Die Präsidentin. Als nächster Punkt folgt die Aussprache über den Bericht von Anne Laperrouze im Namen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der Richtlinie 2000/60/EG (KOM(2006)0397 – C6-0243/2006 – 2006/0129(COD)) (A6-0125/2007).
Joe Borg, Mitglied der Kommission. (EN) Frau Präsidentin! Ich freue mich, diese Aussprache über den Vorschlag für Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik zu eröffnen, der die Wasserrahmenrichtlinie – das Herzstück der EU-Wasserschutzpolitik – ergänzen soll. Ich möchte der Berichterstatterin, Frau Laperrouze, und dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit für seine bemerkenswerten Anstrengungen danken. Mein Dank gilt auch dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, dem Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und dem Fischereiausschuss sowie insbesondere den Verfassern der Stellungnahmen, Herrn Rübig, Frau Bourzai und Frau Corbey, für ihren äußerst konstruktiven und hilfreichen Beitrag zu diesem wichtigen Dossier.
Der Schutz von Flüssen, Seen, Küsten- und Meeresgebieten vor der Verschmutzung mit gefährlichen Stoffen hat für die Kommission höchste Priorität. Seit den 1970er-Jahren, als die Kommission ihre erste entscheidende Maßnahme ergriff, haben wir erhebliche Fortschritte gemacht. Doch während wir einige Umweltprobleme lösen konnten, tauchten schon wieder neue auf. Der Chemiecocktail in unseren Gewässern ist immer komplexer geworden, und die Verschmutzungsquellen konzentrieren sich nicht mehr nur an einer Stelle, sondern sind breit gestreut und nicht klar abgrenzbar. Für Selbstzufriedenheit ist nie Zeit gewesen.
Um die Verschmutzungsprobleme, die durch diese gefährlichen Stoffe verursacht werden, in den Griff zu bekommen, hat die Kommission seit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie mehr als 30 Rechtsakte der Gemeinschaft vorgeschlagen bzw. angenommen. Diese kann ich hier jetzt nicht alle aufzählen, möchte aber einige Beispiele hervorheben.
Erstens hat die Kommission die Vermarktung und Verwendung von 16 der prioritären Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie verboten bzw. eingeschränkt. Weitere Beschlüsse für einige Pestizide, Biozide und andere bestehende Chemikalien sind in Vorbereitung. Zweitens haben wir uns auf die neue europäische Chemikalienpolitik REACH verständigt. Diese stellt einen Meilenstein dar, weil sie die Zulassung der gefährlichsten Stoffe und die Beschränkung der Risiken erforderlich macht, die von allen anderen in den Regulierungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie fallenden Chemikalien ausgehen.
Zusammenfassend möchte ich noch einmal unterstreichen, dass die Kommission auch künftig die notwendigen Instrumente für die Begrenzung von Emissionen bereitstellen wird, sofern dadurch effektive und verhältnismäßige Maßnahmen auf den Weg gebracht werden können, die zur Bekämpfung der Verschmutzung durch prioritäre Stoffe beitragen. Zugleich halte ich an dem Prinzip der besseren Rechtsetzung und dem Grundsatz fest, dass nur dann zusätzliche Vorschläge unterbreitet werden, wenn die Gemeinschaftsebene nachweislich die beste Plattform für die Ergreifung von Maßnahmen ist.
Ich möchte nun zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Umweltqualitätsnormen für prioritäre Stoffe kommen. Ziel des Richtlinienvorschlags ist es, einheitliche und transparente Kriterien für die Beurteilung eines guten chemischen Zustands von Oberflächengewässern festzulegen, der bis 2015 erreicht werden muss. Der wichtigste Teil des Vorschlags ist daher in Anhang I zu finden: die Qualitätsnormen, die für alle Flüsse, Seen sowie Küsten- und Hoheitsgewässer gelten.
Im Hinblick auf die Meeresgewässer soll – wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird – die vorgeschlagene Meeresstrategie-Richtlinie gewährleisten, dass in Gebieten, wo die Wasserrahmenrichtlinie nicht greift, ein ebenso hohes Schutzniveau für die Verschmutzung durch gefährliche Stoffe besteht. Ich möchte hervorheben, dass in den vorgeschlagenen Grenzwerten für die Qualitätsnormen bereits das Risiko berücksichtigt wurde, das diese Stoffe für das Meeresökosystem darstellen können. Der Vorschlag enthält außerdem zwei zusätzliche prioritäre gefährliche Stoffe und sieht die Aufhebung verschiedener Richtlinien vor, die zwischen 1982 und 1990 angenommen wurden.
Allerdings umfasst der Vorschlag aus den vorher erwähnten Gründen keine zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Emissionsbegrenzung schon in anderen geltenden Gemeinschaftsvorschriften ausreichend Rechnung getragen wird, wie beispielsweise in der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
Zum Schluss möchte ich betonen, dass wir das Ziel befürworten, ein hohes Schutzniveau für die aquatische Umwelt sicherzustellen. Die Kommission hat am 22. März 2007 – dem Internationalen Tag des Wassers – ihren ersten Bericht über die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. Darin unterstreicht sie, dass trotz der erzielten Fortschritte noch immer großer Handlungsbedarf – vor allem bei den Mitgliedstaaten – besteht, wenn wir durch die erfolgreiche Umsetzung dieser Richtlinie eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung erreichen wollen.
Der vorliegende Vorschlag ist ein weiterer Schritt in diese Richtung, und ich werde mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Ziele zusammenarbeiten, die wir uns gemeinsam im Jahr 2000 gesetzt haben. Es sind aber noch weitaus mehr Schritte erforderlich, und ich hoffe insofern auf Ihre Unterstützung.
