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Ausführliche Sitzungsberichte
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Donnerstag, 15. Februar 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. EIB-Jahresbericht 2005 (Aussprache)
 4. Makroökonomische Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (Aussprache)
 5. Ausübung bestimmter mit stimmberechtigten Aktien verbundener Rechte (Aussprache)
 6. Abstimmungsstunde
  6.1. Ausübung bestimmter mit stimmberechtigten Aktien verbundener Rechte (Abstimmung)
  6.2. Haushaltszuschüsse für die Entwicklungsländer (Abstimmung)
  6.3. Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (Abstimmung)
  6.4. Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und Richtprogrammen für Malaysia, Brasilien und Pakistan (Abstimmung)
  6.5. Abkommen EG/Russland über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Abstimmung)
  6.6. Rückübernahmeabkommen EG/Russland (Abstimmung)
  6.7. Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Abstimmung)
  6.8. Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Abstimmung)
  6.9. Die externe Dimension der Bekämpfung des Terrorismus (Abstimmung)
  6.10. Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 (Abstimmung)
  6.11. Lage in Darfur (Abstimmung)
  6.12. EIB-Jahresbericht 2005 (Abstimmung)
  6.13. Makroökonomische Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (Abstimmung)
 7. Stimmerklärungen
 8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 9. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 10. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)
  10.1. Gespräche zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama (Aussprache)
  10.2. Humanitäre Situation der Flüchtlinge aus dem Irak (Aussprache)
  10.3. Guinea (Aussprache)
 11. Abstimmungsstunde
  11.1. Gespräche zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama (Abstimmung)
  11.2. Humanitäre Situation der Flüchtlinge aus dem Irak (Abstimmung)
  11.3. Guinea (Abstimmung)
 12. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 13. Beschlüsse über bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 14. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 15. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 16. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 17. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: MARIO MAURO
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.00 Uhr eröffnet.)

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. EIB-Jahresbericht 2005 (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Cristobal Montoro Romero im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den EIB-Jahresbericht 2005 (2006/2269(INI)) – (A6-0011/2007).

 
  
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  Cristobal Montoro Romero (PPE-DE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Präsident der Europäischen Investitionsbank! Der Bericht, den wir heute diskutieren, ordnet sich in den Dialog zwischen zwei europäischen Institutionen ein.

Dieser Dialog zeitigt positive Ergebnisse, wie die Beteiligung des Europäischen Parlaments im Geiste der Zusammenarbeit und Verständigung an dieser wichtigen Arbeit der Europäischen Investitionsbank beweist.

Wir haben seit Monaten an diesem Bericht gearbeitet. Wir begannen am 20. Juli des vergangenen Jahres, und zu dieser Tätigkeit gehörte auch unser Besuch am Sitz der EIB im September.

Erfolgreich war auch die Arbeit mit den einzelnen Fraktionen, mit allen, die Änderungsanträge einbrachten. Wir haben eine Einigung über die Einbeziehung dieser Änderungsanträge mit der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, mit der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, mit der Fraktion Union für das Europa der Nationen, mit der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und mit der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke erreicht. Ich möchte diesen Fraktionen öffentlich für ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit danken. So konnten wir den Berichtsentwurf am 23. Januar im Ausschuss für Wirtschaft und Währung einstimmig annehmen.

Die EIB bewältigt ihre Aufgabe gut, wir bewerten sie positiv in einem Jahr wie 2005 mit einer relativen Stagnation der europäischen Wirtschaft, in dem wir den Eindruck hatten, dass die strukturelle Komponente unserer Wirtschaft, ihr potenzielles Wachstum relativ und vergleichsweise niedriger war als das anderer entwickelter Regionen der Welt.

Dies ist ein wichtiger Ansatz bei der Bewertung der wirtschaftlichen Aktivitäten der EIB. Diese Aktivitäten, die letztendlich auf die Verbesserung der physischen Ressourcen der Europäischen Union in Form von Infrastrukturen gerichtet sind, machen es möglich, das Wachstumspotenzial der Union zu verbessern. Das neue Konzept für die Tätigkeit der EIB, das seit 2005 existiert und auf die kleinen und mittleren Unternehmen gerichtet ist – die ohne Frage das Rückgrat der Europäischen Union bilden –, ist ein weiterer positiver Ansatz, den wir begrüßen und der entsprechend umgesetzt werden wird.

Wir meinen, dass die wichtigsten Zielvorgaben ihrer Tätigkeit, nämlich die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der EU, die Initiative Innovation 2010, der Schutz der Umwelt, die Entwicklung der Transeuropäischen Netze und der Beitrag zur europäischen Politik auf dem Gebiet der externen Zusammenarbeit und der Entwicklungshilfe, zufrieden stellend realisiert worden sind.

In den Bericht haben wir eine erste Anregung aufgenommen, nämlich die Fragestellung, ob die EIB über ausreichende Ressourcen verfügt, um so ehrgeizige Maßnahmen in Gang zu setzen. Als öffentliche Bank ist die EIB vergleichsweise klein, wenn wir sie mit den öffentlichen Banken der Mitgliedsländer der Europäischen Union vergleichen.

Was die wichtigsten Zielvorgaben anbelangt, so raten wir der EIB, ihre Tätigkeit weiterhin überwiegend auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand zu konzentrieren, um deren Aufholprozess zu fördern. Wir empfehlen ihr auch, ihre Investitionsbemühungen hauptsächlich auf diese weniger entwickelten Regionen und Projekte zu richten, die mit der Innovation und der Wissensgesellschaft in Verbindung stehen.

Unser Bericht hebt selbstverständlich auch den Energiebereich hervor, die Energieträger, die Verbesserung der Versorgungssicherheit und der Marktfreiheit. Die EIB kann hier ebenfalls einen Beitrag leisten. Das trifft auch auf die Finanzierung der Transeuropäischen Netze zu, die – wie ich bereits sagte – für die strukturierte Entwicklung der europäischen Wirtschaft von größter Bedeutung sind.

Was die Außenpolitik anbelangt, so richten wir einen Appell an die EIB, da der Umfang der Lateinamerika gewährten Darlehen – verglichen mit den externen Aktivitäten in anderen Regionen der Welt – unseres Erachtens unzureichend ist.

Im Hinblick auf die Methoden der Intervention begrüßen wir die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kommission bei den bereits laufenden Programmen. Wir freuen uns über das Volumen der Ressourcen, die kleinen und mittleren Unternehmen zugeteilt wurden, und wir betonen, dass dies ein grundlegender Aspekt ist, den wir künftig weiter verbessern müssen.

Hervorzuheben sind auch deutliche Verbesserungen seitens der Bank beim Zugang zu Informationen und bei der Transparenz der getätigten Operationen. Der Bericht enthält eine positive Einschätzung in dieser Hinsicht und empfiehlt der Bank auch, mit dieser Transparenz fortzufahren, indem sie ihren Rechnungsabschluss wirklich auf die Basel-II-Kriterien gründet und durch eine bessere Kommunikation ihrer Arbeit ihren Benutzern bessere Informationen zur Verfügung stellt, angefangen bei den Finanzmittlern der Europäischen Union.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Die Kommission begrüßt den fruchtbaren Dialog, der im Laufe der letzten Jahre zwischen der EIB und dem Parlament geführt wurde und der sich in diesem Bericht von Herrn Montoro widerspiegelt, über den wir heute diskutieren und zu dem die Politik der Transparenz, die von der Bank und ihrem Präsidenten, Herrn Maystadt, verfolgt wurde, einen positiven Beitrag geleistet hat.

Mit der Erweiterung der Europäischen Union um 10 Länder im Jahre 2004, die am 1. Januar dieses Jahres mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien abgeschlossen wurde, mit der größeren wechselseitigen Abhängigkeit der Volkswirtschaften und unter den Bedingungen einer Haushaltsschwäche 2005 in den meisten Mitgliedstaaten stellte die Europäische Investitionsbank in dem Jahr, der Gegenstand dieses Berichts ist – und stellt sie heute noch – ein grundlegendes Instrument dar, um den ständig wachsenden Finanzierungsanforderungen Rechnung zu tragen, denen die Politikbereiche der Europäischen Union nachkommen müssen.

Dies wird durch die neuen Instrumente, die innerhalb des haushaltspolitischen Rahmens der Union für 2007-2013 eingeführt wurden, oder durch die vor wenigen Monaten vom Ecofin-Rat gebilligte Erweiterung des externen Mandats der Bank bestätigt. Hervorzuheben unter diesen Instrumenten sind die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung, die die Investitionen des Privatsektors in Forschung und Entwicklung durch einen besseren Zugang zur Finanzierung durch die Bank verstärken wird, ferner das Garantieinstrument für die Transeuropäischen Verkehrsnetze oder die Beiträge zur Kohäsionspolitik über das Programm JASPERS in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung und das Programm JESSICA gemeinsam mit der Entwicklungsbank des Europarats.

Darüber hinaus wird der zur EIB-Gruppe gehörende Europäische Investitionsfonds durch seine Mitwirkung an dem neuen europäischen Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und auch durch die erweiterten Zugangsmöglichkeiten für die kleinen und mittleren Unternehmen zur Finanzierung innerhalb des Programms JEREMIE in Verbindung mit den Strukturfonds seinen Beitrag zu den Zielsetzungen der Union verstärken.

Auf außenpolitischem Gebiet besteht das Hauptmerkmal des neuen externen Mandats der Europäischen Investitionsbank in der stärkeren Ausrichtung auf die Prioritäten der externen Politikbereiche. In dieser Hinsicht wurden die Ressourcen der Bank für Aktivitäten im Mittelmeerraum über die FEMIP und in den Nachbarländern über den neuen Investitionsfonds und die dreiseitige Vereinbarung zwischen der Kommission, der EIB und der EBWE erweitert.

Die EIB wird auch über umfangreichere Ressourcen für die Tätigkeit in Gebieten wie Lateinamerika und Afrika verfügen. Alle diese Entwicklungen werden durch den Bericht von Herrn Montoro erfasst, und die Kommission betrachtet sie als außerordentlich wichtig und positiv. Sie bestätigen alle die zentrale Rolle, die die Europäische Investitionsbank bei der Erreichung der Zielsetzungen der Union spielt, und der konstruktive Geist des Dialogs zwischen dem Parlament und der Bank ist daher eine sehr gute Nachricht.

Ich meinerseits als zuständiger Kommissar für die Beziehungen mit der Europäischen Investitionsbank, der von Herrn Maystadt geführten Bank, kann nur hinzufügen, dass die Zusammenarbeit hervorragend gewesen ist und, wie ich hoffe, es weiterhin sein wird. Ganz bestimmt wird dies der Fall sein. Und ich bin mir sicher, dass es uns diese Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und der Bank, zwischen der Kommission und der Bank, leichter machen wird, unsere gemeinsamen Zielsetzungen – die der Kommission und des Parlaments – für die Zukunft der Europäischen Union zu erreichen.

 
  
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  Péter Olajos, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(HU) Danke, Herr Präsident! Da ich dem Haushaltsausschuss erst seit kurzem angehöre, halte ich in dieser Eigenschaft zum ersten Mal eine Rede. Zunächst einmal möchte ich die Arbeit der Europäischen Investitionsbank würdigen. Im Laufe des Jahres 2005 hat sie 50 % ihrer eigenen Kredite für kleine und mittlere Unternehmen bereitgestellt, die zwei Drittel der europäischen Arbeitskräfte beschäftigen. Ich hoffe, dass das Programm JEREMIE, das erst vor kurzem angelaufen ist, ebenfalls sein Ziel erreichen wird, nämlich Mittel-, Klein- oder Kleinstbetrieben den Zugang zu Krediten zu erleichtern.

Auch das Programm JASPERS wird den Mitgliedstaaten bei der Entwicklung von Großprojekten eine große Hilfe sein. Von den drei JASPERS-Regionen, die sich auf die zwölf neuen Mitgliedstaaten erstrecken, wurde bisher nur das Warschauer Zentrum eröffnet. Hoffentlich werden die anderen beiden Regionalzentren ebenfalls bald ihre Arbeit aufnehmen. Allerdings kann ich immer noch nicht verstehen, was das zweite Regionalzentrum in der Stadt Wien zu suchen hat, die ja noch nicht einmal Teil dieses Programms ist. Stattdessen hätte man lieber Städte auswählen sollen, die für diese Aufgaben wie gemacht sind und über die Aktivitäten in dieser Region bestens Bescheid wissen, wie Budapest, Prag oder Bratislava.

Bei der Abstimmung der wirtschaftlichen Ziele mit den umweltpolitischen Vorgaben kommt Europa ganz gut voran, obwohl noch immer einiges zu tun ist. An sich könnte man sich daran erfreuen, dass 30 % bis 35 % der Bankkredite in Projekte investiert wurden, die auf Verbesserungen in natürlichen und bebauten Gebieten abzielen. Dennoch wurden 60 % dieser Kreditmittel letztendlich in Stadtprojekte gesteckt, während nur 20 % für die Verbesserung der Energieeffizienz übrig blieben.

Um die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten im Energiebereich zu beseitigen, ist die Zusammenarbeit mit dem Bankensektor unerlässlich. Ich möchte als Beispiel mein eigenes Land – Ungarn – anführen: Laut den Ergebnissen von Eurostat gibt der ungarische Staat von allen mittel- und osteuropäischen Ländern am wenigsten für Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz aus. Während dafür bis 2013 lediglich 10 Milliarden Forint bereitgestellt werden, macht man sage und schreibe 100 Milliarden Forint für subventionierte Gaspreise locker. Somit müssen wir noch einiges zusammen auf den Weg bringen, um hier Verbesserungen zu erreichen. Abschließend möchte ich dem Berichterstatter gratulieren.

 
  
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  Manuel António dos Santos, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Montoro Romero hat meine Anerkennung für den herausragenden Bericht, den er uns heute vorgelegt hat; wie er sagte, fand dieser Bericht im Ausschuss für Wirtschaft und Währung einhellige Zustimmung. Ich möchte jedoch die positive Sicht hervorheben, die das Parlament erneut zur Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) und insbesondere deren Führungsmodell vertritt.

Es ist der EIB gelungen, die Qualität ihrer Aktivitäten zu verbessern und gleichzeitig sowohl die Transparenz ihrer Operationen als auch ihre Offenheit und ihre Loyalität im Umgang mit anderen Institutionen, insbesondere dem Europäischen Parlament, zu stärken. Von Zeit zu Zeit gibt die EIB Verpflichtungen ab, die Qualität der von ihr zu erbringenden Leistungen zu verbessern und im Zuge ihrer zentralen Aufgabe neue Zwischenziele zu erreichen. Sie hat es stets geschafft, diese strategischen Zielsetzungen zu verwirklichen. Wir hoffen jetzt, dass die EIB auf die Vorschläge und Empfehlungen in diesem Bericht erneut positiv reagiert.

In diesem Zusammenhang kommt es besonders darauf an, dass die finanziellen Aktivitäten der Bank weiterhin der Unterstützung von Projekten zur Förderung der Energieeffizienz und der Entwicklung erneuerbarer Energiequellen gelten, und die Bank muss sich verpflichten, das Niveau immer weiter zu steigern. Sie muss außerdem fähig sein, die Unterstützung für wirtschaftliche und soziale Aktivitäten außerhalb der EU deutlich zu erhöhen, namentlich in Afrika, Lateinamerika und den assoziierten Mittelmeerländern.

Wie es im Bericht heißt, darf und sollte die EIB nicht zum Konkurrenten für private zwischengeschaltete Finanzinstitute werden, wenn diese bereit und in der Lage sind, Projekte zu finanzieren. Doch auf jeden Fall muss die Institution den Zielsetzungen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung verpflichtet bleiben und den speziellen praktischen Verantwortlichkeiten gerecht werden, die sich aus dieser Verpflichtung ergeben.

Deshalb müssen ihre Aktivitäten bei der Finanzierung von Infrastrukturprojekten und bei der Unterstützung der schwächsten Bereiche im verarbeitenden Gewerbe verstärkt werden, das jetzt aus Tausenden von KMU besteht, die auf dem europäischen Markt tätig sind und die einen erheblichen Anteil der Arbeitsplätze sichern. Eine der zentralen Aufgaben der EU besteht darin, die wirtschaftliche und soziale Integration zu fördern, und als Finanzinstitution der Union muss die EIB eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung dieser Zielsetzung spielen. Dies sind vermutlich die wichtigsten Signale, die das Parlament aussenden kann und bei dieser Gelegenheit sollte, stehen doch eine Unterstützung der Aktivitäten der Bank und Bewertungen der Qualität ihrer Aktivitäten an dieser Stelle nicht in Frage.

 
  
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  Jorgo Chatzimarkakis, im Namen der ALDE-Fraktion. – Herr Präsident! Zunächst möchte auch ich dem Berichterstatter zu seinem sehr guten Bericht, der im Ausschuss eine breite Mehrheit gefunden hat, herzlich gratulieren. Ich möchte aber auch dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank, der heute hier anwesend ist, gratulieren. Sie repräsentieren die größte Investitionsbank der Welt. Sie haben einen sehr guten Ruf als Bank, und die Europäische Union kann stolz darauf sein, mit der EIB global eine bedeutende Rolle zu spielen. Das hängt auch mit Ihnen, sehr verehrter Herr Präsident Maystadt, und mit Ihrer kommunikativen Rolle mit Wirkung in den politischen Raum hinein zusammen.

Als Berichterstatter für das zentrale Programm für Innovation in Europa, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), habe ich festgestellt, wie zentral die Rolle der Europäischen Investitionsbank für die Innovation ist. Mit JASPERS und JEREMIE haben Sie ja noch weitere Instrumente auf den Weg gebracht, mit denen Sie wirklich auf Innovation bauen.

Sie haben uns mit der Risk Sharing Finance Facility – ich muss leider diese englischen Begriffe benutzen – gezeigt, dass Sie auch eine zentrale Rolle dabei gespielt haben, einen Kompromiss für das Budget zu finden. Auch dafür herzlichen Dank. Wir hätten nämlich unseren Haushalt nicht verabschieden können ohne Ihren Beitrag.

Allerdings möchte ich auch sagen – das gilt auch für meine Kollegen, die aus den mediterranen Ländern kommen –, dass wir uns auch bei der Kohäsion stärker um Innovation kümmern sollten. Nur die Kohäsion zu unterstützen, hilft nicht bei einer Lissabon-Strategie, die auf Innovation baut. Wir müssen bei jedem Projekt immer darauf achten, dass das Thema Innovation im Zentrum steht.

Auch sollten Sie überlegen, ob Sie neue Wege gehen. Dabei möchte ich das Thema Patente ansprechen. Wir haben in Europa sehr wenige Patente im Vergleich zu den Amerikanern, und wir haben vor allem sehr teuere Patente im Vergleich zu den Chinesen. Da könnte die Europäische Investitionsbank eine zentrale Rolle bei der Finanzierung von Patenten für den Mittelstand spielen. Wir hatten vor kurzem zu diesem Thema eine Konferenz, bei der die Bank über den Investitionsfonds vertreten war. Die Bank und der Fonds waren sehr positiv dafür eingetreten, das Parlament auch, die Kommission hat ein wenig gezögert. Aber wir müssen diese Wege gehen, um den Mittelstand stärker für Innovation zu sensibilisieren.

Dann das große Thema Energie. Ich bin sehr froh, dass die Europäische Investitionsbank bei diesem Megathema der nächsten Zeit heute schon eine herausragende Rolle spielt. Sie schultert die Vielzahl der Projekte, insbesondere im Pipelinebereich. Hier kommt es auch in Zukunft auf Sie an, denn wir können unsere Energiestrategie nur dann verwirklichen, wenn die Bank hier weiterhin aktiv und führend bleibt.

Lassen Sie mich das Thema Projekte außerhalb der Europäischen Union ansprechen. Der Berichterstatter selber fordert eine Erhöhung der Mittel für Lateinamerika. Das allein kann es nicht sein. Wir müssen der Bank überall in der Welt, wo es um strategische Projekte der Europäer geht – wie z. B. beim Flughafen von Peking –, die Möglichkeit geben, dort auch zu finanzieren. Das hat eine überragende Bedeutung für uns Europäer. Die Europäische Investitionsbank sollte der Ankerpunkt der europäischen Förderlandschaft sein, und dafür, lieber Herr Maystadt, müssen Sie sorgen. Auch muss das Verhältnis zwischen EIB und Europäischer Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Europaratbank) geklärt werden.

 
  
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  Guntars Krasts, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Ich möchte dem Berichterstatter meine Wertschätzung für die umfassende Bewertung bekunden, die er im Bericht zum Stellenwert der Europäischen Investitionsbank als Finanzinstitution der Europäischen Union für die Verwirklichung der Zielvorgaben Europas vorgenommen hat. Grund für die Existenz der Bank ist die Förderung der Unternehmenstätigkeit. Zurzeit entstehen für sie neue Chancen und Aufgaben mit der Energiepolitik der Europäischen Union und der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung, vor allem Beschäftigung, wo für die geplanten Aufgaben keine finanzielle Unterstützung bereitgestellt wurde. Ich begrüße die Entscheidung der Bank, bei ihrer Strategie für die Finanzierung von Projekten einen Richtungswechsel von Quantität auf Qualität vorzunehmen. Dafür wird mehr Analyseaufwand betrieben werden müssen, aber es wird auf jeden Fall besser für die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Unternehmenstätigkeit sein. Die Weigerung der Europäischen Investitionsbank, sich an der Finanzierung der Ostsee-Erdgaspipeline zu beteiligen, zu der widersprüchliche Meinungen herrschen, kann man als wohl überlegte Entscheidung ansehen, nicht in Projekte hineingezogen zu werden, die die Solidarität im Rahmen einer europäischen Energiepolitik schwächen. Die Aufgabe der Bank ist und bleibt die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Europäischen Union. In diesem Zusammenhang begrüße ich die Forderung im Bericht, dass sich die Bank auf die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand konzentrieren sollte – Ziel-1-Regionen. Dies hat die Bank bei der Umsetzung ihrer Kreditpolitik nicht immer getan. Besonders anzuerkennen sind die Aktivitäten der Bank zur Integration der Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand in die wissensgestützte Wirtschaft und ihre Bemühungen zur Entwicklung von Finanzinstrumenten, mit denen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden können. Ich begrüße es, dass die Bank die Katalysatorfunktion bei der Finanzierung der europäischen Kommunikationsnetze übernommen hat. Für das Heranziehen von privatem Kapital wird die Beteiligung der Bank an der Finanzierung der Verbindung der grenzüberschreitenden Energienetze, wo das komplizierte Finanzierungsverfahren den Einsatz von privatem Kapital erschwert, besonders wichtig sein. Gleichzeitig könnte die Bank eine größere Rolle bei der Gewinnung von privatem Kapital für verschiedene Investitionsvorhaben spielen, indem sie vermehrt Möglichkeiten bietet, Investitionen in Verbindung mit Projekten zu bewerten, an denen sich die Bank beteiligt oder beteiligen will. Die Entwicklung der Struktur der Bank hat nicht mit dem Erweiterungsprozess der Europäischen Union Schritt gehalten, und, wie im Bericht festgestellt wird, die Bank unterhält keine ständige Delegation im Ostseeraum. Ich stimme der Forderung im Bericht zu, dass die Bank ihre Kommunikationspolitik verbessern muss und dass die wichtigsten Informationen auf ihrer Website in sämtliche Sprachen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union übersetzt werden müssen. Danke.

 
  
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  Alain Lipietz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. (FR) Herr Präsident! Es ist uns eine besondere Freude, wiederum über diesen Jahresbericht zu beraten, der in diesem Jahr problemlos Einstimmigkeit in unserem Ausschuss gefunden hat. Alle großen Fraktionen haben dafür gestimmt. Der Berichterstatter, Herr Montoro Romero, hat sich sehr offen für alle Vorschläge, einschließlich der unseren, gezeigt. Diese Einmütigkeit unseres Ausschusses ist die Widerspiegelung der tiefen Genugtuung, die das Europäische Parlament über die Haltung empfindet, die die EIB uns gegenüber seit 1999 an den Tag legt, als ich die Ehre hatte, als erster Berichterstatter dieses Parlaments zur Tätigkeit der EIB zu fungieren.

Man kann sagen, dass wir es verstanden haben, zwischen unseren beiden Institutionen eine ständige Wechselwirkung zu entwickeln und eine wechselseitige Anpassung zwischen den Wünschen der Abgeordneten, die im Übrigen oft auf Forderungen von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen zurückgehen, und der Politik der EIB zu gewährleisten, die sich unseren Empfehlungen nach schrittweise auf die Göteborg-Lissabon-Strategie ausgerichtet hat.

Dieses Jahr möchte ich neben der Feststellung, dass die gesetzten Ziele weitgehend von der EIB realisiert werden, lediglich auf die Schwierigkeiten aufmerksam machen, die wir selbst mit unseren eigenen Forderungen für die Bank verursachen. Es ist über die Ostsee-Pipeline gesprochen worden. Es steht jedoch fest, wenn wir die größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung verlangen, dann muss man sich zwischen bestimmten Zielen entscheiden.

Es gibt noch ein weiteres komplexeres Problem. Wir fordern von der Bank, mehr Kredite an die KMU zu vergeben; damit verlangen wir von ihr, praktisch umsetzbare Modalitäten zu finden, die es ermöglichen, über die Kleinunternehmen und die Vermittlungsbanken die Ziele umzusetzen, die wir der Bank stellen.

 
  
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  Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(FI) Herr Präsident, Herr Kommissar, Herr Maystadt! Als der ständige Berichterstatter des Haushaltsausschusses für Darlehen und Darlehensgarantien der Europäischen Investitionsbank möchte ich einige Anmerkungen machen.

Wir müssen uns stets vor Augen halten, dass es die vorrangige Aufgabe der Bank ist, Gelder für Projekte in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bereitzustellen. Die Union fördert auch Kredite an Drittstaaten, was man als Teil der auswärtigen Politik der EU ansehen kann. Dafür gibt die EU der Investitionsbank das allgemeine Mandat für Darlehensgarantien für Länder außerhalb der EU. Durch die Garantien der EU erhalten die so unterstützten Länder Kredite zu Bedingungen unterhalb des Marktzinses. Was den in dem Bericht vertretenen Standpunkt zu dem geringen Anteil von Darlehen für Länder in Lateinamerika angeht, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es die vorrangige Aufgabe der Europäischen Investitionsbank ist, Projekte innerhalb der EU zu finanzieren.

Gleichzeitig mit dem im Dezember verabschiedeten neuen Mandat für Garantien für externe Darlehen hat das Parlament seinem Willen Ausdruck verliehen, an der Priorisierung der Kredite mitwirken zu wollen. Mit einem einstimmigen Beschluss hat das Parlament gefordert, die Rechtsgrundlage für das Mandat so zu ändern, dass diese dem Charakter der Entwicklungshilfepolitik besser entspricht und dem Parlament gleichzeitig ein Mitspracherecht bei der Prioritätensetzung einräumt. Der Rat war allerdings nicht bereit, die Rechtsgrundlage zu ändern. Der Haushaltsausschuss ist daher der Auffassung, dass das Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof gegen den Rat vorgehen sollte.

Der Bericht des Ausschusses geht insbesondere auf die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen ein. Die KMU werden intensiv durch den Europäischen Investitionsfonds gefördert, dessen Grundkapitalanhebung derzeit vom Parlament erörtert wird. Es ist davon auszugehen, dass das Parlament den Vorschlag unterstützen wird und dass das Grundkapital des Investitionsfonds so wie von der Kommission vorgeschlagen angehoben werden wird. Das bedeutet, dass die KMU mehr Geld erhalten, was eine Antwort auf die in diesem Bericht erhobenen Forderungen ist.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Wenn ich den Bericht Montoro Romero lese, stelle ich fest, dass die EIB und ihre Arbeit hoch gelobt werden. Leider vermag ich diese Begeisterung nicht zu teilen. Das klingt ein bisschen undankbar; denn schließlich ist das Vereinigte Königreich, das bei Weitem nicht zu den ärmsten Nationen gehört, durchaus ein Nutznießer.

Im Jahr 2005 erhielten wir 3,979 Milliarden Euro als Darlehen, das sind 9,4 % aller für Projekte in den Mitgliedstaaten ausgereichten Darlehen. Die Wahrheit ist allerdings, dass Großbritannien viel weniger an Darlehen erhält, als das Land in die EU einzahlt. Nach Abzug des Rabatts zahlten wir im Jahr 2005 in das EU-Säckel 3,6 Milliarden britische Pfund ein; das sind etwa 5,4 Milliarden Euro. Nicht dass man sagen könnte, es hat sich ausgezahlt.

Ich habe kein Problem mit einigen der finanzierten Projekte, wie die Sanierung der Eisenbahn von East London oder bessere Wasserversorgung hier und da. Aber der Windpark vor der kumbrischen Küste ist natürlich Geldverschwendung.

Fakt ist, dass Großbritannien, wäre es nicht in der EU, diese Vorhaben ohne Darlehen finanzieren und dabei noch Geld sparen könnte. Wir würden also viel besser dastehen und müssten nicht diese schreckliche Fahne mit dem Sternenkreis aufziehen.

 
  
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  Petre Popeangă, în numele grupului ITS. – Apreciez raportul profesorului Cristobal Montoro Romero ca fiind unul remarcabil dovedind un înalt profesionalism, echidistanţă şi determinare în analiză şi prezentare. În aceiaşi termeni consider şi raportul privind activitatea desfăşurată în anul 2005 de către Banca Europeană de Investiţii pe care, îl apreciez ca fiind unul care îţi lasă, după lecturare, o stare de bine. Remarcabil este faptul că autorii s-au străduit şi au izbutit să prezinte de o manieră clară, atât activitatea desfăşurată în perioada de referinţă, cât şi programele de perspectivă menite să răspundă marilor provocări actuale cu care se confruntă Uniunea Europeană şi nu numai. Din lipsă de timp o să mă limitez doar la câteva remarci în legătură cu unul dintre aceste programe, şi anume cel referitor la promovarea coeziunii economice şi sociale în interiorul Uniunii Europene, în special în zonele puţin dezvoltate.

Un program generos, însă, fiindcă există un însă, având în vedere că raportul face referiri şi la zonele mai puţin dezvoltate ale spaţiului european, din care face parte şi România, m-aş fi aşteptat ca programul să conţină de o manieră mai concretă şi un eventual sistem de facilităţi precum termene de graţie, dobânzi încurajatoare şi altele, care să permită ţărilor din aceste zone recuperarea mai rapidă a decalajelor în vederea accelerării procesului de integrare în Uniunea Europeană.

Recent, unul dintre membrii marcanţi ai conducerii Băncii Europene de Investiţii a făcut o vizită în România unde a fost primit la toate nivelurile decizionale. Nutresc speranţa că după această vizită, paleta programelor pe care instituţia ce o conduce le va dezvolta în România va cuprinde şi altele care, împreună cu cel privind coeziunea economică şi socială vor contribui de o manieră mult mai consistentă la definitivarea şi pe această cale a procesului de implementare completă a legilor economiei de piaţă liberă şi concurenţială specifică ţărilor Uniunii Europene.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). – Herr Präsident! Niederlagen bieten meist die größten Lernchancen. Diese Aussprache kommt zu einem günstigen Zeitpunkt für Sie. In den vergangenen Wochen ist endlich das Thema, das vermutlich die nachfolgende Generation bzw. Generationen am meisten beschäftigen wird, ganz oben auf der politischen Tagesordnung gestanden: der Klimawandel. In diesem Zusammenhang möchte ich anregen, dass Sie alle Ihre Aktivitäten daraufhin überprüfen, wo Sie weiterhin Dinge fördern, von denen wir bereits wissen, dass sie uns aufgrund der Klimaveränderungen am Schluss auf den Kopf fallen werden. Wo können Sie wesentlich mehr tun? Hierbei beziehe ich mich natürlich auf Ziffer 6 des vorgelegten Berichts, auf den Aktionsplan für den Bereich der Energie.

Das kann man noch viel grundsätzlicher angehen. Sie haben eine einmalige Chance, ganz klar zu zeigen, dass es auch im europäischen Rahmen weit über den Tag hinaus blickende Projekte gibt. Das Thema erneuerbare Energien ist ein unendlich großes Feld, ebenso wie der Verkehr. Da gehört dann aber auch sozusagen der Aufkleber einer Einrichtung drauf, die rechtzeitig begriffen hat, so dass man in 10-15 Jahren sagen kann: Ja, damals hat die Investitionsbank schon zukunftsweisend Darlehen gefördert.

Dies bringt mich zu Ziffer 19 und 21 des vorgelegten Berichts. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass die Endbegünstigten das Geld bekommen und es nicht versickert oder in zwischengeschalteten Banken hängenbleibt. Kümmern Sie sich um diesen ökologischen Rahmen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir dringend weniger EU-Bürokratie, dafür aber mehr Demokratie brauchen.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE). – (EN) Herr Präsident! Eine Minute ist nicht lange, und ich werde sie vor allem dazu nutzen, meine Glückwünsche vorzutragen, zunächst an den Berichterstatter, Herrn Montoro Romero, dessen Bericht wir uneingeschränkt unterstützen. Ich hoffe, er versteht auch, dass die von uns eingereichten drei zusätzlichen Änderungsanträge Ergänzungen zu seinem Bericht darstellen und keine Kritik bedeuten, insbesondere nicht Änderungsantrag 2, der sich mit dem gegenwärtigen Problem der Zusammenfassung von Mitteln, die unter staatliche Beihilfe laufen, und den Mitteln der EIB befasst. Das ist ein Problem, das man angehen sollte. Daher hoffe ich auf Annahme dieser Änderungsanträge.

Was mir von der Minute verbleibt, will ich nutzen, um Herrn Maystadt zu gratulieren, nicht nur zu seiner guten Arbeit in der Bank, sondern auch dazu, dass er kürzlich eine Erhöhung der Mittel gesichert hat. Ich hoffe sehr, seine Risikobewertungen und seine auf den erweiterten Basel-II-Vorschriften beruhenden Kontrollen können ordnungsgemäß vorgenommen werden. Wir werden wohl in einem zukünftigen Bericht auf diese Frage zurückkommen.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE).(LT) Auch ich möchte mich den Bemerkungen meiner Kollegen anschließen, die die konstruktive Zusammenarbeit der Europäischen Investitionsbank und des Europäischen Parlaments bei der Lösung aktueller Probleme vermerkt haben. Wir alle müssen uns einer grundlegenden Herausforderung stellen, nämlich der Modernisierung des Binnenmarktes eines erweiterten Europas. Ich würde sagen, der Binnenmarkt Europas ließe sich mit dem bekannten Begriff der Ökonomie „Übergangswirtschaft“ charakterisieren. Eine solche Wirtschaft ist geprägt durch Ungewissheit, Risiko, neue Herausforderungen und sich rasch verändernde Gegebenheiten. Deshalb meine ich, die Europäische Investitionsbank müsste kühner bei Angeboten neuer Finanzierungsinstrumente sein, und ich möchte betonen, dass die Europäische Investitionsbank auf den Gebieten sowohl der Kreditaufnahme als auch der Investitionen in dieser Richtung aktiv ist, vor allem in nicht zur Eurozone gehörenden Ländern.

Ein anderer Aspekt einer „Übergangswirtschaft“, den ich aus eigener Erfahrung kenne, liegt darin, dass Marktteilnehmern beigebracht werden muss, wie diese Instrumente zu nutzen sind. Nicht wenige Projekte – sehr gute Projekte – erhalten keine Finanzierung, weil nichts darüber bekannt ist. Ich möchte das bekannte Projekt JEREMIE für kleine Unternehmen sowie die Projekte JASPER und JESSICA nennen. Sie werden nicht greifen, wenn die Bank, die viele Informationen erworben hat, diese Informationen nicht weitergibt und der technischen Hilfe nicht genug Aufmerksamkeit schenkt. Vielleicht liegt es an der entfernten Lage der Bank, die sie zwingt, über Vertreter in den Regionen zu arbeiten, dass ihre Leistung für den normalen Bürger, das kleine Unternehmen oder die kleine Stadt nicht spürbar wird. Ich hoffe, die Bank nutzt die Gelegenheit, ihre Lösungen dem einzelnen Bürger und den Regionen näher zu bringen.

(Beifall)

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich teile die vorteilhafte Einschätzung der Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank im Jahre 2005 durch den Berichterstatter. Die Bank bemüht sich jetzt schon seit einiger Zeit, Vorhaben im Einklang mit der Lissabon-Strategie umzusetzen, und ich glaube, die positiven Wirkungen dieser Vorhaben werden in naher Zukunft spürbar sein. Dessen ungeachtet möchte ich ein paar Anmerkungen zu den Aktivitäten der EIB machen.

Erstens muss ich darauf hinweisen, dass das zentrale Ziel der EIB darin besteht, den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu fördern. Dementsprechend sollte ein erheblicher Anteil der Mittel der Bank für die ärmsten Regionen der Europäischen Union aufgewendet werden. Doch wie der Berichterstatter ganz richtig festgestellt hat, war in den letzten vier Jahren, und auch 2005, das Gegenteil der Fall. Die so genannten Ziel-II-Regionen haben die meiste Unterstützung erhalten, zum Nachteil der wirtschaftlich weniger entwickelten Ziel-I-Regionen.

Zweitens besteht aufseiten der EIB eine deutliche Tendenz, die südlichen Regionen der Europäischen Union zu unterstützen, was auf Kosten der östlichen Regionen geschieht. Das Gleiche gilt im Falle von Ländern, die keine Mitglieder der Union sind. Die Bank kann mit Recht stolz auf die vielen Projekte sein, die im Rahmen der so genannten Mittelmeer-Nachbarschaftspolitik verwirklicht werden, aber ich konnte auf der Website der Bank kein einziges Projekt im Rahmen der Nachbarschaftspolitik nach Osten hin finden.

Meine letzte Bemerkung betrifft die Wirksamkeit der von der Bank durchgeführten Projekte. Aus meiner Sicht sollte die Bank selbstverständlich eine Ex-post-Bewertung der Ergebnisse vornehmen, die sie erreicht, und zwar anhand des Wirtschaftswachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Insbesondere stimme ich dem Berichterstatter zu, dass die Veröffentlichung von Informationen und Analysen zu nicht erfolgreichen Projekten hilfreich sein könnte. Dabei könnten Indikatoren ermittelt werden, die für die Bank nützlich sein würden, wenn sie in der Zukunft über neue Projekte zu entscheiden hat.

 
  
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  Claude Turmes (Verts/ALE). – (FR) Herr Präsident! Da ich nur eine Minute Redezeit habe, werde ich mich auf die Energieproblematik konzentrieren.

Meiner Meinung nach kann die Bank uns helfen, unsere Glaubwürdigkeit auf europäischer Ebene teilweise wieder herzustellen, doch dazu müssen wir aufhören, um den heißen Brei herumzureden, wenn es um erneuerbare Energien und Energieeffizienz geht.

Ich schlage vor, auf dem Märzgipfel vier konkrete Initiativen zu präsentieren: erstens einen bedeutenden Europäischen Fonds für die Sanierung des europäischen Wohngebäudebestandes, denn in Europa werden 50 % des Gases für die Heizung von schlecht gedämmten Gebäuden verwendet; einen Fonds zur Finanzierung der Modernisierung der öffentlichen Beleuchtung in Europa, der es ermöglichen soll, in nur drei Jahren sechs bis acht Kohlekraftwerke mit hohem Schadstoffausstoß zu ersetzen; einen Fonds für Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr in den europäischen Metropolen, denn wenn die Politik in den Großstädten nicht geändert wird, dann ist keine Veränderung der europäischen Verkehrspolitik möglich; und viertens eine Beteiligung der Bank an den Projekten, um die Nordsee, in der gegenwärtig Erdgas und Erdöl im Vordergrund stehen, zu einem Meer zu machen, das Off-shore-Aktivitäten und dann der Meeresenergie gewidmet ist.

Sie verfügen über die Mittel dazu. Helfen Sie uns, den europäischen Bürgern die Hoffnung wiederzugeben.

 
  
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  Johannes Blokland (IND/DEM). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte die Frage der Investitionstätigkeiten Chinas in Afrika ansprechen, die eine Debatte über die Darlehensbedingungen der Europäischen Investitionsbank verlangt. Wie Herr Maystadt im November vorigen Jahres ganz richtig feststellte, handelt es sich hier um ein erhebliches Problem, auf das die internationale Finanzgemeinschaft eine Antwort finden muss. Ein Darlehenswettbewerb ist insofern nicht wünschenswert, als damit letztendlich bewirkt wird, dass sich alle Darlehensbedingungen auf ein Minimum beschränken werden, zumindest sofern noch Bedingungen in den Bereichen Demokratie und Menschenrechte übrig bleiben.

Hält es die EIB für möglich, dass sie zusammen mit der internationalen Finanzgemeinschaft Druck auf China ausübt? Die Achtung der Menschenrechte und der Demokratie darf nicht kurzfristigem wirtschaftlichen Gewinn untergeordnet werden, auch nicht bei der chinesischen Darlehenspolitik gegenüber Afrika. Während sich dieses Parlament in einer Entschließung über die Beziehungen zu China nachdrücklich für Freiheit und Menschenrechte ausspricht, würden wir unsere Glaubwürdigkeit verlieren, sollten wir diese Forderungen nicht auch als Voraussetzungen für Darlehen in den afrikanischen Ländern stellen.

 
  
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  Antolín Sánchez Presedo (PSE).(ES) Mit dem Vertrag von Rom wurde die EIB als Finanzinstitution zur Erreichung gemeinsamer Ziele errichtet.

In diesem Zusammenhang reagiert die Initiative Innovation 2010 auf die Verpflichtung in der Lissabon-Strategie, Europa zu einer wissensbasierten Wirtschaft zu machen, mit Aktivitäten in verschiedenen Bereichen, insbesondere bei der Ausbildung der Humanressourcen.

Im Jahr 2005 wurden Darlehen für die allgemeine und berufliche Bildung in Höhe von 2,3 Milliarden Euro ausgereicht. Der von mir im Ausschuss eingebrachte Änderungsantrag war darauf gerichtet, die Finanzierung von Bildungsprojekten nicht ausschließlich auf die Hochschulbildung zu beschränken, sondern sie auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Die Innovationskultur muss alle Ebenen der europäischen Bildung erreichen und allen Bürgern der Union von klein auf anerzogen werden. Es ist zum Beispiel eine gute Sache, Pilotprojekte in der Grundschulbildung finanziell zu unterstützen.

Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Montoro, der diese Aspekte in seinen Bericht aufgenommen hat, für diesen Bericht und den erzielten Konsens danken.

 
  
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  Philippe Maystadt, Präsident der Europäischen Investitionsbank. (FR) Herr Präsident! Lassen Sie mich zunächst Ihrem Berichterstatter, Herrn Montoro Romero, für seine tiefgründige Analyse der Tätigkeit der Europäischen Investitionsbank (EIB) danken. Er hat sich persönlich engagiert, er ist zu uns gekommen, hat viele Fragen gestellt und mithilfe seiner Mitarbeiter einen Bericht erarbeitet, der zum Kern der strategischen Ziele der EIB vordringt.

Diese strategischen Ziele sind vollständig in dem Entschließungsentwurf aufgeführt, und ich kann Ihnen sagen, dass die Bank die in diesem Vorschlag enthaltenen Empfehlungen vorbehaltlos akzeptiert. Was die unter den Ziffern 2 bis 10 des Entschließungsentwurfs aufgeführten Ziele betrifft, so werden wir unsere Tätigkeiten in der Tat nach den vorgeschlagenen Orientierungen ausrichten, auch im Energiebereich. Dieser hat zu Recht die Aufmerksamkeit mehrerer Diskussionsredner gefunden, und ich kann Ihnen mitteilen, dass wir im Geschäftsplan für die kommenden drei Jahre vorgesehen haben, mindestens 4 Milliarden Euro pro Jahr an Krediten für Projekte im Energiebereich zu vergeben, davon mindestens 800 Millionen Euro für erneuerbare Energien.

Des Weiteren haben wir eine Regel festgelegt, die sicherlich nicht leicht einzuhalten sein wird: Wir wollen, dass mindestens die Hälfte der neuen Stromerzeugungskapazitäten, um deren Finanzierung wir ersucht werden, mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Aktivitäten im Energiebereich wird natürlich in der Verbesserung der Energieeffizienz bestehen. Ich habe die sehr konkreten Vorschläge von Herrn Turmes zur Kenntnis genommen. Ich kann ihm sagen, dass wir bereits in mehreren Mitgliedstaaten Programme zur Sanierung von Sozialwohnungen finanzieren, mit denen auch die Energieeffizienz verbessert wird, und wir sind selbstverständlich bereit, unser Wirken in diesem Bereich zu verstärken, der – wie Sie feststellten – wesentlich für unsere Zukunft ist.

Noch eine Bemerkung zu den Empfehlungen im ersten Teil des Entschließungsentwurfs: Dort wird auf die Vertretung der Europäischen Investitionsbank in den skandinavischen Ländern eingegangen, und Herr Krats hat diesen Aspekt angesprochen. Ich kann ihm bestätigen, dass die EIB den grundsätzlichen Beschluss gefasst hat, ein Vertretungsbüro in den skandinavischen Ländern zu eröffnen. Gegenwärtig findet eine Abstimmung zwischen den interessierten Mitgliedstaaten statt, und sobald diese sich geeinigt haben, werden wir dieses Büro eröffnen.

Im Zusammenhang mit der Thematik der Außenbüros der EIB möchte ich auf die Frage von Herrn Olajos zu den neuen Büros in den Regionen, die speziell vom Programm JASPERS betroffen sind, eingehen. Wir haben in der Tat beschlossen, drei neue Büros zu eröffnen: eines in Warschau, das bereits arbeitet, während die beiden anderen in Bukarest und Wien in den nächsten Monaten eröffnet werden. Herr Olajos fragte, warum die Wahl auf Wien gefallen ist. Er selbst hat andere Möglichkeiten genannt, wie Budapest, Prag, Bratislava. Wien ist gewählt worden, weil die betroffenen Mitgliedstaaten sich nicht einigen konnten, und so bot sich Wien als Kompromisslösung an.

Um nun etwas systematischer auf die einzelnen Formen der Zusammenarbeit mit der Kommission einzugehen, die Kommissar Almunia erwähnt hat, möchte ich sagen, dass es in der Tat drei neue bedeutsame Initiativen gibt: das Programm JEREMIE – ein neuartiges Programm, um die Strukturfonds in erneuerbare Finanzinstrumente umzuwandeln; das bereits erwähnte Programm JASPERS, das eine Art technische Hilfe zur Ermittlung und Vorbereitung von Großvorhaben darstellt, die über die Strukturfonds finanziert werden können; und schließlich das Programm JESSICA im Bereich der Stadtsanierung.

Des Weiteren haben wir ebenfalls mit der Kommission einen neuen Garantiefonds für die Finanzierung der transeuropäischen Netze sowie eine Forschungsfazilität eingeführt, auf die Herr Katzimarkakis eingegangen ist und die zu den neuen Finanzinstrumenten gehört, die sich Frau Starkevičiūtė wünscht. Dies ist nur ein Beispiel von weiteren Neuerungen in diesem Bereich. All dies soll uns ermöglichen, wie ich wiederholen möchte, zusammen mit der Kommission einen Hebeleffekt auszulösen, um die Finanzierungen für die Forschung und Innovation deutlich zu erhöhen.

Zahlreiche Redner sind auf die Rolle eingegangen, die der Europäische Investitionsfonds spielen kann. Dieser wird seine Unterstützung für die Klein- und Mittelunternehmen weiter steigern, und zwar mithilfe einer gegenwärtig in Vorbereitung befindlichen Kapitalerhöhung sowie mithilfe eines über das Rahmenprogramm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ gewährten zusätzlichen Finanzvolumens von 1 Milliarde Euro, die den Einsatz von innovativen Finanzprodukten ermöglicht, die insbesondere für Kleinunternehmen in der Startphase bestimmt sind.

Dies waren die Ausführungen, die ich machen wollte, Herr Präsident. Auf jeden Fall kann ich Ihnen versichern, nachdem ich den Entschließungsentwurf aufmerksam gelesen habe, dass wir zusagen können, die darin enthaltenen Empfehlungen umzusetzen. Zudem sind wir bereit, wenn das Parlament dies wünscht, einen Bericht über den Stand der Umsetzung dieser Empfehlungen vorzulegen.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärung (Artikel 142)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.(FR) Zunächst möchte ich den ausgezeichneten Bericht meines spanischen Kollegen Montoro Romero zum Jahresbericht der Europäischen Investitionsbank (EIB) begrüßen.

Ich unterstütze seine Vorschläge zur Verstärkung der Rolle unserer öffentlichen Bank im Dienste einer besseren Funktionsweise des Binnenmarktes und eines größeren Außeneinflusses der Union. Bedauerlich finde ich, dass die finanziellen Aspekte in so geringem Maße erwähnt werden, insbesondere die Gründe, warum die Mitgliedstaaten ihre Kapitalbeteiligung in Höhe von 155 Milliarden Euro nicht einzahlen. Diese Situation führt zu einem offensichtlichen Mangel an Eigenkapital und somit an Aktionsmöglichkeiten.

Die Bank verdankt ihr ausgezeichnetes AAA-Rating allein der Tatsache, dass ihre Anteilseigner die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind und dass eine Vielzahl ihrer finanziellen Verpflichtungen durch Haushaltsgarantien der Gemeinschaft abgedeckt ist.

Diesbezüglich kann ich mir nicht erklären, warum diese Gemeinschaftsgarantie in dem Bestreben nach Transparenz, das eines der im Bericht des Parlaments begrüßten Ziele der Bank ist, immer noch nicht vergütet wird. Es wäre interessant, einmal in der EIB die freiwillige Anwendung des Solvabilitätskoeffizienten (Basel II), die angewendete Methodik und die diesem Koeffizienten zugrunde liegenden Aggregate zu überprüfen.

 

4. Makroökonomische Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Manuel António dos Santos im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über die makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (2006/2247(INI)) (A6-0001/2007).

 
  
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  Manuel António dos Santos (PSE), Berichterstatter. – (PT) Ich möchte zunächst allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Wirtschaft und Währung sowie den Verfassern der Stellungnahmen der verschiedenen mitberatenden Ausschüsse danken, die zu diesem Bericht Stellung genommen haben, für ihre Unterstützung und ihre hochwertigen Beiträge danken. Außerdem danke ich Herrn Almunia für seine moralische Unterstützung bei mehreren Gelegenheiten.

Meine Damen und Herren! Vor kurzem haben wir den Kommissionspräsidenten im Parlament sagen hören, Europa könne in der Welt nicht mit einer Stimme sprechen wollen, wenn es intern vollkommen unfähig ist, mit 27 Stimmen zu sprechen. Dies ist wahrscheinlich die wichtigste Botschaft in dem uns vorliegenden Bericht, und diese Botschaft hat eine klare Zielrichtung: den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten, und der Frühjahrsgipfel am 8. und 9. März in Brüssel ist ein geeigneter Zeitpunkt dafür, dass diese Botschaft gehört wird. Deshalb ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, von Absichtserklärungen zu Taten überzugehen, ein Umdenken, das jetzt einsetzen muss oder nie stattfinden wird.

Jetzt ist eindeutig nicht der beste Zeitpunkt für uns, um eine ausführliche Analyse des Charakters, der Ursachen und der Folgen der verschiedenen Energiekrisen vorzunehmen, die wir durchlebt haben. Im Bericht wird viel dazu gesagt, und selbst wenn das nicht so wäre, könnten wir uns wohl immer noch an die unterschiedlichen Besonderheiten jeder der vier Ölkrisen erinnern, mit denen die europäische Wirtschaft in den zurückliegenden fünfzig Jahren fertig werden musste. Sowohl aus Sicht des neuen wirtschaftlichen Paradigmas – das, was man „Globalisierung“ nennen könnte – als auch aus der politischen und strategischen Perspektive – das, was man als „Abwesenheit von Multilaterismus“ bezeichnen könnte – ist die Lage heute eine ganz andere als Mitte des letzten Jahrhunderts. Doch genau deshalb müssen wir so klug und bescheiden genug sein anzuerkennen, dass unterschiedliche Probleme immer unterschiedliche Lösungen verlangen, und dass die kompliziertesten Probleme die anspruchsvollsten und drastischsten Lösungen verlangen.

Unbestreitbar haben die Unruhe, die wir auf den Energiemärkten sehen, und die Preisschwankungen zu einem langsameren Wirtschaftswachstum und stärkeren Preisanstiegen geführt. Es ist auch nicht vorstellbar, dass diese Probleme durch erhebliche Spekulationen beim Preis für Rohstoffe im Energiesektor nicht noch verschlimmert wurden. Offensichtlich sind stark integrierte Wirtschaftsregionen, wie es glücklicherweise bei der EU der Fall ist, in der Lage, Erschütterungen kurzfristig aufzufangen und ihre Hauptzielsetzungen zu verfolgen, indem sie ihre Wirtschaftspolitik zweckentsprechend umsetzen. Doch es trifft auch zu, dass die Verlangsamung des Wachstumstempos und der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit unweigerlich dazu führen, dass weniger Arbeitsplätze entstehen. Zudem wird der gegenwärtige Mangel an neuen Arbeitsplätzen nicht mehr durch neue Arbeitsplätze in der Zukunft ausgeglichen werden.

Die EU besteht aus Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Wachstumsraten und Produktionsstrukturen, und dementsprechend sind sie auch in unterschiedlichem Maße abhängig. Die Schwierigkeiten einiger Mitgliedstaaten müssen immer zu den allgemeinen Schwierigkeiten hinzugerechnet und vom gesamten Wirtschafts- und Politikgebiet beglichen werden, zu dem sie gehören.

Die Kommission hat uns vor einem unvermeidlichen Ausgang gewarnt, wenn nicht sofort Maßnahmen getroffen werden. Europas Abhängigkeit in diesem Sektor wird bis 2030 auf untragbare Höhen ansteigen, und wir alle wissen, dass eine solche Abhängigkeit ihren Preis hat, nicht nur in Form wirtschaftlicher Auswirkungen, sondern auch bei den politischen und strategischen Beziehungen, die sich in den kommenden Jahren etablieren werden.

Deshalb ist die Energiefrage von zentraler Bedeutung für die Zukunft Europas, und sie ist vor allem eine politische Frage, die politische und europaweite Antworten und Verpflichtungen verlangt. Auch die eher technischen Aspekte, wie etwa die Prospektion und Erschließung neuer Alternativen und die Schaffung untereinander verbundener Regulierungssysteme, können nur erfolgreich in Angriff genommen werden, wenn man aus einer supranationalen Perspektive heraus vorgeht, ohne die es nicht möglich sein wird, die gewaltigen finanziellen Mittel zu mobilisieren, die für Forschung und Entwicklung benötigt werden.

Deshalb wird angeregt, dass die Union über ihre Institutionen eine umfassende Debatte über das Thema führt, um Interesse bei den Wirtschaftsvertretern, den Gremien, die den Sektor repräsentieren, und bei den Bürgern zu wecken. Dann sollte sie daran gehen, die wahren Folgen der Nutzung unterschiedlicher Energiequellen und möglichen Kombinationen daraus auf das Wirtschaftswachstum, den Umweltschutz und die Reduzierung der schädlichen Wirkung in Bezug auf den Klimawandel zu untersuchen.

Wie jüngste Ereignisse gezeigt haben, sind die Mitgliedstaaten zum gegenwärtigen Zeitpunkt allein nicht in der Lage, diese Probleme in Angriff zu nehmen. Gebraucht wird eine richtige gemeinsame europäische Energiepolitik, wie von der Kommission vorgeschlagen, obwohl das ganz davon abhängen wird, ob der Rat sagt, dass er eine will. Bekanntlich ist die EU ja nicht nur in gefährlicher Weise von der Energie abhängig, die sie importiert, sondern sie gewährleistet – als Ganzes – auch nicht, dass die Erzeugung der Energie gesichert ist, die sie zur Erfüllung der Zielsetzungen Wachstum und Wohlstand ihrer Bürger braucht.

Viel kann im europäischen Raum getan werden, durch Energieeinsparungen, Förderung von Effizienz, Diversifizierung von Quellen und Schutz der Umwelt. Doch das entscheidende Ziel kann nur über einen Dialog mit allen anderen Regionen der Welt verwirklicht werden, einschließlich sowohl derjenigen, die vorwiegend Energieerzeuger sind, als auch derjenigen, die wachsende Mengen von dieser Energie verbrauchen. Die Außenpolitik der EU muss in diesem neuen Jahrhundert die Energiedimension als Priorität einbeziehen, und damit dies erfolgreich ist, sollte es auf drei Hauptachsen basieren: Solidarität mit der EU und ihren strukturellen Grundsätzen und Werten, Solidarität mit Entwicklungsländern und Solidarität mit der Umweltdimension der Welt, in der wir leben und ohne die wir nicht überleben können.

Mit der Annahme dieses Berichts wird das Parlament – wie bei früheren Gelegenheiten – seinen Wunsch demonstrieren und seiner Verantwortung gerecht, in einem Bereich zu handeln, der trotz aller Schwierigkeiten für das Wohlergehen der Bürger unverzichtbar ist. Wir hoffen wirklich, dass der Frühjahrsgipfel der Staats- und Regierungschefs Fortschritte verzeichnen kann und sich nicht auf wohlmeinende Erklärungen beschränkt, die keines der anstehenden Probleme lösen und nur dazu geeignet sind, Probleme zu schaffen oder aufzuschieben.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Ich möchte zunächst Herrn dos Santos und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung zu diesem Bericht gratulieren und ihnen dafür danken.

Es ist ein inhaltlich sehr vollständiger Bericht, und er kommt genau zum richtigen Zeitpunkt, da der Europäische Rat auf seiner Tagung am 8. März ein von der Kommission im Januar verabschiedetes umfangreiches Energiepaket zu diskutieren beabsichtigt.

Dieses Paket beinhaltet einen Vorschlag für eine globale europäische Strategie, die uns in die Lage versetzt, die Herausforderung zur Gewährleistung der Energieversorgung und gleichzeitig zum Kampf gegen den Klimawandel anzunehmen.

Die Tatsache, dass der Ölpreis in den letzten Wochen und Monaten wieder unter die während der Libanonkrise vom letzten Sommer erreichten Höchststände von nahezu 80 Dollar pro Barrel abgesunken ist, bedeutet nicht, dass die wichtigsten Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts nicht mehr relevant sind.

In diesen Schlussfolgerungen und Empfehlungen wird Nachdruck auf die strukturellen Faktoren gelegt, die zu den jüngsten bzw. den aktuellen Preisniveaus geführt haben. Diese Faktoren bleiben ohne Zweifel bestehen.

Im Hinblick auf die in den letzten Tagen veröffentlichten Wachstums- und Inflationszahlen für 2006 sei jedoch hervorgehoben, wie gut die europäische Wirtschaft im Allgemeinen auf die Volatilität und den Anstieg der Ölpreise in diesem Jahr reagiert hat.

Ich teile die im Bericht geäußerte Besorgnis hinsichtlich der Folgen des Preisanstiegs, aber es trifft auch zu, dass diese Auswirkungen in den letzten Monaten geringer waren, als wir befürchtet und als wir es bei früheren starken Ölpreisanstiegen erlebt hatten.

Diese Tatsache verdient besondere Erwähnung. Sie steht in Verbindung mit der Aussprache, die wir gestern in diesem Haus über die Berichte Bullmann und Andersson geführt haben. Es ist von Bedeutung, dass zu einem Zeitpunkt, da der Europäische Rat sowohl dieses Paket zur Energiestrategie und zum Klimawandel als auch die Lissabon-Strategie diskutieren wird, unsere europäischen Volkswirtschaften eine Periode mit einem starken Ölpreisanstieg durchlebt haben und dass sich gleichzeitig das Wirtschaftswachstum beschleunigt hat, ohne dass dabei besonders besorgniserregende Preisprobleme aufgetreten sind.

Wie ich gestern in diesem Haus erklärte, ist dies kein zufälliges Ergebnis, sondern das Resultat der Anstrengungen der letzten Jahre, um die Funktionsweise der europäischen Märkte für Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitskräfte zu verbessern, und – jenseits des zyklischen Elements der aktuellen Wirtschaftslage – eines der ersten positiven Ergebnisse der bereits durchgeführten strukturellen Reformen und der in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.

Diese Botschaft muss bei den Bürgerinnen und Bürgern in aller Deutlichkeit ankommen, damit die Öffentlichkeit in der Lage ist, einerseits die Bedeutung der Anstrengungen richtig zu bewerten, zu denen wir sie bisher aufgefordert haben, und andererseits die Schritte besser zu verstehen und zu akzeptieren, die noch unternommen werden müssen, damit die bereits einsetzenden Verbesserungen strukturellen Charakter annehmen und wir mit mehr Vertrauen in die Zukunft blicken können.

Ich möchte jedoch wiederholen, dass diese positive wirtschaftliche Entwicklung dem Bericht sowie den Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts von Herrn dos Santos, insbesondere im Hinblick auf das Funktionieren des Energiemarkts und der Auswirkung des Energieverbrauchs auf den Klimawandel, nichts von ihrer Bedeutung nimmt.

Wir dürfen eine Reihe von Faktoren nicht ignorieren: zum Beispiel, dass die Energieversorgung Europas von geopolitischen Faktoren abhängig ist, die nicht allein bei uns liegen; zum Beispiel, dass der niedrige Grad des Verbunds unserer Gas- und Elektrizitätsnetze uns noch anfälliger für diese geopolitischen Faktoren und Spannungen bei der Lieferung macht, wie wir sie in diesem Winter und im vorangegangenen Winter erlebt haben.

Zum Beispiel, dass dieser niedrige Grand des Verbunds zusammen mit anderen Faktoren nationaler Natur das Entstehen eines wirklichen Energiebinnenmarkts unmöglich macht. Das führt zu Nachteilen für die Verbraucher, die mehr für die Energie bezahlen, eine Energie geringerer Qualität erhalten und weniger Sicherheit haben, diese Energie zu annehmbaren Preis- und Qualitätsbedingungen zu beziehen.

Oder zum Beispiel, dass die CO2-Menge, die wir weiterhin in die Atmosphäre abgeben, den Treibhauseffekt und die Folgen dieses Effekts für den Klimawandel verschärft.

Die Antwort auf die im Bericht angesprochenen Probleme und Herausforderungen, von denen ich einige Elemente gerade aufgezählt habe, liegt meiner Ansicht nach weitgehend in den Vorschlägen, die in dem im Januar von der Kommission verabschiedeten Energiepaket enthalten sind, das eines der Hauptdiskussionsthemen auf der Tagung des Europäischen Rates am 8. und 9. März sein wird.

Unsere Vorschläge umfassen sowohl die wirtschaftlichen und Umweltaspekte als auch die aus unserer Energieabhängigkeit abgeleiteten Sicherheitsaspekte und Vorschläge zur Verbesserung der Effizienz des Energieverbrauchs. Ich denke, dass sie im Wesentlichen auf einer Linie mit den Erwägungen und Empfehlungen des Berichts von Herrn dos Santos liegen.

Jetzt kommt es darauf an, den Worten Taten folgen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger sind sich der Herausforderungen bewusst, vor denen wir stehen. Auf der kommenden Tagung des Europäischen Rates müssen nunmehr die Staats- und Regierungschefs den notwendigen politischen Impuls geben, um eine echte europäische Energiestrategie zu verwirklichen, wie sie die Kommission in ihrem Vorschlag vorgestellt und wie sie dieses Parlament in seinem heutigen Bericht und in anderen Berichten und Entschließungen wiederholt gefordert hat.

 
  
  

VORSITZ: RODI KRATSA-TSAGAROPOULOU
Vizepräsidentin

 
  
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  Giles Chichester (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Herrn dos Santos für seinen Bericht danken. Im Namen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie begrüße ich das verstärkte Interesse an diesen Fragen, aber versuchen wir in diesem Bericht, in dem es, wie ich es sehe, hauptsächlich um Ölpreise und Ölpreisvolatilität geht, bitte nicht, alle Probleme im Energiebereich zu lösen.

Zunächst möchte ich an den Präzedenzfall der Ölpreisschocks in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts erinnern, als erhebliche reale Preissteigerungen große Auswirkungen auf die Wirtschaft hatten, die internationalen Finanzmärkte allerdings diese Veränderungen verkrafteten, sodass die Rezessionsfolgen von relativ kurzer Dauer waren. Die derzeitigen Steigerungen sind im Verhältnis dazu real nicht so groß und sollten daher kein Grund zu solcher Besorgnis sein.

Neu sind die unterschiedlichen Lieferanten auf dem Markt und insbesondere Russland und die russische Politik in dieser Frage. Ich setze großes Vertrauen in die Märkte. Ich denke, sie werden sich in absehbarer Zukunft auf die veränderte Nachfrage eingestellt haben, doch das wird ein ganz kurzer Zeitraum sein, und unsere Sorgen sollten sich mehr um die Versorgungssicherheit drehen, um ausreichende Lieferungen, ob nun innerhalb Europas oder Einfuhren, um ein Versiegen der Vorräte; und um den Nachhaltigkeitsaspekt im Zusammenhang mit dem Klimawandel und unsere Emissionen. Diese sind sehr wichtig, und wir müssen daran denken, dass wir Alternativen zum Erdöl brauchen, aber es gilt, sie bis zur Marktfähigkeit zu entwickeln.

