Index 
Ausführliche Sitzungsberichte
Donnerstag, 15. März 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.
1. Eröffnung der Sitzung
 2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll
 3. Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Aussprache)
 4. Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Aussprache)
 5. Abstimmungsstunde
  5.1. Benennungen in die Ausschüsse (Abstimmung)
  5.2. Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Abstimmung)
  5.3. Illegale Vogeljagd in Malta (Abstimmung)
  5.4. Beziehungen Europa-Mittelmeer (Abstimmung)
  5.5. Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (Abstimmung)
  5.6. Bosnien und Herzegowina (Abstimmung)
  5.7. Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Abstimmung)
  5.8. Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas (Abstimmung)
  5.9. Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/ Andengemeinschaft (Abstimmung)
  5.10. In Zypern verschwundene Personen (Abstimmung)
  5.11. Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Abstimmung)
  5.12. Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)
 6. Stimmerklärungen
 7. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
 8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll
 9. Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (Aussprache)
 10. Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (Aussprache)
 11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)
  11.1. Guatemala
  11.2. Kambodscha
  11.3. Nigeria
 12. Abstimmungsstunde
  12.1. Guatemala (Abstimmung)
  12.2. Kambodscha (Abstimmung)
  12.3. Nigeria (Abstimmung)
  12.4. Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (Abstimmung)
 13. Stimmerklärungen
 14. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll
 15. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
 16. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll
 17. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll
 18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll
 19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll
 20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
 ANLAGE (Schriftliche Anfragen)


  

VORSITZ: PIERRE MOSCOVICI
Vizepräsident

 
1. Eröffnung der Sitzung
  

(Die Sitzung wird um 10.05 Uhr eröffnet.)

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE).(SV) Herr Präsident! Ich möchte eine Protokollfrage anschneiden. Gestern habe ich zum Bericht über die „handelspolitischen Schutzinstrumente“ gesprochen und wollte den Bericht Muscardini vom Oktober zitieren. Dabei fiel mir jedoch auf, dass ein wichtiger Teil fehlte, und nun weiß ich nicht, wie wir weiter verfahren sollen. Der Bericht ist vom Oktober 2006, aber die schwedische Version enthält einen ernsthaften Fehler, da der gesamte folgende Text in Ziffer 11 fehlt, und ich überlege, was wir hier tun können. Folgender Abschnitt fehlt in der schwedischen Sprachversion: „um die Nichteinhaltung von globalen Abkommen über den Sozial- oder Umweltschutz oder internationaler Übereinkünfte zu einer Form von Dumping oder Subvention zu machen“. Wenn die gesamte Dimension des Umwelt- und Sozialdumpings in der schwedischen Version fehlt, wird das schwedische Volk ein falsches Bild von den Zielen des Parlaments erhalten.

 
  
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  Der Präsident. – Herr Schlyter, diese Bemerkung ist sehr wichtig und soll berücksichtigt werden. Wir werden alles prüfen und die erforderlichen Maßnahmen treffen.

 

2. Vorlage von Dokumenten: siehe Protokoll

3. Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Aussprache)
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Francesco Musotto im Namen des Ausschusses für regionale Entwicklung über durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (2006/2106(INI) (A6-0044/2007).

 
  
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  Francesco Musotto (PPE-DE), Berichterstatter. – (IT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte all meinen Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung dieses Berichts mitgewirkt haben, aufrichtig danken. Unserer Ansicht nach wurde den Inseln nun erstmalig eine komplette Studie gewidmet, in der ihre besonderen Merkmale in Bezug auf alle in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallenden Bereiche berücksichtigt wurden: Obwohl bei der Kohäsionspolitik für die Jahre 2007-2013 strukturell benachteiligten Regionen besondere Beachtung geschenkt wird, sind für Inselgebiete keine speziellen Maßnahmen vorgesehen.

Auf diese Diskrepanz hat das Parlament mehrmals hingewiesen, und obwohl die Lage auf den europäischen Inseln unterschiedlich ist – insgesamt gibt es 121 Inseln, auf denen rund 15 Millionen Menschen leben –, haben sie alle eine Reihe von Problemen gemein, die einen Wettbewerbsnachteil darstellen: höhere Preise aufgrund zusätzlicher Transportkosten und wenig Wettbewerb; Schwierigkeiten beim Zugang zum Binnenmarkt, die Notwendigkeit der Rohstoffeinfuhr, höhere Energiekosten, fehlende Infrastrukturen, Einwanderung, eingeschränkte Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit und Anfälligkeit für Umweltrisiken. Nicht zufällig beträgt das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP auf den Inseln 72 % des EU-Durchschnitts. Daher müssen bei der Umsetzung der Gemeinschaftspolitik, angefangen bei den staatlichen Beihilfen, die besonderen Merkmale der Inseln anerkannt werden. Unserer Meinung nach ist größere Flexibilität erforderlich, um die zusätzlichen Kosten auszugleichen und, in Bezug auf die Energie, Schwankungen bei den Kraftstoffpreisen zu kompensieren.

Im Zusammenhang mit den operationellen Programmen der Strukturfonds muss der Durchführung von Infrastrukturprojekten besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, vor allem im Rahmen der europäischen Meerespolitik, damit die Inseln vollständig in den Binnenmarkt und die Lissabon-Strategie integriert werden. Andererseits genießen die Inseln einen Vorteil hinsichtlich der Energieerzeugung, da sie Wind, Sonne und Meer nutzen können, die einen unvergleichlichen potenziellen Wert darstellen, weswegen die Kommission Projekte für erneuerbare Energiequellen und Energiesicherheit fördern muss.

Eine andere Ressource, die es zu nutzen gilt, ist der Fremdenverkehr. Wir brauchen eine Gemeinschaftspolitik zur Förderung des Inseltourismus, ein Etikett, das Angaben zu Qualität und Herkunft enthält, sowie eine eingehende Studie zum nachhaltigen Fremdenverkehr. Unter anderem schlagen wir vor, das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr der Inseln zu erklären.

Im Bericht wird darüber hinaus das Problem der illegalen Einwanderung angesprochen, das unserer Ansicht nach eine menschliche Tragödie und eine untragbare Belastung für die Mittelmeerinseln darstellt, für die die Europäische Union die Verantwortung übernehmen muss. Wir begrüßen die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke und fordern die Einrichtung einer europäischen Küstenwache. Die Europäische Union muss dringend die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung stellen, um in diesem Bereich ein schnelles und rechtzeitiges Einschreiten zu gewährleisten.

Es liegen andere Vorschläge vor, die noch vertieft werden sollten, wie zum Beispiel die Finanzinstrumente JASPERS (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions) und JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises), die kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Krediten erleichtern und die die Diversifizierung der Volkswirtschaften der Inseln oder die Verbreitung der Breitbandtechnologie zur Überbrückung der Technologielücke fördern.

Abschließend sei gesagt, dass eine Überarbeitung des Rechtsrahmens unerlässlich ist, um den besonderen Merkmalen von Inseln voll und ganz Rechnung zu tragen und die statistischen Indikatoren entsprechend zu aktualisieren: Dazu zählt die Berücksichtigung der Inseln innerhalb des Beobachtungsnetzes für die Europäische Raumordnung und die Schaffung einer Dienststelle für die Inseln innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik der Kommission.

Wir hoffen, dass dieser Bericht ein für allemal einen wirklichen Wendepunkt darstellen wird, indem er zu echter Entwicklung führt und neuen Generationen, die integriert in den europäischen Kontext weiterhin dort, wo sie geboren wurden, leben und arbeiten möchten, praktische Antworten liefert.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Inseln und andere Gebiete mit natürlichen oder besonderen Beeinträchtigungen sind der Kommission sehr wichtig, wenn es darum geht, den territorialen Zusammenhalt sicherzustellen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit – meist mit Drittländern – in den Bereichen Fremdenverkehr, Kultur sowie auf anderen Gebieten auszubauen.

Ich räume ein, dass ein sektorübergreifendes Konzept sinnvoll sein könnte, aber es ist eine zentrale Aufgabe der Kohäsionspolitik, die konkreten Probleme dieser Gebiete anzugehen. Im Entwurf der allgemeinen Regelungen für die Kohäsionspolitik 2007-2013, der im Juli 2004 erschien, schlug die Kommission konkret einen zusätzlichen Kofinanzierungsanteil für diese Regionen vor. Letztendlich wurde dieser Vorschlag bekanntlich nicht in die Endfassung der im Juli 2006 gebilligten und heute geltenden Verordnung übernommen. Allerdings wird die Kommission bei den laufenden Verhandlungen über die Interventionssätze in der Kohäsionspolitik für 2007-2013 dafür sorgen, dass die besonderen Beeinträchtigungen dieser Gebiete in den entsprechenden Programmen gebührend berücksichtigt und geeignete Maßnahmen vorgesehen werden, um diese zu bekämpfen.

Außerdem arbeitet die Kommission derzeit am Vierten Kohäsionsbericht, der im Mai veröffentlicht werden soll und der eine umfassende Analyse des Sachstands und der Trends hinsichtlich des territorialen Zusammenhalts in der EU enthalten wird, wobei auch Inseln und Gebiete mit natürlichen Benachteiligungen erwähnt werden. Ebenso beabsichtigt die Kommission, weiter die Arbeiten innerhalb des ESPON-Programms zu intensivieren, um besser geeignete Indikatoren und aktuellere Informationen über diese Gebiete zu erhalten. Gleichzeitig möchte die Kommission darauf hinweisen, dass statistische Daten für Inseln oder andere Gebiete, die zu den NUTS II- bzw. NUTS III-Regionen zählen, bereits zur Verfügung stehen. Eine Zusammenstellung statistischer Informationen über kleinere Gebiete ist sicherlich schwieriger, aber genau genommen leben ja 95 % der europäischen Inselbevölkerung, wenn wir von den Gebieten in äußerster Randlage absehen, in NUTS II- bzw. NUTS III-Gebieten.

Was nun die praktische Umsetzung des Begriffs „territorialer Zusammenhalt“ betrifft, so verständigte sich der Rat trotz des Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage, wie ihn der Verfassungsvertrag bieten würde, bereits 2004 in Rotterdam darauf, die territoriale Dimension in den Lissabon-Prozess mit aufzunehmen. Er begann auch mit der Ausarbeitung der territorialen Agenda, und dieses Dokument, in dem die Herausforderungen, Ziele und politischen Empfehlungen für den territorialen Zusammenhalt benannt werden sollen, wird wohl im Mai 2007 in Leipzig angenommen werden.

Darüber hinaus beinhalten die im Oktober des Vorjahres vom Rat angenommenen strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft ein spezielles Kapitel zur territorialen Dimension der Kohäsionspolitik. Die Kommission bemüht sich nun darum, ihre praktische Umsetzung in den Programmplanungsdokumenten sicherzustellen, die zurzeit ausgehandelt werden.

Die Kommission ist ganz klar für eine Förderung der Euroregionen oder ähnlicher Strukturen, um die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit zu meistern. Diese Verbindungen könnten gerade für Inseln und andere Regionen mit natürlichen Beeinträchtigungen sinnvoll sein. Zudem ermutigt die Kommission diese Gebiete, den erst jüngst geschaffenen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit zu nutzen, um die Verwaltung der entsprechenden Programme zu erleichtern.

Was die staatlichen Beihilfen betrifft, sind regionale Investitionsbeihilfen vielleicht nicht das beste Instrument, um lokale Probleme auf den Inseln anzugehen. Ich denke, dass den Hauptproblemen der Inseln zum Beispiel mit horizontalen Instrumenten wirksamer beizukommen ist. Unsere Beihilfevorschriften erlauben bereits viele Formen der Unterstützung. Beispielsweise erlauben unsere Vorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse einen Ausgleich für die Erbringung lokaler öffentlicher Dienstleistungen, einschließlich der Personenverkehrsdienste.

Zweitens bieten unsere neuen Leitlinien für Wagniskapital und unser Gemeinschaftsrahmen für Forschung, Entwicklung und Innovation neue Möglichkeiten zur Unterstützung junger, innovativer Unternehmen und dabei zusätzliche Zulagen für kleine und mittlere Unternehmen.

In einigen Fällen wird die Unterstützung in dem Umfang, wie sie von kleinen Inseln benötigt wird, gar nicht als Beihilfe gezählt. Nach der neuen De-minimis-Verordnung werden Beihilfen bis zu 200 000 Euro, die über einen Zeitraum von drei Jahren geleistet werden, nicht als Beihilfen eingestuft. Es können Investitionen für alle Arten von öffentlicher Infrastruktur finanziert werden, und sie enthalten kein Beihilfeelement. Überdies wird die besondere Situation von Inseln auch in den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen durchaus berücksichtigt. Im Zuge der neuen Unterstützungsregelung für Unternehmensgründungen wird kleinen Inseln eine Zulage von 5 % gewährt.

Ich glaube, dass diese Beispiele wirklich zeigen, wie wir durch unsere Reformierung der staatlichen Beihilfen die Vorschriften besser vorhersehbar machen und den Verwaltungsaufwand bei der Anmeldung staatlicher Beihilfen verringern. Das ist es schließlich, was Sie im Interesse der Inselregionen und aller anderen Beteiligten gefordert haben.

 
  
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  Simon Busuttil, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(MT) Ich möchte zu Beginn meinem Kollegen, Herrn Musotto, zu seinem Bericht gratulieren, der äußerst wichtig insbesondere für diejenigen ist, die wie ich von einer Insel kommen. Er ist deshalb wichtig, weil er Inseln eine Stimme verleiht. Inseln verdienen es, gehört zu werden, denn bisher hat ihnen die Europäische Union kaum Beachtung geschenkt. Dieser Bericht widmet ihnen die ihnen gebührende Aufmerksamkeit. Ferner habe ich mit Freude vernommen, dass Frau Kommissarin Kroes erklärte, Inseln seien für die Europäische Kommission wichtig. Frau Kommissarin, wir wollen jedoch, dass Inseln in allen Politikbereichen innerhalb der Europäischen Union Beachtung finden und nicht nur durch die Linse der Regionalpolitik betrachtet werden. Sie sind ja das für Wettbewerbsfragen zuständige Kommissionsmitglied, und wie Sie richtig erklärten, gibt es Vorschriften zu staatlichen Behilfen, die bisher im Falle der Inseln nicht flexibel genug sind. Die für das gesamte europäische Hoheitsgebiet geltenden Regelungen sind nicht flexibel genug, um auch für die Inseln angewandt werden zu können. Wir möchten, dass Sie diese Regelungen genau prüfen, den Inseln größere Aufmerksamkeit schenken und dafür sorgen, dass die Vorschriften so flexibel wie möglich gehandhabt werden.

Ich möchte auf Ziffer 10 des Berichts verweisen. Hier heißt es, dass die Kommission regelmäßig einen Bericht über die besonderen Bedürfnisse der Inseln verfassen muss und wie deren Belangen Rechnung getragen werden kann. Ich erwarte von der Kommission, dass sie einen solchen Bericht erarbeitet, und wir werden auch in Zukunft darauf bestehen. Ich möchte nochmals betonen, dass dies ein guter Bericht ist, der zweifellos von allen betroffenen Inseln begrüßt wird.

 
  
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  Stavros Arnaoutakis, im Namen der PSE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Wieder einmal hat das Europäische Parlament das Thema Inseln auf die Tagesordnung gesetzt. Wieder einmal hat es in dem jetzt vorliegenden Bericht – und ich möchte Herrn Musotto zu seiner exzellenten Arbeit gratulieren – eindeutig festgestellt, dass Inselregionen einer besonderen Behandlung bedürfen. Sie brauchen mehr Unterstützung, damit sie nicht nur die Entwicklungsprobleme überwinden können, mit denen sie konfrontiert sind, sondern damit sie auch die Möglichkeiten des gemeinsamen Marktes und der globalisierten Wirtschaft nutzen können.

Für alle von uns, die in Inselregionen wohnen, gehören Probleme unterschiedlichen Ausmaßes wie die geografische Isolation, der Mangel an Infrastrukturen, die wirtschaftliche und demografische Stagnation sowie die Beschränktheit der Ressourcen und Optionen zu dieser, wie ich sagen würde, Lebensweise dazu. Zugleich sind wir uns aber alle – sowohl die dauerhaften Bewohner als auch die Millionen von Bürgern, die auf europäischen Inseln ihren Urlaub verbringen – der Vorteile von Inselregionen durchaus bewusst: ihr kultureller Reichtum, ihre reichhaltigen, aber empfindlichen Ökosysteme, ihre natürliche Umwelt, ihre besondere Lebensweise, ihre qualitativ hochwertigen Erzeugnisse und traditionellen Erzeugermethoden. Wenn wir wirklich einen grundlegenden wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zwischen den europäischen Regionen erreichen wollen, dann müssen wir diese Vorteile unterstützen, dann müssen wir sie hervorheben und durch die einzelnen Politiken der Europäischen Union, insbesondere durch die Kohäsionspolitik, fördern. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die besondere Bedeutung hinweisen, die der Bereitstellung staatlicher Beihilfen für die Inselregionen zukommt, wo die Kosten für Kraftstoff und Energie sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit und die flexible Nutzung vorhandener und zukünftiger staatlicher Beihilfen für Transportkosten auswirken. Zudem möchte ich betonen, dass es notwendig ist, eine integrierte Fremdenverkehrspolitik und eine effiziente Unternehmenspolitik zu verfolgen und innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik auf der Grundlage der Erfahrungen, die die Dienststelle für Regionen in äußerster Randlage bereits gesammelt hat, unverzüglich eine solche Dienststelle für die Inseln zu errichten. Eine solche Behörde wird all den Besonderheiten und Bedürfnissen von Inseln und ihren dauerhaften und saisonalen Bewohnern Rechnung tragen, die bei der Entwicklung und Umsetzung gemeinschaftlicher Politiken insbesondere in den Bereichen Verkehr, Energie und Bewirtschaftung der Wasserressourcen berücksichtigt werden.

Jetzt, da der Vierte Kohäsionsbericht erarbeitet wird und die Debatte über die Zukunft der Regionalpolitik sich im Vorfeld der Überarbeitung der Finanziellen Vorausschau 2008-2009 zu entwickeln beginnt, sollte das Europäische Parlament sich noch einmal bewusst machen, dass die Europäische Union nicht ähnliche Situationen auf unterschiedliche Art und Weise bzw. unterschiedliche Situationen in gleicher Weise behandeln kann.

 
  
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  Elspeth Attwooll, im Namen der ALDE-Fraktion.(EN) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Die ALDE-Fraktion möchte Herrn Musotto für seinen äußerst wertvollen Bericht über die durch Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingten Zwänge von Inseln danken.

Alle behandelten Themen verdienen volle Aufmerksamkeit, jedoch möchte ich mich auf die Fragen im Zusammenhang mit den staatlichen Beihilfen und die Ziffern 8, 9 und 19 konzentrieren. Der Grund dafür ist das wirkliche Leben auf den Inseln, vor allem auf solchen Inseln, die weit von Bevölkerungszentren entfernt sind. Die Beispiele stammen aus meinem Wahlkreis, finden sich aber überall in der EU wieder.

Um das Entfernungsproblem zu verdeutlichen: Ein Freund von den Shetland-Inseln ist 14 Stunden mit dem Auto und der Fähre unterwegs, um das nächste Kino zu erreichen. Die Benzinpreise liegen auf den westlichen Inseln um etwa 11 % höher als im schottischen Central Belt. Auf den Shetland-Inseln sind es sogar 16 %. Ein Heuballen kostet auf den westlichen Inseln fünfmal soviel wie außerhalb der nächstgrößeren Stadt Inverness. Solche Beispiele veranschaulichen nur ansatzweise, wie sehr allein die Lage von Inseln zu einem Wettbewerbsnachteil werden kann.

Ich danke der Kommissarin für Ihre Bemerkungen zu den staatlichen Beihilfen, aber eine flexiblere Regelung ist nach wie vor allein deshalb nötig, um die Wettbewerbsbedingungen anzugleichen. Besonders kritisch sehe ich, wie ihr bekannt ist, den Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers. Und auch hier ist es wieder das wirkliche Leben auf den Inseln und in anderen abgeschiedenen Regionen, aufgrund dessen dieser Grundsatz nur sehr schwer erfüllt werden kann, da womöglich keine geeigneten Vergleichsmöglichkeiten gegeben sind und die geringe Größe des Marktes Probleme aufwirft, was den durchschnittlichen Ertrag für den betreffenden Sektor betrifft.

Wir wollen in diesem Zusammenhang einzig und allein, dass unsere Inseln zu gleichen Bedingungen wie Regionen auf dem Festland Zugang zum Binnenmarkt haben.

 
  
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  Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte dem Berichterstatter zu der geleisteten Arbeit gratulieren. Wenn wir uns gegenüber ehrlich sind, müssen wir heute zugeben, dass nicht alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten dieselben Vorteile genießen. In unserer Gemeinschaft gibt es Gebiete, in denen aufgrund ihrer entfernten Lage oder schlechten Erreichbarkeit gewisse Zwänge bestehen. Dies gilt zum Beispiel für Inseln, die oft auch in äußerster Randlage liegen und bergig sind.

Wir sprechen über Solidarität und inneren Zusammenhalt. Diese Grundprinzipien verlangen von uns, dass wir sie gebührend berücksichtigen und gegebenenfalls diejenigen, die in diesen Gebieten leben, angemessen unterstützen. Die Hauptprobleme, die in diesem Bericht angesprochen werden, sind Schwierigkeiten bei Transport und Verkehr, Knappheit an Rohmaterialien, erhöhte Energiekosten, Schwierigkeiten mit dem Internetzugang und bei den Telekommunikationsnetzen, schwieriges Terrain, vor allem in den Bergen und den nördlichsten Gebieten, Entvölkerung oder illegale Einwanderung.

Ich unterstütze die Schlussfolgerungen des Berichterstatters und möchte uns alle auffordern, diese Menschen nicht ihrem Schicksal zu überlassen.

 
  
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  Alyn Smith, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (EN) Herr Präsident! Auch ich möchte dem Berichterstatter gratulieren und ihm für seine sehr konstruktive Haltung gegenüber unseren Änderungsanträgen bei der Behandlung dieses Themas im Ausschuss danken. Es ist mir eine große Freude, seinen Bericht heute zu unterstützen.

Da ich aus Schottland stamme, habe ich ebenso wie andere schottische Kolleginnen und Kollegen ein besonderes Interesse und auch einen besonderen Blickwinkel hierfür, und ich möchte die Abgeordneten zunächst daran erinnern, dass eine Randlage immer relativ zu sehen ist. Brüssel interessiert mich auch nur ziemlich am Rande, wenn ich an einem Samstag die schottischen Fußballergebnisse wissen will. Inseln haben eine charakteristische Kultur, eine charakteristische Identität und eine charakteristische Geographie. Das sollte Anlass zur Freude, nicht zur Traurigkeit sein. Wenn die Bedingungen für alle gleich sind, dann weisen Europas Inseln nichts an Nachteilen auf, was nicht durch ihre Vorzüge, die in ihrer Dynamik, ihrer Innovationskraft und dem Beitrag, den sie zu den Zielen der EU leisten können, liegen, nicht wettgemacht werden könnte. Läge Malta in Mitteleuropa und hätte es gute Verkehrsverbindungen und eine gute Anbindung an das übrige Europa, dann wäre es eben nicht Malta, sondern München. Wir müssen uns über die Inseln in Europa freuen und ihren besonderen Charakter anerkennen.

Eine Insel zu sein bedeutet, dass es spezielle Fragen gibt, die man angehen muss, wozu dieser Bericht eine Reihe solider Vorschläge enthält. Ich hoffe, dass uns unsere Kommissarin heute konkrete Zusicherungen geben kann, dass nach diesem Bericht auch gehandelt wird, denn er beinhaltet viele gute Ideen, und ich möchte doch hoffen, dass dies nicht wieder eine Wunschliste wird, zu der die Kommission ein Lippenbekenntnis ablegt, ohne dann wirklich etwas damit anzustellen.

Ich möchte einige konkrete Punkte herausgreifen. Inseln sind bei ihren Interaktionen mit dem EU-Binnenmarkt von spezifischen Nachteilen betroffen. Deshalb brauchen wir aktuelle, verlässliche Statistiken, damit die Politik informiert ist. Kann uns die Kommissarin zusichern, dass wir mit Eurostat zusammenarbeiten werden, damit dies geschieht?

Unter Ziffer 12 und 16 unseres Berichts fordern wir die Schaffung einer speziellen bereichsübergreifenden Dienststelle innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik, die sich mit Inseln befassen soll. Für die Regionen in äußerster Randlage existiert dies bereits. Es gibt also gute Gründe für eine spezielle Dienststelle für die Inseln. Kann uns die Kommissarin zusichern, dass dies auch tatsächlich geschehen wird?

Was die staatlichen Beihilfen betrifft, so brauchen wir von der Kommission ein realistischeres Konzept für die Beurteilung der Beilhilfekriterien für Inseln, wie auch schon von anderen heute angedeutet wurde. Auf Inseln herrschen besondere Wirtschaftsfaktoren vor, die zurzeit nicht hinreichend berücksichtigt werden, weshalb ich eine Zusicherung der Kommissarin dahingehend begrüßen würde, dass wir die Politik hier überdenken.

Im Zusammenhang mit den Kürzungen der staatlichen Beihilfen, gerade bei der Beförderung auf die Inseln, von den Inseln und innerhalb der Inseln, hat unsere Regierung in Schottland gerade 25 Millionen Euro für eine ziemlich kostspielige Ausschreibung für Fährdienste verschwendet. Dieser Fehler hatte überwiegend innenpolitische Ursachen, aber die komplizierten Verflechtungen mit den EU-Vorschriften waren auch nicht hilfreich, sodass wir auch hier etwas tun müssen. Wir müssen außerdem besonders die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und die Beihilfen sozialer Art dahingehend untersuchen, wie sie in Bezug auf Artikel 87 Absatz 2 des Vertrags zu sehen sind. Die Handhabung des Straßenbeförderungs-Äquivalenztarifs muss auch geklärt werden.

Im Energiebereich haben Inseln einen klaren natürlichen Vorteil. Deshalb sollte die Kommission alle verfügbaren Mittel nutzen, um nachhaltige Energiegemeinschaften zu fördern, insbesondere das europäische Netz, und innenpolitische Beschränkungen abzuschaffen. In Schottland verfügen wir mit den Shetland-Inseln, Orkney, den westlichen Inseln und Argyle und Bute über die EU-weit besten Ressourcen in punkto Wind-, Wellen- und Gezeitenkraft und somit über ein gewaltiges Potenzial, um zu den energie- und klimapolitischen Zielen der EU beizutragen, allerdings entwickeln wir diese Ressourcen nicht weiter, da in das Netz nur unzureichend investiert wurde. Wenn die EU wirklich den Herausforderungen des Klimawandels begegnen will, dann sollte in Verbindungsleitungen mit den schottischen Inseln investiert werden. Dann können nämlich die schottischen Inseln erheblich zur Erreichung unserer Ziele beitragen.

In ähnlicher Weise werden wir von der britischen Regierung durch die diskriminierende Tarifpolitik beim Zugang zum nationalen britischen Netz außen vor gehalten. Denn je weiter man vom Hauptmarkt entfernt ist, desto höher sind die Verbindungsgebühren, um Strom in das britische Netz einzuspeisen. Ich bin der festen Überzeugung, dass dies nach Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie über erneuerbare Energien von 2001 eine Diskriminierung darstellt und denke, dass die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Großbritannien einleiten muss, da wir außen vor gelassen werden. Die Inseln haben einen gewaltigen Beitrag zu leisten und sind dazu auch imstande. Es gibt nichts an Europas Inseln auszusetzen, was nicht durch das, was an ihnen richtig ist, aufgewogen würde, aber wir müssen für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen.

 
  
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  Der Präsident. – Ihr Beitrag hat uns etwas Wichtiges in Erinnerung gebracht, nämlich, dass wir uns stets an der Peripherie von jemandem befinden. Das Problem der Zentralität ist nicht einfach zu definieren.

 
  
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  Kyriacos Triantaphyllides, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (EL) Herr Präsident! Wir müssen, glaube ich, dem Ausschuss für regionale Entwicklung dazu gratulieren, dass er die Initiative zur Erarbeitung eines solchen Berichts ergriffen hat.

Die Inseln der Europäischen Union spielen im Rahmen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum von 2007 bis 2013 tatsächlich eine entscheidende Rolle, weil die meisten von ihnen mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, die es zu überwinden gilt, um gegenüber den übrigen Regionen der Europäischen Union nicht im Nachteil zu sein. So hat eine Insel wie Zypern beispielsweise mit folgenden Schwierigkeiten zu kämpfen: höhere Preise aufgrund des Zusammenspiels von Monopolmärkten und zusätzlichen Transportkosten, niedrige Löhne aufgrund der unterschiedlichen Niveaus von Angebot und Möglichkeiten, Knappheit an Rohstoffen, erhöhte Energiekosten, unzureichende Infrastruktur, beschränkte Anzahl an wirtschaftlichen Tätigkeiten und größere Anfälligkeit für Umweltgefahren, die den Fremdenverkehr beeinträchtigen können. Der Bericht deckt den breiteren Rahmen dieser Probleme in zufrieden stellender Weise ab. Allerdings wird im Bericht ein Problem thematisiert, dem ich so nicht zustimmen kann, nämlich das Einwanderungsproblem. Mit den Vorschlägen, die polizeiliche Überwachung der Außengrenzen zu verstärken, eine Grenzschutztruppe zu errichten und der so genannten illegalen Einwanderung endgültig einen Riegel vorzuschieben, verfolgen wir eine Vogel-Strauß-Politik. Damit schlagen wir keine nachhaltigen Lösungen für ein außerordentlich großes soziales Problem vor, denn wir können nicht einerseits die Europäische Union als eine globale Wirtschaftsmacht anpreisen und andererseits unsere Grenzen dicht machen. In dieser Hinsicht können die Inseln eine positive Rolle spielen, die aber leider nicht die ist, die im Bericht beschrieben wird.

 
  
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  Derek Roland Clark, im Namen der IND/DEM-Fraktion.(EN) Herr Präsident! Wir brauchen also eine weitere Initiative, stimmt das? Dieses Mal für Inselbewohner. Inselbewohner sind eigentlich von Natur aus einfallsreich. Sie sind immer noch alle da, doch sie brauchen dort Hilfe, wo sich die EU eingemischt hat.

Im vergangenen Jahr billigte das Parlament neue Genehmigungen für die EU-Fischereiflotte zur Ausbeutung der Gewässer der Westsahara. Da die Menschen dort mit den modernen Schiffen der EU nicht konkurrieren konnten, suchten sie woanders Arbeit, und die Kanarischen Inseln erlebten nun das Trauma der massiven illegalen Zuwanderung. Auf allen Fernsehschirmen sah man jetzt Bootsladungen von Westafrikanern, die es über den Atlantik schaffen wollten, und ihr Unglück vergrößerte sich noch dadurch, dass sie zu Dutzenden den Tod fanden, weil ihre Küstenboote dem offenen Meer nicht standhielten. Kaum hatte dieser von der EU ausgelöste Exodus begonnen, da folgten Menschen bereits aus den Nachbarländern, was das Ganze noch schlimmer machte.

Malta hat das gleiche Problem mit der Massenzuwanderung, was auch logisch ist: Die hohen Zollschranken der EU unterbinden den Handel, was die ärmeren Länder Nord- und Ostafrikas sehr hart trifft, also ziehen sie los und versuchen ihr Glück in Europa und nutzen dabei Malta als Zwischenstation. Beihilfen nach Malta zu pumpen ist keine Lösung. Die Zollschranken sind das Problem. Werden sie abgebaut, zieht der Handel an und die meisten Menschen in Afrika werden ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ohne wegziehen zu müssen. Wenn man an einer solchen Abschottung der 27 EU-Länder weiter festhält, wo doch die ganze Welt da draußen nur darauf wartet, mit der EU Handel zu treiben, dann werden die selbst verschuldeten Probleme anhalten.

Habe ich das im Bericht richtig verstanden, dass Inseln in der EU, gerade in den Regionen in äußerster Randlage, zur Gewinnung erneuerbarer Energien genutzt werden könnten? Damit soll wohl gemeint sein, dass wir vorhaben, dort diese lächerlichen Windparks zu errichten. Das ist natürlich eine Möglichkeit, um die Einheimischen zu vertreiben, und das alles wegen sinnloser Turbinen, die zu nicht vorhersehbaren Zeiten winzige Mengen Strom produzieren und auf abgelegenen Inseln stehen, damit auch ja sicher ist, dass das bisschen Leistung zu einem Großteil noch bei der Übertragung verloren geht.

Wie ich höre, sollen Inseln durch das Ansteigen des Meersspiegels gefährdet sein: ein weiteres Beispiel für die hysterischen, Unheil verkündenden Warnungen der „Klimawandler“. Es findet nicht in dem Ausmaß statt, wie behauptet wurde. Und es ist natürlich. Das hat es auch früher schon gegeben. Die Welt erlebt Phasen der Erwärmung und der Abkühlung. In der Wärmephase des Mittelalters war es heißer als jetzt, und das jahrzehntelang. Es gibt genügend Aufzeichnungen über diese heißeren Perioden, etwa über bestimmte Getreidearten, die in völlig neuen Gegenden wuchsen, aber es gibt keine Aufzeichnungen über Inseln, die in den Wellen versinken.

Wir sollten uns langsam wieder beruhigen und erkennen, dass eine minimale Erderwärmung ein natürlicher Bestandteil eines solchen Zyklus ist, auf den der Mensch keinen Einfluss hat. Wir sollten uns einfach anpassen, wie es die Natur vorgesehen hat.

Alles in allem sollten wir also mit der Einmischung aufhören. Lassen wir doch die erfolgreichen Inseln in Ruhe. Wo Hilfe gebraucht wird, etwa auf Inseln der Dritten Welt oder anderswo, sollte der Handel die Hilfe sein. Die protektionistische Haltung der EU ist keine langfristige Hilfe, sondern bloß ein Notpflaster, das nach einer Weile immer wieder abgeht.

 
  
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  Luca Romagnoli, im Namen der ITS-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie können wir die strukturellen Nachteile unserer europäischen Inseln nicht berücksichtigen? Diese Problematik musste unbedingt ein Ziel innerhalb der EU-Verordnungen zur staatlichen Beihilfe darstellen. Der Initiativbericht über die Inseln in der Europäischen Union und deren unleugbare Zwänge, den mein hochgeschätzter Kollege Musotto vorgelegt hat, ist, was die Anerkennung der Bedeutung der Inseln für die regionale Entwicklung Europas angeht, ein wahrer Meilenstein.

In dieser Wahlperiode analysiere und kommentiere ich nun zum allerersten Mal einen Bericht, der so wertvoll und unterstützenswert ist wie dieser. Unterstützenswert deshalb, weil in ihm alle notwendigen Aspekte Berücksichtigung finden und weil sein Ansatz sehr ausgewogen ist. Auch inhaltlich und in Bezug auf seine Ziele ist er absolut unterstützenswert. Ich werde mit Freude für ihn stimmen und hoffe, dass all meine Kollegen ihn uneingeschränkt unterstützen werden.

Kann die EU eine statistisch unleugbare Tatsache außer Acht lassen, nämlich dass auf unseren Inseln rund 15 Millionen Menschen leben und über 90 % von ihnen ein Einkommen beziehen, das unter dem europäischen Durchschnitt liegt? Der Hauptgrund dafür sind die unwiderlegbaren strukturellen Defizite, die sich direkt aus der Insellage ergeben, was die Europäische Union allzu lange nicht beachtet hat.

In dem wertvollen Bericht von Herrn Musotto werden jetzt, in den Erwägungen, nicht nur die Gründe für diese Unterentwicklung genannt und die speziellen Ressourcen der Inseln klar beschrieben, sondern es wird endlich darauf eingegangen, was, und mit welchen speziellen Instrumenten, Analysen und Statistiken, die Union im Rahmen der Zuteilung von Mitteln aus den Strukturfonds und von Beihilfen für benachteiligte Gebiete tun kann, um die strukturellen Nachteile von Inseln auszugleichen. Das sind wir den Inselgemeinschaften schuldig, indem wir ihrer Rolle innerhalb der europäischen Zivilisation und ihre aktuelle Rolle als äußerst wichtige ökologische und ökonomische Ressource der Europäischen Union anerkennen.

Wenn die Inseln innerhalb der unleugbaren Zwänge in Form von noch immer bestehenden Hindernissen aufgrund der Insellage, durch die ihre Entwicklung gehemmt wird, unterstützt und diese Zwänge bei den Leitlinien für die Strukturfonds entsprechend berücksichtigt werden, wird die Europäische Union einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, Ungleichheiten oder vielmehr Diskriminierung zu beseitigen, die nicht nur hinsichtlich des gemeinschaftlichen Besitzstands unverantwortlich sind, sondern auch im Widerspruch stehen zu dem allgemein anerkannten Ziel der gerechten und gleichmäßigen Entwicklung der europäischen Regionen.

 
  
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  Nikolaos Vakalis (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Trotz des verkündeten Ziels der Europäischen Union, Konvergenz zwischen den Regionen zu erreichen, führen die Besonderheiten der Inselregionen dazu, dass unter ihnen Divergenz herrscht. Die Mittel der Strukturfonds haben für diese Regionen nicht die erwarteten Ergebnisse gebracht. Deshalb müssen neue Aktivitäten geplant und besondere Maßnahmen für die Inseln ergriffen werden. Die systematische Überwachung und Aufzeichnung ihrer Entwicklung im Vergleich zu anderen Regionen Europas werden ein nützliches Instrument sein.

Ich begrüße es, dass einige Themen in den Bericht aufgenommen worden sind, über den wir heute abstimmen, wie die Überarbeitung von Vertragsbedingungen zur Förderung des Güterverkehrs und des öffentlichen Verkehrs auf Linien von geringem kommerziellen Interesse, die Gewährleistung der Energiesicherheit, wobei das Gewicht hauptsächlich auf erneuerbare Energiequellen gelegt wird, eine Studie sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, die bestehende Probleme wie Dürre noch verschlimmern, die Versorgung der Inselbewohner mit Breitbanddiensten, um ihnen das tägliche Leben zu erleichtern und gravierende Probleme zu lösen, eine solide, kontrollierte Entwicklung, die die Beschaffenheit der Inseln schützt, die Bekämpfung des Problems der illegalen Einwanderung und die bessere Grenzüberwachung durch die Einrichtung einer europäischen Küstenwache.

Der heutige Bericht ist ein guter Anfang. Wenn wir aber die gewünschten Resultate erzielen wollen, muss die Kommission unverzügliche Maßnahmen und Aktivitäten vorschlagen, damit das, was in dem Initiativbericht dargelegt wird, auch in die Praxis umgesetzt werden kann.

Abschließend möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Musotto, zu seiner wichtigen und konsequenten Arbeit gratulieren.

 
  
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  Catherine Stihler (PSE).(EN) Herr Präsident! Ein Inselurlaub mag ja etwas Traumhaftes sein, weil man dem Alltag entfliehen kann, aber auf einer Insel zu leben und zu arbeiten kann mit vielen Schwierigkeiten verbunden sein, und das sollten wir bei unserer Politikgestaltung bedenken.

Ich gratuliere dem Berichterstatter, Herrn Musotto, zu seiner Arbeit, in der die durch Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingten Zwänge von Inseln im Zusammenhang mit der Regionalpolitik umrissen werden. Der Bericht befasst sich mit den einzigartigen Schwierigkeiten, vor denen viele Inseln stehen, wenn sie in einen erfolgreichen Wettbewerb mit dem Festland treten wollen.

Im Bericht werden sinnvollerweise Inselkategorien aufgestellt: Fünf Inselgebiete weisen Bevölkerungszahlen von über 500 000 auf; auf sie entfallen 75 % der europäischen Inselbevölkerung, während die restlichen Inseln deutlich kleiner sind.

Ich selbst bin eher mit den Problemen kleiner Inseln vertraut, wie etwa denen vor der Küste meiner Heimat Schottland. So wurde erst diese Woche berichtet, dass doppelt so viele junge Frauen wie Männer die Hebriden verlassen. Wenn das so weitergeht, kann die Bevölkerungszahl ab 2019 nicht mehr aufrechterhalten werden.

Wie im Bericht von Herrn Musotto angeschnitten wird, haben Inseln auch mit gemeinsamen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie etwa höheren Preisen, schwierigem Terrain, Abgeschiedenheit und schlechter Infrastruktur. Ich unterstütze die Forderung, diese Probleme in der Regionalpolitik anzuerkennen.

 
  
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  Alfonso Andria (ALDE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Musotto zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren. Als Berichterstatter über die Verordnung über den Kohäsionsfonds und als Schattenberichterstatter über die allgemeine Verordnung und die Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung habe ich bei den Verhandlungen über die neuen Verordnungen zur Kohäsionspolitik zum Ausdruck gebracht, dass mir die besonderen Merkmale von Inseln wohlbekannt sind.

Aus diesem Grund bin ich mir dessen sehr bewusst, dass dieses Hohe Haus die benachteiligte Situation der Inseln anerkannt und bestätigt hat, dass sie für uns alle als Europäer Teil des Natur- und Kulturerbes sind. Die Europäische Union muss in der Lage sein, diese Gebiete zu stützen und zu fördern, indem sie ihnen die Mittel, die für eine harmonische Entwicklung bei gleichzeitiger Einhaltung des Grundsatzes des territorialen Zusammenhalts erforderlich sind, zur Verfügung stellt, eine flexiblere Durchführung der Politiken über staatliche Beihilfen ermöglicht und einen effektiven Schutz der besonderen ökologischen Merkmale gewährleistet.

Besondere Beachtung sollte auch den Inseln geschenkt werden, die weit entfernt von großen Ballungszentren liegen und große Schwierigkeiten mit dem Zugang zu selbst den grundlegendsten Dienstleistungen haben. Für sie sollte eine EU-Meerespolitik entwickelt werden, mit deren Hilfe stabile Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zu den Nachbarländern aufgebaut werden können.

Ich stimme Herrn Musotto absolut zu, dass die Verkehrsverbindungen und Infrastrukturen – ich meine hier die Häfen und Flughäfen – verbessert werden müssen und ein Ausgleich geschaffen werden muss für die höheren Kosten, vor allem die Energiekosten, die sich aufgrund der geografischen Lage der Inseln ergeben. Ich finde den Vorschlag des Berichterstatters, eine europäische Küstenwache zur Überwachung der Außengrenzen der Union einzurichten, interessant, da eines der Probleme, an denen unsere Inseln am meisten leiden, die illegale Einwanderung über das Meer ist.

Abschließend möchte ich Herrn Musottos hervorragenden Vorschlag, das Jahr 2010 zum Europäischen Jahr der Inseln auszurufen, unterstützen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL).(PT) Um dem verkündeten wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wirklich praktische Gestalt zu verleihen, gilt es, nicht nur eine echte Konvergenz unter den wirtschaftlich geringer entwickelten Mitgliedstaaten – den Kohäsionsländern – zu fördern, sondern auch zur Verringerung der regionalen Ungleichheiten beizutragen, um auf diese Weise die harmonische territoriale Entwicklung jedes Mitgliedstaats anzuregen.

Unter diesem Aspekt kommt es jetzt entscheidend darauf an – teils durch Aufstockung der für die Kohäsionspolitik vorgesehenen Finanzmittel –, die benachteiligten Regionen und die Gebiete mit Strukturproblemen zu unterstützen, um so zur Überwindung der aufgrund der dauerhaften natürlichen und geografischen Benachteiligung, beispielsweise der Inselregionen, bestehenden Hindernisse für die regionale Entwicklung beizutragen.

Obgleich man sich der strukturellen Benachteiligung, unter der Inseln leiden, bewusst ist, war die bisher verfolgte Strategie nicht in sich schlüssig; deshalb billigen wir bestimmte in diesem Bericht hervorgehobene Vorschläge wie eine Erhöhung der Kofinanzierungsrate der Gemeinschaft auf der Grundlage der geltenden Anspruchsvoraussetzungen oder die Flexibilität bei der Genehmigung staatlicher Beihilfen für die betreffenden Regionen, um die Kosten für Treibstoff, Transport und Energie im Sinne einer positiven Diskriminierung zugunsten dieser Regionen abzusenken.

Die Anerkennung der Hindernisse, auf die bereits mehr als hinlänglich verwiesen wurde, stellt hier nicht das Hauptproblem dar. Auch nicht der Wettstreit der benachteiligten Regionen um Prioritäten. Vielmehr sind es die für die Kohäsionspolitik vorgesehenen unzureichenden Finanzmittel, wie sie sich in der gegenwärtigen Finanziellen Vorausschau für 2007-2013 darstellen, in der die Strukturfonds von 0,41 % auf 0,37 % des BIP abgesenkt wurden, und der Vorrang der in der Strategie von Lissabon genannten Ziele der Liberalisierung und Privatisierung, die die spezifischen Wettbewerbsvorteile dieser Regionen unterminieren.

 
  
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  Margie Sudre (PPE-DE).(FR) Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Europäische Union berücksichtigt auf der Grundlage von Artikel 158 EGV und der in ihrem Anhang enthaltenen Erklärung zu den Inselregionen die Nachteile und Belastungen, denen diese Gebiete ausgesetzt sind, indem sie spezifische Maßnahmen ergreift, um die Einbeziehung der europäischen Inseln in den Binnenmarkt zu fördern. Allerdings hat Franceso Musotto, dem ich dafür danke, dass er meine Änderungsanträge im Ausschuss für regionale Entwicklung unterstützt hat, heute allen Grund, die Europäische Kommission im Hinblick auf die tatsächliche Umsetzung dieser Bestimmungen zur Rede zu stellen.

Zuvor möchte ich darauf hinweisen, dass die Begriffe äußerste Randlage und Insellage völlig unterschiedlicher Art sind, so ähnlich und eng verknüpft sie auch sein mögen, denn die wichtigsten Merkmale der Regionen in äußerster Randlage sind ihre große Entfernung vom europäischen Festland und ihre Zugehörigkeit zu einem geografischen Gebiet, das überwiegend aus AKP-Ländern besteht.

Die Insellage stellt einerseits einen geografischen und kulturellen Vorteil dar, der ein Potenzial bietet, das im Rahmen einer entsprechenden Entwicklungsstrategie genutzt werden kann, andererseits ist sie aber auch ein ständiges Handicap, das sich zusätzlich erschwerend auf die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen auswirkt.

Der Grundsatz des territorialen Zusammenhalts, der in den Bestimmungen über die Strukturfonds 2007-2013 weiter gestärkt wurde, soll die polyzentrische Integration des Hoheitsgebiets der Union zum Ziel haben, um allen Regionen und ihren Bevölkerungen Chancengleichheit zu ermöglichen. Abgesehen von den von Ihnen, Frau Kommissarin, angeführten Maßnahmen, fordere ich die Kommission auf, die mit dem EG-Vertrag gegebene Möglichkeit besser auszuschöpfen, Gemeinschaftspolitiken, die negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche und soziale Entwicklung dieser Regionen haben können, entsprechend anzupassen, um bei den größten Problemen, von denen die einzelnen Regionen oder Gruppen von Inselregionen speziell betroffen sind, so weit wie möglich Abhilfe zu schaffen.

Abschließend möchte ich den Umstand würdigen, dass diese Art der Aussprache zu einer angemessenen Zeit stattfindet und nicht erst um 23.00 Uhr, wie es allzu häufig der Fall ist, Herr Präsident.

 
  
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  Der Präsident. – Auch ich bin froh darüber, denn ich war stets der Ansicht, dass diese Frage wichtig und es wert ist, von der Europäischen Union zur Sprache gebracht zu werden, auch in den Verträgen. Seinerzeit habe ich mich intensiv damit beschäftigt.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (PSE).(PL) Herr Präsident! Jede Erweiterung der EU bedeutet auch eine systematische Zunahme der Rolle, die Inseln in allen Gemeinschaftspolitiken spielen – vom territorialen Zusammenhalt über Fremdenverkehr bis hin zur Kultur. Bedauerlicherweise wurden in den Politiken der Union diese speziellen Zwänge von Inseln und die Probleme, die sie bewältigen müssen, wenn sie versuchen, mit den Gebieten auf dem Festland zu konkurrieren, bisher nicht berücksichtigt.

Daher müssen unbedingt statistische Indikatoren eingeführt werden, mit denen die Besonderheiten aller Gebiete mit schwierigen geografischen Bedingungen ermittelt werden können. Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass Inseln zu gleichen Bedingungen wie Regionen auf dem Festland Zugang zum Binnenmarkt haben müssen, wobei eine bessere Verkehrsanbindung Priorität haben sollte. Jede Kommission sollte die Möglichkeit prüfen, dass auch Inselgebiete, auf denen die Treibstoff- und Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit eindeutig negativ beeinflussen, eine staatliche Beihilfe erhalten.

Eine weitere Priorität ist die Energiesicherheit der Inseln und die Entwicklung und Umsetzung einschlägiger Projekte, bei denen neue Technologien und erneuerbare Energieträgern genutzt werden. Darüber hinaus sollte die Kommission den Einfluss des Klimawandels auf die Inselregionen prüfen.

Wenngleich die Bemühungen der FRONTEX-Agentur anerkannt werden, ist es dennoch wichtig hervorzuheben, dass sie die Auswirkungen der illegalen Einwanderung auf die Inselgemeinschaften laufend überwachen muss. Die Mitgliedstaaten dürfen es zudem nicht versäumen, effektive Maßnahmen zum Schutz der einzigartigen Merkmale der Inselgebiete einzuleiten, die dem Schutz der Umwelt und des Kulturerbes sowie der Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fremdenverkehrs dienen sollen, was sich auch auf das Wachstum anderer wichtiger Sektoren wie Handel, Fischfang und Landwirtschaft auswirkt.

Zum Abschluss möchte ich dem Berichterstatter zu einem sehr gut ausgearbeiteten Dokument gratulieren.

 
  
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  Giusto Catania (GUE/NGL).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Meiner Ansicht nach ist es sinnvoll, ein spezielles Wirtschaftsinstrument zur Unterstützung der Inseln und ihrer besonderen Merkmale und Charakteristika zu erörtern. Ebenso ist es sinnvoll, dass im Rahmen der Kohäsionspolitik Regionen in äußerster Randlage besonders beachtet werden.

Meines Erachtens müssen wir uns dafür einsetzen, dass echte Verbesserungen beim Transportsystem und bei den Infrastrukturen sowie bei den externen und internen Verbindungen und auch den Verbindungen innerhalb der Inseln, zum Beispiel zwischen der Küste und dem Landesinneren, erzielt werden. Wir sollten es jedoch vermeiden, dass europäische Fördergelder für gewaltige, sinnlose Projekte verschwendet werden, bei denen Inseln häufig über riesige Brücken mit dem Festland verbunden werden sollen, wodurch die Idee der Insellage definitiv zunichte gemacht würde.

Obwohl ich Herrn Musottos Bericht vom Ansatz her begrüße, wird in ihm meines Erachtens zu großes Gewicht darauf gelegt, zwischen Inseln und illegaler Einwanderung einen Zusammenhang herzustellen. Es besteht kein Zusammenhang. Die überwiegende Mehrheit der Einwanderer auf den Kanaren kommt mit dem Flugzeug und nicht mit dem Schiff, ebenso wie die überwiegende Mehrheit der illegalen Einwanderer in Italien nicht auf Lampedusa an Land geht, sondern ebenfalls mit dem Flugzeug kommt.

Meiner Meinung nach ist dieses Argument daher deplatziert, weswegen ich davon überzeugt bin, dass dieser Aspekt wahrscheinlich nicht in Herrn Musottos Bericht gehört. Wir müssen uns auch fragen, ob schnelle Eingreiftruppen an den Grenzen nicht vielleicht sinnvoller dafür mobilisiert werden könnten, den Tod der Einwanderer im Mittelmeer zu verhindern statt ihre Einreise zu unterbinden.

 
  
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  Rolf Berend (PPE-DE). – Herr Präsident, Frau Kommissarin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur einen wichtigen Bereich aus dem sehr guten Bericht meines Kollegen Francesco Musotto herausgreifen, der nicht nur für die betroffenen Inseln, sondern für die gesamte EU von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist, nämlich das Problem der illegalen Einwanderung.

Dieses Problem der illegalen Einwanderung, von dem die Inseln der EU im Mittelmeer ausgesprochen überproportional betroffen sind, muss meines Erachtens mit größerer Effektivität angegangen werden. Auch wenn durch Maßnahmen der Union bereits Fortschritte erzielt wurden – zum Beispiel durch die Entwicklung eines integrierten Grenzschutzsystems und die Festlegung eines Gemeinschaftskodexes für das Überschreiten der Grenzen jeglicher Art durch Personen –, zeigen die Einwanderungszahlen doch, dass die Maßnahmen noch nicht ausreichen.

Auch wenn die Zuständigkeit für Maßnahmen klar bei den Mitgliedstaaten liegt und da auch in Zukunft wird bleiben müssen, darf den Inseln die übermäßige Last aufgrund ihrer geografischen Lage nicht allein aufgebürdet werden, denn das vordergründig spanische, italienische oder griechische Problem ist nämlich in der Folge ein gesamteuropäisches, das eben deshalb auch Reaktionen auf Gemeinschaftsebene bedarf. Solidarität durch gemeinsames Handeln ist hier erforderlich und muss in Realität umgesetzt werden.

In diesem Zusammenhang ist die Einrichtung einer europäischen Küstenwache zur Überwachung der Außengrenze der EU sicherlich kein Allheilmittel in dieser Inselproblematik. Aber dieser Vorschlag des Kollegen Musotto sollte doch dahingehend geprüft werden, ob dies gegebenenfalls eine von vielen Maßnahmen gegen illegale Einwanderung zum Schutz der Inseln und der gesamten EU sein kann.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Herr Präsident, Herr Musotto! Als gewählter Abgeordneter für die Autonome Region der Azoren – die, wie unsere Kollegin Sudre sehr klug dargelegt hat, eine Region in äußerster Randlage ist, deren Status nicht mit dem der Inselregionen zu verwechseln ist – möchte ich den Berichterstatter, Herrn Musotto, und den gesamten Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr zu ihrer ausgezeichneten Arbeit herzlich beglückwünschen. Insbesondere möchte ich die Aufmerksamkeit auf den Vorschlag einer europäischen Küstenwache lenken, einen Vorschlag, der für den Schutz der Meeresumwelt, die Überwachung der Fischerei, die Unterstützung des Seehandels und vor allem die Überwachung der Einhaltung internationaler Arbeits- und Sicherheitsnormen und natürlich die Befassung mit den Problemen der Einwanderung von ausschlaggebender Bedeutung ist. An dieser Stelle geht es nicht um die Ablehnung oder Befürwortung von Einwanderung. Tatsache ist, dass es Menschen gibt, die in seeuntüchtigen Fahrzeugen die Weltmeere befahren, und diese brauchen Hilfe auf hoher See. In diesem Zusammenhang möchte ich – entgegen den Auffassungen einer meiner Kollegen – darauf verweisen, dass diese Pläne zur Einrichtung einer europäischen Küstenwache nicht geeignet sind eine Agenda zu kaschieren, in der die Sicherheit überstrapaziert wird. Uns schwebt demgegenüber eine europäische maritime Politik vor, die für alle Inselregionen und ganz besonders für die Regionen in äußerster Randlage von lebenswichtiger Bedeutung ist.

 
  
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  Sérgio Marques (PPE-DE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Musotto für die hohe Qualität seines hier von uns geprüften Berichts zu Problemen im Zusammenhang mit den Inselregionen danken.

Tatsache ist, wie der Bericht zur Genüge aufzeigt: Der Inselstatus ist eine unüberwindliche, dauerhafte Realität, die die Wettbewerbsfähigkeit dieser Regionen gravierend beeinträchtigt. Angesichts dessen, dass Inselregionen im Vergleich zu Kontinentalregionen einen Wettbewerbsnachteil haben, ist es daher äußerst sinnvoll, wenn nach speziellen EU-Ressourcen im Kontext der verschiedenen Gemeinschaftspolitiken verlangt wird.

Dieses Erfordernis wurde in den Verträgen anerkannt, was aber leider nie zu folgerichtigen Gesamtvereinbarungen geführt hat. Mehr noch, die Notwendigkeit einer europäischen Antwort zur Abschwächung des Wettbewerbsnachteils, unter dem die Inselregionen leiden, ist umso größer, je mehr man heutzutage eine erhöhte europäische Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext fordert.

Die Europäische Union muss sich daher in ihrer Reaktion auf die Probleme, die für die Inselregionen spezifisch sind und die ihre Wettbewerbsfähigkeit einschränken, innovativ zeigen. Gebraucht wird eine Reaktion seitens der Europäischen Union, die den Inselregionen hilft, mehr Nutzen aus dynamischen, in hohem Maße wettbewerbsorientierten Entwicklungen zu ziehen, wie aus dem großen Binnenmarkt Europas, der Wirtschafts- und Währungsunion und der Strategie von Lissabon.

Ich möchte daher speziell die Empfehlung des Berichts unterstützen, dass nach dem Modell der für die Regionen in äußerster Randlage bestehenden Dienststelle innerhalb der Generaldirektion Regionalpolitik eine Dienststelle geschaffen wird, die mit der Formulierung und Förderung einer europäischen Strategie für die Inselregionen beauftragt wird. Erst dann wird man die ganz spezifischen Bedingungen der Inselregionen im Kontext von Politikbereichen wie Verkehr, Energie, Umwelt, Fremdenverkehr, Besteuerung und staatliche Beihilfen gebührend berücksichtigen.

 
  
  

VORSITZ: LUIGI COCILOVO
Vizepräsident

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE).(PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter danken und ihn zu seinem gründlichen Bericht über die durch Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingten Zwänge der Inselregionen im Zusammenhang mit der Regionalpolitik beglückwünschen. Die besonderen Merkmale dieser Regionen werden von der Mehrheit der Mitgliedstaaten allgemein anerkannt.

Trotz der Bemühungen im Zuge der Regionalpolitik hat sich die relative Position von Inselgebieten bei den Ranglisten des regionalen BIP in den vergangenen 20 Jahren praktisch kaum verändert. Es freut mich, dass die Kommission erkannt hat, dass Pro-Kopf-BIP und Arbeitslosigkeit als Indikatoren für die Beurteilung der sozioökonomischen Situation von Regionen mit natürlichen Benachteiligungen unzureichend sind.

Diese Gebiete können nur sehr beschränkt in positiver Weise auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren und Wirtschaftskrisen wirken sich meistens am stärksten auf Inselwirtschaften aus. Die Volkswirtschaften der Inselgebiete sind oft von sehr wenigen Wirtschaftssektoren abhängig. Auch auf den öffentlichen Sektor sind die Inseln sehr stark angewiesen.

Eine weitere wichtige Frage, die meine Vorredner bereits angesprochen haben, ist die illegale Einwanderung. Ich pflichte dem Berichterstatter bei, dass die Kommission eine Bewertung der „besonderen Bedürfnisse“ von Inselregionen vornehmen und Lösungen vorschlagen sollte und dass diese Frage im Vierten Kohäsionsbericht entsprechend angegangen werden sollte.

 
  
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  Den Dover (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Ich komme aus dem Vereinigten Königreich, wo wir natürlich einige größere Inseln haben. Wir haben aber auch die westlichen Inseln in Schottland, die von meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem schottischen Teil Großbritanniens kurz angesprochen wurden.

Herr Präsident, Sie werden aus Ihren Zeiten als Vorsitzender der Malta-Delegation wissen, und das gilt auch für Herrn Busuttil, dass Malta derzeit unter einer sehr starken illegalen Zuwanderung zu leiden hat. Hier herrscht dringend Handlungsbedarf, wie Herr Berend deutlich machte. Ich fliege jedes Jahr auf die Kanarischen Inseln. Auch dort erlebte man eine massive Zuwanderung. Die illegale Einwanderung aus Afrika wurde heute Morgen bereits erwähnt.

Aber ich möchte mich in meinem heutigen Beitrag auf zwei Abschnitte konzentrieren. Einer davon findet die volle Unterstützung der britischen Konservativen, nämlich Ziffer 26, wo darauf verwiesen wird, dass dieses äußerst wichtige Thema der illegalen Einwanderung wirklich angepackt werden muss. Bei einem anderen Abschnitt, der von Herrn Berend erwähnten Ziffer 25, kann ich mich allerdings einigen Feststellungen bzw. Empfehlungen des Berichterstatters nicht anschließen und sehe es anders, obwohl es sich sonst um einen ausgezeichneten Bericht handelt.

Zunächst einmal ist im Bericht von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke die Rede, durch die für die rasche technische und operative Unterstützung eines darum ersuchenden Mitgliedstaats gesorgt werden soll. Das halte ich auch für sehr wichtig, aber wenn dann im Weiteren die Kommission eindringlich aufgefordert wird, die Notwendigkeit der Einrichtung einer europäischen Küstenwache zu prüfen, um gleichzeitig diese Regionen und die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Außengrenzen der EU zu überwachen, dann geht der Auftrag meines Erachtens deutlich zu weit. Wenn die abgelegenen Inseln zur Unterstützung konzentrierte Spezialteams für die Küstenbewachung wollen, ist das in Ordnung, aber nicht für Großbritannien, nicht für die größeren Inseln. Wir wollen nicht, dass die Agentur zu groß wird.

 
  
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  Emanuel Jardim Fernandes (PSE).(PT) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Ich möchte zunächst dem Berichterstatter zu seinem ausgezeichneten Bericht gratulieren. Ich komme selbst aus einer Inselregion, die sich gleichzeitig in äußerster Randlage befindet und aus diesem Grund im Vertrag über die Europäische Union gesondert anerkannt und behandelt wird, und ich kann sagen, dass das Parlament mit dieser Initiative nicht nur eine sinnvolle Perspektive für die permanenten Strukturschwierigkeiten bietet, die allen Inselregionen eigen sind und die das Leben ihrer Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen, sondern auch eine hilfreiche Sicht auf das Potenzial der Inseln und damit auch der EU eröffnet.

Ohne ihre Inseln und insbesondere ihre Randregionen, die zu Recht eine Sonderbehandlung erfahren, hätte die EU in der Welt ein geringeres Profil. Sie besäße auch nicht ihre gegenwärtigen Meeresgebiete, die natürlich mit den Vorzügen der gegenwärtig öffentlich beratenen neuen europäischen maritimen Politik verbunden sind. Der Zusammenhalt – eines der grundlegenden Ziele der Europäischen Union – lässt sich nur dann erreichen, wenn die betreffenden Regionen auf die umfassende Unterstützung bei der Verringerung und Beseitigung ihrer Entwicklungshemmnisse zählen können.

Es ist daher notwendig, die EU-Politiken anzupassen, insbesondere wenn es um Verkehr, Energie, öffentliche Dienstleistungsaufträge und staatliche Beihilfen geht, und das mit Blick auf die Gewährleistung von, beispielsweise, Vollbeschäftigung, Wirtschaftswachstum und Integration in den Binnenmarkt, Einbindung in das europäische Modell und die Zielsetzungen der überarbeiteten Strategie von Lissabon. Daher möchte ich die Frau Kommissarin und auch die Kommission ersuchen zu erörtern, wie man die in der Zukunft zu verabschiedenden Politikmaßnahmen im Bereich der Entwicklungs- und Regionalpolitik am besten umsetzen kann.

 
  
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  Antonio López-Istúriz White (PPE-DE).(ES) Herr Präsident! Ich muss meine Genugtuung über diesen Initiativbericht von Herrn Musotto zum Ausdruck bringen. Er ist ein Fortschritt bei der Berücksichtigung der Inseln im Rahmen der Regionalpolitik der Europäischen Union als benachteiligte Regionen im Ergebnis von geografischen, natürlichen, strukturellen und dauerhaften Zwängen, die ihre sozioökonomische Entwicklung bremsen.

Ich teile die Ansicht des Berichterstatters, dass die Euroregionen sowohl bei den lokalen Projekten zum Austausch bewährter Praktiken als auch auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine wichtige Rolle spielen.

