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Verfahren : 2005/0281(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0466/2006

Aussprachen :

PV 12/02/2007 - 14
CRE 12/02/2007 - 14

Abstimmungen :

PV 13/02/2007 - 4.6
CRE 13/02/2007 - 4.6
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0029

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. Februar 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

5. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht McCarthy (A6-0017/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir beabsichtigen nicht, uns dazu zu äußern, inwieweit die Entscheidung zum Widerruf der Richtlinie 68/89/EWG Gültigkeit besitzt, auch wenn wir im Allgemeinen gegen den Hang der Kommission zur Harmonisierung sind, wobei in diesem Fall die meisten Unternehmen und Mitgliedstaaten bekräftigen, dass die vorliegende Richtlinie nicht umgesetzt werden sollte. Es ist aber wichtig, seine Meinung zu dem Prozess äußern, in den sie eingebunden ist, nämlich die Initiative „Bessere Rechtsetzung“, die unter dem Deckmantel der Vereinfachung in Wirklichkeit zur Deregulierung der Märkte auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene beiträgt.

Im Übrigen ist die Begründung der Kommission eindeutig: „Bessere Rechtsvorschriften sind für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen und die Erreichung der Ziele der Lissabon-Agenda wesentlich“. Das Ziel der Kommission besteht darin, durch die Verbesserung von Rechtsvorschriften unnötige Kosten zu senken und Anpassungs- und Innovationshemmnisse zu beseitigen und so die „richtigen Anreize und günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen sich Unternehmen entwickeln können“. Das heißt, die Bedeutung des Begriffs „bessere Rechtsetzung“ liegt in der Bevorteilung der Unternehmen und nicht im Schutz der Rechte der Verbraucher in den Bereichen Arbeit, Soziales und Umwelt. Das lehnen wir ab. Wir wollen nicht, dass auf diesem Weg Vorschriften aufgehoben werden, die der Auffassung im Wege stehen, dass dem Wettbewerb und den Gewinnen der Unternehmen die größte Bedeutung zukommt.

 
  
  

- Bericht Bösch (A6-0002/2007)

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme für den Bericht über den Beschluss Nr. 804/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 zur Auflage eines Aktionsprogramms der Gemeinschaft zur Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Schutzes der finanziellen Interessen der Gemeinschaft (Programm Hercule II).

Herr Bösch hat einen guten Bericht vorgelegt. Die Änderungen in der Präambel werden den Kriterien und dem Anliegen dieser Regelung besser gerecht. Die vorgeschlagene Änderung verbessert die Instrumente zur Umsetzung des Aktionsprogramms und sorgt für eine konsequentere Kontrolle der Umsetzung. Die Bereitstellung von zusätzlich 67 Millionen Euro pro Jahr für das Programm Hercule II wird sich nachhaltig positiv auf die Bekämpfung von Schmuggel und Betrug auswirken.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich.(EN) Ich befürworte das Programm „Hercule II“ und die damit verbundenen Aktivitäten zur Verhütung, Erkennung und Bekämpfung von Tätigkeiten, die den finanziellen Interessen der Gemeinschaft schaden. Gegen die im Rahmen des Programms bekämpften Betrugsdelikte muss angegangen werden, um die Bemessungsgrundlage in den Mitgliedstaaten beizubehalten.

 
  
  

- Bericht Gräßle (A6-0007/2007)

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. – (PL) Ich stimme für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung (EG, Euratom) der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.

Die Berichterstatter, Frau Gräßle und Herr Pahor, haben einen ausgezeichneten Bericht erarbeitet, der eine Reihe von Änderungsanträgen enthält. Die Umsetzung der Verordnung wird die Flexibilität und Transparenz der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften erhöhen. Sie wird für eine bessere Durchsetzung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft sorgen, während sie gleichzeitig dem Haushaltskontrollausschuss transparentere Möglichkeiten zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Ausführung des Gemeinschaftshaushalts im jeweiligen Abschnitt bietet.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich.(EN) Ich befürworte die mit diesem Bericht vorgelegten Änderungsanträge, denn die Haushaltsfunktion des Europäischen Parlaments ist für die demokratische Kontrolle auf europäischer Ebene unerlässlich. Ich unterstütze insbesondere die Änderungen, die auf einen besseren Vergleich zwischen dem in den Erläuterungen des Parlaments zum Haushalt zum Ausdruck gebrachten politischen Willen und der tatsächlichen Ausführung abzielen.

