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Verfahren : 2006/2153(DEC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0097/2007

Aussprachen :

PV 24/04/2007 - 4
CRE 24/04/2007 - 4

Abstimmungen :

PV 24/04/2007 - 7.11

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0113

Plenardebatten
Dienstag, 24. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

4. Entlastungen betreffend das Haushaltsjahr 2005 (Aussprache)
PV
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  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über

- den Bericht von Salvador Garriga Polledo im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan III – Kommission (SEK(2006)0916 – C6 0263/2006 – 2006/2070(DEC)) (SEK(2006)0915 – C6 0262/2006 – 2006/2070(DEC)) (A6-0095/2007),

- den Bericht von Bart Staes im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan I – Europäisches Parlament (C6-0465/2006 – 2006/2071(DEC)) (A6-0094/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan II – Rat (C6-0466/2006 – 2006/2072(DEC)) (A6-0108/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan IV – Gerichtshof (C6-0467/2006 – 2006/2073(DEC)) (A6-0109/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan V – Rechnungshof (C6-0468/2006 – 2006/2074(DEC)) (A6-0107/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VI – Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (C6-0469/2006 – 2006/2075(DEC)) (A6-0110/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VII – Ausschuss der Regionen (C6-0470/2006 – 2006/2076(DEC)) (A6-0106/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VIII A – Europäischer Bürgerbeauftragter (C6-0471/2006 – 2006/2063(DEC)) (A6-0104/2007),

- den Bericht von Daniel Caspary im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005, Einzelplan VIII B – Europäischer Datenschutzbeauftragter (C6-0472/2006 – 2006/2170(DEC)) (A6-0111/2007),

- den Bericht von Mogens N. J. Camre im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des sechsten, siebten, achten und neunten Europäischen Entwicklungsfonds für das Haushaltsjahr 2005 (KOM(2006)0429 – C6-0264/2006 – 2006/2169(DEC)) (A6-0115/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0386/2006 – 2006/2153(DEC)) (A6-0097/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0387/2006 – 2006/2154(DEC)) (A6-0098/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Wiederaufbau für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0388/2006 – 2006/2155(DEC)) (A6-0116/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0389/2006 – 2006/2156(DEC)) (A6-0118/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0390/2006 – 2006/2157(DEC)) (A6-0100/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Umweltagentur für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0391/2006 – 2006/2158(DEC))(A6-0103/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0392/2006 – 2006/2159(DEC)) (A6-0105/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Übersetzungszentrums für die Einrichtungen der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0393/2006 – 2006/2160(DEC)) (A6-0101/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Arzneimittel-Agentur für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0394/2006 – 2006/2161(DEC)) (A6-0099/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans von Eurojust für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0395/2006 – 2006/2162(DEC)) (A6-0120/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Stiftung für Berufsbildung für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0396/2006 – 2006/2163(DEC)) (A6-0113/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs für das Haushaltsjahr 2005 (C6–0397/2006 – 2006/2164(DEC)) (A6-0114/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Flugsicherheit für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0398/2006 – 2006/2165(DEC)) (A6-0121/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0399/2006 – 2006/2166(DEC)) (A6-0112/2007),

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0400/2006 – 2006/2167(DEC)) (A6-0119/2007), und

- den Bericht von Edit Herczog im Namen des Haushaltskontrollausschusses betreffend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit für das Haushaltsjahr 2005 (C6-0401/2006 – 2006/2168(DEC)) (A6-0102/2007).

 
  
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  Salvador Garriga Polledo (PPE-DE), Berichterstatter.(ES) Meine Damen und Herren, Herr Kommissar Kallas! Wir kommen endlich zum Abschluss des Haushaltsverfahrens für 2005, dem die Aufstellung des Haushaltsplans, seine Annahme, seine Ausführung und anschließend die Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans vorangingen.

Ich muss sagen, dass 2005 aus Haushaltssicht kein schlechtes Jahr gewesen ist. Es war ein schwieriges Haushaltsjahr, in dem die Europäische Kommission und das Kollegium der Kommissionsmitglieder vor recht komplizierten Aufgaben standen, da dies der erste vollständige Haushaltsplan der erweiterten Union und zudem der erste war, der in seiner Gesamtheit durch dieses neue Kollegium der Kommissionsmitglieder ausgeführt wurde.

Deshalb muss ich zunächst erklären, dass die Europäische Kommission keine schlechte Arbeit geleistet hat. Ich schlage daher vor, die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Gemeinschaft im Jahre 2005 zu erteilen. Das wird den Abgeordneten zur Abstimmung unterbreitet.

Dies bedeutet natürlich nicht, dass es keine scharfe und wohl begründete Kritik gegenüber bestimmten Generaldirektionen sowie Kritik struktureller Art und in Bezug auf einige Fragen der Finanzkontrolle gibt, die in den kommenden Jahren durch die Kommission verbessert werden müssen und deren Lösung möglicherweise sehr schwierig ist.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Kommission gut auf den Bericht des Rechnungshofs reagiert und mehrere Linien ihres neuen Aktionsplans vorangebracht hat, so dass die Kontrollergebnisse in den nächsten Jahren hoffentlich besser ausfallen werden.

Ich habe meine Entschließung hauptsächlich auf die Frage der nationalen Erklärungen gestützt. Die nationalen Erklärungen über die Verwendung der Gemeinschaftsmittel sind für dieses Parlament sehr wichtig. Sie wurden im Jahr 2003 geschaffen und sollen eine Garantie dafür bieten, dass die Mitgliedstaaten über wirksame Prüfsysteme für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel verfügen.

Außerdem sollten sie von jemandem unterschrieben werden, der auf nationaler Ebene eine gewisse Autorität besitzt. Denn wenngleich der Vertrag festschreibt, dass die Europäische Kommission für die Ausführung des Haushalts verantwortlich ist, dürfen wir nicht vergessen, dass 80 % davon in den Mitgliedstaaten ausgeführt werden.

Wir hielten es daher für notwendig, eine neue Initiative zu den nationalen Erklärungen zu starten. Wir unterstützen die unseres Erachtens mutigen Initiativen einiger Mitgliedstaaten – und ich möchte insbesondere die Niederlande und Großbritannien nennen –, die im Rat diese Idee der nationalen Verwaltungserklärungen vorgetragen haben, die von anderen Mitgliedstaaten möglicherweise nicht umgesetzt werden kann, da sie über eine andere territoriale Gliederung und Organisation verfügen. Es bedeutet jedoch einen Schritt vorwärts. Was wir im Bericht vorschlagen, ist, die mögliche Form der künftigen Erklärungen offen zu lassen, sodass sie die besonderen Gegebenheiten der politischen Systeme jedes Mitgliedstaats widerspiegeln können.

Doch grundsätzlich sind wir im Europäischen Parlament für eine Weiterentwicklung dieser Idee der nationalen Erklärungen, weil das der einzige Weg sein wird, die Mitgliedstaaten wirklich in die Verantwortung für die Kontrolle der Gemeinschaftsmittel einzubeziehen, die die eigentliche Grundlage für diese Entlastungserklärung bildet.

Im Zusammenhang mit den nationalen Erklärungen gibt es auch noch ein anderes sehr wichtiges Thema. Die Zuverlässigkeitserklärung ist nach Meinung von uns Abgeordneten eine Sackgasse, und jene von uns, die die Zuverlässigkeitserklärungen sehr genau verfolgt haben, wissen das schon seit 12 Jahren.

Es ist heute unmöglich, die Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Operationen in den Mitgliedstaaten, insbesondere bei den Strukturfonds, festzustellen.

Deshalb müssen wir etwas tun, um die Qualität der Prüfung und die Einbeziehung der Mitgliedstaaten zu verbessern, und daher fordern wir vom Rat eine nationale Verwaltungserklärung, die alle mitverwalteten Mittel abdeckt und die auf den Erklärungen der verschiedenen nationalen Behörden, die für die Mittelverwaltung verantwortlich sind, beruht.

Herr Präsident, abschließend möchte ich noch – auch wenn mein Bericht auf andere Fragen eingeht – zum Ausdruck bringen, dass wir meiner Meinung nach in den kommenden Jahren eine positive Zuverlässigkeitserklärung erreichen könnten, was für die Gemeinschaftsinstitutionen notwendig und insbesondere für die Öffentlichkeit entscheidend ist, die Verlässlichkeit, Transparenz und Kontrolle bis auf den letzten Euro bei den durch die Kommission und auch den durch die Mitgliedstaaten verwalteten Mitteln sehen will.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), Berichterstatter. – (NL) Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mein Bericht handelt von der Entlastung zur Ausführung des Haushaltsplans des Parlaments. Ich möchte vier Punkte herausgreifen.

Zunächst möchte ich auf die Auffassung hinweisen, die wir seit Jahren in den einzelnen Entlastungsentschließungen bekunden, dass nämlich die Entlastung des Parlaments nicht nur die Managementtätigkeiten des Generalsekretärs oder der Verwaltung abdeckt, sondern auch die Politik und die Beschlüsse, die die Entscheidungsorgane unseres Hauses, der Präsident, das Präsidium sowie die Konferenz der Präsidenten, gefasst haben. Außerdem erteilen wir nicht dem Generalsekretär die Entlastung, sondern dem Präsidenten des Europäischen Parlaments. In diesem Sinne messe ich der Ziffer, der zufolge der Präsident des Parlaments dem Haushaltskontrollausschuss im Rahmen des Entlastungsverfahrens eigentlich für einen förmlichen und öffentlichen Dialog zur Verfügung stehen muss, immense Bedeutung bei. In dieser Hinsicht bevorzuge ich meine Formulierung gegenüber dem von Frau Grässle und der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten eingebrachten Änderungsantrag. Übrigens widerspricht Frau Grässles Änderungsantrag meines Erachtens dem, was wir im vergangenen Jahr mit dem Bericht Ferber verabschiedet haben.

Zweitens, die Immobilienpolitik ist ungemein wichtig. Es geht um enorme Summen, und ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf den Disput zwischen dem Parlament und der belgischen Regierung lenken. Ebenso wie andere Regierungen in Ländern, in denen das Parlament über Immobilien verfügt, hat die belgische Regierung vor Jahren zugesichert, für die Erstattung der Grundstücks- und Erschließungskosten Sorge zu tragen. Eben dieser Punkt hat nunmehr in Brüssel eine Kontroverse entfacht, und es geht um einen Betrag von etwa 15 Millionen Euro. Das ist eine gewaltige Summe. Die belgische Regierung hält sich diesbezüglich nicht an ihre Zusagen, und deshalb fordere ich die belgische Regierung in diesem Entschließungsantrag ganz nachdrücklich zur Rückerstattung auf. Damit würde unseren Verhandlungsführern, dem Präsidenten des Parlaments und dem für die Immobilienpolitik zuständigen Vizepräsidenten, der Rücken gestärkt. In dem Entschließungsantrag habe ich des Weiteren besonders auf die Auswirkungen des Parlaments auf das umliegende Viertel, in dem wir in Brüssel residieren, hingewiesen. Die Anwohner erleben dort enorme Beeinträchtigungen hinsichtlich der Verkehrs-, Arbeits- und Lebensbedingungen, und ich halte Konsultationen zwischen dem Parlament und den Anwohnern für außerordentlich wichtig. Wir sollten, so meine ich, gute nachbarschaftliche Beziehungen unterhalten, und daher sind Konsultationen dringend geboten. Ich wünsche mir, dass darüber vor der Entlastung für den Haushaltsplan im nächsten Jahr Bericht erstattet wird.

Mein dritter Punkt – ein recht heikles Thema – ist der freiwillige Pensionsfonds, der derzeit ein versicherungsmathematisches Defizit von 28,8 Millionen Euro aufweist. Das ist eine riesige Summe. Zugegebenermaßen ist das Defizit rückläufig, betrug es doch im vergangenen Jahr noch 43,7 Millionen Euro. In diesem freiwilligen Pensionsfonds befinden sich im Moment insgesamt 202 Millionen Euro, die an der Börse investiert sind. Wie wir alle wissen, kann die Börse ein gefährliches Pflaster sein und fallen die Ergebnisse an der Börse nicht immer positiv aus. Eine Börse kann launenhaft sein. Es besteht also die Möglichkeit, dass mit diesen Geldern große Verluste eingefahren werden. Von daher auch die Forderung nach Investitionen mit geringem Risiko und der Umsetzung dessen, was wir in etlichen Entschließungen bereits beschlossen haben, nämlich die Förderung ethischer Investitionen. Das Parlament hat diesem freiwilligen Pensionsfonds aus dem Haushalt des Jahres 2005 eine Finanzspritze in Höhe von 11,4 Millionen Euro verabreicht. Auch das ist eine erkleckliche Summe, und deshalb halte ich es für ganz normal, dass die Liste der Endbegünstigten veröffentlicht wird.

Wir fordern, dass die Liste der Endbegünstigten in der Agrarwelt, die den Haushaltsplan der EU erheblich in Anspruch nimmt, veröffentlicht wird. Jedermann ist dafür. Das wird auch geschehen, wie auf einer Website zu lesen ist. Weshalb treten wir dann auf die Bremse, wenn unsere eigenen Parlamentsmitglieder beteiligt sind? Damit muss es doch sicher ein Ende haben?

Wie ich der Abstimmungsliste entnehme, hat die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten vier Änderungsanträge eingebracht, um bestimmte Dinge zu streichen, und auch die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament hat einige getrennte Abstimmungen beantragt. Das ist ihr demokratisches Recht. Ich vermute, all diese Passagen sollen abgelehnt werden. Nun, der Transparenz halber – und ich kündige das schon jetzt an – habe ich eine namentliche Abstimmung beantragt, denn dann können sich die Kolleginnen und Kollegen, die dagegen stimmen, auch gegenüber ihren Wählern verantworten. Auf jeden Fall halte ich es nicht für hinnehmbar, dass das Parlament am Ende für die gesamte Rechnung zur Kasse gebeten wird. Das geht nicht an und riecht nach schlechtem Umgang mit Geldern und öffentlichen Mitteln.

Abschließend möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einen Kyoto-plus-Plan lenken. Im Kampf gegen den Klimawandel sind die Europäische Union und das Europäische Parlament unbestritten Vorreiter. Wir haben dazu konstruktive und bedeutsame Entschließungen verabschiedet. Nun, was wir von den Bürgern, den Verbrauchern, den Haushalten, der Industrie, dem Transportwesen fordern, sollten wir auch uns selbst abverlangen. Demzufolge unterbreite ich in meinem Entschließungsantrag, meinem Bericht, eine Menge konkreter Vorschläge, um die Umweltauswirkungen unseres Hauses, unseres Europäischen Parlaments, erheblich ambitionierter zu verringern, als es bislang der Fall war.

Zum Schluss möchte ich erwähnen, dass die beiden Änderungsanträge, die Herr Fjellner und andere eingebracht haben, meine volle Unterstützung genießen.

 
  
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  Daniel Caspary (PPE-DE), Berichterstatter. – Herr Präsident, meine geschätzten Kollegen! Bei der Haushaltsentlastung der anderen Institutionen, die ich verantworten durfte, geht es um die Entlastung von Rat, Europäischem Gerichtshof, Rechnungshof, Ausschuss der Regionen, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Bürgerbeauftragtem und Datenschutzbeauftragtem. Bei den letzten beiden sehe ich derzeit keine Gründe zur Beanstandung.

