Index 
 Zurück 
 Vor 
 Vollständiger Text 
Verfahren : 2006/0127(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0059/2007

Eingereichte Texte :

A6-0059/2007

Aussprachen :

PV 25/04/2007 - 22
CRE 25/04/2007 - 22

Abstimmungen :

PV 26/04/2007 - 8.1
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0157

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 25. April 2007 - Straßburg Ausgabe im ABl.

22. Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer: Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung der entsprechenden Richtlinien (Aussprache)
Protokoll
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Als nächster Punkt folgt der Bericht (A6-0059/2007) von Ilda Figueiredo im Namen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 89/391/EWG des Rates und ihrer Einzelrichtlinien sowie der Richtlinien des Rates 83/477/EWG, 91/383/EWG, 92/29/EWG und 94/33/EG im Hinblick auf die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung (KOM(2006)0390 – C6-0242/2006 – 2006/0127(COD)).

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Frau Präsidentin, Frau Figueiredo, verehrte Abgeordnete! Zunächst möchte ich dem Parlament und dem Rat für ihre Bemühungen um eine so zügige Einigung zu diesem Vorschlag danken. Außerdem begrüße ich den Bericht Figueiredo, der den Startschuss für den konstruktiven Dialog unter dem Vorsitz des Rates gab, wo der Grundstein für die Annahme der vorgeschlagenen Richtlinie in der ersten Lesung gelegt wurde.

Der Richtlinienvorschlag der Kommission ordnet sich ein in den Prozess der Vereinfachung des Rechtsrahmens. Mit diesem Vorschlags sollen die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Kommission in Bezug auf Berichte über die Durchführung von Richtlinien zur Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vereinfacht und rationalisiert werden, ohne beim Prinzip des Schutzes nachzulassen. Das ist eine Grundbedingung. Mit dem neuen Text werden die Zeitabstände für die Einreichung der nationalen Berichte in Einklang gebracht, die dann einmal alle fünf Jahre veröffentlicht werden, und diese Verpflichtung wird auf alle geltenden Richtlinien ausgedehnt. Geplant ist lediglich ein Bericht, der einen allgemeinen Teil zu den allgemeinen Prinzipien der Rahmenrichtlinie und ergänzend mehrere Kapitel über die in den einzelnen Richtlinien behandelten Aspekte umfasst. Damit wird ein allgemeiner Überblick über die praktische Durchführung ermöglicht.

Die Vereinfachung wird für die nationalen Einrichtungen gelten, die nur einen Bericht alle fünf Jahre verfassen, für die Kommission, die statt derzeit 500 Berichte nur einen nationalen Bericht je Mitgliedstaat erarbeiten wird, und für die Sozialpartner, die ebenfalls einen Bericht alle fünf Jahre beisteuern. Die Kommission wird in enger Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz eine Stelle einrichten, die den Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung einheitlicher Berichte behilflich sein wird. Die Kommission ist bereit, die Abänderungen zu übernehmen, für die Sie gestimmt haben. Ich werde die Rolle des dreiseitigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bei der Festlegung der Struktur der Berichte, beim genauen Abstecken des Inhalts der Berichte und der Vorgabe der Fristen für die Ausarbeitung der Berichte durch die Mitgliedstaaten und die Kommission stärken. Ich danke Ihnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Ilda Figueiredo (GUE/NGL), Berichterstatterin. (PT) Herr Präsident, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fragen der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, die Organisation der für Gesundheit, Arbeitshygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Stellen und die Liste der Berufskrankheiten wurden in Gemeinschaftskreisen erstmals 1989 mit der Veröffentlichung der Rahmenrichtlinie 89/391 diskutiert.

Seither sind weitere Richtlinien zur Gesundheit der Arbeitnehmer, zur Organisation der für Gesundheit am Arbeitsplatz zuständigen Stellen, zu Arbeitsbedingungen, zu jungen Arbeitnehmern, Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis und Schiffsbesatzungen verabschiedet und damit die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation erfüllt worden.

In fast all diesen und anderen Richtlinien ist festgeschrieben, dass die Mitgliedstaaten der Kommission Bericht über die praktische Durchführung der Bestimmungen dieser Richtlinien und über die Standpunkte der Sozialpartner zu erstatten haben. Tatsache ist, dass einige Mitgliedstaaten dies nicht getan haben.

Es ist zu hoffen, dass mit dem uns vorliegenden Vorschlag mehr Aufmerksamkeit auf die effektive Durchführung der betreffenden Richtlinien und auf die Arbeitsbedingungen gelegt wird. Dies ist ein Versuch, die jährlich Millionen Arbeitsunfälle und Tausenden Todesfälle und verletzungsbedingten dauernden Behinderungen in der gesamten EU zu senken.