 
  
  

- Bericht Brepoels (A6-0021/2007)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Das INSPIRE-Datensystem ist eine wesentliche Errungenschaft für uns in Europa, weil wir für jegliche Politik, insbesondere im Umweltbereich, Raumdaten brauchen, die miteinander vergleichbar sind. Deswegen möchte ich auch meinen Dank an die Berichterstatterin Brepoels richten, die einen ausgezeichneten Kompromiss ausgearbeitet hat. Nur so können wir sicherstellen, dass Bürger sich über Umweltgefahren, die auf sie zukommen, informieren und sich an den Systemen, die wir in Europa gestalten, beteiligen können. INSPIRE leistet einen wesentlichen Beitrag dazu.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich.(EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da er Maßnahmen im Bereich Abfallbeseitigung ermöglicht, die dazu beitragen, unsere Ziele in Bezug auf die Verringerung des Abfalls und den Schutz unserer Umwelt zu erreichen. Wir müssen die Umwelt EU-weit schützen, und dieser Bericht ist ein Versuch auf dem Weg dazu. Der Bericht entspricht den Prioritäten, die wir meiner Meinung nach für unsere Umwelt setzen müssen, indem die Herstellung von nicht wiederverwendbaren und nicht recycelbaren Abfällen verringert wird, Hersteller und Importeure für Abfall verantwortlich gemacht werden, die Neueinstufung von Abfallverbrennungsanlagen mit Energierückgewinnung vermieden wird und eine Bestimmung eingeführt wird, dass nationale Abfallvermeidungsprogramme zu entwickeln sind.

 
  
  

- Bericht Jackson (A6-0466/2006)

 
  
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  Richard Seeber (PPE-DE). – Herr Präsident! Bei der Revision dieser Abfallrahmenrichtlinie waren uns Österreichern besonders zwei Dinge wichtig: Zum einen die Sonderregelung für die biogenen Abfälle, da wir und auch Deutschland über sehr gut funktionierende Systeme verfügen, die es aufrechtzuerhalten gilt. Gleichzeitig fordern wir die Kommission auf, hier weiterzuarbeiten, um ein europaweites System zu errichten. Das Zweite waren die Catering-Abfälle und Abfälle aus Gasthäusern, die nach einer entsprechenden Behandlung wieder in der Schweinezucht verwendet werden können. Das ist ein ganz wesentlicher Ansatz, um derartige Nahrungsströme richtig zu verwerten.

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Langsam aber sicher findet rund um das Thema Abfall ein gesellschaftliches Umdenken statt. Da immer mehr Länder ihre Altlasten aufarbeiten und Betreiber ihre Anlagen auslasten wollen, kommt es aber zu Abfalltransporten quer durch Europa. Auch wenn nunmehr auf die Umwelt Acht gegeben wird, gibt es doch immer wieder schwarze Schafe, die Müll in kleinem oder großem Stil illegal ablagern oder für die Abfallannahme kassieren, ohne für die kostspielige Weiterverarbeitung zu sorgen.

Dies schädigt nicht nur unser aller Lebensraum, sondern kostet Staat und Kommunen viel Geld. Hier müssen wir stärker durchgreifen. Ferner gilt es, weitere Aufklärungsarbeit zu betreiben, da mancher Bürger in seiner Unwissenheit etwa Medikamente falsch entsorgt. Selbstverständlich müssen wir zudem auf verstärktes Recycling setzen, wobei die EU und ihre Mitgliedstaaten mit gutem Beispiel vorangehen sollten. Wir dürfen außerdem nicht vergessen, dass die Endlagerung nuklearer Abfälle noch immer nicht gelöst ist. Ein Grund mehr, keine weiteren Atomkraftwerke zu errichten.

 
  
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  Liam Aylward, Brian Crowley, Seán Ó Neachtain und Eoin Ryan (UEN), schriftlich. – (EN) Wir haben gemeinsam mit der Delegation von Fianna Fail im EP für einen strengeren Kommissionsvorschlag über Abfälle gestimmt, der die fünfstufige Abfallhierarchie befürwortet und die Hauptbetonung auf Vermeidung und Verringerung von Abfällen legt, gefolgt von Wiederverwendung, Recycling, Verwertung und dann der sicheren und umweltgerechten Entsorgung von Abfällen – in dieser Rangfolge.

Wir haben dafür gestimmt, verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten festzulegen, damit sie das Abfallaufkommen bis 2012 im Vergleich zu ihren Abfallaufkommen des Jahres 2008 stabilisieren, und unterstützen die Forderungen des EP, Wiederverwendung und Recycling stärker zu nutzen, um so die Belastung von Deponien zu verringern, Maßnahmen zu ergreifen, die die Mitgliedstaaten unbedingt durchführen müssen, um dafür zu sorgen, dass der gesamte Abfall – soweit machbar – verwertet wird, dass das Recycling verbessert wird und Sammelsysteme der verschiedenen Abfallströme eingerichtet werden, damit wir uns bis 2020 in Richtung einer Recycling-Gesellschaft entwickeln, in der 50 % unserer kommunalen Feststoffabfälle neben biologisch abbaubaren Abfällen und Industrieabfällen recycelt werden.