Ich wäre beim Versuch, die Ölvorräte von 90 auf 120 Tage zu erhöhen, sehr vorsichtig. Dreißig Tage mehr spielen wohl keine Rolle. Dieses Hohe Haus hat sich im letzten Parlament nachdrücklich gegen einen entsprechenden Vorschlag der Kommission ausgesprochen. Ich frage mich, ob unsere Hauptsorge wirklich den befürchteten Preisänderungen gilt.

 
  
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  Karsten Friedrich Hoppenstedt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Anstieg des Ölpreises, der besonders im Jahr 2006 zu beobachten war, hat natürlich zu Preissteigerungen geführt, die dem, wirtschaftlichen Aufschwung Europas nicht geholfen haben. Dies ist unbestritten. Es würde aber deutlich zu weit gehen, von einer Rezession zu sprechen, wie es der Berichterstatter gerne gesehen hätte.

Dieser Bericht ist ein Jahr alt, und ich bedanke mich bei Herrn dos Santos ganz herzlich, dass er unsere Beiträge in den Bericht, der jetzt vorgelegt wird, miteinbezogen hat. Das heißt, dass wir hier alle Differenzen beseitigt und den Realitäten entsprechend gehandelt haben.

Wir brauchen zu diesem Thema keine hitzigen Debatten, sondern eine nüchterne Analyse. Der Anstieg des Ölpreises hat natürlich zu bestimmten Erhöhungen der Produktionskosten geführt. Deshalb aber eine direkte Abhängigkeit zwischen Energiepreis und der Wettbewerbsfähigkeit zu unterstellen, ist nicht richtig, denn – das hat der Herr Kommissar eben auch gesagt – die Preise für fossile Energieträger sind weltweit gestiegen. Also war die Wettbewerbsausgangsposition für die Konkurrenz gleichermaßen betroffen.

Der Ölpreis wird auf Dollarbasis berechnet. Im Zusammenhang mit den Währungen begrüße ich dabei ausdrücklich das vorsichtige, aber wachsame Vorgehen der Europäischen Zentralbank. Es darf nicht vergessen werden, dass ein steigender Ölpreis den ölfördernden Unternehmen eine Gewinnsteigerung in Aussicht stellt. Dies wiederum führt aber zu mehr erschlossenen Gebieten, einem gesteigerten Angebot und letztlich zu sinkenden Preisen. Das haben wir im letzten halben Jahr gesehen. Wenn wir eine friedlichere Situation im Irak hätten, die Unsicherheiten im Iran ausgeräumt würden und das Öl des Kaspischen Meeres fließen würde, sähe die Situation mittelfristig auch besser aus.

Wie können wir unsere Energieversorgung in Zukunft besser gestalten? Hierüber wird in Kürze diskutiert werden – wir diskutieren mit – und hier hilft eine sachliche Analyse. Europa ist stark von fossilen Energieträgern – wie sie wenig in Europa vorkommen – abhängig, das wissen wir. Ein Ausbau der erneuerbaren Energien ist deshalb wünschenswert. Allerdings hat ein Ausbau um jeden Preis dieselben negativen Effekte wie steigende Ölpreise, denn der Endverbraucher zahlt für diese neuen Technologien. Und das Geld fehlt dann in den Kassen der Mitgliedstaaten für andere Bereiche.

Wir brauchen mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung, um erneuerbare Energieversorgung wettbewerbsfähiger und marktreifer zu machen. In Bezug auf die Energiefrage hilft nur dieses Vorgehen unserer europäischen Wirtschaft. Wenn ich über die mittelfristige Situation noch einen Zusatz machen darf: Die chinesische Situation wird sich mittelfristig deutlich darstellen. Wenn man sieht, wie die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft, insbesondere der Automobilindustrie voranschreitet, dann wird China im Jahre 2030 so viel Energie für Automobile brauchen wie heute gefördert wird. Das heißt, wir brauchen neue technische Möglichkeiten.

 
  
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  Joseph Muscat, im Namen der PSE-Fraktion.(MT) Ich hoffe, dass wir durch die heutigen Diskussionen nicht noch mehr heiße Luft produzieren, als durch die Emissionen sowieso schon erzeugt wird. Vielmehr sollten wir versuchen, Lösungen für die Probleme zu finden. Meines Erachtens geht der Bericht dos Santos in die richtige Richtung. Natürlich müssen wir uns auf die wirtschaftlichen Probleme konzentrieren, doch der springende Punkt – und das möchte ich betonen – ist doch, dass diese wirtschaftlichen Probleme letztendlich auch soziale Probleme verursachen. In vielen Ländern hat diese Ölpreiskrise zu einer größeren finanziellen Belastung für all die geführt, die diese kaum noch tragen können. Ich möchte hier als Beispiel Malta anführen, wo planloses Vorgehen der Behörden in einem Aufschlag von 45 % auf Wasser- und Stromrechnungen resultierte. Zudem glaube ich, dass wir endlich über unseren Tellerrand blicken und außerhalb unserer festgefahrenen Bahnen denken sollten, auf die wir bisher beschränkt waren. Diese neuen Preise ziehen nämlich bestimmte Lösungen nach sich, die noch vor kurzem wirtschaftlich gesehen keinen Sinn machten. Doch nun machen sie Sinn, und wir sollten ihnen mehr Aufmerksamkeit schenken, als wir dies bisher getan haben. Wir müssen uns daher auf die Wurzel des Problems konzentrieren und nicht auf seine Folgen. Vielen Dank.

 
  
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  Danutė Budreikaitė, im Namen der ALDE-Fraktion. – (LT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der jüngste Anstieg der Energiekosten hat unerwartete Ausmaße angenommen. Durch den wachsenden Bedarf neuer großer Marktteilnehmer, vor allem Chinas, an Energiequellen wird der steigende Energiepreis noch weiter nach oben gedrückt. Außerdem verteuern sich Energieressourcen noch mehr durch die zunehmenden Kosten ihrer Erzeugung und durch die geopolitische Instabilität in Erdöl exportierenden Regionen. Auch die Politik Russlands, Energie als Instrument zur Ausübung von wirtschaftlichem und politischem Druck auf seine Handelspartner zu benutzen, wirkt sich auf die Kostensteigerung aus. In diesem Jahr sind die internationalen Erdölpreise um fast 15 % gestiegen. Zu den gerade genannten Faktoren kommen noch die Entscheidung der OPEC, die Erdölproduktion zu drosseln, und ein unerwartet kaltes Wetter in den USA hinzu.

Wie im Bericht erwähnt, haben sich die Energiepreisanstiege auf die Volkswirtschaften mehrerer EU-Länder ausgewirkt, sowohl in der Eurozone als auch unter den neuen Mitgliedstaaten. Mein Land, Litauen, dessen Wirtschaft sehr stark von der Einfuhr von Energieressourcen abhängig ist, hat das Inflationskriterium von Maastricht wegen des unerwarteten Energiepreisanstiegs um 0,07 % überschritten und konnte deshalb nicht der Eurozone beitreten, wie wir seit Jahresanfang gehofft hatten. Kostenerhöhungen bei Energieressourcen lassen sich nicht wirklich voraussehen, und dies wird Einfluss auf die möglichen Aufnahmedaten der Kandidaten für die Eurozone haben, also sie weiter in die Zukunft verschieben.

Beobachten wir den Einfluss steigender Energiekosten auf die EU-Wirtschaft nur oder müssen wir daraus Schlussfolgerungen ziehen? Wenn die Preisanstiege plötzlich und unerwartet und auch objektiv waren, warum gibt man dann nur den Mitgliedstaaten die Schuld für die Folgen? Europa hat erst nach der Krise zwischen der Ukraine und Russland 2006 angefangen, von einer gemeinsamen Energiepolitik zu sprechen. Der Konflikt zwischen Belarus und Russland zu Erdgas und Erdöl Anfang dieses Jahres ist offenbar für den Moment erfolgreich beigelegt.

Es ist erfreulich, dass der Bericht ein ganzes Kapitel enthält, in dem Europa dringend aufgefordert wird, jetzt zu handeln und in Innovation, erneuerbare Energiequellen, Technologieplattformen und einen Übergang zu sauberer Energie zu investieren. Da wir in diesem Jahr den 50. Jahrestag von Euratom begehen, sollten wir angesichts der Energiesituation in der EU und weltweit und unserer Sorge nicht nur um die Preise, sondern auch um die Auswirkungen auf die Klimaänderung, meiner Meinung nach auch die Nutzung von sicherer Atomenergie diskutieren.

Der Verfasser des Berichts fordert, dass der Schaffung eines Energiemarktes für Europa und den Mittelmeerraum höchste Priorität eingeräumt wird. Was ist „Europa“? Was ist denn aus der Nachbarschaftspolitik geworden, bei der es doch um die Zusammenarbeit nicht nur mit Mittelmeerländern, sondern auch mit den östlichen Nachbarn der EU geht? Warum verhandelt die Europäische Union jetzt mit Russland und versucht, einen neuen Kooperationsvertrag zwischen der EU und Russland auszuhandeln? Fallen wir jetzt darauf zurück, russisches Erdöl und Erdgas zu akzeptieren, weil wir ja keinen gemeinsamen EU-Energiemarkt haben? Ich glaube, die neuen EU-Mitgliedstaaten im Osten finden die beschränkte Sichtweise des Verfassers inakzeptabel.

 
  
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  Alain Lipietz, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Ich glaube, es besteht eine starke Übereinstimmung über den strukturellen Charakter des Anstiegs der Energiepreise. In diesem Zusammenhang begrüße ich den Beitrag des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie, der sich ganz eindeutig geäußert und den Ausschuss für Wirtschaft und Währung unterstützt hat.

Uneinigkeit besteht indes, selbst im Ausschuss für Wirtschaft und Währung, über den spekulativen Charakter, der noch zu dieser strukturellen Komponente hinzukommt. Von daher stimme ich dem Beitrag von Frau Budreikaitė voll und ganz zu und würde mir wünschen, dass sie auf ihre Fraktion einwirkt, damit diese den Änderungsantrag, der die spekulative Komponente der Volatilität der Energiepreise in Abrede stellt, zurückzieht. Wir müssen Maßnahmen gegen die Volatilität ergreifen, und wir müssen zumindest – und können dies auch – die spekulative Komponente der Energiepreisschwankungen beseitigen.

Davon abgesehen müssen wir uns der besonders schwerwiegenden Auswirkungen des strukturellen Anstiegs des Erdölpreises bewusst werden. Unser Planet beginnt von einer Landplage heimgesucht zu werden: von der afrikanischen Palme und den Getreidekulturen, die für die Herstellung von Biokraftstoff und Biodiesel bestimmt sind und die zu einer Koppelung der Nahrungsmittel- an die Energiepreise führen werden. Dies ist ein nicht hinnehmbares Risiko, das wir nicht eingehen können.

Seit Jahren fragen wir uns, wie wir die zweite Welle der Auswirkungen des Erdölpreises auf die Lebenshaltungskosten der Arbeitnehmer vermeiden können. Sollte durch einen äußerst unglücklichen Umstand die Politik der Entwicklung der Biokraftstoffe in Konkurrenz mit der Politik der Nahrungsmittelerzeugung treten, dann würde auf jeden Fall eine Kopplung der Nahrungsmittel- und der Energiepreise eintreten, und dies wäre die größte Katastrophe.

 
  
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  Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident, Herr Kommissar! Warum benutzen wir noch immer Erdöl, um Auto zu fahren und Wohnungen zu heizen? Angesichts der steigenden globalen Nachfrage nach Erdöl, der Verschlechterung der Stabilität im Nahen Osten, insbesondere angesichts der Möglichkeit eines drohenden Iran-Kriegs und der Tatsache, dass die Suche nach Erdöl schwieriger und teurer wird, da die größten Ölfelder zur Neige gehen – warum lassen wir das Erdöl nicht für wesentliche Verwendungszwecke wie für einige Kunststoffe oder als Flugzeugtreibstoff und setzen alternative Stoffe ein für den Kraftverkehr, das Beheizen von Wohnraum, die Stromerzeugung und andere Anwendungen, die man ersetzen kann?

Wir werden in der Tat an den Punkt gelangen, da wir unsere Ölreserven anlegen, aber werden wir dabei weitsichtig und aus eigenem Antrieb vorgehen oder weil die Preise uns dazu zwingen? Was wird über die Frage entscheiden? Nun, die Antwort liegt darin, wie wir die europäische F&E unterstützen und wir die europäische Produktion von Alternativen ausweiten und nicht darin, wie wir alternatives Erdöl aus anderen Ländern beziehen können.

Die Schließung und Vernichtung von Zuckerfabriken in Irland anstelle ihrer Umwandlung in Äthanolfabriken gibt mir kein Vertrauen darin, dass wir schon ernsthaft die Notwendigkeit des Übergangs zu Erdölalternativen erwägen.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI).(PL) Frau Präsidentin! Wenn wir heute über Energiepreise und Energiesicherheit diskutieren, müssen wir bedenken, dass hohe Kraftstoffpreise nicht nur auf eine weltweit gestiegene Nachfrage bei Öl zurückzuführen sind, sondern auch auf die Lage im Nahen Osten und den Krieg im Irak. Ich bin Mitglied der Liga Polnischer Familien, und meine Partei war von Anfang an gegen diesen Krieg. Viele Familien und Haushalte überall in Europa bekommen jetzt die negativen Auswirkungen hoher Energiepreise zu spüren, und die Aussicht, dass die Preise auch in absehbarer Zukunft hoch bleiben, hat grundlegende wirtschaftliche Veränderungen zur Folge.

Anlass zur Sorge gibt auch die Anregung, die derzeitigen Mindestabgaben der Europäischen Union für Diesel ab 2012 zu erhöhen. Diese Art von Lösung, und die Harmonisierung von Bestimmungen, ist so typisch für die Bürokratie der Union und fördert weder einen stärkeren Wettbewerb noch hilft sie, die Unterschiede zwischen den europäischen Ländern zu beseitigen. Statt sich mit Preiserhöhungen zu befassen, sollte die Europäische Kommission lieber alternative Energiequellen, energiesparende Technologien und erneuerbare Energiequellen fördern. Außerdem sollte sie sich dafür engagieren, die Sicherheit der Energieversorgung für ganz Europa zu verbessern.

 
  
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  András Gyürk (PPE-DE).(HU) Im Zusammenhang mit dem Bericht meines Kollegen, Herrn dos Santos, möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf eine der Kernfragen der europäischen Energiepolitik lenken. In der gegenwärtigen Debatte über die europäische Energiepolitik ist immer wieder von einem hehren Ziel die Rede, das auch in diesem Bericht enthalten ist: In den nächsten Jahren soll die Europäische Union ihren eigenen Energiebinnenmarkt vollenden. Dafür muss aber eine wichtige Grundvoraussetzung erfüllt sein: Auf den Märkten der einzelnen Mitgliedstaaten muss ein gesunder, unverzerrter Wettbewerb herrschen.

Doch aus der jüngsten sektorspezifischen Untersuchung der Europäischen Kommission geht leider hervor, dass der europäische Energiemarkt noch immer aus übermäßig zentralisierten Nationalmärkten besteht. Die alten Monopolunternehmen beherrschen den Markt noch immer so stark, dass sie die Preise diktieren oder zumindest erheblich beeinflussen können.

In Ungarn unterzeichneten in den 90er-Jahren die staatliche Großhandelsgesellschaft MVM und die gerade erst privatisierten Energieerzeuger verschiedene langfristige Energieabnahmeverträge. Diese Verträge, die zwischen 2010 und 2020 auslaufen sollen, decken ungefähr 80 % des ungarischen Stromerzeugungsmarktes ab, sodass die Liberalisierung des Marktes ernsthaft behindert und die Verbraucherpreise unbegründet in die Höhe getrieben werden. Der Preis, den die MVM den meisten Stromerzeugern für die vertraglich vereinbarten Energielieferungen zahlt, scheint wesentlich höher zu liegen als der Großhandelspreis, den die MVM zahlen müsste, wenn die Stromerzeuger miteinander konkurrieren würden. Die gesetzlichen Vorschriften für die Neuverhandlung dieser Verträge haben bisher noch nicht zu irgendwelchen Ergebnissen geführt. Somit bringt der unzureichend funktionierende Energiemarkt weiterhin ernsthafte Nachteile für die Verbraucher mit sich.

Meine Damen und Herren, ein wirklicher Energiebinnenmarkt ist von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung der energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft. Ein freier Wettbewerb führt zu Kostensenkungen für Bürger und Unternehmen, fördert die Energieeffizienz sowie Investitionen und trägt zur Verbesserung der Versorgungssicherheit bei. Daher müssen alle Mitgliedstaaten die vorhandenen Markthindernisse unverzüglich abbauen.

 
  
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  Кристиан Вигенин (PSE). – Уважаема г-жо Председател, уважаеми г-н Комисар, уважаеми членове на Европейския парламент, обсъждаме проблем, който има изключително въздействие върху развитието на световната икономика, като особено засегнати са по-слабо развитите страни, включително новите страни-членки на Европейския съюз, чиито икономики са по-енергоемки.

Като социалисти, не можем да не подчертаем, че повишаващите се цени на енергията засилват социалните трудности и социалната несигурност сред гражданите на Съюза. Макар и с известно закъснение, Европейският съюз трябва да предприеме редица мерки в дългосрочен и в краткосрочен план, за да преодолее енергийната си зависимост, както по отношение на количествата, така и по отношение на цената на внасяната енергия и енергоносители.

Важно е да бъдат подкрепени политически и финансово големите инфраструктурни проекти, които ще диверсифицират източниците и ще увеличат входните трасета за внос на петрол и газ. Увеличаването на дела на възобновяемите източници на енергия и използването на биогорива трябва да бъде подкрепено, но процесът ще бъде бавен и подходът ни трябва да бъде много прагматичен.

Бих искал да дам пример с енергийната криза, пред която са изправени Западните Балкани. Острият недостиг на електроенергия в някои от страните е съчетан с предсрочно затваряне на два доказано безопасни ядрени реактора в България, което е необяснимо от икономическа гледна точка. Надявам се, докладът dos Santos да бъде подкрепен, защото изпълнението на предложените в него мерки ще допринесе за икономическата стабилност, социалната сигурност и външнополитическата тежест на Европейския съюз и на страните-членки.

 
  
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  Elisa Ferreira (PSE).(PT) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, werte Kolleginnen und Kollegen! Man geht davon aus, dass die Energieabhängigkeit Europas von derzeitig 50 % bis 2030 auf 71 % zunimmt, und so werden wir wohl mit Energiepreissteigerungen jetzt und in Zukunft leben müssen. Ich begrüße diesen ausgezeichneten Initiativbericht, der in jeder Hinsicht deutlich macht, dass Europa dringend aktiv und geschlossen handeln muss.

Wie eine Untersuchung der Kommission zum Sektor zeigt, hat die Entwicklung des Binnenmarktes für Energie die bestehenden Verzerrungen nicht beseitigt. Deshalb muss die Regulierung dieses Marktes durch die Gemeinschaft verbessert werden, indem die bestehenden Produktions- und Verteilungsstrukturen überwacht und die Verbindungen zwischen den Ländern verstärkt werden. Dies sind einige der Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, wenn wir die Effizienz auf dem Energiemarkt erhöhen wollen. Auf jeden Fall muss der von der Kommission vorgelegte Plan zur Energieeffizienz angenommen werden, da er all diese Fragen behandelt.

Von den Änderungsanträgen, die ich zu diesem Bericht eingereicht habe, möchte ich diejenigen besonders hervorheben, die die Energieeffizienz betreffen, die in die Vergabekriterien bei Ausschreibungsverfahren und in die Auswahlprozesse für die im Rahmen der Strukturfonds und im Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation gewährte Unterstützung aufgenommen werden sollte. Neben einer Reduzierung von Emissionen in die Atmosphäre und einer Verringerung der Energieabhängigkeit Europas ist eine bessere Energieeffizienz die beste Antwort auf das Problem des Klimawandels.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte nur ein paar Worte hinzufügen, um eine Aussprache im Zusammenhang mit dem Bericht von Herrn dos Santos zusammenzufassen, die ich für äußerst wichtig und sachdienlich halte.

Es gibt keinen Zweifel, dass wir auch weiterhin über Energie sprechen werden, und wir werden uns mit ihr in direktem Zusammenhang mit dem Klimawandel und der erforderlichen Strategie zu seiner Bekämpfung befassen. Energiepolitik lässt sich nicht mehr von Umweltpolitik trennen. Sie sind Bestandteil derselben Strategie. Ich glaube, dass die Schlussfolgerung aus einer Debatte wie der heutigen und aus anderen, die wir zu diesen Themen geführt haben und weiterhin führen werden, wobei die heutige stärker auf die Preise konzentriert war und andere sich auf weitere wichtige Aspekte dieser Strategie beziehen, darin besteht – das ist zumindest meine Schlussfolgerung und ich denke, die Mehrheit der Mitglieder dieses Parlaments wird mir zustimmen –, dass Aktionen auf europäischer Ebene, eine gemeinsame europäische Politik, unerlässlich sind.

Das ist ein Gebiet, auf dem die europaweiten Maßnahmen, über die wir diskutieren und die wir den Bürgern kommunizieren, den Mehrwert der Aktion der Europäischen Union für die kommenden Jahre und die nächsten Jahrzehnte deutlich machen. Unter dem Blickwinkel der Versorgungssicherheit und der erforderlichen Nachhaltigkeit jeglicher Politik im Bereich der Energie sowie des Strebens nach einer stärkeren Wettbewerbsfähigkeit in einem Umfeld, in dem die Energiepreise künftig leider nicht so niedrig sein werden wie in der Vergangenheit, – in jedweder Hinsicht – ist ein Handeln auf der Ebene der Europäischen Union unerlässlich.

Ich möchte deshalb diese Aussprache abschließen, Frau Präsidentin, indem ich mich dem Aufruf zu entschlossenerem Handeln anschließe, das viele von Ihnen heute Vormittag forderten – vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 8. März und auf dieser Grundlage von allen europäischen Institutionen, um Ziele wie die im Bericht von Herrn dos Santos angesprochenen zu erreichen.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Dominique Vlasto (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Der Anstieg der Energiepreise trotz eines günstigen Wechselkurses Euro/Dollar erweist sich weiterhin als Instabilitätsfaktor für die europäische Wirtschaft. Er macht auch die zu große Abhängigkeit unserer Wirtschaft vom Erdöl deutlich, denn während die Erdölpreise rapide steigen, bleiben die für die anderen Energieträger stabil bzw. sind weniger gestiegen.

Es bedarf daher einer nuancierten Betrachtungsweise der Situation, die zu einer politischen Antwort auf der Grundlage der folgenden Punkte führen müsste. Der erste besteht in der Herausbildung von führenden europäischen Energieunternehmen, denn nur diese wären in der Lage, mit unseren Hauptlieferanten auf gleicher Augenhöhe zugunsten unserer Mitgliedstaaten zu verhandeln. Sie müssen weiterhin langfristige Verträge zur Sicherung ihrer Belieferung und zur Amortisierung ihrer großen Investitionen abschließen können. Des Weiteren muss vermieden werden, sie zu schwächen, indem um jeden Preis die eigentumsrechtliche Entflechtung als Wettbewerbsfaktor auf dem Markt durchgesetzt werden soll. Eine solche Entflechtung würde nichts zur Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

Der zweite Punkt ist die Förderung eines wirklichen Energiemixes aus erneuerbaren Energien, Kernkraft, Energieeffizienz und Erhöhung der Forschungsmittel für die Energien der Zukunft wie ITER.

Diese Politiken würden die Posterdölära vorbereiten und gleichzeitig der Union ermöglichen, wettbewerbsfähig zu bleiben, da sie ihrer Wirtschaft generell eine Energiebelieferung zu günstigen Preisen sichern würden.

 

5. Ausübung bestimmter mit stimmberechtigten Aktien verbundener Rechte (Aussprache)
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  Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Klaus-Heiner Lehne im Namen des Rechtsausschusses über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ausübung der Stimmrechte durch Anteilseigner von Gesellschaften, die ihren eingetragenen Sitz in einem Mitgliedstaat haben und deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, sowie zur Änderung der Richtlinie 2004/109/EG (KOM(2005)0685 – C6-0003/2006 – 2005/0265(COD)) (A6-0024/2007).

 
  
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  Pervenche Berès (PSE). – (FR) Ehe wir mit der Aussprache beginnen, möchte ich Folgendes anmerken: Ich weiß, dass es keine Regeln für die Reihenfolge der Worterteilung an die Abgeordneten gibt. Trotzdem möchte ich die Aufmerksamkeit des Plenums auf eine etwas seltsame Situation lenken, die darin besteht, dass der Berichterstatter seine gesamte Redezeit dazu verwendet hat, um zum Abschluss der Aussprache auf alle Redner zu antworten, die das Wort ergriffen haben. Wenn es sich um einen Legislativtext handelt, erhalten jedoch die Redner, die im Namen ihrer Fraktion sprechen, entsprechend unserer fest etablierten Praxis das Wort in einer Reihenfolge, die dem politischen Gewicht ihrer Fraktion entspricht, und nicht zum Abschluss der Aussprache.

Auf die Redebeiträge zu antworten, steht der Kommission zu, die hier sehr gut vertreten ist. Ich bin erstaunt über die heutige Vorgehensweise. Wenn es sich um eine Neuerung handelt, sollte man sie uns erläutern.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Tagesordnung ist im Einvernehmen mit den Fraktionen erstellt worden und wir müssen uns daran halten. Mit diesen Fragen können wir uns beschäftigen, wenn wir unsere Arbeit überprüfen.

 
  
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  Joaquín Almunia, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Wegen der späten Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung kann mein Kollege McCreevy heute nicht hier sein, sodass ich seine Überlegungen vortragen werde. Ich möchte zunächst dem Rechtsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und insbesondere den beiden Berichterstattern, Herrn Lehne und Herrn Klinz, für ihre ausgezeichnete Arbeit an diesem Dossier danken.

Das nun auf dem Tisch liegende Kompromisspaket enthält sehr effektive Lösungen für die von uns festgestellten Probleme, ohne dass sie uns übermäßige Belastungen auferlegen. Diese Probleme, die die Kommission zu ihrem Vorschlag veranlasst haben, waren im Prinzip sehr einfach: Zurzeit erhalten Aktionäre nicht rechtzeitig Informationen über Hauptversammlungen, sie unterliegen für einen bestimmten Zeitraum vor der Aktionärsversammlung Beschränkungen beim Handel mit ihren Aktien, wenn sie abstimmen wollen, und sie müssen oft persönlich auf den Hauptversammlungen erscheinen, selbst wenn diese Versammlungen in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden, da es keine effektiven Regelungen in der Frage der Vertretung und der Fernwahl gibt. Gemeinsam mit dem Parlament und dem Rat ist es uns gelungen, einfache Lösungen für diese einfachen Probleme zu finden.

Wir können jedoch nicht dabei stehen bleiben. Vor allem der Ausschuss für Wirtschaft und Währung wies in seiner Stellungnahme vom November 2006 darauf hin, dass man sich auch mit weiteren Problemen befassen müsse, wenn wir wollen, dass die Hauptversammlung effektiv arbeitet, und wenn wir die Führungstätigkeit europäischer Unternehmen weiter verbessern wollen.

Wir haben bereits festgestellt, dass die Wertpapierleihe ein Problem ist, mit dem wir uns im Rahmen der künftigen Empfehlung der Kommission zu den Aktionärsrechten näher beschäftigen müssen.

Wir sind uns einig, dass eine weitere wichtige Frage hier darin besteht, die Rolle und die Pflichten der Finanzintermediäre klarzustellen. In der heutigen Finanzwelt sind die Investoren in hohem Maße von Intermediären abhängig, die ihnen Informationen liefern und Abstimmungsdienste anbieten, wenn sie ihr Stimmrecht ausüben wollen. Dieser Punkt wurde auch von Delegationen im Rat hervorgehoben. Die Kommission hat bereits zugesagt, diese Frage während der Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der künftigen Kommissionsempfehlung eingehend zu prüfen. Ich denke, alle beteiligten Seiten sind sich einig, dass dieses Problem zu wichtig ist, als dass man es behandeln könnte, ohne alle möglichen Stellungnahmen geprüft und ohne eine umfassende Bewertung der möglichen Folgen vorgenommen zu haben.

Sie könnten fragen, warum wir zur Bewältigung dieser Probleme lediglich an eine Empfehlung denken. Der Grund ist der, dass sich die in diesem Zusammenhang relevanten praktischen Verfahren ständig weiterentwickeln, auch infolge der ständig besser werdenden Technologie. Wir wollen die gegenwärtige Situation nicht verewigen, sondern genügend Flexibilität für Anpassungen lassen. Die Empfehlung der Kommission wird uns diese Flexibilität geben.

Mein Kollege McCreevy bekräftigte daher im vergangenen Monat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses unsere Absicht, uns im Rahmen der Arbeit an der Empfehlung unter anderem mit dieser Frage zu befassen. Ich hoffe, Sie teilen unsere Auffassung, dass das der richtige Weg ist, um die Bestimmungen des Richtlinienentwurfs für die Praxis noch wirksamer zu gestalten.

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE), Berichterstatter. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie Herr Almunia bereits gesagt hat, ist dies hier ein ausgesprochen wichtiges Vorhaben. Es geht darum, den europäischen Binnenmarkt zu vertiefen, und dazu gehört eben auch, im europäischen Binnenmarkt die Möglichkeit zu haben, grenzüberschreitend Eigentümerrechte ausüben zu können. Der Rechtsausschuss hat dieses wichtige Vorhaben einstimmig verabschiedet. Wir haben eine einvernehmliche Absprache mit dem Rat getroffen, wonach der Rat, wenn dieses Plenum hier dem Votum des Rechtsausschusses folgt, entsprechend beschließen wird, so dass wir hier gemäß der interinstitutionellen Vereinbarung vom Dezember 2003 in einer Lesung zu einem Ergebnis kommen können.

Die entscheidenden Fragen, um die es bei dieser Richtlinie ging, war einmal die Thematik der Stellvertretung von Aktionären in Hauptversammlungen, d. h. die Ausübung des Stimmrechtes nicht durch den Aktionär selbst, sondern im Rahmen von Proxi Voting oder durch Intermediaries, eben durch Leute, die stellvertretend handeln.

Hier gab es in der Europäischen Union höchst unterschiedliche Regelungen, zum Teil mit sehr stark einschränkendem Charakter. Der Kompromiss, der am Ende gefunden wurde, sieht vor, dass Stellvertretung grundsätzlich möglich ist, aber in einer transparenten Art und Weise erfolgen muss, und im Übrigen auch die Mitgliedstaaten bei Interessenkonflikten die Möglichkeit haben, durch nationales Recht Stellvertretung zu untersagen.

Ein zweiter Komplex, der von Bedeutung gewesen ist, war die Frage des Fragerechtes. Das Problem beim Fragerecht ist, dass es hier ganz unterschiedliche nationale Traditionen gibt, und vor allem — mit diesen Traditionen verknüpft — ganz unterschiedliche Rechtsfolgen, Anfechtungsmöglichkeiten und ähnliche Punkte. Dies reichte von einem Mitgliedstaat, in dem Fragen gestellt werden, aber nicht beantwortet werden müssen, bis hin zu der Möglichkeit in einem anderen Mitgliedstaat, dass Fragen korrekt beantwortet werden müssen, und wenn sie nicht korrekt beantwortet werden, auch Hauptversammlungsbeschlüsse nichtig werden können.

Hierzu ist ein Kompromiss gefunden worden, der vom Grundsatz her das Fragerecht des Aktionärs, also des Eigentümers, festlegt, aber den Mitgliedstaaten durchaus die Möglichkeiten gibt, entsprechend ihrer eigenen Rechtstradition vernünftige Anpassungen und auch begrenzte Einschränkungen des Fragerechtes vorzunehmen, ohne es grundsätzlich in Frage zu stellen.

Eine Reihe von Themen — Kommissar Almunia sprach dies an — haben nicht abschließend in dieser Richtlinie gelöst werden können. Das hat zum Teil auch etwas mit rechtssystematischen Gründen zu tun, z. B. ging es hier um das Rechtsverhältnis zwischen dem Stellvertretenden und dem Stellvertreter. Das hat eigentlich in einer gesellschaftsrechtlichen Richtlinie nichts zu suchen, so etwas gehört ins Vertragsrecht, weshalb man sich hinterher zwischen Rat und Parlament darauf verständigt hat, das in einer gesonderten Empfehlung, in einem gesonderten Rechtsakt zu behandeln.

Das Gleiche gilt für die Thematik der Sprachen. Hier hatte es den sicherlich durchaus begrüßenswerten Vorschlag des Ko-Berichterstatters Klinz aus dem Wirtschaftsausschuss gegeben, ähnliche Regelungen vorzusehen wie bei der Transparenzrichtlinie. Aber auch hier war man hinterher, nach den Verhandlungen, der Auffassung, dass dies systematisch besser in einer Empfehlung geregelt wird als in diesem konkreten Text, so dass diese Frage also auch in dem gesonderten Rechtsakt gelöst werden muss.

Alles in allem möchte ich feststellen, dass aus meiner Sicht die Vielzahl von Problemen, die zu Beginn bestanden, als wir begonnen haben, diese Richtlinie zu behandeln, gelöst werden konnten. Sicherlich nicht alles zu 100 % Befriedigung, das ist keine Frage, das ist normal, wenn man Kompromisse finden muss, aber am Ende so, dass doch im Rat und im Rechtsausschuss einstimmig diese Lösung unterstützt werden konnte.

Ich möchte mich recht herzlich bedanken bei meinem Ko-Berichterstatter, Kollege Klinz, bei den Schattenberichterstattern aus beiden beteiligten Ausschüssen, besonders aber dem Kollegen Medina im Rechtsausschuss, mit dem ich eine enge Zusammenarbeit gepflegt habe, bei den beiden Vorsitzenden Gargani und Berès, auch bei der österreichischen, finnischen und deutschen Präsidentschaft, die wesentlich zum Gelingen dieses Vorhabens beigetragen haben, und last but not least bei der Europäischen Kommission, die sehr effektiv und sehr hilfreich bei der Bewältigung der Probleme mitgeholfen hat.

 
  
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  Wolf Klinz (ALDE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Wirtschaft und Währung. – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der grenzüberschreitende Aktienbesitz nimmt zu, aber die Teilnahme an Hauptversammlungen bei grenzüberschreitendem Aktienbesitz ist nach wie vor unbefriedigend. Das sollte durch diese Richtlinie verändert und verbessert werden.

Das Ziel wird von allen Seiten begrüßt und geteilt, und deshalb habe ich als Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Währung mit relativ einfachen und kurzen Verhandlungen gerechnet. Die Wirklichkeit hat mich eines Besseren belehrt. Die Besonderheiten der 27 Mitgliedstaaten beim Gesellschafts- und Zivilrecht und zum Teil erhebliche kulturelle Unterschiede haben die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat in die Länge gezogen und erschwert und letztlich nur eine Mindestharmonisierung zugelassen.

Doch es gibt einige ganz konkrete Fortschritte, wie Kollege Lehne bereits ausgeführt hat. Die Aktiensperrung wird abgeschafft, die grenzüberschreitende Stimmrechtsvertretung liberalisiert und elektronische Mittel werden zugelassen. Diese Maßnahmen werden es dem Aktionär bei grenzüberschreitendem Aktienbesitz in Zukunft sicherlich erleichtern, sein Votum bei einer Hauptversammlung abzugeben.

Zentrale Probleme konnten allerdings noch nicht einvernehmlich gelöst werden – der Kommissar hat diese auch angesprochen –. Insbesondere die Definition des Aktionärs und die Rolle der Intermediäre bei grenzüberschreitenden Verwahrketten wurden zu meinem Bedauern aus der Richtlinie herausgenommen. Die Fragen der Aktienleihe, der zu verwendenden Sprache sowie die Sondersituation von Investmentfonds wurden ebenfalls ausgeklammert. Dabei wäre gerade in diesen Bereichen eine Mindestharmonisierung erforderlich, um tatsächlich eine echte europäische Aktionärskultur zu schaffen.

Ich freue mich allerdings, dass die Kommission dieses Thema in Form einer Empfehlung konkret ansprechen und aufnehmen will. Die vereinbarten Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten einen großen Handlungsspielraum ein, und so werden wir wohl noch viele Jahre mit zum Teil erheblich unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten leben müssen.

Ich hoffe, dass der gefundene Ansatz der Mindestharmonisierung nicht die Gefahr einer Verwässerung des gesamten Vorhabens in sich birgt. Erst die Realität wird in einigen Jahren zeigen, ob die Präsenz auf Hauptversammlungen tatsächlich spürbar steigen wird und damit das Hauptziel der Richtlinie erreicht werden kann. Für die Corporate Governance der Unternehmen wäre das sicherlich ein großer Gewinn.

 
  
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  Manuel Medina Ortega, im Namen der PSE-Fraktion. – (ES) Frau Präsidentin! Ich möchte zunächst sagen, dass die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament für den Vorschlag von Herrn Lehne in der im Rechtsausschuss geänderten Fassung stimmen wird.

Außerdem freue ich mich, dass Kommissar Almunia bei uns ist, und glaube, dies wäre eine gute Gelegenheit gewesen, einen persönlichen Meinungsaustausch mit Kommissar McCreevy zu führen, denn wie in den vorangegangenen Reden betont wurde, gibt es hier Fragen zu den Beschränkungen dieses Richtlinienvorschlags.

Es ist ein Minimalvorschlag für eine Richtlinie mit einer Reihe von Fragezeichen, zum Beispiel in Bezug auf das Thema der Finanzintermediäre, der legitimen Rechte der Aktionäre und der Ausübung der Stimmrechtsvertretung.

In dem Text, den uns Herr Almunia im Namen von Herrn McCreevy verlesen hat, ist von einer künftigen Empfehlung der Kommission die Rede. Das Problem mit Empfehlungen besteht darin, dass sie zu Schwierigkeiten aus der Sicht des Gemeinschaftsrechts führen.

Herr Lehne sagte, dass es sich um Bestimmungen der Verträge handle, aber gegenwärtig sind wir im Europäischen Parlament besorgt darüber, dass die Gemeinschaftsinstitutionen die als „weiches Recht“ bezeichneten Systeme überstrapazieren, was Fragen hinsichtlich der Verlässlichkeit des Rechts aufwirft. Mein Eindruck ist, dass dieses Thema noch diskutiert werden muss.

Ich hoffe, dass Kommissar McCreevy in Beratungen mit dem Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung seine Gedanken noch ein wenig näher erläutern wird, damit wir unsere Schritte festlegen können, um sicher zu sein, dass der beabsichtigte Fortschritt in eine bestimmte Richtung geht.

Wir Sozialisten sind ziemlich besorgt über den Schutz der Aktionärsrechte. Uns beunruhigt die Möglichkeit, dass die Finanzakteure auf einem großen Markt der Europäischen Union mit völliger Straflosigkeit und Freiheit tätig werden, und ich habe das Gefühl, dass dies für alle, für Anleger und Sparer, ein wichtiges Thema ist, das Gegenstand einer umfassenden Erörterung und Diskussion zwischen dem Parlament und der Kommission sein sollte.

Wir werden deshalb dafür stimmen, doch ich möchte erneut meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass Herr McCreevy die Methoden für künftige Änderungen im Rechtsbereich mit uns diskutieren kann.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Herrn Lehne für all seine Arbeit zu einem Thema danken, das für die Zukunft der europäischen Integration und das Wachstum des einheitlichen Binnenmarktes so wichtig ist.

Gegenwärtig haben Bürger mehrerer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die Anteile an börsennotierten Gesellschaften halten, die ihren eingetragenen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, erhebliche Schwierigkeiten mit der Ausübung ihrer Stimmrechte. Da der Prozess der europäischen Integration an Dynamik gewinnt und der Binnenmarkt wächst, nimmt der Umfang der grenzüberschreitenden Kapitalinvestitionen zu, was ein gutes Zeichen ist. Es deutet darauf hin, dass jetzt in Europa integrierte Finanzmärkte entstehen. Dieser Prozess sollte gefördert werden, und deshalb müssen wir heute eine Empfehlung der Kommission zu der Richtlinie unterstützen.

Das zur Aussprache stehende Dokument beinhaltet viele wichtige Vorschläge, um Anteilseignern die Ausübung ihrer Rechte zu erleichtern. Ich sollte vielleicht erwähnen, dass auf jeden Fall sichergestellt sein muss, dass die Einberufung von Generalversammlungen ausreichend vorab angekündigt werden muss. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Beteiligten problemlos Zugang zu Informationen über die Ankündigung von Versammlungen und zu deren Abstimmungsergebnissen haben. Ein anderer wichtiger Punkt ist die Ermöglichung von Fernabstimmungen zusammen mit Maßnahmen zur Erleichterung einer Stimmrechtsvertretung. Mit derartigen Lösungen wird es möglich sein, bestimmte Formen der Aktiensperrung einzuschränken.

 
  
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  Peter Skinner (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich beglückwünsche den Berichterstatter zu seinem Bericht. Es gibt viele wesentliche Elemente, was diesen Bericht angeht, hinter denen wir alle stehen können, vor allem beim Schutz der Rechte von Aktionären und wenn es darum geht, den Prozess transparent zu machen. Schön, dass die Transparenz-Richtlinie Erwähnung findet – an der ich seinerzeit gearbeitet habe. Vom rechtlichen Standpunkt aus weicht ihre Behandlung jedoch etwas ab vom Konzept des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, der ganz nachdrücklich für bestimmte Schlüsselfragen eintritt, insbesondere muss man notwendige Unterschiede machen beim Umgang mit Intermediären und bei der Wertpapierleihe, vor allem wenn Aktien rückgeführt werden, um den Inhabern die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Entscheidend ist das Timing, und daher überrascht es uns, dass Änderungsantrag 26 zu Artikel 7 die Lage nur verwirrt. Was geschieht mit diesen Aktien – werden sie auf einem Depotkonto gehalten? Übertragen? Registriert? Was? Es scheint da nichts zu geben, was besondere Erfordernisse berücksichtigt. An sie werden keine speziellen Anforderungen gestellt, keine Hinweise werden zur Veräußerung von übertragenen Aktien gegeben. Könnte das nicht zu einer gewissen weiteren Verwirrung führen?

Es gibt auch Änderungsanträge seitens des ECON-Ausschusses, die, das muss ich sagen, dem von mir gemutmaßten ‚Zitiereffekt’ des Rechtsausschusses und dem ‚Briefeffekt’ seitens des Kommissionsmitglieds McCreevy unterlagen, der unterstellte, dass weitere Entwicklungen in diesen Fragen zu erwarten seien. Lassen Sie uns offen reden. Niemand hört gern, dass seine Änderungsanträge reduzierbar seien oder unberücksichtigt bleiben können. Der Wirtschaftsausschuss ist ein gleichberechtigter Partner, und sein Aufgabenbereich berechtigt ihn auch dazu. Ich kann nur sagen, dass das Verfahren in dieser Hinsicht unbefriedigend war, was auch zum Teil der Grund für diese Aussprache ist.

Ich hoffe, wir können im ECON-Ausschuss gemeinsam mit dem Kommissar auf diese Fragen zurückkommen, um einige dieser in unserer ECON-Stellungnahme genannten Probleme in Ordnung zu bringen.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Es ist klar, dass unsere Fraktion und vor allem die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Währung dem Verfahren ziemlich kritisch gegenüberstehen. Ich will nicht wiederholen, was andere dazu bereits gesagt haben, aber ich möchte hervorheben, dass wir, wenn wir als Parlament bei einem Dossier Mitentscheidungsrechte haben, jede Gelegenheit ergreifen sollten, wirklich einzuschätzen, was in einem Mitentscheidungsverfahren, bei dem wahrscheinlich eine Einigung in erster Lesung erzielt wird, aus informellen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission herauskommt.

Deshalb sind wir etwas verärgert darüber, dass dieses Dossier schon in dieser Sitzung behandelt wird und nicht erst, wie geplant, im März. Dann wären wir in der Lage gewesen, eine mündliche Anfrage zum Problem ‚eine Aktie, eine Stimme’ mit Kommissar McCreevy zu diskutieren. Ich hoffe, dass wir dennoch diese Möglichkeit haben werden und dass uns auch der Rechtsausschuss in der Frage dieser weiteren Debatte mit Kommissar McCreevy unterstützt.

Zum Inhalt: Der wesentliche Unterschied zwischen einer Empfehlung und einem Legislativtext ist eben diese Mitentscheidung. In einem Schreiben von Kommissar McCreevy an Herrn Gargani, den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, wird angekündigt, dass einige der Probleme, die uns am Herzen liegen, in einer Empfehlung behandelt werden. Die letzte Zeile lautet: ‚Sie werden über diese als Parlament unterrichtet werden.’ Genau darum geht es uns. Wir möchten auch bei einem derartigen Problem Mit-Gesetzgeber sein. Das ist der Grund, warum wir nicht wirklich glücklich darüber sind, dass einige dieser Probleme nicht in die Vereinbarung mit dem Rat aufgenommen werden konnten. Bei etwas mehr Zeit hätten wir vielleicht auch den Rat davon überzeugen können, ein derartiges Problem, das von großer Tragweite ist, in die erste Lesung, die zweite Lesung oder die Vermittlungsvereinbarung einzubeziehen. Dieses sind meine Bemerkungen zu dem heutigen Geschehen.

 
  
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  Pervenche Berès (PSE). – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Die Initiative der Kommission war sehr angebracht, doch die Art und Weise, in der sie ihre Ziele festgelegt hat, ist korrekturbedürftig.

Ich glaube, die im Ausschuss für Wirtschaft und Währung geleistete Arbeit, die nach zahlreichen Diskussionen sich schließlich in der uns heute vorgelegten Einigung niedergeschlagen hat, war in zwei Punkten bedeutend, deren erster die Definition des Aktionärsbegriffs betrifft. Die von der Kommission vorgeschlagene Definition war zu weitgehend. Sie hätte zu einer Definition des Wertpapierrechts geführt, die der auf der anderen Seite des Atlantiks üblichen Praxis sehr ähnlich gewesen wäre, die jedoch nicht unserer herkömmlichen Auffassung von einem Aktionär entspricht. Ich glaube, dass eine enger gefasste, begrenztere Definition, wie wir sie heute vorschlagen, der richtige Weg ist.

Der zweite Punkt, in dem wir uns veranlasst sahen, den Kommissionsvorschlag abzuändern, betrifft das Problem des Prozesses der Überprüfung der Stimmvollmachten. Auch hier glaube ich, ist es uns dank der Arbeit, die vor allem im Ausschuss für Wirtschaft und Währung mit unserem Berichterstatter, dem ich danke, geleistet wurde, gelungen, auf dem Bestehen verbindlicher Weisungen im Falle einer Stimmrechtsvertretung zu beharren, wobei diese Weisungen einzuhalten und aufzubewahren sind.

Ich glaube allerdings, dass abgesehen von dieser Frage des grenzübergreifenden Aktionärsrechts die Kommission besser daran täte, sich ebenfalls näher mit den wichtigen Fragen in Bezug auf den Aktienerwerb durch Arbeitnehmer sowie die Stabilität der Aktionäre in bestimmten industriellen Situationen, wo wir aus einer europäischen Perspektive eine einheitliche Strategie vorziehen würden, zu befassen.

Gestatten Sie mir, Herr Kommissar, dass ich Sie anlässlich dieser Aussprache nochmals zur Haltung der Kommission zum Haager Übereinkommen befrage. Diese Frage hängt ja eng mit der Diskussion zusammen, die wir hier führen. Das Parlament hat von Ihnen gefordert, die Unterschrift der Kommission unter dieses Übereinkommen zurückzuziehen; die Debatten im Rat kommen offensichtlich nicht voran. Ich bitte Sie, Herr Kommissar, nochmals mit Herrn McCreevy zu sprechen und ihm mitzuteilen, das Plenum wünsche, dass die Kommission in dieser Frage ihren Standpunkt revidiert und die Unterschrift der Europäischen Union unter dieses Übereinkommen zurückzieht.

 
  
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  Klaus-Heiner Lehne (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich bedanke mich bei allen für die Beiträge und die Unterstützung bei diesem recht schwierigen Projekt. Es ist nicht alles zur hundertprozentigen Zufriedenheit erfolgt, aber das kann es bei einem so schwierigen Kompromiss nie sein. Wir haben aber einen wesentlichen Schritt im Hinblick darauf getan, es für Aktionäre in Europa leichter zu machen, ihre Eigentumsrechte wahrzunehmen. In Europa gibt es niemals den großen Schritt ins Endziel, sondern eine Ansammlung kleiner Schritte. So ist es auch bei den Aktionärsrechten. Ich möchte damit schließen, mich bedanken und auf meine weitere Redezeit verzichten.

 
  
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  Die Präsidentin. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 12.00 Uhr statt.

(Die Sitzung wird um 11.55 Uhr unterbrochen und um 12.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT POETTERING
Präsident

 

6. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie bestehen stets auf einem pünktlichen Beginn der Abstimmungsstunde, aber es liegt bei Ihnen! Bitte beruhigen Sie sich, und nehmen Sie Ihre Plätze ein.

 

6.1. Ausübung bestimmter mit stimmberechtigten Aktien verbundener Rechte (Abstimmung)

6.2. Haushaltszuschüsse für die Entwicklungsländer (Abstimmung)

6.3. Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (Abstimmung)

6.4. Ausarbeitung von Länderstrategiepapieren und Richtprogrammen für Malaysia, Brasilien und Pakistan (Abstimmung)

6.5. Abkommen EG/Russland über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Abstimmung)

6.6. Rückübernahmeabkommen EG/Russland (Abstimmung)

6.7. Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (Abstimmung)
  

– Nach der Abstimmung über den Entschließungsantrag:

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Sie sind mir eigentlich etwas zu schnell vorangegangen. Von der Kommission möchte ich gerne wissen, ob sie den eingereichten Änderungsantrag übernimmt.

 
  
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  Der Präsident. Wir können ausnahmsweise noch einmal die Wortmeldung der Kommission zulassen.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich denke, die Kommission ist bereit, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um sich im gesamten Jahr 2007/2008 zu den neuen Leitlinien für 2008 und 2010 zu konsultieren. Ob das angesichts der internen Verfahren im Parlament notwendigerweise mindestens fünf Monate erfordert oder nicht, ist nicht Sache der Kommission.

 
  
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  Ria Oomen-Ruijten (PPE-DE).(NL) Herr Präsident! Da sich die Kommission offensichtlich noch nicht darüber im Klaren ist, wie viel Zeit sie dem Parlament einzuräumen gedenkt, möchte ich Sie, nachdem wir noch nicht zur Endabstimmung gelangt sind, bitten, den Bericht an den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zurückzuüberweisen, um mit der Kommission noch darüber beraten zu können.

 
  
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  Der Präsident. Normalerweise ist das eine Sache des Berichterstatters. Wie steht der Berichterstatter dazu?

 
  
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  Jan Andersson (PSE), Berichterstatter. – (SV) Nein, ich stimme einer Rückverweisung nicht zu. Frau Oomen-Ruijten sollte wissen, dass die wirtschaftspolitischen Leitlinien vom Rat nicht angenommen werden können, ehe das Parlament sich dazu geäußert hat. Das sind die Vorschriften. Die Kommission und vor allem der Rat müssen die Standpunkte des Parlaments beachten. Das gilt für die beschäftigungspolitischen Leitlinien. Größer ist das Problem bei den wirtschaftspolitischen Leitlinien, da auf diesem Gebiet keine derartigen Vorschriften existieren.

 
  
  

(Der Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss wird abgelehnt.)

 

6.8. Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein (Abstimmung)

6.9. Die externe Dimension der Bekämpfung des Terrorismus (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Wir werden über einen Bericht über die externe Dimension der Bekämpfung des Terrorismus an dem Tag abstimmen, da in Madrid das Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem größten Attentat in der Geschichte Europas beginnt.

Vier unmittelbare Opfer dieses Attentats sind heute bei uns auf der Tribüne, Herr Präsident. Jesús Ramírez Castanedo, der bei dem Attentat schwer verletzt wurde, Jesús Abril Escusa, der seinen 19 Jahre alten Sohn verlor, Isabel Casanova Ortega, die ihren 22 Jahre alten Sohn und ihren Vater verlor, und Euclides Antonio Río Grajales, der bei dem Attentat schwere Verletzungen davontrug. Aus diesem zweifachen Grund wäre ich dem Hohen Haus dankbar, wenn es den Opfern seine Wertschätzung zum Ausdruck bringen würde.

(Das Parlament erhebt sich und spendet den Opfern Beifall.)

 
  
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  Der Präsident. Wir erklären Ihnen gegenüber unser tiefes Mitgefühl, unser Beileid, und wir müssen in unserer rechtsstaatlichen Ordnung alles tun, damit die Mörder ihren Richtern überführt werden. Unsere Solidarität gilt ihnen persönlich und ihren Familien. Wir gedenken der Ermordeten mit einem sehr innigen und tiefen Gefühl.

(Beifall)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 19:

 
  
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  Antonio Tajani (PPE-DE). – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich schlage vor, nach Änderungsantrag 19 den Text dieses mündlichen Änderungsantrags einzufügen, der, glaube ich, auch die Zustimmung des Berichterstatters findet: „unter Hinweis auf die vor kurzum erfolgte Aufdeckung sehr gefährlicher terroristischer Organisationen in Italien und Frankreich“.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

6.10. Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007 (Abstimmung)

6.11. Lage in Darfur (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 6, Änderungsantrag 1:

 
  
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  Ana Maria Gomes (PSE).(PT) Herr Präsident, ich wollte Sie nur davon in Kenntnis setzen, dass wir einen mündlichen Änderungsantrag zu unserem Änderungsantrag 1 stellen. Wir möchten nur die drei Worte „the threat of“ einfügen. Damit lautet der endgültige Satz dann wie folgt:

(EN)

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

6.12. EIB-Jahresbericht 2005 (Abstimmung)

6.13. Makroökonomische Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise (Abstimmung)
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 
  
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  Tatjana Ždanoka (Verts/ALE). – (EN) Herr Präsident, zur Geschäftsordnung! Zu Beginn der Abstimmungsstunde haben wir über zwei Esteves-Berichte abgestimmt: über den ersten zur Rückübernahme, ohne namentliche Abstimmung, und über den zweiten zu Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt, in namentlicher Abstimmung. Sie haben jedoch denselben Titel zwei Mal aufgerufen: ‚Bericht über die Rückübernahme’.

Dadurch ist bei der Verts/ALE-Fraktion während der Abstimmung eine gewisse Verwirrung entstanden. Ich möchte das Sekretariat und den Präsidenten bitten, unsere Stimmabgabe zu überprüfen. Unsere Fraktion war für den Bericht über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt und gegen den Bericht über die Rückübernahme. Ich fürchte, die gesamte Fraktion hat wegen des Fehlers bei der Ankündigung des Berichtstitels anders gewählt. Bitte berücksichtigen Sie das.

 
  
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  Der Präsident. Frau Kollegin! Wenn es so war, wie Sie gesagt haben, nehmen wir das zur Kenntnis. Wir werden das überprüfen und dann entsprechend im Protokoll vermerken.

 

7. Stimmerklärungen
  

Bericht: Lehne (A6-0024/2007)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Ich möchte die Abstimmung über diesen Bericht über die Stimmrechte von Aktionären, die leider ohne vorherige Aussprache erfolgt, nutzen, um dieses Parlament auf den Eurotunnel-Skandal aufmerksam machen – einen Riesenbetrug, der seit Jahren von den sozialistischen und liberalen französischen Regierungen gedeckt wird.

800 000 Kleinaktionäre, die immer noch rund 90 % des Gesellschaftskapitals vertreten, haben an die Versprechen der Planer des Tunnels, der öffentlichen Behörden, der Bankiers und der Unternehmer geglaubt und ca. 4,5 Milliarden Euro in diese Gesellschaft investiert.

Sie sind heute ruiniert und zudem wird ihnen durch einen „Rettungs“-Plan das Letzte genommen, der dazu dient, das Unternehmen an nicht europäische Großaktionäre zu verscherbeln und die Gläubiger auszuzahlen, die bereits 8,5 Milliarden Zinsen eingestrichen haben. Dieser Plan wurde ausgearbeitet, ohne dass die Aktionäre konsultiert wurden, und ist ihnen vom Handelsgericht Paris auferlegt worden. Ihre einzige Wahl besteht darin, auf ein öffentliches Tauschangebot einzugehen oder nicht, mit dem sie endgültig vom Kapital und somit von den Entscheidungen des Unternehmens ausgegrenzt werden, und zwar zu einem Zeitpunkt, da dieses äußerst rentabel wird.

Das ist eine Schande. Das Schweigen der französischen Behörden ist skandalös. Das Ganze ist geeignet, die Bürger davon abzuschrecken, in die Wirtschaft zu investieren, um diese den Begehrlichkeiten der großen vaterlandslosen Finanzgruppen zu überlassen.

 
  
  

Bericht: Gahler (A6-0005/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil Haushaltshilfe ein hervorragendes Mittel zur Partnerschaft mit Entwicklungsländern ist, denn sie ermöglicht es ihnen, über die Verwendung der Entwicklungsfonds eigenständig zu bestimmen. Die Mittel müssen allerdings richtig eingesetzt werden, man muss sich vor missbräuchlicher Verwendung der Mittel absichern, und ich bin froh, dass in diesem Bericht eindeutig benannte Kriterien vorgeschlagen werden.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Fünfzig Jahre! Fast fünfzig Jahre ist es her, dass einige europäische Länder mit der Entwicklungshilfe und der Nord-Süd-Zusammenarbeit begonnen haben. Ein halbes Jahrhundert mit einer gemischten Bilanz.

Warum? Aus mehreren Gründen. Einer davon hängt damit zusammen, dass sich die Länder, für welche die Hilfe bestimmt ist, die Entwicklungsstrategien nur ungenügend zu Eigen gemacht haben. Daher habe ich für den Bericht über Haushaltszuschüsse für Entwicklungsländer gestimmt, denn dies ist eine Hilfe, die unmittelbar von der Regierung des begünstigten Landes verwaltet wird. Damit übernimmt diese Regierung nach einem Dialog mit der Union und der Erarbeitung einer Strategie die Verantwortung für ihre eigene Entwicklung.

Mir ist wohlbewusst, dass dieses Instrument umstritten ist. Insbesondere wenn es in anfälligen Ländern mit instabiler Wirtschaft zum Einsatz kommt, ganz zu schweigen von nichtdemokratischen oder korrupten Ländern.

Es kann also nicht überall angewandt werden. Dennoch bedeutet die Haushaltsunterstützung das Ende eines Teufelskreises. Die Bedingungen sind eindeutig: keine Haushaltsunterstützung ohne die Einhaltung von bestimmten Standards der verantwortungsvollen Regierungsführung und der Korruptionsbekämpfung. Ebenfalls keine Haushaltsunterstützung ohne Maßnahmen zur Wirtschaftssanierung. Je bessere Ergebnisse eine Regierung im Bereich der verantwortungsvollen Regierungsführung erzielt, desto mehr Hilfe bekommt sie. Damit kommt ein wirklicher Tugendkreis in Gang!

 
  
  

Bericht: Aubert (A6-0015/2007)

 
  
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  Josu Ortuondo Larrea (ALDE).(ES) Ich möchte den Plan der Gemeinschaft zur Bekämpfung der illegalen Fischerei ansprechen, die im internationalen Maßstab vor allem in den Gewässern der Entwicklungsländer auftritt, die zu arm sind und nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um die Fischereitätigkeit in ihren Hoheitsgewässern zu überwachen.

Die Tatsache, dass diese illegale Fischerei nicht verhindert werden kann, führt zu Verlusten und zur Verarmung der Küstenbewohner, die auf die Fischerei angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen und ihre Nahrungsquelle zu sichern.

Gleichzeitig verursachen diese illegalen Praktiken Verluste auch unmittelbar für die legalen Fischereiakteure. In diesem Zusammenhang möchte ich erneut hervorheben, dass einer der Vorzüge der Assoziierungsabkommen im Fischereisektor zwischen der Europäischen Union und anderen Ländern darin besteht, dass die Hochseefischereiflotten der Gemeinschaft den von den Vereinten Nationen geförderten Verhaltenskodex für eine verantwortungsvolle Fischerei akzeptiert haben und ihre Präsenz in jenen Gewässern auch bedeutet, dass andere illegale Schiffe nicht so ungestraft agieren können.

Daher bin ich dafür, dass alle Fischereiabkommen mit Drittländern erneuert werden, da sie erhebliche gegenseitige Vorteile für beide Seiten bieten. Ich habe deshalb für den Plan zur Bekämpfung der illegalen Fischerei gestimmt, da diese eine ernste Gefahr für das biologische Gleichgewicht der Ozeane darstellt und ein großes Umweltrisiko bedeutet, das wir uns nicht leisten können.

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für den Aktionsplan zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei, da diese weltweit ein großes Problem darstellt, das zu einer erheblichen Verschlechterung des ökologischen Zustands führt, zur Überfischung der kommerziell genutzten und nicht kommerziell genutzten Fischbestände und anderer Lebewesen beiträgt und Schwierigkeiten für diejenigen Gesellschaftsgruppen in Entwicklungs- und Industrieländern mit sich bringt, für die die Fischerei die Existenzgrundlage darstellt. Weiters entsteht für diejenigen Fischer und Händler ein Wettbewerbsnachteil, die die gesetzlich festgelegten Regeln befolgen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der verschiedene Maßnahmen gegen die illegale Fischerei empfiehlt wie die an die Kommission gerichtete Aufforderung, den Entwicklungsländern, besonders denen, mit denen die Gemeinschaft Fischereiabkommen geschlossen hat, dabei behilflich zu sein, den Verpflichtungen, die sie im Rahmen des oben genannten internationalen Aktionsplans zur Bekämpfung der illegalen Fischerei eingegangen sind, uneingeschränkt nachzukommen. Insbesondere unterstütze ich die Forderung, die Kommission möge eine Studie über die Einhaltung der arbeitsrechtlichen sowie der Hygiene- und Sicherheitsvorschriften der Gemeinschaft, der sozialen Rechte der auf Fangschiffen arbeitenden Besatzungen sowie über deren Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord durchführen und vorlegen.

 
  
  

Bericht: Esteves (A6-0029/2007)

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Die EU hat bei verschiedenen Gelegenheiten ihre Bereitschaft erklärt, die Beziehungen zu ihren Nachbarn auszubauen und zu vertiefen. Eine der Grundvoraussetzungen für die Verbesserung der bilateralen Beziehungen besteht darin, die Freizügigkeit der Bürger zu erleichtern. An dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass von der Russischen Föderation der Vorschlag kam, die gegenseitige Visapflicht aufzuheben. Nachdem dieses Angebot jedoch abgelehnt wurde, kam in schwierigen Verhandlungen ein Abkommen zustande, das Visa für kurzfristige Aufenthalte von Bürgern der Russischen Föderation und der Gemeinschaft, ausgenommen Bürger von drei EU-Mitgliedstaaten, umfasst. Dabei handelt es sich sozusagen um ein Pilotabkommen, denn ähnliche Abkommen werden auch mit den Balkanländern, der Ukraine, Marokko und China gerade ausgehandelt. Das Abkommen enthält zahlreiche positive Punkte wie kostenlose Visa für Inhaber von Diplomatenpässen, Mehrfachvisa sowie Fristen und Gebühren für die Ausstellung von Visa.

Natürlich sind wir mit diesem Abkommen noch weit von visafreien Beziehungen und der schnellen, problemlosen und kostenlosen Ausstellung von Visa entfernt. Einige Äußerungen während der Aussprache hier im Plenum zeigen, dass manche Abgeordnete ein begründetes Interesse an dieser Frage haben. Einerseits wird versucht, der toten EU-Verfassung wieder Leben einzuhauchen, und andererseits will man sich mithilfe dieses Abkommens in innere Angelegenheiten Russlands einmischen. Diese Versuche wurden jedoch weitestgehend abgeschmettert und nicht in das Visabkommen aufgenommen. Daher stehen wir hinter diesem Abkommen und sind davon überzeugt, dass dies der erste Schritt auf dem Weg hin zu visafreien Beziehungen mit einem der wichtigsten Partner der EU darstellt.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Die GUE/NGL-Fraktion begrüßt alle Abkommen zur Förderung bilateraler Reisevereinbarungen zwischen der EU und der Russischen Föderation. Mit diesen werden Reisen russischer Staatsbürger in die EU und umgekehrt ermöglicht. Darüber hinaus sind solche Vereinbarungen als wichtiger Schritt nach vorn anzusehen, denn sie zielen auf die Schaffung besserer Kommunikationsverbindungen und die Herbeiführung eines politisches Dialogs auf kultureller, wirtschaftlicher und politischer Ebene ab.

Die GUE/NGL-Fraktion ist allerdings sehr beunruhigt über das Abkommen EG/Russland über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt wegen seiner engen politischen Verbindung zum Rückübernahmeabkommen EG/Russland, was den Schutz und die Rechte von Flüchtlingen und Einwanderern und auch ihre Grundrechte ernsthaft untergräbt. Die GUE/NGL-Fraktion wendet sich auch nachdrücklich gegen Artikel 11 der Gemeinsamen Erklärung zum Abkommen, in der ‚biometrische Identifikatoren’ in Diplomatenpässen als vorrangig für die Sicherung eines hohen Grades der Dokumentensicherheit bezeichnet werden.

Die GUE/NGL wendet sich ferner gegen die Tatsache, dass gewisse Bestimmungen des Abkommens ausschließlich für bestimmte Kategorien oder Gruppen von Menschen gelten. Das wird als diskriminierend angesehen, und die GUE/NGL-Fraktion betont, dass hier das erleichterte Verfahren für Einreisevisa gelten und für alle Bürgerinnen und Bürger der EU-Mitgliedstaaten und der Russischen Föderation gleichermaßen gewährleistet sein sollte.

