Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Die zunehmende Furcht vor Arbeitsplatzverlust, die nicht nur einen Anstieg diverser Krankheiten und demzufolge hohe Kosten bei Unternehmen und Krankenkassen verursacht, schmälert in Kombination mit dem damit einhergehenden Armutsrisiko auch die Möglichkeit und die Lust der Europäerinnen zum Kinderkriegen. Kinder dürfen aber nicht länger zur Armutsfalle werden, und die bewusste Entscheidung für Heim und Kind darf nicht mit einem wirtschaftlich problematischen Bettlerdasein bestraft werden. Wenn wir noch dazu Vollzeitbeschäftigung und Arbeitsplatzsicherung vorantreiben, werden wir nicht nur krankheitsbedingte Ausfälle senken, sondern auch vielleicht unsere Kinderzahlen wieder ansteigen lassen.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Die Fragen der Gesundheit und der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer, der Organisation der für Gesundheit, Arbeitshygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz zuständigen Stellen und die Liste der Berufskrankheiten rückten 1989 in der Gemeinschaft in den Vordergrund, als die Rahmenrichtlinie 89/391 veröffentlicht wurde. Seither sind weitere Richtlinien zu verschiedenen Aspekten der Arbeitshygiene und Sicherheit am Arbeitsplatz angenommen worden.
Die Annahme dieses Berichts wird hoffentlich dazu führen, dass stärker auf die effektive Durchführung dieser Richtlinien und die Arbeitsbedingungen geachtet wird, um die Zahl von jährlich über vier Millionen Arbeitsunfällen und mehr als 4 500 Todesfällen und verletzungsbedingten dauernden Behinderungen in der gesamten EU zu senken.
Wir sind fest überzeugt, dass ein Konzept für eine wirkliche Verbesserung der Verfahrensweisen der einzelnen Mitgliedstaaten vonnöten ist. Die Kommission muss dringend einen ausführlicheren Bericht über die aktuelle Lage bei der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vorlegen. Außerdem sind die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation und andere Rechtsvorschriften in diesen Bereichen zu verwirklichen.
Jean-Claude Fruteau (PSE), schriftlich. – (FR) Der heute zur Abstimmung vorliegende Bericht Freitas betrifft die Regionen in äußerster Randlage und insbesondere Réunion. Die Regionen in äußerster Randlage unterliegen geografischen und geopolitischen Zwängen, durch die ihre Isolierung verstärkt wird und die Möglichkeiten des Exports ihrer Waren auf den europäischen Kontinent gehemmt werden.
Diese Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bietet den lokalen Fischereisektoren Beihilfen für die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen sowie für deren Transport nach Europa und deren Vermarktung auf dem europäischen Kontinent. Ferner trägt sie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Unternehmen sowie des Fischereisektors auf europäischer Ebene bei. Die Wirksamkeit dieser Regelung lässt sich daran verdeutlichen, dass Réunion dank dieses Ausgleichs das Volumen und den Wert seiner Exporte seit 2000 steigern konnte.
Bei einer Fortsetzung dieser Regelung werden weitere Anstrengungen unternommen werden können, um die Sektoren der Industrie-, Schleppnetz- und Küstenfischerei der Regionen in äußerster Randlage in den Binnenmarkt zu integrieren. Flankiert werden müssen diese Anstrengungen durch andere Faktoren wie die Berücksichtigung der Ölpreisschwankungen, denn es darf nicht vergessen werden, dass die Regionen in äußerster Randlage in hohem Maße auf Erdöl angewiesen sind und die Transportkosten eine Erschwernis für die Ausfuhr lokaler Güter darstellen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind hocherfreut, dass in den heute angenommenen Bericht alle Vorschläge der Portugiesischen Kommunistischen Partei (PKP) übernommen wurden. Diese Vorschläge waren bereits in der Stellungnahme des Ausschusses für regionale Entwicklung enthalten, die wir verfasst haben.
Wir möchten wegen ihrer Bedeutung folgende Vorschläge herausheben, die dem Parlament von der PKP in Bezug auf die Aufstockung der Gesamtmittelausstattung vorgelegt wurden:
- die Erhöhung der Gesamtsdotierung um zwei Millionen Euro, wovon 570 000 Euro für die Azoren und Madeira vorgesehen sind, von 15 auf 17 Millionen Euro;
- die Streichung der Obergrenze von 75 % beim Ausgleich für Transportkosten und andere damit verbundene Kosten, womit eine 100 %ige vollständige Deckung dieser Kosten für das europäische Festland und für die lokalen Märkte in den Regionen in äußerster Randlage garantiert ist;
- die Streichung des Auslauftermins, wodurch die Ausgleichsregelung dauerhaften Charakter erhält, mit einer fünfjährlichen Überprüfung;
- die lokale Verarbeitungsindustrie darf weiterhin Fisch verwenden, der von Fischereifahrzeugen der Gemeinschaft gefangen wurde, wenn die Fänge der lokalen Flotten zur Versorgung dieser Industrie nicht ausreichen;
- eine positive Diskriminierung der traditionellen kleinen Küstenfischerei;
- die Möglichkeit des Ausgleichs (von zu deckenden Kosten) für den Transport innerhalb jeder Region in äußerster Randlage, um Problemen der geographischen Streuung, wie im Falle der Azoren, entgegenzuwirken.
Sérgio Marques (PPE-DE), schriftlich. (PT) Ich habe für den Bericht Freitas gestimmt, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Er trägt den besonderen Merkmalen des Fischereisektors in den Regionen in äußerster Randlage Rechnung, indem ein Ausgleich für Mehrkosten gewährleistet wird, die den an der Fischerei beteiligten Wirtschaftsakteuren entstehen.
2. Im Bericht wird vorgeschlagen, dass die Ausgleichsregelung angesichts der dauerhaften Schwierigkeiten für den Fischereisektor in den Regionen in äußerster Randlage dauerhaften Charakter erhalten sollte.
3. Es wird vorgeschlagen, dass die Ausgleichsregelung der Gemeinschaft durch nationale Beihilfen ergänzt werden kann.
4. Es wird eine größere Flexibilität beim Finanzmanagement der Regelung empfohlen, indem für die einzelnen Regionen oder Mitgliedstaaten Mittel in unterschiedlicher Höhe vorgesehen werden.
5. Es wird eine Erhöhung der finanziellen Ressourcen von 15 auf 17 Millionen Euro für die jährliche Finanzierung der Ausgleichsregelung im Zeitraum 2007-2013 vorgeschlagen.
Mit anderen Worten, der Vorschlag der Kommission war von vornherein gut, aber mit den Vorschlägen des Parlaments konnte er erheblich verbessert werden, indem der Notwendigkeit, die Mehrkosten bei der Fischerei auf den Azoren und Madeira auszugleichen, vollständig Rechnung getragen wurde, wofür jetzt eine jährliche Gesamtmittelausstattung von fünf Millionen Euro zur Verfügung steht.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Vollendung des Binnenmarktes und die schrittweise Aufhebung von Handelsschranken haben erheblich dazu beigetragen, dass Mengenvorteile in den Regionen in äußerster Randlage zugenommen haben. Doch durch die natürlichen Schranken für den Handel, die in diesen Regionen bestehen bleiben, befinden sich dort ansässige Unternehmen deutlich im Nachteil gegenüber denen, die den Gemeinsamen Markt uneingeschränkt nutzen können. Diese für die Regionen in äußerster Randlage charakteristischen geographischen und strukturbedingten Bedingungen rechtfertigen den Ausgleich, den wir für die Mehrkosten zahlen, die bei der Vermarktung von Fischereierzeugnissen aus den Regionen in äußerster Randlage für den Markt auf dem europäischen Festland anfallen.
Dementsprechend bedeutet die Fortführung der Ausgleichsregelung für die Azoren, Madeira, die Kanarischen Inseln und die französischen Departements Guayana and Réunion im Zeitraum 2007-2013, dass wir endlich eine gezielte Strategie zur Unterstützung der Entwicklung dieser Regionen beschließen müssen, besonders für den Fischereisektor, und zwar über eine verstärkte Partnerschaft. Deshalb sollte die Regelung dauerhaft sein und eine gewisse Flexibilität ermöglichen, um den speziellen Bedingungen in diesen Regionen Rechnung zu tragen und die Regelung bestmöglich nutzen zu können.
