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Verfahren : 2005/0241(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadien in Bezug auf das Dokument :

Eingereichte Texte :

A6-0063/2007

Aussprachen :

PV 24/04/2007 - 11
CRE 24/04/2007 - 11

Abstimmungen :

PV 25/04/2007 - 11.5
CRE 25/04/2007 - 11.5
Erklärungen zur Abstimmung
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0148

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

12. Stimmerklärungen
Protokoll
  

- Bericht Lichtenberger (A6-0060/2007)

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieses Assoziierungsabkommen betrifft die laufende Initiative für einen gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraum. Einer ihrer Schlüsselpunkte – typisch für Abkommen dieser Art – ist die schrittweise Liberalisierung des Verkehrssektors bei den Vertragsparteien und die euphemistisch klingende „Anpassung“ der staatlichen Monopole.

Wir möchten deshalb den Grundsatz wieder einführen, dass es Sache der einzelnen Mitgliedstaaten ist zu entscheiden, wie die Luftverkehrsdienste betrieben werden sollen und unter welchen Bedingungen, darunter die Bedingung, wonach im Idealfall der Staat selbst diesen Dienst erbringt.

Außerdem möchten wir unsere Auffassung bekräftigen, dass das übergreifende Prinzip für alle Maßnahmen, die im Rahmen dieser Abkommen getroffen werden, die Zusammenarbeit und die Achtung der nationalen Souveränität sein sollte, was auch das Management jedes Staates für seinen eigenen Luftraum einschließt.

Die Liberalisierung des Luftverkehrs hat zu einer Verschlechterung der Qualität der erbrachten Dienstleistungen und zu Angriffen auf die Rechte der Arbeitnehmer in diesem wichtigen Sektor geführt. Gleichzeitig dient die Liberalisierung wegen der Konzentration im Sektor den Interessen der großen internationalen Verkehrsgesellschaften, und zwar zum Nachteil der kleineren Betreiber.

Abschließend möchte ich noch die unverständliche Einbeziehung der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo herausstellen.

 
  
  

- Empfehlung Costa (A6-0134/2007)

 
  
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  Daniel Hannan (PPE-DE).(EN) Herr Präsident! Wie oft hören wir das Argument, dass wir eine Zuständigkeit der EU brauchen, weil ein bestimmter Politikbereich eine internationale Dimension besitzt? Oberflächlich betrachtet ist dieses Argument plausibel, aber bei genauerem Hinsehen erweist es sich als fadenscheinig, was in keinem Bereich deutlicher bewiesen wird als in der Luftfahrtpolitik.

Hier handelt es sich schlicht und ergreifend um ein länderübergreifendes Thema, aber wie anhand dieses Berichts deutlich wird, muss es eher international als supranational geregelt werden und betrifft Drittstaaten ebenso wie EU-Mitgliedsländer.

Das ist sicher ein besseres Modell für die Organisation unseres Kontinents als die Überwachung sämtlicher grenzüberschreitender Angelegenheiten durch Brüssel. Wenden wir also dieses System auch in anderen Bereichen an!

 
  
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  Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für die Verordnung über die „Sicherheit in der Zivilluftfahrt“.

Weiters spreche ich mich dafür aus, dass detaillierte Maßnahmen wie zum Beispiel das Verbot der Mitnahme von Getränken und Flüssigkeiten an Board nach sechs Monaten auslaufen. Der momentane Zustand, dass die Flughäfen diese Regelung unterschiedlich und unprofessionell anwenden und daher viele Reisende nicht genau wissen, welche Gegenstände sie eigentlich mitnehmen dürfen und welche Regeln wahrhaftig existieren, ist nicht haltbar und sorgt für verständlichen Unmut in der Bevölkerung. Es ist unabdingbar, die Reisenden genau über die Rechte und Pflichten des Sicherheitspersonals an Flughäfen zu informieren, um einen friedlichen und effizienten Ablauf auf den Flughäfen gewährleisten zu können.

Sollte ein Mitgliedsland sich dagegen entscheiden, so muss zuvor eine gründliche Neubewertung der Sicherheitsrisiken und eine gründliche Überprüfung der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten und Auswirkungen auf den Flugbetrieb durchgeführt werden.

 
  
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  Bogusław Liberadzki (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für die Annahme der Empfehlung betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 320/2002.

Herr Paolo Costa hat richtig ausgeführt, dass die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen nicht zwangsläufig bedeuten, dass bewaffnete Sicherheitsbeamte mit an Bord sind. Nach Ansicht des Berichterstatters liegt eine solche Entscheidung bei den zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates.

Auch die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen wurde auf fundierte Weise behandelt. Die Kosten der Sicherheit sollten zum Teil von den Mitgliedstaaten und nicht – wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen – ausschließlich von den Luftfahrtunternehmen getragen werden. Die Kosten für die Sicherheit während des Flugs, die im Ticketpreis inbegriffen sind, müssen gesondert auf dem Ticket ausgewiesen bzw. den Fluggästen auf verständliche Weise mitgeteilt werden.

Ich stimme auch dem Vorschlag im Bericht zu, wonach die detaillierten Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundnormen, wie z. B. die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord zu beschränken, sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten auslaufen. Sollen sie beibehalten werden, müssen eine gründliche Neubewertung der Sicherheitsrisiken und eine gründliche Überprüfung der mit diesen Maßnahmen verbundenen Kosten erfolgen.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen diese Änderungsanträge gestimmt, deren Ziel darin besteht, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit eine sicherheitspolitische Rolle zu verschaffen. Das ist eine ganz andere Frage und hier darf es keine Verwechslungen geben.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Stärkung der gemeinsamen Vorschriften für die Sicherheit in der Luftfahrt ist ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik.

Terroristischen Bedrohungen muss man mit klaren und genauen Zielsetzungen begegnen. Unsere Zielsetzungen müssen in der Gewährleistung eines Höchstmaßes an Sicherheit für Fluggäste und in der unerbittlichen Bekämpfung dieser Verbrechen bestehen.

Wirksamkeit, Klarheit und Geschlossenheit bei den europäischen Vorschriften sollten daher unsere Hauptanliegen sein.

Mehrere wichtige Probleme sind zu lösen, beispielsweise die Kostenteilung im Zusammenhang mit der Luftsicherheit, die Anwendung strengerer Maßnahmen durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten und die Beförderung von Flüssigkeiten an Bord. Bei der Lösung dieser Probleme dürfen wir aber nicht das Hauptziel aus den Augen verlieren, nämlich die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, auch wenn dies bisweilen auf Kosten der Bequemlichkeit und Pünktlichkeit der Luftverkehrsdienste geht. Deshalb ist es unsere Pflicht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen beiden Faktoren Luftsicherheit und –qualität herzustellen. Was wäre denn auch eine hochwertige Beförderung wert, wenn die strengen Sicherheitsstandards nicht eingehalten werden?

 
  
  

- Bericht Seeber (A6-0064/2007)

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Ziel dieser Richtlinie ist es, einen legislativen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu errichten, um so den Schutz der menschlichen Gesundheit, der Umwelt, des kulturellen Erbes und wirtschaftlicher Tätigkeiten gewährleisten zu können. Dieses Ziel soll über einen dreistufigen Ansatz erreicht werden. Zunächst erfolgt eine erste Hochwasserrisikobewertung zur Feststellung der gefährdeten Gebiete, anschließend die Erstellung von Hochwasserrisikokarten und abschließend die Ausarbeitung von Plänen für das Hochwasserrisikomanagement in den Einzugsgebieten.

Ohne die Grundsätze und Zielsetzungen des vorliegenden Vorschlags in Frage stellen zu wollen, würde ich doch gern wissen, warum nicht ein vergleichbares Instrument für das Problem der Dürren geschaffen wurde, von denen jedes Jahr Millionen EU-Bürger betroffen sind und die verheerende Auswirkungen für die Menschen besonders im Agrarsektor und für die Wasserversorgung haben.

Diese Unterlassung wiegt umso schwerer angesichts der Empfehlung des Parlaments in seiner Entschließung vom Mai 2006 zu Naturkatastrophen, in der es unter anderem die Kommission aufgefordert hat, eine Strategie gegen Dürren zu unterbreiten, die als Grundlage für eine europäische Politik der Verhütung von Dürren und des diesbezüglichen Risikomanagements dient, eingeschlossen Strategien zur Verringerung ihrer Auswirkungen.

Dementsprechend haben wir zwar für diesen Bericht gestimmt, sind aber wegen dieser Unterlassung sehr enttäuscht und betonen die Notwendigkeit einer Strategie gegen Dürren.

 
  
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  Christa Klaß (PPE-DE), schriftlich. Wasser ist eine Naturgewalt, wenn es als Hochwasser zu uns kommt. Dann sind unsere Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und unser Eigentum gefährdet. Wasser kennt keine Grenzen. Es ist wichtig, dass die EU mit dem vorliegenden Vorschlag für eine „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ grenzüberschreitend mehr Zusammenarbeit fördert. Grundlage der Zusammenarbeit müssen die vorhandenen Pläne und Aufzeichnungen der Mitgliedstaaten sein. Diese Karten und Pläne sollten sich auf die besten verfügbaren Daten, Verfahren und Technologien, die im Bereich des Hochwasserrisikomanagements bestehen, stützen.

Ich freue mich, dass es eine Einigung in den letzten noch offenen Fragen gibt. Somit kann die neue Richtlinie schnell zum Einsatz kommen.

Hochwasser ist für die Menschen, die in Flusstälern leben, ein ständiges Risiko. In gewissem Maße kann man sein Eigentum hochwassergerecht ausstatten. Für mein Nachbardorf an der Mosel war der Bau eines Hochwasserschutzdamms wie eine Erlösung. Viel besser und wirkungsvoller sind vorbeugende Maßnahmen, die alle Bürgerinnen und Bürger mit einbeziehen.