Sehr wichtig ist die Unterscheidung von Verwertung und Entsorgung. Wir haben für Änderungsanträge gestimmt, in denen klar zwischen Verwertung und Entsorgung unterschieden wird, und haben gegen Änderungsanträge gestimmt, durch die Anlagen für die Entsorgung in Verwertung neu eingestuft würden.

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich.(FR) Ich möchte die Berichterstatterin und den Ausschuss für Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit des Parlaments zu der ausgezeichneten Arbeit beglückwünschen, die sie geleistet haben.

Wir müssen in der Tat handeln, denn die Politiken der Abfallbewirtschaftung werden nicht immer dem Interesse an Recycling und Kompostierung gerecht, und leider sind die Verbringung auf Deponien und die Verbrennung noch immer die am weitesten verbreiteten Formen der Abfallbeseitigung.

Ich bin für die fünfstufige Hierarchie der Abfallbewirtschaftung (Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung, Deponierung), denn aus meiner Sicht muss das Ziel der Verringerung der Abfälle Vorrang haben und daher das Ziel der Abfallvermeidung im Vordergrund stehen. So unterstütze ich beispielsweise eine Etikettierung der Produkte zur Entwicklung des Öko-Konsums.

Ich freue mich, dass Erdaushub aus der Liste der Abfälle gestrichen wurde, was der Vereinfachung dient. Hingegen scheint es mir notwendig zu sein, einen klaren Unterschied zwischen Recycling und Wiederverwertung zu machen und die Verbrennungspraktiken zu regeln, um eine echte energetische Verwertung ohne Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu ermöglichen.

Ich unterstütze den Vorschlag der allgemeinen Einführung der Haftung der Abfallverursacher nach dem Verursacherprinzip.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht wirft zahlreiche und in einigen Aspekten sogar widersprüchliche Fragen auf. Zum einen werden Prioritäten für die Abfallbewirtschaftung festgelegt, bei denen Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling und andere Prozesse der stofflichen Verwertung im Mittelpunkt stehen, und zum anderen für die Abfallbeseitigung. Das begrüßen wir, und wir hoffen, dass der endgültige Text sich in diese Richtung bewegt.

Andererseits jedoch wurden einige positive Änderungsanträge, die darauf abzielten, die Verbrennung nicht als Verwertungsverfahren einzustufen und sicherzustellen, dass die Anwendung dieser Methode schrittweise eingestellt wird, nicht angenommen, obwohl andere, die vom Umfang her sehr viel eingeschränkter waren, angenommen wurden, was zu den genannten Widersprüchlichkeiten führt.

Daher muss in der folgenden Verhandlungsphase die ganze Aufmerksamkeit dem Verfahren gelten, um zu sehen, in welche Richtung die Definitionen und ihre Inhalte sich entwickeln.

Deshalb haben wir in dieser ersten Lesung die Aspekte, die den ursprünglichen Vorschlag der Kommission verbesserten, begrüßt. Das endgültige Stimmverhalten in zweiter Lesung wird jedoch von der Klärung der bestehenden Widersprüche abhängen.

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich.(EN) Ich werde mit „Ja“ für den Bericht Jackson über Abfälle stimmen. Es ist wichtig, dass wir es vermeiden, uns selbst unter dem immer mehr werdenden Verpackungsmaterial zu begraben, das uns die Verbrauchergesellschaft beschert. Ich bin für das maximal machbare Recycling. Aber das allein reicht nicht aus. Wir müssen die Menge an anfallendem Abfall vor dem Recycling begrenzen. So sehr wir uns auch bemühen, es wird immer wieder Material geben, das entsorgt werden muss. Unter der Voraussetzung, dass dies auf ein Mindestmaß beschränkt bleibt, habe ich kein Problem damit, wenn ein Teil dieses Materials verbrannt wird. Ich habe in Deutschland Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf der Grundlage der Abfallverbrennung besichtigt, die nur zu empfehlen sind. Wir werden unserem Planeten und unserer Zukunft Gutes tun, wenn wir eine Vielzahl an Maßnahmen anwenden und nicht nach einer Einheitslösung suchen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich.(EN) Ich bin für den Bericht Jackson, weil er den Tenor des progressiven Standpunkts des Umweltausschusses zur Abfallverhütung und –bewirtschaftung voll widerspiegelt. Mich freut besonders, dass das Europäische Parlament den Vorschlag der Kommission abgelehnt hat, Verbrennungsanlagen für Kommunalabfälle auf der Grundlage bestimmter Kriterien einen neuen Namen zu geben. Sinn Féin unterstützt die Gemeinden in Irland, die dagegen kämpfen, dass ihnen gefährliche Verbrennungsanlagen aufgezwungen werden sollen.