 
  
  

Bericht: Esteves (A6-0028/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Selbstverständlich begrüßen wir die bilateralen Abkommen zwischen der EU und der Russischen Föderation, mit denen das Reisen russischer Bürger in die verschiedenen Länder der EU und umgekehrt erleichtert und gefördert werden soll.

Diese Abkommen stellen eine Stufe auf dem Weg zur Herstellung engerer kultureller, sozialer und wirtschaftlicher Bindungen dar, die die legitimen Erwartungen vieler Tausender Menschen in Bezug auf Verfahren erfüllen würden, die den Kontakt zwischen Familienmitgliedern, die in der Russischen Föderation und in EU-Mitgliedstaaten leben, wirklich erleichtern würden.

Davon abgesehen enthält dieses Abkommen jedoch Verpflichtungen, die wir für unannehmbar halten, zum Beispiel Artikel 11 der Gemeinsamen Erklärung, wonach das Erfordernis „biometrischer Identifikatoren“ in Diplomatenpässen eine vorrangige Maßnahme zur Gewährleistung eines hohen Maßes an Dokumentensicherheit ist.

Außerdem lehnen wir ab, dass einige Bestimmungen in dem Abkommen ausschließlich für bestimmte „Personenkategorien“ oder „Personengruppen“ gelten, da unserer Meinung nach die Ausstellung von Visa für alle Bürger von EU-Ländern und der Russischen Föderation gelten und gewährleistet sein sollte.

 
  
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  Jaromír Kohlíček (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Das Rückübernahmeabkommen mit Russland ist eines der Schlüsseldokumente, mit denen die Kommission versucht, die Einwanderung in den Griff zu bekommen. Dieses Abkommen ist eigentlich Bestandteil der Debatte über Fragen wie Demokratie, gleiche Rechte, Minderheitenrechte und den Schutz der kulturellen Identität.

Hier geht es um weit mehr als nur um die Beziehungen zu Russland und den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Denn schließlich besteht das Hauptproblem für die EU-Mitgliedstaaten in der Masseneinwanderung aus Afrika, der Türkei, den Ländern der Südasiatischen Vereinigung für regionale Kooperation (SAARC), Indochina, China und Lateinamerika.

Das Abkommen mit Russland soll als eine Art Musterabkommen dienen, aufgrund dessen die Kommission ermitteln wird, welche Fortschritte im Europäischen Wirtschaftsraum gemacht wurden und zugleich abschätzen kann, inwieweit sie sich in die inneren Angelegenheiten von Nachbarländern einmischen kann. Russland ist ein großes und mächtiges Partnerland, von dem die EU bis zu einem gewissen Maße abhängig ist. Daher wird in dem Abkommen auch vermieden, unter der Überschrift „Achtung der Grundrechte der betroffenen Personen“ irgendwelche Kritik zu üben. Nur durch die Fragen, die in der Begründung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres aufgeworfen werden, ist der Versuch erkennbar, das Rückübernahmeabkommen zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands zu missbrauchen.

Diese Tendenz ist dermaßen beunruhigend, dass ich das Abkommen keineswegs unterstützen kann. Es läuft den Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten des Abkommens völlig zuwider. Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ist jedoch merkwürdigerweise am meisten daran interessiert, dass „kein Regelungsrahmen zur Umsetzung des Abkommens vorliegt“. Ich begrüße die Aufforderung an die Kommission, den russischen Behörden bei der Umsetzung des Abkommens zu helfen. Andererseits lehne ich den schwammigen Begriff des sicheren Drittlandes ab.

 
  
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  Daniel Strož (GUE/NGL), schriftlich. (CS) Ich teile die Ansicht, dass das Abkommen über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt und das Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Russland dazu beitragen sollten, die bilateralen Beziehungen zu stärken und einen gemeinsamen europäischen Raum aufzubauen, der auf gemeinsamen Werten und Interessen beruht.

Ich möchte das Parlament daran erinnern, dass wir uns im Rahmen der so genannten gemeinsamen Strategie, die dem Europäischen Rat im Jahr 1999 vorgestellt wurde, als Erstes mit dem Thema Russland beschäftigten. Schon damals wurde klipp und klar festgestellt, dass Russland eng in Europa eingebunden und nicht bloß als Bedrohung oder als unterlegener bzw. problematischer Partner betrachtet werden sollte. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung und der aktuellen Ereignisse in Europa und der ganzen Welt kann ich mich nicht dem im Bericht zum Rückübernahmeabkommen enthaltenen Gedanken anschließen, dass sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Russland in einer wichtigen Phase befinden und ein neues Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nach 2007 von der Bewertung der Menschenrechtslage in Russland abhängen wird. Russland ist ja schließlich keine Supermacht, die auf jedem Kontinent Kriege anzettelt und die Menschenrechte mit Füßen tritt. Diejenigen, die die Verletzung der Menschenrechte nicht nur in Russland, sondern überall auf der Welt kritisieren, sollten zunächst einmal sicherstellen, dass sie selbst die Menschenrechte voll und ganz respektieren. Dies ist nämlich nicht der Fall, wie die Lage der russischen Nichtstaatsangehörigen in den baltischen Ländern belegt.

 
  
  

Bericht: Andersson (A6-0008/2007)

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich.(FR) Mit dieser Entschließung wird dem Vorschlag der Kommission zur Entscheidung des Rates zugestimmt, die die Strategie von Lissabon beweihräuchert und die Behauptung aufstellt, dass die Arbeitslosigkeit in Europa zurückgegangen sei. Auch in ihrer umgestalteten Version bleibt die Strategie von Lissabon ein Beispiel von plattem Populismus und Ineffizienz, denn den Brüsseler Leitlinien unterworfenen Mitgliedstaaten fällt es schwer, sich an die eurofanatische Linie zu halten, und sie scheitern im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und Modernisierung ihrer sozialen Sicherungssysteme.

Dieser Rückgang der Arbeitslosigkeit laut der positiven Einschätzung durch die Kommission ist nur eine Illusion, die die Realität der Zahlen verschleiern soll. Wir befinden uns mitten in einem Potemkinschen Dorf, denn allein in Frankreich werden durch ein trickreiches Verfahren eine Vielzahl von Armen und Prekären aus der Statistik herausmanipuliert, ganz zu schweigen von den in Weiterbildungsmaßnahmen befindlichen Arbeitslosen und den zahlreichen in den Vorruhestand versetzten Arbeitnehmern.

Der vom Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten vorgeschlagene „verfahrenstechnische Änderungsantrag“, mit dem höchst artig darum ersucht wird, dem Europäischen Parlament die erforderliche Zeit einzuräumen, damit es seine Aufgabe der Konsultation zu diesen sozialen Fragen voll ausüben kann, zeigt die Ohnmacht unserer Institution angesichts des europafanatischen Absolutismus.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die die Regierung der Nea Dimokratia und die vorangegangene PASOK-Regierung im Rahmen der Lissabon-Strategie gemeinsam aufgestellt und beschlossen haben, verknüpfen die Beschäftigungspolitik untrennbar mit dem zentralen Ziel, die Profite der Plutokratie zu maximieren, was voraussetzt, dass die Ausbeutung der Arbeiterklasse enorm intensiviert wird.

Die Verlautbarungen der EU über die angebliche Verringerung der Arbeitslosigkeit und so weiter sollen dazu dienen, die Arbeitnehmer zu täuschen, zumal sie selbst das Scheitern ihrer Politiken eingesteht, indem sie feststellt, dass die Gesamtbeschäftigungsquote im Jahre 2003 63 % betrug, was weit unter dem vereinbarten Ziel von 70 % liegt, und dies trotz der Umverteilung der Arbeitslosigkeit durch zeitlich begrenzte und flexible Beschäftigungsformen, auf die zwischen 2000 und 2005 60 % der neuen Arbeitsplätze entfielen.

Die Zukunft, die die EU für die Arbeitnehmer auf der Grundlage ihrer politischen Hauptschwerpunkte vorbereitet, ist eine Politik der „Nichtbeschäftigung“, bei der sie bereits ab dem Vorschulalter bruchstückhafte, angepasste Fähigkeiten erwerben und eine ebensolche Ausbildung erhalten, bei der sie von einer Halbtagsbeschäftigung zur nächsten getrieben werden, die ihnen halbe bzw. gar keine Arbeits- und sozialen Rechte, Versicherungs- und Rentenansprüche bietet, bei der sie ständig landauf, landab sowie in der ganzen EU unterwegs sind, um Arbeit zu suchen, bei der sie permanent entsprechend den Forderungen des Kapitals umgeschult werden und Kenntnisse je nach Bedarf erwerben und sie bis ins hohe Alter bzw. bis zum Tod arbeiten und dabei einen unvorstellbaren Reichtum schaffen, den sich die Plutokratie raffgierig aneignet.

 
  
  

Bericht: Batzeli (A6-0016/2007)

 
  
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  Zita Pleštinská (PPE-DE), schriftlich. – (SK) Ich habe für diesen äußerst wichtigen – wenn auch nicht rechtsverbindlichen – Bericht von Katerina Batzeli gestimmt, der einen in sich stimmigen und ausgewogenen Text darstellt und zahlreiche wesentliche Empfehlungen von MdEP enthält, die mit den Traditionen und Bräuchen in ihren Regionen bestens vertraut sind. Nach dem großen Aufruhr, den die Mitteilung der Kommission zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor und insbesondere die Entscheidung zur Vernichtung von 400 000 ha Weinanbaufläche ausgelöst hatte, musste das Europäische Parlament in diesem Bericht endlich seine Ansichten zur künftigen Reform des Weinsektors darlegen.

Meines Erachtens kommt es ganz entscheidend darauf an, dass das Gemeinschaftsbudget erhalten bleibt und nicht Mittel aus dem ersten in den zweiten Pfeiler der GAP, d. h. in die Entwicklung des ländlichen Raums, verlagert werden. Denn dadurch könnten der Weinindustrie beträchtliche Gelder verloren gehen. Andererseits muss die Markposition von Wein und der Weinindustrie gestärkt werden, indem auf der Grundlage einer gemeinsamen Marktordnung eine realistische Werbe-, Kommunikations- und Marketingpolitik geschaffen wird. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Kommission die Erarbeitung effizienter Gesetzesentwürfe nur gelingen wird, wenn sie den Vorschlägen des Europäischen Parlaments gebührend Rechnung trägt. Demnach soll die weltweit führende Rolle der Qualitätsweine der Europäischen Weinindustrie bewahrt werden, die in recht vielen europäischen Regionen, darunter der Slowakei, noch immer einen bedeutenden Beschäftigungs- und Wachstumsfaktor darstellt.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht über die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein gestimmt, weil er meines Erachtens viele gute Vorschläge enthält.

Da dieser Bericht im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ausgearbeitet wurde, war der Ausschuss ganz offensichtlich in zwei Lager gespalten. Eines umfasste die Länder Nord- und Mitteleuropas, das andere die südeuropäischen Länder.

Doch sicher wird mir jeder zustimmen, dass etwas unternommen werden muss, um die Lage auf dem Markt ins Gleichgewicht zu bringen. Außerdem muss meiner Meinung nach die Möglichkeit, Zuckerrüben zur Anreicherung von Wein in der Weinanbauzone A zu nutzen, beibehalten werden. Dies nicht zu tun käme einer Diskriminierung der Länder in Regionen der Union gleich, wo der Weinanbau wegen des Klimas schwieriger ist. Diese Regionen haben bisher keine Überschüsse produziert und sollten vom Verbot bestimmter Anpflanzungen, mit dem die Produktion begrenzt werden soll, ausgenommen werden.

Darüber hinaus sollten die Mittel, die für die Krisendestillation von Weinüberschüssen vorgesehen sind, begrenzt werden. Der auf diese Weise produzierte zusätzliche Weinalkohol verzerrt den Markt für Ethylalkohol und belastet den Unionshaushalt.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh und Inger Segelström (PSE), schriftlich. (SV) Wir schwedischen Sozialdemokraten haben gegen den Bericht über die Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein gestimmt. Dieser Bericht ist von einem übermäßigen Protektionismus geprägt, der die wirtschaftliche Entwicklung sowohl in der EU als auch in den Entwicklungsländern behindern kann. Ferner enthält dieser Bericht eine Reihe von Formulierungen, wonach der Weinsektor mithilfe von Subventionen für die Erzeugung und die Vermarktung von Wein gefördert werden sollte. Für uns ist es undenkbar, dies zu unterstützen, vor allem mit Blick auf die öffentliche Gesundheit und den Gemeinschaftshaushalt.

Die fremdenfeindliche Fraktion Identität, Tradition und Souveränität hat eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht, wonach bestimmte Stellen in dem Bericht gestrichen werden sollen. Wir Sozialdemokraten stimmen gegen diese Änderungsanträge der ITS-Faktion, denn es ist unserer Ansicht nach inakzeptabel, diese Fraktion zu unterstützen.

Wir meinen, dass wir uns von diesem Bericht distanziert haben, indem wir ihn in seiner Gesamtheit abgelehnt haben.

 
  
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  Roberta Angelilli (UEN), schriftlich. – (IT) Wein ist für jemanden, der ihn seit Jahrhunderten herstellt, nicht nur ein Getränk wie jedes andere, das lediglich zu Profitzwecken vermarktet wird: Er ist eine Entscheidung basierend auf Geschichte, Kultur, Respekt und dem Streben nach Qualität – oft dem Streben nach Spitzenqualität.

Italien, die Nummer Eins der Weinexporteure weltweit, hat sich die hohe Qualität auf die Fahnen geschrieben, zusammen mit der Achtung der Verbraucher und der Weinbautraditionen.

Dieser Bericht ist schizophren: Während zum einen die Rede von Qualitätsförderung ist, wird zum anderen für die Zuckeranreicherung plädiert; während auf der einen Seite vom Schutz der geografischen Angaben gesprochen wird, werden zum anderen die Türen für neue Weinbereitungsverfahren, darunter die Verwendung von Holzspänen, geöffnet. Die Europäische Kommission hat im Übrigen häufig eine solche Linie verfolgt; seit Jahren zieht sie die zügellose Liberalisierung und den Massenvertrieb vor, was auf Kosten der Qualität, der Tradition und des Schutzes von Verbrauchern und Erzeugern geht.

Nur als Beispiel möchte ich auf die Verordnung (EG) Nr. 316/2004 verweisen, kraft deren 17 traditionelle Bezeichnungen freigegeben wurden, wodurch faktisch der Markt für die Weinpiraterie geöffnet wurde. Aus all diesen Gründen möchte ich, obgleich ich für den Bericht gestimmt habe, meine große Besorgnis über die Zukunft der hohen Qualität des Weinsektors, insbesondere des italienischen, zum Ausdruck bringen.

 
  
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  Bernadette Bourzai (PSE), schriftlich. (FR) Ich möchte Frau Batzeli zu ihrer Arbeit an diesem Dossier gratulieren, dessen wirtschaftliche, soziale, ökologische, territoriale und kulturelle Auswirkungen sehr groß sind. Ich halte ihren Initiativbericht für ausgewogen und ehrgeizig; meiner Meinung nach wird er dem Parlament ermöglichen, die Hauptachsen der von der Kommission vorbereiteten Reform der GMO Wein zu beeinflussen.

Die Lage des europäischen Weinsektors ist gegenwärtig schwierig; die Konkurrenz der Weine aus der Neuen Welt ist äußerst hart. Es ist jedoch auch hervorzuheben, dass die EU weiterhin der größte Weinerzeuger, -verbraucher und -exporteur im Weltmaßstab bleibt.

Ich protestiere energisch gegen die ersten Vorschläge der Kommission, die zu einer Konzentration der Produktion in den Händen einiger weniger großer Weinanbaubetriebe, zu einer Vereinheitlichung der erzeugten Weine sowie zu Krisen in zahlreichen europäischen Regionen führen würden. Die endgültige Rodung würde zur Aufgabe der Produktion in den weitab gelegenen und in Schwierigkeiten befindlichen Regionen führen, in denen keine Alternativproduktion möglich ist, was den Verödungsprozess beschleunigen würde.

Die europäischen Weinanbautraditionen, die Qualität und der spezielle Charakter der europäischen Weine sowie ihre Bindung an die Anbauregion müssen erhalten bleiben. Unsere Wettbewerbsfähigkeit wird nicht gesteigert durch die Übernahme der auf anderen Kontinenten üblichen auf künstliche Verbesserung gerichteten önologischen Verfahren, sondern durch die Förderung von kommerziellen Investitionen sowie eine bessere Absatzförderung unserer Erzeugnisse.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich.(FR) Dieser Bericht ist eindeutig gegen die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Reform der GMO Wein gerichtet und bringt diese in größere Übereinstimmung mit der europäischen Weinbautradition.

Für mich als sozialdemokratische Europaabgeordnete hat dieser Bericht ein Gleichgewicht zwischen der notwendigen Reform dieses Sektors und den Interessen der europäischen Weinbauern gefunden.

Erstens begrüße ich die Einführung von strukturpolitischen Maßnahmen, die auf die Neuaustarierung des Marktes gerichtet sind. Künftig erfolgt die Sanierung des Marktes über die schrittweise Abschaffung der Destillationsregelungen sowie eine gezieltere Durchführung der Rodungen in Abhängigkeit von qualitativen, geografischen und Umweltkriterien.

Zweitens bin ich erfreut über die Einführung von Regelungsmaßnahmen für die Weinbereitungsverfahren, die Etikettierung – um der Forderung nach Transparenz gegenüber den Verbrauchern nachzukommen –, sowie für die Absatzförderung des europäischen Weines, um neue Anteile des Weltmarktes zu erobern.

Da mir die Verteidigung der Erzeugung von regionaltypischen Weinen gegenüber Weinen, deren Produktion wenig reglementiert ist, am Herzen liegt, bin ich ebenfalls erfreut über das Verbot von Mosteinfuhren.

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass diese Reform des Weinbausektors die speziellen Merkmale europäischer Weine, einschließlich portugiesischer Weine, sichern muss, deren Qualität gewürdigt werden sollte.

Vor dem Hintergrund, dass die EU der weltgrößte Produzent und Verbraucher von Wein ist und dass der Sektor 60 % der EU-Ausfuhren erbringt, bin ich der Auffassung, dass eine weit reichende Reform der derzeitigen Gemeinsamen Marktorganisation für Wein durchgeführt werden sollte, die helfen würde, traditionelle Märkte zu konsolidieren und neue expandierende Märkte zu erschließen.

Der EU-Weinsektor braucht Politikmaßnahmen, die zur Stärkung, Verbesserung und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weins auf einem immer stärker umkämpften internationalen Markt führen.

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE), schriftlich. (PT) Ich komme aus einem Land, Portugal, und genauer aus einer Region, Madeira, wo der Weinsektor einen hohen wirtschaftlichen Stellenwert besitzt.

Ich stimme zwar zu, dass eine weit reichende und ehrgeizige Reform der Gemeinsamen Marktorganisation für Wein notwendig ist, um diese zu modernisieren und an die Entwicklung des Gemeinschaftsmarktes und den Druck des internationalen Wettbewerbs anzupassen, aber einige der Lösungen, die die Kommission in ihrer Mitteilung vom 22. Juni 2006 vorschlägt – insbesondere die endgültige Aufgabe von Flächen – sind nicht geeignet, das Problem der Überschussproduktion zu beheben, und tragen nichts zur notwendigen Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Weinbau auf dem Weltmarkt bei. Vielmehr gefährden sie das Potenzial des europäischen Weinbaus (von Qualitätswein), hemmen die Nachhaltigkeit des Weinbausektors der Gemeinschaft und schaden der Stabilität der Winzer.

Wie Frau Batzeli, der ich gratuliere, in ihrem Bericht erklärt, darf „die Frage der endgültigen Aufgabe von Flächen nicht das Kernstück der GMO darstellen“. Der Bericht enthält eine kluge Analyse der Kommissionsvorschläge und eine Reihe überaus angebrachter Empfehlungen.

Deshalb habe ich dafür gestimmt.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind sehr enttäuscht, dass die verschiedenen Vorschläge, die wir eingereicht haben, abgelehnt wurden. Das hat uns veranlasst, gegen den endgültigen Bericht zu stimmen, auch wenn wir einer Reihe von Vorschlägen der Berichterstatterin zustimmen und für diese gestimmt haben.

Wir sind bestürzt, dass die zentrale Maßnahme in der Mitteilung der Kommission für die Regulierung von Angebot und Nachfrage im Weinbausektor darin besteht, 400 000 Hektar Weinanbaufläche stillzulegen; das wird zu einem Rückgang der Produktion und einem Verlust von Arbeitsplätzen führen. Dadurch wiederum wird die Wüstenbildung großer Flächen verstärkt, was in Portugal bereits eingetreten ist, und der Wein- und Alkoholsektor einigen wenigen Großproduzenten und Großunternehmen in die Hände gespielt.

Diese Maßnahmen haben zum Ziel, die Weinanbauflächen der EU zu verringern, was vor allem Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand, Familienbetriebe und einkommensschwache Landwirte treffen würde, aber sie werden kaum Einfluss auf den Anstieg von Importen und die sinkende Bedeutung des Weinbaus in den EU-Mitgliedstaaten haben.

Wir werden weiter für unsere Vorschläge und gegen den Vorschlag der Kommission zur Liberalisierung des Sektors eintreten. Wir schlagen eine andere Art der Reform der Gemeinsamen Marktorganisation bei Wein vor, die einen nachhaltigen Weinbau, die traditionellen Merkmale des Weinbaus, kleinere und mittlere Betriebe und Familienbetriebe, die soziale und kulturelle Rolle des Sektors und dessen wichtigen Beitrag zur regionalen und nationalen Entwicklung würdigt.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich.(FR) Ich stelle der Kommission folgende Fragen:

Angenommen, es gäbe seit den 70er Jahren wirklich eine Überproduktion an Wein nach 20 Jahren der Unterproduktion, was im Weltmaßstab gar nicht sicher ist, warum müssen dann alljährlich 12 Millionen Hektoliter aus Australien, Neuseeland, Südafrika und Argentinien importiert werden?

Wenn meine Region Languedoc-Roussillon wegen angeblicher Überproduktion roden muss, warum werden dann aus Drittländern 12 Millionen Hektoliter importiert, das heißt, fast die gleiche Menge wie die 15 Millionen Hektoliter, die in Languedoc-Roussillon erzeugt werden?

Wenn es eine Überproduktion gibt, warum will dann Brüssel die Einfuhr von Most aus Drittländern zulassen, mit dem dann „Ikeaweine“ als Bausatz hergestellt werden?

Wenn es eine Überproduktion gibt, warum will man dann die in den USA verbreitete Praxis zulassen, dem Wein 7 % Wasser zuzusetzen?

Warum soll bei uns gerodet werden, während in Chile, in Australien und den Weinanbaugebieten des 33. Breitengrades Neuanpflanzungen vorgenommen werden?

„Wenn China sich betrinken will“, wer wird ihm Wein liefern, wenn wir roden?

Plant die Kommission etwa nicht, auf den 400 000 gerodeten Hektar, d. h. auf 4 Milliarden m2, 4 Millionen Villen bauen zu lassen, die einen Immobilienwert von 100 Milliarden Euro verkörpern?

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. – (IT) Der Kommissionsvorschlag zur GMO Wein gefährdet die europäische Weinproduktion. Da er die Rodung von Weinbergen vorsieht, beschwört er die Gefahr herauf, dass ganze Weinbaugebiete in Mitleidenschaft gezogen werden und auch dem Anbau einheimischer Weine ein irreparabler Schaden zugefügt wird, die, obgleich sie nicht sehr verbreitet sind, dennoch jahrhundertealte Geschichte und Tradition verkörpern.

Die kontinuierliche Steigerung der Weinproduktion und -qualität in den Ländern der so genannten Neuen Welt (Südafrika, Australien und Südamerika, wo Weinberge im Gegensatz zu uns angepflanzt werden), das immer stärkere Vordringen dieser Weine auf den europäischen Markt sowie die steigende Nachfrage nach Wein in der ganzen Welt lassen den Vorschlag betreffend die Rodungen nur noch unverständlicher erscheinen. Europa muss in der Lage sein, unter gleichen Bedingungen wie seine Konkurrenten am Wettbewerb teilzunehmen.

Im Hinblick auf die Aufwertung der europäischen Weinproduktion und Weinbereitung habe ich im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen einen Änderungsantrag eingereicht, in dem die Notwendigkeit hervorgehoben wird, in Europa das Verbot der Anwendung neuer Weinalterungsverfahren (wie zum Beispiel die Verwendung von Eichenholzspänen als Ersatz für den traditionellen Barrique-Ausbau) aufrecht zu erhalten.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Dieser Bericht, der zwar viele gute Punkte enthält, hätte die Weinerzeugung im Südosten des Vereinigten Königreichs auf katastrophale Weise potenziell beeinträchtigen können. Die ‚Fruktose’-Praxis, der zufolge den britischen und anderen nordeuropäischen Weinen Zucker zugesetzt wird, wäre verboten worden, wenn die Änderungsanträge, in denen dieses Verbot gefordert wird, von diesem Haus und von der Kommission angenommen bzw. akzeptiert worden wären. Das ist ein eklatanter Angriff seitens der Weinerzeugerbranche und sollte, was künftige Berichte auf diesem Gebiet angeht, ein für alle Mal zurückgewiesen werden.

 
  
  

Bericht: Yañez-Barnuevo García (A6-0441/2006)

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der vorliegende Bericht greift eine sehr wichtige und aktuelle Frage auf, hat aber einen völlig falschen Ansatz. Das Europäische Parlament versucht erneut, sich hier aufzuspielen, dieses Mal mit dem Argument des wachsenden Terrorismus und seiner Opfer.

Der Bericht enthält zahlreiche Formulierungen, die zwar kleine, aber dennoch beunruhigende Schritte in Richtung auf einen EU-Staat mit einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bedeuten. Er mischt sich außerdem in die inneren Angelegenheiten der Staaten ein, in einigen Fällen unter Verletzung der Grundgesetze der Mitgliedstaaten.

Wir stellen ferner fest, dass er auch die Frechheit besitzt, auf eine Verfassung zu verweisen, die in Volksbefragungen in Europa abgelehnt worden ist.

Zu den beunruhigendsten Formulierungen gehört unter anderem die Forderung nach der Aufhebung der Einstimmigkeitsregel in einer so wichtigen Frage wie der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Das ist völlig inakzeptabel.

Wir haben somit gemäß unserem Wählerauftrag gegen den Bericht gestimmt, einschließlich der meisten Änderungsanträge.

 
  
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  Richard Howitt (PSE), schriftlich. (EN) Die Labour Party im Europäischen Parlament spricht sich für den größten Teil dieses Berichts aus und unterstreicht insbesondere die wichtige Rolle der Achtung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit, die Bedeutung des Eintretens für international vereinbarte Werte, die Notwendigkeit, die Koordinierung der nachrichtendienstlichen Tätigkeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken und die Bedeutung der Untersuchung der Bedingungen, die dem Terrorismus Vorschub leisten. Es ist jedoch voreilig, Operationen im Rahmen der ESVP mit Terrorismusbekämpfung in Verbindung zu bringen, und die Kosten für jede derartige ESVP-Operation würden aus dem GASP-Haushalt, nicht aus dem EU-Haushalt, wie angegeben, kommen müssen. Außerdem gehört die Außerkraftsetzung der Einstimmigkeit in der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit nicht in diesen Bericht, da das ein viel umfassenderes Problem und Teil des weiter gehenden ‚Passerelle’-Arguments ist.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten muss die Basis des Kampfes gegen den Terrorismus bilden. Ich unterstütze ein allseitiges Vorgehen, von der Prävention über die Schaffung einer Allianz der Zivilisationen bis hin zu gemeinsamen Polizeioperationen.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Aus folgenden Gründen, unter anderen, kann ich diesem Bericht nicht meine Zustimmung geben

- der Hinweis auf den Einsatz von Kampfeinheiten (battle groups) und die verstärkte Zusammenarbeit mit der NATO;

- die vage Verwendung des Terminus ‚Radikalisierung’ als Indiz für ‚nicht demokratische Aktionen’;

- die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheits- und Nachrichtendiensten sowie den Polizei-, Justiz- und Zollbehörden der Mitgliedstaaten und von Drittstaaten, was das Problem des Datenschutzes aufwirft und eine Verschlechterung im Bereich der bürgerlichen Freiheiten und der Achtung der Menschenrechte bedeutet;

- die Vermischung von Polizei-, Sicherheits- und nachrichtendienstlichen Kräften, was zum Missbrauch von Macht zum Nachteil der Bürger führen könnte, wie wir es jüngst in Irland erfahren haben;

- die Verknüpfung von Innenpolitik und Terrorismus führt zur Beseitigung der ‚Interpillar’-Struktur, was der Logik des Verfassungsentwurfs für die EU entspricht;

Nirgends wird der Staatsterrorismus erwähnt.

Einige grundlegende Ursachen der Gewalt (Beschäftigung, Ungerechtigkeit, sozioökonomische Ursachen) werden kaum genannt.

Der Bericht weist mit dem Finger auf den Islam, fördert damit die Diskriminierung und untergräbt die Achtung vor anderen Religionen und Kulturen.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Noch bevor die Tinte des vermeintlichen Protestes des Europäischen Parlaments gegen die ausschweifenden Aktivitäten der CIA getrocknet ist, wird der Bericht des „sozialdemokratischen“ Europaabgeordneten, Herrn García, der die Terrorismuspolitik der EU auf die ganze Welt ausdehnt, mit den Stimmen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, der Fraktion der Allianz der Demokraten und Liberalen für Europa, der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz und so weiter angenommen. Unter dem mittlerweile vertrauten Vorwand des Schutzes der Menschenrechte schlägt der Bericht die Umsetzung von Maßnahmen vor, die in eine noch reaktionärere Richtung weisen, wie beispielsweise:

· die verstärkte Militarisierung und „präventive“ Unterdrückung innerhalb und außerhalb der EU durch die Erhöhung und Aufstockung der Mittel für schnelle Eingreiftruppen – battlegroups – und andere EU-Unterdrückungsmechanismen wie Europol und Frontex;

· die noch stärkere „Zusammenarbeit“ mit imperialistischen Kräften wie den Vereinigten Staaten und Israel sowie mit Organisationen wie der NATO, der OSZE und so weiter auf militärischem Gebiet und beim Informationsaustausch;

· die grundlose Einmischung in die inneren Angelegenheiten von Drittländern durch Sanktionen und Zwangsmaßnahmen, durch den Abbruch von Handelsbeziehungen und durch die Richtung vorgebende Beihilfen, die in den verschiedenen Finanzierungsmechanismen der EU vorgesehen sind;

· die Abschaffung des Vetorechts in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit bei Strafsachen.

Das bedeutet für die Völker: je mehr sich die EU auf demokratische Rechte beruft, desto aggressiver wird sie. Je mehr sie sich von den Vereinigten Staaten zu distanzieren scheint, desto enger arbeitet sie mit ihnen zusammen, um gegen andere Länder und Volksbewegungen vorzugehen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Zeit hat uns in Europa gelehrt, dass der 11. September keine isolierte Tat war und dass die Vereinigten Staaten nicht das einzige Ziel von Terroristen sind. Das wir das verstanden haben, wenn auch im Ergebnis tragischer Ereignisse, ist ein Zeichen dafür, dass wir die Welt um uns herum verstehen.

Wenn wir unsere Sicherheit angesichts der terroristischen Bedrohung stärken wollen, muss unsere Außenpolitik jetzt der Förderung nicht nur des Friedens, sondern auch der wirtschaftlichen Entwicklung gelten. Doch das allein ist nicht genug. An oberster Stelle steht die Bekämpfung von Radikalismus. Nicht unsere Freiheit, wirtschaftliche Entwicklung, Modernität oder die bloße Existenz der westlichen Kultur nähren den Terrorismus, sondern Radikalismus. Wir dürfen nicht zulassen, dass die „Last des weißen Mannes“ die Wirklichkeit überdeckt. Radikalismus muss bekämpft werden, indem die Rechte der Frauen gefördert, die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen ausgebaut, die Wirtschaft entwickelt und die Demokratie vorangebracht werden, kurz gesagt, indem das Bestehen einer liberaleren Gesellschaft um uns herum gefördert wird. Gleichzeitig muss unverzüglich in die Sicherheit investiert werden, auch in effektive Nachrichtendienste, die gerüstet sind, um für die neuen Gegebenheiten gewappnet zu sein, und sich darauf einzustellen, militärische Mittel einzusetzen, wenn es sinnvoll, notwendig und legitim ist.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Konservativen treten nachdrücklich für robuste Maßnahmen gegen den Terrorismus und für den Schutz echter Menschenrechte ein, die nicht als erste Verteidigungslinie für Terroristen missbraucht werden sollten. Der Bericht enthält einige nützliche Elemente, so die Forderung nach engerer Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und äußeren Verbündeten wie den USA, Japan und Australien, eine Untersuchung von Wohltätigkeitsprogrammen in Verbindung mit Geldwäsche und Finanzierung von Terroristen und die universelle Ratifizierung der sechzehn UN-Instrumente zur Bekämpfung des Terrorismus. Ein zu großer Teil des Berichts ist jedoch der Erweiterung der Rolle und Kompetenzen der EU gewidmet. Er nimmt nicht nur Bezug auf den europäischen Verfassungsentwurf, sondern ruft die EU auf, mehr Vertragsbestimmungen in Bezug auf die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik umzusetzen, was ein gravierender Fehler ist. Wir sind gegen Vorschläge, das nationale Veto in Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit zu beseitigen; das wäre eine Verletzung der nationalen Souveränität, wodurch das Vereinigte Königreich noch weniger in der Lage wäre, seine Grenzen zu kontrollieren und seine Integrität zu verteidigen. Nur einmal wird die NATO im Bericht erwähnt, wie beiläufig. Aus allen diesen Gründen haben sich die Konservativen bei diesem Bericht der Stimme enthalten.

 
  
  

Bericht: Bullmann (A6-0012/2007)

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Die europäische Wirtschaft erlebt zurzeit eine Wachstumsphase. Dies hat zum Absinken der Arbeitslosigkeit, besseren Ergebnissen bei den öffentlichen Finanzen und einem Rückgang des durchschnittlichen Haushaltsdefizits geführt. Man muss betonen, dass die Arbeitsproduktivität gestiegen ist und wir dadurch wettbewerbsfähiger geworden sind. Es ist wohl angebracht, das Hohe Haus darauf hinzuweisen, dass diese positiven wirtschaftlichen Entwicklungen nach der Erweiterung der Europäischen Union eingesetzt haben.

Alle zehn Länder, die der Union im Mai 2004 beitraten, wiesen eine schwache Konjunkturentwicklung auf. Wie eine ausführlichere Untersuchung offenbart hat, war das Wirtschaftswachstum in den Ländern, die ihre Arbeitsmärkte liberalisierten und sie für den Zustrom von Arbeitskräften aus den neuen Ländern öffneten, deutlich höher.

Deshalb kann man getrost feststellen, dass die Erweiterung der Union sowohl den alten Fünfzehn als auch den neuen Zehn genützt hat. Es bleibt zu hoffen, dass der Beitritt Bulgariens und Rumäniens einen weiteren positiven Impuls für das Wirtschaftswachstum der Union liefert.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der vorliegende Bericht will die Quadratur des Kreises erreichen: die wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Union anzugehen und gleichzeitig die vorhandenen wirtschaftspolitischen Maßnahmen und Instrumente zu entwickeln, die die Wurzel dieser Probleme sind.

Im Bericht wird gleichwohl anerkannt, dass in den letzten sechs Jahren, seit der Einführung des Euro und der Lissabon-Strategie, einige Mitgliedstaaten, darunter Portugal, ein schwaches Wirtschaftswachstum, Stillstand und selbst Rezession verzeichnet haben. Es wird anerkannt, dass ein wirtschaftlicher Aufschwung nicht selbstverständlich ist, dass die Arbeitslosigkeit hoch bleibt (17 Millionen in der EU), und dass die Armut um zwei Prozentpunkte zugenommen hat. Man stellt auch fest, dass es inakzeptabel ist, dass in der EU nahezu 80 Millionen arme Menschen leben. Zudem werden eine schwache Binnennachfrage und der Bedarf an mehr Investitionen bestätigt.

Doch es ist miteinander unvereinbar, wenn zum einen erklärt wird, dass der Euro und der Binnenmarkt entscheidende Erfolge für den europäischen Fortschritt waren, und zum anderen die Geldpolitik (Lohnmäßigung), die Regulierung des Arbeitsmarktes („Flexicurity“) und der Stabilitäts- und Wachstumspakt befürwortet werden. Wenn man zwischen den Zeilen liest, kann man den wahren Zweck erkennen: ein Klima zu schaffen, das vor allem für die Unternehmertätigkeit günstig ist. Die aktuellen wirtschafts- und sozialpolitischen Leitlinien der EU werden erneut verteidigt, und die Widersprüchlichkeit der Sozialdemokraten und ihrer Rolle im liberalen Kapitalismus wird offen sichtbar.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht enthält keine Analyse der Bereiche, die einer Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene bedürfen, sondern geht von Annahmen aus, deren Wahrheitsgehalt erst einmal nachgewiesen werden müsste. Das Ziel ist eine vollkommene Kontrolle über die Wirtschaftspolitik auf Gemeinschaftsebene. Es wird ohne die Spur eines Beweises behauptet, die WWU hätte die europäische Wirtschaft gestärkt, während unsere Erfahrungen eher darauf hindeuten, dass sich die gemeinsame Währung äußerst negativ auf die Wirtschaftsstabilisierung ausgewirkt hat und nur geringe positive Struktureffekte mit sich brachte.

Der Berichterstatter fordert für die Strategie von Lissabon mehr Finanzmittel aus dem Gemeinschaftshaushalt, was völlig widersinnig ist. Vielmehr müssen die Mitgliedstaaten im eigenen wohlverstandenen Interesse handeln. Es gibt keinen Grund dafür, von anderen Ländern dafür eine Finanzierung aus gemeinsamen Haushaltsmitteln zu verlangen.

Der Bericht zeigt keinerlei Verständnis dafür, welcher Vorteil darin liegt, dass Mitgliedstaaten bisher eine Steuerung von oben vermieden haben und daher in der Lage sind, neue Wege in der Wirtschaftspolitik zu gehen. Gleichzeitig betont der Berichterstatter ständig, dass einige Mitgliedstaaten in verschiedenen Bereichen größere Erfolge aufzuweisen haben als andere. Doch die Tatsache, dass er auf diese Unterschiede verweisen und Schlussfolgerungen über die offensichtlich besten Praktiken ziehen kann, ist schließlich darauf zurückzuführen, dass wir eben nicht die Gleichschaltung und extreme Steuerung von oben eingeführt haben, für die er sich ausspricht.

Der Bericht zeigt einen äußerst gefährlichen Weg für die europäische Wirtschaftspolitik auf. Aus diesem Grund haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Dieser Bericht ist mit Sorgfalt erarbeitet worden. Er bietet anhand vieler statistischer Daten einen Überblick über den Zustand der europäischen Wirtschaft und ermöglicht es, Tendenzen in der Entwicklung des Europas mit 27 Mitgliedstaaten sowie Tendenzen in den neuen Ländern zu ermitteln. In einer Begründung werden die entsprechenden Ursachen erläutert. Ich würde die Bedeutung der Binnennachfrage und des Exports für das Wirtschaftswachstum herausstellen.

Der Bericht enthält viele wichtige Elemente, um den Einfluss externer Faktoren zu bewerten, wie etwa die Lage der Wirtschaft in den Vereinigten Staaten, der Ölpreis und der Wechselkurs Euro/Dollar.

Für den Bericht spricht außerdem sehr eindeutig die breite Zustimmung zu seinem Inhalt im Ausschuss. Die Anerkennung dafür gebührt dem Berichterstatter.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Mit seiner Betonung der traditionellen Wachstumspolitik ist dieser Bericht anachronistisch und rückständig. Er enthält eine unseriös optimistische Bewertung des Euro sowie eine unausgewogene Lobpreisung des Binnenmarktes. Gleichzeitig sind Teile des Berichts EU-kritisch und berücksichtigen die wachsenden Einkommensunterschiede, die anhaltend hohe Armutsrate und die Vorteile des skandinavischen Modells. Der Bericht umfasst anhaltende Forderungen nach einer Zwangsliberalisierung des Energiemarktes, verbindet diese jedoch mit Forderungen nach Investitionen und steuerlichen Anreizen zur Förderung erneuerbarer Energien. Darum enthalte ich mich bei der Endabstimmung der Stimme.

 
  
  

Bericht: dos Santos (A6-0001/2007)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen hervorragenden Bericht über ein äußerst wichtiges, relevantes und aktuelles Thema gestimmt.

Es müssen Maßnahmen zur Umkehr der derzeitigen Tendenz einer wachsenden Abhängigkeit Europas von Energieimporten ergriffen werden, zum Beispiel durch die Förderung von Investitionen in erneuerbare Energiequellen, damit wir die Zielvorgaben des Kyoto-Protokolls erfüllen können.

Es muss dringend eine umfassende Strategie zur Senkung des Energieverbrauchs konzipiert werden, insbesondere im Verkehrssektor, auf den 56 % des Ölverbrauchs in Europa entfallen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Höhere Ölpreise, die jetzt auf fast 80 US-Dollar pro Barrel geklettert sind, sind offenbar ein strukturelles Phänomen, mit dem wir uns abfinden müssen. Anders als bei den Ölkrisen in den 1970er-Jahren, die von Liefereinbrüchen verursacht wurden, ist die aktuelle „Krise“ einerseits auf eine gestiegene Nachfrage von Entwicklungsländern wie China und Indien und des weltweit größten Verbrauchers, den Vereinigten Staaten, und andererseits auf Prognosen, diese „endliche“ Ressource werde mittelfristig knapp werden, zurückzuführen.

Dauerhaft höhere Ölpreise bedeuten eine Verschärfung der Rezession und der Zahlungsbilanzschwierigkeiten, höhere Produktionskosten, Inflation und Zinssätze, eine Bestrafung von einkommensschwachen Familien und Kriege wegen der Kontrolle über die Ölversorgung wie z. B. im Irak.

Wenn technologische Lösungen dazu beitragen können, die Energieeffizienz zu steigern und neue Kraftstoffe und Energiequellen zu finden, dann müssen wir unbedingt die kapitalistische Produktionsweise ändern, die Verschwendung und Unwirtschaftlichkeit verursacht. Die Antwort liegt in einer Reduzierung der BIP-Energieintensität, in der Förderung eines hochwertigen öffentlichen Schienenverkehrs und in der Förderung der Produktion für lokale Märkte.

Der Berichterstatter hat einige begrüßenswerte Vorschläge unterbreitet, aber die Schaffung eines Binnenmarktes für Energie und die damit einhergehende Liberalisierung können wir nicht akzeptieren.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Nach Ansicht der Juniliste erfolgt die Anpassung an den Anstieg der Energiepreise am besten auf nationaler Ebene. Darum stehen wir diesem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments, der lediglich dessen Ansicht zum Ausdruck bringt, kritisch gegenüber.

In Ziffer 20 des Berichtsentwurfs wird beispielsweise das Fehlen einer europäischen Regulierungsstelle für Energiefragen beklagt. Bürokratisierung und Steuerung von oben sind wie immer der einzige vom Parlament vorgeschlagene Ausweg. Unserer Ansicht nach sollten die Mitgliedstaaten die Regulierung selbst ausüben, solange es nicht um grenzüberschreitende Risiken wie bei der Kernenergie geht. In diesem Fall sollte jedoch die Internationale Atomenergiebehörde der UNO die Aufsicht ausüben. Die EU-Mitgliedstaaten sollten sich auf bestimmte Ziele für die Energiepolitik verständigen. Wie diese dann erreicht werden, sollte jedoch den einzelnen Ländern überlassen bleiben.

Der Bericht enthält im Übrigen sowohl nützliche als auch unnütze Formulierungen. Wir haben in der Endabstimmung allerdings gegen ihn gestimmt, da er nicht Teil eines Legislativverfahrens und nur von geringem Gewicht ist. Außerdem sind wir der Ansicht, dass er keinen Einfluss auf die in den Mitgliedstaaten geführten Diskussionen zu diesem Thema hat.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Bericht werden zwar die Folgen der Ölpreiserhöhung für den Verkehrssektor betont, auf den 56 % des gesamten Ölverbrauchs entfallen, aber er enthält bedauerlicherweise keinen Verweis auf andere Sektoren, beispielsweise die Fischerei.

Die Kraftstoffpreise haben den Fischereisektor besonders schlimm getroffen. Dessen Margen und Rentabilität sind erheblich beeinträchtigt, wodurch die sozioökonomische Krise im Sektor verschärft wird. Allein im Zeitraum von 2004 bis 2006 stieg der Kraftstoffpreis um rund 100 % und macht in einigen Teilen des Sektors etwa 50 % der gesamten Betriebskosten aus.

Die Fischer müssen mit ansehen, wie ihre Einkommen zurückgehen, was in einem Sektor, der vor allem in Regionen mit einer strukturschwachen Wirtschaft angesiedelt ist, besonders ernst ist. Mehrere Untersuchungen weisen auf die Gefahr hin, dass wegen der steigenden Kraftstoffpreise Tausende Fangbetriebe und Tausende Arbeitsplätze verschwinden könnten.

Deshalb sind dringend außerordentliche Maßnahmen geboten, um den Sektor zu unterstützen, zum Beispiel die Einrichtung eines Garantiefonds, mit Gemeinschaftsbeteiligung, um die Kraftstoffpreise zu stabilisieren. Bis zum Aufbau dieses Fonds muss den betroffenen Fangbetrieben in irgendeiner Form ein befristeter Ausgleich gewährt werden.

 
  
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  Joel Hasse Ferreira (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht von Herrn dos Santos gestimmt, weil ich den Grundsätzen, der Analyse und den Vorschlägen darin beipflichte. Ich habe auch dafür gestimmt, weil die durch ihn in Gang gesetzte breitere Debatte sowohl innerhalb als auch außerhalb des Parlaments geholfen hat, die Fragen für die Öffentlichkeit zu klären und sicherzustellen, dass Fachleute und Politiker besser informiert sind.

Ich konnte diesen Bericht in einem Vortrag über Geopolitik und Energie nutzen, den ich in Ankara im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Türkei gehalten habe. Des Weiteren hatte ich die Ehre, an einem von Herrn dos Santos organisierten Seminar in Lissabon teilzunehmen, wo ich bei zwei Paneldiskussionen den Vorsitz geführt habe. Auf der Konferenz wurde der Bericht mit hochrangigen Persönlichkeiten, Sachverständigen und interessierten Bürgern in aller Ausführlichkeit diskutiert.

Die Debatte über Energiefragen muss anhalten und weitergehen. Der Bericht von Herrn dos Santos ist ein positiver Beitrag zu dieser Debatte.

 
  
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  Ian Hudghton (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Die hohen Ölkosten haben deutliche negative Auswirkungen auf Unternehmen und Privathaushalte in Schottland, wo man mangels realistischer Alternativen in weiten Gebieten des ländlichen Schottlands und aufgrund der Entfernungen im Hinblick auf die Beförderung von Gütern zu den kontinentaleuropäischen Märkten immer noch wesentlich von der Beförderung von Waren und Personen auf der Straße abhängig ist.

Die Situation in Schottland verschlimmert sich noch dadurch, dass die Regierung sehr hohe Steuern auf Kraftstoffe für den Straßenverkehr erhebt, was den schottischen Händlern und Reisenden weitere Nachteile bringt.

Ich habe für den Bericht Dos Santos gestimmt, der mit Recht auf die Notwendigkeit hinweist, der Entwicklung erneuerbarer Energieträger und der Verbesserung der Energieeffizienz Priorität einzuräumen. Schottland besitzt ein beträchtliches Potenzial, um zu solchen Entwicklungen beizutragen.

Auch haben wir vor der Küste Schottlands bedeutende Erdöl- und Erdgasvorkommen, und wir müssen uns auf ein Paket wirtschaftlicher Umstände festlegen, das der Erkundung und vollständigen Ausbeutung dieser Vorkommen förderlich ist. Ich bin davon überzeugt, eine unabhängige schottische Regierung würde dafür Sorge tragen, dass das gesamte schottische Potenzial an Energieträgern maximiert werden kann.

 
  
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  Joseph Muscat (PSE), schriftlich. (MT) Die wirtschaftlichen Folgen des Ölpreisanstiegs wiegen für solche Länder wie Malta, das vollkommen auf Öl als Energiequelle angewiesen ist, noch viel schwerer als für andere Länder.

Dieses Problem wurde nie mit der Dringlichkeit behandelt, die eigentlich vonnöten gewesen wäre. Und das, obwohl sich ein Land von der Größe Maltas relativ gut für die Entwicklung kreativer Alternativen eignet. Wenn unsere kleine Fläche schon nicht ausreicht, um große Anlagen für alternative Energien zu bauen, dann müssen wenigstens steuerliche Anreize für die Unternehmen und Familien, die in umweltfreundlichere Energietechnologien investieren wollen, geschaffen werden.

Aufgrund der fehlenden Planung bei der Abnahme von Öllieferungen müssen Familien und Unternehmen auf Malta und Gozo nunmehr einen Aufschlag auf ihre Stromrechnungen zahlen, der momentan bei 45 % liegt.

Dieser Aufschlag auf grundlegende Dienstleistungen stellt eine finanzielle Belastung für Familien, insbesondere für Geringverdiener, dar und verursacht zusätzliche Kosten für Unternehmen – eine Entwicklung, die wiederum die Lebenshaltungskosten in die Höhe treibt. Noch schlimmer wiegt jedoch, dass der Einzelne aufgrund der ständigen Preisschwankungen kaum noch vorausplanen kann, was wiederum zu Verunsicherungen führt.

Aber es kommt noch schlimmer: Während die Bürger einen Aufschlag für grundlegende Dienstleistungen zahlen müssen, werden öffentliche Mittel grundlos verschwendet.

Die Empfehlungen des Europäischen Parlaments beinhalten langfristige Lösungen für dieses Problem. Doch auch die Regierungen sollten vorausschauend planen, um mit solchen Problemen fertig zu werden, und nicht erwarten, dass die Arbeitnehmer, Familien und kleinen Unternehmen für ihre Fehler zahlen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Der derzeitige Anstieg der Ölpreise hat eine ganz erhebliche Wirkung auf eine europäische Wirtschaft, die nur schwache Anzeichen einer Erholung zeigt.

Die Folgen in Form eines Rückgangs des BIP-Wachstums, der Beschäftigungsquoten und der Investitionen sowie die unterschiedlichen Grade der Energieabhängigkeit in den EU-Mitgliedstaaten machen unsere Aufgabe umso schwieriger.

Die sozialen Auswirkungen sind somit leicht vorhersagbar, denn Unterkunft und Transport sind die beiden wichtigsten Ausgabenpositionen für europäische Familien: Die Ungleichheiten in der Kaufkraft werden unweigerlich zunehmen. Deshalb ist klar, wie wichtig es ist, den Binnenmarkt für Energie zu vollenden, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Investitionen in alternative Energiequellen anzukurbeln. Es muss gewährleistet sein, dass die Freizügigkeit eine Säule des europäischen Wachstums bleibt, und deshalb ist unbedingt sicherzustellen, dass die Mobilität in Europa nicht beeinträchtigt wird und dass es nicht zur sozialen Ausgrenzung und Verarmung der schwächsten Mitglieder der Gesellschaft kommt.

Die Krise der Energieversorgung in Europa kann nur mittels einer umfassenden EU-Strategie wirksam eingedämmt werden, die auf eine allmähliche Verringerung der Abhängigkeit vom Öl, die Entwicklung und Produktion alternativer Brennstoffe, einschließlich der Prüfung der Kernkraftoption, und auf innovative Lösungen für die Organisation des Verkehrswesens insgesamt abstellt.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Im Namen der Labour Party im Europäischen Parlament unterstützen wir die umfassenden Prinzipien und die Stoßrichtung dieses Berichts, denn er behandelt ein ganz dringendes Problem, vor dem die Europäische Union steht. Das Problem besteht in Ölpreisschocks, deren Ursache größere Unterbrechungen der Erdöllieferungen sind, während gleichzeitig in der ganzen Welt die Nachfrage nach dieser immer knapper werdenden Ressource steigt.

Wir würden allerdings nicht beipflichten, dass es notwendig sei, in dieser Frage die Steuern zu harmonisieren. Während viele Empfehlungen des Berichterstatters völlig akzeptabel sind und das Vereinigte Königreich vielleicht die wesentlichen Elemente des vorgeschlagenen Steuersystems bereits praktiziert, meinen wir, dass es nicht die Aufgabe der EU ist, für die Mitgliedstaaten eine Steuerquote festzulegen.

 
  
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

8. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 13.05 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 

9. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

10. Debatten über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit (Aussprache)

10.1. Gespräche zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu dem Dialog zwischen der chinesischen Regierung und Gesandten des Dalai Lama(1).

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. (NL) Herr Präsident! Es ist nicht gut, dass es die internationale Völkergemeinschaft seit langem als Selbstverständlichkeit hinnimmt, dass China Tibet als integralen Bestandteil der Volksrepublik betrachtet. Die Tibeter vertreten in einer unwirtlichen, isolierten und hoch in den Bergen gelegenen Gegend, in der sie leben, ihre eigene Kultur. Lange Zeit konnte China der Versuchung nicht widerstehen, dieses Gebiet als ein Reservoir zu betrachten, in dem Teile seiner riesigen eigenen Bevölkerung aufgenommen werden könnten.

Nicht nur für die Bevölkerung Tibets stellt dies ein Problem dar, sondern auch für diejenige des angrenzenden und leichter zugänglichen Xinjiang, wo die mit den türkischsprachigen Völkern, wie den Kasachen, Kirgisen und Usbeken, verwandten Uiguren beheimatet sind. Sie befürchten, eine Minderheit im eigenen Land zu werden und alles, was ihnen wertvoll ist, zu verlieren. Übrigens sollten wir die traditionellen Lebensbedingungen der Tibeter und Uiguren keineswegs idealisieren. Obwohl radikale Änderungen vonnöten sind, sollten solche Änderungen nicht von außen oktroyiert werden und vor allen Dingen nicht externen Interessen dienen.

Da China das volksreichste Land der Welt und eine aufstrebende Wirtschaftsmacht ist, scheint es äußerst unwahrscheinlich zu sein, dass Tibet die Möglichkeit erhält, sich zu einem unabhängigen Staat zu entwickeln. Umso wichtiger ist es, dass 50 Jahre nach dem großen Konflikt eine Aussöhnung stattfindet, die es den Tibetern gestattet, innerhalb Chinas die ihnen wichtigsten Merkmale ihrer Individualität zu bewahren, und bei der sie nicht mehr Gefahr laufen, Opfer der Staatsgewalt zu werden. Die China seit fast 40 Jahren beherrschende Fortschrittsideologie ist heutzutage hauptsächlich auf wirtschaftliches Wachstum ausgerichtet. Das hat zwar Nachteile, bietet aber andererseits mehr Raum für Toleranz und Anerkennung der Vielfalt, als es lange Zeit der Fall war. Ein Dialog bzw. kulturelle Eigenheit und Autonomie innerhalb Chinas sollten sich auszahlen. Meine Fraktion befürwortet alles, was zu diesem Dialog und zu friedlichen Lösungen beitragen kann.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), Verfasser. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich spreche im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, um mich lediglich der vor allem an das chinesische Regime gerichteten Forderung nach Wiederaufnahme des Dialogs anzuschließen – wobei wir nicht vergessen sollten, dass diese Forderung auch an unsere europäischen Institutionen adressiert ist.

Als Europäisches Parlament haben wir schon früher vorgeschlagen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Tibet-Frage zu ernennen, doch bekanntlich wurde dieser Vorschlag bisher nicht umgesetzt. Meiner Ansicht nach könnte das ein nützlicher und handfester Beitrag sein. Parallel dazu gäbe es noch andere Instrumente, wie zum Beispiel eine Erklärung des Vorsitzes der Europäischen Union.

Ich hoffe, die Diskussion und die Debatte bleiben nicht auf eine bloße Aufforderung an die chinesische Regierung beschränkt, denn diese Aufforderung gilt auch, und zwar auf höchster Ebene, für die Organe der Europäischen Union. Davor dürfen wir keine Angst haben.

Dieses Parlament hat bewiesen, dass es kein blauäugiger Phantast ist, indem es die Bedeutung der politischen und der Handelsbeziehungen zum chinesischen Regime hervorhob. In diesem Hohen Haus will niemand die reale Bedeutung dieser Beziehungen in Abrede stellen; doch dürfen wir auch nicht den entgegengesetzten Fehler begehen, d. h. eine Vorgehensweise „vergiften“, die zwar nicht in den Institutionen, wohl aber in der Bevölkerung recht populär ist. Die Tibet-Frage und die Förderung des Dialogs sind Themen, die Unterstützung in der europäischen Bevölkerung finden.

Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass übertriebene Zaghaftigkeit, die andere Ursachen hat, die gegenwärtige Debatte, die Aufmerksamkeit für die Menschenrechte und für die Wiederaufnahme des Dialogs, beeinflusst.

 
  
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  Eva Lichtenberger (Verts/ALE), Verfasserin. – Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Ihnen allen, dass Sie dieser Diskussion über Tibet beiwohnen — und vor allem heute, wo wir an einem wichtigen Punkt angelangt sind, zumal Lösungen für ein seit Jahrzehnten schwelendes Problem in Reichweite sind. Allerdings nur dann, wenn auch von Seiten der chinesischen Regierung bestimmte Fragen nicht mehr bewusst als Stolpersteine in den Weg gelegt werden. So geht es z. B. nicht an, die historische Frage in den Mittelpunkt zu stellen, d. h. zu fragen: War Tibet jemals Teil Chinas oder war es das nicht? Das ist eine völlig falsche Frage. Wir müssen uns hier um die Zukunft kümmern.

Es muss immer wieder in Erinnerung gerufen werden, dass der Dalai Lama und die Tibeterinnen und Tibeter selbst eine Autonomie, und zwar eine verwirklichte Autonomie, die kulturelle und religiöse Freiheiten sowie Zugang zu Bildung ermöglicht, anstreben. Sie stellen die Ein-China-Politik nicht in Frage. Das muss man immer wieder betonen, auch wenn die Interventionen der chinesischen Botschaft, die wahrscheinlich viele meiner Kolleginnen und Kollegen in den letzten Tagen erhalten haben, etwas ganz anderes sagen. Ich kann sagen: Hier weiß man Bescheid, wie die Dinge stehen. Wir brauchen einen Dialog und wir wollen diesen Dialog. Europa muss ihn unterstützen, da gebe ich meinem Vorredner völlig Recht. Europa muss den Dialog viel stärker in den Mittelpunkt stellen und ihn auch auf einer offiziellen Ebene führen.

 
  
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  Alexandra Dobolyi (PSE), Verfasserin. (EN) Herr Präsident! Der Dialog zwischen der Regierung Chinas und den Vertretern des Dalai Lama ist wärmstens zu begrüßen und sollte weiterhin unsere Zustimmung und unsere Unterstützung finden. Nur durch einen nach vorn gerichteten Dialog wird es zu pragmatischen Lösungen kommen, die den Bestrebungen des tibetischen Volkes entsprechen und Chinas Souveränität und territoriale Integrität respektieren. Denken wir stets daran, dass die ‚Ein-China’-Politik eine seit langem vertretene EU-Position ist.

Unsere Unterstützung ist unleugbar, aber wir sollten auch sicherstellen, dass sich diese Unterstützung praktisch äußert. Eine solche praktische Unterstützung sollte im Kontext des neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Union und China angeboten werden. Persönlich bin ich nicht für die Idee eines Sonderrepräsentanten für Tibet, denn wir verfügen bereits über genügend Mittel, um solch einen Dialog zu erleichtern.

China fällt im Weltgeschehen eine enorm positive Rolle zu. Nur ein Beispiel: China hat erst gestern einen entscheidenden Beitrag zum Erfolg der Sechs-Parteien-Gespräche zu Nordkorea geleistet. Wir können das als Beispiel und auch als eine Lehre werten. Wenn China auf dem Wege eines strukturierten Dialogs einen konstruktiven Beitrag zu Frieden und Stabilität in der Region leisten kann, dann können wir China auch in einen Dialog einbinden, der der Schaffung eines Klimas des Vertrauens förderlich ist, das eine pragmatische Lösung der Tibet-Frage ermöglicht.

 
  
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  Marek Aleksander Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Am 26. Oktober 2006 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung an, in der der Beschuss unbewaffneter Frauen und Kinder auf dem Nangpa Pass verurteilt wurde. Wir haben außerdem die Bestrafung der Schuldigen für dieses Verbrechen gefordert. Der Vorfall hat einen weltweiten Aufschrei verursacht, aber ohne Ergebnis, denn die Situation in der Region besteht unverändert fort. Es stimmt, dass uns in letzter Zeit keine Berichte über weitere brutale Morde erreicht haben, aber das heißt nicht, dass sich die Situation verbessert hat.

Mir scheint, dass sich in diesem uralten Konflikt während der drei Monate, die seit unserer letzten Aussprache verstrichen sind, kaum etwas geändert hat. Doch wir müssen hartnäckig sein und in erster Linie an die Rechte der sechs Millionen Menschen denken, die von den Problemen in der Region betroffen sind. Dort werden nach wie vor ständig Menschenrechte verletzt, auch noch im 21. Jahrhundert. Meiner Meinung nach sollte dieses Problem eine Priorität für den neuen Präsidenten des Europäischen Parlaments und damit, meine Damen und Herren, für uns alle sein.

 
  
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  Thomas Mann (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Was bringen bilaterale Gespräche, wenn konkrete Ergebnisse fehlen? Sind sie Deckmantel für Handlungsunfähigkeit oder Beiträge, um zumindest Vertrauen aufzubauen? Das Europäische Parlament fordert zu Recht, dass der vor einem Jahr letztmalig geführte Dialog zwischen den Vertretern des Dalai Lama und der chinesischen Regierung wieder aufgenommen werden muss. Auf die Tagesordnung gehören der Abbau von Repressalien, ein Ende der Menschenrechtsverletzungen und konkrete Maßnahmen, um der tibetischen Bevölkerung ein eigenständiges kulturelles und religiöses Leben zu garantieren.

Der Dialog hat im September 2002 begonnen. Seit zwölf Monaten wird er von der chinesischen Seite blockiert. Die Begründungen sind gebetsmühlenhaft die gleichen: Vorbedingungen müssten erfüllt werden. Der Dalai Lama sei an besseren Beziehungen gar nicht interessiert, und er strebe die Unabhängigkeit Tibets an. Das ist schlichtweg falsch. Seit Jahren geht es seiner Heiligkeit nicht um einen eigenen Staat, sondern um die Autonomie Tibets. Für einen solchen Rechtsstatus gibt es gute Vorbilder auch in der EU. Die EVP-ED-Fraktion genauso wie fast alle anderen Gruppierungen des Hauses bleiben bei vier Positionen: Erstens muss ein Sonderbeauftragter der EU für Tibet ernannt werden. Eine Behandlung des Themas nur am Rande des Dialogs EU-China reicht nicht aus. Zweitens wollen wir von der Kommission, dass Tibet zum integrierten Bestandteil des Rahmenabkommens zwischen der EU und China gemacht wird. Bitte informieren Sie uns Parlamentarier über Fortschritte und Rückschritte. Drittens soll der Rat in seinem Jahresbericht über die aktuelle Entwicklung des China-Tibet-Dialogs informieren. Viertens soll die Europäische Union mit ihren Partnern in der Welt, insbesondere den USA, gemeinsame Strategien erarbeiten.

Ich hoffe sehr, dass der internationale Wunsch – meine Kolleginnen und Kollegen haben das gerade formuliert –, dass China endlich wieder diese Gespräche mit den Tibetern aufnimmt, von den Vertretern der Volksrepublik verstanden wird. Sie kümmern sich doch sonst so intensiv um gute Nachrichten im Vorfeld der Olympischen Spiele 2008 in Beijing.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(LT) Ich glaube, die heutigen Aussprachen zu dem Dialog zwischen der chinesischen Regierung und Gesandten des Dalai Lama sind aus vielen Gründen besonders wichtig, vor allem aber deshalb, weil dieses Jahr am 17. Januar in Peking offiziell die Verhandlungen über ein neues Abkommen zu den Grundlagen einer Partnerschaft und Kooperation zwischen der Europäischen Union und China eröffnet wurden. Wir haben mehr als einmal unsere Unterstützung für das Engagement der Regierung der Volksrepublik China und Seiner Heiligkeit des Dalai Lama, die Tibetfrage im Wege des Dialogs zu lösen, bekundet.

Meiner Meinung nach muss das Europäische Parlament, das schon mehr als eine Entschließung zu Tibet, zur Lage der Menschenrechte in China und eben zum Dialog zwischen der VR China und Gesandten des Dalai Lama verabschiedet hat, den Europäischen Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auffordern, sich aktiv für die Intensivierung dieses Dialogs einzusetzen und sich um ein Ergebnis zu bemühen. Auch wenn bei der Lösung dieser grundlegenden Fragen noch keine greifbaren Resultate vorliegen, sollte das Parlament – in Absprache mit beiden Seiten – prüfen, welche Rolle die EU weiterhin spielen kann, um eine Lösung der Tibetfrage im Verhandlungswege zu erleichtern, und es sollte einen Sondergesandten der Europäischen Union für Tibet ernennen.

