Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Fiona Hall im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie „Der Weg zu einer europäischen Frequenzpolitik“ (2006/2212(INI)) (A6-0467/2006).
Fiona Hall (ALDE), Berichterstatterin. – (EN) Frau Präsidentin! Zunächst einmal möchte ich all denjenigen danken, die mir mit ihrem Wissen und ihrer Sachkenntnis zur Seite standen, als ich den Bericht erarbeitet habe. Besonders danken möchte ich der Kommission für ihre großzügige Unterstützung sowie meinen Kolleginnen und Kollegen, den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen, für ihre konstruktiven und kooperativen Anregungen.
Im Bericht geht es im Wesentlichen darum, dass die gegenwärtige Methode der Frequenzverwaltung angesichts der ständigen Entwicklung neuer Technologien nicht länger angemessen ist. Diese neuen Technologien müssen auf das Funkfrequenzspektrum zurückgreifen, doch wird allein durch die Gesetze der Physik die Menge der Frequenzen immer begrenzt bleiben, so dass wir neue Wege finden müssen, um sicherzustellen, dass diese wertvolle Ressource so effizient wie möglich genutzt wird.
Frequenzpolitik klingt vielleicht nach einer recht obskuren Angelegenheit, die den Normalbürger nicht unbedingt interessiert, aber letzten Endes ist diese Politik von entscheidender Bedeutung, weil es bei ihr um Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum geht. Wenn wir es nicht schaffen, die Handhabung unserer Funkfrequenzen zu reformieren, dann lassen wir die europäische Industrie im Stich, die kurz davor ist, in der Kommunikationstechnologie weltweit in Führung zu gehen. Alle in dieser Branche getätigten Innovationen werden sich nicht vernünftig weiterentwickeln lassen, wenn keine Frequenzen zur Verfügung stehen und die Branche daran gehindert wird, in einem gesamteuropäischen Markt mit 500 Millionen Menschen zu operieren.
Die Lissabonner Agenda ist die treibende Kraft hinter diesem neuen Ansatz in der Frequenzverwaltung. Allerdings muss Europa auch nach vorn schauen, indem es Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zur Verfügung stellt. Ich werde gleich noch darauf zurückkommen.
Zunächst möchte ich kurz auf die vorgeschlagenen Änderungen eingehen. Derzeit werden die Frequenzen durch ein verwaltungstechnisches „Befehls- und Kontrollmodell“ verwaltet, bei dem bestimmte Frequenzen für bestimmte Nutzungsarten zugewiesen werden. Im Bericht wird die Ansicht vertreten, dass dieses verwaltungstechnische Modell nun durch ein flexibleres Konzept ergänzt werden muss, wozu auch eine Ausweitung der lizenzfreien Frequenznutzung und das Instrument des Frequenzhandels gehören würden.
Ein entscheidendes Element dieses flexibleren Ansatzes besteht darin, dass die Frequenzen ohne Bedingungen bezüglich des zu nutzenden Dienstes oder der zu nutzenden Technologie bereitgestellt werden sollten. Mit anderen Worten, das marktbasierte Element der Frequenzverwaltung wäre im Hinblick auf die Technologie und die Dienste neutral.
Diese Freigabe von Frequenzen würde für die gegenwärtigen Nutzer sicher eine Reihe von Problemen aufwerfen, wie etwa die Frage möglicher Interferenzen. Daher ist es sehr wichtig, dass die Veränderungen innerhalb eines klaren rechtlichen Rahmens erfolgen, der auch zuvor festgelegte Streitbeilegungsmechanismen umfasst.
An verschiedenen Stellen des Berichts, wie etwa in den Ziffern 11, 13 und so weiter, wird betont, wie wichtig es ist, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aufrechtzuerhalten und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern. Diese politische Verpflichtung sollte auf keinen Fall mit der technischen Frage, wie diese Dienstleistungen zu erbringen sind, verwechselt werden.
Ich denke, es wäre es großer Fehler, die gegenwärtig von den Rundfunkdiensten verwendeten Frequenzen einzugrenzen, indem man darauf besteht, dass sie aus jedem neuen Ansatz für die Frequenzverwaltung herausgenommen werden. Denn damit würden wir uns nämlich der Möglichkeit berauben, ein breites Spektrum für die Gesellschaft sinnvoller Dienste zu unterstützen, wenn wir darauf bestehen würden, dass die Übermittlungsverfahren für die Erbringung dieser Dienste exakt dieselben bleiben und in einer Phase, in der es bei allen anderen Frequenznutzungen sehr rasche Entwicklungen gibt, auf ewig beibehalten werden.