Anne Laperrouze (ALDE), Berichterstatterin. – (FR) (FR) Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kommissar, Sie haben eben darauf verwiesen, dass die chemische Belastung der Oberflächengewässer eine Gefahr für die aquatische Umwelt, für das Ökosystem und folglich für die menschliche Gesundheit sei. Sie haben weiterhin festgestellt, dass das Ziel dieser Tochterrichtlinie der Wasserrahmenrichtlinie die Bekämpfung der Verbreitung von Schadstoffen in den Oberflächengewässern sei. Zu diesem Zweck wird eine Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Ziele der Reduzierung bzw. der Beendigung der Emissionen, Einleitungen und Verluste von Schadstoffen gemäß Artikel 13 Absatz 7 der Rahmenrichtlinie erreicht werden, wobei der Termin für das Ziel der Beendigung das Jahr 2025 ist. Diese Richtlinie wird zur Aufhebung der bestehenden, in Anhang IX der Rahmenrichtlinie genannten Tocherrichtlinien führen.
Diese Richtlinie legt somit Grenzwerte für die Konzentration bestimmter Arten von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Schwermetallen und anderen chemischen Substanzen in Oberflächengewässern fest, die für die Wasserflora und -fauna sowie für die menschliche Gesundheit schädlich sind. Die von der Kommission durchgeführten Folgenanalysen haben zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen auf der Grundlage von Jahresdurchschnittswerten, die Schutz vor den Folgen von Langzeitexposition bieten, und von zulässigen Höchstkonzentrationen, die vor den Folgen von Kurzzeitexposition schützen, geführt. Allerdings wird über bestimmte UQN-Werte noch diskutiert, insbesondere für Benzol und Cadmium, Hexachlorbenzol, Hexachlorbutadien, Quecksilber, Nickel, Blei sowie polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, denn bestimmte Folgeanalysen sind noch nicht abgeschlossen, was sich auf jeden Fall erschwerend auf unsere Diskussionen ausgewirkt hat.
Aus den vom Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit eingereichten Änderungsanträgen geht der Wille hervor, gemeinsame Methodiken aufzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden. Wir haben ebenfalls über die Möglichkeit von Übergangszonen, in denen Überschreitungen zulässig sind, diskutiert. Doch wäre es ein Fortschritt, wenn wir diesen Absatz streichen würden? Was wirklich zählt, ist doch die Analysezone. Wenn wir keine Übergangszonen festlegen würden, könnte das den unerwünschten Effekt haben, dass in diesen Zonen Kontrollen ausgelassen würden und wir dann nicht wüssten, was dort passiert.
Daher haben wir vorgeschlagen, den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einzuräumen, Übergangszonen festzulegen, allerdings mit der Auflage, diese Zonen zu verringern, um langfristig auch dort die Umweltqualitätsnormen zu erreichen. Wir haben ebenfalls über den Sonderfall Hafengebiete diskutiert, in denen aufgrund der durch die von der Ausbaggerung von Flüssen und Mündungsgebieten verursachten Vermischung von Wassermassen die Qualitätsnormen bzw. die Analysemethoden möglicherweise nicht geeignet sind. Wir haben ausführlich darüber diskutiert, ob es angemessen wäre, der ursprünglich von der Kommission aufgestellten Liste noch hochtoxische Stoffe hinzuzufügen. Dies hat letzten Endes zu einem Kompromiss geführt. Wir fordern von der Kommission, diese neuen aufgelisteten Substanzen zu analysieren und dann über deren endgültige Einordnung als prioritäre Stoffe bzw. als prioritäre gefährliche Stoffe bis spätestens zwölf Monate nach dem Inkrafttreten dieser Richtlinie zu entscheiden.
Unser Kompromiss bezieht sich auf neue Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung. Wir halten die Emissionsbegrenzung für unabdingbar. Während die Kommission sich auf das Bestehen anderer Rechtsvorschriften zu chemischen Schadstoffen wie REACH, IPPC oder auch die Pestizid-Richtlinien verlässt, fordern wir, dass sie eine umfassende Bewertung der Kohärenz und Wirksamkeit aller Rechtsakte der Gemeinschaft vornimmt, die direkt oder indirekt zu einer guten Qualität der Gewässer beitragen, und gegebenenfalls die Anpassung bestehender bzw. den Erlass neuer Rechtsakte vorschlägt.
Abschließend möchte ich den Kommissionsvertretern und den verschiedenen Partnern, die mich bei der Abfassung dieses Berichts unterstützt haben, und selbstverständlich auch den Verfassern der Stellungnahmen der mitbefassten Ausschüsse für ihre konstruktive Zusammenarbeit bei einem äußerst technischen Dossier danken. Ich muss sagen, es war ein Vergnügen, mit ihnen zusammenzuarbeiten.
Ich bitte Sie nunmehr, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesem Bericht Ihre Zustimmung zu geben, damit wir einen Text erhalten, mit dem die Kontrolle der Wirksamkeit der EU-Umweltvorschriften möglich ist, d. h. mit dem wir feststellen können, ob es uns bis 2025 gelingen wird, den Emissionen von hochtoxischen Stoffen für den Menschen und die Umwelt ein Ende zu setzen.
Paul Rübig (PPE-DE), Verfasser der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie. – Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Kommissar, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zuerst möchte ich der Kollegin Laperrouze für die ausgezeichnete Zusammenarbeit danken. Es handelt sich um ein technisches und schwieriges Dossier. Aber es ist für das Europa der 27 ein sehr wichtiges Dossier, weil die Harmonisierungsbestrebungen auch dazu dienen, Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Raum zu verhindern.
