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Verfahren : 2005/0245(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0298/2006

Eingereichte Texte :

A6-0298/2006

Aussprachen :

PV 23/04/2007 - 16
CRE 23/04/2007 - 16

Abstimmungen :

PV 24/04/2007 - 7.26
CRE 24/04/2007 - 7.26
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0128

Ausführliche Sitzungsberichte
Montag, 23. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

16. Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht von Jean-Paul Gauzès im Namen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2000/12/EG und 2002/65/EG (KOM(2005)0603 – C6-0411/2005 – 2005/0245(COD)) (A6-0298/2006).

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Zuerst möchte ich dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung und insbesondere dem Berichterstatter, Jean-Paul Gauzès, für die ausgezeichnete Arbeit in Vorbereitung des Berichts über die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt meinen Dank aussprechen. Ferner bedanke ich mich für Ihre Geduld, die Sie in Bezug auf die Verschiebung der Abstimmung im Plenum an den Tag gelegt haben. Damit haben wir genügend Zeit für eine Abstimmung zwischen den drei Organen gewonnen.

Für Zahlungsvorgänge gelten gegenwärtig 27 verschiedene nationale Regelungen. Obwohl wir den Euro haben, sind die nationalen Zahlungsverkehrsmärkte auch weiterhin zersplittert, und leider erfolgen Zahlungen allzu oft nur langsam, sind teuer und die Dienstleistungen für den Kunden sind schlecht. Damit wird das Leben unserer Bürger und Unternehmen mehr als notwendig erschwert. Ihr alltägliches Handeln und die Entwicklung der Unternehmen werden behindert. In einigen Fällen stehen wünschenswerte Zahlungsprodukte wie das Lastschriftverfahren einfach nicht zur Verfügung. Mit dieser Richtlinie soll diese Situation in zweierlei Hinsicht verbessert werden: Sie soll einerseits für größere Rechtssicherheit und verbesserten Verbraucherschutz sorgen und andererseits mehr Effizienz und Innovation fördern, indem der Zahlungsmarkt stärker für den Wettbewerb geöffnet wird.

Die Richtlinie sorgt für mehr Rechtssicherheit, indem für Nutzer und Anbieter einheitliche Rechte und Pflichten eingeführt sowie eindeutige Informationsanforderungen aufgestellt werden. Beides ist für einen integrierten EU-Zahlungsverkehrsmarkt unabdingbar, in dessen Mittelpunkt der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum – SEPA – steht. SEPA geht auf eine Initiative der Branche zurück, die von den Institutionen der Gemeinschaft ausdrücklich unterstützt wird. SEPA ermöglicht die Schaffung eines integrierten Marktes, so dass Zahlungen in der gesamten Europäischen Union schneller und leichter ausgeführt werden können. Die Effizienz unserer Zahlungsverkehrssysteme muss erhöht und die Kosten der Zahlungen müssen für die Wirtschaft insgesamt verringert werden. Daher ist die Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie für die erfolgreiche Errichtung des SEPA von entscheidender Bedeutung.

Das Bild wäre jedoch nicht vollständig ohne das andere Ziel der Richtlinie, nämlich die Förderung von mehr Wettbewerb in den Zahlungsverkehrsmärkten durch die Einrichtung eines angemessenen und ausgewogenen aufsichtsrechtlichen Rahmens für neue Marktteilnehmer. Neue Zahlungsinstitute wie Finanztransferdienstleister, mobile Zahlungsdienste und Einzelhändler dürften Innovationen Auftrieb geben.

In den vielen Monaten, in denen die Verhandlungen stattfanden, waren sich Rat und Kommission der Ansichten sehr gewärtig, die in dem vom Ausschuss für Wirtschaft und Währung im letzten September angenommenen Bericht dargelegt werden. Mit dem Kompromisstext, der uns nunmehr als Änderungsantrag 286 vorliegt, wird deshalb versucht, diese Zielsetzungen zu erreichen. Insbesondere wird darin ein besserer Aufsichtsrahmen für die neuen Zahlungsinstitute gefordert. Neben den von der Kommission bereits vorgeschlagenen qualitativen Aufsichtsanforderungen wird für diese neuen Institute nunmehr eine angemessene und ausgewogene Eigenkapitalausstattung vorgeschrieben – sowohl als Anfangskapital als auch für die laufenden Kapitaltransaktionen, und Hybridinstitutionen wie Einzelhändler oder Telefongesellschaften müssen ebenfalls Aufsichtsvorschriften wie die Zweckbindung erfüllen.

Der Geltungsbereich der Richtlinie wird auf Zahlungen beschränkt, die ihren Ursprung in der Europäischen Union haben bzw. in diese gehen. Dabei dürfen allerdings Zahlungsvorgänge mit Nicht-EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Währungen nicht vergessen werden. Die Verbraucher erwarten zu Recht, dass die Bestimmungen, die sie vor Verlust, Diebstahl oder einer widerrechtlichen Aneignung der Zahlungsinstrumente schützen, für sie Gültigkeit besitzen, unabhängig davon, ob die nicht autorisierte Nutzung innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union erfolgt. Verbesserungsbedürftig sind auch die Erbringung, die Qualität und der Preis der Zahlungsdienste in Bezug auf Drittländer. EU-Verbraucher überweisen beträchtliche Beträge in Drittländer, vielfach um ihre Familien zu unterstützen. Die Kosten solcher Zahlungen können enorm hoch sein. Deshalb sollte nach drei Jahren der Inhalt der Richtlinie dahingehend überprüft werden, ob in eine Richtung gehende Zahlungen, d. h. bei denen lediglich eine der Parteien in der EU ansässig ist, oder Zahlungen in Nicht-EU-Währungen einbezogen werden sollten.

Ich möchte zum Schluss kommen: Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen Europas brauchen heute einen einheitlichen Zahlungsverkehrsmarkt, auf dem der Zahlungsverkehr genau so schnell, effizient und bequem abgewickelt werden kann wie der Verkehr im Inland. Diese Richtlinie kann die erforderliche Rechtsgrundlage für SEPA schaffen und für einen neuen aufsichtsrechtlichen Rahmen sorgen, der zu neuem Wettbewerb führt.

 
  
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  Jean-Paul Gauzès (PPE-DE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Am 1. Dezember 2005 unterbreitete die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, mit dem Ziel, innerhalb der Europäischen Union einen echten gemeinsamen Zahlungsverkehrsmarkt zu schaffen.

Als ich im Januar 2006 zum Berichterstatter des Parlaments ernannt wurde, war ich der Ansicht, obwohl manche Voraussagen der Europäischen Kommission optimistisch erscheinen mochten, dass die Verwirklichung eines solchen Markes mit Hilfe einer Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften die Möglichkeit bieten würde, verschiedene Hindernisse zu beseitigen, und sich positiv auf das Wachstum auswirken würde. Daher habe ich die Initiative der Europäischen Kommission im Grundsatz begrüßt.

