14. Multilaterales Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums – Multilaterales Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) (Aussprache)
Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über
- die Erklärung der Kommission über das multilaterale Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums und
- den Bericht von Eva Lichtenberger im Namen des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr über den Vorschlag für einen Beschluss über den Abschluss des Übereinkommens zwischen der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der Republik Kroatien, der Europäischen Gemeinschaft, der Republik Island, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, dem Königreich Norwegen, Serbien und Montenegro, Rumänien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) (KOM(2006)0113 – C6-0218/2006 – 2006/0036(CNS)) (A6-0060/2007).
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Frau Lichtenberger zu ihrem sehr konstruktiven Bericht beglückwünschen. Bei dem Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums geht es um sehr viel.
Das Übereinkommen wurde im Juni letzten Jahres von 37 Parteien unterzeichnet. Diese Zahl ist in der Geschichte der Luftverkehrsübereinkommen zweifellos einmalig. Das Übereinkommen hilft uns, ein globales Netz zu schaffen, das Menschen, Länder und Kulturen einander näher bringen wird. Diesbezüglich spielt der Luftverkehr für die Integration und anschließende Entwicklung von Europa als Ganzes eine entscheidende Rolle. Damit geht das Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums über eine einfache Marktöffnung hinaus: Es sorgt für die Schaffung eines Binnenraums und die Aufnahme aller Länder des Balkans und Südosteuropas in die europäische Familie.
Dieses Übereinkommen wird nicht nur für die Entstehung von mehr Luftverkehrsverbindungen sorgen, sondern auch für eine bessere Qualität dieser Verbindungen. Diese werden den Handel zwischen den Völkern fördern, sei es in Form von kommerziellen Beziehungen oder von privaten Reisen, wozu der Fremdenverkehr zählt, der in den meisten der betroffenen Länder einen deutlichen Aufschwung erlebt. Damit kann der Luftverkehr als Triebkraft für die Entwicklung in anderen Sektoren fungieren und zur Entwicklung der gesamten Balkanregion beitragen. So wie das Energieabkommen mit Südosteuropa stellt das Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums einen entscheidenden Schritt zu immer engeren Verbindungen zwischen den Europäern dar, was ja nach wie vor das eigentliche Ziel der EU ist. Es bildet zusammen mit der jüngsten Vereinbarung mit Marokko und den eben erst aufgenommenen Verhandlungen mit der Ukraine den Schlüssel zu Schaffung eines einheitlichen Luftverkehrsraums bis 2010, der die Europäische Union und ihre Nachbarn umfasst.
Das Ziel des Übereinkommens ist klar und zukunftsorientiert, aber es lohnt sich auch, auf die Vorzüge der gewählten Methode zu verweisen. Diese Methode basiert auf zwei Säulen. Bei der ersten handelt es sich um die ordnungspolitische Konvergenz, mit anderen Worten die Harmonisierung europäischer Luftverkehrsvorschriften und -normen in so wichtigen Bereichen wie Sicherheit, Wettbewerb, Sozialpolitik, Verbraucherrechte und Umweltschutz. Diese Harmonisierung zwischen einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ist Ausdruck des Wunsches der Balkanländer, die Werte und Grundsätze der Europäischen Union zu übernehmen. Der Umfang der ordnungspolitischen Konvergenz ist beispiellos: Sämtliche Vertragsparteien dieses Übereinkommens haben sich verpflichtet, ihre nationalen Rechtsvorschriften der gemeinschaftlichen Gesetzgebung anzugleichen.
Die zweite Säule betrifft die Schaffung neuer Möglichkeiten durch die Öffnung der Märkte. Wir sind dabei, einen Luftverkehrsbinnenmarkt zu schaffen, der 35 Länder und über 500 Millionen Menschen umfasst, und dieser Märkt wird immer größer. Seit 2001 hat der Luftverkehr zwischen der Europäischen Union und Südosteuropa um fast 120 % zugenommen, und diese Tendenz wird sich dank der vollständigen Integration einer Region, in der der Luftverkehr Vorhersagen zufolge bis 2011 um 6 % jährlich ansteigen wird, weiter beschleunigen. Seit 2005 ist der Zahl der Passagiere zwischen der Europäischen Union und dem Balkan von 12 auf 14 Millionen gestiegen. Ich bin sicher, dass sich jeder der positiven Auswirkungen dieses Übereinkommens bewusst ist.
