Jean-Paul Gauzès (PPE-DE), Berichterstatter. – (FR) Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, der Ihnen hier vorgeschlagen wird, ist das Ergebnis großer gemeinsamer Anstrengungen mit dem Rat und der Kommission, um eine Abstimmung in erster Lesung zu erreichen. Ich rufe Sie also auf, für den Bericht zu stimmen.
Ich bitte Sie jedoch, den Änderungsantrag zu Artikel 71 abzulehnen, der mit dem Richtlinienentwurf nichts zu tun hat. Es handelt sich hier um eine Frage, die insbesondere mit der Speicherung von Daten im SWIFT-System zu tun hat, und diesbezüglich muss ich unsere Kollegen darüber informieren, dass die Kommission in der gestrigen Aussprache erklärt hat, dass sie für die Gewährleistung des Datenschutzes sorgen werde. Ich habe übrigens gerade ein Schreiben des deutschen Ratsvorsitzes erhalten, der sich dieser Haltung anschließt. Ich bitte Sie daher, den Änderungsantrag zu Artikel 71 abzulehnen. Ich spreche mich jedoch für den mündlichen Änderungsantrag aus, den Frau Berès bei der Abstimmung über die legislative Entschließung vorstellen wird.
Abschließend möchte ich allen danken, die bei der Ausarbeitung dieses Berichts mitgewirkt haben, dem Ausschuss, den Schattenberichterstattern und den Verfassern der Stellungnahme sowie sämtlichen technischen Mitarbeitern, die mir geholfen haben.
- Vor der Abstimmung über die legislative Entschließung:
Pervenche Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident! Übereinstimmend mit dem Berichterstatter möchte ich Ihnen einen mündlichen Änderungsantrag zu diesem Bericht erläutern, durch den ein neuer Bezugsvermerk aufgenommen werden kann, der wie folgt lautet: „in Kenntnis des Schreibens vom 1. März 2007 des Vorsitzenden der nach Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzten Gruppe an den Präsidenten des Europäischen Parlaments im Hinblick auf Datenschutzfragen, insbesondere die Funktionsweise des SWIFT-Systems“. Ich rufe Sie auf, diesen mündlichen Änderungsantrag zu dem hervorragenden Berichtsentwurf unseres Kollegen Jean-Paul Gauzès anzunehmen.