Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission zum Abkommen EU/USA über Luftverkehrsdienste.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Dank der Arbeit Ihres Berichterstatters, Herrn El Khadraoui, und der Mitglieder des Verkehrsausschusses hat das Europäische Parlament heute Gelegenheit, sich zum Projekt eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten zu äußern, das ich für ganz wesentlich halte.
Es geht um das Luftverkehrsabkommen, das vor zehn Tagen zwischen den US-amerikanischen und europäischen Verhandlungsführern in Brüssel abgeschlossen wurde. In knapp zehn Tagen werde ich diesen Abkommensentwurf den Verkehrsministern der Europäischen Union zur politischen Beschlussfassung vorlegen.
Ihre Mitwirkung erfolgt in einem entscheidenden Moment, und so können Sie der Stimme der europäischen Bürger Gehör verschaffen, nicht nur gegenüber dem Rat, sondern auch gegenüber den US-amerikanischen Institutionen selbst.
Diese Verhandlungen waren langwierig und kompliziert. Vier Jahre Verhandlungen seit den Urteilen des Gerichtshofs in den so genannten Open-sky-Rechtssachen. Es gab elf Verhandlungsrunden, die Wellen geschlagen und Turbulenzen verursacht haben. Jedoch werden diese langen Verhandlungen es uns gestatten, die transatlantischen Beziehungen enger zu gestalten und einen positiven Beitrag zur Strategie von Lissabon zu leisten.
Nun ist die Möglichkeit in Reichweite, dass eine europäische Fluggesellschaft ohne Beschränkungen und unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit von jedem beliebigen Punkt in Europa aus zu jedem beliebigen Zielort in den Vereinigten Staaten fliegen kann.
Wenn Sie heute von Brüssel nach Washington fliegen wollen, können Sie nur eine US-amerikanische oder eine belgische Fluggesellschaft benutzen. Da es seit dem Bankrott der Sabena keine belgische Gesellschaft auf dieser Route gibt, können Sie nach Washington nur mit einer US-amerikanischen Gesellschaft fliegen.
Deshalb hat der Gerichtshof diese bilateralen Abkommen als rechtswidrig bewertet. Sie diskriminieren unsere europäischen Gesellschaften auf der Grundlage der Staatszugehörigkeit. Mit diesem Abkommen schaffen wir nun neue Bedingungen. Die Vereinigten Staaten erkennen den europäischen Charakter unserer Fluggesellschaften an.
Es wird allzu oft vergessen, dass nicht jeder nach Belieben in die Vereinigten Staaten fliegen kann. 16 Länder haben Open-sky-Abkommen, aber elf haben keine solchen Abkommen. Sie können nicht direkt von den baltischen Ländern in die Vereinigten Staaten fliegen, und die Zahl der Verbindungen in die USA von Spanien, Irland und besonders Griechenland aus ist streng begrenzt. Auf diese Weise werden wir diesen Ländern neue Möglichkeiten eröffnen.
Was jedoch von Anfang an ein Problem darstellte, war die Ausgewogenheit des Abkommens zwischen Europa und den Vereinigten Staaten. Im November 2005 hatte der Rat die Fortschritte begrüßt, die bei der Annäherung der europäischen und US-amerikanischen Vorschriften hinsichtlich staatlicher Beihilfen, des Wettbewerbs, der Sicherheit und des Marktzugangs erzielt worden waren, jedoch verlangte der Rat zugleich einen besseren Zugang zum US-Markt.
Lassen Sie mich Ihnen erklären, warum nach der letzten Verhandlungsrunde dieses Abkommen für Europa günstiger ausgefallen ist. Ich will nicht ins Detail der Freiheiten des Luftverkehrs gehen, der fünften Freiheit, der siebten Freiheit, wie sie im Abkommen von Chicago von 1944 definiert sind. Sie sind zwar wichtig, jedoch sind sie technischer Art. Jeder Fachmann wird erkennen, dass hinsichtlich dieser berühmten Freiheiten die Europäische Union mehr gewonnen hat als sie gewährt hat.
Ich möchte meine Ausführungen auf die Probleme des Eigentums, der Investitionen und des Kapitals der Fluggesellschaften konzentrieren. Zunächst zu den Investitionen in den Vereinigten Staaten. Nach einem US-amerikanischen Gesetz, das der Kongress aufgrund starker politischer Kontroversen nicht so bald ändern wird, dürfen Ausländer nicht mehr als 25 % der stimmberechtigten Aktien an einer amerikanischen Fluggesellschaft halten und dürfen sie nicht kontrollieren.
Trotz dieser beiden Beschränkungen haben wir für die europäischen Investoren das Recht festgeschrieben, mehr als 50 % am Gesamtkapital halten zu können, ohne dass sich daraus die Kontrolle der Gesellschaft herleitet. Und wir haben erreicht, dass die US-amerikanischen Behörden die Investitionen gerecht und zügig behandeln. Zugleich haben wir sichergestellt, dass die europäischen Investoren das Recht haben, Franchise-Abkommen zu schließen. So kann die Lufthansa ihren Namen, ihr Logo, ihre Farben verwenden oder ihr Know-how an eine amerikanische Fluggesellschaft für den inneramerikanischen Verkehr verkaufen. Das ist kein theoretisches Arrangement. Die Virgin-Gruppe, die ihre Bücher oder ihre CDs in New York frei verkauft, versucht derzeit, ihre Marke zu verkaufen, um in San Francisco Virgin America zu gründen. Die Operation stieß auf ernsthafte Hindernisse. Die durch die Vereinigten Staaten eingegangenen Verpflichtungen machen deutlich, was gerade bei dieser Art von Investitionen alles möglich ist.
Gegenüber dem, was die US-amerikanische Reform vorsah, die im Jahr 2006 an sehr scharfem Widerstand gescheitert ist und die einige von Ihnen aufmerksam verfolgt haben, können die von uns ausgehandelten Rechte nicht in Frage gestellt werden. Diese neuen Rechte gehören zum Kernbestand des Abkommens und können nicht einseitig durch die USA verändert werden. Soweit zu den Investitionen in den Vereinigten Staaten.
Zweitens, US-amerikanische Investitionen in Europa. Da die Vereinigten Staaten ihre 25%-Regel nicht ändern können, haben wir uns die Möglichkeit vorbehalten, die US-Investitionen in europäischen Gesellschaften auf die gleiche Höhe zu begrenzen. So ist das Gleichgewicht wieder hergestellt.
Drittens, Investitionen durch Europäer in Drittländern. Nach den derzeitigen Regeln können wir in die Gesellschaft eines Drittlandes nicht investieren und sie nicht kontrollieren, ohne Gefahr zu laufen, ihre Verkehrsrechte für Flüge in die USA in Frage zu stellen. Ein Beispiel: Virgin hat in Nigeria investiert. Die Vereinigten Staaten lehnen die Flüge von Virgin Nigeria in Richtung USA ab, weil die Gesellschaft nicht mehr die erforderliche Staatszugehörigkeit besitzt. Mit unserem Abkommen können die Vereinigten Staaten keine Einwände mehr gegen Gemeinschaftsinvestitionen in europäischen Ländern außerhalb der EU, zum Beispiel der Schweiz, und in 18 afrikanischen Ländern erheben. In diesem Punkt wird es keine Einwände seitens der Amerikaner geben. Sie werden es akzeptieren, dass diese Gesellschaften aus Drittländern umfangreiche Investitionen seitens europäischer Fluggesellschaften erhalten können.
Viertens, Investitionen von Drittländern in europäische Gesellschaften. Ebenso werden die Vereinigten Staaten nicht die Flüge von Gemeinschaftsgesellschaften in die USA in Frage stellen, wenn europäische Länder wie Island in ihr Kapital investieren. Das ermöglicht es, europäische Investitionen in unsere Gesellschaften zu ziehen und die Luftverkehrsindustrie zu normalisieren.