Aber um mit dem Rat anzufangen: Hier besteht seit 1970 ein so genanntes Gentlemen’s Agreement über einige Haushaltsfragen. Seit dieser Zeit hat sich die Europäische Gemeinschaft jedoch enorm weiterentwickelt. Es sind einige nicht ganz unwesentliche Dinge passiert, die das Gentlemen’s Agreement heute unangebracht erscheinen lassen. Beispielsweise gibt es mittlerweile ein in freien, geheimen und direkten Wahlen gewähltes Europäisches Parlament. Ich bin der festen Überzeugung, dass eine Anpassung dieses Abkommens an die heutige Situation dringend notwendig ist. Ich rege daher an, dass sich der Haushaltsausschuss und der Haushaltskontrollausschuss in den kommenden Monaten zu einer gemeinsamen Sitzung treffen, dieses wichtige Thema besprechen und mit einer gemeinsamen Position beim Rat die dringenden Änderungen einfordern.

Des Weiteren zum Rat: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gewinnt glücklicherweise immer mehr an Gewicht. Das ist gut so! Es ist aber untragbar, dass sich der Rat nicht an die Vereinbarung hält und eindeutig zwischen den operationellen Kosten, die im Kommissionshaushalt zu veranschlagen sind, und den rein administrativen Ausgaben unterscheidet. Ich fordere den Rat daher auf, sich künftig endlich an diese Regelung zu halten.

Beim Europäischen Gerichtshof wie auch beim Europäischen Rechnungshof haben wir nach wie vor Verbesserungsbedarf. Beispielsweise ist die Veröffentlichung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Richter und auch der Rechnungsprüfer noch immer ungeklärt. Wir haben das als Europäisches Parlament bereits mehrfach angesprochen. Daher setzen wir in unserer Entschließung eine Frist bis zum 30. September diesen Jahres, bis zu der die beiden Institutionen erklären müssen, auf welche Weise sie der Forderung des Parlaments nach Veröffentlichung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen nachkommen werden, denn auf diese Erklärungen warten wir nun bereits viel zu lange!

Nicht erst nach der jüngsten Erweiterungsrunde stellt sich beim Rechnungshof die Frage, ob es bei der bisherigen Zahl der Rechnungsprüfer bleiben soll. Es liegen schon verschiedene Modelle für eine Reform des Hofes auf dem Tisch. Der ehemalige Präsident des Rechnungshofs, Professor Dr. Bernhard Friedmann, hat beispielsweise einen sehr sinnvollen Vorschlag ausgearbeitet, nämlich ein Rotationsprinzip ähnlich dem EZB-Rat. Auch die Schaffung eines Obersten Rechnungsprüfers anstelle des bisherigen Kollegiums könnte sinnvoll sein. Der Hof sollte sich daher nicht auf die bisherige Vertragslage berufen und in Richtung auf Reformen untätig bleiben. Eine Reform steht über kurz oder lang an, und es wäre gut, wenn der Rechnungshof von sich aus einen sinnvollen, praktikablen und durchdachten Vorschlag präsentieren würde.

Beim Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie beim Europäischen Ausschuss der Regionen steht die Zukunft der gemeinsamen Dienste in der Diskussion. Irgendetwas stimmt an der Organisation dieser Dienste nicht, wenn vor allem der Ausschuss der Regionen den Eindruck hat, hier benachteiligt zu werden. Daher sollten beide Ausschüsse eine neutrale, auf geeigneten Referenzwerten basierende Analyse der Kosten, Vorteile und Einsparungen vornehmen und hierzu nötigenfalls auch den Rechnungshof oder andere Berater zu Rate ziehen. Ziel der Diskussion muss sein, dass die gemeinsamen Dienste in Zukunft bedarfsgerecht, gut koordiniert und kostengünstig arbeiten.

Im Mittelpunkt der diesjährigen Entlastung stand vor allem die Frage des Umgangs mit den fragwürdigen Berichtigungskoeffizienten im Ausschuss der Regionen, aber auch in anderen Institutionen. Im Entlastungsverfahren kann kein Urteil über die Rechtmäßigkeit dieser Zahlungen getroffen werden. Das müssen Gerichte klären. Die Frage ist, ob die Verwaltungsspitze des Ausschusses der Regionen hierauf angemessen reagiert hat und wie sie grundsätzlich mit dem Fall umgegangen ist. Ich bin der Überzeugung, dass nach wie vor Handlungsbedarf vonseiten des Ausschusses der Regionen besteht. In allen Fällen von festgestelltem Betrug müssen möglichst zeitnah Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und die Betroffenen zur Rechenschaft gezogen werden. Das Europäische Parlament wird diesen Fall weiter im Auge behalten, und im Zusammenhang mit diesem Fall muss auch das Beamtenstatut von uns im Hinblick darauf geprüft werden, ob die Auslegung von Regeln und Übergangsregeln allein Sache der Verwaltung sein darf. Ich meine, dass die gesetzgebenden Organe in der Union der Verwaltung einen wesentlich engeren Spielraum als in der Vergangenheit lassen sollten.

Insgesamt zeigt das Ergebnis der Haushaltsentlastung die Wichtigkeit der genauen Haushaltskontrolle durch das Europäische Parlament. Ich danke allen Institutionen für die Zusammenarbeit und die Bereitstellung der angeforderten Informationen und empfehle, unter Berücksichtigung der angesprochenen Punkte die Entlastung für die Institutionen zu erteilen.

 
  
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  Mogens N.J. Camre (UEN), Berichterstatter. (DA) Herr Präsident! Die jährliche Genehmigung der Jahresabschlüsse umfasst jedes Konto und Unterkonto aller EU-Institutionen. Ein großer Teil der Arbeit entfällt auf die Durchsicht der Berichte des Rechnungshofes. Die Kommission hat aktiv zu unserer Aufklärung beigetragen, und das Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses unternahm große Anstrengungen, den Mitgliedern dieses Hauses die Bewertung des Inhalts der Jahresabschlüsse zu ermöglichen.

Auch in diesem Jahr ist zu beklagen, dass der Rechnungshof nicht in der Lage ist, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Es gewinnt die Meinung an Boden, dass die Bedingungen, unter denen die EU arbeitet, dem Rechnungshof die Erteilung eines solchen uneingeschränkten Bestätigungsvermerks fast unmöglich machen. Dies ist weitgehend der Tatsache zuzuschreiben, dass rund 80 % der EU-Haushaltsmittel wieder zurück in die Mitgliedstaaten transferiert und dort verwaltet werden, wodurch die Chancen, ein Gesamtbild zu erhalten, auf Grund der vielen Formen und der unterschiedlichen Qualität der Verwaltung auf nationaler Ebene sehr variieren.

Zur Vermeidung der im Zusammenhang mit der korrekten Verwaltung von EU-Mitteln entstehenden Probleme reicht es kaum aus, einfach nur mehr Überwachung zu fordern. Wir müssen uns fragen, ob nicht die gegenwärtigen Rechtsvorschriften sowohl zu den Agrarsubventionen als auch zu den Strukturfondshilfen vollständig überarbeitet werden müssen. Der ehemalige Kommissar aus den Niederlanden, Herr Bolkestein, wies unlängst darauf hin, dass 85 % der EU-Ausgaben ohne Weiteres verzichtbar sind. Es ist tatsächlich überflüssig, dass die EU-15 einander Geld geben. Das ist so, als würden in einem Land Sozialleistungen von der Mittelschicht an die Mittelschicht gezahlt. Die alten Mitgliedstaaten könnten die für ihre Entwicklung notwendige Unterstützung weit besser organisieren, indem sie eigene Mittel einsetzen. Wenn auf Grund von EU-Vorschriften andere Länder für Dinge aufkommen müssen, für die das betreffende Land selbst nicht aufkommen will oder die es eigentlich selbst bezahlen könnte, bietet dies einen Anreiz zum Nichtstun. Länder, die keine Reformen vornehmen, erhalten Unterstützung von jenen, die Reformen durchgeführt haben und deshalb selbst nichts mehr tun müssen. Der ehemalige schwedische Ministerpräsident Göran Persson sagte einmal: „Es kann nicht richtig sein, dass wir, die wir unseren Bürgern hohe Steuern auferlegen, anderen Ländern Geld geben müssen, die ihren eigenen Bürgern diese Steuern nicht abverlangen wollen.“ So erhebt mein Land 200 % Steuern auf Privatfahrzeuge, um unter anderem eine Menge Geld in Länder schicken zu können, in denen viel mehr Neufahrzeuge auf den Straßen zu sehen sind als in Kopenhagen – Autos, auf die kein Cent Zoll entrichtet wurde. Das erscheint mir wirklich nicht vernünftig.

Die meisten Abgeordneten meiner Fraktion möchten für eine Entlastung stimmen. Ich persönlich habe gewisse Vorbehalte, da meiner Ansicht nach bestimmte Bereiche der Mittelverwaltung in der Kommission und in einigen Ausschüssen nicht den üblichen Standards entsprechen. Ich möchte dem Sekretariat des Haushaltskontrollausschusses sehr für die umfangreiche Arbeit danken, ebenso wie meinen Kollegen im Ausschuss für ihre zahlreichen wichtigen Bemerkungen in dieser Aussprache und für die im Ausschuss insgesamt herrschende konstruktive Zusammenarbeit.

 
  
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  Edit Herczog (PSE), Berichterstatterin. – (EN) Herr Präsident! Ich möchte meine Stellungnahme zur Entlastung der 16 EU-Agenturen für 2005 abgeben.

Die Agenturen spielen für das Ansehen der EU-Institutionen eine wichtige Rolle, da ihre Ziele und Verpflichtungen von allen EU-Bürgern mitgetragen werden. Deshalb ist dieses eine Prozent des Gesamthaushalts der EU klug angelegt.

Ich begrüße die Schlussfolgerungen des Europäischen Rechnungshofs, der mit Ausnahme einiger spezifischer Bemerkungen bestätigt, dass die Rechnungsabschlüsse aller 16 Agenturen in allen wesentlichen Punkten zuverlässig, rechtmäßig und ordnungsgemäß sind. Die positive Zuverlässigkeitserklärung für sämtliche Agenturen stellt eine beachtliche Leistung dar, und ich möchte diese Gelegenheit nutzen und ihnen allen zu ihren Anstrengungen gratulieren.

Ich habe mich auf die allgemeine Funktionsweise der Agenturen konzentriert und möchte den Großteil meines heutigen Beitrags diesem Thema widmen. Wir können für das Haushaltsjahr 2005 die Schlussfolgerung ziehen, dass die Agenturen im Wesentlichen gut verwaltet wurden. Dennoch gibt es in einigen Bereichen Reserven. So war in speziellen Bereichen der Finanzbuchhaltung eine Reihe von Problemen zu verzeichnen. Ein weiterer problematischer Bereich war in einigen Agenturen die Nichteinhaltung von Vorschriften für das Beschaffungswesen. Computersysteme entsprachen nicht in jedem Falle den Erfordernissen. Des Weiteren müssen wir erwähnen, dass Mängel im Personal-Management, und zwar vor allem in Bezug auf Einstellungsverfahren, eine Reihe von Problemen mit sich brachten.

Schließlich sei noch erwähnt, dass bei den neu eingerichteten Agenturen, wie eigentlich nicht anders zu erwarten, einige Anfangsschwierigkeiten auftraten. Ich möchte Ihnen die neun Vorschläge vorstellen, die ich in meinem Bericht erarbeitet habe und mit denen sich die Effizienz der Agenturen im Interesse der Union beträchtlich verbessern ließe.

Die immer größer werdende Zahl der Agenturen entspricht nicht immer den tatsächlichen Erfordernissen der Union und ihrer Bürger. Deshalb sollte parallel zur Errichtung einer neuen Agentur eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen werden. Der Rechnungshof sollte zur Kosten-Nutzen-Analyse Stellung nehmen, bevor das Parlament seinen Beschluss fasst. Das Parlament sollte die Kommission auffordern, alle fünf Jahre eine Studie über den Zusatznutzen der einzelnen bestehenden Agenturen vorzulegen. Im Falle einer negativen Beurteilung des Zusatznutzens einer Agentur sind durch die zuständigen Institutionen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Auftrag dieser Agentur neu festzulegen oder die Agentur zu schließen.

Ich ersuche das Parlament dringend, den Rechnungshof aufzufordern, in seinen Jahresbericht ein zusätzliches Kapitel aufzunehmen, in dem alle Agenturen behandelt werden, denen im Rahmen des Jahresabschlusses der Kommission Entlastung erteilt werden muss, damit besser ersichtlich wird, wie die EU-Mittel von den Agenturen verwendet werden. Das Parlament sollte die Kommission auffordern, die administrative und technische Unterstützung für die Agenturen zu verbessern. Wir sollten die Kommission auffordern, einen Vorschlag für eine Harmonisierung der Gestaltung der Jahresberichte der Agenturen zu unterbreiten, damit Leistungsindikatoren entwickelt werden können, die einen Vergleich und eine Beurteilung ihrer Effizienz ermöglichen.

Ich begrüße in meinem Bericht die deutlichen Verbesserungen auf dem Gebiet der Koordinierung zwischen den Agenturen. Wir fordern alle Agenturen auf, verstärkt SMART-Ziele festzusetzen, die zu einer realistischeren Planung und Verwirklichung der Ziele führen dürften. Ich betone, dass in den Arbeitsprogrammen der Agenturen deren Beiträge operational und messbar formuliert sein sollten und dass die internen Kontrollnormen der Kommission gebührend berücksichtigt werden sollten.

Ich möchte jetzt einige konkrete Ausführungen zum Entlastungsverfahren für alle Agenturen machen. Unterstreichen möchte ich, dass alle EU-Agenturen einem Entlastungsverfahren unterliegen, auch wenn es dafür zwei unterschiedliche Methoden gibt. Die 16 Agenturen, mit denen wir uns heute befassen, werden einzeln entlastet, während die verbleibenden Agenturen im Rahmen des Kommissionshaushalts entlastet werden. Folglich gibt es keine Agentur, die nicht der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegt. Es bestehen jedoch beträchtliche Mängel bezüglich der Transparenz im Management dieser Agenturen, deren Entlastung nur im Rahmen des Rechnungsabschlusses der Kommission erfolgt. Um die Mitverantwortung der Kommission zu erhalten und die Transparenz und Klarheit des Entlastungsverfahrens für alle Agenturen zu verbessern, fordere ich den Europäischen Rechnungshof auf, ein neues Kapitel in seinen Jahresbericht aufzunehmen, das sich auf alle EU-Agenturen erstreckt.

In der mir verbleibenden Zeit möchte ich mich auf die europäische Agentur für Wiederaufbau konzentrieren. Die von der Agentur erzielten Ergebnisse und die erheblichen Verbesserungen, die von der Agentur vorgenommen wurden, um den Empfehlungen des Rechnungshofs und des Parlaments nachzukommen, verdienen höchstes Lob. Ich möchte dem Direktor und seinen Mitarbeitern zu ihrer Arbeit gratulieren. In Anbetracht der sehr wertvollen Arbeit der Agentur sollte das Parlament die Kommission auffordern, das Mandat der Agentur, das 2008 enden soll, zu verlängern und sie in eine Agentur für die Durchführung bestimmter EU-Aktionen im Außenbereich umzuwandeln, die sich insbesondere mit Nachkrisensituationen befasst.

