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Verfahren : 2005/0127(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0073/2007

Eingereichte Texte :

A6-0073/2007

Aussprachen :

PV 23/04/2007 - 18
CRE 23/04/2007 - 18

Abstimmungen :

PV 25/04/2007 - 11.2
CRE 25/04/2007 - 11.2
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0145

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

11.2. Strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Abstimmung)
Protokoll
  

- Bericht Zingaretti (A6-0073/2007)

- Vor der Abstimmung über Änderungsantrag 46

 
  
MPphoto
 
 

  Ignasi Guardans Cambó (ALDE).(EN) Herr Präsident! Ich möchte klarstellen, dass der Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Produktpiraterie und Nachahmungspraktiken beschränkt sein sollte. Da die Richtlinie in verschiedenen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen angewandt werden soll, schlagen wir vor, dass statt von „geistigem Eigentum“ in dem Änderungsantrag von „Urheberrecht und verwandten Schutzrechten“ die Rede sein sollte. „Geistiges Eigentum“ bezeichnet nicht nur das Urheberrecht, sondern das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Dies ist ein mündlicher Änderungsantrag.

 
  
  

(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)

 
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