Deshalb ist dieses Abkommen ausgewogener und zwar zugunsten Europas. Wir dürfen diese erste Etappe nicht versäumen, denn man muss eine erste Etappe zurücklegen, bevor man eine zweite Etappe einleitet, um zu dem Endziel eines offenen Luftraums zu gelangen.
Gewiss hegen einige Gegner des Abkommens die Befürchtung, dass es niemals eine zweite Etappe geben wird, weil die USA in der ersten Phase auf der ganzen Linie gewonnen hätten, was aber nicht zutrifft. Sie fordern zu Recht einen Mechanismus, der den Übergang in die zweite Phase gewährleistet: Nun, den habe ich erreicht! Die Verhandlungen werden spätestens im Januar 2008 beginnen. Wenn wir nicht bis Mitte 2010 zu einem Abkommen in der zweiten Etappe gelangen, können wir die Elemente des Abkommens aussetzen.
Ungeachtet aller Repressalien bin ich persönlich überzeugt, dass die Dynamik, die wir auslösen werden, die letzten Widerstände hinsichtlich Eigentum und Kontrolle überwinden wird.
Wir haben den Binnenmarkt auch nicht auf einmal errichtet. Wir haben ihn in drei Etappen geschaffen, aber innerhalb von weniger als zehn Jahren. Also, meine Damen und Herren, diese elf Verhandlungsrunden haben uns wirklich vorangebracht. Worum geht es bei diesem Abkommen? Es geht um sechs bis zwölf Milliarden Euro wirtschaftlichen Gewinn in den nächsten fünf Jahren. Das bedeutet vermutlich auch in den nächsten fünf Jahren 80 000 Arbeitsplätze beiderseits des Atlantiks, und das bedeutet schließlich für weitere 26 Millionen Passagiere die Möglichkeit, zwischen Europa und den Vereinigten Staaten hin und her zu reisen, zusätzlich zu den 50 Millionen Passagieren, die bereits transatlantische Flüge nutzen. In fünf Jahren wird die Zahl der Passagiere also vermutlich von 50 Millionen auf 75 Millionen steigen. Diese Schätzungen sind das Ergebnis seriöser Studien.
Lassen Sie mich also abschließend sagen, meine Damen und Herren Abgeordneten, dass dieses Abkommen zweifellos wichtig ist und dass es für Europa sehr interessant sein kann. Ich möchte hinzufügen, dass die heutige Sitzung mir auch helfen wird, Ihre Erwartungen besser kennen zu lernen und eventuell Ihre Fragen zu beantworten, und ich möchte nochmals sagen, ich vertraue darauf, dass wir diese erste Etappe zurücklegen und die Gewissheit haben können, dass nun die zweite Etappe in Sicht ist.
Soweit, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Informationen, die ich Ihnen geben wollte.
VORSITZ: LUISA MORGANTINI Vizepräsidentin
Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin, lieber Herr Vizepräsident Barrot! Die EVP-ED-Fraktion gratuliert Ihnen, Ihrem Verhandlungsteam und Daniel Calleja Crespo ganz herzlich zu dem erfolgreichen Abschluss dieses ersten Teils des wichtigen US-Luftverkehrsabkommens. Lassen Sie uns aber auch gemeinsam dem US-Verhandlungsteam und John Byerly danken, denn es war auch für ihn nicht einfach, diese Verhandlungen zu einem erfolgreichen Ende zu führen.
Wir sind ganz sicher: Mit diesem Abkommen entsteht endlich ein großer transatlantischer Luftverkehrsmarkt zum Vorteil der Fluglinien und der Passagiere. Nunmehr können die europäischen Fluglinien ohne nationale Beschränkungen den amerikanischen Markt aus allen Teilen der Europäischen Union anfliegen. Gleichzeitig werden wir auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2002 gerecht. Im Übrigen werden auch die gemeinschaftswidrigen Beschränkungen auf dem Londoner Flughafen Heathrow aufgehoben werden müssen. Der offene Himmel über dem Atlantik wird auch sicherlich zu günstigen Angeboten für die Fluggäste führen.
Ausgewogen ist das Abkommen deshalb, weil es der Kommission gelungen ist, den Marktzugang für europäische Fluglinien in den USA erstmals ein wenig zu öffnen. Es hätte mehr sein können an Öffnung, aber immerhin. Wir haben neue Regelungen zu Eigentums- und Kontrollrechten, zum Lizenzbetrieb und zur Markenpolitik. Ich glaube, diese Vorteile lassen es gerechtfertigt erscheinen zu sagen, dass dies nun ein ausgewogenes Abkommen ist.
Für mich ist noch wichtiger, dass wir einen gemeinsamen Ausschuss unter Beteiligung der Wirtschaftskreise eingesetzt haben, denn damit kann in Zukunft verhindert werden, dass die Amerikaner oder die Europäer etwa einseitige Sicherheitsmaßnahmen zum Nachteil der Fluggesellschaften und der Passagiere treffen.
Die EVP-ED-Fraktion appelliert an die deutsche Präsidentschaft, im Rat nun zügig für eine Zustimmung zu diesem gefundenen Kompromiss zu sorgen. Das wäre auch von großer Symbolkraft.
Ich danke ganz herzlich unserem Freund El Khadraoui, der eine exzellente Entschließung verfasst hat, die wir — glaube ich — morgen mit großer Mehrheit in dem Sinne, wie wir es besprochen haben, annehmen werden.
Saïd El Khadraoui, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aussprache kommt tatsächlich zur rechten Zeit, denn die Verhandlungen sind gerade zu Ende gegangen, und der Rat „Verkehr“ wird nächste Woche sein Urteil abgeben. Eigentlich kann sich das Europäische Parlament erst danach förmlich zu dem Abkommen in einem Bericht äußern, den ich dann so bald als möglich verfassen werde.
Mit dem Entschließungsantrag, der auf meine Initiative gemeinsam mit den einzelnen Fraktionen erarbeitet wurde, wollen wir allerdings ein deutliches Signal an den Rat und die Kommission senden. Um es kurz und bündig zu sagen, Herr Kommissar, Sie können auf unsere Unterstützung zählen, und wir fordern den Rat auf, das ausgehandelte Abkommen zu verabschieden. Dieses Abkommen markiert einen wichtigen Durchbruch auf dem Weg zu einem vollständig integrierten transatlantischen Luftverkehrsmarkt und bietet eine Möglichkeit, dem juristischen Damoklesschwert zu entgehen, das schon eine Weile über dem Luftfahrtsektor hängt.
Gegner des Abkommens haben Recht, wenn sie sagen, dass es nach wie vor an Ausgewogenheit zwischen den Rechten mangelt, die US-Unternehmen in Europa geltend machen können, und jenen Rechten, die wir in den USA durchsetzen können. Dafür gibt es historische Gründe, weil die USA dank einer Kombination bilateraler Abkommen zu weitaus mehr imstande sind als wir. Gleichwohl dürfen wir nicht vergessen, dass der europäische Luftverkehrsmarkt nicht in einem Zuge und nicht über Nacht liberalisiert wurde. Wir waren eindeutig für ein umfassendes Abkommen, sind jedoch der Meinung, dass dies politisch nicht machbar ist. Für die europäischen Verbraucher ist dieses Abkommen eine positive Nachricht. Wie Sie bereits dargelegt haben, können europäische Gesellschaften von einem Ort in Europa in einen Ort in den Vereinigten Staaten fliegen, was zu einem größeren Angebot und möglicherweise niedrigeren Preisen führen wird. Außerdem haben die USA eine Reihe von Zugeständnissen gemacht, um den europäischen Gesellschaften ein wenig mehr Zugang zum inländischen Markt der USA zu gewähren. Sie haben soeben einige Beispiele dafür gegeben. Uns kommt es jedoch darauf an, dass dem noch ein zweiter Schritt folgt.