Darum ist diesen Maßnahmen uneingeschränkt zuzustimmen.
Margie Sudre (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich bin sehr erfreut über den Bericht von Herrn Freitas, in dem die Mehrkosten einiger französischer überseeischer Departements beim Export ihrer Fischereierzeugnisse voll berücksichtigt werden. Die Interessen von Guyana und Réunion, die solche Produkte exportieren, werden damit wirksam geschützt. Das Europäische Parlament hat insbesondere folgende vier Forderungen gestellt.
Erstens, dass die ursprüngliche Höchstgrenze für den Ausgleich der Mehrkosten, die willkürlich auf 75 % festgesetzt wurde, aufgehoben wird. Zum einen beruht dieser Prozentsatz auf keinerlei logischen Kriterien und andererseits besteht kein Grund, weshalb für Fischereierzeugnisse nicht eine ebenso vorteilhafte Regelung gelten soll wie für Agrarerzeugnisse.
Zweitens, dass für die Produktion, Verarbeitung und Vermarktung der Fischereierzeugnisse dieser Regionen staatliche Beihilfen zulässig sind und dass für die bei der Verarbeitung dieser Fischereierzeugnisse eingesetzten Importprodukte wie Salz und Öl ein Ausgleich gewährt wird.
Drittens, dass auf die innergemeinschaftliche Einfuhr zurückgegriffen werden darf, wenn die Fänge der Flotten der Regionen in äußerster Randlage nicht groß genug sind, um die Rentabilität der Verarbeitungsindustrien dieser Regionen zu gewährleisten.
Schlussendlich, dass der Finanzrahmen für Guyana und Réunion auf 5 518 000 Euro erhöht wird.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Die Regionalbeiräte wurden nach der 2002 angenommenen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik gegründet. Im Beschluss 2004/585/EG des Rates ist der allgemeine Rahmen für die Funktionsweise der Regionalbeiräte festgelegt, um sicherzustellen, dass sie einheitlich und ausgewogen behandelt werden. Der Vorschlag der Kommission, der vom Berichterstatter des Parlaments voll und ganz unterstützt wird, zielt darauf ab, die Regionalbeiräte auf eine solidere operationelle Grundlage zu stellen, indem die Bedingungen für ihre Finanzierung verbessert werden. Mit den aufgenommenen Abänderungen soll gewährleistet werden, dass der Beitrag der Gemeinschaft nicht – wie ursprünglich vorgeschlagen – degressiv ist.
Ich werde für diesen Bericht stimmen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir unterstützen diesen Bericht, der die Arbeitsbedingungen der Regionalbeiräte verbessert. Deren generelle Einbeziehung in den Haushalt bedeutet, dass der Beitrag der Gemeinschaft nicht mehr degressiv ist und dass sie einem einzigen Rechnungslegungsverfahren unterliegen werden.
Das Hauptproblem jedoch, das gelöst werden muss, ist die langfristige finanzielle Tragfähigkeit der Regionalbeiräte. Da die Regionalbeiräte integraler Bestandteil der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sind, muss die Gemeinschaftsfinanzierung für ihre normalen Arbeitsabläufe dauerhaft gesichert sein.
Der vorliegende Bericht betrifft die Finanzierung und keine anderen Aspekte des Ratsbeschlusses, wie etwa die Anzahl, Zusammensetzung und Arbeitsabläufe der Regionalbeiräte, die Gegenstand einer anderen Überprüfung des Beschlusses 2004/585/EG sein werden. Derzeit ist eine Bewertung der Regionalbeiräte schwierig, da von sieben erst vier funktionsfähig sind.
Wir unterstützen diesen Vorschlag jedoch, weil wir die Regionalbeiräte als Instrument ansehen, um die Dezentralisierung der GFP voranzutreiben, um die Einbeziehung der Fischer und ihrer Organisationen am Entscheidungsprozess bezüglich der GFP zu sichern – was aus unserer Sicht momentan nicht in jeder Hinsicht der Fall ist –, und um die gerechte Vertretung der Interessen aller Mitgliedstaaten im Bereich der Fischerei zu gewährleisten.
Zita Pleštinská (PPE-DE). – (EN) Ich habe für den Bericht von Esther Herranz García gestimmt, da er eine wichtige Botschaft an Menschen mit Behinderungen sendet, insbesondere Frauen, die im täglichen Leben den verschiedensten Schwierigkeiten ausgesetzt sind und ihre Rechte nicht in vollem Umfang wahrnehmen können. Meiner Ansicht nach gibt es bei der Hilfe für Behinderte noch vieles zu verbessern, weshalb ich die Bemühungen des Europäischen Parlaments zur Verbesserung der Sozialmaßnahmen für Menschen, die auf Hilfestellung angewiesen sind und sich nicht um sich selbst kümmern können, sehr begrüße.
Wir sollten den bedeutenden Beitrag, den die Familien mit behinderten Angehörigen und Organisationen für Behinderte leisten, nicht vergessen, die uns ein detailliertes Bild der Schwierigkeiten und Barrieren – auch der baulichen Barrieren –, liefern, mit denen sie zu kämpfen haben, und die Lösungen zur Verbesserung der Lebensqualität vorschlagen und diese Menschen dabei unterstützen, sie in die Gesellschaft voll zu integrieren. Ich glaube fest an den Wert von Aktionen, auf die Menschen zuzugehen, denen etwas genommen wurde und die dafür die Fähigkeit besitzen, die Welt anders zu sehen und wahrzunehmen. Sie sehen die Welt mit anderen Augen und können Dinge wahrnehmen, die wir anderen häufig nicht bemerken, oder deren Schönheit uns oftmals entgeht. Und das Wunderbare ist, dass sie uns mit ihrer grenzenlosen Begeisterung und Anerkennung ein Vielfaches zurückgeben können.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Dieser Bericht behandelt die Strategie der Gemeinschaft zur Förderung des äußerst wichtigen Ziels, die Lage der Frauen mit Behinderungen in der Europäischen Union zu verbessern.
Wir haben gegen den Bericht gestimmt, da wir Vertrauen in die nationalen Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten haben, diese wichtige Frage in geeigneter Weise zu lösen. Wir wenden uns prinzipiell gegen die allgemeine Tendenz, dass EU-Institutionen in immer mehr Bereichen nach Einfluss und Zuständigkeit streben.
Koenraad Dillen (ITS). – (NL) Herr Präsident! Im Jahr 2006 versuchten 31 000 illegale Flüchtlinge über die Kanarischen Inseln auf das europäische Festland zu emigrieren – sechs Mal mehr als im Vorjahr. Ähnliche Szenen haben wir in Süditalien und auf Lampedusa erlebt.
Um der menschlichen Tragödie der Flüchtlinge zu begegnen, muss der aussichtslosen Situation in den Herkunftsländern abgeholfen werden und darf dies nicht durch den Import vorübergehender sozialer Spannungen geschehen.
Unsere Fraktion begrüßt daher Frontex und die Bildung von Soforteinsatzteams in Ländern, die mit dem Problem der Masseneinwanderung konfrontiert sind, vorausgesetzt, dass dieses neue Instrument wirksam eingesetzt wird und nicht lediglich als Medienspektakel dient.
Die Verantwortung für die Kontrolle der Außengrenzen obliegt den Mitgliedstaaten; an den heute üblichen Flüchtlingsströmen zeigt sich jedoch, dass diese Außengrenzen durchlässig geworden sind. Dem Massenzustrom illegaler Einwanderer kann daher nur durch Ergänzungs- und nicht durch Ersatzmaßnahmen zur Unterstützung der Mitgliedstaaten entgegengewirkt werden, und hoffentlich wird Frontex diesen Zweck erfüllen.
Philip Claeys (ITS). – (NL) Herr Präsident! Ich habe für den Bericht Deprez gestimmt, weil die Änderungsanträge zu dem Kommissionstext in Allgemeinen technische Verbesserungen beinhalten. Die Soforteinsatzteams von Frontex stellen eine bittere Notwendigkeit dar, jedenfalls angesichts der gravierenden Unzulänglichkeiten diverser Mitgliedstaaten in Bezug auf den Außengrenzschutz.