Abschließend möchte ich den Schattenberichterstattern und allen meinen Kollegen sowie dem Sekretariat für ihre Arbeit danken. Ich empfehle dem Parlament, allen 16 Agenturen die Entlastung zu erteilen.

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich bedanke mich für die Qualität und Ausgewogenheit des uns heute vorliegenden Berichts. Mein Dank gilt dem Haushaltskontrollausschuss, Herrn Fazakas als dessen ehemaligen Vorsitzenden, Herrn Bösch als seinem jetzigen Vorsitzenden und natürlich dem Berichterstatter, Herrn Garriga Polledo.

In Herrn Garriga Polledos Bericht wird vorgeschlagen, dass das Parlament der Kommission die Entlastung für die Haushaltsausführung erteilt und dem Rechnungsabschluss zustimmt. Die Kommission nimmt dies erfreut zur Kenntnis. Ich möchte Ihnen erläutern, weshalb dies meiner Ansicht nach verdient ist.

Zunächst kann ich feststellen, dass wir Ihren Empfehlungen nachkommen werden. Vieles davon haben wir sogar schon in Angriff genommen, u. a. folgende Maßnahmen:

Wir setzen die revidierte Haushaltsordnung um, wozu u. a. gehört, dass die vereinbarten Bestimmungen, denen zufolge die Mitgliedstaaten „jedes Jahr auf angemessener Ebene eine Zusammenfassung der Prüfungen und Erklärungen“ unterbreiten, durchgesetzt werden.

Wir werden, wie von Ihnen in Ziffer 56 erbeten, auch künftig über die Fortschritte bei der Umsetzung unseres Aktionsplans für einen integrierten internen Kontrollrahmen berichten. Und zwar werde ich einen solchen Fortschrittsbericht bereits nächste Woche beim Haushaltskontrollausschuss vorlegen.

Wir haben die Jahresrechnung verbessert und werden und können sie weiter verbessern. Für die Jahresrechnung 2006 haben wir bereits bessere Informationen über Wiedereinziehungen und Finanzkorrekturen zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Sie auf die Zuverlässigkeit unserer Jahresrechnung zählen können.

Wir arbeiten an der Umsetzung der Europäischen Transparenzinitiative. Mit Unterstützung des Parlaments können wir in diesem Punkt täglich Fortschritte erzielen.

Im diesjährigen Bericht unterstützt das Parlament „die Kommission voll und ganz bei der strikten Anwendung der Rechtsvorschriften über die Aussetzung von Zahlungen“ an die Mitgliedstaaten. Als ich am 1. März vor dem Haushaltskontrollausschuss erschien, um den Entwurf des Berichts Garriga Polledo zu diskutieren, sagte ich, dass ich meinen Kollegen in der Kommission eine sehr sorgfältige Analyse der Fragen vorschlagen würde, bei denen in den diesjährigen Erklärungen der Generaldirektoren mit Vorbehalten zu rechnen sei, und dass ich in Abhängigkeit von der Schwere der Probleme und dem festgestellten Risiko Zahlungen aussetzen oder Finanzkorrekturen vornehmen würde. Wir haben mehr als zwei Stunden lang ernste Diskussionen geführt, in deren Ergebnis die Entschlossenheit des Kollegiums, die erforderlichen Schritte einzuleiten, bekräftigt wurde.

Ich möchte heute mehrere konkrete Beschlüsse hervorheben. Was erstens das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) in Griechenland und Agrarsubventionen betrifft, so wurde mit Griechenland inzwischen ein ganz klarer Aktionsplan vereinbart, um die ordnungsgemäße Anwendung des InVeKoS in diesem Land zu gewährleisten. Der Aktionsplan sieht konkrete Fristen für die zu ergreifenden Maßnahmen vor. Wie Kommissarin Fischer Boel während der Anhörung im Haushaltskontrollausschuss zum Thema Entlastung im November letzten Jahres klipp und klar feststellte, wird die Kommission die Zahlung von Direkthilfe an Griechenland aussetzen, wenn der vereinbarte Aktionsplan und die Fristen von den griechischen Behörden nicht eingehalten werden. Der erste wichtige Bericht der griechischen Behörden ist am 15. Mai fällig.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Kommission regelmäßig europäische Agrargelder zurückfordert, die von den Mitgliedstaaten nicht vorschriftsgemäß ausgegeben wurden, und sie im Rechnungsabschlussverfahren dem Gemeinschaftshaushalt wieder zuführt.

Der letzten in der vergangenen Woche getroffenen Entscheidung zufolge werden insgesamt 285,3 Millionen Euro von 14 Mitgliedstaaten vor allem im Zusammenhang mit unzureichenden Kontrollen sowie der Missachtung von Zahlungsfristen durch Mitgliedstaaten zurückgefordert.

Zweitens hat die Kommission im Bereich der strukturpolitischen Aktionen am 4. April 2007 Zahlungen für EFRE-Programme in fünf von neun Regionen in England sowie für ein Programm in einer sechsten Region ausgesetzt. Wird nichts oder zuwenig unternommen, wird die Kommission für jedes Programm eine pauschale Berichtigung in Höhe von 5 % bis 10 % bzw. 25 % der ausgezahlten Beträge beschließen, um die Regelverletzung zu ahnden und dem Ausmaß und den finanziellen Folgen der verbleibenden Mängel Rechnung zu tragen.

Aussetzungen und Vorbehalte führen oft zu den erforderlichen Verbesserungen. So äußerte die Generaldirektion Regionalpolitik 2005 beispielsweise Vorbehalte im Hinblick auf die Angemessenheit der Kontrollsysteme in Spanien. Bei einer erneuten Prüfung im Jahre 2006 stellte die Generaldirektion fest, dass die erzielten Fortschritte erneute Vorbehalte überflüssig machten.

Ähnlich verhielt es sich mit dem Europäischen Sozialfonds. Anfang 2006 signalisierte die Kommission ihre Vorbehalte bezüglich des im Vereinigten Königreich geltenden Systems. Das Vereinigte Königreich nahm Korrekturen vor, und der Vorbehalt konnte aufgehoben werden.

Diese Beispiele zeigen, dass die Kommission Zahlungen aussetzen kann und dies auch tut. Derartige Entscheidungen müssen gut begründet und ausführlich erläutert werden. Wir haben uns deshalb auch in diesem Jahr wieder große Mühe gegeben, um die Qualität der jährlichen Tätigkeitsberichte der Generaldirektionen der Kommission zu verbessern.

Der Rechnungshof äußerte recht heftige Kritik an den Kommissionskontrollen im Bereich Forschung. Das ist direkte Mittelverwaltung durch die Kommission, und wir haben dieser Problematik oberste Priorität eingeräumt. Für den gesamten Forschungsbereich der Generaldirektionen gibt es jetzt eine Ex-Post-Prüfungsstrategie für Prüfungen im Rahmen des 6. Rahmenprogramms (RP6). Das ist eine solide Strategie, die durch eine signifikante Erhöhung des Anteils des Forschungshaushalts für Ex-Post-Prüfungen untersetzt wird. Für 2007 sind 300 Prüfungen für das RP6 im Vergleich zu 45 im Jahre 2006 vorgesehen.

Welche Priorität die Kommission dieser Problematik einräumt wird daran deutlich, dass sie eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern für diese Aufgabe aus anderen Bereichen abzieht sowie neue Mitarbeiter einstellt.

Ferner wird die schrittweise Einführung von Pauschalbeträgen in bestimmten Bereichen des Rahmenprogramms ernsthaft in Betracht gezogen.

Ich möchte noch kurz auf die Agenturen eingehen. Die Kommission ist sich der zunehmenden Bedenken des Parlaments in Bezug auf Regulierungsbehörden bewusst. Wir unterstützen die Agenturen bereits in hohem Maß, und meines Erachtens müssen vor der Errichtung neuer Agenturen die entsprechenden Erwartungen und Aufgaben geklärt werden.

Deshalb werden wir uns energisch für unverzügliche Fortschritte in Bezug auf die vorgeschlagene Interinstitutionelle Vereinbarung einsetzen. Der Rat hat Bereitschaft zur Fortsetzung der Diskussionen in dieser Sache signalisiert. Ihre Verabschiedung würde wirklich helfen, Empfehlungen des Parlaments zu Fragen wie einer systematischen und regelmäßigen Evaluierung und Kosten-Nutzen-Analysen der Agenturen sowie der Harmonisierung ihrer jährlichen Berichterstattung in Angriff zu nehmen.

Die Kommission ist in puncto Haushaltsausführung der Haushaltsbehörde gegenüber nach wie vor rechenschaftspflichtig. Wir üben diese Rechenschaftspflicht aus, indem wir Sie offen und ehrlich über unsere Stärken und Schwächen informieren. Wir sind Ihnen dafür dankbar, dass Sie beide in fairer Weise anerkennen.

 
  
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  Ralf Walter (PSE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Entwicklungsausschusses. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich recht herzlich bedanken für die Kooperation zwischen dem Entwicklungsausschuss und der Kommission, dem Rechnungshof und den beiden Berichterstattern, Herrn Camre und Herrn Garriga Polledo. Es ist gut zu sehen, dass unsere Sachanmerkungen auch voll und ganz in die Beschlussfassung des Parlaments eingehen.

Wir haben als Entwicklungsausschuss darauf zu achten, dass die Gelder, die wir ausgeben, um in der ganzen Welt den Schwächsten unter die Arme zu greifen und ihnen zu Selbständigkeit zu verhelfen, ordnungsgemäß und sachgerecht verwendet werden. Die Akzeptanz seitens der Bevölkerung ist sehr stark davon abhängig, dass nicht der Eindruck entsteht, hier vergolden sich irgendwelche Potentaten die Wasserhähne, sondern dass das Geld tatsächlich bei den Menschen ankommt, die es wirklich brauchen. Deswegen haben wir diesen Aspekt sehr intensiv geprüft.

Der Rechnungshof hat, wie in vielen anderen Zusammenhängen auch, wesentliche Fehler bei der Vergabe festgestellt. Wir haben sie uns alle einzeln angeschaut, und wir haben natürlich feststellen müssen, dass im Vergabeverfahren Fehler gemacht wurden. Es waren jedoch keine Fehler, die irgendwelche Nachteile für die Europäische Union mit sich bringen, sondern es waren tatsächlich Fehler im Verfahren, die verbessert werden müssen, damit wir auch die klare Auskunft geben können, dass die Mittel ordnungsgemäß verwandt werden.

Das Entlastungsverfahren ist aber auch ein politisches Verfahren. Wir überprüfen, ob die Kommission tatsächlich das umgesetzt hat, was wir bei der Aufstellung des Haushalts beabsichtigt haben. So haben wir überprüft, ob bei der Umweltgesetzgebung tatsächlich ein Schwerpunkt gesetzt wurde, ob tatsächlich die Krisenprävention gestärkt worden ist, und ob — worüber es einen intensiven Streit gab — tatsächlich 20 % der Mittel für Grundbildung und grundlegende Gesundheitsvorsorge in den Entwicklungsländern ausgegeben werden. Die Zahlen sind steigend, das muss man sagen, aber sie sind noch weit von den 20 % entfernt, die wir gemeinsam vereinbart haben. Die Aussage, dass das damit zusammenhänge, dass es hier so viele Geber und Institutionen zu koordinieren gäbe, beruhigt einen nur sehr eingeschränkt.

Ich muss Ihnen sehr deutlich sagen: Die Europäische Union ist — zusammen mit ihren Mitgliedstaaten — weltweit der mit Abstand größte Geldgeber. Das dürfen wir auch einmal selbstbewusst feststellen. Gleichzeitig kann es aber nicht sein, dass sich irgendjemand hier vor das Parlament stellt und sagt, wir haben uns auf andere Themenbereiche konzentriert, und wir hoffen, dass das, was Parlament und Rat während der Beschlussfassung über den Haushalt als Prioritäten festgelegt haben, am Schluss letztendlich erfüllt wird.

Wir hatten eine sehr gute Kooperation mit den Beamten der Kommission. Es gibt feste Zusagen dafür, dass wir im Verlauf des Jahres entsprechende Auskünfte und Indikatoren erhalten und dass deutliche Fortschritte nachgewiesen werden. Und als jemand, der im Haushaltsverfahren immer sehr stark engagiert ist, sage ich Ihnen deutlich: Ich werde auch bei der Aufstellung des nächsten Haushaltes darauf achten, dass wir die angekündigten Verbesserungen im Haushaltsvollzug — sowohl was die zielgerichtete Verwendung der Gelder als auch die Erfüllung der politischen Vorgaben angeht — sehr genau verfolgen und auch unser Verhalten als Parlament bei der Haushaltserstellung danach ausrichten, ob Sie tatsächlich ihren Verpflichtungen nachkommen oder nicht.

 
  
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  Jutta Haug (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. – Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Budgetteil, der für die Politiken zur Verfügung steht, für die vor allem der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit verantwortlich zeichnet, ist nicht besonders groß. Im Jahr 2005 – dem Haushaltsjahr, für das wir nun den ordnungsgemäßen Umgang mit dem Geld des europäischen Steuerzahlers bestätigen sollen – war der Anteil weniger als ein halbes Prozent des Gesamthaushalts von 116 Milliarden Euro.

Um es gleich vorweg zu sagen: Es stand nichts im Wege, den Direktorinnen und Direktoren der vier Agenturen – EMEA, EEA, EFSA und ECDC – für die Ausführung des jeweiligen Haushalts Entlastung zu erteilen.

Für das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten liefen die ersten Tätigkeitsmonate im Jahr 2005 erfolgreich an. Verantwortlich für die Ausführung des Haushalts war die Generaldirektion Gesundheit.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit war in ihrem dritten Tätigkeitsjahr – 2005 – mitten im Umzug nach Parma. Das hat entsprechende Schwierigkeiten bei der Rekrutierung des notwendigen hochqualifizierten wissenschaftlichen Personals gebracht und unweigerlich dazu geführt, dass nicht das gesamte zur Verfügung stehende Geld ausgegeben werden konnte. Mehr als 4 Millionen Euro sind an den Gemeinschaftshaushalt zurückgeflossen. Wie diese Mittel der EFSA in diesem Jahr wieder zur Verwendung verfügbar gemacht werden oder werden sollen, ist nicht Diskussionsgegenstand dieses Entlastungsverfahrens. Dennoch wird mit der Kommission darüber zu reden sein.

Die Europäische Arzneimittelagentur hat zu unser aller Zufriedenheit gearbeitet. Sie hat nicht das gesamte Geld ausgegeben – offensichtlich zum Teil aufgrund technischer Schwierigkeiten bei der Umstellung des IT-Systems.

Die Europäische Umweltagentur lieferte, wie gewohnt, exzellente Arbeit. Sie hat alle Mittel ordnungsgemäß verwandt und hätte sicher noch mehr gebrauchen können.

Der Umweltausschuss hat keine grundlegende Kritik an der Ausführung der Haushalte seiner vier Agenturen. Dennoch haben wir das Entlastungsverfahren genutzt, um bei den zwei „alten“ Agenturen – der EMEA und der EEA – das zu fordern, was in der Grundverordnung der „neuen“ schon festgeschrieben ist, nämlich die regelmäßige Überprüfung und Bewertung ihrer Arbeit durch unabhängige Sachverständige. Wir möchten, dass bei allen Formen des europäischen Verwaltungshandelns – und dazu gehören die Agenturen – der europäische Mehrwert gesichert ist.