Deshalb gehören die Balearen zur Euroregion Pyrenäen-Mittelmeer. Ferner begrüße ich, dass der Berichterstatter besonders auf das Thema der illegalen Einwanderung eingegangen ist. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um ihn aufzurufen, bei der Abfassung seiner Kompromissvorschläge die Änderungsanträge zu berücksichtigen, die Herr Fernando Fernández und ich zu dem betreffenden Punkt des Berichts, den wir heute diskutieren, eingereicht haben.

Wir bestehen auf diesen Änderungsanträgen, und ich muss nochmals auf die große Anfälligkeit der Inseln gegenüber der illegalen Einwanderung durch ihre besondere geografische Lage hinweisen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Fragen der Einwanderung und Entwicklung in den Rahmen der Hilfsmaßnahmen der Union und auch in ihre Programmplanung einzubeziehen, sowohl durch die Mittel, aus denen sich das neue Rahmenprogramm für Solidarität und die Steuerung der Migrationsströme zusammensetzt, als auch durch die Instrumente der Regionalpolitik, insbesondere den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

Im Anhang 30 des Vertrags von Amsterdam wurden die besonderen Merkmale der Inseln anerkannt, doch leider ist diese Anerkennung im Vertrag nicht durch effektive Aktionen und die erforderlichen spezifischen Maßnahmen umgesetzt worden, um die unvermeidlichen Zusatzkosten, die sich aus der Insellage ergeben, zu verringern und auszugleichen.

Ich komme von den Balearen, der Berichterstatter ist von Sizilien, und viele unserer Mitglieder stammen von Inseln, und deshalb kennen wir den Kampf unserer Regionen zur Überwindung der aus der Insellage resultierenden Schwierigkeiten sehr gut.

Deshalb fordern wir die Kommission, die Mitgliedstaaten und den Rat auf, neben den spezifischen Maßnahmen zur Milderung dieser Nachteile Unterstützung zu leisten und Verständnis für diese besondere Situation zu zeigen.

 
  
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  Giuseppe Castiglione (PPE-DE).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst möchte ich Herrn Musotto für sein herausragendes Werk danken, in dem er die Probleme der Inselregionen herausstreicht. Ich habe diese Probleme mit eigenen Augen gesehen und weiß, wie vielschichtig sie sind.

Die Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts ist unerlässlich, wenn die Kluft zwischen den unterschiedlichen Entwicklungsniveaus in den verschiedenen Regionen überbrückt werden soll. Hier möchte ich anführen, dass der Situation der Inseln besondere Beachtung geschenkt werden sollte, und der Kommissarin für die Erwähnung dieses Punkts danken.

Eine bessere Entwicklung unserer Inseln bedeutet einen Ausbau der Infrastrukturen, bessere Verbindungen, integrierten Verkehr und die Bewältigung der Probleme und Schwachpunkte bei der Wasser- und Energieversorgung. Wir müssen dafür sorgen, dass die Industrien unserer Inseln – wie Landwirtschaft, Fischfang, Handwerk und Fremdenverkehr – wettbewerbfähiger und attraktiver werden. Wir müssen uns darauf konzentrieren, die Bedingungen zu schaffen, mit denen Vollbeschäftigung erreicht werden kann, Anreize für private Investitionen geschaffen werden und zugleich ein nachhaltiger Lebensstandard und ein wesentlich höheres Entwicklungsniveau gesichert werden, auch durch die Förderung und Entwicklung alternativer Energien und neuer Technologien.

Zu guter Letzt dürfen wir die immer stärker werdenden Folgen der illegalen Einwanderung für die Inselgemeinschaften, vor allem im Mittelmeer, nicht unterschätzen. Dies ist eine unverhältnismäßige Belastung, die die Inseln nicht allein tragen können und sollten. Wir sollten uns vorrangig damit befassen, eine allgemeine, verantwortungsvolle Lösung zu finden, die auch Möglichkeiten zur Bewältigung der Notsituationen im Zusammenhang mit dem Massenzustrom von Einwanderern umfasst, die bedauerlicherweise nicht nur mit dem Flugzeug ankommen, sondern die Seegrenzen überqueren – wobei die Grundrechte eingehalten werden müssen.

Daher müssen wir den Entwicklungsrückstand der Inseln dringend durch eine Politik der echten Solidarität reduzieren, die die Bevölkerung der Inseln darin bestärken wird, die neue Europäische Union zu befürworten. Ich möchte Herrn Musotto noch einmal zu seiner hervorragenden Arbeit gratulieren und ihn dazu beglückwünschen, dass er sein Hauptaugenmerk auf die vielen Fragen gelegt hat, die für unsere Inseln wichtig sind.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Das war eine überaus interessante Aussprache.

Lassen Sie mich zu Beginn dem Berichterstatter, Herrn Musotto, zu seiner Arbeit gratulieren – was ich in meinen einleitenden Worten versäumt hatte – und auch dazu, dass er dieses Thema im ersten Bericht, der je den Inseln gewidmet war, hier zur Sprache bringt. Er hat Geschichte geschrieben!

Es ist heute Morgen viel zu den staatlichen Beihilfen gesagt worden, und darauf möchte ich als Erstes antworten. Noch einmal: Betriebsbeihilfen – Beihilfen zur Verringerung der laufenden Ausgaben einer Firma – sind normalerweise verboten. Sie sind nach dem EU-Vertrag und auch nach den Leitlinien über Regionalbeihilfen verboten, weil sie zu starken Wettbewerbsverfälschungen führen können. Allerdings können sie in Ausnahmefällen in den ärmsten Regionen gewährt werden, die bei der regionalen Entwicklung einen Rückstand aufweisen.

In den Genuss von Betriebsbeihilfen können bekanntlich die Regionen unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a kommen, das heißt die in äußerster Randlage befindlichen und dünn besiedelten Regionen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt werden. In den ärmsten Regionen und wiederum den Regionen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a können Betriebsbeihilfen nur von Fall zu Fall bewilligt werden, sofern sie zeitlich begrenzt, degressiv und verhältnismäßig sind und der Behebung konkreter Strukturnachteile dienen sollen.

Frau Sudre kann ich antworten, dass die Kommission, wie Sie wissen, den Regionen in äußerster Randlage aufgrund ihrer Abgeschiedenheit und ihrer spezifischen Beschränkungen bei der Integration in den Binnenmarkt einen Sonderstatus einräumt.

Für Inseln, die nicht zu den Regionen in äußerster Randlage gehören, erscheint ein globales Konzept ausgehend von den Besonderheiten dieser Regionen eher schwierig. Es herrschen gewaltige Unterschiede zwischen den Inselregionen in Europa, wofür Sie mit ihrem Beispiel stehen. Die Inselregionen sind geprägt durch eine große Vielfalt, und hinsichtlich der regionalen Entwicklung und des Pro-Kopf-BIP ist eine beachtliche Anzahl großer Inseln vergleichsweise reich, worauf einige von Ihnen zu Recht hingewiesen haben. Die Gewährung von Betriebsbeihilfen an eine Insel, die eines der höchsten Pro-Kopf-BIP in der EU hat, würde den Wettbewerb in den entsprechenden Märkten völlig verzerren und wäre für die regionale Entwicklung in keiner Weise gerechtfertigt. Aufgrund dieser enormen Unterschiede kann die Kommission nicht allen europäischen Inseln den Status eines Fördergebiets zuerkennen.

Was die Bemerkung von Herrn Arnaoutakis betrifft, so stelle ich fest, dass eine Subventionierung von Treibstoff- und Energiekosten eine Betriebsbeihilfe darstellt. Solche Beihilfen können nur genehmigt werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen – die ich eben angeschnitten habe – erfüllt werden. Damit dürfen strukturell defizitäre Tätigkeitsbereiche nicht unterstützt werden, schon gar nicht solche, die beispielsweise unseren Umwelt- oder Klimaschutzzielen erheblich schaden. Außerdem sind regionale Betriebsbeihilfen sicher nicht das beste Instrument, um die lokalen Probleme von Inseln zu bewältigen.

Wie ich in meinen einleitenden Bemerkungen schon ansprach, lässt sich den Hauptproblemen der Inseln wirksamer mit horizontalen Instrumenten begegnen. So können zum Beispiel lokale Dienstleistungen, die wirtschaftlich nicht tragfähig sind, durch Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unterstützt werden. Es können Maßnahmen und Investitionen für alle Arten der Infrastruktur finanziert werden. Sie beinhalten kein Beihilfeelement, und gerade im Falle der sehr kleinen Inseln sind die De-minimis-Beihilfen und die 200 000 Euro-Schwelle, wie ich schon sagte, möglicherweise ausreichend.

Was die Bemerkung von Frau Attwooll zum Grundsatz des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers betrifft, so denke ich, dass wir einen verfeinerten wirtschaftlichen Ansatz wählen können, um festzustellen, wo der Markt auf Inseln versagt und wie investiert werden sollte. Zu den Zielen der Reform der staatlichen Beihilfen gehört allerdings, wie ich schon erwähnte, die Vorschriften vorhersehbarer und transparenter zu gestalten und den Verwaltungsaufwand bei der Anmeldung staatlicher Beihilfen zu reduzieren. Ich habe Verständnis für die spezifischen Bedenken kleiner Unternehmen, die sich erst einen Weg durch das Labyrinth der staatlichen Beihilfen bahnen müssen. In diesem Punkt stimmen wir zu.

Deshalb habe ich die Anregung einiger von Ihnen aufgegriffen, dass die Kommission eine benutzerfreundliche Orientierungshilfe geben sollte, indem unsere Regeln auf klare und verständliche Art erläutert werden. Meine Dienststellen haben inzwischen die komplette Aktualisierung eines Wegweisers nahezu abgeschlossen, der einen präzisen Überblick über die grundlegenden EU-Vorschriften zu den staatlichen Beihilfen bieten soll. Der Wegweiser soll keine ausführliche Beschreibung der Vorschriften darstellen. Stattdessen konzentriert er sich auf die Fragen, die für die Betroffenen im Bereich der regionalen Entwicklung am ehesten von Bedeutung sind. Ich hoffe, dass dieser Wegweiser in Kürze, d. h. innerhalb der nächsten Wochen, auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb online gestellt werden kann, und bin gerne bereit, interessierten Abgeordneten entsprechende Exemplare zukommen zu lassen.

Als Nächstes würde ich mich gern vier allgemeineren Fragen zuwenden, die von einigen Abgeordneten angesprochen wurden. Herr Smith erwähnte die Notwendigkeit von Statistiken. Die Kommission arbeitet gut mit Eurostat zusammen, und das regelmäßig. Im kommenden Mai werden wir den Vierten Kohäsionsbericht veröffentlichen, der mehr Statistiken enthalten wird. Herr Smith erwähnte auch den Zugang zum Übertragungsnetz für erneuerbare Energien. Darauf kommt es in der Tat entscheidend an, und darum ist die Kommission der Ansicht, dass die volle strukturelle Entflechtung der Energiemärkte der beste Weg ist, um die Probleme in puncto Konzentration und Zugangsbeschränkungen für neue Marktteilnehmer, wie wir sie auf diesen Märkten erlebt haben, zu beheben.

Einige Abgeordnete hielten eine spezielle Dienststelle für die Belange der Inseln in der Generaldirektion Regionalpolitik für erforderlich. Ich nehme das gern zur Kenntnis, aber wie Sie wissen, ist meine Kollegin Frau Hübner diejenige, die hier die Entscheidungen trifft, und nicht ich. Sie wird Ihre Anregung sicherlich eingehend prüfen.

Lassen Sie mich abschließend noch sagen, dass wir Ihren Vorschlag, 2010 zum Jahr der Inseln zu erklären, sorgfältig in Betracht ziehen werden, wobei ich Ihnen jedoch versichern kann, dass sich die Kommission auch in den Jahren 2007, 2008 und 2009 nach Kräften für die Interessen der Inseln einsetzen wird, weshalb ich nicht glaube, dass wir dieses wichtige Thema vernachlässigen. Im Gegenteil.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  John Attard-Montalto (PSE), schriftlich.(EN) Einer der Bereiche, der Malta betrifft, ist die illegale Einwanderung: „(…) die Inseln (stehen) dabei an vorderster Front; (sie) leiden (…) gleichermaßen unter der Belastung durch illegale Einwanderung“. Mit der Entscheidung der Kommission zur Einrichtung von vier Fonds wird das Konzept von „Solidarität durch Handeln“ tatsächlich sichtbar.

Im Falle von Gozo, der Schwesterinsel Maltas, haben wir das Phänomen der doppelten Insellage. Die Kommission hat in ihren Leitlinien für a) nationale Regionalbeihilfen 2007-2013 und b) staatliche Beihilfen zur Förderung von Risikokapitalinvestitionen in kleine und mittlere Unternehmen die besondere Lage der Inseln hervorgehoben. Damit wird aber keineswegs etwas dagegen unternommen, dass die Treibstoff- und Energiekosten die Wettbewerbsfähigkeit der auf diesen Inseln lebenden Gemeinschaften negativ beeinflussen.

Die auf Inseln vorherrschenden Wirtschaftstätigkeiten, vor allem Fremdenverkehr, Landwirtschaft, Fischerei und Handwerk, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Der Fremdenverkehr ist eine der wichtigsten Quellen der Wertschöpfung auf den Inseln und hat wiederum Synergieeffekte auf andere Sektoren, wie eben Fischerei, Landwirtschaft und Handwerk. Aber welchen Stellenwert räumen wir dem Fremdenverkehr im Europäischen Parlament ein? Vielleicht herrscht die Meinung vor, dass er ein natürliches Phänomen sei, wie es ein lang gedientes Kommissionsmitglied ausdrückte. Im Gegenteil, es ist an der Zeit, dass das Europäische Parlament einen gesonderten Ausschuss für Fremdenverkehr einrichtet, der gegenwärtig noch dem Verkehrsausschuss untersteht und kaum einmal auf der Tagesordnung steht.

 
  
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  Louis Grech (PSE), schriftlich.(EN) Der Bericht enthält eine ganze Reihe von Empfehlungen, mit denen recht umfassend der Vielzahl von Nachteilen begegnet werden soll, die ganz konkret kleine Inseln betreffen. Wir erwarten von der Kommission, dass sie die im Bericht von Herrn Musotto vorgezeichnete Empfehlung berücksichtigt und umsetzt. Inseln – ob nun in Gebieten in äußerster Randlage oder nicht – sind natürlichen geografischen Beschränkungen ausgesetzt, die das Alltagsleben der Bewohner sowohl wirtschaftlich als auch sozial beeinträchtigen.

Kleine Inseln wie die Insel Gozo in Malta bekommen als erste die Folgen hoher Transportkosten, ausbleibender Investitionen, problematischer Anbindungen, hoher Arbeitslosenzahlen, sozialer Ausgrenzung und eines stärker eingeschränkten Angebots an Chancen zu spüren. Theoretisch wird in der EU anerkannt und akzeptiert, dass Inseln, insbesondere kleine Inseln, unterstützt werden müssen, um diese naturbedingten Nachteile zu überwinden. Es ist an der Zeit, diese gut gemeinten Ziele in konkrete Taten umzusetzen.

 

4. Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt der Bericht von Pierre Schapira im Namen des Entwicklungsausschusses über lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (2006/2235(INI)) (A6-0039/2007).

 
  
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  Pierre Schapira (PSE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident! Ich habe die Initiative zu diesem Bericht ergriffen, weil ich überzeugt bin, dass es im Zusammenhang mit der Reformierung der europäischen Entwicklungshilfe unumgänglich ist, den lokalen Behörden bei der Entwicklungszusammenarbeit eine politische Schlüsselrolle einzuräumen.

Das Jahr 2007 ist ein bedeutendes Jahr: 50 % der Weltbevölkerung leben in Städten und ihr Anteil wird sicherlich sehr schnell zunehmen. Die lokalen Behörden verfügen in allen Bereichen der lokalen Entwicklung über das entsprechende Fachwissen und ihre Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele wird auch von der UNO anerkannt. Dennoch beschränkt sich in Europa die Konsultation auf die Organisationen der Zivilgesellschaft. Das reicht meines Erachtens nicht aus. Zwar ist der Rahmen der Einbindung der Zivilgesellschaft, vor allem der NRO, die in größerer Nähe zu den lokalen Gemeinschaften tätig sind, erforderlich, doch bieten die lokalen Behörden einen spezifischen Mehrwert.

Zunächst werden sie zumeist auf dem gesamten Territorium rechtmäßig gewählt. Diese demokratische Legitimierung ist ein Vorteil, der es uns erlaubt, die lokale Demokratie und die verantwortungsvolle Staatsführung vor Ort voranzubringen. Außerdem verfügen sie über das entsprechende Sachwissen bei der Verwaltung der öffentlichen Dienstleistungen, so in den Bereichen Wasser, Gesundheit, Bildung, Städteplanung, Abfallwirtschaft, Umweltschutz usw. Ferner verfolgen sie einen territorialen Ansatz und sind mit den spezifischen Problemen der lokalen Entwicklung in den einzelnen Regionen und Gemeinschaften vertraut.

Ihre aktive Einbeziehung in die europäische Entwicklungspolitik würde es ermöglichen, die Hilfe besser auf das gesamte Territorium aufzuteilen und gezielt auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Gebiete, seien es ländliche, städtische, Küsten-, Gebirgs-, Wüsten- oder andere Gebiete, abzustimmen.

Ausgehend von dieser Feststellung werden in meinem Bericht zwei wesentliche Schwerpunkte für die Zukunft der europäischen Entwicklungszusammenarbeit festgelegt. Ich habe meine Strategie nicht allein entwickelt. Über vier Monate lang habe ich die größten Verbände internationaler und europäischer Gebietskörperschaften konsultiert und die Ergebnisse ihrer Untersuchungen eingeholt. Mein Bericht ist nunmehr Ergebnis dieser Überlegungen.

Schwerpunkt 1: Unserer Ansicht nach sollten die lokalen Behörden neben den zentralen Regierungen und den Organisationen der Zivilgesellschaft vollwertige politische Partner der Europäischen Union werden. Unter Partnerschaft verstehe ich die Entwicklung eines strukturierten politischen Dialogs zwischen der Europäischen Union und den Verbänden lokaler Behörden.

Dieser Dialog soll sowohl hier in Brüssel als auch unmittelbar vor Ort, in den Entwicklungsländern, stattfinden. Wir streben an, dass die Kommission in Brüssel ein Forum für den Dialog nach dem Beispiel der Dachorganisation der europäischen Nichtregierungsorganisationen für Hilfe und Entwicklung (CONCORD) schafft. In den Entwicklungsländern gilt es, in Übereinstimmung mit dem neuen Entwicklungsinstrument und dem überarbeiteten Abkommen von Cotonou die lokalen Regierungsstellen in die einzelnen Etappen der Entwicklungsstrategie – angefangen bei der Phase der Erarbeitung der Strategiedokumente für die einzelnen Länder – einzubinden.

Schwerpunkt 2: Dieser Bericht unterbreitet der Europäischen Kommission mehrere Finanzierungsvorschläge. Erstens sind wir der Ansicht, dass die Dezentralisierung zu den Prioritäten in der EU gehören und demzufolge ein Schwerpunkt im Rahmen der finanziellen Hilfe der EU sein muss. In vielen Ländern findet in zunehmendem Maße ein Prozess der Dezentralisierung statt. Die lokalen Behörden erlangen immer mehr Befugnisse, ohne jedoch über die finanziellen Möglichkeiten zu verfügen, um dieser neuen Rolle gerecht zu werden.

Zweitens schlagen wir vor, einen Teil der Hilfszahlungen direkt den lokalen Behörden zukommen zu lassen. Unsere jüngste Aussprache machte deutlich, in welchem Maße sie in Ländern Probleme verursachen kann, wo hohe Korruptionsrisiken bestehen. Die Dezentralisierung der Hilfszahlungen würde erlauben, diese besser über das gesamte Territorium zu verteilen und zu vermeiden, dass alles in die gleichen Hände gelangt, wodurch eine bessere Verwaltung der EU-Mittel sichergestellt werden könnte.

Ferner sind wir der Ansicht, dass die Mitwirkung der lokalen Behörden und der nichtstaatlichen Akteure erforderlich ist, damit die europäische Förderung den wirklichen Bedürfnissen der benachteiligten Bevölkerungsgruppen gerecht wird. Wir fordern daher eine Aufstockung der Haushaltsmittel für das thematische Programm, die nichtstaatlichen Akteure und die lokalen Behörden.

Abschließend, Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, möchte ich darauf hinweisen, worin meiner Ansicht nach das Hauptanliegen unserer Aussprache besteht. In unserer Kooperationspolitik wird die territoriale Dimension der Entwicklung nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Auch Kofi Annan sagte beim Millenniumsgipfel, dass die Millenniumsziele zwar global seien, die Lösungen jedoch auf der lokalen Ebene herbeigeführt würden. Lösungen haben in Abhängigkeit von dem jeweiligen Territorium einen lokalen, spezifischen Bezug. Wenn wir das nicht berücksichtigen, besteht die Gefahr, dass unsere Hilfe in den Händen einer Zentralregierung verbleibt und nicht im ganzen Land verteilt wird.

Der ehemalige Staatspräsident von Benin, Nicéphore Soglo, sagte mir kürzlich, er habe zur Zeit seiner Präsidentschaft geglaubt, dass die Hilfe gleichmäßig im ganzen Land verteilt wurde, ihm sei jedoch jetzt, da er gewählter Bürgermeister von Cotonou ist, bewusst geworden, dass dies nicht der Fall war.

Ich bin froh, dass das neue Entwicklungsinstrument die Notwendigkeit anerkennt, die lokalen Behörden in den politischen Dialog einzubinden. Nunmehr gilt es, diese Verpflichtung vor Ort umzusetzen und letztere in die Lage zu versetzen, ihrer neuen Verantwortung gerecht zu werden.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Schapira, für seinen Bericht danken, der der Rolle der lokalen Gebietskörperschaften in der Entwicklungszusammenarbeit gebührende Aufmerksamkeit widmet.

Die Kommission teilt weitgehend die Auffassungen des Berichterstatters und ist sich mit ihm in der Frage der großen Bedeutung lokaler Gebietskörperschaften sowohl für eine verantwortungsvollere Staatsführung als auch für die Verbesserung des Wohlergehens der Bevölkerung, beispielsweise durch bessere Dienstleistungen in den grundlegenden sozialen Bereichen, einig. Die Kommission schenkt diesem Aspekt große Aufmerksamkeit, und zwar einerseits, indem sie Dezentralisierungsprozesse und lokale Regierungen durch geografische und thematische Instrumente unterstützt und andererseits, indem sie die lokalen Gebietskörperschaften in den eigentlichen Planungsprozess einbezieht.

Zwar gilt die Dezentralisierung als einer der wichtigen Bereiche der Zusammenarbeit im Rahmen geografischer Programme, doch schreibt die Kommission den Partnerländern keine Schwerpunktbereiche vor. Stattdessen wird über die Schwerpunktbereiche in jedem Land nach dem Prinzip der Eigenverantwortung und in enger Konsultation mit allen Betroffenen entschieden. Den Delegationen der Kommission wurden Leitlinien übergeben, aus denen ersichtlich ist, wie die Einbeziehung von Vertretern der lokalen Gebietskörperschaften in den gesamten Konsultationsprozess erleichtert werden kann. In Fällen, da die Regierung die spezielle Unterstützung lokaler Gebietskörperschaften als Bereich der Zusammenarbeit ausgewählt hat, wurde ihnen häufig durch Sektorprogramme – im Gesundheits- und im Bildungswesen – oder durch andere Arten der Intervention, insbesondere durch die Festlegung einer Dezentralisationspolitik, die Ausarbeitung eines Rechtsrahmens und/oder durch Unterstützung der Kapazitäten auf dem Gebiet der Planung und der Finanzverwaltung auf lokaler Ebene geholfen.

Ein weiteres unserer Instrumente ist das thematische Programm, „Nichtstaatliche Akteure und lokale Behörden im Entwicklungsprozess“. Es soll den Interventionsprogrammen in den Länderstrategiepapieren nachgeordnet sein und sie ergänzen. Für den Zeitraum 2007-2010 ist für dieses Programm eine Summe von 903 Millionen Euro vorgesehen, wovon 15 % den lokalen Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt werden können. Wie Sie wissen, Herr Präsident, handelt es sich um ein auf Akteure gerichtetes Programm mit dem Ziel des Aufbaus von Kapazitäten durch Unterstützung eigener Initiativen der Gebietskörperschaften und von nichtstaatlichen Akteuren aus der EU und aus Partnerländern. Seine Hauptziele bestehen darin, den lokalen Behörden und nichtstaatlichen Akteuren die Teilnahme am Kampf für die Verringerung der Armut sowie an nachhaltigen Entwicklungsstrategien zu erleichtern und ihre Bemühungen zur Vernetzung zu stärken.

Was die Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften in die Ausarbeitung von Entwicklungspolitiken angeht, so werden sowohl auf globaler als auch auf Länderebene Anstrengungen unternommen. Auf globaler Ebene hat die Kommission einen ständigen Dialog mit den bestehenden europäischen und internationalen Plattformen wie der Weltunion der Kommunen, dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas und dem Ausschuss der Regionen eingerichtet. Auf Länderebene wurde die Beteiligung lokaler Gebietskörperschaften am Programmplanungsprozess im Rahmen des neunten Europäischen Entwicklungsfonds eingeführt. Sie wurde sodann zu einem Wesensgrundsatz des laufenden EEF-Programmplanungsprozesses, und wie ich bereits sagte, fördern die Delegationen der Kommission diesen Prozess aktiv.

Nach der Annahme der endgültigen Länderstrategiepapiere wird die Kommission einen Bericht anfertigen, um die Fortschritte in der Förderung partizipatorischer Herangehensweisen im Rahmen des zehnten EEF einzuschätzen. In der Analyse wird eine Reihe von Fragen bezüglich des Konsultationsverfahrens untersucht, darunter auch Fragen wie die vom Berichterstatter genannte, ob die mit den Betroffenen abgehaltenen Konsultationen auf dem Entwurf der LSP beruhten. Wir sind alle davon überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit mit den lokalen Gebietskörperschaften unseren Bemühungen zur Bekämpfung der Armut in der Welt sehr zuträglich sein kann, und ich bin zuversichtlich, dass dieser Prozess durch unsere gemeinsamen Anstrengungen weiter verbessert werden kann. Der Bericht, den wir hier diskutieren, ist ein wichtiger Beitrag zu diesen Anstrengungen.

 
  
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  Manolis Mavrommatis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EL) Herr Präsident, Frau Kommissarin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich dem Berichterstatter, Herrn Schapira, zu seiner exzellenten Arbeit gratulieren und ihm für seine konstruktive Zusammenarbeit danken.

Seit Jahrzehnten sind die lokalen Behörden Experten in allen Bereichen der städtischen Entwicklung in den Entwicklungsländern. Ihre Budgets steigen, und sie weiten ihre Tätigkeiten ständig aus. Sie bilden also ein Netz der Solidarität über alle fünf Kontinente. Der tatsächliche Wert der lokalen Behörden besteht jedoch darin, Hilfe zu leisten, die besser den Erwartungen der Bevölkerung entspricht, weil sie bürgernäher sind als der Staat oder internationale Geldgeber. Ein weiterer Beitrag der lokalen Behörden könnte demnach darin bestehen, das Ziel 2 im Bildungssektor zu erreichen.

Durch effektive Zusammenarbeit können die lokalen Behörden dazu beitragen, dass angemessene Schuleinrichtungen gebaut und unterhalten werden, sodass Kinder von ausgebildeten Lehrkräften unterrichtet werden, Schultransport und Schulessen kostenlos erhalten und somit alle Kinder die Möglichkeit haben, eine Schule zu besuchen. Darüber hinaus könnten sie den Kampf gegen Kinderarbeit unterstützen, da sich der Industrie- und Agrarsektor im Prinzip dort leichter und effektiver überwachen lässt, wo die Ausbeutung von Kindern am häufigsten vorkommt, nämlich auf der lokalen Ebene, obwohl sie auf globaler Ebene gleichermaßen gravierende Ausmaße angenommen hat, und genau das müssen wir bekämpfen.

 
  
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  Атанас Папаризов, от името на групата PSE. – Докладът на г-н Schapira, който заслужава нашите адмирации за обективността и задълбочеността, засяга изключително важен аспект на превръщането на политиката за развитие на Европейския съюз във фактор на растежа и социалния прогрес в развиващите се страни. С основание може да се очаква, че Европейският съюз като най-голям глобален донор, ще определя и стандартите за оказване на международна помощ, в това число и чрез пряко финансиране на бюджета на развиващите се страни.

Двустранните споразумения за партньорство с подпомаганите страни, където подкрепата е вплетена в система от социално-икономически и политически мерки, съдейства за устойчивото демократично развитие на тези страни и води до намаляване на бедността и спазване на човешките права и правата на малцинствата. Предимствата на тази помощ са свързани с прилагането на принципа на субсидиарността, т.е. решенията се вземат колкото се може по-близко до бенефициентите.

Но разбира се, бюджетната помощ крие и някои рискове, които са свързани с корупцията и липсата на капацитет за финансово усвояване на средствата. Тези рискове в голяма степен се преодоляват, когато се разчита на по-голяма връзка с местните власти, когато се отчита децентрализацията в управлението на съответната развиваща се страна.

България съвсем отскоро е член на Европейския съюз и не би могла да дава съвети как да се организира европейската помощ за развитие, но направеното в нашата страна може да се има предвид при търсенето на аналогии при използване най-ефективно на средствата на Общността. По мое мнение, особено би бил полезен нашият опит при създаването на регионални асоциации на общините, които подпомагат регионалните власти при разработването и прилагането на регионални програми за развитие. Това особено може да се използва при прилагането на общата бюджетна подкрепа.

Що се отнася до секторната бюджетна подкрепа, ние също имаме определен опит, предимно при използването на средствата по програма САПАРД, където се разчита на подкрепата на браншови асоциации и неправителствени организации. Важно е при секторната подкрепа да се отчитат и мненията на потребителите и техните обединения.

Още веднъж, докладът заслужава нашата адмирация и предполагам, че Комисията, на основа на препоръките в т. 18, ще направи необходимото, за да подкрепи асоциации на местните власти при използването на бюджетна помощ.

 
  
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  Jean Marie Beaupuy, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Frau Kommissarin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich unserem Kollegen Schapira danken, der diesen Bericht ausgearbeitet hat, mit dem die ersten Meilensteine für einen wirklich beachtlichen Fortschritt in unserer Entwicklungspolitik gesetzt werden. Mit anderen Worten, mit diesem Text werden wir, davon bin ich überzeugt, wirklich höhere Effizienz erzielen können. Denn was nützen groß angelegte, häufig allgemein gefasste Ziele und bedeutende finanzielle Mittel, wenn keine wirklichen und wirksamen Ergebnisse erzielt werden?

Die Gebietskörperschaften stellen – wie es auch im Bericht unseres Kollegen sehr gut erläutert wurde – das operative Bindeglied dar, das vor Ort konkrete Lösungen für die Probleme der Bürger dieser Länder bewirken kann, so für die Probleme im Bereich des Trinkwassers, des Gesundheits- und Bildungswesens, des öffentlichen Verkehrs und für soziale Probleme. Von diesen, leider sehr zahlreichen, Problemen sind es vor allem die Probleme im Gesundheitswesen, die unserer vollen Aufmerksamkeit bedürfen. Für die Suche nach Lösungen sind vor Ort die lokalen Behörden am besten geeignet. Aber verfügen sie über die erforderlichen Mittel, um adäquate Lösungen für diese vielfältigen Probleme zu finden? Dies ist selten der Fall, denn entweder mangelt es ihnen an finanziellen Mitteln, oder an Erfahrung oder an den Möglichkeiten, die Lösungen umzusetzen.

Auf der Grundlage dieses Textes werden wir von Fall zu Fall die erforderlichen finanziellen Mittel und das Know-how bereitstellen können, davon bin ich überzeugt. In diesem Zusammenhang erwarte ich, dass die Verfahren der Nutzung bewährter Praktiken, die wir auf der europäischen Ebene mit URBAN in Gang gebracht haben, tatsächlich allen lokalen Akteuren zur Verfügung gestellt werden.

Angesichts dieser umfassenden Aufgabe meine ich auch, dass die zunehmenden Erfahrungen, die wir mit den Strukturfonds vor allem in den Städten gesammelt haben, ein großes Plus sein werden. Lassen Sie mich außerdem als Koordinator meiner Fraktion mit dem Ausschuss für regionale Entwicklung und als Vorsitzender der interfraktionellen Arbeitsgruppe URBAN anmerken, dass das demografische Wachstum in den Städten aller Entwicklungsländer im Vergleich zu den 80 % der Bevölkerung der Europäischen Union, die in den Städten lebt, enorm ist und nur die lokalen Akteure wirklich die richtigen Antworten auf die Fragen geben können, die auf der lokalen Ebene entstehen.

Diese richtigen Antworten werden das Ergebnis einer neuen Regierungsführung sein. Vor allem die Bürgermeister dieser Gemeinden werden im Hinblick auf die Machtverhältnisse, auf die Umsetzung ihrer rechtlichen Befugnisse sowie auch als Verantwortliche für alle Fragen in den Bereichen Abfall, Wasser, Gesundheit usw. tätig werden müssen, Und dabei wird es ihnen unsere Unterstützung ermöglichen, aufgrund ihrer rechtlichen Befugnisse flexibel zu sein und ihre führende Rolle umfassend auszuüben.

Frau Kommissarin, ich hoffe, dass die verschiedenen GD gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen und den Vertretern der Europäischen Kommission umfassend mobilisiert werden, um diese Maßnahme zum Erfolg zu führen. Die betroffenen Länder haben diesbezüglich Erwartungen an uns. Wir verfügen über die Mittel, um ihre Wünsche zu verwirklichen. Die konkreten Ergebnisse müssen ihren Erwartungen gerecht werden.

(Beifall)

 
  
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  Wiesław Stefan Kuc, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Die Rolle, die die lokalen Gebietskörperschaften bei der Lösung der Probleme städtischer und ländlicher Gemeinden spielen, kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wir sollten es daher begrüßen, dass die lokalen Behörden in allen Dokumenten, die der Berichterstatter geprüft hat, als vollberechtigte Akteure im Entwicklungsprozess angesehen, ihre Fähigkeiten anerkannt und ihre Bedeutung und Schlüsselrolle bei der Verwirklichung zahlreicher Ziele hervorgehoben werden. Bedauerlicherweise existiert dieses positive Bild nur den Erklärungen nach.

Kaum einer der beteiligten Akteure, zu denen die Länder und Organisationen zählen, hat auf die Erfahrungen zurückgegriffen, die die lokalen Gebietskörperschaften mit der echten Lösung der Probleme vor Ort haben. Bei der Planung oder Sozialwirtschaft wurden ihre Erfahrungen nicht genutzt. Es ist allgemein bekannt, dass die lokalen Behörden im ganzen Land verteilt sind und somit eine Nachbarschaftspolitik führen und die Erwartungen ihrer Bürger täglich weitergeben können. Auch ist bekannt, dass sie fähig sind, auf die lokalen Probleme einzugehen, und dass ihre Einbeziehung zur Stärkung der lokalen Demokratie beitragen kann. Und trotzdem verlassen wir uns immer noch auf die Verwaltungen der Regierung.

Wir müssen so bald wie möglich auf unsere Erfahrungen und Überzeugungen zurückgreifen, indem wir die Aktivitäten der lokalen Behörden unterstützen und es ihnen ermöglichen, die Rolle zu spielen, die ihnen zusteht. Dazu wird der hervorragende Bericht von Herrn Schapiro meines Erachtens einen wesentlichen Beitrag leisten.

 
  
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  Luisa Morgantini, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wie auch der gesamte Entwicklungsausschuss stehe ich uneingeschränkt hinter dem Bericht Schapira, weil in ihm die grundlegende Rolle anerkannt wird, die die lokalen Behörden im Hinblick auf effektive und effiziente, alle Bereiche umfassende und der Armutsbekämpfung sowie dem Kampf für das Recht aller Männer und Frauen auf menschliche Entwicklung wirklich dienlicher Entwicklungspolitiken spielen – Beispiele dafür gibt es bereits zuhauf.

In den letzten Jahren hat die Europäische Union in ihren Strategien den wesentlichen Beitrag anerkannt, den die lokalen und Zivilbehörden weltweit mit ihrem Engagement und ihrer Kreativität leisten konnten, um der Demokratie zu helfen, das zu werden, was sie sein sollte: eine Praxis, bei der die Bürger sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer Regionen die Protagonisten sind.

Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass wir diejenigen, die an der dezentralisierten Zusammenarbeit beteiligt sind – also im Wesentlichen die lokalen Behörden – nicht nur zu Verwaltern von Mitteln und Managern von Projekten machen, die in jedem Fall vom finanziellen Umfang her zunehmen werden, sondern auch zu Akteuren, die bei der Festlegung und Umsetzung der Entwicklungspolitik und -zusammenarbeit der EU einen gewissen politischen Einfluss ausüben können. Dabei sollten wir ihnen wie auch den NRO und anderen nichtstaatlichen Einrichtungen im Hinblick auf einen strukturierten Dialog in Europa und mit seinen Partnerländern die Möglichkeit einer ständigen Vertretung bei bzw. einer Anhörung mit den für die Entwicklungspolitik zuständigen Gremien der EU geben. Anhand dieses Berichts wird deutlich, dass das Parlament völlig in Übereinstimmung mit seinen Funktionen und den Grundwerten der EU handelt.

 
  
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  Alessandro Battilocchio (NI).(IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Seit über sechs Jahren bin ich nun Bürgermeister einer Stadt nördlich von Rom und weiß nur zu gut um die speziellen Probleme jeder einzelnen Ortschaft, die mit Programmen auf nationaler oder regionaler Ebene nur sehr selten erfolgreich bewältigt werden können. Die Förderung von Partnerschaften mit Drittstaaten kann beispielsweise eine effektive Möglichkeit sein, auch auf lokaler Ebene bewährte Verfahrensweisen zu verbreiten.

Als Berichterstatter des Entwicklungsausschusses über das Finanzinstrument für Menschenrechte habe ich den zusätzlichen Nutzen stark betont, den die lokalen Gemeinschaften für die Entwicklung der Drittstaaten darstellen. Nur die direkt Beteiligten, die Bürger, die ganz genau über die Bedürfnisse und Anforderungen jeder einzelnen Gemeinde Bescheid wissen, können ihre eigenen Probleme voll und ganz kennen und darüber hinaus erforderlichenfalls gemeinsam mit europäischen und internationalen Fachleuten mit speziellen Maßnahmen gegen sie vorgehen.

Vor allem in Ländern, in denen korrupte oder instabile Regierungen an der Macht sind, würde meines Erachtens ein Ansatz, der die lokalen Behörden ins Zentrum der entwicklungspolitischen, von der internationalen Gemeinschaft finanzierten Aktionen rückt, die Umsetzung rascherer und konkreterer Maßnahmen ermöglichen, wodurch weniger wirtschaftliche Mittel und Fähigkeiten verschwendet würden.

Es ist wichtig, dass die Kommission – wie es mit dem neuen Entwicklungsinstrument geschieht – und generell die internationalen Geber die Zivilgesellschaft und die lokalen Behörden als politische Partner bei der Bewältigung der Herausforderungen der Armutsbekämpfung und des Erreichens wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sehen. Mit dieser theoretischen Anerkennung müssen allerdings auch Taten einhergehen, in Form direkter Finanzierungen mit immer höheren Beträgen.

In den letzten Tagen habe ich eine Kampagne für die gegenseitige Verantwortung bei der Gewährung von Krediten an Regierungen unterstützt, damit die Mittel, die den begünstigten Regierungen für Entwicklungszwecke zugewiesen werden, mit uneingeschränkter Billigung der Vertreter verwaltet werden, die die beteiligten Bürger gewählt haben. Wenn dreißig Jahre Entwicklungszusammenarbeit noch nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt haben, müssen wir jetzt vielleicht unsere Fehler eingestehen und den Kurs ändern, solange noch Zeit dafür ist.

 
  
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  Der Präsident. Ich wünsche Ihnen für Ihre Tätigkeit als Bürgermeister jeden erdenklichen Erfolg.

 
  
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  Gay Mitchell (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte Herrn Schapira für seine Arbeit an diesem Bericht und auch Herrn Mavrommatis für seine Arbeit als Schattenberichterstatter ein Lob aussprechen. Ich halte dies für einen wichtigen Teilbereich der Arbeit des Entwicklungsausschusses.

Ich hatte die Ehre, Berichterstatter über das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit zu sein. Das war ein ziemlich umstrittenes Instrument, und wir brauchten zwei Jahre, um uns zu einigen. In dem Zusammenhang bestanden wir auf Anerkennung der Rolle der lokalen Gebietskörperschaften – und das wurde auch durchgesetzt –, und durch das neue Implementierungsverfahren, auf das wir uns nun mit den vier Arbeitsgruppen des Entwicklungsausschusses geeinigt haben, müssen wir jetzt dafür Sorge tragen, dass die lokalen Gebietskörperschaften voll in den Konsultationsprozess und in die Umsetzung der Entwicklungshilfe einbezogen und die Wünsche des Parlaments nicht einfach als bloße Wünsche angesehen werden, sondern dass das Instrument der Entwicklungszusammenarbeit als der legislative Wille dieses Hohen Hauses gilt.

Zweitens sollten wir die Einbindung der lokalen Gebietskörperschaften nicht auf diejenigen in den Entwicklungsländern beschränken. Lassen Sie mich Ihnen meine Erfahrungen als ehemaliger Oberbürgermeister von Dublin, des Vorstehers der größten lokalen Behörde in Irland, vermitteln. Im Dubliner Stadtrat beispielsweise verfügen wir über eine riesige Ressource: Wir haben Ingenieure, die wissen, wie man sauberes Wasser bereitstellt, wie man mit Abwasser umgeht, wie man Straßen und Hafenanlagen und alles Mögliche baut, und ich meine, diese Ressource könnte für die Entwicklungsländer genutzt werden, nicht nur die Ressourcen von Dublin, sondern die aller Grafschaften Irlands, aller Gemeindebezirke und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union. Wir sollten daran denken, unsere lokalen Gebietskörperschaften mit denen in den Entwicklungsländern zusammenzuspannen. Ich weiß, dass viele Leute, die in der Europäischen Union für lokale Gebietskörperschaften arbeiten und eine besondere Qualifikation haben, diese Qualifikation gern für die Bereitstellung sauberen Wassers und anderer Dinge in den Entwicklungsländern zur Verfügung stellen würden. Ich ersuche die Kommission, diese Idee weiter zu verfolgen, also nicht nur die lokalen Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern einzubinden, sondern auch unsere lokalen Gebietskörperschaften einzubeziehen, die die Fähigkeiten besitzen und damit den Entwicklungsländern helfen können. Ich anempfehle diese Idee der Kommission und hoffe, sie wird aufgegriffen.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Die Einrichtungen der lokalen Gebietskörperschaften spielen im Bereich der Entwicklung eine entscheidende Rolle und tragen dazu bei, Anreize für die wirtschaftlichen und sozialen Akteure auf lokaler Ebene zu schaffen und zu koordinieren.

Um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu gewährleisten, müssen die Einrichtungen der lokalen Gebietskörperschaften in die Entwicklungspolitik einbezogen werden. Die lokalen Behörden sind seit über 30 Jahren Experten in allen Entwicklungsbereichen, und wir sollten nicht vergessen, dass ihre Haushalte kontinuierlich aufgestockt werden. Sie bilden ein globales Solidaritätsnetz, das sich auf die ganze Welt erstreckt. Sie sind dem jeweiligen lokalen Bereich näher als die Zentralregierung oder internationale Geber, wodurch sie die lokalen Auswirkungen der nationalen und internationalen Entwicklungsstrategien genau im Auge behalten können.

Ich möchte Herrn Schapira meine Hochachtung für seinen Bericht aussprechen, in dem zahlreiche Aspekte der Beziehung zwischen den lokalen Behörden und die Zusammenarbeit zur Förderung der Entwicklung berücksichtigt werden. Im Bericht des Europäischen Parlaments werden die 60 Jahre währenden Erfahrungen der europäischen Zusammenarbeit zwischen Städten mit der Entwicklungspolitik in der heutigen globalen Zivilisation in Verbindung gebracht.

Ich möchte betonen, dass wir die Kommission in unserem Bericht auffordern, eine global agierende Stelle zur Beobachtung der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Organisationen lokaler Behörden einzurichten. Dadurch kann eine globale Bestandsaufnahme der lokalen Verwaltungen erstellt werden, in deren Rahmen die von den lokalen Behörden mobilisierten Projekte, Akteure und Etats auf der ganzen Welt bewertet werden, um die Koordinierung, die Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den verschiedenen Partnern auf lokaler Ebene zu erleichtern.

 
  
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  Thierry Cornillet (ALDE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte mich der Würdigung des ausgezeichneten Berichts unseres Kollegen Schapira anschließen. Er verweist in seinem Bericht auf die bedeutende Rolle, die die lokalen Gebietskörperschaften aufgrund ihrer Nähe zur örtlichen Bevölkerung und ihrer Fähigkeit, mit ihr den Dialog zu führen, sowie aufgrund ihrer Kenntnis des örtlichen Geschehens für die Entwicklung spielen sollen.

Weltweit lässt sich eine Tatsache feststellen, dass nämlich die Region, wie man sie auch immer nennen mag – Provinz, Gouvernorat oder Bezirk –, d. h. die nächste Ebene unterhalb der staatlichen Ebene, zunehmend als für die Raumordnung und die Entwicklung relevante Ebene anerkannt wird. In vielen Ländern werden übrigens auch Städte als Regionen verwaltet.

Die Regionen sind also bereits wichtige Partner. Es sei beispielsweise darauf hingewiesen, dass jährlich 35 Millionen Euro von französischen Regionen für frankophone Regionen der Welt bereitgestellt werden.

Aus diesem Grunde wurde letzte Woche in Marseille eine Weltorganisation der Regionen gegründet – eine Information, die ich publik machen und Ihnen mitteilen möchte. Mit anderen Worten, zwölf weltweite Netze, die Regionen der fünf Kontinente unabhängig von ihren Merkmalen – frankophon, in Rand- oder Küstenlagen u. a. – vereinen, schließen sich gegenwärtig zu einem einzigen Netzwerk zusammen – dem Forum der Netzwerke der Regionen der Welt. Sie erwarten von der Europäischen Union, Frau Kommissarin, dass sie Zugang zu internationalen Direktfinanzierungen erhalten, bei der Festlegung integrierter nationaler Programme sowie im Europäischen Entwicklungsfonds mitwirken können und dass sie ein Recht auf eigene entsprechende Programme haben.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk (UEN).(PL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich sagen, dass ich die Kernaussage in Herrn Schapiras Bericht unterstütze, die darin besteht, dass die Europäische Union mit den lokalen Behörden zusammenarbeiten sollte, da sie die Entwicklung der Länder Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans fördern möchte.

Dementsprechend müssen zuallererst die Kapazitäten der lokalen Behörden in den AKP-Ländern ausgebaut werden, da nur starke lokale Gebietskörperschaften in der Lage sind, die Verantwortung für die Erbringung grundlegender öffentlicher Dienstleistungen zu übernehmen. Zweitens müssen die lokalen Behörden unbedingt die wichtigsten Dienstleistungen für die menschliche Entwicklung erbringen können, zu denen Bildung, medizinische Betreuung oder Kultur sowie die grundlegenden täglichen Bedürfnisse wie Wasserversorgung, Abfallbeseitigung und öffentliche Verkehrsmittel gehören.

Drittens muss ein wesentlicher Anteil der EU-Budgethilfen für die Entwicklungsländer nach Absprache mit den Zentralregierungen direkt den lokalen Behörden zugute kommen, weil dies die einzige Möglichkeit ist, die Effektivität der Hilfe zu verbessern und auch eventuelle Korruption zu verringern und die damit verbundene Bürokratie abzubauen.

Viertens muss auch die Umstrukturierung der Finanzsysteme der lokalen Behörden gefördert werden, damit sie aus ihren Haushalten eigene Finanzmittel für Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung stellen können, und ihre finanzielle Unabhängigkeit unterstützt wird.

 
  
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  Sylwester Chruszcz (NI).(PL) Wir befassen uns heute mit den lokalen Behörden und der Entwicklungszusammenarbeit auf den verschiedenen Verwaltungsebenen.

Die Ebene der lokalen Gebietskörperschaften stellt ohne Zweifel genau die Ebene dar, auf der die Fragen, die den Bürgern und lokalen Gemeinschaften wichtig sind, tagtäglich behandelt werden, sowohl in Europa als auch in der ganzen Welt. Ich beziehe mich hier auf viele verschiedene Fragen, die häufig ganz konkrete Umstände betreffen. Im Bereich Entwicklung zählen die Einrichtungen der lokalen Behörden zu den wichtigsten Akteuren, da sie dazu beitragen, die wirtschaftlichen und sozialen Akteure auf lokaler Ebene zu motivieren und zu koordinieren.

Mein Heimatland Polen ist beispielhaft für eine immer dynamischere Entwicklung der lokalen Gemeinschaften. Davon konnte ich mich kürzlich bei meinem Besuch der Städte Choszczno und Łobez in der Wojwodschaft Westpommern überzeugen. Wir hoffen, dass die Europäische Union mit ihren Hilfsprogrammen und Rechtsvorschriften sowohl in Europa als auch in den Entwicklungsländern statt zur Behinderung des Wirtschaftswachstums der lokalen Gemeinschaften durch übermäßige Bürokratie und unangemessene Rechtsvorschriften eher zu einer Ankurbelung der Wirtschaft beitragen wird.

 
  
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  Roberta Alma Anastase (PPE-DE). – În intervenţia mea doresc să subliniez, încă o dată, importanţa Parlamentului European în ceea ce priveşte sprijinirea comunităţilor locale şi asigurarea afirmării rolului acestora în contextul realizării Obiectivelor de Dezvoltare ale Mileniului. Parlamentul European, care îşi găseşte legitimitatea în votul direct, secret şi liber exprimat al cetăţenilor europeni, trebuie să fie forul care exprimă cel mai fidel mod aşteptările şi necesităţile acestora. Este, într-adevăr, rolul Comisiei de a gestiona problemele referitoare la dezvoltarea la nivel macro-european. Această dezvoltare, însă, nu poate fi realizată ignorându-se problematicile, experienţele şi tradiţiile existente la nivel micro, la nivel de comunitate locală. Este rolul nostru de Parlament să punem în vedere Comisiei să-şi ajusteze politicile şi programele în funcţie de cele de mai sus.

Dezvoltarea Europei este alcătuită dintr-un puzzle de dezvoltări specifice fiecărei colectivităţi locale. A ignora aceste colectivităţi înseamnă a iniţia un proces de dezvoltare artificială care nu va corespunde niciodată realităţilor locale. În plus, ignorarea unor aspecte sensibile ce ţin de o anumită moştenire culturală, de un filon tradiţional specific, va conduce la respingerea de către comunităţile locale a soluţiilor de dezvoltare propuse la nivel european. Tot comunităţile locale sunt cele îndrituite să analizeze existenţa resurselor umane şi materiale pentru punerea în aplicare a Obiectivelor de Dezvoltare ale Mileniului.

În concluzie, permiteţi-mi să afirm că este rolul şi obligaţia Parlamentului European de a veghea la crearea şi desăvârşirea unei construcţii europene care să utilizeze experienţa şi acquis-ul local.

 
  
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  Danutė Budreikaitė (ALDE).(LT) Im Rahmen der Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele gibt es in der Regel zwei Parteien: Auf der einen Seite haben wir die, die Unterstützung gewährt, und auf der anderen Seite die, die Unterstützung erhält. Die EU erhebt bestimmte Forderungen, wenn sie Unterstützung gibt, und dabei geht es in erster Linie um gute Verwaltungstätigkeit.

Die Europäische Kommission ist im Hinblick auf die Rolle, die lokale Gebietskörperschaften auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik spielen, immer vorsichtig vorgegangen, und sie hat versucht, gute diplomatische Beziehungen zu Drittländern aufzubauen und ihnen die für sie vorgesehene Gelder so schnell wie möglich auszuzahlen, denn die Verhandlungen mit lokalen Behörden kosten viel Zeit und sind meiner Meinung nach schwer zu führen.

Die dezentralisierte Zusammenarbeit, wie sie im Übereinkommen von Lomé definiert wurde und mit der in den Entwicklungsländern begonnen wurde, stellt eine Möglichkeit dar, die Entwicklungshilfe mit Zusammenarbeit nicht nur zwischen Ländern, sondern auch mit der Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften in Verbindung zu bringen. Damit erhalten die unterstützten Länder eine Chance, die Beihilfe für die Lösung der konkreten Probleme der örtlichen Bevölkerung zu verwenden.

Nach meinem Dafürhalten sollten sich die lokalen Gebietskörperschaften jedoch aktiver an der Verwaltung ihres Landes beteiligen sowie tatkräftig und regelmäßig mit der Zentralregierung zusammenarbeiten. Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung eines Landes ist schwer denkbar ohne bilaterale Beziehungen zwischen lokalen Gebietskörperschaften und Zentralregierung.

Das Cotonou-Abkommen sieht vor, dass lokale Behörden aufzufordern sind, an der Ausarbeitung der Entwicklungspolitik mitzuwirken. Daher muss von der Zentralregierung gefordert werden, sich an das Abkommen zu halten, und wenn die Regelungen nicht eingehalten werden, sollte die Bereitstellung von Unterstützung möglicherweise überdacht werden.

Meiner Meinung nach ist es nicht Aufgabe der Europäischen Kommission, spezifische Probleme der lokalen Gebietskörperschaften in Drittländern zu lösen. Das kann sie einfach nicht. Ihre Aufgabe besteht darin zu kontrollieren, wofür die Mittel verwendet werden.

Ich habe so meine Zweifel, ob es Sinn macht, eine global agierende Stelle zur Beobachtung der Demokratie in der Welt und der Dezentralisierung auf lokaler Ebene zu schaffen. Es gibt zu viele unterschiedliche Länder, Verwaltungsstrukturen, Kulturen, Sitten und Gebräuche. Jedes Land muss seine eigenen Methoden der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Regierungsebenen wählen.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete! Die Kommission begrüßt diesen Bericht und teilt die Analyse, dass die lokalen Gebietskörperschaften eine wichtige Rolle in der Entwicklungszusammenarbeit spielen können. Ihr Beitrag ist entscheidend für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele auf dem Gebiet verantwortungsvoller Staatsführung und einer stärkeren Eigenverantwortung für die Strategien der Entwicklungszusammenarbeit.

Aus ebendiesen Gründen unterstützt die Kommission die lokale Regierungstätigkeit durch geografische und thematische Instrumente und bezieht die lokalen Behörden auch in den eigentlichen Programmplanungsprozess ein. Die Kommission ist bemüht, das Niveau ihrer Mitwirkung weiter zu verbessern, und wir sind dem Parlament für seine Unterstützung bei diesen Bemühungen dankbar.

Sie haben auch einige interessante Ideen geäußert, wie das „partnerschaftliche Zusammenarbeiten, und ich werde diesen Gedanken ganz sicher an meinen Kollegen Michel weiterleiten, der ihn weiter prüfen wird.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet um 12.00 Uhr statt.

Schriftliche Erklärungen (Artikel 142)

 
  
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  Gábor Harangozó (PSE), schriftlich. (EN) Zunächst möchte ich den Inhalt des Initiativberichts unseres Kollegen Pierre Schapira über die wichtige Rolle lokaler Gebietskörperschaften bei der Erreichung der Ziele der Entwicklungszusammenarbeit wärmstens begrüßen. Aufgrund der vielfältigen Zielsetzungen im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele und angesichts der Verzögerungen bei der Umsetzung dieser Ziele ist dieser Bericht von großer Bedeutung für die Förderung der Einbeziehung lokaler Behörden als wesentliche Partner in allen Phasen des Prozesses der Zusammenarbeit mit Blick auf die Erreichung dieser Ziele. Im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip sind lokale Akteure die besten Partner, wenn es darum geht zu sichern, dass die Entwicklungshilfe in sinnvoller Weise auf die realen Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften ausgerichtet ist. Ihre Rolle war bislang viel zu begrenzt, wenngleich man sich ihren potenziellen Mehrwert für die Entwicklungspolitik auf politischer Ebene seit langem eingestanden hat. Insofern begrüße ich auch wärmstens den Vorschlag, eine global agierende Stelle zur Beobachtung der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung einzurichten, um die Fortschritte bei der Einbeziehung lokaler Gebietskörperschaften sowohl bei der Verwirklichung von Projekten als auch bei der Ausarbeitung von Maßnahmen auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik zu verfolgen.

 
  
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  Filip Kaczmarek (PPE-DE), schriftlich.(PL) Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Schapira, für ein sehr bedeutendes Vorhaben danken. Ohne Zweifel spielen die lokalen Behörden bei der Entwicklungszusammenarbeit eine äußerst wichtige Rolle. Dies gilt sowohl für die Geber- als auch für die Empfängerländer.

Der Grund dafür besteht darin, dass die lokalen Behörden näher an den Menschen dran sind. Sie kennen daher die Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung besser und sind besser mit den sozialen, wirtschaftlichen und infrastrukturellen Problemen vertraut. Aus diesem Grund kann die von lokalen Behörden verwaltete Entwicklungshilfe effektiver sein. Wir sollten uns diese Aspekte der lokalen Behörden öfter zunutze machen und ihre Kompetenzen würdigen. Darüber hinaus kann die Stärkung der lokalen Gebietskörperschaften in den Entwicklungsländern selbst zur Armutsminderung und Beseitigung von Ungleichheiten beitragen. Daher ist es lohnenswert, die Entwicklung der lokalen Behörden zu fördern und sogar in sie zu investieren.

Ich stimme der Ansicht zu, dass die lokalen Behörden die Finanzmittel erhalten sollten, die sie brauchen, um bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eine angemessene Rolle zu spielen. Viele lokale Gebietskörperschaften, insbesondere die in den neuen Mitgliedstaaten, können derartige Aufgaben nicht aus ihren eigenen Haushaltsmitteln finanzieren. Des Weiteren können die lokalen Behörden andere lokale Akteure wie Universitäten, NRO und Unternehmen dafür gewinnen, sie zu unterstützen. Damit kann die Beteiligung der Bürger am öffentlichen Leben im Allgemeinen und ihre Beteiligung an der Entwicklungszusammenarbeit im Besonderen angeregt werden. Vielen Dank.

 
  
  

(Die Sitzung wird um 12.00 Uhr aufgrund der Abstimmung unterbrochen und um 12.05 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: HANS-GERT PÖTTERING
Präsident

 

5. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

5.1. Benennungen in die Ausschüsse (Abstimmung)

5.2. Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bereitstellung von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen (Abstimmung)

5.3. Illegale Vogeljagd in Malta (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 7:

 
  
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  Louis Grech (PSE). – (EN) Herr Präsident! Zur Klarstellung möchte ich gern nach dem Wort ‚Kommission’ die Worte ‚seinerzeit’ einfügen, sodass Änderungsantrag 7 nunmehr lauten würde: ‚nimmt zur Kenntnis, dass die maltesische Regierung vor dem Beitritt zur Europäischen Union erklärt hat, sie habe mit der Kommission eine Einschränkung der Frühjahrsjagd ausgehandelt; bedauert, dass sich die Kommission seinerzeit, obwohl andere politische Kräfte und Kreise der Zivilgesellschaft in Malta den Erklärungen der maltesischen Regierung widersprochen hatten, zu dem Thema nicht äußerte, sodass eine potenziell ambivalente Situation entstand’.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird abgelehnt.)

– Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 12:

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Unsere Fraktion wollte eine namentliche Abstimmung über Änderungsantrag 12 beantragen, aber leider haben wir es versäumt, das rechtzeitig zu tun. Ich ersuche daher das Hohe Haus, eine namentliche Abstimmung über Änderungsantrag 12 zu gestatten, auch wenn wir sie nicht rechtzeitig beantragt haben. Ich bin sicher, dass meine Kollegin Monica Frassoni keine Einwände hat.

(Heiterkeit)

 
  
  

(Das Parlament nimmt den Antrag an.)

 

5.4. Beziehungen Europa-Mittelmeer (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 21:

 
  
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  Pasqualina Napoletano (PSE).(IT) Herr Präsident! Meines Erachtens hat Herr Tannock seinen Änderungsantrag zugunsten eines mündlichen Änderungsantrags zurückgezogen, der – ich beziehe mich auf Ziffer 21 des französischen Texts – folgendermaßen lauten würde: Nach „aucun cas refouler une personne“ wird „demandeur d'asile vers un état où elle risque … eingefügt.

Herr Präsident, ich möchte die Gelegenheit nutzen, um meine Fraktion aufzufordern, für den endgültigen Text zu stimmen, weil es auf der Abstimmungsliste einen Fehler gab.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich habe den von mir eingereichten Änderungsantrag nicht zurückgezogen, wäre aber dazu im Tausch gegen eine Änderung zu diesem mündlichen Änderungsantrag bereit, dem etwa Folgendes hinzugefügt werden müsste: ‚für den Zeitraum, innerhalb dessen die Fälle der Asylbewerber von den Behörden geprüft werden’, denn sonst könnten sie auf unbestimmte Zeit in unseren Ländern verbleiben.

 
  
  

(Die mündlichen Änderungsanträge werden nicht angenommen.)

 

5.5. Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 58:

 
  
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  Gianluca Susta (ALDE).(IT) Herr Präsident! Ich beantrage, im eingereichten Text „mit der Ausweitung“ durch „mit der Erwägung“ zu ersetzen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

5.6. Bosnien und Herzegowina (Abstimmung)

5.7. Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: systematische und rigorose Überwachung (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 15 Absatz 2:

 
  
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  Johannes Voggenhuber (Verts/ALE), Berichterstatter. – Herr Präsident! Ich bin kurz vor der Abstimmung auf ein Problem aufmerksam gemacht worden, das sehr leicht zu lösen ist. In Ziffer 15 heißt es: „beabsichtigt dazu, Artikel 34 seiner Geschäftsordnung abzuändern“. Nachdem wir für Geschäftsordnungen eine andere Mehrheit brauchen als für diese Abstimmung, scheint manchem das Wort „beabsichtigt“ zu ultimativ zu sein.

Ich würde daher anregen, Ziffer 15 folgendermaßen zu ändern: „erwägt dazu eine Änderung der Geschäftsordnung“. Ich hoffe, dass auch die PPE-DE-Fraktion mit dieser Änderung des Artikels einverstanden sein kann.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

 

5.8. Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/Länder Mittelamerikas (Abstimmung)

5.9. Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen EU/ Andengemeinschaft (Abstimmung)
  

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1 Buchstabe b:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter.(ES) Herr Präsident! In Abstimmung mit mehreren Fraktionen möchte ich einen mündlichen Änderungsantrag stellen, der in der ersten Zeile von Ziffer 1(b) „das Ziel“ durch „einige der Ziele“ und „in der schrittweisen Liberalisierung des Handels … besteht“ durch den Ausdruck „in der Errichtung einer fortgeschrittenen Freihandelszone in absehbarer Zeit … besteht“ ersetzt.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird akzeptiert.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1 Buchstabe s:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Ich möchte einen mündlichen Änderungsantrag stellen und in der zweiten Zeile von Punkt 1(s) nach „Liberalisierung des Handels unter“ den Begriff „Wettbewerbsbedingungen“ durch „den Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität“ ersetzen.

Ferner wird vorgeschlagen, dass dieser Punkt mit „der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen der Vertragsparteien gewährleistet“ endet.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1 Buchstabe u:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter.(ES) Mit diesem mündlichen Änderungsantrag soll in Punkt 1(u) „Freihandelszone“ durch den Ausdruck „europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft“ ersetzt werden.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird angenommen.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1 Buchstabe v:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter.(ES) Dieser Änderungsantrag soll in Punkt 1(v) „Freihandelszone“ durch den Ausdruck „europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft“ ersetzen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird akzeptiert.)

