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Verfahren : 2004/0248(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument : A6-0144/2007

Eingereichte Texte :

A6-0144/2007

Aussprachen :

PV 09/05/2007 - 18
CRE 09/05/2007 - 18

Abstimmungen :

PV 10/05/2007 - 7.3
Erklärungen zur Abstimmung

Angenommene Texte :

P6_TA(2007)0175

Ausführliche Sitzungsberichte
Mittwoch, 9. Mai 2007 - Brüssel Ausgabe im ABl.

18. Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten (Aussprache)
Protokoll
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  Der Präsident. Als nächster Punkt folgt die Empfehlung für die zweite Lesung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz betreffend den Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge („Rahmenrichtlinie“) (09911/3/2006 – C6-0040/2007 – 2003/0153(COD)) (Berichterstatter: Malcolm Harbour) (A6-0145/2007).

 
  
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  Malcolm Harbour (PPE-DE), Berichterstatter. (EN) Frau Präsidentin! Es ist mir eine Freude, diesen Bericht heute Abend im Namen des Ausschusses vorstellen zu können. Ich möchte die Arbeit meines Kollegen, Herrn Gargani, würdigen, der für diesen Bericht in erster Lesung zuständig war – damals wurde vom Parlament bereits ein erheblicher Teil der Arbeit erledigt. Mein Dank gilt auch der Kommission und dem Rat, da wir gemeinsam unermüdlich an einem äußerst komplexen und technischen Vorschlag gearbeitet haben. Insgesamt umfasst der Bericht nahezu 400 Seiten. Das muss einer der umfangreichsten Berichte sein, die dem Parlament jemals vorgelegt wurden. Vor allem aber, Herr Kommissar, möchte ich Ihren Mitarbeitern danken – Herrn Schulte-Braucks und Herrn Delneufcourt –, die meines Wissens für viele dieser 400 Seiten hauptsächlich verantwortlich sind. Meines Erachtens haben sie eine besondere Erwähnung heute Abend verdient.

Dieser Bericht ist für die Vollendung des Binnenmarktes im Kfz-Bereich ausgesprochen wichtig. Die gesamte Rechtsgrundlage für die technische Regulierung von Kraftfahrzeugen war einer der ersten harmonisierten Bereiche im EU-Binnenmarkt. Wir haben es aber erst jetzt geschafft, ein umfassendes Typgenehmigungsverfahren für alle Kategorien von Kraftfahrzeugen, Anhängern, großen Bauteilsystemen und wesentlichen Komponenten zu schaffen. Daher denke ich, dass wir dies gerade heute – am Europatag – als bemerkenswerte Errungenschaft feiern können, die wir in dieser Phase erreicht haben. Dies heißt natürlich, dass wir von besseren Umwelt- und Sicherheitsstandards für Fahrzeuge, einheitlichen und unabhängigen Überprüfungen und wirklich gleichen Wettbewerbsbedingungen profitieren werden, von denen die Unternehmen so oft reden. In diesem Fall ist uns das wirklich gelungen. Ein ganz besonders großer Schritt nach vorn wurde meines Erachtens dadurch gemacht, dass allen kleinen und großen Herstellern die Möglichkeit eingeräumt wurde, ihre Fahrzeuge von einer nationalen Typgenehmigungsbehörde auf ihre Übereinstimmung mit einer europäischen Verordnung hin prüfen zu lassen und diese Fahrzeuge auf jedem Markt innerhalb der Europäischen Union anzubieten.

Für die zweite Lesung wurden ungewöhnlich viele Änderungsanträge eingereicht, die morgen zur Abstimmung kommen. Dies zeigt, dass wir hier viel Arbeit hineingesteckt und weitere Verbesserungen vorgenommen haben. Ich möchte nur einige dieser Punkte heute Abend hervorheben. Besonderer Dank gilt auch dem Rat. Ich freue mich, dass Herr Deldrup ebenfalls einen Redebeitrag halten wird, was meiner Meinung nach deutlich macht, dass der Rat diesem wichtigen Dossier große Bedeutung beimisst.