Nun bleibt abzuwarten, wie wirksam sich diese Teams in der Praxis erweisen werden. Das gesamte Konzept steht und fällt mit der Bereitschaft aller Mitgliedstaaten zur Erfüllung ihrer Schengen-Verpflichtungen. Momentan herrscht zu große Laschheit, zu viel Nachsicht, und die Massenregularisierungen illegaler Einwanderer haben das gesamte Schengenkonzept in Gefahr gebracht. Selbst wenn die Soforteinsatzteams von Frontex hervorragende und wirksame Arbeit leisten, wird dies vergebens sein, sofern einige Mitgliedstaaten nicht bereit sind, ihre politische Verantwortung zu übernehmen.
Andreas Mölzer (ITS). – Herr Präsident! Ich habe auch für den Bericht Deprez gestimmt, da es meines Erachtens zum jetzigen Zeitpunkt zweifellos sinnvoll ist, die geplante Einsatztruppe zur Verstärkung der südlichen Grenzen heranzuziehen, um der drohenden Flüchtlingsströme Herr zu werden.
Wir dürfen dabei aber nicht die anderen Hauptrouten vergessen, vor allem unsere Außengrenzen im Osten Europas. In diesem Sinne sollten die Mittel für FRONTEX meines Erachtens massiv erhöht und verstärkt werden. Zugleich müssen wir in den Herkunftsländern der illegalen Migranten die Realitäten in Europa aufzeigen, damit der Traum vom Schlaraffenland nicht länger zu solchen Verzweiflungstaten anregt, und dafür Sorge tragen, dass die Zusammenarbeit im Bereich Rückführung mit diesen Ländern, die ja zum großen Teil finanziell von uns unterstützt werden, besser funktioniert.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir sind gegen die Schaffung so genannter Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke auf EU-Ebene entlang der Grenzen der verschiedenen Mitgliedstaaten, da dies ein Zeichen für den repressiven, militärischen Charakter der EU ist.
Diese Maßnahme entspricht der gegenwärtigen Entwicklung der Sicherheit um jeden Preis und ist Ausdruck einer Politik der Kriminalisierung von Einwanderung, woran sich eine mangelnde Achtung der Menschenwürde und grundlegender Menschenrechte zeigt. Diese Soforteinsatzteams für die Grenzsicherung, die Mauern und die Hafteinrichtungen für Einwanderer sind Instrumente zur Umsetzung der Politik für eine „Festung Europa“, die wir vehement ablehnen.
Gerechtfertigt wird diese Maßnahme mit der Bekämpfung der illegalen Einwanderung. Ich möchte betonen, dass einer der zentralen Bestandteile des vorgelegten Konzepts Repression ist, während die wahren Gründe für die Einwanderung außer Acht gelassen werden: Armut, Hunger, Krieg, keine Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben für Millionen und Abermillionen Menschen, auch Portugiesen, verursacht durch kapitalistische Ausbeutung und die brutale Zentralisierung von Reichtum.
Da der Grenzschutz unter die Zuständigkeit eines Staates fällt, sind wir außerdem der Auffassung, dass dieser Vorschlag – trotz einiger Schutzmechanismen – einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Schaffung einer europäischen Küstenwache darstellt, die, sollte es dazu kommen, einen Angriff auf die nationale Souveränität darstellen würde.
Daher unser „Nein“ zu diesem Bericht.
Anna Hedh (PSE), schriftlich. (SV) Ich habe für den Bericht gestimmt, da meiner Ansicht nach der RABIT-Mechanismus notwendig ist, um mit dem außerordentlichen Migrationsdruck fertig zu werden, dem einige Mitgliedstaaten zeitweilig ausgesetzt sind. RABIT basiert auf Freiwilligkeit und ist kein Versuch, gegenüber der uns umgebenden Welt Mauern aufzubauen. Vielmehr halte ich es für wichtig, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um den Menschenhandel und den illegalen Menschenschmuggel effektiv zu bekämpfen, die oft mit Lebensgefahr für diejenigen verbunden sind, die in ihrer Verzweiflung zum Verlassen ihrer Heimatländer gezwungen sind. Tausende Menschen sterben jedes Jahr bei dem Versuch, Europa auf unsicheren Wegen zu erreichen. RABIT ist ein Teil der Arbeit, die verhindern soll, dass Menschen in den Händen zynischer Menschenschmuggler sterben. Als Sozialdemokratin trete ich für eine großzügige und humane Flüchtlingspolitik ein und möchte die Möglichkeiten der Menschen verbessern, auf legalem Wege nach Europa zu kommen.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Mit der vorliegenden Verordnung wird ein Mechanismus eingerichtet, durch den einem Mitgliedstaat, der sich einem massiven Zustrom illegaler Einwanderer gegenübersieht, für einen begrenzten Zeitraum Unterstützung in Form von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke geleistet werden soll. Diese aus 250 bis 500 Grenzschutzbeamten im Rahmen der Europäischen Grenzschutzbehörde (Frontex) gebildete Reserve wird denjenigen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt, die sie zum Schutz ihrer Außengrenzen benötigen.
Zwar obliegt die Kontrolle der Außengrenzen den Mitgliedstaaten und fällt in den Bereich der Regierungszusammenarbeit, doch hat der Massenzustrom illegaler Einwanderer, die beispielsweise in der Zeit vom 15. August bis 15. Dezember 2006 von den westafrikanischen Küsten aus auf die Kanarischen Inseln gelangten, gezeigt, wie weit die Außengrenzen der Union einer rasch zunehmenden Zahl von Immigranten offen standen. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in diesem Bereich erscheint daher unabdingbar. 2006 landeten über 31 000 illegale Immigranten auf den Kanarischen Inseln, also sechs Mal mehr als im Vorjahr.
Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zum Schutz der EU-Außengrenzen wird von uns grundsätzlich befürwortet, doch werden wir gleichwohl äußerst wachsam bleiben, damit Frontex nicht letztlich aus Gründen der Medienwirksamkeit trivialisiert und diese Agentur für föderalistische und supranationale Zwecke missbraucht wird.
Jörg Leichtfried (PSE), schriftlich. Ich stimme für die Schaffung von Soforteinsatzteams zur Grenzsicherung, solange diese nur in Ausnahme- und Notsituationen eingesetzt werden. Als eine solche Situation bezeichne ich den Umstand, in dem sich ein Mitgliedstaat einem massiven illegalen Zustrom Drittstaatenangehöriger gegenübersieht. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass die Menschenwürde der zuwandernden Personen stets beachtet werden muss und dass Personen nicht aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung diskriminiert werden dürfen. Auch die Rechte von schutzsuchenden Personen dürfen durch die Verordnung nicht negativ beeinflusst werden.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Man kann mehrere Grundsätze und Begründungen – allesamt stichhaltig – anführen, um ein Höchstmaß an Zusammenarbeit bei der Überwachung und dem Ergreifen von Maßnahmen zum Schutz unserer Außengrenzen zu rechtfertigen.
Die EU als Ganzes definiert sich auch über ihre Grenzen. Angesichts dessen ist klar, dass die Außengrenzen der Union ein Territorium sind, das der ausschließlichen Souveränität der Mitgliedstaaten untersteht, dessen Unverletzlichkeit, Überwachung und Schutz aber auch im Interesse aller liegt, haben doch an diesen Grenzen auftretende Probleme in der Regel Auswirkungen auf die anderen Mitgliedstaaten. In erster Linie denkt man an die illegale Einwanderung. Doch es kommt auch zu illegalem Handel und – auf andere Art und Weise, aber die Begründung gilt hier ebenso – ökologischen Gefährdungen.
Es ist vollkommen richtig und äußerst wichtig, dass wir die unverhältnismäßige Belastung, die von den Mitgliedstaaten getragen wird, deren Grenzen aus geographischen Gründen am gefährdetsten sind, teilen. Ganz abgesehen davon, dass dies ein Ausdruck der Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten ist, ergibt sich eine Zusammenarbeit dieser Art vor allem daraus, dass der Grenzschutz so wirksam wie möglich gestaltet werden muss.