Damit dieses Unterfangen zum Erfolg wird, muss sich die Kommission auf eine dritte Säule stützen: die technische Hilfe. Wir beabsichtigen, streng auf die Umsetzung dieser Regelungen zu achten und dabei unseren Partnern gleichzeitig all die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Ich werde Sie über die Fortschritte und weiteren Entwicklungen in diesem Bereich auf dem Laufenden halten, meine Damen und Herren.
Ich möchte mich nochmals bei Frau Lichtenberger, Ihrer Berichterstatterin, und bei Ihnen für Ihre Unterstützung für diese europäische Kampagne zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums bedanken. Das Bündnis zwischen Parlament und Kommission hat ein weiteres Mal für sehr wichtige Ergebnisse gesorgt, die, Herr Präsident, im allgemeinen Interesse Europas liegen.
Eva Lichtenberger (Verts/ALE), Berichterstatterin. – Herr Präsident! Herzlichen Dank für Ihre Worte, Herr Kommissar! Vielen Dank auch meinen Kollegen dafür, dass wir es gemeinsam geschafft haben, einen in wesentlichen Punkten sehr einheitlichen Bericht zu erstellen. Ich möchte darauf hinweisen, dass man dieses Werk nicht unterschätzen sollte.
Uns Österreichern wird immer nachgesagt, dass uns der Balkan nahesteht, und deshalb freut es mich auch, dass wir gerade mit den Balkanstaaten zu einem Übereinkommen kommen konnten, das eine gemeinsame Entwicklung in einem bestimmten Bereich reguliert und auch eine schrittweise Vorgehensweise vorsieht, die den unterschiedlichen Situationen in diesen Staaten optimal entsprechen kann.
Gerade was die Balkanstaaten betrifft — die ja in der jüngsten Geschichte äußerst schwierige Zeiten hinter sich gebracht haben, mit Kriegen, Auseinandersetzungen und nationalistischen Konflikten —, gibt es äußerst unterschiedliche Bedingungen, was ihre Flotten, ihre Infrastrukturen, die Möglichkeiten der Kontrollen oder die staatlichen Strukturen betrifft. Deswegen muss man eben eine unterschiedliche Vorgehensweise wählen. Das ist in diesem Vertrag zweifellos sehr gut geglückt!
Ich möchte noch einige Punkte herausgreifen, die in der gemeinsamen Arbeit sehr entscheidend sein werden. Es wird so sein, dass wir diesen Prozess der Annäherung begleiten, und zwar durch Hilfe und Assistenz, was die Einführung von Safety und Security betrifft – ich verwende die englischen Wörter, weil sie hier eine Unterscheidung treffen. Es kommt natürlich auf den täglichen Gebrauch an, auf die Modalitäten der täglichen praktischen Arbeit im Detail. Wir müssen uns natürlich auch darüber im Klaren sein, dass die Bedingungen erfüllt werden müssen, dass es nicht darum geht, auf dem einen oder anderen Auge blind zu sein, sondern dass wir innerhalb der nächsten Jahre eine gemeinsame Arbeit an gemeinsamen Sicherheitsbestimmungen in der europäischen Luftfahrt erledigen können und im Gegenzug Marktzugangsmechanismen geschaffen werden.
Innerhalb des gesamten Regelwerks erscheinen mir einige Dinge besonders zentral und wichtig, wie etwa die Passagierrechte und vor allem die Rechte von behinderten Passagieren, die natürlich in diesen Staaten genau so gelten sollen. Die Reise eines Rollstuhlfahrers darf nicht daran scheitern, dass in den Balkanstaaten die entsprechenden Infrastrukturen und das entsprechende Personal fehlen. Sozialdumping durch Nichtberücksichtigung der gemeinsamen Arbeitszeitregelungen soll natürlich auch vermieden werden, denn das ist ein zentraler Punkt, der mittlerweile auch die Luftfahrt betrifft.