Der Bericht Jackson sendet ein klares Signal aus, nämlich dass das Europäische Parlament die Prinzipien einer Recycling-Gesellschaft unterstützt – und die Mitgliedstaaten sollten ein Gleiches tun. Ferner begrüße ich die Aufstellung eines Plans für eine fünfstufige Abfallhierarchie sowie die dringende Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Abfallvermeidungspläne vorzulegen. Allerdings bedauere ich, dass keine eindeutigeren und ehrgeizigeren Ziele festgelegt wurden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Frage der Abfallbewirtschaftung ist äußerst wichtig und muss in dem Bewusstsein diskutiert werden, dass übertriebene Umweltschutzbestrebungen zu unrealistischen und nicht umsetzbaren Vorschriften führen. Eine mangelhafte Rechtsetzung dieser Art führt unvermeidlich dazu, dass der Umweltschutz vernachlässigt wird und wir den künftigen Generationen ein vermeidbares Erbe hinterlassen.

Andererseits muss uns klar sein, dass, wie gut unsere Absichten zur Verringerung der Umweltverschmutzung auch immer sein mögen, sich die in der EU, aber auch in anderen Teilen der Welt vollziehende Anhebung des Lebensstandards stets zu einem höheren Verbrauch und damit unweigerlich zu mehr Abfällen führt. Deshalb müssen wir realistisch sein und vor allem, wie hier empfohlen wird, die energetische Bilanz bei der Abfallverwertung verbessern.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Vorbeugen ist besser als heilen! Dieses Sprichwort, das offensichtlich die Aufforderung enthält, das Übel an der Wurzel zu packen, gilt uneingeschränkt für die europäische Abfallpolitik.

Denn was ist festzustellen? Im Zeitraum von 1995 bis 2003 hat die globale Abfallproduktion um 19 % zugenommen, das heißt um durchschnittlich 3,5 Tonnen pro Person und Jahr.

Bedenkt man zudem, dass weniger als 20 % der Abfälle recycelt werden, dass 50 % der Materialien nach der Produktlebenszeit nicht recycelt werden und in der Natur verstreut enden und dass außerdem die Vervielfachung der umwelt- und gesundheitsschädlichen Verbrennungsanlagen und Deponien keine tragfähige Politik ist, so muss die ganze Philosophie der Abfallwirtschaft neu überdacht werden. Dabei sind drei Schwerpunkte zu beachten: die Ökokonzeption als Priorität der Abfallvermeidungspolitik, da 80 % der Umweltauswirkung zum Zeitpunkt der Herstellung und Bearbeitung des Produkts auftreten; die Einführung einer abschreckenden Ökosteuer auf übermäßige Verpackungen und Erzeugnisse mit übermäßigem Energieverbrauch; die Schließung der 10 000 illegalen Deponien auf dem europäischen Territorium oder ihre Umgestaltung zur Einhaltung der europäischen Richtlinie über Abfalldeponien von 2001.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich.(EN) Ich begrüße diesen Bericht über die Bewältigung des Abfallproblems in der EU. Mich freut es, dass ein rechtsverbindliches Ziel zur Stabilisierung der Abfallvermeidung festgelegt wurde. Ferner stelle ich mit Freude fest, dass das Prinzip der fünfstufigen „Abfallhierarchie“: Abfallvermeidung und -verringerung, Wiederverwendung des Abfalls, Recycling des Abfalls (heute wird weniger als ein Drittel des Abfalls recycelt), andere Verwertungsmaßnahmen, und schließlich die sichere und umweltgerechte Entsorgung des Abfalls nicht abgeschwächt wurde.

 
  
  

- Bericht Blokland (A6-0438/2006)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Uns allen ist bekannt, dass das Abfallaufkommen eines der Probleme der modernen Gesellschaft ist. Deshalb möchten wir die Annahme dieses Dokuments unterstützen, in dem der Schwerpunkt auf das wichtigste Ziel der Abfallbewirtschaftung gelegt wird, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit.

Hervorheben möchten wir auch die Annahme der so genannten Abfallhierarchie, d. h. der Festlegung der folgenden Rangfolge: Vermeidung, Wiederverwendung, Recycling, Verwertung wie beispielsweise die energetische Verwertung und schließlich Beseitigung. Mit der größeren Aufmerksamkeit, die der Abfallvermeidung geschenkt wird, soll die Abfallerzeugung so weit wie möglich verringert werden.

