Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Art und Weise der Entwicklung der Politiken und Rechtsvorschriften der Gemeinschaft in den Bereichen Migration und Asyl macht es notwendig, statistische Informationen in einer sehr viel höheren Qualität als die derzeit vorhandenen zu bekommen.
Ich unterstütze deshalb diese Initiative als Folgemaßnahme des Europäischen Rates von Thessaloniki im Jahr 2003, auf dem anerkannt wurde, dass wirksamere Mechanismen für die Erhebung und Analyse von Informationen über Wanderung und Asyl in der Europäischen Union benötigt werden.
Ich begrüße den Bericht von Frau Klamt, mit dem ein gemeinsamer Rahmen für die Erhebung und Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken in diesem Bereich geschaffen werden soll. Dieser soll es den Mitgliedstaaten erlauben, die zur Verfügung stehenden Daten besser für die Erstellung von Statistiken zu nutzen, die möglichst den harmonisierten Definitionen entsprechen sollten.
Damit sollen der Austausch von Statistiken verbessert und gemeinsame Analysen machbar werden, die wiederum die Entwicklung gerechter und wirksamer gemeinschaftlicher Politiken in den Bereichen Migration und Freizügigkeit der Personen ermöglichen.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Der Bericht ist als weiterer Schritt in Richtung auf eine vollständige Harmonisierung des Gemeinschaftsrechts zu betrachten. Die Schaffung einer Behörde zur Überwachung und Registrierung von Migrationsströmen in die und aus der EU ist unserer Ansicht nach völlig überflüssig und stellt nur eine weitere Belastung des EU-Haushalts dar. Die Berichterstatterin hat ohne Achtung vor dem existierenden nationalen Recht, juristische Begriffe wie „Staatsbürgerschaft“ und „illegale Einwanderer“ definiert. Es gibt jedoch bereits gründliche und zuverlässige wissenschaftliche Untersuchungen und Daten über die Migration, nicht nur in der EU, sondern in der ganzen Welt, die von der UNO vertreten wird. Staatsbürgerschaft, Flüchtlingseigenschaft und Zu- bzw. Abwanderer sind weitere Begriffe, die in der UNO-Menschenrechtscharta genau definiert sind.
Die Juniliste will nicht zum Aufbau einer Überwachungsgesellschaft beitragen, in der die Freizügigkeit der Menschen durch auf überstaatlicher Ebene gefasste Beschlüsse beeinträchtigt werden kann und hat darum gegen den Bericht in seiner Gesamtheit gestimmt.
Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Die Umsetzung einer europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik setzt voraus, dass wir in Europa über allgemeine und vergleichbare statistische Angaben zu zahlreichen Migrationsfragen verfügen. Dieser Vorschlag zur Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Erhebung und Erstellung von Gemeinschaftsstatistiken in diesem Bereich zielt darauf ab, diese vergleichbaren Angaben bereitzustellen, damit wir uns ein Bild von den Wanderungsströmen in Europa verschaffen können.
Es war mir ein besonderes Anliegen, dass Zahlen im Zusammenhang mit den so genannten beschleunigten Verfahren in diesem Vorschlag Berücksichtigung finden. Europa muss sicherstellen, dass beschleunigte Verfahren nicht systematisch und allgemein zur Anwendung kommen und dass der Bedarf an internationalem Schutz, das Recht auf Asyl und der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung geachtet werden.
Schließlich haben wir gemäß der Dublin-II-Verordnung zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist, gesonderte Statistiken für überstellte Personen gefordert. In der Tat werden die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen der Union mit dieser Verordnung unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt. Da uns die ursprünglich für Ende 2006 angekündigte Beurteilung der Kommission noch nicht vorliegt, werden wir diese Entwicklung anhand statistischer Daten nachweisen.
Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Eine Richtlinie ist nicht die beste Methode zur Regelung des komplizierten Vorgangs der Datenerhebung, die besser durch Übereinkommen zwischen den zuständigen Behörden erfolgt, die die erforderliche Kompetenz dafür besitzen. Darum enthalte ich mich bei der Abstimmung über diesen Bericht der Stimme.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für den Bericht über den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz gestimmt.
Frau Klamt hat einen ausgezeichneten Bericht vorgelegt, in dem wichtige Fragen im Zusammenhang mit wirksamen Mechanismen für die Erhebung und Analyse von Informationen über Wanderung und Asyl in der Europäischen Union behandelt werden. Mit der Erweiterung der Union sind harmonisierte und vergleichbare statistische Daten umso notwendiger geworden. Für die Ausarbeitung von gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Zuwanderung und Asyl sowie für die Überwachung ihrer Durchführung sind präzise Informationen unentbehrlich.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe für den Bericht gestimmt, möchte aber die Gelegenheit wahrnehmen, um auf die Situation der Agenturen aufmerksam zu machen. Wir haben in der Europäischen Union mittlerweile 33 Agenturen, eine vierunddreißigste ist von der Kommission bereits angekündigt worden. Die Kosten betragen mittlerweile mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr. 2 700 Mitarbeiter sind beschäftigt und 60-70% der Kosten für die Agenturen sind reine Verwaltungskosten. Hier scheint eine Fehlentwicklung im Gange, auf die ich aufmerksam machen möchte.
Ich fordere, eine Überprüfung der Arbeitsleistung, der Effizienz und der Sinnhaftigkeit aller Agenturen vorzunehmen und dann zu überlegen, welche Agenturen geschlossen werden können, sofern sie keinen Mehrwert für die Leistungen der Europäischen Union darstellen. Erst dann kann wieder über die Eröffnung einer weiteren Agentur, sofern notwendig, nachgedacht werden.
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht Leichtfried zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Europäischen Agentur für Flugsicherheit gestimmt.
Meines Erachtens stellt der Vorschlag, die Rolle der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) auszuweiten, um gemeinsame Flugsicherheitsnormen aufzustellen, die von allen Luftfahrtunternehmen in Europa mit Sitz inner- und außerhalb der Europäischen Union erfüllt werden müssen, einen Fortschritt dar. Die europäischen Bürger haben heutzutage ein gesteigertes Interesse daran, dass Normen eingehalten werden, die ihnen eine möglichst große Sicherheit gewährleisten.
Die EASA hat in diesem Zusammenhang die Befugnis erhalten, Strafen und vorübergehende finanzielle Sanktionen zu verhängen, wenn die Sicherheitsvorschriften nicht ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Darüber hinaus habe ich die Vorschläge unterstützt, die Zuständigkeiten der Europäischen Agentur für Flugsicherheit mit Blick auf die Vergabe von Pilotlizenzen auszuweiten, um zu prüfen, ob Piloten die Ausbildungskriterien sowie die Anforderungen an ihre beruflichen und sprachlichen Kompetenzen erfüllen.