Natürlich spielt auch der Umweltschutz eine große Rolle. Es wurde im Rahmen dieses Abkommens sehr viel darüber gesprochen, dass es im Verkehr zwischen der Europäischen Union und den Balkanstaaten große Wachstumsraten geben wird. Dies muss von einer Umweltschutzinitiative zur Minderung der Emissionen und Lärmbelastungen begleitet werden, so dass dieses Wachstum im Flugverkehr nicht mit einem extremen Anwachsen von Emissionsbelastungen einhergeht.
Ein letzter wichtiger Punkt betrifft die funktionellen Luftraumblöcke. Hier wird es schwierig sein – aber ich bin ja eine alte Optimistin und hoffe, dass wir auch hier zu einem guten Ergebnis kommen –, einen gemeinsamen Block zu schaffen oder gemeinsame Politiken zu verfolgen. Wir sehen ja, dass das auch in der Union leider nicht immer ganz reibungslos klappt. Aber wir können die Voraussetzungen für ein gemeinsames air traffic management schaffen, die eine Verringerung der Emissionen ermöglichen und den Passagieren und dem Personal im Bereich des Flugverkehrs das Leben erleichtern.
Ich hoffe, dass die Zusammenarbeit zwischen den Staaten am Balkan im Zuge dieses Übereinkommens vielleicht ein weiterer Schritt zum gegenseitigen Verständnis dieser Staaten auch in anderen Bereichen sein kann.
Georg Jarzembowski, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Herr Präsident, Herr Vizepräsident der Kommission! Zunächst möchte ich der Berichterstatterin herzlich für die viele Arbeit danken, die sie in diesen Bericht gesteckt hat, insbesondere in die Entschließung, und ihr versichern, dass sie keine alte Optimistin ist, sondern eine jugendliche Optimistin.
Die EVP-Fraktion stimmt der Schaffung eines größeren gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums der Europäischen Union mit den Staaten Island und Norwegen aus dem Europäischen Wirtschaftsraum sowie den südosteuropäischen Nachbarstaaten in voller Überzeugung zu, denn mit diesem multilateralen Abkommen übernehmen letztlich alle Staaten schrittweise das gleiche Luftverkehrsrecht und schaffen so einen einheitlichen Rechtsraum für den Luftverkehr in Europa, von der Flugsicherung über die Luftverkehrskontrollen bis hin zu den Wettbewerbsbedingungen der Fluglinien. Damit stärken wir auch zugleich die Sicherheit und die Rechte der Passagiere im Luftverkehr.
Ich bin der Berichterstatterin sehr dankbar dafür, dass sie die Entschließung verfasst hat. Ich will nicht immer alles mit dem Etikett Umweltschutz versehen, sondern plädiere für vernünftige Mobilität. Deshalb sind wir dafür, dass sich alle Mitgliedstaaten unverzüglich an effektiven Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts eines einheitlichen europäischen Luftraums mit einem effektiven System der Luftraumkontrollen beteiligen. So können wir mit Luftraumkontrollen den CO2-Ausstoß in der Europäischen Union um bis zu 12 % verringern.
Wir unterstützen auch die Bemühungen, ein vernünftiges europäisches System des Emissionshandels für den Luftverkehr einzuführen, um weitere Umwelteffekte zu erzielen. Aber über die Vernünftigkeit des Emissionshandels werden wir noch an anderer Stelle reden.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass es auch wichtig ist, dass wir uns bei der Aus- und Fortbildung des Personals sowie bei der Ausrüstung mit den modernsten Geräten der Luftraumüberwachung gegenseitig helfen, denn wir brauchen ein sicheres und effizientes Luftraumsystem in Europa.