Dieser Richtlinienvorschlag kam zudem zur rechten Zeit, um den Erfolg der Initiative des Bankensektors im Hinblick auf die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsraumes zu ermöglichen. Die Ziele der Europäischen Kommission bestanden darin, die Konkurrenz durch die Schaffung neuer Marktteilnehmer zu stärken – Sie wiesen soeben darauf hin, Herr Kommissar –, die Markttransparenz sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzer zu verbessern und die Rechte und Pflichten der Nutzer und Dienstleistungsanbieter zu klären.

Um diesen Legislativvorschlag effektiver zu gestalten und die technischen Sachzwänge der Industrie zu berücksichtigen, wobei das Ziel einer Verringerung der Kosten zugunsten der Nutzer nicht angetastet werden sollte, hat der Ausschuss für Wirtschaft und Währung eine Reihe aufeinander abgestimmter Änderungsvorschläge verabschiedet, die letztendlich die einhellige Zustimmung der Mitglieder des Ausschusses fanden.

Während des gesamten Verfahrens gab es informelle Kontakte zwischen den Vertretern des Parlaments, der aufeinander folgenden Ratspräsidentschaften und der Europäischen Kommission. Dem Parlament, das die seltene Gelegenheit hatte, seinen Standpunkt vor einer Einigung im Rat zu erarbeiten, bot sich durch diese Gespräche die Möglichkeit, die Verhandlungen im Rat spürbar zu beeinflussen. Ich freue mich besonders über die fruchtbare Zusammenarbeit mit der deutschen Ratspräsidentschaft, die großen Einsatz gezeigt hat, sowie mit Ihrer Kommission.

Am 27. März 2007 einigten sich Finanzminister anlässlich des Rates Wirtschaft und Finanzen schließlich einstimmig auf einen allgemeinen Ansatz für einen Kompromisstext. Aus meiner Sicht ist dieser Kompromiss heute akzeptabel. Ich möchte der deutschen Ratspräsidentschaft danken. Durch ihre effiziente Arbeit und ihre gute Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament ist diese Sache nunmehr auf einem guten Weg.

Der Rat hat sich in den wesentlichen Punkten dem Standpunkt des Parlaments genähert, so in Bezug auf die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf Zahlungen in Euro oder in den anderen in der Europäischen Union genutzten Währungen – mit der Option, dies nach einer Testphase zu ändern –, in Bezug auf die Beschränkung der Ausübung der Aktivitäten eines Zahlungsinstituts auf juristische Personen, die Festlegung von strengen Bedingungen für die Genehmigung von Zahlungsdienstleistungen, die Einführung eines Anfangskapitals und eines ständigen Eigenkapitals, die Begrenzung von Geldern für hybride Institute, die Begrenzung der Kreditvergabe auf zwölf Monate, bei einem Verbot von Anschlusskrediten, sowie die Einführung einer Bestimmung, nach der die Vergabe von Krediten nicht im Widerspruch zu den nationalen und europäischen Regelungen, insbesondere für Verbraucherkredite, stehen darf.

Es wurde ebenfalls eine Annäherung erzielt im Hinblick auf eine klarere Information des Verbrauchers, und zwar durch die Unterscheidung zwischen den Informationen, die aktiv erteilt werden müssen, und denen, die dem Verbraucher lediglich zur Verfügung zu stellen sind; im Hinblick auf die Möglichkeit für Kleinstunternehmen, hinsichtlich der Information den gleichen Schutz wie Verbraucher zu genießen, und letztlich im Hinblick auf eine Begrenzung von Ausnahmeregelungen, bei einem auf drei Millionen Euro beschränkten maximalen Zahlungsvolumen.

Der Text in der nun vorliegenden Form legt eine Ausführungsfrist von D+1 und eine klare Aufteilung der Haftung zwischen den verschiedenen Zahlungsdienstleistern bei fehlerhafter Ausführung eines Zahlungsvorgangs fest. Zu diesem Kompromisstext wird sich das Parlament morgen äußern.

Angesichts der während der ECOFIN-Tagung erzielten bedeutenden Fortschritte im Sinne des Standpunktes des Parlaments und angesichts des Ziels der beteiligten Parteien, in erster Lesung zu einer Einigung zu gelangen, habe ich im Plenum nur einen einzigen Änderungsantrag eingereicht, der den Kompromiss des ECOFIN aufgreift. Ich fordere meine Kollegen auf, diesen Änderungsantrag zu unterstützen.

Die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke hat einen Änderungsantrag 287 zum Datenschutz eingereicht, mit dem eine Änderung von Artikel 71 erzielt werden soll. Ich glaube nicht, dass das Parlament diesem Änderungsantrag zustimmen sollte. Allerdings wäre es hilfreich, Herr Kommissar, – und ich wende mich auch an die Vertreter der Ratspräsidentschaft und des Rates –, wenn dem Parlament diesbezüglich Zusicherungen gemacht würden.

Der Kompromisstext ist sicher nicht vollkommen, und einige meiner Kollegen werden vielleicht Gelegenheit haben, dies zum Ausdruck zu bringen. Allerdings hat er das Verdienst, bereits solide Fundamente für einen Zahlungsverkehrsraum zu schaffen. Es ist wichtig zu betonen, was dieser Fortschritt, der zur Angleichung der gegenwärtig streng nationalen Zahlungssysteme führt, bedeutet. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass es sich nicht nur um grenzüberschreitende Zahlungen handelt, die weniger als 5 % der Zahlungen ausmachen, sondern tatsächlich um sämtliche getätigten Zahlungen.

Trotz seines offensichtlichen technischen Charakters besitzt dieser Text eine gewisse politische Tragweite. Er verbessert die Beziehungen zwischen den Verbrauchern und den Zahlungsdienstleistern und erbringt einen Beitrag zur Lissabon-Strategie. Ich möchte jedoch auch betonen, dass das Parlament in seiner Mannigfaltigkeit zu diesem spezifischen und auf Grund von möglichen Interessenskonflikten besonders heiklen Thema schneller eine Lösung gefunden hat, als die Regierungen. Vielleicht deshalb, weil man hier mehr als anderswo …

(Der Präsident entzieht dem Redner das Wort.)

 
  
  

VORSITZ: MANUEL ANTÓNIO DOS SANTOS
Vizepräsident

 
  
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  Mia De Vits (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. (NL) Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Morgen stimmen wir über eine meines Erachtens ausgesprochen wichtige Frage ab, die Menschen, Unternehmen und Banken gleichermaßen betrifft. Es freut mich, dass das Parlament in entscheidendem Maße auf den Entscheidungsfindungsprozess einwirken konnte. Dafür möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen danken, insbesondere Herrn Gauzès, der auf diesem Gebiet ein Experte ist und das Thema sehr objektiv behandelt hat. Mein Dank gilt auch allen Schattenberichterstattern.