Um ein Beispiel zu nennen: Wir stehen in der EU vor der großen Aufgabe zu verhindern, dass eine Kluft zwischen Menschen mit und Menschen ohne Internetanschluss entsteht. Ein einfacher Weg, das Internet in den ärmsten Regionen unserer ärmsten Ländern zugänglich zu machen, wären drahtlose Breitbandverbindungen, für die man einige der Sendefrequenzen nutzen könnte, die durch den Wechsel vom analogen zum digitalen Rundfunk, der digitalen Dividende, frei werden.
Dass soll nur ein Beispiel dafür sein, warum wir uns zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse bekennen müssen, aber auch ein Beispiel dafür, warum wir die gegenwärtig vom Rundfunk genutzten Frequenzen nicht wie ein Tabuthema behandeln dürfen. Wir müssen alle Chancen bestmöglich nutzen, um Dienste auf neue Art und Weise und durch neue Technologien mehr Menschen, als es heute der Fall ist, zugänglich zu machen. Und das ist unabdingbar, um das Wachstum eines wissensbasierten Wirtschaftsraums in Europa zu fördern. Deshalb ist es wichtig, Möglichkeiten für eine flexiblere Nutzung des gesamten Frequenzspektrums zu schaffen, ohne dabei bestimmte Frequenzen auszusparen.
Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich den Änderungsantrag der PSE-Fraktion begrüße, denn er liefert eine ausgewogene Zusammenfassung der anstehenden Hauptprobleme.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Dem Europäischen Parlament und insbesondere der Berichterstatterin, Frau Hall, muss ich mein Kompliment aussprechen, denn Sie haben erkannt, wie wichtig die Entscheidungen sind, die Europa zur Funkfrequenzpolitik nun zu treffen hat.
Es handelt sich um einen Bereich, in dem sich politische Entscheidungen unmittelbar auf die Qualität der Arbeitsplätze und des Wachstums in der europäischen Wirtschaft auswirken. Frequenzabhängige Dienste machen etwa zwei bis drei Prozent des europäischen BIP aus. Für die Weltbank und die OECD wurden Studien durchgeführt, in denen der Ausbau der elektronischen Kommunikationsdienste eindeutig mit dem Wirtschaftswachstum in Zusammenhang gebracht wurde. In einer ökonometrischen Studie für die Kommission wurde vorsichtig geschätzt, dass eine ausgewogenere Zuteilung der Funkfrequenzen ein zusätzliches BIP-Wachstum von 0,1 % jährlich bewirken könnte. Dies würde sich rasch in echten Gewinnen niederschlagen.
Wie dringend dieses Thema ist, zeigt sich ganz gut in dem Begriff „Konvergenz“. Bei praktisch allen Formen der Kommunikation findet eine rasche Digitalisierung statt, und es gibt eine zunehmende Zahl von Infrastrukturen, die in der Diensteerbringung konkurrieren. Die alten Kategorien verschwinden, weshalb wir mit einer neuen Verordnung reagieren müssen, die es den Frequenznutzern ermöglicht, die Mischung aus Diensten und Technologien auszuwählen, die ihnen am meisten zusagt, und die es ihnen ermöglicht, Frequenzrechte untereinander zu kaufen und zu verkaufen.
Es gibt nach wie vor gute Gründe für eine Regulierung. Wir müssen die Interferenzen in den Griff bekommen. Wir müssen dafür sorgen, dass die Rechte zur Frequenznutzung klar festgelegt sind und dass gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Der Bericht, über den wir heute Abend beraten, ist in den meisten Punkten mit diesen politischen Zielsetzungen vereinbar, und ich möchte der Berichterstatterin für Ihre Bemühungen danken.
Ein Bereich, in dem es Differenzen gibt, ist allerdings die Einbeziehung der Frequenzen für terrestrische Ausstrahlung in die geplanten Reformen. Wir stellen die Bedeutung der öffentlich-rechtlichen Aufgabe der Fernsehanstalten oder ihren Beitrag zur kulturellen und sprachlichen Vielfalt keineswegs in Frage. Allerdings sollten wir gründlich überlegen, bevor wir einer bestimmten Form des Rundfunks den Vorzug geben, ohne die Kosten die berücksichtigen, die unserer Gesellschaft in punkto Chancengleichheit entstehen.
Ein konkretes Beispiel: Im Bericht werden drahtlose Breitbandverbindungen ganz zu Recht als Mittel zur ländlichen Entwicklung und zur Überwindung der digitalen Kluft angeführt. Dies erfordert harte Entscheidungen zum Gleichgewicht zwischen dem Rundfunk und anderen Dienstleistungen. Es müssen notwendige Entscheidungen getroffen werden, um die Ressourcen und die Arbeitsweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern, jedoch sollten wir die Frequenzpolitik nicht als Ersatz für eine echte Debatte nutzen. Durch die Änderung kommt mehr Ausgewogenheit hinein, indem auf die Notwendigkeit verwiesen wird, die Stabilität und Kontinuität der Mediendienste sicherzustellen und gleiche Bedingungen für neue Marktteilnehmer und neue Technologien zu gewährleisten.