Ich befürworte den Standpunkt des Entschließungsantrags, über den wir beraten, dass der Hohe Vertreter und der Generalsekretär des Rates aufgefordert werden, in den GASP-Jahresbericht an das Parlament Informationen über die weitere Entwicklung des Dialogs zwischen der Regierung der Volksrepublik China und Gesandten Seiner Heiligkeit des Dalai Lama im Jahr 2007 und danach aufzunehmen.

Ich glaube, das Land, das zurzeit den Vorsitz im Rat führt – Deutschland –, könnte eine Erklärung anregen und verabschieden, die zeigen würde, wie die Europäische Union dazu beitragen könnte, dass eine friedliche Lösung der Tibetfrage auf dem Verhandlungswege erreicht wird.

Abschließend möchte ich noch Herrn Mann und den anderen Kolleginnen und Kollegen für die Initiative zu dem heute diskutierten Entschließungsantrag danken.

(Beifall)

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Frage des Status von Tibet kommt im Europäischen Parlament mehrmals im Jahr zur Sprache. Bisher haben die Entschließungen, die wir angenommen haben, keine greifbaren Ergebnisse erbracht. Das gilt leider auch für die Gespräche, die seit 2002 zwischen den Tibetern und der chinesischen Regierung stattfinden.

Die Tibetfrage ist nach wie vor ungelöst. Unterdessen haben von sechs Millionen Tibetern mehr als 1 200 000 ihr Leben unter der chinesischen Besatzung verloren, die 1951 begonnen hat. Jedes Jahr fliehen rund 3000 Einwohner Tibets aus ihrer Heimat. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kinder und Jugendliche, die nur im Ausland eine tibetische Bildung erhalten können. Das tibetische Volk wird in jedem Bereich des gesellschaftlichen Lebens diskriminiert, von der Bildung bis hin zur Sozialfürsorge, der Arbeit, den Lebensbedingungen und der Religion.

Wir müssen solidarisch handeln und Druck auf die chinesische Regierung ausüben, damit der Dialog möglichst bald wieder aufgenommen und der Status von Tibet geregelt wird. Die Europäische Kommission sollte das Thema der Gespräche mit dem Dalai Lama während der Verhandlungen zum neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen China und der Union auf den Tisch bringen. Der Rat sollte seinerseits die Rolle der Union bei der Lösung der Tibetfrage definieren, da der Ausgang der Verhandlungen zwischen China und Tibet in den GASP-Jahresbericht des Rates an das Parlament aufgenommen werden sollte.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Das Tibet-Problem beschäftigt uns schon viele Jahre, und wie bereits gesagt wurde, hat sich dieses Hohe Haus in der Vergangenheit viele Male mit verschiedenen Aspekten dieses Problems befasst.

Die Kernfrage beim Disput zwischen dem Volk von Tibet und China ist bis heute im Wesentlichen das Streben der Tibeter nach Selbstbestimmung; dagegen steht die Angst der chinesischen Regierung vor einem möglichen Domino-Effekt, der zur Spaltung Chinas führt.

Solch ein Problem ist faktisch seit jeher die häufigste Ursache von Streitigkeiten überall in der Welt. Die Geschichte hat jedoch gezeigt, dass man solche Probleme am besten und effektivsten durch friedliche, offene Verhandlungen lösen kann, bei denen alle Beteiligten von vornherein entschlossen sein müssen, eine dauerhafte Lösung zu finden. Die Alternative – endlose Konfrontation und Blutvergießen – führt gewöhnlich zu nichts und ist meistens zum Schaden beider Seiten.

Dessen eingedenk würden wir eine Verpflichtung sowohl insbesondere der Regierung Chinas als auch des Dalai Lamas, die Tibet-Frage durch einen Prozess des Dialogs zu lösen, wärmstens begrüßen, und wir hoffen von ganzem Herzen, dass ein solcher Prozess, wenn er denn zustande kommt, zu einer erfolgreichen Lösung des Tibet-Problems führen wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (ES) Obwohl es seit 2002 fünf Dialogrunden zwischen der Regierung der Volksrepublik China und den Vertretern des Dalai Lama gegeben hat, besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass grundlegende Differenzen existieren, die dem Abschluss eines endgültigen Übereinkommens im Wege stehen, mit dem eine Lösung für die Lage in Tibet gefunden werden soll, die für alle Seiten zufrieden stellend, aber gleichzeitig, insbesondere für die Bevölkerung von Tibet, akzeptabel und gerecht ist.

Ich gehöre jedoch zu denen, die den Standpunkt vertreten, dass die Verantwortung jeder der beiden Seiten dafür, dass keine Einigung erzielt wurde, nicht vergleichbar ist.

Der Dalai Lama als spiritueller Führer des tibetischen Volkes hat bei mehr als einer Gelegenheit seinen Wunsch nach Dialog und Einigung zum Ausdruck gebracht und sogar seine Forderung nach vollständiger Unabhängigkeit zugunsten einer echten Autonomie aufgegeben, die die Achtung der ethnischen, sprachlichen, kulturellen und religiösen Identität von Tíbet garantiert.

Hier ist es meines Erachtens die chinesische Regierung, die stärkere Zeichen guten Willens geben und zumindest die Wiederaufnahme des Dialog akzeptieren sollte, damit ein endgültiges Übereinkommen zustande kommt.

Deshalb möchte ich die Europäische Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten dringend auffordern, jede sich bietende Chance wahrzunehmen, um eine neue Dialogrunde zwischen China und Tibet zu unterstützen. Wie hier bereits gesagt wurde, ist es insbesondere wichtig, dass wir die am 17. Januar begonnenen Verhandlungen über ein Rahmenabkommen über Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und China nutzen, um das Engagement der Gemeinschaft für einen Dialog und für eine gerechte und dauerhafte Lösung der Tibet-Frage deutlich zu machen.

 
  
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  Koenraad Dillen, im Namen der ITS-Fraktion. (NL) Herr Präsident! Geht es um die Menschenrechte in China, gelten oft andere Normen als im Falle von Ländern, in denen keine lukrativen Handelsabkommen zu erwarten sind. In solchen Situationen scheint leider Gottes die Devise zu lauten „Erst das Fressen und dann die Moral“.

Bei der Lektüre der einschlägigen Entschließungsanträge, in denen nicht nur die Standpunkte der verschiedenen Fraktionen im Zusammenhang mit diesem Dialog, sondern auch die Haltung des offiziellen Europas zum Ausdruck gebracht werden, habe ich als Flame einige Bedenken.

Politiker, die gestern und vorgestern bei der Behandlung des Berichts Fava noch die Fahne des Völkerrechts hochhielten und – zu Recht – auf die Menschenrechte pochten, sprechen nun plötzlich von der notwendigen Achtung der chinesischen Souveränität und verlieren dabei kein Wort über die illegale Besetzung und anschließende Annektierung Tibets, über die massiven Menschenrechtsverletzungen, den zunehmenden Ausschluss der Tibeter von der Verwaltung ihres Gebietes oder das 2005 gestartete Programm Namdrang Rangdrik, das die Tibetaner zwingt, ihre Häuser abzureißen und sie anschließend nach strengen offiziellen Richtlinien wieder aufzubauen.

Da klingt es dann scheinheilig, wenn gefordert wird, für die Zukunft Tibets müsse eine Lösung gefunden werden, der beide Seiten zustimmen können. Opfer und Henker gelten demnach als gleichwertige Gesprächspartner. Auf welcher Seite die EU steht, zeigte sich einmal mehr im November 2005, als der chinesische Präsident Hu Jintao überall in Europa mit großem Aufwand feierlich empfangen wurde. Denn gerade Hu Jintao hatte sich schwere Menschenrechtsverletzungen zu Schulden kommen lassen, als er zwischen Dezember 1988 und März 1992 Sekretär der Kommunistischen Partei Tibets war.

Die Tibet-Frage ist ein weiterer Beleg dafür, dass Europas Rhetorik in Sachen Menschenrechte nur allzu oft lediglich eine moralische Verpackung ist und in Wirklichkeit einzig und allein wirtschaftliche Interessen zählen. Wir müssen weiterhin den Mut haben, die Feigheit und Scheinheiligkeit dieses Europas, dieses merkantilen Europas, das sich auf die Seite der Unterdrücker zum Nachteil der unschuldigen Völker stellt, anzuprangern.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich danke Ihnen für Ihr besonders nachdrückliches Eintreten für die Menschenrechte. Ich vertraue darauf, dass die Damen und Herren Abgeordneten dieselbe nachdrückliche Betonung der grundlegenden Menschenrechte und universellen Werte in der jüngsten Mitteilung der Kommission und in den Schlussfolgerungen des Rates zu China feststellen konnten. Damit wird deutlich, dass das für die Europäische Union eine wichtige Priorität in unseren gesamten Beziehungen zu diesem Land ist und bleiben wird.

Wir teilen die in der gemeinsamen Entschließung zum Ausdruck gebrachte Sorge um die Menschenrechtssituation in Tibet und insbesondere um die Erhaltung der kulturellen, religiösen und sprachlichen Identität des tibetischen Volkes. Dieses Problem wurde von der Europäischen Union im Rahmen des bilateralen Dialogs über Menschenrechte sowie auf höchster politischer Ebene, beispielsweise bei unseren zweiseitigen Gipfeltreffen und in Gesprächen hoher Beamter, regelmäßig vorgetragen. Auch der vorangegangene Präsident des Europäischen Parlaments, Herr Borrell, hat das Problem bei seinem offiziellen China-Besuch im vergangenen Jahr angesprochen.

Was den von Herrn Czarnecki erwähnten jüngsten Schusswaffengebrauch betrifft, so möchte ich Sie darüber informieren, dass dieser Vorfall von der Europäischen Union auf der letzten Tagung des Dialogs EU-China über Menschenrechte im Oktober 2006 in Beijing und in einer nachfolgenden vertiefenden Demarche im Dezember 2006 formell aufgegriffen wurde. Bei beiden Gelegenheiten forderte die EU die chinesischen Behörden zu einer gründlichen Untersuchung dieses Vorfalls auf und wies die chinesische Behauptung, von der Schusswaffe sei zur Selbstverteidigung Gebrauch gemacht worden, zurück. Wir werden diese ernste Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Ich pflichte Herrn Matsakis bei, dass Blutvergießen zu nichts führt.

Die Kommission hat dieses Haus über ihre generelle Politik gegenüber Tibet auf dem Laufenden gehalten, und wird das auch weiterhin tun. Wie Kommissarin Fischer Boel im Oktober 2006 vor diesem Plenum hervorhob, hat die EU konsequent die Auffassung vertreten, dass die Aufnahme eines direkten Dialogs zwischen dem Dalai Lama und den chinesischen Behörden der einzig realistische Weg zu einer friedlichen und dauerhaften Lösung der Tibet-Frage ist, die, so ist zu hoffen, zur Anerkennung Tibets als wahrhaft autonome Region führt. Wir haben daher die fünf Gesprächsrunden, die bisher zwischen den Sondergesandten des Dalai Lama und der chinesischen Regierung stattgefunden haben, sehr aufmerksam verfolgt und begrüßt. In dieser Hinsicht haben EU-Beamte regelmäßigen Kontakt mit den beiden Sondergesandten, zuletzt im November 2006. Selbst in diesem Haus bestehen unterschiedliche Auffassungen zur Frage der Ernennung eines speziellen EU-Gesandten. Wir haben unsere Zweifel hinsichtlich des Werts einer solchen Ernennung, denn solch ein Gesandter hätte wahrscheinlich vor Ort keinen wirklichen Einfluss oder könnte keine wesentliche Rolle in diesem Dialog spielen. Erforderlich ist, dass die beiden Seiten den Dialog weiterführen und vertiefen.

Wir stimmen den Damen und Herren Abgeordneten zu, dass dieser Dialog regelmäßig stattfinden und substanziell sein sollte und dass sich die jeweiligen Parteien jedes Schrittes enthalten sollten, der die Schaffung eines Klimas des Vertrauens beeinträchtigt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die tibetische Seite zu einer raschen Wiederaufnahme des Dialogs bereit ist und hoffen, dass die chinesische Seite den gleichen Willen zeigt. Die Europäische Union wird keine Mühe scheuen, beiden Seiten gegenüber bei jeder nur möglichen Gelegenheit die Bedeutung dieses Dialogs hervorzuheben.

Ich möchte auch meine Dankbarkeit für Ihre Aufmerksamkeit zum Ausdruck bringen und dafür, dass Sie sich dieser Sache widmen; ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung, besonders nun durch diese Entschließung, denn eine solche Unterstützung ist in diesem Prozess hilfreich.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 GO)

 
  
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  Hannu Takkula (ALDE). schriftlich.(FI) Herr Präsident! Gestatten Sie mir zunächst, meinen Dank für diesen gemeinsamen Entschließungsantrag auszusprechen. Er ist nach meiner Einschätzung solide, ausgewogen und der Sache dienlich. Für diese seit vielen Jahren schwebende Tibet-Frage müssen konstruktive Lösungen gefunden werden.

Der Ansatz des Entschließungsantrags, für die Tibet-Frage eine Lösung zu finden, die mit dem Selbstbestimmungsrecht Chinas vereinbar ist und die die Rechte des Volkes von Tibet respektiert, ist meines Erachtens gut und richtig. Wir brauchen einen konstruktiven und friedlichen Prozess, der die Rechte der Bürger Tibets auf ihre eigene Kultur und einen eigenen Glauben anerkennt. Als europäische und Weltbürger müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Grund- und Menschenrechte überall auf der Welt zur Entfaltung kommen können. In dieser Hinsicht bleibt zu hoffen, dass auch in Tibet die kulturellen und religiösen Rechte der Menschen nicht eingeschränkt werden. Wir würden uns wünschen, dass zwischen Tibet und China ein richtiger Dialog in Gang gesetzt und so eine für beide Seiten zufrieden stellende Lösung gefunden werden kann.

Ich hoffe, dass wir praktische Lösungen finden werden, die sowohl die territoriale Integrität Chinas anerkennen, als auch gleichzeitig den Wünschen des tibetischen Volkes gerecht werden. Ich weiß nicht, ob dies nicht zu viel der Wünsche ist, aber wir in der Europäischen Union müssen uns nachdrücklich für eine solche friedliche Koexistenz einsetzen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE). – Herr Präsident! Eine Anmerkung zur Geschäftsordnung: Wir haben uns oft darüber beklagt, dass der Rat bei unseren Menschenrechtsdebatten am Donnerstagnachmittag nicht anwesend ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass heute die deutsche Ratspräsidentschaft in Gestalt ihres Menschenrechtsbeauftragten, Herrn Nooke, der selbst einmal Bürgerrechtler in der ehemaligen DDR war, anwesend ist. Das ist eine kleine Sensation. Darüber sind wir glücklich, und ich würde mich freuen, wenn wir im Rahmen des Trilogs darauf drängen könnten, dass dies zu einer festen Tradition wird, dass die Anwesenheit des Rates – er ist heute als Beobachter hier – in Zukunft fester Bestandteil dieser Menschenrechtsdebatten am Donnerstagnachmittag wird. Jedenfalls vielen Dank Günter Nooke, dass Sie heute hierher gekommen sind.

(Beifall)

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Herr Posselts Beitrag betraf zwar nicht die Geschäftsordnung, aber wir stimmen völlig mit ihm überein.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


10.2. Humanitäre Situation der Flüchtlinge aus dem Irak (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zur humanitären Situation der Flüchtlinge aus dem Irak(1).

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), Verfasser. – Herr Präsident! Wir haben hier eine sehr gute Entschließung zur Situation der Flüchtlinge aus dem und im Irak vorliegen. Allerdings verschweigt diese Entschließung den zentralen Punkt, nämlich die Ursachen für die Flucht der Menschen in und aus dem Irak. Die zentrale Ursache ist die Besetzung des Irak, und vor allem die Art der Besetzung des Irak durch US-Truppen, britische Truppen und auch andere Truppen aus EU-Staaten. Wer eine solche Besatzungspolitik betreibt, braucht sich nicht über die Flüchtlinge zu wundern.

Trotz der restriktiven Asylpolitik Deutschlands sind Menschen aus dem Irak inzwischen die größte Gruppe von Asylsuchenden in Deutschland. Innerhalb des Irak sind nach UNHCR-Angaben 1,7 Millionen Menschen auf der Flucht. 2 Millionen sind in den Nachbarstaaten. Diese Menschen fliehen, weil dort eine Kriegssituation herrscht. Die Bloomberg School of Public Health und die John-Hopkins-Universität haben eine Studie vorgelegt — in der New York Times und der Washington Post wurde sie publiziert — wo es heißt, dass die Zahl der Menschen, die aufgrund der Invasion und der Folgen über die normale Sterblichkeit hinaus zwischen März 2003 und Juli 2006 gestorben sind, hochgerechnet bei 650 000 Irakern liegt. 600 000 seien diesen Schätzungen zufolge durch direkte Gewalt gestorben, 50 000 an Krankheiten und aus anderen Ursachen. In der Studie heißt es ferner, dass nach Abschluss der Invasion 31 % der Opfer durch Koalitionstruppen oder Luftangriffe getötet worden seien. Das Risiko eines gewaltsamen Todes liegt nach Angaben der John-Hopkins-Universität um das 58-fache höher als vor der Invasion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Zahlen zeigen, dass die Besatzung im Irak falsch ist und endlich beendet werden muss. Die gesamte Unterstützung des Krieges, die von einer Reihe von EU-Staaten, unter anderem auch Deutschland, geleistet wird, muss endlich beendet werden. Dann wird es tatsächlich so sein, dass nicht mehr so viele Menschen fliehen müssen, wie das im Moment der Fall ist und wie das in der Entschließung sehr richtig angesprochen wurde.

 
  
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  Nicholson of Winterbourne (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Mein Dank gilt den Kollegen, die diese wichtige Aussprache angestoßen haben. Ich kann mich der Äußerung meines Vorredners nicht anschließen, da dieser Punkt bei der Erstellung des Berichts nicht erörtert wurde. Ich möchte anmerken, dass das, was wir in der Europäischen Kommission, im Europäischen Rat und im Europäischen Parlament tun können, etwas anderes ist.

Es gibt große Flüchtlingsströme von Irakern nach Jordanien, Syrien und in andere Nachbarländer, doch in fast keinem dieser Länder dürfen diese Flüchtlinge arbeiten. Ihre Kinder dürfen nicht zur Schule gehen. Ihren Eltern und Kindern wird der Zugang zur Gesundheitsversorgung verwehrt. Sie befinden sich in einer entsetzlichen Notlage und erhalten keinerlei staatliche Unterstützung, wie sie ihnen als Flüchtlinge in EU-Mitgliedstaaten zustehen würde.

Im Lande befinden sich sehr viele Binnenvertriebene, gleichermaßen ohne Arbeit, ohne Essen, fern von ihrer Heimat. Sie wurden vor allem aufgrund religiöser und ethnischer Säuberungen vertrieben, was zu den schlimmsten Kriegen zählt, die man in seinem eigenen Land führen kann, wie wir aus unserer europäischen Geschichte nur zu gut wissen. Die Schiiten fliehen vor den Sunniten, die Sunniten fliehen vor den Schiiten, und zahlreiche andere Menschen sind infolge der vielen verschiedenen Aufstände ebenfalls auf der Flucht.

Ich würde daher vorschlagen, dass die Europäische Kommission, die sich sehr intensiv mit diesem Problem befasst hat, den Irak zum Notstandsgebiet erklären sollte. Ich würde den Ministerrat, der ebenfalls sehr engagiert mit der irakischen Regierung zusammengearbeitet hat, ersuchen, dies beispielsweise mit der Kommission und den anderen G8-Gebern zu erörtern.

Irak ist im Grunde genommen ins Abseits getrieben worden. Man wusste nicht, was man tun sollte, aber jetzt und heute befindet sich das irakische Volk in derselben Krise, die es auch unter der langen Diktatur von Saddam Hussein erlebt hat, unter der viele flohen und unter der viele ihr Leben verloren. Aber nun sind wir da. Sie brauchen unsere Hilfe.

Ich ersuche dringend darum, dass die Kommission und der Ministerrat den Irak zum Notstandsgebiet erklären, um die Finanzierung durch Spenden zu mobilisieren und die Gelder entsprechend einzusetzen: Unterkünfte im Lande, Hilfe außerhalb des Landes. Wir können eine Menge tun, aber wir müssen die Situation aus einem neuen Blickwinkel betrachten.

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Diese verunglückte Aussprache bezieht sich auf die ach so vorhersehbare humanitäre Katastrophe, die das irakische Volk seit der illegalen Invasion der Allianz erdulden muss. Sie entlarvt auch die Doppelzüngigkeit der Regierungen unserer eigenen Mitgliedstaaten, insbesondere leider auch der meinigen in London, und nicht in Edinburgh, wo ich sie lieber sähe.

Schatzkanzler Gordon Brown antwortete auf die Frage, wie viele Mittel für die Militäroperationen bereitgestellt würden, mit: „so viel wie benötigt werden“. Ich befürchte, die Finanzmittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen sind eine Schande.

Wie wir gehört haben, wurden nach Schätzungen der Vereinten Nationen 1,8 Millionen Menschen gewaltsam innerhalb des Irak vertrieben, und 2 Millionen haben das ruinierte Land verlassen. Das ist mehr als die Bevölkerung mancher unserer Mitgliedstaaten.

Premierminister Tony Blair ist über den internationalen Terror besorgt – er spricht ja oft genug darüber. Dazu hat er auch allen Grund! Seine Politik hat unmittelbar dazu geführt, dass er die bestmögliche Werbung für Rekrutierungen geliefert hat, die Al-Qaida sich hätte wünschen können.

Was ist also zu tun? Wenn wir auf unserem Heimflug heute Abend wieder einmal die Flughafen-Sicherheitskontrolle passieren, lassen Sie uns daran denken, dass dies das Erbe von Premierminister Blair an Europa und an die Weltpolitik ist. Wie wir gehört haben, können wir es auch besser: indem wir uns an unsere Grundsätze halten und tief in die Tasche greifen.

Für die Bemühungen des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge und des Internationalen Roten Kreuzes sind viel zu wenig Mittel vorhanden. Die Nachbarländer des Irak befinden sich in einer prekären finanziellen Notlage und brauchen unbedingt Unterstützung. Dieser Entschließungsantrag enthält eine Reihe von Punkten, die ich dem Hohen Hause ans Herz legen möchte.

Wir haben diese Katastrophe nicht geschaffen, aber wir sind in der Lage, ihre Auswirkungen zu mildern. Auf diese Weise können wir mit gutem Beispiel bei einem Thema vorangehen, bei dem so viele Regierungen unserer Mitgliedstaaten komplett versagt haben.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE), Verfasser. – (PT) Herr Präsident! Der Text, den wir heute zur Annahme im Parlament vorlegen, bringt sehr deutlich zum Ausdruck, dass diese Situation nur als menschliche Tragödie von gewaltigen Ausmaßen bezeichnet werden kann. Ich möchte dem Hochkommissar der Vereinten Nationen, Herrn António Guterres, dafür danken, dass er am 7. Februar auf diese Katastrophe aufmerksam gemacht hat.

Außerdem möchte ich ein besonderes Wort der Anerkennung an die schwedischen Behörden für ihre europaweit außergewöhnliche Reaktion auf das menschliche Drama richten. Insbesondere möchte ich auch den Behörden Ägyptens – des Landes unter den nicht an den Irak grenzenden Ländern, das mit Abstand am meisten getan hat, um diese Flüchtlinge aufzunehmen – Respekt zollen, und ich möchte eindringlich an die ägyptischen Behörden appellieren, diese Flüchtlinge nicht an der Einreise zu hindern oder nicht die Bedingungen für deren Aufnahme auszusetzen, wenn sie ankommen.

Vor allem aber möchte ich die Kommission und den Rat – woran uns Herr Posselt, der heute hier ist, so treffend erinnert hat – auffordern, die Augen zu öffnen, sich in den Irak zu begeben und selbst zu sehen, was dort vor sich geht. Ein Desaster dieser Art wäre niemals möglich, wenn es nicht von irgendjemandem organisiert würde, wie es zuvor in Ruanda und auf dem Balkan der Fall war. Wir dürfen nicht länger wegsehen, wir müssen in den Irak gehen und verstehen, was geschieht. In diesem Zusammenhang möchte ich sagen, dass ich stolz bin, kürzlich dort gewesen zu sein. Ich habe einen Bericht verfasst und bitte alle meine Kolleginnen und Kollegen, ihn sich im Internet anzusehen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte nicht über Politik sprechen. Herr Casaca hat gerade an den politischen Kontext der Irak-Invasion und deren Folgen erinnert. Er könnte durchaus Recht haben.

Ich möchte lieber Aspekte in den Vordergrund stellen, die für Journalisten oder für Politiker wie uns vielleicht nicht so wichtig sein, aber wahrscheinlich für diejenigen einen weitaus größeren Stellenwert haben, die zurzeit im Irak schwere Zeiten durchmachen, nämlich die Flüchtlinge. Aus meiner Sicht spielen die Gründe für die Ereignisse in der Welt der Politik eine untergeordnete Rolle. Wirklich wichtig ist, was wir tatsächlich tun können. Ich bin fest überzeugt, dass wir von der übrigen Welt zurzeit als hilflos wahrgenommen werden. Ich bin auch fest überzeugt, dass die Europäische Union nicht in der Lage ist, diesen Menschen echte Hilfe angedeihen zu lassen. Das gilt noch mehr für die Vereinigten Staaten, und es ist wirklich tragisch.

Die Lage im Irak ist offenbar durch zwei Aspekte gekennzeichnet. Da sind die Opfer von Anschlägen, Hunderte und Tausende Menschen, die wir auf unseren Fernsehbildschirmen sehen. Sie machen die Nachrichten aus, mit denen wir bombardiert werden. Doch von dem anderen Aspekt der Lage im Irak hören wir nur sehr wenig, nämlich von den Zehntausenden Flüchtlingen. Die Europäische Union darf hier keinesfalls hilflos erscheinen, und ich pflichte den Vorrednern bei, die auf die Initiativen der skandinavischen Länder und die Rolle Ägyptens verwiesen haben. Es trifft alles zu.

Wir müssen uns klar und entschlossen dahin gehend erklären, dass wir nicht nur an dem ersten Aspekt interessiert sind, nämlich den Anschlagsopfern, die wir im Fernsehen sehen. Wir müssen erkennen lassen, dass wir uns als Europäer, als europäische Politiker, ebenso um Flüchtlinge sorgen. Das Flüchtlingsproblem dürfte denjenigen, die diesen Krieg begonnen haben, und diejenigen, die ihn fortsetzen, auch wenn sie in bester Absicht handeln, große Kopfschmerzen bereiten. Deshalb muss man reagieren, und damit ist das Europäische Parlament gegenwärtig befasst. Ich bin dankbar für die klugen Worte, die von anderen Rednern heute geäußert wurden.

 
  
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  Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), Verfasserin.(FI) Herr Präsident! Hinter dem Flüchtlingsproblem im Irak stehen Konstellationen, bei denen man wohl davon ausgehen kann, dass sie sich in Zukunft in verschiedenen Konflikten noch weiter ausbreiten werden. Die Lage hat inzwischen den Zustand eines Bürgerkriegs erreicht. Dabei ist insbesondere die christliche Minderheit zum Sündenbock geworden, und zahlreiche Christen wurden getötet. Die Sicherheitskräfte des Irak waren und sind nicht in der Lage, die Christen zu schützen, egal, wie die Haltung der Regierung ist.

Die Türkei, Jordanien und Libanon haben beispielsweise eine große Verantwortung übernommen und Flüchtlinge vorübergehend bei sich untergebracht. In diesen Ländern war das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen nicht in der Lage, den Flüchtlingen aus dem gegenwärtigen Konflikt den Flüchtlingsstatus zuzugestehen, da die Situation nicht die Kriterien des Genfer Abkommens erfüllt. Es ist nicht die gegenwärtige irakische Regierung, die die Christen verfolgt, das Problem ist, dass gewisse inländische Sekten dies tun und dass die Regierung nichts dagegen unternehmen kann.

Internationale Abkommen sind also nicht geeignet, irakischen Christen den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen, wenngleich diese zweifelsfrei des vorübergehenden Schutzes bedürfen. Um die Asylsuchenden zu schützen, hat das UN-Hochkommissariat für Flüchtlingsfragen (UNHCR) aber auch keine negative Entscheidung getroffen, weil dann das Aufnahmeland berechtigt gewesen wäre, sie in den Irak zurückzuschicken, und das will das UNHCR verhindern. Es ist also unbedingt erforderlich, dass die internationale Gemeinschaft auf den Aufruf des UNHCR zu verstärkter internationaler Hilfe reagiert. Zur Unterstützung der Flüchtlinge bedarf es internationaler Hilfe, damit die Nachbarländer des Irak, die mit großen Flüchtlingsströmen zu kämpfen haben, nicht ihre Grenzen für Iraker dicht machen. Die jüngsten Informationen, wonach die USA weitere Flüchtlinge aufnehmen werden, ist ein Schritt in die richtige Richtung und auch deshalb von großer Bedeutung, weil sich die Vereinigten Staaten in der Vergangenheit vor ihrer Verantwortung in dieser Sache gedrückt haben. Wir brauchen mehr solche Nachrichten. Unter den Mitgliedstaaten der EU muss dabei Schweden besonders hervorgehoben werden.

Die Situation der irakischen Flüchtlinge ist sehr unbefriedigend. Es mangelt an allem: an Lebensmitteln, an Medikamenten, an gesundheitlicher Versorgung und an Brennstoffen. Ich habe diesbezüglich von konkreten Beispielen gehört, als die von mir geleitete Menschenrechtsorganisation im vergangenen Herbst in der Türkei mit einer Gruppe christlicher Flüchtlinge aus dem Irak zusammengetroffen ist.

Das Allerwichtigste zur Unterstützung der Iraker ist aber die Umsetzung umfassender Reformen zur Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit im gesamten Irak. Entsprechend muss die irakische Regierung alles in ihrer Macht Stehende tun, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die Straftaten begangen bzw. sich Menschenrechtsverletzungen schuldig gemacht haben. Für die Beendigung der Unruhen und der Gewalt gegen Minderheiten ist dies von entscheidender Bedeutung.

 
  
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  Bernd Posselt, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident! Ich unterstütze die vorliegende Entschließung, nicht zuletzt weil sie sich zumindest in einigen Nebensätzen intensiv für die Rechte der verfolgten und bedrohten Christen im Irak einsetzt.

Wir müssen uns vorstellen, dass die christlichen Gemeinschaften im heutigen Irak wahrscheinlich mit die ältesten auf der Welt sind. Sie haben 1 300 Jahre in einer mehrheitlich muslimischen Umgebung überlebt – auch das muss man einmal mit einer Referenz an die Muslime sagen –, aber heute, in einer Zeit massiver westlicher Präsenz im Irak, sind sie bedroht. Das hängt damit zusammen, dass der Irak nach dem Ersten Weltkrieg als ein Kunststaat geschaffen wurde, und dass er heute am Zerbrechen ist, und dass die Teile versuchen, sich durch nationalistische Selbstvergewisserung zu homogenisieren und dabei natürlich die Minderheiten besonders bedroht sind.

Es gibt eine rühmliche Ausnahme, und das ist der kurdische Teil, das gilt es hervorzuheben. Aber ich appelliere an Schiiten und Sunniten, an die große tolerante Tradition ihrer Vorfahren anzuknüpfen und den christlichen Gemeinschaften im Irak wieder jenen Schutz zu gewähren, den sie dort über Tausend Jahre lang genossen haben. Ich appelliere vor allem an die Kommission, sich massiv für die Rechte der Christen einzusetzen, denn wer soll dies tun, wenn nicht wir.

 
  
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  Karin Scheele, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident! Das Flüchtlingshochkommissariat richtete am 8. Januar einen dringenden Finanzierungsaufruf für ein neues Hilfsprogramm von 60 Millionen US-Dollar an die Geberstaaten.

Hunderttausenden im Zuge des Irakkonflikts Vertriebenen soll damit geholfen werden, egal welcher Glaubensrichtung sie angehören. Die massiven Fluchtbewegungen sind die Folgen eines Krieges, der gegen den Willen der internationalen Gemeinschaft geführt wurde, die jetzt die schrecklichen Folgen tragen und finanzieren muss.

Derzeit findet der größte längerfristige Exodus seit der Vertreibung der Palästinenser im Jahr 1948 statt. Jeder achte Iraker ist auf der Flucht. Allein 2006 floh eine halbe Million aus dem eigenen Land, jeden Monat kommen 50 000 Menschen dazu. 1,7 Millionen Iraker dürften derzeit im Irak entwurzelt sein, bis Ende 2007 rechnet das UNHCR mit 2,3 Millionen. Je länger der Konflikt dauert, desto schwieriger wird die Lage der Vertriebenen und der Gemeinden, die ihnen helfen und helfen wollen.

Wir fordern die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, das Flüchtlingshochkommissariat bei seiner Arbeit zum Schutz der Flüchtlinge, egal welcher Glaubensrichtung, finanziell und politisch zu unterstützen.

 
  
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  Marco Cappato, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die genannten Zahlen stimmen mehr oder weniger überein: Wir nähern uns inzwischen 4 Millionen Flüchtlingen, von denen etwa die Hälfte ins Ausland fliehen und die andere Hälfte Binnenflüchtlinge im Irak sind.

Das ist in jeder Hinsicht eine beispiellose humanitäre Katastrophe, und aus diesem Grunde darf die Chance, die sich durch die Konferenz am 17. April 2007 in Genf bietet, nicht vertan werden: Die Europäische Union muss sich darauf vorbereiten und mit einer starken Vertretung, einer politischen Delegation auf höchster Ebene, anreisen, nachdem sie sich bereits zur Bereitstellung einer entsprechenden finanziellen Unterstützung entschlossen hat. Andernfalls droht ein Scheitern auf der ganzen Linie. In dieser Frage müssen wir uns alle einig sein, ungeachtet der politischen Ursachen des Konflikts: Daher ist größtmögliche Einheit geboten, um ein Problem zu lösen, das zu explodieren droht, was verheerende Folgen hätte.

Was die Ursachen anbelangt, so könnte es meiner Meinung nach vielleicht hilfreich sein – aber das ist selbstverständlich nicht Gegenstand unseres Entschließungsantrags; ich erwähne es nur für die Vertreter von Rat und Kommission –, in Anbetracht der täglichen Massaker in Irak die Möglichkeit einer Befassung des Internationalen Strafgerichtshofs in Erwägung zu ziehen, da es sich dabei um systematisch und tagtäglich verübte Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt. Vielleicht könnte dies im Hinblick auf die Ursachen dieser humanitären Katastrophe von Nutzen sein.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Auch ich möchte auf die assyrischen Christen eingehen, die jetzt vor allem in Syrien und in Jordanien Zuflucht suchen. Die Christengemeinschaften im Irak zählen zu den ältesten der Welt und sprechen Aramäisch, die Sprache von Jesus Christus. Sie haben stark unter dem Völkermord an den Armeniern im Jahre 1915 gelitten, danach abermals unter der haschemitischen Monarchie im Irak, weil sie im Ersten Weltkrieg mit den Briten kooperiert hatten. Unter Saddam Hussein hatten sie erneut zu leiden, als er Krieg gegen die Kurden führte. Heute sind nur noch 6 000 bis 8 000 assyrische Christen übrig geblieben, die hauptsächlich in der Nineveh-Ebene leben.

Sage und schreibe 60 000 assyrische Christen, vielleicht sogar mehr, sind seit den Unruhen nach der US-Invasion im Jahre 2003 geflohen. Dieser Exodus wurde im August 2004 nach dem Beginn der Bombenanschläge auf christliche Kirchen durch Islamisten beschleunigt. Letztere beschuldigten sie der Kollaboration mit den Alliierten, nur weil sie ihren christlichen Glauben praktizierten.

Im vergangenen April stimmte das Europäische Parlament dafür, den Assyrern auf der Grundlage von Absatz 5 der irakischen Verfassung zu erlauben, eine föderale Region zu errichten, in der sie ihre eigene einzigartige Lebensweise praktizieren können, ungehindert und sicher vor Eingriffen von außen. Ich rufe dieses Hohe Haus, die Kommission und den Sonderbeobachter der Menschenrechte vom deutschen Ratsvorsitz erneut auf, diese Lösung als einen möglichen Weg in Erwägung zu ziehen.

 
  
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  Justas Vincas Paleckis (PSE).(LT) Jeden Tag hören wir von blutigen Explosionen im Irak, und die Zahl der Opfer wächst unaufhörlich. Doch über eine andere Tragödie erhalten wir nicht genug Informationen: Vom schmerzlichen Schicksal, auf der Flucht zu sein, sind inzwischen vier Millionen Iraker betroffen. Fast ein Sechstel der Einwohner des Landes war schon gezwungen, die Heimat zu verlassen, die Anzahl der Flüchtlinge nimmt zu und ihre Lage ist schrecklich. Die Organisation der Vereinten Nationen versucht zu helfen, aber ohne Erfolg, denn die internationale Gemeinschaft hat den Ernst der Lage noch nicht begriffen. Die Initiative Schwedens, das sich bereit erklärt hat, 9000 Irakern den Flüchtlingsstatus zu gewähren, ist zu begrüßen. Bisher haben nicht viele EU-Länder die Entschlossenheit gezeigt, diesem Beispiel zu folgen. Besondere Verantwortung fällt jedoch den USA zu, die wohl oder übel die gegenwärtige Situation verursacht haben, in der der Irak als Nation durch entzweiende interne und externe Konflikte immer mehr in eine verzweifelte Lage gerät.

(Beifall)

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Seit dem Auftauchen von Saddam Hussein in der Zeit postkolonialer Wirren im Irak waren Einschüchterungen, Verfolgungen und Ermordungen an der Tagesordnung. Die widerrechtliche militärische Intervention und Besetzung des Irak im Jahre 2003 durch Herrn Bush und seine britische Bulldogge, Herrn Blair, haben noch nie da gewesenes Leid über das irakische Volk gebracht.

Innerhalb von drei Jahren ist dem Duo Bush-Blair das gelungen, was die Anhänger von Saddam Hussein in 30 Jahren nicht geschafft haben. So wurde das Land vollkommen in die Knie gezwungen, wobei Hunderttausende unschuldige Zivilisten ermordet wurden, völlige Rechtlosigkeit herrscht, die Infrastruktur des Landes komplett zerstört wurde und Millionen von Menschen in andere Regionen innerhalb des Irak oder ins Ausland geflüchtet sind. Die USA und Großbritannien könnten zusammen mehr als tausend Milliarden Dollar jährlich zur Unterstützung ihrer Kriegsmaschinerie im Irak ausgeben, die ja das Problem größtenteils überhaupt erst verursacht hat, aber erwarten jetzt von der internationalen Gemeinschaft, sich mit dem immensen humanitären Problem der irakischen Flüchtlinge auseinanderzusetzen. Statt dass die USA und Großbritannien sich der irakischen Flüchtlinge annehmen und alle anfallenden Kosten übernehmen, erwarten sie dies von den Nachbarländern und der EU. Nun gut: Wir müssen ja auch nicht von dem Grundsatz abweichen, dass diejenigen, die eine Katastrophe herbeiführen, fast nie dafür bezahlen.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ich möchte zu Beginn der deutschen Ratspräsidentschaft gratulieren und die Anwesenheit ihrer Vertreterin bei der heutigen Debatte aufrichtig begrüßen. Ich freue mich sehr, dass die deutsche Bürgerbeauftragte heute unter uns weilt.

Nach UNO-Angaben haben in den letzten Jahren etwa zwei Millionen Menschen den Irak wegen der Gefahr für ihr Leben, der chaotischen Lage und der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen verlassen. Wir sind Zeugen einer großen Tragödie der Flucht von Menschen aus dem Irak in benachbarte Länder. Eine Million davon leben in Syrien, rund 750 000 in Jordanien, über 100 000 in Ägypten, 40 000 im Libanon und viele weitere verstreut in anderen Ländern. Die Palästinenser im Irak befinden sich in einer besonders schwierigen Lage. In einer Erklärung vom 2. Februar 2007 fordert Human Rights Watch Syrien auf, seine Grenzen unverzüglich für die Palästinenser zu öffnen, die zurzeit im Irak in Gefahr sind.

Die UNO fordert einen Beitrag von 60 Millionen US-Dollar für einen Fonds, um Flüchtlingen aus dem Irak zu helfen. Die Welt darf ihrem Schicksal nicht gleichgültig gegenüber stehen. Die heutige Entscheidung der Vereinigten Staaten, im nächsten Jahr 7000 Irakern in den USA Asyl zu gewähren, ist ein Schritt in die richtige Richtung, ebenso der Beschluss der Vereinigten Staaten, sich mit 18 Millionen US-Dollar am Hilfsprogramm für Irak-Flüchtlinge zu beteiligen.

Doch das sind immer noch nur Tropfen auf den heißen Stein. Die Europäische Union muss auf der bevorstehenden Konferenz am 17. April 2007 in Genf eine führende Rolle spielen. Sie muss finanzielle Unterstützung bereitstellen, um das Leid der Flüchtlinge zu lindern und mitzuhelfen, diese Krise zu überwinden.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte den Verfassern dieses Entschließungsantrags sowie den Fraktionen und Abgeordneten für ihre Meinungen danken. Es ging Ihnen vor allem um die unbedingte Notwendigkeit, sich mit den Menschen in großer Not solidarisch zu erklären. Sehr besorgt ist die Kommission auch angesichts der humanitären Lage im Irak und des immensen menschlichen Leids, das durch die anhaltende Gewalt in diesem Land, die hohe Zahl an Vertreibungen innerhalb und außerhalb des Iraks sowie deren Folgen für die gesamte Region ausgelöst wird.

In den vergangenen Monaten hat die Kommission die Lage genau beobachtet und stand in engem Kontakt zu anderen wichtigen internationalen Akteuren, insbesondere zum Roten Kreuz und den Vereinten Nationen.

Wie Sie erwähnten, liegen uns die gleichen Zahlen vom Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge vor: 1,8 Millionen Menschen sind Flüchtlinge im eigenen Land, und 2 Millionen Iraker sind bereits in die Nachbarländer geflohen. Wie Herr Smith sagte, handelt es sich um fast 4 Millionen Menschen.

Eine genaue Schätzung der Bedürfnisse im Irak scheitert jedoch bislang daran, dass aufgrund der Sicherheitslage der Zugang zu den betroffenen Bevölkerungsgruppen unmöglich ist.

Die hier schon erwähnte Konferenz der Vereinten Nationen im April in Genf soll mehr Klarheit in Bezug auf die Lage der internen und externen Vertreibungen, deren Auswirkungen und die Bedürfnisse bringen. Die Kommission wird sich an der Konferenz aktiv beteiligen. Ich bin sicher, dass Herr Cappato ein wichtiges Angebot unterbreitet hat, dort gemeinsam mit dem Rat und den Mitgliedstaaten aufzutreten.

Inzwischen hat die Kommission oder besser gesagt die Generaldirektion für Humanitäre Hilfe (ECHO) auf der Grundlage von Informationen, die ihr von internationalen humanitären Partnerorganisationen übermittelt wurden, beschlossen, 10,2 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die Opfer der Irakkrise zur Verfügung zu stellen.

Wie mein Kollege, Herr Michel, heute Vormittag bereits angekündigt hat, wird ein Soforthilfepaket in Höhe von 6,2 Millionen Euro speziell für die gefährdetsten Gruppen vorgeschlagen werden, um die humanitären Bedürfnisse von Flüchtlingen zu decken, die in solche Länder wie Syrien, den Libanon und Jordanien geflohen sind. Die Hilfsmaßnahmen werden eine medizinische Grundversorgung und Bildungsprogramme umfassen, aber auch gezielte Zuwendungen in Form von Lebensmitteln und grundnotwendigen Haushaltsartikeln. Außerdem sind auch Schutzmaßnahmen vorgesehen, insbesondere Unterstützung für das Flüchtlingsregistrierungssystem des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge, das für die Erkennung der gefährdetsten Gruppen und die Ermittlung ihrer konkreten Bedürfnisse unabdingbar ist.

Ein weiteres Soforthilfepaket in Höhe von 4 Millionen Euro wird derzeit für Not leidende Menschen im Irak geschnürt, welches auf einer sorgfältigen Evaluierung der wichtigsten Bedürfnisse und Hilfsmaßnahmen unter extrem schwankenden Sicherheitsbedingungen beruht, wie Sie sich vorstellen können.

Die Humanitäre Hilfe wird unparteiisch und ohne Diskriminierung erfolgen, wobei die am meisten Gefährdeten besonders berücksichtigt werden. Die Kommission wird weitere Finanzierungsentscheidungen erwägen, wenn neuer Bedarf entsteht oder wenn der Zugang zu hilfebedürftigen Gruppen, die derzeit nicht erreicht werden können, möglich wird.

Die Kommission wird die Lage auch weiterhin genau überwachen und in ihren regelmäßigen Zusammenkünften mit Drittländern und der irakischen Regierung, einschließlich des Ministeriums für Vertreibung und Migration, konkrete Fragen ansprechen.

Sollte sich die Lage in den kommenden Monaten weiter verschlechtern, wird die Kommission die Lage anhand der Kriterien der Richtlinie für vorübergehenden Schutz prüfen, um den Rat erforderlichenfalls darum zu ersuchen, den vorübergehenden Schutzmechanismus für irakische Asylsuchende zu aktivieren. Damit wird ihnen sofortiger Schutz und gleichzeitig finanzielle Unterstützung für ihre eigentliche Aufnahme gewährt, außerdem werden Vorkehrungen getroffen, die Asylsuchenden anschließend auf die Mitgliedstaaten zu verteilen.

Die Kommission wird ferner in enger Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge die Möglichkeit prüfen, ob die EU-Mitgliedstaaten in einer gemeinsamen Aktion Flüchtlinge aus der Region herausholen können. Ein solcher Umsiedlungsversuch beträfe besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen, wie gefährdete Frauen und unbegleitete Minderjährige.

Ich danke allen Abgeordneten für ihren Entschließungsantrag und ihre Unterstützung.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


10.3. Guinea (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Guinea(1).

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser. (NL) Herr Präsident! Als Frankreich 1958 seinen Kolonien in Westafrika die Selbstbestimmung zubilligte, war Guinea das einzige Land, das sich für die sofortige und vollständige Unabhängigkeit entschied. In den 11 übrigen Gebieten mit einer Kolonialverwaltung entschied sich die Elite, vielfach unter Missachtung des Willens des eigenen Volkes, für den Fortbestand enger administrativer, militärischer und wirtschaftlicher Beziehungen mit Frankreich. Guinea hingegen folgte dem Beispiel der ein Jahr zuvor unabhängig gewordenen ehemaligen britischen Kolonie Ghana, die mit starker Beteiligung der eigenen Bevölkerung ein afrikanisches Sozialismus-Modell aufbauen wollte. Für viele Afrikaner waren die Führer Sékou Touré und Kwame Nkrumah Leitbilder in ihrem Kampf für eine bessere Zukunft, in der an die Stelle von Kolonialismus und Armut Gleichheit und Entwicklung treten sollten. Leider wurde diese Entwicklung in beiden Ländern durch einen militärischen Staatsstreich abrupt beendet. In Guinea übt seit 1984 Präsident Conté eine diktatorische Macht aus. An den unter seiner Kontrolle veranstalteten Wahlen nahmen die meisten Parteien nicht teil, und die offizielle Opposition, die im Parlament vertreten war, sah sich zum Ausscheiden aus dem Parlament gezwungen. Die Gewerkschaften CNTG und USTG sind heute die wichtigste Kraft im Kampf um Demokratie. Deren Protestkundgebung am 22. Januar haben die unter der Leitung des Sohnes des Diktators stehenden präsidialen Sicherheitskräfte damit beantwortet, dass 59 Menschen getötet und 150 weitere verletzt wurden. Der Diktator behandelt das Land in zunehmendem Maße als seinen Privatbesitz. Wie viele andere diktatorisch regierte Länder wird auch Guinea Opfer des Kampfes um Bodenschätze zwischen den einzelnen Gruppen, die sich die Erträge daraus aneignen wollen. In diesem Falle handelt es sich um die Naturschätze Gold, Eisen und Bauxit. Meine Fraktion unterstützt den vorliegenden Entschließungsantrag, in dem für die Forderungen der demokratischen Opposition eingetreten wird.

 
  
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  Marie Anne Isler Béguin (Verts/ALE), Verfasserin.(FR) Herr Präsident! Ich danke dem Kommissar und auch dem Vertreter des Rates für ihre Anwesenheit. Es ist höchste Zeit, dass die Union aktiv wird, denn die Lage in Guinea verschlimmert sich immer mehr.

Guinea, das allzu lange von einem diktatorischen Regime bewusst in einem Zustand der Unterentwicklung gehalten wurde, gerät angesichts des Fehlens von Transparenz und Demokratie immer stärker in eine dramatische Sackgasse. Obwohl das Land reichlich Naturressourcen und Bodenschätze besitzt, kommen die Reichtümer, die der Präsident und seine Kumpanen, die ebenso schuldig sind wie er, an sich reißen und verschleudern, in keiner Weise dem Volk zugute, das die Not, das Elend und die soziale Ungerechtigkeit nicht mehr ertragen kann. Der erkrankte Präsident Conté, der sich schon seit 1984 an der Spitze des Landes befindet, klammert sich an die Macht wie an das Leben. Dass er sich an das Leben klammert, kann ihm niemand verübeln. Doch dass er sich durch die Wiedereinführung des Belagerungszustandes unbedingt an der Macht halten will, können wir nicht verstehen und akzeptieren.

Nach Jahrzehnten uneingeschränkter Macht kann man eine solche Haltung nur verurteilen, denn die Klugheit oder ein Mindestmaß an Mitgefühl für sein Volk hätten den Präsidenten veranlassen müssen, seine Amtsnachfolge und den Übergang zu einer wirklich demokratischen Regierung in aller Ruhe vorzubereiten. Doch stattdessen wird der Belagerungszustand verkündet, das Versammlungsrecht und die Bewegungsfreiheit eingeschränkt, und die Armee geht mit Gewalt gegen friedliche Demonstranten vor und bringt Menschen um. All das ist nicht hinnehmbar.

Wir können diese Brutalität, diese Missachtung der elementarsten Rechte der Guineer und das schändliche Verhalten eines Machthabers nur verurteilen, dessen Herrschaft zu Ende geht, aber leider nicht seine Fähigkeit, Schaden anzurichten. Wir müssen die Einsetzung einer Untersuchungskommission zu den Ereignissen in Guinea fordern, damit wir das ganze Ausmaß der Repression erkennen, damit wir erfahren, auf welcher Führungsebene und von wem die Entscheidungen getroffen wurden.

Hat die Europäische Union im Übrigen die Absicht, die Durchführung eines politischen Dialogs, wie in Artikel 96 des Abkommens von Cotonou vorgesehen, zu fordern? Es ist höchste Wachsamkeit geboten, denn sollte sich die Situation weiter verschlimmern, dann würden nicht nur die Guineer darunter leiden, sondern diese ganze afrikanische Region, denn der sich verschärfende innere Konflikt würde auf die Nachbarländer überspringen. In der Vergangenheit finden sich leider nur allzu viele Beispiele dieser Art.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. – (EN) Herr Präsident! Es wird Sie vielleicht überraschen zu hören, dass Guinea auf eine lange Tradition der Zusammenarbeit mit Europa zurückblicken kann. Die Europäer haben von diesem Land erstmals zur Zeit der portugiesischen Entdeckungen Kenntnis erlangt, als im 15. Jahrhundert der Sklavenhandel einsetzte.

Im Jahre 1890 wurde das heutige Guinea zur französischen Kolonie und blieb es bis 1958. Zwischen 1958 und 1984 wurde das Land von einem Diktator regiert, Ahmed Sékou Touré, der von der Sowjetunion unterstützt wurde. Nach Tourés Tod im Jahre 1984 wurde ein neues totalitäres Regime errichtet, das von einem anderen Diktator, Lansana Conté, angeführt wurde und der nach Meinung mancher hauptsächlich vom Westen unterstützt wurde. Contés Herrschaft war sicherlich besser als Tourés, doch immer noch sehr weit von einer Demokratie entfernt. Zeugnisse dafür sind die Härte gegenüber politischen Gegnern sowie die Ereignisse im Februar, die zum Tod von 23 Demonstranten führten. Guinea ist ein Land, das von Europa gebraucht und manchmal missbraucht wurde und das sich nun darum bemüht, trotz extremer Armut und politischer Instabilität zu überleben.

Die reichen Bodenschatzvorkommen in Guinea machen es zumindest potenziell zu einem der reichsten Länder Afrikas. Wir als Europäer haben die Pflicht, sein Volk – dieses Mal ehrlich und wirksam – dabei zu unterstützen, nach dem Weg zu echter Demokratie, Freiheit, Gerechtigkeit und zu Wohlstand zu suchen und diesen zu beschreiten.

 
  
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  Harlem Désir (PSE), Verfasser. (FR) Herr Präsident! In Guinea massakriert ein seniler Diktator seit dem 17. Januar ungestraft sein Volk, um seine Macht, seine korrupten Freunde und seine zu Ende gehende Herrschaft zu schützen.

Guinea befindet sich in völligem Verfall. Trotz seiner Stellung als größter Bauxitexporteur, trotz seiner Gold-, Diamanten- und Eisenvorkommen ist sein Volk eines der ärmsten der Welt. Die Korruption verschlingt seine Reichtümer, und die Misswirtschaft tut ihr Übriges. Das Volk, das dies nicht mehr hinnehmen will, ist blutiger Repression ausgesetzt. Die einzige Reaktion des Präsidenten Conté auf die Streiks im Januar bestand darin, auf die Menge schießen zu lassen, die Gewerkschafter zu inhaftieren und, nachdem er sich am 27. Januar auf Scheinverhandlungen eingelassen hatte, seine Zusage zur Ernennung eines Ministerpräsidenten auf Konsensbasis zu widerrufen und den Ausnahmezustand zu verhängen. Bis heute sind über einhundert Tote zu verzeichnen, und die Massaker gehen weiter.

Dazu darf Europa nicht schweigen und untätig bleiben. Es darf nicht warten, bis ganz Guinea zu einem einzigen Inferno mit unvorhersehbaren regionalen Auswirkungen wird. Europa hat eine Verantwortung.

Wir fordern die Kommission auf, die Bestimmungen von Artikel 96 des Abkommens von Cotonou für den Fall von Verletzungen der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze anzuwenden. Wir müssen heute dem guineischen Volk zur Seite stehen und von den Behörden fordern, die Massaker sofort einzustellen, die bei den Demonstrationen verhafteten Personen freizulassen, die öffentlichen Freiheiten wieder herzustellen, den Ausnahmezustand zu beenden, Verhandlungen mit den Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft aufzunehmen sowie in Absprache mit den Oppositionsparteien einen Ministerpräsidenten und eine Regierung auf Konsensgrundlage einzusetzen.

Weiterhin bin ich der Meinung, dass die Europäische Union die Durchführung von Wahlen unter internationaler Kontrolle sowie unter Entsendung von Beobachtermissionen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen fordern muss. Dies geschieht gegenwärtig in Mauretanien unter Mithilfe unserer Kollegin Marie-Anne Isler Béguin, die ich von hier aus grüße; dies wurde in der Demokratischen Republik Kongo mit äußerst wirksamen und bedeutungsvollen Ergebnissen durchgeführt.

Des Weiteren müssen wir den Vorschlag einer unter Leitung der Vereinten Nationen stehenden unabhängigen Untersuchungskommission zu den gewaltsamen Ereignissen der letzten Monate wirksam unterstützen. Dreiundzwanzig Jahre Diktatur sind genug; die Menschen in Europa müssen dem guineischen Volk in seinem Kampf für Freiheit und Würde zur Seite stehen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Durch Fischerei, Landwirtschaft und Rohstoffe, das wurde schon gesagt, ist Guinea ein potenziell sehr reiches Land. Dass es dennoch unter bitterer Armut leidet, liegt an der fürchterlichen Misswirtschaft, an der Diktatur, an der miserablen staatlichen Verwaltung, die es dort seit Jahrzehnten gibt, und ich bin dem Kollegen Matsakis sehr dankbar, dass er darauf hingewiesen hat, dass der von Kollege Meijer erwähnte Sékou Touré einer der schlimmsten Diktatoren in der Geschichte von Guinea war.

Leider haben wir auch heute Zustände, die alles andere als akzeptabel sind, und deshalb müssen wir an den derzeitigen Übergangspräsidenten — denn mehr kann er nicht sein — appellieren, die kurze Zeit, die ihm noch bleibt, für einen geordneten Übergang hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu nutzen. Das kann er jedoch nur, wenn er nicht eine Marionette zum Ministerpräsidenten ernennt, wie er dies jetzt getan hat, sondern wenn er tatsächlich auf die Forderungen der Gewerkschaften und der Demokratiebewegung eingeht und eine breite, die Oppositionskräfte umfassende Übergangsregierung einsetzt, die nichts anderes tut, als die öffentliche Ordnung herzustellen und freie Wahlen vorzubereiten, damit eine Geschichte von Terror und Diktatur endlich einer solchen der Demokratie und des Wohlstandes weichen kann.

 
  
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  Urszula Krupa, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Wie viele andere afrikanische Länder ist Guinea reich an Bodenschätzen, aber gleichzeitig sehr arm. Ein großer Teil seiner Bevölkerung lebt in bitterer Armut. Dies war der Grund für die Streiks und Demonstrationen im Jahre 2005 und auch zu Beginn dieses Jahres, mit denen gegen die korrupte Herrschaft von Lasana Conté protestiert wurde, der seit 23 Jahren an der Macht ist.

Die Streiks sind Ausdruck der Unzufriedenheit wegen der Inflation, der Arbeitslosigkeit, der Energie- und Wasserknappheit und den hohen Preisen bei Grundartikeln. In jüngerer Zeit führten die Streiks auch zu einem Stillstand beim Export von Aluminiumerz, dem wertvollsten Wirtschaftsgut Guineas. Die Verluste waren enorm und erreichten eine Höhe von einer Million US-Dollar pro Tag. Die Anführer des Januarstreiks und der Gewerkschaften setzten den Protest jedoch aus, nachdem eine Vereinbarung unterzeichnet worden war, in der ein Wechsel des Ministerpräsidenten gefordert wurde. Die Zusagen in der Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften, dem Parlament Guineas und dem Obersten Gerichtshof des Landes wurden nicht eingehalten, und es wurde wieder ein Mitglied der herrschenden Partei zum Ministerpräsidenten ernannt. Das lässt für eine Verbesserung der Lage, die von den Protestierenden gefordert worden war, nichts Gutes hoffen.

Die Ereignisse in Guinea ähneln denen, die sich vor einiger Zeit in meinem Land abgespielt haben. In Guinea schießt das gegenwärtige Regime ebenfalls auf seine Bürger, die für Veränderung, bessere Lebensbedingungen und die Achtung grundlegender Menschenrechte kämpfen. Wir verlangen die Einhaltung der Grundsätze der Demokratie und Reformen in einem Land, dessen Bewohner in Würde leben wollen, ihren Naturreichtum für sich selbst nutzen wollen, der gegenwärtig durch reiche Konzerne ausgebeutet und durch Korruption abgeschöpft wird. Tausende Guineer sterben an Hunger und Armut. Mehr als hundert wurden während der Demonstration getötet. Sie sind die Opfer einer jungen Demokratie und des Kampfes für Menschenrechte. Sie sind auch ein dunkler Punkt im Gewissen derer, denen Aluminiumerz, Bauxit, Gold und Diamanten mehr gelten als Menschenleben.

 
  
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  Ján Figeľ, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Dieses Land blickt nicht nur auf eine höchst komplizierte Geschichte und ein schwieriges Erbe zurück, sondern durchlebt auch jetzt eine schwierige Situation. Allerdings können wir es gemeinsam schaffen, mehr Hoffnung nach Guinea zu bringen.

Die Kommission ist sich über die Lage in diesem Land vollkommen im Klaren. In einer Pressemitteilung vom 22. Januar hat die Europäische Kommission die gewalttätigen Übergriffe der Sicherheitskräfte verurteilt und zu Zurückhaltung und staatsbürgerlichem Verantwortungsbewusstsein während dieser Demonstrationen aufgerufen. Kommissar Michel hat den Verlust von Menschenleben bedauert und die verschiedenen Beteiligten aufgerufen, einen konstruktiven Dialog zu führen, um die notwendigen politischen Reformen umzusetzen, die für das Land so wichtig sind.

Die deutsche Ratspräsidentschaft veröffentlichte im Namen der Union am 9. Februar eine Erklärung, in der sie die Todesfälle während der Demonstrationen bedauert und die Regierung von Guinea um Erläuterungen dazu ersucht, unter welchen Umständen sich diese Todesfälle ereigneten und welche juristischen Schritte gegen die Verantwortlichen eingeleitet wurden.

Die in Guinea ernannte Untersuchungskommission wird zwar von der Staatsanwaltschaft geleitet, doch sollen die Opfer und Angehörigen ihre Fälle entweder den Gerichten vortragen, die nur über beschränkte Mittel verfügen, oder bei der Polizei vorstellig werden – eine Einrichtung, die an den Repressionen aktiv beteiligt war. Angesichts dieser Situation hat die guineische Anwaltschaft ihre Mitarbeit an der Untersuchungskommission verweigert und stattdessen um eine internationale Kommission gebeten. Die Anwaltschaft plant ferner die Einreichung des Falls beim Internationalen Strafgerichtshof.

Die Delegation der Kommission in Conakry sowie die Botschaften der Mitgliedstaaten haben die Regierung von Guinea mehrfach auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Vorfälle umfassend zu untersuchen. Auch Kommissar Michel hat den Außenminister Condé darauf hingewiesen. Die Delegation und andere Diplomaten haben außerdem gegenüber dem neuen Premierminister betont, dass das Verhalten der Sicherheitskräfte, dass diese während des vorangegangenen Streiks an den Tag gelegt hatten, einfach aufhören müsse.

Die Strategie der Zusammenarbeit mit Guinea im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds, die am 21. Dezember 2006 unterzeichnet wurde, verweist auf eine gute Regierungsführung als ausschlaggebender Faktor und Priorität. Mit den geplanten Maßnahmen sollen die Effektivität und Transparenz der öffentlichen Verwaltung verbessert, die Rechtsstaatlichkeit gestärkt und eine demokratische Gesellschaft gefördert werden.

Im Nachgang zu den Beratungen im Zusammenhang mit Artikel 96 (Cotonou-Abkommen), die im April 2005 endeten, wird ein verstärkter politischer Dialog mit dem Land geführt. Die Kommission hat den guineischen Behörden gegenüber betont, dass in diesem Zusammenhang auch die neue Situation berücksichtigt wird.

Ich möchte Ihnen für den Entschließungsantrag danken und meiner festen Überzeugung Ausdruck verleihen, dass die Europäische Union das Land bei seinem Streben nach einer besseren Zukunft unterstützen sollte.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Wir kommen nun zur Abstimmung.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll.)

 

11.1. Gespräche zwischen der chinesischen Regierung und den Gesandten des Dalai Lama (Abstimmung)

11.2. Humanitäre Situation der Flüchtlinge aus dem Irak (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 5:

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Wir schlagen in Absatz 5, Zeile 4 vor, die Worte „das Europäische Parlament“ zu streichen, da es sprachlich etwas unsauber und vielleicht auch etwas unlogisch ist, wenn das Parlament in diesem Zusammenhang „das Parlament“ zur Teilnahme an dieser internationalen Konferenz aufruft.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:

 
  
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  Alyn Smith (Verts/ALE).(EN) Herr Präsident! Bei dieser Änderung in Absatz 7 wollen wir unser Lob für die schwedische Regierung keineswegs schmälern, aber die in Absatz 7 genannte Zahl – 8951 – ist faktisch falsch. Wir möchten vorschlagen, die Worte „die 2006 8951 Irakern Asyl gewährt hat“ zu streichen. Das wird den Fluss des Absatzes fördern und dennoch die Bemühungen der schwedischen Regierung würdigen.

 
  
  

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

 

11.3. Guinea (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Erwägung D der Präambel:

 
  
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  Harlem Désir (PSE). – (FR) Herr Präsident! Wir sind in der Tat einverstanden, unseren Änderungsantrag 1 zurückzuziehen, um den Konsens und die Einmütigkeit unter den Fraktionen aufrechtzuerhalten, denn das wird – wie ich denke – dieser Entschließung größere Wirksamkeit verleihen, was zu begrüßen ist. Im Einvernehmen mit den einzelnen Fraktionen haben wir stattdessen einen mündlichen Änderungsantrag eingereicht, der am Ende der Erwägung D eingefügt werden soll und den ich auf Englisch verlesen werde, denn dies ist die maßgebende Sprache, in der auch dieser mündliche Änderungsantrag ausgehandelt wurde. In dieser Änderung wird präzisiert, dass auch Söldner aus Liberia und Sierra Leone eingesetzt werden, für deren Anwesenheit es offiziell allerdings noch keine absoluten Beweise gibt, auch wenn alle Beobachter vor Ort dies festzustellen beginnen. Um präzise zu sein und dies trotzdem anzuführen, haben wir folgende Formulierung gewählt:

(EN) „dass Berichten zufolge Söldner und ehemalige Guerillakämpfer anwesend sind“.