– Vor der Abstimmung über Ziffer 1 Buchstabe x:

 
  
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  Luis Yañez-Barnuevo García (PSE), Berichterstatter. – (ES) Herr Präsident! Dies ist der letzte mündliche Änderungsantrag und soll „Freihandelszone“ in Punkt 1(x) durch den Ausdruck „europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft“ ersetzen.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird akzeptiert.)

 

5.10. In Zypern verschwundene Personen (Abstimmung)
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  Der Präsident.

Ich weise Sie darauf hin, dass Frau Resetarits und Herr Triantaphyllides diesen Entschließungsantrag ebenfalls unterzeichnet haben. Frau Resetarits, im Namen der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa und Herr Triantaphyllides im Namen der Konföderalen Fraktion Vereinte Europäische Linke/Nordische Grüne Linke.

 
  
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  Panayiotis Demetriou (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Gestatten Sie mir, Sie darüber zu informieren, dass heute die drei Mitglieder des Komitees für vermisste Personen in Zypern unter uns weilen: Herr Christophe Girod, Vorsitzender des Komitees als Vertreter der Vereinten Nationen, Frau Gülden Plümer Küçük als Vertreterin der türkischen Zyprer und Herr Elias Georgiades als Vertreter der griechischen Zyprer. Alle Mitglieder des Komitees sind hier, um unsere Unterstützung zu erbitten.

(Beifall)

 
  
  

(Der Entschließungsantrag wird angenommen.)

 

5.11. Durch Insellage, Naturgegebenheiten und Wirtschaftsfaktoren bedingte Zwänge im Zusammenhang mit der Regionalpolitik (Abstimmung)

5.12. Lokale Gebietskörperschaften und Entwicklungszusammenarbeit (Abstimmung)
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  Der Präsident. Damit ist die Abstimmungsstunde beendet.

 

6. Stimmerklärungen
  

- Entschließungsantrag: (B6-0098/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt und begrüße die Initiative der Kommission, eine Konsultation dazu einzuleiten, wie die Gemeinschaft im Hinblick auf die Bereitstellung eines Rahmens für die grenzüberschreitenden Aspekte der Gesundheitsversorgung am besten tätig werden sollte.

 
  
  

- Entschließungsantrag: (B6-0119/2007)

 
  
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  Simon Busuttil (PPE-DE).(MT) Ich möchte meine Stimmabgabe zur Entschließung zur Frühjahrsjagd auf Malta erklären. Ich habe gegen die Entschließung gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass sie wohl unnötig als auch unverhältnismäßig ist. Für eine solche Entschließung bestand keine Notwendikeit angesichts der Tatsache, dass gegenwärtig Gespräche zwischen der Europäischen Kommission und den maltesischen Behörden geführt werden. Die Entschließung ist überflüssig, denn Malta hat große Fortschritte gemacht, um die zur Rede zu stellen, die die Jagdvorschriften missachten. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass die Europäische Kommission bei den Beitrittsverhandlungen zwischen Malta und der Europäischen Union eingeräumt hat – schriftlich, nicht nur mündlich –, dass Malta eine Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen kann, die die Frühjahrsjagd gestattet.

 
  
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  Karin Scheele (PSE). – Herr Präsident! Im Gegensatz zu meinem Vorredner glaube ich, dass diese Entschließung zur Vogeljagd auf Malta eine sehr wichtige Entschließung ist. Das Europäische Parlament hat schon bei mehreren Gelegenheiten gezeigt, dass Tierschutz und die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung, die wir in der Europäischen Union haben, ein wichtiges Anliegen sind. In diesem Sinne ist diese Entschließung sehr wichtig, auch wenn uns von der anderen Seite dieses Plenarsaals ein ganz starker Gegenwind entgegengeweht hat.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN).(PL) Herr Präsident! Ich möchte sagen, dass ich für den Entschließungsantrag zu Malta gestimmt habe, da von der maltesischen Regierung kaum Fortschritte gemacht wurden. Noch immer werden auf Malta unzählige Vögel getötet. Dort sterben Millionen Vögel, was im Widerspruch zu sämtlichen grundlegenden Bestimmungen der Europäischen Union steht.

Darüber hinaus möchte ich vermelden, dass ich bei der ersten namentlichen Abstimmung versehentlich für Ziffer 2 des Berichts Voggenhuber gestimmt habe, obwohl ich dagegen stimmen wollte, und darum bitte, dies zu registrieren.

 
  
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  Robert Atkins (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen haben aus rein verfahrenstechnischen Gründen gegen diese Entschließung gestimmt. Unserer Meinung nach stellt diese Entschließung einen Verfahrensmissbrauch dar. Unsere Stimmabgabe sollte nicht als Hinweis auf die Auffassung der britischen konservativen Europaabgeordneten zum sachlichen oder anderweitigen Gehalt des hier in Frage stehenden besonderen Falls angesehen werden.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, weil ich mir ein unverzügliches Verbot aller illegalen Vogeljagden in Malta wünsche.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Die Vorlage dieser Entschließung auf der Plenarsitzung dieses Parlaments hätte ganz leicht vermieden werden können, wenn Malta die Frühjahrsjagd abgesagt und damit den Bestimmungen der Vogelrichtlinie entsprochen hätte. Doch das Land ignoriert weiterhin die zahllosen Initiativen des Parlaments und die von der Kommission unternommenen rechtlichen Schritte. Und es sieht wiederum so aus, als würde es seinen Jägern gestatten, eine große Zahl von geschützten Zugvögeln zu jagen. Diese Jagd ist nichts anderes als ein Hobby der örtlichen Jäger, und sie ist außer Kontrolle geraten und bedroht jetzt die Vielfalt und den Erhalt der Vogelarten in der gesamten Europäischen Union. Vertreter der Jäger haben keine Skrupel, diejenigen, die sich gegen diese Jagd im Frühjahr aussprechen, als Faschisten zu bezeichnen. Sie bedrohen auf aggressive Weise ihre eigene Regierung, ihre gewählten Vertreter und ihren Polizeiapparat, und das ist etwas, was wir in dieser Union nicht hinnehmen können. Die maltesische Regierung könnte sich durch diese Entschließung verletzt fühlen, doch sie könnte sich auch durch die Unterstützung des gesamten Europa gestärkt fühlen, wenn sie Maßnahmen trifft, um die Jagd im Frühjahr abzuschaffen. Aus diesem zuletzt genannten Grund unterstütze ich diese Entschließung aus vollem Herzen.

 
  
  

- Entschließungsantrag: (B6-0041/2007)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde diesem Bericht meine Zustimmung geben, obwohl Ziffer 21 in ihrer ursprünglichen Form nicht aufgenommen worden ist: ‚Weist darauf hin, dass die europäischen Staaten nach dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unter keinen Umständen eine Person in einen Staat zurücksenden, wo sie wahrscheinlich der Folter oder grausamer, herabwürdigender oder unmenschlicher Behandlung, einschließlich der Todesstrafe, ausgesetzt ist.’

In bin enttäuscht darüber, dass in diesem Haus eine knappe Mehrheit dafür gestimmt hat, dieses wichtige Menschenrechtsprinzip herauszunehmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Zu dieser Entschließung hätte ich viel sagen können. Mir sind jedoch nur 200 Worte erlaubt, die ich benutzen werde, um zu verurteilen, dass sich die Entschließung zu der Frage des von der israelischen und der USA-Regierung nach den palästinensischen Wahlen im Januar 2006 verkündeten inakzeptablen Boykotts der Palästinensischen Behörde ausschweigt. Die EU hat sich diesem Boykott angeschlossen und auch ihre Finanzhilfe ausgesetzt, womit sie die ohnehin schon gravierende humanitäre Lage der palästinensischen Bevölkerung als Ergebnis der israelischen Besetzung und Aggression noch verschärft hat.

Sie schwieg zur inakzeptablen, abwartenden und dem Führerprinzip gehorchenden Haltung der EU, die die Wiederaufnahme von Beziehungen zur Palästinenserbehörde, einschließlich der Wiederaufnahme von Finanzhilfe, noch immer davon abhängig macht, dass diese bestimmte Bedingungen erfüllt, wie den „Gewaltverzicht“, während es Israel ist, das die palästinensischen Gebiete militärisch besetzt, oder die „Anerkennung Israels“, während es Israel ist, das das Recht des palästinensischen Volkes auf seinen souveränen und unabhängigen Staat nicht anerkennt, und die „Achtung früherer Verträge und Verpflichtungen, einschließlich der Roadmap“, während es Israel ist, das sich selbst nicht an die Resolutionen der Vereinten Nationen, die Vereinbarungen von Oslo und die Roadmap hält und weiter am Bau des illegalen Schutzwalls arbeitet und die Siedlungspolitik fortsetzt.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt. Insbesondere bin ich für die Änderungsanträge gemäß den Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs, nach denen keine Person dorthin geschickt werden sollte, wo ihr Misshandlung, Folter oder Todesstrafe drohen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Einer der größten Erfolge der Europäischen Union ist die Wirkung sukzessiver Erweiterungen – eine Wirkung, die zum Teil darauf zurückzuführen ist, dass die Aussicht auf den Beitritt einen der Hauptfaktoren bei der Demokratisierung und Modernisierung unserer Länder und Gesellschaften darstellte.

Da die unbegrenzte Erweiterung der EU unmöglich ist und auch nicht von mir verfochten wird, bin ich für eine Vereinbarung, die im Mittelmeerbecken ähnliche Ergebnisse hervorbringen würde. Ich denke da an ein neues europäisches Projekt, das in Partnerschaft mit unseren Mittelmeernachbarn ausgearbeitet wird und dazu dienen soll, mittelfristig einen Raum der Freizügigkeit in der Mittelmeerregion zu schaffen, und deren Grundlagen so weit wie möglich denen des EU-Modells entsprechen würden. Der Beitritt zu diesem Raum stünde jenen Anrainerstaaten offen, die die grundlegenden Kriterien von Kopenhagen erfüllen, das heißt, sie müssen demokratisch sein, eine Marktwirtschaft aufweisen und die Menschenrechte achten. Es wäre eine erweiterte Partnerschaft als Gegenleistung für Reformen. Das Projekt hätte auch einen beiläufigen, zusätzlichen Vorteil, nämlich den, dass es eine Lösung wäre, die vielleicht für Marokko, Israel oder Tunesien, aber vielleicht auch für die Türkei von Interesse wäre, wenn das Land zu dem Schluss käme, dass das Beitrittsverfahren an einem toten Punkt angelangt ist.

Erfolgreiche, demokratische Nachbarn zu haben, die durch die potenziellen Vorzüge verbunden sind, mit einer Bevölkerung, die nicht um jeden Preis auswandern müsste, wäre ein konstruktives europäisches Projekt. Außerdem wäre es nicht einmal völlig neu.

 
  
  

- Bericht: Arif (A6-0468/2006)

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich. – (FR) Natürlich ist eine echte Politik der Zusammenarbeit mit den südlichen und östlichen Mittelmeeranrainerstaaten erforderlich, um die Migrationsströme zum Stillstand zu bringen, die aufzunehmen Europa schon längst nicht mehr die Mittel hat. Natürlich kann auch eine vernünftige Handelspolitik für die beiden Seiten des Mittelmeeres von Vorteil sein.

Aber das ist es ja nicht, was der Bericht von Herrn Arif vorschlägt, der auf nicht mehr und nicht weniger hinausläuft als auf die Ausweitung der Europäischen Union, ihrer Aufgaben und ihrer Politik – die integrierte Agrarpolitik, die Freizügigkeit von Personen und Gütern, die Dienstleistungsfreiheit, um nur einige dieser Bereiche zu nennen –, auf Nordafrika und auf einen Teil des Nahen Ostens.

Wo liegt dabei der Nutzen? Dieser ist nicht klar ersichtlich, denn auch nach der von Herrn Arif selbst angeführten Studie sind kurz- und mittelfristig negative soziale und ökologische Auswirkungen zu erwarten.

Daher unterstützt das Europäische Parlament dieses Vorhaben lediglich im Interesse der Freihandelsideologie und nicht etwa im Interesse der EU-Länder, ja nicht einmal der Mittelmeerländer.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Wenngleich dieser Bericht eine gewisse reformistische Rhetorik enthält, besteht sein Ziel doch im Wesentlichen in der Förderung der Errichtung einer Freihandelszone (FHZ) zwischen der EU und der Mittelmeerregion, und das im Kontext von Anstrengungen der EU in Richtung einer wirksamen Liberalisierung des Welthandels durch die Unterzeichnung bilateraler/regionaler Vereinbarungen und in dem Bemühen, sich über die Schwierigkeiten zu erheben, die mit den Verhandlungen in der Welthandelsorganisation verbunden sind.

Beispielsweise sieht der Bericht die, wenngleich regulierte, „Öffnung der Agrarmärkte“ vor unter besonderer Bezugnahme auf den Wein-, Obst- und Gemüsesektor, ferner die Liberalisierung der Dienstleistungen, allerdings (nur) ohne diejenigen öffentlichen Dienste, die als grundlegend gelten (Gesundheitswesen, Bildung, Trinkwasserversorgung, künstlerische und audiovisuelle Dienste), die Liberalisierung der Energieversorgung durch Schaffung eines Europa-Mittelmeer-Markts sowie die Liberalisierung des Industriesektors, speziell durch die „Bildung eines Produktionsraums Europa-Mittelmeer“ für Textilwaren und Bekleidung, um auf diese Weise grundsätzlich dazu anzuregen, einen großen Teil der Produktionskapazitäten zu verlagern.

Mit anderen Worten: Es besteht die Absicht, die Liberalisierung des Handels zur Freude der multinationalen Unternehmen und der großen europäischen Importfirmen zu fördern, die sich danach sehnen, neue Märkte zu beherrschen und an natürliche Ressourcen zu gelangen sowie neue Möglichkeiten der Ausbeutung von billigen Arbeitskräften zu schaffen.

Grundsätzlich gefährdet sind die eigenen Entwicklungsmodelle der Länder, die auf speziellen nationalen Bedürfnissen und Bedingungen beruhen, sowie ein Projekt der Zusammenarbeit zwischen diesen verschiedenen Ländern auf der Grundlage echter gegenseitiger Unterstützung.

 
  
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  Diamanto Manolakou (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) In den 12 Jahren seit der Erklärung von Barcelona sind die Völker des Mittelmeerraums ärmer und hoffnungsloser geworden, während in einigen Regionen sogar Krieg herrschte. Gleichzeitig wird das Kapital – sowohl das inländische als auch das ausländische – immer reicher.

Der Bericht zur Errichtung der Freihandelszone Europa-Mittelmeer ist Ausdruck der Beunruhigung der EU über die mangelnden Fortschritte im Barcelona-Prozess. Es wird darin gefordert, dass die bisherigen Maßnahmen verstärkt werden sollen, dass sich also die eklatante Einmischung der imperialistischen Europäischen Union in die inneren Angelegenheiten der südlichen und südöstlichen Mittelmeerländer auf alle Bereiche des sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens dieser Länder erstrecken soll. Die EU stellt diesen Ländern unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen enorme Summen zur Verfügung, um zu gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung und die politischen Strukturen dem EU-Kapital und seinen Profiten zugute kommen, wobei jegliche Bestimmungen zur nationalen Souveränität der Staaten der Region außer Acht gelassen werden.

Die Beunruhigung über die politische Instabilität im südlichen und südöstlichen Mittelmeerraum sowie über den durch Kriege verursachten materiellen Schaden ist pure Heuchelei. Die imperialistische EU trägt dafür ebenfalls Schuld und Verantwortung, wofür Tausende von Soldaten in der Region als Beweis stehen.

Wohlstand für diese Völker ist nur dann möglich, wenn sie umfassende nationale Souveränität genießen und über die Freiheit verfügen, ihre Strukturen und ihre Produktion so zu entwickeln, wie sie dies wünschen. Deshalb müssen sie von jeder Form ausländischer Einmischung befreit werden, deshalb müssen sie ihren Kampf gegen die Imperialisten verstärken, damit das Volk zum wahren Herrscher wird.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem mehrere Vorschläge zur Schaffung einer gegenseitig vorteilhaften Freihandelszone Europa-Mittelmeer unterbreitet werden. Nach meiner Überzeugung kann die Durchführung wirtschaftlicher und politischer Reformen eine Wachstumsmöglichkeit darstellen. Besonders freut mich die Feststellung im Bericht, dass die Freihandelszone die spezifischen wirtschaftlichen und sozialen Charakteristika der Länder berücksichtigen muss, um sie in die Lage zu versetzen, ihre schwächsten Wirtschaftssektoren, wie Landwirtschaft und öffentliche Dienste, zu schützen.

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. (IT) Die drei Hauptziele, die auf der Konferenz von Barcelona im Jahr 1995 festgelegt wurden – nämlich die Schaffung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und ihren Partnerländern in Afrika und Asien bis zum Jahr 2010; ein Raum des Friedens und der Stabilität und die Entwicklung freier, demokratischer Gesellschaften – wurden noch nicht erreicht.

Bedauerlicherweise ist die friedliche Lösung des Konflikts zwischen Palästina und Israel Lichtjahre entfernt. Darüber hinaus brach nach dem Abzug Israels aus dem Gazastreifen ein dramatischer Bürgerkrieg zwischen den Anhängern der Hamas und der Fatah aus.

Obwohl in mehreren der Partnerschaft angehörenden Drittstaaten einige grundlegende Menschenrechte anerkannt wurden, werden sie oft nicht uneingeschränkt eingehalten.

Auch die wirtschaftliche und soziale Partnerschaft, die Mittel aus dem Programm MEDA erhält, hat nicht die erhofften Ergebnisse gezeitigt, und es herrscht noch ein schrecklicher Entwicklungsrückstand, einerseits, weil Europa sich nicht ausreichend um die uneingeschränkte Umsetzung des ersten und zweiten MEDA-Programms gekümmert hat, und andererseits, weil die begünstigten Länder nicht immer die erforderlichen wirtschaftlichen und sozialen Infrastrukturen schaffen konnten, um selbst wettbewerbsfähig zu werden.

Abschließend sei gesagt, dass es in vielen der EuroMed-Partnerschaft angehörenden Regionen kein effektives Transportsystem gibt, dass die Informationstechnologie noch immer nicht ausreichend entwickelt ist und bei der Modernisierung der Telekommunikation noch einiges zu tun ist. Daher ist es meines Erachtens notwendig, die Schaffung einer Freihandelszone Europa-Mittelmeer auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Meine Bemerkungen zu den Beziehungen Europa-Mittelmeer fügen sich mutatis mutandis nahtlos in diese Aussprache ein.

Wie ich bereits bei vorangegangenen Gelegenheiten gesagt habe, befürworte ich das Ziel der Schaffung einer umfassenden Partnerschaft zwischen „Europa“ und seinen mediterranen Nachbarn. Alles, was weniger ist – und eine Freihandelszone ist weniger – reicht meiner Ansicht nach nicht aus. Klar ist allerdings auch, dass alles, was in dieser Richtung verläuft, positiv ist und meine Unterstützung verdient. Und darum geht es im Wesentlichen in unserer heutigen Debatte.

Ich habe daher dafür gestimmt, möchte aber, dass unsere Aussprache über diese Themen eine breitere Sicht darauf ermöglicht, welche Form unsere Beziehungen zu unseren südlichen Nachbarn annehmen sollten, zum Wohl beider Seiten des Mittelmeers.

 
  
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  Luca Romagnoli (ITS), schriftlich. (IT) Im Namen der Fraktion Identität, Tradition, Souveränität und der Partei Movimento Sociale Fiamma tricolore, die ich vertrete, sage ich „Nein“ zu diesem inakzeptablen Entschließungsantrag. Das gilt nicht für die Schaffung einer Freihandelszone, sondern aufgrund des unklaren Inhalts des Vorschlags und der Aussichten für die Zukunft.

Im Zusammenhang mit der derzeitigen politischen Instabilität und den unklaren institutionellen Verhältnissen kann die Freihandelszone für die Länder im südöstlichen Mittelmeerraum nicht einfach eine Chance bedeuten. Durch die Verzögerungen, die in diesen Ländern bei der Umsetzung der für die Schaffung eines Wirtschaftsraums Europa-Mittelmeer erforderlichen Reformen stattgefunden haben, dürfen sie nicht automatisch das Recht erhalten, die anfälligsten Sektoren ihrer Volkswirtschaften zu schützen, und zwar zum Nachteil der EU-Länder, deren einzige Rolle diesem Bericht zufolge darin besteht, Unterstützung zu liefern, und deren Bürger für die Kosten aufkommen müssen.

Der Notwendigkeit der Anpassung des Tempos und der Intensität der Marktöffnung wird nur durch die rechtzeitige Gewährung von Hilfe für die Integration der Länder im südöstlichen Mittelmeerraum Rechnung getragen. Die Pläne für die Einführung einer integrierten Agrarpolitik für den Mittelmeerraum und eine entsprechende finanzielle Unterstützung für die Länder im südöstlichen Mittelmeerraum gehen dahin, dass alles auf eine Umwandlung der FEMIP in eine echte Entwicklungsbank hindeutet. Zur Vollendung dieser Farce dient der Bericht dazu, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer zu ermöglichen und den rechtlichen und administrativen Rahmen für Visumserleichterungen zu schaffen. Daraus ergeben sich keinerlei Vorteile, sondern nur noch mehr Belastungen für die europäischen Steuerzahler.

 
  
  

- Bericht: Pack (A6-0030/2007)

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt und freue mich, dass in ihm Wert auf die Reform der Polizei und des Bildungswesens gelegt wird.

 
  
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  James Nicholson (PPE-DE), schriftlich. (EN) Ich befürworte diesen Bericht, weil er Empfehlungen unterbreitet, die geeignet sind, in der Region Gerechtigkeit walten zu lassen und den Frieden zu erhalten. Insbesondere ist die Berichterstatterin dafür zu loben, dass sie die Behörden in Bosnien und Herzegowina ermutigt, gesuchte Kriegsverbrecher zu verfolgen und sie vor Gericht zu stellen. Ich begrüße auch den jüngst unterbreiteten Entwurf eines Plans zur Umstrukturierung des Polizeiapparats, denn er schreibt eine ausgewogene Aufteilung der Zuständigkeiten auf allen Ebenen fest und gewährleistet gleichzeitig Transparenz bei der Auswahl der Polizeichefs und Polizeibeamten sowie die Überwachung ihrer Tätigkeit. An dieser Stelle möchte ich auch die engagierte Arbeit der Männer und Frauen von der Royal Ulster Constabulary lobend erwähnen, die bei der Ausbildung der lokalen Polizeikräfte behilflich waren.

 
  
  

- Bericht: Voggenhuber (A6-0034/2007)

 
  
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  Koenraad Dillen (ITS).(NL) Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Voggenhuber gestimmt, weil dieses Hohe Haus wieder einmal die Ergebnisse der Referenden in den Niederlanden und in Frankreich über die Europäische Verfassung einfach unter den Teppich kehrt. Wie anders könnte man das sonst beschreiben? Ungeachtet der Tatsache, dass die Grundrechte-Charta niemals ein rechtsverbindliches Dokument war und es nach der Ablehnung der Verfassung in diesen beiden Ländern auch niemals sein wird, wird dieser politisch korrekte Katalog über alle möglichen Hintertüren wieder eingeschmuggelt. Das ist sowohl in juristischer als auch in politischer Hinsicht unannehmbar.

Ausdruck der offensichtlichen einstimmigen Verachtung für nationale Demokratien seitens des offiziellen Europas ist die Tatsache, dass das niederländische Volk kürzlich – und noch dazu im eigenen Land – vom Kommissionspräsidenten Barroso aufgefordert wurde, endlich diese Verfassung zu akzeptieren. Die Bürger können gerne weiter abstimmen, doch im Endeffekt sind es die europäischen Amtsträger, die die Entscheidungen treffen. Wer denkt, dass diese Art von Arroganz dazu führt, dass die Bevölkerung weniger euroskeptisch ist, sollte noch einmal darüber nachdenken.

 
  
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  Gerard Batten, Nigel Farage, Michael Henry Nattrass und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Die britische Independent Party hat diesen Änderungsantrag befürwortet, weil er sehr deutlich die faktische Position herausstellt, dass der Verfassungsvertrag abgelehnt wurde und man ihn daher aufgeben sollte. Allerdings stellt unser Stimmverhalten in keiner Weise irgendeine Unterstützung der Fraktion dar, die den Änderungsantrag eingereicht hat.

 
  
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  Philip Bradbourn (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Konservativen sind prinzipiell für eine Charta der Grundrechte als beratende Erklärung für die Mitgliedstaaten. Wir Konservativen haben jedoch gegen diesen Bericht gestimmt, weil es darum ging, die Charta in der gesamten Union rechtlich bindend (justiziabel) zu machen, was wir grundsätzlich ablehnen.

 
  
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  Derek Roland Clark (IND/DEM), schriftlich. (EN) Ich habe diesen Änderungsantrag unterstützt, weil er sehr deutlich die faktische Position herausstellt, dass der Verfassungsvertrag abgelehnt wurde und man ihn daher aufgeben sollte. Allerdings stellt mein Stimmverhalten in keiner Weise irgendeine Unterstützung der Fraktion dar, die den Änderungsantrag eingereicht hat.

 
  
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  Carlos Coelho (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Charta der Grundrechte stellt eine Zusammenschau der gemeinsamen europäischen Werte dar, mit denen sich alle Bürgerinnen und Bürger identifizieren können; mit ihr ist ihnen ein Instrument gegeben, mit dem sie sich durch Bewusstmachen und Begreifen ihrer Rechte verteidigen und die Tätigkeit nationaler und europäischer Behörden bei der Annahme und Anwendung der Gesetzgebung der Union besser kontrollieren können.

Ich bedauere es, dass ihr noch keine Rechtsverbindlichkeit zukommt, wenngleich sie zu einem Referenztext für die Tätigkeit der europäischen Institutionen und für die europäische Gerichtsbarkeit, wie im Fall des Gerichtshofs, geworden ist.

Es ist äußerst wichtig, dass wir alles daransetzen, eine echte „Grundrechtskultur“ in der Europäischen Union zu entwickeln, indem wir ein allgemeines System zur Überwachung der Grundrechte schaffen und einschreiten, sobald ein Mitgliedstaat gegen sie verstößt oder sie nicht ordnungsgemäß gewährleistet.

Daher muss es eine rigorose und systematische Überwachung geben, um die besten Lösungen zu finden, damit ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen Sicherheitszielen und Einschränkungen von Grundrechten gesichert ist.

Ferner muss die Achtung der Charta der Grundrechte auf den ganzen Gesetzgebungsprozess und auf die Komitologie ausgeweitet werden.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Im Bericht von Herrn Voggenhuber wird behauptet, dass sämtliche europäischen Rechtsvorschriften auf die Achtung der Charta der Grundrechte, die einen echten ideologischen Wirrwarr darstellt, ausgerichtet werden sollen, d. h. dass diese Charta als verbindlich erklärt wird. Das würde bedeuten, dass man sich darüber hinwegsetzt, dass die Bevölkerung die Europäische Verfassung, deren zweiter Teil die Charta ja war, abgelehnt hat, und dass ein rechtlicher Druck ausgeübt werden soll, der weder von den Völkern noch von ihren Parlamenten gebilligt wurde!

Außerdem hätte dies Auswirkungen in dreierlei Hinsicht: Die Einschaltung des Luxemburger Gerichtshofs in Bereiche, die ihm aufgrund der Verträge selbst verwehrt sind, beispielsweise in die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit – was geradezu paradox wäre –, würde legitimiert. Den Staaten würden gesetzeswidrige Pflichten auferlegt. Brüssel könnte beispielsweise das „lock out“ verlangen – ein Recht, das zwar in der Charta anerkannt wird, aber in zahlreichen Staaten praktisch verboten ist! Dem Europäischen Parlament würde die Ausrichtung seiner Abstimmung vorgegeben: Wie würden denn dann über ein ganz marginales Maß hinausgehende Änderungen von Rechtsvorschriften erfolgen, mit denen ein „Grundrecht“ eingeführt werden soll?

Dieser Text gibt wirklich Anlass zur Sorge, denn ihm gelingt im Namen der Menschenrechte das Kunststück, in einem Zuge zur Verletzung der Demokratie, der europäischen Verträge und der Rechte des Europäischen Parlaments selbst anzustiften!

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Der Bericht deutet in die richtige Richtung, enthält aber eine Reihe von nutzlosen Vorschlägen, u. a. Ziffer 2, der unserem Wählerauftrag zuwiderläuft. Es ist wichtig, dass alle Beschlüsse der EU unter Achtung der grundlegenden Menschenrechte gefasst werden. Im Bericht werden die von der Kommission mit amerikanischen Behörden abgeschlossenen Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten kritisiert. Der Berichterstatter verweist auch auf die Rechtswidrigkeit der durch die CIA auf EU-Territorium durchgeführten geheimen Gefangenentransporte und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass derartige Menschenrechtsverletzungen sich nicht wiederholen.

Der Bericht zeigt deutlich, dass eine europäische Verfassung zum Schutz der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten nicht notwendig ist.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Man hat mit wiederholten Manövern versucht, den so genannten Verfassungsprozess wieder in Gang zu bringen, womit die souveränen Entscheidungen des französischen und des niederländischen Volkes in ihren Referenden im Jahr 2005 offenkundig missachtet wurden.

Die Anwendung der „Charta der Grundrechte“ als Bestandteil dieser „Europäischen Verfassung“ ist seit langem ein Trick in diesem inakzeptablen Spiel.

Die Absicht des Berichterstatters ist es, den Inhalt der Verfassung durch die Hintertür einzuführen, das heißt, den Text verbindlich zu machen, obwohl er es in Wirklichkeit nicht ist, und somit die berühmt-berüchtigten „zentralen Errungenschaften der Verfassung“ zu „bewahren“.

Wenn das Ziel darin besteht, Rechte zu verteidigen, dann sollten wir jene Rechte achten, die in der Verfassung der Portugiesischen Republik, in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und in der Europäischen Sozialcharta verankert sind; diese sind im Vergleich zur „Charta der Grundrechte“, deren Inhalt beispielsweise in der Frage der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte mager ist, international gültige Texte, die umfassender sind und deren Legitimität anerkannt ist.

Ich wiederhole: Die Absicht besteht im Wesentlichen darin, die Menschenrechte (heute bekannt als „Grundrechte“) zu benutzen, um uns den so genannten Verfassungsprozess (wieder) aufzuzwingen, indem seine inakzeptable neoliberale, föderalistische und militaristische Agenda hinter Erklärungen versteckt wird, mit denen die legitimen Erwartungen und verständlichen Sorgen der unterschiedlichen Völker der EU manipuliert werden.

Wir haben deshalb dagegen gestimmt.

 
  
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  Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Das Europäische Parlament hat eine ganz besondere, parteiische Auffassung von der Definition der Grundrechte.

Diese bilden die Grundlage zur Bekämpfung von Personen, die vom Parlament als unerwünscht angesehen werden, nämlich von politischen Oppositionellen, bzw. um lästige Regierungen anzugreifen, die als politisch unkorrekt gelten. Erstaunlicherweise werden sie niemals herangezogen, um insbesondere die Rechte politischer Minderheiten innerhalb des Parlaments selbst zu verteidigen, Minderheiten, die den Makel haben, nicht der großen, konformistischen Masse der Euroföderalisten anzugehören. Da werden die hohen Grundsätze der Meinungsfreiheit oder der Gleichheit vollkommen missachtet. Das Europäische Parlament praktiziert hier die bekannte Formel: „Tut, was ich sage, nicht das, was ich tue“.

Die politische Kaste Europas ist zu allem bereit, um ihre Vorstellung von Europa durchzusetzen, gegebenenfalls auch gegen den Willen der Völker. Obwohl beispielsweise die Europäische Verfassung bei den Referenden in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnt wurde, bemüht sie sich nun, diese stückweise doch noch durchzusetzen. Und genauso, wie der Charta der Grundrechte keinerlei verbindliche Rechtswirkung zukommt, wird mit dem Text, der uns hier vorgeschlagen wurde, versucht, ihr einen verbindlichen Charakter zu verleihen, schlimmer noch, ihn als Maßstab darzustellen, den die europäischen Gerichte zwingend berücksichtigen sollen.

Dieser Bericht ist alles andere als harmlos. Er ist gefährlich für die Freiheiten und die Rechte der Völker.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, der nach Wegen zur Verbesserung der Mechanismen sucht, um zu prüfen, dass die gesamte Rechtsetzung der EU internationalen Menschenrechtsnormen entspricht und dass die Grundrechte auf dem Wege von Folgenabschätzungsverfahren bereits in der Phase der Ausarbeitung von Kommissionsvorschlägen berücksichtigt werden. Insbesondere freut es mich, dass der Bericht nach Wegen sucht, um die Rolle des Parlaments bei der Verteidigung der Grundrechte und bei der Sicherstellung, dass die Rechtsetzung der EU den internationalen Menschenrechtsnormen entspricht, zu stärken.

 
  
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  Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Die Europäische Union befindet sich derzeit in einer institutionelle Krise. Die Franzosen haben mit ihrem Votum ihren Wunsch nach der Einheit Europas zum Ausdruck gebracht, aber eines Europas, das sich nicht auf den Binnenmarkt beschränkt. Die Bürger wollen ein Europa, das ihnen auch soziale Rechte bringt.

Mit diesem Vorschlag über ein methodisches Vorgehen zur wirksamen Einbeziehung der Europäischen Charta der Grundrechte in die Erarbeitung der legislativen Vorschlägen der Kommission, und insbesondere bei der regelmäßigen und konsequenten Überprüfung, inwieweit dabei sämtliche in Betracht kommende Grundrechte eingehalten werden, soll dem Wunsch nach einem Europa in diesem Sinne entsprochen werden. Daher halte ich es für wesentlich, einen Weg zu finden, damit die Rechtsverbindlichkeit der Charta der Grundrechte nicht infrage gestellt wird, sodass sie wirklich die von den europäischen Bürgern erwartete Rolle spielen kann.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. – (SV) Der Bericht enthält viel Gefasel darüber, dass sich die EU ständig weiterentwickeln muss, sowie eine Reihe sinnvoller Formulierungen über die Verfassung und mehr Macht für die neue Agentur. Nichts davon fördert Demokratie und Entwicklung. Vielmehr handelt es sich um Standardtexte, die in den Berichten des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres immer wieder vorkommen. Interessant ist hier die Forderung, dass der Unterausschuss für Menschenrechte die Möglichkeit erhalten soll, EU-Recht zu stoppen, wenn dieses solche Rechte bedroht. Das ist außerordentlich wichtig, wenn jetzt ständig neue Terrorgesetze die Gesellschaft bedrohen, die sie eigentlich schützen sollen. Ich stimme daher trotz der Mängel dafür.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich habe für den Bericht „Achtung der Grundrechte-Charta in den Legislativvorschlägen der Kommission: Vorgehensweise für eine systematische und rigorose Überwachung“ gestimmt.

Herr Voggenhuber hat einen exzellenten Bericht über die entscheidende Frage der Grundrechte ausgearbeitet. In ihm wird betont, wie wichtig es ist, diese Rechte zu achten und einzuhalten und Instrumente der Freiheit zu schaffen. Es ist unerlässlich, dass die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich wird.

Es wäre angemessen, eine systematische Überwachung und Kontrolle durch die Kommission einzuführen, um alle ihre Legislativvorschläge auf Achtung der Grundrechte zu überprüfen. Als wichtigstes gesetzgebendes Organ sollte die Kommission dafür zuständig sein zu prüfen, ob bei den Legislativvorschlägen andere internationale Instrumente in Bezug auf die Bürgerrechte und -freiheiten geachtet werden. Ich befürworte den Standpunkt der Kommission, die die Charta der Grundrechte in ihren Legislativvorschlägen anwenden will, bis diese selbst in Kraft tritt.

Der Schutz der Grundrechte und die Gewährleistung ihrer Einhaltung sollte eine der Prioritäten der Union darstellen. Eine frühzeitige Überprüfung der Rechtsakte der Kommission auf Einhaltung der Grundrechte scheint ein gutes Zeichen zu sein und gibt die Richtung der Tätigkeiten der Organe und Einrichtungen der Union an. Diese Rechtsakte werden hoffentlich dazu führen, dass die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich wird.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Die rechtsverbindliche Verankerung der Europäischen Charta der Grundrechte ist politisch unlauter und praktisch unverantwortlich. Diese Charta wurde stets als symbolisches Dokument eines von mächtigen Vertretern von dem Allgemeinwohl nicht förderlichen Einzelinteressen beeinflussten politischen Kompromisses angesehen.

Die Charta schafft 18 neue „Grundrechte“, was nicht begründet, aber für die nationalen Verfassungen für verbindlich erklärt wird, ohne dass die nationalen Regierungen oder Abgeordneten dies ablehnen können. Diese Charta ist nutz- und gegenstandslos, solange wir über das Rechtsinstrument, das am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg oder am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg angewendet werden soll, keine förmliche Entscheidung getroffen haben. Aufgrund der Zweifelhaftigkeit eines doppelten Grundsatzes werde ich nicht die Charta unterstützen, sondern mich für die Konvention einsetzen.

Die einzige Institution, die berechtigt ist, sich mit dem Schutz der Menschenrechte auf unserem Kontinent auseinanderzusetzen, ist der Europarat. Das einzige Rechtsinstrument für Menschenrechte in Europa ist die Europäische Menschenrechtskonvention. Unsere europäische Superagentur für Menschenrechte ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

 
  
  

- Bericht: Meyer Pleite (A6-0026/2007)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht von Herrn Meyer Pleite (A6-0026/2007) über die Aushandlung eines Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Mittelamerika gestimmt, weil die Europäische Union nach meiner Überzeugung weiterhin eine tragende Rolle beim Schutz der Umwelt und der Menschenrechte in der ganzen Welt spielen muss.

Mit diesem Abkommen muss ein Gleichgewicht der drei Säulen – politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel – angestrebt werden, das es ermöglicht, die demokratischen Prozesse in Mittelamerika zu konsolidieren, die Wirksamkeit demokratischer Institutionen und Verwaltungen zu verbessern, gegen Gewalt, Korruption und Straflosigkeit sowie gegen Menschenrechtsverletzungen vorzugehen und schließlich den sozialen Zusammenhalt und die Lebensbedingungen aller Bewohner der Region zu verbessern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn ich befürworte ein ausgewogenes Assoziierungsabkommen, in dessen Rahmen die fortschreitende Liberalisierung des Handels ein Mittel (und kein Zweck) im Dienste der Hauptziele, nämlich der Förderung der sozioökonomischen Entwicklung, der nachhaltigen Entwicklung und der sozialen Kohäsion, sein sollte. Das politische, wirtschaftliche und soziale Defizit, unter dem die mittelamerikanischen Länder leiden, verlangt nach einem Abkommen, das den Asymmetrien zwischen beiden Regionen Rechnung trägt.

 
  
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  Jean-Claude Martinez (ITS), schriftlich. – (FR) Angesichts der Globalisierung der Finanzen, der Landwirtschaft, der Migration und des Marktes müssen die europäischen Nationen ein „Zivilisationsbündnis“ mit den Nationen Mittelamerikas errichten. Unsere Landwirte beispielsweise sind im Grunde mit ähnlichen Problemen konfrontiert wie die campesinos in Mexiko oder die lateinamerikanischen KMI angesichts der Vereinnahmung ihres geistigen Eigentums, ihres Know-how und vor allem angesichts ihrer allmählichen Vernichtung durch ein Welthandelssystem, das unsere Bananenproduzenten von den französischen Antillen oder den Kanarischen Inseln und diejenigen aus Honduras oder Nikaragua allein zum Nutzen der multinationalen Konzerne wie Chiquita gegeneinander in Konkurrenz setzt.

Die Notwendigkeit dieses Zivilisationsbündnisses „Europa-Lateinamerika“ wird angesichts der weltweiten Migration noch deutlicher. Wenn sich beispielsweise die französischen Unternehmer in der Automobil-, der Stahl- und der Baubranche seit den 70er Jahren Arbeitskräften aus Lateinamerika anstatt aus dem Aurès, aus Anatolien oder aus der Kabylei zugewandt hätten, dann hätte sich die französische Gesellschaft die derzeitigen Spannungen ersparen können und den öffentlichen Haushalten wären erhebliche Kosten erspart geblieben.

Lateinamerika würde in einem Bündnis mit Europa in internationalen Foren und Handelsforen die notwendigen Verbündeten finden, mit denen ein Konzept von der Führung menschlicher Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme vertreten werden könnte, das sich von der angelsächsischen Ideologie unterscheidet, wonach alles dem Markt unterworfen wird.

 
  
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  Willy Meyer Pleite (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Da ich zum Berichterstatter für diesen Bericht ernannt wurde, habe ich in Zusammenarbeit mit der mittelamerikanischen Zivilgesellschaft und mit politischen Organisationen einen Text ausgearbeitet, der ein Assoziierungsabkommen auf der Grundlage von drei Hauptsäulen vorschlug: politischer Abstimmung und verantwortungsvoller Regierungsführung, Entwicklungszusammenarbeit und Handel zwischen zwei Regionen unter Bedingungen der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, beruhend auf Komplementarität und Solidarität. Nach der Debatte im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten wurde eine Reihe von Änderungsanträgen eingearbeitet, die auf der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel beruhten und die den Ansatz meines Berichts völlig entstellt haben, indem sie besagen, dass die Errichtung einer Freihandelszone ein prioritäres strategisches Ziel sei. Meine Auffassung, die von einer Mehrheit in Mittelamerika geteilt wird, ist, dass ein von neoliberalen Formeln beherrschtes Assoziierungsabkommen ein Fehler ist und nur zu Ungleichheiten und Armut in Mittelamerika zum Vorteil der multinationalen Unternehmen führen würde. In diesem Kontext haben die verschiedenen Fraktionen eine Reihe von Kompromissen erreicht, die den neoliberalen Charakter des Berichts abschwächen, aber nach meiner Meinung nicht genug. Dieser Bericht unterscheidet sich noch stark von dem, der ursprünglich in meiner Absicht lag, und deshalb habe ich mich der Stimme enthalten.

 
  
  

- Bericht: Yañez-Barnuevo García (A6-0025/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ohne Frage lässt die gegenwärtige Situation in vielen lateinamerikanischen Ländern eine eindeutige Erklärung der wahren Absichten der von der EU geförderten Assoziierungsabkommen kaum zu. Deshalb hat das Europäische Parlament in bestimmten Punkten der Entschließung in letzter Minute einen eindeutigen Hinweis auf ihr Ziel, die Schaffung einer „Freihandelszone“ durch den Ausdruck „einer europäisch-lateinamerikanischen Zone interregionaler Partnerschaft“ ersetzt, dabei aber den Inhalt der vorangegangenen Bezeichnung als Zielsetzungen der letztgenannten Bezeichnungen beibehalten.

Dieser Trick verbirgt nicht die Tatsache, dass das Ziel die „baldige Errichtung einer Freihandelszone“ ist, wenn im Verhandlungsmandat angeführt werden soll, dass die Zielsetzung in der „allmählichen reziproken Liberalisierung des Handels“ besteht (was in letzter Minute abgeschwächt wurde, indem man hinzufügte „im Geiste der Gerechtigkeit und gegenseitiger Vorteile, basierend auf Komplementarität und Solidarität“) in der Absicht, ein „einheitliches und unteilbares Handelsabkommen auszuhandeln, das über die derzeitigen und künftigen Verpflichtungen der Handelspartner im Rahmen der WTO hinausgeht und nach einer Übergangszeit, die mit den WTO-Anforderungen im Einklang steht, eine europäisch-lateinamerikanische Zone umfassender interregionaler Partnerschaft bildet, … ohne einen Sektor auszuklammern“, eine „Zollunion“ und einen „gemeinsamen Binnenmarkt“ zu schaffen sowie den „Marktzugang im Bereich der Landwirtschaft“ und auf dem Gebiet der Dienstleistungen (mit Ausnahme des Gesundheitswesens und der Bildung) zu gewährleisten.

Was bleibt da noch zu sagen?

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für den Bericht über ein Verhandlungsmandat für ein Assoziierungsabkommen der EU mit der Andengemeinschaft, wenn den Asymmetrien zwischen den einzelnen Mitgliedsländern des Andenpaktes bei der Aushandlung einer Freihandelszone Rechnung getragen wird (Beachtung der unterschiedlichen wirtschaftlichen Niveaus, demografischen Gegebenheiten, unterschiedliche politische Kurse, großer Mangel an modernen Kommunikations- und Verkehrsinfrastrukturen zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten). Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einführung von Kernarbeitsnormen sowie die Bekämpfung des Drogen- und Waffenhandels.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, denn er tritt für ein ausgewogenes Assoziierungsabkommen ein, in dessen Rahmen die fortschreitende Liberalisierung des Handels ein Mittel (und kein Zweck) im Dienste der Hauptziele, nämlich der Förderung der sozioökonomischen Entwicklung, der nachhaltigen Entwicklung und der sozialen Kohäsion, sein sollte.

 
  
  

- Berichts: Meyer Pleite (A6-0026/2007) und Yañez-Barnuevo García (A6-0025/2007)

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich nur einem Aspekt in den Berichten Meyer Pleite und Yañez-Barnuevo García widmen, nämlich ihrem Eintreten für die regionale Integration in Lateinamerika. In der Aussprache gestern Abend erklärte Kommissar Mandelson vor diesem Plenum, eine solche Integration sei der Schlüssel zu Wachstum und Stabilität. Er hat ein Recht auf seine Meinung, aber niemand in Lateinamerika hat Herrn Mandelson zu irgendetwas gewählt – übrigens auch nicht in Europa.

Wie die Kolleginnen und Kollegen wissen, beklagen sich einige Staaten insbesondere in Mittelamerika darüber, dass Brüssel seine Handels- und Hilfeabkommen von ihrer Beteiligung an regionalen Strukturen abhängig macht. Ich zweifle nicht an der Aufrichtigkeit derer in Europa, die davon überzeugt sind, dass der Supranationalismus in jedermanns Interesse liegt, aber steht es uns zu, anderen Ländern nahe zu legen, die EU nachzuahmen? Wie kommt es, dass Abgeordnete bei Aussprachen in diesem Plenum, sagen wir, über den Irak oder den Iran, schnell dabei sind, Washington zu verurteilen, weil es bestrebt ist, der Welt seine Werte aufzuzwingen, aber dass Brüssel, wenn es darum geht, anderen Staaten einzureden, es sei notwendig, ihre Souveränität aufzugeben, dann auf einmal eifrig der Welt seine Werte aufdrängen will. Das eine schließt das andere aus.

 
  
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  Hélène Goudin (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Nach Ansicht der Juniliste fördert ein freierer Handel den Wohlstand auf der Welt. Das Konzept des Freihandels geht ja davon aus, dass das Ergebnis für die beteiligten Parteien umso besser wird, je mehr daran beteiligt sind.

Dieser Initiativbericht enthält einige Aspekte, die beachtenswert sind und auch zu mehr Wohlstand führen könnten. Leider gibt es dabei, wie das so oft bei Berichten vom Parlament der Fall ist, auch irrelevante und nutzlose Passagen.

Im Bericht ist u. a. von außenpolitischen strategischen Aspekten eines Vertrags die Rede sowie davon, dem Parlament mehr Macht in handels- und außenpolitischen Fragen zu geben.

Leider überschatten die zuletzt genannten Aspekte all das Erstrebenswerte, das erreicht werden könnte. Ich habe somit bei der heutigen Abstimmung gegen den Bericht gestimmt.

 
  
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  Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. – (SV) Freihandel ist das wichtigste Mittel für den Wohlstand auf der Welt, und je mehr Länder sich daran beteiligen, desto mehr wächst der Wohlstand in diesen Ländern. Die Einbeziehung großer Teile Süd- und Mittelamerikas in eine Freihandelszone mit der EU ist daher ein großer Schritt in Richtung auf Wohlstand und die Ausrottung der Armut.

Dieser Initiativbericht enthält daher zahlreiche beachtenswerte Vorschläge, die zu mehr Wohlstand führen könnten, wenn sie umgesetzt würden. Wie so oft in diesem Parlament, enthält leider auch dieser Bericht zahlreiche Punkte, deren Ziel darin besteht, die Entwicklung der EU in eine föderale Supermacht zu fördern und die Macht des Parlaments auf Kosten der Mitgliedstaaten auszubauen.

Im Bericht ist u. a. von außenpolitischen strategischen Aspekten eines Vertrags die Rede sowie davon, dem Parlament mehr Macht in handels- und außenpolitischen Fragen zu geben.

Trotz meiner erheblichen Einwände schätze ich ein, dass es besser ist, diese interregionalen Assoziierungsabkommen einzugehen als sie zu verhindern.

 
  
  

- Entschließungsantrag: (B6-0118/2007)

 
  
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  Edite Estrela (PSE), schriftlich. (PT) Ich habe für diesen Entschließungsantrag gestimmt, weil ich meine, dass das Verschwinden von Menschen, das jeden auf dramatische Weise berührt, die Menschen sowie ihre Familienangehörigen und Freunde, unter keinen Umständen, vor allem nicht auf europäischem Territorium, hingenommen werden darf.

Die EU kann ihrer Verantwortung nicht ausweichen und muss eine Schlüsselrolle bei der Lösung dieser Probleme einnehmen. Wirksame Maßnahmen müssen ergriffen werden, die sich auf die effektive Zusammenarbeit der involvierten Seiten stützen, um den seit Jahrzehnten andauernden Grausamkeiten, die die Menschenwürde verletzen und gegen die Erklärung der Menschenrechte verstoßen, ein Ende zu setzen.

Ich freue mich auch über die Beseitigung der Mauer am 9. März, die seit Jahrzehnten „die letzte geteilte Hauptstadt in Europa“ trennte.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Abgesehen von den Vorzügen, die die zur Abstimmung stehenden Vorschläge an sich haben, ist diese Entschließung, wie man auch im Einzelnen das Zypern-Problem sehen mag, wichtig, denn sie erinnert uns daran, dass es in unserem Europa noch immer eine Mauer gibt, die so schändlich ist wie die, die wir einmal als Schandmauer bezeichnet haben, wenngleich die Mauer in Nikosia durch Bretter ersetzt worden ist.

Das Problem liegt jedoch darin, dass es eine Grenzlinie gibt, die eine Insel teilt, die Europa spaltet und auf beiden Seiten Leid verursacht. Wir müssen uns das stets ins Gedächtnis rufen, und diese Erklärung erinnert uns daran.

 
  
  

- Bericht: Musotto (A6-0044/2007)

 
  
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  Den Dover (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen können gewisse Elemente dieses Berichts gutheißen, so die Notwendigkeit, die Auswirkung illegaler Einwanderung auf die Inselgemeinschaften zu überwachen.

Wir können jedoch die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke nicht unterstützen. Auch können wir keinerlei Schritte in Richtung auf die Einrichtung einer europäischen Küstenwache befürworten.

Aus diesen Gründen haben wir beschlossen, uns der Schlussabstimmung zu enthalten.

 
  
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  Bruno Gollnisch (ITS), schriftlich.(FR) Die Existenz dieses Berichts über die Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten und der Benachteiligungen der Inselregionen der Europäischen Union in den Bereichen der Regionalpolitik ist an sich schon Beleg dafür, dass diese Besonderheiten, soweit sie nicht seit Jahren überhaupt vertuscht wurden, nicht ordnungsgemäß behandelt werden. Und dies zweifellos aufgrund des Charakters der Europäischen Union selbst, der zu Uniformierung und Nivellierung neigt.

Ich bedaure auch, dass kein Augenmerk auf die unerträglichen Zwänge gelegt wird, die sich für diese Regionen aus der Anwendung bzw. der drohenden Anwendung des allgemeinen europäischen Rechts ergeben, vor allem im Bereich der Steuern und des Wettbewerbs. In Frankreich wird die Erhebung der Sondersteuer „octroi de mer“, der ermäßigten MwSt. oder von Verbrauchssteuern, die in Korsika oder den Übersee-Departements gelten, regelmäßig in Frage gestellt und muss ebenso regelmäßig von der Regierung in Brüssel neu verhandelt werden.

Ferner bedaure ich, dass der Ansturm illegaler Einwanderer auf einige europäische Inseln als lokales und gleichsam klinisches Problem behandelt wird, während es sich doch um ein außerordentlich schwerwiegendes Problem handelt. Die Beseitigung der Binnengrenzen und der Bekehrungseifer der EU in Einwanderungsfragen zählen unbestritten zu den wichtigsten Ursachen für dieses Problem.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. – (PT) Im Zusammenhang mit der vorliegenden Entschließung will ich lediglich zwei Dinge anfügen.

- Ich möchte betonen, dass auch wir meinen, das Problem der Insellage dürfe nicht mit dem einer Randregion verwechselt werden, und dass wir uns deshalb die zweifache Benachteiligung der Regionen in äußerster Randlage bewusst machen müssen. Die Benachteiligung beruht erstens auf ihrer Entfernung vom europäischen Kontinent und zweitens auf der Tatsache, dass sie vor allem durch ihre Inselmerkmale unter strukturellen Nachteilen und anderen natürlichen und geografischen Hindernissen leiden.

- Ich möchte unsere vollständige Ablehnung jener Punkte der Entschließung hervorheben, in denen die gegenwärtige Einwanderungspolitik befürwortet wird, insbesondere in Bezug auf die Einwanderung aus Nordafrika, indem die Bildung von „Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke“ und einer „europäischen Küstenwache“ im Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union“ (FRONTEX) mit dem Ziel befürwortet wird, „den unmittelbaren Druck, mit diesem Problem umzugehen, zu entschärfen“. Wir halten das für eine repressive Politik, die die Einwanderer kriminalisiert, die wie tausende Portugiesen, die Jahr für Jahr auswandern, lediglich bessere Lebensbedingungen für sich und ihre Familien erstreben. Es ist eine ausweichende Politik, die sich nicht den der Einwanderung zugrunde liegenden und seit langem, vor allem in den Vereinten Nationen, bekannten Ursachen widmet.

Daher unser Entschluss, uns der Stimme zu enthalten.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt. Die Bedeutung von Inseln in den großen gemeinschaftlichen Politikbereichen nimmt mit der Ausweitung der Union zu. Ich freue mich, dass dieses Problem auf der Tagesordnung bleibt und weiterhin eine Herausforderung für die EU darstellt. Dieser Bericht hat die hauptsächlichen Probleme der Inseln deutlich gemacht, wie höhere Preise, niedrigere Löhne und die Schwierigkeit des Zugangs zum Binnenmarkt.

 
  
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  Mary Lou McDonald (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Obwohl ich die Forderungen nach stärkerer Beachtung der Not der Inseln im Kontext regionaler Entwicklung uneingeschränkt befürworte, blieb mir keine andere Wahl, als gegen den heutigen Bericht von Herrn Musotto zu stimmen, weil in ihm die ‚Festung-Europa’-Mentalität festgeschrieben wird.

Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von Inseln ist sehr wichtig und verlangt besondere Maßnahmen wie die im Zusammenhang mit den Wettbewerbsverordnungen geforderte Flexibilität. Die Inseln vor der irischen Küste spielten und spielen eine wichtige Rolle bei der Bewahrung der irischen Kultur und Wirtschaft. Sinn Féin wird jede Maßnahme befürworten, die zur Unterstützung solcher Inseln beiträgt.

 
  
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  Sebastiano (Nello) Musumeci (UEN), schriftlich. (IT) Die Inseln der Europäischen Union, ob in äußerster Randlage oder nicht, haben fast alle mit denselben Schwierigkeiten zu kämpfen. Dazu zählen fehlende Infrastrukturen, höhere Preise aufgrund zusätzlicher Transportkosten, höhere Energiekosten sowie Aus- und Einwanderung.

Daher habe ich die Europäische Kommission mehrmals aufgefordert, eine Stellungnahme zu einigen Fragen abzugeben, die für die Entwicklung der Inseln und vor allem meiner Heimatregion Sizilien entscheidend sind.

In erster Linie bin ich davon überzeugt, dass es unerlässlich ist, allen Inseln besondere ermäßigte Steuersätze zu gewähren, wie es bei anderen Regionen der Europäischen Union bereits der Fall ist. Dadurch könnte mehr Kapital an Land gezogen werden, was zu Entwicklung und Beschäftigung führt.

Was die Investitionsanreize angeht, so habe ich die Kommission gebeten, sich mit der Ausarbeitung einer Politik zu befassen, die Anreize vor allem für ausländische Investitionen, insbesondere aus Drittstaaten, mit einem Nullsteuersatz schafft.

Abschließend möchte ich sagen, dass ich in Bezug auf die fehlenden Infrastrukturen, die eines der größten Hindernisse für das sozioökonomische Wachstum der Inseln darstellen, mich der Aufforderung an die Kommission voll und ganz anschließe, ihre Politik zu überarbeiten und Infrastrukturprojekten für bessere Verkehrsverbindungen staatliche Beihilfen zu gewähren. Hier möchte ich hervorheben, dass unbedingt eine Brücke über die Straße von Messina gebaut werden muss.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. – (PT) Die Inselregionen sehen sich infolge natürlicher und wirtschaftlicher Beschränkungen großen Schwierigkeiten ausgesetzt. Höhere Transport- und Energiekosten, Mangel an natürlichen Ressourcen, Entvölkerung, schlecht entwickelte Infrastrukturen und illegale Einwanderung machen es notwendig, dass spezielle Gemeinschaftsmaßnahmen ergriffen werden, um auf die charakteristischen Probleme dieser Regionen wirksam zu reagieren.

Die Strukturfonds bilden daher das Hauptinstrument der Gemeinschaftsaktion auf diesem Gebiet. Sie können dem politischen Willen der Union, ihre Inseln nicht aufzugeben, gerecht werden.

Insbesondere müssen wir genau ermitteln, welches ihre Charakteristika und ihre Bedürfnisse sind. Die Kommission muss sodann sicherstellen, dass die speziellen Probleme der europäischen Inseln stets berücksichtigt werden, und dementsprechend muss sie Maßnahmen zur Grenzkontrolle ergreifen, um der bedrohlichen illegalen Einwanderung Herr zu werden. Sie muss ferner eine integrierte Entwicklungspolitik ausarbeiten, mit der die Nachhaltigkeit von Bereichen der Wirtschaftstätigkeit, wie des Fremdenverkehrs, auf den Inseln gesichert werden kann.

Schließlich ist dieses gesamte Maßnahmenpaket unerlässlich, um ein für allemal die Bedingungen dafür zu schaffen, dass sich diese Regionen des gleichen Zugangs zum Binnenmarkt wie die Kontinentalregionen erfreuen können. Daher habe ich für diesen Bericht gestimmt.

 
  
  

- Bericht: Schapira (A6-0039/2007)

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE).(PL) Herr Präsident! Ich begrüße es, dass die Europäische Union richtig vorgeht, indem sie die Rolle der lokalen Behörden bei unserer Zusammenarbeit mit den einzelnen Ländern, insbesondere Drittländern, stärkt. Es freut mich, dass sie ihr Hauptaugenmerk auf die Dezentralisierung der Zusammenarbeit und Hilfe lenkt.

Lokale Behörden spielen bei der lokalen und regionalen Entwicklung eine bedeutende Rolle, weil sie die Bedürfnisse der lokalen Gemeinden kennen, vor Ort sind und normalerweise demokratisch gewählt wurden. Sie übernehmen eine besondere Rolle bei der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit. Als Institutionen befassen sie sich überwiegend mit Fragen im Bereich Bildung, Gesundheitswesen, Umwelt und Unternehmertum. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass ihnen normalerweise nicht genügend Finanzmittel zur Verfügung stehen, was besonders für arme Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit gilt.

Diese lokalen Behörden werden von den Haushalten der Mitgliedstaaten nicht angemessen unterstützt. Daher verdient die Ermächtigung der lokalen Behörden, im Rahmen unserer Entwicklungspolitik selbständig zu handeln, jetzt und in Zukunft unsere uneingeschränkte Unterstützung. Dies bestätigen unsere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit lokalen Behörden in EU-Mitgliedsländern, einschließlich meines Heimatlands Polen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, weil es meiner Meinung nach entscheidend ist, dass die Gemeinschaften ihre Hilfe von den ihnen am nächsten liegenden Strukturen erhalten, damit sie ihre Millenniums-Entwicklungsziele erreichen. Besonders froh bin ich darüber, dass der Bericht konkrete Vorschläge für Aktionen der Kommission enthält, vor allem durch einen verstärkten Dialog mit den lokalen Gebietskörperschaften über Entwicklungshilfe, durch eine bessere Dezentralisierung der Bereitstellung der Hilfe und durch die Unterstützung eines strukturierten Dialogs zwischen den lokalen Behörden in den Entwicklungsländern und der EU.

 
  
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  Der Präsident. Die Stimmerklärungen sind damit beendet.

 

7. Berichtigungen des Stimmverhaltens und beabsichtigtes Stimmverhalten: siehe Protokoll
  

(Die Sitzung wird um 12.55 Uhr unterbrochen und um 15.00 Uhr wieder aufgenommen.)

 
  
  

VORSITZ: ADAM BIELAN
Vizepräsident

 

8. Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung: siehe Protokoll

9. Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission: Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. – (EL) Herr Präsident, verehrte Abgeordnete des Europäischen Parlaments! Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir die Gelegenheit geben, den Standpunkt der Kommission zum Verbot von Robbenprodukten in der Europäischen Union darzulegen und auf die bereits ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen einzugehen.

Die Robbenjagd ist seit vielen Jahren Gegenstand von Streitigkeiten und hitzigen Debatten. Ich stimme völlig damit überein, dass es im Zusammenhang mit der Robbenjagd berechtigte Fragen gibt, unabhängig davon, wo sie stattfindet. Dennoch ist es ermutigend, dass die Mehrzahl der Robbenpopulationen sich anscheinend stabilisiert hat und ihr Überleben in ihren natürlichen Lebensräumen nicht gefährdet ist. Diese Aussage basiert auf wissenschaftlichen Daten zur Entwicklung der Populationen von Sattel- und Mützenrobben. Es liegen keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber vor, dass die Robbenjagd ernsthafte negative Auswirkungen auf den Bestand dieser frei lebenden Tierart hat.

Seit Anfang der 1970er-Jahre hat die Robbenpopulation im Nordostatlantik beträchtlich zugenommen, nämlich von 2 Millionen auf nahezu 5,8 Millionen Sattelrobben, die während der jährlichen Jagdsaison das Hauptziel darstellen. Das heißt, dass die betreffenden Robbenpopulationen gegenwärtig nicht bedroht sind und demzufolge nicht unter das CITES-Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen fallen. Die Aufnahme dieser Robbenarten in das CITES-Übereinkommen wäre nur dann begründet, wenn der internationale Handel ihr Überleben in ihren natürlichen Lebensräumen gefährden würde.

Das soll uns jedoch nicht davon abhalten, uns mit der anderen wichtigen Frage zu befassen, die sich in zahlreichen Ländern, so auch in einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, im Zusammenhang mit der Robbenjagd stellt, nämlich mit der Frage, ob die Ein- und Ausfuhr bzw. die Vermarktung von Robbenprodukten dort verboten werden sollte, wo die Robbenjagd nicht im Einklang mit den Bestimmungen erfolgt, die wir für den angemessenen Umgang mit Tieren festgelegt haben. Deshalb stimme ich zu, dass, auch wenn auf Ebene der Europäischen Union noch keine legislativen Maßnahmen ergriffen worden sind, die Besorgnis, die das Europäische Parlament in Bezug auf den angemessenen Umgang mit Tieren und insbesondere die Robbenjagd zum Ausdruck gebracht hat, sorgfältig geprüft werden sollte. Dazu benötigen wir jedoch die relevanten Informationen und statistischen Daten, und darum haben wir eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Studie, die in erster Linie von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellt wird, werden wir entscheiden, ob wir dem Rat und dem Parlament entsprechende Maßnahmen vorschlagen. Gemäß dem Prinzip der verantwortungsvollen Regierungsführung und Rechtsetzung und entsprechend den klaren Verfahrensregeln, die für die Kommission gelten, sind wir verpflichtet, auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Daten zu arbeiten, und deshalb können wir erst nach Fertigstellung dieser Folgenstudie prüfen, ob Maßnahmen eingeleitet werden sollten.