Zunächst einmal fanden verschiedene Diskussionen statt, um diverse Fragen im Zusammenhang mit der Typgenehmigung von Bussen und dem entsprechenden Zeitrahmen zu klären. Der Bussektor ist außerordentlich wichtig, denn die Typgenehmigungsrichtlinie spielt auch in die Busrichtlinie mit hinein, an der viele von uns mitgearbeitet haben. Die Typgenehmigungsrichtlinie bringt erhebliche Verbesserungen im Sicherheitsbereich mit sich und wirft wichtige Fragen wie behindertengerechte Zugänge zu allen Bustypen auf. Mit dieser Richtlinie wird im Wesentlichen ein einheitlicher Rahmen für die Typgenehmigung von Bussen in der ganzen Europäischen Union geschaffen.

Der zweite Aspekt, der der Richtlinie zwischen der ersten und zweiten Lesung erst neu hinzugefügt wurde, war die Einrichtung eines neuen Typgenehmigungsverfahrens für Zubehör und Ersatzteile, die sich auf die Umweltwerte und die Sicherheit eines Fahrzeugs auswirken. Es ist wichtig, dass wir ein Genehmigungsverfahren für diese Kategorie von Bauteilen haben, damit in diesem Bereich ein umfassender Verbraucherschutz gewährleistet werden kann. Doch damit gerät das gesamte Typgenehmigungsverfahren auch in den Blickwinkel vieler kleiner und mittlerer Unternehmen. Deshalb habe ich zusammen mit den anderen Einrichtungen hart daran gearbeitet, ein äußerst effektives Verfahren auf die Beine zu stellen, um die entsprechenden Bauteile erst einmal zu ermitteln und dabei auch die Hersteller dieser Bauteile mit einzubeziehen. Außerdem haben wir uns eingehend mit der Entwicklung neuer Prüfstandards beschäftigt, die für die Genehmigung benötigt werden. Damit haben die Hersteller dieser Bauteile und insbesondere Tuning-Unternehmen und andere Firmen jetzt natürlich die Möglichkeit, sich mit einer einzigen Genehmigung Zugang zum gesamten Binnenmarkt zu verschaffen. Das ist meines Erachtens ein großer Vorteil, über den sie sehr froh sein werden.

Ein weiterer Aspekt, mit dem wir uns befasst haben, war das Genehmigungsverfahren für Kleinserienfahrzeuge. Herr Gargani hatte ja gefordert, dass der Grenzwert für Fahrzeuge mit geringem Volumen angehoben werden sollte. Es wurde ein Kompromiss erzielt, diesen Wert auf tausend Fahrzeuge zu erhöhen, für die ein vereinfachtes Typgenehmigungsverfahren gilt. So wird den Herstellern von Kleinserienfahrzeugen das Leben erheblich erleichtert. Wir haben ferner auch eine wichtige Kategorie behindertengerechter Fahrzeuge definiert – nämlich „rollstuhlgerechte Fahrzeuge“. Dies sind Kleinserienfahrzeuge, die für den Zugang von Rollstuhlfahrern in ihren eigenen Rollstühlen umgerüstet wurden. Im Einvernehmen mit der Kommission und dem Rat schlage ich vor, dass wir für diesen Fahrzeugtyp eine neue Kategorie einrichten. Die Hersteller dieser Fahrzeuge, die immer mehr Bedeutung erlangen, sind sehr froh darüber, dass ihren Belangen in dieser Weise Rechnung getragen wird. Sie sind zuversichtlich, dass dadurch mehr Aufmerksamkeit auf die Bedürfnisse behinderter Nutzer sowie die Vorteile und die Ausstattung von Rollstühlen gelenkt wird. Wir werden morgen hier in Brüssel ein Fahrzeug dahaben, um die von uns erzielten Verbesserungen zu demonstrieren.