Man darf das Konzept der Sicherung dieser Grenzen nicht mit Protektionismus oder Isolationismus verwechseln; hier geht es lediglich um die Einhaltung von Gesetzen.
Martine Roure (PSE), schriftlich. – (FR) Da mehrere Mitgliedstaaten aufgrund des Massenzustroms illegaler Einwanderer, die auf dem Seeweg ankamen, in eine kritische Lage geraten waren, hielt die Europäische Union die Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke für erforderlich. Den Eckpfeiler dieses Projekts bildet die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.
Diese Teams werden nicht eingesetzt, um die zuwandernden Personen abzuweisen. Das Ziel besteht vielmehr darin, den Mitgliedstaaten, die einen zu großen Zustrom illegaler Einwanderer aufnehmen, europäische Unterstützung zu leisten. Die Ereignisse im Sommer letzten Jahres haben nämlich bestätigt, wie dringend notwendig die Vorbeugung hinsichtlich schwieriger Situationen sowohl für die Bestimmungs- und Transitmitgliedstaaten als auch für die Einwanderer selbst ist.
Die Aufgabe dieser Teams wird also in Patrouillen an den Außengrenzen der Europäischen Union unter der Befehlsgewalt der nationalen Grenzschutzoffiziere des Einsatzmitgliedstaates bestehen.
Die Mitglieder der Soforteinsatzteams können alle für Grenzübertrittskontrollen oder die Grenzüberwachung erforderlichen Befugnisse wahrnehmen. Allerdings sind sie verpflichtet, ihre Tätigkeiten unter uneingeschränkter Achtung der Menschenwürde auszuüben; desgleichen müssen sie die von der Europäischen Union anerkannten Grundrechte achten.
Abschließend sei bemerkt, dass die in bestimmten Kreisen geäußerten Besorgnisse über den Einsatz dieser Grenzschutz-Soforteinsatzteams nicht mit der Zeit Realität werden dürfen.
Jan Andersson, Anna Hedh, Inger Segelström und Åsa Westlund (PSE), schriftlich. (SV) Wir haben uns entschlossen, gegen den Bericht zu stimmen, da wir der Meinung sind, dass die von der Kommission vorgeschlagene Umverteilung der Tonnagen angemessen ist. Außerdem stellen wir eine Erhöhung der Beihilfen für einen bereits überetablierten Sektor in Frage. Die EU hat eine erhebliche Überkapazität in ihrer Fischereiflotte und nur begrenzte Fischereiressourcen. Da sehr schwer zu kontrollieren ist, dass die Kapazitäten beim Umbau nicht erhöht werden, was ja auch im Rat diskutiert wurde, ist das einer der Gründe dafür, warum wir einer Erhöhung dieser Mengen nicht zustimmen.
Duarte Freitas (PPE-DE), schriftlich. (PT) Im Juni 2006 wurde nach der im Rat erzielten politischen Einigung über den neuen Europäischen Fischereifonds der Beschluss gefasst, die beiden Bestimmungen der Grundverordnung über die revidierte Gemeinsame Fischereipolitik (2371/2002) zu ändern, die sich auf die Steuerung der Fangkapazitäten beziehen. Die Änderung soll Anpassungen der Flotte ermöglichen, die der Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen, der Hygiene und der Produktqualität an Bord sowie der Energieeffizienz dienen.
Die Änderung gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Tonnage ihrer Fischereifahrzeuge in begrenztem Rahmen mit dem Ziel zu erhöhen, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen und die Produktqualität an Bord sowie die Energieeffizienz zu verbessern.
Ich werde für diesen Bericht stimmen.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Dieser Bericht betrifft die Änderung der Artikel 11 und 13 der Verordnung 2371/2002, dem Hauptinstrument für die Überprüfung der Gemeinsamen Fischereipolitik von 2002.
Eines der Probleme beim Europäischen Fischereifonds (EFF) bestand darin, dass er die im vorherigen Finanzierungsinstrument vorgesehenen Zuschüsse der Gemeinschaft für die Modernisierung und Erneuerung der Flotten gefährdete.
Der aktuelle Vorschlag vom Juni 2006, der auf den EFF folgte, sieht begrenzte Zuschüsse für die Modernisierung der Flotten zur Verbesserung der Sicherheit, der Arbeitsbedingungen und der Hygiene vor. Er deckt die Energieeffizienz ab und sieht die Verwendung von 4 % der Tonnage vor, die mit öffentlichen Zuschüssen abgebaut wurde. Ferner wird erklärt, dass der Leistungsabbau des Motors, der mit Hilfe öffentlicher Zuschüsse ausgetauscht wird, nicht kompensiert werden kann.
Trotz unserer Vorbehalte bezüglich des Kommissionsvorschlags werden wir aufgrund der folgenden zwei Vorschläge des Berichterstatters mit „Ja“ stimmen:
- Die 10 % der abgebauten Tonnage können zur Modernisierung verwendet werden, was, da sie begrenzt ist, die vorrangige Modernisierung von Fahrzeugen für die kleine Küstenfischerei ermöglichen wird, das heißt von Fahrzeugen mit einer Gesamtlänge von weniger als 12 Metern.
- Die Zuschüsse für den Austausch von Motoren zur Verbesserung der Energieeffizienz sollen flexibler gehandhabt werden.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Das Programm Galileo (das europäische Satellitennavigationsprogramm) kann ein wichtiges Instrument sein. Durch die Bereitstellung einer öffentlichen Dienstleistung wird es Gelegenheit zur Zusammenarbeit, für wissenschaftlichen Fortschritt sowie den Austausch und die Zugänglichkeit von Informationen bieten.
Das Vorhaben sollte von einer Strategie öffentlicher Investitionen und Überwachung getragen werden. Um seine Finanzierung zu sichern, müssen Lösungen im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit gefunden werden.
Das System Galileo wird von Ländern wie China und Indien, die wichtige Partner dieses Vorhabens sein könnten, mit Interesse verfolgt. Dies wird mithelfen, das GPS-Monopol zu beenden und stattdessen ein Projekt auf der Grundlage einer breiten internationalen Kooperation zu schaffen.
Unseres Erachtens sollte für alle Nutzer ein universeller Zugang garantiert werden, und die Öffentlichkeit sollten auf verfügbare Informationen kostenlos zugreifen können.
Allerdings muss bekräftigt werden, dass bei diesem Vorhaben auch die Rechte, Garantien und Freiheiten der Bürger gewährleistet werden müssen und dass es nicht für militärische Zwecke – Ablehnung der Militarisierung des Weltraums und seiner Nutzung zu militärischen Zwecken – und/oder zur Durchsetzung eines Übermaßes an Sicherheit im Widerspruch zu den geltenden Festlegungen genutzt wird.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Das Programm Galileo ist wegen seiner technologischen Dimension und des zu erwartenden zusätzlichen Nutzens für die Entstehung von Arbeitsplätzen, aber auch für den technischen Fortschritt, ohne Frage einer der Eckpfeiler der Strategie von Lissabon. Das Wirtschaftswachstumspotenzial des Programms ist ein sehr wichtiger Faktor für die europäische Wirtschaft. Es liegt in unserer Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die Bedingungen für seine Durchführung mit der gebotenen Klarheit, Wirksamkeit und Geschwindigkeit geschaffen werden. Deshalb teile ich die Sorge meiner Kolleginnen und Kollegen, dass die Verhandlungen über den Konzessionsvertrag festgefahren sind, denn diese Verzögerungen werden erhebliche Auswirkungen für die Gesamtkosten des Vorhabens haben.
Momentan müssen wir uns aus meiner Sicht darum bemühen, dass die Kommission auf jeden Fall im Juni einen klaren, glaubhaften Zeitplan, Lösungen für die künftigen finanziellen Verpflichtungen und alternative Szenarien für die Verwirklichung des Programms vorlegt. Dann besitzt der Rat alle notwendigen Daten, um den Fortgang des Vorhabens gewährleisten zu können, damit die Verzögerungen wettgemacht werden. Deshalb hat die Entschließung meine uneingeschränkte Unterstützung.
Lydia Schenardi (ITS), schriftlich. – (FR) Wir haben für den Entschließungsantrag zu dem Satellitennavigationsprojekt Galileo gestimmt.