Das Parlament spricht in seinem Bericht vom Solidaritätsprinzip. Dieses gilt in den Dörfern, wenn Hochwasser kommt. Jeder hilft jedem, und mit bemerkenswertem Engagement ist die freiwillige Feuerwehr unterwegs. Dieses Solidaritätsprinzip muss ausgebaut und unterstützt werden, über die betroffenen Dörfer, über die Grenzen hinaus.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ein Tätigwerden der Gemeinschaft beim Thema Klimawandel ist für die Zukunft von grundlegender Bedeutung. Aus diesem Grund dürfen die Maßnahmen der Gemeinschaftsorgane und der Mitgliedstaaten meines Erachtens nicht eng gefasst und nur auf einen Aspekt der Erscheinung ausgerichtet sein, während der Rest unbeachtet bleibt.

Darum muss ich integrierte Maßnahmen zum Klimaphänomen befürworten. Bei der Abstimmung über die Bewertung und das Management von Hochwasser übersehen wir offensichtlich, dass Hochwasser mit anderen Erscheinungen, wie etwa Dürren und Brände, einhergeht.

 
  
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  Frédérique Ries (ALDE), schriftlich.(FR) Ein Augenzwinkern der Natur: Während Nordeuropa im April 2007 von einer nie da gewesenen Hitzewelle heimgesucht wird, sagte das Europäische Parlament heute Mittag Ja zu einer besseren Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Kampf gegen Überschwemmungen.

Dies ist eine konkrete Antwort auf die Naturkatastrophen, die in unseren Ländern immer häufiger auftreten und immer dramatischere Folgen haben. Meine belgischen Landsleute werden sich an die Überschwemmungen von Dezember 2002 erinnern, oder denken wir nur an die Überschwemmungen in Mittel- und Osteuropa im Sommer 2002 und 2005! Diese beiden Dramen rechtfertigten die Aktivierung des europäischen Katastrophenschutzmechanismus.

Zu würdigen ist dabei die koordinierende Rolle, die die Kommission bei der Katastrophenbewältigung über das Informations- und Kontrollzentrum in Brüssel gespielt hat.

Hier ein Vorschlag: Zur Erhöhung der Effektivität sollte das Europäische Zentrum mit den meteorologischen und hydrologischen Diensten der 27 Mitgliedstaaten koordiniert werden.

Um zu vermeiden, dass Europa allzu oft von Überschwemmungen heimgesucht wird, müssten aus meiner Sicht – wie dies der Bericht Seeber fordert – in den Risikomanagementplänen Abholzungen, landwirtschaftliche Tätigkeiten und Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten berücksichtigt werden.

 
  
  

- Bericht Mikolášik (A6-0031/2007)

 
  
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  Miroslav Mikolášik (PPE-DE). (SK) Wir haben gerade über einen Bericht abgestimmt, in dem ich zur Annahme eines Texts und mehrerer Änderungsanträge aufgefordert habe, mit denen jetzt und in Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen wird, dass EU-Mitgliedstaaten gezwungen werden, die Verwendung menschlicher Embryos für Forschungs- und möglicherweise auch für Behandlungszwecke, die Erzeugung von Mensch-Tier-Hybriden wegen ihres Gewebes sowie Eingriffe in die menschliche Keimbahn zu akzeptieren.

Aus dem Abstimmungsverhalten der Mehrheit in diesem Hohen Hause könnte man schließen, dass einstweilen ein Text angenommen wurde, der bis jetzt noch ethisch neutral ist, es aber nur so lange bleiben wird, bis auf Stammzellenforschung basierende Produkte auf den Markt kommen. Als Mensch, Vater und Arzt werde ich mich immer für das Recht von Nationen einsetzen, die oben genannten Methoden nicht anzuwenden. Ich lehne jedweden künftigen Handel mit menschlichem Gewebe, den Kauf und Verkauf von Embryos, die Anwendung der Eugenik oder der eugenischen Veränderung des menschlichen Genoms entschieden ab.

Am 23. April hat die Europäische Kommission uns hier im Parlament zugesichert, dass die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers nicht in Frage kommt, da dies im Gemeinschaftsrecht geregelt ist. Ich kann Ihnen versichern, dass ich persönlich und das Europäische Parlament die Einhaltung dieses Prinzips genau beobachten und überwachen werden.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Das Parlament hat für die Harmonisierung auf den Gebieten Gentherapie, Zelltherapie und Produkte aus Gewebezüchtungen gestimmt. Mit einem zentralen Register wird der Markt integriert, werden Kosten gesenkt, wird die Wettbewerbsfähigkeit Europas erhöht und steigt die Hoffnung auf die Heilung schwerer Krankheiten. Soweit zu den Vorzügen.

Meine Damen und Herren, ich muss grundsätzlich dagegen Einspruch erheben, dass Sie es abgelehnt haben, Beschränkungen für Versuche mit menschlichen Genen festzulegen. Die europäischen Liberalen, Sozialisten und ganz Linken haben die fachlichen Stellungnahmen von drei Ausschüssen nicht beherzigt und unser Paket von Änderungsanträgen abgelehnt, mit denen so abscheuliche Einfälle wie die Transplantation von menschlicher DNA auf Tierembryonen verboten werden sollten. Außerdem ist auch die Möglichkeit für die Modifizierung menschlicher Zellen und den Handel mit menschlichen Körpern eröffnet worden. Ich würde gern wissen, nach welchen Kriterien das Register in London betrieben werden wird.

Wie können wir das Ziel des Binnenmarktes erreichen, wenn in einigen alten Mitgliedstaaten das Klonen menschlicher Wesen mit Tieren und andere Experimente, die die menschliche Entwicklung gefährden, nicht als Straftaten gelten? Leider haben einige Länder das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin immer noch nicht ratifiziert. Mein „Nein“ in der Schlussabstimmung ist ein Ausdruck des gesunden Menschenverstands, der mir sagt, dass dies ein höchst unverantwortlicher und leichtsinniger Schritt ist.

 
  
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  Jim Allister (NI), schriftlich. (EN) Ich habe heute für das Paket der Änderungsanträge gestimmt, mit dem sichergestellt werden soll, dass die wichtigsten ethischen Schutzmaßnahmen in die Rechtsvorschriften zu Arzneimitteln für neuartige Therapien einbezogen werden. Ziel der Änderungsanträge ist der Schutz der Grundsätze der Nichtkommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile durch die freiwillige und unentgeltliche Spende menschlicher Zellen und Gewebe, das Verbot sämtlicher Eingriffe in die menschliche Keimbahn, die sich auf künftige Generationen auswirken könnten, und die Gewähr, dass in der Forschung kein Material verwendet wird, das auf menschlich/tierischen Hybridembryos oder Chimären beruht. Abschließend begrüße ich den Änderungsantrag zur Wahrung des Subsidiaritätsprinzips, der den Mitgliedstaaten in diesem Fall Rechtssicherheit gewährt, wenn sie sich gegen die Verwendung gewisser ethisch umstrittener Zellen entscheiden wollen.

 
  
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  Hiltrud Breyer (Verts/ALE), schriftlich. Die Mehrheit des Europaparlaments hat sich von einer Allianz aus Sozialdemokraten, EU-Kommission und deutscher Bundesregierung Sand in die Augen streuen lassen und grünes Licht für die rechtlich schwammige Regelung neuartiger Therapien gegeben. Dies ist ein Ausverkauf der Werte. Es ist beschämend, dass die Abgeordneten das klare Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers, des Eingriffs in die Keimbahn und der Herstellung von Mensch-Tier-Mischwesen vom Tisch wischen.

Die Bundesregierung hat die Abstimmung durch intensive Lobbyarbeit massiv beeinflusst. Als amtierende Ratspräsidentschaft hat die Bundesregierung dazu beigetragen, dass die noch in der Berliner Erklärung betonten europäischen Werte demoliert werden und zu Lippenbekenntnissen verkommen.

Nur der Vorschlag des EP-Rechtsausschusses (Berichterstatterin Breyer), menschliche embryonale Stammzellen aus dem Geltungsbereich der Verordnung herauszunehmen, hätte Rechtsklarheit und Rechtssicherheit geschaffen. Der Verdacht hat sich erhärtet, dass Vertreter der Bundesregierung via Europäische Union die deutsche Stammzellgesetzgebung aushebeln wollen. Die jetzt vom Europaparlament grundsätzlich unterstützte Ausnahmeregelung der EU-Kommission ist nicht gerichtsfest.

Das Europaparlament ist heute hinter den bestehenden europäischen Konsens der EU-Grundrechtecharta und der Rechtssetzung in der Biopatentrichtlinie zurückgefallen und macht sich zum Türöffner der Kommerzialisierung des Menschen. Es bleibt zu hoffen, dass andere EU-Mitgliedstaaten im Rat den Mut haben werden, die heute eingeläutete bioethische Rutschbahn aufzuhalten und eine Kehrtwende einzuläuten.

 
  
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  Niels Busk, Anne E. Jensen und Karin Riis-Jørgensen (ALDE), schriftlich. (DA) Erklärung zur Abstimmung im Namen von Karin Riis-Jørgensen, Anne E. Jensen und Niels Busk, Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa.

Es wurden einige ethische Änderungsanträge eingereicht, die recht überflüssig sind und die Sache höchstens noch verworrener machen.

Das Prinzip der unentgeltlichen Spenden von Gewebe und Stammzellen ist bereits in der Richtlinie über Gewebe und Zellen verankert. Wir unterstützen dieses Prinzip, das bereits vor und während dieser Abstimmung galt und auch danach gelten wird.