Wir vertreten ferner die Auffassung, dass aus der Einrichtung eines gemeinsamen Ausschusses ein ständiger Dialog erwachsen kann, in dem eine Menge Aspekte betreffend die soziale Dimension, die Umwelt, die Sicherheit und die Sicherung erörtert werden können. Wir haben in dem Entschließungsantrag darauf besonderen Nachdruck gelegt, weil unseres Erachtens die Liberalisierung des Luftfahrtsektors mit all ihren Auswirkungen, sowohl positiv als auch negativ, mit der Festlegung hoher Standards auf den Gebieten einhergehen muss, die ich gerade aufgezählt habe. Wir haben festgestellt, dass beispielsweise eine technische Zusammenarbeit im Umweltbereich vorgesehen ist, damit künftig die effizientesten Flugrouten genutzt werden können. Das ist begrüßenswert.
Den Zweiflern, insbesondere unseren britischen Kollegen, die unter Druck stehen, sei gesagt, dass auch sie meiner Ansicht nach nicht unerheblich von dem Abkommen profitieren werden. Der Flughafen Heathrow wird sich mehr denn je zum Tor nach Amerika mit mehr Direktverbindungen in der Nähe der britischen Verbraucher entwickeln können.
Abschließend möchte ich anführen, Herr Kommissar, dass auch wir unser Bestes tun werden, um die nächsten Phasen erfolgreich abzuschließen, indem wir beispielsweise Kontakte zu unseren Kollegen im Kongress knüpfen. Wir hoffen, wir können auf Ihre weitere Mitwirkung an den kommenden Verhandlungen zählen.
Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Der Luftverkehr zwischen den USA und der EU, den beiden größten Märkten auf der Welt, die 60 % aller weltweiten Flugbewegungen ausmachen, ist zunächst in bilateralen „Open sky“-Abkommen geregelt. Die meisten Mitgliedstaaten haben mit den USA eine gesonderte Regelung dieses Typs getroffen. Mit dem Abkommen, das am 2. März dieses Jahres vereinbart wurde, treten diese bilateralen Vereinbarungen endgültig außer Kraft. Das ist ein enormer Schritt nach vorn, den ich uneingeschränkt begrüße. Schließlich behindern diese bilateralen Abkommen den freien Wettbewerb, wenn Start- und Landerechte nationalen Fluggesellschaften vorbehalten sind, was weder der Industrie, geschweige denn dem Verbraucher zugute kommt.
Zu eben diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2002. Und jetzt, nach jahrelangen Verhandlungen, liegt endlich ein halbwegs ausgewogenes Abkommen vor – wenn auch kein perfektes, so dann doch ein vernünftiges. Ich darf daher hoffen, dass der Rat dieses Abkommen so bald als möglich verabschiedet, und zwar während der Zusammenkunft am kommenden 22. März.
Die Einwände, die hauptsächlich das Vereinigte Königreich geltend macht, betrachte ich als nicht eben konstruktiv. Die Abschirmung des eigenen Marktes ist anno 2007 eine Unverschämtheit und von dem europäischen Gedanken weit entfernt. Klar ist, dass sich der neue Rechtsrahmen für den transatlantischen Luftverkehr sowohl auf die Luftfahrtindustrie, den Verbraucher als auch auf die Beschäftigung vorteilhaft auswirken wird. Außerdem bietet er unseren europäischen Fluggesellschaften die ungemein wichtige Rechtssicherheit, die sie so dringend brauchen.
Der Vorschlag ist, wie ich gerade sagte, nicht perfekt. Bis heute bedienen sich die USA Argumenten wie Sicherheit und Sicherung, um beispielsweise die Verhandlungen hinsichtlich der Kabotage zu erschweren, weshalb auf diesem Gebiet kein Fortschritt zu verzeichnen ist. Ferner ist die Möglichkeit für Fluggesellschaften der EU, US-amerikanische Fluggesellschaften wirksam zu kontrollieren, trotz umfassender Eigentumsbestimmungen nach wie vor beschränkt. Die Abschirmung des eigenen Marktes unter dem Deckmantel der Sicherheit und Sicherung ist unsinnig und nach meinem Dafürhalten ein Eingeständnis von Schwäche.
Zugleich, Herr Kommissar, blicke ich optimistisch in die Zukunft, denn der neue Rahmen sieht schließlich einen verbindlichen Zeitplan für ein zweites Abkommen vor, in dem diese Einschränkungen erneut zur Sprache kommen. Wenn die USA weiterhin Zugeständnisse ablehnen, dann muss die EU hart bleiben. Vor allem das muss den Amerikanern deutlich gemacht werden.
Mein Dank gilt dem Kommissar und seinem Team für ihre Entschlossenheit, und ich hoffe, wir werden künftig mehr davon sehen. Danken möchte ich auch unserem Berichterstatter, Herrn El Khadraoui, für seinen Elan und seinen aktuellen Beitrag zu dem Entschließungsantrag, der morgen zur Abstimmung steht.
Ryszard Czarnecki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! In zehn Tagen wird der Herr Kommissar den Verkehrsministern der Union den Entwurf des „Open-Skies“-Abkommens zwischen der EU und den USA offiziell vorstellen. Die Verhandlungen waren erfolgreich, werden aber weitergeführt, da noch einige Fragen zu klären sind. Mit dem Abkommen wird ein offener Raum für Transatlantikflüge errichtet, d. h., es wird keine mühseligen bilateralen Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und den einzelnen Mitgliedstaaten der Union mehr geben.
In der Praxis bedeutet das für die Verbraucher, dass sie aufgrund des stärkeren Wettbewerbs eine größere Auswahl bei den Flugverbindungen haben und die Ticketpreise sinken werden. Die Union lässt den Vereinigten Staaten hier keine Sonderbehandlung zuteil werden, denn es existieren bereits 16 ähnliche Abkommen zwischen der Europäischen Union und Ländern in Europa, Asien, Afrika und Australien, wie z. B. Kroatien, der Ukraine, Marokko, dem Libanon, Singapur und Australien. Auch mit Chile hat die EU vor kurzem ein solches Abkommen geschlossen. Meine Vorrednerin hatte natürlich Recht mit ihrer Feststellung, dass es sich hier wegen des Ausmaßes und der Bedeutung der Flüge in gewissem Sinne um ein außergewöhnliches Abkommen handelt.
Es ist noch nicht vollständig gelungen, Hindernisse zu beseitigen und die Flugverkehrsdienste zu liberalisieren. Der nächste wichtige Schritt besteht darin zu erreichen, dass die amerikanische Seite einer Erleichterung von Investitionen europäischer Unternehmen auf dem US-amerikanischen Markt für Beförderungsleistungen zustimmt.
Es kommt nicht oft vor, dass ein von der Europäischen Kommission vorgelegtes Abkommen so unstrittig ist und den europäischen Verbrauchern so eindeutige Vorteile bringt. Meinen Glückwunsch dafür an den Herrn Kommissar. Die Politik des offenen Himmels ermöglicht bessere, häufigere und preisgünstigere Verbindungen zwischen den Europäern und den Amerikanern. Wir können den Atlantik kostengünstiger und bequemer überqueren als früher.
Eva Lichtenberger, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich beginne mit einem Dank an Herrn El Khadraoui. Dieses Abkommen, das nun zur Diskussion steht, mindert zwar endlich einige der wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten zulasten Europas aus der Vergangenheit, ignoriert aber in gewisser Weise die Herausforderungen der Zukunft.