Uns sollte jedoch bewusst sein, dass aufgrund der großen Menge an Abfällen, die gegenwärtig anfallen, die Maßnahmen, die für Wiederverwendung, Recycling bzw. Beseitigung in Frage kommen, immer noch unzureichend sind und keine Antwort auf die Erfordernisse darstellen.

Die Reduzierung des Abfallaufkommens ist also eine grundlegende Frage. Wollen wir dies erreichen, so müssen die Standards bei Produktion und Verbrauch geändert werden. Notwendig sind auch Maßnahmen zur Aufklärung und Schärfung des Bewusstseins für das Problem in der Bevölkerung. Folglich muss geklärt werden, wie die Aufteilung der Kosten der Abfallbewirtschaftung erfolgt, und dass diese Kosten weder völlig noch zum größten Teil auf das „schwächste Glied“ – die Verbraucher – abgewälzt werden dürfen. Aus diesem Grund halten wir den Verweis auf die Anwendung des Verursacherprinzips für gefährlich.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In Griechenland gibt es derzeit 3 500 unkontrollierte Deponien. Etwa die Hälfte davon steht in Flammen, was ernsthafte Auswirkungen auf die Umwelt und die öffentliche Gesundheit hat. Die Abfallmengen nehmen zu, und der Abfall wird überwiegend auf Deponien entsorgt. Demgegenüber befinden sich die Wiederverwendung und das Recycling nach wie vor auf einem äußerst niedrigen Niveau und nehmen die illegalen grenzüberschreitenden Abfalltransporte zu. All dies trifft auf die Mehrzahl der Mitgliedstaaten zu und wird in dem Bericht mit dem Titel „Thematische Strategie für Abfallrecycling“ zu Recht hervorgehoben.

Anstatt Lösungen für diese gesellschaftlichen Probleme zu finden, formuliert die Kommission irreführende Zielsetzungen, verwendet sie falsche Definitionen und versäumt sie es, qualitative und quantitative Ziele festzulegen, um dadurch die Interessen der Hersteller und Betreiber von Verbrennungsanlagen, also die im Vordergrund stehenden wirtschaftlichen Interessen, zu fördern, und das obwohl bekannt ist, dass durch die Verbrennung Schadstoffe in der Luft sowie gefährliche feste und gifte flüssige Abfälle entstehen, die zum Treibhauseffekt beitragen. Zugleich hat die Verbrennung im Hinblick auf das Recycling eine kontraproduktive Wirkung.

Das bestätigt, dass die kapitalistische EU schon von Natur aus keine Abfallbewirtschaftungspolitik betreiben kann, die auf dem Kriterium des Umweltschutzes und des Schutzes der öffentlichen Gesundheit beruht, denn dies ist mit dem ungehinderten Agieren des Kapitals zur Erzielung von Profiten unvereinbar.

Wir bringen zudem unsere Ablehnung des „Verursacherprinzips“ und des Prinzips der „Verantwortung des Verursachers der Abfälle“ zum Ausdruck, da sie als Instrumente dafür dienen, dem Verursacher, der im Grunde ungestraft verschmutzen kann und lediglich einen finanziellen Beitrag leisten muss, die Schuld abzunehmen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich glaube, dass wir eine Politik zur Abfallbewirtschaftung erarbeiten sollten, die zur Reduzierung des Abfalls und zum Schutz der Umwelt beiträgt. Meines Erachtens sollte der Schutz der Umwelt und nicht die Förderung des Abfallhandels die Grundlage der Abfallpolitik der EU sein. Das Verursacherprinzip, das Prinzip der Herstellerverantwortung in der europäischen Abfallgesetzgebung sowie die Umsetzung konkreter Ziele zur Abfallvermeidung sind wichtige Aspekte dieses Berichts, die ich befürworte.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Der Vorschlag für eine gesonderte Richtlinie über Klärschlamm, eine Überarbeitung der Abfallverbrennungsrichtlinie und Vorschläge für die Abfallvermeidung sind zu begrüßen.

