerweise nicht getan.

Meiner Ansicht nach sollte die Europäische Union bei der Umsetzung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen fordern. Dies ist eine vernünftige Forderung, zumal unsere Partner bereits gehandelt haben.

Die kleinen und mittleren Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft und sind eine wichtige Quelle der Entwicklung und Beschäftigung, wie sowohl Herr Varela, der Berichterstatter, als auch Herr Audy betont haben. Sie leisten einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt. Wir haben die Verpflichtung, Initiativen zu ergreifen, die gewährleisten, dass sie eine dynamische Rolle spielen können.

 
  
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  David Martin (PSE).(EN) Herr Präsident, ich möchte Ihnen zu Ihrer Wahl gratulieren.

Ich möchte nicht zu KMU sprechen, weil dies viele meiner Kolleginnen und Kollegen bereits getan haben, doch ich will betonen und stimme ihnen darin zu, dass dies ein ausgesprochen wichtiges Thema ist.

Das öffentliche Beschaffungswesen macht 20 % des BIP in den Entwicklungsländern und etwa 15 % des BIP in den Industriestaaten aus. Ich glaube, hier schlagen zwei Herzen in meiner Brust, denn instinktiv bin ich für die Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens für den Wettbewerb. Theoretisch müssten dadurch die Staatsausgaben sinken sowie die Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe zunehmen und damit der Korruption Einhalt geboten werden. Sowohl für die Industriestaaten als auch für die Entwicklungsländer sollte dies Vorteile bringen, und in den Entwicklungsländern würden Mittel für Gesundheit und Bildung freigesetzt. Doch wenn Sie sich die Liste der 36 GPA-Interessenten anschauen, dann findet sich kein einziges afrikanisches Land unter ihnen. Offenkundig sind die afrikanischen Staaten und andere am wenigsten entwickelte Länder der Auffassung, dass die Kosten möglicherweise größer als die Vorteile einer Unterzeichnung dieses Übereinkommens sind.

Ich möchte die Kommission fragen, welche Unterstützung sie planen könnte, zum einen für afrikanische und andere LDC-Länder, um diesen zu ermöglichen, auf den europäischen und anderen Märkten der Industrienationen zu fairen Bedingungen im Wettbewerb zu stehen, und zum anderen, wie man diesen unter die Arme greifen könnte, ihre nationale Industrie zu entwickeln, um dem Wettbewerb innerhalb ihres eigenen Landes standzuhalten, falls sie sich an einer Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte beteiligen.

Zudem mache ich mir Sorgen, und dies hat Frau Lucas schon auf etwas andere Weise angesprochen, wie Fragen außerhalb des Handels oder Fragen wie Umweltschutz, Menschenrechte und Arbeitsrechte im GPA und bei seiner Anwendung berücksichtigt werden. Ich stimme Frau Lucas zu, dass dies öffentliche Gelder sind und dass ein GPA ohne jegliche Bedingungen die Gefahr eines Rückgangs von Arbeits- und Umweltstandards mit sich bringt. Ich kann zwar die Vorteile einer Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens sehen, doch sie birgt auch zahlreiche Gefahren, und ich hoffe, dass die Kommission diese Probleme prüft.

 
  
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  Syed Kamall (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte Ihnen noch einmal gratulieren und dem Kommissar danken.

In Großbritannien sind KMU aufgrund wohl gemeinter Anforderungen wie dem verantwortungsbewussten Unternehmertum und Umweltstandards ungerechterweise vom öffentlichen Beschaffungswesen ausgeschlossen. Recht häufig liegt es an der Bestimmung, dass die geprüften Rechnungsabschlüsse der letzten drei Jahre vorgelegt werden müssen, der viele Kleinunternehmen nicht nachkommen können; an mangelnden Ausschreibungen; an der Bündelung von Aufträgen, die damit zu groß für KMU werden und große Unternehmen begünstigen, und an Heimlichtuerei und zu wenig Transparenz.

Wir wissen, dass die EU-Richtlinie Transparenz und Ausschreibungen verlangt, doch die meisten Aufträge, für die KMU bieten, liegen oft unter der genannten Grenze. Wenn man KMU nach ihren Wünschen fragt, dann wollen sie weniger Bürokratie und Formalitäten. Sie wollen, dass die Behörden die Einheitsanforderungen für eine Registrierung umgehen. Sie wollen, dass Ausschreibungen auf Webseiten wie „supply2.gov“ veröffentlich werden, und sie wollen auch, dass Aufträge nicht mehr gebündelt werden. Doch wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Regierungsstellen keine Wirtschaftsunternehmen und häufig versuchen, die zusätzliche Arbeit zu vermeiden, die bei mehrfachen Ausschreibungen anfällt. Deshalb müssen wir Anreize für Regierungen und Lokalbehörden schaffen.

In den USA wurden Zielwerte festgelegt, um zu prüfen, ob ein fairer Wettbewerb besteht. KMU benötigen keine Quoten, aber einen Leistungsmaßstab, um zu sehen, ob ein fairer Wettbewerb herrscht. In den USA gibt es zudem KMU-Berater, die die Regierung dabei unterstützen, einen gleichberechtigten Zugang für KMU sicherzustellen. Diese Anforderungen – Richtwerte und Wettbewerbsbeistände – wären im Rahmen des WTO-Übereinkommens wahrscheinlich nicht zulässig, und ich kann den Grund nachvollziehen, doch damit werden unbeabsichtigt auch Maßnahmen untersagt, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Im Grunde ist das WTO-Übereinkommen generell positiv, weil es sich gegen Protektionismus richtet, aber es untersagt auch Maßnahmen, die notwendig sind, um Kleinunternehmen zu helfen. Während einige Mitgliedstaaten also eine Opt-out-Regelung befürworten, befürchten andere zu Recht, dass dies Protektionismus begünstigen würde. Deshalb sollten wir die Kommission auffordern, sich um einen Kompromiss zu bemühen, der eine Opt-out-Regelung sicherstellt, so lange ein neues Übereinkommen aufgesetzt wird, das KMU-freundliche Maßnahmen ermöglicht und antiprotektionistische Maßnahmen deutlich ausweitet. Wenn wir KMU-freundliche ermöglichen, hätten die USA keine Gründe mehr, von der Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen, die dazu benutzt wurde, die „Buy American“-Bestimmungen aufrechtzuerhalten. Zudem würde es britische und europäische KMU dabei unterstützen, weltweit in Wettbewerb zu treten.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen kann mehr Transparenz und mithin weniger Korruption bedeuten. Es könnte auch faire Preise bedeuten was nicht unwichtig ist, da es bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen um Steuergelder geht –, allerdings mit dem Recht, in der Ausschreibungsphase soziale und ökologische Kriterien mit einzubeziehen. Entwicklungsländer könnten ebenfalls enorm von all diesen Vorteilen profitieren. Obgleich sich selbstverständlich ihre Beteiligung an dem internationalen Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen künftig nicht ausschließen lässt, sollte die Kommission sicherstellen, dass sie dieses Verfahren und Gleiches gilt für faire Wettbewerbsregeln zunächst national oder regional praktizieren können, genauso wie wir es in Europa getan haben, und also nicht sofort die ganze Welt und die großen Monopole zulassen müssen. Die Entscheidung darüber, wann sie nach ihrem Gefühl ausreichend entwickelt sind, läge dann bei den Entwicklungsländern. Überall auf der Welt gilt übrigens, dass große Zwangsausschreibungen, die kleine und mittlere Unternehmen vom Markt drängen, um jeden Preis vermieden werden sollten. Leider habe ich genau das bei einem Bahnhof in Amsterdam selbst erlebt, wo der Sicherheitsdienst des Bahnhofs ausgeschrieben wurde. Das Unternehmen, das früher für die Sicherheit des Bahnhofs verantwortlich zeichnete, war ein kleiner Betrieb, der ausgezeichnete Arbeit leistete. Bei der Ausschreibung erwies sich dieses Unternehmen jedoch als zu klein, um sich um den gesamten Auftrag für zahlreiche dieser Bahnhöfe mitzubewerben und wurde deshalb vom Markt gedrängt.

Meine Kolleginnen und Kollegen haben zweifellos ähnliche Beispiele erlebt, und deshalb möchten wir von der Kommission wissen, wie sie den KMU einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen gewährleisten kann.

Schließlich ist die Zwangsöffnung der nationalen und halb-öffentlichen Dienstleistungen zugunsten großer ausländischer Anbieter grundlegend falsch. Jedes Land hat das Recht, öffentlich zu regeln, was der Öffentlichkeit erhalten bleiben soll. Hier geht es um Basisleistungen wie Bildung und Wasser, Leistungen, die den Kern der Gesellschaft bilden und an denen nicht herumgespielt werden sollte.

 
  
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  Andreas Schwab (PPE-DE). – Herr Präsident, lieber Kommissar McCreevy, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Anfrage des Außenhandelsausschusses zur Problematik der Vergaben auf WTO-Ebene hat auch direkte Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt. Deswegen glaube ich, dass wir uns die Auswirkungen auf den europäischen Binnenmarkt bei dieser Frage genauer ansehen müssen. Natürlich geht es auf der einen Seite um das Welthandelsabkommen, aber auf der anderen Seite müssen wir auch sehen, dass diese Verträge auf internationaler Ebene direkte Auswirkungen — so ist es eben mit der Globalisierung — auf den europäischen Binnenmarkt hat.

Kollege Kamall hat darauf hingewiesen, dass in einigen Mitgliedstaaten der WTO, wie beispielsweise den Vereinigten Staaten von Amerika, schon heute bei der nationalen Vergabe an kleine und mittlere Unternehmen bestimmte Quoten einzuhalten sind. Das bedeutet letztlich nichts anderes, als dass der Anwendungsbereich der von der WTO vorgeschriebenen Vergaberegelung eingeschränkt wird. Ob dies kleinen und mittleren Unternehmen auf Dauer nützt, darüber würde ich mir eine Folgenabschätzung wünschen. Das ist jedenfalls nicht sichergestellt.

Solange wir das nicht sicher wissen, brauchen wir uns über eine Einschränkung des Anwendungsbereichs keine Gedanken zu machen. Denn kleine und mittlere Unternehmen leben natürlich davon, dass der Markt möglichst transparent und für sie möglichst erreichbar ist, und wenn die Mitgliedstaaten der WTO den Anwendungsbereich schon einmal um ein Viertel einschränken, dann weiß ich nicht, ob kleine und mittlere Unternehmen wirklich davon profitieren.

Es wäre sicherlich wertvoll — und insofern unterstütze ich diese Anfrage auch —, wenn die Kommission dies einmal eingehend prüfen und uns zeigen könnte, ob sich dies für kleine und mittlere Unternehmen positiv auswirkt.

Im Rat — leider ist jetzt gerade keiner seiner Vertreter anwesend — muss natürlich ein Gleichgewicht gefunden werden zwischen jenen, die gerne so einen Ansatz hätten wie in den USA, und jenen, die gerade das Gegenteil wollen, nämlich dass diese Quoten heruntergeführt werden, damit wir in der gesamten WTO einen freien und offenen Markt haben, so dass kleine und mittlere Unternehmen eben überall zum Zuge kommen können.

Deswegen glaube ich, dass das entscheidende Problem für kleine und mittlere Unternehmen in diesem Zusammenhang eher darin liegt, dass wir die Frage der Subunternehmerproblematik noch nicht wirklich im Griff haben. Denn oft ist es ja so, dass kleine und mittlere Unternehmen als Subunternehmer benutzt werden und so auch Arbeitsplätze schaffen können und Verdienstmöglichkeiten haben, aber dass letztlich die Steuerung von höherer Ebene kommt und kleine und mittlere Unternehmen da oft in einer schwierigen Zwitterstellung sind.

Aus meiner Sicht sollten wir uns vor allem mit dieser Problematik näher befassen, und deshalb würde es mich freuen, wenn die Kommission sich dazu Gedanken macht und uns auf dem Laufenden hält. Sie sollte also zunächst einmal die Problematik, die in dieser Anfrage dargestellt wird, bearbeiten, bevor wir uns mit konkreten Forderungen an den Kommissar wenden.

 
  
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  Stefano Zappalà (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Varela Suanzes-Carpegna beglückwünschen und ihm für seine Anfrage, die er eingereicht hat und die uns die Möglichkeit zur Erörterung dieses Themas gibt, danken. Ich war in diesem Parlament Berichterstatter über die Reform der Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge, d. h. über die EU-Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG.

Trotz der knapp bemessenen Zeit ist es meines Erachtens angebracht, auf die Hauptaspekte des Problems hinzuweisen. Wie ich heute Morgen von einigen Rednern hörte, richtete das Parlament in der Richtlinie 18, der allgemeinen Vergaberichtlinie, sein besonderes Augenmerk auf die Umweltbelange, das modernisierte elektronische Vergabesystem, den sozialen Bereich und die Frage der Schwellenwerte, sodass wir meiner Ansicht nach über ein Regelwerk verfügen, das zweifellos einmalig ist, jedoch nichts mit dem Thema von heute Morgen zu tun hat.

Das Thema, um das es hier geht, ist ein ganz anderes: Gegenwärtig wird ein internationales Übereinkommen überarbeitet, das die Länder der Europäischen Union – und demzufolge die Unternehmen der Europäischen Union – im Vergleich zu anderen benachteiligt. Wo liegt das Problem? 1994 und in den Jahren danach wurden ganz andere Arten von Tätigkeiten auf internationaler Ebene durch mehrseitige Abkommen geplant. Die USA, China und andere Länder genießen in Wahrheit Privilegien, die den Unternehmen der EU nicht zugute kommen. Dieses System wird nun überarbeitet, doch gilt es, die Methoden dieser Revision festzulegen, denn, wie meine Kollegen und ich selbst in Erinnerung bringen möchten, realisieren allein die Vereinigten Staaten eine Jahresproduktion von nahezu 200 Mrd. US-Dollar, wobei diese Summe jedoch in den USA verbleibt.

Der Kern des Problems ist, dass, während alle nach Europa kommen und hier tätig sein können, unsere kleinen und mittleren Unternehmen nicht in die übrige Welt gehen und dort Geschäfte machen können. Das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ist, unter anderem, ein Übereinkommen, das den europäischen Unternehmen den Zugang zum internationalen System verwehrt.