Saïd El Khadraoui, im Namen der PSE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident, Herr Kommissar, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte zunächst der Berichterstatterin, Frau Lichtenberger, für die konstruktive Arbeit danken, die sie bei diesem Dossier wie auch bei anderen Luftverkehrsthemen geleistet hat, bei denen wir das Vergnügen hatten, zusammen zu arbeiten und bei denen es übrigens oft einen überwältigenden Konsens mit den meisten Fraktionen gab. Wir haben immer wieder feststellen können, dass wir dieselben Ziele verfolgen, nämlich nicht nur die allmähliche Ausweitung des liberalisierten europäischen Luftverkehrsmarkts, sondern auch und vielleicht vor allem dafür Sorge zu tragen, dass wir bei dieser Gelegenheit den Besitzstand der Gemeinschaft, die Summe aller europäischen Vorschriften im Bereich des Luftverkehrs sozusagen zu unseren Nachbarn und langfristig auch in andere Teile der Welt exportieren. Auf diese Weise kann unser gemeinsames Regelwerk über die Flugsicherheit, das Flugverkehrsmanagement, den Wettbewerb, soziale und Umweltaspekte von Drittländern übernommen werden und so eine Art gleiche Wettbewerbsbedingungen auf einem höheren Niveau schaffen. Das ist bei der Ermöglichung des gegenseitigen Marktzugangs, aber auch für die Sicherheit unserer Fluggäste und die Wahrung des sozialen Zusammenhalts in dem Sektor von Bedeutung.
Selbstverständlich wird es nicht allen beteiligten Ländern leicht fallen, die geltenden gemeinsamen Regelungen anzuwenden, mangelt es ihnen doch oft an dem nötigen Know-how oder der notwendigen technischen Ausstattung, und deshalb ist in dem Übereinkommen unbedingt vorzusehen, dass die Kommission bereit ist, diesen Ländern Beratung in den Bereichen Technik, Recht und Management zu bieten. Nicht minder wichtig ist es, dass wir uns in diesen Übereinkommen die Möglichkeit vorbehalten, künftig erforderliche Maßnahmen einzuleiten, um beispielsweise, wie die Berichterstatterin bereits vorgetragen hat, die schädlichen Auswirkungen auf das Klima auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Das Emissionshandelssystem wurde bereits erwähnt, das SESAR-System ist ein weiteres Instrument, um das zu erreichen. Selbstverständlich unterstützen wir den Bericht Lichtenberger und den zugehörigen Entschließungsantrag vorbehaltlos, obgleich wir hie und da noch einige Dinge verschärfen möchten. Wir haben dazu ein paar Änderungsanträge eingebracht, die bei den Kolleginnen und Kollegen hoffentlich Zustimmung finden werden. Sie mögen symbolisch sein, aber sie sind nicht unwichtig und liegen auf einer Linie mit vergleichbaren Entschließungsanträgen, die wir bereits verabschiedet haben.
Jeanine Hennis-Plasschaert, im Namen der ALDE-Fraktion. – (NL) Herr Präsident! Ein gemeinsamer Luftverkehrsraum, dem der freie Marktzugang, die Niederlassungsfreiheit, gleiche Wettbewerbsbedingungen, gemeinsame Regelungen über die Flugsicherheit, ein Flugverkehrsmanagement sowie natürlich soziale Aspekte und die Umwelt zugrunde liegen, schafft selbstverständlich eine beträchtliche Win-win-Situation für alle Beteiligten. Und niemand wird an seinem Nutzen und seiner Notwendigkeit zweifeln.
Offen gestanden kam mir dies in den Sinn, als wir am 27. März dieses Jahres der Flugzeugkatastrophe auf Teneriffa gedachten. Vor genau 30 Jahren kollidierten zwei Flugzeuge des Typs Boeing 747, und 583 Menschen kamen in der größten Katastrophe unserer Luftfahrtgeschichte zu Tode. Ich vergegenwärtigte mir dann, dass wir seither zahlreiche bedeutende Schritte gesetzt haben, was gemeinsame Rechtsvorschriften für den europäischen Luftverkehr und insbesondere die Sicherheit von Fluggästen betrifft. Und ich war mir vollauf bewusst, in welchem Maße wir davon profitiert haben.
Die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums, der auf den Grundsätzen basiert, auf die die meisten Redner mehr oder weniger eingegangen sind, betrachte ich deshalb als einen weiteren bedeutsamen Schritt nach vorn. Das Übereinkommen sieht schließlich die allmähliche Ausweitung des Besitzstands der Gemeinschaft im Bereich des Luftverkehrs auf die Partnerländer vor. Neben der Sicherheit ist auch die wirtschaftliche Bedeutung offensichtlich.