Wir hatten in diesem Hause mehrfach Gelegenheit, unsere Zustimmung zu einem ehrgeizigen Industrievorhaben zu geben, bei dem die europäische Dimension diesmal vollständig zum Tragen kam, wenngleich wir auch auf die Unzulänglichkeiten und Mängel des Projekts hingewiesen haben, wie sein rein ziviler Charakter oder den Technologietransfer an Drittstaaten wie China, einer kommunistischen Diktatur und einem Vertreter des unlauteren Handelswettbewerbs.
Nun sind die Konzessionsverhandlungen blockiert, und ich entsinne mich, wie es seinerzeit dem politischen Willen der um eine sehr pragmatische Zusammenarbeit bemühten Staaten zu verdanken war, dass alle technischen, menschlichen und finanziellen Ressourcen für den Aufbau einer europäischen Luftfahrtindustrie bereitgestellt wurden und so der Airbus entstanden ist. Da die Eurokratie ihre Befugnisse erweitert hat, führt jetzt im Falle von Galileo die Brüsseler Kommission mühsame Verhandlungen mit den privaten Partnern, wobei sich die Gespräche an Problemen finanzieller Art festfahren.
Die erste Vorgehensweise war eindeutig die weitaus beste.
Hélène Goudin und Nils Lundgren (IND/DEM), schriftlich. (SV) Die Menschenrechte sind unserer Auffassung nach universell und unverletzlich und müssen einer der Grundsteine jeder Gesellschaft sein. Leider gibt es auf der ganzen Welt Menschenrechtsverletzungen, auch in den EU-Mitgliedstaaten.
Ein großer Teil des Europäischen Parlaments und seiner Mitglieder betrachten sich als Garanten für die Menschenrechte in der Welt. Diese Abgeordneten dürfen nicht geringschätzig angesehen werden, denn ihre Absichten sind zweifellos lobenswert und eine Voraussetzung im Kampf für diese Grundrechte. Probleme entstehen jedoch, wenn die Menschenrechte als Mittel zum Ausbau der Positionen der EU genutzt werden, z. B. für die Entwicklung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Wir haben gegen mehrere Änderungsanträge gestimmt, die wir in der Sache für logisch, angemessen und in bestimmten Fällen auch für wünschenswert halten, die aber unter keinen Umständen in diesem Hause vorgelegt oder beschlossen werden sollten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wieder einmal hat die Mehrheit im Parlament einen Bericht zu den Menschenrechten in der Welt verfasst, der zwar einige Punkte enthält, denen wir zustimmen, im Wesentlichen aber durch eine vorrangig manipulierende und restriktive Sicht der Menschenrechte – politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle – gekennzeichnet ist und sie als Begründung für Interventionismus und für die Ausübung von politischem Druck auf einige Länder benutzt, und zwar immer im Interesse und im Sinne der EU.
Zu dieser Strategie der Benutzung von Menschenrechten gehört auch der Versuch, den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu instrumentalisieren, wo es darum geht, Länder zu isolieren, die keinen Kotau vor dem imperialistischen Diktat machen.
Wie wir schon früher betont haben, ist dies ein Akt extremer Heuchelei, bei dem die Länder, die man als „Freunde“ bezeichnet, geschützt werden, und die „anderen“, die von den USA und der EU ins Visier genommen werden, kritisiert werden. Mit einem solchen Vorgehen dürfen wir nichts zu tun haben. Wieder einmal ist der Bericht völlig unverbindlich, wenn es um Israel geht; Israels brutale Politik der Aggression und der Besetzung Palästinas und die Tatsache, dass Israel systematisch gegen Völkerrecht verstößt und das unverzichtbare Recht des palästinensischen Volkes auf einen eigenen souveränen, unabhängigen und existenzfähigen Staat untergräbt, werden vollkommen außer Acht gelassen.
Carl Lang (ITS), schriftlich. – (FR) Trotz seines Anspruchs, ausführlich zu sein, bleibt in dem Jahresbericht 2006 zu den Menschenrechten eine der Hauptursachen für die Verletzung dieser Rechte unerwähnt: nämlich der Kommunismus, durch den noch immer über anderthalb Milliarden Menschen unterdrückt werden – in China, Nordkorea, Vietnam, Laos, Kuba, Simbabwe usw. In allen Ländern, in denen sie an der Macht sind, versagen die Kommunisten individuelle Grundrechte, verfolgen ihre Gegner und schicken sie zu Millionen in Konzentrationslager.
Auf unserem Kontinent hat der Kommunismus 300 Millionen Europäer unterjocht. Trotz des Falls der Berliner Mauer übt er auch heute noch seinen intellektuellen Terrorismus aus. Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass Herr Coveney das Wort in seinem Bericht nicht zu erwähnen wagt. Einige unserer Kollegen, wie beispielsweise Herr Cohn-Bendit, wollen den Polen gar verbieten, ihr Land zu „entkommunisieren“. Das bedeutet eine Beleidigung für das Andenken an die Arbeiter von Gdansk und die Menschen, die sich 1953 in Berlin, 1956 in Budapest und 1968 in Prag auflehnten, sowie an all diejenigen, die für die Freiheit gekämpft haben.
Der Kommunismus hat seit 1917 über 100 Millionen Menschen getötet. Unser Parlament, das so viel zum Thema Menschenrechte zu sagen hat, sollte fordern, dass dem Kommunismus der Prozess gemacht wird.
Tobias Pflüger (GUE/NGL), schriftlich. (EN) Warum ich nicht für den Entschließungsantrag zum Menschenrechtsbericht stimmen kann:
1. Der Bericht geht weder auf soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte ein noch fordert er, dass diese Rechte als EU-Schwerpunkt behandelt werden sollten. Während Millionen von Menschen weltweit an Hunger sterben, weder Wohnung noch Arbeit haben und in tiefster Armut leben, finden diese Menschenrechtsverletzungen im EU-Bericht keine Erwähnung. Er reduziert die Menschenrechte lediglich auf die bürgerlichen Freiheiten und ignoriert damit den Grundsatz der Unteilbarkeit der Menschenrechte, wie es in der UN-Charta heißt;
2. Der Bericht geht nicht auf Menschenrechtsverletzungen ein, die von EU-Mitgliedstaaten begangen oder unterstützt wurden. Um jedoch Heuchelei zu vermeiden, muss die EU Menschenrechtsverletzungen, die unter Beteiligung oder mit Unterstützung von EU-Mitgliedstaaten in Drittländern oder gegen Staatsangehörige von Drittländern begangen wurden, nachgehen und sie aufklären;
3. Der Entschließungsantrag fordert zu militärischem Einschreiten im Sudan auf. Das ist falsch, da die Menschenrechte mit zivilen, nicht mit militärischen Mitteln geschützt werden müssen. Krieg ist nach wie vor die schwerste Menschenrechtsverletzung, wird jedoch nicht im Bericht erwähnt. Es findet sich kein Hinweis auf die Ermordung von Zivilisten durch Streitkräfte von EU-Mitgliedstaaten in Afghanistan und im Irak.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Von den verschiedenen Punkten, die im Bericht zur Sprache kommen, sollte einer immer wieder herausgestellt werden. Damit meine ich Ziffer 10: „bekräftigte erneut, dass der Rat und die Kommission in künftigen Jahresberichten zur Menschenrechtslage die Frage analysieren sollten, welche Rolle Menschenrechtsfragen in anderen EU-Politikbereichen, wie der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, der Entwicklungs-, Handels- und Einwanderungspolitik sowie anderen relevanten Politikbereichen der Außenbeziehungen der EU (…) spielen“.
Zur Rolle der EU in der Welt und insbesondere in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft gehört auch ihre Fähigkeit, sanfte Gewalt anzuwenden, um die Achtung der Menschenrechte weltweit zu verbessern.
Andererseits ist es jetzt an der Zeit, dass wir uns ernsthaft mit der enormen Gefahr für die Verbreitung der Menschenrechte auseinandersetzen, die von Chinas Kooperationsstrategie und internationaler Hilfe ausgeht, ist doch China eine aufstrebende Macht in diesem Bereich. Es ist jetzt an der Zeit, dass wir unsere Strategie überdenken, damit wir den wirkungsvollsten Weg einschlagen, der den Werten entspricht, für die wir eintreten und die wir zu fördern suchen.