Ich habe meinen Dienststellen zudem die Anweisung gegeben, die Möglichkeit zu prüfen, ob die Kommission eine Delegation entsenden sollte, die die Robbenjagd während der Jagdsaison 2007 beobachtet und verfolgt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments können ihrerseits die Möglichkeit prüfen, sich dieser Delegation anzuschließen.

Nur wenn wir alle Aspekte dieses Themas umfassend und objektiv bewerten, können wir die richtigen Beschlüsse fassen.

 
  
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  John Bowis, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Unser Kommissar ist ein vernünftiger, humaner Mensch. Er bittet um Zeit, um zu recherchieren. Wir gewähren sie ihm, aber als Gegenleistung sollte er ein Moratorium für jeglichen Import solcher Robbenprodukte veranlassen.

Er sagt, das Robbenschlachten in Kanada würde den Bestand nicht gefährden. Mag sein, aber im Jahr 2006 wurden 330 000 Sattelrobben getötet, von denen 95 % weniger als drei Monate alt waren. Vielen wurde das Fell bei lebendigem Leibe abgezogen, denn 79 % der Robbenfänger vergewissern sich nicht ausreichend, ob das Junge noch bei Bewusstsein ist oder nicht.

Das Abschlachten ist grausam und eines zivilisierten Landes unwürdig. Es ist sicher nicht bestandserhaltend in einem Land wie Namibia. In Namibia, das in der Robbenjagd in der Welt an zweiter Stelle steht, nehmen die Quoten von Jahr zu Jahr zu. Im Jahr 2007 betrug sie 91 000, und wenn man die hohe Quote mit der natürlichen Sterblichkeit von Robben kombiniert, bedeutet das, dass in diesem Jahr die gesamte Jungtierpopulation ausgemerzt werden könnte.

Robben werden nicht aus Nahrungsgründen getötet; auch werden sie nicht eigentlich zum Schutz der Fischbestände abgeschlachtet. Man bringt sie um, weil sie Mode sind, und Europa bildet den Markt für diese Mode. Europa ist der wichtigste Markt für Robbenfellimporte aus Kanada. Belgien hat sie verboten. Italien und Luxemburg haben sie vorübergehend verboten. Das Vereinigte Königreich und Deutschland haben ein EU-weites Verbot gefordert. Das Europäische Parlament hat in seiner schriftlichen Erklärung ein dauerhaftes Verbot gefordert, und die meisten Mitglieder dieses Parlaments haben ihre Unterschrift darunter gesetzt. Also bitte, Herr Kommissar, „Ja“ zur Recherche, aber auch „Ja“ zu einem sofortigen Moratorium.

 
  
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  Paulo Casaca, im Namen der PSE-Fraktion. – (PT) Ich möchte dem zustimmen, was Herr Bowis gerade gesagt hat.

Eigentlich gibt es keinen Grund, warum das Moratorium nicht unmittelbar fortgesetzt und die von der Kommission als geeignet angesehenen Untersuchungen in der Folge nicht umgesetzt werden sollten. In dieser Frage gibt es bereits viele eindeutige Informationen. Außerdem haben andere Länder, wie die Vereinigten Staaten und Mexiko, bereits ein deutliches Beispiel gesetzt – die Vereinigten Staaten haben vor mehr als drei Jahrzehnten jegliche Verwendung von Robben verboten –, und ich verstehe nicht, warum die Kommission der Ansicht ist, uns lägen noch keine ausreichenden Informationen vor, um unverzüglich handeln zu können.

Wie unser Kollege bereits sehr gut erläutert hat, ist dies nicht nur eine Frage der Nachhaltigkeit. Es ist im Grunde eine Frage der Ethik. Die Frage ist, ob es einen Sinn ergibt, nur um gewisse Modegeschmäcker zu befriedigen, auf eine gänzlich barbarische Art zu töten – wie im vergangenen Jahr eine Delegation der Intergroup on the Welfare and Conservation of Animals, der Tierschutzgruppe der Europa-Abgeordneten, der auch unser Kollege Carl Schlyter angehörte, berichtete und wie uns verschiedentlich demonstriert wurde.

Wenn die Kommission sehen will, was vor Ort geschieht: Nächste Woche begibt sich eine Mission dieses Parlaments nach Kanada. Wir werden direkt die Orte aufsuchen, an denen dieses Jagen stattfindet. Die Kommission kann gern mitkommen. Sie kann sich ohne Weiteres an dieser Mission beteiligen und wird jegliche Zweifel, die sie in dieser Frage noch hegen mag, beseitigen können.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Manchmal frage ich mich, wie man nicht sehen kann, was geradezu ins Auge sticht, und dann denke ich daran, mit welcher Unbeirrtheit die kanadische Regierung ein alljährliches Fest erlaubt, bei dem hunderttausende schutzloser Jungrobben blutig abgeschlachtet werden.

Dann wieder frage ich mich, wie es möglich ist, angesichts extremer Grausamkeit keinerlei Mitgefühl zu haben, und ich denke an die tausenden modebesessenen Menschen, die sich ausnehmen lassen, um Robbenpelz zu tragen, der in vielen Fällen den noch bei Bewusstsein befindlichen Tieren abgezogen wurde.

Niemals frage ich mich jedoch, wie es möglich ist, dass man nicht hört, was in betäubender Lautstärke ans Ohr dringt, und ich frage mich auch nie, wie man nicht begreifen kann, was leicht zu verstehen ist, denn mit allem Respekt, Herr Kommissar, ich habe das nur zu oft erlebt, wenn es darum geht, wie die Kommission zuweilen mit dem Europäischen Parlament verfährt, und das heute zur Diskussion stehende Thema ist ein gutes Beispiel.

Im September 2006 hat das Parlament die Kommission sehr deutlich und sehr vernehmbar aufgefordert, ein EU-weites Verbot des Handels mit allen Robbenprodukten zu erlassen. Ein halbes Jahr später steht die Kommission hier vor uns und will uns weismachen, sie brauche noch mehr Zeit, um die Sache weiter zu erörtern, wo doch das Robbenschlachten seit so vielen Jahren ganz obenan auf der Liste sinnloser Grausamkeiten gegen Tiere steht.

Als enger Freund und Verbündeter der Kommission sollten wir uns, denke ich, weiterhin großzügig in Geduld üben und der Kommission mehr Zeit geben, wenn sie sie denn braucht, aber, wie andere Redner sagten, unter der Bedingung, dass bis dahin ein unverzügliches Moratorium verfügt wird, demzufolge alle Robbenprodukte in der EU verboten werden. Das verlangen unsere feste Überzeugung in der Angelegenheit, die Notwendigkeit, rasch zu handeln, und die Tatsache, dass einige EU-Mitgliedstaaten bereits Verbote auf nationaler Ebene erlassen haben.

 
  
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  Carl Schlyter, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (SV) Herr Präsident! Herr Kommissar! Im vergangenen Jahr habe ich mir im Namen der Animal Welfare Intergroup die Robbenjagd in Kanada angeschaut. Die Robbenjäger versuchten mich mit Gewalt daran zu hindern, die Geschehnisse zu beobachten. Sie drängten unser Auto von der Straße ab, kletterten auf unsere Hubschrauber, sodass wir nicht fliegen konnten, und drohten damit, uns zu töten, wenn wir das Hotel verlassen sollten, um die Robbenjagd zu dokumentieren. Trotz dieser Methoden ist es uns gelungen, Fotos zu machen, und wir sahen, wie unglaublich grausam die Robbenjagd ist. Die Jäger wussten, dass sie etwas zu verbergen hatten. Den Robben wird bei lebendigem Leib das Fell abgezogen, sie werden mit Keulen niedergeschlagen und liegen gelassen, damit sie an ihrem eigenen Blut ersticken, sie werden angeschossen und ertrinken oder müssen noch mehr leiden, denn ein zweiter Schuss, der sie von ihren Leiden erlösen könnte, würde zu einer Minderung des Wertes des Pelzes um zwei Dollar führen.

Wir sollten die Jagd nicht aus Gründen des Schutzes verbieten, sondern aus ethischen Gründen. Ich möchte jedoch auch sagen, dass die Population bei der letzten massiven Jagd zurückgegangen ist. Jetzt stehen wir außerdem am Beginn von Klimaveränderungen, und die Grönlandrobben brauchen eine Eisdecke, um ihre Jungen zu säugen. Viele Jungen werden heute im Wasser abgetrieben. Da wir der größte Markt sind, unterstützt die EU diese Jagd, und das Parlament hat deutlich erklärt, dass es nicht will, dass sich unser Markt daran beteiligt. Wie Herr Bowis schon gesagt hat, haben viele Länder ein nationales Verbot eingeführt. Als es um Katzen- und Hundefelle ging, hat die Kommission erklärt, dass der Binnenmarkt nicht funktioniert und daher ein EU-Verbot einführt. Die gleiche Logik gilt auch in diesem Fall.

Will die Kommission Untersuchungen haben? Es gibt zahlreiche Studien, die die Probleme aufzeigen und von denen hier in diesem Hause bereits gesprochen wurde, insbesondere der „Bird and Veterinary Report“, aber diese dürfen nicht zu einer Verzögerung der notwendigen Maßnahmen führen. Wenn Sie also mehr Zeit brauchen, können wir Ihnen diese geben, aber dann wollen wir ein zeitweiliges Verbot haben, bis Sie fertig sind. Die Rechtsgrundlage dafür müssen Sie festlegen. Ich danke Ihnen, dass Sie die Studie durch den Ausschuss für Tierschutz bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) anfertigen lassen. Dadurch wird sie anerkannt und unabhängig sowie repräsentativ für den Willen der Länder.

Lassen Sie mich noch betonen, dass die Robbenjagd in keinem der Länder, in denen sie betrieben wird – Kanada, Norwegen, Russland und Namibia – für die Wirtschaft von grundlegendem Interesse ist. Wir sehen das beim Walfang. Als dieser abgeschafft und durch Walsafaris ersetzt wurde, erwies sich letzteres als profitabler. Wir können auch den Robbenjägern zu einer verbesserten Finanzsituation verhelfen, wenn sie mit ihrer grausamen Praxis aufhören.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion.(NL) Herr Präsident! Robben sind eine seit Jahren bedrohte Art. Nicht nur infolge von Krankheiten und der Verschmutzung der Meere an den dicht bevölkerten Küsten, sondern auch aufgrund der Jagd, die zunehmend auf sie gemacht wird, ist ihr Bestand zurückgegangen. Einige Zeit sah es so aus, als würden die Robben in einigen Küstengebieten völlig aussterben. Auch heute noch, da der Robbenbestand in gewissem Maße in einigen Gebieten wieder aufgestockt zu sein scheint, ist es weiterhin notwendig, sie nachhaltig zu schützen.

Doch wir haben das genaue Gegenteil von Schutz, wenn der Besitzgier der Menschen freie Hand gelassen wird. Robbenhaut ist ein heiß begehrtes Material, das zur Verzierung von Bekleidung und Spielwaren genommen wird, und um das Verlangen nach ihm zu stillen, greift man zu dem skandalösen Mittel, junge Robben abzuschlachten und sie bei lebendigem Leib zu häuten. Von dieser abscheulichen Tätigkeit sind einige Küstenbewohner wirtschaftlich abhängig, und dieses System hat deshalb Bestand, weil es möglich ist, Robbenhäute zu exportieren und fernab vom Ort des Verbrechens Abnehmer zu finden. Daher wird auch seit vielen Jahren dafür Sorge getragen, dass Produkte dieser Art nicht mehr verkauft werden, insbesondere nicht in den wohlhabendsten Teilen der Welt wie Europa.

Der erste Teil der Erklärung von Kommissar Dimas zeigt, dass er die Besorgnis dieses Hohen Hauses und der Öffentlichkeit darüber teilt. Die daraus gezogene Schlussfolgerung ist allerdings enttäuschend. Es spricht nichts gegen eine Folgenabschätzung, und verstärkte Kontrollen in Kanada und Namibia sind zu begrüßen. Doch das kann keine Rechtfertigung sein, weiterhin eine Politik des Abwartens zu verfolgen.

Einige EU-Mitgliedstaaten sind den USA bereits gefolgt und haben Schritte gegen Einfuhren unternommen, aber weshalb hinken andere europäische Länder hinterher? Wir haben allen Grund, ein sofortiges Moratorium zu beschließen. Selbst wenn wir es morgen einführen würden, käme es angesichts des Ernstes der Lage um Jahre zu spät. Ich möchte Sie daher dringend ersuchen, die Studie nicht als Entschuldigung für weiteres Zögern zu nutzen.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich möchte allen Rednern für ihre sehr konstruktiven Diskussionsbeiträge am heutigen Nachmittag danken.

Zunächst will ich wiederholen, dass unter dem Aspekt der Erhaltung der Art kein Grund für irgendwelche Maßnahmen besteht, denn in den siebziger Jahren hatten wir von der am meisten gejagten Art zwei Millionen Robben, und jetzt haben wir 5,8 Millionen solcher Robben. Wir haben es also nur mit dem zweiten Problem zu tun – das ist sehr wichtig.

Was die Studie angeht, so muss ich zunächst erneut betonen, dass die Kommission das große öffentliche Interesse an der Anwendung humaner Tötungsmethoden voll und ganz zur Kenntnis nimmt, und entsprechend unserem Engagement für ein hohes Niveau des Wohlergehens der Tiere werden wir alle verfügbaren Informationen prüfen. Es gibt – teilweise widersprüchliche – Berichte, dass Robben in einigen Gegenden auf inhumane Weise gejagt und getötet werden. Die von mir erwähnte Studie – die einer der Redner für notwendig erachtete – wird ausgewogene, objektive und operative Schlussfolgerungen und Empfehlungen enthalten. Das Gesamtergebnis sollte die Kommission in die Lage versetzen, einige Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, wenn die Situation das erfordert.

Was das Moratorium betrifft, so hat die Kommission keine unmittelbare rechtliche Handhabe, ein solches Moratorium über Einfuhr, Ausfuhr und Handel auf dem Gebiet von Robbenprodukten zu verfügen. Es wäre nicht möglich als Sicherheitsmaßnahme im Rahmen der Politik auf dem Gebiet der Volksgesundheit und des Tierschutzes, die ein zeitweiliges Verbot vorsieht, wenn die öffentliche oder die Tiergesundheit gefährdet ist. Beispielsweise wurde der Beschluss über die zeitweilige Suspendierung der Einfuhr von Wildvögeln gefasst, um die Gesundheit von Mensch und Tier vor der Gefahr einer weltweiten Ausbreitung der Vogelgrippe zu schützen.

Auch ist im Rahmen der Handelspolitik keine unmittelbare Abhilfe möglich. Jede Maßnahme, die die Europäische Union zu treffen beschließt, müsste notwendig und verhältnismäßig sein und müsste der Welthandelsorganisation angezeigt werden. Der gegenwärtige Zeitpunkt ist daher nicht geeignet – und es ist auch nicht denkbar –, um ein unverzügliches Handelsembargo zu verhängen.

Die Kommission muss zunächst eine objektive Bewertung aller verfügbaren Informationen vornehmen. Das Ergebnis dieser Bewertung sollte die Kommission in die Lage versetzen, solide Schlussfolgerungen zu ziehen und gegebenenfalls Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, wenn die Situation das erfordert.

Es wurde auf die Vereinigten Staaten und ihr 1972 in Kraft getretenes Gesetz über den Schutz der Meeressäugetiere verwiesen; das war, bevor das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten 1975 in Kraft trat. Außerdem haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, gemäß dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs Maßnahmen zu treffen, die Gemeinschaft indes besitzt keine solche Rechtsgrundlage.

Ich möchte die Regierungen in Ihren Mitgliedstaaten auffordern, Verbote zu verhängen – sie haben die entsprechenden rechtlichen Mittel. Wir brauchen eine geeignete Rechtsgrundlage, ehe wir auf der Ebene der Europäischen Union Verbote verfügen können, und darum bemühen wir uns, indem wir eine Folgenabschätzung vornehmen und Informationen sammeln. Wenn Sie jedoch in Ihren Ländern Ihre Besorgnis deutlich machen und Ihre Regierungen auffordern, Verbote zu verhängen, dann wird sich die Europäische Union aus Gründen des Binnenmarkts zur Einleitung von Schritten veranlasst sehen.

Abschließend möchte ich bekräftigen, dass sich die Kommission nachdrücklich einem hohen Niveau der Tiergesundheit, sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch international, verpflichtet fühlt. Eine umfassende objektive Beurteilung der Robbenjagd aus der Sicht des Tierschutzes wird uns zu einem Gesamtbild und zu einer soliden Basis verhelfen, ehe irgendwelche Schlussfolgerungen gezogen werden. Wir werden alle verfügbaren Informationen prüfen und die erforderlichen Schritte einleiten. Sollte sich herausstellen, dass Robben auf inhumane Weise gejagt und getötet werden, wird auch über ein Ein- und Ausfuhrverbot sowie über das Marktangebot von Produkten der Robbenjagd beraten werden.

Wir werden dem Europäischen Parlament binnen kürzester Zeit berichten. Ich wiederhole, wir haben bereits das Europäische Amt für Lebensmittelsicherheit aufgefordert, den wissenschaftlichen Teil der Studie zu übernehmen, und ich habe die kanadische Regierung in einem Schreiben um Genehmigung ersucht, an einer Mission teilnehmen zu dürfen, und auch das Europäische Parlament ist eingeladen teilzunehmen, um sich ein Bild davon zu machen, wie die Jagd organisiert ist. Was Sie vorhin über ihre Erfahrungen sagten, ist sehr interessant.

 
  
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  Der Präsident. Sie haben das Wort, Herr Beazley. Soviel ich weiß, wird dies ein formeller Antrag sein.

 
  
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  Christopher Beazley (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Bevor der Herr Kommissar das Wort ergreift, möchte ich lediglich fragen, ob es möglich ist, an ihn eine Zusatzfrage zur zeitlichen Einordnung seiner Erklärung zu stellen. Es ist jetzt 25 Jahre her, seit das Europäische Parlament dieses Thema zum ersten Mal aufwarf. Wenn der Herr Kommissar dankenswerterweise sagte, er würde binnen kürzester Frist berichten, möchte ich ihn ersuchen, etwas konkreter zu sein und uns genau zu sagen, wie lange das seiner Voraussicht nach dauern könnte.

 
  
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  Stavros Dimas, Mitglied der Kommission. (EN) Ihrem Schreiben entnehme ich, Sie befürchten, die Anfertigung der Studie könnte Jahre dauern. Dem ist nicht so. Es ist eine Sache von Monaten.

 
  
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  Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.

 

10. Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (Aussprache)
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Erklärung der Kommission: Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Kommission bedauert den gewaltsamen Überfall auf Galina Kozlova am 25. Januar in der Hauptstadt der Republik Mari El, und ich spreche ihr und ihren Angehörigen mein Mitgefühl und meine besten Wünsche für eine baldige Genesung von ihren Verletzungen aus. Die Kommission erwartet, dass der Vorfall gründlich und rasch untersucht wird und die Täter vor Gericht gestellt werden. In diesem Zusammenhang möchte ich bekannt geben, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde und der Präsident der Republik Mari El, wie es heißt, gefordert hat, dass dem Verfahren besonderer Vorrang eingeräumt wird.

Im Großen und Ganzen ist der Kommission die Lage der finno-ugrischen indigenen Völker, wie die des Volks der Mari-El in Russland, bekannt. Wir wissen auch um die Besorgnis zahlreicher Mitglieder des Europäischen Parlaments über die Behandlung der Mari-El, namentlich im Hinblick auf die Mari-Sprache im Schulunterricht und die Schikanen gegenüber Journalisten sowie die Präsidentschaftswahlen im Dezember 2004. Die Kommission hat die Entschließung des Parlaments vom Mai 2005 gebührend zur Kenntnis genommen.

Die Kommission betrachtet gemeinsame Werte, unter ihnen die Achtung der Menschenrechte, als einen Eckstein ihrer Beziehungen zu Russland. Die Kommission beteiligt sich aktiv an den Menschenrechtskonsultationen zwischen der EU und Russland, in denen wir bestrebt sind, die wichtigsten Fragen offen und konstruktiv mit Russland zu erörtern. Sinnvoll wäre es, wenn wir bei Problemen wie diesen gegenseitige Beschuldigungen beiseite lassen und uns auf den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken konzentrieren, nämlich darauf, wie man mit diesen Problemen umgeht, die in vielen modernen Gesellschaften auftreten können. Aus diesem Grund hat die Kommission angeregt, die Beteiligung an den Menschenrechtskonsultationen auszuweiten und nicht nur Diplomaten, sondern auch Sachverständige aus Fachministerien und Agenturen hinzuzuziehen, die für die Lösung dieser Probleme vor Ort zuständig sind.

Die nächste Runde der Konsultationen mit Russland über Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheitenvölkern – und über Grundfreiheiten wird am 3. Mai stattfinden.

Die Kommission hat die Frage der Rechte der Mari-Bevölkerung in zweiseitigen Gesprächen mit den russischen Behörden aufgeworfen. Diese haben ihrerseits über die von der Regierung der Republik Mari El finanzierten Aktivitäten zur Förderung der Entwicklung von Kunst und Kultur in der Republik Mari El, zur Stärkung der Mehrsprachigkeit und zur Beförderung des traditionellen Kunstgewerbes und Kunsthandwerks informiert. Unterstützt werden die Herausgabe von Büchern von Autoren, die in der Mari-Sprache schreiben, sowie ihre Übersetzung ins Russische für Zeitungen in Mari und zu Studienzwecken an der Universität von Mari El und anderen höheren Bildungseinrichtungen.

Abschließend darf ich hinzufügen, dass die EU und Russland in der Roadmap für den gemeinsamen Forschungs- und Bildungsraum, wozu auch kulturelle Aspekte gehören, eine Zusammenarbeit vereinbart haben, ‚um die europäische Identität auf der Grundlage gemeinsamer Werte, einschließlich der Meinungsfreiheit, des demokratischen Wirkens der Medien und der Achtung der Menschenrechte, darunter der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören, sowie der Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt als Grundlage der Zivilgesellschaft in Europa ohne trennende Grenzen zu stärken und voranzubringen’. Zusammen mit Russland arbeiten wir zurzeit an einem Aktionsplan für kulturelle Zusammenarbeit, mit dem das Ziel verfolgt wird, diese Prinzipien in konkrete Aktionen zu fassen. Ein Austausch auf diesem Gebiet dürfte zur Schaffung eines besseren Klimas beitragen, in dem die Kulturen und Traditionen von Minderheitenvölkern respektiert werden.

 
  
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  Tunne Kelam, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte der Frau Kommissarin für ihr Verständnis und ihre schnelle Reaktion danken. Das Parlament hat bereits seine Besorgnis über die Lage in der Republik Mari El kundgetan. Das war vor zwei Jahren im Mai 2005, nachdem der nationale Führer der Mari, Vladimir Kozlov, brutal zusammengeschlagen worden war.

Beunruhigend ist, dass seitdem keine Besserung festzustellen ist. Bemühungen zur Wiederbelebung der Nationalkultur und der Sprache der Mari werden nach wie vor unterdrückt. Daher können wir uns nicht damit zufrieden geben, dass ein Ermittlungsverfahren zu dem Anschlag auf Herrn Kozlov zwei Jahre lang ergebnislos verlaufen ist, und jetzt haben wir einen neuen Vorfall.

Das meiner Meinung nach Beunruhigendste im heutigen Russland ist, dass politisch motivierte Morde, Todesfälle und Überfälle unvermindert anhalten und kein einziger Täter gefasst oder vor Gericht stellt wurde.

Der jüngste Fall ist der von Iwan Safronow, der zufällig aus dem Fenster stürzte, kurz bevor er einen Artikel über illegale russische Waffenverkäufe an Syrien und den Iran veröffentlichen wollte.

Leider gehören das Wiedererstarken eines verbreiteten Fremdenhasses sowie militanter Bewegungen von Neofaschisten und Stalinisten inzwischen zur Realität in Russland.

Wenn eine Regierung jahrelang unfähig oder nicht willens war, allen ihren Bürgerinnen und Bürgern das Grundrecht auf Leben und Sicherheit zu garantieren und Auftragsmörder ihrer gerechten Strafe zuzuführen, dann untergräbt sie zwangsläufig ihre eigene Position als glaubhafter internationaler Partner.

Unsere heutige Botschaft sollte lauten: Es kann keine weiteren Fortschritte in den Beziehungen zwischen der EU und Russland geben, solange der Kreml sich nicht entschließt, einzuschreiten und den Teufelskreis von Morden und Menschenrechtsverletzungen zu unterbrechen. Denn wenn die russischen Bürgerinnen und Bürger kein Vertrauen in die Rechtsprechung ihres eigenen Staates haben können, wie können die Partner Russlands im Ausland Vertrauen in künftige Erdgaslieferungen und in die Einhaltung des internationalen Verhaltenskodex durch Russland haben?

 
  
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  Csaba Sándor Tabajdi, im Namen der PSE-Fraktion.(HU) Ich möchte mich im Namen der europäischen Sozialdemokraten vielmals bei der Europäischen Kommission für die schnelle Reaktion bedanken, denn wir sehen uns einer äußerst schwierigen Lage gegenüber, die Anlass zu großer Sorge gibt. Wie mein Kollege Tunne Kelam bereits sagte, zeigte die Entscheidung aus dem Jahre 2005 Wirkung, und die Lage in der Republik Mari El verbesserte sich vorübergehend. Jetzt, zwei Jahre später, erleben wir wiederum einen brutalen Angriff auf eine friedliche Aktivistin, Galina Kozlova, und dieses Ereignis erregt zu Recht die Aufmerksamkeit der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Uns ist bekannt, dass diejenigen, die den Angriff auf Herrn Kozlov im Jahre 2005 verübten, noch immer nicht gefasst sind, was auch einer der Gründe für die gegenwärtige Entscheidung ist. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Minderheitensprachen“ im Europäischen Parlament und des Finnisch-Ugrischen Forums – einer fraktionsübergreifenden Initiative – habe ich im September 2006 Herrn Kozlov hierher nach Straßburg einladen. So konnte ich mich persönlich überzeugen, dass er weder radikal noch unkontrollierbar, sondern ein bemerkenswert bescheidener Mensch ist. Sinn und Zweck der heutigen Entschließung ist es, darauf aufmerksam zu machen, dass die Europäische Kommission und das Europäische Parlament nicht unbeachtet lassen, was dort passiert. Wir fordern die russischen Organe auf föderaler Ebene auf, die örtlichen Behörden der Republik Mari El unter Druck zu setzen, denn diese Untersuchung ist alles andere als beruhigend. Dieser Fall wird wie eine leichte Körperverletzung behandelt, während Galina Kozlova einen Schädelbasisbruch erlitt, das heißt eine schwere Körperverletzung! Auch aus diesem Grund ist die uns vorliegende Entschließung wichtig, und es ist ebenso wichtig, dass diese Ereignisse auf dem nächsten Gipfel EU-Russland angesprochen werden und auch die Lage der finnisch-ugrischen Völker nicht unerwähnt bleibt und im Rahmen des Dialogs EU-Russland behandelt wird. Ich danke Frau Neelie Kroes und der Kommission für die gute Zusammenarbeit.

 
  
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  István Szent-Iványi, im Namen der ALDE-Fraktion.(HU) Am 25. Januar dieses Jahres wurde Galina Kozlova von einem unbekannten Täter in Joschkar-Ola schwer verletzt. Sie erlitt Kopfverletzungen, eine Gehirnerschütterung und Augenverletzungen. Sie lag mehrere Wochen im Krankenhaus und befindet sich noch immer zu Hause, um sich zu erholen. Der oder die Täter wurden noch nicht gefasst. Das überrascht eigentlich nicht angesichts der Tatsache, dass zwischen 2001 und 2005 wiederholt schwere Angriffe gegen Aktivisten verübt wurden, die sich für die Rechte der Minderheit der Mari einsetzen. Kein einziger Täter wurde seither vor Gericht gestellt. Diese Situation gibt Anlass zu der Befürchtung, dass diese schwer wiegenden Vorfälle auf Geheiß der örtlichen Behörden oder zumindest mit deren stillschweigender Zustimmung geschehen.

Die Entschließung unseres Parlaments aus dem Jahre 2005 zeigte greifbare Ergebnisse, wie mein Kollege, Herr Tabajdi bereits ausführte, denn eineinhalb Jahre gab es keine solchen Vorfälle. Es ist wahr, die Lage der Minderheit der Mari hat sich nicht wesentlich verbessert, aber es wurden kleine Fortschritte erzielt, und deshalb freue ich mich, dass die Kommission sich jetzt dieser Problematik angenommen und sie auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich ersuche jedoch sowohl die Kommission als das Parlament, sich entschiedener für die Lösung der Probleme der finnisch-ugrischen Minderheiten und der Minderheiten generell in Russland einzusetzen.

Wir fordern die Union auf, sich im Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen Europäischer Union und Russland zu dieser Angelegenheit zu äußern. Hier handelt es sich nicht lediglich um einen einzelnen Vorfall, sondern um die Rechte der Mari-Minderheit, ja der finnisch-ugrischen Minderheiten im Allgemeinen. Gleichzeitig richte ich die dringende Bitte an Sie, endlich im Rahmen der kulturellen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Russland von der Gemeinschaft geförderte Programme zur Unterstützung der Ausbildung, Sprachausbildung und dem Unterhalt von Kultureinrichtungen der Minderheiten, vor allem aber der finnisch-ugrischen Minderheiten, in Angriff zu nehmen.

Wenn es uns nicht gelingt, hier Fortschritte zu erzielen, muss diese Angelegenheit auf die Tagesordnung des EU-Russland-Gipfels gesetzt werden, denn es ist unhaltbar, dass gegen den Willen des Europäischen Parlaments, der Kommission und des Rates die Bürgerrechte ständig mit Füßen getreten werden.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! In diesem Hohen Hause protestieren wir gegen diejenigen, die die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit verletzen. Wir sollten uns allerdings fragen, was unsere Aktivitäten bewirken, die sich auf die Solidarität mit Menschen guten Willens stützen. Ich glaube nicht, dass sie das bewirken, was wir möchten. Dennoch ist dies eine der Möglichkeiten, soziale Prozesse aufzuhalten, die sich so negativ auf uns alle auswirken, wie Missachtung von Menschen, Gewalt und der Kampf, seine eigene Meinung vertreten zu können, was jedem Bürger eines demokratischen Staates gestattet sein sollte.

Ein Beispiel dafür ist Galina Kozlova, die Vorstandsmitglied der Organisation „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ ist. Sie ist mit Vladimir Kozlov verheiratet, dem Vorsitzenden des Rates der Republik Mari El. Sie hat der Republik besondere Dienste erwiesen, teilt jedoch, anders als viele Journalisten, nicht die politischen Ansichten ihrer Gegner.

Als Europäer sind wir verpflichtet, die Diskriminierung der Mari sowie die Angriffe auf ihre Vertreter und Journalisten zu überwachen, zur Sprache zu bringen und zu verurteilen. Wir unterstützen Galina Kozlova in ihrem Kampf für die Interessen der Mari und der Demokratie.

 
  
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  Erik Meijer, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. (NL) Herr Präsident! In den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts versuchte die Sowjetunion, eine gerechte Lösung für das Nationalitätenproblem zu finden. Das große russische Reich mit seinen vielen Minderheiten ermöglichte den anderen Völkern die regionale Selbstverwaltung, wobei die Bildung und Verwaltung in der Sprache der jeweiligen Völker erfolgte. Dieser Entscheidung verdanken 11 Länder, darunter die Ukraine, Georgien und Usbekistan, gegenwärtig ihre Unabhängigkeit.

Die vielen kleineren Völker wie Tschetschenen, Tataren, Osseten, Karelier oder Mari andererseits erhielten lediglich autonome Gebiete innerhalb Russlands oder in einem der anderen Teilstaaten. Seit dem Zusammenbruch der Sowjetunion geht es diesen Völkern schlecht. Keiner erkennt ihr Recht auf Unabhängigkeit an, und sie hoffen alle, dass sie dennoch die Rechte behalten dürfen, die ihnen vor 85 Jahren gewährt wurden.

Leider wird die Beibehaltung dieser Rechte durch den aufkommenden Nationalismus in Georgien und Russland bedroht. Das schlechte politische Klima in Russland ist der Preis, der für das äußerst gewalttätige Festhalten an Tschetschenien gegen den Willen der Tschetschenen zu zahlen ist. Einschüchterung und Mord werden so in der Armee begünstigt, in der junge Soldaten systematisch von älteren Soldaten missbraucht und verpflichtet werden, darüber Stillschweigen zu wahren.

In Putins Russland gibt es immer weniger Möglichkeiten für Proteste, kritische Untersuchungen und einen Machtwechsel. Die Stabilität des herrschenden Regimes und die immer stärkere Konzentration der Kontrolle über die einzelnen Regionen in Moskau haben absoluten Vorrang. Oppositionelle werden hinter Gitter gebracht, zusammengeschlagen oder von den Wahlen ausgeschlossen. Noch schlimmer ist der plötzliche Tod von Kritikern, insbesondere von Personen, die verdächtigt werden, wichtige Informationen preiszugeben. Europa muss Russland helfen, dass es nicht noch weiter in eine Situation schlittert, die für immer mehr Menschen untragbar wird. Vor diesem Hintergrund ist auch der Schutz der Menschen zu sehen, die für das Recht der Republik Mari El eintreten.

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE).(LT) Ich möchte mich bei meinen Kollegen Tunne Kelam, Vytautas Landsbergis und Charles Tannock für ihre Initiative bedanken, die es möglich machte, dass wir heute den Bericht der Kommission zu Galina Kozlova hören und eine Entschließung annehmen können.

Diese Entschließung ist ein weiteres Dokument des Europäischen Parlaments zum Thema Verletzung der Menschenrechte in Russland, das mit der EU durch ein – gegenwärtig in Kraft befindliches – Partnerschafts- und Kooperationsabkommen sowie durch eine strategische Partnerschaft verbunden ist, die im Augenblick nicht auf gemeinsamen Werten, sondern auf Pragmatismus und dem Streben nach wirtschaftlichen und sonstigen Vorteilen zu beruhen scheint.

Für mich als Mitglied des Unterausschusses Menschenrechte im Europäischen Parlament ist ein Aspekt der Zusammenarbeit EU-Russland besonders bedeutsam, und zwar die laufenden Konsultationen zwischen der EU und Russland zu Fragen der Menschenrechte, der Minderheitenrechte und der Grundrechte. In diesem Zusammenhang verdient der brutale Angriff auf Galina Kozlova, Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ und Ehefrau des Vorsitzenden des Mari-Rates, Vladimir Kozlov, nicht nur unsere Aufmerksamkeit und Beachtung, sondern zwingt uns, dass wir uns wieder mit der allgemeinen Menschenrechtslage in Russland befassen, denn dieser Angriff ist nicht beispiellos in der Republik Mari El.

Aus jüngsten Angaben geht hervor, dass Russland gegenwärtig der zweitgefährlichste Ort der Welt für Journalisten ist. Nur der Irak ist noch schlimmer. Deshalb unterstütze ich nachdrücklich den Geist unserer Entschließung, in der das Europäische Parlament die Russische Föderation und örtliche Regierungsstellen auffordert, ihren Verpflichtungen laut Völkerrecht nachzukommen, und nicht nur die Pressefreiheit zu garantieren, sondern auch die Rechtsvorschriften in Bezug auf den Schutz und die Unterstützung von Minderheitensprachen und -kulturen umzusetzen.

Meiner Ansicht nach sollte die Kommission die Probleme der finnisch-ugrischen Minderheiten in Russland beim laufenden Menschenrechts-Dialog zwischen der EU und Russland sowie auf dem Gipfeltreffen der führenden Politiker der EU und Russlands zur Sprache bringen.

 
  
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  Józef Pinior (PSE).(PL) Herr Präsident! Das Europäische Parlament ist besorgt über den Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied der nationalen Organisation „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ in der Republik Mari El in der Russischen Föderation. Verheiratet ist Galina Kozlova mit Vladimir Kozlov, dem Vorsitzenden des Rates der Republik Mari El, der auch für den Sacharow-Preis 2006 nominiert wurde. Es sollte daran erinnert werden, dass dieser Preis vom derzeitigen Präsidenten Estlands, Herrn Toomas Ilves, überreicht wurde, einem ehemaligen Mitglied des Europäischen Parlaments.

Es erhebt sich die Frage, worauf Russland hinaus will. Es werden immer mehr Anschläge auf unabhängige Aktivisten und Journalisten verübt. Für immer mehr Zwischenfälle gibt es keine Erklärung. Immer häufiger werden Themen wie Unterdrückung, Verletzung der Menschenrechte und der Rechte nationaler Minderheiten in der Russischen Föderation angesprochen. Kann es sein, dass Präsident Putins Regime immer autoritärer wird? Dieser Fall sollte uns zum Nachdenken anregen, und wir müssen eine gründliche Untersuchung durch die russischen Behörden fordern, um herauszufinden, wer diesen Angriff verübt hat.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Dies war eine eindrucksvolle Aussprache, und ich habe alle aufgeworfenen Fragen gebührend zur Kenntnis genommen. Es ist gut, wenn wir unsere Aufmerksamkeit von Zeit zu Zeit auf Themen lenken, die in der EU nicht zwangsläufig Schlagzeilen machen. Der Überfall auf Frau Galina Kozlova war solch ein Geschehnis, und ich hoffe sehr, dass sie sich recht bald vollständig erholt und ihre verantwortliche Arbeit fortführen kann.

Wie ich bereits sagte, wünscht sich die Kommission einen konstruktiven Dialog mit Russland über solche Themen. Wir wissen um die Kritik an der gegenwärtigen Situation im Zusammenhang mit dem Volk der Mari als auch um die Bemühungen, die auf offizieller Ebene in Russland unternommen worden sind, um seine Rechte und seine Kultur zu bewahren. Moderne Gesellschaften müssen Wege finden, wie man sich der Lage von Minderheiten widmen kann, um eine friedliche und harmonische soziale Entwicklung zu fördern. Wir alle müssen weiterhin Anstrengungen in dieser Hinsicht unternehmen. Wir werden daher unsere Kontakte zu Russland und insbesondere die Menschenrechtskonsultationen dazu nutzen, nach Wegen zu suchen, wie wir gemeinsam die Situation verbessern können. Ich erwähnte bereits, dass am 3. Mai eine dieser Zusammenkünfte stattfinden wird.

Die Kommission wird weiterhin auf allen Ebenen, von den Gipfeltreffen bis zur untersten Ebene, ihrer Sorge um die Menschenrechte Ausdruck verleihen. Das beste Forum für eine eingehende Diskussion und für einen Meinungsaustausch mit Russland sind die Menschenrechtskonsultationen.

 
  
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  Der Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurden gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung drei Entschließungsanträge(1) eingereicht.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet heute um 17.00 Uhr statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11. Aussprache über Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit(Aussprache)

11.1. Guatemala
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Guatemala(1).

 
  
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  Józef Pinior (PSE), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! In den letzten Monaten gab es in Guatemala einige rätselhafte Morde und Drohungen, wurden Gewerkschaftsaktivisten, Politiker und die gesamte Gesellschaft eingeschüchtert. Human Rights Watch veröffentlichte seinen jüngsten Menschenrechtsbericht im Januar 2007, in dem steht, dass in dem 36 Monate währenden „schmutzigen Krieg“ in Guatemala, der 1996 endete, rund 200 000 Menschen ums Leben kamen. Ich wiederhole: In dem 36 Monate währenden „schmutzigen Krieg“ in Guatemala kamen 200 000 Menschen ums Leben.

In den letzten 20 Jahren fand in Guatemala ein Demokratisierungsprozess statt, bei dem hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit und der Entwicklung demokratischer Institutionen einiges erreicht wurde. Doch Guatemala ist nach wie vor ein Land, in dem die Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist und die Demokratie noch nicht Fuß gefasst hat. In der Vergangenheit ereignete sich eine Reihe rätselhafter Morde und es verschwanden unzählige Menschen, und in jüngster Zeit kam es zu Zwischenfällen mit einflussreichen Banden und internationaler Kriminalität.

Ich möchte das Hohe Haus daran erinnern, dass im Jahr 2005 zwischen 70 und 80 Millionen Dokumente gefunden wurden, die mit der aufgelösten Nationalen Polizei in Zusammenhang stehen und Informationen zu den so genannten während des „schmutzigen Krieges“ „Verschwundenen“ enthalten. Bisher konnte noch kein angemessener Lagerraum für diese Dokumente gefunden werden. Es ist höchste Zeit, dass Guatemala für diese Fragen eine demokratische Lösung findet.

Herr Präsident, wir haben in diesem Hohen Haus heute für Empfehlungen an die Kommission gestimmt, die das Assoziierungsabkommen mit den Ländern Mittelamerikas betreffen. Meine Fraktion hat betont, dass die Handelsliberalisierung unserer Meinung nach von einem politischen Standpunkt aus betrachtet werden sollte. Die Handelsliberalisierung in Lateinamerika lässt sich nicht von der Demokratisierung trennen. Die Europäische Union muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um den Menschen in Guatemala dabei zu helfen, die Demokratie zu stärken, alle während des „schmutzigen Krieges“ begangenen Morde zu untersuchen und den friedlichen Wandel zu stärken, um in Guatemala echte, wirklich demokratische Strukturen zu schaffen.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Kollege Pinior hat darauf hingewiesen — und dafür danke ich ihm —, dass der Terror in Guatemala schon eine jahrzehntelange Tradition hat, und zwar auf beiden Seiten. Ich habe in der letzten Sitzung vor einigen Monaten, als wir uns in der Dringlichkeitsdebatte mit Guatemala beschäftigt haben, daran erinnert, dass Anfang der 70er Jahre — vor über 30 Jahren also — ein deutscher Diplomat, Karl Graf von Spreti, in Guatemala von Terroristen verschleppt und ermordet wurde, ein Mann, der ein bedeutender bayerischer Politiker war, der stets für die Freiheit eingetreten ist und dessen Todestag wir demnächst wieder in Bayern begehen. Schon damals war es so, dass Terror von Seiten des Regimes verübt wurde, und auch von jenen, die das Regime bekämpft haben.

Seitdem ist dieses Land trotz einer gewissen Demokratisierung in den letzten zwanzig Jahren immer noch nicht zur Ruhe gekommen. Es gibt rechtsextreme Gewalt, es gibt linksextreme Gewalt, und der Kollege Pinior hat mit Recht darauf hingewiesen: Es gibt leider auch die Gewalt, die vom organisierten Verbrechen genutzt wird, das sich auf vielfache Weise mit den politischen Extremisten vermischt. Deshalb müssen wir endlich eine intensive und offensive Lateinamerika-Politik betreiben.

Ich bin dem Kollegen Salafranca Sánchez-Neyra sehr dankbar, dass er diese Initiative für unsere Fraktion ergriffen hat, und auch dem Kollegen Dess, der sich in besonderer Weise um die Beziehungen mit Lateinamerika kümmert – in seinem Fall hauptsächlich um Brasilien. Aber wir machen damit deutlich, dass Lateinamerika eben nicht nur von unseren spanischen und portugiesischen Kollegen, sondern von uns allen betreut wird, und dass es ein wichtiger Partnerkontinent ist. Und nur wenn Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Mittel- und in Südamerika endlich gefestigt und die Extremismen bekämpft werden, kann dieser Kontinent die Rolle spielen, die ihm von seinem wirtschaftlichen und kulturellen Gewicht her eigentlich zukommt.

Deshalb müssen wir — und da gebe ich dem Kollegen Pinior Recht — alle unsere handelspolitischen Instrumente einsetzen, um für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einzutreten. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind kein Luxus, sie sind auch keine Arabeske, die man vielleicht anbringen kann, wenn es in Wirklichkeit um Wirtschaftsbeziehungen geht. Es kann auf die Dauer keine erfolgreichen Wirtschaftsbeziehungen geben mit Regimen und mit Kräften, die elementare Menschenrechte missachten. Deshalb ist diese Menschenrechtsdebatte unverzichtbar, und wir müssen entsprechend Druck ausüben.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Im fernen Guatemala wurden drei Abgeordnete des nationalen Parlaments ermordet. Dann wurden, genau wie in einem Kriminalfilm, vier an dem Fall beteiligte Polizisten verhaftet, unter ihnen auch der Chef der guatemaltekischen Anti-Mafia-Einheit, und im Gefängnis ermordet.

Das hört sich wirklich wie ein Thriller an, ist aber keineswegs nur ein Film, sondern das wahre Leben und gehört in Guatemala zum Alltag. Es ist richtig, dass das Europäische Parlament handelt. Wir reagieren auf eine Situation in einem Staat, dessen Präsident öffentlich zugegeben hat, dass Korruption bei der Polizei seines Landes weit verbreitet ist.

Wir sprechen von einem Land, in dem jedes Jahr mehrere tausend Menschen ermordet werden und das, wie Kolumbien, in den Drogenhandel verstrickt ist. Wie dem Hohen Haus bekannt sein wird, sprechen die Behörden des Zentralamerikanischen Parlaments momentan mit Daniel Ortega, dem wiedergewählten Präsidenten von Nicaragua, über die Möglichkeit, den Sitz eben dieses Parlaments von Guatemala, wo die Gefahr so groß ist, nach Nicaragua zu verlegen. Wie weit muss es gekommen sein, wenn Ortega jetzt einen sicheren Hafen anbietet.

Meiner Meinung nach haben Herr Posselt und Herr Pinior Recht, dass wir einen unmissverständlichen und klaren Standpunkt beziehen müssen.

 
  
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  Tobias Pflüger (GUE/NGL), Verfasser. – Herr Präsident! Die Menschenrechtssituation in Guatemala ist erschreckend. Der Kollege Czarnecki hat auf den konkreten Vorfall hingewiesen, aufgrund dessen wir das Thema heute behandeln.

Bezeichnend allerdings für die Lage in Guatemala ist der starke Einfluss gesellschaftlicher Gruppen außerhalb der politischen Parteien, insbesondere auch des Militärs und der Unternehmer. In Teilen des Landes ist das Vertrauen – vor allem der indianischen Bevölkerung – in das staatliche Rechtssystem erheblich gestört. Nach Aussage von Menschenrechtsexperten in Guatemala werden jährlich mehrere tausend Morde verübt, es werden aber nur ungefähr 2% der Fälle tatsächlich aufgeklärt oder entsprechende Verhaftungen vorgenommen.

Gestern wurde ein deutscher Staatsbürger in Guatemala erschossen. Gewerkschafter, wie z. B. Pedro Zamora in Puerto Quetzal, oder Bauernführer und ihre Familien sind zu Beginn dieses Jahres getötet worden. Zeugen von Morden oder ihre gesetzlichen Vertreter werden bedroht, es finden Einbrüche statt und es kommt zu Übergriffen auf diese Personen.

Für die Verbesserung der Sicherheitssituation braucht es eine politische Lösung und keine weitere Aufrüstung der Sicherheitskräfte. Deshalb ist es ganz wesentlich festzustellen, dass genau diese so genannten Sicherheitskräfte Teil dieses Problems in Guatemala sind. Jetzt hat die EU angekündigt, dass sie genau diese Sicherheitskräfte unterstützen und leider auch weiterhin auf eine Verschärfung des Freihandels setzen will. Die Reaktion von tausenden Menschen aus Guatemala ist relativ klar; man hat das jetzt gesehen, als der US-amerikanische Präsident George W. Bush Guatemala besucht hat. Es gab große Demonstrationen gegen seinen Besuch.

Es gibt ein Freihandelsabkommen zwischen den USA und den mittelamerikanischen Ländern, das so genannte CAFTA, und dies sei vorteilhaft für alle Beteiligten, sagte Bush gestern im Gespräch mit dem Präsidenten von Guatemala, Oscar Berger. Ferner versprach Busch Guatemala weitere Unterstützung bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und vor allem der Drogenbanden. Aber wie schon in Brasilien, Uruguay und Kolumbien, den ersten Stationen der Reise Bushs, wurde der Besuch des Präsidenten immer wieder von Protesten begleitet. Das ist gut so. Wenn also die Europäische Union dem Beispiel US-Politik folgt, so könnte das sehr problematisch werden.

Statt Freihandel und Aufrüstung der Sicherheitskräfte bedarf es wirklicher Armutsbekämpfung und einer Verbesserung der rechtlichen Situation der Mehrheit der Bevölkerung.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE), Verfasser. (EN) Herr Präsident, Frau Kommissarin! Das Europäische Parlament hat in der Vergangenheit zahlreiche Entschließungen zu Guatemala angenommen. Sie hatten eine gewisse Wirkung, aber es scheint, als liege noch ein weiter Weg vor uns, bis wir unser Ziel erreichen, diesem Land eine echte demokratische Reform zu bringen.

Der ruchlose Mord an drei Abgeordneten des Zentralamerikanischen Parlaments Mitte Februar 2007 und die mutmaßliche Beteiligung von Polizeibeamten an diesem und an vielen weiteren Verbrechen erinnern daran, dass Straffreiheit und Polizeikorruption in Guatemala noch immer an der Tagesordnung sind. Solche groben Demokratiedefizite sowie die Versuche, die Pressefreiheit zu beschneiden, sind Krebsgeschwüre im Körper jeder Gesellschaft, und es bedarf dringender drastischer Maßnahmen, um die Situation zu beheben.

Die Behörden Guatemalas tragen eine große Schuld und eine hohe Verantwortung dafür, entschlossen tätig zu werden, um die Rechte und Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Wir werden abwarten und kritisch verfolgen, ob sie uns von ihrem Willen und ihrer Kraft überzeugen können, die Verbrecher aus den Reihen der Polizei und aus anderen staatlichen Einrichtungen zu entfernen.

 
  
  

VORSITZ: GÉRARD ONESTA
Vizepräsident

 
  
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  Raül Romeva i Rueda (Verts/ALE), Verfasser.(ES) Herr Präsident! Wir haben vor nicht allzu langer Zeit in einer dieser Dringlichkeitsdebatten über Guatemala gesprochen, als es um die Auslieferung von Ríos Montt und anderen ging. Heute ist dieses Land wieder Gegenstand der Diskussion, dieses Mal im Zusammenhang mit der Ermordung von drei salvadorianischen Mitgliedern des Zentralamerikanischen Parlaments und dem Mord an den Verdächtigen dieser Tat, als sie sich im Gefängnis befanden.

Allerdings ist dieses Besorgnis erregende Geschehen kein isoliertes Ereignis in einem Umfeld, das immer gespannter und gefährlicher wird. Mangelnde Sicherheit, aber auch die Straffreiheit nach bestimmten Akten, von denen einige direkt durch die öffentlichen Institutionen oder zumindest mit ihrer Zustimmung begangen werden, stellen ein ernstes und zunehmendes Problem in Guatemala dar.

Die guatemaltekische Regierung selbst, in der Person ihres Vizepräsidenten Stein, hat eingeräumt, dass die organisierte Kriminalität in den öffentlichen Institutionen, einschließlich der Polizei, immer stärker Fuß fasst.

Wie Vorredner sagten, sprechen die Statistiken für sich. Jedes Jahr werden tausende Menschen in Guatemala ermordet, aber nur in 2 % der Fälle kommt es zu Verhaftungen. Einer der jüngsten Fälle war der Mord an dem Bauernführer Pedro Zamora in Puerto Quetzal, über den wir die Kommission und den Rat informiert haben.

Doch angesichts dieser jüngsten Ereignisse, über die wir heute diskutieren, müssen wir erneut Nachdruck auf einige der vom Parlament zuvor erhobenen Forderungen legen.

Erstens müssen wir den Appell des Parlaments an das Parlament von Guatemala wiederholen, das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs sowie das am 12. Dezember 2006 unterzeichnete Abkommen zwischen der guatemaltekischen Regierung und den Vereinten Nationen zur Bildung einer Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit (CICIG) zu ratifizieren.

Zweitens gilt es, die guatemaltekischen Behörden aufzurufen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Zeugen und Opfer von Menschenrechtsverletzungen in den Gerichtsprozessen zu schützen.

Drittens müssen wir Kommission auffordern, in der Strategie der Zusammenarbeit mit Guatemala für den Zeitraum 2007-2013 die Förderung der Rechtsstaatlichkeit, die Bekämpfung der Straffreiheit, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und die Unterstützung der Regierung beim Aufbau von Kapazitäten ihrer Sicherheitskräfte zur Gewährleistung der Sicherheit der Menschen zu verstärken.

 
  
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  Bogusław Sonik, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Guatemala gehört zu den ärmsten Ländern Lateinamerikas. Über die Hälfte seiner 11 Millionen Einwohner lebt an der Armutsgrenze. Zur gegenwärtigen Lage hat sicherlich der Bürgerkrieg seinen Teil beigetragen. Wir dürfen nicht vergessen, dass der Krieg 36 Jahre gedauert und schätzungsweise mehr als 200 000 Zivilisten das Leben gekostet hat.

Die Menschen in Guatemala haben noch immer unter besonderer und permanenter Gewalt, Einschüchterung, Korruption und der Missachtung ihrer Bürgerrechte zu leiden. Solange Politiker und für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständige Regierungsbeamte brutal ermordet werden, wird es keine Demokratie geben. Eine Gesellschaft, die stets Gewalt ausgesetzt ist, kann sich nicht normal entwickeln und normal funktionieren.

Aufgrund der Bestechlichkeit der Polizei ist es unmöglich zu versuchen, die Rechnungen der blutigen Vergangenheit zu begleichen. Es ist allgemein bekannt, dass zum großen Teil die Armee für die Verbrechen und gravierenden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Die Bestechlichkeit des Staates, der Politiker, der Verwaltungsbehörden und des öffentlichen Dienstes fördert die Ausprägung von ungehörigen Verhaltensweisen und von Armut. Die Gesellschaft ist eingeschüchtert und gewissermaßen Geisel von Verbrechern.

Viele internationale Organisationen berichten, Guatemala sei ein Paradies für die organisierte Kriminalität. Dieses lateinamerikanische Land gehört zu dem Teil der Welt, in dem der Menschenhandel, vor allem mit Kindern, geradezu blüht.

Es muss alles Erdenkliche getan werden, um all diejenigen zu unterstützen und zu schützen, die illegalen Strukturen und den Verbindungen zwischen den staatlichen Strukturen und dem organisierten Verbrechen den Kampf ansagen. Ein unverzichtbarer Schritt besteht darin, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die für den Ausbruch von politischer Gewalt verantwortlich sind, nicht mehr ungestraft davonkommen, sondern angeklagt werden. Die Union sollte daher Politikern, die sich der Korruption der öffentlichen Einrichtungen fügen, um der politischen Korrektheit willen die Einreise in die EU verbieten, wie sie es bereits bei anderen Ländern getan hat, in denen schwere Verletzungen der Menschenrechte stattfinden.

 
  
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  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Unsere Entschließung zur Ermordung von drei salvadorianischen Mitgliedern des Zentralamerikanischen Parlaments und ihres Chauffeurs in der Nähe von Guatemala City, der Hauptstadt Guatemalas und dem Sitz der Verwaltung des Zentralamerikanischen Parlaments, stellt einen Protest gegen das Banditentum dar, dem unschuldige Menschen ausgesetzt sind.

Seit 1839 ist Guatemala ein völlig unabhängiger Staat. Seine Einwohner sind Indianer, die Verbindungen zur Kultur der Maya haben und zu 80 % katholisch sind. Bedauerlicherweise hatte die Bevölkerung kein Glück mit ihren Regierungen. Durch undemokratische Regierungen, Militärputsche, Bürgerkrieg, Drogen, Korruption und Armut sind günstige Bedingungen für diejenigen entstanden, die die Kultur der Gewalt verbreiten und die Menschenrechte mit Füßen treten.

Guatemala ist eine Präsidialrepublik, in der der Kongress die Legislativgewalt hat. Die Institutionen der Zentralregierung sollten entschieden gegen das Fehlverhalten vorgehen, das die Demokratie zerstört und die Menschenrechte verletzt. Meines Erachtens wird diese Entschließung dazu beitragen, die Maßnahmen zur Förderung von Werten zu beschleunigen, die für uns alle von grundlegender Bedeutung sind.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Leider, Herr Präsident, steht Guatemala nach dem schrecklichen Mord an drei salvadorianischen Abgeordneten des Zentralamerikanischen Parlaments und ihrem Fahrer einmal mehr auf unserer Tagesordnung. Die Ermordung der vier des Verbrechens verdächtigten Polizeibeamten im Gefängnis ist ein außerordentliches Beispiel für die institutionelle Schwäche des Landes. Trotz echter Bemühungen in den vergangenen drei Jahren, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, musste die Regierung eingestehen, dass Unsicherheit und Straffreiheit in Guatemala tief verwurzelt sind.

Die Kommission hat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine rasche und unabhängige Untersuchung dieser sehr ernsten Angelegenheit gefordert. Wir haben auf entschlossenes Handeln gedrängt, um die Gerichtsbarkeit und die Sicherheitsorgane zu stärken. Ferner hat die Kommission die Bedeutung der Bildung einer internationalen Kommission gegen Straffreiheit in Guatemala bekräftigt. Über dieses Projekt wird schon zu viele Jahre diskutiert. Die Bemühungen der Regierung in dieser Hinsicht sind zu loben. Allerdings muss das Vorhaben noch vom Verfassungsgericht geprüft werden, ehe es vom Kongress beschlossen werden kann.

Die Kommission begrüßt daher die Tatsache, dass diese Aussprache heute auf der Tagesordnung steht. Das Europäische Parlament ist in einer sehr guten Position, um seine Partner in Guatemala zu drängen, die so sehr benötigten Reformen zu unterstützen.

Der Besuch meiner Kommissarskollegin Ferrero-Waldner im April in Guatemala wird eine weitere Gelegenheit bieten, solche Botschaften mit der Regierung zu besprechen.

Die Europäische Kommission wird auch künftig, so wie sie es seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens vor zehn Jahren bewiesen hat, an der Seite des Volkes von Guatemala stehen. Damit jedoch unsere Partnerschaft ihre volle Wirkung entfaltet, muss das Land entschlossene Schritte in Richtung auf eine umfassende langfristige Sicherheitspolitik unternehmen, die alle Aspekte berücksichtigt. Unterstützt werden sollte sie mit entsprechenden nationalen Mitteln zur Finanzierung der staatlichen Einrichtungen und Programme. Es ist heute wichtiger denn je, eine einvernehmliche politische Verpflichtung auf einen mutigen Steuerpakt, der Steuererhöhungen einschließt, zu erreichen.

Es ist zu hoffen, dass die jüngsten Ereignisse einen Wendepunkt in der Sicherheitsdebatte in Guatemala darstellen. Im Zusammenhang mit ihrem neuen strategischen Rahmenwerk für den Zeitraum 2007-2013 wird die Kommission bereit sein, Hilfe in Sicherheitsfragen als Teil eines Schlüsselbereichs ‚sozialer Zusammenhalt und persönliche Sicherheit’ anzubieten.

Schließlich wird sich die Kommission gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten weiterhin für EU-Demarchen bei den lokalen Behörden einsetzen. Die jüngst durch den Kongress von Guatemala erfolgte Ratifizierung des Abkommens über Politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EU und Mittelamerika aus dem Jahr 2003 sowie die Aussicht auf ein Assoziierungsabkommen zwischen unseren beiden Regionen werden einen verstärkten Dialog ermöglichen, der zweifellos auch Sicherheitsfragen umfassen wird.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


11.2. Kambodscha
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über sechs Entschließungsanträge zu Kambodscha(1).

 
  
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  Marc Tarabella (PSE), Verfasser. – (FR) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren habe ich schon einmal das Wort zur Menschenrechtslage in Kambodscha ergriffen.

Zwei Punkte dieser gemeinsamen Entschließung von sechs Fraktionen des Parlaments beschäftigen mich besonders. Im ersten, auf den ich heute eingehen möchte, geht es um die Ermordung von Hy Vuthy, des Vorsitzenden der freien Arbeitergewerkschaft in Kambodscha am 24. Februar 2007. Dieser Mord muss nun noch zu den beiden Morden aus dem Jahr 2004 an Chea Vichea und Ros Sovannareth hinzugerechnet werden, die beide Vorsitzende derselben Gewerkschaft waren, sowie zu den Einschüchterungsversuchen und tätlichen Angriffen, deren Opfer im Lauf der letzten Jahre noch weitere Gewerkschafter wurden.

Das Recht auf Bildung von Gewerkschaften ist in Kambodscha anerkannt, jedoch lassen die jüngsten Vorkommnisse darauf schließen, dass dieses Recht mit Füßen getreten wird. Es ist unbegreiflich, dass Menschen nicht frei einer Gewerkschaft angehören können, ohne dass sie dafür die Folgen zu spüren bekommen. Der Mord an Chea Vichea wurde bis zum heutigen Tag nicht aufgeklärt. Born Samnang und Sok Sam Oeun wurden verhaftet, des Mordes an den Gewerkschaftern für schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt, obwohl gegen sie keine Beweise vorlagen. Wir verlangen, dass die wirklichen Verantwortlichen an diesen Morden gefunden und vor Gericht gestellt werden und dass Born Samnang und Sok Sam Oeun ein faires Verfahren erhalten.

Der zweite Punkt, auf den ich heute eingehen möchte, betrifft das Tribunal gegen die Roten Khmer. Als ich im April 2006 die Mission in Kambodscha leitete, konnte ich mich davon überzeugen, wie hoch die Erwartungen waren, die die kambodschanischen Bürger in dieses Tribunal setzten. Heute, ein Jahr nach unserem Besuch, wurde das Tribunal immer noch nicht gebildet. Ein solches Tribunal muss unverzüglich eingesetzt werden, damit endlich alle ungesühnten Verbrechen der Roten Khmer verurteilt werden.

Ferner sind die Bemühungen um die Stabilisierung und einen ordnungsgemäßen Verlauf der Wahlen zu begrüßen. Wesentlich erscheint vor allem, dass das Königreich Kambodscha seine Bemühungen weiter fortsetzt und ein besonderes Augenmerk auf die Funktion der Justiz legt, denn zum Abschluss unseres Aufenthaltes im letzten Jahr stellten wir fest, dass diese eine Schwachstelle im System darstellt.

 
  
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  Bernd Posselt (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Wir befassen uns seit Jahren regelmäßig mit der Lage in Kambodscha, müssen immer wieder schwere Rückschläge feststellen und dann kleine Fortschritte. Das Ganze bewegt sich bestenfalls vorwärts mit der Geschwindigkeit und der Methode der Echternacher Springprozession. Wir haben derzeit das große Problem, zwei gegenläufige Tendenzen feststellen zu müssen. Zum einen hat Gott sei Dank ASEAN endlich begonnen, auch die Menschenrechtsfragen zumindest vorsichtig auf die Tagesordnung zu setzen. Innerhalb von ASEAN gibt es einen sanften, aber doch wirksamen Druck, die Demokratie und den Rechtsstaat in Kambodscha weiterzuentwickeln.

Auf der anderen Seite ist aber der notwendige Prozess zur Errichtung des Gerichtshofes ins Stocken gekommen, des Gerichtshofes, der die grauenhaften Verbrechen der Roten Khmer abzuurteilen hat. Dies hängt nicht unbedingt nur mit den Kambodschanern zusammen. Die Kambodschaner haben langsam begonnen, sich zu bewegen. Doch der internationale Eifer ist zum Teil erlahmt. Das hängt damit zusammen, dass in Kambodscha in beachtlichen Mengen Öl gefunden wurde. Und jetzt erleben wir etwas, mit dem wir uns bei den Menschenrechtsdebatten öfter befassen müssen, nämlich, dass Chinesen und Japaner – vor allem Chinesen – bereit sind, dort unter wie auch immer gestalteten politischen Bedingungen zu investieren und Öl zu fördern und Menschenrechtsfragen auszuklammern, und dass dann leider auch westliche Konzerne – in diesem Fall betrifft es vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika – in diesen Negativwettlauf mit eingreifen.