Außerdem habe ich für einen vergleichbaren Änderungsantrag gestimmt, in dem eine solche Lizenz auch für Flugbegleiter gefordert wird.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Gemeinsame Regeln für die Luftfahrt sind notwendig und wünschenswert, nicht zuletzt von Standpunkt der Sicherheit aus. Damit gibt es gute Gründe für eine Diskussion über die Fortführung und Weiterentwicklung der gegenwärtigen Zusammenarbeit in Luftfahrtsfragen. Wie immer versucht jedoch das Europäische Parlament, andere Vorschläge mit einzubringen, die auf eine Ausweitung der Macht der EU auf Gebieten abzielt, die den Mitgliedstaaten vorbehalten sein sollten. Unserer Ansicht nach wird im vorliegenden Bericht jedoch ein zu weit reichendes Mandat für die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) vorgeschlagen. Wir vertrauen darauf, dass die zuständigen nationalen Behörden sicherstellen können, dass die Piloten über ausreichende berufliche Qualifikationen und Sprachkenntnisse verfügen. Ebenso wenig teilen wir die Auffassung, dass die EU-Mitgliedstaaten eine gemeinsame Vertretung in der UN-Agentur für weltweite Luftfahrtthemen (ICAO) benötigen. Wir haben daher gegen den Bericht gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten in der Zivilluftfahrt wurden nach und nach der „Gemeinschaft“ übertragen; die vorgeschlagene Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1592/2002 ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Dieser Prozess der Übertragung und Abtretung von Zuständigkeiten ist umso negativer, als ein Rahmen geschaffen wird, dessen Grenzen nicht eindeutig festgelegt sind.
In diesem Fall würde die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) auch für die Zertifizierung von Flugzeugen und Piloten zuständig sein. Dies fällt derzeit noch unter die Zuständigkeit der einzelstaatlichen Behörden.
Die einzelstaatlichen Behörden erfüllen derzeit die in der Zivilluftfahrt geltenden und sich aus internationalen Abkommen ergebenden Anforderungen und gewährleisten die Einhaltung dieser Abkommen. Die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten ist bereits Realität. Sie könnte sogar noch gefördert und ausgebaut werden, wobei aber die Achtung der Souveränität jedes Landes, der Beschäftigten und ihrer Rechte – bei Gewährleistung einer sozialen Harmonisierung durch Schaffung günstigerer Arbeitsbedingungen – und der Rechte der Nutzer sichergestellt werden muss.
Im Grunde bedeutet diese Initiative einen weiteren Schritt vorwärts zur faktischen Errichtung des so genannten gemeinsamen europäischen Luftraums, den wir ablehnen. Da jetzt der Verhandlungsprozess über die Änderung dieser Verordnung beginnt, werden wir diese Frage im Auge behalten, um dafür zu sorgen, dass die nationale Souveränität stets gewahrt wird.
Fernand Le Rachinel (ITS), schriftlich. – (FR) In der Tat ereignen sich noch immer viel zu häufig Katastrophen im Luftverkehr, die nicht nur auf den schlechten Zustand einiger Flugzeuge, sondern auch auf die Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften zurückzuführen sind.
Dieser Vorschlag von Parlament und Rat hat den Nutzen, dass damit die Überprüfungspflichten der Mitgliedstaaten nicht nur für Flugzeuge aus Drittstaaten, sondern auch aus Mitgliedstaaten verschärft werden.
Wenn darüber hinaus eine Überprüfung der Fluggesellschaften oder der Aktivitäten der Luftfahrtbehörden ergibt, dass Unregelmäßigkeiten bestehen oder die gängigen Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wurden, kann die Europäische Agentur für Flugsicherheit einen Sanktionsmechanismus einleiten und den zuwiderhandelnden Fluggesellschaften die Beförderungsgenehmigung für die Union entziehen. Dies stellt meines Erachtens einen bedeutenden Fortschritt für die Vermeidung des Risikos von Flugzeugunfällen dar.
Schließlich wird die Agentur mit ihrer Arbeit und ihren Zuständigkeiten dazu beitragen, die europäische schwarze Liste der schlechten Fluggesellschaften auf wie ich hoffe sinnvolle Weise zu vervollständigen.
Auch wenn noch nicht alle offenen Fragen im Bereich der Flugsicherheit geklärt werden konnten, so wurden die Verhütung und die strafrechtliche Verfolgung in diesem Dokument doch auf sinnvolle Weise zusammengebracht. Wir werden dafür stimmen.
Luca Romagnoli (ITS), schriftlich. (IT) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ziel des Berichts Leichtfried ist die Erweiterung der Befugnisse der Europäischen Agentur für Flugsicherheit, der die Kontrolle nicht nur der Luftfahrt, sondern auch des Verhaltens der Luftfahrtunternehmen übertragen werden soll. Die Agentur wird für die Ausstellung und Verlängerung von Zeugnissen und Zulassungen sowie für die Überwachung der Umsetzung einheitlicher Sicherheitsstandards zuständig sein. Sie ist des Weiteren befugt, bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften Sanktionen zu verhängen.
In dem Bericht wird ferner der von der Agentur seit 2002 gewonnenen Erfahrung mit Einstellungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet; aufgrund verschiedener Faktoren, zu denen auch Sprachkompetenzen gehören, hatte die EASA Schwierigkeiten bei der Rekrutierung des benötigten qualifizierten, erfahrenen Personals. Der Berichterstatter fordert daher vernünftigerweise, das Problem mit neuartigen Lösungen anzugehen, beispielsweise unter Einsatz der Möglichkeiten, die das Statut der EU-Beamten bietet.
Zu meiner großen Überraschung habe ich jedoch heute erfahren, dass nur vier Italiener in der EASA beschäftigt sind, während es 45 französische und 37 deutsche Mitarbeiter gibt. Ich fordere die EASA und die Kommission zur Inangriffnahme und Lösung auch dieses Problems auf, bei dem es um eine ungerechtfertigte ungleiche Vertretung Italiens geht.
Jim Allister (NI), schriftlich. – (EN) Ich habe bei der heutigen Abstimmung für den Änderungsantrag 12 des oben genannten Berichts gestimmt, nach dem Fleisch von acht bis zwölf Monate alten Rindern, das unter der Bezeichnung Rindfleisch vermarktet wird, von den Bestimmungen dieser Verordnung ausgenommen werden soll. Ziel einer solchen Ausnahmeregelung ist die Entlastung der Fleischerzeuger im Vereinigten Königreich durch eine Verringerung der Kosten und eine Befreiung von aufwändigen Verfahren, die sich aus der Aufhebung der Anforderung ergibt, dass die Partien in jeder Phase des Produktionsverfahrens getrennt zu verarbeiten sind. Aus meiner Sicht ist diese zusätzliche Anforderung keineswegs gerechtfertigt und deshalb hoffe ich, dass eine Ausnahmeregelung gewährt wird.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme gegen den Bericht von Bernadette Bourzai über die Vermarktung von Rindfleisch, das von höchstens zwölf Monate alten Tieren stammt. Der Endverbraucher muss nicht nur in die Lage versetzt werden, das Schlachtalter eines Tieres und die üblichen Angaben wie Produkt, Gewicht, Preis, Ablaufdatum der Etikettierung entnehmen zu können, er muss auch über die Kilometerzahl informiert werden, welche die Tiere in lebendem Zustand zur Schlachtung zurückgelegt haben. Die europäischen Konsumentinnen und Konsumenten müssen beim Einkauf in die Lage versetzt werden, rasch und einfach erkennen zu können, wie lange das gewünschte Fleisch vor der Schlachtung lebend transportiert wurde, um dann ihre individuelle Kaufentscheidung treffen zu können.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Annahme dieses Berichts ist ein wichtiger Schritt, um die Achtung der Rechte der Beschäftigten des Seeverkehrssektors sicherzustellen.