Wie gesagt, die Anfertigung von Berichten über die praktische Durchführung durch die Mitgliedstaaten ist in mehreren unterschiedlichen Richtlinien verankert, aber mit verschiedenen Zeiträumen, einige alle vier Jahre, andere alle fünf Jahre, wieder andere ohne konkreten Zeitrahmen.

Wie uns nun der Herr Kommissar gerade erklärt hat, schlägt die Kommission vor, dass ein einziger Bericht alle fünf Jahre verfasst wird. Damit der Vorschlag für einen Bericht alle fünf Jahre die Anforderungen des Schutzes von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz erfüllt, dürfen die spezifischen Aspekte jeder Richtlinie auf keinen Fall verwässert oder heruntergespielt werden, und darum geht es in diesem Bericht.

Wir haben deshalb etliche Vorschläge unterbreitet, von denen ich diejenigen hervorheben möchte, die sich auf die Struktur des Berichts beziehen, der einen speziellen Fragebogen umfassen soll.

So soll der Bericht einen allgemeinen Teil zu den für alle Richtlinien geltenden Grundsätzen und Aspekten sowie weitere spezifische Kapitel über die Durchführung der einzelnen besonderen Charakteristika der verschiedenen Richtlinien, unter Einbeziehung etwaiger spezieller Indikatoren, umfassen.

Der fünfjährliche Bericht wird eine praktische Beurteilung der verschiedenen Richtlinien und, falls erforderlich und verfügbar, gesonderte Daten nach Geschlecht zur Geschlechtergleichstellung enthalten. Ferner umfasst er relevante Informationen zu von den Mitgliedstaaten angewandten Präventionsstrategien, damit eine sachgerechte Beurteilung darüber erfolgen kann, wie die Rechtsvorschriften in der Praxis wirken.

Wir sind fest überzeugt, dass ein Konzept vonnöten ist, um die Praktiken in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verbessern. Außerdem muss die Kommission dringend einen ausführlicheren Bericht über die aktuelle Lage in den verschiedenen Bereichen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in den Mitgliedstaaten vorlegen.

Nicht zuletzt möchte ich besonders die enge Zusammenarbeit mit den Damen und Herren Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, mit dem Exekutivausschuss und mit dem Rat würdigen. Dank dieser Zusammenarbeit werden wir sicher in der ersten Lesung zu einer Einigung kommen. Ich danke Ihnen allen für die geleistete Arbeit.

 
  
MPphoto
 
 

  Mihael Brejc, im Namen der PPE-DE-Fraktion.(SL) Zunächst möchte ich im Namen der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten meiner Genugtuung über diesen Bericht Ausdruck verleihen, ist er doch ein erster Schritt in Richtung auf eine spürbare Entlastung der Mitgliedstaaten, was die verschiedenen Verwaltungsaufgaben anbelangt. Gleichzeitig trägt diese Richtlinie zur Vereinfachung und Verdeutlichung der Arbeit der Kommission bei. Die PPE-DE-Fraktion stellt mit Zufriedenheit fest, dass die Übereinkunft mit dem Berichterstatter funktioniert hat und wir einen breiten Konsens im Ausschuss erzielen konnten. Wenn ich mich recht erinnere, haben wir diesen Bericht mit nur einer Gegenstimme angenommen.

Der Bericht sendet ein weiteres deutliches Signal an die europäische Öffentlichkeit aus, dass nämlich Kommission, Rat und Parlament die Verfahren rationalisieren und die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen verbessern werden, so dass alle von den Vorteilen solcher Maßnahmen profitieren können.

Diese Richtlinie und der Einzelbericht werden in keiner Weise zu einer Verwässerung der Standards für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz führen. Meine Fraktion betrachtet den Bericht in seiner Gesamtheit, d. h. die Richtlinie, als einen wichtigen Schritt nach vorn, aber selbstverständlich hätten wir solche Initiativen auch gern in anderen Bereichen und von anderen Kommissionsmitgliedern gesehen. Lassen Sie mich hier nur ein Beispiel nennen: Zum Thema Terrorismus hat das Europäische Parlament rund 60 verschiedene Dokumente, Richtlinien, Verordnungen usw. angenommen. Vieles ist nur schwer zu verstehen, wie z. B. das Schengener Abkommen, der Binnenmarkt und vieles andere mehr. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser Bericht ein gutes Beispiel dafür ist, wie zwischen den Fraktionen ein breiter Konsens über die zukünftige Regelung unserer gemeinsamen Aufgaben erzielt werden kann.