Welche Weichenstellungen können demzufolge heute vorgenommen werden? So wie ich das sehe, ist die Kommission der Auffassung, nach Abschaffung der Privilegien könnten wir wieder auf gleichberechtigter Grundlage miteinander in Wettbewerb treten. Dem ist nicht so. Ich glaube, dass wir stattdessen die kleinen und mittleren Unternehmen Europas schützen müssen, indem wir ihnen innerhalb der Europäischen Union, und somit gegenüber der Europäischen Union, dieselben Privilegien sichern, die heutzutage die KMU der Vereinigten Staaten und anderer Länder in der Welt genießen.

Deshalb danke ich nicht nur Frau Varela Suanzes-Carpegna, sondern bin außerdem der Ansicht, dass die gegenwärtig von Frankreich im Rat vertretene Auffassung definitiv zu unterstützen und dem Standpunkt der Europäischen Kommission vorzuziehen ist.

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte allen Abgeordneten für ihre Anmerkungen danken.

Ich messe dem öffentlichen Beschaffungswesen höchste Bedeutung bei. Ordnungsgemäße, faire und transparente Verfahren sind nicht nur für Unternehmen wesentlich, die an Ausschreibungen teilnehmen wollen, sondern auch für Behörden, die für sich selbst und zugunsten der Steuerzahler enorme Summen sparen könnten, wenn sie die Verfahren ordnungsgemäß durchführen würden.

Wir brauchen auf jeden Fall die Zusagen unserer Handelspartner einholen, dass sie ihre Beschaffungsmärkte für europäische Bieter öffnen. Unsere Unternehmen haben etwas zu bieten. Sie sind wettbewerbsfähig, doch viel zu oft ist es ihnen nicht erlaubt oder sie werden nicht aufgefordert, ein Gebot vorzulegen.

Das öffentliche Beschaffungswesen hat Vorteile für KMU. Sie besitzen bereits einen großen Marktanteil, doch ich denke nicht, dass Quoten festzulegen oder eine Präferenzbehandlung vorzusehen die Antwort ist. Wenn wir dies tun, dann würden mehr Handelspartner nachziehen, und im Ergebnis würden europäische Unternehmen den Kürzeren ziehen. Meiner Meinung nach wäre allen Seiten am besten mit offenen Märkten gedient. Unsere KMU sind dynamisch und stark. Sie werden ebenfalls ihren Nutzen daraus ziehen.

Frau Mann hat darum gebeten, auf dem Laufenden gehalten zu werden. Ich werde meine Mitarbeiter bitten, ihren Ausschuss regelmäßig zu unterrichten. Sie werden an Ausschusssitzungen teilnehmen und Ihre Fragen zu Verhandlungsdetails beantworten.

Mehrere Abgeordnete haben Sonderregelungen für KMU angesprochen und dass das Teil unserer Verhandlungsposition sein sollten. Wie bereits gesagt, sehe ich das nicht so. Ich stimme vielem von dem zu, was Herr Kamall geäußert hat, auch seiner Feststellung, dass Mitgliedstaaten selbst viel tun könnten, um ihre KMU im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zu unterstützen, ohne gegen eine einzige Regel zu verstoßen. Es wäre schon deutlich günstiger für KMU, wenn einige Aufträge entbündelt und ein Großteil der Bürokratie abgebaut würden, und Quoten würden sich erübrigen. Der Folgerung einiger Abgeordneter, dass ein besserer Weg für KMU die Reservierung von Quoten wäre, kann ich nicht zustimmen.

Herr Kamall ist außerdem angesprochen, dass die USA mit dem „Small Business Act“ über ein Gesetz für Kleinunternehmen sowie über eine Agentur verfügen, die mit diesen Angelegenheiten befasst ist. Die Zahlen zeigen jedoch, dass KMU in Europa sowohl umfang- als auch mengenmäßig einen weit größeren Anteil an Aufträgen erhalten als KMU in den USA. Dies dürfte für einige von Ihnen interessant sein.

Ich sage daher – und Sie dürfen mir gerne widersprechen –, dass es beim öffentlichen Beschaffungswesen vor allem um Wettbewerb geht: die besten Waren und Dienstleistungen zum niedrigsten Preis. Dies bedeutet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Teile des Marktes zu belegen unterstreicht dies. Wir haben über KMU auch schon in einer Aussprache heute Morgen gesprochen. Die Abgeordneten erklärten, dass KMU Chancen bräuchten. Dem pflichte ich sicherlich bei. Doch Protektionismus ist nicht die Lösung. Aber wir werden natürlich nicht naiv sein: Wir erwarten von unseren Handelspartnern, dass sie ihre Märkte ebenfalls öffnen.

 
  
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  Der Präsident. – Wir unterbrechen jetzt die Sitzung und nehmen sie um 11.00 Uhr für die feierliche Sitzung mit dem Präsidenten Bulgariens wieder auf.

(Die Sitzung wird um 10.25 Uhr unterbrochen und um 11.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT POETTERING
Präsident

 

5. Feierliche Sitzung — Bulgarien
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  Der Präsident. Sehr geehrter Präsident Parvanov!

Господин Президент, топло Ви приветствам в Европейския парламент!

Es ist mir eine große Ehre, Sie hier im Europäischen Parlament willkommen heißen zu dürfen. Sie sind zwar nicht zum ersten Mal in unserem Haus zu Gast, aber zum ersten Mal darf ich Sie heute als Präsident eines neuen Mitgliedstaates unserer europäischen Familie unter uns begrüßen.

Im Namen der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die dieses Haus vertritt, möchte ich noch einmal meine Freude über den Beitritt Ihres Landes zur Europäischen Union zum Ausdruck bringen. Ich möchte auch erneut auf die historische Bedeutung der am 1. Januar dieses Jahres durchgeführten Erweiterung der Europäischen Union hinweisen. Mehr als 60 Jahre hat es gedauert, um Ihr Land wieder an das freie Europa heranzuführen und unseren Kontinent wieder zu vereinen.

Bulgarien ist ein uraltes Kulturland, gelegen an einem Kreuzungspunkt zwischen Ost und West. Man sagt, hier sei 1681 der älteste Staat Europas von Zar Asparuch gegründet worden. Bulgarien ist das Land von Orpheus und Eurydike, die Heimat der Thraker und des Dionysos. Und dennoch, welche Sehnsucht nach Europa spricht aus den Worten des Literatur-Nobelpreisträgers Elias Canetti, der im bulgarischen Rustschuk zur Welt kam, wenn er über seinen Geburtsort sagt: „Die übrige Welt hieß dort Europa, und wenn jemand die Donau hinauf nach Wien fuhr, sagte man, er fährt nach Europa, ja, Europa begann dort.“

Diese Sehnsucht nach Europa verknüpft sich in den Herzen der Bulgaren mit dem eingeprägten Gefühl, seit jeher im Herzen Europas gewesen zu sein. Canetti wollte mit der Geschichte seiner Kindheit die Wiedervereinigung Europas bewirken. Der Beitritt Ihres Landes symbolisiert erneut das, was Europa im Grunde ist, das tagtägliche erfahrbare Erlebnis, eine gemeinsame Seele zu besitzen, jene europäische Seele, die über die Grenzen hinweg den Sinn der europäischen Einigung ausmacht.

Ihr Land, Herr Präsident Parvanov, bringt ein reiches kulturelles und geistiges Erbe mit und wird zur gegenseitigen Bereicherung der Europäischen Union und Bulgariens beitragen. Ihrem Land, und vor allem den Menschen Bulgariens, ist für die großen Anstrengungen und für die Reformbereitschaft der letzten Jahre besonders zu danken. Sie haben große Fortschritte erzielt. Viele Reformen wurden in relativ kurzer Zeit umgesetzt. Diese Erfolge sollen an dieser Stelle ausdrücklich gewürdigt werden. Aber ich darf auch hinzufügen: Wir hoffen und sind überzeugt, dass die noch notwendigen Reformen mit derselben Entschlossenheit durchgeführt werden.

Herr Präsident! Das Europäische Parlament ist stolz und froh, 18 neue bulgarische Mitglieder in unserem Hause zu haben. Ich freue mich auch, die neue bulgarische Kommissarin begrüßen zu dürfen. Wir freuen uns auch schon alle, die im Mai bei der ersten Europawahl Ihres Landes zu wählenden Kolleginnen und Kollegen hier begrüßen zu dürfen. Gemeinsam mit den bulgarischen Kolleginnen und Kollegen in Kommission und Rat werden auch unsere neuen Kolleginnen und Kollegen an der Weiterentwicklung unseres Hauses Europa mitarbeiten.

Добре дошли на България и българския народ в Европейския съюз!

 
  
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  Георги Първанов, президент на Република България. Уважаеми господин Председател, уважаеми членове на Европейския парламент, дами и господа. От 1-ви януари 2007 г. България е част от Европейския съюз — може би най-амбициозният политически, икономически и културен проект в историята на човечеството. Като продължавам онова, което Вие любезно казахте, г-н Председател, искам ясно да кажа, че 1-ви януари 2007 г. е триумф на историческата справедливост.

Корените и предпоставките на това явление са във вековното развитие на българската духовност и държавност. По дух и самочувствие българите винаги са били европейци. Нашата култура действително е във фундамента на европейската цивилизация. И затова исторически оправдано е днес, чрез българското членство, в Европейския съюз да звучи езикът на светите братя Кирил и Методий, обявени за небесни съпокровители на Европа, което без съмнение ще обогати още повече културното многообразие на европейския континент.

Но ние, уважаеми членове на Европейския парламент, добре съзнаваме, че членството ни не е заради историческата традиция, а защото българските институции проведоха онези така необходими реформи във всички сфери. Осъществена беше една историческа трансформация на страната ни в демократична страна с функционираща и конкурентноспособна пазарна икономика, с работещо и ефективно законодателство. Успехът стана възможен и заради високата обществена подкрепа, заради съпричастността на гражданските структури. Успяхме, защото години наред следвахме и правехме европейска политика. Защото доказахме, че на нас, българите, може да се вярва. За мен е чест, че имам възможността да се обърна от високата трибуна на Европейския парламент още в първите седмици на нашето членство.

Използвам случая, за да благодаря на Европейския парламент за подкрепата, която оказваше на България в целия процес на присъединяване, за конструктивната критика и насърченията за продължаване на проевропейските реформи. Важността на тази подкрепа се определя от нарасналата роля на Европейския парламент, като пряк изразител на волята на почти половин милиардното население на обединена Европа.

Искам да поздравя, също така, г-н Пьотеринг за избирането му за председател на Европейския парламент, да поздравя българския и румънския комисар, както и 18-те български депутати и техните румънски колеги и да им пожелая ползотворна и успешна работа за общото ни благо.

Ние, уважаеми госпожи и господа, отдавна сме се отказали от патетичното отношение и от пропагандните свръх очаквания от членството ни в Европейския съюз. Съзнаваме, че заедно с несъмнените позитиви за икономиката ни, тя ще бъде изправена пред сериозни предизвикателства, особено с оглед на постигането на по-висока конкурентноспособност. Проблемите се засилват от това, че задълженията към Европейския съюз влизат в сила веднага, а ползите ще дойдат с повече или по-малко закъснение. И затова е много важно ние бързо да формираме и реализираме стратегия и политика на ускорено развитие с оглед успешно адаптиране на страната ни към европейската социално-икономическа среда.

Петото разширяване на Европейския съюз беше съпроводено с не малко реални опасения и измислени страхове, изкуствено насаждани понякога. Много от тях не се оправдаха. Масовите миграционни вълни, които някои предричаха, не се състояха. Очакванията за тежко напрежение в социалните системи се оказаха преувеличени. В този смисъл, за нас остава неразбираемо защо някои от държавите-членки не отвориха трудовите си пазари за българи, както направиха това за страните, присъединили се през 2004 г. Смятам, че от премахването на последните бариери пред моите сънародници ще спечели и Европейският съюз и европейската идея. От друга страна, аз очаквам младите българи, които потърсиха и получиха по-високо образование, част от тях и добра реализация навън, в Европейския съюз, да се завърнат работейки за по-големи западни инвеститори или започвайки свой бизнес.

Ние добре съзнаваме, че членството в Европейския съюз не е еднократен акт, че това е един продължителен процес. Един процес, които ще изисква от нас в следващите месеци и години допълнителни усилия, за да отговорим на препоръките на европейските институции. Да поемем допълнителни отговорности вследствие на членството ни. Необходими са усилия за да се впишем реално в европейския икономически и социален модел, за да издигнем жизнения стандарт на българина до този на водещите европейски страни и народи. Това действително, г-н Председател, означава безусловно продължаване на реформите, особено в съдебната система, за постигане на видими и необратими резултати в борбата с корупцията и престъпността, за прозрачно и ефективно усвояване на средствата от европейските фондове.

Ние сме амбицирани да постигнем, да покажем един солиден капацитет за поемане на задълженията, произтичащи от членството и от общите политики в различните сфери. Убеден съм, че разширяването на Европейския съюз е от взаимен интерес, както за новоприетите, така и за досегашните страни-членки.

Новите членове получават възможността да участват в определянето, във формирането на политиките и програмите на Европейския съюз, да ползват фондовете на общността. Но искам ясно да кажа, че ние влизаме в Европейския съюз, не за да бъдем консуматори, а с желанието, със стремежа да засилим реално Съюза със стабилните си макроикономически показатели, с динамичното си развитие в последните години, със способността ни да генерираме сигурност, особено за един труден, сложен регион какъвто е този на Балканите.

България влиза в Европейския съюз с намерението да играе активна роля в дебата по целия дневен ред на Съюза: по конституционния проект, по постигането на едно много ефективно взаимодействие между институциите, по финансирането, по провеждането на единна външна политика и политика на сигурност и отбрана.

Искам ясно да изразя подкрепата ни за инициативата на германското председателство и лично на канцлера, госпожа Ангела Меркел, за консултации, за своеобразна пътна карта по придвижването на конституционния проект. България влиза с амбицията да отстоява, уважаеми госпожи и господа, своя национален интерес — от културата до проблемите на енергийната сигурност. Но в същото време и със съзнанието, че можем и трябва да бъдем един солидарен член на Европейския съюз, че можем и ще правим своите необходими жертви и компромиси тогава, когато става дума за общия европейски интерес. България ще бъде стабилен, предсказуем, последователен член на Европейския съюз и това е мнението на всички български институции. Вярвам, че то достойно е представено от нашите депутати тук.