Das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) von 2006 verfolgt das Ziel, menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen zu gewährleisten. Das Übereinkommen fasst alle bestehenden Übereinkommen und Empfehlungen der IAO zur Seearbeit seit 1919 in einem einzigen Text zusammen, der als Grundlage für das erste allgemeine Arbeitsgesetzbuch für die Seeschifffahrt dienen soll.
Die Ratifizierung des Übereinkommens durch die Mitgliedstaaten ist von grundlegender Bedeutung, damit alle Anstrengungen unternommen werden können, um zu gewährleisten, dass es wirklich erfüllt wird.
Angesichts der strategischen Bedeutung des Sektors, über den 90 % des Welthandels und 40 % des innergemeinschaftlichen Handels abgewickelt werden, und der Zahl der betroffenen Beschäftigten ist diese Maßnahme längst überfällig gewesen. Deshalb haben wir für den Bericht gestimmt. Wir hoffen, dass das Übereinkommen von den Mitgliedstaaten umgehend ratifiziert und eingehalten wird.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, mit dem alle bestehenden Übereinkommen und Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) seit 1919 zu einem einzigen Text zusammengefasst werden. Ich freue mich, dass als mögliche Frist für die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten das Jahr 2010 festgelegt worden ist, da die Europäische Gemeinschaft weder zu den Mitgliedern der IAO noch zu den Unterzeichnern dieses Übereinkommens gehört und es wichtig ist, dass die Empfehlungen der IAO von jedem Mitgliedstaat ratifiziert werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Das Seearbeitsübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation legt die Arbeitsrechte der Seeleute auf dem kleinstmöglichen Niveau fest. Sie liegen weit unter dem Standard ihrer gegenwärtigen Rechte und unter den Forderungen der Gemeinschaft der Seeleute. Wir haben Vorbehalte gegenüber einigen der darin enthaltenen Bestimmungen, wie beispielsweise solcher, die das Recht anerkennen, Sklavenhändlerbüros zu unterhalten und zu betreiben, die angeblich Arbeit für Seeleute suchen.
Der Bericht des Europäischen Parlaments und der Vorschlag der Kommission, die die Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten ermöglichen, spiegeln die Widersprüche und den intensiven Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenen Gruppen des Reedereikapitals wider.
Das Übereinkommen hat den leidenschaftlichen Widerstand der griechischen Schiffseigner hervorgerufen, die gegen die Gewährleistung selbst unzureichender Arbeits- und Lohnbedingungen opponieren, damit sie den neokolonialen Rechtsrahmen für die Schifffahrt, der von den Regierungen der Nea Dimokratia und der PASOK geschaffen wurde, „unangetastet“ lassen und auch in Zukunft ungehindert griechische und ausländische Seeleute auf schändliche Weise ausbeuten und ihre Profite steigern können.
Angesichts der volksfeindlichen Politik der EU, der Nea Dimokratia und der PASOK, der politischen Sprachrohre des Kapitals, sowie der Kräfte des Einbahnstraßen-Europas ruft die Kommunistische Partei Griechenlands die Seeleute auf, die klassenbewussten kämpferischen Kräfte unter den Seeleuten zu stärken, ihren Kampf zu intensivieren und zum Gegenangriff überzugehen, um ihre Rechte wieder zu erringen und ihre gegenwärtigen Bedürfnisse zu befriedigen.
José Albino Silva Peneda (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, da auch ich der Auffassung bin, dass es notwendig ist, das erste allgemeine Arbeitsgesetzbuch für die Seeschifffahrt auszuarbeiten.
Mit der Verabschiedung des IAO-Übereinkommens von 2006 wurden Mindestnormen für die Bereiche Gesundheit, Ausbildung, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherheit der Beschäftigten des Seeverkehrssektors festgeschrieben, die menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen an Bord internationaler Schiffe sicherstellen.
Nun müssen die Mitgliedstaaten dieses Übereinkommen ratifizieren. Ich fordere deshalb die portugiesischen Behörden zur Ratifizierung dieses IAO-Übereinkommens auf, damit einheitlichere Mindestbeschäftigungsbedingungen sichergestellt werden.
Ich begrüße die in diesem Übereinkommen eingeführten innovativen Verfahren wie z. B. das Seearbeitszeugnis, das ein Staat für Schiffe unter seiner Flagge ausstellt, nachdem überprüft wurde, dass die Arbeitsbedingungen an Bord der innerstaatlichen Gesetzgebung und den aus dem Übereinkommen resultierenden Vorschriften genügen.
Ich hoffe, dass dieses Übereinkommen zur Stabilisierung der Seeverkehrsbranche beitragen wird, die dem weltweiten Wettbewerbsdruck der Wirtschaftsbeteiligten mit den niedrigsten Sozialstandards und der drohenden Verlagerung der Anwerbung von Seeleuten zu Lasten europäischer Arbeitsplätze, auch im innergemeinschaftlichen Verkehr, ausgesetzt ist.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (SK) Die Überalterung unserer Bevölkerung, sprich der zunehmende Anteil an älteren Menschen, und das Problem der sozialen Verelendung zählen zu den größten Herausforderungen, denen sich die Europäische Union in den nächsten Jahren stellen muss.
Ich begrüße den engagierten Bericht von Herrn Hasse Ferreira, der auf die Festlegung klarer Vorschriften für Sozialdienstleistungen in der gesamten EU abzielt. Dies gilt umso mehr, als diese Dienstleistungen aufgrund ihres spezifischen Charakters vom Geltungsbereich der kürzlich verabschiedeten Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen wurden. Ich befürworte nachdrücklich die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips. Da bei der Erbringung und Finanzierung der Sozialdienstleistungen 27 verschiedene Modelle und Konzepte zum Einsatz kommen, muss den Mitgliedstaaten überlassen bleiben, den Umfang der Sozialdienstleistungen gemäß der üblichen Praxis in jedem Mitgliedstaat festzulegen und diese Dienstleistungen bestmöglich auf die Bedürfnisse des einzelnen Bürgers abzustimmen.
Unsere Bürger erwarten eine deutliche Botschaft von uns, in der wir bekräftigen, dass die Union jedem Bürger und insbesondere den Hilfsbedürftigen und sozial Schwachen ein Leben mit angemessenem Komfort und frei von finanziellen Ängsten ermöglicht. Mit diesem Bericht wird das Parlament meiner Ansicht nach außerdem dazu beitragen, ein nachhaltiges europäisches Sozialmodell zu entwickeln.
Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Hasse Ferreira gestimmt, da wir kurz vor einer sozialen Bruchlandung stehen. Während immer weniger Geld in die Sozialkassen kommt, steigt die Zahl jener, die trotz Arbeit vom Staat abhängig sind.