Die Mitgliedstaaten haben die Entscheidungsbefugnis in ethischen Fragen und sollen sie auch weiterhin haben.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), schriftlich. – (IT) Wir haben für die Kompromissänderungsanträge gestimmt, die zusammen von der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa, der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament und der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke eingereicht wurden, weil wir glauben, dass nur, wenn umgehend eine europäische Regelung für neuartige Therapien angenommen wird, Millionen von Bürgern, die auf wirksame Behandlungsmethoden warten, geholfen und die Freiheit der Forschung gewährleistet werden kann. Ärzte und Forscher müssen sich in einem sicheren Rechtsrahmen bewegen können, der ihre Arbeit auf einer europäischen Grundlage anerkennt und gewährleistet, dass die Behandlungen allen bedürftigen Patienten zugänglich sind.

Das Parlament hat mit breiter Mehrheit die so genannten „ethischen Änderungsanträge“ abgelehnt; in Wahrheit sind sie wissenschaftsfeindlich und sollen lediglich die Annahme einer Regelung verzögern und verhindern, die die europäische Forschung funktions- und wettbewerbsfähiger macht und den Kranken Hoffnung gibt.

Etwaige angebliche ethische Einwände werden komplett durch die Tatsache entkräftet, dass die Unabhängigkeit der Mitgliedstaaten ihnen das Recht garantiert, der Forschung Beschränkungen aufzuerlegen, wie dies immer noch in Italien in Bezug auf die Verwendung embryonaler Stammzellen geschieht. Das heutige Votum war deshalb nur ein notwendiger Schritt, um sicherzustellen, dass die europäischen Bürger gleichen Zugang zu Therapien haben, indem all den Menschen Aussicht auf Hoffnung geboten wird, die heute kostspielige Reisen auf sich nehmen müssen, um geeignetere Therapien zu finden, und indem zugleich die Freiheit der Wissenschaft gestärkt wird.

 
  
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  Bairbre de Brún (GUE/NGL), schriftlich. (EN) In unserer Stellungnahme zur heutigen Abstimmung und vor allem zu Block 3 finden sich einige Faktoren, einschließlich der Auffassung, dass Angelegenheiten dieser Art auf nationaler Ebene geregelt werden sollten, sowie die Tatsache, dass unsere Fraktion zu einigen Fragen, die bei der heutigen Abstimmung aufkamen, noch einen formellen Standpunkt beziehen muss.

 
  
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  Robert Goebbels (PSE), schriftlich.(FR) Alle Änderungsvorschläge zugunsten von innovativen Therapien und vor allem von Erzeugnissen der Zelltherapie habe ich unterstützt. Ich habe gegen die Änderungsanträge der ewigen Reaktionäre gestimmt, die unter dem Vorwand, das entstehende Leben, den Embryo, zu verteidigen, jede Nutzung von Zellen selbst indirekten embryonalen Ursprungs untersagen wollen. Indem sie jede embryonale Zelle sakralisieren wollen, vergessen die Verteidiger des ungeborenen Lebens das bereits vorhandene Leben, die Erbkrankheiten und alle menschlichen Leiden, die dank der innovativen Therapien vermieden oder gemildert werden könnten.

 
  
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  Marianne Thyssen (PPE-DE), schriftlich. – (NL) Herr Präsident! Ich habe für das Trilogpaket, wie ich es einfachheitshalber nennen werde, gestimmt. Mit dieser Rechtsvorschrift und diesem Ansatz wollen wir kranke oder leidende Menschen in die Lage versetzen, so schnell wie möglich von neuartigen fortschrittlichen Therapien Gebrauch zu machen. Den Vorschlag für eine Verordnung und die Änderungsanträge habe ich ausführlich geprüft und bin zu dem Schluss gekommen, dass wir, ohne die Autonomie der Mitgliedstaaten zu untergraben, dieser Rechtsvorschrift guten Gewissens unsere Zustimmung geben konnten.

Daher freue ich mich gemeinsam mit vielen Patienten über den positiven Ausgang der Abstimmung.

 
  
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  Thomas Ulmer (PPE-DE), schriftlich. Ich stimme dem Bericht zu, auch unter der Bedingung, dass nicht alle Anträge des Rechtsausschusses durchgehen werden und auch nicht alle positiv zu bewerten sind. Die ethische Fragestellung ist subsidiär ausreichend geregelt. Die Regelung, die fast ausschließlich Produkte betrifft, die ethisch unumstritten sind, muss in Kraft treten, um Patientenschutz und Patientensicherheit in Europa zu gewährleisten.

Gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers bzw. seiner Bestandteile spreche ich mich aus.

 
  
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  Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. Das so genannte „Kompromisspaket“ von Kommunisten, Sozialisten und Liberalen lehnt wichtige Forderungen nach gemeinsamen ethischen Standards ab. Außerdem wurde die Verantwortlichkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der nationalen Gesundheitsversorgung entkräftet.

Der angenommene Kompromiss ist überhaupt nicht sachgerecht. Kleine und mittlere Unternehmen, die auf nationaler Ebene mit Krankenhäusern zusammenarbeiten, werden von der Forderung einer europäischen Zulassung ausgenommen. Andere werden gezwungen, zur Agentur nach London zu gehen. Der Kompromiss ist von der Großindustrie und der Krankenhauslobby gegen die Interessen des Mittelstandes diktiert worden.

Die Mitgliedstaaten verlieren darüber hinaus ihre Eigenständigkeit im Bereich der Volksgesundheit, denn die Zulassung von Medikamenten wird jetzt durch eine Agentur in England entschieden. Dies widerspricht dem Verständnis von Subsidiarität und nationalstaatlicher Verantwortung in so grundsätzlichen Bereichen wie der Volksgesundheit und dem Verbraucherschutz.

Die Chance wurde verpasst, grundlegende ethische Prinzipien für ganz Europa zu verankern. Bisher galt, dass Eingriffe in die menschliche Keimbahn in Europa nicht unterstützt werden und dass die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile als solche ausgeschlossen werden muss. Der erzielte Kompromiss lehnt diese Prinzipien des Respekts des menschlichen Lebens ab. Es gibt jedoch essentielle Aspekte, die unlautere politische Kompromisse nicht dulden. Dazu zählt die Manipulation des menschlichen Lebens. Daher stimmte ich gegen den Bericht.

 
  
  

- Bericht Zingaretti (A6-0073/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe gegen den Bericht Zingaretti gestimmt, obwohl der Schutz geistigen Eigentums natürlich wichtig und für Unternehmen ein essentieller Erfolgsfaktor ist. Wenn die Europäische Union aber den in der Grundrechtecharta verankerten Schutz geistigen Eigentums wirklich ernst nehmen will, hat sie vermehrt gegen dessen Verletzung – beispielsweise in China – vorzugehen. Statt sich dieses Problems endlich in großem Stil anzunehmen, will man anscheinend neue Erfindungen behindern und im privaten Rahmen stattfindende Verletzungen ohne jegliche Gewinnabsicht als Verbrechen bestrafen. Denn genau das würde ja die Richtlinie in der vorliegenden Form bewirken. Die gegenwärtigen vagen Formulierungen könnten meines Erachtens den Wettbewerb schädigen, das Wirtschaftswachstum behindern und den Weg für so etwas wie Zensur bereiten.

 
  
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  Zuzana Roithová (PPE-DE).(CS) Ich möchte erklären, warum ich gegen die Richtlinie zur Kriminalisierung von Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums gestimmt habe. Dies war am Anfang eine gute Idee, und ich bin unbedingt für Strafen bei Fälschungen und Piraterie.

Leider wird die Richtlinie, wie sie jetzt vorliegt, nicht sehr viel zur Bekämpfung von Fälschungen aus Asien beitragen. Im Gegenteil – statt innovativen Geschäftsleuten Schutz zu bieten, werden sie durch die Uneinheitlichkeit einiger Absätze im Kampf um Wettbewerbsfähigkeit missbräuchlichen Nutzungen preisgegeben. Sogar europäische Geschäftsleute können in Zukunft mit unfairen Beschwerden konfrontiert werden, vielleicht von asiatischen Fälschern. Die Union sollte sich darauf konzentrieren, Rechte des geistigen Eigentums außerhalb ihrer Grenzen durchzusetzen, und nicht ihre eigenen Bürger und Unternehmen kriminalisieren.

Ich bin dagegen, dass die Union zum ersten Mal in ihrer Geschichte in das Strafrecht der Mitgliedstaaten eingreift. Ich bin nicht damit einverstanden, dass die Union die strafrechtliche Haftung gegen Rechtspersonen in Ländern wie etwa der Tschechischen Republik durchsetzt, die dies nicht in ihrem Recht geregelt haben. Ich lehne die Auffassung ab, dass die Öffentlichkeit, Journalisten, Wissenschaftler und normale Verbraucher nach Maßgabe der so genannten „abgeleiteten strafrechtlichen Haftung“ bestraft werden können.

Abschließend möchte ich noch darum bitten, dass meine erste Entscheidung bei der Abstimmung über die Artikel 43 und 44 geändert wird. Ich war dafür, habe aber aus Versehen auf Rot gedrückt.

 
  
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  Jan Andersson, Göran Färm, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben in der Schlussabstimmung für die Änderungsanträge 43 und 44 und gegen den Bericht gestimmt, da es unserer Ansicht nach nicht ausreichend bewiesen ist, dass es im Bereich der ersten Säule eine Rechtsgrundlage für gemeinsame strafrechtliche Rechtsetzungsmaßnahmen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums gibt. Die extensive Auslegung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache C-176/03 durch die Kommission ist in Frage gestellt worden und kann nicht ohne weitere Prüfung auf diese Weise ausgedehnt werden, so dass sie sich auf den Bereich der Rechte an geistigem Eigentum erstreckt.