Als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz würdige ich die Tatsache, dass es uns angesichts von 27 verschiedenen Zahlungssystemen und damit auch 27 verschiedenen Regelungen gelungen ist, Verbraucherschutz auf einem äußert hohen Niveau zu realisieren. Der Text ist nach meinem Dafürhalten mehr als zufrieden stellend, insbesondere da die Informationspflicht der Banken und ihre Haftbarkeit im Falle fehlerhafter Transaktionen, bei Kartenverlust oder -betrug jetzt gestrichen wurden.

Am Heftigsten wurde über die Zahlungsinstitute debattiert, aber letztlich wurde auch in dieser Frage meiner Ansicht nach ein vertretbarer Kompromiss erzielt, obgleich unsere Fraktion an einigen Stellen gern strengere Vorgaben gesehen hätte. Es ist keine Schande, eine Bank zu sein. In dieser Richtlinie geht es um Zahlungen, nicht in erster Linie um Kredite. Wer Kredite vergeben will, muss die Bedingungen und Kontrollmaßnahmen der Banken erfüllen.

Gestatten Sie mir dennoch, meine Besorgnis zu äußern: Das SEPA-Projekt darf nicht auf Kosten des kleinen Mannes umgesetzt werden. Mit Freude stelle ich fest, Herr Kommissar, dass die Kommission eine Untersuchung zu den Kosten des Karteneinsatzes veranlasst hat. Damit fordere ich die Kommission auf, regulierend einzuschreiten, wenn sich herausstellt, dass die Banken ihre Machtstellung in dieser Hinsicht missbrauchen. Die Richtlinie kommt gerade rechtzeitig. Da das Projekt solide ist, ist meiner Ansicht nach jetzt auch der geeignete Zeitpunkt, es sachgemäß umzusetzen.

 
  
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  Rainer Wieland (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Rechtsausschusses. – Herr Präsident! Wir reden in diesen Tagen viel davon, dass wir den Bürgern die Vorteile Europas erklären müssen. Wir haben mit dieser Richtlinie ein Beispiel, das Strahlkraft entwickeln kann, auch wenn heute in der Plenardebatte wieder deutlich wird, dass diese Richtlinie auch eine technische Seite hat. Diese technische Seite ist nicht immer besonders sexy. Wir müssen uns durchaus Mühe geben, die Vorteile auch einmal in aller Offenheit so darzustellen, dass sie die Bürger auch verstehen.

Seit Einführung des Euro haben wir einen Europäischen Zahlungsraum, wir haben ein Zahlungsinland. Ein Zahlungsraum war immer schon auch ein Zahlungsdienstleistungsraum. Und genau diesen Zahlungsdienstleistungsraum bringen wir jetzt einen Schritt voran. Das, was wir vor Jahren mit dem grenzüberschreitenden Massenzahlungsverkehr eingeführt haben, bringen wir jetzt mit dieser Richtlinie voran. Wir sollten auch den Mut haben, dies zu sagen und uns nicht zu sehr in Details verstricken.

Wir können froh sein, dass die Besonderheiten in den einzelnen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden konnten, wie z. B. das kosten- und verbrauchergünstige System der Lastschriften. Wir sollten in der Zukunft darauf achten — Frau de Vits hat es angesprochen —, wie sich der Markt entwickelt. Insbesondere sollten wir verstärkt darauf achten, inwieweit die ankommenden — nicht die abgehenden — Zahlungen mit Gebühren belastet werden. Dies sollten wir verstärkt in den Fokus nehmen, denn ich habe den Eindruck, dass hier in der jüngeren Vergangenheit einige Missbräuche getrieben wurden.

Wenn wir jetzt von SEPA – Single European Payments Area — sprechen, dann sollten wir zeigen, dass wir als Parlament vorne sind. Dort, wo wir von Open Skies sprechen, dort können wir von einem Einheitlichen Europäischen Flugraum bzw. Single European Flight Area (SEFA) sprechen. Und wenn jetzt über die Roaming-Gebühren diskutiert wird, kann von einer Single European Telecommunications Area (SETA) die Rede sein. Dann wird Europa auch wieder erkennbar und es werden nicht einzelne Projekte mit immer neuen Denkfiguren befrachtet, so dass die Menschen es nicht wieder erkennen.

 
  
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  Alexander Radwan, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Kommissar, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Erst einmal möchte ich mich hier ganz besonders bei unserem Kollegen Jean-Paul Gauzès bedanken, der dieses Projekt durch großen Einsatz gemeinsam mit dem Parlament vorangetrieben hat. Wir haben ja schon seit einiger Zeit den Euro, der einheitliche Zahlungsraum in Europa wird vorangetrieben vom Europäischen Parlament, von der Europäischen Union. Das ging mit den grenzüberschreitenden Gebühren los und findet jetzt den nächsten Schritt in SEPA. Und hier gilt es schon, die besondere Rolle des Europäischen Parlaments zu betonen.

Wir haben es geschafft, trotz der verschiedensten Kulturen und der unterschiedlichen Strukturen des Zahlungsverkehrs in Europa eine einheitliche Lösung zustande zu bringen. Die Entscheidung fiel im September letzten Jahres. Nur durch den Druck des Parlaments war es möglich, den Rat hier zu einer Lösung zu bewegen.

Leider sind einige Mitgliedstaaten nach wie vor der Meinung, sie müssten auf europäischer Ebene bei ihren starren Systemen bleiben. Das ist aber nicht Europa! Europa ist das Zusammenführen von allem – und der Kollege Wieland hat das angesprochen. Die Europäische Union kann mit solchen Projekten konkret zeigen, was es für den Bürger bedeutet. Letztendlich gab es Kompromisse wie bei D+1, bei der Frage der Kredite, bei den Zahlungsdienstleistern und bei den Verbraucherschutzbestimmungen. Hier sollte letztendlich nach wie vor das Ziel sein, den mündigen Bürger als benchmark zu haben. Aber ich sehe hierin einen wichtigen weiteren Schritt, und hoffe, die Richtlinie wird entsprechend umgesetzt. Aber bei einigen Punkten sind noch Fragen offen!

In letzter Zeit mehren sich in meinem Büro die Anfragen, was eigentlich bei Überweisungen passiert, die fälschlicherweise ausgefüllt wurden und dann ausgeführt werden. Nur ein Beispiel: Jemand hat von Deutschland nach Italien 150 Euro überwiesen und aufgrund einer falschen Eingabe wurden 113 Euro Gebühren einbehalten. Wenn die Banken so weitermachen, werden sie den nächsten Schritt heraufbeschwören.

Darum appelliere ich zu einer sinnvollen Selbstregulierung und dazu, sich ein Stück weit am Bürger zu orientieren. Ich hoffe, dass dieser Appell jetzt nicht dazu führt, dass das Licht wieder ausgeht. So schlimm war er ja auch nicht. Ich danke nochmals ganz herzlich dem Kollegen Gauzès und der Kommission, dass wir es gemeinsam geschafft haben, den Rat doch noch auf eine Linie zu bringen.