(FR) Doch ich glaube, Herr Matsakis möchte einen mündlichen Änderungsantrag zu der mündlichen Änderung vorschlagen, damit diese noch präziser ausfällt, und ich möchte hier sagen, dass ich den Wortlaut unterstütze, den er uns jetzt vorschlagen wird, damit wir alle einstimmig für denselben Text stimmen können.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE).(EN) Herr Präsident! Um das etwas klarer zu stellen und die Fakten korrekter und umfassender darzulegen, möchte ich einen mündlichen Änderungsantrag zum mündlichen Änderungsantrag von Herrn Désir vorbringen.

Den Worten „dass Berichten zufolge Söldner und ehemalige Guerillakämpfer anwesend sind“ sollte „als paramilitärische Regierungskräfte“ hinzugefügt werden.

(Das Parlament nimmt den mündlichen Änderungsantrag an.)

 
  
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

12. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll

13. Beschlüsse über bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

14. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

15. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

16. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

17. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 16.25 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 9 von Richard Corbett (H-1070/06)
 Betrifft: Zollfreigrenzen
 

Wie rechtfertigt der Rat seinen Beschluss, die Freigrenzen für Reisende, die aus Drittländern in die EU zurückkehren, zu verdoppeln? Teil der Rat nicht die Auffassung, dass eine solche Verdoppelung der Freigrenzen den unlauteren Wettbewerb erhöht, dem die Einzelhändler in der EU ausgesetzt sind, dass sie sie zu einer Aushöhlung der Staatseinnahmen in den EU-Mitgliedstaaten führt, dass sie den Spielraum der nationalen Regierungen einengt, mit fiskalpolitischen Maßnahmen Anreize zur Eindämmung des Tabak- und Alkoholkonsums zu setzen und dass sie Käufe an Flughäfen und/oder in Flugzeugen fördert, wodurch kein Beitrag zur Flugsicherheit geleistet wird, sondern absurde und unwirtschaftliche Verkaufsstätten gefördert werden, die ihre Existenz allein dieser ungerechtfertigten Steuervergünstigung verdanken?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat am 28. November 2006 über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer und den Verbrauchsteuern eine politische Einigung erzielt.

Der Rat hat beschlossen, den 1994 festgelegten, derzeit geltenden Schwellenwert von 175 EUR auf 300 EUR für Reisende auf dem Landweg, einschließlich Binnenwasserstraßen, und auf 430 EUR für Flug- und Seereisende zu erhöhen. Nach Auffassung des Rates sollte der Schwellenwert der Geldwertentwicklung angepasst werden. Durch den geplanten Wegfall der spezifischen Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee fallen diese Waren künftig ebenfalls unter die Schwellenwertgrenze. Ohne eine Erhöhung des Schwellenwertes dürften Reisende künftig weniger Waren einfuhrabgabenfrei mitführen als bisher.

Die Anpassung der Richtlinie gewährt den Mitgliedstaaten aber auch mehr Flexibilität und verringert den Verwaltungsaufwand, den Routinekontrollen und insbesondere die Abgabenberechnung in Kleinfällen mit sich bringen. Im Interesse der Reisenden müssen Waren mit vergleichsweise geringem Wert nicht mehr anmeldet werden.

Was Tabakwaren und alkoholische Erzeugnisse anbelangt, so darf ich darauf hinweisen, dass diese Produkte mengenmäßigen Beschränkungen unterliegen und sich die Erhöhung des Schwellenwertes deshalb nicht auswirkt. Ganz im Gegenteil sollen die Mitgliedstaaten zur Unterstützung ihrer Gesundheitspolitik die Möglichkeit erhalten, geringere Höchstmengen für Einfuhren von Tabakwaren anzuwenden.

 

Anfrage Nr. 10 von Robert Evans (H-1074/06)
 Betrifft: Dilemma Straßburg-Brüssel
 

Anlässlich der Wiedervereinigung Deutschlands wurde entschieden, den Regierungssitz nach Berlin zu verlegen und nach alternativen Verwendungszwecken für die Gebäude in Bonn zu suchen. Hat die Präsidentschaft die anderen Ratsmitglieder über die erzielten Einsparungen und die Lehren, die sich daraus ergeben haben, unterrichtet, um eine vernünftige Debatte über das Dilemma in Verbindung mit dem Sitz des Europäischen Parlaments (Straßburg-Brüssel) in Gang zu setzen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Vorsitz ist im Rat nicht auf die Frage seines Regierungssitzes eingegangen.

 

Anfrage Nr. 11 von Georgios Papastamkos (H-1076/06)
 Betrifft: Die EU jenseits der Reflexionphase
 

Ein Ausweg aus der Verfassungskrise muss Anzeichen eines umfassenden Integrationsprojekts aufweisen, das den Bürger „politisiert“ und die gesamte – innere wie äußere – Aktivität der Union für ihn erkennbar macht. Wie kann von einer Union die Rede sein, die Zusammenhalt, Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld erkennen lässt, ohne dass zuvor über ihre zentrale politische Ausrichtung entschieden wird? Stand die Verfassungskrise in der Union mit dem dialektischen Verhältnis zwischen Vertiefung und Erweiterung in Zusammenhang? Müssen der politischen und wirtschaftlichen Geographie der Union nicht Grenzen gesetzt werden? Gedenkt die deutsche Präsidentschaft ein Projekt vorzuschlagen, das die europäische Zivilgesellschaft in den Mittelpunkt der nationenübergreifenden Input-Output-Legitimität rückt?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Anfrage des Herrn Abgeordneten betrifft im Wesentlichen zwei Punkte, nämlich die von ihm so genannte "Verfassungskrise" und die Erweiterung.

Zum ersten Punkt sei auf die Feststellung der Staats- und Regierungschefs anlässlich ihrer Tagung im Dezember 2006 hingewiesen, wonach die Union zweigleisig vorgeht, das heißt, dass sie bestmöglich die Möglichkeiten nutzt, die die geltenden Verträge bieten, um konkrete Ergebnisse zu erzielen, und gleichzeitig daran arbeitet, den Weg für die Fortsetzung des Reformprozesses zu ebnen. Wie im Dezember angekündigt, hat der finnische Vorsitz die Ergebnisse seiner Konsultationen mit den Mitgliedstaaten zum Verfassungsvertrag dem deutschen Vorsitz als Teil seiner Vorbereitungen für den im ersten Halbjahr 2007 vorzulegenden Bericht übergeben. Der Bericht soll mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen. Auch wird er als Grundlage für weitere Entscheidungen darüber dienen, wie der EU-Reformprozess festgesetzt werden soll.

Zum zweiten Punkt der Anfrage des Herrn Abgeordneten – Erweiterung – kann ich mich kürzer fassen: Erstens: Die Staats- und Regierungschefs haben im Rahmen des im Dezember vereinbarten erneuerten Konsenses über die Erweiterung bekräftigt, dass die EU an ihren Zusagen gegenüber den im Erweiterungsprozess befindlichen Ländern festhält. Zweitens – und dies ist ebenso wichtig – haben sie festgestellt, dass bei fortschreitender Erweiterung der Union die europäische Integration nur erfolgreich sein kann, wenn die Organe der EU weiterhin effizient funktionieren und die Politik der EU auf nachhaltige Weise weiterentwickelt und finanziert wird.

 

Anfrage Nr. 12 von Antonio López-Istúriz White (H-1079/06)
 Betrifft: Gewährung der Ermäßigungen bei den Luft- und Seeverkehrstarifen auch für auf den Balearen ansässige Drittstaatsangehörige
 

In der Königlichen Verordnung 1316/2001 sind die Vergünstigungen bei den regulären Luft- und Seeverkehrstarifen für die Einwohner der autonomen Regionen der Kanarischen Inseln und der Balearischen Inseln (Nachlass von 43 % des Reisepreises, 2007 von 50 %) geregelt. Diese Maßnahme wurde zum Ausgleich der sich aus der Insellage ergebenden Nachteile ergriffen.

Die Regionalregierung der Balearen versucht nun, auch einen Anspruch der auf den Balearen ansässigen Einwanderer auf einen solchen Preisnachlass einzufordern. Sie stützt sich dabei auf den Grundsatz „gleiche Verpflichtungen, gleiche Rechte”, da die dort ansässigen Einwanderer zur Entrichtung öffentlicher Abgaben verpflichtet sind, jedoch im Gegenzug keinen Anspruch auf die vergünstigten Tarife für die regulären Luft- und Seeverkehrsdienste haben. Zur Verwirklichung einer tatsächlichen Integration müssen die ansässigen Drittstaatsangehörigen in den Genuss derselben Vergünstigungen kommen wie spanische Staatsangehörige oder Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU. So lässt sich in einem Rahmen der Solidarität und Gleichbehandlung eine wirksame und tatsächliche Integration dieser Mitbürger gewährleisten.

Hält es der Rat für geboten, die EU-Organe mit dieser Problematik zu befassen, da es sich ja um ein Thema der Integrationspolitik mit Blick auf die Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit handelt? Könnte der Rat die spanische Regierung zur Änderung der genannten Verordnung verpflichten oder ihr dazu raten, um gleiche Rechte für alle Gebietsansässigen zu schaffen, gleich ob sie Staatsangehörige eines Mitgliedstaates oder Drittstaatsangehörige sind?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat diese Frage nicht erörtert, da sie nicht unter seine Zuständigkeit fällt.

 

Anfrage Nr. 13 von David Martin (H-1082/06)
 Betrifft: Ein europäischer Kodex bewährter Praktiken
 

Im Dezember 2003 nahm das Europäische Parlament einen von Uma Aaltonen ausgearbeiteten Bericht an, der auf einer Petition von Louise McVay, einer an Multipler Sklerose leidenden britischen Staatsbürgerin, beruhten. In diesem Bericht wurde festgestellt, dass in der EU Unterschiede und allgemeine Unzulänglichkeiten bezüglich der Behandlung und Pflege von Personen, die an MS leiden, bestehen. Obwohl eine Vielzahl von Fällen zeigt, dass sich hochwertige Behandlungen positiv auf das Leben von MS-Kranken und letztendlich auch auf die Sozialhaushalte der Mitgliedstaaten auswirken, haben nur 28 % der MS-Kranken Zugang zu lebenswichtigen krankheitsmodifizierenden Arzneimitteln. Das Europäische Parlament hat die Entwicklung eines Kodex bewährter Praktiken für die Verbesserung der Rechte und der Lebensqualität von MS-Kranken gefordert, der sich mit wichtigen Fragen wie Beschäftigung und Erhaltung des Arbeitsplatzes, einer gemeinsamen Forschungsagenda und einer sinnvollen Beteiligung von MS-Kranken selbst befassen würde. Ein Entwurf eines solchen Kodex wurde von der Europäischen Multiple-Sklerose-Plattform ausgearbeitet. Welche Schritte beabsichtigt der deutsche Ratsvorsitz im Hinblick auf die Annahme und die Umsetzung eines solchen Kodex zu unternehmen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat dankt dem Herrn Abgeordneten für sein Interesse an dieser Frage.

Bisher hat der Rat noch nicht über einen derartigen "Kodex bewährter Praktiken" beraten. Allerdings eröffnet das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2003-2008) die Möglichkeit, Maßnahmen und Projekte zur Festlegung von Indikatoren zu neurodegenerativen Gehirnerkrankungen, Störungen der neurologischen Entwicklung und nichtpsychiatrischen Gehirnerkrankungen, einschließlich Multipler Sklerose, durchzuführen. Die Europäische Kommission unterstützt das Projekt "MS-Information Dividend" der Europäischen Multiple-Sklerose-Plattform (EMSP), das in diesem Jahr anläuft.

Der Rat ist zu einer politischen Einigung über das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit gelangt und der Vorsitz hofft, mit dem Europäischen Parlament eine Einigung in zweiter Lesung zu finden. Das Programm sieht die Möglichkeit vor, den Austausch von Wissen und bewährten Verfahren und die Erhebung und Analyse gesundheitsbezogener Daten sowie die Verbreitung von Informationen zu Gesundheitsfragen zu fördern.

Des Weiteren eröffnet das 7. Forschungsrahmenprogramm gerade auch im Bereich der neurodegenerativen Erkrankungen Möglichkeiten zur Gesundheitsforschung

Die Kommission hat bislang noch keinen spezifischen Vorschlag zu Multipler Sklerose vorgelegt und der Vorsitz hat keine speziellen Tätigkeiten des Rates zu diesem Thema geplant.

 

Anfrage Nr. 14 von Eugenijus Gentvilas (H-1087/06)
 Betrifft: Wirtschaftliche Sanktionen gegenüber Belarus
 

Der Rat hat Maßnahmen eingeleitet, um die Mitgliedschaft von Belarus im Allgemeinen Präferenzsystem vorübergehend auszusetzen. Im Grunde handelt es sich hierbei um die Verhängung wirtschaftlicher Sanktionen gegenüber diesem Land. Nach Ansicht des Fragestellers sind wirtschaftliche Sanktionen mit dem von Kommissionsmitglied B. Ferrero-Waldner am 21. November 2006 veröffentlichten Dokument „What the European Union could bring to Belarus“ nicht vereinbar. Die Politik der EU gegenüber Belarus wird auf diese Weise widersprüchlich und schwer vorhersagbar.

Hat der Rat bei der Prüfung der Initiativen zur Verhängung wirtschaftlicher Sanktionen gegenüber Belarus folgende Aspekte berücksichtigt:

die Tatsache, dass die aktiv mit Belarus Handel treibenden Mitgliedstaaten – in erster Linie Litauen, Polen und Lettland – wirtschaftliche Nachteile erleiden werden,

die Möglichkeit, dass Russland von einer Erhöhung der Gaspreise gegenüber Belarus absehen oder seine Drohungen abmildern und die Bevölkerung von Belarus auf diese Weise auf seine Seite ziehen, die Politik der EU aber als belarusfeindlich oder gar isolierend darstellen könnte?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat am 21. Dezember 2006 die Verordnung (EG) Nr. 1933/2006 zur vorübergehenden Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen für Waren aus der Republik Belarus(1) angenommen. Es sei jedoch hervorgehoben, dass diese Maßnahme nicht als Sanktion gedacht ist, sondern als eine Aufhebung von Präferenzen infolge der Tatsache, dass Belarus internationale Arbeitsnormen, insbesondere das Recht auf Vereinigungsfreiheit, nicht einhält.

Der Rat ist sich der möglichen wirtschaftlichen Folgen bewusst, die sich aufgrund der Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen und der in der Folge wieder erhobenen allgemein geltenden Zollsätze für bestimmte Mitgliedstaaten ergeben könnten. Derartige wirtschaftliche Folgen wären allerdings begrenzt, zumal der Großteil der Wareneinfuhren aus Belarus in die EU schon bisher ohne den Genuss von APS-Zollpräferenzen erfolgt. Im Übrigen geht es um die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der Europäischen Union sowie der Kohärenz bei der Anwendung ihrer Beschlüsse und der Wahrung ihrer Grundwerte.

Die Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen tritt jedoch nicht sofort in Kraft, sondern erst sechs Monate nach der Beschlussfassung und dies auch nur dann, wenn nicht vor diesem Zeitpunkt festgestellt wird, dass Belarus die festgestellten Defizite beseitigt hat und in der Folge entschieden wird, dass die Gründe, die zu dieser Verordnung geführt haben, nicht mehr bestehen. Dies gibt den belarussischen Behörden eine weitere Möglichkeit, die einschlägigen internationalen Normen zu erfüllen. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) setzt ihre diesbezügliche Prüfung in der 298. Sitzung des Verwaltungsrates im März 2007 und in der 96. Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2007 fort, insbesondere die Prüfung der letzten von der belarussischen Regierung vorgelegten Gesetzesänderungen. Die Kommission hat dem Rat zugesagt, nach der im März 2007 in Genf stattfindenden IAO-Verwaltungsratssitzung, Bericht zur aktuellen Entwicklung in Belarus zu erstatten.

Was den letzten Teil der Anfrage anbelangt, so hat die Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen nichts an der Entschlossenheit Russlands geändert, die Gaspreise für Belarus zu erhöhen. Der Rat hat nicht festgestellt, dass Russland versucht, die EU-Politik als feindlich darzustellen.

Die Rücknahme der allgemeinen Zollpräferenzen steht nicht im Widerspruch zu dem Non-Paper "What the European Union could bring to Belarus", wonach die EU ihre Beziehungen zu Belarus nicht normalisieren und vertiefen kann, so lange die belarussischen Behörden demokratische Werte und die Grundrechte des belarussischen Volkes verletzen.

 
 

(1) ABl. L 405 vom 30. 12.2006, S. 35.

 

Anfrage Nr. 15 von Marian Harkin (H-1089/06)
 Betrifft: Abkommen über den offenen Luftverkehrsraum ("open skies") - bilaterale Abkommen
 

Was hält der Rat angesichts der fehlenden Fortschritte im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den offenen Luftverkehrsraum („open skies“) davon, dass einzelne Mitgliedstaaten selbst Verhandlungen über bilaterale Luftverkehrsabkommen führen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Verhandlungen über das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA wurden im November 2005 abgeschlossen. Danach hat die EU über ein Jahr auf das Ergebnis der internen Verfahren der amerikanischen Regierung gewartet, die zur Ausarbeitung einer Regelung hinsichtlich ausländischer Beteiligungen an US-Fluggesellschaften führen sollten.

Auf seiner Tagung vom 12. Dezember 2006 wurde dem Rat jedoch mitgeteilt, dass das amerikanische Verkehrsministerium die bereits im November 2005 veröffentlichte Notice of Proposed Rulemaking (NPRM) zu erweiterten Beteiligungsmöglichkeiten an US-Luftfahrtgesellschaften zurückgenommen hat. Der Rat äußerte tiefe Enttäuschung und sein Bedauern über diese Entscheidung und bekräftigte, dass er sich nach wie vor darum bemühen wird, dass es erstmals in der Geschichte zum Abschluss eines umfassenden Luftverkehrsabkommens der ersten Stufe zwischen der EU und den Vereinigten Staaten kommt, das für mehr Rechtssicherheit sorgt und die bestehenden bilateralen Vereinbarungen ersetzt. Zu diesem Zweck und auf Vorschlag der USA beauftragte der Rat die Kommission, so rasch wie möglich dringende Konsultationen mit den Vereinigten Staaten aufzunehmen, um zu ermitteln, welche Punkte herangezogen werden könnten, um wieder einen echten Interessenausgleich herzustellen.

Die Beziehungen zwischen der EU und den USA in diesem Bereich werden nur im Rahmen des erwähnten Luftverkehrsabkommens zwischen der EU und den USA behandelt, und die Möglichkeit, bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten der EU und den USA zu schließen, wird von den beteiligten Parteien nicht in Betracht gezogen.

 

Anfrage Nr. 16 von Nikolaos Vakalis (H-1090/06)
 Betrifft: Umweltvorschriften betreffend Kraftfahrzeuge
 

Der Bericht, der am 13.12.2006 vom Europäischen Parlament in seiner Plenarsitzung angenommen wurde, betrifft die Anwendung der Euro-5-Emmissionsvorschriften, die die Grenzwerte für Schadstoffemissionen für PKW und Kleinlastwagen auf NOx auf 180 mg/km ab 2009 und 80mg/km ab 20014 festlegten, während die USA einen Grenzwert von 44 mg/kg vorschreiben, der zwischen 2004 und 2007 schrittweise umgesetzt werden soll. Die europäische Autoindustrie ist seit kurzem in der Lage, Kraftfahrzeuge herzustellen, die den Vorschriften in den USA entsprechen.

Wenn wir über Texte und technische Normen sprechen, wäre es da nicht sinnvoll, die im internationalen Wettbewerb geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen und den Fortschritt nicht nur an dem zu messen, was wir bis heute erreicht haben, sondern auch an dem, was auf der internationalen Bühne passiert, insbesondere betreffend Innovation und umweltbedachte Nachhaltigkeit?

Ist der Rat bezüglich der Automobilnormen nicht auch der Auffassung, dass wir entschiedenere Maßnahmen treffen und dem Beispiel unserer Mitbewerber folgen sollten, indem wir noch strikterer Emissionsgrenzwerte einführen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Herr Abgeordnete weist darauf hin, dass in den Vereinigten Staaten derzeit für Diesel-Pkw strengere NOx-Abgaswerte gelten als in der Europäischen Union. Aufgrund der unterschiedlichen Testverfahren können die Grenzwerte jedoch nicht unmittelbar verglichen werden.

Mit den kürzlich beschlossenen Grenzwerten "Euro 5" und "Euro 6" wird eine drastische Reduzierung der NOx-Emission in Europa erreicht. Zur Einhaltung der Anforderungen in Europa wird -wie in den USA- die bestmögliche Abgasreinigung für Diesel-Pkw erzwungen.

In den USA gibt es im Übrigen bisher nur einen kleinen Markt für Diesel-Pkw. Die zur Erreichung des US Grenzwertes erforderliche Technik wurde deshalb auch nur für wenige Diesel-Fahrzeuge der oberen Mittelklasse verfügbar gemacht. In Europa haben Pkw mit modernsten Dieselmotoren in allen Fahrzeugsegmenten einen deutlich größeren Marktanteil als in den Vereinigten Staaten, was insbesondere zur Senkung des CO2-Ausstoßes von Kraftfahrzeugen in der EU beiträgt. Die Problematik der CO2-Emissionen wird in der anstehenden Mitteilung der Kommission über eine geänderte Strategie der Gemeinschaft zur Minderung der CO2-Emissionen von Pkw angegangen. Der Rat wird sich eingehend mit dieser Mitteilung befassen.

Im Rahmen der in Genf ansässigen VN-Wirtschaftskommission für Europa setzt sich die EU für weitergehende Harmonisierung der Anforderung für Kraftfahrzeuge ein.

 

Anfrage Nr. 17 von Ivo Belet (H-0003/07)
 Betrifft: Übernahme von Fußballvereinen durch zwielichtige Investoren
 

Der kasachische Geschäftsmann und Politiker Rakhat Aliyev will in den belgischen Fußballclub Excelsior Moeskroen investieren. Aliyev ist keine unbescholtene Figur. Nach Darstellung von Human Rights Watch ist er korrupt und hat sich des Machtmissbrauchs schuldig gemacht.

Wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Profifußballs und wegen seiner Ausstrahlung ist es absolut unerwünscht, dass zwielichtige Geldgeber Einfluss auf die Geschicke von Profifußballclubs nehmen.

Teilt der Rat die Auffassung, dass in diesem Fall und in ähnlich gelagerten Fällen Ermittlungen im Rahmen von Europol erforderlich sind, um zu vermindern, dass Profisportclubs in die Hände von zwielichtigen oder in unlauterer Absicht handelnden Investoren geraten?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Herr Abgeordnete sei darauf hingewiesen, dass eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein muss, damit Europol im Zusammenhang mit mutmaßlichen kriminellen Handlungen tätig werden kann. Vor allem müssen die Handlungen unter das Europol-Mandat (siehe Artikel 2 Absatz 1 des Europol-Übereinkommens) fallen. Ist dies nicht der Fall sind ausschließlich die nationalen Polizeibehörden zuständig. Im Übrigen führt Europol selbst überhaupt keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, sondern unterstützt die Mitgliedstaaten in Fällen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität durch Austausch und Analyse von Informationen.

 

Anfrage Nr. 18 von Vytautas Landsbergis (H-0008/07)
 Betrifft: Wollen wir keine Energiecharta?
 

Nachdem Polen die Aufnahme von Verhandlungen über das neue Kooperationsabkommen zwischen der EU und Russland an zwei Forderungen geknüpft hat, nämlich die Energiecharta (Weigerung Russlands, sie zu ratifizieren) und das politisch motivierte Embargo für polnische Lebensmittel (mit der Drohung, es auf die ganze EU auszuweiten), haben wir festgestellt, dass es bei den Bemühungen, miteinander ins Gespräch zu kommen, Schwerpunkte zu setzen und künftige Lösungen in Aussicht zu stellen, nur ums „Fleisch“ geht. Der Hohe Beauftragte für die GASP, Javier Solana, hat der Presseagentur Interfax zufolge erklärt, dass große Fortschritte dabei erzielt worden seien zu erreichen, dass die Energiefrage keinen Teil der polnischen Forderungen mehr bildet. Ist dies Nachlässigkeit oder Ausdruck einer vom EU-Rat bewusst vertretenen Linie, sich mehr um die Befindlichkeiten der russischen Staatsführung als um die europäischen Interessen im Bereich der Energiesicherheit zu kümmern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat versichert dem Herrn Abgeordneten, dass die Versorgungssicherheit eine der wichtigsten Prioritäten der Energiepolitik der Gemeinschaft darstellt. Zahlreiche Ansätze, mit denen im Rahmen dieser Politik das Ziel verfolgt wird, die Versorgungssicherheit der Gemeinschaft zu verbessern, machen dies deutlich: So beispielsweise durch die Diversifizierung von Versorgungsquellen und Transportwegen, die Diversifizierung von Energiequellen, Energieeffizienz, eine externe Energiepolitik, das optimale Funktionieren des Binnenmarktes für Energie und Maßnahmen in Bezug auf Transparenz.

Das Ziel, die Versorgungssicherheit der Gemeinschaft zu gewährleisten, ist auch ein Schlüsselfaktor, der die Energiebeziehungen der Gemeinschaft zu Russland prägt. Der Rat ist überzeugt, dass dem Interesse der Gemeinschaft an Versorgungssicherheit durch eine stabile Energiebeziehung mit Russland zu beiderseitigem Vorteil am besten gedient ist – eine Beziehung, die transparent ist und auf deren Funktionieren Verlass sein muss.

Der Europäische Rat (23./24. März 2006) hat erklärt, dass zur Erhöhung der Versorgungssicherheit die Sicherstellung gemeinsamer operativer Ansätze für das Vorgehen in Krisensituationen im Geiste der Solidarität und unter Berücksichtigung der Subsidiarität gehört. Ferner sei daran erinnert, dass die Erklärung der G8 von 2006 zur Versorgungssicherheit die Grundsätze der Energiecharta ausdrücklich unterstützt.

Der Rat kann dem Herrn Abgeordneten versichern, dass keine Anstrengungen gescheut wurden und werden, einen Kompromiss zu finden, wenn es um die Frage geht, die entsprechenden Bezugnahmen auf den Energiechartavertrag in die Verhandlungsrichtlinien aufzunehmen.

Was die anderen Teile der Anfrage betrifft, so gibt der Rat keine Stellungnahmen zu Presseerklärungen ab.

 

Anfrage Nr. 19 von Dimitrios Papadimoulis (H-0009/07)
 Betrifft: Visumpflicht für die Bürger aus 10 Mitgliedstaaten der EU
 

Die USA verlangen weiterhin selektiv von den Bürgern aus 10 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Einreisvisum. Griechenland ist das einzige Land der alten Europäischen Union der 15, dessen Bürger weiterhin ein Einreisevisum benötigen, wenn sie geschäftlich oder als Tourist in die USA einreisen möchten. Trotz der Einführung der neuen sichereren Pässe, die in der gesamten EU identisch sind, verlangen die USA nach wie vor ein Einreisevisum nur für eine Gruppe von Staaten.

In der vom Europäischen Parlament am 1. Juni 2006 angenommenen Entschließung wird (P6_TA(2006)0238) festgestellt, dass die USA dadurch, dass sie von den Bürgern aus 10 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ein Visum verlangen, die Ungleichheit zwischen den EU-Bürgern festschreiben und ein mangelhaftes Vertrauen in die Visumbestimmungen der Europäischen Union erkennen lassen (Erwägung K und Ziffer 37).

Was gedenkt der Rat zu unternehmen, damit die Entschließung P6_TA(2006)0238 des Europäischen Parlaments umgesetzt wird und damit die Visumpflicht für gewisse Bürger der EU seitens der USA aufgehoben wird?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie aus Nummer 37 der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 1. Juni 2006 über die Verbesserung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten im Rahmen eines transatlantischen Partnerschaftsabkommens hervorgeht, verhängen die USA weiterhin eine einseitige Visumpflicht für die Bürger mehrerer Mitgliedstaaten.

Die Grundsätze der Gegenseitigkeit und der Solidarität sind nach wie vor zentrale Aspekte der gemeinsamen Visumpolitik der EU. Die Union arbeitet auf allen Ebenen ihrer Kontakte mit den Vereinigten Staaten weiterhin aktiv auf die uneingeschränkte Gegenseitigkeit der Visumfreiheit zwischen den USA und der EU hin.

Die EU hat dies auch auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA vom 21. Juni 2006 in Wien deutlich gemacht. In der Erklärung des Gipfeltreffens wurde darauf hingewiesen, dass greifbare Fortschritte dabei erzielt werden müssen, allen EU-Bürgern eine auf Gegenseitigkeit beruhende, visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu ermöglichen, und zwar im Rahmen der Bemühungen, die wirtschaftlichen und sozialen Vorteile vermehrter Reisen zu fördern, ohne die Sicherheit der Grenzen zu gefährden.

Die Kommission wird im Anschluss an die Verordnung (EG) Nr. 851/2005 (1) des Rates über den Gegenseitigkeitsmechanismus, dessen Ziel es ist, durch geeignete Maßnahmen Drittländer dazu zu bringen, die Reziprozität zu gewährleisten, voraussichtlich Ende März 2007 ihren dritten Bericht über Reziprozitätsregelungen für die Befreiung von der Visumpflicht vorlegen. Der Vorsitz hofft, dass es vor diesem Hintergrund möglich sein wird, bei dem Treffen der Justiz- und Innenminister der Europäischen Union mit den USA und auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen der EU und den USA im April 2007 Fortschritte in dieser Frage zu erzielen.

 
 

(1) ABl. L 141 vom 4.6.2005, S. 3.

 

Anfrage Nr. 20 von Paul Rübig (H-0017/07)
 Betrifft: Risiko-AKW Isar 1 in Bayern
 

Die Zeitung „Neues Volksblatt“ vom 16. Dezember 2006 berichtet über das erschreckende Ergebnis einer Untersuchung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), welches besagt, dass im Fall einer Kernschmelze im bayerischen Atomkraftwerk Isar 1 die Bevölkerung der radioaktiven Verseuchung schutzlos ausgeliefert ist.

Ist dem Rat die Problematik des Atomkraftwerks Isar 1 bekannt? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen? Was sieht der Rat vor, um das Risiko, welches von diesem AKW ausgeht, zu reduzieren? Welche Rechtsnormen werden hier angewendet?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat nimmt zu Berichten in den Medien nicht Stellung.

Der Rat hat jedoch immer wieder die Bedeutung der hohen Sicherheitsstandards im Nuklearbereich und einem hohen Umweltschutzniveau unterstrichen. Er weist nochmals darauf hin, dass ihm die nukleare Sicherheit ein äußerst wichtiges Anliegen ist und dass er das Erreichen eines hohen Maßes an nuklearer Sicherheit in der gesamten Europäischen Union uneingeschränkt unterstützt.

Alle Betreiber von Kernkraftwerken müssen die gemeinschaftlichen und nationalen Sicherheitsvorschriften einhalten. Die für die Sicherheit und den Strahlenschutz zuständigen nationalen Behörden sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden. Insbesondere wurden mit der Richtlinie 96/29/Euratom des Rates grundlegende Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen festgelegt. Diese Richtlinie enthält die Grundlage der Strahlenschutzvorschriften.

 

Anfrage Nr. 21 von Gay Mitchell (H-0021/07)
 Betrifft: Gefahr einer Grippe-Pandemie
 

Welche Vorkehrungen wurden für den Fall einer Grippe-Pandemie in der EU getroffen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat dankt dem Herrn Abgeordneten für die Aufmerksamkeit, die er dieser wichtigen Frage schenkt. Die EU hat seit 2005 bei der Intensivierung der Bereitschaftsplanung für den Fall einer Influenzapandemie erhebliche Fortschritte erzielt.

In ganz Europa wird derzeit die Bereitschaftsplanung für eine Pandemie mit großem politischen Engagement angegangen. Alle Mitgliedstaaten verfügen jetzt über nationale Influenzabereitschaftspläne, die von der Ausarbeitungsphase nun in die Konkretisierungsphase eingetreten sind. Auf EU-Ebene stehen ebenfalls Leitlinien für die Bereitschaftsplanung für den Fall einer Pandemie zur Verfügung (z.B. Mitteilung der Kommission über die Bereitschafts- und Reaktionsplanung der Europäischen Gemeinschaft mit Blick auf eine Influenzapandemie(1)). In den meisten EU-Ländern stehen Systeme zur Erkennung und Untersuchung von ersten Fällen pandemischer Influenza bereit. Im November 2005 fand eine EU-weite Pandemiesimulationsübung statt, an der alle Mitgliedstaaten teilnahmen, um die nationalen Pläne und Warnsysteme zu testen; eine zweite Übung wird gerade vorbereitet.

Sowohl auf EU- als auch auf einzelstaatlicher Ebene wurden erhebliche Investitionen in die Erforschung von Influenzaimpfstoffen und -virostatika getätigt. Auf internationaler Ebene werden von der EU und der Weltgesundheitsorganisation regelmäßig europaweite Workshops zum Thema Bereitschaftsplanung im Falle von Pandemien abgehalten.

Das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) evaluiert und bewertet ständig die Bereitschaftspläne der Mitgliedstaaten und gibt Empfehlungen für Verbesserungen ab.

Die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission haben durch ein gemeinsames Vorgehen und mit der Unterstützung von EU-Agenturen wie dem ECDC große Fortschritte bei der Vorbereitung der EU auf eine Pandemie erzielt.

 
 

(1) KOM(2005) 607 endg.

 

Anfrage Nr. 22 von Bill Newton Dunn (H-0023/07)
 Betrifft: Monopol für die Internetseite des Rates
 

Aus seinem Wahlkreis wurde der Verfasser schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, dass die Internetseite des Rates, über die die Öffentlichkeit Echtzeitübertragungen einiger seiner Debatten abrufen kann, dazu beitrage, dass der Rat endlich moderner und offener werde. Allerdings sei zur Nutzung die Technik von Microsoft erforderlich, was bedeute, dass Personen ausgeschlossen würden, die eine EDV-Plattform nutzten, für die Microsoft keine Software entwickelt habe. So sei z.B. die stetig zunehmende Zahl von Menschen ausgeschlossen, die Videoübertragungen über Mobiltelefone verfolge, gleiches gelte auch für solche Personen, die Unix-Betriebssysteme nutzten. Nun existierten viele alternative Systeme, von denen einige kostenlos seien, außerdem sei es beinahe amüsant, dass ein Teil der EU Microsoft wegen marktbeherrschender Stellung verurteilt habe, wobei sich die betreffende Rechtssache auf das Monopol von Microsoft auf dem Softwaremarkt für Videospiele konzentriert habe. Wird der Rat eine Alternative anbieten?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Das Videostreaming-Projekt des Rates ist ein neues Projekt. Es läuft seit September 2006, wird aber in vieler Hinsicht noch weiterentwickelt und ist somit noch verbesserungsfähig. Es ist Teil der allgemeinen Bemühungen des Rates, seine Tätigkeit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ziel des Projekts ist, dass der Internetnutzer die öffentlichen Veranstaltungen des Rates – so auch dessen öffentliche Beratungen – live oder als Aufzeichnung mitverfolgen kann. Das Projekt ist auf Offenheit und Zugänglichkeit für europäische (und andere) Bürger ausgerichtet und es ist somit nicht beabsichtigt, irgendjemanden auszuschließen.

Die IT-Dienste des Rates arbeiten in diesem Zusammenhang gegenwärtig an der Frage der Kompatibilität mit anderen Systemen, einschließlich quelloffener Software. Die Open-Source-Nutzer können die Videoübertragung der öffentlichen Veranstaltungen des Rates auch heute schon im Internet mitverfolgen, und zwar mit Hilfe von Open-Source-Programmen wie dem VLC-Player, der kostenlos im Internet zur Verfügung steht und auf verschiedenen Plattformen wie MS WINDOWS und einigen quelloffenen Betriebssystemen läuft.

 

Anfrage Nr. 23 von Jens Holm (H-0026/07)
 Betrifft: Aussetzung des Abkommens und Pflicht Israels zur Beachtung des Völkerrechts
 

In seiner Antwort auf die mündliche Anfrage H0995/06(1) anerkennt der Rat zwar das Recht Israels auf Schutz seiner Einwohner, verweist jedoch auch auf seine wiederholte Feststellung, dass Israel verpflichtet sei, dieses Recht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auszuüben. Jedoch berührt der Rat überhaupt nicht die Frage der zeitweiligen Stornierung des Partnerschafts- und Zusammenarbeitsabkommens mit Usbekistan vom 3. Oktober 2005 nach der Verletzung der Menschenrechte und des Völkerrechts in diesem Land.

Wie begründet der Rat, der jetzt der Auffassung ist, dass Israels Handlungen nicht in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht standen, den Beschluss zur Aussetzung des Abkommens mit Usbekistan, während er gleichzeitig das Freihandelsabkommen mit Israel aufrecht erhält?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Bei seiner Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. H-0995/06 des Herrn Abgeordneten hat der Rat in der Tat keine Veranlassung gesehen, in diesem Zusammenhang auf die Frage einer vollständigen oder teilweisen Aussetzung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Usbekistan vom 3. Oktober 2005 oder auf die Aussetzung der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber einem anderem Land einzugehen. Der Rat ist der Ansicht, dass der Fall des israelisch-palästinensischen Konflikts in keiner Weise mit dem Usbekistans vergleichbar ist.

 
 

(1) Schriftliche Antwort vom 14.12.2006

 

Anfrage Nr. 24 von Hélène Goudin (H-0028/07)
 Betrifft: EU-Verfassung
 

Aus dem Arbeitsprogramm des Ratsvorsitzes geht hervor, dass die EU-Verfassung zu den Arbeitsbereichen gehört, die unter dem aktuellen Ratsvorsitz prioritär behandelt werden sollen. Die EU-Verfassung sollte eigentlich gestorben und begraben sein, nachdem die Bevölkerung in zwei Mitgliedstaaten sich bei Volksbefragungen für ein Nein entschieden hat. Die Aussagen des Ratsvorsitzes deuten jedoch darauf hin, dass der Vorsitz in dieser Frage einen völlig anderen Standpunkt vertritt. Es kommt entscheidend darauf an, wenigstens aus demokratischer Perspektive, dass die Bevölkerung in den Mitgliedstaaten der Union eine klare und deutliche Auskunft darüber erhält, welche Pläne der Ratsvorsitz in Bezug auf die Fortsetzung der Arbeiten an der Verfassung hegt.

Welche Teile des Verfassungstextes gedenkt der Ratsvorsitz beibehalten zu wollen? Inwieweit wird der Ratsvorsitz vorschlagen, bestimmte Abschnitte aus dem Verfassungstext, zu dem die französische bzw. niederländische Bevölkerung Nein gesagt haben, herauszunehmen oder ihm hinzuzufügen? Inwieweit teilt der Ratsvorsitz die Auffassung, dass es in demokratischer Hinsicht ein zweifelhaftes Unterfangen ist, die Arbeiten an der Verwirklichung einer EU-Verfassung vor dem Hintergrund fortzusetzen, dass sämtliche Mitgliedstaaten mit den Vertragsänderungen einverstanden sein müssen, und unbeschadet der Tatsache, dass die Bevölkerung von zwei EU-Staaten sich bereits gegen die EU-Verfassung ausgesprochen hat?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Aufnahme dieses Punktes in das Arbeitsprogramm des Vorsitzes geht auf die Aufforderung des Europäischen Rates von Juni 2006 an den deutschen Vorsitz zurück, im ersten Halbjahr 2007 einen Bericht vorzulegen. Der Europäische Rat hat darum gebeten, dass dieser Bericht eine Bewertung des Stands der Beratungen über den Verfassungsvertrag enthalten und mögliche künftige Entwicklungen aufzeigen solle.

Zur Vorbereitung dieses Berichts führt der Vorsitz momentan unter anderem eine Reihe informeller Konsultationen mit Vertretern aller Mitgliedstaaten. Er ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt außer Stande, sich zum etwaigen Inhalt dieses Berichts zu äußern, und er will auch keineswegs den darin möglicherweise aufzunehmenden Empfehlungen und den daraufhin gegebenenfalls zu treffenden Maßnahmen vorgreifen.

 

Anfrage Nr. 25 von Brian Crowley (H-0029/07)
 Betrifft: Die EU nach den Wahlen in Serbien
 

Kann der Rat mitteilen, wie sich angesichts der Ergebnisse der jüngsten Parlamentswahl in Serbien seiner Ansicht nach die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Serbien in diesem Jahr entwickeln werden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat kann derzeit noch nicht mit Sicherheit sagen, wie sich die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Serbien in diesem Jahr weiterentwickeln werden, da sie unter anderem von bestimmten schwer vorhersehbaren Entwicklungen in Serbien und der gesamten Region des westlichen Balkans abhängen. Das Ergebnis der Wahlen vom 21. Januar 2007 bietet eine Möglichkeit, in Serbien eine Koalitionsregierung zu bilden, die sich für die notwendigen Reformen engagiert und das Land auf den europäischen Weg bringt, wozu auch eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien gehört. Sollte eine solche Regierung zustande kommen und rasch entsprechend tätig werden, so würde dies in erheblichem Maße dazu beitragen, Fortschritten in den Beziehungen zwischen der EU und Serbien im kommenden Jahr den Weg zu ebnen. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, könnten die Verhandlungen über das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen wieder aufgenommen werden. Die Gespräche zwischen den Parteien des so genannten demokratischen Blocks über eine Koalitionsregierung haben jedoch gerade erst begonnen und ihr Ergebnis ist offen. Die Frist für die Bildung einer neuen Regierung läuft laut Verfassung am 25. Mai ab.

 

Anfrage Nr. 26 von Liam Aylward (H-0031/07)
 Betrifft: Erneuerbare Energieträger
 

Kann der Rat eine Erklärung dazu abgeben, welche neuen Programme er während der deutschen EU-Präsidentschaft vorlegen wird, um die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger in Europa zu fördern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Dem Herrn Abgeordneten ist sicherlich bekannt, dass die Kommission am 10. Januar 2007 ihr neues "energiepolitisches Paket" vorgelegt hat. Darin (1) analysiert die Kommission die bisherige Entwicklung und die derzeitige Situation bei erneuerbaren Energieträgern in der Gemeinschaft und stellt ihre Pläne und geplanten Vorschläge für eine stärkere Förderung der Nutzung (und Entwicklung) erneuerbarer Energiequellen vor.

Auf die Frage des Herrn Abgeordneten kann der Rat bestätigen, dass sich der Europäische Rat auf seiner anstehenden Frühjahrstagung am 8. und 9. März 2007 voraussichtlich insbesondere mit den vorrangigen Maßnahmen und Zielvorgaben befassen wird, die die Kommission in Abschnitt 4 ihrer Mitteilung "Eine Energiepolitik für Europa" vorgeschlagen hat. Ohne den endgültigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zu diesem Thema vorgreifen zu wollen, kann davon ausgegangen werden, dass darin auch auf die Maßnahmen und Ziele eingegangen wird, die die Kommission für die Förderung erneuerbarer Energieträger vorgeschlagen hat.

Was mögliche Maßnahmen zur weitergehenden Förderung erneuerbarer Energieträger anbelangt, so hat die Kommission bereits angekündigt, dass sie einen umfassenden Vorschlag vorlegen will, der sich auf alle erneuerbaren Energien erstreckt. Der Rat misst dieser Thematik große Bedeutung bei und ist zuversichtlich, dass etwaige von der Kommission vorgeschlagene Rechtsetzungsakte rasch angenommen werden.

 
 

(1) Insbesondere in ihren Mitteilungen mit den Titeln "Eine Energiepolitik für Europa", "Bericht über die Fortschritte bei der Verwendung von Biokraftstoffen", "Fahrplan für erneuerbare Energien" und "Bericht über den Stand der Maßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen".

 

Anfrage Nr. 27 von Eoin Ryan (H-0035/07)
 Betrifft: Journalisten, die in Äthiopien vor Gericht gestellt wurden
 

Gedenkt der Rat seine Beziehungen zur Regierung von Äthiopien angesichts der Tatsache zu überprüfen, dass die äthiopische Regierung die Freiheit der Medien im Lande unterdrückt, was dazu geführt hat, dass 14 Journalisten in Äthiopien wegen angeblicher Staatsgefährdung vor Gericht gestellt wurden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat verfolgt die Lage bezüglich der Menschenrechte und der staatsbürgerlichen Grundrechte in Äthiopien aufmerksam, insbesondere nach den Wahlen vom 15. Mai 2005 und den darauf folgenden Ereignissen.

Die diplomatischen Vertreter der EU in Addis Abeba haben die Achtung der Menschenrechte und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Allgemeinen als äußerst wichtige Themen des im Rahmen von Artikel 8 des Cotonou-Abkommens geführten politischen Dialogs mit Äthiopien benannt. Sie haben diesbezüglich immer wieder – mehrmals direkt gegenüber Premierminister Meles – die Besorgnis der Union angesichts der Menschenrechtslage in Äthiopien und insbesondere der Verhaftung von Oppositionsführern, Zeitungsherausgebern und Journalisten sowie Vertretern von Organisationen der Zivilgesellschaft geäußert. Die Vertreter der EU haben an die Regierung appelliert, die Schikanierung der Opposition und der Organisationen der Zivilgesellschaft durch die Sicherheitskräfte einzustellen sowie die privaten Medien unbehelligt arbeiten zu lassen. Im Hinblick insbesondere auf die Lage der Medien hat die EU ihre Besorgnis bezüglich der Pressefreiheit und der hohen Zahl von inhaftierten Journalisten geäußert.

Die EU wird die Lage in Äthiopien weiterhin aufmerksam beobachten und die einschlägigen Fragen gegenüber der Regierung zur Sprache bringen; sie wird sich dafür einsetzen, dass die Rechte der Inhaftierten gewahrt und alle Missstände in Bezug auf ihre Menschenrechte beseitigt werden.

 

Anfrage Nr. 28 von Catherine Stihler (H-0038/07)
 Betrifft: Blutdiamanten
 

Konfliktdiamanten sind Diamanten, die verkauft werden, um bewaffnete Konflikte und Kriege zu finanzieren, und haben in Angola, der Demokratischen Republik Kongo (DRK), Liberia und Sierra Leone verheerende Kriege angerichtet. Obwohl mehrere dieser Kriege inzwischen beendet sind, bleibt das Problem der Konfliktdiamanten dennoch bestehen, zumal auch Diamanten aus der Elfenbeinküste auf den Weltmarkt für Diamanten gelangen. 2003 wurde der so genannte Kimberley-Prozess initiiert, ein internationales Zertifizierungssystem, das den Handel mit Konfliktdiamanten für ungesetzlich erklärt.

Kann der Rat erläutern, welche Fortschritte beim Kimberley-Prozess in der EU bislang erzielt wurden, welche Ziele die

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Eines der Ziele der EU-Strategie für Afrika, die der Europäische Rat auf seiner Tagung im Dezember 2005 angenommen hat, ist es, dafür Sorge zu tragen, dass der Reichtum Afrikas seinen Menschen zugute kommt und nicht Konflikte schürt. Die Unterstützung des Kimberley-Prozesses ist eine der Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Der Kimberley-Prozess hat dazu geführt, den Handel mit Konfliktdiamanten auf ein sehr niedriges Niveau zu reduzieren (schätzungsweise 0,2 % der weltweiten jährlichen Produktion).

Das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses kommt durch die Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates (1) zur Anwendung, mit der ein Gemeinschaftssystem der Zertifikation und der Kontrollen der Ein- und Ausfuhren von Rohdiamanten festgelegt wird.

Die Europäische Gemeinschaft hat diesen Prozess seit seiner Annahme im Jahr 2000 in Kimberley (Südafrika) aktiv unterstützt. Sie hatte eine Vorreiterrolle bei der Schaffung des Überprüfungsmechanismus für interne Kontrollen. Die Europäische Gemeinschaft hat sich darüber hinaus erfolgreich für die notwendige Stärkung dieses Mechanismus eingesetzt. 2007 spielt sie eine zentrale Rolle, da die Europäische Kommission in diesem Jahr den Vorsitz des Prozesses innehat. Die Europäische Gemeinschaft muss in dieser Zeit die erforderlichen Führungsqualitäten beweisen, um die Empfehlungen aus der Plenarsitzung Ende 2006 umzusetzen. Die von der Europäischen Kommission unter den Stichworten „Konsolidierung und Krisenreaktion“ gesetzten Ziele für 2007, werden vom Rat in vollem Umfang mitgetragen.

Dem Kimberley-Prozess ist es maßgeblich zu verdanken, dass der illegale Handel mit Rohdiamanten weitgehend eingedämmt ist. Aufgrund der erfolgreichen Anwendung sind die Einfuhren legal gewonnener Diamanten erheblich gestiegen; davon haben die Länder profitiert, die die Einhaltung des Zertifikationssystems nachweisen können. Ein Beispiel dafür ist Sierra Leone, wo die Diamantenindustrie, was die Beschäftigung angeht, jetzt einer der wichtigsten Wirtschaftszweige ist.

Bezüglich einiger anderer Länder spielt der Kimberley-Prozess weiterhin eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der illegalen Einfuhren. Im Einklang mit den von den Vereinten Nationen verhängten Sanktionen ist die Einfuhr von Rohdiamanten aus Côte d'Ivoire und Liberia in die gesamte EU durch gemeinsame Standpunkte im Rahmen der GASP bzw. entsprechende EG-Verordnungen untersagt. Die Sanktionen werden regelmäßig überprüft. Im Falle Liberias hat der VN-Sicherheitsrat die Fortschritte begrüßt, die bei der Einrichtung der erforderlichen internen Kontrollen zur Einhaltung der Mindestanforderungen erzielt wurden. Eine weitere Überprüfung wird innerhalb der nächsten sechs Monate stattfinden.

Eine angemessene finanzielle und technische Unterstützung ist Grundlage für die Wirksamkeit des KPCS. Die ausreichende finanzielle Ausstattung obliegt grundsätzlich den Teilnehmerstaaten für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet. Beim letztjährigen Kimberley Process Plenary vom 6. bis 9. November 2006 in Gaborone, Botswana ist darüber diskutiert worden, ob und in welchem Umfange Teilnehmerstaaten und die Diamantenindustrie über das bisherige Maß hinaus Unterstützung für bestimmte Teilnehmerstaaten bzw. Beobachter anbieten können. Dies betrifft vor allem den Aufbau von Kapazitäten im Bereich der Rohdiamantenbewertung und der internen Kontrollen sowie die Teilnahmemöglichkeiten an den Überprüfungsbesuchen. Verschiedene Einzelmaßnahmen z.B. durch Belgiern sind bereits realisiert bzw. initiiert worden.

 
 

(1) ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 28.

 

Anfrage Nr. 29 von Seán Ó Neachtain (H-0043/07)
 Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und Kanada
 

Kann der Rat darlegen, wie er in den kommenden Monaten eine positive Entwicklung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada zu fördern gedenkt?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Unter deutschem Vorsitz ist ein Gipfeltreffen zwischen der EU und Kanada geplant. Mögliche Schwerpunktthemen sind internationale Sicherheit, Krisenbewältigung, Energiefragen/Klimaänderung und Handelsfragen. Die EU und Kanada arbeiten bei den größten außenpolitischen Herausforderungen zusammen, so etwa in Afghanistan, auf dem Balkan und in Sudan/Darfur. Kanada beteiligt sich schon jetzt an verschiedenen Krisenbewältigungsoperationen der EU. Diese Zusammenarbeit könnte intensiviert werden. Kanada ist weltweit einer der größten Energieerzeuger, daher wäre eine strategische Diskussion über Klimaschutz und Energiefragen von Bedeutung. Im wirtschaftlichen Bereich sind die zentralen Themen das gemeinsame Engagement für die Doha-Entwicklungsagenda, Schritte zur Intensivierung der Handelsbeziehungen sowie die etwaige Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zur Förderung von Handel und Investitionen zwischen der EU und Kanada. Die Aufhebung der Visumpflicht für sämtliche EU-Bürger bei der Einreise nach Kanada ist ein wichtiges Ziel. Diese Frage wird regelmäßig mit Kanada erörtert.

 

Anfrage Nr. 30 von Georgios Karatzaferis (H-0046/07)
 Betrifft: Verletzung des Hoheitsgebiets der Gemeinschaft
 

Ist die Felseninsel Imia in der östlichen Ägäis Teil des Hoheitsgebiets der EU?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Das Bewerberland Türkei wurde wiederholt vom Europäischen Rat aufgefordert, sein eindeutiges Engagement für gutnachbarliche Beziehungen unter Beweis zu stellen und sämtliche offenen Streitigkeiten entsprechend dem Grundsatz der friedlichen Streitbeilegung gemäß der Charta der Vereinten Nationen zu lösen. Diese Punkte sind auch Bestandteil des Verhandlungsrahmens und zählen zu den kurzfristigen Prioritäten der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft mit der Türkei, die bei den Zusammenkünften mit der Türkei im Rahmen des Politischen Dialogs systematisch von der EU zur Sprache gebracht werden. Sie werden natürlich auch weiterhin aufmerksam verfolgt und gegebenenfalls auf allen Ebenen zur Sprache gebracht, da gutnachbarliche Beziehungen zu den Forderungen gehören, an deren Erfüllung die Fortschritte der Türkei auf dem Weg zum Beitritt gemessen werden.

 

Anfrage Nr. 31 von Leopold Józef Rutowicz (H-0049/07)
 Betrifft: Telefon-Roaming
 

Die Unionsbürger können nicht verstehen, warum im Bereich der Kommunikation künstliche Grenzen aufrechterhalten werden. Roaming-Gebühren sind ein Hindernis für Gespräche in Grenzregionen und zwischen Bürgern, die innerhalb der EU auf Reisen sind. Roaming-Gebühren erhöhen die Kosten von Unternehmen und stellen eine finanzielle Belastung für die Bürger dar. Roaming ist weder aus wirtschaftlicher noch aus technischer Sicht gerechtfertigt.

Plant der Rat die Abschaffung des Mobiltelefon-Roaming in der Europäischen Union?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, prüfen das Europäische Parlament und der Rat gegenwärtig einen Vorschlag der Kommission zu den Roaming-Entgelten für Mobiltelefonie(1). Vorangegangene Maßnahmen der Kommission haben in gewissem Umfang zu Preissenkungen und zu mehr Transparenz zwischen den Anbietern geführt. Die Spanne der internationalen Roaming- Entgelte ist jedoch immer noch sehr groß und die Verbraucher vermissen oft immer noch Preistransparenz; der Rat teilt die Auffassung der Kommission, dass zur Lösung des Problems Rechtsvorschriften erforderlich sind.

Der deutsche Vorsitz plant, engen Kontakt zur Kommission und zu den Berichterstattern des Europäischen Parlaments, Herrn Rübig und Herrn Muscat, zu halten. Der Rat möchte in Zusammenarbeit mit dem EP so rasch wie möglich ein positives Ergebnis erreichen.

Der Rat hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, dass die künftige Verordnung leicht umzusetzen und rechtlich solide sein sollte, so dass sie rasch Wirkung entfaltet und zu einer erheblichen Senkung der Roaming-Entgelte für Endnutzer führt. Sie sollte auf den Grundsätzen der Transparenz, der besseren Rechtsetzung und des Verbraucherschutzes beruhen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass die Anbieter über die nötige Flexibilität verfügen, um innovative neue Dienste entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig aufrechterhalten zu können. Der Rat hofft, dass sich das Parlament diesen Zielen anschließt.

 
 

(1) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 2002/21/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (KOM(2006)382 – Dok. 11724/06).

 

Anfrage Nr. 32 von Panagiotis Beglitis (H-0052/07)
 Betrifft: Pläne des deutschen Ratsvorsitzes zur Verabschiedung eines Gesetzes, mit dem die Leugnung des Holocausts in allen EU-Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt werden soll
 

Sowohl der deutsche Außenminister Steinmeier als auch Justizministerin Zypries haben vor kurzem erklärt, dass der deutsche Ratsvorsitz darauf hinarbeite, dass der Ministerrat ein Gesetz annimmt, in dem die Leugnung des Völkermords an den Juden in allen EU-Mitgliedstaaten unter Strafe gestellt wird.

Diese Initiative hat – wie ähnliche nationale Initiativen, z. B. Italiens – zu Reaktionen von Historikern geführt.

Wo liegen die Grenzen zwischen der Verteidigung des historischen Gedächtnisses, die notwendig ist, und dem Schutz des Grundrechts auf Meinungsfreiheit? Kann die EU den Menschenrechten politische Grenzen auferlegen und historische Ereignisse, wie dramatisch und unbezweifelbar sie auch sein mögen, per Gesetz regeln? Hat sie bedacht, welche Konsequenzen dies für unsere europäische demokratische Kultur haben wird, dass nämlich die Annahme eines solchen Gesetzes durch die EU als Präzedenzfall herangezogen werden kann?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen nach Auffassung des Rates unmittelbare Verstöße gegen die Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit dar. Auf diesen Werten gründet sich die Europäische Union; sie sind für ein friedliches Zusammenleben in der Union unabdingbar. Der Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zielt daher nicht auf eine Unterscheidung der Wertigkeit einzelner Grundrechte, sondern darauf, diese miteinander in Einklang zu bringen.

Den hohen Anforderungen, die die Mitgliedstaaten und die Union auf unterschiedliche Weise an Einschränkungen der nationalen und europäischen Grundrechte stellen, trägt der Entwurf dadurch Rechnung, dass er die in Artikel 6 des Vertrages über die Europäische Union niedergelegten Pflichten, die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze einschließlich der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten, ausdrücklich nicht berühren soll. Er wird den Mitgliedstaaten auch den notwendigen Spielraum für die Fortführung gewachsener Verfassungstraditionen gewähren.

Nach alledem geht der Rat davon aus, dass der geplante Rahmenbeschluss keine negativen Einflüsse auf die demokratische Entwicklung Europas haben würde. Vielmehr ist zu erwarten, dass er sich positiv auf das Klima des Zusammenlebens in der Union auswirken wird.

 

Anfrage Nr. 33 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0053/07)
 Betrifft: Deutscher Ratsvorsitz und Initiativen zur Krise im Libanon
 

Die Lage im Libanon hat sich in den letzten Wochen wieder einmal gefährlich zugespitzt, was zu einer unkontrollierbaren Krise im Land geführt hat und die Stabilität in der weiteren Region bedroht. Am 24. Januar haben Kommissionspräsident Barroso und die für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik zuständige Kommissarin Benita Ferrero-Waldner auf der internationalen Geberkonferenz für den Libanon in Paris ihren politischen Willen zum Ausdruck gebracht, den Wiederaufbau des Landes zu unterstützen (Hilfen der EU in Höhe von insgesamt 522 Millionen seit Beginn des Krieges im Juli 2006) und die notwendigen Reformen, die die Regierung im Land durchführen muss, voranzubringen (Aktionsplan EU-Libanon).

Wie bewertet der deutsche Ratsvorsitz die politische Lage im Land sowie in der weiteren Region? Wie ist die politische Lage im Südlibanon, und inwieweit wird er aktiv werden, wenn der kriegerische Konflikt im Land um sich greift? Wird der Ratsvorsitz konkrete Initiativen zur Entspannung der Krise im Libanon ergreifen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die Lage im Libanon bleibt angespannt, doch es ist wieder eine gewisse Ruhe eingekehrt. Wir beobachten weiterhin die Lage im gesamten Land, auch im Südlibanon.

Die EU hat in den jüngsten Schlussfolgerungen des Rates (vom 22. Januar 2007) betont, dass es für die Stabilität und die weitere Entwicklung des Libanon von größter Bedeutung ist und im Interesse der gesamten libanesischen Bevölkerung liegt, dass ein Ausweg aus der derzeitigen festgefahrenen politischen Situation gefunden wird. Ein solcher Ausweg sollte nur im Wege des Dialogs und unter uneingeschränkter Achtung der demokratischen Institutionen sowie der Souveränität, der territorialen Unversehrtheit und der Unabhängigkeit des Libanon angestrebt werden. Wir begrüßen die Aussichten für einen Dialog zwischen den Parteien und würdigen in diesem Zusammenhang die Vermittlungsbemühungen, die der Generalsekretär der Arabischen Liga unternommen hat.

Die mehr als 2 Mrd. EUR, die die EU und ihre Mitgliedstaaten auf der Paris-III-Konferenz zugesagt haben, und der Einsatz von 8.000 Friedenssicherungskräften zeigen, dass wir uns weiterhin für den Libanon einsetzen.

 

Anfrage Nr. 34 von Georgios Toussas (H-0056/07)
 Betrifft: Verstoß gegen die Menschenrechte durch Existenz einer Grenzmauer zwischen Mexiko und den USA
 

Unter Verstoß gegen internationale Menschenrechtsübereinkommen hat die Regierung der USA beschlossen, entlang des größten Teils der Grenze zu Mexiko auf einer Länge von 1 125 Kilometern eine Mauer zu errichten. Die Kosten dafür belaufen sich auf über sechs Milliarden Dollar. Die Mauer soll angeblich dazu dienen, die illegale Einwanderung einzudämmen. Dieses reaktionäre Vorhaben hat Reaktionen von Wirtschaftsmigranten und Massenorganisationen in den USA und den Zorn der Völker Lateinamerikas sowie weltweite Empörung ausgelöst. Heftige Kritik wurde auch auf dem 16. Iberoamerikanischen Gipfel geübt, weil diese schändliche Entscheidung der US-Regierung einen eklatanten Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Die Verschärfung der Repressionsmaßnahmen an der Grenze USA-Mexiko hat dazu geführt, dass die Opferzahlen steigen, da ca. zehn Millionen Wirtschaftsmigranten von den US-Behörden nicht offiziell anerkannt werden, obwohl sie seit vielen Jahren in den USA leben und arbeiten.

Verurteilt der Rat dieses inakzeptable und undemokratische Vorgehen der USA?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Mexiko hat diese Frage im Rahmen des politischen Dialogs auf der 6. Tagung des Gemischten Ausschusses EU-Mexiko im Oktober letzten Jahres aufgeworfen; der Rat hat jedoch nicht darüber beraten.

 

Anfrage Nr. 35 von Athanasios Pafilis (H-0057/07)
 Betrifft: Provozierende nazifreundliche Politik der estnischen Staatsorgane
 

In Estland wurde kürzlich ein „Gesetz zum Schutz von Kriegsgräbern“ verabschiedet und in Rekordzeit in Kraft gesetzt, das im wesentlichen die Zerstörung der sowjetischen Denkmäler und die Beseitigung der sterblichen Überreste der sowjetischen Soldaten zum Ziel hat, die im Kampf gegen den Nationalsozialismus gefallen sind. Mit diesem Gesetz sollen all jene historisch gerechtfertigt werden, die in den estnischen SS-Legionen mit den Nationalsozialisten kollaboriert haben. Es wurde bereits von zahlreichen Persönlichkeiten und Organisationen in Europa wie der Förderation der internationalen Widerstandskämpfer (FIR) verurteilt. Wenige Tage darauf begann im estnischen Parlament die Debatte über eine Gesetzesvorlage, die das Verbot der öffentlichen Verwendung von Symbolen der kommunistischen und der Arbeiterbewegung, beispielsweise Hammer und Sichel, vorsieht.

Verurteilt der Rat diesen nazifreundlichen und gleichzeitig antikommunistischen Kurs der estnischen Staatsorgane? Stimmt er dem Verbot der kommunistischen Symbole in Estland zu, zumal angesichts der Tatsache, dass kommunistische Parteien nicht verboten und in vielen EU-Ländern in den Parlamenten vertreten sind? Was wird der Rat unternehmen, damit die estnischen Staatsorgane nicht länger gegen grundlegende demokratische Rechte verstoßen, indem sie die Meinungsfreiheit sowie die freie Verbreitung von Ideen und die freie politische Tätigkeit unter Strafe stellen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat diese Frage nicht erörtert, da sie nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fällt.

 

Anfrage Nr. 36 von Ryszard Czarnecki (H-0059/07)
 Betrifft: Absichten des Rates im Hinblick auf die Beilegung der Nahost-Krise
 

Welche Absichten verfolgt der Rat im nächsten Halbjahr im Hinblick auf die Beilegung der Nahost-Krise, und insbesondere in Bezug auf die internen Machtkämpfe innerhalb der Palästinensischen Autonomiebehörde?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Bundeskanzlerin Merkel – die Präsidentin der Europäischen Union im ersten Halbjahr 2007 – hat in ihrer Rede am 17. Januar vor dem Plenum des Europäischen Parlaments überaus deutlich gemacht, dass der Nahe Osten eine der höchsten Prioritäten des deutschen Vorsitzes darstellt. Dieser Standpunkt wurde von Außenminister Steinmeier bei seinem Treffen mit dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 23. Januar noch einmal bekräftigt. Zudem hat der Rat mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht, dass er den derzeitigen Stillstand im Friedensprozess überwinden und zum Abbau der Spannungen in der ganzen Region beitragen will. In diesem Zusammenhang hat die EU bekräftigt, dass sie entschlossen ist, eine aktive Rolle im Rahmen eines verstärkten Engagements des Nahost-Quartetts zu spielen, damit Fortschritte auf dem Wege zu einer umfassenden Lösung des israelisch-arabischen Konflikts erzielt werden.

Der Rat hat sich fortgesetzt für die Bemühungen um Einheit unter den Palästinensern eingesetzt, die unter der Führung von Präsident Abbas und mit Unterstützung des Königreichs Saudi-Arabiens und anderer Partner in der Region unternommen wurden. Dank dieser Bemühungen wurde am 8. Februar in Mekka eine Einigung über die Bildung einer Regierung der nationalen Einheit erzielt. Der Rat hat sich seinerseits bereit erklärt, mit einer rechtmäßigen palästinensischen Regierung zusammenzuarbeiten, die sich auf eine Plattform einigt, die den Grundsätzen des Quartetts entspricht.