Wenn wir Mütter zu Dauersozialhilfeempfängerinnen degradieren, wenn es nicht möglich ist, von ehrlicher Arbeit zu leben, und Kinder ein sicherer Weg in die Armut sind, dann brauchen wir uns weder über schwindende EU-Begeisterung noch über das Gespenst der Kinderlosigkeit wundern. Eine Erhebung und Offenlegung der tatsächlichen innerhalb der EU durch Wirtschaftsmigration, Wirtschaftsasylanten und illegale Einwanderer entstehenden Kosten, insbesondere der diesbezüglichen Belastung unserer Sozialsysteme, ist meines Erachtens längst überfällig.
Die illusorische Hoffnung, dass ausländische Migranten unsere Kinderlosigkeit ausgleichen und unsere Alten betreuen würden, müssen Multi-Kulti-Träumer endlich über Bord werfen, damit die autochthone europäische Bevölkerung nicht langsam, aber sicher in der Flutwelle der sozialen Kostenexplosion untergeht.
Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben den Bericht unterstützt. Sozialdienstleistungen sind von besonderem Charakter und unterscheiden sich von kommerziellen Dienstleistungen. Wie solche Dienstleistungen finanziert und bereitgestellt werden, liegt in der Entscheidung der Mitgliedstaaten selbst, aber es ist wichtig, dass diese von hoher Qualität und allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sind.
Zum Schutz der Sozialdienstleistungen vor den Vorschriften des Binnenmarktes wäre eine sektorale Richtlinie wünschenswert, in der Sozialdienstleistungen und kommerzielle Dienstleistungen eindeutig definiert sind, um sie voneinander zu unterscheiden.
Wir sind jedoch etwas irritiert über den Begriff „Frauenerwerbstätigkeit“, der uns unbekannt ist. Wir vermuten, dass der Berichterstatter damit zum Ausdruck bringen will, dass viele Frauen im sozialen Dienstleistungssektor arbeiten und die Förderung ihrer Teilnahme am Arbeitsmarkt wichtig ist, wobei gleichzeitig jedoch gegen unsichere Beschäftigungsverhältnisse vorgegangen werden muss. Was die „Teilzeitarbeit“ betrifft, meinen wir, dass Vollzeitarbeit ein Recht und Teilzeitarbeit eine Möglichkeit sein sollte. Wir wollen ferner darauf hinweisen, dass es im öffentlichen Sektor keine „ehrenamtliche Tätigkeit“ gibt, diese aber in einer ergänzenden Sozialwirtschaft existieren kann. Ehrenamtliche Heimarbeit gehört jedoch nicht zu den Sozialdienstleistungen.
Wir verstehen den Begriff „öffentlich-private Partnerschaften“ dahingehend, dass es im sozialen Dienstleistungssektor verschiedene Dienstleistungen gibt, die öffentlich finanziert und von verschiedenen Akteuren, wie GmbH, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Privatunternehmen ausgeführt werden.
Roselyne Bachelot-Narquin (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Es war höchste Zeit! Endlich liegt uns ein Bericht vor, in dem die spezifischen Besonderheiten der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse Berücksichtigung finden. Die Aufgaben und organisatorischen Aspekte dieser Sozialdienstleistungen, die nicht mit anderen Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zu verwechseln sind, mussten dringend näher definiert werden. Außerdem bilden die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Sozialmodells, das wir nicht nur mit aller Kraft verteidigen, sondern auch voranbringen wollen. Es ist daher zu begrüßen, dass sich das Europäische Parlament mit diesem wichtigen Sachverhalt befasst.
Wir konnten in diesem Haus einen zufrieden stellenden Kompromiss erzielen. Ich habe daher für den Bericht Hasse Ferreira gestimmt.
Diese Entscheidung geht offensichtlich mit dem Votum des Europäischen Parlaments seit dem Kompromiss Gebhardt/Harbour zur Dienstleistungsrichtlinie und dem aktuelleren Kompromiss Rapkay/Hokmark zum Bericht Rapkay konform. Ich möchte an diesem Punkt nochmals klarstellen, dass wir uns mit dieser Entscheidung keinesfalls zu einer Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse verpflichten.
Allerdings reicht dieser Bericht nicht aus; ich verweise damit auf die erforderliche sektorbezogene Richtlinie zu Gesundheitsdienstleistungen.
Françoise Castex (PSE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse gestimmt.
Es freut mich, dass das Parlament konsequent an seinem Votum festhält und Rechtssicherheit sowie die Klarstellung des Gemeinschaftsrahmens für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse fordert.
Meines Erachtens kann mit diesem Bericht ein Ausgleich zwischen einer strengen Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der Erfüllung der Gemeinwohlaufgaben der Sozialdienste geschaffen werden.
Dies ist in der Tat eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung einer sektorbezogenen Richtlinie zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die das Parlament im Bericht Rapkay zum Weißbuch zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse eindeutig gefordert hat.
Darüber hinaus begrüße ich den Vorschlag, auf Initiative des Parlaments ein Forum zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse einzuberufen, und spreche mich dafür aus, dieses Vorhaben im Verlauf der portugiesischen Ratspräsidentschaft in die Tat umzusetzen.
Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht gestimmt, da es sich um eine wichtige Frage für die europäischen Bürger handelt und weil ich die Auffassung des Berichterstatters teile. Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse sind einer der Grundpfeiler, auf die sich das europäische Sozialmodell stützt, und ein angemessenes Instrument, um die soziale Dimension der Lissabon-Strategie zu stärken und um sich den Herausforderungen der Globalisierung, des industriellen Wandels, des technologischen Fortschritts, des demografischen Wandels, der Migrationsbewegungen und der Änderung der Sozial- und Arbeitsmodelle zu stellen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Hornissennest, in das mit der Richtlinie über die Errichtung des Dienstleitungsbinnenmarktes (der berüchtigten Bolkestein-Richtlinie) gestochen wurde, welche den Weg für den Angriff auf die öffentlichen Dienste ebnete, wird in diesem Bericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse weiter ausgebaut.
Der Beweis dafür ist sofort in der Teilung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse sichtbar.
Zudem wird in dem Bericht nicht das Recht jedes Mitgliedstaates eindeutig vertreten, die öffentlichen Dienstleistungen nach ihren Vorstellungen zu definieren, zu organisieren und zu finanzieren.
Darüber hinaus wird zugelassen, dass Privatunternehmen Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erbringen dürfen, womit der Privatisierung von zentralen Sozialdienstleistungen der Weg geebnet wird. Das wird zur Folge haben, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Universalität, des sozialen Zusammenhalts und, was am allerwichtigsten ist, die Möglichkeit der Verteidigung der grundlegenden Menschenrechte in der Praxis in Frage gestellt werden.
Schließlich möchte ich darauf verweisen, dass alle von uns eingereichten Änderungsanträge abgelehnt wurden, z. B. unser Appell an die Mitgliedstaaten, erstens die so genannten Reformen zu revidieren, durch die ihre marktorientierten Sozialschutzmodelle, die dem Wettbewerb und Ausschreibungsverpflichtungen unterliegen, institutionalisiert wurden, und zweitens die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften bzw. das Outsourcing von Sozialdienstleistungen zum privaten Sektor zu stoppen, weil diese Strategien irreführend sind.
Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – Unter Ziffer 6 dieses Berichts über die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Hinteresse wird gemäß dem Subsidiaritätsprinzip die „Freiheit der Behörden der Mitgliedstaaten bekräftigt, die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse nach ihrem eigenen Verständnis zu definieren, zu organisieren und zu finanzieren“.
Mit diesem einen Satz wird der restliche Text, ungeachtet der so genannten „Mitverantwortung“ der Union, seiner Bedeutung beraubt: Die Verantwortung für die öffentlichen Dienste liegt bei den Mitgliedstaaten und muss auch in Zukunft bei ihnen verbleiben. Und jeder Mitgliedstaat muss selbst darüber befinden, ob diese Dienstleistungen vom Markt oder von der nationalen Solidarität als Garantin für das Gemeinwohl oder aber von einer gesunden Mischung dieser beiden Elemente gesteuert werden sollen.
Mit anderen Worten ist es weder Aufgabe der Kommission noch des Gerichtshofs in Luxemburg, die öffentlichen Dienstleistungen zu definieren oder gar über sie zu bestimmen. Wir wissen nur zu gut, was ansonsten geschieht: Im Namen des Ultraliberalismus und des Wettbewerbs werden die Gewinne zum eindeutigen Vorteil des internationalen Kapitals privatisiert und die Verluste ohne Rücksicht auf die Interessen der Allgemeinheit oder der Bürger und insbesondere der Ärmsten unter ihnen verstaatlicht.
Es kann nicht zu oft betont werden, welchen entscheidenden Einfluss diese Strategien auf den sozialen Verfall haben, den unsere Länder derzeit erleben.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Herr Hasse Ferreira stellt äußerst treffend fest, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse einen wesentlichen Bestandteil des europäischen Sozialmodells bilden, das auf den Schutz der Schwächsten, also von Kindern, alten Menschen, Kranken, Menschen mit Behinderungen, Arbeitslosen usw. ausgerichtet ist.
Dieses Sozialmodell wird gegenwärtig durch drei Entwicklungen in Frage gestellt. Erstens die unkontrollierte Einwanderung, die über kurz oder lang unsere Sozialsysteme in den Ruin treiben wird. In Frankreich erhalten illegale Einwanderer kostenlose medizinische Versorgung, die den Staat alljährlich 600 Millionen Euro kostet. Zweitens das Niederreißen der Grenzen, mit der unsere Unternehmen dem internationalen Wettbewerb und dem Sozialdumping insbesondere durch China ausgeliefert werden und das die wirtschaftlichen Grundlagen dieses Sozialmodells zunichte macht. Drittens der 2000 auf dem Gipfel von Lissabon beschlossene schrittweise Abbau der öffentlichen Dienstleistungen.
Der Bericht unseres Kollegen Hasse Ferreira enthält keine Lösungsvorschläge, weil diese Entwicklungen das Ergebnis der ultraliberalen Ideologie sind, die das Brüsseler Europa durchsetzt.
Nur mit einem anderen Europa, einem Europa der Nationen, das sich auf die Achtung der nationalen Souveränitäten, die Gemeinschaftspräferenz und auf Grenzen stützt, die es vor einer ungezügelten Einwanderung und einem unfairen internationalen Wettbewerb schützen, werden unsere Staaten in der Lage sein, das europäische Sozialmodell wiederzubeleben.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem die Kommission aufgefordert wird, den Vorschlag für eine sektorspezifische Richtlinie für Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zu prüfen, weil diese Dienstleistungen nicht durch die Vorschriften für kommerzielle Dienstleistungen in der EU geregelt werden können. Sozialdienstleitungen müssen auch weiterhin qualitativ hochwertig und für alle zugänglich sein, und die Vorschriften für die Erbringung dieser Dienstleistungen müssen gesetzlich verankert werden.
Bairbre de Brún und Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Trotz unserer Vorbehalte gegenüber bestimmten Aspekten des Berichts sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass wir alles in allem für den Bericht stimmen können. Wir sind weder davon überzeugt, dass ein Rechtsrahmen erforderlich ist, noch sind wir glücklich über die Art und Weise, in der bestimmte Sozialdienstleistungen zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erklärt werden, aber wir begrüßen es, dass der Bericht die Werte der Gleichheit und der Solidarität sowie die Grundsätze der Zugänglichkeit und des Universaldienstes ausdrücklich unterstützt.
Unsere Zustimmung zu diesem Bericht sollte keinesfalls als Unterstützung für die Schaffung öffentlich-privater Partnerschaften verstanden werden.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Neben den Gratis-Äußerungen über den „besonderen Charakter“ der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ebnet der Bericht den Weg für ihre Privatisierung und Einbeziehung in die Richtlinie über die Liberalisierung von Dienstleistungen (Bolkestein-Richtlinie).
Im Rahmen kapitalistischer Umstrukturierungen werden entscheidende Bereiche der Sozialschutzdienstleistungen dem „freien Markt“ und dem „freien Wettbewerb“, also der Zügellosigkeit des Großindustriekapitals, überlassen, damit sie nun nicht einmal mehr nach den derzeit geltenden beschränkten sozialen Kriterien funktionieren, sondern der Plutokratie Profite einbringen.
Sowohl die Mitteilung der Kommission als auch der Bericht des Europäischen Parlaments über die Sozialdienstleistungen sind im Grunde auf die Förderung dieser volksfeindlichen Veränderungen ausgerichtet.
Sie nehmen drastische Einschränkungen am Begriff der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse vor. Sie setzen sich für die Umverteilung von Aufgaben vom öffentlichen auf den privaten Sektor (wodurch die öffentlichen Behörden zu „Dienern“ des „freien Wettbewerbs“ werden) sowie die Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften ein, die den „Rammbock“ für das Eindringen der Monopolgruppen in den Sektor der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse bilden.
Die Arbeitnehmer müssen sich dieser alptraumhaften Zukunft widersetzen, indem sie die Arbeiter- und Volksbewegung stärken und ihren Kampf intensivieren, um auf diese Weise dazu beizutragen, dem politischen Wechselspiel der Kräfte in unserem Land und in Europa eine andere Richtung zu geben und dadurch diese reaktionäre und extrem volksfeindliche Politik zu überwinden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Mit einem starren Modell zur Definition der Wirtschaftstätigkeiten und zur Bestimmung ihres öffentlichen oder privaten Charakters kann die EU ganz bestimmt nichts gewinnen. Die moderne Wirtschaft – und insbesondere die europäische – braucht Flexibilität. Zum anderen ist das beste europäische Integrationsmodell dasjenige, das jedem Mitgliedstaat Freiraum lässt, den Weg zu wählen, den seine Bürger beschreiten wollen und das ihnen selbst auch Raum lässt, um Fehler zu begehen. Die Möglichkeit, einmal Fehler zu begehen, gehört untrennbar zur Freiheit der Wahl.
