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Verfahren : 2006/2133(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0471/2006

Aussprachen :

PV 12/03/2007 - 18
CRE 12/03/2007 - 18

Abstimmungen :

PV 13/03/2007 - 8.5
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0062

Ausführliche Sitzungsberichte
Dienstag, 13. März 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

9. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht Parish (A6-0038/2007)

 
  
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  Lena Ek, Olle Schmidt und Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Zinssubventionen zum Ausgleich der den Mitgliedstaaten beim Aufkauf von in der EU produzierten Agrarprodukten entstehenden Zinskosten sind einer der zahlreichen Missstände der EU-Agrarpolitik, die radikal verändert werden muss. Im Interesse der Konsequenz muss jedoch eine gewisse Zinsvergütung für die neuen Mitgliedstaaten akzeptiert werden, damit es in den ärmeren Teilen Europas nicht zur Massenarbeitslosigkeit kommt.

Dieser Bericht betrifft die Verlängerung einer seit 2004 existierenden Regelung, nach der die neuen Mitgliedstaaten, deren Zinsen wesentlich über dem EU-Durchschnitt liegen, einen Ausgleich erhalten. Die Kosten für eine solche Verlängerung betragen rund 10 Millionen Euro pro Jahr. Es wurde vorgeschlagen, die Finanzierung durch Einsparungen in anderen Haushaltslinien zu sichern, sodass es zu keinen zusätzlichen Erhöhungen des Gesamthaushalts kommt. Die Kommission betrachtet diese Verlängerung zudem als Teil eines Pakets, in dem gleichzeitig ein Abbau der Subventionen für den Maisanbau vorgeschlagen wird, was 2008 zu umfassenden Einsparungen in Höhe von etwa 35 Millionen Euro führen würde (und, der Kommission zufolge, zu Gesamteinsparungen in Höhe von 617,8 Millionen Euro in den Jahren 2008 – 2014).

Langfristig würde eine Ablehnung nicht nur die neuen Mitgliedstaaten treffen, sondern auch den Sparvorschlag der Kommission in Höhe von über 600 Millionen in Frage stellen. Darum habe ich trotz allem für den Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht Lewandowski (A6-0056/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Es ist sehr schwierig, bei diesem Lärm eine Stimmerklärung abzugeben. Dennoch möchte ich sagen, dass ich mich der Stimme enthalten habe, weil die Situation meines Erachtens unbefriedigend ist. Wenn sich Deutschland und einige langjährige Defizitsünder jetzt auf dem Weg der Besserung befinden, ist das meines Erachtens kein Grund zum Jubeln. Umso weniger, als man von dem überraschend starken Wirtschaftswachstum profitiert und dennoch überlegt, den Verbrauchern zusätzlich Geld aus den Taschen zu ziehen. Deshalb meine Stimmenthaltung.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates betreffend die Haushaltsdisziplin (KOM(2006)0488- C6- 0277/2006- 2006/0151(CNS)) gestimmt.

Herr Lewandowski hat einen guten Bericht vorgelegt. Die Verordnung (EG) Nr. 2040/2000 des Rates vom 26. September 2000 ist mit Einführung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates sowie des neuen Mechanismus zur Bildung einer Reserve für Darlehensgarantien für den Zeitraum 2007- 2013 überflüssig geworden.

Durch die Aufhebung dieser Verordnung wird die Gemeinschaftsgesetzgebung verbessert. Die Aufhebung veralteter Bestimmungen wird wesentlich dazu beitragen, die Transparenz unserer Gesetzgebung zu erhöhen und ihre Umsetzung zu erleichtern.

 
  
  

- Bericht Klinz (A6-0027/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Dieser Vorschlag, wonach verschiedene Richtlinien betreffend Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtliche Beurteilung des Erwerbs von Beteiligungen im Finanzsektor abgeändert werden sollen, zielt in erster Linie auf die Förderung grenzüberschreitender Zusammenschlüsse und Übernahmen im Finanz- und Bankensektor ab. Anders gesagt, man möchte die Konzentration und Zentralisierung des Kapitals auf europäischer Ebene unterstützen, indem ausländischen Kapitalgebern der Zugang erleichtert und die Integration der Finanzmärkte vorangetrieben wird. Die aufsichtliche Beurteilung wird folglich als Hindernis für grenzüberschreitende Zusammenschlüsse und Übernahmen angesehen. Dies geht aus einer im November 2005 veröffentlichten Umfrage der Kommission hervor, in der es um Hindernisse für die Konsolidierung des Finanzsektors innerhalb des Binnenmarktes geht.