България влиза в Европейския съюз с най-добрите традиции на етно-религиозната си толерантност, утвърдени през десетилетията. Ние можем да предложим една солидна, работеща, аргументирана експертиза при вземането на европейските решения, засягащи проблематиката на Балканите. В тази връзка, искам още веднъж ясно да подчертая, че членството на България и Румъния в Европейския съюз е важен политически знак за необратимата европейска перспектива на Балканите. Това мотивира възможно най-силно народите и правителствата за запазването на трайния мир на Югоизточна Европа. Няма по-силна, по-убедителна мотивация от съхраняването на тази перспектива за народите от Западните Балкани. Затова България ще продължи да подкрепя нашите съседи, морално-политически и експертно, в техните усилия да изпълнят конкретните изисквания и критерии за членство, да решат предварително проблемите си, а не да ги „внасят“, образно казано, в организацията на демократичните страни.

Трябва да развием европейската визия за Западните Балкани, залегнала в „Солунския дневен ред“. И трябва да признаем, уважаеми госпожи и господа, че много от добрите идеи и проекти за Югоизточна Европа останаха само на книга. Време е да разберем, че има една особено важна инвестиция в мира и сигурността на региона, и това е развитието на инфраструктурата — на модерната, транспортна, комуникационна и енергийна инфраструктура. Това е най-късият път за преодоляването на икономическата и социалната му изостаналост и за пълноценното му интегриране. Решаването на този проблем не може да стане без привличането на инвестиции от страна на Европейския съюз, като естествен икономически партньор и притегателен център за страните от региона.

И затова не са необходими подаръци. Има работещи схеми за публично-частно партньорство, които ние неведнъж сме обосновавали, и чрез които бихме могли да деблокираме работата по европейските коридори №4, №8 или №10, добавената стойност на българското присъединяване към Европейския съюз, възможностите за укрепването на общата външна политика и политиката на сигурност, преди всичко с акцент върху Западните Балкани, Черноморския басейн и Кавказ. Региони, които са приоритетни и за външните отношения на Съюза. Нещо повече, тяхната стратегическа тежест в международните отношения обективно ще нараства.

Имаме готовност и желание да участваме активно със своите знания и опит в определянето и провеждането на политиката на Европейския съюз в тази част на Европа. Впрочем, България вече доказа способностите си да действа активно в провеждането на някои от основните акценти на тази политика — енергийната сигурност, по отношение на инфраструктурата, превенцията на тероризма, нелегалната миграция и екологията. В същото време, нашата обща визия следва да включва и конкретни мерки за подобряването на взаимодействието между Европейския съюз и Организацията за Черноморско икономическо сътрудничество.

Уважаеми госпожи и господа, България е готова да участва в дебата по общата енергийна сигурност на Европа. Ние ще имаме своята активна позиция, не само защото в енергийната сфера плащаме най-високата цена на присъединяването ни към Европейския съюз. Ние влизаме със самочувствието на страна, която е фактор на енергийната сигурност в региона, не само защото досега покривахме една не малка част – 45% – от енергийния дефицит на нашите съседи. Определено смятам, че документът на Европейската комисия от м. януари т.г. относно енергийната политика на Европа създава солидна основа за изработването на обща енергийна политика. Оценяваме високо приноса на германското председателство с ясно формулираните акценти за екологично съобразно снабдяване с енергия в рамките на Европейския съюз.

България, от своя страна, ще има своя принос, своя европейски принос, като възлов център на транзита на петрол и газ от Изтока към Запада, в търсенето и развитието на възобновяеми енергийни източници, с постиженията и възможностите в областта на изследванията за енергетиката.

Смятам за особено важни, уважаеми госпожи и господа, обоснованите в новите европейски документи изводи и намерения относно развитието на ядрената енергетика. Реших да говоря по-обстойно по този въпрос тук пред вас по няколко причини.

Първо, защото Европейският парламент е институцията, която е проявявала особено осезателно разбиране към енергийните проблеми в Югоизточна Европа, в частност към българските. И използвам случая да благодаря на комисията по външна политика, на г-н Джефри ван Орден, докладчик за България, на г-н Ари Ватанен, който инициира писмото до Европейската комисия, на всички депутати, които участваха активно, ангажирано в дискусиите по съдбата на малките реактори на АЕЦ „Козлодуй“. За съжаление, за приемането на този текст не достигнаха 4-5 гласа.

Впрочем, струва си да си зададем въпроса какви са реалните последици от това, че 3-ти и 4-ти блок на нашата атомна централа бяха изведени от експлоатация. Регионът се изправи пред сериозна енергийна криза. Сега някои от страните изпитват остър недостиг, има страна с тежък режим на тока. Това, заедно с повишаването на цените, може да доведе до икономическа и политическа нестабилност на региона.

На второ място, трябва да призная, че бях провокиран от изказването на комисаря по енергийната политика за това, че 3-ти и 4-ти блок били спрени поради съмнения в тяхната безопасност. Нека да е ясно, уважаеми госпожи и господа, ние повече от всеки друг държим на изискването за безопасност на нашата ядрена централа. Това обяснява и факта, че затворихме първите два реактора на АЕЦ „Козлодуй“ още на 31 декември 2002 г. Спрямо 3-ти и 4-ти блок, обаче, беше извършена мащабна модернизация, която приведе тези блокове в качествено ново състояние, различно от проектното.

Многобройните проекти на Световната асоциация на ядрените оператори, на Асоциацията на западноевропейските органи за ядрено регулиране, на групата по атомните въпроси на Съвета на Европейския съюз, на Международната агенция по атомна енергия доказаха, че не съществуват никакви технически причини, възпрепятстващи нормалната експлоатация, и доказаха високото ниво на безопасност съгласно международните стандарти.

Впрочем, на вниманието на всички европейски депутати ще бъде предложен материал, който съдържа основната част от тези изводи. И аз не възразявам, в един непредубеден дебат, да видим кои са контра аргументите, да видим на какви факти се базират съмненията. Нещо повече, искам ясно да кажа, че ако нашите партньори от Европейския съюз счетат за необходимо, България би приела една нова партньорска проверка на блокове 3 и 4 на атомната ни електроцентрала, която да се извърши със съдействието на всички гореспоменати органи, имащи отношение към ядрената енергетика. Разбира се, при ясно определяне на мандата на една такава проверка.

Ние, уважаеми членове на Европейския парламент, стриктно се придържаме към утвърдения принцип в международните отношения, че договорите трябва да се спазват. И България коректно изпълни своите ангажименти. Ако има воля сега да се оцени сложната ситуация и в региона, заплахите за отделните страни, в това число и за България, решение може да се намери в рамките на Договора за присъединяване, като се позовем на член 36. Защото, докато вземаме солидарни решения за бъдещето на европейската ни енергийна сигурност, нека помислим и за нейното настояще.

Уважаеми г-н Председател, госпожи и господа, накрая бих желал да засегна един важен и болезнен въпрос, както за българите, така и, вярвам, за всички вас — въпроса за съдбата на осъдените в Либия медици. Защитата на техните права се превърна в кауза не само за българското общество, но и за международната демократична общност. В това отношение за нас е от особена важност, че броени дни след приемането на България в Европейския съюз получихме пълна подкрепа и солидарност от страна на Европейския парламент. Благодарим за тази солидарност и разчитаме, че тя ще се запази и ще допринесе за бързото и справедливо решение на този проблем. Оценяваме в не по-малка степен и съчувствието, което европейските институции и страните-членки проявяват към засегнатите деца от трагедията и техните семейства.

(Аплодисменти)

Необходими са по-активни действия, повече усилия и по плана за действие и по осъществяването целите на международния фонд за Бенгази. Впрочем, искам да кажа, че намирам участието на големите петролни фирми, които имат своя добър бизнес в Либия, за твърде символично в този фонд. България, от своя страна, ще продължи да бъде съпричастна към тези усилия. Успоредно с това ние ще търсим изход и по линия на двустранния диалог с либийската страна, както и в активно взаимодействие с Европейската комисия, Председателството на Европейския съюз и страните-членки. Очакваме разрешаването на този въпрос да остане приоритет в отношенията между Европейския съюз и Либия.

Уважаеми г-н Председател, уважаеми членове на Европейския парламент, силна Европа е възможна само ако има силни лидери – държавници и политици, способни да налагат визия и да вземат конкретни решения, за да преодолеем стъписването пред конституционния проект, за да не се губи перспективата за разширяването на Европейския съюз, за приемането на необходими стъпки по формирането на общата енергийна политика. България ще даде своя принос, за да стане всичко това възможно.

Благодаря ви!

(Събранието аплодира на крака оратора)

 
  
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  Der Präsident. Herr Präsident! Wir danken Ihnen für diese Rede. Sie haben eine Rede gehalten, die uns Mut macht, weil Sie gesagt haben, dass Sie weiter entschlossen daran arbeiten wollen, Bulgarien zu reformieren. Sie wollen bei den notwendigen Reformen die Anstrengungen verstärken, und Sie haben sich ohne Wenn und Aber verpflichtet, die notwendigen Reformen in der Europäischen Union zu unterstützen, also unser gemeinsames Verfassungsprojekt zu fördern. Sie haben auch von der Solidarität und dem Vertrauen in der Europäischen Union gesprochen. Solidarität und Vertrauen sind das Allerwichtigste. Wir sind dankbar, dass Bulgarien in der Europäischen Union ist, und wir versprechen Ihnen eines: Das Europäische Parlament wird sich für die Freiheit der bulgarischen Krankenschwestern einsetzen, bis sie aus Libyen zurück in Bulgarien sind. Sagen Sie das Ihren Landsleuten!

(Beifall)

Wir danken Ihnen für Ihren Besuch; Sie sind hierher nach Brüssel gekommen, nur um vor dem Europäischen Parlament zu sprechen! Sie haben hier keine weiteren Verpflichtungen. Wir danken Ihnen dafür, wünschen Ihnen eine gute Rückreise nach Sofia, eine gute Zukunft für Bulgarien und alles Gute für den Präsidenten Bulgariens!

(Beifall)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS).(FR) Herr Präsident! Ich möchte eine Anmerkung zur Geschäftsordnung gemäß Artikel 182 derselben machen. Wir haben gerade die ersten Angaben zu den Wahlen der Ausschussvorstände erhalten. Diese Wahlen wurden von einer Konferenz der Generalsekretäre der Fraktionen vorbereitet, die die Sitze nach dem d’Hondtschen Verfahren anhand eines proportionalen Verteilungsschlüssels vergeben hat. Dieser gewährleistet, dass alle politischen Richtungen vertreten sind – eine Errungenschaft, derer sich das Parlament sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gemeinschaft rühmt und die es politischen Organen weltweit nur zu gerne ans Herz legt.

Diese Übereinkunft wurde nicht hinterfragt, vor allem nicht von der Konferenz der Präsidenten. Wie zu erwarten, wurde sie auf schamlose Weise zum Nachteil meiner und nur meiner Fraktion verletzt. Es liegt auf der Hand, dass meine Fraktion keine Kandidaten gegen Kollegen aus den Reihen der Kommunisten, der Sozialisten, der Liberalen und der Christdemokraten aufgestellt hat, weil sie an die Aufrichtigkeit, Unparteilichkeit und die Versprechen der Kollegen geglaubt bzw. sich etwas vorgemacht hat. Diese Versprechen wurden offensichtlich nicht eingehalten. Ein solch niederträchtiges, kleinliches Vorgehen ist eines Parlaments, das der ganzen Welt ein Beispiel sein will, nicht würdig.

Dies sind ganz klar betrügerische Machenschaften, die der Integrität der Wahlen schaden. Wir nehmen dies zur Kenntnis und behalten uns vor, unsere Rechte auf anderem Wege geltend zu machen sowie insbesondere die Bürger unserer Staaten in den Zeugenstand zu berufen. Herzlichen Dank, werte Kolleginnen und Kollegen, für die Werbung, die sie für uns gemacht haben!

 
  
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  Der Präsident. Herr Kollege Gollnisch! Wir haben ein umfangreiches Programm, und wir können nach den Abstimmungen auf diese Frage zurückkommen. Ich habe Ihnen das Wort erteilt, Sie haben normalerweise eine Minute Redezeit, Sie haben 1 Minute und 53 Sekunden gesprochen. Nehmen Sie das als Beispiel für das Gebot zu besonderer Fairness. Ich hoffe, dass Sie das gebührend zur Kenntnis nehmen. Wir kommen nach den Abstimmungen auf diese Frage zurück.

 

6. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

7. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

7.1. UN/ECE-Regelung: Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck (Abstimmung)

7.2. UN/ECE-Regelung: Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn (Abstimmung)

7.3. Abkommen EG/Korea über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (Abstimmung)

7.4. Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)

7.5. Berichtigungshaushaltplan 1/2007 (Abstimmung)

7.6. Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien (Abstimmung)
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  Hartmut Nassauer (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte anregen, von der Möglichkeit gemäß Artikel 168 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch zu machen und diesen Bericht an den Ausschuss rückzuüberweisen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Problematik des Artikels 90 ist mir geläufig; in diesem Bericht wird die Lage der Dalits, der so genannten Unberührbaren, in Indien sicherlich zutreffend beschrieben, und ebenso klar ist, dass niemand von uns diese Zustände billigt und wir verpflichtet sind, das Mögliche zu tun. Gegen den Bericht sind aber naheliegenderweise aus Indien beträchtliche Einwände gekommen, weil er sich mit dem Kastensystem in Indien und damit mit etwas befasst, was dort Teil der Tradition und der Kultur ist.

Deswegen bitte ich zu erwägen, ob es nicht im Interesse dessen, was wir wollen, klug wäre, im Ausschuss noch einmal darüber zu reden, selbst wenn das, was nachher beschlossen wird, sich überhaupt nicht vom jetzigen Entschließungsantrag unterscheidet. Aber es wäre klug, noch einmal mit den indischen Behörden zu reden, weil wir allzuoft als Europäer die sind, die mit erhobenem Zeigefinger andere belehren, was im Ergebnis den Zielen, die wir vertreten, eher schadet als nutzt. Deswegen bitte ich, klugerweise so zu verfahren.