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich.Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meines Kollegen Zingaretti betreffend den geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums gestimmt. Natürlich besitzt die Europäische Kommission keine strafrechtlichen Zuständigkeiten und darf sie auch nicht haben, mit Ausnahme der Verhandlung zwischen Völkern. Die Strafjustiz gehört in die Zuständigkeit der Völker und nicht in die der Europäischen Union. Das steht nicht der Annahme von Richtlinien entgegen, die Botschaften an die Mitgliedstaaten aussenden, um die Effizienz des Gemeinschaftsrechts zu sichern. So kommt es auf dem Gebiet des Patentwesens und generell des geistigen Eigentums darauf an, einen zuverlässigen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der auch eingehalten wird. Fälschungen, Piraterie, Kopieren, Diebstahl greifen zu sehr um sich als dass sie ungestraft bleiben dürften.

 
  
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  Marco Cappato (ALDE), schriftlich. – (IT) Als Abgeordnete der Radikalen in der Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa haben wir zusammen mit unserer Fraktion gegen den Zingaretti-Bericht gestimmt, weil wir glauben, dass bei der erstmaligen Anwendung strafrechtlicher Maßnahmen im Falle von Urheberrechtsverstößen Vorsicht und Ausgewogenheit geboten sind, die jedoch in den angenommenen Änderungsanträgen keinen Platz fanden.

Die Bekämpfung der internationalen Fälschermafia und -organisationen hat gewiss Priorität, doch das Risiko einer Kriminalisierung vieler Millionen Bürger einzugehen, indem vielleicht einfach diejenigen, die das Internet nutzen, um über Peer-to-Peer-Netze Musik herunterzuladen, strafrechtlichen Schnellverfahren ausgesetzt werden, ist eine Politik fern der Realität, die zudem im Hinblick auf das Ziel der Bekämpfung krimineller Organisationen kontraproduktiv ist.

Die ALDE-Fraktion hatte pragmatische Änderungsanträge eingereicht, um den Bericht ausgewogener zu gestalten, indem der Geltungsbereich der Richtlinie auf das Urheberrecht und die Handelsmarken begrenzt wird und erschwerende, strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehende Umstände wie organisierte Kriminalität oder Anschläge auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit ganz klar genannt werden. Außerdem hatten wir versucht, das Mandat der „gemeinsamen Ermittlungsgruppen” einzugrenzen, die den Unternehmen das Recht einräumen würden, aktiv an den Untersuchungen und an der Beweiserhebung mitzuwirken.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Lena Ek, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark, Anna Ibrisagic, Olle Schmidt, Anders Wijkman und Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten hat gegen den Bericht Zingaretti gestimmt, mit der Begründung, dass das Strafrecht laut EG-Vertrag in die nationale Zuständigkeit fällt. In den Fällen, in denen die Mitgliedstaaten dennoch eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet gewählt haben (z. B. bei bestimmten Arten der grenzüberschreitenden Kriminalität) sind die Beschlüsse vom Rat zu fassen, so dass die Rechtsgrundlage demzufolge in der dritten, der zwischenstaatlichen Säule der EU liegen muss (Justiz und Inneres) und nicht in der ersten, dem überstaatlichen EG-Recht.

So lange wir keinen Verfassungsvertrag mit Grundrechten auf EU-Ebene haben, kann es auch kein gemeinsames europäisches Strafrecht geben.

 
  
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  Ole Christensen, Dan Jørgensen, Poul Nyrup Rasmussen, Christel Schaldemose und Britta Thomsen (PSE), schriftlich. (DA) Die dänischen sozialdemokratischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben für den von den Abgeordneten Guidoni, Holm, Pafilis, Remek und Figueiredo im Namen der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke eingereichten Änderungsantrag 43 gestimmt.

Nach Auffassung unserer Delegation ist die Qualität dieser Richtlinie nicht ausreichend. Sie kann weder die organisierte Kriminalität auf diesem Gebiet verhindern – was das Ziel dieses Vorschlags ist – noch gibt sie Bürgern, die unabsichtlich Rechte des geistigen Eigentums verletzen, ausreichend Schutz.

Die dänischen sozialdemokratischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich bei der Abstimmung über den gesamten Vorschlag der Stimme enthalten, da dieser nach Auffassung der Delegation bestehenden Vorschriften zuwiderläuft. Die Delegation möchte jedoch unterstreichen, dass sie die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums unterstützt.

 
  
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  Brian Crowley (UEN), schriftlich. (EN) Ich kann dem heute angenommenen Beschluss nicht beipflichten, mit dem die Europäische Union die Befugnis erhalten soll, gegen diejenigen, die gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen, strafrechtliche Maßnahmen anzuwenden.

Ich hoffe, dass der EU-Ministerrat eine andere Meinung vertreten wird als das Europäische Parlament heute, und zwar weil bei uns in Irland das so genannte Common-Law-System gilt, im Gegensatz zum Civil-Law-System, das in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten angewandt wird. Im irischen Rechtssystem gilt jeder Angeklagte bis zum rechtsförmlich erbrachten Beweis seiner Schuld als unschuldig, während in vielen anderen EU-Mitgliedstaaten genau das Gegenteil der Fall ist.

Wir sollten es nicht zulassen, dass sich ein System entwickelt, in dem der Europäischen Union freie Hand gewährt wird, in Europa strafrechtliche Maßnahmen zu verhängen.

Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass die EU bei gravierenden Verstößen gegen das EU-Umweltrecht strafrechtliche Maßnahmen verhängen kann. Dieses Urteil darf jedoch nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Europäische Union nun gegen jede Maßnahme, bei der sie dies möchte, strafrechtlich vorgehen darf.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir lehnen die Rechtsgrundlage, auf die sich die Kommission bei der Vorlage dieses Vorschlags über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bezieht, vollständig ab und sind sehr enttäuscht, dass unser Vorschlag für eine Ablehnung nicht angenommen wurde.

Auf der Grundlage eines Urteils des Gerichtshofs zur Umwelt – das Anlass für eine Reihe von Fragen gäbe – hat die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums vorgelegt, die die Mitgliedstaaten bei Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums ergreifen müssen. Das Strafrecht liegt ausschließlich in den Händen der Mitgliedstaaten. Unserer Meinung nach ist deshalb die Kommission nicht befugt, legislative Texte dazu vorzulegen.

Wir sind enttäuscht, dass die meisten unserer Vorschläge abgelehnt wurden, die darauf abzielten, das Gros der schlimmsten Aspekte des Kommissionsvorschlags zu blockieren. Der Bericht enthält einige positive Punkte, die von der Mehrheit angenommen wurden, aber insgesamt überwiegt das Negative. Wir halten es auch für unannehmbar, dass dem Vorschlag der Kommission zufolge private Firmen an der Strafverfolgung beteiligt werden können.

Das sind die Gründe, weshalb wir gegen den Bericht gestimmt haben.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Juniliste hat mehrfach darauf hingewiesen, dass das Strafrecht nicht in die Zuständigkeit der EU gelegt werden sollte. Dies wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. September 2005 in der Rechtssache C-176/03, Kommission gegen Rat, im Großen und Ganzen bestätigt. Der Berichterstatter ist hingegen der Ansicht, dass die Initiativen zur Bestrafung auf EU-Ebene „in völligem Einklang mit der breiten Auslegung des Urteils des Gerichtshofs“ stehen.

Der Bericht ist aus juristischer Sicht unhaltbar. Wir sorgen uns um die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht zum Informationsaustausch, denn es ist offensichtlich, dass sich die Kommission und viele Abgeordnete des Europäischen Parlaments der mächtigen Musik- und Filmindustrie und deren Sonderinteressen beugen. Das tun sie ohne Rücksicht auf die deutliche Auslegung der Zuständigkeiten der EU durch den Europäischen Gerichtshof oder die Rechtssicherheit der Bürger. Abgesehen von einigen Änderungsanträgen, die die Juniliste unterstützt, können wir kaum etwas zum Vorteil der Bürger im Hinblick auf die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht zum Informationsaustausch finden. Darum haben wir uns bei den Änderungsanträgen, bei denen wir zwischen zwei Übeln zu wählen hatten, der Stimme enthalten.

Die Juniliste verteidigt den Schutz des Urheberrechts, ist aber der Ansicht, dass der Vorschlag der Kommission eine Bedrohung der Demokratie darstellt.

Aus diesem Grunde stimmt die Juniliste gegen den Bericht in seiner Gesamtheit.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt, da er darauf abzielt, strafrechtliche Maßnahmen gegen die Endverbraucher nachgeahmter Waren, also die Käufer, einzuführen. Meines Erachtens sollten die Hersteller dieser Waren und nicht die Verbraucher bestraft werden.

 
  
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  Arlene McCarthy (PSE), schriftlich. (EN) Obwohl die Labour-Partei im Europäischen Parlament die Arbeit des Berichterstatters Zingaretti an dem Vorschlag für strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums sehr unterstützt, haben wir noch immer große Bedenken, dass mit dem Kommissionsvorschlag übereilt strafrechtliche Maßnahmen auch auf die Rechtsvorschriften der ersten Säule ausgeweitet werden, bevor die aktuellen Anhörungen im EuGH abgeschlossen sind.

Darüber hinaus besteht durch einige der heute verabschiedeten Vorschläge zu den Definitionen der Begriffe „vorsätzliche Verletzung“ und „gewerbsmäßig“ die Gefahr, dass das Ermessen der ausgebildeten und qualifizierten nationalen Richter, die Umstände jedes Einzelfalls zu berücksichtigen, abgeschafft wird. Derartige Entscheidungen werden am besten den Gerichten und Richtern der Mitgliedstaaten überlassen, die mit Fällen dieser Art gut vertraut sind. So, wie das Parlament diesen Text verabschiedet hat, besteht die Gefahr, dass unschuldige Käufer im Gefängnis landen und zugleich Schlupflöcher für Einzelpersonen geschaffen werden, die organisierte und schwere Verbrechen begehen.