Die Frage der Emissionen des Flugverkehrs wurde leider weitgehend ausgeblendet, obwohl wir uns angesichts der Klimaproblematik dessen bewusst sein müssen, dass auch der Flugverkehr einen Beitrag zur Verminderung der Belastung der Atmosphäre wird leisten müssen.
Ein großes Problem sehe ich nach wie vor darin, dass die Gegenseitigkeit leider noch nicht vollständig hergestellt ist. Wir müssen hier auf einen Stufenplan vertrauen. Falls dieser Stufenplan von Seiten der Vereinigten Staaten nicht eingehalten werden sollte, müssen wir als Parlament darauf achten, dass Europa Rückgrat zeigt. Das gilt für Investitionen, das sollte und muss aber auch für die Fragen der Sicherheit der Datenweitergabe und vor allem für die Frage der Emissionsbegrenzungen gelten. Wir müssen darauf achten, dass europäische Interessen hier nicht bestimmten Sentimentalitäten geopfert werden oder wirtschaftliche Einzelinteressen über das Gesamte gestellt werden.
Zum Schluss, Herr Kommissar, wollte ich Ihnen auch noch danken, dass Sie erwähnt haben – was jeden Theologen freuen wird –, dass Sie sich für den offenen Himmel für alle einsetzen. Ein sehr demokratischer Ansatz auch für Sünder!
Jaromír Kohlíček, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Meine Damen und Herren! Der Luftverkehr zwischen der EU und den USA macht etwa 60 % des weltweiten Luftverkehrs aus. Deshalb müssen die beiden Partner eine Einigung erzielen, denn nur so werden Fortschritte im internationalen Flugverkehr möglich sein. Eine solche Einigung muss ausgewogen, für beide Seiten annehmbar und technisch präzise formuliert sein. Eine weitere Voraussetzung ist eine einheitliche Auslegung durch beide Parteien. Die laufenden Verhandlungen haben deutlich gemacht, dass der Ansatz der USA so wie in anderen Bereichen diskriminierend sein und es ihm an Transparenz fehlen wird. Außerdem werden sich bei der Auslegung der Vereinbarung mit der Zeit spürbare Veränderungen einschleichen. Deshalb kommt es darauf an, weitere Gespräche zu unterstützen, die auf eine maximale Ausgewogenheit der Vereinbarungen im Namen der EU als Ganzes abzielen. Trotz der bisher erzielten Fortschritte ist es noch zu früh, um von einem integrierten transatlantischen Markt im Bereich des Luftverkehrs zu sprechen. Diese Überlegungen bilden auch die Grundlage für unser Herangehen an die vorgeschlagenen Änderungen.
Schauen wir uns einige spezifische Fragen der Beziehungen zwischen den USA und der EU etwas genauer an. Im Moment gibt es eine Reihe bilateraler Abkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten der EU und den USA. Die Lage ist verwirrend, und wenn wir uns einbilden, dass wir eine vollständige Einhaltung des EU-Rechts erreichen können, dann machen wir uns etwas vor. Das wichtigste Problem zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verhandlungsmacht der beiden Partner. Die diesbezügliche Position der USA ist natürlich wesentlich stärker und hat unfaire Vorteile für unsere transatlantischen Partner zur Folge.
Die erste derartige Voraussetzung ist natürlich die so genannte Kabotage. In den USA fällt der Luftverkehr zwischen den Bundesstaaten unter die Kabotage, während der Verkehr innerhalb der Union noch nicht einmal in den Verträgen als solche ausgewiesen ist. Dieser Bereich sollte harmonisiert werden. Desgleichen muss auch über die typischen Schutzmaßnahmen gesprochen werden, die es Rechtssubjekten aus anderen Ländern verbieten, US-Luftfahrtunternehmen zu kontrollieren. Herr Barrot hat einige sehr gute Punkte in dieser Angelegenheit angesprochen.
Die Auflagen in Bezug auf die Kontrolle der Infrastruktur, also von Flughäfen, sind ähnlich problematisch. In diesem Bereich ist die Diskrepanz zwischen den erklärten Zielen hinsichtlich der Liberalisierung und der Realität noch größer. Was den Flugverkehr in der Union betrifft, so ist die Diskussion über die Auswirkungen des Verkehrs auf die Umwelt hochaktuell. Dabei geht es um Fragen wie die Besteuerung von Flugbenzin, den Anteil an den Emissionen und insbesondere am Kohlendioxidausstoß, Fluglärm und andere umstrittene Bereiche. Wenn Fluggesellschaften in der Union im Rahmen des Kyoto-Protokolls zum Emissionshandel verpflichtet werden, dann muss dafür gesorgt werden, dass für die Konkurrenz, vor allem die USA, unseren größten Konkurrenten, die gleichen Bedingungen gelten. Uns sollte bewusst sein, dass wir mit der Erarbeitung neuer internationaler Vorschriften, die den Maßstab für den gesamten Sektor setzen, einen Präzedenzfall schaffen.
Was soziale Bedingungen angeht, so glaube ich, dass wir es hauptsächlich mit drei Problemkreisen zu tun haben. Der erste betrifft die Forderung nach qualifizierten Besatzungen; der zweite betrifft die Harmonisierung der Arbeitszeit in Bezug auf die Dienstpläne des Flugpersonals; und der dritte umfasst Auflagen in Bezug auf die Qualifikationen des Bodenpersonals, das für die Flugvorbereitung verantwortlich ist und Kontrollen im Zusammenhang mit Zwischenlandungen durchführt.
In letzter Zeit mussten wir uns auseinandersetzen mit Sicherheitsrisiken, Auflagen in Bezug auf biometrische Daten, der Weitergabe von Passagierlisten und verschiedensten Anweisungen und Verboten. Wir sollten auch die unlängst verabschiedete Richtlinie zur Verbesserung der Lage von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität im Auge behalten. Einige der auf Flughäfen eingeführten Maßnahmen stehen schon fast im Widerspruch zu den Menschenrechten der Flugpassagiere. Ein typisches Beispiel dafür ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von Flugreisenden. Herr Kommissar, mich würde interessieren, wie sich das mit dem Datenschutz im Rahmen des Schengener Systems, das in diesem Jahr erweitert werden soll, vereinbaren lässt. Weitere Maßnahmen, die an Belästigung grenzen, sind u. a. die wiederholten Gepäckkontrollen beim Umstieg auf Flughäfen. Ich glaube, dass diese Probleme gelöst werden, und ich freue mich darauf, gemeinsam mit der Kommission an ihrer Lösung zu arbeiten.
Kathy Sinnott, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Letzte Woche gab es in einigen Kreisen Jubel über den wichtigen Durchbruch bei den seit langem angestrebten „Open Skies“-Abkommen.
Ich betrachte die ganze Angelegenheit mit sehr gemischten Gefühlen. Einerseits halte ich es für gut, dass Fliegen erschwinglicher wird und dass mehr Flüge verfügbar sein werden. Natürlich werden wir den Anstieg mit einer besseren Kraftstoffeffizienz ausgleichen müssen, um größere Anstiege bei den Emissionen zu vermeiden. Doch wenn die billigeren Flüge am Ende den Reiseverkehr in die drei großen europäischen Drehkreuzflughäfen leiten, dann wird Reisen ein noch größerer Albtraum als es jetzt schon ist.
Wir haben viele Regionalflughäfen mit dem Potenzial, Gebiete Europas für Besucher und Geschäftsreisende zu erschließen, aber ich fürchte, im deregulierten, wettbewerbsorientierten Umfeld des offenen Himmels werden sie an den Rand gedrängt, wenn wir nicht aufpassen, wie es angelegt wird.