Deshalb befürworte ich, dass eine juristisch eindeutige Definition dessen benötigt wird, was unter Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zu verstehen ist. Ihre richtige Feststellung ist wichtig, damit die Europäische Union bei der Annahme von Vorschriften weder etwas durchsetzt noch verbietet, wofür sie nicht zuständig ist. In diesem Sinne bin ich noch für viel mehr als in dem vorliegenden Bericht gesagt wird. Gleichermaßen stimme ich dem Berichterstatter dahingehend zu, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse mit einer ausreichenden Finanzierung ausgestattet sein müssen. Das ist unbestritten, auch wenn unsere Meinungen in Bezug auf die Art der Finanzierung auseinandergehen und jeder Mitgliedstaat eine andere Auffassung von seinen Pflichten gegenüber seinen Bürgern hat.
Bernadette Vergnaud (PSE), schriftlich. – (FR) Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse sind ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Sozialmodells.
Die Kommission kündigt in ihrer diesbezüglichen Mitteilung an, ihre Rolle in der Europäischen Union im Zusammenhang mit sozialen Aspekten, mit Konzepten und mit der für diese Dienstleistungen geltenden Rechtssicherheit zu verdeutlichen. In der Tat sind die Organisations- und Verwaltungsmodelle der Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse in den einzelnen Mitgliedstaaten äußerst unterschiedlich.
Neben anderen Aspekten sollte sich die Kommission auf die Schaffung eines Rechtsinstruments sowie vor allem auf die Ausarbeitung einer sektorbezogenen Richtlinie konzentrieren, um politische Eindeutigkeit in den Verfahren und Rechtssicherheit für die beteiligten sozialen Organisationen zu gewährleisten. Die Veranstaltung eines vom Parlament geleiteten Forums im Verlauf der portugiesischen Ratspräsidentschaft und in Zusammenarbeit mit allen sozialen Akteuren wird zu dieser Zielsetzung beitragen.
Die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse verfügen über alle Voraussetzungen, um die Verwirklichung der sozialen Dimension der Lissabon-Strategie zu untermauern. Dies ist möglich durch die Zahl der Arbeitsplätze, die sie schaffen können, und durch den sozialen Zusammenhalt, zu dessen Gewährleistung sie in der Europäischen Union in unterschiedlicher Form beitragen. Ich habe aus allen genannten Gründen für den Bericht von Herrn Hasse Ferreira gestimmt.
Robert Evans (PSE). – (EN) Herr Präsident! Meine Kollegen von der britischen Labour-Partei und ich können einige Punkte dieses Entschließungsantrags nicht unterstützen und haben in der Schlussabstimmung dagegen gestimmt, weil wir glauben, dass der Entwurf des Abkommens viel zu unausgewogen ist und die USA begünstigt.
Wenn dieser Entwurf in der vorliegenden Form vom Rat angenommen wird, erhalten US-amerikanische Luftfahrtunternehmen praktisch uneingeschränkten Zugang zum inländischen Markt der EU, während europäische Luftfahrtunternehmen weiterhin keine Möglichkeit auf Zugang zum inländischen Markt der USA haben. Zudem können amerikanische Investoren bis zu 49 % der Stimmrechtsaktien an EU-Luftfahrtunternehmen erwerben, während EU-Investoren lediglich 25 % der stimmberechtigten Anteile oder Aktien an US-Luftfahrtunternehmen besitzen dürfen. Deshalb ist der Entwurf dieses Abkommens meiner Ansicht nach nicht viel besser als die Fassung vom November 2005, die sowohl vom Rat als auch von der Kommission als unausgewogen bezeichnet wurde.
Da die amerikanische Seite mit diesem Abkommensentwurf ihre wichtigsten Verhandlungsziele erreicht hat, gehe ich davon aus, dass für sie kein großer Anreiz für eine zukünftige weitere Liberalisierung mehr bestehen wird. Ich fürchte, dass letztlich das Vereinigte Königreich den Preis für dieses Abkommen zahlen wird. Das Vereinigte Königreich gewährt US-Luftfahrtunternehmen Verkehrsrechte (so genannte „hard rights“) mit uneingeschränktem Zugang zum Flughafen Heathrow und damit zu bereits 40 % des transatlantischen Marktes, ungeachtet der Tatsache, dass vier – nicht nur amerikanische – Luftfahrtunternehmen bereits Transatlantikflüge von Heathrow aus durchführen. Deshalb glaube ich, dass dies für das Vereinigte Königreich und für die gesamte Europäische Union ein sehr schlechtes Abkommen ist.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste akzeptiert, dass die EU die Mitgliedstaaten in handelspolitischen Fragen vertritt. Dazu gehört das aktuelle Luftverkehrsabkommen mit den USA, das es Fluggesellschaften der EU ermöglichen soll, alle Orte in den USA anzufliegen.
Wir sind dagegen, dass sich das Europäische Parlament zur Eigentumsstruktur amerikanischer Fluggesellschaften äußert, denn dies ist eine Frage für die zuständigen amerikanischen Behörden. Allerdings teilen wir die generellen Standpunkte des Entschließungsantrags. Das Luftverkehrsabkommen wirkt sich darüber hinaus positiv auf den Binnenmarkt aus, einem Gebiet, das wir schützen und ausbauen wollen. Wir haben daher bei der Schlussabstimmung für den Entschließungsantrag gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Eines der Ziele, die mit dem Abschluss dieses Vorabkommens über den Luftverkehr zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika verfolgt werden, besteht darin, die zurzeit auf verschiedenen Ebenen zwischen den Fluggesellschaften in Ländern der EU und denen der USA bestehenden Ungleichheiten auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Wir sehen jedoch den Abschluss dieses Vorabkommens mit Sorge. Da davon ausgegangen wird, dass der Abschluss derartiger Abkommen unter die Zuständigkeit der Gemeinschaft und nicht der Mitgliedstaaten fällt, wird die Souveränität eines jeden Mitgliedstaates in einem Bereich von enormer strategischer Bedeutung untergraben, und das umso mehr, als das erklärte Leitprinzip dieses Abkommens darin besteht, dass es als Musterbeispiel für die weitere weltweite Liberalisierung und Annäherung der Rechtsvorschriften gelten soll. Das ist für uns inakzeptabel.
Die mit dem Abschluss multilateraler Abkommen verbundenen Vorteile sind hinreichend belegt. Sie bringen dann Vorteile, wenn sie sowohl zur Verbesserung der Bedingungen für die Erbringung der Dienste – vor allem für die Passagiere –, der verfügbaren Flugrouten und der von ihnen geforderten Preise als auch zur Vereinfachung der Verfahren und zur Minimierung der Umweltauswirkungen beitragen und wenn sie auch die Rechte der Beschäftigten dieses Sektors schützen und fördern und die Wahrung der Rechtsvorschriften und der Souveränität jedes Landes sicherstellen.
Stanisław Jałowiecki (PPE-DE), schriftlich. (PL) Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Union und Drittländern zu überprüfen, hat uns vor völlig neue Herausforderungen gestellt, vor allem im Hinblick auf Länder wie Russland und die USA und ganz besonders in Bezug auf Letztere. Wir müssen uns auch darüber im Klaren sein, dass die Entscheidungen des EuGH für eine Seite, nämlich die Europäische Union, bindend sind. Die EU ist deshalb aufgefordert, ein neues Abkommen auszuhandeln. Wir sind dazu verpflichtet, und das bringt die Verhandlungsführer der EU von Anfang an in eine schwierigere Lage.