 
  
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  Gianni Pittella, im Namen der PSE-Fraktion. – (IT) Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte Herrn Gauzès meinen besonderen Dank aussprechen, nicht nur für die ausgezeichnete Arbeit, die er geleistet hat, sondern auch für den Dialog, den er verfolgt hat, für seinen Stil sowie für seine Fähigkeit, mit den Fraktionen wie auch mit der Kommission und dem Rat Absprachen zu treffen. Außerdem möchte ich Herrn Kommissar McCreevy beglückwünschen.

Das Parlament als Ganzes hat eine entscheidende Rolle bei der Richtlinie über Zahlungsdienste gespielt und einmal mehr bestätigt, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt von all unseren Organen das dynamischste ist. Dem Parlament und unserer Tätigkeit ist es zu verdanken, dass eine Einigung zustande gekommen ist und dass der Rat den Bericht, der nahezu einstimmig im Ausschuss für Wirtschaft und Währung angenommen worden ist, als Grundlage seiner Arbeit angenommen hat. Dank unserer Bemühungen wurden unüberwindliche Hindernisse bewältigt, und dank unserer Arbeit – und hier möchte ich auch die besondere Rolle erwähnen, die die Delegation der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und namentlich Frau van den Burg, Frau De Vits, Frau Berès und ich selbst wahrgenommen haben – wurden Lösungen für einige Probleme gefunden, wie die Gewährung von Krediten, die nun zu Recht in der Richtlinie über den Verbraucherkredit verankert wird.

Das Einvernehmen, das im März im Rat „Wirtschaft und Finanzen“ dank der Hartnäckigkeit der deutschen Präsidentschaft und der vorherigen Arbeit des finnischen Vorsitzes erzielt worden ist, betrachte ich als ein hervorragendes Ergebnis, und ich denke, wir sollten diesen Standpunkt unterstützen. Aus diesem Grund kann ich Ihnen ankündigen, dass die Sozialdemokratische Fraktion für den Bericht stimmen wird, um jede Hinausschiebung zu vermeiden. Wir können keine weiteren Verzögerungen zulassen, die den Verbrauchern – wie Frau De Vits in Erinnerung brachte –, den Unternehmen und der Bankindustrie zum Schaden gereichen würden. Was die Banken anbelangt, so ist die gegenwärtige Untersuchung der Kommission wichtig, um alle eventuellen Unstimmigkeiten aufzuzeigen; doch obwohl wir streng in unserem Urteil sein müssen, ist es meines Erachtens auch richtig hervorzuheben, wenn die Banken positive Anstrengungen unternehmen. Um dieser Richtlinie nachzukommen, ergreifen die Banken nämlich gegenwärtig fast ähnliche Bemühungen wie damals bei der Einführung des Euro. Eine Verzögerung würde daher den Interessen der Banken zuwiderlaufen, und wir müssen mit unserer morgigen Abstimmung unbedingt verhindern, dass es dazu kommt.

 
  
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  Sharon Bowles, im Namen der ALDE-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Bin ich mit diesem Paket zufrieden? Die Antwort lautet: „Nicht wirklich“. Unterstütze ich es? Ja, weil ich der Meinung bin, dass es sinnvoll ist, ein einheitliches europäisches Zahlungsverkehrssystem zu haben, um den Binnenmarkt zu verbessern, und dass es deshalb sinnvoll ist, diesen Schritt zu tun, auch wenn er keineswegs vollkommen ist.

Ich finde es schon erstaunlich, wie schwer es war zu versuchen, die mittelalterlichen Zustände bei Zahlungsfristen, Eigenkapitalregelung und E-Geld zu überwinden. Die Frage, die mir im Zusammenhang mit dieser Richtlinie am häufigsten gestellt wurde, lautete: „Werden Zahlungen damit billiger?“ und nicht: „Werden Zahlungen damit sicherer?“. Aber bei dieser Richtlinie geht es nicht um eine Preisregulierung, so dass die einzige Möglichkeit, Zahlungen billiger zu machen, im verstärkten Wettbewerb und in der Transparenz besteht, damit die Verbraucher wissen, was sie bekommen.

Wir haben mehr Transparenz erreicht, was ich begrüße, so wie ich auch die sonstigen nützlichen Schutzbestimmungen für Verbraucher gutheiße. Ich hoffe, dass der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr den Wettbewerb fördern wird, befürchte jedoch, dass die weiterhin geltenden Eigenkapitalanforderungen und insbesondere die Skalierungsfaktoren von 0,5 and 0,8 für Finanztransferdienstleister bzw. mit Hilfe eines Mobiltelefons vorgenommene Zahlungsvorgänge bedeuten, dass wieder die gleichen Fehler wie in der E-Geld-Richtlinie gemacht werden.

Eine Überprüfung der Eigenkapitalanforderungen nach drei Jahren anhand der gemachten Erfahrungen und vielleicht nach dem Funktionieren von Extremen bei der Umsetzung einer 20 %-igen Flexibilität könnte sich daher als interessant erweisen. Auf jeden Fall stellt es einen wesentlichen Schutz dar, so dass ich meine Unterstützung geben kann, was auch für die Möglichkeit gilt, den Geltungsbereich nach drei Jahren zu überprüfen. Ziemlich enttäuscht bin ich darüber, dass nur in eine Richtung gehende so genannte „one-leg“-Zahlungen nicht in den gegenwärtigen Geltungsbereich fallen.

Was schließlich Änderungsantrag 287 betrifft, so habe ich meine Fraktion überzeugt, keinen ähnlich lautenden Änderungsantrag einzureichen, weil neben den technischen Einzelheiten die Frage des Datenschutzes umfassender als diese Richtlinie ist. Das bedeutet nicht, dass wir uns mit diesem Thema nicht befassen sollten, oder, wenn es dazu kommen sollte, dass eine Ablehnung des Änderungsantrags gegen den ihm zugrunde liegenden Grundsatz gerichtet ist, aber ich hoffe doch, dass eine andere Lösung gefunden werden kann, die diesem Gedanken gerecht wird, ohne die Möglichkeit einer Einigung in der ersten Lesung zunichte zu machen.

 
  
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  Dariusz Maciej Grabowski, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident, die vorgeschlagene Richtlinie ist sicherlich angemessen und gerechtfertigt. Dennoch weckt sie einige Bedenken. Die Schaffung von Zahlungsinstituten wirft die Frage auf, ob sie nach dem Gewinnmaximierungsprinzip oder im Interesse des öffentlichen Wohls handeln werden. Diese beiden Ansätze schließen sich gegenseitig aus. Danach stellt sich die Frage, ob ein echter stärkerer Wettbewerb entsteht, oder ob sich innerhalb kurzer Zeit eine Konzentration des Zahlungsmarktes vollzieht, bei der ein Oligopol entsteht. Ist dies der Fall, muss diese Lösung für die Länder der Eurozone vorgesehen werden. Die neuen Mitgliedstaaten werden dann die Möglichkeit haben, einzuschätzen, ob das eingeführte System vorteilhaft ist oder nicht. Sie können auch die Kosten der Einführung eines solchen Systems abschätzen. Die Kosten werden voraussichtlich in Hinblick auf die erforderliche Software und Überwachung relativ hoch sein und sind derzeit schwer einzuschätzen.