Ebenso wie die Berichterstatterin und meine Vorredner lege auch ich Wert darauf herauszustellen, dass nicht alle Partnerländer dieselbe Ausgangsposition haben. Einige sehen sich, gelinde gesagt, gewaltigen Herausforderungen gegenüber, und der Luftfahrtsektor entwickelt sich in den Partnerländern auch recht unterschiedlich.
Mit anderen Worten, Fortschritte in Richtung eines gemeinsamen Luftverkehrsraums werden nicht einheitlich erzielt, und das wollen wir auch nicht. Die vorgeschlagene technische, rechtliche und sonstige Unterstützung der Partnerländer seitens der EU erachte ich daher für ein wesentliches Instrument zur tatsächlichen Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums. Zum Schluss möchte selbstverständlich auch ich der Berichterstatterin, Frau Lichtenberger, meinen Dank aussprechen.
Mieczysław Edmund Janowski, im Namen der UEN-Fraktion. – (PL) Herr Präsident! Ich möchte Frau Lichtenberger zu ihrer Arbeit gratulieren.
Im Namen der Fraktion Union für das Europa der Nationen möchte ich meine Unterstützung für dieses multilaterale Übereinkommen zum Ausdruck bringen, bei dem die Europäische Union trotz einiger Differenzen über technische Einzelheiten zwischen den Partnern eine führende Rolle spielt. Wir sind nun langsam am Ende eines schwierigen und langjährigen Prozesses angelangt, der vor vielen Jahren seinen Anfang nahm und in einen freien, sicheren und gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum münden wird. Die rasante Zunahme des Luftfracht- und Luftpassagierverkehrs hat positive und negative Ergebnisse mit sich gebracht. Insofern freue ich mich, dass der polnische Luftverkehrsmarkt der sich am schnellsten entwickelnde Markt in Europa ist und einen durchschnittlichen Jahreszuwachs von 11 % verzeichnet. Nur in China entwickelt sich der Luftverkehrssektor noch schneller. Das Aufkommen der Billigflieger hat zweifelsohne zu diesem Wachstum und zur Entstehung einiger sehr wichtiger regionaler Drehkreuze beigetragen. Wir können sagen, dass der europäische Luftverkehr nunmehr seine Sättigungsgrenze erreicht hat. Eine kritische Situation wie schlechtes Wetter, ein Unfall oder Streik würden zu erheblichen Störungen im gesamten europäischen Luftverkehrsnetz führen. Ich möchte betonen, dass es im Rahmen des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums eine Überwachung der Luftverkehrsbehörden in den einzelnen Ländern und eine Zusammenarbeit mit diesen Behörden sowie mit Eurocontrol geben wird. Dabei wird das System SESAME eine wichtige Rolle spielen.
Und noch zwei letzte Anmerkungen: Der gemeinsame europäische Luftverkehrsraum sollte als Wegbereiter für einen gemeinsamen internationalen Luftverkehrsraum dienen. Da stimme ich mit dem Kommissar überein. Zweitens darf – wie die Berichterstatterin erwähnte – bei allen Maßnahmen im Rahmen dieses Übereinkommens der Schwerpunkt auf die Passagiere, insbesondere behinderte Passagiere, nicht verloren gehen. Insofern denke ich, dass der jüngste Streik der Feuerwehrleute auf dem Brüsseler Flughafen ein äußerst schlechtes Beispiel abgibt.
Vladimír Remek, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (CS) Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich die Berichterstatterin zu ihrer Arbeit beglückwünschen und als Schattenberichterstatter mich bei ihr für ihre Zusammenarbeit bedanken.
Einer der wichtigsten Beiträge des Abkommens muss meines Erachtens darin bestehen, dass es zur Ausdehnung spezifisch europäischer Standards auf eine weitere Region beiträgt, in diesem Falle den Balkan, der zugleich eine komplizierte Region ist.