Abgesehen von der Vollharmonisierung sieht der Vorschlag neben anderen technischen Details vor, die Frist für die aufsichtliche Beurteilung durch die zuständigen nationalen Behörden und Bankenaufsichtsbehörden von derzeit 65 Tagen auf 30 Tage zu verringern. In dem Kompromissvorschlag wird zwar die von der Kommission vorgeschlagene Frist verlängert, aber dennoch eine Kürzung der derzeitigen Frist hingenommen. Daher haben wir dagegen gestimmt.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. – (EN) Wie das einstimmige Abstimmungsergebnis der Ausschussmitglieder, die sich mit diesem Bericht gründlich befasst haben, zeigt, räumen wir den Belangen der Anteilseigner große Bedeutung ein. Ausschlaggebend für den Erfolg und die Ausgewogenheit dieses Berichts war der institutionelle Aktienbesitz der Fondsmanager, die die Rechte der Inhaber dieser Aktien zurückerlangen wollten. Zugleich kam es durch intensive Kommunikation und angemessene Fristen zu einer Verbesserung der Beziehung zwischen Anteilseignern und Vorstand. Somit können auch wieder Fragen gestellt werden, ohne dass sich der „Lästigkeitseffekt“ einstellen würde, der die effektive Durchführung von Gesellschafterversammlungen gefährden könnte.

 
  
  

- Bericht Howitt (A6-0471/2006)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Zum Bericht Howitt möchte ich erklären, weswegen ich dagegen gestimmt habe. Unter dem Schlagwort Corporate Social Responsibility wird nun versucht, zu etwas zu bewegen, was die Klein- und Mittelbetriebe in Europa ohnedies schon immer tun: Gerade im Mittelstand wird die soziale Verantwortung großgeschrieben und ist eine entsprechende Unternehmenskultur verankert. Mit der fehlgerichteten Förderpolitik der Europäischen Union hat man allerdings jahrelang Großkonzerne und Aktiengesellschaften gefördert, für die ein Mitarbeiter nur eine austauschbare Nummer ist, und die langsam, aber sicher Klein- und Mittelunternehmen vom Markt gedrängt haben. Deswegen habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Philip Bushill-Matthews (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Wie die PPE-DE-Fraktion hat die Delegation der britischen Konservativen im Ausschuss gegen den Bericht Howitt gestimmt, da er einen bevormundenden und regulativen Charakter aufwies. So hat der Berichterstatter der britischen Labour-Partei noch mehr EU-Vorschriften gefordert, anstatt die Unternehmen zu einer freiwilligen Umsetzung des Konzepts zu ermutigen.

Auf meine Änderungsanträge hier im Plenum hin wurde diesem Bericht eine ganz andere Richtung gegeben. Der freiwillige Charakter, den die Kommission vorgeschlagen hatte, fand breite Zustimmung. Das Parlament hat eingesehen, dass ein soziales Europa nicht automatisch mehr EU-Vorschriften braucht.

Die britischen Konservativen haben hier wieder einmal – wie schon öfter geschehen – die Richtung vorgegeben.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) In der Mehrzahl der EU-Länder zeichnet sich gegenwärtig der Trend ab, dass unsichere und schlecht bezahlte Arbeitsplätze zunehmen und die Ausbeutung von Wanderarbeitnehmern aus der EU bzw. Drittstaaten ansteigt, wie das Beispiel der portugiesischen Arbeitnehmer in den Niederlanden und Spanien und nun auch in Großbritannien zeigt. Dies macht deutlich, dass die Unternehmen immer weniger soziale Verantwortung übernehmen.

Zudem haben zahlreiche multinationale Unternehmen bereits ihre Standorte verlagert, obwohl eine hohe Produktivität erreicht wurde, nur um noch höhere Profite zu erzielen. Dabei haben sie keinen einzigen Gedanken an die Tausenden Menschen verschwendet, die sie damit in die Arbeitslosigkeit gestürzt haben. Dies beweist, dass die meisten Großunternehmen keinerlei soziale Verantwortung besitzen.