Der Rat hat die sofortige und bedingungslose Beendigung aller Gewalttätigkeiten und Terrorakte sowie eine Konsolidierung des Waffenstillstands im Gazastreifen und seine Ausdehnung auf das Westjordanland gefordert. Er hat Israel aufgerufen, alle Handlungen zu unterlassen, die die Tragfähigkeit einer vereinbarten Zwei-Staaten-Lösung gefährden, und zwar auch die Siedlungstätigkeiten in und um Ost-Jerusalem sowie im Jordantal. Der Rat hat zudem immer wieder betont, wie wichtig es ist, dass das Abkommen über die Bewegungsfreiheit und den Zugang uneingeschränkt umgesetzt wird und dass Israel alle einbehaltenen palästinensischen Steuer- und Zolleinnahmen auszahlt.

 

Anfrage Nr. 37 von Proinsias De Rossa (H-0061/07)
 Betrifft: Besuch der Troika der EU-Botschafter in West-Papua
 

Kann der Rat in Ergänzung zu der von Frau Ferrero-Waldner im Namen der Kommission gegebenen Antwort auf die Anfrage E-1518/06 mitteilen, ob der geplante Besuch der Troika der EU-Botschafter in Jakarta (Indonesien) zur Untersuchung der Lage in Puncak Jaya (West Papua) stattgefunden hat? Wenn ja, was waren seine Aufgabenbereiche und wie lauten die wichtigsten Ergebnisse?

Welche Ergebnisse brachten die im März 2006 in Wien auf Ministerebene geführten Beratungen mit dem indonesischen Außenminister zum Thema Autonomie in Papua und anderen Provinzen? Welche Entwicklungen haben diesbezüglich auf EU-Ebene seither stattgefunden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Aufgrund der schwierigen Lage in Papua hat noch kein Besuch der Troika auf Botschafterebene stattgefunden, obwohl sich die Missionsleiter in Jakarta aktiv mit dieser Frage befasst haben. Seit Ende Januar 2007 laufen Vorbereitungen für den Besuch einer gemischten Gruppe auf der Ebene von Botschaftsräten, an dem Experten/Spezialisten für Politik, Wirtschaft und Entwicklung teilnehmen sollen. Zweck dieses Besuchs ist es, vor Ort die Lage in der Region zu erkunden und von den Gouverneuren, von anderen politischen Stellen sowie von nicht der Regierung angehörenden Vertretern der Zivilgesellschaft Informationen aus erster Hand zu erhalten. Dieser Besuch soll dazu beitragen, dass die EU eine aktuelle, umfassende Bewertung der Lage in den Provinzen Papuas einschließlich des lokalen Bedarfs an EU-Hilfe vornehmen kann.

Im Rahmen des regelmäßigen politischen Dialogs spricht die EU diese Frage gegenüber der indonesischen Regierung immer wieder an, u.a. auf der jährlichen Ministertagung der EU-Troika mit Indonesien. Die EU wiederholt regelmäßig ihre Forderung nach einer nachhaltigen Lösung für Papua durch die Umsetzung des Sonderautonomiegesetzes, die Übertragung von Verantwortung in den Bereichen Soziales, Wirtschaft, Gesundheit und Bildung an die Urbevölkerung und die Lösung von Konflikten um Naturressourcen im Einklang mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtsstaatlichkeit.

 

Anfrage Nr. 38 von Diamanto Manolakou (H-0063/07)
 Betrifft: Verstöße gegen völkerrechtliche Bestimmungen jeder Art in Guantanamo
 

Dass in Guantanamo gegen völkerrechtliche Bestimmungen jeder Art verstoßen wird, das hat auch den Segen des Pentagon. Dies wird deutlich anhand des Handbuchs des US-Verteidigungsministeriums über die Strafverfolgung der Guantanamo-Häftlinge, wonach die Inhaftierung, Verurteilung und gegebenenfalls Hinrichtung eines Häftlings allein aufgrund von Hörensagen oder von Aussagen erlaubt sind, die durch Verhöre oder Folter unter Zwang zustande kamen, wenn dies vor dem 30. Dezember 2005 geschah und wenn ein Richter sie für verlässlich hält. Laut Handbuch dürfen die Verteidiger von mutmaßlichen Terroristen während des Prozesses keine Geheiminformationen vorlegen, solange die Regierung sie nicht geprüft hat. Das Handbuch, das bereits dem Kongress vorgelegt wurde, folgt auf ein im letzten Herbst verabschiedetes Gesetz zur Einsetzung von Militärgerichten für mutmaßliche Terroristen, das zuvor vom Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgewiesen worden war.

Verurteilt der Rat das neue Handbuch des US-Verteidigungsministeriums, das eine offenkundige Verletzung der menschlichen Würde und des Völkerrechts darstellt? Was wird der Rat tun, um die Schließung der Militärbasis von Guantanamo zu erwirken?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die EU und die Vereinigten Staaten führen einen intensiven Dialog über das Völkerrecht und die Terrorismusbekämpfung. Die Bedeutung dieses Dialogs wurde in der Erklärung des Gipfeltreffens zwischen der EU und den USA von 2006 (1) herausgestellt: "In Übereinstimmung mit unseren gemeinsamen Werten werden wir dafür Sorge tragen, dass die Maßnahmen, die zur Terrorismusbekämpfung ergriffen werden, uneingeschränkt mit unseren internationalen Verpflichtungen im Einklang stehen, einschließlich der Menschenrechte, des Flüchtlingsrechts und des humanitären Völkerrechts. Wir messen dem laufenden intensiven Dialog über unsere gemeinsamen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung und über unsere jeweiligen innerstaatlichen und internationalen rechtlichen Verpflichtungen große Bedeutung bei."

Auch die Frage des Status, der Rechte und der Behandlung der Gefangenen von Guantanamo ist Gegenstand des Dialogs der EU mit den Vereinigten Staaten. Ziel dieses Dialogs ist es u.a., Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der internationale Terrorismus unter Wahrung des Völkerrechts effektiv bekämpft werden kann. Guantanamo stellt für ein Land wie die USA, das der Freiheit, der Herrschaft des Rechts und rechtsstaatlichen Garantien verpflichtet ist, einen Fremdkörper dar. Die EU ist der Ansicht, dass die US-Regierung Schritte unternehmen sollte, um Guantanamo so bald wie möglich zu schließen.

In den Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (2) ist festgelegt, dass innerstaatliche rechtliche Garantien dafür geschaffen werden müssen, "dass Aussagen, die durch Folter und Misshandlung herbeigeführt wurden, nicht als Beweis in einem Verfahren verwendet werden dürfen, es sei denn gegen eine der Folter angeklagte Person als Beweis dafür, dass die Aussage gemacht wurde".

Der Rat hat die Position der EU in seinen Schlussfolgerungen vom 11. Dezember 2006 (3) zusammengefasst: "Die EU tritt nach wie vor entschlossen für das absolute Verbot von Folter und von grausamer, unmenschlicher oder entwürdigender Behandlung oder Bestrafung ein. Daran orientiert sich unser eigenes Handeln und wir bringen unsere Besorgnis in dieser Frage gegenüber Drittländern zur Sprache.

In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat, dass die Menschenrechte, das Flüchtlingsrecht und das humanitäre Völkerrecht auch dann geachtet und gewahrt werden müssen, wenn es um die Bekämpfung des Terrorismus geht. Der Rat wird die Entwicklungen bei den Menschenrechten im Kontext der Bekämpfung des Terrorismus weiterhin aufmerksam verfolgen und geeignete Maßnahmen zum Schutz dieser Rechte treffen. Die Existenz geheimer Haftanstalten, wo festgenommene Personen in einem Rechtsvakuum in Gewahrsam gehalten werden, steht nicht im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten."

 
 

(1) Dok. 10783/06.
(2) Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, angenommen durch den Rat am 9. April 2001 (Dok. 7369/01 + COR 1 (en) + COR 2 (cz) + COR 3 (pl)).
(3) Dok. 16289/06, Abschnitt: Menschenrechte und Demokratisierung – Schlussfolgerungen des Rates, Nummer 6.

 

Anfrage Nr. 39 von Simon Coveney (H-0065/07)
 Betrifft: Afghanistan - Reduzierung der Opiumproduktion
 

Welche konkreten Maßnahmen plant der Rat vor dem Hintergrund der steigenden Opiumproduktion in Afghanistan, um die Abhängigkeit der afghanischen Landwirte vom Opiumanbau zu verringern.

Welche Verhandlungen werden zwischen der EU und den Vereinigten Staaten geführt, um einen koordinierten Ansatz im Hinblick auf das Problem der Opiumerzeugung sicherzustellen?

In welchen Punkten stimmen die Auffassung der EU und der USA im Hinblick auf Strategien zur Bewältigung dieses Problems überein bzw. in welchen Punkten gehen sie auseinander? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um einen Ausgleich für die Landwirte und die Entwicklung alternativer Einkommensquellen für jene Gemeinschaften sicherzustellen, die bislang von der Mohnproduktion abhängig waren?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat nimmt den Anstieg der Opiumproduktion in Afghanistan äußerst ernst.

Drogen aus Afghanistan haben für die EU nach wie vor oberste Priorität im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels. Die EU tritt entschlossen für Maßnahmen zur Drogenbekämpfung in Afghanistan ein. Deshalb unterstützt die EU die nationale Strategie Afghanistans zur Drogenkontrolle; dabei handelt es sich um eine ausgewogene Strategie, die eine geeignete Grundlage für die langfristige Kontrolle des Drogenproblems darstellt.

Die EU setzt die Umsetzung ihres maßnahmenorientierten Papiers zur Bekämpfung des Drogenanbaus in und des Drogenschmuggels aus Afghanistan, das der Rat im Mai 2006 angenommen hat, fort. In diesem Rahmen leisten wir gezielte Unterstützung. Der Rat ist erst vor kurzem, am Montag, den 29. Januar 2007 in diesem Rahmen mit Afghanistan zusammengekommen, um unsere Zusammenarbeit im Bereich der Drogenbekämpfung zu erörtern.

Die EU kann sich bei allen Aspekten ihrer Unterstützung für die Regierung Afghanistans auf die regelmäßige und enge Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten und anderen internationalen Partnern verlassen. Die jüngste Tagung hat am Dienstag, dem 30. Januar 2007 in Berlin stattgefunden, als die Mitglieder des Joint Coordination and Monitoring Board, des im Rahmen des "Afghanistan Compact" für dessen Umsetzung geschaffenen zentralen Steuerungsgremiums auf Ebene der Politischen Direktoren zusammentraten. Außerdem finden regelmäßig bilaterale Gespräche zwischen der EU und den Vereinigten Staaten statt.

Nur durch eine langfristige nachhaltige Entwicklung können dauerhaft alternative Arbeitsplätze für Mohnbauern geschaffen werden. In Gebieten wie Nangarhar wurde dies nachgewiesen; hier ist es vor dem Hintergrund einer funktionierenden Verwaltung und eines sicheren Umfelds gelungen, den Mohnanbau nachhaltig zu reduzieren. Die EU-Strategie räumt der Bekämpfung des

Drogenschmuggels, den Grenzkontrollen und der alternativen Entwicklung hohe Priorität ein. Der größte Teil der Unterstützung der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten fließt in die alternative Entwicklung und in ländliche Entwicklungsprogramme.

 

Anfrage Nr. 40 von Laima Liucija Andrikienė (H-0071/07)
 Betrifft: Fehlender Rechtsrahmen für die Durchführung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation
 

In dem Rückübernahmeabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation sind klare Verpflichtungen und Verfahren für die Rückübernahme illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger festgelegt. Obwohl die Kommission die Auffassung vertritt, dass die vom Rat in seinen Verhandlungsrichtlinien festgelegten Ziele erreicht wurden und dass der Entwurf des Rückübernahmeabkommens für die Gemeinschaft akzeptabel ist, ist das Europäische Parlament besorgt darüber, dass es für die Durchführung des Abkommens keinen Rechtsrahmen gibt.

Welche Maßnahmen beabsichtigt der Rat zu ergreifen, damit der Rechtsrahmen für die erfolgreiche Durchführung des Abkommens zur Verfügung steht?

Wird das Rückübernahmeabkommen zwischen der EU und Russland im Einklang mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (KOM(2005)0391-2005/0167(COD)) stehen, die in Kürze in Kraft tritt und Gegenstand des Mitentscheidungsverfahrens ist?

Welche Maßnahmen plant der Rat zu ergreifen, um die uneingeschränkte und bedingungslose Durchführung des Abkommens sicherzustellen? Welche Anforderungen werden in den Rechtsrahmen im Hinblick auf die Durchführung des Abkommens aufgenommen, damit die Menschenrechte in jeder Phase der Rückübernahme gewährleistet sind? Welche Rolle sieht der Rat für das Europäische Parlament bei der Durchführung des Abkommens vor?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im Februar 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat auf der Grundlage des entsprechenden Kommissionsvorschlags einen Beschluss über die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens zwischen der Gemeinschaft und der Russischen Föderation angenommen. Das Abkommen wurde am 2. Mai 2006 unterzeichnet.

Die Rechtsgrundlage des Entwurfs eines Beschlusses des Rates über den Abschluss des Rückübernahmeabkommens ist Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b EUV in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 erster Satz EUV. Das in einem solchen Fall nach dem Vertrag anzuwendende Verfahren sieht die Anhörung des Europäischen Parlaments vor. Die Stellungnahme des Parlaments in dieser Sache wird erwartet.

Die Aufmerksamkeit der Frau Abgeordneten wird auf den Umstand gelenkt, dass das Rückübernahmeabkommen die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses vorsieht (Artikel 19). Dieser Gemischte Ausschuss hat die Aufgabe, die Anwendung des Abkommens zu überwachen, für seine einheitliche Durchführung zu sorgen und Änderungen vorzuschlagen.

Der Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (1) ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat.

 
 

(1) KOM(2005)391 endg.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 47 von Yiannakis Matsis (H-0020/07)
 Betrifft: Übernahmen und Fusionen im Bankensektor
 

Welche Maßnahmen kann und wird die Kommission ergreifen, um den europäischen Binnenmarkt und die Märkte der einzelnen Mitgliedstaaten vor aggressiven Übernahmen und Fusionen im Bankensektor, vor allem durch Drittländer, zu schützen?

 
  
 

Am 12. September 2006 nahm die Kommission einen Vorschlag über Verfahren und Bewertungskriterien für Fusionen und Übernahmen im Finanzsektor an. Mit diesem Vorschlag sollen Rechtssicherheit, Klarheit und Transparenz des Bewertungsprozesses gewährleistet werden, mit deren Hilfe die zuständigen Behörden in dem betreffenden Mitgliedstaat die vorgeschlagene Übernahme prüfen können, deren Urheber in dem gleichen Mitgliedstaat, in anderen Mitgliedstaaten oder in einem Drittland sein können.

Der obige Vorschlag enthält keine Klausel, um konkret Unternehmen im Bankensektor vor feindlichen Übernahmeangeboten und Übernahmen zu schützen. Sämtliche potenziellen Erwerber unterliegen bestimmten Sicherheitsmaßnahmen, die auf die Gewährleistung der soliden und umsichtigen Führung des fortbestehenden Unternehmens abzielen.

Feindliche Übernahmeangebote und Übernahmen sind Bestandteil des Funktionierens der heutigen Märkte. Genauso wie ein europäisches Unternehmen ein Angebot für ein Unternehmen in einem Drittstaat abgeben darf, kann ein Unternehmen aus einem Drittstaat ein Angebot für ein europäisches Unternehmen abgeben. Die Kommission kann Übernahmen weder begünstigen noch davon abraten, sie kann sich jedoch darum bemühen, einen stabileren Rechtsrahmen zu schaffen, in dem die Marktteilnehmer ihre geschäftlichen Entscheidungen treffen können.

Zu betonen ist in diesem Zusammenhang, dass das Nichtdiskriminierungsgrundprinzip der Welthandelsorganisation (WTO), die im Artikel II des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) verankerte so genannte Meistbegünstigungsklausel, die EG und ihre Mitgliedstaaten verpflichtet, für alle WTO-Mitgliedstaaten die gleiche Behandlung anzuwenden, was die auf den Handel mit Dienstleistungen anwendbaren Bedingungen für den Marktzugang betrifft. Das schließt den Aufbau bzw. die Konsolidierung einer kommerziellen Präsenz durch grenzüberschreitende Investitionen im Sektor Finanzdienstleistungen ein.

Die Kommission möchte auch darauf aufmerksam machen, dass Beteiligungen an Kreditinstituten bzw. Übernahmen Formen von Kapitalverkehr in der Bedeutung von Artikel 56 ff. des EG-Vertrags sind. Laut Artikel 56 sind alle Beschränkungen des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und dritten Ländern verboten.

 

Anfrage Nr. 48 von Margarita Starkevičiūtė (H-0048/07)
 Betrifft: Beziehungen zwischen der EU und China im Bereich der Finanzdienstleistungen
 

Bei Treffen der Delegation des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments mit chinesischen Behörden ist deutlich geworden, dass die Information über die Politik der EU im Bereich der Finanzdienstleistungen unzureichend ist. Bei dem Treffen mit Vertretern der EU-Mitgliedstaaten im Büro der Europäischen Kommission in Peking wurde offenkundig, dass es bei der Festlegung der gemeinsamen Strategie für die Vertretung der Finanzdienstleistungen der EU an Koordinierung mangelt.

Was kann die Kommission unternehmen, um die Koordinierung und Vertretung der Position der EU in China, was die Notwendigkeit einer Regulierung der Finanzmärkte auf weltweiter Ebene betrifft, zu verbessern?

 
  
 

Angesichts der weiteren Globalisierung der Märkte besteht die Notwendigkeit, den Zugang zu den wichtigsten Außenmärkten zu verbessern sowie die rechtliche Konvergenz mit diesen Märkten und ihre finanzielle Stabilität zu fördern. Der Ausbau der externen Dimension der Tätigkeit der Kommission wurde daher im Weißbuch zur Finanzdienstleistungspolitik für die Jahre 2005-2010 als eine der Prioritäten herausgestellt. Der Regulierungsdialog der Kommission ist Bestandteil dieser Strategie.

Die Kommission leitete 2005 den hochrangigen Dialog über Finanzdienstleistungen mit dem Ministerium der Finanzen und den chinesischen Regulierungsbehörden ein. 2005 und 2006 fanden zwei hochrangige Sitzungen statt, und 2006 tagten zwei Untergruppen zu Buchführung und Versicherungswesen. Die Kommission berichtet allen Organen und anderen Interessengruppen umfassend über das Ergebnis all ihrer Dialoge mit Drittländern.

Zur weiteren Verbesserung von Abstimmung und Effizienz wird die Kommission ab 2007 bei ihrer Delegation in Peking ständig durch einen ihrer Bediensteten, einen Sachverständigen für Regulierungs- und Binnenmarktfragen (zu Finanzdienstleistungen), vertreten. Dieser Sachverständige soll sich in erster Linie mit Finanzdienstleistungen befassen, den EU-Rechtsrahmen fördern und Finanzdienstleistungsunternehmen helfen, in China einen besseren Marktzugang zu erreichen. Die Kommission will versuchen, ihre Beziehungen in Sachen Finanzdienstleistungen mit China in nächster Zeit zu intensivieren.

 

Anfrage Nr. 53 von Justas Vincas Paleckis (H-0058/07)
 Betrifft: Sanktionen gegen Weißrussland
 

Am 20. Dezember 2006 beschloss der Rat, die Anwendung des Systems der allgemeinen Präferenzen auf Weißrussland auszusetzen. Diese Sanktion wurde ergriffen, weil Weißrussland die Verpflichtungen nicht eingehalten hat, die es gegenüber der Internationalen Arbeitsorganisation hinsichtlich Gewerkschaftstätigkeiten eingegangen ist. Es ist zweifelhaft, ob die EU mit solchen Maßnahmen ihr Ziel erreicht. Diese Maßnahmen werden im Gegenteil im Wesentlichen die weißrussische Bevölkerung treffen und nicht die Chefs des autoritären Regimes. Sachverständigen zufolge büßt das Land 44% seiner Ausfuhren ein, wovon 130 000 Arbeitnehmer in der Textilindustrie betroffen sind.

Bekanntlich wurde der weißrussischen Volkswirtschaft ein harter Schlag durch Russland versetzt. Wäre die Kommission bereit, die Situation unter einem anderen Blickwinkel noch einmal zu überdenken?

 
  
 

Das Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) ist eines der Hauptinstrumente der EU, mit denen auf die Bedürfnisse von Entwicklungsländern reagiert sowie nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung gefördert werden können. Durch das APS gewährt die EU einseitig präferenziellen Zugang zum EU-Markt, wobei Entwicklungsländer unter anderem darin bestärkt werden, internationale Normen in Bezug auf die Rechte von Arbeitnehmern einzuhalten.

Jedoch würde die weitere Gewährung von Präferenzvorteilen an Länder, die die Bestimmungen des APS-Schemas durch schwerwiegende und systematische Verstöße gegen Menschenrechts- und internationale Arbeitsübereinkommen verletzen, den Anreiz für andere Länder mindern, diese Normen einzuhalten. Daher sieht die APS-Verordnung die Möglichkeit der vorübergehenden Rücknahme der Präferenzregelungen bei Nichtbeachtung wichtiger Arbeitnehmerrechte vor, wie sie in den in der APS-Verordnung aufgeführten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) beschrieben werden. Das detaillierte Verfahren, das bei einem solchen Verstoß zu befolgen ist, wird in Kapitel III der APS-Verordnung dargelegt.

Im Rahmen dieses Verfahrens sowie auf der Grundlage einer gemeinsamen Klage durch internationale und europäische Gewerkschaften wurde im Jahr 2003 von der Kommission eine Untersuchung der Lage in der Republik Belarus eingeleitet. Diese Untersuchung bestätigte schwerwiegende und systematische Verstöße gegen Arbeitnehmerrechte in der Republik Belarus. Diese Erkenntnisse werden auch von der IAO bestätigt. Die IAO und mehrere Akteure bekräftigten, dass in den vier Jahren, in denen das Rücknahmeverfahren lief, einschließlich des Evaluierungs- und Beobachtungszeitraums sowie Konsultationen, Belarus keine Abhilfe dieser Lage schaffte.

Ein Nichtreagieren auf diese Feststellungen wäre nicht nur ein Verstoß gegen die Bedingungen des APS-Schemas, sondern würde auch die Ignorierung wesentlicher Arbeitnehmerrechte in Belarus zum Ausdruck bringen.

In dieser Situation entschieden die EU-Mitgliedstaaten am 21. Dezember 2006, den Beschluss über die vorübergehende Rücknahme der APS-Präferenzen für die Republik Belarus zu fassen. Allerdings wird der Beschluss über die Rücknahme der Präferenzen erst sechs Monate nach seiner Annahme durch den Rat, d. h. im Juni 2007, in Kraft treten.

Die Rücknahme des APS für Belarus ist keine Verhängung von Wirtschaftssanktionen gegen das Land, sondern die Rücknahme eines einseitigen Handelsvorzugs, der diesem Land gewährt wird und an die Einhaltung bestimmter Bedingungen geknüpft ist.

Die APS-Präferenzregelung für Erzeugnisse mit Ursprung in Belarus kann wieder eingeführt werden, wenn Belarus sich an international vereinbarte Normen anpasst, wodurch die Grundrechte der Arbeitnehmer gesichert würden und auf deren wirkliche Anwendung die EU großen Wert legt. Die wirtschaftlichen Folgen der Aufhebung des APS sollten nicht übertrieben werden. Nur 12 % der belarussischen Ausfuhren in die EU kommen in den Genuss von Zollermäßigungen im Rahmen des APS. Die Aufhebung des APS bringt die Ausfuhren aus Belarus in die EU nicht zum Erliegen, sondern setzt lediglich die Standardzölle der Meistbegünstigungsregelung wieder in Kraft.

In Zusammenarbeit mit der IAO beobachtet die EU den Prozess der inneren Reformen in Belarus weiter. Sollten die Verletzungen der Rechte der Arbeitnehmer aufhören, so würde die EU ihren Standpunkt sicherlich überdenken.

 

Anfrage Nr. 54 von Janusz Wojciechowski (H-0073/07)
 Betrifft: Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Erdbeeren aus China
 

Am 12. Oktober 2006 hat die Kommission unter anderem unter dem Einfluss des entschlossenen Auftretens des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung des Europäischen Parlaments zunächst für einen Zeitraum von 6 Monaten Antidumpingzölle auf die Einfuhr von gefrorenen Erdbeeren aus China erlassen. Diese Maßnahme wurde eingeleitet, nachdem aus einem umfangreichen Bericht der Sondermission der Kommission hervorging, dass sich der Markt für Weichobst in der EU in einer katastrophalen Lage befindet.

Diese sinnvolle Maßnahme der Kommission kann die Lage auf dem Markt für Weichobst verbessern, wenn die Kommission ihre Geltungsdauer ausdehnt und es nicht bei den ursprünglich vorgesehenen 6 Monaten belässt. Wenn die Zölle aufgehoben werden, kehren die wettbewerbsverzerrenden Dumpingpreise auf den europäischen Markt zurück, diesmal jedoch mit weit verheerenderen Folgen, und bringen die Erzeugung von Erdbeeren in Europa zum Erliegen, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten.

Gleichzeitig wird angedeutet, die Kommission stehe unter dem starken Druck einflussreicher Unternehmen, die an einer unbeschränkten Einfuhr von Erdbeeren aus China auf den Markt der EU interessiert sind und sich für eine Abschaffung der Antidumpingzölle einsetzen.

Entspricht es den Tatsachen, dass Lobbyisten auf die Kommission einwirken, damit die Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Erdbeeren aus China nicht beibehalten werden? Falls ja, um welche Unternehmen und Organisationen handelt es sich hierbei? Beabsichtigt die Kommission, die Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Erdbeeren aus China auch nach Verstreichen der 6 Monate beizubehalten? Wann wird eine Entscheidung in dieser Angelegenheit fallen?

 
  
 

Die Kommission ist sich der Lage der polnischen Erzeuger gefrorener Erdbeeren und der Bedeutung dieser Frage für Polen voll und ganz bewusst.

Im Zuge des im Januar 2006 eingeleiteten Antidumpingverfahrens gegen Gefriererdbeeren aus China fasste die Kommission den vorläufigen Entschluss, dass die notwendigen Voraussetzungen, die die Durchführung einstweiliger Antidopingmaßnahmen im Oktober 2006 rechtfertigten, gegeben seien.

Antidopingmaßnahmen werden nach einem strengen und zwingenden rechtlichen Verfahren ergriffen, das darauf abzielt, die Kommission vor unzulässigem Druck bzw. vor Lobbyismus zu schützen sowie die Interessen der Gemeinschaft zu verteidigen. Wie immer stützt die Kommission ihre Vorschläge auf den bestätigten Sachverhalt. Während der Untersuchung haben alle interessierten Seiten natürlich das Recht, angehört zu werden und sich zu äußern.

Zwar muss auf alle Wettbewerbsverzerrungen durch Drittstaaten angemessen reagiert werden, doch verlangt das Gemeinschaftsrecht auch eine sorgfältige Analyse, ob Maßnahmen im Gesamtinteresse der Gemeinschaft liegen oder nicht.

Bei der Kommission ging nach Verhängung der einstweiligen Maßnahmen eine Reihe von Bemerkungen ein, darunter auch von Unternehmen, in denen Gefriererdbeeren weiterverarbeitet werden (Marmelade- und Joghurterzeuger). In ihrer Untersuchung des Gemeinschaftsinteresses hat die Kommission geprüft, ob die Verhängung endgültiger Maßnahmen sehr starke negative Auswirkungen auf die Marmelade- und Joghurthersteller haben würde.

Die Kommission hat auch festgestellt, dass die Preise 2006 im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind.

Die polnische Gefrierindustrie ist über die Untersuchung informiert und hat Gelegenheit bekommen, sich zu äußern. Die Bemerkungen werden zurzeit ausgewertet.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann sich die Kommission, wie der Herr Abgeordnete verstehen wird, nicht zu dem endgültigen Standpunkt, den sie in diesem Fall einnehmen wird, äußern. Die Frage muss spätestens bis 19. April 2007 entschieden werden.

 

Anfrage Nr. 58 von Ioannis Gklavakis (H-0001/07)
 Betrifft: Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik
 

Bekanntlich bestehen die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarprodukte aus einer Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien, die in den Mitgliedstaaten, die sie anwenden müssen, oftmals für Verwirrung sorgen. Deshalb ist es begrüßenswert, dass die Kommission die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vereinfachen und so dazu beitragen will, die administrative Belastung und die Kosten für die Umsetzung der gemeinschaftlichen Agrarpolitik zu reduzieren.

Es geht allerdings nicht an, dass unter dem Vorwand der Vereinfachung erhebliche und grundsätzliche Eingriffe in die zu vereinfachenden Gemeinsamen Marktorganisationen für Agrarprodukte vorgenommen werden.

Wie kann die Kommission gewährleisten, dass die geltenden Maßnahmen der einzelnen GMO nicht angetastet werden und dass keine „Korrekturmaßnahmen“ unter dem Vorwand der Vereinfachung ergriffen werden? Wie werden die GMO für Wein, Obst und Gemüse sowie für Erzeugnisse des biologischen Landbaus, die derzeit geändert werden, in dieses Vorhaben einbezogen?

 
  
 

Die Kommission stimmt der von dem Herrn Abgeordneten geäußerten Meinung zu, dass das im Dezember 2006 dem Rat vorgeschlagene Projekt der einheitlichen Gemeinsamen Marktorganisation nicht für, wie es der Herr Abgeordnete formuliert, „erhebliche und grundsätzliche Eingriffe“ in die GMO verwendet werden sollte.

Dieser Vorschlag ist ein „technischer Vereinfachungsakt“, was bedeutet, dass im Zusammenhang damit keine Änderungen an der Politik vorgeschlagen werden.

Sofern die Meinung vertreten wird, dass die Politik bestimmter Sektoren vereinfacht werden sollte, vor allem in den Sektoren Obst, Gemüse und Wein, werden die entsprechenden Kommissionsvorschläge einzeln verfolgt und in eigenständigen Rechtsakten niedergelegt.

Die Kommission ist nicht bereit, im Zusammenhang mit der einheitlichen GMO Änderungen zu politischen Fragen zu akzeptieren und würde daher keinerlei Versuchen der Mitgliedstaaten zustimmen, wenn diese um solche Änderungen ersuchen würden.

Die Kommission ist sehr zuversichtlich, dass die Mitgliedstaaten diesem Ansatz folgen werden.

 

Anfrage Nr. 59 von Katerina Batzeli (H-0012/07)
 Betrifft: Ausnahmeregelung für Orienttabaksorten bei der Senkung der direkten Gemeinschaftsbeihilfen 2009
 

Nach der letzten Reform der GMO ist die Tabakproduktion in Griechenland um insgesamt 75 % zurückgegangen. Es zeichnet sich ab, dass die Erzeugung bestimmter Sorten ganz eingestellt wird, obwohl die Erzeuger nicht die Möglichkeit haben, auf den Anbau anderer Kulturen umzustellen.

Die Möglichkeit einer differenzierten Behandlung der Sorten würde den Mitgliedstaaten helfen, die Zahlung der Betriebsprämien im Rahmen der neuen GMO so zu gestalten, dass vor allem traditionelle und kommerziell erfolgreiche Sorten gestützt werden.

Wie können nach Auffassung der Kommission die Sorte Basmas, die von Familienbetrieben in Thrakien angebaut wird, sowie generell die Orienttabaksorten, die auf Grund der Besonderheiten des Bodens oft in Monokultur angebaut werden, von der Anwendung der 50 %igen Senkung der direkten Gemeinschaftsbeihilfen 2009 ausgenommen werden, da diese erhebliche wirtschaftliche und soziale Auswirkungen auf die Erzeugerregionen haben wird?

Ist im Übrigen bekannt, dass die Kommission keine Folgenabschätzungen für die neue GMO vorgenommen hat?

 
  
 

Der Rat hat den Rahmen festgelegt, in dem die Reform im Tabaksektor umgesetzt werden soll. Für die entkoppelte Unterstützung ab 2010 sieht er keine Differenzierung vor. Wenn die Basmas-Erzeuger von der Senkung der entkoppelten Beihilfen ab 2010 ausgenommen würden, so bedeutete dies eine Differenzierung der Entkopplung entsprechend der Tabaksorte. Das ist jedoch nicht vertretbar. Wie schon das Wort sagt, läuft Entkopplung darauf hinaus, dass es überhaupt keine Verbindung zwischen der Gewährung der Unterstützung und der Erzeugung eines bestimmten Produkts gibt.

Der Rat hat eine erhebliche Unterstützung in Höhe von 484 Millionen Euro für Umstrukturierungszwecke in Tabak erzeugenden Gebieten vorgesehen. Vor allem ab 2010 sollen 50 % des Finanzrahmens für Tabak in Umstrukturierungsprogramme in Tabak erzeugenden Gebieten investiert werden, um den Zusammenhalt in den betreffenden Gebieten zu verbessern. Diese Programme können beispielsweise eingesetzt werden, um Verbesserungen in der Infrastruktur zu erzielen oder um alternative wirtschaftliche Tätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.

Im Jahr 2003 nahmen die Kommissionsdienststellen eine gründliche und ausführliche Folgenabschätzung zur Tabakregelung vor. In dem Bewertungsbericht wurden drei verschiedene Entscheidungsvarianten und die Auswirkung jeder dieser Varianten auf den Tabaksektor bewertet und ausführlich beschrieben(1).

 
 

(1) http://ec.europa.eu/agriculture/publi/reports/tobacco/fullrep_en.pdf.

 

Anfrage Nr. 60 von Diamanto Manolakou (H-0064/07)
 Betrifft: Ruin der Tabakerzeuger durch Halbierung der Direktbeihilfen
 

Nachdem gemäß Verordnung (EG) Nr. 864/2004(1) beschlossen wurde, 50% der Direktbeihilfen für Tabak ab 2010 auf den so genannten zweiten Pfeiler zu transferieren, werden die Tabakerzeuger, die – wenn überhaupt – nur minimale Unterstützung im Rahmen des zweiten Pfeilers erhalten, katastrophale Einkommenseinbußen hinnehmen müssen, während der Löwenanteil an Unternehmer gezahlt wird, die in den unter dem zweiten Pfeiler subventionierten Bereichen tätig sind. Der Transfer eines solch großen Prozentsatzes auf den zweiten Pfeiler betrifft nur den Tabaksektor, in dem die Antiraucherkampagne zu Unrecht mit einer Anti-Tabakpolitik gleichgesetzt wird, wobei die gesamte Last dieser Maßnahmen auf den Schultern der Tabakerzeuger liegt, die wahrscheinlich zu den ärmsten Landwirten in der EU zählen.

Wird die Kommission die Verordnung revidieren, so dass die Tabakerzeuger mit Anspruch auf eine entkoppelte Unterstützung diese auch nach 2010 komplett in Anspruch nehmen können?

 
  
 

Im Jahre 2004 beschloss der Rat, dass ab 2010 jeweils 484 Millionen Euro für Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in Tabak erzeugenden Gebieten für Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Um diese Entwicklung zu fördern, beschloss der Rat, eine Hälfte des in der Vergangenheit für Tabak bereitgestellten Finanzrahmens für diesen Zweck zu verteilen. Die andere Hälfte wird weiter als entkoppelte Einkommensbeihilfe verwendet werden. Im Fall von Mitgliedstaaten, wie z. B. Griechenland, in denen im Einklang mit dem Subsidiaritätsgrundsatz eine vollständige Entkopplung während des Übergangszeitraums beschlossen wurde, wird dies bedeuten, dass die entkoppelten Zahlungen ab 2010 gekürzt werden.

Die Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung in Tabak erzeugenden Gebieten können z. B. genutzt werden, um alternative wirtschaftliche Tätigkeiten und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Wie auch andere Landwirte und Unternehmer haben Tabakanbauer Zugang zu diesen Maßnahmen und können sich diese zunutze machen.

Zudem wird die Kommission dem Rat bis zum 31. Dezember 2009 einen Bericht über die Umsetzung der Reform vorlegen und diesen gegebenenfalls mit entsprechenden Vorschlägen untermauern.

Zurzeit können Tabakanbauer, die entkoppelte Einkommensbeihilfen erhalten, die nicht an die Erzeugung eines ganz bestimmten Erzeugnisses gebunden sind, in andere landwirtschaftliche oder wirtschaftliche Tätigkeiten wechseln und sich so auf die Situation im Jahr 2010 vorbereiten.

 
 

(1) ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 48.

 

Anfrage Nr. 61 von Mairead McGuinness (H-0014/07)
 Betrifft: Anforderungen im Zusammenhang mit der Auflagenbindung im Rahmen der GAP
 

Ist der Kommission das Ausmaß der Verärgerung und Frustration der irischen Landwirte über die Anforderungen im Zusammenhang mit der Auflagenbindung bewusst, insbesondere über die unangekündigten Inspektionen durch Beamte des Landwirtschaftsministeriums?

Kann die Kommission – abgesehen von den üblichen tröstenden Worten – zusichern, dass in diesem Jahr die Belastung der Landwirte durch Reglementierungen tatsächlich verringert wird?

 
  
 

Die Regeln für die Benachrichtigung über Kontrollen vor Ort wurden nicht mit der Auflagenbindung eingeführt. Diese Regeln sind seit der Einführung des Integrierten Kontroll- und Verwaltungssystems im Jahre 1993 in Kraft. Außerdem beinhalten diese Regeln nur Kontrollen der Zulässigkeit von Anträgen und im Allgemeinen nicht die Auflagenbindung. In einigen Fällen sehen die konkreten Rechtsvorschriften, die in der Auflagenbindung enthalten sind, Regeln für unangekündigte Inspektionen vor, wie im Falle der Kontrolle der Kennzeichnung und Registrierung von Tieren. In diesem Fall besteht das Ziel darin, die Effizienz der Kontrollen zu gewährleisten, d. h. wenn die Kontrolle bekannt ist, werden Tiere weder bewegt noch markiert.

Die Frau Abgeordnete sprach auch die Arbeit der Kommission zur Vereinfachung an. Für die Kommission besitzt dies eine hohe Priorität, außerdem möchte sie auf ihren Aktionsplan zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik verweisen, der auf der Konferenz über die Vereinfachung der GAP im Oktober 2006 vorgelegt wurde und der nach Auffassung der Kommission mehr Substanz bietet als nur tröstende Worte. Was die Auflagenbindung im Besonderen angeht, so ist die Vereinfachung ein wichtiger Faktor bei der Vorbereitung des Berichts über die Auflagenbindung, der dem Rat im Frühjahr 2007 vorgelegt werden muss.

 

Anfrage Nr. 62 von Richard Corbett (H-0019/07)
 Betrifft: Vorschlag für eine Verordnung über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
 

In dem Kommissionsvorschlag über die ökologische/biologische Erzeugung und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen gilt als allgemeiner Grundsatz (Artikel 4), dass die Verwendung externer Produktionsmittel jeglicher Art auf u.a. gering lösliche mineralische Düngemittel beschränkt ist.

Bedeutet dies, dass bei Annahme der Verordnung, wie sie vorgeschlagen wird, die Verwendung leicht löslicher Düngemittel, wie sie gegenwärtig zugelassen sind und von ökologischen Landwirten weitgehend verwendet werden, wie etwa rohes Kaliumsalz (z.B.: Kainit, Sylvinit usw.); Kaliumsulfat, das gegebenenfalls Magnesiumsalz enthält; Magnesiumsulfat (z.B.: Kieserit); Kalziumchlorit (Lösung zur Blätterbehandlung von Apfelbäumen nach Feststellung von Kalziummangel); Spurenelemente; Natriumchlorit, verboten sein sollen?

Wird das gleiche für leicht lösliche synthetische (nicht durch mechanische Prozesse gewonnene) Düngemittel gelten, die nach derzeitigen Regeln erlaubt sind?

Erwägt die Kommission, dass der Vorschlag für eine Verordnung, wenn er wie vorgeschlagen angenommen wird, begrenzt Ausnahmen gestattet, wenn detaillierte Durchführungsmaßnahmen in Komitologieverfahren beschlossen werden?

 
  
 

Es stimmt, dass in dem Vorschlag für eine Verordnung ausdrücklich die Grundsätze dargelegt sind, die die Basis für künftige Regeln der ökologischen Erzeugung bilden müssen. In erster Linie muss die ökologische Erzeugung auf der entsprechenden Gestaltung und Verwaltung der biologischen Prozesse und ökologischen Systeme beruhen, womit der Einsatz externer Betriebsmittel eingeschränkt wird. In einigen Ausnahmefällen können fremde Betriebsmittel benötigt werden. In diesen Fällen müssen die Betriebsmittel aus der ökologischen Erzeugung stammen oder natürlich bzw. natürlich gewonnen sein bzw. eine geringe Lösbarkeit aufweisen, wenn das Betriebsmittel ein Dünger ist. Und schließlich, wenn keines davon zur Verfügung steht, gibt es die streng begrenzte Möglichkeit des Einsatzes synthetisch hergestellter chemischer Betriebsmittel.

Was die Fragen 1 und 2 zum Schicksal der Erzeugnisse und Stoffe betrifft, die zurzeit in der ökologischen Erzeugung erlaubt sind, so kann die Kommission dem Herrn Abgeordneten mitteilen, dass sie so lange nicht verboten werden, bis eine später erfolgende konkrete Entscheidung getroffen worden ist, sie von der Liste zu nehmen. Wie es im Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe c des Vorschlags für die Verordnung, in der auf der Tagung des Rates „Landwirtschaft“ im Dezember 2006 erörterten Fassung, heißt, sollen Düngemittel, die für Zwecke verwendet werden, die den in Absatz 1 dieses Artikels verankerten entsprechen, nach Annahme des Vorschlags für die Verordnung weiterhin zugelassen sein. Die Kommission versteht dies so, dass die zurzeit im Anhang II zur aktuellen Verordnung über den ökologischen Landbau (Verordnung 2092/91) aufgeführten Düngemittel eingeschlossen sind.

Zur Frage 3 bezüglich der „Ausnahmen“: Ja, Ausnahmen sind möglich. In Artikel 16 des Vorschlags für die Verordnung ist ein Flexibilitätsmechanismus dargelegt, der in einer Reihe von genau festgelegten Fällen Ausnahmen für die Erzeugung vorsieht. All diese Ausnahmen müssen allerdings mit den Gesamtzielen der Verordnung vereinbar sein.

 

Anfrage Nr. 63 von Hélène Goudin (H-0025/07)
 Betrifft: Gemeinschaftliche Agrarpolitik
 

Immer mehr Mitgliedstaaten veröffentlichen Informationen über die Empfänger von EU-Agrarbeihilfen. Diese veröffentlichten Daten weisen ein deutliches Muster auf und lassen erkennen, dass die Agrarbeihilfe im Wesentlichen konzentriert ist auf große Unternehmen, den industriellen Agrarsektor in der EU und auf vermögende Gutsbesitzer. Internationale Brauereien, Weinerzeuger, Molkereikonzerne und bekannte Zuckerunternehmen gehören zu den größten Empfängern von Agrarbeihilfe.

Beabsichtigt die Kommission, sich aktiv dafür einzusetzen, dass sich dies mit dem Halbzeitbericht über die finanzielle Langzeitplanung radikal ändert? Unterstützt die Kommission die Festlegung einer Obergrenze für Auszahlungen von Agrarbeihilfen an einzelne Empfänger, um zu verhindern, dass Milliarden beispielsweise an Großunternehmen im Molkerei- oder Zuckersektor ausgezahlt werden?

 
  
 

In jüngster Zeit wird dank der Europäischen Transparenzinitiative stärker auf die aktuelle Verteilung der Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und die dadurch vielleicht auftretende ungleiche Behandlung und ineffiziente Arbeitsweise aufmerksam gemacht.

Der Gedanke der Verringerung der GAP-Direktzahlungen an die größten Empfänger betrifft kein neu aufgeworfenes Thema. Die Kommission wird diese Frage zum einen im Zusammenhang mit der „Gesundheitskontrolle“ (Halbzeitüberprüfung) der GAP prüfen, bei der der Gedanke der Begrenzung angesprochen werden soll, und zum anderen im Zusammenhang mit der für 2008/2009 vorgesehenen Halbzeitbilanz der Mittelausführung, bei der das gesamte System der Direktzahlungen untersucht werden soll.

All diese Fragen sollen erörtert werden, um der in der Landwirtschaft unserer Länder tätigen Bevölkerung eine langfristige Zielvorstellung auf der Grundlage einer Politik zu geben, die ausgewogen und in einen stabilen Rahmen eingebunden ist.

 

Anfrage Nr. 64 von Liam Aylward (H-0032/07)
 Betrifft: Fakultative Modulation
 

Die irischen Landwirte zahlen in diesem Jahr 5% ihrer Prämienzahlungen im Rahmen der fakultativen Modulation an den irischen Staat.

Ist sich die Kommission voll darüber im Klaren, dass die Prämienzahlungen der Landwirte im Laufe der Zeit durch die Inflation an Wert verlieren? Kann die Kommission daher eine Zusage geben, dass sie bis zum Jahr 2013 keine Änderung der Durchführungsbestimmungen für das System der fakultativen Modulation anstreben wird?

 
  
 

Es ist zwischen obligatorischer und fakultativer Modulation zu unterscheiden. Seit 2005 findet die obligatorische Modulation in allen Mitgliedstaaten Anwendung. Sie ist eines der Ergebnisse der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) von 2003. Zudem liegt auch ein Vorschlag für die fakultative Modulation auf dem Tisch, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben würde, noch eine zusätzliche Modulation zu der obligatorischen 5-prozentigen Modulation pro Jahr anzuwenden. Zum Entwurf dieser Verordnung muss das Parlament demnächst seine Stellungnahme abgeben, um den Weg für die Annahme im Rat freizumachen. Eine umgehende Annahme würde den Mitgliedstaaten, die diesen Mechanismus nutzen möchten, erlauben, die Mittel in ihre neuen Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums einzubetten und die Programme möglichst bald anlaufen zu lassen. Soweit der Kommission bekannt ist, hat Irland zurzeit nicht die Absicht, von der fakultativen Modulation Gebrauch zu machen.

Die Frage der Modulation muss wahrscheinlich im Zusammenhang mit der für 2008 geplanten „Gesundheitskontrolle“ (Halbzeitüberprüfung) der GAP in Angriff genommen werden. Sie ist ein wichtiges Instrument, nicht nur um die notwendigen Fonds für die ländliche Entwicklung zu bilden, sondern auch um zu gewährleisten, dass die zur Verfügung stehenden Mittel möglichst wirksam und effizient weitergeleitet werden.

 

Anfrage Nr. 65 von Stavros Arnaoutakis (H-0039/07)
 Betrifft: Anhaltende Dürre in den Mittelmeerländern
 

Die in diesem Winter anhaltende Dürre in den Mittelmeerländern, insbesondere in Griechenland, ruft in der ländlichen Bevölkerung große Beunruhigung hervor, vor allem bei den Landwirten. Welche Direktmaßnahmen aber auch langfristige Maßnahmen wird die Kommission ergreifen, um das Problem der Dürre anzugehen und sicherzustellen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe überleben können?

 
  
 

Die Kommission ist der Meinung, Vorbeugen ist besser als Heilen, was auch für die Bewältigung längerer Dürreperioden gilt. Im Zuge ihrer Politik zur ländlichen Entwicklung ist die Kommission zur Kofinanzierung von Präventionsmaßnahmen bereit. Kurzfristig sind die Mitgliedstaaten angehalten, solche Maßnahmen in ihre Programme für den Zeitraum 2007-2013 mit aufzunehmen. Im Rahmen der ländlichen Entwicklung können die Mitgliedstaaten außerdem spezielle Maßnahmen zur Aufforstung bzw. Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials durchführen. Im Rahmen dieser Programme können sie auch beantragen, dass eine „schwere Naturkatastrophe“ als höhere Gewalt anerkannt wird, um von bestimmten Bedingungen, vor allem im Zuge der „Agrarumweltmaßnahmen“, abweichen zu können. Schließlich haben die Mitgliedstaaten auch die Option, Landwirte durch staatliche Beihilfen zu entschädigen.

Die Kommission beschäftigt sich mit den Problemen von Dürre und Wasserknappheit und arbeitet zurzeit eine eingehende Analyse aus. Auf der Basis ihrer endgültigen Erkenntnisse beabsichtigt die Kommission, Mitte 2007 eine Mitteilung vorzulegen, die Leitlinien zum Handeln vorgeben soll, um die Probleme Wasserknappheit und Dürre anzugehen.

 

Anfrage Nr. 66 von María Isabel Salinas García (H-0041/07)
 Betrifft: Kontrollmechanismen bei Obst und Gemüse aus Drittländern
 

Der Obst- und Gemüsesektor ist ein dynamischer, zugleich aber auch äußerst unsicherer Sektor, der von ständigen Krisen geplagt und dem Druck einer wachsenden ausländischen Konkurrenz unterworfen ist. Der Reformvorschlag der GMO für Obst und Gemüse, der am 24. Januar von der Kommission vorgelegt wurde, lässt wichtige ordnungspolitische Fragen außer Acht, die die Funktionsfähigkeit des Gemeinschaftsmarktes beeinträchtigen. Es handelt sich dabei um Mechanismen des direkten Zugangs zum Gemeinschaftsmarkt für Produkte aus Drittländern, die Grenzkontrollen für solche Produkte sowie die nichttarifären Hemmnisse, auf die unsere Produkte beim Zugang zu den Märkten in Drittländern stoßen.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, um den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz zu gewährleisten und die Kontrollen bei Produkten aus Drittländern zu verbessern?

Gedenkt die Kommission bei der Handhabung von Obst- und Gemüseimporten einen höheren Grad an Gegenseitigkeit einzufordern bzw. zu erzielen?

 
  
 

Die zentralen Ziele der vorgeschlagenen Reform der Gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Obst und Gemüse sind: Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, Schutz der Erzeuger vor Krisen, Erhöhung des Verbrauchs, Verbesserung des Umweltschutzes und Vereinfachung der Regeln.

Bezüglich der die Welthandelsorganisation (WTO) betreffenden Aspekte des Vorschlags wird von der Kommission vorgeschlagen, die Ausfuhrerstattungen für Obst und Gemüse einzustellen, da die Rolle, die die Erstattungen für diesen Sektor spielen, im Laufe des Jahres beträchtlich zurückgegangen ist, sowie den nicht mit Wettbewerbsverzerrungen einhergehenden („Green Box“) Charakter der Beihilfen zu stärken und zugleich Elemente des Einfuhrsystems wie die Schutzklausel und die Einfuhrpreisregelung beizubehalten.

Was nichttarifäre Maßnahmen betrifft, so sind die WTO-Mitglieder durch das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT) und das Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) gebunden, die gewährleisten sollen, dass technische, gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen nicht als verschleierte und ungerechtfertigte Handelshemmnisse genutzt werden. Das EU-Recht sieht vor, dass in die EU eingeführte Erzeugnisse denselben bzw. gleichwertigen Anforderungen unterliegen. In der gleichen Weise, in der diese Rechtsvorschriften für Gemeinschaftserzeugnisse gelten, gewährleisten sie, dass eingeführte Erzeugnisse sicher und marktfähig sind und dass sie kein pflanzengesundheitliches Risiko darstellen.

Die GMO-Verordnung für Obst und Gemüse umfasst nur Anforderungen im Zusammenhang mit den Vermarktungsnormen, zu denen Mindestqualitätsanforderungen, Klassifizierungsregeln und spezielle Kennzeichnungsvorschriften usw. gehören. Diese Regeln sind identisch mit den von der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) festgelegten internationalen Regeln, und sie gelten für alle Erzeugnisse innerhalb der EU sowie bei Ein- und Ausfuhren. Von den Mitgliedstaaten werden Kontrollen durchgeführt, und der Vorschlag erlaubt der von den Mitgliedstaaten unterstützten Kommission, bei Bedarf die bestehenden Kontrollvorschriften zu ändern. Die Mitgliedstaaten melden der Kommission Obst und Gemüse aus Drittländern, das nicht mit den Vermarktungsnormen der EU übereinstimmt. Zurzeit gibt es kein Anliegen, das besondere Maßnahmen erfordern würde.

Bei den Ausfuhren ist durch das EU-System ein interner Pflanzengesundheitsstatus eingeführt worden, der es ermöglicht, dass bei pflanzlichen Erzeugnissen, die zur Ausfuhr in Drittstaaten bestimmt sind, in Bezug auf viele, aber sicherlich nicht auf alle, Pflanzenkrankheiten Garantien gegeben werden können. Allerdings können Drittstaaten - und oft tun sie das auch - Garantien verlangen, dass Pflanzen nicht von Krankheiten, für die es keine EU-Rechtsvorschriften gibt, befallen sind. In solchen Fällen müssen die Mitgliedstaaten die Einfuhrvorschriften der Drittstaaten erfüllen.

Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche (SPS-)Maßnahmen von Drittländern können für EU-Ausfuhren beträchtliche Folgen haben. Die Kommission analysiert diese SPS-Maßnahmen zusammen mit den Mitgliedstaaten, um festzustellen, ob sie wissenschaftlich begründet sind und ergreift, falls dies nicht der Fall ist, entsprechende Maßnahmen.

In diesem Sinne lässt sich der Grundsatz der Gegenseitigkeit streng verwaltungsmäßig anwenden, aber die EU kann mit Gesundheitsstandards nicht handeln. Der unterschiedliche Pflanzengesundheitsstatus im Ausfuhrland und im Einfuhrland bedeutet, dass ein und dieselben pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen oftmals nicht in beiden Richtungen angewendet werden können.

Genau in diesem Zusammenhang entfaltet die Kommission zurzeit eine neue Initiative, deren Ziel die Verbesserung des Marktzugangs im Obst- und Gemüsesektor nach China ist. Sie besteht, kurz gesagt, in der Feststellung der Fragen, an denen die Mitgliedstaaten offensive Interessen haben, sowie in der Stärkung der Verhandlungsposition, indem mit einer Stimme gesprochen wird.

Diese Initiative ist mit den Mitgliedstaaten erörtert worden und soll die Einrichtung spezieller Arbeitsgruppen mit Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten beinhalten, die in Brüssel zusammenkommen, um technische Zuarbeiten für die Verhandlungen in Peking zu leisten.

Die Initiative ließe sich auf andere Drittstaaten ausdehnen, bei denen seitens der EU Interesse an Ausfuhren besteht.

 

Anfrage Nr. 67 von Albert Deß (H-0042/07)
 Betrifft: Reform der Zuckermarktordnung / Nutzung des vollen WTO-Exportbudgets / Verzicht auf zusätzliche zollfreie Zuckerimporte
 

Von der Umstrukturierungsbeihilfe, die mit der Reform der Zuckermarktordnung eingeführt wurde, wird in der Praxis zu wenig Gebrauch gemacht, weshalb in der EU mit zunehmenden Zuckerüberschüssen zu rechnen ist. Agrarkommissarin Fischer Boel hat mit einer linearen Quotenkürzung gedroht, sollte die Wirtschaft nicht freiwillig auf mehr Zuckerquoten verzichten. Das würde gerade auch auf wettbewerbsfähige Zuckerrübenstandorte der EU erhebliche negative Auswirkungen haben.

Nach meiner Ansicht gibt es bessere Wege, das Zuckeraufkommen der EU in den Griff zu bekommen.

Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, das volle WTO-Exportbudget in Höhe von 1,4 Millionen Tonnen Zucker zu nutzen. Auch kann von der Möglichkeit der temporären Quotenkürzung Gebrauch gemacht werden, wie bereits im März 2006. Darüber hinaus bitte ich die Agrarkommissarin dringend, auf die angekündigten zusätzlichen zollfreien Zuckerimporte zu verzichten.

Was gedenkt die EU-Kommission zu unternehmen, um dem drohenden Aufbau von Zuckerbeständen entgegenzuwirken und mit welcher Begründung?

 
  
 

Wie dem Mitglied bekannt sein dürfte, ist die Kommission mit den Fortschritten bei der Umstrukturierung der europäischen Zuckerindustrie nicht völlig zufrieden. Ohne Umstrukturierung würde sich die Marktsituation in den nächsten drei Wirtschaftsjahren aufgrund des Überangebots und des Preisdrucks verschlechtern.

Dies führt die Kommission zu den beiden folgenden Schlussfolgerungen:

Zunächst ist eine Marktrücknahme in zwei Schritten vorgesehen: Der erste Schritt umfasst eine so genannte präventive Marktrücknahme der Produktion im Rahmen der Quote. In diesem Zusammenhang wird aller Zucker über 88% der Quote aus dem Markt genommen, um die Bildung eines riesigen Zuckerüberschusses im Wirtschaftsjahr 2007/2008 zu verhindern. Dies bedeutet, dass die Erzeuger, die bis zu 88% ihrer Quote erzeugen, nicht einer Marktrücknahme unterliegen. Erforderlichenfalls könnte dieser präventiven Marktrücknahme eine eigentliche Marktrücknahme gemäß Artikel 19 der Basisverordnung 318/2006 folgen, d.h., dass erforderlichenfalls ein gesonderter Prozentsatz aller im Rahmen der Quote produzierten Zuckers aus dem Markt genommen würde. Im Februar 2007 wird die Kommission dem Verwaltungsausschuss den Entwurf einer Verordnung der Kommission zur Festlegung der präventiven Marktrücknahme vorlegen. Eine weitere Marktrücknahme würde Ende Oktober 2007 festgelegt, wenn die Kommission ein klareres Bild im Hinblick auf die Ernte und die Zuckerproduktion hat.

Zum Zweiten muss die Kommission die Situation bezüglich des Umstrukturierungsfonds analysieren. Sie muss ihn effizienter gestalten und dafür sorgen, dass die Industrie in den nächsten Jahren auf eine ausreichende Quote verzichtet. Das Ziel muss sein, eine einfache lineare Kürzung am Ende des Umstrukturierungszeitraums zum Schaden der Nachhaltigkeit des gesamten Sektors zu vermeiden.

 

Anfrage Nr. 68 von Jean-Paul Gauzès (H-0045/07)
 Betrifft: Erklärungen von Frau Fischer Boel in der Financial Times vom 30. Dezember 2006
 

Frau Fischer Boel hat in der Financial Times vom 30. Dezember 2006 erklärt, dass die Zahl der Nebenerwerbslandwirte ab dem Jahr 2013 steigen wird. Sie würden auf dem Lande leben, benötigten aber außerlandwirtschaftliche Einkünfte, um mit der Verringerung der Beihilfen, die derzeit 43 Milliarden Euro betragen, fertig zu werden.

2013 ist eine wichtige Etappe für die Zukunft der Agrarpolitik, die dem Wandel der landwirtschaftlichen Produktionsverfahren Rechnung tragen und sich auf die Erfordernisse des erweiterten Europas einstellen muss. Deshalb ist es nicht akzeptabel, dass der Beruf des Landwirts in dieser Weise in Frage gestellt wird.

Eine derartige Erklärung stellt eine Provokation der Landwirte dar!

Welche Gründe haben das Kommissionsmitglied bewogen, sich derart zu äußern zu einem Zeitpunkt, da noch nichts entschieden ist? Ist es vor dem derzeitigen Hintergrund der Europaskepsis angebracht, eine derartige Ankündigung zu machen?

 
  
 

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Agenda. Die Ziele der GAP von heute wurden angesichts der Reformen der Agenda 2000 und 2003 formuliert. Es sind genau diese Ziele sowie die europäische Landwirtschaft, für die die Kommission gegenwärtig eintritt.

Die Reform von 2003 beinhaltete eine Reihe von Überprüfungsklauseln, die zusammen die so genannte „Gesundheitskontrolle“ (Halbzeitüberprüfung) bilden, mit der gewährleistet werden soll, dass die GAP ordnungsgemäß funktioniert und zugleich den Erwartungen und Bedürfnissen der europäischen Gesellschaft entspricht. Gegebenenfalls könnte diese „Gesundheitskontrolle“ auch die Chance zur Vereinfachung bieten, aber sicher nicht - die Kommission hat sich dazu bereits geäußert - zu einer tiefer greifenden Reform, durch die die Ziele in Zweifel gezogen werden könnten, zu denen wir uns 2003 alle verpflichtet haben.

Seit Oktober 2002 und der Brüsseler Vereinbarung verfügt die Europäische Union über einen klaren Finanzrahmen bis 2013, der durch die Einigung über die Finanzielle Vorausschau für 2007-2013 bestätigt wird, von der es, wie die Kommission klar betont hat, kein Abrücken mehr gibt.

Der Finanzrahmen nach 2013 ist hingegen etwas anderes. Die für 2008-2009 geplante Halbzeitbilanz der Mittelausführung soll die Grundlagen dafür schaffen, was aus Haushaltssicht für die europäische Landwirtschaft nach 2013 zu tun ist. Es besteht kein Zweifel daran, dass die Gesamthaushaltsmittel für die GAP genau geprüft werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits öffentlich ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, die GAP-Ausgaben, vor allem im Rahmen der ersten Säule, für die Zeit nach 2013 zu kürzen. Wir werden also in unseren Erwartungen über die für die Landwirtschaft nach 2013 verfügbaren Mittel sicherlich realistisch bleiben müssen.

Seit vielen Jahren veranlassen die allmählichen Veränderungen auf den Agrarmärkten sowie im weltweiten Gefüge die Landwirte dazu, sich nach anderen Einkommensquellen umzuschauen – nach Quellen, die nicht ausschließlich aus dem Verkauf von Rohstoffen stammen, die sie in ihren Betrieben erzeugen. Der stetige Ausbau von Anlagen zur Rohstoffverarbeitung an Ort und Stelle ist dafür ein gutes Beispiel. So erzielen die Erzeuger ihr Einkommen nicht mehr einzig und allein aus dem Handel mit Waren, sondern auch aus dem im Ergebnis der Veredelung dieser Waren erzielten Mehrwert. Dies ist nur ein Beispiel für die mögliche Diversifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten in ländlichen Gebieten, wozu auch der Ausbau nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten in landwirtschaftlichen Betrieben bzw. außerhalb von ihnen gehört.

Die Diversifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten in ländlichen Gebieten ist ein zentrales Element unserer Politik der Entwicklung des ländlichen Raums, das in der im Juni 2005 vom Rat angenommenen Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013 bekräftigt wird. Diese Politik wird eine entscheidende Rolle bei der Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Landwirtschaft und der Lebensfähigkeit unserer ländlichen Gebiete spielen.

Die EU als Ganzes hat daher die Pflicht, Veränderungen frühzeitig zu erkennen und zu beurteilen, um die europäischen Landwirte im Anpassungsprozess zu unterstützen, in dem die EU ihnen den notwendigen stabilen Rechtsrahmen und die langfristige politische Ausrichtung über das Jahr 2013 hinaus bietet.

 

Anfrage Nr. 69 von Ryszard Czarnecki (H-0060/07)
 Betrifft: Handelsliberalisierung im Rahmen der WHO
 

Es wird allgemein behauptet, dass Handelsliberalisierung im Rahmen der WHO auf Kosten der Interessen der Landwirtschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union für die Kommission eine Priorität darstellen. Kann die Kommission diesen Vorwurf kommentieren?

 
  
 

In der Doha-Verhandlungsrunde stellt die anspruchsvolle GAP-Reform(1) von 2003, die durch einige 2004 und 2005 angenommene sektorale Reformen ergänzt wurde, die Grenzen für den Verhandlungsspielraum der Kommission bei den WTO(2)-Verhandlungen dar.

Die Kommission hat stets darauf hingewiesen, dass das Ziel darin besteht, in der Doha-Runde ein ausgewogenes Abkommen zu erzielen.

In der endgültigen Vereinbarung muss das richtige Verhältnis zwischen den verschiedenen Verhandlungsbereichen einerseits und den drei Säulen der Landwirtschaftsverhandlungen andererseits gewahrt sein: Marktzugang, interne Stützung und Ausfuhrwettbewerb sowie geografische Angaben und nicht handelsbezogene Anliegen.

 
 

(1) Gemeinsame Agrarpolitik.
(2) Welthandelsorganisation.

 

Anfrage Nr. 70 von Proinsias De Rossa (H-0062/07)
 Betrifft: Entschädigung für ehemalige Beschäftigte der Zuckerindustrie
 

Kann die Kommission mitteilen, ob die irischen Behörden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 320/2006(1) des Rates von Unternehmen (d.h. Greencore), die Anspruch auf eine Beihilfe aus dem befristeten Umstrukturierungsfonds haben, verlangen können, über die Mindestanforderungen nach den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften hinsichtlich der Entschädigung ehemaliger Beschäftigter der Zuckerindustrie hinauszugehen? Kann die Kommission mitteilen, ob sie zu diesem Punkt von den irischen Behörden eine Korrespondenz erhalten hat? Wenn ja, kann sie Auskunft über Art und Ergebnis dieser Korrespondenz geben?

Kann die Kommission mitteilen, welche Mitgliedstaaten bisher Unternehmen, die eine Beihilfe aus dem befristeten Umstrukturierungsfonds erhalten, solche Auflagen erteilt haben bzw. zu erteilen gedenken?

 
  
 

Die Verordnung (EG) Nr. 320/2006 des Rates bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen, die Umstrukturierungsbeihilfen beantragen möchten, Verpflichtungen vorzuschreiben, die über die Mindestanforderungen nach den geltenden Rechtsvorschriften hinausgehen, was die Erleichterung der Umsetzung der Arbeitskräfte angeht.