Abschließend kann man sagen, dass diese Richtlinie im Hinblick auf den Binnenmarkt einen äußerst bedeutenden Schritt nach vorn darstellt. Es ist mir eine Ehre gewesen, mich im Namen des Parlaments damit zu befassen. Ich empfehle den Abgeordneten, morgen für diese Richtlinie zu stimmen.

 
  
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  Engelbert Lütke Daldrup, amtierender Ratspräsident. Frau Präsidentin, Herr Vizepräsident Verheugen, meine sehr verehrten Abgeordneten! Morgen werden Sie über eine neue wichtige Richtlinie zur Typgenehmigung von Pkw, Lkw und Bussen, sowie deren Anhängern abstimmen. Als amtierende Ratspräsidentschaft freuen wir uns, dass wir zu dieser Richtlinie im Vorfeld eine Einigung mit dem Europäischen Parlament über die letzten noch offenen Fragen erzielen konnten.

Wir möchten uns herzlich bei Ihnen, Herr Harbour, und Ihren Kollegen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Fahrzeugsicherheit in der Gemeinschaft sowie zur Verwirklichung des gemeinsamen Binnenmarktes im Kfz-Bereich. Mit der neuen Richtlinie wird die bisher nur für die Pkw vorgesehene europäische Typgenehmigung auf Lkw, Busse sowie deren Anhänger ausgedehnt. Damit können künftig auch die Hersteller dieser Fahrzeuge die Vorteile der europäischen Typgenehmigung nutzen. Zugleich wird sichergestellt, dass alle Neufahrzeuge in der Europäischen Union in Zukunft die gleichen hohen Sicherheitsstandards erfüllen. Damit dient die neue Richtlinie nicht nur der europäischen Automobilindustrie, sondern auch allen Bürgern der Gemeinschaft.

Wir zählen auf Ihre Zustimmung in der morgigen Abstimmung und werden danach die Richtlinie auf einer der nächsten Ratstagungen verabschieden, damit sie so schnell wie möglich in Kraft treten kann.

 
  
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  Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte dem Berichterstatter, Herrn Harbour, ganz besonders herzlich zu seinem Bericht gratulieren und ihm für seine Arbeit danken, die zu einem wirklich ausgezeichneten Ergebnis geführt hat.

Bei diesem Richtlinienvorschlag handelt es sich um ein ganzes Paket von Vorschriften, die das Inverkehrbringen von Fahrzeugen in den Mitgliedstaaten beschleunigen sollen. Das ist in der Tat – wie der Vertreter der Präsidentschaft gerade hervorgehoben hat – mit großen Vorteilen für Hersteller, Spediteure und Nutzer verbunden.

Die Verwirklichung des Binnenmarktes ist unbestritten eine der größten Erfolgsgeschichten der europäischen Politik. Was allerdings die Nutzfahrzeuge angeht, so haben die Hersteller bislang vergeblich auf eine vollständige Öffnung der Grenzen gewartet.

Seit 1996 ist die Richtlinie über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen das wichtigste Rechtsinstrument der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung des Binnenmarktes in der Automobilbranche. Damals erhielten alle Fahrzeugklassen Zugang zum Binnenmarkt. Ausgenommen davon waren nur die Nutzfahrzeuge, also Omnibusse, LKW und ihre Anhänger. Dabei stellen diese eine Branche mit großer wirtschaftlicher Bedeutung dar. Allein für das Jahr 2006 wurden in der Gemeinschaft zwei Millionen neue Leichtlastkraftwagen und mehr als eine Viertelmillion neue Schwerlastkraftwagen mit mehr als 16 Tonnen zugelassen. Zum überwiegenden Teil wurden diese Fahrzeuge in der Europäischen Union gebaut. 2007 werden diese Zahlen sogar weit übertroffen werden, wenn man von den für das erste Quartal verfügbaren Daten ausgeht.