Da ich lange Zeit in der Luftfahrt tätig war, weiß ich, wie wichtig die internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ist und wie notwendig wenigstens einige konkrete Regeln sind. Mit der Annahme dieses Dokuments schaffen wir weitere Voraussetzungen für die Ausdehnung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums über das Territorium der EU hinaus. Dabei geht es nicht nur um einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit, sondern auch um die Möglichkeit, die Qualität der Dienstleistungen für die Passagiere zu verbessern. Dieses Abkommen bietet auch europäischen Unternehmen neue Chancen. Für mich sind diese Folgen der uns vorliegenden Vereinbarung ebenso wichtig. Ich sehe darin auch ein Beispiel für ein Projekt, das auf praktische Weise zur Verbreitung europäischen Gedankengutes beitragen wird. Weitere praktische Regelungen dieser Art, die nicht nur Versuche sind, das Leben in europäischen Ländern zu bürokratisieren, und die breite Unterstützung finden, würden mit Sicherheit das Ansehen der EU erhöhen.
Die Luftfahrt in Europa steht allen Ländern offen, die zu klaren und allgemein akzeptierten Bedingungen in die europäische Luftfahrtfamilie aufgenommen werden wollen.
Jean-Claude Martinez, im Namen der ITS-Fraktion. – (FR) Herr Präsident, Herr Kommissar! Ein einheitlicher Markt, eine einheitliche Währung und nun auch noch ein einheitlicher Luftraum – all das bestätigt, dass die europäische Integration ein rechtlicher, finanzieller und ökonomischer Monotheismus ist, der so wie alle monotheistischen Systeme die Fähigkeit besitzt zu expandieren. Das macht auch der letztlich positive Beschluss des Rates über den Abschluss eines multilateralen Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, den Balkanstaaten, Island und Norwegen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums deutlich, der sich, wenn ich richtig gezählt habe, auf 37 Länder erstreckt.
Bei dem einschlägigen Rechtsakt, was ebenfalls positiv zu verzeichnen ist, handelt es sich um ein multilaterales Übereinkommen, das aus 35 Artikeln, 4 Anhängen und 8 Protokollen besteht. Nationale Rechtsvorschriften werden einander angeglichen. Wir schaffen einen gemeinsamen Markt für den Luftverkehr, und, oh mein Gott, im Himmel geht die Einigung viel schneller vonstatten als auf Erden. Vor uns liegt ein Übereinkommen, das in fünf Kapiteln kontinentale Luftverkehrsregeln aufstellt: das Recht auf Niederlassung, Flugsicherheit in Artikel 11, Luftverkehrssicherheit, insbesondere zu Zeiten terroristischer Gefahren und Entführungen, Flugverkehrsmanagement und natürlich Wettbewerb unter Berücksichtigung staatlicher Beihilfen, des öffentlichen Auftragswesens und der Vermarktung von Waren.
Hinzu kommen all die klassischen Vorschriften, die all diesen multilateralen Verträgen gemein sind, also Vorschriften für die Beilegung von Streitigkeiten, die Auslegung, die Umsetzung und in diesem Falle eine Umsetzung, die mehrere Stufen vorsieht, wobei auch hier der Termin des Inkraftrettretens und die vorläufige Anwendung das klassische Problem darstellen. Wir können ausnahmsweise etwas begrüßen, das sowohl Unternehmen als auch den Bürgern das Leben erleichtern dürfte.
Erna Hennicot-Schoepges (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident! Ich schließe mich den sehr positiven Ausführungen meines Vorredners an. 37 Mitgliedstaaten müssen dieses Übereinkommen ratifizieren, bevor es in Kraft treten kann. Bis dahin gelten weiterhin bilaterale Abkommen, soweit sie existieren. Unsere Berichterstatterin hat betont, dass in Bezug auf die assoziierten Länder ein einheitliches Vorgehen unangemessen wäre.
Doch durch den zwischenstaatlichen Ansatz für einen Gemischten Ausschuss, der, wie sie höflich formuliert, größer als notwendig ist – und ich möchte Frau Lichtenberger an dieser Stelle zu ihrem Bericht beglückwünschen – gestaltet sich die Zusammenarbeit dennoch sehr viel umständlicher. Es versteht sich von selbst, dass die Einführung des SESAR-Systems das Luftverkehrsmanagement vereinfachen wird, und wir können Kommissar Barrot mit Blick auf eine größtmögliche Beschleunigung der Entwicklungsphase von SESAR nur unsere volle Unterstützung geben.