Der Kompromiss, dem der Berichterstatter zustimmte, wird zu Rechtsunsicherheit führen und das unentbehrliche Ermessen der Richter und nationalen Gerichte abschaffen. Aus diesem Grund haben die Abgeordneten der Labour-Partei dagegen gestimmt.

 
  
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  Athanasios Pafilis (GUE/NGL), schriftlich. – (EL) Die Richtlinie ist ein Versuch, die fundamentalen reaktionären Bestimmungen der „Europäischen Verfassung“, die vom Volk verurteilt wurde, durch die Hintertür wiedereinzuführen. Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament versuchen in eklatanter Weise den Grundsatz der Einstimmigkeit zwischen den Mitgliedstaaten abzuschaffen, um auf EU-Ebene Strafmaßnahmen einzuführen und damit eines der grundlegenden Prinzipien der nationalen Souveränität ihrer Mitgliedstaaten zu beseitigen.

Andererseits ist der Inhalt der Richtlinie, die im Europäischen Parlament von der berühmt-berüchtigten „heiligen Allianz“ der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten, der Sozialdemokraten und der Liberalen angenommen wurde, nichts weiter als die Erfüllung der unerhörten Forderung der Monopole, den Bereich der geistigen Kreativität uneingeschränkt zu beherrschen. Die beabsichtigte Unklarheit bei den Definitionen der „Straftaten“ im Zusammenhang mit der Verletzung geistiger Eigentumsrechte, die Auferlegung harter Strafen (Freiheitsentzug von mindestens vier Jahren und Geldstrafe von mindestens 300 000 EUR) und die beispiellose Privatisierung von Strafrechtsverfahren durch die Bestimmung, große Unternehmen in Fällen, in denen ihre Rechte verletzt wurden, an den gerichtlichen und polizeilichen Untersuchungen zu beteiligen, sollen eindeutig dazu dienen, den Monopolen die rigorose Kontrolle über sämtliche Bereiche der geistigen Kreativität zu verschaffen. Die EU hat sogar den freien Zugang der Arbeitnehmer zu geistigen Schöpfungen unter Strafe gestellt, um diesen Bereich der Kreativität des Menschen zu unterdrücken und die Profite des EU-Kapitals zu fördern.

 
  
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  Bart Staes (Verts/ALE), schriftlich. (NL) Dem Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums zufolge müssen die Mitgliedstaaten jede vorsätzliche Verletzung der geistigen Eigentumsrechte unter Strafe stellen, wenn diese Handlungen in gewerbsmäßigem Umfang begangen werden. Nachahmung und Produktpiraterie sind eindeutig strafbare Handlungen. So weit, so gut.

Ich kann dem Bericht Zingaretti jedoch nicht zustimmen, und zwar aus verschiedenen Gründen. Durch die restriktive Liste der Eigentumsrechte wird die Rechtsunsicherheit vergrößert. Es kann nicht angehen, dass Unternehmen von Innovationen, Kreativität und Investitionen abgehalten werden, wenn sich herausstellt, dass sie diese Rechte nicht vorsätzlich verletzt haben, doch dafür unmittelbar strafrechtlich verfolgt werden.

Außerdem wurde der Begriff „in gewerbsmäßigem Umfang“ recht vage definiert. Würde ein Straßenmusikant unter diesen Bereich fallen? Ist persönlicher Gebrauch ausgeschlossen?

Ernste Bedenken habe ich des Weiteren in Bezug auf die Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit. Es ist nicht Aufgabe der EU, Art und Höhe der Strafen festzulegen, jedenfalls nicht, wenn es um persönliche Freiheiten geht, und obwohl der Bericht in Artikel 7 Ermittlungsgruppen für Verwertungsgesellschaften vorschlägt, stellt auch die Privatisierung der strafrechtlichen Verfolgung keine Option dar.

Die Menschen haben Anspruch auf eindeutige Rechtsvorschriften, und in dieser Hinsicht hat der vorliegende Bericht das Ziel verfehlt.

 
  
  

- Bericht Sterckx (A6-0086/2007)

 
  
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  Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die europäische Politik im Bereich der Sicherheit im Seeverkehr steht seit 1999 ganz oben auf der politischen Agenda Europas. Die Havarien der „Erika“ im Jahre 1999 und der „Prestige“ im Jahre 2002 haben auf tragische Weise gezeigt, wie weit die Politik der Union und die Strategien der Mitgliedstaaten im Falle eines Schiffsunglücks hinter dem zurückgeblieben sind, was notwendig ist.

Meiner Meinung nach wird dieser Bericht dazu beitragen, die Sicherheit und Effektivität des Seeverkehrs insgesamt zu verbessern.

Ich halte den Bericht bei den Auswirkungen für den Fischereisektor für ausgewogen; er bietet kleineren Fischereifahrzeugen Schutz, die offenbar nicht verpflichtet sind, das automatische Identifizierungssystem einzubauen.

Ich werde für diesen Bericht stimmen.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Generell begrüßen wir den Vorschlag über die Einrichtung eines Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr, um Unfälle zu verhüten und die Sicherheit des Seeverkehrs zu erhöhen.

Nicht akzeptieren können wir jedoch die vorgeschlagenen Abänderungen, zum Beispiel die Entscheidungsgewalt über die Aufnahme von Schiffen in Seenot einschließlich der Zuweisung eines Schutzhafens einer „unabhängigen Instanz“ zu überlassen, die in Anbetracht des bestehenden Interessenkonflikts keineswegs unabhängig sein wird, wie es bei der Havarie der „Prestige“ der Fall war.

Diese Zuständigkeit liegt bei jedem einzelnen Mitgliedstaat. Es ist Sache der nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, die Ausschließlichen Wirtschaftszonen unter ihrer Hoheit zu verwalten. Die Mitgliedstaaten sind für die Bewirtschaftung ihrer Meeresressourcen zuständig.

Wir schlagen deshalb vor, dass alle Initiativen im Rahmen der Sicherheit des Seeverkehrs auf Gemeinschaftsebene – zumindest Initiativen, die wir für relevant und notwendig halten – in den Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten einbezogen werden sollten, ohne dass deren hoheitliche Befugnisse verletzt werden.

 
  
  

- Bericht Costa (A6-0063/2007)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Trotz der Versuche vieler Kollegen von der euroskeptischen Unabhängigkeitspartei des Vereinigten Königreichs, diesen Bericht zu verteufeln, werde ich für ihn stimmen, weil der Versuch von Kommission und Berichterstatter, seinen Geltungsbereich auch auf den Binnenschiffsverkehr auszuweiten, abgelehnt wurde. Was die Einbeziehung des Binnenschiffsverkehrs anbelangt, so finden die hier festgelegten Regelungen im Vereinigten Königreich bereits größtenteils Anwendung. Dies bedeutet also keinerlei Gefahr für die Fährdienste in meiner Region, beispielsweise zu den Scilly-Inseln oder nach Lundy, und auch die internationale Dimension wird sich nicht auf die Fährdienste von Gibraltar aus auswirken. Für mich gibt es keinen Grund, warum Reisende im Seeverkehr nicht genauso geschützt werden sollten wie Bahn- oder Flugreisende.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Im Großen und Ganzen begrüßen wir diesen Vorschlag über die Haftung von Beförderern von Reisenden auf See.

Hauptanliegen dieses Vorschlags ist es, den Rechten von Reisenden auf See Rechnung zu tragen und damit zu den derzeitigen Entwicklungen im Luftverkehr aufzuschließen. So müssen diesem Vorschlag zufolge Beförderer eine Versicherung abschließen, die im Falle eines Unfalls in Anspruch genommen werden kann. Außerdem wird der Haftungsumfang der Beförderer in Bezug auf die finanzielle Entschädigung, die Reisenden im Falle eines Unfalls gewährt wird, erhöht.

Weniger begrüßenswert ist die Streichung des Binnenschiffsverkehrs aus dem Anwendungsbereich dieser Verordnung bei der heutigen Abstimmung.

Unserer Meinung nach ist die Notwendigkeit, ein Instrument dieser Art zu schaffen, auch mit der schrittweisen Senkung der Sicherheitsstandards verbunden, die wiederum auf die Abschaffung bzw. Reduzierung staatlicher Beförderer und die Zunahme privater Betreiber zurückzuführen ist. Letztere erfüllen oft nicht die Normen von Qualität und Arbeitsbedingungen, wie das Beispiel der wachsenden Nutzung unsicherer Arbeitsverträge zeigt. Die Gewährleistung der Sicherheit für Reisende geht Hand in Hand mit der Achtung der Rechte von Arbeitnehmern.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, damit bei Unfällen im Seeverkehr Schutz gewährleistet ist. Allerdings habe ich gegen die Änderungsanträge gestimmt, mit denen der Binnenschiffsverkehr von der Verordnung ausgenommen werden soll, da es meines Erachtens einen Unterschied zwischen der Haftpflichtversicherung für Unfälle auf See und Unfälle auf Gewässern wie beispielsweise Flüssen gibt.

 
  
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  Brian Simpson (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe aus mehreren Gründen dafür gestimmt, den Binnenschiffsverkehr vom Geltungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen.

Erstens wurde dieser Bericht verfasst, um eine angemessene Haftung für Seeschiffe einzuführen, und nicht für den Binnenschiffsverkehr inklusive Flüssen und Übergängen an Flussmündungen.