In der Verordnung 968/2006 über die Durchführungsbestimmungen ist festgelegt, dass der Mitgliedstaat dem Unternehmen seine Entscheidung bezüglich der spezifischen Anforderungen zugunsten der Belegschaft 45 Tage nach Erhalt der Einladung zu einer Konsultation mit den Zuckerrübenanbauern mitteilen muss.

Bei der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Antrags auf Umstrukturierungsbeihilfe muss der Mitgliedstaat prüfen, ob die von ihm gestellten spezifischen Anforderungen vollständig berücksichtigt worden sind.

Die zuständige Behörde des Mitgliedstaates ist nicht verpflichtet, der Kommission ihre Entscheidung hinsichtlich der spezifischen Anforderungen mitzuteilen.

Weder die irischen Behörden noch die Behörden anderer Mitgliedstaaten haben sich bisher wegen dieses Themas an die Kommission gewandt.

 
 

(1)ABl. L 58 vom 28.2.2006, S. 42.

 

Anfrage Nr. 71 von Jan Březina (H-0068/07)
 Betrifft: Verzögerungen bei der Bearbeitung tschechischer Anträge zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen
 

Die Tschechische Republik hat im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Oktober 2004 etwa 30 Anträge zum Schutz von geographischen Angaben eingereicht, von denen die Kommission bislang lediglich einen einzigen, und zwar den Antrag zur Eintragung der Bezeichnung „Štramberské uši“ (Stramberger Ohren), bearbeitet und abgeschlossen hat. Der Verfasser erinnert in diesem Zusammenhang an die Verpflichtung der Kommission, auch wenn diese schwer zu erzwingen ist, die Anträge auf Registrierung gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006(1) des Rates innerhalb einer Frist von 12 Monaten zu bearbeiten.

Wie ist es möglich, dass die Kommission im Falle von fünf tschechischen Anträgen (Březnický ležák [Březnicer Lager], Starobrněnské pivo [Altbrünner Bier], Znojemské pivo [Znaimer Bier], Jihočeská Niva [Südböhmischer Blauschimmel] und Jihočeská zlatá Niva [Goldener südböhmischer Blauschimmel]) bislang keine Prüfung eingeleitet und keine rechtlichen Schritte unternommen hat, obwohl die entsprechenden Anträge vor fast zweieinhalb Jahren eingereicht wurden?

Wie würde die Kommission auf den Einwand reagieren, dass es sich, sollten keine Prüfungen der Anträge eingeleitet werden, um eine Untätigkeit im Sinne von Artikel 232 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft handelt, die vor den Europäischen Gerichthof gebracht werden kann?

Während die tschechische Seite auf jegliche Äußerungen und Anmerkungen der Kommission antwortet und unverzüglich reagiert, benötigt die Kommission zur Bearbeitung und Prüfung dieser Antworten häufig mehrere Monate und manchmal sogar länger als ein Jahr. Den Informationen des Verfassers zufolge wartet die tschechische Seite gegenwärtig auf eine Stellungnahme der Kommission in 16 Fällen. Beabsichtigt die Kommission konkrete Schritte zu unternehmen, die zur Beschleunigung des Bearbeitungsprozesses der Anträge führen, insbesondere im Hinblick auf die unvertretbar lange Frist, in der sie auf die Antworten (nicht nur) der tschechischen Seite reagiert?

 
  
 

Diese Anfrage bezieht sich auf die Beurteilung von Anträgen auf geschützte geografische Angaben und geschützte Ursprungsbezeichnungen. Wie schon in der Aussprache zum Bericht Graefe zu Baringdorf im Plenum des EP im März 2006 betont wurde, ist die Genehmigung ein langwieriger Prozess, in dem detaillierte Fragen zu bewältigen sind.

Was die Tschechische Republik betrifft, so sind bei der Kommission insgesamt 31 Anträge zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen sowie außerdem von drei Bezeichnungen eingegangen, die laut Beitrittsvertrag eingetragen sind. Alle Anträge werden einer Analyse unterzogen. Nachdem ihnen zusätzliche Fragen zugegangen waren, zogen die Antragsteller fünf Anträge zurück. Bis Ende Januar 2007 war die Auswertung für 11 Anträge mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen worden. Sechs davon sind bereits veröffentlicht, fünf weitere sollen demnächst bekanntgegeben werden. Bei fünf Anträgen läuft die Auswertung noch weiter bzw. ist sie soeben abgeschlossen worden. Im Zusammenhang mit zehn Anträgen sind nach einem Schriftwechsel weitere Diskussionen mit den tschechischen Behörden erforderlich.

 
 

(1) ABl. L 93 vom 31.3.2006, S. 12.

 

Anfrage Nr. 72 von Manuel Medina Ortega (H-1055/06)
 Betrifft: Einwanderung in die EU und Beschäftigungsperspektiven
 

Welche Beschäftigungsperspektiven zieht die Kommission in Erwägung, um die derzeitige soziale Lage in der Europäischen Union mit dem massiven Zustrom von Migranten in die Europäische Union in Einklang zu bringen?

 
  
 

Die Kommission stellte in dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung(1), der am 21. Dezember 2005 angenommen wurde, ihre Bewertung des Zusammenhangs zwischen der Einwanderungspolitik, der sozialen Situation und den demografischen Trends vor. In Ziffer 1.2. des strategischen Plans wird dieser Zusammenhang wie folgt zusammengefasst:

In Bezug auf die Wirtschaftsmigration entsprechen die gegenwärtige Lage und Aussichten auf den EU-Arbeitsmärkten weitgehend einem „Bedarfsszenario“. In einigen Mitgliedstaaten besteht in bestimmten Wirtschaftssektoren bereits ein erhebliches Defizit an Arbeitskräften und Fertigkeiten, das von den nationalen Arbeitsmärkten nicht ausgeglichen werden kann. Dieses Phänomen betrifft die gesamte Bandbreite der Qualifikationen – vom ungelernten Arbeiter bis hin zur akademischen Spitzenkraft.

Vorausschätzungen von Eurostat zufolge wird in der EU „die Bevölkerungszunahme bis 2025 […] hauptsächlich auf die Nettozuwanderung zurückzuführen sein, da die gesamte Sterbeziffer die gesamte Geburtenrate ab 2010 übersteigen wird. Die Auswirkungen der Nettozuwanderung werden den natürlichen Bevölkerungsrückgang nach 2025 nicht mehr überwiegen“. Dies wird beträchtliche Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten in der EU25 haben, denn „der Anteil der Einwohner im erwerbsfähigen Alter […] an der Gesamtbevölkerung dürfte stark zurückgehen, und zwar von 67,2 % im Jahr 2004 auf 56,7 % im Jahr 2050, was einem Rückgang […] um 52 Millionen […] entspricht“. Die Gesamtbevölkerung dürfte bis 2025 und die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bis 2011 zurückgehen. In einigen Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien, Lettland, Ungarn) ist die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter bereits rückläufig, während dies in anderen Mitgliedstaaten erst später der Fall sein wird (in Irland zum Beispiel ab 2035). Diese demografischen Aussichten werden zwar nicht alle Mitgliedstaaten in gleichem Maße betreffen, es handelt sich jedoch hierbei um einen Trend, dem koordiniert und effizient entgegengewirkt werden sollte.

Zuwanderung allein bietet keine langfristige Lösung für das Problem sinkender Geburtenraten und einer alternden Bevölkerung, ist jedoch ein verfügbares Instrument im Rahmen einer breit gefächerten politischen Antwort. Angesichts der geringen Beschäftigungsquote und der hohen Arbeitslosenquote in vielen EU-Ländern müssen im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der Neuen Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere der beschäftigungspolitischen Leitlinien, Maßnahmen Vorrang haben, die mehr EU-Bürger und rechtmäßig aufhältige Migranten in Arbeit bringen. Kurz- bzw. mittelfristig kann die Zuwanderung von Arbeitskräften – im Rahmen des umfassenden Maßnahmenpakets der Lissabon-Strategie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft – positiv dazu beitragen, den Folgen dieser demografischen Entwicklung entgegenzuwirken, und wird von elementarer Bedeutung für die Deckung des gegenwärtigen und künftigen Arbeitsmarktbedarfs sein und daher wirtschaftliche Nachhaltigkeit und Wirtschaftswachstum gewährleisten.

Auf der Grundlage dieser Bewertung hat die Kommission erkannt, dass eine EU-Politik für den Zugang von Arbeitszuwanderern ausgearbeitet werden muss und hat Vorschläge unterbreitet, die sie für eine umfassende gemeinsame Politik als realistisch betrachtet. Diese Vorschläge beinhalten Zugangsvorschriften für bestimmte Kategorien von Zuwanderern, die von allen Mitgliedstaaten benötigt werden, Informations- und Integrationsinitiativen, die speziell auf Arbeitszuwanderer und ihre Angehörigen abzielen, sowie Maßnahmen, die die Förderung der Mobilität der Wissenschaftselite („Brain Circulation“) sowie die berufliche und sprachliche Ausbildung in den Herkunftsländern begünstigen sollen. Die im Strategischen Plan enthaltenen Leitlinien werden in den kommenden Jahren (2006-2009) nach einem exakten Fahrplan umgesetzt.

Was vor allem die gemeinsamen Regeln für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten betrifft, so ist durch die öffentliche Konsultation im Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs über ein EU-Konzept zur Wirtschaftsmigration(2) deutlich geworden, dass die Mitgliedstaaten einerseits einen gemeinsamen Rahmen für die Zulassung aller Wirtschaftsmigranten nicht unterstützen und andererseits ein gemeinsames Interesse an der Anwerbung bestimmter Kategorien von Arbeitnehmern aus Drittstaaten haben. Im Strategischen Plan wurde deshalb die Vorlage von vier spezifischen Richtlinien über die Bedingungen für die Zulassung hoch qualifizierter Arbeitnehmer (für September 2007 geplant) bzw. von Saisonarbeitnehmern (2008), bezahlten Auszubildenden (2008) bzw. von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern (2009) angekündigt. Für September 2007 plant die Kommission auch die Vorlage einer Rahmenrichtlinie, deren Gegenstand unter anderem die sozialen und wirtschaftlichen Rechte, die allen in Beschäftigung befindlichen Einwanderern ungeachtet ihres Wohnsitzmitgliedstaats zuerkannt werden sollen, sein werden.

Zu diesen künftigen Vorschlägen sei betont, dass die Kommission der Auffassung ist, dass die Entscheidung über die Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die in die EU zu Beschäftigungszwecken aufgenommen werden, weiterhin auf einzelstaatlicher Ebene zu treffen ist.

 
 

(1) KOM (2005) 669.
(2) KOM (2004) 811 endg.

 

Anfrage Nr. 73 von James Nicholson (H-1060/06)
 Betrifft: Vorschriften für die Sicherheit im Luftverkehr
 

Die neuen Vorschriften für die Sicherheit im Luftverkehr der EU, die am 6. November 2006 für die gesamte EU, für Island, Norwegen und die Schweiz eingeführt wurden, beinhalten auch Bestimmungen zur Sicherung von in Flughäfen und an Bord des Flugzeugs durch Flugreisende zollfrei oder als Travel value erworbene flüssige Erzeugnisse. Diese Bestimmungen sind insbesondere für Flughäfen der EU von Bedeutung, die beträchtliche Einnahmen durch diese Handelsgeschäfte erwirtschaften. Die neuen Vorschriften machen jedoch eine Unterscheidung zwischen Flughäfen und Flugzeugen der Gemeinschaft und solchen, die anderen Gerichtsbarkeiten unterstehen. Gemeinschaftliche Flughäfen und Flugzeuge können aufgrund dieser neuen Vorschriften von Ausnahmeregelungen beim Verkauf von flüssigen, gelförmigen und pastenförmigen Erzeugnissen profitieren, während Flughäfen und Flugzeuge von außerhalb der EU bzw. außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums dies nicht können. Diese Unterscheidung beinhaltet offenkundig handelsmäßige Diskriminierungen.

Kann die Kommission Aufschluss darüber geben, welche rechtliche Grundlage dieser Unterscheidung zwischen gemeinschaftlichen Flughäfen und Flugzeugen und Flughäfen und Flugzeugen anderer Länder im Rahmen der neuen Vorschriften zugrunde liegt?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf die von Herrn Martin im Rahmen der Fragestunde während der Plenarsitzung am 12. Dezember 2006 gestellte mündliche Anfrage H-1022/06 verwiesen.

 

Anfrage Nr. 74 von Claude Moraes (H-1062/06)
 Betrifft: Zunahme der Luftverschmutzung und des Asthmas bei Kindern
 

Ist der Kommission der Zusammenhang zwischen dem Anstieg der Luftverschmutzung und der Zunahme von Asthma bei Kindern bekannt? Kürzlich wurde berichtet, dass die Luftverschmutzung in bestimmten Gegenden Londons um das Zweieinhalbfache die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen jährlichen Durchschnittswerte übersteigt. Die Häufigkeit von Asthma in der EU nimmt immer mehr zu, und es gibt Erkenntnisse darüber, dass Atemwegsbeschwerden bei Kindern damit zusammenhängen, dass sie in Gegenden mit erhöhter Luftverschmutzung leben. Was unternimmt die Kommission in Anbetracht der Zunahme von Asthma und Luftverschmutzung in diesem Bereich?

 
  
 

Asthmaanfälle werden durch zahlreiche Faktoren, wie z. B. genetische Veranlagungen, Luftverschmutzung sowie die Lebensweise und Umweltexpositionen verschlimmert. Besonders gravierend ist die Belastung von Kindern und Schwangeren durch Tabakrauch.

Die Bekämpfung von Asthma und Atemwegerkrankungen bei Kindern ist eine der Säulen in der Mitteilung der Kommission „Eine europäische Strategie für Umwelt und Gesundheit“ von 2003 und des Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010. Die Verringerung der Exposition des Menschen gegenüber Feinstaub und Ozon, den wichtigsten im Freien vorkommenden Schadstoffen, auf die Atemwegsymptome bei Kindern zurückzuführen sind, wird in der Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung(1) von 2005 behandelt.

Es muss vermieden werden, dass Kinder dem passiven Rauchen ausgesetzt werden. In den Vorschriften der Tabakgesetzgebung sind 14 Warnhinweise aufgelistet, die vor gesundheitlichen Schäden durch Rauchen während der Schwangerschaft und Rauchen im Beisein von Kindern warnen. Außerdem steht die Kommission kurz vor der Annahme eines Grünbuchs über rauchfreie Zonen.

Die uneingeschränkte Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Luftverschmutzung, z. B. über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVVU)(2), nationale Emissionshöchstmengen(3) und die Luftqualität(4) ist notwendig, um für unsere Kinder eine gesunde Außenluft zu sichern. Wir müssen aber noch viel weiter gehen. Rat und Parlament vereinbarten vor kurzem die neuen Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge EURO 5/6(5), die die Feinstaubemissionen von Kraftfahrzeugen drastisch senken sollen. 2007 wird die Kommission den damit verbundenen EURO-VI-Vorschlag für schwere Nutzfahrzeuge vorlegen und die Überarbeitung der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen zur Begrenzung der nationalen Emissionen von Partikeln und Ozonvorläuferstoffen vorschlagen.

Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Luftqualität und saubere Luft für Europa(6), der zurzeit das Mitentscheidungsverfahren durchläuft, soll weitere Umweltziele für Feinstaub einführen.

 
 

(1) KOM (2005) 446 endg.
(2) Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, ABl. L 257 vom 10.10.1996.
(3) Richtlinie 2001/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2001 über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe, ABl. L 309 vom 27.11.2001.
(4) Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität, ABl. L 296 vom 21.11.1996; Richtlinie 1999/30/EG des Rates vom 22. April 1999 über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft, ABl. L 163 vom 29.6.1999; Richtlinie 2000/69/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft, ABl. L 313 vom 13.12.2000; Richtlinie 2002/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Februar 2002 über den Ozongehalt der Luft, ABl. L 67 vom 9.3.2002 und Richtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der Luft, ABl. L 23 vom 26.1.2005.
(5) Legislative Entschließung des Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Emissionen, über den Zugang zu Reparaturinformation für Kraftfahrzeuge und zur Änderung der Richtlinien 72/306/EWG und ../../EG  (KOM(2005)0683 – C6-0007/2006 – 2005/0282(COD)), unter: http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P6-TA-2006-0561+0+DOC+XML+V0//DE.
(6) KOM (2005) 447 endg.

 

Anfrage Nr. 75 von Chris Davies (H-1064/06)
 Betrifft: Nationale Zuteilungspläne
 

Wie viele Mitgliedstaaten haben bisher noch keine nationalen Zuteilungspläne gemäß den Anforderungen des EU-Emissionshandelssystems vorgelegt?

 
  
 

Zum 18. Januar 2006 haben alle Mitgliedstaaten außer Bulgarien, Zypern und Dänemark ihre nationalen Zuteilungspläne für 2008 bis 2012 mitgeteilt. Frankreich zog seinen Zuteilungsplan im November 2006 zurück, meldete ihn aber Ende Dezember 2006 wieder an. Zypern zog seinen nationalen Zuteilungsplan am 16. Januar 2007 zurück. Bulgarien und Dänemark haben Entwürfe für nationale Konsultationen veröffentlicht. Bulgarien meldete auch seinen Plan für 2007 an.

Die Kommission misst der Tatsache, dass alle übrigen Mitgliedstaaten möglichst bald ihre Pläne für die zweite Etappe einreichen sollen, große Bedeutung bei. In entsprechenden Schreiben hat sie die Mitgliedstaaten frühzeitig auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht und am 12. Oktober 2006 nach Artikel 226 des EG-Vertrags Vertragsverletzungsverfahren gegen die acht Mitgliedstaaten eingeleitet, die zu dem Zeitpunkt noch betroffen waren. Am 12. Dezember 2006 wurden Dänemark, Italien, Österreich und Ungarn letztmalig an ihre Pflichten erinnert. Italien, Österreich und Ungarn haben ihre Pläne inzwischen eingereicht. Falls Dänemark seinen Plan nicht rechtzeitig einreicht, wird die Kommission Dänemark beim Gerichtshof verklagen. Was Zypern betrifft, so leitet die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren ein.

 

Anfrage Nr. 76 von Adamos Adamou (H-1065/06)
 Betrifft: Modernisierung des Arbeitsrechts
 

In ihrer Mitteilung „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2006)0708 endg.) schlägt die Kommission vor, die neuen flexiblen Formen der Beschäftigung in das jeweilige nationale Arbeitsrecht der Mitgliedstaaten aufzunehmen. Sie betont, dass die Vollbeschäftigung und die vom Arbeitsrecht geregelten Beschäftigungsverhältnisse eher traditioneller Natur sind und als überholt betrachtet werden können.

Allerdings führt die Kommission Daten an, wonach 60% der Arbeitsplätze, die nach 2000 entstanden sind, Teilzeitstellen betreffen, und der Anteil der Beschäftigten, die keinen Standardarbeitsvertrag haben, auf nahezu 40% der Arbeitskräfte in der EU gestiegen ist. Von dieser Personengruppe waren allerdings 20% sechs Jahre nach der Aufnahme der Beschäftigung ohne Standardarbeitsvertrag beschäftigungslos, und ein ähnlich hoher Anteil war nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis ähnlich geringer Qualität und mit ähnlich geringem Sozialschutz tätig.

Ist dies die Perspektive, die die Kommission für die Arbeitnehmer in der Europäischen Union anstrebt? Sollen sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, die nicht vollständig vom Sozialschutz erfasst wird?

 
  
 

Das Grünbuch der Kommission „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sollte unter anderem dazu dienen, die zentralen Herausforderungen für das Arbeitsrecht zu ermitteln, auf die noch keine angemessenen Antworten gefunden wurden und die eine klare Diskrepanz zwischen dem geltenden Rechtsrahmen und der Arbeitsvertragssituation einerseits und den Gegebenheiten der Arbeitswelt andererseits erkennen lassen.

Vertragliche Vielfalt ermöglicht den Unternehmen, sich rasch an den Wandel der Erfordernisse des Marktes anzupassen und kann den Arbeitnehmern mehr Wahlmöglichkeiten für ihre Arbeitszeitregelung und größeren Spielraum einräumen, um Arbeit und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen. Dennoch fehlen für Personen mit atypischen Arbeitsverträgen mitunter zentrale Elemente der Qualität am Arbeitsplatz, was zur Segmentierung der Arbeitsmärkte und all den nachteiligen Folgen, die dies für Einkommen, Aufstiegsmöglichkeiten und Motivation der betroffenen Arbeitnehmer mit sich bringt, führen kann.

Die mit dem Grünbuch eingeleitete Konsultation bietet Mitgliedstaaten, Sozialpartnern und anderen relevanten Akteuren die Möglichkeit, darüber nachzudenken, wie mit Hilfe des Arbeitsrechts Fortschritte bei der „Flexicurity“-Agenda erzielt werden können und damit das Entstehen eines Arbeitsmarktes gefördert werden kann, der gerechter, reaktionsfähiger und integrativer ist und dazu beiträgt, Europa wettbewerbsfähiger werden zu lassen.

 

Anfrage Nr. 77 von Marian Harkin (H-1069/06)
 Betrifft: Altersgrenze für BSE-Tests bei Rindern
 

Kann die Kommission in Anbetracht der Tatsache, dass in Irland bei unter 40 Monate alten Rindern keine BSE-Fälle festgestellt wurden, einer Anhebung der derzeit vorgeschriebenen Altersgrenze von 30 Monaten für BSE-Tests zustimmen? Kann die Kommission außerdem nähere Angaben zur Häufigkeit von BSE bei unter 36 Monate alten Rindern in anderen Mitgliedstaaten machen?

Hat die Kommission eingedenk dessen, dass die Verbraucher in der EU durch die geltenden Verordnungen, einschließlich der Rückverfolgbarkeit, gut geschützt sind, irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass eine Lockerung der derzeit vorgeschriebenen Altersgrenze von 30 Monaten die Gesundheit der Verbraucher gefährden würde?

 
  
 

Dank der konsequenten Durchführung der strengen Maßnahmen zur Risikominderung auf EU-Ebene ist in den letzten Jahren ein merklicher Rückgang der Zahl der in der EU entdeckten positiven Fälle von boviner spongiformer Enzephalopathie (BSE) zu verzeichnen.

2006 verabschiedeten das Parlament und der Rat eine Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001. Nach diesen neuen Vorschriften dürfen Mitgliedstaaten, die nachweisen können, dass sich bei ihnen die epidemiologische Situation verbessert hat und die eingeleiteten Maßnahmen Wirkung gezeigt haben, bei der Kommission einen Antrag auf Überarbeitung ihrer jährlichen Überwachungsprogramme in ihrer Gesamtheit stellen, wozu eine Korrektur der Altersgrenze von 30 Monaten für BSE-Tests gehören kann.

Ein Blick auf die Überwachungsergebnisse zeigt, dass positive BSE-Fälle bei unter 36 Monate alten Rindern in Polen, Portugal, Spanien, im Vereinigten Königreich und in Deutschland gemeldet wurden. Allerdings treten die Fälle bei Jungtieren in den Mitgliedstaaten offenbar selten auf, da die Prävalenz bei diesen Tieren insgesamt eine fallende Tendenz aufweist. Alle Einzelheiten zu diesen Fällen sind in den Jahresberichten zur Überwachung und Prüfung auf transmissible spongiforme Enzephalopathie (TSE) nachlesbar, die von der Kommission jährlich veröffentlicht und auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (GD SANCO)(1) abgerufen werden können.

Zum letzten Punkt der Frau Abgeordneten, bei dem es um künftige Abänderungen geht, möchte die Kommission nachdrücklich auf Folgendes verweisen: Alle künftigen Anpassungen im Zusammenhang mit den BSE-Maßnahmen werden sich in keiner Weise auf die grundlegenden Ziele der Kommission – die Ausrottung von BSE und den Schutz der Bürger der Europäischen Union – auswirken. Diese standen und stehen bei allen Überlegungen an erster Stelle. Beim derzeitigen Rindertestprogramms geht es in erster Linie darum, die Entwicklung der BSE-Prävalenz zu verfolgen und die Wirksamkeit der eingeführten Kontrollmaßnahmen, wie z. B. des Verfütterungsverbots, zu überwachen. Dabei stellt jedoch die Beseitigung der spezifizierten Risikomaterialien die wichtigste Maßnahme zum Schutz des Verbrauchers dar. Eine Erhöhung der Altersgrenze für Tests im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung des Rindertestprogramms wird nur für Mitgliedstaaten akzeptiert, in denen sich positive Tendenzen erkennen lassen, sowie im Anschluss an eine entsprechende wissenschaftliche Bewertung der möglichen Risiken.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/bse/annual_reps_en.htm

 

Anfrage Nr. 78 von Philip Bushill-Matthews (H-1071/06)
 Betrifft: Bekämpfung der illegalen Einwanderung aus Afrika
 

In einer früher erteilten schriftlichen Antwort auf meine mündliche Anfrage (gestellt während der 12. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU, 20.-23. November 2006) hob die Kommission hervor, dass es bei der Auseinandersetzung mit kriminellen Menschenhändlerbanden wichtig sei, dass alle Staaten rasch die entsprechenden Protokolle zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität ratifizieren, damit ein wirksames Instrument als Basis für die gemeinsame Arbeit zur Verfügung steht. Angesichts der Tatsache, dass wichtige Länder wie Spanien, Portugal, Malta, Senegal und Mauretanien unter den Ländern sind, die die Ratifizierung bereits vollzogen haben, stellt sich die Frage, was die Kommission davon abhält, über ein „wirksames Instrument für die gemeinsame Arbeit“ zu verfügen?

 
  
 

Zwar haben tatsächlich einige wichtige Länder die Protokolle zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität bereits ratifiziert, bei einigen bedeutenden Herkunfts- bzw. Transitländer wie Marokko, Côte d’Ivoire, Togo oder Guinea-Bissau steht die Ratifizierung jedoch noch aus.

Im jüngsten Aktionsplan von Ouagadougou, der am 22./23. November zwischen der EU und afrikanischen Staaten in Tripolis vereinbart wurde, ist daher ausdrücklich vorgesehen, dass die Staaten, „soweit dies erforderlich ist, Rechtsvorschriften, Politiken und Programme verabschieden und überprüfen sollten, um das Übereinkommen und das Protokoll sowie andere einschlägige regionale und internationale Rechtsakte umzusetzen“. Die EU sollte deshalb ihre Partnerländer in Afrika, die das Protokoll noch nicht ratifiziert haben, dazu anhalten.

Außerdem gilt es, die Bestimmungen des Protokolls – und des Aktionsplans – richtig umzusetzen, damit ernsthaft gegen die Geißel des Menschenhandels vorgegangen werden kann. Daher wird die Kommission im Rahmen der laufenden nationalen (z. B. Missionschefs, jährliche Überprüfung von Artikel V im Anhang IV des Abkommens von Cotonou, Konsultationen zur Umsetzung der gegebenenfalls vorhandenen Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik) und regionalen Dialogmechanismen (Missionschefs der Wirtschaftsgemeinschaft Westafrikanischer Staaten (ECOWAS), ECOWAS-Troika, jährliche Überprüfung, Konsultationen zu Artikel 13 usw.) auf die wirksame Durchführung dieser Instrumente drängen und die Unterstützung von Partnern im Rahmen der jeweiligen thematischen bzw. geografischen Finanzhilfeinstrumente prüfen, um ihnen zu dabei helfen, entsprechende Kapazitäten aufzubauen.

 

Anfrage Nr. 79 von Elizabeth Lynne (H-1073/06)
 Betrifft: Verletzungen durch Injektionsnadeln
 

Die Kommission wurde bei zahlreichen Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter im Gesundheitswesen dem Risiko lebensgefährlicher Verletzungen durch verseuchte Injektionsnadeln s ausgesetzt sind.

Jedes Jahr kommt es zu mehr als einer Million Verletzungen durch Injektionsnadeln in Europa, und den bestehenden EU-Richtlinien über die Sicherheit am Arbeitsplatz ist es eindeutig nicht gelungen, europäische Krankenschwestern, Ärzte und andere Mitarbeiter im Gesundheitswesen zu schützen.

Am 6. Juli nahm das Europäische Parlament mit großer Mehrheit eine offizielle Entschließung an, in der die Kommission ersucht wurde, binnen drei Monaten nach ihrer Annahme einen Legislativvorschlag zur Verbesserung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (2000/54/EG(1)) vorzulegen, der spezifische Bestimmungen zum Schutz von Mitarbeitern im Gesundheitswesen vor Verletzungen durch Injektionsnadeln beinhalten sollte. Da inzwischen vier Monate seit Annahme der Entschließung vergangen sind, wird die Kommission dringend ersucht, wann die geforderte Änderung der Rechtsvorschriften dem Parlament vorgelegt und somit eine rasche Umsetzung ermöglicht wird, um zu gewährleisten, dass die europäischen Mitarbeiter im Gesundheitswesen den konsequenten und wirksamen Schutz erhalten, auf den sie schon lange warten.

 
  
 

Die Kommission hat die vom Parlament am 6. Juli 2006 angenommene Entschließung zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln geprüft.

Gemäß Artikel 138 des Vertrags hat die Kommission am 13. Dezember 2006 ein Dokument zur Konsultation der Sozialpartner zu diesem Thema auf europäischer Ebene angenommen(2). Mit diesem Dokument soll zunächst die Meinung der Sozialpartner zum möglichen Charakter einer zukünftigen Initiative zum Schutz der in Europa im Gesundheitsbereich tätigen Arbeitnehmer vor durch Blut übertragbaren Infektionen aufgrund von Verletzungen mit Injektionsnadeln eingeholt werden. Die Sozialpartner verfügen über eine Frist von sechs Wochen, um der Kommission ihre Standpunkte mitzuteilen.

Hält die Kommission nach dieser Konsultation eine Gemeinschaftsmaßnahme für zweckmäßig, so hört sie die Sozialpartner in einer zweiten Phase zum Inhalt des in Aussicht genommenen Vorschlags an, und die Sozialpartner leiten der Kommission daraufhin eine Stellungnahme oder gegebenenfalls eine Empfehlung zu.

 
 

(1) ABl. L 262 vom 17.10.2000, S. 21.
(2) http://ec.europa.eu/employment_social/social_dialogue/consultations_de.htm

 

Anfrage Nr. 80 von Robert Evans (H-1075/06)
 Betrifft: Strafzettel wegen Falschparkens
 

In London werden 5% der Strafzettel wegen Falschparkens und anderer Bußgeldbescheide für im Ausland, größtenteils in anderen EU-Ländern, zugelassene Fahrzeuge ausgestellt. Die Höhe der Geldbußen beläuft sich auf rund 32 Millionen Euro jährlich. Infolge der geltenden EU-Vorschriften, des Datenschutzes und der mangelnden Zusammenarbeit ist es für die Londoner Behörden sehr schwierig, Geldbußen wegen Falschparkens, die Staugebühr und Geldstrafen wegen aller nicht-kriminellen Verkehrsdelikte, an denen im Ausland zugelassene Fahrzeuge beteiligt sind, einzutreiben. Ist der Kommission diese Situation bewusst, und was gedenkt sie zu unternehmen, um den Kommunalbehörden bei der grenzüberschreitenden Strafvollstreckung zu helfen?

 
  
 

Der Kommission ist bekannt, welche Schwierigkeiten einzelstaatlichen Behörden derzeit haben, wenn sie Bußgeldbescheide für Fahrzeuge vollstrecken wollen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, also nicht in dem Staat, in dem das Bußgeld erhoben wurde.

In dieser Hinsicht möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten auf den Rahmenbeschluss 2005/214/JI(1) des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen aufmerksam machen. Ziel dieses Rechtsinstruments ist die Erleichterung der grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in der EU im Rahmen des Anwendungsbereichs von Artikel 1 des Rahmenbeschlusses, bei dem es um eine Geldstrafe oder Geldbuße geht, die aufgrund einer Verurteilung wegen einer Zuwiderhandlung festgesetzt wird. In Artikel 5 Absatz 1 wird speziell eine „gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise“ erwähnt – und zwar als eine Kategorie strafbarer Handlungen, bei der es der Vollstreckungsbehörde nicht gestatten ist, die beiderseitige Strafbarkeit zu überprüfen. Indes ist die Verpflichtung zur Vollstreckung einer Geldstrafe oder Geldbuße, die in den Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses fällt, nicht absolut, da sie für den vollstreckenden Mitgliedstaat fakultative Gründe enthält, diese nicht zu vollstrecken bzw. nicht anzuerkennen.

Gemäß Artikel 20 müssen die Mitgliedstaaten bis zum 22. März 2007 die sich aus dem Rahmenbeschluss ergebenden Verpflichtungen in ihr innerstaatliches Recht umgesetzt haben. Die Kommission vermag daher noch nicht zu beurteilen, ob dieses Instrument ausreichen wird, um die gegenwärtigen Hindernisse für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden gegen im Ausland zugelassene Fahrzeuge zu beseitigen.

Die Kommission erarbeitet derzeit zudem ein Rechtsinstrument zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Vollstreckung im Bereich der Straßenverkehrssicherheit. Der entsprechende Vorschlag wird im Sommer 2007 vorgelegt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht entschieden, ob Bußgeldbescheide für Falschparker in diesen Vorschlag mit aufgenommen werden sollen.

 
 

(1) ABl. L 76 vom 22.3.2005.

 

Anfrage Nr. 81 von Olle Schmidt (H-1078/06)
 Betrifft: Entwicklung und Nutzung des Hochtechnologieprofils der Öresundregion
 

Medicon Valley Academy, wie der Biotechnologie-Cluster rings um den Öresund genannt wird, hat zusammen mit den Verbänden der Pharmaindustrie in Schweden und Dänemark verschiedene Interessenten gewonnen, um Örestad als Sitz des Sekretariats anbieten zu können, das ab 2007 die neue EU-Initiative zur Förderung innovativer Arzneimittel (IMI) koordinieren soll. Eine Ansiedlung des Sekretariats dieser ehrgeizigen europäischen Initiative in Örestad, das ganz in der Nähe der Öresundbrücke und des Flughafens Kastrup gelegen ist, passt sehr gut zu der Priorität, die den Bereichen Gesundheit und Biotechnologie in Schweden und Dänemark eingeräumt wird.

Meine Frage an die Kommission lautet nun: Nach welchen Kriterien wird sie das Land auswählen, das dieses Sekretariat beherbergen wird? Meiner Ansicht nach wäre eine Ansiedlung des Sekretariats in Örestad ein sehr großer Gewinn für die Entwicklung einer Region mit einem solchen Hochtechnologieprofil wie die Öresundregion.

 
  
 

Aus Sicht der Kommission kommt es entscheidend darauf an, dass die Frage des Sitzes des Sekretariats nicht dazu führt, dass sich die Annahme und der Start der Gemeinsamen Technologieinitiativen verzögern. Die endgültige Entscheidung über den Sitz des Sekretariats wird jedoch vom Rat getroffen. Eine praktische Lösung wäre auch die Ansiedlung der Gemeinsamen Technologieinitiativen in Brüssel.

 

Anfrage Nr. 82 von Paulo Casaca (H-1080/06)
 Betrifft: Verstoß gegen Artikel 13 des Vertrags
 

Die Antwort der Kommission auf meine mündliche Anfrage H-1037/06(1) enthält einige Bewertungen und Antworten auf hypothetische Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 49 des Vertrags und der Richtlinien 2000/78/EG(2) und 2004/38/EG(3), aber keine Antwort auf die gestellte Frage, die – woran ich hiermit erinnern möchte – wie folgt endete:

„Ist die Kommission nicht der Auffassung, dass dieses Verhalten menschlich und sozial empörend ist, gegen die Europäische Charta der Grundrechte, die in Nizza verabschiedet wurde, verstößt und unverzüglich auf europäischer Ebene Maßnahmen gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags ergriffen werden müssen, der Maßnahmen gegen die Diskriminierung von Personen aufgrund des Alters vorsieht?“

Kann die Kommission die gestellte Frage beantworten oder, falls sie beschließen sollte, sie nicht zu beantworten, die Gründe hierfür nennen?

 
  
 

Das Verbot des Zutritts von Kindern zu bestimmten Hotels in der Europäischen Union kann eine Beschränkung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus Gründen des Alters gemäß Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellen. Diesem Artikel zufolge sind „Diskriminierungen, insbesondere wegen … des Alters … verboten“. Die Mitgliedstaaten haben die uneingeschränkte Achtung dieses Grundsatzes in sämtlichen in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallenden Situationen zu gewährleisten.

Es ist anzumerken, dass gemäß Artikel 52 Absatz 1 der Charta unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit Einschränkungen nur vorgenommen werden dürfen, wenn sie notwendig sind und den von der Union anerkannten und dem Gemeinwohl dienenden Zielsetzungen oder den Erfordernissen des Schutzes der Rechte und Freiheiten anderer tatsächlich entsprechen.

So wäre anhand der Art der betreffenden Maßnahme und der konkreten Umstände im Einzelfall zu prüfen, ob solche Verbote in den Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts fallen und ob sie im Hinblick auf den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit objektiv gerechtfertigt sein können.

Was die Notwendigkeit einer diesbezüglichen Rechtsvorschrift auf Grundlage von Artikel 13 EG-Vertrag anbelangt, ist festzustellen, dass die Richtlinie 2000/78/EG, der zufolge Diskriminierungen aufgrund des Alters verboten sind, nicht für den Zugang zu Hoteldienstleistungen gilt.

Inzwischen hat die Kommission auf ihrer Website die Ergebnisse der „Mapping-Studie“ über bestehende nationale Rechtsvorschriften und ihre Auswirkungen bei der Bekämpfung von Diskriminierung - außerhalb des Bereichs Beschäftigung und Beruf - aus Gründen des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Ausrichtung veröffentlicht(4).

Die Kommission prüft diese Ergebnisse und bewertet die Durchführbarkeit möglicher neuer Initiativen in Ergänzung des bestehenden Rahmens zur Bekämpfung von Diskriminierung.

 
 

(1) Schriftliche Antwort vom 12.12.2006.
(2) ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
(3) ABl. L 158 vom 30.4.2004, S. 77.
(4) http://ec.europa.eu/employment_social/fundamental_rights/spot/jan07_de.htm#nat

 

Anfrage Nr. 83 von Josu Ortuondo Larrea (H-1083/06)
 Betrifft: Kontingente für Thunfisch-Rückenfilets aus Drittländern zu einem reduzierten Zollsatz
 

Aus welchen Gründen hat die Kommission neue Zollkontingente für Thunfisch-Rückenfilets zugunsten von Drittländern eröffnet, wenn die gemeinschaftliche Konservenindustrie doch Thunfisch-Rückenfilets zum Zollsatz Null aus den AKP-Gebieten und aus den Ländern des Andenpakts und Mittelamerikas (nun APS+) beziehen kann?

Ist der Kommission bewusst, welche Auswirkungen diese neuen Zugeständnisse nicht nur auf die gemeinschaftliche Fangflotte, sondern auch in den AKP-Staaten haben können, in denen Thunfisch-Rückenfilets gewonnen werden und deren Wirtschaft von der zollfreien Ausfuhr von Rückenfilets in die Europäische Union im Rahmen der Präferenzabkommen von Lomé und Cotonou abhängt?

 
  
 

Die verarbeitende Industrie der EU bemüht sich verstärkt um eine Senkung der Produktionskosten, indem sie statt ganzer gefrorener Thunfische nur noch Thunfisch-Rückenfilets einführt. Aufgrund dieser beachtlichen Tendenz hat der Bedarf an Thunfisch-Rückenfilets stark zugenommen, der nicht mehr allein aus den Fängen der Gemeinschaft und den Einfuhren von Thunfisch-Rückenfilets aus den AKP(1)-Staaten und den Begünstigten des Systems der allgemeinen Zollpräferenzen gedeckt werden kann. Infolgedessen hat die Kommission nach ausführlichen Beratungen mit den Mitgliedstaaten und der Industrie vorgeschlagen, dass für das verbleibende Jahr 2006 die autonomen Zollkontingente von 4 000 Tonnen auf 5 500 Tonnen bei einem Zollsatz von 6 % erhöht werden. Dieser Vorschlag wurde am 20. November 2006 vom Rat angenommen(2).

Die Thunfisch verarbeitende Industrie der EU hat signalisiert, dass die Nachfrage in absehbarer Zeit sogar noch ansteigen könnte. Daher muss die Kommission prüfen, ob für den Zeitraum 2007 bis 2009 die Zollkontingente für Thunfisch-Rückenfilets noch einmal erhöht werden sollten, um der tatsächlichen Marktnachfrage gerecht zu werden. Dabei wird sie natürlich den sozioökonomischen Auswirkungen gebührend Rechnung tragen.

 
 

(1) die Staaten Afrikas, des Karibischen Raumes und des Pazifischen Ozeans.
(2) ABl. L 324 vom 23.11.2006.

 

Anfrage Nr. 84 von Catherine Stihler (H-1086/06)
 Betrifft: Fragen im Zusammenhang mit der EU-Mitgliedschaft
 

Kann die Kommission bestätigen, ob – im Falle, dass ein Teil eines gegenwärtigen EU-Mitgliedstaates seine Unhabhängigkeit erklären würde – dieser neue Staat automatisch EU-Mitglied würde?

Wenn eine EU-Mitgliedschaft nicht die automatische Folge wäre, welche Verfahren müsste der Staat, der sich abgespalten hat, durchlaufen, um EU-Mitglied zu werden?

Gäbe es für den bestehenden Mitgliedstaat irgendwelche Folgen im Bezug auf die EU-Mitgliedschaft?

Welche Auswirkungen würden sich für den bestehenden Mitgliedstaat und den neuen Staat in finanzieller Hinsicht, beispielsweise im Bezug auf die Strukturfondsmittel ergeben?

 
  
 

Die Anfragen der Frau Abgeordneten berühren zahlreiche unter das Völkerrecht fallende Themen. Die Kommission äußert sich gewöhnlich nicht zu Angelegenheiten, die beim gegenwärtigen Stand der Dinge rein hypothetisch sind.

 

Anfrage Nr. 85 von Frank Vanhecke (H-0011/07)
 Betrifft: Flämische Unabhängigkeit
 

Der Vertreter der Europäischen Kommission in Schottland, Neil Mitchison, erklärte in der Tageszeitung „The Scotsman“, dass Schottland nach einer Unabhängigkeit nicht automatisch Mitglied in der EU würde und erst Verhandlungen über die Bedingungen der EU-Mitgliedschaft geführt werden müssten.

Neil Mitchison gründet seine Behauptung höchstwahrscheinlich auf das Völkerrecht, das bestimmt, dass bei einer staatlichen Trennung der „Rumpfstaat“ (core state), im betreffenden Fall England, der Nachfolgestaat des früheren Staates, d.h. Großbritannien, ist, und dass der neue Staat, in diesem Fall Schottland, die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen beantragen muss. Viele Völkerrechtsgelehrte sind der Auffassung, dass Tschechien eigentlich den Status eines „Rumpfstaats“ hätte beanspruchen können, da es zum Zeitpunkt der Trennung den größeren Bevölkerungsanteil hatte und auch wirtschaftlich bedeutender war. Formaljuristisch erfolgte eine Auflösung in zwei neue Staaten.

Welchen Bedingungen müsste ein unabhängiges Flandern nach Auffassung der Kommission genügen, um als „Rumpfstaat“ Belgiens betrachtet zu werden?

 
  
 

Die Anfragen des Herrn Abgeordneten betreffen zahlreiche Themen im Zusammenhang mit dem Völkerrecht. Die Kommission äußert sich nicht zu Angelegenheiten, die beim gegenwärtigen Stand der Dinge hypothetisch sind.

 

Anfrage Nr. 86 von Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (H-1091/06)
 Betrifft: Polnisches Gesetz über die Grundsätze für die Durchführung der Entwicklungspolitik - Regionalpolitik
 

Das Gesetz über die Grundsätze für die Durchführung der Entwicklungspolitik in Polen vom 6. Dezember 2006 betreffend die Verwaltung der Strukturfondsmittel hat umfangreiche Diskussionen darüber ausgelöst, ob dieses Gesetz mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Das Gesetz sieht die Aufsicht der Regierung über die Organe der Selbstverwaltung und die ständige Unterordnung des Marschalls der Woiwodschaft unter den Woiwoden vor. Der Vertreter der Regierung in der Region - der Woiwode - wird ein Vetorecht, ein so genanntes Recht auf Aussetzung des Ausschreibungsverfahrens für Projekte in jeder Phase ihrer Prüfung haben, was die große Gefahr in sich birgt, dass Projekte ständig blockiert werden und es zu Verzögerungen der Auszahlungen und des Mittelflusses oder zur Bevorzugung der von den Regierungsparteien eingesetzten Selbstverwaltungen kommt. Diese Regelung führt in den einzelnen Regionen zu einer Zentralisierung der Beschlussfassung im Bereich der Entwicklung, was mit der allgemeinen Tendenz in der EU, diese Art von Tätigkeit zu dezentralisieren, unvereinbar zu sein scheint.

Verstößt die Ausstattung des Woiewoden mit dem Vetorecht gegen das Gemeinschaftsrecht? Wenn ja, gegen welchen Rechtsakt?

 
  
 

Die Kommission möchte die Frau Abgeordnete davon in Kenntnis setzen, dass sie aufgrund der Bedenken verschiedener Einrichtungen geprüft hat, ob das polnische Gesetz über die Grundsätze für die Durchführung der Entwicklungspolitik („das Gesetz“), das am 6. Dezember 2006 vom polnischen Parlament verabschiedet wurde, mit der Verordnung Nr. 1083/2006 des Rates („Allgemeine Verordnung“) mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds(1) und mit Artikel 249 EG-Vertrag, in dem die Verordnungen als Quelle des Gemeinschaftsrechts definiert werden, vereinbar ist.

Gemäß Artikel 249 EG-Vertrag zeichnen sich Verordnungen dadurch aus, dass sie in den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten allgemeine und unmittelbare Geltung haben. Kommt es zu einem Rechtskonflikt zwischen einer Bestimmung einer nationalen Vorschrift und einer Bestimmung einer Verordnung, dann hat die Verordnung stets Vorrang. Ein Mitgliedstaat darf keine Bestimmungen annehmen, die gegen die Bestimmungen einer Verordnung verstoßen könnten.

Diese Analyse wurde mit einem entsprechenden Schreiben des Generaldirektors der Generaldirektion (GD) Regionalpolitik vom 22. Dezember 2006 an die verantwortliche Ministerin für regionale Entwicklung, Frau Gesicka, auch an die polnischen Behörden übermittelt.

Nach Maßgabe von Artikel 28.3 des Gesetzes ist der Woiwode berechtigt, die Projektauswahl zu überwachen (die im Rahmen eines offenen Ausschreibungsverfahrens stattfindet) und ein Vetorecht auszuüben, sofern im Auswahlverfahren nachgewiesene Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind. Die Kommission vertrat die Ansicht, dass die Überwachungsbefugnisse und das Vetorecht des Woiwoden nicht mit der Allgemeinen Verordnung (z. B. Artikel 58, Artikel 59 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 60) in Einklang stehen. Das Vetorecht stellt eine Verletzung der Rechte dar, die den Verwaltungsbehörden – im Falle der regionalen operationellen Programme also den regionalen Behörden – von der Allgemeinen Verordnung gewährt werden. Die Definition des Begriffs „nachgewiesene Unregelmäßigkeiten“ bedarf ebenfalls einer genauen Auslegung und Erläuterung, wobei der Terminus „Unregelmäßigkeiten“, so wie er in Artikel 2 Absatz 7 der Allgemeinen Verordnung definiert wird, zum Vergleich herangezogen werden sollte.

Die Kommission ist der Auffassung, dass der Woiwode durch Artikel 28.3 des Gesetzes außerhalb des in der Allgemeinen Verordnung festgelegten Behördensystems (Verwaltungs-, Prüf- und Bescheinigungsbehörde) gestellt wird. Die Kontrollrechte sollten grundsätzlich von den Bescheinigungs- und Prüfbehörden (Artikel 61 und 62) sowie von den Begleitausschüssen (Artikel 63 bis 65) ausgeübt werden. Somit wird die Verwaltungsbehörde von diesen drei Behörden kontrolliert, die unabhängig voneinander agieren.

Die Tatsache, dass der polnische Premierminister im Rahmen seiner Befugnisse beschlossen hat, das Vetorecht des Woiwoden auszusetzen und von seiner eigenen Zustimmung abhängig zu machen, ändert nichts daran, dass das Vetorecht nicht mit dem EG-Recht vereinbar ist.

 
 

(1) ABl. L 210 vom 31. Juli 2006.

 

Anfrage Nr. 87 von Georgios Karatzaferis (H-0004/07)
 Betrifft: Für die Flugsicherheit gefährliche Entscheidung der FYROM
 

Die Regierung in Skopje hat kürzlich unter Verstoß gegen das Interimsabkommen mit Griechenland beschlossen, den Flughafen der Stadt nach dem großen griechischen Heerführer, der vielen Völkern Kultur und Zivilisation gebracht hat, „Alexander der Große“ zu nennen.

Die griechische Zivilluftfahrtbehörde und die griechische Luftwaffe haben jedoch bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (sowie bereits vor fünfzehn Jahren bei jeder anderen internationalen Organisation) den Flughafen Chrisoupoli (Kavala) unter diesem Namen registrieren lassen. Damit ergeben sich nun erhebliche Gefahren für die Flugsicherheit, da in zwei aneinandergrenzenden Fluginformationsgebieten zwei unweit voneinander gelegene Flughäfen denselben Namen tragen.

Wie hat die Kommission reagiert, damit die FYROM (die in die EU aufgenommen werden soll) begreift, dass sie mit dieser Entscheidung die Sicherheit Tausender von Fluggästen gefährdet?

 
  
 

Die Kommission möchte das Parlament darüber informieren, dass die Registrierung eines Namens für einen Flughafen von den internationalen Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) geregelt wird.

Der Herr Abgeordnete hat die Befürchtung geäußert, dass durch die Entscheidung der Regierung der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien die Flugsicherheit gefährdet werden könnte. Die Kommission kann ihm mitteilen, dass laut den ICAO-Vorschriften jeder Flughafen einen besonderen Flughafencode besitzt, der einzigartig ist und Unfälle im Flugverkehr verhindern soll.

Im Falle der Flughäfen von Kavala und Skopje wurde die Kommmission von der ICAO darüber unterricht, dass für sie jeweils die Codes LGKV und LWSK gelten.

Die eindeutige Kennzeichnung eines Flughafens wird außerdem durch den Internationalen Luftverkehrsverband (IATA) sichergestellt, der sein eigenes Codesystem anwendet, wobei jedem Flughafen ähnlich wie bei der Methode der ICAO ein eigener Code zugewiesen wird.

 

Anfrage Nr. 88 von Koenraad Dillen (H-0005/07)
 Betrifft: Entschädigungskommissionen Türkei
 

In ihrem Fortschrittsbericht 2006 zur Türkei warf die Kommission ernsthafte Fragen im Zusammenhang mit den Entschädigungskommissionen auf, die betroffenen Familien im Südosten der Türkei Wiedergutmachung für den infolge des Krieges erlittenen Schaden leisten sollen. Die Zahlungen erfolgen viel zu schleppend, und die Beträge sind viel zu niedrig. Viele potenzielle Anspruchsberechtigte fallen aufgrund der vielen Auflagen nicht unter das Gesetz, und den Betroffenen wird eine erhebliche Beweislast auferlegt. Dies wird von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bestätigt, die von der türkischen Regierung fordert, die Tätigkeit der Kommissionen auszusetzen, bis ihre Arbeitsweise einer eingehenden Bewertung unterzogen worden ist. Am 14. Dezember 2006 prüfte Human Rights Watch die derzeitige Methode der Entschädigung und erstattete der türkischen Regierung über ihre Erkenntnisse Bericht.

Teilt die Kommission die Analyse von Human Rights Watch, wie sie in einer Aufzeichnung vom 14. Dezember 2006 dargelegt wird?

Wird die Kommission von der türkischen Regierung fordern, dass die Tätigkeit der betreffenden Kommissionen zumindest ausgesetzt wird?

 
  
 

Der Kommission ist der Bericht, der im Dezember 2006 von „Human Rights Watch” veröffentlicht wurde, sehr wohl bekannt. Dieser Bericht enthält einige wertvolle Informationen, die die Einschätzung der Kommission bestätigen, die sie in ihrem Fortschrittsbericht 2006 zur Lage der Binnenvertriebenen in der Türkei abgegeben hat.

In ihrem Bericht stellte die Kommission diverse Fortschritte fest, insbesondere im Hinblick auf das Gesetz über die Wiedergutmachung von Verlusten aus Terroranschlägen. Im Jahre 2006 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass in dem Gesetz eine angemessene Entschädigung für all die Personen vorgesehen ist, denen der Zugang zu ihrem Hab und Gut in ihren Wohnorten verweigert wird. Dennoch sind in dem Fortschrittsbericht auch Bedenken im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes enthalten, insbesondere was die Methoden der Entschädigungskommissionen und ihren großen Ermessensspielraum betrifft.

Seit der Fertigstellung des Fortschrittberichts wurde die Kommission über weitere Fortschritte in diesem Bereich unterrichtet. Am 13. Dezember 2006 erschien eine Novelle zum Wiedergutmachungsgesetz, in der die Frist für die Genehmigung von Anträgen um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Dies ist ein begrüßenswerter Schritt, da noch eine Vielzahl von Anträgen geprüft werden müssen.

Darüber hinaus wurden verschiedene Verwaltungsmaßnahmen zur besseren Umsetzung des Gesetzes ergriffen. So richtete das Innenministerium ein Koordinierungsgremium ein, um bei den Entscheidungen der kommunalen Entschädigungskommissionen für mehr Einheitlichkeit zu sorgen.

Die Kommission wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen.

 

Anfrage Nr. 89 von Dimitrios Papadimoulis (H-0010/07)
 Betrifft: Kluft zwischen Einlagen- und Kreditzinsen in Griechenland
 

In Griechenland ist zu beobachten, dass bei jeder Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank auch die nationalen Banken die variablen Zinssätze für Baudarlehen und Verbraucherkredite um die entsprechenden Prozentpunkte erhöhen. Gleichzeitig erhöhen aber die wenigsten Banken die Zinssätze für Einlagen. Wie die Kommission in ihrer Antwort auf meine frühere diesbezügliche Anfrage (E-2737/05) feststellte, sollte diese Frage untersucht werden. In ihrer Antwort erklärte die Kommission, dass sie am 13. Juni 2005 beschlossen habe, in der Europäischen Union eine sektorielle Umfrage im Bereich des (….) Privatkundengeschäfts durchzuführen. Die Kommission erhoffe sich durch diese Umfragen Aufschluss in der Frage, ob der Wettbewerb in der Europäischen Union effektiv ist und ob die Märkte wettbewerbsfähig genug sind, um ihre Gewinne entsprechende an die Verbraucher weitergeben zu können.

Welche Ergebnisse sind aus diesen Umfragen bezüglich Griechenlands hervorgegangen? Kann die Kommission die relevanten Daten vorlegen? Wird die Kluft zwischen Kredit- und Einlagenzinsen bestätigt? Wenn ja, worauf ist diese Diskrepanz zurückzuführen?

 
  
 

Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten auf ihre Antwort zur Anfrage E-4554/06(1) aufmerksam machen, in der es ebenfalls um die Kluft zwischen Einlagen- und Kreditzinsen in Griechenland geht.

Im Juli 2005 leitete die Kommission eine Untersuchung zum Thema Bankdienstleistungen für Privatkunden ein. Am 12. April 2006 wurde der erste Zwischenbericht(2) über Zahlungskarten veröffentlicht. Am 17. Juli 2006 folgte ein zweiter Zwischenbericht(3), in dem es unter anderem um den Wettbewerb im Kontokorrentgeschäft und damit verbundene Dienste ging. Nach der Prüfung der Ergebnisse der beiden Zwischenberichte und der Standpunkte aller Beteiligten gab die Kommission am 31. Januar 2007 einen endgültigen Bericht heraus und zog in einer Mitteilung(4) geeignete Maßnahmen in Erwägung, die auf der Grundlage der Ergebnisse des Berichts ergriffen werden könnten.

In dem zweiten Zwischenbericht wurde unter anderem analysiert, wie die Streuung der Zinssätze im Euroraum aussieht und welche Unterschiede zwischen den Zinssätzen auf Einlagen und Kredite – den so genannten Zwischenhandelsmargen – auftreten. Die Ergebnisse dieser Studie bestätigen, dass die griechischen Banken die höchsten Zwischenhandelsmargen im Euroraum erzielen. Doch höhere Zwischenhandelsmargen allein sind noch kein hinreichender Beweis für geheime Absprachen im griechischen Bankensektor. Dafür könnten auch verschiedene andere Faktoren verantwortlich sein, wie der Konjunkturzyklus, die Kreditwürdigkeit der Darlehensnehmer (einschließlich möglicher Risikoprämien), institutionelle Faktoren – z. B. Regulierung und Besteuerung –, der Grad der Marktintegration und der Wettbewerb im betreffenden Bankensektor.

 
 

(1) ABl.
(2) http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/interim_report_1.pdf
(3) http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/interim_report_2.pdf
(4) KOM(2007) 33 endg. vom 31.01.2007.

 

Anfrage Nr. 90 von Manolis Mavrommatis (H-0015/07)
 Betrifft: Förderung der Naturwissenschaften in den Schulen und an den Universitäten
 

Jüngsten Umfragen der Europäischen Kommission zufolge haben die Schüler der Gymnasien und Lyceen der 25 Mitgliedsstaaten immer seltener vor, Naturwissenschaften zu studieren und wählen andere Studienfächer, mit dem Ergebnis, dass die Studenten in den naturwissenschaftlichen Fachbereichen, wie beispielsweise Physik, ständig abnehmen. Eurobarometer zufolge sind mehr als 80% der erwachsenen Europäer der Auffassung, dass die Jugendlichen sich durchaus für naturwissenschaftliche Studien interessieren sollten, um künftig den Wohlstand in der Welt aufrecht zu erhalten. Dennoch sind nur 15% der erwachsenen Europäer zufrieden mit dem Bildungsstand bezüglich der Naturwissenschaften an den Schulen. Die Europäische Kommission hat 2006 eine Sachverständigengruppe gebildet, mit dem Ziel, herauszufinden, welche Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden müssen, um den Unterricht der naturwissenschaftlichen Fächer in der Grund- und Hauptschule zu fördern.

Kann die Kommission mitteilen, welches die wichtigsten Gründe dafür sind, dass sich die Schüler von den Naturwissenschaften abwenden und welche Maßnahmen sie auf EU-Ebene zu ergreifen gedenkt, damit sich die Schüler wieder mehr den Naturwissenschaften zuwenden, wodurch gleichzeitig Forschung und Innovation gefördert würden, was Europa heute benötigt?

 
  
 

Die Kommission teilt die Besorgnis des Herrn Abgeordneten über das abnehmende Interesse für Wissenschaft und Technologie an den Schulen und Universitäten. Zudem vollzieht sich diese Entwicklung in einer Phase, da in Europa die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in den Bereichen Wissenschaft und Technologie wächst und sich in einigen Fachgebieten wie Informations- und Kommunikationstechnologien bereits Qualifikationsdefizite auftun (wie in dem jüngsten Bericht(1) der Taskforce für Informations- und Kommunikationstechnologien [IKT] hervorgehoben wird). Dies ist umso bedenklicher, als Wissenschaft und Technologie besonders wichtig für die europäische Wettbewerbsfähigkeit sind. Die Bürger brauchen wissenschaftliche und technologische Grundkenntnisse, um sich effektiv an den Diskussionen über viele ethische und gesellschaftliche Kernfragen beteiligen zu können, mit denen sich Europa konfrontiert sieht. Außerdem erweisen sich digitale Kompetenzen zunehmend als Schlüssel für die Integration und den Zugang zu besseren Arbeitsplätzen.

Eine höhere Teilnehmerzahl und ausgewogenere Geschlechterverteilung in wissenschaftlichen und technischen Fächern gehören daher zu den vorrangigen Zielen des Arbeitprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ und stellen eine der fünf EU-Benchmarks im Bildungssektor dar, die vom Rat als Teil dieses Arbeitsprogramms beschlossen wurden. Mathematik, Wissenschaft und Technologie zählen ebenfalls zu den acht Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen, die in der jüngsten Empfehlung des Parlaments und des Rates niedergelegt wurden(2). Zu den Benchmarks gehören unter anderem folgende zwei Vorgaben: Die Anzahl der Hochschulabsolventen in diesen Fächern soll bis 2010 um mindestens 15 % gesteigert und gleichzeitig das Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern verringert werden. Während das erste Ziel schon vorzeitig erreicht wurde, sind beim zweiten nur langsame Fortschritte zu verzeichnen. Die Slowakei, Polen und Italien sind die EU-Länder mit den größten Zuwachraten bei der Zahl der Absolventen in Mathematik, Naturwissenschaften und Technik (MNT). An der Spitze stehen Irland, Frankreich und Großbritannien(3), wohingegen Portugal, Estland und Zypern am besten abschneiden, was das Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen betrifft. Dennoch ist offenbar im Zeitraum 2000-2003 die Zahl der Absolventen in bestimmten Fächern wie Physik deutlich zurückgegangen.

Jüngste Forschungen legen nahe, dass das Desinteresse an den naturwissenschaftlichen Schulfächern, das selbst unter sehr intelligenten Kindern vorherrscht, zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Schüler ein schlechtes Bild von der Wissenschaft, Wissenschaftlern und ihrer beruflichen Laufbahn haben und nicht den Zusammenhang zwischen Wissenschaft und ihren eigenen Werten und Interessen sehen. Dieses Bild ist vielleicht durch die Bildungsinhalte und die Unterrichtsqualität entstanden. Daher bemüht sich die Kommission, die Zusammenarbeit zwischen der Industrie und den formellen Bildungseinrichtungen auszubauen und den Bildungsträgern dabei zu helfen, sowohl in den Schulen als auch in den Universitäten die Bildungsinhalte und die praktischen Lern- und Unterrichtsmethoden in den wissenschaftlichen und technologischen Fächern zu verbessern. Zu diesem Zweck hat die Kommission in den 30 Ländern des Eurydice-Netzwerks eine Umfrage zu dem Thema „Der naturwissenschaftliche Unterricht an den Schulen in Europa“(4) durchgeführt und sich der Förderung des gegenseitigen Lernens und des Austausches bewährter Konzepte verschrieben. Ziel ist die Ermittlung von Erfolgsfaktoren, um die politischen Maßnahmen zu verbessern und neue Lern- und Unterrichtsmethoden für die wissenschaftlichen Fächer zu entwickeln. Des Weiteren arbeitet die Kommission gerade an einer Mitteilung über eine langfristige Strategie für den Erwerb digitaler Kompetenzen. Damit wird den Empfehlungen der Taskforce für IKT Rechnung getragen, insbesondere was die Sensibilisierung und Information von Eltern, Lehrern und Schülern über berufliche Möglichkeiten betrifft, die sich aus einer fundierten Ausbildung auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technologie und IKT ergeben.

Das siebte Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration unterstützt Forschungsarbeiten zur wissenschaftlichen Bildung, zu Verbindungen zwischen der formellen und informellen wissenschaftlichen Bildung sowie Verbindungen zwischen der wissenschaftlichen Bildung und konkreten Berufsfeldern. Die vom Herrn Abgeordneten erwähnte Sachverständigengruppe wird prüfen, welche Lehren aus den bestehenden europäischen Initiativen gezogen werden können, um schon ab der Grundschule die Unterrichtsmethoden in den wissenschaftlichen Fächern effektiver zu gestalten.

 
 

(1) http://ec.europa.eu/enterprise/ict/taskforce.htm
(2) ABl. L394 vom 30.12.2006, S. 10.
(3) Ersichtlich aus dem Anteil der MNT-Absolventen in der Altersgruppe 26-29.
(4) http://www.eurydice.org/portal/page/portal/Eurydice/showPresentation?pubid=081EN

 

Anfrage Nr. 91 von Peter Skinner (H-0016/07)
 Betrifft: Verringerung der Zahl der Eurostar-Verbindungen zum Internationalen Bahnhof Ashford
 

Nachdem Millionen Euro aus Mitteln für die TEN-Verkehrsnetze investiert wurden und auch die EIB die Zugverbindung durch den Ärmelkanaltunnel zwischen Südostengland und Nordfrankreich finanziert hat, hat Eurostar, ein Monopolunternehmen, vor kurzem angekündigt, dass die Verbindung Ashford-Brüssel im November eingestellt wird. Teilt die Kommission in Anbetracht dieser Umstände die Auffassung des Verfassers dieser Anfrage, dass es nun anderen Konkurrenten gestattet sein sollte und sie dazu ermutigt werden sollten, ein Angebot für den Betrieb dieser Bahnstrecke einzureichen?

Schließt sich die Kommission in Anbetracht der voreiligen Entscheidung von Eurostar, das es zudem auch unterlassen hat, alle betroffenen Akteure zu konsultieren, der Auffassung an, dass der Mangel an Transparenz bei den Entscheidungen von Eurostar sowie die Tatsache, dass die Monopolstellung dieses Unternehmens als einzigem Betreiber einer Verkehrsverbindung für zu Fuß reisende Passagiere zwischen dem südlichen Kent und Brüssel nicht erkannt wurde, einer Untersuchung bedürfen?