Es ist schon sehr bezeichnend, dass unsere im Plenum vorgelegten Vorschläge abgelehnt wurden, denn sie machten auf das Missverhältnis zwischen den Zielen des Konzepts der sozialen Verantwortung von Unternehmen und der Beschäftigungspolitik der Kommission aufmerksam. Dies gilt insbesondere für das Konzept der „Flexicurity“, mit dem unfaire Kündigungen legalisiert, die Ausbreitung prekärer Arbeitsverhältnisse gefördert und Tarifverträge und Arbeitnehmerrechte ausgehebelt werden sollen.

Daher wird sich trotz der begrüßenswerten Vorschläge in dem Bericht in der Praxis kaum etwas ändern, solange nicht der politische Wille für Veränderungen vorhanden ist und keine sorgfältige Überprüfung des Arbeitsrechts und der Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation vorgenommen wird.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Ich sehe in diesem Bericht über die soziale Verantwortung der Unternehmen drei grundlegende Widersprüche. Der Erste besteht in der Behauptung, dass diese Verantwortung sich auf Freiwilligkeit gründet, während gleichzeitig die Forderung nach Ausarbeitung von Rahmen, Normen, Definitionen, Kontrollen und Anreizen erhoben wird, die so verschieden und verbindlich sind, dass der freiwillige Aspekt bereits wieder in Frage gestellt wird.

Der zweite Widerspruch besteht in der Behauptung, die soziale Verantwortung der Unternehmen fördern zu wollen, während doch sämtliche Politiken der Europäischen Union und vor allem die Wettbewerbspolitik die Unternehmen im Gegenteil ermutigen, ihre Produktion zu verlagern, und den Wettstreit um die Unterbietung der steuerlichen, sozialen und ökologischen Standards sowie der Arbeitskosten, auch innerhalb der EU, anheizen.

Der dritte Widerspruch besteht in dem Bestreben, die europäischen Unternehmen zu verantwortlichem Handeln zu bewegen, ohne gleichzeitig die globale Politik der ungebremsten Handelsfreiheit in Frage zu stellen und ohne die Öffnung unserer Märkte für Einfuhren aus Ländern zu stoppen, die von Dumping in jeder Form, Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder der Arbeit politischer Gefangener profitieren.

Hier herrscht eine gewisse Scheinheiligkeit. Auch wenn Sie es abstreiten, wälzen Sie doch die Verantwortung auf die Unternehmen ab und bürden ihnen die Konsequenzen Ihrer Politiken, Ihrer Niederlagen, Ihrer Ohnmacht und Ihrer Untätigkeit auf.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich.(FR) Die soziale Verantwortung der Unternehmen ist ein Allerweltskonzept, dem es bei allem Einfallsreichtum der Europafanatiker an Originalität mangelt. Dieser unverbindliche Phantasiebegriff taucht in den USA bereits in den 1950er Jahren auf. In Frankreich entsteht der Begriff „sozial verantwortliches Unternehmen“ vor allem mit dem Sudreau-Bericht im Jahr 1975. Und 1982 erlegte man den Unternehmen des dem Wettbewerb unterliegenden öffentlichen Sektors soziale Ziele auf, um das Volk und die Kader des triumphierenden Sozialismus zu beeindrucken.

25 Jahre später soll die soziale Verantwortung der Unternehmen ganz einfach der Globalisierung einen humaneren Anstrich geben und sie regulieren. Diese frommen Wünsche zu Zeiten der Arbeitslosigkeit und der sozialen Prekarität vor dem Hintergrund der internationalen Instabilität lassen die soziale Verantwortung der Unternehmen als einen gewaltigen Bluff erscheinen. Wir dürfen nicht länger unsere Zeit und unser Geld für Überlegungen vergeuden, die nur darauf gerichtet sind, eine Friede-Freude-Eierkuchen-Stimmung zu verbreiten, während wir der Welt hinterherhinken.

Zunächst sollten wir Verantwortung für uns selbst übernehmen. Verschaffen wir uns Selbstachtung, indem wir ein europaweites System der Präferenz und des gemeinschaftlichen Schutzes der Menschen, der Produktion und der Unternehmen anwenden. So sollten wir beispielsweise die Zölle auf Einfuhren von Erzeugnissen aus Drittländern erhöhen, die nicht nach den europäischen Mindestsozialstandards gefertigt wurden.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) In einem perfekten Markt würden sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Tätigkeiten eines Unternehmens herangezogen werden, um den Wert und das öffentliche Ansehen eines Unternehmens zu ermitteln. In einem perfekten Markt würden sich die Verbraucher nur für solche Erzeugnisse entscheiden, die ihnen unmittelbar zugute kommen würden und mittelbar am besten mit ihren anderen Interessen vereinbar wären.