Nun zu dem von der Kommission zu verantwortenden Teil im Bereich Umwelt, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit. In allen Bereichen waren die Verwendungsraten für Verpflichtungsermächtigungen durchaus zufrieden stellend. Aber die Zahlungsraten ließen doch sehr zu wünschen übrig. Sie lagen sowohl im Bereich Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als auch im Bereich Umwelt unter 80 %. Selbstverständlich gibt es erklärende Gründe. Zum einen war die Errichtung der Exekutivagentur für öffentliche Gesundheit noch nicht abgeschlossen und gleichzeitig Personal für die Vorbereitung des neuen Programms Gesundheit und Verbraucherschutz gebunden, zum anderen führten die Mittelbindungsprobleme des Jahres 2004 im Bereich Umwelt zu Zahlungsproblemen im Jahr 2005.

So verständlich die von den Kommissionsdienststellen vorgebrachten Erklärungen auch sind, die Kommission muss dazu kommen, auftretende Schwierigkeiten zu antizipieren, um sofort Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. So unerfahren im Umgang mit Problemen im Verwaltungshandeln ist die Kommission doch gar nicht!

 
  
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  Michael Cramer (Verts/ALE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr stellt fest, dass im Haushaltsplan 2005 für die Verkehrspolitik knapp 1 Milliarde Euro für Verpflichtungsermächtigungen und auch knapp 1 Milliarde Euro für Zahlungsermächtigungen zur Verfügung gestellt wurden. Der größte Teil entfällt auf die Transeuropäischen Netze, nämlich 670 Millionen Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 750 Millionen Euro an Zahlungen. Darunter befinden sich – und das begrüßt der Ausschuss sehr – auch Zahlungen für die Verkehrssicherheit und Verpflichtungen für Marco Polo, und auch für die Agenturen im Verkehrssektor werden 70 Millionen Euro an Verpflichtungen und 60 Millionen Euro an Zahlungen bereitgestellt.

Der Ausschuss ist aber besorgt über die überdurchschnittlich hohe Fehlerquote bei den Forschungsverträgen im Verkehrssektor sowie darüber, dass bei der Verkehrssicherheit – ein wichtiges Programm, weil wir die Unfallzahlen ja halbieren wollen – nur 51 % der verfügbaren Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Was die Transeuropäischen Netze betrifft, so ist es wichtig, dass wir uns auf das konzentrieren, was verkehrspolitische Effizienz bringt, und nicht erst mit den Großprojekten beginnen, um dann festzustellen, dass nach der Hälfte die notwendigen Finanzmittel fehlen. Es gibt in vielen Mitgliedstaaten abgebrochene Projekte, für die die notwendigen Finanzmittel fehlen. Wir müssen die Modernisierung der bestehenden Infrastruktur an die Spitze stellen und erst dann an den Neubau denken. Wir müssen mit den knappen Mitteln die größtmögliche Effizienz erzielen.

Und wir dürfen nicht nur an die Nord-Süd-Projekte denken, sondern Europa muss zusammenwachsen. Deshalb müssen auch die Ost-West-Schienenprojekte modernisiert werden, die sich vielfach noch auf dem Stand des letzten Jahrhunderts, auf dem Stand der Dampflokomotive befinden.

Wichtig ist natürlich auch der Klimawandel. Der Verkehrssektor mit 30 % ist einer der größten CO2-Emittenten. Deshalb müssen wir auch bei den Forschungsvorhaben auf die klimapolitische und nachhaltige Politik setzen. Das ist bisher völlig ungenügend, das muss sich ändern!

Die Agenturen haben wir entlastet, aber für die notwendige Arbeit, die ihnen aufgebürdet wird, müssen sie auch die notwendigen Mittel bekommen!

 
  
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  Helga Trüpel (Verts/ALE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Kultur und Bildung. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Verfasserin der Stellungnahme für den Ausschuss für Kultur und Bildung möchte ich als Erstes feststellen, dass wir nicht davon überzeugt sind, dass das, was wir für Kultur und Bildung ausgeben, ausreichend ist. Der Ausschuss für Kultur und Bildung war viel ambitionierter und bedauert, dass das Parlament, die Kommission und der Rat in ihrer Gesamtheit nicht mehr Geld zur Verfügung gestellt haben. Wir wollen doch Europa eine Seele geben. Wir wollen allen Studenten die Möglichkeit geben, in Europa zu studieren, und wir sollten auch im Rahmen der Lissabon-Strategie hier in den nächsten Jahren zu Veränderungen kommen.

Ganz generell möchte ich sagen, dass es vor allem bei den großen Kultur- und Jugendprogrammen entscheidend ist, einerseits eine sehr sorgfältige – also verantwortliche und transparente – Ausgabenpolitik zu betreiben und andererseits mit den bestehenden Regeln nicht überzuregulieren und falsche bürokratische Ansätze zu verfolgen. Ich weiß, nach den Korruptions- und Skandalfällen, die wir hatten, müssen wir sehr sensibel sein. Trotzdem sollten wir nicht über das Ziel hinausschießen. Gerade bei kleinen Projekten, bei denen es um 20 000 Euro geht, sollten die Antragsteller nicht Dutzende Seiten abliefern müssen, um überhaupt einen Antrag durchsetzen zu können.

Zweite Bemerkung: Wenn wir 99 nationale Kulturagenturen haben, entsteht doch schnell Wildwuchs. Hier könnte man für besseres Management sorgen.

Dritte Bemerkung: Ich bin der Meinung, dass es kein richtiger Ansatz ist, dieses zweite Parlament in Straßburg immer noch über unseren Haushalt zu finanzieren. Wenn die Franzosen nicht bereit sind, diesen zweiten Standort aufzugeben und Gelder einzusparen, dann sollte der Rat in Zukunft für diese Ausgaben verantwortlich sein.

 
  
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  Bárbara Dührkop Dührkop (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres. – (ES) Ich ergreife hier in meiner Eigenschaft als Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres das Wort und möchte mich zum Haushalt für 2005 äußern.

Hier geht es um viele Agenturen, von denen Frau Haug bereits einige erwähnt hat, und unsere Feststellungen stimmten im Allgemeinen überein.

Ich möchte mit den Anmerkungen zur Ausführung des Gesamthaushaltsplans des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten beginnen und kann das ganz kurz machen.

Wir stellen fest, dass Fortschritte bei der Ausführung der Verpflichtungsermächtigungen erzielt wurden, aber der Inanspruchnahme der Zahlungen ein entscheidender Anstoß gegeben werden muss. Wir stehen bei 79,8 % für 2005 gegenüber 80,3 % für 2004. Unter diesem niedrigen Stand hat der Ausschuss selten gelegen.

Frau Haug hat bereits andere genannt, die sich offenbar in der gleichen Lage befinden. Es ist überflüssig zu sagen, dass diese Situation verbessert werden muss. Außerdem wissen wir, dass die Mittel für das nächste Jahr gefährdet sind, wenn wir sie nicht ordnungsgemäß verwenden können.

Was die Ausführung des Haushalts für Eurojust (Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit) anbelangt, so stellen wir fest, dass der Rechnungshof über angemessene Garantien verfügt, dass der Jahresabschluss für dieses Haushaltsjahr verlässlich ist und die entsprechenden Operationen alle rechtmäßig sind – so wie es sein sollte – und keine Unregelmäßigkeiten auftreten.

Es gibt jedoch nichts, was nicht verbessert werden kann. Auch in diesem Fall müssen wir Eurojust auffordern, in dieser Richtung weiterzumachen und ihre Haushaltsführung zu vervollkommnen.

Im Hinblick auf die Ausführung des Haushalts der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit ist der Ausschuss mit der Rechtmäßigkeit der zugrunde liegenden Operationen ebenfalls zufrieden. Trotzdem stellen wir fest, dass die Beobachtungsstelle aufgefordert werden muss, die Klarheit und insbesondere die Transparenz ihrer Ausschreibungsverfahren zu verbessern.

Abschließend will ich auf die Ausführung des Haushalts der Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht eingehen. In diesem Fall möchte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, ebenso wie der Rechnungshof, zwei ernste Ermahnungen aussprechen.

Es wurden verschiedene inakzeptable Unregelmäßigkeiten in den Ausschreibungs- und Auftragsvergabeverfahren gefunden, und wir müssen eine substanzielle Verbesserung bei diesen Verfahren verlangen. Es ist zwar anzuerkennen, dass bestimmte Maßnahmen bereits Wirkung zeigen, aber es liegt noch ein weiter Weg vor uns, bis alles – sagen wir einmal – in akzeptabler und ordnungsgemäßer Weise abläuft.

Nun möchte ich zu dem vielleicht heikelsten Thema von allen kommen, zu dem wir die Kommission bereits um eine Erläuterung ersucht haben: Denn ebenso wie der Rechnungshof müssen wir im Falle eines Mitarbeiters, der für eine langfristige Mission ohne klare Ziele nach Brüssel entsandt worden war, eine schlechte Mittelverwaltung feststellen, was wir außerordentlich bedauern. Große Unklarheit besteht vor allem im Hinblick auf seine spätere Versetzung zur Kommission. Hier muss über viel Geld der europäischen Steuerzahler Rechenschaft abgelegt werden.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten fordert daher, diesen Fall gründlich zu untersuchen und die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, damit in Zukunft so etwas nicht mehr vorkommt.

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten empfiehlt somit, wie der Ausschuss für Haushaltskontrolle, die Entlastung zu erteilen.

 
  
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  Lissy Gröner (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ist die Bewertung nicht ganz einfach. Wir haben schon mehrfach angemahnt, dass geschlechtsspezifische Daten erforderlich sind, um die Ausgaben bewerten zu können. Leider liegen diese Daten immer noch nicht vor. Insofern sind Gender Budgeting und Gender Mainstreaming in der Bewertung auch nicht uneingeschränkt möglich. Wir bitten, diese Angaben bei den nächsten Haushaltsentlastungsberichten vorzulegen.

Speziell bei den Strukturfonds-Programmen usw. sind genaue Daten erforderlich, um zu sehen, wie viel letztendlich für eine gleiche Förderung von Frauen zur Verfügung steht. Es hat sich herausgestellt, dass die Gelder im Programm Daphne nicht geflossen sind. Das ist ein großes Problem. Wir wissen, dass die Gewalt gegen Frauen, Kinder und Jugendliche enorm groß ist. Wir haben Erkenntnisse, dass die Projekte, die vorgeschlagen wurden, sehr gut waren, und trotzdem sind die Mittel nicht geflossen. Hier muss es Abhilfe geben.

Im konkreten Fall wurde eine Reihe von transeuropäischen Projekten abgelehnt. Wir sind in der Vorbereitung eines Europäischen Jahres gegen Gewalt. Der Europarat hat eine Kampagne gestartet. Es gibt hier Riesenbedarf, und die Kommission muss sich bewegen.

 
  
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  Véronique Mathieu, im Namen der PPE-DE-Fraktion. (FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Was die Entlastung der Agenturen angeht, möchte ich zunächst einige Punkte festhalten. Der erste ist, dass die Zahl der Agenturen stetig wächst und dass diese Entwicklung Anlass zur Besorgnis gibt, weil sie sich nicht in einen globalen Orientierungsrahmen einzufügen scheint. Diese Situation wirft verschiedene Probleme auf – die Kontrolle der Finanzen dieser Agenturen und die festgestellten organisatorischen Missstände –, die nicht immer beseitigt werden.

Im Hinblick auf den ersten Aspekt halte ich es für wesentlich, dass beim Entlastungsverfahren klare Regeln festgelegt werden. 16 von 35 Agenturen muss heute auf individueller Grundlage Entlastung durch das Parlament erteilt werden. Um die derzeitige uneinheitliche Anwendung von Artikel 185 der Haushaltsordnung zu vermeiden – da zahlreiche Agenturen immer noch Gegenstand einer allgemeinen Entlastung im Rahmen des Gesamthaushalts der Europäischen Kommission sind – wäre es sinnvoll, wenn das Europäische Parlament in Zukunft jeder Agentur, unabhängig von ihrem Status, gesondert Entlastung erteilen würde.

Der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte, betrifft die effiziente Verwaltung der Agenturen. Auch wenn in diesem Bereich Fortschritte beobachtet wurden, reichen diese noch nicht aus. In erster Linie müssen die Rechnungsführungssysteme verbessert, die korrekte Anwendung der Ausschreibungsverfahren und der internen Kontrollvorschriften gewährleistet und die Einstellungsverfahren transparenter gestaltet werden. Parallel dazu muss die Kommission weitere Anstrengungen unternehmen, um den Bekanntheitsgrad der Agenturen durch eine wirksame Kommunikationsstrategie zu erhöhen, Synergien zu verstärken und um ihnen schließlich bessere und ihrem Bedarf entsprechende technische und administrative Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Ferner unterstütze ich die beiden Vorschläge, die darauf abzielen, die Vorlage einer Kosten-Nutzen-Analyse vor der Errichtung jeder neuen Agentur vorzuschreiben, und in denen gefordert wird, alle fünf Jahre eine Studie über den Mehrwert der einzelnen Agenturen für ihre Tätigkeitsfelder auszuarbeiten. Diese beiden Vorschläge sind von wesentlicher Bedeutung, um sicherzustellen, dass die von den Agenturen ausgeübten Tätigkeiten den spezifischen Bedürfnissen der jeweiligen Sektoren entsprechen.

Lassen Sie mich abschließend unterstreichen, dass ich mich trotz der Vorbehalte des Rechnungshofs gegenüber drei Agenturen freue, dass die Agenturen insgesamt gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 Fortschritte verzeichnen konnten, und ich ermutige sie, ihre Anstrengungen in dieser Hinsicht fortzusetzen.

 
  
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  Dan Jørgensen, im Namen der PSE-Fraktion. (DA) Herr Präsident! Die Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament empfiehlt, Entlastung zu erteilen. Wir raten dem Parlament zur Genehmigung der Jahresabschlüsse für 2005, möchten jedoch gleichzeitig einige Bemerkungen und Forderungen anbringen. Wir haben zwei grundlegende Forderungen: Erstens, für uns liegt es auf der Hand, dass die Überwachung weiter intensiviert werden muss. Wir glauben nicht, dass die Kontrolle über das Geld der Steuerzahler bereits ausreicht. Zweitens meinen wir auch, dass mehr Offenheit und Transparenz vonnöten sind.

Zum ersten Punkt könnte angeführt werden, dass es auf diesem Gebiet gewisse Fortschritte gegeben hat. Wir stellen dies nicht in Abrede, und wir begrüßen die Anwendung einer neuen Rechnungsführung innerhalb der Kommission. Der Prozess war nicht einfach, aber er hat alle Erwartungen übertroffen. Ich erkenne auch an, dass das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem, insbesondere bei Agrarmitteln, für einen großen Teil des Haushalts eingeführt wurde, was ohne Frage sehr positiv zu bewerten ist. Jedoch stehen wir auch jenen Bereichen kritisch gegenüber, die vom Rechnungshof leider besonders heftig kritisiert wurden. Insbesondere gilt dies für die internen Politikbereiche und bedauerlicherweise auch für einen Teil der Agrarmittel. Hier werden wir die Zügel ganz einfach straffer anziehen müssen. Die Kommission muss mehr Strenge walten lassen, aber vor allem müssen dies auch die Mitgliedstaaten tun. Wie den Abgeordneten bekannt ist, werden rund 80 % der EU-Mittel auf Kostenteilungsbasis verwaltet, das bedeutet, dass das Geld tatsächlich vor Ort in den Mitgliedstaaten zum Einsatz kommt. Angesichts dieser Umstände sind wir – also die Kommission und wir im Parlament – natürlich völlig davon abhängig, dass diese Verantwortung draußen in den Mitgliedstaaten ernst genommen wird. Leider haben wir aber nicht den Eindruck, dass dies bereits der Fall ist. Politische Verantwortung muss eindeutig zugeordnet werden, und das ist ein Punkt, an dem mit Blick auf das nächste Jahr weiter gearbeitet werden muss.