Die Auswirkungen auf Regionalflughäfen und ihre Umgebung müssen bewertet werden. In meinem Wahlkreis fordern wir schon seit langem eine Folgenabschätzung, vor allem im Raum Shannon. Sogar zu diesem späten Zeitpunkt ist es noch wichtig, dass wir solche Bewertungen durchführen.
Reinhard Rack (PPE-DE). – Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hören in den letzten Jahren immer häufiger von den europäischen Menschen, aber auch aus sehr vielen europäischen Hauptstädten, dass sich Europa in alles einmische. Diese Kritik kommt nicht ganz von ungefähr, und sie ist in einer Reihe von Fällen auch berechtigt. Gerade das heutige Beispiel zeigt allerdings auch, dass wir in einer ganzen Reihe von Fragen mehr Europa brauchen und auch mehr Gemeinsamkeit in diesem Europa. So gesehen können wir den Abschluss dieses in Aussicht stehenden Open-Sky-Abkommens zwischen Europa und den Vereinigten Staaten von Amerika grundsätzlich nur begrüßen. Dieses Abkommen wird insgesamt sehr viele Einzelabkommen ersetzen und im Übrigen auch eine Vorbildrolle für sehr viele andere Abkommen zwischen der Europäischen Union und anderen Teilen dieser Welt spielen.
Mit den Amerikanern zu einem guten Abschluss zu kommen, ist nicht einfach. Herr Vizepräsident, Sie haben darauf hingewiesen, und Sie haben eine Reihe von Beispielsfällen angesprochen. Dass es mit dem jetzigen Kongress unter Umständen noch schwieriger ist, zu gemeinsamen Ergebnissen zu kommen, ist uns bekannt. Dies darf aber nicht dazu führen, dass die USA aus ihrer Verhandlungsposition heraus einseitig besondere Vorteile schöpfen. Ich würde das im Übrigen umkehren und sagen, es wäre gut, wenn die Europäische Kommission und der Rat die Tatsache, dass das Europäische Parlament als Volksvertretung hier mitreden möchte, noch stärker berücksichtigen, als das bisher der Fall war.
Ein ganz konkretes Argument in diesem Zusammenhang, das nicht unmittelbar Gegenstand des Abkommens ist, aber sehr viel mit dem Abkommen zu tun hat: Die bisherigen Sicherheitsvorschriften im internationalen Flugverkehr sind in ganz hohem Maß einseitig durch Interessen und Aktionen der Amerikaner diktiert. Hier brauchen wir eine Überprüfung und nötigenfalls auch eine Abänderung.
Brian Simpson (PSE). – (EN) Frau Präsidentin! Mit über 40 % des EU-USA-Marktes ist dieses spezielle Abkommen natürlich für das Vereinigte Königreich von großem Interesse. Ich kann akzeptieren, dass das Abkommen einige Vorteile für die Verbraucher bringen könnte, aber dennoch wurden meiner Meinung nach einige grundlegende Punkte nicht behandelt, und es wirft jede Menge Fragen auf. Vor allem bietet der Handel keineswegs die Art Zugang zum USA-Markt, den einige Fluglinien der EU gern hätten. Es enthält wenig zu den Eigentumsrechten bei US-amerikanischen Fluggesellschaften und scheint sich kaum von früheren Abschlüssen zu unterscheiden, die die Europäische Union abgelehnt hat.
Diejenigen, die dieses Abkommen begeistert begrüßt haben, sollten vielleicht kurz innehalten und genauer prüfen, was hier im Einzelnen für die EU herauskommt. Ich weiß, das oberste Ziel ist die Schaffung eines offenen Luftraums mit den USA, und ich bin auch wirklich für eine Vereinbarung, die den transatlantischen Luftverkehrsmarkt öffnen würde. Doch die Frage ist, ob dieser Abschluss dazu beiträgt? Für mich ist das ein Abschluss, der den USA heute schon alles bietet und die EU auf die Zukunft vertröstet. Doch wenn mit diesem Abkommen weiter gearbeitet wird, dann müssen wir dafür Sorge tragen, dass schnell ein klarer Zeitplan mit echten und seriösen Anreizen auf beiden Seiten aufgestellt wird, um zu einem Abschluss in der zweiten Phase zu kommen, der einen vollständig geöffneten Luftverkehrsmarkt ermöglicht.
Kurz gesagt, ich halte diesen Abschluss nicht für eine Katastrophe, aber er ist nicht so umwerfend, wie die Kommission Sie glauben machen will. Es ist nur der erste Schritt, und zwar einer, der wohl für die USA von Vorteil ist. Ich erwarte, dass die Vereinigten Staaten in künftigen Abkommen etwas Greifbareres zurückgeben und man dort aufhört, seine Luftverkehrsbranche so übermäßig zu schützen.
Paolo Costa (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich kann weder Begeisterung noch Enttäuschung zum Ausdruck bringen, doch halte ich es für angebracht, den Pragmatismus anzuerkennen, mit dem Herr Barrot und die Kommission diese Verhandlungsphase abgeschlossen haben. Wir alle hätten sicher ein allgemeines Abkommen vorgezogen, das sich auch mit den Eigentums- und Kontrollrechten sowie mit der Öffnung des amerikanischen Binnenmarkts befasst. Es ist jedoch klar, dass diese Präferenz mit der hoch bedeutsamen Tatsache kollidiert, dass mit den betreffenden Verhandlungen zwei Ziele verfolgt wurden: ein internes und ein externes.
Diese Ziele entsprechen einem Erfordernis und einem Interesse: dem Erfordernis, der Diskriminierung innerhalb der Europäischen Union ein Ende zu setzen, die deswegen besteht, weil wir die Existenz so unterschiedlicher Märkte und die Möglichkeit bilateraler Abkommen akzeptiert haben, was zu ungerechten Situationen innerhalb der Gemeinschaft führt und vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt wurde. Es ist klar, dass das nur für Europa geltende Erfordernis, diese Diskriminierung zu beenden, unsere Verhandlungsfähigkeit gegenüber den USA schwächt.
Daraus lässt sich objektiv ableiten, dass dieser erste Teil des Abkommens absolut „intern“ ist, und unter diesem Gesichtspunkt lässt sich meines Erachtens das Ergebnis jeder Folgenabschätzung ganz leicht vorwegnehmen: Es wird einige Länder, Fluggesellschaften und Flughäfen geben, die durch das Abkommen benachteiligt werden, und andere, die davon profitieren. Tatsache ist jedoch, dass wir Monopolmächte zugunsten einer gerechten Öffnung für alle, in allen Ländern und in ganz Europa, in die Schranken verweisen. Ich denke, dieses Ziel muss als positiv angesehen werden.
Zweitens möchte ich die Aufmerksamkeit auf das Thema Sicherheit und Gefahrenabwehr lenken, sowohl in Bezug auf das Eigentum als auch auf die Öffnung des Binnenmarkts. Das könnte den USA offensichtlich als guter Vorwand oder als Ausrede dienen. Wir müssen allen Ausreden den Wind aus den Segeln nehmen. Die Einigung über die Sicherheits- und Gefahrenabwehrvorschriften muss ein vorrangiges Ziel sein, um die Lösung dieses Problems zu ermöglichen. Die Lösung dieses Problems würde jedes andere Argument, wonach ausländisches Eigentum an Fluggesellschaften in den USA oder die Marktöffnung zu Unsicherheit führen könne, entkräften.
Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass in den Vereinigten Staaten die gesamten Sicherheitskosten zulasten des Bundeshaushalts gehen, und auch unter diesem Blickwinkel wäre ein Überdenken des Herangehens der Union an diese Frage sinnvoll.