Die USA, die bisher den Gerichtshof massiv vorangetrieben haben, drohen in ihrem Eifer auf diesem Gebiet zu erlahmen. Hier haben wir als Europäer eine entscheidende Aufgabe, durchaus auch die wirtschaftlichen und strategischen Interessen unseres Erdteils zu wahren, aber das wird – wie schon im Fall Guatemala gesagt – auf die Dauer nicht gelingen, wenn Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit vernachlässigt werden.

Deshalb kann es ein stabiles Kambodscha nur geben, wenn es sich auch politisch weiterentwickelt. Dazu ist es nötig, den derzeit herrschenden Status der Rechts- und Straflosigkeit zu beenden. Die Ermordung der Gewerkschafter zeigt deutlich, dass nicht einmal der Versuch unternommen wird, zu kaschieren, was dort passiert ist, dass nicht einmal der ernsthafte Versuch unternommen wird, die Täter auch tatsächlich ausfindig zu machen und zu bestrafen, sondern dass ein Klima der absoluten Rechtlosigkeit herrscht. Das können wir nicht akzeptieren.

Wirtschaftliche Stabilität gibt es nicht ohne politische Stabilität und politische Stabilität nicht ohne Rechtsstaatlichkeit. Diese Botschaft müssen wir den Kambodschanern ohne Abstriche und klar übermitteln.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser.(NL) Herr Präsident! Seit der Invasion durch die Amerikaner während des Vietnam-Krieges ist es Kambodscha nicht gelungen, wieder auf die Beine zu kommen. Seither ist das Klima in diesem Land unnachgiebig und äußerst intolerant geworden. Anfangs wurde mit amerikanischer Unterstützung ein rechtsgerichtetes Regime an die Macht gebracht, dessen einziges Ziel darin bestand, China und Vietnam zu sabotieren. Dann folgten Jahre, in denen die Roten Khmer herrschten, die die Illusion hatten, die Menschen würden glücklicher, wenn Stadtbewohner gezwungen würden, aufs Land zu gehen, und wenn Intellektuelle Landarbeiter würden. Dieses Regime wurde von den Chinesen unterstützt und forderte eine ungeheure Zahl an Menschenleben.

Alle diese intoleranten Regime haben eine traditionell relativ friedliche und tolerante Gesellschaft zu einem Land gemacht, in dem Mord und Gewalt herrschen. Obwohl Kambodscha gegenwärtig eine parlamentarische Demokratie ist, setzen verschiedene politische Parteien diese alte Tradition fort. Würden sie die Gelegenheit erhalten, dann würden sie einander verbieten und von vornherein jede Möglichkeit ausschließen, dass die anderen an die Macht kommen. Menschen werden überfallen, doch die wahren Schuldigen gehen straffrei aus.

Dieses Land tut sich noch immer schwer, sich mit den Verbrechen der jüngsten Vergangenheit auseinanderzusetzen. Diese Verbrechen werden so weit wie möglich verschwiegen. Unter diesen Umständen sind gewalttätige Einschüchterungen an der Tagesordnung, was sogar zur Ermordung von Menschen führen könnte, die für andere Meinungen und andere Interessen einstehen. Ziel jüngster Übergriffe waren Gewerkschafter vor allem in der Bekleidungsindustrie; sie waren allem Anschein nach gegen das Recht der Arbeitnehmer gerichtet, sich zu organisieren und für ihre Interessen einzutreten.

Wichtig ist, dass Europa zu all dem nicht schweigt, sondern sich konsequent für die Menschenrechte einsetzt. Rat und Kommission sollten in dieser Hinsicht ihre Kontakte zu Kambodscha nutzen und sie unter keinen Umständen wirtschaftlichen Erwägungen – beispielsweise dem vor der Küste gefundenen Öl – unterordnen.

 
  
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  Ryszard Czarnecki (UEN), Verfasser. – (PL) Herr Präsident! Es gibt viele Länder, in denen Gewerkschaften mehr als nur Verbände sind. Das war in meinem Heimatland mit der Solidarność so und ist heute in Kambodscha der Fall. Vor einem Vierteljahrhundert haben in Polen Kommunisten Gewerkschafter ermordet – genau wie es bei diesem kambodschanischen Gewerkschaftsführer war.

Bisher wurde niemand dieses Verbrechens angeklagt, obwohl Kambodscha sich vor zehn Jahren in einer gesonderten Vereinbarung mit den Europäischen Gemeinschaften verpflichtete, die Menschenrechte und demokratischen Grundsätze zu achten.

Das ist natürlich in einem größeren Zusammenhang zu sehen, den meine Vorredner bereits sehr gut beschrieben haben. Ich möchte das Hohe Haus lediglich daran erinnern, dass wir als Union seit drei Jahren ein aus acht Abschnitten bestehendes Antikorruptionsgesetz fordern, das von Kambodscha anzunehmen ist. Wir müssen uns jetzt laut und unmissverständlich zur Lage in Kambodscha äußern, damit wir das in Zukunft nicht tun müssen.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), Verfasser. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das kambodschanische Regime hat offenbar eine üble Angewohnheit, Gewerkschaftsführer zu beseitigen: Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass dies nicht zum ersten Mal geschehen ist. Heute haben wir von der Ermordung von Hy Vuthy erfahren, die sich ebenfalls unter mysteriösen Umständen ereignete.

Meiner Meinung nach muss die Europäische Union ganz unmissverständlich ihre Stimme erheben, vor allem in Anbetracht der für April vorgesehenen Wahlen. Wir müssen es vermeiden, die Unregelmäßigkeiten, die unweigerlich festgestellt werden, in letzter Minute vor Ort und gezwungenermaßen zur Kenntnis nehmen zu müssen.

Eine weitere grundlegende Frage ist die des Tribunals für die Verbrechen der Roten Khmer: Seit Monaten geht es überhaupt nicht voran, und das Europäische Parlament sowie Kommission und Rat müssen meines Erachtens dem Präsidenten des Tribunals nun eine öffentliche Anhörung vorschlagen, um die Probleme, die die Arbeit des Tribunals aufhalten, wirklich verstehen zu können und zu versuchen, sie zu lösen.

Als Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa möchten wir unsere Solidarität mit unseren Kameraden in derselben politischen Familie in der Sam-Rainsy-Partei zum Ausdruck bringen – viele ihrer Mitglieder, darunter 24 Abgeordnete, sind auch Mitglieder der friedlichen Transnationalen Radikalen Partei – und wir erklären uns auch solidarisch mit den Montagnard-Flüchtlingen in Kambodscha. Ich hoffe, dass dieses Hohe Haus die beiden Änderungsanträge, die wir von der ALDE-Fraktion eingereicht haben, annehmen wird.

Es stimmt, dass die Vereinigten Staaten – aus Gründen, die Herr Posselt darlegte – immer häufiger eine Politik des Appeasements und der guten Beziehungen zum vietnamesischen Regime an den Tag legen und daher die Probleme der Menschenrechte von Flüchtlingen nicht so entschieden herausstreichen wie zuvor. Die Europäische Union hat die Chance, sich positiv hervorzutun und im Rahmen der Abkommen mit dem kambodschanischen Regime die Menschenrechtsklausel zur Sprache zu bringen: Dies ist eine gute Gelegenheit dafür.

 
  
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  Marios Matsakis, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Dies ist ein weiteres Land, zu dem das Europäische Parlament zahlreiche Entschließungen angenommen hat, denen leider nur begrenzter Erfolg beschieden war. Seit vielen Jahrzehnten ist Kambodscha mit Menschenrechtsverletzungen extremen Ausmaßes und außergewöhnlicher Härte geplagt. Die alptraumhafte Herrschaftsperiode der Roten Khmer und die massenhaften Massaker an Zivilisten sind uns noch immer auf entsetzliche Weise gegenwärtig, doch auch heute noch stellen die Achtung der Menschenrechte und die ordnungsgemäße Anwendung rechtsstaatlicher Prinzipien in Kambodscha eher theoretische Wünsche als anwendbare praktische Realität dar.

Die Ermordung des Präsidenten der Freien Gewerkschaft in der Bekleidungsfabrik Suntex am 24. Februar dieses Jahres und die offenkundige Immunität, die die psychopathischen Mörder der Roten Khmer genießen, sind Beispiele für den mangelnden Willen der kambodschanischen Behörden, drastische Maßnahmen zur Überwindung der noch immer im Lande herrschenden schrecklichen Situation hinsichtlich der Verletzungen von Menschenrechten zu ergreifen. Es ist zu hoffen, dass diese Behörden diesmal aufgreifen, was das Europäische Parlament ihnen mit großer Ernsthaftigkeit nahe legt.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Kommission hat die Situation der Gewerkschaften in Kambodscha aufmerksam verfolgt. Der Mord an Herrn Hy Vuthy, der in den frühen Morgenstunden des 24. Februar auf dem Heimweg von der Nachtschicht in einer Textilfabrik erschossen wurde, ist der jüngste einer sehr beunruhigenden Serie von Anschlägen auf Gewerkschafter in diesem Land. Herr Hy Vuthy ist der dritte Funktionär der Freien Gewerkschaft des Königreichs Kambodscha, der in den letzten drei Jahren getötet wurde.

Die Einschüchterungskampagne gegen Gewerkschafter wird durch schwache Polizeikräfte und eine schwache Gerichtsbarkeit, durch lokale Machtkämpfe, durch politische Einmischung in das Gerichtswesen, durch Korruption und Straffreiheit verschärft. Außerdem haben ein Mix aus erbarmungsloser Konkurrenz um Mitgliedschaft, das niedrige Niveau des Professionalismus, politische Beeinflussung und ein geringer Grad an Kontrolle über die Mitglieder in einigen Bekleidungsunternehmen eine angespannte Atmosphäre geschaffen.

Die Kommission hat das Problem kürzlich bei den kambodschanischen Behörden zur Sprache gebracht und eine gründliche Untersuchung dieses Mordes verlangt; sie hat entsprechende wirksame Maßnahmen gefordert, um die Ergebnisse der Untersuchung aufzuarbeiten und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Die EU hat die kambodschanische Regierung, die alle wichtigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation unterzeichnet hat, ferner aufgefordert, zu ihren Verpflichtungen zu stehen.

Auch hat die Kommission die Frage des Khmer-Rouge-Tribunals angesprochen – und wird das auch weiterhin tun – und die betreffenden Parteien gedrängt, sich auf die Verfahrensregeln zu einigen, sodass so bald wie möglich mit den Prozessen begonnen werden kann. Die Kommission ist mit 1 Million Euro an der Deckung der Kosten des Tribunals beteiligt. Ein erfolgreiches Khmer-Rouge-Tribunal wird wesentlich zur Beseitigung des Klimas der Straffreiheit in Kambodscha beitragen.

Entsprechend der Empfehlung des Parlaments in einer vorangegangenen Entschließung zu Kambodscha hat die Kommission kürzlich eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit Fragen der Zusammenarbeit auf den Gebieten des Aufbaus von Institutionen, der Verwaltungsreform, der Rechts- und Gerichtsreform, der Regierungstätigkeit und der Menschenrechte befassen wird, um die kambodschanischen Behörden konstruktiv in diese Fragen einzubinden.

Ich möchte diesem Haus versichern, dass die Kommission die Situation durch ihre Delegation in Phnom Penh und gemeinsam mit den Missionen der EU-Mitgliedstaaten in Kambodscha sehr aufmerksam verfolgen wird. Die internationale Gemeinschaft – vor allem die EU –, die eine solch wichtige Rolle bei der Errichtung des neuen Kambodscha gespielt hat, sollte sicherstellen, dass die Menschenrechte in diesem Land eingehalten werden.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


11.3. Nigeria
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Aussprache über fünf Entschließungsanträge zu Nigeria(1).

 
  
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  Michael Gahler (PPE-DE), Verfasser. – Herr Präsident! Ich muss ganz ehrlich sagen: Dringlicher als alle drei Themen, die wir in dieser Woche debattieren, fände ich eine Debatte über die Entwicklung der Lage in Simbabwe. Die detaillierten Berichte, die ich erhalte, sind erschütternd. Aber wegen der Beschränkung auf drei Themen in der Dringlichkeitsdebatte, die wir uns selbst auferlegt haben, ist das heute leider nicht möglich. Ich hoffe, dass wir in der Arbeitsgruppe „Parlamentsreform“ diese Selbstbeschränkung bei der Dringlichkeitsdebatte abschaffen.

Was die Situation in Nigeria betrifft, ist es nach unserer Auffassung angemessen, die Defizite im Bereich der Menschenrechte, gerade auch vor den bevorstehenden Wahlen, insgesamt zu beleuchten, und nicht auf ein Thema zu beschränken. Wir sind auch der Auffassung, und haben das entsprechend formuliert, dass der vorliegende Gesetzentwurf in Nigeria Verstöße gegen grundlegende Menschenrechte enthält. Wir sind gegen jegliche Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, und wir sind auch der Auffassung, dass die Intimsphäre eines Menschen seine ausschließliche Privatsache ist, die staatlicherseits nicht kriminalisiert werden darf.

Wir sehen es als eine Verletzung der Meinungsfreiheit an, wenn jemand dafür mit Gefängnis bestraft wird, wenn er für liberalere gesetzliche Regelungen eintritt. Wir glauben aber, dass eine Entschließung zu Nigeria auch zu den anderen Problemen Stellung nehmen muss, die die Menschen insgesamt dort bedrücken, nämlich die weit verbreitete Gewalt, die Korruption, die Straffreiheit für Menschenrechtsverletzer, die politischen Einschüchterungen im Vorfeld der Wahlen, möglicherweise auch durch Sicherheitskräfte, die Gefährdung der Unabhängigkeit der nationalen Wahlkommission, die Tatsache, dass dort die Todesstrafe weiterhin in Kraft ist, dass es weiterhin — vor allem in den Landesteilen, wo die Scharia praktiziert wird — entwürdigende Körperstrafen gibt, und dass auch das Problem der Kinderarbeit sehr virulent ist. Weil wir diese Punkte insgesamt betrachten wollen, ziehen wir es vor, für unsere eigene Entschließung zu stimmen, und nicht für den gemeinsamen Entwurf.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), Verfasser.(NL) Herr Präsident! Nigeria ist ein Land, in dem Vielfalt herrscht, in dem viele Völker mit verschiedenen Sprachen und Kulturen leben. Erst die Kolonisierung durch die Briten brachte sie alle unter ein nationales Dach. Vor langer Zeit wurden separatistische Bestrebungen wie in Biafra mit außerordentlich überlegener militärischer Stärke unterdrückt, was zur Militarisierung des Landes beigetragen hat.

Gegenwärtig ist zu beobachten, dass der christliche Süden, in dem europäische Standards Fuß gefasst haben und ein relativ hohes Maß an individueller Freiheit herrscht, den strikten Lebensregeln des seit jeher isolierten orthodoxen islamischen Norden unterworfen wird. Noch mehr als in den Vereinigten Staaten, wo Präsident Bush erfolglos versucht hat, ein Verbot gleichgeschlechtlicher Eheschließungen in der Verfassung zu verankern, werden in Nigeria Versuche unternommen, Homosexualität zu verhindern. Das Wort „verhindern“ ist eigentlich zu schwach, um das zu beschreiben, was tatsächlich versucht wird, nämlich Homosexuelle auszurotten.

So sind nicht nur Ehen oder diesen mehr oder weniger entsprechende rechtliche Beziehungen zwischen Partnern gleichen Geschlechts verboten. Darüber hinaus laufen alle Personen, die Interessengruppen von homosexuellen Männern und lesbischen Frauen organisieren, Gefahr, dafür bestraft zu werden. Mit der neuen Gesetzgebung können Rechte, die eigentlich selbstverständlich erscheinen, abgeschafft werden. Homosexualität kann nicht durch Verbote und Verfolgung abgeschafft werden. Das führt nur zur Rechtfertigung von Gewalt gegen einen bestimmten Teil der Bevölkerung und seine Unterdrückung.

Diese Gewalt entspricht auch den bisherigen Versuchen, vergewaltigten Frauen, die Kinder bekamen, jedoch nicht verheiratet waren, zum Tode zu verurteilen. Gesetzlich verankertes Unrecht ist auf dem Vormarsch, und wir müssen dagegen angehen. Wir müssen den Kräften in Nigeria, die auf diesen Regelungen bestehen, klar machen, dass das zu einer unannehmbaren Situation führt und in diesem Fall auch zur weiteren Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten einschließlich AIDS. Europa darf das nicht unter den Teppich kehren, auch nicht, wenn wir darauf aus sind, nigerianisches Öl einzuführen.

 
  
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  Sophia in 't Veld (ALDE), Verfasserin. – (NL) Herr Präsident! Ich pflichte Herrn Gahler bei, dass es in Nigeria wie auch in anderen Ländern noch weit mehr Probleme gibt. Diese Probleme sind jedoch oftmals so emotionsgeladen und so komplex, dass wir wirklich auf sie aufmerksam machen und besondere Anstrengungen unternehmen müssen, um sie ein für alle Mal zu beseitigen.

Die Homosexuellen befinden sich in der ganzen Welt in einer schwierigen Lage. Da in Nigeria grundlegende Menschenrechte verletzt werden, ist es wirklich wichtig, dass das Europäische Parlament und die Europäische Union eine führende Rolle im Kampf gegen die Kriminalisierung der Homosexualität übernehmen. Deshalb begrüße ich die uns vorliegende Entschließung und hoffe, dass wir die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen, das heißt, wenn Nigeria auf die Aufforderung dieses Hohen Hauses nicht reagiert, werden wir unsere Beziehungen zu diesem Land überprüfen, denn es ist unannehmbar, dass wir einerseits Menschenrechte befördern, doch andererseits die Augen schließen, wenn sie von unseren Partnern missachtet werden. In dieser Frage müssen wir wirklich konsequent sein.

Abschließend möchte ich noch einige Worte direkt an Präsident Obasanjo richten, der einst den Friedenspreis der Liberalen Internationalen für seine Unterstützung der Demokratie in seinem Land erhielt, und ihn noch einmal auffordern, sich für alle Nigerianer einschließlich der Homosexuellen einzusetzen.

 
  
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  Józef Pinior (PSE), Verfasser.(PL) Herr Präsident! Zweifelsohne sollten wir uns heute auch mit der Situation in Simbabwe und den jüngsten Repressalien gegen die dortige politische Opposition befassen.

Meine Fraktion legt einen Entschließungsantrag zu Nigeria vor. Wir beobachten die Situation in Nigeria zurzeit deswegen so genau, weil das nigerianische Parlament das Gesetz zum Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen in erster und zweiter Lesung gebilligt hat. Nigeria genießt in Afrika und in der ganzen Welt enormes Ansehen und sehr große Bedeutung. Zugleich ist es uns nach wie vor klar, dass Gewalt, Verletzungen der Bürgerrechte oder sogar Menschenrechtsverletzungen wie Kinderzwangsarbeit und Kinderhandel in Nigeria weit verbreitet sind.

Das Gesetz, das ich meine, gibt besonderen Grund zur Sorge. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch dieses Gesetz nicht nur gleichgeschlechtliche Ehen verboten werden, sondern auch Personen, die über die Rechte verschiedener sexueller Minderheiten sprechen und sich in Klubs, Gesellschaften und kulturellen Organisationen zusammenschließen, mit Gefängnis und Haft bestraft werden können.

Wenn das nigerianische Parlament dieses Gesetz verabschiedet, wird es in Nigeria zweifelsohne zu sehr gravierenden Verletzungen der Menschen- und Bürgerrechte kommen. Es sei darauf hingewiesen, dass Human Rights Watch in seiner Erklärung vom 28. Januar anführte, dieses Gesetz sei ein Ausdruck von Homophobie.

Das Europäische Parlament muss dafür Sorge tragen, dass die Menschen- und Bürgerrechte und die moderne Kultur in allen Ländern und vor allem in den Ländern geachtet werden, die ein solches Ansehen und eine solche Achtung genießen wie Nigeria, und die wir für einen wichtigen Bezugspunkt halten, wenn es darum geht, die internationale politische Ordnung aufrechtzuerhalten.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), Verfasser. – (SV) Herr Präsident! Trotz zahlreicher Probleme hat sich die Situation seit dem Fall der Militärdiktatur 1999 verbessert. Daher ist es schon merkwürdig, dass plötzlich ein Gesetz erarbeitet wird, das die Menschenrechtslage verschlechtert. Bereits jetzt ist Homosexualität verboten und kann mit Geldbußen oder bis zu 14 Jahren Gefängnis bestraft werden. Wir wissen auch, dass sie in einigen Bundesländern, in denen das Schariarecht Anwendung findet, 100 Peitschenhiebe für unverheiratete und sogar die Todesstrafe für verheiratete Personen nach sich zieht. Jetzt will man ein Verbot nicht nur von homosexuellen Ehen einführen, sondern auch die Teilnahme als Zeuge oder bei der Planung einer solchen Hochzeit mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestrafen.

Kann mir jemand erklären, wie es die Gesellschaft lebensgefährlich untergraben kann, wenn man als Zeuge bei der Liebeserklärung von zwei Menschen auftritt? Ich kann nicht begreifen, wie man so etwas unter Strafe stellen kann. Da das Gesetz auch jede Form von Unterstützung für die Organisierung Homosexueller verbietet, sind auch Rechtsanwälte und Menschenrechtsaktivisten in Gefahr, was eine Debatte über die Rechte Homosexueller unmöglich macht.

Gegenwärtig gibt es aber dennoch z. B. eine so große Toleranz Homosexuellen gegenüber, dass die größte Tageszeitung „This Day“ Kontaktanzeigen für Lesben veröffentlicht. Das Gesetz hat nichts mit der Verbreitung von AIDS zu tun, wie einige behaupten, denn die große Mehrheit der Infizierten sind Heterosexuelle – und selbst wenn das der Grund wäre, wäre das dumm, denn feste Beziehungen reduzieren die Verbreitung von Infektionen, sodass Eheschließungen zwischen Homosexuellen ermuntert und gefördert werden müssten. Nigeria braucht mehr Liebe und Seelenverwandtschaft, und Gesetze wie dieses kommen einer Rückkehr in die Zeiten von Diktatur und Unterdrückung gleich. Ich appelliere an den Präsidenten, dieses Gesetz abzuschaffen.

 
  
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  Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte die Kommission auf das Gesetz aufmerksam machen, um das es uns heute geht, und das bei der dritten und letzten Lesung vor Ende der derzeitigen nigerianischen Legislaturperiode aller Wahrscheinlichkeit nach verabschiedet werden wird. Das Gesetz verstößt ganz klar gegen die grundlegenden bürgerlichen Rechte und Freiheiten und stellt eine eindeutige Diskriminierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe dar. Es kann auch dazu führen, dass die Allgemeinheit homophober wird.

Neben dem Registrierungsverbot für Verbände oder Gruppen, in denen sich Personen verschiedener sexueller Orientierung zusammenschließen, wird der Versuch, öffentlich oder privat ähnliche Inhalte zu präsentieren, mit Gefängnis bestraft. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender (LGBT) dadurch nur eingeschränkten Zugang zur medizinischen Versorgung bekommen und die Effektivität der bereits angewandten Maßnahmen zur Bekämpfung von AIDS sinkt.

In Anbetracht all dieser Punkte sollten die Mitgliedstaaten und die Kommission deutliche Maßnahmen einleiten, um zu verhindern, dass die nigerianischen Behörden das Gesetz in seiner jetzigen Form verabschieden. Die Europäische Union muss daraus auch für die Zukunft Schlussfolgerungen ziehen und die Bedeutung der Bestimmungen stärker hervorheben, die in Abkommen mit den AKP-Ländern und Drittstaaten jedwede Form von Diskriminierung verbieten.

 
  
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  Marco Cappato, im Namen der ALDE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sollten meines Erachtens die Frage von Herrn Gahler beantworten, der sich und uns fragt, ob es schwerer wiegende und wichtigere Probleme innerhalb und außerhalb Nigerias gibt.

Meiner Meinung nach gibt es sie, und hier schließe ich mich meiner Kollegin in 't Veld an, aber ich bin auch davon überzeugt, dass dieser Entschließungsantrag aus zwei bedeutenden Gründen unterstützt werden sollte: Erstens haben wir die Chance, tätig zu werden, bevor etwas Schlimmes passiert. Statt in den nächsten 15 oder 20 Jahren den Ereignissen hinterher jagen und die Strafen beklagen zu müssen, die durch dieses Gesetz eingeführt würden, wenn es auf mehrere tausend Personen angewandt würde – wie es in Nigeria selbst zum Beispiel bei Todesstrafen häufig der Fall war –, haben wir als Europäisches Parlament die Chance, im Vorfeld etwas zu unternehmen, was meines Erachtens eine einmalige Gelegenheit ist.

Das gilt unter Umständen auch für die Anzeichen dafür, dass Präsident Obasanjo dem Druck der radikalen islamischen Fundamentalisten in den nördlichen Ländern nachgibt. Unsere freundschaftlichen Beziehungen sowie gegebenenfalls harsche Kritik könnten dem Präsidenten dabei helfen, einem katastrophalen Sieg des extremistischen Fundamentalismus, der auch in Nigeria allmählich Fuß fasst, die Stirn zu bieten.

 
  
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  Marcin Libicki, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich habe mich in diesem Hohen Haus mit vielen Rechtsvorschriften befasst, die mir nicht gefallen haben – das ist in der Politik ganz normal. Aber dieses Mal stößt ein Gesetz bei mir auf sehr starke Ablehnung. Meine tiefe Missbilligung beruht auf der unglaublichen Unaufrichtigkeit des fraglichen Dokuments, wobei ich mein Urteil auf fünf Fakten stütze. Erstens beabsichtigt das Europäische Parlament, sich in die Angelegenheiten anderer einzumischen. Es hat sogar vor, sich in Angelegenheiten einzumischen, die nichts mit Kriminalität zu tun haben und nicht kriminell sind, sondern die lediglich Rechtsvorschriften sind, die ein souveräner Staat verabschieden möchte, um interne soziale Angelegenheiten zu regeln.

Zweitens wird bei dem gemeinsam eingereichten Entschließungsantrag Kritik an dem Gesetzesvorschlag mit hypothetischen Angriffen verwechselt, zu denen es nach Verabschiedung des Gesetzes kommen könnte. Drittens führt Nigeria einen dramatischen Kampf gegen AIDS. Es möchte sowohl die allgemeinen Ausbreitungswege von AIDS als auch den Sextourismus und den europäischen Sextourismus einschränken. Wir möchten verhindern, dass Nigeria dieses Gesetz unter dem Vorwand des Schutzes vor AIDS annimmt.

Viertens wird ein ungeheuerlicher Vorschlag unterbreitet. Beim vierten Punkt geht es um Sanktionen. Beim Völkermord in China, Tibet, Sri Lanka und im Sudan wurden keine Sanktionen verhängt, aber dennoch behandeln wir Nigeria so, wie wir die Staaten hätten behandeln sollen, die die schlimmsten Verbrechen begangen haben – was wir allerdings nicht getan haben.

Fünftens halte ich es für äußerst unangemessen, diese Angelegenheit unter dem Punkt Menschenrechte zu behandeln. Sechstens lehne ich diesen gemeinsamen Entschließungsantrag ab. Ich werde für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingereichten Entschließungsantrag stimmen. Ich bin mit ihm zwar nicht einverstanden, denke aber, dass dies die Chancen erhöhen wird, dass der ursprüngliche Entschließungsantrag, der einen Affront gegen den gesunden Menschenverstand darstellt, abgelehnt wird.

 
  
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  Raül Romeva i Rueda, im Namen der Verts/ALE-Fraktion.(ES) Ich bin anderer Meinung, Herr Libicki. Dies ist ein grundlegendes Thema der Menschen- und Grundrechte. Während sich in einigen Ländern der Welt der gesunde Menschenverstand und die Vernunft durchsetzen und Gesetze zur Beseitigung der Diskriminierung von lesbischen, homosexuellen, bisexuellen und transsexuellen Personen sowie zur strafrechtlichen Verfolgung einer solchen Diskriminierung verabschiedet werden, bringen andere Länder wie Nigeria, die Vereinigten Staaten und sogar Mitglieder der Europäischen Union Gesetzesinitiativen auf den Weg, die einen Rückschritt bedeuten. Deshalb mussten wir reagieren.

In Nigeria, dessen Strafgesetzbuch im Kapitel 42 Abschnitt 214 festlegt, dass allein die sexuellen Beziehungen zwischen gleichgeschlechtlichen Personen, Erwachsenen, mit 14 Jahren Gefängnis bestraft werden können, beabsichtigt der Justizminister jetzt, noch weiter zu gehen und eine gleichgeschlechtliche Eheschließung oder die Absicht, eine solche Ehe einzugehen, mit fünf Jahren Haft zu bestrafen.

Anscheinend sind die wiederholten Forderungen der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen an die Staaten, alle Gesetze abzuschaffen, die Lesben, Homosexuelle, Bisexuelle und Transsexuelle diskriminieren, und die Tatsache, dass diese Personen genau die gleichen Rechte wie Heterosexuelle haben, nicht ausreichend. Deshalb bin ich der Ansicht, dass dieses Parlament auf diese empörende Situation reagieren musste. Das hat es getan, und wir freuen uns darüber.

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Nigeria ist ein riesiges afrikanisches Land, das sich seit dem Ende der Militärdiktatur im Jahr 1999 um die Durchführung moderner demokratischer Reformen bemüht hat. Die bevorstehenden Wahlen haben einmal mehr Fragen der Achtung der Menschenrechte in den Vordergrund der politischen Debatte gerückt. In diesem Zusammenhang hat der Afrika-Direktor von Human Rights Watch sehr zutreffend bemerkt: ‚Nigeria braucht Führungspersönlichkeiten, die die unerträglichen Menschenrechtsprobleme des Landes anpacken werden.’ Das, wenngleich heikle, Problem der Freiheit sexueller Orientierung und die Entkriminalisierung der Homosexualität wird von der entwickelten Welt als wichtig für die Freiheit des Individuums betrachtet, solange sie nicht die Freiheiten anderer Menschen einschränkt.

Wir rufen die nigerianischen Behörden und insbesondere die nigerianischen Parlamentarier und Senatoren auf, das bei der Erörterung des ihnen gegenwärtig vorliegenden einschlägigen Gesetzentwurfs zu bedenken. Dieser Entschließungsantrag sollte keineswegs so gesehen werden, dass das Europäische Parlament die Homosexualität als vorrangig vor anderen Anliegen betrachtet, wie etwa der Korruptionsepidemie in Nigeria oder dem schrecklichen Stand der Dinge bezüglich des missbräuchlichen Verhaltens der regierungsamtlichen Sicherheitskräfte. Nigeria muss auch in diesen Bereichen rasch Abhilfe schaffen.

 
  
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  Neelie Kroes, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Die Europäische Kommission hat die Entstehung des dem nigerianischen Federal Executive Council Anfang vergangenen Jahres vorgelegten ‚Same-Sex Marriage (Prohibition) Act’ verfolgt. Die Kommission teilt die bereits von internationalen Organisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, durch den Sondervertreter des Generalsekretärs für Menschenrechtsaktivisten geäußerte große Sorge über die zunehmende Diskriminierung, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten und die Einschränkung des Rechts auf Vereinigung, wozu es, sollte dieses Gesetz verabschiedet werden, kommen würde.

Die Kommission teilt in gleicher Weise die Analyse nigerianischer und internationaler Menschenrechtsorganisationen zu den potenziellen Folgen für Personen, die gleichgeschlechtliche Beziehungen unterhalten oder derer verdächtigt werden. Das Gleiche trifft für Menschenrechtsaktivisten zu, die gegen die negativen Folgen dieses homophoben Gesetzes für die Menschenrechte auftreten. Das Gesetz würde sie einem höheren Risiko willkürlicher Festnahme, Verhaftung, Folter und Misshandlung aussetzen. Auch würde es die Tätigkeit lokaler Menschenrechtsorganisationen einschränken und zum Erliegen bringen. Das Gesetz verschärft die bereits bestehenden überaus harten Vorschriften. Nach dem nigerianischen Strafgesetzbuch wird einvernehmliches homosexuelles Verhalten mit bis zu vierzehn Jahren Gefängnis bestraft, während das in elf Bundesstaaten im Norden Nigerias angenommene Strafrecht der Scharia für livat (Sodomie) die Todesstrafe vorsieht.

Das Gesetz würde auch zahlreiche internationale Menschenrechtsvorschriften und –verträge verletzen, denen Nigeria beigetreten ist und die das Land ratifiziert hat, möglicherweise auch seine eigene Verfassung und entscheidende Artikel des Cotonou-Abkommens. Angesichts des Gesagten und der vom Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ 2003 angenommenen Schlussfolgerungen über die Beziehungen der EU zu Nigeria möchte die Kommission ihre Bereitschaft bekräftigen, zur Verwirklichung der Entschließung beizutragen, die dieses Hohe Haus im Begriff ist anzunehmen. Die Kommission ist bereit, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten aktiv am politischen Dialog teilzunehmen, den der Artikel 8 des Cotonou-Abkommens vorsieht. Dieser politische Dialog wird sich umfassend mit der speziellen Frage der ,Same-Sex Marriage Bill’ sowie mit den wesentlichen Aspekten der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der guten Regierungstätigkeit entsprechend der Auflistung in Artikel 9 des Cotonou-Abkommens beschäftigen.

Abschließend regt die Kommission an, dass das Europäische Parlament den Besuch seines vorangegangenen Präsidenten, Herrn Josep Borrell Fontelles, im nigerianischen Parlament im Hinblick auf die Etablierung eines regulären Dialogs zwischen den beiden Parlamenten auswertet.

 
  
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  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet im Anschluss an die Aussprache, d. h. in wenigen Augenblicken statt.

 
  

(1) Siehe Protokoll.


12. Abstimmungsstunde
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die Abstimmungsstunde.

(Abstimmungsergebnisse und sonstige Einzelheiten der Abstimmung: siehe Protokoll)

 

12.1. Guatemala (Abstimmung)
  

- Vor der Abstimmung über die Erwägungen B und C

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Es haben sich ein paar kleine, aber bedeutsame sprachliche Fehler in die Entschließung eingeschlichen. Ich schlage vor, sie wie folgt zu berichtigen: In Erwägung B ist das Wort „Urheber“ durch „Täter“ und in Erwägung C sind die Wörter „geistige Urheber“ durch das Wort „Anstifter“ zu ersetzen.

 
  
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  Der Präsident. – Gibt es Einwände gegen diese mündlichen Änderungsanträge?

(Die mündlichen Änderungsanträge werden angenommen.)

 

12.2. Kambodscha (Abstimmung)

12.3. Nigeria (Abstimmung)

12.4. Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (Abstimmung)
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  Der Präsident. – Die Abstimmungsstunde ist beendet.

 

13. Stimmerklärungen
  

- Angriff auf Galina Kozlova, Vorstandsmitglied von „Mari Ushem“ und Herausgeberin der Literaturzeitschrift „Ontšõko“ (RC-B6-0081/2007)

 
  
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  Laima Liucija Andrikienė (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Als ich in der Diskussion über den Fall der Galina Kozlova sprach, habe ich unseren Kollegen von der PPE-DE-Fraktion, Herrn Kelam, Herrn Landsbergis und Herr Tannock, für ihre Initiative zu der Entschließung gedankt. Später erfuhr ich, dass die Initiative ursprünglich von unserem estnischen Kollegen Savi von der ALDE-Fraktion stammt. Darum möchte ich ihm gegenüber meine Achtung und Dankbarkeit zum Ausdruck bringen.

 
  
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  Marcin Libicki (UEN).(PL) Was Nigeria betrifft, habe ich für den von der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingereichten Entschließungsantrag gestimmt. Ich halte ihn zwar nicht für gut, bin jedoch davon überzeugt, dass die Annahme des von der Linken eingereichten Entschließungsantrags dieses Hohe Haus noch mehr in Verruf bringen würde. Meiner Meinung nach ist der Entschließungsantrag der Fraktion der Europäischen Volkspartei eine bessere Lösung.

 
  
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  Der Präsident. – Ich weise Sie darauf hin, dass keine Stimmerklärungen zu den Dringlichkeiten vorliegen.

 
  
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  Zbigniew Zaleski (PPE-DE).(FR) Herr Präsident! Ich möchte nur ein Wort zu dem hinzufügen, was mein Kollege Libicki sagte: der Vorschlag der EVP ist nicht Ergebnis eines Kompromisses.

 
  
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  Der Präsident. – Wir haben nun die Stimmerklärungen endgültig abgeschlossen.

Bevor ich die Sitzung schließe, habe ich Ihnen noch einige Mitteilungen zu machen.

 

14. Beschlüsse betreffend bestimmte Dokumente: siehe Protokoll

15. Zusammensetzung der Ausschüsse und der Delegationen: siehe Protokoll
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Da Sie sechs Seiten mit Namen vorlesen müssen, könnten wir nicht, um Zeit zu sparen und Sie vor der Verlegenheit zu bewahren, sehr ungewöhnliche Namen aussprechen zu müssen, diese Namen als gelesen hinnehmen, anstatt sie tatsächlich von Ihnen lesen zu lassen.

 
  
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  Der Präsident. – Das ist sehr freundlich von Ihnen, lieber Kollege, dass Sie mir diese langweilige Arbeit ersparen wollen, aber leider schreibt unsere Geschäftsordnung ausdrücklich vor, dass ich Ihnen die vollständige Liste der Namen vorlesen muss.(1)

- Nach der Mitteilung über die Zusammensetzung der Ausschüsse und Delegationen

 
  
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  Marios Matsakis (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich beantrage eine namentliche Abstimmung.

 
  
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  Der Präsident. – Das ist Ihr absolutes Recht, aber es hätte fristgemäß ein Antrag eingereicht werden müssen. Daher kann ich dem nicht stattgeben.

 
  

(1)Siehe Protokoll.


16. Übermittlung von Gemeinsamen Standpunkten des Rates: siehe Protokoll

17. In das Register eingetragene schriftliche Erklärungen (Artikel 116 GO): siehe Protokoll

18. Übermittlung der in dieser Sitzung angenommenen Texte: siehe Protokoll

19. Zeitpunkt der nächsten Sitzungen: siehe Protokoll

20. Unterbrechung der Sitzungsperiode
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  Der Präsident. – Wir sind am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Ich erkläre die Sitzungsperiode des Europäischen Parlaments für unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 17.05 Uhr geschlossen.)

 

ANLAGE (Schriftliche Anfragen)
ANFRAGEN AN DEN RAT (Für diese Antworten trägt der Vorsitz des Rates der Europäischen Union die Verantwortung.)
Anfrage Nr. 10 von Jacky Henin (H-0093/07)
 Betrifft: Gesundheit am Arbeitsplatz und soziale Verantwortung der Arbeitgeber
 

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz hat in einer vor kurzem veröffentlichten Studie die Kosten aller mit der Arbeit verbundenen Gesundheitsprobleme für die Union auf mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts veranschlagt. Die meisten dieser Gesundheitsprobleme haben ihre Ursache im Stress, der auf die Flexibilität und die allgemeine soziale Unsicherheit unserer liberalen Gesellschaften zurückzuführen ist. In der Tat wurde in zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten festgestellt, dass Stress am Arbeitsplatz Ursache vieler Krankheitsbilder ist: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen, Depressionen, Nikotinsucht, Alkoholismus usw.

Welche energischen Aktionen gedenkt der Rat im Rahmen der Lissabon-Agenda in die Wege zu leiten, damit sich die Arbeitgeber im Hinblick auf die Prävention wie auch auf die Entschädigung für von den Lohnabhängigen erlittene Schäden ihrer sozialen Verantwortung stellen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass der deutsche Vorsitz und der künftige portugiesische und slowenische Vorsitz sich in ihrem gemeinsamen Achtzehnmonatsprogramm verpflichtet haben, für Kontinuität bei der Entwicklung eines modernen, sozialen und nachhaltigen Arbeitsrechts auf EU-Ebene zu sorgen. In diesem Zusammenhang werden die weiteren Maßnahmen im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2007-2012 eine Rolle spielen genauso wie das von der Kommission unlängst vorgelegte Grünbuch über die Zukunft des Arbeitsrechts. In der Strategie für 2002-2006 wurde bekanntlich dem Umstand Rechnung getragen, dass sich die Arbeit verändert, was neue Arten von Risiken mit sich bringt, auf die der Herr Abgeordnete in seiner Anfrage mit Recht hingewiesen hat. Auch in der künftigen Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird nachdrücklich auf diese Risiken eingegangen werden. Hierzu sind für den Beschäftigungsrat im Mai Ratsschlussfolgerungen anvisiert.

In den letzten Jahren wurde bereits eine ganze Reihe von Richtlinien im Bereich der Arbeitsbedingungen verabschiedet. Was die spezifische Frage der Verantwortung der Arbeitgeber für die Gesundheit und die Sicherheit ihrer Beschäftigten anbelangt, so sind dem Herrn Abgeordneten sicherlich die geltenden einschlägigen gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften bekannt, darunter die Rahmenrichtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, und bereits neunzehn Einzelrichtlinien zur Festlegung von Mindestanforderungen auf spezifischen Feldern des Arbeitsschutzes. Es darf nicht vergessen werden, dass die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften tragen und dass ausschließlich sie für etwaige Bestimmungen über Entschädigungen zuständig sind. Die Arbeitgeber sind für die Anwendung der Vorschriften verantwortlich, und die zuständigen nationalen Behörden sorgen für deren Durchsetzung. Die Kommission ihrerseits ist dafür zuständig, die vollständige Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht zu überwachen, und sie ist befugt, diesbezüglich ggf. Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Sie kontrolliert auch die praktische Durchführung der Richtlinien, wofür ihr regelmäßig Berichte der Mitgliedstaaten übermittelt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommission jüngst eine neue Richtlinie zur Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung in diesem Bereich vorgelegt hat.

Der deutsche Vorsitz arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament zusammen, damit möglichst bald eine Einigung über diesen Vorschlag erzielt werden kann.

Im umfassenderen Rahmen der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung schließt der Rat gerade die jährliche Überprüfung der verschiedenen Komponenten der europäischen Beschäftigungsstrategie ab. Aus dieser Arbeit hat der Beschäftigungsrat am 22.02.07 eine Reihe von Kernbotschaften formuliert mit klaren Forderungen zur strukturellen Verbesserung des Arbeitsmarktes und Stärkung des sozialen Zusammenhalts, die dem Europäischen Rat für seine Frühjahrstagung übermittelt wurden.

Der Beschäftigungsausschuss und der Ausschuss für Sozialschutz haben aktiv an der Ausformulierung dieser Kernbotschaften mitgewirkt, in denen u. a. auf Fragen der Modernisierung des Arbeitsrechts und eines angemessenen Sozialschutzes Bezug genommen wird.

Ich kann dem Herrn Abgeordneten daher versichern, dass der Rat unter deutschem Vorsitz seinen Beitrag zur Wahrung und Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer in der Europäischen Union leistet.

 

Anfrage Nr. 11 von Panagiotis Beglitis (H-0095/07)
 Betrifft: Notwendigkeit, das Verfahren zur Erstellung der europäischen Liste der terroristischen Organisationen zu überarbeiten
 

In seiner jüngsten Entscheidung vom 12. Dezember 2006 (Rechtssache T-228/02, Volksmudschaheddin von Iran vs. Rat) erkannte das Europäische Gericht erster Instanz die Notwendigkeit einer umfassenderen Transparenz, der Einhaltung des Rechts auf Kenntnis der Beweismittel, auf deren Grundlage eine politische Organisation in die „Terror-Liste“ der EU aufgenommen wird, sowie des Rechts auf Verteidigung vor Gericht an. Beabsichtigt der Rat, die Achtung des demokratischen Rechtssystems in Europa sicherzustellen und das Urteil des Gerichts erster Instanz umzusetzen, indem er das bisher angewandte Verfahren zur Ausweisung von Organisationen als terroristische Organisationen überarbeitet?

Vor sechs Jahren wurde die Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen über die Bekämpfung des Terrorismus verabschiedet und mit dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates vom 27. Dezember 2001 in das Rechtssystem der Gemeinschaft übernommen. Kann der Rat nunmehr bewerten, wie wirksam das Verfahren zur Erstellung und Aktualisierung der „Terror-Liste“ der EU ist?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat trifft derzeit die Maßnahmen, die erforderlich sind, um dem Urteil des Gerichts erster Instanz nachzukommen. Er hat bereits erste Schritte zur Verbesserung seiner Verfahren für die Erstellung der in der Verordnung 2580/2001 vorgesehenen Liste der an terroristischen Handlungen beteiligten Personen und Körperschaften eingeleitet. Der Rat beabsichtigt, jeder Person und Körperschaft, deren Vermögenswerte einzufrieren sind, nach Möglichkeit eine Begründung vorzulegen und ein eindeutigeres und transparenteres Verfahren zu schaffen, das es den in der Liste aufgeführten Personen und Körperschaften ermöglicht, eine Überprüfung ihres Falles zu beantragen.

Der Rat hat bereits im Zusammenhang mit seinem Beschluss vom 21. Dezember 2006 zur Aufnahme bestimmter Personen und Vereinigungen in die Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, deren Vermögenswerte einzufrieren sind (Beschluss des Rates 3006/1008/EG, ABl. L 379 vom 28.12.2006), Begründungen hierfür geliefert, die den betroffenen Personen und Vereinigungen zugänglich gemacht wurden. Ferner hat der Rat diese Personen und Vereinigungen über die Verfahrensschritte informiert, die sie in die Wege leiten können, um ihre Standpunkte darzulegen.

Desgleichen hat der Rat am 30. Januar 2007 beschlossen, in der Rechtssache PMOI dem Urteil des Gerichts Folge zu leisten und der MEK/PMOI seine Absicht mitzuteilen, sie auf der Liste der Personen und Körperschaften zu belassen, deren Vermögenswerte einzufrieren sind, und ihr auch eine Begründung für diesen Beschluss vorzulegen. Der Rat hat die MEK/PMOI aufgefordert, ihre Bemerkungen zusammen mit etwaigen Unterlagen binnen eines Monats zu übermitteln.

 

Anfrage Nr. 12 von Yiannakis Matsis (H-0096/07)
 Betrifft: Türkische Drohungen gegenüber der Republik Zypern
 

Wie gedenkt der Europäische Rat die Republik Zypern als Mitgliedstaat der EU zu unterstützen, die Zielscheibe von Drohungen der Türkei - bis hin zur Kriegsandrohung - ist? Diese Drohungen haben zum Ziel, die Republik Zypern davon abzuhalten, konkrete Vereinbarungen mit Nachbarstaaten über die Ausbeutung etwaiger Erdgasvorkommen abzuschließen, die sich möglicherweise innerhalb ihres Hoheitsgebiets - und damit im Bereich ihres ausschließlichen wirtschaftlichen Nutzungsrechts - befinden könnten?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der von dem Herrn Abgeordneten angesprochene Sachverhalt, der die gutnachbarschaftlichen Beziehungen und die Zypern-Frage betrifft, ist dem Rat bekannt.

In Zusammenhang mit den gutnachbarschaftlichen Beziehungen möchte ich auf die einschlägigen Schlussfolgerungen hinweisen, die der Europäische Rat auf seinen Tagungen in Helsinki 1999 und in Brüssel im Dezember 2004 angenommen hat. Darin wird ein eindeutiges Engagement für gutnachbarliche Beziehungen gefordert. In diesem Zusammenhang sollten alle Handlungen vermieden werden, die sich negativ auf die friedliche Streitbeilegung auswirken könnten. Diese Position wird erneut bestätigt durch die Ratsschlussfolgerungen des RAA vom 11.12.2006

Was die Zypern-Frage im Allgemeinen anbelangt, so möchte ich kurz wiederholen, dass die anhaltende Unterstützung der Türkei für Bemühungen um eine umfassende Lösung für die Zypern-Frage im Rahmen der Vereinten Nationen und im Einklang mit den Grundprinzipien der Union sowie Fortschritte bei der Normalisierung der bilateralen Beziehungen zwischen der Türkei und allen EU-Mitgliedstaaten einschließlich der Republik Zypern zu den Forderungen gehören, an deren Erfüllung die Fortschritte im Beitrittsprozess gemessen werden.

Die oben genannten Punkte sind Teil des Verhandlungsrahmens; sie zählen zu den kurzfristigen Prioritäten der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft und werden von der EU bei den Treffen im Rahmen des politischen Dialogs mit der Türkei systematisch zur Sprache gebracht. Ich kann Ihnen versichern, dass wir diesen Punkten große Bedeutung beimessen und die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sich Fortschritte auf diesem Gebiet auch auf den Fortgang der Beitrittsverhandlungen auswirken werden.

 

Anfrage Nr. 13 von Frank Vanhecke (H-0098/07)
 Betrifft: Integrationsvertrag für nichteuropäische Einwanderer
 

Im März 2006 kamen die Innenminister Deutschlands, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens, Polens und Spaniens auf einem informellen Gipfel überein, die mögliche Einführung eines „Europäischen Integrationsvertrags“ oder einer „Europäischen Prüfung“ für Einwanderer zu untersuchen, die Bürger eines EU-Mitgliedstaates werden wollen. Dem Vernehmen nach soll ein solcher „Vertrag“ die bereits bestehenden Einbürgerungsprüfungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten ergänzen. Die Minister kamen überein, den Vorschlag von ihren nationalen Sachverständigen prüfen zu lassen.

Worin besteht der „Europäische Integrationsvertrag“? Welche Verpflichtungen werden im Dokument aufgeführt? Welchen Status hat das Dokument? Welche Beziehung besteht zu den bestehenden Einbürgerungsprüfungen in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten? Ist die sehr flexible belgische Einbürgerungsgesetzgebung – die Bewerbern um die Staatsbürgerschaft keinerlei Verpflichtungen auferlegt – kein Problem für die Einführung dieses Vertrags?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Vorsitz möchte darauf hinweisen, dass es nicht in seiner Zuständigkeit liegt, sich zu Beratungen zu äußern, die im Rahmen der so genannten G-6 stattfinden.

Die Union bemüht sich in der Tat um eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Integrationspolitik. Auch wenn die Annahme und Durchführung der nationalen Integrationsstrategien auch in Zukunft in erster Linie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fällt, so wird die Union doch weiterhin Unterstützung geben, indem sie insbesondere den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken fördert. Das Konzept eines Integrationsvertrags wurde bisher jedoch nicht in die Überlegungen auf EU-Ebene einbezogen.

Und schließlich ist darauf hinzuweisen, dass sich der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 14./15/ Dezember 2006 darauf geeinigt hat, im Laufe des Jahres 2007 die Integration und den interkulturellen Dialog sowie die Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung auf Ebene der Mitgliedstaaten und der EU zu fördern sowie die Integrationspolitik zu stärken und gemeinsame Ziele und Strategien zu vereinbaren. Die Ministerkonferenz über Integration, die im Mai 2007 stattfindet, wird in diesem Zusammenhang von besonderer Bedeutung sein.

 

Anfrage Nr. 14 von Jörg Leichtfried (H-0100/07)
 Betrifft: Europaweites Rauchverbot in Lokalen und Restaurants
 

Ist die Durchsetzung eines europaweiten Rauchverbots in Restaurants und Lokalen für den Rat vorstellbar?

Warum geht der notwendige Prozess nur so langsam voran?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In seiner Empfehlung vom 2. Dezember 2002 zur Prävention des Rauchens und für Maßnahmen zur gezielteren Eindämmung des Tabakkonsums(1) erklärt der Rat, dass die Mitgliedstaaten angesichts der mit dem Passivrauchen verbundenen Risiken den Schutz von Rauchern und Nichtrauchern vor Tabakrauch anstreben sollten. Er empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten Rechtsvorschriften und/oder sonstige wirksame Maßnahmen einführen, die einen Schutz vor Tabakrauch am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, in geschlossenen öffentlichen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gewährleisten.

Mit dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) sollen heutige und künftige Generationen vor Tabakkonsum geschützt und Umweltverschmutzung durch Tabakrauch verhindert werden. Die Kommission und alle Mitgliedstaaten mit Ausnahme Italiens und der Tschechischen Republik haben das FCTC ratifiziert, das speziell die verbindliche Verpflichtung für die Vertragsparteien enthält, die Menschen vor der Belastung durch Tabakrauch zu schützen. Gemäß Artikel 8 des FCTC muss jede Vertragspartei wirksame Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen am Arbeitsplatz in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an geschlossenen öffentlichen Orten und gegebenenfalls an sonstigen öffentlichen Orten beschließen.

Die Kommission hat am 30. Januar 2007 ein Grünbuch „Für ein rauchfreies Europa: Strategieoptionen auf EU-Ebene“ verabschiedet. Ihr Ziel ist es, einen umfassenden Konsultationsprozess (bis zum 1. Mai 2007) über den besten Weg zur Eindämmung des Passivrauchens in der EU einzuleiten und den Trend zu Nichtraucherzonen in der EU zu unterstützen. Der Vorsitz hat den Rat bereits auf dieses Grünbuch aufmerksam gemacht. Für den Rat (EPSCO) am 31. Mai 2007 ist ein Gedankenaustausch der Minister zum Grünbuch vorgesehen.

 
 

(1)  ABl. L 22 vom 25.01.2003, S. 31.

 

Anfrage Nr. 15 von Philip Bushill-Matthews (H-0102/07)
 Betrifft: Verringerung der Belastungen für kleine Unternehmen
 

Im November 2006 startete die Kommission eine Initiative zur Verringerung der administrativen Belastungen für europäische Unternehmen um 25 % bis 2012. In den vergangenen Wochen traf die SME-Union mit der Kommission zusammen, um sie nachdrücklich aufzufordern, die statistischen Berichtspflichten für KMU über die nächsten drei Jahre um 30 % zu reduzieren und die auf nationaler Ebene als „Gold-Plating“ bekannte Praxis anzugehen.

Unterstützt der Rat derartige Vorschläge? Falls ja, welche spezifischen Maßnahmen wird er während der laufenden Präsidentschaft einleiten, um die Kommission bei der Umsetzung dieser dringend benötigten Reformagenda zu unterstützen und zu bestärken?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Abbau der Verwaltungslasten für Unternehmen und insbesondere für KMU ist nach Ansicht des Rates eine wichtige Maßnahme, um die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum in der EU zu stärken. Der Rat hat auf seiner Tagung am 19. Februar 2007 einen Gedankenaustausch über das Aktionsprogramm der Kommission zur Verringerung der Verwaltungslasten geführt und dabei festgehalten, dass eine große gemeinsame Anstrengung erforderlich ist, um die Verwaltungslasten in der EU beträchtlich zu verringern. Er kam überein, dass die mit EU-Rechtsvorschriften verbundenen Verwaltungslasten bis zum Jahr 2012 um 25 % verringert werden sollen. Er ersuchte die Mitgliedstaaten, bis 2008 ehrgeizige eigene nationale Ziele festzulegen, und forderte die Kommission auf, das Aktionsprogramm mit Unterstützung der Mitgliedstaaten auf dieser Grundlage anlaufen zu lassen.

Um noch stärker hervorzuheben, welche Bedeutung er Fortschritten in diesem Bereich beimisst, hat der Rat beschlossen, den in der Kommissionsmitteilung genannten Sofortmaßnahmen Vorrang einzuräumen, sobald die entsprechenden Vorschläge der Kommission vorliegen.

 

Anfrage Nr. 16 von Åsa Westlund (H-0104/07)
 Betrifft: Diskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit in Saudi-Arabien
 

Amnesty International hat wiederholt berichtet, dass in Saudi-Arabien Menschen festgenommen und gezwungen wurden, das Land zu verlassen, ohne verfahrenstechnische Schutzmaßnahmen wie beispielsweise eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen zu können. Dies lag offensichtlich an ihrer tatsächlichen oder mutmaßlichen Verbindung zur Ahmadiyya-Bewegung, einer Glaubensgemeinschaft, die sich selbst als islamische Sekte betrachtet. Hier scheint ein eindeutiger Verstoß gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Religionszugehörigkeit vorzuliegen.

Hat der Rat in Bezug auf diese Situation Maßnahmen getroffen bzw. ist der Rat bereit, etwas zu unternehmen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat verfolgt die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien weiterhin sehr aufmerksam. Im Rahmen ihres politischen Dialogs mit allen Drittländern legt die EU all diesen Partnern nachdrücklich nahe, sämtliche einschlägigen internationalen Menschenrechtsübereinkünfte zu ratifizieren, soweit sie dies bislang noch nicht getan haben.

Die Europäische Union tritt entschieden für die Beseitigung aller Formen von Diskriminierung und Intoleranz ein und hat in diesem Sinne auf der 61. Tagung der VN-Generalversammlung eine Resolution zur Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung eingebracht; die Resolution wurde einvernehmlich angenommen, was davon zeugt, dass ihr Inhalt von universeller Geltung ist. Die Europäische Union fordert daher die Drittländer auf, die Grundsätze dieser Resolution umzusetzen, die als ein wichtiges Instrument anerkannt worden ist, um das Recht jedes Einzelnen auf Gedanken-, Gewissens- und Religions- oder Glaubensfreiheit überall auf der Welt zu schützen.

 

Anfrage Nr. 17 von Manuel Medina Ortega (H-0107/07)
 Betrifft: Schutz der Außengrenzen der EU: Beteiligung der Mitgliedstaaten
 

Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um eine effiziente Beteiligung aller Mitgliedstaaten an der Kontrolle der Außengrenzen der Europäischen Union und insbesondere an Einsätzen zum Schutz der Seegrenzen durch Frontex zu ermöglichen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen sind die Mitgliedstaaten zuständig. Die Grenzkontrollen werden jedoch nicht nur im Interesse des betroffenen Mitgliedstaats durchgeführt, sondern im Interesse aller Mitgliedstaaten, die die Kontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben. Die Errichtung der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) durch die Verordnung (EG) des Rates Nr. 2007/2004(1) war ein wichtiger Schritt zur Förderung der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich des Schutzes der Außengrenzen.

FRONTEX koordiniert die operative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und führt gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Land-, Luft- und Seegrenzen durch.

Um Mitgliedstaaten, deren Grenzen einer plötzlichen und außergewöhnlichen Belastung ausgesetzt sind, zu helfen, hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke vorgelegt. Dieser Vorschlag wird derzeit im Rat erörtert, wobei versucht wird, eine Einigung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung herbeizuführen.

Die Mitgliedstaaten werden auch durch die gegenseitige Bereitstellung technischer Ausrüstung zum Schutz der Außengrenzen beitragen können. FRONTEX erstellt derzeit nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 ein Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (die so genannte „Toolbox“), die Mitgliedstaaten anderen Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen bereit sind. FRONTEX hat auf der Ratstagung vom 15. Februar 2007 einen Sachstandsbericht vorgelegt und die Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, wurden aufgefordert, einen aktiven Beitrag zu der Toolbox zu leisten. Auf die Toolbox soll ab Sommer 2007 zurückgegriffen werden können.

Was den Schutz der Seegrenzen im Jahre 2006 betrifft, so hat FRONTEX zwei Durchführbarkeitsstudien (BORTEC und MEDSEA) zum Abschluss gebracht. Ziel dieser Studien ist die Einrichtung eines europäischen Überwachungssystems für die südlichen Seegrenzen. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Vorsitzes über die Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 wird der Einrichtung dieses Überwachungssystems Priorität eingeräumt und FRONTEX ist aufgefordert, so rasch wie möglich ein ständiges Küstenpatrouillennetz an den südlichen Seegrenzen aufzubauen. Die Verwirklichung dieses Netzes und die Beteiligung der Mitgliedstaaten an ihm werden derzeit im Rahmen von FRONTEX erörtert.

 
 

(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.

 

Anfrage Nr. 18 von Robert Evans (H-0109/07)
 Betrifft: Außengrenzen der EU
 

Durch den Beitritt von Rumänien und Bulgarien bilden jetzt neue Länder die Außengrenzen der Europäischen Union. Welche Gespräche hat der Rat mit den Behörden dieser Länder im Hinblick auf die Sicherheit der Grenzen, den Menschenhandel und das organisierte Verbrechen geführt? Wie kann die EU ihre Grenzen sichern, ohne die Rechte der Freizügigkeit für EU-Bürger einzuschränken?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen („Schengener Grenzkodex“), der am 15. März 2006 vom Europäischen Parlament und vom Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurde(1), regelt die Kontrollen von Personen, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union überschreiten. Dieser Kodex ist in allen Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs ab dem Datum seines Inkrafttretens, d. h. dem 13. Oktober 2006, sowie in Bulgarien und Rumänien ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts zur EU bindend und anzuwenden.

Daher sind die Grenzsicherungsanforderungen für alle diese Mitgliedstaaten identisch und bindend, selbst wenn gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2003 und Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 die Bestimmungen des in den EU-Rahmen übernommenen Schengen-Besitzstands, welche die Beseitigung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen mit und zwischen den 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten betreffen, noch nicht in Kraft gesetzt worden sind. Diese Bestimmungen gelten in diesen Mitgliedstaaten auf entsprechenden Beschluss, den der Rat nach einer – gemäß den Schengen-Evaluierungsverfahren durchgeführten – Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung aller Teile des betreffenden Besitzstands gegeben sind, und nach Anhörung des Europäischen Parlaments fasst.

Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien können erst dann aufgehoben werden, wenn der Schengener Besitzstand (Schengener Informationssystem II) umgesetzt worden ist und insbesondere die Evaluierungen in diesen Mitgliedstaaten positiv ausgefallen sind.

Alle Mitgliedstaaten einschließlich Rumäniens und Bulgariens sind auf allen Ebenen des Rates an den Erörterungen über die Themen Grenzsicherung, Menschenhandel und organisiertes Verbrechen beteiligt.

Der Grenzschutz und die Grenzkontrollverfahren sind in jedem neuen Mitgliedstaat evaluiert worden bzw. werden derzeit evaluiert, um zu prüfen, ob sie den Anforderungen des Schengen-Besitzstands genügen, damit die Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben werden können. Die entsprechenden Evaluierungen in Bulgarien und Rumänien werden durchgeführt, sobald diese Länder ihre Erklärung über die Bereitschaft vorgelegt haben.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 562/2006, ABl. L 105 vom 13.4.2006, S. 1.

 

Anfrage Nr. 19 von Danutė Budreikaitė (H-0111/07)
 Betrifft: Zusammensetzung des Kollegiums der Europäischen Kommission
 

Im Vertrag von Nizza ist festgelegt, dass, wenn die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Union 27 erreicht hat, die neuen Mitglieder der Europäischen Kommission auf der Grundlage einer gleichberechtigten Rotation ausgewählt werden, dass die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Reihenfolge und der Dauer der Amtszeiten ihrer Staatsangehörigen in der Kommission vollkommen gleich behandelt werden und dass jedes der aufeinander folgenden Kollegien so zusammengesetzt ist, dass das demographische und geographische Spektrum der Gesamtheit der Mitgliedstaaten der Union auf zufrieden stellende Weise zum Ausdruck kommt.

Im Vertrag über eine Verfassung für Europa ist ebenfalls vorgesehen, dass nach den oben genannten Grundsätzen verfahren wird.

Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Günter Verheugen, hat am 3. Januar 2007 gegenüber dem deutschen Fernsehsender ZDF erklärt: „Ein kleines Mitgliedsland hat mehr davon, wenn es einen stellvertretenden Kommissar stellt – in einem wichtigen Bereich –, als einen Kommissar, der sich mit einem Randgebiet zu beschäftigen hätte.“

Wie steht das den Ratsvorsitz innehabende Land zu der Position des von ihm delegierten Vizepräsidenten der Europäischen Kommission? Ist dies auch die Position des den Vorsitz innehabenden Landes?

Welche die Kommission betreffenden Vorschläge sind im Zusammenhang mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa geplant?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Was die erste Frage der Frau Abgeordneten angeht, möchte ich daran erinnern, dass der Rat öffentliche Erklärungen von Mitgliedern der Europäischen Kommission üblicherweise nicht kommentiert.