 
  
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  Hannes Swoboda (PSE). – Herr Präsident! Wenn ich das richtig gehört habe, haben Sie gesagt, dieser Akt ist gemäß Artikel 90 beschlossen, weil es keinen Einspruch gab.

Zweitens kommt es immer wieder Botschaften vor, dass Botschaften bei uns intervenieren, in diesem Fall die indische Botschaft. Wir sind nicht das Sprachrohr einer Botschaft, wir sind das Sprachrohr einer Bevölkerung, und wir sollten daher bei dem Beschluss bleiben.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte mich zu einem ganz anderen Thema äußern. Als dieser Bericht im Entwicklungsausschuss erörtert wurde, war ich stellvertretender Vorsitzender des Unterausschusses Menschenrechte und stellvertretender Koordinator im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten. Es geht in diesem Bericht vor allem um Menschenrechte. Weder der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten noch der Unterausschuss Menschenrechte wurden um eine Stellungnahme ersucht. Wir hatten keine Möglichkeit, Änderungsanträge vorzulegen. Ein Bericht zu Menschenrechtsfragen durchläuft den Entwicklungsausschuss, der dafür nicht zuständig ist.

Hier geht es nicht nur um die indische Regierung; es geht um eine Verfahrensfrage. Wie kann es sein, dass ein Bericht das Plenum ohne Abstimmung oder die Möglichkeit von Abänderungen durchläuft, wenn die Ausschüsse, die vorrangig für die Angelegenheit zuständig sind, diesen Bericht nie gesehen haben und keine Gelegenheit hatten, sachliche Ungenauigkeiten zu korrigieren? Dies ist sachlich nicht korrekt!

(Beifall)

 
  
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  Daniel Cohn-Bendit (Verts/ALE). – Herr Präsident! Herr Swoboda hat es bereits gesagt, es ist beschlossen worden, deswegen Ende der Debatte! Damit sind alle anderen Überlegungen hinfällig. Wenn die Kollegen Nassauer und Tannock einen anderen Bericht vorlegen wollen, dann müssen sie von unten anfangen, und in fünf Jahren werden wir dann darüber abstimmen.

 
  
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  Nirj Deva (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! In meiner Eigenschaft als Verhandlungsführer für diesen Bericht im Entwicklungsausschuss kann ich die Ausführungen meines Kollegen, Herrn Tannock, bestätigen, denn wenn wir schon einen Unterausschuss Menschenrechte haben, dann hätte der Bericht diesem Ausschuss auch zur Stellungnahme vorgelegt werden müssen. Obwohl es sich im Wesentlichen um einen Bericht zu Menschenrechtsfragen handelt, wurde er nicht im Unterausschuss Menschenrechte, sondern nur im Entwicklungsausschuss erörtert. Ich empfehle daher, dass wir diesen Bericht in die Ausschüsse zurückverweisen und den Unterausschuss Menschenrechte des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten um eine Stellungnahme bitten.

(Beifall)

 
  
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  Neena Gill (PSE).(EN) Herr Präsident! Als Vorsitzende der SAARC-Delegation ist mir bewusst, dass dieser Bericht ausgesprochen problematisch ist. Allerdings dürfen wir auch nicht übersehen, dass es hier einige sachliche Ungenauigkeiten gibt.

Aus Verfahrensgründen wurde der Bericht am 19. Dezember 2006 im Entwicklungsausschuss angenommen, die Frist war auf den 15. Januar 2007 festgelegt. Der größte Teil des Zeitraums zwischen diesen beiden Terminen wurde von den Weihnachtsferien eingenommen. Wir haben uns mit dem Sachverhalt befasst, mehrere Sitzungen abgehalten, Stellungnahmen abgegeben, und ich möchte als Delegationsvorsitzende darum bitten, dass wir die Gelegenheit erhalten, unsere Ansicht mitzuteilen. Ich würde eine Rücküberweisung in die Ausschüsse befürworten. Es kann keinen Bericht ohne Aussprache oder Abstimmung geben. Das wäre eine Umgehung der demokratischen Kontrolle, und ich denke, wir müssen diesem Hohen Hause auf jeden Fall den gebührenden Respekt erweisen.

(Beifall)

 
  
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  Luisa Morgantini (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr betrübt wegen des Exempels, das wir mit einer Entschließung statuieren, die wir im Entwicklungsausschuss ausführlich erörtert haben und bei der wir genug Zeit hatten, um Änderungsanträge einzureichen. Mit dieser Entschließung mischen wir uns nicht – jedenfalls nicht mehr als mit vielen anderen, wesentlich energischeren Entschließungen, die von diesem Parlament angenommen wurden – in die inneren Angelegenheiten Chinas ein.

Wir sind uns wohlbewusst, dass das Kasten-Problem äußerst heikel ist, doch wir haben die Dalits angehört, die nicht nur in Indien, sondern auch in vielen anderen Ländern leben: Wir sprechen hier über Millionen von Menschen, die unter unwürdigen und unmenschlichen Bedingungen leben.

Es tut mir leid, aber ich denke wirklich, dass unser Parlament ein sehr schlechtes Beispiel abgibt, und, wie bei allen anderen Entschließungsanträgen, die zur Abstimmung gestellt werden, meine ich, dass auch über diesen Entschließungsantrag, der im Entwicklungsausschuss angenommen wurde, im Plenum abgestimmt werden muss, denn er betrifft ein Problem der Menschenwürde und des Rechts von Millionen von Menschen auf Leben sowie auf Achtung ihres Lebens und ihrer Würde.

(Beifall)

 
  
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  Der Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns an das Recht halten. Ich lese Ihnen jetzt Artikel 90 Absatz 4 vor. Hören Sie bitte gut zu, es ist ziemlich schwierige Rechtssprache, aber dies ist der Artikel, an den sich der Präsident halten muss, denn der Präsident muss sich an das geltende Recht halten.

Artikel 90 Absatz 4 lautet: „Die so abgefassten Empfehlungen werden auf die Tagesordnung der nächstfolgenden Tagung gesetzt. In dringenden Fällen, über die der Präsident entscheidet, können Empfehlungen auf die Tagesordnung für eine laufende Tagung gesetzt werden. Die Empfehlungen gelten als angenommen, sofern nicht vor Beginn der Tagung mindestens 40 Mitglieder schriftlich Einspruch erhoben haben. In diesem Fall werden die Empfehlungen des Ausschusses auf die Tagesordnung derselben Tagung zwecks Aussprache und Abstimmung gesetzt. Änderungsanträge können von einer Fraktion oder von mindestens 40 Mitgliedern eingereicht werden.“

Ich muss hier feststellen — und ich halte mich an das Recht, das ist meine Pflicht —, dass vor der Tagung kein schriftlicher Antrag von 40 Mitgliedern gestellt wurde. Deswegen ist meine Empfehlung, dass die zuständigen Ausschüsse sich weiter mit der Frage befassen — da es sich um eine sehr delikate Frage handelt — sich weiter mit der Frage befassen, und wenn die Ausschüsse zu einem anderen Zeitpunkt zu einem anderen Ergebnis kommen, dann ist das in Ordnung. Aber ich muss jetzt so verfahren, wie es die Geschäftsordnung des Parlaments vorsieht.

(Beifall)

 

7.7. Fischereiabkommen EG/Gabun (Abstimmung)

7.8. Moratorium für die Todesstrafe (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 2:

 
  
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  Hélène Flautre (Verts/ALE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte beantragen, unter Ziffer 2 im Anschluss an „weltweiten Moratoriums für die Hinrichtungen“ den abschließenden Teilsatz „mit dem Ziel der völligen Abschaffung der Todesstrafe“ hinzuzufügen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

Vor der Abstimmung über Erwägung H:

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte einen kurzen Einschub in Erwägungsgrund H zur Hinrichtung Saddam Husseins beantragen: „und mit Bedauern über die Art und Weise, in der sie ausgeführt wurde“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird berücksichtigt.)

 

7.9. Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung:

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich habe eine kurze Anmerkung zu Änderungsantrag 1, den ich als Schattenberichterstatter im Namen der PPE-DE-Fraktion eingereicht habe. Das war zwar richtig, aber ich hätte auch sagen sollen, dass der Text ursprünglich von Professor Trakatellis verfasst wurde. Ich entschuldige mich bei ihm, dass ich seinen Namen nicht genannt habe. Es würde mich freuen, wenn seine Einbeziehung als Verfasser im Haus eine breitere Zustimmung für einen guten Änderungsantrag bewirken könnte.

 

7.10. Verjährungsfristen bei Personenschäden und tödlichen Unfällen in grenzüberschreitenden Streitsachen (Abstimmung)

7.11. Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Erwägung G:

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE). – Herr Präsident! Nur eine kurze Erklärung zu der Änderung:

(PL) In dem Bericht werden zahlreiche negative Aspekte des so genannten Feminismus und der Ausgrenzung aufgezeigt. Ich denke, es ist deshalb an der Zeit, ein positives Beispiel zu nennen, nämlich Frau Marie Skłodowska-Curie, die als Frau, Mutter, Ehefrau, Wissenschaftlerin, Nobelpreisträgerin und beispielhafte Europäerin als Vorbild dienen könnte. Deshalb überrascht es mich, dass die Berichterstatterin, Frau Flasarová, gegen Frau Marie Skłodowska-Curie ist, was ich nicht nachvollziehen kann. Ist das hier ein Fall von Frau gegen Frau? Ist das politisch und psychologisch korrekt?

 
  
  

– Vor der Abstimmung über den geänderten Entschließungsantrag:

 
  
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  Věra Flasarová (GUE/NGL), Berichterstatterin. – (CS) Vielen Dank, Herr Präsident, dass Sie mir das Wort erteilt haben. Ich denke, wenn es um Frauen geht, die einen bedeutenden Beitrag für unsere Europäische Union und für Europa geleistet haben, dann sind es zu viele, um sie namentlich zu nennen. Deshalb sollte meines Erachtens nicht nur Marie Skłodowska-Curie, eine Frau, für die ich große Bewunderung empfinde, auf der Liste stehen. Dieser Bericht behandelt meiner Meinung nach die Probleme, die hier angesprochen wurden. Vielen Dank.

 

7.12. Die Beziehungen zwischen der EU und den Pazifik-Inseln – Eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft (Abstimmung)

7.13. Statut der Europäischen Privatgesellschaft (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

8. Stimmerklärungen
  

Bericht: Barón Crespo (A6-0473/2006)

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für die Empfehlung für die Genehmigung von nachrüstbaren Trennsystemen zum Schutz von Fahrzeuginsassen vor ungesichertem Gepäck, da diese zum einen den Handel mit Kraftfahrzeugen zwischen unterschiedlichen Vertragsparteien erleichtert und zum anderen ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet.

Unter diesen Aspekten kann ich eine Harmonisierung der Regelung für Kraftfahrzeuge nur unterstützen.

 
  
  

Bericht: Barón Crespo (A6-0472/2006)

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für die Empfehlung einer Regelung für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Sichtfeldes des Fahrzeugführers nach vorn. Durch die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge werden zum einen die Handelshemmnisse zwischen den unterschiedlichen Vertragsparteien abgebaut und zum anderen ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet.

Der Entwurf gewährleistet ein ausreichendes Sichtfeld durch die Windschutzscheibe und andere Teile der Verglasung von Kraftfahrzeugen. Dies ist im Hinblick auf die allgemeine Sicherheit in jedem Fall zu unterstützen.

 
  
  

Bericht: Chichester (A6-0470/2006)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde für diesen Bericht stimmen, in dem unser Abkommen mit der Republik Korea über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit befürwortet wird. Der Stellenwert von Seoul als internationaler Wirtschaftsakteur nimmt immer weiter zu, und die EU sollte auf jeden Fall mit diesem Land Beziehungen pflegen, das traditionell den USA näher steht als uns. Ich gehe davon aus, dass dieses Abkommen die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im Industriegebiet von Kaesong mit einschließt, das unter gemeinsamer Verwaltung von Nord- und Südkorea steht, und ich bin mir daher sicher, dass die Republik Korea unser Engagement begrüßen wird, das gegenwärtig von Washington versagt wird.

 
  
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  Georgios Toussas (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Wir sind entschieden gegen den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Korea, da die Ausrichtung und Zerstückelung der Forschung dazu beitragen werden, die Profite der monopolistischen Unternehmensverbände und des Kapitals generell zu steigern. Dies steht im Gegensatz zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Arbeitnehmer. Es ist im Interesse der Völker, gegen diese reaktionäre Option im Forschungssektor und ähnliche Abkommen zu opponieren und die arbeiterfeindliche Politik generell und in der EU selbst zu bekämpfen und sich für einen radikalen Wandel einzusetzen, damit die Forschung darauf ausgerichtet werden kann, die gegenwärtigen Bedürfnisse der Arbeiterklasse und der Volksschichten zu befriedigen.

 
  
  

Bericht: Budrekaitė (A6-0474/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht meiner litauischen Kollegin Danuté Budreikaitè über die Einbeziehung der Nachhaltigkeit in die Politik der Entwicklungszusammenarbeit gestimmt. Sie erinnert zu Recht daran, dass nachhaltige Entwicklung auf dem Gedanken beruht, den Bedürfnissen der heutigen Generation zu entsprechen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Es ist richtig, die Konzepte der nachhaltigen Entwicklung, d. h. wirtschaftlichen Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz, in die europäische und einzelstaatliche öffentliche Politik einzubeziehen. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit, die durch die demografischen Entwicklungen auf dem Planeten und das Erfordernis der Armutsbeseitigung deutlich erschwert wird, ist dies von entscheidender Bedeutung. Die Europäische Union sollte sich weltweit an vorderster Front für die Verbreitung der Konzepte der nachhaltigen Entwicklung einsetzen. Dies ist eine der Hauptaufgaben der Union.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Bericht verschweigt die Ursachen der tiefgreifenden und immer größeren sozialen Gegensätze und Ungleichheiten in der Entwicklung, der hemmungslosen Ausbeutung der Naturressourcen und der immensen Zerstörung der Umwelt in der Welt. Verschwiegen wird auch, wer in Wirklichkeit daran schuld ist, nämlich der Kapitalismus. Trotzdem enthält der Bericht ein breites Spektrum an Vorschlägen und Punkten, die wir begrüßen, wie z. B. die Forderung, dass die Vorgabe von 0,7 % des BNE für eine effektive, von Solidarität gekennzeichnete Entwicklungshilfe für die Entwicklungszusammenarbeit erfüllt werden muss.