Wir haben allerdings – das ist bei diesen technischen Dossiers so – auch die Genehmigungsverfahren und die Verwaltungslasten, die im Sinne des Prinzips der besseren Regulierung immer wieder überprüft werden sollten. Wir haben derzeit die Zielvorgabe, administrative Regelungen in Europa um 25 % zurückzufahren. Ich glaube, im Sinne einer besseren Rechtsetzung ist es notwendig, die Schwerpunkte richtig zu setzen. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe sind derartig technische Vorschriften und Überprüfungen nicht immer nur mit Kosten verbunden, sondern auch mit entsprechendem Verwaltungsaufwand.
Deshalb bitte ich die Kommission, immer wieder die technische Durchführbarkeit dieser Vorschriften zu prüfen, auf aktuellem Stand zu halten und natürlich auch die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu untersuchen. Im Zeitablauf und mit den verschiedenen Stufen, die geplant sind, ist das eine wesentliche Grundvoraussetzung.
Damit komme ich zum absoluten Verschlechterungsverbot, das in der Praxis zahlreiche Probleme im Bereich der Industrie und der Landwirtschaft hervorrufen kann. Wir alle wissen, dass es gerade im Bereich Wasser heute Überschwemmungen und morgen Trockengebiete geben kann. Wenn man hier ein absolutes Verschlechterungsverbot einführte, würden diese Vorschriften innerhalb kurzer Zeit zu enormen Problemen im Bereich der Landwirtschaft und Industrie führen.
Robert Sturdy, im Namen der PPE-DE-Fraktion. – (EN) Frau Präsidentin! Ich möchte Frau Laperrouze ebenfalls meine Glückwünsche aussprechen. Wir haben von Anfang an sehr gut zusammengearbeitet, und daran hat sich auch bis zum Schluss nichts geändert. Ausgangspunkt unserer Arbeit war, dass die Sicherheit der Bevölkerung und die Umwelt an erster Stelle stehen. Das war meines Erachtens außerordentlich wichtig.
Die vorgeschlagene Richtlinie setzt Grenzwerte für Konzentrationen in Oberflächengewässern von verschiedenen Stoffen fest, einschließlich Pestiziden, Schwermetallen und anderen gefährlichen chemischen Stoffen, die von der Berichterstatterin bereits erwähnt wurden. Diese Chemikalien stellen ein besonderes Risiko sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für Tiere und Pflanzen – insbesondere in der aquatischen Umwelt – dar. Deshalb eignet sich dieser Rechtsakt sehr gut als i-Tüpfelchen auf der Wasserrahmenrichtlinie.
Es kommt darauf an, dass die Wasserverschmutzung begrenzt wird und eine Übereinstimmung mit der Wasserrahmenrichtlinie gegeben ist. Die Kommission muss gemeinsame Methoden festlegen, sodass nicht nur ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet wird, sondern auch Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden. Die Änderungsanträge, die für die Plenarabstimmung über die Umweltqualitätsnormen eingereicht wurden, sollen den Text etwas verständlicher, besser handhabbar und leichter umsetzbar machen. Außerdem zielen die vorgeschlagenen zwei neuen Erwägungsgründe darauf ab, die Übereinstimmung mit den in der Wasserrahmenrichtlinie enthaltenen Anforderungen an prioritäre Stoffe zu gewährleisten. Momentan besteht noch kein Einvernehmen darüber, welche Maßnahmen für den Schutz von Sedimenten und Biota ergriffen werden sollen, worauf auch Frau Laperrouze hingewiesen hat. Und solange uns noch keine wissenschaftlichen Daten über die entsprechenden Konzentrationen vorliegen, müssen wir für eine genaue Überwachung sorgen. Anstatt nun also Grenzwerte für die Mitgliedstaaten festzulegen, sollten wir lieber die Konzentration von Stoffen in Sedimenten und Biota beobachten, um zu einer allgemeinen Norm zu gelangen.
Ziel dieses Vorschlags ist der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Dies ist natürlich außerordentlich wichtig, aber ebenso wichtig ist, dass alle Elemente der Wasserrahmenrichtlinie praktikabel und realistisch sind. Dazu gehört auch, die Kosten auf ein vernünftiges Maß zu begrenzen und die Tatsache anzuerkennen, dass die Zielvorgaben ohne die erforderlichen technischen Möglichkeiten nicht erreichbar sind.
Ich möchte der Berichterstatterin noch einmal danken.
Marie-Noëlle Lienemann, im Namen der PSE-Fraktion. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es hier mit einer äußerst wichtigen Tochterrichtlinie der Wasserrahmenrichtlinie zu tun.
Wie ich in Erinnerung rufen möchte, sieht diese Rahmenrichtlinie vor, bis 2015 den guten ökologischen Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in der Europäischen Union wieder herzustellen, und ich muss Ihnen sagen, Herr Kommissar, dass ihre äußerst langsame Realisierung uns sehr beunruhigt. Es war jedoch unumgänglich, einen Rahmen für das Verbot der prioritären Stoffe und der prioritären gefährlichen Stoffe zu schaffen und Normen für sie zu erlassen.
Ursprünglich sah die Rahmenrichtlinie völlige Übereinstimmung mit den internationalen Meeresübereinkommen, insbesondere dem OSPAR-Übereinkommen, vor. Dieses Vertragswerk enthält eine Aufstellung von Substanzen, die schrittweise beseitigt werden sollen, und meine Fraktion hielt es für unumgänglich, in die Liste der prioritären gefährlichen Stoffe der Richtlinie die im OSPAR-Übereinkommen aufgelisteten Stoffe uneingeschränkt einzubeziehen. Um einen Kompromiss zu ermöglichen, hat die Sozialdemokratische Fraktion jedoch den Vorschlag unserer Berichterstatterin, Frau Laperrouze – deren ausgezeichnete Arbeit und persönliches Engagement ich hier würdigen möchte –, akzeptiert und ihren Änderungsantrag zurückgezogen. Die Sozialdemokratische Fraktion wird jedoch in jedem Fall darauf achten, dass nach Abschluss der Arbeit der Sachverständigen und der Folgenabschätzungen die Kommission alles tut, um das höchste Schutzniveau zu erreichen, denn wie Sie wissen, geht es nicht nur um die Qualität unserer Gewässer, sondern auch um die unserer Meere und Ozeane sowie um die Übereinstimmung mit dem Richtlinienentwurf zur Strategie für die maritime Umwelt, über den wir in erster Lesung beraten haben.