Sicher brauche ich Sie nicht daran zu erinnern, dass dieses System einen enormen Beitrag zum Schutz der Umwelt leisten würde, einen wirksameren Beitrag als das Emissionshandelssystem, das auf die Zivilluftfahrt ausgedehnt werden soll, bei gleichzeitig besserer Organisation des Luftraums und tatsächlichen Einsparungen an Flugbenzin. Das würde nicht nur zu einem einheitlichen Luftraum beitragen, sondern, wie Sie, Herr Kommissar, sagten, auch zu einem sauberen Luftraum.
Ich möchte jedoch erneut auf meine Befürchtung verweisen, dass die von den Mitgliedstaaten zu ratifizierenden Abkommen die Einführung des SESAR-Systems verzögern könnten. Der Abschnitt, mit dem wir uns heute Abend zu befassen haben, ist von großer Bedeutung, und 2010 ist ein ehrgeiziger Termin. Die Entwicklungsphase von SESAR sollte 2013 abgeschlossen sein. Herr Kommissar, der Ehrgeiz, im Interesse des Umweltschutzes voranzukommen, ist gerechtfertigt, aber ich möchte die Kommission bitten, uns zu sagen, ob nicht auch ein weiteres Vorankommen in der Arbeit möglich ist und wie es um den Stand der ordnungspolitischen Arbeit in den Mitgliedstaaten bestellt ist. Könnte die Kommission das Parlament regelmäßig über die Fortschritte in diesem Bereich auf dem Laufenden halten?
Silvia-Adriana Ţicău (PSE). – Felicit raportorul pentru munca depusă. Încep prin a menţiona că România şi Bulgaria, ca state membre, respectă acquis-ul comunitar. De asemenea acestora se aplică regulamentele în vigoare. Acordul multilateral pentru stabilirea spaţiului aerian comun european se înscrie în politica de vecinătate a Uniunii Europene şi în procesul de extindere a pieţei interne de transport la statele vecine. Statele din Balcani sunt importante pentru Uniune Europeană. Este important pentru aceasta ca statele semnatare să respecte standardele şi reglementările europene privind siguranţa şi securitatea aviaţiei, drepturile pasagerilor, concurenţa, achiziţiile şi ajutorul de stat. Implementarea acordului se va face gradual, conform protocolului cu fiecare stat semnatar, urmând ca aplicarea integrală a acordului să se realizeze după ratificarea sa de către toate părţile semnatare. Până în acel moment se vor aplica acordurile bilaterale existente privind accesul la spaţiul aerian şi frecvenţele utilizate. Având în vedere importanţa spaţiului aerian comun european pentru politica comunitară de transport, este important ca statele semnatare să primească din partea Comisiei Europene sprijinul tehnic, legal şi procedural necesar pentru implementarea sa. Felicit încă o dată raportorul pentru activitatea depusă.
Arūnas Degutis (ALDE). – (LT) Die Entschließung, die heute zur Diskussion steht, ist kurz, aber extrem bedeutsam, denn damit würden wir einem multilateralen Übereinkommen zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums (ECAA) zustimmen. Dieses Übereinkommen, das die Kommission vor einem Jahr mit den Balkanstaaten sowie mit Island und Norwegen ausgehandelt hat, ist deshalb so wichtig, weil dadurch die Anwendung der Luftverkehrsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft auf die erwähnten Partnerländer ausgedehnt wird.
Das ist nicht nur von großer Tragweite für diese Länder, die versuchen, ihre Luftverkehrsvorschriften allmählich an die europäischen Normen anzupassen, sondern auch für Europa, da die EU-Vorschriften dann schrittweise in dem erwähnten geografischen Raum zur Anwendung kommen. Dies gilt insbesondere für die Luftverkehrssicherheit, so dass unsere Bürger sicherer reisen können. Der Flugverkehr in die Balkanstaaten nimmt in dem Maße zu, in dem sich diese Länder allmählich an Europa annähern.