 
  
  

- Bericht Bozkurt (A6-0003/2007)

 
  
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  Philip Claeys (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Bozkurt gestimmt. Es wurden zwar einige notwendige Schlussfolgerungen gezogen, wir versäumen jedoch hier in diesem Hause eine Gelegenheit, wirklich Druck auf die türkische Regierung auszuüben. Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei könnten als Hebel verwendet werden, um Fortschritte im Bereich der Menschenrechte, in diesem Falle der Frauenrechte, zu verzeichnen, wir haben uns jedoch anscheinend bewusst dafür entschieden, dies nicht zu tun. In diesem Hause gibt es eine Mehrheit, die davon ausgeht, die Türkei müsse der Europäischen Union um jeden Preis beitreten können. Offiziell heißt es natürlich, die Verhandlungen mit der Türkei könnten jederzeit suspendiert werden, sollte sich zeigen, dass das Land die Menschenrechtskriterien eindeutig nicht erfüllt. Immer wieder wurde für uns jedoch offenkundig, dass die Gespräche niemals ausgesetzt werden. Es ist eine Bestimmung, die nur einem einzigen Zweck dient: der Beruhigung der Mehrheit der Wähler in Europa, die gegen den Beitritt der Türkei sind.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich.(FR) Ich habe für den Initiativbericht von Emine Bozkurt über die Rolle der Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik der Türkei gestimmt.

Wenngleich der Rechtsrahmen für die Rechte der Frau global zufrieden stellend zu sein scheint, gibt es aus meiner Sicht bei seiner realen Umsetzung noch Mängel: Die Gewalttätigkeiten gegen Frauen, vor allem die Ehrenverbrechen und Zwangsehen, müssen systematisch verurteilt werden.

Ich begrüße den Vorschlag des Berichts, der die türkischen Institutionen auffordert, mit allen zivilen und sozialen Gruppierungen der Gesellschaft Bündnisse zu schließen, um Kampagnen zur Erhöhung der Sensibilität für die Gewalt gegen Frauen und Kinder einzuleiten.

Des Weiteren freue ich mich über die Annahme der Empfehlung an die türkischen politischen Parteien, bei den bevorstehenden Wahlen im Jahr 2007 mehr weibliche Kandidaten aufzustellen.

Schließlich begrüße ich die Aufforderung an die türkische Regierung, den Zugang zu Bildung für junge Mädchen, die durch ihre Familie am Schulbesuch gehindert werden, obligatorisch zu machen.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht von Frau Bozkurt gestimmt, weil er die Notwendigkeit unterstreicht, dass die türkische Regierung trotz der bereits erreichten Fortschritte Maßnahmen ergreifen muss, die eine größere Beteiligung der Frauen am sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben der Türkei ermöglichen.

Dieser Bericht zeigt, dass beim Schutz der türkischen Frauen vor häuslicher Gewalt und Ehrenverbrechen noch ein langer Weg zurückzulegen ist. Es wird auch an die türkische Regierung appelliert, für die Frauen, die Opfer von Gewalt werden, mehr Zufluchtsorte zu errichten.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Mit unserer Zustimmung zu diesem Bericht möchten wir lediglich den Schutz der Rechte aller türkischen Frauen bekräftigen, darunter auch in den Beitrittsverhandlungen zwischen der Türkei und der EU, bei denen die wichtige Frage der Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Frauen weit oben auf der Tagesordnung steht. Dies sollte unserer Auffassung nach jedoch nicht die einzige Frage sein, die bei den Verhandlungen mit der Türkei zu beachten ist. Es ist allgemein bekannt, dass wir gegen Beitrittsverhandlungen sind, solange die Türkei die nicht hinnehmbare Besetzung Nordzyperns aufrechterhält. Deshalb können wir zahlreichen Punkten in diesem Bericht nicht zustimmen.

In dem angenommenen Bericht heißt es, dass mit dem im Juni 2005 in Kraft getretenen neuen Strafgesetzbuch die Grundrechte der Frauen zwar wesentlich gestärkt, die europäischen Richtlinien zur Gleichstellung von Frauen und Männern jedoch noch immer nicht vollständig umgesetzt worden sind. Gleichermaßen bedauern wir, dass in einigen Teilen der Südosttürkei die Mädchen nicht sofort nach ihrer Geburt registriert werden, was den Kampf gegen Zwangsehen und Ehrenverbrechen erschwert, da die Opfer keine offizielle Identität besitzen. Wir schließen uns auch der Aufforderung an die türkische Regierung an, sicherzustellen, dass Frauen, die der kurdischen Minderheit angehören, gleichberechtigt an den Frauenrechte-Programmen beteiligt werden.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir teilen voll und ganz die Auffassung, dass die Türkei, ebenso wie die übrigen Kandidatenländer, einen demokratischen Rechtsstaat mit umfassenden Menschenrechten und der Gleichstellung der Geschlechter errichten muss.