Wir können jedoch nicht akzeptieren, dass beispielsweise:

- die Auffassung vertreten wird, dass „die Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern nach wie vor nicht in der Lage sind, das für die Durchführung von Großinvestitionen zum Bau und zur Unterhaltung von Infrastrukturnetzen erforderliche Finanzvolumen aufzubringen, wie z. B. für die Wasser- oder Sanitärversorgung“, und „dass daher nur mit der zusätzlichen Unterstützung durch Privatkapital im Wege von öffentlich-privaten Partnerschaften das erforderliche Finanzvolumen aufgebracht werden kann“, womit diese wesentliche und grundlegende Ressource dem Privatkapital auf einem goldenen Tablett serviert wird;

- die Schuldenminderung – nicht etwa die Streichung der Schulden – für die am wenigsten entwickelten Länder von der so genannten Good Governance abhängig gemacht wird, wobei die Kriterien dafür nach Belieben von den Großmächten diktiert werden.

Daraus resultiert unser Stimmverhalten.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. In den letzten 15 Jahren haben wir Fortschritte bei der Armutsbekämpfung gemacht, jedoch bei weitem nicht im erhofften Ausmaß. Denn auch wenn wir die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes vorantreiben, bedeutet dies noch lange nicht, dass damit die Armut verringert wird. Gelder, die für vom Schicksal Benachteiligte bestimmt sind, dürfen nicht in korrupten Systemen versickern oder gar für Waffenkäufe oder Absicherung diktatorischer Regimes genutzt werden können.

In dieser Hinsicht werden wir eine bessere Wirksamkeitskontrolle benötigen, damit Entwicklungsgelder an der richtigen Stelle für die richtigen Zwecke eingesetzt werden. Überlegenswert wäre auch eine Konzentration auf so genannte Ankerländer, die eine ganze Region entwicklungspolitisch nach vorne katapultieren können. Zudem sollten wir für neue Ansätze – wie etwa die Vergabe von Kleinstkrediten, welche ja die Armen nachhaltig auf eigene Beine stellen – offen sein.

 
  
  

Entschließung: Menschenrechte der Dalits in Indien (B6-0021/2007)

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Ich wollte nur noch einmal auf meine vorherigen Ausführungen zu der Art und Weise, wie die Entschließung zu den Menschenrechten der Dalits dieses Haus ohne Möglichkeit zur Vorlage von Änderungsanträgen durchlaufen hat, zurückkommen und insbesondere auf einige sachliche Ungenauigkeiten im Bericht hinweisen, der weder dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten noch dem Unterausschuss Menschenrechte zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Ich möchte dagegen protestieren, wie einige Abgeordnete dieses Hauses Artikel 90 Absatz 4 der Geschäftsordnung geltend machen. Beispielsweise wird in der Entschließung auf Verbrechen gegen die Dalits sowie darauf hingewiesen, dass sie regelmäßig grausamen Verbrechen, auch Mord zum Opfer fallen. Nun, ich möchte darauf hinweisen, dass in Indien 2,04 % der Mordfälle gegen Dalits verübt werden, deren Bevölkerungsanteil bei 14 % liegt. Als Dalit führt man also ein sichereres Leben als ein Mitglied einer anderen Kaste.

In der Entschließung wird mit keinem Wort das „Prevention of Atrocities Act“ erwähnt, das dafür konzipiert wurde, die Ahndung von Personen zu unterstützen, die Gewalttätigkeiten gegen Dalits verüben, und es wird auch nicht erwähnt, dass die Alphabetisierungsrate für die Dalits zwar sehr niedrig ist, aber ganz nahe am nationalen Durchschnitt liegt. Es wird nicht erwähnt, dass es eine nationale Prämie der Regierung gibt, die im Wesentlichen für die Ausrottung der Unberührbarkeit geschaffen wurde, und dass es Bargeldanreize für kastenübergreifende Ehen gibt.

Dieser Bericht ist sehr unausgewogen; er ist gespickt mit sachlichen Ungenauigkeiten, und ich bedauere, Herr Präsident, dass sie ihn nicht in die Ausschüsse zurückverweisen konnten, aber ich bleibe bei meiner Sache.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – Ich habe für den Entschließungsantrag des Entwicklungsausschusses des Europäischen Parlaments zur Lage der Menschenrechte der Dalits in Indien gestimmt. Ich vertrete zwar die Auffassung, dass sich die Europäische Union nur mit Vorsicht in die einzelstaatlichen Verfassungen einmischen sollte, befürworte aber diesen Entschließungsantrag, in dem die inakzeptable Lage der Dalits angeprangert wird, die auf die Missachtung mehrerer Bestimmungen zum Verbot von Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit zurückzuführen ist.

Gemäß dem Bericht und zahlreichen Studien werden Verbrechen gegen die Dalits nicht bestraft. Hinzu kommt der – auch sexuelle – Missbrauch von Kindern und Frauen, die in allen Lebensphasen in zweifacher Weise diskriminiert werden: aufgrund ihres Geschlechts und aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Kaste. Ja, das Europäische Parlament hat diesen skandalösen Zustand zu Recht angeprangert.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Die Behandlung der Dalits in Indien ruft einige ernste Menschenrechtsbedenken hervor. Es sollte ein universelles Recht auf menschenwürdige Arbeit und Nichtdiskriminierung geben, und das Kastensystem, wie es gegenwärtig in Indien besteht, gewährt den Dalits keines dieser Rechte. Da das Fundament der EU und des Europäischen Parlaments auf gemeinsamen Werten beruht, zu denen vor allem auch die Nichtdiskriminierung gehört, ist es unsere Pflicht, unsere Besorgnis zum Ausdruck zu bringen, wenn wir feststellen, dass in Drittländern diese Werte verletzt und anderen Menschen diese Rechte verwehrt werden.

 
  
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  Margrietus van den Berg (PSE), schriftlich. (NL) Das gewaltige Problem von Menschen, die heutzutage noch immer als kastenlos und damit als „unberührbar“ gelten, ist beunruhigend. Die soziale Segregation, die Dalits erleben, lässt sich mit der früheren Apartheid in Südafrika vergleichen.

Die größte Gruppe dieser „Unberührbaren“ lebt mit mehr als 160 Millionen Menschen in Indien. Sie sind oft von Basisleistungen wie Bildung, Gesundheitsversorgung und sauberem Trinkwasser ausgeschlossen, dürfen keinen Grund und Boden besitzen und sind regelmäßig Opfer von Gewalt und Ausbeutung.

Deshalb stimme ich für diesen Entschließungsantrag, der die Regierung Indiens dringend auffordert, ihre Anstrengungen zur wirksamen Beseitigung der Diskriminierung aufgrund der Kastenzugehörigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit zu intensivieren. Es ist begrüßenswert, dass das Europäische Parlament nunmehr konkrete Vorschläge unterbreitet, um gegen diese strukturelle Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe vorzugehen.

Wie der indische Premierminister am 27. Dezember 2006 selbst erklärte: „Dalits haben eine einzigartige Diskriminierung in unserer Gesellschaft erfahren, die sich grundlegend von den Problemen von Minderheiten im Allgemeinen unterscheidet. Die einzige Parallele zu der Praxis der ‚Unberührbarkeit’ war die Apartheid in Südafrika.“ Ich hoffe, die EU wird in ihren Beziehungen mit Indien darauf zu sprechen kommen und an der Beseitigung dieser ungeheuren sozialen Ungerechtigkeit mitwirken.

 
  
  

Bericht: Arnaoutakis (A6-0477/2006)

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Herr Präsident! Ich möchte meine Unterstützung für das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Gabun sowie die anderen vergleichbaren Abkommen mit weiteren AKP-Ländern (Afrika, Karibik und Pazifik-Raum) und mit einigen anderen Staaten zum Ausdruck bringen.

Diese Abkommen basieren auf dem Grundsatz der gegenseitigen Zusammenarbeit und stehen im Einklang mit dem partnerschaftlichen Ansatz im Rahmen der außenpolitischen Dimension unserer Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit diesen Abkommen erreichen wir ein doppeltes Ziel: Zum einen stellen wir sicher, dass die Interessen der Hochseeflotte der Union gewahrt werden, und zum anderen schaffen wir bessere Bedingungen für eine nachhaltige Fischerei in den Gewässern der Partnerstaaten.

Dabei möchte ich abschließend unterstreichen, dass sich die Union – und unsere Hochseeflotte, im Gegensatz zu anderen, die illegal fischen – verpflichtet hat, die Nachhaltigkeit der weltweiten Fischereitätigkeit zu gewährleisten, und dass sie den Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen akzeptiert hat.

Wir müssen dieses und andere Abkommen unterstützen, da sie die Entwicklung unserer Partnerländer fördern.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das neue Partnerschaftsabkommen mit der Gabunischen Republik, das am 3. Dezember 2005 in Kraft getreten ist, hat eine Laufzeit von sechs Jahren und enthält ein Protokoll, in dem vorgesehen ist, die Fangmöglichkeiten, die den einzelnen in diesen Gewässern operierenden Flotten der EU-Mitgliedstaaten, darunter der portugiesischen Fangflotte, offenstehen, um 40 % zu verringern.

Ähnlich wie bei anderen Thunfisch-Abkommen erhöhen sich die Belastungen für die Reeder, die nun für 35 % anstatt 25 % der Gesamtkosten aufkommen sollen, wobei die Gemeinschaftsbeteiligung offenbar gleichzeitig verringert wird.

Dies dürfte dazu führen, dass die mit dem die Abkommen eröffneten Möglichkeiten kaum genutzt und viele Hochseefischereifahrzeuge abgewrackt werden, wie es in Portugal bereits geschieht.

Die Lage lässt Zweifel an der tatsächlichen Wirkung der Abkommen aufkommen, die zu höheren Kosten für die Flotten führen und gleichzeitig die Fischereimöglichkeiten einschränken.

Nicht zuletzt für die portugiesische Flotte ist es ein alarmierendes Zeichen, dass mit diesem Abkommen, denkt man die Aufteilung der Fischereimöglichkeiten unter den Flotten, im Vergleich zum vorhergehenden Abkommen die Verhältnismäßigkeit und die relative Stabilität aufs Spiel gesetzt werden.

Portugal verliert 50 % der Fangmöglichkeiten der Oberflächen-Langleinenfischerei und erhält lediglich drei Lizenzen gegenüber den sechs aus dem vorherigen Abkommen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich unterstütze diesen Bericht über das partnerschaftliche Fischereiabkommen. Insbesondere befürworte ich die Forderung, dass das Parlament vor jeder Verlängerung des Abkommens umfassender konsultiert wird. Außerdem freut es mich, dass die Entwicklungsbelange der Küstenbevölkerung Berücksichtigung finden.

 
  
  

Entschließung: Moratorium für die Todesstrafe (B6-0032/2007)

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich habe selbstverständlich für den Entschließungsantrag über ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe gestimmt, weil ich persönlich entschiedener Gegner der Todesstrafe bin.

Gleichwohl möchte ich keine Missverständnisse aufkommen lassen. Ich bin zwar gegen die Todesstrafe, aber nach meinem Dafürhalten sollten wir mit aller Härte gegen Kriminalität vorgehen. Ich möchte an dieser Stelle deutlich machen, dass wegen der Laxheit und Feigheit zahlreicher Regierungen in Europa wie der in meinem Land nichtpolitische Schwerverbrecher, Mörder und Kindervergewaltiger systematisch vorzeitig entlassen werden, und wegen dieser Laxheit und Feigheit in Europa ertönt somit erneut der Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe. Als Gegner der Todesstrafe kann ich diese Menschen verstehen, und meiner Ansicht nach sollte den Klagen dieser Menschen Rechnung getragen werden.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den gemeinsamen Entschließungsantrag von fünf Fraktionen zu der Initiative zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe gestimmt. Zu einer Zeit, da in Paris der dritte Weltkongress gegen die Todesstrafe abgehalten wird, war es nahe liegend, dass das Europäische Parlament seinen Standpunkt untermauert und fordert, dass alles daran gesetzt wird, ein weltweites Moratorium für Hinrichtungen zu finden, mit dem letztlichen Ziel, die Todesstrafe völlig abzuschaffen.

Beim Verfassen dieser Zeilen befällt mich ein gewisser Stolz, Bürger eines Mitgliedstaats zu sein, der auf Vorschlag seines Staatspräsidenten Jacques Chirac und dank der Weisheit seiner Abgeordneten in Kürze das bereits gesetzlich festgelegte Verbot der Todesstrafe in seiner Verfassung verankern wird.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich gegen die Todesstrafe bin, die ich im 21. Jahrhundert für eine entsetzliche Grausamkeit und mit der Würde des Menschen für unvereinbar halte.

Dieser Zustand muss dringend verändert werden. Deshalb stimme ich dem Vorschlag zu, auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen ein weltweites Moratorium für die Vollstreckung der Todesstrafe zu fordern.

 
  
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  Hanna Foltyn-Kubicka (UEN), schriftlich. (PL) Ich habe den von mehreren Fraktionen vorgelegten Entwurf des gemeinsamen Entschließungsantrags zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe nicht unterzeichnet und werde ihn auch in der Abstimmung nicht unterstützen.

Ich akzeptiere voll und ganz die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Polen mit seinem Beitritt zum Europarat und zur Europäischen Union übernommen hat, bin aber nicht der Ansicht, dass die Abschaffung der Todesstrafe in anderen Teilen der Welt das Problem der Gewalt und Brutalität löst.

Ich halte es für richtig, den Missbrauch der Todesstrafe und ihre grausame Vollstreckung wie im Falle von Saddam Hussein oder Barzan Ibrahim al-Tikriti zu verurteilen.

Dennoch ist die ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe für Kriminelle, Terroristen und blutrünstige Diktatoren in den instabilsten Regionen der Welt mit dem größten Gewaltpotenzial ein unverantwortlicher, unsinniger und schädlicher Vorschlag.