Durch diese neue Rahmenrichtlinie soll vor allem das Prinzip des gemeinschaftsweit einheitlichen Typgenehmigungsverfahrens auf alle Fahrzeuge ausgeweitet werden. Zudem brauchen die Automobilhersteller die Fahrzeuge nicht mehr nach den Vorschriften jedes einzelnen Mitgliedstaats zu konstruieren, um sie verkaufen zu dürfen. Vielmehr gelten harmonisierte technische Spezifikationen, so dass Mengenvorteile zum Tragen kommen und überholte Verwaltungsverfahren vermieden werden. Auch davon profitieren die Transportunternehmen und letztlich die Verbraucher.

Ein weiterer wesentlicher Punkt dieser Richtlinie ist, dass Neufahrzeuge eine ganze Reihe von Richtlinien zur technischen Harmonisierung im Bereich der Sicherheit erfüllen müssen. Gerade in einer Zeit, in der die Nutzfahrzeuge keinen guten Ruf in der Öffentlichkeit haben, wird dies ganz entscheidend zur Straßenverkehrssicherheit in der gesamten Europäischen Union beitragen.

Natürlich wurden die kleinen und mittleren Unternehmen nicht vergessen. Auch sie erhalten leichteren Zugang zum Binnenmarkt. Den Herstellern von Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung oder von Kleinserien bzw. den Aufbauherstellern, die meist im Auftrag von Transportunternehmen arbeiten, kommen nun vereinfachte Verfahren zugute, die sie ohne großen Papierkrieg abwickeln können.

Ich teile genau das, was Herr Harbour über das Anliegen jener Betriebe gesagt hat, die Fahrzeuge behindertengerecht umbauen. Es war sehr wichtig, dass wir dieses Problem gemeinsam lösen konnten. Ich freue mich, dass die Empfehlungen der auf meine Initiative hin eingerichteten Hochrangigen Gruppe CARS 21 in diesen Richtlinienvorschlag unverändert eingeflossen sind. CARS 21 hat es uns ermöglicht, den gesetzgeberischen Rahmen festzulegen, in dem wir uns künftig bei der technischen Reglementierung bewegen werden.

Hier ist noch ein wichtiger Punkt zu erwähnen: Internationale Regelungen erlangen immer mehr Bedeutung, und zwar handelt es sich hier um Regelungen, die laufend im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa erarbeitet werden. Dazu gehört auch, dass wir in vielerlei Hinsicht veraltetes Gemeinschaftsrecht abschaffen und den Herstellern ermöglichen, zur Erlangung einer Typgenehmigung selbst Prüfergebnisse vorzulegen.

Zum Spannungsverhältnis zwischen der Sprachenregelung der Gemeinschaft und dem direkten Bezug auf internationale Standards und Regelungen möchte ich sagen, dass die Kommission dem Änderungsantrag 25 zustimmt, da sie der Auffassung ist, dass in diesem speziellen Industriesektor eine direkte und zeitnahe Bezugnahme auf solche Standards die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors deutlich verbessern kann. Das gilt sowohl auf globaler Ebene wie auch innerhalb der EU. Die Automobilbranche ist weltweit tätig. Sie braucht daher internationale Standards mehr und dringender als manche andere Branche.

Die Kommission unterstützt die Änderungsanträge für eine Einigung in zweiter Lesung und ist der Überzeugung, dass dieser Vorschlag in ausgewogener Weise den Interessen von Industrie, Transportunternehmen und Verbrauchern sowie den Erfordernissen der Mitgliedstaaten gerecht wird.

 
  
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  Anja Weisgerber, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – Frau Präsidentin! Auch ich möchte zunächst dem Berichterstatter, Malcolm Harbour, für seine ausgezeichnete und sehr professionelle Arbeit an diesem Dossier danken. Den mit der Ratspräsidentschaft ausgehandelten Kompromiss kann ich voll und ganz unterstützen.