 
  
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  John Whittaker, im Namen der IND/DEM-Fraktion. (EN) Herr Präsident! Ich möchte mich zu einer technischen Frage äußern. Der Berichterstatter will unbedingt eine strikte Trennung von Zahlungsdienstleistungen und anderen kommerziellen Tätigkeiten, das bedeutet Bankgeschäften. Zweck einer solchen Trennung ist vermutlich die Risikominimierung. Bei allen Zahlungen – abgesehen von einem verschwindend geringen Prozentsatz von Barzahlungen – handelt es sich jedoch um Transfers zwischen Bankkonten. Somit sind Banken die eigentlichen Einrichtungen, die Zahlungssysteme betreiben, und ich bezweifle, dass eine solche Trennung machbar oder unter dem Aspekt der Effizienz überhaupt wünschenswert wäre. In dieser Richtlinie heißt es, sie würde ein Mehr an Wettbewerb, Transparenz, Verbraucherschutz und so weiter bringen. Ich frage mich, ob sie ähnliche Auswirkungen wie andere Finanzdienstleistungsrichtlinien haben wird, wie etwa MiFID, die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente zum Beispiel. Viele Menschen in der City of London haben jetzt erkannt, dass die Kosten der Einhaltung der MiFID wesentlich höher sind als jeder potenzielle Nutzen.

 
  
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  Piia-Noora Kauppi (PPE-DE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte zunächst feststellen, dass ich ganz und gar nicht einverstanden mit dem bin, was Herr Whittaker zur MiFID und ihren Folgen gesagt hat. Meiner Ansicht nach wird die MiFID den Handel in den europäischen Märkten revolutionieren und sehr gute Ergebnisse in Europa bringen. Ich glaube, der Herr Kommissar ist da einer Meinung mit mir.

Insgesamt ist die Richtlinie über Zahlungsdienste ein überaus positiver Schritt bei der Harmonisierung des Binnenmarktes. Wie der Herr Kommissar bin auch ich der Meinung, dass wir mit der vorliegenden Einigung ein Gleichgewicht zwischen Banken und anderen Dienstleistern auf der einen und Verbrauchern auf der anderen Seite erreicht haben. Hier haben wir einen Fall, wo der Markt nicht die besten Ergebnisse erbracht hat und eine Regulierung tatsächlich erforderlich war.

Ich möchte drei kurze wesentliche Punkte ansprechen. Erstens stimme ich voll und ganz den Ausführungen von Frau Bowles zur Eigenkapitalregelung zu. Ich wäre für den ursprünglichen Vorschlag der EK zu den Eigenkapitalanforderungen gewesen. Meiner Ansicht nach haben wir möglicherweise nicht ausreichend gleiche Ausgangsbedingungen, und neue Zugangshürden könnten sich besonders für Nichtbanken ergeben. In dieser Hinsicht hätte ich mir liberalere Wettbewerbsbedingungen gewünscht.

Zweitens, zur Frage der Kreditvergabe, besonders durch Kreditkartenunternehmen, bei denen es sich um Nichtbanken handelt, wo diesen Unternehmen möglicherweise Nachteile entstehen könnten, doch mit diesem Thema könnten wir uns bei unserer Überprüfung in drei Jahren nochmal befassen.

Drittens, zur Haftung der Zahlungsdienstleister, besteht offensichtlich eine inhärente Flexibilität im Zahlungsverkehr, beispielsweise bei der Verantwortung des Einzahlers in Fällen, wie sie Herr Radwan nannte, wenn die Zahlung nicht termingemäß erscheint. Die Definition der Haftung in der Richtlinie könnte sich als zu starr und unflexibel erweisen und hätte meines Erachtens geändert werden müssen. Wir können aber auch bei der Überarbeitung darauf zurückkommen.

Abschließend noch ein Wort zur Einigung in erster Lesung. Ich denke, dass das Parlament, die Kommission und der Rat hier sehr gut zusammengearbeitet haben. Allerdings wurden wir in eine Situation gebracht, in der wir es entweder akzeptieren oder sein lassen konnten. Es wäre besser gewesen, wenn das Parlament die Möglichkeit gehabt hätte, wesentliche Änderungen vor der Abstimmung im Plenum einzubringen. Insgesamt ist eine einzige Lesung allerdings ein positiver Schritt in Richtung einer Modernisierung unserer Gesetzgebungsprozesse, jedoch kein Selbstzweck. Bei dieser Richtlinie haben wir einen guten Kompromiss erzielt, doch wenn das nicht der Fall ist, sollte keine einzige Lesung erfolgen.

 
  
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  Pervenche Berès (PSE) . – (FR) Herr Präsident! Acht Jahre nach der Einführung des Euro ist es meines Erachtens vernünftig, dass sich die Europäische Union mit einen gemeinsamen Markt für die Zahlungssysteme ausstattet. Ich halte es für ebenso vernünftig, dass dieses Parlament darauf bestanden hat, dass wir gleichzeitig mit der Einführung dieses einheitlichen Zahlungsmarktes Rechtsvorschriften für die Zahlungsinstitute als neue Akteure auf diesem Markt erlassen.

Wenn ich mir alle an dieser neuen Dimension des Binnenmarktes beteiligten Parteien anschaue, seien es die Banken, die Vertreter, die Verwaltungen oder die Verbraucher, dann scheint mir, dass wir die Wirksamkeit der Rechtsvorschriften, die wir verabschieden werden, letztlich besser zu schätzen wüssten, wenn die Zahlungsdienste für die Verbraucher künftig billiger würden und wenn ihre Vielfalt dafür genutzt würde, den Zugang zu modernen Zahlungsmitteln zu erleichtern.

Meiner Meinung haben wir auch zu Recht darauf bestanden, dass die Zahlungsinstitute nicht alle in Basel II definierten Regelungen erfüllen müssen, sondern dass als Mindestanforderung deren Stabilität und Geschäftsfähigkeit im Interesse des Verbrauchers gewährleistet sein sollten.

Im Übrigen bedauere ich, dass in Bezug auf den Unterschied zwischen den Begriffen Darlehen und Zahlung eine gewisse Verwirrung entstanden ist. Ich hoffe, dass die Einigung zu diesem Text nicht eine Einigung betreffend eine Richtlinie über Verbraucherkredite, derer die Union so dringend bedarf, gefährdet.