Diese Entscheidung bedeutet, dass die Bewohner eines Einzugsgebiets mit rund 5 Millionen Menschen keine andere Wahl haben als zu fliegen oder eine beschwerliche Fahrt mit dem Auto zum Internationalen Bahnhof Ebbsfleet in Kauf zu nehmen. Da alle diese Faktoren den Interessen einer umweltverträglichen Verkehrspolitik entgegenlaufen, das Fehlen von wirtschaftlichem Wettbewerb aufzeigen und gleichzeitig die Fortschritte bei der Entwicklung des südlichen Kent und von East Sussex behindern, wäre die Kommission bereit, an einer Anhörung im Europäischen Parlament teilzunehmen, zu der alle Beteiligten eingeladen werden?

 
  
 

Die Kommission hat Verständnis für das Anliegen des Verfassers der Anfrage, dass die Eurostar-Verbindung Ashford-Brüssel aufrechterhalten werden sollte, weil so die Einwohner dieser Region die bestehende Zugverbindung durch den Ärmelkanaltunnel weiterhin nutzen könnten.

Bis zur Verabschiedung und Umsetzung des Vorschlags für eine Richtlinie über die Öffnung der grenzüberschreitenden Schienenpersonenverkehrsdienste sind die betreffenden Mitgliedstaaten jedoch nicht verpflichtet, die Eurostar-Verbindung für den Wettbewerb zu öffnen.

Im Hinblick auf die Transparenz ist es wünschenswert, dass die Verkehrsgesellschaften ihre Kunden im Vorfeld über Fahrplanänderungen sowie über beschlossene Einstellungen von Diensten und alternative Reisemöglichkeiten informieren.

Die Kommission darf sich nicht in Verkehrsentscheidungen der Eisenbahnunternehmen einmischen. Sie würde jedoch gerne an einer Anhörung des Parlaments teilnehmen, sofern das EP dies wünscht.

 

Anfrage Nr. 92 von Paul Rübig (H-0018/07)
 Betrifft: AKW Isar 1 in Bayern
 

Im Falle einer Kernschmelze im bayerischen Atomkraftwerk Isar 1 ist die Bevölkerung der radioaktiven Verseuchung weitgehend schutzlos ausgeliefert, weil mit großer Wahrscheinlichkeit entscheidende Barrieren, die die Radioaktivität zurückhalten sollen, in kurzer Zeit versagen werden. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS), die auf der Tagung EUROSAFE in Paris vorgestellt wurde.

Ist der Kommission die Problematik des Atomkraftwerks Isar 1 bekannt? Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Bevölkerung zu schützen? Was sieht die Kommission vor, um das Risiko, welches von diesem AKW ausgeht, zu reduzieren? Gemäß Artikel 35 und 36 des EAG-Vertrags wird die Kommission über den aktuellen Stand der Radioaktivität, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, unterrichtet. Es unterliegt auch der Zuständigkeit der Kommission, zu gewährleisten, dass Sekundärrecht wie die Richtlinie 96/92/Euratom korrekt umgesetzt wird. Gemäß Artikel 38 EAG-Vertrag hat die Kommission das Recht, die Mitgliedstaaten zu beauftragen, erforderliche Maßnahmen zu treffen, um eine Überschreitung der Grundnormen zu verhüten. Wie können diese Rechtsnormen seitens der Kommission durchgesetzt werden?

 
  
 

Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) ist eine Organisation für wissenschaftlich-technische Expertise und Forschung, die interdisziplinäres Wissen, fortschrittliche Methoden und qualifizierte Daten für die Beurteilung und Verbesserung der Sicherheit technischer Anlagen liefert und daran mitarbeitet, dass der Schutz von Mensch und Umwelt vor technischen Gefahren und Risiken weiterentwickelt wird. Die Schlussfolgerungen dieser Gesellschaft dürften bewirken, dass die zuständige deutsche Aufsichtsbehörde reagiert.

Mangels bindender Gemeinschaftsvorschriften für die Sicherheit von Kernanlagen hat die Kommission leider nur Zugang zu Informationen, die die nationalen Sicherheitsbehörden und die Betreiber freiwillig liefern.

Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Dezember 2002 in der Rechtssache C-29/99 kann die Europäische Atomenergiegemeinschaft zwar durchaus Rechtsvorschriften für die Sicherheit von Kernkraftwerken erlassen, aber das so genannte „Nuklearpaket“ konnte nicht fortgeführt werden, weil keine qualifizierte Mehrheit im Rat zustande kam.(1)

Am 10. Januar 2007 nahm die Kommission jedoch ein Paket von Maßnahmen im Bereich der Energie an, unter anderem eine Überprüfung der Energiestrategie und eine Mitteilung der Kommission über ein gemäß Artikel 40 des Euroatom-Vertrages vorgelegtes hinweisendes Nuklearprogramm. Dieses hinweisende Nuklearprogramm beschreibt den Stand der Dinge und entwirft potenzielle künftige Szenarien für den Nuklearbereich in der EU. Es bildet die Diskussionsgrundlage für die nukleare Option im Zusammenhang mit der derzeit laufenden Debatte über die Energiepolitik der EU. Dieses Dokument soll eine transparente und objektive Debatte über die künftige Rolle der Nuklearenergie im Energiemix der EU für die betroffenen Mitgliedstaaten ermöglichen.

Das neue hinweisende Nuklearprogramm konzentriert sich auf die Anerkennung gemeinsamer sicherheitstechnischer Referenzniveaus für die Umsetzung innerhalb der EU. Vorgesehen ist die Einsetzung einer hochrangigen Gruppe für nukleare Sicherheit und Sicherung, die den Auftrag erhält, schrittweise ein gemeinsames Verständnis und schließlich ergänzende europäische Regelungen für nukleare Sicherheit und Sicherung zu entwickeln. Dieser Vorschlag wird vom Europäischen Rat im März 2007 bewertet.

Andererseits ist der betreffende Mitgliedstaat bei Unfällen oder Störfällen gehalten, die Kommission durch die Gemeinschaftsmechanismen für den frühzeitigen Informationsaustausch im Rahmen des ECURIE-Systems für radiologische Notfälle in Kenntnis zu setzen. Die Kommission ist bereit, erforderlichenfalls entsprechend zu reagieren. Außerdem gelten die Bestimmungen von Titel IX der grundlegenden Sicherheitsnormen (Richtlinie des Rates 96/29/Euratom) für die Vorbereitung und Umsetzung von Interventionen.

 
 

(1) Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates zur Festlegung grundlegender Verpflichtungen und allgemeiner Grundsätze im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und geänderter Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Kernelemente und radioaktiver Abfälle (KOM(2004)0526 endgültig).

 

Anfrage Nr. 93 von Gay Mitchell (H-0022/07)
 Betrifft: Biokraftstoffindustrie
 

Welche Schritte unternimmt die Kommission, um das Wachstum der europäischen Biokraftstoffindustrie zu fördern?

 
  
 

Die Kommission verfolgt eine aktive Politik, um die Verwendung von Biokraftstoffen als Alternative zu Otto- und Dieselkraftstoffen im Verkehrssektor zu fördern. In der Richtlinie 2003/30/EG(1) zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor sind Bezugswerte für einen Mindestanteil an Biokraftstoffen vorgesehen, der von den Mitgliedstaaten auf ihren Märkten in Verkehr gebracht werden soll. Diese Bezugswerte belaufen sich auf 2 % für 2005 und 5,75 % für 2010.

Die Kommission hat erst vor kurzem am 10. Januar 2007 einen Fahrplan(2) für erneuerbare Energien verabschiedet, in dem sie vorschlägt, ein verbindliches Ziel von 20 % für den Anteil der erneuerbaren Energien am europäischen Energiemix und ein Mindestziel von 10 % für den Anteil der Biokraftstoffe bis 2020 festzulegen.

Am 31. Januar 2007 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG(3) an, in dem Anbieter von für den Straßenverkehr bestimmten Kraftstoffen unter anderem verpflichtet werden, über die Lebenszyklustreibhausgasemissionen der von ihnen gelieferten Kraftstoffe Bericht zu erstatten und diese Emissionen Schritt für Schritt zu senken.

Diese überarbeitete Richtlinie wird eine wichtige Rolle dabei spielen, die Entwicklung und Markteinführung von umweltfreundlichen Kraftstoffen wie Biokraftstoffen zu fördern. Die Biokraftstoffpolitik wird auch von der Gemeinsamen Agrarpolitik getragen, was vor allem seit ihrer Reform im Jahr 2003 gilt. Während die Landwirte auf ihren stillgelegten Flächen keine Nahrungspflanzen anbauen dürfen, können sie diese Flächen jedoch für Industriepflanzen, einschließlich Biokraftstoffe, nutzen. Des Weiteren steht eine Förderung von 45 EUR pro Hektar für Energiepflanzen zur Verfügung.

Die Forschung und Entwicklung werden außerdem gezielt gefördert, was insbesondere für die Biokraftstoffe der zweiten Generation gilt, die sogar noch umweltfreundlicher als die derzeit verfügbaren Biokraftstoffe sind. Dazu tragen unter anderem das siebte Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung(4) und das Programm „Intelligente Energie für Europa“ (5) bei.

 
 

(1) Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor, ABl. 123 vom 17.5.2003.
(2) KOM(2006) 848, Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Fahrplan für erneuerbare Energien – Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: Größere Nachhaltigkeit in der Zukunft”.
(3) KOM (2007) 18, Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen bei der Verwendung von für den Straßenverkehr bestimmten Kraftstoffen, zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG.
(4) http://ec.europa.eu/research/fp7/documents_en.html
(5) http://ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html

 

Anfrage Nr. 94 von Jens Holm (H-0024/07)
 Betrifft: Wiederaufbau des Irak
 

Der Wiederaufbau des Irak hat bislang etwa 35 Milliarden Dollar gekostet, wobei dieses Geld sowohl aus den USA als auch aus irakischen Öleinnahmen stammt. In den Medien wurde berichtet, dass zwischen 2003 und 2004 über 80 % der Wiederaufbauverträge an amerikanische Unternehmen gingen. Dabei handle es sich um Unternehmen, die engere Kontakte zur Regierung Bush unterhielten. Die übrigen Aufträge seien an Unternehmen aus Ländern vergeben worden, die Alliierte der USA bei der Invasion des Irak gewesen seien. Nur ein geringer Teil der Verträge sei an irakische Unternehmen vergeben worden. Dies bedingt, dass ausländische Unternehmen heutzutage einen erheblichen Einfluss auf den Wiederaufbau des Irak haben.

Inwieweit verfügt die Kommission über Angaben darüber, wie die Verträge für den Wiederaufbau im Irak nach 2004 verteilt wurden, welche europäischen Unternehmen heutzutage im Irak tätig sind und inwieweit Mechanismen zur Überwachung und Kontrolle von derzeit im Irak tätigen europäischen Unternehmen vorhanden sind?

 
  
 

Die Verwendung von US-amerikanischen Mitteln für den Wiederaufbau des Irak fällt unter die ausschließliche Zuständigkeit der betreffenden US-amerikanischen Behörden. Daher sind sie nicht verpflichtet, anderen Organisationen – wie der EG – Bericht zu erstatten. Somit gibt es keinen Mechanismus, der es der EG gestatten würde, die Verwendung von US-amerikanischen Mitteln für den Wiederaufbau des Irak, insbesondere die mögliche Beteiligung europäischer Unternehmen im Irak, zu überprüfen.

Die verschiedenen EU-Mittel für den Wiederaufbau werden im Allgemeinen an die einzelnen UN-Agenturen sowie an den Internationalen Wiederaufbaufonds für den Irak (IRFFI) geleitet, an dem sich eine ganze Reihe von Gebern beteiligen und der gemeinsam von der Entwicklungsgruppe der Vereinten Nationen (UNDG) und der Weltbank (WB) verwaltet wird. An die UN-Agenturen sind EU-Gelder in Höhe von insgesamt 429,4 Millionen Euro und an die WB in Höhe von 120 Millionen Euro geflossen.

Ende Januar 2007 wurden 110 Projekte vom Treuhandfonds der UNDG genehmigt und bezuschusst. Die Umsetzung dieser Projekte liegt in den Händen von 16 verschiedenen Durchführungsstellen der UN. 14 Projekte wurden vom Treuhandfonds der WB finanziert und hauptsächlich von irakischen Ministerien und Gemeinden abgewickelt. Es sei darauf verwiesen, dass für diese Projekte die UN- und WB-Vorschriften gelten, da es sich hierbei um von mehreren Gebern finanzierte Treuhandfonds handelt.

Die Gesamtsumme und die Anzahl der vergebenen Aufträge pro Land sowie das Herkunftsland und der Name des Unternehmens werden auf der Website des IRFFI(1) registriert und veröffentlicht. Die Umsetzung der vergebenen Aufträge wird von den UN-Agenturen überwacht.

 
 

(1) http://www.irffi.org/

 

Anfrage Nr. 95 von Antonio López-Istúriz White (H-0027/07)
 Betrifft: Ausfall der Infrastrukturen des Mobilfunknetzes - Notwendigkeit hochwertiger Infrastrukturen
 

Die Telekommunikationsinfrastrukturen der Balearischen Inseln fallen regelmäßig aus, weil ihre Bevölkerung durch die Ankunft von Touristen zunimmt. Dies führt – auch durch den Mangel an stationären Einrichtungen für den Mobilfunk – auf den Inseln zu einem Kommunikationsproblem, das im XXI. Jahrhundert nicht hingenommen werden kann. Andererseits betrachten die Gemeindeverwaltungen und die Bürger der Balearen die elektromagnetischen Wellen, die von den Mobilfunkantennen ausgehen, die zur Vermeidung dieser Ausfälle in ihren Gemeinden aufgestellt werden müssten, als eine Gefahr für ihre Gesundheit.

Beim Mobilfunk handelt es sich schon nicht mehr um einen Luxus, sondern um eine Notwendigkeit für die Bürger, und das Problem verschärft sich durch den großen Zustrom von Besuchern aus der Gemeinschaft. Kann die Kommission angesichts dieser Sachlage vermittelnd tätig werden, um allen Bürgern der betroffenen Gebiete ihr Recht auf hochwertige Infrastrukturen zu garantieren? Kennt die Kommission die Problematik in den Touristengebieten, in denen immer mehr Ausfälle der Telekommunikationsinfrastrukturen zu verzeichnen sind und sich die Probleme der Versorgung zu gewissen Jahreszeiten verschlimmern?

Beabsichtigt die Kommission angesichts von zum Teil durch die Kommission kofinanzierten Studien, aus denen sich die Unbedenklichkeit elektromagnetischer, nichtionisierender Wellen ergibt, irgendeine Art technischer Beratung für die lokalen Stellen oder die Bevölkerung allgemein?

 
  
 

Die aufgeworfenen Fragen werden in zweifacher Hinsicht vom EU-Regelungsrahmen für die elektronische Kommunikation abgedeckt. Was zunächst einmal die Rechte der Verbraucher betrifft, müssen die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2002/22/EG (Universaldienstrichtlinie) sicherstellen, dass die Verträge zwischen den Verbrauchern und den Anbietern, die die Verbindung mit dem öffentlichen Telefonnetz und/oder den Zugang zu diesem Netz bereitstellen, unter anderem Bestimmungen enthalten, die das angebotene Niveau der Dienstqualität sowie etwaige Entschädigungs- und Erstattungsregelungen bei Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Dienstqualität betreffen. Des Weiteren haben die nationalen Regulierungsbehörden laut Artikel 22 der Universaldienstrichtlinie die Möglichkeit, die Anbieter zur Veröffentlichung von Informationen über die Qualität ihrer Dienste zu verpflichten und die zu erfassenden Parameter für die Dienstqualität vorzuschreiben.

Was zweitens den Ausbau der Infrastruktur angeht, ist in den Artikeln 11 und 12 der Richtlinie 2002/21/EG (Rahmenrichtlinie) jeweils festgelegt, dass die Mitgliedstaaten bei der Prüfung eines Antrags auf Erteilung von Rechten für die Installation von Einrichtungen dafür sorgen müssen, dass die zuständige Behörde auf der Grundlage transparenter, öffentlich zugänglicher Verfahren handelt, die nichtdiskriminierend und unverzüglich angewandt werden. Wenn einem Unternehmen solche Rechte für die Installation von Einrichtungen erteilt wurden, dann müssen die nationalen Regulierungsbehörden die gemeinsame Nutzung dieser Einrichtungen fördern.

Die Kommission kann zwar die Bedenken des Herrn Abgeordneten hinsichtlich der Qualität der Mobilfunkdienste, insbesondere in Touristengebieten, nachvollziehen, sieht jedoch keine Notwendigkeit für spezifische Qualitätsanforderungen im EU-Regulierungsrahmen für Kommunikationsdienste. Die Mitgliedstaaten können allerdings verlangen, dass – wie oben dargestellt wurde – Informationen zur Dienstqualität veröffentlicht werden.

Was die Möglichkeit der technischen Beratung zur Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern anbelangt, ist der Kommission bekannt, dass es in Spanien ein Beratungsgremium namens SATI (Servicio de Asesoramiento Técnico e Información) gibt, das die Gemeinden in technischen Fragen berät.

 

Anfrage Nr. 96 von Eoin Ryan (H-0033/07)
 Betrifft: Informationskampagne über die Bedeutung des Aufbaus von Rentenansprüchen
 

Kann die Europäische Kommission mitteilen, welche Maßnahmen sie in Europa ergreift oder plant, um die Bedeutung des Aufbaus von Rentenansprüchen während des Arbeitslebens hervorzuheben?

 
  
 

Nach Maßgabe des EG-Vertrags muss die Gemeinschaft ein hohes Sozialschutzniveau fördern. Die Hauptverantwortung für die sozialen Sicherungssysteme liegt jedoch bei den Mitgliedstaaten. Die Aufgabe der Gemeinschaft besteht lediglich darin, den Austausch politischer Konzepte zu fördern und zu organisieren. Im EG-Vertrag ist außerdem die Freizügigkeit der Arbeitnehmer vorgesehen. Auf dieser Grundlage wird die Gemeinschaft tätig, um die sozialen Sicherungssysteme der Mitgliedstaaten besser aufeinander abzustimmen. Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherungssysteme ist in den EG-Vorschriften sichergestellt, dass mobile Arbeitnehmer ihre Erwerbsjahre in verschiedenen Mitgliedstaaten ansammeln können. Vor kurzem hat die Kommission außerdem einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Portabilität von Zusatzrentenansprüchen(1) vorgelegt. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, wird mobilen Arbeitnehmern der Erwerb von Zusatzrentenansprüchen wesentlich erleichtert.

Die Kommission hat wiederholt hervorgehoben, wie wichtig der Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche für die Nachhaltigkeit der europäischen Rentenversicherungssysteme ist, da die Lebenserwartung in Europa weiter ansteigt. Im Arbeitspapier der Kommission von 2006 zum Thema angemessene und nachhaltige Renten(2) wird der Zusammenhang zwischen demografischem Wandel und Rentensystemen analysiert. Es wird betont, dass zusätzliche Rentenansprüche zum einen durch die Teilnahme an gesetzlichen Systemen im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und zum anderen durch die Bildung höherer Altersrücklagen – entweder durch private Altersvorsorge oder Betriebsrentensysteme – aufgebaut werden können. Aus dem gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung(3), der im Februar 2007 vom Rat angenommen werden soll, geht ferner hervor, dass durch die Bevölkerungsalterung die Angemessenheit der Renten in immer stärkerem Maße davon abhängen wird, dass mehr Menschen arbeiten und den Bürgern die Gelegenheit gegeben wird, länger zu arbeiten. In dem Bericht wird auch darauf hingewiesen, dass die Zusatzversorgung ausgebaut und die Abdeckung der Zusatzrentensysteme erweitert werden muss.

Im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode wird die Kommission weiterhin die Mitgliedstaaten zur Entwicklung von Maßnahmen ermuntern, mit denen der Erwerb von Rentenanwartschaften im gesetzlichen System und die Bildung höherer Altersrücklagen gefördert sowie die allgemeine Nachhaltigkeit der Rentensysteme gestärkt wird.

 
 

(1) KOM (2005) 507 endg.
(2) SEC (2006) 304.
(3) KOM (2007) 13.

 

Anfrage Nr. 97 von Milan Gaľa (H-0034/07)
 Betrifft: Ausarbeitung der Rechtsvorschriften über die Verwendung von Quecksilber in der Gemeinschaft
 

Am 14. März 2006 nahm das Europäische Parlament eine auf dem von Marios Matsakis verfassten Initiativbericht über die Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber (A6-0044/2006, 2005/2050(INI)) basierende Entschließung (P6_TA(2006)0078)) an. Im Rahmen dieser Strategie sollen die geltenden Grundregeln für die Verwendung von Quecksilber durch stufenweise einzuführende Rechtsvorschriften über zahlreiche Verwendungszwecke von Quecksilber ergänzt werden. Wie geht die Kommission bei der Ausarbeitung der einschlägigen Rechtsakte vor? Wann sollen die Vorschläge dem Europäischen Parlament vorgelegt werden? Als Stomatologe würde ich auch gerne wissen, wie weit die Ausarbeitung der Rechtsvorschriften über Dentalabfall und die etwaigen Beschränkungen bzw. das Verbot der zahnärztlichen Anwendung von Quecksilber im Zahnfüllungsamalgam gediehen ist.

 
  
 

Die Kommission hat bereits zwei Legislativvorschläge zur Umsetzung der Quecksilber-Strategie angenommen, nämlich den Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 76/769/EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens gewisser quecksilberhaltiger Messinstrumente(1) und den Vorschlag für eine Verordnung über das Verbot der Ausfuhr und die sichere Lagerung von metallischem Quecksilber(2).

Bevor die Kommission zusätzliche Legislativpakete vorschlägt, wird sie unter Berücksichtigung des wissensbasierten Ansatzes zunächst einmal sämtliche verbleibende Verwendungszwecke von Quecksilber gründlich prüfen. Auf der Grundlage dieser Analyse wird sie dann feststellen, ob weitere rechtliche Maßnahmen notwendig sind. Momentan kann die Kommission aber noch keine konkreten Fristen nennen.

Was die spezifische Problematik des Zahnfüllungsamalgams anbelangt, hat die Kommission dem Wissenschaftlichen Ausschuss für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) erst vor kurzem verschiedene Fragen vorgelegt, in denen es um die Unbedenklichkeit von Zahnfüllungsamalgam und alternative Zahnfüllungsmaterialien für Patienten und Nutzer geht. Des Weiteren hat die Kommission dem Wissenschaftlichen Ausschuss „Gesundheits- und Umweltrisiken“ (SCHER) einige Fragen übermittelt, die die Umweltrisiken und indirekten gesundheitlichen Auswirkungen von Quecksilber in Zahnfüllungsamalgam betreffen. Diese Ausschüsse sollen ihre Stellungnahmen bis Ende 2007 vorlegen, so dass die Kommission dann über die Notwendigkeit von Risikomanagementmaßnahmen entscheiden kann.

Was Maßnahme 4 der Quecksilber-Strategie betrifft, die zahnmedizinischen Amalgamabfall umfasst, haben noch nicht alle Mitgliedstaaten eine Stellungnahme an die Kommission übermittelt, so dass letztere erst bei Vorlage sämtlicher Informationen eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise fällen wird.

 
 

(1) KOM (2006) 69.
(2) KOM (2006) 636.

 

Anfrage Nr. 98 von John Bowis (H-0036/07)
 Betrifft: Blutdiamanten
 

Die Europäische Union hat im Jahr 2007 den Vorsitz des Kimberley-Prozesses inne. Mit welchen Maßnahmen wird die Kommission dafür sorgen, dass so genannte „Blutdiamanten“ nicht in den Diamantenhandel gelangen? Wird sie insbesondere von allen Bereichen des Diamantenhandels verlangen, Systeme einzuführen, anhand derer die Diamanten von der Mine bis zum Einzelhändler zurückverfolgt werden können? Wird sie sicherstellen, dass es ein System gibt, mit dem verifiziert werden kann, dass die Industrie diese Vorschriften einhält, und wird sie die Genauigkeit der Statistiken über den Rohdiamantenhandel in der EU verbessern?

 
  
 

Die Kommission hat am 1. Januar 2007 den Vorsitz im Kimberley-Prozess für ein Jahr übernommen und Pläne für die Unterbindung des Handels mit Konfliktdiamanten im Rahmen eines Aktionsprogramms für den Kimberley-Prozess 2007 vorgelegt.

Ziel der Kommission ist es, „Kontinuität durch Konsolidierung“ zu gewährleisten, indem sie die Kernelemente des Kimberley-Prozesses wie Überwachung und Transparenz stärkt, und außerdem will sie die Leistungsfähigkeit des Kimberley-Prozesses verbessern, internationale Bemühungen zu mobilisieren und unverzüglich und wirksam auf entstehende Krisen zu reagieren und den illegalen Handel mit Konfliktdiamanten beispielsweise aus Côte d’Ivoire zu verhindern.

Vor allem will die Kommission die Transparenz und Genauigkeit der Statistiken fördern, indem sie nämlich dafür sorgt, dass 2007 erstmalig statistische Daten veröffentlicht werden, und die Bemühungen unterstützt, die analytische Aussage von Statistiken zu verbessern.

Der Kimberley-Prozess verlangt von den Teilnehmern die Einführung eines Systems der „internen Kontrolle“, um zu verhindern, dass Konfliktdiamanten in den Diamantenhandel gelangen. Im Rahmen ihres Vorsitzes und in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Plenartagung des Kimberley-Prozesses vom November 2006 in Gaborone wird die Kommission alles daran setzen, dass die internen Kontrollen verstärkt werden. Darüber hinaus wird die Kommission dem Überwachungsmechanismus der Regierungen und dem Selbstregulierungsmechanismus der Diamantenindustrie weiteres Augenmerk schenken, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Vorschriften des Kimberley-Prozesses in den einzelnen Ländern ausreichend Gewähr dafür bietet, dass kein illegaler Handel mit Konfliktdiamanten erfolgt. Im Rahmen ihres Vorsitzes wird sie sich ferner damit befassen, dass die Festlegungen des Kimberley-Prozesses für Rohdiamanten durch das Garantiesystem der Industrie, das bis hin zum Einzelhandel gilt, ergänzt werden.

Zudem wird im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in Afrika auch die Frage der Rohdiamanten sowie anderer Rohstoffe auf dem G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm (Deutschland) erörtert werden. Im Mittelpunkt stehen Kontrolle und Zertifikation der Ressourcen in Ländern, in denen sie der Finanzierung von Militärkonflikten dienen könnten. Die EU nimmt aktiv an den Vorbereitungen dieses Gipfels teil und wird sich für Lösungen einsetzen, die den nachhaltigen Handel mit Rohdiamanten gewährleisten.

 

Anfrage Nr. 99 von David Martin (H-0040/07)
 Betrifft: EU-Vorsitz für das Zertifizierungssystem des Kimberley-Prozesses
 

Inwieweit beabsichtigt die Kommission, von allen Bereichen des Diamantenhandels die Einführung sinnvoller Systeme zu verlangen, anhand deren sich der Weg von Diamanten von der Mine bis zum Einzelhändler zurückverfolgen lässt? Wie gedenkt die Kommission sicherzustellen, dass Diamantenfirmen transparente und verantwortbare Beschaffungsverfahren anwenden und dass ihr Garantiesystem von einem unabhängigen Prüfer begutachtet wird? Welche Schritte gedenkt sie zu unternehmen, um als vorrangiges Ziel für 2007 sicherzustellen, dass der Kimberley-Prozess ein sinnvolles System entwickelt, mit dem verifiziert werden kann, dass die Branche diese Vorschriften einhält? Wird die Kommission angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, um eine effiziente Umsetzung dieses Systems zu fördern? Wird sie die Genauigkeit der Statistiken über den Rohdiamantenhandel in der EU verbessern und für eine rechtzeitige und wirkungsvolle Statistikanalyse sorgen, so dass jeglicher Handel mit Blutdiamanten besser ermittelt werden kann?

 
  
 

Die Kommission erklärt, dass eine Überprüfung des Kimberley-Prozesses im Jahre 2006 durch 71 Regierungen, die Industrie und Nichtregierungsorganisationen (NRO) in Verbindung mit den Vereinten Nationen zu dem Ergebnis kam, dass er außerordentlich erfolgreich den potenziellen Handel mit Konfliktdiamanten auf allerhöchstens 0,1 bis 0,2 % des Handels insgesamt begrenzt hat.

Die wichtigsten Ziele, die sich die EU für ihren Vorsitz des Kimberley-Prozesses 2007 gesetzt hat, bestehen darin, „Kontinuität durch Konsolidierung“ zu gewährleisten, indem sie die Kernelemente des Kimberley-Prozesses wie Überwachung und Transparenz stärkt, und außerdem die Leistungsfähigkeit des Kimberley-Prozesses zu verbessern, internationale Bemühungen zu mobilisieren und unverzüglich und wirksam auf entstehende Krisen zu reagieren und damit den illegalen Handel mit Konfliktdiamanten zu verhindern.

Der Kimberley-Prozess fordert von den Teilnehmern die Einrichtung eines Systems von „internen Kontrollen“, um Rohdiamanten von der Mine bis zur Ausfuhr „verfolgen“ zu können. Darüber hinaus soll die Wirksamkeit des Kimberley-Prozesses erhöht werden, indem erforscht wird, ob es wissenschaftlich machbar ist, Diamanten aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften zurückzuverfolgen, um so eventuell eine ergänzende Sicherheitsvorkehrung zu internen Kontrollen zu haben. Ferner hat die Industrie ein zusätzliches Garantiesystem bis hin zum Einzelhandel eingerichtet.

Die Kommission überwacht die Vorkehrungen zur Umsetzung in der Europäischen Union im Rahmen der Verordnung (EG) 2368/2002, die der Industrie die Möglichkeit der Selbstregulierung durch Mitgliedschaft in Industrieverbänden, Verhaltenskodizes sowie Stichproben und unabhängige Prüfungen bietet. Andere – Nicht-EU-Länder – haben wiederum eigene nationale Durchführungsbestimmungen.

Als Vorsitzende des Kimberley-Prozesses wird die Kommission erhöhte Anstrengungen unternehmen, um die internen Kontrollen zu verstärken und dem Überwachungsmechanismus der Regierungen und dem Selbstregulierungsmechanismus der Diamantenindustrie weiteres Augenmerk schenken, wodurch sichergestellt werden soll, dass die Umsetzung der Vorschriften des Kimberley-Prozesses in den einzelnen Ländern ausreichend Gewähr dafür bietet, dass kein illegaler Handel mit Konfliktdiamanten erfolgt.

Die Kommission erklärt, dass der Kimberley-Prozess einen einzigartigen Mechanismus darstellt, der aus Verpflichtungen und Beiträgen der Teilnehmer finanziert wird, und dass dieses flexible Finanzierungssystem das erfolgreiche Funktionieren des Kimberley-Prozesses bisher gewährleistet hat. Die Kommission sieht die weitere Mobilisierung von Ressourcen seitens der Teilnehmerstaaten, der Industrie und NRO als Priorität an, um zukünftige Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Kimberley-Prozess finanzieren zu können.

Zudem wurden durch den Kimberley-Prozess die Bemühungen verstärkt, die technische Unterstützung für den Diamantensektor zu mobilisieren und dadurch den Kimberley-Prozess als Regulierungsinstrument zu ergänzen.

Die Statistik über den Rohdiamantenhandel der EU wird im Dialog mit unseren Handelspartnern ständig überprüft und verbessert. Im Rahmen des Kimberley-Prozesses erfolgt jährlich eine Analyse der von den Teilnehmern gemeldeten Angaben zu Produktion und Handel, um eventuelle Unregelmäßigkeiten zwecks weiterer Untersuchung feststellen zu können. Die Kommission will die Transparenz und Genauigkeit der Statistiken weiter fördern, indem sie 2007 erstmalig die Veröffentlichung statistischer Daten sicherstellen wird.

 

Anfrage Nr. 100 von Jim Higgins (H-0037/07)
 Betrifft: Präzise Anpreisung von Flugtarifen
 

Plant die Kommission, Regeln einzuführen, wonach Fluglinien zur Auflage gemacht wird, bei der Anpreisung ihrer Flugtarife auch die Steuern und etwaigen Zugsatzkosten anzugeben, damit die Verbraucher über die tatsächlichen Tarife und nicht nur über die Grundpreise informiert werden?

 
  
 

Die Kommission hat am 18. Juli 2006 einen Vorschlag zur Neufassung des dritten Luftverkehrspakets (Verordnungen (EWG) Nr. 2407/92, 2408/92 und 2409/92) unterbreitet, in dem die Bedingungen für die Gewährung von Fluglizenzen, den Zugang zum Markt und die Tarife festgelegt sind.

Im Rahmen dieses Vorschlags hat die Kommission unter Beibehaltung des allgemeinen Grundsatzes der Preisfreiheit vorgeschlagen, dass „die in der Gemeinschaft tätigen Luftfahrtunternehmen der Öffentlichkeit [...] umfassende Informationen über ihre Flugpreise und Frachtraten und die damit verbundenen Tarifbedingungen bereitstellen“. Auf diese Weise würde der Verbraucher über den effektiven Preis informiert (Ticketpreis einschließlich aller Steuern und Gebühren).

Dieser Vorschlag liegt dem Parlament und dem Rat gegenwärtig zur Beratung vor.

 

Anfrage Nr. 101 von Seán Ó Neachtain (H-0044/07)
 Betrifft: Das System der Europäischen Schulen
 

Das System der Europäischen Schulen wurde ins Leben gerufen, damit insbesondere Kinder von Beamten der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ihre Ausbildung in ihrer Muttersprache absolvieren können. Die Zielsetzung bestand darin, ein System zu schaffen, das den Kindern einen problemlosen Wechsel vom Bildungssystem ihres jeweiligen Heimatlandes zum System der Europäischen Schulen und umgekehrt und auch Zugang zum Hochschulsystem ihres Heimatlandes ermöglicht. Irische Universitäten erkennen das Europäische Abitur an, aber ist der Europäischen Kommission bewusst, dass die Noten des Europäischen Abiturs von einigen irischen Universitäten um bis zu 25% abgewertet werden, und dies, obwohl die irischen Behörden im März 2000 eine Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen ratifiziert haben, die Inhabern des Europäischen Abiturdiploms die gleiche Behandlung wie Inhabern des irischen Abschlusszeugnisses zusichert?

Ist die Kommission unter diesen Umständen der Auffassung, dass das derzeitige System der Zulassung von Inhabern des Europäischen Abiturdiploms zu irischen Universitäten gerecht ist, dass es die Vergleichsstandards der Pisa-Studie der OECD aus dem Jahr 2003 angemessen widerspiegelt und den Verpflichtungen entspricht, die Irland im Rahmen der oben erwähnten Vereinbarung eingegangen ist?

 
  
 

Die Anerkennung akademischer Qualifikationen ist unabdingbar für die Freizügigkeit der Bürgerinnen und Bürger in Europa.

Die Zulassung zu irischen Universitäten und bestimmten Hochschulkursen hängt von den bei den Abiturprüfungen erzielten Ergebnissen, in diesem Fall also vom irischen Abschlusszeugnis, ab. Studenten müssen also zuerst bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und dann, um die Zulassung zu einem speziellen Hochschulkurs zu erhalten, eine bestimmte Punktzahl erreichen, die auf der Grundlage der Ergebnisse in der Abiturprüfung errechnet werden. Die geforderte Punktzahl für die einzelnen Kurse ist unterschiedlich: Kurse; für die eine große Nachfrage besteht, setzen eine höhere Punktzahl voraus.

Handelt es sich um andere Prüfungen als das Abitur, beispielsweise das Europäische Abitur, legen die Hochschulen selbst die Art und Weise fest, wie sie das Europäische Abitur handhaben, bzw. auf welcher Grundlage sie die Punkte für die Zulassung zu bestimmten Kursen berechnen. Mehrere Eltern haben ihre Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Art und Weise, wie irische Universitäten die Anträge von Inhabern eines Europäischen Abiturdiploms auf Zulassung zum Studium behandeln, ungerecht sei. Das Hauptproblem scheint die Zulassung zu Kursen mit großer Nachfrage zu betreffen.

Soweit der Kommission bekannt ist, haben die irischen Behörden zwar bisher noch keinen Standpunkt zu den Argumenten der Elternvertreter geäußert, jedoch verschiedene Schritte unternommen, um die Universitäten auf die von Eltern und anderen vorgebrachten Argumente aufmerksam zu machen. Aufgrund dieser Maßnahmen wurden von zwei der Universitäten einige Veränderungen bei den Zulassungsanforderungen vorgenommen. Erst kürzlich erklärte sich die Irish Universities Association (eine Vertretung von sieben irischen Universitäten) auf Ersuchen des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft einverstanden, diese Angelegenheit gründlich zu untersuchen. Das Ministerium sorgte dafür, dass alle notwendigen statistischen Angaben und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem Europäischen Abitur der Association zur Verfügung gestellt wurden. Die Ergebnisse der Untersuchung stehen noch aus.

Außerdem beschloss der Oberste Rat der Europäischen Schulen auf seiner Tagung im Januar 2007, eine Studie zur externen Untersuchung des Europäischen Abiturs in Auftrag zu geben. Die Ergebnisse werden für März 2008 erwartet.

Die Kommission wird diese Angelegenheit weiter genau verfolgen.

 

Anfrage Nr. 102 von Linda McAvan (H-0047/07)
 Betrifft: Kohlenmonoxidvergiftung
 

Ist der Kommission der tragische Fall von zwei britischen Kindern bekannt, die im Oktober 2006 durch Kohlenmonoxidvergiftung aufgrund eines defekten Boilers in ihrem Hotel in Korfu starben? Beabsichtigt die Kommission, eine EU-Initiative auf den Weg zu bringen, um das Problem der Sicherheit der Hotels im Allgemeinen und der Kohlenmonoxydvergiftungen an öffentlichen Orten wie Hotels und am Arbeitsplatz im Besonderen anzugehen?

 
  
 

Der Kommission ist der tragische Fall der Kohlenmonoxidvergiftung, auf den sich die Frau Abgeordnete bezieht, bekannt.

Für die Sicherheit der Hotels sind die Mitgliedstaaten zuständig. Dazu gehört auch die Sicherheit von Warmwasserinstallationen. z. B. von Boilern. Die Mitgliedstaaten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit solcher Installationen gewährleistet ist. Wenn die Hersteller solche Geräte auf den Markt bringen, müssen sie unter anderem Bedienungsanleitungen und Wartungsvorschriften dafür zur Verfügung stellen.(1)

Da Hotels als Arbeitsplatz betrachtet werden, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer bei allen Tätigkeiten in Verbindung mit gefährlichen Stoffen gewährleistet ist. Arbeitgeber müssen alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn die Gefahr besteht, dass Arbeitnehmer Risiken durch chemische Stoffe einschließlich Kohlenmonoxid ausgesetzt sind.(2)

Die Kommission erörtert die Frage der Hotelsicherheit – insbesondere des Brandschutzes – seit einiger Zeit mit den Mitgliedstaaten, allerdings besteht bisher kein zwingender Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene, sondern vielmehr die Notwendigkeit, die einzelstaatlichen Vorschriften wirksam durchzusetzen.

 
 

(1) Richtlinie 94/396/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Gasverbrauchseinrichtungen (ABl. L 196 vom 26.7.1990) zuletzt geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG (ABl. L 220 vom 30.8.1993).
(2) Richtlinie 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183 vom 29.6.1989) und Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABl. L 131 vom 5.5.1998).

 

Anfrage Nr. 103 von Leopold Józef Rutowicz (H-0050/07)
 Betrifft: Drosselung der Produktion im FSO-Automobilwerk im Warschauer Stadtteil Zeran
 

Presseberichten ist zu entnehmen, dass die Kommission die Produktion von Autos zusammen mit zur Montage bestimmten Baugruppen für den Export im FSO-Automobilwerk im Warschauer Stadtteil Zeran auf 150 000 Stück pro Jahr drosseln möchte. Dieses Werk entging der Insolvenz und durchläuft derzeit einen Umstrukturierungsprozess. Eine Drosselung der Produktion von Autos und zur Montage bestimmten Baugruppen kann zur Schließung des Werks führen.

Möchte die Kommission dieses Werk im Rahmen der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit schließen?

 
  
 

Am 20. Dezember 2006 entschied die Kommission, dass die Umstrukturierungsbeihilfe für Fabryka Samochodów Osobowych S.A. („FSO“) in Einklang mit den Regeln des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen stehen, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden(1).

Dieser Beschluss erfolgte in Übereinstimmung mit den Leitlinien von 1999 zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten(2), wonach Beihilfen nur dann genehmigt werden können, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

Es muss ein glaubhafter Umstrukturierungsplan vorliegen, der es dem Unternehmen ermöglicht, seine langfristige Rentabilität wiederherzustellen. Nur unter dieser Voraussetzung trägt die Beihilfe zur nachhaltigen Erhaltung von Arbeitsplätzen in der EU bei.

Die Beihilfe muss auf das notwendige Mindestmaß begrenzt sein; und

es müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Schaden für Wettbewerber und Arbeitnehmer in anderen Mitgliedstaaten zu begrenzen.

Im vorliegenden Fall stellte die Kommission fest, dass die Beihilfe auf das notwendige Mindestmaß begrenzt war und dass der Umstrukturierungsplan von FSO ausreichte, um die langfristige Rentabilität wiederherzustellen. Allerdings war die Kommission auch der Ansicht, dass die Beihilfe – sofern keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen würden – zu einer unzulässigen Verfälschung des Wettbewerbs hätte führen können. Im Kraftfahrzeugsektor besteht Überkapazität. Durch die Beihilfe würde das Ausscheiden von FSO aus dem Markt zwar vermieden, jedoch bestünde die Gefahr, dass die Schwierigkeiten und die Bürde der Anpassung auf andere Unternehmen und Arbeitnehmer in anderen Mitgliedstaaten verlagert würden. In diesem Zusammenhang besteht eine Bedingung für die Genehmigung der Beihilfe darin, dass das FSO-Werk seine jährliche Kfz-Produktion bis Februar 2011 auf 150 000 Fahrzeuge drosselt.

Die Produktionsobergrenze wurde so festgelegt, dass es dem FSO-Werk – ausgehend von den Informationen der polnischen Behörden – möglich sein wird, ausreichend Gewinn zu erwirtschaften, um langfristig wieder rentabel zu werden. Damit wird ein Ausgleich der Interessen Polens in Bezug auf die Sicherung der Arbeitsplätze bei FSO und der weiter gehenden Interessen der EU gewährleistet, nämlich für gleiche Ausgangsbedingungen für alle Wettbewerber auf diesem äußerst wettbewerbsintensiven Markt zu sorgen.

 
 

(1) Weitere Informationen siehe IP/06/1847.
(2) ABl. C 288 vom 9.10.1999.

 

Anfrage Nr. 105 von Panagiotis Beglitis (H-0055/07)
 Betrifft: Europäische Agentur für den Schutz der Außengrenzen (Frontex)
 

Gemäß den jüngsten Äußerungen des Leiters der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten (Frontex), Illkka Laitinen, gegenüber der Financial Times, bestehen ernsthafte Probleme bezüglich der personellen Besetzung der Behörde; deswegen bestehe auch das Risiko, dass einige Programme zum Schutz insbesondere der südlichen Grenzen der Europäischen Union vor illegaler Einwanderung nicht durchgeführt werden können.

Welche Programme wurden bereits von Frontex für Griechenland ausgearbeitet und wie hoch ist der entsprechende Finanzierungsbeitrag der EU für 2007?

Wie bewertet die Kommission die Zusammenarbeit der griechischen Behörden mit den zuständigen Gemeinschaftsstellen im Hinblick auf die Bewältigung des Problems der illegalen Einwanderung, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Griechenland über ausgedehnte Außengrenzen verfügt und aufgrund der Einwandererströme über ihre östlichen Grenzen zunehmend unter Druck gerät?

 
  
 

Es sei darauf hingewiesen, dass die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) für die Mitgliedstaaten keine individuellen Programme aufstellt, sondern sich in ihrer operativen Zusammenarbeit auf die drei verschiedenen Arten von Außengrenzen (Land-, Luft- und Seegrenzen) ausgehend von speziellen Risikoanalysen konzentriert. Daher gibt es auch kein gesondertes Programm für Griechenland.

Frontex ist eine von der Kommission unabhängige Instanz, die durch Verordnung 2007/2004(1) geschaffen wurde. In dieser Verordnung sind auch ihre Aufgaben festgelegt. In ihrem Arbeitsprogramm für 2007 hat sich die Agentur vorgenommen, im Allgemeinen die folgenden gemeinsamen Aktionen durchzuführen, zu denen auch Aktionen an griechischen Teilen der Außengrenze gehören können:

In Bezug auf die Seegrenzen sind 6 bis 8 gemeinsame Aktionen im Verlauf des Jahres vorgesehen, die zu fünf langfristigen gemeinsamen Aktionen in Form von Phasen zusammengefasst sind und in verschiedenen geografischen Gebieten auf der Grundlage von Risikoanalysen durchgeführt werden. Entsprechend wird auch eine kombinierte Aktion an den Land-/Seegrenzen stattfinden.

Die Agentur beabsichtigt außerdem, bis Mai 2007 ein Europäisches Patrouillennetz zu schaffen, das die südlichen Seeaußengrenzen umfasst, sowie 2 bis 3 Pilotprojekte durchzuführen. Im Haushalt der FRONTEX-Agentur sind für diese Aktionen insgesamt 8 165 000,00 Euro vorgesehen.

An den Landesgrenzen will die Agentur in diesem Jahr 8 bis 10 gemeinsame Aktionen in einem geografischen Gebiet durchführen, dass durch Risikoanalysen zu illegalen Einwanderungsrouten ermittelt wurde. Darüber hinaus werden 3 bis 4 Pilotprojekte in Angriff genommen. Für diese Aktionen sind im Haushalt der FRONTEX-Agentur insgesamt 2 200 000,00 Euro vorgesehen.

Was die Luftgrenzen betrifft, will die Agentur im Verlauf des Jahres 6 bis 8 gemeinsame Aktionen sowie 2 bis 3 Pilotprojekte durchführen. Insgesamt stehen für diese Aktionen 1 800 000,00 Euro im FRONTEX-Haushalt zur Verfügung.

Dieser allgemeine Arbeitsplan wird im Verlauf des Jahres in konkrete Aktionen umgesetzt, und es ist daher zu diesem Zeitpunkt nicht möglich zu sagen, an welchen konkreten operativen Aktionen Griechenland teilnehmen wird. Übrigens können aus Sicherheitsgründen keine detaillierten Informationen zu den geplanten Aktionen gegeben werden.

Die Kommission ist nicht in der Lage, die Zusammenarbeit der Behörden der Mitgliedstaaten mit den verschiedenen maßgeblichen Gemeinschaftsinstitutionen und -instanzen auf dem Gebiet der illegalen Einwanderung zu bewerten.

 
 

(1) ABl. L 349 vom 25. November 2004.

 

Anfrage Nr. 106 von Simon Coveney (H-0066/07)
 Betrifft: Binnenmarkt - Breitband
 

Wann hat die Kommission zuletzt den Stand der Ergebnisse der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gewährleistung der Breitband-Verfügbarkeit ermittelt, durch die den Unternehmen und Haushalten der Zugang zu Breitband auf dem gesamten Gebiet der einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht werden soll?

Welche besonderen Initiativen plant die Kommission, um die Kluft zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu schließen, die in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor ein enormes Problem darstellt?

Hat die Kommission vor, neue Strategien zu entwickeln, um die Mitgliedstaaten, die in diesem Bereich schlecht abschneiden, zu einer Verbesserung der Situation zu ermutigen?

 
  
 

Die Kommission hat den letzten Datensatz zur Breitbandverfügbarkeit per Januar 2006 zusammengetragen. Dieser Datensatz beruht auf einer Erhebung unter Telekommunikationsbetreibern in 25 Ländern plus Norwegen und Island. Die Ergebnisse zeigen, dass die Digitale Teilnehmeranschlussleitung (DSL), die am weitesten verbreitete Breitbandtechnologie in Europa, 84 % der Bevölkerung zur Verfügung steht, wobei zwischen den Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen. Die Versorgung in ländlichen Gebieten ist allerdings geringer und erreicht im Durchschnitt nur 66 % der Bevölkerung. Wir bezeichnen die Differenz in der Versorgung zwischen dem gesamten Land und ländlichen Gebieten als „Breitbandkluft“.

Diese Angaben dürfen nicht mit denen zu Breitbandanschlüssen verwechselt werden, die dreimal im Jahr erhoben werden. Im Juli 2006 verfügten 15 % der Bevölkerung in der EU25 über einen Breitbandanschluss, in ländlichen Gebieten waren es allerdings nur 7 %.

In der im März 2006 veröffentlichten Mitteilung „Überwindung der Breitbandkluft(1)“ wird die Anwendung verschiedener Instrumente vorgeschlagen:

Regulierung: Die wirksame Umsetzung des Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation stärkt den Wettbewerb und fördert die Verbreitung der Breitbandkommunikation durch Marktkräfte.

Öffentliche Mittel: Die Verwendung öffentlicher Mittel wird bei voller Einhaltung der Vorschriften über staatliche Beihilfen für benachteiligte und ländliche Gebiete gefördert. Der Beginn des nächsten Programmplanungszeitraums für die gemeinschaftliche Kohäsionspolitik und die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums stellt für Regionen und ländliche Gebiete eine gute Gelegenheit dar, in Breitbandanschlüsse zu investieren und Wachstum und Arbeitsplätze zu stimulieren.

Elektronische öffentliche Dienste: Auf bessere Verfügbarkeit und Zugang zu elektronischen öffentlichen Diensten (elektronische Behördendienste, elektronische Gesundheitsdienste, Bildung) ausgerichtete Maßnahmen verhindern die Abwanderung und Verlagerung von Unternehmen aus diesen Gebieten und erhöhen die Lebensqualität.

Austausch bewährter Verfahren: Die Kommission(2) veranstaltet am 14. und 15. Mai 2007(3) eine Konferenz zum Thema „Überwindung der Breitbandkluft“. Ziel der Konferenz ist die Förderung des Austauschs bewährter Verfahren sowie die Zunahme von Synergien zwischen verschiedenen Politikbereichen.

Durch regelmäßige Datensammlung zur Breitbandverfügbarkeit werden Diskrepanzen zwischen Ländern aufgezeigt und Nachzügler ermittelt. Die Mitteilung „Überwindung der Breitbandkluft“ und die danach ergriffenen Maßnahmen ermutigen alle Mitgliedstaaten, ihre nationalen Breitbandstrategien zu überarbeiten und eindeutige Ziele und konkrete Aktionen festzulegen. Parallel dazu hat die Kommission auch die ehrgeizige Initiative „Regionen für den wirtschaftlichen Wandel“ im Rahmen der Strukturfonds-Programmplanung auf den Weg gebracht, um regionale und städtische Netzwerke, darunter in Konvergenzregionen und Fördergebieten, zu einer Reihe von Themen wie Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) einzurichten.

 
 

(1) KOM(2006) 129 endg. (Brüssel, 20.3.2006).
(2) Generaldirektionen INFSO, AGRI, REGIO und Wettbewerb.
(3) Weitere Informationen siehe unter: http://europa.eu.int/information_society/eeurope/i2010/digital_divide/index_en.htm.

 

Anfrage Nr. 107 von Athanasios Pafilis (H-0067/07)
 Betrifft: Schutz des menschlichen Lebens auf See
 

Immer häufiger kommt es zu Unfällen auf See. Der Zusammenstoß zwischen dem Tragflächenboot „Segesta Jet“ und einem Containerschiff vor dem Hafen von Messina, bei dem vier Passagiere ums Leben kamen, die Tatsache, dass der Containerfrachter „MSC Napoli“, der auseinanderzubrechen drohte, vor der Küste von Devon im Vereinigten Königreich auf Grund gelegt wurde, sowie andere Unfälle auf See bestätigen die Vermutung, dass ernsthafte Konstruktionsmängel vorliegen und dass die Schiffe nicht ordnungsgemäß gewartet und Schäden nur provisorisch repariert werden, wobei die Reeder, die nur an der Maximierung ihres Profits interessiert sind, erhebliche Verantwortung tragen. Eine weitere Ursache für Unfälle auf See sind die Intensivierung der Arbeit der Seeleute und der Druck, den die Reeder – unter Duldung der öffentlichen Hafenbehörden – ausüben, damit die Seeleute vier bis zwölf Monate lang ohne Genehmigung täglich 12 bis 16 Stunden arbeiten, was internationalen Übereinkommen über die Arbeit auf See zuwiderläuft. So wird eklatant gegen internationale Regeln zur Sicherheit des menschlichen Lebens auf See und zum Umweltschutz verstoßen, damit die Profite der Reeder und Unternehmer, die im Seeverkehr tätig sind, steigen.

Wie bewertet die Kommission die Verantwortung der Reeder, und welche Maßnahmen wird sie zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ergreifen?

 
  
 

Die nachstehende Antwort der Kommission nimmt in keiner Weise die Ergebnisse der laufenden Untersuchungen der von dem Herrn Abgeordneten erwähnten zwei Unfälle vorweg.

Die Kommission misst der Verbesserung der Qualität der Handelsflotte größte Bedeutung bei, wobei dieses Ziel in ihre Politik im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit des Seeverkehrs eingebunden ist.

Die Kommission ist zum einen an der inhaltlichen Verbesserung der Bestimmungen im Bereich der Sicherheit der Seefahrzeuge und der Arbeitsbedingungen der Seeleute und zum anderen an der Überprüfung der Umsetzung dieser Bestimmungen unmittelbar beteiligt. Sie wird sowohl auf internationaler Ebene über die Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und der Internationalen Arbeitsorganisation als auch auf Gemeinschaftsebene tätig. Zu erinnern ist hier an das dritte Paket legislativer Maßnahmen zur Förderung der Seeverkehrssicherheit, zu dem das Parlament im April 2007 Stellung nehmen wird.

Diese Bestimmungen richten sich an alle Glieder der Seeverkehrskette, d. h. nicht nur an die Schiffseigner, sondern auch an die Verlader, die Klassifikationsgesellschaften, die Versicherer, den Flaggenstaat und den Staat, in dessen Häfen die Schiffe einlaufen.

Nach Unfällen, wie denen von dem Herrn Abgeordneten erwähnten, können die Schiffseigner haftbar gemacht werden. Die geltenden Regeln müssen zur Vermeidung von Schäden beitragen und deren Wiedergutmachung gewährleisten. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinschaft auf Initiative der Kommission ein System von Sanktionen eingeführt, die bei Meeresverschmutzung auch strafrechtlicher Natur sein können. Parallel dazu hat die Kommission im Rahmen des bereits genannten dritten Pakets die Einführung einer gemeinschaftlichen Haftungsregelung vorgeschlagen, mit der die Entschädigung der Opfer gewährleistet werden soll.

 

Anfrage Nr. 108 von Laima Liucija Andrikienė (H-0072/07)
 Betrifft: Folgen der Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für die Einwohner des Gebiets Kaliningrad der Russischen Föderation
 

Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Russischen Föderation über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt wurde parallel zu dem Rückübernahmeabkommen am 4. April 2006 in Moskau förmlich paraphiert.

Welche Folgen wird die Durchführung des Abkommens über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt für die 900.000 Einwohner des Gebiets Kaliningrad der Russischen Föderation sowie für die Kontakte zwischen den Menschen, den Universitäten und den NRO der Enklave Kaliningrad und der EU-Mitgliedstaaten Polen und Litauen haben?

 
  
 

Das zwischen der EU und Russland am 25. Mai 2006 unterzeichnete Abkommen über Visaerleichterungen sieht nicht vor, allen russischen Bürgern, die in Kaliningrad wohnen und in EU-Nachbarländer reisen, die Visagebühren zu erlassen. Daher müssen die benachbarten Mitgliedstaaten ab seinem Inkrafttreten 35 Euro für Visa berechnen, die russischen Bürgern ausgestellt werden. Ausgenommen sind diejenigen, die laut Abkommen über Visaerleichterungen oder andere Gemeinschaftsregelungen von der Zahlung von Visagebühren ausgenommen sind bzw. nur eine geringere Gebühr zu zahlen haben. Allerdings ist eine gemeinsame Regelung für alle Mitgliedstaaten des Schengener Übereinkommens vonnöten, um ein „Visum-Shopping“ zu verhindern.

In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass das Abkommen zwischen der EU und Russland über Visaerleichterungen den Erlass der Visagebühren für eine große Gruppe von russischen Bürgern vorsieht, die aus berechtigtem Grund häufig reisen, wie enge Verwandte, Schüler, Personen mit Behinderung, Personen, die aus humanitären Gründen reisen, oder Personen, die zur Teilnahme an Sport-, Kultur- und künstlerischen Veranstaltungen reisen. Darüber hinaus sieht der Schengen-Besitzstand die Möglichkeit vor, dass Mitgliedstaaten in einzelnen Fällen die Visagebühr ganz oder teilweise erlassen, sofern diese Maßnahme der Förderung von kulturellen Interessen, der Außenpolitik, der Entwicklungspolitik oder anderen Bereichen dient, die von großem öffentlichen Interesse sind, oder wenn humanitäre Gründe vorliegen.

Seit dem 1. Januar 2007 wird zudem Kindern unter sechs Jahren, Schülern und den sie begleitenden Lehrern, die zu Bildungszwecken reisen, sowie Wissenschaftlern unter bestimmten Bedingungen die Visagebühr erlassen.

Im Abkommen zwischen der EU und Russland über Visaerleichterungen gibt es noch weitere flexible Bestimmungen, die die Anwendung der Visagebühr in Höhe von 35 Euro abschwächen sollen, vor allem die häufigere Erteilung von Visa für mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von einem Jahr oder – in berechtigten Fällen – sogar für maximal fünf Jahre.

Ferner gestattet die Verordnung zur Festlegung von Vorschriften über den Kleinen Grenzverkehr den Mitgliedstaaten den Abschluss von bilateralen Vereinbarungen, die die kostenlose Erteilung eines Sondervisums für den Kleinen Grenzverkehr für Reisen innerhalb des „Grenzgebiets“, das sich bis zu 50 km von der Grenze erstrecken kann, vorsehen.

Nach Ansicht der Kommission trägt die Kombination dieser Vielzahl von Maßnahmen dazu bei, den Status quo für die meisten in Kaliningrad wohnenden russischen Bürger in Bezug auf die direkten menschlichen Kontakte mit den Bürgern der benachbarten Mitgliedstaaten zu erhalten, wobei zu berücksichtigen ist, dass die von Litauen und Polen ausgestellten Visa für Reisen im gesamten Schengener Raum gültig sind, sobald diese Vollmitglieder des Schengener Durchführungsübereinkommens werden. Die Kommission ist jedoch bereit, weitere Möglichkeiten zu prüfen, die den auf diesem Gebiet geltenden Gemeinschaftsregelungen entsprechen.

 

Anfrage Nr. 109 von Jacek Protasiewicz (H-0074/07)
 Betrifft: Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt der EU
 

Der Vorgang EMPL/E/3 MC/ek D(2005) 29782 wurde von der Kommission nicht geprüft und unter dem Aktenzeichen EMPL/E/3 MC/ek D(2006) 13375 mit der Begründung geschlossen, dass es sich nicht um eine allgemeine und verfestigte gemeinschaftsrechtswidrige Verwaltungspraxis handele, was im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Berichts Solvit 16481/05 vom 26. 10. 2005 auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH C-66/85 (Rechtssache Lawrie-Blum Rdnr. 17) und C-109/04 (Rechtssache Kranemann Rdnr.15) steht. In diesem Zusammenhang gibt es zahlreiche Beschwerden von EU-Bürgern, die von den französischen Behörden der Gemeinde Melun/Ile de France/Departement Seine und Marne diskriminiert und damit geschädigt wurden, wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen Artikel 39 des EWG-Vertrags sowie gegen Vorschriften des Anhangs XII des Vertrags über den Beitritt der Tschechischen Republik, Estlands, Zyperns, Lettlands, Litauens, Maltas, Polens, Sloweniens und der Slowakei zur EU, insbesondere gegen Artikel 2 Absatz 2.

Kann die Kommission eine rechtliche Auslegung dazu geben, wie weit Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht durch einen Mitgliedstaat gehen müssen, damit festgestellt wird, dass eine allgemeine und verfestigte Praxis vorliegt, die von der Kommission geprüft wird?

Kann die Kommission Stellung nehmen zur Tatsache eines möglichen Verstoßes der Behörden von Melun gegen die Regeln der freien Zuwanderung von Arbeitskräften, auch in Bezug auf die von der französischen Regierung erklärte teilweise Öffnung des Arbeitsmarktes nach dem 1. Mai 2006?

 
  
 

Der Herr Abgeordnete nimmt Bezug auf ein Schreiben eines polnischen Staatsangehörigen, in dem dieser sich über einen Fall beschwert, in dem er benachteiligt worden sei. Der Beschwerdeführer verweist darauf, dass er zwischen Dezember 2003 und Juni 2005 auf der Grundlage von drei aufeinanderfolgenden Praktikumsverträgen ununterbrochen 18 Monate lang in Frankreich gearbeitet hat. Nach dem Auslaufen des letzten Vertrags fand er eine andere Stelle in einem französischen Unternehmen. In seinem Schreiben beruft sich der polnische Staatsangehörige darauf, dass er gemäß Anhang XII Punkt 2.2 des Beitrittsvertrags das Recht auf freien Zugang zum französischen Arbeitsmarkt hat; dort heißt es nämlich: „Polnische Staatsangehörige, die am Tag des Beitritts rechtmäßig in einem derzeitigen Mitgliedstaat arbeiten und für einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten oder länger zum Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats zugelassen waren, haben Zugang zum Arbeitsmarkt dieses Mitgliedstaats“.

Dennoch verwehrten ihm die französischen Behörden den freien Zugang zum Arbeitsmarkt und erteilten ihm keine Arbeitsgenehmigung. Der Fall dieses polnischen Staatsangehörigen wurde dem SOLVIT-Dienst(1) vorgelegt, der ihn nicht lösen konnte. Der Betroffene wandte sich deshalb im Dezember 2005 an die Kommission.

Die Kommission prüfte den Fall eingehend. Auf Grundlage der Informationen, die im Dezember 2005 vorlagen, gelangte sie zu der Auffassung, dass die in Anhang XII Punkt 2 des Beitrittsvertrags genannte Voraussetzung erfüllt sei. Die Kommission teilte diesen Standpunkt in dem Schreiben mit, auf das der Herr Abgeordnete Bezug nimmt. Nachfolgend übermittelte der polnische Staatsangehörige zusätzliche Informationen, anhand derer die Kommission feststellte, dass die drei Praktikumsverträge im Rahmen einer bilateralen Vereinbarung zwischen Frankreich und Polen abgeschlossen worden waren. Gemäß dieser Vereinbarung musste sich der Beschwerdeführer vor Antritt der Praktika in Frankreich verpflichten, keine andere Beschäftigung aufzunehmen, als die, die Voraussetzung für seine Einreise nach Frankreich war. Entgegen dieser Verpflichtung suchte er sich unter Berufung auf Anhang XII des Beitrittsvertrags eine andere Beschäftigung. Angesichts dieser neuen Informationen gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass der betreffende polnische Staatsangehörige gemäß Anhang XII des Beitrittsvertrags für einen ununterbrochenen Zeitraum von 12 Monaten oder länger zum französischen Arbeitsmarkt zugelassen war.

Im Rahmen des ihr durch den Vertrag eingeräumten Ermessens(2) entschied die Kommission, diesen Vorgang nicht weiterzuverfolgen, da das Vorhandensein einer allgemeinen und fortgesetzten, gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßenden Verwaltungspraxis nicht nachgewiesen war.

Die Kommission hat jedoch dem polnischen Staatsangehörigen in ihrem jüngsten Schreiben sachdienliche Informationen für den Fall zukommen lassen, dass er gerichtliche Schritte auf nationaler Ebene einleiten will.

In Bezug auf die zweite Phase der Übergangszeiträume hat Frankreich beschlossen, bis zum Ende des Fünfjahreszeitraums nach dem Beitritt (d. h. bis Ende April 2009) nationale Maßnahmen oder die aus bilateralen Vereinbarungen resultierenden Maßnahmen aufrechtzuerhalten. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich des Zugangs von polnischen Staatsangehörigen zum französischen Arbeitsmarkt um weitere drei Jahre verschoben wird und Frankreich das Recht hat, im Bereich des Zugangs zum Arbeitsmarkt nationale Gesetze anzuwenden. In diesem Zusammenhang hat Frankreich auch darauf hingewiesen, dass es eine Liberalisierung des Zugangs zum Arbeitsmarkt in einigen Bereichen plant, indem die Verfahren zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung vereinfacht werden sollen. Gemäß dem Beitrittsvertrag hat Frankreich in jedem Fall die so genannte „Standstill-Klausel“ und den Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz einzuhalten.

Die Kommission ist weiterhin bereit, eventuelle dem Herrn Abgeordneten vorliegende zusätzliche Informationen im Hinblick auf das Vorliegen einer etwaigen Verletzung des Gemeinschaftsrechts zu prüfen.

 
 

(1) Online-Netzwerk zur Lösung von Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen.
(2) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in verschiedenen Urteilen bestätigt, dass die Kommission über ein Ermessen in Bezug auf Vertragsverletzungsverfahren verfügt (vgl. u. a. Urteil vom 6.12.1989, Kommission/Griechenland, C-329/88, Slg. 1989, I-4159; Urteil vom 27.11.1990, Kommission/Griechenland, C-200/88, Slg. 1990, I-4299; Urteil vom 21.1.1999, Kommission/Belgien, C-207/97, Slg. 1999, I-275; Urteil vom 25.11.1999, Kommission/Irland, C-212/98, Slg. 1999, I-8571)

 
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