Die Präsidentin. – Als nächster Punkt folgt die gemeinsame Aussprache über:
- den Bericht von Herrn Coveney im Namen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Jahresbericht 2006 zur Menschenrechtslage in der Welt und zur Menschenrechtspolitik in der Europäischen Union (2007/2020(INI)) (A6-0128/2007),
- die Erklärungen des Rates und der Kommission zum Moratorium über die Todesstrafe.
Simon Coveney (PPE-DE), Berichterstatter. – (EN) Vielen Dank, Frau Präsidentin, Herr Ratspräsident und Herr Kommissar! Ich habe die Ehre, heute hier als Berichterstatter den Jahresbericht 2006 des Europäischen Parlaments zur Menschenrechtslage vorstellen zu dürfen.
Dieser Bericht ist die umfassendste und wichtigste politische Stellungnahme, die das Europäische Parlament jedes Jahr zum Thema Menschenrechte und ihrer Förderung abgibt. Ich habe als Berichterstatter den Stil der direkten Beurteilung beibehalten, der den Bericht des letzten Jahres kennzeichnete. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine konstruktive und kritische Analyse dessen, was Rat, Kommission und Parlament zur Förderung und Verteidigung der Menschenrechte weltweit unternehmen. Der Bericht bildet den Höhepunkt der fünfmonatigen Arbeit des Unterausschusses Menschenrechte und des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, in denen, worauf ich besonders hinweisen möchte, durch Diskussionen, Aussprachen und Kompromissänderungsanträge ein beachtlicher Konsens erzielt wurde.
Einen Schwerpunkt des Berichts bildet die Rolle der EU im neuen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Die im Bericht getroffenen Aussagen basieren auf der Teilnahme des Parlaments an einigen Sitzungen dieses Rats in Genf. Im jüngsten Jahresbericht des Rates und der Kommission konnte nicht auf diesen Menschenrechtsrat eingegangen werden, weswegen ich es für angemessen hielt, dass er einen Schwerpunkt in unserem Bericht bilden und Gegenstand der heutigen Aussprache sein sollte.
In unserem Bericht nehmen wir die Tatsache zur Kenntnis, dass der UNO-Menschenrechtsrat zwar über das Potenzial verfügt, sich zu einem wertvollen Rahmen für die multilateralen Bemühungen der EU um die Menschenrechte zu entwickeln, in den ersten 12 Monaten seines Bestehens allerdings keine Erfolge verzeichnen konnte. Es ist ihm nicht gelungen, einen Konsens zu erzielen und bei Kernproblemen wie dem Nahen Osten, Darfur, Birma und vielen anderen Krisengebieten einen akzeptablen Kompromiss herbeizuführen. Stattdessen wurde er mitunter als Kammer genutzt, um politische Punkte zu sammeln, und wir müssen Möglichkeiten finden zu verhindern, dass er als politisches Forum für Konflikte zwischen geografischen oder ideologischen Länderblöcken genutzt wird.
Ein gutes Beispiel dafür ist die schwache Resolution des Sicherheitsrates zu Darfur. Eigentlich hätte die einzige Priorität eines UN-Gremiums, das sich mit Menschenrechtsfragen beschäftigt, darin bestehen müssen, die Ausbreitung der Gewalt zu beenden und die unschuldigen Menschen in Darfur zu schützen, aber bedauerlicherweise war das nicht der Fall. Aussprachen über Darfur und die Versuche, eine entsprechende Einigung zu erzielen, wurden als politisches Druckmittel oder als Hebel benutzt, um eine Einigung bei anderen Resolutionen herbeizuführen. Ich ersuche den Europäischen Rat, diesbezüglich die Einführung strengerer Maßnahmen ins Auge zu fassen, um auf die humanitäre Krise in Darfur reagieren zu können. Diese Frage habe ich gestern bei einer Ausschusssitzung mit dem Vertreter des Rates, der heute hier anwesend ist, zur Sprache gebracht.
Im Mittelpunkt des Berichts steht die Umsetzung der von der EU selbst festgelegten Menschenrechtsleitlinien. Es gibt fünf politische Leitlinien der EU, die Europa fördern muss, und die die Todesstrafe, Folter, Kinder und Frauen in bewaffneten Konflikten, Menschenrechtsverteidiger und natürlich Dialoge mit Drittländern betreffen. Mir war es wichtig, das Verhalten des Rates kritisch unter die Lupe zu nehmen, vor allem was die Umsetzung dieser Leitlinien betrifft, da er sich speziell diesen Instrumenten für den Schutz der Menschenrechte in Drittländern verpflichtet hat. Vor allem Rat und Kommission müssen diese Leitlinien bei den Botschaften und Missionen der EU im Ausland voranbringen. Es gibt noch immer Bedenken, dass einige Delegationen gar nichts oder nur sehr wenig über diese Leitlinien bzw. darüber wissen, wie sie sie in Drittländern direkt fördern können.
In dem Bericht werden darüber hinaus in Bezug auf den Menschenrechtsbericht des Rates und der Kommission mehr Konsultationen zwischen Rat und Europäischem Parlament und vor allem dem Unterausschuss Menschenrechte gefordert, damit wir uns wirklich auf einen einzigen allumfassenden Bericht hinbewegen können, der die Auffassungen von Parlament, Rat und Kommission widerspiegelt. Genau das versuchen wir durch die Änderung der Struktur unseres Berichts zu erreichen.
Des Weiteren wird im Bericht hervorgehoben, wie wichtig es ist, den Menschenrechtsdialog EU-China erheblich zu stärken und zu verbessern. Es wird die Tatsache anerkannt, dass China jetzt beschlossen hat, alle Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof überprüfen zu lassen, was beweist, dass in Sachen Todesstrafe allmählich Fortschritte gemacht werden, aber andererseits wird auch anerkannt, dass China mehr Menschen zum Tode verurteilt als jedes andere Land.
Darüber hinaus begrüßen wir im Bericht die verabschiedete Entschließung des Parlaments, in der die Schließung des Gefangenenlagers Guantánamo Bay gefordert wird, sowie die Beiträge des Parlaments zur Erhöhung des Bekanntheitsgrades dieses Lagers und der mit ihm zusammenhängenden Menschenrechtsbelange. Schon allein die Existenz des Gefangenenlagers Guantánamo Bay sendet weiterhin negative Signale darüber aus, wie der Kampf gegen den Terrorismus im Westen unter Leitung der USA geführt wird.
Gerne habe ich in dem Bericht auf die Notwendigkeit einer klaren und effizienten gemeinsamen Politik der Waffenexportkontrolle, auch innerhalb der Europäischen Union, verwiesen, da die Auswirkungen des Handels mit Kleinwaffen vor allem auf Menschenrechtskonflikte in verschiedenen Teilen der Welt nicht von der Hand zu weisen sind. Wir müssen uns definitiv auf ein internationales Abkommen über den Waffenhandel hinbewegen, wie es das Parlament mehrfach gefordert hat.
Abschließend möchte ich allen anderen Fraktionen für die Zusammenarbeit bei diesem Thema danken. Hier handelt es sich nicht um eine PPE-DE-Entschließung zu den Menschenrechten, sondern hoffentlich um eine Entschließung des gesamten Parlaments und aller seiner Fraktionen. Ich danke allen, die mit mir daran gearbeitet haben.
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Herr Kommissar, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute im Namen der Präsidentschaft an der Debatte dieses Hohen Hauses zum diesjährigen Bericht über die Menschenrechte und zur Lage der Menschenrechte in der Welt teilnehmen kann.
Dieser Bericht setzt sich – wie die Berichte in den vergangenen Jahren – kritisch mit der Tätigkeit der Europäischen Union im Rahmen ihrer Menschenrechtspolitik auseinander. Wir begrüßen diesen kritischen Ansatz, da wir der Überzeugung sind, dass er zu einer Stärkung und Verbesserung unseres gemeinsamen Handelns zum Schutz der Menschenrechte beiträgt. Wir sind uns der täglichen Herausforderungen in diesem Bereich nur allzu bewusst. Je besser der Dialog zwischen unseren Institutionen funktioniert, desto eher werden wir in der Lage sein, unser gemeinsames Handeln in der Menschenrechtspolitik wirksamer zu gestalten.
Lassen Sie mich gleich zu Beginn einen operativen Vorschlag machen: Ich werde darum bitten, dass die für die internationale Menschenrechtspolitik der Europäischen Union zuständige Arbeitsgruppe des Rates (COHOM) den Bericht des EP erörtert und sich eingehender mit den für ihre Tätigkeit relevanten Forderungen und Empfehlungen befasst. Auf Grundlage der endgültig verabschiedeten Fassung des Berichts und der Kommentare der zuständigen Ratsarbeitsgruppe könnte dann zu einem späteren Zeitpunkt eine Fortsetzung der Debatte erfolgen. Heute möchte ich deshalb nur einige wenige Empfehlungen ansprechen.
Der Bericht erkennt die verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem EP und den EU-Präsidentschaften bei der Erstellung und Debatte des Jahresberichts der Europäischen Union zur Menschenrechtslage an. Die Tatsache, dass das Europäische Parlament seine Menschenrechtstätigkeit in einem eigenen Kapitel im EU-Jahresbericht vorstellt, gehört zu den Fortschritten in unserer Zusammenarbeit. Es ist unser Anliegen, diese Zusammenarbeit und den Dialog mit dem Europäischen Parlament, insbesondere mit dem Unterausschuss für Menschenrechte, fortzusetzen. Wir sind uns bewusst, dass das Europäische Parlament einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschenrechte leistet, der im Jahresbericht der Europäischen Union zur Menschenrechtslage gebührende Anerkennung finden soll. Ich möchte jedoch hervorheben, dass unsere Zusammenarbeit im Rahmen und unter Beachtung der für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik gültigen Rechtsgrundlage erfolgen muss und die Rolle des Europäischen Parlaments – so wie im Begründungsteil des Berichts von Herrn Coveney zu Recht angeführt – in der kritischen Überprüfung der Tätigkeit der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechtspolitik besteht.