Timothy Kirkhope (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich dem Kommissar für seine Erklärung danken und ihm auch die Anerkennung zollen, die ihm dafür gebührt, dass er die Dinge vorangebracht hat. Ich befürchte allerdings, dass ich einigen meiner Freunde hier widersprechen muss, denn ich begrüße zwar Bemühungen um die Öffnung von Märkten, doch diese Marktöffnungen müssen in fairer Weise geschehen, und ich fürchte, dieses Abkommen geht nicht weit genug.
Nicht nur würden die derzeitigen Vorschläge britischen Unternehmen schaden, sie könnten sich auch auf einige unserer EU-Unternehmen generell nachteilig auswirken. Mit dem, was jetzt auf dem Tisch liegt, erhalten Unternehmen der USA ohne Zweifel einen wesentlichen Anteil an unserem unregulierten Markt, während EU-Firmen nur übrig bleibt, um die Reste auf dem regulierten US-amerikanischen Markt zu kämpfen. Ich glaube, wir sollten uns stärker für gegenseitige Vereinbarungen zu Eigentumsrechten einsetzen.
Bei dem vorliegenden Abschluss können die US-amerikanischen Beteiligungen, soweit mir bekannt ist, bis zu 49 % der stimmberechtigten Aktien einer EU-Fluggesellschaft besitzen, während EU-Beteiligungen nur bis zu 25 % stimmberechtigte Aktien einer US-amerikanischen Fluggesellschaft besitzen können, und das ist wohl nicht unbedingt fair oder offen. Dem Gerichtshof zufolge sollten bei allen transatlantischen Verhandlungen bilaterale Abkommen der Mitgliedstaaten, beispielsweise Bermuda II, ohne Einschränkung eingehalten werden, und meiner Meinung nach wird das bei diesem Abschluss nicht angemessen beachtet.
Die Kommission strebt eine Harmonisierung ihrer Politik an und hat nicht alle Unterschiede zwischen den Staaten in Betracht gezogen. Wir fordern in diesem Zusammenhang, dass weiter gehandelt statt nur geredet wird. Sicher, die Kommission hat wohl etwas erreicht, aber wichtig ist auch, dass es in drei Monaten, wenn wir an den Verhandlungstisch zurückkehren – was ich, wie gesagt, begrüße –, feste Zusagen von den Vereinigten Staaten geben muss, mehr zu tun, um auf unsere Anforderungen in diesem Bereich einzugehen.
Inés Ayala Sender (PSE). – (ES) Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident! Ich freue mich besonders, dass ich Ihnen zum Erfolg der Kommission gratulieren kann, der durch den deutschen Vorsitz unterstützt wurde und zu dem ihre effizienten Dienste beigetragen haben, mit einer gewissen spanischen Prägung, wie meines Erachtens fairerweise gesagt werden kann.
Darüber hinaus ist dieser Erfolg das Ergebnis des Drucks, unter anderem seitens dieses Parlaments, das von Anfang an die Strategie des offenen Luftverkehrsraums der Kommission unterstützt und sie angesichts der wachsenden Schwierigkeiten, wie im Falle dieser komplizierten transatlantischen Beziehungen, ermutigt hat.
Dieses Abkommen besitzt den großen Vorzug, diese transatlantischen Beziehungen in einer für alle äußerst wichtigen Zeit zu stärken: am Vorabend der Wahlen in den USA und in einer Phase, da wir die Umweltforderungen an den Luftfahrtsektor Europas voranbringen müssen.
Es hilft auch, die europäische Identität und die Identität der Europäischen Union als globalen Partner zu stärken. Ich glaube, dieses Abkommen ist ein gutes Signal an die Bürger.
Zudem leistet dieses Abkommen einen entschiedenen Beitrag zur Lissabon-Strategie und insbesondere im Fall von Kartellbefreiung zur Erleichterung von kommerziellen Abkommen und zur Entwicklung von Allianzen zwischen Fluggesellschaften, was ohne Zweifel das Wachstum und die Demokratisierung der Flugreisen unter den Bürgern fördern wird.
Es enthält weiterhin Bestimmungen über die technische Zusammenarbeit im Hinblick auf den Klimawandel, von denen ich hoffe, dass sie bei der Bewältigung der Auswirkung des Luftfahrtsektors hilfreich sein werden.
Ich freue mich auch über die Bestimmungen zur Kontrolle der Fluggesellschaften, und was die von Herrn Costa angesprochene Sicherheit angeht, würde ich es in der Tat vorziehen, zunächst gründlich die Ergebnisse des Systems der USA zu analysieren, da dessen Zuverlässigkeit gelegentlich infrage gestellt worden ist.
Wir müssen nun endgültig den noch vorhandenen Widerstand des Rates überwinden, und ich hoffe, dass die Arbeit von Herrn El Khadraoui dabei für Sie von Nutzen sein wird.
Jim Higgins (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Die jüngste Grundsatzeinigung zwischen den USA und der EU zu einem offenen Luftraum ist äußerst begrüßenswert, weil wir nach einer Situation, die vor einigen Monaten noch völlig festgefahren schien, jetzt an der Schwelle zu einem offenen Luftfahrtmarkt stehen. Das wird den reisenden Bürgern zugute kommen.
Der Wettbewerb auf dem Luftfahrtsektor hat den Luftverkehr revolutioniert. Die Fluggäste können nun wählen, preiswerte Flugreisen ohne Extras sind jetzt an der Tagesordnung. Mit der neuen Vereinbarung werden die Fluggäste sogar noch mehr Vorteile erhalten. Die Eigentumsfrage, die für die Vereinigten Staaten ein Problem war, ist nun hoffentlich mit einem achtbaren Kompromiss gelöst. Allerdings stimme ich meinen Kollegen Herrn Simpson und Herrn Kirkhope zu und möchte die Kommission mahnen, in künftigen Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten sehr hartnäckig zu sein.
Meine Anerkennung an die Kommission für ihre deutliche Haltung bei der Weigerung, individuelle bilaterale Vereinbarungen zwischen Mitgliedstaaten innerhalb der EU und den USA zu erlauben. Solche bilateralen Vereinbarungen würden die gerade erzielte Einigung untergraben und verzögern. Das neue Abkommen wird dann hoffentlich etwas Schutz für den Flughafen Shannon an der Westküste Irlands bieten. Der Flughafen Shannon ist seit über siebzig Jahren der Durchgangsflughafen zwischen den Vereinigten Staaten und Irland. Alle Flugzeuge auf dem Weg in die und von den USA landeten in Shannon zwischen. Diese obligatorische Zwischenlandung ist in den letzten Jahren eingeschränkt worden. Aber es wäre ganz entscheidend, wenn dieses neue Abkommen eine Übergangsfrist für Flughäfen wie Shannon vorsehen würde, damit sie sich an die neue Situation anpassen können.
Ebenso wichtig ist, dass das „Open Skies“-Abkommen alle paar Jahre überprüft wird, um die Auswirkungen, die es auf Shannon und andere, vergleichbare Flughäfen hat, zu überwachen. Das Abkommen ist von großer historischer Bedeutung. Es ist historisch sogar das bedeutendste seit dem Chicagoer Abkommen von 1944. Meine Anerkennung an beide Seiten, und insbesondere an die Kommission, für die Rettung eines Abkommens, das noch vor wenigen Monaten zum Scheitern verurteilt zu sein schien.
Józef Pinior (PSE). – (PL) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Der Luftverkehrsmarkt der EU und der USA machen zusammengenommen etwa 60 % des weltweiten Luftverkehrs aus. Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA bringt deshalb den Verbrauchern auf beiden Seiten des Atlantiks Vorteile. Es wird zur Vertiefung der transatlantischen Beziehungen beitragen und dient als Modell für die weitere Liberalisierung und Angleichung der internationalen Rechtsvorschriften.
Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil feststellt, entsprechen einige bilaterale Luftverkehrsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Vereinigten Staaten nicht den Rechtsgrundsätzen der Europäischen Union. Das Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und den USA ist deshalb der beste Weg, um die volle Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften zu gewährleisten. Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften speziell in den Bereichen Sicherheit, Umweltschutz und soziale Rechte der Arbeitnehmer ist bei dieser Art von Abkommen über die Luftverkehrsdienste von besonderer Bedeutung.
Wichtig ist die enge Zusammenarbeit zwischen den für die Flugsicherheit zuständigen Behörden der EU und der USA auf EU-Ebene und auf US-Bundesebene, aber auch auf der Ebene der Mitgliedstaaten. Ziel muss es sein, einen einheitlichen Raum der Flugsicherheit zu errichten, wozu auch gehört, dass Fluggäste und Gepäck nur einmal zu Beginn des Fluges und nicht auch bei jedem Transitflug kontrolliert werden.
Ich möchte ferner unterstreichen, dass bei dem Austausch von personenbezogenen Fluggastdaten zwischen der EU und den USA die Privatsphäre der europäischen und amerikanischen Bürger respektiert werden muss. Das hat das Europäische Parlament in seinen Entschließungen bereits deutlich gemacht. Das transatlantische Luftverkehrsabkommen muss auf der Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Rechtsakten basieren, die die bürgerlichen Rechte und Freiheiten garantieren.
Herrn El Khadraoui gebührt Dank für seinen gewissenhaften Beitrag zur Erarbeitung des Standpunkts des Europäischen Parlaments in dieser Frage.
Christine De Veyrac (PPE-DE). – (FR) Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident der Kommission! Bravo! Seit Jahren diskutieren und verhandeln wir nun schon. Ihre Aufgabe war schwierig, aber Sie haben Überzeugungskraft und Effizienz bewiesen. Ich möchte das erzielte Abkommen begrüßen, denn es handelt sich um ein gutes Abkommen für die europäischen Interessen.
Die Liberalisierung des transatlantischen Luftverkehrs wird das Wachstum unserer Fluggesellschaften beschleunigen, die gegenwärtig mit dem Anstieg der Kerosinkosten, mit immer strengeren Sicherheitsauflagen und einer künftigen Gebühr zur Bekämpfung der Erderwärmung konfrontiert sind. Indem Sie ihnen ermöglichen, künftig die USA von jeder europäischen Stadt aus und nicht mehr nur vom Herkunftsland aus anzufliegen, schaffen Sie für unsere Fluggesellschaften mehr Aktivitäten und damit mehr Arbeitsplätze für unsere Mitbürger. Mehr Verbindungen, aber auch größere Freiheit hinsichtlich der Frequenzen und Flugpläne, das bedeutet zugleich mehr Auswahl für den Verbraucher: Die europäischen und US-amerikanischen Passagiere werden also die zweiten großen Nutznießer dieses Abkommens sein.
Ein dritter Grund zur Zufriedenheit ist die nunmehr gebotene Möglichkeit für die europäischen Fluggesellschaften, mehr als 50 % am Kapital von US-amerikanischen Gesellschaften zu erwerben. Gewiss kann man bedauern, dass unsere amerikanischen Freunde das freie Funktionieren des Marktes einschränken, indem sie sich weigern, den europäischen Gesellschaften mehr als 25 % der Stimmrechte zu überlassen. Aber wir sollten da nicht zu wählerisch sein, denn das Bessere ist vielfach der Feind des Guten. Im Übrigen sagten Sie ja, Herr Kommissar, dass das Abkommen als Gegenleistung die Möglichkeit für die Union vorsehe, die US-amerikanischen Beteiligungen an unseren eigenen Gesellschaften zu begrenzen.
Ebenso wie Georg Jarzembowski möchte ich abschließend die europäischen Verkehrsminister bitten, der Kommission in wenigen Tagen ihre volle Unterstützung zu gewähren, denn es geht um die Interessen eines unserer größten Wirtschaftssektoren, und die müssen verteidigt werden. Gegenüber den Vereinigten Staaten wäre ein solches Ergebnis ohne die Bündelung unserer Mittel nicht erreichbar gewesen. Allein vermögen wir nur wenig, Herr Kommissar, gemeinsam wird alles möglich.
Antonio López-Istúriz White (PPE-DE). – (ES) Frau Präsidentin! Gute Beziehungen zwischen den USA und der Europäischen Union sind für beide Seiten des Atlantiks von grundlegender Bedeutung, wenngleich einige Leute es lieber sähen, dass dies nicht der Fall wäre.
Glücklicherweise ist es lange her, seit Kolumbus in einer ökologisch akzeptablen Art und Weise die neue Welt erreichte. Und die Zeiten des monopolistischen Extremismus, die Europa so große Rückständigkeit gebracht haben, liegen weit zurück.
Die Europäische Kommission hat gerade ein Luftverkehrsabkommen mit den USA abgeschlossen, das den europäischen Fluggesellschaften neue Zukunftsaussichten eröffnet.
Herr Vizepräsident der Kommission, ich möchte Ihnen ganz herzlich zu Ihrer gesamten Arbeit gratulieren. Ich möchte auch Ihren Direktor, Herrn Daniel Calleja, beglückwünschen sowie, wenn Sie, Herr Vizepräsident, mir gestatten, den Geist zu erwähnen, der diesem Abkommen sicherlich innewohnt, auch Ihre Vorgängerin, Frau Loyola de Palacio.
Ich glaube wirklich, dass dies ein wichtiger Erfolg der Kommission ist. Ich hoffe, dass der Rat dieses Abkommen baldmöglichst eindeutig bestätigt. Die bilateralen Abkommen zwischen den USA und den Mitgliedstaaten müssen durch umfassendere Abkommen ersetzt werden. Und wenn das Abkommen, wie die Kommission beabsichtigt, ab Oktober angewendet werden kann, umso besser.
Wenn das eintritt, wenn der offene Luftverkehrsraum Realität geworden ist, werden die europäischen Bürger und Fluggesellschaften viele Vorteile genießen: gemeinsame Regeln auf beiden Seiten des Atlantiks, die Möglichkeit der Eröffnung neuer Passagier- und Güterverkehrsstrecken sowie niedrigere Kosten, die unsere Gesellschaften und unseren Luftverkehr wettbewerbsfähiger machen werden. Von alledem sollten die Verbraucher beim Endpreis ihrer Tickets profitieren.
Das letzte Ziel dieser Abkommen ist die Schaffung eines künftigen Bereichs freier Luftverkehrsdienstleistungen zwischen den USA und der Europäischen Union, was mit der Lissabon-Strategie übereinstimmt und die so notwendigen transatlantischen Beziehungen stärkt.
Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich entschuldige mich für meine Verspätung und danke Ihnen für Ihre Geduld. Ich hatte Schwierigkeiten mit den Aufzügen.
Der transatlantische Fremdenverkehr ist für Irland lebenswichtig, und es gibt noch viel Raum für eine Ausweitung. Von den nahezu sieben Millionen Menschen, die Irland im Jahre 2005 besucht haben, kamen mehr als eine halbe Million von der anderen Seite des Atlantiks und brachten für die irische Wirtschaft über 500 Millionen Euro. Man schätzt, dass es dreimal so viele Menschen werden könnten, wenn das „Open Skies“-Abkommen ratifiziert wird, die der irischen Wirtschaft dann eine Milliarde Euro zusätzlich bringen würden. Mit der Verwirklichung eines offenen Luftraums können wir weiter vom Geschäftswert profitieren, den wir als Gastgeber solcher Veranstaltungen wie der Tour de France, den Olympischen Spielen für Behinderte und dem Ryder Cup erzielen. Wenn ein kleines Land wie Irland solche Vorteile davon hat, wie groß ist dann erst das Potenzial für den Kontinent Europa?