Zudem ist natürlich augenfällig, dass die gesamte Debatte über Offenheit nun schon einige Jahre andauert, worüber wir erfreut sind. Wir freuen uns auch über die zweifellos sehr positiven Initiativen der Kommission. Unserer Meinung nach muss es dem europäischen Bürger möglich sein, im Internet nachzuschauen, in welchem Umfang EU-Gelder dem Agrarfonds, den Strukturfonds usw. zugeordnet worden sind. Dieser Prozess ist im Gange, aber er muss natürlich bis zum Schluss weiter verfolgt werden. Auf jeden Fall brauchen wir mehr Offenheit, was die zahlreich vorhandenen Arbeitsgruppen anbetrifft. Es müssen die Namen derer genannt werden, die in solchen Arbeitsgruppen mitwirken.

 
  
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  Jan Mulder, im Namen de ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Zunächst möchte ich die Berichterstatter beglückwünschen, und ich kann ihnen versichern, dass die Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa ihre Auffassung teilt. Auch wir befürworten die Entlastung, wie sie empfohlen worden ist.

Das Jahr 2006, das wir hier betrachten, ist das erste komplette Haushaltsjahr, für das diese Kommission voll und ganz Verantwortung übernehmen muss. Abermals fiel das Urteil des Rechnungshofs negativ aus, zum zwölften Mal in Folge, und jedermann weiß selbstverständlich, dass es so nicht weiter gehen kann. Zu meiner Freude hat der Rechnungshof angekündigt, es werde eine so genannte Peer Review geschaffen, man werde seine eigenen Tätigkeiten, seine eigene Methode von anderen unter die Lupe nehmen lassen. Das ist zwar begrüßenswert, aber man kann es drehen und wenden, wie man will, die Kommission hat nach wie vor den Schwarzen Peter und kann ihn nicht den Mitgliedstaaten zuschieben.

Im vergangenen Jahr haben wir die Finanzielle Vorausschau abgesegnet, und erstmals findet sich darin eine Bestimmung, der zufolge die Mitgliedstaaten nationale Erklärungen auf einer geeigneten politischen Ebene abgeben müssen, mit der sie die ordnungsgemäße Ausführung des Haushaltsplans bestätigen. Mir stellt sich die große Frage, was die Kommission mit diesem Artikel in der Finanziellen Vorausschau genau getan hat. Hat sie sich mit einem Brief an die Mitgliedstaaten gewendet, um sie darauf hinzuweisen? Welche Strategie verfolgt die Kommission in dieser Frage?

Zudem darf ich die Kommission darauf aufmerksam machen, dass das nächste Jahr für die Kommission ein entscheidendes Jahr sein wird. 2008 ist es zehn Jahre her, dass sich 1998 das Parlament weigerte, Entlastung zu erteilen. Ich werde sicherlich nicht so weit gehen zu sagen, dies werde sich wiederholen. Das wird davon abhängen, wie sich die Dinge entwickeln, gleichwohl müssen sich eindeutige Fortschritte abzeichnen. Es geht nicht an, dass dieses Parlament der Kommission in einem Jahr am Vorabend der nächsten Europawahlen, ohne auch nur im Geringsten zu zögern, wieder einmal Entlastung erteilt, wenn die Kommission offensichtlich nicht alles in ihrer Macht Stehende unternommen hat, um die Situation zu verbessern. Als einer der Schlüssel dazu gilt die Einhaltung der Finanziellen Vorausschau.

 
  
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  Zbigniew Krzysztof Kuźmiuk, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Heute wird dieses hohe Haus darüber entscheiden, ob wir den Institutionen der Europäischen Union die Entlastung für die Ausführung des Haushalts für das Jahr 2005 erteilen.

Da der Europäische Rechnungshof in seinem Bericht in Bezug auf keine dieser Institutionen größere Bedenken geäußert hat, bleibe ich dabei, dass wir allen Einrichtungen die Entlastung erteilen können. Das bedeutet allerdings nicht, dass die dem Parlament vorgelegten Jahresabschlüsse vollkommen einwandfrei sind.

Erstens: Obwohl der Rechnungshof einräumt, dass der Finanzbericht der Europäischen Gemeinschaften insgesamt die finanzielle Lage der Gemeinschaft zum Jahresende 2005 akkurat widerspiegelt und dass keine signifikanten Fehler festzustellen sind, hat er doch etliche Unregelmäßigkeiten sowohl bei den im zentralen Rechnungsführungssystem eingetragenen Beträgen als auch in den von den einzelnen Mitgliedstaaten eingereichten Berichten verzeichnet. Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass einige dieser Ungenauigkeiten trotz kritischer Bemerkungen sowohl seitens des Rechnungshofs als auch seitens des Europäischen Parlaments jedes Jahr aufs Neue auftreten.

Zweitens schließe ich mich denjenigen im Rechnungshof und in diesem Haus an, die mehr Transparenz bei der Verwendung und Verwaltung von Gemeinschaftsmitteln fordern. Vor allem begrüße ich die Absicht der Kommission, die von den größten landwirtschaftlichen Erzeugern in bestimmten Mitgliedstaaten erhaltene Direkthilfe zu veröffentlichen, und freue mich auf eine Vereinfachung der Verfahren für die Auftragsvergabe und Zuschüsse, wodurch die Transparenz der Aktivitäten der Kommission erhöht und die Gefahr der Korruption gesenkt wird.

 
  
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  Bart Staes, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Auch unsere Fraktion ist bereit, der Kommission Entlastung zu erteilen, im Grunde unter denselben Bedingungen, die Herr Jørgensen soeben umrissen hat. Herr Mulder hat gerade ausgeführt, dass sich der Rechnungshof zum zwölften Mal in Folge nicht imstande sah, eine positive Zuverlässigkeitserklärung abzugeben, und damit muss es tatsächlich ein Ende haben. Während der Anhörung in unserem Ausschuss erklärte Kommissar Kallas anlässlich seiner Ernennung, eine positive Zuverlässigkeitserklärung solle während seiner Amtszeit erzielt werden, zumindest sei es sein Ziel. Wie ich weiß, liegt sich der Kommissar derzeit ein wenig mit dem Rechnungshof in den Haaren, die Methoden, die sie anwenden, werden einem „Peer Review“ unterzogen, und noch immer hoffe ich, dass diese positive Zuverlässigkeitserklärung früher oder später, mit Sicherheit während dieser Amtszeit, abgegeben wird. Es gibt tatsächlich nach wie vor einige Probleme, nicht zuletzt auf dem Gebiet der Landwirtschaft. In diesem Sinne freue ich mich über die Erklärung des Kommissars hinsichtlich des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems. Wie wir alle wissen, wird Griechenland den Anforderungen bei weitem nicht gerecht, was im Jahresbericht des Rechnungshofs zwei Mal Erwähnung fand. Nunmehr gibt es einen konkreten Aktionsplan. Der Kommissar hat klipp und klar gesagt, er sei bereit, Zahlungen auszusetzen, falls Griechenland die Anforderungen nicht erfüllt oder den Aktionsplan nicht ordnungsgemäß durchführt. Zwei Änderungsanträge wurden dazu eingebracht, einer der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten sowie einer unserer eigenen Fraktion. Ich hoffe daher, dass zumindest einer dieser beiden Änderungsanträge bis zur Ziellinie durchkommt und dies dem Kommissar erheblich den Rücken stärkt, sobald er über die Aussetzung von Zahlungen entscheiden muss.

Die nationalen Verwaltungserklärungen: ich stelle fest, der Rat ist nicht zugegen. Es ist skandalös, dass der Rat in einer Aussprache über die Entlastung, die wir auch dem Rat erteilen müssen, in einer Zeit, in der bekanntlich 80 % aller Finanzmittel von den Mitgliedstaaten selbst verwaltet werden, durch Abwesenheit glänzt, und das bedauere ich zutiefst.

Ich bestärke Herrn Mulder auch in seiner Frage an die Kommission, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten tatsächlich nationale Verwaltungserklärungen abgeben. In unserer Diskussion mit dem deutschen Staatssekretär hieß es, Unzulänglichkeiten seien auf unsere föderale Struktur zurückzuführen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies zutrifft. Vorstellen kann ich mir allerdings, dass ein föderaler Staat wie Belgien sagt: „Okay, für drei Regionen liegen Erklärungen vor, zwei davon entsprechen nicht den Anforderungen, eine schon.“ Weshalb kann man nicht so verfahren? In diesem Licht dränge ich tatsächlich auf positive Verwaltungserklärungen, und zwar auch der Mitgliedstaaten.

 
  
  

VORSITZ: DIANA WALLIS
Vizepräsidentin

 
  
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  Esko Seppänen, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (FI) Frau Präsidentin, Herr Kommissar! Der Europäische Rechnungshof hat zu den Haushalten der Union der vergangenen 10 Jahre keine positive Zuverlässigkeitserklärung abgegeben. Einer der Hauptgründe dafür ist vermutlich der, dass das Geld von der Kommission zugeteilt wird, wohingegen die Mitgliedstaaten dafür verantwortlich sind, zu kontrollieren, wie es ausgegeben wird. Dasjenige Organ, das für die Zuweisung der Mittel verantwortlich ist, ist nicht dasselbe, das ihre Verwendung überwacht. Einige Mitgliedstaaten sind lascher als andere bei der Art und Weise, wie sie die Mittel überwachen, die sie von der Union erhalten. Unsere Fraktion sympathisiert mit der Auffassung, wie sie in dem Bericht vertreten wird, dass nämlich der Rechnungshof in den kommenden Jahren jene Länder häufiger namentlich erwähnen sollte, die sich einer unzureichenden Überwachung schuldig gemacht haben. Es gibt keinen triftigen Grund, Griechenland oder andere Länder nicht herauszustellen, die in diesem Bereich nachlässig sind.

Das Parlament ist immer der Auffassung gewesen, dass die Mitgliedstaaten Erklärungen über den Umgang mit EU-Mitteln auf nationaler Ebene abgeben sollten. Einige Mitgliedstaaten haben genau das getan, die Niederlande beispielsweise ganz korrekt mit der Unterschrift des Ministers. Die meisten Mitgliedstaaten sträuben sich aber gegen die Abgabe einer solchen Erklärung. Andererseits muss aber auch gesagt werden, dass der Fall Martha Andreasen nicht dazu geführt hat, dass der Leiter des Rechnungswesens der Kommission die Richtigkeit der Rechnungsführung mit seiner Unterschrift bestätigt. Das Parlament verlangt mit Fug und Recht, dass er mit rechtlichen Kompetenzen ausgestattet wird.

Unsere Fraktion ist dieses Jahr dafür, Entlastung zu erteilen.

 
  
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  Nils Lundgren, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (SV) Frau Präsidentin! Die Einforderung von Verantwortung ist ein Kernstück des demokratischen Prozesses. Bisher waren die Anstrengungen des Parlaments auf diesem Gebiet erschreckend gering. Trotz zahlreicher Berichte, die auf Betrügereien, Unregelmäßigkeiten, Inkompetenz und Verschwendung verweisen, erteilt das Parlament jedes Jahr aufs Neue die Entlastung, und das mit einer Mehrheit, die fast schon Nordkoreas würdig wäre.

Im vergangenen Jahr gab es jedoch eine Ausnahme. Das Parlament hatte für das Gebäude, in dem wir uns jetzt befinden, zu hohe Miete gezahlt. Es war unmöglich geworden, das Problem unter den Teppich zu kehren. Stattdessen kam es zu dem traurigen Schauspiel, dass die Vorsitzenden der großen Fraktionen als „professionelle Klageweiber“ auftraten und versicherten, dass die Verweigerung der Entlastung gar nicht so gemeint sei. Auf diese Art und Weise erfüllt also die Mehrheit dieses Hauses ihren demokratischen Auftrag.

Im vergangenen Jahr war ich Berichterstatter und sah keine Möglichkeit, die Erteilung der Entlastung für den Ausschuss der Regionen vorzuschlagen, in dessen Sekretariat offensichtlich eine Kultur der Korruption herrschte. Obwohl drei verschiedene Untersuchungen des Ausschusses der Regionen noch nicht abgeschlossen waren, erteilte das Parlament dennoch die Entlastung. Jetzt hat OLAF seinen Bericht abgegeben, und die nationalen Behörden haben den Fall vor Gericht gebracht. Somit gibt es jetzt noch stärkere Gründe, dem Ausschuss der Regionen in diesem Jahr keine Entlastung zu erteilen. Wie außerdem die Berichterstatterin, Frau Herczog, aufgezeigt hat, sollte weder der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs noch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit die Entlastung erteilt werden. Lassen Sie uns das also ablehnen!

 
  
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  Ashley Mote, im Namen der ITS-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Meines Erachtens sollte der Ministerrat dringend die Einsetzung eines aus wirklich unabhängigen und international anerkannten Rechnungsprüfern bestehenden Teams prüfen, das eine umfassende Untersuchung und Analyse der Abschlussprüfung dieser Institution, seiner Kassenbestände, seiner Rechnungsführungssysteme und –kontrollen sowie auch all seiner operationellen Institutionen durchführt, von denen etliche kaufmännisch tätig sind, sich in ihrem Finanz- und Geschäftsmanagement jedoch routinemäßig der vollen Kraft des Gesetzes entziehen.

Nehmen wir den Jahresabschluss für 2005: Ein Team von unabhängigen ermittelnden Wirtschaftsprüfern (Forensic Accountants) kam zu dem Schluss, dass Zahlungen in Höhe von 27 Milliarden Euro einfach nicht ordnungsgemäß abgerechnet wurden, und diese unglaubliche Vernachlässigung der Rechenschaftspflicht hatte einige ebenso unglaubliche und inakzeptable Folgen. So wissen wir jetzt beispielsweise, dass der EU im Verlauf der Jahre etwa 600 Milliarden Euro verloren gegangen sind. Das ist wesentlich mehr als der britische Nettobeitrag in Höhe von 75 Milliarden Pfund seit unserem Beitritt.

Der Präsident des Rechnungshofs hat eingeräumt, dass es ständig ernste Probleme gibt: Jeder einzelne Jahresbericht listet sie auf, Seite für Seite, aber es passiert daraufhin gar nichts. Die Zuverlässigkeitserklärung bezieht sich angeblich auf die Rechnungsführung „bis zur Ebene der Steuerzahler“. Trotzdem werden deren Interessen Jahr für Jahr ignoriert. Es treten regel- und routinemäßig Diskrepanzen zwischen den Bilanzen der einzelnen Jahre auf, und das ist inakzeptabel. Im Jahr 2002 beispielsweise betrug der Unterschied 200 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr belief er sich auf 179 Millionen Euro, was für einen Zeitraum von vier Jahren keine allzu große Verbesserung darstellt. Und das sind nicht einfach Fehler – von den Rechnungsprüfern werden sie als schwere finanzielle Sorgfaltspflichtverletzung bezeichnet.