Aber einen solchen Markt gibt es natürlich nicht. Diejenigen, die noch immer eine interventionistische Politik vertreten, werden sich daher für eine stärkere Regulierung und für noch mehr Rechtsvorschriften aussprechen. Das ist aber nicht der Weg, den ich befürworte. Obwohl ich weiß, dass der Markt niemals perfekt sein wird, favorisiere ich dennoch Marktmechanismen und Lösungen, die diese Mechanismen zum Tragen bringen. Daher ist meiner Ansicht nach solchen Maßnahmen Vorzug zu geben, die bewährte Praktiken fördern und verbreiten und vor allem eine anspruchsvolle Verbraucherkultur unterstützen.

Dann wäre da noch die Frage der Wettbewerbsfähigkeit. Ich bin nicht davon überzeugt, dass Gewinne oder einfach eine hohe Rentabilität stets im Widerspruch zur umweltpolitischen, beschäftigungspolitischen und sozialen Verantwortung stehen müssen. Gewinne müssen nicht immer verteufelt werden: Sie sind eine gute Sache, sofern sie unter Einhaltung der geltenden Regeln erzielt wurden. Dies gilt vor allem für solche Regeln, die sich auf den immensen Druck der Verbraucher hin auf dem Markt entwickelt haben. Diesen Regeln müssen wir Geltung verschaffen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Die soziale Verantwortung von Unternehmen sollte zwar eine Selbstverständlichkeit sein, ist es jedoch noch lange nicht. Unternehmen, die sich selbst als sozial verantwortlich bezeichnen, sind es der Gesellschaft schuldig, die schädlichen sozialen und ökologischen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu minimieren. Da zahlreiche Initiativen das Etikett „sozial verantwortlich“ für sich in Anspruch nehmen, sehen die Verbraucher mittlerweile den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr und wird jedwede Kontrolle für den Laien ein unausführbares Unterfangen. Außerdem sind die Folgen des freien Marktes und das Schädliche an der ständigen Jagd nach den niedrigsten Preisen allmählich allgemein bekannt. Regulierung auf diesem Gebiet ist angezeigt, um die Macht des Verbrauchers und die Grundlage eines einzelnen wohlmeinenden Unternehmens zu stärken. Europa kann bei der sozialen Verantwortung eine Vorreiterrolle übernehmen, indem es eine Politik konzipiert, die Standards schafft und anwendet und dabei gleiche Ausgangsbedingungen gewährleistet.

Genau das wird in Herrn Howitts Bericht über „die soziale Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft“ in die Tat umgesetzt. Er plädiert unter anderem für obligatorische Berichterstattung, für die Verantwortung der Lieferkette und für mehr Transparenz in Bezug auf Lobbyisten. Zudem empfiehlt er, den sozialen und ökologischen Auswirkungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe mehr Gewicht zu verleihen. Da der Bericht ganz eindeutig auf Nachhaltigkeit setzt, befürworte ich ihn uneingeschränkt.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE), schriftlich. – (EN) Ich begrüße den Initiativbericht des Berichterstatters. Die Idee eines europäischen Standards für die Kennzeichnung von Produkten, die unter Achtung der Menschen- und Arbeitnehmerrechte hergestellt wurden, sollte breite Unterstützung finden. In unserer heutigen Welt gibt es immer noch viel zu viele Menschen – darunter zahlreiche Kinder –, die zu Opfern der modernen Sklaverei geworden sind. In Anbetracht der Tatsache, dass wir am 25. März den 200. Jahrestag der Abschaffung der Sklaverei begehen, müssen wir alles in unserer Macht Stehende tun, um moderne Sklavenarbeit zu bekämpfen. Hilfreich ist dabei auch die Stärkung der sozialen Verantwortung der Unternehmen.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich lehne den Bericht Howitt ab, weil das wesentlichste Merkmal der Corporate Social Responsibility die Freiwilligkeit und nicht der Dirigismus ist. Eine verpflichtende Sozial- und Umweltberichterstattung konterkariert die Lissabon-Strategie und die Entbürokratisierung in einem Maß, das ich nicht mittragen kann. Der Dirigismus behindert und gefährdet vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die nach wie vor das Rückgrat der deutschen Wirtschaft sind. Aus Sorge um diese Thematik lehne ich den Bericht entschieden ab.