Charles Tannock (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die britischen Konservativen anerkennen die wichtige Rolle der EU bei der Förderung von Menschenrechten und Demokratie in der Welt, wie auch im Bericht Coveney hervorgehoben wird. Mit einigen Ziffern sind wir jedoch grundsätzlich nicht einverstanden, beispielsweise mit Nr. 4, 16, 28, 31, 47 und 132.
Aus diesem Grunde haben sich die britischen Konservativen insgesamt bei der Schlussabstimmung zu diesem Bericht der Stimme enthalten.
Pedro Guerreiro (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wie wir bereits zuvor erklärt haben, begrüßen wir die Initiative, der Generalversammlung der Vereinten Nationen den Text für eine Resolution vorzulegen, in der die Annahme eines weltweiten Moratoriums für die Todesstrafe gefordert wird, was, wie verlautet, die Unterstützung von 88 Ländern gefunden hat.
Die Abschaffung der Todesstrafe ist der Wunsch von Millionen Männern und Frauen in der ganzen Welt. Tatsächlich streichen immer mehr Länder sie aus ihrem nationalen Recht oder haben ein Moratorium für ihre Anwendung eingeführt.
Wir glauben, dass dieser Schritt der Zivilisation dienlich ist und dass er am besten auf andere Länder ausgeweitet werden sollte. Diese Initiative könnte ein positiver Schritt in diese Richtung sein.
David Martin (PSE), schriftlich. (EN) Ich habe für diese Entschließung gestimmt, da ich an die Würde des Menschen glaube, die niemals durch eine Verurteilung zum Tode genommen werden sollte.
Luís Queiró (PPE-DE), schriftlich. (PT) Wenn es eine Sache gibt, der wir bedenkenlos und ohne zu zögern zustimmen können und müssen, dann wohl diese. Die Gründe sprechen für sich. Eine Gesellschaft, die Leben nicht als höchsten Wert, den Maßstab, den Grundstein ansieht, wird immer eine Gesellschaft sein, die der schlimmsten Gräueltaten fähig ist. Deshalb bin ich nicht überrascht, dass die blutrünstigen Länder ihre Gegner skrupellos zum Tode verurteilen. Meiner Meinung nach haben wir die Pflicht, und vielleicht auch die Fähigkeit, sie aufzuhalten. Überrascht bin ich eher über die demokratischen Länder, die die Todesstrafe verhängen, als ob sie plötzlich unfähig wären, Recht von Unrecht zu unterscheiden, oder einen Zusammenbruch ihres Wertesystems erlitten hätten.
Ich möchte hier nicht abschweifen, aber ich muss sagen, dass es mich betroffen macht, wenn man den Tod eines erwachsenen Bürgers verurteilt, auch wenn diese Person sich eines abscheulichen Verbrechens schuldig gemacht hat, das Leben eines ungeborenen Babys aber nicht als schützenswert ansieht.
Abschließend möchte ich noch erklären, dass dieses Engagement von Seiten der EU meine Unterstützung hat. Außerdem möchte ich dem Wunsch Ausdruck verleihen, dass die Mitgliedstaaten und die EU als Ganzes ihren Worten Taten folgen lassen.
Eija-Riitta Korhola (PPE-DE). – (FI) Herr Präsident! Ich bin absolut gegen die Diskriminierung von Homosexuellen, aber ich hoffe, dieses Haus wird eines Tages eine Entschließung verabschieden, die nicht mehr mit dem unbefriedigenden Begriff der Homophobie operieren muss. Ich hatte bereits darüber gesprochen und möchte das wieder tun.
Wenn wir hier über ein reales Problem, nämlich die Diskriminierung, sprechen, gegen die wir wirklich etwas unternehmen müssen, warum in aller Welt verwenden wir dann in diesem Zusammenhang das ungeeignete Wort „Phobie“? Phobien bezeichnen unterschiedliche Arten von Furcht, sie sind als neurotische Störungen anzusehende Angstzustände. Um sie zu heilen, bedarf es einer Therapie. Sie lassen sich nicht durch politische Maßnahmen heilen, ebenso wenig wie die Klaustrophobie, die Furcht vor engen Räumen, oder die Arachnophobie, die Furcht vor Spinnen.
Ich bedaure es, wenn Menschen dazu gebracht werden, sich wegen ihrer Gefühle oder Phobien schuldig zu fühlen. Das führt nur zu einer anderen, neuen Form der Diskriminierung und der Manipulation. Ebenso bedaure ich es, wenn Polen durch diesen Entschließungsantrag diskriminiert wurde, indem er ein falsches Bild von den dortigen Vorkommnissen und Auffassungen gezeichnet hat. Aus eben diesem Grund habe ich mich nach reiflicher Überlegung entschlossen, mich der Stimme zu enthalten. Ich möchte jedoch meine Sympathie für alle jene Homosexuellen zum Ausdruck bringen, die unter echter Diskriminierung und Unrecht zu leiden haben.
Koenraad Dillen (ITS). – (NL) Herr Präsident! Selbstredend – und ich kenne niemandem in diesem Hause, der anderer Meinung wäre – ist die Diskriminierung Homosexueller aufgrund ihrer sexuellen Orientierung in unseren Mitgliedstaaten inakzeptabel. Das heißt aber nicht, dass das Recht tiefgläubiger Menschen auf freie Meinungsäußerung durch die erstickende Atmosphäre politischer Korrektheit und intellektuellen Terrorismus, die in diesem Parlaments um sich greift, in Frage gestellt werden darf. Wie Herr Claeys gestern kurz erwähnte, beginnt sich hier eine Redefreiheits-Phobie zu entwickeln, eine irrationale Angst, Menschen ihre Meinung frei äußern zu lassen. Diese Phobie gilt es mit allen Mitteln zu bekämpfen, denn der vorliegende Entschließungsantrag schießt über das Ziel hinaus. Während in der Vergangenheit schon mehrfach Aussprachen über Homophobie geführt wurden, geht es heutzutage jedoch mehr darum, dass jeder so etwas wie eine Polen-Schelte betreibt. Wie nämlich bei der Geremek-Frage, zu der gestern keiner der Redner sachkundig sprach, hat sich die linke Inquisition auch in der Frage der so genannten Homophobie in Polen zum großen Moralprediger aufgespielt, ohne jegliche Sachkenntnis und ohne intellektuelle Ehrlichkeit. Daher habe ich gegen den vorliegenden Entschließungsantrag gestimmt.
Albert Deß (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte hier zu meinem Stimmverhalten erklären, dass ich nicht deshalb dagegen gestimmt habe, weil ich etwa für die Diskriminierung von Minderheiten wäre. Auch ich verurteile die Äußerung des polnischen Ministers. Ich habe dagegen gestimmt, weil ich der Meinung bin, es hätte wichtigere Themen gegeben, die wir in dieser Woche hätten ansprechen müssen, auch in Form einer Entschließung, nämlich den Mord an Christen in der Türkei. Wir hätten das Thema der Zwangsverheiratung von türkischen Frauen – auch in Europa – ansprechen können oder den Völkermord durch moslemische Reitermilizen in Darfur oder auch die Menschenrechtsverletzungen in Venezuela. Deshalb habe ich dagegen gestimmt, weil ich nämlich der Meinung bin, wir hätten heute wichtigere Themen zu behandeln gehabt.
Manfred Weber (PPE-DE). – Herr Präsident! Ich möchte für die gesamte Fraktion der Europäischen Volkspartei eine Erklärung abgeben. Die EVP-ED-Fraktion hat sich heute der Stimme enthalten, da sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit dem Verfahren nicht einverstanden ist. Die EVP-ED-Fraktion bekennt sich zu den Beschlüssen des Europäischen Parlaments zur Homophobie, insbesondere zum Beschluss vom 16. Januar 2006. In diesem Geiste lehnt die EVP-ED-Fraktion ausdrücklich jede Art von Homophobie sowie alle anderen Arten von Diskriminierung ab.