Ansonsten befürworten wir voll und ganz die vom Umweltausschuss unterstützten Vorschläge, die ich wie folgt zusammenfassen möchte. Erstens muss es identische Messverfahren für die ganze Europäische Union geben, was im Übrigen auch leichter für die Mitgliedstaaten und transparenter für die Bürger ist. Zweitens soll es zwar Übergangszonen geben, doch mit einem Endtermin für deren Auslaufen, für den in erster Lesung das Jahr 2008 festgelegt bzw. vorgeschlagen wurde, wenn ich mich recht erinnere. Drittens schließlich der wichtige Punkt, dass dafür gesorgt wird, schrittweise die vollständige Kohärenz unserer Rechtsakte herzustellen, denn wir werden oft dafür kritisiert, verschiedene Ansätze miteinander zu vermischen, und die letztendliche Entscheidung muss für die Bürger erkennbar sein.
Henrik Lax, im Namen der ALDE-Fraktion. – (SV) Die Umwelt ist eine der wichtigsten Prioritäten für die EU, wobei drastische Maßnahmen erforderlich sind, wenn es uns gelingen soll, eine ökologisch nachhaltige Zukunft zu schaffen. Die Ostsee gehört zu den Meeren, die für ihre Erholung und ihr Überleben dringend strengere Umweltvorschriften benötigen. Darum möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf einige Aspekte des Vorschlags der Kommission zu Umweltqualitätsnormen richten, mit denen wir zurechtkommen müssen. Der Vorschlag der Kommission steht im Widerspruch zu Empfehlungen internationaler Organisationen wie der Helsinki-Kommission, beispielsweise in Bezug auf Stoffe wie DEHP. Widersprüchlich ist auch, dass die Kommission gemäß der Wasserrahmenrichtlinie überprüfen soll, ob die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Reduzierung der Emissionen bis spätestens 2015 nachkommen, dies aber im neuen Vorschlag auf 2025 geändert wurde. Darüber hinaus wird ein neuer Artikel vorgeschlagen, der so genannte Übergangszonen der Überschreitung der zulässigen Grenzwerte für umweltgefährliche Stoffe zulässt. Die Kommission gibt keine zufrieden stellende Begründung dafür, warum solche Übergangszonen eingeführt werden sollten. Ebenso wenig schlägt sie einen Mechanismus zum Erreichen einer guten Wasserqualität in diesen Gebieten vor. Das kann zu einer ernsthaften Aushöhlung unseres Umweltrechts führen. Wir brauchen gemeinsame, strenge und deutliche Vorschriften, um unsere Gewässer von Umweltgiften zu befreien. In diesen Fragen dürfen wir keine Kompromisse eingehen oder Entscheidungen aufschieben.
Margrete Auken, im Namen der Verts/ALE-Fraktion. – (DA) Frau Präsidentin! Im Jahre 1995 einigten sich die Ostsee-Anrainerstaaten auf eine 25-jährige Pause in Bezug auf die Einleitung von einigen sehr gefährlichen Substanzen. Dieses Ziel wurde in das Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks (OSPAR) sowie in das revidierte Übereinkommen von Barcelona aufgenommen. Im Europäischen Parlament haben wir diesen Grundsatz in die Wasserrahmenrichtlinie aufgenommen, wenn auch ohne Frist. Die Kommission hat dann jedoch die Angelegenheit offensichtlich komplett vergessen. Eine lange Zeit verstrich – nicht die vereinbarten zwei Jahre, sondern viereinhalb Jahre –, bis die Kommission ihren Vorschlag vorlegte. Zudem war die Liste gefährlicher Substanzen viel zu kurz. Die Vorhaben in Bezug auf die aquatische Umwelt fielen in sich zusammen. Das ist nicht nur für das Wasser von Nachteil, sondern auch für den Ruf der EU. Die aquatische Umwelt geht alle Völker Europas etwas an, und wir in der EU müssen die Erwartungen der Menschen erfüllen. Wir dürfen die Versprechen nicht brechen, die wir so deutlich und so oft geäußert haben.
Zum Glück hat der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sich sehr genau mit dem Kommissionsvorschlag auseinandergesetzt. Wir schulden Frau Laperrouze Dank für ihre Arbeit, die sie gemeinsam mit den anderen Fraktionsvorsitzenden im Hinblick auf die Vorlage wichtiger Kompromissvorschläge geleistet hat. Der Ausschuss hat seitdem über eine Reihe von Verbesserungen am Kommissionsvorschlag abgestimmt, sodass uns nunmehr in der Tat ein ausgezeichnetes Ergebnis vorliegt. Wie immer haben wir großen Druck von den reaktionären Industriezweigen erfahren müssen, die sich weigern, ihre Produktionsmethoden zu modernisieren. In der morgigen Abstimmung werden jedoch wir, das Europäische Parlament, dafür sorgen müssen, dass die EU die Ziele des OSPAR-Übereinkommens und der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Wir dürfen vor der traditionellen Industrie, die die Verschmutzungen verursacht, nicht einknicken. Wir sind es unserer Umwelt, unserer Gesundheit und unseren Nachkommen schuldig, standhaft zu bleiben.
Johannes Blokland, im Namen der IND/DEM-Fraktion. – (NL) Frau Präsidentin! Zunächst möchte ich Frau Laperrouze für ihre Arbeit danken. Ich möchte jedoch noch zwei Anmerkungen machen.