Ich möchte auch Kommissar Špidla für seine Mitwirkung danken.

 
  
MPphoto
 
 

  Harald Ettl, im Namen der PSE-Fraktion. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank an Kollegin Figueiredo für die geleistete Arbeit. Sie hat eng mit den Schattenberichterstattern zusammengearbeitet und für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten einen guten Berichtsentwurf vorgelegt.

Der Kommissionsvorschlag bezweckt eine Systematisierung, ein einheitliches Schema zu den Arbeitnehmerschutzrichtlinien. In einem einzigen Durchführungsbericht, der alle fünf Jahre vorgelegt werden soll und auf den wir jetzt schon länger warten, werden die Mitgliedstaaten der Kommission über die Anwendung der jeweiligen Richtlinien in der Praxis Bericht erstatten. Dieses Vorhaben wird den einzelstaatlichen Behörden – das ist das Wesentliche daran – mit Sicherheit einen besseren Überblick verschaffen.

Ein umfassender und wirksamer Arbeitnehmerschutz ist Grundvoraussetzung für die Sicherung und Erhaltung der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen. Jährlich sterben 4 500 ArbeitnehmerInnen in der EU infolge von Unfällen am Arbeitsplatz und über 4 Millionen Menschen sind jährlich von Arbeitsunfällen betroffen. Ein derartiger Gesamtbericht kann uns wichtige Informationen darüber geben, welche Präventionsmaßnahmen wir ergreifen sollen, und einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Arbeitsschutzes in der EU leisten.

 
  
MPphoto
 
 

  Leopold Józef Rutowicz, im Namen der UEN-Fraktion. (PL) Herr Präsident! Der Bericht über die Vereinfachung und Rationalisierung der Berichte über die praktische Durchführung von Richtlinien ist für die Beschäftigungspolitik überaus wichtig. Der sich herausbildende gemeinsame Arbeitsmarkt macht eine ständige Kontrolle der Gesundheit und Sicherheit der EU-Bürger notwendig.

Die unterschiedlichen Bedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten erfordern eine fortlaufende Kontrolle der Einhaltung der Richtlinien, deren Zweckdienlichkeit, Wirksamkeit, Transparenz, Kosten und Ergebnisse alle fünf Jahre analysiert werden müssen. Diese Analysen, die auf klaren und transparenten Leitlinien basieren, sollen dazu beitragen, die Rechtslage und die gemeinsame Politik in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit zu verbessern.

Außerdem müssen die Richtlinien über Gesundheit und Sicherheit und ihre Auswirkungen auf die Gesundheits- und Sicherheitsstrategie in den Mitgliedstaaten kontinuierlich überprüft werden. Dabei kommt der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen eine bedeutende Rolle zu.

Ich danke Frau Ilda Figueiredo für ihren Bericht.

 
  
MPphoto
 
 

  Andreas Mölzer, im Namen der ITS-Fraktion. – Herr Präsident! Mit der modernen Arbeitswelt haben auch neue Phänomene Einzug gehalten. Das reicht vom Anstieg psychischer Probleme über Verschleppung von Krankheiten, zunehmendes burn out bis hin zu neuen Aggressionsformen wie Mobbing.

Es scheint schon fast zum guten Ton der Arbeitswelt zu gehören, Mitarbeiter unter permanenten Zeitdruck zu setzen und ihnen nicht geplanten Zusatzaufwand und restriktive Zeitvorgaben aufzubürden. Wem die Dauerbelastung auf die Gesundheit schlägt, der muss sich dafür in Fehlzeitengesprächen rechtfertigen. Erkrankung als Folge persönlichen Fehlverhaltens. Ältere Arbeitnehmer werden großzügigerweise in die Frühpension abgeschoben, jüngere als nicht leistungsfähig abgestempelt.

Initiativen wie move europe zum betrieblichen Gesundheitsmanagement sind natürlich begrüßenswert. Leider sind es oft Firmen mit Programmen zur Gesundheitsförderung, die so organisiert sind, dass Krankheit einfach nicht sein darf. Der innerbetriebliche Druck, verbunden mit der Furcht vor Arbeitsplatzverlust, sorgt dafür, dass die Mitarbeiter sich gegen den ärztlichen Rat zur Arbeit schleppen. Befristete Tätigkeiten und Teilzeitarbeit bedingen überdies ständige Angst vor Arbeitsplatzverlust sowie finanzielle Sorgen und schlagen sich dann in psychischen Problemen nieder. Fehlzeiten und Arbeitsunfähigkeit verursachen aber nicht nur hohe Kosten bei den Unternehmen, sondern belasten ebenso die Krankenkassen.