 
  
  

- Bericht Sartori (A6-0033/2007)

 
  
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  Agnes Schierhuber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe — ebenso wie die gesamte ÖVP-Delegation — für den Bericht Sartori gestimmt, weil wir der Meinung sind — und es ist leider tragisch, dass wir das immer noch sagen müssen —, dass es für Frauen nach wie vor nicht möglich ist, Beruf, Karriere, Kinder und ein in allen Lebenssituationen selbstbestimmtes Leben zu führen. Wir treten dafür ein, dass hier endlich Wahlfreiheit herrscht und die Politik Rahmenbedingungen schafft, die den Frauen diese Möglichkeit geben, vor allem auch im Hinblick auf Ausbildung, Weiterbildung und gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

 
  
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  Frank Vanhecke (ITS).(NL) Herr Präsident! Der Deutlichkeit halber sei noch einmal gesagt, dass meine Gegenstimme gegen den Bericht Sartori nicht als Ablehnung der Gleichstellung von Frauen und Männern ausgelegt werden darf. Dieses Prinzip, das ich voll und ganz befürworte, erachte ich als bedeutende Errungenschaft unserer europäischen Zivilisation.

Eben dieses Prinzip wird durch den in Europa auf dem Vormarsch befindlichen Islam zunehmend in Frage gestellt. Und zu dieser Mobilisierung des Islam und seinen Auswirkungen auf unsere Werte und unsere Zivilisation gibt es übrigens eine ganze Menge zu sagen. Leider wird in diesem Bericht darüber kein Sterbenswörtchen erwähnt.

Was ich allerdings ablehne, und daher meine Gegenstimme, sind die verbindlichen Quoten und die Paritäten in allen möglichen Institutionen und in der Politik. Ich halte diese verbindliche Quote für Frauen eigentlich für eine Beleidigung und vertrete die Ansicht, dass Frauen keiner positiven Diskriminierung bedürfen, um ihren rechtmäßigen Platz in der Gesellschaft so einzunehmen, wie und wann sie es selbst wollen.

 
  
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  Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Sartori betreffend den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 gestimmt.

Obwohl die Gleichstellung von Männern und Frauen zu den geforderten Werten der Europäischen Union gehört, bleibt doch noch ein gutes Stück Weg zum Beispiel hinsichtlich der gleichen Entlohnung zurückzulegen. Diesbezüglich unterstütze ich die Vorschläge der Berichterstatterin, die die Anwendung des Grundsatzes der Lohngleichheit fordert, damit die Differenz von 15 % zwischen der Entlohnung von Männern und Frauen für die gleiche Arbeit nicht länger die Regel ist.

Ich bin erfreut über die Umsetzung konkreter Strategien zur Förderung des weiblichen Unternehmertums.

Des Weiteren begrüße ich den Vorschlag des Berichts, der die Kommission auffordert, die Inangriffnahme von Politiken zu beschleunigen, die darauf gerichtet sind, das Familien- und das Berufsleben miteinander zu vereinbaren, insbesondere durch die aktive Ermutigung der Väter, die Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung zu nutzen und bei den Aufgaben in Haushalt und Familie mitzuwirken.

Ferner begrüße ich die Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern gegen alle Formen von Gewalt, einschließlich Sklaverei, Ehrenverbrechen, Menschenhandel und Polygamie.

Schließlich freue ich mich über die Aufforderung an die Kommission, konkrete Initiativen für die Emanzipation und Integration von Immigrantinnen zu ergreifen.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. – (SV) Da unserer Ansicht nach die Gleichstellung von Frauen und Männern eine Selbstverständlichkeit sein sollte, haben wir für den Fahrplan für die Gleichstellung gestimmt.

Wir sind allerdings auch der Meinung, dass die Verantwortung für das Erreichen von Gleichstellung beim Einzelnen liegen sollte. Da Maßnahmen, die eine Rechtsetzung erfordern, in der Regel in der Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten liegen, haben wir gegen eine lange Reihe einzelner Vorschläge in diesem Bericht gestimmt. So sollte unseres Erachtens die EU keine Beschlüsse auf den Gebieten Kinderbetreuung, Elternurlaub oder Abtreibungsrecht in den Mitgliedstaaten fassen.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Sämtliche Vorschläge, die wir eingereicht hatten, um die Ursachen für die noch bestehenden Formen der Diskriminierung zu klären, wurden in der Abstimmung im Plenum abgelehnt. Ich möchte folgende Vorschläge hervorheben:

- besteht jedoch auf der Notwendigkeit, die Wirtschaftspolitik der Europäischen Union zu ändern, damit alle Frauen, Männer und Kinder ein würdiges Leben, ohne durch Armut bedroht zu sein, führen können;

- betont die Bedeutung der Einführung von Gemeinschaftsindikatoren für Kinderbetreuungseinrichtungen und für das Lohn- und Einkommensgefälle zwischen Männern und Frauen, aufgeschlüsselt nach Sektor, einschließlich in Bezug auf atypische Arbeitsverhältnisse und auf Teilzeitarbeit;

- unterstreicht die Notwendigkeit, für das Gender Mainstreaming bei den wirtschaftspolitischen Grundzügen zu kämpfen, einschließlich beim Beitrittsprozess, um die etwaigen negativen Auswirkungen von Maßnahmen zur Privatisierung, Liberalisierung und durch Einschnitte bei den staatlichen Sozialausgaben zu verhindern, und bekräftigt erneut, dass qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung sind; fordert eine Aufstockung der Sozialausgaben, um soziale Ausgrenzung zu verhindern und den Frauenhandel zu bekämpfen;

- befürchtet, dass die auf die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU konzentrierte Politik den Interessen der Frauen in anderen Regionen der Welt abträglich sein kann.

Daher haben wir beschlossen, uns der Stimme zu enthalten.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Gleichstellung und die Verletzbarkeit von Frauen im Privatleben und in der Gesellschaft insgesamt ist eine der größten Fragen unserer Zeit. Wir haben jedoch gegen den Bericht gestimmt, da wir darauf vertrauen, dass die nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten diese bedeutsamen Problemstellungen in geeigneter Weise behandeln können. Wir sind nicht der Ansicht, dass die EU sich zu dieser Art von Fragen in weit reichenden Berichten äußern sollte, die eher an politische Programme erinnern, und lehnen prinzipiell den allgemeinen Trend ab, dass EU-Institutionen nach Einfluss und Zuständigkeit auf immer mehr Gebieten streben. Aufgabe der EU in diesem Zusammenhang ist es, dafür zu sorgen, dass kein gegenwärtiger oder zukünftiger Mitgliedstaat die Werte der Gleichstellung verletzt.

 
  
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  Astrid Lulling (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Dass wir 50 Jahre nach den Römischen Verträgen über die Gleichstellung zwischen Männern und Frauen diskutieren, ist nicht gerade der Beweis für einen Erfolg. Dieses Prinzip ist seit 1999 im Vertrag verankert. Diese Politik verfügt also über eine solide Rechtsgrundlage.

Wenngleich dieser Bericht nützlich ist, um den Rückstand aufzuholen, lässt er doch noch viel zu wünschen übrig. Anlässlich des Internationalen Frauentages war das wichtigste Thema in meinem Land die Individualisierung der Rentenansprüche und die Aufteilung dieser während der Ehe erworbenen Ansprüche im Falle der Scheidung. Ich freue mich, dass der Fahrplan vorsieht, dass die Sozialschutzsysteme es ermöglichen sollten, individuelle Rentenansprüche zu erwerben.

Ich möchte daran erinnern, dass dieses Haus auf der Grundlage einer meiner Entschließungen von 1991 im Jahr 1994 einen Bericht über die Teilung der Rentenansprüche im Falle der Scheidung verabschiedet hat. Es richtete konkrete Vorschläge an die Kommission, welche darauf nicht reagierte. Warum?

Das Gleiche gilt für meinen Bericht und unsere Vorschläge zur Schaffung eines Rahmens für ein Statut der mithelfenden Ehegatten. All das ist Teil der Politik der Chancengleichheit. Wir haben seitens der Kommissionsmitglieder genug schöne Worte gehört: Wo bleiben die Taten?

 
  
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  Lydia Schenardi (ITS), schriftlich.(FR) Fünf Tage nach dem Internationalen Frauentag schlägt das Europäische Parlament uns einen Fahrplan für die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern vor. Ist diese zeitliche Nähe ein Zufall? Zumindest stehen die Frauen im Vordergrund, wenn schon nicht in der Realität, so doch zumindest in den Texten.

Der uns vorliegende Bericht enthält eine recht ausführliche Auflistung der Maßnahmen, die ergriffen werden müssten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Zwar werden zahlreiche Vorschläge unterbreitet, vor allem für Maßnahmen zu einer besseren Vereinbarkeit der Verpflichtungen des Familienlebens und des Berufslebens, jedoch ist leider festzustellen, dass in diesem Bericht zahlreiche beunruhigende oder unnütze Punkte enthalten sind.