Schließlich möchte ich die Bedeutung des Änderungsantrags 287 und vor allem das Schreiben hervorheben, das der Präsident unserer Institution vom Vorsitzenden der so genannten Gruppe „Artikel 29“ erhalten hat, die mit dem Datenschutz innerhalb der Europäischen Union beauftragt ist. Wir können nicht zulassen, dass heute über den Bericht unseres Kollegen Gauzès abgestimmt wird, ohne dass uns Zusagen seitens der Kommission und des Rates vorliegen. Daher wende ich mich an unsere beiden institutionellen Partner, damit wir bei der Einführung des SEPA-Systems nicht in eine Lage kommen, die uns nach allem, was wir vom SWIFT-System her kennen, dazu zwingt, die bekannten Fehlentwicklungen noch zu verschärfen.

Wir müssen sicher sein, dass wir zu dem Zeitpunkt, da das SEPA-System vollständig in Kraft tritt, über ein System verfügen werden, das den Schutz der über SWIFT übertragenen Daten gewährleistet. Darüber hinaus, und dazu erwarte ich eine Erklärung der beiden anderen Institutionen, brauchen wir Verhandlungen mit unseren amerikanischen Partnern, um zu prüfen, unter welchen Bedingungen die über SWIFT übertragenen Daten an die amerikanischen Behörden übermittelt werden.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE). – (LT) Ich möchte die Bedeutung der Anwendbarkeit dieser Richtlinie nicht nur auf Länder der Eurozone, sondern auch auf Länder, die derzeit noch andere Währungen als den Euro verwenden, betonen. Dies ist wichtig, da auf diese Weise die Finanzmärkte dieser Länder ebenfalls modernisiert werden. Ich möchte dem Berichterstatter für seine ausgezeichnete Arbeit danken.

Hier wurden heute zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie erörtert. Ich möchte ebenso wie der Berichterstatter darauf hinweisen, dass dieses Dokument ausgesprochen technischer Natur ist. Wir müssen noch einige Dinge klären. Am wichtigsten ist dabei die Überwachung der Umsetzung der Zahlungsrichtlinie, da große Bank- und Finanzkonzerne involviert sind. Wer wird verantwortlich sein? Auch wenn dies in der Richtlinie scheinbar festgelegt ist, gibt es trotzdem noch zahlreiche Ungewissheiten.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der Aufmerksamkeit erfordert, ist die Aufsicht über nicht dem Bankensektor angehörende Finanzinstitutionen, die wirklich notwendig und begrüßenswert ist. Differenzierung kann jedoch bisweilen ein Ausgleich für Aufsicht sein und in kleinen Ländern mehr kosten als die Operationen selbst .

 
  
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  John Purvis (PPE-DE). – (EN) Danke, Herr Präsident, und Glückwunsch, Herr Gauzès. Es hat lange gedauert, aber wir haben es schließlich geschafft. Gut gemacht! Wichtig ist, dass die Richtlinie über Zahlungsdienste den Zahlungsmarkt für Nichtbanken öffnet. Zugangsschranken und die Behinderung von Innovationen wurden, zumindest in gewissem Umfang, mit einem Mix aus Freistellungen für kleinere Akteure und Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei E-Geld sowie anderen neuen Zahlungsmitteln wie der „money purse“ oder Geldbörse geregelt.

Allerdings gibt es meiner Meinung nach einige Aspekte, wo wir im Hinblick auf den Wettbewerb mehr hätten erreichen können, aber bei Weitem nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Bei Nichtbanken sind solch umfassende Eigenkapitalanforderungen, wie sie mit dem Rat vereinbart wurden, nicht notwendig. Zahlungsdienstleister wie Zahlungstransferleister, Unternehmen, bei denen die Zahlung mit Hilfe eines Wechsels oder einer Karte erfolgt, nehmen keine Einlagen entgegen und benötigen daher auch nicht die gleiche finanzielle Abfederung wie Kreditinstitute, die Einlagen entgegen nehmen. Es liegt die Vermutung nahe, dass es hier mehr um den Schutz der herkömmlichen Banken gegenüber neuen Wettbewerbern als um den Schutz der Verbraucher geht.

Zweitens ist in der heutigen Zeit der Sofortkommunikation ja selbst ein Tag mehr, als nötig sein sollte, um Geld von einem Ende der Welt zum anderen, ganz zu schweigen von Straßburg nach Freiburg zu bewegen. Weshalb haben außerdem die Banken Angst davor, die Kosten ihrer Leistungen offenzulegen, statt heimlich in Form von nicht zu rechtfertigenden langen Ausführungszeiten Gebühren zu erheben? Im Geiste von Lissabon sollten wir doch wohl bei der Anwendung modernster Technologie bei Geldüberweisungen eine führende Rolle in der Welt spielen. Sie sollten sofort erfolgen, ohne jegliche Verzögerung. Dann sollte der Zahlungsdienstleister seine vollständige Gebühr für die Leistung offenlegen.

So ist diese Richtlinie, wenn sie schließlich nach einem langwierigen Verfahren gebilligt wird, ein Schritt in die richtige Richtung, nämlich den Europäern – sowohl Einzelpersonen als auch KMU – eine moderne, effiziente und bezahlbare Dienstleistung für Geldüberweisungen zu bieten. Aber wir würden mehr erwarten. Hoffentlich werden weitere Schritte folgen, Herr Kommissar.

 
  
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  Ieke van den Burg (PSE). – (NL) Herr Präsident! Ich möchte mich zunächst dem anschließen, was Frau Kauppi am Ende zum Verfahren in erster Lesung sagte. Meines Erachtens hat sie Recht, wenn sie meint, das Parlament sei verpflichtet, dieses Thema angemessen zu behandeln. Es freut mich außerordentlich, dass uns dies gelungen ist. Außerdem möchte ich hinzufügen, dass der Berichterstatter und die Schattenberichterstatter die übrigen Mitglieder des Wirtschaftsausschusses äußerst umfassend und in sehr transparenter Weise informiert haben, was im Hinblick auf Letzteres im Rahmen von Verfahren in erster Lesung nicht immer selbstverständlich ist. Aber wir sind jetzt in Schwung gekommen und können bei diesem Thema den nächsten Schritt tun.

Gestatten Sie mir zwei Anmerkungen zum Inhalt: Zunächst schließe ich mich teilweise den Ansichten von Herrn Purvis zum Wettbewerb auf dem Zahlungsmarkt an. In den Niederlanden stellt die vorgeschlagene Befreiung keine große Hürde dar, weil wir hoffen, dass damit auch neue Dienstleistungen entstehen und neue Dienstleister in den Markt eintreten, die sich insbesondere um Migranten kümmern, die Geld in ihre Heimatländer schicken wollen. Typischerweise handelt es sich dabei um eine Dienstleistung, bei der neue Dienstleister auf den Plan treten. Außerdem sähe ich diese Leistung gern im rechtlich geregelten Raum statt in der Illegalität. Nach meinem Dafürhalten sollten Entwicklungen und Möglichkeiten dieser Art, insbesondere wenn es im kleinere Beträge und einfache Dienstleistungen geht, eine Chance erhalten, denn warum sollten die betreffenden Menschen teure Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen müssen?