Ich möchte daher nur kurz zu einem Punkt Stellung nehmen, der uns bereits bei der Debatte zu Euro-5 beschäftigt hat, und der mir ganz besonders wichtig ist, nämlich zum Zugang zu Reparaturinformationen für freie Werkstätten. Dieser Zugang zu Informationen ist von entscheidender Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in Europa. Jeder Urlauber, der mit seinem Pkw in Europa unterwegs ist, kann im Ausland eine Autopanne haben. Oft ist die nächste Vertragswerkstatt aber Hunderte von Kilometern entfernt. Daher müssen wir sicherstellen, dass auch freie, unabhängige Werkstätten ein Kraftfahrzeug reparieren können. Zudem sollte sich jeder Autofahrer auch zuhause aussuchen können, in welcher Werkstatt er sein Fahrzeug reparieren lässt. Dieser Wettbewerb wird bestimmt auch den Verbrauchern nutzen. Dies werden wir durch die neuen Regelungen gewährleisten.

So haben wir in die neue Typprüfungsrahmenrichtlinie explizit aufgenommen, dass die Automobilhersteller den unabhängigen Werkstätten alle nötigen Informationen zugänglich machen müssen, um die Reparatur und Wartung eines Kraftfahrzeugs durchführen zu können. Diese Vorschrift steht mit der entsprechenden Regelung in der Euro-5-Verordnung in Einklang, die wir letztes Jahr in erster Lesung verabschiedet haben. Unser Ziel ist es, den Zugang zu Reparaturinformationen für freie Werkstätten zu gewährleisten. Dies soll übergangsweise in Euro-5, letztlich aber in der Typprüfungsrahmenrichtlinie geregelt werden.

Abschließend möchte ich noch an Herrn Kommissar Verheugen appellieren, in den Verhandlungen über die technische Umsetzung den politischen Willen des Parlaments und des Rats durchzusetzen, denn der Zugang zu Reparaturinformationen muss auch in der Praxis funktionieren.

 
  
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  Evelyne Gebhardt, im Namen der PSE-Fraktion. – Frau Präsidentin, Herr Ratsvertreter, Herr Kommissar Verheugen! Auch ich bin ganz froh, dass wir in der zweiten Lesung zu einer Vereinbarung zwischen den drei Organen der Europäischen Union gekommen sind, so dass wir morgen abstimmen und dann sehr schnell eine Umsetzung erzielen können.

Für die Sozialdemokratische Fraktion waren drei Punkte von besonderer Wichtigkeit: Erstens, dass wir uns in Artikel 31 darauf verständigen konnten, dass bei Genehmigungsverfahren für Teile oder Ausrüstungen, von denen ein hohes Risiko für das einwandfreie Funktionieren von Systemen ausgeht, ein hohes Verbraucherschutzniveau beibehalten werden kann.

Zweitens bringt der im Ausschuss angenommene Text im Großen und Ganzen eine Klarstellung der verwaltungstechnischen Vorschriften für die Typgenehmigung und weitet sie auf Gemeinschaftsebene auf alle Kraftfahrzeuge einschließlich Busse und Nutzfahrzeuge aus. Indem wir dies auch durchsetzen, können wir zu einer wesentlichen Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit beitragen.

Drittens möchte ich besonders hervorheben, dass – insbesondere mit Hilfe des Berichterstatters – auch eine wesentliche Verbesserung bezüglich der Vorschriften für die Anpassung von Fahrzeugen an den spezifischen Bedarf von Menschen mit Behinderungen durchgesetzt wurde. Dabei denke ich besonders an Menschen im Rollstuhl. Hier sind wir einen großen Schritt vorangekommen, und hier liefern wir den Bürgerinnen und Bürgern ein positives Bild von einem Europa, das die Besorgnisse der Bürger und Menschen in den Mittelpunkt stellt.

 
  
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  Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.

Die Abstimmung findet morgen statt.

 
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