Die Europäische Union, die dieses weltweite Moratorium durchsetzen will, ist demnach nicht in der Lage, den von Gewalt erschütterten Ländern nennenswerte Hilfe in puncto öffentliche Sicherheit anzubieten. Deshalb dürfte die Initiative der italienischen Regierung, die die Europäische Union heute unterstützen soll, wohl auch scheinheilig zu nennen sein.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Die EU verlangt unter anderem von künftigen Mitgliedstaaten, dass sie die Todesstrafe nicht vollstrecken oder nicht in ihren Rechtssystemen vorsehen. Es ist nur folgerichtig, wenn wir uns dafür einsetzen, dass dies auf internationaler Ebene gilt.

Die Todesstrafe ist eine Schande, von den USA bis China, von Zentralasien bis Zentralafrika. Das Problem besteht darin, dass wir eine gewisse Heuchelei an den Tag legen, wenn einige Hinrichtungen akzeptabler sind als andere. Es ist genau so falsch, Saddam Hussein und den Oklahoma-Bomber Timothy McVeigh hinzurichten wie den nigerianischen Menschenrechtaktivisten Ken Saro-Wiwa oder die Hunderte von Menschen, die dem brutalen, totalitären Regime von Saddam Hussein zum Opfer gefallen sind. Ich kann nur hoffen, dass wir solche barbarischen öffentlichen Spektakel in Zukunft genauso ablehnen wie Hinrichtungen in China, denn durch den technologischen Fortschritt ist es jetzt möglich, dass öffentliche Hinrichtungen durch die Übertragung per Mobiltelefon ersetzt werden.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN), schriftlich. (PL) Ich habe den von mehreren Fraktionen vorgelegten Entwurf des gemeinsamen Entschließungsantrags zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe nicht unterzeichnet und werde ihn auch in der Abstimmung nicht unterstützen.

Ich akzeptiere voll und ganz die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Polen mit seinem Beitritt zum Europarat und zur Europäischen Union übernommen hat, bin aber nicht der Ansicht, dass die Abschaffung der Todesstrafe in anderen Teilen der Welt das Problem der Gewalt und Brutalität löst.

Ich halte es für richtig, den Missbrauch der Todesstrafe und ihre grausame Vollstreckung wie im Falle von Saddam Hussein oder Barzan Ibrahim al-Tikriti zu verurteilen.

Dennoch ist die ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe für Kriminelle, Terroristen und blutrünstige Diktatoren in den instabilsten Regionen der Welt mit dem größten Gewaltpotenzial ein unverantwortlicher, unsinniger und schädlicher Vorschlag.

Die Europäische Union, die dieses weltweite Moratorium durchsetzen will, ist demnach nicht in der Lage, den von Gewalt erschütterten Ländern nennenswerte Hilfe in puncto öffentliche Sicherheit anzubieten. Deshalb dürfte die Initiative der italienischen Regierung, die die Europäische Union heute unterstützen soll, wohl auch scheinheilig zu nennen sein.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Grundlegende Menschenrechte sind eine zentraler Bestandteil der Rolle und Identität der Europäischen Union. Das Europäische Parlament hat als Gemeinschaftsorgan die Pflicht, sich für die Verbreitung dieser Werte außerhalb der Unionsgrenzen einzusetzen. Mit der Unterstützung des Moratoriums für die Todesstrafe sendet es das Signal aus, dass bestimmte Menschenrechte universell gelten müssen. Ganz besonders unterstütze ich den Hinweis in der Entschließung auf die inakzeptable Verwertung der Hinrichtung von Saddam Hussein.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Natürlich ist da Frankreich mit seinen Justizskandalen; dann hätten wir noch den Irak, wo diejenigen, die über den Staatschef gerichtet haben, auf den Raketen der Besatzer ins Land gekommen sind; und es gibt China, wo man alles kaufen kann, sogar die Kugel, die man sich in den Kopf jagt. Und zu nennen wären auch Libyen und der Fall der bulgarischen Krankenschwestern.

Doch im 21. Jahrhundert werden zunehmend und ganz bewusst Tatsachen verschleiert. Die Todesstrafe wird nun in französischen Krankenhäusern vollstreckt, wo alte Menschen ermordet werden, um Betten freizumachen oder die Bilanzen zu schönen. Sie wird im Europa von Maastricht vollstreckt, wo wir wichtige Finanzhähne zugedreht und damit unsere eigene Zukunft zunichte gemacht haben.

Unsere Entscheidungsträger wurden von der ideologischen Geißel des Pfarrers Malthus – nämlich Nullwachstum und dauerhafte Unterentwicklung – befallen. Es scheint, als ob an der Tafel der Menschheit nicht genügend Platz für alle ist. Also überlassen wir die Alten ihrem Schicksal aus Hitzewellen und tödlichen Spritzen, wir schicken die Menschen früher in Rente und reduzieren ihre Arbeitszeiten. Die Steuergesetze halten uns im Würgegriff, die Arbeitsgesetzgebung lässt keinen Platz zum Atmen und die Haushaltsgesetze gestehen uns keinen finanziellen Spielraum zu. Und an der Spitze dieser Leiter der malthusianischen Strafen steht das Strafrecht, das unsere Gesellschaft mit der Kultur des Todes krönt. Im Wirtschaftssystem nach Malthus stecken der „Euthanazi-Staat“, das „Vorsorgeprinzip“ und die Höchststrafe des Todes mit Stolz und Selbstgefälligkeit unter einer Decke.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Die Liste der Länder, die die Todesstrafe erlauben, ist lang, und die Liste der Opfer ist noch länger. Allein im Jahr 2005 wurden 2 148 Menschen hingerichtet.

Und wie sieht es in Europa aus? Kann man eine europäische Nation sein und gleichzeitig die Todesstrafe zulassen? Nein, ganz sicher nicht! Darüber hinaus müssen Länder, die für den Beitritt zur Europäischen Union kandidieren, die Todesstrafe abschaffen.

Wir, die Europaabgeordneten, sind sogar der Auffassung, dass wir noch weiter gehen müssen. Darauf zielt die Entschließung zur Abschaffung der Todesstrafe ab, die heute vom Parlament angenommen wurde. Alle Fraktionen des Parlaments, natürlich mit Ausnahme der Rechten, hatten bereits die Erklärung zum Moratorium für die Todesstrafe unterzeichnet, das auf ein universelles Verbot abzielt.

Die erforderliche Mehrheit für die Annahme der Entschließung wurde erreicht und damit ein für das Parlament ungewohnter Konsens. Diese Mehrheit hebt hervor, dass es bei der Mitgliedschaft in der EU nicht nur darum geht, sich auf Fischfangquoten zu einigen. Dies zeigt vor allem, dass Europa mit Blick auf seine Grundwerte keine Kompromisse eingeht. Europa befindet sich beim Kampf für die Abschaffung der Todesstrafe an vorderster Front. Es macht Sinn, dies noch einmal hervorzuheben.

 
  
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  Konrad Szymański (UEN), schriftlich. (PL) Ich habe den von mehreren Fraktionen vorgelegten Entwurf des gemeinsamen Entschließungsantrags zu einem weltweiten Moratorium für die Todesstrafe nicht unterzeichnet und werde ihn auch in der Abstimmung nicht unterstützen.

Ich akzeptiere voll und ganz die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die Polen mit seinem Beitritt zum Europarat und zur Europäischen Union übernommen hat, bin aber nicht der Ansicht, dass die Abschaffung der Todesstrafe in anderen Teilen der Welt das Problem der Gewalt und Brutalität löst.

Ich halte es für richtig, den Missbrauch der Todesstrafe und ihre grausame Vollstreckung wie im Falle von Saddam Hussein oder Barzan Ibrahim al-Tikriti zu verurteilen.

Dennoch ist die ausnahmslose Abschaffung der Todesstrafe für Kriminelle, Terroristen und blutrünstige Diktatoren in den instabilsten Regionen der Welt mit dem größten Gewaltpotenzial ein unverantwortlicher, unsinniger und schädlicher Vorschlag.

Die Europäische Union, die dieses weltweite Moratorium durchsetzen will, ist demnach nicht in der Lage, den von Gewalt erschütterten Ländern nennenswerte Hilfe in puncto öffentliche Sicherheit anzubieten. Deshalb dürfte die Initiative der italienischen Regierung, die die Europäische Union heute unterstützen soll, wohl auch scheinheilig zu nennen sein.

 
  
  

Bericht: Ries (A6-0450/2006)

 
  
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  Christofer Fjellner (PPE-DE).(SV) Herr Präsident! Der Bericht Ries und der Kampf gegen Adipositas greifen tief in Angelegenheiten ein, die in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten gehören. Darüber hinaus wirft der Bericht Fragen auf, mit denen sich Politiker überhaupt nicht beschäftigen sollten. Meiner Ansicht nach fehlt hier völlig die individuelle Perspektive.

Fettleibigkeit als chronische Krankheit zu bezeichnen, ist nicht nur falsch, sondern übernimmt auch die Verantwortung für Menschen mit Übergewicht oder, noch schlimmer, nimmt sehr vielen Übergewichtigen die Hoffnung, ihre Situation beeinflussen zu können. Übergewicht kann natürlich ein Symptom für eine chronische Krankheit sein, aber etwas darüber hinaus Gehendes zu behaupten, erzeugt die Stigmatisierung, von der die Berichterstatterin behauptet, sie unterbinden zu wollen.

Am gravierendsten ist meiner Meinung nach jedoch etwas ganz anderes, nämlich das Bestreben, die Medien in eine Richtung zu lenken, die in der gegenwärtigen Situation opportunistisch ist. Das ist inakzeptabel, und Politiker sollten dies nicht tun. Es wundert mich, dass sich so viele meiner schwedischen Kolleginnen und Kollegen für diesen Bericht ausgesprochen haben. Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei haben natürlich gegen ihn gestimmt.

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Unserer Ansicht nach ist die Entscheidung, was als chronische Fettleibigkeit zu betrachten ist, keine politische Frage, sondern muss Aufgabe der Mediziner sein. Aus diesem Grunde haben wir uns bei der Abstimmung zu diesem Thema der Stimme enthalten.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht meiner Kollegin, Frau Ries, über eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten gestimmt. Die Zahl der Fettleibigen in Europa ist in den letzten dreißig Jahren dramatisch angestiegen. Dies lässt sich mit der Entwicklung vergleichen, die sich in den 90er Jahren in den USA vollzogen hat: Gegenwärtig sind in Europa 27 % aller Männer und 38 % aller Frauen als übergewichtig oder fettleibig einzustufen.

Die Vorschläge des Europäischen Parlaments beruhen auf einer gesunden Ernährung, sportlicher Betätigung und einer lebenslangen Gesundheitsvorsorge ab dem Kindesalter. Zu den Faktoren, auf die sich die Europäische Union in ihrem Kampf gegen diese Geißel stützen muss, gehören unter anderem Fachkräfte im Gesundheitswesen, Sport, Qualität landwirtschaftlicher Produkte, Schulkantinen, Bildung, Kommunikation oder Lebensmittelkennzeichnung.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Europäische Kommission eine sozioökonomische Untersuchung zu den Auswirkungen von übergewichtsbedingten Krankheiten durchführt, die sich nicht nur auf die Gesundheitsausgaben, die bekanntlich 4 % bis 7 % der Gesamtausgaben betragen, sondern auch auf Fragen der Beschäftigung wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Invalidität bezieht.

 
  
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  Liam Aylward (UEN), schriftlich. (EN) Zu Beginn dieser Woche habe ich die irische Regierung aufgefordert, Vorschläge zum vollständigen Verbot von Fernsehwerbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt, die sich speziell an Kinder unter 16 Jahren richtet, vorzulegen.

Fettleibigkeit bei Kindern stellt in Irland und Europa ein ernstes Problem dar und muss wirksam und zielgerichtet bekämpft werden.

Nach vier Jahren umfassender Forschungsarbeiten und Konsultationen wird ein solches Verbot, wie ich es vorschlage, jetzt in Großbritannien eingeführt. Diese Forschungsarbeiten umfassten 2000 Gespräche mit Kindern, Eltern und Lehrern sowie die Ergebnisse einer Befragung von 11 000 Personen zu den Essgewohnheiten in ihren Familien. Bei diesen Untersuchungen wurde eindeutig festgestellt, dass sich Fernsehwerbung tatsächlich auf die Ernährungspräferenzen von Kindern auswirkt.

Die britische Regierung schätzt, dass in Haushalten, in denen Kinder sowohl zahlreiche Erwachsenenprogramme als auch an Kinder und Jugendliche gerichtete Programme sehen, Kinder 41 % weniger Werbesendungen für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt sehen würden.

Es geht hier um den Schutz unserer Kinder, und dem muss immer unser oberstes Interesse gelten.

 
  
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  Lena Ek und Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Fragen der öffentlichen Gesundheit sind sehr wichtig, und Menschen mit gesundheitlichen Problemen brauchen jede Hilfe, die sie bekommen können.

Diese Entschließung überschreitet unserer Auffassung nach jedoch die Grenzen der Subsidiarität. Die angesprochenen Themen sollten vielmehr auf nationaler und regionaler Ebene behandelt werden, weswegen wir uns der Stimme enthalten.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da der Kampf gegen Fettleibigkeit eine politische Priorität der Europäischen Union sein muss, wenn man in Betracht zieht, dass 27 % der Männer und 38 % der Frauen in Europa übergewichtig sind.

Noch besorgniserregender ist die Fettleibigkeit bei Kindern. Über fünf Millionen Kinder (in der EU-25) sind von Fettleibigkeit betroffen, und jährlich kommen rund 300 000 neue Fälle hinzu. Dieser Trend muss dringend umgekehrt werden.

Ich stimme den meisten vorgeschlagenen Maßnahmen zu, so z. B. der Information der Verbraucher von Kindheit an, der Einschränkung der Fernsehwerbung, den nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteletiketten und der Verbesserung der Kohärenz zwischen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gesundheitspolitik.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir begrüßen die Annahme dieses Berichts, der unter anderem zwei zentrale Fragen beinhaltet. Zum einen wird anerkannt, dass die Förderung von gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung als unabdingbarer Bestandteil des Kampfes gegen Fettleibigkeit zu den politischen Prioritäten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union gehören muss, und zum anderen wird empfohlen, Fettleibigkeit offiziell als chronische Krankheit anzuerkennen.