Zweitens hätte eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Vorschlags auf den Binnenschiffsverkehr ernste Probleme nach sich gezogen, und zwar nicht nur im britischen Binnenschiffsverkehr, der hauptsächlich in der Freizeit genutzt wird, sondern auch an vielen Flussübergängen, die als Teil des öffentlichen Verkehrsnetzes für die Öffentlichkeit unentbehrlich sind.

Drittens hätte die Einbeziehung von Übergängen an Flussmündungen in diese Verordnung erhebliche zusätzliche Kosten für die Betreiber bedeutet, was die Rentabilität einiger dieser Fährbetriebe infrage gestellt hätte.

Es hat mich überrascht, dass die Liberaldemokraten die Bestrebungen, den Binnenschiffsverkehr einzubeziehen, unterstützt haben, da dies nur negative Folgen für den Fährbetrieb über den Mersey hätte, den sie angeblich unterstützen.

Glücklicherweise hat das Plenum, klug wie es ist, sich der Auffassung unseres liberalen Berichterstatters nicht angeschlossen und die von mir angesprochenen Probleme aus der Welt geschafft.

Somit stimme ich sehr gern für den Bericht in der vom Plenum geänderten Fassung.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) Mit meinen Kollegen von der Labour-Partei im Europäischen Parlament habe ich dafür gestimmt, den Binnenschiffsverkehr von diesen Maßnahmen auszunehmen. Dieser Vorschlag konnte sich gegen die Liberaldemokraten durchsetzen, die diese kleinen Schiffe mit einbeziehen wollten, was dazu geführt hätte, dass unverhältnismäßig hohe Kosten entstanden wären, die wirtschaftlichen Überlebenschancen gesunken wären und der Fährbetrieb eingestellt worden wäre.

Ich verurteile vor allem die unerhörten Presseveröffentlichungen im Vorfeld dieser Abstimmungen, die auf gewisse Fraktionen zurückgingen, die unberechtigte Sorgen und Bedenken geäußert hatten. So könnten Betreiber wie die der Fähren der Isle of Wight aufgrund derartiger opportunistischer Presseveröffentlichungen gezwungen worden sein, über ihre wirtschaftlichen Überlebenschancen nachzudenken. Daher ist es, wie ich bereits sagte, zu begrüßen, dass keine Maßnahmen dieser Art eingeführt werden.

 
  
  

- Bericht Vlasto (A6-0081/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den ausgezeichneten Bericht meiner Kollegin und Freundin Dominique Vlasto über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Hafenstaatkontrolle gestimmt. Ich bin kein Spezialist in dieser Frage, aber ich begrüße die wichtige Arbeit, die Dominique Vlasto geleistet hat, um eine ausgewogene Position in den Rechtsvorschriften für die Inspektion von Schiffen, die einen Hafen der Europäischen Union anlaufen, aufrechtzuerhalten. Angesichts der bisherigen bedauerlichen Schiffskatastrophen versteht jedermann, dass die Flaggenstaatkontrolle durch eine Hafenstaatkontrolle ergänzt werden muss. Die Neufassung der Richtlinie unter Leitung von Frau Vlasto, die sehr viel ambitionierter ist als der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission, ebnet den Weg zu mehr Sicherheit im Seeverkehr im Interesse der europäischen Küsten, der Umwelt, der Unternehmen und der Bürger.

 
  
  

- Bericht Sánchez Presedo (A6-0133/2007)

 
  
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  Françoise Grossetête (PPE-DE), schriftlich.(FR) Ich habe für diesen Text gestimmt.

In diesem Bericht geht es um die Debatte über potenzielle Verbesserungen des Wettbewerbsumfelds der EU insbesondere im Zusammenhang mit Schadenersatzklagen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts, die bei Zivilgerichten erhoben werden. Ich bin eine Verfechterin der Idee, dass diese Schadenersatzklagen erleichtert werden sollten. Das Ziel besteht darin, „eine wettbewerbs-, nicht jedoch prozessfördernde Wirkung zu erzielen“. Es sollten schnelle außergerichtliche gütliche Regelungen angestrebt werden. 90 % der Streitfälle zwischen Anbietern und Verbrauchern werden gütlich geregelt. Die Unternehmen tendieren zum Ausgleich, selbst wenn sie nicht verantwortlich sind, um ein langes Rechtsverfahren zu vermeiden. Es ist wünschenswert, dass Europa nicht unmittelbar das US-amerikanische Verfahrensmodell übernimmt. Daher müssen alternative Wege zur Streitbeilegung gefördert werden. Obwohl jeder an die großen Konzerne denkt, die auf diese Weise verklagt werden können, sind auch die KMU nicht davor geschützt. Deshalb muss darauf geachtet werden, dass ihr Überleben nicht gefährdet wird.

 
  
  

- Bericht Liotard (A6-0054/2007)

 
  
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  Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe für den Bericht über die thematische Strategie für eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen gestimmt. Niemand kann mehr bestreiten, dass unsere natürlichen Ressourcen bedroht sind. Das derzeitige demografische Wachstum der Weltbevölkerung – eine Milliarde Einwohner zusätzlich in zwölf Jahren bei einer heutigen Bevölkerungszahl von 6,5 Milliarden – rechtfertigt allein schon die Aufmerksamkeit, die wir unseren natürlichen Ressourcen widmen müssen. Wenngleich der Bericht ambitionierter, besser strukturiert und dokumentiert hätte sein können, so ist er doch nichtsdestoweniger ein nützlicher Beitrag zu diesem diffizilen Dossier der nachhaltigen Entwicklung.

 
  
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  Charlotte Cederschiöld, Christofer Fjellner, Gunnar Hökmark und Anna Ibrisagic (PPE-DE), schriftlich. (SV) Wir haben heute gegen diesen Bericht gestimmt. Seine Hauptbotschaft lautet, dass wir die Nutzung natürlicher Ressourcen drastisch reduzieren müssen und die beste Methode dafür eine umfassende politische Regulierung ist. Wir Mitglieder der schwedischen Moderaten Sammlungspartei haben da unsere Zweifel.

Wir meinen vielmehr, dass eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen deutliche Eigentumsrechte voraussetzt, wodurch eine Nutzung der Naturressourcen ermöglicht wird, die durch Marktmechanismen und nicht durch politische Beschlüsse gesteuert wird. Eine Nutzung von natürlichen Ressourcen innerhalb eines marktwirtschaftlichen Systems fördert den sparsamen Umgang mit ihnen und technische Entwicklungen viel mehr, als das durch politische Regulierungen möglich wäre.

Menschliches Leben und menschliche Kreativität dienen dazu, Spuren zu hinterlassen. Der Triumph der Menschheit besteht darin, dass wir Ideen und Technologien entwickelt haben, die die Produktivität erhöht und die Armut in der Welt in 50 Jahren um zwei Drittel reduziert haben. Wir Mitglieder der Moderaten Sammlungspartei glauben, dass wir durch Produktion und Handel nicht nur die Armut beseitigen, sondern auch die Umwelt verbessern können. Und gerade Wohlstand und Technik bieten uns die Möglichkeit und die Methoden dafür.

 
  
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  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Der Vorschlag der Kommission über die thematische Strategie für natürliche Ressourcen ist, wie Frau Liotard, Berichterstatterin und Mitglied der Konföderalen Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke, festgestellt hat, zu eng gefasst. Sie hat sich bemüht, seinen Anwendungsbereich mit den von ihr unterbreiteten Vorschlägen zu erweitern. Die Vorschläge betreffen wesentliche Elemente wie Wasser, Bäume, Boden und Öl, die nicht nur für unsere Wirtschaft lebenswichtig sind, sondern auch für unsere reine Existenz.

Dementsprechend begrüßen wir die Annahme ihres Berichts, in dem eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft begleitet von einer gerechten und gleichberechtigten Nutzung der Vorteile, die aus natürlichen Ressourcen und aus dem Zugang zu Ressourcen und Märkten gezogen werden können, um Armut zu mindern und die Lebensbedingungen der Menschen zu verbessern, befürwortet wird. Wir sind jedoch enttäuscht, dass nicht alle ihre Vorschläge, die wir unterstützt haben, in die endgültige Entschließung Eingang gefunden haben.

Wir begrüßen die Aufnahme von Vorschlägen, in denen eine Wiederverwendung neben dem Recycling, die Förderung von Technologien für nachhaltige, reparierbare, wiederverwendbare und wiederverwertbare Produkte durch die Kommission sowie die Wahrung des Prinzips der Nähe in allen Rechtsvorschriften gefordert werden.

 
  
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  Carl Schlyter (Verts/ALE), schriftlich. (SV) Ich habe für die Umverteilung der Steuern als Prinzip gestimmt, auch wenn dies im Text etwas unglücklich formuliert ist. Ich bin der Ansicht, dass Steuern auf Kapital und Konsum Wohlstand und Gerechtigkeit begünstigen und dass die EU den Mitgliedstaaten gestatten sollte, von einer Form von Steuern zu einer anderen überzugehen.

 
  
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  Lars Wohlin (PPE-DE), schriftlich. (SV) Ich habe heute für den von der Fraktion der Grünen/Freie Europäische Allianz eingereichten Änderungsantrag 3 zum Bericht Liotard über eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen gestimmt. Ich unterstütze das Prinzip einer Umverteilung der erhobenen Steuern, nach dem wachstumshemmende Steuern auf Arbeit, Kapital und Konsum durch Steuern auf Tätigkeiten mit negativen Umweltauswirkungen ersetzt werden. Darüber hinaus sollte von der Besteuerung der Arbeit auf eine Besteuerung von Alkohol und Tabak übergegangen werden.

Allerdings kann ich den Bericht Liotard in seiner Gesamtheit nicht unterstützen, da er einige unglückliche Formulierungen enthält. So wird beispielsweise die Beförderungen von Agrarerzeugnissen und Einzelhandelsprodukten über weite Strecken als nicht wünschenswert bezeichnet. Der Handel, in dessen Folge diese Transporte entstehen, hat Millionen von Menschen aus der Armut geholfen. Stattdessen sollten die durch diese Transporte verursachten Emissionen begrenzt werden.