Gleichzeitig hat die EVP-ED-Fraktion vollstes Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union, insbesondere die Kommission als Hüterin der Verträge. Angesichts der bestehenden Rechtslage – Stichwort „Antidiskriminierungsrichtlinie“ – wird sie, soweit sich die Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergibt, die erforderlichen Schritte unternehmen, um diesen in jeder Hinsicht abzulehnenden Initiativen Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus hat die EVP-ED-Fraktion die Einschaltung der Agentur für Grundrechte zur Untersuchung der Homophobie in Europa voll und ganz unterstützt und möchte die Ergebnisse dieser Untersuchung abwarten und dann weitere Schritte unternehmen.
Die EVP-ED-Fraktion vertraut uneingeschränkt darauf, dass die polnische Gesellschaft den aufkommenden Homophobieströmungen in angemessener Weise entgegentreten wird.
Jean-Pierre Audy (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Ich habe mich bei der Abstimmung über den Entschließungsantrag zu Homophobie in Europa der Stimme enthalten. Erstens befasst sich dieses Dokument nicht mit ganz Europa, denn es konzentriert sich auf Polen, und daher ist der Titel des Entschließungsantrags meines Erachtens zu allgemein. Zweitens finde ich es zu restriktiv, den Kampf gegen Homophobie hauptsächlich als Bekämpfung der Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung einer Person zu behandeln. Diese Verwechslung zwischen Homophobie, die als „Angst vor Gleichem“ definiert wird, und der Abneigung gegen Homosexualität führt zu Missverständnissen.
Ich bin selbstverständlich dafür, dass alle Formen der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung einer Person bekämpft werden, vorbehaltlich der Ehe und Kinder betreffenden Fragen, zu denen der politische Reflexionsprozess in Übereinstimmung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen verlaufen sollte. Gleichwohl bin ich der Auffassung, dass die Frage der Ungleichbehandlung menschlicher Wesen und die Angst vor unseresgleichen Besseres verdienen als den vorliegenden Entschließungsantrag, auch wenn zahlreiche darin angestellte Betrachtungen meine Zustimmung finden.
Gerard Batten, John Whittaker und Thomas Wise (IND/DEM), schriftlich. (EN) Die UK Independence Party wird diesen Entschließungsantrag nicht unterstützen, da wir die Auffassung vertreten, dass es dem Europäischen Parlament nicht zusteht, den einzelnen Mitgliedstaaten moralische Normen vorzuschreiben.
Jens-Peter Bonde (IND/DEM), schriftlich. (EN) In der heutigen Abstimmung zur Homophobie in Europa habe ich mich dazu entschlossen, weder für den Bericht als Ganzes noch gegen ihn zu stimmen, ungeachtet der Tatsache, dass ich mit dem Bericht in vielen Punkten übereinstimme. Ich habe weder dafür noch dagegen gestimmt, da ich denke, es sollte kein „Volksgericht“ geben, das Polen verurteilt. Stattdessen sollte vielmehr ein richtiges Gericht damit befasst werden. Das Europäische Parlament ist zu Schritten in diesem Bereich nicht befugt.
Wenn es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, dann sollte die Angelegenheit dem Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte vorgetragen werden.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Wir haben für diese Entschließung gestimmt, weil sie allgemein für den Schutz der Menschenrechte in den EU-Mitgliedstaaten eintritt, müssen jedoch Kritik an der Formulierung eines Punktes üben.
Die fortdauernde Förderung homophober Praktiken und jeder Form von Diskriminierung von Personen aus Gründen der sexuellen Ausrichtung ist unannehmbar. Deshalb unterstützen wir die Forderung an die Kommission, ein Gesetzespaket über Antidiskriminierung auf der Grundlage von Artikel 13 des EG-Vertrages vorzulegen, das darauf abstellt, Diskriminierungen aus verschiedenen Gründen, einschließlich der sexuellen Ausrichtung, zu beenden. Statt bloßer formeller Erklärungen ohne gesetzliche oder budgetäre Grundlage plädieren wir für eine Palette von Maßnahmen, mit denen gleiche Rechte und Chancen für alle gefördert werden.
Wir unterstützen auch die Forderung nach einer Beschleunigung der praktischen Durchführung bestehender Rechtsvorschriften in diesen Bereichen, um Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Wir lehnen diskriminierende Äußerungen von Politikern zu Homosexuellen ab, sind doch solche Äußerungen allzu oft Auslöser von Hass und Gewalt.
Jens Holm, Esko Seppänen, Søren Bo Søndergaard und Eva-Britt Svensson (GUE/NGL), schriftlich. (SV) Wir haben für diesen Entschließungsantrag gestimmt, da er zum Ausdruck bringt, wie wichtig der Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist.
Allerdings unterstützen wir nicht die Teile der Schlussfolgerungen der Entschließung, in denen größere Macht und mehr Entscheidungsbefugnis für die EU gefordert werden.
Unsere Unterstützung für die Entschließung ist lediglich eine Stimme gegen die abscheuliche Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung.
Wir sind jedoch gegen all jene Schlussfolgerungen in der Entschließung, die die Erweiterung der Macht der EU auf verschiedenen Gebieten betreffen.
Timothy Kirkhope (PPE-DE), schriftlich. (EN) Meine britischen konservativen Kollegen und ich haben uns bei diesem gemeinsamen Entschließungsantrag der Stimme enthalten. Zwar verabscheuen wir die Diskriminierung homosexueller Menschen sowie alle Formen von Homophobie, doch sind wir der Ansicht, dass dieser Antrag aus politisch spekulativen Absichten zustande kam, die nicht auf tatsächlichen Informationen beruhen.
Wir halten es für klug, die Entwicklungen in Polen, auf die sich dieser Entschließungsantrag bezieht, abzuwarten, statt auf allgemeine Anschuldigungen einzugehen.
Jean Lambert (Verts/ALE), schriftlich. (EN) Ich habe mit Stolz für diesen Entschließungsantrag gestimmt und bedauere die feindselige Haltung einiger Kollegen angesichts dessen Vorlage zutiefst. Wir befinden uns im Europäischen Jahr der Chancengleichheit in einer Union, die sich selbst ihres Engagements für die Menschenrechte rühmt. Doch gibt es immer noch einige Mitgliedstaaten, darunter Polen, wo die Regierung noch erkennen muss, was ein solches Engagement in Wirklichkeit bedeutet. Es bedeutet Gleichbehandlung am Arbeitsplatz; es bedeutet, dass man sich keiner Sprache bedient, die zu Hass und Angriffen auf Menschen anstachelt, nur weil sie so sind, wie sie sind; es bedeutet, die Menschenrechte anderer zu achten, darunter ihr Recht auf Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Gewalt – einschließlich staatlicher Gewalt. Ich hoffe sehr, dass dies das letzte Mal ist, dass dieses Hohe Haus sich diesem Thema widmen muss, da ich darauf hoffe, dass die Mitgliedstaaten ihren gesetzlichen Pflichten sowie den Verpflichtungen gemäß dem Internationalen Übereinkommen nachkommen werden. Ich danke außerdem jenen Abgeordneten aus den betroffenen Ländern, die ebenfalls für diesen Entschließungsantrag gestimmt haben.
Marek Siwiec (PSE), schriftlich. (PL) Der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments hätte besser oder präziser sein können. Die Sorge um das Ansehen unseres Landes darf jedoch keine Entschuldigung für das Schweigen angesichts der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sein. Homosexualität ist keine Krankheit, wie von einigen polnischen Teilnehmern an der heutigen Aussprache behauptet wird. Die eigentliche Krankheit ist die Homophobie, an der viele Gesellschaften, Polen eingeschlossen, leiden. In dem Entschließungsantrag wird eine grundsätzliche Frage angesprochen, nämlich die ernste Lage, in der sich Tausende europäischer Bürger, darunter Tausende meiner Mitbürger, befinden.
In Polen – wie in anderen Mitgliedstaaten auch – begegnet man Homosexuellen mit Abneigung. In keinem anderen Mitgliedstaat aber geben Mitglieder der Regierung und Personen des öffentlichen Lebens Erklärungen ab, die die grundlegenden Bürgerrechte und damit die Grundsätze und Werte verletzen, die das Fundament unseres demokratischen Systems bilden.