Erstens geht es um Fälle, in denen die Einhaltung der Umweltqualitätsstandards in einem Mitgliedstaat technisch nicht durchführbar ist oder sowohl sozial wie wirtschaftlich unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht. Für solche Fälle sollte eine Ausnahmeregelung vorgesehen werden wie in Artikel 4 der Wasserrahmenrichtlinie.
Meine zweite Anmerkung betrifft die Bestandsaufnahme von Verlusten. Durch den Schiffsverkehr und die Gezeiten werden Schadstoffe aus den Sedimenten freigesetzt. Diese Substanzen wurden schon früher eingeleitet und sollten nicht als Verluste eingestuft werden, da ihre Einleitung in einem früheren Stadium erfolgte.
Im Hinblick auf die Durchführung dieser Änderungen haben wir in der Fraktion Unabhängigkeit/Demokratie zwei Änderungsanträge, und zwar die Anträge 66 und 67, eingebracht, für die ich auf Ihre Unterstützung vertraue.
Irena Belohorská (NI). – (SK) Ich möchte die Berichterstatterin, Frau Laperrouze, zu ihrem Bericht über die Wasserpolitik beglückwünschen. Das Dossier, das heute erörtert wird, steht in engem Zusammenhang mit einem anderen Bericht, den ich selbst verfasst habe. Ich meine damit den Bericht über eine thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden.
Alle acht Stoffe, die in der Gruppe der anderen Schadstoffe aufgeführt sind, sowie die meisten Stoffe aus der Gruppe der prioritären Stoffe zählen zu den Pestiziden. Die Verschmutzung der europäischen Gewässer durch Pestizide und andere Chemikalien ist äußerst gravierend. Dies rechtfertigt die Notwendigkeit, das Problem der Oberflächengewässer und Pestizide nicht auf einzelstaatlicher, sondern auf gemeinschaftlicher Ebene anzugehen. Daher begrüße ich nachdrücklich die Einführung von Umweltqualitätsnormen, die für alle 27 EU-Mitgliedstaaten verbindlich sein werden.
In meinem Bericht beschäftige ich mich unter anderem mit dem Schutz der aquatischen Umwelt. Zu den Maßnahmen, die in jüngster Zeit zur Verbesserung des Schutzniveaus vorgeschlagen wurden, gehören die Schaffung von mindestens 10 Meter breiten Schutzzonen entlang von Wasserläufen und ein Verbot für das Sprühen von Pestiziden aus der Luft. Dies schließt auch ein Verbot für den Einsatz verschiedener Pestizide in der Nähe von Wasserläufen sowie quantitative Beschränkungen für ihre Verwendung ein. Ich befürworte den Vorschlag der Berichterstatterin, die acht Stoffe aus der Gruppe der anderen Schadstoffe herauszunehmen und neu in die Gruppe der prioritären Stoffe einzustufen.
Fragen im Zusammenhang mit der aquatischen Umwelt sind jedoch nicht allein ein Problem der Europäischen Union, daher ist auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten wichtig. Denn derartige EU-Maßnahmen werden ohne Wirkung bleiben, solange verschmutztes Wasser weiterhin aus Drittländern in die Europäische Union fließt. In einigen Regionen im Osten der Slowakei, die zu den ärmsten Regionen des Landes gehören, ist die Grundwasserversorgung nur unzureichend. Hier wird deshalb Trinkwasser nicht aus dem Grundwasser gewonnen, sondern durch Klärung von Oberflächenwasser. Diese slowakischen Regionen stehen oft ganz grundsätzlichen Problemen gegenüber, wobei die Abwassersysteme unzureichend sind oder in einigen Regionen gänzlich fehlen. Daraus erklärt sich auch, dass in diesem Teil der Slowakei sehr häufig Magen-Darm-Erkrankungen auftreten. Dies hat zur Folge, dass wir hohe Summen für die Behandlung und Impfung ausgeben. Wir müssen solche Probleme vermeiden, indem wir gesundes Trinkwasser anbieten.
Investitionen in die Qualität des Oberflächenwassers sind Investitionen in die Gesundheit. Die Slowakei setzt nur rund 25 % der verfügbaren Strukturfondsmittel für umweltpolitische Zwecke ein. Dieser Prozentsatz ist beunruhigend niedrig. Ich schlage einen höheren Prozentsatz vor.
Péter Olajos (PPE-DE). – (HU) Die vorliegende Richtlinie schließt eine Rechtslücke und ist von außerordentlicher Bedeutung. Dies zeigt sich nirgends deutlicher als in den Streitigkeiten zwischen zwei Mitgliedstaaten, die vor sechs Jahren ihren Anfang nahmen und immer heftiger wurden, gerade weil es eine solche Richtlinie nicht gab.
Die Beziehungen zwischen Österreich und Ungarn – zwei Ländern im Herzen der Europäischen Union – sind zunehmend gespannt, da drei österreichische Lederfabriken ihr industrielles Abwasser in einen Fluss an der österreichisch-ungarischen Grenze einleiten. Dies hat zur Folge, dass der Fluss nun von einer Schaumschicht bedeckt ist. Doch die österreichischen Behörden weisen nach wie vor – ohne mit der Wimper zu zucken – jeden Vorwurf mit dem Hinweis zurück, dass dies im Rahmen der geltenden EU-Rechtsvorschriften erlaubt sei. Sie führen an, dass schließlich jede dieser Fabriken die Abwassergrenzwerte einhalten würde. Dabei verschweigen sie aber schamlos, welch umweltschädliche Auswirkungen die vielen Tonnen an industriellem Abwasser haben, die tagtäglich in diesen Fluss mit seinem niedrigen Wasserstand eingeleitet werden.