Zur zweiten Frage der Frau Abgeordneten ist anzumerken, dass es nicht angebracht wäre, den Ergebnissen der laufenden Konsultationen mit den Mitgliedstaaten über die Zukunft des Verfassungsvertrags vorzugreifen. Wie der Frau Abgeordneten bekannt ist, dienen diese Konsultationen als Grundlage für einen Bericht, den der deutsche Vorsitz dem Europäischen Rat in der ersten Jahreshälfte 2007 vorlegen wird. Weitere Beschlüsse über die Fortsetzung des Reformprozesses werden gefasst, nachdem der Europäische Rat diesen Bericht geprüft hat.

 

Anfrage Nr. 20 von Avril Doyle (H-0113/07)
 Betrifft: Ungleiche Beschlagnahmung zollfrei gekaufter Waren
 

Die willkürliche und ungleiche Auslegung der derzeitigen Vorschriften über die in Duty-free-Shops auf Flughäfen gekauften Waren hat das Vertrauen der Verbraucher, die auf ihren Reisen legitime Erzeugnisse kaufen, schwer erschüttert. Diese ungleiche Auslegung der derzeitigen Bestimmungen hat dazu geführt, dass in den letzten Monaten Tausende von Litern von Erzeugnissen beschlagnahmt wurden und die Duty-free-Shops auf Flughäfen sowohl in der EU als auch in Drittländern einen deutlichen Rückgang ihrer Umsätze verzeichnen.

Ist sich der Rat dieser Krise bewusst, von der alle Mitgliedstaaten und Hunderte von Unternehmen in der Europäischen Union betroffen sind? Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zur Lösung dieses Problems zu treffen?

Hält der amtierende Vorsitz darüber hinaus Lippenstift für ein potenzielles Sicherheitsrisiko und wenn ja, warum?

 
 

Anfrage Nr. 21 von Seán Ó Neachtain (H-0167/07)
 Betrifft: Sicherheitsmaßnahmen auf EU-Flughäfen
 

Beabsichtigt der Rat, die EU-Sicherheitsmaßnahmen, die es auf europäischen Flughäfen gibt, zu überprüfen, da diese Maßnahmen Chaos verursachen, denn alle zollfreien Flüssigkeiten werden bei umsteigenden Fluggästen, die nach Europa kommen, beschlagnahmt?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die von den Abgeordneten erwähnten Sicherheitsmaßnahmen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 der Kommission vom 4. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 622/2003 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit (1) enthalten. Diese Maßnahmen wurden von der Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) vom 16. Dezember 2002 getroffen, in der der rechtliche Rahmen für die Luftsicherheit in der Gemeinschaft festgelegt ist; daher ersucht der Vorsitz die Abgeordneten, ihre Anfragen an die Kommission zu richten, die besser in der Lage ist, auf ihre Bedenken zu reagieren. Es sei darauf hingewiesen, dass die spezifischen Maßnahmen, auf die verwiesen wird, Einschränkungen hinsichtlich Flüssigkeiten und Gels umfassen und nach sechs Monaten überprüft werden.

 
 

(1)  ABl. L 286 vom 17.10.2006, S. 6.
(2)  Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 1).

 

Anfrage Nr. 22 von Alain Hutchinson (H-0115/07)
 Betrifft: Parlamentswahlen und Achtung der Menschenrechte in Dschibuti
 

Kommissionsmitglied Michel hat die Rolle der Republik Dschibuti als stabilisierende regionale Kraft, als Vermittler, als Übermittler von Botschaften und als Friedensstifter bei seinem Besuch in Dschibuti anerkannt und vor ganz kurzer Zeit Präsident Guelleh um eine Vertiefung der politischen Beziehungen zwischen Dschibuti und der EU auf eine regelmäßigere Weise ersucht, zumal die EU einer der größten Geber von Entwicklungshelfer ist. Es ist zwar richtig, dass die Republik Dschibuti von offensichtlichem strategischen Interesse sowohl aus regionaler als auch internationaler Sicht ist, es herrscht allerdings dort immer noch ein autoritäres Präsidialregime. Nur einige Tage nach dem Besuch von Kommissionsmitglied Michel in Dschibuti wurden mehrere Journalisten und Vertreter der Oppositionspartei „Mouvement pour le renouveau démocratique (MRD)“ willkürlich verhaftet, was besonders von „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert wurde. Die Behandlung von Oppositionellen durch die derzeitigen Machthaber in Dschibuti ist umso beunruhigender, als Parlamentswahlen dort für Januar 2008 vorgesehen sind.

Wie gedenkt der Rat für eine dauerhafte Achtung der Menschenrechte in Dschibuti zu sorgen, und beabsichtigt der Rat in einem derartigen Kontext, eine europäische Beobachtungsmission für die Parlamentswahlen 2008 zu organisieren?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Dem Rat ist bekannt, dass vor kurzem Mitglieder des „Mouvement pour le renouveau démocratique (MRD)“ und Mitarbeiter der unabhängigen Wochenzeitung „Le Renouveau“ verhaftet worden sind. Der regelmäßige politische Dialog mit Dschibuti nach Artikel 8 des Cotonou-Abkommens bietet den geeigneten Rahmen, in dem die EU ihre Anliegen in Bezug auf die Menschenrechtslage in Dschibuti vorbringen und - mit Blick auf das vereinbarte Ziel, ein stabiles und demokratisches politisches Umfeld zu fördern - ganz allgemein Fragen zur politischen Lage im Land ansprechen kann.

Desgleichen zählen die Förderung der Demokratie auf lokaler Ebene und die Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung durch die Unterstützung für den Aufbau und die Arbeit dezentraler Institutionen, die einen Grundpfeiler der Demokratie darstellen sollen, zu den Zielen der Zusammenarbeit Europas mit Dschibuti.

Was die etwaige Entsendung einer Wahlbeobachtermission der EU nach Dschibuti zu den Parlamentswahlen im Januar 2008 anbelangt, so wurden die Prioritäten für die Wahlbeobachtungstätigkeit der EU im Jahr 2008 in den zuständigen Ratsgruppen noch nicht behandelt.

 

Anfrage Nr. 23 von Gay Mitchell (H-0117/07)
 Betrifft: Alternative Energie
 

Welche Anstrengungen unternimmt der Rat derzeit, um die Nutzung alternativer Energie im Rahmen nationaler Verkehrspläne zu fördern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat ist sich der Bedeutung alternativer Energiequellen im Verkehrsbereich durchaus bewusst, und zwar nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit, sondern auch hinsichtlich der Verlangsamung des Klimawandels und der Verringerung der Treibhausgasemissionen. Als Folgemaßnahme zum Energie- und Klimapaket, das die Kommission am 10. Januar 2007 veröffentlicht hat, hat der Energierat in seinen am 15. Februar 2007 angenommenen Schlussfolgerungen über eine Energiepolitik für Europa ein verbindliches Mindestziel von 10 % für den Anteil von Biokraftstoffen am gesamten verkehrsbedingten Benzin- und Dieselverbrauch in der EU bis 2020 gebilligt, das von allen Mitgliedstaaten erreicht werden muss. Dieses Ziel wurde vom Europäischen Rat auf seiner Frühjahrstagung bekräftigt. Gemäß den Schlussfolgerungen des Energierats ist der verbindliche Charakter dieses Ziels angemessen, vorausgesetzt, die Erzeugung ist nachhaltig, Biokraftstoffe der zweiten Generation stehen kommerziell zur Verfügung und die Richtlinie über die Kraftstoffqualität wird entsprechend geändert, damit geeignete Mischungsverhältnisse möglich werden.

In diesen Schlussfolgerungen fordert der Rat ferner einen kohärenten Gesamtrahmen für erneuerbare Energien, der auf der Grundlage eines von der Kommission 2007 vorzulegenden Vorschlags für eine neue, umfassende Richtlinie über die Verwendung aller erneuerbaren Energieressourcen ausgearbeitet werden könnte. Außerdem fordert er eine umfassende und rasche Umsetzung der Maßnahmen, die in den Schlussfolgerungen des Rates zum Aktionsplan der Kommission für Biomasse vom Juni 2006 herausgestellt wurden; dies gilt insbesondere für Demonstrationsvorhaben für Biokraftstoffe der zweiten Generation.

Der Rat misst diesem Dossier große Bedeutung bei und wird ihr die gebührende Aufmerksamkeit zukommen lassen, sobald die Kommission ihren Vorschlag vorgelegt hat; er äußert daher zugleich die Hoffnung, dass das Europäische Parlament in der Lage sein wird, sich dieser Frage mit dem gleichen Einsatz anzunehmen und die rasche Annahme des Vorschlags zu ermöglichen.

 

Anfrage Nr. 24 von Simon Coveney (H-0119/07)
 Betrifft: Gemeinsamer Standpunkt zu Birma
 

Kann der Ratsvorsitz in Anbetracht der bevorstehenden Überarbeitung des Gemeinsamen Standpunkts der EU zu Birma Aufschluss darüber geben, ob er die Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts unterstützen wird und die Gründe für seine Unterstützung bzw. Ablehnung darlegen? Wäre er, wenn er die Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts unterstützt, dafür, ihn noch auszubauen und beispielsweise die Bemühungen der IAO zu befürworten, gegen den SPDC Klage beim Internationalen Gerichtshof einzureichen, und/oder die finanzielle und politische Unterstützung der EU für die in und außerhalb des Landes tätigen Gruppen der Zivilgesellschaft zu erhöhen und dies im Gemeinsamen Standpunkt zum Ausdruck zu bringen?

Ist dem Ratsvorsitz bewusst, dass im derzeitigen Gemeinsamen Standpunkt weder die ethnischen Minderheiten, die rund 40% der Bevölkerung ausmachen, noch die Unterstützung der EU für einen Dreiparteiendialog zwischen dem SPDC, der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und den ethnischen Minderheiten erwähnt werden, obwohl sowohl die NLD als auch die ethnischen Minderheiten wiederholt geäußert haben, dass dies die einzige legale Möglichkeit ist, in Birma einen politischen Wandel herbeizuführen? Würde der Ratsvorsitz sich dafür einsetzen, dass in den Gemeinsamen Standpunkt der EU ein Hinweis auf die Unterstützung eines Dreiparteiendialogs durch die EU sowie die Anerkennung der Schlüsselrolle der ethnischen Minderheiten aufgenommen werden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Da es in diesem Land keine größeren Entwicklungen gegeben hat, beabsichtigt der Rat, den Gemeinsamen Standpunkt vorbehaltlich technischer Änderungen in der jetzigen Form fortzuschreiben. Der Vorsitz ist der Auffassung, dass der Gemeinsame Standpunkt auch weiterhin eine angemessene Kombination von gezielten restriktiven Maßnahmen und humanitärer Hilfeleistung für die Bevölkerung eines der ärmsten Länder der Welt darstellt. Auf der Grundlage des Gemeinsamen Standpunkts bekundet die EU regelmäßig ihre Besorgnis gegenüber der Regierung und den Partnern in der Region, die Einfluss auf das Land nehmen können, und drängt auf Veränderungen in Birma/Myanmar. Verletzungen der Menschenrechte, einschließlich von Zwangsarbeitspraktiken, die Freilassung von Daw Aung San Suu Kyi und anderer politischer Gefangener und das Fehlen eines echten und umfassenden Übergangsprozesses in Richtung auf eine legitimierte und demokratische Regierung werden dabei regelmäßig angesprochen.

Der Rat hat die Bemühungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aktiv unterstützt, sich der Klagen über Zwangsarbeit in Birma/Myanmar anzunehmen. Die Regierung von Birma/Myanmar hat Ende Februar dieses Jahres eine Vereinbarung mit der ILO geschlossen, wonach diese Klagen behandelt werden sollen.

Die EU unterstützt bereits aus Gemeinschaftsmitteln in und außerhalb von Birma/Myanmar tätige Gruppen der Zivilgesellschaft. Die gesamte finanzielle Verpflichtung für Programme in Birma/Myanmar hat erheblich zugenommen, und die Kommission beabsichtigt, ab 2007 noch mehr Mittel bereitzustellen. Neben den geografischen Haushaltslinien soll eine Reihe von thematischen Haushaltslinien eingesetzt werden, wobei die Unterstützung für die Zivilgesellschaft und die Achtung der Menschenrechte ein integraler Bestandteil sein werden.

Die EU hat die Regierung von Birma/Myanmar immer wieder dazu aufgerufen, einen umfassenden Übergangsprozess einzuleiten, an dem alle Kräfte des Landes, inklusive der einzelnen ethnischen Gruppen, beteiligt werden müssen. Ferner ist die EU der Ansicht, dass eine langfristige Stabilisierung des Landes nur dann möglich ist, wenn sie über eine nationale Aussöhnung erfolgt, die die Teilnahme aller ethnischen Gruppen des Landes erfordert.

 

Anfrage Nr. 25 von Nils Lundgren (H-0121/07)
 Betrifft: Russisch-deutsche Gaspipeline durch die Ostsee
 

Gerhard Schröder, ehemaliger deutscher Bundeskanzler und Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens Nord Stream, hat im schwedischen Fernsehen (SVT Rapport vom 8.2.2007) erklärt, dass die Mitgliedstaaten laut Beschluss des Ministerrates verpflichtet seien, den Bau des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) zu erleichtern und zu fördern. Schröder folgert, dass die geplante russisch-deutsche Gaspipeline durch die Ostsee somit die Unterstützung des Rates hat. Die Entscheidung über das transeuropäische Netz wurde im Rahmen der Tagung der Energieminister am 17.6.2005 gefasst. Teilt der Rat die von Schröder geäußerte Auffassung? Hat der Rat den Bau der russisch-deutschen Gaspipeline mit Verlauf durch die Ostsee gebilligt?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Fragesteller wird darauf hingewiesen, dass Herr Gerhard Schröder nicht Aufsichtsratsvorsitzender der Nord Stream AG ist, sondern Vorsitzender des Aktionärsausschusses des besagten Unternehmens.

Hinsichtlich der ersten Frage möchte der Vorsitz klarstellen, dass er keine Stellungnahmen zu Medienberichten abgibt.

Was die zweite Frage anbelangt, so weist der Vorsitz darauf hin, dass – wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bekannt ist – in der Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG (1) eine Gasfernleitung zwischen Russland und Deutschland, die durch die Ostsee oder „über die Offshore-Route“ verläuft, an folgenden drei Stellen erwähnt wird:

in Anhang I „Achsen für vorrangige Vorhaben einschließlich der Standorte der in den Artikeln 7 und 8 genannten Vorhaben von europäischem Interesse“ unter „Gasnetze“, Punkt NG 1,

in Anhang II „Zusätzliche Kriterien zur Ermittlung der Vorhaben von gemeinsamem Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 2“ unter „Gasnetze“, Punkt 9,

in Anhang III „Derzeit anhand der Kriterien gemäß Anhang II ermittelte Vorhaben von gemeinsamem Interesse und deren Spezifikationen“ unter Punkt 9, „Aufbau von Gastransportkapazitäten (Gasfernleitungen)“ als drittes der dort aufgezählten Vorhaben: „Nordeuropäische Gasfernleitung: Russland, Ostsee, Deutschland“.

Wie dem Herrn Abgeordneten sicherlich bewusst ist, haben der Rat und das Europäische Parlament somit in Anhang I der Entscheidung eine „Nordeuropäische Gasfernleitung“ als „Vorhaben von europäischem Interesse“ eingestuft – dieser Ausdruck bezeichnet die Kategorie von Vorhaben, denen „oberste Priorität zukommt“ (siehe Erwägungsgrund 8).

Hinsichtlich der spezifischen Bestimmungen für Vorhaben mit diesem Status (z.B. die Möglichkeit einer gemeinschaftlichen Kofinanzierung, die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit diesen Vorhaben und die Tätigkeit eines europäischen Koordinators im Falle erheblicher Verzögerungen oder Durchführungsschwierigkeiten) verweist der Rat den Herrn Abgeordneten auf den Text der vorerwähnten Entscheidung, die vom Europäischen Parlament und dem Rat im Mitentscheidungsverfahren angenommen wurde.

 
 

(1)  ABl. L 262 vom 22.9.2006, S. 1.

 

Anfrage Nr. 26 von Marie Anne Isler Béguin (H-0123/07)
 Betrifft: Abkommen zwischen der Regierung von Mali und den Tuareg
 

Nach dem Tuareg-Aufstand vom 23. Mai 2006 in Mali wurde am 4. Juli 2006 zwischen der Regierung von Mali und der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel (Alliance démocratique du 23 mai pour le changement) das so genannte Abkommen von Algier zur Lösung des Konflikts unterzeichnet.

In diesem Abkommen ist die Abhaltung eines Forums für die Entwicklung des Nordens Malis in der Region Kidal unter Teilnahme der Tuareg vorgesehen.

Die Regierung von Mali beabsichtigt, das Forum im März d.J. zu organisieren, allerdings ohne die Teilnahme der Mitglieder der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel.

Die Europäische Union wurde von der Republik Mali ersucht, bei der Organisation dieses Forums unterstützend mitzuwirken. Was gedenkt der Rat zu unternehmen, um die Teilnahme der Tuareg am Forum zu gewährleisten und die Entwicklung der Region Kidal in die Wege zu leiten?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie die Frau Abgeordnete in ihrer Anfrage bemerkt hat, findet das Forum für die Entwicklung des Nordens Malis nach den letzten verfügbaren Informationen am 23. März statt. Dieser Termin wurde jüngst vereinbart, nachdem die betreffende Veranstaltung mehrfach vertagt worden war.

Am 15. Februar sind bei den diplomatischen Vertretungen der EU Schreiben der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel eingegangen, in denen die Frage der Beteiligung der Allianz an dem Forum angesprochen wurde.

Die EU-Missionsleiter in Bamako führen derzeit Konsultationen zu dieser Frage und werden sich um Präzisierungen seitens der malischen Regierung bemühen.

 

Anfrage Nr. 27 von Bill Newton Dunn (H-0125/07)
 Betrifft: Bildarchivierungssystem FADO
 

In welchem Stadium befindet sich dieses System, das meines Erachtens dafür entwickelt wurde, den papiergestützten Austausch zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten betreffend echte und falsche Dokumente zu ersetzen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie dem Herrn Abgeordneten bekannt ist, wurde das Europäische Bildspeicherungssystem (FADO) durch die Gemeinsame Maßnahme des Rates vom 3. Dezember 1998 eingerichtet(1).

Das System dient dem Zweck, Informationen der Mitgliedstaaten über echte und als gefälscht erkannte Dokumente auf elektronischem Wege und in kurzer Zeit untereinander austauschen zu können.

FADO befindet sich zur Zeit im vollständigen Wirkbetrieb; eingesetzt dafür wird das im Anhang zu der vorgenannten Gemeinsamen Maßnahme vorgesehene computergestützte System, das innerhalb des Generalsekretariats des Rates eingerichtet wurde und als Netz für die Verbindungen mit und zwischen den zuständigen Zentralstellen der Mitgliedstaaten.

 
 

(1)  ABl. L 333 vom 9.12.1998.

 

Anfrage Nr. 28 von Glyn Ford (H-0129/07)
 Betrifft: Sechs-Parteien-Gespräche - Beteiligung der EU
 

Kann der Rat hinsichtlich der Ergebnisse der Sechs-Parteien-Gespräche in Peking erläutern, wie er die EU-Beteiligung an diesem Prozess bewertet und ob ein Troika-Besuch erwogen wird?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Die EU hat die Übereinkunft begrüßt, zu der die Teilnehmer der am 13. Februar abgeschlossenen letzten Runde der Sechs-Parteien-Gespräche gelangt sind. In einer Erklärung des Vorsitzes vom 14. Februar heißt es, dass die EU auf eine baldige Umsetzung dieser Übereinkunft und die Fortsetzung der Gespräche zwischen den sechs Parteien über alle in der gemeinsamen Erklärung der sechs Parteien vom 19. September 2005 enthaltenen Zusagen hofft.

Ferner wird in dieser Erklärung bekräftigt, dass die EU die Sechs-Parteien-Gespräche sowie Frieden und Stabilität auf der koreanischen Halbinsel weiterhin politisch unterstützen wird und beabsichtigt, die Entsendung einer EU-Troika-Mission in die DVRK zu prüfen. Diese Troika-Mission hat mittlerweile vom 6. bis 8. März stattgefunden.

 

Anfrage Nr. 29 von Georgios Karatzaferis (H-0135/07)
 Betrifft: Die Felseninsel Imia
 

Der Rat hat meine frühere Anfrage Nr. H-0046/07(1) nicht beantwortet und daher möchte ich die Anfrage mit dem Ersuchen um klare und deutliche Beantwortung meiner spezifischen Frage wiederholen. Ist die Insel Imia in der östlichen Ägäis Teil des Hoheitsgebiets der EU?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat der Antwort, die er bereits auf die mündliche Anfrage H-0046/07 des Herrn Abgeordneten erteilt hat, nichts hinzuzufügen. Er kann nur erneut auf die bekannten Standpunkte verweisen, wie sie in den einschlägigen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zum Ausdruck kommen.

 
 

(1)  Schriftliche Antwort vom 14.2.2007.

 

Anfrage Nr. 30 von Adamos Adamou (H-0138/07)
 Betrifft: Vorschlag zur Übernahme des Vertrags von Prüm in die europäische Gesetzgebung
 

Der Vertrag von Prüm fördert die Sammlung, Speicherung, Nutzung und den Austausch personenbezogener Daten der Bürger (einschließlich DNA-Profile und elektronisch gespeicherte Fingerabdrücke). Ferner ermöglicht er die Präsenz und das Tätigwerden von Polizei- und Sondereinheiten aus zwei oder mehreren Mitgliedstaaten in Fällen von internationaler Bedeutung.

Akzeptiert der Rat, dass die Verwendung von Begriffen wie „Massenveranstaltungen“ und „ähnliche Großereignisse“ zu einzigartigen Überwachungs- und Unterdrückungsverfahren führen wird? Ist der Rat nicht darüber besorgt, dass die Verwendung von allgemeinen Begriffen wie „Unglücksfälle“, „terroristische Straftaten“ oder „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ der Einmischung von Polizei- und Ordnungsbehörden in die persönlichen Angelegenheiten der Bürger Tür und Tor öffnen wird und dass so die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, ohne dass diese Behörden einem demokratischen Kontrollorgan gegenüber Rechenschaft schuldig wären? Besteht Beunruhigung über die Legalisierung der Verletzung der Rechte und Freiheiten der Gesamtheit aller Bürger – wie in diesem Vertrag im Namen der Bekämpfung von Terror und organisiertem Verbrechen gefördert wird – wobei sich aber wohl nicht alle sondern nur einige Bürger dieser Taten schuldig machen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Aus den nachstehenden Gründen ist der Vorsitz bei allem Respekt mit dem Standpunkt des Herrn Abgeordneten nicht einverstanden. Die Begriffe „Massenveranstaltungen“ oder „ähnliche Großereignisse“ in Artikel 18 des Entwurfs eines Beschlusses des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, führt keineswegs zu „einzigartigen Überwachungs- und Unterdrückungsverfahren“ und ermöglicht sie auch nicht. Der Rat möchte den Herrn Abgeordneten darauf aufmerksam machen, dass Artikel 18 des besagten Ratsbeschlusses die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten lediglich zur gegenseitigen Unterstützung bei „Massenveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen sowie bei schweren Unglücksfällen“ in Form der in dieser Bestimmung vorgesehenen Maßnahmen verpflichtet. Artikel 18 bildet jedoch keine Rechtsgrundlage für bislang nicht bestehende Überwachungsmaßnahmen.

Was die terroristischen Straftaten anbelangt, so beschränken sich die Verpflichtungen nach Artikel 16 dieses Entwurfs eines Ratsbeschlusses auf den Informationsaustausch, wenn „bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen Straftaten nach den Artikeln 1 bis 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates der Europäischen Union vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung begehen werden“. Auch hier werden keine weiteren Überwachungs- oder Ermittlungsverpflichtungen auferlegt und die Verpflichtung beschränkt sich einzig und allein auf die Zusammenarbeit.

Die Befürchtungen des Herrn Abgeordneten, dass die Polizei- und Ordnungsbehörden sich in die persönlichen Angelegenheiten der Bürger einmischen würden und so die Meinungsfreiheit eingeschränkt werde, ohne dass diesen Behörden einem demokratischen Kontrollorgan gegenüber Rechenschaft schuldig wären, sind unbegründet. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung war seit jeher eine der wichtigsten Aufgaben der Polizeibehörden in den Mitgliedstaaten; es handelt sich dabei nicht um eine Aufgabe, die aus dem Entwurf dieses Ratsbeschluss abgeleitet werden kann. Alle von den Polizeibehörden aufgrund dieses Entwurfs eines Beschlusses des Rates ergriffenen Maßnahmen unterliegen der Kontrolle der Aufsichtsbehörden, die nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten erlassenen Rechtsvorschriften zur Kontrolle der Polizei eingesetzt worden sind. Was den Datenschutz anbelangt, so enthält der Entwurf für einen Ratsbeschluss speziell strenge Datenschutzbestimmungen (die Artikel 24 bis 32) für alle im Rahmen dieses Beschlusses ausgetauschten Informationen.

 

Anfrage Nr. 31 von Michael Cashman (H-0140/07)
 Betrifft: Annahme eines nigerianischen Gesetzes, mit dem gleichgeschlechtliche Beziehungen, Ehen usw. unter Strafe gestellt werden sollen
 

Es gibt Anlass zu Besorgnis, weil Nigeria derzeit ein Gesetz mit dem Titel „Gesetz im Hinblick auf Bestimmungen für ein Verbot von Beziehungen zwischen Personen gleichen Geschlechts, der Eheschließung zwischen ihnen und anderer damit in Verbindungen stehender Angelegenheiten“ berät. Mit diesem Gesetz würden nämlich die lesbischen, schwulen, bi- und transsexuellen Menschen (LGBT) in Nigeria kriminalisiert. Außerdem ist dieses Gesetz offenbar nicht juristisch begründet, sondern basiert auf Angst und Hass. Der Gesetzesvorschlag verstößt eindeutig gegen die Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und steht ebenfalls im Widerspruch zu Artikel 1, der die ‚Achtung der Rechte des einzelnen‘ fordert und Artikel 8 des Abkommens von Cotonou, in dem ein politischer Dialog gefordert wird, wonach die Achtung der Menschenrechte, die Grundsätze der Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit und eine vernünftige Staatsführung wesentliche Voraussetzungen für die Gültigkeit des Abkommens sind.

Wird der Rat dieses Gesetz in seinen Gesprächen mit der nigerianischen Regierung ansprechen? Wie wird der Rat den Standpunkt der EU zu den Menschenrechten Nigeria klar machen? Wird der Rat das Engagement der EU im Hinblick auf die Abschaffung der Kriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen im Einklang mit den Bestimmungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen bekräftigen? Welche Maßnahmen wird die Kommission zur Einhaltung von Artikel 1 und Artikel 8 des Abkommens von Cotonou ergreifen, falls die Annahme dieses Gesetz weiter vorangetrieben wird?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In der Tat ist die Frage des Gesetzentwurfs zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen zwischen der EU und den nigerianischen Behörden zur Sprache gebracht worden. Die EU-Missionsleiter haben die Angelegenheit seit 2006 aufmerksam verfolgt und sie auch mit den Organisationen der nigerianischen Zivilgesellschaft erörtert, die gegen den Gesetzentwurf ins Feld ziehen.

Die EU hat dabei hervorgehoben, dass dieses Gesetz, falls es verabschiedet wird, gegen universelle Menschenrechtsstandards verstoßen würde, wie der Herr Abgeordnete richtig angemerkt hat.

Neben den Bemühungen der EU-Missionsleiter hat der nigerianische Senator, der dem zuständigen Ausschuss (nämlich dem Ausschuss für Justiz, Menschenrechte und Rechtsfragen) vorsteht, eine Überarbeitung des Entwurfs zugesagt und will sicherstellen, dass dieser auf internationaler Ebene akzeptabel ist und mit der nigerianischen Verfassung im Einklang steht.

Die Beratungen über die Gesetzesvorlage dauern an; angesichts der anstehenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen ist eine Verabschiedung in dieser Legislaturperiode höchst unwahrscheinlich. Die EU wird die Entwicklung der Angelegenheit im neu gewählten Parlament weiter verfolgen.

 

Anfrage Nr. 32 von Ivo Belet (H-0141/07)
 Betrifft: Klima-Tickets - fakultative Zahlung eines Ausgleichsbetrags beim Buchen von Flugtickets
 

Kürzlich hat der Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 20. Februar 2007 bekräftigt, dass er sich nachdrücklich dafür einsetzt, den Klimawandel zu bekämpfen. Der Rat hat außerdem den Vorschlag der Kommission begrüßt, die Treibhausgasemissionen der Zivilluftfahrt in den Emissionshandel der EU einzubeziehen, aber die zur Debatte stehende Richtlinie wird erst 2011 in Kraft treten.

Aus der Konsultation der interessierten Kreise, die von der Kommission zu diesem Thema durchgeführt wurde, geht hervor, dass streckenbezogene Aufschläge auf Emissionen und sonstige Auswirkungen von Flugzeugen das zweitwirksamste Mittel zur Verringerung der Auswirkungen des Flugverkehrs auf den Klimawandel sind.

Da die Fluggesellschaften und die Flughafenbetreiber sicherlich fürchten, es könne ein Zwangssystem eingeführt werden (dies würde für die Passagiere höhere Preise bedeuten), ließe sich diese Befürchtung nur entkräften, wenn die Beträge freiwillig entrichtet würden. Diese freiwilligen Beiträge würden höchstens 2 bis 5 % des Ticketpreises betragen. Die Einnahmen aus diesen Beiträgen würden in Entwicklungsländern in die Wiederaufforstung oder in Projekte für erneuerbare Energie investiert.

Würde der Rat eventuell bei einem freiwilligen System mitmachen, das bei Flugbuchungen fakultativ einen Kompensationsbetrag ausweist, damit seine Beamten ihrer Verantwortung gerecht werden und einen Ausgleich für die Emissionen zahlen, die sie verursachen, wenn sie fliegen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Aus der Anfrage des Herrn Abgeordneten geht hervor, dass derzeit eine von der Kommission in die Wege geleitete Diskussion stattfindet, bei der es insbesondere um die Frage freiwilliger oder obligatorischer Beiträge zur Unterstützung der Bekämpfung des Klimawandels geht. Sollte diese Diskussion im weiteren Verlauf dazu führen, dass die Kommission den Rat mit der Frage befasst, so wird dieser es nicht verabsäumen, die Problematik mit aller gebotenen Aufmerksamkeit zu prüfen. Falls der Rat nach Abschluss einer solchen Prüfung auf Vorschlag der Kommission und unter Mitwirkung des Europäischen Parlaments Rechtsvorschriften erlässt, wird er mit Sicherheit darauf achten, dass er die erforderlichen Maßnahmen ergreift, die eine Umsetzung durch die europäischen Institutionen ermöglichen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Rat nicht in der Lage, Voraussagen zu Inhalt und Tragweite derartiger Vorschriften zu treffen.

Im Übrigen wird der Herr Abgeordnete auf die geltenden Bestimmungen betreffend die Fragen im Zusammenhang mit den jeweiligen Haushaltsplänen des Europäischen Parlaments und des Rates aufmerksam gemacht.

 

Anfrage Nr. 33 von Rodi Kratsa-Tsagaropoulou (H-0143/07)
 Betrifft: Illegale Einwanderer und europäische Politik
 

In den vergangenen Monaten war in Griechenland vor allem auf den Inseln der östlichen Ägäis ein beunruhigender Zuwachs an illegalen Zuwandererströmen aus der Türkei zu verzeichnen. Im Jahr 2006 kamen 20% der festgenommenen illegalen Zuwanderer aus der Türkei (gegenüber 15,5% im Jahr 2004 und 11,9% im Jahr 2005).

Griechenland und die Türkei haben ein einschlägiges Rückübernahmeprotokoll (April 2002) unterzeichnet, und während des gesamten Zeitraums haben die griechischen Behörden bei der Türkei bereits für 22.945 festgenommene illegale Zuwanderer Rückübernahmeanträge gestellt, von denen nur insgesamt 1.419 Personen rückübernommen wurden. In dem Fortschrittsbericht der Kommission bezüglich des Beitritts der Türkei (November 2006) hat die Kommission in Kapitel 24 (Gerechtigkeit, Freiheit und Sicherheit) festgestellt, dass das Kandidatenland nur geringe Fortschritte bezüglich der Lösung des Problems der illegalen Einwanderung vorzuweisen hat und dass enorme Anstrengungen notwendig sind, um die Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand zu erreichen. Plant der Rat entsprechende Initiativen, um die notwendigen Reformen und deren korrekte Umsetzung in den jeweiligen Bereichen durch dieses Kandidatenland zu beschleunigen? Beträchtliche Probleme gibt es wohl auch hinsichtlich der Kosten der Rückübernahme von illegalen Einwanderern?

Ist der Rat der Auffassung, dass die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der EU - gestützt auf Artikel 9 ihrer Gründungsverordnung (EG) Nr. 2007/2004(1) betreffend die Zusammenarbeit bei der Rückführung - unter Umständen Gemeinschaftsmittel für die Lösung dieser oben genannten Probleme zur Verfügung stellen könnte?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Ohne Frage misst der Rat den Anstrengungen große Bedeutung bei, die die Türkei als Bewerberland bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu unternehmen hat. Deshalb wurde dieser Aspekt auch in die kurzfristigen Prioritäten der überarbeiteten Beitrittspartnerschaft einbezogen, die der Rat am 23. Januar 2006 verabschiedet hat, und in diesem Zusammenhang ist ausdrücklich die Rede davon, dass rasch ein Rückübernahmeabkommen geschlossen werden muss. Diese Frage wird auch in dem Screening-Bericht über Verhandlungskapitel 24 – Recht, Freiheit und der Sicherheit – behandelt, das zurzeit vom Rat geprüft wird. Die Gemeinschaft hat immer wieder zur Sprache gebracht, dass diese Verhandlungen zügig abgeschlossen werden müssen, und dies wird zweifellos auch weiterhin auf allen Ebenen herausgestellt, insbesondere in den mit dem Assoziationsabkommen eingesetzten Gremien.

Nach Artikel 9 der Verordnung des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (2) leistet die Agentur die erforderliche Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen der Mitgliedstaaten. Nach diesem Artikel kann in die Agentur außerdem Finanzmittel der Gemeinschaft nutzen, die für Rückführungszwecke zur Verfügung stehen. Der Vorsitz ist deshalb der Auffassung, dass die Agentur Finanzmittel der Gemeinschaft, die für Rückführungszwecke zur Verfügung stehen, nutzen kann, um – nach Maßgabe der Rückführungspolitik der Gemeinschaft – Unterstützung für die Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen durch die Mitgliedstaaten zu leisten. Dies gilt wohlgemerkt nur für gemeinsame Rückführungsaktionen.

Die Frage der Beteiligung und der Rolle der FRONTEX-Agentur bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsaktionen auf dem Luftweg wird derzeit vom Rat erörtert. Sie ist auch Thema der am 27. April 2006 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates über eine bessere operative Zusammenarbeit bei gemeinsamen Rückkehrmaßnahmen auf dem Luftweg.

 
 

(1)  ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1.
(2)  Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 (ABl. L 349 vom 25.11.2004, S. 1).

 

Anfrage Nr. 34 von Athanasios Pafilis (H-0148/07)
 Betrifft: Posthumer Freispruch des Faschisten Antonescu
 

Die rumänische Justiz hat den „Ministerpräsidenten Ion Antonescu“, den Führer der faschistischen Eisernen Garde und Kollaborateur des deutschen Nationalsozialismus im Zweiten Weltkrieg, sowie 19 Mitglieder der „Regierung“ vom Vorwurf der Kriegsverbrechen freigesprochen. Das Gericht hob das Urteil auf, mit dem Antonescu nach der Befreiung Rumäniens 1944 verurteilt worden war, und erteilt damit der Invasion Rumäniens in die UdSSR an der Seite von Hitlerdeutschland sowie den Verbrechen, die die Nazis gegen die Menschlichkeit begangen haben, die Absolution. Dieses Urteil stellt eine Provokation angesichts von Millionen Toten sowie all denen dar, die überall auf der Welt Widerstand geleistet und den Faschismus mit aller Kraft bekämpft haben. Es ist eine Beleidigung des rumänischen Volkes, das vor und nach dem Sturz von Antonescu viele Opfer im Kampf gegen den Faschismus und für Demokratie und Frieden gebracht hat. Zudem verstößt das Urteil gegen wichtige internationale Verträge und bringt ernsthafte Gefahren für die demokratischen Freiheiten mit sich.

Welche Position vertritt der Rat in Bezug auf dieses undemokratische und reaktionäre Urteil?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat diese Frage nicht erörtert.

Er möchte darauf hinweisen, dass gemäß Artikel 6 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union „die Union auf den Grundätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit beruht; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam“.

 

Anfrage Nr. 35 von Johan Van Hecke (H-0149/07)
 Betrifft: Verhaftung von Führern der LRA
 

Die Regierung von Uganda führt bereits seit geraumer Zeit Gespräche mit der LRA, einer Bewegung, die seit Jahren in Nord-Uganda Terror ausübt und Kinder in abscheulicher Weise missbraucht.

Am 26. August 2006 vereinbarten beide Seiten eine Feuereinstellung, die Ende Februar auslief. Die LRA ist an den vereinbarten Sammelstellen nicht erschienen und bewegt sich in Richtung der Zentralafrikanischen Republik. Der Internationale Strafgerichtshof hat einen internationalen Haftbefehl gegen den LRA-Führer Kony und vier andere Kommandanten ausgestellt.

Welche Schritte wird der Rat unternehmen, um die Regierungen der Demokratischen Republik Kongo und der Zentralafrikanischen Republik dazu zu bewegen, die LRA-Führer festzunehmen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In seinen Schlussfolgerungen vom 15. Mai 2006 hat der Rat erklärt, dass die Kommandeure der „Lord's Resistance Army“ (LRA), die vor dem Internationalen Strafgerichtshof IStGH) angeklagt sind, dringend festgenommen und vor Gericht gestellt werden müssen. Er hat sowohl die ugandische Regierung als auch die Nachbarstaaten Ugandas aufgerufen, gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Haftbefehle ausgeführt werden.

Auch verfolgt der Rat aufmerksam den Friedensprozess zwischen der LRA und der ugandischen Regierung, den er nachdrücklich unterstützt. Er hat die Parteien darin bestärkt, sich weiterhin gemeinsam um ein tragfähiges Friedensabkommen zu bemühen, das Frieden und Gerechtigkeit schafft und mit dem nationalen wie mit dem internationalen Recht, einschließlich des Römischen Statuts des IStGH, vereinbar ist. Der Rat hat ferner alle regionalen Interessenvertreter nachdrücklich aufgefordert, gegenüber dem Friedensprozess weiterhin eine befürwortende Haltung einzunehmen.

 

Anfrage Nr. 36 von Ryszard Czarnecki (H-0153/07)
 Betrifft: Tempo der Verhandlungen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
 

Im Dezember 2005 schlug der Rat vor, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien den vorläufigen Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen.

Sieht sich der Rat durch den Beitritt Bulgariens und Rumäniens am 1. Januar 2007 nicht veranlasst, seine Haltung zum Zeitplan und zum Tempo der Verhandlungen zwischen Skopje und Brüssel zu ändern?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens wurde die fünfte Erweiterungsrunde abgeschlossen. Hinsichtlich der Kandidatenländer Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Türkei, hat der Europäische Rat im Dezember 2006 bekräftigt, dass die Union an den ihnen gegebenen Zusagen festhält. Der Europäische Rat hat zudem klar darauf hingewiesen, dass das Tempo des Beitrittsprozesses von den Ergebnissen der Reformen in dem Land, mit dem verhandelt wird, abhängt, wobei jedes Land für sich beurteilt wird. Zu den westlichen Balkanstaaten hat der Europäische Rat erneut darauf hingewiesen, dass das Vorankommen der einzelnen Länder auf dem Weg in die Europäische Union von ihren jeweiligen Bemühungen abhängt, die Kopenhagener Kriterien und die Bedingungen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses zu erfüllen.

Diese allgemeinen Prinzipien gelten selbstverständlich auch für die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Insbesondere in Anerkennung der Fortschritte in der Umsetzung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens, hat der Europäische Rat dem Land im Dezember 2005 Kandidatenstatus verliehen. Die Fortschritte in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurden zwar fortgesetzt, jedoch – wie die Kommission in ihrem letzten Fortschrittsbericht vom November 2006 feststellte - mit gedrosseltem Tempo. Die noch offenen Bereiche müssen rasch nun angegangen werden. Dazu gehören die Prioritäten in der Europäischen Partnerschaft und die weitere Umsetzung des erwähnten Abkommens. Die Regierung steht vor großen Herausforderungen, insbesondere was Polizei- und Justizreform und Kampf gegen Korruption betrifft. Das Tempo des Beitrittsprozesses hängt somit in erster Linie von den Bemühungen und Leistungen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien selbst ab. Der nächste Fortschrittsbericht der Kommission wird darüber Aufschluss geben. Die Union wird das Land auch weiterhin aktiv bei der Verwirklichung dieses Ziels unterstützen.

 

Anfrage Nr. 37 von Georgios Toussas (H-0155/07)
 Betrifft: Pläne für einen Angriff auf den Iran
 

In den internationalen und nationalen Medien wird in den letzten Tagen berichtet, dass Pläne für einen Angriff auf den Iran ausgearbeitet wurden.

So heißt es, die USA hätten einen detaillierten Plan für Luftangriffe auf Atomanlagen und andere Einrichtungen im Iran vorbereitet. Gleichzeitig sind intensive Aktivitäten der israelischen Luftwaffe zu verzeichnen, die in etwa demselben Szenario folgen.

Wurde der Rat von den USA über diese Pläne informiert? Hat die USA EU-Mitgliedstaaten um Hilfe oder Unterstützung ersucht? Welche Position vertritt der Rat in dieser Frage?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Europäische Rat unterstützt weiterhin die Bemühungen, eine langfristige Verhandlungslösung für die iranische Nuklearfrage zu finden. Im Anschluss an den Bericht des Generaldirektors der IAEO vom 22. Februar an den VN-Sicherheitsrat hat der Rat am 5. März einen Gedankenaustausch über die iranische Nuklearfrage geführt. Was den Standpunkt des Rates zu dieser Frage anbelangt, so verfolgt die EU weiterhin einen zweigleisigen Ansatz gegenüber Iran. Die EU führt die in der Resolution 1737 des VN-Sicherheitsrats genannten Maßnahmen durch, die gegen die empfindlichsten Teile der iranischen Nuklear- und Raketenprogramme gerichtet sind. Zugleich unterstützt der Rat weiterhin die Bemühungen um eine langfristige Verhandlungslösung, die den Weg für eine neue Beziehung zu Iran auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung und der erweiterten Zusammenarbeit ebnen würde. In diesem Zusammenhang erinnert der Rat an die weit reichenden Vorschläge, die Iran am 6. Juni 2006 vom Hohen Vertreter der EU vorgelegt worden sind.

 

Anfrage Nr. 38 von Leopold Józef Rutowicz (H-0156/07)
 Betrifft: Beschleunigung der Verbreitung und Anwendung von Forschungsergebnissen
 

Die Vereinigten Staaten von Amerika haben im Laufe einiger Jahre eine starke Stellung bei der Herstellung von Biokraftstoffen erzielt. Mehrere Tausend Tankstellen vertreiben Biokraftstoffe und mehrere Millionen Motoren, die mit Biokraftstoffen laufen, wurden bereits hergestellt.

In Europa hält der Verstädterungsprozess an mit den entsprechenden zunehmenden Verkehrsproblemen. Um dieser Herausforderung zu begegnen bedarf es Lösungen, die Forschungsarbeiten, rasche Anwendung neuer Technologien und die Einführung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erfordern.

Ein großer Teil der elektrischen Energie wird in Europa für Beleuchtung verbraucht. Daher muss an der Entwicklung neuer, effizienterer und kostengünstigerer Beleuchtungssysteme geforscht werden, die rasch eingeführt werden können.

In der Europäischen Union sind keine ausreichenden Fortschritte auf diesem Gebiet zu erkennen. Welche Maßnahmen gedenkt der Rat zu ergreifen, um die Verbreitung und die Anwendung von Forschungsergebnissen auf diesem Bereich zu beschleunigen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Wie dem Herrn Abgeordneten sicher bekannt ist, haben das Europäische Parlament und der Rat kürzlich den Beschluss(1) Nr. 1982/2006/EG über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) sowie den Beschluss(2) Nr. 1639/2006/EG zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013) angenommen.

Diese beiden Programme bilden die Hauptmaßnahmen, die darauf abstellen, in allen Sektoren, in denen dies zur Schließung der Lücke zwischen der Europäischen Union und ihren Hauptkonkurrenten auf globaler Ebene notwendig ist, die Nutzung von Forschungs- und Innovationsergebnissen durch die Industrie, die politisch Verantwortlichen und die Gesellschaft zu verbessern und ihre Anwendung zu beschleunigen. Mit diesen Programmen soll auch eines der wichtigsten Ziele der EU, nämlich Steigerung des Potenzials für Wirtschaftswachstum und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas, durch Investitionen in Wissen, Innovation und Humankapital erreicht werden.

Die Programme sind verschieden, haben aber keinen ausschließlichen Charakter. Sie werden im Ergebnis voraussichtlich zu größerer Kohärenz und Komplementarität sowie zu Synergien mit verschiedenen Fördermaßnahmen führen, die es bereits gibt, und zwar nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern auch auf Ebene von Mitgliedstaaten, Drittländern und zwischenstaatlichen Initiativen, wie z.B. Interventionen der Strukturfonds, von COST, EUREKA usw.

Auf EU-Ebene ist Energie einer der zehn unterschiedlichen prioritären Themenbereiche des zum Siebten Rahmenprogramm gehörenden spezifischen Programms „Zusammenarbeit“(3).

Zudem werden die Maßnahmen des Programms „Intelligente Energie — Europa“(4) aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation direkt finanziert.

Was die in der Anfrage zur Sprache gebrachten spezifischen Punkte bezüglich des Energiebedarfs der EU anbelangt, so wird der Herr Abgeordnete hingewiesen auf die Schlussfolgerungen des Rates „Eine Energiepolitik für Europa“ vom 15. Februar 2007(5), die Annahme eines nach Prioritäten gestaffelten Aktionsplans für eine Energiepolitik für Europa durch den Europäischen Rat auf seiner Tagung am 8. und 9. März 2007 und das so genannte energiepolitische Paket, das von der Kommission am 10. Januar 2007 verabschiedet wurde(6).

 
 

(1)  30.12.2006 – Amtsblatt der Europäischen Union L 412, S. 1.
(2)  9.11.2006 – Amtsblatt der Europäischen Union L 310, S. 15.
(3)  30.12.2006 – Amtsblatt der Europäischen Union L 400, S. 86.
(4)  9.11.2006 – Amtsblatt der Europäischen Union L 310, S. 30 (Kapitel III – Das Programm „Intelligente Energie-Europa“).
(5)  Dok. 6271/07 (Presse 24).
(6)  Die Hauptprioritäten dieses Pakets sind in der Mitteilung „Eine Energiepolitik für Europa“ vom 10. Januar 2007 (KOM (2007) 1 umrissen.

 

Anfrage Nr. 39 von Pedro Guerreiro (H-0161/07)
 Betrifft: Wiederaufnahme der finanziellen Unterstützung der palästinensischen Autonomiebehörde durch die EU
 

Nachdem die Regierung Israels und die Administration der USA unzulässigerweise den Beschluss gefasst hatten, die palästinensische Autonomiebehörde zu boykottieren, suspendierte im Januar 2006 auch die EU ihre finanzielle Unterstützung. Dieser Boykott stellt faktisch eine Bestrafung des palästinensischen Volkes dar, denn er trägt dazu bei, dass sich die bereits schlimme humanitäre Lage, in der sich das palästinensische Volk befindet, weiter verschlechtert und dass die öffentlichen Einrichtungen Palästinas, vor allem seine öffentliche Verwaltung, nicht ordnungsgemäß funktionieren. Es bleibt unverständlich, dass die EU bisher die Wiederherstellung der Beziehungen zur palästinensischen Autonomiebehörde einschließlich der Wiederaufnahme der finanziellen Unterstützung an die Bedingung knüpft, dass diese sich zum Gewaltverzicht verpflichtet — wo es doch Israel ist, das palästinensische Gebiete militärisch besetzt hält und die palästinensische Bevölkerung unterdrückt —, dass sie Israel anerkennt — wo es doch in Wirklichkeit Israel ist, das das Recht des palästinensischen Volkes auf einen souveränen und unabhängigen Staat nicht anerkennt — und dass sie die früheren Abkommen und Verpflichtungen einschließlich der Road map beachtet — wo es doch Israel ist, das gegen die Resolutionen der Vereinten Nationen, das Osloer Abkommen und die Road map selbst verstößt und neben weiteren nicht hinnehmbaren Beispielen die rechtswidrige Mauer weiterbaut und seine Siedlungspolitik in den palästinensischen Gebieten fortsetzt.

Wann gedenkt der Rat die Beziehungen zur palästinensischen Autonomiebehörde und die finanzielle Unterstützung uneingeschränkt wieder aufzunehmen?

 
 

Anfrage Nr. 40 von Diamanto Manolakou (H-0171/07)
 Betrifft: Drohende Hungersnot für 46 % der Einwohner Palästinas
 

Nach einem Bericht der Vereinten Nationen über das Westjordanland und den Gazastreifen leiden die Einwohner der Region auf Grund der Konflikte sowie des Boykotts gegen die Palästinensische Autonomiebehörde extreme Not. Dem Bericht zufolge verfügen etwa 46 % der Haushalte nicht einmal über genügend Nahrungsmittel. Als Ursache für die drohende Hungersnot der Palästinenser wird der wirtschaftlich beschränkte Zugang zu Nahrungsmitteln auf Grund der herrschenden politischen Verhältnisse angegeben.

Wird der Rat das Verbot von Finanzhilfen für die Palästinensische Autonomiebehörde aufheben und die internationale Gemeinschaft auffordern, den untragbaren Boykott zu beenden?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

In ihren Anfragen sprechen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Thema der Unterstützung für die Palästinenser an.

Die EU und ihre Partner im Nahost-Quartett haben der palästinensischen Bevölkerung ihre Anerkennung für den Wahlprozess ausgesprochen, der in freie, faire und sichere Wahlen zum Legislativrat am 25. Januar 2006 mündete. Mit Blick auf das Ergebnis dieser Wahlen hob der Hohe Vertreter Javier Solana in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament in Straßburg am 5. April 2006 hervor, dass die EU grundsätzlich nicht daran interessiert sei, die Hamas-Regierung scheitern zu sehen. Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 12. Februar 2007 begrüßt, dass am 8. Februar in Mekka Einvernehmen über die Bildung einer palästinensischen Regierung der nationalen Einheit erzielt wurde. Die EU ist bereit, mit einer rechtmäßigen palästinensischen Regierung zusammenzuarbeiten, die sich auf eine Plattform einigt, die den Grundsätzen des Quartetts – Gewaltverzicht, Anerkennung des Existenzrechts Israels und Anerkennung bestehender Vereinbarungen und Verpflichtungen – entspricht.

Die EU hat ferner ihre Zusage betont, weiterhin die erforderliche Hilfe zu leisten, um die Grundbedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung zu befriedigen. So hat die EU im Jahr 2006 kombinierte Hilfeleistungen im Wert von über 650 Mio. EUR bereitgestellt; sie hat auch dafür Sorge getragen, dass diese Bemühungen der palästinensischen Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden.

Die EU setzt sich weiterhin für eine Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts auf dem Verhandlungsweg ein, die zur Existenz zweier demokratischer Staaten führt, die in Frieden und Sicherheit nebeneinander leben. Der Rat ist wie bisher bereit, alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um zur Erreichung dieses Ziels beizutragen.

 

Anfrage Nr. 41 von Antonis Samaras (H-0162/07)
 Betrifft: Anerkennung von Hochschulabschlüssen
 

Der Prozess von Bologna sowie das im norwegischen Bergen unterzeichnete Protokoll über die Anerkennung von Studienabschlüssen europäischer Hochschulen sehen vor, dass die Mitgliedstaaten eine Liste der Universitäten aufstellen, deren Abschlüsse nicht ohne weitere Verfahren anerkannt werden. Solche Listen liegen noch nicht vor, weshalb beim Europäischen Parlament zahlreiche Petitionen eingehen und die Bürger sich um die Zukunft ihrer Kinder sorgen. Was ist auf Gemeinschaftsebene vorgesehen und welche Maßnahmen müssen die Mitgliedstaaten ergreifen, um den Auflagen der Europäischen Union nachzukommen? Wird der Rat weitere Maßnahmen in diesem Bereich vorschlagen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Nach Kenntnis des Rates ist weder in dem Pressekommuniqué, das am Ende der von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Konferenz von Bergen 2005 herausgegeben wurde, noch im Bologna-Prozess ganz allgemein die Erstellung einer Art von „Liste“ von Universitäten vorgesehen, deren Abschlüsse nicht anerkannt werden. Das Pressekommuniqué enthielt jedoch eine Aufforderung seitens der Minister zur Ratifizierung des Lissabonner Anerkennungsübereinkommens und einen Aufruf an die Teilnehmerländer, nicht nur die von den ENRIC/NARIC-Netzen festgestellten Anerkennungsprobleme zu erörtern, sondern auch nationale Aktionspläne zu erstellen, um die Qualität des Verfahrens im Zusammenhang mit der Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienabschlüssen generell zu verbessern.

Der Rat erinnert daran, dass es – außer für bestimmte reglementierte Berufe – auf EU-Ebene nach dem derzeitigen Vertrag keine Gemeinschaftsvorschriften gibt, die die gegenseitige Anerkennung von Diplomen vorschreiben. Allerdings besteht eines der Ziele der Tätigkeiten der Gemeinschaft nach Artikel 149 des EG-Vertrags darin, auch die akademische Anerkennung der Diplome und Studienzeiten zu fördern. In diesem Zusammenhang ist unter der Schirmherrschaft der Europäischen Kommission ein Netz von Informationszentren mit dem Ziel eingerichtet worden, Informationen und Beratung über die Art und den Wert von in den Mitgliedstaaten erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen anzubieten.

Was schließlich die weiteren in diesem Bereich zu ergreifenden Maßnahmen anlangt, so möchte der Rat darauf hinweisen, dass er zum Kommissionsvorschlag über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens bereits eine allgemeine Ausrichtung festgelegt hat und nun die Stellungnahme des Europäischen Parlaments hierzu erwartet. Obwohl dieser Rahmen nicht bindend ist, besteht die Hoffnung, dass er nach seiner Einrichtung erheblich zur Förderung der Anerkennung unterschiedlichster Arten von Qualifikationen beitragen wird, ungeachtet ihres Niveaus und unabhängig davon, wo in Europa sie erworben werden.

 

Anfrage Nr. 42 von Liam Aylward (H-0163/07)
 Betrifft: Regeln für die Auflagenbindung
 

Hat der Rat die Absicht, die derzeit geltenden sehr strikten Regeln zu überprüfen, bevor irische und europäische Landwirte ihre jährliche Betriebsprämie beziehen können?

Ist dem Rat klar, dass das System der Überprüfung von Betrieben ohne vorherige Anmeldung bei den Landwirten erheblichen Unmut auslöst, vor allem bei Eigentümern von kleinen und mittelständischen Betrieben?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat ist sich in der Tat der Schwierigkeiten bewusst, die die Umsetzung der Regeln für die Auflagenbindung – der so genannten Cross-Compliance-Regelung - für die Landwirte – auch in Irland – mit sich bringt. Die Minister haben dies im Rat bereits mehrfach zur Sprache gebracht.

Eine Überprüfung der praktischen Anwendung dieser Bestimmungen ist ein prioritäres Anliegen des Ratsvorsitzes, der dies als Teil einer Politik zur Förderung von Reformen hin zu einer Vereinfachung und einem Abbau von Bürokratie betrachtet.

Der Rat erwartet die Vorlage eines Berichts der Kommission über die Anwendung der Regeln für die Auflagenbindung; er wird diesen Bericht eingehend erörtern und sich auf Schlussfolgerungen verständigen.

Der Rat wird jeden Vorschlag der Kommission zu diesem Thema gebührend prüfen.

 

Anfrage Nr. 43 von Brian Crowley (H-0165/07)
 Betrifft: Umsetzung des Lissabon-Prozesses
 

Kann der Rat mitteilen, welche Fortschritte bislang in Europa bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie erzielt wurden, und kann er ferner angeben, worin die Haupthindernisse für die Vollendung des Lissabon-Prozesses liegen?

 
  
 

Die vorliegende Antwort, die vom Vorsitz ausgearbeitet wurde und weder für den Rat noch für die Ratsmitglieder bindend ist, wurde in der Fragestunde des Rates in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments im März 2007 in Straßburg nicht mündlich vorgetragen.

Der Rat hat den jährlichen Fortschrittsbericht über die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, den die Kommission am 12. Dezember 2006 vorgelegt hat, begrüßt. Er schließt sich der Analyse der Kommission weit gehend an. Die Mitgliedstaaten und die Kommission haben auf viel versprechende Weise mit der Umsetzung der nationalen Reformprogramme und des Lissabon-Programms der Gemeinschaft begonnen. In den meisten Mitgliedstaaten sind allerdings die Maßnahmen durchaus noch ausbaufähig, so beispielsweise in den Bereichen langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes, FuE und Innovationspolitik, Erschließung des Unternehmenspotenzials insbesondere von KMU, Verbesserung des Funktionierens der Energiemärkte sowie Wettbewerb, insbesondere in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen und im Dienstleistungssektor. Auf Ebene der EU ist insbesondere das Lissabon-Programm der Gemeinschaft bei der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas von Bedeutung. Wichtig sind außerdem Maßnahmen auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung, wie in den Schlussfolgerungen des Rates dargelegt wurde; dazu gehört auch das ehrgeizige Ziel der Verringerung des Verwaltungsaufwands, der sich durch Rechtsvorschriften der EU ergibt.

 

ANFRAGEN AN DIE KOMMISSION
Anfrage Nr. 50 von Robert Evans (H-0110/07)
 Betrifft: Flugtickets
 

Im Allgemeinen ist es entweder nicht zulässig oder sehr teuer, Namen auf Flugtickets zu ändern. Daher erzielen die Fluggesellschaften hohe Gewinne bei Tickets, die die Verbraucher kaufen, aus irgendwelchen Gründen jedoch nicht nutzen können. Dagegen sind bei internationalen Bahnfahrkarten einschließlich Eurostar keine Namen erforderlich, so dass diese Fahrkarten austauschbar sind.

Ist die Kommission der Ansicht, dass die Fluglinien diese Anomalität anerkennen sollten und Namensänderungen auf Flugtickets wesentlich erleichtern und billiger gestalten sollten?

 
  
 

Konkrete Bestimmungen für diesen Bereich sind weder im Gemeinschaftsrecht noch in den internationalen Abkommen enthalten. Daher ist das Verbot der Übertragung von Tickets von einer Person auf eine andere eine rein wirtschaftlich motivierte Gepflogenheit der meisten Fluggesellschaften. Damit sollen u. a. Arbitragegeschäfte verhindert werden, indem beispielsweise eine Reisegesellschaft die Plätze einige Monate vor der Reise zu einem niedrigen Preis erwirbt, um sie kurz vor dem Abflugdatum zu einem höheren Preis an die Verbraucher weiterzuverkaufen.

Darüber hinaus erleichtert diese Vorgehensweise den Fluggesellschaften anscheinend die Verwaltung sämtlicher Passagierdaten. Diese ist umso leichter, wenn die Daten im Vorfeld bekannt sind und nicht erst in letzter Minute per Hand eingegeben werden müssen, wodurch es zu Verzögerungen beim Check-in kommen könnte. Auch wenn dies nur einen kleinen Teil der Passagiere beträfe, würde die Übertragung von Tickets in letzter Minute zweifellos große Probleme bei Großraumflügen mit mehreren hundert Passagieren darstellen.

Keine Fluggesellschaft ist zur Übertragung von Tickets verpflichtet, obgleich einige diese Möglichkeit unter gewissen Umständen (und sogar per Internet), oft gegen eine geringe Gebühr anbieten.

Daher ist es nicht offenkundig, dass eine Rechtsvorschrift in diesem Bereich den Verbrauchern und der Flugindustrie in jedem Fall zum Vorteil gereichen würde.

Die Fluggäste müssen die für das von ihnen erworbene Ticket geltenden Bedingungen kenn. In diesem Zusammenhang bemüht sich die Kommission insbesondere darum, dass die den Passagieren gegebenen Informationen so transparent wie möglich sind und dass die Transparenzpflichten in den EU-Rechtsvorschriften niedergelegt werden.

 

Anfrage Nr. 52 von Johan Van Hecke (H-0131/07)
 Betrifft: Einführung einer Vignette durch die belgischen Regionen
 

Die Regionalregierungen in Belgien erwägen die Einführung einer Kfz-Vignette. Dabei handelt es sich um eine Gebühr für die Benutzung des belgischen Straßennetzes. Aus Untersuchungen geht hervor, dass jährlich etwa 4 Millionen ausländische Fahrzeuge auf den belgischen Straßen verkehren und in Belgien ca. 5 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen sind. Deshalb wird auf Ausländer (zumeist Europäer) ein ebenso hoher Anteil an dieser Verkehrsgebühr entfallen wie auf die Belgier selbst.

Wurde die Europäische Kommission bereits von den belgischen Regionalregierungen zur möglichen Einführung dieser Kfz-Vignette im Jahr 2009 angesprochen? Welchen Standpunkt vertritt sie dazu? Ist die einseitige Einführung kein Verstoß gegen den freien Personen- und Warenverkehr, und kommt es hier nicht zu einer Ungleichbehandlung von EU-Bürgern, da die Einführung der Kfz-Vignette mit einer Senkung der Kraftfahrzeugsteuern in Belgien einhergehen wird?

 
  
 

Die belgischen Behörden haben der Kommission keinen Plan zur Einführung einer Kfz-Vignette in Belgien zur Kenntnis gebracht. Sie ist deshalb nicht in der Lage, sich zum gegenwärtigen Zeitpunk zu den geplanten Maßnahmen zu äußern.

Sollte ihr ein solches Vorhaben unterbreitet werden, würde die Kommission seine Vereinbarkeit mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht sorgfältig prüfen.

 

Anfrage Nr. 53 von Justas Vincas Paleckis (H-0132/07)
 Betrifft: Durchführung vorrangiger TEN-V-Vorhaben
 

Zurzeit reichen die Mittel nicht für die Durchführung aller TEN-V-Vorhaben aus, sodass die EU-Länder als erstes die Durchführung nationaler Vorhaben und nicht solcher von europäischer Bedeutung in Angriff nehmen. Auf diese Weise gerät die Durchführung der Vorhaben von europäischer Bedeutung ins Stocken.

Von allen EU-Ländern wurden in gegenseitigem Einvernehmen Prioritäten festgelegt, um ein allseitiges Funktionieren des freien Marktes in der gesamten EU zu gewährleisten. Daher sollte auf die Durchführung der TEN-V-Vorhaben besondere Aufmerksamkeit gelegt werden.

Wie stellt sich die Kommission angesichts der Tatsache, dass die TEN-V-Mittel deutlich weniger umfangreich sind als erwartet und die Möglichkeiten der neuen EU-Länder begrenzt sind, sich an der Finanzierung sämtlicher vorrangiger europäischer TEN-V-Vorhaben zu beteiligen, die weitere Durchführung der 30 vorrangigen Verkehrsvorhaben der EU vor?

 
  
 

Wie von dem Herrn Abgeordneten angemerkt, reichen die für die Umsetzung sämtlicher vorrangiger Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) zur Verfügung stehenden Mittel nicht aus, obgleich die Entwicklung des TEN-V ein wesentlicher Faktor ist, um das Funktionieren des Binnenmarktes der Europäischen Union in allen seinen Aspekten zu gewährleisten.