Bei der internationalen Zivilluftfahrt handelt es sich um einen komplexen und vielschichtigen Bereich. Deshalb war es richtig, einen asymmetrischen Verhandlungsansatz zu wählen, bei dem die spezifischen Gegebenheiten und der Grad der Umsetzung vorhandener Standards in allen Ländern, mit denen ein Protokoll unterzeichnet werden sollte, Berücksichtigung fanden. Damit sollte eine schnellere Umsetzung der Normen möglich sein, weil die Länder, die schon am weitesten vorangekommen sind, nicht ausgebremst werden und gleichzeitig die Staaten, die am stärksten hinterherhinken, ermutigt werden.
Jacques Barrot, Vizepräsident der Kommission. (FR) Herr Präsident! Ich möchte dem Parlament dafür danken, dass es die Bedeutung dieses Übereinkommens, mit dem ein gemeinsamer europäischer Luftraum geschaffen wird, nachdrücklich unterstrichen hat, wie das in jedem Redebeitrag deutlich wurde.
Der Berichterstatterin möchte ich sagen, dass sich das Übereinkommen, das ja die Rechtsvorschriften der Europäischen Union umfasst, natürlich auf ökologische und soziale Aspekte erstreckt. Darüber hinaus verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten zur Umsetzung des gemeinsamen Besitzstandes, und das gilt vor allem für die Rechte der Passagiere und, wie Sie, Frau Lichtenberger, betont haben, von Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Partner dieses Übereinkommens für einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums sind zudem verpflichtet, alle künftigen Rechtsvorschriften der Europäischen Union, beispielsweise im Bereich der sozialen Rechte, umzusetzen. Deshalb wird dieser europäische Luftverkehrsraum als gemeinsamer Rahmen für den Luftverkehr dienen und unter allen Umständen die Gleichbehandlung aller Beteiligten gewährleisten.
Ferner möchte ich darauf hinweisen, dass sich SESAR vorteilhaft auf das Luftverkehrsmanagement auswirken wird, was ebenfalls ein wichtiger Faktor sein wird. Viele von Ihnen haben zudem unterstrichen, dass es nicht nur darum geht, den acquis communautaire zu wahren, sondern dass auch der Unterstützung große Bedeutung zukommt und dass diese Unterstützung sich nach den Bedürfnissen der einzelnen Mitgliedstaaten richten muss, die ein unterschiedliches Niveau aufweisen. Bezugnehmend auf die Bitte von Frau Hennicot-Schoepges stelle ich fest, dass ich ihrem Wunsch entsprechen und Ihr Parlament über die ordnungspolitischen Fortschritte in den Mitgliedstaaten auf dem Laufenden halten werde. Sie verweisen ganz zu Recht darauf, Frau Hennicot-Schoepges, dass die Gefahr von Verzögerungen bei der Ratifizierung besteht, obwohl wir den europäischen Luftraum möglichst bald brauchen. Deshalb halte ich Ihre Ausführungen für sehr bedenkenswert.
Ich denke, ich bin auf fast alle Bemerkungen eingegangen. Anfügen möchte ich, dass die Kommission jährliche Bewertungsbesuche durchführen und dem Europäischen Parlament einen ausführlichen Bericht über die von den Parteien des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums erzielten Fortschritte vorlegen wird.
Bezugnehmend auf Frau Ticăus Bemerkung möchte ich ergänzen, dass der Beitritt von Bulgarien und Rumänien in dem Übereinkommen berücksichtigt wurde. Da die beiden Staaten jetzt Mitglied der Europäischen Union sind, sind sie auch Vertragsparteien des Übereinkommens, und es sind keine Änderungen vorzusehen.
Herr Präsident, damit komme ich zum Schluss. Ich danke dem Parlament recht herzlich für sein Interesse an diesem Übereinkommen, das für eine Vereinheitlichung des europäischen Luftraums unerlässlich ist, und, wie Herr Martinez sagte, müssen wir vielleicht in der Höhe beginnen, bevor wir uns am Boden einigen können.
Der Präsident. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Mittwoch um 11.30 Uhr statt.