Ein wichtiger Aspekt der diesjährigen Menschenrechtspolitik betrifft den neu geschaffenen Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Der Bericht des Europäischen Parlaments unterstreicht seine Bedeutung und hebt zu Recht das Potential hervor, das dieses neue Gremium besitzt, um sich zu einem wertvollen Forum für das multilaterale Wirken der Europäischen Union bei ihrem Einsatz zum Schutz der Menschenrechte zu entwickeln. Der Bericht bedauert, dass sich der neue Menschenrechtsrat als zu ineffizient erwiesen hat, um in angemessener Weise auf die Menschenrechtskrisen in der Welt zu reagieren. Ich möchte darauf antworten, dass es noch zu früh ist, um dieses Urteil abzugeben, und wir das Ergebnis des institutionellen Entscheidungsprozesses abwarten müssen, das Ende Juni zu erwarten ist. Die Europäische Union wird alles in ihrer Macht Stehende tun, um sicherzustellen, dass sich der Menschenrechtsrat zu einem effizienten, aber auch glaubwürdigen Bestandteil des Menschenrechtssystems der Vereinten Nationen fortentwickelt.
Zu einer der wichtigsten Fragen, die auf dem letzten Menschenrechtsrat behandelt wurden – der Lage in Darfur –, wird die Forderung gestellt, die Europäische Union und die Mitgliedstaaten mögen ihre Position stärker geltend machen, damit der Menschenrechtsrat – nach dem Bericht seiner Sondermission – mit entsprechend adäquaten Maßnahmen auf die humanitäre Katastrophe in Darfur reagieren kann. Ich möchte hierzu sagen, dass die einvernehmliche Annahme des Textes zu Darfur durch den 4. Menschenrechtsrat als bedeutender Erfolg für die EU bewertet werden muss.
Ich möchte nun kurz auf andere wichtige Instrumente unserer EU-Menschenrechtspolitik zu sprechen kommen, nämlich die EU-Leitlinien, die zur Abschaffung der Todesstrafe, zur Bekämpfung der Folter, zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger und zu Kindern in bewaffneten Konflikten von der EU im Hinblick auf ihr Verhältnis zu Drittstaaten aufgestellt wurden. Im EP-Jahresbericht wird die Bedeutung dieser EU-Leitlinien hervorgehoben und auf die Notwendigkeit verstärkter Umsetzung hingewiesen. Wir teilen diese Ansicht und begrüßen auch die bisher geleistete Arbeit des EP-Unterausschusses für Menschenrechte. Die deutsche Präsidentschaft wird am Ende ihrer Amtszeit im Detail über die Art und Weise der Umsetzung der verschiedenen Leitlinien berichten.
Besonders möchte ich heute die bisherigen Bemühungen der Präsidentschaft zum Thema Abschaffung der Todesstrafe betonen, das zu einer der obersten Prioritäten des Rates bei den Maßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Menschenrechtspolitik zählt. Um auf diesem Wege weitere Fortschritte zu erzielen, hat die Präsidentschaft einen Aktionsplan für das Jahr 2007 aufgestellt, dessen Umsetzung im Gange ist und der das Ziel verfolgt, die Abschaffung der Todesstrafe auf angemessener Ebene in den Vereinten Nationen einzubringen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen.
Ein weiteres herausragendes Instrument unserer Menschenrechtspolitik sind die Menschenrechtsdialoge und Menschenrechtskonsultationen mit Drittländern, mit denen sich ein EP-Bericht beschäftigen wird. Wir begrüßen diese Initiative und werden die Empfehlungen des Europäischen Parlaments aufmerksam zur Kenntnis nehmen. Trotz der den Menschenrechtsdialogen innewohnenden Schwierigkeiten glauben wir, dass diese Dialoge ein nicht zu unterschätzendes Instrument sind, um unsere Bedenken zur Menschenrechtslage in einem Drittland zum Ausdruck zu bringen und – wenn auch manchmal nur langfristig – eine Veränderung der Situation zu bewirken.
In diesem Zusammenhang kann ich Ihnen mitteilen, dass die Präsidentschaft den Beschluss des Rates begrüßt, einen Menschenrechtsdialog zwischen der Europäischen Union und Usbekistan einzurichten. Die Vorbereitungen für die erste Runde dieses neuen Menschenrechtsdialogs sind im Gange. Die nächsten Runden des Menschenrechtsdialogs zwischen der EU und China und der Menschenrechtskonsultationen mit Russland finden ebenfalls in nächster Zeit statt, d. h. Anfang bzw. Mitte Mai in Berlin. Was die Konsultationen mit Russland betrifft, so möchte ich Sie informieren, dass – entsprechend den Forderungen im EP-Jahresbericht – europäische und russische NGO in die Konsultationen einbezogen sind.
Bei der Durchführung der Dialoge und Konsultationen – so eine Forderung im Jahresbericht – sollten die Mitglieder des Europäischen Parlaments stärker beteiligt werden. Der Rat wird aufgerufen, diese Beteiligung sicherzustellen. Gestatten Sie mir, Ihnen darauf folgendes zu antworten: Die Zusammensetzung der EU-Delegationen, die die Dialoge mit Drittstaaten führen, spiegelt die Verteilung der Kompetenzen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wider. Es ist deshalb nicht möglich, Mitglieder dieses Hohen Hauses in die Dialoge einzubeziehen. Das heißt aber nicht, dass keine permanente Unterrichtung und kein permanenter Austausch über die Entwicklungen stattfinden würden.
Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, würde ich jetzt gern etwas zur Erklärung der Präsidentschaft zur Aussetzung der Anwendung der Todesstrafe sagen.
Der Kampf gegen die Todesstrafe ist seit langem Kernelement der gemeinsamen EU-Menschenrechtspolitik. Erste Leitlinien der EU zu diesem Thema, die der Rat 1998 angenommen hat, sind dem Kampf gegen die Todesstrafe gewidmet. Die Fortsetzung der diversen Maßnahmen, mit denen sich die Europäische Union seit 1998 konsequent für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt, ist auch einer der Schwerpunkte des deutschen Ratsvorsitzes im Bereich der EU-Menschenrechtspolitik.
Wir haben das Thema Todesstrafe zuletzt bei der Minitagung im Januar erörtert. Ich hatte Ihnen dabei angekündigt, dass der deutsche Ratsvorsitz einen gut durchdachten Aktionsplan entwickeln würde, wie wir uns im ersten Halbjahr 2007 darum bemühen wollen, den Kampf gegen die Todesstrafe in die Vereinten Nationen zu tragen. Ich kann Ihnen heute mitteilen, dass wir diese Ankündigung wie vorgesehen umgesetzt haben.
Auf der Basis einer Analyse der Leiter der Ständigen Vertretungen aller EU-Partner in Genf und New York sowie zahlreicher Gespräche mit Vertretern von NGO hat Deutschland Ende Februar einen Aktionsplan 2007 vorgestellt, der konkrete Maßnahmen für ein schrittweises Vorgehen zur Thematisierung der Todesstrafe in den Vereinten Nationen enthält. Dieser wurde von allen EU-Partnern im Konsens angenommen und wird seitdem von der Präsidentschaft konsequent umgesetzt.
Als erster Schritt dieses Aktionsplans wurde zur Eröffnung der 4. Sitzung des Menschenrechtsrates in Genf die Todesstrafenproblematik hochrangig thematisiert. Bundesminister Steinmeier hat in seiner Eigenschaft als EU-Ratsvorsitzender das Thema Todesstrafe in seiner Rede gezielt angesprochen. Mehrere Minister aus EU-Mitgliedstaaten, die ebenfalls an der Eröffnung der 4. Sitzung des Menschenrechtsrates teilgenommen haben, haben ebenso wie die Präsidentschaft eindringlich für die Abschaffung der Todesstrafe plädiert. Zudem wurde die Erklärung gegen die Todesstrafe, die auf Initiative der Europäischen Union im Dezember 2006 in der Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegeben und von insgesamt 85 Staaten aller regionalen Gruppen unterzeichnet wurde, im März im Menschenrechtsrat unter Erwähnung neuer Unterstützer erneut verlesen.
Als zweiten Schritt des Aktionsplans hat die Präsidentschaft im April eine weltweite Lobbyaktion gestartet. Diese dient dazu, weitere Stimmen für die Erklärung gegen die Todesstrafe vom Dezember 2006 zu sammeln sowie eine überregionale Allianz zu schmieden, die bereit ist, eine Resolution in den Vereinten Nationen mitzutragen.
Nach Abschluss dieser weltweiten Demarchenaktion etwa Ende Mai wird die Europäische Union dann eine umfassende Evaluierung der Ergebnisse dieser Lobbyaktion vornehmen. Auf dieser Grundlage wird die EU dann entscheiden, ob und wann die Zeit für eine Resolution in den Vereinten Nationen reif ist.
Ich darf hier betonen, was ich schon im Januar erwähnt habe: Eine Wiedereröffnung der Debatte in den Vereinten Nationen zum jetzigen Zeitpunkt vor Abschluss der Demarchenaktion wäre strategisch unklug. Es ist nämlich eher unwahrscheinlich, dass ein solcher Vorschlag die notwendige Zustimmung von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten erhalten würde. Zudem könnte dies einen negativen Präzedenzfall schaffen. Andere Mitgliedstaten könnten sich ermutigt fühlen, im Gegenzug dazu andere Reizthemen außerhalb der regulären Tagungszeiten der Generalversammlung erneut auf die Agenda zu setzen. Vor allem: Noch wissen wir nicht, ob wir für eine solche Resolution die erforderliche Mehrheit von Unterstützern aus allen Regionen zusammenbekommen. Dies festzustellen, ist Zweck unserer derzeit laufenden weltweiten Demarchenaktion, und deren Ergebnis sollten wir vor weiteren Entscheidungen abwarten.
Lassen Sie mich daher noch einmal unterstreichen: Der Kampf gegen die Todesstrafe ist dem Rat der Europäischen Union ein ebenso wichtiges Anliegen wie dem Europäischen Parlament. Ebenso wie Sie wollen wir diese grausame, unmenschliche, aber auch wirkungslose Strafe so schnell wie möglich weltweit abgeschafft wissen. Aber dies ist kein leichter Kampf. Guter Wille allein reicht nicht, sondern wir können dieses Ziel nur mit einem strategischen Ansatz angehen. Dazu sind wir, die deutsche Ratspräsidentschaft, gemeinsam mit unseren Partnern im Rat fest entschlossen, und wir hoffen sehr, dass wir dabei auch auf die volle Unterstützung des Europäischen Parlaments zählen können.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich begrüße den Bericht von Herrn Coveney über die Menschenrechtslage in der Welt im Jahr 2006 und zur entsprechenden EU-Politik sowie die dem Parlament heute vorliegende Entschließung. Es freut mich besonders, dass der innovative Ansatz des Berichts beibehalten wurde und die Überwachung der Maßnahmen der EU-Organe bei der Durchführung der Aufgaben im Bereich Menschenrechte im Mittelpunkt steht. Ich nehme auch die Empfehlung zustimmend zur Kenntnis, uns auf einen wirklich interinstitutionellen EU-Jahresbericht hinzubewegen, der die Tätigkeiten des Rates, der Kommission und des Europäischen Parlaments im Bereich Menschenrechte und Förderung der Demokratie weltweit umfasst.