Diese Richtlinie trägt endlich der Belastbarkeit von natürlichen Gewässern Rechnung und würde außerdem 70 gefährliche Stoffe, darunter beispielsweise Pestizide, Reinigungs- und Lösungsmittel sowie Schwermetalle, verbieten. Solche Stoffe stellen eine Bedrohung für die Nachhaltigkeit der Ökosysteme und die menschliche Gesundheit dar.
Meine Änderungsanträge, in denen auch das Naphthalinsulfonat, das von den oben erwähnten österreichischen Lederfabriken in den Fluss eingeleitet wird, als gefährlicher Stoff eingestuft wird, fanden im Ausschuss breite Unterstützung. Daher bin ich zuversichtlich, dass sich das Parlament morgen bei der Abstimmung für eine strenge Regelung entscheiden wird. Ich möchte meine Kolleginnen und Kollegen bitten, meine Änderungsanträge und die Abänderungen der Kommission zu billigen. Wir sollten uns auf politischer Ebene um den Schutz der natürlichen Gewässer bemühen, damit sie nicht zu Abwasserkanälen der Industrie verkommen. Und noch etwas: Ich halte den vorgesehenen Zeitrahmen für viel zu lang, denn damit würde die Richtlinie erst im Jahr 2015 in Kraft treten und die direkte Einleitung von Abwasser bzw. Schadstoffen in Oberflächengewässer erst im Jahr 2025 unter Verbot gestellt werden.
Kathy Sinnott (IND/DEM). – (EN) Frau Präsidentin! Ich begrüße diesen Bericht über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik. Allerdings bin ich der Meinung, dass diese Politik nicht umfassend genug ist, um die Probleme, die wir in Irland mit dem Wasserversorgungssystem haben, in den Griff zu bekommen.
In Irland stammt ein Großteil des Trinkwassers aus Oberflächengewässern. Bei nahezu 25 % der öffentlichen Wasserversorgungsquellen des Landes besteht jedoch das Risiko, dass sie durch Kryptosporidien – einzellige Parasiten – verunreinigt werden könnten. Im Jahr 2005 stellte man fest, dass die Wasserversorgung in Galway gefährdet sei. Inzwischen können die Haushalte in Galway schon kein Wasser mehr benutzen. Sowohl in der Stadt als auch in der Grafschaft Galway brechen immer wieder Magen-Darm-Epidemien aus.
Ein weiterer Faktor, der zu den Wasserproblemen in Irland beiträgt, sind die Abwassereinleitungen aus Fabriken wie der Raffinerie „Aughinish Alumina“ in der Grafschaft Limerick. Diese stellt eine der größten Verschmutzungsquellen in der unmittelbaren Umgebung und der Region dar, weil ihre giftigen roten Schlammablagerungen ins Grundwasser durchsickern. In Irland wird dem Trinkwasser außerdem Hexafluorkieselsäure als so genanntes Arzneimittel zugegeben, das zur Prophylaxe von Zahnkaries dienen soll. Es ist jedoch rechtswidrig, eine Zwangsmedikation mit diesem gefährlichen und giftigen Abfallstoff durchzuführen, der für die Zunahme von Knochenkrankheiten verantwortlich ist. Der Zugang zu Trinkwasser ist ein grundlegendes Menschenrecht, eine Notwendigkeit. Wir hoffen, dass diese Richtlinie für qualitativ hochwertiges Trinkwasser in Irland sorgen wird.
Christa Klaß (PPE-DE). – Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir nun endlich auch über den letzten grundlegenden Rechtsakt beraten, der zu einer umfassenden und vorsorgenden europäischen Wasserpolitik und auch zur Ausführung der Wasserrahmenrichtlinie notwendig ist. Vorsorge ist besser als Nachsorge. Das gilt besonders im Bereich unseres lebensnotwendigen Wassers.
Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie ist die prioritäre Stoffliste regelmäßig zu überarbeiten und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen anzupassen. So erarbeiten wir keine statische bzw. fertige Liste, sondern wir befinden uns in einem dynamischen Prozess, der es möglich machen muss, neue Erkenntnisse und neue Stoffe aufzunehmen. Stoffe werden entwickelt und sie werden verwendet. Die vielen Beispiele, die die Kollegen hier aufgezeigt haben, beweisen das.
Nicht immer können wir sofort alle Auswirkungen eines Stoffes erfassen und bedenken. Als zum Beispiel in den sechziger Jahren die Anti-Baby-Pille auf den Markt kam, war das zuerst einmal ein revolutionärer Erfolg. Später erst stellte sich heraus, dass sich die hormonellen Stoffe in unserem Wasser anreichern. Somit ist eine dauernde Beobachtung notwendig, und so verstehen wir auch die neue Stoffliste im Anhang II. Die Berichterstatterin hat hier die Stoffe, die von den Kolleginnen und Kollegen als gefährlich bzw. eventuell gefährlich bezeichnet wurden, in einem Kompromiss zusammengefasst. Die Kommission wird nun aufgefordert, zu prüfen, was mit diesen Stoffen zu tun ist, und soll dem Parlament dazu einen Vorschlag vorlegen.
Diese Liste versteht sich als reine Auflistung von Stoffen, die geprüft werden sollen. Sie ist weder eine Einstufung, noch eine Vorbewertung einzelner Stoffe, und sie erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Stoffe müssen wissenschaftlich bewertet werden, und wenn sich heraus stellt, dass sie als gefährlich einzustufen sind, dann sollten sie auch sofort dementsprechend klassifiziert werden. Eine gute europäische Wasserpolitik muss, wenn sie vorsorgend agieren will, immer auch neueste Erkenntnisse und Bewertungen berücksichtigen.