Vor diesem Hintergrund sieht sich die Kommission gezwungen, die im Rahmen des TEN-Haushalts zur Verfügung stehenden Mittel auf die Projekte mit sehr hohem europäischen Mehrwert zu konzentrieren, d. h. auf die grenzüberschreitenden Abschnitte und die Engpässe innerhalb der 30 vorrangigen Vorhaben des TEN-V.

Die neuen Mitgliedstaaten werden darüber hinaus die Möglichkeit haben, für die Umsetzung von Verkehrsvorhaben und insbesondere der vorrangigen TEN-V-Projekte Mittel aus dem Kohäsionsfonds und aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des „Konvergenzziels“ zu nutzen.

Auch andere innovative Finanzierungsinstrumente sollten für die Umsetzung von TEN-Projekten in Betracht gezogen werden. Aufgrund der neuen TEN-Finanzierungsverordnung wird die Inanspruchnahme des Kreditgarantieinstruments der Europäischen Investitionsbank (EIB) zur Entstehung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) beitragen.

 

Anfrage Nr. 55 von Laima Liucija Andrikienė (H-0175/07)
 Betrifft: Neue verkehrspolitische Prioritäten für die Ostseeregion
 

Nach der Erweiterung des Jahres 2004 ist die Ostsee hauptsächlich von EU-Mitgliedstaaten umgeben, in denen aufgrund der regen Wirtschaftstätigkeit und der wachsenden Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten und Nachbarländern ein Bedarf an einer neuen Qualität von Verkehrsdienstleistungen entsteht und neue innovative Lösungen erforderlich sind, um den Güterverkehr durch die Region zu modernisieren.

Welches sind die jüngsten verkehrspolitischen Prioritäten und Trends der EU in Bezug auf die Ostseeregion und die baltischen Länder, insbesondere kurz- und langfristig betrachtet?

 
  
 

Die Volkswirtschaften der Länder des Baltikums weisen ein Wachstum über dem Gemeinschaftsdurchschnitt auf. Dies führt zu einem größeren Verkehrsaufkommen zwischen den baltischen Ländern und den Ländern außerhalb dieses Gebiets.

Von den 30 vorrangigen Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), die vom Parlament und dem Rat im Jahr 2004 festgelegt wurden, betreffen sieben den Ostseeraum. Trotz der begrenzten Möglichkeiten des TEN-Haushalts (2007-2013) dürften die neuen Mitgliedstaaten - dank des Zugangs zu regionalen Mitteln und insbesondere zum Kohäsionsfonds – in der Lage sein, die meisten vorrangigen Vorhaben innerhalb der vorgesehenen Fristen umzusetzen, aber auch ihre Eisenbahn- und Straßennetze sowie einige international bzw. regional wichtige Häfen und Flughäfen zu modernisieren.

Der Seeverkehr spielt eine immer wichtigere Rolle im Baltikum; ca. 50 % des Außenhandels wird über den Seeweg abgewickelt. Den Investitionen in Hafeninfrastrukturen und im Hinterland muss deshalb besondere Beachtung geschenkt werden. Ein weiteres wesentliches Element sind Meeresautobahnen. Sie wurden in der Mitteilung der Kommission über die Ausdehnung der wichtigsten transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer als eine der fünf transnationalen Achsen genannt, die am stärksten zur Förderung des internationalen Austauschs, Handels und Verkehrs beitragen und langfristig die Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit und Integration ermöglichen sollten. Die Nordachse ist für den Ostseeraum besonders wichtig. Sie soll Russland und Norwegen mit den nordischen und baltischen Mitgliedstaaten verbinden.

In Bezug auf den Eisenbahnverkehr gehören die Öffnung der Eisenbahnmärkte der betreffenden Länder und die Entwicklung der Interoperabilität zwischen den Eisenbahnsystemen mit verschiedenen Spurweiten zu den politischen Prioritäten der Europäischen Union.

 

Anfrage Nr. 62 von Simon Coveney (H-0120/07)
 Betrifft: Unternehmergeist in der EU
 

Die Kommission legt verstärkt Wert auf die Unterstützung der KMU und erkennt diese als Rückgrat der europäischen Wirtschaft an. Die Zahl der Initiativen zur Verbesserung des finanziellen und rechtlichen Umfelds für KMU nimmt weiter zu, und es wird verstärkt über den Marktzugang für KMU informiert. Der zentrale Aspekt dieser Strategien besteht jedoch in der Entwicklung einer stärker auf den Unternehmergeist ausgerichteten Kultur in der EU. Rund 60% der EU-Bürger haben es nie in Erwägung gezogen, ein Unternehmen zu gründen, wobei sie hauptsächlich die Angst vor dem Scheitern davon abhält.

Über welche konkreten Initiativen verfügt die Kommission, um vor allem bei den jungen Menschen in der EU einen Gesinnungswandel herbeizuführen? Wie beurteilt sie den bisherigen Erfolg dieser Initiativen? Plant die Kommission, die Zusammenarbeit mit den einschlägigen Behörden in den Mitgliedstaaten auszubauen, um den Unternehmergeist und die Gründung privater Unternehmen zu fördern?

 
  
 

Bemühungen zur Förderung und Entwicklung des europäischen Unternehmergeistes sind ein Schwerpunkt der Lissabon-Strategie. Dabei kommt es entscheidend darauf, die Rolle der Bildung beim Aufbau einer stärker unternehmerisch geprägten Kultur zu stärken, wenn wir wollen, dass mehr Europäer aussichtsreiche geschäftliche Unternehmungen in Angriff nehmen und Ängste im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens, beispielsweise die Furcht vor einem Scheitern, überwinden. Folglich zählt die Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns im Bildungswesen sowohl auf Gemeinschafts- als auch auf Mitgliedstaatenebene zu den Prioritäten der Kommission, die auf der Frühjahrstagung des Rates festgelegt wurden.

Um unternehmerische Denkweisen zu fördern, muss Unternehmertum zu einer attraktiven Gelegenheit für junge Menschen werden. Deshalb stehen die Einbeziehung von Unternehmergeist in die nationalen schulischen Lehrpläne bzw. die Förderung des lebenslangen Lernens ganz oben auf der Agenda der Strategie für Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen. Die 2006 erschienene Mitteilung der Kommission zur „Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“ fordert die Mitgliedstaaten eindeutig auf, systematischere Strategien zu entwickeln, einschließlich der Unterstützung bei der Gründung von Schülerfirmen.

In dem am 9. November 2005 angenommenen Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung zu den Schlüsselkompetenzen wird betont, dass es notwendig ist, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, durch ihre Grundausbildung im Kontext des lebenslangen Lernens unternehmerische und andere Schlüsselkompetenzen zu entwickeln. Die Rolle der Kommission im Prozess der Förderung dieser Schlüsselkompetenz besteht darin, die Zusammenarbeit und Mobilität in internationalen Projekten und Netzen zu fördern. Das neue Programm für lebenslanges Lernen sieht Finanzhilfen für entsprechende Aktivitäten vor.

Auch der Europäische Pakt für die Jugend sieht Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung unternehmerischer Fertigkeiten vor. Konkrete Aktionen im Programm „Jugend in Aktion“ zielen darauf ab, den Initiativ- bzw. Unternehmergeist und –sinn sowie die Kreativität junger Menschen zu entwickeln.

Zur Umsetzung der Mitteilung der Kommission „Förderung des Unternehmergeistes in Unterricht und Bildung“ brachte die Konferenz zur Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns im Bildungswesen im Oktober 2006 in Oslo die „Oslo-Agenda zur Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns im Bildungswesen“ hervor, in der neue Initiativen vorgeschlagen werden, z. B. die Schaffung gemeinsamer Plattformen für Programme, Projekte und Lehrmittel, um zur Verbreitung bewährter Verfahren beizutragen. Weitere Kernfragen sind die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen sowie die Beteiligung der lokalen Bevölkerung und Firmen an der schulischen und außerschulischen Bildung. Zudem sondiert die Kommission derzeit die Machbarkeit eines Austauschprogramms vom Typ Erasmus für junge und potenzielle Unternehmer.

Bei den Fortschritten in den Mitgliedstaaten zeigt sich ein breit gefächertes Spektrum. In dem im Dezember des vorigen Jahres veröffentlichten jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission zur Lissabon-Strategie wurde unterstrichen, dass einige Mitgliedstaaten (Zypern, Spanien, Finnland, Slowenien und das Vereinigte Königreich) nationale Strategien zur Förderung der Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns im Bildungswesen auf allen Ebenen eingeführt haben. Andere (Dänemark, Litauen, Lettland und Malta) haben eher allgemeine Pläne in diesem Sinne. Doch nur in Finnland, Irland, Polen und im Vereinigten Königreich ist die Vermittlung unternehmerischen Denkens und Handelns inzwischen fester Bestandteil der Lehrpläne.

Die Dienststellen der Kommission kooperieren mit den zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten, um den Unternehmergeist zu beleben und Unternehmensneugründungen zu erleichtern. Die zeitgemäße KMU-Politik stellt eine neue Etappe in der Kommissionspolitik zur Unterstützung des Unternehmertums dar. So dürfte etwa das kürzlich von der Kommission eingerichtete Netzwerk „nationaler Koordinatoren für Existenzgründungen“ der Förderung von Firmenneugründungen auch weiterhin hohe Priorität auf der politischen Tagesordnung der EU sichern. Außerdem richtet die Kommission ihr Augenmerk auf die Förderung von Unternehmergeist über die audiovisuellen Medien und bereitet Maßnahmen vor, um der Stigmatisierung des Scheiterns eines Unternehmens entgegenzuwirken.

 

Anfrage Nr. 63 von Lambert van Nistelrooij (H-0139/07)
 Betrifft: Europäisches System von Innovationsgutscheinen
 

Im Zuge des Inkrafttretens des Ersten Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), zu dessen Aktionsbereichen u. a. die Förderung von Innovation in den Klein- und Mittelbetrieben gehört, hat sich die Kommission bis heute noch nicht über die mögliche Schaffung eines europäischen Systems von so genannten Innovationsgutscheinen geäußert. Dabei handelt es sich um Subventionen seitens europäischer Institutionen, die Technologie nutzende Klein- und Mittelbetriebe in Anspruch nehmen können, um bei teilnehmenden europäischen Forschungseinrichtungen bzw. wissenschaftlichen Instituten innovationsorientierte Forschungsleistungen in Auftrag zu geben.

Kann die Kommission bereits Angaben über die Einrichtung eines solchen europäischen Systems von Innovationsgutscheinen machen sowie über die Rolle, die dabei den nationalen und regionalen Behörden zugedacht ist?

Welche Rolle kann das zukünftige Europäische Technologieinstitut bei der Organisation eines solchen europäischen Systems von Innovationsgutscheinen spielen?

 
  
 

Wie der Herr Abgeordnete ausgeführt hat, prüft die Kommission tatsächlich die mögliche Schaffung eines europäischen Systems von Innovationsgutscheinen zur Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben beim Ausbau ihrer Innovationskapazitäten über das Erste Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation.

Für ein europäisches System von Innovationsgutscheinen müssen nach Auffassung der Kommission Maßnahmen geplant werden, die die Kommissionsprogramme wie auch die einzelstaatlichen Programme ergänzen und das Subsidiaritätsprinzip achten.

Die Kommission hat bisher noch nicht darüber informiert, weil sie derzeit intensiv die verschiedenen Möglichkeiten der Einrichtung eines Systems von Innovationsgutscheinen prüft.

Bei dieser Gelegenheit möchte die Kommission den Herrn Abgeordneten davon in Kenntnis setzen, dass im 7. Rahmenprogramm die Einführung eines Systems von KMU-“Sondierungsprämien“ vorgesehen ist. Diese Prämien werden es kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen, Möglichkeiten der Finanzierung ihrer Forschungsprojekte über europäische und einzelstaatliche Förderprogramme zu erkunden. Die „Sondierungsprämien“ werden gemeinsam mit den Mitgliedstaaten ausgearbeitet.

Die Kommission möchte dem Herrn Abgeordneten nochmals versichern, dass sie in der Tat fest davon überzeugt ist, dass ein europäisches System von Innovationsgutscheinen nur mit der aktiven Mitwirkung und nachhaltigen Beiträgen aus Regionen und Mitgliedstaaten eingerichtet werden kann.

In Bezug auf den zweiten Teil der Anfrage des Herrn Abgeordneten kann die Kommission bestätigen, dass aus ihrer Sicht das Europäische Technologieinstitut keine aktive Rolle in einem europäischen System von Innovationsgutscheinen bzw. ähnlichen Instrumententen zur Gewährung kleiner Zuschüsse an KMU für begrenzte Forschungs- und Entwicklungsaufgaben spielen wird.

 

Anfrage Nr. 64 von Diamanto Manolakou (H-0172/07)
 Betrifft: Erdbebenschutz bei stark frequentierten Gebäuden
 

Nach Angaben des Programms zur Kontrolle der Erdbebensicherheit der Organisation für Erdbebenschutz sind über 250 Schulen in Griechenland nicht erdbebensicher gebaut. Es seien dringend Maßnahmen zur baulichen Verstärkung erforderlich, einige Schulen müssten sogar abgerissen werden. Bisher wurden nur 3,5 % der öffentlichen Gebäude kontrolliert.

Wird die Kommission prüfen, ob verstärkt Maßnahmen für eine umfassende Kontrolle von stark frequentierten Gebäuden, vor allem öffentlichen, zur Gewährleistung der Erdbebensicherheit öffentlicher, aber auch privater Gebäude ergriffen werden, und ob die Bemühungen um Kontrolle und möglicherweise Nachrüstung älterer Gebäude, die nicht den modernen Erdbebenschutzvorschriften entsprechen, verstärkt werden, vor allem in besonders erdbebengefährdeten Gebieten wie Griechenland?

 
  
 

Die Kommission ist sich voll und ganz im Klaren über die Probleme und ernsten Sicherheitsrisiken in Bezug auf die Erdbebensicherheit von Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus in mehreren Mitgliedstaaten, die durch sehr starke seismische Aktivitäten gefährdet sind, wie sie der Herr Abgeordnete hinsichtlich der Situation in Griechenland beschreibt. Die Kommission stimmt ihm zu, dass man dieses Risiko im Einzelnen im Einzelnen genau bewerten und dann Mängel beheben muss, damit ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet werden kann. Allerdings muss betont werden, dass die Fragen der Sicherheit von Gebäuden und der damit verbundenen Gefahrenverhütung in die ausschließliche Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Was die Unterstützung von Maßnahmen zur Durchführung von Kontrollen und zur Gebäudenachrüstung anbelangt, so verwaltet die Kommission keine Mittel, die für solche Aufgaben eingesetzt werden könnten. Die Kommission hat aber schon mit einer Reihe von Maßnahmen dazu beigetragen, die technische Leistungsfähigkeit zur Lösung von Sicherheitsfragen durch besseres und umfassenderes erdbebengerechtes Design zu erhöhen. Insbesondere ist die Kommission die treibende Kraft für die Entwicklung der so genannten Eurocodes, bei denen es sich um gemeinsame europäische Codes für die Planung von Bauwerken des Hoch- und Tiefbaus handelt. Einer davon, der Eurocode 8, befasst sich mit der Planung von erdbebensicheren Bauwerken.

 

Anfrage Nr. 65 von Manolis Mavrommatis (H-0082/07)
 Betrifft: Vorzeitiger Ruhestand in der EU
 

In einigen Mitgliedstaaten gibt es Unternehmen, deren interne Satzung als Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand das 58. Lebensjahr festgelegt, was eine Abweichung von der nationalen Rechtsvorschrift darstellt. Ist die Kommission der Auffassung, dass dies mit dem demografischen Problem, dem die Europäische Union sich gegenübersieht, vereinbar ist? Ist sie der Auffassung, dass diese Regelung ein Problem für die Nachhaltigkeit der Versicherungssysteme der Mitgliedstaaten sein könnte, die ähnlichen Problemen gegenüberstehen? Welche Auswirkungen wird dies auf die Sozialfürsorge-Regelungen generell haben? Was rät die Kommission den Mitgliedstaaten zu unternehmen, um die Situation zu handhaben, die sich aus der rechtmäßigen Festlegung des „frühzeitigen“ Ruhestands im 58. Lebensjahr ergibt?

 
  
 

Laut EG-Vertrag fällt der Sozialschutz in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Daher greift die Kommission nicht in die Gesamtgestaltung der Altersversorgungssysteme innerhalb der EU ein. Zur vertraglich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbarten Vorsorge hat die Kommission Rechtsvorschriften eingeführt, die auf die verantwortungsvolle Verwaltung und die vernünftige Geschäftsführung bei diesen Regelungen abzielen. Sie hat jedoch nicht die Kompetenz, in die konkreten Einzelheiten solcher Vereinbarungen einzugreifen.

Nach dieser Vorbemerkung sei darauf verwiesen, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 umfassende gemeinsame Ziele für Altersversorgungssysteme verabschiedete, die die Mitgliedstaaten bei der Erarbeitung ihrer Reformstrategien anstreben sollten. Sie lauten: Angemessenheit, finanzielle Nachhaltigkeit und Modernisierung. Zur Sicherung der finanziellen Nachhaltigkeit müssen Konzepte Maßnahmen enthalten, mit denen eine höhere Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer und nicht der Vorruhestand unterstützt wird. Zudem hat die Europäische Union in Verbindung mit der Lissabon-Strategie ausdrückliche Ziele für ein längeres Arbeitsleben gesetzt: Erhöhung der Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern (55 bis 64 Jahre) auf 50 % und Heraufsetzung des tatsächlichen Alters des Ausscheidens aus dem Arbeitsmarkt bis 2010 um fünf Jahre. Ein längeres Arbeitsleben bedeutet mehr Beitragsjahre und weniger Leistungsjahre und trägt somit unmittelbar zur Angemessenheit und Nachhaltigkeit der Altersversorgung bei. Durch die Leistungsgewährung ist die Altersversorgung ein wichtiger Bestandteil der Arbeitsmarktinstitutionen. Deshalb ist es äußerst wichtig, dass die im Altersversorgungssystem verankerte Anreizstruktur beschäftigungsfördernd ist. Insbesondere muss in einigen Mitgliedstaaten noch den Wegen für ein vorzeitiges Ausscheiden (vor dem üblichen Renteneintrittsalter) aus dem Arbeitsmarkt Beachtung geschenkt werden.

Darüber hinaus ist in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf(1) die Diskriminierung von Arbeitnehmern wegen des Alters erfasst. Mit dieser Richtlinie werden ungerechtfertigte Formen der Diskriminierung wegen des Alters in der Beschäftigung, die die uneingeschränkte Teilnahme benachteiligter Altersgruppen am Arbeitsmarkt verhindern, verboten. Die Richtlinie untersagt unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Belästigung und Anweisungen zur Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Ausrichtung und Religion oder Weltanschauung in Bezug auf

den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit und Beruf,

den Zugang zu Berufsausbildung und Berufsberatung,

die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich der Entlassungsbedingungen und des Arbeitsentgelts.

Die Mitgliedstaaten mussten die Anforderungen der Richtlinie bis 2. Dezember 2003 in nationales Recht umsetzen. In Bezug auf das Alter konnte die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten, die zusätzliche Zeit brauchten, um bestimmte Bedingungen berücksichtigen zu können, um drei Jahre – bis 2. Dezember 2006 – verlängert werden. Nichtdiskriminierende Gesetze sind notwendig, um Strukturhindernisse für die Beschäftigung älterer Menschen zu beseitigen und um zu gewährleisten, dass diese in der Beschäftigung, zum Beispiel bei Ausbildungsmaßnahmen, nicht diskriminiert werden. Doch nicht alle Ungleichbehandlungen sind ungesetzlich, denn sie können im Rahmen der einzelstaatlichen Arbeitsmarktpolitik bzw. in dem Bemühen, die Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer zu verbessern, gerechtfertigt sein. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit die Festsetzung von Altersgrenzen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder den Bezug von Altersrente oder von Leistungen bei Invalidität einschließlich der Festsetzung unterschiedlicher Altersgrenzen im Rahmen dieser Systeme für bestimmte Beschäftigte oder Gruppen bzw. Kategorien von Beschäftigten und die Verwendung im Rahmen dieser Systeme von Alterskriterien für versicherungsmathematische Berechnungen keine Diskriminierung wegen des Alters darstellt, solange dies nicht zu Diskriminierungen wegen des Geschlechts führt.

Die Mitgliedstaaten vereinbarten eine Zusammenarbeit, um die Nachhaltigkeit und Angemessenheit der Renten EU-weit zu sichern. Der Europäische Rat bestätigte auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001, dass die Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit in Fragen, die mit der Reform der Altersversorgungssysteme zusammenhängen, wesentliche Vorteile bringen könnte. Er billigte eine auf dem offenen Koordinierungsverfahren basierende Arbeitsmethode. Der jüngste Bericht ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/employment_social/social_protection/pensions_de.htm#adequacy.

 
 

(1)  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.

 

Anfrage Nr. 66 von Elizabeth Lynne (H-0088/07)
 Betrifft: Richtlinie über elektromagnetische Felder
 

Ist die Kommission bereit, sich für eine Änderung der Richtlinie 2004/40/EG(1) über elektromagnetische Feldereinzusetzen, nachdem unter führenden einschlägigen Wissenschaftlern Einigkeit darüber besteht, dass ihre Bestimmungen die künftigen Entwicklung und Bereitstellung medizinischer Geräte in der gesamten EU beeinträchtigen, besonders wenn man die möglicherweise katastrophalen Folgen für die klinische Magnetresonanzbildgebung (MRI) bedenkt?

 
  
 

Die Kommission kennt die von einigen medizinischen Vereinigungen in Europa geäußerten Bedenken wegen der möglichen Folgen der Richtlinie 2004/40/EG für medizinische Verfahren, die mit dem Einsatz der Magnetresonanzbildgebung (MRI) verbunden sind. Die Mitgliedstaaten müssen die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die zur Einhaltung der Richtlinie notwendig sind, bis spätestens 30. April 2008 in Kraft setzen. Die Kommission hat eine unabhängige Studie in Auftrag gegeben, in der die Folgen der von der Richtlinie auferlegten Expositionsgrenzwerte für die Magnetresonanzbildgebung (MRI) beurteilt und gegebenenfalls vorhandene Probleme mengenmäßig und allumfassend ermittelt werden sollen.

Die ersten Ergebnisse dieser Studie werden vermutlich im letzten Quartal 2007 vorliegen und werden dann gemeinsam von Vertretern der Mitgliedstaaten und Sozialpartner im Rahmen des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz analysiert. In der Studie werden auch andere Informationsquellen Berücksichtigung finden, beispielsweise die Ergebnisse eines Berichts des britischen Amts für Gesundheit und Sicherheit, an dem zurzeit gearbeitet wird.

Angesichts dieser Ergebnisse wird die Kommission die anderen Organe über ihre Beurteilung in Kenntnis setzen und gegebenenfalls eine Initiative zur Beschäftigung mit dieser Frage vorschlagen und zugleich dafür sorgen, dass ein angemessenes Schutzniveau erhalten bleibt.

 
 

(1)  ABl. L 159 vom 30.4.2004, S. 1.

 

Anfrage Nr. 67 von Inger Segelström (H-0092/07)
 Betrifft: Gemeinsame Asylpolitik
 

Die Flüchtlingsströme aus dem Irak nach Europa haben rasch zugenommen und die Lage im Irak wird sich eher weiter verschlechtern. Verschiedenen Flüchtlingsexperten zufolge handelt es sich hierbei um eine Massenfluchtsituation. Von den annähernd 16 000 Irakern, die zwischen Januar und November vergangenen Jahres in Europa Asyl beantragt haben, gelangen 45 % nach Schweden. Jeder zweite Asylbewerber in Schweden ist mittlerweile Iraker. Es gibt keine Anzeichen dafür. dass dieser Flüchtlingsstrom abebben würde, eher im Gegenteil. Was beabsichtigt die Kommission zu unternehmen, um darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung für diese Menschen, die aus dem Irak nach Europa gelangen, solidarischer zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt werden kann?

 
  
 

Die Kommission behält die Entwicklung der Lage aufmerksam im Auge und hält ständigen Kontakt zu mehreren internationalen Organisationen, einschließlich des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR).

Sollte sich die Situation in den nächsten Monaten weiter verschlechtern, kämen zwei Maßnahmen in Frage.

Erstens soll die Kommission die Lage anhand der Kriterien der Richtlinie für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes(1) untersuchen, um zu entscheiden, ob die Aktivierung des vorübergehenden Schutzmechanismus beim Rat beantragt werden soll.

Auf Vorschlag der Kommission kann eine vorübergehende Schutzregelung durch Beschluss des Rates, der mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden muss, erlassen werden. Die Kommission kann einen solchen Vorschlag auf eigene Initiative unterbreiten, wenn die in der Richtlinie aufgeführten Bedingungen nach ihrer Überzeugung zutreffen. Sie ist zudem verpflichtet, jeden Antrag eines Mitgliedstaats zu prüfen, dass sie dem Rat einen solchen Vorschlag vorlegen soll.

Mit der Einführung einer vorübergehenden Schutzregelung für die irakischen Asylbewerber können diese sofort Schutz erhalten, und zugleich wird ihnen finanzielle Unterstützung für ihre tatsächliche Aufnahme gewährt und es werden die Modalitäten für eine etwaige Umverteilung der Asylbewerber unter den Mitgliedstaaten vereinbart werden.

Zweitens wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem Hohen Flüchtlingskommissar (UNHCR) die Möglichkeit koordinierter Bemühungen der EU-Mitgliedstaaten zur Umsiedlung von Flüchtlingen aus der Region prüfen. Ein solches Umsiedlungsvorhaben könnte besonders gefährdete Personengruppen betreffen, wie etwa gefährdete Frauen und unbegleitete Minderjährige.

Im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen 10 Millionen Euro für die Unterstützung von Binnenvertriebenen bereitgestellt. Am 15. Februar 2007 erfolgte eine neue Ankündigung von mehr als 10 Millionen Euro für humanitäre Hilfe.

Darüber hinaus stellt die Kommission zurzeit über das Programm Aeneas eine Million Euro für Maßnahmen bereit, die vom UNHCR in Jordanien, Syrien und Libanon durchgeführt werden – die Länder, in denen die überwiegende Mehrheit der irakischen Flüchtlinge Aufnahme findet – und dem Ziel dienen sollen, den Schutz zu verstärken, gezielte Soforthilfe für die am stärksten gefährdeten irakischen Flüchtlinge zu leisten und Flüchtlinge auf Umsiedlungen vorzubereiten.

Für 2007 stehen 1,5 Millionen Euro im Rahmen des Programms Aeneas für Projekte bereit, mit denen unter anderem die Schutzkapazitäten im Irak, in Syrien, Jordanien, der Türkei, im Libanon und in Ägypten verstärkt werden sollen. Derzeit findet die Projektauswahl statt.

 
 

(1)  Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ABl. L 212 vom 7.8.2001.

 

Anfrage Nr. 68 von Jacky Henin (H-0094/07)
 Betrifft: Maßnahmen zur Impfung von Kampfhähnen gegen den H5N1-Virus
 

Kampfhähne sind Bestandteil des kulturellen Erbes Nordfrankreichs und somit der Europäischen Union. Sie gehören zu einer bekannten Geflügelart, die systematisch in Volieren gehalten wird.

Damit ihre Teilnahme an Kampfhühnerschauen u.ä. ohne jedes Risiko erfolgt, müssen sie systematisch gegen den Vogelgrippevirus H5N1 geimpft werden.

In der französischen Region Nord-Pas-de-Calais beläuft sich die Zahl der zu impfenden Kampfhühner auf 60.000 bis 80.000 Tiere.

Beabsichtigt die Kommission, der Einbeziehung dieser Hühnervögel in die zu impfenden Arten zuzustimmen und sie daher in die Übersicht der zu impfenden Vogelarten aufzunehmen und in ihr Impfprogramm einzubeziehen?

 
  
 

Die Richtlinie 2005/94/EG des Rates zur Bekämpfung der Aviären Influenza (Vogelgrippe) erlaubt den Mitgliedstaaten, auf der Grundlage nationaler Risikobewertungen präventive Impfungen durchzuführen.

Die Kommission erhielt kürzlich von Frankreich einen Plan zur Impfung von nicht gewerblich gehaltenem Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mit der Maßgabe, diesen zu genehmigen. In dem Plan sind auch Vögel aus der Ordnung der Hühnervögel (Galliformes) aufgeführt, allerdings ohne spezielle Erwähnung von Kampfhähnen.

Der Plan wurde auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 6. Februar 2007 erörtert, und es kamen mehrere Fragen zur Sprache, die von Frankreich noch weiter geklärt werden müssen. Jetzt wartet die Kommission auf eine Antwort aus Frankreich.

Die Kommission hat nicht die Absicht, Mitgliedstaaten davon abzuhalten, Impfungen gegen die Aviäre Influenza durchzuführen. Impfungen schützen gegen klinische Krankheitsanzeichen, bieten aber keinen vollständigen Schutz gegen eine Infektion. Wenn geimpfte Vögel mit dem Virus in Berührung kommen, können sie immer noch infiziert werden und zur Verbreitung des Virus beitragen.

Daher müssen nach der Durchführung von Impfungen eine angemessene Überwachung durch klinische und Laboruntersuchungen, die Verfolgung und Kontrollen der Bewegungen geimpfter Vögel gewährleistet werden.

Bei Krankheitsausbrüchen müssen jedoch Zusammenführungen geimpfter bzw. nicht geimpfter Vögel verboten werden.

 

Anfrage Nr. 69 von Yiannakis Matsis (H-0097/07)
 Betrifft: Illegaler An- und Verkauf von Immobilien in den besetzten Gebieten von Nordzypern
 

Kann die Kommission im Zusammenhang mit der Aussprache im Petitionsausschuss (Petition Nr. 665/2006) betreffend die Notwendigkeit, die Eigentumsrechte in der Europäischen Union und in den westlichen Balkanstaaten zu schützen, folgende Fragen beantworten: Beabsichtigt die Kommission, die individuellen Rechte der europäischen Bürger zu schützen und dem illegalen An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien in den besetzten Gebieten von Nordzypern ein Ende zu setzen, wo – nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte – die Türkei aufgrund ihrer illegalen Truppenpräsenz auf der Insel für die Lage verantwortlich ist und sie kontrolliert? Wenn ja, was wird die Kommission tun? Kann es der Türkei, einem Beitrittskandidaten, gestattet werden, die individuellen Rechte der Bürger eines oder mehrerer EU-Mitgliedstaaten zu verletzen?

 
  
 

Die Kommission möchte die Aufmerksamkeit des Herrn Abgeordneten auf das Protokoll Nr. 10 zur Beitrittsakte von 2003 lenken. Gemäß Artikel 1 Absatz 1 dieses Protokolls wird die Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstandes in jenen Teilen der Republik Zypern ausgesetzt, in denen die Regierung der Republik Zyperns keine tatsächliche Kontrolle ausübt.

Die Kommission unterstützt alle Bemühungen, die rasch zur Wiederaufnahme eigenständiger Gespräche unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen führen, die auf eine umfassende Regelung des Zypernproblems abzielen. Eine derartige Regelung würde auch eine Lösung für die Immobilienfragen und für die Frage der Anwesenheit der türkischen Armee auf der Insel mit sich bringen.

Die Kommission überwacht im Rahmen der Beitrittsverhandlungen die Einhaltung der politischen Kriterien von Kopenhagen durch die Türkei.

 

Anfrage Nr. 70 von Jörg Leichtfried (H-0101/07)
 Betrifft: Fristgerechte Bereitstellung von Informationen über EU-Förderprogramme
 

Warum werden die Informationen erst drei Monate vor dem Eintreten der neuen EU-Förderprogrammperiode auf der Homepage kommuniziert? Warum wird auf wesentliche Änderungen nicht ausdrücklich hingewiesen? Warum wird das Programm nicht fristgerecht in alle Sprachen übersetzt? Warum wird die Antragsfrist bei solch gravierenden Versäumnissen nicht verlängert?

 
  
 

Die Fragen des Herrn Abgeordneten beziehen sich auf das Anlaufen des Programms „Jugend in Aktion“.

Die Kommission war darum bemüht, den effektiven Start des Programms „Jugend in Aktion“ sobald wie möglich zu gewährleisten. Tatsächlich wurden ab dem Termin des 1. Februar 2007 Hunderte von Projekten für eine Finanzierung im Rahmen des Programms eingereicht. Unter diesem Aspekt ist die Situation weitaus günstiger als beim Anlaufen des vorangegangenen Programms im Jahr 2000.

Dies wurde trotz einer verspäteten Annahme des Beschlusses über die Einführung des Programms erreicht. Der Basisrechtsakt, der am 15. November 2006 angenommen und am 24. November im Amtsblatt veröffentlicht wurde, trat am 14. Dezember in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt konnten nach der Befassung des Programmausschusses auch die Prioritäten für die Verwaltung für das Jahr 2007 festgelegt werden. Aufgrund dessen konnte der Programmleitfaden nicht sehr früh im Jahr 2006 veröffentlicht werden, auch wenn die Kommission vorbehaltlich der Annahme des Beschlusses eine Vorabversion des Leitfadens sogar vor dem tatsächlichen Inkrafttreten des Programms veröffentlicht hat.

Der Programmleitfaden wurde in enger Abstimmung mit den mit der Durchführung des Programms auf nationaler Ebene betrauten nationalen Agenturen und unter Hinzuziehung anderer Programmbeteiligter ausgearbeitet. Es erschien nicht wünschenswert, die Unterschiede zu den Bedingungen für die Einreichung von Vorschlägen, die im Rahmen des vorangegangenen Programms galten, herauszustellen, sondern es sollte vielmehr ein dem neuen Programm angepasster Leitfaden vorgelegt werden. Um alle Unklarheiten zu beseitigen, sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Augenmerk im Rahmen des Programmleitfadens ausdrücklich nicht den Änderungen gegenüber dem vorangegangenen Programm galt. Verschiedene Programmbeteiligte, die Informationen für die Endempfänger bereitstellen, wurden jedoch in Informationssitzungen auf die Unterschiede hingewiesen und konnten diese Information an potentielle Empfänger, die Mittel aus dem vorherigen Programm erhalten hatten, weitergeben.

Die Kommission hat sich bemüht, den Programmleitfaden den potentiellen Empfängern in allen Gemeinschaftssprachen sobald wie möglich vorzulegen, wobei die Fristen für die Ausarbeitung und Übersetzung dieses Dokuments zu berücksichtigen waren. Die Veröffentlichung in allen Sprachen lag am 17. Januar 2007 vor, d.h. zwei Wochen vor der ersten Frist für die Einreichung der Fördermittelanträge.

Trotz der verspäteten Annahme des Beschlusses über die Einführung des Programms „Jugend in Aktion“ war der Kommission im Interesse der potentiellen Empfänger daran gelegen, dass diese ihre Vorschläge vom ersten Jahrestermin an, d.h. am 1. Februar, einreichen können. Es trifft zu, dass aufgrund der Sachzwänge (insbesondere in Bezug auf die Übersetzung) dieses Ziel, das neue Programm von Anfang 2007 an zur Verfügung zu stellen und somit einen nahtlosen Übergang von dem am 31. Dezember 2006 auslaufenden Programm zu gewährleisten, dazu geführt hat, dass die Startbedingungen manchmal etwas unbequemer waren, als wenn der Start verschoben worden wäre. Es sei jedoch auf die folgende Besonderheit des Programms „Jugend in Aktion“ hingewiesen: Der Zeitplan für die Einreichung der Vorhaben im Rahmen dieses Programms, der fünf Jahrestermine umfasst, bewirkt, dass es sich sozusagen um eine ständige Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen handelt; ein Projekt, das nicht zum 1. Februar eingereicht würde, könnte schon zum Termin des 1. April eingereicht werden. Dadurch, dass Antragsteller, die die erste Frist wahrnehmen konnten, auch die Möglichkeit erhielten, bereits zum 1. Februar ein Projekt einzureichen, wurden somit andere Antragsteller nicht benachteiligt. Die Kommission war daher der Ansicht, dass den Begünstigten des Programms mit diesem Ansatz das größte Maß an Flexibilität geboten wurde.

 

Anfrage Nr. 71 von Philip Bushill-Matthews (H-0103/07)
 Betrifft: Verringerung der Belastungen für kleine Unternehmen
 

Im November 2006 startete die Kommission eine Initiative zur Verringerung der administrativen Belastungen für europäische Unternehmen um 25 % bis 2012. In den vergangenen Wochen traf die SME-Union mit der Kommission zusammen, um sie nachdrücklich aufzufordern, die statistischen Berichtspflichten für KMU über die nächsten drei Jahre um 30 % zu reduzieren und die auf nationaler Ebene als „Gold-Plating“ bekannte Praxis anzugehen.

Kann die Kommission ihre konkreten Pläne und ihren Zeitplan für die Umsetzung dieser dringend benötigten Reformagenda erläutern?

 
  
 

Das EU-Statistikrecht betrifft sehr oft die Harmonisierung von Ergebnissen, d. h. es steht den Mitgliedstaaten frei zu entscheiden, wie sie die Informationen erfassen. Die Kommission bestärkt die Mitgliedstaaten darin, dies zu tun und dabei zugleich die Belastungen für die Befragten so gering wie möglich zu halten, z. B. durch die Nutzung von administrativen Daten. Dadurch fallen die meisten sehr kleinen Unternehmen schon aus statistischen Erhebungen heraus. In einigen Fällen wird in Statistikverordnungen eine Schwelle verwendet, um kleine Unternehmen völlig herauszunehmen. So gilt etwa in der Erhebung zur Industrieproduktion (Prodcom) und im Anhang zu den Dienstleistungen für Unternehmen in der Neufassung der Strukturellen Unternehmensstatistik eine Schwelle von 20 Beschäftigten.

Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Belastung für die Unternehmen zu unterstützen, beabsichtigt die Kommission, ein Programm zur Modernisierung der Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) aufzulegen, mit dem Unterstützung geleistet werden soll, um intelligentere Möglichkeiten der Datenerfassung zu fördern, beispielsweise (a) Datenverknüpfung, (b) Hochrechnungen, (c) Nutzung administrativer Daten und (d) Nutzung von Abrechnungsdaten. Das Programm soll von 2008 bis 2013 laufen.

Was das Gold-Plating betrifft, ist sich die Kommission dessen bewusst, dass statistische Erhebungen von Mitgliedstaaten im Rahmen der Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften bisweilen mehr Fragen enthalten, als nach den EU-Rechtsvorschriften gefordert sind. Im Zuge der Initiative zur Verbesserung der Rechtsetzung(1) hat die Kommission diese Frage bereits mit den Mitgliedstaaten erörtert und wird sich weiter darum kümmern, dass jede unnötige Belastung vermieden wird.

 
 

(1)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzung im Bereich der Gemeinschaftsstatistik (KOM (2006) 693 endg.) und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union (KOM (2006) 689 endg.; KOM (2006) 690 endg.; KOM (2006) 691 endg.; SEK (2006) 1457/3).

 

Anfrage Nr. 72 von Åsa Westlund (H-0105/07)
 Betrifft: Abfallentsorgung im Widerspruch zu internationalen Übereinkommen
 

Auf den Philippinen herrscht die Sorge, dass das Abkommen über eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Japan und den Philippinen (JPEPA) zur Folge haben wird, dass Japan seinen Giftmüll zur Entsorgung auf die Philippinen bringt. Dass ein reiches Land umweltgefährdenden Abfall in einem weniger reichen Land entsorgt, müsste als Verstoß gegen internationale Übereinkommen über die Ausfuhr gefährlicher Abfälle (z. B. das Basler Übereinkommen und das Rotterdamer Übereinkommen) gelten.

Besteht nach Auffassung der Kommission nicht Anlass sich dafür einzusetzen, dass die internationalen Übereinkommen eingehalten werden und dass die Philippinen nicht zu einem Abladeplatz für gefährliche Abfälle verkommen?

 
  
 

Der Kommission weiß, dass Artikel 29 des 2006 abgeschlossenen Abkommens über eine wirtschaftliche Partnerschaft zwischen Japan und den Philippinen mit Inkrafttreten des Abkommens (das von zwei Dritteln des Senats in den Philippinen genehmigt werden muss) einen Null-Präferenzzollsatz für Einfuhren bestimmter Abfallstoffe vorschreibt. Allerdings gilt in den Philippinen zurzeit eine nationale Rechtsvorschrift (Gesetz Nr. 6969 der Republik), die die Einfuhr gefährlicher Abfälle in ihr Hoheitsgebiet, auch zu Transitzwecken, verbietet und harte Strafen für Verstöße gegen dieses Gesetz verhängt. Zudem sind sowohl Japan als auch die Philippinen Vertragspartner des Basler Übereinkommens, das Ausfuhren gefährlicher Abfälle zwar nicht vollkommen verbietet, aber solche Verbringungen durch ein System der vorherigen Meldung und Zustimmung regelt. Vertragspartner des Basler Übereinkommens dürfen nicht an Parteien exportieren, bei denen solche Einfuhren ausdrücklich verboten sind. Beide Länder sind außerdem Vertragspartner des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel im internationalen Handel, aber es ist anzumerken, dass dieses Übereinkommen zwar für bestimmte Chemikalien und Schädlingsbekämpfungsmittel gilt, Abfälle jedoch nicht in seinen Anwendungsbereich fallen.

Die Wirksamkeit dieser Übereinkommen hängt davon ab, dass die Vertragsstaaten nicht nur über entsprechende Rechtsvorschriften, sondern auch über geeignete Überwachungs- und Durchsetzungskapazitäten verfügen, um zu verhindern, dass solche gefährlichen Abfällen illegal in ihr Hoheitsgebiet verbracht werden können. Eine Reihe von Entwicklungsländern setzen sich seit vielen Jahren für strengere Bestimmungen zu Ausfuhren gefährlicher Abfälle in Entwicklungsländer ein.

1995 nahm die Konferenz der Konferenzparteien einstimmig eine Änderung zum Basler Übereinkommen an, die Ausfuhren gefährlicher Abfälle zur endgültigen Beseitigung und Wiederverwertung aus Ländern, die Vertragspartner des Basler Übereinkommens und zugleich Mitgliedstaaten der EU und/oder der OECD(1) sind, an einen anderen Vertragspartner des Übereinkommens (auch „Ban Amendment“ genannt) verbietet. Die Ratifizierungsschwelle, die nötig ist, damit die Änderung in Kraft treten kann, ist noch nicht erreicht, und die EU ermuntert die Staaten, die dies noch nicht getan haben, eindringlich zur Ratifizierung dieser Änderung. Bisher haben weder Japan noch die Philippinen die Änderung ratifiziert.

Die EU hat das „Ban Amendment“ durch ihre Abfallverbringungsverordnung ihrerseits voll umgesetzt und setzt sich für eine globale Harmonisierung im Bereich grenzüberschreitender Abfallverbringungen ein.

 
 

(1)  Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

 

Anfrage Nr. 73 von Joel Hasse Ferreira (H-0106/07)
 Betrifft: Lage im Unternehmen Bernard Matthews im Vereinigten Königreich
 

Portugiesische Arbeitnehmer des britischen Truthahnerzeugers, bei dem die Vogelgrippe ausgebrochen ist, haben erklärt, dass sie nicht über die Infektion informiert worden seien. Allem Anschein nach wurden den Mitarbeitern von Bernard Matthews erst mehrere Tage nach Ausbruch der Krankheit Impfungen zum Schutz vor dem Virus angeboten. Zusätzlich zu diesem schwerwiegenden Fall für die öffentliche Gesundheit fürchten die Arbeitnehmer um ihre Arbeitsplätze und ihre Arbeitnehmerrechte.

Kann die Kommission angesichts der jüngsten Besorgnis hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte und des konstanten Anstiegs bei der Einstellung ausländischer Arbeitnehmer durch die Arbeitgeber, die sie direkt aus ihrem Herkunftsland einstellen und mit Agenturen zusammenarbeiten, die ebenso verfahren, oder andere Agenturen einschalten, die auf bereits in Großbritannien wohnhafte ausländische Arbeitnehmer zurückgreifen, sowie angesichts der verschiedenen Beispiele für die Verletzung von Arbeitnehmerrechten in der Europäischen Union in Bereichen, in denen Schichtarbeit üblich ist, mitteilen, ob sie darauf hinwirkt zu gewährleisten, dass in diesem Fall alle geltenden sozial- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen angewandt werden?

 
  
 

Die konkreten Verpflichtungen der Arbeitgeber in Bezug auf den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Vogelgrippe (z. B. Risikovermeidung, Risikobewertung, Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen, Unterweisung, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer) sind in mehreren Richtlinien(1) der Gemeinschaft verankert.

Vor allem die Einzelrichtlinie 2000/54 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit enthält konkrete Bestimmungen zur Unterrichtung und Anmeldung bei der zuständigen Behörde, Hygienemaßnahmen und individuellen Schutzmaßnahmen, Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer, zur Führung eines Verzeichnisses exponierter Arbeitnehmer und zur Gesundheitsüberwachung sowie zu besonderen Maßnahmen für industrielle Verfahren, Laboratorien und Tierhaltungsräume. Entscheidend für die Gewährleistung eines angemessenen Schutzes der Arbeitnehmer ist die vollständige und exakte Durchführung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien über Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Laut Artikel 4 der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG treffen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Vorkehrungen, um zu gewährleisten, dass die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die Arbeitnehmervertreter den für die Anwendung dieser Richtlinie erforderlichen Rechtsvorschriften unterliegen. Die Mitgliedstaten tragen insbesondere für eine angemessene Kontrolle und Überwachung Sorge. Bei allen Vorbeugungsmaßnahmen ist eine Risikoabschätzung vor Ort vorzunehmen. Der Arbeitgeber ist für diese Risikoabschätzung sowie für die Einrichtung von Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen verantwortlich.

Die Kommission ist der Meinung, dass die obigen Gemeinschaftsvorschriften bei korrekter Anwendung dazu beitragen können, die Rechte der Arbeitnehmer im Falle eines Ausbruchs der Vogelgrippe wie in dem von dem Herrn Abgeordneten geschilderten Fall zu schützen.

 
 

(1) EU-Richtlinien: 89/391/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. L 183 vom 29.6.1989;
89/686/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen, ABl. L 399 vom 30.12.1989;
89/656/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit, ABl. L 393 vom 30.12.1989;
2000/054/EG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit, siebte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG, ABl. L 262 vom 17.10.2000.

 

Anfrage Nr. 74 von Manuel Medina Ortega (H-0108/07)
 Betrifft: Nachbarschaftspolitik und Regionen in äußerster Randlage
 

Kann die Kommission mitteilen, welche Perspektiven für eine Einbeziehung der Nachbarschaftspolitik gegenüber Drittländern in ihre Vorschläge zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage existieren?

 
  
 

Was die europäische Nachbarschaftspolitik betrifft, so ermöglicht das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)(1), das spezifische Maßnahmen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit enthält, seit 2007 die Zusammenarbeit zwischen Regionen entlang der Außengrenzen der Union. Diesem Instrument liegt ein innovativer Ansatz zugrunde, der gemeinsame Aktionen zwischen Partnern innerhalb und außerhalb der Union durch die Umsetzung von Maßnahmen auf gleichberechtigter Grundlage erleichtert.

Zu diesem Zweck stellen Partner in den betreffenden Gebieten derzeit 15 Programme zur grenzüberschreitenden lokalen Zusammenarbeit an den (Land- und See-)Außengrenzen der Union auf. In diesem Rahmen können die Kanarischen Inseln eine Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit den entsprechenden marokkanischen Regionen erhalten. Die für die Programme zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 1,1 Mrd. Euro stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem ENPI.

Mit den Programmen werden vier Hauptziele verfolgt: Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen, Gewährleistung einer wirksamen und sicheren Grenzkontrolle und Förderung der lokalen Zusammenarbeit zwischen den Völkern. Die Programmbeteiligten können die lokalen Prioritäten innerhalb dieses Rahmens frei wählen.

Die Tätigkeit der Gemeinschaft wird vervollständigt durch spezifische Maßnahmen zur Verstärkung der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und den benachbarten Drittländern dieser europäischen Regionen, insbesondere den Ländern in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP). Diese Maßnahmen sind in dem Aktionsplan „Grand voisinage“ enthalten. Dieser Aktionsplan ist kein gesondertes Finanzierungsinstrument, sondern eine Initiative der Kommission zur besseren Koordinierung der von der Gemeinschaft innerhalb ihrer Gesamtpolitik und insbesondere ihrer Kohäsions-, Entwicklungs- und gemeinsamen Handelspolitik unternommenen Anstrengungen, um die Regionen in äußerster Randlage besser in die geografischen Gebiete zu integrieren, denen sie angehören.

Seit der Mitteilung der Kommission über die Regionen in äußerster Randlage von 2004(2) wurden beträchtliche Fortschritte bei der Umsetzung dieses Aktionsplans erzielt:

In Bezug auf die Handelsaspekte hat die Kommission Fortschritte bei den Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt und hat die Regionen in äußerster Randlage regelmäßig darüber unterrichtet. Darüber hinaus hat die Kommission die Regionen in äußerster Randlage mehrfach aufgefordert, ihre Interessen bezüglich der Verhandlungen mitzuteilen, um diese insbesondere in der letzten Verhandlungsphase hinsichtlich des Zugangs zu den Märkten einbeziehen zu können. Bislang hat nur Spanien seine Interessen dargelegt und diese werden gegenwärtig von der Kommission geprüft.

Im Hinblick auf die Umsetzung regionaler Kooperationsprogramme und ihre Verknüpfung mit dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) wurden beachtliche Fortschritte bei der Berücksichtigung des Aspekts der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Ländern und den Regionen in äußerster Randlage in der Programmplanung des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) und der europäischen territorialen Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) erzielt. So konnten durch die Tätigkeit der Kommission innerhalb der Dienststellen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten folgende Fortschritte auf dem Weg zu einer besseren Programmplanung erzielt werden: Bereitstellung eines Finanzrahmens für diese Zusammenarbeit im 10. EEF und im EFRE für 2007/2013, gemeinsame Festlegung der Prioritäten, indikative Aufteilung der Mittel für diese Zusammenarbeit und gemeinsame Vorauswahl der Projekte unter Berücksichtigung der für die einzelnen Fonds jeweils geltenden Programmplanungs-, Verwaltungs- und Bewertungsmodalitäten.

Auch in den anderen gemeinschaftlichen Politikbereichen hat die Kommission Vorschläge angenommen, um die Bemühungen um die regionale Integration der Regionen in äußerster Randlage zu unterstützen.

Im Verkehrsbereich hat die Kommission die Genehmigung für die Gewährung von Starthilfen für Luftverkehrsdienste zwischen den Gebieten in äußerster Randlage und den benachbarten Drittländern erteilt. Darüber hinaus schlägt sie in ihrer jüngsten Mitteilung über die Ausdehnung der transeuropäischen Verkehrsachsen auf die Nachbarländer vor, die iberischen Gebiete in äußerster Randlage in den Ausbau der Hochgeschwindigkeitsseewege zu den Nachbarstaaten der EU einzubeziehen.

Bezüglich Forschung und Entwicklung wird im 7. Rahmenprogramm die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den AKP-Ländern und den Gebieten in äußerster Randlage für die Entwicklung von internationalen Kooperationsmaßnahmen innerhalb dieses Programms unterstrichen.

Ähnliche Maßnahmen wurden im Fischereibereich ergriffen, insbesondere die Bildung beratender Fischereigremien.

In Bezug auf die spezifische Frage der Einwanderung schließlich ist die Kommission sehr besorgt über die ständig zunehmende Zahl von Migranten, die versuchen, unter Gefahr für Leib und Leben illegal auf das Territorium der EU zu gelangen. Das Problem der Zuwanderung in den Gebieten in äußerster Randlange bedarf einer ausgewogenen Behandlung.

Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung muss mit Maßnahmen zur Integration legaler Einwanderer einhergehen. Die Bekämpfung der illegalen Einwanderung darf nicht die Mobilität der Staatsangehörigen aus benachbarten Drittländern beeinträchtigen, da diese Freizügigkeit für die wirtschaftliche Integration der extrem abgelegenen Regionen in ihren geografischen Raum wichtig ist und die Abhängigkeit von ihrem Mutterland verringert.

Die in Reaktion auf bestimmte Situationen ergriffenen Sofortmaßnahmen, wie z. B. auf den Kanarischen Inseln, müssen mit entwicklungspolitischen Maßnahmen in den Herkunftsländern einhergehen. Dafür können die von der EU im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik (EEF) und ihrer Kohäsionspolitik (Strukturfonds) bereit gestellten Finanzmittel in Anspruch genommen werden.

 
 

(1)  Verordnung (EG) Nr. 1638/2006.
(2)  KOM(2004) 343.

 

Anfrage Nr. 75 von Alain Hutchinson (H-0116/07)
 Betrifft: Parlamentswahlen und Achtung der Menschenrechte in Dschibuti
 

Kommissionsmitglied Michel hat die Rolle der Republik Dschibuti als stabilisierende regionale Kraft, als Vermittler, als Übermittler von Botschaften und als Friedensstifter bei seinem Besuch in Dschibuti anerkannt und vor ganz kurzer Zeit Präsident Guelleh um eine Vertiefung der politischen Beziehungen zwischen Dschibuti und der EU auf eine regelmäßigere Weise ersucht, zumal die EU einer der größten Geber von Entwicklungshelfer ist. Es ist zwar richtig, dass die Republik Dschibuti von offensichtlichem strategischen Interesse sowohl aus regionaler als auch internationaler Sicht ist, es herrscht allerdings dort immer noch ein autoritäres Präsidialregime. Nur einige Tage nach dem Besuch von Kommissionsmitglied Michel in Dschibuti wurden mehrere Journalisten und Vertreter der Oppositionspartei „Mouvement pour le renouveau démocratique (MRD)“ willkürlich verhaftet, was besonders von „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert wurde. Die Behandlung von Oppositionellen durch die derzeitigen Machthaber in Dschibuti ist umso beunruhigender, als Parlamentswahlen dort für Januar 2008 vorgesehen sind.

Wie gedenkt die Kommission für eine dauerhafte Achtung der Menschenrechte in Dschibuti zu sorgen, und beabsichtigt die Kommission in einem derartigen Kontext, eine europäische Beobachtungsmission für die Parlamentswahlen 2008 zu organisieren?

 
  
 

Die Kommission hat die politische Lage im Land und insbesondere die Verhaftung mehrerer Journalisten und Vertreter der Oppositionspartei „Mouvement pour le renouveau démocratique (MRD)“ aufmerksam verfolgt. Sie hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass die inhaftierten Personen schließlich freigelassen wurden, obgleich der Generalstaatsanwalt Berufung gegen den Beschluss zur Freilassung von Houssein Ahmed Farah, Journalist beim „Djibouti Renewal“ und Bruder des Vorsitzenden der MRD, eingelegt hat.

Wie der Kommissar für Entwicklung und humanitäre Hilfe während seiner Mission am Horn von Afrika erneut betont hat, misst die Kommission dem politischen Dialog als Rahmen für die Erörterung so wichtiger Themen wie Staatsführung, Rechte der Opposition, Reformen und Menschenrechte besondere Bedeutung bei.

Der politische Dialog zwischen der Kommission und den Behörden Dschibutis wurde im Jahr 2004 aufgenommen. Die Behörden des Landes haben an diesen Treffen aktiv und auf höchster Ebene teilgenommen.

Trotz der noch bestehenden großen Probleme und Schwierigkeiten wurden gewisse Fortschritte im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechte erzielt. Sehr deutlich zeigt sich dies bei der Situation von Frauen und insbesondere bei den Bemühungen um die Emanzipation, Bildung, Information und Förderung der Frauen. Fortschritte wurden aber auch hinsichtlich des Rechts auf Arbeit, auf Sozialschutz, auf gesundheitliche Betreuung - insbesondere im Zusammenhang mit AIDS und Tuberkulose - und des Rechts auf Teilnahme am kulturellen Leben erzielt.

Die Kommission hat natürlich die Absicht, den konstruktiven und freimütigen Dialog mit den Behörden Dschibutis fortzusetzen, um die Bemühungen um eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Menschenrechte zu unterstützen und zu ermutigen.

Was die Entsendung einer europäischen Beobachtermission zu den Parlamentswahlen 2008 betrifft, so könnte diese Möglichkeit geprüft werden, sobald die Regierung Dschibutis ein entsprechendes Ersuchen abgibt. Die Kommission möchte den Herrn Abgeordneten jedoch auf die angesichts der verfügbaren Mittel begrenzte Zahl von möglichen Wahlbeobachtungen der EU sowie auf die unter den eingegangenen Ersuchen aufzustellende Rangfolge aufmerksam machen.

 

Anfrage Nr. 76 von Nils Lundgren (H-0122/07)
 Betrifft: Russisch-deutsche Gaspipeline durch die Ostsee
 

Gerhard Schröder, ehemaliger deutscher Bundeskanzler und Aufsichtsratsvorsitzender des Unternehmens Nord Stream, hat im schwedischen Fernsehen (SVT Rapport vom 8.2.2007) erklärt, dass die Mitgliedstaaten laut Beschluss des Ministerrats verpflichtet seien, den Bau des transeuropäischen Energienetzes (TEN-E) zu erleichtern und zu fördern. Schröder folgert, dass die geplante russisch-deutsche Gaspipeline durch die Ostsee somit die Unterstützung des Rates hat. Die Entscheidung über das transeuropäische Netz wurde im Rahmen der Tagung der Energieminister am 17.6.2005 gefasst. Dass Kommissionsdokument KOM(2003)0742 endg. bildete schließlich die Grundlage für den diesbezüglichen Ratsbeschluss. Ist die Kommission der Auffassung, dass das genannte Dokument KOM(2003)0742 endg. den Verlauf der so genannten North-Transgas-Pipeline festlegt? Ist die Kommission der Auffassung, dass überhaupt ein Beschluss darüber gefasst wurde, welchen Verlauf diese Pipeline haben soll?

 
  
 

Die Kommission befürwortet eine auf die Diversifizierung der Gasversorgung und auf die Diversifizierung der Versorgungswege abzielende Politik. Dies wird als wichtiges Element zur Erhöhung der Sicherheit der Versorgung der EU mit Erdgas wie auch als wichtiger Beitrag zur Energieversorgung der Union betrachtet. Das geplante Projekt wäre ein neuer Versorgungsweg von besonderer Bedeutung für Deutschland, Dänemark, das Vereinigte Königreich und andere EU-Staaten.

In den auf Vorschlag der Kommission angenommenen Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E)(1) wurde die Nordeuropäische Gasfernleitung als eines der Vorhaben von europäischem Interesse im Gassektor ausgewählt. Die Nordeuropäische Gasfernleitung und die Jamal-Europa-II-Erdgasfernleitung werden neue Verbundleitungen nach Russland sichern.

Die Kommission befürwortet neue Wege für die Erdgasversorgung, gibt aber hier keinem bestimmten Weg den Vorzug.

 
 

(1)  Entscheidung Nr. 1364/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 zur Festlegung von Leitlinien für die transeuropäischen Energienetze und zur Aufhebung der Entscheidung 96/391/EG und der Entscheidung Nr. 1229/2003/EG, ABl. L 262, S. 1 vom 22.9.2006.

 

Anfrage Nr. 77 von Raül Romeva i Rueda (H-0124/07)
 Betrifft: Abkommen zwischen der Regierung von Mali und den Tuareg
 

Nach dem Tuareg-Aufstand vom 23. Mai 2006 in Mali wurde am 4. Juli 2006 zwischen der Regierung von Mali und der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel (Alliance démocratique du 23 mai pour le changement) das so genannte Abkommen von Algier zur Lösung des Konflikts unterzeichnet.

In diesem Abkommen ist die Abhaltung eines Forums für die Entwicklung des Nordens Malis in der Region Kidal unter Teilnahme der Tuareg vorgesehen.

Die Regierung von Mali beabsichtigt, das Forum im März d.J. zu organisieren, allerdings ohne die Teilnahme der Mitglieder der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel.

Die Europäische Union wurde von der Republik Mali ersucht, bei der Organisation dieses Forums unterstützend mitzuwirken. Was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um die Teilnahme der Tuareg am Forum zu gewährleisten und die Entwicklung der Region Kidal in die Wege zu leiten?

 
  
 

Die internationale Gemeinschaft hat die von den Behörden eingeleiteten Verhandlungen zur friedlichen Lösung der Krise in der Region Kidal stets unterstützt. Diesbezüglich sieht das Abkommen von Algier nach der Entwaffnung und Demobilisierung der Rebellen die Abhaltung eines Treffens, des Forums von Kidal vor, um die Geldgeber in die Finanzierung der Entwicklung der Region einzubinden.

Bei der Umsetzung des Abkommens gab es jedoch Schwierigkeiten, und die Durchführung des Forums wurde bereits mehrfach verschoben. Erst am 8. Februar gab die Regierung bekannt, dass das Forum am 23. März beginnen werde.

Am 15. Februar sind bei den diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten der EU und der Kommission Schreiben der Demokratischen Allianz vom 23. Mai für den Wandel eingegangen, in denen die Frage der Beteiligung der Allianz an dem Forum angesprochen wurde. Die Leiter der diplomatischen Mission der Mitgliedstaaten und der Kommission haben sich beraten und Kontakt zu den Behörden von Mali zur Klärung dieser Frage aufgenommen. In Algier hat ein Treffen zwischen den verschiedenen malischen Beteiligten zur Klärung bestimmter Punkte des Abkommens von Algier stattgefunden, und es hat den Anschein, dass die Demokratische Allianz vom 23. Mai an dem Forum von Kidal teilnehmen wird.

 

Anfrage Nr. 78 von Bill Newton Dunn (H-0126/07)
 Betrifft: Preiserhöhungen für Europäer durch ICANN-Abgabe
 

Der Handel mit Registrierungsdiensten für generische Domains (wie etwa solche, die auf „-.com“, „-.net“ oder „-.org“ enden) wird von einem privatrechtlich organisierten Unternehmen aus den Vereinigten Staaten (ICANN) kontrolliert, das auch in Belgien eine Niederlassung hat.

ICANN legt Mindestpreise für die Registrierung von Domains für Großkunden fest und vergibt Lizenzen zum Betrieb von Registerstellen für generische Domains, die ihre Dienste sowohl im Binnenmarkt als auch weltweit anbieten. ICANN erhebt für jede generische Domain, die weltweit registriert wird, eine Abgabe, einschließlich für solche Registrierungen, die für Unternehmen, Organisationen oder Verbraucher in den Mitgliedstaaten der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum vorgenommen werden.

ICANN hat unlängst eine Reihe von Vereinbarungen mit anderen Unternehmen geschlossen, darunter eine mit Verisign, dem größten Domain-Registrierungsunternehmen, dem ICANN im Gegenzug zu einer letzten Endes von den Verbrauchern zu zahlenden Abgabe das exklusive Recht zur Registrierung der Domains „-.com“ und „-.net“ eingeräumt hat. Diese Abgabe steht in keinem Zusammenhang mit den für die Dienste anfallenden Kosten und hat zu Preissteigerungen für die europäischen Verbraucher geführt.

Hat die Kommission Beschwerden von europäischen Bürgern oder Unternehmen erhalten? Wird die Kommission unabhängig davon Untersuchungen einleiten, ob die Vereinbarungen zwischen ICANN, Verisign und europäischen Domain-Registrierungsunternehmen unter Artikel 81 und/oder 82 EGV fallen?

 
  
 

Die Kommission dankt dem Herrn Abgeordneten für die von ihm vorgelegten Informationen.

Die Kommission wurde auch schon von Unternehmen angesprochen, die Bedenken über die zwischen der Zentralstelle für die Vergabe von Internet-Namen und -Adressen (ICANN) und VeriSign geschlossene Vereinbarung zur Registrierung von .com-Bereichsnamen äußerten.

Gegenwärtig besitzt die Kommission noch nicht genügend Informationen, um entscheiden zu können, ob Gründe vorliegen, eine Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen die EG-Wettbewerbsregeln zu eröffnen.