Dieser Vorschlag, dem ich nachdrücklich zustimme, bedeutet keineswegs, dass das Parlament sein Vorrecht verlieren wird, seinen eigenen Bericht zu diesem Thema zu verfassen, und auch nicht, dass möglicherweise die Gewaltenteilung zwischen Rat, Parlament und Kommission verletzt wird. Das Ziel des Vorschlags, an den die kommende portugiesische Präsidentschaft hoffentlich anknüpfen wird, besteht vielmehr darin, den EU-Bürgern und unseren Partnern in der Welt einen einzigen umfassenden Bericht vorzulegen, der der Vielfalt der Maßnahmen der drei Organe gerecht wird und die gemeinsamen Werte und Ziele in diesem Bereich wiedergibt.
Die Kommission begrüßt die im Bericht enthaltenen Vorschläge zur Verstärkung der Synergien zwischen den drei Organen sowie zur uneingeschränkten Ausnutzung ihrer speziellen Ziele in Bezug auf die Förderung der Menschenrechte. Hier möchte ich mich besonders auf die Studie des Europäischen Interuniversitären Zentrums beziehen, die wir unterstützen. Diese Studie enthält eine Reihe praktischer Vorschläge, die unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit verdienen. Ebenso wurde natürlich die gute Zusammenarbeit zwischen unseren Organen im Bereich Menschenrechte spürbar, als die neue demokratische Kontrolle bei den geografischen und thematischen Kooperationsstrategien eingeführt wurde.
Die Plenartagung des Europäischen Parlaments im Dezember, bei der der Jahresbericht vorgestellt wird, ist eine gute Gelegenheit, unser gemeinsames Engagement für Menschenrechte und Demokratie weiter auszubauen.
Ich möchte zwei Beispiele aus dem uns heute vorliegenden Bericht herausgreifen: den UNO-Menschenrechtsrat und die Menschenrechtsdialoge. In Ziffer 22 des Berichts wird die EU aufgefordert, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel effektiver zu nutzen, um wichtige Themen auf der Tagesordnung des UNO-Menschenrechtsrats zu fördern und für eine bessere Feinabstimmung ihrer Aktivitäten im Bereich Lobbyismus und informelle Kontakte zu sorgen. Wie Sie wissen, stand die Kommission diesem Rat anfangs etwas skeptisch gegenüber und hatte den Eindruck, dass er selbst bei seiner Gründung bei der UNO-Generalversammlung im Jahr 2005 nicht ambitioniert genug war. Aus folgenden Gründen bestehen daran immer noch Zweifel.
Die Zusammensetzung hat sich kaum verbessert. Was die Behandlung der Lage in bestimmten Ländern angeht, so stehen nun weniger Staaten im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und die Zukunft der Mandate der Sondermechanismen ist sehr fraglich. Dennoch gibt es positive Zeichen, wie die Mission in Darfur und die einstimmige Resolution dazu. Meiner Ansicht nach wäre es falsch, hier – bei dem noch immer wichtigsten Menschenrechtsforum weltweit – aufzugeben. Wir werden unsere Anstrengungen vielmehr verdoppeln müssen, damit es besser funktioniert, im Interesse all jener Völker, deren Rechte tagtäglich schwerwiegend verletzt werden.
Die EU und gleichgesinnte Partner müssen den Kreis der Politisierung durchbrechen und sich den Partnerländern der G27 wirksamer zuwenden.
Das Parlament hat bestimmte Entwicklungen in dem neuen UN-Gremium seit dessen Gründung genauestens verfolgt, vor allem durch die Planung von Missionen und die Einladung seines derzeitigen Vorsitzenden zur Diskussion von Fragen von gemeinsamem Interesse. In Anbetracht der für Juni geplanten Mission würde ich eine informelle Sitzung der drei Organe vorschlagen, um Sie über die Einschätzungen der Lage zu informieren und unsere uneingeschränkte Unterstützung für die Vorbereitung der Mission anzubieten.
In Ziffer 78 des Berichts wird darüber hinaus eine verstärkte Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten gefordert. Diese sind für uns mittlerweile zu einem unerlässlichen Instrument zur Förderung der Achtung der Menschenrechte geworden, obwohl die Bilanz natürlich, je nach Dialogpartner, sehr unterschiedlich ausfällt. Wir könnten sicher mehr Wirkung erzielen, wenn unser Austausch mit diesen Ländern über die Ebene der Exekutive hinausginge. In der Praxis mag es zwar Hindernisse geben, die eine uneingeschränkte Beteiligung des Europäischen Parlaments an den Sitzungen der formellen Dialoge unmöglich machen, aber Dialoge zwischen den Parlamenten würden die laufenden Bemühungen sicherlich ergänzen. Ich freue mich auf den Initiativbericht des Parlaments zu diesen Thema mit konstruktiven Vorschlägen. Meines Erachtens bringt ein besserer Informationsaustausch zwischen den Organen der Europäischen Union sowie die Vorbereitung, Umsetzung und Weiterbehandlung des Dialogs in jedem Fall Vorteile mit sich.
Nunmehr möchte ich mich dem zweiten Punkt auf unserer Tagesordnung zuwenden. Ich möchte betonen, wie wichtig es ist, dass die Europäische Union sich weiterhin für die generelle Abschaffung der Todesstrafe einsetzt. Sie ist ein Kernziel unserer Menschenrechtspolitik, und ich fühle mich persönlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Europäische Union dabei eine führende Rolle übernimmt, vor allem innerhalb der Vereinten Nationen. Daher begrüße ich jede Initiative, bei der darüber diskutiert wird, wie ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe erreicht werden kann. Eine entsprechende Resolution der UNO-Generalversammlung wäre dabei sicherlich ein wichtiger Schritt. Aber, wie wir bei der Ratstagung in dieser Woche auch besprochen haben, müssen wir den Zeitpunkt eines solchen Unterfangens sehr genau planen. Eine Resolution wäre nur dann wirksam, wenn sie von der eindeutigen Mehrheit der UNO-Mitgliedsländer unterstützt würde, und wir müssen vor der Beantragung eines solchen Unterfangens alles sehr gründlich vorbereiten.
Bei dieser und allen anderen Fragen, die wir zu lösen haben, dürfen wir unser gemeinsames übergeordnetes Ziel der Förderung der Menschenrechte und Demokratie und der pragmatischen Zusammenarbeit im Hinblick auf dieses Ziel nicht aus den Augen lassen.
Roberta Alma Anastase, în numele grupului PPE-DE. – Doresc în primul rând să mulţumesc colegului Simon Coveney pentru concluziile constructive din raportul său şi, mai ales, pentru recomandările făcute cu privire la dialogul şi consultările Uniunii Europene în domeniul drepturilor omului cu ţările terţe, subiect al unui viitor raport la care am onoare să fiu shadow rapporteur. Respectarea drepturilor omului, a principiilor democratice şi a bunei guvernări reprezintă însăşi esenţa Uniunii Europene. Este obligaţia noastră morală de a promova aceste valori în numele păcii şi dezvoltării în întreaga lume. Intensificarea continuă a eforturilor noastre în promovarea democraţiei în vecinătatea Uniunii Europene trebuie să constituie, fără îndoială, o prioritate a politicii Uniunii Europene în domeniul drepturilor omului. Crearea unui spaţiu veritabil de democraţie la frontiera noastră externă şi asigurarea ireversibilităţii acestui proces este una dintre condiţiile necesare pentru a asigura stabilitatea şi dezvoltarea durabilă în ţările vecine. În sfârşit, promovarea drepturilor omului în vecinătatea Uniunii Europene trebuie să beneficieze de toate instrumentele Uniunii Europene care îi stau la dispoziţie.
Salut şi eforturile recente de a impulsiona aceste activităţi prin instrumente de cooperare regională, inclusiv prin cooperare cu şi în cadrul zonei Mării Negre. Îmi exprim în acest sens speranţa că acţiunile propuse în domeniul democraţiei şi drepturilor omului în cadrul noii comunicări a Comisiei Europene privind sinergia în Marea Neagră vor fi implementate cât mai rapid şi mai eficient.
Józef Pinior, im Namen der PSE-Fraktion. – (PL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Simon Coveney zu seinem Beitrag bei der Präsentation dieses Berichts vor diesem Hohen Haus beglückwünschen. Als Ko-Berichterstatter der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament danke ich Herrn Coveney auch für seine Zusammenarbeit. Seine Kooperation mit den anderen Fraktionen sollte – und das möchte ich hier unterstreichen – als Modell für die politische Arbeit in diesem Haus dienen.
Der uns vorliegende Bericht gehört zu den bedeutendsten Dokumenten im Europäischen Parlament. Bei der Berichterstattung über die Menschenrechtslage in der Welt stellt sich die Frage, in welcher Form diese Thematik aufbereitet wird, denn die Zahl der Berichte über Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt ist groß. Sie stammen von internationalen Organisationen wie Human Rights Watch oder Amnesty International. Auch die Parlamente der Mitgliedstaaten und der US-Kongress erstellen solche Berichte. Das stellt das Hohe Haus vor die schwierige Aufgabe, die wichtigsten Menschenrechtsfragen in diesem einen Bericht zusammenzufassen.
Wir haben sehr eng mit internationalen Organisationen wie Human Rights Watch und Amnesty International sowie den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten zusammengearbeitet und im Rahmen der Delegation EU – USA mit US-Kongressabgeordneten und Senatoren einen Dialog über Menschenrechtsverletzungen geführt, wie sie in diesem Bericht behandelt werden.
Worauf wir uns jetzt in erster Linie konzentrieren müssen, ist die Frage, wie wirksam die Maßnahmen des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Menschenrechte sind. Ich möchte auf unsere meiner Ansicht nach erfolgreichen Aktivitäten im letzten Jahr hinweisen, wie z. B. die Unterstützung der Menschenrechte in Belarus oder die Aktivitäten der Kommission in Bezug auf die behauptete Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen sowie ihren diesbezüglichen Bericht an das Parlament. Das Parlament kann zweifellos stolz auf diese Erfolge sein. Die Menschenrechte müssen zu einem Hauptbestandteil der Außenpolitik der Europäischen Union werden.