Richard Seeber (PPE-DE). – Frau Präsidentin! Auch ich möchte mich bei der Berichterstatterin, Frau Laperrouze, für den ausgezeichneten Bericht bedanken. Es ist extrem wichtig, dass wir diese Richtlinie, die die Wasserrahmenrichtlinie vervollständigt, jetzt zeitgerecht vorlegen. Es ist auch von zentraler Bedeutung, ebenso wie die Berichterstatterin darauf hinzuweisen, dass Verschmutzung an der Quelle, an ihrem Ursprung bekämpft werden muss und dass diffuse Verschmutzungsquellen mit gemeinsamen Methoden angegangen werden müssen. Wettbewerbsverzerrungen sollen verhindert und gute Wasserqualitäten in der gesamten Union gewährleistet werden.
Ich möchte auf ein paar Änderungsanträge hinweisen, die meiner Ansicht nach sehr wichtig sind. Insbesondere das absolute Verschlechterungsverbot, auf das Kollege Rübig bereits hingewiesen hat, bringt in der praktischen Umsetzung einige Probleme mit sich. Wir müssen uns fragen, ob es angemessen ist, dass wir es hier statuieren, da ein Wirtschaften dann deutlich erschwert wird. Wir schießen hier teilweise über das Ziel hinaus. Die Beschränkung der Anwendbarkeit von Übergangszonen nur auf das Niedrigwasser stellt ebenfalls eine extreme Erschwernis für die Gewässerbewirtschaftung dar.
Des Weiteren sollten wir noch prüfen, wie die Auswahl der prioritären Stoffe und deren Einstufung wissenschaftlich korrekt durchgeführt werden kann. Es sind hierüber noch einige Studien vorzulegen, damit wir über eine ordentliche wissenschaftliche Basis verfügen, um die damit verbundenen Auflagen rechtfertigen zu können.
Besonders unterstützen möchte ich den Änderungsantrag 75 vom Kollegen Sturdy, der darauf hinweist, dass die technische Durchführbarkeit gegeben sein muss und insbesondere unverhältnismäßige Kosten vermieden werden müssen.
Kollege Olajos hat auf ein bilaterales Problem zwischen Österreich und Ungarn hingewiesen. Meines Wissens ist hierfür bereits eine Kommission eingesetzt worden. Wir sind natürlich besonders daran interessiert, dass dieses Problem gemeinsam ausgeräumt wird.
Miroslav Mikolášik (PPE-DE). – (SK) Ich möchte mich meinen Kolleginnen und Kollegen anschließen und der Berichterstatterin, Frau Laperrouze, ebenfalls für ihre ausgezeichnete Arbeit an diesem wichtigen Dokument danken.
Die Tatsache, dass wir im Europäischen Parlament nun schon seit zwei Jahren über das Thema Wasserreinheit diskutieren, macht deutlich, dass diese Frage ganz oben auf der politischen Agenda steht. Die heutige Aussprache ist sowohl in logischer als auch inhaltlicher Hinsicht mit der Grundwasserrichtlinie verbunden. Ich bin froh, dass das Europäische Parlament und der Rat bei den Erörterungen über die zwei vorherigen Normen zu einer Einigung gelangt sind, obwohl sie ihre Differenzen – wie allgemein bekannt ist – mithilfe eines Konzertierungsverfahrens beilegen mussten. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir als Abgeordnete des Europäischen Parlaments mehr Ehrgeiz an den Tag legen müssen, als dies die Kommission mit ihrem Vorschlag getan hat. So sollten wir einige zusätzliche Einträge vorschlagen, die derzeit noch auf der Liste der besonders gefährlichen Stoffe fehlen. Ich meine damit im Wesentlichen teratogene und krebserzeugende Stoffe sowie Schwermetalle, die in das Oberflächenwasser und sogar bis in das Grundwasser durchsickern, weil in Industriebetrieben mangelhafte Verfahren zur Anwendung kommen. Nicht zuletzt müssen all jene hart bestraft werden, deren Fahrlässigkeit und völlige Gleichgültigkeit dazu führen, dass Benzin, Erdöl und Erdölprodukte in Oberflächengewässer und Grundwasserreservoire durchsickern. Wie das so ist, musste die Slowakei – wie auch die angrenzende Tschechische Republik – die bittere Erfahrung machen, dass ihre Gewässer, einschließlich Grundwasser, während der Stationierung der sowjetischen Streitkräfte, die das Land 21 lange Jahre besetzt hielten, massiv verschmutzt wurden.
Zudem gilt es zu verhindern, dass besonders gefährliche Pestizide, die in der Landwirtschaft übermäßig zum Einsatz kommen und eine direkte Bedrohung für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen, ins Grundwasser durchsickern. Bei der Festlegung der Zahl der besonders gefährlichen Stoffe sollten wir allerdings wissenschaftliche Informationen und Untersuchungsergebnisse berücksichtigen, was ihre Gefährlichkeit für den Menschen und andere lebende Organismen betrifft. Deshalb fordere ich die Kommission nachdrücklich zur Erarbeitung eines Gesetzesentwurfs auf, sodass bis spätestens 2015 neue verbindliche Standards in Kraft treten können.
Bernadette Bourzai (PSE), Verfasserin der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. – (FR) Frau Präsidentin, Herr Kommissar, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche hier als Verfasserin der Stellungnahme des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu dem vorliegenden Vorschlag einer Tochterrichtlinie auf der Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie.
Zunächst möchte ich Frau Laperrouze zu der ausgezeichneten Arbeit gratulieren, die sie zu diesem komplizierten und hochtechnischen Thema geleistet hat. Ich bin besonders erfreut über das Abstimmungsergebnis im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, denn zwölf der 21 vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingebrachten Änderungsanträge sind übernommen worden.