Erlauben Sie mir noch eine letzte Anmerkung, auf die mehrere meiner Vorredner bereits eingegangen sind: Wir sollten – und dies ist auch ein Aufruf an die Kommission und die GD Wettbewerb – darauf achten, dass nicht wieder neue Monopole, Oligopole oder Kartelle in diesem Markt entstehen, weil sonst die Kunden letztlich doch keinen Zugang zu günstigeren und besseren Dienstleistungen hätten.

 
  
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  Zsolt László Becsey (PPE-DE). – (HU) Ich beglückwünsche den Berichterstatter und hoffe, dass wir an einem historischen Augenblick angelangt sind. Auf dem Gebiet der Dienstleistungen im Binnenmarkt haben wir nur Teilerfolge erzielt, doch bei den Zahlungsdiensten wird uns hoffentlich ein echter Durchbruch gelingen.

Ich komme aus einem Land, das noch immer als neuer Mitgliedstaat angesehen wird, und bin überzeugt, dass wir neben den vielen Nachteilen, die dies bringen wird, auch von der Öffnung des Binnenmarktes profitieren können. Deshalb war ich im vergangenen Jahr so enttäuscht, als wir den Mut hätten haben sollen, diese Dienste zu liberalisieren, die den neuen Mitgliedstaaten einen komparativen Vorteil gebracht und den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt verstärkt hätten. Jetzt stehen wir erneut an diesem Punkt und hoffen wiederum, dass wir per Gesetz nicht nur die Fragen einer Dienstleistung festlegen werden, die bisher nicht umfassend geregelt wurde, sondern dass wir es auch schaffen, den Preis für hochwertige Zahlungsdienste wirklich zu drücken, indem wir den Eintritt neuer Akteure auf diesem Gebiet sicherstellen.

Die wirkliche Garantie der Niederlassungsfreiheit und der Dienstleistungsfreiheit ist von herausragender Bedeutung. Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission war in dieser Hinsicht mutig, denn er hätte die Einführung neuer Dienstleistungen ohne jede spezielle Kapitalerfordernisse ermöglicht und damit das Monopol durchbrochen, das die Banken auf diesem Gebiet erreicht haben. Auch die Einschätzung von Frau Neelie Kroes hat dies voll und ganz bestätigt. Mit Bedauern stelle ich fest, dass jetzt strengere Kapitalanforderungen als im ursprünglichen Vorschlag zum Vorschein kommen, hoffe aber, dass dies den Markteintritt neuer Akteure nicht verhindert.

Der andere wichtige Punkt ist, dass Geldüberweisungen so schnell wie möglich beim Empfänger ankommen sollten, damit dieser das Geld möglichst bald verwenden kann. In dieser Hinsicht kann der gegenwärtige Kompromiss durchaus einen Schritt nach vorn darstellen, da der beträchtliche Zeitraum, in dem die Bank unser Geld kostenlos nutzt, verkürzt wird.

Erfreut bin ich auch darüber, dass in dem Kompromiss Kleinstunternehmen als Einzelverbrauchern besonderes Augenmerk geschenkt wird. Ich werde für die Einigung stimmen, die nicht öffentlich und unter elitären Umständen zustande gekommen ist. Das Wichtigste kommt allerdings erst drei Jahre nach der Umsetzung in einzelstaatliches Recht, wenn nämlich die Richtlinie überprüft wird – Probieren geht über Studieren. Wenn die genannten drei positiven Veränderungen in diesem Bereich, die ich für wichtig erachte, verwirklicht werden und den bedürftigen Verbrauchern und Kleinunternehmen Mitteleuropas billigere Zahlungsdienste zur Verfügung stehen, dann haben wir etwas Gutes erreicht. Ist das nicht der Fall, weil keine neuen Akteure auf den Markt gekommen sind, dann müssen wir Veränderungen vornehmen, und das erfordert Mut, also hoffen wir, dass wir dann den notwendigen Mut aufbringen.

 
  
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  Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Doresc să-l felicit pe domnul Gauzès pentru raport. Directiva privind serviciile financiare în cadrul pieţei comune completează iniţiativa sectorului bancar privind înfiinţarea zonei unice pentru plăţi în euro prin armonizarea legislaţiei din statele membre. Deşi în Uniunea Europeană 96% din plăţi au un caracter naţional şi doar 4% din plăţi se realizează între furnizorii de servicii financiare din state membre diferite, directiva propusă va încuraja competiţia, va reduce costurile, va asigura o mai mare transparenţă privind condiţiile si tarifele aplicabile precum şi o mai bună protecţie a utilizatorilor şi furnizorilor prin definirea drepturilor şi obligaţiilor acestora. Sistemele electronice de plăţi asigură un timp de procesare redus şi facilitează tranzacţiile între furnizorii de servicii financiare din state membre diferite, dar implementarea acestora necesită investiţii importante. Mobilitatea cetăţenilor necesită mijloace electronice de plată. În ultimii ani s-au dezvoltat sisteme electronice de plată şi, în acest context, securitatea plăţilor electronice este crucială pentru încrederea utilizatorilor acestor servicii. Consider că, pentru protecţia consumatorilor şi încrederea acestora în serviciile financiare, este important ca pentru instituţiile plătitoare să existe condiţii de autorizare şi funcţionare foarte clar definite. Felicit încă o dată raportorul.

 
  
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  Karsten Friedrich Hoppenstedt (PPE-DE). – Herr Präsident! Die nun gelungene Einigung in erster Lesung stellt einen wichtigen Schritt hin zum einheitlichen Euro-Zahlungsraum dar, da nur so die ersten Maßnahmen rechtzeitig Anfang 2008 starten können. Hier gilt mein Dank natürlich dem Berichterstatter Jean-Paul Gauzès sowie der deutschen Ratspräsidentschaft, und auch die Kommission schließe ich hier mit ein. Die europäische Kreditwirtschaft hat auf dieses wichtige politische Signal als Startschuss gewartet. Man sollte ihr an dieser Stelle durchaus einmal für die konstruktive und sehr wirkungsvolle Mitarbeit Dank sagen.

Für die Verbraucher stellen die Regelungen einen Schritt zu einem wirklich einheitlichen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen dar. Meine Vorredner haben das entsprechend gewürdigt.

Bei allem berechtigten Grund zum Jubilieren sollten wir nicht vergessen, dass ein Kompromiss immer Abstriche gegenüber der optimalen Lösung bedeutet. Vor allem kommen auf die Kreditinstitute zum Beispiel aufgrund der Ausführungsfrist von nur einem Bankenarbeitstag, aber auch durch andere strukturelle Maßnahmen erhebliche Kosten zu. Man spricht ja von etwa 23 Milliarden Euro, die bereits für die strukturelle Ausrichtung für den gesamten Bereich SEPA investiert worden sind. Eine Ausführungsfrist von zwei Bankenarbeitstagen ohne Ausnahmeregelung wäre für die europäische Finanzwelt einfacher, transparenter sowie wettbewerbsfreundlicher und auf jeden Fall kostengünstiger gewesen. Doch wir leben nun mit dieser Entscheidung, die wir morgen fällen werden.