 
  
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  Hans-Peter Martin (NI). – Frau Präsidentin! Bei einem solchen Entlastungsverfahren soll man nicht nur in die Vergangenheit schauen, sondern sich auch mit Schlussfolgerungen beschäftigen. Ich bin sicher, dass der Kommissar – was den Bereich der Agenturen betrifft – sehr aufmerksam zuhört und auch weiß, wie die Unzufriedenheit derjenigen, die ein bisschen kontrollieren wollen, in vielen Bereichen zunimmt. Da ist ein erheblicher Pallawatsch und ein Wildwuchs entstanden. Ich bin sicher, Herr Kommissar Kallas, dass Ihnen auch bewusst ist, in welche Richtung die Trilogverhandlungen gehen. Es ist schon sehr verstörend, wenn selbst Mitglieder des Haushaltsausschusses, die sich seit Jahren mit dieser Frage beschäftigen, immer wieder betonen, dass sie selbst keinen Durchblick haben und dass es zwischen dem operationellen und dem Verwaltungsbudget keine klaren Abgrenzungen gibt, dass dort also offensichtlich massiv Schindluder getrieben wird und vor allem Verwaltungsausgaben in Programmen versteckt werden.

Das widerspricht diametral Ihrem Vorhaben rund um Ihre Transparenzaktivitäten, Herr Kommissar, und ich möchte Sie ermutigen, dass Sie das, was Sie im Agrarbereich schon angegangen sind, auch im eigenen Bereich einmal umzusetzen versuchen, nämlich eine Offenlegung der Mittelverwendung bis hin zum letzten Euro. Jedes moderne Unternehmen kann das. Immer gibt es Kostenstellen und klare Zuordnungen. Bei Dienstreisen weiß man sogar ganz genau, was gemacht worden ist. Hier ist das nicht der Fall. Das halte ich für extrem bedauerlich und schädlich. Ich bin sicher, Herr Kommissar, dass Sie auch die Auffassung teilen, dass es insgesamt zu einem Abbau kommen müsste, weil man zum Effizienzgewinn eindeutig weniger Mitarbeiter braucht und nicht das Gegenteil, wie derzeit der Fall.

 
  
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  Esther de Lange (PPE-DE). – (NL) Frau Präsidentin! Ich werde mich auf Bemerkungen zum Europäischen Parlament beschränken. Zunächst darf ich dem Berichterstatter, Herrn Staes, meinen Dank für seinen recht fundierten Bericht aussprechen. Wir befürworten seinen Vorschlag zur Erteilung der Entlastung, und wir gehen im Großen und Ganzen auch mit seinen diesbezüglichen Bemerkungen und Kommentaren konform. Selbstverständlich wollen wir als Fraktion einige Dinge, einschließlich unseres Änderungsantrags 3, herausgreifen, auf den ich Ihre besondere Aufmerksamkeit lenken möchte, da er mehr als der derzeitige Text zu konstruktiver Zusammenarbeit und politischem Dialog mit dem Präsidenten dieses Hauses aufruft, dem zwar Entlastung erteilt wird, der jedoch in dem Haushaltsjahr, das Gegenstand der Diskussion ist, noch nicht im Amt war.

Außerdem darf ich Sie auf die von Herrn Fjellner eingebrachten und von mir mitunterzeichneten Änderungsanträge über die tatsächlichen Kosten für den Fortbestand von drei Sitzungsorten in einer Zeit mit 27 Mitgliedstaaten hinweisen. Die aktuellen Zahlen datieren noch aus einer Zeit mit nur 15 Mitgliedstaaten.

Als eine etwas persönliche Bemerkung möchte ich erwähnen, dass ich als ehemalige Assistentin die Ausführungen zu den Sekretariatsvergütungen und der Situation parlamentarischer Mitarbeiter, die in einigen Fällen noch dringend verbesserungswürdig ist, selbstverständlich mit kritischem Blick betrachtet habe.

Schließen möchte ich mit der endlosen Geschichte über den freiwilligen Pensionsfonds. Nach meinem Dafürhalten und dem meiner Delegation erscheint es dringend geboten, jeglichen Eindruck zu vermeiden, öffentliche Mittel die allgemeine Kostenvergütung dienten als private Einkommen, nämlich zur Finanzierung der Beiträge für den freiwilligen Pensionsfonds.

Zum Schluss möchte ich die 20 Sekunden, die mir noch verbleiben, der nächsten Rednerin überlassen.

 
  
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  Edith Mastenbroek (PSE). – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst gebührt mein Dank Herrn Staes für seinen exzellenten Bericht sowie meiner Vorrednerin für die 20 Sekunden zusätzlicher Redezeit. Könnte es sein, dass wir vielleicht aus demselben Mitgliedstaat stammen? Es scheint fast so, denn eben die Punkte, die Sie herausgestellt haben, möchte ich ebenfalls unterstreichen.

Ich wende mich zunächst Herrn Staes’ Bericht zu, für den ich ihm nochmals herzlich danken möchte, denn der Bericht ist hervorragend. Erstmals seit meiner Wahl haben Sie es vermocht, Entlastung zu erteilen, ohne in der Woche davor sonderliche Kontroversen hervorzurufen. Gestatten Sie mir, einige Punkte herauszugreifen. Leider ist es in diesem Verfahren eher die Regel als die Ausnahme, dass wir immer wieder dieselben Dinge verlangen müssen. Dabei geht es nicht nur um solche Dinge wie elektronische Signaturen und den Abbau der Bürokratie in diesem Haus, sondern auch um wichtige Angelegenheiten wie die Frage, wem wir eigentlich Entlastung erteilen. Wir befürworten hier Herrn Staes’ Formulierung.

Ich persönlich möchte Sie auch auf Herrn Fjellners Änderungsanträge aufmerksam machen. Meiner Auffassung nach ist es von außerordentlicher Bedeutung, dass wir genau wissen, wofür wir die Mittel des Parlaments ausgeben, und mithin halte ich es für die Debatte für wesentlich zu erfahren, was es im Einzelnen kostet, wenn wir unsere Arbeitszeit auf drei Orte aufteilen. Nunmehr komme ich auf das Statut für Assistenten zu sprechen. Da es uns jetzt gelungen ist, Übereinstimmung über das Statut für die Mitglieder zu erzielen, ist dies zweifellos ein wichtiges Thema, das wir hoffentlich im nächsten Jahr nicht wieder zur Sprache bringen müssen und mit dem eine Arbeitsgruppe des Präsidiums befasst ist. Meines Erachtens ist es entscheidend, dass dieses Statut für Assistenten so bald als möglich vorliegt und dass wir einen vernünftigen Einblick in die Arbeitsbedingungen dieser Assistenten, ihre soziale Sicherheit und ihre Besteuerung erlangen.

 
  
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  Bill Newton Dunn (ALDE). – (EN) Frau Präsidentin! Es ist eine Freude, Sie auf diesem Stuhl zu sehen, von dem aus Sie effizient den Vorsitz führen.

Zunächst eine Bemerkung an Herrn Motes Adresse, der, wie ich mit Bedauern feststellen muss, sich nicht die Mühe macht, zu bleiben und sich den Rest der Aussprache anzuhören. Seine Lösung der Korruptions- und Verschwendungsprobleme in Europa besteht darin, durch Verpflichtung eines Teams von Rechnungsprüfern aus dem privaten Sektor eine weitere bürokratische Schicht einzuführen. Das ist meiner Ansicht nach vollkommen absurd und extrem teuer.

Unsere Fraktion wird die Änderungsanträge 1 und 3 befürworten, in denen eine Klarstellung der Kosten in Verbindung mit unseren drei Arbeitsorten gefordert wird, die eine Absurdität darstellen, welche weder die Öffentlichkeit noch wir selbst verstehen können. Wir fordern eine Klarstellung in dieser Sache. Merkwürdig finden wir allerdings, dass die PPE-DE-Fraktion vier Änderungsanträge – 79, 80, 81 und 83 – vorgelegt hat, die andere nützliche Teile dieses Berichts zunichte machen würden. Ich kann Frau De Lange, die gerade im Namen der PPE-DE-Fraktion gesprochen hat, nicht folgen. Sie sagte, wir wollten vermeiden, dass bei der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass für den Pensionsfonds Gelder nicht ordnungsgemäß ausgegeben werden. Da stimme ich ihr zu. Doch die PPE-DE-Fraktion schlägt in Änderungsantrag 83 vor, die Prüfung der Zuwendungen für die Abgeordneten und der Art und Weise ihrer Verwendung zu streichen, was keinen Sinn ergibt. Ich würde sie dringend bitten, ihren Kollegen nahe zu legen, diese Änderungsanträge, mit denen nützliche Elemente in diesem Bericht zunichte gemacht werden, zurückzuziehen und ihn zu befürworten.

 
  
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  Janusz Wojciechowski (UEN). – (PL) Frau Präsidentin! Ich möchte die Berichterstatter zu ihren eingehenden und sehr gründlichen Berichten beglückwünschen. Außerdem möchte ich dem Rechnungshof danken, dessen Berichte uns ausführliche Informationen über die Aufstellung des Haushalts liefern. Ich habe allerdings den Eindruck, dass die Berichte in einer Sprache geschrieben wurden, die für den Durchschnittsbürger nicht leicht zu verstehen ist. Deshalb sollten wir bei unseren Dokumenten auf mehr Klarheit achten, denn letztlich schreiben wir sie nicht für uns selbst, sondern für die Öffentlichkeit.

Was die Kontrollverfahren betrifft, so bezieht sich die Mehrzahl der Anmerkungen auf die Genauigkeit der Rechnungsabschlüsse. Das ist zwar wichtig, aber auf dem Papier gleicht sich alles aus, während im wirklichen Leben die Mittel verschwendet und uneffektiv ausgegeben werden. Für die Zukunft würde ich mir wünschen, dass der substantiellen Bewertung der Einzelausgaben mehr Bedeutung beigemessen wird als ihrer formellen Richtigkeit.

 
  
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  Paul van Buitenen (Verts/ALE). – (NL) Frau Präsidentin! Seit 2000 haben zwei interne Prüfer des Ausschusses der Regionen nacheinander Fälle schweren Betrugs festgestellt, was das Amt für Betrugsbekämpfung auch in mehreren Berichten bestätigte. In all den Jahren hat der Ausschuss der Regionen die Probleme heruntergespielt, Besserung gelobt, und wir, das Parlament, haben stets Entlastung erteilt.

Erst im vergangenen Jahr war eine Anhörung mit den beiden vom Ausschuss der Regionen entlassenen Prüfern vorgesehen. Aufgrund intensiver Lobbyarbeit eben dieses Ausschusses wurde diese Anhörung jedoch in letzter Sekunde von der Tagesordnung des Haushaltskontrollausschusses gestrichen, und abermals reagierten wir, indem wir dem Ausschuss der Regionen einfach Entlastung erteilten. Vor einigen Monaten erschien der vorerst letzte OLAF-Bericht über diese Saga. OLAF empfiehlt nicht nur disziplinarische Maßnahmen, sondern sogar strafrechtliche Verfolgung. Nach wiederholter Weigerung seitens des Ausschusses der Regionen durfte der Haushaltskontrollausschuss Anfang dieses Jahres diesen Bericht, der strukturell organisierte Unterschlagungen auf mehreren Ebenen der Hierarchie aufdeckt, endlich einsehen. Zudem gehen wieder neue anonyme Meldungen ein. Ich darf nicht aus dem OLAF-Bericht zitieren, denn so sind die Regeln, aber selbst jetzt nach jahrelangem Betrug wurden keine Disziplinarmaßnahmen eingeleitet, die beiden Prüfer hingegen wurden entlassen.

Es ist unglaublich, dass wir abermals im Begriff sind, dem Ausschuss der Regionen Entlastung zu erteilen.

 
  
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  Jiří Maštálka (GUE/NGL).(CS) Frau Präsidentin! Ich möchte die Berichterstatter beglückwünschen und aufgrund meiner persönlichen Erfahrung einige sowohl allgemeine als auch spezielle Anmerkungen äußern.

Erstens, unter Punkt 1 wird festgestellt, dass nicht alle Agenturen immer einen guten Ruf haben. Ich möchte hier auf die in Bilbao ansässige Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verweisen, die sicherlich eine große Ausnahme darstellt und auf die dies nicht zutrifft.

Als Berichterstatter habe ich bei der Erarbeitung einer Bewertung der Rahmenrichtlinie zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mit dieser Agentur zusammengearbeitet, und zurzeit arbeite ich mit ihr an der Entwicklung neuer Standards für die statistische Erfassung von Arbeitsunfällen. Ich habe die Agentur auch zweimal besucht und kann bestätigen, dass sie uns sehr gute Daten liefert.

Zu Punkt 11, der Forderung nach besserer technischer Unterstützung der Agenturen, möchte ich sagen: Das ist nicht nur eine Frage der technischen Unterstützung; es geht um eine bessere Absteckung der Aufgaben, die wir den Agenturen des Parlaments übertragen. In dieser Hinsicht müssen wir als Parlament mehr Initiative zeigen.

Schließlich gilt dies auch für Punkt 15, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen. Hierzu kann ich berichten, dass die Agentur in Bilbao eng mit der Weltgesundheitsorganisation zusammenarbeitet und sehr wichtige statistische Daten liefert.

Noch eine letzte Bemerkung: Ich unterstütze Punkt 25 ohne Abstriche und freue mich, feststellen zu können, dass die Agentur ihre Kommunikation verbessert hat und dass ihr Fachwissen stärker genutzt wird, insbesondere von KMU. Ich danke Ihnen.

 
  
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  John Whittaker (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Wie bekommen immer wieder von der Kommission zu hören: „Das ist nicht unsere Schuld! Wie können wir die Verwendung unserer Gemeinschaftsgelder überwachen?“ Das heißt, das Geld der Steuerzahler in den Mitgliedstaaten wird von den Mitgliedstaaten ausgegeben. So mussten wir im vergangenen Jahr erstaunlicherweise feststellen, dass die Kommission den Rechnungshof gerügt hat, weil er sie kritisierte.

Aber vielleicht hat die Kommission nicht ganz Unrecht, und diese Sichtweise hat die britische, schwedische und niederländische Regierung davon überzeugt, Erklärungen zur künftigen Verwaltung von EU-Mitteln zuzustimmen – von der man halten mag, was man will. Bei genauerer Betrachtung offenbart der Standpunkt der Kommission eine wesentliche Schwäche des Systems. Die Agenturen in den Mitgliedstaaten, die EU-Gelder ausgeben, haben wenig Veranlassung, sich Gedanken über die Steuerzahler in einigen anderen Mitgliedstaaten zu machen, die diese Gelder bereitstellen.

Was also unternehmen wir dagegen? Nun, ich werde den Menschen in meinem Land auch künftig sagen, dass Verschwendung und finanzielle Unregelmäßigkeiten eine bedauerliche, aber unumgängliche Begleiterscheinung des Systems sind – eines mit Mängeln behafteten Systems, bei dem die Kluft zwischen den Steuerzahlern, die die Mittel bereitstellen, und denen, die sie ausgeben, immer größer wird.

 
  
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  Alexander Stubb (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Wie ein Pfadfinder bin ich allzeit bereit. Ich möchte drei Punkte ansprechen.