Umso erfreulicher ist es, dass es der Europäischen Kommission vor zwei Wochen nach einer weiteren schwierigen Verhandlungsrunde gelungen ist, teilweise Übereinstimmung zu erzielen, auch wenn das noch keine völlig befriedigende Lösung ist. Das ist immerhin ein bedeutender erster Schritt nach vorn. Wir dürfen uns jedoch keine unrealistischen Ziele setzen, wenn wir weiter vorankommen wollen. Die Forderung nach einer Harmonisierung der Sozialpolitik im Luftverkehrssektor auf beiden Seiten des Atlantik ist meiner Ansicht nach ein Beispiel für einen solchen unrealistischen Ansatz, wird damit de facto doch versucht, den Vereinigten Staaten das europäische Sozialmodell aufzuzwingen. Machen wir uns in diesem Falle nicht der Sünde des Hochmuts schuldig?
Ich unterstütze allerdings nachdrücklich die Forderung nach einem Austausch bewährter Konzepte im Bereich Umweltschutz. Selbst wenn sich die globale Erwärmung als globaler Mythos herausstellen sollte, ist schließlich die Umwelt selbst ein unschätzbares Gut.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Die britischen Konservativen befürworten eine Öffnung des Luftverkehrsmarkts für mehr Wettbewerb und die Vereinbarung einer „Open-Sky“-Politik mit den Vereinigten Staaten. Mit den vorliegenden Vorschlägen, die bei den jüngsten Verhandlungen erarbeitet wurden, wird jedoch ein Ungleichgewicht zugunsten der Vereinigten Staaten aufrechterhalten. Derartige Abkommen sollten auf uneingeschränkter Gegenseitigkeit beruhen und europäischen Luftfahrtunternehmen auf der anderen Seite des Atlantiks dieselben Rechte garantieren wie sie amerikanischen Luftfahrtunternehmen in der Europäischen Union gewährt werden. Die Kommission hat Fortschritte erreicht, aber sie reichen noch nicht aus – und die Zeit drängt. Aus diesem Grund hat sich die Delegation der britischen Konservativen bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, in dem Sicherheit und Nachhaltigkeit als zwei wichtige Ziele für das Abkommen zwischen der EU und den USA hervorgehoben werden. Ich halte es für wichtig, dass nach der Entscheidung des amerikanischen Verkehrsministeriums, seinen Regelungsvorschlag über die tatsächliche Kontrolle von US-Luftfahrtunternehmen zurückzuziehen, die notwendige Ausgewogenheit zwischen den Interessen der EU und den Interessen der USA wiederhergestellt wird.
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich habe die Entschließung unterstützt, weil die Vorbereitungsarbeiten für die Überprüfungskonferenz zwingend notwendig und zum gegenwärtigen Zeitpunkt sinnvoll sind. Die Qualität des Atomwaffensperrvertrags und aller Zusatzprotokolle werden aber an den Erfolgen gemessen. Daher sollten wir die Chance nutzen, die sich jetzt mit der Wiederaufnahme der Sechs-Parteien-Gespräche in Richtung der Denuklearisierung in Nordkorea ergeben hat. Die Europäische Union hat wesentlich dazu beigetragen – und insbesondere auch wir als Europäisches Parlament –, dass es diese Gespräche wieder gibt, dass es dazu ein so genanntes Peking-Übereinkommen mit konkreten Maßnahmen gibt.
Jetzt geht es aber darum, dass wir die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen im Sinne einer Denuklearisierung Nordkoreas tatsächlich unterstützen, und ich erwarte mir, dass die Europäische Union Maßnahmen zur food security, das heißt landwirtschaftliche Entwicklungshilfe, zur regional security, das heißt Verbesserung der diplomatischen Beziehungen in der Region, und Maßnahmen in Richtung Umsetzung der Menschenrechte voll unterstützt.
Ziel muss es sein, dass Nordkorea ohne atomare Rüstung in kürzester Zeit das Auslangen findet und dass es generell zu einer Änderung des Regimes in Nordkorea im Interesse des Friedens und der Stabilität der gesamten Region kommt.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Kernwaffen stellen eine weltweite Bedrohung für die Bevölkerung der Erde dar. Die jetzt zu beobachtende Entwicklung, dass sich immer mehr Länder Zugang zu Kernwaffentechnologie verschaffen, ist sehr Besorgnis erregend. Jeder souveräne Staat hat natürlich das Recht, sich und seine Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen, aber rein prinzipiell sind wir der Ansicht, dass Kernwaffen keine Berechtigung haben. Die Geschichte hat gezeigt, welche Zerstörungen diese Waffen anrichten können.
Der vorliegende Entschließungsantrag, enthält gute, wie auch schlechte Passagen. So sollten unserer Ansicht nach z. B. alle Verweise auf die europäische Sicherheitsstrategie gestrichen werden. Tatsache ist, dass diese Frage ein hervorragendes Beispiel dafür ist, warum es in der EU keine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) geben sollte. Mehrere Mitgliedstaaten verfügen über bedeutende Kernwaffenarsenale, während andere ihr Territorium außereuropäischen Kernwaffenmächten überlassen. In einer zukünftigen EU mit einer gemeinsamen Sicherheitspolitik könnten Mitgliedstaaten ohne Kernwaffen unabsichtlich in Konflikte mit dieser Art von Waffen hineingezogen werden.
Außerdem ist die Welt größer als die EU, und ein internationales Problem muss auf internationaler Ebene gelöst werden. Die UNO verfügt über das dafür erforderliche Wissen und die Erfahrung und ist die zuständige Institution, die die Verbreitung von Kernwaffen in der Welt verhindern kann.
Unseres Erachtens liegt dem Entschließungsantrag die Absicht zugrunde, die GASP und den Einfluss des Parlaments in dieser Frage zu stärken. Wir haben darum gegen den Entschließungsantrag gestimmt.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Nichtverbreitung von Kernwaffen und die atomare Abrüstung gehören zu den Kernfragen der Gegenwart in einem internationalen Umfeld, das von Instabilität und Unsicherheit, deren Ursachen die zunehmende Aggressivität und der Interventionismus des von den USA angeführten und von den kapitalistischen Großmächten unterstützten Imperialismus sind, geprägt wird.
Der Rüstungswettlauf wird von den USA angeheizt, einem Land, das seine Atomwaffen weiterentwickelt und bestrebt ist, in Europa neue Systeme zu installieren, die ihrem Wesen nach Angriffszielen dienen. Beispiele dafür sind die neuen Antiraketensysteme in Polen und in der Tschechischen Republik.
In ihrer zunehmend militärischen Ausrichtung bedrohen die USA zugleich andere souveräne Staaten mit ihrer Einmischung und militärischen Aggression.
Vor diesem Hintergrund ist die Ablehnung der Vorschläge unserer Fraktion durch die Mehrheit des EP äußerst aufschlussreich. Unsere Fraktion:
- besteht auf einer friedlichen politischen Lösung des Streits über das Atomprogramm des Iran und bekräftigt seine Ablehnung militärischen Maßnahmen sowie der Androhung von Waffengewalt;
- ist gegen die Stationierung neuer ballistischer Flugkörper und Raketenabwehrsysteme in EU-Mitgliedstaaten;
- und fordert die Nuklearwaffen besitzenden Staaten auf, die höchste Alarmstufe für ihre Arsenale aufzuheben und sich zu verpflichten, nuklearwaffenfreie Staaten nicht mit Nuklearwaffen anzugreifen.
