Der Präsident. Bevor wir zur Tagesordnung kommen, muss ich Ihnen noch eine Mitteilung machen. Der Ministerpräsident der Tschechischen Republik hat mich über seine Entscheidung informiert, Herrn Jan Zahradil als seinen Vertreter bei den Beratungen über die Berliner Erklärung sowie ganz allgemein im Rahmen der Wiederbelebung des Verfassungsprozesses während der deutschen Ratspräsidentschaft zu ernennen. Der Rechtsausschuss, der gemäß Artikel 4 Absatz 5 der Geschäftsordnung mit dieser Frage befasst wurde, ist in seiner Sitzung vom 19./20. März 2007 zu dem Schluss gelangt, dass dieses Amt mit Geist und Buchstaben des Aktes zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Abgeordneten des Europäischen Parlaments vereinbar ist, dass daher keine Unvereinbarkeit vorliegt und dass Herr Jan Zahradil sein parlamentarisches Mandat weiter ausüben kann.