Anneli Jäätteenmäki, im Namen der ALDE-Fraktion. – (FI) Frau Präsidentin! Zuallererst möchte auch ich Herrn Coveney für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Die Beratungen sind gut verlaufen und mit dem Ergebnis sollten wir ebenfalls zufrieden sein. Ich bin genauso wie Herr Pinior der Meinung, dass wir hier über ein sehr wichtiges Dokument sprechen. Das Problem ist nur, dass wir immer erst dann feststellen, wie wichtig Menschenrechte und Grundrechte sind, wenn wir diese Punkte behandeln und wenn dort Probleme auftreten.
Eine der Hauptschwierigkeiten, die das Parlament und die Europäische Union haben, besteht darin, dass die EU sich zu scheuen scheint, direkt zu überprüfen und nachzuschauen, wie es um die Menschenrechte in den eigenen Mitgliedstaaten bestellt ist. Werden die Menschenrechte und Grundfreiheiten in der EU in der Weise umgesetzt, wie wir das anderen beibringen und wie wir es von Drittländern erwarten?
Dies ist jedenfalls ein ausgezeichneter Bericht. Er geht auf viele Aspekte der unbefriedigenden Situation ein, die international besteht und der wir uns widmen müssen und bei der die EU einiges an wertvoller Arbeit geleistet hat. Unsere Bemühungen im Kampf für die Menschenrechte werden jedoch zur reinen Scheinheiligkeit, wenn wir nicht den Mut haben, selbst in den Spiegel zu schauen.
Ein Problem, das letztes Jahr ans Licht kam, war die Kooperation, die europäische Länder US-Geheimdiensten entgegengebracht haben. Im Kampf gegen den Terrorismus konnten die USA stärker auf die EU und einzelne Mitgliedstaaten vertrauen, als wir möglicherweise zugeben wollen.
Ein gemeinsames Dokument zu den Menschenrechten, wie es von der Kommission vorgeschlagen wurde, ist meiner Ansicht nach eine ausgezeichnete Idee. Es würde uns auch in die Lage versetzen, jeweils genau zum richtigen Zeitpunkt und im Zusammenwirken der drei Organe Maßnahmen zu ergreifen. Ich denke, dass wir dies unbedingt in Betracht ziehen sollten.
Inese Vaidere, im Namen der UEN-Fraktion. – (LV) Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich dem Kollegen Coveney für seine ausgezeichnete Arbeit bei der Erarbeitung dieses Berichts danken, der sowohl realistisch als auch erfrischend kritisch ist. Wir müssen seiner Einschätzung des ersten Tätigkeitsjahres des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen zustimmen. Dieses war nicht durchgehend erfolgreich und die verabschiedeten Resolutionen schwach. Ein weiterer positiver Aspekt des Berichts ist, dass er sich selbstkritisch mit den Aktivitäten des Parlaments im Bereich der Menschenrechte auseinandersetzt. Angesichts der sich verschlechternden Situation in Bezug auf Demokratie, Redefreiheit, Pressefreiheit und Menschenrechte in Russland müssen Kommission und Rat im neuen Partnerschafts- und Kooperationsabkommen neben der Menschenrechtsklausel auch strengere Forderungen an Russland stellen, die effektivere Überwachungsverfahren schaffen. Rat und Kommission müssen alles in ihren Kräften Stehende tun, um die Menschenrechtsverletzungen in Belarus zu begrenzen. Die Bemerkung von Präsident Lukaschenko in seiner in dieser Woche gemachten Äußerung zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Belarus und Russland – „Wir brauchen keine Inspektoren, Kontrolleure oder Lehrer!“ – ist ein Signal dafür, dass die Europäische Union die Situation nicht nur aufmerksam beobachten, sondern auch die Arbeit der Zivilgesellschaft und der Opposition in Belarus unterstützen sollte. Vielen Dank!
Hélène Flautre, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin! Ich schließe mich vorbehaltlos den Glückwünschen für Herrn Coveney an. Er hat eine bemerkenswerte Arbeit geleistet. Wie Sie gesehen haben, ist sein Bericht nicht einfach ein Katalog der Rechtsverletzungen in der Welt. Er nimmt eine echte Bewertung der Menschenrechts- und Demokratiepolitik der Europäischen Union vor, und ich möchte betonen, welchen Mehrwert eine solche Analyse hat, um die Kohärenz und Wirkung unserer Aktionen zu stärken. Ich freue mich über die von der Ratspräsidentschaft angekündigten Konsequenzen dieses Berichts.
Das Parlament vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass seine Einbindung in der einen oder anderen Form in den Dialog über die Menschenrechte und seine Einbeziehung in die Umsetzung der Leitlinien unerlässlich sind, um eine bessere Effizienz zu erreichen. Im Übrigen stelle ich fest, dass die Wirksamkeit der Leitlinien dadurch beeinträchtigt wird, dass die Missionen der Union in einigen Ländern sie zuweilen immer noch schlecht kennen. Es kommt also stets darauf an, sie für eine maximale Nutzung der Leitlinien zu informieren und zu mobilisieren.
Mit besonderem Nachdruck verweise ich, wie Sie alle es getan haben, auf die Besorgnisse bezüglich des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen angesichts der Notwendigkeit einer weit reichenden Reform, damit die Vereinten Nationen über ein glaubwürdiges und effizientes Gremium für den Schutz der Menschenrechte und der Demokratie verfügen. Zu viele Staaten, die dem Rat angehören, wirken dem entgegen und schwächen damit die schöpferische Tragweite und die Unabhängigkeit der Sonderverfahren und verfolgen eine parteiliche Sicht. Die Union muss alles tun – und wir unterstützen Sie dabei –, um das Ansehen dieses internationalen Gremiums zu festigen, des einzigen, vor dem die Klagen der Opfer von Menschenrechtsverletzungen in der Welt noch Gehör finden können.
Dieser Bericht bietet mir zugleich Gelegenheit, unser Engagement zugunsten der Verteidiger der Menschenrechte zu bekräftigen. Die in der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) vorgesehenen neuen Maßnahmen werden es der Union ermöglichen, ihre Aktion zu konkretisieren, damit Menschenrechtsverteidiger in Notsituationen rasch Unterstützung und Schutz erhalten.
Miguel Portas, im Namen der GUE/NGL-Fraktion. – (PT) Frau Präsidentin! Weltweit warten 5 186 verurteilte Straftäter auf den Tag, an dem es für sie auf dem Weg zu ihrem Tod kein Zurück mehr gibt. Erst kürzlich, am 19. April, verurteilten Angehörige von fünf bulgarischen Krankenschwestern hier im Parlament das undurchsichtige Verfahren, in dem diese von den libyschen Behörden zum Tode verurteilt wurden. Als wir heute morgen über unsere Beziehungen mit den Vereinigten Staaten diskutierten, wurde wesentlich öfter auf gemeinsame Werte verwiesen als Kritik an der Tatsache geübt, dass in 38 Staaten der USA die Todesstrafe gilt.
Die Todesstrafe gilt immer noch in mehr als 100 Ländern, und in vielen Ländern, wo sie abgeschafft wurde, machen sich Leute für eine Wiedereinführung stark. Populismus, Autoritarismus und der unrechtmäßige Krieg gegen den Terrorismus haben unsere Gesellschaft in einen Sicherheitswahn gestürzt. Die europäische Initiative für ein weltweites Moratorium für die Todesstrafe ist nicht nur ein Schritt auf dem Weg zur Abschaffung. Zum jetzigen Zeitpunkt ist sie ein Zeichen der Hoffnung im Angesicht dieses Ansturms.
Gerard Batten, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Beim Thema Menschenrechte möchte ich auf die Notlage eines politischen Gefangenen in der Europäischen Union aufmerksam machen, der seit vier Monaten in Rom im Gefängnis sitzt. Mittlerweile befindet er sich sowohl körperlich als auch seelisch in einem sehr schlechten Zustand. Er wird ohne Aussicht auf Entlassung oder einen Prozess festgehalten, um seinen Willen zu brechen und ihn zu zwingen, falsche Geständnisse gegen sich und andere abzulegen. Er heißt Mario Scaramella und die ihm zur Last gelegten Straftaten sind erfundene, gänzlich unbegründete Vorwürfe.
Herr Scaramella war derjenige, der im November 2006 nach London reiste, um Alexander Litwinenko vor dessen Ermordung zu warnen. Herr Scaramella und Herr Litwinenko gehörten beide zur Mitrochin-Kommission, die Verbindungen zwischen italienischen Politikern und dem KGB untersuchen sollte. Herr Scaramella sollte bis zu einem Gerichtsverfahren unverzüglich freigelassen werden und zu seiner Familie zurückkehren dürfen.
Jim Allister (NI). – (EN) Frau Präsidentin! Es freut mich, dass ich in meinem hundertsten Redebeitrag in diesem Hohen Haus über die Menschenrechte sprechen kann, die wir alle als selbstverständlich hinnehmen, auf die Millionen Menschen jedoch bisher lediglich hoffen können. Als Hauptakteur, vor allem in Handelsfragen, muss die EU eine tragende Rolle spielen. Wir sind gut, wenn es um all jene leeren Phrasen im Zusammenhang mit den Menschenrechten geht, aber unterstützen wir sie überhaupt? Nehmen wir zum Beispiel China, mit dem wir umfangreichen Handel betreiben. Wir unternehmen allerdings, ehrlich gesagt, wenig, um gleichzeitig auf der Einhaltung der Menschenrechte zu bestehen. Wir könnten so viel mehr tun!
Begründete Interessen sind keine Entschuldigung, auch nicht, wenn es um das dem Westen freundlich gesinnte Pakistan geht. Dort greift eine immer wildere Christenverfolgung unter der Obhut des islamischen Extremismus, schlimmer Blasphemiegesetze und erzwungener Konvertierungen um sich. Hier ist die Rolle der EU nicht nur selbstgefällig oder zwiespältig: Hier geht es um ein Gebiet, in dem wir durch die Millionen von Euro, die wir in diese Koranschulen stecken, mitschuldig sind. Viele dieser Schulen sind, wie Lalmasjid, Ausbildungsstätten für islamischen Extremismus – warum finanzieren wir sie also immer noch?
Sowohl bei unseren Handelsabkommen als auch bei unserer Entwicklungshilfe müssen wir unsere Maßnahmen stärker mit echten Menschenrechtsnormen in Einklang bringen.
Abschließend möchte ich dem Berichterstatter für einen weiteren umfangreichen Bericht meine Anerkennung aussprechen.
