Ignasi Guardans Cambó (ALDE). – (EN) Herr Präsident! Ich möchte klarstellen, dass der Anwendungsbereich dieser Richtlinie auf Produktpiraterie und Nachahmungspraktiken beschränkt sein sollte. Da die Richtlinie in verschiedenen Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Rechtssystemen angewandt werden soll, schlagen wir vor, dass statt von „geistigem Eigentum“ in dem Änderungsantrag von „Urheberrecht und verwandten Schutzrechten“ die Rede sein sollte. „Geistiges Eigentum“ bezeichnet nicht nur das Urheberrecht, sondern das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte. Dies ist ein mündlicher Änderungsantrag.
(Der mündliche Änderungsantrag wird nicht angenommen.)