 
  
  

- Transatlantische Beziehungen (RC-B6-0149/2007)

 
  
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  Glyn Ford (PSE), schriftlich. (EN) Ich werde diesen Bericht unterstützen. Ein Thema, dem sich Europa unverzüglich widmen muss, ist die Forderung der USA, an unseren östlichen Außengrenzen Raketenabwehrsysteme einzurichten. Diese Vorschläge könnten zur Destabilisierung unserer Beziehungen zu Russland führen, Russland dazu animieren, seine eigenen Raketen und Atomwaffen zu modernisieren und auf den neuesten Stand zu bringen und es zugleich eher dazu veranlassen als es davon abhalten, eine islamische Bombe herzustellen. Die Reaktion Europas wird ein wichtiger Test unserer Fähigkeiten sein, unsere eigenen außenpolitischen Interessen zu vermitteln, statt uns die neokonservative Agenda der USA gefallen zu lassen, die uns alle gefährdet.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Entschließung zu den transatlantischen Beziehungen – die von der Rechten und den Sozialdemokraten unterzeichnet und heute von der Mehrheit im Parlament angenommen wurde – ist eine aufschlussreiche Momentaufnahme des aktuellen Standes der Beziehungen EU-USA. Die Mehrheit im Parlament hat die Agenda und deren Schwerpunkte festgelegt, von denen ich folgende herausheben möchte:

- „begrüßt das verbesserte Klima in den gleichberechtigten Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten“ und äußert den Wunsch nach gemeinsamer Verantwortung bei der so genannten „globalen Ordnungspolitik“;

- „Stärkung des transatlantischen Marktes“, mit der Liberalisierung der Finanzdienstleistungen als „Schwerpunkt“, und es wird „die Annäherung der Rechtsvorschriften und die Schaffung gleicher Wettbewerbsvoraussetzungen“ im Hinblick auf das „Multilaterale Investitionsübereinkommen“ gefordert;

- die Bestätigung „konkreter Möglichkeiten“ für die EU und die USA, „eng zusammenzuarbeiten“, und zwar in Bezug auf „den westlichen Balkan, den südlichen Kaukasus, Zentralasien, den Nahen Osten, Afghanistan, den Mittelmeerraum, Lateinamerika und Afrika“;

- Verstärkung der Zusammenarbeit im Rahmen dessen, was als „Terrorismusbekämpfung und die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen“ als „für beide Partner die größten Sicherheitsherausforderungen“ bezeichnet wird, und zwar mit der NATO als „transatlantisches Forum für die politische Debatte in einer wirklich gleichberechtigten Partnerschaft“.

Diese Agenda bringt die Bestrebungen der führenden kapitalistischen Mächte Europas, allen voran Deutschland, gegenüber den USA zum Ausdruck.

 
  
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  Willy Meyer Pleite (GUE/NGL), schriftlich. (ES) Ich habe gegen die Entschließung über die transatlantischen Beziehungen gestimmt, da ich überzeugt bin, dass diese auf gemeinsamen Werten beruhen müssen, die die Vereinigten Staaten offenbar nicht respektieren, wie sie wiederholt gezeigt haben und wie das Scheitern der militaristischen Außenpolitik von Präsident Bush beweist. Ein Beispiel dafür sind die Pläne zur Stationierung von Raketen in einigen Ländern der Europäischen Union. Die US-Regierung ist für gravierende Verletzungen der Menschenrechte und Grundfreiheiten in Afghanistan, Irak und Guantánamo und für illegale Festnahmen und Auslieferungen im Fall der CIA-Flüge verantwortlich.

Die umfassende Achtung des Völkerrechts müsste eine unverzichtbare Bedingung für die Beziehungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten bilden. Im Fall des Iraks sollten wir den Abzug der Truppen und die Achtung der Naturressourcen fordern. Die EU sollte die USA auffordern, die verschiedenen internationalen Abkommen, wie den Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen, das Internationale Übereinkommen von Ottawa über Antipersonenminen und das Kyoto-Protokoll, zu ratifizieren. Die EU sollte ebenso die Unrechtmäßigkeit des Helms-Burton-Gesetzes und des Handelsembargos gegen Kuba verurteilen.

 
  
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  Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wie in der Entschließung zu Recht festgestellt wird, haben sich die transatlantischen Beziehungen in den letzten Jahren erheblich verbessert. Sie haben die Qualität zurückgewonnen, auf die man gehofft hatte, auch wenn sie nie völlig frei von Problemen und Schwierigkeiten sein können, und das würde man auch nicht wollen. In diese gute Beziehung muss man investieren. Betrachtet man die alte Welt der 1970er, 1980er und 1990er Jahre oder die neue Welt, die nach dem Fall der Berliner Mauer und am Vorabend der Globalisierung entstanden ist, kann man nur zu dem Schluss kommen, dass die Vereinigten Staaten nach wie vor unser wichtigster Verbündeter, unser bester Freund und unser Partner im Bemühen um eine freiere und besser entwickelte Welt sind. Die Bedeutung des Bündnisses mit den Vereinigten Staaten von Amerika ist unbestreitbar und unvergleichbar und darf nicht durch politische Anschauungen gefährdet werden, die immer von der Vorstellung ausgehen, dass die USA das Problem sind und nicht ein unverzichtbarer Teil der Achse von Frieden, Wohlstand, Demokratie und Freiheit.

Allgemeiner gesehen möchte ich meine Zustimmung zur Rede des Vorsitzenden der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten im Parlament zum Ausdruck bringen, in der er sich für die Schaffung eines ausgedehnten transatlantischen Marktes bis 2015 aussprach und die Parlamente auf beiden Seiten des Atlantik aufforderte, sich stärker an der Vorbereitung des dafür erforderlichen legislativen Fundaments zu beteiligen.

 
  
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  Peter Skinner (PSE), schriftlich. (EN) In den letzten zehn Jahren haben sich die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika als sehr nützlich erwiesen. Vor allem die Finanzdienstleistungen stellen ein sehr erfreuliches Thema dar, bei dem die Verwaltungen und Politiker auf beiden Seiten des Atlantiks echte Erfolge verzeichnen konnten.

Die Umsetzung der Ziele des OECD-Arbeitspapiers vom 29. Mai 2005 – das von beiden Seiten angenommen wurde – würde enorme Vorteile bringen. Wenn die in ihm genannten Barrieren beseitigt würden, könnte Jahr für Jahr ein BNE-Wachstum von über 3 % erreicht werden. Der transatlantische Markt verlangt von beiden Seiten großen Einsatz. Geschieht dies nicht, wird unsere Industrie allerdings im Stich gelassen und müssen unsere Völker im globalen Umfeld ein wirtschaftliches Risiko eingehen.

 
  
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  Geoffrey Van Orden (PPE-DE), schriftlich. (EN) Aufgrund meines Treffens mit dem indischen Präsidenten konnte ich nicht über diese Entschließung abstimmen. Als starker Befürworter der transatlantischen Beziehungen hätte ich dafür gestimmt. Ich lehne jedoch diesen mittlerweile zur Regel gewordenen und sehr gefährlichen Trick in politischen Dokumenten der EU ab – diese Verdrängung unserer nationalen Regierungen durch die EU, in diesem Falle durch ihre Bemühungen, zum einzigen „Partner“ der USA bei den transatlantischen Beziehungen zu werden. Dies ist vor allem für das Vereinigte Königreich von Bedeutung. Dieselbe Sprache wird auch in Bezug auf die NATO verwandt. Darüber hinaus sollte daran erinnert werden, dass die Idee eines transatlantischen Markts auf eine Initiative der britischen Konservativen Partei vor vielen Jahren zurückgeht und in jüngeren Berichten durch meinen eigenen Änderungsantrag enthalten ist. Da ich keinen Grund für Büros des Europäischen Parlaments in anderen Ländern erkennen kann, bin ich natürlich gegen den kostspieligen Vorschlag in Ziffer 40, eine Dauerplanstelle des Europäischen Parlaments in Washington DC einzurichten.

 
  
  

- Bericht Swoboda (A6-0092/2007)

 
  
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  Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Lassen Sie mich zum Fortschrittsbericht über Kroatien noch einige kurze Bemerkungen machen. Mit der Öffnung des Immobilienmarkts für Slowenien ist Kroatien seinen Verpflichtungen aus dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen nachgekommen, womit dieser Streitpunkt erledigt wäre. Auch im Bereich der Aufarbeitung der Kriegsverbrechen hat es etliches an Bewegung gegeben. Schließlich hat sogar der Regionalausschuss in seinem gestern verabschiedeten Bericht festgestellt, dass Kroatiens Beitritt nur geringe finanzielle Auswirkungen nach sich ziehen würde.

Es ist daher meines Erachtens eine Schande, dass man Kroatien, das ganz klar zur europäischen Völkerfamilie gehört und alle Beitrittskriterien erfüllt, so lange hingehalten hat. Anstatt Zeit mit der Türkei zu verschwenden, die weder fähig noch willens ist, die EU-Vorgaben zu erfüllen, und dennoch mit derartiger Impertinenz die Festlegung eines Beitrittsdatums fordert, sind meines Erachtens alle Energien auf einen zügigen Verhandlungsabschluss mit Kroatien zu konzentrieren.

 
  
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  Czesław Adam Siekierski (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Wir haben soeben einen überaus wichtigen Bericht über die Maßnahmen Kroatiens angenommen, das sich den 27 Mitgliedstaaten der EU anschließen will. Es darf keinen Zweifel daran geben, dass Kroatien Teil unserer europäischen Familie ist und bald ein vollwertiges Mitglied der Gemeinschaft werden sollte.