Fettleibigkeit ist die meistverbreitete Form falscher Ernährung und das Ergebnis einer exzessiven Fettansammlung. Sie ist mit Erkrankungen verbunden, die den Körper immer mehr schwächen und bedeutet für die Betroffenen im Vergleich zur übrigen Bevölkerung ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko. So betrachtet, wird Fettleibigkeit für das Gesundheitswesen zu einem immer größeren Problem.

Wie im Bericht erwähnt, gibt es nach Angaben aus dem Jahr 2006 weltweit bereits über 300 Millionen Fettleibige, womit sich die Zahl in den letzten 15 Jahren mehr als verdoppelt hat.

Abgesehen davon, dass die Krankheit durch Zugang zu den Gesundheitsdiensten, zu Arzneimitteln und zu psychologischer Beratung zu bekämpfen ist, muss eine Präventionsstrategie angenommen werden, die die Förderung einer gesunden Ernährung und einer gesunden Lebensweise einschließt und besonders auf Frauen und Kinder ausgerichtet ist, denn, wie aus Studien hervorgeht, sind sie für diese Erkrankungen besonders anfällig.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Alle unsere Bemühungen im Bereich Umwelt und Gesundheit zielen auf den Gesundheitsschutz ab. Die Verantwortung liegt bei den Mitgliedstaaten, und das muss auch so bleiben. Der Vorsorgegedanke bekommt immer größere Bedeutung. Der Bericht Ries stellt die gesundheitlichen Risiken von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten heraus. Warum sind unsere Kinder übergewichtig?

Wo liegen die Ursachen? Die Diskussion muss geführt werden, um Bewusstsein, vor allem in den Familien, zu schaffen. Über Schule und allgemeine Bildung muss die Alltagskompetenz um den gesundheitsbewussten Umgang mit unserem Körper vermittelt werden. Wir müssen gesellschaftliche Veränderungen herbeiführen, um vorbeugend diesen Krankheiten entgegenzutreten. Das funktioniert aber nicht allein durch Werbeverbote, gesundheitsbezogene Angaben und die Ausstattung unserer Erstklässler mit Sporttaschen. Unsere Gesellschaft ist schnelllebig. Beide Elternteile arbeiten. Die Zeit für die Familie, zur Erziehung und zum Kochen fehlt oft.

Die Vorsorgepflicht der Gesellschaft wird dadurch immer wichtiger, und die Vermittlung von Alltagskompetenz muss auf die Schulen und die Bildungsträger verlagert werden. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, die Familien an ihre ureigensten Aufgaben und Pflichten zu erinnern und ihnen dazu die Kompetenz lassen. Auch die EU kann nicht veranlassen, dass alle Menschen schlank und gesund ihr Leben genießen. Die Mitgliedstaaten müssen Aktionen und Maßnahmen veranlassen. Umsetzen müssen sie die Menschen selbst.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Kommission verdient unsere Anerkennung dafür, dass sie sich für eine gesunde Ernährung und körperliche Bewegung einsetzt, um Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten entgegenzuwirken.

Allerdings ist dieser Marathon-Entschließungsantrag mit 18 Erwägungsgründen und 53 Ziffern, den der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit vorgelegt hat, nicht akzeptabel, da er Bestimmungen enthält, die einen zweifelhaften Eingriff in die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten unter anderem in Form eines gemeinschaftlichen Rechtsrahmens vorsehen.

Natürlich schließe ich mich dem Warnsignal an, das wir angesichts des Trends zur Fettleibigkeit aussenden wollen, von der 3 Millionen Kinder und zwischen 20 % und 30 % der Erwachsenen betroffen sind, während gleichzeitig 14 Millionen Kinder und die Hälfte aller Erwachsenen übergewichtig sind.

In unserem Kampf für die Ermunterung zu gesunden Essgewohnheiten sowie zur Verwendung von qualitativ hochwertigen Lebensmitteln verfügen wir mit den Eurotoques über erstklassige Verbündete. Dieser Vereinigung gehören 4 000 Köche aus 17 Mitgliedstaaten an, die einem Ehrenkodex folgen und sich der Verteidigung der immanenten Qualität von Erzeugnissen und dem Schutz regionaler Produkte verschrieben haben.

Meines Erachtens tun wir gut daran, von ihrem Wissen und ihrer Bereitschaft zu profitieren, bewährte Praktiken zu unterstützen...

(Erklärung zur Abstimmung gekürzt gemäß Artikel 163 Absatz 1 GO)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Dieser Bericht sowie das Grünbuch der Kommission „Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung: eine europäische Dimension zur Verhinderung von Übergewicht, Adipositas und chronischen Krankheiten“, auf das sich der Bericht bezieht, finden meine nachdrückliche Zustimmung. Gesundheitspolitische Fragen gewinnen in Europa immer mehr an Bedeutung, und dieser Bericht leistet einen willkommenen Beitrag. Es ist zu begrüßen, dass im Bericht die Schlüsselrolle von Schulen anerkannt wird und dass Maßnahmen gefordert werden, um etwas gegen den alarmierenden Rückgang des Nährstoffgehalts von Obst und Gemüse zu unternehmen.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS), schriftlich. Eigentlich wissen wir alle, was gesund ist und was nicht – auch ohne von der EU vorgeschriebene Aufdrucke. Dennoch haben sich unsere Ernährungs- und Lebensgewohnheiten derart umgestellt, dass Übergewichtigkeit mit all ihren gesundheitlichen Folgen besorgniserregende Ausmaße angenommen hat. Die Kombination aus mangelnder Bewegung, schlechter Ernährung und zu viel Fernsehen steigert aber auch Aggressionen.

Die seit längerem laufenden diversen Gesundheits-Aktionen setzten richtigerweise im frühen Schulalter an, da hier das Risiko für Auftreten von Fettsucht sehr groß ist. Ernährungsführerscheine und Gesundheitskindergarten oder gar Werbeverbote werden uns nicht zum Ziel bringen. Die Liebe zum Sport, der ja wichtig für Stress- und Aggressionsabbau ist, und gesunde Eßgewohnheiten müssen in der Familie erlebt und geweckt werden.

Aber gerade diese Kernzelle unserer Gesellschaft wird durch die moderne Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitszeiten, Wochenend- und Schichtdiensten und dem immer neuen Ruf nach noch längeren Öffnungszeiten, ständig bombardiert. Müde und erschöpft von einem langen Arbeitstag fällt nun mal der Griff zu Fast-Food leichter als aufwendiges Kochen. Man möchte sich mit Chips und Limo vor dem Fernseher ausruhen – und dieses Verhalten wird von den Kleinen nachgeahmt.

Wir predigen mehr Bewegung – gleichzeitig kürzen wir aus budgetären Gründen den Sportunterricht oder entschuldigen ausländische Kinder wegen ihrer Religion davon, und Sportvereine erfahren immer weniger Unterstützung.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Ich befürworte den Bericht von Frau Ries zur Förderung gesunder Ernährung und körperlicher Bewegung. Auch ich vertrete die Auffassung, dass die Bekämpfung von Fettleibigkeit im Kindesalter als politische Priorität der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten gelten muss. Wir sollten unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um Kinder zu einer gesunden Lebensweise anzuhalten und die Mitgliedstaaten dringend dazu zu bewegen, die Zahl der Sportunterrichtsstunden zu erhöhen.

Es freut mich, dass im Bericht die Bedeutung und das Potenzial der Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln, die in mehreren Mitgliedstaaten eingeführt wurde, anerkannt wird. Ich begrüße Forderungen an die Kommission, eine auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, gemeinschaftsweite Nährwertkennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung zu prüfen und zu entwickeln. Meines Erachtens ist dies eine einfache, aber sehr wirksame Möglichkeit, Menschen dazu zu bewegen, sich für die gesündere Alternative zu entscheiden. Wir müssen den Menschen dringend klar machen, dass sie ihre und die Gesundheit künftiger Generationen selbst in der Hand haben.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Langzeitige schlechte Ernährungsgewohnheiten und mangelnde körperliche Bewegung führen dazu, dass jährlich Tausende von Menschen in der Europäischen Union mit Übergewicht zu kämpfen haben. Dadurch wächst das Risiko für zahlreiche schwere Krankheiten wie Herzerkrankungen, Bluthochdruck und Erkrankungen der Atemwege.

Das wirkt sich nicht nur auf die öffentliche Gesundheit aus, sondern lässt auch die Kosten der Krankenversicherungen in den Mitgliedstaaten ansteigen. Deshalb plädiere ich für eine integrierte Lösung des Problems. Die Information und Erziehung der Verbraucher, der Austausch bewährter Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten, deutliche Etikettierung von Lebensmitteln oder Initiativen in Schulen zur Förderung einer gesunden Lebensweise sind allesamt Möglichkeiten, um die nötigen Verhaltensänderungen zuwege zu bringen.

Der Kampf gegen den Bauch ist grenzüberschreitend. Wir in Europa können einen positiven Beitrag leisten und voneinander lernen, wie wir das Problem angehen können. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Industrie, den Medien, dem Bildungssektor und der Zivilgesellschaft halte ich für den rechten Weg.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Es besteht kein Zweifel daran, dass Fettleibigkeit und Übergewicht auch in Europa ein großes Problem der öffentlichen Gesundheit sind, das ganz oben auf der Tagesordnung stehen muss. Sie sollten jedoch nicht, wie im Bericht, als chronische Krankheit betrachtet werden. Ebenso wichtig ist es, Schulkindern die Möglichkeit zu Sportunterricht und körperlicher Bewegung in den Pausen zu geben. Es ist allerdings Sache jedes Mitgliedstaates, diesem Thema die entsprechende Priorität einzuräumen, das mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip nicht auf Gemeinschaftsebene übertragen werden kann. Darum habe ich gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.

 
  
  

Bericht: Wallis (A6-0405/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht von Frau Wallis gestimmt, der zahlreiche Empfehlungen zur Verjährung bei Ansprüchen aufgrund von Personenschäden und tödlichen Unfällen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten enthält. Bei der Schaffung unseres europäischen Raums sollten wir alles daran setzen, unseren Bürgern das Leben zu erleichtern. Dies trifft auch auf den Zeitrahmen für die Harmonisierung der Verjährungsfristen zu. Die zumindest vorübergehende Einführung des Herkunftslandsprinzips ist eine interessante Idee, weil den Opfern damit ihre gewohnten Rechte übertragen werden. Mit diesem Bericht wird eine deutliche Botschaft an die Kommission gesandt, dass das Parlament einen Legislativvorschlag erwartet, dem eine Studie zu diesem Sachverhalt vorausgehen sollte.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit der Zunahme des grenzüberschreitenden Verkehrs ist auch die Zahl der Unfälle angestiegen, an denen Personen aus unterschiedlichen Mitgliedstaaten der EU beteiligt sind. Eine Untersuchung der Auswirkungen unterschiedlicher Verjährungsfristen und insbesondere der Zahl der Verfahren zu Personenschäden in Grenzgebieten mit unterschiedlichen Verjährungsfristen kann helfen, die Situation zu verstehen.

Die Verjährungsfristen schwanken zwischen lediglich 12 Monaten in einigen Ländern bis zu 30 Jahren und mehr in anderen Ländern. Das kann dazu führen, dass Geschädigten die Wahrnehmung ihres Anspruchs auf Entschädigung abgelehnt wird, weil sie das Rechtsverfahren nicht gemäß dem ausländischen Verjährungsrecht eingeleitet haben.

Für die gefährdetsten Mitglieder der Gesellschaft besteht damit die Gefahr, dass sie in ihren Rechten eingeschränkt werden. Dies trifft auf Schwerstverletzte oder Personen zu, die aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, ihre Rechte ausreichend durchzusetzen.

Deshalb wäre es sachdienlich, eine praktikable und gerechte Lösung zu finden, die den Opfern und ihren Vertretern hilft, ohne dass die Versicherungskosten ins Unermessliche steigen und ohne dass das Subsidiaritätsprinzip ausgehöhlt oder es unmöglich wird, sich in einem Land mit niedrigen Versicherungskosten zu versichern, wie es geschehen könnte, wenn das Herkunftslandprinzip Gültigkeit erlangt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für die Vorschläge für Verjährungsfristen in grenzüberschreitenden Streitigkeiten aufgrund von Personenschäden und tödlichen Unfällen gestimmt. Ich halte es für wesentlich, dass europäische Bürger in der Europäischen Union Reisefreiheit genießen und dabei sicher sein können, dass sie im Notfall eine angemessene grenzüberschreitende Rechtshilfe erhalten, ohne dabei auf unnötige Hemmnisse zu stoßen. Mit diesem Bericht wird ein Beitrag dazu geleistet. Die Kommission wird darin aufgefordert, eine Untersuchung der Auswirkung unterschiedlicher Verjährungsfristen auf den Binnenmarkt und speziell auf Bürgerinnen und Bürger, die ihre gemäß dem EG-Vertrag bestehenden Freiheiten ausüben, durchzuführen. Es muss gewährleistet sein, dass sich alle neuen Rechtsvorschriften in diesem Bereich auf solide Fakten stützen, nicht zuletzt um sicherzustellen, dass alle künftigen Gesetze spezifische und zielgerichtete Maßnahmen vorsehen, um diese Probleme zu bewältigen. Ich habe daher für den Bericht Wallis gestimmt, in dem verlangt wird, dass die Kommission die Fakten für die weitere Ausarbeitung dieser Rechtsvorschrift vorlegt.