Maria da Assunção Esteves (PPE-DE). – (PT) Im Herzen Europas, in Königsberg, wie es seinerzeit hieß, formulierte der Philosoph Immanuel Kant jenen universellsten Grundsatz der Gerechtigkeit, dass jeder Mensch ein Selbstzweck ist. Die Fundamente für die Errichtung der EU und ihr Wachstum sind eine Rechtekultur und die Auffassung, dass jedes Individuum ein ganz und gar einzigartiges Wesen ist. Diese Auffassung, die ihrem Wesen nach sowohl politisch als auch moralisch ist, kennzeichnet das Projekt Europa.
Mehr denn je wird das Schicksal Europas heute von seiner Fähigkeit bestimmt, sich im Kampf für Rechte überall auf der Welt an vorderster Front einzusetzen. In diesem Sinne setzt man immense Hoffnungen in Europa. Die Grenzen, die wir noch erobern müssen, trennen Barbarei und Zivilisation. Getreu ihren visionären Gründervätern darf die EU den Versuchungen strategischer Interessen und der Realpolitik nicht nachgeben.
Wir müssen zugeben, dass Europa die Leere füllen muss, die andere demokratische Kräfte im Kampf für Menschenrechte hinterlassen haben. Dafür brauchen wir eine politische Integration, die Bereitschaft, Entscheidungen zu treffen, und universelle Rechte. Wir brauchen eine Verfassung und die Einbeziehung der Menschenrechte in alle Maßnahmen und ihren Schutz an allen Fronten. An dieser Stelle muss man darauf hinweisen, dass Grundrechte nicht nur in den finsteren Abgründen von Unterentwicklung und Diktaturen verletzt werden; angeblich entwickelte Demokratien wenden die Todesstrafe an, und wir schweigen dazu. In dieser Frage darf die EU nicht mit zweierlei Maß messen.
Es wäre gut, wenn während des Gipfeltreffens EU-USA die Todesstrafe auf der politischen Tagesordnung stehen würde. Es wäre gut, wenn eine Entschließung des Parlaments zur Todesstrafe Boden gewinnen und nicht nur Wunschtraum bleiben würde. Eines ist sicher: Die Diagnose der ernsten Probleme, vor denen wir stehen, liegt in der Frage der Menschenrechte. Es kann keinen Dialog zwischen Menschen, kein Ende von Konflikten, keine Sicherheit und keine Freiheit geben, wenn in der Welt nicht mehr Gerechtigkeit herrscht.
Raimon Obiols i Germà (PSE). – (ES) Die Qualität des Berichts Coveney wurde durch die sehr breite Unterstützung bestätigt, die er bei der Abstimmung im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten erhielt.
Herrn Coveney ist es gelungen, die Standpunkte der verschiedenen Fraktionen in Einklang zu bringen, und nach unserer Auffassung hat er sich ganz zu Recht an den neuen Ansatz für diese Berichte gehalten, der von Richard Howitt mit dem Bericht von 2005 eingeführt worden war.
Das Ergebnis der Abstimmung über die Änderungsanträge spiegelt einen vernünftigen Konsens zwischen den Fraktionen und ein relatives Ausschalten von Konfliktpunkten wider. Dadurch bietet sich der Welt das Bild eines Parlaments, das sich in Fragen des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte einig ist, etwas, was wir uns alle wünschen.
Um unsere Autorität zu stärken und zu gewährleisten, dass dieser Text ein Referenztext wird, sind Besonnenheit, Genauigkeit und der größtmögliche Konsens erforderlich. Ich glaube, dass der vorliegende Bericht Coveney einen eindeutigen Schritt in diese Richtung darstellt.
Wir müssen große Anstrengungen unternehmen, um ein wichtiges Signal auszusenden: Europa darf sich nicht erlauben, unterschiedliche Anforderungen an die einzelnen Länder zu stellen, wenn es um die Bewertung der Menschenrechte in der Welt geht. Ohne Rücksicht auf die Interessen, die auf dem Spiel stehen, muss der Ansatz der Europäischen Union in Bezug auf die Menschenrechte eindeutig und unmissverständlich sein.
Lassen Sie mich sagen, dass der Text unseres Erachtens die Tatsache unzureichend wiedergibt, dass wir in der heutigen Welt beim Kampf gegen den Terrorismus leider eine Ausweitung von Inhaftierungszentren beobachten, die nicht der Rechtsstaatlichkeit unterliegen, deren Praktiken nicht im Einklang mit dem Recht des Staates stehen, von dem sie errichtet wurden: Ich spreche von Guantánamo und von geheimen Gefängnissen.
Für uns Sozialisten ist es unverzichtbares Ziel, diesem rechtswidrigen Zustand ein Ende zu bereiten.
Ebenso stellt der Entschließungsantrag über ein weltweites Moratorium in der Frage der Todesstrafe für uns eine Priorität dar. Eine gute Nachricht ist, dass der Rat in dieser Woche seine Absicht geäußert hat, die Bemühungen zu fördern und zu unterstützen, die von allen Fraktionen in diesem Haus gefordert werden.
Marco Pannella (ALDE). – (IT) Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Borg, sehr geehrter Herr Gloser, meine Damen und Herren! Ich habe 60 Sekunden, um das wichtige Thema des Moratoriums für die Todesstrafe zu behandeln.
Da ich dieses Thema nicht gebührend erörtern kann, möchte ich gleich anschließend an anderer Stelle das regelrechte Amtsvergehen, den realen Bruch von Regeln und Versprechen durch den Rat in den letzten zehn Jahren dokumentieren. In den Vereinten Nationen wird seit 14 Jahren versucht, den Erlass des Moratoriums über die Todesstrafe zu verhindern.
1994 verfehlten wir die Sicherung einer Resolution über das Moratorium wegen vier Gegenstimmen, vier Stimmen der fundamentalistischen Verfechter der Aufhebung stellten sich gegen die Realität eines Moratoriums, das bereits erreicht worden war. Herr Ratspräsident, in der UNO waren vor 14 Jahren 97 Staaten für die Todesstrafe. Heute sind es 51.
Seit 1988 haben wir Ihnen gezeigt, dass es eine sichere Mehrheit gibt, wobei es mir egal ist, ob sie wegen der Interessen Chinas, der USA oder eines Europas existiert, das sich wieder einmal nicht wie Europa benimmt, doch Sie haben Ihre Verpflichtungen gegenüber dem Parlament nicht eingehalten.
Um 18.30 Uhr werde ich der Presse darlegen, dass Sie am 16. und 17. April im Rat einen schwerwiegenden Versuch unternommen haben, auf betrügerische Weise von dem abzurücken, was sie Ihrem Bekunden nach akzeptierten. Ich kann keinen italienischen Begriff finden, um das zu beschreiben; das war eine regelrechte forfaiture, ein Amtsvergehen, und dessen beschuldige ich Sie: Ou pas ça, ou pas vous! – Entweder das hört auf oder Sie hören auf!
Liam Aylward (UEN). – (EN) Frau Präsidentin! Ein Bereich, in dem die Europäische Union eine Führungsrolle übernehmen sollte, ist der Schutz und die Förderung der Menschenrechte im Nahen Osten. Als Gemeinschaft mit 27 Mitgliedstaaten und 500 Millionen Einwohnern ist die Europäische Union in der Lage, als ehrliche Vermittlerin im Nahen Osten zu agieren.
Ich begrüße die kürzlich erfolgte Bildung der palästinensischen Einheitsregierung. Dies ist eine positive Entwicklung, die zu einem politischen Konsens in dieser Region führen und friedliche Beziehungen zwischen Palästinensern und Israelis schaffen könnte.
Es müssen allerdings die Menschenrechte des palästinensischen Volkes geachtet werden. Israel sollte unverzüglich alle inhaftierten palästinensischen Abgeordneten freilassen. Ebenso muss der israelische Soldat, Unteroffizier Shalit, der in Palästina im Gefängnis sitzt, unverzüglich auf freien Fuß gesetzt werden.
Die dringende Aufgabe besteht nun darin, einen glaubwürdigen politischen Prozess wieder in Gang zu setzen, der zu Frieden und Sicherheit für das israelische und palästinensische Volk führen würde. Die Europäische Union muss sich positiv für die neue palästinensische Einheitsregierung einsetzen. Wir dürfen nicht nur politische Unterstützung gewähren, sondern müssen auch in der Lage sein, die wirtschaftliche Wiederbelebung in den palästinensischen Gebieten finanziell zu unterstützen.
Abschließend möchte ich meinem irischen Kollegen Simon Coveney zu einem hervorragenden Bericht gratulieren.
Alessandro Battilocchio (NI). – (IT) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Als Berichterstatter des Entwicklungsausschusses über das Finanzierungsinstrument für die Förderung der Menschenrechte hob ich besonders die Rolle der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte bei der wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Entwicklung vieler Drittstaaten hervor.
Der vorliegende Bericht gibt uns jedoch eine Gelegenheit, uns auch die Situation in unserem eigenen Haus anzusehen, wo Fälle von Intoleranz aus Gründen der Religion, der Rasse und des Geschlechts leider immer noch an der Tagesordnung sind. Verlassene Kinder auf den Straßen oder in verfallenen Einrichtungen, häusliche Gewalt und homophobe Angriffe, um nur einige Beispiele zu nennen, sind nach wie vor ein Problem, und deshalb müssen wir Maßnahmen zur Eindämmung solcher Erscheinungen fördern.
Im Hinblick auf die externe Dimension besteht ein deutlicher Mangel an Kohärenz zwischen den Absichten und guten Vorsätzen auf der einen Seite und der Handels-, Entwicklungshilfe- und Außenpolitik auf der anderen. In Lateinamerika liegen unsere Prioritäten für die Hilfe beim Handel und bei der weiterführenden Schulbildung, während Millionen von Kindern keinen Zugang zur Grundschulbildung haben oder sie aufgeben. In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass Bildung ein Recht und auch eines der Millenniumsziele ist.
In unseren Beziehungen mit China, den USA und Russland findet das Kapitel Menschenrechte allzu oft nicht die gebotene Aufmerksamkeit. Darüber hinaus wird der Ernst der Lage in einigen Ländern wie Kuba oder Belarus unterschätzt, und die Entschließungen des Parlaments und unsere Aussprachen über dringliche Fragen werden nicht beachtet.
Der Bericht 2006 erscheint daher eher als eine Liste dessen, was nicht getan wurde, als eine Erfolgsbilanz. Allerdings muss bekräftigt werden, dass, solange die Union in der Außenpolitik nicht mit einer Stimme spricht, viele Ziele dazu verdammt sein werden, das zu bleiben, was sie sind – nämlich Ziele.