Kritisch stehen wir jedoch einigen der im Bericht genannten Punkte gegenüber. So ist es beispielsweise widersinnig, dass das Europäische Parlament den Erlass eines verbindlichen Quotensystems zur Gewährleistung einer fairen Vertretung von Frauen auf Wahllisten empfiehlt (Ziffer 41), dass die politischen Parteien in der Türkei aufgefordert werden, interne Vorschriften zu erlassen, die die Präsenz von Frauen in ihren Führungsgremien auf allen Ebenen gewährleisten (Ziffer 43) und dass die Parteien in der Türkei aufgefordert werden, mehr weibliche Kandidaten in die Wahllisten aufzunehmen (Ziffer 44). Die EU stellt derartige Forderungen weder an die übrigen Kandidatenländer noch an die alten Mitgliedstaaten. Natürlich ist es absurd, einen Beitrittskandidaten durch die Formulierung besonderer Forderungen abweichend zu behandeln. Es liegt letztendlich im Ermessen jedes einzelnen Landes, welche Maßnahmen zur Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft ergriffen werden.

Ausgehend von den genannten Überlegungen haben wir uns bei der Endabstimmung der Stimme enthalten.

 
  
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  Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine britischen Kollegen von der konservativen Partei und ich befürworten den Beitritt der Türkei zur Europäischen Union. Wir sind ferner der Ansicht, dass die Türkei so wie alle anderen Beitrittskandidaten die Kopenhagener Kriterien in vollem Umfang erfüllen muss.

Es entsteht jedoch der Eindruck, dass der Bericht die Latte für den Beitritt der Türkei höher legt als bei anderen Staaten. Wir können eine Andersbehandlung oder Benachteiligung der Türkei gegenüber anderen Kandidatenländern nicht unterstützen. Natürlich muss die Türkei auch gewährleisten, dass sie sich in Bezug auf die Rechte von Frauen und Mädchen an die Kopenhagener Kriterien halten wird.

Wir haben beschlossen, uns bei diesem Bericht der Stimme zu enthalten, da wir befürchten, dass die darin enthaltene lange Liste von Forderungen von den Gegnern der türkischen EU-Mitgliedschaft politisch ausgenutzt werden wird. Gleichzeitig möchten wir deutlich machen, dass wir echte Bemühungen um eine Verbesserung der Lage der Frauen in der Türkei unterstützen.

 
  
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  Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (PPE-DE), schriftlich. – (EL) Wir, die Abgeordneten der Nea Dimokratia im Europäischen Parlament, haben für den Bericht Bozkurt gestimmt, der nicht nur auf die in allen Bereichen herrschende problematische Situation der Frauen in der Türkei eingeht, sondern auch die Maßnahmen nennt, die ergriffen werden müssen, damit der gemeinschaftliche Besitzstand in dem Kandidatenland angenommen und umgesetzt werden kann.

Die Türkei muss kontinuierliche und multilaterale Anstrengungen unternehmen, um die Menschenrechte von Frauen zu schützen, indem sie gegen Gewalt, Ehrenverbrechen und Polygamie vorgeht, und um darüber hinaus die Diskriminierung in der Familie, im wirtschaftlichen und sozialen Leben sowie generell zu beseitigen.

Wir haben uns bei Änderungsantrag 15 der Stimme enthalten, da dieser Änderungsantrag unserer Ansicht nach nicht zur Verbesserung der Entschließung beiträgt.

Fest steht, dass die Dimension der Gleichstellung Teil des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist, der in dem Kandidatenland angenommen und umgesetzt werden muss. Das Aussetzen von Verhandlungen, wie in dem betreffenden Änderungsantrag gefordert, würde daher die Umsetzung der Gleichstellung zwischen den beiden Geschlechtern verzögern. Wir sollten nicht vergessen, dass in der laufenden Verhandlungsphase bereits Druck in dieser Richtung ausgeübt wird. Wir möchten das Hohe Haus daran erinnern, dass die Türkei mit der Eröffnung von Verhandlungen zu Kapitel 19 über Sozialpolitik und Beschäftigung, das direkt die Diskriminierung von Frauen betrifft, aufgefordert ist, obligatorische Entwicklungen voranzutreiben und sich an ihre Verpflichtungen zu halten, und dass sie dabei konkrete Zielsetzungen zur Förderung der Gleichstellung verfolgen muss.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil sein Ziel darin besteht, Maßnahmen zur Entwicklung der Rechte der Frauen in der Türkei zu evaluieren und vorzuschlagen. Es bedarf der Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden und der Zivilgesellschaft, um die Rechte der Frauen zu verbessern, und genau das schlägt der Bericht vor. Angesichts dessen, dass sich das Land auf seinen Beitritt zur EU vorbereitet, muss vor allem der Achtung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Frauen Vorrang eingeräumt werden. Der Bereich der Frauenrechte ist nach wie vor problematisch: Es gibt Gewalt gegen Frauen einschließlich Ehrenverbrechen; Mängel in der Bildung für Frauen und Mädchen; eine rückläufige Teilnahme von Frauen am Arbeitsmarkt. Ich freue mich, einen Bericht zu unterstützen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass diese Probleme einer Lösung zugeführt werden müssen, und der konkrete Vorschläge dafür enthält, wie wir das erreichen können.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich. – (FR) Zwangsehen, häusliche Gewalt, Ehrenverbrechen, Analphabetismus usw. – die Situation der Frauen in der Türkei ist nicht rosig! Nach Angaben von Unicef werden alljährlich 700 000 junge Mädchen durch ihre Familien am Schulbesuch gehindert. Die Erwerbsrate der Frauen liegt bei nicht einmal 25 %, also weit unter den 55 % in der EU.