 
  
  

Bericht: Flasarová (A6-0416/2006)

 
  
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  Nina Škottová (PPE-DE).(CS) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! An diesem Bericht ist mir aufgefallen, dass betont wird, dass Frauen deutlich weniger akademische Titel erreichen als Männer. Nur 15 % der Professoren sind Frauen, während die Zahl der Frauen, die einen Hochschulabschluss erreichen, mit 59 % höher ist als die der Männer. Der niedrige Anteil von Frauen mit akademischen Titeln kann nicht mit einer Diskriminierung von jungen Frauen und Mädchen beim Zugang zu Bildung begründet werden. Dafür sind eine Reihe anderer Faktoren verantwortlich. Wenn wir diese Entwicklung wirklich umkehren wollen, müssen wir diese Faktoren auf jeden Fall definieren und analysieren und versuchen, uns zielgerichtet mit der Problematik zu befassen. Dazu gehört zum Beispiel die Notwendigkeit, Stereotype in Organisationshierarchien auszuräumen. Frauen sind als Mitglieder von Forschungsteams sehr willkommen und akzeptiert. Aber wenn es um den Posten des Teamleiters geht, ist das Vertrauen in ihre Fähigkeiten nicht so groß. Doch gerade diese Positionen ermöglichen und erlauben die Herausbildung wissenschaftlicher Lehren und tragen zur Entwicklung verschiedener Fachrichtungen und Spezialisierungen an Hochschulfakultäten bei. Von Zeit zu Zeit zu erklären, dass die Anzahl der Frauen im Hochschulbereich erhöht werden sollte, ist ja gut und schön, reicht aber bei weitem nicht aus. Vielmehr müssen wir die Bedingungen des Prozesses sorgfältig bestimmen und sie dergestalt optimieren, dass Frauen stärker beteiligt werden. Vielen Dank.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht von Frau Flasarová über die Diskriminierung junger Frauen und Mädchen in der Bildung gestimmt. Wir müssen gemeinsam etwas dagegen unternehmen, dass gegenwärtig weniger Frauen als Männer Studienabschlüsse für Postgraduierte erlangen und dass aufgrund verschiedener geschlechtsspezifischer Beschränkungen weniger Frauen am lebenslangen Lernen teilnehmen. Bildung ist eine, wenn auch nicht die einzige Grundbedingung der vollen Ausübung aller anderen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Rechte und der Wahrnehmung der Bürgerpflichten. Ich setze große Hoffnung in die Arbeit des künftigen Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen. Außerdem sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Diskriminierung von Frauen und vor allem von jungen Frauen in Milieus, die die Gleichbehandlung nicht achten, dadurch zu bekämpfen, dass sie alle Formen von kulturellem und religiösem Relativismus, der die Grundrechte der Frauen verletzen könnte, verwerfen. Schließlich müssen alle Mädchen genauso wie Jungen die Pflichtschule besuchen können.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie die Berichterstatterin erklärt, bestehen trotz des seit langem vorhandenen Nachweises, dass junge Frauen und Mädchen nicht weniger lernfähig sind als Männer und Jungen, Faktoren, die sie nach wie vor benachteiligen, insbesondere in der Hochschulbildung und beim lebenslangen Lernen.

2004 haben acht von zehn Hochschulstudentinnen in den EU-Mitgliedstaaten ihre Studien abgeschlossen. Dieser Prozentsatz ist höher als bei den männlichen Studenten, von denen lediglich 75 % einen erfolgreichen Abschluss schafften. Daran zeigt sich, dass Mädchen in Bezug auf die Bildung nicht weniger motiviert oder fähig sind als Jungen.

Jedoch ist der Anteil der Mädchen, die die Studien fortgesetzt oder eine akademische Laufbahn eingeschlagen haben, geringer. Während in der universitären Bildung das Verhältnis zwischen Frauen und Männern bei 59 % zu 41 % liegt, sind von den Doktoranden nur 43 % und von denen, die den Titel eines Universitätsprofessors erlangen, lediglich 15 % Frauen. Diese Zahlen verdeutlichen das krasse Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern beim lebenslangen Lernen und bei der beruflichen Fortbildung von Frauen außerhalb des akademischen Bereichs. Das bestätigt, dass beide Phänomene dieselben Ursachen haben, die in einer fortdauernden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern liegen, was sich ganz deutlich in den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Entlohnung zeigt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der zum Ziel hat, etwas gegen die für Frauen nach wie vor bestehenden Ungleichheiten beim Zugang zu bestimmten Studienfächern und Erwerb der diesbezüglichen Abschlüsse, einschließlich Aufbaustudien und wissenschaftlicher Forschung und beim lebenslangen Lernen, zu unternehmen.

Es ist notwendig, den Inhalt von Schulbüchern zu reformieren und zu gewährleisten, dass die Ausbildung von Erziehern an den Anforderungen einer ausgewogenen Gleichstellungspolitik ausgerichtet wird. Ich halte es für wichtig, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Politik für nationale, ethnische und kulturelle Minderheiten umsetzen, die, unter besonderer Berücksichtigung eines multikulturellen Ansatzes, den Zugang zu guter Bildung ermöglicht, mit Blick auf die Bekämpfung von doppelter Diskriminierung.

Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er dazu beitragen kann, Stereotypen, die Frauen am Arbeitsplatz diskriminieren, zu bekämpfen.

 
  
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  Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) Die Fortschritte, die bei der Gleichstellung der Geschlechter in der Bildung erzielt wurden, sind in erster Linie einer positiven quantitativen Entwicklung zu verdanken. Von nun an müssen wir uns um eine qualitative Entwicklung und um einen Mentalitätswandel bemühen, indem wir uns besonders der Situation von Mädchen und jungen Frauen annehmen, die doppelt diskriminiert werden.

Ich habe daher für den Bericht von Frau Flasarová gestimmt, in dem der Kommission und den Mitgliedstaaten empfohlen wird, unter besonderer Berücksichtigung eines multikulturellen Ansatzes eine Politik für nationale, ethnische und kulturelle Minderheiten umzusetzen, die die Integration in ein hochwertiges Bildungssystem mit Blick auf die Bekämpfung von doppelter Diskriminierung erleichtert. Die Mitgliedstaaten werden im Bericht außerdem dazu aufgefordert, den Zugang zur lebenslangen Bildung für Frauen und Männer, die Kinder betreuen, und den Zugang von Frauen zu Verantwortungs- und Entscheidungspositionen zu fördern.

Schließlich sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission vorherrschende Stereotype, die Frauen am Arbeitsplatz diskriminieren, mit allen Mitteln bekämpfen.

 
  
  

Bericht: Deva (A6-0325/2006)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht meines britischen Kollegen Nirj Deva über die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Pazifik-Inseln gestimmt, in dem eine Strategie für eine verstärkte Partnerschaft gefordert wird. Vor dem Hintergrund, dass die meisten Inselländer im Pazifik erst seit relativ kurzer Zeit unabhängig sind, ist die Europäische Union auf den Pazifik-Inseln stark präsent. Die Strategie der EU, die ärmsten Inselländer bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen, ist ehrwürdig und legitim. Es gibt zahlreiche Bereiche, darunter Fischerei, Klimawandel, Schutz der Artenvielfalt, Landwirtschaft, Tourismus, Infrastrukturfinanzierung, Bildungsförderung, Korruptionsbekämpfung, Unterstützung der demokratischen Entwicklung insbesondere der Parlamente dieser Staaten, Verwendung des Euro usw., in denen die Präsenz der Europäischen Union einen eindeutigen Mehrwert bringen kann, doch es bleibt noch viel zu tun.

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. – (FR) Nach 30 Jahren der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Pazifikregion ist es an der Zeit, neue Initiativen zu ergreifen. Ich freue mich daher, dass diese „Strategie für eine verstärkte Partnerschaft“ angenommen wurde.

Sie umfasst eine Intensivierung des politischen Dialogs, insofern als wir unsere Partner in der Pazifikregion in ihren Bemühungen unterstützen müssen, ethnische Spannungen wie die auf den Fidschi-Inseln zu überwinden oder die Aussöhnung nach einem Bürgerkrieg wie auf den Salomonen oder in Osttimor zu fördern. In den kommenden Jahren muss uns dieser politische Dialog auch dazu dienen, eine umfangreiche Aufgabe gemeinsam zu bewältigen: nämlich die Klimaerwärmung. Um diesen Dialog einzuleiten, können wir mit unseren Partnern in der Region die im neuen Abkommen von Cotonou vorgesehenen „Regionalkonferenzen“ organisieren.

Die Strategie sieht zudem gemeinsame Lösungen für die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Region vor. Auch hier liegt der Schwerpunkt in einer fristgerechten Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele. Die gegenwärtigen Verhandlungen über den Abschluss eines regionalen Partnerschaftsabkommens zwischen der EU und der Pazifikregion scheinen in dieser Hinsicht schlecht angelaufen zu sein

Die Kommission hat die meisten Vorschläge der Länder in der Region zurückgewiesen. Es wäre paradox, heute für eine verstärkte Partnerschaft zugunsten der Entwicklung zu stimmen, die morgen durch den Abschluss eines schlechten Wirtschaftspartnerschaftsabkommens ihres gesamten Inhalts beraubt würde.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und begrüße die Tatsache, dass darin das Verbot von Atomtests und eine nuklearfreie Pazifikregion gefordert werden.

 
  
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  José Ribeiro e Castro (PPE-DE), schriftlich. (PT) Aus dem historischen Verhältnis einiger europäischer Länder zu dieser Region und den Beziehungen zu dieser Region in politischer, kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht erwächst für die EU als Ganzes die Verpflichtung, diese Bindungen zum gegenseitigen Vorteil der Länder der Region und der EU-Mitgliedstaaten zu verstärken.

Die Heterogenität der Region, die Aufteilung der einzelnen Gemeinschaften auf ein großes geografisches Gebiet und die sich aus der Insellage vieler Staaten ergebenden spezifischen Probleme erfordern ein flexibles und gleichzeitig ausgewogenes Herangehen seitens Europas, das bereits jetzt einer der größten internationalen Geber ist.

Als Portugiese kann ich nur die Appelle des Berichterstatters an die Kommission begrüßen, Programme zur Bekämpfung der Malaria in Osttimor aufzulegen. Gleichwohl sollte dieser Appell auf andere ansteckende Infektionskrankheiten ausgedehnt werden, die sich verheerend auf das Land auswirken.

Ich begrüße es auch, dass die Aufmerksamkeit auf die spezifischen Probleme von Timor gelenkt wird, und unterstütze die Aufforderung an die Kommission, die timorensischen Führer in ihren Anstrengungen für den Aufbau einer demokratischen, stabilen, friedvollen, freien, blühenden und gerechten Gesellschaft zu unterstützen.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die Fischerei stellt für die lokalen Wirtschaften im Pazifischen Ozean eine wichtige Einnahmequelle dar. Schiffe aus aller Welt und vor allem aus Europa kommen dort zum Einsatz. Dies ist der Grund, warum der Fischereiausschuss, dessen Mitglied ich bin, zu diesem Bericht befragt werden muss.

Der Entwicklungsausschuss und sein Berichterstatter wollten diesen Bericht im Oktober ohne Möglichkeit zur Vorlage von Änderungsanträgen durchsetzen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Dadurch war es dem Fischereiausschuss möglich, Verbesserungsvorschläge zum Bericht vorzulegen, die die Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und insbesondere die Aufnahme der überseeischen Länder und Gebiete vorsehen.

Die Stellungnahme des Fischereiausschusses wurde von seinen Mitgliedern im November einstimmig angenommen. Doch nun wird uns am Vorabend der Aussprache im Plenum mitgeteilt, dass unsere Stellungnahme letztendlich keine Berücksichtigung findet und nur einige wenige, wahllos ausgewählte Passagen als neue Änderungsanträge vorgelegt werden.

Da wir unsere Empörung darüber zum Ausdruck gebracht haben, wurde entschieden, unsere Stellungnahme als „Erratum/Addendum“ ohne Abstimmung in den endgültigen Bericht aufzunehmen, was auch nicht viel besser ist.

Die erörterte Strategie zielt insbesondere darauf ab, den politischen Dialog zwischen der Union und den Pazifikinseln zu stärken. Ein wenig mehr Dialog zwischen unseren Ausschüssen, die immerhin nicht durch Tausende von Kilometern voneinander getrennt sind, wäre sicherlich genauso wünschenswert.

 
  
  

Bericht: Lehne (A6-0434/2006)

 
  
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  Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wenn ein neues Unternehmensstatut auf europäischer Ebene eingeführt werden soll, dürfen die in den Mitgliedstaaten existierenden gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Arbeitnehmereinfluss, Mitbestimmung und Vertretung im Aufsichtsrat nicht eingeschränkt werden. Von den vor der Abstimmung eingebrachten Änderungsanträgen unterstützen wir daher die der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke und der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz, da sie besser sind als die Änderungsanträge der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den hervorragenden Bericht von Herrn Lehne gestimmt, mit dem der Kommission die wichtige Botschaft vermittelt wird, das Unternehmern das erforderliche Instrumentarium an die Hand gegeben werden muss, um die Funktionsfähigkeit und Entwicklung ihres Unternehmens innerhalb des Binnenmarktes gewährleisten zu können. Wie auch Herr Lehne bin ich der Auffassung, dass es an der Zeit ist, Rechtsvorschriften zur Schaffung der Europäischen Privatgesellschaft als verlässliche Rechtsform für grenzüberschreitend tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu erlassen. Es ist auf lange Sicht nicht möglich, einen Binnenmarkt zu errichten, ohne wachstumsorientierten KMU das Leben zu erleichtern. Der Bericht enthält einige interessante Vorschläge. So soll KMU mit einem Kapital von 10 000 Euro erlaubt werden, eine einzige Anlaufstelle einzurichten, die in allen europäischen Staaten tätig sein kann, sodass sie sich nicht mehr in jedem Mitgliedstaat registrieren lassen müssen. Außerdem sollen für diese KMU ein einziger europäischer Rechtsrahmen und nicht mehrere einzelstaatliche Rechtsvorschriften gelten. Natürlich werden die Rechte der Arbeitnehmer von diesen Vorschlägen nicht berührt, die sich lediglich auf die Europäische Privatgesellschaft beziehen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da die öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vom 22. Juni 2006 die Notwendigkeit einer Europäischen Privatgesellschaft als Rechtsform für grenzüberschreitend tätige kleine und mittlere Unternehmen unterstrichen hat. Für die Festigung des Binnenmarkts und die damit verbundene gewünschte Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in der Gemeinschaft ist der Abbau der Handelshemmnisse eine eindeutige Priorität.

 

9. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll

10. Einem Mitglied übertragene Aufgabe: siehe Protokoll

11. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

12. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

13. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

14. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

15. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 12.30 Uhr geschlossen.)

 
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