Erstens scheint es mir, als seien wir uns nicht immer ganz im Klaren darüber, weshalb wir hier sind. Wir sprechen über den Bericht, bei dem es um solides Finanzmanagement geht. Ich denke, es gibt drei Gründe für diese Berichte. Der erste ist Vertrauen. Die Märkte müssen uns vertrauen können. Zweitens geht es um Demokratie. Die Menschen müssen uns vertrauen können. Wenn wir über ein solides Finanzmanagement verfügen, werden sich andere anschließen. Drittens geht es um Transparenz, oder anders ausgedrückt, es geht darum, die Skepsis zu verringern. Wir bemühen uns um eine bessere finanzielle Kontrolle. Mein erster Punkt lautet also: Es gibt einen Grund, weshalb wir dies tun. Meines Erachtens leistet die Kommission im Gegensatz zu dem, was mein Vorredner sagte, gute Arbeit.

Zweitens – und das ist für mich ein historischer Moment, denn ich werde meinem Landsmann vom linken Flügel des Hauses grundsätzlich zustimmen – hat Herr Seppänen vollkommen Recht, so wie all meine Vorredner Recht haben, die sagten, dass der Fehler nicht bei der Kommission und der Art und Weise, in der sie mit den Geldern umgeht, liegt, sondern bei den Mitgliedstaaten und ihrem Umgang mit den Mitteln. Mit anderen Worten, 80 % der Mittel werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Von finanzieller Verantwortung kann absolut keine Rede sein. Gestatten Sie mir, einen Vorschlag zu unterbreiten. Wenn wir bei der nächsten Regierungskonferenz einige institutionelle Fragen neu aufrollen, sollten wir vielleicht mit den Mitgliedstaaten genauso verfahren wie mit der Kommission. Warum nehmen wir in die neuen Verträge keine gesetzliche Verpflichtung auf, der zufolge die Mitgliedstaaten für die von ihnen ausgegebenen EU-Gelder zur Verantwortung gezogen werden? Vielleicht ließe sich auf diesem Wege auf lange Sicht eine positive Zuverlässigkeitserklärung bewerkstelligen.

Und drittens schließlich pflichte ich all jenen bei, die Herrn Fjellners Änderungsanträge unterstützen, also Herrn Newton Dunn, Frau De Lange, Herrn Staes und Frau Mastenbroek. Wir brauchen in diesem Bericht zwei Dinge, und zwar erstens eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu den Kosten der drei Arbeitsorte und eine Prüfung der Kosten der drei Arbeitsorte des Europäischen Parlaments.

 
  
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  Paulo Casaca (PSE).(PT) Frau Präsidentin! Ich möchte allen Berichterstattern zu ihrer hervorragenden Arbeit gratulieren. Diese Glückwünsche gehen selbstverständlich auch an die Vorsitzenden unseres Ausschusses, Herrn Fazakas und Herrn Bösch. Meine Wertschätzung gilt ferner dem, was Herr Kallas zu den Ex-post-Prüfungen gesagt hat, die im Zusammenhang mit allem, was das direkte Fondsmanagement betrifft, durchgeführt werden. Ich muss schon jetzt bemerken, dass wir diese Prüfungen, die Art und Weise, wie sie durchgeführt werden, die Anzahl der dabei gefundenen Fehler und den notwendigen Vergleich mit den Ergebnissen des Rechnungshofes sehr aufmerksam verfolgen werden.

Vor allem aber möchte ich unserem Vizepräsidenten sagen, dass das Parlament das letzte Wort bei der Entlastung hat und dass diese Befugnis mit Sicherheit umfassend genutzt werden wird, wenn wir im nächsten Jahr hier erneut die Frage der Wiedereinziehung von Mitteln diskutieren.

Ich war Verfasser eines recht kritischen Berichts darüber, wie die Kommission mit diesem Thema umgeht. Der Rechnungshof hat im Haushaltskontrollausschuss erklärt, er habe die Mittel in Milliardenhöhe, die laut Kommission wiedereingezogen werden sollten, nicht finden können. Ich muss sagen, dass auch ich diese Beträge nicht ausfindig zu machen vermag, und ich möchte darauf hinweisen, dass diese Frage im kommenden Jahr ganz anders behandelt werden muss, andernfalls müssen wir viel energischer auftreten.

 
  
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  Kyösti Virrankoski (ALDE). – (FI) Frau Präsidentin! Die Verwaltung der EU-Mittel ist eine durchaus schwierige Aufgabe. Für eine effektive Umsetzung des Haushalts bedarf es klarer rechtlicher Instrumente und einer klaren Arbeitsteilung. In diesen beiden Bereichen sind Verbesserungen möglich. Dazu kommt, dass die EU-Gelder, wie wir wissen, hauptsächlich durch die nationalen Behörden verwaltet werden.

Es scheint, als gebe es keinerlei Fortschritte bei der Vereinfachung der Rechtsetzung. Gleichzeitig, da die Zahl alter Vorschriften reduziert wird, kommen ständig neue hinzu. Menschen verfallen dem peinlich-genauen Mikromanagement und niemand traut sich, Beschlussfassungen nach unten zu delegieren. Dies hat dazu geführt und führt weiter dazu, dass es einen immer größeren Bedarf an Kontrollen gibt. Zumindest auf der gesetzgeberischen Ebene werden die EU-Mittel auf das Strengste kontrolliert. Andererseits verbessert der Umfang der Kontrollen nicht notwendigerweise deren Qualität oder die Art und Weise ihrer Durchführung. Häufig führt zu viel Überwachung nur zu einer Verlangsamung und Lähmung der Aktivitäten. Privatunternehmen sind beispielsweise heute stärker als früher abgeneigt, sich an den EU-Strukturfonds zu beteiligen, weil diese so bürokratisch sind. Aus diesem Grunde ist es gut, dass Institutionen wie der Europäische Rechnungshof dazu übergegangen sind, der Qualität der Kontrollen größere Aufmerksamkeit zu widmen als deren Umfang.

Die Haushaltskontrolle erfordert eine klarere Aufteilung der Verantwortlichkeiten. Die Verantwortung, die ein Amtsinhaber hat, sollte absolut klar sein. Das System sollte nicht zu hierarchisch sein. Kollektive Verantwortung ist überhaupt keine Verantwortung. Aus diesem Grund geht die Finanzkontrolle Hand in Hand mit der Vereinfachung der Rechtsvorschriften und der Festlegung der Verantwortlichkeiten von Amtsinhabern.

 
  
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  Ingeborg Gräßle (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die EVP darf ich mich sehr herzlich bei allen Berichterstattern bedanken. Dank Ihrer Arbeit können wir wieder ein Stück vorankommen. Bei den Agenturen haben wir vielleicht deutlichere Fortschritte zu verzeichnen als anderswo. Frau Herczog, Ihnen für die wirklich guten Ideen, die Sie eingebracht haben, vielen Dank!

Die Agenturen enger an die Kommission heranzuführen, ist wichtig. Wir brauchen eine Sperrminorität in den Aufsichtsgremien für die Kommission. Die Kommission muss diese Agenturen als Partner bei der Gesetzgebung und beim Management von EU-Programmen begreifen und annehmen. Im Haushalt der Kommission haben wir leider eine fast unveränderte Situation.

Wir werden das Augenmerk von jetzt an bis zum Ende der Periode darauf legen müssen, wie wir zumindest für die direkte Verwaltung eine uneingeschränkte Zuverlässigkeitserklärung bekommen können. Die Kommission sollte in ihrem eigenen Bereich zeigen, dass sie dies kann und dass sie es gut macht. Wir wollen in dieser Frage Ihr Partner sein und unterstützen Sie! Das setzt aber voraus, dass Sie auch entsprechend initiativ werden. Wir werden mit Ihnen gehen – angefangen beim tolerierbaren Risiko bis hin zu den single audits und all den Fragen, die damit zusammenhängen!

Ich möchte mich auch beim Rechnungshof – der für uns ein sehr wichtiges Organ ist – und seinen Mitarbeitern bedanken. Sie haben gute Arbeit geleistet, und wir verlassen uns auch in den kommenden Jahren auf Sie!

Herr Kommissar, wir müssen noch nacharbeiten, und vielleicht sollten wir folgenden Schwerpunkt setzen: Sie sind uns noch Auskünfte bezüglich der Zahlen sowie der Einziehung schuldig, die wir bis jetzt nicht nachvollziehen können. Es wäre sehr wichtig, dass Sie uns hier noch darlegen, auf welche Zahlen wir uns denn verlassen können. Es gibt mindestens vier verschiedene Zahlen, die in den letzten sechs, acht Wochen die Runde gemacht haben.

Was das Budget des Parlaments betrifft: Es gibt Streichungsanträge von uns betreffend den Pensionsfonds – nicht, weil wir dagegen sind und weil wir inhaltlich Stellung nehmen wollen, sondern weil wir der Arbeit der Arbeitsgruppe, die wir alle miteinander eingesetzt haben, nicht vorgreifen wollen. Warum sollten wir jetzt diese Arbeit einengen? Deshalb bitte ich Sie, diese Änderungsanträge mit zu tragen. Es ist kein Vorgriff auf das, was hinterher bei diesen Themen herauskommen sollte, sondern es ist die Chance für diese Gruppe, das zu tun, was sie für richtig hält.

 
  
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  Herbert Bösch (PSE). – Frau Präsidentin! Herzlichen Glückwunsch an unsere Berichterstatterin und an unsere Berichterstatter. Für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist es wichtig zu sehen, dass hier im Parlament seriöse Arbeit geleistet wird, wenn es um den Schutz ihres Geldes geht.

Mit ist durchaus bewusst – und dies wollte wohl auch Frau Gräßle zum Ausdruck bringen –, dass es immer ein bisschen schwierig ist, die Schwerpunkte aus einem großen Wunschkonzert herauszufiltern. Aber genau dieses technische Problem bedeutet für unseren Ausschuss eine Herausforderung. Ich glaube, das Problem wurde sehr gut gelöst, und wir werden die angesprochenen Themen weiter verfolgen. Wir wollen das Loch schließen, was das InVeKoS-System anbelangt. Ich bin für die Unterstützung seitens der Kommission dankbar, die von Vizepräsident Kallas erneut zugesichert wurde.

Wir möchten vor die Wähler treten und sagen können: Die Agrarpolitik ist nachweislich sauber. Wir sind schon ganz nahe dran! Es gibt Fortschritte, und das macht uns sehr viel Mut.

Zum Zweiten wollen wir, dass die Mitgliedstaaten für die 80 % dieses 100-Milliarden-Haushalts, die bei ihnen ausgegeben werden, auch geradestehen. Ich halte es für eine Unverschämtheit, dass der Rat heute nicht anwesend ist! Wir werden die Herrschaften – heute sind sie aus Deutschland, ein anderes Mal aus einem anderen Mitgliedstaat, ich will keine einzelnen Länder herauspicken – daran erinnern, wenn sie wieder vor ihre Bürger treten und erklären: Mein Gott, was für ein Saustall herrscht in Brüssel!

Wenn wir über diese Dinge diskutieren, sind die Mitgliedstaaten nicht da. Das ist etwas, was wir unseren Steuerzahlern nicht zumuten können. Übrigens betrifft dies auch die Führung dieses Parlaments: Es ist weder der Generalsekretär noch der Präsident hier im Saal – ich sage das, ohne an Ihrer Kompetenz, Frau Vizepräsidentin, zweifeln zu wollen. Wir wollen in Zukunft erreichen, dass die Mitgliedstaaten geradestehen.

Ein letzter Punkt ist – Herr Kallas, diese Äußerung hat mich ein bisschen gestört und sollte sich nicht noch einmal wiederholen –, dass der Rechnungshof dazu da ist, die Kommission zu kontrollieren und zu kritisieren und nicht umgekehrt. So verhält es sich in einem demokratischen Staatswesen.

 
  
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  Die Präsidentin. Wir haben zur Kenntnis genommen, was Sie über die Abwesenheit bestimmter Parteien gesagt haben.

 
  
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  Margarita Starkevičiūtė (ALDE).(LT) Ich befürworte die Ansichten von Edit Herczog zu den Agenturen, und ich möchte betonen, dass in diesem Bereich im Vergleich zum vergangenen Jahr eindeutig mehr Haushaltsdisziplin herrscht.

Allerdings sprießen die Agenturen wie Pilze aus dem Boden. Während es 1990 nur drei Agenturen gab, sind es nun zusammen mit den Exekutivagenturen schon 23. Es ist offensichtlich, dass kein strategischer Plan für die Einrichtung von Agenturen existiert. Im Mai des vergangenen Jahres wurden wir von der Kommission aufgefordert, uns mit der Arbeit der Exekutivagentur für intelligente Energie vertraut zu machen. Und was war das für ein großartiges Beispiel für das Wirken einer Agentur: Bereits Ende des Jahres legte die Kommission einen Vorschlag für die Umstrukturierung vor.

Es liegt auf der Hand, dass wir uns stärker mit dem eigentlichen Problem befassen sollten: Wie viele Agenturen brauchen wir und sind sie wirklich notwendig?

Momentan verläuft der ganze Prozess völlig planlos. Verschiedene Kommissare kommen zu unterschiedlichen parlamentarischen Ausschüssen, die für bestimmte Bereiche zuständig sind, und sie wenden sich an den Haushaltsausschuss. Daher ist es schwierig, den Überblick über das Gesamtverfahren zur Einrichtung von Agenturen zu behalten und ihre Notwendigkeit zu beurteilen, obwohl anscheinend viele Verfahrensschritte klar festgelegt sind.

Daher vertrete ich die Ansicht, dass unser Ausschuss für Haushaltskontrolle zusammen mit dem gesamten Parlament diese Initiative unterstützen und auf eine schnellere Einigung zwischen den Organen drängen sollte, was die Tätigkeit der europäischen Agenturen, ihre Arbeitsweise und das Verfahren für ihre Gründung betrifft.

 
  
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  José Javier Pomés Ruiz (PPE-DE).(ES) Ich möchte mit einer Verfahrensfrage beginnen. Wo ist der Rat, Frau Präsidentin?

Ich frage eindringlich: Wo ist der Rat?

Wir sprechen über einen Haushalt, von dem 90 % durch die Mitgliedstaaten ausgeführt werden. Wo ist der Rat? Herr Kallas, wo ist der Rat? Lieber Freund Herbert Bösch, meine Damen und Herren von der deutschen Presse, die unsere Sitzung verfolgen, „Frankfurter Allgemeine“, „Die Welt“, wo ist der Rat? Warum ist er nicht hier, wenn wir darüber sprechen, wie der Rat 90 % unseres Haushalts ausführt?

Liebe Freunde Herbert Bösch und Markus Ferber, liebe deutsche Kollegen, wir haben einen deutschen Vorsitz, wo ist der Rat? Warum lässt sich der Rat hier nicht blicken, um unsere Ansichten darüber zu erfahren, wie die Mitgliedstaaten den Haushalt ausführen?

Ich hoffe, dass wir im Haushaltskontrollausschuss unter dem Vorsitz von Herbert Bösch eine Initiative starten können, um auf den empörenden Umstand hinzuweisen – wenn es nicht schon in der Presse steht –, dass niemand vom Rat anwesend ist, um sich zu verteidigen und gegebenenfalls auf unsere Kommentare zu antworten. Noch direkter kann man das nicht sagen.