Das sind beunruhigende Zahlen zu einem Zeitpunkt, da der EU-Beitritt der Türkei Kontoversen auslöst. Aus diesem Grunde schlägt das Parlament konstruktive Maßnahmen vor: eine Bewertung der Fortschritte der Türkei auf der Grundlage von Benchmarks; die Einrichtung von Frauenhäusern für Frauen, die Gewaltopfer sind; die obligatorische Registrierung aller Mädchen bei der Geburt, um gegen Zwangsehen zu kämpfen; Schulung der Polizei und der Justiz in Fragen der Bekämpfung von Ehrenverbrechen, um die systematische Einleitung von Ermittlungen und die notwendigen Verurteilungen zu fördern; Einführung eines verbindlichen Quotensystems für die Teilnahme der Frauen am politischen Leben.

Ich gehöre nicht zu den Befürwortern von Maßnahmen der positiven Diskriminierung, aber ich bin überzeugt vom Nutzen vorübergehender Maßnahmen in der Türkei. Dieses Land braucht dringend Frauen in Machtpositionen, die als Beispiel dienen, um einen Mentalitätswandel zu bewirken.

 
  
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  Olle Schmidt (ALDE), schriftlich. (SV) Bei der Abstimmung über den Bericht Bozkurts zur Rolle der Frauen in Gesellschaft, Wirtschaft und Politik der Türkei habe ich für den Änderungsantrag gestimmt, wonach Punkt 41 gestrichen werden soll, bei dem es um ein Quotensystem geht. Ich halte es für ein großes Problem, dass es in der türkischen Politik nicht mehr Frauen gibt, glaube aber nicht, dass ein Quotensystem die richtige Lösung dafür ist.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. (EN) Die Aufnahme der Gespräche über den EU-Beitritt der Türkei ist zu begrüßen. Dabei müssen jedoch die Rechte der Frauen genau überwacht werden. Es muss etwas dagegen unternommen werden, dass in Teilen der Südosttürkei Mädchen bei der Geburt nicht registriert werden. Sämtliche Geburten sollten unabhängig vom Geschlecht des Kindes offiziell eingetragen werden. Was Frauen in der Politik betrifft, so sollten Frauen zur Übernahme von Mandaten ermutigt und dabei unterstützt werden. Dabei sollten wir aber nicht vergessen, dass es auch in der EU noch immer Länder gibt, in denen die Teilhabe der Frauen an der nationalen Politik zu wünschen übrig lässt. So wird es im Vereinigten Königreich noch 200 Jahre dauern, bis Frauen im Unterhaus gleichberechtigt vertreten sind. Wir müssen alles in unseren Kräften Stehende tun, um jede Form der geschlechterspezifischen Benachteiligung zu bekämpfen, ganz gleich, wo diese auftritt.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die gegenwärtigen Verhältnisse zeigen, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zu früh eingeleitet worden sind. Im Bericht werden einige ernsthafte Probleme aufgegriffen, insbesondere das Vorkommen von Ehrenmorden und Gewalt gegen Frauen.

Unabhängig davon, ob die Türkei EU-Mitglied wird oder nicht, liegt sie im Nahbereich der Europäischen Union und wird zu einem wichtigen Handelspartner für uns. Darum ist es sehr wichtig, dass die EU auch weiterhin politischen Druck auf die Türkei ausübt, damit sich dieses Land konstruktiv entwickelt. Hingegen ist es ausgesprochen unglücklich, wenn das Europäische Parlament so weit geht, ein verbindliches Quotensystem für die Vertretung von Frauen auf Wahllisten vorzuschlagen. Die Europäische Union hat keine Befugnisse zum Eingreifen in Nominierungsverfahren, die die demokratischen Spielregeln erfüllen.

 
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