Kinga Gál (PPE-DE). – (HU) Zunächst möchte ich meinem Kollegen Coveney zu diesem sorgfältig verfassten Bericht zur Analyse eines sehr wichtigen Themas gratulieren. Dem Berichterstatter ist es in dem Jahresbericht 2006 gelungen, uns konkrete Wege aufzuzeigen, wie ein größeres Engagement vonseiten der EU-Institutionen und der Mitgliedstaaten wirklich helfen könnte, problematische Situationen im Bereich des Schutzes des Menschenrechte weltweit zu lösen. Die Wege, die man dazu beschreiten könnte, sind zudem sämtlich im Bericht aufgeführt. Die praktischen Möglichkeiten, mit denen man einen Beitrag leisten könnte, sind bekannt: regionale Handelsabkommen, das System der bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten und die fünf strategischen Leitlinien der EU über die Menschenrechte, die die Botschaften der Mitgliedstaaten und die EU-Missionen überall in der Welt systematisch anwenden sollten.
Ich halte es für wichtig, dass im Text festgestellt wird, dass sich die EU-interne Menschenrechtsbilanz direkt auf die Glaubwürdigkeit und die Fähigkeit der EU auswirkt, eine wirkungsvolle Außenpolitik umzusetzen. Deshalb möchte ich die Aufmerksamkeit auf die Regionen lenken, in denen Menschenrechtsprobleme außerhalb der EU seit Langem schon auch interne Probleme für uns geworden sind. Dazu zählen die Förderung der Rechte von Kindern und der Kampf gegen Frauen- und Kinderhandel mit alljährlich 100 000-120 000 Opfern hier bei uns in der Europäischen Union, von denen 40 % Kinder sind. Eine ebenso wichtige Rolle spielen eine größere Sensibilität und Aufmerksamkeit für die Lage ethnischer oder indigener nationaler Minderheiten, für die man ebenfalls innerhalb der Grenzen der EU oder in an die EU angrenzenden Gebieten, beispielsweise der Vojvodina oder den Niederen Karpaten, Lösungen finden muss. Im Falle der nationalen und ethnischen Minderheiten ist das Verbot von Diskriminierungen die notwendige Mindestvoraussetzung, aber nicht ausreichend, um diese Bevölkerungsgruppen zu schützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir zum Abschluss, als Delegierter der Volkspartei bei der Agentur für Grundrechte meiner Hoffnung Ausdruck zu geben, dass die am 1. März eröffnete Agentur der EU durch ihre eigene Arbeit und in Zusammenarbeit mit anderen den Maßnahmen der EU, die auf die Verbesserung der Lage bei den Menschenrechten in der ganzen Welt gerichtet sind, Glaubwürdigkeit verleiht.
Csaba Sándor Tabajdi (PSE). – (FR) Frau Präsidentin! Ich möchte Herrn Coveney beglückwünschen. Das größte Problem der Europäischen Union, das dieser Bericht sehr gut darstellt, besteht darin, dass sie nicht über Standards oder einen Mechanismus für den Schutz nationaler Minderheiten verfügt. In nur 500 Meter Entfernung von hier hat der Europarat seinerseits wohl begriffen, was man hier noch nicht verstanden hat, dass nämlich die Menschenrechte und die Rechte der nationalen Minderheiten eng miteinander verbunden sind, wenngleich es sich um zwei verschiedene Problemkreise handelt.
Ich bin vollkommen einverstanden mit Frau Gál und Frau Jäätteenmäki: Die Glaubwürdigkeit der Europäischen Union hängt von ihrer inneren Situation ab. Wie sieht die Situation der Slowenen in Österreich oder in Italien aus? Das ist eine traditionelle alteingesessene nationale Minderheit. In Lettland leben 450 000 Personen russischer Herkunft, die nicht Bürger dieses Landes, eines Mitgliedslandes der Europäischen Union, sind. Frankreich hat niemals die beiden Dokumente des Europarates ratifiziert, die für die neuen Mitgliedsländer unerlässlich sind.
Es wird also mit zweierlei Maß gemessen, und deshalb sind wir nicht wirklich glaubwürdig, wenn wir Kritik an Drittländern üben. Wir müssen unsere Agentur für Grundrechte in Wien einschalten und dieses Versäumnis im nächsten Bericht korrigieren.
Dabei habe ich noch gar nicht von der völligen Krise bei der Integration der neuen Minderheiten mit Migrationshintergrund in Frankreich, in den Niederlanden oder im Vereinigten Königreich gesprochen. Das ist die größte Herausforderung für Europa: die Möglichkeit für die Minderheiten mit Migrationshintergrund, in die Länder Westeuropas integriert zu werden. Aus meiner Sicht wird es in Zukunft nicht mehr möglich sein, diese Probleme zu umgehen, denn es sind lebenswichtige Probleme für ganz Europa, für die gesamte Europäische Union.
VORSITZ: MIGUEL ANGEL MARTÍNEZ MARTÍNEZ Vizepräsident
Hubert Pirker (PPE-DE). – Herr Präsident, Herr Kommissar! Der Berichterstatter liefert mit seinem Bericht nicht nur eine ausgezeichnete und kritische Analyse, sondern er stellt auch Schlussfolgerungen in den Raum und fordert Konsequenzen ein. Das bewerte ich als positiv. Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang den Blick auf das Kapitel bewaffnete Konflikte und Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik lenken.
Warum? Es ist ganz klar, dass überall dort, wo bewaffnete Konflikte stattfinden, Menschenrechte missachtet werden, wie das gegenwärtig z. B. in vielen afrikanischen Staaten der Fall ist. Die Konsequenzen spüren wir in Europa. Viele Menschen sind auf der Flucht, auf der Suche nach einem besseren Leben. Sie geraten sehr oft in die Hände von Schleppern und stranden als Illegale an den Küsten Spaniens — allein im letzten Jahr waren es 31 000 Menschen. Auch in den ersten Monaten dieses Jahres erleben wir bereits eine ähnlich dramatische Situation.
Herr Coveney lobt die österreichische Präsidentschaft in seinem Bericht, weil unter österreichischem Vorsitz Durchführungsstrategien beschlossen wurden, wonach die Menschenrechtsfragen in die Planung von Operationen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einzubeziehen sind. Jetzt geht es darum, dass wir die Realisierung der Umsetzung auch tatsächlich einfordern. Mein Ersuchen geht ganz dringend an den Rat, dass er in Hinkunft verstärkte Einsätze von militärischen und polizeilichen Strukturen — wie etwa in Kinshasa — auch in anderen Staaten vorsieht. Denn damit helfen wir, in diesen Staaten Grundstrukturen aufzubauen und für Stabilität und Sicherheit zu sorgen.
Erstens werden demokratische Strukturen geschaffen, zweitens werden in der Folge Menschenrechte tatsächlich eingehalten und drittens schaffen wir die Voraussetzungen, dass wirtschaftliche Grundstrukturen aufgebaut werden. Dies alles hat positive Auswirkungen für die betreffenden Staaten, die Menschen vor Ort und für uns, denn so wird die illegale Migration nach Europa reduziert.
Wenn es darüber hinaus noch gelingt, auch die Außenhilfeprogramme der Kommission miteinzubeziehen, dann hoffe ich, dass die Menschenrechte in diesen Staaten viel mehr als bisher geachtet werden.
Richard Howitt (PSE). – (EN) Herr Präsident! Zunächst möchte ich Herrn Coveney gratulieren. Er hat in seinem Bericht das neue Konzept übernommen, auf das wir uns letztes Jahr verständigt haben, nämlich dass das Parlament in Form eines Jahresberichts zur Menschenrechtslage untersuchen sollte, was Rat und Kommission unternehmen, und das fördern sollte, was wir in der gesamten Europäischen Union tun können, um die Menschenrechte wirklich voranzubringen und nicht nur einfach Stellungnahmen abzugeben.
Ich danke ihm und beglückwünsche ihn dazu. Mit großer Trauer habe ich vernommen, dass er in Zukunft eine parlamentarische Laufbahn in seinem Heimatland einschlagen und diesem Parlament nicht mehr zur Verfügung stehen wird. Ich möchte nur feststellen, dass er sich hervorragend für die Menschenrechte einsetzt und ein großartiger Kollege ist.
In dieser Aussprache können wir meines Erachtens betonen, dass die Europäische Union mehr zur Förderung der Menschenrechte unternehmen kann. Viele von uns machen sich Sorgen. Das Parlament wird auch weiterhin maßgeblich dafür sorgen, dass die Maßnahmen Europas und seine Einbeziehung in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen effektiver vonstatten gehen. Dieser hat seine Tätigkeit nicht in der von uns erhofften Weise aufgenommen. In der Entschließung machen wir darauf aufmerksam, dass die Kommission im Kimberley-Prozess den Vorsitz führt. Nutzen wir ihn, um das unabhängige Verifizierungssystem durchzusetzen, das die NRO am Valentinstag 2007 gefordert haben und das ein begrüßenswertes Ziel darstellt.
Wir begrüßen die Tatsache, dass die Kommission nach unserer Kritik am Standpunkt Europas gegenüber Belarus und der IAO im letzten Jahr und in Anbetracht der Angriffe und Drangsalierungen der Gewerkschafter nun die Empfehlung ausgesprochen hat, von den Handelspräferenzen für Belarus Abstand zu nehmen. Sie haben zugehört – vielen Dank dafür! Wir können aber noch mehr erreichen.
Was die Menschenrechtsverträge angeht, so machen wir uns Sorgen über die Streubomben. Viele europäische Länder – allen voran Belgien und, was mich sehr freut, mein Heimatland Großbritannien – befürworten mittlerweile einen verbindlichen Vertrag über das Verbot von Streubomben.
Es freut mich außerordentlich, dass Europa die Kampagne für die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geleitet hat, die die Menschenrechtskonvention in der Geschichte der UNO war, auf die man sich am schnellsten geeinigt hat. Die Europäischen Gemeinschaften haben sich ihr zum ersten Male verpflichtet. Im nächsten Jahr werden die Gemeinschaften und Mitgliedstaaten das Fakultativprotokoll unterzeichnen, damit es ein Beschwerdeverfahren gibt. Beweisen Sie uns also, dass Sie noch immer zuhören!
Patrick Gaubert (PPE-DE). – (FR) Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir als stellvertretendem Vorsitzenden des Unterausschusses für Menschenrechte, zunächst Herrn Coveney zu der Qualität und dem Umfang seiner Arbeit zu beglückwünschen, die diesen umfassenden und erschöpfenden Text hervorgebracht hat, jedoch auch zu der offenen Geisteshaltung, die er an den Tag gelegt hat, um in unserem Hause einen weitgehenden Konsens zu diesem erstrangigen Text zu erzielen. So war er bereit, fast alle Änderungsvorschläge, die ich ihm im Ausschuss unterbreitete, zu berücksichtigen und mit zu unterzeichnen, wofür ich ihm danke.