 

Anfrage Nr. 79 von Maria Badia i Cutchet (H-0127/07)
 Betrifft: Die Urheberrechte und die Doha-Runde
 

Ideen und Kenntnisse werden zu immer wichtigeren Komponenten auch des internationalen Handels. Der Wert der vermarkteten kulturellen Güter und Dienstleistungen beruht auf dem Talent, der Erfindungsgabe, der Kreativität und Innovation ihrer Urheber und Urheberinnen.

Der Uruguay-Runde gelang es, mit dem WTO-Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums (TRIPS) bestehende Unterschiede zwischen den Ländern der Welt abzubauen, indem gemeinsame internationale Mindestnormen für den Schutz der Urheberrechte festgelegt wurden. Damit wurde ein Gleichgewicht zwischen den etwaigen kurzfristigen Kosten für die Gesellschaft und den langfristigen Vorteilen durch den öffentlichen Zugang zu diesen Werken möglich.

Derzeit wird in der EU über den Vorschlag für eine Richtlinie über die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten im Hinblick auf Online-Musikdienste und über die Achtung der geistigen Eigentumsrechte diskutiert. Glaubt die Kommission, dass die Verhandlungen im Rahmen der Doha-Runde zu diesem Gebiet die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Reform beeinflussen könnten? Hält es die Kommission für möglich, dass die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen kreativen Unternehmen, die Effizienz der Dienste, die von Verwertungsgesellschaften angeboten werden, und die Wettbewerbsfähigkeit der Anwenderfirmen, insbesondere der kleinen Rechtsträger und Abnehmer, aufrechterhalten und gleichzeitig die Kreativität und kulturelle Vielfalt bewahrt werden können?

 
  
 

Die Kommission plant zurzeit nicht, eine EG-Richtlinie über die länderübergreifende Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten im Musiksektor vorzuschlagen. In ihrer Empfehlung vom 18. Oktober 2005 für die länderübergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden, legt die Kommission ein breites Spektrum für Politikentscheidungen darüber dar, wie sich die länderübergreifende Wahrnehmung der Rechte für Online-Dienste auf dem digitalen Markt entwickeln könnte. In der Empfehlung geht es darum, wie Online-Rechte auf Gemeinschaftsebene wahrgenommen werden und für alle in der Europäischen Union beanspruchten Online-Dienste gelten würden. Die Kommission hält in ihrer Online-Politik strikt am Grundsatz der Gleichbehandlung aller Urheber und anderer Rechteinhaber fest, die durch alle einschlägigen internationalen Übereinkommen geschützt sind, die entweder von der Gemeinschaft oder von ihren Mitgliedstaaten eingehalten werden müssen.

Die Kommission hat vor, eine Einschätzung der Entwicklung des europäischen Online-Musiksektors auf der Grundlage der genannten Empfehlung vorzunehmen. Die Kommission hat alle interessierten Kreise aufgefordert, bis zum 1. Juli 2007 Meinungen und Bemerkungen zu ihren ersten Erfahrungen mit der Empfehlung zu übermitteln und sich allgemein dazu zu äußern, wie sich der Online-Musiksektor ihrer Meinung nach seit der Annahme der Empfehlung entwickelt hat.

 

Anfrage Nr. 80 von Jens Holm (H-0128/07)
 Betrifft: Finanzierung des Kolumbien-Plans (Plan Colombia)
 

Die Unterstützung der ersten Phase des als militärisch angesehenen Kolumbien-Plans durch die Europäische Union wurde von Rat, Kommission und Parlament am 1. Februar 2001 mit 474 gegen eine Stimme eindeutig abgelehnt.

Diese Entscheidung hat sich inzwischen als äußerst klug erwiesen, da der Plan gescheitert ist. Laut Alfred Rangel, Sicherheitsexperte und Berater von Präsident Uribe, der den Plan anfänglich verteidigt hat, ist „das Problem des Drogenhandels heute viel schwerwiegender als vor dem Plan Colombia. Es werden viel größere Mengen an Kokain exportiert, und der illegale Anbau ist viel weiter verbreitet.“ Zu Beginn des Kolumbien-Plans wurden in vier kolumbianischen Verwaltungsbezirken Drogen angebaut, heute dagegen „in mehr als zwanzig“, so Rangel.

Die Vereinigten Staaten kündigen nun an, die finanzielle Unterstützung für die zweite Phase des Kolumbien-Plans zu drosseln, weshalb die kolumbianische Regierung aktive Diplomatie betreibt, um Alternativen zu finden. So reisten am 1. Februar Außenministerin Maria Consuelo Araujo und am 8. Februar Verteidigungsminister Juan Manuel Santos nach Brüssel.

Erwägt die Kommission, den Kolumbien-Plan in seiner zweiten Phase direkt oder indirekt zu finanzieren?

 
  
 

Die Kommission hat nicht die Absicht, die zweite Phase des Kolumbien-Plans direkt oder indirekt zu finanzieren, was sie auch in der ersten Phase nicht getan hat.

Die in den kommenden Jahren aus dem Gemeinschaftshaushalt finanzierte Zusammenarbeit wird in dem Länderstrategiepapier 2007-2013 dargelegt, das von der Kommission in den nächsten Wochen angenommen werden soll.

Der Entwurf sieht einen Finanzrahmen von 160 Mio. Euro vor und legt drei vorrangige Maßnahmebereiche fest:

1) Frieden und Stabilität einschließlich alternative Entwicklung: 70 % des Budgets;

2) Rechtsstaatlichkeit, Justiz und Menschenrechte: 20 % des Budgets;

3) Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Handel: 10 % des Budgets.

Im Streben nach einem größeren sozialen Zusammenhalt in diesem Konfliktland wird innerhalb des ersten Bereichs versucht, die von den Friedenslaboratorien entwickelte Strategie zu festigen und auszudehnen und dabei den alternativen Entwicklungsmaßnahmen größere Beachtung zu schenken. Dieser Bereich wird auch Maßnahmen zugunsten von Vertriebenen umfassen.

Im zweiten Bereich des Länderstrategiepapiers (LSP) soll die zur Verstärkung der Rechtsinstitutionen bereits geleistete Arbeit fortgesetzt und verbessert werden, wobei es zum ersten Mal eine direkte Zusammenarbeit mit dem Staat im Bereich der Menschenrechte geben wird.

Im Kontext einer globalisierten Wirtschaft besteht das Ziel des dritten Bereichs darin, die Wettbewerbsfähigkeit der kolumbianischen Wirtschaft zu verbessern.

 

Anfrage Nr. 81 von Glyn Ford (H-0130/07)
 Betrifft: Sechs-Parteien-Gespräche - Beteiligung der EU
 

Kann die Kommission hinsichtlich der Ergebnisse der Sechs-Parteien-Gespräche in Peking erläutern, wie sie die EU-Beteiligung an diesem Prozess bewertet und ob ein Troika-Besuch erwogen wird?

 
  
 

Die Kommission ist der Meinung, dass das Ergebnis der Sechs-Parteien-Gespräche in Peking am 13. Februar 2007, einschließlich der Einsetzung von Arbeitsgruppen, potenziell eine wichtige und gute Entwicklung auf dem Weg zur Lösung der Nuklearfrage und anderer Fragen mit Nordkorea darstellt.

Die EU hat zu verstehen gegeben, dass sie sich weiter mit den sechs Parteien konsultieren wird, um zu ermitteln, mit welchen Mitteln die EU diesen Prozess am besten unterstützen kann.

Eine EU-Troika (Ebene der regionalen Direktoren) wurde vom 6. bis 8. März 2007 nach Pjöngjang entsandt.

 

Anfrage Nr. 82 von Ilda Figueiredo (H-0133/07)
 Betrifft: Vogelgrippefälle in EU-Ländern
 

Kann die Kommission in Anbetracht der jüngsten Meldungen über Vogelgrippefälle in Ländern der Europäischen Union, insbesondere dem Vereinigten Königreich und Ungarn, und unter Berücksichtigung der Entschließungen des Europäischen Parlaments zu Programmen zur Tilgung, Eindämmung und Überwachung bestimmter Tierseuchen in den verschiedenen Mitgliedstaaten, insbesondere zu den Vogelgrippefällen, mitteilen, welche Maßnahmen sie in diesem Bereich derzeit entwickelt?

 
  
 

Zur Prävention, Überwachung und Eindämmung der Vogelgrippe ist ein sehr umfassendes Paket harmonisierter Gemeinschaftsmaßnahmen eingeführt worden, das der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (SANCO)(1) zu finden ist.

Diese Maßnahmen erwiesen sich im vergangenen Jahr als sehr wirkungsvoll, als die Seuche durch Wildvögel in 14 Mitgliedstaaten eingeschleppt worden war und in fünf von ihnen auch auf Geflügel übertragen wurde.

Durch die bestehenden Maßnahmen gelang es auch, die jüngsten Ausbrüche in zwei ungarischen Gänsezuchtbetrieben und einem Putenzuchtbetrieb im Vereinigten Königreich sehr rasch und erfolgreich einzudämmen.

Diese Ausbrüche wurden dank der sehr wirksamen Schritte, die von den zuständigen Behörden in den zwei Mitgliedstaaten unternommen wurden, die eng mit der Kommission zusammenarbeiteten, rasch entdeckt und ohne Folgen für die menschliche Gesundheit beseitigt.

Außerdem sind entsprechende Untersuchungen angestellt worden, um den Ursprung dieser Ausbrüche zu ermitteln; diese Untersuchungen haben allerdings noch nicht zu schlüssigen Ergebnissen geführt.

Die Kommission beobachtet die in Kraft befindlichen Maßnahmen laufend und ist bereit, sie zur Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Hinweise und von Erfahrungen bei der Verhütung und Eindämmung der Seuche entsprechend anzupassen.

 
 

(1)  http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dyna/influenza/index.cfm.

 

Anfrage Nr. 83 von David Martin (H-0134/07)
 Betrifft: Zugang zu sauberem Wasser in den Entwicklungsländern
 

Wie aus den jüngsten Berichten von Water Aid hervorgeht, haben in den Entwicklungsländern 1,1 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser und 2,6 Mrd. Menschen keinen Zugang zu sanitärer Grundversorgung. Dieser Missstand führt nicht nur zum Tod von täglich 5 000 Kindern, sondern bringt auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Folgen mit sich. Junge Frauen erhalten keine Ausbildung, weil sie ständig mit Wasserholen beschäftigt sind und später als Erwachsene ihre kranken Kinder pflegen müssen. Auch die Wirtschaft ist betroffen: In Afrika gehen beispielsweise etwa 5 % des BIP infolge von Krankheiten und Todesfällen verloren, die durch schmutziges Wasser und fehlende Sanitärversorgung verursacht sind.

Inwieweit beabsichtigt die Kommission eine vermehrte Ausrichtung der Hilfszuwendungen auf den Sektor der ärmsten und bedürftigsten Länder? Wann wird die EG es zuwege bringen, dass 70 % davon auf die einkommensschwachen Länder konzentriert werden? Gedenkt die Kommission einen globalen Aktionsplan für Wasser- und Sanitärversorgung zu fördern, zu dem sich die internationale Entwicklungsgemeinschaft verpflichtet, wie dies im vor kurzem vorgelegten UNDP-Bericht über die menschliche Entwicklung empfohlen wurde?

 
  
 

Die Europäische Kommission leistet Hilfe für ihre Partner in den Entwicklungsländern sowohl über den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der für die Länder im subsaharischen Afrika, der Karibik und des Pazifikraums bestimmt ist, die Unterzeichnerstaaten des Abkommens von Cotonou sind, als auch aus dem Allgemeinen Haushalt der Kommission, bei dem der Schwerpunkt auf anderen Regionen der Welt liegt, zu denen der Mittelmeerraum, Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien (EECCA), Asien und Lateinamerika gehören. Der Europäische Entwicklungsfonds ist hauptsächlich auf die am wenigsten entwickelten Länder und die einkommensschwächsten Länder gerichtet, und diese Länder sind die Begünstigten von rund 70 % der Mittelbindungen, die im Rahmen des EEF im Sektor Wasser- und Sanitärversorgung erfolgten.

Die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen der Europäischen Kommission im Sektor Wasser- und Sanitärversorgung erfolgen im Rahmen der Länderstrategien sowie der nationalen und regionalen Richtprogramme. Diese Dokumente werden in gemeinsamer Beratung mit den Partnerländern erarbeitet und berücksichtigen die nationalen Prioritäten der Partnerländer.

Im Rahmen des für den Zeitraum 2002 bis 2007 geltenden 9. EEF wurden ungefähr 475 Millionen Euro für die Wasser- und Sanitärversorgung in 16 Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifikraums bereitgestellt. Weitere 500 Millionen Euro wurden zudem über die AKP-EU-Wasserfazilität zur Verfügung gestellt, und zwar vorrangig für den Einsatz und die Förderung von Investitionen in Wasser- und Sanitärversorgungsleistungen. Zurzeit wird die Programmplanung für den 10. EEF abgeschlossen, der für den Zeitraum 2008 bis 2013 gelten wird, und es ist noch zu früh, um die Gesamthöhe der Mittelzuweisungen für die Wasser- und Sanitärversorgung in Zahlen zu beziffern. Außerdem werden die Infrastruktur-Partnerschaft EU-Afrika und ihr Treuhandfonds regionale Wasserversorgungsprogramme unterstützen, die zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum beitragen, den regionalen Handel fördern, die regionale Integration unterstützen und die Armut mindern. Die Wasserversorgungskomponente der Partnerschaft soll die nachhaltige Nutzung der regionalen Wasserressourcen und die bessere Bewirtschaftung der Wasserressourcen im Fluss- und Grundwassereinzugsgebiet auf nationaler und grenzübergreifender Ebene beinhalten.

In dem im November 2006 veröffentlichten Bericht des UNDP(1) zur menschlichen Entwicklung wird ein globaler Aktionsplan für Wasser- und Sanitärversorgung als Rahmen für das politische Handeln und die Mobilisierung ihrer Finanzierung befürwortet. Er wird auch durch die kürzlich von Nichtregierungsorganisationen („Water Aid“, „Tear Fund & Streams of Knowledge“) ins Leben gerufene Kampagne „End Water Poverty“ unterstützt. Die Europäische Kommission begrüßt den Bericht 2006 des UNDP zur menschlichen Entwicklung und die Tatsache, dass darin erneut auf die Bedeutung der Wasser- und Sanitärversorgung sowie der Hygiene für die menschliche Entwicklung aufmerksam gemacht wird. Die EU-Wasserinitiative ist eine konzertierte Aktion der Europäischen Kommission, der Mitgliedstaaten der EU, der Partnerländer und anderer Interessengruppen, darunter Organisationen der Zivilgesellschaft, des privaten Sektors und Organisationen der lokalen Gebietskörperschaften, um zusammenzuarbeiten und gemeinsam mit anderen interessierten bi- und multilateralen Gebern zur Verwirklichung der Millenium-Entwicklungsziele beizutragen. Die EU-Wasserinitiative wird im Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik – als Beitrag zu unseren politischen Zielen bei der Wasser- und Sanitärversorgung – und in der EU-Strategie für Afrika erwähnt.

 
 

(1)  Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen.

 

Anfrage Nr. 84 von Georgios Karatzaferis (H-0136/07)
 Betrifft: Gemeinschaftsmittel für Epirus
 

Epirus zählt zu den ärmsten Regionen der EU. Dort gibt es weder ein Eisenbahnnetz noch mehrere Schnellstraßen oder Flughäfen. Welche Mittel wurden bis heute im Rahmen des dritten GFK speziell für die Distrikte Thesprotia, Preveza, Ioannina und Arta vorgesehen und welche Mittelinanspruchnahmerate war in diesen vier Distrikten in der Vergangenheit zu verzeichnen?

 
  
 

Zur Frage der Gemeinschaftshilfe für die vier Distrikte von Epirus möchte die Kommission betonen, dass der Distrikt als Verwaltungsebene für die Programmplanung der Gemeinschaftshilfe keine Rolle spielt. Die Gemeinschaftshilfe wird auf nationaler und regionaler Ebene geplant. Ihre Zuweisung und Umsetzung auf den niedrigeren Verwaltungsebenen fällt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in die Zuständigkeit des Mitgliedstaates. Daher verfügt die Kommission nicht über Einzelheiten zur Programmplanung oder Abschöpfung von Mitteln der Gemeinschaftshilfe auf der Ebene der griechischen Distrikte.

Die Region Epirus insgesamt erhält zuallererst Unterstützung aus dem regionalen Förderprogramm für Unternehmen „Epirus“ mit einem Gesamthaushalt von 625 Millionen Euro, von denen 450 Millionen Euro Gemeinschaftshilfen sind. Bis Mitte Februar 2007 sind 356 Millionen Euro als Ausgaben realisiert worden, was einer Abrufungsrate von 57 % entspricht. Dies liegt nahe an der durchschnittliche Abrufungsrate von 59 % für Griechenland insgesamt. Wie die Kommission schon bei früheren Gelegenheiten erklärt hat, stellt diese Höhe der Abschöpfung eine deutliche Verbesserung gegenüber der Lage vor zwei, drei Jahren dar, sowohl für Griechenland insgesamt als auch für Epirus. Dennoch muss die Umsetzung kofinanzierter Projekte weiter deutlich beschleunigt werden, um die Gefahr zu verringern, dass Gemeinschaftsmittel zwischen dem jetzigen Zeitpunkt und Ende 2008 verloren gehen.

Die Region Epirus erhält auch erhebliche Mittel aus Gemeinschaftshilfen, deren Programmplanung auf nationaler Ebene erfolgt, zum Beispiel das nationale operationelle Autobahnprogramm. Über dieses Programm werden gegenwärtig wichtige Abschnitte der Egnatia-Schnellstraße in Epirus, die diese Region mit dem übrigen Nord- und Ostgriechenland verbindet, finanziert. Aus den Programmen für den Zeitraum 2007-2013 sollen die Ionische Autobahn, die die Region Epirus mit West- und Südgriechenland verbinden wird, kofinanziert sowie die Kapazität des Flughafens von Ioannina vergrößert werden.

Nicht zuletzt erhält Epirus auch Gemeinschaftshilfen, die aus dem Kohäsionsfonds zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Fonds werden zurzeit der Ausbau des Hafens von Igoumenitsa, Vorhaben für den Bau bzw. die Verbesserung der Wasserversorgungs- und Abwasseraufbereitungssysteme in Ioannina, Preveza, Igoumenitsa, Parga und Arta sowie ein Projekt zur Entsorgung von Siedlungsabfällen in mehreren Teilen der Region kofinanziert.

 

Anfrage Nr. 85 von Josu Ortuondo Larrea (H-0137/07)
 Betrifft: Kontingente für Thunfisch-Rückenfilets aus Drittländern zu einem reduzierten Zollsatz
 

Aus der Antwort der Kommission auf meine Anfrage (H-1083/06)(1) geht hervor, dass für die Eröffnung autonomer Kontingente der Nachweis zu erbringen ist, dass in der EU, den AKP-Staaten oder in den Staaten, die vom APS profitieren, keine Thunfisch-Rückenfilets hergestellt werden. Geben diejenigen, die eine Aufstockung der Kontingente für Thunfisch-Rückenfilets fordern, ausreichende Gründe an?

Ist der Kommission bewusst, dass ein Widerspruch darin liegt, dass einerseits auf Importe von Thunfischkonserven (Position 16-04) aus Drittländern ein Zollsatz von 24 % erhoben wird, andererseits Thunfisch-Rückenfilets (ebenfalls Position 16-04) durch diese Kontingente zu einem reduzierten Zollsatz von 6 % in die EU gelangen? Wäre es nicht folgerichtiger, beide gleich zu behandeln, zumal sie zum gleichen Kapitel gehören?

Ist der Kommission klar, dass die Eröffnung von Kontingenten, wie sie für 2007 vorgesehen ist, bedeutet, dass die Reeder der Gemeinschaft sich mit Preisen wie vor fünfzehn Jahren für gefrorenen Thunfisch zufrieden geben müssen, trotz der Tatsache, dass der Thunfisch, aus dem die Thunfisch-Rückenfilets hergestellt werden, in Mengen von insgesamt mehr als 500 000 Tonnen u. a. von der europäischen Flotte, der Flotte der AKP-Länder und der APS-Länder gefangen wird?

 
  
 

Die Meinung, dass autonome Zollkontingente nur dann eröffnet werden können, wenn es weder in der EU noch in den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) bzw. den Ländern des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) eine Erzeugung gibt, kann die Kommission nicht teilen oder akzeptieren. Auslöser für die Eröffnung oder Erhöhung der autonomen Zollkontingente kann im Grunde genommen nur ein ernstes Versorgungsproblem für die verarbeitende Industrie Europas und/oder die Notwendigkeit der Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Rohstoffen für alle betroffenen Mitgliedstaaten sein.

Grundsätzlich gilt für Thunfischkonserven und Thunfischfilets der gleiche Zollsatz in Höhe von 24 %. Nur in dem speziellen Fall, wenn Thunfischfilets zur Weiterverarbeitung bestimmt sind, sieht die Regelung über autonome Zollkontingente vor, dass eine sehr begrenzte Menge Thunfischfilets zu einem reduzierten Zollsatz von 6 % eingeführt werden kann. Ziel dieser Maßnahme ist es, zusätzliche Rohstoffe verfügbar zu machen, die aus Fängen der Gemeinschaft sowie aus den APS-Plus- bzw. AKP-Ländern allein nicht beschafft werden können.

Es sei angemerkt, dass die meisten traditionellen Lieferanten von zu verarbeitenden Thunfischfilets in den Genuss von Präferenzregelungen kommen. Rund 80 % stammen aus APS-Plus-Ländern und weitere ca. 5 % aus AKP-Ländern. Thunfischfilets aus diesen Blöcken werden zollfrei in die EU eingeführt. Der Zollsatz von 6 % für die autonomen Zollkontingente ist daher nur auf 15 % der jeweiligen Einfuhren anwendbar. Da die Einfuhrdaten in den Jahren 2004 bis 2006 einen erheblichen Preisanstieg erkennen lassen, ist die Kommission nicht der Meinung, dass sich die Eröffnung autonomer Zollkontingente auf die Preise für zu verarbeitende Thunfischfilets negativ auswirken wird.

 
 

(1)  Schriftliche Antwort vom 13.2.2007.

 

Anfrage Nr. 86 von Ivo Belet (H-0142/07)
 Betrifft: Klima-Tickets - fakultative Zahlung eines Ausgleichsbetrags beim Buchen von Flugtickets
 

Kürzlich hat die Kommission bekräftigt, dass sie sich nachdrücklich dafür einsetzt, den Klimawandel zu bekämpfen, und hat einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die Treibhausgasemissionen der Zivilluftfahrt in den Emissionshandel der EU einbezogen werden sollen. Diese Richtlinie steht derzeit zur Debatte, wird aber erst 2011 in Kraft treten.

Aus der Konsultation der interessierten Kreise, die von der Kommission zu diesem Thema durchgeführt wurde, geht hervor, dass streckenbezogene Aufschläge auf Emissionen und sonstige Auswirkungen von Flugzeugen das zweitwirksamste Mittel zur Verringerung der Auswirkungen des Flugverkehrs auf den Klimawandel sind.

Da die Fluggesellschaften und die Flughafenbetreiber sicherlich fürchten, es könne ein Zwangssystem eingeführt werden (dies würde für die Passagiere höhere Preise bedeuten), ließe sich diese Befürchtung nur entkräften, wenn die Beträge freiwillig entrichtet würden. Diese freiwilligen Beiträge würden höchstens 2 bis 5 % des Ticketpreises betragen. Die Einnahmen aus diesen Beiträgen würden in Entwicklungsländern in die Wiederaufforstung oder in Projekte für erneuerbare Energie investiert.

Würde die Kommission eventuell bei einem freiwilligen System mitmachen, das bei Flugbuchungen fakultativ einen Kompensationsbetrag ausweist, damit ihre Beamten ihrer Verantwortung gerecht werden und einen Ausgleich für die Emissionen zahlen, die sie verursachen, wenn sie fliegen?

 
  
 

Die Kommission ist der Meinung, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der durch die Zivilluftfahrt verursachten Treibhausgasemissionen ergriffen werden müssen und dass ihr Vorschlag, die zivile Luftfahrt in die Emissionshandelsregelung einzubeziehen, die kostengünstigste Möglichkeit darstellt, dieses Ziel zu erreichen. Dies durch ein freiwilliges System zu ersetzen hält die Kommission nicht für eine wirksame Alternative.

Die Frage der Verrechnung von Emissionen aus internationalen Reisen und anderen geschäftlichen Aktivitäten der Kommission wird zurzeit geprüft. Das könnte nach Möglichkeit entweder den Erwerb von Gutschriften im Rahmen des Emissionshandels oder Investitionen in Projekte zur Schaffung von Mechanismen für die umweltverträgliche Entwicklung, die zuverlässige Garantien für Erfolge bei der Kohlendioxidreduktion geben können, umfassen.

 

Anfrage Nr. 87 von Michl Ebner (H-0146/07)
 Betrifft: Aufladekosten für Mobiltelefonwertkarten in Italien
 

In ihrer Antwort auf die parlamentarischen Anfragen P-4666/06, P-5186/06 und P-5449/06 erklärt die Kommission, dass von den italienischen Behörden Maßnahmen gegen das kartellähnliche Verhalten der Mobilfunkbetreiber in Italien ergriffen worden sind, die für das Aufladen von Mobiltelefonwertkarten hohe Spesen berechnen.

Wie weit sind diese Maßnahmen fortgeschritten, und welche Ergebnisse sind bisher festzustellen?

 
  
 

Die Kommission möchte dem Mitglied mitteilen, dass das italienische Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung am 25. Januar 2007 ein Dekret erlassen hat, das die Zusatzkosten für Mobeiltelefone(1) in Italien abschafft.

 
 

(1)  Der Beschluss des Ministeriums erfolgte in Übereinstimmung mit der Sektorumfrage, die die italienischen Behörden (Der Regulierer – AGCOM und die Kartellbehörde) in den vorangegangenen Monaten durchführten.

 

Anfrage Nr. 88 von Milan Gaľa (H-0147/07)
 Betrifft: Reform der Urheberrechtsabgaben
 

Die europäische IT-Branche leidet unter missbräuchlichen Gebühren. 2005 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die 2001 erlassenen Rechtsvorschriften für Urheberrechte geändert werden müssen. Im September 2006 kündigte die Kommission ein 10-Punkte-Programm zur Förderung von Innovationen, einer wichtigen Triebfeder der europäischen Wirtschaft, an. Ferner erklärte die Kommission, dass eine Reform der Urheberrechtsabgaben der Schlüssel zu einer Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit ist und dass die Vorschriften über die Erhebung und Umverteilung der Gebühren in der EU transparenter und wirksamer werden müssen. Im Januar 2007 beschloss die Kommission ohne Angabe von Gründen die unbefristete Aufschiebung der Reform, was den gesamten Informations- und Kommunikationssektor beunruhigt hat. Warum beschloss die Kommission eine Aufschiebung der Reform der Urheberrechtsabgaben und wann gedenkt sie die Reform schließlich durchzuführen?

 
  
 

Die Kommission wird die weitere Entwicklung in Bezug auf Abschöpfungsregelungen, die auf einzelstaatlicher Ebene zum Einsatz kommen, um Rechtsinhaber für alle Schäden zu entschädigen, die ihnen daraus entstehen, dass Verbraucher geschützte Werke für private Zwecke kopieren, genau überwachen. Außerdem wird die Kommission weiter untersuchen, wie Abgaben und digitale Dienstleistungen aufeinander und auf den Sektor Informationstechnologien im Allgemeinen einwirken.

 

Anfrage Nr. 89 von Konstantinos Hatzidakis (H-0150/07)
 Betrifft: Abschlussbericht der Generaldirektion Wettbewerb über das Privatkundengeschäft des Bankensektors
 

Dem Abschlussbericht der Kommission über das Privatkundengeschäft des Bankensektors zufolge werden in den Mitgliedstaaten bei Girokonten und ähnlichen Dienstleistungen unterschiedliche Verfahren angewandt, die den Wettbewerb behindern und zu Lasten der Verbraucher gehen.

Welche Daten liegen der Kommission speziell für Griechenland in Bezug auf Gebühren für grenzüberschreitende Transaktionen mit Hilfe von Geldkarten, hohe Provisionen bei Kartenzahlung, gegen den Wettbewerb gerichtete Zusammenarbeit von Banken sowie Methoden der Kundenbindung bestimmter Kreditinstitute vor? Welche konkreten Maßnahmen hält die Kommission im Falle Griechenlands für erforderlich, und wie kann der griechische Verbraucher geschützt werden und sein Geld zurückerstattet bekommen, wenn die erwähnten Gebühren als überhöht bewertet werden?

 
  
 

Die Kommission leitete im Juni 2005 eine Untersuchung im Bereich des Sektors der Dienstleistungen im Retail-Bankgeschäft ein. Der erste Zwischenbericht(1) zum Bereich Zahlungskarten wurde am 12. April 2006 veröffentlicht. Der zweite Zwischenbericht(2) wurde am 17. Juli 2006 veröffentlicht, und darin wurden unter anderem Fragen des Wettbewerbs bei Kontokorrentkonten und verbundenen Diensten erörtert. Nach Berücksichtigung der Erkenntnisse aus den zwei Zwischenberichten und der Bemerkungen aller Beteiligten veröffentlichte die Kommission am 31. Januar 2007 einen Abschlussbericht und befasste sich in einer Mitteilung(3) damit, welche angemessenen Maßnahmen ausgehend von den Ergebnissen des Berichts ergriffen werden könnten.

Bei der Sektoruntersuchung wurde festgestellt, dass einige Aspekte der Zusammenarbeit zwischen Banken, einschließlich Sparkassen und Genossenschaftsbanken, die Zusammenarbeit schwächen und einen Markteintritt verhindern könnten. Zu diesem Thema müssen jedoch noch weitere Informationen gesammelt und ausgewertet werden, bevor man Schlussfolgerungen zur Lage in bestimmten Mitgliedstaaten ziehen kann.

Im Zuge der Untersuchung wurde das Ausmaß der Produktkopplung in den Mitgliedstaaten beurteilt, und dabei stellte sich heraus, dass eine Produktkopplung bei den meisten Produkten in Griechenland eher üblich ist als im EU-Durchschnitt.(4) Zum Beispiel koppeln 69 % der griechischen Banken (gewogenes Mittel) Kredite an Kontokorrentkonten, was weit über dem EU-Durchschnitt von 39 % liegt. Bei sieben anderen Ländern hat sich jedoch gezeigt, dass diese Praxis dort sogar noch häufiger vorkommt.

Schließlich wurde bei der Untersuchung noch festgestellt, dass in Griechenland die europaweit höchsten Gebühren für bargeldlosen Zahlungsverkehr erhoben werden. Die Kommission hat auf diese Situation schon in verschiedenen früheren Antworten auf Anfragen von Abgeordneten des Europäischen Parlaments(5) hingewiesen.

Die Ergebnisse der Branchenuntersuchung weisen eine Durchschnittsgebühr von 10 Euro pro Überweisung aus, also mehr als das Zehnfache der durchschnittlichen Gebühr im Euroraum. Zugleich zeigt die Statistik, dass Griechenland das Land mit der niedrigsten Anzahl bargeldloser Zahlungen pro Kopf der Bevölkerung ist. Wahrscheinlich besteht hier ein Zusammenhang zwischen der geringen Nutzung bargeldloser Zahlungsinstrumente, den sehr hohen Preisen für griechische Verbraucher und der Stärke des Wettbewerbs auf dem Zahlungsmarkt.

Die Kommission hat die Absicht, diese Fragen weiterzuverfolgen. Als ersten Schritt wird sie mit der griechischen Wettbewerbsbehörde darüber beraten, was man nach den Ergebnissen der Branchenuntersuchung betreffend Griechenland jetzt am besten tun kann.

 
 

(1)  http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/interim_report_1.pdf.
(2)  http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/interim_report_2.pdf.
(3)  KOM(2007) 33 endgültig vom 31.01.2007. http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/others/sector_inquiries/financial_services/retail.html.
(4)  Die Angaben wurden in Tabelle 43-44 im zweiten Zwischenbericht sowie in Abbildung 11 im Abschlussbericht gemeldet.
(5)  Schriftliche Anfragen E-4685/05, P-4153/06 und E-4965/06 des Herrn Abgeordneten (Hatzidakis), P-4297/06 von Herrn Sifunakis sowie E-4554/06 von Herrn Arnaoutakis.

 

Anfrage Nr. 90 von Konstantin Dimitrov (H-0151/07)
 Betrifft: Konzessionsvertrag für die Schnellstraße „Thrakia“ zwischen dem bulgarischen Staat und dem portugiesisch-bulgarischen Unternehmen „Magistrala Thrakia“ AG
 

Am 29.3.2005 wurde gemäß den Beschlüssen des Ministerrats der Republik Bulgarien Nr. 1043 vom 30.12.2004, Nr. 88 vom 11.2.2005 und Nr. 190 vom 15.3.2005 zwischen dem bulgarischen Staat und dem portugiesisch-bulgarischen Unternehmen „Magistrala Thrakia“ AG ein Konzessionsvertrag für die Schnellstraße „Thrakia“ abgeschlossen.

Teilt die Kommission die Auffassung, dass der betreffende Konzessionsvertrag ohne die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens abgeschlossen wurde, ohne jegliche Transparenz, unter Verstoß gegen den Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien, Kapitel 3 „Verkehr“ (da die Schnellstraße „Thrakia“ mit finanzieller Unterstützung der EU gebaut wird), mit offenen und versteckten staatlichen Bürgschaften und im Widerspruch zur Strategie von Lissabon im Hinblick auf die Beseitigung des Mautsystems und die Einführung einer europaweiten elektronischen Vignette?

 
  
 

Wie von dem Herrn Abgeordneten ausgeführt, wurde die Konzession für die Autobahn „Thrakia“ ohne Ausschreibung vergeben. Die betreffenden Vorgänge fanden jedoch vor dem Beitritt statt und unterliegen daher ausschließlich dem nationalen bulgarischen Recht, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht an den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich angepasst war. Auf diesen bedauernswerten Umstand hat die Kommission wiederholt gegenüber den bulgarischen Behörden hingewiesen. Die Handlungsmöglichkeiten der Kommission waren jedoch in diesem Fall begrenzt, insbesondere weil bei der Finanzierung des Projekts keine Heranführungsmittel in Anspruch genommen worden waren.

Auf diesen Aspekt wurde bei dem bilateralen Ad-hoc-Fachtreffen am 27. Januar 2005 sowie auf der Sitzung des Assoziationsausschusses am 15. Juni 2005 eindeutig hingewiesen. Es wurde eine technische Lösung vereinbart, die im Hinblick auf das gemeinschaftliche Verkehrsrecht und insbesondere die Anwendung der Bestimmungen über Maut- und Benutzungsgebühren gemäß der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge annehmbar ist. Auf die konkrete Frage des Herrn Abgeordneten ist zu antworten, dass die Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht die Einhaltung bestimmter Grundsätze bei der Berechnung der Mauttarife verlangt und die Interoperabilität der elektronischen Mauterhebungssysteme erfordert. Hingegen verlangt sie weder die Erhebung von Mautgebühren, noch deren Beseitigung oder Ersetzung durch elektronische Vignetten.

Die Frage nach der rechtlichen Beurteilung der für das Projekt gewährten staatlichen Garantien stellt sich auch im Hinblick auf Artikel 65 des Europäischen Assoziationsabkommens, der den Wettbewerb und staatliche Beihilfen betrifft. Sie war Gegenstand eines ausführlichen Meinungsaustauschs zwischen den Dienststellen der Europäischen Kommission und der bulgarischen Wettbewerbsbehörde, die schließlich am 3. Mai 2005 entschied, dass unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen, der der Trakia Motorway JSC gewährte Konzessionsvertrag keine Elemente staatlicher Beihilfe enthält.

Diese Angelegenheit hat allerdings die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Reform der diesbezüglichen bulgarischen Rechtsvorschriften zwecks ihrer Anpassung an den gemeinschaftlichen Besitzstand deutlich gemacht. Dazu wurde mit Unterstützung der Dienststellen der Kommission ein neues Gesetz über Konzessionen vorbereitet (SG Nr. 36/2.05.2006). Es ist am 1. Juli 2006 in Kraft getreten und wird verhindern, dass keine Verträge mehr unter den vom Herrn Abgeordneten bedauerten Bedingungen vergeben werden.

Aus vorher genannten Gründen ist anzumerken, dass die Kommission im Hinblick auf die verschiedenen mit diesem Projekt verbundenen Problemstellungen stets nur beratend tätig geworden ist.

In jedem Fall unterliegen die seit dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union aus den Strukturfonds oder aus dem Kohäsionsfonds kofinanzierten Projekte den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts und allen sonstigen anzuwendenden nationalen Vorschriften, die notwendigenfalls mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang gebracht wurden. Das Vorhaben, um das es hier geht, wird nicht mit Mitteln aus den Strukturfonds oder dem Kohäsionsfonds finanziert und die bulgarischen Behörden hatten auch keine solche Finanzierung für das Projekt beantragt.

 

Anfrage Nr. 91 von Zdzisław Zbigniew Podkański (H-0152/07)
 Betrifft: Auf chinesische Erdbeeren erhobene Antidumpingzölle
 

In Anbetracht der Tatsache, dass China Preisdumping betreibt und dass die polnischen Erzeuger 60 % des Bedarfs der europäischen Verarbeitungsbetriebe decken, führte die Kommission im Oktober 2006 vorläufige Antidumpingzölle auf gefrorene Erdbeeren aus China ein. Angeblich werden diese Zölle in der Regel nicht verlängert, was im Endeffekt viele Erzeuger in der Union — hauptsächlich in Polen — in den Ruin treiben wird, so dass die Union demnächst auf Lieferungen von Erdbeeren aus China und Marokko angewiesen ist. Diese Befürchtungen haben unter den polnischen Erzeugern und Verarbeitern von Erdbeeren Unruhe hervorgerufen. Am 18. Februar d. J. verkündeten sie ihre Bereitschaft zum Protest und bildeten zu dessen Organisation einen besonderen Ausschuss. Die Protestaktionen werden in Polen und in der Europäischen Union stattfinden. Ist sich die Kommission der Nöte bewusst, die sie heraufbeschwört, wenn sie die Gefährdung der Existenz der Erzeugerbetriebe aus Polen und der Union weiterhin unterschätzt?

 
  
 

Im Oktober 2006 wurden von der Kommission vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren gefrorener Erdbeeren aus China verhängt. Die Frage, ob jetzt einstweilige Antidopingmaßnahmen bestätigt werden sollen, wird sorgfältig geprüft. Dabei muss die Kommission die Interessen aller Beteiligten ohne Einschränkung berücksichtigen, auch die Lage der Erzeuger, Weiterverarbeitungsbetriebe und Endabnehmer gefrorener Erdbeeren in Polen und in der Europäischen Union. Insbesondere gilt es zu klären, ob endgültige Antidumpingmaßnahmen im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft wären.

Über den Ausgang dieser Angelegenheit muss bis spätestens 19. April 2007 eine Entscheidung fallen. Die Kommission kann sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht dazu äußern, welchen endgültigen Standpunkt sie in diesem Fall einnehmen wird.

 

Anfrage Nr. 92 von Ryszard Czarnecki (H-0154/07)
 Betrifft: Standort des Europäischen Technologieinstituts
 

Wann wird die endgültige Entscheidung über den Standort des Europäischen Technologieinstituts fallen? Werden dies Sitze an mehreren Orten sein, die alle den gleichen Status besitzen? Wird Breslau (Wrocław) voraussichtlich dazugehören?

 
  
 

Der Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts (ETI) wird zurzeit im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Über den Standort der Zentrale des ETI, die aus dem Verwaltungsrat und dessen Hilfspersonal bestehen wird, dürfte eine Entscheidung fallen, sobald die Verordnung angenommen und das ETI formell eingerichtet ist.

 

Anfrage Nr. 93 von Leopold Józef Rutowicz (H-0157/07)
 Betrifft: Bau von Autobahnen in Polen
 

Die Öffentlichkeit in Polen ist beunruhigt über die Aussage von Kommissionsmitglied Stavros Dimas über die Fernverkehrsachse „Via Baltica“ in der Publikation „New Europe“ (Ausgabe 718 vom 25. Februar).

Jeder Bau von Autobahnen, Deponien, Müllverwertungsbetrieben, Speichertanks in Polen stößt auf Widerspruch, besonders dann, wenn seine konkrete Verwirklichung beginnt.

Die Aussage von Herrn Dimas stellt einen störenden Eingriff in eine innere Angelegenheit Polens dar, und solche Aussagen werden den Bau von Straßen und anderen für die Verbesserung des Verkehrswesens bedeutenden Objekten erschweren. Polen ist doch schließlich ein Transitland zwischen Ost- und Westeuropa.

Es sollte eindeutig festgelegt werden, welchen Standpunkt die Kommission in Bezug auf die Investitionen in den Straßenbau vertritt.

Welche Maßnahmen gedenkt die Kommission zu ergreifen, damit es seitens der Europäischen Union zu keinen weiteren Eingriffen in den Bau von Straßen und anderen Objekten in Polen kommt?

 
 

Anfrage Nr. 94 von Andrzej Jan Szejna (H-0158/07)
 Betrifft: Bau einer Autobahn durch das Rospudatal
 

Die polnische Regierung hat ein Vorhaben zum Bau einer Umgehungsstraße um die Stadt Augustów angenommen, bei dem Zweifel an der Übereinstimmung mit gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, insbesondere der Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG(1) sowie der Habitatrichtlinie 92/43/EWG(2), bestehen. Welchen Standpunkt vertritt die Kommission in dieser Angelegenheit? Beabsichtigt sie für den Fall, dass sich herausstellt, dass ein Verstoß gegen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts vorliegt, beim Europäischen Gerichtshof gegen Polen vorzugehen?

 
  
 

Die Kommission hat die grundsätzliche Pflicht dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten das EG-Recht einhalten. Polen hat mit seiner Beitrittsakte die grundlegenden Rechtsvorschriften für die EU und deren gemeinschaftlichen Besitzstand anerkannt. Polen ist daher – wie jeder andere Mitgliedstaat – verpflichtet, dem EG-Recht zu entsprechen. Die Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie stellen einen festen Bestandteil des EG-Umweltrechts dar und müssen eingehalten werden.

Verstößt ein Mitgliedstaat gegen das Recht, behält sich die Kommission das Recht vor, jede Maßnahme zu treffen, die sie gemäß den ihr laut EG-Vertrag gewährten Befugnissen als angemessen und notwendig erachtet. Die Kommission würde es begrüßen, wenn die von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen die lückenlose Einhaltung des EG-Rechts gewährleisten.

Die Kommission befürwortet nachdrücklich, dass die Modernisierung der Infrastruktur Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes ist, das auch die Straßeninfrastruktur in Polen umfasst, einschließlich entlang des Straßenkorridors Helsinki-Warschau im Nordosten des Landes. Die Kommission ist aber der Meinung, dass ein nachhaltiges Vorgehen erreicht werden muss, um das richtige Verhältnis zwischen den Verkehrsbedürfnissen und dem Schutz des wertvollen Naturerbes im Einklang mit den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften zu finden.

Was das Autobahnprojekt durch das Rospudatal betrifft, so hat die Kommission Polen am 1. März 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übersandt. Polen hat eine Woche Zeit, um darauf zu antworten. Dann wird die Kommission diese Antwort beurteilen müssen.

Deshalb ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt und ehe die Kommission nicht die polnische Antwort erhalten und ausgewertet hat, verfrüht, über das weitere Vorgehen nachzudenken. Die Kommission hat aber schon klargemacht, dass sie die Angelegenheit als wichtig und dringend betrachtet, und sie wird diese Faktoren weiterhin berücksichtigen.

 
 

(1)  ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1.
(2)  ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7.

 

Anfrage Nr. 95 von Jan Březina (H-0160/07)
 Betrifft: Haftung der Einzelhändler für die Angaben auf dem Etikett
 

Das Urteil des Gerichtshofes vom 23.11.2006 in der Rechtssache „Lidl Italia“ führt zu einer noch stärkeren Belastung zahlreicher Einzelhändler, die – mit ihren kleinen und mittleren Unternehmen – für die Genauigkeit der verbindlichen Angaben auf dem Etikett haftbar gemacht werden können, obwohl eine entsprechende Kontrolle in der Praxis nicht durchführbar ist. Dies wird zu einer beträchtlichen Zunahme des Verwaltungsaufwands bei der Anwendung der Rechtsvorschriften der Gemeinschaft führen. Außerdem untergräbt das Urteil die Initiativen der GD Unternehmen (bessere Rechtsetzung, Abbau des Verwaltungsaufwands). Weitere Konsequenzen sind die Errichtung von Hindernissen für den Handel und ein Abbau des Verbraucherschutzes.

Ist sich die Kommission der Probleme bewusst, die sich aus dem Urteil ergeben, und will sie insbesondere die laufende Überarbeitung der Richtlinie 2000/13/EG(1) dazu nutzen, um genau festzulegen, „wer“ für das Vorhandensein und die Genauigkeit der Angaben auf dem Etikett abgepackter Lebensmittel verantwortlich ist?

 
  
 

In der Rechtssache „Lidl Italia“ geht es um die Haftung von Vertriebsunternehmen im Lebensmittelsektor. Der Gerichtshof entschied, dass die Richtlinie 2000/13 einer nationalen Regelung, die die Haftung alle Beteiligten der Lebensmittelkette einschließlich der Einzelhändler bei Nichteinhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Etikettierungspflichten vorsieht, nicht entgegensteht. In dem vorliegenden Fall sah das italienische Recht eine solche Haftung und ein Sanktionssystem im Falle von Verstößen vor.

Die Kommission prüft die rechtlichen Auswirkungen dieses Urteils im Rahmen der Überprüfung der Rechtsvorschriften für die Etikettierung.

Bezüglich der Haftung darf nicht außer Acht gelassen werden, dass in der Praxis die Wechselbeziehungen zwischen Erzeugern, Herstellern und Händlern immer komplexer werden. So sind z. B. die Primärerzeuger sehr oft durch vertragliche Verpflichtungen an die Hersteller und Händler gebunden, die die Einhaltung von Qualitäts- oder Sicherheitsstandards verlangen.

Immer mehr Vertriebshändler bieten unter ihrer eigenen Marke hergestellte Produkte an und spielen eine Schlüsselrolle in den verschiedenen Phasen der Produktentwicklung.

Dies führt zu einer größeren gemeinsamen Haftung der verschiedenen Akteure der gesamten Lebensmittelherstellungskette, die im Gegensatz zu der früheren individuellen Haftung steht.

Die Überarbeitung der gemeinschaftlichen Etikettierungsvorschriften wird in jedem Fall die Möglichkeit bieten, diese Frage zu prüfen und die eventuelle Erforderlichkeit einer Vereinheitlichung auf Gemeinschaftsebene festzustellen, um die Nachteile zu beseitigen, die sich aus den Unterschieden in den nationalen Rechtsvorschriften im Bereich der Haftung ergeben.

 
 

(1)  ABl. L 109 vom 6.5.2000, S. 29.

 

Anfrage Nr. 96 von Brian Crowley (H-0166/07)
 Betrifft: Drogenaufklärungsprogramme in Europa
 

Kann die Kommission mitteilen, ob sie in Europa Drogenaufklärungsprogramme durchführt? Falls ja, wie muss eine Freiwilligengruppe vorgehen, um die Finanzierung solcher Drogenaufklärungsprogramme sicherzustellen?

 
  
 

Im Moment laufen keine Drogenaufklärungsprogramme der Kommission in Europa. Allerdings finanziert die Kommission Drogenpräventionsprojekte über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008). Die Kommission hat zudem einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ für 2007-2013 als Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ vorgelegt. Dieser Vorschlag wird zurzeit im Parlament und im Rat beraten.

Freiwillige Gruppen können Finanzmittel für Drogenaufklärungsprogramme im Rahmen dieser Programme beantragen, sofern ihr Projekt zusätzlichen Nutzen für die EU bringt. Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich der Drogenprävention, ergänzt die Maßnahmen der Mitgliedstaaten, und deshalb erhalten die meisten Drogenaufklärungsprogramme Finanzmittel aus nationalen, regionalen oder lokalen Quellen.

 

Anfrage Nr. 97 von Seán Ó Neachtain (H-0168/07)
 Betrifft: Interreg-Programm 2007-2013
 

Kann die Kommission angeben, wie hoch die Gesamtsumme ist, die (Nord- und Süd-)Irland nach den Bestimmungen des Interreg-Programms 2007-2013 zufließen werden, und kann die Kommission angeben, wie diese Beträge verwendet werden?

 
  
 

Im Einklang mit den neuen Verordnungen für die Kohäsionspolitik für 2007-2013 hat die Kommission am 4. August 2006 Beschlüsse zur Festlegung des Verzeichnisses der förderfähigen Regionen und der jährlichen Aufschlüsselung der Verpflichtungsermächtigungen nach Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2007-2013 für die drei Ziele der Kohäsionspolitik angenommen. In diesem Zusammenhang beschloss die Kommission auch die Zuweisungen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (die im Zeitraum 2007-2013 die Gemeinschaftsinitiative INTERREG ablösen soll) nach Mitgliedstaaten mit getrennt auszuweisenden Beträgen für grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit. Es ist aber Sache der Mitgliedstaaten, die Entscheidungen über die Zuweisungen für die einzelnen grenzübergreifenden und transnationalen Programme zu treffen, an denen sie beteiligt sein werden.

Irland wird sich an zwei grenzübergreifenden Programmen beteiligen: eines mit Wales (Zuweisung aus dem EFRE von 53 Millionen Euro) und eines mit Nordirland und Schottland (192 Millionen Euro). Sowohl Irland als auch Nordirland werden in die Programme für grenzübergreifende und transnationale Zusammenarbeit für die Nördlichen Randgebiete (35 Millionen Euro), den Atlantikbogen (104 Millionen Euro) und Nordwesteuropa (etwa 350 Millionen Euro) mit einbezogen werden. Außerdem soll erstmals das Programm PEACE im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ wirksam werden, und zwar mit einer Mittelzuweisung aus dem EFRE von 225 Millionen Euro.

Das Programm Irland-Wales wurde der Kommission am 6. März 2007 offiziell vorgelegt. Die Kommission wartet nun darauf, dass die erwähnten anderen Programme im Frühjahr dieses Jahres offiziell bei ihr eingereicht werden.

Da noch kein Programm angenommen worden ist, an dem Irland und Nordirland beteiligt sind, und erst eines offiziell eingereicht wurde, lässt sich nicht genau sagen, wie die Finanzmittel eingesetzt werden. Doch wenn man sich die laufende öffentliche Aussprache über das Programm für Irland/Nordirland/Schottland ansieht, dann wird klar, dass die Programmpartner beabsichtigen, ihre Finanzierung schwerpunktmäßig für Fragen wie die regionale Zusammenarbeit für die Unternehmen, Fremdenverkehr und Zusammenarbeit für Entwicklung und grenzübergreifende Infrastruktureinrichtungen einzusetzen.

 

Anfrage Nr. 98 von Eoin Ryan (H-0170/07)
 Betrifft: Gemeinsame Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in Europa
 

Kann die Kommission Studien vorlegen, die zeigen, dass die Einführung einer gemeinsamen Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage in Europa tatsächlich dazu beitragen wird, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu verbessern?

Ist es unzutreffend, das sich mit Hilfe der Einheitslösung nicht alle strukturellen Probleme lösen lassen, die es zurzeit in vielen Teilen der europäischen Wirtschaft gibt?

 
  
 

In den letzten Jahren sind einige Untersuchungen zur Unternehmensbesteuerung und zur europäischen Wirtschaft durchgeführt worden. Die wichtigsten davon werden nachfolgend genannt.

Die Kommission selbst veröffentlichte eine große Studie, die von ihren Mitarbeitern mit Unterstützung zweier Gruppen von Sachverständigen aus Kreisen der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Sozialpartner im Jahr 2001(1) ausgearbeitet worden war. Bei dieser Studie wurden unter anderem eine Reihe steuerlicher Hindernisse für das effektive Funktionieren des Binnenmarktes ermittelt. Infolge dieser Hindernisse sind die Kosten für die grenzüberschreitende Wirtschafts- und Investitionstätigkeit in der EU höher als für vergleichbare nationale Tätigkeiten. Das führt zu einer geringeren Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Um Investitionen, Wachstum und Beschäftigung zu fördern, kam die Kommission anschließend zu dem Schluss, dass der beste Weg zur Beseitigung dieser Hindernisse darin besteht, die Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) anzustreben.

Im Jahr 2004 veröffentlichte die Kommission eine weitere Studie zu den Kosten im Zusammenhang mit der Auskunftspflicht gegenüber der Finanzbehörde(2), in der festgestellt wurde, dass die im Zusammenhang mit Auskunftspflichten gegenüber Finanzbehörden aus grenzüberschreitenden Geschäften entstehenden Kosten beträchtlich über den Kosten liegen, die sich aus rein einzelstaatlichen Geschäften ergeben. Die Anwendung der GKKB, wodurch sich die Zahl der potenziell geltenden einzelstaatlichen steuerrechtlichen Vorschriften von 27 auf eine reduziert, soll diese Kosten erwartungsgemäß senken, die zurzeit eine schädliche Auswirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft haben.

Seit einigen Jahren finden eine Reihe von Studien auf wissenschaftlicher Ebene statt(3). Dabei werden die Wachstums-, Beschäftigungs- und Wohlstandseffekte verschiedener Steuerkoordinierungspolitiken im Bereich der Körperschaftsbesteuerung (üblicherweise in dem gewählten allgemeinen gleichgewichtigen Rahmen) simuliert. Diese Studien belegen, dass die Vorteile aus der verstärkten Koordinierung im Bereich Körperschaftssteuer auf der EU-Ebene, wofür die GKKB nur ein Beispiel ist, von den Details der Politik abhängen. Im Allgemeinen wird jedoch ein Wohlstandsgewinn von insgesamt 0,18 % bis 0,94 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt. Bisher hat noch keine Studie die wirtschaftlichen Effekte der konkreten Einzelheiten des GKKB-Vorschlags simuliert, die auf Annahmen wie ihre Wahlfreiheit für Firmen, Konsolidierung zusammen mit einem Umlagemechanismus, keine Harmonisierung der Steuersätze usw. aufbaut, da die Vorbereitungsarbeit noch nicht abgeschlossen ist. Die Kommission wird jedoch eine vollständige Folgenabschätzung zur Flankierung des Legislativvorschlags vorbereiten, die diese Bereiche abdecken wird.

Darüber, ob eine Einheitslösung die strukturellen Schwierigkeiten der europäischen Wirtschaft lösen würde oder nicht, lässt sich diskutieren. Im Zusammenhang mit der Anfrage, die sich auf die GKKB bezieht, ist jedoch klar, dass die GKKB keine Einheitslösung ist. Die Kommission plant, dies für Unternehmen als freiwillige, nicht als obligatorische Maßnahme vorzuschlagen. Grundsätzlicher gesehen betrifft die GKKB nur die Bemessungsgrundlage. Der Steuersatz bliebe eine Angelegenheit für die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission vermeidet konsequent und sorgfältig die Befürwortung einer Einheitslösung im Bezug auf die Unternehmensbesteuerung, wie dies in den jüngsten Koordinierungs-Mitteilungen(4) weiter demonstriert wird.

 
 

(1)  Unternehmensbesteuerung im Binnenmarkt, SEK(2001)1681 vom 23. Oktober 2001.
(2)  EU-Steuerumfrage, SEK(2004)1128/2 vom 10. September 2004, und Serie der „Taxation Papers“, Arbeitspapier Nr. 3/2004.
(3)  Sørensen (2000): „The case for international tax co-ordination reconsidered“, Economic Policy 31, S. 431-461; Sørensen (2004): „Company tax reform in the European Union“, International Tax and Public Finance, Band 11, Seite 91-115;
Copenhagen Economics (2004): „Economic effects of tax cooperation in an enlarged European Union. Simulations of corporate tax harmonisation and savings tax coordination“; Bericht für die Generaldirektion Steuern und Zollunion, siehe unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/gen_info/economic_analysis/economic_studies/ economic_effects_enlargedEU.pdf;
Bettendorf, van der Horst und Rojas-Romagosa (2007): „Will corporate tax consolidation improve efficiency in the EU?“, CPB, Projekt „Tax/benefit systems and growth potential of the EU“.
(4)  KOM (2006) 823, 824, 825 vom 19.12.2006.

 

Anfrage Nr. 99 von Georgios Toussas (H-0173/07)
 Betrifft: Menschenwürdige Renten und Sozialleistungen
 

In ihrer jüngsten Mitteilung (KOM(2007)0013 endg.) kündigt die Kommission eine neue Runde von reaktionären Regelungen zu Lasten der Arbeitnehmer und Rentner an. Zur Stärkung der Rolle und des Profits der Konzerne, die in den Bereichen Renten, Gesundheit und Sozialfürsorge tätig sind, sowie unter dem Vorwand der Überalterung der Bevölkerung und der Sicherung der Nachhaltigkeit der Rentensysteme werden die Ausweitung flexibler Beschäftigungsformen, die Verschlechterung der Versicherungsbedingungen, d. h. Anhebung des Rentenalters, sowie drastische Rentenkürzungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales vorangetrieben. Die Arbeitnehmer und Rentner lehnen eine solche Ausrichtung entschieden ab.

Ist die Kommission der Auffassung, dass das Lebensniveau der Arbeitnehmer durch die Anhebung des Rentenalters und die weitere Privatisierung in den Bereichen Renten, Gesundheit und Sozialfürsorge verbessert wird? Wie kann nach Auffassung der Kommission dafür gesorgt werden, dass die Renten und generell die Sozialleistungen allen Rentnern ein menschenwürdiges Leben garantieren?

 
  
 

Die Europäische Union setzt sich für die Modernisierung des europäischen Sozialmodells ein, das auf den gemeinsamen Werten der sozialen Gerechtigkeit und aktiven Teilhabe aller Bürger am wirtschaftlichen und sozialen Leben beruht.

Am 22. Februar 2007 nahm der Rat den auf der Grundlage der entsprechenden Mitteilung der Kommission(1) erstellten Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2007 an. In dem Bericht sind die Schlussfolgerungen der ersten Runde der gestrafften offenen Methode der Koordinierung zusammengefasst, wobei es um soziale Eingliederung, Renten, Gesundheitsversorgung und Langzeitpflege geht. Wie im Bericht erwähnt, wurde in dem Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2006 und seinen Anhängen(2) eine ausführliche Analyse der Altersversorgung vorgenommen.

Im Bericht 2006 wird unterstrichen, dass in den letzten 40 Jahren ein deutlicher Anstieg der Lebenserwartung zu verzeichnen ist (um vier Jahre im Zeitraum 1960-2000, ein weiterer Anstieg von vier Jahren wird bis zum Jahr 2050 vorhergesagt), gekoppelt mit einem früheren Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt (das Durchschnittsausstiegsalter liegt zurzeit unter dem Stand Ende der 1960er-Jahre). Dadurch sinkt die Zahl der Jahre, in denen in die sozialen Sicherungssysteme eingezahlt wird, während die Zahl der Jahre des aktiven Altersruhestandes und der Inanspruchnahme von Altersbeihilfen zunimmt und so verstärkt Druck auf die Finanzierung der Rentensysteme ausgeübt wird.

Die Mitgliedstaaten haben in letzter Zeit beträchtliche Reformen ihrer Rentensysteme vorgenommen, um auf die Folgen der Bevölkerungsalterung und darauf zu reagieren, dass die Generation der geburtenstarken Jahrgänge jetzt das Ruhestandsalter erreicht. Diese Reformen sollen die finanzielle Solidität der sozialen Sicherungssysteme gewährleisten. Nach Ansicht der Kommission dürfen solche Reformen die Gewährung eines menschenwürdigen Einkommens für Menschen im Ruhestand nicht untergraben. Aus Sicht der Kommission werden sowohl die Nachhaltigkeit als auch die Angemessenheit der Rentensysteme am effektivsten gesichert, indem dafür gesorgt wird, dass mehr Menschen Arbeit haben und dass sie länger arbeiten. Als Bestandteil der Lissabon-Strategie hat die Union das Ziel festgelegt, die Erwerbsquote unter älteren Arbeitnehmern (55-64) auf 50 % zu erhöhen und das tatsächliche Alter des Ausscheidens aus dem Arbeitsprozess um fünf Jahre anzuheben. Die Rentensysteme sollten deshalb Beschäftigung fördern und von Vorruhestandsregelungen abschrecken. Gleichermaßen wichtig ist es, dass durch geeignete Reformen des Arbeitsmarktes Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer eröffnet werden.

Im Bericht 2006 wird auch betont, man gehe davon aus, dass auf dem Umlageverfahren basierende staatliche Rentensysteme die Haupteinkommensquelle für Rentner bleiben werden. Die Tendenz einer breiteren Nutzung privater Pensionsfonds heißt nicht, dass sich der Staat aus diesem Bereich zurückziehen sollte. Die staatlichen Behörden sollten eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Regulierung privater Rentenleistungen spielen.

 
 

(1)  KOM (2007) 013 endg.
(2)  SEK (2006)304 vom 27.2.2006.

 

Anfrage Nr. 100 von Pedro Guerreiro (H-0176/07)
 Betrifft: Unterstützung der Fischer im Sardinenfanggebiet in Nordportugal
 

Wie üblich, haben die Fischer im Sardinenfanggebiet in Nordportugal aus biologischen Gründen eine Schonzeit von rund zwei Monaten eingeleitet (für ungefähr 50 % der Flotte gilt der Zeitraum Februar/März und für den übrigen Teil der Flotte der Zeitraum März/April).

Diese Schonzeit soll der Erhaltung der Sardine als wichtiger Fischereiressource in dieser Region dienen und fällt in eine Zeit, in der die Bedingungen am günstigsten für diesen Zweck sind.

Es gibt eine Gemeinsame Fischereipolitik, in deren Rahmen die sozioökonomische Fortentwicklung des Sektors Fischerei und die Erhaltung der Meeresressourcen angestrebt werden; dabei ist zu beachten, dass die Fischer auch während der Schonzeit ihr Einkommen haben müssen.

Welche Maßnahmen kann die Kommission treffen bzw. welche beabsichtigt sie zu treffen, damit für die Einkommen der Fischer während der genannten Schonzeit gesorgt ist?

 
  
 

Das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) sieht die Gewährung von Entschädigungen an Fischer und Eigentümer von Fischereifahrzeugen für die zeitweilige Stilllegung unter ganz bestimmten Bedingungen vor.

Die Mitgliedstaaten können im Falle unvorhersehbarer Umstände, vor allem, wenn diese durch biologische Faktoren verursacht werden, von der Gemeinschaft kofinanzierte Beihilfen gewähren. Die Vollzugsbehörde muss der Kommission die wissenschaftliche Grundlage ihres Vorschlags vorab übermitteln.

In diesem Fall beträgt die Höchstdauer der Gewährung der Zuwendung sechs Monate über den gesamten Zeitraum 2000-2006. Auch für jeden Mitgliedstaat liegt die Obergrenze für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft aus dem FIAF an diesen Entschädigungsmaßnahmen für den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2006 bei einer Million Euro bzw. 4 % der gemeinschaftlichen Finanzhilfen, die für den Sektor in dem betreffenden Mitgliedstaat bereitgestellt werden. Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft darf den höheren dieser beiden Beträge nicht übersteigen.

Für den Zeitraum 2007-2013, für den im Laufe des Jahres 2007 ein neues portugiesisches operationelles Programm angenommen wird, sieht der Europäische Fischereifonds (EFF) für Fischer und Eigentümer von Fischereifahrzeugen die Finanzierung von Hilfsmaßnahmen für die vorübergehende Einstellung ihrer Fischereitätigkeit vor, wobei dies aber in erster Linie im Zusammenhang mit den Plänen zur Anpassung des Fischereiaufwands erfolgen soll. Die für die Leitung des Sektors zuständigen portugiesischen Behörden müssen die Einhaltung der EFF-Verordnung garantieren, bevor sie Unterstützung leisten.

 
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