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Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : B6-0157/2007

Eingereichte Texte :

B6-0157/2007

Aussprachen :

Abstimmungen :

PV 25/04/2007 - 11.8
CRE 25/04/2007 - 11.8

Angenommene Texte :


Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

11.8. Internationale Rechnungslegungsstandards (Abstimmung)
Protokoll
  

- Vorschlag für eine Entschließung (B6-0157/2007)

- Vor der Abstimmung

 
  
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  Pervenche Berès (PSE). – (FR) Herr Präsident! Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung wünscht auf der Grundlage von Artikel 170 Absatz 4 unserer Geschäftsordnung die Vertagung der Abstimmung über diese Entschließung auf die zweite Sitzung im September diesen Jahres. Mit dieser Vertagung soll unser Zeitplan an den neuen Zeitplan angepasst werden, der auf unseren Antrag durch die Dienste der Kommission für die Verabschiedung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 als Ersatz für den Standard IAS 14 festgelegt wurde.

Der Vorschlag der Kommission, den IFRS 8 zu billigen, würde bedeuten, dass der entsprechende US-amerikanische Standard in europäisches Recht übernommen würde, ohne dass eine Folgenabschätzung über die Auswirkungen der Anwendung eines solchen Standards auf die europäischen börsennotierten Unternehmen durchgeführt wurde.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung möchte daran erinnern, dass die Konvergenz zwischen den Rechnungslegungsstandards IFRS und US-GAAP – deren Herstellung Kommissar McCreevy dringend wünscht – zu Standards führen muss, die eine Finanzinformation in besserer Qualität ermöglichen. Reale Konvergenz bedeutet allerdings mehr als nur die einfache Übernahme der Rechnungslegungsstandards der einen Seite durch die andere.

In diesem Zusammenhang haben die Dienste der Kommission sich einverstanden erklärt, ihren Zeitplan zu überarbeiten, um auf diese Weise eine Folgenabschätzung zu ermöglichen. Diese Information ging uns auf dem Postwege gestern Abend zu. Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung erinnert auch daran, dass die Vorschläge der Kommission zu den Durchführungsmaßnahmen zumindest im finanziellen Bereich, einschließlich der Standards für die Finanzinformation, innerhalb von drei Monaten geprüft werden müssen. Wir möchten, dass die Kommission diese Durchführungsmaßnahme zusammen mit den Ergebnissen der geforderten Folgenabschätzung bis zum 10. September diesen Jahres unserem Ausschuss erneut vorlegt, damit unser Parlament auf seiner Septembersitzung die Übernahme dieses Standards in europäisches Recht endgültig bestätigen oder nicht bestätigen kann.

 
  
  

(Das Parlament beschließt die Vertagung der Abstimmung.)

 
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