Zum Schluss noch eine Bemerkung: Ausgehend von der umfassenden Analyse haben die nationalen Regulierungsbehörden die Aufgabe, den Rundfunkanstalten Frequenzen zuzuweisen. Diese Nutzer müssen der gleichen Verpflichtung wie alle anderen Nutzer unterliegen, mit öffentlichen Mittel verantwortungsvoll umzugehen und sie möglichst effizient zu nutzen. Wir glauben, dass wir mit unserem Reformvorschlag zur Umsetzung dieses Prinzips beitragen können.
Etelka Barsi-Pataky, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (HU) Die technologische Innovation eröffnet für Europa konkrete neue Möglichkeiten. Die Umstellung auf Digitaltechnik führt zu einem Überschuss an bisher knappen Frequenzen. Daher ist es sinnvoll und notwendig, einen Teil dieses Überangebots für neue Technologien bereitzustellen und damit ein dynamisches Umfeld für die europäische Informations- und Kommunikationsindustrie zu schaffen.
Bei der für diesen Zweck erforderlichen Regelung ist dafür zu sorgen, dass das traditionelle System, die lizenzfreie Nutzung und der Frequenzhandel, Teil einer effektiven Frequenzverwaltung ist. Es sind klare Vorschriften notwendig, aus denen Art und Umfang des zulässigen Frequenzhandels ersichtlich werden.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten ist der Ansicht, dass wir den Frequenzhandel sowie die dafür geltenden Bedingungen möglichst bald präzisieren sollten. Diesbezüglich müssen wir mit Sendefrequenzen besonders sorgfältig umgehen. Wir müssen dafür sorgen, dass Frequenzen nicht gehortet und keine Monopole gebildet werden können. Wir müssen die Einführung neuer Technologien in weniger entwickelten und ländlichen Regionen fördern und dabei darauf achten, dass sie nicht die Kosten dafür zu tragen haben.
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei ist der festen Überzeugung, dass wir bei der Regulierung dieses Bereichs soziale, kulturelle und politische Überlegungen berücksichtigen sollten, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern. Ich habe bei der Erstellung des Berichts immer wieder auf die Besonderheiten der neuen Mitgliedstaaten verwiesen, die bei der Erarbeitung der Regelungen berücksichtigt werden müssen. Ich freue mich daher über Frau Trautmanns Initiative in dieser Angelegenheit und unterstütze sie. Abschließend sei festgestellt, dass die Mitgliedstaaten Frequenzen für eine europaweite Harmonisierung freigeben sollten, was wiederum in gegenseitigem Einvernehmen geschehen sollte.
Catherine Trautmann, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Frau Kommissarin, Frau Berichterstatterin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind aufgerufen, uns zur Neuvergabe der Funkfrequenzen zu äußern.
Es handelt sich um ein wichtiges Dossier, und die Gründe, die die Kommission veranlassen, einen Vorschlag anzustreben, der den Nutzen dieser Ressource optimieren bzw. maximieren soll, liegen natürlich in der Entwicklung der Technologien, der Existenz der digitalen Dividende und dem im Rahmen der Lissabon-Ziele erklärten Willen, den Zugang aller zu den neuen Diensten, sei es Internet, Mobilfunk oder anderes mehr, sicherzustellen.
Hier war insbesondere von der Breitbandtechnologie die Rede, die es ermöglichen könnte, die digitale Kluft zu verringern, unter der die Union besonders in den ländlichen und dünn besiedelten Regionen leidet. Wir müssen uns also bemühen, eine rationelle Nutzung der Frequenzen zu gewährleisten, die eine universelle Abdeckung in den 27 EU-Ländern mit Blick auf eine nachhaltige Raumordnung sichert.
Die Frequenzen stellen in der Tat eine Ressource dar, ein öffentliches Gut, das uns allen gemeinsam gehört und für die Union von strategischer Bedeutung ist, und wir müssen eine dauerhafte Effizienz des Funkspektrums erreichen. Ebenso wie wir von Energieeffizienz sprechen, glaube ich, können wir auch von Spektraleffizienz sprechen.