Es handelt sich beispielsweise um den x-ten Versuch, ein Quotensystem für die Einstellung und die Mitwirkung von Frauen in allen wirtschaftlichen und politischen Bereichen einzuführen. Wir wissen, dass diese Maßnahme nur kontraproduktiv für das Bild und das Ansehen der Frau sein kann.

Aber es geht auch um den unnützen Vorschlag, eine „Frau Lissabon“ zu schaffen, die den Auftrag hat, über die ordnungsgemäße Umsetzung der Lissabonner Strategie zu wachen – quasi eine „europäische Superfrau“. Derartige Vorschläge sind nur dazu angetan, die zugunsten der Frauen ergriffenen Initiativen zu diskreditieren.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. (NL) Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter hat einen ambitionierten Bericht über einen Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern verabschiedet. Eine vollwertige Arbeit mit den anderen Dingen wie Familie, gesellschaftlichem und privatem Engagement, nach denen ein Mensch strebt, zu vereinbaren, stellt sowohl für Frauen als auch für Männer eine Herausforderung für die Zukunft dar.

Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat hier und da gegen Elemente des Berichts gestimmt, weil sie entweder nicht unserer politischen Überzeugung entsprechen oder weil die betreffenden Bereiche eher in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten als in die der Europäischen Union fallen sollten. Wir halten die Gleichstellungspolitik für eine ernsthafte Angelegenheit und vertreten die Auffassung, dass dieser Bericht selbst dann, wenn er keine rechtlichen Verpflichtungen enthält, bedeutend genug ist, um darauf zu achten, was in ihn aufgenommen wird. Obgleich wir nicht mit allem, was sich in diesem Bericht des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter findet, einverstanden sind, wollen wir dennoch das Signal aussenden, dass auf dem Gebiet der Gleichstellung 50 Jahre nach den Römischen Verträgen noch eine Menge getan werden kann und muss. Es steht außer Frage, dass auch wir Chancengleichheit wollen, denn auch unserer Überzeugung nach gibt es für Europa in diesem Bereich noch eine Menge zu tun, und deshalb hat sich unsere Fraktion einstimmig für Frau Sartoris Bericht ausgesprochen.

 
  
  

- Bericht Lévai (A6-0053/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Im Prinzip sind wir mit den Vorschlägen in diesem Bericht einverstanden, wonach die Kommission ihre Empfehlung für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, präzisieren soll. Der Vorschlag der Kommission hat bei den kollektiven Verwertungsgesellschaften der EU große Unsicherheit im Umgang miteinander ausgelöst, wobei zwischen großen, kleinen und mittleren Unternehmen zu unterscheiden ist.

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Empfehlung der Kommission lediglich den großen Betreibern und den großen multinationalen Musikverlegern im Online-Musikmarkt zugute kommen und den Autoren und der kulturellen Vielfalt zum Nachteil gereichen würde. Zugleich wäre dies eine offene Einladung, nahezu sämtliche Verwertungsrechte in den Händen von zwei oder drei großen Verwertungsgesellschaften zu konzentrieren, was dem Konzept für die Gründung solcher Gesellschaften – also dem Konzept, das ihnen eigentlich Legitimität verleiht – zuwiderlaufen würde.

Daher stimmen wir den Vorschlägen zur Änderung der Empfehlung grundsätzlich zu, die auf eine effektivere und fairere Gestaltung der Empfehlung abzielen, um die kulturelle Vielfalt zu schützen. Unserer Meinung nach sollte schnellstmöglich ein Richtlinienvorschlag zu dieser Frage erarbeitet werden, um den Schaden in Grenzen zu halten, den die Empfehlung im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den kollektiven Verwertungsgesellschaften und zwischen den Gesellschaften und ihren Nutzern angerichtet hat.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) So vorteilhaft die Herstellung einer Wettbewerbssituation zwischen den Verwertungsgesellschaften für Urheberrechte für die Rechteeinhaber wie für die Musikdienste auch sein mag, so muss sie doch unbedingt kontrolliert werden.