Mit Bedauern muss ich feststellen, dass Homosexuelle in Polen schikaniert und beleidigt werden. Wer sich outet, ist verbalen und sogar physischen Angriffen ausgesetzt. Auch wenn die politisch Verantwortlichen nicht so weit gehen, das zu unterstützen, so tun sie doch auch nichts dagegen.
So wie in einer modernen Demokratie keine Platz ist für Rassismus und Antisemitismus, darf es dort auch keinen Platz für Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung geben. Erst recht nicht im 21. Jahrhundert! Deshalb werde ich – meinem Gewissen folgend – für den Entschließungsantrag zu Homophobie in Europa stimmen, da darin für die Achtung der Rechte jener eingetreten wird, deren Rechte ansonsten von vielen – vor allem auch in Polen – in Frage gestellt werden.
Andrzej Jan Szejna (PSE), schriftlich. (PL) Ich stimme gegen den Entschließungsantrag zu Homophobie in Europa.
Mit einigen Punkten des Entschließungsantrags des Europäischen Parlaments stimme ich nicht völlig überein. Der Text, der sich ausschließlich auf Informationen aus Polen stützt, widerspiegelt nicht die Intentionen und den Titel des Entschließungsantrags („Entschließungsantrag zu Homophobie in Europa“). Bedauerlicherweise begegnen wir der Homophobie in der Europäischen Union auf Schritt und Tritt. In diesem Dokument fehlt der Hinweis auf die Verletzung der Rechte von Homosexuellen in anderen europäischen Ländern, und deshalb ist es unvollständig.
Die Aussagen von Politikern wie Maciej Giertych, Jarosław Kaczyński oder Ewa Sowińska münden glücklicherweise nicht in konkrete Gesetzgebungsmaßnahmen. Es gibt keine Gesetzesentwürfe, in denen die Rechte Homosexueller verletzt werden. Ich befürchte jedoch, dass sich das ändern könnte. Die Auffassung, dass Lehrer, die Homosexualität unter ihren Schülern fördern, entlassen werden sollten, findet keine Unterstützung. Solche unverantwortlichen Äußerungen sind eine Beleidigung für all jene, die in einem freien, toleranten und offenen Polen leben wollen. Sie gefährden die Demokratie und widerspiegeln nicht die Meinung der Mehrheit der polnischen Bürger.
Manfred Weber (PPE-DE), schriftlich. Die EVP-ED-Fraktion enthält sich der Abstimmung zur Entschließung gegen Homophobie in Europa, da sie mit dem Verfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht einverstanden ist.
Die EVP-ED bekennt sich zu den Beschlüssen des Europäischen Parlaments zur Homophobie (insbesondere vom 16. Januar 2006). In diesem Geiste lehnt die EVP-ED ausdrücklich jede Art von Homophobie sowie alle wie auch immer gearteten Diskriminierungen ab.
Gleichzeitig hat die EVP-ED vollstes Vertrauen in die Institutionen der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Kommission als „Hüterin der Verträge“. Angesichts der bestehenden Rechtslage (Antidiskriminierungsrichtlinie) wird sie, so sich die Notwendigkeit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ergibt, die notwendigen Schritte unternehmen, um diesen in jeder Hinsicht abzulehnenden Initiativen Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus hat die EVP-ED die Beauftragung der Europäischen Agentur für Grundrechte zur Untersuchung der Situation zur Homophobie in Europa vollstens unterstützt und möchte vor den Ergebnissen der Studie keine weiteren Schritte unternehmen.
Die polnische Gesellschaft genießt das vollumfängliche Vertrauen der EVP-ED, aufkommenden homophoben Strömungen in angemessener Weise entgegenzutreten.
Anna Záborská (PPE-DE), schriftlich. – (FR) Jede Person ist gleich an Würde, die geachtet und gefördert werden muss. Dieser Grundsatz muss stets die Richtschnur all unseres Handelns sein.
Das Verfahren in Artikel 103 Absatz 2 der Geschäftsordnung bestimmt: „Setzt das Parlament eine Erklärung mit anschließender Aussprache auf seine Tagesordnung, beschließt es darüber, ob zum Abschluss der Aussprache eine Entschließung angenommen werden soll“. Was ist der Zweck der Übung, wenn sämtliche Entschließungsanträge bereits eingereicht sein müssen und die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen bereits abgelaufen ist, bevor überhaupt eine Aussprache stattfindet? Ein Taubstummendialog also.
Der vorliegende Entschließungsantrag ist keine Wiederholung der institutionellen Debatte, an der zudem nur die Eingeweihten teilnehmen durften. Das Verfahren ist umso mehr zu beanstanden, als die Dienststellen des Parlaments, die bereits konsultiert worden sind, die getroffenen Aussagen entkräften. Polen selbst hatte bereits am 5. März auf der offiziellen Website seines Ministerpräsidenten zu den erneut erhobenen Beschuldigungen des Parlaments Stellung genommen.
Obwohl dem Titel zufolge angeblich über Homophobie in Europa gesprochen wird, haben wir einen souveränen Staat und seine demokratisch gewählte Regierung ungerechtfertigterweise angeklagt. Dieser Entschließungsantrag wird zweifellos zu anderen Zwecke verwendet als zur Erfüllung unseres Wunsches, uns mit der gesamten Menschheit gegen alle Formen der Diskriminierung solidarisch zu zeigen.
Jonathan Evans (PPE-DE), schriftlich. (EN) Die Partei der Konservativen im Europäischen Parlament war und ist ausnahmslos gegen den Beitritt des Vereinigten Königreichs zur Eurozone, weshalb sie sich für gewöhnlich bei Berichten zur Durchführung der Wirtschafts- und Währungsunion enthält, da es hier um Angelegenheiten geht, die Länder betrifft, die der Eurozone angehören.
Andererseits ist uns bewusst, dass das Wohlergehen der Volkswirtschaften jener Länder, die sich der EWU angeschlossen haben, für die Wirtschaft des Vereinigten Königreichs sehr wichtig ist, und wir unterstützen alle Maßnahmen zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität unserer Haupthandelspartner.
Wir enthalten uns in diesem Fall, möchten jedoch unserer Zustimmung für das starke Engagement des Berichterstatters für solide öffentliche Finanzen und die ordnungsgemäße Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes Ausdruck verleihen. Solche Grundsätze sind für gesunde ökonomische und Handelsbedingungen sowie ein gutes Verhältnis zwischen der Volkswirtschaft des Vereinigten Königreichs und den Volkswirtschaften der Eurozone von entscheidender Bedeutung.
Ilda Figueiredo (GUE/NGL), schriftlich. (PT) Unabhängig von der jeweiligen wirtschaftlichen Lage wird in den jährlichen Berichten des Parlaments über die öffentlichen Finanzen immer das gleiche Rezept vorgelegt. Die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts ist eines der größten Hindernisse für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in der EU und in den rückständigsten Mitgliedstaaten, die unter ökonomischen Schwierigkeiten leiden, wie beispielsweise Portugal.
Im Bericht wird ganz klar das Ziel vorgegeben, „den wirtschaftlichen Wiederaufschwung zur Senkung der Haushaltsdefizite (zu) nutzen und die Arbeitsmärkte wettbewerbsfähiger (zu) machen“. Anders gesagt geht es also darum, die sozialen Funktionen des Staates zurückzuschrauben und den Arbeitsmarkt bei Löhnen und Gehältern und der Arbeitsplatzsicherheit für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst zu deregulieren.
Oberstes Anliegen in diesem Bericht ist nicht mehr ein Nulldefizit, sondern ein Haushaltsüberschuss. Selbstverständlich ist der Berichterstatter mit der Pseudorevision des Pakts von 2005 nicht zufrieden, wenn eindeutig bewiesen ist, wie unsinnig der Pakt angesichts der Wirtschaftskrise war, die die EU erlebte. Wie wir alle wissen, ist dies ein politischer Pakt, die Frucht der vorherrschenden neoliberalen Ideologie, wo wirtschaftliche Gründe nur ein Alibi sind. Diese Haltung vertreten wir seit 1997, und seit dieser Zeit fordern wir auch die Abschaffung des Stabilitäts- und Wachstumspakts.
Daher unser „Nein“ gegen den vorliegenden Bericht.