Bei diesen Rahmenbedingungen brauchen wir uns auch weder über eine steigende Anzahl von Essstörungen, Dickleibigkeit und psychisch Erkrankten noch über sinkende Kinderzahlen zu wundern. Solange Arbeiten Dauerstress bedeutet und Kinder eine Armutsfalle darstellen, wird der demografische Wandel, der Kinderlosigkeit und Überalterung bedeutet, anhalten.

In diesem Sinne müssen wir für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz sorgen. Es muss einem Alleinverdiener möglich sein, eine Familie zu ernähren, und es muss möglich sein, dass eine Frau sich für Kinder entscheidet, ohne dadurch am Hungertuch nagen zu müssen. Wer krank ist, muss sich auskurieren können. Wenn wir das schaffen, dann sind wir sicherlich einen großen Schritt weiter auf dem Weg zur Erreichung der Lissabon-Ziele.

 
  
MPphoto
 
 

  Marie Panayotopoulos-Cassiotou (PPE-DE). – (EL) Herr Präsident! Bei allen vorangegangenen Richtlinien hatte man den Eindruck, dass unsere Kontrolle nicht ausreichte, um zu deren vollständiger Umsetzung beizutragen. Selbst die ausdrückliche Bestimmung der Richtlinie, dass die Mitgliedstaaten Berichte über die von ihnen eingeführten Rechtsvorschriften vorlegen müssen, in denen die Standpunkte der Sozialpartner enthalten sind, hat bislang nicht zur Lösung des Problems beigetragen. Deshalb begrüße auch ich Ihren Vorschlag, Herr Kommissar, weil er den Zielen anderer Politikbereiche der Europäischen Union Rechnung trägt, und zwar insbesondere was die Verbesserung des Rechtsrahmens zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen betrifft.

Der vorliegende Vorschlag hat zusätzlichen Wert, da er es – dadurch, dass alle fünf Jahre ein einheitlicher Bericht vorgelegt wird – möglich macht, die Auswirkungen und die gemeinschaftlichen Bestimmungen in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Hygienedienstleistungen zu bewerten. Es ist dringend erforderlich, die Zahl der Arbeitsunfälle zu verringern und Berufskrankheiten zu bekämpfen, damit die Arbeitnehmer, die Unternehmen und die Gesellschaft generell davon profitieren können.

Ich gratuliere der Berichterstatterin dazu, dass sie mit den Fraktionen zusammengearbeitet und eine Übereinkunft mit dem Rat erreicht hat und dass Sie in die Erwägungen einen meiner Änderungsanträge aufgenommen hat, der sich auf die Nutzung der Arbeit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (Bilbao) und der Europäischen Stiftung für die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Dublin) im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Evaluierung der nationalen Politiken zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bezieht.

Es ist wichtig, dass die Europäische Kommission bei der Ausarbeitung des grundlegenden Fragebogens für die Mitgliedstaaten, der die zahlreichen Berichte ersetzen wird, die Erkenntnisse der beiden vorstehend genannten Institutionen berücksichtigt. Die Frage ist, ob eine Verringerung der Quantität zu einer Verbesserung der Qualität führen wird. Wir erhoffen das.

 
  
MPphoto
 
 

  Vladimír Špidla, Mitglied der Kommission. (CS) Verehrte Abgeordnete! Ich möchte Ihnen noch einmal für Ihre Arbeit an diesem Vorschlag danken.

Ich bin sicher, dass die Abstimmung uns den Weg für eine Einigung auf den Vorschlag ebnen wird, der zu einer erheblichen Vereinfachung des Verwaltungsprozesses, einem Abbau unnötiger, bürokratischer Hindernisse und vor allem zu einer wirksameren Durchführung der Richtlinie über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit führen wird.

Wenn Sie gestatten, möchte ich noch etwas anmerken, denn einige Redebeiträge betrafen nicht direkt allein den Gegenstand dieser Richtlinie, sondern die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit im Allgemeinen. Natürlich nimmt sich die Zahl von 4500 tödlichen Unfällen pro Jahr gegenüber 250 Millionen Arbeitnehmern relativ gering aus, aber wir sprechen hier doch von 4500 Menschenleben. So gesehen ist die Zahl viel zu hoch, und es liegt an uns, sie zu senken. Ich danke Ihnen.

 
  
MPphoto
 
 

  Der Präsident. – Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen um 12.00 Uhr statt.

 
Rechtlicher Hinweis - Datenschutzbestimmungen