Um nun dieses sehr ernste Thema zu wechseln, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass diese Aussprache Jahr für Jahr an Bedeutung gewinnt. Wir begrüßen – und ich unterstütze – die Mitteilung von Vizepräsident Siim Kallas, wonach wir bereits 2,1 Milliarden Euro von den Mitgliedstaaten wiedereingezogen haben. Hierbei handelt es sich um Mittel, die durch eine schlechte Ausgabenpolitik vergeudet wurden, und wir holen diese Gelder zurück. Ich würde gern erfahren, wie sich diese 2,1 Milliarden Euro zusammensetzen. Wir haben uns danach erkundigt und sind sicher, dass wir im Rahmen der Transparenzinitiative, die vom Kommissar angeführt und vom Parlament unterstützen wird, die Einzelheiten herausfinden werden.

Vielleicht kann der Rat so zur Vernunft gebracht werden – indem die nicht ordnungsgemäß ausgegebenen Mittel in die Gemeinschaftskassen zurückfließen. Ich begrüße daher rückhaltlos die Initiative von Siim Kallas, bei der Wiedereinziehung der vergeudeten Mittel besonders hartnäckig, ehrlich und konsequent vorzugehen.

 
  
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  Die Präsidentin. Um eines klarzustellen, zumal etliche Redner diesen Punkt angesprochen haben: Die Tagesordnung wird mit Beteiligung des Rates aufgestellt. Es steht ihm frei, hierher zu kommen; er hat offenbar entschieden, der Sitzung fernzubleiben. Das werden wir festhalten, und darauf wurde ja ganz klar eingegangen.

 
  
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  Szabolcs Fazakas (PSE). – (HU) Die Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 zählt zu den wichtigen Etappenzielen der Reformen, die vor drei Jahren vom Haushaltskontrollausschuss auf den Weg gebracht wurden. Mit der Reform wurde auch die Vereinfachung des Verfahrens angestrebt, was von allen Beteiligten begrüßt wird und sich noch dazu sofort umsetzen lässt.

Weitaus schwieriger und komplizierter gestaltet sich die Aufgabe, das Ziel, das uns mit Kommissar Siim Kallas eint, in die Tat umzusetzen. Demnach soll eine positive Zuverlässigkeitserklärung für 2009 erreicht werden, um so der oft unbegründeten Kritik zuvorzukommen. Damit der Europäische Rechnungshof die Zuverlässigkeitserklärung ohne Vorbehalt erteilen kann, bedarf es der Erklärungen der Mitgliedstaaten, die insgesamt 80 % der Mittel verwenden. Dies haben die Regierungen der Mitgliedstaaten bis heute umgangen. Im vergangenen Jahr ist es uns auch gelungen, eine entsprechende interinstitutionelle Vereinbarung zu schließen, in der die Notwendigkeit einer positiven Erklärung bekräftigt wurde. Und die einzelstaatlichen Rechnungshöfe sind zur Zusammenarbeit mit dem Europäischen Rechnungshof bereit. Für all das müssen wir uns bei den einzelstaatlichen Parlamenten für ihre Mitwirkung bedanken, das heißt, wir haben erfolgreich das notwendige politische Fundament gelegt.

 
  
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  James Elles (PPE-DE). – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte den Berichterstattern dieser speziellen Aussprache gratulieren, insbesondere Salvador Garriga Polledo zu seinem Entlastungsbericht für die Kommission, auf den ich mich bei meinen Ausführungen in erster Linie konzentrieren möchte.

Herr Kommissar, ich denke, wir spüren im Parlament und in dieser Aussprache, dass unter Herrn Barrosos Leitung in der Kommission echte Fortschritte auf dem Weg zu einer ordnungsgemäßen Rechenschaft über die Verwendung der Mittel gegenüber den Bürgern gemacht worden sind. Aus dem Bericht des Rechnungshofs wissen wir jedoch, dass selbst im Falle eigentlich rechtmäßiger und ordnungsgemäßer Transaktionen bestimmte Teile des Haushalts nach wie vor sachliche Fehler für Elemente der operationellen Programme aufweisen, und aus diesem Grund wird zum 12. Mal in Folge keine Zuverlässigkeitserklärung erteilt, was – darin sind wir uns sicher alle einig – vollkommen inakzeptabel ist. Die Frage lautet, was können wir tun?

Gemäß den Verträgen schreibt die Kommission vor, dass die Kommission für die Verwaltung des Haushalts verantwortlich ist, aber wir wissen, dass, wie einige meiner Vorredner bereits feststellten, 80 % der Mittel von den Mitgliedstaaten verwaltet werden. Es ist logisch, dass keine Zuverlässigkeitserklärung erteilt wird, solange die Mitgliedstaaten keine nationale Erklärung vorlegen. Ich begrüße den Ratsvorsitz, der zumindest zum Ende der Aussprache erscheint, denn dies betrifft den Vorsitz und seine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass nationale Erklärungen erstellt werden können.

Natürlich haben wir in der Interinstitutionellen Vereinbarung insofern Fortschritte erzielt, als wir die Mitgliedstaaten gebeten haben, nationale Erklärungen zu erstellen. Ich teile die Ansicht des Berichterstatters, dass wir einen diesbezüglichen Vorschlag der Kommission brauchen. Man hat allerdings den Eindruck, dass den Mitgliedstaaten die in ihren Ländern ausgegebenen EU-Mittel egal sind, weil sie sagen, dass es ja nicht ihr Geld ist. Es ist aber ihr Geld! Es sind Steuergelder, die ordnungsgemäß abgerechnet werden müssen.

Deshalb komme ich nach dem Studium des ausgezeichneten Berichts von Herrn Garriga Polledo zu der Schlussfolgerung, dass wir, sollte in diesem Jahr eine Regierungskonferenz stattfinden, eine rechtsverbindliche Verpflichtung für die Mitgliedstaaten zur Vorlage einer nationalen Verwaltungserklärung einführen müssen, denn es liegt auf der Hand, dass derzeit keine ausreichende Rechtsgrundlage vorliegt und einige Mitgliedstaaten sich einfach vor ihren Aufgaben drücken und sagen, sie machen sich keine Sorgen, weil es sie nicht betrifft. Das betrifft aber jeden.

 
  
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  Die Präsidentin. Zwar freuen wir uns, dass einige Vertreter des Rates erschienen sind, aber wie ich höre, sind sie eigentlich für die nächste Aussprache gekommen.

 
  
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  Markus Ferber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Ich darf mich zunächst bei allen Berichterstattern bedanken, die hervorragende Arbeit geleistet haben. Vielleicht hilft die Gesundheitsministerin von Seiten des Rates dabei, dass wir auch in die Haushaltskontrollen etwas mehr Transparenz bekommen. Sie bemüht sich ja im Gesundheitssektor eifrig darum. Vielleicht ist das auch Vorbild für uns.

Ein Sprichwort bei uns in Deutschland sagt: Wenn man ausreitet, muss der eigene Stall sauber sein. Was will ich damit ausdrücken? 80 % der Mittel werden von den Mitgliedstaaten verwaltet. Wenn ich mir aber die großen Schlagzeilen der Vergangenheit, auch der letzten Monate, anschaue, bei denen es um die Gebäudepolitik der Kommission und bestimmte Strukturen ging, die nicht dazu beigetragen haben, dass transparente Verfahren bei der Vergabe von Aufträgen zum Tragen gekommen sind, dann wird klar, dass wir die 20 %, die von Kommission verwaltet werden, ganz besonders prüfen müssen.

Es nutzt nichts, wenn wir den Schwarzen Peter zwischen Kommission und Mitgliedstaaten hin und her schieben. Jeder hat seine Verantwortung. Auch in der Kommission ist ein gerütteltes Maß an Arbeit nötig, damit solche Strukturen durchbrochen werden. Ich erinnere mich noch gut daran, was uns die Kommission 1999 hier in diesem Hause alles im Zusammenhang mit dem Rücktritt der damaligen Kommission versprochen hat.

Was die Transparenz betrifft, so weiß ich manchmal nicht, was Sinn und Unsinn bei dieser Diskussion ist. Ich hoffe, dass mir das noch erläutert wird.

Zum Stichwort InVeKos, lieber Kollege Bösch: In meiner Heimat liegt die Betrugsquote, die keine Betrugsquote, sondern wegen falsch ausgefüllter Anträge – nicht in krimineller Absicht – eigentlich eine Fehlerquote ist, bei 0,9 %. Wenn ich dann sehe, welcher Verwaltungsaufwand betrieben werden soll, um von 0,9 % auf 0,5 % zu kommen, dann habe ich manchmal die Sorge, dass die Bürokratiekosten, die wir damit erzeugen, wesentlich höher sind als das, was wir im Interesse des Steuerzahlers noch einsparen können. Hier muss ein gerechter Ausgleich gefunden werden. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.

 
  
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  Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission. (EN) Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete! Ich möchte nur einige kurze Anmerkungen machen.

Zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihre Beiträge. Was einige kleinere Probleme angeht wie die Abordnung von Mitarbeitern für Agenturen, so werden wir die Frage des Gender Mainstreaming untersuchen. Eine Pilotstudie läuft, und es ist schwierig, Informationen über Politiken im Zusammenhang mit Geschlechterfragen zu erfassen.

Ich möchte auch betonen, dass der interinstitutionelle Dialog zu den Agenturen äußerst wertvoll ist, falls das Parlament diesen Gedanken befürwortet. Die Kommission schlug 2005 eine Interinstitutionelle Vereinbarung zu den Agenturen vor, die vom Rat blockiert wurde. Jetzt, während des deutschen Ratsvorsitzes, haben Sie versucht, das Interesse an einer solchen Vereinbarung neu zu beleben. Das ist von entscheidender Bedeutung, wenn wir diese Frage wirklich klären wollen.

Ein Wort zu einigen kleineren Details. Ein Abgeordneter erkundigte sich nach der Höhe der Verluste des europäischen Haushalts. Ich möchte lediglich wiederholen, dass man in der Rechnungsführung unter Verlusten die Geldbeträge versteht, die in der Bilanz abgeschrieben werden. Im Jahr 2005 belief sich dieser Betrag auf 90 805 147,47 Euro, was 0,09 % unseres Haushalts entspricht. Das ist der exakte Betrag, der der Definition von Verlusten entspricht.

An Herrn Seppänens Adresse gerichtet möchte ich zudem feststellen, dass der Rechnungsabschluss für 2006 bereits von unserem Hauptrechnungsführer unterzeichnet wurde. Diese Agenturen sind von großer Bedeutung. Zweitens. Nationale Erklärungen waren der wichtigste Punkt, der von vielen Teilnehmern angesprochen wurde, die feststellten, dass es Probleme mit der gemeinsamen Verwaltung von EU-Mitteln gibt. Der Wortlaut der Interinstitutionellen Vereinbarung ist Bestandteil der überarbeiteten Haushaltsordnung. Artikel 53 Buchstabe b sieht vor, dass von den Mitgliedstaaten jedes Jahr auf angemessener Ebene eine Zusammenfassung der Prüfungen und Erklärungen vorzulegen ist. Mit dem Rat wurde vereinbart, dass am 15. Februar 2008 eine Zusammenfassung der Prüfungen des Bereichs Landwirtschaft vorzulegen ist. Die technischen Aspekte eines solchen Vorgehens in anderen Bereichen, insbesondere im Zusammenhang mit den Strukturfonds, werden noch erörtert, aber es wird definitiv klare Ergebnisse geben.

Die Kommission hat diesen Punkt am 27. März im ECOFIN-Rat angesprochen, und gestern hat sich der Finanzausschuss des Rates damit befasst. Wir stehen mit dem deutschen Ratsvorsitz und dem deutschen Finanzministerium in Verbindung, weil wir im Juni nochmals darüber beraten wollen, wie wir in der Frage der gemeinsamen Verwaltung ein definitives Ergebnis erzielen können. Das wichtigste Problem, das auch bei all diesen Diskussionen deutlich wurde, besteht dabei darin, dass dies in einer Weise erfolgen muss, die vor dem Rechnungshof Bestand hat. Es könnte zu erheblichen Spannungen führen, wenn der Rechnungshof sagt: „Sie können uns Ihre nationale Erklärung vorlegen, aber sie hat keinerlei Bedeutung. Wir werden trotzdem unsere Überprüfungen durchführen und die Lage evaluieren.“ Wir brauchen eine praktikable Lösung.

Die Kommission hat den Gedanken einer gemeinsamen Verwaltung von Anfang an unterstützt. Wir arbeiten mit den einzelstaatlichen Rechnungskontrollbehörden zusammen, um sie in diesen Prozess einzubeziehen, aber wir brauchen klare Anhaltspunkte für den Rechnungshof. Wir sind auf dem richtigen Weg. Fünf Länder haben sich inzwischen bereit erklärt, nationale Erklärungen zu erstellen. Wenn ich die Ratstagungen zu Beginn der Amtszeit dieser Kommission mit der heutigen Situation vergleiche, die ganz anders ist, dann erkenne ich große Fortschritte.

Ich möchte mich zu einem letzten Punkt äußern, der von einigen Abgeordneten angesprochen wurde. Ja, es wird eine Regierungskonferenz geben. Soweit uns bekannt ist, laufen dazu bereits recht intensive Vorbereitungen. In dieser Situation können wir auch einen gewissen Beitrag in Bezug auf die Frage der Entlastung leisten, und zwar vielleicht unter dem von Herrn Elles erwähnten Gesichtspunkt oder im Zusammenhang mit der Formulierung der Zuverlässigkeitserklärung. Auf jeden Fall kann etwas unternommen werden. Wenn auch das Parlament ein großes Interesse an diesen potenziellen Änderungen bekundet, dann könnte das auf jeden Fall den Weg für eine positive Zuverlässigkeitserklärung ebnen.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), Berichterstatter. – (NL) Frau Präsidentin! Es handelt sich eher um eine Frage zur Geschäftsordnung gemäß Artikel 165 unserer Geschäftsordnung. Mehrere Redner haben die Frage aufgeworfen, weshalb die deutsche Präsidentschaft, die am Ende dieser Aussprache hinzukam – um, wie ich annehme, in der nächsten das Wort zu ergreifen –, durch Abwesenheit glänzte.

Ich möchte die deutsche Präsidentschaft ganz nachdrücklich nach dem Grund ihrer Nichtteilnahme an der Aussprache über die Entlastung fragen. Die Debatte ist insofern wesentlich, als es um 80 % der Mittel geht, die von der Kommission und den Mitgliedstaaten verwendet werden, wie mehrere Redner bereits ausgeführt haben. Wenn sie keinen plausiblen Grund nennen kann, dann widerstrebt es mir, meiner Fraktion die Empfehlung zu geben, dem Rat Entlastung zu erteilen. Dann würde ich es vorziehen, wir stimmten gegen die Entlastung des Rates, damit wir in einem halben Jahr noch einmal darüber debattieren können.

 
  
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  Die Präsidentin. Vielen Dank Herr Staes. Die jetzt hier anwesenden Vertreter des Rates sind vom deutschen Gesundheitsministerium, und es wäre meines Erachtens nicht fair, sie um eine Stellungnahme zu diesem Punkt zu bitten.

In Anbetracht dieses in zahlreichen Beiträgen kritisierten Punktes habe ich klargestellt, dass wir mit der Abwesenheit der Ratsvertreter nicht einverstanden sind, und wir werden es nicht dabei bewenden lassen. Ich werde den anwesenden Vertreter nicht um eine Antwort in dieser speziellen Frage bitten, aber das Problem wurde benannt und zur Kenntnis genommen.

Die Aussprache ist geschlossen. Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
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