Kurz gesagt, ging es unserem Ausschuss darum, erstens das Vorsorge-, das Vorbeugungs- und das Verursacherprinzip zu betonen; zweitens die Notwendigkeit einer rationellen Nutzung des Bodens im Rahmen einer ökologischen Landwirtschaft hervorzuheben; und drittens durchzuführende ergänzende nationale und gemeinschaftliche Maßnahmen festzulegen, wie die Bestimmung weiterer Schadstoffe oder Überwachungsprogramme für Sedimente und Biota; viertens die Notwendigkeit einer formellen Bewertung der Kohärenz und Wirksamkeit der einzelnen Rechtsakte der Gemeinschaft zur Wasserqualität hervorzuheben; fünftens zu einer Koordinierung der Überwachungsprogramme und der einzelstaatlichen Bestandsaufnahmen im Falle von grenzüberschreitenden Wasserläufen aufzurufen; und schließlich sechstens die Notwendigkeit aufzuzeigen, dass die Mitgliedstaaten ihre Bestandsaufnahme mit einem Zeitplan für die Umsetzung von Zielen zur Reduzierung bzw. Einstellung der Emissionen ergänzen.
Joe Borg, Mitglied der Kommission. – (EN) Frau Präsidentin! Ich freue mich, dass Sie sich in den zur Diskussion stehenden Änderungsanträgen für die Umweltqualitätsnormen aussprechen, die die Kommission vorgeschlagen hat. Auch das neue Konzept der Übergangszonen der Überschreitung und die Bestandsaufnahmen scheinen die Zustimmung des Europäischen Parlaments zu finden. Ich danke Ihnen für diese Unterstützung, denn meines Erachtens bilden diese Elemente die Eckpunkte der vorgeschlagenen Tochterrichtlinie. Darüber hinaus gibt es viele Änderungsanträge, deren Absichten und Ziele ich uneingeschränkt befürworten kann.
Ich möchte zunächst erwähnen, dass mir das potenzielle Risiko, das von einigen der prioritären Stoffe ausgeht, ebenfalls Sorge bereitet. Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit schlägt in den Änderungsanträgen 53 bis 62 vor, dass 11 dieser chemischen Stoffe als neue prioritäre gefährliche Stoffe eingestuft werden sollten. Ich vertrete jedoch die Ansicht, dass wir durch die REACH-Verordnung und andere Gemeinschaftsvorschriften bereits in der Lage sind, diesen Risiken zu begegnen und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden.
Zudem möchte ich betonen, dass ich Ihre Sorge über die zunehmende Zahl neuer Schadstoffe teile, die in unserem Trinkwasser und unseren Badegewässern auftauchen. Der Umweltausschuss schlägt in den Änderungsanträgen 65, 68 und 78 vor, dass in die Liste prioritärer Stoffe noch 30 neue chemische Stoffe aufgenommen werden sollten, die bislang nicht von der Wasserrahmenrichtlinie erfasst werden. Die Kommission arbeitet derzeit an verschiedenen Initiativen, wie der Erhebung neuester Überwachungsdaten zu diesen und anderen Stoffen. Sie wird Ihnen über das Ergebnis dieser Initiativen im Jahr 2008 berichten, wenn auf den Vorschlag der Kommission hin die Überprüfung der Liste der prioritären Stoffe stattfindet.
Drittens gibt es viele Änderungsanträge, in denen eine Verbindung zu anderen einschlägigen Rechtsvorschriften hergestellt wird oder in denen der Kommission zusätzliche Aufgaben und Pflichten auferlegt werden. Obwohl die Kommission – hauptsächlich aus Gründen der Rechtsklarheit – keinen dieser Änderungsanträge akzeptieren kann, befürwortet sie doch in vielen Fällen die ihnen zugrunde liegenden Absichten und Ziele voll und ganz. Sollten weitere Verhandlungen stattfinden, bin ich entschlossen, die vorhandenen Ressourcen der Kommission zu nutzen, um den Bedenken des Europäischen Parlaments, die in diesen Änderungsanträgen zum Ausdruck kommen, Rechnung zu tragen.
Was eine mögliche Rechtskollision zwischen internationalen Übereinkommen, wie dem HELCOM-Übereinkommen, und neuen Rechtsakten betrifft, kann ich Herrn Lax versichern, dass die EU-Vorschriften mit den internationalen Übereinkommen in Einklang stehen werden. Das Parlament erörtert ja gerade die Richtlinie über den Schutz der Meeresumwelt, die die bestehenden regionalen Übereinkommen, wie das HELCOM-Übereinkommen, als wichtigste Umsetzungsplattformen nutzen wird, sodass eine vollständige Übereinstimmung garantiert ist.
Kurzum, im Hinblick auf die vorgeschlagene Tochterrichtlinie freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die Kommission 30 Änderungsanträgen vollständig, teilweise oder im Grundsatz zustimmen kann. Ich werde dem Generalsekretariat des Parlaments eine Liste übermitteln, die den Standpunkt der Kommission zu den Abänderungen enthält(1).
Schließlich wurden während dieser Aussprache zahlreiche zusätzliche Punkte aufgeworfen. Ich versichere Ihnen, dass ich diese aufmerksam zur Kenntnis genommen habe und Ihre Ideen, Standpunkte und Bedenken an Kommissar Dimas weiterleiten werde, der diese zweifelsohne einer eingehenden Prüfung unterziehen wird.
Die Präsidentin. Die Aussprache ist geschlossen.
Die Abstimmung findet am Dienstag, dem 22. Mai, statt.
Die Kommission kann 30 Änderungsanträge vollständig, teilweise oder im Grundsatz akzeptieren. Dabei handelt es sich um folgende Änderungsanträge: 1, 3, 4, 7, 8, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 21, 22, 23, 24, 25, 29, 30, 31, 34, 35, 36, 38, 40, 43, 48, 52, 73 und 79.