Selbstverständlich müssen wir uns um den Klimawandel Gedanken machen, aber die Antwort liegt darin, neue Kraftstoffe für den Luftverkehr zu finden und die vorhandenen Kraftstoffe effizienter zu nutzen. Protektionismus nützt weder den Verbrauchern noch unseren Volkswirtschaften. Eine klare Politik des offenen Luftraums ist nicht nur ein Anreiz für Menschen, nach Europa zu reisen, sondern hilft auch, europäische Waren in Nordamerika bekannt zu machen. „Open Skies“ öffnet den amerikanischen Markt weiter für europäische Verbraucher und Geschäftsleute. Wenn wir die Möglichkeit haben, zu reisen und mit mehr Städten Handel zu treiben, kann dies nur dazu beitragen, unseren Volkswirtschaften einen Schub zu geben und uns zusätzlichen Zugang zur starken Wirtschaft der USA zu verschaffen, vor allem jetzt angesichts der derzeitigen Stärke des Euro gegenüber dem Dollar. Das sind doch gute Aussichten für europäische Unternehmen.
Nicht zuletzt wird mit dem Austausch auf wirtschaftlicher und kultureller Ebene, den dieses Abkommen ermöglicht, gewährleistet, dass die Vereinigten Staaten und Europa in den kommenden Jahren eine stabile Beziehung pflegen, und ich fordere die Kommission und den Rat dringend auf, hier dem Protektionismus und dem Eigennutz zu widerstehen.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte den Abgeordneten und allen Rednern herzlich für ihre Unterstützung und ihren interessanten Beitrag zu dieser wichtigen Debatte danken. Zweifellos sind wir dabei, ein Abkommen abzuschließen, das nicht nur für die transatlantischen Beziehungen von historischer Bedeutung ist, sondern auch in dem Sinne, dass es die Luftfahrt im Weltmaßstab voranbringt, um, wie das unterstrichen wurde den Luftverkehr zu demokratisieren und ihn möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
Ich möchte nicht noch einmal auf die Vorteile des Abkommens eingehen, die insbesondere von Herrn Jarzembowski und Herrn El Khadraoui unterstrichen wurden, dem ich besonders für seine Initiative danke. Der Zugang von Fluggesellschaften aus jedem beliebigen europäischen Land zu jedem beliebigen Ort der Vereinigten Staaten ohne Diskriminierung nach der Staatszugehörigkeit ist einer der bedeutenden Vorteile. Vor allem wird uns das ermöglichen, Herr Costa, bestimmte rechtliche Probleme zu lösen, die nach den Open-Sky-Urteilen aufgetreten sind. Ein weiterer enormer Vorteil für die Verbraucher besteht in einer größeren Auswahl zu günstigeren Preisen. Und es werden 60 % des Weltflugverkehrs geöffnet.
Es darf nicht vergessen werden, das es einen gemeinsamen Ausschuss gibt, der eine Schlüsselrolle für die Umsetzung des Abkommens spielen wird, um soziale Fragen zu diskutieren, um sich mit Fragen im Zusammenhang mit Eigentumsverhältnissen und Kontrolle, mit Wettbewerb, Beihilfen und Umweltproblemen zu befassen.
Einige von Ihnen haben das Problem der Sicherheit angeschnitten, vor allem Frau Hennis-Plasschaert. Dieses Abkommen enthält entscheidende Bestimmungen, um die Kontrollen beiderseits des Atlantiks zu erleichtern und um langfristig zu gleichwertigen Systemen zu kommen, die die Einführung einer einmaligen Sicherheitskontrolle, der „One-Stop-Security“, ermöglichen.
Was die Umweltaspekte betrifft, so wende ich mich insbesondere an Frau Lichtenberger, um ihr zu sagen, dass ich ihr Recht gebe. Wir beabsichtigen die Einführung einer wesentlich effizienteren Zusammenarbeit mit der Federal Aviation Administration. Diesbezüglich werden wir die Art und Weise der Durchführung der Flüge über den Atlantik überprüfen, um die Flugrouten zu reduzieren. Wir werden auch nach Lösungen suchen, um die Treibstoffe effizient zu verwenden und die Emissionen zu reduzieren. Im Umweltbereich ist also eine Menge zu tun.
Einige von Ihnen haben das Problem der Kabotage angesprochen, vor allem Herr Kohlíček. Die Möglichkeit der Durchführung von Kabotageflügen in den USA wird kontrovers diskutiert, vorläufig werden wir diese Möglichkeit nicht haben. Kabotage wird auch den US-amerikanischen Fluggesellschaften nicht gestattet sein: So ist eine amerikanische Gesellschaft nicht berechtigt, Passagiere oder Frachtgut zwischen Frankfurt und Berlin zu befördern.
Frau Sinnott, das Abkommen wird auch Vorteile für Regionalflughäfen bringen, indem es mit der Abschaffung bestehender Beschränkungen neue Möglichkeiten öffnet. Herr Rack und mehrere andere Redner haben auf das Sicherheitsproblem hingewiesen. Die Vereinigten Staaten haben eingeräumt, dass es darauf ankomme, gemeinsame Praktiken und Normen zu erarbeiten, um die Unterschiede zwischen der Europäischen Union und den USA in diesen Fragen weitestgehend zu beseitigen; dabei werden die innerhalb der Europäischen Union bereits geltenden Maßnahmen berücksichtigen.
Herr Simpson, die transatlantische Flugzone lässt sich selbstverständlich nicht in einem Zuge schaffen. Es geht also um eine erste Etappe, die aber bereits sehr eng mit der zweiten Etappe verbunden ist: Europa kann die Zugangsrechte für die Amerikaner aussetzen, wenn sie auf der Stelle treten und es keine Fortschritte gibt. Wir verfügen also über Mittel zum Handeln, um zu gewährleisten, dass es wirklich eine zweite Etappe auf dem Wege zu unserem Endziel geben wird.
Herrn Kirkhope möchte ich sagen, dass wir uns, da die USA es noch nicht akzeptiert haben, ihre 25%-Regel zu ändern, die Möglichkeit vorbehalten haben, ihre Investitionen in europäische Fluggesellschaften auf die gleiche Höhe zu beschränken. Das ist ein Element zur Herstellung von Ausgewogenheit.
Frau Präsidentin, Sie haben mich gebeten, mich kurz zu fassen. Ich möchte mich daher bei den Rednern entschuldigen, denen ich aus Zeitgründen nicht ausführlich antworten kann. Ich danke allen Rednern und möchte auch den Abgeordneten aus Mitgliedstaaten, die keine Open-Sky-Abkommen haben, vor allem den irischen Abgeordneten, die hier das Wort ergriffen haben, sagen, dass unsererseits der Wille besteht, den Vorteil dieser Öffnung des transatlantischen Luftverkehrs auf alle Mitgliedstaaten auszuweiten.
Frau De Veyrac hat ebenso wie andere Redner unterstrichen, dass all das das Ergebnis lang anhaltender Bemühungen ist. Ich möchte bei dieser Gelegenheit Frau Loyola de Palacio gedenken, die ebenfalls viel für diese erste Etappe getan hat, die ich für die Zukunft Europas und der transatlantischen Beziehungen, für Wirtschaft und Beschäftigung für wichtig halte.
(Beifall)
Die Präsidentin. Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 12.30 Uhr statt.