David Martin (PSE), schriftlich. – (EN) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil die Gefahr einer Verbreitung von Kernwaffen große Besorgnis auslöst und es wichtig ist, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV) wieder zu beleben und zu stärken. Die EU hat einen gemeinsamen Standpunkt zur Nichtverbreitung angenommen, der eine positive Plattform für verstärkte Anstrengungen in diesem Bereich bietet, insbesondere durch die Verfolgung eines wirksamen Multilateralismus.
Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. – (EN) Sinn Fein lehnt die Weiterverbreitung von Kernwaffen grundsätzlich ab und begrüßt die klare Ablehnung, die das Europäische Parlament heute zum Ausdruck gebracht hat.
Irland ist ein atomwaffenfreies Land, und daran darf sich auch in Zukunft nichts ändern. Dennoch hat die Atomindustrie Auswirkungen auf unsere Umwelt und unsere Gesundheit, da ausländische Kernkraftwerke unsere Meere und unser Land belasten und dadurch Gesundheitsprobleme bei unserer Bevölkerung verursachen.
Alle Länder, sollten unabhängig von ihrer Größe, ihrem Einfluss oder ihrer Regierungsform so bald wie möglich mit der Beseitigung ihrer Atomwaffenarsenale beginnen. Wir lehnen es ab, dass weitere Länder den Kreis der Atommächte erweitern oder die Mächte, die bereits über Kernwaffen verfügen, ihr atomares Potenzial vergrößern.
Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Während es über seine fest etablierte jährliche Wunschliste zur Nichtverbreitung von Kernwaffen abstimmt, versäumt es das Europäische Parlament, die Installation neuer ballistischer Flugkörper und Raketenabwehrsysteme in Europa zu verurteilen.
Dieser Beschluss kommt im Grunde einer Akzeptanz und Mitwirkung am nationalen Raketenabwehrsystem der Vereinigten Staaten gleich, dessen Ziel darin besteht, ein globales Atomraketenangriffsnetzwerk aufzubauen. In der Tschechischen Republik und in Polen werden bereits Vorbereitungen zur Errichtung neuer US-Militärstützpunkte getroffen, und das Europäische Parlament gibt dazu seine Zustimmung in den Entschließungsanträgen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie der überwältigenden Mehrheit der Sozialdemokraten und Liberalen.
Wir, die Abgeordneten der Kommunistischen Partei Griechenlands im Europäischen Parlament, haben uns der Stimme enthalten, weil wir es ablehnen, uns an der Selbsttäuschung über den Charakter der EU zu beteiligen, die auch in diesem Bereich aggressiv ist und bleibt. Die politischen Kräfte, die sie unterstützen, bemühen sich darum, sie als „Anti-Atommacht“ darzustellen. Es gibt Mitgliedstaaten (Großbritannien und Frankreich), die über Atomwaffen verfügen. Dazu kommen noch amerikanische Atomwaffen, die sich ebenfalls auf EU-Territorium befinden. Jetzt bereitet sich die EU darauf vor, sich am nationalen Raketenabwehrsystem der Vereinigten Staaten zu beteiligen, das ein neues Wettrüsten und neue Feindschaften schürt.
Trotz der hübschen Phrasen zeigt die Entschließung wieder einmal, dass sich die EU in strategischen Fragen auf die Seite der Vereinigten Staaten und gegen die Völker stellt. Ziel des nationalen Raketenabwehrsystems der Vereinigten Staaten ist es, mithilfe von nuklearem Terrorismus die imperialistische Souveränität zu etablieren.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich stimme dem Inhalt dieser gemeinsamen Entschließung rückhaltlos zu. Der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ist unsere beste Waffe gegen die Ausbreitung von Nuklearwaffen – einer ernsthaften Bedrohung für die weltweite Sicherheit. Es muss gesagt werden, dass es nicht nur wichtig ist, welche Atomwaffen es gibt, sondern auch, wer sie besitzt. Wie wir sehen, verhalten sich in dieser Frage nicht alle Staaten gleich.
Mit meinem Ja und mit meiner Zustimmung zur Entschließung möchte ich den Gedanken hervorheben, dass wir neben dem rein formellen Vorgehen noch weitere Verpflichtungen haben. Am meisten interessiert uns in der Weltpolitik die Gewährleistung umfassender und dauerhafter Sicherheit. In dieser Frage bin ich mir nicht mehr so sicher, was genau wir getan haben. Hoffen wir, dass die im Augenblick zwar kaum sichtbaren, aber Besorgnis erregenden Anzeichen sich als unbegründet erweisen.
Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. – (EN) Der Besitz von Nuklearwaffen war in den vergangenen 54 Jahren ein zentraler Bestandteil der Verteidigungsstrategie des Vereinigten Königreichs. Angesichts der Gefahren in der heutigen Welt und der Unvorhersehbarkeit künftiger Bedrohungen wäre es unklug, Entscheidungen zu treffen, durch die unsere Fähigkeit zur Aufrechterhaltung einer unabhängigen britischen Nuklearabschreckung oder die Glaubwürdigkeit unserer Abschreckungspolitik beeinträchtigt würde. Mit der relativ geringen Investition einer Summe, die über einen Zeitraum von 20 Jahren gerechnet nur knapp 3 % des Verteidigungshaushalts des Vereinigten Königreichs ausmacht, kann das Vereinigte Königreich seine unverzichtbare Verteidigungsfähigkeit erhalten. Das Vereinigte Königreich ist nach dem Nichtverbreitungsvertrag (NVV) als rechtmäßiger Kernwaffenstaat anerkannt, und die Konservativen unterstützen das Ziel einer weltweiten nuklearen Abrüstung gemäß Artikel VI des NVV.
Eine unilaterale nukleare Abrüstung, die unsere Nation und ihre Bevölkerung gefährden und mit der wir unsere strategische Verteidigung vollständig in andere Hände legen würden, lehnen wir jedoch mit allem Nachdruck ab. Entscheidungen, die sich auf die Sicherheit des Vereinigten Königreichs, sein Hoheitsgebiet und seine Bürger auswirken, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Regierung Ihrer Majestät und nicht in den der Europäischen Union. Über den größten Teil des vorliegenden Entschließungsantrags besteht eine sonst nur selten anzutreffende Einmütigkeit und die extremen Änderungsanträge, die von der Linken eingebracht wurden, haben keine Mehrheit gefunden.
Wir konnten jedoch einem Text nicht zustimmen, in dem die Anstrengungen begrüßt werden, die von Parlamentariern aus allen Ländern im Rahmen der so genannten Kampagne für nukleare Abrüstung, zum Beispiel im weltweiten Parlamentarischen Netzwerk für nukleare Abrüstung (Erwägung E), unternommen werden. Aus diesem Grund haben wir uns bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag als Ganzes der Stimme enthalten.