Dieser Text hat das Verdienst, dass er die gesamte Problematik behandelt und mehrere geografische Zonen abdeckt. Ich unterstütze insbesondere die Betonung, die auf die Tätigkeit des neuen Rates für Menschenrechte der UNO, die dramatische Situation in Darfur oder die wiederholten Menschenrechtsverletzungen in Russland gelegt wird.
Was die Tätigkeit des Europäischen Parlaments und vor allem des Unterausschusses für Menschenrechte betrifft, so glaube ich, können wir uns zu seinem konstruktiven Handeln beglückwünschen, das beispielsweise die zügige Annahme des neuen Finanzinstruments für die Förderung der Demokratie und der Menschenrechte ermöglicht hat.
Im Übrigen verweist dieser Bericht sachgerecht auf die grundlegende Wechselwirkung zwischen der internen und der externen Dimension der europäischen Menschenrechtspolitik. Mehr denn je muss jeder unserer Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet beispielgebend sein. Davon hängen unsere Verantwortung und unsere Glaubwürdigkeit nach außen ab. So freue ich mich darüber, dass die Justizminister in der vergangenen Woche gemeinsame strafrechtliche Sanktionen gegen Rassismus und Revisionismus beschlossen haben. Ich möchte den Berichterstatter nochmals zu diesem Text beglückwünschen und ihm meine volle Unterstützung zusichern.
Bogusław Sonik (PPE-DE). – (PL) Herr Präsident! Eine EU, die sich auf Werte wie die Verteidigung der Menschenwürde, der Grundsätze der Demokratie und der persönlichen Freiheiten gründet, muss ständig und unmissverständlich ihre Bereitschaft signalisieren, nicht nur an diesen Werten festzuhalten, sondern sie auch zu verteidigen und sich für all jene einzusetzen, die wegen ihrer Überzeugungen und ihres Glaubens verfolgt oder wegen ihrer Anschauungen gefoltert und ins Gefängnis geworfen werden.
In dem Bericht wird zu Recht auf die Notwendigkeit einer internationalen Friedensstrategie für Darfur hingewiesen, bei deren Entwicklung die EU mit dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zusammenarbeiten muss. Nur ein wirkungsvolles Engagement der EU auf UN-Ebene macht rasche und wirksame Maßnahmen möglich, mit denen zielgerichtet auf diese humanitäre Tragödie in Afrika reagiert werden kann.
Es gibt jedoch noch zahlreiche ungelöste Probleme, bei denen im letzten Jahr kein Fortschritt erzielt wurde. Dazu zählen das Schicksal der fünf bulgarischen Krankenschwestern und des palästinensischen Arztes, die wegen der absurden Beschuldigung, Kinder vorsätzlich mit dem HIV-Virus infiziert zu haben, in Libyen inhaftiert und zum Tode verurteilt wurden, ebenso wie die Verletzung der Rechte der religiösen Minderheiten in China, die Einschränkung der Meinungsfreiheit und Repressalien gegen die Verfechter der Demokratie in Russland, der Terror im kommunistischen Kuba und schließlich die Türkei, wobei die Lage in diesem Land überaus beunruhigend ist.
Die Türkei, die die Mitgliedschaft in der EU anstrebt, hat beim Schutz der Menschenrechte keine nennenswerten Fortschritte erzielt. Vielmehr ist die Religionsfreiheit ernsthaft bedroht, wie die tragischen Ereignisse der letzten Tage zeigen, als drei, dem christlichen Glauben angehörende Mitarbeiter des Verlags, der die Bibel herausgibt, ermordet wurden. Die türkischen Medien scheinen eine Hexenjagd auf Christen zu veranstalten.
Der 50. Jahrestag der Europäischen Gemeinschaft und die Debatte über den künftigen Vertrag sind meiner Ansicht nach eine gute Gelegenheit, um eine neue und wirksame Politik zum Schutz der Menschenrechte außerhalb unserer Grenzen zu konzipieren. Hier muss die internationale Rolle der Europäischen Union gestärkt werden. Außerdem gilt es, entsprechende Rechtsvorschriften in den neuen Vertrag aufzunehmen und vor allem die Rolle der Agentur für Grundrechte in dieser Frage neu zu überdenken.
David Casa (PPE-DE). – (MT) Vielen Dank, Herr Präsident! Wenn wir über die Menschenrechte sprechen, gelten unsere Gedanken sehr oft sofort den Entwicklungsländern, und es ist gut, dass wir überlegen, was wir tun können, um sicherzustellen, dass die Bürger dieser Länder geschützt und mit der Würde behandelt werden, die sie verdienen.
Ich muss dennoch meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass diese Rechte von einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Beitrittskandidaten missachtet werden.
So wurden beispielsweise vor einigen Tagen in einem Land, das den Beitritt zur Europäischen Union anstrebt, vier Menschen wegen ihrer religiösen Überzeugung brutal ermordet. So etwas ist inakzeptabel und muss verurteilt werden. Die Union muss konsequenter werden und die Unterstützung für alle Länder einstellen, die die Minderheitenrechte missachten oder ihre Minderheiten nicht anerkennen und schützen, ebenso wie für alle Länder, die die Charta der Grundrechte nicht einhalten.
Wir müssen sofort Maßnahmen ergreifen und dürfen einfach nicht akzeptieren, dass es im Jahr 2007 Diktaturen gibt, die den Menschen das Recht auf freie Meinungsäußerung verwehren, wie das leider in Venezuela der Fall ist. Es ist bedauerlich, dass in der heutigen Zeit ethnische Minderheiten missachtet werden. Die Rasse und Hautfarbe eines Menschen sowie seine Überzeugungen müssen stets respektiert werden. Wir müssen uns dafür einsetzen, dass keiner im Stick gelassen wird und diese unantastbaren Rechte durch niemanden missachtet werden. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass die vom Parlament angenommenen Entschließungen durch die Kommission übergangen werden. Dieses Parlament ist die einzige Institution, deren Vertreter demokratisch gewählt werden. Diese Entschließungen des Parlaments sollen eine Botschaft vermitteln, die vom Rat und von der Kommission anerkannt werden sollte. Diese sollten also die von unserer Institution angenommenen Entschließungen nicht ignorieren, wie das leider in der Vergangenheit der Fall war.
Abschließend, Herr Präsident, möchte ich ebenfalls meinem Kollegen Coveney zu einem ausgezeichneten Bericht über das gegenwärtig diskutierte Thema gratulieren.
Günter Gloser, amtierender Ratspräsident. Herr Präsident, Herr Kommissar, meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich bei Ihnen für die engagierte Debatte bedanken, die ja auf dem Bericht des Berichterstatters fußt. Niemand – auch nicht die Präsidentschaft – hat in der Debatte gesagt, dass wir mit der Menschenrechtssituation in der Welt zufrieden sein können. Im Gegenteil. Wir erleben tagtäglich, dass die Menschenrechte mit Füßen getreten werden!
Das Argument – ich glaube, Kollege Allister hat das gesagt, die Europäische Union schaue weg, kann ich nicht so stehen lassen. Auch wenn wir mit der Situation nicht zufrieden sein können, auch wenn wir Rückschläge erleiden, hat die Union in der Vergangenheit sehr viele Aktivitäten unternommen, um die Situation zu verändern und sie für die Menschen zu verbessern. Ich darf – weil dies in den letzten beiden Tagen in verschiedenen Ausschüssen und auch heute morgen in der Debatte im Plenum eine Rolle gespielt hat – beispielsweise erwähnen, dass bei der Weiterbehandlung der Zentralasien-Strategie im Rat der Außenminister am vergangenen Montag nicht nur – was manchmal kritisiert wird – das Interesse an Energie und Ressourcen eine Rolle gespielt hat, sondern dass wir ausdrücklich gesagt haben, dass wir mit den Ländern in Zentralasien einen intensiven Menschenrechtsdialog führen wollen. Genauso halten wir es mit China, auch wenn wir die benötigten Fortschritte nicht immer gleich erkennen können.
Am vergangenen Dienstag fand in Luxemburg ein Treffen zwischen der EU und ECOWAS, also mit den Ländern der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft, statt, bei dem noch einmal deutlich geworden ist, wie wichtig der Prozess der Menschenrechte in diesen Ländern ist. Oder lassen Sie mich auf das Gipfeltreffen zwischen der Afrikanischen Union und der Europäischen Union zur Frage der Migration im letzten Jahr in Tripolis zurückkommen, wo es darum ging, wie man Fluchtursachen bekämpfen kann.
Man kann sie eben nicht allein bekämpfen! Es ist wichtig, dass wir Schutzmaßnahmen haben. Aber good governance, die Schaffung von Perspektiven für die Menschen und die Wahrung der Freiheit und der Grundfreiheiten sind wesentliche Punkte, die letztendlich dazu führen, dass die Menschen in ihren Ländern bleiben. Ich glaube, dass die Europäische Union auch durch viele Maßnahmen im Bereich der ESVP einen Beitrag dazu geleistet hat, dass die Menschenrechte geachtet werden.
Ein anderer Punkt, und dies ist an den Kollegen Pannella gerichtet: Es gibt keine Verschwörung der Präsidentschaft. Auch für den Rat, der sich am Montag noch einmal mit dem Thema Moratorium für die Todesstrafe beschäftigt hat, ist ganz klar festzuhalten, dass wir für ein solches Moratorium eintreten. Es gibt auch keine Verzögerungsmechanismen, sondern es kann eindeutig gesagt werden, dass die deutsche Präsidentschaft, unterstützt von allen Mitgliedgliedstaaten, ihre Demarchen und ihren Einsatz zur Erreichung des gemeinsamen Ziels verstärken wird, damit wir im Mai einen abschließenden Bericht vorlegen können, um das uns einende Ziel zu erreichen.
Es wäre allerdings schade, wenn wir durch ein voreiliges Vorgehen im Bereich der Vereinten Nationen letztlich das gemeinsame Ziel nicht erreichen können, weil die entsprechenden Mehrheiten nicht vorhanden sind.
Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich beim Europäischen Parlament für die engagierte Diskussion. Sie haben in vielen Beiträgen deutlich gemacht, dass Sie nicht locker lassen und dafür sorgen wollen, dass die Präsidentschaft, die Mitgliedstaaten, die Regierungen, aber auch die Parlamente dieses Thema nicht in den Hintergrund treten lassen, sondern ganz oben auf der Tagesordnung behalten.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Herr Präsident! Ich begrüßte die Annahme dieses Berichts sehr und werde die wertvollen Anregungen, die Sie während der Aussprache und im Bericht machten, an Kommissarin Ferrero-Waldner weitergeben.