Die größere grenzüberschreitende Auswahl an Kreditinstituten ist aus Verbrauchersicht zu begrüßen. Unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes muss man jedoch kritisch anmerken, dass nicht alle Anbieter den gleichen aufsichtsrechtlichen Regelungen unterliegen. Dem Grundsatz „gleiche Bedingungen für alle Marktteilnehmer“ wird nicht in jedem Falle entsprochen. Die Leitlinie für unser politisches Handeln sollten immer die Verbraucher sowie ein funktionierender und wettbewerbsfähiger Finanzmarkt sein. Gut funktionierende, kostengünstige sowie akzeptierte nationale Verfahren und Finanzprodukte dürfen deshalb nicht in jedem Fall auf dem Altar der – verhältnismäßig immer geringer werdenden – europäischen Zahlungsverkehrstransaktionen geopfert werden.

 
  
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  Corien Wortmann-Kool (PPE-DE). – (NL) Herr Präsident! Mit der morgen zu verabschiedenden Richtlinie stimmen wir zweifelsohne über einen durchaus vertretbaren Kompromiss ab, für den ich Herrn Gauzès überaus dankbar bin. Zu Recht begann Kommissar McCreevy damit, die Ziele, die wir erreichen wollen, nämlich höhere Effizienz und mehr Wettbewerb, noch einmal genau aufzuzeigen. In Erwägung 4 steht wortreich beschrieben, dass im Hinblick auf Kosten und Effizienz für den Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen ein ordentlicher Schritt nach vorn getan werden muss. Wie stellt sich dies jedoch in der Praxis dar? In den Niederlanden und anderen Ländern weisen Banken bereits darauf hin, dass die europäischen Regelungen für den Verbraucher und KMU höhere Kosten verursachen und die Gebühren für Kartenzahlungen steigen werden, wie dies bereits in einer Reihe von Ländern Realität ist. Ich möchte Herrn Kommissar McCreevy daran erinnern, dass das Projekt noch nicht abgeschlossen, sondern gerade erst angelaufen ist. Wir wüssten gern von ihm, wie er involviert bleiben will? Wie will er dafür sorgen, dass die gesteckten Ziele tatsächlich erreicht werden und der Verbraucher wirklich Nutzen daraus zieht? Und was will er gemeinsam mit Frau Kroes in den kommenden Jahren unternehmen, um dies zu erreichen?

 
  
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  Charlie McCreevy, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich habe die Aussprache über den Vorschlag für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt aufmerksam verfolgt und möchte Ihnen allen für Ihre Ausführungen danken.

Ohne einen harmonisierten Rechtsrahmen in der EU anstelle des Flickwerks von 27 unterschiedlichen einzelstaatlichen Regelungen können wir keinen Binnenmarkt für Zahlungsdienste schaffen. Zugleich brauchen wir mehr Wettbewerb und Innovation auf den Zahlungsmärkten. Dies wird unseren Bürgern, unseren Unternehmen, unseren öffentlichen Verwaltungen und unserer Wirtschaft insgesamt erhebliche Vorteile bringen. Zahlungen sind schlicht und einfach das Herzblut unserer Wirtschaft, und ohne ein effizientes Zahlungssystem haben wir keinen effizienten Binnenmarkt.

Das Thema Datenschutz wurde von folgenden Abgeordneten angesprochen: Herrn Gauzès, Frau Bowles und Frau Berès. Dazu möchte ich zwei Dinge anmerken: Erstens hat die Kommission auf die Entschließung des Parlaments vom 14. Februar 2007 zum SWIFT-Fall bereits geantwortet. Artikel 19 des Vorschlags für eine Richtlinie gestattet den Informationsaustausch zwischen den für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Behörden und den für die Kontrolle der Zahlungsinstitute zuständigen Behörden. Das entspricht auch den Schlussfolgerungen im Standpunkt der „Artikel-29-Datenschutzgruppe“ vom 22. November 2006 über die Verwaltung der Daten durch SWIFT.

Zweitens würde eine Begrenzung der Weitergabe von Daten auf EU-Länder, wie in Änderungsantrag 287 vorgeschlagen, praktisch im Widerspruch zur Datenschutzrichtlinie stehen. Diese Richtlinie enthält eine spezielle Regelung für die Genehmigung der Weitergabe von Daten an Drittländer, sofern diese Länder die notwendigen Garantien geben. Durch diese Regelung soll gewährleistet werden, dass die europäischen Standards des Datenschutzes nicht durch die Weitergabe von Daten an Länder mit weniger strengen Standards untergraben werden.

Der Fall SWIFT hat gezeigt, dass wir beim Schutz personenbezogener Daten wachsam bleiben müssen. Der Kampf gegen den Terrorismus und die Finanzierung des Terrorismus sind wichtig. Aber das ist auch der Schutz der Privatsphäre, die für alle EU-Mitgliedstaaten ein grundlegendes Prinzip darstellt. Die Kommission wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um dafür zu sorgen, dass alle Mitgliedstaaten den Datenschutz einhalten, auch für die Weitergabe von Daten an Drittländer. Ich werde meinen Kollegen Kommissar Frattini, der ja für diesen Bereich unmittelbar zuständig ist, über die hier angesprochenen Punkte informieren.

Morgen hat das Parlament Gelegenheit, diesem Vorschlag zuzustimmen, der die bereits im Bericht des federführenden Ausschusses geäußerten Ansichten wiedergibt und das rechtliche Fundament für einen effizienten und modernen Zahlungsmarkt legt. Die Kommission unterstützt voll und ganz eine Reihe von Kompromissänderungsanträgen, die uns diesem Ziel näher bringen. Ich möchte nochmals dem Berichterstatter, Herrn Gauzès, meinen Dank aussprechen und mich beim Parlament für die Geduld angesichts der Verschiebung der Abstimmung bedanken. Ich bin wie er fest überzeugt, dass Ihre Abstimmung ein historisches Ereignis für den Zahlungsverkehr in Europa ist.

 
  
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  Pervenche Berès (PSE) . – (FR) Herr Präsident! Der Rat ist hier vertreten, und es wurden sehr deutliche Fragen an ihn direkt gerichtet, nicht zuletzt in Bezug auf die Verpflichtung des Rates, die Anliegen des Europäischen Parlaments in Bezug auf den Datenschutz zu unterstützen. Ich würde es daher begrüßen, wenn sich der Rat dazu äußern könnte.

 
  
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  Der Präsident. Da der Rat sich zu dieser Frage nicht äußern möchte, ist die Aussprache geschlossen.

Die Abstimmung findet am Dienstag um 12.00 Uhr statt.

 
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