Obwohl einige Länder negativ auf eine nochmalige Erweiterung der Union, nämlich um die Türkei und die Ukraine, reagieren und ungeachtet dessen, dass die EU-Institutionen reformiert werden müssen, damit sie reibungslos funktionieren, lässt sich der vor 50 Jahren eingeleitete Integrationsprozess nicht mehr aufhalten.

Ich bin davon überzeugt, dass Kroatien seine Reformen – beispielsweise in den Bereichen Justiz, Verwaltung und Korruptionsbekämpfung – fortführen und damit die politischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine EU-Mitgliedschaft, vor allem aber die Kopenhagener Kriterien und die für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess festgelegten Bedingungen erfüllen wird. Ich hoffe sowohl für Kroatien als auch für uns alle, dass das Land der 28. Mitgliedstaat der EU sein wird.

 
  
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  Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Wir halten die Erweiterung der Europäischen Union für eine gute Sache. Diese kann jedoch erst erfolgen, wenn die Beitrittskandidaten wirklich alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Anforderungen erfüllen. Die letzte Erweiterung, bei der Rumänien und Bulgarien beitraten, erfolgte viel zu früh, weil die Länder und deren Systeme noch nicht reif dafür waren.


Auch Kroatien hat noch einen langen Weg vor sich, zum Beispiel bei den Reformen der öffentlichen Verwaltung und des Rechtswesens, bevor ein Beitritt Realität werden kann. Die erreichten Fortschritte sind ermutigend, aber dieser wichtige und unumkehrbare Prozess darf im Interesse sowohl Kroatiens als auch der EU nicht zu schnell durchgeführt werden.

Ferner ist es beklemmend, dass das Europäische Parlament etwas so Wichtiges wie die Erweiterung nutzt, um auf undemokratische Weise für eine EU-Verfassung Propaganda zu machen. In Erwägung G steht, dass der derzeitige Entwurf eines Verfassungsvertrags in Kraft treten sollte, obwohl die Bevölkerung Frankreichs und der Niederlande sich dem klar und deutlich widersetzt haben. Darüber hinaus wird in Ziffer 7 erklärt, dass „die Unterstützung für den EU-Beitritt in der kroatischen Öffentlichkeit abnimmt”. Wenn das der Fall ist und sich die Mehrheit der Kroaten gegen den EU-Beitritt ausspricht, wäre es nur demokratisch, wenn Kroatien der EU nicht beitreten würde.

Folglich haben wir gegen diesen Bericht gestimmt.

 
  
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  Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Nachdem sie bei der Auflösung Jugoslawiens in der ersten Reihe stand – und wir sollten nicht Deutschlands Rolle mit der Anerkennung Kroatiens nach dem brutalen NATO-Angriff vergessen, mit dem zum ersten Mal nach dem 2. Weltkrieg der Krieg nach Europa zurückkehrte –, und nach Jahren der militärischen Besatzung des Balkans durch EU und NATO ist die EU (bzw. ihre führenden Mächte) jetzt begierig darauf, in eine neue Phase der Dominanz einzutreten, indem sie die Länder dieser Schlüsselregion politisch und wirtschaftlich mittels ihrer „Integration“ absorbiert.

Von den im Bericht genannten Zielsetzungen möchte ich folgende herausheben:

- der Versuch, neue EU-Erweiterungsrunden von der belastenden Notwendigkeit einer Reformierung der Verträge abhängig zu machen, was zur (erneuten) Zwangseinführung des so genannten „Verfassungsvertrags“ führen würde;

- die ständige Betonung der Übernahme des Gemeinschaftsrechts, oder anders gesagt, des neoliberalen Handbuchs für eine „offene, wettbewerbsfähige Marktwirtschaft“ – wodurch das Projekt einer eigenständigen nationalen Entwicklung auf die Interessen der führenden Mächte und deren große Finanz- und Wirtschaftsgruppen abgestimmt wird –, und der Durchführung von „Reformen“ durch Kroatien, beispielsweise die Öffnung für „hohe private Investitionen“ und die „Veräußerung von staatlichen Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen“;

Dies beweist, dass – bezeichnenderweise – nicht die Interessen der Arbeitnehmer und der Menschen in der Region der Beweggrund der EU sind.

 
  
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  David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diesen Bericht gestimmt, in dem Kroatien zu einigen Veränderungen gratuliert wird, die es zur Erfüllung der Beitrittskriterien vorgenommen hat.

 
  
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  Erik Meijer (GUE/NGL), schriftlich. (NL) Meine Fraktion verfügte heute Vormittag bei der Aussprache über Kroatien leider über keine Redezeit. Wir bedauern, dass sich die Verhandlungen mit diesem Land aufgrund des Kriegs in den 90er-Jahren erheblich verzögert haben und Kroatien nicht gleichzeitig mit Slowenien der EU beitreten konnte. Kroatien wird nicht mehr von extremen Nationalisten beherrscht und akzeptiert den Schutz und die Rückkehr von Minderheiten; obwohl es heute besser auf die EU-Mitgliedschaft vorbereitet ist als mehrere bereits beigetretene Staaten, wird es hauptsächlich dadurch benachteiligt, dass manche in der EU keine neuen Mitgliedstaaten zulassen wollen, solange die von den niederländischen und französischen Wählern abgelehnte EU-Verfassung nicht eingeführt worden ist. Erbittert über diese Verzögerung kehrt die kroatische Öffentlichkeit der EU nunmehr den Rücken.

Nach Ansicht meiner Fraktion werden in dem Bericht Swoboda an die Veräußerung staatlicher und privater Unternehmen sowie an die Stilllegung von Schiffswerften extreme Anforderungen gestellt. Bisher wurde stets behauptet, die EU spreche keine Präferenz für die Eigentumsverhältnisse in der Wirtschaft aus und staatliche sowie private Unternehmen könnten weiterhin frei nebeneinander bestehen. Voraussichtlich werden jedoch Neuankömmlinge nun harte Auflagen zu erfüllen haben. Meine Fraktion lehnt außerdem alle Änderungsanträge ab, bei denen es um italienische Ansprüche auf kroatisches Hoheitsgebiet sowie darum geht, während der Besatzung unter Mussolini begangene Kriegsverbrechen zu leugnen.

 
  
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  Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme für die Annahme des Berichts von Hannes Swoboda über die Fortschritte Kroatiens im Jahr 2006.

Der Berichterstatter hat die gegenwärtige politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage in Kroatien eingehend analysiert. Der Bericht liefert ein objektives Bild, denn es werden hier sowohl die Anstrengungen aufgezeigt, die die kroatische Regierung unternimmt, um beispielsweise die Forderungen der EU hinsichtlich der politischen Beitrittskriterien zu erfüllen, als auch die Probleme, die noch zu lösen sind.

Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands in nationales Recht in allen Bereichen, wobei der gemeinsame Screening-Prozess im Oktober 2006 erfolgreich abgeschlossen wurde und anschließend die bilateralen Verhandlungen mit Kroatien über spezifische Aspekte des Besitzstands begonnen werden konnten.

Darüber hinaus verweist der Berichterstatter ganz richtig auf die positive führende Rolle Kroatiens in Südosteuropa.

 
  
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  Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen haben den Bericht Swoboda unterstützt, jedoch gegen die Änderungsanträge zu Buchstabe G gestimmt. Die Konservativen sind entschiedene Befürworter der EU-Erweiterung, insbesondere des Beitritts Kroatiens, der relativ reibungslos vonstatten gehen wird, sind jedoch absolut dagegen, dass, wie in Buchstabe G gefordert wird, eine Verfassung eine notwendige Voraussetzung für künftige Erweiterungen sein muss.

 
  
  

- Berichte Sterckx (A6-0086/2007), Kohlìček (A6-0079/2007), Costa (A6-0063/2007), Vlasto (A6-0081/2007), Luis de Grandes Pascual (A6-0070/2007)

 
  
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  Marie-Arlette Carlotti (PSE), schriftlich. (FR) Nach den Schiffskatastrophen der Erika und der Prestige haben die europäischen Sozialdemokraten dafür gekämpft, dass die EU Rechtsvorschriften verabschiedet, um die Sicherheit des Seeverkehrs und die Vorbeugung unfallbedingter Verschmutzungen der Territorialgewässer zu verbessern.

Dieser Kampf hat seine Früchte getragen, jedoch ist ein echter europäischer Raum der Meeressicherheit noch nicht geschaffen worden.

Dieses „dritte Paket für die Sicherheit im Seeverkehr“ stellt eine entscheidende Etappe auf dem Wege zu diesem Ziel dar. Die fünf dem Europäischen Parlament vorliegenden Berichte enthalten mehrere wichtige Fortschritte:

- einen klaren und präzisen Rechtsrahmen für Notliegeplätze für Schiffe in Seenot unter der Aufsicht einer unabhängigen Behörde,

- ein ständiges Inspektionsgremium zur Erleichterung der Überprüfungen,

- ein hohes Schutzniveau für die Passagiere in Angleichung an das der anderen Beförderungsmittel,

- Verbesserung der Qualität und der Effizienz der Kontrollen in den europäischen Häfen mit besonderer Aufmerksamkeit für Schiffe mit „hohem Risikoniveau“.

Ich werde daher für diese Berichte stimmen. Jedoch wünsche ich mir, dass die EU auch ihre Rechtsvorschriften gegen die „Schurken der Meere“ verbessert, die im Mittelmeer für tägliche Ölverschmutzungen verantwortlich sind. Durch illegale Tankreinigungen wird das Meer jährlich mit 650 000 Tonnen Ölrückständen verschmutzt – einer Menge, die dem 75-fachen der Verschmutzung durch die Erika entspricht!

 
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