Ich möchte betonen, dass die Kommission uneingeschränkt die Unterstützung teilt, die das Europäische Parlament den Menschenrechtsleitlinien der EU angedeihen lässt, da sie möglicherweise eines der effektivsten Instrumente der EU in diesem Bereich darstellen.
In diesem Zusammenhang freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Menschenrechtsleitlinien der Europäischen Union im Zentrum des diesjährigen Fortbildungsprogramms der Kommissionsbediensteten zu den Menschenrechten stehen werden und dass wir auch unseren Delegationen entsprechende Anweisungen erteilen werden.
Die Kommission hegt Bedenken, was den Vorschlag im Bericht betrifft, im Rahmen des Jahresberichts eine Liste von „Ländern, denen besonderes Augenmerk gebührt“ hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen zu erstellen. Wir sollten es vermeiden, solche Listen zu erstellen, da es schwierig wäre, die Kriterien festzulegen, auf denen solche allgemeinen Faktoren basieren. Das ist etwas anderes, als beispielsweise eine Liste von Ländern zu erstellen, in denen die Rekrutierung von Kindersoldaten erlaubt ist, für die es sehr eindeutige Indikatoren gibt. Die Kommission würde es vorziehen, die Praxis der Ermittlung von Ländern zu unterstützen, an die Demarchen und Maßnahmen auf Einzelfallbasis gerichtet werden.
Nun möchte ich kurz auf einige Punkte eingehen, die während dieser Aussprache angesprochen wurden.
Was Guantánamo betrifft, so hat die Europäische Union immer wieder betont, dass die Terrorismusbekämpfung in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht und dem internationalen humanitären Recht erfolgen muss. Die Kommission ist der Meinung, dass die Genfer Konvention für alle im Krieg gefangen genommenen Personen gilt. Sie ist darüber hinaus der Ansicht, dass die Bestimmungen des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter auch für Guantánamo Bay gelten. Jeder Häftling muss einen völkerrechtlichen Status genießen und hat das Recht, nicht willkürlich gefangen gehalten zu werden, sowie das Recht auf Verteidigung und einen fairen Prozess. Guantánamo ist eine Normabweichung und die Europäische Union fordert nach wie vor seine Schließung.
Was Belarus betrifft, so wird die Kommission sich weiterhin dafür einsetzen, dass gegen die dortigen Menschenrechtsverletzungen vorgegangen wird. Auch wenn es der Europäischen Union aufgrund des autoritären Charakters der derzeitigen Regierung nicht möglich ist, Belarus die uneingeschränkte Beteiligung an der Europäischen Nachbarschaftspolitik anzubieten, ist die Kommission der Ansicht, dass der Beginn des Schattenaktionsplans der ENP für Belarus sehr erfolgreich dazu beigetragen hat, die Menschen in Belarus für die Vorteile empfänglich zu machen, die die Europäische Nachbarschaftspolitik mit sich bringen würde, wenn die Behörden die demokratischen Werte und Menschenrechte achteten. Die Kommission finanziert bereits zahlreiche Projekte zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, wie zum Beispiel Projekte zur Förderung der Medienfreiheit in Belarus und zur Unterstützung der Europäischen Humanistischen Universität im Exil. Natürlich wird die Kommission versuchen, auch künftig ähnliche Initiativen zu unterstützen.
Die Europäische Union führt nach wie vor zweimal im Jahr Menschenrechtskonsultationen mit Russland durch. Sie geben ihr die Möglichkeit, zahlreiche besorgniserregende Angelegenheiten anzusprechen, wie zum Beispiel die Lage in Tschetschenien, die Behandlung von Menschenrechtsaktivisten und die Auswirkungen der überarbeiteten Gesetze über NRO und gegen Extremisten. Zudem spricht die Europäische Union Menschenrechtsfragen nicht nur bei den Konsultationen, sondern gegebenenfalls auch bei anderen Treffen an.
Was China anbelangt, so begrüßt die Kommission die konstruktiven Äußerungen des Parlaments zum Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China. Sie bestätigt darüber hinaus, dass dieser Dialog ausgebaut und verbessert werden muss, und hat dies in ihrer jüngsten Mitteilung mit dem Titel „Mit der engeren Partnerschaft wächst die Verantwortung“ unmissverständlich zum Ausdruck gebracht.
Wir dürfen einige der hart erkämpften Erfolge der letzten zehn Jahre nicht unerwähnt lassen. Den Besuch des Sonderberichterstatters für Folter im Dezember 2005 hatte die EU fünf Jahre lang immer wieder gefordert. Seine Ankunft in Peking war daher ein beachtlicher Erfolg. Eine der wichtigsten Errungenschaften des Dialogs ist die Überprüfung der Fälle, in denen die Todesstrafe verhängt wurde, durch den Obersten Gerichtshof, auf die im Bericht des Parlaments eingegangen wird.
Bezüglich der Zwangsarbeit ist die Kommission wie auch das Parlament besorgt angesichts der Vielzahl der Laogai-Lager und der Ausfuhr der in ihnen hergestellten Waren.
Wie ich bereits sagte, ist der Menschenrechtsrat trotz der anfänglichen Skepsis nach wie vor das wichtigste Menschenrechtsforum und hat, wie beispielsweise in Darfur, positive Signale ausgesendet. Die Kommission will auch weiterhin mit den anderen EU-Organen und gleichgesinnten Partnern zusammenarbeiten, um die Politisierung des Menschenrechtsrates zu stoppen, und wird diesbezüglich auch weiterhin mit Partnerländern zusammenarbeiten.
Was die Agentur für Grundrechte betrifft, so ging aus der Aussprache im Rat während der Annahme der Verordnung zur Schaffung der Agentur eindeutig hervor, dass die Mehrheit definitiv gegen die Ausweitung des Mandats dieser Agentur auf Drittstaaten ist. Dennoch sieht die Verordnung vor, dass die Tätigkeit der Agentur drei Jahre nach ihrer Gründung bewertet wird, was auch die Frage einschließt, ob der Geltungsbereich oder die Aufgaben der Agentur ausgeweitet werden sollten.
Der Präsident. Zum Abschluss der Aussprache wurde gemäß Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung ein Entschließungsantrag(1) eingereicht.
Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.
Übrigens, da wir gehört haben, dass Herr Coveney unser Parlament verlassen wird, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um ihn nicht nur zu seinem hervorragenden Bericht zu beglückwünschen, der von allen Rednern gewürdigt wurde, sondern auch zu der von ihm geleisteten Arbeit. Wir wünschen ihm viel Erfolg und Glück bei seinen neuen Aufgaben und Aktivitäten.
Schriftliche Erklärungen (Artikel 142 der Geschäftsordnung)
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE), schriftlich. – (FI) Herr Präsident! Die im Bericht über die Menschenrechte enthaltenen Bemerkungen zur Situation in der Türkei verdienen es jetzt, im Lichte der neuesten Nachrichten aktualisiert zu werden. Ich beziehe mich dabei auf den brutalen Mord, der letzte Woche in Malatya begangen wurde. Fünf junge moslemische Studenten waren in das Büro eines kleinen christlichen Verlags eingebrochen, sie fesselten drei Männer mit den Händen und Füßen an Stühle und quälten sie, um ihnen am Ende allen die Kehlen aufzuschlitzen. Einer der ermordeten Männer war ein 46-jähriger Deutscher mit drei Kindern im schulpflichtigen Alter, die beiden anderen waren Türken. Auf dem Körper des Deutschen fanden sich über 160 Stichwunden.
Bedauerlicherweise kann das, was da geschehen ist, nicht als ein isolierter Gewaltakt ohne jede politische Dimension gesehen werden. Der Zusammenhang mit der Propaganda, die in dem Land praktiziert und zugelassen wird, ist ganz offensichtlich: Vor diesem Mord hat es in der Türkei und besonders in Malatya über Jahre hinweg antichristliche und besonders antimissionarische Propaganda gegeben. An der Propaganda haben sich sämtliche Medien sowie Behörden, die Polizei, der Gouverneur, Imams und Lehrer beteiligt. Die gleiche Art von Propaganda ist in den Medien im ganzen Lande wahrnehmbar, und sie hat gelegentlich absurde Ausmaße angenommen, wenn z. B. Behauptungen aufgestellt werden, dass Missionare versuchten, die Türkei zu spalten, um Zugriff auf die enormen Bodenschätze des Landes zu erlangen.
Die Vorkommnisse sind eine logische Konsequenz jenes Nationalismus und der Fremdenfeindlichkeit, die in den Medien gepflegt werden. Diese richten sich mal gegen die Kurden und mal gegen Juden oder Christen. Es ist schon eigenartig, dass zur gleichen Zeit, da die Redefreiheit durch Artikel 301 des Türkischen Strafgesetzbuchs drastisch eingeschränkt wird, derselbe Artikel über die Verunglimpfung des Türkentums Menschen zu ermuntern scheint, ziemlich grundlos Artikel zu schreiben, die mutmaßlich als Zündstoff für diese Gewaltakte dienen.
Ich möchte betonen, dass ich nicht gegen eine Mitgliedschaft der Türkei in der EU bin. Die Türkei muss dennoch in der Lage sein, Europa davon zu überzeugen, dass sie willens ist, dieser Propaganda, die Teil des alltäglichen Lebens geworden ist und inzwischen Menschenleben kostet, ein Ende zu setzen.
Jules Maaten (ALDE), schriftlich. – (NL) Ich begrüße außerordentlich den vorliegenden Bericht zu den Menschenrechten und insbesondere den darin vertretenen Standpunkt zur Selbstevaluierung. Die Effizienz der Menschenrechtspolitik der EU muss sorgfältig im Auge behalten werden, und es gilt, eine kritische Bewertung vorzunehmen.
Ich bin ebenfalls der Überzeugung, dass eine konsequente Außenpolitik der Förderung der Demokratie absolute Priorität einräumen muss, bildet eine demokratische Gesellschaft doch das einzige Fundament für die Achtung der Menschenrechte.
Des Weiteren befürworte ich ein unabhängiges europäisches operationelles Instrument zur Förderung der Demokratie in Anlehnung an das Modell der amerikanischen Menschenrechtsorganisation National Endowment for Democracy, denn wir brauchen eine von den diplomatischen oder wirtschaftlichen Beziehungen unabhängige Menschenrechtspolitik.