Die Tatsache, dass die Rechteinhaber die Verwertungsgesellschaft für ihre Rechte in der gesamten Europäischen Union unabhängig von ihrem Herkunftsland frei wählen können, könnte verschiedene Effekte zeitigen. Die Folge könnte insbesondere eine Konzentration der Rechte in den Händen der größten Verwertungsgesellschaften sein. Weiterhin besteht die Gefahr nachteiliger Konsequenzen für die kleineren Rechteinhaber, da die Verwertungsgesellschaften bestrebt sein werden, die rentabelsten Rechteeinhaber an sich zu ziehen oder gar die Gleichbehandlung aller Rechteinhaber und damit die kulturelle Vielfalt in Frage zu stellen.

Somit ergibt sich die Gefahr, dass mit der Empfehlung, deren Ziel eigentlich darin besteht, einen fairen Wettbewerb zu fördern, in Wirklichkeit das Gegenteil erreicht wird.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts von Frau Lévai über die Empfehlung der Kommission vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (Empfehlung 2005/737/EG) (2006/2008(INI)), gestimmt.

Es sei daran erinnert, dass dieser Bericht viel Arbeit gekostet hat. Die Berichterstatterin hat das ernste Problem der Urheberrechte, die von Marktmonopolen ausgehenden Gefahren und die Frage des Schutzes der Verbraucherrechte in gebührender Weise berücksichtigt. Ganz im Geiste dieses Berichts möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich der europäische Markt für Online-Musikdienste ohne Nachteil für die kulturelle Vielfalt frei entwickeln kann.

Ich unterstütze die Forderung an die Kommission, die Auswirkungen von Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen auf die Online-Musikdienste eingehend zu untersuchen und bin dafür, dass die Ergebnisse dieser Studie dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Das Europäische Parlament kommt nunmehr zu Recht zu der Schlussfolgerung, dass die Kommission mit ihrer Empfehlung vom 18. Oktober 2005 für „die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden“ zu weit gegangen ist. Weder die Musikindustrie, noch das Parlament oder der Rat wurden konsultiert, und das von der Kommission als Ansatz vorgeschlagene „nicht zwingende Recht“ hat bereits Entscheidungen auf dem Markt beeinflusst, wodurch sie über eine Empfehlung hinausgeht.

Derzeit müssen Unternehmen, die in Europa Online-Musikdienste anbieten wollen, die Rechte mit den Urheberrechtsgesellschaften und Plattenfirmen in jedem Land gesondert regeln. Wie die Kommission ganz richtig sagt, ließe sich dies vereinfachen. Die Empfehlung schafft jedoch Möglichkeiten für einen völlig freien Markt, sodass die kulturelle Vielfalt und die lokalen Repertoires auf der Strecke bleiben könnten, da es für Verwertungsgesellschaften doch interessanter ist, vor allem die profitabelsten Rechteinhaber anzulocken. Bei der Kommission rangieren im Übrigen kommerzielle Interessen vor kultureller Vielfalt.

Das Parlament tritt für kontrollierten Wettbewerb ein, indem es einige klare Bedingungen wie Gleichbehandlung von Autoren, ein faires und transparentes wettbewerbsbasiertes System, mit dem negative Auswirkungen auf die Einkünfte der Autoren vermieden werden und eine gerechte Vertretung aller Interessengruppen in den Verwertungsstrukturen festlegt. In diesem Bericht wird auf Einheit in Vielfalt Wert gelegt, weswegen er auf meine Unterstützung zählen kann.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für die Annahme des Berichts von Frau Lévai über die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden (A6-0053/2007), gestimmt.

Frau Lévai hat dem Hohen Haus einen sehr guten Bericht vorgelegt.

Der technische Fortschritt und die Entwicklung unserer Zivilisation haben eine neue Generation grenzüberschreitender gewerblicher Nutzer von Urheberrechten hervorgebracht, nämlich die Online-Musikanbieter. Hieran zeigt sich, wie sich der Markt für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte herausbildet und weiterentwickelt, was einmal mehr die Notwendigkeit der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen bestätigt.

Wir sollten in unserer derzeitigen Debatte auch berücksichtigen, wie künftigen Erfordernissen, die aus der Spezifik der länderübergreifenden kollektiven Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten resultieren, Rechnung getragen werden kann. Auch deshalb brauchen wir eine eingehende Folgenabschätzung der Erteilung von Mehrgebiets- und Multirepertoirelizenzen für Online-Musikdienste und ihre Auswirkungen auf die soziale und wirtschaftliche Lage der Rechteinhaber und die kulturelle Vielfalt.

 
  
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  Der Präsident. – Damit sind die Stimmerklärungen beendet.

 
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