Ich begrüße die Anstrengungen der Kommission, die der Nutzung dieser digitalen Dividende eine neue europäische Dimension verleihen und vermeiden will, dass das wirkliche Problem sich wiederholt, das wir erlebt haben und das von den Unternehmen als solches empfunden wurde, als es um die Versteigerung der UMTS-Netze ging. Die Kommission schlägt uns vor, einen Markt zu schaffen. Wir müssen die Wege finden, um eine größere Flexibilität zu gewährleisten, Spekulation und Monopolbildung zu vermeiden und die Frequenzen für neue Dienste und neue Marktteilnehmer zugänglich zu machen.
Ich halte diese Absicht für gerechtfertigt. Wir müssen neue Innovationsmöglichkeiten erschließen, gleichzeitig aber mit Bedacht vorgehen, wenn es um ihre Vermarktung geht, ob über Lizenzen, Versteigerungen, Abtretungen insbesondere von öffentlichen bzw. kostenlos zugänglichen Dienstleistungen, auch auf vorübergehender Basis. Diese verschiedenen Modalitäten gilt es noch festzulegen.
Wir haben innerhalb unseres Ausschusses eine Debatte über die Stellung der Rundfunksender geführt, und ich möchte hier nachdrücklich unterstreichen, dass ich meinerseits stets den besonderen Charakter der Informations- und der Kultursendungen verteidigt habe, die die Sender ausstrahlen, insbesondere die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, die nicht über das notwendige private Kapital verfügen, um sich einen Marktzugang zu den gleichen Bedingungen zu sichern wie die, sagen wir, gewöhnlichen Unternehmen.
Aus diesem Grunde hat, um dieser Situation Rechnung zu tragen und gerecht und fair vorzugehen, die Sozialdemokratische Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, der darauf abzielt, die Effizienz des Funkspektrums, das Gleichgewicht zwischen der Achtung der öffentlich-rechtlichen Sendungen und der Achtung der staatlichen Sendungen zur Sicherheit, jedoch auch die Rolle der Regulierungsbehörden und die Rolle der Unternehmen zu berücksichtigen.
Rebecca Harms, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Ich mache es ganz kurz. Für meine Fraktion, die den Ansatz der Kommission im Grundsatz begrüßt, sind fünf Punkte wichtig. Wir wollen, dass der neue Ansatz, den die Kommission vorschlägt, nicht zur Bildung von Oligopolen führt. Wir haben bei der Versteigerung von UMTS-Lizenzen in Deutschland negative Erfahrungen gemacht. Wir wollen, dass Vielfalt sichernde Dienste unbedingt Vorrang genießen. Ich schließe an Frau Trautmann an: Rundfunkveranstalter sollen immer mit besonderem Respekt für ihre Aufgaben, für unsere Gesellschaften und die Öffentlichkeit behandelt werden. Wir wollen, dass Technologieneutralität und Interoperabilität gewährleistet werden. Wir wollen, dass tatsächlich eine flächendeckende Versorgung gewährleistet wird. Das ist auch für Sie als Kommissarin, die für den ländlichen Raum mit zuständig ist, wichtig. Wir wollen im ländlichen Raum nicht weiter benachteiligt werden und wollen auch Zugang zu schnellen Internetangeboten haben. Auch sollen in Zukunft, wenn es denn zu Versteigerungen kommt, die Verfahren komplett transparent und nachvollziehbar gehandhabt werden.
Mariann Fischer Boel, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich gehe davon aus, dass hierzu eine Antwort der Kommission erwartet wird, aber ich verspreche, dass ich mich kurz fasse.
Ich teile die Einschätzung des Parlaments, dass das öffentlich-rechtliche Fernsehen und andere Medien für die Demokratie, die Vielfalt und die Förderung einer öffentlichen Debatte eine entscheidende Rolle spielen. Bei künftigen Regelungen muss weiterhin sichergestellt sein, dass diese Programme im Einklang mit den von diesen Sendeanstalten eingegangenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen den Bürgern zugänglich gemacht werden. Wenn wir davon ausgehen, dass diese Ziele erreicht werden können, und gleichzeitig die Konvergenz nicht aus den Augen verlieren, sollten wir jedoch sorgfältig abwägen, wie viele Frequenzen benötigt werden, um öffentlich-rechtliche Rundfunkdienste anzubieten und ihre effiziente Nutzung zu gewährleisten. Folglich müssen wir die Sendeanstalten mit den Mitteln und der Flexibilität ausstatten, die erforderlich sind, um ihr Angebot zum Nutzen unserer Gesellschaft weiter auszubauen.
Wir haben aufmerksam zugehört und werden Ihre Bemerkungen bei der Überarbeitung der Telekommunikationsverordnung, die bis zur zweiten Jahreshälfte 2007 vorgeschlagen wird, berücksichtigen.
Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.00 Uhr statt.